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	<title>DIGITALE LINKE</title>
	
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	<description>-- Politik in der digitalen Welt! --</description>
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		<title>Wissenstransfer in Entwicklungsländer ermöglichen – Internetfreiheit wahren – ACTA stoppen!</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 11:53:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach den Beschlüssen von EP-Fraktion und Parteivorstand (wir berichteten) ruft auch die Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Teilnahme an den Protesten gegen ACTA auf. Gleichzeitig fordert sie die Bundesregierung auf, die noch ausstehende Unterschrift unter den Vertrag nicht zu leisten sowie alle Begleitdokumente und Nebenvereinbarungen zu ACTA der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und im Bundestag zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nach den Beschlüssen von EP-Fraktion und Parteivorstand (wir <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/zeitplan-fur-acta-im-ep-klar-linke-schreibt-an-de-gucht-und-unterstutzt-proteste/">berichteten</a>) ruft auch die Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Teilnahme an den <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/aktionstag-gegen-acta-am-11-02-2012/">Protesten gegen ACTA</a> auf. Gleichzeitig fordert sie die Bundesregierung auf, die noch ausstehende Unterschrift unter den Vertrag nicht zu leisten sowie </em>alle Begleitdokumente und Nebenvereinbarungen zu ACTA der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und im Bundestag zur Diskussion zu stellen. <em>Im folgenden dokumentieren wir den gestern von der Fraktion angenommenen Beschluss:</em></p>
<p>Das so genannte <em>Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie</em> (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) wurde geschaffen, um die Verfügungsmacht großer Unternehmen über immaterielle Güter und kreative Leistungen international durchzusetzen. ACTA vertritt damit weder die Interessen der kreativ und wissenschaftlich Tätigen, noch die der Nutzerinnen und Nutzer von kreativen und wissensbasierten Gütern.<span id="more-4358"></span></p>
<p>Das Abkommen zementiert Rechtssysteme im Patent- und Urheberrecht, obwohl deren Eignung zum Schutz von Innovation und Kreativität weltweit kontrovers debattiert werden. Es hält die EU und nationale Gesetzgeber an, ihr Instrumentarium zum Vorgehen gegen Urheberrechts- und Markenschutzverletzungen auch im privaten, nichtgewerblichen Bereich auszubauen und zu verschärfen.</p>
<p>ACTA gibt den Regierungen eine neue rechtliche Handhabe und die politische Legitimation, um den Internetverkehr überwachen, Internet-Provider in Haftung zu nehmen und einzelne Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft ziehen zu können. Damit würde auch die bereits jetzt existierende Unverhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Urheberrechtsverletzungen („Abmahnunwesen“) weiter verschärft.</p>
<p>Das Abkommen gewährt den unterzeichnenden Staaten weitgehende Möglichkeiten, „verdächtige Waren“ zu konfiszieren und zu zerstören. Dies betrifft auch generische Medikamente und Saatgut, die im internationalen Handel das Gebiet von ACTA-Vertragspartnern passieren. Hilfsorganisationen befürchten, dass das Abkommen den Vertragspartnern die Legitimation verleiht, die Produktion und den Vertrieb der dringend benötigten günstigen Arzneimittel für Entwicklungsländer nachhaltig zu unterbinden. Bäuerinnen und Bauern könnte noch stärker als bisher das Recht auf die Entwicklung und Nutzung eigenen Saatgutes verwehrt werden.</p>
<p>Obwohl das Abkommen in das alltägliche Leben vieler Menschen eingreifen kann, wurde es weitgehend hinter verschlossenen Türen und ohne Einwirkungsmöglichkeit der Parlamente und zuständiger multilateraler Organisationen wie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt. Bis heute ist lediglich der wenig aussagekräftige Vertragstext zugänglich – und das nur nach massivem Druck durch die kritische Öffentlichkeit. Weitere Begleitdokumente und Protokolle, die ebenfalls handlungsleitend für die Vertragspartner sein könnten, bleiben unter Verschluss.</p>
<p><strong>DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, ACTA in der vorliegenden Form nicht zu unterzeichnen. Sie fordert die Bundesregierung weiterhin auf, alle Begleitdokumente und Nebenvereinbarungen von ACTA der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und im Bundestag zur Diskussion zu stellen. Maßnahmen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie sollen nur im Rahmen der entsprechenden unilateralen Organisationen wie der WTO und der WIPO diskutiert und dürfen erst nach einer transparenten Debatte der angestrebten Instrumente und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf kreative und wissensbasierte Güter, Weltgesundheit und Ernährungssouveränität beschlossen werden.</strong></p>
<p><strong>DIE LINKE ruft zur Beteiligung am Aktionstag gegen ACTA am 11. Februar 2012 auf. Wir setzen auf den derzeit wachsenden internationalen Widerstand, etwa in Polen und Österreich, gegen das Abkommen.</strong>
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		<title>Zeitplan für ACTA im EP klar – LINKE schreibt an de Gucht und unterstützt Proteste [Update]</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 14:16:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Schulze</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitale Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Informationen der linken GUE/NGL-Fraktion steht der Zeitplan für die Behandlung von ACTA im Europäischen Parlament (EP). Am 1. März wird im EP auf Einladung des Vorsitzenden des Handelsausschusses (INTA), Vital Moreira, ein Workshop zu ACTA u.a. mit Michael Geist durchgeführt. Das  Programm gibts hier (pdf). Der Workshop findet im Rahmen der Beratungen des INTA statt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Informationen der linken <a href="http://www.guengl.eu/" target="_blank">GUE/NGL-Fraktion</a> steht der Zeitplan für die Behandlung von ACTA im Europäischen Parlament (EP).</p>
<div id="attachment_4342" class="wp-caption alignleft" style="width: 222px"><a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/pict_20120130PHT36594.jpg"><img class="size-medium wp-image-4342" title="Einladung acta-ws" src="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/pict_20120130PHT36594-212x300.jpg" alt="" width="212" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Einladung INTA-Workshop 1. März 2012</p></div>
<p>Am 1. März wird im EP auf Einladung des Vorsitzenden des Handelsausschusses (INTA), Vital Moreira, ein Workshop zu ACTA u.a. mit Michael Geist durchgeführt. Das  Programm gibts hier (<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/20120130ATT36596EN.pdf">pdf</a>). Der Workshop findet im Rahmen der Beratungen des INTA statt, die vom 29. Februar bis 1. März 2012 laufen. Am 26. und 27. März 2012 wird es die zweite Beratung des Abkommens im INTA geben. Folgend am 25. und 26. April 2012 soll der Berichtsentwurf vorgelegt werden, über den am 29. und 30. Mai im Handelsausschuss abgestimmt werden soll. Die Endabstimmung könnte dann im Juni-Plenum des EP vom 11. bis 14. Juni 2012 stattfinden.</p>
<p>Die EU-Kommission scheint ob des <a href="http://www.heise.de/tp/blogs/8/151359" target="_blank">Widerstands in den Mitgliedsstaaten </a>nervös zu werden. Handelskommissar de Gucht hat die Mitglieder des Handelsausschusses in einem Brief (<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/S12110700-letter-to-MEP-Moreira-and-INTA-Members-on-ACTA-KDG-EN.pdf">pdf</a>) deutlich gemacht, dass diese sich nicht von den Protesten beeindrucken lassen sollten. Diese speisten sich auf &#8216;auf Unwissen und zum Teil bewusster Fehlinformation basierender&#8217; Meinungsmache. Die <a href="http://www.dielinke-europa.eu/" target="_blank">LINKE im EP</a> wandte sich nun ihrerseits brieflich (<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/ACTA_let.pdf">pdf</a>) an den Handelskommissar und wies dessen Kritik an der Protestbewegung gegen ACTA zurück. Öffentliche Debatte und Kritik seien notwendige Bestandteile einer Demokratie.<span id="more-4341"></span></p>
<p>Unterdessen befassen sich auch die Leitungsgremien der LINKEN mit ACTA. Der Parteivorstand beschloss soeben auf Antrag der Netzpolitikerin und stellvertretenden Parteivorsitzenden<a href="http://www.wawzyniak.de/" target="_blank"> Halina Wawzyniak </a>ein Positionpspapier zum Abkommen, das auch zur Beteiligung und Unterstützung der Proteste am kommenden Samstag aufruft. Sobald das Papier verfügbar ist, reichen wir es nach. </p>
<p>In vielen Städten wird für den kommenden <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/aktionstag-gegen-acta-am-11-02-2012/" target="_blank">Samstag, 11.02., zu Protesten gegen ACTA </a>aufgerufen. Einen Überblick über Orte und Zeiten gibts <a href="http://wiki.stoppacta-protest.info/Main_Page" target="_blank">hier</a> - unter anderem zur sicherlich grössten Demo in Berlin, die in einem <a href="http://www.stopactaberlin.de/" target="_blank">breiten Bündnis </a>auch vom hiesigen LINKEN Landesverband unterstützt wird. Wir rufen weiter auf: Beteiligt Euch an den Protesten. Für eine freies Netz, gegen die Monopolisierung von Wissen und Kreativität!</p>
<p>[Update:] Der Beschluss des Parteivorstandes der LINKEN &#8220;Wissenstransfer in Entwicklungsländer ermöglichen &#8211; Internetfreiheit wahren &#8211; ACTA stoppen! &#8221; von heute ist <a href="http://www.die-linke.de/partei/organe/parteivorstand/parteivorstand20102012/beschluesse/wissenstransferinentwicklungslaenderermoeglicheninternetfreiheitwahrenactastoppen/">hier</a> zu finden.
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		<item>
		<title>Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 17:27:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>
		<category><![CDATA[Loi Hadopi]]></category>
		<category><![CDATA[Three Strikes]]></category>
		<category><![CDATA[Warnhinweis]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen vorgelegt, und Thomas Stadler hat sie auch schon kommentiert. Kurz gesagt, schlägt Autor Rolf Schwartmann vor, in Deutschland ein Modell einzuführen, wie es in Großbritannien diskutiert wird, aber aufgrund von Klagen der Provider bislang noch nicht umgesetzt werden konnte. Wer p2p-Netzwerke nutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine <a href="http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html" target="_blank">Studie</a> zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen vorgelegt, und Thomas Stadler hat sie auch schon <a href="http://www.internet-law.de/2012/02/gutachten-des-bmwi-schlagt-three-strikes-modell-nach-britischem-vorbild-vor.html" target="_blank">kommentiert</a>. Kurz gesagt, schlägt Autor <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Schwartmann" target="_blank">Rolf Schwartmann</a> vor, in Deutschland ein Modell einzuführen, wie es in Großbritannien diskutiert wird, aber aufgrund von Klagen der Provider bislang noch nicht umgesetzt werden konnte. Wer p2p-Netzwerke nutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke illegal zu tauschen, soll zukünftig von seinem Provider einen Warnhinweis zugestellt bekommen. Bei Wiederholungstätern sollen sogar Listen über die Rechtsverletzungen geführt werden, die am Ende den Rechteinhabern übermittelt werden sollen. Diese können dann weitere juristische Schritte einleiten.<span id="more-4331"></span></p>
<p>Es kann also immer noch schlimmer kommen, als man dachte: Das britische Modell ist noch unsäglicher als das französische Loi Hadopi, weil es mit einer Vorratsdatenspeicherung einhergeht, die es schwer haben dürfte, die in Deutschland dafür vom Bundesverfasssungsgericht aufgestellten Hürden zu passieren. In den nächsten Tagen dürfte der Vorschlag noch für einige Diskussionen sorgen.</p>
<p>Interessant wird dabei vor allem, wie sich die Urheberverbände dazu verhalten werden. Die Gewerkschaft ver.di hatte noch vor Kurzem nicht einmal gegen Netzsperren etwas einzuwenden. Wird sie den Mut aufbringen, sich nun gegen Warnhinweismodelle auszusprechen? Zu raten wäre es ihr ebenso wie den anderen Urheberverbänden, auf deren Reaktion man nun gespannt sein darf. Bei Urheberverbänden weiß man derzeit leider nie, ob sie ihre eigenen Interessen am Ende nicht doch mit denen der Verwerter verwechseln.</p>
<p>Fest steht: Mit rechtsstaatlichen Prinzipien sind solche Warnhinweise unvereinbar. Denn dabei findet nichts Geringeres als eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung statt. Rechteinhaber verfügen in Deutschland schon heute über einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Sie können also jederzeit die IP-Adressen der Kommunikationsteilhaber herausfinden, um Rechtsverletzungen juristisch zu verfolgen. Statt aber den ordentlichen Weg über Anwälte und Gerichte zu gehen, wird versucht, Druck auf die Provider auszuüben, die zu Hilfspolizisten der Rechteinhaber gemacht werden sollen. Während man sich juristische Konsequenzen natürlich weiterhin vorbehält.</p>
<p>Denn da beißt die Maus keinen Faden ab: Es gibt längst ein Warnhinweis-System, und das ist die sogenannte &#8220;strafbewehrte Unterlassungserklärung&#8221;, besser bekannt als Abmahnung. Sie hat genau den Zweck, der jetzt als großes Plus des Warnhinweis-Modells verkauft wird: Sie soll verhindern, dass in unzähligen Bagatellfällen Prozesse geführt werden müssen. Sie ist eine vorgerichtliche Klärung. Das Problem ist nur: Sie wird von Rechteinhabern und Abmahnanwälten als Geschäftsmodell missbraucht, getreu dem alten Motto &#8220;Turn privacy into profits&#8221;. Eine gesetzliche Regelung, die dem einen Riegel vorschieben wollte, indem sie die Kosten in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro begrenzte, hat sich als unwirksam erwiesen. Es liegen aber mehrere Vorschläge auf dem Tisch, wie man eine Deckelung der Abmahnkosten wirksam durchsetzen konnte. Nicht zuletzt ein <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/linke-gegen-abmahnwahn/" target="_blank">Gesetzentwurf</a> der Linksfraktion.</p>
<p>Statt die handwerklichen Fehler zu korrigieren und die Bagatellregelung so zu gestalten, dass Abmahnungen tatsächlich wieder als &#8220;Warnhinweise&#8221; wirken und nicht als erpresserische Abzocke, möchte die Bundesregierung offenbar den Rechteinhabern noch ein zusätzliches Instrument in die Hand geben, um die Nutzer unter Druck zu setzen. Man braucht kein Hellseher zu sein um vorauszusehen, dass ihr das nicht mit Dank abgenommen werden wird. Den Nutzerinnen und Nutzer Überwachungsmaßnahmen im Interesse der Medienindustrie als kleineres Übel gegenüber der derzeitigen Abmahnpraxis zu verkaufen, ist ja vielleicht einen Versuch wert. Aber wird er gelingen?</p>
<p>Am zweitunangenehmsten dürfte die Sache für die Provider werden. Sie riskieren, sich bei ihren Kunden nachhaltig unbeliebt zu machen. Sie riskieren, dass Kosten auf sie zukommen. (Eine interessante Frage übrigens: Wer bezahlt am Ende die zu schaffende Infrastruktur? Die Rechteinhaber? Der Staat? Oder die Nutzer?) Und sie riskieren nicht zuletzt, dass es mit ihrer privilegierten Stellung in Haftungsfragen demnächst vorbei sein wird. Denn natürlich haften Access Provider nur deshalb nicht für die von ihnen transportierten Inhalte, weil man davon ausgeht, dass sie diese nicht kontrollieren. Auch Host Provider haften nur dann nicht für Rechtsverletzungen, wenn sie keine Kenntnis von diesen haben. Andernfalls müssen sie zum Beispiel illegale Inhalte unverzüglich löschen. Wenn nun Provider in die Pflicht genommen werden, Hand in Hand mit Rechteinhabern gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, wird diese Rechtfertigung auf die Dauer nicht mehr zu halten sein. Wer von Rechtsverletzungen Kenntnis hat, sie theoretisch verhindern könnte, aber nichts unternimmt als einen Warnhinweis zu verschicken, der riskiert am Ende womöglich, im Rahmen der Störerhaftung selbst vor den Kadi gezerrt zu werden. Die &#8220;freiwillige Kooperation&#8221; im Rahmen des Warnhinweis-Modells wäre dann nur der erste Schritt gewesen.</p>
<p>Vielleicht wäre es langfristig besser, dafür zu sorgen, dass Verwerter Kreativschaffende angemessen vergüten, statt ihnen immer neue Waffen gegen die Nutzer an die Hand zu geben.
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		<title>Aktionstag gegen ACTA am 11.02.2012</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 12:07:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[ACTA]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) geht in die letzte Runde. Bereits 22 von 27 EU-Staaten haben ihre Unterschriften hinterlegt. Die Bundesregierung will demnächst nachziehen. Anschließend muss das Abkommen noch vom Europäischen Parlament und dem Bundestag ratifiziert werden. ACTA wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt. Bis heute ist lediglich der wenig aussagekräftige Vertragstext (pdf) zugänglich. Weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe style="margin: 0px; width: 240px; float: left; height: 400px; border: 0px; padding: 0px;" src="http://a.lqdn.fr/acta_de_vertical.html" scrolling="no" width="320" height="240"></iframe></p>
<p style="padding-left: 260px;">Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/topics/acta/" target="_blank">ACTA</a>) geht in die letzte Runde. Bereits 22 von 27 EU-Staaten haben ihre Unterschriften hinterlegt. Die Bundesregierung will demnächst nachziehen. Anschließend muss das Abkommen noch vom Europäischen Parlament und dem Bundestag ratifiziert werden.</p>
<p style="padding-left: 260px;">ACTA wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt. Bis heute ist lediglich der wenig aussagekräftige Vertragstext (<a href="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf" target="_blank">pdf</a>) zugänglich. Weitere Begleitdokumente und Protokolle, die ebenfalls handlungsleitend für die Vertragspartner sein sollen, bleiben unter Verschluss.</p>
<p style="padding-left: 260px;">Marken- und Urheberrechtsverletzungen sollen künftig ohne adäquate Rechtsschutzmöglichkeiten sanktioniert werden können. Zementiert wird ein Auskunftsanspruch gegen Access-Provider auf Offenlegung der Identität von Rechtsverletzern. Forciert werden Bestimmungen zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. <em>Verdächtige Waren</em> können an den Grenzen der Vertragsstaatsen konfisziert und zerstört werden. Das betrifft auch Generika und Saatgut, somit die Wirtschafts- und Handelspolitik in Entwicklungsländern.<span id="more-4317"></span></p>
<p>Am Samstag, dem 11.02.2012, findet aus diesen Gründen ein europaweiter Aktionstag gegen ACTA statt. Dazu wird es auch in zahlreichen deutschen Städten Demonstrationen geben. Eine <a href="https://www.facebook.com/events/182716005161256/" target="_blank">Facebook-Seite</a> informiert über Orte und Veranstalter.</p>
<p>Unser Tipp: Teilnehmen!
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		<item>
		<title>Ansgar Heveling – Feldherr der Barrikade</title>
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		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/ansgar-heveling-feldherr-der-barrikade/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 12:47:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Scheele</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Parteien]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine digitale Avantgarde von Menschen hinter den Maschinen (Nerds) will der Masse Mensch vor den Maschinen (Bürger) einen totalitären Lebensentwurf aufzwingen. Nichts Geringeres als Freiheit, Demokratie und Eigentum, erkämpft auf den Barrikaden der Französischen Revolution, stehen zur Disposition. Angebrochen ist der Endkampf um Mittelerde, der Kampf zwischen der digitalen Welt und dem realen Leben. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine digitale Avantgarde von Menschen hinter den Maschinen (Nerds) will der Masse Mensch vor den Maschinen (Bürger) einen totalitären Lebensentwurf aufzwingen. Nichts Geringeres als Freiheit, Demokratie und Eigentum, erkämpft auf den Barrikaden der Französischen Revolution, stehen zur Disposition. Angebrochen ist der Endkampf um Mittelerde, der Kampf zwischen der digitalen Welt und dem realen Leben.</p>
<p>Das sind die Bestandteile des Schlachtengesangs, den Ansgar Heveling heute in einem Gastkommentar des Handelsblatts (bislang nur offline) anstimmt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete, Mitglied der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und zuständige Berichterstatter für das Urheberrecht im Rechtsausschuss ruft dazu auf, die <em>bürgerliche Gesellschaft auch im Netz zu verteidigen</em>:<span id="more-4313"></span></p>
<blockquote><p>Wenn wir nicht wollen, dass sich nach dem Abzug der digitalen Horden und des Schlachtennebels nur noch die ruinenhaften Stümpfe unserer Gesellschaft in die Sonne recken und wir auf die verbrannte Erde unserer Kultur schauen müssen, dann heißt es, jetzt wachsam zu sein. Also, Bürger, auf zur Wacht!</p></blockquote>
<p>Der Ausgang der Schlacht ist Heveling gewiss. Gefangene werden keine gemacht, der Feind zur Kapitulation aufgefordert:</p>
<blockquote><p>Denn, liebe „Netzgemeinde“: Ihr werdet den Kampf verlieren. […] Auch die digitale Revolution wird ihre Kinder entlassen. Und das Web 2.0 wird bald Geschichte sein. Es stellt sich nur die Frage, wie viel digitales Blut bis dahin vergossen wird.</p></blockquote>
<p>Auch der Rivale im eigenen Lager, der Heveling letzte Woche in Form des twitternden Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion, Peter Altmaier, <a href=" http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/sopa-unionsfraktion-streitet-ueber-internet-gesetz/6115858.html" target="_blank">entgegentrat</a>, steht im Verdacht, aus Selbstbewunderung mit den Nerds zu kollaborieren:</p>
<blockquote><p>Und offensichtlich sind Narzissmus und Nerdzismus Zwillinge. Natürlich soll niemandem verboten werden, via Twitter seine zweite Pubertät zu durchleben. Nur sollte man das nicht zum politischen Programm erheben.</p></blockquote>
<p>All ihnen entgegen ruft Heveling die Bürger auf die Barrikaden:</p>
<blockquote><p>Also, Bürger, geht auf die Barrikaden und zitiert Goethe, die Bibel oder auch Marx. Am besten aus einem gebundenen Buch!</p></blockquote>
<p>Ansgar, der Feldherr der Barrikade, liegt im letzten Gefecht. Es geht ihm um’s Urheberrecht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>UPDATE</strong></p>
<p>Der Handelsblatt-Text steht jetzt unter dem Titel <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-netzgemeinde-ihr-werdet-den-kampf-verlieren/6127434.html" target="_blank">&#8220;Netzgemeinde, ihr werdet den Kampf verlieren!&#8221;</a> online.
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		<title>Keeses SOPA</title>
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		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/keeses-sopa/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 14:49:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Scheele</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>
		<category><![CDATA[PROTECT-IP]]></category>
		<category><![CDATA[SOPA]]></category>

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		<description><![CDATA[Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, hat vor wenigen Tagen in seinem privat betriebenen Blog der presseschauder eine Eloge auf den Stop Online Piracy Act (SOPA) gesungen. Entgegen weit verbreiteter Kritik handele es sich bei dem Vorhaben in Wirklichkeit um ein „maßvolles und durchdachtes Gesetz“, lautet sein Fazit nach Durchsicht des Gesetzestextes: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, hat vor wenigen Tagen in seinem privat betriebenen Blog der presseschauder eine Eloge auf den Stop Online Piracy Act (SOPA) gesungen. Entgegen weit verbreiteter Kritik handele es sich bei dem Vorhaben in Wirklichkeit um ein „maßvolles und durchdachtes Gesetz“, lautet sein Fazit nach Durchsicht des Gesetzestextes: <a href="http://www.presseschauder.de/sopa-ist-viel-besser-als-sein-ruf/" target="_blank">„SOPA ist viel besser als sein Ruf und sollte Gesetz werden“</a>. Eine seiner zentralen Feststellungen allerdings erweist sich bei näherem Hinsehen als nicht haltbar.<span id="more-4306"></span></p>
<p>Keese schreibt:</p>
<blockquote><p>Sehr wichtig ist die Definition von „U.S.-directed site“. SOPAs neue Rechte für die US-Exekutive richten sich nur dann gegen ausländische Seiten, wenn diese auf die USA gerichtet sind. Keineswegs versucht der US-Kongress mit SOPA also – wie ihm vielfach vorgeworfen worden ist – die gesamte Welt zu regulieren. Es geht nur um Seiten, die sich an die USA richten.</p>
<p>Natürlich sind <span style="text-decoration: line-through;">sind</span> alle Seiten im Internet weltweit erreichbar. Reine Erreichbarkeit ist für SOPA aber kein ausreichender Maßstab. Gemeint sind ausschließlich Seiten, „that are used to conduct business directed to residents of the United States“ <em>oder</em> bei denen Indizien dafür vorliegen, dass sie Güter und Dienstleistungen in die USA verkaufen, beabsichtigen, dies zu tun, oder keine ausreichenden Schutzvorkehrungen treffen, die dies verhindern.</p></blockquote>
<p>Tatsächlich jedoch findet sich der mit der Konjunktion <em>oder</em> eingeleitete Satzbestandteil im Gesetzentwurf (<a href="http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/BILLS-112hr3261ih/pdf/BILLS-112hr3261ih.pdf" target="_blank">pdf</a>) nicht. Dort heißt es:</p>
<blockquote><p>The term ‘‘U.S.-directed site’’ means an Internet site or portion thereof that is used to conduct business directed to residents of the United States, or that otherwise demonstrates the existence of minimum contacts sufficient for the exercise of personal jurisdiction over the owner or operator of the Internet site consistent with the Constitution of the United States […].</p></blockquote>
<p>Der Begriff der <em>personal jurisdiction</em> verweist auf eine Besonderheit des US-amerikanischen Rechts. Mit ihm wird die auch internationale Zuständigkeit eines Gerichts über eine bestimmte Person begründet. Bereits <em>minimale Kontakte</em> – z.B. der Betrieb einer Internetseite, die in den USA zugänglich ist – reichen gemeinhin aus, um die personenbezogene Zuständigkeit eines US-Gerichts zu begründen. (Siehe Torsten Bettinger, Der lange Arm amerikanischer Gerichte: Personal Jurisdiction im Cyberspace, <a href="http://www.bettinger.de/fileadmin/mediapool/downloads/Der_Lange_Arm.pdf" target="_blank">pdf</a>; sowie Tarec Alio, Grenzenlose US-Jurisdiction: Prozessuale Risiken für deutsche Unternehmen, <a href="http://www.avocado-law.com/fileadmin/avocado-law.de/downloads/Alio_-_DAJV_Newsletter.pdf" target="_blank">pdf</a>.)</p>
<p>Dem Gesetzestext zufolge wird zunächst eine Gerichtszuständigkeit über nicht im Staatsgebiet ansässige Betreiber von Webseiten geschaffen. Sodann erfolgt die materielle Spezifizierung dieser Zuständigkeit. Dazu wird nicht, wie Keese behauptet, von Webseiten gesprochen, die Güter und Dienstleistungen in die USA verkaufen, sondern von Webseiten, die Güter und Dienstleistungen anbieten (<em>provide</em>), bzw. Webseiten, für die Anzeichen bestehen, dass sie solche Güter und Dienstleistungen anbieten (<em>offer or provide)</em> oder den Zugang (<em>access</em>) zu oder die Belieferung (<em>delivery</em>) mit solchen Gütern und Dienstleistungen anbieten (<em>offer or provide</em>).</p>
<p>Folglich wird bereits aus der Definition des Begriffs der „U.S.-directed site“ ersichtlich, dass mit SOPA weitreichende Eingriffe verbunden sind. Nicht nur wird eine <em>universelle</em> Zuständigkeit von US-amerikanischen Gerichten zur Urheberrechtsdurchsetzung im Netz geschaffen. Auch werden Grundprinzipien rechtsstaatlicher Verfahren wie die Unschuldsvermutung durch Annahme- und Vermutungstatbestände ersetzt. Letzteres, sich in den Begriffsbestimmungen zunächst andeutend, wird in den späteren Passagen zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung (<em>Sec. 103. </em><em>Market-based system to protect U.S. customers and prevent U.S. funding of sites dedicated to theft of U.S. property</em>) zur Gewißheit.</p>
<p title="http://benkler.org/WikiLeaks_PROTECT-IP_Benkler.pdf">Angesichts der US-Dominanz von Suchmaschinen-, Werbe- und Zahlungsanbietern, die künftig gezwungen wären, Links, Zahlungstransaktionen und sonstige Geschäftsverbindungen zu Webseiten zu unterbinden, deren Betreiber sich dem US-amerikanischen (Urheber-)Rechtssystem nicht unterstellten, entfaltete SOPA erhebliche Folgewirkungen auf die offene, dezentrale und partizipatorische Struktur des Netzes. Yochai Benkler hat die politischen und geschäftlichen Hintergründe der hierin aufscheinenden Entwicklung in einem von der deutschsprachigen Netzöffentlichkeit bislang unbemerkt gebliebenen Aufsatz eingehend analysiert: „WikiLeaks and the PROTECT-IP Act: A New Public-Private Threat to the Internet Commons” (<a href="http://benkler.org/WikiLeaks_PROTECT-IP_Benkler.pdf" target="_blank">pdf</a>).</p>
<p title="http://benkler.org/WikiLeaks_PROTECT-IP_Benkler.pdf">Seine Ergebnisse gelten COICA (Combating Online Infringement and Counterfeits Act) und PROTECT IP (Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property Act). Sie sind eins zu eins auf SOPA übertragbar.</p>
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		<title>“Alles auf eine Karte?” – Fachgespräch der Linksfraktion im Bundestag zur Gesundheitskarte</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/T-prv9A7tnU/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/alles-auf-eine-karte-fachgesprach-der-linksfraktion-im-bundestag-zur-gesundheitskarte/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 13:06:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Schulze</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitskarte]]></category>
		<category><![CDATA[Innovation]]></category>

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		<description><![CDATA[Ende 2012 sollen mindestens 70 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet sein. Das haben CDU/CSU und FDP per Gesetzesänderung erzwungen. Für die Krankenkassen bedeutet dies riesige Ausgaben für eine Karte, die ein Foto enthält, sonst aber bislang ohne zusätzlichen Nutzen gegenüber der bisherigen Versichertenkarte bleibt. Darum drängen die Kassen nun auf eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ende 2012 sollen mindestens 70 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet sein. Das haben CDU/CSU und FDP per Gesetzesänderung erzwungen. Für die Krankenkassen bedeutet dies riesige Ausgaben für eine Karte, die ein Foto enthält, sonst aber bislang ohne zusätzlichen Nutzen gegenüber der bisherigen Versichertenkarte bleibt. Darum drängen die Kassen nun auf eine schnelle Einführung zusätzlicher Funktionen, die z.T. noch nicht getestet sind oder für die die entsprechende Hard- und Software noch gar nicht zur Verfügung stehen. Die datenschutzrechtlichen Probleme bleiben. Dazu wächst der Widerstand bei Organisationen von PatientInnen und Leistungserbringern gegen das teure Projekt. Mehr zum Stand des Projekts <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-von-Ausgabequoten-und-Aussenstellen-1402017.html" target="_blank">hier</a> und<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Medica-Eine-Alternative-2012-fuer-die-Gesundheitskarte-1380655.html" target="_blank"> hier</a>. Eine Kleine Anfrage der Fraktion erbrachte vor allem das Ergebnis (<a href="http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/22065_1705838.pdf" target="_blank">pdf</a>), das die Bundesregierung nicht mehr bereit ist, weitere Auskünfte zu diesem Mammutprojekt zu geben. Die Linksfraktion hatte ihre kritische Position zur Umsetzung  in einem <a href="http://www.linksfraktion.de/positionspapiere/elektronische-gesundheitskarte-jetzt-stoppen/" target="_blank">Positionspapier</a> deutlich gemacht.<span id="more-4298"></span></p>
<p>Die Fraktion diskutiert mit Befürworterinnen und Befürwortern sowie mit Skeptikerinnen und Skeptikern, wie der Entwicklungsstand der elektronischen Gesundheitskarte derzeit ist, was das Jahr 2012 für die e-Card bringen soll, welche nächsten Schritte vorgesehen sind und auch Alternativen aufzeigen.</p>
<p>Zeit: 10. Februar 2012, 13 &#8211; 16 Uhr</p>
<p>Ort: Bundestag, Reichstagsgebäude, Clara-Zetkin-Saal</p>
<p>Erwartungen und Befürchtungen, aktuellen Stand und Perspektiven der eGK diskutieren:</p>
<p>- Dr. Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie),</p>
<p>- Prof. Dr. Arno Elmer (Hauptgeschäftsführer gematik),</p>
<p>- Christoph Kranich (Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg),</p>
<p>- Rainer Höfer (Abteilungsleiter IT-Systemfragen/Telematik GKV-Spitzenverband),</p>
<p>- Dr. Silke Lüder (Bündnis Stoppt die e-Card),</p>
<p>- Norbert Butz (Dezernent Telematik der Bundesärztekammer);</p>
<p>- Kai Uwe Steffens (AK Vorratsdatenspeicherung),</p>
<p>- Dr. Holger Finkernagel (MaxiDoc)</p>
<p>sowie die Expertinnen und Experten für Gesundheit, Datenschutz und IT der Linksfraktion</p>
<p>Kathrin Vogler, Jan Korte, Dr. Petra Sitte und Dr. Martina Bunge.</p>
<p>Einladung und Anmeldemöglichkeit gibts <a href="http://www.linksfraktion.de/termine/alles-karte-sicherheit-gesundheitsdaten/" target="_blank">hier</a>. Eine Anmeldung ist wegen der Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag leider zwingend.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;
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		<item>
		<title>Linksfraktion im Bundestag veröffentlich netzpolitische Eckpunkte</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/g42uLosheEg/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/linksfraktion-im-bundestag-veroffentlich-netzpolitische-eckpunkte/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 20:39:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Koch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Enquete]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Parteien]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat heute ein Positionspapier zu netzpolitischen Eckpunkten unter dem Titel &#8220;Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik&#8221; veröffentlicht. Damit fasst sie ihre Arbeit der letzten zwei Jahre im Feld der Netzpolitik zusammen und umreißt die zugehörigen Leitlinien für die Arbeit im Deutschen Bundestag. Der rote Faden liegt dabei auf Teilhabe- und Zugangsgerechtigkeit. In dem Papier heißt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat heute ein Positionspapier zu netzpolitischen Eckpunkten unter dem Titel <a href="http://www.linksfraktion.de/positionspapiere/netzpolitik-gesellschaftspolitik/">&#8220;Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik&#8221;</a> veröffentlicht. Damit fasst sie ihre Arbeit der letzten zwei Jahre im Feld der Netzpolitik zusammen und umreißt die zugehörigen Leitlinien für die Arbeit im Deutschen Bundestag. Der rote Faden liegt dabei auf Teilhabe- und Zugangsgerechtigkeit. In dem Papier heißt es:</p>
<blockquote><p>Das Leitmotiv unserer LINKEN Netzpolitik lautet: Netz für Alle! Wir setzen uns für ein offenes und freies Internet ein, für gleiche Zugangs- und Teilhabebedingungen für alle Menschen – für Gleichheit und Freiheit im Netz.<span id="more-4289"></span></p></blockquote>
<p>Neben den zahlreichen netzpolitischen Initiativen in der laufenden Legislaturperiode wurde in dem Positionspapier erstmalig eine umfassende linke Grundlage definiert und beschlossen. Die kommenden parlamentarischen Initiativen werden ausgehend von dieser Grundlage entwickelt werden.</p>
<p>Das Datum der Veröffentlichung fällt zusammen mit der heutigen Bundestagsdebatte zur Zwischenbilanz der <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=internet%20enquete&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CEAQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Finternetenquete%2F&amp;ei=AdAZT5SoNOfE4gS90OjZDQ&amp;usg=AFQjCNFLFn2RufsFyQPL1Av7M7X3mTUAlw&amp;sig2=yLvMR9VhEjUCefi_efxS7g">Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;</a>, die gleichzeitig auch als eine Generaldebatte zum Stand der deutschen Netzpolitik angesehen werden kann. Für DIE LINKE haben sich die netzpolitische Sprecherin Halina Wawzyniak (<a href="http://youtu.be/0dBgrcXSMH0">Rede auf YouTube ansehen</a>) und Enquete-Mitglied Petra Sitte (<a href="http://youtu.be/oQLwGFXUJDg">Rede auf YouTube ansehen</a>) an der Debatte beteiligt.
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		<item>
		<title>Linker Gesetzentwurf: Dateien gebraucht weiterverkaufen</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/1ugeFRNmepE/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/zweite-chance-fur-peter-tauber/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 12:52:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erschöpfungsgrundsatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch als CDU-Politiker kann man sich manchen, besonders naheliegenden Einsichten offenbar nicht verschließen. Zugegeben, es gibt Gegenbeispiele, aber Peter Tauber gehört nicht zu jenen, sondern eher zu den progressiven Vertretern seiner Fraktion. So schreibt er auf seinem Blog &#8220;Schwarzer Peter&#8221;: &#8220;Das Urheberrecht ist in Deutschland bisher nicht in der digitalen Zeit angekommen. Es ist für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch als CDU-Politiker kann man sich manchen, besonders naheliegenden Einsichten offenbar nicht verschließen. Zugegeben, es gibt Gegenbeispiele, aber Peter Tauber gehört nicht zu jenen, sondern eher zu den progressiven Vertretern seiner Fraktion. So <a href="http://petertauber.wordpress.com/2012/01/17/was-ich-unter-einem-%e2%80%9efairen-urheberrecht-verstehe/" target="_blank">schreibt</a> er auf seinem Blog &#8220;Schwarzer Peter&#8221;: &#8220;Das Urheberrecht ist in Deutschland bisher nicht in der digitalen Zeit angekommen. Es ist für den Nutzer weder verständlich, noch für den Juristen nachvollziehbar&#8221;. <span id="more-4160"></span>Er zählt dann etliche Beispiele für diesen Missstand auf. Unter anderem fragt er:</p>
<blockquote><p>Oder wie ist das mit E-books? Das normale Buch kann ich bei Ebay weiterverkaufen oder an Freunde verleihen. Warum kann ich das nicht auch mit einem E-book ohne Probleme tun? Ich höre schon den Aufschrei der Verlage. Das auch das echte Buch nach der dritten Ausleihe nicht appetitlicher aussieht ist klar. Der Endlosschleife bei der Weiterveräußerung von E-books könnte man den Riegel vorschieben, in dem jedes Buch nicht beliebig weiter verkauft werden kann. Entsprechend würde der Wert des „gebrauchten“ E-books sinken. Ähnliches gilt für den Verleih. Es wäre technisch völlig unproblematisch mit dem Kauf des E-books auch die Möglichkeit zu verknüpfen, das Buch zehnmal zu verleihen. Und während der Verleihzeit ist es dann natürlich auf dem eigenen Reader nicht lesbar. Der Nutzer profitiert von einer solchen Regelung, die eine Annäherung der digitalen an die analogen Regelungen bedeuten würde. Dass die Verlage dabei Schaden nehmen würden, kann ich nicht recht glauben.</p></blockquote>
<p>Nun, Peter Tauber hätte freilich in der &#8220;Projektgruppe Urheberrecht&#8221; der Enquetekommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221; der Forderung der LINKEN nach &#8220;Schaffung der Möglichkeit eines Weiterverkaufs von legal erworbenen, immateriellen Werkstücken (Musik-, Film- und sonstigen Mediendateien sowie Computerprogramme)&#8221; zustimmen können. Vielleicht hätte sie dann eine Mehrheit gefunden. Jetzt ist sie leider nur als Sondervotum in den <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/2010/Sitzungen/20110704/11-06-27_PG_Urheberrecht_Weitere_Handlungsempfehlungen_Stand_11-06-24_12_Uhr.pdf" target="_blank">Bericht</a> eingegangen. Schade.</p>
<p>Die gute Nachricht: DIE LINKE gibt Peter Tauber eine zweite Chance. Er kann einem neuen <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/GE-Weiterveräußerung-Entwurf-final.pdf">Gesetzentwurf</a> (Entwurf) zustimmen, den die Fraktion dieser Tage einbringen wird. Dabei geht es um die Schaffung einer eindeutigen Befugnis zum Weiterverkauf von unkörperlichen Werkexemplaren, also Dateien. Zwar gibt es auch derzeit keine gesetzliche Bestimmung, die einen solchen Weiterverkauf verbieten würde. Allerdings enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Download-Shops in aller Regel entsprechende Verbote. Verbraucher, die Mediendateien als „Gebrauchtware“ weiterverkaufen, riskieren deshalb, auf Unterlassung und Schadensersatz <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/ebook-versteigert---Reaktion-auf-Abmahnung--__f10957.html">verklagt zu werden</a>.</p>
<p>Daraus folgt in der Praxis, dass Medienprodukte, die man per Download erwirbt, weniger wert sind als CDs oder gedruckte Bücher. Schließlich kann man letztere jederzeit weiterverscherbeln und dabei einen wirtschaftlichen Restwert realisieren. Aufgrund der unklaren Rechtslage lassen Online-Shops wie eBay einen entsprechenden Handel mit Dateien jedoch von vornherein nicht zu. (Bezeichnenderweise fällt Dateihandel bei eBay von vornherein in die Kategorie „<a href="http://pages.ebay.de/help/policies/bootlegs.html" target="_blank">Bootlegs</a>“.) Während ein Musikfreund jederzeit seine CD-Sammlung, ein Bücherliebhaber nach Gutdünken seine Bibliothek gebraucht verkaufen darf, werden die Besitzer digitaler Güter daran gehindert.</p>
<p>Dies ist erstaunlich, da es sich beim Verkauf von Medienprodukten auf dem Wege des Internet-Downloads lediglich um eine neue Vertriebsform handelt, die den Verkauf von körperlichen Gütern in einem Laden zunehmend ersetzt. Warum sollte man also als Verbraucher über das erworbene Eigentum an Dateien nicht genauso verfügen können wie über das Eigentum an körperlichen Werkexemplaren?</p>
<p>Mit dem Gesetzentwurf soll eine unabdingbare Erlaubnis zum Weiterverkauf von Dateien ins Urheberrechtsgesetz hineingeschrieben werden . Die Ungleichbehandlung von Käufern analoger und digitaler Medien soll damit ein für allemal aufgehoben werden. Anders als bisweilen befürchtet, werden die Rechte der Urheber dabei übrigens nicht beeinträchtigt. Weder das Verbreitungsrecht, also das Recht, Vervielfältigungsstücke eines Werks in Verkehr zu bringen, noch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, also das Online-Recht, werden von der vorgeschlagenen Regelung tangiert.</p>
<p>Die Idee dazu stammt übrigens vom <a href="http://www.vzbv.de/1820.htm" target="_blank">Verbraucherzentrale Bundesverband</a>, und die Formulierung geht im Kern zurück auf einen Vorschlag von<a href="http://www.ie-online.de/kreutzer.htm" target="_blank"> Till Kreutzer</a>. Peter Tauber ist schon mal dafür. Jetzt muss er nur noch ein paar Kollegen überzeugen.
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		<title>Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 10:55:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Koch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[schultrojaner]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einiger Zeit gab es eine interessante Diskussion um den geplanten Einsatz eines so genannten Schultrojaners. Mit dieser Software sollten Kopien urheberrechtlich geschützter Lehr- und Lernmaterialen auf Schulcomputern erschnüffelt werden. Wir haben darüber hier und hier berichtet. Jetzt scheint es eine neue Umdrehung in der Debatte zu geben. So können in Niedersachsen die einzelnen Schulen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einiger Zeit gab es eine interessante Diskussion um den geplanten Einsatz eines so genannten Schultrojaners. Mit dieser Software sollten Kopien urheberrechtlich geschützter Lehr- und Lernmaterialen auf Schulcomputern erschnüffelt werden. Wir haben darüber <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/schultrojaner-die-urheberrechtliche-seite/">hier</a> und <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/schultrojaner-die-politische-seite/">hier</a> berichtet. Jetzt scheint es eine neue Umdrehung in der Debatte zu geben. So können in Niedersachsen die einzelnen Schulen nicht gezwungen werden, die nach §6.4 des <a href="http://netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf">Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG (PDF)</a> einzusetzende Plagiatssoftware  auch wirklich zm Einsatz zu bringen, wie die Landesregierung im Kultusausschuss Ende 2011 mitteilte. Die Bundesländer seien lediglich verpflichtet, eine freundliche Bitte an die Schulträger zu richten, den Schultrojaner doch dann auch zu benutzen, wenn er denn jemals vorliegt &#8211; mehr nicht. Hier ergibt sich also eine interessante Lücke für die jeweiligen Schulträger, sich des Einsatzes der Schnüffelsoftware zu erwehren. Es bleibt abzuwarten, ob diese Möglichkeit auch genutzt werden wird.<span id="more-4264"></span></p>
<p>Einziger Wermutstropfen in dieser Angelegenheit bleibt, dass in §8 des genannten Vertrages den Verlagen ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eingeräumt wird, dass die Plagiatssoftware nicht wie vereinbart an den Schulen zum Einsatz kommt. Allerdings ist fraglich ob die Verlage tatsächlich von diesem Recht Gebrauch machen würden. Schließlich müssten Sie in dem Fall der Vertragskündigung wieder mit jeder einzelnen Schule einen separaten Vertrag abschließen, der die Möglichkeiten der Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material an dieser einen Schule regelt. Das erscheint doch sehr aufwändig hinsichtlich der rund 44.000 Schulen in Deutschland (Quelle: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schulsystem_in_Deutschland">Wikipedia</a>). Es bleibt also spannend.
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		<title>Minhardt: DJV kungelt</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 16:08:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DJV]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum stimmte der Deutsche Journalistenverband 2010 der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu? Diese Frage stellte sich schon damals, als Verleger und DJV aus heiterem Himmel zu einer Einigung über die „angemessene Vergütung“ von Tageszeitungsjournalisten kamen. Die enthielt nämlich einen Passus, derzufolge Journalisten an den potenziellen Einnahmen aus einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu beteiligen wären. Nachdem die Verleger in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Warum stimmte der Deutsche Journalistenverband 2010 der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu? Diese Frage stellte sich schon damals, als Verleger und DJV aus heiterem Himmel zu einer <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=djv%20verg%C3%BCtungsregeln&amp;source=web&amp;cd=2&amp;ved=0CCcQFjAB&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.djv.de%2Ffileadmin%2FDJV%2FTipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU%2FGem-Verg%25C3%25BCtungsregeln-endg.pdf&amp;ei=RZgVT_KSDM3Usgb6qq02&amp;usg=AFQjCNGImozVodfDFSw5TRLPTMFx1w2JGg" target="_blank">Einigung</a> über die „angemessene Vergütung“ von Tageszeitungsjournalisten kamen. Die enthielt nämlich einen Passus, derzufolge Journalisten an den potenziellen Einnahmen aus einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu beteiligen wären. Nachdem die Verleger in Sachen Vergütungsregeln jahrelang jedes Entgegenkommen verweigert hatten, lag es nahe zu vermuten, dass damit lediglich die Zustimmung des Verbands zu der Lobby-Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht erkauft worden war. Dies war umso empörender, als die vereinbarten Vergütungssätze nicht nur nicht angemessen waren, sondern, um es mit den Worten der ver.di-Freienbeauftragten Veronika Mirschel zu sagen: <a href="http://medien.linksfraktion.de/audio/panel-medien.mp3" target="_blank">„popeligst“</a>.<span id="more-4248"></span></p>
<p>Die „Unterstellung“, die Gewerkschaften hätten sich „ihre Zustimmung zu einem Leistungsschutzrecht von den Verlegern abkaufen lassen“, wies DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner seinerzeit als <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/5925.html" target="_blank">„Unsinn“</a> von sich. Sie grenze an <a href="http://carta.info/21279/djv-leistungschutzrecht-ja-urabstimmung-nein/#comment-8763" target="_blank">„persönliche Diffamierung“</a>, fand Aktivistin Heike Rost,  und sei „im Zusammenhang mit dem hochkomplexen Thema Leistungsschutzrecht und dessen Diskussion völlig unangebracht“. Und Freiensprecher Michael Hirschler fand es <a href="http://carta.info/21077/die-neue-angemessenheit/#comment-8713" target="_blank">„eine ziemliche Unverschämtheit, hier mit Verschwörungstheorien zu argumentieren“</a>.</p>
<p>Klaus Minhardt, Geschäftsführer des Brandenburger Landesverbands des DJV, hat die Vorwürfe nun ausdrücklich bestätigt. Auf dem Portal der <a href="http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/klaus-minhardt-journalisten-werden-vom-leistungsschutzrecht-nicht-viel-haben" target="_blank">„Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“</a> äußert sich Minhardt wie folgt:</p>
<blockquote><p>Das war im Grunde ein Geschäft. Es ging um die gemeinsamen Vergütungsregeln, über die sechs Jahre verhandelt wurde. Sechs Jahre haben sich die Verleger keinen Millimeter bewegt, dann haben sie gesagt: Wir unterschreiben euch diese gemeinsamen Vergütungsregeln, wenn ihr uns beim Leistungsschutzrecht unterstützt. Die Journalisten sollten demnach zwischen 30 und 50 Prozent der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht erhalten. Die gemeinsamen Vergütungsregeln wurden zwar unterschrieben, aber es hält sich keiner dran. Sie sind ein Papiertiger ohne Bedeutung. Die Verleger allerdings haben jetzt die Unterstützung der Gewerkschaften in Sachen Leistungsschutzrecht.</p></blockquote>
<p>Lügt Minhardt? Der DJV würde vermutlich sagen: Er kann es nicht beurteilen, weil er bei den Verhandlungen nicht mit am Tisch saß. Wie eigentlich alle Kritiker der Vergütungsregel und des Leistungsschutzrechts. Was für ein Zufall. Es kommt mittlerweile aber auch nicht mehr so drauf an. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wird wohl kaum in den letzten Monaten ihrer Amtszeit noch ein Gesetz auf den Weg bringen, das mittlerweile auch die halbe Regierungskoalition nicht mehr haben will.
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		<title>“Die Tür ins Freie” – Lukrezia Jochimsen über Kultur und Netz</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 11:33:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Schulze</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buch]]></category>
		<category><![CDATA[Digitales Prekariat]]></category>
		<category><![CDATA[Film]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Internetsperren]]></category>
		<category><![CDATA[Kreative]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturflatrate]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Lukrezia Jochimsen, kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, hat für den 11. Band des Jahrbuches für Kulturpolitik einen Beitrag über die Potenziale des Netzes für Kreative und Kulturschaffende verfasst. Das Jahrbuch vereint vor allem die Beiträge des Kulturpolitischen Kongresses &#8220;Netz macht Kultur&#8221; vom Mai 2011. In ihrem Beitrag (pdf) bezieht sich Jochimsen auf das kürzlich beschlossene Parteiprogramm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://lukrezia-jochimsen.de/" target="_blank">Lukrezia Jochimsen</a>, kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, hat für den<a href="http://www.kupoge.de/publikationen/aktion_jahrbuch2011.htm" target="_blank"> 11. Band des Jahrbuches für Kulturpolitik </a>einen Beitrag über die Potenziale des Netzes für Kreative und Kulturschaffende verfasst. Das Jahrbuch vereint vor allem die Beiträge des <a href="http://www.netz-macht-kultur.de/index.html" target="_blank">Kulturpolitischen Kongresses &#8220;Netz macht Kultur&#8221;</a> vom Mai 2011.</p>
<p>In ihrem Beitrag (<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Jahrbuch-2011_Jochimsen_Autor.pdf">pdf</a>) bezieht sich Jochimsen auf das kürzlich beschlossene <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/die-linke-netzpolitische-positionen-im-parteiprogramm/" target="_blank">Parteiprogramm der LINKEN</a>, das die Potenziale des Netzes für Gegenöffentlichkeiten, für Selbstorganisation und für alternative Wirtschaftsmodelle hervorhob. Die Entwicklung dieser Potenziale müsste durch die Politik unterstützt werden:</p>
<blockquote><p><em>Was sich hier andeutet an Möglichkeiten zur Teilhabe und selbstbestimmten Entwicklung aller, an Chancen für Demokratie, Freiheit und Selbstbestimmung, das weist über die bestehende Gesellschaft hinaus. Das kann eine Tür ins Freie sein. Wir als Linke halten an der Vision einer Gesellschaft fest, in der die freie und gleiche Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist. Die Weichen dafür, ob das Netz seinen Teil dazu beitragen kann, dieser Vision ein Stück näher zu kommen, werden jetzt gestellt.<span id="more-4237"></span></em></p>
<p><em>Jene, die sich von dieser Entwicklung bedroht fühlen, die auf eine Verschärfung des Urheberrechts zum Schutz des geistigen Eigentums drängen, eine patriarchal gedachte Verbots- und Bewahrpädagogik pflegen und sich an vermeintlich ubiquitär erforderlichen staatlichen Sicherheits- und Kontrollbefugnissen orientieren, wollen dasNetz nach ihren Vorstellungen formen – zur Durchsetzung von technischen und juristischen Kontroll- und Eigentumstiteln. DIE LINKE tritt dementgegen für die Offenheit des Netzes, für die Vielfalt der Netze und für kulturelle Vielfalt ein. </em>(Zitat vom Schluss des Textes)</p></blockquote>
<p>Eine wichtige Frage für die Kulturpolitikerin bleibt natürlich die nach der Lage von Kreativen unter den Bedingungen der Digitalisierung. Dabei macht sie sich auch Gedanken über das Urheberrecht und seine Durchsetzung.</p>
<blockquote><p><em>In einer Gesellschaft, die auf der Marktwirtschaft und der Ware-Geld- Beziehung beruht, ist meiner Auffassung nach ein funktionierendes Urheberrecht unverzichtbar. Es muss dann allerdings auch den Anspruch einlösen, die Urheber angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Leistungen zu beteiligen. Diesem Anspruch wird es derzeit nicht gerecht, deshalb setzen wir uns für eine grundlegende Reform des Urheberrechts ein. Das geltende Urheberrecht stößt im Zeitalter der Digitalisierung an Grenzen.</em></p></blockquote>
<p>Jochimsen spricht sich eindeutig gegen Sperren und Warnhinweise und für eine rechtliche Stärkung der Kreativen gegen die Verwerter bei weiterer Öffnung des Zugangs zu Kulturgütern aus.</p>
<blockquote><p><em>Ein modernes Urheberrecht soll unserer Auffassung nach zum einen die Urheberinnen und Urheber in ihren Ansprüchen gegenüber den Verwertern stärken, zum anderen den Zugang zu Wissen und Information zum größtmöglichen gesellschaftlichen Vorteil regeln. Es muss zeitgemäß zwischen Urheber-, Nutzer- und Verwerter-Interessen vermitteln. </em></p></blockquote>
<p>Die Entwicklung neuer Vergütungsmodelle soll vorangetrieben werden, namentlich etwa die Kulturwertmark und Micropaymentkonzepte.</p>
<p>Über das Urheberrecht hinaus sieht Jochimsen große Chancen für eine &#8220;Digitalisierung als Demokratisierung der Kultur.&#8221; Die Kultureinrichtungen seien hier viel schneller gewesen und die Kulturpolitik in der &#8220;Bringschuld&#8221; &#8211; etwa mit ubürokratischen Regelungen für die Digitalisierung verwaister Werke aus Bibliotheken und Archiven. Und sie plädiert für mehr Optimismus angesichts sich rapide wandelnder Bedingungen im Kulturbetrieb:</p>
<blockquote><p><em>Den einsamen Künstler im Atelier gibt es zwar auch heute noch, insgesamt aber ist Kulturproduktion ein hochkomplexer arbeitsteiliger Prozess mit vielen Akteuren im öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Sektor – von Alleinselbständigen und kleinen Warenproduzenten bis zur großen Industrie. Das können und wollen nicht alles die User alleine machen und das kann auch der ebenfalls wachsende Sektor nichtkommerzieller Kultur- und Wissensproduktion (mit aktueller, oft freier Software, Blogs, Wikis, Fotoportalen u. a.) nicht alleine leisten. Dieser nichtkommerzielle Sektor verdient unsere besondere Aufmerksamkeit und auch unsere Förderung, sollte aber keineswegs überschätzt werden. Er tritt neben die bestehenden Formen kultureller Arbeit und professioneller Kunstproduktion, ersetzt sie aber nicht. Auch die privaten Produzenten und Dienstleister sind gegenwärtig dabei, ihre Rolle neu zu bestimmen. Wir als Politiker/innen sind gefordert, sie dabei zu unterstützen. Also: Kein Grund für Untergangsstimmung.</em> </p></blockquote>
<p>&nbsp;
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		</div>
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		<title>Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft diskutiert – Aktionsbündnis bereitet Arbeit am “3.Korb” vor</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 14:15:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Schulze</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[Innovation]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 8. und 9. Dezember traf sich das Aktionsbündnis &#8220;Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft&#8221; an der Universität Oldenburg, um über aktuelle Probleme im Urheberrecht zu debattieren und die weitere Arbeit abzustimmen. Es ging um den Schultrojaner und digitale Klassenräume, um Open Access und die Digitalisierung verwaister Werke. Felix Schaumburg, Lehrer für Sozialwissenschaft und Chemie, stellte seine spannenden Thesen zum Leitmedienwechsel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 8. und 9. Dezember traf sich das <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/index.html.de" target="_blank">Aktionsbündnis &#8220;Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft&#8221;</a> an der Universität Oldenburg, um über aktuelle Probleme im Urheberrecht zu debattieren und die weitere Arbeit abzustimmen. Es ging um den Schultrojaner und digitale Klassenräume, um Open Access und die Digitalisierung verwaister Werke. <span id="more-4230"></span><a href="https://twitter.com/#!/schb" target="_blank">Felix Schaumburg</a>, Lehrer für Sozialwissenschaft und Chemie, stellte seine spannenden Thesen zum Leitmedienwechsel in Schulen vor. Oliver Hinte aus der <a href="http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht.html" target="_blank">Rechtskommission des dbv </a>analysierte, ob der Schultrojaner zukünftig auch an Hochschulen eingesetzt werden könnte.  Auch die Restriktionen der Schrankenregelungen in den §52 und 53 UrhG, auf deren Umsetzung unter anderem die Einrichtung dieser &#8220;Spähsoftware&#8221; zurück geht, wurden von <a href="http://www.kuhlen.name/" target="_blank">Rainer Kuhlen </a>kritisch behandelt. Kuhlen stellte zudem <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0711.html.de" target="_blank">Ergebnisse einer Umfrage </a>vor, die das Aktionsbündnis kürzlich unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt hatte. Die überraschend deutlichen Ergebnisse zeigten einen hohen Bedarf an Urheberrechtsreformen fest und widerlegen die <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/gunter-krings-gegen-open-access-der-professorenversteher/" target="_blank">Meinung</a>, dass die Wissenschaft selbst kein Interesse an Erleichterungen im Urheberrecht habe. Die <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0811.html.de" target="_blank">Forderung</a> des Bündnisses nach einer allgemeinen und unbürokratischenKlausel für Bildung und Wissenschaft wird auch von der LINKEN unterstützt (siehe <a href="http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/22800_1706341.pdf" target="_blank">Antrag</a> im Bundestag).</p>
<p>Auf dem Workshop wurde berichtet, dass Bundesforschungsministerin Schavan nach einem ersten Treffen auf Leitungsebene eine Arbeitsgruppe von Börsenverein und Allianz der Wissenschaftsorganisationen eingerichtet hat. Sie habe in diesem Kreis geäußert, dass die Regierung nach dem Ergebnis der Piraten in Berlin die Position zum Urheberrecht grundsätzlich überdenken müsse. Dies lässt zumindest für dieses Ressort hoffen. Allerdings hat nach wie vor kein Entwurf für einen &#8220;3.Korb&#8221; der Urheberrechtsnovellierung das federführende Justizministerium verlassen.</p>
<p>Probleme zeichnen sich für das hervorragend gemachte Portal<a href="www.iuwis.de" target="_blank"> iuwis.de </a>ab, das Texte und Beiträge zum Bildungs- und Wissenschaftsurheberrecht sammelt und analysiert. Derzeit werden Mittel zur Weiterfinanzierung aquiriert, auch ein Antrag an die DFG ist gestellt.</p>
<p>Das Programm des Treffens samt Präsentationen aller gehaltenen Vorträge sind <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/workshop122011.html" target="_blank">hier</a> zu finden. Für die Fraktion DIE LINKE wurden die parlamentarischen Initiativen vorgestellt, unter anderem zum Zweitverwertungsrecht und zur grundlegenden Modernisierung des Urheberrechtes (<a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/ws2011/Wissenschaftsfreundliches%20Urheberrecht%208.12.11.pdf" target="_blank">pdf</a>).  Die Fraktion der Grünen hatten sich kurzfristig entschuldigt, andere gar nicht erst zugesagt. Es bleibt zu hoffen, dass die Resonanz und die Unterstützung für das Aktionsbündnis in Zukunft besser ausfällt.
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		<item>
		<title>Zum Fest der Liebe wünscht sich die Musikindustrie endlich Online-Überwachung – schwarz-gelbe Weihnachtsmänner würden gern liefern</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/s0s3XcIy0PY/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/zum-fest-der-liebe-wunscht-sich-die-musikindustrie-endlich-online-uberwachung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 10:17:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Scheele / Jörg Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Parteien]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
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		<category><![CDATA[Internetsperren]]></category>
		<category><![CDATA[Warnhinweise]]></category>

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		<description><![CDATA[2012 wird das Jahr der Entscheidung im Kampf der Content-Industrie für Online-Überwachung. Auf der Agenda steht die Durchsetzung von Rechten des sogenannten geistigen Eigentums. Dazu präsentierte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) ausgewählten Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertretern bereits am Dienstag in Berlin seine Weihnachtswünsche im Rahmen eines Parlamentarischen Abends. Nach einem Heise-Bericht plädierten dort Olivia Regnier, Leiterin des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>2012 wird das Jahr der Entscheidung im Kampf der Content-Industrie für Online-Überwachung. Auf der Agenda steht die Durchsetzung von Rechten des sogenannten <em>geistigen Eigentums</em>. Dazu präsentierte der Bundesverband Musikindustrie (<a href="http://www.musikindustrie.de/">BVMI</a>) ausgewählten Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertretern bereits am Dienstag in Berlin seine Weihnachtswünsche im Rahmen eines Parlamentarischen Abends. Nach einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Musikindustrielle-und-Napster-Chef-werben-fuer-Internetsperren-1394902.html">Heise-Bericht</a> plädierten dort Olivia Regnier, Leiterin des Europabüros der International Federation of the Phonographic Industry (<a href="http://ifpi.org/">IFPI</a>), Thorsten Schliesche, Deutschlandchef von <a href="http://www.napster.de/">Napster</a>, sowie der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag Siegfried Kauder (CDU) für die rechtliche Verankerung eines Systems der abgestuften Erwiderung – vergleichbar dem französischen <a href="http://fr.wikipedia.org/w/index.php?title=Loi_Cr%C3%A9ation_et_Internet&amp;oldid=73073256">Loi Hadopi</a> und der <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/digital-economy-bill-deutsche-medienindustrie-mochte-auch-%e2%80%a6/">Digital Economy Act</a> in Großbritannien, auch bekannt unter der Bezeichnung Three-Strikes.<span id="more-4224"></span></p>
<p>Auf der Veranstaltung wurde es den Vertretern aus Parlament und Regierung gar ganz allerliebst ermöglicht, „illegale Quellen persönlich auszuprobieren“, um, wie es in einer <a href="http://www.presseportal.de/pm/36532/2165258/bundesregierung-muss-endlich-faire-bedingungen-fuer-die-auswertung-von-musik-im-internet-schaffen">Pressemitteilung</a> heißt, „sich damit ein eigenes Bild von der aktuellen Situation im Internet zu machen.“ Die Politik sei gefordert, erklärte BVMI-Vorstandsvorsitzender Dieter Gorny, „endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum ganzheitlichen Schutz des geistigen Eigentums und des legalen Angebots sowie auch zur Eindämmung neuer illegaler Phänomene zu schaffen.“ Es gelte, Handlungsdruck zu erzeugen, sekundierte BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke zum Hintergrund der Veranstaltung.</p>
<p>Handlungsdruck wird auch die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/warnhinweis-gutachten-geht-an-fh-koln/">Warnhinweis-Studie</a>, deren Erscheinen Anfang nächster Woche erwartet wird, erzeugen. Letzteres ist einer <a href="http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-12/22197941-krings-heveling-warnhinweise-statt-internetsperren-007.htm">Pressemitteilung</a> (ebenfalls von Dienstag) der CDU-Urheberrechts-Hardliner Günter Krings und Ansgar Heveling zu entnehmen. Darin zeichnen sie eine Argumentation vor, wie sie dem Auftragnehmer der Studie – Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle für Medienrecht an der FH Köln – zu genüge kommt. Ohne den Urheber zu benennen, übernehmen Krings und Heveling kurzerhand dessen Interpretation zur <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/eugh-entscheid-gegen-ein-filter-und-sperrsystem-im-netz/">EuGH-Entscheidung</a> vom 24.11.2011 („Scarlet Extended“).</p>
<p>Schwartmann hatte den EuGH-Entscheid in der <a href="http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4892/eugh-zum-urheberrechtsschutz-provider-musssen-nicht-auf-ihre-kosten-filtern-und-sperren/">Legal Tribune Online</a> recht freihändig und ohne tiefergehende materielle Grundlage dahingehend interpretiert, dass mit ihm der Weg <em>für ein interessengerechtes Schutzsystem zwischen Rechteinhabern und Providern</em> frei gemacht werde. Zwar – so Schwartmann in Auslegung des Urteils – verstoße eine aktive Überwachung des Internet-Traffics mittels Deep Packet Inspection gegen die Informationsfreiheit und das Datenschutzrecht der Nutzer. Doch sei der Logik der Entscheidung auch zu entnehmen, dass die Provider in die Pflicht zu nehmen seien, sich an einem präventiven als auch repressiven <em>Modell zum Schutz des geistigen Eigentums</em> zu beteiligen. In welcher Form das rechtlich und technologisch zu bewältigen ist, teilte Schwartmann freilich nicht mit.</p>
<p>Schwartmännisch ist auch der Verweis auf die jüngsten privatwirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Internet-Providern in den USA. Krings und Heveling sehen darin „ein praktikables und verfassungsrechtlich unbedenkliches Instrument“ und betrachten es als auf Deutschland übertragbar. Schwartmann selbst hatte sich (wir <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/warnhinweis-gutachten-geht-an-fh-koln/">berichteten</a>) vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, „einen großen Teil der Verantwortung und Belastung auf die Provider“ zu übertragen, indem sie „urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen“ und „Bestandsdaten ertappter Nutzer […] quasi ‚in Echtzeit‘ vom Zugangsanbieter abgefragt werden.“</p>
<p>Das US-Modell ist – obwohl mit PROTECT IP (Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property Act, <a href="http://frwebgate.access.gpo.gov/cgi-bin/getdoc.cgi?dbname=112_cong_bills&amp;docid=f:s968rs.txt.pdf">pdf</a>) und SOPA (Stop Onliny Piracy Act, <a href="http://judiciary.house.gov/hearings/pdf/112%20HR%203261.pdf">pdf</a>) gegenwärtig zwei Anläufe im Kongress vorliegen, Behörden und Rechteverwerter mit umfangreichen Mitteln im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen auszustatten – insofern von Bedeutung, weil auch dort ähnlich wie in Deutschland erhebliche Widerstände gegen staatlich erlassene Filter- und Sperrmaßnahmen bestehen. Es sieht auf Basis eines Übereinkommens zwischen den einflussreichen Verbänden der Unterhaltungsindustrie Motion Picture Association of America (MPAA), Recording Industry Association of America (RIAA), Independent Film and Television Alliance (IFTA), American Association of Independent Music (A2IM) sowie namhaften Netzbetreibern, darunter AT&amp;T, Verizon, Comcast, Cablevision und Time Warner Cable, ein System der abgestuften Erwiderung in insgesamt sechs Schritten vor.</p>
<p>Bei Abruf von inkriminierten Inhalten über bestimmte IP-Adressen oder mit entsprechenden digitalen Markierungen werden Nutzerinnen und Nutzer demnach zunächst über Sicherheitsmaßnahmen ihres Netzanschlusses und legale Alternativen aufgeklärt. Im Wiederholungsfall ist ein Warnhinweis mit ausdrücklich zu bestätigender Einwilligung in den Abruf solcher Inhalte verbunden. Beide Schritte können von den Providern wiederholt werden. In einem letzten Schritt schließlich erfolgen die Drosselung der Verbindungsgeschwindigkeit auf Seiten des Anschlussinhabers oder die Sperrung von abgerufenen Internetdiensten. (Siehe Memorandum of Understanding – Center for Copyright Information (CCI). Final, July 6, <a href="http://www.copyrightinformation.org/sites/default/files/Momorandum%20of%20Understanding.pdf">pdf</a>.)</p>
<p>Mit den Aussagen der Rechtspolitiker Krings und Heveling verfestigt sich der Befund, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung nach ihrer Absage an gesetzliche Internetsperren im Koalitionsvertrag (wir <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/koalitionsvertrag-vom-uneingelosten-freiheitsanspruch-des-internet/" target="_blank">berichteten</a>) die Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Netz auf der Ebene der Provider regeln will. Hierin trifft sich ihre Intention mit jener von Kulturwirtschaftspolitikern wie Hans-Joachim Otto (FDP) und Bernd Neumann (CDU). Kulturstaatsminister Neumann gilt seit langem als Anhänger einer Ausweitung der Providerhaftung. Er befürwortet, wie <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/neumanns-urheberrechtsfundamentalismus/">hier</a> auf der CDU-Media-Night im Mai 2011, ein sogenanntes Warnhinweismodell mit einer im Wiederholungsfall <em>ernstzunehmenden Reaktion</em>.</p>
<p>Otto – in der vorangegangenen Legislaturperiode Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag, heute als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verantwortlich für die Vergabe der Warnhinweis-Studie an Schwartmann – unterbreitete bereits im Dezember 2009 einen <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/fdp-vorschlag-zwei-schlage-statt-drei/">Two-Strikes-Vorschlag</a>. Nach diesem, seinerzeit noch als persönliche Meinung deklariertem Modell würden die Provider in die Pflicht genommen: „Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Kunden, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, zweimal mahnen. Die Kunden bekämen sozusagen die gelbe Karte von ihrem Provider gezeigt“, verlautete es damals aus seinem Mund.</p>
<p>Eine Formulierung, die – Weihnachtsmann, ich hör dir trapsen! – nahezu deckungsgleich ist mit Schwartmanns <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/warnhinweis-gutachten-geht-an-fh-koln/">Stellungnahme</a> von Ende November 2010: „Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Nutzer, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, mahnen und ihnen die ‚gelbe Karte zeigen‘.“ Vergabe und Ergebnis der Studie scheinen daher von vornherein ausgemacht.</p>
<p>Dass ein solches Modell allerdings in Einklang zu bringen sei mit der Informationsfreiheit und dem Datenschutzrecht der Nutzer, wie Krings, Heveling und Schwartmann unisono behaupten, darf mit Recht bezweifelt werden. Zum einen ist ein nicht aktives – sprich: passives – Durchleuchten des Netzverkehrs nicht möglich. Der von der Content-Industrie geforderte Einsatz von Deep Packet Inspection zur Ahndung von Urheberrechtsverstößen erfordert eben immer ein Auslesen der Inhalte aller transportierten Datenpakete – selbst dann, wenn diese nur nach verdächtigen, von den Rechteverwertern indizierten Bit-Mustern durchsucht würden. Ohne Einblick in die Nutzinformationen ist Online-Überwachung in Echtzeit nicht zu haben.</p>
<p>Zum anderen hat erst vorgestern das Datenschutzportal <a href="http://www.unwatched.org/20111214_Urheberrecht_Hollywood-Studios_des_Filesharings_ueberfuehrt">unwatched.org</a> enthüllt, wie fragwürdig die den bestehenden Überwachungsmaßnahmen zu Grunde liegende gängige Praxis zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen via IP-Adressen ist. Blogger hatten mithilfe der russischen Plattform <a href="http://www.youhavedownloaded.com/">YouHaveDownloaded.com</a> entlarvt, dass Angestellte der Hollywood-Studios NBC Universal, Sony Pictures und Fox Entertainment von der Konkurrenz produzierte Filme, Serien und Musik heruntergeladen haben.</p>
<p>Ähnliches ergab sich im Falle der holländischen Rechteverwertungsgesellschaft Buma/Stemra. Nachdem holländische Blogger herausfanden, dass urheberrechtlich geschützte BitTorrent-Downloads zu IP-Adressen der Verwertungsgesellschaft führten, ließ diese verkünden, die IP-Adressen seien von Außenstehenden gekapert worden. Das ist im Bereich des Möglichen und könnte theoretisch auch im Falle der Hollywood-Studios geschehen sein. Es macht zugleich deutlich, wie problematisch eine rechtssichere Zuordnung von Urheberrechtsverletzungen zu Anschlussinhabern ist.</p>
<p>Solche Feinheiten jedoch hindern die Content-Industrie und ihre schwarz-gelben Weihnachtsmänner nicht, weiterhin Gesetzesverschärfungen und Technologien zu propagieren, die die Nutzerinnen und Nutzer im Netz unter Generalverdacht stellen, sie flächendeckend überwachen, ihnen gegebenenfalls den Netzzugang drosseln oder gar ganz oder teilweise sperren.</p>
<p>Siegfried Kauder übrigens hatte vor einigen Wochen gar <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,788361,00.html">versprochen</a>, das Geschenk Warnhinweise einschließlich Internet-Entzug in Form einer Gesetzesinitiative noch vor Weihnachten zu liefern. Dazu dürfte es jetzt allerdings knapp werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>tl;dr</strong></p>
<p>Das Ergebnis der vom Wirtschaftsministerium vergebenen Warnhinweis-Studie ist längst ausgemacht, Rechts- und Kulturwirtschaftspolitiker der Koalition bedienen die Interessen der Content-Industrie nach Online-Überwachung.
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		<item>
		<title>Internet-Enquete: Datenschutz für Kinder und Jugendliche kein Problem</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 11:02:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Enquete]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Jugend]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>

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		<description><![CDATA[Müssen Kinder und Jugendliche vor Datenfressern im Netz besonders geschützt werden? Nein, findet die Mehrheit in der Enquetekommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;. Ein anders ausgerichteter Text, den die Fraktion DIE LINKE zusammen mit der Sachverständigen Constanze Kurz verfasst hatte, wurde in der letzten Sitzung der Kommission abgelehnt. Zwar würden Daten von Kindern in kaum geringerem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Müssen Kinder und Jugendliche vor Datenfressern im Netz besonders geschützt werden? Nein, findet die Mehrheit in der Enquetekommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;. Ein anders ausgerichteter Text, den die Fraktion DIE LINKE zusammen mit der Sachverständigen Constanze Kurz verfasst hatte, wurde in der letzten Sitzung der Kommission abgelehnt. Zwar würden Daten von Kindern in kaum geringerem Umfang erhoben als solche von Erwachsenen, gesteht der <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzungen/20111212/Ausschussdrucksache_17_24_42.pdf" target="_blank">Mehrheitstext</a> ein. Aber das sei kein Problem. Denn das Netz sei ja nicht das ganze Leben: &#8220;Freunde, Familie und gute Noten sind wichtiger als das Netz. 98 Prozent der Jugendlichen sind ihre Freunde wichtig, 86 Prozent sagen dies vom Internetzugang.&#8221;</p>
<p>Gute Gründe für die Enquete-Mehrheit, einen wirksamen Datenschutz für Kinder und Jugendliche abzulehnen. Schließlich habe ja auch bereits &#8220;ein Erkenntnisprozess bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Zunehmend werden schon Schulkindern die Probleme bewusst, die mit der Veröffentlichung von persönlichen Daten im Internet verbunden sein können. Sie überlegen sich bereits, was sie ins Netz stellen, ob sie ihren richtigen Namen verwenden etc. Auch Eltern erkennen die Gefahren des Internets für ihre Kinder in steigendem Maße.&#8221; Also gibt es keinerlei Grund, die Datengier der Unternehmen regulatorisch einzuschränken, wie es DIE LINKE gefordert hat.<span id="more-4200"></span></p>
<p>DIE LINKE hat nun ein Sondervotum eingereicht, in dem Klartext gesprochen wird. Untenstehend dokumentieren wir den Text. Vielleicht schließt sich das eine oder andere Mitglied der Enquete noch an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>SONDERVOTUM DIE LINKE, SV CONSTANZE KURZ:</strong></p>
<p>Der Datenschutz bei besonders schutzwürdigen Gruppen bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Die Ausnutzung der neuen informationstechnischen Möglichkeiten darf nicht zulasten der schwächsten Glieder (etwa Kinder und Heranwachsende) unserer Gesellschaft gehen. Gleichzeitig sollen sie aber auch nicht von einer angemessenen Teilhabe an der Informationsgesellschaft ausgeschlossen sein.</p>
<p>Daten von Kindern werden in einem kaum geringeren Umfang als Daten von Erwachsenen erhoben, verarbeitet und weitergegeben. Eine Vielzahl der Unternehmen unterscheidet hinsichtlich ihrer Internetangebote und der damit verknüpften Datenverarbeitungen nicht oder kaum zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen. Auch Kinder und Jugendliche sind heute selbstverständlich aktive Nutzer von Informationsdiensten und setzen diese zum Informationsaustausch ein. Doch ebenso selbstverständlich sind dabei auch Kinder von Geburt an ebenso wie Erwachsene Träger von Grundrechten. Dazu gehört auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so dass auch Kinder und Jugendliche alle Datenschutzrechte und damit grundsätzlich das Recht haben, über die Herausgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Sie wachsen bereits mit der Nutzung von digitaler Technik und der Angebotsvielfalt des Internets auf und sind damit die am besten vernetzte Altersgruppe: 98 Prozent der 10- bis 18-Jährigen nutzen mittlerweile das Internet. Dies hat eine Studie im Auftrag des Verbandes BITKOM <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=bitkom%20jugend%202.0&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CB8QFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.bitkom.org%2Ffiles%2Fdocuments%2FBITKOM_Studie_Jugend_2.0.pdf&amp;ei=ANLpTquACcX3sgav4ZHMBw&amp;usg=AFQjCNFRnbrbgHjPFK3WA0GyVFv509ynHg" target="_blank">„Jugend 2.0“</a>ergeben. Selbst Kinder von 10 bis 12 Jahren sind zu 96 Prozent online. Fast schon selbstverständlich ist für Teenager die Mitgliedschaft in Internet-Gemeinschaften. Nach der Studie sind 77 Prozent in verschiedenen „Communitys“ angemeldet, 74 Prozent nutzen sie aktiv.</p>
<p>Da bereits drei Viertel aller deutschen Kinder und Jugendlichen in sozialen Netzwerken Mitglied sind und regelmäßig über diese Plattformen kommunizieren, entsteht teilweise bereits von jungen Teenagern ein genaues Persönlichkeitsprofil und ein digitales Abbild ihrer Wünsche, Vorlieben, Beziehungsgeflechte, Gewohnheiten. Bekanntlich beruht das Geschäftsmodell der Social Networks im Wesentlichen darauf, Daten ihrer Nutzer zu erheben und kommerziell zu verwerten. Schon im Hinblick auf Erwachsene erscheint diese Nutzbarmachung von Teilen der Privatsphäre für wirtschaftliche Zwecke bedenklich, erst recht jedoch bei Kindern und Jugendlichen. Letztere verfügen häufig noch nicht über das nötige Reflektionsvermögen, um die Nutzung des Angebots mit dem Geschäftsmodell in Verbindung zu bringen. Sie sind sich oft gar nicht darüber im Klaren, dass sie statt mit Geld mit ihren persönlichen Daten für diese Angebote bezahlen. Erst recht überblicken sie oft nicht die langfristigen Folgen ihren Handelns, können also etwa die Gefahr einer vom Nutzer nicht zu kontrollierenden Profilbildung oder erstellten Prognosen durch die Anbieter noch nicht zutreffend einschätzen und bewerten. Darüber kann auch ein diffuses Unwohlsein und die wachsende Sensibilisierung der Betroffenen im Hinblick auf den Datenschutz nicht hinwegtäuschen. Zwar heißt es in der erwähnten BITKOM-Untersuchung, 58 Prozent aller 10- bis 18-Jährigen wünschten sich mehr Datenschutz. Es wäre jedoch gewagt, hieraus zu folgern, die Betroffenen wären sich der umfassenden Nutzung ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken der Anbieter stets bewusst oder gar in der Lage, sich auf der Grundlage solcher Kenntnis aktiv gegen die Nutzung ihrer Daten zu entscheiden.</p>
<p>Was bei den Geschäftsmodellen der Social Networks problematisch ist, ist bei Angeboten, die speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten sind, besonders bedenklich. Dies gilt nicht nur für die Auswertung des Nutzungs- und Surfverhaltens, sondern auch für die Werbepraktiken bei solchen Angeboten. So können die Betroffenen häufig Werbung und redaktionelle Inhalte weniger klar auseinanderhalten, als dies Erwachsenen möglich ist. Sie sind für personalisierte Werbung mithin empfänglicher und somit manipulierbarer als andere Nutzer, die über mehr Medienerfahrung verfügen. Insbesondere bemerken Kinder es oft nicht, wenn sie von redaktionell betreuten Seiten auf rein kommerzielle Werbeangebote umgeleitet werden, weil die Trennung redaktioneller Inhalte von Werbeinhalten häufig nicht klar erkennbar ist oder bewusst verschleiert wird. Ein Datenschutzproblem ergibt sich daraus beispielsweise schon dann, wenn in diesem Zusammenhang von Werbetreibenden Cookies gesetzt werden, die eine weitere Auswertung des Surfverhaltens der Nutzer auch jenseits des ursprünglichen Angebots ermöglicht.</p>
<p>Ein weiteres, eng damit verbundenes Problem ist die zunehmende Verschuldung schon von Minderjährigen. Beruhend auf der Analyse ihrer hinterlassenen Daten werden Heranwachsende oft mit auf sie zugeschnittenen, manipulativen Werbebotschaften zu übermäßigem, ihren finanziellen Verhältnissen nicht angemessenen Konsum angeregt.</p>
<p>Als Konsequenz aus den obigen Befunden stellt sich die Frage, ob Kinder und Heranwachsende, die nicht wie Erwachsene langfristige Folgen ihres Handelns abschätzen können, in stärkerem Maße einer öffentlichen Fürsorge und eines gesetzlichen Schutzes bedürfen und ob es in diesem Zusammenhang ermöglicht werden muss, Geschäftsmodelle der Anbieter, die nach dem derzeitigen Datenschutzgesetz noch legal sind, im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen einzuschränken.
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		<item>
		<title>Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/DigitaleLinke/~3/mBbEVAkJGk0/</link>
		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/aktionstag-gegen-die-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 16:02:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitale Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Foto von Digitale Gesellschaft, cc-by-sa Heute vor sechs Jahren wurde die EU-Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung im EU-Parlament beschlossen. Dieses traurige Jubiläum war Anlass für den Aktionstag gegen Vorratsdatenspeicherung. In Berlin wurde dazu heute morgen ein symbolisches Spinnennetz vor dem Brandenburger Tor aufgespannt. Die Aktion war organisiert vom AK Vorrat und der Digitalen Gesellschaft e.V., [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung von Digitale Gesellschaft bei Flickr" href="http://www.flickr.com/photos/digitalegesellschaft/6509840151/"><img src="http://farm8.staticflickr.com/7148/6509840151_0d9e343bc7.jpg" alt="Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung" width="500" height="332" /></a><br />
Foto von <a href="http://www.flickr.com/photos/digitalegesellschaft/">Digitale Gesellschaft</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de">cc-by-sa</a></p>
<p>Heute vor sechs Jahren wurde die EU-Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung im EU-Parlament beschlossen. Dieses traurige Jubiläum war Anlass für den <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktionstag_2011">Aktionstag gegen Vorratsdatenspeicherung</a>. In Berlin wurde dazu heute morgen ein symbolisches Spinnennetz vor dem Brandenburger Tor aufgespannt. Die Aktion war organisiert vom AK Vorrat und der Digitalen Gesellschaft e.V., unter den rund 30 Teilnehmern waren auch Mitglieder der Redaktion von Digitale Linke sowie <a href="http://www.wawzyniak.de/">Halina Wawzyniak</a>, die netzpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag und MdB <a href="http://www.bockhahn.de/">Steffen Bockhahn</a>, Landesvorsitzender der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern. Einen Bericht zur Aktion gibt es bei der <a href="http://digitalegesellschaft.de/2011/12/bilder-und-bericht-vom-aktionstag-gegen-die-vorratsdatenspeicherung/">Digitalen Gesellschaft</a>.</p>
<p>Im Folgenden dokumentieren wir das Sondervotum der LINKEN im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung im Datenschutz-Bericht der Internet-Enquete, der am Montag fertig abgestimmt wurde:<span id="more-4189"></span></p>
<blockquote><p>Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nach Beschwerden Tausender Bürgerinnen und Bürger aufgehoben. Die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht ist in der Folge ohne Einfluss auf die Aufklärung von Internetdelikten geblieben. Ob Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung ohne Anlass auf Vorrat gesammelt werden oder ob eine Speicherung nur gezielt im Bedarfsfall erfolgt, hat keinerlei statistisch signifikante Auswirkung auf die registrierte Anzahl von Straftaten oder die Aufklärungsquote.</p>
<p>Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kann in einer Bilanz der europäischen Anwendungen für die Jahre 2005 bis 2010 keine signifikanten Änderungen Aufklärungsquoten feststellen.302 Im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments konnte der Vertreter der EU-Kommission am 15. Juni 2011 auf Nachfrage kein Beispiel nennen, bei dem die Vorratsdatenspeicherung für die Aufklärung eines grenzüberschreitenden Delikts eine entscheidende Rolle gespielt hätte.</p>
<p>Gleichwohl plant die Bundesregierung eine Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung, wenn auch in eingeschränkter Form, u. a. mit dem Argument, es ginge um die Umsetzung der europäischen Richtlinie. Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt jedoch in eklatanter Weise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wonach jeder Mensch das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können, und damit Herr über seine sozialen, politischen und wissenschaftlichen Kontakte und Verbindungen ist.</p>
<p>Mit der Vorratsdatenspeicherung hätte der Staat durch die komplette Protokollierung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung Zugriff auf unvorstellbar viele Informationen über seine Bürgerinnen und Bürger. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ist der sanktionierte Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber der gesamten Bevölkerung. Denn auch die Registrierung „nur“ der Verbindungsdaten erlaubt weitgehende Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation. Die Vorratsdatenspeicherung ist daher ein nicht zu rechtfertigender unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte.</p>
<p>Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag daher,<br />
- keine weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen in Richtung anlassloser und verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung zu ergreifen;<br />
- auf europäischer Ebene nicht nur die Reform der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mitzugestalten, sondern den vollständigen Verzicht auf dieses Instrument durchzusetzen.</p></blockquote>
<p>(Vgl. <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzungen/20111212/Ausschussdrucksache_17_24_42.pdf">hier</a>, S. 128 (PDF))
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		<title>Talent gesucht</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 15:33:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Schulze</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Guttenberg]]></category>
		<category><![CDATA[Kroes]]></category>
		<category><![CDATA[netzpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Prof. Dr. Peter Häberle, 17.2.2011: &#8220;Der Vorwurf ist absurd, die Arbeit ist kein Plagiat. [...] Herr zu Guttenberg war einer meiner besten Seminaristen und Doktoranden.“ Franz-Josef Wagner, 27.2.2011: &#8220;Immer sah Guttenberg besser aus als alle anderen. Ich glaube, das war der Moment, wo die Jagd auf Guttenberg begann. Hat er als Schüler geklaut? Hat seine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Prof. Dr. Peter Häberle, 17.2.2011:</em> &#8220;Der Vorwurf ist absurd, die Arbeit ist kein Plagiat. [...] Herr zu Guttenberg war einer meiner besten Seminaristen und Doktoranden.“</p>
<p><em>Franz-Josef Wagner, 27.2.2011:</em> &#8220;Immer sah Guttenberg besser aus als alle anderen. Ich glaube, das war der Moment, wo die Jagd auf Guttenberg begann. Hat er als Schüler geklaut? Hat seine Frau ein uneheliches Kind? Hat er die Steuer beschissen? Aaaha, endlich die Doktorarbeit. Die Jäger haben ein Schussfeld. Sie können schießen. Ich habe keine Ahnung von Doktorarbeiten. Ich flog durchs Abitur und habe nie eine Universität von innen gesehen. Also, ich kann von außen sagen: Macht keinen guten Mann kaputt. Scheiß auf den Doktor.&#8221;</p>
<p><em>Angela Merkel, 21.2.2011:</em> &#8220;Ich habe keinen wissenschaftlichen Assistenten oder einen Promovierenden oder einen Inhaber einer Doktorarbeit berufen, sondern hier geht es um die Arbeit als Bundesverteidigungsminister.&#8221;<span id="more-4179"></span></p>
<p><em>Nellie Kroes, 12.12.2011:</em> &#8220;Ich suche Talente, keine Heiligen.&#8221;</p>
<p><em>Bashir Al-Assad, 30.2.2012:</em> &#8220;Herr Guttenberg und ich sind uns einig, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Kriminalität wo auch immer sie stattfindet geahndet werden muss.&#8221; </p>
<p><em>Horst Seehofer, 12.12.2012:</em> &#8220;Jeder macht Fehler, aber Guttenberg ist der talentierteste Politiker Deutschlands und steht für krisenfeste Werte wie Freiheit, soziale Marktwirtschaft und den Rechtsstaat.&#8221;</p>
<p><em>Angela Merkel, 27.1.2013:</em> &#8220;Wichtig für Deutschland ist jetzt, dass unser Land, das gestärkt aus der Krise hervorgegangen ist, nicht durch unvernünftige Experimente von Nein-Sager-Parteien ins Abseits geführt wird. Daher haben sich die Vorstände der Unionsparteien heute auf einen Kanzlerkandidaten geeinigt.&#8221;
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		<title>Enquete-Kommission: Zwischenbericht Urheberrecht</title>
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		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/enquete-kommission-zwischenbericht-urheberrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 10:57:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Enquete]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzfristen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Enquetekommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221; hat ihren Zwischenbericht zum Thema Urheberrecht veröffentlicht. Wir dokumentieren hier das Sondervotum der Fraktion DIE LINKE zur Länge der Schutzfristen: &#160; Dass der Urheberrechtsschutz an Immaterialgütern stets zeitlich befristet ist, begründet sich aus wichtigen Unterschieden zum Sacheigentum. Einerseits spielt hier die persönlichkeitsrechtliche Komponente des Rechts eine Rolle: Nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Enquetekommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221; hat ihren <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/078/1707899.pdf" target="_blank">Zwischenbericht zum Thema Urheberrecht</a> veröffentlicht. Wir dokumentieren hier das Sondervotum der Fraktion DIE LINKE zur Länge der Schutzfristen:<span id="more-4168"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dass der Urheberrechtsschutz an Immaterialgütern stets zeitlich befristet ist, begründet sich aus wichtigen Unterschieden zum Sacheigentum. Einerseits spielt hier die persönlichkeitsrechtliche Komponente des Rechts eine Rolle: Nach dem Tod des Urhebers lockert sich mit der Zeit der legitimierende Zusammenhang des Rechts mit dem ursprünglichen Schöpfer des Werks. Je mehr Generationen schutzberechtigt würden, umso mehr würde die Fortdauer des Schutzes ihre innere Berechtigung verlieren. Doch auch aus der Interessenabwägung zwischen Eigentumsinteressen und solchen des Allgemeinwohls gelangt man zu diesem Schluss. Nach Ablauf einer gewissen Zeit überwiegt das Interesse der Allgemeineheit an einer freien Nutzung des geschaffenen Geistesguts gegenüber den Interessen des Rechteinhabers.</p>
<p>Das geltende Recht trägt solchen Überlegungen Rechnung. Allerdings basiert es auf Gegebenheiten der analogen Welt. Dass mit dem Internet eine leichtere Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke möglich geworden ist, die sich faktisch nicht mehr effektiv kontrollieren lässt, lässt die geltenden Schutzfristen eindeutig als zu lang erscheinen.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht erläutert in seiner <a href="http://archiv.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/entscheidungen/bverfg/1bvr766-66.html" target="_blank">„Schallplatten-Entscheidung“</a>, die Angemessenheit der urheberrechtlichen Schutzdauer könne „zu verschiedenen Zeiten je nach Bewertung der widerstreitenden Interessen verschieden beurteilt werden.“ Die Eigentumsgarantie der Verfassung biete weder die Gewähr einer ewigen Schutzdauer, noch verpflichte sie den Gesetzgeber, die Geltungsdauer auf einen bestimmten Zeitraum festzulegen.</p>
<p>Ein späteres Bundesverfassungsgerichtsurteil, das <a href="http://archiv.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/entscheidungen/bverfg/1bvr743-86.html" target="_blank">Vollzugsanstalten-Urteil</a>, hat überdies bestätigt, dass Werke die Tendenz haben, mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Veröffentlichung an privatrechtlicher Bindung einzubüßen: „Mit der Veröffentlichung steht das geschützte Musikwerk nicht mehr allein seinem Schöpfer zur Verfügung. Es tritt vielmehr bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden (BVerfGE 31, 229 [242]; 49, 382 [394]). Es löst sich mit der Zeit von der privatrechtlichen Verfügbarkeit und wird geistiges und kulturelles Allgemeingut (BVerfGE 58, 137 [148 f.]). Dies ist zugleich die innere Rechtfertigung für die zeitliche Begrenzung des Urheberschutzes durch § 64 Abs. 1 UrhG.“ Hieraus folgt, dass grundsätzlich Schutzrechtsverkürzungen möglich sind, auch wenn diese auf EU-Ebene durchgesetzt werden müssten.</p>
<p>Schon die Gesetzesbegründung zur Urheberrechtsreform von 1965 erwähnt, nur die wenigsten Werke seien nach Ablauf der Schutzdauer noch von vermögensrechtlichem Interesse. Auch Thomas Dreier äußert sich in seinem Urheberrechtskommentar (vor §§64 ff. Rdnr. 1) skeptisch. Till Kreutzer <a href="http://carta.info/26165/den-gordischen-knoten-durchschlagen-ideen-fuer-ein-neues-urheberrechtskonzept/" target="_blank">glaubt</a>, dass die Schutzdauer in der Regel weit über das hinausgeht, was zum Anreiz kreativer Leistungen erforderlich wäre. Vielmehr seien die langen Schutzfristen nachgerade hinderlich, insbesondere bei technisch-funktionalen Werken, deren „Lebensdauer“ technologiebedingt viel kürzer sei. Gerd Hansen <a href="http://www.nomos-shop.de/Hansen-Urheberrecht/productview.aspx?product=10982" target="_blank">weist</a> zudem auf die Schnelllebigkeit einer modernen Mediengesellschaft hin: Die allermeisten Werke würden nur für einen relativ kurzen Zeitraum verwertet.</p>
<p>Anknüpfend an einen Vorschlag von Lawrence Lessig schlägt Hansen eine radikale Verkürzung der Schutzfrist auf beispielsweise fünf Jahre ab Veröffentlichung vor. Danach soll es eine kostenpflichtige Verlängerungsoption für den Schutzrechtsinhaber geben. Kreutzer hingegen <a href="http://www.nomos-shop.de/Kreutzer-Modell-deutschen-Urheberrechts-Regelungsalternativen/productview.aspx?product=9934" target="_blank">plädiert</a> für eine variable Regelung, die an die Konzeption der Urhebernachfolgevergütung anknüpft. Schutzrechte sollen demnach nur eine Zeit lang als ausschließliche gewährt und hernach als Beteiligungsansprüche ausgestaltet werden (möglicherweise nur für gewerbliche Nutzungen), bevor die Nutzung ganz urheberrechtsfrei wird.</p>
<p>Schutzfristverlängerungen, wie sie derzeit etwa im Hinblick auf die Leistungsschutzrechte der Tonträgerunternehmen diskutiert werden, nutzen den Medienunternehmen, die die Inhaber dieser Rechte sind, nicht jedoch den Künstlern selbst. [Anm. Redaktion: Dieser Absatz ist leider schon wieder veraltet, da die Schutzfristverlängerung mittlerweile beschlossen wurde.]</p>
<p>Aus den aktuell zu langen Schutzfristen resultiert insbesondere das Problem der verwaisten Werke, für das bislang weder auf nationaler noch auf EU-Ebene eine Lösung gefunden wurde. Da abzusehen ist, dass in der digitalen Welt Werke noch viel eher verwaisen als in der analogen Welt, wird dieses Problem sich eher noch verschärfen, wenn nicht eine grundsätzliche Schutzfristverkürzung in Angriff genommen wird.<span style="font-size: x-small"> </span>
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		<title>Abmahnwahn-Debatte: am besten erst mal gar nichts tun</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 10:48:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Parteien]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[§ 97a]]></category>

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		<description><![CDATA[30.000 Euro Streitwert wegen eines einzigen Films in einer Tauschbörse? Traurig, aber wahr. Die Abmahnindustrie hat ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Sogenannte „strafbewehrte Unterlassungserklärungen“ wegen Urheberrechtsverletzungen sind noch immer an der Tagesordnung. Das Problem ist seit Langem bekannt. Die Bundesjustizministerin tut nichts. Deshalb hat DIE LINKE kürzlich einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Streitwerte bei Abmahnungen im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>30.000 Euro Streitwert wegen eines einzigen Films in einer Tauschbörse? Traurig, aber wahr. Die Abmahnindustrie hat ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Sogenannte „strafbewehrte Unterlassungserklärungen“ wegen Urheberrechtsverletzungen sind noch immer an der Tagesordnung. Das Problem ist seit Langem bekannt. Die Bundesjustizministerin tut nichts.<span id="more-4150"></span></p>
<p>Deshalb hat DIE LINKE kürzlich einen<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706483.pdf" target="_blank"> Gesetzentwurf</a> zur Begrenzung der Streitwerte bei Abmahnungen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen vorgelegt. Am 24. November 2011 wurde dieser im Deutschen Bundestag <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17143.pdf" target="_blank">diskutiert</a>. Das Ergebnis: Offenbar herrscht durchaus Einigkeit darüber, dass dem Abmahnwahn Einhalt geboten werden muss. Nur wie man das anstellen soll, weiß man nicht genau. Auf jeden Fall nicht so wie DIE LINKE.</p>
<p>„Dass es schwarze Schafe gibt, ist das eine“, erklärte <a href="http://www.ansgar-heveling.de/" target="_blank">Ansgar Heveling</a> von der CDU. Aber: „Wenn es schwarze Schafe gibt, dann geht man ja auch nicht hin und schlachtet gleich die ganze Herde.“ Der Gesetzentwurf der Linken sei „zu pauschal“. Hevelings eigener Vorschlag: abwarten, was bei der vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/warnhinweis-gutachten-geht-an-fh-koln/">Warnhinweis-Studie</a> herauskomme. Das Ministerium will herausfinden, ob an Urheberrechtsverletzer verschickte Warnhinweise eine wirksame Maßnahme gegen ungenehmigtes Kopieren darstellen. Erst wenn diese Studie vorlege, könne man sich „eine solide Regelung auf der Grundlage der neuesten Daten“ ausdenken.</p>
<p><a href="http://www.brigitte-zypries.de/" target="_blank">Brigitte Zypries</a> von der SPD erklärte, sie sehe vor allem die Bundesrechtsanwaltskammer in der Pflicht, gegen den Abmahnwahn vorzugehen. Als ehemalige Justizministerin konnte sie sich allerdings auch den Hinweis nicht verkneifen, „dass die Aufgabe eines Ministers nicht nur die Verhinderung von Gesetzen ist, sondern auch deren Vorlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Rechts in Deutschland“. Eine Spitze gegen Leutheusser-Schnarrenberger, die den seit Langem angekündigten „Dritten Korb“ zur Novelle des Urheberrechts noch immer nicht vorgelegt hat, weil sie mit ihren Koalitionskollegen darüber zerstritten ist.</p>
<p>„Warum gibt es in Deutschland mehr geistig schöpferische Menschen als zum Beispiel in Nigeria?“, fragte <a href="http://www.stephan-thomae.de/" target="_blank">Stephan Thomae</a> von der FDP. „Weil bei uns Kreativität stärker geschützt wird.“ Mit ihrer Unterscheidung zwischen materiellen Sachen und sogenannten Immaterialgütern lege DIE LINKE nun allerdings „die Axt an Grundvoraussetzungen unserer Eigentums- und damit auch unserer Gesellschaftsordnung.“ Dies löse bei ihm „einen Reflex aus, den ich nur schwer unterdrücken kann“, so Thomae. Abschließend gab er den Kolleginnen und Kollegen noch einen guten Rat: „Sie müssen Ihr Verhältnis zu Fleiß, zu Risiko und zu Eigentum grundlegend überdenken.“</p>
<p>„Die Problemdarstellung im Gesetzentwurf der Linken ist durchaus richtig“, erklärte hingegen <a href="http://www.jerzy-montag.de/" target="_blank">Jerzy Montag</a> von den Grünen. Das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte sei „im Ergebnis kriminell“ und verstoße „in hohem Maße gegen anwaltliche Berufspflichten“. Montag kritisierte jedoch, „dass es solche Missbrauchsstrukturen auch im Wettbewerbsrecht gibt und dass der Gesetzentwurf der Linken dazu schweigt.“ Er hoffe, dass das Justizministerium „vielleicht doch noch vor Weihnachten 2011“ einen eigenen, besseren Referentenentwurf vorlegen werde.</p>
<p><a href="http://thomas-silberhorn.de/" target="_blank">Thomas Silberhorn</a> von der CDU hatte eine Wette verloren und musste deshalb in der Debatte den Satz sagen: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“ Außerdem kritisierte er die von der LINKEN vorgeschlagene Differenzierung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Urheberrechtsverletzungen, räumte jedoch ein, die bestehende Regelung laufe weitgehend ins Leere. Wie Jerzy Montag störte sich auch Silberhorn daran, dass der linke Vorschlag zu sehr auf das Urheberrecht und zu wenig auf das Wettbewerbsrecht zugeschnitten sei.</p>
<p>Abschließend wies <a href="http://www.edgarfranke.de/" target="_blank">Edgar Franke</a> von der SPD darauf hin, dass die Identifikation der Anschlussinhaber bestimmter IP-Adressen fehleranfällig sei und deshalb viele Nutzer zu Unrecht abgemahnt würden. Auch sonst teilte Franke im Wesentlichen die Sicht der LINKEN auf die Problematik, sprach sich jedoch dafür aus, keine neue Systematik einzuführen, sondern lieber die bestehende Regelung des §97a zu präzisieren.</p>
<p>Unter dem Strich kam heraus, dass die anderen Fraktionen an dem Gesetzentwurf der LINKEN zwar alles Mögliche auszusetzen, selbst jedoch keine Alternative anzubieten hatten. Stattdessen möchte man lieber abwarten, was das Bundesjustizministerium sich einfallen lässt. Dessen letzte Urheberrechtsreform von 2008 lässt allerdings für einen etwaigen „Dritten Korb“ wenig Gutes erwarten.
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		<item>
		<title>Urheberrechtsfachgespräch: Audio online</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 09:00:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
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		<category><![CDATA[Fachgespräch]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir dokumentieren hier das am 10. Oktober 2011 von der Bundestagsfraktion DIE LINKE veranstaltete Fachgespräch zum “Urheberrecht im digitalen Zeitalter”. Eröffnung: Dr. Petra Sitte, MdB Keynote Matthias Spielkamp (Journalist, iRights.info) Panel Bildung und Wissenschaft  – Oliver Hinte (Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft), Dr. Arne Upmeier (TU Ilmenau, Leiter der Rechtskommission des dbv). Moderation: Dr. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir dokumentieren hier das am 10. Oktober 2011 von der Bundestagsfraktion DIE LINKE veranstaltete Fachgespräch zum “Urheberrecht im digitalen Zeitalter”.<span id="more-4001"></span></p>
<p><a href="http://medien.linksfraktion.de/audio/einfuehrung-petra.mp3" target="_blank">Eröffnung: Dr. Petra Sitte, MdB</a></p>
<p><a href="http://medien.linksfraktion.de/audio/keynote-spielkamp.mp3" target="_blank">Keynote Matthias Spielkamp</a> (Journalist, iRights.info)</p>
<p><a href="http://medien.linksfraktion.de/audio/panel-wissenschaft.mp3" target="_blank">Panel Bildung und Wissenschaft </a> – Oliver Hinte (Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft), Dr. Arne Upmeier (TU Ilmenau, Leiter der Rechtskommission des dbv). Moderation: Dr. Petra Sitte, MdB</p>
<p><em>Zusammenfassung:</em><br />
Das heutige Urheberrecht passe hinten und vorne nicht mehr, meint Arne Upmeier. Während es im analogen Bereich noch einen Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern gegeben habe, sei dieses Gleichgewicht im Bereich des Digitalen aus den Fugen geraten. Während man aus Büchern gegen eine Pauschalvergütung jederzeit kopieren konnte, sei es im Digitalzeitalter möglich geworden, jede einzelne Nutzung abzurechnen. Das sei eine gewaltige Verschiebung im Kräfteverhältnis. Im Analogzeitalter habe es gewissermaßen Open Access als allgemeine Praxis gegeben. Jetzt hingegen fänden sich Bibliotheken in der Situation wieder, Nutzern erklären zu müssen, dass sie bestimmte Bücher nicht besorgen könnten, weil es sich um E-Books handele, die nur käuflich zu haben seien.</p>
<p>Als gravierend sieht Upmeier auch das Problem der Verwaisten Werke an, die nicht im Netz verfügbar gemacht werden können, weil die Urheber nicht auffindbar sind. Er plädiert für einen vom Bibliotheksverband miterarbeiteten Vorschlag für eine gesetzliche Regelung. Anders, so Upmeier, verhalte es sich bei vergriffenen Werken. Hier seien die Urheber auffindbar, deshalb stelle sich die Frage der finanziellen Kompensation hier anders.</p>
<p>Die Forderungen des Aktionsbündnisses deckten sich im Wesentlichen mit denen der LINKEN, erklärt Oliver Hinte. Eine Schrankenregelung für verwaiste Werke sei einer Regelung im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eindeutig vorzuziehen. Upmeier stimmt dem zu, weist aber darauf hin, dass ohne eine Änderung auf EU-Ebene auch in Deutschland keine Schrankenregelung möglich sei.</p>
<p>Einigkeit besteht darüber, dass die im Urheberrecht für die Zwecke der Wissenschaft etablierten Ausnahmeregelungen unbedingt verlängert werden müssten. Nicht zuletzt angesichts steigender Studierendenzahlen sei das für die Hochschulen unabdingbar, meint Oliver Hinte. Und als Konsequenz aus der Tatsache, dass aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen digitale Leseplätze in Bibliotheken so gut wie nicht mehr möglich seien, fordert Upmeier ausdrücklich eine allgemeine Wissenschaftsschranke. Auch der Kopienversand werde kaum noch praktiziert, nachdem es zu viele urheberrechtliche Streitigkeiten um das Thema gegeben habe. Die Forderung nach einer Pauschalschranke sei als Hilferuf zu verstehen, die derzeitigen Regelungen zutiefst praxisfern. Armin Talke, Rechtsreferent der Stabi Berlin, bestätigt dies: Es bestehe bei den Nutzern eine große Unsicherheit im Umgang mit Rechtsnormen.</p>
<p>Ein weiteres großes Thema in der Wissenschaftswelt: die Diskussion um ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren. Angesichts im Wesentlichen durch die öffentliche Hand finanzierter Forschung müsse man eigentlich sogar eine Verpflichtung zur Zweitveröffentlichung fordern, meint Arne Upmeier. Es könne nicht angehen, dass Urheber siebzig Jahre über ihren Tod hinaus an einen Verlag gebunden seien, von dem sie sich schon zu Lebzeiten nicht mehr repräsentiert fühlten. Man müsse auf jeden Fall weg von den heutigen Knebelverträgen. Verleger sollten sich eher als Dienstleister der Autoren verstehen.</p>
<p><a href="http://medien.linksfraktion.de/audio/panel-kultur.mp3" target="_blank">Panel Kultur</a>  – Tim Renner (Produzent, Autor), Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke (HU Berlin), Dr. Olaf Zimmermann (Kulturrat), Cay Wesnigk (Filmemacher). Moderation: Herbert Behrens, MdB</p>
<p><em>Zusammenfassung:</em><br />
Der Begriff Geistiges Eigentum, mein Kulturratschef Olaf Zimmermann, sei überholt, man solle lieber vom Wert der Kreativität sprechen. Kreativschaffende sollten von ihrer Arbeit leben können, und zwar anständig.</p>
<p>Das findet auch Filmemacher Cay Wesnigk. Was Urheber bekommen, hätten sie sich hart erkämpfen müssen, meint er. Insofern sollten sich durchaus auch Bibliothekare dafür einsetzen, dass bei den Urhebern etwas ankomme, statt sich „neutral“ zu der Frage zu verhalten, wie das Geld, das von Bibliotheken an Verwertungsgesellschaften fließen solle, verteilt werden könne. Mit scharfer Kritik bedenkt Wesnigk die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ des Bundeswirtschaftsministeriums, bei der immer nur „die Urheberlein zum Kaffeetrinken eingeladen“ würden. Er fordere vor allem Verbesserungen beim Urhebervertragsrecht.</p>
<p>Urheberrechtler Artur Wandtke nutzte die Gelegenheit, seiner Unzufriedenheit über die Arbeit der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft Ausdruck zu verleihen, die nicht mehr den Urheber, sondern den Nutzer in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stelle. Gleichwohl äußert Wandtke Verständnis für Kritik am Begriff des „geistigen Eigentums“: Dieser sei tatsächlich irreführend, denn im Immaterialgüterrecht gehe es nicht um Eigentumsübertragung, vielmehr würden lediglich Nutzungsrechte an geistigen Werken eingeräumt.</p>
<p>Musikproduzent Tim Renner wies darauf hin, dass die Verbreitung künstlerischer Werke im Digitalzeitalter nicht mehr zu kontrollieren sei. Jeder, der popkulturell sozialisiert sei, habe schon mal versucht, die Grenze zwischen Konsument und Werk aufzureißen. Man solle diese Demokratisierung des Zugangs zu Kunst und Kultur nicht verteufeln, sondern begrüßen. Allerdings müsse dringend die Vergütungsfrage gelöst werden, wobei Renner auf eine marktwirtschaftliche Lösung setzen würde.</p>
<p>Knut Boeser vom Verband Deutscher Drehbuchautoren weist darauf hin, dass die Verhandlungen mit den Sender über eine „angemessene Vergütung“ mehr oder weniger zum Stillstand gekommen seien. Er fordert von der Politik dringend eine durchsetzungsfeste Ausgestaltung des Urhebervertragsrechts, die nunmehr seit zehn Jahren ausstehe.</p>
<p>Artur Wandke stimmt zu und ergänzt, Buyout-Verträge seien aus seiner Sicht schlichtweg unredlich, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die technische Entwicklung nicht zum Stillstand komme und ständig neue Nutzungsarten entstünden. Es müssten dringend mehr zwingende Regelungen ins Urhebervertragsrecht aufgenommen werden.</p>
<p>Olaf Zimmermann weist auf einen Strukturwandel in der Verwerterlandschaft hin: Während die Künstler mit Buchverlagen und Plattenlabels noch annähernd auf Augenhöhe hätten verhandeln können, kämen sie an die neuen Werknutzer wie Google oder Amazon gar nicht mehr heran. Man benötige daher dringend ein spezielles Urheberrecht für die digitale Welt. Allerdings müsse man dann zunächst den konkreten Regelungsbedarf genau analysieren.</p>
<p>Cay Wesnigk weist auf den Vorstoß der AG Dok hin, der darauf abzielt, einen Teil der zukünftigen Rundfunkabgabe so umzuwidmen, dass er der originären Produktion audiovisueller Inhalte für das Netz zugutekommt. FilmemacherInnen, die ihr Werk für eine begrenzte Zeit „frei“ im Netz zur Verfügung stellten, sollten sich um Förderung aus einem entsprechenden Topf bewerben können. Er bricht zudem eine Lanze für das Prinzip eines „digital rights fair trade“, worunter er versteht, dass mindestens 50% des vom Nutzer bezahlten Preises beim Urheber ankommen sollten.</p>
<p>Tim Renner weist abschließend darauf hin, wer schuld daran sei, dass die vielzitierten „neuen Geschäftsmodelle“ im Netz offenbar nicht funktionieren: die Kaufleute selbst, denen kollektivistisches Handeln grundsätzlich fremd sei. Renners Meinung nach müsste von der Politik Druck auf die Verwerter ausgeübt werden, sich zusammenzutun und gemeinsame One-Stop-Shops für digitale Kaufinhalte zu entwickeln.</p>
<p><a href="http://medien.linksfraktion.de/audio/panel-medien.mp3" target="_blank">Panel Medien/Journalismus </a> – Thierry Chervel (perlentaucher.de)*,Veronika Mirschel (dju), Matthias Spielkamp (Journalist). Moderation: Halina Wawzyniak, MdB</p>
<p><em>Zusammenfassung:</em><br />
David gegen Goliath: FAZ und Süddeutsche verklagen das Internetmagazin Perlentaucher, weil dieses ihre Rezensionen auf der Webseite in eigenen Worten zusammenfasst, ohne dafür Urheberrechtstantiemen zu zahlen. Zu Unrecht? Ist es wirklich eine großartige kreative Leistung, Zeitungsrezensionen in eigenen Worten zusammenzufassen? Das sei die falsche Frage, meint Journalist Matthias Spielkamp. Es komme vielmehr stets darauf an, eine Abwägung zu treffen: Wie weit soll der urheberrechtliche Schutz reichen?</p>
<p>Perlentaucher-Chef Thierry Chervel erläutert, es sei in dem Prozess um die Frage gegangen, ob Formulierungen wie „weltanschauliches Anliegen“ oder „langatmige Ausbreitung von Altbekanntem“ so künstlerisch seien, dass für ihre Verwendung Urheberrechtsgebühren hätten gezahlt werden müssen. Chervel hält das für ebenso falsch wie das von den Presseverlegern angestrebte Leistungsschutzrecht, das seines Erachtens darauf hinausläuft, Sprache zu monopolisieren. Dem pflichtet Matthias Spielkamp bei. Er weist zudem darauf hin, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger durchaus auch die Freiheit der Autoren beeinträchtigen könnte, ihre eigenen Texte zu verwerten.</p>
<p>Ver.di-Vertreterin Veronika Mirschel weist darauf hin, dass die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht von den Verlegern erhoben worden sei, nicht von den Gewerkschaften. Es habe aber die Notwendigkeit gegeben, den Gewerkschaften „ein Zuckerli“ in Form einer Beteiligung an den potenziellen Einnahmen anzubieten, da die Kanzlerin das Thema sonst sicher fallengelassen habe. Die von der Deutschen Journalistenunion mitausgehandelten Vergütungen für Tageszeitungsjournalisten bezeichnet Mirschel als „popeligst“, aber besser als früher. Das Urheberrechtspositionspapier der LINKEN gefällt ihr hingegen gar nicht: Die LINKE müsse dringend darüber nachdenken, ob sie professionelle kreative Arbeit durch bürgerschaftliches Engagement ersetzen wolle.</p>
<p><a href="http://medien.linksfraktion.de/audio/schlusswort-petra.mp3" target="_blank">Ausblick  – Dr. Petra Sitte, MdB</a></p>
<p>Mehr dazu auch <a href="http://www.linksfraktion.de/nachrichten/urheberrecht-neu-denken/" target="_blank">auf den Seiten der Linksfraktion</a>.
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		<title>IT-Experten fordern Disclosure-Pflichten für Unternehmen</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 16:09:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Enquete]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Cybercrime]]></category>
		<category><![CDATA[Cybersecurity]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehr IT-Sicherheit ist möglich, aber sie kostet Geld. Das sparen sich die Unternehmen gerne, so lange niemand davon erfährt, was bei ihnen in Sachen Sicherheit alles schiefgeht. Dies war eines von vielen interessanten Ergebnissen des öffentlichen Expertengesprächs zum Thema „Sicherheit im Netz“, das die im Rahmen der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ arbeitende Projektgruppe „Zugang, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr IT-Sicherheit ist möglich, aber sie kostet Geld. Das sparen sich die Unternehmen gerne, so lange niemand davon erfährt, was bei ihnen in Sachen Sicherheit alles schiefgeht. Dies war eines von vielen interessanten Ergebnissen des öffentlichen <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Zugang_Struktur_und_Sicherheit_im_Netz/PGZuStrSi_2011-11-07/PGZuStrSi_2011-11-07_Ankuendigung_Expertengespraech/index.jsp" target="_blank">Expertengesprächs</a> zum Thema „Sicherheit im Netz“, das die im Rahmen der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ arbeitende Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit“ gestern im Deutschen Bundestag veranstaltet hat. Sechs Experten diskutierten mit den Parlamentariern und Sachverständigen über angebliche und tatsächliche Bedrohungen für Bürger, Unternehmen und staatliche Einrichtungen im Internet.<span id="more-4128"></span></p>
<p><a href="http://cst.mi.fu-berlin.de/staff/schiller.htm" target="_blank">Jochen Schiller vom Institute of Computer Science der FU Berlin</a> wies darauf hin, dass die Fakten zum Thema IT-Sicherheit bekannt seien, aber nicht beherzigt würden. Dies untermauerte der von der LINKEN als Experte benannte <a href="http://de.linkedin.com/in/thsthsthsthsths" target="_blank">IT-Security Analyst Thorsten Schröder</a> mit Berichten aus seiner eigenen Erfahrung. Als externer IT-Sicherheitsprüfer finde er sich immer wieder in der Situation, seine Prüfergebnisse gegenüber den Unternehmen verteidigen zu müssen. Diese gäben Fehler oft nicht zu, sondern versuchten im Gegenteil, sie zu vertuschen. Teilweise seien den Verantwortlichen aber auch die Hände gebunden, weil Softwarehersteller mit dem Verlust der Produktgarantie drohten, falls Sicherheitspatches installiert würden. Dies sei ihm beispielsweise bei einem großen Energieversorger begegnet, erzählte Schröder. <a href="http://www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de/IT-Sicherheit/Navigation/Task-Force/steuerkreis,did=443224.html" target="_blank">Andreas Könen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik</a> plädierte in diesem Zusammenhang für eine bessere Ausbildung der IT-Sicherheitsbeauftragten. Schröder hielt dem entgegen, das Problem mit IT-Beauftragten, die im Unternehmen selbst arbeiten, sei eher, dass diese kein Geld hereinbrächten, das Unternehmen aber finanzielle Ressourcen kosteten. Insofern hätten sie strukturell einen schlechten Stand.</p>
<p>Diskutiert wurde, ob man Unternehmen Informationspflichten auferlegen, sie also verpflichten sollte, im Falle eines Problems mit der Datensicherheit die betroffenen Kunden unverzüglich zu informieren. <a href="http://www.rehmo.uni-passau.de/15/" target="_blank">Dirk Heckmann von der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik</a> befürwortete dies ausdrücklich. „Ich möchte mich nicht blamieren, weil das bei mir passiert ist“, dürfe nicht der einzige Grund sein, der gegen eine solche Regelung spreche. <a href="http://www.inf.fu-berlin.de/groups/ag-si/members/gaycken.html" target="_blank">Sicherheitsforscher Sandro Gaycken</a> von der FU Berlin pflichtete bei. Eine „Disclosure“-Pflicht sei das Einzige, wovor die Unternehmen wirklich Angst hätten, so Gaycken.</p>
<p>Offensichtlich wurde jedoch auch, dass man mit Informationspflichten allein nicht alle Probleme lösen kann. Mirko Manske vom <a href="http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/InternetKriminalitaet/internetKriminalitaet__node.html?__nnn=true" target="_blank">Bundeskriminalamt</a> wies darauf hin, dass viele Sicherheitsprobleme entstünden, weil Unternehmen Geld sparen wollten. So hätten die Banken das Onlinebanking nicht etwa eingeführt, weil es ein besonders sicheres System sei, sondern um Filialen schließen zu können. Es sei gut möglich, dass die öffentliche Verwaltung diesem Beispiel folgen und den Bürgerkontakt zunehmend auf unsichere Kanäle verlagern werde. Es sei auch schon vorgekommen, dass Kriminelle die per Elsterformular übermittelten Steuerdaten abgefangen hätten.</p>
<p>Kosteneinsparungen gingen stets zu Lasten der Sicherheit, bestätigte IT Security Analyst Schröder. Dies sei umso bedenklicher als die Kosten für die digitalen Angriffswerkzeuge immer geringer würden. Ein Gerät zum Abfangen von auf Handys verschickte mTANs sei heute für gerade mal 400 Euro zu haben.</p>
<p>Die Binsenweisheit, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben kann, erfuhr gegen Ende der Diskussion noch einmal eine ganz neue Dimension. Sicherheitsforscher Sandro Gaycken wies darauf hin, dass Kriminelle es zunehmend darauf anlegten, bereits die Entwicklungsabteilungen der Hard- und Softwarehersteller zu infiltrieren, um „früh in den Produkten drin zu sein“. Viele technische Verfahren seien schon deshalb nicht vertrauenswürdig, weil der Großteil der in Deutschland eingesetzten Hardware und Software aus den USA und aus China stamme. Die Integrität solcher Produkte sei für deutsche Nutzer letztlich nicht zu kontrollieren – in den USA sei die Beteiligung der Geheimdienste an der Entwicklung sogar gesetzlich legitimiert.</p>
<p>Angesichts der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit, die das Thema Cyberwar in den letzten Monaten erfahren hat, ist zu begrüßen, dass die gestrige Expertenrunde sich nicht auf die boulevardträchtigsten Themen eingeschossen, sondern fundiert und sachbezogen diskutiert hat. Ob die Politik die von den Experten aufgezeigten Lösungsansätze tatsächlich aufgreifen wird, bleibt jetzt abzuwarten.
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		<item>
		<title>Windkraft für Digitalien: Leserbrief an Dirk von Gehlen</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 14:24:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Koch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Parteien]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[GRÜNE]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Netzneutralität]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel, der sich mit den netzpolitischen Ergebnissen des Grünen-Parteitages vom Wochenende befasst. Dieser Artikel könnte den Eindruck erwecken, dass die Grünen die einzige Partei mit ausformulierten netzpolitischen Positionen sei. Das dem nicht so ist, haben Halina Wawzyniak und Petra Sitte in einem offenen Leserbrief an den Autor und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute erschien in der Süddeutschen Zeitung ein <a href="http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/533518">Artikel</a>, der sich mit den netzpolitischen Ergebnissen des Grünen-Parteitages vom Wochenende befasst. Dieser Artikel könnte den Eindruck erwecken, dass die Grünen die einzige Partei mit ausformulierten netzpolitischen Positionen sei. Das dem nicht so ist, haben Halina Wawzyniak und Petra Sitte in einem offenen Leserbrief an den Autor und die Süddeutsche Zeitung zum Ausdruck gebracht. Den Wortlaut des Leserbriefes möchten wir an dieser Stelle dokumentieren (aka unser LINKES <a href="http://szenesprachenwiki.de/definition/fimimi/">Mimimi</a> zum Thema):</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Offener Leserbrief zu ihrem Artikel „Benzin im digitalen Tank“ vom 29. November 2011</strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr von Gehlen,</p>
<p>in Ihrem Artikel „Benzin im digitalen Tank“ in der Süddeutschen Zeitung vom 29.11.2011 kommentieren Sie die netzpolitischen Beschlüsse der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.11. Dort schreiben Sie, die Grünen „stellen sie sich erneut an den Beginn einer Entwicklung, die heftige Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird.“ Den Beginn dieser netzpolitischen Entwicklung auf das vergangene Wochenende zu legen, wird wohl all denen nicht gerecht, die seit Jahren, auch bei den Grünen, Politik im und für das Netz betreiben. Dazu gehören ja nicht zuletzt Sie selbst, haben Sie doch beispielsweise mit „Mashup – Lob der Kopie“ einen wichtigen Beitrag in den netzpolitischen Diskurs eingebracht.<span id="more-4121"></span></p>
<p>Breite Öffentlichkeit erhielt Netzpolitik spätestens im Sommer 2009 bei der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz, mit dem die damalige Familienministerin Ursula „Zensursula“ von der Leyen eine Überwachungsinfrastruktur ins Netz einziehen wollte, um damit einen Mantel des Schweigens über online verbreitete Mißbrauchsdarstellungen von Kindern zu decken. Die Grünen haben sich damals, am Beginn, sehr zum Ärger ihrer eigenen Netzpolitiker_innen nicht einheitlich für ein freies Netz engagiert.</p>
<p>Auch in dem von Ihnen ausführlicher im Artikel behandelten Feld Urheberrecht ist die Behauptung, die Grünen stellten sich an den Beginn, etwas fragwürdig. Vielmehr gibt es in allen Parteien seit längerer Zeit Debatten und Auseinandersetzungen um eine Modernisierung des Urheberrechtes. Wir zitieren hierzu aus dem <a href="http://blog.wikimedia.de/2011/11/28/status-quo-vadis-die-reformdebatte-zum-urheberrecht/">Blog</a> der Wikimedia Deutschland, wo Jan Engelmann die Ergebnisse der grünen Bundesdelegiertenkonferenz wie folgt einordnet:</p>
<blockquote><p>„Nach den <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/bundestagsfraktion-die-linke-beschliest-antrag-auf-umfassende-modernisierung-des-urheberrechts/">Modernisierungsvorschlägen</a> der Partei DIE LINKE vor der Sommerpause gibt es nun auch eine ständige <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/">Web-Präsenz</a> der Union, wo ebenso eine faire Ausbalancierung der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern gefordert wird. Diese Trias angemessen zu berücksichtigen, hatte sich auch ein Leitantrag des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufgabe gemacht, der vergangenes Wochenende auf dem Kieler Parteitag mit einigen Veränderungen <a href="http://www.gruene-partei.de/cms/default/dokbin/397/397743.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.pdf">verabschiedet</a> wurde.“</p></blockquote>
<p>Weiter schreiben Sie, „als erste im Bundestag vertretene Partei bündeln die Grünen nun ihre Haltungen zu digitalen Fragen.“ Wenn es einen Wert an sich darstellt, ein einzelnes umfassendes Papier zu einem Thema zu beschließen, mag das so stimmen.</p>
<p>Unsere Partei hat bereits im Jahr 2008 den Beschluss <a href="http://www.die-linke.de/politik/analysen/herausforderungen_der_digitalen_welt_begegnen_grundlagen_fuer_eine_digitale_medienordnung_schaffen/">„Herausforderungen der digitalen Welt begegnen – Grundlagen für eine digitale Medienordnung schaffen“</a> gefasst<strong>.</strong>  Seitdem hat es eine kontinuierliche Politikentwicklung zu netzpolitischen Themen gegeben, die in eine zentrale Verankerung im neuen Parteiprogramm mündete. Die entsprechenden Kapitel sind:</p>
<p><a href="http://www.die-linke.de/partei/dokumente/programmderparteidielinke/iv2wiewollenwirentscheidendemokratisierungdergesellschaft/demokratieinderdigitalengesellschaft/">Demokratie in der digitalen Gesellschaft</a><a href="http://www.die-linke.de/partei/dokumente/programmderparteidielinke/iv2wiewollenwirentscheidendemokratisierungdergesellschaft/gleichheitundfreiheitimnetz/"><br />
Gleichheit und Freiheit im Netz</a><br />
<a href="http://www.die-linke.de/partei/dokumente/programmderparteidielinke/iv3wiewollenwirlernenundforschenfreierzugangzubildungundwissen/wissensproduktionundurheberrecht/">Wissensproduktion und Urheberrecht</a>.</p>
<p>Auch die LINKE spricht sich für die Netzneutralität aus, lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab und will den Datenschutz modernisieren. Auch wir wollen Whistleblower besser schützen, das Urheberrecht modernisieren und die Anonymität im Netz sichern. Eine Übersicht über die netzpolitischen Initiativen der LINKEN im Bundestag auf dem Stand vom September finden Sie hier: <a href="http://netzfueralle.blog.rosalux.de/materialien/">http://netzfueralle.blog.rosalux.de/materialien/</a> Seitdem sind weitere hinzugekommen. Offenbar ist es uns bis jetzt nicht gelungen, Ihnen unsere Positionen in dem Maße nahezubringen, wie es den Grünen gelingt. Vielleicht bietet sich aber demnächst einmal die Möglichkeit, das im direkten Gespräch nachzuholen.</p>
<p>In der Arbeit im Bundestag haben in den vergangenen Jahren mal die Grünen, mal die LINKE, aber auch SPD und mitunter gar die FDP zu diesen Punkten als erste Initiativen eingebracht. Aus eigenem Antrieb, aber durchaus auch angeregt durch die Piraten oder viele andere außerparlamentarisch aktive netzpolitische Gruppen.</p>
<p>Die Entwicklung ist im vollen Gange, den Beginn haben wir längst hinter uns. Dass die Grünen sich nach holprigem Start 2009 dem Thema immer beherzter annehmen, kann nicht schaden. Allein auf weiter Flur oder besonders weit vorne sind sie nicht. Im Gegenteil, es gibt eine breite Allianz links der Mitte, die mit den parteitypischen Schwerpunkten und Unterschieden letztlich gemeinsam für ein freies Netz, für freies Wissen und progressive Gesellschaftspolitik in der digitalisierten Welt kämpft.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p><strong>Halina Wawzyniak</strong> (netzpolitische Sprecherin und Obfrau der Fraktion DIE LINKE in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)</p>
<p><strong>Dr. Petra Sitte</strong> (technologiepolitische Sprecherin und Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)
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			</a>
		</div>
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		<title>Progressives Urheberrecht: Die Digitalisierung lässt die klaren Grenzen zwischen Produzenten und Konsumenten zunehmend verschwimmen (Teil 3 von 3)</title>
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		<comments>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/progressives-urheberrecht-die-digitalisierung-lasst-die-klaren-grenzen-zwischen-produzenten-und-konsumenten-zunehmend-verschwimmen-teil-3-von-3/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 26 Nov 2011 08:37:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[GRÜNE]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturflatrate]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Anlässlich der Debatten rund um progressive Reformvorschläge für das Urheberrecht auf der Bundesdeligiertenkonferenz der Grünen dokumentieren wir in drei Teilen die Position der LINKEN Bundestagsfraktion zum Urheberrecht. Teil 1: Einleitung, ein solidarischer Gesellschaftsvertrag Teil 2: Schutzfristen einschränken Die Digitalisierung lässt die klaren Grenzen zwischen Produzenten und Konsu- menten zunehmend verschwimmen Zum einen fällt jede Meinungsäußerung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Anlässlich der Debatten rund um progressive Reformvorschläge für das Urheberrecht auf der Bundesdeligiertenkonferenz der Grünen dokumentieren wir in drei Teilen die Position der LINKEN Bundestagsfraktion zum Urheberrecht.</p>
<p>Teil 1: <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/progressives-urheberrecht-ein-solidarischer-gesellschaftsvertrag-teil-1-von-3/">Einleitung, ein solidarischer Gesellschaftsvertrag</a><br />
Teil 2: <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/progressives-urheberrecht-schutzfristen-einschranken-teil-2-von-3/">Schutzfristen einschränken</a></em></p>
<p><strong>Die Digitalisierung lässt die klaren Grenzen zwischen Produzenten und Konsu- menten zunehmend verschwimmen</strong></p>
<p>Zum einen fällt jede Meinungsäußerung im Netz durch deren öffentlichen Charakter potentiell unter das Urheberrecht, da sie einer Publikation gleich kommt. Zum anderen wird ins Netz verlagerter privater Austausch zu öffentlichem Handeln, womit Ausnahmeregelungen wie die für die analoge Welt konzipierte Privatkopie in die Diskussion geraten. Zum dritten baut kreatives Schaffen heute mehr denn je auf der Nutzung vorgefundenen medialen Materials auf.<span id="more-4098"></span> Viele Kreative nutzen für ihre Arbeit zugleich Vorarbeiten. Auf diese Weise entstehen neue Werk- und Kunstformen – etwa Remixes oder Mashups. Eine restriktive Rechtsdurchsetzung oder gar eine weitere Verschärfung macht solche neuen Kulturformen und eine generelle Kultur des Austauschs unmöglich. Auch die Wissenschaft stellt ein besonders prägnantes Beispiel der gleichzeitigen Werknutzung und Produktion dar. Weiter steigt die Zahl derer, die kreative Werke auch ohne erwerbswirtschaftliche Interessen schaffen und publizieren, da auch die dafür nötigen Produktionsmittel durch die Digitalisierung einer breiteren Masse zur Verfügung stehen. Damit entsteht ein umfassender Sektor nichtgewerblicher Kultur- und Wissensproduktion – etwa in Wikis, Blogs, Foto- und Videoportalen. Im Rahmen von Common-based Peer Production (Allmendefertigung durch Gleichgesinnte) sind im Netz unzählige Kommunikationsnetzwerke entstanden, die in ihrem ganzen Reichtum aus dem kulturellen Leben nicht mehr wegzudenken sind.</p>
<p>Das geltende Urheberrecht ist auf diese neuen Formen partizipatorischer Kreativität breiter Bevölkerungsschichten jedoch nicht zugeschnitten. Es stammt aus Zeiten, in denen das Urheberrecht ein Spezialgebiet für professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie andere Kulturschaffende beziehungsweise ihre Vertragspartnerinnen und -partner war. Dennoch betrifft es heute nahezu jeden, der digitale Medien selbst nutzt. Wir brauchen deshalb ein neues Urheberrecht, das die kreative und häufig auch kritische Auseinandersetzung von Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem medial-kulturellen Umfeld fördert. </p>
<p>Die Potenziale der Digitalisierung bestehen in der Öffnung des Zugangs zu den Wissens- und Kulturgütern, der Vernetzung und Kommunikation und der emanzipatorischen Erweiterung der Möglichkeiten jedes Einzelnen selbst kreativ zu werden. Dies gilt für nicht-professionelle wie professionelle Kreative gleichermaßen. Diese Potenziale können ohne ein prinzipielles Umsteuern bei der Entwicklung des Urheberrechtes nicht nutzbar gemacht werden. Nicht die ständige Ausweitung des Schutzniveaus, die Repression gegen Nutzer und die dazu notwendige Überwachung des Internetverkehrs, sondern die Ausgestaltung des Urheberrechtes im Sinne einer angemessenen Schutzwirkung im Interesse der tatsächlichen Urheberinnen und Urheber sowie der Nutzerinnen und Nutzer muss das Ziel einer modernen Novellierung des Urheberrechts sein.</p>
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		<title>Progressives Urheberrecht: Schutzfristen einschränken (Teil 2 von 3)</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 13:57:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anlässlich der Debatten rund um progressive Reformvorschläge für das Urheberrecht auf der Bundesdeligiertenkonferenz der Grünen dokumentieren wir in drei Teilen die Position der LINKEN Bundestagsfraktion zum Urheberrecht. Teil 1: Einleitung, ein solidarischer Gesellschaftsvertrag Schutzfristen einschränken Ausschließlichkeitsrechte, die den Zugriff auf geschützte Werke reglementieren, können nach einer ersten Veröffentlichung schon immer nur durch die Kontrolle der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Anlässlich der Debatten rund um progressive Reformvorschläge für das Urheberrecht auf der Bundesdeligiertenkonferenz der Grünen dokumentieren wir in drei Teilen die Position der LINKEN Bundestagsfraktion zum Urheberrecht.</p>
<p>Teil 1: <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/progressives-urheberrecht-ein-solidarischer-gesellschaftsvertrag-teil-1-von-3/">Einleitung, ein solidarischer Gesellschaftsvertrag</a><br />
</em><br />
<strong>Schutzfristen einschränken</strong></p>
<p>Ausschließlichkeitsrechte, die den Zugriff auf geschützte Werke  reglementieren, können nach einer ersten Veröffentlichung schon immer nur durch die Kontrolle der Werkträger – Bücher, Zeitschriften, CDs – durchgesetzt werden. In Zeiten digitaler Verbreitungsformen wird auch die Kontrolle über den Werkträger schwieriger und könnte nur durch weitgehende Eingriffe in Nutzer- und Bürgerrechte durchgesetzt werden. Die Vorstöße dazu, etwa zur Einführung von Internetsperren, Kopierschutzmaßnahmen oder drakonischen Strafen, beeinträchtigen jedoch den libertären Charakter digitaler Medien und widersprechen grundlegenden Rechten der Informationsfreiheit. Sie helfen weder den Urheberinnen und Urhebern noch den Nutzerinnen und Nutzern kreativer Werke.<span id="more-4092"></span></p>
<p>Dazu ist unumstritten, dass der Bezug eines Werkes zur Urheberin oder zum Urheber mit der Zeit schwächer und das Werk immer mehr kulturelles Allgemeingut wird – insbesondere nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Das Ausschließlichkeitsrecht war deshalb immer zeitlich begrenzt. Bei der Formulierung eines zeitgemäßen Urheberrechts muss ausgehandelt werden, wie die Interessen der Urheberinnen und Urheber sowie der Allgemeinheit unter Berücksichtigung technischer Begebenheiten sinnvoll vermittelt werden können. Das Vergütungsrecht muss eine zentrale Rolle für den notwendigen Ausgleich zwischen Nutzer- und Urheberinteressen spielen. Ausgehend von der abnehmenden Bindung zwischen Werk und Urheberinnen und Urhebern sowie dem steigenden Allgemeininteresse an veröffentlichten Werken, sinkt mit der Zeit auch der Vergütungsanspruch. Auch dies ist heute bereits durch dessen zeitliche Begrenzung in geltendes Recht gegossen. Wenn nun die Durchsetzung der Ausschließlichkeitsrechte technisch schwieriger wird und gesellschaftlich in Teilen kritisch hinterfragt wird, kann die Stärkung des Vergütungsanspruches zu Beginn der Verwertung, diese Schwächung der Ausschließlichkeitsrechte in gewissem Maße ausgleichen. Im Zuge der Urheberrechtsreform sollte daher die Ermöglichung und die Förderung neuer Vergütungs- und Abrechungsmodelle vorangetrieben werden.</p>
<p>Die immer stärkere Ausdehnung der Schutzfristen, mit denen die Ausschließlichkeitsrechte durchgesetzt werden sollen, dient schon lange nicht mehr den Urheberinnen und Urhebern selbst und beschneidet Interessen und Rechte der Allgemeinheit in ungebührlichem Maße. Mittlerweile reichen diese Schutzfristen über eine ganze Generation nach dem Tod der Urheberinnen und Urheber hinaus. Schutzfristen sollten auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt werden, also den unmittelbaren Urheberinnen und Urhebern, nicht aber sekundären oder tertiären Nutznießerinnen und Nutznießern dienen.</p>
<p><em>Teil 3 (Samstag)</em>: Die Digitalisierung lässt die klaren Grenzen zwischen Produzenten und Konsu- menten zunehmend verschwimmen.</p>
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		<title>Progressives Urheberrecht: Ein solidarischer Gesellschaftsvertrag (Teil 1 von 3)</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 17:56:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DIE LINKE]]></category>
		<category><![CDATA[GRÜNE]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturflatrate]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf der morgen beginnenden Bundesdeligiertenkonferenz der Grünen steht ein Leitantrag zur Netzpolitik zur Debatte, der unter anderem einigermaßen progressive Forderungen bezüglich einer Urheberrechtsreform enthält, die seit Wochen durch grüne Kulturpolitker_innen und Musikindustrie-Lobby unter Beschuss stehen. Die LINKE Bundestagsfraktion hat bereits im Juli in einem Antrag an den Bundestag ihre Eckpunkte für ein progressives Urheberrecht vorgestellt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Auf der morgen beginnenden Bundesdeligiertenkonferenz der Grünen steht ein <a href="http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BDK_2011_Antraege/D-02__offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.pdf">Leitantrag</a> zur Netzpolitik zur Debatte, der unter anderem einigermaßen progressive Forderungen bezüglich einer Urheberrechtsreform enthält, die seit Wochen durch grüne Kulturpolitker_innen und Musikindustrie-Lobby <a href="http://www.linux-magazin.de/content/view/full/63755">unter Beschuss stehen</a>.</em></p>
<p>Die LINKE Bundestagsfraktion hat bereits im Juli in einem Antrag an den Bundestag ihre Eckpunkte für ein progressives Urheberrecht vorgestellt. Wir dokumentieren aus aktuellem Anlass heute, morgen und Samstag in drei Teilen den Feststellungsteil des Antrags, sowie die Initiativen der LINKEN Bundestagsfraktion zur Urheberrechtsreform und wünschen den progressiven Grünen alles Gute.<span id="more-4090"></span></p>
<p>LINKE INITIATIVEN (jeweils PDF):</p>
<ul>
<li>Antrag: <a href="http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/22800_1706341.pdf">Die Chancen der Digitalisierung erschließen &#8211; Urheberrecht umfassend modernisieren</a></li>
<li>Gesetzentwurf: <a href="http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/22950_1706483.pdf">Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen</a></li>
<li>Antrag: <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/2011-11-03-AN-LINKE-Open-Access.pdf">Open Access in der Wissenschaft unterstützen</a></li>
<li>Antrag: <a href="http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/21861_1705479.pdf">Wissenschaftliche Urheberinnen und Urheber stärken – unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht einführen</a></li>
<li>Antrag: <a href="http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/22481_1706096.pdf">Die Digitalisierung des kulturellen Erbes als gesamtstaatliche Aufgabe umsetzen</a></li>
<li>Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes: <a href="http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/20949_1704661.pdf">Digitalisierung vergriffener und verwaister Werke</a></li>
<li>Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes: <a href="http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/21162_1704876.pdf">Einbeziehung von Kindertagesbetreuungseinrichtungen in die Schrankenregelungen</a></li>
</ul>
<p><strong>Ein solidarischer Gesellschaftsvertrag</strong></p>
<p>Das geltende Urheberrecht stößt im Zeitalter der Digitalisierung an Grenzen. Den grundsätzlichen Anspruch, Kreativschaffende zu schützen und ihre Vergütung zu sichern, kann es immer weniger einlösen. Zudem wird es den veränderten technischen Gegebenheiten und Akteurskonstellationen einer digitalisierten Gesellschaft nicht mehr gerecht. Ein modernes Urheberrecht sollte sowohl die Urheberinnen und Urheber in ihren Ansprüchen gegenüber den Verwertern stärken als auch den Zugang zu Wissen und Information so regeln, dass dies zum größtmöglichen gesellschaftlichen Vorteil gereicht. Es ist deshalb umfassend reformbedürftig und muss zeitgemäß zwischen Urheber-, Nutzer- und Verwerterinteressen vermitteln. Urheberinnen und Urheber sowie Nutzerinnen und Nutzer sollten dabei soweit wie möglich in die Lage versetzt werden, ihre Interessen und Bedürfnisse eigenverantwortlich wahrzunehmen und miteinander Nutzungs- und Kommunikationsformen für kreative Werke auszuhandeln.</p>
<p>Es braucht einen solidarischen Gesellschaftsvertrag für die digitale Welt.</p>
<p>Der Versuch, die Regulierungsmodalitäten der analogen Welt auf die digitale zu übertragen, kann nicht gelingen. Der grundsätzliche Unterschied zwischen unendlich vervielfältigbaren Immaterialgütern (wie Dateien) und im Vergleich dazu nur begrenzt verfügbaren Sachgütern (wie Bücher, CDs) muss bei der Weiterentwicklung eines Urheberrechts, das im digitalen Raum funktionieren soll, stärker als bisher bedacht werden. Dass die Vervielfältigung und Verbreitung von Kultur- und Wissensgütern auf dem digitalen Wege durch Kopiervorgänge ohne Qualitätsverlust beim Werk und auf der Grundlage bestehender Hardware quasi kostenfrei erfolgt, bringt eine neue Qualität in die urheberrechtliche Debatte. Die weiter bestehenden Produktionskosten kreativer Werke können so immer schwieriger über den Verkauf von Werkstücken refinanziert werden. Besonders für die Rolle der Werkmittler, etwa Medienunternehmen, Labels, Verlage oder Handelsunternehmen, stellen diese Veränderungen eine Herausforderung dar.</p>
<p>Kreatives Schaffen, Wissensproduktion und Kunst leben von der Kommunikation, von der Inspiration und Interpretation. Werknutzung ist keine Gefahr für die Kreativen, sie ist zentrale Voraussetzung für die Verbreitung und Anerkennung von Kreativität. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts sollte einen Anreiz für kreative Leistungen schaffen.</p>
<p>Der Begriff „Geistiges Eigentum“ wird von vielen Künstlerinnen und Künstlern als Synonym für die ideelle und materielle Anerkennung ihrer persönlichen Leistung verstanden. Zugleich werden mit ihm Verbots- und Ausschlussrechte der Medienindustrie gegenüber Nutzerinnen und Nutzern begründet. In der Debatte um ein zukunftstaugliches Urheberrecht sollte deswegen der Begriff unter Beachtung seiner unterschiedlichen rechtlichen Bezugspunkte differenziert verwendet werden: diese bestehen im Wesentlichen in Persönlichkeits- und Verwertungsrechten.</p>
<p>Im Zuge der Industrialisierung des Kultur- und Medienbetriebes, damit einhergehenden Konzentrationen und veränderten Machtverhältnissen hat das Urheberrecht eine dominant verwertungsorientierte Komponente erhalten. Zuletzt hat der sogenannte Zweite Korb der Urheberrechtsnovellierung das Kräfteverhältnis weiter zu Ungunsten der Urheberinnen und Urheber verschoben.</p>
<p>Deshalb müssen die Urheberpersönlichkeitsrechte jetzt gegenüber den Verwertungsinteressen durchsetzungsstärker ausgestaltet werden. Dies gilt insbesondere für die Anerkennung der Urheberschaft und das Recht auf Namensnennung. Zugleich muss der Anspruch der Urheberinnen und Urheber auf eine angemessene Vergütung rechtlich gestärkt werden. Insbesondere ist das Urhebervertragsgesetz durchsetzungsfest zu gestalten.</p>
<p><em>Teil 2 (Freitag)</em>: Schutzfristen einschränken<br />
<em>Teil 3 (Samstag)</em>: Die Digitalisierung lässt die klaren Grenzen zwischen Produzenten und Konsu- menten zunehmend verschwimmen.
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		</div>
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