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	<title>IT News und Infos für Selbstständige | Freelancer Wissen</title>
	
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		<title>IDC: iOS und Android dominieren!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/FmmzkBMiKA0/idc-ios-und-android-dominieren-11985.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/idc-ios-und-android-dominieren-11985.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 May 2012 08:56:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Android]]></category>
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		<category><![CDATA[mobil]]></category>
		<category><![CDATA[OS]]></category>
		<category><![CDATA[Ranking]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Angaben der IDC kommen iOS und Android gemeinsam auf 82 Prozent weltweiten Marktanteil im Bereich Mobile-OS.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Vergleichsquartal aus dem Vorjahr lag der gemeinsame Wert noch bei 54,4 Prozent, woraus sich eine Steigerung von 27,6 Prozent ergibt. Android konnte entsprechend in Q1 2012 59 Prozent Marktanteil für sich verbuchen, iOS immerhin 23 Prozent. Im Zeitraum von Januar bis März 2012 wurden weltweit 152,3 Mio. <strong>Smartphones</strong> an den Kunden gebracht. Damit ergibt sich folgendes Ranking mobiler Betriebssysteme für das erste Quartal 2012 hinsichtlich Verkaufszahlen und Marktanteil:</p>
<ul>
<li><strong><span style="font-size: large;">1. </span>Android</strong> mit 89,9 Mio. Geräten und 59,0 Prozent Marktanteil</li>
<li><strong><span style="font-size: large;">2. </span>iOS</strong> mit 35,1 Mio. Geräten und 23,0 Prozent Marktanteil</li>
<li><strong><span style="font-size: large;">3. </span>Symbian</strong> mit 10,4 Mio. Geräten und 6,8 Prozent Marktanteil</li>
<li><strong><span style="font-size: large;">4. </span>Blackberry OS</strong> mit 9,7 Mio. Geräten und 6,4 Prozent Marktanteil</li>
<li><strong><span style="font-size: large;">5. </span>Linux</strong> mit 3,5 Mio. Geräten und 2,3 Prozent Marktanteil</li>
<li><strong><span style="font-size: large;">6. </span>Windows</strong> mit 3,3 Mio. Geräten und 2,2 Prozent Marktanteil</li>
</ul>
<p><a href="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoclick.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" target="_top"><br />
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(Quelle: <a href="http://www.zdnet.de/news/41562468/idc-android-und-ios-beherrschen-82-prozent-des-smartphonemarkts.htm" title="www.zdnet.de" target="_blank" class="liexternal">www.zdnet.de</a>)</p>
<p>(Bild: © Mimi Potter &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/projektboerse/747-telekommunikation--mobilsysteme.html" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;Telekommunikation &amp; Mobilsysteme&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/FmmzkBMiKA0" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>HP: Multi-Drucker für unterwegs!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/sWZdicCTUdA/hp-multi-drucker-fur-unterwegs-11981.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/hp-multi-drucker-fur-unterwegs-11981.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 May 2012 07:05:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[akku]]></category>
		<category><![CDATA[Drucker]]></category>
		<category><![CDATA[HP]]></category>
		<category><![CDATA[Kopieren]]></category>
		<category><![CDATA[mobil]]></category>
		<category><![CDATA[Scan]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Officejet 150 Mobile All-in-One aus dem Hause HP erlaubt ab Juli 2012 das Drucken, Scannen und Kopieren dank Akku auch unterwegs.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Akkuladung reicht dem <strong>Tintenstrahldrucker</strong> aus, um bis zu 500 Seiten auszudrucken, so <a href="http://www.hp.com/hpinfo/newsroom/press_kits/2012/ppsinfluencersummit2012/OfficeJet150Mobile_R2.pdf" title="www.hp.com" target="_blank" class="lipdf">HPs Herstellerangaben</a>. Dabei lassen sich max. 22 Seiten schwarz-weiß und max. 18 Seiten in Farbe pro Minute erstellen. Mit dem Computer kann der mobile Drucker entweder per USB 2.0 oder via Bluetooth verbunden werden. Seine Ausmaße von 350mm x 171mm x 90mm und sein Gewicht von 3,1kg (mit Akku, ohne Akku 2,9kg) machen ihn zu einem kompakten und praktischen, wenn auch nicht federleichten Begleiter.</p>
<p>Bedient wird der Officejet 150 Mobile über einen 2,36-Zoll großen <strong>Touchscreen</strong>. Scans können nicht nur auf Rechnern sondern auch auf USB-Speichergeräten sowie SD-Karten abgelegt werden. Eine „Send to E-Mail“-Option gibt es nicht. Druckpatronen kosten in schwarz rund 24,00 Euro (ca. 450 Seiten), dreifarbig etwa 38,00 Euro (ca. 560 Seiten). Bei seinem Erscheinen im Juli dieses Jahres soll er zu einem Preis von etwa 400,00 Euro erhältlich sein.<br />
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(Quelle: <a href="http://www.golem.de/news/hp-akku-multifunktionsgeraet-zum-mitnehmen-1205-92060.html" title="www.golem.de" target="_blank" class="liexternal">www.golem.de</a>)</p>
<p>(Bild: © Hewlett Packard)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/projektboerse/745-system-administration.html" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;System-Administration&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/sWZdicCTUdA" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Yahoo bringt eigenen Browser Axis!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/7O7v1-Ql408/yahoo-bringt-eigenen-browser-axis-11975.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/yahoo-bringt-eigenen-browser-axis-11975.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 May 2012 07:53:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Axis]]></category>
		<category><![CDATA[Browser]]></category>
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		<category><![CDATA[IOS]]></category>
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		<category><![CDATA[Yahoo]]></category>

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		<description><![CDATA[Axis, in dem Yahoos Suche eine zentrale Rolle spielt, gibt es sowohl in mobiler Ausführung für iOS als auch als Plug-in für Desktop-Browser.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da <strong>Axis</strong> keine eigene Browser-Engine verwendet, sondern als Plug-In für IE, Firefox und Safari vorliegt, stellt es eher eine Browser-Ergänzung dar. Besonders mit seiner Benutzeroberfläche, dem Design und der Yahoo-Suche will Axis sich von den konkurrierenden Browsern abheben. URLs und Suchanfragen werden in dasselbe Feld eingegeben, schon während des Eintippens werden unter dem Eingabebereich Ergebnisse und kompakte Vorschaubilder angezeigt.</p>
<p>Das Eingabefeld befindet sich für die iOS-Variante in der Ecke oben links, im Browser-Plug-in links unten. Smart: Axis sorgt für eine geräteübergreifende <strong>Synchronisation</strong>, so dass Surfen und Suche unterbrochen und an anderen Geräten wieder aufgenommen werden können. Zudem wird eine browserübergreifende Synchronisation möglich. Axis steht unter <a href="http://axis.yahoo.com/" title="axis.yahoo.com" target="_blank" class="liexternal">axis.yahoo.com</a> zur Verfügung.<br />
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(Quelle: <a href="http://www.golem.de/news/axis-yahoo-veroeffentlicht-eigenen-browser-1205-92023.html" title="www.golem.de" target="_blank" class="liexternal">www.golem.de</a>)</p>
<p>(Bild: © krizz7 &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/index.php?area=pb&amp;category=746" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;Web&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/7O7v1-Ql408" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Gerichtlicher Mahnantrag online!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/tQlUt-Q7Yng/gerichtlicher-mahnantrag-online-11957.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/rechtsfragen-gesetze/gerichtlicher-mahnantrag-online-11957.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 May 2012 06:55:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freelancer Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Projektmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Freelancer]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freelancerwissen.de/?p=11957</guid>
		<description><![CDATA[Machen die Umstände ein gerichtliches Mahnverfahren unumgänglich, kann man dieses online in die Wege leiten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens:</h2>
<p>Bei manchen Kunden helfen weder freundliche Nachfragen oder wohlwollendes Entgegenkommen, noch strenge Worte oder gar Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen. Zwar bewegt so manchen säumigen Auftraggeber ein anwaltliches Schreiben dazu, seinen <strong>offenen Verbindlichkeiten</strong> doch noch nachzukommen, aber in einigen Fällen bringt auch dieses Mittel keinen Erfolg. Dann bleibt dem Freelancer letztlich nur das Anstrengen eines gerichtlichen Mahnverfahrens, um an sein Geld für die erbrachten Leistungen zu kommen.</p>
<p>Über die amtliche Website <a href="http://www.mahngerichte.de/" title="www.mahngerichte.de" target="_blank" class="liexternal">www.mahngerichte.de</a> lassen sich schnell die wichtigsten Informationen und Formalitäten zum Ablauf eines solchen <strong>gerichtlichen Mahnverfahrens</strong> ermitteln. Aus den folgenden Schritten bzw. Handlungen setzt es sich im Allgemeinen zusammen, wobei situationsabhängig nicht alle genannten Aspekte eintreten müssen:</p>
<ul>
<li><strong>Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids:</strong> Hierdurch wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Prinzipiell ist das Ausfüllen des Mahnantrags ohne anwaltliche Hilfe möglich, bei Unklarheiten oder um sich sicherer zu fühlen, ist es jedoch sinnvoll, einen Anwalt um Rat zu fragen. In den Antrag (Vordruck oder online) sind u.a. genaue Angaben zu Antragssteller, Antragsgegner sowie Art und Höhe der Forderung einzutragen.<strong></strong></li>
<li><strong>Monierung im Falle von Fehlern:</strong> Im Falle von Fehlern moniert das zuständige Gericht den Antrag und übersendet dem Antragssteller auf dem Postweg den Antrag samt Beanstandungen, auf welche der Antragssteller antworten kann.<strong></strong></li>
<li><strong>Zahlungsaufforderung an Antragsgegner (Mahnbescheid):</strong> Ist der Antrag korrekt bzw. sind etwaige Fehler behoben, wird der Mahnbescheid erteilt und direkt dem Antragsgegner auf dem Postweg zugestellt. Darin sorgt eine Aufstellung sämtlicher Forderungen, Kostenbeträge und Zinsen dafür, dass der Antragsgegner auf einen Blick sieht, wie viel er bezahlen muss. Der Antragssteller erhält lediglich eine Benachrichtigung über den Erlass des Bescheids sowie eine Rechnung über die Kosten des Mahnverfahrens. Diese muss er vorstrecken.<strong></strong></li>
<li><strong>Antragsgegner verzogen – Antrag auf Neuzustellung:</strong> Falls der Bescheid dem Schuldner nicht übergeben werden konnte, erhält der Antragssteller hierüber eine Nachricht samt Antrag auf Neuzustellung. Die Adresse des Gegners wird ermittelt, so dass es zu einem erneuten Zustellversuch kommt. Erhält der Schuldner den Bescheid, erkennt ihn an und zahlt, ist damit das Verfahren beendet.<strong></strong></li>
<li><strong>Widerspruch bei Nichtanerkennung:</strong> Hat der Antragsgegner den Bescheid erhalten, hat er zwei Wochen Zeit, auf diesen zu reagieren (Anerkennung, Widerspruch, Teilwiderspruch). Im Falle eines umfassenden Widerspruchs endet das Mahnverfahren und ein Zivilprozess wird nötig, wenn der Antragssteller seine Interessen weiter verfolgen will. Eine Abgabe an das Prozess-Gericht erfolgt jedoch erst nach Zahlung der weiteren Verfahrenskosten.<strong></strong></li>
<li><strong>Nach zwei Wochen keine Zahlung – Antrag auf Vollstreckungsbescheid:</strong> Sollte der Antragsgegner nach Verstreichen der zwei Wochen weder Widerspruch eingelegt noch eine vollständige Zahlung des gemahnten Betrages getätigt haben, kann ein Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid gestellt werden. Ein entsprechendes Formular geht dem Antragssteller zusammen mit der Mitteilung über die Zustellung des Mahnbescheids zu. Hierbei ist unbedingt die <strong>Frist</strong> von zwei Wochen nach Zugang des Mahnbescheids zu beachten, im Falle von Samstagen, Sonn- und Feiertagen verlängert sich diese entsprechend. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Gegner sind hierbei unbedingt anzugeben. Der Erlass des Vollstreckungsbescheids kann entweder dem Antragssteller zugesandt werden, so dass dieser ihn auf eigene Kosten und Verantwortung weiterleiten muss, oder durch das Gericht direkt an den Schuldner übermittelt werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen anzuraten.<strong></strong></li>
<li><strong>Ziel &#8211; Erteilung des Vollstreckungsbescheids:</strong> Im Vollstreckungsbescheid werden sämtliche Anschriften und Forderungen nochmals zusammengefasst. Auch hier kann der Antragsgegner binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen bzw. auf den Erlass reagieren. Im Falle eines Einspruchs wird das Verfahren automatisch an ein Prozessgericht abgegeben.<strong></strong></li>
<li><strong>Antragsgegner (später) verzogen – Antrag auf Neuzustellung:</strong> In solch einem Fall erhält der Antragssteller sowohl eine Nichtzustellungsmeldung der Post, in der die Gründe für die Unzustellbarkeit angeben werden, als auch einen Antrag auf Neuzustellung.<strong></strong></li>
<li><strong>Zwangsvollstreckung nach Abschluss des Mahnverfahrens:</strong> Sobald dem Antragssteller die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids übersandt wird, endet die Zuständigkeit des Mahngerichts und geht an das jeweilige Vollstreckungsgericht (i.d.R. Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners) über. Dieses wird im Regelfall im ersten Schritt einen Gerichtsvollzieher beauftragen und benötigt immer das Original des Vollstreckungsbescheids.</li>
</ul>
<h2>Mahnverfahren online beantragen!</h2>
<p>Hierfür kann indirekt über die offizielle Website der Mahngerichte oder direkt auf <a href="https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3013281-1337840944246&amp;Command=start" title="www.online-mahnantrag.de" target="_blank" class="liexternal">www.online-mahnantrag.de</a> zugegriffen werden. Notwendige <strong>Voraussetzungen</strong> für die Nutzung sind:</p>
<ul>
<li>Mindestens Internet Explorer 5.0 samt aktiviertem Javascrip &amp; Cookies</li>
<li>Installiertes „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (<a href="http://www.egvp.de/" title="www.egvp.de" target="_blank" class="liexternal">EGVP</a>)</li>
<li>EGVP-unterstützte Signaturkarte &amp; Kartenlesegerät</li>
<li>Adobe Reader, Drucker, weißes Papier (für den Barcode-Ausdruck)</li>
</ul>
<p>Grundsätzlich ist das Online-Verfahren für <strong>32-Bit-Betriebssysteme</strong> und alle gängigen Browser geeignet, allerdings kann hierfür keine Garantie gegeben werden. Ein Hilfe-Button sorgt für Unterstützung beim Ausfüllen Online-Antragsformulars, indem Beispiele und Erklärungen geliefert werden.</p>
<h2>Die einzelnen Schritte des Online-Antrags:</h2>
<p>Zu Beginn ist das Bundesland auszuwählen, in dem der Antragssteller seinen Wohnsitz hat. Anschließend sind der Antragssteller sowie Prozessbevollmächtigte, Rechtsbeistände, Rechtsform etc. festzulegen. Hinzu kommt schließlich die Auswahl des Antragsgegners, was auch Angaben zu dessen Rechtsform usw. einschließt. In einem nächsten Schritt werden <strong>Hauptforderung</strong> und Zinsen erfasst. Katalogisierbarer Anspruch sowie Zinsen, Auslagen und Nebenforderungen kommen hinzu. Außerdem sind die Auslagen des Antragsstellers im direkten Zusammenhang mit dem Verfahren anzugeben.</p>
<p>Nach der Angabe der Bankverbindung des Antragsstellers lassen sich sämtliche eingegebenen Daten nochmals in einem Überblick einsehen. Anschließend lässt sich ein <strong>Barcode-Ausdruck</strong> erstellen, der dann per Post verschickt wird. Entscheidet man sich für diese Variante, sollte man es vermeiden, den Antrag zusätzlich noch via Internet zu versenden, da hieraus Mehrkosten entstehen. Entsprechend der oben dargestellten Schritte nimmt das Mahnverfahren seinen Lauf.<br />
<a href="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoclick.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" target="_top"><br />
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(Quelle: <a href="http://www.mahngerichte.de/" title="www.mahngerichte.de" target="_blank" class="liexternal">www.mahngerichte.de</a>)</p>
<p>(Bild: © Fineas &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/index.php?area=pb&amp;category=750" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;Ingenieurwesen&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/tQlUt-Q7Yng" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.freelancerwissen.de/rechtsfragen-gesetze/gerichtlicher-mahnantrag-online-11957.html/feed</wfw:commentRss>
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		<item>
		<title>Facebook: Bisher kein Börsenerfolg!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/MtM8M2y6IhY/facebook-bisher-kein-borsenerfolg-11951.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/facebook-bisher-kein-borsenerfolg-11951.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 May 2012 06:00:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Anleger]]></category>
		<category><![CDATA[Börse]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Klage]]></category>
		<category><![CDATA[Verlust]]></category>
		<category><![CDATA[Vorwürfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freelancerwissen.de/?p=11951</guid>
		<description><![CDATA[Der Kurs der Facebook-Papiere sank gestern kurzzeitig sogar auf unter 32 US-Dollar. Nun zieht ein erster Anleger vor Gericht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Facebook verdiente durch den Börsengang 16 Mrd. US-Dollar, allerdings hat der klagende Anleger bis Dienstagabend bereits 18 Prozent seiner Anlagesumme verloren. Seine Anwälte lasten dem sozialen Netzwerk und den verantwortlichen Banken <strong>Nachlässigkeit</strong> bei der Erstellung der Börsenunterlagen sowie das Verschweigen relevanter Informationen über die Prognosen des gesamten Geschäfts an. Schadenersatz für alle Geschädigten lautet die Forderung der Anwälte, so dass mit dem Anstreben einer Sammelklage zu rechnen sein dürfte.</p>
<p>Noch unmittelbar vor dem Start des IPO sollen beteiligte Banken laut Wall Street Journal ihre <strong>Gewinnprognosen</strong> herabgesetzt haben, was sie allerdings nur wenigen ausgewählten Anlegern mitgeteilt hätten. Zu den beschuldigten Institutionen zählen u.a. Morgan Stanley und Goldman Sachs. Darüber hinaus, so das Blog Business Insider, hätten die Banken den entsprechenden Hinweis sogar von einem Facebook-Manager erhalten.</p>
<p>Neben den schwerwiegenden Vorwürfen, die den derzeit desaströsen Börsenstart Facebooks zusätzlich überschatten, hat Facebook sich außer der jüngsten Klage eines Anlegers einer Sammelklage zu stellen. In dieser wird Facebook beschuldigt, das Surfverhalten seiner User auch noch nach deren Ausloggen aufzuzeichnen. Immerhin einen kleinen Teilerfolg konnte das soziale Netzwerk inzwischen verbuchen: Im Verfahren um eine weitere Sammelklage von Facebook-Nutzern zu den <strong>Sponsored Stories</strong>, konnte ein Vergleich ausgehandelt werden. Nach Like-Angaben waren hierbei ohne Genehmigung Nutzer in bezahlten Firmenwerbungen angezeigt worden.<br />
<a href="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoclick.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" target="_top"><br />
<img src="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoscript.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" alt="Hier klicken!" width="468" height="60" border="0" /></a><br />
(Quelle: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebooks-Boersengang-Anleger-zieht-vor-Gericht-1582572.html" title="www.heise.de" target="_blank" class="liexternal">www.heise.de</a>)</p>
<p>(Bild: © Franz Pfluegl &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/projektboerse/751-managementberatung.html" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;Managementberatung&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>BITKOM: ELSTER auf dem Vormarsch!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/d7XwYTi0YNE/bitkom-elster-auf-dem-vormarsch-11942.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/bitkom-elster-auf-dem-vormarsch-11942.html#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 09:37:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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		<category><![CDATA[Tipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freelancerwissen.de/?p=11942</guid>
		<description><![CDATA[2011 verzeichneten die Finanzämter 9,5 Mio. elektronische Steuererklärungen und damit einen Anstieg von 10 Prozent zum Vorjahr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch für das laufende Jahr rechnet der BITKOM mit einer rasanten Zunahme, die vor allem darauf zurückzuführen sei, dass ab Veranlagungsjahr 2011 u.a. für Freiberufler und Gewerbetreibende die <strong>elektronische Einreichung</strong> der Einkommenssteuererklärung verbindlich vorgeschrieben ist. Die reguläre Abgabefrist endet zum 31.05.2012, allerdings wird diese um sieben Monate verlängert, falls ein Steuerberater beauftragt worden ist.</p>
<h2>Vorteile des ELSTER-Verfahrens:</h2>
<ul>
<li>Plausibilitätsprüfung der Angaben</li>
<li>Proberechnung der Steuererstattung bzw. Nachzahlung</li>
<li>Kurze Wartezeit für Steuerbescheid</li>
</ul>
<h2>BITKOM-Tipps zur elektronischen Steuererklärung:</h2>
<ul>
<ul>
<li><strong>ELSTERFormular</strong>: Das Programm steht online auf <a href="https://www.elster.de/" title="www.elster.de" target="_blank" class="liexternal">www.elster.de</a> zum Download bereit oder ist auf CD-Rom in den Finanzämtern zu haben. Um für mögliche Änderungen im Steuerrecht und gegen technische Probleme bei der Datenübertragung gerüstet zu sein, sollte möglichst immer die aktuellste Version eingesetzt werden.</li>
<li><strong>Anforderungen</strong>: Neben 250 MB freiem Speicher sowie 512 MB Arbeitsspeicher zählen eine Leistung von 500 MHz und ein möglichst schneller Internetzugang zu den Mindestvoraussetzungen. Windows XP, Vista und Windows 7 werden unterstützt, für Mac OS X ist die Software MS Virtual PC notwendig.</li>
<li><strong>Ausfüllen des Formulars</strong>: Das Programm weist auf fehlende Angaben hin und liefert Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Felder. Eine Steuerberatung (Spartipps etc.) bietet die Software nicht. Ein Manko: Nach dem Ausdrucken werden die eingesetzten Daten in einer anderen Formatierung als während der Eingabe angezeigt, so dass es zu Problemen bei der eigenen Überprüfung kommen kann. Belege (Spenden etc.) sollten für etwaige Prüfungen durch das Finanzamt aufbewahrt werden.</li>
<li><strong>Sicherheit</strong>: Die eingegebenen Daten werden durch die ELSTER-Software verschlüsselt und mittels einer gesicherten Verbindung übertragen. Der Antragsteller authentifiziert sich entweder, indem er den Ausdruck seiner komprimierten Steuererklärung unterschrieben per Post an das Finanzamt schickt, oder indem er sich via elektronisches Zertifikat (erhältlich unter <a href="https://www.elster.de/eon_home.php" title="www.elster.de" target="_blank" class="liexternal">ElsterOnline</a>) ausweist. Dazu müssen lediglich persönliche Daten und Steuernummer angegeben werden.</li>
</ul>
</ul>
<p><a href="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoclick.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" target="_top"><br />
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(Quelle: <a href="http://www.bitkom.org/de/presse/8477_72286.aspx" title="www.bitkom.org" target="_blank" class="liexternal">www.bitkom.org</a>)</p>
<p>(Bild: © Vangelis Thomaidis &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/projektboerse/749-it-beratung.html" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;IT Beratung&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/d7XwYTi0YNE" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/bitkom-elster-auf-dem-vormarsch-11942.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
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		<item>
		<title>Android-Apps im Browser testen!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/0-T-Y7BouKI/android-apps-im-browser-testen-11933.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/android-apps-im-browser-testen-11933.html#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 07:45:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
		<category><![CDATA[Android]]></category>
		<category><![CDATA[Apps]]></category>
		<category><![CDATA[AppStore]]></category>
		<category><![CDATA[Test Drive]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freelancerwissen.de/?p=11933</guid>
		<description><![CDATA[Mit der Beta von Amazons „Test Drive“ können Kunden Apps vor dem Kauf auch im mobilen Browser testen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dies gilt auch für Spiele. Aktuell steht die Funktion für über 5000 Apps aus dem Amazon Appstore zur Verfügung, Tendenz steigend. Allerdings ist <strong>Test Drive</strong> bislang lediglich mit denjenigen Anwendungen kompatibel, die mit Eingaben per Touchscreen oder Accelerometer funktionieren. Im Falle von Apps, die beispielsweise auf JNI (Java Native Interface), Multi-Touch, Kamera oder NFC setzen, muss man (noch) auf Test Drive verzichten.</p>
<p>Amazon hatte Test Drive für Computer bereits vor gut einem Jahr an den Start geschickt. Inzwischen hat der Online-Händler dieses Feature auch auf Android-Smartphones ausgeweitet.<strong> Amazon</strong> prüft von Entwicklern eingereichte Apps auf ihre Kompatibilität zu Test Drive automatisch. Kunden können per Klick auf den Test Drive-Button die „Probefahrt“ der Apps starten, Voraussetzung ist ein Update des Amazon Appstores für Android auf <a href="http://www.amazon.com/gp/feature.html/ref=amb_link_363093842_2?ie=UTF8&amp;docId=1000626391&amp;pf_rd_m=ATVPDKIKX0DER&amp;pf_rd_s=right-1&amp;pf_rd_r=1NBKN9E40PXXY82DKB8T&amp;pf_rd_t=101&amp;pf_rd_p=1369091422&amp;pf_rd_i=2350149011" title="www.amazon.com" target="_blank" class="liexternal">Version 2.6.53</a> oder höher. Test Drive steht noch nicht für alle Smartphone-Modelle bereit, die Zahl der Geräte soll jedoch in den kommenden Monaten ausgebaut werden.<br />
<a href="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoclick.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" target="_top"><br />
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(Quelle: <a href="http://www.amazonappstoredev.com/2012/05/test-drive-begins-beta-rollout-on-android-phones.html" title="www.amazon.com" target="_blank" class="liexternal">www.amazon.com</a>)</p>
<p>(Bild: © vege &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/projektboerse/744-software-entwicklung.html" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;Software-Entwicklung&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/0-T-Y7BouKI" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/android-apps-im-browser-testen-11933.html/feed</wfw:commentRss>
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		<feedburner:origLink>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/android-apps-im-browser-testen-11933.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Team-Erfolg International! (Teil 2)</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/oinXgu-WyZU/team-erfolg-international-teil-2-11924.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/freelancer-wissen/team-erfolg-international-teil-2-11924.html#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 06:41:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ernesto Laraia</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freelancer Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing & Vertrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Projektmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[international]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Sprache]]></category>
		<category><![CDATA[Team]]></category>
		<category><![CDATA[Training]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freelancerwissen.de/?p=11924</guid>
		<description><![CDATA[Um multinationale Teams zu schulen und mit ihnen arbeiten zu können, muss interkulturelle Kompetenz erworben werden, die mehr als nur Sprache umfasst.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Intercultural Awareness ist nötig!</h2>
<p>Manch Trainer erwidert zwar auf die Frage, ob er auch in englischer oder französischer Sprache trainieren könne: „Das habe ich zwar noch nie getan. Ich traue mir das aber zu.“ Wirklich multinationale Teams trainieren, das können die Betreffenden aber selten. Denn für das reine Vermitteln von <strong>Fach- und Produktwissen</strong> genügt es zwar meist, wenn sich ein Trainer während seiner Schulzeit und auf Reisen fundierte Fremdsprachenkenntnisse angeeignet hat.</p>
<p>Doch schon, wenn es um das Anwenden des Produktwissens geht, ist mehr Kompetenz gefragt. Denn dann werden auch <strong>Einstellungs- und Verhaltensfragen</strong> angesprochen, und um diese zu bearbeiten, benötigen Trainer eine „Intercultural Awareness“.</p>
<p>Unter diesem Begriff fassen Experten ein Bündel von Fähigkeiten zusammen. Hierzu zählt das Bewusstsein, dass Personen aus verschiedenen Kulturkreisen in denselben Situationen unterschiedliche Verhaltensmuster zeigen. Dieses Wissen haben noch relativ viele Trainer. Weit weniger ausgeprägt ist aber das Bewusstsein, dass diese Verhaltensmuster Ausdruck von Einstellungen und Werthaltungen sind, die für die Gesellschaft, in der die Person lebt, konstituierend sind. Welche Einstellungen und Werthaltungen dies sind, erfahren Fremde oft erst, wenn sie in die betreffende <strong>Kultur</strong> eintauchen und mit deren Mitgliedern zusammen leben und arbeiten.</p>
<h2>Nichts für Schreibtischhengste!</h2>
<p>Die für das Trainieren multinationaler Teams erforderliche Kompetenz kann ein Trainer nicht am Schreibtisch erwerben. Hierfür muss er einige Zeit im <strong>Ausland</strong> gelebt (und gearbeitet) haben. Sonst nimmt er die Unterschiede im Verhalten zwar wahr, er kann sie aber nicht interpretieren.</p>
<p>Deshalb fällt es ihm in multinationalen Trainings zum Beispiel schwer, mit den Teilnehmern zu analysieren, warum bei der Zusammenarbeit die <strong>Kommunikation</strong> nicht funktioniert – auch weil der Trainer die kulturellen Wurzeln seines eigenen Verhaltens nicht kennt. Deshalb kann er auch das Verhalten von Personen mit einem anderen kulturellen Background nicht angemessen interpretieren.</p>
<h2>Personalabteilungen agieren meist noch national!</h2>
<p>Diese Kompetenz fehlt auch den Personalentwicklungsabteilungen vieler deutscher Unternehmen. Ihre „multikulturelle Kompetenz“ ist oft geringer ausgeprägt als die der <strong>Fachabteilungen</strong>. Denn im Gegensatz zu ihren Kollegen in den Marketing-, Einkaufs- und Forschungsabteilungen sind die firmeninternen Personalentwickler nicht gezwungen, Tag für Tag mit ausländischen Kollegen oder Lieferanten zu kommunizieren. Ihnen fehlen solche Arbeitszusammenhänge, weil die Personalarbeit in vielen Konzernen noch weitgehend national strukturiert ist. Entsprechend vorsichtig nähern sich die Personaler meist dem Thema internationale oder multinationale Personalentwicklung.</p>
<p>Zu Recht! Denn die „deutsche“ Führungskultur eines Unternehmens kann man nicht eins zu eins auf die ausländischen Töchter übertragen, weil sie viele kulturell bedingte Elemente enthält. Dies beginnt bei der Personalführung, setzt sich bei der Zusammenarbeit fort und endet damit, wie Mitarbeiter für (nicht) erbrachte Leistungen gelobt und getadelt werden. Deshalb muss jedes <strong>Personalentwicklungskonzept</strong> eine nationale Interpretation erfahren – selbst wenn seine Grundmaximen grenzüberschreitend gelten.</p>
<p><em>Hier finden Sie <a href="http://www.freelancerwissen.de/freelancer-wissen/team-erfolg-international-teil1-11891.html" title="www.freelancerwissen.de" target="_blank" class="liinternal"><strong>Teil 1 des Beitrags</strong></a>!</em><br />
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(Bild: © phecsone &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/projektboerse/745-system-administration.html" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;System-Administration&#8221;</strong></a> auf freelancermap.de</li>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/oinXgu-WyZU" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.freelancerwissen.de/freelancer-wissen/team-erfolg-international-teil-2-11924.html/feed</wfw:commentRss>
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		<item>
		<title>Opfake: Malware verkauft Gratis-Apps!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/8S8XoqsmnNY/opfake-malware-verkauft-gratis-apps-11920.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/opfake-malware-verkauft-gratis-apps-11920.html#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 May 2012 10:13:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Android]]></category>
		<category><![CDATA[Apps]]></category>
		<category><![CDATA[Google Play]]></category>
		<category><![CDATA[Malware]]></category>
		<category><![CDATA[Opfake]]></category>
		<category><![CDATA[Symantec]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freelancerwissen.de/?p=11920</guid>
		<description><![CDATA[Der Anti-Virenkonzern Symantec meldet eine neue Android-Malware, die eigentlich kostenlose Apps verkauft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Android.Opfake</strong> leitet Android-Anwender auf gefälschte Google Play-Seiten um. Dort werden dann für an sich gebührenfreie Apps Kosten fällig, welche die Betrüger einstreichen. Besonders ausgeklügelt: Eine erste durch das Programm empfohlene App ist in der Tat kostenlos und führt via Link wirklich zu Google Play, so dass die „Kunden“ auf diese Weise keinen Anlass zum Verdacht haben.</p>
<p>Auf die Preise für die eigentlich kostenlosen Apps wird lediglich in den Nutzungsbedingungen hingewiesen, zu denen man über einen Link im unteren Bereich der Download-Page gelangt. Erst bei einem tatsächlichen Download kommt es zu einem verschleierten <strong>Bezahlvorgang</strong>. Symantec rät angesichts dessen, Android-Apps ausschließlich über Google Play und nachweislich seriöse Seiten herunterzuladen.<br />
<a href="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoclick.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" target="_top"><br />
<img src="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoscript.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" alt="Hier klicken!" width="468" height="60" border="0" /></a><br />
(Quelle: <a href="http://www.zdnet.de/news/41562408/android-malware-fordert-geld-fuer-gratis-apps.htm" title="www.zdnet.de" target="_blank" class="liexternal">www.zdnet.de</a>)</p>
<p>(Bild: © ferkelraggae &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/projektboerse/1837-service-und-support.html" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;Service &amp; Support&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/8S8XoqsmnNY" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.freelancerwissen.de/nachrichten/opfake-malware-verkauft-gratis-apps-11920.html/feed</wfw:commentRss>
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		<item>
		<title>BYOD: Ein Grund mehr für Sicherheit!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/FreelancerWissen/~3/dKxQ0wDSn90/byod-ein-grund-mehr-fur-sicherheit-11910.html</link>
		<comments>http://www.freelancerwissen.de/freelancer-wissen/byod-ein-grund-mehr-fur-sicherheit-11910.html#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 May 2012 09:32:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Freelancer Wissen Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Freelancer Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Projektmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[System-Administration]]></category>
		<category><![CDATA[BYOD]]></category>
		<category><![CDATA[Freelancer]]></category>
		<category><![CDATA[Geräte]]></category>
		<category><![CDATA[Netzwerke]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.freelancerwissen.de/?p=11910</guid>
		<description><![CDATA[Viele Freelancer der IT arbeiten beim Kunden sowohl mit ihren eigenen Geräten als auch mit dessen Equipment.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Sicherheit und Einsatzbereitschaft sind professionell!</h2>
<p>Dabei muss nicht nur die Sicherheit der Daten, Netzwerke und Computer des Auftraggebers gewährleistet bleiben sondern auch die Absicherung des <strong>Freelancers</strong> gegen mögliche Gefahrenquellen. Mehr als ärgerlich wäre es daher, wenn einer der Beteiligten die Systeme des anderen mit Malware infizieren würde, oder es durch Inkompatibilität der Hard- bzw. Software, ein Missgeschick oder schlicht Fehlfunktionen zu Datenverlusten kommt.</p>
<p>Da die Unternehmen und Auftraggeber in der Regel hausinterne <strong>Sicherheitssysteme</strong> unterhalten, die von Systemadministratoren verwaltet werden, kann man in der Regel davon ausgehen, dass von Seiten des beauftragenden Unternehmens vergleichsweise wenig Gefahr ausgeht. Die Mitarbeiter, die ihrerseits eigene Geräte im Unternehmen verwenden, sollten mit den Sicherheitsstandards vertraut sein und entsprechende Maßnahmen ergriffen haben. Virenschutzprogramme, Firewall und Verschlüsselungsstandards bieten hier meist einen ausreichenden Schutz für die eigene Belegschaft wie auch für externe Mitarbeiter.</p>
<h2>Sicherheit aus eigener Hand!</h2>
<p>Dennoch sollten Freelancer darauf achten, dass sämtliche ihrer Geräte, die sie sowohl für sich als auch beim Kunden einsetzen, zuverlässig geschützt sind. Geht man davon aus, dass Smartphone, Tablet und Laptop nicht nur beim Kunden sondern auch privat genutzt werden, sollte möglichst alles dafür getan werden, dass es zu keinem unvorhergesehenen Zwischenfall beim Kunden kommt. Für Freelancer empfiehlt es sich daher, ihre Geräte über folgende <strong>Maßnahmen</strong> zu sichern:</p>
<ul>
<li>Passwortsicherung der Geräte (nie unbeaufsichtigt lassen)</li>
<li>Für Schutz der eigenen Netzwerke sorgen (Konfiguration)</li>
<li>keine automatische WLAN-Einwahl (v.a. nicht an öffentlichen oder unbekannten Hotspots)</li>
<li>Updates und Downloads nur in sicheren Netzwerken und nie beim Kunden (eigenes Heim- oder Firmennetzwerk)</li>
<li>Zugriffsrechte von Apps prüfen (v.a. Tablets und Smartphones mit Geschäftsdaten und –kontakten)</li>
<li>Virenschutzsoftware auf allen Geräten, auch Mac (regelmäßige Aktualisierung)</li>
<li>Verschlüsselungstools (z.B. beim Speichern von Daten in einer Cloud)</li>
</ul>
<p>Wenn die Sicherheit der eigenen Geräte durch die genannten Maßnahmen gewährleistet ist, man sich beim Kunden über interne Sicherheitsstandards informiert und ggfs. entsprechende Anpassungen vorgenommen hat und sämtliche Ausrüstung mit geladenen Akkus, Netzteil sowie Software auf dem neuesten Stand bereit steht, steht der Arbeit bei und mit den Kunden nichts mehr im Weg. Es ist entscheidend, dass die <strong>Auftraggeber</strong> das Gefühl bekommen, sie und ihr Unternehmen sind beim Freelancer in guten Händen. Hierzu trägt neben Kompetenz und dem richtigen Auftreten in hohem Maße der professionelle und bewusste Einsatz der eigenen Ausrüstung bei.<br />
<a href="http://marktplatzmittelstand.adspirit.de/adnoclick.php?pid=46&amp;ord=[timestamp]" target="_top"><br />
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(Bild: © Maksym Yemelyanov &#8211; fotolia.com)</p>
<ul>
<li><strong>Projektausschreibungen</strong> zum Thema <a href="http://www.freelancermap.de/projektboerse/744-software-entwicklung.html" title="www.freelancermap.de" target="_blank" class="liexternal"><strong>&#8220;Software-Entwicklung&#8221;</strong> auf freelancermap.de</a></li>
</ul>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/FreelancerWissen/~4/dKxQ0wDSn90" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.freelancerwissen.de/freelancer-wissen/byod-ein-grund-mehr-fur-sicherheit-11910.html/feed</wfw:commentRss>
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	</channel>
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