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	<title>DIGITALE LINKE</title>
	
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	<description>-- Politik in der digitalen Welt! --</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 May 2013 11:00:50 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Zukunft der Arbeit</title>
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		<pubDate>Fri, 10 May 2013 11:00:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitale Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Digitales Prekariat]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die Digitalisierung die Arbeitswelt verändert, ist ein beliebtes Thema. Nicht nur die Internet-Enquete hat sich in einer eigenen Projektgruppe damit beschäftigt, sondern es gab auch auf der re:publica 2013 gleich mehrere Vorträge zu diesem Thema. „Der Montag liebt dich“, hieß der von Teresa Bücker, bekannt als Fräulein Tessa. Die Entgrenzung der Arbeit lasse sich [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Digitalisierung die Arbeitswelt verändert, ist ein beliebtes Thema. Nicht nur die Internet-Enquete hat sich in einer eigenen <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Wirtschaft_Arbeit_Green_IT1/index.jsp" target="_blank">Projektgruppe</a> damit beschäftigt, sondern es gab auch auf der re:publica 2013 gleich mehrere Vorträge zu diesem Thema.<span id="more-6462"></span></p>
<p>„<a href="http://www.youtube.com/watch?v=MpiatFsLE9w" target="_blank">Der Montag liebt dich</a>“, hieß der von Teresa Bücker, bekannt als <a href="https://twitter.com/fraeulein_tessa" target="_blank">Fräulein Tessa</a>. Die Entgrenzung der Arbeit lasse sich nicht mehr rückgängig machen, so Bücker, Arbeit und Freizeit seien immer schwerer zu trennen, und das werde sich wohl auch so fortsetzen. Die naheliegende Konsequenz: Wenn die Arbeit sich nicht aus dem Leben heraushalten kann, müsse das Leben sich eben in die Arbeit hineinentwickeln. Nicht eine Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben im Sinne eines Nebeneinander sei erstrebenswert, sondern die Arbeit müsse lebenswerter, attraktiver werden. Unternehmen dürften sich in Zukunft nicht mehr nur für die Arbeit ihrer Mitarbeiter interessieren, sondern müssten auch deren Gesundheit und ihre sozialen Beziehungen im Blick haben. Arbeit müsse beziehungsorientierter werden, denn Beziehungen und Freundschaften seien das Fundament von Wirtschaft und Gesellschaft.</p>
<p>Bücker formuliert als positive Utopie, was andere als Übergriffigkeit beschreiben: die zunehmende Indienstnahme persönlicher Beziehungen, die Unterordnung des „general intellect“, also der persönlichen Fähigkeiten und Sozialbeziehungen, unter das Primat der Unternehmensziele. Wenn man sich bei der Arbeit nicht nur selbst verwirklichen kann, sondern auch seine persönlichen Beziehungen ausleben, ja wenn man bei der Arbeit sogar seine persönlichen Ziele verwirklichen kann, dann kann die Arbeit ruhig das Leben sein. Es setzt dann allerdings voraus, dass Unternehmen sich um ihre Beschäftigten über die Arbeit hinaus kümmern. Das klingt ein bisschen neofeudal, aber der historische Bezug taucht nicht auf.</p>
<p>Jutta Allmendinger vom wzb Berlin entwickelt in ihrem <a href="http://www.youtube.com/watch?v=yNLR2ykS0Tc" target="_blank">Vortrag</a> weniger ehrgeizige Utopien, wenngleich auch sie zu dem Schluss kommt, dass eine Neuaufstellung von Markt, Staat und Familie nötig sei. Allmendinger beschäftigt sich mit der Erwerbsbeteiligung von Frauen, was angesichts der Diskussionen um Frauenquoten in Wirtschaft und Politik ein hochaktuelles Thema scheint. Gerade die Quotierungsdebatte hält die Wissenschaftlerin jedoch für ein Ablenkungsmanöver. Zwar sei der Anteil berufstätiger Frauen im Verlauf der letzten 30 Jahre immer weiter angestiegen. Das Arbeitsvolumen von Frauen habe sich jedoch nicht verändert. Nur hätten früher mehr Frauen in Vollzeit gearbeitet, während es heute mehr Teilzeitarbeit gebe. Es handle sich also bei dem Zuwachs um eine Umverteilung, die allein unter den Frauen stattgefunden habe. Deshalb sei auch die Forderung nach gleichem Geld für gleiche Arbeit nicht ausreichend. Man müsse vielmehr darüber nachdenken, wie die Zeitkontingente egalitärer verteilt werden könnten. Schon allein, um auch unbezahlte Tätigkeiten wie Kindererziehung, Pflege oder Weiterbildung in die Rechnung einzubeziehen. Was die soziale Absicherung angehe, sei für Frauen das Heiraten immer noch attraktiver als die eigene Erwerbsarbeit. Denn von der Rente des Mannes könnten sie später im Zweifelsfall besser leben als von der eigenen.</p>
<p>Johannes Kleske widmete sich in seinem <a href="http://www.youtube.com/watch?v=xPL0vKClCxM" target="_blank">Beitrag</a> der These vom Ende der Arbeit durch zunehmende Automatisierung. Wenn Babysitter-Roboter in Zukunft die Kinderbetreuung übernehmen können, Reinigungsroboter die Wohnungen und Büros putzen, unbemannte Drohnen die Soldaten überflüssig machen, selbstfahrende Autos den Beruf des Fahrers überrollen, High-Frequency-Trading-Algorithmen die Broker an der Börse verdrängen, Mustererkennungssoftware den Anwälten und Radiologen einen Teil ihrer Arbeit abnimmt und am Ende vielleicht gar 3D-Drucker den Fertigungsarbeiter in China verdrängen – kommt dann nicht die Arbeitsgesellschaft an ihr Ende? Ausgehend von dieser Diagnose entwickelt Kleske zwei Zukunftsszenarien. In dem einen dienen Maschinen dazu, die verbliebenen Arbeitenden besser zu überwachen. So können Lagerarbeitern beispielsweise heute schon Armbänder mit elektronischen Sensoren verpasst werden, die die Frequenz der einzelnen Arbeitsschritte tracken. In dem anderen, bei dem Kleske sich auf Arthur C. Clarke beruft, nehmen die Maschinen den Menschen die Arbeit ab oder erleichtern sie ihnen zumindest, sodass diese mehr Zeit für andere Dinge haben oder zumindest die Arbeit menschlicher werden kann. Wie es wirklich kommen wird, das liege an uns, meint Kleske. Das Problem sei nur, dass sich außer Technikenthusiasten kaum jemand dafür interessiere.</p>
<p>Kleske ist auf der re:publica nicht der Einzige, der ein solches Wir beschwört, das anscheinend über fast unbegrenzte Handlungssouveränität verfügt, aber erst noch zum Nachdenken angeregt werden muss. Warum das Ende der Arbeit durch technischen Fortschritt nicht schon längst zum Nutzen aller angebrochen ist und welche systemischen Widerstände gegen eine Abkehr von der Arbeitsgesellschaft bestehen, thematisiert er leider nicht, sondern begnügt sich mit einem Seitenhieb auf die Gewerkschaften, die gedanklich im Industriezeitalter stecken geblieben seien.</p>
<p>Ein Stück weiter geht Trebor Scholz von der New School in New York City bei seinem Vortrag mit dem Titel „<a href="http://www.youtube.com/watch?v=52CqKIR0rVM" target="_blank">Digital labor: New opportunities, old inequalities</a>“. Ausgehend von dem in Bangladesch eingestürzten Hochhaus und den dabei zu Tode gekommenen Textilarbeitern zieht Scholz eine Verbindungslinie von globalem Outsourcing zu digitalem Crowdsourcing. Die als innovativ gepriesenen neuen Geschäftsmodelle der digitalen Welt seien im Begriff, die Errungenschaften der letzten einhundert Jahre im Kampf um die Rechte von Arbeitenden mit einem Schlag zunichte zu machen. Crowdgesourcte Designwettbewerbe beruhten zumeist auf dem Prinzip, dass eine große Zahl der Teilnehmenden unbezahlt arbeite, weil am Ende nur das Design des Gewinners von dem Unternehmen prämiert werde. Unbezahlte Arbeit für ein Unternehmen sei jedoch Ausbeutung, in welcher rechtlichen Form auch immer sie daherkomme. Ähnlich hart fällt Scholz‘ Urteil über Amazons „Mechanical Turk“-Service aus. Viele, die sich dort registrierten, täten dies nicht freiwillig, sondern weil sie angesichts mangelnder sozialer Absicherung das Geld dringend benötigten, und sei es noch so wenig. Tatsächlich seien die bisweilen euphemistisch als „cloud worker“ bezeichneten, anonym bleibenden Arbeitskräfte eine Art digitales Lumpenproletariat. Die Unternehmen profitierten davon, dass die üblichen arbeitsrechtlichen Regularien in diesem Bereich zum Teil nicht gelten, zum Teil schlicht nicht durchgesetzt werden. Entsprechend plädiert Scholz für eine stärkere Verrechtlichung des unregulierten Raums der digitalen Arbeitswelten. Arbeiterrechte aus der Offline-Welt müssten auch für Services wie „Mechanical Turk“ gelten und zur Not juristisch eingefordert werden.</p>
<p>Wie ein zusammenfassender Abschluss der Panels zur Zukunft der Arbeit wirkt schließlich Matthias Spielkamps <a href="http://www.youtube.com/watch?v=Y4_UADsQofU&amp;list=PLAR_6-tD7IZURSvLZEHhoCNH15x5Os6JU" target="_blank">Vortrag</a> zum bedingungslosen Grundeinkommen. Unter Berufung auf Andre Gorz und Philippe Van Parijs argumentiert der Journalist und Autor wiederum mit den enormen Produktivitätsfortschritten, kommt aber zu dem Schluss, dass darauf mit einer neuen Art der Einkommensverteilung reagiert werden müsse. Wenn immaterielle Arbeit, wie Gorz formuliert habe, das „Herz der Wertschöpfung“ sei, immaterielle Arbeit aber überall geleistet werde, nicht nur am Arbeitsplatz, dann sei auch ein Grundeinkommen begründbar, das bedingungslos, also ohne konkrete Gegenleistung, ausgezahlt wird.</p>
<p>Spielkamp räumt am Ende freimütig ein, hauptsächlich den theoretischen Hintergrund der Grundeinkommensdebatte zusammengefasst zu haben. Er habe jedoch das Gefühl, die Diskussion sei in der Netzcommunity noch nicht richtig angekommen. Da könnte er recht haben. Mit ihren Panels zur Zukunft der Arbeit ist es der re:publica 2013 gelungen, einen Überblick über allerlei Phänomene und Entwicklungen zu geben, die außerhalb der digitalen Welt mitunter wenig wahrgenommen werden. Umgekehrt scheinen jedoch manche Vortragende die Debatten zum Thema, die außerhalb des Netzes seit dreißig Jahren mitunter auf hohem Niveau geführt werden, kaum zur Kenntnis zu nehmen. Würde sich das ändern, würde vielleicht auch der in letzter Zeit oft eingeforderte Brückenschlag der Netzcommunity zum Rest der Gesellschaft leichter.</p>
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		<title>Alle reden von der re:publica – Wir auch</title>
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		<pubDate>Fri, 03 May 2013 17:28:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Data]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Montag beginnt zum siebten Mal in Folge in Berlin die re:publica, das große Hybrid aus Konferenz, Messe und Klassentreffen für Netzkulutur, Netzpolitik und immer mehr: Netzwirtschaft. Auch wir von &#8220;Digitale Linke&#8221; werden in Teilen dort sein, uns im Mix aus AktivistInnen-Treffen, Selbstbeschau und PR-Gebuhle umtun und aus der ein oder anderen Veranstaltung auf @digitale_linke [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montag beginnt zum siebten Mal in Folge in Berlin die <a href="https://re-publica.de/">re:publica</a>, das große Hybrid aus Konferenz, Messe und Klassentreffen für Netzkulutur, Netzpolitik und immer mehr: Netzwirtschaft. Auch wir von &#8220;Digitale Linke&#8221; werden in Teilen dort sein, uns im Mix aus AktivistInnen-Treffen, Selbstbeschau und PR-Gebuhle umtun und aus der ein oder anderen Veranstaltung auf <a href="https://twitter.com/digitale_linke">@digitale_linke</a> twittern.</p>
<p>Während das Drumherum der re:publica Jahr für Jahr businesslastiger wird, ist das <a href="https://re-publica.de/sessions">Konferenzprogramm</a> auch dieses Jahr angenehm heterogen und politisch. Im Vorfeld hier unsere kleine, unvollständige Auswahl an spannenden Programmpunkten:<span id="more-6450"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie schon im vergangenen Jahr ist <a href="http://linksfraktion.de/">DIE LINKE Bundestagsfraktion</a> Kooperationspartnerin der re:publica und präsentiert in dieser Rolle den Talk: <a href="http://re-publica.de/sessions/how-radical-are-open-access-and-digital-humanities">&#8220;How radical are Open Access and the Digital Humanities?&#8221;</a><br />
<a href="http://re-publica.de/users/mercedes-bunz">Mercedes Bunz</a> diskutiert dort mit Wissenschaftlern aus Indien, Großbritannien und Deutschland darüber, wie &#8220;gut&#8221; Digitalisierung und Openess für die Wissenschaftslandschaft wirklich sind. Sind sie (nur) Teil des neoliberalen Umbaus des Wissenschaftssystems oder haben sie doch das Potential, die Wissenschaftslandschaft kritisch zu beleben und Hierarchien abzubauen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch zu den netzpolitischen Klassikern, wie <strong>Datenschutz</strong> (z.B.: <a href="http://re-publica.de/sessions/algorithmen-ethik">1</a>, <a href="http://re-publica.de/sessions/personal-data-nothing-hide">2</a>, <a href="http://re-publica.de/sessions/browser-fingerprinting-tracking-ohne-spuren-hinterlassen">3</a>, <a href="http://re-publica.de/sessions/eu-datenschutzreform-balanceakt">4</a>, <a href="http://re-publica.de/sessions/me-my-shadow">5</a>), <strong>Netzneutralität</strong> (<a href="http://re-publica.de/sessions/net-neutrality">Bsp.</a>) oder <strong>Urheberrecht</strong> (<a href="http://re-publica.de/sessions/im-schatten-des-rechts-wie-informelle-normen-urheberrecht-unterlaufen-oder-auch-kopf-stelle">Bsp.</a>) werden jede Menge Vorträge Diskussionen und praxisorientierte Workshops angeboten.<br />
Das Feld <strong>Open Data</strong> wird nicht nur theoretisch verhandelt (bspw.: <a href="http://re-publica.de/sessions/maschinenlesbare-regierung-eine-kritische-analyse-zur-gegenwart-open-data-und-open-govermen">1</a>,<a href="http://re-publica.de/sessions/open-data-und-was-hat-mir-tun">2</a>,<a href="http://re-publica.de/sessions/open-data-culture-creating-cultural-commons">3</a>), sondern auch praktisch angegangen (<a href="http://re-publica.de/sessions/street-fighting-data-science">1</a>,<a href="http://re-publica.de/sessions/datenbefreiung-selbst-gemacht">2</a>). Das offene Daten für alle nur dann funktioniert, wenn auch alle die entsprechendene Datennutzungsgeräte verwenden können, ist sicher ein Punkt, der auf dem Panel <a href="http://re-publica.de/sessions/mehrwert-oder-barriere-wie-lassen-sich-mobile-endgeraete-fuer-alle-zugaenglich-machen-und-w">&#8220;Mehrwert oder Barriere – Wie lassen sich mobile Endgeräte für alle zugänglich machen und wo entsteht Innovation?&#8221;</a> zur Sprache kommen wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein Thema, das uns hier auf dem Blog immer wieder umtreibt, ist die <strong>Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks</strong> in der Digitaliserten Gesellschaft. Mediensoziologe und Urheberrechtsaktivist <a href="http://www.vgrass.de/">Volker Grassmuck</a> wird dazu <a href=" http://re-publica.de/sessions/television-wikivision-mediale-grundversorgung-allen-fuer-alle">seine Vorstellungen</a> auf der re:publica präsentieren. Ihm <a href="http://re-publica.de/sessions/jagen-sammeln-pflegen-alte-und-neue-aufgaben-fuer-oeffentlich-rechtlichen-zeiten-des-intern">gleich tut</a> es <a href="http://re-publica.de/users/lorenzlm">Lorenz Lorenz-Meyer</a>, Studiengangsleiter Online-Journalismus an der Hochschule Darmstadt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ebenfalls diskutiert werden  <strong>staatlicher Überwachungswahn</strong> und <strong>digitale Kriegsführung</strong>. <a href="http://re-publica.de/sessions/praktische-anleitung-fuer-fuersorglichen-ueberwachungsstaat">Unter</a> <a href="http://re-publica.de/sessions/surveillance-design">anderem</a> gibt es <a href="http://re-publica.de/sessions/demokratisierung-drohne">ein Panel zum hochaktuellen Aufregerthema &#8220;Drohnen&#8221;</a>. Besonders spannend dürfte der Blick auf den Krieg in der Social Media sein: <a href="http://re-publica.de/sessions/digital-natives-ziehen-krieg">&#8220;Die Digital Natives ziehen in den Krieg &#8220;</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das linke Klassikerthema <strong>Arbeit</strong> ist ebenfalls mehrfach Thema kritischer Auseinandersetzung auf der re:publica. Die aus den Werkshallen der alten Industrien bekannte Ersetzung menschlicher Arbeitskraft duch Maschinen <a href="http://re-publica.de/sessions/ende-arbeit-wenn-maschinen-uns-ersetzen">geht digital weiter und es bleibt die Frage, wie damit umgehen</a>. Radikale Arbeitsteilung und entsprechende Formen von Ausbeutung und Entfremdung sind genauso wie Ansätze selbstbestimmter Arbeit und Verinigungsbemühungen des digitalen Proletariats <a href="http://re-publica.de/sessions/digital-labor-new-opportunities-old-inequalities">auch in Digitalien Alltag</a>. Nicht zuletzt werden solche Formen der Solidarität <a href="http://re-publica.de/sessions/why-hackers-should-be-fed">in Beziehung gesetzt</a> mit der Idee des Grundeinkommens.<br />
Einen Blick über den Weißbrot-Tellerand mit den Augen eines Unternehmers könnte dazu zum Beispiel ein <a href="http://re-publica.de/sessions/advent-dot-lan-era">Talk zur Internetwirtschaft in Kamerun</a> bieten.<br />
Und weil wir gerade bei den alten Werkshallen und Fabriken waren: <a href=" http://re-publica.de/sessions/3d-printing-how-can-we-make-it-third-industrial-revolution">Ob und wie 3D-Drucker die nächste industrielle Revolution mit sich bringen</a>, wird im Rahmen der Konferenz auch besprochen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nicht zuletzt geht es immer wieder auch ganz direkt um <strong>Machtverhältnisse</strong> und indivduellen Gestaltungsspielraum im und ums Netz. Wenn Softwarecode das Gesetz der digitalen Gesellschaft ist, <a href="http://re-publica.de/sessions/code-literacy-verstehen-was-uns-online-lenkt">sollten wir dann nicht alle lernen, den Code zu verstehen</a>? Hat die Ersetzung staatlicher Gesetzgebung durch die sogenannte Selbstregulierung der Wirtschaft eigentlich was mit Meinungsfreiheit und Zensur <a href="http://re-publica.de/sessions/freedom-speech-nipples-and-rule-law">zu tun</a>?<br />
Auch die Gesamtschau auf die Verhältnisse ist dabei: <a href="http://re-publica.de/sessions/kleine-digitale-und-grosse-ganze-internetaktivismus-netzbewegung-und-politik">&#8220;Das kleine Digitale und das große Ganze. Internetaktivismus, Netzbewegung und Politik&#8221;</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und dann wären da noch <a href="http://re-publica.de/sessions/cat-memes">Katzen</a>.</p>
<div id="tweetbutton6450" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2F18Aa04w&amp;text=Alle%20reden%20von%20der%20re%3Apublica%20%26%238211%3B%20Wir%20auch&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Falle-reden-von-der-republica-wir-auch%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/nx0BZezhZ7Q" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Netzpolitik à la Mutter – oder wer erhält Zugang zum Kanzleramt?</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 13:16:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Scheele</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Enquete]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Plenardebatte zum Abschluss der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ am 18. April war kaum beendet, da wurden aus Reihen der CDU-Bundestagsfraktion Informationen darüber gestreut, wo im technisch institutionellen Gefüge der Ministerialbürokratie die Bundesregierung künftig das Thema Netzpolitik anzusiedeln gedenke. Das Kanzleramt wolle, so hieß es in diesen informellen Mitteilungen, keinen Internetminister. Stattdessen solle die [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Plenardebatte zum Abschluss der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ am 18. April war kaum beendet, da wurden aus Reihen der CDU-Bundestagsfraktion Informationen darüber gestreut, wo im technisch institutionellen Gefüge der Ministerialbürokratie die Bundesregierung künftig das Thema Netzpolitik anzusiedeln gedenke. Das Kanzleramt wolle, so hieß es in diesen informellen Mitteilungen, keinen Internetminister. Stattdessen solle die Netzpolitik dem Innenministerium zugeordnet werden. Fraktionschef Kauder sei eingeschaltet und unterstütze diese Disposition.</p>
<p>Aus den Reihen der Union hieß es, etwas frustriert ob der eigenen (netzpolitischen) Bedeutungslosigkeit, weiter: Netzpolitik sei vergleichbar der Umweltpolitik. Auch diese sei seinerzeit dem Innenministerium unter Genscher zugeordnet worden. Ebenso sei Umweltpolitik zunächst ein minoritäres Politikfeld gewesen. Es habe eine ganze Weile gedauert, bis alle Abgeordneten deren Bedeutung erfasst hatten.<span id="more-6444"></span></p>
<p>Und tatsächlich meldete sich noch am selben Tag Bundesinnenminister Friedrich (CSU) mit einem <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/innenminister-friedrich-zu-internet-enquete-ein-ort-der-freiheit-a-895079.html" target="_blank">Gastbeitrag</a> auf Spiegel Online zu Wort, um leicht verklausuliert zu erklären, dass Netzpolitik zum Kernbereich seiner Arbeit gehöre. Im Wortlaut teilte er mit:</p>
<blockquote><p>„Verfügbare und sichere Netze sowie ein auf gemeinsamen Werten gründender Rahmen für das digitale Zusammenleben sind die verbindende Klammer zwischen den verschiedenen Strängen der Digitalisierung. Sie betreffen die Kernbereiche meiner Arbeit als Bundesinnenminister. Als Bestandteile einer digitalen Gesellschaftspolitik sollen sie die bislang vor allem fachspezifische IT- und Netzpolitik übergreifend ergänzen.“</p></blockquote>
<p>Der <i>auf gemeinsamen Werten zu gründende Rahmen</i> besteht im Übrigen in – wie „in anderen Bereichen […] seit jeher eine Selbstverständlichkeit“ (Friedrich) – der Erschaffung eines rechtlichen Rahmens. Für Kommunikationsfreiheit, Autonomie und Teilhabe ist in des Bundesinnenministers Universum kein Platz. Die offenbar mit dem Segen des Kanzleramtes erdachte Abschiebung der Netzpolitik ins Ministerium des Inneren machte diese denn auch vorrangig zu einem Aspekt der Inneren Sicherheit.</p>
<p>Aber nicht nur das. Auch die von der Enquete-Kommission einstimmig getroffene Empfehlung, im Parlament einen ständigen Ausschuss für Internet und digitale Gesellschaft fest zu verankern, verkäme zur Farce. War Netzpolitik bislang im Unterausschuss Neue Medien angesiedelt, und damit ein Appendix des Ausschusses für Kultur und Medien, so wäre sie künftig nicht viel mehr als ein Anhängsel des Innenausschusses – ein Unterausschuss Internet sozusagen.</p>
<p>Die mit dem Vergleich von Umwelt- und Netzpolitik aufscheinende Dystopie muss niemand teilen. Sie besteht darin, dass es 15 Jahre brauchte, bis die Umweltpolitik jene Bedeutung erlangte, die sie heute hat. Rechnerisch: von der Einrichtung des <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sachverst%C3%A4ndigenrat_f%C3%BCr_Umweltfragen&amp;oldid=105277678" target="_blank">Sachverständigenrats für Umweltfragen</a> in Genschers Innenministerium im Jahr 1971 bis zur Gründung eines Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in 1986. Doch tendiert die Bedeutung von Netzpolitik in Mutter Merkels Kreisen gegen Null.</p>
<p>Davon beredt Auskunft gibt sie selbst, zuletzt in einem am 20. April veröffentlichten <a href="http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Mediathek/mediathek_node.html?id=700550" target="_blank">Video-Podcast</a>. Dieser galt vordergründig der Vorschau auf ein Treffen mit den Vertretern der Deutschen Content Allianz, das wenige Tage später stattfand. Die Content-Lobby aus Presse-, Musik- und Filmindustrie sowie privatem und öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschwerte sich bei dieser Gelegenheit erneut – siehe exemplarisch <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/forderung-nach-sanktionierten-warnhinweisen-%e2%80%93-auch-ard-und-zdf-sind-jetzt-mit-im-boot/" target="_blank">hier</a> –,dass die netzpolitische Diskussion technik- statt contentorientiert geführt werde (<a href="http://www.vprt.de/verband/presse/pressemitteilungen/content/erstes-treffen-der-deutschen-content-allianz-mit-bundeskan?c=4" target="_blank">Pressemitteilung</a>).</p>
<p>Frau Merkel nimmt ausweislich des Videos – es ist mit dem Titel „Ein Gespräch über Regeln im digitalen Zeitalter“ überschrieben – das Wort <i>Internetnutzer</i> offenbar nur ungern in den Mund. Nutzer sind in ihrer Sicht Verbraucher. Das Netz ist in den Augen der Kanzlerin nichts anderes als ein Marktplatz. Auf ihm tummeln sich Urheber, gewerbliche Nutzer und konsumierende Verbraucher. Entsprechend ist sie froh, wenn sie sich einmal im Jahr mit Verbraucherschützern trifft, und entschuldigt sich, „dass nicht mit der Entstehung einer technischen Möglichkeit sofort der Regulierungsrahmen da ist“. Das sei wie bei der Erfindung des Automobils, das Setzen von regelnden Standards brauche Zeit.</p>
<p>Die Kanzlerin kündigt an, einen Ausgleich zwischen Urhebern, gewerblichen Nutzern und Verbrauchern zu schaffen, und erwähnt die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage sowie die Verlängerung des Leistungsschutzrechts für Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre als Positivbeispiele. Auch muss sie in dieser Eigeninszenierung immer wieder auf ihren Sprechzettel schauen, um Erläuterungen zum Handeln der Bundesregierung geben zu können.</p>
<p>In nicht einmal fünfeinhalb Minuten dokumentiert das Video eindringlich: Netzpolitik ist auch künftig im Kanzleramt kein Thema. Nachzutragen bleibt noch: Frau Merkel und die Vertreter der Content-Allianz vereinbarten einen kontinuierlichen Dialog.</p>
<div id="tweetbutton6444" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FYaYACP&amp;text=Netzpolitik%20%C3%A0%20la%20Mutter%20%E2%80%93%20oder%20wer%20erh%C3%A4lt%20Zugang%20zum%20Kanzleramt%3F&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnetzpolitik-a-la-mutter-oder-wer-erhalt-zugang-zum-kanzleramt%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/bimE8eQtczc" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<title>“Piratenzauber”: Beitrag zum freien Wissen</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Apr 2013 13:52:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buch]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Open Innovation]]></category>
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		<description><![CDATA[Aus dem Buch &#8220;Piratenzauber&#8221;, das wir hier bereits vorgestellt haben, dokumentieren wir einen Essay von Tobias Schulze unter dem Titel: Freies Wissen – die praktische Entknappung einer Ressource &#8220;Wissen, hier im weitesten Sinne verstanden – von Information und Daten bis zu Kreativgütern und Kunstwerken, ist eine ökonomische, politische und kulturelle Ressource. Als Werkstück – Buch, Bild, [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Aus dem Buch &#8220;Piratenzauber&#8221;, das wir <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/neuerscheinung-piratenzauber-uber-eine-gesellschaft-die-freibeuter-hervorbringt/" target="_blank">hier</a> bereits vorgestellt haben, dokumentieren wir einen Essay von Tobias Schulze unter dem Titel:</p>
<h3>Freies Wissen – die praktische Entknappung einer Ressource</h3>
<p>&#8220;Wissen, hier im weitesten Sinne verstanden – von Information und Daten bis zu Kreativgütern und Kunstwerken, ist eine ökonomische, politische und kulturelle Ressource. Als Werkstück – Buch, Bild, Text, Tonträger – wurde es vergesellschaftet und zum Handelsgut formiert. Die Digitalisierung, insbesondere die Vernetzung, trennt Wissen von dieser körperlichen Erscheinung eines einzelnen Werkstücks ab und macht es zu einem flüssigen Gut. Der beliebte Vergleich mit Leitungswasser hinkt jedoch, denn Wissen ist noch weniger als Wasser einzuhegen und in feste Bahnen zu lenken. Es widerstrebt der Kommodifizierung. Wissen als Eigentum war schon immer schwer vorstellbar. <span id="more-6440"></span> In Zeiten des Internets wird es zur Zahnpasta, die niemand wieder in die Tube bekommt. Diese Eigenschaft steht in scharfem Konflikt zur zunehmenden ökonomischen und politischen Bedeutung von Wissen im renditefixierten, privatkapitalistischen Gesellschaftsmodell. Die globale Arbeitsteilung hält insbesondere für die ehemaligen westlichen Industrieökonomien die Rolle von Wissens- und Innovationsinduktoren bereit. Zudem verändern sich die Konsumansprüche in den wohlhabenderen Schichten und Regionen. Soziale Medien, Kommunikationstechnologien und wissensintensive Dienstleistungen erreichen einen Aufschwung und hohe Profite. Die Produktion weniger forschungsintensiver Güter und Teile wird mangels Renditeaussicht in sogenannte Niedriglohnstandorte verlegt.</p>
<p>Der Diskurs um die Befreiung von Wissen auf digitaler Grundlage wird seit langer Zeit ausgefochten und begann deutlich vor dem Aufschwung der Piraten. Die Entstehung der Partei ist eher ein Symptom von Schließungsprozessen nach einer kurzen Zeit libertärer oder gar anarchistischer Kreativität im Internet als der Neuaufbruch in die Realisierung einer Utopie. Michael Paetau macht in diesem Band überzeugend deutlich, dass traditionelle linke Enteignungs- und Verstaatlichungsphantasien kein adäquates Mittel gegen die Kommodifizierungsprozesse von Wissen sein können. Denn gegen privates Eigentum an Wissen hilft kein staatliches Eigentum. Die Prozesse zu seiner Vergesellschaftung basieren vielmehr auf der inneren Veränderung von Zugängen, Plattformen und Nutzungsrechten. So sehr jedoch hergebrachte Verknappungsstrategien etwa bei Musikdateien scheitern, so wenig ist eine politische Ökonomie freien Wissens bisher umrissen. Es verwundert daher nicht, dass die am weiteserstritten werden, ist in vielen Bereichen auch die weitere Inbesitznahme bisher freien Wissens unter privates Eigentumsrecht umkämpft. Dazu gehören etwa die Verschärfung des Urheberrechts, die Patentierung natürlicher Ressourcen und Prozesse sowie die private Aneignung des kulturellen Erbes durch private Unternehmen, wie etwa ein zähes Ringen um die Digitalisierung von Bibliotheksbeständen und Filmarchiven zeigt. Diesen Kämpfen gemeinsam sind die Ziele eines egalitären Zuganges zu Ressourcen sowie die Organisation der kollektiven Pflege und Erhaltung dieser Ressourcen. In diesem Text sollen jedoch nicht Abwehrkämpfe gegen die Schließung, sondern vor allem konkrete Beispiele der Öffnung von Wissensressourcen vorgestellt werden.ten fortgeschrittenen Konzepte von »Openess« im steuerfinanzierten öffentlichen Sektor umgesetzt werden.&#8221;</p>
<p>Weiter lesen im <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Piratenzauber_Schulze.pdf">pdf</a>.</p>
<div id="tweetbutton6440" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2F15UhqTy&amp;text=%26%238220%3BPiratenzauber%26%238221%3B%3A%20Beitrag%20zum%20freien%20Wissen&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fpiratenzauber-beitrag-zum-freien-wissen%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/DEkjpYJ7bkw" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<title>Netzneutralität per Gesetz festschreiben!</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Apr 2013 15:04:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Halina Wawzyniak</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Enquete]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[Digitaler Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Netzneutralität]]></category>
		<category><![CDATA[Telekom]]></category>
		<category><![CDATA[Vodafone]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern kündigte die Telekom an, ab 1. Mai bei Neukunden nur noch Flatrate-Verträge mit Inklusiv-Datenvolumen anzubieten. Das bedeutet, dass die Kunden nur bis zu einem bestimmten Datenverbrauch die maximale Bandbreite nutzen können. Haben sie eine Grenze überschritten, wird die Geschwindigkeit erheblich gesenkt. Bereits vor knapp einem Jahr hatte Kabel Deutschland mit einer ähnlichen Klausel für [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern kündigte die Telekom an, ab 1. Mai bei Neukunden nur noch Flatrate-Verträge mit Inklusiv-Datenvolumen anzubieten. Das bedeutet, dass die Kunden nur bis zu einem bestimmten Datenverbrauch die maximale Bandbreite nutzen können. Haben sie eine Grenze überschritten, wird die Geschwindigkeit erheblich gesenkt. Bereits vor knapp einem Jahr hatte Kabel Deutschland mit einer ähnlichen Klausel für Aufmerksamkeit gesorgt. Darüber hinaus bestätigte die Telekom, dass eigene und einige ausgewählte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden. Wer andere Dienste nutzen will, muss de facto draufzahlen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Netzneutralität. Wenn dieses Beispiel Schule macht, ist das Ende des freien Internets erreicht. Dass die Gefahr besteht, zeigen die sofort aufflammenden Gerüchte, auch Vodafone wolle solche Tarife einführen. Zwar widersprach Vodafone dem; man habe keine Pläne für so etwas. Das klingt aber eher nach: Was nicht ist, kann noch werden. Es zeigt sich, dass eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität dringend notwendig ist. Dies fordert DIE LINKE schon seit langem. Doch immer wieder sperrt sich die schwarz-gelbe Koalition. Zuletzt weigerten sich Union und FDP eine Handlungsempfehlung, die Netzneutralität gesetzlich zu sichern, in den Bericht der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ aufzunehmen. Der Markt wird es schon richten. Wie gut das funktioniert, sieht man jetzt.<span id="more-6434"></span></p>
<p>Damit wird der Weg zu einem Zwei-Klassen-Internet geebnet. In der ersten Klasse können Besserverdienende alle gewünschten Dienste nutzen. In der zweiten Klasse gibt es für Einkommensschwache und vor allem deren Kinder nur noch das, was die Telekom und andere für wenig Geld anzubieten haben. Damit machen Sie ganz nebenbei zum wiederholten Mal den Zugang zu Wissen und Teilhabe abhängig vom Geldbeutel. Darum ist Netzneutralität so wichtig! Das Internet, wie wir es bisher kennen, verdankt seinen Erfolg unter anderem der Tatsache, dass es einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Datenverkehr gibt, unabhängig vom Inhalt oder dem verwendeten Dienst. Das wäre nicht mehr der Fall, wenn unterschiedliche Dienste unterschiedlich gewertet werden würden. Die Kunden müssten plötzlich genau drauf achten, wie viel Daten-Volumen sie verbrauchen und gegebenenfalls draufzahlen, wenn sie einen Dienst eines anderen Anbieters nutzen wollen. Ein offenes und freies Netz sieht anders aus.</p>
<p>Und die Telekom? Die argumentiert, das alles sei nötig, weil das Internet bald aus allen Nähten platzt und der Netzausbau ja so teuer sei. Wenn man mal genauer nachfragt, wo denn das Netz jetzt genau überlastet sei, kommt keine Antwort. Das ist auch kein Wunder, sind diese Gründe doch nur vorgeschoben. In Wirklichkeit geht es um reine Profitmaximierung. Denn natürlich sollen nur die eigenen Dienste an den Mann und die Frau gebracht werden.</p>
<p>Für DIE LINKE ist die Einhaltung der Netzneutralität von zentraler Bedeutung für ein offenes und freies Internet. Deshalb werden wir weiter dafür kämpfen, dass die Netzneutralität endlich gesetzlich festgeschrieben wird und deren Einhaltung nicht mehr dem Gutdünken großer Provider überlassen wird.</p>
<div id="tweetbutton6434" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FYKKhC1&amp;text=Netzneutralit%C3%A4t%20per%20Gesetz%20festschreiben%21&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnetzneutralitat-per-gesetz-festschreiben%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/2PFMOX9Dc6o" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Neue Zeitungsstudie: Fahrlässig beim Thema Armut – Reichtum als Blackbox</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/tpE461MzHTQ/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/neue-zeitungsstudie-fahrlassig-beim-thema-armut-reichtum-als-blackbox/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Apr 2013 12:08:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie kommentiert der bundesdeutsche Journalismus die Themen Armut und Reichtum? Dieser Frage sind Hans-Jürgen Arlt und Wolfang Storz in einer neuen, im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellten Studie nachgegangen: „Portionierte Armut, Blackbox Reichtum. Die Angst des Journalismus vor der sozialen Kluft“. Anhand von vier ausgewählten Tageszeitungen – Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Süddeutsche Zeitung (SZ), Berliner Zeitung [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wie kommentiert der bundesdeutsche Journalismus die Themen Armut und Reichtum? Dieser Frage sind Hans-Jürgen Arlt und Wolfang Storz in einer neuen, im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellten Studie nachgegangen: „Portionierte Armut, Blackbox Reichtum. Die Angst des Journalismus vor der sozialen Kluft“. Anhand von vier ausgewählten Tageszeitungen – Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Süddeutsche Zeitung (SZ), Berliner Zeitung und Tagesspiegel – sowie zweier Wochenzeitungen – Der Spiegel und Die Zeit – wurden 10.000 Textseiten auf Basis von Meinungsbeiträgen analysiert und ausgewertet.</p>
<p>Demnach findet selbst nach der Finanzkrise in der kommentierenden Presseberichterstattung eine Auseinandersetzung mit der Macht und Zusammenballung privater Großvermögen nicht statt. Während der enorme Reichtum in den Händen weniger als Blackbox behandelt wird, wird das Thema Armut in Problemgruppen portioniert. Aufgelöst in Kinder-, Alters-, Migranten-, Langzeitarbeitslosen-, Schwerbehinderten-, Hartz-IV- und Alleinerziehenden-Armut werden die Bedingungen gruppenspezifisch individualisert oder dem Sachzwang Globalisierung zugeschrieben. Das Resumée der Autoren lautet:<span id="more-6431"></span></p>
<blockquote><p>Es handelt sich um einen Fall von Pressefeigheit. Eklatant beim Thema Reichtum, der weitgehend als Blackbox behandelt wird. Fahrlässig beim Thema Armut, die zwar mit Sorge registriert, aber in Einzelteile zerlegt und so ihrer gesellschaftlichen Brisanz beraubt wird. Fahrlässig auch im Umgang mit den normativen Grundlagen der Chancengleichheit und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die, wenn überhaupt, nur als untergegangene Ideale, nicht als ernst zu nehmende Ansprüche geltend gemacht werden.</p></blockquote>
<p>Nachzulesen sind die Einzelheiten und Ergebnisse der Studie hier:</p>
<p>Hans-Jürgen Arlt / Wolfang Storz: Portionierte Armut, Blackbox Reichtum. Die Angst des Journalismus vor der sozialen Kluft<br />
– <a href="http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Studien_Portionierte_Armut_Web.pdf" target="_blank">Langfassung</a> (96 S.)<br />
– <a href="http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Veranstaltungen/2013/Auszug_Studien_Portionierte_Armut.pdf" target="_blank">Kurzfassung</a> (12 S.)</p>
<div id="tweetbutton6431" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2F12AWqOo&amp;text=Neue%20Zeitungsstudie%3A%20Fahrl%C3%A4ssig%20beim%20Thema%20Armut%20%E2%80%93%20Reichtum%20als%20Blackbox&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fneue-zeitungsstudie-fahrlassig-beim-thema-armut-reichtum-als-blackbox%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/tpE461MzHTQ" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Neuerscheinung: Piratenzauber – Über eine Gesellschaft, die Freibeuter hervorbringt</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/py5WP6U3Osk/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/neuerscheinung-piratenzauber-uber-eine-gesellschaft-die-freibeuter-hervorbringt/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 20 Apr 2013 19:16:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

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		<description><![CDATA[CC BY-NC-ND 3.0 &#8211; Cover: Joachim Kubowitz, luxsiebenzwoplus Soeben erschienen ist der von Horst Kahrs herausgegebene Sammelband „Piratenzauber &#8211; Über eine Gesellschaft, die Freibeuter hervorbringt“ (Papyrossa, 2013, 196 S.). Das Buch „fragt nicht in erster Linie nach Profil und Schicksal einer Partei, sondern vor allem nach der Gesellschaft, die diese hervorgebracht hat“ (Klappentext). Die Verfasserinnen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-5884" title="978-3-89438-508-8" alt="" src=" http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/978-3-89438-508-8.jpg " width="170" height="241" /><br />
<strong><span style="font-size: xx-small;">CC BY-NC-ND 3.0 &#8211; Cover: Joachim<br />
Kubowitz, luxsiebenzwoplus</span></strong></p>
<p>Soeben erschienen ist der von Horst Kahrs herausgegebene Sammelband „Piratenzauber &#8211; Über eine Gesellschaft, die Freibeuter hervorbringt“ (<a href="http://s445925490.e-shop.info/shop/article_508-8/Kahrs%2C-Horst%3A%3A-%3CBR%3EPiratenzauber-%28VORBESTELLEN%29.html" target="_blank">Papyrossa</a>, 2013, 196 S.). Das Buch „fragt nicht in erster Linie nach Profil und Schicksal einer Partei, sondern vor allem nach der Gesellschaft, die diese hervorgebracht hat“ (Klappentext). Die Verfasserinnen und Verfasser – darunter auch Mitglieder der Piratenpartei sowie Autoren dieses Blogs – erörtern unter anderem Fragen zu Demokratie, Transparenz, individuelle Freiheit und universelle Teilhabe in einem Cross-Over-Verfahren.</p>
<p>Sie stellen nicht nur ihre Positionen vor, sondern gehen davon aus, dass das durch die digitale Revolution bereitgestellte Potential und politische Projekt auch nach der bevorstehenden Bundestagswahl aktuell bleiben wird – in welcher politischen Ausformung auch immer.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Inhalt:<span id="more-6397"></span></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Potential und Projekt</li>
<li>Conny Hildebrandt/Horst Kahrs/Nelli Tügel: Piratenflaute. Auf dem Weg zu einer Partei unter vielen anderen?</li>
<li>Wolfgang Storz: Piraten und Massenmedien. Wer beherrscht das Spiel?</li>
<li>Georg Fülberth: Piraten im historischen Kontinuum</li>
<li>Horst Kahrs: Eine neue soziale Idee aus der Mitte der »digitalen Gesellschaft«?</li>
<li>Konstanze Kriese: Vom schwierigen Auszug aus dem Fordismus. Arbeit und Produktion im digitalen Zeitalter</li>
<li>Martin Beckmann: Die Piratenpartei und die Digitalisierung der Arbeit</li>
<li>Tobias Schulze: Freies Wissen &#8211; die praktische Entknappung einer Ressource</li>
<li>Michael Paetau: Freiheit und Wissensordnung</li>
<li>Jürgen Scheele: Das Netz, die Eigentumsfrage und digitale Commons</li>
<li>Michael Weber: Neue Chancen für Transparenz und Bürgerbeteiligung durch Einsatz moderner Kommunikationsmethoden</li>
<li>Detlef Kannapin: Die »Fix-it-Ideologie« und ihre gesellschaftliche Grenzen</li>
<li>Michael Paetau: Kybernetik und flüssige Demokratie</li>
<li>Was bleibt?</li>
</ul>
<p>Kahrs, Horst (Hrsg.): Piratenzauber &#8211; Über eine Gesellschaft, die Freibeuter hervorbringt. Köln: Papyrossa, 2013. 196 S. EUR 13,90 [D] / 14,30 [A]. ISBN 978-3-89438-508-8.</p>
<div id="tweetbutton6397" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2F12vKqOi&amp;text=Neuerscheinung%3A%20Piratenzauber%20%26%238211%3B%20%C3%9Cber%20eine%20Gesellschaft%2C%20die%20Freibeuter%20hervorbringt&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fneuerscheinung-piratenzauber-uber-eine-gesellschaft-die-freibeuter-hervorbringt%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/py5WP6U3Osk" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Regierungsentwurf zum Urheberrecht: besser als nichts – aber nicht viel besser</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/2XpSYghK04I/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/regierungsentwurf-zum-urheberrecht-besser-als-nichts-aber-nicht-viel-besser/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:58:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Sitte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaiste Werke]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[Crosspost von petra-sitte.de Das Kabinett hat gestern seinen Regierungsentwurf für eine Neuregelung zu verwaisten Werken und zum Zweitveröffentlichungsrecht für WissenschaftlerInnen (PDF) vorgestellt. Dass im BMJ nicht nur über Rechtsdurchsetzung, sondern auch über Rechtsfortentwicklung nachgedacht wird, ist schön. Aber besonders weit gehen die Regelungen leider nicht. Eine Ausnahme für die Nutzung verwaister Werke im Urheberrecht einzuführen, [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><em>Crosspost von <a href="http://www.petra-sitte.de/start/aktuelles/detail/zurueck/aktuelles-20/artikel/regierungsentwurf-zum-urheberrecht-besser-als-nichts-aber-nicht-viel-besser/">petra-sitte.de</a></em></p>
<p>Das Kabinett hat gestern seinen <a title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Gesetzes_zu_Nutzung_verwaister_Werke_und_zu_weiteren_Aenderungen_des_Urheberrechtsgesetzes_und_des_Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank">Regierungsentwurf für eine Neuregelung zu verwaisten Werken und zum Zweitveröffentlichungsrecht für WissenschaftlerInnen</a> (PDF) vorgestellt. Dass im BMJ nicht nur über Rechtsdurchsetzung, sondern auch über Rechtsfortentwicklung nachgedacht wird, ist schön. Aber besonders weit gehen die Regelungen leider nicht.<br />
Eine Ausnahme für die Nutzung verwaister Werke im Urheberrecht einzuführen, hat die LINKE seit Langem gefordert. Ein großer Teil unseres kulturellen Erbes liegt derzeit brach. Wenn Bücher, Filme und Musik, die in Archiven, Bibliotheken und Museumsbeständen ungenutzt herumliegen, zukünftig online zugänglich sein sollen, ist das grundsätzlich begrüßenswert. Es ist allerdings fraglich, ob es dazu kommen wird. Denn schon die <a title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" href="http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/orphan_works/index_de.htm" target="_blank">entsprechende EU-Richtlinie</a> lässt leider wenig Gestaltungsspielraum.</p>
<p>So sind zum Beispiel Fotos schon von vornherein nicht enthalten – es sei denn, sie waren mal in einem Buch abgebildet. Und bei den anderen Werkarten wird die „sorgfältige Suche“ nach verschollenen Rechteinhabern, die eine zwingende Voraussetzung für die Online-Zugänglichmachung werden soll, erhebliche Kosten verursachen – zusätzlich zu den Kosten der Digitalisierung. Damit die Schrankenregelung nicht am Ende komplett leerläuft, muss dringend darüber nachgedacht werden, ob man nicht die Last der Recherche auf viele Schultern verteilen kann – etwa von freiwilligen Helfern. Verboten ist das dem Wortlaut des Gesetzes zufolge nicht.<span id="more-6387"></span></p>
<p>Man darf aber auch nicht vergessen, dass das Problem der verwaisten Werke hausgemacht ist. Es hängt mit den überlangen Schutzfristen zusammen. Und so begrüßenswert es sein mag, wenn ein Register verwaister Werke entsteht: So lange Einträge in diesem Register nicht verbindlich sind und möglicherweise trotzdem nachträglich Vergütungen gezahlt werden müssen, entsteht für die Gedächtnisorganisationen keine Rechtssicherheit. Ohne umfassende Urheberrechtsreformen auf europäischer Ebene werden wir langfristig nicht weiterkommen.</p>
<p>Noch halbherziger kommt die vorgeschlagene Neuregelung für ein Zweitveröffentlichungsrecht daher, mit dem es Wissenschaftlern erlaubt werden soll, ihre Texte auch dann eigenständig zu veröffentlichen, wenn sie einem kommerziellen Verlag exklusive Rechte daran abgetreten haben. Denn dies soll erst nach einem Jahr Wartezeit möglich sein und auch dann nur zu nichtkommerziellen Zwecken. Die Regierung hat sich hier auf das absolute Minimum des Wünschenswerten beschränkt. Die Embargofrist von einem Jahr ist viel zu lang – danach sind Aufsätze oft schon veraltet.</p>
<p>Auch ist nicht einzusehen, warum Wissenschaftlern zwar erlaubt sein soll, die Texte auf ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen, nicht jedoch, sie erneut in einem Sammelband herauszugeben. Und dann wird auch noch festgeschrieben, dass trotz Zweitveröffentlichungsrecht zukünftig Verleger exklusive Online-Rechte an den Texten ihrer Autoren erwerben, ohne dass dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein muss. Eine echte Schlechterstellung der Autorinnen und Autoren, die wohl nicht zufällig unter der Hand eingeschmuggelt wird, als angebliche Anpassung an den technischen Fortschritt.</p>
<p>Auch dass die Zweitveröffentlichung nur in der Manuskriptversion, nicht jedoch im selben Format wie die Erstveröffentlichung erscheinen darf, ist schwer nachvollziehbar. Was spricht dagegen, dieselben Seitenzahlen zu verwenden wie in der gedruckten Fassung? Warum soll das wissenschaftliche Zitieren erschwert werden? Offenbar geht es darum, unter der Hand eine Art Leistungsschutzrecht der Verleger am Layout einzuführen. Fakt ist: Das Format der Veröffentlichung ist nicht urheberrechtlich geschützt. Das ist auch gut so und sollte so bleiben.</p>
<p>Es gibt also noch genug Stoff für parlamentarische Beratungen. Vor allem wird es auch in der nächsten Legislaturperiode in Sachen Urheberrecht noch viel zu tun geben.</p>
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		<title>Netz für alle – Nfa Talk 22.03.2013: Verwertungsgesellschaften im 21. Jahrhundert – Liveblog</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/O_sD49Uu4H4/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/vgen-im-21-jahrhundert-liveblog/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 22 Mar 2013 13:22:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=6310</guid>
		<description><![CDATA[Eine Konferenz der Europafraktion GUE/NGL mit der Bundestagsfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Ritter Butzke, Ritterstraße 26, 10969 Berlin Freitag, 22. März 2013, 14 – 20 Uhr Dies ist der archivierte Liveblog. Einführung Lothar Bisky Verwertungsgesellschaften vertreten einerseits Interessen der Urheber, andererseits der Verwerter. Auf der anderen Seite stehen die Nutzer, kommerzielle, aber auch private. Derzeit gibt es noch [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Konferenz der Europafraktion GUE/NGL mit der Bundestagsfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung</strong></p>
<p><strong><br />
</strong><em>Ritter Butzke,<br />
Ritterstraße 26, 10969 Berlin<br />
Freitag, 22. März 2013, 14 – 20 Uhr</em></p>
<p>Dies ist der archivierte Liveblog.<span id="more-6310"></span></p>
<p><strong>Einführung Lothar Bisky</strong></p>
<p>Verwertungsgesellschaften vertreten einerseits Interessen der Urheber, andererseits der Verwerter. Auf der anderen Seite stehen die Nutzer, kommerzielle, aber auch private. Derzeit gibt es noch große Schwierigkeiten mit er grenzüberschreitenden Onlinezugänglichmachung. In Deutschland ist vor allem die Tarifdebatte der GEMA präsent. Derweil ist die C3S in Gründung, eine VG für Creative-Commons-Lizenzen.</p>
<p>Die Europäische Kommission sieht sich als Hüterin des Wettbewerbs in der EU. Es gibt jetzt einen neuen Richtlinienvorschlag, der den Wettbewerb unter den VGen steigern soll. Auf der anderen Seite gibt es Forderungen, die VGen vor Wettbewerb zu schützen. Wie sieht die Zukunft der kollektiven Rechtewahrnehmung aus?</p>
<p><strong>Panel 1: VGen in Europa</strong></p>
<p><em>mit Marie Humeau, EDRI, Helmut Scholz, MdeP GUE-NGL, Dr. Tobias Holzmüller, GEMA. Moderation: Marika Tändler.<br />
</em></p>
<p>Marika Tändler: Neue Richtlinie für die kollektive Rechtwahrnehmung als Vorschlag der EU-Kommission.</p>
<p>Marie Humeau, EDRI: Guter Schritt für digitalen Binnenmarkt und besseren Zugang zu digitalen Inhalten. Hilft der Glaubwürdigkeit des Urheberrechts. Ziel des Entwurfs, eine effiziente kollektive Rechtewahrnehmung einzuführen, ist richtig. 1. Mehr Transparenz, 2. Anpassung Lizenzsystem an digitales Zeitalter, 3. Erleichterung der länderübergreifenden Lizenzierung. Wettbewerbsregeln müssen angewandt werden, da Künstler von Wettbewerb profitieren können, um bessere Dienste zu bekommen. Aber nicht nur sie, auch die Nutzer.</p>
<p>Es gibt aber auch Probleme. 1. Mehr Entscheidungsfreiheit für Künstler. RL muss Künstlern die Möglichkeit geben, ihre Rechte auch individuell wahrzunehmen bzw. einzelne Werke aus der kollektiven Rechtewahrnehmung herauszuziehen. Die RL muss deutlicher klarstellen, dass man das kann. 2. Transparenz: Bessere Informationen über Verwertungsgesellschaften, nicht nur für Rechteinhaber. Diese Informationen müssen öffentlich sein. Außerdem Transparenz des Repertoires: wer und was die VGen vertreten, muss öffentlich sein. Sonst gibt es ein Risiko von Doppelzahlungen bei länderübergreifenden Zahlungen. 3. Länderübergreifende Lizenzierung muss leichter werden, damit Verhandlungen sich nicht mehr bis zu zwei Jahre lang hinziehen. Außerdem muss es Sanktionen geben, denn gute Regelungen nützen nichts ohne gute Durchsetzung.</p>
<p>Helmut Scholz, MdeP, Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel: JURI-Ausschuss arbeitet seit einem Jahr an dieser neuen Richtlinie. Hat auch handelspolitische Aspekte. Handelspolitische Dimension wird oft weit unterschätzt. Es geht um transnationale Modelle: Wie verortet sich die EU zum geistigen Eigentum und zum digitalen Vertrieb im 21. Jahrhundert. In den letzten Wochen ist die Aufmerksamkeit dafür zurückgegangen, aber mit der Verabschiedung des Entwurfs wird sie zurückkehren. Geregelt werden muss vor allem das, was in den Mitgliedsstaaten nicht effektiv geregelt werden kann. Es gibt von einzelnen Mitgliedsstaaten Kritik. Aber einheitliche Standards sind an sich eine gute Sache.</p>
<p>Es gilt, die Interessen der Urheber im Auge zu haben, aber der handelspolitische Aspekt ist auch wichtig. Wie ist das Verhältnis der Verwertungsgesellschaften gegenüber den großen Online-Plattformen, die teilweise selbst schon als Verwertungsgesellschaften auftreten. Regulierung der VGen muss demokratisch organisiert werden und transparent arbeiten, um beiden Interessen gerecht zu werden. Das Europa der Rezipienten entsteht auch dadurch, dass man die Kultur der anderen besser kennenlernt.</p>
<p>Geistiges Eigentum ist auch global ein immer wichtiger. Die LINKE muss dazu eine differenzierte Position einnehmen. Geistiges Eigentum an Medikamenten muss man anders bewerten als etwa an Musikwerken. Wie ist da das Verhältnis zum Wettbewerb? Richtlinie wirft Fragen auf: Wie ist der Entwurf mit bilateralen Handelsabkommen vereinbar, z.B. mit dem TRIPS-Abkommen? Genügt der Vorschlag diesen Vereinbarungen? Sind nicht eigentlich sogar globale Lösungen wichtig? Aber dann kommen große Konflikte auf uns zu, wie man schon an Unterschieden zwischen europäischem und US-Recht sieht. Wie sieht es mit den großen Labels aus, Sony und EMI? Können die in Zukunft die VGen entgehen? Es ist sicherzustellen, dass kleine Verwertungsgesellschaften dieselben Pflichten auferlegt bekommen wie große. Auch die Interessen der Künstler sind wichtig: Das internationale Aufführungsrecht muss bei den Künstlern selbst verbleiben.</p>
<p>Dr. Tobias Holzmüller, GEMA: Wir als große europäische VG wollten diese Richtlinie. Wir haben uns jahrelang dafür eingesetzt. Das System, das wir jetzt haben, das aus 27 nationalen Rechten besteht, funktioniert zunehmend schlechter. Es gibt eine zunehmende Mobilität der Mitglieder von Verwertungsgesellschaften. Auch im Bereich des Senderechts gibt es zunehmend den Wunsch nach länderübergreifenden Lizenzen. Es geht hier also darum, eine Fragmentierung des Repertoires zu verhindern. ö</p>
<p>Wie gut sind in der Richtlinie die Standards angeglichen? Es gibt Länder mit sehr starker und welche mit sehr schwacher Regulierung. Wir finden deshalb, dass die Mindestharmonisierung durchaus noch weitergehen könnte. Lizenzierungszwang kann durchaus auch in ganz Europa kommen.</p>
<p>Wie verhalten sich die nationalen Gesetze zueinander? Wer übt die Aufsicht aus, wenn eine VG außerhalb ihres nationalen Territoriums auftritt? Die Generaldirektion Binnenmarkt geht davon aus, dass die Aufsichtsbehörde des Heimatlandes sie ausüben sollte. Wie glatt funktioniert das?</p>
<p>Welche Rolle spielt eine Verwertungsgesellschaft in Europa, wenn es um die Zusammenführung der Repertoires und die Bewahrung kultureller Vielfalt geht? VGen fassen erfolgreiche und weniger erfolgreiche Künstler zusammen, um starke und schwache Urheber gemeinsam zu lizenzieren. Am Markt ist v.a. das anglo-amerikanische Repertoire beliebt, während nationale Repertoires auf wenig Interesse stoßen. Wie verhindert man, das kleine Repertoires hinten herunterfallen? Können wir überhaupt eine Insellösung in Europa fahren? Mittlerweile werden die Deals zwischen den großen Majors und den großen Nutzern in den USA geschlossen, die dann Europa mitumfasst. Entfaltet die Richtlinie in dem Bereich überhaupt noch Wirkung?</p>
<p>Marika Tändler: Warm sollten eigentlich nicht alle Urheber zu einer VG wechseln, die ihnen die besten Konditionen bietet?</p>
<p>Tobias Holzmülle: Ist es wettbewerbsökonomisch überhaupt sinnvoll, dass man eine Konkurrenz hat, oder läuft es nicht automatisch auf ein Monopol hinaus? Aber dass es so schlimm kommt, wage ich zu bezweifeln, da viele VGen noch immer eine starke nationale Identität haben. Eine Gefahr ist aber selektives Verhalten. Wenn einzelne besonders erfolgreiche Autoren das tun, kann es schon gefährlich werden. Man kann dem aber auch mit einer sauberen Regulierung vorbeugen. Die Tarifaufsicht müsste dann für alle Verwertungsgesellschaften gelten.</p>
<p>Marika Tändler: Wird mit Transparenz automatisch Wettbewerb befördert.</p>
<p>Marie Humeau: Künstler sollten die Wahl haben zu einer VG zu gehen, die ihm die besten Konditionen geben.</p>
<p>Helmut Scholz: Dann könnten aber die Künstler auch direkt ihre Rechte einem Verlag übergeben und diesem die Vermarktung überlassen. Der Vorteil einer VG ist doch gerade der solidarische Zusammenschluss. Wollen wir einen Wettbewerb zwischen Verwertungsgesellschaften, oder brauchen wir nicht eher europäische Standards?</p>
<p>Tobias Holzmüller: Der erfolgreiche Künstler, der in der Lage ist, sich selbst zu vermarkten, trägt womöglich sein Repertoire dann außerhalb der VG zu Markte. Deshalb brauchen wir Standards.</p>
<p>Petra Sitte: Wie ist denn die Ausschüttungssituation in Europa?</p>
<p>Tobias Holzmüller: Jede VG schüttet an ihre Mitglieder aus. Sie haben teils höhere, teils niedrigere Verwaltungskosten. Je mehr Transparenz da kommt, desto besser.</p>
<p>Marika Tändler: Wie hält die GEMA es mit der Transparenz?</p>
<p>Tobias Holzmüller: Wir hätten mit den Transparenzkriterien der GEMA kein Problem. Wir müssten einiges etwas genauer ausweisen, aber es wäre eher eine Frage von Rechenaufwand.</p>
<p>Marika Tändler: Können noch Anreize geschaffen werden für die Majors, ihr Repertoire den Verwertungsgesellschaften wieder zuzuführen?</p>
<p>Marie Humeau: Das müssen sie die Majors fragen.</p>
<p>Helmut Scholz: Wir brauchen Verwertungsgesellschaften, weil es eine demokratische Form der Selbstverwaltung von Künstlerinnen und Künstlern ist.</p>
<p>Marie Humeau: VGen sind nicht schlecht, aber teilweise wollen Künstler andere Systeme benutzen wie z.B. open licences</p>
<p>Tobias Holzmüller: Eine VG kann nur stark am Markt sein, wenn sie die Rechte von starken und schwachen Künstlern zusammen hat. Wenn man allen die Möglichkeit gibt, ihre Werke herauszuziehen, kommt es zu cherry picking. Dann  bleiben für die VGen nur die schwachen Titel übrig. Deshalb muss man mit dieser Forderung aufpassen.</p>
<p>Marika Tändler: Liegt das eigentliche Problem nicht in der Rechtezersplitterung? Braucht man einen One-Stop-Shop?</p>
<p>Tobias Holzmüller: Es gab ja mal eine Initiative für einen gemeinsamen One-Stop-Shop. Da hatte die Kommission aber Wettbewerbsbedenken. Wir sind nicht sicher, dass das der richtige Weg ist, aber jetzt ist es eben der einmal eingeschlagene Weg.</p>
<p>Ilja Braun: Ist überhaupt die mangelnde Konkurrenz schuld daran, dass es viele Onlinedienste nicht grenzüberschreitend gibt, oder hat es nicht andere Gründe?</p>
<p>Tobias Holzmüller: Wäre es nicht logischer, wenn wir nur noch eine VG hätten und Wettbewerb immer schädlich ist? Das hätte man vor zwanzig Jahren noch bejaht. Man hat aber auch gesehen, dass die Monopolisten sich nur bewegen, wenn es ein bisschen Wettbewerb gibt. Da spreche ich auch, aber nicht nur für meine VG.</p>
<p>Helmut Scholz: Man kann jetzt noch Änderungsvorschläge einreichen.</p>
<p><strong>Panel 2: VGen und die Interessen der Nutzer</strong></p>
<p><em>mit Cay Wesnigk, Mitglied Verwaltungsrat VG BildKunst, Ulf J. Froitzheim, Wirtschaftsjournalist und VG-WORT-Autorenvertreter, Meinhard Starostik, C3S. Moderation: Petra Sitte.</em></p>
<p>Cay Wesnigk: Filmemacher nur eine von mehreren Berufsgruppen. Bei BildKunst geht es vor allem um Zweitrechteverwertung. Zweitrechte kann man ohnehin nur kollektiv wahrnehmen.  Deshalb bin ich großer Freund dieser Monopole, denn hätte ich meine Rechte nicht an die VG übertragen, hätte der Verwerter sie mir bestimmt weggenommen. Wir haben gerade eine Klage gegen den Standardvertrag des MDR gewonnen. Da stand drin, dass die Hälfte des Geldes bei den Sendern ankommen muss, obwohl die Auftragsproduzenten selbst das wirtschaftliche Risiko tragen.</p>
<p>Hauptaufgabe von VGen ist Verhandeln. Wie viel Geld soll für eine bestimmte Nutzung fließen? Da geht es um Kompromisse. Das kann sehr schmerzhaft sein. Da ist Transparenz manchmal auch sehr schädlich.</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Arbeite als Journalist seit 20 Jahren. Bei der VG WORT muss man ein gewisses Einkommen haben, um Mitglied werden zu können. Die Wahrnehmungsberechtigten, die nicht Vollmitglied sind, haben aber auch Vertreter. Selbst von den Mitgliedern kommen kaum welche. Wir als Autorenvertreter wollen, dass jeder mitreden kann, der mitreden will. Die meisten sind offenbar mit der VG WORT zufrieden.</p>
<p>VG WORT prozessiert ständig mit Geräteherstellern, bis hin zum Europäischen Gerichtshof, um nicht zahlen zu müssen. Deshalb hohe Gerichtskosten, die uns als Verwaltungskosten ausgelegt werden, derzeit etwa 11%. VG WORT ist seit Jahren in der Defensive, was die Geräteabgaben angeht. Auf einen USB-Stick geht viel mehr drauf als auf eine CD, aber die Leute wollen trotzdem nicht zahlen.</p>
<p>Meinhard Starostik, C3S: Anfang der 80er Jahre für independent labels tätig gewesen und damals zum ersten Mal über das Internet nachgedacht. Damals war unsere Fantasie extrem beschränkt. Man dachte zunächst an Music on demand. Heute geht viel mehr, und das Urheberrecht ist den Produktions- und Nutzungsmöglichkeiten nicht mehr angemessen. Deshalb finde ich das Projekt C3S so spannend.</p>
<p>C3S will eine VG sein und beim DPMA zugelassen werden. Wir wollen zunächst im Musikbereich tätig werden, aber auch eine europäische Genossenschaft sein. Warum tun wir das neben der GEMA? Weil die GEMA die Creative Commons Lizenzen leider nicht abdeckt. Das ist aber das breite Segment der Kultur, das kommerziell nicht so interessant ist und wo sich Leute tummeln, die nicht zu Labels gehen. Es gab aber auch Kritik an der GEMA. Wir wollen eine transparente Organisation, die für die Urheber da ist. Verlage sollen nicht Mitglied werden können, obwohl wir gezwungen sind, sie an Ausschüttungen zu beteiligen. Wir wollen die Verteilungspläne aber transparenter und gerechter machen. Das geht über moderne Techniken, also etwa das Einreichen von Playlists. Damit soll eine höhere Verteilungsgerechtigkeit gewährleistet werden.</p>
<p>Petra Sitte: Warum eine europäische Genossenschaft?</p>
<p>Meinhard Starostik: Um das Prinzip one man, one vote durchzusetzen. Wir werden aber auch Fördermitglieder zulassen.</p>
<p>Petra Sitte: Wie stehen denn die anderen VGen zu Creative-Commons-Lizenzen?</p>
<p>Cay Wesnigk: Die CC-Lizenz ist sympathisch, weil man bestimmte Rechte an seinem Werk auch freigeben kann, für andere aber trotzdem noch kassieren. VGen funktionieren als Massengeschäft, deshalb kann man nicht einfach für einzelne Künstler Sonderregelungen machen. Wenn bei uns jetzt viele Leute ankommen würden, die CC-Lizenzen nutzen wollen, müssten wir uns fragen, ob die Kosten der Verwaltung im Verhältnis zu den Einnahmen Sinn machen.</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Die VG WORT hat eine Bewertungskommission, die sich Gedanken über den Verteilungsplan macht. Wir versuchen aber immer Lösungen zu finden, die möglichst gerecht sind. Allerdings gibt es auch bei uns Verteilungskonflikte. Die Verleger waren schon von Anfang an bei der VG WORT mit im Boot. Bei uns sind durchaus auch kleine Verlage dabei, nicht nur die Elseviers dieser Welt. Die Bühnenverlage zum Beispiel sind den Autoren sehr wohlgesonnen.</p>
<p>Letztes Jahr ging ja durch die Medien, dass Martin Vogel die VG WORT verklagt hat, weil ein Teil der Tantiemen an seinen Verlag ging, nicht an die Autoren. Vogel war Mitautor des Professorenentwurfs zum Urhebervertragsrecht und enttäuscht, dass das so wenig gebracht hat. Im Wissenschaftsbereich bekommen die Autoren 50%, im journalistischen Bereich sogar 70%.</p>
<p>Wenn das Urteil durch die Instanzen hält, sprengt es die VG WORT. Das Gericht hat entschieden, dass relevant ist, welcher Vertrag zuerst unterschrieben wurde, der Verlagsvertrag oder der Wahrnehmungsvertrag der VG WORT. Das ist offensichtlich kein sinnvolles Kriterium. Zudem kommt ja jetzt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das gab es vorher nicht, aber Geld bekommen haben sie in der VG WORT trotzdem. Ich war gegen das Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Es hätte zumindest verwertungsgesellschaftspflichtig sein müssen. Hilft es uns, die Verleger aus der VG WORT herauszuschmeißen? Außer Martin Vogel will das niemand.</p>
<p>Petra Sitte: Es hätte uns geholfen, wenn der DJV sich klarer gegen das LSR positioniert hätte.</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Die meisten Leute im DJV sind festangestellte Redakteure, für die das sowieso nicht so relevant ist. Wir befürchten aber, dass wir jetzt eine eigene Verleger-Verwertungsgesellschaft bekommen. Dann haben wir einen Gesprächspartner mehr, der mit der Geräteindustrie verhandelt. Und die geht bis in die höchsten Instanzen, um überhaupt keine Abgaben zahlen zu müssen.</p>
<p>Petra Sitte: Zurück zur C3S. Ist das eine singuläre Sache, oder gibt es in anderen Ländern vergleichbare Initiativen?</p>
<p>Meinhard Starostik: Ich will lieber noch etwas zu den CC-Lizenzen sagen. Jamendo z.B. hat 370.000 Werke und 50.000 Künstler im Programm. Das gewinnt immer mehr an Quantität. Der Unterschied zur GEMA ist, dass wir von Anfang an bereit sind, auf das Interesse der Urheber einzugehen, vielleicht nicht alle Werke einer VG zu geben. Darauf besteht ja die GEMA. Deshalb gibt es ja auch die GEMA-Vermutung. Es führt nur dazu, dass Urheber sich Pseudonyme zulegen, um an der GEMA vorbei Geschäfte zu machen. Wir steigen jetzt in ein neues Segment des Marktes ein.</p>
<p>Petra Sitte: Können schon Leute Mitglied werden bei C3S?</p>
<p>Meinhard Starostik: Nein, aber die Nachfragen sind ermutigend. Bisher sind es noch unter 5.000 Leute, aber wir erarbeiten ja auch erst die Grundlagen.</p>
<p>Cay Wesnigk: Was ist denn eigentlich der Business-Case für die C3S?</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Die Abgabe, die wir von der ZPÜ bekommen, ist ja eine Vergütung für die Privatkopie. Wenn ich eine CC-Lizenz draufhabe, greift aber ja die Schrankenregelung nicht mehr.</p>
<p>Meinhard Starostik: Wir haben das noch nicht zu Ende gedacht. Wir haben aber die Vorstellung, dass man den CC-Baukasten der Lizenzen vielleicht noch erweitern kann.</p>
<p>Frage aus dem Publikum: Warum sollte ich als Künstler von der GEMA aus zur C3S wechseln? Ich will ja von einer VG gegenüber den Nutzern vertreten werden. Immer mehr Leute schauen z.B. YouTube. Irgendwann wird die C3S dann mit YouTube verhandeln müssen. Ich kann mir schon die Sperrtafeln vorstellen: &#8220;gesperrt von der C3S&#8221;. Wie sollen diese Verhandlungen laufen?</p>
<p>Meinhard Starostik: Mit YouTube müsste man sicher eine Pauschale aushandeln. Was die Clubs angeht, so haben viele Interesse an genaueren Erhebungen.</p>
<p>Frage aus dem Publikum: Bei den Verhandlungen zwischen YouTube und der GEMA ist ja gerade das Problem, dass sie keine Einzelabrechnungen wollen.</p>
<p>Meinhard Starostik: YouTube verlangt ja auch von den Endnutzern kein Entgelt. Jene, die ihre Nutzer nur gegen Entgelt reinlassen, müssen die Werke ja lizenzieren, dann müssen sie abrechnen.</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Immer wenn es Wettbewerb gibt, gehen die Preise herunter. Was die Urheber bekommen, wird dann weniger. Das ist jetzt schon zu beobachten. Wenn die Bedingungen von mächtigeren Partnern diktiert werden, hat man einfach nicht genug Verhandlungsmacht. Großkonzerne wie Google schaffen es auch, die user auf ihre Seite zu ziehen.</p>
<p>Michael Seemann: Es gibt Bots, die Google austricksen, und das neue Geschäftsmodell besteht darin, diese Texte bei der VG WORT anzumelden. Da generieren sich Leute richtig ein Einkommen über das METIS-System der VG WORT.</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Solche Versuche gibt es. Das war von Anfang an ein Problem. Deshalb hat es auch relativ lang gedauert, bis wir ein juristisch und technisch umsetzbares System gefunden haben. Das Problem ist aber auch nicht so groß, dass es sich lohnen würde, darauf zusätzlich Leute einzustellen.</p>
<p>Michael Seemann: Als Blogger könnte ich mich ja auch mit einem Zählpixel bei Ihnen registrieren. Ginge das nicht einfacher, z.B. über eine offene API? Das derzeite Verfahren ist viel zu kompliziert.</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Wenn wir das intern entwickeln lassen wollten, würde es die Verwaltung viel Geld kosten. Wer mit WordPress arbeitet, kann es aber auch automatisiert hinbekommen. Bei Typo3 ist es schwieriger.</p>
<p>Petra Sitte: Es gibt etwa 200.000 METIS-Meldungen jährlich. Ist das eine Möglichkeit für freie Journalisten, unabhängig Geld zu verdienen?</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Nein, dafür kommt viel zu wenig Geld heraus.</p>
<p>Alexander Wragge: Was würde denn wirklich passieren, wenn die VG WORT die Verleger rauskicken würde? Wäre sie dann wirklich zu schwach, um die Vergütungen einzutreiben? Warum soll eine reine Urhebergesellschaft das nicht können?</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Wir werden als kleine Urheber nicht wahrgenommen, zumal von der Politik nicht. Wenn eine Organisation nur kleine Selbstständige vertritt, ist sie nicht mehr auf Augenhöhe auch mit dem Gesetzgeber. Die Verleger haben einfach in diesen Kreisen eine bessere Wahrnehmung.</p>
<p>Alexander Wragge: Das klingt so, als ob es alles nur um Gemauschel geht. Es gibt doch ein Gesetz, und es gibt das Luksanurteil.</p>
<p>Ulf J. Froitzheim: Ich bin Pragmatiker. Ich weiß nicht, woher wir die Verhandlungsmacht nehmen sollen. Wir haben auch einfach nicht genügend Aktive. Wir bringen nicht die Leute auf die Straße.</p>
<p>Alexander Wragge: Warum haben Sie nicht die Chance genutzt, als die Urheberrechtsdebatte in Gang kam, sich für die Rechte der Urheber einzusetzen, sondern stattdessen immer eine Front mit den Verwertern gebildet?</p>
<p>Cay Wesnigk: Die Initiative Urheberrecht verteidigt dezidiert die Interessen der Urheber.</p>
<p>Petra Sitte: Wir wollen natürlich auch für die Urheber etwas erreichen. Deshalb unser Vorstoß beim Urhebervertragsrecht. Aber was kann man darüber hinaus tun, etwa bei Verwertungsgesellschaften?</p>
<p>Cay Wesnigk: Das Urhebervertragsrecht ist auf jeden Fall wichtig. Darüber hinaus müsste mehr Geld in die kollektive Rechtewahrnehmung hineinkommen. Die Initiative Urheberrecht fordert eine Hinterlegungspflicht für die Industrie, so lange die Streitigkeiten laufen. Dass die Kohle ankommt, ist für viele Urheber extrem wichtig. Verwertungsgesellschaften haben auch auf europäischer Ebene eine Vertretung. Auch die Initiative Urheberrecht tut viel.</p>
<p><strong> Panel 3: VGen und die Interessen der Nutzer</strong></p>
<p><em>mit: Olaf Möller, Clubcommission, Markus Scheufele, BITKOM, Ronny Kraak, DJ (Kraftfuttermischwerk). Moderation: Halina Wawzyniak.</em></p>
<p>Ronny Kraak: Ab April müssen DJs Abgaben auf die für ihre Sets kopierte Musik zahlen: 13 Cent. Wer von Vinyl spielt, ist nicht betroffen. Für DJs, die digital unterwegs sind, kann das eine teure Angelegenheit werden.</p>
<p>Markus Scheufele: Wir haben eher mit der ZPÜ zu tun als mit der GEMA. Die ZPÜ verhandelt mit Verbänden über Geräteabgabe. Die VGen veröffentlichen Tarife, die wir an die Nutzer weiterleiten sollen. Diese Abgaben sind zum Teil viel zu hoch. Bei ZPÜs hatte man sich mal auf 10 Cent geeinigt, dann hat die ZPÜ ein halbes Jahr später neue Tarife veröffentlicht, die ungefährt 2.000% darüberlagen. Das belastet kleine Unternehmen.</p>
<p>Olaf Möller: Ich war lange Clubvertreter und fühlte mich bei der GEMA nie besonders gut empfangen. Wir finden dass der neue VRÖ-Tarif eine doppelte Belastung der DJs: Er hat für die Privatkopie gezahlt, er hat Geräteabgabe gezahlt, und der Club hat auch noch mal für die Aufführung bezahlt. Wieso muss dafür jetzt noch ein neuer Tarif hinzukommen. Wir versuchen jetzt, eine Lösung zu finden. Wahrscheinlich werden wir das ablehnen.</p>
<p>Halina Wawzyniak: Wie seht ihr die GEMA-Vermutung? Und an Markus Scheufele: Ist die Privatkopievergütung heutzutage noch aktuell?</p>
<p>Ronny Kraak: Es wäre viel sinnvoller, die Beweislast umzukehren, denn viele Veranstalter spielen kaum GEMA-Musik.</p>
<p>Meinhart Starostik: Die GEMA-Vermutung ist ein Konstrukt der Rechtsprechung, kein Gesetz. Sie gilt nur da, wo die GEMA tatsächlich ein Monopol hat. Man kann es heute auch rechtstatsächlich bestreiten, ob die GEMA-Vermutung noch gilt.</p>
<p>Olaf Möller: Wir haben mal eine Umfrage bei Berliner Clubs gemacht und festgestellt, dass dabei ungefähr 30% gemafrei waren. Wir bereiten gerade auch ein Projekt zum Thema trackbezogene Abrechnung vor. Damit soll eine größere Ausschüttungsgerechtigkeit erreicht werden.</p>
<p>Markus Scheufele: Die Geräteabgabe muss man im historischen Kontext sehen. Wurde ursprünglich im Zusammenhang mit der Einführung der Tonbandgeräte eingeführt. Man konnte also den einzelnen Nutzer nicht erreichen. Wenn man sich aber die Entwicklung von den 60er Jahren bis heute anschaut, ist da einiges passiert. Bei Laptops oder Smartphones ist es etwas anderes: Das sind keine reinen Aufnahmegeräte. Es findet gar nicht bei allen Geräten eine Nutzung statt. Durch die Digitalisierung muss man sich also die Frage stellen, ob die Geräteabgabe überhaupt noch eine Berechtigung hat. Auch ein EU-Report sagt: Wenn der Nutzer beim Download schon individuell für die Lizenz zahlt, darf er nicht noch mal zusätzlich für die Privatkopie zur Kasse gebeten werden.</p>
<p>Halina Wawzyniak: Aber noch mal zu den Tarifen: Die treten irgendwann in Kraft, hinterher stellt man fest, dass sie vielleicht nicht okay sind. Wir haben in unserem Antrag nun vorgeschlagen, dass die Tarife vorher von der Aufsichtsbehörde kontrolliert werden. Würde das in Euren Bereichen etwas helfen?</p>
<p>Olaf Möller: Das DPMA hat bei der Tarifreform gepennt. Hier hätte die Aufsichtsbehörde einschreiten müssen. Eine Reform dürfte erst dann gelten, wenn die letztinstanzliche Entscheidung da ist.</p>
<p>Markus Scheufele: Grundsätzlich sehe ich das auch so. Gerade bei der Geräteabgabe fehlt es aber an klaren Regelungen im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Wenn Tarife rückwirkend veröffentlicht werden, ist klar, dass das nicht richtig sein kann. Für Unternehmen ist vor allem Rechtssicherheit wichtig.</p>
<p>Halina Wawzyniak: Der Laptop-Zuschlag ist ja sozusagen aus der GEMA-Tarifreform herausgenommen und den DJs übergestülpt worden. Habt ihr überlegt, Euch irgendwie zusammenzutun?</p>
<p>Ronny Kraak: Viele DJs kümmern sich darum gar nicht. Ich weiß auch nicht, wie ich das machen soll. Wie soll ich herausfinden, ob mein Repertoire GEMA-pflichtig ist oder nicht? Es gibt zwar ein paar Verbände, wo sich DJs zusammentun, aber das ist offenbar ein anderer Kulturzweig. Man muss unterscheiden zwischen Disko- und Clubkultur. Im Clubbereich wird sich kaum jemand die Mühe machen, sich damit auseinanderzusetzen.</p>
<p>Olaf Möller: Die GEMA will jetzt den Clubs ein Geschenk machen und löst den Laptop-Zuschlag heraus, um ihn von einer Berufsgruppe einzufordern, die noch nicht richtig organisiert ist. Es gibt keinen Verband, der livemixende DJs vertritt. Wir sind gerade dabei, das zu organisieren, aber das wird vor dem 1. April sicher nicht mehr klappen.</p>
<p>Halina Wawzyniak: Offenbar könnt ihr nicht so recht nachvollziehen, wie die GEMA zu ihren Tarifen kommt. Wie kann man das transparenter machen?</p>
<p>Ronny Kraak: Es ist faszinierend, was die GEMA sich alles so ausdenkt. Dann kommt aus heiterem Himmel ein Tarif, ohne dass vorher mit irgendwem drüber gesprochen wurde. Ich finde das ein sehr seltsames Verfahren.</p>
<p>Olaf Möller: Das Problem ist, dass die GEMA keine Ansprechpartner hat, mit denen sie die Tarife vorab besprechen können.</p>
<p>Halina Wawzyniak: Ist das, was als Tarif vorgegeben wird, nachvollziehbar? Oder ist es total willkürlich?</p>
<p>Ronny Kraak: Für mich ist nicht klar, warum ich noch mal eine Kopiergebühr zahlen soll, wenn ich schon für den Datenträger bezahlt habe und der Veranstalter auch noch mal zahlt.</p>
<p>Markus Scheufele: Nach gesetzlicher Vorgabe soll eigentlich im Streitfall eine Nutzungsstudie durchgeführt werden. In der Praxis führt die Schiedsstelle das nicht durch, sondern die ZPÜ gibt selbst eine solche Studie in Auftrag. Was dabei herauskommt, ist für uns dann nicht besonders gut nachvollziehbar. Aber das Gesetz ist auch nicht klar. Der Gesetzgeber müsste klarere Vorgaben machen.</p>
<p>Olaf Möller: Wir fänden es schön, wenn die GEMA vorher mal fragen würde, was denn Clubs eigentlich verdienen und wie viel sie zahlen können. Man hätte sich gemeinsam über die Angemessenheit verständigen sollen.</p>
<p>Alexander Wragge: Von der GEMA ist nicht zu erfahren, wie es zu der Verlagerung der Laptop-Abgabe auf die DJs vor sich gegangen ist. Wissen Sie darüber mehr?</p>
<p>Olaf Möller: Diesen 13-Cent-Tarif gibt es schon seit 2007. Er ist nur bislang nie angewandt worden. Warum die GEMA den Laptop-Zuschlag in den VRÖ-Tarif verwandelt hat, weiß ich aber auch nicht.</p>
<p>Halina Wawzyniak: Mir haben Clubs immer wieder gesagt, dass Urheber auch an ihr Geld kommen sollen. Gäbe es keine VGen, müsstet ihr ja mit den Urhebern einzeln verhandeln. Sind also VGen nicht auch in Eurem Interesse?</p>
<p>Olaf Möller: VGen sind derzeit nicht zu ersetzen. Sonst könnten die Künstler nicht an ihr Geld kommen. Wir sitzen im Grunde mit den Künstlern in einem Boot. Die Frage ist nur, wie realistisch die Tarife sind.</p>
<p>Markus Scheufele: Urheber könnten alleine nur schwer auf dem Markt verhandeln. Aber es stellt sich die Frage, ob immer nur die VGen das Inkasso betreiben sollen oder ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt. Wenn man sich bei iTunes einen Song herunterlädt, dann muss die Beteiligung des Urhebers auf andere Weise sichergestellt werden. Wichtig ist, dass mehr Transparenz bei den Verwertungsgesellschaften geschaffen wird. Auch die Aufsicht müsste reformiert werden, vielleicht als neutrale Behörde.</p>
<p>Ronny Kraak: Für Künstler ist die VG ein komfortabler Weg, um Einnahmen zu erzielen. Das Problem ist das Ausschüttungsverfahren. Als DJ kann ich aber überhaupt nicht kontrollieren, ob das Geld auch bei den Künstlern ankommt, die ich spiele. Das will die GEMA aber nicht. Sie will lieber pauschal bezahlt werden.</p>
<p>Halina Wawzyniak: One man, one woman, one vote &#8211; ist das ein richtiges Prinzip für Verwertungsgesellschaften, oder sollten diejenigen, die mehr Rechte einbringen, auch mehr Mitspracherechte haben?</p>
<p>Olaf Möller: Die Mitgliederstruktur wird bei der GEMA sehr oft bemängelt, aber eingehend haben wir uns damit noch nicht beschäftigt.</p>
<p>Markus Scheufele: Die GEMA hat eine lange Geschichte. Da verfestigen sich Strukturen. Es gibt auch andere VGen, wo jedes Mitglied eine Stimme hat. Man muss sich ja nicht beteiligen, wenn man nicht will.</p>
<p>Ronny Kraak: Ich sehe das von der anderen Seite. Ich will nur gern, dass die Leute, deren Musik ich spiele, auch Geld bekommen. Es wäre ja möglich, dass man Playlisten abgibt.</p>
<p>Olaf Möller: Die GEMA hat in den Diskotheken Blackboxes verteilt, die stichprobenartig die Nutzung erfassen. Wenig bekannte Musik fällt da schnell hinten runter, und die Urheber gehen leer aus. Wir wünschen uns da ein genaueres System.</p>
<p>Halina Wawzyniak: Wie stellt ihr Euch die Situation in 15 Jahren idealerweise vor?</p>
<p>Ronny Kraak: Ich fände es gut, wenn man von den Blackboxes weg und hin zu einem genaueren System kommen würde.</p>
<p>Olaf Möller: Die Politik wollte ja, dass die GEMA transparenter wird. Deshalb haben sie ja die Linearisierung eingeführt. Sie sind aber kläglich damit gescheitert. Ich hoffe, dass es auch in Zukunft eine differenzierte Tarifstruktur geben wird. Und ich wünsche mir, dass auch die Popkultur dabei anerkennt wird.</p>
<p>Markus Scheufele: Wir müssen und wollen die Urheber vergüten, denn diese sind der Motor der Innovation. Die Frage ist nur, auf welchem Wege diese Vergütung erfolgen soll. Wir haben Verhandlungen, die sich extrem lange hinziehen. Das erzeugt eine unglaubliche Rechtsunsicherheit. Auch die Geräteabgabe muss im Zuge der Digitalisierung auf den Prüfstand.</p>
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		<title>[UPDATE III:] Es sieht leider gut aus fürs Leistungsschutzrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Mar 2013 15:27:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Scheele / Jörg Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[GRÜNE]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Freitag (22.03.) steht das vom Bundestag am 01.03. beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf der Tagesordnung des Bundesrats und von unterschiedlichster Seite werden derzeit die Länder angefleht, das unsinnige Gesetz zu stoppen. Gestern forderte der DJV ein Nein aus dem Bundesrat. Heute macht ein offener Brief von 42, meist SPD-nahen, AktivistInnen an die MinisterpräsidentInnen die [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag (22.03.) steht das vom Bundestag am 01.03. beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf der <a href="http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_6898/DE/service/thema-aktuell/13/20130318-Leistungsschutzrecht.html">Tagesordnung des Bundesrats</a> und von unterschiedlichster Seite werden derzeit die Länder angefleht, das unsinnige Gesetz zu stoppen.</p>
<p>Gestern <a href="http://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/djv-fordert-nein-vom-bundesrat.html">forderte</a> der DJV ein Nein aus dem Bundesrat. Heute macht ein <a href="http://www.henning-tillmann.de/2013/03/42-namhafte-unterzeichner-fordern-landesregierungen-zum-stopp-des-leistungsschutzrechts-auf/">offener Brief</a> von 42, meist SPD-nahen, AktivistInnen an die MinisterpräsidentInnen die Runde, morgen stehen mindestens in den Landtagen von <a href="http://www.parldok.thueringen.de/parldok/Cache/2ED073AB94158FB0424FF1CA.pdf">Thüringen</a> und <a href="http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/6/d1891dan_6.pdf">Sachsen-Anhalt</a> Anträge der LINKEN auf der Tagesordnung, die zum Ziel haben, die dortigen schwarzroten Landesregierungen dazu zu bringen, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ob das gelingt? Die Chancen stehen derzeit schlecht.<span id="more-6291"></span></p>
<p>Das Gesetz benötigt keine Zustimmung durch den Bundesrat. Der Bundesrat kann allerdings einen Beschluss fassen, der zur Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag führt. Sollte der Vermittlungsausschuss am Freitag angerufen werden und dann leider bis zur Bundestagswahl im September mit seiner Arbeit nicht fertig werden, wäre das Gesetz nach dem Diskontinuitätsprinzip hinfällig.</p>
<p>Für Freitag steht bisher zwar der durch die Piraten initiierte und von der rotgrünen Landesregierung übernommene <a href="http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0382.pdf">Antrag</a> auf Ablehnung des Leistungsschutzrechtes aus Schleswig-Holstein auf dem Programm. Der zeigt zwar klare Kante, doch genau das könnte ironischerweise das Problem sein: Es gibt Einschätzungen, die sagen, dass eine Ablehnung eines Gesetzes, zu dem der Bundesrat nicht zustimmen muss, gar nicht zur Anrufung des Vermittlungsausschusses führt. Eine andere Lesart ist, dass eine Ablehnung im Gegensatz zu umfänglichen Änderungswünschen lediglich eine minimale Verzögerung bedeutet, da sich der Vermittlungsausschuss nur kurz damit befassen müsste und so das Diskontinuitätsprinzip nicht greife.</p>
<p>Unseren Informationen nach liegt derzeit im Bundesrat selbst noch kein Antrag vor, der explizit die Anrufung des Vermittlungsausschusses inklusive einem umfänglichen Arbeitsauftrag zum Inhalt hat.</p>
<p>Darüber wird in den SPD-geführten Ländern heftigst diskutiert, ob es dafür aber eine Mehrheit gibt, ist derzeit fraglich. Es heißt, der Einfluss der Verlage in Nordrhein-Westfalen und Hamburg sei sehr groß…</p>
<p>Ebenfalls diskutiert werden wohl auch Varianten, die entweder auf dem <a href="http://gruen-digital.de/2012/10/gruene-haben-die-ablehnung-des-leistungsschutzrechtes-im-bundesrat-keineswegs-verhindert/">Alternativvorschlag</a> der rotgrünen Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vom Oktober 2012 beruhen oder die Empfehlung des Bundesrats von damals wieder aufnehmen, die Einräumung und Bezahlung der durchs Leistungsschutzrecht notwendig werdenden Lizenzen zwingend durch eine Verwertungsgesellschaft zu organisieren (vgl. Punkt 2 <a href="http://www.bundesrat.de/cln_340/sid_079B255297C3986CE84493B4DA5AB473/SharedDocs/Drucksachen/2012/0501-600/514-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/514-12%28B%29.pdf">hier</a>). Eine Empfehlung ist aber kein Einspruch und wird somit garantiert nicht zur Anrufung des Vermittlungsausschusses führen.</p>
<p>Noch ist allerdings nichts entschieden. Die SPD-geführten Länder werden morgen Abend in der sogenannten Kraft-Runde ihr Vorgehen für Freitag beschließen, bis dahin ist noch Zeit, die SPD zu überzeugen…</p>
<p>In Brandenburg ist die Position der mitregierenden LINKEN, eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu unterstützen. Wie sich die dortige SPD entscheiden wird, hängt vom Ergebnis der Kraft-Runde ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>UPDATE I, 21.03.2013, 13:27 Uhr</strong></p>
<p>Die Indizien verdichten sich, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage könnte morgen den Bundesrat passieren. So fragte heute Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, seinen Kollegen von der SPD auf Twitter:</p>
<blockquote class="twitter-tweet"><p>Läßt die SPD bei VA-Anrufung zu <a href="https://twitter.com/search/%23lsr">#lsr</a> Kanzlerkandidat Steinbrück im Regen stehen? @<a href="https://twitter.com/thomasoppermann">thomasoppermann</a></p>
<p>— Volker Beck (@Volker_Beck) <a href="https://twitter.com/Volker_Beck/status/314684786692206592">March 21, 2013</a></p></blockquote>
<p><script charset="utf-8" type="text/javascript" src="//platform.twitter.com/widgets.js" async=""></script><br />
Hintergrund bildet Steinbrücks vor zwei Wochen auf der CeBIT getätigte <a href="http://cgc-newsroom.cebit.de/center-stage/peer-steinbrueck-kanzlerkandidat-der-spd-cgc-keynote/" target="_blank">Aussage</a>: „Ich will digitale Freiheit. Das Leistungsschutzrecht ist schlichter Unfug.“ <a href="http://www.digitalfernsehen.de/Steinbrueck-will-Leistungsschutzrecht-kippen.99493.0.html" target="_blank">Und</a>: „Ich denke, die SPD ist gut beraten, dieses Leistungsschutzgesetz im Bundesrat zu kippen.“</p>
<p>Ebenfalls heute teilte der DJV per <a href="http://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/auf-laenderchefs-kommts-an.html" target="_blank">Pressmitteilung</a> mit, dass nach seinen Informationen das SPD-regierte Hamburg beabsichtige, dem Leistungsschutzrecht im Bundesrat zuzustimmen. Und die Jusos NRW <a href="http://www.nrwjusos.de/presse/jusos-fordern-von-landesregierung-klares-zeichen-gegen-leistungsschutzrecht/" target="_blank">erklärten</a> – in der Nuancierung durchaus interessant (dazu unten) – die Erwartung, die nordrhein-westfälische Landesregierung möge „in der morgigen Sitzung des Bundesrats ein deutliches Zeichen gegen das im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht“ setzen.</p>
<p>Bislang liegt dem Bundesrat lediglich ein Antrag aus Schleswig-Holstein vor. Er sieht vor, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einzuberufen, den Gesetzesbeschluss des Bundestags aufzuheben. Aussicht auf eine Mehrheit dazu besteht nicht. Und selbst wenn eine solche bestünde, würde er mit nur einer (!) Sitzung des Vermittlungsausschusses abgeräumt. (Zum Verfahren im Bunderat siehe <a href="http://www.bundesrat.de/nn_9546/DE/struktur/gesetzgebung/verfahren/verfahren-node.html?__nnn=true" target="_blank">hier</a>.) Um die Möglichkeit auf Diskontinuität zu eröffnen, bedürfte es der Forderung nach grundlegender Überarbeitung des Leistungsschutzrechtes und somit Aussicht auf mehr als eine Sitzung des Vermittlungsausschusses.</p>
<p>Aus mehreren, unterschiedlichen Quellen wurde uns gegenüber hingegen berichtet, für die morgige Bundesratssitzung kursiere ein Entschließungsantrag in der Entwurfsfassung. Initiatoren seien mehrere Presse-Standortländer. Gefordert werde, in der nächsten (!) Legislaturperiode gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu erarbeiten, die die unberechtigte systematische Verwertung von Presseprodukten unterbindet, ohne dadurch die Auffindbarkeit von Information sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu unterbinden.</p>
<p>Damit sind die Aussichten für einen Antrag auf grundlegende Überarbeitung des Leistungsschutzrechts und eine mögliche Diskontinuität denkbar gering. Zwar entscheiden die (SPD-geführten) A-Länder erst heute Abend in der sogenannten Kraft-Runde. Doch dürfte die Disposition insbesondere von NRW und Hamburg für eine weitgehend unverbindliche Verschiebung des Problems in die nächste Legislaturperiode bereits eine Vorentscheidung darstellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>UPDATE II, 21.03.2013, 15:55 Uhr</strong></p>
<p>Jetzt ist es offiziell: Die SPD lässt das Leistungsschutzrecht morgen im Bundesrat passieren. Nachdem heute Mittag zunächst die nordrhein-westfälische Ministerin für Bundes- und Europa-Angelegenheiten sowie Medien, Angelika Schwall-Düren (SPD), gegenüber <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/leistungsschutzrecht-im-bundesrat-blockade-ohne-mehrheit-1.1630070" target="_blank">Süddeutsche.de</a> erklärte, dass SPD und Grüne in NRW einer Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zustimmen werden, hat am Nachmittag auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück nachgezogen. In einer <a href="http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/93838/20130321_peer_leistungsschutzrecht.html" target="_blank">Pressemitteilung</a> erklärte er, das Gesetz könne &#8220;angesichts der noch bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jetzt nicht aufgehalten werden. Es gibt deshalb keine Aussichten auf ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren.&#8221;</p>
<p>Das steht zwar gegen Steinbrücks Aussage auf der CeBIT noch vor zwei Wochen &#8211; hier in der Version der <a href="http://www.wz-newsline.de/home/multimedia/steinbrueck-will-presse-schutzrecht-im-bundesrat-stoppen-1.1258249" target="_blank">WAZ</a>: «Ich denke, die SPD ist gut beraten, dieses Leistungsschutzgesetz im Bundesrat zu kippen.» Doch scheint ihm das egal: Das Leistungsschutzrecht wird nun kurzerhand zum 100-Tage-Programm einer neuen, ominösen Bundesregierung aus SPD und Grünen erklärt. Steinbrück im Original:</p>
<blockquote><p>Ein neues, taugliches Gesetz wird zu den ersten Maßnahmen einer neuen rot-grünen Regierung gehören. Das Ziel muss sein, einen fairen Ausgleich zu finden zwischen den Schöpfern der Inhalte &#8211; also Journalisten oder Künstlern -, den berechtigten Interessen der Verlage und den ebenso berechtigten Interessen der neuen digitalen Dienste sowie den Ansprüchen der Internet-User auf Informationsfreiheit.</p></blockquote>
<p>Das aber ist nichts anderes als die Linie des oben erwähnten Entschließungsantrags, der uns inzwischen vorliegt, und in dem es heißt:</p>
<blockquote><p>Der Bundesrat hält es für notwendig, unter Einbeziehung aller Akteure einen Vorschlag zu entwickeln, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf bereits bestehende (ggf. abgeleitete) Urheberrechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber (hier insbesondere Journalistinnen und Journalisten) vollständig wahrt und den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleistet. [...]</p>
<p>Eine solche Regelung wird die Unterstützung des Bundesrates finden. Angesichts der wenigen Zeit, die in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages verbleibt, sollte sie nunmehr im Konsens und im Hinblick auf die nächste Legislaturperiode gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet werden.</p></blockquote>
<p>Das Leistungsschutzrecht tritt damit in Kraft. Eine mögliche Mehrheit im Bundesrat gegen das Gesetz und jegliche Aussichten auf Diskontinuität sind vereitelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>UPDATE III, 21.03.2013, 17:18 Uhr</b></p>
<p>Neue Wendung: Der Bundesratsantrag aus Schleswig-Holstein wurde geändert. Aufgerufen wird nun dazu, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einzuberufen, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Die Dysfunktionalität des ursprünglichen Antrags (UPDATE I) wurde entsprechend aufgehoben. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der A-Länder (i.e. mit SPD-Regierungsmehrheit) haben somit in der sogenannten Kraft-Runde heute Abend die – wohl allerletzte – Möglichkeit, dass Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts doch noch hinauszuzögern und mit dem Ziel der Diskontinuität eventuell gänzlich zu verhindern. Ob die Vorfestlegungen von Schwall-Düren und Steinbrück (UPDATE II) dazu allerdings hilfreich waren und nicht das gerade Gegenteil bewirken, muss sich erweisen.</p>
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		<title>VFF-Verteilungsplan unter Beschuss</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Mar 2013 16:12:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[11 U 1493/12]]></category>
		<category><![CDATA[AG DOK]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[VFF]]></category>

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		<description><![CDATA[Die AG Dokumentarfilm hat nun auch in der zweiten Instanz mit ihrer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk gewonnen (zur ersten Instanz siehe hier). Die bei Sendeanstalten beliebte sogenannte &#8220;VFF-Klausel&#8221; benachteiligt die Auftragsproduzenten der Sender in unangemessener Weise und darf zukünftig nicht mehr verwendet werden. Die Revision ist nicht zugelassen. Das ist nicht nur ein Sieg [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.agdok.de/" target="_blank">AG Dokumentarfilm</a> hat nun auch in der zweiten Instanz mit ihrer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk <a href="http://www.kvlegal.de/geraeteabgaben/vff-klausel-bleibt-verboten-olg-dresden-bestatigt-das-lg-leipzig/" target="_blank">gewonnen</a> (zur ersten Instanz siehe <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/dokumentarfilmer-gewinnen-gegen-fernsehsender/#more-5505" target="_blank">hier</a>). Die bei Sendeanstalten beliebte sogenannte &#8220;VFF-Klausel&#8221; benachteiligt die Auftragsproduzenten der Sender in unangemessener Weise und darf zukünftig nicht mehr verwendet werden. Die Revision ist nicht zugelassen. Das ist nicht nur ein Sieg für die AG DOK, sondern bestätigt auch eine neuere Tendenz in der Rechtsprechung. Die willkürliche Umverteilung von Ausschüttungen zugunsten Dritter, die bei vielen Verwertungsgesellschaften gängige Praxis ist, wird von den Gerichten offenbar nicht akzeptiert.<span id="more-6278"></span></p>
<p>Bei der sogenannten VFF-Klausel geht es darum, dass die Sender ihre Auftragsproduzenten dazu verpflichten wollen, gesetzliche Vergütungsansprüche aus der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html" target="_blank">Privatkopie</a>, dem <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/27.html" target="_blank">Verleih- und Vermietrecht</a> sowie der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__20b.html" target="_blank">Kabelweitersendung</a> in die <a href="http://www.vffvg.de/gremien/" target="_blank">Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten GmbH (VFF)</a> einzubringen. Aus einem einfachen Grund: Die VFF wird zum großen Teil von eben jenen Sendern kontrolliert: 36 % des Stammkapitals halten der Südwestrundfunk für die ARD und 14 % das Zweite Deutsche Fernsehen, die anderen 50% liegen beim Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (vergl. <a href="http://www.vffvg.de/satzung/" target="_blank">Satzung</a> §5). Entsprechend gilt in der VFF ein Verteilungsplan, der die Sender gegenüber den freien Auftragsproduzenten krass bevorzugt: 45% der Gelder fließen von vornherein an die Sender, weil angeblich rund 45% der Produktionen Eigenproduktionen der Sender sind. Bleiben 55% für die freien Auftragsproduktionen übrig. Und dazu heißt es im <a href="http://www.vffvg.de/verteilungsplane/" target="_blank">Verteilungsplan</a> der VFF: „Der auf die Auftragsproduktion entfallende Ausschüttungsbetrag wird zwischen den Auftragsproduzenten und der auftraggebenden Rundfunkanstalt im Verhältnis 50 :50 geteilt.“</p>
<p>Es handelt sich also um ein Umgehungskonstrukt. Laut Urheberrechtsgesetz sind die gesetzlichen Vergütungen unverzichtbar – sie können im Vorhinein nicht abgetreten werden, es sei denn, an eine Verwertungsgesellschaft. Diese gesetzliche Regelung hat es den Sendern unmöglich gemacht wird, sich die für die Produzenten bestimmten Vergütungen per Buyout-Vertrag unter den Nagel zu reißen. Also haben sie sich eine Hilfskonstruktion ausgedacht: Sie verpflichten einfach die Produzenten vertraglich, in der von den Sendern kontrollierten VFF Mitglied zu werden, und sorgen dafür, dass ein Großteil des Geldes über diesen Umweg an sie umgeleitet wird.</p>
<p>So geht es nicht, urteilte nun auch das OLG Dresden (<a href="http://www.kvlegal.de/wp-content/uploads/2013/03/urteil-11U1493-12-geschw%C3%A4rzt1.pdf" target="_blank">11 U 1493/12</a>). Zum einen könnten die Sender den Produzenten nicht vorschreiben, welcher Verwertungsgesellschaft sie ihre Rechte einzuräumen hätten. Zum anderen sei auch die hälftige Beteiligung der Sender an den Vergütungen der Produzenten nicht hinnehmbar. Wenn es laut Urheberrecht verboten sei, meinten die Richter, könne man dies nicht einfach durch kreative Vertragsgestaltung umgehen. „Der Zweck dieser Vorausabtretungsverbote, die Ansprüche bei ihrem ursprünglichen Inhaber zu sichern, wird dadurch unterlaufen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Formal betrachtet, ist damit zunächst nur die VFF-Klausel in den Verträgen der Sendeanstalten gekippt. Faktisch steht nun allerdings auch der Verteilungsplan der VFF selbst zur Disposition.</p>
<p>Das Urteil ist nicht nur ein Sieg für die AG DOK. Es bestätigt auch eine Tendenz der Rechtsprechung, die in letzter Zeit immer wieder die originären Rechteinhaber gestärkt hat. Gesetzliche Vergütungen, etwa aus der Privatkopie, sind unverzichtbar, und müssen bei den „eigentlichen Schöpfern“ ankommen, also bei den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten. Eine Umverteilung zugunsten von Buchverlagen, wie sie etwa in der VG WORT stattfindet, oder zugunsten von Musikverlagen, wie die GEMA sie praktiziert, ist damit unvereinbar. Es fehlt nur bislang an letztinstanzlichen Urteilen dazu. Aber immerhin: Martin Vogel hat im Mai 2012 ein erstes <a href="http://irights.info/userfiles/LG%20M%C3%BCnchen%20I,%20Urteil%20VI%201200-11%20Martin%20Vogel%2063a%2024_05_2012%281%29.pdf" target="_blank">Urteil</a> gegen die VG WORT erwirkt; im April wird mit der Entscheidung der Berufungsinstanz gerechnet. <a href="http://brunokramm.wordpress.com/2012/10/17/das-gema-elend-wehrt-euch-endlich/" target="_blank">Bruno Kramm</a> hat mit ähnlicher Argumentation <a href="http://www.fr-online.de/kultur/gema-gegen-die-verlage,1472786,21577864.html" target="_blank">Klage gegen die GEMA</a> erhoben. Beide können sich nicht zuletzt auf ein <a href="http://carta.info/46437/was-bedeutet-das-luksan-urteil-des-europaischen-gerichtshofs-fur-die-urheber/" target="_blank">Urteil des Europäischen Gerichtshofs</a> berufen.</p>
<p><a href="http://www.dielinke-europa.eu/" target="_blank">GUE/NGL</a>, <a href="http://netzfueralle.blog.rosalux.de/2013/03/07/verwertungsgesellschaften-im-21-jahrhundert/" target="_blank">Rosa-Luxemburg-Stiftung</a> und <a href="http://www.linksfraktion.de/termine/netz-alle-talk-verwertungsgesellschaften-21-jahrhundert/" target="_blank">LINKE Bundestagsfraktion</a> veranstalten am Freitag, den 22.03.2012, eine Konferenz zur Zukunft der Verwertungsveranstaltungen. Auf dem Podium wird unter anderem <a href="http://www.agdok.de/de_DE/members_detail/4878/vita" target="_blank">Cay Wesnigk</a> zu sehen sein, der als Vertreter der AG Dokumentarfilm sicher auch etwas dazu sagen wird, wie es aus seiner Sicht in Sachen VFF jetzt weitergehen muss. Das vollständige Programm findet sich <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/netz-fur-alle-nfa-talk-22-03-2013-verwertungsgesellschaften-im-21-jahrhundert/" target="_blank">hier</a>.</p>
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		<item>
		<title>Der grüne Copy-Paste-Gesetzentwurf zum Abmahnwahn</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/o4_l7HsrHcI/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Mar 2013 11:46:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Parteien]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnwahn]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[GRÜNE]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Grünen haben auf ihrer Webseite unlängst ihre Vorschläge für ein „zeitgemäßes Urheberrecht“ vorgestellt. Man habe &#8220;über ein Jahr gearbeitet&#8221;, zitiert heise den rechtspolitischen Fraktionssprecher, Jerzy Montag, um auf der &#8220;Riesenbaustelle Urheberrecht&#8221; die „wichtigsten und tagesaktuell drängenden Aufgaben zu identifizieren&#8221;. Zumindest ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens“ vom 04.03.2013 (Drucksache als [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Grünen haben auf ihrer <a href="http://www.gruene-bundestag.de/themen/medien/modern-fair-und-zukunftssicher_ID_4387601.html" target="_blank">Webseite</a> unlängst ihre Vorschläge für ein „zeitgemäßes Urheberrecht“ vorgestellt. Man habe &#8220;über ein Jahr gearbeitet&#8221;, zitiert <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrecht-Gruene-gegen-Auskunftsanspruch-und-fuer-Bagatellklausel-1815622.html" target="_blank">heise</a> den rechtspolitischen Fraktionssprecher, Jerzy Montag, um auf der &#8220;Riesenbaustelle Urheberrecht&#8221; die „wichtigsten und tagesaktuell drängenden Aufgaben zu identifizieren&#8221;.<br />
Zumindest ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens“ vom 04.03.2013 (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712620.pdf">Drucksache als PDF</a>) haben die Grünen aber zu großen Teilen abgeschrieben, nämlich aus dem „Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=gesetz%20gegen%20unseri%C3%B6se%20gesch%C3%A4ftspraktiken&amp;source=web&amp;cd=3&amp;cad=rja&amp;ved=0CD0QFjAC&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.textintern.de%2FBilder%2FReferentenentwurf.pdf&amp;ei=uZdBUZaBJs7EtAaGjYC4Ag&amp;usg=AFQjCNGU710e3jUSirZWu4cotiY-9RJ_Ow&amp;bvm=bv.43287494,d.Yms" target="_blank">Bearbeitungsstand 12.03.2012</a>, aus dem Bundesjustizministerium.<span id="more-6269"></span></p>
<p>Zum Beispiel ist der § 97a, bei dem es um die Streitwertbegrenzung bei Abmahnungen geht, wortgleich aus dem BMJ-Entwurf übernommen. Hier ist die wesentliche Neuigkeit gegenüber der derzeitigen Gesetzeslage, dass ein Nutzer, der unberechtigt wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt wird, einen Anspruch auf „Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen“ kann. Dies hatte auch die LINKE schon in ihrem „<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706483.pdf" target="_blank">Entwurf</a> eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen&#8221; vorgeschlagen. Bedauerlich ist, dass der Grüne Vorschlag für diesen Paragraphen hinter dem zurückbleibt, was das BMJ mittlerweile selbst anvisiert. Im neuesten „Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens“ (<a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=entwurf%20eines%20gesetzes%20gegen%20unseri%C3%B6se%20gesch%C3%A4ftspraktiken%2019.02.2013&amp;source=web&amp;cd=3&amp;cad=rja&amp;ved=0CEEQFjAC&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.brak.de%2Fw%2Ffiles%2Fnewsletter_archiv%2Fberlin%2F2013%2Fnab_04_2013_refe_unserioesgeschaeftsprakt.pdf&amp;ei=5bRBUeWRFI7KswbimICABA&amp;usg=AFQjCNEyNbGGif7XHk5r2KgzZYYzTMU-lQ&amp;bvm=bv.43287494,d.Yms" target="_blank">Bearbeitungsstand 19.02.2013</a>) sind über diesen Erstattungsanspruch hinaus noch weitere Verbesserungen zugunsten unberechtigt Abgemahnter vorgesehen. Diese Version, auf die die Bundesregierung sich kürzlich <a href="http://www.internet-law.de/2013/03/bundesregierung-beschliest-gesetzesentwurf-gegen-unseriose-geschaftspraktiken.html" target="_blank">geeinigt</a> hat, haben die Grünen sich anscheinend nicht mehr angesehen.</p>
<p>Der §101 enthält Änderungen, die den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betreffen, also die Herausgabe von IP-Adressen durch die Provider an die Rechteinhaber. Ist dafür bislang die Voraussetzung, dass die Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“ begangen wird, soll zukünftig gelten, dass sie „im geschäftlichen Verkehr“ begangen worden sein muss. Was ist der Unterschied? Es geht darum zu verhindern, dass Gerichte von einem „gewerblichen Ausmaß“ schon dann ausgehen, wenn ein user z.B. nur wenige Songs in einer Tauschbörse zugänglich macht. Die LINKE hatte dafür „in Ausübung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit“ vorgeschlagen (nach BGB), die Grünen schreiben: „im geschäftlichen Verkehr“ (nach §16 UWG). Klar ist: Die „Ausmaß“-Formulierung muss weg, und das funktioniert hier gut.</p>
<p>Mit dem neu vorgeschlagenen §105a wollen die Grünen den „fliegenden Gerichtsstand“ bekämpfen, also den Umstand, dass die Musikindustrie immer dort vor Gericht zieht, wo sie sich die besten Chancen ausrechnet, meist in Köln und Hamburg. Dazu haben sie eine Regelung, die sowohl der ältere als auch der neueste Entwurf des BMJ als Neuregelung für das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ enthält, auf das Urheberrecht übertragen. Wahrscheinlich, weil sie bei Christian Solmecke <a href="http://www.wbs-law.de/e-commerce/bjm-der-fliegende-gerichtsstand-soll-ein-flugverbot-bekommen-23531/" target="_blank">gelesen</a> haben, die Formulierung im Referentenentwurf sei „ein Schritt in die richtige Rechnung, der konsequenterweise auch auf Filesharing-Abmahnungen/Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgedehnt werden sollte.“ Ob Solmecke damit wirklich meinte, dass man die Formulierung aus dem UWG abschreiben und ins Urheberrecht hineinpacken sollte, sei dahingestellt. Es wäre aber darauf angekommen, festzulegen, dass „NUR das Gericht“ zuständig ist, wo der Beklagte wohnt – dass also kein Wahlrecht besteht, der „fliegende Gerichtsstand“ nicht zur Anwendung kommen kann. Das Wort „nur“, das in den BMJ-Entwürfen noch drinsteht, haben die Grünen aber weggelassen – vielleicht bloß ein Fehler beim Abschreiben. Wie Thomas Stadler schon <a href="http://carta.info/55107/wie-sinnvoll-sind-die-vorschlage-der-grunen-fur-ein-modernes-urheberrecht/" target="_blank">feststellte</a>, ist nun allerdings fraglich, ob diese Regelung an der herrschenden Praxis etwas ändern würde.</p>
<p>Der neue §106 will offenbar Remixes und Mash-ups im privaten Rahmen straffrei stellen. Mit einer Veröffentlichung im Internet wäre der private Rahmen jedoch eindeutig überschritten, insofern ist unklar, was dieser Paragraph überhaupt soll. Schließlich hat man noch nie gehört, dass jemand für ein Remix belangt worden wäre, das er nicht öffentlich zugänglich gemacht oder aufgeführt hat. Geschweige denn strafrechtlich. Man darf das wohl unter Populismus abhaken.</p>
<p>In § 49 Gerichtskostengesetz wird es dann spannend: Hier soll die Deckelung der Abmahnkosten geregelt werden, da die bestehende Regelung des §97a meist leerläuft. Auch dies hatte zunächst die LINKE vorgeschlagen (Deckelung auf 1.000 Euro Streitwert), dann das BMJ (ebenfalls 1.000 Euro). Die Grünen starten jetzt mit 700 Euro in den Unterbietungswettbewerb. Die Formulierung des Paragraphen ist wiederum aus dem Gesetzentwurf des BMJ abgeschrieben. Lediglich die Ausnahmeregelung in Absatz 1 Nummer 2 erhält eine Befristung auf zwei Jahre.</p>
<p>Der Rest des Gesetzentwurfs (gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb) ist wiederum vollständig aus den Referentenentwürfen des BMJ übernommen.</p>
<p>Fazit: Die Grünen schreiben wesentliche Teile ihres Gesetzentwurfs „zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens“ einfach ab. Bei den Regelungen zum Urheberrecht ändern sie ein paar Details, orientieren sich aber insgesamt an der Regelungssystematik, die bereits LINKE und BMJ vorgeschlagen haben. Bei den Vorschlägen zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb versuchen die Grünen sich nicht einmal an Änderungen, sondern schreiben einfach komplett vom BMJ ab.</p>
<p>Nun kommt es bei Gesetzentwürfen nicht auf die Originalität an, sondern auf die Wirkung. Aber der Höflichkeit halber hätten die Grünen durchaus erwähnen können, dass ihr Dokument im Wesentlichen auf die Arbeit der Bundesjustizministerin zurückgeht.</p>
<div id="tweetbutton6269" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2F10KBWA8&amp;text=Der%20gr%C3%BCne%20Copy-Paste-Gesetzentwurf%20zum%20Abmahnwahn&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fder-grune-copy-paste-gesetzentwurf-zum-abmahnwahn%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/o4_l7HsrHcI" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Netz für alle – Nfa Talk 22.03.2013: Verwertungsgesellschaften im 21. Jahrhundert</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/VSKk07tGvZE/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/netz-fur-alle-nfa-talk-22-03-2013-verwertungsgesellschaften-im-21-jahrhundert/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 Mar 2013 14:07:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[Kollektive Rechtewahrnehmung]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[VG BildKunst]]></category>
		<category><![CDATA[VG Wort]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Konferenz der Europafraktion GUE/NGL mit der Bundestagsfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Ritter Butzke, Ritterstraße 26, 10969 Berlin Freitag, 22. März 2013, 14 &#8211; 20 Uhr &#160; Die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um das Urheberrecht drehen sich immer öfter auch um die Verwertungsgesellschaften. Nutzer sind frustriert, weil Videos auf YouTube gesperrt sind, die Clubs klagen über eine angeblich existenzbedrohende Tarifreform. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Konferenz der Europafraktion GUE/NGL mit der Bundestagsfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung</strong></p>
<p><strong><br />
</strong><em>Ritter Butzke,<br />
Ritterstraße 26, 10969 Berlin<br />
Freitag, 22. März 2013, 14 &#8211; 20 Uhr</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um das Urheberrecht drehen sich immer öfter auch um die Verwertungsgesellschaften. Nutzer sind frustriert, weil Videos auf YouTube gesperrt sind, die Clubs klagen über eine angeblich existenzbedrohende Tarifreform. Urheberinnen und Urheber aber nehmen die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften in Schutz: als legitime Interessenvertretung von Komponisten, Textdichtern, Journalistinnen und Autorinnen, die mit ihrer Arbeit Geld verdienen wollen. Zugleich plant die Europäische Kommission eine Reform, die die Verwertungsgesellschaften zu mehr Transparenz verpflichten will.</p>
<p>Wo stehen Verwertungsgesellschaften Anfang des 21. Jahrhunderts? Für wen sind sie da? Wessen Interessen vertreten sie? Wir laden ein zur Diskussion über die Zukunft der kollektiven Rechtewahrnehmung.</p>
<p><span id="more-6229"></span></p>
<p><strong>14.00 Uhr:<br />
Einführung <a href="http://www.dielinke-europa.eu/topic/737.lothar-bisky.html" target="_blank">Lothar Bisky</a>, MdEP GUE-NGL</strong></p>
<p><strong>14.10-15.30 Uhr:<br />
Panel 1: Verwertungsgesellschaften in Europa</strong></p>
<p>Die EU-Kommission diskutiert derzeit den Entwurf einer Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung in Europa. Es geht darum, dass zwischen den Verwertungsgesellschaften in Europa mehr Wettbewerb entstehen soll. Das soll dazu führen, dass mehr grenzüberschreitende Onlineangebote entstehen. Wie sind diese Vorschläge zu bewerten? Vor welche Herausforderungen stellen sie die deutschen Verwertungsgesellschaften? Wie sieht die Zukunft der kollektiven Rechtewahrnehmung in Europa aus?</p>
<p>Mit<br />
<a href="https://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/dr-tobias-holzmueller-neuer-justitiar-der-gema.html" target="_blank">Dr. Tobias Holzmüller</a>, Justitiar Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)<br />
<a href="https://www.unwatched.org/EDRigram_10.1_ENDitorial_Urheberrechte_vs_Gemeinfreiheit_als_Kulturhindernis?pk_campaign=edri&amp;pk_kwd=20120127" target="_blank">Marie Humeau</a>, Advocacy Manager European Digital Rights (EDRI)<br />
<a href="http://www.dielinke-europa.eu/topic/787.helmut-scholz.html" target="_blank">Helmut Scholz</a>, MdEP GUE-NGL, Mitglied im Ausschuss für Internationalen Handel</p>
<p>Moderation: <a href="http://www.dielinke-europa.eu/topic/737.lothar-bisky.html?show=contact" target="_blank">Marika Tändler</a>, Büro MdEP Lothar Bisky</p>
<p><strong>16.00-17.30 Uhr:</strong><br />
<strong>Panel 2: Die Interessen der Urheber</strong><br />
Verwertungsgesellschaften sind Treuhänder der Urheberinnen und Urheber. Sie beanspruchen, deren Interessen zu vertreten. Zunehmend regt sich jedoch Kritik: an den Verteilungsplänen, den Wahrnehmungsverträgen, den vermeintlich mangelnden Mitbestimmungsmöglichkeiten. Künstler, die mit Creative-Commons-Lizenzen arbeiten, wollen mittlerweile eine eigene Verwertungsgesellschaft gründen, weil sie sich von der GEMA nicht vertreten fühlen. Die VG WORT ist unlängst von einem Autor verklagt worden, der Abzüge an seinen Ausschüttungen zugunsten der Verleger nicht mehr hinnehmen möchte. Unwichtige Einzelfälle? Oder Symptome für ein Knarren im Gebälk? Wie sieht das Verhältnis der Urheberinnen und Urheber zu den Verwertungsgesellschaften aus?</p>
<p>Mit<br />
<a href="http://wp.ujf.biz/" target="_blank">Ulf J. Froitzheim</a>, Journalist, Autorenvertreter im Verwaltungsrat der VG WORT<br />
<a href="https://twitter.com/MStarostik" target="_blank">Meinhard Starostik</a>, cultural commons collecting society (C3S)<br />
<a href="http://www.agdok.de/de_DE/members_detail/4878/vita" target="_blank">C. Cay Wesnigk</a>, Regisseur, Mitglied im Verwaltungsrat der VG BildKunst, Vorstandsmitglied AG Dokumentarfilm (AG DOK)</p>
<p>Moderation: <a href="http://www.petra-sitte.de/" target="_blank">Dr. Petra Sitte</a>, MdB, wissenschaftspolitische Sprecherin DIE LINKE</p>
<p><strong>18.00-20.00 Uhr<br />
Panel 3: Die Interessen der Nutzer</strong></p>
<p>Die neuen Tarife der GEMA für Clubs und andere Musikveranstalter haben zu einem Aufschrei der Entrüstung geführt. DJs beschweren sich über Kopiergebühren für Laptops. Missbraucht die GEMA ihr Monopol, um Clubs und Künstler abzuzocken? Oder wollen die Veranstalter sich eine goldene Nase verdienen und den Urhebern nichts abgeben? Ein ähnlicher Streit herrscht seit Jahren bei den Geräteabgaben. Hersteller und Verwertungsgesellschaften streiten immer wieder vor Gericht darüber, für welche Geräte Abgaben gezahlt werden müssen und wie viel. Die Verhandlungen zwischen Urhebern, Veranstaltern und Industrie waren lang nicht mehr so schwer wie heute. Liegt das in der Natur der Sache? Oder an Fehlern im System?</p>
<p>Mit<br />
<a href="http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/" target="_blank">Ronny Kraak</a>, DJ, Kraftfuttermischwerk<br />
<a href="http://www.clubcommission.de/profile/Olaf_Moeller/blog" target="_blank">Olaf Möller</a>, 1. Vorsitzender Clubcommission Berlin e.V.<br />
<a href="http://www.bitkom.org/de/themen/54726.aspx" target="_blank">Markus Scheufele</a>, Referent Urheberrecht, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)</p>
<p>Moderation: <a href="http://blog.wawzyniak.de/" target="_blank">Halina Wawzyniak</a>, MdB, netzpolitische Sprecherin DIE LINKE.</p>
<p>Livestream unter <a href="http://www.linksfraktion.de/livestream">www.linksfraktion.de/livestream</a></p>
<p><a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/VGen-Einladung.pdf">Flyer zum Ausdrucken</a></p>
<p><em>Update: Thomas Ternes musste leider absagen &#8230;</em></p>
<div id="tweetbutton6229" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2F16ba38v&amp;text=Netz%20f%C3%BCr%20alle%20%26%238211%3B%20Nfa%20Talk%2022.03.2013%3A%20Verwertungsgesellschaften%20im%2021.%20Jahrhundert&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnetz-fur-alle-nfa-talk-22-03-2013-verwertungsgesellschaften-im-21-jahrhundert%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/VSKk07tGvZE" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verwaiste Werke: Läuft die Schranke leer?</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Mar 2013 14:26:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buch]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaiste Werke]]></category>

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		<description><![CDATA[Über die Zugänglichmachung von verwaisten und vergriffenen Werken zerbrechen sich viele verschiedene Stakeholder seit geraumer Zeit den Kopf. Zunächst hatte die Deutsche Literaturkonferenz einen Lösungsvorschlag entworfen, den die SPD als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hatte. Parallel dazu hatte DIE LINKE eine Forderung der Wissenschaftsorganisationen aufgegriffen und sich für eine Schrankenregelung stark gemacht. Dann kam [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Über die Zugänglichmachung von verwaisten und vergriffenen Werken zerbrechen sich viele verschiedene Stakeholder seit geraumer Zeit den Kopf. Zunächst hatte die Deutsche Literaturkonferenz einen Lösungsvorschlag entworfen, den die SPD als <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703991.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a> in den Bundestag eingebracht hatte. Parallel dazu hatte DIE LINKE eine Forderung der Wissenschaftsorganisationen aufgegriffen und sich für eine Schrankenregelung <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/17046611.pdf" target="_blank">stark gemacht</a>. Dann kam 2012 eine <a href="http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/orphan_works/index_de.htm" target="_blank">EU-Richtlinie</a>, die von Gedächtnisorganisationen als nicht weitgehend genug kritisiert wurde, aber aus Sicht der LINKEN auch ihr Gutes hatte. Immerhin rückte damit eine Schrankenregelung in greifbare Nähe. Mittlerweile liegt ein <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Ref.Entwurf.pdf" target="_blank">Entwurf</a> für eine Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht vor. Und er enthält beides: sowohl eine Schrankenregelung, nämlich für verwaiste Werke, als auch ein Lizenzmodell, nämlich für vergriffene Werke.<span id="more-6199"></span><br />
Grundsätzlich ist das erfreulich. Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht es den Bibliotheken, sich auf Verwaiste Werke zu beschränken und auf die vergriffenen entweder zu verzichten oder eine separate Vereinbarung abzuschließen. Sie müssten dann nur an Rechteinhaber zahlen, die nachträglich wieder auftauchen, also nur dann, wenn sich herausstellt, dass eine bestimmte Publikation doch nicht verwaist war.</p>
<p>Der Haken daran ist natürlich die „gründliche Suche“, die gefordert ist, um ein Werk als verwaist zu kategorisieren. Zwar soll es hierfür ein offen einsehbares Register geben, das mit der Zeit immer mehr anwachsen dürfte. Aber ob es für die Bibliotheken letztlich nicht doch einfacher sein wird, auf die „gründliche Suche“ zu verzichten, einfach die Gesamtbestände zu digitalisieren und pauschal für jedes Buch an die Verwertungsgesellschaft zu zahlen? Genau das legt das BMJ den Betroffenen in der Begründung zur Gesetzesänderung nämlich nahe: „In der Regel werden verwaiste Printwerke auch vergriffene Werke sein. In diesem Fall wird sich eine Institution entscheiden können, ob sie von der Schrankenregelung […] Gebrauch macht oder unmittelbar und ohne Durchführung einer sorgfältigen Suche eine Lizenzabrede mit der betroffenen Verwertungsgesellschaft über die Nutzung des jeweiligen Werks trifft.“</p>
<p>Das heißt nichts anderes als dass die Bibliotheken sich von der lästigen Pflicht einer gründlichen Suche nach eventuellen Rechteinhabern freikaufen können, wenn sie stattdessen eine Art Schutzgeld an die Verlage zahlen – obwohl die Verlage in den weitaus meisten Fällen gar nicht die Rechteinhaber sind. Warum aber soll einer Bibliothek die Suche nach dem einen Rechteinhaber erspart bleiben, wenn sie an den anderen einen Obulus entrichtet?</p>
<p>Dass verwaiste Werke in aller Regel auch vergriffen sind, ist zwar unbestreitbar. Es ist aber bedenklich, dass die Inanspruchnahme der Schrankenregelung für die Nutzung von verwaisten Werken mit Recherchekosten belastet ist, die im Zweifel so hoch sind, dass man lieber eine Lizenzgebühr für ein Rundum-Sorglos-Paket abdrückt. Es ist, nebenbei bemerkt, auch nicht im Interesse der Urheber verwaister Werke, die naturgemäß von diesem Geld nichts sehen. Und es ist nicht im Interesse jener, die gern ein Register verwaister Werke hätten.</p>
<p>Anders gesagt: Die vorgesehene Schrankenregelung droht leerzulaufen, ungenutzt zu bleiben, zugunsten einer privatwirtschaftlichen Lizenzlösung. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Wenn man verwaiste und vergriffene Werke unbedingt zusammen behandeln will, müsste man den Anteil der verwaisten Werken in den Beständen ermitteln, um eine solide Grundlage für eine realistische Berechnung der Zahlungen an die Rechteinhaber zu haben.</p>
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		<title>Mit Minischritten in Richtung Open-Government  – Antworten der Bundesregierung zum neuen Portal govdata.de</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Mar 2013 09:41:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Open Data]]></category>
		<category><![CDATA[Innovation]]></category>

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		<description><![CDATA[Petra Sitte wertet die Antworten der Bundesregierung (hier als pdf) auf eine Kleine Anfrage aus (Crosspost von www.petra-sitte.de ): „Ein großer Schritt für die Bundesregierung, ein kleiner für Offenheit und Transparenz. Die Antworten auf die kollaborativ erarbeitete Anfrage zu govdata.de zeigen vor allem: das Thema Open Government hat bei dieser Koalition keinerlei Priorität.  Das neue [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Petra Sitte wertet die Antworten der Bundesregierung (hier als <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/KA-17_12362.pdf">pdf</a>) auf eine Kleine Anfrage aus (Crosspost von <a href="http://www.petra-sitte.de/">www.petra-sitte.de</a> ):</p>
<p>„Ein großer Schritt für die Bundesregierung, ein kleiner für Offenheit und Transparenz. Die Antworten auf die kollaborativ erarbeitete Anfrage zu govdata.de zeigen vor allem: das Thema Open Government hat bei dieser Koalition keinerlei Priorität.</p>
<p> Das neue Portal ist ein Schnäppchen. Konzeption und Entwicklung kosteten 130.000 Euro, der Betrieb jährlich 22.500 Euro. Dies ist nicht nur im Vergleich zu den 100.000 Euro wenig, die die Regierung für eine Software für zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausgegeben hat (siehe <a title="hier" href="http://http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bund-laesst-Software-gegen-Urheberrechtsverletzungen-entwickeln-1806416.html" target="_blank">hier</a>). <span id="more-6216"></span>Die 0,00039 Prozent aus dem Gesamtbudgets des Innenministeriums für das Portal zeigen doch die Priorität auf, die Open-Government-Aktivitäten von dieser Koalition zugemessen werden. Das am 19. Februar in Betrieb gegangene Projekt wird als „Prototyp“ bezeichnet, in das vor allem bereits publizierte Datensätze eingestellt werden. Von den 1119 Datensätzen, die govdata.de zum Start enthalten hat, stammen 730 vom Statistischen Bundesamt. Weitere wichtige Teilnehmer sind die Open-Data-Vorreiter Bremen, Berlin sowie die Stadt Rostock. Interessant ist, wer fast nichts beisteuert: die Bundesregierung. Das Finanzministerium ist mit zwei Datensätzen, das BMI sogar nur mit einem Datensatz vertreten. Das war´s.</p>
<p> Deutschland ist von wenigen löblichen Ausnahmen abgesehen eine Open-Data-Wüste. Und wird es wohl auch bleiben. Gesetzliche Maßnahmen oder Anreize, die Behörden zur Offenlegung von Daten seien nicht vorgesehen, so das Innenministerium. Ebenso soll die Begründungspflicht zur Nichtoffenlegung nicht auf „open by default“ gestellt werden.</p>
<p>Wie zurückhaltend die Bundesregierung an das Thema Open-Data herangeht, zeigt auch die Begründung einer Non-Commercial-Version der „Datenlizenz Deutschland“: die Behörden könnten sich „Schritt für Schritt dem Thema nähern und Erfahrungen sammeln.“ Der Großteil der Datensätze, der Zahl nach vor allem die des Statistischen Bundesamtes, sind unter die neue „Datenlizenz Deutschland Namensnennung (dl-de-by-1.0)“ gestellt. Bisher machen Lizenzen, die ausschließlich eine nichtkommerzielle Datennutzung erlauben, nur einen geringen Teil der aus. Wir befürchten jedoch, dass dieser Anteil angesichts der angebotenen Non-Commercial-Lizenz zukünftig steigen wird. Es bleibt das Problem der Zersplitterung der Lizenzlandschaft.</p>
<p> Die Bundesregierung sieht die eigenen Deutschlandlizenzen zwar kompatibel mit anderen Open-Lizenzen, für potenzielle Nutzungen wird die Rechtslage mit jeder neuen Lizenz unübersichtlicher. Das Innenministerium argumentiert, sowohl die Studie des Instituts FOKUS, als auch das BMI sowie die entsprechende Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates wären zum Schluss gekommen, dass sich andere Open-Lizenzen nicht ausreichend für das Bereitstellen von Daten eignen.</p>
<p>Hier sollten die Erfahrungen etwa aus Berlin und Bremen ausgewertet werden, die Creative-Commons-Lizenzen nutzen. Zum Ausbau des Portals liegen offensichtlich keine konkreten Planungen vor. Man sei noch in der Pilotphase. Für eine kommende Phase des Wirkbetriebes müsse es eine geschäftsführende Organisation geben. Mit den genannten niedrigen Betriebskosten ist ein Betrieb des Portals aus meiner Sicht kaum zufriedenstellend zu finanzieren. Govdata.de scheint nicht mehr als ein Testballon zu sein. Damit bleibt ein echter Aufbau der Plattform wohl dem Amtsnachfolger von Innenminister Friedrich überlassen.“</p>
<p>Zum Hintergrund: Nach einer mehrjährigen Planungs- und Konzeptionsphase ist im Februar 2013 das neue Datenportal von Bund, Ländern und Gemeinden online gegangen. Die Linksfraktion hatte gemeinsam mit Internetusern, darunter Mitglieder der Open Knowledge Foundation (OKFN) sowie von Wikimedia Deutschland, Fragen rund um den Start des Portals erarbeitet und an die Bundesregierung eingereicht (Bundestagsdrucksache 17/12362).</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Kabelweitersendung soll technikneutral werden</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/Mu6xPIgcn2U/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/kabelweitersendung-soll-technikneutral-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 05 Mar 2013 11:36:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[WebTV]]></category>
		<category><![CDATA[IPTV]]></category>
		<category><![CDATA[Kabelweitersendung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 20b UrhG]]></category>

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		<description><![CDATA[Es sind nur sechs Worte, die die Bundesregierung an den Urheberrechtsparagraphen anfügen möchte, der die Kabelweitersendung regelt: „oder auf sonstige Art und Weise“. Kurz, in Zukunft gelten auch andere Techniken als die Verbreitung über Kabel als Kabelweitersendung. Das Gesetz soll technikneutral werden. So weit, so gut. Aber was ist eigentlich Kabelweitersendung? Kabelunternehmen speisen die Signale [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Es sind nur sechs Worte, die die Bundesregierung an den Urheberrechtsparagraphen anfügen <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Ref.Entwurf.pdf" target="_blank">möchte</a>, der die Kabelweitersendung regelt: „oder auf sonstige Art und Weise“. Kurz, in Zukunft gelten auch andere Techniken als die Verbreitung über Kabel als Kabelweitersendung. Das Gesetz soll technikneutral werden.</p>
<p>So weit, so gut. Aber was ist eigentlich <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__20b.html" target="_blank">Kabelweitersendung</a>?<span id="more-6184"></span></p>
<p>Kabelunternehmen speisen die Signale der Fernsehsender ins Kabel ein und leiten sie weiter. Es geht also um die inhaltsgleiche, unveränderte Weitersendung von Programmen. Dafür zahlen die Kabelunternehmen eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften. Sowohl Urheber als auch Sender bekommen davon etwas ab: die Urheber wegen ihrer Urheberrechte, die Sender wegen ihrer Leistungsschutzrechte an der Produktion.</p>
<p>Damit sind die Kabelunternehmen eigentlich noch nie einverstanden gewesen. Was wenig verwundert, schließlich sind sie es, die zahlen müssen, nämlich etwa 4% des Bruttoentkundenentgelts, also dessen, was sie von ihren Kunden jeden Monat einnehmen. Seit Jahren kämpfen sie deshalb dafür, dass diese Zahlungen wegfallen sollen.</p>
<p>Damit wiederum sind die Urheber nicht einverstanden, weil sie genau wissen, dass sie ihren Anspruch auf eine <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html" target="_blank">angemessene Vergütung</a> gegenüber den Sendern nicht durchsetzen könnten. Denn wenn man als einzelner kleiner Urheber mit einem großen Sendeunternehmen verhandeln muss, ist man natürlich in einer schlechteren Situation, als wenn man das eine Verwertungsgesellschaft machen lässt.</p>
<p>Das hat auch der Gesetzgeber eingesehen, und so sitzen seit einigen Jahren die öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen, die meisten privaten Sender sowie die Verwertungsgesellschaften VFF, VG WORT, GVL und VG BildKunst zusammen in der sogenannten „<a href="http://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/kabelweiterleitung.html" target="_blank">Münchner Runde</a>“, um gemeinsam Lizenzen für die Kabelweitersendung zu vergeben.</p>
<p>Das Problem dabei ist, dass die Lizenzierung für das Internet nicht ohne Weiteres machbar ist, denn im Netz findet ja, technisch gesehen, keine Kabelweitersendung statt. Folglich können Anbieter, die Inhalte von Rundfunkanstalten ins Netz streamen wollen, dafür bislang keine Lizenz erwerben. Genauer gesagt: Sie müssen umständlich alle Rechteinhaber einzeln fragen. Angebote wie <a href="https://zattoo.zendesk.com/entries/20246817-Wieso-fehlen-Sender-in-der-Senderliste-der-Apps-" target="_blank">zattoo</a> sind deshalb nicht ohne Weiteres möglich – zattoo funktioniert nur, weil es mit den öffentlich-rechtlichen Sendern eine vertragliche Einigung gibt. Für das Privatfernsehen kamen solche Einigungen nicht zustande, weil die Produzenten der Meinung waren, man müsste mit ihnen direkt verhandeln. Zattoo hatte zunächst versucht, sich auf die Kabelweitersendung zu berufen, war aber damit <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/837-LG-Hamburg-Az-308-O-66008-Streaming-von-Fernsehsignalen-als-IPTV.html" target="_blank">gescheitert</a>. Auch mobile Angebote, etwa Fernsehstreams über LTE, sind derzeit nur möglich, wenn der Anbieter einen erheblichen Rechteklärungsaufwand auf sich nimmt.</p>
<p>Die nunmehr im Referentenentwurf vorgeschlagene vorgeschlagene technikneutrale Ausgestaltung ist entsprechend in der Branche unumstritten. Das eigentliche Problem greift sie indes gar nicht auf: die zunehmende Medienkonvergenz. Kabelweitersendung betrifft nämlich von vornherein nur Streams. Video-on-demand-Angebote sind noch mal eine ganz  andere Kiste, denn sie fallen von vornherein nicht unter das Senderecht und somit auch nicht unter den Begriff Weitersendung. Tatsächlich verschwimmt jedoch die Grenze zwischen <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__20.html" target="_blank">Stream</a> und <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html" target="_blank">On-demand</a> zunehmend, und zwar umso eher, je fortschrittlicher die entsprechenden Angebote sind. Für On-demand muss man aber auf jeden Fall die Rechteinhaber einzeln fragen. Kollektivlösungen über Verwertungsgesellschaften gibt es hier bislang nicht.</p>
<p>Insofern ist die technikneutrale Ausgestaltung der Kabelweitersendung eigentlich eine Art Brückentechnologie. Sie macht kurzfristig mehr möglich, als heute geht. Langfristig wird aber den Nutzern kaum plausibel zu erklären sein, warum Streams und On-Demand-Angebote überhaupt unterschiedlich behandelt werden.</p>
<div id="tweetbutton6184" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FZkE14t&amp;text=Kabelweitersendung%20soll%20technikneutral%20werden&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fkabelweitersendung-soll-technikneutral-werden%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/Mu6xPIgcn2U" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Leistungsschutzrechtdebatte 01.03.2013</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/6ssMGdFOaII/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/leistungsschutzrechtdebatte-01-03-2013-liveblog/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2013 08:33:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Presseverleger-Leistungsschutzrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=6152</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundestag debattiert über das Leistungsschutzrecht. Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung. Archiviertes Liveblog. B90/Die Grünen haben beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Volker Beck nennt drei Gründe: 1. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen seien nicht geklärt, 2. Die beabsichtigte Wirkung sei unklar, 3. Es habe Verfahrensfehler gegeben, die die Minderheitenrechte der Opposition verletzt habe. Snippets seien jetzt [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag debattiert über das Leistungsschutzrecht. <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Namentl.-Abstimmung-LSR.pdf">Hier</a> das Ergebnis der namentlichen Abstimmung.<span id="more-6152"></span></p>
<p><em>Archiviertes Liveblog.</em></p>
<p><strong>B90/Die Grünen</strong> haben beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. <strong>Volker Beck </strong>nennt drei Gründe: 1. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen seien nicht geklärt, 2. Die beabsichtigte Wirkung sei unklar, 3. Es habe Verfahrensfehler gegeben, die die Minderheitenrechte der Opposition verletzt habe.</p>
<p>Snippets seien jetzt nicht mehr umfasst, aber das Gesetz habe eine Formulierung, „wo keiner weiß, was es bedeutet“. Die Koalition schicke die Presseverlage und die Suchmaschinen vor die Gerichte. Das könnten sich aber nur die Unternehmen leisten, die bis zum BGH klagen können. Das sei eine Marktbereinigung zugunsten von Google. Sogar die eigene Netzarbeitsgruppe der Union kritisiere den Entwurf. Laut Geschäftsordnung habe die Opposition das Recht, eine Anhörung zu beantragen, wenn es wesentliche Änderungen des Gesetzes gebe. Das sei der Fall.</p>
<p><strong>Michael Grosse-Brömer, CDU</strong>, weist daraufhin, dass es mehrere Anhörungen in verschiedenen Ausschüssen gegeben habe, auch solche zu technischen Fragen. Es sei ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen worden, und es sei keine wesentliche Änderung erfolgt, nachdem den Minderheitenrechten ausgiebig Rechnung getragen worden sei.</p>
<p><strong>Thomas Oppermann, SPD</strong>, sagt, das Gesetz betreffe einen legitimen Anspruch der Verleger, eine Vergütung für publizistische Leistungen zu bekommen, andererseits die Informationsfreiheit. Dieses Gesetz sei in der letzten Woche gravierend geändert worden. Er schlage vor, dass man erst in der übernächsten Woche darüber entscheiden solle, sonst sei das Gesetz ein „Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte“.</p>
<p><strong>Jörg van Essen, FDP</strong>, meint, es gebe keinen Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Die fraglichen Minderheitenrechte der Opposition, könnten bei wesentlichen Änderungen an der Vorlage greifen. Dies sei nicht der Fall. Herr Beck sei ja im Rechtsausschuss gar nicht dabei gewesen, im Gegensatz zu Herrn Montag, welcher, anders als Herr Beck, ein anerkannter Jurist sei. Aber der Fachausschuss habe entschieden, und deshalb solle heute abgestimmt werden.</p>
<p><strong>Dagmar Enkelmann, Linke</strong>, protestiert, die Mehrheit habe die Rechte der Minderheit mit Füßen getreten. Strittig sei nur die Frage, ob es sich um gravierende Änderungen am Gesetz handele oder nicht. Viele Fachleute bejahten dies, die Koalition hingegen weigere sich, die Auswirkungen dieser Änderungen genau zu prüfen. Genau darum hätte es nämlich in einer weiteren Anhörung gehen sollen. Sollten in Zukunft wirklich Gerichte entscheiden, wie groß Snippets sein dürften, um lizenzfrei zu sein? Das sei absurd. Das Gesetz sei innovationsfeindlich, und es benachteilige Journalistinnen und Journalisten. Künftig hätten Verlage Rechte an den Produkten, die eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zustünden. Auch darüber hätte man in einer erneuten Anhörung reden können. Sich einer solchen Auseinandersetzung zu verweigern, sei die „Arroganz der Macht“.</p>
<p>Der Geschäftsordnungsantrag wird mit Mehrheit abgelehnt.</p>
<p>Es liegen Entschließungsanträge von allen drei Oppositionsfraktionen vor.</p>
<p><strong>Stephan Thomae, FDP:</strong> Leistungsschutzrecht sind im Urheberrecht nicht unbekannt, es gibt sie auch für Datenbankhersteller, Filmproduzenten und andere, also für Werkmittler. Es ist ein Investitionsschutzrecht. Für Presseverleger gibt es so etwas bislang nicht, und wir wollen es jetzt einführen. Es gibt aber ganz wesentliche Unterschiede zu dem ursprünglichen Entwurf: 1. Es gibt keine Verwertungsgesellschaftspflicht, 2. Es gibt keine gesetzlichen Vergütungsansprüche, sondern es ist ein reiner Unterlassungsanspruch.</p>
<p><strong>Jerzy Montag, B90/Grüne </strong>stellt eine Zwischenfrage:</p>
<p>Die Leistung der Verleger soll geschützt werden, und man kann sich überlegen, ob man sie schützen soll oder nicht. Aber der Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorlegen, erklärt, dass jeder die Leistung von Verlagen öffentlich zugänglich machen kann. Nur eine Gruppe ist ausgenommen: die Suchmaschinenbetreiber. Warum sind gerade nur die ausgenommen? Ursprünglich zielten Sie auf die Snippets ab. Das greift jetzt nicht mehr, was folgt daraus?</p>
<p><strong>Stephan Thomae, FDP</strong>: Es geht auch um Aggregatoren, Harvester etc., die ein Gesamtbild der Publikation geben und somit die Lektüre einzelner Artikel überflüssig mache. Das ist etwas ganz anderes, als wenn ein Privatmensch auf einen einzelnen Artikel verlinkt oder ihn zitiert. Es gibt ein BGH-Urteil zur Bildersuche. Dessen Ausrichtung tragen wir mit der Änderung Rechnung, deshalb ist das Gesetz zustimmungsfähig.</p>
<p><strong>Brigitte Zypries, SPD:</strong> Niemand versteht das Gesetz. Und jetzt ist klar, dass die Urheber, die von diesem Gesetz nicht geschützt werden. Deshalb haben gestern auch die freischreiber und der DJV erklärt, dass sie dieses Gesetz ablehnen. Wenn jetzt die Journalisten selber kommen und sagen, dass sie sich von diesem Gesetz nicht vertreten fühlen und sogar eine Verschlechterung fürchten, dann geht es so nicht. Was ist überhaupt ein Presseerzeugnis? Es gab in den Anhörungen keine belastbaren Einschätzungen dazu. Wie es sich mit den Bildern verhält, dazu habe ich keine Regelung gefunden. Vielleicht kann die Koalition noch erklären, wie sich dieses Gesetz zur Bildersuche verhält. Wie definiert man einen &#8220;kleinsten Ausschnitt&#8221;? Ist das eine absolute Größe, oder hängt es von der Gesamtlänge des Textes ab? Dieses Gesetz erfüllt die Ansprüche des Bundesverfassungsgerichts an die Normenklarheit nicht. Vor allem Gerichte werden sich mit diesem Gesetz befassen, vorher allerdings wird sich noch die EU-Kommission zu Wort melden, wegen der Notifizierungspflicht. In der Tat müssen wir uns mit der Zukunft der Presse im Digitalzeitalter auseinandersetzen, aber dieses Gesetz ist nicht die richtige Antwort.</p>
<p><strong>Günter Krings, CDU:</strong> Urheber haben Urheberrechte, Werkmittler haben Leistungsschutzrechte. Leistungsschutzrechte sind immer dann notwendig, wenn der Urheber nicht mehr die Herrschaft über den Vertriebsweg hat. Manche Attacke aus der Opposition gegen die Idee des Leistungsschutzrecht als solches hat viele Kulturschaffende verunsichert. Wer sich grundsätzlich zur Idee des Leistungsschutzrecht bekennt, hat keinen Grund, dieses Leistungsschutzrecht nicht anzuerkennen. Oder haben Sie ein Problem damit, dass dieses Leistungsschutzrecht auch im Internet gelten soll? Dann sagen Sie das doch. Wir setzen gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband darauf, dass sich eine Verwertungsgesellschaft dieser Rechte annimmt. Notfalls können wir hier als Gesetzgeber auch noch mal Druck machen. Derzeit sind auch Bezahlangebote im Netz ohne Leistungsschutzrecht nicht durchsetzbar. Ein immer aufwändigerer Onlinebereich wird von einem immer kleiner werdenden Printbereich subventioniert. Das liegt daran, dass wir kein Leistungsschutzrecht haben. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schützt die Vielfalt der Pressehinweis im Land. Zu Recht ist oft darauf hingewiesen worden, dass der Staat nicht den Kuchen aufzuteilen hat. Aber der Staat hat durchaus für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Google alleine macht in Deutschland Werbeeinnahmen, die den Betrag übersteigen, den alle Zeitungsverlage zusammen an Werbung verdienen. Wenn fremder Content abgegriffen wird, sind Schutzrechte berechtigt. Es geht dabei nicht um Suchmaschinen allein. Snippets fallen noch immer unter das Leistungsschutzrecht, wenn sie über ein paar Wörter hinausgehen. Auch Suchmaschinen stehen nicht über dem Gesetz, finden wir. Die SPD bewundert jetzt die Pressevielfalt, schlägt aber nichts vor. Die LINKE will Staatspresse. Die Grünen wollen runde Tische. Sie palavern, wir handeln. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz.</p>
<p><strong>Petra Sitte, LINKE:</strong> Die großen deutschen Presseverlage haben dieses Recht 2009 in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben. So viel zum Thema Erpressbarkeit der Politik durch Macht der Medienkonzerne. Ziel des Leistungsschutzrecht war es, Suchmaschinen nur noch gegen Bezahlung zu erlauben, dass sie Verlagstexte im Internet auffindbar machen. Aber ohne solche Dienstleister wären die Texte gar nicht aufzufinden. Google bringt Springer 80% aller Online-Leser, meinte kürzlich Matthias Döpfner von Springer. Das Leistungsschutzrecht ist schädlich: Wer gilt als Verlag? Außerdem: Pressetexte sind schon durch das Urheberrecht geschützt. 1. Worin besteht die Leistung der Verlage? 2. Dieses Recht stünde, wenn überhaupt, Urheberinnen und Urhebern zu. Wie soll deren angemessene Beteiligung aussehen? Das überlassen Sie dem freien Spiel der Kräfte. Wie man beim Urhebervertragsrecht sieht, klappt da gar nichts vernünftig. 3. Wie sollen die Onlineanbieter sich mit den Verlagen einigen? Das können nur große Konzerne mit großen Rechtsabteilungen. Regionalverlage oder Internet-Startups können sich so etwas nicht leisten. Sie schaffen Rechtsunsicherheiten und stärken das Recht des Stärkeren. Und am Dienstag kommen sie wie Kai aus der Kiste mit einem neuen Änderungsantrag. Jetzt soll es den Diensteanbietern doch wieder möglich sein, Snippets lizenzfrei zu benutzen. Erst wurde das Gesetz mit genau diesen Snippets begründet, jetzt fallen genau diese Snippets aus dem Anwendungsbereich heraus. Was soll das? Am Ende werden Verlage keine neuen Einnahmen erzielen, aber ein Recht an etwas haben, was eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zusteht. Und innovative Dienste werden verhindert, es sei denn, sie werden von Springer und Burda angeboten. Vielfalt und Innovation stelle ich mir anders vor.</p>
<p><strong>Konstantin von Notz, Grüne:</strong> Durch Ihre letzte Änderung haben Sie dieses schlechte Gesetz noch verschlimmbessert. Einerseis sagen Sie: Wir brauchen ein Leistungsschutzrecht unbedingt. Andererseits sagen Sie: Wir ändern ja nichts am status quo. Dreieinhalb Jahre haben Sie im netzpolitischen Nebel gestochert. Jetzt liefern Sie ein Schlagwort ab, und den Rest sollen andere klären, nämlich die Gerichte. Wir können das nicht einfach an die Rechtsprechung outsourcen. Zahlreiche wirtschaftliche Akteure, alle Urheberrechtsexperten, alle Jugendorganisationen der Parteien, zahlreiche Vertreter aus Ihren eigenen Reihen, Dorothee Bär und die gesamte Zivilgesellschaft &#8211; alle sind dagegen. Zu Recht. Dieses Gesetz erinnert an das Zugangserschwerungsgesetz vom Ende der letzten Legislaturperiode. Leider haben Sie nicht die Größe, sich Ihr Scheitern einzugestehen.</p>
<p><strong>Manuel Höferlin, FDP:</strong> Über drei Jahre reden wir über das Leistungsschutzrecht der Presseverlage. Springer hat angerufen, und wir sind gesprungen? Unsinn, wir haben keine Lesegebühr, keine Umverteilung von Geldern, sondern es geht um einen grundsätzlich legitimen Anspruch der Verleger, den ja auch Teile der Opposition anerkennen. Im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Neue Medien ist das ausführlich diskutiert worden. Das Bedürfnis der Netznutzer, auf Suchanfragen qualifizierte Ergebnisse zu bekommen, wird durch den Änderungsantrag weiter gewährleistet. Die Informationsfreiheit ist also nicht gefährdet. Suchmaschinen und Aggretoren können also weiterarbeiten. Sie können auch weiter größere Textteile zugänglich mache, sie müssen dann eben nur vorher fragen. Es kann ja durchaus eine Verwertungsgesellschaft geben &#8211; wir schreiben sie nur nicht gesetzlich vor. Wer mehr als kleinste Textausschnitte nutzen möchte, der muss eben den Eigentümer vorher fragen. So verstehen wir Urheberrecht.</p>
<p><strong>Lars Klingbeil, SPD:</strong> Wenn man das hier im Eilprogramm durchzieht, fördert man Politikverdrossenheit. Über drei Jahre wurde diskutiert, das Gesetz wurde erst aufgesetzt, dann wieder abgesetzt, heute soll es durchgeboxt werden. Die Anhörungen haben vernichtende Kritik am Leistungsschutzrecht gebracht. Die Netzexperten der Koalition sprechen sich dagegen aus, die Jugendorganisationen der Parteien, der CCC, der DJV &#8211; es gibt ein großes gesellschaftliches Bündnis gegen dieses Leistungsschutzrecht. Reden Sie doch mal mit denen, die in Röslers Beirat für digitale Wirtschaft sitzen, warum sie das Leistungsschutzrecht ablehnen. Sie schaffen vage und unklare Rechtsbegriffe. Das bleibt am Ende bei den Gerichten hängen. Google war lange Zeit die Zielscheibe dieses Gesetzes, aber jetzt sollen es kleine und mittelständische Unternehmen sein. Die SPD erkennt an, dass es problematisch ist, wenn z.B. geschäftsmodellmäßig auf die Archive der Zeitungen zugegriffen wird. Dafür braucht man Lösungen, aber solche, die Innovation nicht abwürgen. Der Qualitätsjournalismus muss gesichert werden. Wir haben dazu auch 2012 einen Antrag gestellt. Sie haben im Urheberrecht sonst nichts auf den Tisch gelegt. Wir werden dieses Gesetz im Bundesrat stoppen.</p>
<p><strong>Manuel Höferlin, FDP:</strong> Wenn ich Ihren Antrag richtig verstehe, fordern Sie eine Beweislastumkehr. Ist das die Lösung?</p>
<p><strong>Lars Klingbeil, SPD:</strong> Wenn vollständige Artikel unautorisiert verwendet werden, etwa für Pressespiegel, halten wir das für problematisch, aber dagegen kommt man auch mit dem Urheberrecht an.</p>
<p><strong>Ansgar Heveling, CDU:</strong> Urheber verfügen über ein Schutzrecht, Presseverleger aber nicht. Deshalb schaffen wir nun ein Leistungsschutzrecht für sie. Es gibt aber schon seit vielen Jahrzehnten einen bunten Strauß von Leistungsschutzrechten. Durch die Metall-auf-Metall-Entscheidung des BGH ist klar geworden, dass auch kleinste Teile davon geschützt sein können. Gerade deshalb haben wir uns darauf festgelegt, dass solche kleinsten Teile nicht umfasst werden sollen. Dass wir da keine konkreten Zahlen festschreiben, ist nichts Besonderes: Unbestimmte Rechtsbegriffe gehören zu unserer Rechtstradition. &#8220;Kleinste Textausschnitte&#8221; ist der einzige unbestimmte Rechtsbegriff, der in diesem Gesetz vorkommt. Beim Datenschutzrecht sind die Auslegungsspielräume noch viel größer, und trotzdem stehen die Datenbanken nicht ständig in den Schlagzeilen. Die Rechtsprechung wird mit dem Gesetz umgehen können, und es wird für sie nichts Ungewöhnliches sein. Das Zitieren bleibt frei, soziale Netzwerke werden nicht umfasst sein. Der Informationsfluss im Internet ist nicht behindert. Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit werden nicht berührt. Es geht lediglich darum, Regeln für einen fairen Wettbewerb aufzustellen. Wer am Kiosk morgens eine Zeitung will, muss schließlich auch dafür bezahlen. Wir zeigen, dass wir einer unserer wichtigsten Aufgaben nachkommen: Wir stellen die Regeln unserer sozialen Marktwirtschaft sicher. In Frankreich kann man sehen, wie es auf keinen Fall gehen sollte. Wenn ein einziges Internetunternehmen einmalig 60 Millionen Euro zahlt, ist das ein bedenkliches Signal. Man darf nicht vor der finanziellen Macht einzelner Konzerne kapitulieren. Genau das tun wir hier nicht.</p>
<p><strong>Tabea Rößner, Grüne:</strong> Ihnen ist angesichts schwindender Mehrheit der Arsch auf Glatteis gegangen. Aber es weiß niemand, wovor dieses Leistungsschutzrecht schützen soll. Die einzigen Profiteure dieses Rechts werden Anwälte sein. Ist das Unfähigkeit oder Klientelpolitik? Die drei großen Verbände DJV, dju und freischreiber haben dieses Gesetz abgelehnt. Die Verlage haben ihre Inhalte kostenlos ins Netz gestellt, und Sie wollen jetzt diese Zahnpasta zurück in die Tube drücken. Sie sollten lieber beantworten, wie Journalismus in Zukunft finanziert werden soll. Dass ausgerechnet Springer eine Leistungsschutzrechtsinfusion braucht, um seine Journalisten anständig zu bezahlen, kann ich mir kaum vorstellen. Sie wollen dieses Gesetz nur zur Gesichtswahrung verabschiedet. Damit werden Sie sich bis auf die Knochen blamieren.</p>
<p><strong>Thomas Silberhorn, CDU/CSU:</strong> Es wird noch immer bestritten, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Schauen Sie doch mal nach Frankreich. Das Zustandekommen des dortigen Abkommens ist sehr zweifelhaft. Die Vertragsdetails werden nicht offen gelegt. Das ist wie auf dem orientalischen Basar. So soll es hier nicht sein: Wir schaffen einen transparenten Ordnungsrahmen für alle Beteiligten. Wir schützen Verlagsleistungen, die zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich gemacht werden. Vor dem Brandenburger Tor demonstrieren derzeit 10-15 Personen gegen das Leistungsschutzrecht, vor allem Mitglieder der Piratenpartei &#8211; das heißt nicht, dass die gesamte Zivilgesellschaft dagegen wäre. Blogger und Journalisten können sogar selbst Inhaber der Leistungsschutzrechte werden, wenn sie selber als Presseverleger auftreten. Zitatrechte und Verlinkungen sind nicht betroffen, Suchmaschinen schon &#8211; je nachdem, was sie anzeigen. Entscheidend ist nicht die konkrete Länge des Textausschnitts, sondern ob das Suchergebnis auf die Leistung des Verlags und den wirtschaftlichen Wert der Leistung der Verlage zugreift. Wenn es sich um die originäre Leistung der Suchmaschine handelt, liegt es nicht im Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechts. Wir hatten drei umfangreiche Anhörungen zu diesem Thema. Jetzt liegt es an den Suchmaschinenbetreiben, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern, sich zusammenzusetzen und über die Lizenzierung zu regeln. Der Markt wird diese Fragen regeln. Das gilt auch für die Frage, ob man eine Verwertungsgesellschaft beauftragt oder nicht. Zumindest kann jetzt auf Augenhöhe verhandelt werden. Dieses Gesetz stärkt die gesamte Kreativwirtschaft.</p>
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		<title>Gleiches Dunkel – Zum SPD-Vorschlag eines Bundespressegesetzes</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2013 14:36:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Scheele</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter dem Titel „Mehr Licht!“ fordert Stefan Aust im Freitag die Einführung eines Bundespressegesetzes. Hintergrund seiner Forderung bildet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 A 2.12) vom 20. Februar 2013. Mit diesem wurde die Klage eines Bild-Journalisten abgewiesen, der auf Basis des Pressegesetzes des Landes Berlin Auskunft darüber verlangte, wie viele Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem Titel <a href="http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/mehr-licht-1" target="_blank">„Mehr Licht!“</a> fordert Stefan Aust im Freitag die Einführung eines Bundespressegesetzes. Hintergrund seiner Forderung bildet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 A 2.12) vom 20. Februar 2013. Mit diesem wurde die Klage eines Bild-Journalisten abgewiesen, der auf Basis des Pressegesetzes des Landes Berlin Auskunft darüber verlangte, wie viele Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) sowie des BND-Vorläufers „Organisation Gehlen“ Mitglied der NSDAP, der SS, der Gestapo oder der Abteilung „Fremde Heere Ost“ waren.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Pressegesetze der Länder den BND als Bundesbehörde nicht zu Auskünften verpflichten könnten. Dazu fehle es den Ländern an der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz. Zugleich leitete das Gericht allerdings auch einen „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ aus dem Grundgesetz her ab. Ein solcher verfassungsunmittelbar garantierter Minimalstandard auf Erteilung einer bestimmten Information sei auch ohne bundesgesetzliche Regelung gegeben, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegen stünden, wie sie beispielhaft in den Landespressegesetzen aufgeführt sind.<span id="more-6149"></span></p>
<p>Auf dieser Rechtsgrundlage aber, beschied das Gericht, habe die Klage keinen Erfolg. Der Auskunftsanspruch führe nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der Behörde, sondern beziehe sich lediglich auf Informationen, die bei der auskunftspflichtigen Behörde aktuell vorhanden seien. Der BND habe dazu eine Unabhängige Historikerkommission eingesetzt, deren Untersuchung abzuwarten sei, um auskunftsfähige Informationen zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Das Gericht veröffentlichte bislang lediglich eine <a href="http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&amp;nr=11" target="_blank">Pressemitteilung</a>, aus der auch die vorstehende Darstellung des Falls entnommen ist. Dennoch hat die SPD-Bundestagsfraktion nun in einer Art Schnellschuss einen Gesetzentwurf für ein Bundepressegesetz vorgelegt – in der Langfassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)“ (BT-Drs. <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712484.pdf" target="_blank">17/12484</a>).</p>
<p>Darin übernimmt sie explizit und unter Verweis auf das Urteil vom 20. Februar 2013 die bestehenden Regelungen des Berliner Pressegesetzes zum Informationsrecht der Presse (siehe Gegenüberstellung unten) – just jene Regelungen also, die das Bundesverwaltungsgericht als nicht ausreichend für einen Auskunftsanspruch im Falle des Bild-Journalisten und BND ansieht.</p>
<p>Aust fordert zu Recht ein Bundespressegesetz, das nicht bloß ein vages Auskunftsrecht ist:</p>
<blockquote><p>Gerade das, was Akten für die kritische Öffentlichkeit interessant macht, ist für deutsche Behörden oft Grund genug, sie geheim zu halten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zementiert diesen Zustand. Eine gesetzestreue „Minimalauskunft“ dürfe zum behördlichen Standard werden. Ein Journalist muss wissen, wonach er sucht: Akten. Und die darf man ihm nicht vorenthalten.</p></blockquote>
<p>Mit dem SPD-Vorschlag würde der vom Bundesverwaltungsgericht zum allgemeinen Status quo erklärte Minimalzustand geradezu kodifiziert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Berliner Pressegesetz (<a href="http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnPrG%2Fcont%2FBlnPrG%2EP4%2Ehtm" target="_blank">§ 4 BrlPrG</a>):</p>
<blockquote><p><b>§ 4 Informationsrecht der Presse</b></p>
<p>(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen.</p>
<p>(2) Auskünfte können nur verweigert werden, soweit</p>
<p>1. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder</p>
<p>2. Maßnahmen ihrem Wesen nach dauernd oder zeitweise geheimgehalten werden müssen, weil ihre Bekanntgabe oder ihre vorzeitige Bekanntgabe die öffentlichen Interessen schädigen oder gefährden würde oder</p>
<p>3. hierdurch die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder</p>
<p>4. ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde.</p>
<p>(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig.</p>
<p>(4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.</p>
<p>(5) Die Vorschriften des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561) bleiben unberührt.</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712484.pdf" target="_blank">17/12484</a>):</p>
<blockquote><p><b>§ 1 Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden des Bundes</b></p>
<p>(1) Die Behörden des Bundes sind verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen.</p>
<p>(2) Auskünfte können nur verweigert werden, soweit</p>
<p>1. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder</p>
<p>2. Maßnahmen ihrem Wesen nach dauernd oder zeitweise geheimgehalten werden müssen, weil ihre Bekanntgabe oder ihre vorzeitige Bekanntgabe die öffentlichen Interessen schädigen oder gefährden würde oder</p>
<p>3. hierdurch die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder</p>
<p>4. ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde.</p>
<p>(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde des Bundes Auskünfte an die Presse oder den Rundfunk verbieten, sind unzulässig.</p>
<p>(4) Die Vertreterinnen und Vertreter der Presse und des Rundfunks können von den Behörden des Bundes verlangen, dass ihnen amtliche Bekanntmachungen nicht später als ihren Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.</p>
<p>(5) Informationszugangsansprüche nach anderen Gesetzen bleiben unberührt.</p></blockquote>
<div id="tweetbutton6149" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FY7197q&amp;text=Gleiches%20Dunkel%20%E2%80%93%20Zum%20SPD-Vorschlag%20eines%20Bundespressegesetzes&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fgleiches-dunkel-zum-spd-vorschlag-eines-bundespressegesetzes%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/5-JinFSM2m4" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schluss mit Algotrading?</title>
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		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/schluss-mit-algotrading/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2013 18:08:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Enquete]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Algotrading]]></category>
		<category><![CDATA[High Frequency Trading]]></category>
		<category><![CDATA[Hochfrequenzhandel]]></category>

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		<description><![CDATA[Morgen will der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Hochfrequenzhandelsgesetz beschließen. Während der Handel auf den Aktienmärkten traditionellerweise von Händlern betrieben wurde, die Kaufs- und Verkaufsaufträge zunächst per Zuruf, später per Mausklick zur Ausführung brachten, sind mittlerweile große Teile des Börsenhandels automatisiert. Im Rahmen des so genannten Algo-Tradings, des Hochfrequenzhandels (High Frequency Trading – [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen will der Bundestag in 2. und 3. Lesung das <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=hochfrequenzhandelsgesetz%2017-11631&amp;source=web&amp;cd=2&amp;ved=0CDsQFjAB&amp;url=http%3A%2F%2Fdipbt.bundestag.de%2Fdip21%2Fbtd%2F17%2F116%2F1711631.pdf&amp;ei=wAcuUZrJEYXKtAb5moHYBw&amp;usg=AFQjCNEjfeUtBaFDuoWGO1eNtAixMmc9lg&amp;bvm=bv.42965579,d.Yms" target="_blank">Hochfrequenzhandelsgesetz</a> beschließen. Während der Handel auf den Aktienmärkten traditionellerweise von Händlern betrieben wurde, die Kaufs- und Verkaufsaufträge zunächst per Zuruf, später per Mausklick zur Ausführung brachten, sind mittlerweile große Teile des Börsenhandels automatisiert. Im Rahmen des so genannten Algo-Tradings, des Hochfrequenzhandels (High Frequency Trading – HFT), sind es Computer, die auf der Grundlage von Algorithmen „Entscheidungen“ über Käufe und Verkäufe von Aktien treffen. <a href="http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_554502" target="_blank">Schätzungen zufolge</a> gehen etwa 60 Prozent der Umsätze an der deutschen Xetra-Börse auf den Hochgeschwindigkeitshandel zurück. Der hohe Anteil des Algo-Tradings am Gesamthandel wird als eine Gefahr für die Stabilität der Aktienmärkte gesehen. Einer im April 2010 veröffentlichten Befragung des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zufolge vermuten 68 Prozent der Finanzmarktexperten einen negativen bis sehr negativen Einfluss auf die Stabilität der Finanzmärkte (vgl. ZEW Finanzmarktreport 18. Jg. April 2010, S. 3).<span id="more-6111"></span></p>
<p>Wie Algo-Trading funktioniert, haben Sal L. Arnuk und Joseph Saluzzi im Dezember 2008 in einem vielbeachteten <a href="http://www.themistrading.com/article_files/0000/0348/Toxic_Equity_Trading_on_Wall_Street_12-17-08.pdf" target="_blank">Whitepaper</a> erklärt. Institutionelle Anleger, etwa Fonds oder Banken, kaufen oder verkaufen, wenn sie Investitionsentscheidungen treffen, typischerweise nicht nur eine Handvoll Aktien, sondern große Volumina. Händler geben diese Aufträge in ein automatisiertes Handelssystem ein. Um eine Order erfolgreich und möglichst günstig ausführen zu können, wird sie in mehrere kleine Teile aufgesplittet. Solche Orders sind daran zu erkennen, dass sie typischerweise Volumina von 100 oder 500 Stück umfassen. Wenn also ein Handelssystem von einem institutionellen Anleger den Auftrag erhält, eine große Menge Aktien zu einem Preis von bis zu 20,05 Euro zu erwerben, platziert dieses möglicherweise zunächst eine Kauforder für nur 100 Aktien. Gelingt es, diese zu einem Stückpreis von 20,00 Euro zu erwerben, so platziert das System als nächstes eine Kauforder für 500 Stück. Ein Hochgeschwindigkeitsrechner kann hieran automatisch erkennen, dass es sich um einen großen Kaufauftrag eines institutionellen Anlegers handelt, der „scheibchenweise“ ausgeführt werden soll. Bevor der Investor damit fortfahren kann, platziert der Hochgeschwindigkeitsrechner ein Kaufangebot für 100 Stück zum Preis von 20,01 Euro. Da er kurzfristig mehr bietet als der institutionelle Anleger, werden die Verkäufer die Aktien an ihn verkaufen statt an jenen. Geschieht dies, platziert der HFT-Algorithmus als nächstes ein Verkaufsangebot zum Preis von 20,01 Euro und verkauft die Aktien an den institutionellen Investor weiter. Dieser hat also einen Cent pro Aktie mehr gezahlt als er ohne Zutun des HFT-Algorithmus hätte zahlen müssen, während der HFT-Algorithmus zum gleichen Preis gekauft und verkauft hat. Er hat trotzdem einen Gewinn gemacht, weil der Handelsplatz, der an jeder Transaktion Gebühren verdient, ihm einen Rabatt von beispielsweise 0,25 Cent gewährt.</p>
<p>Als besonders problematisch gilt der so genannte Raubtieralgorithmus. Dabei nutzt der HFT-Algorithmus die oben beschriebene Methode, um eine Order als die eines institutionellen Anlegers zu identifizieren. Unter Ausnutzung seines Liquiditätsrabatts treibt er den Preis schrittweise in die Höhe, bis er das vom institutionellen Anleger gesetzte Limit erreicht hat. Zu diesem Preis vollzieht er dann einen Leerverkauf, im Wissen, dass der Kurs mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder fallen wird. Sobald dies geschieht, tätigt er einen Rückkauf („covern“). Innerhalb weniger Sekunden können auf diese Weise starke Kursschwankungen entstehen.</p>
<p>Eine weitere beachtenswerte Tradingmethode im HFT ist das Pinging. Es beruht auf der Immediate-or-Cancel-Auftragsart, also der Möglichkeit, Orders zu platzieren und sie, so sie nicht ausgeführt werden, sofort wieder zu annulieren. Die HFT-Algorithmen können dies im Bruchteil von Sekunden vollziehen. So sind sie in der Lage, versteckte Limits institutioneller Anleger auszutesten. Ein institutioneller Anleger ist beispielsweise bereit, Aktien zu einem Preis von bis zu 20,03 Euro zu erwerben, bietet jedoch zunächst nur 20,00 Euro. Der HFT-Algorithmus identifiziert diese Order nach der eingangs beschriebenen Methode als die eines institutionellen Anlegers. Alsdann platziert er eine Verkaufsorder zum Preis von beispielsweise 20,05 Euro. Da kein Verkauf zustande kommt, cancelt er die Order und platziert als nächstes ein Verkaufsangebot von 20,04 Euro. Wiederum erfolgt keine Reaktion. Der Algorithmus geht auf 20,03 Euro, und diesmal wird die Order ausgeführt. Der HFT-Algorithmus kennt nun das Oberlimit des institutionellen Anlegers. Er wendet sich nun wieder dem Markt zu und überbietet dort den institutionellen Anleger um einen Cent, kauft also für 20,01 Euro weitere Aktien auf, um sie dem institutionellen Anleger für 20,03 Euro weiterzuverkaufen.</p>
<p>DIE LINKE hat in der Enquetekommission <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Wirtschaft_Arbeit_Green_IT1/index.jsp" target="_blank">Internet und digitale Gesellschaft</a> drei Empfehlungen zur Eindämmung solcher Praktiken ausgesprochen:</p>
<ul>
<li>Steigerung der Transparenz: Die Funktionsweise privatwirtschaftlicher Algorithmen, die von Handelsfirmen für den computergestützten Hochgeschwindigkeitshandel eingesetzt werden sollte von der Börsenaufsicht kontrolliert und ggf. vom Gesetzgeber reguliert werden.</li>
<li>Abschaffung des Maker-Taker-Modells: HFT-Algorithmen können aufgrund von hohen Rabatten, die ihnen die Handelshäuser einräumen, zum selben Preis kaufen und verkaufen und trotzdem Gewinn machen. Dies hat insbesondere bei den meistgehandelten Aktien zu einem Anstieg im Handelsvolumen geführt. Der Eindruck eines gesunden, liquiden Marktes ist jedoch trügerisch und führt an den Börsen zum vermeintlich werterhaltenden Rückzug von institutionelle Anlegern und Privatkunden. Das Maker/Taker-Modell sollte durch eine feste Gebühr pro Trade ersetzt werden, unabhängig davon, ob dem Markt Liquidität zur Verfügung gestellt oder entzogen wird.</li>
<li>Order Cancellation Fee/Minimum order life: Mehr als 90 Prozent aller Order werden vor Ausführung gecancelt (siehe <a href="http://www.themistrading.com/article_files/0000/0601/092410_WhitePaper.pdf" target="_blank">hier</a>). Es sollte entweder für das Annulieren einer Order eine Gebühr erhoben werden, oder es sollte einen „Mindestlebenszeit“ von einer Sekunde für Orders eingeführt werden.</li>
</ul>
<p>Zumindest auf den ersten Punkt ist die Bundesregierung jetzt eingegangen. Ihrem Entwurf zufolge (Bundestagsdrucksache <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=drucksache%2017%2F11631&amp;source=web&amp;cd=1&amp;cad=rja&amp;ved=0CDMQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fdipbt.bundestag.de%2Fdip21%2Fbtd%2F17%2F116%2F1711631.pdf&amp;ei=VgQuUdmKMsTItAb8yoGABQ&amp;usg=AFQjCNEjfeUtBaFDuoWGO1eNtAixMmc9lg&amp;bvm=bv.42965579,d.Yms" target="_blank">17/11631</a>) kann die Börsenaufsicht „von den Handelsteilnehmern, die den algorithmischen Handel im Sinne des § 33 Absatz 1a Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes betreiben, jederzeit Informationen über ihren algorithmischen Handel, die für diesen Handel eingesetzten Systeme sowie eine Beschreibung der algorithmischen Handelsstrategien und der Einzelheiten zu den Handelsparametern oder Handelsobergrenzen, denen das System unterliegt, verlangen.“ In der Enquetekommission war dies noch höchst umstritten gewesen. Eine Aufsicht über privatwirtschaftliche Algorithmen hatten insbesondere Vertreter der Koalition für völlig abwegig erklärt.</p>
<p>Auch Mindesthaltefristen pro Order konnten sich seinerzeit weder die Koalition noch die Opposition vorstellen. In dieser Hinsicht ist immerhin einiges in Bewegung gekommen. Der Bundesrat hat in seiner <a href="https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0607_2D12B" target="_blank">Stellungnahme</a> ausdrücklich gefordert, die Einführung von Mindesthaltefristen zu prüfen. Im Europaparlament ist man noch einen Schritt weiter: Dort forderte der Wirtschaftsausschuss Mindesthaltefristen von 500 ms pro Order, eine Position, die auch von den CSU-Finanzexperten <a href="http://www.csu.de/partei/aktuelles/123111252.htm" target="_blank">unterstützt</a> wurde. Und die SPD hat einen <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712551.pdf" target="_blank">Entschließungsantrag</a> eingebracht, indem sie unter anderem fordert,</p>
<div dir="ltr">
<ul>
<li>durch die Einführung einer Mindestverweildauer sicherzustellen, dass alle Aufträge von Handelsteilnehmern, die in das System eingegeben werden, für eine bestimmte Dauer gültig sind und während dieses Zeitraums nicht storniert oder geändert werden können</li>
</ul>
</div>
<p>[...]</p>
<div dir="ltr">
<ul>
<li>sicherzustellen, dass alle auf Algorithmen basierende Handelsgeschäfte unter eine angemessene Besteuerung für Finanztransaktionen fallen.</li>
</ul>
</div>
<p>Das ist auch seit Langem eine <a href="http://www.linksfraktion.de/themen/finanztransaktionssteuer/" target="_blank">Forderung</a> der LINKEN, die freilich alle Finanztransaktionen einer solchen Besteuerung unterwerfen möchte. Die Finanzmärkte sind heutzutage die Leitwirtschaft: Von ihr hängen alle sonstigen Märkte ab, bis hin zum Arbeitsmarkt. Dass ausgerechnet, wo der größte Teil der Wertschöpfung betrieben wird, am wenigsten an die Gesellschaft zurückgegeben wird, ist nicht hinnehmbar.</p>
<p>Es steht allerdings zu vermuten, dass die Mehrheit im Bundestag das wieder einmal anders sehen wird.</p>
<div></div>
<div id="tweetbutton6111" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FY0MMOU&amp;text=Schluss%20mit%20Algotrading%3F&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fschluss-mit-algotrading%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/1-aX8Ysz_kw" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Das Leistungschutzrecht des Stärkeren</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Feb 2013 15:22:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Sitte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
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		<category><![CDATA[Innovation]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bericht von MdB Petra Sitte zur heutigen Anhörung im Unterausschuss neue Medien des Bundestags zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage Wir haben in den vergangenen Monaten drei verschiedene Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, (1, 2, 3) in denen wir wissen wollten, wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zustande kam und wie es in der Praxis funktionieren soll. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><em>Bericht von MdB Petra Sitte zur <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/anhorung-leistungsschutzrecht-presseverlage-ua-neue-medien-liveblog/">heutigen Anhörung im Unterausschuss neue Medien</a> des Bundestags zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage</em></p>
<p>Wir haben in den vergangenen Monaten drei verschiedene Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, (<a href="http://de.scribd.com/doc/116406475/Leistungsschutzrecht-fur-Presseverlage-Antwort-der-Bundesregierung-BT-Drs-17-11607">1</a>, <a href="https://netzpolitik.org/2013/kanzleramt-informiert-offiziell-haben-die-bruder-von-klaeden-nicht-uber-leistungsschutzrecht-gesprochen/">2</a>, <a href="https://netzpolitik.org/wp-upload/kleineanfrage2.pdf">3</a>) in denen wir wissen wollten, wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zustande kam und wie es in der Praxis funktionieren soll. Die Bundesregierung hatte entweder keine Ahnung, was sie mit dem Leistungsschutzrecht anrichten wird oder kein Interesse an den Folgen. Sie gab recht klar zu erkennen, dass es Unmengen Rechtsunsicherheiten geben wird, die dann die Gerichte klären sollen.<br />
Damit wird zwar die Verbreitung journalistischer Informationen für Journalisten, Verlage, Suchmaschinen, Aggregatoren bis zum Ende all dieser Gerichtsverfahren äußerst schwierig und im Zweifel ein Fest für Abmahnanwälte, aber was kümmert’s die Regierung? Dass sich kleine Verlage und innovative Start-Ups im Suchmaschinen- und Aggregatoren-Bereich sich die Rechtsabteilungen gar nicht leisten können und deshalb durch das Leistungsschutzrecht benachteiligt werden, ist der Bundesregierung offensichtlich egal, wie sie uns vergangenen Freitag mitteilte (siehe zum Beispiel die Antwort auf Frage 25 <a href="https://netzpolitik.org/wp-upload/kleineanfrage2.pdf">hier</a>).</p>
<p>Die verfassungsrechtlichen Bedenken von Urheberrechtlern aber auch dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder von CDU, werden einfach ignoriert. Und mit Stand heute soll das Leistungsschutzrecht noch diese Woche trotz aller Unsicherheiten, Bedenken und Widersprüche <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/226.html">am Freitag endgültig abgestimmt</a> werden.</p>
<p>Heute sollten im Unterausschuss neue Medien technische Fragen rund ums Leistungsschutzrecht <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43018616_kw09_pa_neue_medien/index.html">geklärt werden</a>.<span id="more-6100"></span> Viel Zeit wurde dabei auf die robots.txt verwandt. Mein Eindruck: Hier gibt es einigen konkreten Verbesserungsbedarf aber auch Verbesserungsmöglichkeiten, so zumindest habe ich die Antworten auf meine Fragen zu diesem Punkt verstanden. Im Prinzip würde ein solcher technischer Standard aber ausreichen, Verlagen die Hoheit über die Auffindbarkeit ihrer Produkte zu belassen. Das dies im Sinne der Informationsfreiheit und Angebotsvielfalt für Nutzerinnen und Nutzer im Netz nicht nur Vorteile hat, machte Prof. Dr. Dirk Lewandowski, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg deutlich: Viele Webseiten erlauben per robots.txt ausschließlich den großen Suchmaschinen, sie zu finden, weil sie nur von dort relevanten Traffic bekommen.</p>
<p>Bei der Debatte um technische Fragen verstrickte sich insbesondere der Vertreter der Verleger, Dr. Thomas Höppner, in Widersprüche, weil er einerseits monierte, es gäbe keine technische Lösung für die angeblichen oder realen Probleme der Verlage, andererseits versprach er, wenn das Gesetz komme, würden die technischen Tools zu seiner Umsetzung da sein. </p>
<p>Spannender bleibt aber auch heute die Frage: Welcher Sinn liegt überhaupt in einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage?</p>
<p>Thomas Höppner vom Bundesverband der Zeitungsverleger sagte auch dazu widersprüchliches: Die Aggregatoren verdienen Geld mit Verlagsinhalten, die wenigsten Nutzer klicken von den Aggregatoren durch auf die Verlagsseiten. Er sagte aber auch: Die Verlage brauchen Google dringend im Netz, nur so werden sie überhaupt gefunden. </p>
<p>Warum sie deshalb ein Recht haben wollen, dass es ihnen erlaubt, Google und Co. das Anzeigen ihrer Inhalte nur gegen Zahlung zu erlauben, kann ich mir nur so erklären: Die Verlage werden am Ende eher darum bitten, angezeigt zu werden, als dass sie Geld von Google bekommen werden. Darum geht es aber gar nicht. Kleinere Aggregatoren oder Suchmaschinen sowie neue Anbieter in diesem Segment, die für die Verlage nicht interessant sind, werden durch das Leistungsschutzrecht massiv in ihrer Arbeit behindert, weil die Verlage kein Interesse an Verhandlungen mit ihnen haben werden. So antwortete auch der von Google in die Anhörung entsandte Sachverständige, Dr. Wieland Holfelder, sinngemäß auf die Frage meines Kollegen Herbert Behrens nach dem Aufwand und der Komplexität einer Umsetzung des Leistungschutzrechts: Wenn sie wollen, dass das nächste Google aus Deutschland kommt, lassen sie das Leistungschutzrecht sein.</p>
<p>Springer und Co. wollen gar nicht so dringend Geld von den Suchmaschinen, sie wollen viel mehr ein Innovationsverhinderungsrecht, um einerseits die Auffindbarkeit auf wenige große Anbieter zu konzentrieren und andererseits neue Anbieter auf dem Onlinemarkt klein zu halten. Es sei denn, diese neuen Anbieter gehören den Verlagen selbst und der Lizensierungsaufwand lässt sich innerhalb des Konzerns ganz locker regeln. So passt dann auch die Lobbyarbeit hier in Berlin gut zu den Fortbildungsreisen der Verleger nach Kalifornien und insbesondere Springers Engagement als Start-up-Inkubator. Gute Ideen im Onlinebereich von unabhängiger Seite werden hier vor Ort durch das Leistungsschutzrecht vorab verhindert, um das verlagseigene Investment in neue Geschäftsfelder besser abzusichern.</p>
<p>Dieses Spezialpaket, von dem offensichtlich nur große Verlage profitieren werden, ist die Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers der CDU. Hier wird eine einflussreiche Lobbyistengruppe gegen jeden Sachverstand beschenkt. Dass dies wahrscheinlich doch im Schweinsgalopp und trotz aller offenen technischen, verfahrenstechnischen und rechtlichen Fragen diese Woche noch durch den Bundestag gepeitscht wird, zeigt, wie gleichgültig Bundesregierung und CDU die Rechte des Parlaments sind. </p>
<p>Der vergangene Woche etwas lauter gewordene Widerstand aus den Reihen der FDP und von Siegfried Kauder muss sich nun bei einer namentlichen Abstimmung in ausreichend ablehnende Stimmen ummünzen, falls das blödsinnige Gesetz von diesen Abweichlern und der Opposition noch mehrheitlich abgelehnt werden sollte. Ein solch folgenreicher Widerstand innerhalb der Regierungskoaltion ist aber eher unwahrscheinlich.</p>
<div id="tweetbutton6100" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FYRKmV4&amp;text=Das%20Leistungschutzrecht%20des%20St%C3%A4rkeren&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdas-leistungschutzrecht-des-starkeren%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/3Xpz-HtlCFY" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Anhörung Leistungsschutzrecht Presseverlage UA Neue Medien</title>
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		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/anhorung-leistungsschutzrecht-presseverlage-ua-neue-medien-liveblog/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 25 Feb 2013 12:11:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Archivierter Liveblog der &#8220;Öffentlichen Anhörung zu technischen Fragen eines Leistungsschutzrecht für Presseverlage&#8221; am 25.02.2013 im Unterausschus Neue Medien des Bundestages: Die Abgeordneten fragen nach technischen Alternativen zu dem geplanten Gesetz für ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Besonderes Interesse besteht an der robots.txt und ihren Möglichkeiten. Dr. Wieland Holfeld, Google Engineering Director: Mit robots.txt kann granular bestimmt werden, welche Inhalte [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Archivierter Liveblog der &#8220;Öffentlichen Anhörung zu technischen Fragen eines Leistungsschutzrecht für Presseverlage&#8221; am 25.02.2013 im Unterausschus Neue Medien des Bundestages:</p>
<p>Die Abgeordneten fragen nach technischen Alternativen zu dem geplanten Gesetz für ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Besonderes Interesse besteht an der robots.txt und ihren Möglichkeiten.</p>
<p><strong>Dr. Wieland Holfeld, Google Engineering Director:</strong> Mit robots.txt kann granular bestimmt werden, welche Inhalte Crawler abgreifen dürfen und welche nicht &#8211; pro individueller Seite. Ich kann festlegen, ob die Seite gefunden wird, aber auch ob ein Snippet angezeigt werden darf oder nicht. In den Metadaten kann man zudem Schlüsselworte bestimmen, die die Suchmaschine dann anzeigen kann (aber nicht muss). Ich habe mehrere Beispiele mitgebracht, das illustriert, dass die Suchmaschine genau das anzeigt, was die Verlage in den Tags vorgeben. [wird im Saal verteilt] Fazit: Es funktioniert wunderbar, auch, wenn man gar nicht im Index auftauchen möchte. Wir halten uns also dran, folglich gibt es keine Notwendigkeit für ein gesetzliches Einschränken. Können wir noch auf der Ebene der Standards noch mehr Konfigurationsmöglichkeiten anbieten? Grundsätzlich schon, das ist in der Vergangenheit auch schon mehrfach vorgekommen, z.B. &#8220;unavailable after &#8230;&#8221;. Zu den technischen Möglichkeien des ACAP: Im ACAP sind die Möglichkeiten der Suchmaschine sogar noch eingeschränkter: Bestimmte Vorgaben, die dort gemacht werden, können wir nicht umgehen. Von daher sind wir skeptisch, ob das ACAP einer einzigen Interessengruppe überlassen werden sollte, hier den Verlegern. Was werden wir tun, wenn das LSR kommt? Wir arbeiten derzeit mit Heuristiken, die aber für eine Verbotsrecht nicht ausreichen. Automatisch zu erkennen, welche Inhalte Verlegerwebseiten sind, welche nicht, ist technisch schwer bis unmöglich. Wenn das LSR kommt, werden wir sehr defensiv vorgehen müssen.<span id="more-6083"></span></p>
<p><strong>Dr. Thomas Höppner, BDZV:</strong> Newsaggregatoren sind nicht Taxifahrer, die Gäste zum Restaurant bringen, sondern sie präsentieren das Menü schon im Taxi. Verleger verlangen nicht Geld für die Weiterleitung, sondern das LSR soll vor Diensten schützen, die Verlegern Traffic wegnehmen: Sie greifen Leistungen von den Verlagsseiten ab, ziehen die Leser auf die eigenen Webseiten und befriedigenden das bestehende Informationsbedürfnis dort. Bei Newsdiensten werden Nachrichten systematisiert, Vorschaubilder ergänzt etc. Das hat mit einer Suche nichts mehr zu tun. Das Geschäftsmodell vieler Newsaggregatoren zielt darauf ab, mit Hilfe der Verlagsleistungen andere Dienste anzubieten. Es ist keine Symbiose, sondern ein direktes Konkurrenzverhältnis: News-Seiten machen dasselbe, was Zeitungen machen. Warum reicht es uns denn, dass wir Zeitungen oft nur überfliegen? Warum verbringen user nur 30 Sekunden auf unseren Webseiten? Weil es genügt. Weil die Komprimierung auf das Wesentliche einen eigenen Wert hat. Warum wurde eigentlich bislang nicht mitgeteilt, wie viele Leser auf Google News gehen und wie lange sie dort verweilen? Aggregatoren erhöhen nicht den Traffic, sondern nehmen ihn weg. Nur die user, die sich noch für einzelne Details interessieren, klicken noch weiter. Das Problem ist, dass Verlage keine technischen Möglichkeit haben, dies zu verhindern. Google News sei jährlich 100 Millionen wert, erklärte einst Marissa Mayer. Warum wohl? Oder schauen Sie Google Knowledge an: Da wird auch alles Mögliche zusammenkompiliert, sodass man nicht mehr weiterklicken muss. Es halten sich auch nicht alle Suchmaschinen an die robots.txt. Man weiß am Ende nie, ob der Crawler sich daran hält. Man kann bei Google zwar konfigurieren, aber wer aus Google News raus will, taucht dann auch in der Websearch nicht mehr oben in den News Universals raus. Je weniger groß man erscheint, desto weniger Leute klicken darauf, und am Ende wird man immer irrelevanter. Man kann die hochwertigste Verlagsseite mit den tollsten Inhalten haben, aber wenn man die robots.txt sperrt, ist man automatisch gegenüber denen benachteiligt, die nicht sperren. Die Konkurrenz der Verlage untereinander wird also ausgenutzt. Jetzt ein bisschen in der robots.txt herumzufeilen, nützt nichts. Es gibt keine Alternative zum LSR.</p>
<p><strong>Prof. Dr. Dirk Lewandowski, Hochschule für Angewandte Wissenschaft, Hamburg:</strong> Ist es wirklich sinnvoll für eine Suchmaschine, die robots.txt vollständig zu beachten? Schließlich erlauben manche Anbieter Google alles, anderen Anbietern nichts. Es gibt also bisweilen gute Gründe, die robots.txt nicht zu nutzen. Ein Ausbau der robots.txt ist sicher nötig; ob damit die Probleme gelöst werden, ist eine andere Frage. Zur Frage nach der automatischen Erkennung von Presseerzeugnissen: einerseits Ebene der Verlagsangebote, andererseits Ebene der Artikel. Google News ist redaktionell, Quellen sind händisch ausgewählt, etwa 1000. Auf der Ebene der einzelnen Artikel ist das technisch schwer zu machen.</p>
<p><strong>Michael Steidl, Managing Director International Press Telecommunications Council (IPTC):</strong> Bei der Erstellung von Standards achten wir darauf, sowohl die Interessen der Absender als auch der Empfänger zu berücksichtigen. Seit den 2000er Jahren setzen wir uns mit maschinenlesbaren Rechtesprachen auseinander. In letzter Zeit betreiben wir eine Weiterentwicklung von ACAP. Was ist robots.txt für ein Standard? Kann er erreichen, was man erreichen will? Man muss zwischen robots.txt selbst und Metatext/robots exclusion protocol unterscheiden. Nicht alle Anbieter bekennen sich zu festgeschriebenen Definitionen. Bestimmte Agenten greifen auf die Standards zu, es ist aber nirgends definiert, welche Agenten das sind. Man weiß nie genau, welcher Agent mit einer bestimmten Webseite spricht. Zu den Metatags: Metatags geben ein Stichwort mit einer kurzen Beschreibung ab. &#8220;all&#8221;, &#8220;no index&#8221;, &#8220;no follow&#8221;, &#8220;no image index&#8221;, &#8220;unavailable after&#8221; etc. Es sind eher sehr kurze Beschreibungen, Standards, die wir seit den 70ern verwenden. Werden oft sehr unterschiedlich verwendet. Es gibt aber keine Prägeorganisation für robots.txt. Genügt es, robots.txt zu verwenden, um sich abzuwenden? Nein, denn es gibt oft auf ein und derselben Seite verschiedene Inhalte. Die robots.txt kann aber nur mit ganzen Seiten umgehen, nicht mit einzelnen Inhalten. Auf jeder Zeitungsseite gibt es sowohl Artikel als auch Nachrichtenübersichten. Man kann nicht ein Element ausschließen und die anderen zulassen.</p>
<p>Zweite Fragerunde: Kann Google Inhalte der Seiten verwenden, wenn die robots.txt Sperrungen vorsieht? Wie viele Leser werden von Google weitergeleitet? Müsste man wirklich Google eine Liste der Verlage übermitteln, die nicht gelistet werden wollen? Könnte man nicht Standards, mit denen Verlage zufrieden sein könnten, mit einem rechtlichen Schutz versehen? Kann man es mit Zahlen belegen, dass Google den Verlagen Leser &#8220;wegnimmt&#8221;? Was würde das Gesetz für die Presseerzeuger bedeuten, die sich nicht rechtzeitig melden? Wie ist es mit Suchmaschinen, die rss-feeds nutzen? Ginge es den Verlagen wirklich ohne Suchmaschinen besser als mit? Sind denn die wichtigen Fragen alle schon beantwortet, wenn wir Freitag über das Gesetz abstimmen lassen?</p>
<p><strong>Dr. Wieland Holfeld, Google:</strong> Crawlen und indizieren muss man unterscheiden. Indizieren heißt, dass wir die Seite speichern, sie wird dann trotzdem in unseren Suchlisten angezeigt, wenn zum Beispiel viele andere Quellen auf die Seite verweisen. Wir reichen etwa 6 Milliarden Klicks an die Verlage weiter. Die Internet-Standards sind alle miteinander verwoben, auch die robots.txt funktioniert noch prima. Erweiterungen kann man trotzdem diskutieren. Einen internationalen Standard in deutsches Recht überführen zu wollen, ist aber nicht gerade eine naheliegende Vorstellung. Zum Thema Seitengranularität: Man kann innerhalb einer Seite iFrames anbinden und auf diese Weise auchProf. Dr. Dirk Lewandowski, Hochschule für Angewandte Wissenschaft, Hamburg: einzelne Teile einer Seite per robots öffnen oder sperren. Aber bringt es viel?</p>
<p><strong>Dr. Thomas Höppner, BDZV:</strong> Newsaggregatoren führen dazu, dass die Leute nicht mehr durchklicken. Wie das Verhältnis zwischen denen, die durchklicken, und denen, die nicht durchklicken, aussieht, können nicht wir sagen, sondern nur Google. Selbst wenn 100% durchgeleitet würden, würde der Aggregator gerechtfertigt profitieren.</p>
<p><strong>Prof. Dr. Dirk Lewandowski, Hochschule für Angewandte Wissenschaft, Hamburg:</strong> Der Gesetzesvorschlag, so wie er auf dem Tisch liegt, reicht, um die Problematik zu lösen.</p>
<p><strong>Michael Steidl, Managing Director International Press Telecommunications Council (IPTC):</strong> Offenbar können auch Seiten angezeigt werden, auf die nie zugegriffen wurde. Wie werden denn dann noch Metatags verwendet, die ggf. die Anzeige untersagen? Außerdem sind Metatags selbst kein Standard.</p>
<p>Dritte Fragerunde: Wie wird Google reagieren, wenn wir das LSR am Freitag beschließen? Gibt es irgendeinen Teil, der leistungsschutzrecht frei bleiben würde? Würde die Einführung des Gesetzes dazu führen, dass Google seine Dienste abschaltet?</p>
<p><strong>Dr. Wieland Holfelder, Google:</strong> Die Google-Newsliste ist sowohl algorithmisch als auch manuell. Wenn es aber ein Verbotsrecht gibt, reicht das nicht, dann braucht man eine verbindliche Liste. Es gibt einen Google-Bot, der für die Newssuche zuständig ist, einen, der für die Bildsuche zuständig ist etc. Die kann man durchaus einzeln ansprechen.</p>
<p><strong>Dr. Arnd Haller, Google Jurist:</strong> Man kann dieses Gesetz nicht technisch implementieren. Der Such-Robot müsste verstehen, was ein Presseverleger im Sinne dieses Gesetzes ist. Bei Google News kann man es vielleicht gerade noch erkennen, aber in der Websuche kann ein Bot das nicht entscheiden. Wie wir mit dem Gesetz umgehen, wird sich zeigen, wenn es in Kraft ist. Aber es ist ja verfassungswidrig, die Notifikation ist nicht beachtet, und es verstößt gegen internationale Abkommen, behaupten manche. Also erst mal sehen.</p>
<p><strong>Dr. Wieland Holfelder, Google:</strong> Wir müssen erst mal abwarten, wie der Entwurf am Freitag aussehen wird. Dann sehen wir, wie wir es umsetzen können.</p>
<p><strong>Dr. Thomas Höppner, BDZV:</strong> Die Informationsfreiheit ist nicht beeinträchtigt, Links bleiben auf jeden Fall frei. Die Wir wollen nur die Beschränkung von Suchergebnisse auf Links. Die URL als Link darf durchaus auch weiter angezeigt werden.</p>
<div id="tweetbutton6083" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FZuBRjv&amp;text=Anh%C3%B6rung%20Leistungsschutzrecht%20Presseverlage%20UA%20Neue%20Medien&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fanhorung-leistungsschutzrecht-presseverlage-ua-neue-medien-liveblog%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/E15qtmf1KNY" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Leistungsschutzrecht: Die Verantwortlichkeit der Bundesjustizministerin</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Feb 2013 13:19:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Scheele</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Mathias Schindler trifft ins Schwarze, wenn er auf Netzpolitik.org die jüngst eingegangene Antwort der Bundesregierung (Vorabversion) auf eine weitere Kleine Anfrage zum Leistungsschutzrecht mit den Worten kommentiert: Egal wie viel Energie in die Beantwortung der Fragen geflossen sein mag, es reichte leider für die Bundesregierung nicht aus, um die Fragen tatsächlich zu beantworten. Ja, man [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Mathias Schindler trifft ins Schwarze, wenn er auf <a href="https://netzpolitik.org/2013/bundesregierung-woher-zur-holle-sollen-wir-denn-wissen-ob-und-wie-das-lsr-funktionieren-wird/" target="_blank">Netzpolitik.org</a> die jüngst eingegangene Antwort der Bundesregierung (<a href="https://netzpolitik.org/wp-upload/kleineanfrage2.pdf" target="_blank">Vorabversion</a>) auf eine weitere Kleine Anfrage zum Leistungsschutzrecht mit den Worten kommentiert:</p>
<blockquote><p>Egal wie viel Energie in die Beantwortung der Fragen geflossen sein mag, es reichte leider für die Bundesregierung nicht aus, um die Fragen tatsächlich zu beantworten.</p></blockquote>
<p>Ja, man kann sogar noch einen Schritt weitergehen: Die Nicht-Antwort der Bundesregierung auf den von der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Anschluss an die <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/anhorung-zum-leistungsschutzrecht-liveblog/" target="_blank">Anhörung im Rechtsausschuss</a> formulierten Fragenkatalog „Unwägbarkeiten des Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ (Drs. <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712314.pdf" target="_blank">17/12314</a>) bildet ein aktives Unterlaufen des parlamentarischen Fragerechts – ein Unterlaufen des Fragerechts durch das in Sachen Leistungsschutzrecht federführende Bundesministerium der Justiz.<span id="more-6079"></span></p>
<p>Dessen Hausherrin hatte am 25. September 2012, auf dem Kongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), zum selben Thema noch großspurig verkündet:</p>
<blockquote><p>Ich sage, wir scheuen keine Auseinandersetzung. Man darf doch nicht so defensiv sein und bei Themen, wo man sagt, da gibt&#8217;s auch Kritik, dann sich zurückziehen ins Schneckenhäuschen und sagen, also, das ist ja alles ganz gefährlich. Nein, Offensivstrategie! Das ist das einzige, was zählt.<br />
[<a href="http://www.youtube.com/watch?v=48KKLABtkX8" target="_blank">Video</a>, Min. 06:38; <a href="http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/diskussionsveranstaltung/sabine-leutheusser-schnarrenberger-beim-bdzv-kongress-2012-wie-viel-freiheit-brauchen-d" target="_blank">Transkription</a>]</p></blockquote>
<p>Von diesem Versprechen ist nichts übrig geblieben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollte daher an ihre Verantwortlichkeit erinnert werden und in der Debatte um das Leistungsschutzrecht nicht länger als scheinbar Außenstehende behandelt werden.</p>
<div id="tweetbutton6079" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FYO0IxN&amp;text=Leistungsschutzrecht%3A%20Die%20Verantwortlichkeit%20der%20Bundesjustizministerin&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fleistungsschutzrecht-die-verantwortlichkeit-der-bundesjustizministerin%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/mPLnfGI1cT8" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>BMJ: Referentenentwurf zum Zweitveröffentlichungsrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Feb 2013 17:29:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Buch]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[zweitveröffentlichungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 38 UrhG]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie hier schon berichtet wurde, hat das BMJ einen Referentenentwurf für einige neue Urheberrechtsregelungen vorgelegt. Darin enthalten ist auch ein Vorschlag für ein Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftsveröffentlichungen. Wissenschaftler sollen zukünftig das Recht haben, ihre eigenen Beiträge online zweitzuveröffentlichen, auch wenn sie einem Verlag ausschließliche Rechte daran eingeräumt haben. Damit erfüllt das BMJ einen Wunsch vieler Wissenschaftsorganisationen. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/referentenentwurf-zur-urheberrechtsreform-verwaiste-werke-zweitveroffentlichungsrecht/" target="_blank">hier</a> schon berichtet wurde, hat das BMJ einen <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Ref.Entwurf.pdf" target="_blank">Referentenentwurf</a> für einige neue Urheberrechtsregelungen vorgelegt. Darin enthalten ist auch ein Vorschlag für ein Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftsveröffentlichungen. Wissenschaftler sollen zukünftig das Recht haben, ihre eigenen Beiträge online zweitzuveröffentlichen, auch wenn sie einem Verlag ausschließliche Rechte daran eingeräumt haben. Damit erfüllt das BMJ einen Wunsch vieler Wissenschaftsorganisationen. So weit, so gut. Aber die Regelung geht nicht weit genug. Sie ist vielmehr mit kaum noch zu übertreffenden Einschränkungen versehen.<span id="more-6064"></span></p>
<p>Dabei fällt als erstes die <strong>12-Monatsfrist</strong> ins Auge. Man kann trefflich darüber streiten, ob zwölf Monate zu lang oder zu kurz sind – tatsächlich sollte man eher fragen, warum es einer solchen Frist überhaupt bedarf. Wenn man davon ausgeht, dass der Urheber so weit wie möglich selbst über sein Werk verfügen können sollte, so ist nicht einzusehen, warum er das eine Nutzungsrecht erst ein Jahr nach dem anderen vergeben können soll.</p>
<p>Ebenso unverständlich ist, warum die Regelung nur für Beiträge gelten soll, die „im Rahmen einer <strong>mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit</strong> entstanden“ sind. Dass Wissenschaftler, die außerhalb der Universität forschen oder, wie viele Doktoranden, dort nur eine Drittelstelle haben, zukünftig im Urheberrecht schlechter gestellt sein sollen als fest angestellte Wissenschaftler, ist nicht nachvollziehbar. Seit wann hängen Rechte an den eigenen Werken von der sozialen Stellung der Urheber im Berufsleben ab?</p>
<p>Auch soll die <strong>Online-Veröffentlichung nicht formatgleich</strong> möglich sein, sondern nur „in der akzeptierten Manuskriptversion“. Im Begründungsteil heißt es dazu: „Damit soll verhindert werden, dass die Zweitveröffentlichung in der Verlagsversion und damit im Format der Erstveröffentlichung erfolgt.“ Warum eigentlich? Das ist völlig unklar. Weder ist ein Verlagsformat urheberrechtlich geschützt, noch gibt es verlegerische Leistungsschutzrechte. Verlage können Urhebern also gar nicht verbieten, ihre Texte in einem beliebigen Format online zu veröffentlichen, auch nicht, wenn es dem des gedruckten Beitrags entspricht. Die Unterscheidung zwischen „Manuskriptversion“ und „Verlagsversion“ ist schlicht Murks: Der Verlag ist ein Werknutzer, und das Layout ist nicht Teil des Werks. Das muss auch das BMJ wissen. Hier wird versucht, einen Formatschutz bzw. ein verlegerisches Leistungsschutzrecht am Layout durch die Hintertür einzuführen. Offenbar soll damit verhindert werden, dass die Online-Veröffentlichung des Autors die gleiche Paginierung aufweist wie die des Verlags – denn darauf kommt es für die Zitierfähigkeit wesentlich an. Es ist nicht nett vom BMJ, dass es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in dieser Weise zu behindern versucht.</p>
<p>Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Verschlimmbesserung, die das Verhältnis von <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__17.html" target="_blank">Verbreitung (als Druckfassung)</a> und <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html" target="_blank">öffentlicher Zugänglichmachung (online)</a> angeht. Bisher galt, dass ein Urheber dem Verlag im Zweifel ein ausschließliches Recht nur zur Verbreitung einräumt, nicht jedoch auch zur öffentlichen Zugänglichmachung. Wer also beispielsweise keinen Verlagsvertrag unterzeichnet hatte, durfte schon bislang jederzeit seine Texte online stellen. Zukünftig soll das anders sein: <strong>der Verlag erwirbt nun automatisch auch an der Online-Veröffentlichung exklusive Nutzungsrechte</strong>. Man kann diese Änderung systematisch begründen, aber sie stellt für Autoren eine echte Verschlechterung dar und ist für das Zweitveröffentlichungsrecht selbst gar nicht notwendig. Zumal umgekehrt Autoren ihr Werk nach einem Jahr zwar online veröffentlichen,  es jedoch nicht erneut in gedruckter Form verbreiten dürfen. Einen Zeitschriftenaufsatz nach einem Jahr erneut in einem Sammelband zu veröffentlichen, ist also nicht drin. Warum diese Ungleichbehandlung der beiden Nutzungsarten?</p>
<p>Last, not least ist auch die <strong>Einschränkung auf nicht-gewerbliche Zwecke</strong> nicht einzusehen. Autoren sollen zwar ihre Texte nach einem Jahr online stellen dürfen, aber nur, wenn sie kein Geld daran verdienen. Nun ist das nicht das Hauptinteresse von Wissenschaftlern. Aber dennoch: Hieß es nicht eigentlich immer, das Urheberrecht sei dafür da, dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten zu sichern? Nun, hier hätte der Urheber eine Gelegenheit, wenn er denn möchte, mit seinen Rechten Geld zu verdienen. Aber schwupps kommt das BMJ daher und verbietet ihm genau dies: Du darfst zwar deine Texte zugänglich machen, auch wenn dein blöder Verlag es nicht will, aber du darfst gefälligst nichts damit verdienen. Ja, aber warum denn eigentlich nicht? Seit wann ist das Urheberrecht ein auf nicht-gewerbliche Zwecke beschränktes Instrument? Verstößt eine solche Regelung nicht gegen das Leitbild des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html" target="_blank">§ 11 UrhG</a>? Oder gar gegen Art. 14 GG? Falls nicht, sollte man eine entsprechende Regelung doch besser gleich für den ganzen <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html" target="_blank">§ 19a</a> treffen: öffentliche Zugänglichmachung in Zukunft bitte nur noch nicht-gewerblich. Oder wie ist die Sonderbehandlung für Wissenschaftler begründet?</p>
<p>Es gibt also noch einige offene Fragen im Hinblick auf das Zweitverwertungsrecht. Man darf auf die Diskussion gespannt sein.</p>
<div id="tweetbutton6064" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2F11XG4BF&amp;text=BMJ%3A%20Referentenentwurf%20zum%20Zweitver%C3%B6ffentlichungsrecht&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbmj-referentenentwurf-zum-zweitveroffentlichungsrecht%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/PZKdP9Pq-2M" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<title>UPDATE II: Kippt das Leistungsschutzrecht, weil sich Google mit den deutschen Verlagen auf einen Deal einigt?</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Feb 2013 12:17:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[PR- und Lobbyarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Digitaler Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[FDP]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Kippt das Leistungsschutzrecht doch noch auf der Zielgeraden? Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) sagte gestern Abend, dass es derzeit direkte Verhandlungen zwischen den deutschen Verlagen und Google gibt, um eine Vereinbarung zwischen den Unternehmen zu erzielen, die ein Leistungsschutzrecht ersetzen könnten. Weiter stellte er in Aussicht, dass die FDP den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Bundestag solange [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><em>Kippt das Leistungsschutzrecht doch noch auf der Zielgeraden? Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) sagte gestern Abend, dass es derzeit direkte Verhandlungen zwischen den deutschen Verlagen und Google gibt, um eine Vereinbarung zwischen den Unternehmen zu erzielen, die ein Leistungsschutzrecht ersetzen könnten. Weiter stellte er in Aussicht, dass die FDP den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Bundestag solange nicht abstimmen will, bis diese Verhandlungen zwischen den Konzernen abgeschlossen sind.</em></p>
<p><em>Derzeit (21.02., 13:15 Uhr) steht aber weiterhin die Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Bundestages für nächste Woche. </em></p>
<p><em>Wir dokumentieren das Gespräch bei <a href="http://www.udldigital.de/wirtschaftsminister-rosler-wir-konnen-stolz-sein-auf-unsere-start-up-szene/">„UdL digital“</a> am 20.02.2013 gegen 19:30 Uhr zwischen Journalist <a href="https://twitter.com/sixtus">Mario Sixtus</a> und dem Bundeswirtschaftsminister und Vizebundeskanzler, Philipp Rösler (FDP):<span id="more-6054"></span></em></p>
<p><em>Transkript des Videos von <a href="https://twitter.com/TiloJung">Tilo Jung</a>: <a href="http://youtu.be/3GFRtiYXi34">http://youtu.be/3GFRtiYXi34</a></em></p>
<p><em>Es gilt das gesprochene Wort.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Mario Sixtus:</p>
<blockquote><p>Wie schaffen sie das, Spagat, hier jetzt den Schutzpatron der Internetstart-Ups zu spielen und morgen bei der Kabinettssitzung wieder zu sagen: „Ja, hmm, Leistungsschutzrecht haben wir beschlossen bei der Koalition, jetzt machen wir’s auch.“?</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Es folgt Geplänkel darüber, wann denn das Kabinett ernsthaft das nächste Mal tagt und woher sich Sixtus und der Vizekanzler kennen. Dann die Antwort auf die eigentliche Frage:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Philipp Rösler:</p>
<blockquote><p>Erstmal zum Leistungsschutz selber: Das liegt jetzt nach Beschluss der Bundesregierung beim Bundestag [unverständlich]. Auch meine eigenen Leute haben mir gesagt, dass sie das momentan nicht passieren lassen wollen, dass muss ich akzeptieren Ich ziehe [unverständlich] des deutschen Bundestages grundsätzlich nicht in Zweifel. Als ich vor einer Woche in Frankreich war, haben die Franzosen ihr Modell, ihr Lösungsmodell erläutert, nämlich dass sie einen Vertrag [unverständlich, evtl. „mit Google“?] geschlossen haben mit den jeweiligen Verlagen, dass es eine Einmalzahlung gegeben hat und dann hat man jede weitere gesetzgeberische Aktivität fallen lassen. Ob das nun gut ist oder nicht, steht mir nicht zu, aber zumindest gab es eine andere Lösung jenseits der gesetzgeberischen.</p>
<p>Und jetzt habe ich gehört, dass große namhafte Verlage aktuell, so wie wir hier zeitgleich sitzen und, zufälligerweise [unverständlich] auch gerade in den USA sind, um mit entsprechenden, eben schon genannten Konzernen zu außerlegislativen Lösungen zu kommen.</p>
<p>Und, ähm, das wäre der Hammer. Dann würden meine Abgeordneten, die haben mir das gerade angedroht, eine [unverständlich, evtl. „regelrechte liberale“?] Tradition, die haben mir das gestern Abend nämlich gesagt, für den Fall dass das eintreten würde, würden die Abgeordneten des deutschen Bundestages, auch meiner Fraktion, danke, die eigenen Leute sind immer die besten, würden das Gesetz voraussichtlich nicht passieren lassen. [unverständlich]. Deswegen warten wir doch jetzt erstmal ab, was die Gespräche den bringen. Die Modelle zeigen, dass das funktionieren kann, also sofern, glaube ich würde ich mal abwarten und wir können dann beim nächsten Liveblog, das wir wieder haben werden, nochmal drüber sprechen.</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mario Sixtus:</p>
<blockquote><p>Also kann ich das vielleicht kurz so zusammenfassen: Sie sagen, wenn die Lobbyisten, die die ganze Zeit dieses Gesetz haben wollen, also der Bundesverband der Zeitschriftenverleger und namentlich natürlich also ganz vorne immer der Axel Springer Verlag, wenn die irgendwann sagen, och nöö, jetzt wollen wir das doch nicht mehr so, weil jetzt haben wir uns irgendwie, irgendwie finanziell geeinigt, so [unverständlich]. Dann würden sie sagen, dann brauchen wir das Gesetz nicht mehr. Das finde ich jetzt so ein bisschen, ähm, zweitklasse.</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Philipp Rösler:</p>
<blockquote><p>Gut, dass sie nochmal nachfragen, weil [unverständlich] verstanden habe. Erst einmal entscheide das [unverständlich, evtl. „wir nicht“?], sondern entscheiden das die Kolleginnen und Kollegen, die schon unabhängig davon übrigens sehr skeptisch sind, [unverständlich] zu sagen, und mir auch gesagt haben, dass, selbst wenn es da keine Lösung gibt, wären sie bereit. Sie diskutieren noch, braucht es ein solches leistungsschutzrecht, ja oder nein? Meine Kollegen sagen mir im Ministerium, ich hab denen das erklärt, wir brauchen das, aber andere Kollegen sagen bisher nein. [unverständlich] von der Lösung kann es sein, dass wir das noch durch den deutschen Bundestag bekommen, dass wäre jedenfalls mein Wunsch, aber die Abgeordneten des deutschen Bundestages sehen das aktuell anders, jetzt mal unabhängig [unverständlich]. Ich hatte angedeutet, dass es parallel solche Entwicklungen gibt,wie gesagt ich muss nicht beurteilen, ob ich das richtig oder falsch finde. Ich habe das Leistungsschutzrecht damals für richtig gehalten, hab das auch so eingebracht, und ähm, so ist das in einer Demokratie, wenn diejenigen, die darüber abzustimmen haben, anders darüber abstimmen, dann hab ich mein Gesetz nicht durchgekriegt, aber das gehört dann eben auch mit dazu. Es gab gute Argumente dafür, das man eben Geschäftsmodelle eben auch möglich machen muss im Internet, die gibt es bisher noch nicht in vielen Bereichen, aber offenbar ist der Weg, den ich vorgeschlagen habe nicht der Weg, den die Mehrheit im Parlament momentan [unverständlich, evtl. „Schade eigentlich“].</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>UPDATE DER REDAKTION, 18:50:</strong></p>
<p>Während <a href="http://www.presseportal.de/meldung/2420687/t">die Verlage</a> und <a href="https://twitter.com/ChristophKeese/status/304632820674998272">Christoph Keese</a> konkrete Verhandlungen mit Google zum Leistungsschutzrecht irgendwie dementieren, haben wir über die LINKE MdB Petra Sitte  einen neuen Verhandlungsstand in Sachen abschließende Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundestag erfahren:</p>
<p>Offenbar gibt es Uneinigkeit im Koalitionslager, wie es weiter gehen soll und deshalb dort interne Diskussionen. Aktuell werden zwei Varianten diskutiert: Zum einen eine Absetzung des Tagesordnungspunktes und damit eine Verschiebung der Abstimmung. Zum andern eine Sondersitzung des Rechtsausschusses am Dienstag (26.02.), damit am Donnerstag (28.02.) fristgerecht debattiert und abgestimmt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>UPDATE DER REDAKTION, 19:10:</strong></p>
<p>Wie wir soeben erfahren, hat die Koalition das Leistungschutzrecht für nächste Sitzungswoche von der Tagesordnung genommen. Somit kann eine 2. und 3. Lesung erst wieder am Do., dem 14.03., oder Fr., dem 15.03, aufgesetzt werden.</p>
<div id="tweetbutton6054" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FYDwxcx&amp;text=UPDATE%20II%3A%20Kippt%20das%20Leistungsschutzrecht%2C%20weil%20sich%20Google%20mit%20den%20deutschen%20Verlagen%20auf%20einen%20Deal%20einigt%3F&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fkippt-das-leistungsschutzrecht-weil-sich-google-mit-den-deutschen-verlagen-auf-einen-deal-einigt%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/nZ9ZPatasQQ" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<title>Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform – Verwaiste Werke, Zweitveröffentlichungsrecht</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/aZ_ZokEk9xA/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/referentenentwurf-zur-urheberrechtsreform-verwaiste-werke-zweitveroffentlichungsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 21 Feb 2013 11:29:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Schulze</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaiste Werke]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium hat einen ersten Referentenentwurf für eine kleine Urheberrechtsnovellierung an diverse Verbände verschickt. Damit kommt kurz vor dem Ende der Legislaturperiode doch noch einmal Bewegung in die Debatte. Drei Regelungspunkte werden adressiert: 1. die technologieneutrale Ausgestaltung der Regelung zur Kabelweitersendung in §20 b UrhG 2. ein Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge in Periodika in § 38 UrhG [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium hat einen ersten <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Ref.Entwurf.pdf">Referentenentwurf</a> für eine kleine Urheberrechtsnovellierung an diverse Verbände verschickt. Damit kommt kurz vor dem Ende der Legislaturperiode doch noch einmal Bewegung in die Debatte.</p>
<p>Drei Regelungspunkte werden adressiert:</p>
<p>1. die technologieneutrale Ausgestaltung der Regelung zur Kabelweitersendung in §20 b UrhG</p>
<p>2. ein Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge in Periodika in § 38 UrhG</p>
<p>3. eine neue Schrankenregelung für verwaiste Werke in neuen §§ 61 UrhG</p>
<p>4. eine erleichterter Nutzungsmöglichkeit für vergriffene Werke von vor 1966 in den §§ 13 d und e des UrhWG<span id="more-6048"></span></p>
<p>Ein erste, noch oberflächliche Durchsicht ergibt Licht und Schatten. Zunächst ist es erfreulich, dass die Bundesregierung hier überhaupt noch etwas vorlegt. Eine Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode erscheint angesichts der nach der Rückmeldefrist am 6.3. verbleibenden acht Sitzungswochen als eher unwahrscheinlich. Zumindest darf sich kein großes Konfliktpotenzial auftun, wenn das Parlament das Gesetz noch bis zur Sommerpause verabschieden will.</p>
<p>Zu 1.: Die Technologieneutralität wird hergestellt. Eine Weiterleitung soll jedoch weiter an eine Verwertungsgesellschaft gemeldet werden.</p>
<p>Zu 2.: Das Zweitveröffentlichungsrecht soll nur für Periodika gelten, die mindestens zweimal im Jahr erscheinen. Die Zweitveröffentlichung darf keinem kommerziellen Zweck dienen und erst nach einer Embargofrist von zwölf Monaten erfolgen. Immerhin darf ein formatgleiches Manuskript veröffentlicht werden. Der Ursprungsort der Veröffentlichung ist anzugeben. Mit dieser Regelung nimmt die Regelung nur die absoluten Mindestanforderungen auf, hier werden hoffentlich die Beratungen weitere Verbesserungen bringen. </p>
<p>Zu 3.: Eine entgeltfreie Schranke zur Nutzung verwaister Werke <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/verwaiste-werke-europaische-schrankenregelung-schlagt-deutsches-verbandemodell/">hatte auch die LINKE vorgeschlagen</a>. Schön, dass das BMJ diesem Vorschlag folgt. Entsprechend der europäischen <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/RL-2012_28_EU.pdf">Richtlinie 2012/28/EU</a>  ist eine sorgfältige Suche nach Rechteinhabern vorgeschrieben. Auch muss bei Auffinden eines Rechteinhabers die Nutzung sofort eingestellt werden. Weitere Regelungen betreffen Werke mit mehreren Urhebern. </p>
<p>Zu 4.: Die Regelung zur Nutzung vergriffener Werke bezieht &#8211; das war zu erwarten &#8211; nur Werke vor der Einführung des geltenden Urheberrechts ein. Nutzungsrechte sollen durch Verwertungsgesellschaften erteilt und die entsprechend lizenzierten Werke beim Deutschen Patent &#8211; und Markenamt DPMA registriert werden. Damit sind sie nutzbar, aber eben auch vergütungspflichtig.</p>
<p>Eine genauere Bewertung werden wir nachliefern, wenn wir den Entwurf ausführlich analyisiert haben. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="tweetbutton6048" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fbit.ly%2FXmS37n&amp;text=Referentenentwurf%20zur%20Urheberrechtsreform%20%26%238211%3B%20Verwaiste%20Werke%2C%20Zweitver%C3%B6ffentlichungsrecht&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Freferentenentwurf-zur-urheberrechtsreform-verwaiste-werke-zweitveroffentlichungsrecht%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/DigitaleLinke/~4/aZ_ZokEk9xA" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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