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	<title>Jurios</title>
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	<description>Kuriose Rechtsnachrichten</description>
	<lastBuildDate>Sat, 09 May 2026 15:31:55 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Juristische Berufserfahrung aus erster Hand: Im Interview mit dem Experten für E-Sport-Recht Nepomuk Nothelfer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2026 07:10:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Assoc. Prof. Dr. Nepomuk Nothelfer ist Anwalt in der Kanzlei MELCHERS und unter anderem spezialisiert auf Gaming, E-Sport, Sport und New Technologies. Er ist Mitgründer der Forschungsstelle für E-Sport-Recht an der Universität Augsburg und des E-Sports Research Network. 2025 wurde er von der Universität Agder (Norwegen) als Associate Professor berufen. Lieber Herr Dr. Nothelfer, herzlichen [&#8230;]</p>
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<p>Assoc. Prof. Dr. Nepomuk Nothelfer ist Anwalt in der Kanzlei MELCHERS und unter anderem spezialisiert auf Gaming, E-Sport, Sport und New Technologies. Er ist Mitgründer der Forschungsstelle für E-Sport-Recht an der Universität Augsburg und des E-Sports Research Network. 2025 wurde er von der Universität Agder (Norwegen) als Associate Professor berufen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lieber Herr Dr. Nothelfer, herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, Wissenswertes über sich und Ihren Beruf als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf E-Sport-Recht mit unseren JURios-Leser:innen zu teilen! Sie haben sich als Anwalt auf Gaming und E-Sport spezialisiert. Wieso?</h2>



<p>Weil mich die Bereiche privat begeistern und juristisch herausfordern.</p>



<p>Im Hinblick auf die persönliche Passion muss ich zwar einräumen, dass ich lange nicht mehr so viel „zocken“ kann wie früher, Games (und digitale Medien im Allgemeinen) begleiten mich aber schon seit meiner Kindheit und prägen auch heute noch die wenige Freizeit. Und wer reist nicht gerne beruflich zu Events wie der Gamescom oder zu internationalen E-Sport-Finals?</p>



<p>Entscheidend ist für mich aber die inhaltliche Dimension: Gaming und E-Sport sind keine Nischen mehr, sondern hochdynamische globale Digitalmärkte, in denen sich zentrale rechtliche Fragen unserer Zeit verdichten – von neuartigen Vertragsstrukturen über Plattformregulierung bis hin zur IP-rechtlichen Einordnungen digitaler Inhalte. Gaming und E-Sport findet damit genau dort statt, wo sich das Recht gerade neu sortiert bzw. sortieren muss. Es hat mir schon immer Spaß gemacht, mich mit meinem juristischen Handwerkszeug an neue, noch nicht (vollständig) durchdrungene Themen heranzuwagen. Zugleich bietet sich hier noch die seltene Möglichkeit, wirtschaftliche und politische Entwicklungen aktiv mitzugestalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was spricht für eine frühe Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet und was spricht dafür, sich möglichst breit bzw. in mehreren Rechtsgebieten aufzustellen?</h2>



<p>Die jeweiligen Vor- und Nachteile sind vielfältig. Stark verkürzt lässt sich sagen: Je stärker man sich spezialisiert, desto eher ist man in der Lage, auch hochkomplexe Einzelfragen in einem bestimmten Bereich einer tragfähigen Lösung zuzuführen. Zugleich wird man schneller als Experte wahrgenommen, ist allerdings häufig weniger flexibel. Außerdem stellen sich juristische Herausforderungen heutzutage mehr als je zuvor nicht mehr in einem rein isoliert-rechtlichen Kontext, sondern in Gemengelagen unterschiedlichster rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Erwägungen. In der Praxis ist das Recht selten so sauber getrennt, wie es Lehrbücher suggerieren – viele Fragestellungen bewegen sich gleichzeitig in mehreren Rechtsgebieten. Gerade in solchen Situationen kann ein Berater überzeugen, der breit aufgestellt ist und auch (vermeintlich) fachfremde Aspekte sinnvoll in den Lösungsprozess integriert.</p>



<p>Am Ende kommt es jedoch stets darauf an, den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit gerecht zu werden. Arbeitet man etwa als Rechtsanwalt, sind dies vor allem die Herausforderungen, die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des Mandanten und den Vorgaben des Berufsrechts ergeben.</p>



<p>In der ersten Phase größerer Projekte überzeugt häufig der Generalist, der rasch eine belastbare Ersteinschätzung liefern und einen strategischen „Schlachtplan“ entwickeln kann. Der beste Plan nützt jedoch wenig, wenn die entscheidenden Detailfragen in der nächsten Phase nicht mit der nötigen fachlichen Tiefe von einem Spezialisten beantwortet werden können. Doch kommt es zu einer solchen Prüfung erst gar nicht, wenn im ersten Schritt nicht der Mandant überzeugt werden kann, dass man bei der passenden Kanzlei gelandet ist.</p>



<p>Ansonsten verstehe ich Gaming- und E-Sport-Recht nicht als Rechtsgebiete im klassischen Sinne, sondern vielmehr als tatsächliche Querschnittsmaterien mit vielfältigen rechtlichen Implikationen. Der frühe Fokus auf eine bestimmte Branche kann dabei helfen, rasch sichtbare und belastbare Expertise aufzubauen. Gerade fundiertes Branchenwissen sowie gewachsene Netzwerke stellen einen erheblichen Mehrwert dar, der sich nicht ohne Weiteres durch KI substituieren lässt. Gleichzeitig birgt eine starke Branchenspezialisierung das Risiko, sich von der Entwicklung dieses Marktes abhängig zu machen oder als „One Trick Pony“ wahrgenommen zu werden. Beidem gilt es gezielt entgegenwirken, etwa durch die Entwicklung fachlicher Breite und die Übertragbarkeit der eigenen Kompetenzen auf andere Bereiche.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nehmen Sie uns an die Hand und führen Sie uns durch einen typischen Arbeitstag bei MELCHERS.</h2>



<p>Ich weiß gar nicht, ob es den typischen Arbeitstag bei MELCHERS überhaupt gibt. Wie in jeder Kanzlei mit mehreren Einheiten dürften die Besonderheiten der jeweiligen Teams den Arbeitsalltag stärker prägen als eine einheitliche Kanzleiidentität – auch wenn bei MELCHERS gerade auf Letztere großer Wert gelegt wird. Persönlich unterscheide ich im Wesentlichen zwischen zwei Arten von Arbeitstagen: dem klassischen Bürotag und dem mobilen Arbeitstag.</p>



<p>Mein Arbeitstag beginnt entweder im Homeoffice in München oder in unserem Heidelberger Büro – aber in jedem Fall mit einem Kaffee. Danach erstelle ich mir meist einen detaillierten Tagesplan, den ich spätestens nach dem ersten Mandanten-Call vollständig über den Haufen werfen muss. Und ab diesem Zeitpunkt gleicht wohl kein Tag mehr dem anderen. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr glaube ich, dass es für mich tatsächlich keinen „typischen Arbeitsalltag“ gibt &#8211; das macht meinen Job im Zweifel aber auch so spannend.</p>



<p>Ähnliches gilt auch für meine mobilen Arbeitstage. Ich habe das Privileg, an zahlreichen internationalen Projekten und Konferenzen mitwirken zu dürfen. Das ist fachlich und persönlich äußerst bereichernd, zugleich aber sicherlich auch der anstrengendste Teil meiner Arbeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Apropos „typischer Tag“: Was sind typische Probleme, die Ihnen tagtäglich bei Ihrer Arbeit begegnen – was war im Gegenteil dazu der kurioseste Fall, der Ihnen widerfahren ist?</h2>



<p>Mein Schwerpunkt liegt insbesondere im Zivil-, Arbeits- und IP-Recht. Im Bereich des digitalen Entertainments umfasst dies vor allem Spieler-, Trainer- und Creator-Verträge, Sponsoring- und Vermittlungsverträge, Lizenzierungsmodelle sowie die rechtliche Strukturierung von Turniersystemen. Da Gaming und E-Sport jedoch ausgeprägte Querschnittsmaterien darstellen, werde ich nahezu täglich mit neuen und bislang unbekannten Fragestellungen konfrontiert, die ich dann gemeinsam mit den jeweiligen Kollegen angehe.</p>



<p>Mein kuriosester Fall war ohne jeden Zweifel der des minderjährigen Ex-Profis, der als Spieleragent für seinen älteren Bruder tätig wurde. Und nein, ich habe da nichts durcheinandergeworfen. Die Deutsche Fußball Liga hat neben den ersten beiden Bundesligen noch einen dritten Wettbewerb, die „Virtual Bundesliga“ im E-Sport-Titel „EA Sports FC“. Dort wollte ein Klub einen Spieler unter Vertrag nehmen, doch der noch minderjährige kleine Bruder, der sich selbst als Ex-Profi sah, stellte Forderungen, die eher ein Christiano Ronaldo stellen würde (und nicht jemand, der Christian Ronaldos virtuellen Zwilling steuert). Unklar war dabei selbst, ob die Regularien für Spieleragenten im „klassischen Fußball“ überhaupt auf den eFootball Anwendung finden. Ein wilder Ritt in tatsächlicher und juristischer Hinsicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sollte man sich für Computerspiele und E-Sport interessieren, um sich auf dieses Rechtsgebiet zu spezialisieren?</h2>



<p>In juristischer Hinsicht sicherlich kein Muss, in tatsächlicher Hinsicht aber sehr zu empfehlen. Viele Menschen, die in der Branche arbeiten, lieben Gaming und E-Sport. Eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was würden Sie Jurastudierenden raten, die Karriere in diesem speziellen Bereich machen möchten? Welche Soft Skills sollte man neben Jura noch mitbringen?</h2>



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<p>Rechtsmethodische Sattelfestigkeit war wohl nie wichtiger als in einer Zeit, in der nahezu jede technologische Neuerung einen Paradigmenwechsel auslösen und die bestehende Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen stellen kann. Wer von der Porosität von Rechtsbegriffen noch nichts gehört hat, wird sich mit der Subsumtion digitaler Sachverhalte unter Gesetze aus analogen Zeiten mitunter schwertun. In rechtlicher Hinsicht sind Kenntnisse im Urheber- und Wettbewerbsrecht außerdem unverzichtbar.</p>



<p>Darüber hinaus sind eine ausgeprägte Affinität für digitale Phänomene sowie starke kommunikative Fähigkeiten von zentraler Bedeutung. Die anwaltliche Tätigkeit wird zunehmend interdisziplinär – und erfordert nicht zuletzt, die Sprache des Mandanten zu sprechen.</p>
</div>



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<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="768" height="1024" src="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild.jpeg" alt="" class="wp-image-26103" srcset="https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild.jpeg 768w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild-225x300.jpeg 225w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild-150x200.jpeg 150w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild-300x400.jpeg 300w, https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/2026/05/Bild-696x928.jpeg 696w" sizes="(max-width: 768px) 100vw, 768px" /></figure>
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<h2 class="wp-block-heading">Neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt sind Sie in verschiedenen Funktionen als E-Sport-Experte tätig. Wie kam es dazu und wie wichtig ist es, Verbänden beizutreten oder Lehraufträge anzunehmen?</h2>



<p>Während meiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität habe ich intensiv zu den rechtlichen Implikationen des E-Sports geforscht und publiziert. Diese Arbeiten fanden sowohl in der Branche als auch an anderen Hochschulen sowie bei verschiedenen Stakeholdern aus Politik und Verwaltung Beachtung. Hinzu kam ein günstiges Timing, das der Entwicklung zusätzliche Sichtbarkeit verschafft hat.</p>



<p>Networking und Nebentätigkeiten wie Forschung, Lehre oder Verbandsarbeit sind für bestimmte Karriereprofile und Lebensentwürfe essenziell, für andere hingegen irrelevant. Einen eigenen Business Case wird man ohne Networking aber nicht aufbauen können. Zudem gilt in der heutigen Welt, dass die Kommunikation (vermeintlicher) Expertise (leider) nicht minder wichtig ist als deren tatsächliches Vorhandensein – und ohne Kommunikationskanal keine Kommunikation.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zu guter Letzt: Versetzen Sie sich in Ihr Erstsemester-Ich zurück. Was würde es heute von Ihrem Werdegang halten? Und was raten Sie der nächsten Generation an jungen Jurist:innen, die es Ihnen gleichtun wollen?</h2>



<p>Ich vermute, dass mein Erstsemester-Ich begeistert wäre. Passion und Profession miteinander zu verbinden, ist für viele ein Idealbild beruflicher Tätigkeit. Wo jedoch Licht ist, ist auch Schatten: In der Regel sind mit der Arbeit im eigenen Herzensbereich auch spürbare Opfer verbunden – sei es in Form von hohem Einsatz, ständiger Verfügbarkeit oder der Schwierigkeit, Berufliches und Privates klar zu trennen.</p>



<p>Mein Ratschlag ist einfach: Geht euren eigenen Weg. So abgedroschen es klingen mag, aber jeder Fehler, den man selbst macht, lehrt mehr als das bloße Nachlaufen ausgetretener Pfade. Und vor allem lasst euch nicht entmutigen. Für jede Person, die meinen Weg in den letzten 10 Jahren belächelt hat, habe ich heute zwei Projekte im Jahr, die spannender und erfüllender kaum sein könnten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welchen E-Sport-Titel spielen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?</h2>



<p>Es gibt so viele Games, die ich gerne gespielt habe, aber seit 2005 gibt es für mich nur eine Antwort auf diese Frage: World of Warcraft! #ForTheHorde! &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lieber Herr Dr. Nothelfer&nbsp;, vielen Dank für die spannenden Einblicke!</h2>



<p><a id="_msocom_1"></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Jurastudium neu denken: Was &#8222;Problem Based Learning&#8220; verändern könnte</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/14/jurastudium-neu-denken-was-problem-based-learning-veraendern-koennte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Borochowitsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 May 2026 07:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das klassische Jurastudium in Deutschland ist stark von Vorlesungen, Falllösungstechnik und der Vorbereitung auf die staatliche Prüfung geprägt. Dieses System vermittelt solides dogmatisches Wissen, doch es stößt zunehmend auch an seine Grenzen, wenn es darum geht, komplexe gesellschaftliche Probleme, interdisziplinäre Zusammenhänge und praktische Handlungskompetenzen abzubilden. Ein Blick in den angloamerikanischen Raum zeigt, dass es auch [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das klassische Jurastudium in Deutschland ist stark von Vorlesungen, Falllösungstechnik und der Vorbereitung auf die staatliche Prüfung geprägt. Dieses System vermittelt solides dogmatisches Wissen, doch es stößt zunehmend auch an seine Grenzen, wenn es darum geht, komplexe gesellschaftliche Probleme, interdisziplinäre Zusammenhänge und praktische Handlungskompetenzen abzubilden. Ein Blick in den angloamerikanischen Raum zeigt, dass es auch anders geht: Dort hat sich insbesondere das Problem-Based Learning (PBL) als innovativer Ansatz etabliert.</p>



<p>Problem-Based Learning bedeutet, dass Studierende nicht primär durch Vorlesungen lernen, sondern anhand konkreter, oft realitätsnaher Problemstellungen. Diese Fälle sind bewusst offen gestaltet und zwingen dazu, eigenständig Wissen zu recherchieren, rechtliche Fragen zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln. </p>



<h2 class="wp-block-heading">In Kleingruppen realitätsnahe Probleme lösen</h2>



<p>Zentral ist dabei die Arbeit in kleinen Gruppen: Studierende diskutieren gemeinsam die Probleme, strukturieren den Fall, formulieren Hypothesen und teilen Lernaufgaben untereinander auf. Ergänzend werden gezielt ausgewählte Lernmaterialien gelesen, die genau auf das jeweilige Thema abgestimmt sind. In einem nächsten Schritt werden die Ergebnisse wieder zusammengetragen, reflektiert und weiterentwickelt. Lehrende begleiten diesen Prozess eher moderierend als frontal unterrichtend.</p>



<p>Für Jurastudierende bietet PBL mehrere Vorteile. Erstens fördert es ein tieferes Verständnis rechtlicher Zusammenhänge. Statt isolierte Normen zu lernen, werden diese in einen konkreten Kontext eingebettet. Zweitens stärkt es zentrale Kompetenzen wie Argumentationsfähigkeit, Teamarbeit und eigenständige Recherche, Fähigkeiten, die im späteren Berufsleben entscheidend sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Law Clinics und Moot Courts als fester Bestandteil</h2>



<p>Im angloamerikanischen Raum ist dieses Modell teilweise fest in die juristische Ausbildung integriert. Universitäten arbeiten mit „Law Clinics“, Simulationen oder interaktiven Fallformaten, die Studierende frühzeitig mit praktischen Fragestellungen konfrontieren. Das Studium wird dadurch weniger als reines Reproduzieren von Wissen verstanden, sondern als aktiver Lernprozess.</p>



<p>Die Übertragung auf das deutsche System ist jedoch nicht trivial. Das Jurastudium ist hier stark durch das Staatsexamen strukturiert, das ein hohes Maß an Standardisierung verlangt. Reformen müssen daher mit den Prüfungsanforderungen kompatibel sein. Dennoch gibt es realistische Ansatzpunkte, um PBL-Elemente einzubauen.</p>



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</ul>



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<p>Ein besonders naheliegender Anwendungsbereich ist das Repetitorium. Gerade hier fühlen sich viele Studierende oft auf sich allein gestellt, obwohl die Phase entscheidend für den Prüfungserfolg ist. Insbesondere in universitären Repetitorien könnten PBL-Strukturen sinnvoll integriert werden: kleine, feste Lerngruppen, die gemeinsam komplexe Fälle durcharbeiten, gezielte Materialien erhalten und ihre Ergebnisse regelmäßig diskutieren. Statt isoliert zu lernen, würde so ein strukturierter, gemeinsamer Lernprozess entstehen, der sowohl fachliche als auch methodische Sicherheit stärkt.</p>



<p>Darüber hinaus könnte PBL stärker in Arbeitsgemeinschaften und Seminaren verankert werden. Auch Moot Courts und Law Clinics ließen sich ausbauen und enger mit dem Studium verzahnen. Digitale Formate bieten zusätzliche Möglichkeiten, etwa durch kollaborative Fallbearbeitung oder simulationsbasierte Lernumgebungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anpassung von Prüfungsformaten</h2>



<p>Langfristig wäre auch eine Anpassung der Prüfungsformate denkbar. Wenn Klausuren stärker problemorientiert und weniger schematisch aufgebaut sind, würde dies einen Anreiz schaffen, entsprechende Lehrmethoden zu etablieren. Gleichzeitig müsste die Ausbildung der Lehrenden angepasst werden, da PBL andere didaktische Fähigkeiten erfordert als klassische Vorlesungen.</p>



<p>Eine Reform des Jurastudiums bedeutet nicht, bewährte Strukturen vollständig aufzugeben. Vielmehr geht es darum, sie sinnvoll zu ergänzen. Problem-Based Learning bietet die Chance, juristische Ausbildung praxisnäher, interaktiver und reflektierter zu gestalten. In einer zunehmend komplexen Welt braucht es Juristinnen und Juristen, die nicht nur Normen kennen, sondern Probleme verstehen und Lösungen entwickeln können. Genau hier setzt PBL an und genau deshalb lohnt es sich, diesen Ansatz ernsthaft in die Diskussion, um die Zukunft des Jurastudiums einzubeziehen.</p>



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			</item>
		<item>
		<title>Studie: KI verändert juristisches Denken weniger als befürchtet</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/13/studie-ki-veraendert-juristisches-denken-weniger-als-befuerchtet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 07:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[Effizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Experiment]]></category>
		<category><![CDATA[Halluzinationen]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
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		<category><![CDATA[juristisches Denken]]></category>
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		<category><![CDATA[Macht KI Anwälte dümmer?]]></category>
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		<category><![CDATA[Macht KI Jurastudenten dümmer?]]></category>
		<category><![CDATA[Macht KI Juristen dümmer?]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[University of Minnesota]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der juristischen Arbeit könnte weniger schädlich für das menschliche Denken sein als viele Kritiker:innen befürchten. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue empirische Studie von Rechtswissenschaftlern der University of Minnesota Law School, die systematisch untersucht, wie sich KI auf juristische Analysefähigkeiten auswirkt. Die Autoren: Nick Bednar, David Cleveland, Allan Erbsen, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/13/studie-ki-veraendert-juristisches-denken-weniger-als-befuerchtet/">Studie: KI verändert juristisches Denken weniger als befürchtet</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der juristischen Arbeit könnte weniger schädlich für das menschliche Denken sein als viele Kritiker:innen befürchten. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue empirische <a href="https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=6525800" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie von Rechtswissenschaftlern der University of Minnesota Law School</a>, die systematisch untersucht, wie sich KI auf juristische Analysefähigkeiten auswirkt. Die Autoren: Nick Bednar, David Cleveland, Allan Erbsen, und Daniel Schwarcz.</p>



<p>Seit der breiten Verfügbarkeit von KI-Systemen wird in der Rechtsbranche intensiv darüber gestritten, ob die Technologie die Qualität juristischer Arbeit langfristig untergräbt. Während einige Untersuchungen deutliche Produktivitätsgewinne belegen, warnen Berufsverbände und Ethikgremien vor einem möglichen Verlust an eigenständigem Denken. Genau diese Sorge stand im Zentrum der aktuellen Untersuchung.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Experiment mit 100 Jurastudierenden</h2>



<p>Für ihre Studie führten die Autor:innen ein Experiment mit rund 100 fortgeschrittenen Jurastudierenden durch. Die Teilnehmer:innen mussten mehrere typische Aufgaben aus dem juristischen Arbeitsalltag bewältigen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>eine Synthese juristischer Quellen (Memo),</li>



<li>einen Wissenstest ohne Hilfsmittel,</li>



<li>die Anwendung des Rechts auf einen Fall,</li>



<li>sowie die Überarbeitung eines juristischen Textes</li>
</ul>



<p>Ein Teil der Studierenden durfte bereits zu Beginn KI-Tools einsetzen, während die Kontrollgruppe zunächst ohne technische Hilfe arbeiten musste. In späteren Phasen arbeiteten beide Gruppen ohne KI, bevor am Ende wieder alle Teilnehmer:innen Zugriff erhielten. Dieses Design sollte klären, ob ein früher KI-Einsatz die Fähigkeit beeinträchtigt, später eigenständig juristisch zu denken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">70 % Leistungssteigerung mit KI</h2>



<p>Die Ergebnisse fallen differenziert aus. Erwartungsgemäß schnitten die Teilnehmer mit KI-Unterstützung bei der ersten Aufgabe deutlich besser ab. Sie lieferten qualitativ hochwertigere Analysen und benötigten dafür erheblich weniger Zeit. Die Leistungssteigerung lag laut Studie bei bis zu 70 Prozent und übertraf damit frühere Untersuchungen.</p>



<p>Überraschend ist jedoch, was danach geschah. Entgegen der verbreiteten Annahme zeigte sich kein Hinweis darauf, dass die KI-Nutzung das Verständnis der zugrunde liegenden Rechtsfragen verschlechtert hätte. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Beim Wissenstest zeigten sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen.</li>



<li>Bei der Anwendung des Rechts schnitten die KI-Nutzer sogar besser ab – obwohl ihnen in dieser Phase keine KI zur Verfügung stand.</li>
</ul>



<p>Die Autoren erklären diesen Effekt damit, dass KI offenbar hilft, von Anfang an klarere und strukturiertere Analysen zu erstellen. Diese bessere Ausgangsbasis wirke sich positiv auf nachfolgende Denkschritte aus, selbst wenn die Technologie später nicht mehr zur Verfügung steht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Schwache Arbeiten profitieren von KI, starke Arbeiten leiden unter KI</h2>



<p>Gleichzeitig zeigt die Studie aber auch Grenzen und Risiken auf. In einem letzten Schritt sollten alle Teilnehmer:innen ihre juristischen Texte mithilfe von KI überarbeiten. Dabei ergab sich ein unerwartetes Muster: </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Schwache Arbeiten wurden besser,</li>



<li>starke Arbeiten wurden schlechter.</li>
</ul>



<p>Nach Einschätzung der Forscher:innen deutet dies darauf hin, dass KI bestehende Schwächen gut ausgleichen kann, zugleich aber dazu neigt, differenzierte Argumentationen zu vereinfachen oder zu nivellieren. Gerade leistungsstarke Jurist:innen könnten dadurch an analytischer Tiefe verlieren, wenn sie sich zu stark auf KI-Vorschläge verlassen.</p>



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</ul>



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<h2 class="wp-block-heading">Antworten werden unkritisch übernommen</h2>



<p>Führt die Nutzung von KI also zur „Erosion juristischen Denkens“? Die Autor:innen verweisen hierzu auf vergleichbare Befunde aus anderen Bereichen – mit teils alarmierenden Befunden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>In der Medizin führte KI-Unterstützung teilweise zu Fehleinschätzungen durch übermäßiges Vertrauen.</li>



<li>Programmierer verstanden ihren eigenen Code schlechter, wenn sie KI nutzten.</li>



<li>Nutzer übernehmen KI-Antworten oft unkritisch – selbst wenn sie falsch sind.</li>
</ul>



<p>Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Gefahr einer „kognitiven Abkürzung“ real ist: Menschen denken weniger tief, wenn Maschinen scheinbar fertige Lösungen liefern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">KI sinnvoll und bewusst einsetzen</h2>



<p>Für die Rechtsbranche gilt: KI macht Jurist:innen nicht automatisch schlechter – aber auch nicht automatisch besser.</p>



<p>Vor diesem Hintergrund plädieren die Wissenschaftler:innen für einen bewussten und begrenzten Einsatz von KI in der juristischen Praxis. Entscheidend sei, dass Anwender die Ergebnisse der Systeme eigenständig überprüfen und nachvollziehen können. Dabei sollte man sich auch unter Zeitdruck nicht blind auf die KI verlassen. Zudem sollte die Nutzung auf klar umrissene Teilaufgaben beschränkt bleiben, anstatt den gesamten Arbeitsprozess zu dominieren. </p>



<p>Dass KI zwangsläufig zu einem Verlust juristischer Kompetenzen führt, konnten die Wissenschaftler:innen hingegen nicht bestätigen. Oder, zugespitzt formuliert: Nicht die KI ersetzt den Juristen – sondern der Jurist, der KI richtig einsetzt, ersetzt den, der es nicht tut.</p>



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</ul>



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			</item>
		<item>
		<title>CEDAW: Das wichtige Frauenrechtsabkommen, über das kaum gesprochen wird</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/12/cedaw-das-wichtige-frauenrechtsabkommen-ueber-das-kaum-gesprochen-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Borochowitsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 07:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beschwerderecht]]></category>
		<category><![CDATA[CEDAW]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Femizid]]></category>
		<category><![CDATA[Frauenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Frauenrechtsabkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Gewalt gegen Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichberechtigung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[UN]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinte Nationen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>CEDAW, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, gehört zu den wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträgen. Es wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet und verpflichtet Staaten dazu, Diskriminierung von Frauen nicht nur formal zu verbieten, sondern aktiv abzubauen. Trotzdem ist CEDAW vielen Menschen kaum bekannt. Gerade im Vergleich zu anderen menschenrechtlichen Verträgen spielt [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><a href="https://unwomen.de/cedaw/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">CEDAW</a>, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, gehört zu den wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträgen. Es wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet und verpflichtet Staaten dazu, Diskriminierung von Frauen nicht nur formal zu verbieten, sondern aktiv abzubauen. Trotzdem ist CEDAW vielen Menschen kaum bekannt.</p>



<p>Gerade im Vergleich zu anderen menschenrechtlichen Verträgen spielt CEDAW in öffentlichen Debatten oft eine untergeordnete Rolle. Auch in der juristischen Ausbildung wird das Abkommen häufig nur am Rand behandelt oder gar nicht vertieft. Das ist problematisch, weil CEDAW zentrale Fragen betrifft: Gleichstellung, Gewalt gegen Frauen, Zugang zum Recht, Schutzpflichten des Staates und strukturelle Diskriminierung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gewalt gegen Frauen als Diskriminierung</h2>



<p>Deutschland ist dem CEDAW-Übereinkommen früh beigetreten und hat dieses am 17. Juli 1980 unterzeichnet und am 10. Juli 1985 ratifiziert. Mit der Ratifikation im Jahr 1985 ist das Abkommen für Deutschland rechtlich verbindlich geworden. Zudem gilt für Frauen in Deutschland seit 2002 auch das Individualbeschwerdeverfahren (also die Möglichkeit, sich direkt an den Ausschuss zu wenden), nachdem das sogenannte Fakultativprotokoll auch von Deutschland ratifiziert wurde.</p>



<p>Besonders bedeutsam ist, dass Gewalt gegen Frauen durch die Auslegung von CEDAW als Form von Diskriminierung verstanden wird (Artikel 1 CEDAW). Daraus folgt, dass Staaten nicht nur nach einer Gewalttat reagieren dürfen. Sie müssen Gewalt vorbeugen, Betroffene schützen, wirksame Verfahren bereitstellen und Täter zur Verantwortung ziehen. Diese sogenannte <em>due-diligence-Pflicht</em> macht deutlich, dass geschlechtsspezifische Gewalt kein privates Problem ist, sondern eine menschenrechtliche Frage.</p>



<h2 class="wp-block-heading">CEDAW in Deutschkand kaum bekannt</h2>



<p>Trotz dieser Bedeutung bleibt CEDAW im juristischen Alltag oft unsichtbar. Viele Studierende begegnen dem Abkommen höchstens kurz im Völkerrecht oder im Zusammenhang mit Menschenrechten. Im Strafrecht, Familienrecht oder Verfassungsrecht wird es dagegen selten systematisch einbezogen, obwohl gerade dort Fragen geschlechtsspezifischer Gewalt, Schutzpflichten und Diskriminierung besonders relevant sind.</p>



<p>Diese Unsichtbarkeit hat konkrete Folgen: Viele Frauen wissen nicht, dass CEDAW ihnen nicht nur abstrakte Rechte zusichert, sondern auch ein individuelles Beschwerderecht eröffnet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich direkt an den CEDAW-Ausschuss wenden, wenn staatliche Schutzpflichten verletzt wurden und der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Dass dieses Instrument so wenig bekannt ist, bedeutet, dass ein wichtiger Zugang zu internationalem Rechtsschutz faktisch ungenutzt bleibt.</p>



<p>Gerade vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, etwa der jüngsten Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt erneut sichtbar macht wird deutlich, wie wichtig ein stärkeres Bewusstsein für solche rechtlichen Möglichkeiten ist. Zahlen allein verändern noch keine Schutzstrukturen. Erst wenn Betroffene ihre Rechte kennen und auch tatsächlich wahrnehmen können, entfaltet ein Abkommen wie CEDAW seine praktische Wirkung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Jurastudierende sollten das Abkommen kennen</h2>



<p>Diese Lücke hat Folgen. Wenn CEDAW nicht gelehrt und diskutiert wird, fehlt auch das Bewusstsein dafür, dass Gleichstellung nicht nur ein politisches Ziel, sondern eine rechtliche Verpflichtung ist. Das Abkommen zeigt, dass Diskriminierung nicht nur in einzelnen Gesetzen liegt, sondern auch in Strukturen, Verfahren und staatlicher Untätigkeit bestehen kann.</p>



<p>CEDAW verdient daher deutlich mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, in der Rechtspraxis und vor allem im Jurastudium. Wer Recht studiert, sollte wissen, dass Menschenrechte nicht geschlechtsneutral wirken, wenn gesellschaftliche Machtverhältnisse ausgeblendet werden. CEDAW macht sichtbar, dass der Schutz von Frauen vor Diskriminierung und Gewalt kein Sonderthema ist, sondern ein zentraler Bestandteil rechtsstaatlicher Verantwortung.</p>



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		<item>
		<title>Der Stellvertreter Gottes: Kostenloser Wein für den Papst</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/11/der-stellvertreter-gottes-kostenloser-wein-fuer-den-papst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jannis Uhl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 07:53:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anscheinvollmacht]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch auf Zahlung des Weins]]></category>
		<category><![CDATA[Bar]]></category>
		<category><![CDATA[falsus procurator]]></category>
		<category><![CDATA[Geht ein Papst in eine Bar]]></category>
		<category><![CDATA[gutgläubig]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Papst]]></category>
		<category><![CDATA[Papstwitz]]></category>
		<category><![CDATA[Stellvertreter]]></category>
		<category><![CDATA[Stellvertreter Gottes auf Erden]]></category>
		<category><![CDATA[Vollmacht]]></category>
		<category><![CDATA[Wein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Jurastudium geht an niemandem spurlos vorüber. Langsam aber sicher wird die gesamte Art und Weise des eigenen Denkens infiltriert. Durch Vorlesungen, Lehrbücher und Klausuren, die das tägliche Leben für mehrere Jahre beinahe völlig ausfüllen, werden juristische Denkmuster und Methoden mit aller Gewalt Stück für Stück in die Psyche gehämmert, bis sie einen als unheilbare [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Jurastudium geht an niemandem spurlos vorüber. Langsam aber sicher wird die gesamte Art und Weise des eigenen Denkens infiltriert. Durch Vorlesungen, Lehrbücher und Klausuren, die das tägliche Leben für mehrere Jahre beinahe völlig ausfüllen, werden juristische Denkmuster und Methoden mit aller Gewalt Stück für Stück in die Psyche gehämmert, bis sie einen als unheilbare Langzeitfolgen für immer begleiten.</p>



<p>Am besten lässt sich dass wohl durch ein Beispiel verdeutlichen. Vor kurzem wollte ein Freund mir einen simplen Witz erzählen, der folgendermaßen begann: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Geht der Papst in eine Bar und sagt: ‚Im Namen Gottes bringe man mir ein Glas Wein!‘“.&nbsp;</mark></em></p>



<p>Ich habe keinen blassen Schimmer, wie der Witz weitergeht. Während sich ein normaler Mensch die Erzählung bis zum Ende angehört hätte, stürzte das Betriebssystem meines Gehirns ab. Ausgelöst durch einfache Schlüsselwörter, auf die ich tagtäglich durch Professoren und Fallbücher konditioniert wurde, aktivierte sich das Programm „Jura.exe“, leerte meinen geistigen Arbeitsspeicher und beanspruchte die ganze Bandbreite für sich allein. Wie von Geisterhand ploppten Fenster auf, die Prüfungsschemata anzeigten und meinen internen Prozessor mit Berechnungen zur Ermittlung einer juristischen Lösung vollständig auslasteten. Jegliche sensorische Wahrnehmung wurde für einige Sekunden deaktiviert, in denen ich automatisch und ohne Möglichkeit zur Gegenwehr das folgende Problem analysierte: Hätte der Betreiber der Bar in Deutschland Ansprüche gegen Gott auf Zahlung des Kaufpreises für den Wein, der in seinem Namen gekauft wurde?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vollmacht und Allmacht</h2>



<p>Unter der Voraussetzung, dass man Gott als rechtsfähige Person betrachtet, müsste der Papst mit Vertretungsmacht handeln. Die dabei behauptete Verkettung von Bevollmächtigungen erscheint recht interessant. Sie muss aber zunächst rekonstruiert werden und führt zu einer gewaltigen Inzidentprüfung, die die internen Schaltkreise im Schädel zum qualmen bringt. Der jeweilige Papst übernimmt das Amt mit allem Drum und Dran von seinem Vorgänger. Diese Reihe beginnt mit Petrus, der im Namen Jesu handeln könnte, welcher wiederum eine Vertretungsmacht Gottes bräuchte. Um sich nicht mit einem ewigen historisch-theologischen Exzess aufzuhalten, reicht eine kurze Betrachtung.</p>



<p>Laut Bibel meinte Jesus u.a. zu Petrus: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden.“ </mark></em>(Mt. 28, 18) und <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Alles ist mir übergeben von meinem Vater.“</mark></em> (Mt. 11, 27). Bei dieser Ausdrucksweise schießt einem das Unterbewusstsein das Wort „Generalvollmacht!“ förmlich auf Kanonenkugel graviert mit voller Kraft ins Bewusstsein. Zwar findet sich für den Wahrheitsgehalt der Vollmachtsbehauptung Jesu kein schriftlicher Beleg, allerdings ist die Bevollmächtigung bekanntlich formlos möglich (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/167.html" target="_blank" title="&sect; 167 BGB: Erteilung der Vollmacht">§ 167 BGB</a>) und grundsätzlich auch ohne besondere Bestätigung wirksam.</p>



<p>Komplizierter wird es schon im nächsten Schritt. Jesus meint zu Petrus weiterhin: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein.“ </mark></em>(Mt. 16, 19). Die kryptisch wirkende Aussage muss offensichtlich zuerst durch Auslegung (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/133.html" target="_blank" title="&sect; 133 BGB: Auslegung einer Willenserkl&auml;rung">§§ 133</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/157.html" target="_blank" title="&sect; 157 BGB: Auslegung von Vertr&auml;gen">157 BGB</a>) konkretisiert werden. Besonderes Augenmerk verdient dabei die mystisch-religiöse Verkehrssitte: „binden“ und „lösen“ meinen im hebräischen Sinne nämlich soviel wie „verboten“ und „erlaubt“. Es handelt sich damit also um eine unmittelbare Untervollmacht — zu deren Erteilung Jesus mit seiner unbeschränkten Generalvollmacht allemal befähigt ist — mit der für Gott Verbote und Gebote erlassen werden können. Weil die Erteilung weiterer unmittelbarer Untervollmachten eindeutig nicht umfasst ist und die Vertretungsmacht des Petrus spätestens mit seinem Tod erlosch (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/168.html" target="_blank" title="&sect; 168 BGB: Erl&ouml;schen der Vollmacht">§ 168 S. 1 BGB</a>), gibt es seit etwa zweitausend Jahren niemanden mehr, der rechtlich gesehen im Namen Gottes spricht. Damit kommt man zur erschreckenden Erkenntnis:<strong> Der Papst ist ein falsus procurator und der Vertrag mit Gott schwebend unwirksam.</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Gläubig, aber nicht gutgläubig</h2>



<p>Man stelle sich nun das frustrierte Gesicht des Barkeepers vor, wenn der Papst — beschwipst von seinem edlen Tropfen — die Zahlung des Kaufpreises verweigert. Denn aufgrund des Schwebezustands (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/177.html" target="_blank" title="&sect; 177 BGB: Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht">§ 177 Abs. 1 BGB</a>) ist das vorläufig sein gutes Recht. Der Betreiber muss also zuerst eine Kirche aufsuchen, vor den Altar niederknien und Gott im Gebet gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/177.html" target="_blank" title="&sect; 177 BGB: Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht">§ 177 Abs. 2 BGB</a> zu einer Erklärung über die Genehmigung den Kaufes auffordern. Erst im unwahrscheinlichen Fall, dass sich der Herr nicht binnen zwei Wochen bei ihm melden sollte, ist der Vertrag derart gescheitert, dass ihn nicht einmal Jesus durch Auflegen seiner Hände noch heilen könnte. Erst jetzt darf sich der Betreiber erbost an den falsus procurator wenden und mit gerechtfertigter Empörung zur Zahlung auffordern.&nbsp;</p>



<p>Doch der Papst wüsste sich dagegen — beraten durch die besten Anwältinnen und Anwälte, die auf dem Markt erhältlich sind — mit Sicherheit zur Wehr zu setzen: Für einen Anspruch auf Schadensersatz muss man nicht gläubig, sondern gutgläubig sein (§ 179 Abs. 3 S. 1). Man darf den Mangel an Vertretungsmacht nicht gekannt oder in Folge von Fahrlässigkeit nicht gekannt haben. Dabei ist letzteres anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, die eine objektiv Person an der Bevollmächtigung zweifeln lassen (BGH, <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW-RR%202005,%20268" target="_blank" title="BGH, 09.11.2004 - X ZR 101/03: Fahrl&auml;ssige Unkenntnis vom Fehlen der Vertetungsmacht">NJW-RR 2005, 268</a>). Interessanterweise&nbsp; ist der BGH der Ansicht, dass die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis davon, dass der Vertretene (vielleicht) überhaupt nicht existiert, in diesem Punkt ohne Belang ist und nicht auf die Kenntnis einer fehlenden Vertretungsmacht schließen lässt (BGH, Urteil v. 20.10.1988 – <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII%20ZR%20219/87" target="_blank" title="BGH, 20.10.1988 - VII ZR 219/87: Haftung eines Treuh&auml;nders im Rahmen eines Bauherrenmodells">VII ZR 219/87</a>). Dennoch ließe es sich meines Erachtens durchaus vertreten, in der Behauptung einer über tausend Jahre alten Vollmacht für eine metaphysische Entität ohne beweisbare Existenz Anhaltspunkte zu sehen, die einen normalen Menschen stutzig machen sollten und fahrlässige Unkenntnis begründen. Einen Anspruch auf Erfüllung kann sich der arme Bar-Betreiber also abschminken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Keinen Mammon gibt‘s von Gott</h2>



<p>Doch wir sind noch nicht am Ende. Denn die interne Logik des Juristen macht es gleich einer Zwangsstörung jedem Betroffenen unmöglich, jetzt schon aufzuhören. Sie drängt mit aller Gewalt darauf, noch einen Schritt weiterzugehen: Zur nächsten Anspruchsgrundlage!</p>



<p>In dem Moment, in dem der Papst gierig nach dem alkoholisierenden Rebensaft greift, der ihm durch den Barkeeper serviert wird, findet eine Übereignung statt. In der geheimnisvollen Parallelwelt des juristischen Denkens wird das Eigentum durch die mystische Macht des <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/929.html" target="_blank" title="&sect; 929 BGB: Einigung und &Uuml;bergabe">§ 929 S. 1 BGB</a> mit einem gewaltigen Donnergrollen im Bruchteil einer Sekunde verschoben. Im Fall eines Kaufs durch einen (vermeintlichen) Stellvertreter liegt es dabei nahe, Besitzdienerschaft (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/855.html" target="_blank" title="&sect; 855 BGB: Besitzdiener">§ 855 BGB</a>) anzunehmen. Der Papst hat bei der Übergabe nämlich eindeutig die tatsächliche Sachherrschaft inne. Durch sein Arbeitsverhältnis mit der Kirche, dessen CEO und Alleineigentümer eindeutig Gott ist, besteht ebenfalls das erforderliche, nach außen erkennbare soziale Abhängigkeitsverhältnis mitsamt Weisungsgebundenheit. Selbst wenn sich der Papst von Anfang an durch Konsum des Weines selbst zum Besitzer aufzuschwingen will, stört das die Besitzdienerschaft keinesfalls. Die Notwendigkeit von Besitzdienerwillen hält der BGH nämlich für eine Utopie der Literatur (BGH, Urt. v. 29.11.1951 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IV%20ZR%2071/51" target="_blank" title="BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51: Anfechtung letztwilliger Verf&uuml;gungen">IV ZR 71/51</a>).&nbsp;</p>



<p>Gott wurde durch die Übergabe also Eigentümer des Weines. Alle Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung sind deshalb nur gegenüber ihm geltend zu machen. Gegebenenfalls könnte er Regress auf den Papst nehmen, doch bringt das dem Bar-Betreiber wenig. Zwar wäre die Klage vor einem deutschen Gericht eventuell erfolgreich, doch ist fraglich, ob sie im Himmelreich überhaupt vollstreckt werden kann. Letztendlich geht Papst beschwipst nach Hause und die Bar leer aus. Da hilft selbst <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/242.html" target="_blank" title="&sect; 242 BGB: Leistung nach Treu und Glauben">§ 242 BGB</a> nicht mehr weiter…&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Ende des Witzes</h2>



<p>Erst als mein Kumpel mit den Fingern schnipste, kam ich wieder zu mir. Mein Gehirn öffnete den Task-Manager und klickte neben „Jura.exe“ auf „Task beenden“. Während ich noch darüber nachdachte, wie sich die gewonnene Erkenntnis nutzbar machen ließe, um kostenlos an alkoholische Getränke zu gelangen, füllte sich mein leerer, wieder mit Leben. Mein Freund verdrehte die Augen. Erklären musste ich meinen Blackout natürlich nicht, denn er und jeder andere in meinem sozialen Umfeld kannte meine psychologische Diagnose nur zu gut: Jura-Studium!</p>



<p><em>[Anmerkung an den Leser: Dieser Text ist Satire. Die Existenz der beschriebenen psychische Störung ist, obwohl sie jeder Jurist vermutlich kennt, wissenschaftlich (noch) nicht nachgewiesen. Auch sei darauf hingewiesen, dass ein Gericht in der Realität Gott vermutlich nicht als rechtsfähige Person anerkennen würde.]</em></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Filizid im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/08/der-filizid-im-kontext-geschlechtsspezifischer-gewalt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jana Borochowitsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 May 2026 07:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Carreno v. Spain]]></category>
		<category><![CDATA[Filizid]]></category>
		<category><![CDATA[Frauenhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahrenprognose]]></category>
		<category><![CDATA[geschlechterspezifische Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Kindstötung]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Mutter tötet Kind]]></category>
		<category><![CDATA[Statistik]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung des eigenen Kindes]]></category>
		<category><![CDATA[Tötungsdelikte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://jurios.de/?p=26055</guid>

					<description><![CDATA[<p>Filizide, also die Tötung des eigenen Kindes, stellen eine besonders extreme Form innerfamiliärer Gewalt dar und werfen komplexe rechtliche sowie gesellschaftliche Fragen auf. In der Forschung rücken dabei zunehmend die Hintergründe und Dynamiken solcher Taten in den Fokus. Eine differenzierte Betrachtung ermöglicht es, Zusammenhänge zu erkennen, Risikofaktoren zu analysieren und bestehende Schutzmechanismen kritisch zu bewerten. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Filizide, also die Tötung des eigenen Kindes, stellen eine besonders extreme Form innerfamiliärer Gewalt dar und werfen komplexe rechtliche sowie gesellschaftliche Fragen auf. In der Forschung rücken dabei zunehmend die Hintergründe und Dynamiken solcher Taten in den Fokus. Eine differenzierte Betrachtung ermöglicht es, Zusammenhänge zu erkennen, Risikofaktoren zu analysieren und bestehende Schutzmechanismen kritisch zu bewerten.<br><br>Der Begriff „Filizid“ bezeichnet die vorsätzliche Tötung des eigenen Kindes durch einen Elternteil und wird strafrechtlich unter die allgemeinen Tötungsdelikte subsumiert. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach den Umständen der Tat, insbesondere nach den Beweggründen und der Tatausführung.</p>



<p>In der aktuellen Debatte wird ein Filizid jedoch zunehmend nicht nur als isoliertes Tötungsdelikt betrachtet, sondern in bestimmten Konstellationen als Teil geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen verstanden. Insbesondere bei Trennungskonflikten oder vorangegangener häuslicher Gewalt kann die Tötung des Kindes als Mittel dienen, um die Mutter gezielt zu bestrafen oder zu kontrollieren. Das Kind wird dabei instrumentalisiert, um maximalen emotionalen Schaden zuzufügen. Diese Perspektive rückt den Filizid in eine strukturelle Nähe zum Femizid, auch wenn das unmittelbare Opfer das Kind ist. Vor diesem Hintergrund gewinnt die statistische Erfassung solcher Taten besondere Bedeutung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bedeutung der geschlechtsspezifischen Debatte</h2>



<p>Erstens ermöglicht sie die Sichtbarmachung wiederkehrender Muster. Ohne differenzierte Daten werden Filizide häufig als „Familiendramen“ oder Einzelfälle dargestellt, wodurch der Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt unsichtbar bleibt. Eine systematische Erhebung kann hingegen aufzeigen, wie häufig solche Taten mit Trennungssituationen, vorangegangener Gewalt oder Drohungen gegenüber der Mutter verbunden sind.</p>



<p>Zweitens hat die Datenlage unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten der Polizei und Gefahrenprognosen. Wenn typische Risikokonstellationen statistisch belegt sind, wie etwa die Kombination aus Trennung, Kontrollverlust und Gewaltandrohungen, können Polizeibehörden sensibler reagieren und präventive Maßnahmen gezielter einsetzen. Ohne diese Erkenntnisse besteht die Gefahr, dass Warnsignale verharmlost und als bloße Beziehungskonflikte fehlinterpretiert werden. Eine verbesserte Datengrundlage trägt somit dazu bei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen effektiver umzusetzen.</p>



<p>Drittens hat die statistische Erfassung auch eine gesellschafts- und geschlechterpolitische Dimension. Werden Filizide nicht im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt analysiert, bleibt das strukturelle Ausmaß solcher Gewalt verborgen. Die Taten erscheinen dann als individuelle Tragödien, obwohl sie häufig in ein Muster von Macht, Kontrolle und patriarchalen Rollenbildern eingebettet sind.</p>



<p>Eine differenzierte Statistik ermöglicht es hingegen, diese Strukturen sichtbar zu machen und bildet die Grundlage für politische sowie rechtliche Reformen, etwa im Opferschutz oder im Familienrecht. Eng damit verknüpft ist die Frage nach dem tatsächlichen Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten für betroffene Frauen in Deutschland. Trotz bestehender Strukturen wird seit Jahren kritisiert, dass Plätze in Frauenhäusern knapp sind und finanzielle Unterstützung häufig nicht ausreichend oder nicht schnell genug verfügbar ist. Gerade Frauen in akuten Trennungs- und Gewaltsituationen stehen damit vor erheblichen Hürden, wenn sie sich und ihre Kinder in Sicherheit bringen wollen. Fälle von Filizid im Kontext von Partnerschaftsgewalt verdeutlichen eindrücklich, wie entscheidend ein niedrigschwelliger, schneller Zugang zu Schutzräumen und finanzieller Absicherung ist. Fehlt dieser, kann sich die Gewaltspirale weiter zuspitzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Fall Carreño v. Spain</h2>



<p>Diese Problematik wird besonders auch auf internationaler Ebene deutlich. Im Fall <a href="https://ehrac.org.uk/en_gb/key-ehrac-cases/angela-gonzalez-carreno-v-spanish-ministry-justice/." target="_blank" rel="noreferrer noopener">Carreño v. Spain</a> stellte das CEDAW Committee fest, dass staatliche Behörden Gewalt gegen die Mutter nicht ausreichend berücksichtigt hatten. Trotz wiederholter Hinweise auf Misshandlungen wurde dem Vater weiterhin Umgang mit dem Kind gewährt. In der Folge tötete er die gemeinsame Tochter, um die Mutter zu bestrafen. Der Ausschuss sah hierin eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten und betonte, dass Gewalt gegen Frauen stets auch im Hinblick auf die Gefährdung von Kindern bewertet werden muss. Der Fall zeigt exemplarisch, dass Filizid nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern häufig Teil eines umfassenderen Gewaltzusammenhangs ist.</p>



<p>Strafrechtlich bleibt die Einordnung weiterhin an die bestehenden Tatbestände gebunden. Liegen Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe vor, ist der Tatbestand des Mordes gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html" target="_blank" title="&sect; 211 StGB: Mord">§ 211 StGB</a> erfüllt. Gerade in Fällen, in denen die Tat aus Rache oder Besitzdenken gegenüber der Mutter erfolgt, kann das Merkmal der niedrigen Beweggründe einschlägig sein. Die Herausforderung besteht jedoch darin, diese Motive auch tatsächlich als Ausdruck geschlechtsspezifischer Gewalt zu erkennen und entsprechend zu würdigen.</p>



<p>Zusammenfassend zeigt sich, dass ein Filizid in bestimmten Konstellationen nicht nur als Tötungsdelikt gegenüber Kindern, sondern auch als indirekte Gewalt gegen Frauen zu verstehen ist. Die statistische Erfassung spielt dabei eine Schlüsselrolle: Sie macht Muster sichtbar, verbessert polizeiliche Reaktionen und trägt dazu bei, strukturelle Gewaltverhältnisse zu erkennen. Damit wird sie zu einem zentralen Instrument sowohl für die rechtliche Bewertung als auch für die Prävention solcher Taten.</p>
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		<title>Sozialgerichte unter Druck: Das eigentliche Problem liegt tiefer</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/07/sozialgerichte-unter-druck-das-eigentliche-problem-liegt-tiefer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rosalie Reinisch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 07:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[BRAK]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechtsanwaltskammer]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zugang zum Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Laut einer aktuellen Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer sinkt die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht kontinuierlich. Im Jahr 2025 waren es noch 1.619, 2026 nur noch 1.551 &#8211;&#160; ein Rückgang um 4,20 %. Diese Entwicklung kommt nicht überraschend, sie ist das Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen, die seit Jahren bekannt sind und dennoch nicht konsequent adressiert werden. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Laut einer aktuellen <a href="https://www.brak.de/newsroom/news/gefaehrliche-schieflage-fuer-den-rechtsstaat/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer</a> sinkt die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht kontinuierlich. Im Jahr 2025 waren es noch 1.619, 2026 nur noch 1.551 &#8211;&nbsp; ein Rückgang um 4,20 %. Diese Entwicklung kommt nicht überraschend, sie ist das Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen, die seit Jahren bekannt sind und dennoch nicht konsequent adressiert werden.</p>



<p>Die Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG ist <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/109/VO" target="_blank" rel="noreferrer noopener">trotz jüngster Anpassungen</a> nicht inflationsgerecht und spiegelt den tatsächlichen Arbeitsaufwand, insbesondere bei komplexen sozialrechtlichen Mandaten, nur unzureichend wider. Beitragsrahmengebühren, restriktive Kostenprüfungen und fehlende dynamische Anpassungsmechanismen führen dazu, dass die Spezialisierung im Sozialrecht wirtschaftlich zunehmend unattraktiv wird. Gleichzeitig steigen die Mandatsanfragen in den Kanzleien, insbesondere im Bereich Bürgergeld und Arbeitslosenversicherung.</p>



<p>Die Folgen sind bereits jetzt deutlich spürbar. Für Betroffene wird es zunehmend schwieriger, anwaltliche Unterstützung zu finden. Die Abkehr von Beratungs- und Prozesskostenhilfe nimmt zu, nicht wenige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden nur noch gegen Vorschuss tätig, und in vielen Kanzleien führt die schiere Masse an Anfragen zu einer faktischen Überlastung. Teilweise werden Mandate aus den Bereichen SGB II, III und XII gar nicht mehr angenommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">KI als Lösung?</h2>



<p>In dieses Vakuum stößt KI als vermeintlicher Ausweg: Kostenlos, in Sekunden verfügbar, scheinbar niederschwellig. Tatsächlich zeigt sich jedoch in der Praxis ein anderes Bild: <a href="https://jurios.de/2025/12/22/wenn-fundstellen-nicht-existieren-kuenstliche-intelligenz-vor-gericht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Rechtsprechungsverweise sind nicht selten unzutreffend, fiktiv oder inhaltlich nicht einschlägig</a>. Für juristische Laien ist dies kaum überprüfbar. Für die Justiz hingegen bedeutet es zusätzlichen Prüfungsaufwand&nbsp; und eine weitere Belastung ohnehin stark beanspruchter Sozialgerichte.</p>



<p>Angesichts rasant steigender Fallzahlen ist diese Entwicklung mehr als nur eine Randnotiz. Sie berührt den Kern des Sozialstaatsprinzips aus <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank" title="Art. 20 GG">Art. 20 Abs. 1 GG</a> und wirft zugleich die Frage nach der tatsächlichen Effektivität des Rechtsschutzes auf. Wenn der Zugang zum Recht faktisch erschwert wird, steht nicht weniger als die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats zur Debatte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zugang zum Recht gefährdet</h2>



<p>Die Antwort darauf kann nicht allein in der Kritik an KI liegen. Erforderlich sind strukturelle Reformen. Eine Vergütung von Beratungs- und Prozesskostenhilfemandaten, die den tatsächlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad realistisch abbildet und regelmäßig an die Inflation angepasst wird, ist ebenso notwendig wie gezielte Anreize für Spezialisierung, etwa durch eine Prämie für den Erwerb des Fachanwaltstitels im Sozialrecht mit besonderer Berücksichtigung ländlicher Regionen. </p>



<p>Darüber hinaus bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Rechtsanwaltskammern sowie Landes- und Bundespolitik, um tragfähige und nachhaltige Vergütungsmodelle zu entwickeln. Schließlich lohnt sich auch der Blick ins Ausland: Niedrigschwellige, teils digitale Unterstützungsangebote, wie sie etwa in Finnland etabliert sind, können den Zugang zum Recht erleichtern, ohne die Qualität rechtlicher Prüfung zu unterlaufen.</p>



<p>Die Debatte um KI-Schriftsätze greift daher zu kurz, wenn sie isoliert geführt wird. Künstliche Intelligenz ist nicht die Ursache des Problems, sondern ein Verstärker bestehender Defizite. Wer die Sozialgerichte entlasten und den Zugang zum Recht sichern will, muss die strukturellen Rahmenbedingungen im Sozialrecht grundlegend neu denken.</p>
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		<title>Zwei zum Preis von vier: Kundin muss vier Eheringe bezahlen</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/06/zwei-zum-preis-von-vier-kundin-muss-vier-eheringe-bezahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clara Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2026 08:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Deckungskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Eheringe]]></category>
		<category><![CDATA[Fixgeschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Frist]]></category>
		<category><![CDATA[Heirat]]></category>
		<category><![CDATA[Hochzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Jurios]]></category>
		<category><![CDATA[Juwelier]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[kruios]]></category>
		<category><![CDATA[Liefertermin]]></category>
		<category><![CDATA[Ringkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Trauung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Frau aus Oberbayern muss insgesamt vier Eheringe abnehmen und bezahlen, obwohl sie für ihre Hochzeit eigentlich nur zwei Eheringe benötigt. Die Frau hatte am 14. April 2025 gemeinsam mit ihrem Verlobten in einem Fachgeschäft Eheringe ausgewählt und bestellt. Der Kaufpreis belief sich auf rund 2.000 Euro. Die Hochzeit war für den 25. Mai geplant. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine Frau aus Oberbayern muss insgesamt vier Eheringe abnehmen und bezahlen, obwohl sie für ihre Hochzeit eigentlich nur zwei Eheringe benötigt. </p>



<p>Die Frau hatte am 14. April 2025 gemeinsam mit ihrem Verlobten in einem Fachgeschäft Eheringe ausgewählt und bestellt. Der Kaufpreis belief sich auf rund 2.000 Euro. Die Hochzeit war für den 25. Mai geplant. Am 5. Mai fragte die Frau beim Verkäufer nach dem Lieferstand. Dieser teilte mit, dass die Ringe voraussichtlich am 16. Mai eintreffen würden. Daraufhin setzte die Frau eine Frist zur Lieferung bis spätestens 9. Mai. Nachdem die Lieferung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt war, erklärte sie am selben Tag den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Am 12. Mai kaufte sie in einem anderen Geschäft neue Eheringe. Diese wurden ihr am 19. Mai geliefert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Drum prüfe, wer sich ewig bindet</h2>



<p>Der ursprüngliche Verkäufer verweigerte die Rückzahlung. Die Frau erhob daraufhin Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer wiederum erhob Widerklage auf Abnahme der bestellten Ringe.</p>



<p>Das Gericht wies die Klage ab und gab der Widerklage statt. Nach den Feststellungen des Gerichts konnte nicht bewiesen werden, dass zwischen den Parteien ein konkreter Liefertermin vereinbart worden war.</p>



<p>Die Eheleute hatten vorgetragen, im Verkaufsgespräch sei mehrfach betont worden, dass die Ringe spätestens bis zum 28. April geliefert werden müssten. Sie hätten die Ringe unter anderem für ein Fotoshooting benötigt und außerdem wegen Passformproblemen frühzeitig anprobieren wollen. Der Verkäufer habe eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen zugesagt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Übliche Lieferzeit: Vier Wochen</h2>



<p>Der Verkäufer bestritt dies. Nach seiner Darstellung betrage die übliche Lieferzeit etwa vier Wochen. Für kürzere Lieferfristen sei eine Rücksprache mit dem Lieferanten erforderlich. Erst nach entsprechender Bestätigung werde ein Liefertermin im Kaufvertrag festgehalten. Eine solche Vereinbarung sei hier nicht dokumentiert worden.</p>



<p>Das Gericht hielt den Vortrag beider Seiten für glaubhaft, sah jedoch keinen Nachweis für die behauptete Vereinbarung einer verkürzten Lieferfrist. Damit blieb offen, ob ein früherer Liefertermin tatsächlich vereinbart worden war.</p>



<p>Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html" target="_blank" title="&sect; 323 BGB: R&uuml;cktritt wegen nicht oder nicht vertragsgem&auml;&szlig; erbrachter Leistung">§ 323 BGB</a> setze voraus, dass eine fällige Leistung nicht erbracht worden sei. Ohne fest vereinbarten Liefertermin habe eine solche Fälligkeit nicht festgestellt werden können. Auch die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/346.html" target="_blank" title="&sect; 346 BGB: Wirkungen des R&uuml;cktritts">§ 346 BGB</a> lagen nach Auffassung des Gerichts nicht vor.</p>



<p>Da die Frau die behauptete Vereinbarung nicht beweisen konnte, ging dies nach den Regeln der Beweislast zu ihren Lasten. Der Kaufvertrag blieb damit wirksam. Die Frau ist verpflichtet, die bestellten Ringe abzunehmen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Entscheidung: AG München, Urt. v. 10.02.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=173%20C%209005/25" target="_blank" title="AG M&uuml;nchen, 10.02.2026 - 173 C 9005/25: Vereinbarung eines Liefertermins: Warum eine Frau vier ...">173 C 9005/25</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/06/zwei-zum-preis-von-vier-kundin-muss-vier-eheringe-bezahlen/">Zwei zum Preis von vier: Kundin muss vier Eheringe bezahlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<item>
		<title>Benchathon 2026: Legal KI Forschungsprojekt misst KI im juristischen Kontext</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/05/benchathon-2026-legal-ki-forschungsprojekt-misst-ki-im-juristischen-kontext/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christiane Preuß]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2026 07:07:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nerdy]]></category>
		<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[Benchathron]]></category>
		<category><![CDATA[ChatGPT]]></category>
		<category><![CDATA[Erfahrungsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hackathron]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
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		<category><![CDATA[juristische KI]]></category>
		<category><![CDATA[KI im Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Klausur und KI]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurbewertung]]></category>
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		<category><![CDATA[Legal KI]]></category>
		<category><![CDATA[Legal Tech]]></category>
		<category><![CDATA[Legal Tech Verband Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Prompting]]></category>
		<category><![CDATA[recode.law]]></category>
		<category><![CDATA[Tagungsbericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erfahrungsbericht mit den Perspektiven des Legal Tech Verbands Deutschland e.V. und recode.law e.V. Alle Jurastudierenden wissen: Juristische Methodik ist eine Kernkompetenz, die man beherrschen muss, um sowohl im Studium als auch in der späteren Berufspraxis erfolgreich juristisch zu arbeiten. Beim Benchathon bot sich am 14. und 15. März 2026 die Möglichkeit, diese Kernkompetenz zu trainieren. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/05/benchathon-2026-legal-ki-forschungsprojekt-misst-ki-im-juristischen-kontext/">Benchathon 2026: Legal KI Forschungsprojekt misst KI im juristischen Kontext</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Erfahrungsbericht mit den Perspektiven des Legal Tech Verbands Deutschland e.V. und recode.law e.V.</h2>



<p>Alle Jurastudierenden wissen: Juristische Methodik ist eine Kernkompetenz, die man beherrschen muss, um sowohl im Studium als auch in der späteren Berufspraxis erfolgreich juristisch zu arbeiten. Beim Benchathon bot sich am 14. und 15. März 2026 die Möglichkeit, diese Kernkompetenz zu trainieren. Teilnehmen konnte man in Präsenz in München und Berlin oder online vom heimischen Schreibtisch aus. Für viele Teilnehmende zeigte sich, dass sich das Event auch digital gut verfolgen ließ. Konkret wurden zweistündige Klausurfälle aus allen Rechtsgebieten gelöst, die per Zufall rein menschlich oder mithilfe von KI-Unterstützung zu bearbeiten waren.</p>



<p>Aus Sicht des Legal Tech Verbands Deutschland e.V., der Mitveranstalter des Events war, handele es sich beim Benchathon um ein Format, das neben der juristischen Methodik den reflektierten Umgang mit KI trainiere. Gleichzeitig leiste das Event einen Beitrag zur Entwicklung von Qualitätsstandards für Legal AI. Besonders hervorzuheben sei dabei das experimentelle Setting, das konkrete Ergebnisse liefere. Insbesondere sei der direkte Vergleich zwischen menschlicher und KI-gestützter Bearbeitung ein wertvoller Einblick, den der Benchathon erbringe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bessere Klausuren mit KI-gestützten Lösungen?</h2>



<p>Reformen der juristischen Ausbildung werden bereits seit Jahren in vielen Facetten diskutiert &#8211; von der Bewertungspraxis im Examen, über die Inhalte des Pflichtfachstoffs bis hin zu digitalen Kompetenzen und den Einsatz von KI in Studium und Berufsalltag. Dass sich etwas verändert hat, darin dürften sich weitgehend alle einig sein. Wie es in Zukunft weitergeht, ist offen. Recode.law e.V., der die Veranstaltung mit unterstützte, betont, dass gerade die einheitliche Bewertung menschlicher und KI-gestützter Lösungen Erkenntnisse liefere. Dies könne auch die juristische Didaktik weiterbringen und insbesondere zur Diskussion beitragen, was objektiv eine gute Klausurlösung ausmache und welche Kriterien hierfür trennscharf einzusetzen seien. Denn der Benchathon mache ein seit Langem bekanntes Manko sichtbar: <a href="https://jurios.de/2025/12/24/ki-korrektur-im-jurastudium-bessere-klausurkorrekturen-mit-rohpunkteschema/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">die mangelnde Transparenz von Klausurbewertungen</a>.</p>



<p>Der Legal Tech Verband Deutschland e.V. sagt, er sehe sich hier in einer Brückenfunktion: Er bringe Praxis, Wissenschaft und Politik zusammen, um so Impulse für Reformen zu schaffen. Formate wie der Benchathon sollen dabei echte Erfahrungsräume bieten, mit dem Ziel, die Transformation der juristischen Ausbildung aktiv mitzugestalten. &nbsp;</p>



<p>Auch recode.law e.V. unterstreicht, dass die Praxisakteur:innen durch die Unterstützung weiterer Benchthons und den Ausbau der angestoßenen Diskussionen konkret zur Weiterentwicklung der juristischen Ausbildung beitragen können. Dies sei insbesondere dadurch möglich, dass der Benchathon auch für Nicht-Jurist:innen offenstehe. Mitmachen lohne sich laut recode.law e.V., denn über die aktive Falllösung hinaus bestehe die Möglichkeit, einiges zu lernen: über sich selbst und den Einsatz von KI.</p>



<h2 class="wp-block-heading">&#8222;Richtiges Prompting kann man lernen&#8220;</h2>



<p>Kritische Stimmen werden dazu neigen zu behaupten, dass KI-gestützte Tools auf Basis großer Sprachmodelle wie ChatGPT, Perplexity, Claude oder Gemini überhaupt nicht geeignet seien, juristische Klausuren im Gutachtenstil zu lösen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese Einschätzung ohne ein geeignetes Prompting sicherlich zutreffend sein mag. <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ki-kuenstliche-intelligenz-ai-prompt-prompting-anwaelte-juristen" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Richtiges Prompting kann man lernen</a> &#8211; so kann aus dem KI-gestützten Tool ein ernstzunehmender Sparringpartner werden. </p>



<p>Stempelt man KI vorschnell als unzuverlässig und unausgereift ab, verpasst man das Potential, das auch im juristischen Kontext eine erhebliche Tragweite entfalten kann. Der Legal Tech Verband Deutschland e.V. betont in diesem Zusammenhang, dass KI kein Ersatz für juristische Expertise sei, sondern ein Werkzeug, das diese ergänze. KI-Kompetenzen wie Prompting, Validierung und kritische Ergebniseinordnung müssten aus Sicht des Legal Tech Verbands Deutschland e.V. integraler Bestandteil der juristischen Ausbildung werden.</p>



<p>Richtig eingesetzt könne sie &#8211; laut des Legal Tech Verbands Deutschland e.V. &#8211; Effizienz steigern, Zugänge zum Recht verbessern und Raum für die eigentlichen Kernkompetenzen von Jurist:innen schaffen. Fortschritt bedeute in diesem Kontext nicht unkritische Übernahme von Technologie, sondern deren bewusste und reflektierte Integration in bestehenden Strukturen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Interesse an KI ist groß</h2>



<p>Laut recode.law e.V. sei das Interesse bei Jurastudierenden und (Young) Professionals groß, gerade für konkrete Anwendungsbeispiele von KI und das Erlernen eigener Fähigkeiten im Umgang damit. Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang, dass bereits eine Vielzahl von Universitäten zum Thema KI Übersichten, Beratungsangebote und Weiterbildungskurse für Studierende und Lehrende bereitstellten.</p>



<p>Wie man im juristischen Kontext richtig promptet bzw. sich daran versucht, war eine der zentralen Lernerfahrungen, die der Benchathon ermöglichen sollte. Dies bestätigt recode.law e.V. und äußert, dass das Austesten von Klausurbearbeitung mithilfe von KI-Unterstützung in diesem Format einen Nerv getroffen habe. Zudem hofft recode.law e.V., dass die Diskussion über den KI-Einsatz im Rechtsmarkt von subjektiven Einschätzungen hin zu messbaren Ergebnissen verlagert werde, da der Benchathon auch einen wissenschaftlichen Hintergrund habe: eine Human-Benchmark für juristische Falllösung zu entwickeln.</p>



<p>Der unbedarfte KI-Anwender wird sich also im Rahmen des Benchathon über ein KI-unterstütztes Klausurergebnis vermutlich weniger gefreut haben als derjenige, der sich bereits damit auseinandergesetzt hat, wie man KI anwendet. Die entscheidende Frage ist somit nicht, ob man KI nutzt, sondern wie gut man sie anleitet, um die erstrebten Ziele zu erreichen. So sieht recode.law e.V. die Streitfrage des „ob“ der Nutzung von KI in der juristischen Ausbildung weitgehend als geklärt an. Viel relevanter sei hingegen das „wie“, das gerade durch Formate wie den Benchathon beantwortet werden solle. Die zu stellende Leitfrage sei also, wie viel juristische Abwägung den Jurist:innen vorbehalten bleiben solle, damit Rechtsfragen nicht zu reinen technologischen Optimierungsfragen der Effizienz werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Klausurmarathon für Forschungszwecke</h2>



<p>Trotz regelmäßiger Pausen konnte man während des Events mit entsprechender Motivation einige Klausuren schaffen. Ein positives Erlebnis kann dabei sein, dass man aufgrund der KI-Korrektur detaillierte Rückmeldung erhält und motiviert ist, bei der nächsten Klausur seine Stärken weiter auszubauen und die Schwächen noch zu reduzieren. Dies war hilfreicher als ein Klausurvotum, das sich in der Bemerkung erschöpft: <em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-vivid-red-color">„Die Schwelle der Brauchbarkeit wurde vom Bearbeitenden überschritten, daher ist die Klausur mit x Punkten zu bewerten“.</mark></em></p>



<p>Zudem erschien es beim Benchathon erstmals möglich zu sein, die eigenen Leistungen blitzschnell einzuschätzen. Man musste also nicht erst bei acht direkt hintereinander geschriebenen Probeklausuren dieselben Fehler machen, um anschließend anhand der Korrektur der ersten festzustellen, dass man diesen Fehler in den letzten sieben Klausuren wiederholt und damit eingeübt hat. Auch recode.law e.V. sah hierin einen besonderen Mehrwert und sagt, dass die selbstständige Bearbeitung rein menschlich und mit KI-Unterstützung sowie deren unmittelbare Bewertung durch KI zum Entdecken von Verbesserungspotentialen führe. Bei künftigen Benchathons solle das grundsätzliche Format beibehalten werden, gleichwohl solle ein gleichmäßigerer Rhythmus zwischen dem Wechsel von rein menschlichen und KI-unterstützten Klausuren angewendet werden, damit der Wechsel noch strukturierter und vergleichbarer werde.</p>



<p>Wie sich aus den Aussagen und Chatverläufen der Teilnehmenden während des Events entnehmen ließ, wurde dieses als sehr gelungen eingeschätzt. Als Quintessenz konnte man außerdem herauslesen, dass die Teilnehmenden durch den Wechsel zwischen rein menschlicher und KI-unterstützter Bearbeitung Erfahrung sammelten, wie sie KI in Zukunft als Lerntool gezielter einsetzen können.</p>



<p>Dies deckt sich auch mit der Wahrnehmung des Legal Tech Verbands Deutschland e.V., der den Benchathon ebenfalls als gelungene und erkenntnisreiche Veranstaltung bewertet. Bei einer Wiederholung solle der Praxisbezug durch examensnahe Fälle, der Vergleich „Mensch mit vs. Mensch ohne KI“ und die kollaborative Auswertung der Ergebnisse beibehalten werden. Allerdings solle dann ein stärkerer Fokus auf die systematische Analyse der Ergebnisse und deren Übersetzung in konkrete Handlungsempfehlungen für Ausbildung und Praxis gesetzt werden. Denn der Legal Tech Verband Deutschland e.V. sehe auch Handlungsbedarf in der juristischen Ausbildung. Zukünftig reiche es nicht mehr aus, klassische Falllösungskompetenzen zu vermitteln. Vielmehr müssten Kompetenzen im Umgang mit KI fester Bestandteil der Ausbildung werden.</p>



<p>Die Teilnahme am Benchathon lohnt sich somit doppelt: Unmittelbares Klausurtraining mit examensnahen Fällen, das auch noch als Datenbasis für die zukünftige Ausbildung und Praxis herangezogen werden kann, um diese digitaler und zukunftsfähiger zu machen. Wer den Benchathon dieses Jahr verpasst hat, kann ihn sich für nächstes Jahr vormerken. Denn wie aus den Äußerungen der Expert:innen deutlich wird, soll das Format fortgeführt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Den Mut haben, an Veranstaltungen teilzunehmen</h2>



<p>Man kann viel über Reformen diskutieren und die aktuellen Modalitäten der juristischen Ausbildung monieren. Für einen echten Fortschritt benötigt man jedoch Akteur:innen, die diese Debatten in konkrete Formate übersetzen.</p>



<p>Wer selbst dazu beitragen möchte, dem sei Mut zugesprochen, an derartigen Events teilzunehmen. Man kann davon nur profitieren, denn Klausurpraxis und der Einsatz von KI-Tools können eingeübt werden. Skepsis vor KI im Recht sei dabei verständlich und in Teilen auch notwendig, entscheidend sei jedoch, zwischen berechtigter Vorsicht und pauschaler Ablehnung zu differenzieren, wie der Legal Tech Verband Deutschland e.V. betont. Solche Formate seien hilfreich eben diese Perspektive zu vermitteln und die Stärken und Schwächen von KI transparent zu machen. Dies deckt sich mit der Rückmeldung von Teilnehmenden, die äußerten, bereits nach diesen beiden Eventtagen diesbezüglich etwas mitgenommen zu haben.</p>



<p>Fortschritt passiert nicht von heute auf morgen und manchmal auch kaum merklich. Doch wie jeder Jurastudierende in der Examensvorbereitung erfährt, ist jeder noch so kleine Baustein hilfreich, um das große Ziel des Staatsexamens zu erreichen. So ist es auch bei der juristischen Ausbildung. Wichtig ist nur, stetig dabei zu bleiben und mit juristischem Sachverstand die digitale Brücke zur Transformation hin zu einer zukunftsfähigen, modernen juristischen Ausbildung zu schlagen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/05/benchathon-2026-legal-ki-forschungsprojekt-misst-ki-im-juristischen-kontext/">Benchathon 2026: Legal KI Forschungsprojekt misst KI im juristischen Kontext</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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		<title>Jurastudent mit 9 Punkten unzufrieden: Klage gegen Note im Staatsexamen erfolgreich</title>
		<link>https://jurios.de/2026/05/04/jurastudent-mit-9-punkten-unzufrieden-klage-gegen-note-im-staatsexamen-erfolgreich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bastian Neumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2026 07:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Studium/Ref]]></category>
		<category><![CDATA[15 Punkte Schnitt]]></category>
		<category><![CDATA[Art. 12 GG]]></category>
		<category><![CDATA[erstes Examen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Jurastudent aus Nordrhein-Westfalen hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg erfolgreich die Neubewertung einer Examensklausur im ersten Staatsexamen durchgesetzt – obwohl er das Examen insgesamt mit der außergewöhnlichen Bestnote „sehr gut“ (15 Punkte) abgeschlossen hatte. Er war mit der Bewertung von 9 Punkten in einer Klausur nicht einverstanden. Der Jurastudent hatte am Freiversuch im ersten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/04/jurastudent-mit-9-punkten-unzufrieden-klage-gegen-note-im-staatsexamen-erfolgreich/">Jurastudent mit 9 Punkten unzufrieden: Klage gegen Note im Staatsexamen erfolgreich</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Jurastudent aus Nordrhein-Westfalen hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg erfolgreich die Neubewertung einer Examensklausur im ersten Staatsexamen durchgesetzt – obwohl er das Examen insgesamt mit der außergewöhnlichen Bestnote „sehr gut“ (15 Punkte) abgeschlossen hatte. Er war mit der Bewertung von 9 Punkten in einer Klausur nicht einverstanden.</p>



<p>Der Jurastudent hatte am Freiversuch im ersten Staatsexamen teilgenommen. Seine schriftlichen Leistungen lagen dabei auf konstant hohem Niveau: Fünf der sechs Klausuren wurden jeweils mit 15 oder 16 Punkten bewertet. Lediglich die erste Zivilrechtsklausur wich davon deutlich ab und wurde mit 9 Punkten bewertet. Auch in der mündlichen Prüfung bestätigte der Kandidat seine Leistungen und erzielte sowohl im Vortrag als auch im Prüfungsgespräch jeweils 16 Punkte. Insgesamt ergab sich daraus ein Gesamtergebnis von 15 Punkten – eine Note, die im juristischen Staatsexamen nur äußerst selten erreicht wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Jurastudent klagt, obwohl er einen Schnitt von 15 Punkten schafft</h2>



<p>Trotz dieses Ergebnisses akzeptierte der Student die Bewertung der Zivilrechtsklausur nicht. Die 9 Punkte stellten die einzige einstellige Bewertung in seiner Prüfungsreihe dar. Nach seiner Auffassung spiegelte die Note nicht die tatsächliche Qualität seiner Bearbeitung wider. Er legte daher zunächst Widerspruch beim Prüfungsamt ein. Dieser blieb erfolglos. Das Prüfungsamt verwies auf den sogenannten Bewertungsspielraum der Prüfer, der es grundsätzlich ausschließe, einzelne Wertungen gerichtlich inhaltlich zu ersetzen.</p>



<p>Daraufhin erhob der Student Klage vor dem Verwaltungsgericht. In seinem Vorbringen griff er die Korrektur der Klausur umfassend an und formulierte insgesamt 14 konkrete Bewertungsrügen. Diese betrafen sowohl einzelne Anmerkungen der Prüfer als auch grundsätzliche Fragen zur juristischen Methodik und zur Bewertung vertretbarer Lösungen.</p>



<p>Im Zentrum der gerichtlichen Prüfung stand die Reichweite des prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraums. Nach den maßgeblichen Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird die Gesamtnote aus den Einzelleistungen gebildet. Die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen obliegt dabei den Prüfern. Gerichte dürfen diese Bewertungen nicht durch eigene Einschätzungen ersetzen, sondern nur daraufhin überprüfen, ob rechtliche Fehler vorliegen.</p>



<p>Verfassungsrechtlich wird dieser Prüfungsmaßstab durch die Grundrechte der Prüflinge geprägt. Maßgeblich sind insbesondere die Berufsfreiheit aus <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/12.html" target="_blank" title="Art. 12 GG">Artikel 12 GG</a> sowie der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG">Artikel 19 GG</a>. Daraus folgt, dass Prüfungsentscheidungen nicht willkürlich sein dürfen und dass vertretbare Lösungen nicht als falsch bewertet werden dürfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fachliche Bewertung der Klausur nicht nachvollziehbar</h2>



<p>Das Gericht stellte klar, dass der Bewertungsspielraum der Prüfer dort seine Grenzen findet, wo fachliche Bewertungen nicht mehr nachvollziehbar sind. Eine juristische Lösung, die sich im Rahmen vertretbarer Argumentation bewegt, dürfe nicht als sachlich falsch qualifiziert werden.</p>



<p>Einer der zentralen Streitpunkte betraf die Zitierweise von Anspruchsgrundlagen im Kaufrecht. In seiner Klausur hatte der Student beim Nacherfüllungsanspruch auf eine zusätzliche Nennung weiterer Vorschriften verzichtet. Die Prüfer hatten dies als Fehler gewertet und Punktabzüge vorgenommen. Das Gericht sah darin jedoch keine fachlich unvertretbare Lösung. Die vom Kläger gewählte Zitierweise sei in Rechtsprechung und Literatur verbreitet und damit zumindest vertretbar. Eine solche Lösung dürfe nicht als falsch bewertet werden.</p>



<p>Ein weiterer Streitpunkt betraf die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kläger hatte in seiner Bearbeitung zunächst den Anwendungsbereich der entsprechenden Vorschriften bejaht und anschließend festgestellt, dass die konkrete Vertragsklausel nicht von einer Partei gestellt worden sei. Die Prüfer sahen hierin einen Widerspruch. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Vielmehr handele es sich um einen methodisch sauberen Aufbau, bei dem zunächst die Anwendbarkeit geprüft und anschließend im Einzelfall verneint werde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Abweichen vom Erwartungshorizont des Prüfers</h2>



<p>Auch hinsichtlich der Auswahl von Anspruchsgrundlagen setzte das Gericht Maßstäbe. Die Prüfer hatten dem Studenten vorgeworfen, eine „fernliegende“ Anspruchsgrundlage geprüft zu haben. Nach Auffassung des Gerichts ist eine Lösung jedoch nicht bereits deshalb fehlerhaft, weil sie vom Erwartungshorizont der Prüfer abweicht. Entscheidend sei vielmehr, ob die gewählte Herangehensweise fachlich noch vertretbar ist. Dies bejahte das Gericht im vorliegenden Fall.</p>



<p>Insgesamt kam das VG Arnsbach zu dem Ergebnis, dass das Prüfungsamt den Widerspruch des Klägers zu Unrecht zurückgewiesen hatte. Gleichwohl nahm das Gericht keine eigene Neubewertung der Klausur vor. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung im Prüfungsrecht: Die eigentliche Bewertung von Prüfungsleistungen bleibt den Prüfern vorbehalten.</p>



<p>Stattdessen verpflichtete das Gericht das Prüfungsamt gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/VwGO/113.html" target="_blank" title="&sect; 113 VwGO [Tenor, Fortsetzungsfeststellungsantrag]">§ 113 VwGO</a>, die beanstandete Klausur unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut bewerten zu lassen. Die Prüfer müssen dabei insbesondere berücksichtigen, dass bestimmte vom Kläger gewählte Lösungsansätze nicht als fachlich falsch eingeordnet werden dürfen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Entscheidung: VG Arnsberg, Urt. v. 25.02.2026, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20K%201167/24" target="_blank" title="VG Arnsberg, 25.02.2026 - 9 K 1167/24: Jurastudent verklagt sein Pr&uuml;fungsamt: Neun Punkte in ei...">9 K 1167/24</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jurios.de/2026/05/04/jurastudent-mit-9-punkten-unzufrieden-klage-gegen-note-im-staatsexamen-erfolgreich/">Jurastudent mit 9 Punkten unzufrieden: Klage gegen Note im Staatsexamen erfolgreich</a> erschien zuerst auf <a href="https://jurios.de">Jurios</a>.</p>
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