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	<description>Kuriose Rechtsnachrichten</description>
	<lastBuildDate>Tue, 23 Jun 2026 09:03:11 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Outdoor-Marke Patagonia verklagt Drag Queen Pattie Gonia</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jun 2026 07:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die US-amerikanische Outdoor-Bekleidungsmarke Patagonia verklagt die Umweltaktivistin sowie Drag-Künstlerin Wyn Wiley. Patagonia behauptet in der Klage, der Künstlernamen „Pattie Gonia“ verletzte ihre Markenrechte. Die Aktivistin fordert öffentlich die Rücknahme der Klage und wirft dem Unternehmen vor, mit dem Verfahren gegen eine Person vorzugehen, die sich ebenfalls für Umwelt- und Klimaschutz einsetzt. Patagonia hält dagegen an [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/24/outdoor-marke-patagonia-verklagt-drag-queen-pattie-gonia/">Outdoor-Marke Patagonia verklagt Drag Queen Pattie Gonia</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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<p>Die US-amerikanische Outdoor-Bekleidungsmarke Patagonia verklagt die Umweltaktivistin sowie Drag-Künstlerin Wyn Wiley. Patagonia behauptet in der Klage, der Künstlernamen „Pattie Gonia“ verletzte ihre Markenrechte.</p>



<p>Die Aktivistin fordert öffentlich die Rücknahme der Klage und wirft dem Unternehmen vor, mit dem Verfahren gegen eine Person vorzugehen, die sich ebenfalls für Umwelt- und Klimaschutz einsetzt. Patagonia hält dagegen an seiner Position fest und begründet das Vorgehen mit der Notwendigkeit, die eigenen Markenrechte konsequent zu schützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Drag Queen kritisiert Klage öffentlich</h2>



<p>Ende Mai wandte sich Pattie Gonia in einem auf Instagram veröffentlichten Video an ihre mehr als zwei Millionen Follower. Darin erklärte sie, die Klage bedrohe nicht nur ihre Arbeit als Aktivistin, sondern auch die wirtschaftliche Existenz ihres Teams.</p>



<p>Nach ihren Angaben verlange Patagonia zwar lediglich einen symbolischen Schadensersatz von einem US-Dollar, die mit dem Verfahren verbundenen Anwaltskosten könnten jedoch einen erheblichen finanziellen Umfang erreichen. Die Aktivistin sprach von möglichen Kosten in Höhe von bis zu einer Million US-Dollar.</p>



<p>Zugleich erhob sie den Vorwurf, das Unternehmen handele im Widerspruch zu seinem öffentlich kommunizierten Selbstverständnis als umweltorientierte Marke. Patagonia wirbt seit Jahren mit einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit und Umweltengagement.</p>



<p>Pattie Gonia erklärte, sie habe seit Einreichung der Klage versucht, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Erst nachdem diese Bemühungen erfolglos geblieben seien, habe sie sich entschieden, den Konflikt öffentlich zu machen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Kunstfigur Pattie Gonia</h2>



<p>Hinter der Kunstfigur Pattie Gonia steht der 1992 in Nebraska geborene Fotograf und Kreativdirektor Wyn Wiley, der die Figur Pattie Gonia im Jahr 2018 schuf. Ursprünglich als humorvolles Wortspiel auf den Namen der Outdoor-Marke Patagonia gedacht, entwickelte sich Pattie Gonia innerhalb weniger Jahre zu einer eigenständigen Marke für Klima-, Umwelt- und LGBTQ+-Aktivismus. Im Mittelpunkt von Pattie Gonias Arbeit steht die Verbindung von Umwelt- und Queer-Aktivismus. Wiley vertritt die Auffassung, dass Naturschutz, soziale Gerechtigkeit und die Rechte sexueller Minderheiten nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Diese Form des Engagements wird häufig als „intersektionaler Umweltaktivismus“ bezeichnet. </p>



<p>Neben der Arbeit in sozialen Medien organisiert Pattie Gonia Wanderungen, Gemeinschaftsveranstaltungen und Kampagnen für Umwelt- und LGBTQ+-Anliegen. 2022 gründete Wiley gemeinsam mit weiteren Aktivisten die Organisation Outdoorist Oath, die sich für Diversität, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit in der Outdoor-Branche einsetzt. Bekannt wurde Pattie Gonia auch durch öffentlichkeitswirksame Aktionen. Dazu zählen Auftritte in selbst gestalteten Kleidern aus recycelten Materialien, Kampagnen gegen Plastikmüll sowie kreative Beiträge zum Klimaschutz auf Plattformen wie Instagram und TikTok. </p>



<p>Für ihr Engagement erhielt die Aktivistin zahlreiche Auszeichnungen. Das Magazin TIME nahm Pattie Gonia in seine Liste der „Next Generation Leaders“ auf. Zudem wurde sie von National Geographic als „Traveler of the Year“ ausgezeichnet. Nach eigenen Angaben sammelte sie in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Dollar für Umwelt- und soziale Projekte. Mit zunehmender Bekanntheit entstanden neben den Aktivismusprojekten auch kommerzielle Aktivitäten, darunter der Verkauf von Merchandising-Artikeln. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Patagonia verteidigt Markenrechte</h2>



<p>Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Markenanmeldung, die Pattie Gonia im vergangenen Jahr bei den zuständigen US-Behörden einreichte. Die Anmeldung sollte dem Namen Schutz für verschiedene Waren- und Dienstleistungskategorien verschaffen, darunter Merchandising-Produkte, Marketingaktivitäten und Aktivismuskampagnen.</p>



<p>Nach Auffassung von Patagonia dokumentiert die Anmeldung eine Ausweitung der bisherigen Nutzung des Namens. In der Klageschrift argumentiert das Unternehmen, die Aktivistin beschränke sich nicht mehr auf die Nutzung einer Kunstfigur für gesellschaftliches Engagement, sondern verfolge den Aufbau einer umfassenderen kommerziellen Marke. Aus Sicht des Unternehmens entsteht dadurch ein markenrechtlich relevanter Konflikt mit der bereits seit Jahrzehnten geschützten Marke „Patagonia“.</p>



<p>Patagonia erklärte bereits zu Beginn des Verfahrens, die Klage richte sich nicht gegen die politischen Ansichten oder das gesellschaftliche Engagement von Pattie Gonia. Das Unternehmen argumentiert vielmehr, dass Markeninhaber ihre Kennzeichenrechte konsequent verteidigen müssen. Nach allgemeinem Markenrecht kann eine unterlassene Rechtsdurchsetzung in bestimmten Fällen die spätere Verteidigung einer Marke erschweren.</p>



<p>Patagonia verweist darauf, dass die Marke in der Vergangenheit bereits gegen unterschiedliche Formen der unbefugten Nutzung verteidigt worden sei. Eine selektive Durchsetzung der Rechte könne nach Auffassung des Unternehmens dazu führen, dass spätere Verfahren gegen andere Nutzer komplizierter werden.</p>



<p>In Stellungnahmen betonte Patagonia zudem, man habe über mehrere Jahre versucht, gemeinsam mit Pattie Gonia eine Lösung zu finden, die sowohl die Fortführung ihrer Arbeit als auch den Schutz der Marke ermögliche. Die Gespräche hätten letztlich jedoch zu keiner Einigung geführt.</p>



<p>Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Frage, ob zwischen den Parteien bereits zuvor eine verbindliche Verständigung über die Nutzung des Namens bestanden hat. Patagonia erklärte Ende Mai, Pattie Gonia habe gegen eine frühere Vereinbarung verstoßen. Die Aktivistin weist diese Darstellung zurück. Nach ihrer Schilderung habe es im Jahr 2022 lediglich Gespräche im Zusammenhang mit einer Kooperation über einen Drittanbieter gegeben. Dabei seien bestimmte Bedingungen für dieses konkrete Projekt akzeptiert worden. Eine allgemeine Vereinbarung über die zukünftige Nutzung des Namens oder ihrer Marke habe es jedoch nicht gegeben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verwechslungsgefahr oder zulässige Parodie?</h2>



<p>Juristisch dürfte sich das Verfahren vor allem um die Frage drehen, ob zwischen den Bezeichnungen „Patagonia“ und „Pattie Gonia“ eine relevante Verwechslungsgefahr besteht oder ob die Nutzung als zulässige Parodie einzustufen ist. Das US-amerikanische Markenrecht erkennt grundsätzlich an, dass satirische oder parodistische Bezüge auf bekannte Marken zulässig sein können. Entscheidend ist regelmäßig, ob Verbraucher trotz der Anspielung erkennen, dass keine wirtschaftliche Verbindung zwischen den Beteiligten besteht.</p>



<p>Pattie Gonia argumentiert, ihre Nutzung falle in diesen Bereich. Sie erklärt, auf ihrer Merchandising-Website weder das Patagonia-Logo noch die Unternehmensschrift oder andere markentypische Gestaltungselemente verwendet zu haben. Die Klage stütze sich vielmehr auf einzelne Beispiele humorvoller Darstellungen und künstlerischer Anspielungen.</p>



<p>Patagonia vertritt dagegen die Auffassung, dass die Aktivitäten inzwischen über den Rahmen einer bloßen Parodie hinausgehen und markenrechtlich relevante geschäftliche Nutzungen darstellen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Fundstelle: <a href="https://taz.de/Outdoor-Marke-Patagonia-verklagt-Drag-Queen/!6182549/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://taz.de/</a></p>
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		<item>
		<title>Jurastudium in Bayern: Faktencheck zum integrierten Bachelor</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/23/jurastudium-in-bayern-faktencheck-zum-integrierten-bachelor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Céline Schmitt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jun 2026 07:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nachdem Baden-Württemberg im Dezember 2025 und nun auch Schleswig-Holstein im Juni 2026 die Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) beschlossen haben, bleibt diese Perspektive Studierenden in Bayern weiterhin verwehrt. Eine Analyse des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens im Bayerischen Landtag zeigt, dass sich daran in absehbarer Zeit wenig ändern dürfte. Gemeinsam mit der AfD lehnen die Regierungsfraktionen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nachdem <a href="https://jurios.de/2025/12/23/integrierter-bachelor-jetzt-an-allen-unis-im-laendle-moeglich/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Baden-Württemberg im Dezember 2025 </a>und nun auch Schleswig-Holstein im Juni 2026 die Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) beschlossen haben, bleibt diese Perspektive Studierenden in Bayern weiterhin verwehrt.</p>



<p>Eine Analyse des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens im Bayerischen Landtag zeigt, dass sich daran in absehbarer Zeit wenig ändern dürfte. Gemeinsam mit der AfD lehnen die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler den Gesetzesentwurf der Grünen (LT‑Drs. 19/11153) weiterhin geschlossen ab.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<div class="youtube-embed" data-video_id="4JWMyy498_I"><iframe title="74. Plenarsitzung der 19. Wahlperiode | Bayerischer Landtag" width="696" height="392" src="https://www.youtube.com/embed/4JWMyy498_I?feature=oembed&#038;enablejsapi=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></div>
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<h2 class="wp-block-heading">Politik völlig auf dem falschen Dampfer</h2>



<p>Obwohl andere Bundesländer dieses Modell längst erfolgreich praktizieren, behauptet die CSU-Fraktion weiterhin, ein integrierter LL.B. eröffne keinen Zugang zu konsekutiven oder interdisziplinären Masterstudiengängen (LL.M.). Im Falle des Nichtbestehens der Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS) können sich Studierende in Bayern für einen neuen Bachelorstudiengang einschreiben und müssen nach durchschnittlich sechs Jahren Vollzeitstudium erneut umfangreiche Prüfungsleistungen erbringen, um überhaupt einen akademischen Grad zu erhalten.</p>



<p>Im Mai 2026 wurde daher eine 19-seitige Einzelpetition beim Bayerischen Landtag eingereicht, um auf die deutliche Diskrepanz zwischen politischer Darstellung und tatsächlicher Realität aufmerksam zu machen. Belegt wurde die Diskrepanz anhand öffentlich verfügbarer empirischer Daten. Ebenso wurde auf die <a href="https://jurios.de/2026/01/23/immer-noch-kein-integrierter-bachelor-in-bayern-jetzt-petition-unterzeichnen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">öffentliche Petition von Herrn Ürün </a>mit derzeit 1.131 Unterschriften (Stand 20.06.2026) verwiesen.</p>



<p>Die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf ist nach aktuellem Stand für den 25. Juni 2026 vorgesehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ziel: Ein akademischer Grad für bereits erbrachte Leistungen</h2>



<p>Der <a href="https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/bildung-wissenschaft/landtags-gruene-mit-gesetzentwurf-fuer-modernes-jurastudium/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">von der Grünen-Fraktion eingebrachte Gesetzesentwurf</a> soll jene Anzahl Studierender absichern, die bereits die Zulassungsvoraussetzungen zur EJS erfüllt und die Studien‑ und Prüfungsleistungen nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) erbracht haben. Im Durchschnitt haben die Studierenden in Bayern die&nbsp;universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (JUP) mit einem Prädikat bestanden und befinden sich anschließend in der intensiven Examensvorbereitung. Der Erstantritt zur EJS erfolgt in Bayern im Durchschnitt nach 12,13 Semestern (arithmetischer Mittelwert, Medianwert: 12,00 Semester). Ein Nichtbestehen im Erstantritt führt regelmäßig zu mindestens einem weiteren Jahr Examensvorbereitung, bevor der Letztversuch geschrieben wird.</p>



<p>Rückschläge wie Erkrankungen, familiäre Notlagen oder andere unverschuldete Belastungen treffen Jurastudierende in Bayern besonders hart. Wer die EJS nicht besteht, erhält auch trotz bestandener JUP keinen akademischen Grad und verfügt nach durchschnittlich sechs Jahren Studium lediglich über das Abitur als formalen Qualifikationsnachweis auf dem Arbeitsmarkt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das sagen die Zahlen</h2>



<p>Nach Angaben im Jahresbericht des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes (LJPA) für das Prüfungsjahr 2025 waren insgesamt 2.971 Studierende zur EJS zugelassen. Anteilig davon haben 2.690 Studierende ein messbares Prüfungsergebnis erzielt.</p>



<p>Von diesen 2.690 Teilnehmenden haben 755 die EJS nicht bestanden, woraus sich für das Jahr 2025 eine Gesamtmisserfolgsquote von 28,07 Prozent ergibt. In diese Gruppe der 2.690 Ergebnisliefernden werden jedoch auch die sogenannten „Notenverbesserer“ miteinberechnet, also Studierende, die die Prüfung erneut ablegen, um ihre Note zu verbessern. Ihre Einberechnung erhöht den Nenner der Prüflinge und senkt damit rechnerisch die Gesamtmisserfolgsquote. Der Bericht weist diese Vorgehensweise transparent aus, liefert jedoch keine getrennte Statistik, die die Erstantretenden isoliert betrachtet.</p>



<p>Mit Blick auf die Frage, wie viele Studierende tatsächlich von einem integrierten LL.B. profitieren würden, relativierte die CSU-Fraktion die Gesamtmisserfolgsquote mit der sogenannten <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„endgültigen Misserfolgsquote“</mark></em>. Letztere bildet die jährliche Teilgesamtheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab, die<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „endgültig gescheitert sind.“</mark></em> Diese betrug 2024 3,9 Prozent und 2025 3,7 Prozent. Die CSU‑Fraktion leitet daraus ab, dies seien <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„die Personen, über die wir hier reden“.</mark></em></p>



<p>Die Quote ist zwar korrekt dargestellt, die politische Interpretation greift jedoch zu kurz. Die endgültige Misserfolgsquote bildet nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlich Betroffenen ab. Folgende Analogie verdeutlicht es vielleicht besser: Ein Kardiologe würde eine Herzmuskelentzündung auch nicht als unproblematisch einstufen, nur weil die anteilige Mortalitätsrate gering ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Aussagekraft: Endgültige Misserfolgsquote</h2>



<p>Die endgültige Misserfolgsquote erfasst im Jahr 2025 100 Studierende (3,7 Prozent von 2.690 ergeben rechnerisch 99,53), mit ihnen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Betroffenen.</p>



<p>Im Bericht des LJPA wird unmittelbar nach Nennung der endgültigen Misserfolgsquote im darauffolgenden Satz darauf hingewiesen, dass zusätzlich etwa 3 bis 5 Prozent der Teilnehmenden, die den Freischuss oder Erstversuch nicht bestehen, gar nicht mehr zur Wiederholungsprüfung antreten werden. Auch sie haben die Zulassungsvoraussetzungen zur EJS erfüllt und die Studien‑ und Prüfungsleistungen nach der JAPO erbracht. Legt man die Schätzung des LJPA zugrunde, betrifft dies zusätzlich etwa 20 bis 33 Studierende.</p>



<p>Ebenfalls unberücksichtigt blieb der Anteil der zur EJS zugelassenen Studierenden, die kein verwertbares Prüfungsergebnis erzielten. Im Jahr 2025 betraf dies ausweislich des Berichts 281 Studierende. Zwar tauchen sie in der Statistik methodisch korrekt nicht auf, weil kein Messwert vorliegt; bildungspolitisch sind diese 281 Studierenden jedoch ebenfalls betroffen.</p>



<p>Ebenfalls in der politischen Diskussion unberücksichtigt blieben sowohl Studierende vergangener Jahrgänge, die bei Einführung eines integrierten LL.B. rückwirkend einen akademischen Grad für bereits erbrachte Studien‑ und Prüfungsleistungen erhalten könnten, als auch zukünftige Studierende, die in den kommenden Jahren in die gleiche Situation geraten werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">So viele Studierende profitieren vom integrierten LL.B.</h2>



<p>Kurz gesagt: Alle, die die Zulassungsvoraussetzungen zur EJS erfüllt und sämtliche Studien‑ und Prüfungsleistungen nach der JAPO erbracht haben. Schon die Gewissheit, im Fall des Nichtbestehens der EJS abgesichert zu sein, reduziert die psychische Belastung erheblich.</p>



<p>In Bayern verlieren Betroffene mit dem endgültigen Nichtbestehen der Ersten Juristischen Prüfung (EJP) ihren Studierendenstatus und damit schlagartig nahezu sämtliche finanzielle und soziale Sicherungsmechanismen, die an diesen Status gekoppelt sind: BAföG, Unterhaltsansprüche, Kindergeld, studentische Wohnmöglichkeiten und Vergünstigungen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht gar nicht erst.</p>



<p>Die langfristigen Folgen reichen weit über die unmittelbare Existenzsicherung hinaus. In der Petition wird detailliert aufgezeigt, wie sich das Nichtbestehen der EJS in Bayern negativ auf die gesetzlichen Rentenansprüche, private Altersvorsorge und beruflichen Perspektiven auswirkt; Risiken, die in anderen Bundesländern durch den integrierten LL.B. deutlich abgemildert werden.</p>



<p>Legt man die Daten des LJPA zugrunde, hätten allein im Jahr 2025 zwischen 401 und 414 Studierende von einem integrierten LL.B. profitiert. Diese Zahl ergibt sich aus der Summe derjenigen, die die EJS nicht bestanden haben, derjenigen ohne verwertbares Prüfungsergebnis sowie derjenigen, die schätzungsweise nach einem nicht bestandenen Erstversuch nicht mehr zur Wiederholungsprüfung antreten werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kein &#8222;geschenkter&#8220; Abschluss</h2>



<p>Für das Prüfungsjahr 2026 (Termine 2025/2 und 2026/1) wurden 3.522 Studierende zur EJS zugelassen; ein Bericht liegt noch nicht vor, doch die Größenordnung dürfte ähnlich sein.</p>



<p>Überdies lohnt sich auch ein Blick auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2025. Rund ein Drittel der Erwerbstätigen mit bestandener EJP arbeitet in Berufsfeldern, die keine klassische juristische Tätigkeit darstellen. Für etwa 140.000 Erwerbstätige war die EJP und damit auch die EJS weder formale Voraussetzung noch inhaltlich notwendig. Ein LL.B. hätte ihnen ausgereicht.</p>



<p>Die in der Landtagssitzung von der AfD-Fraktion vorgebrachte Behauptung, Arbeitgeber würden Bewerber nicht plötzlich einstellen,<mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „<em>bloß weil der Bewerbung eine Bachelorurkunde beiliegt</em>“</mark>, die den Bewerberinnen und Bewerber<mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „<em>geschenkt</em>“</mark> wurde (übrigens eine Einschätzung, die ein kurzer Blick in § 24 JAPO widerlegt), steht ebenfalls im klaren Widerspruch zur öffentlich verfügbaren Datenlage.</p>



<p>In automatisierten Bewerbungsverfahren ist ein akademischer Grad häufig Mindestvoraussetzung, um überhaupt in die engere Auswahl zu gelangen. Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulabschluss scheitern oft bereits im ersten Screening.</p>



<p>Ob ein LL.B. auf dem Arbeitsmarkt „wertvoll“ ist, entscheidet übrigens der Arbeitsmarkt selbst und nicht der Gesetzgeber. Zudem eröffnet ein LL.B. den Zugang zu konsekutiven oder interdisziplinären Masterstudiengängen, sodass ein direkter Berufseinstieg nicht zwingend erforderlich ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie wird es weitergehen?</h2>



<p>Über die eingereichte Petition wird ein Ausschuss des Bayerischen Landtags auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung beraten und Beschluss fassen.</p>



<p>Ob Bayern sich dem bundesweiten Standard anschließt, hängt letztlich davon ab, ob die politischen Entscheidungsträger bereit sind, die Erfahrungen der Studierenden in Bayern als relevanten Bestandteil der fachlichen Bewertung anzuerkennen und damit eine Realität wahrzunehmen, die in der bisherigen Debatte häufig übergangen wurde.</p>
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		<item>
		<title>Endlich: Integrierter Jurabachelor auch in Schleswig-Holstein</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/22/endlich-integrierter-jurabachelor-auch-in-schleswig-holstein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bastian Neumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2026 07:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schleswig-Holstein steht kurz vor der Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Jurastudium. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung beschlossen. Künftig sollen Studierende der Rechtswissenschaft unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben können – ohne das bewährte Staatsexamenssystem zu verändern. Mit dem am 16. Juni beschlossenen Gesetzentwurf reagiert die schwarz-grüne Landesregierung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Schleswig-Holstein steht kurz vor der Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Jurastudium. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung beschlossen. Künftig sollen Studierende der Rechtswissenschaft unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben können – ohne das bewährte Staatsexamenssystem zu verändern.</p>



<p>Mit dem am 16. Juni beschlossenen Gesetzentwurf reagiert die schwarz-grüne Landesregierung auf eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren bundesweit durchgesetzt hat. Der integrierte Bachelor soll bereits während des Jurastudiums erbrachte Leistungen stärker anerkennen und Studierenden einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss ermöglichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Voraussetzung: Zulassung zum Staatsexamen und bestandener Schwerpunkt</h2>



<p>Nach den Plänen sollen Studierende den Bachelorabschluss erhalten können, wenn sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.</p>



<p>Die Landesregierung verfolgt mit der Reform das Ziel, die während des Studiums erbrachten Leistungen stärker sichtbar zu machen. Anders als in vielen anderen Studiengängen endet das Jurastudium bislang regelmäßig ohne einen berufsqualifizierenden Zwischenabschluss. Wer das Staatsexamen nicht erfolgreich absolviert, verfügt trotz mehrjähriger Ausbildung häufig über keinen formalen Hochschulabschluss.</p>



<p>Justizministerin Kerstin von der Decken <a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/Presse/PI/2026/Justiz/260616_bachelor" target="_blank" rel="noreferrer noopener">erklärte</a> in einer Pressemitteilung: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Mit dem integrierten Bachelor erkennen wir die bereits im Jurastudium erbrachten Leistungen sichtbarer an. Studierende erwerben schon vor dem Staatsexamen umfangreiche wissenschaftliche und fachliche Kompetenzen. Künftig sollen diese Leistungen auch durch einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss dokumentiert werden.“</mark></em></p>



<p>Entgegen der Annahme vieler Politikerinnen und Politiker (insbesondere in Bayern) soll der integrierte Bachelor das Staatsexamen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Von der Decken betonte: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Das juristische Staatsexamen bleibt weiterhin die Voraussetzung für den Zugang zu den klassischen reglementierten juristischen Berufen. Der integrierte Bachelor ersetzt das Staatsexamen nicht, sondern ergänzt das Jurastudium sinnvoll.“</mark></em></p>



<p>Auch eine angebliche &#8222;Entwertung&#8220; der ersten juristischen Prüfung ist damit &#8211; entgegen der Behauptung konservativer Stimmen &#8211; nicht zu befürchten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mehr Perspektiven, weniger Stress</h2>



<p>An der traditionellen Juristenausbildung soll die Neuregelung nichts ändern. Der Bachelorabschluss soll insbesondere alternative Karrierewege erleichtern. Absolventinnen und Absolventen könnten damit beispielsweise leichter Masterstudiengänge aufnehmen oder Tätigkeiten in Wirtschaftsunternehmen, Verbänden, Versicherungen oder in der Verwaltung anstreben.</p>



<p>Zugleich soll die Reform den Druck eines Studiums ohne berufsqualifizierenden Zwischenabschluss reduzieren. Gerade für Studierende, die das Staatsexamen nicht bestehen oder sich gegen dessen Ablegung entscheiden, entsteht damit ein anerkennungsfähiger Hochschulabschluss. Nach Auffassung der Landesregierung kann dies die Attraktivität des Jurastudiums insgesamt erhöhen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rückwirkung bis 2021</h2>



<p>Nach dem Gesetzentwurf sollen nicht nur künftige Studierende profitieren. Auch Personen, die die Voraussetzungen für den Bachelorabschluss bereits seit dem 1. Januar 2021 erfüllt haben, sollen nachträglich berücksichtigt werden können.</p>



<p>Damit käme die Reform einer großen Zahl aktueller Studierender sowie Absolventinnen und Absolventen zugute. Wie die rückwirkende Verleihung im Einzelnen ausgestaltet wird, soll allerdings erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren entschieden werden.</p>



<p>Die konkrete Ausgestaltung dieser Rückwirkung soll jedoch erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Dabei sollen auch die Ergebnisse eines Anhörungsverfahrens berücksichtigt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bayern bleibt Schlusslicht</h2>



<p>Die Regelungen zum integrierten Bachelor sollen vier Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Die Übergangsfrist soll der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie dem Landesjustizprüfungsamt ausreichend Zeit für die organisatorische Umsetzung geben.</p>



<p>Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Schleswig-Holstein zu den letzten Ländern aufschließen, die den integrierten Bachelor einführen. Inzwischen haben nahezu alle Bundesländer entsprechende Regelungen geschaffen oder auf den Weg gebracht. Nach aktuellem Stand <a href="https://jurios.de/2026/01/23/immer-noch-kein-integrierter-bachelor-in-bayern-jetzt-petition-unterzeichnen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">wird Bayern künftig das einzige Bundesland sein, in dem weder ein integrierter Jurabachelor existiert noch dessen Einführung geplant ist.</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/22/endlich-integrierter-jurabachelor-auch-in-schleswig-holstein/">Endlich: Integrierter Jurabachelor auch in Schleswig-Holstein</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>Vier wichtige Fußball-Urteile zur WM</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/19/vier-wichtige-fussball-urteile-zur-wm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lukas Schreiber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2026 08:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ab dem 11. Juni 2026 findet die Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko statt. Doch große Fußballturniere werden längst nicht mehr nur auf dem Rasen entschieden. Auch Gerichte prägen die Rahmenbedingungen des internationalen Fußballs zunehmend. In den vergangenen Jahren haben deutsche und europäische Richter mehrere Grundsatzentscheidungen getroffen, die weit über einzelne Streitfälle hinausreichen. Sie [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/19/vier-wichtige-fussball-urteile-zur-wm/">Vier wichtige Fußball-Urteile zur WM</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ab dem 11. Juni 2026 findet die Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko statt. Doch große Fußballturniere werden längst nicht mehr nur auf dem Rasen entschieden. Auch Gerichte prägen die Rahmenbedingungen des internationalen Fußballs zunehmend. In den vergangenen Jahren haben deutsche und europäische Richter mehrere Grundsatzentscheidungen getroffen, die weit über einzelne Streitfälle hinausreichen. Sie betreffen die Rechte von Spielern, Vereinen, Schiedsrichtern und Verbänden – und verändern die rechtlichen Spielregeln des Profifußballs nachhaltig. Vier Urteile stechen dabei besonders hervor.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen</h2>



<p>Für DFB-Schiedsrichter:innen ist der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Beschl. v. 16.06.2025, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20Ta%2058/25" target="_blank" title="LAG K&ouml;ln, 16.06.2025 - 5 Ta 58/25: Arbeitnehmereigenschaft eines Schiedsrichterassistenten im P...">5 Ta 58/25</a>) im Fall einer möglichen Altersdiskriminierung im Fußball.</p>



<p>Geklagt hatte ein 28-jähriger Schiedsrichter, der Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend macht. Er sieht sich aufgrund seines Alters benachteiligt, nachdem er nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga vorgeschlagen worden war.</p>



<p>Zunächst hatte das Arbeitsgericht Bonn den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen. Zur Begründung führte es an, der Kläger sei kein Arbeitnehmer. Seine Tätigkeit erfolge weder weisungsgebunden noch in persönlicher Abhängigkeit. Der DFB hatte die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ebenfalls bestritten und argumentiert, selbst eine Aufnahme in die Schiedsrichterliste begründe kein Arbeitsverhältnis.</p>



<p>Das LAG Köln bewertete die Rechtslage jedoch anders. Für die Bestimmung des zulässigen Rechtswegs sei maßgeblich, ob das angestrebte Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis im Sinne von <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/611a.html" target="_blank" title="&sect; 611a BGB: Arbeitsvertrag">§ 611a BGB</a> einzuordnen sei. Dabei komme es auf eine Gesamtwürdigung aller Umstände an. Nach Auffassung der 5. Kammer sprechen mehrere Gesichtspunkte für eine persönliche Abhängigkeit des Schiedsrichters. Zwar enthalte der DFB-Mustervertrag als Rahmenvertrag nur begrenzte unmittelbare Verpflichtungen. Er sei jedoch zusammen mit der Schiedsrichterordnung zu betrachten. Besonders ins Gewicht falle, dass Schiedsrichter angesetzte Spiele grundsätzlich nicht ohne Grund ablehnen dürfen, während der DFB umgekehrt frei über deren Einsatz entscheiden kann. Hinzu treten die Pflicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung sowie die faktische Monopolstellung des Verbandes im professionellen Fußball.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gerichte dürfen Sportschiedssprüche prüfen</h2>



<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die bisherige Sonderstellung des internationalen Sportschiedsgerichts erheblich eingeschränkt (Urt. v. 01.08.2025, Az. Rs. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-600/23" target="_blank" title="C-600/23 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-600/23</a>). Die Luxemburger Richter:innen entschieden, dass Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten Schiedssprüche des Court of Arbitration for Sport (CAS) künftig auf ihre Vereinbarkeit mit den grundlegenden Rechtsprinzipien der Europäischen Union überprüfen dürfen.</p>



<p>Der 1984 gegründete CAS mit Sitz in Lausanne gilt bislang als letzte Instanz für Streitigkeiten im Weltsport – von Dopingsperren über Transfers bis hin zu Disziplinarmaßnahmen. Eine gerichtliche Kontrolle war bislang nahezu ausgeschlossen; lediglich das Schweizer Bundesgericht konnte CAS-Urteile in engen Ausnahmefällen auf Verfahrensfehler überprüfen.</p>



<p>Der EuGH stellt nun klar, dass nationale Gerichte nicht daran gehindert werden dürfen, die Vereinbarkeit von CAS-Entscheidungen mit dem unionsrechtlichen „Ordre public“ zu kontrollieren. Grundlage der Entscheidung sind die unionsrechtlichen Garantien effektiven Rechtsschutzes aus <a href="https://dejure.org/gesetze/EUV/19.html" target="_blank" title="&sect; 19 EUV">Art. 19 EUV</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/GRCh/47.html" target="_blank" title="Art. 47 GRCh: Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht">Art. 47 der EU-Grundrechtecharta</a>.</p>



<p>Ausgangspunkt des Verfahrens war ein langjähriger Streit zwischen dem belgischen Fußballverein RFC Seraing und dem Weltfußballverband FIFA. Der Club war wegen Verstößen gegen das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft an Spielerrechten sanktioniert worden. Nachdem sowohl der CAS als auch das Schweizer Bundesgericht die FIFA-Maßnahmen bestätigt hatten, wandte sich der Verein an belgische Gerichte, die den EuGH einschalteten.</p>



<p>Besondere Bedeutung misst das Gericht dem Umstand bei, dass die Unterwerfung unter die CAS-Schiedsgerichtsbarkeit im internationalen Sport regelmäßig nicht auf einer freien Entscheidung der Athleten oder Vereine beruht, sondern von Verbänden wie der FIFA vorgegeben wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">DFL muss sich an Kosten für Hochrisikospiele beteiligen</h2>



<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen jahrelangen Grundsatzstreit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) entschieden: Die DFL kann für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen der Bundesliga zur Kasse gebeten werden (Urt. V. 14. 01.2025, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%20548/22" target="_blank" title="BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22: Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbesch...">1 BvR 548/22</a>).</p>



<p>Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015. Wegen erwarteter Ausschreitungen stufte die Polizei die Begegnung als Hochrisikospiel ein und setzte statt der üblichen rund 150 Beamten insgesamt 969 Polizisten ein. Die dadurch entstandenen Mehrkosten stellte Bremen der DFL in Rechnung.</p>



<p>Karlsruhe bestätigte nun die Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens. Zwar greife die Kostenregelung in die Berufsfreiheit der DFL nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank" title="Art. 12 GG">Art. 12 Abs. 1 GG</a> ein. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt. Der Staat dürfe wirtschaftliche Nutznießer besonders aufwendiger Sicherheitsmaßnahmen an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen. Eine unzulässige oder gar „erdrosselnde“ Belastung der DFL liege nicht vor.</p>



<p>Die Richter stellten klar, dass eine Kostenbeteiligung nicht voraussetzt, dass der Veranstalter polizeirechtlich für Gewalttaten von Fans verantwortlich ist. Entscheidend sei vielmehr das enge Näheverhältnis zwischen der kommerziellen Veranstaltung und dem außergewöhnlichen Polizeiaufwand. Die Gebühr sei die Gegenleistung für eine konkret zurechenbare staatliche Leistung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">FIFA-Transferregeln sind unionswidrig</h2>



<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte wesentliche Teile der FIFA-Transferregeln für unionsrechtswidrig (Urt. v. 4.10.2024, Az. Rs. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-650/22" target="_blank" title="C-650/22 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-650/22</a>). Die beanstandeten Vorschriften beschränkten sowohl die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Profifußballer:innen als auch den Wettbewerb zwischen den Vereinen in unzulässiger Weise.</p>



<p>Ausgangspunkt des Verfahrens war der Fall des ehemaligen französischen Nationalspielers Lassana Diarra. Nachdem dieser seinen Vertrag bei Lokomotive Moskau vorzeitig gekündigt hatte, scheiterte ein Wechsel zum belgischen Klub Charleroi. Hintergrund waren FIFA-Regeln, die den neuen Verein für mögliche Entschädigungsforderungen des bisherigen Klubs mithaften lassen und zudem Transfersperren vorsehen können.</p>



<p>Der EuGH sieht darin erhebliche Hindernisse für die berufliche Mobilität von Spieler:innen. Die Kombination aus hohen finanziellen Risiken, verschuldensunabhängiger Haftung und drohenden sportlichen Sanktionen könne Transfers innerhalb der Europäischen Union erheblich erschweren oder sogar verhindern. Zwar erkenne das Gericht an, dass die Sicherung stabiler Wettbewerbsverhältnisse im Profifußball ein legitimes Ziel sei. Die gewählten Mittel gingen jedoch weit über das hinaus, was hierfür erforderlich sei.</p>



<p>Besonders kritisch bewerteten die Richter:innen die automatische gesamtschuldnerische Haftung des neuen Vereins sowie die Vermutung, dieser habe den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet. Auch die Möglichkeit einer Transfersperre von zwei Wechselperioden stehe außer Verhältnis zum verfolgten Zweck. Unverhältnismäßig sei zudem die Praxis, Transferzertifikate bei laufenden Vertragsstreitigkeiten grundsätzlich nicht auszustellen.</p>



<p>Neben der Arbeitnehmerfreizügigkeit rügte der EuGH auch Verstöße gegen das europäische Kartellrecht. Die Regelungen könnten den Wettbewerb um Spieler:innen zwischen den Vereinen einschränken und den Transfermarkt abschotten. Damit erinnert das Urteil an die berühmte Bosman-Entscheidung von 1995, die das europäische Transfersystem nachhaltig veränderte.</p>
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		<title>Studie: Juraprofessoren bevorzugen KI-Antworten gegenüber den Antworten ihrer Kollegen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/18/studie-juraprofessoren-bevorzugen-ki-antworten-gegenueber-den-antworten-ihrer-kollegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jun 2026 07:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine im Juni veröffentlichte Studie von Forschern der Stanford University und mehrerer US-amerikanischer Law Schools kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis: Juraprofessor:innen bewerteten die Antworten von KI-Systeme in der Vertragsrechtslehre deutlich besser als die Antworten anderer Professor:innen. In einem blinden Vergleich bevorzugten die Professor:innen die KI-Antworten in rund drei Vierteln aller Fälle. Die Untersuchung mit dem [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine im Juni veröffentlichte <a href="https://law.stanford.edu/wp-content/uploads/2026/06/salinas_et_al.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie von Forschern der Stanford University</a> und mehrerer US-amerikanischer Law Schools kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis: Juraprofessor:innen bewerteten die Antworten von KI-Systeme in der Vertragsrechtslehre deutlich besser als die Antworten anderer Professor:innen. In einem blinden Vergleich bevorzugten die Professor:innen die KI-Antworten in rund drei Vierteln aller Fälle.</p>



<p>Die Untersuchung mit dem Titel <em><a href="https://law.stanford.edu/wp-content/uploads/2026/06/salinas_et_al.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">“Law Professors Prefer AI Over Peer Answers”</a></em> analysiert die Leistungsfähigkeit großer Sprachmodelle (LLMs) in einem Bereich, der traditionell als besonders anspruchsvoll gilt: juristische Bewertung und Argumentation. Anders als in Mathematik oder Naturwissenschaften existiert im Recht häufig keine eindeutig „richtige“ Antwort. Entscheidend sind vielmehr juristische Argumentationsqualität, Abwägung konkurrierender Gesichtspunkte und die Fähigkeit, vertretbare Schlussfolgerungen zu entwickeln (&#8222;es kommt darauf an&#8220;).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Blinder Wettbewerb zwischen Professoren und KI</h2>



<p>An der Untersuchung nahmen 16 US-amerikanische Vertragsrechtsprofessor:innen von 14 Law Schools teil. Alle verwendeten dasselbe Lehrbuch im Unterricht. Die Wissenschaftler:innen entwickelten ein dreistufiges Verfahren. Zunächst formulierten die Professor:innen typische Fragen, wie sie Studierende während der Sprechstunde oder nach Vorlesungen stellen. Aus diesem Pool wurden 40 repräsentative Fragen ausgewählt. Diese verteilten sich auf vier Kategorien:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wissensfragen zu Fällen oder Gesetzestexten („Recall: Case/Code“)</li>



<li>Wissensfragen zu juristischen Doktrinen („Recall: Doctrine“)</li>



<li>Fallhypothesen („Hypotheticals“)</li>



<li>Rechts- und rechtspolitische Grundsatzfragen („Policy“)</li>
</ul>



<p>Anschließend beantworteten sowohl die Professor:innen als auch die KI-Systeme diese Fragen in kurzen, sprechstundenähnlichen Antworten. Zum Einsatz kamen auf der KI-Seite Googles Gemini 2.5 Pro sowie NotebookLM, das auf das im UNterricht verwendete Lehrbuch zum Vertragsrecht zugreifen konnte.</p>



<p>In der dritten Phase verglichen die Professor:innen anonymisierte Antwortpaare. Sie wussten nicht, ob eine Antwort von einem Kollegen oder von einer KI stammte. Insgesamt wurden 2.918 Einzelvergleiche durchgeführt. Die Gutachter:innen mussten jeweils entscheiden, welche Antwort sie lieber einem Studierenden geben würden. Zusätzlich konnten sie Antworten als pädagogisch schädlich markieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">KI gewinnt rund drei Viertel aller Vergleiche</h2>



<p>Das zentrale Ergebnis fiel eindeutig aus: KI-Antworten wurden deutlich häufiger bevorzugt als Antworten menschlicher Lehrender.</p>



<p>Gemini 2.5 Pro erreichte gegenüber den Professor:innen eine durchschnittliche Gewinnquote von 75,92 Prozent. NotebookLM kam auf 74,75 Prozent. Der durchschnittliche Wert der menschlichen Professor:innen lag dagegen lediglich bei 24,67 Prozent. Die Autor:innen der Studie betonen, dass Gemini 2.5 Pro in direkten Vergleichen gegen alle bis auf einen Professor besser abschnitt. NotebookLM übertraf sogar jeden menschlichen Teilnehmer, erzielte allerdings mit einem Professor ein statistisches Unentschieden.</p>



<p>Bemerkenswert ist zudem, dass sämtliche beteiligten Professor:innen im Durchschnitt die KI-Antworten bevorzugten. Die mittlere KI-Präferenzrate lag bei 75,81 Prozent. Selbst der kritischste Gutachter:innen entschied sich noch in 56 Prozent der Fälle für die KI-Antwort.</p>



<h2 class="wp-block-heading">KI überzeugt auch bei Argumentation &amp; Urteilskraft</h2>



<p>Der Vorsprung der KI beschränkte sich dabei nach dem Ergebnis der Studie nicht nur auf reine Wissensabfragen. Über alle vier Fragekategorien hinweg erzielten die Modelle ähnliche Ergebnisse. Bei Gemini lagen die Gewinnquoten zwischen 74,24 Prozent bei Fallhypothesen und 77,17 Prozent bei Wissensfragen zu Fällen und Gesetzestexten. NotebookLM erreichte Werte zwischen 72,69 und 76,80 Prozent.</p>



<p>Besonders relevant ist dies für die juristische Ausbildung. Gerade hypothetische Fälle und rechtspolitische Fragen gelten als Bereiche, in denen juristische Urteilskraft und argumentative Qualität wichtiger sind als das bloße Wiedergeben von Fakten. Die Studie deutet darauf hin, dass moderne Sprachmodelle auch in diesen stärker wertungsabhängigen Aufgaben überzeugen können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weniger problematische Antworten als Menschen</h2>



<p>Neben der Präferenzbewertung untersuchten die Forscher:innen auch die Frage, wie häufig Antworten als pädagogisch problematisch eingestuft wurden.</p>



<p>Die Ergebnisse fielen erneut zugunsten der KI aus. Gemini erhielt in 3,41 Prozent der Fälle ein „schädlich“-Label, NotebookLM in 3,64 Prozent. Zusammengenommen lag die Quote der KI-Systeme bei 3,53 Prozent. Bei den Professor:innen zeigte sich dagegen eine deutlich größere Streuung. Die individuellen Werte reichten von 1,00 bis 39,75 Prozent. Im Durchschnitt wurden 12,06 Prozent der menschlichen Antworten als potenziell lernschädlich eingestuft. </p>



<p>Nach Auffassung der Autor:innen deutet dies darauf hin, dass moderne Sprachmodelle nicht nur bevorzugte, sondern zugleich vergleichsweise selten problematische Antworten liefern.</p>



<p>Als möglicher Einwand gegen die Ergebnisse wurde angeführt, dass die Professor:innen lediglich allgemein eine Vorliebe für KI-Antworten entwickelt hätten. Diesen Einwand versuchten die Autor:innen ebenfalls empirisch zu prüfen. Die Analyse der Bewertungen zeigte, dass die Gutachter:innen bei identischen Antwortpaaren häufig zu denselben Ergebnissen gelangten. Die Übereinstimmung lag jedoch deutlich über dem Niveau, das zu erwarten gewesen wäre, wenn lediglich individuelle Vorlieben den Ausschlag gegeben hätten. Die Forscher:innen interpretieren dies als Hinweis auf einen geteilten professionellen Qualitätsmaßstab. Die KI-Antworten seien nicht deshalb erfolgreich gewesen, weil sie einzelnen Professor:innen besonders gefielen, sondern weil sie Kriterien erfüllten, die innerhalb der juristischen Fachgemeinschaft weithin geteilt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stil erklärt den Erfolg nur teilweise</h2>



<p>Die Autor:innen untersuchten außerdem, ob der Vorsprung der KI lediglich auf formalen Eigenschaften beruhte. Hierfür analysierten sie unter anderem Antwortlänge, Struktur, Klarheit, Argumentationsnuancen, juristische Bezüge, Selbstsicherheit und pädagogische Unterstützung. Die Auswertung ergab, dass längere Antworten zwar tendenziell besser bewertet wurden. Andere Merkmale wie Lesbarkeit oder pädagogische Strukturierung erklärten die Ergebnisse jedoch nicht ausreichend.</p>



<p>Die tatsächlichen Gewinnquoten der KI lagen systematisch über den Werten, die allein aufgrund solcher sprachlichen Merkmale zu erwarten gewesen wären. Nach Ansicht der Autor:innen spricht dies dafür, dass nicht bloß Stil oder Form, sondern zumindest teilweise die inhaltliche Qualität der Antworten den Ausschlag gab.</p>
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		<title>Juristinnenbund: Geschlechtsspezifische Gewalt in juristischer Ausbildung vermitteln</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/17/juristinnenbund-geschlechtsspezifische-gewalt-in-juristischer-ausbildung-vermitteln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clara Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2026 08:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[Femizid]]></category>
		<category><![CDATA[geschlechterbezogene Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Gewalt gegen Frauen]]></category>
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		<category><![CDATA[Referndariat]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung in Deutschland. Anlass ist die aktuelle Debatte über die stärkere Berücksichtigung des Sexualstrafrechts als Pflichtfachstoff im Jurastudium und Referendariat. In einem Policy Paper begrüßt der Verband zwar die gestiegene Aufmerksamkeit für das Thema, warnt jedoch ausdrücklich davor, die Diskussion auf das Sexualstrafrecht zu [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/17/juristinnenbund-geschlechtsspezifische-gewalt-in-juristischer-ausbildung-vermitteln/">Juristinnenbund: Geschlechtsspezifische Gewalt in juristischer Ausbildung vermitteln</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung in Deutschland. Anlass ist die aktuelle Debatte über die stärkere Berücksichtigung des Sexualstrafrechts als Pflichtfachstoff im Jurastudium und Referendariat. In einem <a href="https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm26-23?actbackPid=5&amp;cHash=ed4e5d37aab300f24d88043fd0316ed4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Policy Paper</a> begrüßt der Verband zwar die gestiegene Aufmerksamkeit für das Thema, warnt jedoch ausdrücklich davor, die Diskussion auf das Sexualstrafrecht zu verengen.</p>



<p>Nach Auffassung des djb muss die juristische Ausbildung künftig deutlich breiter aufgestellt werden. Geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung sowie Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung müssten systematisch und verbindlich in Studium und Referendariat verankert werden. Ziel sei es, angehende Juristinnen und Juristen besser auf die Anforderungen der Praxis vorzubereiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nur so kann Rechtsstaat Betroffene schützen</h2>



<p>Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer, betont die Bedeutung einer umfassenden Ausbildung für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Eine zukunftsfähige juristische Ausbildung muss dazu befähigen, mit geschlechtsspezifischer Gewalt umzugehen. Nur dann wird der Rechtsstaat die Betroffenen wirksam schützen können&#8220;</mark></em>, erklärt Baer.</p>



<p>Nach Darstellung des Verbandes bestehen in der gegenwärtigen Ausbildung erhebliche Defizite. Das Sexualstrafrecht werde in Studium und Referendariat bislang nur selten behandelt und vielfach nicht ausreichend vermittelt. Zudem fehle es an einer systematischen Ausbildung zu Antidiskriminierungsrecht sowie an der Fähigkeit, rechtliche Sachverhalte frei von Vorurteilen zu beurteilen. Auch Erkenntnisse aus benachbarten Disziplinen wie Psychologie oder Sozialwissenschaften würden bislang kaum berücksichtigt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Deutschland kommt europarechtlicher Verpflichtung nicht nach</h2>



<p>Der djb sieht hierin nicht nur ein fachliches Problem, sondern verweist auch auf rechtliche Verpflichtungen Deutschlands. Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Reproduktive Gerechtigkeit, erklärt:<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Deutschland ist völker- und europarechtlich verpflichtet, Jurist*innen geschlechter- und traumasensibel auszubilden – diesen Verpflichtungen kommt Deutschland bislang aber nicht nach.&#8220;</mark></em></p>



<p>Die Forderungen des Verbands gehen damit deutlich über die bloße Aufnahme zusätzlicher Inhalte in den Pflichtfachstoff hinaus. Aus Sicht des djb handelt es sich bei geschlechtsspezifischer Gewalt um ein Querschnittsthema, das sämtliche Bereiche juristischer Tätigkeit berührt – von Strafverfahren über familienrechtliche Auseinandersetzungen bis hin zu arbeits- oder verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Effektiver Opferschutz beginnt in der Ausbildung</h2>



<p>Besondere Bedeutung misst der Verband dabei der Vermittlung praktischer Kompetenzen bei. Die Ausbildung dürfe sich nicht auf die abstrakte Kenntnis gesetzlicher Vorschriften beschränken, sondern müsse die tatsächlichen Herausforderungen gerichtlicher und behördlicher Verfahren einbeziehen.</p>



<p>Darauf weist auch Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht, hin. <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Es braucht Wissen über Beweisprobleme, Anzeigehürden, Vernehmungssituationen und effektiven Opferschutz – sonst wird die Realität der Verfahren verkannt&#8220;</mark></em>, sagt sie.</p>



<p>Der djb fordert deshalb eine interdisziplinäre und traumasensible Ausrichtung der juristischen Ausbildung. Neben rechtlichen Inhalten sollen auch Kenntnisse über gesellschaftliche Machtverhältnisse, Diskriminierungsmechanismen sowie die Auswirkungen von Traumatisierungen vermittelt werden. Dies sei notwendig, um Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt angemessen zu schützen und rechtsstaatliche Verfahren sachgerecht zu gestalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine isolierte Erweiterung des Pflichtstoffs</h2>



<p>Vor diesem Hintergrund spricht sich der Verband gegen eine isolierte Erweiterung des Pflichtfachstoffs aus. Lilian Langer, stellvertretende Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf, warnt vor einer zu engen Reformperspektive: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Nur die Ausweitung des Pflichtfachstoffs greift zu kurz. Es gilt, geschlechtsspezifische Gewalt systematisch, also intra- und interdisziplinär sowie traumasensibel in der juristischen Ausbildung zu verankern.&#8220;</mark></em></p>



<p>Zugleich fordert der djb strukturelle Veränderungen bei der Ausgestaltung der Ausbildung. Die Vermittlung entsprechender Inhalte solle von Prüfungssituationen entkoppelt werden. Darüber hinaus spricht sich der Verband für verbindliche curriculare Mindeststandards und bundeseinheitliche Leitlinien aus. Diese sollen insbesondere auch die Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben sicherstellen.</p>



<p>Nach Auffassung des djb kann eine wirksame Verankerung von Wissen über geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung nur im Rahmen einer umfassenden Reform der juristischen Ausbildung gelingen. Das aktuelle Policy Paper versteht der Verband daher als Beitrag zu einer grundsätzlichen Debatte über die zukünftige Ausrichtung juristischer Qualifizierung in Deutschland.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/17/juristinnenbund-geschlechtsspezifische-gewalt-in-juristischer-ausbildung-vermitteln/">Juristinnenbund: Geschlechtsspezifische Gewalt in juristischer Ausbildung vermitteln</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>Landesbester Absolvent in Niedersachsen gibt Tipps fürs erste Staatsexamen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/16/landesbester-absolvent-in-niedersachsen-gibt-tipps-fuers-erste-staatsexamen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2026 07:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bei den Ergebnissen der Ersten Juristischen Prüfung 2025 in Niedersachsen stammen sieben der zehn besten Absolvent:innen aus der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Auf dem ersten Platz landete Luis Blödorn von der Universität Hannover, der einen Schnitt von 14,54 Punkten im ersten juristischen Staatsexamen erzielte. Wir haben mir ihm über seinen Erfolg gesprochen. Herzlichen Glückwunsch [&#8230;]</p>
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<p>Bei den Ergebnissen der Ersten Juristischen Prüfung 2025 in Niedersachsen stammen sieben der zehn besten Absolvent:innen aus der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Auf dem ersten Platz landete Luis Blödorn von der Universität Hannover, der einen Schnitt von 14,54 Punkten im ersten juristischen Staatsexamen erzielte. Wir haben mir ihm über seinen Erfolg gesprochen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Herzlichen Glückwunsch zum landesbesten Ersten Staatsexamen 2025! Wie hast Du reagiert, als Du von Deinem Ergebnis erfahren hast?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Vielen herzlichen Dank! Ich muss gestehen, als ich davon erfahren habe, lag der eigentliche Abschluss und die große Freude über das reine Ergebnis schon einige Zeit zurück. In dem Moment war es dann eher eine Mischung aus Stolz und Demut, weil ich realisiert habe, was für eine große Sache es ist, das beste Examen von fast 900 Versuchen zu absolvieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann war Dir erstmals klar, dass ein Prädikatsexamen für Dich realistisch sein könnte?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Ich würde sagen, dass das nach Abschluss des Grundstudiums der Fall war. Meine Noten waren seit Beginn des Studiums ziemlich konstant auf einem hohen Niveau, sodass es nicht vermessen war, sich vorzustellen, dass sich das auch auf das Examen übertragen könnte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was hat Dich ursprünglich dazu motiviert, Jura zu studieren?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> In der Schule hat sich während der Oberstufe in mir der Wunsch herauskristallisiert, Richter werden zu wollen, ohne dass ich erklären könnte, wie genau es dazu gekommen ist. Und da man für das Richteramt nun mal Jura studieren muss, habe ich mich nach dem Abitur dafür eingeschrieben. Erst im Studium wurde mir dann klar, dass Jura ganz gut zu mir passt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hand aufs Herz: Warst Du schon immer „der Überflieger“ – oder gab es im Studium auch Krisen und Zweifel?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Wie schon angedeutet waren meine Noten seit dem ersten Semester wirklich nicht verkehrt. Von daher passe ich wahrscheinlich sehr gut unter die Definition eines „Überfliegers“. Das schließt aber nicht aus, dass auch ich meine Krisen und Zweifel hatte. Ich glaube, wer solche nicht hat, ist entweder kein Mensch oder hat ein etwas zu großes Selbstbewusstsein. Entscheidend ist nur, dass man sich davon nicht unterkriegen lässt und weitermacht, um besser zu werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Phase des Jurastudiums war für Dich persönlich die härteste?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Definitiv die Phase zwischen den Klausurterminen. Ich hatte – wie es in Niedersachsen möglich ist – die Examensklausuren auf zwei Durchgänge aufgeteilt und mir „nur“ drei Monate dazwischen gelassen. In dieser Phase habe ich vom Lernpensum her noch einmal eine Schippe draufgelegt, um alles zu schaffen, war außerdem langsam am Ende meiner Kräfte und die drei Monate waren zwischen Oktober und Januar, wo die Tage ja ohnehin kürzer und dunkler werden. Das Ganze hat mich einige Energie gekostet und ich habe lange gebraucht, um mich vollständig zu erholen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie sah ein typischer Lerntag in Deiner Examensvorbereitung aus?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Ich habe eigentlich immer zwischen 7 und 8 Uhr am heimischen Schreibtisch angefangen und dort dann – natürlich mit Mittags- und Kaffeepause – bis 17 oder 18 Uhr verweilt. In den letzten drei Monaten habe ich dann öfter leider auch ein oder zwei Stunden länger als das gelernt. Am Abend habe ich dann Ausgleich gesucht, wahlweise beim Sport, mit Freunden oder nach einem Spaziergang auf der Couch. Ich möchte aber ganz klar dazusagen, dass auch mit weniger Zeit am Schreibtisch ein wirklich gutes Examen gelingen kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie wichtig waren Repetitorium, Lerngruppe und Klausurtraining wirklich?</h2>



<p>Alles hat seine Berechtigung, gleichwohl würde ich wahrscheinlich nur ein gewisses Klausurtraining als wirklich unentbehrlich bezeichnen. Das Repetitorium gibt Struktur wie Übersicht und vermittelt Zusammenhänge, die man selbst so vielleicht nicht gesehen hätte. Dennoch ist es kein Allheilmittel und ich habe die größten Entwicklungsschritte in der eigenständigen Vorbereitung gemacht. Die Vorteile einer (gut funktionierenden) Lerngruppe – Inhalte zu diskutieren und zu erklären – lassen sich nicht von der Hand weisen, auch wenn ich selber nur kurz eine Art Lerngruppe hatte. Klausurpraxis dagegen ist elementar für das Examen und dafür sollten Klausuren ausgeschrieben werden. Allerdings sollte aus der Anzahl an geschriebenen Klausuren auch kein Überbietungswettbewerb werden, sondern jeder und jede sollte für sich ein Gefühl dafür entwickeln, in welchem Umfang Klausuren helfen. Eine Klausur pro Woche ist da aus meiner Sicht ein sinnvoller Richtwert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gibt es Lernmethoden oder Routinen, die Dir besonders geholfen haben?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Lernen ist meines Erachtens nach etwas Hochindividuelles, deshalb plädiere ich immer dafür, den eigenen Weg zu finden, mit dem man sich wohl und innerlich sicher fühlt. Gleichzeitig ist es sinnvoll, sich von anderen inspirieren zu lassen. Ich habe mir zum Beispiel mit Schlagworten eine Übersicht über typische Probleme und Streitigkeiten in jedem Rechtsgebiet erstellt. Das hat mir sehr geholfen, einen Überblick über Rechtsgebiete und ihren Umfang zu gewinnen. Außerdem bin ich mithilfe dieser Liste am Ende jedes Lerntages kurz das am Tag Gelernte durchgegangen, um es zu festigen und ein Gefühl von „Ich habe heute etwas geschafft“ zu bekommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was würdest Du rückblickend im Studium anders machen?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Tatsächlich nicht viel, dafür bin ich mit dem Ergebnis zu zufrieden. Ich würde mich vermutlich im Grundstudium etwas entspannen, ich war gelegentlich etwas zu verkopft und habe aus Pflichtgefühl oder Perfektionismus die eine oder andere Stunde relativ ertragslos und wenig sinnvoll investiert. Zugleich darf nicht unterschätzt werden, dass auch die ersten Semester einen Grundstein legen, auf den in der Examensvorbereitung aufgebaut werden kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Viele Studierende kämpfen mit psychischem Druck und Examensangst. Wie bist Du damit umgegangen?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Viele Studierende schließt auch meine Wenigkeit ein. Meiner Meinung nach ist es am wichtigsten, darüber offen mit Menschen zu sprechen, die einem ernsthaft zuhören. Ich hatte das große Glück, dass ich mich jederzeit an meine Freunde und Eltern wenden konnte, die mir stets Mut zugesprochen haben. Für diese mentale Unterstützung, und sei es auch nur durch ein kurzes Telefonat, bin ich ausgesprochen dankbar. Das Gefühl zu haben, nicht alleine und für sich mit dem Druck klarkommen zu müssen, hilft enorm.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hattest Du während der Vorbereitung auch Momente, in denen Du ans Aufgeben gedacht hast?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Ehrlich gestanden habe ich ans Aufgeben zu wirklich keinem Zeitpunkt gedacht, was sich allerdings mit meinen Noten sicherlich auch einfacher sagen lässt. Letztlich habe ich schon früh im Studium angefangen, zwischen einer momentan schlechten Phase und dem großen Ganzen, also dass mir Jura an sich gefällt, zu differenzieren. Wenn die Perspektive überzeugend ist, dann ist Aufgeben keine Option.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Fehler machen Jurastudierende Deiner Meinung nach besonders häufig in der Examensvorbereitung?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Ich spreche nur ungern von Fehlern, weil für jede und jeden der ideale Weg anders aussehen kann und ich es mir daher nur begrenzt anmaße, zu urteilen. Trotzdem steckt das meiste Verbesserungspotenzial wahrscheinlich in Grundlegendem. Konstant Zeit zu investieren, Klausuren zu schreiben, dranzubleiben, auch wenn man gerade keine Lust hat, all das ist mental schwer, aber kein Hexenwerk. Auf inhaltlicher Ebene kann ich nur raten, sich übersichtliche Strukturen zu schaffen und Inhalte oft genug zu wiederholen, weil vergessen menschlich ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie wichtig sind Talent und Intelligenz wirklich – und wie viel ist schlicht Disziplin?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Für die absoluten Spitzenergebnisse ist wahrscheinlich meistens wie bei mir eine Mischung aus beidem erforderlich. Dennoch lässt sich mit Disziplin und harter Arbeit sehr viel erreichen, auch wirklich gute Examina. Für mich ist dabei auch Ausdauer immer ein zentraler Faktor, denn über einen längeren Zeitraum konstant zu sein ist wichtiger als an einzelnen Tagen herausragend zu sein. Ich kann daher jede und jeden nur ermutigen, sich reinzuhängen und die Früchte harter Arbeit zu ernten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was würdest Du Studierenden raten, die aktuell mitten in der Examensvorbereitung stecken und an sich zweifeln?</h2>



<p><strong>Luis Blödorn:</strong> Ratsam ist es, sich weniger mit anderen zu vergleichen, denn Vergleiche sind verlässlich ein gutes Mittel, sich sein Glück zu vermiesen. Andere Personen haben ihre eigenen Probleme, ohne dass diese äußerlich sichtbar wären. Stattdessen sollte der Fokus mehr auf sich selbst liegen und darauf, den eigenen Fortschritt wahrzunehmen. Man sollte sich der kleinen Erfolgserlebnisse bewusst werden, etwa wenn man eine Sache zum ersten Mal verstanden hat oder eine Verknüpfung im Kopf hergestellt hat. Außerdem fällt es angesichts der unendlichen Stoffmenge leicht, das eigene Wissen zu unterschätzen. Häufig richtet sich der Blick auf das, was man noch zusätzlich lernen könnte, und nicht auf das viele Wissen und grundlegende Verständnis, das man schon hat.</p>



<p>Zum Abschluss noch: Das Examen ist wichtig, ist aber nicht der alleinige Sinn des Lebens und definiert nicht den eigenen Wert als Mensch. Und: Nach dem Regen kommt auch wieder die Sonne, das Leben nach der Examensvorbereitung ist ohne Frage lebenswerter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Und zum Abschluss: Was hast Du jetzt vor? Wohin geht die Reise?</h2>



<p>Ich bin seit dem Abschluss meines Examens Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Frau Professorin Seckelmann, bei der ich zuvor bereits drei Jahre als studentische Hilfskraft tätig sein durfte. Daneben arbeite ich an einer Promotion im Verfassungsrecht. Danach führt mich die Reise in das zweite Staatsexamen und von dort aus sehen wir weiter. Die Idee der Richterbank besteht aber weiterhin.</p>
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		<title>BRF: JuMiKo verweigert erneut Reform der Juristenausbildung</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/15/bfr-jumiko-verweigert-erneut-reform-der-juristenausbildung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 07:39:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[bundesfachschaft jura]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer 97. Frühjahrskonferenz einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung erneut eine Absage erteilt. Mit ihrem Beschluss, einen Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA) zur Kenntnis zu nehmen und dessen Schlussfolgerungen mitzutragen, setzt die Justizministerkonferenz (JuMiKo) sie nach Auffassung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) erneut [&#8230;]</p>
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<p>Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer 97. Frühjahrskonferenz einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung erneut eine Absage erteilt. </p>



<p>Mit ihrem Beschluss, einen Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA) zur Kenntnis zu nehmen und dessen Schlussfolgerungen mitzutragen, setzt die Justizministerkonferenz (JuMiKo) sie nach Auffassung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) erneut ein fatales Signal: Die strukturellen Probleme der juristischen Ausbildung werden erneut ignoriert.</p>



<p>Für viele Jurastudierende und Rechtsreferendar:innen dürfte diese Entscheidung wie eine Bestätigung dessen wirken, was sie seit Jahren kritisieren. Obwohl psychische Belastungen, Nachwuchsmangel in der Justiz und die sinkende Attraktivität des Jurastudiums inzwischen breit dokumentiert sind, bleibt die politische Bereitschaft zu tiefgreifenden Reformen aus.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1021" height="640" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/09/Meme.jpg" alt="Meme" class="wp-image-22337" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/09/Meme.jpg 1021w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/09/Meme-300x188.jpg 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/09/Meme-768x481.jpg 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/09/Meme-150x94.jpg 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/09/Meme-696x436.jpg 696w" sizes="(max-width: 1021px) 100vw, 1021px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Verteidigung des Status Quo</h2>



<p>Dabei war der Ausgangspunkt durchaus vielversprechend. Bereits am 5. Juni 2024 hatte die Justizministerkonferenz den KOA beauftragt, den Bericht „Juristin und Jurist der Zukunft“ gemeinsam mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag zu diskutieren. Über zwei Jahre hinweg fand ein Austausch zwischen den Beteiligten statt. Aus Sicht des BRF spiegelt sich dieser Dialog jedoch kaum in den nun präsentierten Schlussfolgerungen wider.</p>



<p>Besonders scharf fällt die Kritik am Umgang mit der psychischen Belastung in Studium und Referendariat aus. Zwar erkennt der KOA entsprechende Probleme an, zieht daraus nach Ansicht der Studierendenvertretung aber keine strukturellen Konsequenzen. Stattdessen verlagere der Bericht Verantwortung auf die Betroffenen selbst.</p>



<p>Carla Marondel, Vorständin für Inhaltliche Koordination des BRF und Sachverständige im Austauschprozess mit dem KOA, bringt diese Kritik auf den Punkt: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Wer psychischen Druck anerkennt, aber jede ernsthafte Strukturreform vermeidet, nimmt die Realität von Studierenden und Rechtsreferendar:innen nicht ernst. Dieser Bericht ist keine Reformgrundlage. Er ist eine Verteidigung des Status quo.“</mark></em></p>



<h2 class="wp-block-heading">KOA: Studierende sollen einfach resilienter sein</h2>



<p>Tatsächlich verweist der BRF auf eine Entwicklung, die längst nicht mehr als Einzelwahrnehmung abgetan werden kann. Nach der<a href="https://jurios.de/2025/10/15/absolventinnenbefragung-jurastudierende-unzufrieden-zwei-drittel-wuerden-jurastudium-nicht-weiterempfehlen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> letzten Absolvent:innenbefragung des Verbandes </a>würden zwei Drittel der Jurastudierenden ihr Studium nicht weiterempfehlen. Gleichzeitig berichten Rechtsreferendar:innen regelmäßig von erheblichen psychischen und körperlichen Belastungen. Vor diesem Hintergrund erscheint die zentrale Botschaft des KOA-Berichts aus Sicht vieler Studierender ernüchternd: Mehr Transparenz, bessere Kommunikation und stärkere Resilienz sollen helfen, mit den bestehenden Belastungen umzugehen.</p>



<p>Genau darin sieht der BRF jedoch ein grundlegendes Missverständnis. Transparenz könne sinnvoll sein, ersetze aber keine Reform. Die hohe Bedeutung einzelner Staatsprüfungen, lange Belastungsphasen, wirtschaftlicher Druck, unklare Bewertungsmaßstäbe und <a href="https://jurios.de/2024/04/08/notendifferenzen-im-jurastudium-korrektorinnen-bewerten-die-gleiche-klausur-einmal-mit-5-und-einmal-mit-9-punkten/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">fehlende Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen</a> würden als strukturelle Ursachen weiterhin nicht konsequent untersucht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JuMiKo agiert unwissenschaftlich</h2>



<p>Die Kritik richtet sich dabei auch gegen die Methodik des KOA. Nach Auffassung des BRF stützt sich der Ausschuss auf Interviews, deren Auswahlkriterien und wissenschaftliche Qualität nicht ausreichend nachvollziehbar seien. Dennoch werde aus diesen Erkenntnissen die weitreichende Schlussfolgerung gezogen, eine Reform zur Verringerung psychischer Belastungen könne die Qualität der Ausbildung gefährden.</p>



<p>Für viele Studierende wirkt diese Argumentation wie ein künstlich aufgebauter Gegensatz. Denn niemand fordert die Abschaffung hoher fachlicher Standards. Gefordert wird vielmehr eine Diskussion darüber, ob die <a href="https://jurios.de/2025/01/06/das-bar-exam-auf-dem-pruefstand-werden-prueflinge-mit-guten-noten-auch-gute-anwaeltinnen-und-anwaelte/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsstrukturen tatsächlich geeignet sind, die Kompetenzen zu vermitteln</a>, die Jurist:innen in einer zunehmend komplexen Gesellschaft benötigen.</p>



<p>Auch beim Thema Methodenkompetenz erkennt der BRF erhebliche Widersprüche. Der KOA fordere mehr methodisches Lernen, ohne die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen zu wollen. Wer ernsthaft methodische Fähigkeiten stärken wolle, müsse auch über den Umfang des Pflichtfachstoffs, die Ausgestaltung staatlicher Prüfungen und die Bewertungsmaßstäbe sprechen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Rechtsstaat wird nicht durch noch mehr Prüfungsstoff gerettet</h2>



<p>Die Debatte hat dabei eine weit größere Bedeutung als bloße Fragen der Hochschulorganisation. Die Justiz leidet unter Personalmangel, Verfahren dauern vielerorts zu lange, und zugleich steht der Rechtsstaat angesichts extremistischer Bedrohungen und internationaler Krisen unter erheblichem Druck. Aus Sicht der Studierenden ist daher die Qualität der Juristenausbildung unmittelbar mit der Zukunftsfähigkeit des Rechtsstaats verbunden.</p>



<p>Der BRF argumentiert, dass rechtsstaatliche Verantwortung nicht allein durch Stofffülle und Prüfungsdruck vermittelt werden könne. Wer Jurist:innen ausbilden wolle, die demokratische Institutionen verteidigen und gesellschaftliche Entwicklungen kritisch einordnen können, müsse ihnen auch Raum für Reflexion und wissenschaftliche Auseinandersetzung geben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kein Dialog auf Augenhöhe</h2>



<p>Darüber hinaus kritisiert der Verband die Beteiligungskultur im gesamten Verfahren. Zwar seien Studierendenvertretungen angehört worden, auf den Inhalt des Berichts hätten sie jedoch keinen Einfluss gehabt. Eine gemeinsame Autorenschaft habe nicht bestanden, über die Schlussfolgerungen sei nicht abgestimmt worden.</p>



<p>Besonders deutlich formuliert dies Karlo Wieseler, ehemaliges Vorstandsmitglied des BRF: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Beteiligung darf nicht bedeuten, dass man Studierende anhört, um anschließend zu erklären, warum eigentlich alles bleiben kann, wie es ist.“ Wenn die Erfahrungen von Studierenden nur dort berücksichtigt würden, „wo sie in die eigene Argumentation passt, ist das kein Dialog auf Augenhöhe, sondern ein Feigenblatt für die eigene Flucht vor der Verantwortung.“</mark></em></p>



<h2 class="wp-block-heading">Forderungen der Studierendenvertretung</h2>



<p>Der BRF belässt es nicht bei Kritik, sondern formuliert konkrete Reformvorschläge. Der Verband fordert:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>eine externe und unabhängige pädagogische, didaktische und prüfungswissenschaftliche Evaluation der&nbsp;(voll-)juristischen Prüfungs- und Ausbildungsstrukturen,&nbsp;&nbsp; </li>



<li>eine ernsthafte Untersuchung der Ursachen psychischer Belastung durch&nbsp;Expert:innen,&nbsp;&nbsp;</li>



<li>eine verbindliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Studierenden- und&nbsp;Rechtsreferendar:innenvertretungen&nbsp;durch die&nbsp;JuMiKo&nbsp;selbst und in den&nbsp;jeweiligen&nbsp;Landesparlamenten,&nbsp;transparente Bewertungsmaßstäbe und wirksame Qualitätssicherung in den Prüfungen,&nbsp;</li>



<li>eine Reformdebatte, die nicht von vornherein durch den Erhalt des Status quo begrenzt wird und alle Interessensgruppen ergebnisoffen an einen Tisch holt.&nbsp;&nbsp;</li>
</ul>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Die juristische Ausbildung braucht keine weitere Selbstvergewisserung, sondern den Mut zur ehrlichen Analyse“</mark></em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-black-color"><em>, so Carla Marondel</em>.<em> </em></mark>Die Justizminister:innen müssten nun zeigen, <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„dass Reformbereitschaft mehr ist als ein Wort in Sonntagsreden“.</mark></em> Für viele Studierende bleibt nach der 97. JuMiKo vor allem eine Erkenntnis: Die Diskussion über die Zukunft der Juristenausbildung ist nicht beendet. Sie beginnt gerade erst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/15/bfr-jumiko-verweigert-erneut-reform-der-juristenausbildung/">BRF: JuMiKo verweigert erneut Reform der Juristenausbildung</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>Künstler verklagt FIFA auf 25 Millionen, weil sie für die WM ein riesiges Wal-Graffiti in Dallas übermalten</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/12/kuenstler-verklagt-fifa-auf-25-millionen-weil-sie-fuer-die-wm-ein-riesiges-wal-graffiti-in-dallas-uebermalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 07:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Worldwide]]></category>
		<category><![CDATA[25 Millionen Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[5Pointz]]></category>
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		<category><![CDATA[Wandgemälde]]></category>
		<category><![CDATA[Whaling Wall]]></category>
		<category><![CDATA[Wyland]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der international bekannte Meeres- und Umweltkünstler Wyland verklagt die FIFA sowie die Eigentümer zweier Gebäude in Dallas auf 25 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Hintergrund ist die teilweise Zerstörung seines monumentalen Wandgemäldes „Ocean Life“, das zugunsten eines WM-bezogenen Kunstprojekts übermalt wurde. Wahrzeichen für WM geopfert? Das Wandgemälde „Ocean Life“ entstand 1999 und gehört zu Wylands international bekannter [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/12/kuenstler-verklagt-fifa-auf-25-millionen-weil-sie-fuer-die-wm-ein-riesiges-wal-graffiti-in-dallas-uebermalten/">Künstler verklagt FIFA auf 25 Millionen, weil sie für die WM ein riesiges Wal-Graffiti in Dallas übermalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der international bekannte Meeres- und Umweltkünstler Wyland verklagt die FIFA sowie die Eigentümer zweier Gebäude in Dallas auf 25 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Hintergrund ist die teilweise Zerstörung seines monumentalen Wandgemäldes „Ocean Life“, das zugunsten eines WM-bezogenen Kunstprojekts übermalt wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wahrzeichen für WM geopfert?</h2>



<p>Das Wandgemälde „Ocean Life“ entstand 1999 und gehört zu Wylands international bekannter „Whaling Wall“-Serie. Die großformatigen Kunstwerke zeigen Wale und Meereslandschaften und sollen auf Umwelt- und Naturschutzthemen aufmerksam machen. Das Dallas-Mural erstreckte sich ursprünglich über rund 1.580 Quadratmeter auf zwei Gebäudefassaden in der Innenstadt von Dallas.</p>



<p>Im Mai 2026 wurden große Teile des Kunstwerks mit blauer Farbe überdeckt. Die Fläche sollte Platz für ein neues Wandbild schaffen, das die neun Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 würdigt, die im nahegelegenen Arlington ausgetragen werden.</p>



<p>Nach aktuellen Aufnahmen ist der größte Teil des ursprünglichen Werks verschwunden. Insbesondere die gesamte Rückfassade eines Gebäudes wurde vollständig übermalt. Lediglich ein einzelner Buckelwal blieb sichtbar. Nach Angaben der Verantwortlichen soll dieses verbliebene Element die kulturelle und historische Bedeutung des ursprünglichen Kunstwerks würdigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rechte aus Visual Artists Rights Act</h2>



<p>Juristisch stützt sich die Klage auf den Visual Artists Rights Act (VARA) von 1990. Das Gesetz nimmt im amerikanischen Urheberrecht eine Sonderstellung ein. Es schützt nicht in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen von Künstler:innen, sondern deren sogenannte Urheberpersönlichkeitsrechte. Diese beruhen auf dem Gedanken, dass zwischen einem Künstler und seinem Werk eine persönliche Beziehung besteht, die auch dann fortbesteht, wenn das Werk verkauft oder öffentlich ausgestellt wird.</p>



<p>Nach dem VARA können Künstler:innen die vorsätzliche Zerstörung eines Werkes verhindern, sofern dieses eine „recognized stature“, also einen anerkannten künstlerischen Rang oder eine besondere kulturelle Bedeutung besitzt. Ebenso können sie sich gegen Verstümmelungen oder Veränderungen wehren, die ihrem Ansehen oder ihrer Reputation schaden könnten.</p>



<p>Genau dies macht Wyland nun geltend. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei „Ocean Life“ um ein Werk von internationaler Bedeutung, das über Jahrzehnte hinweg öffentliche Anerkennung erfahren habe. Die Übermalung stelle daher einen Eingriff in seine gesetzlich geschützten Rechte dar.</p>



<p>In der Klageschrift argumentiert Wyland, dass „Ocean Life“ zweifellos ein Werk von anerkannter Bedeutung sei. Das Wandgemälde habe über Jahrzehnte das Stadtbild geprägt und sei Teil einer weltweit bekannten Kunstserie. Die Beklagten hätten das Werk vorsätzlich und dauerhaft zerstört, ohne seine Zustimmung einzuholen. Besonders schwer wiegt aus Sicht des Künstlers, dass ein Verzicht auf diese Rechte nur durch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung möglich sei. Eine solche Erklärung habe Wyland nie unterzeichnet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Rolle spielt FIFA?</h2>



<p>Die Klage richtet sich nicht nur gegen FIFA. Ebenfalls verklagt werden die Immobilienunternehmen Slate und 3PZ Property Company, denen die betroffenen Gebäude gehören. Nach Darstellung des Künstlers hätten die Eigentümer die Übermalung ausdrücklich erlaubt und damit die Vernichtung des Kunstwerks ermöglicht. Die Verantwortlichen hätten zudem einen anwaltlichen Unterlassungsaufforderungsbrief („Cease-and-Desist Letter“) erhalten, bevor die Arbeiten abgeschlossen wurden.</p>



<p>Trotz dieser Warnung sei die Übermalung fortgesetzt worden. In der Klageschrift wird den Beklagten vorgeworfen, aus wirtschaftlichen und marketingbezogenen Interessen gehandelt zu haben. Die Verantwortlichen hätten die internationale Aufmerksamkeit rund um die Weltmeisterschaft nutzen wollen und dabei ein bedeutendes kulturelles Wahrzeichen der Stadt geopfert.</p>



<p>Bemerkenswert ist die bislang zurückhaltende Reaktion des Fußball-Weltverbandes. FIFA erklärte öffentlich, mit dem Vorgang nichts zu tun zu haben, und verwies sämtliche Anfragen an das lokale Organisationskomitee der Weltmeisterschaft in Nordtexas. Ob diese Position einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird, ist offen. Entscheidend dürfte sein, in welchem Umfang FIFA an Planung, Finanzierung oder Umsetzung des neuen WM-Wandbildes beteiligt war. Sollte das Gericht feststellen, dass der Verband aktiv in die Umgestaltung eingebunden war, könnte eine Mitverantwortung durchaus in Betracht kommen. Andernfalls könnte sich die Haftung auf die Gebäudeeigentümer und lokale Organisatoren konzentrieren.</p>



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<div class="youtube-embed" data-video_id="oiRLla7kq5s"><iframe title="Downtown Dallas’ iconic whale mural painted over for World Cup promotion" width="696" height="392" src="https://www.youtube.com/embed/oiRLla7kq5s?feature=oembed&#038;enablejsapi=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></div>
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<h2 class="wp-block-heading">Präzedenzfälle &#8222;5Pointz&#8220;: 6,75 Millionen </h2>



<p>Der Fall erinnert an einen der bekanntesten VARA-Prozesse der vergangenen Jahre. Der Fall 5Pointz gilt als die bislang wichtigste Entscheidung zum Schutz von Street Art. Im Mittelpunkt stand ein ehemaliger Industriekomplex im New Yorker Stadtteil Queens, der seit den 1990er Jahren unter dem Namen „5Pointz“ als internationales Zentrum der Graffiti- und Street-Art-Szene bekannt geworden war. Eigentümer der Gebäude war der Immobilienentwickler Gerald Wolkoff. Mit seiner Zustimmung hatten zahlreiche Künstler:innen die Fassaden über Jahre hinweg gestaltet. U</p>



<p>Als Wolkoff 2013 beschloss, die Gebäude abzureißen und durch Wohnhochhäuser zu ersetzen, versuchten mehr als 20 Künstler:innen, ihre Werke gerichtlich zu schützen. Nachdem ihre Werke übermalt worden waren, beriefen sie sich auf den VARA und verklagten den Eigentümer. Das Gericht stellte fest, dass 45 der insgesamt 49 zerstörten Werke einen anerkannten künstlerischen Rang erreicht hatten. 2018 verurteilte das Gericht Wolkoff deshalb zur Zahlung von 6,75 Millionen US-Dollar Schadensersatz an 21 Künstler:innen. </p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Fundstelle: <a href="https://www.nytimes.com/athletic/7331695/2026/06/03/fifa-world-cup-dallas-whale-mural-wyland-lawsuit/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.nytimes.com/</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/12/kuenstler-verklagt-fifa-auf-25-millionen-weil-sie-fuer-die-wm-ein-riesiges-wal-graffiti-in-dallas-uebermalten/">Künstler verklagt FIFA auf 25 Millionen, weil sie für die WM ein riesiges Wal-Graffiti in Dallas übermalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>15 Punkte im Examen &#8211; und trotzdem angefochten: Interview mit Spitzenkandidat Martin Georg Scheugenpflug</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/11/15-punkte-im-examen-und-trotzdem-angefochten-interview-mit-spitzenkandidat-martin-georg-scheugenpflug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2026 07:41:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[9 Punkte Klausur angefochten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Staatsexamen mit 15 Punkten &#8211; und trotzdem vor Gericht? Klingt widersprüchlich, ist aber Realität: Martin Georg Scheugenpflug hat sich mit einer 9-Punkte-Klausur nicht abgefunden und gegen das Prüfungsamt geklagt &#8211; mit Erfolg. Das Gericht verpflichtete zur Neubewertung und rückt damit die Grenzen prüfungsrechtlicher Korrekturen in den Fokus. Was treibt jemanden zu diesem Schritt &#8211; [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/11/15-punkte-im-examen-und-trotzdem-angefochten-interview-mit-spitzenkandidat-martin-georg-scheugenpflug/">15 Punkte im Examen &#8211; und trotzdem angefochten: Interview mit Spitzenkandidat Martin Georg Scheugenpflug</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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<p>Ein Staatsexamen mit 15 Punkten &#8211; und trotzdem vor Gericht? Klingt widersprüchlich, ist aber Realität: Martin Georg Scheugenpflug <a href="https://jurios.de/2026/05/04/jurastudent-mit-9-punkten-unzufrieden-klage-gegen-note-im-staatsexamen-erfolgreich/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hat sich mit einer 9-Punkte-Klausur nicht abgefunden und gegen das Prüfungsamt geklagt</a> &#8211; mit Erfolg. Das Gericht verpflichtete zur Neubewertung und rückt damit die Grenzen prüfungsrechtlicher Korrekturen in den Fokus. Was treibt jemanden zu diesem Schritt &#8211; und welche Tipps hat der Ausnahmejurist für das Staatsexamen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Du hast im Ersten Staatsexamen ein außergewöhnliches Gesamtergebnis von rund 15 Punkten erzielt – warum hast Du Dich trotzdem entschieden, gegen eine einzelne 9-Punkte-Klausur vorzugehen?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>Mir ging es dabei nicht darum, „noch ein paar Punkte mehr“ herauszuholen. Ich habe mich zur Klage entschieden, weil ich bei der Klausureinsicht den Eindruck hatte, dass sehr viele fachlich vertretbare Lösungen meinerseits als „falsch“ behandelt wurden. Das halte ich gerade im Jurastudium für problematisch. Jura lebt davon, Argumente sauber zu begründen und unterschiedliche vertretbare Ansätze methodisch herzuleiten. Wenn solche Lösungen pauschal als „falsch“ gewertet werden, betrifft das nicht nur meine konkrete Klausur, sondern eine grundsätzliche Frage von Fairness und Bewertungsmaßstäben. Und wenn meine Klausur bei diesen Korrektoren betroffen ist, betrifft dies mit Sicherheit auch Klausuren anderer Prüflinge, die nicht den Aufwand auf sich nehmen wollten/konnten, ein Widerspruchs- und Klageverfahren durchzuführen. Ich habe das stellvertretend für alle Studis und Refs gemacht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Viele hätten Dein Ergebnis gefeiert und höchstwahrscheinlich einfach so akzeptiert. Was hat Dich an der Bewertung der Klausur am meisten gestört?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>Am meisten gestört hat mich, dass an mehreren Stellen der Eindruck entstand, als gäbe es nur exakt einen zulässigen Lösungsweg. Gerade das entspricht aus meiner Sicht aber nicht der juristischen Realität. In vielen Bereichen existieren unterschiedliche vertretbare Auffassungen. Fast ausschließlich bin ich ohnehin der herrschenden Meinung gefolgt, während die Korrektoren andere Ansätze bevorzugt haben. Beispielsweise habe ich Anspruchsgrundlagen geprüft, die objektiv durchgingen, die aber im Erwartungshorizont der Korrektoren nicht vorgesehen waren. Anstatt diesen „Mehrwert“ gegenüber dem Erwartungshorizont der Korrektoren zu honorieren, wie dies z.B. im jüngst <a href="https://jurios.de/2026/04/27/das-schafft-sonst-nur-chuck-norris-ron-strassburg-schreibt-im-zivilrecht-18-punkte-und-wird-dafuer-gefeiert/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">bekannt gewordenen Fall des Jurastudenten Ron Straßburg</a> der Fall war, haben die Korrektoren mir dafür sogar Punkte abgezogen mit dem Argument, diese Anspruchsgrundlagen seien „fernliegend“. Dass das nicht richtig sein kann, habe letztlich nicht nur ich so gesehen, sondern auch das Verwaltungsgericht Arnsberg.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Weg über Widerspruch und Klage ist ja eher die Ausnahme. Was hat letztlich den Ausschlag gegeben, das wirklich durchzuziehen?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>In erster Linie mein Gerechtigkeitssinn. Entscheidend war für mich zudem, dass ich die Beanstandungen sehr detailliert zunächst für mich selbst aufgearbeitet habe und dabei gemerkt habe, dass es sich nicht nur um ein subjektives „Gefühl“ handelt. Ich bin die einzelnen Kritikpunkte der Prüfer wissenschaftlich und methodisch durchgegangen und irgendwann habe ich festgestellt: Ich habe objektiv ein vielen Stellen vertretbare Lösungen gewählt, die nicht als solche gewertet wurden. Und das geht prüfungsrechtlich einfach nicht: Wenn z.B. auch nur in einem einzigen rechtswissenschaftlichen, anerkannten Lehrbuch, eine Ansicht vertreten wird, dann muss dies auch in der Klausur als „vertretbar“ gewürdigt werden. Natürlich kostet ein solcher Weg Zeit, Energie und auch Nerven. Aber wenn man, wie ich, überzeugt ist, dass Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten wurden, sollte man die vorhandenen rechtsstaatlichen Möglichkeiten auch nutzen dürfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Du hast vor Gericht Erfolg gehabt. Welche Bedeutung hat das für Dich – auch mit Blick auf den Umgang mit Examensbewertungen allgemein?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>Natürlich freut es mich persönlich, dass das Gericht meine Einwände weit überwiegend nachvollzogen hat. Gleichzeitig zeigt der Fall aber auch, dass Examensbewertungen nicht unfehlbar sind und gerichtlicher Kontrolle unterliegen müssen. Prüfungsrechtlich besteht zwar ein Beurteilungsspielraum der Prüfer, aber dieser Spielraum hat Grenzen. Wenn fachlich vertretbare Argumentationen nicht mehr angemessen berücksichtigt werden, muss es möglich sein, das überprüfen zu lassen. Ich glaube, genau dafür ist mein Fall ein gutes Beispiel. Außerdem zeigt er meines Erachtens den Reformbedarf bei den juristischen Prüfungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auf Social Media kommen die JPAe in den letzten Jahren immer schlechter weg. Machen sie wirklich eine so schlechte Arbeit – und gibt es etwas, das Du bei der Bewertung der Examensklausuren ändern würdest?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug:</strong> Die Korrektur von Examensklausuren ist natürlich erst einmal extrem anspruchsvoll und erfolgt oft unter erheblichem Zeitdruck. Gleichzeitig erhalten die Prüfer pro korrigierter Klausur oftmals einen vergleichsweise geringeren Verdienst, der es nicht gerade attraktiv macht, Korrektor zu werden. Ich glaube, dass es da strukturell viele Verbesserungsmöglichkeiten gibt. </p>



<p>Ein Punkt wäre aus meiner Sicht beispielsweise eine tatsächlich blinde Zweitkorrektur. Psychologisch ist gut erforscht, dass <a href="https://jurios.de/2022/11/17/unfaire-examensnoten-im-jurastudium-eine-reform-der-ausbildung-die-nicht-laenger-warten-kann/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Erstbewertungen einen Ankereffekt erzeuge</a>n können. Technisch ließe sich das heute relativ unkompliziert lösen, gerade weil viele Klausuren ohnehin digitalisiert werden. </p>



<p>Ein anderer Punkt, den ich kritisch sehe, ist die enorme Konzentration der gesamten juristischen Ausbildung auf wenige Prüfungstage. Über Jahre hinweg erbrachte Leistungen treten im Ergebnis oft stark in den Hintergrund, während einzelne Klausuren unter extremem Zeit- und Druckniveau eine sehr weitreichende Bedeutung bekommen. Natürlich müssen anspruchsvolle Prüfungen hohe Anforderungen stellen – aber man sollte sich schon die Frage stellen, ob ein so stark verdichtetes System tatsächlich das gesamte Potenzial und die tatsächliche juristische Qualität eines Kandidaten abbildet. </p>



<p>Gleichzeitig habe ich manchmal den Eindruck, dass das Studium stellenweise eher die Reproduktion von Detailwissen abverlangt als echte juristische Problemlösungskompetenz. Im späteren Berufsleben geht es aber häufig darum, komplexe Sachverhalte strukturiert zu analysieren, sauber zu argumentieren und praktikable Lösungen zu entwickeln – nicht darum, unter maximalem Zeitdruck möglichst viele teilweise exotische Probleme aufzuzählen. </p>



<p>Hinzu kommt die erhebliche psychische Belastung, die mit dem Staatsexamen verbunden ist. Viele Studenten erleben diese Phase als enormen Druck, teilweise über Monate oder Jahre hinweg. Darüber sollte man aus meiner Sicht offener sprechen. Ein modernes Ausbildungssystem sollte juristisches Können fördern, ohne dabei dauerhaft gesundheitliche Belastungsgrenzen zu überschreiten</p>



<h2 class="wp-block-heading"><a href="https://jurios.de/2026/05/04/jurastudent-mit-9-punkten-unzufrieden-klage-gegen-note-im-staatsexamen-erfolgreich/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Im Internet wirst Du für Dein Vorgehen gefeiert.</a> Siehst Du Dich als Vorbild für andere Jurastudierende?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>Ich freue mich natürlich, wenn sich viele durch meinen Fall ermutigt fühlen, ihre Rechte ernst zu nehmen. Gleichzeitig sollte man sehr differenziert damit umgehen. Nicht jede nicht zufriedenstellende Note ist automatisch rechtswidrig. Ich finde, man sollte meinen jungen Kollegen in der juristischen Ausbildung vermitteln, dass Bewertungen überprüfbar sind und dass man sich nicht völlig ohnmächtig fühlen muss. Wichtig ist nur, dabei sachlich und methodisch sauber zu bleiben.</p>


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<figure class="aligncenter size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="1021" height="640" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/06/Scheugenpflug.jpg" alt="" class="wp-image-26231" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/06/Scheugenpflug.jpg 1021w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/06/Scheugenpflug-300x188.jpg 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/06/Scheugenpflug-768x481.jpg 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/06/Scheugenpflug-150x94.jpg 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/06/Scheugenpflug-696x436.jpg 696w" sizes="auto, (max-width: 1021px) 100vw, 1021px" /></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Wenn Du Dir Deine Examensvorbereitung rückblickend anschaust: Was war der entscheidende Faktor für das herausragende Ergebnis?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>Es war wahrscheinlich die Kombination aus Struktur, Kontinuität und echtem Verständnis. Ich habe relativ früh versucht, Jura nicht nur auswendig zu lernen, sondern als System zu begreifen. Viele verlieren sich irgendwann in immer mehr Detailwissen. Mir hat dagegen geholfen, die großen Strukturen wirklich zu verstehen und darauf aufzubauen. Außerdem war Konstanz enorm wichtig. Das Examen gewinnt man aus meiner Sicht nicht durch einzelne „Lernmarathons“, sondern durch langfristige Stabilität. Ich habe z.B. meine ca. 4.000 digitalen Karteikarten jeden Monat einmal komplett durchgemacht und jede Woche zwischen ein und drei, i.d.R. zwei Klausuren ausgeschrieben. Meine Familie, besonders mein Bruder Franz Josef als Psychologiestudent, haben mir mentale Stärke vermittelt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie sah Deine Lernstrategie aus – eher klassisches Repetitorium, eigenständiges Lernen oder ein hybrider Ansatz?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>Bei mir war es letztlich ein hybrider Ansatz. Ich habe einerseits ganz klassisch ein kommerzielles Repetitorium besucht. Dieses hat mir auch enorm geholfen. Schon währenddessen und auch im Anschluss an den Jahreskurs des Repetitoriums habe ich auch gleichzeitig sehr viel eigenständig gearbeitet. Besonders wichtig war für mich, Altklausuren mit einer selbst erstellten Lösungsskizze durchzuskizzieren, aktuelle Rechtsprechung zu lesen und grundlegende Definitionen zu wiederholen. Daneben habe ich sehr viel versucht, die grundlegenden Strukturen des Rechts zu verstehen. Denn ich glaube, man lernt Jura langfristig nur dann wirklich gut, wenn man sich aktiv mit den Problemen aktiv auseinandersetzt und nicht nur fertige Lösungen konsumiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Klausurenpraxis gilt als Schlüssel zum Erfolg. Welche Rolle hat das Klausurentraining bei Dir gespielt, und wie hast Du Deine Klausuren ausgewertet?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>Klausurtraining war in meiner Examensvorbereitung absolut zentral. Viele unterschätzen, dass Examensklausuren eine eigene Disziplin sind. Wissen allein reicht nicht. Entscheidend ist, dieses Wissen unter Zeitdruck strukturiert anwenden zu können. Ich habe deshalb zum einen in der gesamten Examensvorbereitung ca. 110 – 115 Klausuren ausgeschrieben – i.d.R. waren das zwei pro Woche. Daneben habe ich auch hunderte Examensklausuren und Übungsfälle durchskizziert. Einerseits in der Lerngruppe mit anderen Leuten aus dem Repetitorium zusammen, andererseits aber auch für mich selbst, haben wir solche Lösungsskizzen dann zusammen besprochen. Bei den Korrekturen, die ich in Bezug auf die geschriebenen Klausuren erhalten habe, habe ich dann meine eigene systematische Auswertung betrieben: Wo lagen Aufbauprobleme? Wo habe ich Schwerpunkte falsch gesetzt? Wo war die Argumentation nicht präzise genug? Gerade diese Fehleranalyse bringt einen oft stärker voran als das reine Schreiben selbst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Viele Studierende kämpfen mit Druck und Selbstzweifeln im Examen. Wie bist du mit Druck und Unsicherheit umgegangen und was rätst Du denen, die demnächst Examen schreiben?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug:</strong> Druck gehört zum Staatsexamen leider quasi zwangsläufig dazu. Ich glaube, wichtig ist zunächst zu verstehen, dass Selbstzweifel völlig normal sind &#8211; auch bei den sehr guten Leuten. Ich würde sogar wetten, gerade bei diesen! Ich persönlich hatte oft Selbstzweifel, ob ich das meinen Erwartungen entsprechend packen würde. Auch ich hatte – vor allem anfangs – Klausuren, die nicht so gut gelaufen sind. Mir persönlich hat geholfen, den Fokus stärker auf den täglichen Lernprozess zu legen statt permanent auf die Endnote. Mein Bruder Franz Josef, der klinische Psychologie studiert, hat mir auch viele Tipps zur Entspannung und Meditation gezeigt. Ansonsten haben mir insbesondere die Spaziergänge mit meinem Hund Wonni, das nahezu tägliche Gitarrespielen und der nahezu tägliche intensive Sport, den ich in der Examensvorbereitung als Ausgleich nochmal hochgefahren habe, sehr geholfen, mental gesund zu bleiben. Und immer wieder mal ein gutes Essen – insbesondere aus dem Kochtopf meiner Mutter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn Du heutigen Examenskandidaten nur drei konkrete Tipps mitgeben dürftest: Welche wären das – insbesondere für diejenigen, die bisher eher im 4-Punkte-Bereich lagen?</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug: </strong>Erstens: Arbeitet konsequent an den Grundlagen. Viele versuchen zu früh, nur noch exotische Probleme zu lernen, obwohl die Basis noch nicht sitzt. Zweitens: Schreibt regelmäßig Klausuren und analysiert sie ehrlich. Fortschritt entsteht oft weniger durch „mehr Wissen“ als durch bessere Anwendung. Und drittens: Sucht den regelmäßigen Ausgleich. Ohne den Sport, meinen Hund Wonni, das Gitarrespielen und meine Freunde und Familie, wäre ich im Studium sicherlich nicht so weit gekommen. Und ich habe täglich gebetet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vielen Dank, dass Du für unsere Fragen zur Verfügung standest!</h2>



<p><strong>Martin Georg Scheugenpflug</strong>: Sehr gerne &#8211; vielen Dank für das Interview!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/11/15-punkte-im-examen-und-trotzdem-angefochten-interview-mit-spitzenkandidat-martin-georg-scheugenpflug/">15 Punkte im Examen &#8211; und trotzdem angefochten: Interview mit Spitzenkandidat Martin Georg Scheugenpflug</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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