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142/09</category><category>Chart-Container</category><category>Schadensersatz</category><category>Unterlassungserklärung</category><category>Gelbesbranchenbuch</category><category>Decker</category><category>12.05.2010</category><category>INO</category><category>Abofalle</category><category>Schroeder</category><category>AG München.</category><category>Stop Online Piracy Act</category><category>Laserkraft</category><category>DNS-Changer</category><category>RA Meier</category><category>Heidelbach und Simon</category><category>IPforceOne</category><category>MegaUpload</category><category>Strato</category><category>SFM</category><category>Berichterstattung</category><category>Schalast</category><category>Zugang</category><category>Philyzip</category><category>Streitwert</category><category>BGH Urteil</category><category>Hausdurchsuchung</category><category>Fareds</category><category>ProMedia</category><category>UrhG</category><category>53 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BadenWürttemberg</category><category>DSL-Anschluss</category><category>Cronon</category><category>I-ON New Media</category><category>Katja Günther</category><category>Sonderkündigungsrecht</category><category>Sasse</category><category>ruprotect</category><category>Beschlagnahme</category><category>Scheuermann</category><category>HHV</category><category>Schutt Waetke</category><category>Goodbye Leonie</category><category>offener Brief</category><category>KInderpornographie</category><category>Sony</category><category>Amahnung</category><category>e-Mail</category><category>Digital File Check</category><category>DebCon</category><category>Kroner und Kollegen</category><category>Frauenarzt Manny Marc</category><category>WEP</category><category>LG Hamburg. Filesharing</category><category>Schlag den Raab</category><category>97a UrhG</category><category>ACTA</category><category>Superstar</category><category>Savoy</category><category>Hacking</category><category>Protect IP Act</category><category>Rübenach</category><category>LG Göttingen</category><category>Tatort</category><category>Netzsperre</category><category>Peyman</category><category>Nümann Lang</category><category>Denecke</category><category>OLG Hamburg</category><category>Yazhari</category><category>Zimmermann</category><category>OLG Köln</category><category>2-27/09 (REV)</category><category>Kinostar</category><category>MIG</category><category>Datenschutz</category><category>DigiProtect</category><category>Domain</category><category>Vertragsstrafe</category><category>GV World</category><category>FoeBuD</category><category>Marko Schiek</category><category>Schulenberg</category><category>Kosten. 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Hohenhau</title><description>Aktuelles zum IT-Recht und News zum Thema Filesharing und Abmahnung</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/</link><managingEditor>noreply@blogger.com (RA Markus v. 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MIRCOM International Content Management &amp;amp; Consulting Ltd - Nicosia, Cyprus - Zypern&lt;/b&gt; wegen angeblicher Verbreitung und Urheberrechtsverletzung der Filme &lt;b&gt;&lt;i&gt;"Superman XXX", "Spider-Man XXX", "Batman XXX" und "Star Wars XXX" &lt;/i&gt;&lt;/b&gt;in Tauschbörsen (BitTorrent, Filesharing, sog. Internettauschbörsen) ab.&lt;br /&gt;Wer glaubt bei den Filmen handelt es sich um eine extended Version der Filme irrt jedoch - vielmehr verstecken sich hinter den Titeln Pornofilme der Firma VIVID Enterteinment LLC, welche angeblich MIRCOM Ltd eine Lizenz (zum Abmahnen) erteilt hat. MIRCOM hat laut Schreiben der Rechtsanwälte Negele die &lt;i&gt;"ausschließlichen Rechte zur Auswertung in dezentralen Netzwerken - sog. Internettauschbörsen, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland"&lt;/i&gt;. In wie weit eine derartige "Lizenz" zur Geltendmachng von Schadensersatzansprüchen des Urhebers auch in Anbetracht des Jugendschutzes rechtlich zulässig ist, darf bezweifelt werden.&lt;br /&gt;Die Nachverfolgung der Urheberrechtsverletzung erfolgt über die am 21.11.2008 von den Geschäftsführern Michael Eichner und Rainer Straßmeir gegründete Firma &lt;a href="http://www.mediaprotector.de/html/html_de/ueber_uns/frameset.html" rel="nofollow" target="_blank"&gt;Media Protector GmbH &lt;/a&gt;aus Augsburg.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere abgemahnte Werke von M.I.C.M. Mircom Ltd sind z.B.&lt;i&gt;&lt;b&gt; "OMG! I fucked my daughter´s BBF! 2"&lt;/b&gt;&lt;/i&gt; des Rechteinhabers Media Products, DBA Devil´s Film. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 900,- € je Film, den wir für deutlich zu hoch erachten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der Kanzlei Negele, Zimmel, Beller, Greuter dringend erst zu nehmen  und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir  raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese  eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich  ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung  beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein  Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten  haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu  beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über  1.000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie  erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  &lt;a href="mailto:info@e-anwalt.de"&gt;&lt;b&gt;info@e-anwalt.de&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts.&lt;/b&gt; Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen  Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie  sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine  Mandatszusage zu erteilen.&lt;br /&gt;Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch  Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten  Schadenersatzes  in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €  inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung  mit.&lt;br /&gt;Unter Umständen erhalten Sie bei einem  niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten  Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar  keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion  kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/" target="_blank"&gt; e-anwalt.de.&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und  unverbindlich.&lt;/b&gt; Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-8619133398390143670?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/05/abmahnung-negele-micm-mircom-ltd.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-4616260094418739901</guid><pubDate>Tue, 15 May 2012 13:26:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-05-15T15:28:32.566+02:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Urheberrecht</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Filesharing</category><title>Neue Abmahnkanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</title><description>Die &lt;a href="http://www.cgm-ffm.de/" rel="nofollow" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;, vertreten durch den Geschäftsführer &lt;b&gt;Rechtsanwalt Christoph Wilhelm&lt;/b&gt; aus Frankfurt am Main vertritt seit neuestem die Firma &lt;b&gt;DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH&lt;/b&gt;. Nach uns vorliegenden Schreiben ist das Mandat (zumindest für einige Abmahnungen, z..B. bezüglich Abmahnung Thomas Olbrich wegen Urheberrechtsverletzung von Autorenrechten) der ehemals abmahnenden Kanzlei &lt;b&gt;Schalast und Partner&lt;/b&gt; erloschen. Das muntere Anwaltskanzleienwechseln bei Abmahnungen geht weiter - es stellt sich auch die Frage, ob es sich hier nicht um eine Auslagerung bei Schalast handelt, da der alleinige Geschäftsführer der CGM, Rechtsanwalt Wilhelm, früher bei Schalast und Partner tätig war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft, welche nach unseren Recherchen auch selbst Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet durch Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerken, Torrent) für die DigiProtect GmbH versendet (z.B.&lt;b&gt; Kool Savas - Aura&lt;/b&gt;) ist anscheinend noch so neu im Markt, dass noch nicht einmal eine Homepage erstellt wurde. Dies ist für eine Kanzlei, welche sich mit den neuen Medien beschäftigt eher ungewöhnlich. Auf der von der Kanzlei angegebenen Domain &lt;a href="http://www.cgm-ffm.de/" rel="nofollow" target="_blank"&gt;cgm-ffm.de&lt;/a&gt;, welche laut Denic am 21.02.2002 registriert wurde befindet sich lediglich ein Hinweis, dass hier eine neue Internetpräsenz entsteht. Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH soll im November 2011 vom alleinigen Gesellschafter Christoph Wilhelm gegründet worden sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ungeachtet dessen, empfehlen wir bei Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, diese, wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, dringend erst zu nehmen  und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten  haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu  beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über  1.000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie  erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  &lt;a href="mailto:info@e-anwalt.de"&gt;&lt;b&gt;info@e-anwalt.de&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts.&lt;/b&gt; Hier gibt es erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen  Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie  sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine  Mandatszusage zu erteilen.&lt;br /&gt;Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch  Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten  Schadenersatzes  in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €  inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung  mit.&lt;br /&gt;Unter Umständen erhalten Sie bei einem  niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten  Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar  keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion  kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/" target="_blank"&gt; e-anwalt.de.&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und  unverbindlich.&lt;/b&gt; Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-4616260094418739901?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/05/neue-abmahnkanzlei-cgm.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-4184410341292922877</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 14:09:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-05-11T16:09:29.698+02:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Negele</category><title>Neue Abmahnung - Negele - all inclusive -</title><description>Nach den Philipinen (siehe &lt;a href="http://fachanwalt-it.blogspot.de/2012/05/abmahnung-lutz-schroeder-philyzip.html" rel="nofollow" target="_blank"&gt;Abmahnung Philizip&lt;/a&gt;) mahnen nun auch die &lt;a href="http://www.nzgb.de/" rel="nofollow" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; aus Augsburg für ausländische Rechteinhaber wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt derzeit im Auftrag der Firma &lt;b&gt;OOO Bavaria Media Group,&amp;nbsp; Margolina d. 13, str 6, Stadt Jaroslawl, Russische Förderation&lt;/b&gt; wegen angeblicher Verbreitung und Urheberrechtsverletzung des Werks&lt;b&gt;&lt;i&gt; "All inclusive - ili vsyo vkyucheno"&lt;/i&gt;&lt;/b&gt; in Tauschbörsen (BitTorrent, Fileahring) ab. Weiterhin soll auch das Werk "Beremenniy" durch die Kanzlei abgemahnt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauchalen Schadenersatzes von 850,- €.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Schreiben dringend erst zu nehmen  und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir  raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese  eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich  ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung  beiligenden Unterlassungserklärung&amp;nbsp; raten wir ab, da diese ein  Schuldeingeständnis darstellen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten  haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu  beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über  1.000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie  erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  &lt;a href="mailto:info@e-anwalt.de"&gt;&lt;b&gt;info@e-anwalt.de&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts.&lt;/b&gt; Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen  Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie  sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine  Mandatszusage zu erteilen.&lt;br /&gt;Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch  Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten  Schadenersatzes  in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €  inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung  mit.&lt;br /&gt;Unter Umständen erhalten Sie bei einem  niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten  Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar  keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion  kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/" target="_blank"&gt; e-anwalt.de.&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und  unverbindlich.&lt;/b&gt; Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-4184410341292922877?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/05/neue-abmahnung-negele-all-inclusive.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-3417245833472255036</guid><pubDate>Fri, 04 May 2012 13:27:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-05-04T15:36:23.919+02:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Philyzip</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Schroeder</category><title>Abmahnung Lutz Schroeder - Philyzip</title><description>Die Welle der Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing&amp;nbsp; - Peer-to-peer Netzwerke wird immer internationaler. &lt;br /&gt;Rechtsanwalt &lt;b&gt;Lutz Schroeder &lt;/b&gt;aus Kiel mahnt derzeit im Auftrag der Firma &lt;b&gt;Phily Media&lt;/b&gt; - Inhaber Mark Kenneth Quilino mit Sitz auf den schönen &lt;b&gt;Philipinen &lt;/b&gt;wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten an der Software "&lt;i&gt;&lt;b&gt;Philyzip&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;" &lt;strong style="font-weight: normal;"&gt;(auch &lt;i&gt;Phily Zip&lt;/i&gt; oder &lt;i&gt;philyzip &lt;/i&gt;genannt)&lt;/strong&gt; ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450.- €.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben dringend erst zu nehmen  und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir  raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese  eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich  ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung  beiligenden Unterlassungserklärung&amp;nbsp; raten wir ab, da diese ein  Schuldeingeständnis darstellen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten  haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu  beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über  1.000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie  erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  &lt;a href="mailto:info@e-anwalt.de"&gt;&lt;b&gt;info@e-anwalt.de&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts.&lt;/b&gt; Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.&lt;br /&gt;Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch  Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €  inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - die genaue Höhe teilen wir Ihnen vor Mandatserteilung mit. Unter Umständen erhalten Sie bei einem  niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten  Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar  keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion  kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/" target="_blank"&gt; e-anwalt.de.&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und  unverbindlich.&lt;/b&gt; Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/" rel="nofollow" target="_blank"&gt;&lt;img border="0" src="http://1.bp.blogspot.com/-NWuoafuInlQ/T6PX6CwRgYI/AAAAAAAAAFs/LP5CbDgKNTQ/s1600/e-anwalt-5a.gif" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-3417245833472255036?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/05/abmahnung-lutz-schroeder-philyzip.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><media:thumbnail url="http://1.bp.blogspot.com/-NWuoafuInlQ/T6PX6CwRgYI/AAAAAAAAAFs/LP5CbDgKNTQ/s72-c/e-anwalt-5a.gif" height="72" width="72" /><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-1748243225916179059</guid><pubDate>Thu, 12 Apr 2012 14:24:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-04-12T16:33:05.070+02:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">MFA Filmdistribution</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">U+C</category><title>Abmahnung U+C - MFA + Filmdistribution e.K.</title><description>Die für (hauptsächlich wegen Urheberrechtsabmahnung bei Pornofilmen) bekannte Regensburger Anwaltskanzlei &lt;a href="http://www.urmann.com/" rel="nofollow" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;U+C Rechtsanwälte&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; mahnt derzeit im Auftrag der Firma &lt;a href="http://www.mfa-film.de/" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;MFA + Filmdistribution e.K.&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;, ebenfalls aus Regensburg u.a. wegen Verbreitung des Filmwerkes &lt;i&gt;&lt;b&gt;"Ronal der Barbar"&lt;/b&gt;&lt;/i&gt; in Tauschbörsen (Filesharingnetzwerken) ab. MFA+ Filmdistribution wurde 1981 von Christian Meinke als „endfilm“  gegründet und verleiht seitdem internationale Filme an Kinos.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefordert wird von der Anwaltskanzlei U+C aus der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 650,00 €. Als Gegenstandswert setzt U+C für die Urheberrechtsverletzung des Films, der am 22.12.11 Kinostart hatte, einen Betrag von 25.000.- € an. Die Fristen sind wie üblich sehr kurz gehalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von U+C dringend erst zu nehmen  und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir  raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese  eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich  ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung von U+C raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten  haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu  beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über  1000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie  erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  &lt;b&gt;info@e-anwalt.de&lt;/b&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts.&lt;/b&gt; Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch  Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €  inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Unter Umständen erhalten Sie bei einem  niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten  Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar  keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion  kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt  anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt       häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie  verwendet werden können.      &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und  unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-1748243225916179059?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/04/abmahnung-uc-mfa-filmdistribution-ek.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-6030575254319225565</guid><pubDate>Wed, 11 Apr 2012 13:34:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-04-11T15:52:09.920+02:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Streaming</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">kino.to</category><title>Urteil im Fall Kino.to - LG Leipzig</title><description>&lt;span class="firstLetter"&gt;D&lt;/span&gt;er Chef-Programmierer des Filmportals &lt;b&gt;kino.to&lt;/b&gt; ist heute (Mittwoch, 11.04.12) vor dem Landgericht Leipzig zu einer &lt;b&gt;Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt &lt;/b&gt;worden. Die Strafkammer des LG Leipzig befand ihn der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in &lt;b&gt;mehr  als 1,1 Millionen Fällen für schuldig&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;Der 29 Jahre alte Programmierer aus Hamburg hatte eingeräumt, die Website von kino.to von Anfang an programmiert zu haben. Dieses Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus und blieben damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von vier Jahre und zwei Monate Gefängnis. Die Verteidigung hatte lediglich ein "angemessenes Strafmaß" gefordert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei kino.to handelte es  sich um ein sog. Streamingangebot, das bedeutet,  dass Nutzer anders als beim Filesharing die Filme  und TV-Serien nicht dauerhaft auf ihre eigenen Computer  heruntergeladen haben,  sondern online betrachten konnten. Ob derartige Streamingangebote auch für Nutzer strafrechtlich problematisch sind ist derzeit noch schwer umstritten. Nutzern von kino.to wird jedoch vermutlich keine Anklage drohen, da IP-Adressen in der Regel maximal 1 Woche gespeichert werden und daher eine Nachverfolgung nicht mehr möglich sein dürfte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Streamingportalbetreiber wie kino.to macht durch sein Angebot die urheberrechtlich geschützten Werke über sein Portal Nutzern nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich. Dieses Recht steht jedoch nur dem  Urheber zu (§ 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UrhG). Diese Werke werden dann bei Nutzer im sog. Cache gespeichert und somit lokal auf dem Rechner vervielfältigt. Das Recht Vervielfältigungen von Werken herzustellen, hat jedoch nach §  16 Abs. 1 UrhG nur der Urheber oder Lizenznehmer. Somit würde auch jeder  Nutzer eines solchen Portals das Urheberrecht verletzten.&lt;br /&gt;Jedoch gilt nach § 53 UrhG das Recht zur Privatkopie, d.h eine Privatperson darf urheberrechtlich geschützte Werke zum privaten Gebrauch vervielfältigen, d.h. kopieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn als Vorlage eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird. Stellt sich die Frage, ob der Nutzer wusste, dass kino.to und seine Nachfolger illegal sind (ab heute besteht zumindest der Verdacht, da der Programmieren - noch nicht rechtskräftig - verurteilt worden ist).&lt;br /&gt;Somit wäre auch eine Nutzung derartiger Streamingportale rechtswidrig und könnte mir Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.&lt;br /&gt;Es gibt jedoch noch den § 44a UrhG, der vorübergehende Vervielfältigungen eines Werkes (wie in der Zwischenspeicherung im Cache) als zulässig erklärt. Somit wäre dann, das Streamen wieder legal.&lt;br /&gt;Da es jedoch noch keine Rechtsprechung zu derartigen Fällen gibt, ist das Nutzen von Streamingportalen derzeit eine rechtliche Grauzone.&lt;br /&gt;Amtsrichter Mathias Winderlich vom AG Leipzig hat angeblich in einer Urteilsbegründung in einem Urteil gegen ein Mitglied von kino.to ausgeführt, dass nach seiner Ansicht auch all jene  Nutzer sich strafbar machen, die illegale Streams im Internet nutzen. Es finde dabei eine rechtsverletzende Verbreitung und  Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material statt. Mit  dem Begriff 'vervielfältigen' habe der Gesetzgeber 'herunterladen'  gemeint, erläuterte Richter Winderlich angeblich im Verlauf der Urteilsbegründung - so berichte zumindest eine &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.gvu.de/25_186_3_Jahre_und_5_Monate_Haft_fuer_Serverbeschaffer_von_kino_to_Richter_Winderlich_stellt_in_Urteilsbegruendung_klar_Nutzen_von_illegalen_Streams_ist_rechtsverletzende_Verbreitung_und_Vervielfaeltigung.htm" rel="nofollow" target="_blank"&gt;Pressemitteilung &lt;/a&gt;&lt;/b&gt;&lt;span class="newsIntro"&gt;der GVU - &lt;/span&gt;Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.&lt;span class="newsIntro"&gt; - vom 22. Dezember 2011. Wie das mit § 44a UrhG in Einklang zu bringen sei wurde jedoch anscheindend nicht ausgeführt. Zudem verwundert diese Aussage, da es im konkreten Fall vor dem AG Leipzig um einen Serverbeschaffer von kino.to ging und nicht um einen Nutzer des Streamingportals.&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sofern eine Kopie des Streams dauerhaft auf dem PC des Nutzers gespeichert ist dann jedenfalls eine illegale Kopie vorliegen, welche zivilrechtlich (Abmahnung - Schadenersatz) und/oder strafrechtlich nachverfolgt werden könnte (Einschränkung: soweit man an die Daten des Nutzers, z.B. über dessen IP-Adresse kommt).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-6030575254319225565?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/04/urteil-im-fall-kinoto-lg-leipzig.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-4238681082390940010</guid><pubDate>Mon, 26 Mar 2012 13:00:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-03-26T15:01:31.093+02:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Daniel Sebastian</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><title>Abmahnung Daniel Sebastian  - Deadalic</title><description>Rechtsanwalt &lt;b&gt;Daniel Sebastian&lt;/b&gt; aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma &lt;b&gt;Deadalic Entertainment GmbH&lt;/b&gt;&amp;nbsp; wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung u.a. am Computerspiel "&lt;a href="http://www.deponia.de/" rel="nofollow" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Deponia&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;" durch Verbreitung im Internet (Tauschbörsen - File-Sharing-Systeme) ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 1.250.- €.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Spiel für Spieler ab 6 Jahren ist laut Deadalic seit 27.01.2012 auf dem Markt. Der Vertrieb erfolgt über EuroVideo. Deadalic bietet einen kostenpflichtigen Download des Spiels zu einem Preis von 26,95 € an. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung des Kollegen Sebastian dringend erst zu nehmen und  unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur  Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann  und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen  Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten  wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall  die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine  Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der  Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich  in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen  uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den  Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei  den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing  belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art  des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine  oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht  beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu  unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" rel="nofollow" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;Webseiten&lt;/b&gt;&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und  unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-4238681082390940010?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/03/abmahnung-daniel-sebastian-deadalic.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-4337755900782932406</guid><pubDate>Wed, 21 Mar 2012 12:31:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-03-22T16:11:55.913+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Waldorf Frommer</category><title>Abmahnung Waldorf Frommer - Scream 4</title><description>Die für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekannte Kanzlei &lt;b&gt;Waldorf Frommer&lt;/b&gt; aus München versendet derzeit im Auftrag der Firma &lt;b&gt;Universal Pictures GmbH&lt;/b&gt; Abmahnungen ua. wegen angeblicher Verbreitung des Filmwerks "&lt;b&gt;Scream 4&lt;/b&gt;" in sog. Tauschbörsen (Filesharingnetzwerken - Peer-to-Peer). Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Zahlung von 956,00 € für Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten.&lt;br /&gt;Weitere Abmahnungen von Waldorf Frommer welche uns aktuell vorliegen betreffen u.a. das Filmwerk "&lt;b&gt;House of the Rising Sun&lt;/b&gt;" - Rechteinhaber &lt;b&gt;Tiberius Film GmbH &amp;amp; Co KG &lt;/b&gt;und "&lt;b&gt;Wrong Turn 4"&lt;/b&gt; - Rechteinhaber &lt;b&gt;Constantin Film Verleih GmbH&lt;/b&gt;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Fällen (außer bei der "&lt;b&gt;&lt;a href="http://fachanwalt-it.blogspot.de/2012/03/abmahnung-dr-kroner-partner.html" target="_blank"&gt;Abmahnung" einer angeblichen Kanzlei Dr. Kroner und Kollegen&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; aus München - vermutlich Betrug) empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen  und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir  raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese  eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich  ziehen kann. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten  haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu  beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über  1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie  erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  &lt;b&gt;info@e-anwalt.de&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts.&lt;/b&gt; Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch  Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €  inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem  niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten  Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar  keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion  kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt  anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt       häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie  verwendet werden können.      &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und  unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;siehe auch unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://fachanwalt-it.blogspot.de/2012/02/klage-waldorf-frommer-ag-munchen.html" target="_blank"&gt;Beitrag zu Klagen von Waldorf Frommer&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; vor dem AG München &lt;/i&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-4337755900782932406?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/03/abmahnung-waldorf-frommer-scream-4.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-4791997751558719918</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 10:36:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-03-22T16:05:38.135+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Betrug</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Dr Kroner</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Kroner und Kollegen</category><title>Abmahnung Dr. Kroner &amp; Kollegen - Betrug</title><description>Uns liegen mehrere "Abmahnung" der Rechtsanwälte &lt;b&gt;Dr Kroner &amp;amp; Kollegen&lt;/b&gt;, - Rechtsanwälte und Notar, München wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung bei Nutzung der Dienste des ehemaligen Sharhosters MegaUpload vor. Die Schreiben wurden (teils mehrfach) per e-Mail an die Betroffenen versandt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In dem Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Kroner &amp;amp; Kollegen wird ausgeführt, dass die Kanzlei angeblich die Firmen &lt;i&gt;EMI Music Germany, Sony BNG, Universal Music, Warner Bros, DreamWorks und Paramount Pictures &lt;/i&gt;anwaltlich vertritt. Dies erstaunt sehr, da die genannten Firmen auch von anderen Rechtsanwältem wie Waldorf Frommer oder Rasch vertreten werden. &lt;span class="bold"&gt;Der angeblich promovierte Rechtsanwalt Klaus Kroner soll unter der  Anschrift Maximilienstrasse 13, 80539 München seine Kanzlei&amp;nbsp;  zusammen mit den Anwälten Dr. Jutta Müller, Martin Müller, Konstantin  Wolff, Ulrike Henning und Dr. Sabine Schwarz betreiben. Unter der renomierten Adresse kann man sog. &lt;a href="http://www.excellent-bc.de/de/muenchen/maximilianstrasse-virtual-office.php" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;virtuelle Büros &lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;/span&gt;&lt;a href="http://www.excellent-bc.de/de/unternehmen/presseraum/pressemeldungen/20062011-neues-excellent-business-center-in-muenchen-maximilianstrasse-13-ist-eroeffnet.php" target="_blank"&gt;(Virtual Offices) &lt;/a&gt;anmieten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Ein Dr. Kroner ist laut unseren Recherchen bei der zuständigen Rechtsanwaltkammer in München nicht als Rechtsanwalt zugelassen! &lt;/b&gt;Auch die Rechtsanwaltkammer Berlin konnte &lt;b&gt;bundesweit keinen &lt;/b&gt;Rechtsanwalt Dr Klaus Kroner in ihren Beständen finden.&lt;br /&gt;&lt;b&gt; &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Bei  der Notarabteilung des Kammergerichts Berlin sind bereits mehrerer  Anfragen eingegangen. Anscheinend ist die Kanzlei dort auch nicht als  Inkassodienstleister gelistet. Auf Grund der vielen Anfragen wurden wir  um Übersendung des Schreiben gebeten um dort den Vorgang näher prüfen zu  können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Abmahnung weist noch neben mehreren Schreibfehlern auch andere Merkwürdigkeiten auf. So sind, wie üblich, mehrere IP-Adressen und Zeitpunkte aufgeführt, bei denen die angeblich Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben sollen. Welches Werk jedoch angeblich verbreitet worden sein soll wird nicht genannt. Es heißt im Schreiben lediglich, &lt;i&gt;"Sie luden im Internet, als Teilnehmer einer so genannten Peer-to-Peer Netzwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien&amp;nbsp; der o.g. Firmen herunter".&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Es wird dann ein für derartige Fälle sehr niedriger Schadensersatz von 146,95 € gefordert, welcher gemäß der dem Schreiben beiliegenden EU-Standardüberweisung auf die Volksbank in Bratislava Slowenien überwiesen werden soll. Kontoinhaber sei eine "Lawyer Payment Services s.r.o." Eine Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben nicht bei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der gesamte Eindruck des Schreibens wirkt auf uns mehr als sonderbar. Angeblich werde der Vorgang, sofern die Zahlung nicht getätigt wird an die Schufa übermittelt. Wir werden die Angelegenheit weiter recherchieren und berichten, ob es sich bei dem Schreiben um einen Betrug oder eine berechtigte Abmahnung handelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es wird jedoch vorsorglich geraten nicht übereilt die Überweisung abzugeben. Die "Abmahnung " entspricht in keinster Weise den uns in über 1000 anderen Fällen bekannten Abmahnungen wegen Filesharing. Der sehr geringe Schadensersatzvergleich und die Überweisung auf ein Konto in Slowenien erscheinen sehr dubios und könnten auf eine Betrugsmasche hindeuten.&lt;br /&gt;Als Telefonnummer der Kanzlei ist lediglich eine Handynummer angegeben, welche zwar durchklingelt, jedoch keiner abhebt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Domain &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.kroner-kollegen.de/" target="_blank"&gt;kroner-kollegen.de&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; ist auf einen "Istvan Nagy", Duerrnbacherstrasse 4, aus Wien registriert und weist keine Homepage auf. Zumindest scheinen vor einiger Zeit noch Inhalte auf der Domain hinterlegt gewesen zu sein, da Google ein Abbild der Webseite in dem Cache gespeichert hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Es erhärtet sich der Verdacht, dass es sich bei dem Schreiben der Anwaltskanzlei Dr. Kroner aus München um einen Betrug handelt.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Daher ist höchste Vorsicht geboten! Keinesfalls übereilt die Überweisung absenden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei den angebenen IP-Adressen unter denen der angebliche  Urheberrechtsverstoß begangen worden sein soll (77.23.97.226 -  77.23.95.246 - 77.23.97.250 - 77.23.95.8 - 77.23.97.75) handelt es sich  um IP-Adressen welche dem Provider Kabel Deutschland zugeordnet sind. (Update: zumindest scheint der angebliche Kollege die IP-Adressen auszutauschen, da uns mehrere Anrufer mitgeteilt haben, dass sie andere IP-Daten mitgeteilt bekommen haben). Keiner der Abgemahnten, welche sich bei uns gemeldet haben, hat nach eigenen Angaben eine Urheberrechtsverletzung begangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Uns ist zudem auch keine Kanzlei bekannt, welche Urheberrechtsverletzungen von Musiktiteln oder Filmen in Tauschbösen lediglich per e-Mail abmahnt. Alle e-Mail Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing waren in der Vergangenheit Abzockmails und Betrug - die Kanzleien, in deren Namen die angeblichen Mails versandt worden sind hatten nichts mit der Betrugsmail zu tun.(siehe auch &lt;b&gt;&lt;a href="http://fachanwalt-it.blogspot.de/2010/03/betrug-mit-abmahnschreiben.html" target="_blank"&gt;Betrug mit Abmahnschreiben von U+C&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; sowie &lt;b&gt;&lt;a href="http://fachanwalt-it.blogspot.de/2011/01/vorsicht-vor-gefalschten-abmahnungen.html" target="_blank"&gt;Sasse &amp;amp; Partner&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Generell ist auf Abmahnungen auf jeden Fall angemessen zu reagieren, da andernfalls sehr teure Klageverfahren drohen können. &lt;b&gt;Vorliegend scheint es sich jedoch nach bisheriger Abschätzung um einen dreisten Betrugsversuch zu handeln.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über  1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Sie  erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  info@e-anwalt.de.Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien.Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; unter &lt;a href="http://www.e-anwalt.de/" target="_blank"&gt;e-anwalt.de&lt;/a&gt;.&lt;i&gt;(Was ist eine Abmahnung, wie kommen die Kanzleien an die Adressdaten, Fristen, wie reagiere ich entsprechend, etc).&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zur Schließung von &lt;b&gt;MegaUpload&lt;/b&gt; siehe auch &lt;b&gt;&lt;a href="http://fachanwalt-it.blogspot.de/2012/01/sharehoster-megauploadcom-von-us.html"&gt;weiteren Artikel von uns. &lt;/a&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;_____________________________________________&lt;/b&gt;&lt;i&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;i&gt;&lt;b&gt;Update 20.03.12 - Das Kammergericht Berlin hat zwischenzeitlich eine&amp;nbsp;&lt;/b&gt;&lt;a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20120320.1120.367679.html" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;Pressemitteilung &lt;/b&gt;&lt;/a&gt;&lt;b&gt;veröffentlicht in der es heißt&lt;/b&gt; (Hervorhebungen durch uns):&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;"Kammergericht: Warnung vor Filesharing-Abmahnungen ohne Inkassoregistrierung durch die Präsidentin des Kammergerichts (PM 17/2012&lt;/b&gt;)&lt;br /&gt;Die Präsidentin des Kammergerichts&lt;br /&gt;Pressestelle der Berliner Zivilgerichte&lt;br /&gt;Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In dem für die Registrierung von Inkassodienstleistern zuständigen Dezernat im Kammergericht sind zahlreiche Anfragen von Bürgern eingegangen, die ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Schreiben findet sich die Formulierung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner &amp;amp; Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das ist unzutreffend. &lt;b&gt;Eine derartige Kanzlei ist hier nicht als Inkassodienstleister registriert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nicht.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer&lt;br /&gt;(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hinweis:&lt;br /&gt;Weder die Pressestelle noch die für das Registrierungsverfahren zuständige Fachabteilung sind befugt, rechtlichen Rat zum Umgang mit Forderungsschreiben von Inkassounternehmen zu erteilen. Es steht Betroffenen aber selbstverständlich frei, anwaltlichen Rat einzuholen oder Kontakt mit Beratungsstellen zu Verbraucherrechten (Verbraucherzentralen) aufzunehmen.&lt;i&gt;"&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;_____________&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt;Update (22.03.2012)&lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Schufa Holding AG hat uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der "Kanzlei" Dr. Kroner &amp;amp; Kollegen &lt;b&gt;kein Vertragspartner der SCHUFA&lt;/b&gt; ist.&lt;br /&gt;&lt;i&gt; &lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Nach unserer Ansicht (sowie weiteren Quellen im Internet) handelt es sich somit bei dem Abmahn- e-Mail der angeblichen Kanzei Dr. Kroner &amp;amp; Partner eindeutig um einen Betrug - daher unser Rat - keinesfalls zahlen! und eventuell Strafanzeige erstatten.&lt;/b&gt;&lt;i&gt;&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-4791997751558719918?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/03/abmahnung-dr-kroner-partner.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>59</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-5701848221298314969</guid><pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:00:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-02-16T14:00:16.683+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Waldorf</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">AG München.</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Klage</category><title>Klage Waldorf Frommer - AG München</title><description>Die für Abmahnungen bekannte Anwaltskanzlei &lt;b&gt;Waldorf Frommer&lt;/b&gt; aus München verfolgt derzeit offensichtlich mehrere Fälle von Urheberrechtsverletzungen aus Tauschbörsen mit &lt;b&gt;Klagen &lt;/b&gt;vor allem vor dem &lt;b&gt;Amtsgericht München.&lt;/b&gt; Waldorf Frommer versendet nach Schätzungen des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. über 90.000 Abmahnungen pro Jahr wegen Verletzung von Urheberrechten vor allem durch illegalen Upload/Download in sog. Internettauschbörsen (Filesharing). Derzeit sind laut Pressemitteilung des AG München über 1400 Klagen wegen  Urheberrechtsverletzungen aus Tauschbörsen anhängig, weitere sind  angekündigt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erstaunlich ist, dass das Amtsgericht München mit &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/2011/pm54___111116.pdf" target="_blank"&gt;Pressemitteilung vom 16. November 2011&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; vor Teilnahme an Internettauschbörsen warnt und sich auch über mögliche Schadensersatzforderungen festlegt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gericht führt in der Pressemitteilung aus, dass dem Urheber gegen dem Verletzer Schadensersatzansprüche zustehen können. Dies ist auch richtig. Urheberrechtsverletzungen sind keine Bagatelldelikte - jeder Künstler hat das Recht auf angemessene Vergütung für sein Werk. Hier stellt sich jedoch die Frage, welche Vergütung bei Tauschbörsenbenutzung und den daraus resultierenden Urheberrechtsverletzungen angemessen ist. In der Regel ist die Verletzungshandlung, d.h. das Verbreiten der urheberrechtlich geschützten Dateien nur von sehr kurzer Dauer (bei Musikstücken wenige Minuten). Da zudem der Upload in aller Regel deutlich geringer ist als der Download wird das Werk auch nur an sehr wenige andere Tauschbörsennutzer weiter verbreitet. Ein Schadensersatz von mehreren hundert Euro für ein Musikwerk ist daher nach unserer Ansicht nach deutlich überhöht. Dies auch in Anbetracht, dass derartige Musikstücke legal für ca. 1.- € legal erworben werden können. Der Künstler selbt erhält hierbei lediglich wenige Cent als Vergütung. Auch aus den GEMA Tarifen würde sich lediglich ein sehr geringer Schadensersatz herleiten lassen. Zudem werden auch die anderen Nutzer der Tauschbörse (z.B. welche von Abgemahnten das Werk heruntergeladen haben) ebenfalls kostenpflichtig abgemahnt, so dass ein – aus diesem Grund zumindest theoretisch möglich erscheinende – vielfache Geltendmachung desselben Schadens möglich ist, ohne dass eine Anrechnung der schon erfolgten Ersatzleistung eines der Schädiger erfolgt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hauptstreitpunkt und oftmals teuerer als der eigentliche Schadensersatz sind die Anwaltskosten für die erfolgte (Massen)Abmahnung. Das Gericht weist - unserer Ansicht nach vollkommen unzutreffend - darauf hin, dass im Regelfall von einem&amp;nbsp; Streitwert 10.000.- Euro auszugehen ist und § 97 Absatz 2 des Urhebergesetzes nichts nütze, da er bei Tauschbörsen nicht anwendbar sei (das Gericht meint hier vermutlich den § 97a II UrhG). Bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sei nicht von einer unerheblichen  Rechtsverletzung auszugehen, da bei den Tauschbörsen die  Konsequenzen des illegalen ins Netzstellen von Werken nicht abzuschätzen  sind und man insbesondere die Anzahl der Abrufe nicht vorhersagen kann.&lt;br /&gt;Hier stellt sich doch die Frage, warum der Gesetzgeber bei Urheberrechtsverletzungen bei Bildern im Privatbereich die 100.- € Regelung gelten lassen will. Sofern man somit ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf einer Homepage - oder ebay (auch über längere Zeit) verbreitet, stehen dem abmahnenden Anwalt lediglich 100,- € als Honorar zu. Der Schadensersatz in diesen Fällen bemisst sich in der Regel nach der Tabelle des MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing) und liegt oftmals deutlich unter dem Schadensersatz für ein - wie oben ausgeführt - kurzes - Einstellen eines Musikwerks. Zudem handelt es sich ganz ohne Zweifel bei den Abmahnungen wegen Musik- oder Filmdownloads um Serienbriefe, bei denen lediglich der Inhaber des Anschlusses, die IP-Adresse und der konkrete Tatvorwurf ausgetauscht und zu tausenden verschickt wird. Eine komplizierte anwaltliche Tätigkeit, welche eine 1,3 Gebühr aus 10.000.- € Streitwert (in 90.000 Fällen = 58,5 Millionen Euro! nur als Anwaltshonorar) ist meiner Meinung nach nicht zu erkennen. (sofern man den 97a II UrhG anwenden würde wären es immerhin noch 9 Mio Euro Anwaltshonorar - was bei 36 Anwälten, welche auf der Webseite von Waldorf Frommer aufgeführt sind 250.000.- € pro Anwalt / Jahr wären). Um es klar zustellen - ich neide den Kollegen in keinster Weise ihr sauer verdientes Anwaltshonorar (das ich ehrlich gesagt auch ganz gerne hätte) - jedoch kann es nicht Rechtens sein, dass Tauschbörsennutzer (und unschuldige Opfer, deren WLAN nicht verschlüsselt war, oder Eltern deren Kinder trotz zigfacher Belehrung dennoch Tauschbörsen verwendet haben) zu überzogenen Kosten verpflichtet werden. Zudem scheint es sehr fraglich, dass die Anwaltskosten als Schaden überhaupt angefallen wären, da die Rechteinhaber sicherlich kein Honorarrisiko von mehreren Millionen Euro pro Jahr eingehen würden. Es ist sehr zweifelhaft, dass zwischen dem Rechteinhaber und der abmahnenden Anwaltskanzlei eine nach §§ 4, 4a RVG, 49 b Abs. 2 S. 1 BRAO zulässige Vereinbarung besteht. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Abmahnkanzleien auf Grundlage einer Erfolgsvereinbarung tätig werden, mit prozentualen Abschlägen von erfolgten „Schadenersatzzahlungen“ oder Vergleichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das AG München führt weiter in Fettschrift auf der Pressemitteilung aus: "&lt;i&gt;Unabhängig davon, dass die Künstler ein  Recht darauf haben, für ihre Leistung bezahlt zu werden, kann das  vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden. Geiz ist somit  nicht immer geil&lt;/i&gt;."&lt;br /&gt;Richtig ist, dass Urheberrechtsverletzungen im Internet unterbleiben sollen und nachverfolgt werden können. Richtig ist auch, dass für Urheberrechtsverletzungen ein - angemessener - Schadenersatz zu zahlen ist. Filesharing kann sehr teuer werden - wie teuer das liegt jedoch auch an den Gerichten, welche unserer Meinung nach § 97a II UrhG falsch, oder nicht anwenden und damit den Anwälten, welche mit Massenabmahnungen ihr Hauptgeschäft betreiben hohe Honorare sichern. Bei den eigentlichen Künstlern wird von beigetriebenen Schadensersatz jedenfalls nur ein sehr geringer Teil verbleiben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das AG München scheint sich jedenfalls bereits festgelegt zu haben. Bleibt zu hoffen, dass endlich eine - wie schon lange geforderte gesetzliche Klarstellung oder Begrenzung des Schadensersatzes - zumindest der Anwaltskosten - erfolgt oder eine höchstrichterliche Entscheidung ergeht. Ich wage zu bezweifeln, dass der BGH § 97a bei Filesharingfällen für nicht anwendbar hält. Aus der Entscheidung &lt;a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2010&amp;amp;Sort=3&amp;amp;anz=101&amp;amp;pos=0&amp;amp;nr=52202&amp;amp;linked=urt&amp;amp;Blank=1&amp;amp;file=dokument.pdf" target="_blank"&gt;Sommer unseres Lebens - Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 &lt;/a&gt;–&amp;nbsp; sowie der &lt;b&gt;&lt;a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2010&amp;amp;Sort=3&amp;amp;nr=51934&amp;amp;pos=0&amp;amp;anz=101" target="_blank"&gt;Pressemitteilung des BGH&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; ist jedenfalls nichts Gegenteiliges zu entnehmen, auch wenn immer wieder Abmahnkanzleien (und offensichtlich auch das AG München) anderes behaupten. (Pressemitteilung BGH: &lt;i&gt;"Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog.  Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach  geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen  insofern maximal 100&amp;nbsp;€ an"&lt;/i&gt;).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;siehe auch: &lt;a href="http://www.initiative-abmahnwahn.de/wp-content/uploads/Oeffentlicher-Brief.pdf" target="_blank"&gt;&lt;i&gt;&lt;b&gt;öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Bundesministerium der Justiz &lt;/b&gt;&lt;/i&gt;&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-5701848221298314969?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/02/klage-waldorf-frommer-ag-munchen.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total><enclosure url="http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/2011/pm54___111116.pdf" length="61007" type="application/pdf" /><media:content url="http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/2011/pm54___111116.pdf" fileSize="61007" type="application/pdf" /></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-2794133149530589373</guid><pubDate>Fri, 10 Feb 2012 14:35:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-02-13T14:15:44.555+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Urheberrecht</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Sopa</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">UrhG</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Anti-Counterfeiting Trade Agreement</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">ACTA</category><title>ACTA vorerst in Deutschland gestoppt</title><description>Das umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen &lt;b&gt;Anti-Counterfeiting Trade Agreement&lt;/b&gt;, kurz &lt;b&gt;ACTA &lt;/b&gt;wird nach Berichten mehrer Nachrichtenseiten vorerst von Deutschland &lt;b&gt;nicht unterzeichnet&lt;/b&gt;. Damit haben die Gegner des Abkommens einen ersten Sieg errungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gegen das Abkommen gab es weltweit bereits erhebliche Proteste von Internet-Aktivisten. Deutschland legt die  Unterzeichnung des umstrittenen Acta-Vertrags zur Durchsetzung des  Urheberrechts vorerst auf Eis. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte  Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder  zurückgezogen, vermeldet die Welt Online sowie weitere Nachrichtenagenturen. Auch Polen und Tschechien haben nach massiven Anti-ACTA-Protesten die ACTA-Ratifizierung bis auf Weiteres gestoppt. &lt;br /&gt;&lt;div class="aufmacher"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement hat das Ziel Urheberrechte international durchzusetzen. Kritik rief das Abkommen, dessen Verhandlungen bereits 2007 begannen vor allen wegen der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundenen Verhandlungen und Umgehung der WIPO und WTO hervor. Kritiker fürchten Netzzensuren und eine Zementierung der Urheberrechte zu Gunsten großer Verwertungsgesellschaften. Weiterhin bemängelten die Kritiker, dass der Vertragsentwurf nur sehr vage Formulierungen enthielt.&lt;br /&gt;Eine genaue Studie des im Internet veröffentlichten Vertragstextes zeigt jedoch, dass die meisten der im ACTA vorgesehenen Regelungen bereits seit langem in Deutschland im Urhebergesetz (z.B. §§ 98, 101 UrhG) und anderen Gesetzen (Markengesetz, Strafgesetzbuch) umgesetzt sind. Eine Umsetzung des Vertragswerks würde daher in Deutschland keine großen Auswirkungen haben. Bereits jetzt werden jedes Jahr mehr als 500.000 Urheberrechtsverstöße wegen illegalem Down/Upload von urheberrechtlich geschützten Musikwerken und Filmen von Anwaltskanzleien mit teils erheblichen Schadensersatzforderungen angemahnt. Problematisch wird unsererseits jedoch gesehen, dass eine zu weit gehende Umsetzung des Abkommens in nationale Gesetze weitere Beschränkungen des Internets (unter dem Vorwand das Abkommen regelkonform umzusetzen) erfolgen könnten (so wie die immer wieder aufkommende Forderung verschiedener Politiker und Behörden nach Vorratsdatenspeicherung, oder Haftung der Provider). Zwingend notwendig sind diese Maßnahmen allein aus dem ACTA-Abkommen nicht und werden dort nicht festgeschrieben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In den USA laufen derzeit weitere Verhandlungen mit dem Ziel, dieselben Inhalte wie ACTA als ein nationales Gesetz - Stop Online Piracy Act (SOPA) - zu verabschieden, was wegen der globalen Vernetzung ebenfalls weltweite Auswirkungen hätte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 11.02.12 ist es zu &lt;a href="http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10766&amp;amp;pk=756368" target="_blank"&gt;deutschlandweiten Protesten&lt;/a&gt; mit über 100.000 Teilnehmern gegen ACTA gekommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;siehe auch: &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/deutschland_segnet_acta_vorers/755934/deutschland_segnet_acta_vorers.html" target="_blank"&gt;Mittelbayerische Zeitung: Interview mit RA Markus v. Hohenhau &lt;/a&gt;&lt;/b&gt;über ACTA und die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;offizieller &lt;b&gt;&lt;a class="external text" href="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf" rel="nofollow" target="_blank"&gt;Text des ACTA Übereinkommens&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; auf den Seiten der Europäischen Kommission (deutsch, pdf)&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Stand der Verhandlungen zum Internationalen Anti-Piraterie-Abkommen (Anti Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – &lt;b&gt;&lt;a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700186.pdf" target="_blank"&gt;BT Drucksache 17/63&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; – &lt;/i&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-2794133149530589373?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/02/acta-in-deutschland-gestopp.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total><enclosure url="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf" length="199547" type="application/pdf" /><media:content url="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf" fileSize="199547" type="application/pdf" /></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-3922971752383129164</guid><pubDate>Fri, 20 Jan 2012 11:33:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-01-20T23:34:59.271+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">MegaUpload</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Sopa</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Kim Schmitz</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Pipa</category><title>Sharehoster MegaUpload.com von US Behörden dicht gemacht</title><description>US amerikanische Behörden haben am Donnerstag die Webseite &lt;b&gt;megaupload.com&lt;/b&gt; stillgelegt und die Festnahme von  mehreren Betreibern veranlasst. Zu ihnen gehören auch drei Deutsche,  darunter der Hacker und Internet-Unternehmer &lt;strong&gt;Kim Schmitz&lt;/strong&gt;, auch bekannt als Kim Dotcom, Gründer von MegaUpload. 4 Personen wurden in Auckland, Neuseeland festgenommen - aktuelle sollen noch 3 Personen auf der Flucht sein.&lt;br /&gt;Über die jetzt stillgelegte Plattform konnten Nutzer Daten aller Art hochladen und anderen Nutzern zum&amp;nbsp;Download bereit stellen. MegaUpload fungierte dabei als Zwischenspeicher. US Behörden werfen den Betreibern der Webseite vor, dass über die Plattform megaupload.com sowie weiterer mit dieser Seite zusammenhängenden Domains massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Fernsehprogramme und digitale Bücher verteilt worden seien.  Den Vorwürfen zufolge geschah dies auch mit Wissen der Webseitenbetreiber, was diese stets zurück gewiesen haben. MegaUpload.com gehörte &lt;a href="http://www.alexa.com/siteinfo/megaupload.com" target="_blank"&gt;laut Alexa.com&lt;/a&gt; zu den 100 meist besuchten Webseiten der Welt und war laut FBI für 4 % des weltweiten Traffics im Netz verantwortlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Kampf gegen illegale Downloads und der Schutz des Urheberrechts im Netz wird derzeit vor allem in den Staaten heiß diskutiert. Erst am Mittwoch dieser Woche kam es zu großen  Internet-Protestaktion gegen die neue US Gesetzespläne, die u.a auch die  Sperrung von Webseiten erlauben sollen (siehe hierzu auch unseren &lt;a href="http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/internetstreik-wegen-verscharftung-der.html" target="_blank"&gt;Artikel zum Thema SOPA und PIPA).&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Download etwa von aktuellen Kinofilmen oder Musik von derartigen Webseiten ist  strafbar, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, was  hier gegeben sein dürfte. Nutzern muss deshalb auch klar sein, dass sie mit  jedem Up/Download ein rechtliches Risiko eingehen. Fraglich ist aber ob in der  Praxis die Rechtsverletzungen auch tatsächlich nachverfolgt werden. Dazu müsste der Anbieter  die Daten seiner Nutzer auf den Servern gespeichert haben. Eine Verfolgung von 150 Millionen angemeldeter User bei MegaUploads ist eher unwahrscheinlich. Zudem werden in  Deutschland die IP-Adressen, über welchen die Anschlussinhaber festgestellt  werden können, in der Regel nur eine Woche gespeichert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anders sieht es eventuell bei&amp;nbsp;Bezahlkunden der Seite aus, bei denen die Abrufe u.U.  protokolliert wurden und die sich z.B. auch durch ihre Anmeldedaten und ihrer  Kreditkartennummer identifizieren lassen. Für Urheberrechtsverstöße und  Raubkopien kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe  drohen. Darüber hinaus könnten die US-Behörden die Daten von MegaUpload-Nutzern an die  Rechteinhaber weitergeben. Dann drohen den Raubkopierern teure kostenpflichtige  Abmahnungen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Uns liegen jedoch aktuell noch keine Abmahnungen von Nutzern von Sharehosterdiensten wie  Rapideshare, oder auch Abmahnungen z.B. von Nutzung der bereits vor Monaten ebenfalls abgeschalteten  Seite kino.to vor. Dagegen sind Nutzer von Tauschbörsen und Torrentnetzwerken (Filesharing),  welche illegal Musik oder Filme aus dem Netz saugen einer ganz erheblichen  Gefahr ausgesetzt, dass diese Rechtsverstöße durch teure Abmahnungen verfolgt  werden. Jedes Jahr werden in Deutschland geschätzt über 500.000 sog. Abmahnungen  wegen Urheberrechtsverletzungen von verschiedenen Anwaltskanzleien  an die Nutzer dieser Dienste verschickt und die Betroffenen teilweise mit sehr hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Sofern Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten haben raten wir dringend (jedoch nicht überstürzt) anwaltliche Hilfe bei einem dafür spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmenbr /&amp;gt; &lt;br /&gt;Siehe auch:&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="http://on3.de/focus/11/on3-radio#/element/12859/aus-fuer-kostenloses-download-portal-anklage-gegen-megaupload" target="_blank"&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Interview RA Markus v. Hohenhau auf Radio ON3 - Bayerischer Rundfunk&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="http://www.fbi.gov/news/pressrel/press-releases/justice-department-charges-leaders-of-megaupload-with-widespread-online-copyright-infringement" target="_blank"&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Mitteilung des FBI zum Fall MegaUpload&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="http://www.justice.gov/opa/pr/2012/January/12-crm-074.html" target="_blank"&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Stellungsnahme des US Department of Justice&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="http://www.scribd.com/doc/78786408/Mega-Indictment" target="_blank"&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Anklageschrift&amp;nbsp;in Fall MegaUpload&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;Als Reaktion auf die Aktion der US-Ermittler haben Netzaktivisten aus dem Umfeld der Anonymous-Bewegung die Webseiten der amerikanischen Bundeskriminalpolizei FBI, des amerikanischen Justizministeriums und der Musikindustrie für mehrere Stunden lahmgelegt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-3922971752383129164?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/sharehoster-megauploadcom-von-us.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-7844164697473274877</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 20:13:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-01-19T21:16:57.726+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Fareds</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Mahnbescheid</category><title>Abmahnung Fareds - Mahnbescheid</title><description>Die Rechtsanwaltsgesellschaft &lt;strong&gt;FAREDS&lt;/strong&gt; mahnt derzeit wieder verstärkt wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download in Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerken - P2P) ab. Aktuell liegen uns mehrere Abmahnungen folgender Werke vor:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Glasperlenspiel Echt&lt;/strong&gt; - Christian Königsberger &lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Adele und das Geheimnis des Pharaos&lt;/strong&gt; - EuropaCorp Société Anonyme,&amp;nbsp;vertreten durch den Vorstand Christophe Lambert, 137 Rue du Faubourg St. Honoré, 75008 Paris, Frankreich&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Monrose Like a Lady&lt;/strong&gt;&amp;nbsp;- Komlew und Königseder&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;The Mechanic - &lt;/strong&gt;Nu Image Films Inc., vertreten durch den Finanzvorstand Avi Lerner, 6423  Wilshire Boulevard, Los Angeles, California 90048, Vereinigte Staaten von  Amerika&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung erst zu nehmen und  unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur  Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann  und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen  Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten  wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall  die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Offensichtlich verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS ältere Abmahnungen, bei denen keine Zahlungen und/oder Reaktionen erfolgt ist derzeit auch mit &lt;strong&gt;Mahnbescheiden&lt;/strong&gt; weiter. Aktuell liegen uns mehrere Mahnbescheide&amp;nbsp;der Kanzlei FAREDS vor.&amp;nbsp;Hier ist dringend innerhalb der Widerspruchsfrist eine Reaktion erforderlich, da andernfalls FAREDS einen rechtskräftigen Titel erhält, welcher dann auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir haben auch in letzter Zeit immer wieder neue Mandate erhalten, bei denen die Abgemahnten keinerlei Reaktion (d.h. auch keine modifizierte Unterlassungserklärung) abgegeben haben. &lt;strong&gt;Von eine vollständigen Ignorieren der Mahnschreiben raten wir dringend ab. Es droht die Gefahr eines sehr teuren Gerichtsverfahrens (mit Kosten bis zu 7000.- €) auf Abgabe der Unterlassungserklärung.&lt;/strong&gt; Derartige Verfahren übersteigen von den zu erwartenden Kosten die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bei weitem!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine  Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der  Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich  in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen  uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den  Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei  den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing  belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art  des Falles.&amp;nbsp; Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine  oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht  beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu  unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren  Webseiten.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und  unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;br /&gt;&lt;script src="http://maps.gstatic.com/intl/de_ALL/mapfiles/api-3/7/8a/main.js"&gt;&lt;/script&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-7844164697473274877?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/abmahnung-fareds-mahnbescheid.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-2323227190541953012</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 10:09:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-01-19T11:12:23.870+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Stop Online Piracy Act</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Urheberrecht</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Sopa</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Protect IP Act</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Pipa</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Internetzensur</category><title>Internetstreik wegen Verschärftung der Urheberrechtsgesetze in den USA</title><description>&lt;div style="background-color: black; color: white;"&gt;&lt;b&gt;Am 18.01.12 sind viele Webseiten aus Protest gegen die  geplanten US-Gesetze &lt;i&gt;Stop Online Piracy Act (Sopa)&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;Protect IP Act (Pipa)&lt;/i&gt; für einen Tag offline gegangen. Die englische Webseite von Wikipedia und einige populäre Blogs gingen offline, Google "zensierte" in den USA sein Logo und viele Webseiten wurden aus Protest für einen Tag abgeschaltet oder mit schwarzen Blöcken "verziert".&lt;/b&gt;&lt;/div&gt;&lt;div style="background-color: black; color: white;"&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;/div&gt;&lt;div style="background-color: black; color: white;"&gt;&lt;b&gt;Auch der Chaos Computer Club schaltete seine Webseite ab und postete in  Anlehnung an Aussagen von Bundespräsident Christian Wulff: "Wir möchten nicht Hacker in einer Welt sein, in der man sich  nicht von Freunden 500 kByte herunterladen kann".&amp;nbsp;&lt;/b&gt;&lt;/div&gt;&lt;div style="background-color: black; color: white;"&gt;&lt;b&gt;&lt;br /&gt;&lt;/b&gt;&lt;/div&gt;&lt;div style="background-color: black; color: white;"&gt;&lt;b&gt;Mit den geplanten Gesetzten &lt;i&gt;"Sopa"&lt;/i&gt; und &lt;i&gt;"Pipa"&lt;/i&gt; werden in den Staaten derzeit zwei Gesetzesentwürfe beraten, die der Unterhaltungsindustrie weitere Möglichkeiten gegen den Missbrauch  urheberrechtlich geschützter Daten im Internet liefern sollen. Beide Gesetzesvorschläge sollen es amerikanischen Urheberrechtsinhabern&amp;nbsp; ermöglichen, die unrechtmäßige Verbreitung ihrer Inhalte im  Internet zu&amp;nbsp;unterbinden. Die Gesetzentwürfe sehen unter anderem vor, dass Seiten aus  Suchmaschinen entfernt und IP-Adressen gelöscht / blockiert werden können. Suchmaschinenbetreibern wie z.B. Google wäre es künftig verboten, Links zu Seiten wie "The Pirate Bay" aufzunehmen, von denen urheberrechtlich geschützte Materialen frei  heruntergeladen werden&amp;nbsp;können. Viele Kritiker, so auch wir, sehen in den geplanten Gesetzen den Anfang einer Zensur des Netzes.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Es gilt nach wie vor: &lt;i&gt;"wehret den Anfängen"&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;/b&gt; &lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-2323227190541953012?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/internetstreik-wegen-verscharftung-der.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-2181320836672729289</guid><pubDate>Mon, 16 Jan 2012 14:06:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-01-16T15:09:37.487+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Bewegungsprofil</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">RFID</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">FoeBuD</category><title>RFID-Chips in Kleidung ausgespäht - Gefahr der Erstellung von Bewegungsprofilen</title><description>Der &lt;b&gt;&lt;a href="https://www.foebud.org/" target="_blank"&gt;Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD)&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; hat in einer publikumswirksamen Aktion vor einem Geschäft der Bekleidungskette “Gerry Weber” in Bielefeld die Daten von in der &lt;b&gt;Kleidung eingenähten Funkchips&lt;/b&gt;&lt;b&gt; &lt;/b&gt;ausgewertet und die Inhalte für alle lesbar auf eine überdimensionale Sprechblase projizierten.&lt;br /&gt;Die sog. &lt;b&gt;RFID-Chips&lt;/b&gt;,welche zu Logistikzwecken in die Kleidung eingenäht waren, haben eine Reichweite von bis zu acht Metern und können von allen handelsüblichen Lesegeräten ausgelesen werden. Ihre eindeutige Identifikationsnummer ermöglicht eine Wiedererkennung und somit die Erstellung von Bewegungsprofilen. Der Chip verbirgt sich im Textilpflegeetiket.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der FoeBuD fordert sämtliche Funketiketten an der Kasse oder  vor dem Versand physikalisch zu entfernen und eine  entsprechende verpflichtende Gesetzgebung auf EU-Ebene. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unser Tip: Kleidung nach dem Kauf in die Microwelle ;-).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das meint die Modekette Gerry Weber zu Ihren RFID-Chips: "&lt;em&gt;„Mittlerweile ist unsere gesamte Kollektion mit RFID-Tags  ausgestattet. Wir sind überzeugt, dass es in den nächsten Jahren einen  hohen Durchdringungsgrad mit RFID in der Bekleidungsbranche geben wird.  Als Vorreiter der Branche leben wir das jetzt schon. Gerry Weber ist der  erste Mode-Hersteller, der die textile Kette durchgängig von der  Produktion bis zum POS mit RFID unterstützt und dabei eingenähte Tags  einsetzt.“&lt;/em&gt; - Dr. David Frink, Vorstand"&lt;br /&gt;siehe auch Webseite &lt;a href="http://www.gerryweber.com/ag-website/de/startseite/unternehmen/unternehmensprofil/innovationen/rfid" target="_blank"&gt;Gerry Weber &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Die ARD-Sendung "Markt" sendet &lt;/i&gt;&lt;i&gt;am Montags, 16.1.2012, 21.00 Uhr - 21.45 Uhr, WDR FERNSEHEN&lt;br /&gt;(Wiederholung: Mittwoch 18.1.2012, 14.15 Uhr - 15.00 Uhr)&lt;/i&gt;&lt;i&gt; zum Thema RFID-Chips in Textilien  einen Beitrag, der bei der Aktion vor Ort, beim FoeBuD e.V., Gerry Weber  und weiteren Orten gedreht wurde.&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;siehe auch &lt;a href="https://www.foebud.org/rfid/wdr-sendung-markt-kleidungsstuecke-mit-rfid-schnueffelchips-verwanzt" target="_blank"&gt;Infos zum Thema unter FoeBuD&lt;/a&gt;&lt;/i&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-2181320836672729289?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/rfid-chips-in-kleidung-ausgespaht.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-1304278553300095180</guid><pubDate>Fri, 13 Jan 2012 15:08:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-05-02T13:32:17.258+02:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Sasse</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">The Walking Dead</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Filesharing</category><title>Anmahnung Sasse und Partner - The Walking Dead</title><description>Die Rechtsanwälte &lt;a href="http://www.sasse-partner.com/" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;Sasse und Partner&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; aus Hamburg mahnen derzeit verstärkt im Auftrag der Firma &lt;a href="http://www.wvg.com/" target="_blank"&gt;&lt;b&gt;WVG Medien GmbH &lt;/b&gt;&lt;/a&gt;das Filmwerk „&lt;i&gt;&lt;b&gt;The Walking Dead&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;“ wegen Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Films über sog. Tauschbörsen (Filesharing) ab. Bisher liegen uns mehrere Abmahnungen der Staffel 2 des Films „The Walking Dead“ vor.&lt;br /&gt;Werke von WVG Medien, welche laut unseren Informationen abgemahnt werden sind:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;&lt;b&gt;- 5 Days of War&lt;br /&gt;       - Damage&lt;br /&gt;       - The Walking Dead - Pretty Much Dead Already&lt;br /&gt;       - The Walking Dead - Staffel 1, Episode: 5&lt;br /&gt;       - The Walking Dead - Staffel 2, Folge 1 &lt;br /&gt;                - The Walking Dead - Staffel 2, Folge 2&lt;br /&gt;                - The Walking Dead - Staffel 2, Folge 4&lt;br /&gt;                - The Walking Dead - Staffel 2, Folge 5&lt;br /&gt;          - The Walking Dead - Staffel 2, Folge 7&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;&lt;b&gt;- The Walking Dead - Staffel 2, Folge 10&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;&lt;b&gt;- The Walking Dead - Staffel 2, Folge 11&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;&lt;i&gt;&lt;b&gt;&amp;nbsp;&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;&lt;b&gt;&lt;i&gt; &lt;/i&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;The Walking Dead&lt;/b&gt; ist eine US-amerikanische Fernsehserie und basiert auf dem &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/The_Walking_Dead" title="The Walking Dead"&gt;gleichnamigen Comic&lt;/a&gt; von Robert Kirkman und Tony Moore. Die Serie startete am 31.10.2010 in den Vereinigten Staaten im FreeTV auf dem Sender AMC. In Deutschland wird die erste Staffel seit dem 05.11.2010 auf FOX ausgestrahlt. Seit dem 07.11.11 ist die erste Folge ebenfalls auf sevenload kostenlos verfügbar. Weitere Episoden sollen vorerst nicht online gezeigt werden. Die Ausstrahlung der Serie im deutschen Free-TV wird voraussichtlich erst nach dem Sommer 2012 auf RTL II erfolgen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die WVG Medien GMbH wurde im Jahr 2000 unter dem Namen "Warner Vision Vertriebs GmbH"  als Geschäftsbereich der Warner Music Germany GmbH gegründet. Im Sommer  2004 erfolgte die gesellschaftliche Trennung von der Warner Music Group  und Umfirmierung zur WVG Medien GmbH. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In den uns vorliegenden Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse und Partner wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 800,- € gefordert, den wir für deutlich überhöht halten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. Zudem sollte die Unterlassungserklärung auf jeden Fall im Punkt Vertragsstrafe abgeändert werden, da Sasse und Partner hier eine Vertragsstrafe von 5.001.- € für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fordern. Auch sollte die Unterlassungserklärung derart formuliert werden, dass nicht weitere Abmahnungen wegen anderer Folgen oder Staffeln erfolgen können (erweiterte Unterlassungerklärung)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt       häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.      &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" rel="nofollow" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-1304278553300095180?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/anmahnung-sasse-und-partner-walking.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-1162132876049458048</guid><pubDate>Fri, 13 Jan 2012 13:50:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-02-14T14:53:32.835+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Kool Savas</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">DigiProtect</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Schalast</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">German Top 100</category><title>Abmahnung Schalast und Partner - DigiProtect - Kool Savas</title><description>Die Rechtsanwälte und Notare &lt;b&gt;Schalast und Partner &lt;/b&gt;aus Frankfurt am Main mahnen derzeit im Auftrag der Firma &lt;b&gt;DigiProtect &lt;/b&gt;Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH u.a. wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung des Albums "&lt;i&gt;&lt;b&gt;Kool Savas – Aura&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;" des Rappers Kool Savas sowie &lt;b&gt;&lt;i&gt;"Nightwish - Storytime"&lt;/i&gt;&lt;span style="font-family: Arial; font-size: 11pt;"&gt;&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;im Internet über sog. Tauschbörsen (File-Sharing) ab. Beide Titel sind auch auf dem Sampler German Top 100 Single Charts vorhanden. Hier drohen weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefordert wird in der Abmahnung von Schalast neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 550,- € , der sich auf 430,00 € reduziert ("&lt;i&gt;Schnellzahlerrabatt&lt;/i&gt;"), wenn der Anspruch anerkannt wird und der Betrag innerhalb von acht Tagen bezahlt wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. Zudem sollte die Unterlassungserklärung auf jeden Fall im Punkt Vertragsstrafe abgeändert werden, da Schalast und Partner hier eine Vertragsstrafe von 5.100.- € für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fordern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Noch was zu Kool Savas am Rande: &lt;/i&gt;Das Landgericht Berlin hat nach Infos von &lt;i&gt;&lt;a href="http://www.laut.de/Kool-Savas/Kachelmann-bekommt-Schmerzensgeld/09-12-2011" target="_blank"&gt;laut.de&lt;/a&gt;&lt;/i&gt; den Rapper am 09.12.11 zur Zahlung von 10.000 Euro an den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann verurteilt, da.  Savaş Yurderi (so der bürgerliche Name von Kool Savas) Kachelmann bei verschiedenen Konzerten unter anderem als  "&lt;i&gt;verfickten Wetterfrosch&lt;/i&gt;", "&lt;i&gt;Arschloch&lt;/i&gt;" oder als "&lt;i&gt;Bastard&lt;/i&gt;" beleidigt hatte. Der Rapper berief sich während des  Verfahrens auf seine künstlerische Freiheit, was das Gericht jedoch nicht so sehen wollte. Außerdem erklärte der Rapper, dass die Beleidigungen nur vor begrenztem Publikum  gefallen seien. Die Konzertmitschnitte auf YouTube seien illegal, er  könne schließlich nichts dafür, wenn Fans die Videos ins Netz stellen.  Die Beleidigung auf der Homepage habe dagegen kaum einer bemerkt, da die  Internetsuchmaschinen die veränderte Schreibweise "&lt;i&gt;Arrrrrrrrschloch&lt;/i&gt;" nur schwer finden.Wir finden diese Beleidigungen und die Abmahnungen auch gar nicht cool.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-1162132876049458048?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/abmahnung-schalast-und-partner.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-354848530106785287</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2012 14:27:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-01-11T15:27:38.714+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Trojaner</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">BSI</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Bot-Netzwerk</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">DNS-Changer</category><title>BSI ruft zum DNS-Check auf</title><description>Das &lt;b&gt;Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) &lt;/b&gt;empfiehlt  allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der &lt;b&gt;Schad&lt;span lang="en-GB"&gt;software&lt;/span&gt; "&lt;span lang="en-GB"&gt;DNS-Changer&lt;/span&gt;"&lt;/b&gt; zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der &lt;span lang="en-GB"&gt;Web&lt;/span&gt;seite &lt;b&gt;&lt;a class="RichTextExtLink ExternalLink" href="http://www.dns-ok.de/" target="_blank" title="Öffnet neues Fenster: Externer Link: DNS Konfiguration"&gt;www.dns-ok.de&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; einfach möglich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es muss nach unserem Erkenntnissen nicht damit gerechten werden, dass durch den vom BSI eingerichteten Check ein "Bundestrojaner" installiert wird. Grund für die notwendige Überprüfung ist, das ein Nutzer feststellen kann, ob der eigene Rechner von der Schadsoftware verseucht ist und Teil eines ehemaligen &lt;b&gt;Bot-Netzwerks&lt;/b&gt; ist, welches in Kürze abgeschalten wird. Sofern der eigene Rechner befallen ist, ist dann ein Internetbetrieb nach Abschaltung des Netzes nicht mehr möglich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die US-Bundespolizei FBI betreibt derzeit die Server, über welche Kriminelle  zuvor den Datenverkehr von Millionen Rechnern umgeleitet haben, da bei einer Abschaltung der Server nach Sicherstellung durch das FBI andernfalls wohl Millionen Computer auf der ganzen Welt mit einem Mal vom  Internet abgeschnitten gewesen. Diese sollen jedoch im März abgeschaltet werden.  Deshalb rät das BSI allen Internetnutzern zur Überprüfung ihrer Computer, ob diese von der Schadsoftware betroffen sind. Angeblich rufen derzeit bis zu 33.000 Computer am Tag aus Deutschland die von  der Behörde übernommenen Steuerungsrechner des ehemaligen Zombie-Netzwerks auf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das &lt;span lang="en-GB"&gt;DNS&lt;/span&gt; (&lt;span lang="en-GB"&gt;Domain Name System&lt;/span&gt;) ist einer der wichtigsten Dienste im Internet, und dafür verantwortlich die IP-Adressen, welche lediglich aus schwer merkbaren Zahlen bestehen in Internetnamen (URLs - Domains) umzuwandeln. Im Falle einer Infektion mit der Schad&lt;span lang="en-GB"&gt;software&lt;/span&gt; leitete der &lt;span lang="en-GB"&gt;Webbrowser&lt;/span&gt; die Benutzer bei Abfrage populärer &lt;span lang="en-GB"&gt;Web&lt;/span&gt;seiten  unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen um, auf denen betrügerische  Aktivitäten wie z.B. die Verbreitung angeblicher Antiviren&lt;span lang="en-GB"&gt;software&lt;/span&gt;, betrügerische Webseiten oder andere illegale Aktivitäten stattfinden.  Zudem konnten die Kriminellen gezielt manipulierte Werbeeinblendungen an  infizierte Rechner senden, Suchergebnisse manipulieren und weitere  Schad&lt;span lang="en-GB"&gt;software&lt;/span&gt; nachladen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beim Aufruf dieser Internetadresse des BSI zur Überprüfung des Rechners unter &lt;a class="RichTextExtLink ExternalLink" href="http://www.dns-ok.de/" target="_blank" title="Öffnet neues Fenster: Externer Link: DNS Konfiguration"&gt;www.dns-ok.de&lt;/a&gt;  erhalten Nutzer, deren Computersystem  von dem Schadprogramm manipuliert wurde, eine Warnmeldung mit roter  Statusanzeige, ergänzt durch Hinweise und Empfehlungen, mit denen die Anwender die korrekten Systemeinstellungen  wiederherstellen sowie ggf. die Schad&lt;span lang="en-GB"&gt;software&lt;/span&gt; vom System entfernen können. Ist der Rechner des  Internetnutzers nicht von der Schadsoftware betroffen, erhält der Nutzer die Meldung mit  einer grünen Statusmeldung, dass sein System korrekt arbeitet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir hatten zum Glück eine grüne Statusmeldung :-) &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Siehe auch &lt;i&gt;&lt;b&gt;&lt;a href="https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/Presse/Pressemitteilungen/Presse2012/Hilfe-gegen-Schadsoftware_DNS-Changer_10012012.html" target="_blank"&gt;Pressemitteilung des BSI&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-354848530106785287?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/bsi-ruft-zum-dns-check-auf.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-1571411029606891318</guid><pubDate>Tue, 03 Jan 2012 12:47:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-01-05T13:05:25.302+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Fareds</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">German Top 100</category><title>Abmahnung Fareds - Gottschewski</title><description>Die Rechtsanwaltsgesellschaft &lt;b&gt;FAREDS &lt;/b&gt;mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Herrn &lt;b&gt;Albert Gottschewski &lt;/b&gt;wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Musikwerks "&lt;b&gt;Haudegen - Zu Hause"&lt;/b&gt; aus dem &lt;b&gt;German Top 100 Single Chart Container&lt;/b&gt; ab. Herr Gottschewski (genaue Adresse wurde auch in der Unterlassungserklärung nicht angegeben - lediglich Wohnort Berlin) soll Miturheber bei der Komposition des Musiktitels sein. Nachweise liegen der Abmahnung nicht bei. Darüber hinaus dürften die Leistungsverwertungsrechte vermutlich auch insgesamt abgetreten worden sein. Weiterhin wäre interessant zu erfahren, wie der (Miturheber) als Abmahnender den Schadensersatz nach § 8 II UrhG an die weiteren Miturheber weiterreicht. Nach § 8 II Satz 3 UrhG ist zwar er jeder Miturheber berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen - er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen. Weiter heißt es im § 8 UrhG: "Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist." - es bleibt abzuwarten, ob die anderen (Mit-)Urheber ebenfalls abmahnen - die Gefahr besteht zumindest, wenn die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zudem bestehet die Gefahr, dass weitere Abmahnungen - auch von anderen Kanzleien - erfolgen, da es sich bei dem abgemahnten Musikstück um einen Teil eines Chartcointainters (mit 100 Titel) handelt und daher jeder Urheber, bzw. Rechteinhaber sein eigenes Werk aus dieser Datei abmahnen kann. Sie müssen jedoch nicht befürchten, dass Sie 100 verschiedene Abmahnungen erhalten und die Forderungen Sie finanziell vollständig runieren. Bisher wurde keiner unserer Mandanten um Haus und Hof gebracht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefordert wird in der Abmahnung des Kollegen Holscher von FAREDS neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- €, den wir für deutlich überhöht halten. Eine Berechnung des Schadensersatzes könnte unserer Ansicht nach z.B. nach GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, erfolgen. Auch die oftmals von Abmahnkanzleien geäußerte Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht nach keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem wird bei den meisten Abmahnungen nicht angegeben, wie lange das urheberrechtlich geschützte Werk über die Tauschbörsen verbreitet worden sein soll. Bei einem einzelnen MP3 muss man daher von einer Höchstdauer von maximal 10 Minuten ausgehen. In dieser Zeit könnte somit auch allenfalls eine Verbreitung an 10 weitere Nutzer erfolgt sein (vermutlich deutlich weniger, da der Upload meist geringer als der download ist). Damit wäre allenfalls ein Schadensersatz von 1,27 € fällig. Selbst wenn dieser verzehnfacht wird, ist man noch deutlich von den von Abmahnanwälten geforderten pauschalen Schadensersatzforderungen entfernt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. &lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-1571411029606891318?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/abmahnung-fareds-gottschalski.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-962177148555522339</guid><pubDate>Mon, 02 Jan 2012 12:08:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-03-06T16:03:37.714+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Daniel Sebastian</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">DigiRights</category><title>Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights</title><description>Rechtsanwalt &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.danielsebastian.de/" target="_blank"&gt;Daniel Sebastian&lt;/a&gt; &lt;/b&gt;aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma &lt;b&gt;DigiRights Administration GmbH &lt;/b&gt;u.a. wegen Verbreitung des urheberrechtlichen Werks "&lt;i&gt;&lt;b&gt;Kontor Top of the Clubs Vol 52&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;" ab. Mit einer Abmahnung werden gleichzeitig &lt;b&gt;42 auf der CD enthaltenen Titel&lt;/b&gt; verschiedener Künstler verfolgt. Als Schadensersatz fordert Rechtsanwalt Sebastian einen Pauschalbetrag von sage und schreibe &lt;b&gt;4.800.- € !&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,00 € (je 10.000.- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der geforderte Schadensersatz, ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen, nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800.- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts, oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhaber ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend  die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Bei dem Abmahnschreiben handelt es sich - auch wenn man den hohen Schadenersatz zu Grunde legt und in Foren oftmals der Begriff Abzocke fällt - nicht um einen Betrug. Eine Reaktion ist daher unbedingt notwendig.&lt;br /&gt;Wir raten zur Abgabe  einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann  und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem  schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden  Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein  Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die  geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden  müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten  haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu  beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000  Filesharingfällen  schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung  zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns  telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per  Mail unter&lt;a href="mailto:info@e-anwalt.de" target="_blank"&gt; info@e-anwalt.de&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder  noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder  die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und  unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abgemahnte Werke aus Kontor Top of the Club:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Mike Candys &amp;amp; Evelyn feat. Patrick Miller – One Night In Ibiza ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Timati &amp;amp; P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Martin Solveig &amp;amp; Dragonette feat. Idoling!!! – Big In Japan ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Tara McDonald vs. Sidney Samson – Dynamite (Nicky Romero Remix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (Mysto &amp;amp; Pizzi Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Remady feat. Manu-L – The Way We Are (Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Sweet Fromage feat. Cameleo – Touch Your Sky (Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Robert Abigail &amp;amp; DJ Rebel ft. The Gibson Brothers – Cuba (Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Bella Vida – Kiss Kiss Me Bang Bang (Wideboys Mix)&lt;br /&gt;Christopher S feat. Max Urban – Star (Original Club Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Armin van Buuren feat. Nadia Ali – Feels So Good (Tristan Garner Remix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Nadia Ali, Starkillers &amp;amp; Alex Kenji – Pressure (Alesso Remix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;DJ Obek &amp;amp; Ambush – Craissy (Albert Neve &amp;amp; Chuckie Countdown Dub)&lt;br /&gt;Klaas &amp;amp; Bodybangers – I Like (Klaas Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Spencer &amp;amp; Hill – Dance (Original Mix)&lt;br /&gt;Wolfgang Gartner feat. will.I.am – Forever (Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;The New Iberican League – Keep On Jumpin’ (Original Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3X (Markus Gardeweg Remix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Mikael Weermets &amp;amp; Audible ft. Max C – Free (Dimitri Vangelis &amp;amp; Wyman Remix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Jaydee – Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)&lt;br /&gt;Stefano Noferini – French Kiss (Original Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Nature One Inc. – Go Wild – Freak Out (ATB &amp;amp; Tom Novy Anthem Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Johnny Buss &amp;amp; Daniel Von B feat. J-Sun – Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Patric La Funk &amp;amp; Inpetto – Blizzard (Original Mix);&lt;br /&gt;Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti – Strump (Original Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Da Hool – No Love Anymore (Holnagee Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;ATB feat. JanSoon – Move On (Jashari Remix) ;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Plastik Funk &amp;amp; Fragma – What Love Can Do (Club Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;The Cube Guys – La Banda (Original Mix)&lt;br /&gt;DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix);&lt;br /&gt;Mischa Daniels feat. Nikki Belle – Dirty Cash (Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Manufactured Superstars feat. Selina Albright – Serious (Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Radio Killer – Lonely Heart (Club Mix);&lt;br /&gt;Fly Project – Goodbye (Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Enzo Siffredi &amp;amp; Jfth feat. The Allstars – Jungle Dancing (Vocal Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Terri B feat. D.O.N.S. &amp;amp; Shahin – Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;AGO – 1 Thing (Extended Mix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Allure feat. Christian Burns – On The Wire (Chris De Seed &amp;amp; Ivan Dulava Remix) ;&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Hardwell – The World (Original Mix);&amp;nbsp;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Taito Tikaro, David Amo, Julio Navas – Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix)&amp;nbsp; &lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-962177148555522339?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2012/01/abmahnung-daniel-sebastian-digirights.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-3726516160562860010</guid><pubDate>Fri, 30 Dec 2011 13:49:00 +0000</pubDate><atom:updated>2011-12-30T16:17:14.615+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">BGH Urteil</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Hacking</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">WEP</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Filesharing</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">WPS</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">AZ I ZR 121/08</category><title>W-LAN Router WPS-Verschlüsselung mangelhaft - Hack-Tool veröffentlicht</title><description>Wie &lt;a href="http://www.pcgames.de/Technik-Thema-237119/GNews/W-LAN-Router-WPS-Verschluesselung-mangelhaft-Erstes-Hack-Tool-veroeffentlicht-861791/" target="_blank"&gt;&lt;i&gt;PC Games&lt;/i&gt; vermeldet&lt;/a&gt; haben viele &lt;b&gt;W-LAN-Router&lt;/b&gt; von Haus aus eine &lt;b&gt;Sicherheitslücke&lt;/b&gt;, die Hackern ermöglichen könnte, erfolgreich Bruteforce-Angriffe zu starten und in das Netzwerk einzudringen. Durch eine Bruteforce Attacke benötigt ein Angreifer durch Ausprobieren  der möglichen Schlüsselkombinationen oft nur 90 Minuten um ein Netzwerk  zu knacken. Schuld sei ein &lt;b&gt;Fehler im WPS-System,&lt;/b&gt; mit dem WPS-Verschlüsselungen geknackt werden könnten. Das ist vor allem deswegen problematisch, da viele Router seit 2007 mit dem Wi-Fi-Protected Setup als Standard ausgeliefert wurden. Millionen von Geräten sind betroffen. Ein veröffentlichtes Tool namens  Reaper, das bereits seit einem Jahr existiert macht das Hacken besonders  einfach. Bereits im August wurde gewarnt, dass Router von Vodafone und T-Online unsicher seien. &lt;br /&gt;Gehackte Netzwerke werden oftmals ohne das Wissen des Anschlussinhabers für illegale Aktiväten im Internet, wie Filesharing, illegale Downloads oder weitere Hacks und Angriffe verwendet.&lt;br /&gt;Es wird daher geraten, WPS vorläufig abzuschalten und W-LAN-Netzwerke über das WPA-/WPA2-SPK-Verfahren zu sichern. WEP Verschlüsselungen sind schon seit langem unsicher.&lt;br /&gt;Nach wie vor existieren jedoch noch sehr viele Netzwerke, welche nicht, nur mangelhaft oder lediglich mit den voreingestellten Passwörtern verschlüsselt sind. Die Betreiber dieser Netzwerke brauchen sich daher nicht zu wundern, wenn ihr Internetanschluss von Dritten mißbraucht wird. Das Surfen über unverschlüsselte Netzwerk ist zudem &lt;a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2256" target="_blank"&gt;nicht strafbar&amp;nbsp; &lt;/a&gt;(LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010 - 25 Qs-10 Js 1977/08-177/10) - das Hacken eines verschlüsselten Netzwerks jedoch sehr wohl.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach dem &lt;b&gt;&lt;a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;pm_nummer=0049/10" target="_blank"&gt;Urteil des BGH vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121/08 – “Sommer unseres Lebens” &lt;/a&gt;&lt;/b&gt;haftet der Anschlussinhaber als Störer zumindest auf Unterlassung und entsprechende Anwaltskosten für die Abmahnung wenn sein nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.. Zudem muss er im Wege der sogenannten sekundären Beweislast darlegen, dass er nicht als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (was sehr schwierig wird, da die Gerichte die Behauptungen, man habe gerade nichts getan oftmals nur als bloße Schutzbehauptung werten).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zitat BGH: "&lt;i&gt;Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen." &lt;/i&gt;&lt;br /&gt;(..) &lt;i&gt;"Nach den .. Feststellungen .. hat der Beklagte allerdings keinen gänzlich ungesicherten WLAN-Zugang verwendet. Vielmehr war der Zugang auf seinen Router bei aktivierter WLAN-Unterstützung werkseitig durch eine WPA-Verschlüsselung geschützt, die für die Einwahl in das Netzwerk des Beklagten einen 16-stelligen Authentifizierungsschlüssel erfordert. Mangels anderweitiger Feststellungen kann jedenfalls für September 2006 auch nicht davon ausgegangen werden, dass bei privater WLAN-Nutzung eine Verschlüsselung nach dem WPA2-Standard verkehrsüblich und damit geboten war, um unberechtigte Zugriffe Dritter auf das Drahtlosnetzwerk zu verhindern. Es belastete die Verwender dieser Technologie unzumutbar und damit unverhältnismäßig, wenn sie ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anpassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufwenden müssten.&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Die Prüfpflicht des Beklagten bezieht sich aber auf die Einhaltung der im Kaufzeitpunkt des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen. Diese Pflicht hat der Beklagte verletzt. Der Beklagte hat es nach dem Anschluss des WLAN-Routers bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen belassen und für den Zugang zum Router kein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort vergeben. Der Schutz von Computern, Kundenkonten im Internet und Netzwerken durch individuelle Passwörter gehörte auch Mitte 2006 bereits zum Mindeststandard privater Computernutzung und lag schon im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer. Sie war auch mit keinen Mehrkosten verbunden."&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten  haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu  beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000  Filesharingfällen  schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung  zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns  telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per  Mail unter info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen  Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den  einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche  Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel  zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei  einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe.  Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht  einen sog. “&lt;b&gt;Beratungshilfeschein&lt;/b&gt;” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html" target="_blank"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und  unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-3726516160562860010?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2011/12/w-lan-router-wps-verschlusselung.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-8047069190700166461</guid><pubDate>Fri, 30 Dec 2011 12:10:00 +0000</pubDate><atom:updated>2011-12-30T16:49:58.041+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">LKA BadenWürttemberg</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">gold.de</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Anonymous</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Hacking</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Hausdurchsuchung</category><title>Hackerangriff Anonymous  - gold.de - LKA Baden Württemberg</title><description>Das &lt;b&gt;Forum der Edelmetallinfoseite &lt;a href="http://gold.de/" target="_blank"&gt;gold.de&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; (Update 30.12.11: und silber.de - Seitentitel "owned by HildeGard") ist am Donnerstag den 29.12.11 einem &lt;b&gt;Hackerangriff &lt;/b&gt;zum Opfer gefallen. Anscheinend wurde ein Administratorzugriff zum Zugang missbraucht. Der, oder die Hacker haben auf dem Forum folgende Nachricht hinterlassen:&lt;br /&gt;&lt;i&gt;"HildeGard hat soeben dieses System owned!&lt;br /&gt;Meine Damen und Herren sicher ist sicher und&lt;br /&gt;sicher ist hier nix! Über 70% der Onlineshops&lt;br /&gt;sind vulnerable... "&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach unseren Recherchen wurden auch die Webseiten von VeeCoolSoft, dampflok.ch sowie die Webseite des &lt;i&gt;&lt;b&gt;Landeskriminalamtes Baden-Württemberg - Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (E I N)&lt;/b&gt;&lt;/i&gt; unter &lt;a href="http://www.polizei-bw-ein/"&gt;http://www.polizei-bw-ein&lt;/a&gt;&lt;a href="http://www.polizei-bw-ein.de/" target="_blank"&gt;.de/&lt;/a&gt; von HildeGard gehackt. Der Hack wurde auf der Webseite http://www.zone-h.org/ von HildeGard@TeamTNT bekannt gemacht. Als e-Mail des Hackers wurde der Text "owned by HildeGard@TeamTNT" und die e-Mail HildeGard.leader.at.TeamTNT@directbox.com verwendet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Hackerangriff auf die Webseiten des LKA Baden Würtemberg ist vermutlich von &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymous_%28Kollektiv%29" target="_blank"&gt;Anonymous &lt;/a&gt;erfolgt - so wurde unter der Seite http://www.polizei-bw-ein.de/People.asp das Logo von Anonymous gepostet mit dem Text&lt;br /&gt;&lt;i&gt;"We are Anonymous. We are Legion.&lt;br /&gt;We do not forgive. We do not forget.&lt;br /&gt;Expect us!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;WIR SIND DOCH NICHT AUS ANGST VOR DEM GESETZ Anonymous....&lt;br /&gt;WIR HABEN NUR KEINE LUST MEHR AUF "EURE" DISKUSSIONEN&lt;br /&gt;PS: greez an E.B. aus G.!. "&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Für Infos zu Anonymous siehe auch &lt;a href="http://www.du-bist-anonymous.de/" target="_blank"&gt;http://www.du-bist-anonymous.de/&lt;/a&gt;&amp;nbsp; sowie &lt;a href="http://www.anonnews.org/?setlang=de" target="_blank"&gt;http://www.anonnews.org/?setlang=de&lt;/a&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für die Angriffe auf &lt;a href="http://www.gold.de/" target="_blank"&gt;&lt;i&gt;&lt;b&gt;gold.de&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;&lt;/a&gt; sind vermutlich jedoch eher Script Kiddies verantwortlich (http://mcgriefers.606h.net/showthread.php?tid=144). &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach wie vor ist unklar, welche Daten der Hacker auf der Webseite von gold.de einsehen konnte. Die Avatarbilder der Mitglieder sind gelöscht worden. Laut dem Administrator der Webseite wurde der gehackte Zugang  zwischenzeitlich gesperrt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Problematisch ist der Hackerangriff auf gold.de, da über das Forum auch private Nachrichten der User versendet werden können und eventuell für den Hacker ein Zugriff auf das Postfach bestanden hat.&lt;br /&gt;Oftmals werden in privaten Nachrichten die Klarnamen der User und weitere Daten wie Bankdaten, Adressen, Telefonnummern etc. mitgeteilt. Ein User ist daher (auch wenn er nach wie vor meint er poste nur anonym) eindeutig zu identifizieren. Zudem werden Logindaten und Passwörter von vielen Usern auch für andere Webseiten verwendet, so dass ein Hacker, welche die Zugangsdaten einsehen konnte, diese für seine Zwecke mißbrauchen kann.&lt;br /&gt;Es kann daher nur dringend angeraten werden die Kommunikation über das Web (auch über PN) auf das Notwendigste zu beschränken. Nachrichten sollten sofort nach Erhalt gelöscht werden und nicht auf den Servern im Internet belassen werden. Zudem sollten für unterschiedliche Foren und Webseiten auch  wechselnden e-Mail Adressen und Logindaten verwendet werden.&lt;br /&gt;User welche Befürchtungen haben, dass durch Hackerangriffe ihre Daten ausgespäht worden sind, sollten umgehend ihre Zugangspasswörter auch bei anderen Webseiten ändern (sicheres Passwort mit mind. 10 Zeichen und Sonderzeichen verwenden) sowie ihre Kontoverbindungen im Auge behalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nochmals zur Klarstellung für alle Script Kiddies - Hacking ist eine Straftat welche, je nach Schwere der Tat und Ausmaß der Zerstörung mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann - und mit der Anonymität im Internet ist es bekanntlich (auch ohne Vorratsdatenspeicherung) nicht mehr weit her. Auch wenn die Zahl der Internetstraftaten jedes Jahr weiter ansteigt, so steigt auch die Aufklärungsquote.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;P.S.&lt;/b&gt; Wir vertreten als Verteidiger auch in Strafverfahren  wegen Computersabotage oder Datenveränderung ;-).&lt;br /&gt;Noch ein Tip für alle Skript Kiddies und Hacker - Adresse eines guten Anwalts rechtszeitig aufschreiben (nicht digital, sondern altmodisch analog mit Stift und Papier) da im Falle einer überraschenden Hausdurchsuchung alle Rechner, Mobilfunktelefone, Digicams, etc, von der Polizei mitgenommen werden und man dann nur noch auf seine alten Analogdaten zugreifen kann. Infos zum Verhalten bei einer Hausdurchsuchung findet man auch auf unseren Webseiten unter &lt;a href="http://www.e-anwalt.de/durchsuchung.html" target="_blank"&gt;http://www.e-anwalt.de/durchsuchung.html&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-8047069190700166461?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2011/12/hackerangriff-anonymous-goldde-lka.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>1</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-714014659444990352</guid><pubDate>Fri, 30 Dec 2011 10:11:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-03-06T16:05:34.054+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Daniel Sebastian</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Kontor Top of the Clubs</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">astragon</category><title>Abmahnung RA Daniel Sebastian - astragon Software GmbH</title><description>Rechtsanwalt &lt;b&gt;Daniel Sebastian&lt;/b&gt; aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma &lt;b&gt;astragon Software GmbH&lt;/b&gt; unter anderem wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten über File-Sharing-Systeme (z.B. Bittorrent eDonkey) am Computerspiel "&lt;i&gt;&lt;b&gt;Landwirtschafts-Simulator&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;" ab. Das Computerspiel wird von der Firma GIANTS Software GmbH, aus Zürich-Schlieren - Schweiz hergestellt. Die Firma astragon Software GmbH soll nach dem Schreiben des Kollegen Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Computerspiel sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 850,00 €. Sofern dieser nicht akzeptiert wird, wird ein Schadensersatz deutlich über 2.00,00 € angedroht. Im Schreiben des Kollegen werden den Abgemahnten zudem drastische Streitwerte zwischen 20.000.- € bis 45.000.- € vorgehalten, welche von Gerichten bei Filesharingfällen angewandt worden sind. In Anbetracht dessen, dass das Computerspiel im Handel zwischen 7.- € und 19.- € angeboten wird, erscheinen nach unserer Ansicht derartige Streitwerte und der Schadensersatz deutlich überhöht und sollen vor allem dazu dienen den Abgemahnten zu einer raschen Reaktion anzuhalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weiterhin fällt im Schreiben auf, dass angeblich bereits für die Auskunft nach § 101 UrhG bereits Gerichtskosten von 203,50 € sowie 192,90 € Anwaltskosten entstanden sein sollen. Sofern tatsächlich 192,90 € Anwaltskosten enstanden sein sollen, wären diese aus einem Streitwert von 2.000,- € berechnet.&amp;nbsp; Wie sich die angeblichen Gerichtskosten zusammen setzen sollen ist uns jedoch nicht erklärlich und dürfen auch aufgrund der Höhe bezweifelt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir jedoch auch vorliegend dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für überhöht halten, bezahlt werden müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen  schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder auch während der Feiertage per Mail unter info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “&lt;b&gt;Beratungshilfeschein&lt;/b&gt;” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-714014659444990352?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2011/12/abmahnung-ra-daniel-sebastian-astragon.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-1606590940377119629</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2011 09:59:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-02-20T14:44:17.536+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Munderloh</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Kosten</category><title>Neue Abmahnkanzlei Munderloh - RGF Productions Ltd.</title><description>Eine neue Abmahnkanzlei&amp;nbsp; - &lt;a href="http://www.kanzlei-munderloh.de/"&gt;&lt;b&gt;Rechtsanwalt Rainer Munderloh&lt;/b&gt;&lt;/a&gt; - aus Oldenburg mahnt derzeit im Auftrag der Firma &lt;b&gt;RGF Productions Limited,&lt;/b&gt; Dublin, Irland unter anderem die Pornofilme "&lt;b&gt;&lt;i&gt;Orgasmen Magma &amp;amp; Vulkane in 3 D&lt;/i&gt;"&lt;/b&gt; und &lt;i&gt;&lt;b&gt;"Private Anal Teens 2011 in 3D&lt;/b&gt;"&lt;/i&gt; sowie "&lt;i&gt;&lt;b&gt;Geil Gierig Gefickt&lt;/b&gt;&lt;/i&gt;" wegen Verletzung des Urheberrechts durch angebliche Verbreitung der Filmwerke über Tauschbörsen (Filesharing) ab. Die Webseiten des Kollegen sind anscheinend noch so neu (&lt;a href="http://www.mit-oldenburg.de/presse-10-11-10.php"&gt;Kanzleieinweihung &lt;/a&gt;03.07.2010), dass noch nicht mal ein Impressum oder weitere Hinweise zum Rechtsanwalt erscheinen. Laut Rechtsanwaltskammer Oldenburg ist Rainer Munderlohn als Anwalt in Oldenburg zugelassen, somit handelt es sich bei der Abmahnung nicht um betrügerische Schreiben von Trittbrettfahrern, welche zur Zeit als angebliche Anwälte (oder auch als BKA) Internetnutzer verunsichern und zur Zahlung nötigen . Es verwundert jedoch etwas, dass ein Kollege, der Abmahnungen wegen Verletzungen von Rechten über das Internet geltend macht und damit auch  IT-Recht behandelt, selbst über keine eigene Homepage verfügt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In den uns vorliegenden Fällen wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 780,00 € gefordert. Praktischerweise kann der Abgemahnte auf der Unterlassungserklärung wählen, ob er den Betrag in einer Summe zahlen will, oder in 12 Raten zu je 75,00 € - somit 900,00 € ! Eine eingescantes Formular eine Überweisung liegt der Abmahnung auch gleich bei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten dringend zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann (wie auch der Kollege Munderloh richtigerweise in seinem Schreiben erwähnt, sofern man von einem Streitwert von 15.000.- € ausgeht, was derzeit jedoch leider einige Gerichte als realistisch erachten). Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für überhöht halten, bezahlt werden müssen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit in über tausend Abmahnfällen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung in derartigen Fällen belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “&lt;b&gt;Beratungshilfeschein&lt;/b&gt;” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über  1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste  Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie  erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter  info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt;.&lt;br /&gt;Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-1606590940377119629?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2011/12/neue-abmahnkanzlei-munderloh-rfg.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><item><guid isPermaLink="false">tag:blogger.com,1999:blog-3946338217212462305.post-4128609393335457092</guid><pubDate>Wed, 07 Dec 2011 09:15:00 +0000</pubDate><atom:updated>2012-01-31T10:01:06.798+01:00</atom:updated><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Abmahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">U+C</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Mahnung</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Inkasso</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">Filesharing</category><category domain="http://www.blogger.com/atom/ns#">DebCon</category><title>U+C versteigert Filesharing Forderungen über 90 Mio.</title><description>Die Regensburger Kanzlei &lt;b&gt;U+C&lt;/b&gt;, welche mit Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing (P2P) vor allem im Pornobereich bekannt ist, &lt;b&gt;&lt;a href="http://auktion.urmann.com/"&gt;versteigert im Internet Forderungen aus Abmahnungen&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; im Wert von &lt;b&gt;90 Mio Euro&lt;/b&gt;. Die Gebotsabgabe ist ab sofort bis zum Ablauf der Position möglich. Die Positionen laufen am 12.12.2011, 10.00 Uhr aus. (&lt;i&gt;Update - Versteigerung ist laut Webseite von U+C beenden - weitere Versteigerungen sollen folgen)&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Offenbar soll es sich um Ansprüche aus ca. 70.000 Abmahnungen, vor allem im Pornobereich handeln, bei denen Schuldner den von U+C geforderten Schadensersatz nicht bezahlt haben. U+C soll geschätzt über 50.000 Abmahnungen pro Jahr verschicken. Nach einem Bericht des Online-Portals „heise.de“ handelt es sich bei den jetzt zur Versteigerung anstehenden Urheberrechtsverstößen um Downloads von Pornofilmen in Tauschbörsen und um entsprechende Forderungen aus den Jahren 2010 und 2011.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir sehen bei diesen Abtretung der Forderungen erhebliche Probleme beim Datenschutz und bei der Durchsetzung der Forderungen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;U+C hat erst in der letzten Zeit verstärkt Abgemahnte nochmals letztmalig mit einem 2 seitigen Mahnschreiben zur Zahlung der Forderung aufgefordert und ist in dieser Mahnung von ihrem ursprünglichen Vergleichangebot (in der Regel 650.- €) abgerückt und fordert nunmehr ca. 1.286,80 € als Schadensersatz für eine angebliche Urheberrechtsverletzung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es steht zu befürchten, dass Abgemahnte nunmehr im kommenden Jahr verstärkt von Inkassobüros zur Zahlung angemahnt werden. Eine erhöhte gerichtliche Beitreibung ist dabei jedoch nicht zu befürchten. Viele Schuldner haben - erstaunlicherweise - eine größere Angst vor einem Inkassobüro als vor einer anwaltlichen Beitreibung. Dies ist jedoch unbegründet. Auch ein Inkassobüro kann erst nach einem rechtskräftigen Titel (z.B. Mahnbescheid, dem nicht widersprochen worden ist, oder rechtskräftigem Gerichtsurteil) einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Titels beauftragen. Eintragungen in Schuldnerverzeichnisse sind bei dieser Art von Forderungen ebenfalls nicht zu befürchten, sofern Einspruch gegen die Forderungen erhoben werden. Auch muss ein Schuldner keine negativen Schufaeinträge fürchten. Zudem dürfen Inkassobüros zwar mittlerweile selbst einen Mahnbescheid beantragen, sofern jedoch dagegen Widerspruch eingelegt wird, kann die Forderung im Gerichtsverfahren wiederum nur von einem Anwalt geltend gemacht werden. Sinn und Zweck der Mahnungen eines Inkassobüros soll sein, einen möglichst hohen Druck auf den Schuldner auszuüben, so dass dieser auch ohne Gerichtsverfahren die Forderung begleicht. Hierzu wird dem Schuldner z.B. in einschüchternden Schreiben erklärt, dass die Kosten ständig steigen, wenn er nicht sofort bezahlt. Anzumerken ist, dass nach der ständigen langjährigen Rechtsprechung des OLG Nürnberg und AG/LG Regensburg für den Gerichtsbezirk des OLG Nürnberg (z.B. auch Regensburg, Schwandorf, Weiden, Kelheim) die Kosten eines Inkassobüros auch bei einem Verlust eines Klageverfahrens vor Gericht nicht vom Schuldner bezahlt werden müssen. Daher ist die Drohung mit höheren Kosten zumindest im Bereich des OLG Nürnberg nicht richtig.&lt;br /&gt;&lt;i&gt;&lt;b&gt;(Update): &lt;/b&gt;Zwischenzeitlich erreichen uns (bzw. unsere Mandanten) Inkassoschreiben der Firma &lt;b&gt;DebCon GmbH&lt;/b&gt;, Debitorenmanagement und Consulting aus Witten. Gefordert wird die Zahlung von 1.286,80 €. Dem Schreiben liegt eine Zahlungsvereinbarung mit Möglichkeit einer Ratenzahlung bei. Weiterhin wird im Schreiben angedroht, die &lt;b&gt;Schuldnerdaten an die Schufa zu melden, sofern der Forderung nicht widersprochen wird&lt;/b&gt;. Wir raten daher in den Fällen, in denen der Abgemahnten die Forderung nicht anerkennt, der Forderung der Firma DebCon schriftlich zu widersprechen.&amp;nbsp; Eine Eintragung bei der Schufa ist dann nicht zulässig.&lt;/i&gt; Siehe auch -&amp;gt; &lt;a href="https://www.meineschufa.de/index.php?site=12" target="_blank"&gt;Informationen zur Schufa&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;Positiv fällt auf, dass Debcon (bisher) keine weiteren Inkassokosten oder Zinsen geltend macht und das Inkassoschreiben auch nicht (wie manchmal bei anderen Inkassobüros) unfreundlich oder drohend wirkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Näher Infos zur &lt;b&gt;&lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassounternehmen"&gt;Arbeitsweise eines Inkassounternehmen&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; finden Sie auch z.B. bei &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassounternehmen"&gt;Wikipedia&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts - diese sind gerade im Filesharingbereich von Kanzlei zu Kanzlei oft sehr unterschiedlich. Von selbstgestrickten Schreiben aus Foren oder gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Filesharing finden Sie auch auf unseren &lt;b&gt;&lt;a href="http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html"&gt;Webseiten&lt;/a&gt;&lt;/b&gt; unter www.e-anwalt.de.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Autor: Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau - Fachanwalt für IT-Recht, Regensburg&lt;/i&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/3946338217212462305-4128609393335457092?l=fachanwalt-it.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</description><link>http://fachanwalt-it.blogspot.com/2011/12/uc-versteigert-filesharing-forderungen.html</link><author>noreply@blogger.com (RA Markus v. Hohenhau)</author><thr:total>0</thr:total></item><language>en-us</language><media:rating>nonadult</media:rating></channel></rss>

