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	<title>News-Blog » private Krankenversicherung</title>
	
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	<description>News aus den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Geldanlage und Immobilien</description>
	<lastBuildDate>Thu, 16 Feb 2012 11:04:25 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Wechsel in die private Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 12:02:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
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		<description><![CDATA[
				
				Mit dem vom Bundestag letztes Jahr verabschiedeten GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) wurde unter anderem die Dreijahresfrist beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wieder abgeschafft. Voraussetzung: Das Gehalt des Wechslers übersteigt die jährlich neu festgelegte Jahresarbeitsentgelt-Grenze.
Seit 2010 gilt wieder die alte Rechtslage für Wechselwillige der gesetzlichen Krankenversicherung wie vor der letzten Gesundheitsreform [...]]]></description>
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<p>Seit 2010 gilt wieder die alte Rechtslage für Wechselwillige der gesetzlichen Krankenversicherung wie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2007: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegen wird.</p>
<p><strong>Jahresarbeitsentgelt-Grenze</strong></p>
<p>Wer als Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze (auch Versicherungspflicht-Grenze genannt) hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob er weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte.</p>
<p>Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt für 2011 bei 49.500 Euro pro Jahr beziehungsweise 4.125 Euro pro Monat, für 2012 beträgt sie 50.850 Euro im Jahr (4.237,50 Euro im Monat). Konkret: Arbeitnehmer sind nach den geltenden Regelungen für 2012 versicherungsfrei, wenn ihr Gehalt im Jahr 2011 die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt und auch in 2012 voraussichtlich übersteigen wird.</p>
<p>Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer scheiden demnach bereits Ende 2011 aus der Versicherungspflicht aus, wenn deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt im Jahr 2011 bei 49.500 Euro und beträgt ab 2012 50.850 Euro im Jahr.</p>
<h3>Nur regelmäßige Gehaltsbestandsteile zählen</h3>
<p>Nach der aktuellen Rechtslage gilt nach Angaben des <a href="https://www.pkv.de/" target="_blank">Verbands der privaten Krankenversicherung e.V.</a> (PKV-Verband), dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also etwa neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind. Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen sind jedoch nicht auf die Jahresarbeitsentgelt-Grenze anzurechnen.</p>
<p>Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in dem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist es nach Angabe des PKV-Verbands, dass das Monatsgehalt hochgerechnet auf das ganze Jahr die Jahresarbeits-Entgeltgrenze überschreitet. Ein Wechsel wäre daher auch schon möglich, wenn nach einer Gehaltserhöhung das neue Monatsgehalt multipiliziert mit zwölf mehr als die geltende Jahresarbeits-Entgeltgrenze ergibt.</p>
<p><strong>Gehaltsbeispiel</strong></p>
<p>Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2011 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000 Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250 Euro. Ab Dezember 2011 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 51.000 Euro und er verdient in diesem Monat 4.250 Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.500 Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.500 Euro.</p>
<p>Dennoch kann er von der GKV in die PKV wechseln. Der Grund: Er bezieht nämlich ab Dezember 2011 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der in 2011 geltenden Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.500 Euro. Und auch im nächsten Jahr verdient er voraussichtlich mehr als die dann geltende Grenze von 50.850 Euro. Damit ist er ab dem 1. Januar 2012 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.</p>
<p><strong>Für Selbstständige und Beamte bleibt alles beim Alten</strong><br />
Beamte und die meisten Selbstständigen sind nach den derzeit gültigen Regelungen generell von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und können sich daher jederzeit privat versichern.</p>
<p>Berufsanfänger sowie Personen, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und deren Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt, unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV. Sie können sich also sofort und nicht erst zu Beginn des nächsten Jahres privat versichern.</p>
<p><strong>Sonderregelung für privat versicherte Eltern und Pflegende</strong><br />
<a href="http://www.pkv-versicherungsvergleich.de" target="_blank">Privat versicherte Arbeitnehmer</a>, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze beziehen, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der GKV innerhalb einer Frist von drei Monaten befreien zu lassen. Der Antrag ist nach Angaben des PKV-Verbands bei der Krankenkasse zu stellen, an die die Sozialversicherungs-Beiträge abgeführt werden.</p>
<p><strong>Beispiel des PKV-Verbandes</strong></p>
<p>Ein privat versicherter Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 2008 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgelt-Grenze versicherungsfrei. In der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2012 nimmt er Elternzeit, ohne einer Beschäftigung nachzugehen. Im Anschluss an die Elternzeit beginnt er eine Teilzeittätigkeit mit einem Umfang von 20 Stunden pro Woche und einem Jahresgehalt in Höhe von 25.000 Euro.</p>
<p>Vergleichbare Vollbeschäftigte arbeiten 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer kann sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Teilzeittätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben.</p>
<p>Weiterhin können sich privat versicherte Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, wenn ihre Arbeitszeit auf maximal die Hälfte vergleichbarer Vollbeschäftigte herabgesetzt wird, sofern sie bereits seit fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgelt-Grenze versicherungsfrei sind.</p>
<p>Detaillierte Informationen, wie und wann ein Wechsel im Einzelnen möglich ist, gibt es beim <a href="http://www.marco-mahling.de" target="_blank">Versicherungsmakler.</a></p>
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		<title>Hohe Zufriedenheit bei privat Krankenversicherten</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 08:24:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[
				
				Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV-Ombudsmann) ist ein neutraler Schlichter für Unstimmigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern. Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden im Vergleich zu den bestehenden Verträgen belegt, dass die Kundenzufriedenheit der privat Krankenversicherten hoch ist.
Derzeit hat sich der PKV-Ombudsmann mit jährlich etwa gut 6.000 Beschwerden zu befassen. Gemessen an den insgesamt rund [...]]]></description>
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<p>Derzeit hat sich der <a href="http://www.pkv-ombudsmann.de/" target="_blank">PKV-Ombudsmann</a> mit jährlich etwa gut 6.000 Beschwerden zu befassen. Gemessen an den insgesamt rund 30 Millionen Verträgen in der Voll- und Zusatzversicherung sowie nochmals zehn Millionen Verträgen in der privaten Pflegeversicherung ergebe sich daraus jedoch ein erfreuliches Bild, ist Reinhold Schulte, Vorsitzender des <a href="http://www.pkv.de/" target="_blank">PKV-Verbands,</a> überzeugt.</p>
<p><strong>Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung</strong></p>
<p>Sind Versicherungskunden zum Beispiel mit der Schadenregulierung ihres Versicherers nicht zufrieden, können sie sich an die Versicherungs-Ombudsleute als Schlichter wenden.</p>
<p>Für Versicherte mit einer privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung ist der PKV-Ombudsmann zuständig, der im Konfliktfall einen Einigungsvorschlag vorlegt, der von den Versicherern in der Regel angenommen wird. Diese Schlichtung ist für den Verbraucher gebührenfrei. Es entsteht auch kein Prozesskostenrisiko.</p>
<p>Fachleute raten, sich zuerst an den Ombudsmann zu wenden, bevor die Versicherungsaufsicht oder ein Gericht eingeschaltet werden. Denn nur dann darf der Ombudsmann tätig werden.</p>
<h3>Geringe Prozentzahl</h3>
<p>Die Beschwerdequote erreiche gerade einmal 0,015 Prozent, erklärte Schulte. Dies entspricht 15 Beschwerden je 100.000 Verträge. Rund die Hälfte der Beschwerden bezöge sich auf umstrittene Leistungsfälle, in denen dann abzuklären sei, ob eine bestimmte Leistung durch den abgeschlossenen Vertrag abgedeckt sei oder nicht, so Schulte.</p>
<p>Diese Quote betrage gerade einmal 0,0075 Prozent. „Die extrem geringen Beschwerdezahlen sind vielmehr Ausweis einer Kundenzufriedenheit, von der andere Branchen nur träumen können“, freut sich der PKV-Verbandsvorsitzende.</p>
<p>Er rechnet vor, dass die Deutschen im Durchschnitt 18 Mal im Jahr zum Arzt gehen, was alleine schon bei den rund neun Millionen PKV-Vollversicherten zu über 100 Millionen Abrechnungsfällen im Jahr führt, und schlussfolgert: „Bei einem solchen Massengeschäft sind Missverständnisse und Meinungs-Verschiedenheiten in Einzelfällen unvermeidlich.“</p>
<h3>Win-win-Situation für Kunde und Unternehmen</h3>
<p>PKV-Ombudsmann Dr. Klaus Theo Schröder betont, dass sich durch das Schlichtungsverfahren eine doppelte Win-win-Situation ergebe: Wenn es dem Ombudsmann gelinge, eine befriedende Lösung für beide Seiten zu finden, profitierten Versicherte und Versicherer. Und die Versicherten gewännen doppelt, denn sie könnten das Ombudsmann-Verfahren und anschließend immer noch ein gerichtliches Verfahren in Anspruch nehmen. Zudem ist das Schlichterverfahren für die Kunden der Versicherer kostenlos.</p>
<p>Im vergangenen Jahr hätten 28 Prozent der Beschwerden mit einem vollständigen oder teilweisen Erfolg für den Beschwerdeführer geendet. Lediglich 0,2 Prozent aller Beschwerden seien mit einer förmlichen Empfehlung des Ombudsmanns abgeschlossen worden. Eine solche Empfehlung spricht der Ombudsmann dann aus, wenn mit einem Versicherer kein Kompromiss erzielt werden konnte.</p>
<p>An der geringen Anzahl der förmlichen Empfehlungen werde die kompromissbereite Zusammenarbeit der Unternehmen mit dem Ombudsmann deutlich, sagte Schröder. „Die Schiedsfunktion der Ombudsstelle wird von allen Unternehmen akzeptiert.“</p>
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		<title>gesetzliche Krankenkasse gegen Privat</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 14:00:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[beitragsbemessungsgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzlich]]></category>
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		<category><![CDATA[Wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[
				
				Ein paar sehr interessante Dokumentationen über den Unterschied von privater Krankenversicherung (PKV) und den Defiziten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ärzte verzichten auf Leistungen, weil sie die Gesetzliche nicht bezahlt.
Wo soll das noch hinführen? Die Zweiklassen-Medizin sehen Sie hier sehr deutlich in einer Videodokumentation von Sandra Maischberger:

Video Link: Teil 1 &#8211; Kasse gegen Privat
Video Link: Teil 2 &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Ärzte verzichten auf Leistungen, weil sie die Gesetzliche nicht bezahlt.<br />
Wo soll das noch hinführen? Die Zweiklassen-Medizin sehen Sie hier sehr deutlich in einer Videodokumentation von Sandra Maischberger:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.youtube.com/watch?v=kQRanbgxxwU&amp;feature=related" target="_blank">Video Link: Teil 1 &#8211; Kasse gegen Privat</a></li>
<li><a href="http://www.youtube.com/watch?v=fgqHxm-aAi8&amp;feature=related" target="_blank">Video Link: Teil 2 &#8211; Kasse gegen Privat</a></li>
<li><a href="http://www.youtube.com/watch?v=jMu6nlxboW8&amp;feature=related" target="_blank">Video Link: Teil 3 &#8211; Kasse gegen Privat</a></li>
<li><a href="http://www.youtube.com/watch?v=W6_XU5XsckA&amp;feature=related" target="_blank">Video Link: Teil 4 &#8211; Kasse gegen Privat</a></li>
</ul>
<h3>So schlecht ist die gesetzliche Krankenkasse:</h3>
<p>Die Zweiklassen-Medizin nimmt immer schlimmere Ausmaße an. Ein Bericht von Sabine Christiansen im NDR zeigt es sehr deutlich:</p>
<ul>
<li>Video Link: <a href="http://www.youtube.com/watch?v=TjBqTZUgsDk" target="_blank">So schlecht ist die gesetzliche Krankenkasse</a></li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Familien mit Kind – Welche Krankenversicherung ist die richtige?</title>
		<link>http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?p=1383</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 08:24:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[
				
				Wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung, der andere in der gesetzlichen versichert ist, stellt sich oft die Frage, wie man die gemeinsamen Kinder versichert. Denn sind beide Eltern in der GKV oder PKV gibt es keine Wahlmöglichkeiten. Auch wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind, haben sie nur die Wahl zwischen den beiden Versicherungsarten, wenn [...]]]></description>
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<p><strong>Familienmitversicherung oder private Krankenversicherung?</strong><br />
Hat man allerdings die Wahl sollte die Entscheidung sorgfältig getroffen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung ist einerseits die günstigere Wahl. Denn bei der Familienmitversicherung müssen keine zusätzlichen Beiträge für das Kind gezahlt werden. Andererseits ist der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung in der Regel größer, so ist es beispielsweise einfacher einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Gerade dann, wenn mehrere Kinder da sind, kann die Entscheidung für die private Krankenversicherung allerdings eine enorme finanzielle Belastung darstellen.</p>
<p><strong>Fristen und Gesundheitsprüfung</strong><br />
Eltern, die sich für die private Krankenversicherung entscheiden, sollten bedenken, dass das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim privaten Krankenversicherer gemeldet werden muss. Dann ist auch keine Gesundheitsprüfung notwendig. Zudem muss das Kind in dem gleichen Tarif wie das jeweilige privatversicherte Elternteil versichert werden. Möchte man einen besseren Tarif wählen, etwa weil das Elternteil im Basistarif versichert ist oder den Anbieter wechseln, muss man bedenken, dass hier eine Gesundheitsprüfung verlangt werden kann. Werden dabei etwa angeborene Vorerkrankungen festgestellt, kann dies zu Risikozuschlägen führen.</p>
<p><strong>Versicherungsvergleich lohnt sich</strong><br />
Allgemein gilt, dass man sich sorgfältig überlegen sollte, welche Versicherungsart man für das gemeinsame Kind wählt. Entscheidet man sich für die private Krankenversicherung kann sich ein Versicherungsvergleich lohnen. Denn auch wenn bei einem Anbieterwechsel eine Gesundheitsprüfung nötig wird, kann man dennoch mitunter einiges an Geld sparen. Mehr zum Thema Familienversicherung erhalten Sie <a href="http://www.krankenversicherung.net/familienversicherung" target="_blank">hier</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorteil Privatpatient</title>
		<link>http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?p=1298</link>
		<comments>http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?p=1298#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 25 Jul 2011 14:24:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[gesetzliche Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[
				
				Nach wie vor müssen gesetzlich  Krankenversicherte länger auf einen Termin oder eine Behandlung bei  einem niedergelassenen Arzt warten als Privatversicherte. Während die  Wartezeit der Kassenpatienten jedoch leicht abnimmt, steigt diejenige  der Privatpatienten zum Teil deutlich an, wie eine aktuelle Umfrage  eines Krankenkassenverbandes zeigt. 
Nach 2008 hat ein Krankenkassenverband erneut eine [...]]]></description>
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<p>Nach 2008 hat ein Krankenkassenverband erneut eine nach eigenen Angaben  bevölkerungs-repräsentative Umfrage zu den Wartezeiten von Kassen- und  <a href="http://www.versicherungsvergleich-pkv.net" target="_blank">Privatpatienten</a> beim Arztbesuch und bei der Terminvergabe in Auftrag  gegeben.</p>
<p>Aktuell wurden von <a href="http://www.kantarhealth.com/" target="_blank">Kantar Health</a>, einem Beratungs- und Marketingunternehmen im Bereich Gesundheitsvorsorge, im März 6.013 Bundesbürger ab 14 Jahren nach der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Computer_Assisted_Telephone_Interview" target="_blank">CATI</a>-Methode befragt. Den Angaben zufolge waren 86 Prozent gesetzlich und zwölf Prozent privat krankenversichert.</p>
<h3>Alle Patienten bekommen schneller einen Arzttermin</h3>
<p>Über alle Befragten hinweg ist die durchschnittliche Wartezeit auf  einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt um einen Tag auf 19 Tage  zurückgegangen. Während 14 Prozent einen Termin für denselben Tag  bekamen, mussten 16 Prozent ein bis zwei Tage warten.</p>
<p>Bei 28 Prozent betrug die Wartezeit drei bis sieben Tage und bei 40  Prozent länger als sieben Tage. Auffällige Abweichungen zu der  Untersuchung von vor drei Jahren sind hier nicht zu erkennen.</p>
<h3>Kassenpatienten brauchen immer noch mehr Geduld</h3>
<p>Beim Vergleich von Privat- und Kassenpatienten insgesamt zeigt sich,  dass gesetzlich Krankenversicherte mit im Schnitt 20 Tagen immer noch  deutlich länger auf einen Termin warten müssen als Privatversicherte mit  14 Tagen.</p>
<p>Das gleiche Bild zeigt sich auch bei den Patienten ohne akute  Beschwerden. Auch hier liegt die Wartezeit auf einen Termin von  gesetzlich Krankenversicherten mit 25 Tagen klar über derjenigen von  Privatversicherten mit 17 Tagen.</p>
<h3>Privatpatienten werden schneller behandelt</h3>
<p>Gut für alle: Neben der Wartezeit auf einen Termin ist auch die  durchschnittliche Wartezeit für eine Behandlung von 28 Minuten in 2008  auf 27 Minuten in 2011 leicht zurückgegangen. Wie in der Untersuchung  vor drei Jahren musste knapp die Hälfte maximal 15 Minuten warten. Dies  traf auf 62 (2008: 56) Prozent der Privatpatienten, jedoch nur auf  unverändert 47 Prozent der Kassenpatienten zu.</p>
<p>Im Gegenzug ist der Anteil derjenigen Privatpatienten mit mehr als 15  Minuten Wartezeit von 43 auf 37 Prozent zurückgegangen. Bei den  Kassenpatienten lag der Anteil wie 2008 bei 47 Prozent. Die  durchschnittliche Wartezeit reduzierte sich um jeweils eine Minute auf  28 Minuten (Kasse) beziehungsweise 21 Minuten (Privat).</p>
<p>Patienten mit akuten Beschwerden mussten im Schnitt 32 (2008: 34)  Minuten auf eine Behandlung warten, Patienten ohne Beschwerden 24 (25)  Minuten. Kassenpatienten mit akuten Beschwerden mussten mit  durchschnittlich 33 Minuten zwar zwei Minuten weniger auf eine  Behandlung warten als noch 2008, aber immer noch sechs Minuten länger  als <a href="http://www.versicherungsvergleich-pkv.net" target="_blank">Privatpatienten</a> mit unverändert 27 Minuten.</p>
<p><a href="http://blog.direkt-mehr-netto.eu/wp-content/uploads/2011/07/private-Krankenversicherung1.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-1347" title="private Krankenversicherung" src="http://blog.direkt-mehr-netto.eu/wp-content/uploads/2011/07/private-Krankenversicherung1.jpg" alt="" width="202" height="220" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>DKV stoppt Billigpolicen</title>
		<link>http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?p=1277</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 09:26:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[billigtarif]]></category>
		<category><![CDATA[dkv]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[stopp]]></category>

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		<description><![CDATA[
				
				Ein Artikel von der Financial-Times-Deutschland vom 20.06.2011:
Der private  Krankenversicherer plant einen Strategiewechsel: Die DKV verkauft zum  Jahresende keine günstigen Einsteigertarife mehr, weil die eher  unerwünschte Kunden anlocken. Der Versicherer setzt stattdessen auf  Premium. 


Die Deutsche  Krankenversicherung (DKV) stellt zum Jahresende den Verkauf von  günstigen Einsteigertarifen in der privaten Krankenversicherung [...]]]></description>
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<p><strong>Der private  Krankenversicherer plant einen Strategiewechsel: Die DKV <a href="http://www.dkv.com/index.html" target="_blank"><img class="alignright size-full wp-image-1278" title="dkv-geschäftsjahr-2010" src="http://blog.direkt-mehr-netto.eu/wp-content/uploads/2011/06/dkv-geschäftsjahr-2010.jpg" alt="" width="175" height="92" /></a>verkauft zum  Jahresende keine günstigen Einsteigertarife mehr, weil die eher  unerwünschte Kunden anlocken. Der Versicherer setzt stattdessen auf  Premium. </strong></p>
<div>
<div>
<div>Die Deutsche  Krankenversicherung (DKV) stellt zum Jahresende den Verkauf von  günstigen Einsteigertarifen in der privaten Krankenversicherung (PKV)  ein. Die DKV, die zur Ergo-Gruppe der Munich Re gehört, zieht mit dem  Schritt die Konsequenz aus der Erfahrung, dass Billigtarife  Kundengruppen anlocken, die ihrer Ansicht nach nicht in die PKV gehören.  &#8220;Wir schärfen unser Profil in Richtung Komfort- und Premiumtarife&#8221;,  sagte DKV-Chef Clemens Muth der FTD.</div>
<div></div>
<div>In der  Branche erfreuen sich seit einigen Jahren Tarife mit einem abgespeckten  Leistungsniveau und vergleichsweise günstigen Prämien großer  Beliebtheit. Sie liegen gerade für jüngere Leute deutlich unter den  Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sind deshalb  für Gruppen wie Selbstständige mit geringem Einkommen attraktiv, die  sich nicht in der GKV versichern müssen. Einige PKV-Anbieter generieren  viel Neugeschäft in diesem Segment.</div>
</div>
<div></div>
<div>Die  Billigtarife haben dazu beigetragen, dass Vertriebe höhere  Provisionssätze durchsetzen konnten. Die Strategie der Gesellschaften,  mit Billigangeboten neue Kunden zu suchen, hatte nämlich zunächst wegen  der niedrigeren Beiträge zur Provisionsminderung geführt. Die  Provisionen werden in Monatsbeiträgen berechnet. Allerdings ist vielen  Versicherten nicht klar, wie eingeschränkt der Leistungsumfang bei  Billigpolicen ist.</div>
<div></div>
<div>Die DKV ist vorsichtig in  das Billigsegment eingestiegen. &#8220;Unsere Hoffnung war, dass die Kunden  nach dem Einstieg in die PKV nach einiger Zeit in höherwertige Tarife  wechseln&#8221;, sagte Muth. Das hätten aber weniger Versicherte getan als  erwartet.</div>
<div></div>
<div>Der Grund: Es interessieren sich  vor allem Menschen mit einem niedrigen Einkommen für solche Tarife, die  Versicherungsbeiträge sparen wollen. Im billigsten Einsteigertarif der  DKV müssen 30-jährige Männer beim Neuabschluss gerade einmal 125,84 Euro  im Monat bezahlen, bei Frauen sind es 121,41 Euro. &#8220;Häufig sind diesen  Kunden nach einer Zeit selbst die Einsteigertarife zu teuer, sie wollen  noch günstigere Angebote&#8221;, sagte Muth. Diesen Versicherten sei manchmal  nicht vollständig bewusst, welche Konsequenzen der geringere  Deckungsumfang der günstigeren Angebote hat: Bestimmte Leistungen sind  nicht oder nur eingeschränkt versichert. &#8220;Das haben wir teilweise auch  bei Kundenbefragungen gemerkt.&#8221;</div>
<div></div>
<div>Deshalb will  die DKV zum 1. Dezember den Verkauf der Billigpolicen einstellen. &#8220;Wir  konzentrieren uns wieder auf die Kernzielgruppen der PKV&#8221;, sagte der  DKV-Chef. Die Vertriebspartner des Versicherers sind entsprechend  informiert worden. &#8220;Wir machen den Vertrieben deutlich, dass für manche  Versicherte die Ergänzungstarife besser geeignet sind.&#8221;</div>
<div></div>
<div>
<h3>Billigangebote sind gefährliche Strategie</h3>
<div>
<div>In  den Billigtarifen hat die DKV knapp 60.000 Versicherte im Bestand.  Insgesamt hatten Ende 2010 mehr als 911.000 Personen eine  Vollversicherung bei dem Kölner Versicherer. &#8220;Wir haben begriffen, dass  der Weg über den günstigen Preis in der <a href="http://www.versicherungsvergleich-pkv.net" target="_blank">PKV</a> nicht der richtige ist&#8221;,  sagte Muth. Er hält in der Branche eine Debatte über den  Mindestleistungsumfang einer privaten Versicherung für notwendig.  &#8220;Manchmal muss man als Marktführer vorangehen&#8221;, sagte er. Jetzt wartet  er ab, wie die Wettbewerber auf den Vorstoß reagieren werden.  &#8220;<a href="http://www.versicherungsvergleich-pkv.net" target="_blank">Privatversicherung</a> sollte wieder das sein, wofür der Name  gesellschaftlich steht.&#8221;</div>
<div></div>
</div>
</div>
<div>Auch andere  Unternehmen halten Billigangebote für eine gefährliche Strategie, die  zwar kurzfristig Geschäft bringt, dem Ansehen aber langfristig schadet.  In der privaten Krankenversicherung wissen viele Anbieter, dass sich die  Branche gerade auch gegenüber der Politik angreifbar macht, wenn sie  mit Vollversicherungstarifen hinter das Angebot der gesetzlichen  Krankenkassen zurückfällt. Gerade der Ausschluss der ambulanten  Psychotherapie bei manchen Angeboten hat das  Bundesgesundheitsministerium und die Finanzaufsicht schon hellhörig  gemacht.</div>
<div>Der private  Krankenversicherungsschutz müsse im Bereich des medizinisch Notwendigen  immer mehr als die GKV bieten, sagte Volker Leienbach, Direktor des  PKV-Verbands. &#8220;PKV steht nicht für Miniversorgung.&#8221; Allerdings gebe es  auch den Grundsatz der Wahlfreiheit. &#8220;Sie setzt aufgeklärte Versicherte  voraus und Unternehmen, die nichts anbieten, was unter dem GKV-Niveau  liegt.&#8221;</div>
</div>
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		<title>Klarheit beim Wechsel zur privaten Krankenversicherung</title>
		<link>http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?p=1153</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Mar 2011 13:21:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[private]]></category>
		<category><![CDATA[wahltarif]]></category>
		<category><![CDATA[Wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[
				
				Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgelt-GrenzeBundesversicherungsamt (BVA) in einem Rundschreiben klargestellt.  auch dann beendet werden, wenn eine Bindung an einen Wahltarif besteht.  Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Statuswechsel wegen  Versicherungsfreiheit, auf den die Mindestbindungsfrist keine Anwendung  findet. Das hat das Bundesversicherungsamt (BVA) in einem [...]]]></description>
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</strong></p>
<p>Die Bundesregierung hat die Wechselmöglichkeiten von der GKV in die <a href="http://www.versicherungsvergleich-pkv.net" target="_blank"> private Krankenversicherung (PKV)</a> zum Jahreswechsel wieder erleichtert  und vor allem die dreijährige Wartefrist nach Erreichen der  Jahresarbeitsentgelt-Grenze abgeschafft. Einige gesetzliche  Krankenkassen hatten ihren Mitgliedern, die in einem Wahltarif  versichert sind, allerdings trotz Überschreiten der  Jahresarbeitsentgelt-Grenze zum Jahresende 2010 den Wechsel in die PKV  verweigert. Als Begründung wurde die Bindungsfrist angeführt.</p>
<h3>Rundschreiben gibt Weg vor</h3>
<p>In einem <a href="http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben52,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben52.pdf" target="_blank">Rundschreiben</a> an die Krankenkassen hat das Bundesversicherungsamt diese Praxis  untersagt. Darin wird auf eine Vielzahl von Eingaben, Anfragen und  Beschwerden von Versicherten Bezug genommen, die eine Klarstellung  erforderten.</p>
<p><span style="color: #339966;"><strong>Kurz gefasst kann danach die GKV-Mitgliedschaft bei Überschreiten der  Jahresarbeits-Entgeltgrenze auch dann beendet werden, wenn eine Bindung  an einen Wahltarif besteht.</strong></span></p>
<p>Von zentraler Bedeutung ist aber zugleich, dass das wechselwillige  GKV-Mitglied innerhalb von 14 Tagen nach Hinweis seiner Krankenkasse  über die Austrittsmöglichkeit auch seinen Austritt erklärt. Wird der  Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige  Mitgliedschaft fort.</p>
<h3>Versicherungsfreiheit tritt kraft Gesetzes ein</h3>
<p>Das BVA hält in dem Schreiben fest, dass bei einem Statuswechsel wegen Versicherungsfreiheit die Mindestbindungsfrist gemäß <a href="http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/53.html" target="_blank">Paragraf 53 Abs. 8 SGV V</a> (Fünftes Sozialgesetzbuch) keine Anwendung findet.</p>
<p>Zudem wird explizit auf Folgendes hingewiesen: „Versicherungsfreiheit im Sinne des <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html" target="_blank">Paragraf 6 SGB V</a> tritt kraft Gesetzes zum im Gesetz genannten Zeitpunkt ein. Bei Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze gemäß <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html" target="_blank">Paragraf 6 Abs. 4 SGB V</a> tritt Versicherungsfreiheit zum Ablauf des Jahres der Überschreitung ein, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.“</p>
<p>Einzige Besonderheit sei, dass das Pflichtmitglied eine Austrittserklärung nach <a href="http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0519000" target="_blank">Paragraf 190 Abs. 3 SGB V</a> abgeben müsse, damit die Versicherungsfreiheit ausgelöst werde und die  Mitgliedschaft ende. „Wir bitten um Beachtung und zügige entsprechende  Umsetzung“, heißt es in dem Schreiben weiter, das auch den  Aufsichtsbehörden der Länder zugeleitet wurde.</p>
<h3>Private Krankenversicherungen begrüßen Klarstellung</h3>
<p>Der Sprecher des <a href="http://www.pkv.de/" target="_blank">PKV-Verbands</a> Stefan  Reker betonte in einem Interview: „Die Krankenkassen können den  Versicherten einen gewünschten Wechsel in die private  Krankenversicherung nicht verweigern, indem sie auf  Mindestbindungs-Fristen für vormals abgeschlossene Wahltarife beharren.“</p>
<p>Der PKV-Verband begrüße deshalb die Klarstellung des  Bundesversicherungsamts für den Fall des Statuswechsels durch  Überschreiten der Entgeltgrenze. „Die PKV vertritt seit jeher die  Position, dass die Mindestbindungsfrist beim Statuswechsel wie auch bei  einer Kündigung der freiwillig Versicherten nicht gilt.“</p>
<p>Der <a href="http://www.pkv.de/" target="_blank">GKV-Spitzenverband</a> wollte sich  zunächst nicht äußern. Die juristische Bewertung des BVA-Schreibens sei  noch nicht abgeschlossen, erklärte eine Verbandssprecherin.</p>
<p>Angebote &amp; Vergleiche zur privaten Krankenversicherung bekommen Sie <a href="http://www.versicherungsvergleich-pkv.net" target="_blank">hier</a>.</p>
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		<item>
		<title>Private Krankenversicherung</title>
		<link>http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?p=1087</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 09:20:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>

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				Die Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen unseres Sozialversicherungssystems. Das bedeutet, jeder muss eine Krankenversicherung haben. Rund 85 Prozent der Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, doch Angestellte mit einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und Selbständige sowie Beamte können sich wahlweise freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Eine Reihe von weiteren interessanten Informationen zur PKV [...]]]></description>
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<p>Der Markt der privaten Krankenversicherung ist heiß umkämpft. Fast jede große Versicherung bietet eine PKV mit mehreren Tarifen an, sodass ein sorgfältiger private Krankenversicherung Vergleich angesagt ist, bevor man sich für einen Tarif entscheidet. Eine PKV sollte immer langfristig abgeschlossen werden, denn die Höhe der monatlichen Prämie steigt mit dem Eintrittsalter, sodass ein ständiger Wechsel der Gesellschaft nicht im Interesse des Versicherungsnehmers ist.</p>
<p>Gerade deshalb aber ist ein sorgfältiger Preis-Leistungs-Vergleich unabdingbar, bevor man sich für eine Gesellschaft entscheidet. Doch worauf gilt es, bei einem private Krankenversicherung Vergleich zu achten?</p>
<p>Zunächst einmal ist die Höhe der Selbstbeteiligung von Bedeutung. Sie gibt den jährlichen Betrag an, den ein Versicherungsnehmer selbst zu zahlen hat, bevor die Versicherung irgendwelche Leistungen übernimmt. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst den Monatsbeitrag unmittelbar, er sinkt mit zunehmendem Selbstbehalt.</p>
<p>Weiterhin ist die gewählte Unterbringung bei einem Krankenhausaufenthalt maßgeblich. Sie kann im Ein- oder Zweibettzimmer vereinbart werden, wenn eine höhere Leistung als die reguläre Unterbringung im Mehrbettzimmer gewünscht ist. Meist kann sie auch an eine Behandlung durch den Chefarzt gekoppelt werden.</p>
<p>Letztlich kann auch die Höhe der Erstattungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie relevant sein sowie eine Zahnstaffel, mit der die Höhe der übernommenen Kosten in den ersten Versicherungsjahren beschränkt wird.</p>
<p>Grundsätzlich kommt es darauf an, dass der Tarif möglichst perfekt zu den Anforderungen des Versicherten passt. Gleichzeitig sollen die Kosten in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Nähere Informationen zum private Krankenversicherung Vergleich sind unter  <a href="http://www.krankenversicherung.net/private-krankenversicherung-vergleich" target="_blank">http://www.krankenversicherung.net/private-krankenversicherung-vergleich</a> veröffentlicht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Existenzschutz für privat Krankenversicherte bei Bezug von Arbeitslosengeld II</title>
		<link>http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?p=1046</link>
		<comments>http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?p=1046#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 08:15:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[existenz]]></category>
		<category><![CDATA[krankenversichert]]></category>
		<category><![CDATA[privat]]></category>

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		<description><![CDATA[Privat Krankenversicherte, die Arbeitslosengeld-II-Bezieher wurden, erhielten bisher nur einen Teil ihrer Krankenversicherungs-Prämie als Zuschuss. Das oberste deutsche Sozialgericht hat diese Praxis verworfen.]]></description>
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<p>Seit dem GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des  Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) haben privat  Krankenversicherte ein finanzielles Problem, wenn sie hilfebedürftig  werden. Denn anders als früher werden sie nicht mehr automatisch  Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie Leistungen zur  Sicherung des Lebensunterhalts nach dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/" target="_blank">SGB II</a> (Zweites Sozialgesetzbuch) beziehen.</p>
<h3>Versicherungspflicht, aber keine volle Übernahme</h3>
<p>Stattdessen bleiben sie verpflichtet, eine private Krankenversicherung aufrechtzuerhalten. Allerdings übernimmt der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__6.html" target="_blank">Träger der Grundsicherung</a> einen Teil der Kosten in Höhe von rund 130 Euro im Monat. Verbleibende  Beiträge mussten Arbeitslosengeld-II- oder Sozialhilfe-Empfänger bisher  von ihrer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung" target="_blank">Grundsicherung</a> bezahlen.</p>
<p>Daran ändert auch der Basistarif nichts, denn in diesem ist zwar laut <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vag/__12.html" target="_blank">Paragraf 12 Absatz 1c VAG</a> (Versicherungsaufsichts-Gesetz) eine Halbierung des Beitrags bei  Hilfebedürftigkeit vorgesehen. Aber der Grundsicherungsträger wurde  gesetzlich nur verpflichtet, zum verbleibenden hälftigen Beitrag den  Beitrag zu übernehmen, „der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld  II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen ist“.</p>
<p>Das bedeutet jedoch faktisch, dass auch vom  halbierten Beitrag zum Basistarif ein bedeutender Anteil entweder vom  Hilfsbedürftigen selbst aufgebracht werden muss – oder gar nicht bezahlt  wird. Dann muss allerdings der Krankenversicherer immer noch nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html" target="_blank">Paragraf 193 Absatz 6 VVG</a> (Versicherungsvertrags-Gesetz) für „Aufwendungen, die zur Behandlung  akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und  Mutterschaft erforderlich sind“ aufkommen.</p>
<h3>Basistarif</h3>
<p>Alle privaten Krankenversicherer müssen einen  sogenannten Basistarif anbieten. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist  in Art, Umfang und Höhe dem Leistungskatalog der gesetzlichen  Krankenversicherung (GKV) nachempfunden.</p>
<p>Auch dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten  Gesundheitsrisikos erhoben werden. Die Beiträge sind auf den jeweiligen  Höchstbetrag der GKV begrenzt.</p>
<h3>Sozialgerichte bestehen auf voller Kostenübernahme</h3>
<p>In verschiedenen Verfahren haben bereits Sozial-  und Landessozialgerichte zugunsten von Hilfsbedürftigen entschieden,  dass die Träger der Grundsicherung nicht nur 130 Euro, sondern die  vollen, verbleibenden Beiträge zum Basistarif übernehmen müssen.</p>
<p>Auch das Bundessozialgericht ist im Januar 2011 im  Fall eines selbstständigen Rechtsanwalts, der im Jahr 2009  Grundsicherung für Arbeitssuchende benötigte, zu einem entsprechenden  Urteil gekommen. Dieser hatte eine private Krankenversicherung mit  207,39 Euro Beitrag abgeschlossen, durfte aber nicht in die gesetzliche  Krankenversicherung wechseln.</p>
<h3>Planwidrige Regelungslücke</h3>
<p>Dass es keine ausdrückliche Regelung zum offenen  Beitragsanteil gibt, stufte das oberste deutsche Sozialgericht als  „gesetzesimmanente Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen  Unvollständigkeit der gesetzlichen Vorschriften“ ein.</p>
<p>Auch wurde darauf verwiesen, dass die Begründung  des GKV-WSG nicht erkennen lässt, dass es Absicht des Gesetzgebers  gewesen sein soll, hilfebedürftige Privatversicherte im Regen stehen zu  lassen. Ganz im Gegenteil sei gerade zum Basistarif das Ziel ausgeführt  worden, dass „die Betroffenen finanziell nicht überfordert werden“.</p>
<p>Abgesehen davon würde das verfassungsrechtlich  garantierte Existenzminimum nicht erreicht, wenn der Gesetzgeber  Personen zum Abschluss einer von ihnen nicht bezahlbaren Versicherung  zwingt. Das Gericht verwies weiter auf die Regelung für freiwillig  gesetzlich Versicherte, bei denen auch im Fall der Hilfsbedürftigkeit  keine eigenen Beiträge mehr verlangt werden, und fordert, durch analoge  Anwendung auch hilfsbedürftigen privat Krankenversicherten das  Existenzminimum zu sichern.</p>
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		<title>Krankenkassen müssen Reserven anzapfen</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 08:39:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Mahling</dc:creator>
				<category><![CDATA[gesetzliche Krankenversicherung]]></category>
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				Der anhaltende Kostendruck in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfte nach Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dazu führen, dass die Krankenkassen insgesamt mit einem Defizit  abschließen und auf Finanzreserven zurückgreifen werden müssen. In den  ersten neun Monaten ergab sich zwar noch ein Überschuss von 277 (Vorjahr  plus 1.400) Millionen Euro. Dies sei [...]]]></description>
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<p>Im Neun-Monats-Zeitraum standen in der GKV  Einnahmen in Höhe von 131,2 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 130,9  Milliarden Euro gegenüber. Für das Gesamtjahr müsse aber gesehen werden,  dass die Ausgaben im vierten Quartal regelmäßig höher seien als im  Durchschnitt der ersten drei Quartale, erklärte das BMG.</p>
<p>Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) sieht  in der ungünstigen Entwicklung in der GKV eine Bestätigung für die von  ihm durchgesetzten Maßnahmen zur Kostendämpfung im Arzneimittelmarkt und  zum GKV-Finanzierungsgesetz, das 2011 ein drohendes Defizit von jetzt  erwarteten neun Milliarden Euro abwenden soll.</p>
<h3>Leistungsausgaben stiegen um 3,9 Prozent je Versicherten</h3>
<p>Die Leistungsausgaben der Krankenkassen stiegen in  den neun Monaten um 3,9 Prozent je Versicherten. Im ersten Halbjahr  hatte der Anstieg allerdings noch bei 4,2 Prozent gelegen. Dem  Ausgabenanstieg stand ein Zuwachs der gesetzlichen Krankenkassen von 2,7  Prozent gegenüber. „Dieser Einnahmezuwachs resultierte vor allem aus  einem höheren Bundeszuschuss“, stellte das Ministerium fest.</p>
<p>Für ambulante ärztliche Behandlung lag der Zuwachs  bei den Ausgaben bei 3,7 Prozent je Versicherten nach einem Zuwachs von  7,4 Prozent im gesamten Jahr 2009.</p>
<p>Der Anstieg bei den Ausgaben für die  Krankenhausbehandlung lag je Versichertem bei 4,5 Prozent. Auch dieser  Zuwachs sattelt bereits auf einen Anstieg von 6,6 Prozent im Jahr 2009  drauf.</p>
<h3>Kostendämpfung bei Arzneimittel greift</h3>
<p>Der Anstieg der Arzneimittelausgaben (ohne  Impfkosten) lag in den ersten neun Monaten bei 4,2 Prozent je  Versicherten. Im ersten Halbjahr hatte der Zuwachs noch bei 4,8 Prozent  gelegen.</p>
<p>„Die deutliche Ausgabenabflachung nach den hohen  Ausgabenanstiegen der letzten Jahre ist insbesondere darauf  zurückzuführen, dass erste Maßnahmen des Arzneimittelsparpakets bereits  ab 1. August 2010 wirksam wurden“, erklärte das Ministerium.</p>
<p>Das BMG ist überzeugt, dass durch die Anhebung des  Pharmarabatts für Nicht-Festbetragsarzneimittel die Kassen ab diesem  Zeitpunkt monatlich um rund 100 Millionen Euro entlastet würden. Im  vierten Quartal werde diese Entlastung nach Meinung des Ministeriums für  sämtliche Monate wirksam und zu einer weiteren deutlichen Abflachung  der Ausgabenzuwächse beitragen.</p>
<ul>
<li>weitere Informationen zur <a href="http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?cat=15" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a></li>
<li>weitere Informationen zur <a href="http://blog.direkt-mehr-netto.eu/?cat=13" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a></li>
<li><a href="http://www.versicherungsvergleich-pkv.net" target="_blank">Angebote &amp; Vergleiche zur privaten Krankenversicherung</a> mittels spezieller Software</li>
</ul>
<p>Ein Angebot von <a href="http://www.direkt-mehr-netto.eu" target="_blank">FDLMM</a>.</p>
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