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	<description>Kuriose Rechtsnachrichten</description>
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		<title>How to BVerfG aushebeln: Wie sicher ist der Rechtsstaat?</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/11/how-to-bverfg-aushebeln-wie-sicher-ist-der-rechtsstaat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jannis Uhl]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Sep 2026 07:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie sicher ist das Bundesverfassungsgericht vor einem Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat? Was könnte eine extremistische Regierung tun, um das Gericht zu lähmen, seine Unabhängigkeit auszuhöhlen oder seine Autorität zu brechen? Ein Gedankenexperiment zeigt die Schwachstellen des Systems – und warum am Ende nicht nur das BVerfG, sondern wir alle gefordert sind. Als die Mütter [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/09/11/how-to-bverfg-aushebeln-wie-sicher-ist-der-rechtsstaat/">How to BVerfG aushebeln: Wie sicher ist der Rechtsstaat?</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Wie sicher ist das Bundesverfassungsgericht vor einem Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat? Was könnte eine extremistische Regierung tun, um das Gericht zu lähmen, seine Unabhängigkeit auszuhöhlen oder seine Autorität zu brechen? Ein Gedankenexperiment zeigt die Schwachstellen des Systems – und warum am Ende nicht nur das BVerfG, sondern wir alle gefordert sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes die deutsche Verfassung ersannen, konstruierten sie die Bundesrepublik als einen demokratischen Rechtsstaat. Als Lehre aus der gescheiterten Weimarer Demokratie schuf man ein Gericht mit der Aufgabe, die fundamentalen freiheitlich-demokratischen Strukturen und Werte zu bewahren und zu verteidigen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) genießt in der Bevölkerung unter allen Institutionen des Bundes traditionell das höchste Vertrauen, weil es die Autorität unseres Grundgesetzes sowie unserer Rechte in besonderer Weise repräsentiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Zeiten, in denen populistische und extremistische Strömungen immer mehr Fahrt aufnehmen, müssen wir uns allerdings die Frage stellen, wie sicher der Schutz durch das BVerfG wirklich ist. Diejenigen, die Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Demokratie und Rechtsstaat ablehnen, wissen, dass sie ihre Ziele nicht erreichen können, solange sich ihnen eine starke Verfassunggerichtsbarkeit in den Weg stellt. Ein Blick nach Polen, Ungarn oder Israel zeigt, was passiert, wenn derartige destruktiven Kräfte den Kampf gegen die Demokratie aufnehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Arsenal an Methoden, mit denen eine gewählte Regierung gegen Verfassungsgerichte vorgehen kann, ist dabei leider ziemlich groß. Während mittlerweile auch in Deutschland gesichert rechtsextreme Vereinigungen scheinbar unaufhaltsam an Einfluss gewinnen, müssen wir uns überlegen, wie gut unser BVerfG gegen jene Angriffe gewappnet ist und wie wir eventuelle „Sicherheitslücken“ schließen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zur besseren Verdeutlichung gehen wir in einem exemplarischen Sachverhalt von einer gewählten Regierung A aus, die zwar eine einfache Mehrheit im Bundestag erreicht hat, jedoch (noch) nicht genügend Abgeordnete für eine qualifizierte Mehrheit stellt. Die A-Regierung ist extremistisch geprägt und möchte möglichst schnell damit beginnen, am Grundgesetz zu sägen. Bevor sie ihre verfassungswidrigen Vorhaben umsetzen kann, muss sie gewährleisten, dass ihre Gesetze und Verordnungen nicht einfach wieder aufgehoben werden. Wir schlüpfen in die Haut der Bösen und fragen uns aus Sicht der A-Partei: How to BVerfG aushebeln?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Court Packing &amp; Co — Die autokratischen Klassiker</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt ein paar autokratische Klassiker, die sich zumeist einfach und schnell umsetzen lassen. Das BVerfG fällt seine Entscheidungen nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 BVerfGG">§ 15 Abs. 4 S. 1 BVerfGG</a> grundsätzlich mit Mehrheit der beteiligten Richter eines Senates. Der bequemste Weg für die A-Regierung wäre es daher, das Zustandekommen solcher Beschlüsse zu verhindern. Alles, was nicht direkt im Grundgesetz verankert ist, kann sie mit ihrer Mehrheit problemlos manipulieren. Durch eine gesetzliche Änderung von <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/5.html" target="_blank" title="&sect; 5 BVerfGG">§ 5 BVerfGG</a> wäre es ihr deshalb möglich, durch Abstimmungen im Bundestag zukünftig alle neuen Richter am BVerfG alleine zu bestimmen und die Grundlage für einige Angriffe zu schaffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beim sogenannten „Court Packing“ erhöht man die Anzahl der Richter und besetzt die neuen Ämter mit eigenen Gefolgsleuten.&nbsp; Wenn die Größe der Senate (offiziell natürlich nur zur personellen Unterstützung der überlasteten Richter) also verdoppelt würde, wäre bei einer Richterwahl durch die A-Regierung die Mehrheitsbeschlussfähigkeit unterlaufen. Durch eine Verkürzung von Amtszeiten oder ein Herabsetzen von Altersgrenzen für Verfassungsrichter könnte man zudem bereits vereidigte, rechtsstaatlich gesinnte Richter schneller loswerden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Alternative (oder Ergänzung) zu dieser Methode stellt das „Jurisdiction Stripping“ dar. Dem Verfassungsgericht werden die Zuständigkeiten entzogen, die es benötigt, um seine Rolle wahrnehmen zu können. Wenn Verfassungsbeschwerden nicht mehr Sache des BVerfG sind, hat man das Verbot unverhältnismäßiger Grundrechtsverletzungen fast aus der Welt geschafft.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Glück lassen sich diese Ansätze in Deutschland nicht so einfach verwirklichen. Die Kompetenzen des BVerfG sind nämlich in <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/94.html" target="_blank" title="Art. 94 GG">§ 94 GG</a> festgeschrieben und erfordern eine qualifizierte Mehrheit für Änderungen. Seit einer Reform im Jahr 2024 wurden in <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/93.html" target="_blank" title="Art. 93 GG">Art. 93 GG</a> auch wesentliche Strukturmerkmale wie die Größe eines Senates oder die Amtszeit gesichert. Damit ist man dem beschriebenen Vorgehen der A-Partei grundsätzlich zuvorgekommen, jedoch bestehen andere Ansätze zum Sturz des BVerfG. Vor allem die Wahl der Richter mit qualifizierter Mehrheit wurde nicht aus dem BVerfGG in das GG überführt, um sich für den Fall einer Sperrminorität die Möglichkeit vorzubehalten, selbst Richter mit einfacher Mehrheit wählen zu können. Ob das Offenhalten dieser Sicherheitslücke ein schwerer Fehler war, muss die Zukunft noch zeigen. Überdies erscheint es bei einer hinreichend motivierten Gruppe von Extremisten ohnehin nicht absolut unmöglich, <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/93.html" target="_blank" title="Art. 93 GG">§ 93 GG</a> zu umgehen, indem man durch Mord für freie Plätze im BVerfG sorgt und diese anschließend durch Manipulation von <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/5.html" target="_blank" title="&sect; 5 BVerfGG">§ 5 BVerfGG</a> selbst besetzt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verfahrensrechtliche Überlastung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das BVerfGG bleibt offensichtlich ein Sicherheitsrisiko. Es regelt all die sensiblen Details der Arbeitsweise des Gerichts, die den Rahmen der Verfassung sprengen würden. Als einfaches Gesetz unterliegt es der Abänderbarkeit mit einfacher Mehrheit, wodurch die A-Partei hierüber einen unglaublich starken Einfluss nehmen könnte.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn es ihr auf irgendeinem (vielleicht sogar auf dem üblichen, legalen) Wege gelingt, als größte Fraktion im Bundestag auch nur einen einzigen eigenen Richter pro Senat zu stellen, kann sie unkompliziert <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 BVerfGG">§ 15 BVerfGG</a> ändern und für zukünftige Beschlüsse und Urteile Einstimmigkeit voraussetzen. Mit einem Schlag wäre das BVerfG vom jeweiligen A-Richter abhängig und unfähig, dem Willen der A-Regierung zuwider zu handeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig könnte man eine ganze Reihe von Tricks zur „Verfahrenslähmung“ aus dem Ärmel schütteln. Dann muss leider aus bürokratischen Gründen zu Beginn jeder Sitzung und bei Fassung eines jeden Beschlusses oder Urteils zunächst ein 500-seitiges, gesetzlich vorgeschriebenes Formular ausgefüllt werden. Die Arbeit in Kammern von drei Personen aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/15a.html" target="_blank" title="&sect; 15a BVerfGG">§ 15a BVerfGG</a> wird abgeschafft und durch die ständige Notwendigkeit einer Vollversammlung für jegliche Verfahrenshandlungen ersetzt. Anträge in einem Verfahren (mit denen der Anwalt der A-Regierung das Gericht im Ernstfall überfluten könnte) sind alle separat und in chronologischer Reihenfolge nacheinander zu prüfen. Die Last zwischen den Senaten wird in <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 BVerfGG">§ 14 BVerfGG</a> so umverteilt, dass der eine praktisch arbeitslos und der andere durch Überlastung arbeitsunfähig wird. Vielleicht ändert sich auch der Sitz des Gerichts in <a href="https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 BVerfGG">§ 1 BVerfGG</a> ab und zu, sodass man immer mal wieder während wichtiger Verfahren an das andere Ende der Bundesrepublik umziehen muss. Prozesse ziehen sich durch diese Änderungen eine schiere Ewigkeit, vielleicht sogar mehr als ein ganzes Jahrzehnt hin. Jeder kluge Jurist könnte sich sicherlich noch viele weitere Methoden überlegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Sahnehäubchen dieser Kategorie bildet aber der persönliche Druck auf die Richter. Gehälter werden drastisch gekürzt, Mittel für Mitarbeiter gestrichen und öffentlichkeitswirksam gegen die „Kaste der Unantastbaren“ gehetzt. Insgesamt würde der Motor des BVerfG nicht abgewürgt, sondern auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt, in der die A-Regierung ohne Probleme mithalten könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verhinderung des Missbrauchs des BVerfGG ist freilich nur schwer zu gewährleisten. Vielleicht bestünde eine Möglichkeit darin, im GG die Abänderbarkeit des BVerfGG auf eine qualifizierte Mehrheit zu beschränken. Das wäre jedoch verfassungsrechtlich eventuell gar nicht so einfach umzusetzen, ein Widerspruch zum Grundgedanken des <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/95.html" target="_blank" title="Art. 95 GG">Art. 95 Abs. 5 GG</a> und ein Einfallstor für Blockaden wichtiger Änderungen durch eine Partei mit Sperrminorität.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der kreative Weg über Art. 146 GG</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Man kennt <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/146.html" target="_blank" title="Art. 146 GG">Art. 146 GG</a> üblicherweise als ein Relikt aus einer Zeit, in der man auf eine Wiedervereinigung Deutschlands hinarbeitete. Die Norm diente als Alternative zur Beitrittslösung in <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/23.html" target="_blank" title="Art. 23 GG">Art. 23 a.F. GG</a>, die BRD und DDR die Schaffung einer gemeinsamen, völlig neuen Verfassung mit Segen des Grundgesetzes gewährte. Die Norm wurde auch nach 1990 als Zugeständnis an die damalige Opposition in leicht veränderter Form beibehalten, um die Möglichkeit einer Verfassungsneuschöpfung für die Zukunft zu bewahren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die genauen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/146.html" target="_blank" title="Art. 146 GG">§ 146 GG</a> sind sehr umstritten. Unter anderem wird vertreten, dass im Fall einer neuen Verfassung die Ewigkeitsklausel aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/79.html" target="_blank" title="&sect; 79 BGB: Einsicht in das Vereinsregister">§ 79 Abs. 3 BGB</a>, die Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechte schützt, nicht gelte. Diese beziehe sich wortwörtlich nur auf „Änderungen dieses Grundgesetzes“ und beeinflusse keinesfalls eine neue Verfassung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Käme die A-Regierung also auf die Idee, mit ihrer einfachen Mehrheit auf dieser Grundlage ein neues Grundgesetz zu beschließen, das die Existenz eines Verfassungsgerichtes ausschließt, könnte sie sich auf den Standpunkt stellen, es sei durch die gewählten Vertreter im Bundestag „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden“. Das ist natürlich wegen fehlender Zustimmung des „pouvoir constituant“ in Form einer Volksabstimmung nach überwiegender Auffassung evident falsch. Doch was passiert, wenn sich die A-Regierung darauf beruft, dass man den Vorgang nicht mehr an der alten, ihrer (ebenfalls fehlerhaften) Ansicht nach außer Kraft gesetzten Verfassung messen könne? Dies führt uns zum wohl schwerwiegendsten Problem in unserer Betrachtung: Dem Spiel der Macht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wirksamkeit und Macht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hans Kelsen schrieb 1934 sehr zutreffend, Recht sei „eine bestimmte Ordnung (oder Organisation) der Macht“ (Reine Rechtslehre, 1. Auflage 1934, S. 70). Das Recht unterscheidet sich von anderen Normensystemen wie der Moral (mitsamt der Gerechtigkeit) oder der Religion vor allem durch seine Wirksamkeit. Weil die Wirksamkeit aber von Macht abhängt, kann derjenige, der die Macht inne hat, bestimmen, was wirksam und damit was Recht ist (wobei Recht von Gerechtigkeit zu trennen ist). Konzentriert die A-Regierung alle Macht bei sich, sind Demokratie und Rechtsstaat gefallen. Doch vorher muss einen Kampf gewonnen werden: Den Machtkampf mit dem BVerfG (und natürlich auch mit allen anderen demokratischen Institutionen).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn die A-Regierung als Ausführung des direktesten möglichen Angriffs Entscheidungen des BVerfG einfach ignorieren würde, treten beide Seiten in einen Konflikt, aus dem nur eine siegreich hervorgehen kann. Das Gleiche gilt, wenn die A-Regierung über <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/146.html" target="_blank" title="Art. 146 GG">Art. 146 GG</a> eine neue Verfassung beschließt und die Autorität der Verfassungsgerichtsbarkeit mit dieser Begründung nicht mehr anerkennt oder irgendeine der vorher beschriebenen Maßnahmen umsetzt, die das Gericht als Verstoß gegen den Rechtsstaat ablehnt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn dieser Kampf beginnt, ist das BVerfG unser Wächter auf der Mauer der Verfassung. Es ist im Ernstfall die letzte formale Verteidigungslinie der Werte, auf denen unser Zusammenleben gründet. Doch kann die Verfassungsgerichtsbarkeit nur so stark sein, wie die Verfassung selbst, und die Verfassung nur so stark, wie diejenigen, die noch hinter ihr stehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ob das BVerfG absolut sicher gegen Angriffe ist oder dies überhaupt sein kann, muss bezweifelt werden. Zwar wäre ein stärkerer Schutz möglich und nötig, doch im Zweifel hängt alles von deinem Einsatz ab, lieber Leser, von dir, von mir, von deiner Familie, deinen Freunden, deinem ganzen Umfeld, einfach von uns allen! Lasst uns inständig hoffen, dass es eine solche A-Regierung niemals geben wird. Der einzige zu 100 Prozent sichere Schutz für Demokratie und Rechtsstaat besteht darin, die A-Partei niemals zu wählen, weil wir sonst unser blaues Wunder erleben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/09/11/how-to-bverfg-aushebeln-wie-sicher-ist-der-rechtsstaat/">How to BVerfG aushebeln: Wie sicher ist der Rechtsstaat?</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>„You be the Judge“: Am OLG Celle entscheidet das Publikum über Schuld und Unschuld</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/10/you-be-the-judge-am-olg-celle-entscheidet-das-publikum-ueber-schuld-und-unschuld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 07:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Was passiert, wenn das Publikum selbst über Schuld oder Unschuld entscheiden soll? Beim Format „You be the Judge“ des OLG Celle erleben Besucher:innen einen Strafprozess aus Richterperspektive – und ändern ihre Meinung dabei mitunter mehrfach. Die Präsidialreferentin in der Verwaltung des Oberlandesgerichts Celle, Paula Bröcker, erklärt im JURios-Interview, warum richterliche Überzeugungsbildung komplizierter ist als ein [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/09/10/you-be-the-judge-am-olg-celle-entscheidet-das-publikum-ueber-schuld-und-unschuld/">„You be the Judge“: Am OLG Celle entscheidet das Publikum über Schuld und Unschuld</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Was passiert, wenn das Publikum selbst über Schuld oder Unschuld entscheiden soll? Beim Format „You be the Judge“ des OLG Celle erleben Besucher:innen einen Strafprozess aus Richterperspektive – und ändern ihre Meinung dabei mitunter mehrfach. Die Präsidialreferentin in der Verwaltung des Oberlandesgerichts Celle, Paula Bröcker, erklärt im JURios-Interview, warum richterliche Überzeugungsbildung komplizierter ist als ein Bauchgefühl und was ein interaktiver Prozess über den Rechtsstaat vermitteln kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Mit „You be the Judge“ gibt das OLG Celle Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, selbst über Schuld oder Unschuld abzustimmen. Was versprechen Sie sich von diesem Perspektivwechsel?</h2>



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<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="200" height="300" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Foto-Paula-Broecker.jpg" alt="" class="wp-image-26593" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Foto-Paula-Broecker.jpg 200w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Foto-Paula-Broecker-150x225.jpg 150w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /><figcaption class="wp-element-caption">Paula Bröcker</figcaption></figure>
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<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:66.66%">
<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Wir haben uns die Frage gestellt: Wie können wir Rechtsprechung nachvollziehbar machen? Unsere Veranstaltung findet im Rahmen der vom Niedersächsischen Justizministerium initiierten „Woche der Gerechtigkeit“ statt. Aus dem Bauch heraus können sicher viele sagen, was sie gerecht oder ungerecht finden. Aber niemand möchte aufgrund eines „Bauchgefühls“ verurteilt werden. Zu Recht. Deshalb einigen wir uns in einem Rechtsstaat darauf, in gerichtlichen Verfahren nach vorher festgelegten Regeln zu entscheiden. Als Richterinnen und Richter treffen wir damit Entscheidungen, die in das Leben vieler Menschen eingreifen und dadurch mit einer großen Verantwortung einhergehen. Mit unserer Veranstaltung wollen wir aufzeigen, wie komplex die Entscheidung über „Schuld oder Unschuld“ sein kann.</p>
</div>
</div>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Der Fall dreht sich um eine mutmaßlich gefährliche Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Bizeps-Schönheitseingriff bei einem Sportler. Nach welchen Kriterien haben Sie diesen Sachverhalt ausgewählt?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Der Fall ist grob einer echten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nachgebildet. Darin ging es um den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge. Wir haben den Fall also leicht abgeändert. Nach und nach ergeben sich im Laufe der Beweisaufnahme ganz unterschiedliche Eindrücke &#8211; je nachdem welche und wie viele Zeugen schon vernommen wurden. Schließlich erstattet noch ein Sachverständiger sein Gutachten und trägt damit zur Aufklärung des Falls bei. Erst am Ende ist das Bild vollständig. Dadurch wird verständlich, was die Strafprozessordnung damit meint, dass das „Ergebnis der Beweisaufnahme“ die Grundlage eines Urteils ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Wie nah orientiert sich die Verhandlung an einem echten Strafprozess? Wo mussten Sie aus didaktischen oder organisatorischen Gründen Abstriche machen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Die Verhandlung orientiert sich nah an einem echten Strafprozess. Das gilt vor allem für die Darstellung. In formeller Hinsicht haben wir zur zeitlichen Straffung an manchen Stellen gekürzt. Aber uns ist wichtig, den Besucherinnen und Besuchern einen realistischen Einblick zu geben, denn nur so funktioniert der Perspektivwechsel. Weil viele wahrscheinlich noch nicht viel Berührung mit der Justiz hatten, wollen wir darüber hinaus auch Hintergründe erklären. Daher haben wir uns für eine Moderation entschieden, die durch die einzelnen Abstimmungen führt. Im Anschluss haben die Besucherinnen und Besucher dann noch die Möglichkeit, Fragen an die Beteiligten zu stellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Die Besucher:innen treffen bereits während der Beweisaufnahme immer wieder Entscheidungen. Welche Erkenntnisse soll dieses interaktive Element über richterliche Überzeugungsbildung vermitteln?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Dass die richterliche Überzeugungsbildung nicht so einfach ist, wie man vermuten könnte. Richterinnen und Richter bewerten nicht jede Aussage und jedes Beweismittel für sich. Sie entscheiden auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung. Ein Beispiel: Die Angaben des Angeklagten können für sich genommen überzeugend sein. Hört man dann die Aussage des mutmaßlichen Opfers, bewertet die Richterin oder der Richter die Angaben noch einmal unter Berücksichtigung dieser Aussage. Die Besucherinnen und Besucher sollen diesen Entscheidungsprozess erfahren, indem sie selbst daran teilnehmen und ihre Eindrücke immer wieder hinterfragen. Wir wollen Verständnis füreinander schaffen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Kam das Publikum zu anderen Ergebnissen als die „echten“ Richterinnen und Richter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Am Ende stimmte die Mehrheit des Publikums für eine Verurteilung. Das war auch meine Entscheidung. Spannend war aber während der Verhandlung, dass das Publikum seine Meinung immer wieder geändert hat. Das war genau das, was wir bei der Ausarbeitung des Falls im Sinn hatten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Besteht die Gefahr, dass ein interaktives Veranstaltungsformat die Komplexität strafrechtlicher Entscheidungsfindung eher vereinfacht als vermittelt? Wie sind Sie diesem Spannungsfeld begegnet?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Darüber haben wir uns im Team lange Gedanken gemacht. Wir brauchten einen Mittelweg zwischen einem zugänglichen Format und der Komplexität eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Zugänglich machen wir das Format durch Ja-Nein-Fragen. Die Besucherinnen und Besucher müssen aber mehrmals abstimmen, während der Sachverhalt immer komplexer wird. Die Zeitpunkte für die Abstimmung haben wir gezielt ausgewählt. Die Besucherinnen und Besucher müssen sich jedes Mal fragen, was sich jetzt geändert hat. Welche neuen Erkenntnisse haben sie? Stellen diese Erkenntnisse die vorherige Bewertung infrage?</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Gerade spektakuläre Strafverfahren werden heute häufig in sozialen Medien vorschnell bewertet. Soll „You be the Judge“ auch einen Gegenpol dazu schaffen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Rechtsprechung im demokratischen Rechtsstaat muss sich der öffentlichen Kritik stellen. Wir sind überzeugt, dass es grundsätzlich gut ist, wenn Entscheidungen auch auf Social Media oder in den Medien dargestellt und diskutiert werden. Mit „You be the Judge“ wollen wir dieses Angebot also ergänzen. Anstatt das Ergebnis vorwegzunehmen, vermitteln wir, wie Richterinnen und Richter zu ihrer Entscheidung kommen: Wir zeigen, warum sie ihre Überzeugung von Schuld oder Unschuld nur aus der Hauptverhandlung gewinnen dürfen. Wir zeigen, warum sie sich einen unmittelbaren persönlichen Eindruck verschaffen müssen. Und wir zeigen, wie komplex die Entscheidung über „Schuld oder Unschuld“ sein kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Welches Feedback haben Sie von den Besucher:innen der Veranstaltung erhalten? Was war für Sie dabei überraschend?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Wir haben positive Rückmeldungen von den Besucherinnen und Besuchern bekommen – und sie haben engagiert nachgefragt. Wir haben dieses Format das erste Mal angeboten. Deshalb hat es uns besonders gefreut, wie interessiert die Besucherinnen und Besucher das interaktive Format angenommen und meine Entscheidung als Richterin in diesem nachgestellten Fall im Anschluss diskutiert haben.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full"><img decoding="async" width="1021" height="640" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/OLG-Celle.jpg" alt="" class="wp-image-26595" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/OLG-Celle.jpg 1021w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/OLG-Celle-300x188.jpg 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/OLG-Celle-768x481.jpg 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/OLG-Celle-150x94.jpg 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/OLG-Celle-696x436.jpg 696w" sizes="(max-width: 1021px) 100vw, 1021px" /></figure>
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<h2 class="wp-block-heading">JURios: Vor Beginn der Verhandlung können sich Interessierte über juristische Berufe informieren. Ist dies auch ein Instrument der Nachwuchsgewinnung für die Justiz?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Ohne eine starke und unabhängige Justiz gibt es keinen Rechtsstaat. Es gibt viele Menschen in der Justiz, die sich tagtäglich für den Rechtsstaat einsetzen, aber nicht so sichtbar in der Öffentlichkeit sind. Auch ihre Arbeit wollen wir zeigen – und selbstverständlich auch für unsere Arbeit werben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Könnte das Format künftig auch zivil- oder verwaltungsrechtliche Verfahren aufgreifen, oder eignet sich das Strafrecht aufgrund seiner besonderen Anschaulichkeit besser für ein Publikumsevent?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Paula Bröcker: Der öffentliche Fokus liegt häufig auf dem Strafrecht. Aber auch zum Beispiel im Zivilrecht gibt es spannende Entscheidungen, die viele Menschen betreffen: Wer haftet für einen Hundebiss, wie können sich die Nachbarn einigen, wenn die Hecke über den Zaun wächst und kriege ich Schadensersatz, wenn mein Flug Verspätung hat? Wir sind sicher: Material für unser Format haben wir reichlich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Vielen Dank für Ihre Antworten!</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Zur Person: Paula Bröcker arbeitet als Präsidialreferentin in der Verwaltung des Oberlandesgerichts Celle. Am Amtsgericht Hannover hat sie zuvor als Proberichterin Strafsachen bearbeitet. Bei „You be the Judge“ hat sie nicht nur den Vorsitz der interaktiven Strafverhandlung übernommen, sondern auch an der Konzeption der Veranstaltung maßgeblich mitgewirkt.</em></p>
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		<title>Zweimal nicht in die Videoverhandlung eingewählt: BGH lässt Anwalt mit Technikpanne nicht davonkommen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/09/zweimal-nicht-in-die-videoverhandlung-eingewaehlt-bgh-laesst-anwalt-mit-technikpanne-nicht-davonkommen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lukas Schreiber]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2026 07:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Keine besonderen IT-Kenntnisse, aber besondere Sorgfalt: Wer als Anwalt oder Anwältin an einer Videoverhandlung teilnehmen will und bereits beim ersten Termin an der Technik scheitert, muss der Ursache auf den Grund gehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall entschieden, in dem ein Anwalt sich gleich zweimal nicht in eine Verhandlung einwählen konnte. Für [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Keine besonderen IT-Kenntnisse, aber besondere Sorgfalt: Wer als Anwalt oder Anwältin an einer Videoverhandlung teilnehmen will und bereits beim ersten Termin an der Technik scheitert, muss der Ursache auf den Grund gehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall entschieden, in dem ein Anwalt sich gleich zweimal nicht in eine Verhandlung einwählen konnte. Für seinen Mandanten ging es um 5.000 Euro – und am Ende um die Zulässigkeit der Berufung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Videokonferenzen gehören inzwischen auch zum Gerichtsalltag. Doch was im normalen Arbeitsleben mit einem Neustart oder einem kurzen Anruf beim IT-Support erledigt ist, kann im Zivilprozess erhebliche Konsequenzen haben. Wer sich nicht in eine per Video durchgeführte Verhandlung zuschalten kann, riskiert ein Versäumnisurteil. Und wer auch beim zweiten Termin nicht erscheint, kann sich gegen dieses unter Umständen nur noch mit erheblichen Hürden wehren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im konkreten Fall ging es um einen Schweinemastbetrieb, der sich vor dem Amtsgericht (AG) Höxter gegen eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro wehrte. Der Betrieb hatte mit einer Tierwohl-Organisation über die Haltungsbedingungen seiner Schweine gestritten. Hintergrund der Vertragsstrafe war eine unzureichende Versorgung der Tiere mit Trinkwasser. Das AG hatte dem Prozessbevollmächtigten des Betriebs gestattet, an der Verhandlung per Video teilzunehmen. Doch die Zuschaltung über das vom Gericht verwendete Videokonferenzsystem Jitsi scheiterte. Der Anwalt konnte nicht teilnehmen, das Gericht erließ ein Versäumnisurteil.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Anwalt des Schweinemastbetriebs legte Einspruch ein. Der zweite Termin fand ebenfalls per Video statt. Doch wieder gelang es dem Anwalt nicht, sich in die Konferenz einzuwählen. Das AG erließ deshalb ein zweites Versäumnisurteil. Damit wurde es für den Betrieb prozessual eng. Gegen ein zweites Versäumnisurteil ist eine Berufung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/514.html" target="_blank" title="&sect; 514 ZPO: Vers&auml;umnisurteile">§ 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO</a> nur zulässig, wenn die Partei schlüssig darlegt, dass sie beziehungsweise ihr Prozessbevollmächtigter an der Säumnis kein Verschulden trifft. Genau daran scheiterte der Fall schließlich vor dem BGH.</p>



<h2 class="wp-block-heading">BGH: Anwälte müssen keine IT-Experten sein</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der I. Zivilsenat stellte zunächst klar, dass die Anforderungen an die technischen Kenntnisse von Rechtsanwält:innen bei einer Videoverhandlung nicht überspannt werden dürfen. Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/128a.html" target="_blank" title="&sect; 128a ZPO: Videoverhandlung">§ 128a ZPO</a> sollen Verhandlungen per Bild- und Tonübertragung gerade ermöglicht und nicht durch überzogene technische Anforderungen faktisch erschwert werden. Von einem Rechtsanwalt könne deshalb keine besondere IT-Kenntnisse erwartet werden. Auch an den Vortrag darüber, weshalb eine technische Störung nicht selbst verschuldet war, dürften keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Schließlich lässt sich bei einer gescheiterten Videokonferenz häufig nur schwer feststellen, ob die Ursache beim Gericht, beim Videokonferenzsystem oder beim Teilnehmer lag.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit ist die Technikpanne aber noch nicht automatisch entschuldigt. Denn grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Verfahrensbeteiligten, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme zu schaffen und die Hinweise des Gerichts zu beachten. Der Maßstab ist dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts – nicht die von IT-Spezialist:innen. Entscheidend war deshalb für den BGH, dass die technischen Schwierigkeiten hier nicht zum ersten Mal aufgetreten waren. Nach dem ersten gescheiterten Zuschaltungsversuch durfte der Anwalt nicht einfach darauf vertrauen, dass die Einwahl beim nächsten Termin schon funktionieren werde. Vielmehr hätte er die Ursache der Störung klären und geeignete Maßnahmen ergreifen müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nach dem ersten Scheitern hätte der Anwalt handeln müssen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Genau daran fehlte es dem Vortrag des Schweinemastbetriebs. Zwar hatte dieser geltend gemacht, dass sein Anwalt mit anderen Videokonferenzsystemen bislang keine Probleme gehabt habe. Lediglich Jitsi habe Schwierigkeiten bereitet. Außerdem habe der Anwalt beim zweiten Versuch nicht nur über das kanzleiinterne WLAN, sondern auch über sein Mobiltelefon und das mobile Datennetz versucht, eine Verbindung herzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das genügte dem BGH jedoch nicht. Entscheidend sei nicht allein, dass die Einwahl erneut fehlgeschlagen war. Der Betrieb hätte vielmehr darlegen müssen, was sein Prozessbevollmächtigter zwischen den beiden Terminen unternommen hatte, um die Ursache des Problems zu ermitteln und zu beseitigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Landgericht (LG) Paderborn hatte bereits darauf hingewiesen, dass gerade nach dem ersten gescheiterten Termin weitere Aufklärung erforderlich gewesen wäre. Der Anwalt hätte beispielsweise prüfen lassen müssen, ob die Probleme an der eigenen Hard- oder Software, am verwendeten Browser oder an Sicherheitsvorkehrungen der Kanzlei lagen. Dasselbe gilt für die Frage, ob die vom Gericht gegebenen technischen Hinweise beachtet und die dort empfohlenen Maßnahmen umgesetzt worden waren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Konsequenz war erheblich: Der BGH wies die Revision mit der Maßgabe zurück, dass die Berufung als unzulässig verworfen wird.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidung: BGH, Urt. v. 30.07.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2031/26" target="_blank" title="BGH, 30.07.2026 - I ZR 31/26: Erfordernis der substantiierten Darlegung des Nichtvorliegens ein...">I ZR 31/26</a></p>
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		<title>Umfrage: AfD-Regierung würde Nachwuchsjuristen vom Staatsdienst in Sachsen-Anhalt abschrecken</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/08/umfrage-afd-regierung-wuerde-nachwuchsjuristen-vom-staatsdienst-in-sachsen-anhalt-abschrecken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2026 07:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[AfD]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine AfD-Alleinregierung könnte die Attraktivität des Staatsdienstes für junge Juristinnen und Juristen in Sachsen-Anhalt erheblich beeinträchtigen. Das legt eine Umfrage der juristischen Lernplattform Jurafuchs unter 1.737 Jurastudierenden und Rechtsreferendar:innen nahe. Besonders deutlich fällt der Effekt bei Befragten aus, die in Sachsen-Anhalt oder in unmittelbarer Nähe studieren. Richterinnen, Staatsanwälte Staatsanwälte sowie Verwaltungsjuristinnen gehören zu den zentralen [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Eine AfD-Alleinregierung könnte die Attraktivität des Staatsdienstes für junge Juristinnen und Juristen in Sachsen-Anhalt erheblich beeinträchtigen. Das legt eine Umfrage der juristischen Lernplattform Jurafuchs unter 1.737 Jurastudierenden und Rechtsreferendar:innen nahe. Besonders deutlich fällt der Effekt bei Befragten aus, die in Sachsen-Anhalt oder in unmittelbarer Nähe studieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richterinnen, Staatsanwälte Staatsanwälte sowie Verwaltungsjuristinnen gehören zu den zentralen Säulen des Rechtsstaats. Gleichzeitig stehen die Länder vor der Herausforderung, ausreichend qualifizierten juristischen Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. In Sachsen-Anhalt könnte diese Aufgabe nach einer aktuellen Befragung politisch zusätzlich erschwert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jurafuchs hat zwischen dem 27. und 31. August 2026 insgesamt 1.737 Jurastudierende, Rechtsreferendar:innen dazu befragt, ob sie sich eine Tätigkeit im Staatsdienst vorstellen können und wie sich unterschiedliche politische Mehrheitsverhältnisse auf ihre Bereitschaft zu einer Bewerbung in Sachsen-Anhalt auswirken würden. Das Ergebnis ist deutlich: 79,9 Prozent der Befragten können sich grundsätzlich eine Karriere im Staatsdienst vorstellen. Geht es jedoch konkret um Sachsen-Anhalt, sinkt die Bereitschaft erheblich, wenn die AfD allein die Landesregierung stellen würde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bewerbungsbereitschaft sinkt um fast 70 Prozent</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Von denjenigen Befragten, für die eine Tätigkeit im Staatsdienst grundsätzlich infrage kommt, könnten sich ohne Beteiligung der AfD an der Landesregierung 57,7 Prozent eine Bewerbung in Sachsen-Anhalt vorstellen. Bei einer AfD-Alleinregierung sind es dagegen nur noch 17,7 Prozent. Damit würde die Bewerbungsbereitschaft rechnerisch um knapp 70 Prozent zurückgehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vergleich ist insbesondere deshalb bemerkenswert, weil die Befragten nicht generell eine Tätigkeit für den Staat ablehnen. Im Gegenteil: Vier von fünf Nachwuchsjuristen können sich grundsätzlich vorstellen, als Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsjurist zu arbeiten. Das Problem wäre demnach weniger die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber an sich, sondern die konkrete politische Konstellation, unter der dieser Dienst ausgeübt werden müsste. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Jurafuchs wertete zusätzlich die Antworten von 289 Befragten aus, die entweder in Sachsen-Anhalt oder höchstens 100 Kilometer Luftlinie von der Landesgrenze entfernt studieren. Bei dieser Gruppe können sich 61,6 Prozent ohne AfD-Regierungsbeteiligung eine Bewerbung im Land vorstellen. Bei einer AfD-Alleinregierung bleiben davon nur 15,2 Prozent übrig. Der Rückgang ist damit noch stärker als in der Gesamtgruppe. Gerade diejenigen, die regional besonders eng mit dem Land verbunden sind, würden sich demnach unter einer AfD-Alleinregierung deutlich seltener für eine Tätigkeit dort entscheiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer will überhaupt noch in Sachsen-Anhalt arbeiten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Umfrage fällt in eine Zeit, in der die Justiz in Sachsen-Anhalt ohnehin vor personellen Herausforderungen steht. Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt warnte bereits vor einer personellen Krise. In Sachsen-Anhalt gehen 390 von insgesamt 814 Richtern und Staatsanwälten (etwa die Hälfte) bis zum Jahr 2033 in Pensio. Das Justizministerium will deswegen jährlich bis zu 40 Proberichter:innen für den Justizdienst einstellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für den Jurafuchs-Mitgründer Carl Wendelin Neubert ist deshalb gerade die Landtagswahl für die Personalentwicklung der Justiz von Bedeutung. <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Für die Landtagswahl ist das ein nicht zu unterschätzender Faktor“</mark></em>, sagt er. <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Sachsen-Anhalts Justiz steckt mitten in einem Generationswechsel. Viele Richter und Staatsanwälte gehen in den Ruhestand und müssen durch qualifizierten Nachwuchs ersetzt werden.“</mark></em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Land konkurriert dabei nicht nur mit anderen Bundesländern, sondern auch mit privaten Arbeitgebern. Wer über gute Examensnoten verfügt, hat regelmäßig verschiedene Möglichkeiten, seine berufliche Zukunft zu gestalten. Eine Tätigkeit in Sachsen-Anhalt ist daher nicht zwingend die einzige Option.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neubert: &#8222;<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">Während gerade viel darüber gesprochen wird, wen die AfD im Staatsapparat austauschen will, sollten wir deshalb mindestens genauso intensiv darüber sprechen, wer unter einer AfD überhaupt noch für diesen Staat arbeiten will. Aus juristischem Personalmangel wird nämlich schnell ein Problem für die Bürger, die dann jahrelang auf ein Urteil, monatelang auf eine Genehmigung oder schlicht zu lange auf wichtige Entscheidungen des Staates warten müssen.&#8220;</mark></em></p>
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		<title>Examensrelevant: Scheingeschäft beim Ferrari-Kauf?</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/07/examensrelevant-scheingeschaeft-beim-ferrari-kauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lukas Schreiber]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2026 07:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Autofall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Ferrari Daytona, zwei langjährige Freunde und die Frage, wem ein mehrere hunderttausend Euro wertvoller Klassiker tatsächlich gehört: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ging es um weit mehr als einen luxuriösen Sportwagen. Im Mittelpunkt stand die examensrelevante Frage, wann ein Rechtsgeschäft lediglich zum Schein vorgenommen wird – und wer dies im Prozess beweisen [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Ein Ferrari Daytona, zwei langjährige Freunde und die Frage, wem ein mehrere hunderttausend Euro wertvoller Klassiker tatsächlich gehört: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ging es um weit mehr als einen luxuriösen Sportwagen. Im Mittelpunkt stand die examensrelevante Frage, wann ein Rechtsgeschäft lediglich zum Schein vorgenommen wird – und wer dies im Prozess beweisen muss.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der 3. Zivilsenat wies die Klage eines Ferrari-Sammlers auf Herausgabe des Fahrzeugs ab. Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass er trotz einer schriftlichen Eigentumsbestätigung weiterhin Eigentümer des Ferrari Daytona geblieben sei. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Kläger, Sohn eines wohlhabenden Schweizer Unternehmers, sammelt hochwertige Sportwagen, insbesondere Ferrari. 1996 erwarb er einen Ferrari Daytona. Sein inzwischen verstorbener Vater hatte früher ein baugleiches Modell gefahren. Ein weiterer Daytona kam später hinzu. Diesen kaufte 2006 ein langjähriger Freund des Klägers, der als Kfz-Händler tätig war. Bei diesem Fahrzeug handelte es sich tatsächlich um das frühere Auto des Vaters. Auch diesen Ferrari erwarb schließlich der Kläger. Im Streit stand jedoch nicht dieser zweite, sondern der bereits 1996 gekaufte Daytona. Der Wagen war in den 2000er-Jahren nicht mehr verkehrssicher, wurde abgemeldet und stillgelegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erst repariert, dann als Eigentum bestätigt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr 2010 gelangte der streitige Ferrari aus der Schweiz nach Deutschland zum späteren Beklagten. Der Kfz-Händler verfügte über Fahrzeugpapiere und Schlüssel. Zwischen den Parteien war allerdings umstritten, ob es sich bei den Schlüsseln teilweise um nachgemachte Exemplare handelte. Der Beklagte ließ den Daytona reparieren. 2012 bestätigte der Kläger nach den Feststellungen des OLG schriftlich, dass sein Freund Eigentümer des Fahrzeugs sei. Anschließend ließ der Beklagte den Ferrari auf seinen Namen zu und nutzte ihn selbst.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jahre später verlangte der Kläger den Wagen zurück. Seine Erklärung für die damalige Eigentumsbestätigung: Die Übertragung sei lediglich pro forma erfolgt. Sein Freund habe nach außen als Eigentümer auftreten sollen, damit der Ferrari dauerhaft in Deutschland zugelassen werden konnte. Eine tatsächliche Übertragung des Eigentums habe dagegen keine der beiden Seiten gewollt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtlich berief sich der Kläger damit auf ein Scheingeschäft nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/117.html" target="_blank" title="&sect; 117 BGB: Scheingesch&auml;ft">§ 117 Abs. 1 BGB</a>. Die Vorschrift bestimmt, dass eine Willenserklärung, die mit Einverständnis des anderen nur zum Schein abgegeben wird, nichtig ist. Für die Eigentumsfrage bedeutet das: Ist die Übertragung tatsächlich nur vorgetäuscht worden, kann sie das Eigentum nicht wirksam auf den vermeintlichen Erwerber übertragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Landgericht gab Sammler recht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Landgericht Gießen hatte die Argumentation des Klägers zunächst akzeptiert und seiner Herausgabeklage stattgegeben (Urt. v. 21.01.2026, Az. 2 O 195/25). In der Berufungsinstanz kam das OLG Frankfurt jedoch zu einem anderen Ergebnis. Zwar habe der Kläger nachvollziehbar vorgetragen, der Beklagte habe lediglich „pro forma und rein äußerlich, aber nicht mit dinglicher Wirkung“ Eigentümer werden sollen. Der Beklagte habe dies jedoch substantiiert bestritten und eine andere Version der Ereignisse geschildert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach seiner Darstellung war die Eigentumsübertragung ernst gemeint. Der Kläger habe inzwischen den zweiten Daytona erworben, bei dem es sich um das frühere Fahrzeug seines Vaters gehandelt habe. Deshalb habe er am ersten Ferrari kein besonderes Interesse mehr gehabt. Er habe den Wagen dem Beklagten vielmehr als Anerkennung für verschiedene Leistungen und Gefälligkeiten überlassen. Damit stand Aussage gegen Aussage. Für den Kläger wurde dies zum entscheidenden Problem: Wer sich auf ein Scheingeschäft beruft, muss grundsätzlich dessen Voraussetzungen beweisen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Scheidung kein Beweis</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch ein weiteres Argument des Klägers überzeugte den Senat nicht. Der Beklagte hatte in einem früheren Scheidungsverfahren bestritten, Eigentümer des Ferrari zu sein. Seine damalige Ehefrau hatte den Wagen mit einem Wert von 600.000 Euro beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Nach Auffassung des OLG durfte diese Aussage jedoch nicht isoliert als Eingeständnis fehlenden Eigentums verstanden werden. Sie sei im konkreten Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung während der Scheidung gefallen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vielmehr sprach nach Ansicht des Gerichts das spätere Verhalten des Beklagten eher für eine eigene Eigentümerstellung. Während des Scheidungsverfahrens hatte er den Ferrari abgemeldet und in seiner Garage verborgen. Der Kläger selbst hatte dieses Verhalten geschildert. Nach Einschätzung des OLG deutete gerade dies darauf hin, dass der Beklagte den Daytona als seinen eigenen Vermögensgegenstand betrachtete und ihn vor dem Zugriff im Zugewinnausgleich schützen wollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am Ende scheiterte die Klage deshalb an der Beweisbarkeit des behaupteten Scheingeschäfts. Die informatorische Anhörung des Klägers brachte nach Ansicht des Senats keine ausreichenden Erkenntnisse. Seine Angaben seien teilweise von Erinnerungslücken geprägt gewesen. Auch die vorgelegten Rechnungen konnten die Eigentümerstellung nicht zuverlässig belegen. Sie ließen sich überwiegend nicht eindeutig dem konkreten, zwischen den Parteien streitigen Ferrari Daytona zuordnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist daran examensrelevant?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Fall ist für das Juraexamen besonders interessant, weil sich mehrere zivilrechtliche Probleme prüfen lassen. Im Mittelpunkt steht zunächst <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/117.html" target="_blank" title="&sect; 117 BGB: Scheingesch&auml;ft">§ 117 Abs. 1 BGB</a>: Die Studierenden müssen erkennen, dass ein Scheingeschäft nicht schon deshalb vorliegt, weil eine Partei später behauptet, die Erklärung sei lediglich „pro forma“ abgegeben worden. Entscheidend ist vielmehr, ob beide Parteien bei Abgabe der Erklärung übereinstimmend keinen Rechtsfolgewillen hatten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch materiell-rechtlich bietet der Fall klassischen Prüfungsstoff. Bei einer Herausgabeklage ist regelmäßig <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/985.html" target="_blank" title="&sect; 985 BGB: Herausgabeanspruch">§ 985 BGB</a> zu prüfen. Der Kläger muss Eigentümer und der Beklagte Besitzer sein; anschließend stellt sich die Frage, ob der Besitzer ein Recht zum Besitz nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/986.html" target="_blank" title="&sect; 986 BGB: Einwendungen des Besitzers">§ 986 BGB</a> hat. Für die Eigentümerstellung wiederum kann entscheidend sein, ob eine Eigentumsübertragung nach den <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/929.html" target="_blank" title="&sect; 929 BGB: Einigung und &Uuml;bergabe">§§ 929 ff. BGB</a> wirksam erfolgt ist oder wegen eines Scheingeschäfts nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/117.html" target="_blank" title="&sect; 117 BGB: Scheingesch&auml;ft">§ 117 BGB</a> nichtig war. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Daran schließt sich die Beweislast an, die allerdings erst für das zweite Staatsexamen wichtig wird. Wer sich auf die Nichtigkeit wegen eines Scheingeschäfts beruft, muss die dafür maßgeblichen Tatsachen beweisen. </p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidung: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.08.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20U%2020/26" target="_blank" title="OLG Frankfurt, 19.08.2026 - 3 U 20/26: Wer sich auf ein Scheingesch&auml;ft nach &sect; 117 BGB beruft, m...">3 U 20/26</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>Feiertag auf Bali verunglimpft: Haft für Schweizer Touristen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/04/feiertag-auf-bali-verunglimpft-haft-fuer-schweizer-touristen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Sep 2026 07:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Worldwide]]></category>
		<category><![CDATA[Bali]]></category>
		<category><![CDATA[Bali Gefängnis]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
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		<category><![CDATA[religiöse Verunglimpfung]]></category>
		<category><![CDATA[schweizer Tourist]]></category>
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		<category><![CDATA[Tourist]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein 26-jähriger Schweizer Tourist muss auf Bali für ein Jahr ins Gefängnis. Der Grund ist ein Instagram-Video, in dem er den hinduistischen Feiertag Nyepi, den sogenannten „Tag der Stille“, verspottete und zugleich gegen die für diesen Tag geltenden Regeln verstieß. Das Bezirksgericht von Denpasar verurteilte ihn im August wegen eines Verstoßes gegen eine erst kürzlich [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Ein 26-jähriger Schweizer Tourist muss auf Bali für ein Jahr ins Gefängnis. Der Grund ist ein Instagram-Video, in dem er den hinduistischen Feiertag Nyepi, den sogenannten „Tag der Stille“, verspottete und zugleich gegen die für diesen Tag geltenden Regeln verstieß. Das Bezirksgericht von Denpasar verurteilte ihn im August wegen eines Verstoßes gegen eine erst kürzlich eingeführte, neue Strafnorm.<br><br>Der Schweizer war nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Februar 2026 nach Bali gekommen. Das Personal der Unterkunft soll ihn vor dem Feiertag ausdrücklich über die besonderen Regeln informiert haben. Am 19. März, dem &#8222;Tag der Stille&#8220;, kommt das öffentliche Leben auf der Insel für 24 Stunden weitgehend zum Stillstand. Menschen sollen ihre Häuser beziehungsweise Unterkünfte nicht verlassen, Lärm vermeiden und den Tag mit Meditation und religiöser Besinnung verbringen. Auch Tourist:innen müssen sich an die Einschränkungen halten.<br><br>Der Schweizer bekam nach eigenen Angaben jedoch Hunger und war frustriert darüber, dass er seine Unterkunft nicht verlassen konnte. Er ging trotz des Verbots nach draußen und filmte sich dabei. In den anschließend auf Instagram veröffentlichten Aufnahmen machte er sich vulgär über Nyepi und die damit verbundenen Regeln lustig. Die Aufnahmen verbreiteten sich anschließend über soziale Netzwerke. In Bali lösten sie Empörung aus. Die Behörden machten den Schweizer schließlich ausfindig und nahmen ihn in einer Unterkunft in Legian fest.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Religiöse Verunglimpfung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Juristisch entscheidend war dabei nicht allein, dass der Tourist während Nyepi nach draußen gegangen war. Das Verfahren bezog sich insbesondere auf die Veröffentlichung der Aufnahmen. Das Gericht sah einen Verstoß gegen Artikel 301 des indonesischen Strafgesetzbuches von 2023. Die Vorschrift erfasst unter anderem das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen von Inhalten über Informationstechnologie, wenn diese einen religiös relevanten strafbaren Tatbestand erfüllen. Der Richter wertete die Veröffentlichung als religiöse Verunglimpfung.<br><br>Das Gericht stellte fest, dass der Tourist die Regeln des Feiertages gekannt habe und die Beleidigung des Feiertages in seinem Videos sowie dessen Verbreitung die balinesische Bevölkerung und deren Glauben verletzt habe. Die Strafe solle zugleich eine Botschaft an andere Besucher:innen sein, die örtlichen Gesetze, religiösen Normen und gesellschaftlichen Werte zu respektieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht blieb jedoch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine noch längere Haftstrafe gefordert. Sie verlangte 15 Monate Gefängnis. Das Gericht entschied schließlich auf zwölf Monate Freiheitsentzug. Die bereits verbrachte Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Dabei berücksichtigten die Richter mehrere mildernde Umstände. Der Tourist war nicht vorbestraft, verhielt sich während des Prozesses respektvoll, räumte sein Verhalten ein und zeigte Reue. Er entschuldigte sich bei der balinesischen Bevölkerung und versprach, die Tat nicht zu wiederholen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum Nyepi eine besondere Bedeutung hat</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nyepi ist kein gewöhnlicher Feiertag. Der „Tag der Stille“ markiert das balinesische Neujahr nach dem Saka-Kalender und gehört zu den wichtigsten religiösen Ereignissen der hinduistischen Bevölkerung Balis. Die Insel ist eine Besonderheit in Indonesien, dem bevölkerungsreichsten muslimischen Land der Welt: Auf Bali stellt der Hinduismus die Bevölkerungsmehrheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Während Nyepi werden Straßen und Strände leer, der Verkehr ruht und auch der internationale Flughafen Balis wird geschlossen. Die Einschränkungen gelten unabhängig von Nationalität und Religion. Für Tourist:innen bedeutet das, dass sie sich während der Feierlichkeiten grundsätzlich innerhalb ihrer Unterkunft aufhalten müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dass Verstöße gegen die Regeln nicht automatisch zu Strafverfahren führen, macht den Fall zusätzlich bemerkenswert. Laut Associated Press wurden in der Vergangenheit sowohl ausländische als auch einheimische Personen aufgegriffen, weil sie während Nyepi unterwegs waren. Diese Fälle seien jedoch gewöhnlich ohne strafrechtliche Verfolgung beendet worden. Im Fall des Schweizer Touristen kam zur Missachtung der Regeln jedoch die öffentlich verbreitete Verhöhnung einer religiösen Tradition hinzu.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Fundstelle: <a href="https://apnews.com/article/indonesia-swiss-tourist-trial-nyepi-348f1d4b701051f5d7abcf85eae0404c" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://apnews.com/</a></p>



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<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/09/04/feiertag-auf-bali-verunglimpft-haft-fuer-schweizer-touristen/">Feiertag auf Bali verunglimpft: Haft für Schweizer Touristen</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>Deepfakes im Strafprozess – Kann man einem Video noch trauen?</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/03/deepfakes-im-strafprozess-kann-man-einem-video-noch-trauen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Darja Breininger]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2026 07:34:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beweismittel]]></category>
		<category><![CDATA[Beweismittel im Strafverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Deepfakes als Beweismittel]]></category>
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		<category><![CDATA[Digitale Beweismittel]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 6. Januar 2021 stürmten Anhänger Donald Trumps das US-Kapitol in Washington, D.C. Unter ihnen befand sich Guy Wesley Reffitt. Im späteren Strafverfahren United States v. Reffitt legte die Staatsanwaltschaft umfangreiches digitales Beweismaterial vor. Videoaufnahmen zeigten Reffitt unter anderem auf dem Gelände des Kapitols. Doch seine Verteidigung stellte die Authentizität des Materials infrage. Bei der [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 6. Januar 2021 stürmten Anhänger Donald Trumps das US-Kapitol in Washington, D.C. Unter ihnen befand sich Guy Wesley Reffitt. Im späteren Strafverfahren United States v. Reffitt legte die Staatsanwaltschaft umfangreiches digitales Beweismaterial vor. Videoaufnahmen zeigten Reffitt unter anderem auf dem Gelände des Kapitols. Doch seine Verteidigung stellte die Authentizität des Materials infrage. Bei der Befragung einer FBI-Agentin brachte sie die Möglichkeit ins Spiel, <a href="https://www.kpbs.org/news/national/2022/03/08/in-the-first-jan-6-trial-a-jury-found-capitol-riot-defendant-guy-reffitt-guilty?utm_" target="_blank" rel="noreferrer noopener">dass es sich bei den Aufnahmen um Deepfakes handeln</a> oder das Material anderweitig manipuliert worden sein könnte. Konkrete Anhaltspunkte für eine solche Manipulation wurden allerdings nicht vorgelegt. Reffitt wurde schließlich in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Fall zeigt eine Verteidigungsstrategie, die das Vertrauen in Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erschüttern kann. Dabei wurde die Strategie bereits vor fünf Jahren angewendet. Seitdem hat die KI-Technologie einen Quantensprung vollzogen. Die Herausforderungen im Umgang mit Deepfakes im Strafprozess dürften damit noch gestiegen sein. Wie sollen wir nun mit den einst relativ sicheren Beweismitteln umgehen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Digitale Beweismittel</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Audiovisuelle Aufzeichnungen entfalten dabei eine besondere Überzeugungskraft, weil sie den Eindruck vermitteln können, ein Geschehen unmittelbar und objektiv abzubilden. Sie geben räumliche Umgebung, Tathergang, beteiligte Personen oder zeitliche Abfolge wieder. <a href="https://scholarship.law.bu.edu/faculty_scholarship/1092/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bilder- und Videoaufnahmen vermitteln einen anderen Eindruck als Worte.</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch der Schein trügt. Je nach Kameraführung können Aufnahmen auf die verschiedenen Verfahrensbeteiligten unterschiedlich wirken. Auch der präsentierte Inhalt und die Länge einer Aufnahme tragen zu ihrer unterschiedlichen Wahrnehmung bei. So schnell stellt sich heraus, <a href="https://www.repository.law.indiana.edu/ilj/vol94/iss4/9/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">dass Bild- und Videoaufnahmen gar nicht so objektiv sind.</a> Foto-, Video- und Tonaufnahmen waren allerdings schon vor dem Aufkommen leistungsfähiger Deepfake-Technologien weder unfehlbar noch manipulationssicher. Zweifel an ihrer Authentizität und Integrität können ihre Beweiskraft jedoch erheblich beeinträchtigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Deepfakes“ sind Bild-, Video- und Tonaufnahmen von Personen, die durch KI hergestellt oder verändert werden. <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=en&amp;utm_" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Dabei erzeugen sie den Anschein der Echtheit.</a> Mit fortschreitender Entwicklung der Technologie wird die Unterscheidung zwischen authentischen Aufnahmen und Deepfakes zunehmend schwieriger – insbesondere für das bloße Auge. Biometrische Merkmale sowie charakteristische Gestik und Mimik können inzwischen erstaunlich realistisch imitiert werden. Gleichzeitig sind entsprechende Anwendungen niedrigschwellig verfügbar und erfordern immer weniger technische Vorkenntnisse.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strafprozessuale Herausforderungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Tatgericht entscheidet gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html" target="_blank" title="&sect; 261 StPO: Grundsatz der freien richterlichen Beweisw&uuml;rdigung">§ 261 StPO</a> nach dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass der festgestellte Sachverhalt mit objektiv hoher Wahrscheinlichkeit mit der Wirklichkeit übereinstimmen muss (BGH, Urt. v. 19. Januar 1999, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20StR%20171/98" target="_blank" title="BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98: Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar">1 StR 171/98</a>). Zwar ist das Tatgericht frei in seiner Überzeugungsbildung und nicht an gesetzliche Beweisregeln gebunden, jedoch hat es sich an Logik, wissenschaftliche Erkenntnisse und Lebenserfahrung zu orientieren. Kurzum: Rationalität ist gefragt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was bedeutet rationale Beweiswürdigung, wenn das Gericht mit seinen eigenen Sinnen gerade nicht mehr zuverlässig feststellen kann, ob das betrachtete Geschehen überhaupt stattgefunden hat?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da Deepfakes selbst für das geschulte Auge immer schwieriger von echtem Bildmaterial zu unterscheiden sind, kommen besagten wissenschaftliche Erkenntnisse zum Einsatz. Genauer: digitale Bildforensik, die sich mit der Klärung der Authentizität digitaler Bilder beschäftigt. Spezielle Software kann dabei helfen, Manipulationen aufzudecken, die für das bloße Auge nicht erkennbar sind. Doch auch technische Verfahren liefern keine absolute Gewissheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die technische Überprüfung kann die Hinzuziehung eines Sachverständigen (<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/73.html" target="_blank" title="&sect; 73 StPO: Auswahl des Sachverst&auml;ndigen">§ 73 Abs. 1 StPO</a>) erforderlich machen, der Bild-, Video- oder Tonaufnahmen aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse untersucht. Die Hinzuziehung sachverständiger Expertise ist dem Strafverfahren bei technisch komplexen Beweismitteln keineswegs fremd. Welche fachliche Qualifikation erforderlich ist, richtet sich dabei nach Art und Gegenstand der jeweiligen Untersuchung. Für die Überprüfung einer Aufnahme auf KI-generierte Manipulationsspuren liegt es daher nahe, ebenfalls auf besondere technische beziehungsweise digitalforensische Sachkunde zurückzugreifen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Natürlich sind diese Methoden zur Identifizierung von Deepfakes nicht fehlerfrei. Bereits vor Deepfakes gab es technische Manipulationsmöglichkeiten bspw. durch digitale Bildbearbeitung. Auch wenn sich die meisten Menschen eine hundertprozentige Sicherheit von Beweismitteln wünschen, sieht die Wirklichkeit anders aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Möglichkeiten zur Erkennung von Deepfakes bestehen also. Es stellt sich jedoch die Frage, wann das Tatgericht überprüfen muss, ob eine Aufnahme ein Deepfake darstellt. Genügt es bereits, wenn die Verteidigung des Beschuldigten die Möglichkeit eines Deepfakes in Spiel bringt– so wie im obigen Beispielsfall? Oder müssen erst konkrete Anhaltspunkte für einen Deepfake vorliegen wie etwa unnatürliche Augenbewegungen, inkonsistente Gestik und Mimik sowie Unstimmigkeiten bei Licht und Schatten?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus der bloßen Möglichkeit einer Manipulation folgt jedenfalls nicht ohne Weiteres eine Pflicht, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Grundsätzlich darf das Tatgericht bei der Beweiswürdigung auf seine eigene Sachkunde zurückgreifen. Diese findet ihre Grenze jedoch dort, wo zur Beurteilung einer Beweisfrage besondere Kenntnisse erforderlich sind, über die das Gericht selbst nicht verfügt. Dann geht es nicht mehr allein um die freie Würdigung eines Beweismittels nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html" target="_blank" title="&sect; 261 StPO: Grundsatz der freien richterlichen Beweisw&uuml;rdigung">§ 261 StPO</a>, sondern um die vorgelagerte Frage, ob das Gericht überhaupt über eine ausreichende tatsächliche Grundlage für diese Würdigung verfügt. Die Aufklärungspflicht aus <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html" target="_blank" title="&sect; 244 StPO: Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisantr&auml;gen">§ 244 Abs. 2 StPO</a> kann in einem solchen Fall eine weitergehende technische oder sachverständige Untersuchung erforderlich machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Lässt man die bloße Möglichkeit genügen, könnte jede belastende Aufnahme mit einem Manipulationseinwand angegriffen werden. Verlangt man dagegen konkrete Anhaltspunkte für ein Deepfake, besteht das Risiko, dass manipuliertes Bild- oder Tonmaterial nicht als solches erkannt wird. Je besser Deepfakes werden, desto weniger sichtbare Anhaltspunkte hinterlassen sie – und desto schwieriger wird es zugleich, die Schwelle zu erreichen, die eine weitergehende Überprüfung auslösen soll.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.californialawreview.org/print/deep-fakes-a-looming-challenge-for-privacy-democracy-and-national-security/?utm_" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eine weitere Herausforderung stellt der sogenannte „Liar’s Dividend“ dar.</a> Gemeint ist das Phänomen, dass die zunehmende Verbreitung von Deepfakes es ermöglicht, auch die Echtheit authentischer Bild-, Video- oder Tonaufnahmen unter Verweis auf eine mögliche KI-Manipulation in Zweifel zu ziehen. Deepfakes gefährden die Wahrheitsfindung damit nicht nur, weil manipulierte Inhalte für echt gehalten werden können, sondern auch umgekehrt, weil echte Aufnahmen als Fälschungen dargestellt werden können. Genau diese Verteidigungsstrategie zeigte sich bereits im eingangs dargestellten Fall United States v. Reffitt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Konsequenzen für den Strafprozess</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Deepfakes stellen den Strafprozess nicht vor ein gänzlich neues Problem. Die Möglichkeit, Bild- und Videoaufnahmen nachträglich zu manipulieren, besteht bereits seit der Verbreitung digitaler Bildbearbeitungsprogramme. Neu ist vielmehr die Dimension: Generative KI macht die Manipulation audiovisueller Inhalte niedrigschwelliger. Auch ohne besondere technische Kenntnisse lassen sich mit geringem Aufwand täuschend echte Bild-, Video- und Tonaufnahmen erzeugen. Sie sind für einen weiten Personenkreis zugänglich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Tatgerichte dürfte dadurch die Bedeutung sachverständiger Expertise zunehmen. Denn Deepfakes verschärfen ein bereits bekanntes Authentizitätsproblem: Manipulationen lassen sich einfacher herstellen und zugleich schwieriger erkennen. Das rechtfertigt jedoch keinen Generalverdacht gegenüber audiovisuellen Beweismitteln. Entscheidend wird vielmehr sein, wann Zweifel an ihrer Authentizität eine weitergehende technische Überprüfung erfordern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Deepfakes zwingen den Strafprozess damit nicht dazu, seine Grundsätze neu zu erfinden. Freie Beweiswürdigung, gerichtliche Aufklärungspflicht und sachverständige Expertise bieten bereits Instrumente für den Umgang mit manipulierten Beweismitteln. Neu ist vielmehr das Ausmaß der Unsicherheit: Je einfacher sich überzeugende Fälschungen herstellen lassen, desto schwieriger wird es, echte von manipulierten Aufnahmen zu unterscheiden. Die Herausforderung wird deshalb darin liegen, notwendige Skepsis gegenüber digitalen Beweisen zu entwickeln, ohne ihr mit einem pauschalen Manipulationsverdacht zu begegnen.</p>
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		<title>Examens-Fiasko in Washington: Weil das Internet versagte, musste der Supreme Court eingreifen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/02/examens-fiasko-in-washington-weil-das-internet-versagte-musste-der-supreme-court-eingreifen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Sep 2026 07:54:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es sollte ein Meilenstein für die juristische Ausbildung in den USA werden: Im Juli 2026 kam mit dem NextGen Uniform Bar Exam erstmals eine grundlegend überarbeitete Version des amerikanischen Staatsexamens zum Einsatz. In Washington State wurde daraus ein beispielloses Debakel. Hunderte Examenskandidat:innen saßen in einem Kongresszentrum in Yakima – und konnten nicht einmal mit der [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Es sollte ein Meilenstein für die juristische Ausbildung in den USA werden: Im Juli 2026 kam mit dem NextGen Uniform Bar Exam erstmals eine grundlegend überarbeitete Version des amerikanischen Staatsexamens zum Einsatz. In Washington State wurde daraus ein beispielloses Debakel. Hunderte Examenskandidat:innen saßen in einem Kongresszentrum in Yakima – und konnten nicht einmal mit der Prüfung beginnen. Am Ende wurde die gesamte Prüfung abgesagt. Wochen später musste der Washington Supreme Court entscheiden, wie mit den Betroffenen umzugehen ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sechs Stunden warten auf eine Internetverbindung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Ablauf am 28. Juli <a href="https://abovethelaw.com/2026/07/washington-just-called-off-its-entire-bar-exam/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">war nach einem Bericht von Above the Law</a> ebenso banal wie surreal: Um 8.30 Uhr sollte die Prüfung beginnen. Stattdessen warteten mehr als 600 Kandidat:innen auf eine funktionierende Internetverbindung. Das Problem lag offenbar nicht darin, dass die Prüfungsfragen selbst fehlerhaft gewesen wären. Vielmehr brach die technische Infrastruktur am Prüfungsort unter der Belastung zusammen. Mehr als 600 Laptops mussten gleichzeitig über das Netzwerk des Veranstaltungsortes auf die Prüfungssoftware zugreifen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gegen 11.30 Uhr hatte ungefähr ein Drittel der Teilnehmenden eine Verbindung. Der Versuch, zumindest diese Kandidat:innen beginnen zu lassen, stieß im Saal auf Widerstand. Die Organisatoren wurden ausgebuht. Nach weiteren technischen Problemen versuchte man einen Neustart nach der Mittagspause. Doch auch dieser scheiterte an der Internetverbindung.<br></p>



<p class="wp-block-paragraph">Teilnehmende berichteten auf Reddit von Tränen, körperlicher Übelkeit und stundenlangem Warten. Schließlich wurden sie nach Hause geschickt. Zunächst hieß es, die Prüfung werde am nächsten Tag fortgesetzt. Am Abend kam die Kehrtwende: Die Washington State Bar Association (WSBA) sagte die gesamte Juli-Prüfung ab – einschließlich des zweiten Prüfungstages. Die Organisation erklärte, die technischen Probleme könnten nicht rechtszeitig behoben werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein &#8222;historic milestone&#8220;, der keiner ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ironie: Die National Conference of Bar Examiners (NCBE), die das neue Examen entwickelt und verantwortet, bezeichnete den Start zunächst als <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„historic milestone“</mark></em>. Nach Darstellung der NCBE funktionierte die eigentliche Prüfungsplattform wie vorgesehen. Die Schwierigkeiten in Washington seien standortspezifische Probleme mit Netzwerkbandbreite und technischer Konfiguration gewesen. Auch in Missouri und Maryland kam es zu Störungen, dort konnte die Prüfung jedoch fortgesetzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Kandidat:innen war diese technische Unterscheidung allerdings wenig tröstlich. Die zunächst angebotenen Alternativen bedeuteten entweder eine Ersatzprüfung im September, eine Verschiebung auf Februar 2027 oder den Rückzugvom Bar Exam mit einer Rückerstattung der Prüfungsgebühren. Damit wären für viele Betroffene neue Hotel- und Reisekosten, weitere Wochen intensiver Prüfungsvorbereitung und Verzögerungen beim Berufseinstieg verbunden gewesen. Einige Absolvent:innen hatten bereits Arbeitsverträge oder Stellen am Gericht, deren Beginn vom erfolgreichen Abschluss des Examens abhing.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Ruf nach einer Prüfung ohne Prüfung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Damit war eine ungewöhnliche juristische Frage auf dem Tisch: Wenn der Staat selbst eine Prüfung vollständig scheitern lässt – warum sollen die Kandidat:innen die Folgen tragen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Dekane der drei juristischen Fakultäten in Washington drängten deshalb auf eine besondere Lösung: eine Zulassung ohne Bar Exam, jedenfalls für diejenigen, die erstmals antraten und die Prüfung ausschließlich wegen des technischen Versagens nicht ablegen konnten. Washington hatte für eine solche Ausnahmesituation sogar einen Präzedenzfall. Während der Corona-Pandemie hatte der Supreme Court des Bundesstaates 2020 bereits eine zeitlich begrenzte Zulassung ohne Prüfung ermöglicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am 6. August reagierte der Washington Supreme Court. Er entschied sich allerdings nicht für eine pauschale Freistellung aller Betroffenen. Stattdessen schuf er unterschiedliche Kategorien. Erstmalige Kandidat:innen, die wegen des technischen Versagens überhaupt nicht prüfen konnten, erhielten ein Wahlrecht: Sie konnten entweder an einer eigens angesetzten NextGen-Prüfung im September teilnehmen oder auf die Prüfungspflicht verzichten und durch Gerichtsbeschluss als Anwält:innen zugelassen werden. Die Zulassung soll zeitgleich mit der Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse am 9. Oktober wirksam werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit kam das Gericht dem zentralen Anliegen der Betroffenen entgegen: Niemand, der alles Erforderliche getan hatte und lediglich Opfer des technischen Versagens geworden war, sollte gezwungen werden, seine berufliche Zukunft monatelang auf Eis zu legen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kein Wahlrecht für Wiederholer</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ganz ohne Einschränkungen blieb die Entscheidung jedoch nicht. Wer bereits eine frühere Anwaltsprüfung in den USA nicht bestanden hatte, erhielt kein Wahlrecht zur prüfungsfreien Zulassung. Diese Kandidat:innen können stattdessen die Ersatzprüfung im September oder die reguläre Prüfung im Februar 2027 ablegen. Auch Kandidat:innen, die die Juli-Prüfung trotz technischer Unterbrechungen vollständig absolviert hatten, wurden anders behandelt. Sie erhalten einen regulären NextGen-UBE-Score und dürfen weder die Sonderprüfung im September schreiben noch die prüfungsfreie Zulassung wählen. Bestehen sie nicht, können sie allerdings im Februar 2027 ohne zusätzliche Prüfungsgebühr erneut antreten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Supreme Court räumte selbst ein, dass es keine perfekte Lösung gebe. Seine Aufgabe bestehe darin, die Interessen der Kandidat:innen, der Anwaltschaft und der Öffentlichkeit miteinander auszugleichen. Gerade der letzte Punkt ist juristisch entscheidend: Eine Anwaltszulassung ist keine reine Entschädigungsleistung für einen misslungenen Prüfungstag. Sie soll zugleich gewährleisten, dass nur Personen mit ausreichender fachlicher Kompetenz den Beruf ausüben dürfen. Vier der neun Richter:innen widersprachen zudem einzelnen Teilen der Entscheidung. Das zeigt, dass auch innerhalb des Gerichts erhebliche Zweifel daran bestanden, wie weit die Ausnahmeregelung reichen sollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die September-Prüfung hat Washington inzwischen zusätzliche Sicherungen angekündigt: Der neue Prüfungsort an der University of Washington Tacoma soll über redundante Netzwerkverbindungen verfügen; außerdem sollen mehrere Räume, gestaffelte Startzeiten, zusätzliche IT-Mitarbeiter und unabhängige mobile Hotspots das Risiko eines erneuten Ausfalls reduzieren.</p>
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		<title>Return to Hogwarts: Alles, was Juristen über das Recht in Harry Potter wissen müssen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/01/return-to-hogwarts-alles-was-juristen-ueber-das-recht-in-harry-potter-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 2026 07:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nerdy]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze in Harry Potter]]></category>
		<category><![CDATA[Harry Potter und die Gesetze der Macht]]></category>
		<category><![CDATA[J.K. Rowling]]></category>
		<category><![CDATA[Jannina Schäffer]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jura und Harry Potter]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht in Harry Potter]]></category>
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		<category><![CDATA[Return to Hogwarts]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1. September ist „Return to Hogwarts“-Tag – jener Moment, an dem Fans weltweit gedanklich in den Hogwarts‑Express steigen und in die magische Welt zurückkehren. Für Juristinnen und Juristen bietet dieser Tag eine besondere Gelegenheit: Denn kaum ein modernes Fantasy‑Universum ist so reich an rechtlichen Fragen, Normbrüchen und institutionellen Schwächen wie Harry Potter. Von Eigentumsstreitigkeiten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/09/01/return-to-hogwarts-alles-was-juristen-ueber-das-recht-in-harry-potter-wissen-muessen/">Return to Hogwarts: Alles, was Juristen über das Recht in Harry Potter wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 1. September ist „Return to Hogwarts“-Tag – jener Moment, an dem Fans weltweit gedanklich in den Hogwarts‑Express steigen und in die magische Welt zurückkehren. Für Juristinnen und Juristen bietet dieser Tag eine besondere Gelegenheit: Denn kaum ein modernes Fantasy‑Universum ist so reich an rechtlichen Fragen, Normbrüchen und institutionellen Schwächen wie Harry Potter. Von Eigentumsstreitigkeiten über Strafrechtsdogmatik bis hin zu Staatsorganisationsrecht und Minderjährigenschutz – die Zauberwelt ist ein juristisches Labor, das sich mit verblüffender Präzision analysieren lässt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Folgenden finden sich zentrale Ressourcen zum Recht in Harry Potter – jeweils mit einer Einordnung, warum sie für die juristische Debatte relevant sind und was sie über die magische Rechtsordnung verraten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die erste und einzige Jura-Dissertation über Harry Potter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Dissertation „Harry Potter und die Gesetze der Macht“ von Dr. Jannina Schäffer, untersucht detailliert, wie das Strafprozessrecht in der magischen Welt als Machtinstrument eingesetzt wird – und vergleicht diese Strukturen mit dem deutschen Strafrecht sowie den historischen Besonderheiten des NS‑Staates. Die Arbeit analysiert auf über 400 Seiten sämtliche Gerichtsverfahren der Buchreihe, die Rolle der Presse, die Funktionsweise des Zaubereiministeriums und die politischen Mechanismen der magischen Welt. Die Dissertation hat eine bemerkenswert positive Resonanz erfahren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://fachschaft.de/schaeffer-harry-potter-und-die-gesetze-der-macht-2024?utm_source=copilot.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><em>Fachschaft Jura</em> <em>der Universität zu Köln</em></a> lobt die Dissertation ausdrücklich: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„In ihrer Dissertation ‚Harry Potter und die Gesetze der Macht‘ gelingt es Jannina Schäffer, die komplexen rechtlichen Aspekte der magischen Welt meisterhaft mit den realen, historischen und aktuellen juristischen Herausforderungen zu verknüpfen.“</mark></em> Auch die<a href="https://ojs.uni-bayreuth.de/index.php/bayzr/article/download/rezension_schaeffer/516/1728?utm_source=copilot.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> <em>Bayreuther Zeitschrift für Rechtswissenschaft</em></a> hebt die wissenschaftliche Relevanz hervor und betont: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Schäffer bezweckt, eine im bisherigen rechtswissenschaftlichen Harry‑Potter‑Diskurs bestehende Forschungslücke zu füllen.“ </mark></em>Besonders positiv fällt auch die Bewertung des Leseflusses aus: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Ein weiterer Pluspunkt der Arbeit ist der außergewöhnlich gute Lesefluss, der im Vergleich zu vielen anderen wissenschaftlichen Arbeiten heraussticht.“</mark></em> Das <em><a href="https://www.bonner-rechtsjournal.uni-bonn.de/medien/buchbesprechungen/haase_rezension_schaeffer_harry_potter_und_die_gesetze_der_macht.pdf/view?utm_source=copilot.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bonner Rechtsjournal</a></em> würdigt die Dissertation ebenfalls und hebt die rechtsvergleichende Präzision hervor. In der Besprechung heißt es:<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Schäffer legt eine beeindruckend detaillierte Analyse vor, die zeigt, wie eng die magische Welt und das deutsche Strafprozessrecht miteinander verknüpft werden können.“</mark></em> </p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch der <a href="https://polizei-newsletter.de/wordpress/?p=2186&amp;utm_source=copilot.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><em>Newsletter Polizeiwissenschaft</em> </a>hebt die wissenschaftliche Qualität hervor und schreibt: „<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">Die Autorin […] legt hierzu eine fundierte, daher beachtliche rechtsvergleichende Analyse der rechtsrelevanten Aspekte der Harry‑Potter‑Bücher mit dem aktuellen deutschen Recht sowie der Rechtslage in Deutschland in der Zeit von 1933–1945 vor und verbindet so auf innovative Weise Fiktion und Rechtswissenschaft miteinander.“</mark></em> RA Jennifer Schäfer‑Jasinski schreibt auf <em><a href="https://dierezensenten.blogspot.com/2024/10/rezension-harry-potter-und-die-gesetze.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">dierezensenten.blogspot.com</a></em>: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Im Ergebnis hat Schäffer mit ihrer Dissertation einen interessanten Einstieg in den Bereich ‘Law in Literature’ geschaffen. Das Werk könnte möglicherweise einen wertvollen Beitrag dazu leisten, das Forschungsfeld ‘Law in Literature’ auch in Deutschland weiterzuentwickeln und zu bereichern.“</mark></em> </p>



<p class="wp-block-paragraph">Schließlich heben RAin Nancy Ngan Piechota und RA Paul Brings in ihrer Besprechung in <em><a href="https://online.ruw.de/abo#/zeitschrift/KuR/details" target="_blank" rel="noreferrer noopener">K&amp;R 11/2024</a></em> die methodische Klarheit und die rechtsdogmatische Präzision hervor: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Schäffers Dissertation überzeugt durch eine beeindruckende dogmatische Durchdringung und eine klare Struktur, die es ermöglicht, die magische Welt und das deutsche Rechtssystem in einen fruchtbaren wissenschaftlichen Dialog zu bringen.“</mark></em> In der <a href="https://rsw.beck.de/zeitschriften/ja" target="_blank" rel="noreferrer noopener">JA 12/2025 </a>kommt Helen Keller zu dem Ergebnis: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">&#8222;Die juristische Analyse ermöglicht eine neue und anregende Perspektive auf die Bestsellerliteratur rund um den Zauberschüler Harry Potter und zugleich Einblicke in Recht und Rechtsdurchsetzung zu Zeiten des Nationalsozialismus.&#8220;</mark></em></p>



<figure class="wp-block-image size-full"><a href="https://link.amazon/B03Y8elKX" target="_blank" rel=" noreferrer noopener"><img decoding="async" width="1021" height="258" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2020/08/Banner_Schaeffer_1021x2581.jpg" alt="Harry Potter und die Gesetze der Macht Banner" class="wp-image-22028" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2020/08/Banner_Schaeffer_1021x2581.jpg 1021w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2020/08/Banner_Schaeffer_1021x2581-300x76.jpg 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2020/08/Banner_Schaeffer_1021x2581-768x194.jpg 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2020/08/Banner_Schaeffer_1021x2581-150x38.jpg 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2020/08/Banner_Schaeffer_1021x2581-696x176.jpg 696w" sizes="(max-width: 1021px) 100vw, 1021px" /></a></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Jura &amp; Harry Potter auf JURios</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://jurios.de/2023/10/13/wahrheitserforschung-um-jeden-preis-der-einsatz-von-veritaserum-legilimentik-und-priori-incantatem-in-magischen-strafprozessen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wahrheitserforschung um jeden Preis? Veritaserum, Legilimentik und Priori Incantatem</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Der Beitrag untersucht die magischen Methoden der Wahrheitsfindung und zeigt, wie problematisch sie aus rechtsstaatlicher Perspektive sind. Veritaserum, Legilimentik und Priori Incantatem offenbaren eine Strafjustiz, die zentrale Prinzipien wie Selbstbelastungsfreiheit oder Beweisverwertungsverbote ignoriert. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://jurios.de/2022/09/01/wem-gehoert-das-schwert-gryffindors-eigentumsfragen-in-harry-potter/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wem gehört das Schwert Gryffindors? Eigentumsfragen in Harry Potter</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Das von Kobolden geschmiedete &#8222;Schwert Gryffindors&#8220; wirft diverse Eigentumsfragen auf. Obwohl das Schwer nach Godric Gryffindor benannt ist, ist nicht klar, wem es wirklich gehört. Die Analyse verbindet Sachenrecht mit magischen Besonderheiten wie der „Würdigkeit“ des Trägers und zeigt die Unschärfen der magischen Eigentumsordnung.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://jurios.de/2022/07/18/avada-kedavra-harry-potter-und-der-rechtsgueterschutz/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Avada Kedavra!“ – Harry Potter und der Rechtsgüterschutz</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Der Beitrag widmet sich den „Unverzeihlichen Flüchen“ und fragt, wie die magische Welt Rechtsgüter definiert und schützt. Avada Kedavra, Cricio und Imperius werden zum Ausgangspunkt einer Diskussion über die absolut geschützten Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://jurios.de/2022/07/10/harry-potter-und-die-drei-elemente-lehre-ist-die-magische-welt-ein-souveraener-staat/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Harry Potter und die Drei‑Elemente‑Lehre: Ist die magische Welt ein souveräner Staat?</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Territorium, Staatsvolk und Staatsgewalt werden in diesem Artikel nach der Drei-Elemente-Lehre systematisch geprüft – mit dem Ergebnis, dass die magische Welt zwar staatliche Strukturen besitzt, diese aber durch Geheimhaltung, Parallelgesellschaft und fehlende demokratische Legitimation unterminiert werden. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://jurios.de/2021/09/26/harry-potter-erlaubt-das-strafgesetzbuch-notwehr-gegen-dementoren/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Notwehr gegen Dementoren – erlaubt das StGB den Patronus?</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ein humorvoller, aber dogmatisch präziser Blick auf die Frage, ob ein Patronus‑Zauber als Notwehrhandlung im Sinne des <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html" target="_blank" title="&sect; 32 StGB: Notwehr">§ 32 StGB</a> gelten könnte. Die Analyse zeigt, wie reale Strafrechtsdogmatik auf magische Bedrohungen übertragen werden kann.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://jurios.de/2021/09/18/wie-das-minderjaehrigenrecht-den-vierten-harry-potter-band-runinieren-wuerde/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wie das Minderjährigenrecht den vierten Harry‑Potter‑Band ruinieren würde</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Das Trimagische Turnier wird aus Sicht des Minderjährigenrechts seziert. Die Analyse zeigt, dass Harrys Teilnahme mit jeder modernen Jugendschutzregel kollidieren würde – lehrreich und amüsant zugleich.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-medium"><a href="https://link.amazon/B03Y8elKX" target="_blank" rel=" noreferrer noopener"><img loading="lazy" decoding="async" width="195" height="300" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/06/Harry-Potter-und-die-Gesetze-der-Macht-195x300.png" alt="Harry Potter und die Gesetze der Macht" class="wp-image-21703" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/06/Harry-Potter-und-die-Gesetze-der-Macht-195x300.png 195w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/06/Harry-Potter-und-die-Gesetze-der-Macht-150x230.png 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/06/Harry-Potter-und-die-Gesetze-der-Macht-300x460.png 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2024/06/Harry-Potter-und-die-Gesetze-der-Macht.png 417w" sizes="auto, (max-width: 195px) 100vw, 195px" /></a></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Harry Potter and the Law goes International</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://scholarship.law.tamu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1225&amp;context=txwes-lr" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Thomas/Smith/Wright et al.: Harry Potter and the Law</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Der Sammelband <em>Harry Potter and the Law</em> gilt als das internationale Fundament der rechtswissenschaftlichen Harry‑Potter‑Forschung. Herausgegeben von Thomas, Smith, Wright et. al., versammelt er Beiträge aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, die die magische Welt als juristisches Fallbuch nutzen. Die Autor:innen analysieren unter anderem die Funktionsweise des Zaubereiministeriums als Verwaltungsbehörde, die Strafrechtsdogmatik der „Unforgivable Curses“, die Rolle von Medien und Propaganda sowie Fragen der Rechtsphilosophie und politischen Theorie. Besonders stark ist der Band dort, wo er die strukturellen Schwächen der magischen Rechtsordnung mit realen historischen und modernen Rechtsstaatlichkeitsproblemen vergleicht. Viele Beiträge arbeiten heraus, dass die Zauberwelt ein autoritäres System mit schwacher Gewaltenteilung, unklaren Normhierarchien und massiver Exekutivdominanz ist. Der Sammelband gilt als „Pflichtlektüre“ für alle, die sich wissenschaftlich mit Recht und Literatur beschäftigen, weil er die Potter‑Welt erstmals systematisch in die juristische Forschung integriert. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://open.mitchellhamline.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1512&amp;context=facsch" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kleinberger: Agents of the Good, Servants of Evil: Harry Potter and the Law of Agency</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Kleinberger untersucht die Zauberwelt aus der Perspektive des US‑Agency‑Law, also der Regeln über Stellvertretung, Weisungsgebundenheit und Verantwortlichkeit. Der Text ist besonders spannend, weil er die magischen Figuren – Hauselfen, Todesser, Ministeriumsbeamte – als juristische Akteure betrachtet, deren Handlungen oft fremdbestimmt sind. Kleinberger zeigt, dass Hauselfen rechtlich als „agents“ gelten könnten, die im Auftrag ihrer „principals“ handeln, obwohl sie keine eigene Entscheidungsfreiheit besitzen. Gleichzeitig analysiert er die Todesser als eine Art „kriminelle Organisation“, deren Mitglieder zwischen eigener und zugerechneter Verantwortung oszillieren. Der Beitrag macht deutlich, dass die magische Welt ein hochkomplexes Geflecht aus Abhängigkeiten, Loyalitäten und Machtstrukturen ist, das sich hervorragend mit Agency‑Law erklären lässt. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://www.researchgate.net/publication/379143391_Harry_Potter_and_the_Rule_of_Law_The_Central_Weakness_of_Legal_Concepts_in_the_Wizard_World" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hall: Harry Potter and the Rule of Law</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Hall argumentiert, dass die Zauberwelt trotz ihrer scheinbar funktionierenden Institutionen kaum rechtsstaatliche Strukturen besitzt. Er zeigt, dass zentrale Elemente des Rule‑of‑Law – Gewaltenteilung, unabhängige Justiz, transparente Normsetzung – in der magischen Welt systematisch fehlen. Die Gerichte sind politisch beeinflusst, das Zaubereiministerium agiert ohne effektive Kontrolle, und Normen werden willkürlich angewendet. Hall arbeitet heraus, dass die magische Welt ein Beispiel für „legal authoritarianism“ ist: ein System, das zwar Gesetze hat, diese aber nicht rechtsstaatlich einsetzt. Besonders eindrucksvoll ist seine Analyse der Prozesse gegen Harry und Hagrid, die er als „Lehrbuchbeispiele für staatliche Willkür“ bezeichnet. Der Text ist eine grundlegende Kritik an der Rechtsordnung der Zauberwelt und zeigt, wie literarische Fiktion genutzt werden kann, um die Bedeutung rechtsstaatlicher Prinzipien zu verdeutlichen. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://research-repository.griffith.edu.au/server/api/core/bitstreams/2c099d3e-16c5-515d-acfa-08c72ce890f4/content" target="_blank" rel="noreferrer noopener">MacNail: Kidlit as Law‑and‑Lit: Harry Potter and the Scales of Justice</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">MacNail untersucht Harry Potter als kinderliterarisches Werk, das juristische Konflikte für junge Leser zugänglich macht. Der Text zeigt, wie die Erzählstruktur der Bücher rechtliche Fragen vereinfacht, zuspitzt oder symbolisch überhöht. MacNail argumentiert, dass Harry Potter eine „didaktische Rechtswelt“ schafft, in der moralische und rechtliche Konflikte eng miteinander verwoben sind. Besonders spannend ist seine Analyse der Figur Dumbledore, den er als „moralischen Richter“ beschreibt, der außerhalb formaler Institutionen Recht spricht. MacNail zeigt, dass die Potter‑Welt ein ideales Beispiel für Law‑and‑Literature ist, weil sie juristische Themen – Gerechtigkeit, Machtmissbrauch, Normsetzung – in einer Weise darstellt, die junge Leser intuitiv verstehen. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://repository.law.umich.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1524&amp;context=mlr">Barton: Harry Potter and the Half‑Crazed Bureaucracy</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Barton liefert eine satirische, aber analytisch präzise Untersuchung der magischen Verwaltung. Er zeigt, dass das Zaubereiministerium ein Paradebeispiel für dysfunktionale Bürokratie ist: ineffizient, chaotisch, politisch manipulierbar und strukturell überfordert. Barton vergleicht die Ministeriumsstrukturen mit realen Verwaltungsbehörden und zeigt, dass die magische Welt unter einem extremen „administrative overload“ leidet. Besonders eindrucksvoll ist seine Analyse der „Regulierung durch Angst“, die er als zentrales Steuerungsinstrument der magischen Verwaltung identifiziert. Der Text ist zugleich eine Kritik an realen bürokratischen Systemen und eine brillante literarische Analyse. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://scholarsarchive.jwu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1027&amp;context=humanities_fac" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schneyer: No Place to Stand: The Incoherent Legal World of J. K. Rowling</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Schneyer argumentiert, dass die Rechtsordnung der Zauberwelt in sich widersprüchlich ist. Normen werden inkonsistent angewendet, Institutionen handeln willkürlich, und zentrale Rechtsbegriffe bleiben unklar. Er zeigt, dass Rowling eine „dramatische, aber juristisch inkohärente“ Welt erschafft, in der Recht vor allem als dramaturgisches Werkzeug dient. Besonders stark ist seine Analyse der Strafprozesse, die er als „juristisch unhaltbar“ bezeichnet. Schneyer arbeitet heraus, dass die Potter‑Welt ein Beispiel dafür ist, wie literarische Fiktion Rechtsstaatlichkeit unterläuft, um narrative Spannung zu erzeugen. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=818185" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schwabach: Harry Potter and the Unforgivable Curses</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Schwabach untersucht die „Unverzeihlichen Flüche“ als Beispiel für Normbildung und Rechtsentwicklung. Er zeigt, dass die magische Strafrechtsordnung stark von moralischer Empörung, politischer Macht und historischen Ereignissen geprägt ist. Die Unforgivable Curses sind für ihn ein Beispiel dafür, wie Normen entstehen, die weniger juristisch begründet sind als politisch motiviert. Schwabach analysiert die Entwicklung dieser Normen über die Buchreihe hinweg und zeigt, dass die Zauberwelt ein instabiles, historisch gewachsenes Normsystem besitzt. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://digitalcommons.unl.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1081&amp;context=dialogue" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bealer: Consider the Dementor: Discipline, Punishment, and Magical Citizenship</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Bealer untersucht Dementoren als Instrument staatlicher Machtausübung und zeigt, wie die Zauberwelt Strafe, Disziplin und Staatsbürgerschaft versteht. Er argumentiert, dass Dementoren ein Symbol für autoritäre Kontrolle sind und die magische Welt ein System der „disciplinary citizenship“ etabliert, in dem Bürger durch Angst und Überwachung gesteuert werden. Besonders eindrucksvoll ist seine Analyse der Dementoren als „politische Technologie“, die staatliche Macht sichtbar und fühlbar macht. Der Text verbindet politische Theorie mit Strafrechtsdogmatik und zeigt, wie eng magische und reale Machtmechanismen miteinander verwoben sind. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch für Jurastudierende lohnt es sich, am 1. September den Hogwarts‑Express zu besteigen, um in die magische Welt zurückzukehren. Denn die juristische Auseinandersetzung mit Harry Potter zeigt, wie fruchtbar der Blick über die dogmatischen Grenzen hinaus sein kann: Literatur schärft das narrative Denken, sensibilisiert für Machtstrukturen und eröffnet einen Zugang zu den gesellschaftlichen Dimensionen des Rechts, die im Studium oft zu kurz kommen. Wer die Zauberwelt juristisch liest, erkennt schnell, dass Recht nicht nur aus Normen besteht, sondern aus Geschichten, Konflikten und Entscheidungen – und dass genau diese Perspektive das juristische Handwerk vertieft, bereichert und menschlicher macht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/09/01/return-to-hogwarts-alles-was-juristen-ueber-das-recht-in-harry-potter-wissen-muessen/">Return to Hogwarts: Alles, was Juristen über das Recht in Harry Potter wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Rechnung für die Ramme: Polizei muss Türaufbrechen selbst zahlen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/08/31/keine-rechnung-fuer-die-ramme-polizei-muss-tueraufbrechen-selbst-zahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lukas Schreiber]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Aug 2026 07:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Öffrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Anscheinsstörer]]></category>
		<category><![CDATA[Drogendealer]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten aufgrbrochene Tür]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten Polizeieinsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten Türöffnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kostentragung]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeieinsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Ramme]]></category>
		<category><![CDATA[VG Regensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Zufallsfund]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26548</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das VG Regensburg hat entschieden, dass ein Mieter die Kosten für das Aufbrechen seiner Wohnungstür durch die Polizei nicht tragen muss. Der Mann habe mit den Drogengeschäften seines Untermieters nichts zu tun und muss den Polizeieinsatz deswegen nicht verantworten. Es ging um rund 1.100 Euro. Auslöser des Verfahrens war eine Wohnungsdurchsuchung im April 2022. Die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das VG Regensburg hat entschieden, dass ein Mieter die Kosten für das Aufbrechen seiner Wohnungstür durch die Polizei nicht tragen muss. Der Mann habe mit den Drogengeschäften seines Untermieters nichts zu tun und muss den Polizeieinsatz deswegen nicht verantworten. Es ging um rund 1.100 Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auslöser des Verfahrens war eine Wohnungsdurchsuchung im April 2022. Die Polizei ermittelte damals gegen einen Dritten wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Nach Erkenntnissen aus einer Telekommunikationsüberwachung, GPS-Daten und einer OSINT-Recherche vermuteten die Ermittler:innen, der Beschuldigte nutze die Wohnung des Klägers als sogenanntes Drogenbunker. Auf dieser Grundlage ordnete das Amtsgericht die Durchsuchung der Wohnung des Klägers nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html" target="_blank" title="&sect; 103 StPO: Durchsuchung bei anderen Personen">§ 103 StPO</a> als Durchsuchung bei einem Dritten an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Tür mit Ramme geöffnet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als Polizeibeamte die Wohnung am frühen Morgen aufsuchten, verschafften sie sich durch gewaltsames Öffnen der Eingangstür Zutritt. Der Kläger befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung. Anwesend war lediglich seine Lebensgefährtin. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten rund 64 Gramm Marihuana, die aufgrund von Fingerabdrücken dem Kläger zugeordnet werden konnten. Das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde später wegen Geringfügigkeit nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html" target="_blank" title="&sect; 153 StPO: Absehen von der Verfolgung bei Geringf&uuml;gigkeit">§ 153 Abs. 1 StPO</a> eingestellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für den bei der Türöffnung entstandenen Schaden entschädigte der Freistaat die Wohnungseigentümerin. Anschließend verlangte das Polizeipräsidium vom Kläger die Erstattung von 1.115,33 Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das VG Regensburg hob den Kostenbescheid auf. Zur Begründung stellte die Kammer klar, dass bei der Prüfung einer polizeirechtlichen Kostenerstattung nicht die Einschätzung der Beamt:innen im Zeitpunkt des Einsatzes maßgeblich sei. Entscheidend sei vielmehr, ob sich die angenommene Gefahrenlage bei einer nachträglichen Betrachtung tatsächlich bestätigt habe. Zwar habe die Polizei aufgrund der damaligen Erkenntnisse annehmen dürfen, der Kläger könne in die Drogengeschäfte des eigentlichen Beschuldigten eingebunden sein. Dieser Verdacht habe sich jedoch im weiteren Verfahren nicht erhärten lassen. Insbesondere habe sich nicht nachweisen lassen, dass der Kläger von den mutmaßlichen Betäubungsmittelgeschäften seines Untermieters wusste oder daran beteiligt war.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anscheinsstörer haftet nicht ohne Weiteres</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Auffassung des Gerichts änderte auch der Fund des Marihuanas nichts an dieser Bewertung. Dabei habe es sich um einen Zufallsfund gehandelt, der mit dem ursprünglichen Ermittlungsanlass gegen den Dritten nicht in Zusammenhang gestanden habe. Ein solcher Zufallsfund könne nicht dazu dienen, die ursprüngliche Annahme einer polizeirechtlichen Verantwortlichkeit nachträglich zu rechtfertigen. Andernfalls könnten Maßnahmen im Nachhinein allein durch später entdeckte Umstände legitimiert werden, obwohl diese mit der ursprünglich angenommenen Gefahr nichts zu tun hätten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kammer stufte den Kläger lediglich als sogenannten Anscheinsstörer ein. Nach ihrer Auffassung kommt eine Kostentragungspflicht in solchen Fällen nur in Betracht, wenn der Betroffene den Anschein der Gefahr zurechenbar verursacht hat. Eine solche Zurechnung verneinte das Gericht. Weder die Untervermietung der Wohnung an den später Beschuldigten noch die Tatsache, dass beide auf Facebook miteinander befreundet waren, genügten hierfür. Eine digitale Freundschaft lasse regelmäßig keine belastbaren Rückschlüsse auf persönliche Nähe oder eine Beteiligung an Straftaten zu. Ebenso sei eine Untervermietung für sich genommen rechtmäßiges Verhalten und begründe keine polizeirechtliche Verantwortlichkeit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mangels Verantwortlichkeit des Klägers sah das Gericht die Voraussetzungen für einen Aufwendungsersatz nach Art. 89 Abs. 1 Bayerisches Polizeiaufgabengesetz als nicht erfüllt an. Der Kostenbescheid wurde daher aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidung: VG Regensburg, Urt. v. 17.03.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=RO%204%20K%2024.235" target="_blank" title="VG Regensburg, 17.03.2026 - RO 4 K 24.235: Ex-Post-Betrachtung f&uuml;r Eigenschaft als St&ouml;rer im Ko...">RO 4 K 24.235</a></p>
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