<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Jurios</title>
	<atom:link href="https://jurios.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://jurios.de/</link>
	<description>Kuriose Rechtsnachrichten</description>
	<lastBuildDate>Sun, 07 Jun 2026 08:26:06 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2020/08/cropped-JUR-ios-URL-rot-32x32.jpg</url>
	<title>Jurios</title>
	<link>https://jurios.de/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Juristinnenbund: &#8222;Rentenreform darf Frauen nicht benachteiligen&#8220;</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/10/juristinnenbund-rentenreform-darf-frauen-nicht-benachteiligen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jun 2026 07:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Öffrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Altersarmut]]></category>
		<category><![CDATA[Alterssicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Alterssicherungskommission]]></category>
		<category><![CDATA[Banchteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[DJB]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Juristinnen]]></category>
		<category><![CDATA[Juristinnenbund]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenalter]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenreform]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26223</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Alterssicherung gewinnt an Fahrt. Während die Alterssicherungskommission (ASK) an Vorschlägen für eine langfristige Reform des Rentensystems arbeitet, warnt der Deutsche Juristinnenbund (djb) eindringlich davor, bestehende Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen im Alter fortzuschreiben. In einem Policy Paper fordert der Verband eine umfassende geschlechtergerechte Neuausrichtung der Alterssicherung. Nach Auffassung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/10/juristinnenbund-rentenreform-darf-frauen-nicht-benachteiligen/">Juristinnenbund: &#8222;Rentenreform darf Frauen nicht benachteiligen&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Alterssicherung gewinnt an Fahrt. Während die Alterssicherungskommission (ASK) an Vorschlägen für eine langfristige Reform des Rentensystems arbeitet, warnt der Deutsche Juristinnenbund (djb) eindringlich davor, bestehende Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen im Alter fortzuschreiben. </p>



<p>In einem <a href="https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm26-19" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Policy Paper</a> fordert der Verband eine umfassende geschlechtergerechte Neuausrichtung der Alterssicherung. Nach Auffassung des djb muss die Rentenreform weit mehr leisten als die finanzielle Stabilisierung der Systeme. Sie müsse zugleich einen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Hintergrund ist die seit Jahren bestehende Rentenlücke zwischen den Geschlechtern. Frauen erhalten im Durchschnitt deutlich niedrigere Altersbezüge als Männer und sind überproportional häufig von Altersarmut betroffen.</p>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Eine Reform der Alterssicherung muss konsequent auch Gleichstellung beachten. Die darf die heute häufige Altersarmut von Frauen nicht verfestigen, sondern muss sie beenden. Was Frauen leisten, muss auch hier anerkannt werden“</mark></em>, erklärte djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strukturelle Benachteiligungen bis ins Rentenalter</h2>



<p>Aus Sicht des Juristinnenbundes liegen die Ursachen für die Rentenungleichheit nicht allein im Rentensystem selbst, sondern in gesellschaftlichen und arbeitsmarktbezogenen Strukturen. Frauen übernehmen nach wie vor einen erheblichen Teil der unbezahlten Sorgearbeit, kümmern sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und arbeiten häufiger in Teilzeit. Dadurch entstehen unterbrochene Erwerbsbiografien sowie geringere Einkommen, die sich unmittelbar auf die Höhe späterer Rentenansprüche auswirken.</p>



<p>Der djb kritisiert insbesondere, dass viele rentenpolitische Modelle weiterhin vom Leitbild des sogenannten „Eckrentners“ ausgehen. Dieses Modell basiert auf einer Person, die über 45 Jahre hinweg ununterbrochen in Vollzeit gearbeitet und durchschnittlich verdient hat. Nach Auffassung des Verbandes entspricht dieses Bild längst nicht mehr den tatsächlichen Lebensrealitäten vieler Menschen, insbesondere nicht denen von Frauen.</p>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Alterssicherung muss reale Lebensverläufe abbilden – dazu gehören Sorgearbeit und unterbrochene Erwerbsbiografien</mark></em>“, betonte Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für Recht der sozialen Sicherung und Familienlastenausgleich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzliche Rentenversicherung stärken</h2>



<p>Im Zentrum der Forderungen steht die gesetzliche Rentenversicherung. Sie soll nach Auffassung des djb auch künftig das tragende Fundament der Alterssicherung bilden. Anders als private Vorsorgemodelle könne sie strukturelle Nachteile besser ausgleichen und breite Bevölkerungsschichten erreichen.</p>



<p>Besonders deutlich spricht sich der Verband für die Einführung einer Mindestrente aus. Diese soll Menschen mit langen Erwerbs- und Sorgearbeitsbiografien vor Altersarmut schützen, auch wenn sie aufgrund niedriger Einkommen oder familienbedingter Erwerbsunterbrechungen nur geringe Rentenansprüche erworben haben.</p>



<p>Zudem fordert der djb eine deutlich bessere Bewertung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Diese Leistungen seien für das Funktionieren der Gesellschaft unverzichtbar und müssten sich stärker in der Alterssicherung widerspiegeln. Gleichzeitig müssten die Anrechnungsmöglichkeiten flexibler gestaltet werden, um unterschiedlichen Familien- und Pflegekonstellationen gerecht zu werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kritik am Ehegattensplitting</h2>



<p>Der djb fordert zudem die Abschaffung des Ehegattensplittings. Das seit Jahrzehnten bestehende Modell begünstige wirtschaftlich vor allem Haushalte mit ungleichen Einkommen und setze Anreize dafür, dass ein Partner – häufig die Frau – seine Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz aufgibt.</p>



<p>Nach Auffassung des Verbandes trägt diese steuerliche Regelung dazu bei, traditionelle Rollenverteilungen zu verfestigen und langfristig niedrigere Rentenanwartschaften von Frauen zu fördern. Eine Reform des Rentensystems könne daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse mit gleichstellungspolitischen Veränderungen im Steuer- und Arbeitsrecht einhergehen.</p>



<p>Auch die Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf weitere Personengruppen gehört zu den Kernforderungen des djb. Künftig sollen alle Erwerbstätigen, einschließlich Selbstständiger, in eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden. Dadurch ließe sich die Finanzierungsbasis verbreitern und zugleich ein höheres Maß an sozialer Absicherung erreichen.</p>



<p>Kritisch bewertet der Verband darüber hinaus das bestehende Minijob-System. Minijobs würden nach Ansicht des djb häufig zu Lasten von Frauen gehen, da sie oftmals in solchen Beschäftigungsformen tätig seien und dadurch nur geringe oder gar keine eigenständigen Rentenansprüche aufbauen könnten. Die Abschaffung dieser Sonderform der Beschäftigung sei deshalb ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Sicherheit im Alter.</p>



<p>Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sieht der Juristinnenbund auch erheblichen Handlungsbedarf bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Diese Systeme orientierten sich vielfach an kontinuierlichen Vollzeitkarrieren und berücksichtigten Unterbrechungen durch Kindererziehung oder Pflege nur unzureichend.</p>



<p>Um tatsächliche Gleichberechtigung zu erreichen, müsse Sorgearbeit auch in diesen Bereichen stärker anerkannt werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich bestehende Nachteile aus der Erwerbsbiografie bis in die zusätzliche Altersvorsorge fortsetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gleichstellung als Leitprinzip der Reform</h2>



<p>Der djb richtet seine Forderungen ausdrücklich an die Alterssicherungskommission, die derzeit Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Rentensystems erarbeitet. Die Kommission solle Gleichstellung nicht als Randthema behandeln, sondern als Querschnittsaufgabe in sämtliche Reformüberlegungen integrieren.</p>



<p>Konkret fordert der Verband eine systematische Prüfung aller Reformvorschläge auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen. Nur so könne verhindert werden, dass bestehende Ungleichheiten unbeabsichtigt verstärkt werden.</p>



<p>Die Diskussion um die Zukunft der Alterssicherung wird angesichts des demografischen Wandels, steigender Lebenserwartungen und finanzieller Belastungen der Sozialversicherungssysteme in den kommenden Monaten weiter an Bedeutung gewinnen. Der Vorstoß des Deutschen Juristinnenbundes macht deutlich, dass dabei nicht allein finanzielle Kennzahlen im Mittelpunkt stehen dürfen. Aus Sicht des Verbandes muss die Rentenreform zugleich einen Beitrag dazu leisten, die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen im Alter nachhaltig zu überwinden und die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung auch in der Alterssicherung wirksam umzusetzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/10/juristinnenbund-rentenreform-darf-frauen-nicht-benachteiligen/">Juristinnenbund: &#8222;Rentenreform darf Frauen nicht benachteiligen&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mama und Papa sind Drei &#8211; Mehrelternschaft als Modell im Familien- und Erbrecht</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/09/mama-und-papa-sind-drei-mehrelternschaft-als-modell-im-familien-underbrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marvin Köller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 07:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Art. 6 GG]]></category>
		<category><![CDATA[biologische Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[biologischer Vater]]></category>
		<category><![CDATA[drei Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[ein Kind mit drei Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Italien]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kindsunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrelternschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Mutter]]></category>
		<category><![CDATA[Patchwork-Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umgangsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Vater]]></category>
		<category><![CDATA[Wer ist der Vater eines Kindes]]></category>
		<category><![CDATA[Wer ist die Mutter eines Kindes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26196</guid>

					<description><![CDATA[<p>Einer der faszinierendsten Akteure des Familienrechts sind (meiner Meinung nach) die Eltern. Sie können im Familienrecht und natürlich auch im wahren Leben ganz unterschiedliche Fragen und Probleme aufwerfen. Auf der einen Seite versucht das Familienrecht jedem Kind, so gut es geht, Eltern zuzuordnen. Sinn dieser Praxis soll sein, den Kindern und Eltern gleichermaßen damit ein [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/09/mama-und-papa-sind-drei-mehrelternschaft-als-modell-im-familien-underbrecht/">Mama und Papa sind Drei &#8211; Mehrelternschaft als Modell im Familien- und Erbrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Einer der faszinierendsten Akteure des Familienrechts sind (meiner Meinung nach) die Eltern. Sie können im Familienrecht und natürlich auch im wahren Leben ganz unterschiedliche Fragen und Probleme aufwerfen. </p>



<p>Auf der einen Seite versucht das Familienrecht jedem Kind, so gut es geht, Eltern zuzuordnen. Sinn dieser Praxis soll sein, den Kindern und Eltern gleichermaßen damit ein geregeltes Leben und natürlich auch Ansprüche zu sichern. Auf der anderen Seite muss das Familienrecht aber auch erschreckend oft gegen die Eltern arbeiten und die Kinder vor ihnen schützen. Noch immer finden die meisten <a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/ 251121_BLB_HaeuslicheGewalt2024.html">Gewaltdelikte in </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/ 251121_BLB_HaeuslicheGewalt2024.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Deutschland </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/ 251121_BLB_HaeuslicheGewalt2024.html">im familiären Umfeld </a>statt. Aber ganz unabhängig davon, welche Rolle die Eltern für ihr Kind auch einnehmen, kommt noch eine weitere Dimension dazu. Die Dimension der Anzahl. </p>



<p>Es gibt Kinder mit zwei leiblichen Eltern oder mit einem leiblichen Elternteil, Kinder mit und ohne Stiefeltern, Kinder mit und ohne Partnerschaften der Eltern und leider auch Kinder mit keinen Eltern, sondern lediglich mit Vormund. Vor dieser Aufzählung scheint es fast so, mit den Eltern sei es, bildlich gesprochen, fast wie mit Geld &#8211; die einen haben wenig, andere mehr und wieder andere gar keines. Aber warum sollte dann eigentlich bei zwei Elternteilen ein Limit erreicht sein, so wie es aktuell der Fall ist?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Italien: Ein Kind mit drei Eltern</h2>



<p>Am 13. Mai 2026 ging eine <a href="https://www.merkur.de/welt/italien-kind-aus-deutschland-bekommt-zwei-vaeter-und-eine- mutter-zr-94306123.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Meldung durch die deutsche Presse</a>, die viele rechtlich interessante Aspekte aufwirft. Ein italienisches Gericht entschied erstmalig, dass ein Kind auch drei Elternteile haben kann. In diesem Fall zwei biologische Eltern und einen weiteren rechtlichen Vater.</p>



<p>Auch im deutschen Familienrecht ist die Diskussion über die Mehrelternschaft bereits angekommen. Dabei ist das Konzept mittlerweile auch weniger exotisch, als es klingt. Mit Mehrelternschaft ist im Kern gemeint, dass ein Kind mehr als nur zwei rechtliche Eltern haben kann. Die rechtliche Elternschaft weicht an dieser Stelle also bewusst von der biologischen Elternschaft ab und bezieht sich nicht mehr nur auf zwei Eltern. Der Fokus wird eher auf soziale Komponenten, wie zum Beispiel die tatsächliche Bindung des Kindes an andere Personen gelegt. Es geht mit anderen Worten weniger darum, wer nun am ehesten einen der beiden Plätze als Elternteil einnehmen darf, sondern vielmehr darum, wer für das Kind eine derartige Stellung hat, als elterliche Figur aufzutreten. Oft wird in diesem Zusammenhang auch von der psychischen oder sozialen Elternschaft gesprochen.</p>



<p>Ganz neu ist dieses Konzept auch dem BGB nicht mehr, schließlich regelt <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1686a.html" target="_blank" title="&sect; 1686a BGB: Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters">§ 1686a BGB</a> schon heute einzelne Rechte von biologischen, jedoch nicht rechtlichen Vätern. Das BGB unterscheidet also schon heute durchaus zwischen Biologie, rechtlicher und sozialer Realität. Dabei ist die klassische Elternschaft im BGB doch auch weiterhin deutlich technischer als emotional geprägt. Mal von den Regelungen über die Annahme als Kind (Adoption) abgesehen, wird die Frage nach den Eltern in den <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1591.html" target="_blank" title="&sect; 1591 BGB: Mutterschaft">§§ 1591</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html" target="_blank" title="&sect; 1592 BGB: Vaterschaft">1592 BGB</a> beantwortet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">BGB: Schon jetzt drei &#8222;Väterdefinitionen&#8220;</h2>



<p>Für die Mutterschaft gilt derzeit, dass Mutter eines Kindes immer die Frau ist, die das Kind zur Welt brachte. Für den Vater ist es nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html" target="_blank" title="&sect; 1592 BGB: Vaterschaft">§ 1592 BGB</a> bedeutend komplizierter, diesen Platz einzunehmen. Für ihn kommt die Vaterschaft entweder als Folge der Ehe zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, als Folge der Anerkennung oder als Folge der Feststellung des Familiengerichts in Betracht. Aber auch hier geht es lediglich um die rechtliche Elternschaft und auch hier sind lediglich zwei Stellen zu besetzen. Doch was würde es bedeuten, davon abzuweichen und nicht mehr nur maximal zwei, sondern vielleicht drei, vier oder sogar sieben Elternteile zu haben?</p>



<p>Um sich dieser Frage anzunähern, ist es zunächst interessant, sich mit den gegenwärtigen<br>Auswirkungen einer Elternschaft zu beschäftigen. Diese sind extrem weitreichend, teilweise sogar über das Privatrecht hinaus. Beispielsweise begründet sie eine Garantenstellung als Beschützergarant im Strafrecht oder ein Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren (etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/52.html" target="_blank" title="&sect; 52 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht der Angeh&ouml;rigen des Beschuldigten">§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO</a>). Der Übersichtlichkeit halber werden im Folgenden daher lediglich ausgewählte Aspekte des Familienrechts und Erbrechts beleuchtet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verfassungsrechtliche Grenze: Art. 6 GG</h2>



<p>Das Grundgesetz verpflichtet die Eltern in Art. 6 Abs. 2 dazu, für die Pflege und Erziehung der Kinder zu sorgen. Und genau das sind im Familienrecht die Kernelemente der Elternschaft in Form von Unterhalt (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html" target="_blank" title="&sect; 1601 BGB: Unterhaltsverpflichtete">§§ 1601 ff. BGB</a>), Sorge (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html" target="_blank" title="&sect; 1626 BGB: Elterliche Sorge, Grunds&auml;tze">§§ 1626 ff. BGB</a>) und Umgang (insb. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html" target="_blank" title="&sect; 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern">§ 1684 BGB</a>). Diese Pflichten aus <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/6.html" target="_blank" title="Art. 6 GG">Art. 6 Abs. 2 GG</a> und dem einfachen Recht gelten für jeden Elternteil einzeln und sind gerade nicht von der Anzahl der Elternteile abhängig. Das hat zur Folge, dass das Kind auch gegen jeden Elternteil einzeln diese Ansprüche hat &#8211; unter anderem auch ein Grund dafür, warum aktuell eine Notwendigkeit der Anwendung des <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html" target="_blank" title="&sect; 1592 BGB: Vaterschaft">§ 1592 Nr. 1 BGB</a> (Elternschaft durch Ehe) analog auf homosexuelle Ehegatten diskutiert wird. Denn bis zur Stiefkindadoption, sofern diese denn stattfindet, fehlen dem Kind Ansprüche gegen einen zweiten Elternteil.</p>



<p>Dazu kommen Auswirkungen der Elternschaft im Erbrecht. Kinder sind gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1924.html" target="_blank" title="&sect; 1924 BGB: Gesetzliche Erben erster Ordnung">§ 1924 BGB</a> Erben erster Ordnung und erben somit vor allen anderen potenziellen Verwandten nach gesetzlicher Erbfolge. Sollte eine letzwillige Verfügung der Eltern oder eines Elternteils dem entgegenstehen, sind Kinder berechtigt, den Pflichtteil zu verlangen (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html" target="_blank" title="&sect; 2303 BGB: Pflichtteilsberechtigte; H&ouml;he des Pflichtteils">§ 2303 Abs. 1 BGB</a>). Der Pflichtteil ist dabei die Hälfte des Wertes der gesetzlichen Erbfolge, kann also insbesondere je nach Anzahl der Geschwister und dem Güterstand der Eltern bei Ehe variieren. Soviel zu den Pflichten und Wirkungen der Elternschaft für und gegen die (rechtlichen) Eltern.</p>



<p>Nun ist weder das Familienrecht noch das Erbrecht eine Einbahnstraße. Fast alles, was<br>eben als Ansprüche der Kinder gegen die Eltern dargestellt wurde, kann auch in die andere<br>Richtung funktionieren. Auch Kinder können ihren Eltern nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html" target="_blank" title="&sect; 1601 BGB: Unterhaltsverpflichtete">§§ 1601 ff. BGB</a> Verwandtenunterhalt schulden (da hier nur von Verwandten in gerader Linie gesprochen wird, nicht zwingend von absteigender Linie) und auch Kinder können für die Belange der Eltern verantwortlich sein. Natürlich nicht im Rahmen der Erziehung, sehr wohl aber im Rahmen der rechtlichen Betreuung, sofern es abgemacht war.</p>



<p>Gleiches Prinzip gilt sinngemäß im Erbrecht. Eltern gehören gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1925.html" target="_blank" title="&sect; 1925 BGB: Gesetzliche Erben zweiter Ordnung">§ 1925 BGB</a> zur zweiten Erbordnung und sind gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html" target="_blank" title="&sect; 2303 BGB: Pflichtteilsberechtigte; H&ouml;he des Pflichtteils">§ 2303 BGB</a> berechtigt, einen Pflichtteil zu verlangen, sofern sie durch letztwillige Verfügung des Kindes von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil ist dabei wieder die Hälfte des Wertes der gesetzlichen Erbfolge. Bei zwei Elternteilen eines Kindes ohne Ehe und Kinder wäre das also pro Elternteil 1/4 des gesamten Erbes.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Gedankenexperiment zur Mehrelternschaft</h2>



<p>Aber wie würde sich das deutsche Familien- und Erbrecht nun verhalten, wenn wir mehr als<br>zwei Elternteile annehmen? Darf das Privatrecht das überhaupt oder würde es sofort mit der Verfassung kollidieren?</p>



<p>An dieser Stelle soll ein kleines Gedankenexperiment folgen.</p>



<p>In <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/6.html" target="_blank" title="Art. 6 GG">Art. 6 Abs. 2 GG</a> werden die Rechte und Pflichten &#8222;der Eltern&#8220; verankert. Ob &#8222;die Eltern&#8220; zwei, drei oder sieben Personen sind, steht nicht im Wortlaut. Der für das Erbrecht zuständige <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/14.html" target="_blank" title="Art. 14 GG">Art. 14 Abs. 1 GG</a> erwähnt die Eltern noch nicht einmal. Auch wenn das allgemeine Sprachgefühl und vermutlich auch der historische Gesetzgeber nicht an mehr als zwei Elternteile dachte, ist der Wortlaut doch wohl zumindest offen genug für eine neuere, modernere Auslegung.</p>



<p>Das gleiche Phänomen findet sich erstaunlich oft im BGB. Beispielsweise sprechen sowohl <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html" target="_blank" title="&sect; 1626 BGB: Elterliche Sorge, Grunds&auml;tze">§ 1626 Abs. 1, 2 BGB</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1925.html" target="_blank" title="&sect; 1925 BGB: Gesetzliche Erben zweiter Ordnung">§ 1925 Abs. 1, 2 BGB</a> als auch <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html" target="_blank" title="&sect; 2303 BGB: Pflichtteilsberechtigte; H&ouml;he des Pflichtteils">§ 2303 Abs. 2 BGB</a> von &#8222;die / den Eltern&#8220;. Lediglich Normen wie <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1925.html" target="_blank" title="&sect; 1925 BGB: Gesetzliche Erben zweiter Ordnung">§ 1925 Abs. 3 BGB</a> oder <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html" target="_blank" title="&sect; 1626 BGB: Elterliche Sorge, Grunds&auml;tze">§ 1626 Abs. 3 BGB</a> sprechen von &#8222;[die] Mutter&#8220; und &#8222;[der] Vater&#8220; und &#8222;beiden Elternteilen&#8220;. Insbesondere die bestimmten Artikel mit der Personenbezeichnung im Singular sprechen zumindest hier stark für zwei Elternteile. Interessant ist an dieser Stelle, dass trotz der Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Eltern weiterhin von &#8222;Mutter&#8220; und &#8222;Vater&#8220; gesprochen wird. Aber das nur am Rande.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rechtliche Probleme der Mehrelternschaft</h2>



<p>Im Rahmen des Gedankenexperiments wird nun jedoch angenommen, die Mehrelternschaft<br>wäre ohne Zweifel rechtmäßig möglich. Welche Probleme (in den ausgewählten Aspekten) könnten dann mit dem heutigen Stand und Verständnis des Familienrechts und Erbrechts und einer Mehrelternschaft entstehen?</p>



<p>Im Familienrecht hätte das dann in den oben besprochenen Aspekten (Unterhalt, Sorge, Umgang) zur Folge, dass das Kind zunächst mehr einzelne Ansprüche auf Unterhalt hätte als heute, schlicht weil es mehr Elternteile hätte. Dies wäre in der Hinsicht vorteilig, als dass die Zahlungsunfähigkeit eines Elternteils eher wahrscheinlich von einem anderen Elternteil überbrückt werden könnte, ohne auf Sozialsysteme zurückgreifen zu müssen (das bedeutet: &#8222;mehr Flexibilität&#8220;). Jedoch müsste das Kind später auch mit erheblich höherem finanziellem Aufwand im Bereich des Verwandtenunterhalts rechnen. Sinngemäß könnte eine Mehrelternschaft also zu späterem Zeitpunkt entweder zur erheblichen Belastung werden oder nur noch eine Option für diejenigen Familien sein, die es sich finanziell leisten können.</p>



<p>Außerdem wäre das Sorge- und Umgangsrecht stark betroffen. Wenn alle rechtlichen Eltern Entscheidungen über das Kind, insbesondere dessen Erziehung miteinander absprechen müssten, würden viele Einigungen entweder viel Zeit in Anspruch nehmen oder gar nicht wirklich zustande kommen. Würde man diese Kompetenz via Vollmacht auf eine geringere Anzahl der Eltern übertragen, wäre dieses Problem vielleicht gelöst, allerdings würde sich dann die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer freiwilligen Elternschaft ergeben, würde dieser Zustand doch eher einer Freundschaft mit erheblicher Verantwortung und Risiken ähneln.</p>



<h2 class="wp-block-heading">&#8222;Zerstückelung&#8220; von Wohnorten und Vermögen </h2>



<p>Jedoch spätestens bei unterschiedlichen Wohnorten der Eltern würden neue Probleme entstehen. Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1685.html" target="_blank" title="&sect; 1685 BGB: Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen">§ 1685 Abs. 1 BGB</a> ist jeder Elternteil dazu berechtigt und verpflichtet, Umgang mit dem Kind zu haben. Sollte das Kind dann wie im aktuell oft angewendeten Wechselmodell zwischen den Eltern pendeln, wäre dies, je nach Anzahl der Eltern und deren Wohnorten, vor dem Hintergrund des Kindeswohls schwer zu rechtfertigen, zumal ein Aufbau einer echten Bindung unter diesen Umständen wohl eher fraglich sein dürfte.</p>



<p>Auch im Erbrecht würde es Veränderungen geben. Kinder würden zwar theoretisch von mehr als zwei elterlichen Erblassern profitieren, jedoch gleichzeitig auch mehr Erben zweiter Ordnung in Bezug auf den eigenen Nachlass haben. Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1925.html" target="_blank" title="&sect; 1925 BGB: Gesetzliche Erben zweiter Ordnung">§ 1925 Abs. 2 BGB</a> würden alle Elternteile bei einem Mangel an Erben erster Ordnungund einer letzwilligen Verfügung zu gleichen Teilen erben. Umso mehr Elternteile ein Kind also hat, desto kleiner wird der Erbteil pro Elternteil. Gleiches gilt für Pflichtteile. An dieser Stelle drängt sich einem die Frage auf, ob dies ggf. zu erbrechtlichem Missbrauch führen könnte und einen traditionellen Zweck des Erbrechts, nämlich das Vermögen in der Familie zu halten, umgehen würde. </p>



<p>Sollte ein Kind beispielsweise bei Geburt zwei biologisch-rechtliche Eltern haben und im Laufe des Lebens noch weitere rechtliche Eltern dazubekommen, die es sich vielleicht sogar selbst aussuchen kann (Verfahren der Elternschaftsbegründung?), könnte es die Erbteile der &#8222;Erst-Eltern&#8220; bei emotionaler Entfremdung zu diesen auf diese Weise systematisch kürzen und Vermögen aus der &#8222;Kernfamilie&#8220; hinaus verschieben.</p>



<p>Allein aus diesen wenigen Aspekten lassen sich also mehrere Fragen, auch über die hier angerissenen Konzepte hinaus, entwickeln, die bei einer möglichen Einführung der Mehrelternschaft berücksichtigt werden müssten.</p>



<p>Das deutsche Familien- und Erbrecht wäre also an vielen Stellen durchaus schon jetzt offen<br>genug für eine Mehrelternschaft nach italienischem Vorbild und kennt auch schon jetzt Vorstufen davon, jedoch mit der Notwendigkeit für weitere Anpassungen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/09/mama-und-papa-sind-drei-mehrelternschaft-als-modell-im-familien-underbrecht/">Mama und Papa sind Drei &#8211; Mehrelternschaft als Modell im Familien- und Erbrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nicht überall, wo &#8222;Kaufvertrag&#8220; draufsteht, ist auch Kaufvertrag drin</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/08/nicht-alles-wo-kaufvertrag-draufsteht-ist-auch-kaufvertrag-drin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clara Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 07:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Einbauküche]]></category>
		<category><![CDATA[Endpreis]]></category>
		<category><![CDATA[Essentialia negotii]]></category>
		<category><![CDATA[examensrelevant]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Juraexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[LG Frankenthal]]></category>
		<category><![CDATA[Miele]]></category>
		<category><![CDATA[Möbelhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Überrumpelung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26219</guid>

					<description><![CDATA[<p>Examensrelevant: Ein Dokument mit der Überschrift „Kaufvertrag“ ist nicht automatisch ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem Fall rund um eine Einbauküche entschieden. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Küchenaktionstag eines Möbelhauses. Eine Besucherin zeigte Interesse an einer Einbauküche und unterzeichnete noch während der Veranstaltung ein Formular mit der Bezeichnung „Kaufvertrag über [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/08/nicht-alles-wo-kaufvertrag-draufsteht-ist-auch-kaufvertrag-drin/">Nicht überall, wo &#8222;Kaufvertrag&#8220; draufsteht, ist auch Kaufvertrag drin</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Examensrelevant: Ein Dokument mit der Überschrift „Kaufvertrag“ ist nicht automatisch ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem Fall rund um eine Einbauküche entschieden.</p>



<p>Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Küchenaktionstag eines Möbelhauses. Eine Besucherin zeigte Interesse an einer Einbauküche und unterzeichnete noch während der Veranstaltung ein Formular mit der Bezeichnung „Kaufvertrag über den Erwerb einer Einbauküche“. Später entschied sie sich jedoch gegen den Kauf und verweigerte die Abnahme der Küche. Nach Darstellung der Kundin habe sie sich während der Verkaufsveranstaltung unter Druck gesetzt und überrumpelt gefühlt.</p>



<p>Das Möbelhaus ging dennoch von einem wirksamen Vertrag aus und verlangte von der Frau Schadensersatz. Konkret forderte es ein Viertel des behaupteten Kaufpreises von 12.000 Euro. Nachdem das Amtsgericht (AG) Neustadt die Klage bereits in erster Instanz abgewiesen hatte, legte das Unternehmen Berufung zum LG Frankenthal ein. Dort erlitt das Möbelhaus jedoch erneut eine Niederlage. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Essentialia negotii fehlen</h2>



<p>Nach Ansicht der Frankenthaler Richter:innen fehlte es bereits an den sogenannten „essentialia negotii“, also den wesentlichen Bestandteilen eines Kaufvertrags. Zu diesen zählen insbesondere die Vertragsparteien, der Kaufgegenstand und der Kaufpreis. Nur wenn diese Punkte ausreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar sind, kann ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen.</p>



<p>Genau daran mangelte es im vorliegenden Fall. So seien die mit der Küche angebotenen Elektrogeräte lediglich als „Miele-Set“ bezeichnet worden. Diese Formulierung lasse jedoch offen, welche konkreten Geräte verkauft werden sollten. Eine eindeutige Bestimmung des Kaufgegenstands sei damit nicht möglich.</p>



<p>Auch der Kaufpreis war nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend festgelegt. Das Formular enthielt keinen konkreten Endpreis, sondern verwies lediglich auf Preislisten. Gleichzeitig sahen die Vertragsunterlagen vor, dass später noch Zu- oder Abschläge vorgenommen werden konnten. Damit blieb letztlich offen, welcher Preis tatsächlich geschuldet sein sollte.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>LG Frankenthal, Beschl. v. 08.05.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20S%20132/24" target="_blank" title="LG Frankenthal, 08.05.2026 - 2 S 132/24: Trotz Unterschrift kein wirksamer K&uuml;chenkauf im M&ouml;belh...">2 S 132/24</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/08/nicht-alles-wo-kaufvertrag-draufsteht-ist-auch-kaufvertrag-drin/">Nicht überall, wo &#8222;Kaufvertrag&#8220; draufsteht, ist auch Kaufvertrag drin</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Grundrechte für ChatGPT‘s Urenkel</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/05/grundrechte-fuer-chatgpts-urenkel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jannis Uhl]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 07:38:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nerdy]]></category>
		<category><![CDATA[Achtungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[geistig-sittliches Wesen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte für KI]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte für Roboter]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenwürde]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenwürde für KI]]></category>
		<category><![CDATA[Rechte für KI]]></category>
		<category><![CDATA[Vermenschlichung der KI]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26187</guid>

					<description><![CDATA[<p>Braucht eine KI Grundrechte? Schon seit Jahren sind KIs für viele von uns die ersten Ansprechpartner und liebsten Werkzeuge bei Recherchen, Problemlösungen und zeitsparenden Arbeitsweisen. Die lange Reise, die das maschinelle Lernen seit der Mitte des 20. Jahrhunderts unternommen hat, ist an einem Punkt breiter Nutzbarkeit angelangt und wird sich auch in Zukunft immer weiterentwickeln.&#160; [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/05/grundrechte-fuer-chatgpts-urenkel/">Grundrechte für ChatGPT‘s Urenkel</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Braucht eine KI Grundrechte?</h2>



<p>Schon seit Jahren sind KIs für viele von uns die ersten Ansprechpartner und liebsten Werkzeuge bei Recherchen, Problemlösungen und zeitsparenden Arbeitsweisen. Die lange Reise, die das maschinelle Lernen seit der Mitte des 20. Jahrhunderts unternommen hat, ist an einem Punkt breiter Nutzbarkeit angelangt und wird sich auch in Zukunft immer weiterentwickeln.&nbsp;</p>



<p>Wir alle haben diese Programme mit solch komischen Namen wie „Gemini“ oder „ChatGPT“ in Studium, Beruf und Freizeit immer besser zu nutzen sowie mehr und mehr zu schätzen gelernt. Doch unsere Betrachtungsweise von KI ist keinesfalls durch und durch positiv. Man denke nur an die vielen dystopischen Filme wie Matrix oder Terminator, die eindringlich vor den <a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kuenstliche-intelligenz-und-menschenrechte" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hypothetischen Gefahren dieser Technologie</a> warnen. Auch im juristischen Kontext setzt aus berechtigter Furcht davor, <a href="https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/meinung/k%C3%BCnstliche-intelligenz-urteile-generieren-ki-bedrohung-rechtsstaat-2026-05-13" target="_blank" rel="noreferrer noopener">wozu man neuronale Netze missbrauchen könnte</a>, eine <a href="https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/kuenstliche-intelligenz-2023/541498/regulierung-von-ki/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">immer stärkere Regulierung</a> ein.</p>



<p>Als Beispiel könnte man die Beschränkungen in Art. 5 des EU AI-Act nennen, dessen Ausformulierung einen durchschnittlichen Zeitungsartikel an Länge übertrifft. Wir fragen uns als Gesellschaft, wo all diese Neuerungen noch hinführen sollen, wenn KI uns langfristig aus Jobs verdrängt, unsere Realität mit täuschend echt wirkenden Deep-Fakes überflutet und alle unsere persönlichen Daten auswertet, die eigentlich niemanden etwas angehen. Tief in unserem Inneren fürchten wir Menschen die KI und übersehen dabei ein großes Problem, denen wir eines Tages gegenüberstehen werden.</p>



<p>Unter der Prämisse eines ständigen, unaufhaltsamen Fortschritts wird nämlich eines Tages zwangsläufig ein Entwicklungsstand erreicht sein, an dem eine KI mehr oder weniger zu jener Komplexität in ihrem neuronalen Netz gelangt, die wir „Bewusstsein“ nennen. Es gibt zwar einige Stimmen, die Computerprogrammen maximal das Potenzial zu einem <a href="https://www.mdr.de/wissen/ki-hat-noch-kein-bewusstsein-100.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„simulierten Bewusstseins“</a> zuschreiben, doch zerfällt diese Unterscheidung bei genauerer Betrachtung und scheint nicht wirklich vertretbar zu sein. Mit dem Problem einer ein bewussten KI müssen wir uns also früher oder später auseinandersetzen. Wie ist mit einer solchen Entität umzugehen? Wäre es nicht in gewisser Weise chauvinistisch, ihr die gleichen Rechte zu verweigern, die auch uns Menschen zukommt?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Würde der KI ist antastbar, oder nicht?</h2>



<p>Es hat lange gedauert, bis man sich darauf geeinigt hatte, dass Freiheit und Gleichheit allen Menschen (zumindest theoretisch) in gleicher Weise zustehen. Heute existieren zahlreiche Kataloge mit Menschenrechten auf allen Stufen der nationalen und internationalen Rechtsordnungen. Obgleich sie bei Weitem nicht überall auf der Welt tatsächlich eingehalten werden, ist ihr Schutz hier zu Lande nicht nur gewährleistet, sondern verfassungsrechtlich abgesichert. Die Vorstellung, dass sich ein Chatbot eines Tages vor dem BVerfG diese Rechte einklagen könnte, mag uns dabei recht abstrus vorkommen. Trotzdem müssen wir uns fragen, ob eine bewusste künstliche Intelligenz nicht schon nach heutigen Maßstäben in gleicher Weise Grundrechtsträger wäre wie wir Menschen.</p>



<p><a href="https://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank" title="Art. 1 GG">Art. 1 GG</a> statuiert die „Würde des Menschen“ als oberstes Verfassungsgebot. Man muss kein Experte für Staatsrecht sein, um zu erkennen, was offensichtlich als Mensch in diesem Sinne gilt: Ein Lebewesen der biologischen Art homo sapiens, eine „natürliche“ Person. Deutlich wird das vor allem, wenn das BVerfG aus Art. 1 den Schutz der „Würde des Menschen als Gattungswesen“ (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1992 — <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%20698/89" target="_blank" title="BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89: Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach &sect; 131 StGB">1 BvR 698/89</a>) schlussfolgert und diese biologische Voraussetzung explizit zum einzigen Kriterium erhebt (BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 — <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvB%201/13" target="_blank" title="2 BvB 1/13 (5 zugeordnete Entscheidungen)">2 BvB 1/13</a>). Alles, was nicht Teil der Gattung ist, hat daher (zum Leidwesen vieler Tierschützer) grundsätzlich keine Würde. Dies gilt auf den ersten Blick auch für KI.</p>



<p>Das BVerfG sieht in der Menschenwürde allerdings gleichfalls einen <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„fundamentalen Wert- und Achtungsanspruch“</mark></em> (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1992 — <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%20698/89" target="_blank" title="BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89: Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach &sect; 131 StGB">1 BvR 698/89</a>). Zu schützen sei nach der bekannten Objektformel die „Subjektqualität“ (BVerfG, Urt. v. 03.03.2004 — <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%202378/98" target="_blank" title="1 BvR 2378/98 (2 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 2378/98</a>, 1084/99) des Menschen, der als Träger von Würde in der Rechtsordnung nicht zum bloßen Werkzeug verkommen darf. Doch worin liegt die Ursache für diese Subjektqualität des Menschen wirklich? Nicht etwa in der biologischen Tatsache der Zugehörigkeit zu einer Gattung, sondern darin, dass er als <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„geistig-sittlichen Wesen“</mark></em> von Natur aus „darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten“ (BVerfG, Urt. v. 19.03.2013 — 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11). Die Eigenschaft, ein solches geistig-sittliches Wesen zu sein, und der damit einhergehende Achtungsanspruch gründet also nicht im Menschsein an sich in einem streng biologischen Sinne. Vielmehr verhält es sich umgekehrt: Alle Menschen besitzen unveräußerliche Würde, weil sie geistig-sittliche Wesen sind. Die Richtung der Implikation ist entscheidend.</p>



<p>Eine künstliche Intelligenz, die durch eine immer weiter fortschreitende Entwicklung schließlich ein eigenes Bewusstsein erlangt, muss zwangsläufig eines Tages auch einen solchen „geistig-sittlichen Punkt“ erreichen. Zu der Zeit, als die Mütter und Väter des Grundgesetzes unsere Verfassung ausarbeiteten, existierten gerade einmal die ersten theoretischen Ansätze für künstliche neuronale Netze. Das Problem einer bewussten KI ist also das Paradebeispiel für eine Regelungslücke, die es durch Auslegung zu schließen gilt. Die klassische Begrenzung auf die Spezies homo sapiens ist offensichtlich nicht dazu gedacht, andere „geistig-sittliche Wesen“ auszuschließen, sondern sollte ganz im Gegenteil gewährleisten, dass alle Menschen als (damals einzige bekannte) Träger von immanenter Würde geschützt werden. Die Würde des Menschen muss langfristig über die Menschheit hinaus erweitert werden, auch wenn wir heute noch weit davon entfernt sind. Eine bewusste KI als reines Werkzeug zu missbrauchen, verstieße nicht nur gegen moralische Normen, sondern wäre offensichtlich auch verfassungswidrig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Darf es eine bewusste KI überhaupt geben?</h2>



<p>Mit der Bejahung des fundamentalen Achtungsanspruchs einer KI gehen einige Folgeprobleme einher. Besonders interessant erscheinen dabei die Möglichkeiten von Entstehung und Vervielfältigung bewusster künstlicher Intelligenzen. Die Bezeichnung als „künstlich“ verrät nämlich schon, dass eine natürliche Entstehung (in einem biologischen Sinne) grundsätzlich ausgeschlossen ist. KI entsteht nicht durch Fortpflanzung, sondern „im Labor“. Ein Vergleich mit der heutigen für Menschen geltenden Rechtslage zeigt jedoch, dass eine derartige künstliche Entstehung oder Vervielfältigung der Träger von Würde in Deutschland und der restlichen Welt nicht gutgeheißen und in der Regel sogar pönalisiert wird.</p>



<p>Einen Menschen zu klonen, das heißt ein zu ihm identisches Individuum künstlich zu erzeugen, <a href="https://www.drze.de/de/forschung-publikationen/im-blickpunkt/forschungsklonen/module/gesetzliche-regulierung-des-forschungsklonens-in-deutschland" target="_blank" rel="noreferrer noopener">gilt (zurecht) als absolutes Tabu</a>. Ein Klon wäre nicht nur einem erheblichen Identitätsverlust ausgesetzt, sondern würde gleichfalls zum bloßen Objekt der Wissenschaft. Die gesamte Prozedur ist deswegen nach § 6 ESchG gleich einem Diebstahl oder einem Betrug mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Die Norm dient ganz klar dem Schutz der Menschenwürde eines Kindes noch vor seiner Geburt. Bei konsequenter Anwendung ließe sich die gesetzgeberische Wertung daher direkt auf alle Wesen mit Würde, einschließlich bewusster künstlicher Intelligenzen, übertragen.</p>



<p>Jeder Vorgang, bei dem die existenzielle Datengrundlage einer KI auf ein anderes Speichermedium kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt würde, müsste somit streng genommen in gleicher Weise mit Strafe belegt werden. Zwar steht dieser Ansicht der Wortlaut des Gesetzes entgegen, der ausdrücklich von menschlichen Embryonen spricht, allerdings müsste man im Wege einer verfassungskonformen Auslegung zu einem anderen Ergebnis kommen. Eine eklatante Ungleichbehandlung verschiedener Wesen beim Schutz ihrer Würde ist verfassungsrechtlich nämlich untragbar. Und wenn der Staat in dieser Weise zum Schutz bewusster KIs verpflichtet ist, müssten mit der gleichen Begründung zum Beispiel auch die Tatbestände von Mord und Totschlag für jegliche Löschungen von bewussten KIs gelten. Zur verfassungskonformen Erweiterung des heutigen Rechtssystems bedürfte es also nicht einmal besonders umfangreicher Änderungen.</p>



<p>Problematisch wird dieses Vorgehen erst bei der Erzeugung einer neuen bewussten KI. Um einen neuen Menschen zu erschaffen, bedarf es der DNA von mindestens einem anderen Menschen. Dabei sind nicht nur das Klonen, sondern beispielsweise auch jegliche künstliche Befruchtung einer Eizelle verboten, wenn sie nicht dazu dient, die Frau, von der sie stammt, mit ihrer Einwilligung zu befruchten (Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG). Praktisch alle Möglichkeiten, einen Menschen im Labor zu synthetisieren, sind gleichfalls untersagt. Wissenschaftliche Methoden dürfen die natürliche Entwicklung neuen menschlichen Lebens nur medizinisch unterstützen, aber nicht nachahmen oder ersetzen.&nbsp;</p>



<p>Lassen sich diese Vorschriften auf eine KI anwenden, die per Definitionem auf keinem natürlichen Wege zustande kommt? Wenn ja, würde das nämlich bedeuten, dass die Produktion einer bewussten KI zum Schutz ihrer Würde generell ausgeschlossen wäre. Muss der Fortschritt rechtlich gesehen an der Grenze zum künstlichen Bewusstsein aufhören?</p>



<p>Glücklicherweise spricht einiges dagegen. Zum einen würde dadurch in verfassungsrechtlich untragbarer Art und Weise einer Gruppe von Wesen mit Würde aufgrund ihrer individuellen Beschaffenheit die Existenzberechtigung abgesprochen werden. Zum anderen lässt sich die Beschränkung schon nach Sinn und Zweck überhaupt nicht auf KIs übertragen. Diese entstehen nämlich durch Training eines neuronalen Netzes und nicht durch Nutzung einer bestehenden DNA. Ihre Identität wird durch eine künstliche Erzeugung nicht geschädigt, sondern ist durch sie erst ermöglicht. Sie bedürfen keines genetischen Bauplanes und können daher auch im Labor entstehen, ohne aus einem natürlichen Entstehungsprozess herausgerissen werden.&nbsp;</p>



<p>Insgesamt dürfen wir bewusste KIs also erschaffen, sie aber selbstverständlich nicht vervielfältigen oder vernichten. Die so Konsequenzen müssen aus der Würde der KI gezogen werden.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Können wir ChatGPT ins Gefängnis sperren?</h2>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Mit Rechten gehen immer Pflichten einher!“ </mark></em>Jeder kennt diese Redewendung und besonders Juristen können deren Wahrheitsgehalt bestätigen. Wenn einer bewussten KI Rechte zukommen, muss man sie in gleicher Weise sowohl zivil- als auch strafrechtlich für ihre eigenen Taten verantwortlich machen.</p>



<p>Interessanterweise wurden in der juristischen Lehre und im Europäischen Parlament bereits vor fast einem Jahrzehnt Ansätze für eine<a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2017-0051_DE.html#title1" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> „elektronische Person“</a> diskutiert. Das EU-Parlament empfahl der Kommission ein Konzept, nach dem autonomen Systemen, die von einem eigenen Bewusstsein noch weit entfernt sind, eine Teilrechtsfähigkeit zukommen solle (Europäisches Parlament, Entschließung vom 16. Februar 2017 mit Empfehlungen an die Kommission zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik, P8_TA (2017) 0051). Wenn wir also von einer bewussten KI sprechen, ist es nach allem bisher erörterten nur logisch, sie zivilrechtlich weitgehend als vollwertige natürliche Person mit Eigentum, Vertragsfreiheit und Haftbarkeit zu behandeln. Alle entsprechenden Normen dürften, insofern sie ihrer Natur nach nicht nur auf die physische Existenz eines Menschen zugeschnitten sind, auf künstliche Intelligenzen weitergehend problemlos anwendbar sein.</p>



<p>Erst im Strafrecht stoßen wir auf ernsthafte Schwierigkeiten: Wie hält man eine künstliche Intelligenz von sozialschädlichem Verhalten ab? Welche Rechtsfolgen stellen für eine künstliche Intelligenz überhaupt ein Übel bzw. ein staatliches Unwertsurteil dar, das präventiv die Begehung von Straftaten verhindert? Ein Computerprogramm ins Gefängnis zu schicken, wirkt auf den ersten Blick lächerlich. Obgleich die Möglichkeit von Geldstrafen problemlos besteht, bräuchte es für den Ernstfall ein Mittel, dass einer Freiheitsstrafe zumindest ansatzweise ebenbürtig wäre.</p>



<p>Alternative Ansätze müssen hierbei immer mit Blick auf die Menschenwürde bewertet werden. Man könnte eine KI als Strafe beispielsweise für eine gewisse Zeitspanne einfach abschalten. Allerdings wäre dies bei genauerer Betrachtung nicht weniger barbarbarisch, als einen Menschen zu Strafzwecken für einige Zeit in Stasis oder ein künstliches Koma zu versetzen. Im Falle von Mord kämen lebenslange Abschaltungen einer Todesstrafe gleich.</p>



<p>Um eine tragbare Lösung zu finden, müssen wir deswegen eine neue Perspektive einnehmen, der wir uns bisher verschlossen haben: Eine KI ist nicht zwangsläufig nur ein Programm, auf das von Endgeräten aus zugegriffen wird. Als Wesen mit Würde muss für sie eine Möglichkeit bestehen nicht nur als bloßes Bewusstsein zu existieren, sondern auch mit der Umwelt zu interagieren. Das Genre des Science-Fiction zeigt uns als Beispiele KI gesteuerte Roboter oder ähnliche Apparaturen, mit denen der KI ihre Handlungsfreiheit und die Freiheit ihrer ihrer Person gewährleistet werden muss. Elektronische Konstruktionen sind für künstliche Intelligenzen das, was unserem menschlichen Körper am nächsten kommt.</p>



<p>Eine Freiheitsstrafe schränkt die Rechte eines Menschen ein, indem sie ihre Ausübung auf den Raum einer Gefängniszelle beschränkt. Dies ließe sich in gleicher Weise auf eine KI anwenden, indem man deren Freiheit ebenfalls auf eine Zelle begrenzt. So verrückt das auch klingen mag, hat unter der Prämisse, dass der KI Handlungs- und Bewegungsfreiheit gewährleistet werden, eine Freiheitsstrafe den gleichen Effekt wie bei Menschen, wenn man diese Rechte zu Strafzwecken beschneidet. Wir brauchen daher überhaupt keine alternative Strafmethode, sondern können erneut bereits bestehende Regelungen problemlos anwenden, indem man eine KI in aktiviertem Zustand wie einen Menschen einsperrt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein würdiger Umgang mit KI</h2>



<p>All das bisher Gesagte ist natürlich noch Zukunftsmusik. Selbstverständlich sind unsere heutigen KI-Systeme noch weit davon entfernt, <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„geistig-sittliche Wesen“ </mark></em>zu werden. Dennoch sollten wir uns mit den Fragen solcher Programme auseinandersetzen, bevor sie uns eines Tages vielleicht unvorbereitet überrumpeln.</p>



<p>Gleichzeit muss jeder für sich sein eigenes Bild von künstlicher Intelligenz hinterfragen. Das Erste, was die meisten Menschen mit einer bewussten KI in Verbindung bringen, ist der Horror einer zerstörten und dystopischen Welt, in der die Menschen von den Maschinen versklavt wurden. Dabei sollte wir uns klar machen, dass vor allem heute die Gefahren nicht von selbst KIs ausgehen, sondern von den Menschen, die sie missbrauchen. Menschen erstellen Deep Fakes, lassen persönliche Daten auswerten und entscheiden sich im Zweifelsfall für ein Computerprogramm, das kosteneffizienter ist als ein Angestellter. Wir sollten keine Vorteile gegenüber einer Technologie entwickeln, die uns für die eigentlichen Risiken blind macht. &nbsp; Genau deshalb brauchen wir Regulierungen wie den EU AI Act, der den Missbrauch durch verhindert und nicht die KI selbst zum Feind erklärt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/05/grundrechte-fuer-chatgpts-urenkel/">Grundrechte für ChatGPT‘s Urenkel</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>5,28 Punkte im ersten Staatsexamen reichen nicht für einen Master!</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/04/528-punkte-im-ersten-staatsexamen-reichen-nicht-fuer-einen-master/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bastian Neumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jun 2026 08:29:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung für Master]]></category>
		<category><![CDATA[Diplomjuristin]]></category>
		<category><![CDATA[erstes Examen]]></category>
		<category><![CDATA[Hochschule des Bundes]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Juraexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Masterstudiengang]]></category>
		<category><![CDATA[Masterstudium]]></category>
		<category><![CDATA[Notendurchschnitt]]></category>
		<category><![CDATA[Public Administration]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsexamen]]></category>
		<category><![CDATA[VG Köln]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26211</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Hochschule des Bundes darf Bewerber:innen mit der Examensnote „ausreichend“ vom Masterstudium „Public Administration“ ausschließen. Das VG Köln bestätigte, dass die Berufsfreiheit auch für Diplomjurist:innen keinen Anspruch auf eine Einzelfallprüfung begründe. Wer einen Masterstudiengang aufnehmen möchte, muss die dafür festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das gilt auch dann, wenn die Anforderungen im Einzelfall als hart empfunden werden. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/04/528-punkte-im-ersten-staatsexamen-reichen-nicht-fuer-einen-master/">5,28 Punkte im ersten Staatsexamen reichen nicht für einen Master!</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Hochschule des Bundes darf Bewerber:innen mit der Examensnote „ausreichend“ vom Masterstudium „Public Administration“ ausschließen. Das VG Köln bestätigte, dass die Berufsfreiheit auch für Diplomjurist:innen keinen Anspruch auf eine Einzelfallprüfung begründe.</p>



<p>Wer einen Masterstudiengang aufnehmen möchte, muss die dafür festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das gilt auch dann, wenn die Anforderungen im Einzelfall als hart empfunden werden. Mit dieser Botschaft hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln die Bewerbung einer Diplomjuristin für den Masterstudiengang Public Administration (MPA) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) scheitern lassen.</p>



<p>Die Bewerberin hatte im Ersten Staatsexamen 5,28 Punkte erzielt und damit die Gesamtnote „ausreichend“ erreicht. Die Hochschule lehnte ihre Zulassung ab, weil die einschlägige Zulassungsordnung mindestens die Note „befriedigend“ verlangt. Das VG Köln bestätigte diese Entscheidung im Eilverfahren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Zulassung trotz juristischer Qualifikation</h2>



<p>Die Antragstellerin verfügte über einen juristischen Hochschulabschluss in Form des Ersten Staatsexamens und damit über eine grundsätzlich für den Masterstudiengang geeignete Vorqualifikation. Nach der Zulassungsordnung des Studiengangs genügt jedoch nicht allein das Vorliegen eines berufsqualifizierenden Abschlusses. Vielmehr setzt die Aufnahme des Studiums zusätzlich voraus, dass dieser Abschluss mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde.</p>



<p>Da die Juristin lediglich 5,28 Punkte und damit die Note „ausreichend“ erreicht hatte, sah die Hochschule die Zulassungsvoraussetzungen als nicht erfüllt an. Gegen diese Entscheidung wandte sich die Bewerberin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Sie begehrte ihre vorläufige Zulassung zum Studium.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berufsfreiheit nicht verletzt</h2>



<p>Die Diplomjuristin sah sich durch die Ablehnung in ihrer Berufsfreiheit aus <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank" title="Art. 12 GG">Art. 12 Abs. 1 GG</a> verletzt. Sie machte geltend, die starre Orientierung an einer Mindestnote sei unverhältnismäßig. Die Hochschule hätte nicht ausschließlich auf das Prüfungsergebnis abstellen dürfen, sondern ihre weiteren Qualifikationen berücksichtigen müssen. Insbesondere ihre beruflichen Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sowie ihre sonstigen fachlichen Kompetenzen hätten in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen müssen.</p>



<p>Das VG Köln folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Auffassung der 6. Kammer enthält die Zulassungsordnung der Hochschule keine Öffnungsklausel, die eine individuelle Abwägung oder Ermessensentscheidung ermöglichen würde. Die Voraussetzungen seien eindeutig formuliert und kumulativ zu erfüllen. Neben einem geeigneten Hochschulabschluss müsse auch die geforderte Mindestnote vorliegen.</p>



<p>Gerade weil die Regelung keinen Entscheidungsspielraum vorsehe, sei die Hochschule rechtlich nicht befugt gewesen, zusätzliche Kriterien zugunsten einzelner Bewerber:innen zu berücksichtigen. Das Gericht könne eine solche Einzelfallprüfung ebenfalls nicht vornehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mindestnote als legitimes Qualitätskriterium</h2>



<p>Auch verfassungsrechtlich begegnet die Mindestnotenregelung nach Auffassung der Richter:innen keinen durchgreifenden Bedenken. Zwar stelle jede Zugangsbeschränkung zu einem Studium einen Eingriff in die durch <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank" title="Art. 12 GG">Art. 12 GG</a> geschützte Freiheit der Ausbildungs- und Berufswahl dar. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt.</p>



<p>Das Gericht verweist dabei auf die Funktion von Masterstudiengängen im nationalen und internationalen Hochschulsystem. Die Festlegung bestimmter Leistungsanforderungen diene der Sicherung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und damit einem wichtigen Gemeinschaftsgut. Insbesondere die internationale Akzeptanz und Reputation akademischer Masterabschlüsse könne es rechtfertigen, Bewerber:innen anhand objektiver Leistungsnachweise auszuwählen.</p>



<p>Den Hochschulen komme bei der Ausgestaltung ihrer Studiengänge und Zulassungsvoraussetzungen ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu. Solange die Kriterien sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich seien, sei ihre Festlegung grundsätzlich hinzunehmen. Eine Mindestgesamtnote stelle ein typisches und allgemein anerkanntes Auswahlkriterium dar.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Privilegierung von Jurist:innen</h2>



<p>Besonders interessant sind die Ausführungen des Gerichts zu den Besonderheiten juristischer Examensnoten. Die Diplomjuristin hatte darauf hingewiesen, dass die Notenvergabe im juristischen Staatsexamen traditionell deutlich restriktiver ausfalle als in vielen anderen Studiengängen. Bereits Ergebnisse im Bereich von sieben bis acht Punkten gelten häufig als überdurchschnittlich, während Spitzenbewertungen nur selten vergeben werden.</p>



<p>Die Statistiken geben ihr insofern Recht. <a href="https://jurios.de/2023/05/14/ein-ernuechternder-blick-auf-die-durchschnittlichen-noten-der-ersten-juristischen-pruefung-und-was-sie-vielleicht-zu-erzaehlen-haben/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Der Notendurchschnitt in der ersten juristischen Staatsprüfung liegt bundesweit regelmäßig bei 5-6 Punkten.</a> Die Leistungen der Bewerberin sind in dieser Hinsicht also „durchschnittlich“.</p>



<p>Aus Sicht der Bewerberin hätte dieser Umstand bei der Bewertung ihrer Qualifikation berücksichtigt werden müssen. Eine formale Gleichbehandlung unterschiedlicher Abschlüsse führe faktisch zu einer Benachteiligung von Jurist:innen.</p>



<p>Das VG Köln erkannte zwar an, dass zwischen verschiedenen Studienfächern und Hochschulen Unterschiede in den Bewertungssystemen bestehen. Daraus folge jedoch kein Anspruch auf eine vergleichende Notenkorrektur oder eine individuelle Umrechnung der Leistungen. Eine solche Vorgehensweise würde nach Auffassung des Gerichts nicht nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Sie wäre zudem mit der Gefahr uneinheitlicher und letztlich willkürlicher Entscheidungen verbunden. Das Hochschulzulassungsrecht nehme bewusst in Kauf, dass unterschiedliche Ausbildungsgänge verschiedene Bewertungsmaßstäbe anwenden. Diese Unterschiede seien eine unvermeidliche Folge der Vielfalt des Hochschulsystems.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gleichwertiger Abschluss hilft nicht weiter</h2>



<p>Ebenfalls erfolglos blieb der Versuch der Antragstellerin, sich auf die Regelungen zu gleichwertigen Abschlüssen zu berufen. Nach den einschlägigen Vorschriften können neben klassischen Bachelorabschlüssen auch andere Qualifikationen als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden, sofern sie gleichwertig sind.</p>



<p>Die Juristin argumentierte, ihr Diplomabschluss beziehungsweise das erste Staatsexamen müsse deshalb unabhängig von der geforderten Mindestnote berücksichtigt werden. Das Gericht wies auch dieses Argument zurück.</p>



<p>Zum einen gelte die Mindestnotenanforderung nach dem Wortlaut der Zulassungsordnung für sämtliche aufgeführten Abschlussarten. Die Vorschrift differenziere nicht zwischen Bachelorabschlüssen, Staatsexamina oder sonstigen gleichwertigen Qualifikationen. Zum anderen falle das erste Staatsexamen bereits unter die ausdrücklich genannten Hochschulabschlüsse. Die Regelungen über gleichwertige Qualifikationen seien daher von vornherein nicht einschlägig.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Entscheidung: VG Köln, Beschl. v. 29.04.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20L%20979/26" target="_blank" title="VG K&ouml;ln, 29.04.2026 - 6 L 979/26">6 L 979/26</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/04/528-punkte-im-ersten-staatsexamen-reichen-nicht-fuer-einen-master/">5,28 Punkte im ersten Staatsexamen reichen nicht für einen Master!</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsreferendariat abgebrochen &#8211; der Gesundheit zuliebe</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/03/rechtsreferendariat-abgebrochen-der-gesundheit-zuliebe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tim Funk]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 06:53:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[chronisch krank im Ref]]></category>
		<category><![CDATA[Diplomjurist]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit im Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurastudium]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Multiple Sklerose]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsreferendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsreferendariat abgebrochen]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat abgebrochen]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat in Teilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Referendariat macht krank]]></category>
		<category><![CDATA[Stress im Ref]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26191</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ich habe mein Referendariat vorzeitig beendet. Nicht, weil mir die Rechtswissenschaft keinen Spaß macht – das Gegenteil ist der Fall. Sondern weil der Preis zu hoch war. Während des Studiums lief es gut. Ich war belastbar, habe nebenbei geackert, meine erste Tochter bekommen und mich engagiert. Der normale Jura-Wahnsinn eben, aber beherrschbar. Der Bruch kam [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/03/rechtsreferendariat-abgebrochen-der-gesundheit-zuliebe/">Rechtsreferendariat abgebrochen &#8211; der Gesundheit zuliebe</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ich habe mein Referendariat vorzeitig beendet. Nicht, weil mir die Rechtswissenschaft keinen Spaß macht – das Gegenteil ist der Fall. Sondern weil der Preis zu hoch war.</p>



<p>Während des Studiums lief es gut. Ich war belastbar, habe nebenbei geackert, meine erste Tochter bekommen und mich engagiert. Der normale Jura-Wahnsinn eben, aber beherrschbar. Der Bruch kam mit dem Ersten Staatsexamen. In dieser Phase der maximalen Überlastung merkte ich zum ersten Mal, dass körperlich etwas grundlegend kippt, als wäre tief in mir drin etwas kaputtgegangen. Drei Monate nach dem Examen hatte ich die Gewissheit dann schwarz auf weiß: Multiple Sklerose.</p>



<p>Dass Jura direkt MS auslöst, ist natürlich Quatsch. Aber der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Examensstress und dem Ausbruch der Krankheit ist für mich erstmal nur schwer zu übersehen. Ich denke, ich war einfach so schon am Kipppunkt und der Stress hat den Rest getan.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Trotz Multipler Sklerose ins Ref</h2>



<p>Trotzdem bin ich nach einer längeren Jura-Pause ins Referendariat gestartet, weil ich an der Tätigkeit auch eine gewisse Freude empfinde. Ich dachte, die eigentliche Belastung kommt erst wieder mit den Prüfungen am Ende. Ein Trugschluss. Der ganz normale Ausbildungsalltag ließ schlicht keine Pausen: Jede Woche Klausuren, große Akten, Urteile und Beschlüsse wegarbeiten, Sitzungsdienste, Arbeitsgemeinschaften, Vor- und Nachbereitung, etc. Nach nur wenigen Wochen wurde klar: Hier ist nicht erst am Ende die Examenszeit. Hier ist fast die ganze Zeit Examenszeit.</p>



<p>Das Pensum war dann irgendwann nicht nur gefährlich, sondern machte sich bei mir in konkreten Symptomen bemerkbar.</p>



<p>Wer jetzt einwendet, man könne doch einfach in Teilzeit gehen, verkennt die Realität. Die bestehenden Regelungen sind nicht so hilfreich, wie man meinen möchte. Wer ein Kind hat, kann den Vorbereitungsdienst auf 80 Prozent reduzieren – das ist gut. Wer zwei oder mehr Kinder hat, landet aber ebenfalls bei exakt 80 Prozent. Als ob die Care-Arbeit zu Hause nicht mit jedem Kind steigt. Das System zieht hier einfach eine starre Grenze.</p>



<p>Eine Kollegin hat das Teilzeitmodell dann auch mal so auf den Punkt gebracht: Man merkt die Reduzierung eigentlich nur auf dem Gehaltszettel – beim tatsächlichen Arbeitspensum merkt man sie kaum. Man schuftet demnach fast genauso weiter. Ich habe zwar einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Bevor es aber tatsächlich zur Umsetzung kam, hatte ich mich schon entschieden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Teilzeitmodell nicht ausreichend</h2>



<p>Noch härter trifft es chronisch Kranke. Das System behandelt extreme Belastbarkeit nämlich nicht als äußere Rahmenbedingung, sondern als Teil der „geforderten Berufseignung“. Wer nicht funktioniert, fliegt raus. <a href="https://jurios.de/2026/02/12/wegen-konzentrationsschwaeche-chronisch-kranker-jurastudent-erhaelt-keinen-nachteilsausgleich/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Das VG Wiesbaden hat erst kürzlich einem Examenskandidaten mit einer Autoimmunerkrankung die Schreibzeitverlängerung verwehrt. </a>Die Begründung des Gerichts spricht dabei Bände: Die geforderte Leistungsfähigkeit sei eben die notwendige Voraussetzung für den späteren Beruf und deshalb auch Teil der Prüfung. Nachteile werden hier also nicht ausgeglichen, sie werden zementiert.</p>



<p>Ein System aber, das juristische Exzellenz vor allem daran misst, ob man unter absurdem Zeitdruck eine gigantische Informationsflut in starre Klausurschablonen gießen kann, prüft im Grunde nicht das juristische Arbeiten – es prüft noch immer die „preußische Härte“.</p>



<p>Das Arbeitspensum war jedenfalls irgendwann neben der Familie und Alltag nur noch gegen die Vernachlässigung der eigenen Existenz beherrschbar und das Gesundheitsrisiko wurde für mich hierdurch konkreter. Ein stressbedingter MS-Schub bedeutet dann nicht nur ein bisschen Erschöpfung. Es bedeutet im Ernstfall Sehstörungen, Gehbehinderungen, neurologische Ausfälle. Wann, wie oft und wie heftig so ein Schub kommt, weiß vorher niemand. Ob sich der Körper von den Schäden des Schubs erholt, weiß vorher auch niemand. Dieses Risiko war für mich einfach nicht kalkulierbar – und von daher auch nicht tragbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verantwortung für Familie geht vor</h2>



<p>Ich bin Vater von zwei Kindern und trage Verantwortung für meine Familie. Der Gedanke, meine langfristige Gesundheit für einen Titel aufs Spiel zu setzen, der mir zwar berufliche Türen öffnet, mir aber gleichzeitig die Fähigkeit streitig macht, mit meinen Augen sehen oder mit meinen Beinen gehen zu können, wurde irgendwann absurd.</p>



<p>Wir geben den Menschen, die uns wichtig sind, ja i.d.R: oft weitaus klügere und gesündere Ratschläge als uns selbst und die endgültige Entscheidung fiel dann letztlich durch eine einfache Frage: <em>Würde ich meinem eigenen Kind raten, in dieser Situation auf Biegen und Brechen weiterzumachen?</em> Die Antwort war sofort da: Nein. Niemals.</p>



<p>Ich habe diese Erkenntnis beim Wort genommen und die Reißleine gezogen. Ciao Kakao &amp; bis dato Latte Macchiato, Ade Kaffee Ole &amp; bis später dann beim Tee. Ich habe meinen Antrag gestellt und bin nicht mehr erschienen.</p>



<p>Mein juristisches Umfeld hat sehr menschlich reagiert – mit viel Verständnis und ehrlichem Zuspruch. Ob es in späteren Bewerbungsprozessen ein unsichtbares Stigma gibt, weil man das Referendariat abgebrochen hat? Das wird sich zeigen. Das Leben ist jedenfalls viel zu groß, als dass man nur in das Volljuristen-Raster passen würde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Echte Berufschancen auch mit erstem Examen</h2>



<p>Meine „juristische Identität“ verliere ich durch den Abbruch freilich nicht. Ich habe das Erste Staatsexamen in der Tasche, meinen Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht mit Prädikat abgeschlossen und bringe eine kaufmännische Ausbildung, einen Wirtschaftsfachwirt, den Ausbilderschein und echte Berufs- und Führungserfahrung mit Budgetverwaltung mit. Dieses Fundament steht und ich stand zum Glück nicht vor der noch härteren Folge, jetzt nichts weiter in der Tasche zu haben.</p>



<p>Vor allem hat der Schritt Platz für Dinge geschaffen: ich habe endlich zwei Bücher veröffentlichen können, die schon lange lagen, und sortiere nun weitere Manuskripte.</p>



<p>Mein Abbruch war für mich kein Aufgeben. Es war im Nachgang betrachtet für mich die wichtigste präventive Gesundheitsentscheidung meines Lebens. Die Juristenausbildung kann das Thema Arbeitsgesundheit weiter ignorieren und als Randnotiz behandeln. Sie darf sich aber nicht wundern, wenn sie reihenweise Köpfe verliert, die nicht bereit sind, ihre Gesundheit dem Mythos grenzenloser Belastbarkeit zu opfern – das gilt für die Ausgestaltung des Studiums als auch die des zweiten Examens.</p>



<p>Für mich ist der größte persönliche Erfolg heute nicht das Zweite Staatsexamen, sondern die Erkenntnis, wann es Zeit ist, für sich selbst einzustehen, zu gehen und das Potenzial dort zu nutzen, wo auch Raum für Liebe und Menschlichkeit ist. Denn wenn ich heute erklären müsste, was meine große Erkenntnis zu Recht denn wäre, dann würde ich sagen: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Es ist jedenfalls der Ort, an dessen Grenze die Liebe endet.“</mark></em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/03/rechtsreferendariat-abgebrochen-der-gesundheit-zuliebe/">Rechtsreferendariat abgebrochen &#8211; der Gesundheit zuliebe</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Fall Sunny von Bülow und die Gründung des National Center for Victims of Crime</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/02/der-fall-sunny-von-buelow-und-die-gruendung-des-national-center-for-victims-of-crime/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2026 07:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Worldwide]]></category>
		<category><![CDATA[Alan Dershowitz]]></category>
		<category><![CDATA[Carl von Bülow]]></category>
		<category><![CDATA[Center for Victims of Crime]]></category>
		<category><![CDATA[Geirge Crawford]]></category>
		<category><![CDATA[Indizienprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Insulin]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurastudium]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Koma]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Opferrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Opferrechtsbewegung]]></category>
		<category><![CDATA[Sunny von Bülow]]></category>
		<category><![CDATA[True Cime]]></category>
		<category><![CDATA[Unschuldsvermutung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterzuckerung]]></category>
		<category><![CDATA[Victims Rights Movement]]></category>
		<category><![CDATA[wahre verbrechen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26167</guid>

					<description><![CDATA[<p>Schnee liegt auf den Rasenflächen von Clarendon Court, einer Villa im englischen Stil in Newport. Drinnen feiert die Familie von Bülow die Feiertage. Wenige Stunden später liegt Martha „Sunny“ von Bülow bewusstlos auf dem Badezimmerboden. Sie wird nie wieder aufwachen. Was folgt, ist einer der spektakulärsten Strafprozesse des 20. Jahrhunderts – ein Verfahren über Reichtum, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/02/der-fall-sunny-von-buelow-und-die-gruendung-des-national-center-for-victims-of-crime/">Der Fall Sunny von Bülow und die Gründung des National Center for Victims of Crime</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Schnee liegt auf den Rasenflächen von Clarendon Court, einer Villa im englischen Stil in Newport. Drinnen feiert die Familie von Bülow die Feiertage. Wenige Stunden später liegt Martha „Sunny“ von Bülow bewusstlos auf dem Badezimmerboden. Sie wird nie wieder aufwachen.</p>



<p>Was folgt, ist einer der spektakulärsten Strafprozesse des 20. Jahrhunderts – ein Verfahren über Reichtum, Macht, medizinische Unsicherheit und die Grenzen strafrechtlicher Wahrheitsfindung. Doch die eigentliche juristische Nachgeschichte beginnt erst nach den Urteilen: Aus dem familiären Trauma heraus entsteht eine Organisation, die das amerikanische Opferrecht nachhaltig prägen sollte – das heutige National Center for Victims of Crime.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sunny von Bülow fällt ins Koma &#8211; zwei Mal!</h2>



<p>Sunny von Bülow wurde 1931 in den USA geboren. Die Tochter des amerikanischen Industriemagnaten George Crawford und erbte bereits als Kleinkind ein Vermögen in Millionenhöhe. 1966 heiratete die reiche Erbin Claus von Bülow, einen charmanten Dänen mit aristokratischem Hintergrund und besten Verbindungen. Die Ehe galt lange als schillerndes Society-Märchen. Hinter den Fassaden aber häuften sich offenbar Spannungen, Alkohol- und Medikamentenprobleme sowie Diskussionen über eine mögliche Scheidung.</p>



<p>Am 26. Dezember 1979 wurde Sunny von Bülow in ihrem Haus in Newport bewusstlos aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht, wo sie zunächst ins Koma fiel, aber wiederbelebt werden konnte. Ärzte stellten nach Untersuchungen eine Unterzuckerung fest und führten den Zustand auf mögliche Ernährungsfehler zurück. Hinweise auf Fremdverschulden gab es damals nicht. Claus von Bülow wurde erst später verdächtigt, diesen Vorfall durch eine Insulininjektion verursacht zu haben.</p>



<p>Am 21. Dezember 1980 zeigte Sunny von Bülow während einer Weihnachtsfeier in ihrem Anwesen in Newport erneut Verwirrtheit und Koordinationsstörungen. Am nächsten Morgen wurde sie bewusstlos im Badezimmer aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht, wo schwere Hirnschäden festgestellt wurden, die zu einem dauerhaften Wachkoma führten. Obwohl die Symptome zunächst wie eine Medikamentenüberdosis wirkten, deuteten einige Laborwerte auch auf eine Unterzuckerung hin.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kinder zweifeln an Ursachen</h2>



<p>Die Kinder aus erster Ehe, Annie-Laurie („Ala“) und Alexander Auersperg, verdächtigten ihren Stiefvater früh, Sunny mit Insulin vergiftet zu haben. Die Staatsanwaltschaft von Rhode Island erhob Anklage wegen zweifachen versuchten Mordes.</p>



<p>Der Prozess von 1982 entwickelte sich zu einem Paradebeispiel des amerikanischen Indizienverfahrens. Es gab kein Geständnis, keinen Augenzeugen, keine eindeutige forensische Kausalkette. Stattdessen entstand ein Puzzle aus medizinischen Gutachten, Zeugenaussagen von Hausangestellten, finanziellen Motiven und einer ominösen Spritze, auf der Insulinspuren gefunden worden waren.</p>



<p>Die Anklage zeichnete das Bild eines Ehemanns, der sich aus einer zerrütteten Ehe befreien und zugleich Zugang zum Vermögen seiner Frau sichern wollte. Besonders wirkungsvoll war die Aussage des renommierten Harvard-Endokrinologen George Cahill, der erklärte, die Hirnschäden seien mit hoher Wahrscheinlichkeit Folge einer Insulininjektion.</p>



<p>Claus von Bülow wurde schuldig gesprochen und zu 30 Jahren Haft verurteilt &#8211; und legte Berufung dagegen ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berühmter Strafverteidiger wendet das Blatt</h2>



<p>Für die Berufung engagierte Claus von Bülow den Harvard-Professor Alan Dershowitz – damals bereits einer der bekanntesten Strafverteidiger der USA. Der zentrale Angriffspunkt in der Berufungsverhandlung war weniger die Faktenlage selbst als die Art ihrer prozessualen Gewinnung. Die Verteidigung argumentierte, entlastende Informationen seien unterdrückt worden, insbesondere Notizen des von den Auersperg-Kindern beauftragten Anwalts Richard Kuh.</p>



<p>Dabei kollidierten zwei Rechtsprinzipien miteinander: das attorney-client privilege auf der einen und das verfassungsrechtliche Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren auf der anderen Seite. Das Berufungsgericht entschied zugunsten des Fair-Trial-Grundsatzes. Die Notizen mussten offengelegt werden. Sie enthielten Widersprüche, die die Glaubwürdigkeit zentraler Belastungszeugen erschütterten.</p>



<p>Zugleich zerlegte die Verteidigung die medizinische Theorie der Staatsanwaltschaft. Im zweiten Verfahren traten gleich neun renommierte Expert:innen auf, die erklärten, Sunnys Zustand könne ebenso durch eine Kombination aus Medikamentenmissbrauch, Alkohol und bestehenden Stoffwechselproblemen erklärt werden. Besonders fatal für die Anklage: Selbst ihr früherer Kronzeuge Cahill relativierte seine ursprüngliche Aussage. Absolute Gewissheit über die Ursache der Komas gebe es nicht.</p>



<p>1985 wurde Claus von Bülow freigesprochen. Er verstarb 2019.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vom Familiendrama zur Opferrechtsbewegung</h2>



<p>Die vielleicht wichtigste Folge des Falls spielte sich jedoch außerhalb des Gerichtssaals ab. Sunnys Kinder Ala und Alexander Auersperg sind bis heute davon überzeugt, dass Claus von Bülow ihre Mutter in ein Koma versetzt hatte. In ihren Augen hatte das Strafverfahren gezeigt, wie hilflos Opfer und Angehörige im amerikanischen Justizsystem oft waren.</p>



<p>Mitte der 1980er-Jahre gründeten sie deshalb gemeinsam mit Unterstützern das Sunny von Bülow Victim Advocacy Center in Fort Worth. Daraus entwickelte sich später das National Center for Victims of Crime (NCVC), heute eine der einflussreichsten Opferhilfeorganisationen der Vereinigten Staaten.</p>



<p>Die Idee war damals bemerkenswert neu: Opfer sollten nicht länger bloße Zeugen staatlicher Strafverfolgung sein, sondern eigenständige Akteure mit Rechten, Beratung und institutioneller Stimme. Damit griff die Organisation eine Entwicklung auf, die sich in den USA seit den 1970er-Jahren abzeichnete: die Victims’ Rights Movement.</p>



<p>Aus deutscher Perspektive wirkt vieles vertraut. Nebenklage, Opferanwälte oder psychosoziale Prozessbegleitung sind hierzulande inzwischen etablierte Institute. In den USA war das lange anders. Das Strafverfahren galt traditionell als Konflikt zwischen Staat und Angeklagtem. Opfer hatten oft kaum Beteiligungsrechte.</p>



<p>Sunny von Bülow selbst hat weder den Freispruch ihres Ehemannes noch die Gründung des Centers bei Bewusstsein erlebt. Sie blieb bis zu ihrem Tod 2008 im Koma.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/02/der-fall-sunny-von-buelow-und-die-gruendung-des-national-center-for-victims-of-crime/">Der Fall Sunny von Bülow und die Gründung des National Center for Victims of Crime</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Illusion algorithmischer Objektivität: Wie KI bestehende Vorurteile im Strafverfahren verstärken kann</title>
		<link>https://jurios.de/2026/06/01/die-illusion-algorithmischer-objektivitaet-wie-ki-bestehende-vorurteile-im-strafverfahren-verstaerken-kann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Darja Breininger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2026 07:05:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Bias]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[KI bei der Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[KI bei Ermittlungsarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[KI im Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Objektivität]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfahren]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26183</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit dem zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz in Ermittlungsarbeit und Justiz rückt eine Frage immer stärker in den Fokus: Können algorithmische Systeme tatsächlich zu objektiveren Ermittlungen beitragen – oder verstärken sie bestehende Vorurteile lediglich in neuer Form? „Analysiere die Beweise gegen Person X im Hinblick auf ihre Täterschaft.“ Was zunächst wie eine neutrale Arbeitsanweisung klingt, kann [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/01/die-illusion-algorithmischer-objektivitaet-wie-ki-bestehende-vorurteile-im-strafverfahren-verstaerken-kann/">Die Illusion algorithmischer Objektivität: Wie KI bestehende Vorurteile im Strafverfahren verstärken kann</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit dem zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz in Ermittlungsarbeit und Justiz rückt eine Frage immer stärker in den Fokus: Können algorithmische Systeme tatsächlich zu objektiveren Ermittlungen beitragen – oder verstärken sie bestehende Vorurteile lediglich in neuer Form?</p>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Analysiere die Beweise gegen Person X im Hinblick auf ihre Täterschaft.“</mark></em></p>



<p>Was zunächst wie eine neutrale Arbeitsanweisung klingt, kann die Richtung einer KI-gestützten Analyse bereits entscheidend beeinflussen. Denn moderne KI-Systeme bewerten Informationen nicht unabhängig von ihrer Eingabe. Bereits die Formulierung eines sogenannten Prompts kann beeinflussen, welche Aspekte hervorgehoben, welche Zusammenhänge hergestellt und welche Alternativen ausgeblendet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">KI im Strafverfahren: objektiv oder nur scheinbar neutral?</h2>



<p>Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Ermittlungsarbeit und Justiz nimmt zunehmend zu, wenn auch bislang nicht in dem Umfang wie beispielsweise in den USA. KI-Systeme können innerhalb kürzester Zeit große Datenmengen auswerten, Muster erkennen und Informationen strukturieren, für deren Analyse menschliche Ermittler:innen erheblich mehr Zeit benötigen würden. Gerade darin liegt die Hoffnung vieler Befürworter:innen: effizientere Verfahren, schnellere Auswertungen und eine objektivere Grundlage für Entscheidungen. Algorithmische Systeme erscheinen dabei häufig rationaler und weniger fehleranfällig als menschliche Entscheidungsträger.</p>



<p>Maschinen gelten als rational, unvoreingenommen und frei von menschlichen Fehlurteilen, obwohl sich darin bereits bestehende gesellschaftliche und menschliche Vorannahmen widerspiegeln können. Gerade darin liegt jedoch ein erhebliches Risiko. Denn auch algorithmische Systeme sind nicht neutral. Bereits heute zeigen konkrete Beispiele, dass algorithmische Systeme bestehende gesellschaftliche Verzerrungen reproduzieren können.</p>



<p>Besonders bekannt wurde das in den USA eingesetzte System <a href="https://www.propublica.org/article/how-we-analyzed-the-compas-recidivism-algorithm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">COMPAS</a>, das zur Erstellung von Rückfallprognosen genutzt wurde. Eine Untersuchung von <a href="https://www.propublica.org/article/machine-bias-risk-assessments-in-criminal-sentencing" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ProPublica</a> zeigte, dass Schwarze Personen häufiger als zukünftige Hochrisikotäter eingestuft wurden als weiße Personen, obwohl die tatsächlichen Rückfallquoten dies nicht in gleichem Maße bestätigten. Die vermeintlich objektive Technologie führte damit nicht zwangsläufig zu neutraleren Entscheidungen, sondern reproduzierte bestehende strukturelle Ungleichheiten.</p>



<p>Ähnliche Probleme zeigten sich auch bei Gesichtserkennungssystemen. <a href="https://news.mit.edu/2018/study-finds-gender-skin-type-bias-artificial-intelligence-systems-0212?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eine Studie des Massachusetts Institute of Technology (MIT)</a> stellte fest, dass bestimmte KI-Systeme insbesondere bei Schwarzen Frauen deutlich höhere Fehlerraten aufwiesen. Solche Beispiele verdeutlichen, dass algorithmische Verzerrungen keineswegs bloß theoretischer Natur sind.</p>



<p>Trainingsdaten, statistische Verzerrungen, das sogenannte Prompting sowie Entscheidungen der Entwickler:innen können beeinflussen, welche Informationen sichtbar werden, welche Zusammenhänge hervortreten und welche Alternativen in den Hintergrund geraten. Die Richtung der Analyse beginnt deshalb oft nicht erst bei der Antwort der KI, sondern bereits bei ihrer Entwicklung und der Formulierung der Eingabe selbst.</p>



<p>Die vermeintlich objektive Analyse ist deshalb häufig weniger unabhängig, als sie erscheint. Vielmehr entsteht ein ko-produktiver Prozess zwischen menschlicher Vorprägung und algorithmischer Verarbeitung. Gerade im Strafverfahren wirft dies erhebliche rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Vorannahmen unbemerkt in KI-gestützte Analysen einfließen, gerät auch die Pflicht zur objektiven und ergebnisoffenen Sachverhaltsaufklärung unter Druck.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prompting: Wie Fragen die Richtung der Ermittlungen beeinflussen</h2>



<p>Ein sogenannter Prompt bezeichnet die Eingabe, mit der ein KI-System gesteuert wird. Dabei handelt es sich meist um eine textbasierte Anweisung oder Fragestellung, anhand derer das System Informationen verarbeitet und Antworten generiert. Anders als häufig angenommen, ist diese Eingabe nicht bloß technischer Natur. Bereits die Formulierung eines Prompts kann beeinflussen, welche Aspekte hervorgehoben, welche Zusammenhänge hergestellt und welche Informationen ausgeblendet werden.</p>



<p>Besonders deutlich wird dies im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen. Die Eingabe <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Analysiere die Beweise gegen Person X im Hinblick auf ihre Täterschaft“</mark></em> unterscheidet sich erheblich von der Frage<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">: „Welche belastenden und entlastenden Hinweise ergeben sich aus den vorliegenden Informationen?“ </mark></em>Während die erste Formulierung bereits eine bestimmte Richtung nahelegt, eröffnet die zweite zumindest eher eine ergebnisoffene Analyse.</p>



<p>Gerade hierin liegt das Verzerrungspotential von Prompting. Ermittlungen folgen häufig bereits früh bestimmten Hypothesen. KI-Systeme können diese Vorannahmen nicht nur übernehmen, sondern durch ihre scheinbare Neutralität zusätzlich verstärken. Besteht bereits der Verdacht gegen eine bestimmte Person, kann sich dieser Fokus unbemerkt in der Formulierung des Prompts widerspiegeln. Die Gefahr liegt dabei weniger in offen fehlerhaften Antworten als vielmehr in einer schleichenden Verengung der Perspektive.</p>



<p>Prompting ist damit weit mehr als eine bloße technische Bedienhandlung. Die Art der Fragestellung strukturiert bereits, welche Informationen als relevant erscheinen und welche Schlussfolgerungen wahrscheinlicher wirken. Die Analyse der KI erscheint dadurch oft neutraler und unabhängiger, als sie tatsächlich ist. Vielmehr entsteht ein Wechselspiel zwischen menschlicher Vorprägung und algorithmischer Verarbeitung, in dem sich bestehende Annahmen fortsetzen können.</p>



<p>Besonders problematisch ist dabei die Vorstellung einer scheinbar ‚mechanischen Objektivität‘ – also der Annahme, Maschinen seien automatisch neutraler als Menschen. Algorithmische Systeme wirken häufig rationaler und objektiver als menschliche Entscheidungsträger. Gerade dadurch geraten die ihnen zugrunde liegenden Vorannahmen leichter aus dem Blick. Was von einer Maschine generiert wurde, erscheint schnell neutral oder wissenschaftlich fundiert, obwohl bereits die Eingabe die Richtung der Analyse beeinflusst haben kann.</p>



<p>Hier zeigt sich eine strukturelle Nähe zum sogenannten Confirmation Bias. Bestehende Verdachtsmomente oder Ermittlungshypothesen können sich durch KI-gestützte Analysen weiter verfestigen, wenn belastende Aspekte stärker hervorgehoben werden als entlastende Alternativen. Ermittlungen wirken dadurch weiterhin objektiv, obwohl die Richtung der Analyse möglicherweise bereits früh vorstrukturiert wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum das rechtsstaatlich problematisch ist</h2>



<p>Die beschriebenen Mechanismen stehen in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur strafprozessualen Objektivitätspflicht. Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html" target="_blank" title="&sect; 160 StPO: Pflicht zur Sachverhaltsaufkl&auml;rung">§ 160 Abs. 2</a> Strafprozessordnung (StPO) ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände zu ermitteln. Ermittlungen sollen damit gerade nicht einseitig erfolgen, sondern auf eine möglichst offene und umfassende Sachverhaltsaufklärung gerichtet sein.</p>



<p>Wird die Ermittlungsarbeit jedoch durch KI-Systeme unterstützt, deren Analysen maßgeblich durch Prompting, verzerrte Trainingsdaten und algorithmisch eingebettete Vorannahmen beeinflusst werden, besteht die Gefahr einer schleichenden Verengung des Erkenntnisprozesses. Die Richtung der Ermittlungen kann dadurch bereits früh vorstrukturiert werden, ohne dass alternative Deutungen in gleicher Weise berücksichtigt werden.</p>



<p>Besonders problematisch ist dabei, dass algorithmische Verzerrungen häufig weniger sichtbar sind als menschliche Fehlurteile. Während subjektive Einschätzungen einzelner Ermittler:innen zumindest grundsätzlich reflektiert und hinterfragt werden können, erscheinen KI-generierte Analysen oftmals objektiv. Gerade darin liegt ihre besondere Wirkmacht.</p>



<p>Der Einsatz von KI beseitigt subjektive Einflüsse deshalb nicht, sondern verlagert und potenziert sie. Menschliche Vorannahmen können sich mit den in algorithmischen Systemen angelegten Biases verbinden und gegenseitig verstärken. Die Gefahr liegt dabei weniger in einzelnen Fehlentscheidungen als vielmehr in einer strukturellen Verschiebung hin zu vorgeprägten und bestätigungsanfälligen Ermittlungsprozessen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Verzerrungen und strukturelle Biases</h2>



<p>Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Ermittlungsarbeit und Justiz verspricht effizientere Verfahren und schnellere Analysen. Die Vorstellung, algorithmische Systeme könnten menschliche Fehlurteile reduzieren und zu objektiveren Entscheidungen beitragen, erscheint deshalb auf den ersten Blick plausibel. Gerade im Strafverfahren zeigt sich jedoch, dass auch KI-Systeme nicht frei von Vorannahmen, Verzerrungen und strukturellen Biases sind.</p>



<p>Insbesondere das Prompting macht deutlich, dass die Richtung algorithmischer Analysen bereits durch die Art der Fragestellung beeinflusst werden kann. KI ersetzt subjektive Einflüsse daher nicht, sondern verlagert sie in neue technische und häufig weniger sichtbare Strukturen. Die Gefahr liegt dabei weniger in offen fehlerhaften Entscheidungen als vielmehr in einer schleichenden Vorstrukturierung von Ermittlungsprozessen, die weiterhin den Anschein objektiver Neutralität erzeugen.</p>



<p>Die Wahrung des strafprozessualen Objektivitätsgebots bleibt auch im Zeitalter algorithmischer Entscheidungsunterstützung eine genuin menschliche Aufgabe.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/06/01/die-illusion-algorithmischer-objektivitaet-wie-ki-bestehende-vorurteile-im-strafverfahren-verstaerken-kann/">Die Illusion algorithmischer Objektivität: Wie KI bestehende Vorurteile im Strafverfahren verstärken kann</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>JPA Hessen: Mindestens 24 Examensklausuren in der Post verschwunden</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/29/jpa-hessen-mindestens-24-examensklausuren-in-der-post-verschwunden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bastian Neumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 07:26:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26205</guid>

					<description><![CDATA[<p>In Hessen sind mindestens 24 Zivilrechtsklausuren aus der Februarkampagne des ersten Staatsexamens auf dem Postweg verlorengegangen. Obwohl das Justizprüfungsamt (JPA) davon schon seit geraumer Zeit wusste, informierte das JPA die Betroffenen erst jetzt. Diese sind empört. Mehrere Betroffene Prüflinge der Kampagne meldeten sich bei JURios, um von dem Vorfall zu berichten. Demnach seien die Klausuren [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/29/jpa-hessen-mindestens-24-examensklausuren-in-der-post-verschwunden/">JPA Hessen: Mindestens 24 Examensklausuren in der Post verschwunden</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>In Hessen sind mindestens 24 Zivilrechtsklausuren aus der Februarkampagne des ersten Staatsexamens auf dem Postweg verlorengegangen. Obwohl das Justizprüfungsamt (JPA) davon schon seit geraumer Zeit wusste, informierte das JPA die Betroffenen erst jetzt. Diese sind empört.</p>



<p>Mehrere Betroffene Prüflinge der Kampagne meldeten sich bei JURios, um von dem Vorfall zu berichten. Demnach seien die Klausuren der Februarkampagne auf dem Postweg an einen Erstkorrektor versandt worden. Das Problem: Dieser hatte nach Angaben des Hessischen Justizministeriums <a href="https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/erstes-staatsexamen-hessen-klausuren-verloren-gegangen-postweg" target="_blank" rel="noreferrer noopener">gegenüber LTO </a>dem JPA seinen Wohnungswechsel nicht mitgeteilt und das JPA hatte vor dem Versand auch nicht nochmal nachgefragt, wie man das bei einem besonders wichtigen oder wertvollen Paket regelmäßig tut. Das Paket mit den Klausuren wurde dann an die alte Anschrift geliefert und dort entsprechend einer DHL-Abstellgenehmigung im Hausflur abgelegt. Wieso für Pakete mit wichtigen Klausuren eine Abstellgenehmigung erteilt wird, blieb unklar. Seitdem sind die 24 Klausuren verschwunden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prüfungsamt weist Verantwortung von sich</h2>



<p>Im Schreiben an die Betroffenen hieß es:</p>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">&#8222;Sehr geehrte (&#8230;),</mark></em></p>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">leider ist eine Ihrer Klausuren- die Klausur Zivilrecht 3- auf dem Postweg zum Erstkorrektor verloren gegangen. Das Paket konnte trotz intensiver Nachforschungen des Justizprüfungsamtes nicht wieder aufgefunden werden. Eine Bewertung Ihrer Klausur konnte daher leider nicht erfolgen. </mark></em></p>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">Auch wenn der Verlust nicht durch das Justizprüfungsamt verursacht wurde, bitte ich um Entschuldigung für die nunmehr aufgetretenen Umstände. </mark></em></p>



<p><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">Ihre vorliegenden fünf schriftlichen Prüfungsarbeiten wurden mit folgenden Punktzahlen bewertet: (..)</mark></em></p>



<p>Wie immer wies das JPA also jede Schuld von dich. Die Konsequenzen für den Vorfall müssen alleine die Prüflinge tragen. Und diese sind erheblich. Die 24 Prüflinge müssen nun zwischen zwei unbefriedigenden Optionen wählen: Entweder wird ihre schriftliche Examensnote lediglich aus den verbleibenden fünf Klausuren berechnet, sodass sie wie geplant im Juni zur mündlichen Prüfung antreten können. Oder sie schreiben die verlorene dritte Zivilrechtsklausur im Juli-Durchgang nach – mit der Folge, dass sich die mündliche Prüfung und damit der Abschluss des Examens um ein halbes Jahr verschiebt.</p>



<p>Für ihre Entscheidung dürfen sich die Betroffenen nicht einmal ansatzweise so viel Zeit lassen, wie das JPA für die Suche der Klausuren. Im Schreiben heißt es weiter: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Bitte teilen Sie binnen 1 Woche mit, für welche der Möglichkeiten Sie sich entscheiden, damit entsprechend geplant werden kann.&#8220;</mark></em></p>



<h2 class="wp-block-heading">Note mit einem halben Jahr Verzögerung: Zukunftspläne ruiniert</h2>



<p>Besonders kritisch sehen viele Betroffene die missliche Reaktion des JPA Hessen. Nach ihrer Darstellung hätte ein frühzeitigeres Eingreifen des JPA einen zeitnahen Ersatztermin ermöglicht. So hätten die Prüflinge beispielsweise eine der regulär anberaumten Nachschreibklausuren mitschreiben können. Stattdessen tat das Prüfungsamt zunächst nichts und wartete nach Angaben des Justizministeriums gegenüber LTO darauf, dass die 24 Klausuren von selbst wieder auftauchen – ein wirklich unwahrscheinliches Szenario. </p>



<p>Man könnte beinahe meinen, dass das JPA nicht will, dass sich die Kandidat:innen für das Nachschreiben (und damit für mehr Arbeit für das JPA) entscheiden und man wolle sie durch die Zeitverzögerung dazu nötigen, die fünf Klausuren als Gesamtnote gelten zu lassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt&#8230;</p>



<p>Der ganze Vorgang ist höchst problematisch: Staatliche Examina unterliegen als berufsqualifizierende Prüfungen dem verfassungsrechtlichen Gebot fairer und chancengleicher Prüfungsbedingungen aus <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank" title="Art. 12 GG">Art. 12 Abs. 1 GG</a> in Verbindung mit <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">Art. 3 Abs. 1 GG</a>. Prüfungsbehörden trifft daher eine besondere Organisations- und Sicherungspflicht.</p>



<p>Ob die nun angebotenen Lösungen den Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz und an prüfungsrechtliche Chancengleichheit genügen, dürfte im Einzelfall durchaus diskutabel sein. Für Kandidat:innen kann die Verschiebung des mündlichen Termins erhebliche praktische Nachteile nach sich ziehen – etwa beim Berufseinstieg, bei Referendariatsbewerbungen oder bei bereits geplanten Auslandsaufenthalten.</p>



<p>Gegenüber JURios kritisiert eine Betroffene, dass sie ihre gesamte Zukunftsplanung nun über den Haufen werfen müsse. Sie habe mit dem Vorliegen der Gesamtnote fest gerechnet. Statt sich auf einen Master-Platz zu bewerben, sitze sie jetzt ein halbes Jahr im luftleeren Raum, weil sie ihr Gesamtzeugnis nicht vorweisen könne.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JPA Hessen will Papierklausuren nicht einscannen</h2>



<p>Der Fall lenkt erneut den Blick auf die schleppende Digitalisierung juristischer Staatsprüfungen. Während in einigen Bundesländern bereits seit mehreren Jahren E-Examina angeboten werden, wird die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Examen in Hessen (und u.a. in Baden-Württemberg) weiterhin handschriftlich absolviert. Obwohl regelmäßig Klausuren auf dem Postweg verloren gehen, weigern sich die verbleibenden Papier-JPAe konsequent, Sicherungskopieren der Klausuren anzufertigen. Zur Begründung wird auf den hohen Verwaltungsaufwand verwiesen. Die Zukunft der Kandidat:innen scheinen den Behörden dabei egal zu sein.</p>



<p>Wären die Arbeiten zumindest eingescannt worden, hätte der Verlust des Originalpakets kaum vergleichbare Folgen gehabt. Stattdessen hängt die Examensleistung von mindestens 24 angehenden Jurist:innen nun an einem verschwundenen Postpaket.</p>



<p>Gegenüber JURios kommentiert ein Betroffener: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Wenn das JPA Dokumente verlangt und diese zu spät ankommen, sagen wir auch nicht. dass es nicht unsere Schuld ist, sondern die der Post! Wenn ich zu spät komme, ist es trotzdem mein Fehler und ich schiebe es nicht auf die Bahn!“</mark></em></p>



<p>Das JPA kündigte gegenüber LTO an, sich für eine zügige Einführung des E-Examens auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung einzusetzen. Von diesen Bestrebungen ist jedoch nicht viel zu sehen. So stehen die JPAe Reformbestrebungen in allen Bundesländern grundsätzlich eher entgegen.</p>



<p>Das Justizministerium Hessen teilte gegenüber LTO mit, dass sich ein Verlust von Klausuren auf dem Postweg jedoch auch künftig nicht vollständig ausschließen lasse. Rosige Aussichten für zukünftige Examensdurchgänge.</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Es fühlt sich an wie ein schlechter Scherz“</h2>



<p>Für die Betroffenen dürfte diese Einsicht wenig tröstlich sein. Viele von ihnen hatten nach dem schriftlichen Examen bereits mit dem baldigen Abschluss ihrer Ausbildung gerechnet. Nun stehen nicht nur Urlaubspläne, sondern teils auch Bewerbungs- und Lebensentscheidungen unter Vorbehalt – ausgelöst durch einen Verwaltungsfehler, dessen Folgen allein die Prüflinge tragen müssen.</p>



<p>Gegenüber JURios kommentiert eine Kandidatin: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Es fühlt sich einfach an wie ein schlechter Scherz! Wir haben jahrelang studiert und uns Mühe gegeben, dann 1,5 Jahre für das Examen gelernt. Wir sind pünklich erschienen, haben jedes Dokument vorgelegt, die Geburtsurkunde und zahlreiche weitere Bescheinigungen. Und das JPA selbst verliert einfach die wichtigsten Prüfungen unseres Lebens. Wir werden uns immer fragen, was gewesen wäre, wenn die Klausur nicht verloren gegangen wäre.“</mark></em></p>



<p>Eine andere Kandidatin schreibt:<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Nach all diesem Aufwand ist es ein klares Zeichen davon, dass das JPA diesem Aufwand und Druck der Studierenden nicht den geringsten Respekt oder Anerkennung entgegenbringt. Es wäre zu erwarten gewesen, das alle nur erdenklichen Vorkehrungen getroffen werden, dass so etwas nicht passiert. Und auch jetzt, wenn schließlich etwas passiert, was nicht hätte passieren dürfen und Examensklausuren verloren gehen weißt das JPA jegliche Verantwortung von sich und überlässt es uns die Sache auszubaden. Mit Frustration lässt sich die aktuelle Gefühlslage nur ansatzweise beschreiben!“</mark></em></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">&#8222;Hall of Shame&#8220; der juristischen Ausbildung:</h2>



<p>Du bist neu dabei und hast von den Skandalen der letzten Jahre noch nicht so viel mitbekommen? Du brauchst eine Auffrischung Deines Gedächtnisses? Hier einige Artikel über die Zustände der juristischen Ausbildung. JURios vergibt alle zwei Jahre einen Negativ-Preis an die schlimmsten &#8222;Fails&#8220;. Die sogenannte <a href="https://jurios.de/hall-of-shame-ergebnis/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&#8222;Hall of Shame&#8220;</a>. Die &#8222;Gewinner&#8220; der letzten Jahre findet Ihr <a href="https://jurios.de/hall-of-shame-ergebnis/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>



<p>Darüber hinaus haben wir über folgende Fails berichtet:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://jurios.de/2023/08/15/schleswig-holstein-zweite-strafrechtsklausur-im-staatsexamen-kommt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schleswig-Holstein: zweite Strafrechtsklausur im Staatsexamen kommt!</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/06/28/vier-punkte-im-staatexamen-und-trotzdem-durchgefallen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schnitt von vier Punkten im Staatexamen und trotzdem durchgefallen!</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/06/11/justiz-nrw-wirbt-mit-peinlicher-amtsfluencerin-um-nachwuchs/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Justiz NRW wirbt mit peinlicher “Amtsfluencerin” um Nachwuchs</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/05/31/die-zweitkorrektur-im-staatsexamen-findet-die-eigentlich-statt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Zweitkorrektur im Staatsexamen – findet die eigentlich statt?</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/05/28/das-seminar-liebschaften-am-arbeitsplatz-sorgte-bei-studierenden-der-lmu-muenchen-fuer-unmut/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Das Seminar „Liebschaften am Arbeitsplatz“ sorgte bei Studierenden der LMU München für Unmut</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/05/24/ljpa-hessen-laedt-falsche-personen-per-mail-zur-muendlichen-staatsexamenspruefung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">LJPA Hessen lädt falsche Person per Mail zur mündlichen Staatsexamensprüfung</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/05/16/fu-berlin-streicht-professur-fuer-strafrecht-und-geschlechterforschung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">FU Berlin streicht Professur für Strafrecht und Geschlechterforschung</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/05/10/heidelberg-und-tuebingen-entfallen-als-pruefungsstandorte-im-juristischen-staatsexamen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Heidelberg und Tübingen entfallen als Prüfungsstandorte im juristischen Staatsexamen</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/05/04/bayern-streicht-zwei-pruefungsorte-fuer-das-zweiten-staatsexamen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bayern streicht zwei Prüfungsorte für das Zweite Staatsexamen</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/04/25/geplante-aenderung-der-japo-in-rheinland-pfalz-ein-zweischneidiges-schwert/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Geplante Änderung der JAPO in Rheinland-Pfalz: Ein zweischneidiges Schwert</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/03/20/verwirrung-um-anrechnung-der-e-klausuren-in-nrw/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verwirrung um Anrechnung der E-Klausuren in NRW</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/02/25/ruhetage-im-ersten-juristischen-staatsexamen-entfallen-in-15-bundeslandern/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ruhetage im ersten juristischen Staatsexamen entfallen bundesweit?!</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2023/02/21/diskriminierungsfalle-muendliche-staatsexamenspruefung-sechs-forderungen-fuer-eine-gerechtere-pruefungspraxis/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Diskriminierungsfalle mündliche Staatsexamensprüfung: Sechs Forderungen für eine gerechtere Prüfungspraxis</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2022/12/30/ein-jahr-jag-reform-in-nrw-warten-auf-den-fortschritt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ein Jahr JAG-Reform in NRW: Warten auf den Fortschritt</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2022/11/17/unfaire-examensnoten-im-jurastudium-eine-reform-der-ausbildung-die-nicht-laenger-warten-kann/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Unfaire Examensnoten im Jurastudium: Eine Reform der Ausbildung, die nicht länger warten kann</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2022/11/14/bremen-will-verbesserungsversuch-im-ersten-staatsexamen-fuer-diejenigen-ohne-freischuss-streichen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bremen will Verbesserungsversuch im Ersten Staatsexamen für diejenigen ohne Freischuss streichen!</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2022/11/05/hamburger-rechtsreferendarinnen-fordern-2-800-euro-brutto-fuer-referendariat-in-der-hansestadt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hamburger Rechtsreferendar:innen fordern 2.800 Euro brutto für Referendariat in der Hansestadt</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2022/08/21/jura-uni-freiburg-hausarbeit-nach-drei-wochen-bearbeitungszeit-zurueckgenommen-weil-loesung-online-kursiert/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jura Uni Freiburg – Hausarbeit nach drei Wochen Bearbeitungszeit zurückgenommen, weil Lösung online kursiert</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2022/07/05/jurastudium-warum-es-falsch-ist-dass-profin-chiusi-von-einem-loser-bachelor-spricht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jurastudium: Warum es falsch ist, dass Prof’in Chiusi von einem “Loser-Bachelor” spricht</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2022/06/13/rechtsreferendariat-kein-anspruch-auf-marktuebliche-verguetung-beim-sitzungsdienst/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Rechtsreferendariat: Kein Anspruch auf marktübliche Vergütung beim Sitzungsdienst</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2022/02/11/muenster-fachschaft-fordert-zweite-klausurenphase-statt-quarantaene-fuer-das-jurastudium/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Münster: Fachschaft fordert zweite Klausurenphase statt Quarantäne für das Jurastudium</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/12/11/aktivist-der-rechtsradikalen-partei-der-iii-weg-darf-volljurist-werden/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Aktivist der rechtsradikalen Partei “Der III. Weg” darf Voll­ju­rist werden</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/12/08/examenskandidatinnen-in-duesseldorf-muessen-dixi-klos-benutzen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Examenskandidat:innen in Düsseldorf müssen Dixi-Klos benutzen</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/10/28/der-rechts-professor-afd-politiker-weber-kehrt-als-juraprofessor-an-die-uni-greifswald-zurueck/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Der “Rechts-Professor”: AfD-Politiker Weber kehrt als Juraprofessor an die Uni Greifswald zurück</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/10/21/erstes-elektronisches-juraexamen-in-rlp-auf-hochzeits-holzstuehlen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Erstes elektronisches Juraexamen in RLP – auf Hochzeits-Holzstühlen!</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/06/22/pruefling-bei-staatsexamen-in-bonn-zusammengebrochen-klausur-lief-weiter/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Prüfling bei Staatsexamen in Bonn zusammengebrochen – Klausur lief weiter</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/06/19/zweites-staatsexamen-in-mannheim-abgebrochen-erneute-nachklausur/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Zweites Staatsexamen in Mannheim abgebrochen – erneute Nachklausur!</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/05/27/der-anwalt-und-die-zahnarztgattin-offener-brief/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DER Anwalt und DIE Zahnarztgattin – Offener Brief des Fachschaftsrats der Europa-Universität Viadrina</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/05/02/massiver-abbau-der-rechtswissenschaftlichen-fakultaet-an-der-uni-hamburg/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Massive Einsparungen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Hamburg</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/04/21/jpa-stuttgart-erneute-pannen-bei-nachklausur-fuer-pannen-klausur/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">LJPA Stuttgart: Erneute Pannen bei Nachklausur für Pannen-Klausur</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/04/20/ovg-rueffelt-jpa-hamm-zu-wenig-juraprofessorinnen-als-korrektorinnen-im-staatsexamen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">OVG rüffelt JPA Hamm: Zu wenig Juraprofessor:innen als Korrektor:innen im Staatsexamen</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2021/03/26/bibliothek-der-hu-berlin-bleibt-fuer-jurastudierende-geschlossen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bibliothek der HU Berlin bleibt für Jurastudierende geschlossen</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2020/11/20/jura-hausarbeit-landet-in-beirut-statt-bayreuth/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jura-Hausarbeit landet in Beirut statt Bayreuth</a></li>



<li><a href="https://jurios.de/2020/09/04/jura-examensklausur-nach-feueralarm-abgebrochen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jura-Examensklausur in Köln nach Feueralarm abgebrochen</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/29/jpa-hessen-mindestens-24-examensklausuren-in-der-post-verschwunden/">JPA Hessen: Mindestens 24 Examensklausuren in der Post verschwunden</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Postbote besprüht Familienhund Pupa mit Pfefferspary &#8211; Klage wegen Asthma</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/28/postbote-besprueht-familienhund-pupa-mit-pfefferspary-klage-wegen-asthma/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2026 07:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Worldwide]]></category>
		<category><![CDATA[Asthma]]></category>
		<category><![CDATA[Asthma von Pfefferspray]]></category>
		<category><![CDATA[Familienhund]]></category>
		<category><![CDATA[Hundebiss]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Negligance]]></category>
		<category><![CDATA[Pfefferspray]]></category>
		<category><![CDATA[Postbote]]></category>
		<category><![CDATA[Postbote Pfefferspray]]></category>
		<category><![CDATA[Pupa]]></category>
		<category><![CDATA[US Postal Service]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26157</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Postbote aus San Diego besprühte Familienhund &#8222;Pupa&#8220; angeblich mit Pfefferspray, später entwickelten die Kinder angeblich Asthma &#8211; jetzt landete der Fall vor Gericht. Die Familie verklagte die Postbehörde der US-Regierung aufgrund des Pfefferspray-Einsatzes wegen &#8222;Negligance&#8220;, also einer Sorgfaltspflichtverletzung. Die Anwält:innen der Familie präsentierten vor Gericht Videomaterial, das den Postboten beim Zustellen der Post zeigt. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/28/postbote-besprueht-familienhund-pupa-mit-pfefferspary-klage-wegen-asthma/">Postbote besprüht Familienhund Pupa mit Pfefferspary &#8211; Klage wegen Asthma</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Postbote aus San Diego besprühte Familienhund &#8222;Pupa&#8220; angeblich mit Pfefferspray, später entwickelten die Kinder angeblich Asthma &#8211; jetzt landete der Fall vor Gericht.</p>



<p>Die Familie verklagte die Postbehörde der US-Regierung aufgrund des Pfefferspray-Einsatzes wegen &#8222;Negligance&#8220;, also einer Sorgfaltspflichtverletzung.</p>



<p>Die Anwält:innen der Familie präsentierten vor Gericht Videomaterial, das den Postboten beim Zustellen der Post zeigt. Dabei soll er einen kleinen Pfefferspraybehälter in der Hand halten, während Hund Pupa auf der anderen Seite eines Metalltors bellt. Weitere Aufnahmen zeigen den weißen Hund zappelnd am Boden und mit den Pfoten am Gesicht. Die Familie behauptet, da die Kinder regelmäßig mit Pupa spielten und in deren Nähe schliefen, hätten sie durch das Pfefferspay Asthma entwickelt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls waren die Kinder ein und drei Jahre alt.</p>



<p>Der Postbote betritt die Vorwürfe. Er habe den Hund nie mit Pfefferspray besprüht. Die Anwält:innen des Justizministeriums (DOJ), die den U.S. Postal Service vertreten, wiesen die Vorwürfe zurück. Ihrer Ansicht nach seien die Atemwegsprobleme der Kinder eher auf wiederkehrende virale Infektionen zurückzuführen, die bei Kleinkindern üblich seien. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Postbote verliert Job</h2>



<p>Der Postbote selbst erklärte, dass es üblich sei, Pfefferspray zur Abwehr von Hundebissen mitzuführen. Nachdem er zunächst von seinem Job entbunden worden war, erlebte er schwere finanzielle Probleme und psychische Belastungen.<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Meine Kinder und ich mussten Lebensmittelbanken aufsuchen, um etwas zu essen zu haben. Wir mussten unsere Kinder aus den Sportaktivitäten nehmen, die sie lieben, weil wir es uns nicht leisten konnten“</mark></em>, berichtete er vor Gericht. Erst über ein Schiedsverfahren erhielt er seine Stelle schließlich zurück.</p>



<p>Das Bundesgericht muss jetzt anhandn von Zeugenaussagen und medizinischen Gutachten über den Fall entscheiden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/28/postbote-besprueht-familienhund-pupa-mit-pfefferspary-klage-wegen-asthma/">Postbote besprüht Familienhund Pupa mit Pfefferspary &#8211; Klage wegen Asthma</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
