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	<title>Jurios</title>
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	<description>Kuriose Rechtsnachrichten</description>
	<lastBuildDate>Sat, 16 May 2026 13:34:00 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Jurios</title>
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		<title>Postbote besprüht Familienhund Pupa mit Pfefferspary &#8211; Klage wegen Asthma</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/28/postbote-besprueht-familienhund-pupa-mit-pfefferspary-klage-wegen-asthma/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2026 07:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Worldwide]]></category>
		<category><![CDATA[Asthma]]></category>
		<category><![CDATA[Asthma von Pfefferspray]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Postbote aus San Diego besprühte Familienhund &#8222;Pupa&#8220; angeblich mit Pfefferspray, später entwickelten die Kinder angeblich Asthma &#8211; jetzt landete der Fall vor Gericht. Die Familie verklagte die Postbehörde der US-Regierung aufgrund des Pfefferspray-Einsatzes wegen &#8222;Negligance&#8220;, also einer Sorgfaltspflichtverletzung. Die Anwält:innen der Familie präsentierten vor Gericht Videomaterial, das den Postboten beim Zustellen der Post zeigt. [&#8230;]</p>
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<p>Ein Postbote aus San Diego besprühte Familienhund &#8222;Pupa&#8220; angeblich mit Pfefferspray, später entwickelten die Kinder angeblich Asthma &#8211; jetzt landete der Fall vor Gericht.</p>



<p>Die Familie verklagte die Postbehörde der US-Regierung aufgrund des Pfefferspray-Einsatzes wegen &#8222;Negligance&#8220;, also einer Sorgfaltspflichtverletzung.</p>



<p>Die Anwält:innen der Familie präsentierten vor Gericht Videomaterial, das den Postboten beim Zustellen der Post zeigt. Dabei soll er einen kleinen Pfefferspraybehälter in der Hand halten, während Hund Pupa auf der anderen Seite eines Metalltors bellt. Weitere Aufnahmen zeigen den weißen Hund zappelnd am Boden und mit den Pfoten am Gesicht. Die Familie behauptet, da die Kinder regelmäßig mit Pupa spielten und in deren Nähe schliefen, hätten sie durch das Pfefferspay Asthma entwickelt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls waren die Kinder ein und drei Jahre alt.</p>



<p>Der Postbote betritt die Vorwürfe. Er habe den Hund nie mit Pfefferspray besprüht. Die Anwält:innen des Justizministeriums (DOJ), die den U.S. Postal Service vertreten, wiesen die Vorwürfe zurück. Ihrer Ansicht nach seien die Atemwegsprobleme der Kinder eher auf wiederkehrende virale Infektionen zurückzuführen, die bei Kleinkindern üblich seien. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Postbote verliert Job</h2>



<p>Der Postbote selbst erklärte, dass es üblich sei, Pfefferspray zur Abwehr von Hundebissen mitzuführen. Nachdem er zunächst von seinem Job entbunden worden war, erlebte er schwere finanzielle Probleme und psychische Belastungen.<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Meine Kinder und ich mussten Lebensmittelbanken aufsuchen, um etwas zu essen zu haben. Wir mussten unsere Kinder aus den Sportaktivitäten nehmen, die sie lieben, weil wir es uns nicht leisten konnten“</mark></em>, berichtete er vor Gericht. Erst über ein Schiedsverfahren erhielt er seine Stelle schließlich zurück.</p>



<p>Das Bundesgericht muss jetzt anhandn von Zeugenaussagen und medizinischen Gutachten über den Fall entscheiden.</p>
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		<title>Erfahrungsbericht: &#8222;Informationsrecht und Legal Tech&#8220;</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/27/erfahrungsbericht-informationsrecht-und-legal-tech/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jakob Stirnadel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2026 07:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[AI Act]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbaustudium]]></category>
		<category><![CDATA[Cyberstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Legal Tech]]></category>
		<category><![CDATA[LMU München]]></category>
		<category><![CDATA[Zertifikatsstudium]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Zertifikatsstudiengang der LMU München Die juristische Ausbildung in Deutschland ruht auf einem stabilen dogmatischen Fundament. Dieses Fundament hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt. Gleichwohl trägt es für sich genommen nicht mehr ausreichend in einem Rechtsmarkt, der sich unter dem Einfluss der Digitalisierung rasant verändert. Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsregulierung, algorithmische Entscheidungssysteme und Legal Tech sind Themen, die [&#8230;]</p>
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<h2 class="wp-block-heading">Ein Zertifikatsstudiengang der LMU München</h2>



<p>Die juristische Ausbildung in Deutschland ruht auf einem stabilen dogmatischen Fundament. Dieses Fundament hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt. Gleichwohl trägt es für sich genommen nicht mehr ausreichend in einem Rechtsmarkt, der sich unter dem Einfluss der Digitalisierung rasant verändert. Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsregulierung, algorithmische Entscheidungssysteme und Legal Tech sind Themen, die im regulären Curriculum allenfalls punktuell behandelt werden, den juristischen Berufsalltag jedoch bereits maßgeblich prägen. </p>



<p>Der Zertifikatsstudiengang <a href="https://www.lmu.de/de/studium/studienangebot/alle-studienfaecher-und-studiengaenge/informationsrecht-legal-tech-zertifikat-aufbaustudium-26880.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Informationsrecht und Legal Tech&#8220; </a>der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) schließt diese Lücke in wesentlichen Teilen. Der folgende Beitrag schildert Struktur, Inhalte und den persönlichen Mehrwert aus der Perspektive eines Absolventen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum dieser Studiengang?</h2>



<p>Die Entscheidung zur Teilnahme fiel nicht schwer. Wer die Entwicklung des europäischen Regulierungsrahmens, etwa im Bereich der Datenschutz-Grundverordnung, des AI Act oder des Digital Markets Act, auch nur in Grundzügen verfolgt, erkennt schnell, dass Informationsrecht längst kein Nischenthema mehr ist. Vielmehr handelt es sich um einen Kernbestand moderner Rechtspraxis, der in nahezu allen wirtschaftsnahen Tätigkeitsfeldern an Bedeutung gewinnt. </p>



<p>Im regulären Pflichtprogramm des Jurastudiums kommen diese Materien dennoch häufig zu kurz, während eine systematische Vertiefung in der Regel der Eigeninitiative überlassen bleibt. Genau an diesem Punkt setzt der Zertifikatsstudiengang an. Diese strukturelle Lücke war für mich der entscheidende Beweggrund für die Teilnahme.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Organisatorischer Rahmen</h2>



<p>Der Aufbaustudiengang richtet sich an Jurastudierende der LMU und setzt bewusst keine technischen Vorkenntnisse voraus. Diese Konzeption erweist sich als überzeugend, da der Mehrwert des Programms nicht darin besteht, Juristinnen und Juristen zu Informatikern auszubilden. Vielmehr geht es darum, ein fundiertes rechtliches Verständnis für technologische Entwicklungen zu vermitteln und die Fähigkeit zu stärken, rechtliche Fragestellungen im digitalen Kontext sachgerecht einzuordnen.</p>



<p>Organisatorisch ist das Programm als studienbegleitende Zusatzqualifikation ausgestaltet. Die Lehrveranstaltungen lassen sich ohne nennenswerte organisatorische Schwierigkeiten in den regulären Studienverlauf integrieren, was die Teilnahme erheblich erleichtert. Prüfungen finden grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit statt, sodass eine gleichzeitige Belastung durch laufende Lehrveranstaltungen weitgehend vermieden wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Inhalte: Breite mit Tiefgang</h2>



<p>Inhaltlich deckt der Studiengang ein breites Spektrum ab. Dazu zählen insbesondere das IT-Recht, das Datenschutzrecht mit einem Schwerpunkt auf der Datenschutz-Grundverordnung, das IT-Sicherheitsrecht, das Cyberstrafrecht sowie Fragen der Compliance in digitalen Märkten. Ergänzt werden diese Bereiche durch eine Einführung in die Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten von Legal Tech.</p>



<p>Kennzeichnend für das Programm ist weniger der Anspruch vollständiger Abdeckung als vielmehr die konsequente Ausrichtung an der juristischen Praxis. Die Lehrveranstaltungen arbeiten regelmäßig mit aktuellen Fallkonstellationen und beziehen neue gesetzgeberische Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene ein. Dadurch wird dem dynamischen Charakter des Informationsrechts in besonderer Weise Rechnung getragen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Dozierende aus der Praxis stammen. Vertreten sind sowohl Großkanzleien wie&nbsp;Noerr&nbsp;als auch spezialisierte Beratungen wie&nbsp;HK2&nbsp;sowie Vertreter aus dem bayerischen Justizministerium. Diese Mischung trägt erheblich dazu bei, theoretische Inhalte mit praktischen Einblicken zu verknüpfen.</p>



<p>Besonders hervorzuheben ist die Schwerpunktsetzung. Während die Diskussion über den Einsatz technologischer Lösungen in der Rechtsanwendung häufig auf einem abstrakten Niveau verbleibt, vermittelt der Studiengang konkrete Einblicke in Funktionsweisen und Einsatzmöglichkeiten entsprechender Systeme. Dadurch wird ein realistisches Verständnis dafür entwickelt, in welchen Bereichen technologische Unterstützung sinnvoll ist und wo zugleich rechtliche und tatsächliche Grenzen bestehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prüfungen: Anspruchsvoll, aber fair</h2>



<p>Die Prüfungsleistungen bestehen überwiegend aus schriftlichen Klausuren. Ergänzend sind eine Seminararbeit sowie zwei mündliche Leistungen zu erbringen. Der Schwierigkeitsgrad ist insgesamt angemessen, setzt jedoch eine eigenständige Auseinandersetzung mit den behandelten Themen voraus. Insbesondere die Einarbeitung in technisch geprägte Inhalte und bisher unbekannte Richtlinien und Gesetze erfordert ein gewisses Maß an zusätzlichem Engagement, das sich jedoch als fachlich gewinnbringend erweist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berufliche Relevanz</h2>



<p>Die berufliche Relevanz der im Studiengang vermittelten Inhalte ist hoch. Kenntnisse im Informationsrecht sowie im Umgang mit digitalen Technologien gehören mittlerweile in vielen Bereichen zu gefragten Qualifikationen. Dies gilt sowohl für wirtschaftsberatende Kanzleien als auch für Technologieunternehmen, Regulierungsbehörden und internationale Organisationen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Anwendung von technischen Prozessen als auch Kenntnisse über den Rechtsrahmen können daher einen erheblichen Wettbewerbsvorteil begründen.</p>



<p>Der Zertifikatsstudiengang „Informationsrecht und Legal Tech&#8220; stellt keine bloße Zusatzoption dar, sondern ein substanzielles und inhaltlich überzeugendes Angebot für Studierende, die ihre juristische Ausbildung gezielt um zukunftsrelevante Kompetenzen erweitern möchten. Er vermittelt nicht nur spezialisiertes Fachwissen, sondern fördert zugleich ein vertieftes Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen Recht und technologischer Entwicklung. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine der sinnvollsten Zusatzqualifikationen, die derzeit im Bereich des öffentlichen Wirtschafts- und Regulierungsrechts angeboten werden.</p>
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		<title>Darf eine Waffe den Namen &#8222;Obelix&#8220; tragen?</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/26/darf-eine-waffe-den-namen-obelix-tragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lukas Schreiber]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2026 07:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Albert uderzo]]></category>
		<category><![CDATA[Asterix und Obelix]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der gallische Hinkelsteinträger beschäftigt Europas Gerichte: Im Streit um die Marke „Obelix“ für Waffen und Munition hat der französische Comicverlag einen wichtigen Etappensieg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erzielt. Das Europäische Markenamt EUIPO muss nun erneut prüfen, ob ein polnischer Rüstungshersteller den Namen der berühmten Comicfigur verwenden darf. Der französische Verlag Les Éditions [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der gallische Hinkelsteinträger beschäftigt Europas Gerichte: Im Streit um die Marke „Obelix“ für Waffen und Munition hat der französische Comicverlag einen wichtigen Etappensieg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erzielt. Das Europäische Markenamt EUIPO muss nun erneut prüfen, ob ein polnischer Rüstungshersteller den Namen der berühmten Comicfigur verwenden darf.</p>



<p>Der französische Verlag Les Éditions Albert René, in dem die Comics von René Goscinny und Albert Uderzo erscheinen, sieht in der Nutzung des Namens eine unzulässige Ausnutzung der weltweiten Bekanntheit der Comicfigur. Obelix stehe für<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“</mark></em>, argumentierten die Kläger. Genau diese Eigenschaften wolle sich das Rüstungsunternehmen offenbar zunutze machen.</p>



<p>„Obelix“ ist seit 1998 als Unionsmarke unter anderem für Bücher, Spiele und Bekleidung geschützt. Nach Angaben des Verlags wurden die Asterix-Comics weltweit mehr als 375 Millionen Mal verkauft und in 111 Sprachen übersetzt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EUIPO sah keine Verbindung zwischen Comics und Waffen</h2>



<p>Das EUIPO hatte den Antrag auf Nichtigerklärung der Waffenmarke zunächst zurückgewiesen. Die Behörde bezweifelte zum einen, dass die Marke „Obelix“ überhaupt hinreichend bekannt im Sinne des europäischen Markenrechts sei. Zum anderen sah sie keine gedankliche Verbindung zwischen Comics und Waffen.</p>



<p>Käuferinnen und Käufer von Munition oder Schusswaffen – etwa Militärangehörige, Jäger oder Sicherheitskräfte – würden die Produkte kaum mit der Comicfigur assoziieren, argumentierte das Markenamt. Die betroffenen Warenbereiche seien sich nicht ähnlich.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p><strong>Das könnte Dich auch interessieren:</strong> In <em>„Band XXIII – Obelix Gmbh &amp; Co. KG“</em> gründet Obelix ein Unternehmen für den Verkauf seiner Hinkelsteine. Darf er das überhaupt? Und was genau ist eine GmbH &amp; Co. KG rechtlich betrachtet? Zum Artikel: <a href="https://jurios.de/2022/01/31/asterix-und-obelix-und-das-gesellschaftsrecht-was-ist-eine-gmbh-co-kg/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&#8222;Asterix und Obelix und das Gesellschaftsrecht: Was ist eine GmbH &amp; Co. KG?&#8220;</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">EuG rügt „fehlerhafte Prüfung“</h2>



<p>Dieser Sichtweise erteilte das EuG nun eine deutliche Absage. Die Richterinnen und Richter warfen dem Markenamt eine <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„unvollständige und fehlerhafte Prüfung“</mark></em> vor. So habe das EUIPO Beweise zur Bekanntheit der Marke nicht ausreichend gewürdigt.</p>



<p>Insbesondere hätte die Behörde Unterlagen berücksichtigen müssen, in denen „Obelix“ gemeinsam mit „Asterix“ auftaucht. Dass beide Figuren eng miteinander verbunden seien, schließe nicht aus, dass „Obelix“ eigenständig als bekannte Marke wahrgenommen werde, so das Gericht.</p>



<p>Auch bei der Frage einer möglichen gedanklichen Verknüpfung zwischen Comicfigur und Waffen habe das EUIPO zu eng geprüft. Nach europäischem Markenrecht genießen bekannte Marken einen erweiterten Schutz – selbst dann, wenn die Waren völlig unterschiedlich sind. Entscheidend ist, ob Verbraucher:innen eine Verbindung zwischen den Zeichen herstellen könnten und ob dadurch die Wertschätzung der älteren Marke ausgenutzt oder beschädigt wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verfahren geht zurück an das Markenamt</h2>



<p>Genau darin sieht der Verlag die Gefahr. Die Figur Obelix gilt trotz ihrer Raufbold-Mentalität als humorvoller Familiencharakter. Eine Verbindung mit Waffen und Munition könne diesem Image schaden. Zudem könnte der Waffenhersteller von der Popularität der Marke profitieren, ohne selbst zu deren Bekanntheit beigetragen zu haben.</p>



<p>Das EuG entschied allerdings nicht endgültig über die Zulässigkeit der Marke. Der Fall geht nun zurück an das EUIPO, das unter Berücksichtigung der Luxemburger Vorgaben erneut prüfen muss, ob „Obelix“ als Waffenmarke bestehen bleiben darf. Gegen das Urteil kann außerdem innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden. Ob der berühmte Gallier künftig tatsächlich auf Munitionskisten statt nur auf Comicseiten auftaucht, bleibt daher offen.</p>



<p>Entscheidung: EuG, Urteil vom 13.05.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=T-24/25" target="_blank" title="EuG, 13.05.2026 - T-24/25: Eintragung der Wortmarke Obelix f&uuml;r Schusswaffen, Munition und Spren...">T-24/25</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p><strong>Das könnte Dich auch interessieren: </strong>Der französischen Verlag Les Éditons Albert René („Asterix und Obelix“) hatte die österreichische Möbelkette XXXLutz wegen deren Werbefigur &#8222;MÖBELIXMAN&#8220; verklagt &#8211;<a href="https://jurios.de/2023/07/18/obelix-gegen-moebelix/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> allerdings erfolglos (zum Artikel)</a>.</p>



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<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/26/darf-eine-waffe-den-namen-obelix-tragen/">Darf eine Waffe den Namen &#8222;Obelix&#8220; tragen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>NRW-Landesbester im zweiten Staatsexamen verrät seine Tipps!</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/25/nrw-landesbester-im-zweiten-staatsexamen-verraet-seine-tipps/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 May 2026 07:18:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[Adrian Grimpe]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltsstation]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Adrian Grimpe schloss das Zweite Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen als Landesbester ab. Schon im ersten Examen hatte er herausragende Noten erzielt. Mit JURios spricht er über seinen Erfolg und gibt Tipps für das Referendariat. JURios: Du hast das zweite Staatsexamen als Landesbester in NRW abgeschlossen – wie fühlt man sich da? Hattest du damit gerechnet, zu [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/25/nrw-landesbester-im-zweiten-staatsexamen-verraet-seine-tipps/">NRW-Landesbester im zweiten Staatsexamen verrät seine Tipps!</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Adrian Grimpe schloss das Zweite Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen als Landesbester ab. Schon im ersten Examen hatte er herausragende Noten erzielt. Mit JURios spricht er über seinen Erfolg und gibt Tipps für das Referendariat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Du hast das zweite Staatsexamen als Landesbester in NRW abgeschlossen – wie fühlt man sich da? Hattest du damit gerechnet, zu den Besten zu gehören?</h2>



<p><strong>Adrian Grimpe:</strong> Ich hatte nach den Klausuren zwar schon ein gutes Gefühl, aber genau kann man die Ergebnisse bei Jura natürlich nie einschätzen. Als ich dann die Mail vom Prüfungsamt mit den Klausurergebnissen bekommen habe, bin ich gleich aus allen Wolken gefallen – mit einem derart starken Ergebnis hatte ich nicht gerechnet. Als ich dann auch die mündliche Prüfung sehr gut abgeschlossen habe, habe ich mich einfach riesig gefreut, dass der lange Weg der juristischen Ausbildung, die vielen Anstrengungen am Ende so toll belohnt werden. In diesem Jahr habe ich dann noch erfahren, dass ich sogar Landesbester in NRW bin; dass es soweit kommt, das habe ich nicht erwartet. Das am stärksten wiegende Gefühl ist die Dankbarkeit an alle, die mich auf diesem Weg unterstützt haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Wenn Du Dir Deine Examensvorbereitung rückblickend anschaust: Was war der entscheidende Faktor für das herausragende Ergebnis?</h2>



<p><strong>Adrian Grimpe:</strong> Fleiß. Für mich war die Vorbereitungszeit für beide Staatsexamina wie ein Marathon. Entscheidend ist, sich die Kräfte einzuteilen, das Ziel im Blick zu behalten, den Fokus nicht zu verlieren und etappenweise vorzugehen. Für ein gutes Ergebnis kommt es aus meiner Sicht nicht darauf an, dass man in kurzer Zeit sehr viel lernt, sondern dass man über einen längeren Zeitraum kontinuierlich einen Wissens- und Fähigkeitsschatz aufbaut. Dieser befähigt einen dann dazu, jede auch noch so ausgefallene Klausur mit Ruhe, Gelassenheit und Fokus zu lösen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://amzn.to/4uGbnin" target="_blank" rel=" noreferrer noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="678" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-1024x678.png" alt="Survival Guide Rechtsreferendariat" class="wp-image-25291" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-1024x678.png 1024w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-300x199.png 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-768x508.png 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-1536x1017.png 1536w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-2048x1356.png 2048w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-150x99.png 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-696x461.png 696w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-1068x707.png 1068w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/12/1759055138-1920x1271.png 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></a><figcaption class="wp-element-caption">Amazon Affiliate Link</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Im zweiten Staatsexamen werden ganz andere Dinge gefordert als im ersten Examen.Welche Umstellung ist Dir am schwersten gefallen und wie hast Du sie trotzdem gemeistert?</h2>



<p><strong>Adrian Grimpe: </strong>Es gibt aus meiner Sicht zwei große Umstellungen im Vergleich zum ersten Examen, die für die meisten Referendarinnen und Referendare Herausforderungen sind: zum einen die Anforderungen an eine praktisch verwertbare Arbeit, zum anderen der Zeitdruck beim Lernen.</p>



<p>Das zweite Staatsexamen ist vor allem ein Praktikerexamen. Das heißt, man lernt, wie man die juristischen Fähigkeit in praktisch verwertbare Arbeiten umsetzt. Statt ellenlang Meinungsstreitigkeiten mit vielfältigen Theorien auszubreiten, geht es jetzt um Praxisnähe. Man lernt die korrekten Zeitformen, Formalia, sprachlich richtiges Tenorieren, und teilweise ist sogar viel Rechnerei dabei (Stichwort: Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit). Davon darf man sich aber nicht abschrecken lassen, sondern im Gegenteil: Mir hat es einfach total viel Spaß gemacht, zu lernen, wie man Urteile, Anklagen, Schriftsätze, Verwaltungsakte verfasst. Jura wird lebendig und greifbar!</p>



<p>Damit einher gehen natürlich die Aufgaben in den Stationen, die Arbeitsgemeinschaften und die regelmäßigen Klausuren. Es bleibt deutlich weniger Zeit zum Lernen in der Bibliothek als im ersten Staatsexamen. Stattdessen müssen alle Referendarinnen und Referendare je nach Station bis zu drei- oder viermal in der Woche ins Büro sowie wöchentlich in die Arbeitsgemeinschaften am Ausbildungsgericht. Auch das ist aber, wie man schnell merkt, keine vergeudete Zeit, sondern unfassbar wertvoll: Innerhalb von zwei Jahren haben wir die Chance, einmal alle juristischen Berufe im Schnelldurchlauf kennenzulernen und regelmäßig mit Praktikern im Gespräch zu sein. Was ich deshalb allen nur empfehlen kann, ist, sich spannende Stationen auszusuchen, die einem Spaß machen. Ich würde auch nicht unbedingt eine Station nur deshalb auswählen, weil die Aufgaben dort examensnah sind, sondern ich würde vielmehr nach persönlichen Interessen gehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Wie sah Deine Lernstrategie aus – eher klassisches Repetitorium, eigenständiges Lernen oder ein hybrider Ansatz?</h2>



<p><strong>Adrian Grimpe: </strong>Mein Fokus lag auf dem eigenständigen Lernen. Ich habe für jedes Rechtsgebiet eines der gängigen Skripte benutzt und das Wissen daraus in Karteikarten übertragen. Diese Karteikarten habe ich dann konsequent vom ersten Tag an gelernt und stetig wiederholt. Letzteres ist besonders wichtig, denn Wissen geht über die zwei Jahre schnell verloren. Deshalb habe ich – manchmal auch zwischendurch im Bus – immer wieder meine Karteikarten-App rausgeholt und ein paar wiederholt. Mir hat es auch geholfen, mir die einzelnen Punkte manchmal vorzusprechen, so als würde ich sie jemand anderem erklären. </p>



<p>Meine langfristige Strategie war, in jeder Station zugleich das jeweilige Rechtsgebiet auch vollständig inhaltlich zu lernen (also in der Strafstation ein Skript zum materiellen Strafrecht und eines zur StA-Klausur durchzuarbeiten, in der Verwaltungsstation eines zum materiellen Verwaltungsrecht und eines zum prozessualen Teil durchzuarbeiten etc.). Die einzelnen Lerntage waren bei mir so strukturiert, dass ich im ersten Teil Karteikarten wiederholt habe und erst danach neue gelernt habe. Hier helfen kleine Ziele (beispielsweise mindestens drei neue Karteikarten pro Tag), um immer wieder kleine Erfolgserlebnisse zu haben. Repetitorien haben in meiner Vorbereitung fürs zweite Examen hingegen keine große Rolle gespielt. Dafür besteht aus meiner Sicht auch kaum Zeit. Die Arbeitsgemeinschaften und sonstigen Zusatzangebote der Justiz NRW für Referendarinnen und Referendare haben dafür meines Erachtens nach vollkommen gereicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Klausurenpraxis gilt als Schlüssel zum Erfolg. Welche Rolle hat das Klausurentraining bei Dir gespielt, und wie hast Du Deine Klausuren ausgewertet?</h2>



<p><strong>Adrian Grimpe: </strong>Ich sehe es genauso, dass Klausurenpraxis wichtig ist. Andererseits ist meine persönliche Erfahrung, dass man erst dann das Klausurenschreiben effektiv üben kann, wenn man vorher einen entsprechenden Wissens- und Fähigkeitsfundus aufgebaut hat. Anderenfalls empfinde ich es eher als frustrierend, eine Klausur zu schreiben, obwohl man beispielsweise ein bestimmtes Rechtsgebiet noch gar nicht richtig erfasst hat. Deshalb lag mein Fokus tatsächlich in der Anfangsphase des Referendariats (etwa bis zur Verwaltungsstation) darauf, mir das theoretische Wissen anzueignen und die Formalia zu erlernen; zusätzlich habe ich einfach die Klausur, die wir in der Arbeitsgemeinschaft als Hausaufgabe erhalten haben, zur nächsten Stunde vorbereitet. </p>



<p>Ab der Anwaltsstation habe ich dann ziemlich regelmäßig (anfangs einmal die Woche, dann zwei- und später bis zu drei- oder viermal die Woche) die Übungsklausuren geschrieben, die uns zur Verfügung stehen. Man muss auch nicht jede Klausur ausformulieren; mir hat es auch oft schon gereicht, innerhalb von 1,5 Stunden die Formalia und den Tenor zu verfassen und die Lösung zu skizzieren. Die Nachbereitung der Klausur bestand bei mir darin, sie mit der Musterlösung abzugleichen. Sehr hilfreich waren für mich die Klausurbesprechungen, die im Referendariat angeboten werden, sowie die Besprechungen mit den AG-Leitern. Ich würde aber persönlich empfehlen, kurz vor den Examensklausuren keine Klausuren mehr (aus-)zuschreiben, sondern lieber Kraft zu tanken und mit frischer Energie in das Examen zu gehen. Denn wenn man jedes Mal schon zum Üben fünf Stunden lang schreibt, laugt das auf lange Sicht die Kräfte sehr aus. Etwa 2-3 Wochen vor meinen Examensklausuren habe ich daher so gut wie keine Übungsklausuren mehr ausformuliert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Viele Studierende kämpfen mit Druck und Selbstzweifeln im Examen. Wie bist du mit Druck und Unsicherheit umgegangen und was rätst Du denen, die demnächst zweites Examen schreiben?</h2>



<p><strong>Adrian Grimpe: </strong>Druck und Selbstzweifel begleiten wirklich viele, und das ist leider eine der Schattenseiten unserer Ausbildung; ich kenne diese Drucksituationen aus eigener Erfahrung gut. Aus meiner Sicht sind die Schlüssel hierzu Kommunikation und „effektives Pausenmachen“. Wenn man unter Druck leidet oder mit Selbstzweifeln zu kämpfen hat, hilft es ungemein, mit anderen darüber zu sprechen, egal ob es die engsten Freunde, der Partner/die Partnerin oder die Familie ist. Ein aufbauendes Gespräch kann so viel bewegen.</p>



<p>Auch die Bedeutung von Pausen kann man nicht hoch genug schätzen. Ein Dozent hat mal in einer Vorlesung den schönen Satz (sinngemäß) formuliert, unser Examen werde nicht trotz guter Pausen erfolgreich, sondern gerade wegen dieser Pausen. Natürlich sollte man nicht prokrastinieren. Aber man sollte auch nicht 24/7 am Schreibtisch sitzen. Auch mal einen Nachmittag etwas schönes zu unternehmen oder mal ein paar Tage in den Urlaub zu fahren, trägt viel zum Lernerfolg bei. Tatsächlich ist es neurobiologisch auch erwiesen, dass unser Gehirn vor allem in Pausen gelernte Informationen verarbeitet; auch unter diesem Gesichtspunkt sollte man also guten Gewissens (viele) Lernpausen machen. Das hilft sehr, Druck abzubauen und auf gute Gedanken zu kommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Wenn Du heutigen Referendar:innen nur drei konkrete Tipps mitgeben dürftest: Welche wären das – insbesondere für diejenigen, die bisher eher im 4-Punkte-Bereich lagen?</h2>



<p><strong>Adrian Grimpe:</strong> Mein erster Tipp ist, beim Lernen den Fokus auf Strukturen, Wertungen und Grundprinzipien zu legen und für Details die Arbeit mit dem Kommentar zu üben. Man läuft oftmals Gefahr, sich in Spezialproblemen zu verzetteln, deren Wiederholung viel Zeit kostet. Für die Spezialprobleme haben wir im zweiten Staatsexamen aber glücklicherweise die Kommentare. Wichtig für den Lernerfolg ist, zu verstehen, wie die einzelnen Gesetze systematisch aufgebaut sind und welche Wertungen dahinter stehen. Die Anwendung dieser Grundsätze kann man dann anhand konkreter Spezialprobleme üben; und hierfür empfehle ich, immer mit dem Kommentar (auch beim Lernen zuhause) zu arbeiten. Ich habe mir beispielsweise für einzelne Probleme Karteikarten erstellt (etwa die Folgen, die eintreten, wenn man auf eine Hypothek oder Grundschuld zahlt) und dann beim Lernen die passende Kommentarstelle aufgeschlagen; damit übt man, in kurzer Zeit die richtige Stelle zu finden und sie schnell zu erfassen. Empfehlen kann ich außerdem den RefPod, den das OLG Hamm für Referendare produziert; besonders in der Schlussphase vor den Examensklausuren habe ich die Folgen angehört.</p>



<p>Mein zweiter Tipp ist, Formalia zu beachten. Das zweite Staatsexamen lebt, wie schon erwähnt, von Praxisnähe. Wenn eine Arbeit schon äußerlich den Anforderungen der Praxis nicht entspricht (Stichwort: Rubrum, Tenor, korrekte Zeitformen und Sprache, Urteilsstil), entsteht beim Korrektor direkt ein unglücklicher Eindruck. Dabei lassen sich Formalia super einfach erlernen, weil sie nicht kompliziert, sondern einfach Fleißarbeit sind. Ich habe mir beispielsweise immer Karteikarten erstellt, auf denen ich zu einer konkreten prozessualen Konstellation (Beispiel: übereinstimmende Erledigungserklärung) alle Besonderheiten notiert habe, die im Klausuraufbau zu beachten sind; in der Klausur kann man diese Karteikarte dann gedanklich abarbeiten.</p>



<p>Mein dritter Tipp ist, auch im zweiten Staatsexamen auf fundierte juristische Argumentation zu achten. Die Formalia stecken den „äußeren Rahmen“ der Klausurleistung ab. Gute Punktzahlen bekommt man aber natürlich immer noch (vor allem) für juristisch fundierte Falllösungen. Und hier liegt der Schlüssel in der Argumentationsfähigkeit. Bei den Schwerpunkten der Falllösung muss man mit den Auslegungsmethoden und den bekannten juristischen Argumentationstopoi arbeiten, statt das Ergebnis knapp zu behaupten. Für eine gute Argumentation wiederum muss man die Wertungen und Systematik eines Rechtsgebiets verstanden haben und die Kommentare effizient einsetzen können. Hier schließt sich der Kreis zu Tipp 1.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Und wie geht es bei Dir jetzt weiter? Promotion, Großkanzlei oder Staatsdienst? Und warum?</h2>



<p><strong>Adrian Grimpe: </strong>Ich promoviere zunächst einmal an der Universität Münster am Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Dieses Jahr werde ich noch als Visiting Fellow an der Yale Law School forschen. Ich befasse mich in meiner Dissertation mit selbstfahrenden Kapitalgesellschaften im deutschen und US-amerikanischen Gesellschaftsrecht. Es geht um die Frage, ob das US-amerikanische Gesellschaftsrecht die Gründung von KI-geführten Gesellschaften erlaubt, die sodann mithilfe des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages hierzulande tätig werden können. Daraus ergeben sich eine Reihe spannender normativer Implikationen für unser Zivil- und Handelsrecht. Mich fasziniert die Schnittstelle zwischen KI und Recht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Vielen Dank, dass Du für unsere Fragen zur Verfügung standest!</h2>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/25/nrw-landesbester-im-zweiten-staatsexamen-verraet-seine-tipps/">NRW-Landesbester im zweiten Staatsexamen verrät seine Tipps!</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>Keine Befangenheit: Richter darf nach &#8222;christlichem Menschenbild&#8220; urteilen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/22/keine-befangenheit-richter-darf-nach-christlichem-menschenbild-urteilen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clara Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2026 11:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Richter verweist in einer Mietstreitigkeit auf ein „christliches Menschenbild“ als Grundlage seiner rechtlichen Wertungen. Ein Kläger sieht darin einen Befangenheitsgrund – ohne Erfolg. Das Overlandesgericht (OLG) Frankfurt stellt klar: Eine solche Orientierung ist zulässig und kann sogar vom verfassungsrechtlichen Wertegerüst gedeckt sein. In einem Streit um Miete und Nutzungsentschädigung für Gewerberäume hat das OLG [&#8230;]</p>
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<p>Ein Richter verweist in einer Mietstreitigkeit auf ein „christliches Menschenbild“ als Grundlage seiner rechtlichen Wertungen. Ein Kläger sieht darin einen Befangenheitsgrund – ohne Erfolg. Das Overlandesgericht (OLG) Frankfurt stellt klar: Eine solche Orientierung ist zulässig und kann sogar vom verfassungsrechtlichen Wertegerüst gedeckt sein.</p>



<p>In einem Streit um Miete und Nutzungsentschädigung für Gewerberäume hat das OLG Frankfurt a.M. einen Befangenheitsantrag gegen einen Einzelrichter zurückgewiesen. Die Klägerseite hatte geltend gemacht, der Richter habe durch seine Bezugnahme auf ein <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„christliches Menschenbild“ </mark></em>Zweifel an seiner Unparteilichkeit geweckt. Das Gericht sah dafür jedoch keine Grundlage.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vergleichsanregung und „rührselige“ Reaktion</h2>



<p>Ausgangspunkt des Verfahrens war eine typische mietrechtliche Auseinandersetzung: Der Kläger verlangte Miete sowie Nutzungsentschädigung für gewerblich genutzte Räume, die der verstorbene Vater des Beklagten angemietet hatte.</p>



<p>In der mündlichen Verhandlung regte der zuständige Einzelrichter einen Vergleich zwischen den Parteien an. Ein Prozessbevollmächtigter der Klägerseite kommentierte dies als <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„rührselig“</mark></em>. Daraufhin äußerte der Richter, er orientiere seine rechtlichen Erwägungen an einem christlichen Menschenbild, was von der Klägerseite möglicherweise als übergriffig empfunden werden könne, sofern hierzu keine Beziehung bestehe.</p>



<p>Diese Aussage nahm die Klägerseite zum Anlass, den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">OLG: Kein Anschein der Voreingenommenheit</h2>



<p>Der für die Beschwerde zuständige 2. Zivilsenat des OLG Frankfurt wies den Antrag zurück. Aus Sicht einer verständigen Prozesspartei ergebe sich kein Anhaltspunkt dafür, dass der Richter seine Entscheidung nicht auf Grundlage des geltenden Rechts treffen werde.</p>



<p>Entscheidend sei, so das Gericht, dass der Richter nicht erklärt habe, er entscheide ausschließlich nach religiösen Maßstäben oder außerhalb der gesetzlichen Bindung. Vielmehr habe er lediglich deutlich gemacht, dass in seine rechtlichen Wertungen auch christlich geprägte Wertvorstellungen einfließen könnten.</p>



<p>Damit liege kein Verstoß gegen die richterliche Neutralitätspflicht vor. Die Bindung des Richters an Gesetz und Recht nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/97.html" target="_blank" title="Art. 97 GG">Art. 97 Abs. 1 GG</a> werde dadurch nicht infrage gestellt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Christliches Menschenbild als verfassungsrechtlicher Bezugspunkt</h2>



<p>Besonders deutlich positioniert sich das OLG Frankfurt zur inhaltlichen Frage: Die Orientierung an einem christlichen Menschenbild sei nicht nur zulässig, sondern im Rahmen der Rechtsanwendung sogar anerkannt.</p>



<p>Das christliche Menschenbild bilde einen wesentlichen geistesgeschichtlichen Hintergrund des Grundgesetzes. Es präge insbesondere das Verständnis der Menschenwürde sowie der Grundrechte. Diese Werte wirkten sich wiederum auf die Auslegung zivilrechtlicher Generalklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe aus.</p>



<p>Zudem verweist das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Ein Verfassungsverstoß könne auch darin liegen, dass Zivilgerichte grundrechtliche Wertungen unberücksichtigt lassen oder fehlerhaft anwenden. Gerade im Mietrecht sei daher ein angemessener Ausgleich grundrechtlich geschützter Positionen erforderlich.</p>



<p>Vor diesem Hintergrund sei die Bezugnahme auf ein christliches Menschenbild nicht nur unproblematisch, sondern Ausdruck eines verfassungsrechtlich eingebetteten Werteverständnisses.</p>



<p>Auch die weitere Rüge der Klägerseite blieb ohne Erfolg. Der Richter habe zu Recht auf das gerichtliche Sachlichkeitsgebot hingewiesen. Die zuvor als „rührselig“ bezeichnete Einschätzung der Vergleichsanregung könne jedenfalls als spöttisch oder herabsetzend verstanden werden. Die Reaktion des Richters sei daher sachlich nachvollziehbar gewesen.</p>



<p>Der Befangenheitsantrag blieb daher ohne Erfolg. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Entscheidung: OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.04.2026m Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20U%20174/24" target="_blank" title="OLG Frankfurt, 14.04.2026 - 2 U 174/24: Richter nicht befangen - Orientierung am christlichen M...">2 U 174/24</a></p>
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		<title>Ehemalige US-Senatorin Kyrsten Sinema wegen Affäre mit Bodyguard verklagt</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/21/ehemalige-us-senatorin-kyrsten-sinema-wegen-affaere-verklagt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 07:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Worldwide]]></category>
		<category><![CDATA[Affäre Bodyguard]]></category>
		<category><![CDATA[Clarence Thomas]]></category>
		<category><![CDATA[David Bradgon]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Heather Ammel]]></category>
		<category><![CDATA[Homewrecker Law]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Kyrsten Sinema]]></category>
		<category><![CDATA[Luxustrip]]></category>
		<category><![CDATA[Matthew Ammel]]></category>
		<category><![CDATA[North Carolina]]></category>
		<category><![CDATA[Senatorin]]></category>
		<category><![CDATA[Verschuldensprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Zerrüttelungsprinzip]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die frühere US-Senatorin Kyrsten Sinema steht wegen einer Affäre mit ihrem ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter vor Gericht. Die getrenntlebende Ehefrau des Mannes wirft Sinema vor, ihre Ehe zerstört zu haben – und verklagt sie nach einem in den USA selten gewordenen Gesetz, der „Homewrecker Law“. Geklagt hat Heather Ammel, die getrenntlebende Ehefrau von Matthew Ammel – einem [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die frühere US-Senatorin Kyrsten Sinema steht wegen einer Affäre mit ihrem ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter vor Gericht. Die getrenntlebende Ehefrau des Mannes wirft Sinema vor, ihre Ehe zerstört zu haben – und verklagt sie nach einem in den USA selten gewordenen Gesetz, der „Homewrecker Law“.</p>



<p>Geklagt hat Heather Ammel, die getrenntlebende Ehefrau von Matthew Ammel – einem ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter und späteren Liebhaber von Kyrsten Sinema. Sie wirft der Ex-Senatorin vor, ihre 14-jährige Ehe zerstört zu haben. Die Klage wurde im Januar 2025  in North Carolina eingereicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Luxustrips, Dom Pérignon und pikante Nachrichten</h2>



<p>Laut Klageschrift soll Matthew Ammel die ehemalige Senatorin auf Luxusreisen ins Napa Valley und nach Saudi-Arabien begleitet haben. Außerdem habe er gemeinsam mit Sinema und Cindy McCain bei einer Veranstaltung in Las Vegas Dom Pérignon getrunken.</p>



<p>Besonders pikant: Die Klägerin schildert auch intime Textnachrichten zwischen Sinema und ihrem Ehemann. So habe Sinema ihrem Liebhaber ein Foto geschickt, auf dem sie lediglich in ein weißes Handtuch gehüllt gewesen sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sinema: Beziehung fand kaum in North Carolina statt</h2>



<p>Die Ex-Senatorin versucht nun, die Klage bereits im frühen Stadium stoppen zu lassen. Sinema argumentiert vor einem Bundesgericht, dass sie kaum Verbindungen zum Bundesstaat North Carolina gehabt habe. Textnachrichten oder andere Kontakte zu Matthew Ammel seien überwiegend aus Arizona oder Washington D.C. erfolgt. Auch die sexuellen Begegnungen zwischen beiden hätten fast ausschließlich außerhalb North Carolinas stattgefunden.</p>



<p>In den Gerichtsunterlagen listet Sinema detailliert Datum und Ort mehrerer sexueller Begegnungen mit Matthew Ammel im Jahr 2024 auf. Fast keine davon habe in North Carolina stattgefunden. Ihre Anwälte sprechen von lediglich zufälligen Begegnungen in dem Bundesstaat. </p>



<p>Heather Ammel hält dagegen: Entscheidend sei nicht, wo jede einzelne Handlung stattgefunden habe. Vielmehr genüge es nach dem Recht North Carolinas, dass die Beziehung die Ehe in diesem Bundesstaat beschädigt habe. Auch Telefonate und Nachrichten könnten hierfür ausreichen. Ein besonders kurioses Detail: Bei einem Besuch soll Sinema während einer familienrechtlichen Mediation des Ehepaars im Auto vor der Kanzlei der Anwältin gewartet haben.</p>



<p>Der zuständige Bundesrichter David Bragdon muss jetzt entscheiden, ob die Klage überhaupt weitergeführt werden darf.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist ein „Homewrecker Law“?</h2>



<p>Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall, weil sogenannte „Homewrecker Laws“ in den USA inzwischen eine Seltenheit sind. Gemeint sind damit Klagen wegen „Alienation of Affection“ – also wegen der „Entfremdung von Zuneigung“ innerhalb einer Ehe. Ehepartner können dabei den Liebhaber oder die Liebhaberin ihres Partners auf Schadensersatz verklagen, wenn diese angeblich für das Scheitern der Ehe verantwortlich sind.</p>



<p>Die meisten US-Bundesstaaten haben solche Ansprüche längst abgeschafft. Nach Angaben amerikanischer Rechtsdatenbanken existieren sie heute nur noch in wenigen Staaten, darunter insbesondere North Carolina, Mississippi, South Dakota, Utah, Hawaii und New Mexico.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum eine solche Klage in Deutschland unmöglich wäre</h2>



<p>In Deutschland wäre eine vergleichbare Klage praktisch ausgeschlossen. Das frühere familienrechtliche „Verschuldensprinzip“ wurde bereits 1977 mit der Reform des Ehe- und Scheidungsrechts abgeschafft. Seitdem kommt es für eine Scheidung grundsätzlich nicht mehr darauf an, wer „schuld“ am Scheitern der Ehe ist. Maßgeblich ist vielmehr das sogenannte Zerrüttungsprinzip – also die Frage, ob die Ehe endgültig gescheitert ist.</p>



<p>Deshalb kann in Deutschland auch kein Dritter wegen einer Affäre auf Schadensersatz verklagt werden. Weder Ehebruch noch das „Ausspannen“ eines Partners begründen eigenständige zivilrechtliche Ansprüche gegen den neuen Partner. Das deutsche Familienrecht betrachtet die eheliche Treue zwar weiterhin als moralische Pflicht innerhalb der Ehe, nicht aber als einklagbare Verpflichtung gegenüber außenstehenden Dritten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Richter hat konservative Moralvorstellungen</h2>



<p>Der Fall gegen Sinema sorgt in den USA auch deshalb für Diskussionen, weil die Klage stark moralisch geprägt ist. Richter David Bragdon war bereits bei seiner Ernennung an das Bundesgericht wegen früherer konservativer Aussagen zu Moral- und Familienfragen in die Kritik geraten.Auf einer privaten Website hatte Bragdon in den 1990er Jahren unter anderem erklärt, <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">&#8222;Frauen müssten die Konsequenzen tragen, wenn sie sich gegen Verhütung entscheiden“</mark></em>.</p>



<p>Später distanzierte sich Bragdon von diesen Aussagen. Richter dürften Verfahren <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„nicht nach persönlichen Ansichten oder moralischen Vorstellungen“</mark></em>, sondern ausschließlich nach geltendem Recht entscheiden, erklärte er gegenüber dem US-Senat.</p>



<p>Bragdon arbeitete früher als wissenschaftlicher Mitarbeiter („Law Clerk“) für den konservativen Supreme-Court-Richter Clarence Thomas.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Fundstelle: <a href="https://eu.azcentral.com/story/news/politics/arizona/2026/05/05/judge-to-decide-if-sinema-texts-crossed-north-carolina-law/89935585007/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://eu.azcentral.com/</a></p>
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		<item>
		<title>60 Meter hohes Riesenrad direkt vor dem Fenster? So nicht!</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/20/60-meter-hohes-riesenrad-direkt-vor-dem-fenster-so-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lukas Schreiber]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2026 08:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Öffrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsflächen]]></category>
		<category><![CDATA[Baugenehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Bauordnungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ByBO]]></category>
		<category><![CDATA[fliegende Bauten]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Nachbarn]]></category>
		<category><![CDATA[Nachbarrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Riesenrad]]></category>
		<category><![CDATA[Riesenrad vor Fenster]]></category>
		<category><![CDATA[Sicerheitsabstand]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[VG Ansbach]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein 60 Meter hohes Riesenrad darf nicht unmittelbar neben einem Wohngrundstück betrieben werden, wenn Fahrgäste dabei ungehindert in Garten und Schlafzimmer der Anwohner blicken können. Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat im Eilverfahren entschieden, dass auch sogenannte fliegende Bauten die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einhalten müssen – selbst dann, wenn für sie keine klassische Baugenehmigung erforderlich ist. Guck, [&#8230;]</p>
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<p>Ein 60 Meter hohes Riesenrad darf nicht unmittelbar neben einem Wohngrundstück betrieben werden, wenn Fahrgäste dabei ungehindert in Garten und Schlafzimmer der Anwohner blicken können. </p>



<p>Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat im Eilverfahren entschieden, dass auch sogenannte fliegende Bauten die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einhalten müssen – selbst dann, wenn für sie keine klassische Baugenehmigung erforderlich ist.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Guck, guck! Massive Eingriffe in die Privatsphäre</h3>



<p>Auslöser des Verfahrens war ein mobiles Riesenrad, das für mehrere Monate in unmittelbarer Nähe eines Wohnhauses aufgestellt worden war. Nach Angaben der betroffenen Grundstückseigentümer:innen ragten die Gondeln im oberen Bereich knapp zwei Meter in den Luftraum ihres Grundstücks hinein. Fahrgäste hätten dabei direkten Einblick in Garten, Terrasse und sogar das Schlafzimmer des Ehepaars gehabt.</p>



<p>Der Antragsteller schilderte erhebliche psychische Belastungen seiner Ehefrau, darunter Panikattacken, Angstzustände, Schlafstörungen und Schwindelgefühle. Die Stadt sah dennoch keinen Anlass zum Einschreiten. Das Fahrgeschäft sei als sogenannter fliegender Bau lediglich anzeigepflichtig und nicht genehmigungsbedürftig. Bei der Gebrauchsabnahme habe die Behörde deshalb nur den in einer ministeriellen Bekanntmachung vorgesehenen Sicherheitsabstand von einem Meter überprüft.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Bauordnungsrecht gilt auch für fliegende Bauten</h3>



<p>Dieser Auffassung erteilte das VG Ansbach nun eine deutliche Absage. Zwar sei ein fliegender Bau mit Ausführungsgenehmigung nicht formell illegal. Dennoch müssten auch solche Anlagen die materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts erfüllen. Dazu gehörten insbesondere die Abstandsflächen nach Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO).</p>



<p>Nach Ansicht der 17. Kammer entfaltet ein 60 Meter hohes Riesenrad eine <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„gebäudegleiche Wirkung“</mark></em>. Vergleichbar seien etwa Antennenanlagen, Mobilfunkmasten oder Windkraftanlagen, für die die Rechtsprechung die Abstandsflächenvorschriften ebenfalls anwende.</p>



<h3 class="wp-block-heading">„Grundstück liegt auf dem Präsentierteller“</h3>



<p>Besonders deutlich wurde das Gericht beim Schutz der Privatsphäre der betroffenen Anwohner:innen. Das Abstandsflächenrecht diene nicht nur Belichtung, Belüftung und Brandschutz, sondern auch dem sogenannten Wohnfrieden und Sozialabstand.</p>



<p>Durch die Gondeln werde einer Vielzahl fremder Personen ein erheblicher Einblick auf das Grundstück ermöglicht. Das Grundstück liege <mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"><em>„geradezu auf dem Präsentierteller der Fahrgäste</em>“</mark>, so das Gericht. Die Argumentation, Besucher würden während der Fahrt überwiegend in die Ferne blicken, überzeugte die Kammer nicht. Gerade während der etwa fünfminütigen Fahrt seien neugierige Blicke nach unten naheliegend, zumal die Gondeln selbst keine Sichtbarrieren aufwiesen.</p>



<p>Auf mögliche zusätzliche Lärm- oder Lichtimmissionen kam es deshalb nicht mehr entscheidend an.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Sicherheitsabstand ersetzt keine Abstandsfläche</h3>



<p>Besonders kritisch sah das VG Ansbach die Vorgehensweise der Bauaufsichtsbehörde. Diese habe sich rechtsfehlerhaft darauf beschränkt, den technischen Sicherheitsabstand aus einer ministeriellen Bekanntmachung zu prüfen. Eine solche Verwaltungsvorschrift könne die gesetzlichen Vorgaben der BayBO nicht verdrängen.</p>



<p>Bei einer Anlagenhöhe von 60 Metern hätte nach den Vorgaben der BayBO eine Abstandsfläche von 24 Metern eingehalten werden müssen. Davon sei das Riesenrad „nicht annähernd“ entfernt gewesen.</p>



<p>Nach Auffassung des Gerichts war die Beeinträchtigung der Anwohner derart gravierend, dass das behördliche Ermessen auf Null reduziert gewesen sei. Angesichts eines geplanten täglichen Betriebs von zwölf Stunden über mehrere Monate hinweg sei den Betroffenen ein Zuwarten auf ein Hauptsacheverfahren nicht zumutbar gewesen.</p>



<p>Mildere Mittel sah die Kammer nicht. Ein Sichtschutz an den Gondeln scheide schon deshalb aus, weil die Aussicht gerade Zweck eines Riesenrads sei. Deshalb sprach das Gericht den Anwohnern ausnahmsweise bereits im Eilverfahren einen unmittelbaren Unterlassungs- beziehungsweise Beseitigungsanspruch zu.</p>



<p>Das Riesenrad wurde inzwischen an einen anderen Standort versetzt.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Entscheidung: VG Ansbach, Beschluss vom 02.04.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=AN%2017%20E%2026.1176" target="_blank" title="VG Ansbach, 02.04.2026 - AN 17 E 26.1176: Einstweilige Anordnung zur vorl&auml;ufigen Betriebseinste...">AN 17 E 26.1176</a></p>
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		<title>Anwältin spendet Niere: Associate rettet Partner einer US-Kanzlei das Leben</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/19/anwaeltin-spendet-niere-associate-rettet-partner-einer-us-kanzlei-das-leben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Oliveira]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 08:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Worldwide]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine junge Anwältin der amerikanischen Wirtschaftskanzlei Thompson Coburn hat einem Partner der Kanzlei mit einer Nierenspende das Leben gerettet. Bernie Citron, Partner im Chicagoer Büro der Kanzlei litt bereits seit seinen Vierzigern an einer Autoimmunerkrankung, die zu einer schweren Nierenerkrankung führte. Nach einem Schlaganfall im Jahr 2024 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand dramatisch. Citron war nach [&#8230;]</p>
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<p>Eine junge Anwältin der amerikanischen Wirtschaftskanzlei Thompson Coburn hat einem Partner der Kanzlei mit einer Nierenspende das Leben gerettet.</p>



<p>Bernie Citron, Partner im Chicagoer Büro der Kanzlei litt bereits seit seinen Vierzigern an einer Autoimmunerkrankung, die zu einer schweren Nierenerkrankung führte. Nach einem Schlaganfall im Jahr 2024 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand dramatisch. Citron war nach eigenen Angaben sieben Nächte pro Woche auf eine Dialyse angewiesen und stand zugleich vor einem gravierenden Problem: Die Wartezeit auf eine Spenderniere eines verstorbenen Spenders hätte rund fünf Jahre betragen.</p>



<p>Wie Citron gegenüber Law360 schilderte, hätten ihm die Ärzt:innen deutlich gemacht, dass er diese Zeit voraussichtlich nicht überleben würde. Daraufhin startete der Partner eine regelrechte „Marketingkampagne“, um einen Lebendspender zu finden. Schließlich wandte er sich auch an seine eigene Kanzlei. Die Kanzleiführung erlaubte nicht nur einen entsprechenden Aufruf, sondern unterstützte ihn aktiv dabei, seine Bitte an sämtliche rund 800 Mitarbeiter:innen der Sozietät zu versenden – ausdrücklich nicht nur an Anwält:innen, sondern an alle Beschäftigte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Spende an bisher unbekannten Kollegen</h2>



<p>Die E-Mail erreichte im Januar 2025 auch die junge Anwältin Hope Watson am Washingtoner Standort der Kanzlei. Watson erklärte später, sie habe bereits seit Jahren darüber nachgedacht, selbst Lebendspenderin zu werden. Auslöser sei ein Aufenthalt bei ihrer Tante im Jahr 2017 gewesen, die eine gemeinnützige Organisation zur Gesundheitsaufklärung betreibt. Dort habe sie erfahren, welche massiven Belastungen Dialysepatienten im Alltag tragen müssen. Nach eigenen Worten habe sie seitdem darauf gewartet, <mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„der nächsten Person zu spenden, die meinen Weg kreuzt“</mark>.</p>



<p>Watson füllte den in der E-Mail verlinkten Spenderfragebogen aus und reiste anschließend zu medizinischen Tests nach Chicago. Erst nachdem feststand, dass sie tatsächlich als Spenderin infrage kam, informierte sie Citron persönlich darüber. Die Kanzlei stellte beiden Jurist:innen die notwendige Zeit für Operation und Genesung zur Verfügung. Die Transplantation erfolgte am 11. Juli 2025. Nach der erfolgreichen Operation spendete die Kanzlei nach Angaben der Organisation National Kidney Foundation zudem 25.000 US-Dollar zu Ehren der beiden Beteiligten.</p>



<p>Aus der ursprünglich rein beruflichen Verbindung entwickelte sich inzwischen eine enge persönliche Freundschaft. Watson sprach von einer <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„wunderbaren generationenübergreifenden Freundschaft“</mark></em>. Citron sei heute für sie nicht nur ein Kollege, sondern <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„ein Familienmitglied“</mark></em>.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Fundstelle: <a href="https://www.legalcheek.com/2026/05/junior-lawyer-saves-partners-life-with-kidney-donation-after-firm-wide-email-plea/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.legalcheek.com/</a></p>
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		<title>Integrierter Bachelor an der Uni Bochum: Wer MEHR leistet, hat unter Umständen Pech gehabt!</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/18/zwischen-formalismus-und-fairness-der-schwierige-weg-zum-ll-b-an-der-ruhr-universitaet-bochum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schröder]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 07:52:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Einführung des Bachelor of Laws (LL. B.) an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) im Jahr 2025 sollte ein Schritt in Richtung Modernisierung und vor allem Anerkennung erbrachter Studienleistungen sein. Studierende der Rechtswissenschaften sollten damit einen ersten akademischen, berufsqualifizierenden Abschluss in der Hand halten – auch und gerade dann, wenn die erste staatliche Pflichtfachprüfung letztmalig nicht bestanden wird. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Einführung des Bachelor of Laws (LL. B.) an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) im Jahr 2025 sollte ein Schritt in Richtung Modernisierung und vor allem Anerkennung erbrachter Studienleistungen sein. Studierende der Rechtswissenschaften sollten damit einen ersten akademischen, berufsqualifizierenden Abschluss in der Hand halten – auch und gerade dann, wenn die erste staatliche Pflichtfachprüfung letztmalig nicht bestanden wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Voraussetzungen – Kurze Fristen, lange Folgen</h2>



<p>Was als Fortschritt gedacht war, entwickelt sich für Studierende zu einem formaljuristischen Hindernislauf. Mit Inkrafttreten der Bachelor-Verleihungsordnung am 28. November 2025 können Studierende fortan den integrierten LL. B. beantragen. Voraussetzung ist die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen oder das Vorliegen der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung. Ferner ist das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung erforderlich. Eingeschränkt wird dies durch eine Stichtagsregelung: Gemäß § 66 Abs. 1 a S. 2 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) müssen die Voraussetzungen erstmalig vollständig zu einem Zeitpunkt gegeben sein, der nach dem 31. März 2017 liegt.</p>



<p>Nicht vergeben wird der Bachelorabschluss, wenn nicht wenigstens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Entweder die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung nach dem 31. März 2017. Wenn hingegen beide Voraussetzungen bereits vor dem 01. April 2017 vollständig erfüllt waren, werden Anträge auf die Verleihung des integrierten Bachelors abgelehnt.</p>



<p>Wer den Abschluss bekommt, entscheidet sich also nicht allein an erbrachten Leistungen. Entscheidend sind vielmehr Zeitpunkte und Stichtage und die Frage, wann genau welche Voraussetzung <em>„erstmals“</em> vorlag. Warum der 31. März 2017 und wieso überhaupt eine solche Stichtagsregelung? Und warum in einer Schärfe, die dazu führt, dass Studierende mit identischen Leistungen unterschiedlich behandelt werden? Für Studierende, die vor dem Stichtag die Leistungen erbracht haben – sich einst womöglich für eine Reform eingesetzt, insbesondre die Integration des Bachelors gefordert haben – bedeutet die Entscheidung im Zweifel den Unterschied zwischen einem anerkannten Abschluss und einem Lebenslauf, der Jahre juristischer Ausbildung nur unzureichend abbildet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Freiversuch – plötzlich ein Risiko</h2>



<p>Besonders schwer wiegt, dass hierbei nicht auf den regulären Prüfungsversuch abgestellt wird sondern auf den früheren Freiversuch, mit der Folge, dass die Voraussetzungen als nicht erfüllt angesehen werden, wenn dieser vor dem 31. März 2017 angetreten wurde. Wenngleich der Schwerpunktbereich sowie der erste (reguläre) Versuch nach diesem Stichtag erbracht wurden, wird entgegen §&nbsp;66 Abs.&nbsp;1&nbsp;a S.&nbsp;2 HG&nbsp;NRW auf den sogenannten „Freischuss“ abgestellt. Das der erste Versuch oder der universitäre Schwerpunktbereich nach dem Stichtag absolviert wurden, wird nicht berücksichtigt. Der Antrag zur Verleihung des Bachelors wird abgelehnt. Dies erscheint aus mehreren Gründen zweifelhaft:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Freiversuch dient gerade dazu, <strong>ohne Risiko</strong> erste Prüfungserfahrungen sammeln zu können.</li>



<li>Studierenden wird regelmäßig <strong>empfohlen </strong>diese Möglichkeit wahrzunehmen. So wird regelmäßig angeraten den Freischuss <em>„unbedingt mitzunehmen“</em> oder dies „<em>könne nicht schaden“</em>.</li>



<li>Schließlich soll der zusätzliche Versuch ausdrücklich <strong>keine nachteiligen </strong>Folgen haben.</li>
</ul>



<p>Wenn derselbe Freiversuch nun im Nachhinein als entscheidender und insoweit nachteiliger Anknüpfungspunkt dient, wird der Freiversuch ad absurdum geführt. Besonders unverständlich wirkt, dass eine solch restriktive Handhabung keinen erkennbaren Vorteil für die Universität zu bringen scheint: Der LL.&nbsp;B. ist ein zusätzlicher Abschluss, es entstehen keine nennenswerten Mehrkosten, keine Bindung zusätzlicher universitärer Ressourcen, die akademische Leistung wurde bereits erbracht. Demgegenüber steht eine erhebliche Belastung für die Betroffenen. So bleiben jahrelange Studienleistungen formal „unverwertet“, berufliche Chancen werden eingeschränkt und das Vertrauen in die Universität wird erschüttert. Aus einer pädagogischen Übung, einem Trainingslauf (Freiversuch) bei Nichtbestehen, wird rückwirkend ein entscheidender Maßstab. Aus einer Empfehlung wird somit ein Nachteil. Im Ergebnis eine unbillige Härte, ohne sachliche Rechtfertigung.</p>



<p>Warum Studierende, die faktisch, die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, aufgrund unangemessener Stichtagsregelugen ausgeschlossen werden ist kaum nachvollziehbar. Dies gilt erst recht, wenn das Prüfungsamt auf den Freiversuch abstellt. Ein solcher soll gerade nicht zum Nachteil gereichen. Vielmehr sollen Studierende die Möglichkeit erhalten sich im Rahmen des Freischusses ein Bild der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung machen zu können. Das ausgerechnet diese Studierenden nunmehr durch die Stichtagsregelung herausfallen wirkt wie eine Bestrafung. Im Übrigen stellt das Hochschulgesetz NRW, wie oben bereits erwähnt, in §&nbsp;66 nicht auf den Freiversuch ab. Insoweit erscheint das Vorgehen des Prüfungsamts zumindest fraglich, wenn nicht gar sachfremd, indem es für das Vorliegen der Voraussetzungen auf den als <em>„nicht angetretenen“</em> geltenden Freiversuch abstellt und hierdurch Studierende die sich einst für die Reform, insbesondere die Einführung des Bachelors, eingesetzt haben, genau diesen nicht erhalten.</p>



<p>Auf Nachfrage beim Juristischen Prüfungsamt der RUB warum statt auf den regulären Prüfungsversuch, auf einen zuvor absolvierten Freiversuch abgestellt wird erfolgte keine Begründung. Somit wird der Freiversuch, der als risikofreier erster Prüfungsanlauf, der nicht zum Nachteil gereichen soll und damit, als Chance ausgestaltet ist, zum Nachteil derer die sich über Jahre hinweg für die Verbesserung der Lehre eingesetzt haben, verkehrt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Jetzt nachbessern</h2>



<p>Der LL.&nbsp;B. sollte eine Anerkennung bereits erbrachter Leistungen sein, kein zusätzlicher Prüfstein. Wenn Studierende trotz erfüllter fachlicher Voraussetzungen aufgrund unangemessen kurzer Fristen oder schwer nachvollziehbarer Bewertungsmaßstäbe ausgeschlossen werden, stellt sich nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine grundsätzliche Frage nach Fairness und Verhältnismäßigkeit. Vielleicht ist der LL.&nbsp;B. in seiner jetzigen Form weniger ein Abschluss als eine Frage. Nicht: <em>Hast du genug geleistet?</em> Sondern: <em>Warst du zur richtigen Zeit am richtigen Punkt im System?</em></p>



<p>Die universitären Prüfungsämter, insbesondere der RUB, wären gut beraten, ihr Vorgehen zu überdenken –&nbsp;im Interesse der Studierenden und der eigenen Glaubwürdigkeit.</p>



<p>Die entscheidende Frage bleibt: Warum sträubt sich eine Universität gegen die Verleihung eines Abschlusses, der weder zusätzliche Leistungen erfordert noch einen erkennbaren Mehraufwand verursacht?</p>
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		<title>Juristische Berufserfahrung aus erster Hand: Im Interview mit dem Experten für E-Sport-Recht Nepomuk Nothelfer</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/15/juristische-berufserfahrung-aus-erster-hand-im-interview-mit-dem-experten-fuer-e-sport-recht-nepomuk-nothelfer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2026 07:10:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nerdy]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Assoc. Prof. Dr. Nepomuk Nothelfer ist Anwalt in der Kanzlei MELCHERS und unter anderem spezialisiert auf Gaming, E-Sport, Sport und New Technologies. Er ist Mitgründer der Forschungsstelle für E-Sport-Recht an der Universität Augsburg und des E-Sports Research Network. 2025 wurde er von der Universität Agder (Norwegen) als Associate Professor berufen. Lieber Herr Dr. Nothelfer, herzlichen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Assoc. Prof. Dr. Nepomuk Nothelfer ist Anwalt in der Kanzlei MELCHERS und unter anderem spezialisiert auf Gaming, E-Sport, Sport und New Technologies. Er ist Mitgründer der Forschungsstelle für E-Sport-Recht an der Universität Augsburg und des E-Sports Research Network. 2025 wurde er von der Universität Agder (Norwegen) als Associate Professor berufen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lieber Herr Dr. Nothelfer, herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, Wissenswertes über sich und Ihren Beruf als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf E-Sport-Recht mit unseren JURios-Leser:innen zu teilen! Sie haben sich als Anwalt auf Gaming und E-Sport spezialisiert. Wieso?</h2>



<p>Weil mich die Bereiche privat begeistern und juristisch herausfordern.</p>



<p>Im Hinblick auf die persönliche Passion muss ich zwar einräumen, dass ich lange nicht mehr so viel „zocken“ kann wie früher, Games (und digitale Medien im Allgemeinen) begleiten mich aber schon seit meiner Kindheit und prägen auch heute noch die wenige Freizeit. Und wer reist nicht gerne beruflich zu Events wie der Gamescom oder zu internationalen E-Sport-Finals?</p>



<p>Entscheidend ist für mich aber die inhaltliche Dimension: Gaming und E-Sport sind keine Nischen mehr, sondern hochdynamische globale Digitalmärkte, in denen sich zentrale rechtliche Fragen unserer Zeit verdichten – von neuartigen Vertragsstrukturen über Plattformregulierung bis hin zur IP-rechtlichen Einordnungen digitaler Inhalte. Gaming und E-Sport findet damit genau dort statt, wo sich das Recht gerade neu sortiert bzw. sortieren muss. Es hat mir schon immer Spaß gemacht, mich mit meinem juristischen Handwerkszeug an neue, noch nicht (vollständig) durchdrungene Themen heranzuwagen. Zugleich bietet sich hier noch die seltene Möglichkeit, wirtschaftliche und politische Entwicklungen aktiv mitzugestalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was spricht für eine frühe Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet und was spricht dafür, sich möglichst breit bzw. in mehreren Rechtsgebieten aufzustellen?</h2>



<p>Die jeweiligen Vor- und Nachteile sind vielfältig. Stark verkürzt lässt sich sagen: Je stärker man sich spezialisiert, desto eher ist man in der Lage, auch hochkomplexe Einzelfragen in einem bestimmten Bereich einer tragfähigen Lösung zuzuführen. Zugleich wird man schneller als Experte wahrgenommen, ist allerdings häufig weniger flexibel. Außerdem stellen sich juristische Herausforderungen heutzutage mehr als je zuvor nicht mehr in einem rein isoliert-rechtlichen Kontext, sondern in Gemengelagen unterschiedlichster rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Erwägungen. In der Praxis ist das Recht selten so sauber getrennt, wie es Lehrbücher suggerieren – viele Fragestellungen bewegen sich gleichzeitig in mehreren Rechtsgebieten. Gerade in solchen Situationen kann ein Berater überzeugen, der breit aufgestellt ist und auch (vermeintlich) fachfremde Aspekte sinnvoll in den Lösungsprozess integriert.</p>



<p>Am Ende kommt es jedoch stets darauf an, den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit gerecht zu werden. Arbeitet man etwa als Rechtsanwalt, sind dies vor allem die Herausforderungen, die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des Mandanten und den Vorgaben des Berufsrechts ergeben.</p>



<p>In der ersten Phase größerer Projekte überzeugt häufig der Generalist, der rasch eine belastbare Ersteinschätzung liefern und einen strategischen „Schlachtplan“ entwickeln kann. Der beste Plan nützt jedoch wenig, wenn die entscheidenden Detailfragen in der nächsten Phase nicht mit der nötigen fachlichen Tiefe von einem Spezialisten beantwortet werden können. Doch kommt es zu einer solchen Prüfung erst gar nicht, wenn im ersten Schritt nicht der Mandant überzeugt werden kann, dass man bei der passenden Kanzlei gelandet ist.</p>



<p>Ansonsten verstehe ich Gaming- und E-Sport-Recht nicht als Rechtsgebiete im klassischen Sinne, sondern vielmehr als tatsächliche Querschnittsmaterien mit vielfältigen rechtlichen Implikationen. Der frühe Fokus auf eine bestimmte Branche kann dabei helfen, rasch sichtbare und belastbare Expertise aufzubauen. Gerade fundiertes Branchenwissen sowie gewachsene Netzwerke stellen einen erheblichen Mehrwert dar, der sich nicht ohne Weiteres durch KI substituieren lässt. Gleichzeitig birgt eine starke Branchenspezialisierung das Risiko, sich von der Entwicklung dieses Marktes abhängig zu machen oder als „One Trick Pony“ wahrgenommen zu werden. Beidem gilt es gezielt entgegenwirken, etwa durch die Entwicklung fachlicher Breite und die Übertragbarkeit der eigenen Kompetenzen auf andere Bereiche.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nehmen Sie uns an die Hand und führen Sie uns durch einen typischen Arbeitstag bei MELCHERS.</h2>



<p>Ich weiß gar nicht, ob es den typischen Arbeitstag bei MELCHERS überhaupt gibt. Wie in jeder Kanzlei mit mehreren Einheiten dürften die Besonderheiten der jeweiligen Teams den Arbeitsalltag stärker prägen als eine einheitliche Kanzleiidentität – auch wenn bei MELCHERS gerade auf Letztere großer Wert gelegt wird. Persönlich unterscheide ich im Wesentlichen zwischen zwei Arten von Arbeitstagen: dem klassischen Bürotag und dem mobilen Arbeitstag.</p>



<p>Mein Arbeitstag beginnt entweder im Homeoffice in München oder in unserem Heidelberger Büro – aber in jedem Fall mit einem Kaffee. Danach erstelle ich mir meist einen detaillierten Tagesplan, den ich spätestens nach dem ersten Mandanten-Call vollständig über den Haufen werfen muss. Und ab diesem Zeitpunkt gleicht wohl kein Tag mehr dem anderen. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr glaube ich, dass es für mich tatsächlich keinen „typischen Arbeitsalltag“ gibt &#8211; das macht meinen Job im Zweifel aber auch so spannend.</p>



<p>Ähnliches gilt auch für meine mobilen Arbeitstage. Ich habe das Privileg, an zahlreichen internationalen Projekten und Konferenzen mitwirken zu dürfen. Das ist fachlich und persönlich äußerst bereichernd, zugleich aber sicherlich auch der anstrengendste Teil meiner Arbeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Apropos „typischer Tag“: Was sind typische Probleme, die Ihnen tagtäglich bei Ihrer Arbeit begegnen – was war im Gegenteil dazu der kurioseste Fall, der Ihnen widerfahren ist?</h2>



<p>Mein Schwerpunkt liegt insbesondere im Zivil-, Arbeits- und IP-Recht. Im Bereich des digitalen Entertainments umfasst dies vor allem Spieler-, Trainer- und Creator-Verträge, Sponsoring- und Vermittlungsverträge, Lizenzierungsmodelle sowie die rechtliche Strukturierung von Turniersystemen. Da Gaming und E-Sport jedoch ausgeprägte Querschnittsmaterien darstellen, werde ich nahezu täglich mit neuen und bislang unbekannten Fragestellungen konfrontiert, die ich dann gemeinsam mit den jeweiligen Kollegen angehe.</p>



<p>Mein kuriosester Fall war ohne jeden Zweifel der des minderjährigen Ex-Profis, der als Spieleragent für seinen älteren Bruder tätig wurde. Und nein, ich habe da nichts durcheinandergeworfen. Die Deutsche Fußball Liga hat neben den ersten beiden Bundesligen noch einen dritten Wettbewerb, die „Virtual Bundesliga“ im E-Sport-Titel „EA Sports FC“. Dort wollte ein Klub einen Spieler unter Vertrag nehmen, doch der noch minderjährige kleine Bruder, der sich selbst als Ex-Profi sah, stellte Forderungen, die eher ein Christiano Ronaldo stellen würde (und nicht jemand, der Christian Ronaldos virtuellen Zwilling steuert). Unklar war dabei selbst, ob die Regularien für Spieleragenten im „klassischen Fußball“ überhaupt auf den eFootball Anwendung finden. Ein wilder Ritt in tatsächlicher und juristischer Hinsicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sollte man sich für Computerspiele und E-Sport interessieren, um sich auf dieses Rechtsgebiet zu spezialisieren?</h2>



<p>In juristischer Hinsicht sicherlich kein Muss, in tatsächlicher Hinsicht aber sehr zu empfehlen. Viele Menschen, die in der Branche arbeiten, lieben Gaming und E-Sport. Eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was würden Sie Jurastudierenden raten, die Karriere in diesem speziellen Bereich machen möchten? Welche Soft Skills sollte man neben Jura noch mitbringen?</h2>



<div class="wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex">
<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow">
<p>Rechtsmethodische Sattelfestigkeit war wohl nie wichtiger als in einer Zeit, in der nahezu jede technologische Neuerung einen Paradigmenwechsel auslösen und die bestehende Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen stellen kann. Wer von der Porosität von Rechtsbegriffen noch nichts gehört hat, wird sich mit der Subsumtion digitaler Sachverhalte unter Gesetze aus analogen Zeiten mitunter schwertun. In rechtlicher Hinsicht sind Kenntnisse im Urheber- und Wettbewerbsrecht außerdem unverzichtbar.</p>



<p>Darüber hinaus sind eine ausgeprägte Affinität für digitale Phänomene sowie starke kommunikative Fähigkeiten von zentraler Bedeutung. Die anwaltliche Tätigkeit wird zunehmend interdisziplinär – und erfordert nicht zuletzt, die Sprache des Mandanten zu sprechen.</p>
</div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow">
<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="768" height="1024" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild.jpeg" alt="" class="wp-image-26103" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild.jpeg 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild-225x300.jpeg 225w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild-150x200.jpeg 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild-300x400.jpeg 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild-696x928.jpeg 696w" sizes="(max-width: 768px) 100vw, 768px" /></figure>
</div>
</div>



<h2 class="wp-block-heading">Neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt sind Sie in verschiedenen Funktionen als E-Sport-Experte tätig. Wie kam es dazu und wie wichtig ist es, Verbänden beizutreten oder Lehraufträge anzunehmen?</h2>



<p>Während meiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität habe ich intensiv zu den rechtlichen Implikationen des E-Sports geforscht und publiziert. Diese Arbeiten fanden sowohl in der Branche als auch an anderen Hochschulen sowie bei verschiedenen Stakeholdern aus Politik und Verwaltung Beachtung. Hinzu kam ein günstiges Timing, das der Entwicklung zusätzliche Sichtbarkeit verschafft hat.</p>



<p>Networking und Nebentätigkeiten wie Forschung, Lehre oder Verbandsarbeit sind für bestimmte Karriereprofile und Lebensentwürfe essenziell, für andere hingegen irrelevant. Einen eigenen Business Case wird man ohne Networking aber nicht aufbauen können. Zudem gilt in der heutigen Welt, dass die Kommunikation (vermeintlicher) Expertise (leider) nicht minder wichtig ist als deren tatsächliches Vorhandensein – und ohne Kommunikationskanal keine Kommunikation.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zu guter Letzt: Versetzen Sie sich in Ihr Erstsemester-Ich zurück. Was würde es heute von Ihrem Werdegang halten? Und was raten Sie der nächsten Generation an jungen Jurist:innen, die es Ihnen gleichtun wollen?</h2>



<p>Ich vermute, dass mein Erstsemester-Ich begeistert wäre. Passion und Profession miteinander zu verbinden, ist für viele ein Idealbild beruflicher Tätigkeit. Wo jedoch Licht ist, ist auch Schatten: In der Regel sind mit der Arbeit im eigenen Herzensbereich auch spürbare Opfer verbunden – sei es in Form von hohem Einsatz, ständiger Verfügbarkeit oder der Schwierigkeit, Berufliches und Privates klar zu trennen.</p>



<p>Mein Ratschlag ist einfach: Geht euren eigenen Weg. So abgedroschen es klingen mag, aber jeder Fehler, den man selbst macht, lehrt mehr als das bloße Nachlaufen ausgetretener Pfade. Und vor allem lasst euch nicht entmutigen. Für jede Person, die meinen Weg in den letzten 10 Jahren belächelt hat, habe ich heute zwei Projekte im Jahr, die spannender und erfüllender kaum sein könnten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welchen E-Sport-Titel spielen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?</h2>



<p>Es gibt so viele Games, die ich gerne gespielt habe, aber seit 2005 gibt es für mich nur eine Antwort auf diese Frage: World of Warcraft! #ForTheHorde! &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lieber Herr Dr. Nothelfer&nbsp;, vielen Dank für die spannenden Einblicke!</h2>



<p><a id="_msocom_1"></a></p>
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