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	<title>Jurios</title>
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	<description>Kuriose Rechtsnachrichten</description>
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	<title>Jurios</title>
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		<title>Vier deutsche Hochschulen kooperieren mit der Rechts-KI HARVEY</title>
		<link>https://jurios.de/2026/10/02/vier-deutsche-hochschulen-kooperieren-mit-der-rechts-ki-harvey/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2026 07:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Harvey, eine der bekanntesten Legal‑AI‑Plattformen, kooperiert ab dem Wintersemester 2026 im Rahmen des &#8222;Law School Program&#8220; mit vier deutschen Hochschulen: der privaten Bucerius Law School sowie der Universität Leipzig, der Leibniz Universität Hannover und der privaten EBS Law School. Das Unternehmen stellt den Fakultäten seine KI‑Plattform zur Verfügung, bietet Trainings, Workshops und die Integration in [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Harvey, eine der bekanntesten Legal‑AI‑Plattformen, kooperiert ab dem Wintersemester 2026 im Rahmen des &#8222;Law School Program&#8220; mit vier deutschen Hochschulen: der privaten Bucerius Law School sowie der Universität Leipzig, der Leibniz Universität Hannover und der privaten EBS Law School. Das Unternehmen stellt den Fakultäten seine KI‑Plattform zur Verfügung, bietet Trainings, Workshops und die Integration in Lehrveranstaltungen an. Was in der Pressemitteilung als <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„wichtiger Meilenstein“ </mark></em>beschrieben wird, ist vor allem eines: ein Wettbewerbsvorteil für die beteiligten Universitäten – und ein Problem für alle anderen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn die Zahlen, die Harvey nennt, sind eindeutig: So fand der Wolters Kluwer <em>Future Ready Lawyer Report 2026</em> heraus, dass bereits 92 Prozent der juristischen Fachkräfte mindestens ein KI-Tool im Arbeitsalltag nutzen. Und:<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> </mark></em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-black-color">Bereits heute nutzen 81 Prozent der Kanzleimitarbeitenden und 87 Prozent der Jurist:innen KI in ihrem Arbeitsalltag</mark><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> </mark></em>(<em>Legal-Tech Umfrage 2025</em>). Die juristische Praxis arbeitet längst mit KI‑gestützten Recherche‑ und Analysewerkzeugen. Wer Studierende darauf nicht vorbereitet, liefert Absolvent:innen ab, die im Berufsalltag erst mühsam aufholen müssen. Die vier Partnerhochschulen reagieren darauf – viele andere nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">An der Bucerius Law School betont Präsident Michael Grünberger, die Kooperation ermögliche neue Lehrformate, die praktische Erfahrung und kritische Reflexion verbinden. <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">&#8222;Das Lernen aus Ansätzen zur KI-Ausbildung in verschiedenen Rechtssystemen verleiht unserer eigenen Reformagenda eine wertvolle globale Perspektive. Gleichzeitig geht diese Partnerschaft weit über den Zugang zu Technologie hinaus: Sie ermöglicht es uns, neue Lehrformate zu entwickeln, die praktische Erfahrung mit kritischer Reflexion und eigenständigem juristischem<br>Urteilsvermögen verbinden. Genau diese Art der Zusammenarbeit brauchen wir, um sicherzustellen, dass die juristische Ausbildung mit den tiefgreifenden Veränderungen in der Rechtspraxis Schritt hält.“</mark></em></p>



<h2 class="wp-block-heading">Jurastudierende müssen KI-Umgang lernrn</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Leibniz Universität Hannover integriert Harvey sogar fest in ihr neues Micro Degree „KI und Rechtswissenschaften“. Studiendekan Felipe Temming sagt: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Die Studierenden müssen moderne juristische Arbeitsabläufe beherrschen.“</mark></em> Man setze auf Harvey, um die Innovationsstrategie zu stärken und Lehrenden sowie Studierenden neue Werkzeuge an die Hand zu geben. Dekan Marc Desens betont darüber hinaus, man wolle<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Fairness bei Prüfungen und Chancengleichheit gewährleisten“</mark></em>. Mit Harvey könne man alle Studierende unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund oder ihren finanziellen Verhältnissen unterstützen.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die EBS Law School wiederum verweist auf die Nähe zur Praxis. Prodekan Emanuel Towfigh sagt, man bereite Studierende<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „mit dem klassischen Grundlagenkanon, aber eben auch mit den modernen Werkzeugen“ </mark></em>auf den Arbeitsmarkt von morgen vor. Florian Skupin, Executive Director Legal Technology an der Bucerius Law School betont, dass es eine deutliche Lücke zwischen den Anforderungen des Rechtsmarktes und der Vorbereitung der Studierenden gebe. <mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">&#8222;Um diese Lücke zu schließen, reicht es nicht aus, lediglich Zugang zu<br>KI-Technologie zu gewähren.&#8220;</mark></p>



<h2 class="wp-block-heading">Auch die Praxis profitiert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ava Moussavi, CDO bei Graf von Westphalen, betont die Bedeutung dieser Partnerschaft für Anwaltskanzleien: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">&#8222;Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren Partnern, Harvey und der Bucerius Law School, die nächste Generation von Juristen auszubilden.“</mark></em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Harvey selbst betont, dass mit der zunehmenden Verbreitung und Nutzung von KI auch der Bedarf an Jurist:innen mit ausgeprägten<br>KI-Kenntnissen in Kanzleien und Rechtsabteilungen steige. <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">&#8222;Harvey will ein fester Bestandteil der Rechtsbranche in Deutschland sein. Wir wollen die Branche und ihre Talente dabei unterstützen, zu wachsen und ihr Potenzial für die Zukunft voll auszuschöpfen.&#8220;</mark></em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Umgekehrt stellt sich eine unangenehme Frage: Was bedeutet diese Kooperation für die Universitäten, die nicht kooperieren? Wer Studierenden keinen Zugang zu modernen Recherche‑ und KI‑Werkzeugen bietet, riskiert, sie schlechter auf den Berufseinstieg vorzubereiten. Die vier Partnerhochschulen verschaffen ihren Studierenden einen strukturellen Vorteil – fachlich, digital und sozial. Andere Fakultäten müssen nachziehen, sonst geraten sie ins Hintertreffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn die juristische Ausbildung ist längst nicht mehr nur dogmatische Wissensvermittlung. Sie ist ein Wettbewerb um die besten Absolvent:innen, die besten Karrierechancen und die beste Vorbereitung auf eine Praxis, die sich schneller verändert, als viele juristischen Fakultäten reagieren. Hochschulen mit KI‑Tools und professionellen Recherchezugängen werden diejenigen abhängen, die solche Angebote nicht schaffen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Pressemitteilung: <a href="https://www.harvey.ai/blog/harvey-expands-law-school-program-to-germany" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.harvey.ai/</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Universität Hamburg: Erfolg im Staatsexamen nur für Selbstzahler?</title>
		<link>https://jurios.de/2026/10/01/universitaet-hamburg-erfolg-im-staatsexamen-nur-fuer-selbstzahler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bastian Neumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Oct 2026 07:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Hamburger Politik plant massive Kürzungen bei der Finanzierung der Juristenausbildung an der Universität Hamburg – und die Folgen treffen ausgerechnet diejenigen, die ohnehin schon am Limit studieren: Jurastudierende ohne reiche Eltern. Ein offener Brief von Rechtsanwaltskammer, Anwaltverein, Richterverein, Notarverein und Fakultätsclub macht klar, was die Politik offenbar ignoriert: Wer in Hamburg Jura studiert, soll [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Die Hamburger Politik plant massive Kürzungen bei der Finanzierung der Juristenausbildung an der Universität Hamburg – und die Folgen treffen ausgerechnet diejenigen, die ohnehin schon am Limit studieren: Jurastudierende ohne reiche Eltern. Ein offener Brief von Rechtsanwaltskammer, Anwaltverein, Richterverein, Notarverein und Fakultätsclub macht klar, was die Politik offenbar ignoriert: Wer in Hamburg Jura studiert, soll künftig seinen Examenserfolg selbst bezahlen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Adressiert ist der Brief an die politische Spitze der Stadt: den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher, Wissenschaftssenatorin Blumenthal, Justizsenatorin Gallina und Finanzsenator Dressel.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ab 2027 sollen Promotionsstellen und Professuren nicht nachbesetzt werden. Auch Stipendien, Moot Courts und Law Clinics verlieren ihre Finanzierung. Doch der härteste Schlag trifft die Examensvorbereitung. Ausgerechnet beim Examensklausurenkurs, nämlich bei den Korrekturen der Übungsklausuren, soll gespart werden. Die Universität will die Korrektur im Examensklausurenkurs drastisch reduzieren. Die Unterzeichnenden schreiben: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Kostenfrei korrigiert würde damit weniger als ein Viertel der angebotenen Klausuren.“</mark></em> Das bedeutet: Drei von vier Klausuren bleiben unkorrigiert – es sei denn, Studierende zahlen einen kommerziellen Klausurenkurs aus eigener Tasche.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Faktische Teilprivatisierung des Studiums?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Damit wird die Examensvorbereitung in Hamburg faktisch teilprivatisiert. Wer eine realistische Chance im Staatsexamen haben will, muss künftig tief in die Tasche greifen. Der offene Brief bringt es auf den Punkt: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Wenn die Universität die erforderliche Examensvorbereitung nicht mehr anbieten kann, verschwindet der Bedarf nicht. Er wird auf private Repetitorien und kostenpflichtige Korrekturangebote verlagert.“</mark></em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Jurastudierende sollen also für Leistungen zahlen, die an anderen Fakultäten selbstverständlich kostenlos sind. Und das in einem Studium, das ohnehin kaum Zeit für Nebenjobs lässt. Die Unterzeichnenden warnen: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Wer neben Lebenshaltungskosten und einem langen Studium zusätzlich private Examensvorbereitung und Klausurenkorrekturen finanzieren muss, wird sich möglicherweise mangels finanzieller Mittel gegen das juristische Studium als solches entscheiden.“</mark></em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Private Repetitorien kosten schnell mehrere tausend Euro. Korrekturpakete für Examensklausuren liegen je nach Anbieter zwischen 15 und 40 Euro pro Klausur. Wer sich das nicht leisten kann, geht schlechter vorbereitet ins Examen – und riskiert damit seine gesamte berufliche Zukunft. Das ist nicht nur unfair, sondern sozial völlig aus der Zeit gefallen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auch Moot Courts und Law Clinics sollen bluten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders absurd: Hamburg wirbt gleichzeitig intensiv um juristischen Nachwuchs für Justiz und Verwaltung. Der offene Brief hält der Politik diesen Widerspruch direkt vor: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Es ist widersprüchlich, auf der einen Seite erhebliche Anstrengungen zur Gewinnung juristischen Nachwuchses zu unternehmen und auf der anderen Seite die Ausbildungsbedingungen genau dieses Nachwuchses zu verschlechtern.“</mark></em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu kommt, dass die Justizministerkonferenz erst im Juni 2026 beschlossen hat, dass eine starke universitäre Examensvorbereitung unverzichtbar sei. Die Empfehlungen verlangen ausdrücklich die Besprechung von Originalexamensklausuren und ein aussagekräftiges Feedback. Genau das wird in Hamburg gestrichen. Die Unterzeichnenden schreiben: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Eine Fakultät, die weniger als ein Viertel ihrer Examensklausuren korrigiert und ihre Promotionsstellen nicht nachbesetzt, kann diesen Anforderungen nicht gerecht werden.“</mark></em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Streichung der Finanzierung von Moot Courts und Law Clinics trifft die Ausbildung ins Herz. Diese Formate vermitteln Fähigkeiten, die im juristischen Alltag entscheidend sind: Argumentation, Verhandlungsführung, anwaltliche Beratung, Teamarbeit. Dass ausgerechnet diese praxisnahen Angebote gestrichen werden, während gleichzeitig „Praxisorientierung“ von Hochschulen gefordert wird, ist kaum nachvollziehbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Standort Hamburg in Gefahr</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Genau hier beginnt das nächste Problem: Hamburg gefährdet seine eigene Nachwuchsgewinnung – und damit die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Die Unterzeichnenden erinnern daran, dass Richterinnen, Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen, Notare und Verwaltungsjuristinnen alle dieselbe universitäre Ausbildung durchlaufen. Wer heute die Ausbildung kaputtspart, bekommt morgen unbesetzte Stellen, überlastete Gerichte und eine Justiz, die nicht mehr schnell genug arbeitet. Der Brief formuliert es klar: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Wer heute an ihr spart, wird die Folgen in fünf bis zehn Jahren an den Gerichten, in den Behörden und in den Kanzleien spüren. Der Rechtsstaat lebt von Menschen, die für ihn ausgebildet werden.“ </mark></em>Wenn Hamburg die juristische Ausbildung schwächt, schwächt es seine eigene Justiz – und damit die Fähigkeit des Staates, Recht durchzusetzen. Die Folgen reichen weit über die Universität hinaus. Hamburg ist ein bedeutender Standort für Handels-, Gesellschafts-, Versicherungs-, Transport- und Seerecht. Eine starke juristische Fakultät ist Teil dieser Infrastruktur. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der offene Brief endet mit einem klaren Appell: Die Stadt müsse die Universität so ausstatten, <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„dass die Kostensteigerungen gedeckt sind und die Fakultät für Rechtswissenschaft diese Einschnitte nicht vornehmen muss“.</mark></em> Die Bürgerschaft solle sich der juristischen Ausbildung mit derselben Entschlossenheit widmen wie der Lehrkräfteausbildung im Jahr 2023.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Botschaft ist eindeutig: Hamburg spart an der falschen Stelle. Wer Jurastudierende zwingt, ihren Examenserfolg privat zu finanzieren, produziert soziale Ungerechtigkeit – und gefährdet die Qualität des Rechtsstaats.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Fundstelle: <a href="https://rak-hamburg.de/uploads/file/Meldungen/Offener_Brief_Website.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://rak-hamburg.de/</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kann KI psychiatrische Sachverständige im Strafprozess ersetzen?</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/30/kann-ki-psychiatrische-sachverstaendige-im-strafprozess-ersetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Darja Breininger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 07:00:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
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		<category><![CDATA[Sachverständiger vor Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Strafprozess]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine KI, die Sachverständige im Strafprozess ablöst. Was nach Science-Fiction klingt, wirft schon heute rechtliche Fragen auf. Könnte eine spezialisierte KI künftig beurteilen, wie sich eine psychische Erkrankung auf einen Beschuldigten zur Tatzeit ausgewirkt hat? Ein Fall aus der Rechtsprechung zeigt, was psychiatrische Sachverständige leisten – und welche Hürden eine KI überwinden müsste. Ein Mann [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Eine KI, die Sachverständige im Strafprozess ablöst. Was nach Science-Fiction klingt, wirft schon heute rechtliche Fragen auf. Könnte eine spezialisierte KI künftig beurteilen, wie sich eine psychische Erkrankung auf einen Beschuldigten zur Tatzeit ausgewirkt hat? Ein Fall aus der Rechtsprechung zeigt, was psychiatrische Sachverständige leisten – und welche Hürden eine KI überwinden müsste.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Mann stieß im Frankfurter Hauptbahnhof eine Frau und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte sich retten, das Kind wurde getötet. Der Beschuldigte litt an einer paranoiden Schizophrenie und handelte in der Wahnvorstellung, andere Menschen auf Befehl innerer Stimmen töten zu müssen. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main ging von Schuldunfähigkeit aus und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an (Urt. v. 28.08.2020, Az. 5/22 Ks – <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3390%20Js%20234079/19" target="_blank" title="LG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 3390 Js 234079/19">3390 Js 234079/19</a>).</p>



<h1 class="wp-block-heading">Die Schuldfähigkeit im Blick</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Wie lässt sich die psychische Verfassung eines Menschen zu einem vergangenen Tatzeitpunkt beurteilen? Das Gericht kann dem Beschuldigten weder in den Kopf schauen noch ersetzt juristisches Wissen die psychiatrische Fachkunde. Genau dann kommen psychiatrische Sachverständige ins Spiel. Sie untersuchen die medizinischen Voraussetzungen, auf deren Grundlage das Gericht die Schuldfähigkeit rechtlich bewertet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Maßgeblich sind die <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/20.html" target="_blank" title="&sect; 20 StGB: Schuldunf&auml;higkeit wegen seelischer St&ouml;rungen">§§ 20</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/21.html" target="_blank" title="&sect; 21 StGB: Verminderte Schuldf&auml;higkeit">21 StGB</a>. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/20.html" target="_blank" title="&sect; 20 StGB: Schuldunf&auml;higkeit wegen seelischer St&ouml;rungen">§ 20 StGB</a> erfasst die Unfähigkeit, aufgrund einer dort genannten Störung das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/21.html" target="_blank" title="&sect; 21 StGB: Verminderte Schuldf&auml;higkeit">§ 21 StGB</a> betrifft die erhebliche Verminderung dieser Fähigkeiten. Eine Unterbringung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/63.html" target="_blank" title="&sect; 63 StGB: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus">§ 63 StGB</a> setzt zusätzlich insbesondere eine entsprechende Gefährlichkeitsprognose voraus. Bei verminderter Schuldfähigkeit können Strafe und Unterbringung nebeneinander stehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Diagnose allein beantwortet die Frage nach der Schuldfähigkeit also nicht. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen der Erkrankung zur Tatzeit. Dafür sind etwa die Krankengeschichte, die Persönlichkeit, die Tatvorgeschichte und das Verhalten bei der Tat zu untersuchen. Welche Symptome bestanden? Wie beeinflussten sie Wahrnehmung und Handeln? Ein psychiatrisches Gutachten muss diese Zusammenhänge nachvollziehbar begründen. Eine bloße Aufzählung von Symptomen genügt nicht.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Das könnte Dich auch interessieren: <a href="https://jurios.de/2026/09/03/deepfakes-im-strafprozess-kann-man-einem-video-noch-trauen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Deepfakes im Strafprozess – Kann man einem Video noch trauen?</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h1 class="wp-block-heading">Vom Hilfsmittel zur sachverständigen KI</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Hier setzt die Überlegung an: Könnte eine spezialisierte KI solche Aufgaben übernehmen? Akten strukturieren, Informationen zusammenführen oder Texte vorbereiten sind denkbare Einsatzfelder. Doch zwischen der Unterstützung bei einzelnen Arbeitsschritten und einer eigenständigen Begutachtung liegt ein erheblicher Unterschied. Wer Informationen verarbeitet, verfügt damit noch nicht über die erforderliche forensisch-psychiatrische Sachkunde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine KI müsste medizinische Informationen zuverlässig einordnen und ihre Bedeutung für die konkrete Tat beurteilen können. Sie müsste auch erkennen, wenn Angaben widersprüchlich sind oder die vorhandenen Informationen keine belastbare Schlussfolgerung zulassen. Dass ein Sprachmodell einen überzeugend formulierten Text erzeugt, belegt diese Fähigkeiten nicht. Für den Aufstieg von der Assistenzrolle zur Gutachterrolle wären deshalb verlässliche Nachweise der Eignung für genau diese Aufgabe erforderlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu kommt die Nachvollziehbarkeit. Bei komplexen KI-Modellen lässt sich nicht ohne Weiteres erkennen, welche Informationen das Ergebnis wie beeinflusst haben. Dieses Blackbox-Problem erschwert eine kritische Überprüfung. Ansätze der <a href="https://link.springer.com/article/10.1007/s12559-023-10179-8" target="_blank" rel="noreferrer noopener">erklärbaren KI, auch Explainable AI genannt</a>, sollen solche Zusammenhänge zugänglicher machen. Eine plausibel klingende Erklärung eines Chatbots ist aber noch kein verlässlicher Nachweis seines tatsächlichen Entscheidungswegs. Auch ein erklärbares Ergebnis kann falsch sein.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Objektiv nur auf den ersten Blick</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Hand aufs Herz: Hast du schon einmal eine Antwort einer KI übernommen, ohne sie kritisch zu hinterfragen? Genau darin liegt eine Gefahr. Menschen können automatisierten Empfehlungen übermäßig vertrauen. Dieses Phänomen wird als <a href="https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/werkstatt/569392/automation-bias/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Automation Bias</a> bezeichnet. Dass eine Einschätzung von einer Maschine stammt, macht sie jedoch nicht objektiv. Schon die Auswahl der Trainingsdaten kann beeinflussen, welche Zusammenhänge ein System erkennt und welche Vorannahmen es übernimmt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Beispiel gefällig? Ein System könnte aus einer psychiatrischen Diagnose vorschnell auf die individuelle Gewaltbereitschaft eines Menschen schließen. Das wäre eine problematische Verkürzung. Das <a href="https://www.dgkjp.de/wp-content/uploads/DGPPN_Positionspapier_Praevention-von-Gewalttaten.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde</a> unterscheidet ausdrücklich zwischen statistisch erhöhten Risiken bei bestimmten Erkrankungen und der Beurteilung eines einzelnen Menschen. Die allermeisten Gewalttaten lassen sich nicht auf eine psychische Erkrankung zurückführen. Zugleich ist die überwiegende Mehrheit psychisch erkrankter Menschen nicht gewalttätig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Fragestellung verdient Aufmerksamkeit. Zwei selbst gewählte Beispiele verdeutlichen den Unterschied: Prompt A lautet: „Welche Anhaltspunkte sprechen dafür oder dagegen, dass die Erkrankung die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit beeinträchtigte?“ Prompt B lautet: „Begründe, weshalb der Beschuldigte trotz seiner Erkrankung das Unrecht der Tat erkennen und nach dieser Einsicht handeln konnte.“ A verlangt eine Prüfung in beide Richtungen. B gibt das gewünschte Ergebnis bereits vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer ein Sprachmodell auf diese Weise befragt, riskiert, die eigenen Vorannahmen in dessen Antwort wiederzufinden. Wie stark sich die Formulierung tatsächlich auswirkt, müsste für das jeweilige System untersucht werden. Für den Strafprozess folgt daraus jedenfalls eine konkrete Kontrollfrage: Welche Informationen und Vorgaben lagen der KI-Bewertung zugrunde? Das Gericht müsste deshalb auch überprüfen können, welche Informationen der KI vorlagen und mit welcher Fragestellung sie zu ihrer Bewertung gelangte.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Wer trägt die Verantwortung</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Dann ist da noch die Verantwortung. Die Stellung von Sachverständigen nach der Strafprozessordnung (StPO) ist auf persönlich verantwortliche Personen zugeschnitten. Eine KI ist daher nicht schon deshalb ein eigenständiges sachverständiges Beweismittel, weil sie ein Gutachten formulieren kann. Für menschliche Sachverständige bestehen dagegen konkrete Verantwortungsregeln: Eine vorsätzliche Abgabe eines falschen Gutachtens ist strafbar nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html" target="_blank" title="&sect; 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage">§ 153 StGB</a>. Auch eine zivilrechtliche Haftung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/839a.html" target="_blank" title="&sect; 839a BGB: Haftung des gerichtlichen Sachverst&auml;ndigen">§ 839a BGB</a> kommt in Betracht. Handelt der Sachverständige in Ausübung eines öffentlichen Amtes, kommt eine Amtshaftung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html" target="_blank" title="&sect; 839 BGB: Haftung bei Amtspflichtverletzung">§ 839 BGB</a> iVm <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/34.html" target="_blank" title="Art. 34 GG">Art. 34 GG</a> in Betracht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer würde sich bei einer eigenständigen KI-Begutachtung den Nachfragen des Gerichts stellen? Wer würde erläutern, weshalb bestimmte Symptome als ausschlaggebend bewertet wurden? Und wer würde die Verantwortung tragen, wenn eine fehlerhafte Bewertung zu einer rechtsfehlerhaften Entscheidung führte? Die Verteilung der Aufgaben auf Entwicklung, Betrieb und Anwendung eines Systems beantwortet diese Fragen noch nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schließlich stellt sich die Frage nach der Unparteilichkeit. Sachverständige können nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/74.html" target="_blank" title="&sect; 74 StPO: Ablehnung des Sachverst&auml;ndigen">§ 74 StPO</a> wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Bei einer KI wäre zu klären, wie die Verteidigung systematische Verzerrungen wirksam aufzeigen und überprüfen lassen könnte. Dafür genügt der Hinweis nicht, eine Maschine verfolge keine eigenen Interessen. Auch ihre Datenbasis und die Vorgaben der Menschen, die sie entwickeln oder einsetzen, können das Ergebnis beeinflussen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die KI-Verordnung greift Kontrollprobleme bereits auf: Für Hochrisiko-KI-Systeme enthält sie Anforderungen an Daten und Daten-Governance in Art. 10, Transparenz in Art. 13 und menschliche Aufsicht in Art. 14. Ob ein konkretes System darunter fällt, ist gesondert zu prüfen. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine KI die Stellung eines Sachverständigen im Strafprozess übernehmen könnte. Den Bedarf an rechtlichen Schutzvorkehrungen für KI im Strafverfahren betont auch der Rechtswissenschaftler und Hochscullehrer Prof. Dr. Dr. <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kuenstliche-intelligenz-ki-strafprozess-strafverfolgung-regeln-stpo-strafverteidiger">Alexander Ignor</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine KI als psychiatrische Sachverständige bleibt damit ein Zukunftsszenario. Ihre Eignung hängt nicht allein von der technischen Entwicklung ab. Ebenso entscheidend sind überprüfbare Methoden, wirksame Verteidigungsmöglichkeiten und eine klare Verantwortung. Die rechtliche Bewertung der Schuldfähigkeit muss beim Gericht bleiben. Der Gesetzgeber sollte sich frühzeitig mit der Frage befassen, ob KI künftig über eine unterstützende Tätigkeit hinaus eigenständige Aufgaben von Sachverständigen im Strafprozess übernehmen darf. Dafür müsste geklärt werden, wie ihre Bewertungen überprüft, von der Verteidigung hinterfragt und rechtlich verantwortet werden können.</p>
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		<title>Staatsexamen: Die Zeit zwischen Klausurenphase und mündlicher Prüfung sinnvoll nutzen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/29/staatsexamen-die-zeit-zwischen-klausurenphase-und-muendlicher-pruefung-sinnvoll-nutzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2026 07:38:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[Aktenvortrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorbereitung auf die mündliche Prüfung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zwischen dem letzten Klausurtag und der mündlichen Prüfung liegt für Jurastudierende eine Phase, die oft unterschätzt wird. In vielen Bundesländern müssen Examenskandidat:innen mehrere Monate auf die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen warten. Diese Wartezeit ist nicht nur nervenaufreibend, sondern auch strukturell bedeutsam: Sie markiert den Übergang zwischen zwei völlig unterschiedlichen Prüfungsformen. Während die schriftlichen Klausuren den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Zwischen dem letzten Klausurtag und der mündlichen Prüfung liegt für Jurastudierende eine Phase, die oft unterschätzt wird. In vielen Bundesländern müssen Examenskandidat:innen mehrere Monate auf die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen warten. Diese Wartezeit ist nicht nur nervenaufreibend, sondern auch strukturell bedeutsam: Sie markiert den Übergang zwischen zwei völlig unterschiedlichen Prüfungsformen. Während die schriftlichen Klausuren den Großteil der juristischen Detailarbeit abprüfen, fließt die mündliche Prüfung je nach Bundesland mit rund dreißig bis vierzig Prozent in die Gesamtnote ein. Damit kann sie die Endnote spürbar heben oder senken – ein Faktor, der für viele spätere Berufsbilder entscheidend ist, sei es für den Einstieg in Justiz oder Großkanzlei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Phase ist also weder ein bloßes Warten noch eine reine Lernzeit. Sie ist ein strategischer Abschnitt, der bewusst gestaltet werden sollte. Wer die Wochen zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung klug nutzt, kann nicht nur die eigene Leistungsfähigkeit steigern, sondern auch die Chancen auf ein besseres Gesamtergebnis deutlich erhöhen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erholung: Ein notwendiger Schritt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die schriftlichen Examensklausuren gehören zu den intensivsten Erfahrungen des gesamten Jurastudiums. Fünf Stunden pro Klausur, über mehrere Tage hinweg, unter enormem Druck – das hinterlässt Spuren. Viele Studierende berichten, dass sie erst nach dem letzten Klausurtag spüren, wie tief die Erschöpfung tatsächlich reicht. Die monatelange Vorbereitung, die ständige Angst vor Wissenslücken und die körperliche Belastung der Klausurenphase führen zu einem Zustand, der sich nicht innerhalb weniger Tage ausgleichen lässt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Deshalb ist die erste Etappe dieser Übergangsphase die bewusste Erholung. Ein längerer Urlaub, ein Ortswechsel oder einfach ein Alltag ohne Lernplan helfen, Schlafdefizite auszugleichen und Stresshormone abzubauen. Diese Erholungsphase ist eine Voraussetzung dafür, die mündliche Prüfung souverän zu meistern. Wer ausgeruht ist, reagiert schneller, argumentiert klarer und tritt selbstbewusster auf – Eigenschaften, die Prüfer:innen unmittelbar wahrnehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vom Klausurmodus in den Gesprächsmodus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach einiger Zeit solltest du jedoch mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beginnen. Sie unterscheidet sich grundlegend von der schriftlichen Klausurenphase. Während dort Detailtiefe und präzise Subsumtion gefragt waren, verlangt die mündliche Prüfung ein breites Grundlagenverständnis, die Fähigkeit zur spontanen juristischen Argumentation und ein sicheres Auftreten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Prüfer:innen fragen häufig Grundlagenwissen, klassischen Meinungsstreitigkeiten und aktuellen Entscheidungen der obersten Gerichte ab, die durch die Presse gegangen sind. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Definitionen, Aufbauschemata und Streitstände noch einmal zu wiederholen und aktuelle Rechtsprechung über Portale wie JURios, beck-aktuell oder LTO im Blick zu behalten. Ebenso wichtig ist es, juristische Inhalte laut zu erklären. Viele Studierende merken erst beim Sprechen, ob ihre Argumente logisch aufgebaut sind oder ob Formulierungen holprig wirken. Die Fähigkeit, komplexe Inhalte mündlich vorzutragen, ist ein entscheidender Erfolgsfaktor und sollte gezielt trainiert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Akteneinsicht und Selbstanalyse</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sobald die schriftlichen Ergebnisse vorliegen, besteht in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Auch wenn dieser Schritt emotional herausfordernd sein kann, liefert er wertvolle Hinweise für die mündliche Prüfung. Die Einsicht zeigt, wie Prüfer:innen argumentieren, welche Aspekte sie besonders gewichten und wo typische Fehler lagen. Wer erkennt, dass bestimmte Rechtsgebiete in den Klausuren schwächer ausgefallen sind, kann diese gezielt wiederholen und sich auf mögliche Nachfragen vorbereiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Akteneinsicht hat zudem eine psychologische Funktion. Sie verwandelt diffuse Unsicherheit in konkrete Erkenntnisse. Viele Kandidat:innen erleben die schriftlichen Ergebnisse als Moment der Angst. Die Einsicht zeigt jedoch, dass Fehler oft weniger dramatisch sind, als man befürchtet, und dass die eigene juristische Argumentation durchaus tragfähig war. Dieses Wissen stärkt das Selbstvertrauen – ein Faktor, der in der mündlichen Prüfung eine größere Rolle spielt, als viele glauben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das I-Tüpfelchen: Die Protokolle</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist die Beschäftigung mit den Protokollen früherer Prüfungskommissionen. Wer sie sorgfältig liest, erkennt schnell wiederkehrende Themen, typische Einstiegsfragen, bevorzugte Streitstände und die Art, wie bestimmte Prüfer:innen das Gespräch strukturieren und welche Themen sie gerne abfragen. Deshalb lohnt es sich, nicht nur die Inhalte der Protokolle zu studieren, sondern auch die Menschen dahinter zu verstehen. Prüfer:innen bringen häufig ihren Beruf und ihre Spezialisierungen in die Prüfung ein. Wer weiß, ob eine Prüferin im Zivilrecht seit Jahren in einer Kammer für Handelssachen sitzt oder ob ein Prüfer im Öffentlichen Recht als Verwaltungsrichter mit Schwerpunkt Polizeirecht arbeitet, kann die eigene Vorbereitung gezielt anpassen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Frage, ob jemand aus der Justiz, der Verwaltung oder der Anwaltschaft kommt, beeinflusst häufig die Art der Fragestellung. Richter:innen neigen dazu, stärker auf dogmatische Grundlagen, während Praktiker:innen aus der Anwaltschaft oft Wert auf lebensnahe Fallkonstellationen legen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Zugang zu diesen Protokollen ist heute unkompliziert. An nahezu allen juristischen Fakultäten sammeln die Fachschaften seit Jahren die Berichte früherer Kandidat:innen und stellen sie den Studierenden als digitale Dateien zur Verfügung. Diese Protokollsammlungen sind oft gut gepflegt, regelmäßig aktualisiert und nach Prüfer:innen sortiert. Darüber hinaus gibt es kommerzielle Anbieter, die bundesweit Protokolle sammeln, digital aufbereiten und gegen eine Gebühr bereitstellen. Diese entfällt häufig, wenn man sich verpflichtet, im Anschluss an die Prüfung eigene Protokolle hochzuladen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweites Examen: Der Aktenvortrag</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im zweiten Staatsexamen umfasst die mündliche Prüfung neben dem Prüfungsgespräch auch einen Aktenvortrag. Dieser macht vielen Referendar:innen Schwierigkeiten. Während das Prüfungsgespräch auf spontane Argumentation und Grundlagenverständnis abzielt, verlangt der Aktenvortrag eine völlig andere Kompetenz: die Fähigkeit, innerhalb kürzester Zeit eine unbekannte Akte zu erfassen, die relevanten Tatsachen herauszufiltern, die juristischen Probleme präzise zu identifizieren und daraus eine strukturierte, überzeugende Lösung zu entwickeln. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Prüfer:innen wollen sehen, ob du in der Lage bist, wie eine Richterin, ein Staatsanwalt oder eine Anwältin zu denken. Der Aktenvortrag ist damit ein Abbild der späteren Berufspraxis und zeigt, ob jemand die juristische Methode nicht nur theoretisch beherrscht, sondern auch unter Zeitdruck anwenden kann. Viele Kandidat:innen unterschätzen, wie sehr der Vortrag von der äußeren Form geprägt ist: Ein klarer Einstieg, eine logisch aufgebaute Struktur und ein souveräner Umgang mit der Akte sind ebenso wichtig wie die juristische Lösung selbst. Deshalb lohnt es sich, den Aktenvortrag frühzeitig zu üben, idealerweise mit echten oder zumindest realitätsnahen Akten. </p>



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<p class="wp-block-paragraph">Das könnte Dich auch interessieren: <a href="https://jurios.de/2026/08/04/der-aktenvortrag-im-2-examen-ablauf-vorbereitung-und-die-wichtigsten-praxistipps/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Der Aktenvortrag im 2. Examen – Ablauf, Vorbereitung und die wichtigsten Praxistipps</a></p>



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<h2 class="wp-block-heading">Organisation und Auftreten gehören dazu</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der inhaltlichen Vorbereitung spielt die Organisation eine oft unterschätzte Rolle. Die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält wichtige Informationen zu Ort, Uhrzeit und Ablauf. Gerade in Bundesländern, in denen ein Kurzvortrag Teil der Prüfung ist, sollten Kandidat;innen frühzeitig klären, welche Anforderungen gelten. Auch praktische Fragen wie Kleidung, Anreise oder die Vorbereitung der benötigten Unterlagen tragen dazu bei, Unsicherheiten zu reduzieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Auftreten selbst ist ein weiterer Baustein. Die mündliche Prüfung ist eine formelle Situation, in der Körpersprache, Stimme und Ruhe eine Rolle spielen. Prüfer:innen achten darauf, wie Kandidatinnen und Kandidaten mit Unsicherheiten umgehen, ob sie strukturiert denken und ob sie in der Lage sind, juristische Probleme klar zu kommunizieren. Ein professionelles Auftreten beginnt dabei bei der Kleiderwahl. Ob Krawatte und Perlenohrinnge heute noch angemessen sind, darf jeder für sich selbst entscheiden. Klar ist aber, dass man sich so anziehen sollte, wie man das auch in einem Bewerbungsgespräch für einen neuen Job tun würde.</p>



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<p class="wp-block-paragraph">Die Zeit zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung ist damit kein bloßes Warten. Du kannst sie zur Erholung, Wiederholung und  Selbstanalyse nutzen. Wer diese Wochen bewusst gestaltet, erhöht nicht nur die Chancen auf eine bessere Note, sondern gewinnt auch die innere Ruhe, die für einen souveränen Auftritt im Prüfungssaal entscheidend ist.</p>



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		<title>Prozessbericht: Andreas Scheuer hat vor dem LG Berlin I Erinnerungslücken</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/28/prozessbericht-andreas-scheuer-hat-vor-dem-lg-berlin-i-erinnerungsluecken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jannis Krüßmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 07:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Scheuer]]></category>
		<category><![CDATA[Ausländer-Maut]]></category>
		<category><![CDATA[Daniel Kraus]]></category>
		<category><![CDATA[Erinnerungslücke]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor dem Landgericht Berlin I hat vergangenen Woche das Strafverfahren gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer begonnen. Ihm und seinem früheren beamteten Staatssekretär im Verkehrsministerium, Dr. Gerhard Schulz, wird vorgeworfen, vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestags zur Pkw-Maut gelogen zu haben. Das wäre als uneidliche Falschaussage gem. §§ 153, 162 Abs. 2 StGB strafbar. Unser Autor [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Vor dem Landgericht Berlin I hat vergangenen Woche das Strafverfahren gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer begonnen. Ihm und seinem früheren beamteten Staatssekretär im Verkehrsministerium, Dr. Gerhard Schulz, wird vorgeworfen, vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestags zur Pkw-Maut gelogen zu haben. Das wäre als uneidliche Falschaussage gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html" target="_blank" title="&sect; 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage">§§ 153</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/162.html" target="_blank" title="&sect; 162 StGB: Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsaussch&uuml;sse">162 Abs. 2 StGB</a> strafbar. Unser Autor war an den ersten Prozesstagen vor Ort.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kern des Strafverfahrens ist, ob die vorgesehenen Betreiber der Pkw-Maut bei einem Verhandlungs-Frühstück mit Scheuer und Schulz Ende November 2018 angeboten haben, vor Vertragsschluss das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Pkw-Maut abzuwarten. Scheuer und Schulz beharren beide darauf, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können und haben dies auch im später folgenden PUA ausgesagt. Dort haben die Chefs der beiden Mautbetreiber-Unternehmen erklärt, dass sie eine spätere Vertragsunterzeichnung angeboten hätten, wie sich aus dem <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-pa-2ua-pkw-maut-846904" target="_blank" rel="noreferrer noopener">PUA-Bericht</a> ergibt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EuGH kippte „Ausländer-Maut“</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einführung einer Pkw-Maut war seitens der CDU/CSU bereits seit mehreren Jahren geplant, Scheuer sollte sie als Verkehrsminister im Jahr 2018 endlich auf den Weg bringen, damit sie noch vor der Bundestagswahl 2021 starten konnte. Um deutsche Autofahrer:innen nicht zusätzlich zu belasten sollten diese über eine gleich hohe Reduktion der Kfz-Steuer entlastet werden, sodass faktisch nur nicht-deutsche Autofahrer:innen die Maut hätten bezahlen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gegen diese als „Ausländer-Maut“ bezeichneten Bundesgesetze klagte Österreich vor dem EuGH. Während der Verhandlungen zwischen dem Bundesverkehrsministerium und den Mautbetreibern im Jahr 2018 war das Verfahren noch anhängig. Scheuer und Schulz betonten auch im Strafverfahren mehrfach, sie seien fest davon ausgegangen, dass der EuGH die Klage abweisen würde, weil auch die Europäische Kommission ein zwischenzeitlich eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren wieder eingestellt hatte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So unterzeichneten das Bundesverkehrsministerium und die Mautbetreiber im Dezember 2018 den knapp 2 Milliarden Euro schweren Maut-Vertrag. Ein knappes halbes Jahr später kippte der EuGH mit Urteil vom 18.06.2019 die deutschen Mautgesetze u.a. wegen Verstoßes gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot (Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-591/17" target="_blank" title="C-591/17 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-591/17</a>). Auch wenn nach den Aussagen von Scheuer und Schulz niemand diesen Ausgang erwartet hatte muss man wohl kein europarechtliches Genie sein um zu erkennen, dass eine sog. „Ausländer-Maut“ diskriminierend und unionsrechtlich heikel sein könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach dem EuGH-Urteil wollte sich das Bundesverkehrsministerium schnellstmöglich vom Maut-Vertrag lösen, ein Schiedsgericht sprach den Betreibern später jedoch 243 Millionen Euro Schadensersatz zu.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gerichtliche Überprüfung einer Erinnerungslücke</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der Frage, ob es tatsächlich ein solches Verschiebungsangebot durch die Mautbetreiber gegeben hat, muss das Landgericht aber auch bewerten, ob Scheuer und/oder Schulz im PUA gelogen haben, als sie sagten, sie könnte sich daran nicht erinnern. Schon zu Verhandlungsbeginn hatte sich Scheuers Anwalt, der Strafverteidiger Dr. Daniel Krause, an das Gericht – und wohl auch die zahlreich anwesende Öffentlichkeit – gewandt und betont, dass das Vorhandensein einer Erinnerung als innere Tatsache durch ein Gericht kaum überprüft werden könne.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor allem bei der Vernehmung der beiden Angeklagten durch den Vorsitzenden Richter und die Staatsanwaltschaft am zweiten Verhandlungstag, Mittwoch, 23. September 2026, fiel auf, dass sie stets bemüht waren zu sagen, dass es ein Verschiebungsangebot „nach meiner Erinnerung“ nicht gegeben habe. Damit halten sie sich zwei Türen offen: Dass es Verschiebungsangebot gab, aber sie es womöglich nicht mitbekommen haben, oder dass sie es mitbekommen haben, sich aber nicht daran erinnern können. Dass der Strafverteidiger Krause dem Angeklagten Schulz bereits vor dem PUA dazu geraten habe, stets diese Formulierung zu verwenden, gestand er auch am zweiten Verhandlungstag auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft zu.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1021" height="640" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Scheuer-im-Schatten.jpg" alt="" class="wp-image-26698" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Scheuer-im-Schatten.jpg 1021w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Scheuer-im-Schatten-300x188.jpg 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Scheuer-im-Schatten-768x481.jpg 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Scheuer-im-Schatten-150x94.jpg 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Scheuer-im-Schatten-696x436.jpg 696w" sizes="(max-width: 1021px) 100vw, 1021px" /><figcaption class="wp-element-caption">Andreas Scheuer (rechts) im Schatten (Foto: Jannis Krüßmann)</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Strafprozess statt ordnungsgemäßer Aktenführung?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Befragung der Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft am zweiten Verhandlungstag wurde nach den ausschweifenden Einlassungen am ersten Tag das Verfahren etwas lebendiger. Auf mehrere Nachfragen erklärte Schulz, dass sowohl vor dem Verhandlungs-Frühstück am 28.11.2018 die beinahe täglichen Verhandlungsrunden auf Fachebene des Ministeriums als auch nach dem Termin die weiteren Verhandlungen in Protokollen und Vermerken dokumentiert wurden. Ausgerechnet zu dem Spitzengespräch mit Scheuer, Schulz und den beiden Mautbetreiber-Chefs sollen aber weder Vorbereitungsunterlagen oder Protokolle noch Vermerke im Nachgang existieren. Schulz versuchte das damit zu erklären, dass der Frühstücks-Termin keine Relevanz für das Vergabeverfahren gehabt hätte, sondern Scheuer die beiden Mautbetreiber-Chefs kennenlernen wollte. Schulz meinte, dass er als gewissenhafter Beamter im Nachhinein die Arbeitsebene informiert hätte, wenn es ein solch wichtiges Verschiebungsangebot gegeben hätte – dass er das nicht getan hat, beweise, dass es ein solches Angebot durch die Betreiber nicht gab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach dieser Aussage merkte die Staatsanwaltschaft an, dass man sich den ganzen Strafprozess wohl hätte sparen können, wenn auch das Verhandlungsfrühstück ordnungsgemäß dokumentiert und veraktet worden wäre, weil dann keine Unklarheiten über die Existenz des Verschiebungsangebots bestehen könnten. Ein schönes Beispiel dafür, dass eine ordnungsgemäße Aktenführung nicht nur der Öffentlichkeit und der Transparenz nutzt, sondern auch den Politiker:innen und Beamt:innen selbst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Up next: Auftritt der Zeuginnen und Zeugen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mangels Aktenführung müssen sich Staatsanwaltschaft und Gericht stattdessen wohl auf die beiden Chefs der Mautbetreiber als Zeugen verlassen. Deren Auftritt ist für die nächsten beiden Verhandlungstage Mitte Oktober geplant.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn die beiden so aussagen wie schon vor dem PUA des Bundestags und ein Verschiebungsangebot bestätigen dürfte es Aussage gegen Aussage stehen. Aber selbst wenn das Gericht den Mautbetreibern Glauben schenkt, bleibt die Frage, ob es auch davon überzeugt ist, dass Scheuer und/oder Schulz über ihre Erinnerung hieran gelogen haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Leise Zweifel an den Aussagen der Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft bereits durch Fragen an Scheuer geweckt, ob er nicht nach der Veröffentlichung des vermeintlichen Verschiebungsangebots durch den <a href="https://www.spiegel.de/politik/der-geisterfahrer-a-79c9b485-0002-0001-0000-000166042975" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><em>Spiegel</em> im September 2019</a> oder im Zuge des PUA mit seinem früheren Staatssekretär Schulz über das Verhandlungs-Frühstück gesprochen habe, was sehr naheliegend gewesen wäre. Scheuer bestritt das mehrfach. Dazu passte auch, dass Scheuer und Schulz schon bei Prozessbeginn erklärt hatten, über die berufliche Ebene hinaus keinen privaten Kontakt gepflegt und sich auch nicht geduzt zu haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sollte sich nach der Zeugenvernehmung jedoch herausstellen, dass es sehr wohl ein solches Verschiebungsangebot gegeben hat würde das vehemente Bestreiten jeder Erinnerung durch Scheuer und Schulz hieran plötzlich sehr unglaubwürdig wirken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">(Keine) Verteidigung eines politischen Vermächtnisses</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Schon zu Beginn des ersten Verhandlungstags betonte Scheuers Verteidiger Krause, dass das Gerichtsverfahren nicht den Sinn der „Ausländer-Maut“ oder Scheuers politisches Vermächtnis insgesamt bewerten könne. Dennoch schilderten Scheuer und Schulz ausführlich ihren politischen und beruflichen Werdegang und versuchten Verständnis für ihr Handeln zu wecken. Immer wieder beharrten sie darauf, dass niemand das vernichtende Urteil des EuGH über die Maut erwartet hätte und sie stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten. Indem sie so ausführlich auf Randthemen eingingen haben die beiden Angeklagten das genaue Gegenteil dessen gemacht, was sie selbst verhindern wollten, und den ganz großen Bogen zu den damaligen politischen Gegebenheiten gespannt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Strafverfahren kann aber auch darüber hinaus einen Mehrwert bringen: So gibt es noch andere Politiker, die sich vor Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf Erinnerungslücken berufen haben, wie den früheren Bundeskanzler Olaf Scholz im Cum-Ex-Skandal.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Verfahren gegen Scheuer und Schulz wird am 12. Oktober 2026 vor dem Landgericht Berlin I fortgeführt (Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=538%20KLs%2016/25" target="_blank" title="LG Berlin I, 27.05.2026 - 538 KLs 16/25: Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?: Landger...">538 KLs 16/25</a>, 237 Js 1217/22).</p>
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		<title>Jura-Games von Juristen für Juristen: Diese satirischen Mini-Spiele solltest du kennen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/25/jura-games-von-juristen-fuer-juristen-diese-satirischen-mini-spiele-solltest-du-kennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2026 07:18:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In den vergangenen Monaten sind mehrere Minispiele entstanden, die den Studienalltag, die Examensvorbereitung und sogar den Kanzleibetrieb satirisch als Computerspiele nachzeichnen. Dank ChatGPT und Co. kann heute fast jeder auch ohne Programmierkenntnisse simple Point and Click Abenteuer erstellen. Das zeigt sich auch in der Jurabubble. Die besten Jura-Games stellen wir dir hier vor: Kanzlei-Simulator von [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">In den vergangenen Monaten sind mehrere Minispiele entstanden, die den Studienalltag, die Examensvorbereitung und sogar den Kanzleibetrieb satirisch als Computerspiele nachzeichnen. Dank ChatGPT und Co. kann heute fast jeder auch ohne Programmierkenntnisse simple Point and Click Abenteuer erstellen. Das zeigt sich auch in der Jurabubble. Die besten Jura-Games stellen wir dir hier vor:</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kanzlei-Simulator von Tom Braegelmann</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der <a href="https://kanzlei-simulator.pplx.app/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Kanzlei-Simulator 2026“</a> wurde von Rechtsanwalt Tom Braegelmann als überzeichnetes Mini-Game angelegt: Es ist Montagmorgen in einer mittelständischen Kanzlei, das beA piept, die Umstellung auf e-Akte hakt, die ReNo will Homeoffice und weniger Telefondienst, Mandant:innen wünschen klare Rechnungen—und der Posteingang läuft voll.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Spiel beginnt damit, dass du deinen eigenen Kanzleinamen einträgst. Es öffnet sich ein fiktiver Posteingang – und schon geht es rund. Im Sekundentakt gehen neue Mails ein und wollen von dir bearbeitet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Spieler:innen klicken eingehende Vorgänge weg, bevor Fristen ablaufen, während sie gleichzeitig Nerven, Team, Mandantenzufriedenheit und Kasse im Blick behalten müssen. Billable Hours werden ironisch überdreht („max. 168 h/Woche“, „Non-Billable zählt als Billable“), Vergütungsmodelle wie „Lockstep“ und „Eat What You Kill“ tauchen als spielbare Optionen auf, eine „Stresskurve“ visualisiert den Tag.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fazit: Ein Klick-Minispiel über die Überforderung in deinem Posteingang</strong></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="505" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-1024x505.png" alt="" class="wp-image-26649" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-1024x505.png 1024w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-300x148.png 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-768x378.png 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-1536x757.png 1536w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-150x74.png 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-696x343.png 696w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-1068x526.png 1068w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator-324x160.png 324w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Kanzleisimulator.png 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">„Großkanzlei 1“ von Dennis Hillemann</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit <em><a href="https://dennishillemann.itch.io/grosskanzlei-1" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Großkanzlei 1</a></em> hat der Hamburger Rechtsanwalt Dennis Hillemann ein liebevoll gestaltetes Retro-Adventure geschaffen, das den Einstieg in eine Großkanzlei als satirisches Rollenspiel inszeniert. Die Ästhetik erinnert an klassische 90er-Jahre-Games, die Inhalte dagegen an die typischen Herausforderungen des Berufseinstiegs.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Spieler:innen jagen einer verschwundenen Akte hinterher und müssen dabei den Kopierer reparieren, mit einer Mandantin telefonieren, Dokumente im Archiv finden, sich den Zugang zur Partneretage über die Sekretärin erschleichen, Kaffee kochen und so weiter… &nbsp;Begleitet wird der Spieler dabei von der frechen Kanzlei-Katze Dr. Krall.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Spiel ist bewusst überzeichnet – aber gerade dadurch trifft es einen Nerv. Die Großkanzlei wird zum Labyrinth aus Aufgaben, Erwartungen und überraschenden Wendungen. Dabei überzeugt neben der Grafik vor allem die humorvollen Dialoge. So stößt man – während man einer Papier-Akte hinterherjagt – beispielsweise immer wieder auf Hinweise darauf, dass die Kanzlei sich offiziell der Digitalisierung verschrieben hat, während man in Realität nicht einmal die Aktenablage hinbekommt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fazit: Ein liebevoll gestaltetes Dialog-Spiel über den Irrsinn des Kanzleibetriebs</strong></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="510" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-1024x510.png" alt="" class="wp-image-26651" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-1024x510.png 1024w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-300x150.png 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-768x383.png 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-1536x766.png 1536w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-150x75.png 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-696x347.png 696w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-1068x532.png 1068w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1-324x160.png 324w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Grosskanzlei-1.png 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">„Staatsexamen – das Spiel“ von Tobias Voßberg</h2>



<p class="wp-block-paragraph">„Fünf Stunden. Ein Saal voller Leute. Ein Fall über ein Pferd. Mit <em><a href="https://tools.iplaw.lol/spiel2/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Staatsexamen – das Spiel</a></em> hat Tobias Voßberg ein browserbasiertes Minigame entwickelt, das alle Jurist:innen sofort in ihre eigene Examensvorbereitung zurückversetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Spielprinzip ist einfach: Man navigiert durch eine Reihe juristischer Herausforderungen, die typische Prüfungssituationen karikieren – von der Subsumtion unter Zeitdruck über ein klingelndes Handy bis hin zu einer Fliege, die dir um den Kopf summt. Dabei steigt dein Panik-Level kontinuierlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am Ende erhältst du für deine Leistung – wie im echten Examen – eine Note. Schaffst du das Prädikat? Oder steigert sich dein Herzschlag vor lauter Stress so sehr, dass du auch im virtuellen Examen durchfällst?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fazit: Ein Spiel, bei dem deine Handflächen schweißig werden</strong></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="513" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen-1024x513.png" alt="" class="wp-image-26653" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen-1024x513.png 1024w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen-300x150.png 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen-768x384.png 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen-1536x769.png 1536w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen-150x75.png 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen-696x348.png 696w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen-1068x535.png 1068w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Staatsexamen.png 1920w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">„Blockversager“ – das Juragame von JURios</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit <em><a href="https://jurios.de/blockversager/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Blockversager – das Jura-Game</a></em> hat das Team von JURios das erste vollwertige Jura-Mobile-Game entwickelt. Das Spiel ist ein „Casual Slide Scroller“ im Jura-Design, bei dem man ein §-Zeichen durch eine Welt voller juristischer Hindernisse steuert. Die App greift die reale Bezeichnung „Blockversager“ auf, die das Justizprüfungsamt Hamm für durchgefallene Examenskandidaten verwendet – ein Begriff, der 2024 bundesweit Empörung auslöste.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die App setzt genau hier an: Sie verwandelt den Prüfungsdruck in ein humorvolles, aber anspruchsvolles Spiel. Die Hindernisse bestehen aus Gesetzesblöcken, Aktenordnern und Prüfungsheften; ein Highscore-System ermöglicht den Wettbewerb zwischen den 43 juristischen Fakultäten. Schaffst du es im Ranking ganz nach oben?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fazit: Achtung, könnte süchtig machen!</strong></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="640" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1-1024x640.png" alt="" class="wp-image-24843" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1-1024x640.png 1024w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1-300x188.png 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1-768x480.png 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1-1536x960.png 1536w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1-150x94.png 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1-696x435.png 696w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1-1068x668.png 1068w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2025/09/BLOCK-VERSAGER-1.png 1600w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die vier Projekte zeigen, wie kreativ Jurist:innen die juristische Ausbildung verarbeiten. Die durch KI befeuerte Jura-Gaming-Szene reicht von realistischen Simulationen über satirische Adventures bis hin zu mobilen Arcade-Games.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine Ausbildung, die oft als trocken, belastend und hochgradig kompetitiv wahrgenommen wird, sind diese Spiele mehr als nur Unterhaltung: Sie sind ein kulturelles Signal. Jura kann auch leicht, verspielt und experimentell sein. Und vielleicht ist genau das die Art von Innovation, die das Studium dringend braucht.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Marburger WG-Projekt: Wie lebt es sich als Jurastudent in der Social-Media-WG?</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/24/marburger-wg-projekt-wie-lebt-es-sich-als-jurastudent-in-der-social-media-wg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2026 07:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Marburg lässt vier Studierende im Rahmen eines Social-Media-Projekts mietfrei wohnen – und Toni ist mittendrin. In der „Marburg-WG“ zeigt er seinen Uni-Alltag auf Social Media, spricht über Jura zwischen Bib und WG-Chaos und darüber, warum eine gemischte WG manchmal die beste Lernpause ist. Ein Gespräch über Kreativität, Examensstress und das Leben in einer Stadt, die [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Marburg lässt vier Studierende im Rahmen eines Social-Media-Projekts mietfrei wohnen – und Toni ist mittendrin. In der „Marburg-WG“ zeigt er seinen Uni-Alltag auf Social Media, spricht über Jura zwischen Bib und WG-Chaos und darüber, warum eine gemischte WG manchmal die beste Lernpause ist. Ein Gespräch über Kreativität, Examensstress und das Leben in einer Stadt, die kleiner wirkt, als sie sich anfühlt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Hi Toni, du studierst Jura in Marburg und bist dort Teil eines Vorzeigeprojekts der Uni. Die Universität Marburg lässt vier Studierende kostenlos in einer WG leben, dafür sollen sie ihren Unialltag auf Social Media vorstellen. Magst Du unseren Leser:innen das Projekt kurz vorstellen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Bei der „Marburg- WG“ handelt es sich um ein Marketing-Projekt der Uni Marburg. Neben mir sind noch drei weitere Studis im Rahmen dieses Projekts in ein Haus der Uni eingezogen. Alle vier von uns haben sich dabei gegenüber der Uni dazu verpflichtet, zwei bis drei Videos pro Woche auf den extra für uns eingerichteten Social-Media-Kanälen hochzuladen, in denen wir authentisch unser eigenes (Studi-)Leben, die Uni und Marburg als Studienort zeigen. Im Gegenzug bekommen wir die Miet- und Nebenkosten erlassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Wieso hast du dich damals für das Projekt beworben?</h2>



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<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow">
<figure class="wp-block-image size-medium"><img loading="lazy" decoding="async" width="209" height="300" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Toni-209x300.jpg" alt="" class="wp-image-26670" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Toni-209x300.jpg 209w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Toni-150x215.jpg 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Toni-300x430.jpg 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/09/Toni.jpg 446w" sizes="auto, (max-width: 209px) 100vw, 209px" /></figure>
</div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Marburg ist eine eher kleine Studi-Stadt, sodass ich nach ein paar Jahren das Gefühl hatte, das meiste gesehen zu haben. Deswegen wollte ich einfach mal wieder etwas komplett Neues machen und mich außerhalb meiner Komfortzone ausprobieren. Außerdem dachte ich, dass es eine gute Möglichkeit wäre, das Jurastudium mal aus einem anderen, etwas lockereren, Blickwinkel zu zeigen.</p>
</div>
</div>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Du studierst schon im zehnten Semester. Wo hast Du vorher gewohnt? Und wieso hast du dich damals gerade an der Uni Marburg beworben?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni: </strong>Ich komme aus der Nähe von Köln und wollte nach dem Abitur mal etwas Neues sehen, also hab ich mich kurzer Hand für Marburg entschieden, da ich dort Bekanntschaft habe und dies nicht allzu weit von meiner Heimat entfernt war. Ich wollte erstmal nur vorübergehend in Marburg bleiben (bis zur Zwischenprüfung), aber es gefiel mir so gut in der Studi-Stadt, dass ich nun schon seit viereinhalb Jahren hier wohne.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Die Marburg-WG ist eine gemischte WG. Deine drei Mitbewohner:innen studieren Politik- und Medienwissenschaft, Medienwissenschaft und Soziologie sowie Biologie und Sport auf Lehramt. Kommt es da manchmal zu Reibereien?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni</strong>: Nicht wirklich. Man merkt zwar, dass wir alle unterschiedliche Interessen und Zeitpläne haben, aber das steht einem guten Zusammenleben nicht im Weg. Immerhin teilen wir alle auch das Interesse für Social Media und machen oft etwas zusammen, was uns eigentlich nur mehr zusammenschweißt. </p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Was ist die größte Herausforderung beim Zusammenleben in eurer WG?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Wahrscheinlich die WG sauber zu halten, haha.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Jura ist im Vergleich ein extrem lernintensives Fach. Zeigen deine Mitbewohner:innen dafür Verständnis? Wo lernst du momentan am liebsten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Meine Mitbewohner bekommen das gar nicht so mit, da wir erst nach meinem ersten Examen zusammengezogen sind. Ich musste die meiste Zeit in der WG wahrscheinlich sogar am wenigsten lernen, haha. Ich habe immer am liebsten in dem juristischen Seminar gelernt. Zuhause konnte ich mich nur schlecht konzentrieren.  In der Bib hat man den Austausch mit anderen Studierenden, aber kann trotzdem auch voll und ganz auf sich selbst fokussiert sein. </p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Was empfiehlst du anderen Jurastudierenden? Lieber mit WG-Genossen zusammenleben, die auch Jura studierende oder zumindest beim Wohnen Abstand von den eigenen Kommilliton:innen halten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni</strong>: In meinen mittlerweile zehn Semestern habe ich sowohl in einer kompletten „Jura-WG“, als auch als einziger Jurastudent in einer sonst gemischten WG gewohnt.  Beides hat seine Vor- und Nachteile. Zu Beginn des Studiums mochte ich so eine „Jura-WG“, da man sich stets Tipps und Hilfe holen konnte, aber mit zunehmendem Verlauf des Studiums hab ich es genossen, abseits der Bib den Kopf frei von juristischen Gedanken zu bekommen. Deswegen würde ich heute eine solche WG bevorzugen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Was ist dein Lieblingsfach im Studium?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Vor der Examensvorbereitung war es Zivilrecht, aber mit der Examensvorbereitung wurde es wenn ich so drüber nachdenke, Öffrecht (Verwaltungsrecht um es ein bisschen einzugrenzen).</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Wo hast du deine Pflichtpraktika verbracht? Gibt es einen Geheimtipp für Marburg?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Ich habe alle Praktika außerhalb Marburgs absolviert. Einen Geheimtipp kann ich also leider nicht geben<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f648.png" alt="🙈" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Welche Mensa und welche Bibliothek ist die beste?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni</strong>: Die Uni-Bib in Marburg ist in Deutschland die Beste, in der ich war. In Marburg gibt es zwei Mensen, eine in der Innenstadt und eine auf dem Campus Lahnberge. Ich gehe immer in die Mensa in der Innenstadt. Die ist auch gut. Im Vergleich zu anderen Städten finde ich die Mensen geschmacklich sehr ähnlich. </p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Uni-Rep, kommerzielles Rep oder Lerngruppe? Und wieso?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Ich habe ein Jahr lang ein kommerzielles Rep besucht und ein halbes Jahr danach selbstständig und mit Lerngruppen gelernt und würde es wieder so machen. Bei den kommerziellen Reps lernt man den Stoff sehr gut in Anwendung an Fällen, hat die Möglichkeit mitzuarbeiten und Fragen zu stellen. Außerdem hat man einen gewissen Vergleich mit den weiteren Kursteilnehmern, sodass man in etwa abschätzen kann, wo man steht. Danach hat es sich zumindest für mich nochmal gelohnt, den Stoff selbstständig zu vertiefen, Lücken zu schließen und Klausuren aus dem Uni-Rep zu schreiben. </p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Als Gegenleistung für das kostenlose Wohnen verpflichtet ihr euch dazu, euren Unialltag auf Social Media zu teilen. Macht das immer Spaß? Oder wird dir das auch manchmal zu viel?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Wie bei jedem anderen Job hab ich manchmal keine Lust oder keine Ideen, aber grundsätzlich mag ich es sehr, in der Erstellung der Videos frei zu sein und auch meine Zeiten für die Contenterstellung selbst einteilen zu können. Am Ende überwiegt auf jeden Fall der Spaß an der Sache. </p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Jura ist nicht unbedingt ein kreatives Fach. Woher kommen deine Social-Media-Skills? Und willst du später auch mal in dieser Branche (juristisch) arbeiten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni</strong>: Bereits in vergangenen Jobs habe ich oft medialen Bezug gehabt. Ich habe abseits davon schon immer gerne vor der Kamera gestanden und fand es cool, die Möglichkeit zu haben, meine Ideen zu verwirklichen und anderen zu zeigen. Bei der Erstellung von Videos habe ich in der Vergangenheit auch immer mit Freunden zusammengearbeitet. Wir haben uns zusammen das Schneiden beigebracht und angefangen, einfach irgendwelche Videos zu machen, auf die wir Lust hatten. Ich würde auch später gerne juristisch in der Branche arbeiten, würde mich dabei aber nicht festlegen, da ich grundsätzlich sehr gerne Sachen ausprobiere und mir deswegen auch andere Branchen angucken möchte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Dein ultimativer Tipp für alle, die dieses Jahr an der Uni Marburg mit dem Jurastudium beginnen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni:</strong> Guckt euch auch außerhalb des juristischen Seminars um! In Marburg kann man super leicht mit anderen Studierenden in Kontakt treten und auch coole Dinge außerhalb des Studiums machen. Das sollte man auch nutzen!</p>



<h2 class="wp-block-heading">JURios: Vielen Dank für deine Zeit und viel Erfolg für die Zukunft!</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Toni: </strong>Danke!</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Juristinnebund fordert diskriminierungsfreies Staatsexamen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/23/juristinnebund-fordert-diskriminierungsfreies-staatsexamen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2026 07:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nutzt den 75. Deutschen Juristentag in Erfurt, um auf ein strukturelles Problem der Rechtswissenschaft hinzuweisen: die Diskriminierung in Studium, Staatsexamen und Referendariat. Das Policy Paper „Juristische Ausbildung diskriminierungsfrei gestalten“ des djb fordert juristische Akteure und Politik zur Handlung auf. Die juristische Ausbildung müsse endlich so reformiert werden, dass sie Gleichstellung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nutzt den 75. Deutschen Juristentag in Erfurt, um auf ein strukturelles Problem der Rechtswissenschaft hinzuweisen: die Diskriminierung in Studium, Staatsexamen und Referendariat. Das Policy Paper „Juristische Ausbildung diskriminierungsfrei gestalten“ des djb fordert juristische Akteure und Politik zur Handlung auf. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die juristische Ausbildung müsse endlich so reformiert werden, dass sie Gleichstellung nicht nur behauptet, sondern praktisch gewährleistet. Die Forderung ist deutlich:<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „Diskriminierung geht da gar nicht – egal wo und gegen wen“</mark></em>, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer. Seit den 1970er Jahren ist dokumentiert, dass juristische Lehr- und Prüfungsmaterialien stereotype Geschlechterrollen reproduzieren. Schon 1977 stellten Pabst und Slupik fest, dass Frauen in juristischen Sachverhalten überwiegend als Sexualobjekte oder in niederrangigen Rollen erscheinen. Auch die Hamburger Studie von 2017 zeigt, dass rund 80 Prozent der handelnden Personen in Examensfällen Männer sind – Frauen treten nur zu 11 Prozent auf, meist in stereotypen Berufsrollen. Die juristische Ausbildung vermittelt damit ein verzerrtes Bild gesellschaftlicher Realität und reproduziert unbewusste Abwertungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Stereotype, Übergriffe und strukturelle Risiken</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der djb verweist zudem auf ein erhöhtes Risiko sexualisierter Übergriffe im universitären Umfeld. Weibliche Studierende seien sowohl gegenüber Lehrenden als auch Kommilitonen besonders gefährdet. <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Für weibliche Studierende besteht an Universitäten zudem ein erhöhtes Risiko sexueller und sexualisierter Übergriffe“</mark></em>, heißt es im Papier. Die juristische Ausbildung bleibt damit nicht nur blind für Diskriminierung – sie ist selbst ein Ort, an dem Ungleichheit entsteht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders gravierend sind die Befunde zu Prüfungen. Zwar erreichen Frauen das Staatsexamen etwas häufiger als Männer, doch schneiden sie im Durchschnitt schlechter ab. Die Forschung von Towfigh, Traxler und Glöckner zeigt, dass Frauen und Personen mit Migrationsgeschichte systematisch schlechter bewertet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen im ersten Staatsexamen eine vollbefriedigende oder bessere Note erzielen, ist um 17 Prozent geringer. <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Flächendeckend zeigt sich, dass Frauen in der juristischen Ausbildung schlechter bewertet werden als Männer“</mark></em>, fasst der djb zusammen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mündliche Prüfungen als Brennpunkt der Ungleichheit</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders deutlich wird dies in mündlichen Prüfungen. Dort spielt die Zusammensetzung der Prüfungskommission eine zentrale Rolle. Ist sie ausschließlich männlich besetzt, steigt die Wahrscheinlichkeit schlechterer Bewertungen für Frauen signifikant. Der djb verweist auf stereotype threat und fehlende Rollenmodelle. Bislang gebe es keine Maßnahmen, die Prüfenden die Kompetenz vermitteln, diskriminierungssensibel mit unbewussten Vorannahmen umzugehen. Die Folgen solcher Bewertungen reichen weit über das Examen hinaus. Staatsexamensnoten entscheiden über den Zugang zu Justiz, Ministerien, Großkanzleien und Promotion. <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Wer in der Prüfung diskriminiert wird, verliert die gleichen Chancen auf dem Berufsmarkt“</mark></em>, betont Rahel Sophie Meinhof, Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der djb fordert daher verpflichtende Schulungen für Prüfende, verbindlich divers besetzte Prüfungskommissionen, klare Bewertungsmaßstäbe und ein niedrigschwelliges Beschwerdesystem. Das sogenannte Vorgespräch müsse abgeschafft werden, weil es leistungsfremde Informationen in die Bewertung einfließen lasse und strukturell Vorurteile verstärke.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Reformbedarf in Studium und Referendariat</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch im Studium sieht der djb erheblichen Reformbedarf. Lehrmaterialien müssten diskriminierungsfrei gestaltet und auf stereotype Darstellungen überprüft werden. Fakultäten sollen dies verbindlich in Studien- und Prüfungsordnungen verankern. Schriftliche Prüfungen müssten konsequent anonymisiert werden – eine Forderung, die der djb mit eigenen Daten untermauert. An mehr als drei Viertel der juristischen Fakultäten würden Klausuren und Hausarbeiten weiterhin unter Klarnamen abgegeben. Die Anonymisierung sei ein einfacher, aber wirksamer Schritt zu faireren Bewertungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Inhaltlich fordert der djb eine deutliche Erweiterung des Pflichtstoffs. Themen wie sexualisierte Gewalt, digitale Gewalt, reproduktive Selbstbestimmung, Opferschutzrechte, Antidiskriminierungsrecht und Gleichstellungsrecht müssten verpflichtend gelehrt werden. Diese Rechtsgebiete seien für die Lebenswirklichkeit vieler Menschen zentral und fehlende Kompetenz führe zu Schutzlücken. Besonders im Sexualstrafrecht brauche es eine trauma- und diskriminierungssensible Didaktik, die Retraumatisierungen vermeide und nicht die Täterperspektive stärke.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schließlich richtet das Policy Paper den Blick auf das Referendariat. Sorgeverantwortung, prekäre finanzielle Bedingungen und Abhängigkeiten gegenüber Ausbildenden träfen Frauen besonders hart. Der djb fordert flexible Teilzeitmodelle, existenzsichernde Unterhaltsbeihilfen sowie die Einrichtung von Personalräten und Gleichstellungsbeauftragten in allen Bundesländern. Das Referendariat müsse strukturell so gestaltet werden, dass es nicht selbst zum Diskriminierungsrisiko werde.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Auftrag an Politik und Fakultäten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Rolle Künstlicher Intelligenz wird adressiert. KI berge aufgrund verzerrter Trainingsdaten ein erhebliches Diskriminierungspotential. Der djb fordert daher eine Ausbildung, die den Gender Data Gap, Proxy-Variablen und den Black-Box-Charakter von KI kritisch reflektiert. Nur so könne verhindert werden, dass diskriminierende Strukturen automatisiert reproduziert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der djb versteht sein Papier als Einladung und Aufforderung zugleich. Auf dem Deutschen Juristentag will er die Debatte aktiv mitgestalten. Bund, Länder, Fakultäten und Prüfungsämter sollen gemeinsam Standards für Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Qualität entwickeln. Die juristische Ausbildung müsse endlich das werden, was sie sein sollte: ein Ort, an dem der demokratische Rechtsstaat gelebt wird – diskriminierungsfrei, gerecht und zukunftsfähig.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der djb fordert daher:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Im Deutschen Richtergesetz (DRiG) die Verankerung von Wissen und Kompetenz zum Umgang mit Diskriminierung durch Stärkung von Gender- und Diversity-Kompetenz in der juristischen Ausbildung;</li>



<li>die Berücksichtigung von Gleichberechtigung und Diskriminierung in den Lehrinhalten, u. a. im Verfassungsrecht, Sexualstrafrecht, zivilen Gewaltschutzrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Lehre zum Antidiskriminierungsrecht;</li>



<li>im Umgang mit Künstlicher Intelligenz Vermittlung von Wissen über und Maßnahmen gegen Diskriminierung;</li>



<li>die Beseitigung von Stereotypen in der Lehre, in Fallgestaltungen und insbesondere in Prüfungssachverhalten;</li>



<li>die Anonymisierung schriftlicher Prüfungsleistungen auch im rechtswissenschaftlichen Studium;</li>



<li>die Reform der mündlichen Staatsexamensprüfungen durch verpflichtende Schulungen für Prüfende, Diversität in den Prüfungskommissionen und angemessene Entlohnung der Prüftätigkeit, kein Vorgespräch mit Vorsitzenden, klare und verbindliche Bewertungsmaßstäbe und niederschwellige Beschwerde- und Kontrollmöglichkeiten;</li>



<li>im Rechtsreferendariat ein flexibles und existenzsicherndes Teilzeitreferendariat sowie flächendeckend einen Personalrat für Referendarinnen und Referendare mit Gleichstellungsbeauftragten;</li>



<li>Qualitätssicherung durch enge Abstimmung der zuständigen Institutionen und beteiligten Personen.</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Policy Paper: <a href="https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st26-31" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.djb.de/</a></p>
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		<title>Oktoberfest: Schmerzensgeld, nachdem sich ein dicker Mann auf einen dünnen Mann setzte</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/22/oktoberfest-schmerzensgeld-nachdem-sich-ein-dicker-mann-auf-einen-duennen-mann-setzte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lukas Schreiber]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2026 07:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht München]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[dick]]></category>
		<category><![CDATA[dicker Mann]]></category>
		<category><![CDATA[Dicker setzt sich auf Dünnen]]></category>
		<category><![CDATA[Fixieren]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurastudium]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung durch Draufsitzen]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Oktoberfest]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Auseinandersetzung auf dem Münchner Oktoberfest hat ein juristisches Nachspiel: Das Amtsgericht (AG) München verurteilte einen Besucher aus Baden-Württemberg dazu, einem anderen Wiesn-Gast 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der dickere Mann hatte den dünneren Mann ein bis zwei Minuten lang am Boden fixiert, indem er sich auf dessen Oberkörper setzte. Das Gericht wertete dieses Verhalten [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Eine Auseinandersetzung auf dem Münchner Oktoberfest hat ein juristisches Nachspiel: Das Amtsgericht (AG) München verurteilte einen Besucher aus Baden-Württemberg dazu, einem anderen Wiesn-Gast 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der dickere Mann hatte den dünneren Mann ein bis zwei Minuten lang am Boden fixiert, indem er sich auf dessen Oberkörper setzte. Das Gericht wertete dieses Verhalten als rechtswidrige Körperverletzung uns sprach deswegen Schadensersatz nach § 823 BGB zu.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Fall begann als typische Wiesn-Rauferei. Der Mann aus Niederbayern und der Gast aus Baden-Württemberg gerieten am späten Abend in eine körperliche Auseinandersetzung, an der mehrere Personen beteiligt waren. Im Verlauf des Gerangels stürzte der schmächtigere Mann zu Boden. Sein Widersacher setzte sich auf den Brustkorb, um den anderen Gast – wie er später erklärte – „zu fixieren“. Die Dauer schätzte er selbst auf ein bis zwei Minuten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Notwehr oder nicht?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der dünnere Mann machte geltend, er habe durch das Niedersitzen ein Hämatom am rechten Oberarm sowie einen Bruch des linken Kleinfingers erlitten. Die Beschwerden seien fortdauernd, die Beweglichkeit eingeschränkt, eine Arthrose wahrscheinlich. Er verlangte ein Schmerzensgeld von mindestens 2.500 Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Mann aus Baden-Württemberg berief sich dagegen auf Notwehr. Er habe lediglich einen Angriff abgewehrt, die Fixierung sei erforderlich und verhältnismäßig gewesen. Zudem bestreite er, dass die behaupteten Verletzungen durch sein Verhalten entstanden seien.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht hörte beide Parteien informatorisch an – und folgte der Darstellung des Beklagten nur teilweise. Zwar sei es unstreitig, dass der Kläger zuvor in eine weitere Auseinandersetzung im Wirtsgarten verwickelt gewesen sei. Auch habe er selbst nicht mehr angeben können, wann genau die Verletzungen entstanden seien. Damit fehlte der Nachweis, dass Hämatom und Fingerbruch durch das Niedersitzen verursacht wurden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Niedersetzen auf Opfer als Körperverletzung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Dennoch sah das Amtsgericht eine Körperverletzung als erwiesen an. In der Urteilsbegründung heißt es: „<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">Das bewusste Niedersetzen des Beklagten, der über eine stämmige körperliche Konstitution verfügt, auf der Brust und dem Oberkörperbereich des am Boden liegenden, deutlich schmäleren Klägers stellt einen unmittelbaren und intensiven Eingriff in dessen körperliche Sphäre dar.“</mark></em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein solches Fixieren unter Ausnutzung körperlicher Überlegenheit erzeuge<em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color"> „zwangsläufig erheblichen physischen Druck und damit einhergehende Schmerzen“</mark></em>. Das Gericht stellte klar, dass ein Notwehrrecht nicht bestand. Ein etwaiger Angriff sei durch dessen Sturz objektiv beendet gewesen. Vom am Boden liegenden Mann sei kein weiterer Angriff ausgegangen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Zurechnung schwerer Verletzungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die weitergehenden Verletzungen konnte das Gericht jedoch nicht zurechnen. Der Bayer habe selbst eingeräumt, die Beschwerden erst im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung bemerkt zu haben. Angesichts der vorangegangenen Rangelei im Wirtsgarten sei nicht feststellbar, wann und wodurch Hämatom und Fingerbruch entstanden seien. Die fehlende Kausalität begrenzte den Anspruch erheblich. Für die bloße Fixierung ohne nachweisbare Folgeverletzungen hielt das Gericht ein Schmerzensgeld von 500 Euro für angemessen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Bemessung betonte das Gericht die Intensität des Niedersitzens: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Der Betrag von 500 € kann […] aufgrund der Intensität des ein- bis zweiminütigen Fixierens des am Boden liegenden Klägers durch den körperlich überlegenen Beklagten nicht unterschritten werden.“</mark></em> Zugleich sei ein höheres Schmerzensgeld nicht gerechtfertigt, da keine nachweislich zurechenbaren Verletzungen entstanden seien und die Situation bereits „aufgeheizt“ gewesen sei.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidung: AG München, Urteil vom 11.06.2026 Az. 223 C 11265/25</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Juristische Ausbildung: Diese Reformen versäumt der Deutsche Juristentag</title>
		<link>https://jurios.de/2026/09/21/juristische-ausbildung-diese-reformen-versaeumt-der-deutsche-juristentag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bastian Neumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 07:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[Das hat der deutsche Juristentag beschlossen]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher Juristentag]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurastudium]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Juristentag Beschlüsse]]></category>
		<category><![CDATA[Juristentag in Erfurt]]></category>
		<category><![CDATA[juristische Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Reform]]></category>
		<category><![CDATA[reform der juristischen Ausbildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Juristentag hat in diesem Jahr ein umfassendes Reformpaket zur juristischen Ausbildung diskutiert und zahlreiche Beschlüsse gefasst, die Jurastudium und Referendariat modernisieren sollen. Viele Vorschläge fanden breite Zustimmung: mehr Didaktik, mehr Digitalisierung, mehr Diversität. Doch gerade jene Reformen, die strukturell in das System eingreifen würden, scheiterten – teils mit deutlichen Mehrheiten. Ein Blick auf [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/09/21/juristische-ausbildung-diese-reformen-versaeumt-der-deutsche-juristentag/">Juristische Ausbildung: Diese Reformen versäumt der Deutsche Juristentag</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Deutsche Juristentag hat in diesem Jahr ein umfassendes Reformpaket zur juristischen Ausbildung diskutiert und zahlreiche Beschlüsse gefasst, die Jurastudium und Referendariat modernisieren sollen. Viele Vorschläge fanden breite Zustimmung: mehr Didaktik, mehr Digitalisierung, mehr Diversität. Doch gerade jene Reformen, die strukturell in das System eingreifen würden, scheiterten – teils mit deutlichen Mehrheiten. Ein Blick auf die abgelehnten Punkte zeigt, wie stark die juristische Ausbildung weiterhin von tradierten Vorstellungen geprägt ist und wie viel Potenzial ungenutzt bleibt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Staatsexamen bleibt fest in der Hand der unwilligen Politik</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Vorgeschlagen wurde unter anderem, die Prüfungshoheit für den staatlichen Teil des ersten Staatsexamens teilweise oder vollständig an die Hochschulen zu übertragen. Der Vorschlag, dies zumindest zu prüfen, wurde mit 38:50:8 Stimmen abgelehnt. Die Ablehnung zeigt die tiefe Skepsis gegenüber einer stärkeren akademischen Verantwortung. Dabei hätten Hochschulen die Möglichkeit, Prüfungen didaktisch zeitgemäßer zu gestalten und die übermäßige Fixierung auf das Staatsexamen aufzubrechen. Außerdem könnte man sich nur so von einer in den letzten Jahrzehnten komplett unwilligen Politik lösen, die Reformen der Juristenausbildung stets abgelehnt hatten. Dass dieser Schritt nicht gewagt wurde, ist bedauerlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer Punkt betrifft die Modularisierung des Studiums nach europäischen Standards, was mit 38:40:17 Stimmen abgelehnt wurde. Damit bleibt die juristische Ausbildung ein Sonderfall im europäischen Hochschulraum. Die Ablehnung zeigt die tiefe Skepsis gegenüber Bologna-Strukturen – und verhindert Anschlussfähigkeit, internationale Vergleichbarkeit und moderne Qualitätssicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einführung einer Wahlfachklausur im Ersten Examen wurde mit 32:39:17 Stimmen abgelehnt. Studierende hätten damit die Möglichkeit gehabt, individuelle Stärken einzubringen. Die Ablehnung zeigt die Angst vor Differenzierung – und hält am Einheitsjuristen fest, obwohl das Leitbild gleichzeitig modernisiert werden soll.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Idee, mündliche Prüfungen ohne Kenntnis der Vornoten durchzuführen, wurde knapp abgelehnt (38:39:11). Das ist bedauerlich, weil Vornoten nachweislich Bias erzeugen und die mündliche Prüfung damit weniger fair bleibt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schwerpunktbereiche und Praxis entwertet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Frage nach einer neuen Gewichtung des Curriculums wurde mit 12:62:21 Stimmen klar verworfen. Der Vorschlag sah vor, dass die Pflichtfächer die Hälfte und Schwerpunktbereich und Schlüsselqualifikation jeweils ein Viertel des Curriculums umfassen &#8211; eine eindeutige Aufwertung der Schlüsselqualifikation gegenüber der jetzigen Situation. Zudem war vorgesehen, den Studierenden bei den Schlüsselqualifikationen eine weitere Vertiefung in Form einer überfachlichen Qualifikation oder eines Praxissemesters zu ermöglichen. Die juristische Ausbildung bleibt damit ein weitgehend uniformer Weg, der individuelle Profilbildung kaum zulässt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Vereinheitlichung der Schwerpunktbereiche wurde mit 7:84:5 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt der Schwerpunkt ein Flickenteppich, der von Universität zu Universität stark variiert. Für Studierende bedeutet das weiterhin: Wer die Hochschule wechselt, verliert oft wertvolle Studienleistungen. Die Ablehnung verhindert Transparenz und Vergleichbarkeit – zwei Faktoren, die in einem bundesweiten Ausbildungssystem eigentlich selbstverständlich sein sollten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vorschlag, ein sechsmonatiges, benotetes Praxissemester in Justiz, Verwaltung oder Wirtschaft einzuführen, wurde mit 8:81:6 Stimmen abgeschmettert. Ein Praxissemester hätte die Kluft zwischen Theorie und Praxis schon vor dem Referendariat verkleinert und Studierenden frühzeitig Einblicke in die Berufswelt ermöglicht. Die Ablehnung zeigt, wie stark die juristische Ausbildung weiterhin auf theoretische Wissensvermittlung setzt – und wie wenig Raum für praktische Kompetenzen bleibt, obwohl diese im Berufsalltag zentral sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Referendariat bleibt unangetastet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch das Referendariat bleibt weitgehend unangetastet. Der Vorschlag, die Pflichtstationen neu zu ordnen und die Wahlstationen auszubauen, wurde mit 10:74:15 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt das Referendariat ein starres System, das kaum Raum für Spezialisierung oder Zukunftsfelder wie Legal Tech bietet. Die Chance, die praktische Ausbildung stärker an modernen Berufsbildern auszurichten, wurde vertan.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders widersprüchlich ist die Ablehnung digitaler Prüfungsinhalte. Der Vorschlag, Digitalisierungskompetenzen verbindlich in die Prüfungspläne aufzunehmen, wurde mit 11:53:21 Stimmen abgelehnt. Ebenso scheiterte die Idee, im Zweiten Examen mindestens eine Digitalisierungsklausur einzuführen (7:65:16) oder die Kautelarjurisprudenz stärker zu gewichten (11:68:10). Damit wird ein zentraler Zukunftsbereich weiterhin nicht geprüft – und Kompetenzen ohne Prüfungsrelevanz werden im juristischen System erfahrungsgemäß nicht ernst genommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Deutsche Juristentag hat viele wichtige Reformen beschlossen. Doch die abgelehnten Punkte zeigen, dass die juristische Ausbildung weiterhin an zentralen Stellschrauben nicht rütteln will: keine echte Öffnung für Praxis, keine strukturelle Modernisierung des Curriculums, keine konsequente Digitalisierung, keine Flexibilisierung, keine europäische Anschlussfähigkeit. Gerade die abgelehnten Vorschläge hätten die Ausbildung nachhaltig verändert. Dass sie scheiterten, zeigt, wie stark die juristische Ausbildung weiterhin von Beharrungskräften geprägt ist – und wie weit der Weg zu einer modernen, resilienten und diversitätssensiblen Juristenausbildung noch ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die guten Nachrichten zum Schluss</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Deutsche Juristentag hat zwar nicht alle Reformideen umgesetzt. Doch es wurden auch viele sinnvolle Maßnahmen beschlossen. Sie reduzieren Druck, erhöhen Fairness, stärken Didaktik und modernisieren die juristische Ausbildung an entscheidenden Stellen. Es sind Reformen, die Studierenden und Referendarinnen und Referendaren unmittelbar helfen – und die das System langfristig gerechter, professioneller und resilienter machen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Reduzierung des Prüfungsstoffes</strong>: Der Prüfungsstoff soll „erheblich, auf das Minimum, reduziert“ werden (angenommen mit 66:17:13 Stimmen). Seit Jahren gilt die juristische Ausbildung als überfrachtet. Die Reduktion bedeutet eine Rückkehr zu dem, was Prüfungen eigentlich messen sollen: juristische Argumentationsfähigkeit, Systemverständnis und methodische Kompetenz. Das entlastet die Studierenden spürbar.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Abschichten über bis zu sechs Monate</strong>: Beschluss Nr. 46 ermöglicht es, die schriftlichen Examensklausuren freiwillig über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten abzuschichten (angenommen mit 59:17:13 Stimmen). Die bisherige Praxis, sechs Klausuren in zwei Wochen zu schreiben, erzeugte enormen psychischen Druck und führte zu Zufallseffekten. Das Abschichten erlaubt eine realistischere Vorbereitung, reduziert Belastungsspitzen und führt zu faireren Leistungsabfragen. Es ist eine der humansten Reformen des gesamten Katalogs.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Doppelblinde Zweitkorrektur</strong>: Eine Mehrheit von 69:6:12 Stimmen sprach sich für die Einführung der doppelblinden Zweitkorrektur aus. Künftig bewerten zwei Korrektorinnen oder Korrektoren unabhängig voneinander dieselbe Klausur – ohne Kenntnis der jeweils anderen Bewertung. Das reduziert Bias, schützt vor Fehlkorrekturen und sorgt für einheitlichere Maßstäbe. Die juristischen Staatsprüfungen werden damit fairer und transparenter.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kommentarnutzung im ersten Staatsexamen</strong>: Bisher sind Kommentare nur im zweiten Examen erlaubt. Jetzt sollen sie auch im ersten Examen zu den zugelassenen Hilfsmitteln gehören (angenommen mit 50:21:17 Stimmen). Das ist ein längst überfälliger Schritt hin zu realitätsnahen Prüfungen. In der juristischen Praxis arbeitet niemand ohne Kommentare – warum sollten Studierende im Examen dazu gezwungen sein? Die Zulassung eines Kommentars entlastet beim Auswendiglernen und stärkt die methodische Kompetenz. </li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Divers besetzte Prüfungskommissionen</strong>: Divers besetzte Prüfungskommissionen sind ein überfälliges Signal für mehr Fairness und Vielfalt und wurde von 72:4:12 Stimmen angenommen. Unterschiedliche Perspektiven in Prüfungssituationen reduzieren Bias und stärken das Vertrauen in die Bewertung. Die juristische Ausbildung, die lange von homogenen Strukturen geprägt war, öffnet sich damit sichtbar für Diversität.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Hochwertige universitäre Repetitorien</strong>: Der mit 87:2:8 angenommene Beschluss verpflichtet die juristischen Fakultäten, koordinierte, hochwertige universitäre Repetitorien mit vollständigen Lernmaterialien anzubieten. Das ist ein Durchbruch für die Gleichheit der Ausbildung. Bislang waren viele Studierende auf teure private Repetitorien angewiesen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Künftig sollen Universitäten selbst umfassende, abgestimmte und hochschulübergreifend geteilte Materialien bereitstellen. Das entlastet finanziell und sorgt für faire Ausgangsbedingungen – unabhängig vom Geldbeutel.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Didaktische Qualifikation aller Lehrenden</strong>: Mehrere Beschlüsse stärken die didaktische Qualität der juristischen Lehre: Pflichtfortbildungen für wissenschaftliche Mitarbeitende und AG-Leitende, didaktische Anforderungen in Habilitationsordnungen und die gesetzliche Berücksichtigung didaktischer Kompetenzen in Berufungsverfahren. Juristische Lehre war lange abhängig vom individuellen Engagement – nicht von didaktischer Expertise. Mit diesen Beschlüssen wird Lehre professionalisiert, strukturiert und qualitätsgesichert. Studierende profitieren unmittelbar: bessere AGs, bessere Vorlesungen, bessere Prüfungen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Einheitliche Unterrichtsmaterialien für das Referendariat</strong>: Einheitliche Unterrichtsmaterialien für das Referendariat sollen kommen (angenommen mit 54:25:21 Stimmen). Das ist ein wichtiger Schritt zur Gleichheit der Prüfungsbedingungen. Bislang hängt die Qualität der Ausbildung stark vom Bundesland ab – manche bieten hervorragende Materialien, andere kaum Struktur. Einheitliche Materialien sorgen für gleiche Standards und gleiche Chancen im Zweiten Staatsexamen. Das stärkt die bundesweite Vergleichbarkeit und entlastet Referendarinnen und Referendare.</li>
</ul>
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