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	<title>Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen</title>
	
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	<description>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Alsdorf bei Aachen; Strafverteidiger</description>
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		<title>MFM-Bildhonorare 2012: Keine Änderung bei Webseiten</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 13:09:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[lizenz]]></category>
		<category><![CDATA[mfm-tabelle]]></category>

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		<description><![CDATA[Die MFM-Bildhonorare wurden aktualisiert und sind hier heute in der Auflage 2012 mit der Post eingegangen. Die MFM-Bildhonorare sind bei Webseiten-Betreibern sicherlich besonders bekannt, weil sie im Zuge der Berechnung des Schadensersatzes bei unerlaubter Verwendung von Bildern gerne von Gerichten herangezogen werden. Es ist nur kurz festzustellen, dass die Sätze 2011 -> 2012 sich nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die MFM-Bildhonorare wurden aktualisiert und sind hier heute in der Auflage 2012 mit der Post eingegangen. Die MFM-Bildhonorare sind bei Webseiten-Betreibern sicherlich besonders bekannt, weil sie im Zuge der Berechnung des Schadensersatzes bei unerlaubter Verwendung von Bildern gerne von Gerichten herangezogen werden. Es ist nur kurz festzustellen, dass die Sätze 2011 -> 2012 sich <strong>nicht</strong> verändert haben.</p>
<p><em>Anmerkung: Leider immer wieder ein Graus im Fall berechtigter Abmahnungen sind überflüssige Diskussionen über die angemessene Höhe des Schadensersatzes. So wird nur allzu gerne übersehen, dass die <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/mfm-tabelle/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with mfm-tabelle">MFM-Tabelle</a> je nach Größe des Bildes andere Summen vorsieht (Abschlag) oder aber auch Zuschläge bei der Verwendung unter mehreren Domains oder in Online-Shops. </em></p>
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		<title>Landgericht Bochum zur Lieferzeitangabe beim PKW-Verkauf</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Feb 2012 06:47:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[autokauf]]></category>
		<category><![CDATA[autoverkauf]]></category>
		<category><![CDATA[lieferzeit]]></category>
		<category><![CDATA[lieferzeit auf anfrage]]></category>
		<category><![CDATA[werberecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder wird rund um die Angabe von Lieferzeiten gestritten und abgemahnt. Auch beim Landgericht Bochum (14 O 189/11) ging es darum, dass ein PKW beworben wurde mit &#8220;Verfügbarkeit sofort&#8221; aber &#8220;Lieferzeit kann abweichen&#8221;. Die ausgesprochene Abmahnung deswegen war unbegründet, so das LG Bochum: Darüber hinaus ist die Abmahnung unbegründet, denn eine Irreführung des Verkehrs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder wird rund um die Angabe von Lieferzeiten gestritten und abgemahnt. Auch beim Landgericht Bochum (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 O 189/11" title="LG Bochum, 22.12.2011 - 14 O 189/11">14 O 189/11</a>) ging es darum, dass ein PKW beworben wurde mit &#8220;Verfügbarkeit sofort&#8221; aber &#8220;<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/lieferzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with lieferzeit">Lieferzeit</a> kann abweichen&#8221;. Die ausgesprochene <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/abmahnung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with abmahnung">Abmahnung</a> deswegen war unbegründet, so das LG Bochum:</p>
<blockquote><p>Darüber hinaus ist die Abmahnung unbegründet, denn eine Irreführung des Verkehrs ist nicht gegeben. Soweit die Klägerin in ihrer Werbung unter Verfügbarkeit &#8220;sofort&#8221; aufführt und später auf eine mögliche Abweichung der Lieferfrist hinweist, scheidet eine Irreführung der Kunden aus. Der Einwand der Beklagten, dass die von der Klägerin prozessual vorgenommene Unterscheidung sich aus der Werbung nicht ergebe, ist unzutreffend. Allein die Begriffe &#8220;Verfügbarkeit&#8221; einerseits und &#8220;Lieferzeit&#8221; andererseits haben unterschiedliche Bedeutung, das ist für den Kunden auch ohne Weiteres verständlich. Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass der Kunde, der unter Verfügbarkeit &#8220;sofort&#8221; sieht, davon ausgeht, dass ein Fahrzeug vorrätig ist, so dass ein Kauf schnell von Statten gehen kann. Denn ein Kunde weiß auch um die Problematik, dass im Neuwagenkauf bei nicht verfügbaren Fahrzeugen über Bestellungen eine erheblich längere Wartezeit einzukalkulieren ist. Darüber hinaus weiß der Neuwagenkunde, dass Fahrzeuge, auch wenn sie verfügbar sind, nicht wie andere Waren unmittelbar mitgenommen werden können, da sie zumindest zugelassen werden müssen und darüber hinaus auch andere Umstände wie Sonderwünsche des Kunden oder schlicht das Entwachsen eines Neufahrzeugs eine gewisse Zeit beansprucht. Von daher ist für den Neuwagenkunden nicht irreführend, wenn er erfährt, dass ein sofort verfügbares Fahrzeug gleichwohl eine gewisse Lieferzeit hat, die er nachfragen kann. </p></blockquote>
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		<title>Robotrecht: Ein Rechtsgebiet gewinnt an Bedeutung</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Feb 2012 06:29:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anmerkung]]></category>
		<category><![CDATA[robotrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist absehbar, dass durch die technische Entwicklung auch neue Rechtsfragen aufkommen werden. Spannend wird in den nächsten Jahren (kurz- bis mittelfristig) sicherlich die Thematik des 3D-Urheberrechts, wenn es massentaugliche 3D-Drucker samt downloadbaren Templates gibt, den ersten bekannten Fall gab es letztes Jahr. Daneben fällt mir besonders die Thematik der &#8220;Robotik&#8221; auf, also der automatisierten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist absehbar, dass durch die technische Entwicklung auch neue Rechtsfragen aufkommen werden. Spannend wird in den nächsten Jahren (kurz- bis mittelfristig) sicherlich die Thematik des <strong>3D-Urheberrechts</strong>, wenn es massentaugliche 3D-Drucker samt downloadbaren Templates gibt, <a href="http://www.designschutznews.de/2011/09/j-j-abrams-%E2%80%9Esuper8%E2%80%9C-fuhrt-zu-ersten-urheberrecht-streit-um-3d-druck/" target="_blank">den ersten bekannten Fall gab es letztes Jahr</a>.</p>
<p>Daneben fällt mir besonders die Thematik der &#8220;<strong>Robotik</strong>&#8221; auf, also der automatisierten Arbeitsabläufe von Geräten, die immer mehr (selbstverständlicher) Bestandteil unseres Alltags werden. Auf <a href="http://www.golem.de/news/autonom-fahren-nevada-erlaesst-regeln-fuer-roboterautos-1202-89866.html" target="_blank">Golem liest man</a> nun, dass auf Grund des Einsatzes von <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/google/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with google">Google</a> der US-Bundesstaat Nevada sich gesetzlich mit automatisierten Fahrzeugen beschäftigt, also Regeln vorsieht, um diese ausdrücklich fahren zu lassen. Die Frage, wie man mit Verkehrsunfällen rechtlich umgeht (vor allem, wenn zwei solcher Autos kollidieren und nicht nur ein automatisiertes mit einem von Menschen gefahrenen) drängt sich gerade zu auf.</p>
<p>Was ein wenig wie Science-Fiction klingt, ist in der deutschen Rechtswissenschaft bereits angekommen &#8211; die Uni Würzburg unterhält eine <a href="http://www.jura.uni-wuerzburg.de/forschung/forschungsstelle_robotrecht/forschungsstelle_robotrecht/" target="_blank">Forschungsstelle Robotrecht</a> und verweist u.a. auf die Problematik, dass neben autonom arbeitenden Geräten zu fragen ist, wie man damit umgeht, dass Menschen immer mehr &#8211; auch autonom arbeitende &#8211; Implantate eingesetzt bekommen.</p>
<p>Nun muss kurz klargestellt werden, dass die sich aktuell oberflächlich stellenden Fragen problemlos nach deutschen Recht beantworten lassen: Eine &#8220;wild gewordene&#8221; Prothese, die einen anderen verletzt, würde als &#8220;vis compulsiva&#8221; im deutschen <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/strafrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Strafrecht">Strafrecht</a> keine Strafbarkeit des Prothesen-Nutzers begründen können. Bei Verkehrsunfällen automatisierter Fahrzeuge würde das Gericht (sofern diese Fahrzeuge dann zugelassen sind) kurzerhand ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag geben, um festzustellen, ob die Software fehlerhaft arbeitet und wie sich dies ausgewirkt hat &#8211; um dann, wie bekannt, zu quoteln. Sicherlich auch deswegen konzentriert sich die die Frage des &#8220;Robotrechts&#8221; nach meinem Eindruck derzeit vor allem auf Fragen der Autonomität: Wie geht man damit um, dass</p>
<ol>
<li>Zunehmend Geräte existieren, die quasi autonom &#8220;Entscheidungen&#8221; treffen und Arbeitsabläufe in Gang setzen,</li>
<li>zunehmend Menschen durch Implantante (insbesondere im Gehirn) vielleicht in ihrer Autonomie eingeschränkt werden (Beck in der JR bemüht hier das Bild des fehlerhaft arbeitenden Implantats).</li>
</ol>
<p>Diese Fragen spielen sicherlich zivilrechtlich eine große Rolle, aber vor allem im Strafrecht, das hierzulande vom Schuldgedanken und der freien Verantwortung des Täters geprägt ist. Die seit je her bestehende Diskussion über die Freiheit des Willens, als Ansatzpunkt für die Verantwortlichkeit, die letztlich der Hebel der Schuld ist, wird hier ebenso schleichend wie langfristig wieder befeuert werden.</p>
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		<title>Verbraucherzentralen wollen die “Abmahn-Abzocke” verhindern?</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 13:38:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anmerkung]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[filesharing abmahnung]]></category>

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		<description><![CDATA[In der vergangenen Woche haben sich die Verbraucherzentralen (der Bundesverband der Verbraucherzentralen) zu profilieren versucht: Man wolle die &#8220;Abmahn-Abzocke&#8221; verhindern (dazu die PM, oder auch hier bei Heise). Wirklich viel ist natürlich nicht passiert, man fordert kurzerhand markig eine Gesetzesänderung. Jedenfalls ein guter Anlaß, sich die Sache noch einmal anzusehen. Gehen wir die Pressemitteilung durch: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der vergangenen Woche haben sich die Verbraucherzentralen (der Bundesverband der Verbraucherzentralen) zu profilieren versucht: Man wolle die &#8220;Abmahn-<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/abzocke/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with abzocke">Abzocke</a>&#8221; verhindern (dazu <a href="http://www.vzbv.de/8829.htm" target="_blank">die PM</a>, oder auch <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherzentralen-wollen-Abmahn-Abzocke-im-Urheberrecht-verhindern-1433736.html" target="_blank">hier bei Heise</a>). Wirklich viel ist natürlich nicht passiert, man fordert kurzerhand markig eine Gesetzesänderung. Jedenfalls ein guter Anlaß, sich die Sache noch einmal anzusehen.<br />
<span id="more-6751"></span><br />
Gehen wir die Pressemitteilung durch:</p>
<blockquote><p>Um Verbraucher vor ungerechtfertigten Massenabmahnungen zu schützen [...]</p></blockquote>
<p>Da ist wieder dieses Wort &#8220;Masse&#8221;. Als wäre eine <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/abmahnung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with abmahnung">Abmahnung</a> per se abzulehnen, nur weil eine Hohe Anzahl von Abmahnungen erfolgt. Dabei gilt doch das Prinzip: Wo massenhaft Rechtsbrüche begangen werden, sind massenhafte Abmahnungen quasi zwingend.</p>
<blockquote><p>[...] sieht das Urheberrechtsgesetz seit 2008 vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln.</p></blockquote>
<p>Falsch, jedenfalls in meiner UrhG-Ausgabe ist von einer Deckelung der Kosten des Anwalts die Rede &#8211; <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with schadensersatz">Schadensersatz</a>, Recherchekosten und Auslagen sind da aber gerade nicht erfasst. Es ist doch wünschenswert, dass man hier nicht so tut, als würde alleine die Anwendung des §<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html" title="&sect; 97a UrhG: Abmahnung">97a</a> II UrhG, der diese Kostendeckelung vorsieht, gleich zu einer Entspannung der Situation führen. </p>
<blockquote><p>Doch die Regelung greift in der Praxis nicht, da unklar bleibt, was privat und was geschäftlich ist. So definiert das Gesetz nicht ausdrücklich, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann ein gewerbliches Ausmaß hat, wenn Verbraucher eine Gewinnabsicht verfolgen. </p></blockquote>
<p>Ja, das ist so eine Sache mit den Begrifflichkeiten. Nach dem Lesen dieser Zeilen frage ich mich, ob man privat denn nicht geschäftlich tätig sein kann. Das kann aber auch dahin stehen, denn der Knackpunkt ist nun einmal, ob eine &#8220;unerhebliche Rechtsverletzung&#8221; vorliegt. Das muss entgegen der Pressemitteilung nicht zwingend eine gewerbliche sein, vielmehr verwechselt man hier wohl den §<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html" title="&sect; 97a UrhG: Abmahnung">97a</a> II UrhG mit dem Auskunftsanspruch in §<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">101</a> I, IX UrhG. Wer natürlich so unsauber mit Begriffen um sich wirft, der stellt dann einfach darauf ab, ob eine &#8220;Gewinnabsicht&#8221; am Ende vorliegt. Als würde jemand, der sich einen Film kostenlos kopiert &#8211; der sonst Geld kostet &#8211; keinen (persönlichen) Gewinn anstreben. Vielleicht sollte man sich noch einmal den §<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html" title="&sect; 97a UrhG: Abmahnung">97a</a> II UrhG in Ruhe ansehen und sinnieren, was genau gewollt ist. Die Begrifflichkeiten &#8220;geschäftlich&#8221;, &#8220;gewerblich&#8221; und &#8220;privat&#8221;, denen es an jeglicher Trennungsschärfe fehlt, sollten dann im weiteren Vermieden werden, sie funktionieren schlichtweg nicht. Vor allem, wenn man sie nicht sauber handhabt.</p>
<blockquote><p>Die Folge: Richter legen den Begriff „gewerbliches Ausmaß“ sehr weit aus, zulasten der Verbraucher.</p></blockquote>
<p>Ein kleines Spiel an der Stelle: Ich empfehle, <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Filesharing/1186-LG-Berlin-Az-16-O-43310-Anwendbarkeit-von-97a-UrhG-auf-im-Internet-illegal-angebotene-Filmwerke.html" target="_blank">in diesem Urteil</a> den Begriff &#8220;gewerbliches Ausmaß&#8221; zu suchen.</p>
<blockquote><p>Oft reicht es schon, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert Euro.</p></blockquote>
<p>Gut, wenn das als Rechtsverletzung nicht ausreichen soll: Was ist denn dann gefordert? Angeblich möchte man nichts bagatellisieren, aber tut man nicht genau das hier? Es ist das eine, wenn wir von Sonderkonstellationen sprechen, etwa wenn Kinder den eigenen Anschluss (Miß-)brauchen oder unbefugte Dritte. Hier aber wird so getan, als müsse jede Rechtsverletzung möglichst günstig zu erledigen sein, selbst wenn vorsätzlich aktuelle Werke in Tauschbörsen angeboten werden. Jedenfalls solange das <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/urheberrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urheberrecht">Urheberrecht</a> nicht reformiert wird ist diese Ansatz vor dem Hintergrund der nun einmal geltenden Rechtslage in höchstem Maße befremdlich.</p>
<blockquote><p>Der vzbv fordert eine gesetzliche Klarstellung: Abmahnungen dürfen maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzen.</p></blockquote>
<p>Was jetzt: Die Abmahnung darf &#8220;nur 100 Euro kosten&#8221; oder es sollen insgesamt nur Kosten in Höhe von 100 Euro entstehen? Wie ich oben gezeigt habe, ist das nicht das gleiche, spätestens wenn Schadensersatz im Raum steht. Auch bleibt die Frage, warum das so sein soll &#8211; die Verbraucherzentrale nimmt hier ausdrücklich auch den Fall den vorsätzlich handelnden Täters mit ein, warum? Schließlich geht es hier nicht um eine Reform des Urheberrechts, hin zu mehr Rechten für Verbraucher, sondern nur um die Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung der aktuell bestehenden Rechtslage. Und natürlich dem Umgang mit der Konstellation, dass Dritte den jeweiligen Anschluss mit benutzen.</p>
<p>Auch bin ich doch kritisch, ob der Upload eines aktuellen Films (anders als der Downloads) als &#8220;private Nutzung&#8221; einzustufen ist. Die begriffliche Unsauberkeit rächt sich auch hier. </p>
<p><strong>Fazit</strong><br />
Ich bin bekanntlich kein Freund des aktuell laufenden Abmahn-Systems, weil es in weiten Teilen ungerecht und lebensfremd ist. Gleichwohl ist es ein Unterschied, ob jemand vorsätzlich etwas getan hat oder nicht. Wer der Meinung ist, dass Privatpersonen nach Lust und Laune fremde Werken kopieren und in Tauschbörsen anbieten können, der muss die rechtspolitische Diskussion zu einer Neugestaltung des Urheberrechts führen. Aktuell so zu tun, als wäre auch in diesem Fall eine Abmahnung &#8220;unverschämt&#8221;, ist meines Erachtens unehrlich. Auch, niedrigere Kosten nur deswegen zu fordern, weil der Rechtsverstoß im Internet leichter begangen werden kann, ist vom Gedanken her nicht überzeugend und in sich fehlerhaft. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage geht es vielmehr wenn, dann darum, dass diejenigen, deren Anschluss unwissentlich missbraucht wird, mit verhältnismäßiger Zahlung aus der Sache herauskommen &#8211; die Faustformel lautet hier: &#8220;Es darf nicht sein, dass weiterhin 10jährige die ganze Familien ruinieren können&#8221;. </p>
<p>Wer mehr will, etwa die Abschaffung der Störerhaftung für Anschlüsse oder gar eine Freistellung für umfassend begangene Urheberrechtsverletzungen, der soll bitte auch ehrlich sein und genau das fordern &#8211; erreicht werden kann das aber nur mit einer Neu-Ausrichtung des Urheberrechts. Die Krücke, einfach die Kosten auf ein vermeintlich &#8220;angemessenes Maß&#8221; für jeden Fall zu senken, wird den individuellen Rechtsverstößen nicht gerecht. </p>
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		<item>
		<title>EuGH: Keine Filterpflicht in sozialen Netzwerken?</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 10:14:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[filter]]></category>
		<category><![CDATA[sharehoster]]></category>
		<category><![CDATA[soziale netze]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vormals, und immer noch umgangssprachlich &#8220;Europäischer Gerichtshof&#8221; oder &#8220;EuGH&#8221;) macht derzeit Furore unter dem Titel &#8220;Soziale Netzwerke nicht zu Copyrightfiltern verpflichtbar&#8220;. Auch wenn diese Schlagzeile stimmt: Die Sache verdient einen tiefgehenderen Blick. Es kann sein, dass sich hier etwas richtungsweisendes getan hat, nicht nur für &#8220;soziale Netzwerke&#8221;. Worum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vormals, und immer noch umgangssprachlich &#8220;Europäischer Gerichtshof&#8221; oder &#8220;EuGH&#8221;) macht derzeit Furore unter dem Titel &#8220;<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Soziale-Netzwerke-nicht-zu-Copyrightfiltern-verpflichtbar-1435670.html">Soziale Netzwerke nicht zu Copyrightfiltern verpflichtbar</a>&#8220;. Auch wenn diese Schlagzeile stimmt: Die Sache verdient einen tiefgehenderen Blick. Es kann sein, dass sich hier etwas richtungsweisendes getan hat, nicht nur für &#8220;soziale Netzwerke&#8221;.<br />
<span id="more-6748"></span><br />
<strong>Worum geht es?</strong><br />
In der Sache ein häufiges Begehr: Wer Plattformen anbietet, die von Nutzern (zahlreich) gebraucht werden, hat schnell das Problem, dass hier Rechtsbrüche begangen werden. Heute in sozialen Netzwerken sind es oft fremde Urheberrechte, die verletzt werden, seit Jahren wird auf <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/ebay/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with ebay">eBay</a> um die Verletzung von Markenrechten und Urheberrechten gestritten und die <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/sharehoster/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with sharehoster">Sharehoster</a>-Problematik ist spätestens seit Megaupload in aller Munde. So alt das Problem ist, so alt ist auch die Forderung: Wer solche Plattformen betreibt, habe doch präventiv dafür Sorge zu tragen, solche Rechtsbrüche zu verhindern.</p>
<p><strong>Vorgeschichte: &#8220;Scarlet Extended&#8221;</strong><br />
Schon früher hatte der EuGH entschieden (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-70/10" title="C-70/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-70/10</a>, &#8220;Scarlet Extended&#8221;), dass jedenfalls ein Internet-Zugangsanbieter nicht zu einer (umfassenden) Sperre gerichtlich verurteilt werden kann, da dies durch europäisches Recht (Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31) &#8220;verboten&#8221; sei. Der EuGH stellte hier fest, dass</p>
<blockquote><p>ein solches Verbot sich u. a. auf innerstaatliche Maßnahmen erstreckt, die einen vermittelnden Dienstleister wie einen Provider verpflichten würden, sämtliche Daten jedes Einzelnen seiner Kunden aktiv zu überwachen, um jeder künftigen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen.</p></blockquote>
<p>Nun handelt es sich bei einem &#8220;sozialen Netzwerk&#8221; aber um keinen Internet-Zugangsanbieter &#8211; gleichwohl muss gesehen werden, dass der hier betroffene Art. 15 der Richtlinie ein solches Verbot für verschiedene Anbieter vorsieht, u.a. auch für &#8220;Hosting&#8221;-Anbieter nach Art. 14 der Richtlinie.</p>
<p><strong>Soziale Netzwerke als &#8220;Hosting&#8221;?</strong><br />
In der nun aktuellen Entscheidung (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=Câ??360/10" title="EuGH, 16.02.2012 - C-360/10: Sabam">C?360/10</a>) stellt der EuGH kurzum klar:</p>
<blockquote><p>Insoweit steht zunächst fest, dass ein Betreiber einer Plattform für ein soziales Netzwerk im Internet [...] auf seinen Servern Informationen speichert, die von Nutzern dieser Plattform eingegeben werden und mit ihrem Profil in Zusammenhang stehen, und dass er somit ein Hosting-Anbieter im Sinne von Art. 14 der Richtlinie 2000/31 ist.</p></blockquote>
<p>Damit fallen Soziale Netzwerke unter den Art. 14 der Richtlinie, mithin sind sie vom Art. 15 der Richtlinie erfasst, was im Kern dazu führt, dass die Überlegungen der Entscheidung &#8220;Scarlet Extended&#8221; Anwendung finden. Das führt dazu, dass letztendlich eine gerichtliche Anordnung einer präventiven Überwachung mit der Rechtsprechung des EuGH für soziale Netzwerke nicht möglich ist.</p>
<p><strong>Weiter gedacht&#8230;</strong><br />
Wenn man sich die obigen Zeilen nochmal genau ansieht, muss auffallen, dass dort ein Abstraktum zu lesen ist, wenn davon gesprochen wird, dass der Anbieter &#8220;auf seinen Servern Informationen speichert, die von Nutzern dieser Plattform eingegeben werden&#8221;. Das trifft auf jeden Webdienst zu, den Dritte nutzen, vom Sharehoster bis zum Forum. Insofern bin ich derzeit bereit, die Entscheidung so zu verstehen, dass grundsätzlich eine präventive Filtertechnik gerichtlich nicht zu verlangen ist.</p>
<p>Stadler <a href="http://www.internet-law.de/2012/02/eugh-keine-allgemeine-filterpflicht-sozialer-netzwerke.html" target="_blank">weist zu Recht</a> schon darauf hin, dass die Entscheidungen des BGH mit Blick auf <strong>eBay</strong> vor diesem Hintergrund wohl nicht mehr zu halten sind, zu diesem Ergebnis komme ich derzeit auch. Auch der Blick auf <strong>Sharehoster</strong> wird sich nun verändern: Das LG Hamburg, AZ. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=310 O 116/10" title="LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10">310 O 116/10</a>, hat zuletzt (anders als das LG Düsseldorf) eine Pflicht zur Installation von präventiven Filtern gesehen &#8211; auch das wird nun m.E. nicht mehr zu halten sein, da auch Sharehoster unter den Art. 14 der Richtlinie fallen werden, somit von dieser Entscheidung mit umfasst sind. Die Gelegenheit wird sich bald bieten, dies festzustellen, da der BGH die Entscheidung aus Hamburg wohl noch in diesem Jahr prüfen wird (<a href="http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/Dann-waere-die-Cloud-am-Ende/story/26944918" target="_blank">dazu auch Prof. Hoeren im Interview</a>, der bisher eher skeptisch war). Insgesamt ist m.E. damit zu rechnen, dass alle Webdienste, die Informationen von Dritten verarbeiten, von dieser Entscheidung profitieren werden und nicht zu einer präventiven Kontrolle verurteilt werden können.</p>
<p><strong>Auswirkungen auf Abmahnpraxis?</strong></p>
<p>Ergeben sich darüber hinaus Auswirkungen auf die Abmahnpraxis? Ich bin bekanntlich vorsichtig mit solchen Vorhersagen und möchte mich auch hier in Vorsicht üben. Der BGH hat bisher mit Blick auf den §<a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/10.html" title="&sect; 10 TMG: Speicherung von Informationen">10</a> TMG klar gesagt, dass auch bei mangelnder Verantwortlichkeit eine <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/abmahnung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with abmahnung">Abmahnung</a> in Betracht kommt &#8211; das deutsche Modell der Störerhaftung zahlt sich da für die Rechteinhaber aus. Nun steht in Art. 15 der Richtlinie aber</p>
<blockquote><p>Die Mitgliedstaaten erlegen Anbietern von Diensten im Sinne der Artikel 12, 13 und 14 keine allgemeine Verpflichtung auf, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.</p></blockquote>
<p>Kann man soweit gehen, die Störerhaftung als eine solche &#8220;allgemeine Verpflichtung&#8221; zu verstehen, jedenfalls bei einer rein faktischen Betrachtung? Wenn man das bejahen möchte, verbliebe dann die nächste Frage: Ist ein Haftungsmodell eine &#8220;staatlich aufgelegte, allgemeine Verpflichtung&#8221;? Ich möchte das noch kritisch sehen, gleichwohl muss man realistisch erkennen, dass hier faktisch am Ende das gleiche Ergebnis heraus käme, wenn man zwar eine solche Überwachung nicht installieren muss, es aber letztlich &#8220;freiwillig&#8221; tut, um horrende Kosten durch Abmahnungen abzuwehren. Vielleicht bietet diese Entscheidung einen ersten kleinen Fingerzeig in eine neue Zukunft der Rechtsprechung zur Haftung von Webseiten- und Dienstebetreibern. Ich denke, Hoffnung darf man haben, aber man sollte mit zu starken Verallgemeinerungen dieser Entscheidung doch vorsichtig sein. </p>
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		<item>
		<title>Abmahnung von Reifenhändlern wegen Vertrieb importieter Dunlop-Reifen</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 08:53:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[reifen]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit sehen sich Reifenhändler Abmahnungen ausgesetzt, weil sie Dunlop-Reifen verkaufen. Hintergrund: Je nach Region sind die Vermarktungsrechte anders ausgestaltet, so hat etwa im japanischen Raum ein anderes Unternehmen die Rechte hat (sowie die Reifen herstellt) und nicht wie im europäischen Raum &#8220;Goodyear Dunlop Tires Europe&#8221;. Wer nun Dunlop-Reifen, die nicht für den europäischen Markt vorgesehen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit sehen sich Reifenhändler Abmahnungen ausgesetzt, weil sie Dunlop-<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/reifen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with reifen">Reifen</a> verkaufen. Hintergrund: Je nach Region sind die Vermarktungsrechte anders ausgestaltet, so hat etwa im japanischen Raum ein anderes Unternehmen die Rechte hat (sowie die <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/reifen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with reifen">Reifen</a> herstellt) und nicht wie im europäischen Raum &#8220;Goodyear Dunlop Tires Europe&#8221;. Wer nun Dunlop-<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/reifen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with reifen">Reifen</a>, die nicht für den europäischen Markt vorgesehen sind, dennoch hierhin importiert und veräußert, kann durchaus mittels einer <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/abmahnung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with abmahnung">Abmahnung</a> auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Reifenverkäufer sollten insofern bemüht sein, Ihre Erwerbskette abzusichern.</p>
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		<item>
		<title>WEG: Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 08:33:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[WEG]]></category>
		<category><![CDATA[weg]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH (Urteil vom 17. Februar 2012 – V ZR 251/10), hat festgestellt, dass in einer WEG die Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch umzulegen sind: Die Kläger, zwei Wohnungseigentümer, wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH (Urteil vom 17. Februar 2012 – V ZR 251/10), hat festgestellt, dass in einer <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/weg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with weg">WEG</a> die Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch umzulegen sind: Die Kläger, zwei Wohnungseigentümer, wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Die Kläger sind der Meinung, der Verwalter müsse nach Verbrauch abrechnen. Ihre Klage war vor dem Landgericht als Berufungsgericht erfolgreich.</p>
<p>Die gegen das Urteil des Landgerichts gerichtete Revision der übrigen Wohnungseigentümer, die die Abrechnung für richtig halten, hatte teilweise Erfolg. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in die Gesamtabrechnung alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoffen stehen, aufzunehmen sind. Denn der Verwalter hat eine geordnete und übersichtliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung vorzulegen, die für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein muss. Diesen Anforderungen genügt die Gesamtabrechnung nur, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen und die tatsächlichen Geldflüsse ausweist.</p>
<p>Bei den Einzelabrechnungen sind hingegen die Bestimmungen der Heizkostenverordnung zu beachten, die eine verbrauchsabhängige Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten vorschreiben. Daher sind für die Verteilung in den Einzelabrechnungen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Die hiermit zwangsläufig verbundene Abweichung der Einzelabrechnungen von der Gesamtabrechnung muss der Verwalter aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung verständlich erläutern.</p>
<p>Im konkreten Fall entsprach daher zwar die Gesamtabrechnung ordnungsgemäßer Verwaltung, nicht aber die Einzelabrechnungen, da sie nicht den tatsächlichen Verbrauch zugrunde legten. Diese müssen neu erstellt werden.</p>
<p>(Quelle: Pressemitteilung des BGH)</p>
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		<item>
		<title>OLG Köln zur Täuschung von Unternehmern mittels Formularen</title>
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		<comments>http://www.ferner-alsdorf.de/2012/02/olg-koln-zur-tauschung-von-unternehmern-mittels-formularen/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 08:10:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[abzocke]]></category>
		<category><![CDATA[branchenbuch-abzocke]]></category>
		<category><![CDATA[markennepp]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder wird es versucht: Ein Unternehmen erhält ein Schreiben, das beim flüchtigen Betrachten den Eindruck erweckt, man würde einen amtlichen Vordruck ausfüllen oder eine kostenlose Leistung in Anspruch nehmen, wenn man darauf eingeht. Tatsächlich steht (irgendwo) erwähnt, dass aber ein zivilrechtlicher Vertrag mit teilweise hohen Kosten begründet wird. Die Anbieter haben dabei nicht selten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder wird es versucht: Ein Unternehmen erhält ein Schreiben, das beim flüchtigen Betrachten den Eindruck erweckt, man würde einen amtlichen Vordruck ausfüllen oder eine kostenlose Leistung in Anspruch nehmen, wenn man darauf eingeht. Tatsächlich steht (irgendwo) erwähnt, dass aber ein zivilrechtlicher Vertrag mit teilweise hohen Kosten begründet wird. Die Anbieter haben dabei nicht selten &#8211; vor allem vor Amtsgerichten &#8211; Erfolg, weil der Grundsatz gilt, dass im geschäftlichen Verkehr Unternehmer Post aufmerksam zu lesen haben und eine Täuschung nur unter sehr hohen Auflagen anzunehmen sein wird. Dieser Grundsatz ist mit der festen Rechtsprechung des BGH aber nicht absolut und inzwischen ausdrücklich dann aufzuweichen, wenn die nun einmal vorhandene Unaufmerksamkeit beim Tagesgeschäft zielgerichtet ausgenutzt wird (BGH, <a title="BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10: Wettbewerbsrecht - Verschleiertes Angebotsschreiben" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20157/10">I ZR 157/10</a>, <a href="../?p=6363&amp;PHPSESSID=ghb7n5sgfmu5orkfn7hteeq094">hier besprochen</a>). Das OLG Düsseldorf (I-<a title="OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 100/11" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=20%20U%20100/11">20 U 100/11</a>) hat diesen Grundsatz kürzlich aufgegriffen, nun auch das OLG Köln (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 166/10" title="6 U 166/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)">6 U 166/10</a>). Dieses hatte sich im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens mit der Täuschungseignung (die Frage der möglichen Anfechtbarkeit wurde offen gelassen, die Argumentation lässt sich m.E. aber übertragen) eines Formulars des &#8220;Nationalen Markenregisters AG&#8221; zu beschäftigen und führt hierzu u.a. aus:</p>
<blockquote><p>Die Firma &#8220;Nationales Markenregister AG&#8221; lässt unbeschadet des auch für Unternehmen des Bundes wie Deutsche Bahn und Deutsche Post geläufigen Rechtsformzusatzes eine der Bundesregierung unterstellte Einrichtung vermuten. Das siegelähnliche Logo mit dem Gerechtigkeitssymbol der Waage, das landläufig mit der Justiz verbunden und zumindest auf europäischer Ebene auch als Kennzeichen von Justizeinrichtungen verwendet wird, lässt an eine Art Registergericht denken. Nicht zuletzt erwecken die Überschrift &#8220;Erinnerung&#8221; sowie die Angabe von Registernummer, Aktenzeichen und weiterer dem Markenregister entnommener Daten den unzutreffenden Eindruck einer Vorbefassung der Absenderin des Schreibens und einer Identität oder besonderen Nähe zwischen ihr und der Registerbehörde.</p></blockquote>
<p><em>Im Ergebnis lässt sich immer deutlicher erkennen, dass die Luft für die Masche mit täuschenden Formularen, die einerseits etwas suggerieren, andererseits (irgendwo) ein Entgelt vereinbaren, äußerst dünn wird. Jedenfalls Unternehmer müssen sich nicht mehr pauschal vorhalten lassen, dass eine Täuschung nicht in Betracht kommt, weil man ja Post aufmerksam zu lesen hat! Dabei sind jedenfalls die Oberlandesgerichte &#8211; anders als viele Amtsgerichte &#8211; in der Lage, die vielen Komponenten, die erst im Gesamtbild zu einer Täuschung führen, auch entsprechend zu werten.</em></p>
<p><strong>Zum Thema auch:</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://www.netzbetrug.de/fake-rechnungen/" target="_blank">Unsere Übersicht bei Netzbetrug.de</a></li>
<li><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6736">Gewerbeauskunft-Zentrale: OLG Düsseldorf sieht Irreführung durch Täuschung bei Formularen</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>Gewerbeauskunft-Zentrale: OLG Düsseldorf sieht Irreführung durch Täuschung bei Formularen</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/KanzleiFerner/~3/dGuEtwEKQxk/</link>
		<comments>http://www.ferner-alsdorf.de/2012/02/gewerbeauskunft-zentrale-olg-dusseldorf-sieht-irrefuhrung-durch-tauschung-bei-formularen/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 07:34:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[branchenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[branchenbuch-abzocke]]></category>
		<category><![CDATA[gewerbeauskunft-zentrale]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Woche war es soweit: Das OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11 &#8211; Vorinstanz Landgericht Düsseldorf, 38 O 148/10, hier besprochen) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren darüber verhandelt und entschieden, ob bisher eingesetzte Formulare in Sachen &#8220;Gewerbeauskunft-Zentrale&#8221; (GWE) eine Irreführung darstellen &#8211; und dies bejaht. Damit geht im Bezirk des OLG Düsseldorf eine Posse zu Ende, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Woche war es soweit: Das OLG Düsseldorf (I-<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=20 U 100/11" title="OLG D&uuml;sseldorf, 14.02.2012 - 20 U 100/11">20 U 100/11</a> &#8211; Vorinstanz Landgericht Düsseldorf, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=38 O 148/10" title="LG D&uuml;sseldorf, 15.04.2011 - 38 O 148/10">38 O 148/10</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4719">hier besprochen</a>) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren darüber verhandelt und entschieden, ob bisher eingesetzte Formulare in Sachen &#8220;<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/gewerbeauskunft-zentrale/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with gewerbeauskunft-zentrale">Gewerbeauskunft-Zentrale</a>&#8221; (GWE) eine Irreführung darstellen &#8211; und dies bejaht. Damit geht im Bezirk des OLG Düsseldorf eine Posse zu Ende, die leider durch einige vorherige (oberflächliche) amtsrichterliche Entscheidungen befeuert wurde. Betroffene Unternehmer dürften aufatmen können, gleichwohl bleibt abzuwarten, wie es weiter geht.<br />
<span id="more-6736"></span><br />
<strong>Worum geht es</strong><br />
Zur Erinnerung: Die &#8220;Gewerbeauskunft-Zentrale&#8221; ist ein Angebot im Internet, bei dem sich Unternehmen eintragen lassen können, um gefunden zu werden. Unternehmen werden dabei u.a. per Post angeschrieben mit einem Formular, mit dem ein Auftrag erteilt werden kann &#8211; das Formular <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4441">ist hier bei uns</a> zu sehen und besprochen. Im Kern geht es bei den Formularen um den Vorwurf, dass sie jedenfalls den Eindruck eines amtlichen Schreibens erwecken und nicht klar stellen, dass man einen (teuren) Vertrag abschließt. Umstritten ist seit je her, ob hier überhaupt ein Vertrag zu Stande kommt oder ggfs. eine Anfechtung wegen Täuschung in Betracht zu ziehen ist. Dazu kam ein zunehmend befremdliches Vorgehen, etwa wenn plötzlich Kopien von Faxen vorgelegt wurden, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6522">die doppelseitig bedruckt waren</a>.</p>
<p><strong>Rechtsprechung</strong><br />
Die Rechtsprechung bisher war eher dürftig, es gab drei Urteil, die keine Täuschung und damit einen Zahlunsanspruch gesehen haben:</p>
<ul>
<li>Amtsgericht Bergisch Gladbach (<a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/ag_bergischgladbach/j2011/60_C_182_11urteil20110728.html" target="_blank">60 C 182/11</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6374">hier bei uns besprochen</a>)</li>
<li>Amtsgericht Köln (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=114 C 128/11" title="AG K&ouml;ln, 06.06.2011 - 114 C 128/11">114 C 128/11</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=5173">hier bei uns besprochen</a>)</li>
<li>Amtsgericht Düsseldorf (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=40 C 8543/11" title="AG D&uuml;sseldorf, 13.10.2011 - 40 C 8543/11">40 C 8543/11</a>)</li>
</ul>
<p>Vor allem letzteres war natürlich ein besonderes Problem, denn dieses im Oktober 2011 ergangene Urteil betrifft nicht irgendein Amtsgericht, sondern ausgerechnet den Gerichtsstand, den die GWE in vielen ihrer Formulare als Gerichtsstand per AGB vorgesehen hat. Gleichwohl habe ich diese Entscheidung nie besprochen, denn: Nur einen Monat später hat das AG Düsseldorf (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=42 C 11568/11" title="AG D&uuml;sseldorf, 23.11.2011 - 42 C 11568/11">42 C 11568/11</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6360">hier besprochen</a>), festgestellt:</p>
<blockquote><p>Die Beklagte handelte dabei auch ersichtlich arglistig, da die Art der Gestaltung des Schreibens ersichtlich den Sinn hat, Adressaten zum Abschluss eines Vertrages zu bewegen, den sie bei Kenntnis der wahren Folgen gar nicht abschließen würden. Die arglistige Täuschung war vorliegend auch erkennbar ursächlich für den Vertragsschluss. Nach alledem liegt eine wirksame Anfechtung des Vertrages vor, so dass die Beklagte aus dem Vertrag keine Ansprüche herleiten kann.</p></blockquote>
<p>Der Gerichtsstand Düsseldorf war damit ab diesem Zeitpunkt schon nicht mehr so attraktiv. Dennoch war man sich nicht zu peinlich, selbst nach ausdrücklichem Hinweis auf die im November 2011 ergangene Entscheidung stoisch Kopien des Urteils aus Oktober 2011 zuzusenden um den vermeintlich bestehenden Zahlungsanspruch zu untermauern.</p>
<p><strong>Das &#8220;Aus&#8221;: DSW Schutzverband gegen GWE</strong><br />
Große Hoffnung weckte dann das Vorgehen des DSW-Schutzverbandes, der ein wettbewerbsrechtliches Verfahren anstrengte und festgestellt wissen wollte, dass die Formulare der GWE wegen Irreführung wettbewerbsrechtlich unzulässig sind. Das Landgericht Düsseldorf (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=38 O 148/10" title="LG D&uuml;sseldorf, 15.04.2011 - 38 O 148/10">38 O 148/10</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4719">hier besprochen</a>) bestätigte diese Auffassung, woraufhin die GWE in Berufung ging, zum OLG Düsseldorf (I-<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=20 U 100/11" title="OLG D&uuml;sseldorf, 14.02.2012 - 20 U 100/11">20 U 100/11</a>), das nun diese Sichtweise bestätigt hat.</p>
<p>Ursprünglich war geplant, dass ich selbst vor Ort bin um der Verhandlung zu folgen, was terminlich dann doch nicht ging. Jemand vor Ort hat mir gleichwohl berichtet, was geschehen sein soll. So wurde insbesondere ausdrücklich auf die aktuelle Entscheidung des BGH (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 157/10" title="BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10: Wettbewerbsrecht - Verschleiertes Angebotsschreiben">I ZR 157/10</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6363">hier besprochen</a>) Bezug genommen, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6363">zu der ich bereits meinte</a>, dass die <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/branchenbuch/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with branchenbuch">Branchenbuch</a>-Masche sowie die dazu bisher ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte damit <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6372">nicht mehr haltbar war</a>. Interessant ist auch, dass sowohl beim DSW <a href="http://www.dsw-schutzverband.de/de/news/detail.asp?id=115&#038;nb=1" target="_blank">zu lesen</a> ist, als auch mir berichtet wurde, dass in der Verhandlung seitens des Vorsitzenden sehr deutliche Worte hinsichtlich dieser Formulargestaltung gewählt worden sein müssen, die wohl keinen Zweifel daran gelassen haben, dass die Sache spätestens vor dem OLG immer kippen wird. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese deutliche Sprache auch in den schriftlichen Urteilsgründen wieder finden wird.</p>
<p>Dabei muss klar gestellt werden, dass es hier um ein wettbewerbsrechtliches Verfahren ging, also nicht direkt um die Frage, ob eine Täuschung nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html" title="&sect; 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen T&auml;uschung oder Drohung">123</a> BGB vorliegt. Allerdings sind die Fragen inhaltlich &#8220;verwandt&#8221;, die Argumentation des OLG sollte sich problemlos verwerten lassen, wobei die mir geschilderten Worte des Gerichts wohl keinen Zweifel lassen, dass &#8211; gleich ob Wettbewerbsrecht oder Anspruchsbegründung &#8211; diese Masche dort niemals Erfolg haben wird. </p>
<p><strong>Wirkungen für die Branchenbuch-Masche allgemein?</strong><br />
Eigentlich ist mit dem erwähnten BGH-Urteil Schluss mit der &#8220;Branchenbuch-Masche&#8221; mittels Formularen, die auf kurzfristige Unaufmerksamkeit setzen. Denn, seit dem BGH steht fest: Auch wenn ein Entgelt &#8220;pro forma&#8221; irgendwo erwähnt wird, kann auch ein Unternehmer noch getäuscht werden, sofern gezielt die nun einmal vorhandene (und bekannte) Unaufmerksamkeit bei der täglichen Bearbeitung eingehender Post ausgenutzt wird.</p>
<p>Leider zeigte die Vergangenheit in verschiedenen Fällen, dass sich immer wieder Amtsrichter finden lassen, die nicht nur die aktuelle Rechtsprechung des BGH nicht kennen, sondern darüber hinaus schon bei der richtigen Einordnung des Vertragstyps überfordert sind. Da das OLG Düsseldorf nun letztlich wohl nur feststellte, was der BGH vorher schon ausgeführt hat, sollte diese Entscheidung eher wenig Einfluss haben &#8211; dennoch muss man sehen, dass diese spezielle Entscheidung sehr viel mehr Aufmerksamkeit genießen wird, damit schneller bekannt sein wird, als die sehr spezielle BGH-Entscheidung, über die bisher kaum berichtet wurde. Daher wird die Entscheidung aus Düsseldorf sicherlich ein wegweisender Schritt sein, der bei der Gegenwehr allgemein sehr behilflich ist.</p>
<p><strong>Auswirkungen für Betroffene im Fall Gewerbeauskunft-Zentrale</strong><br />
Es ist nun festzustellen, dass sowohl das AG Düsseldorf, das LG Düsseldorf als auch das OLG Düsseldorf eine Täuschung sehen. Am Gerichtsstand Düsseldorf, der zudem in vielen Formularen vereinbart sein will, sehe ich keine Chancen mehr für Klagen der GWE auf Grund der früheren Formulare. </p>
<p>Dennoch muss nicht zwingend jeder Betroffene von diesen Entscheidungen profitieren &#8211; je nachdem, wann das Formular ausgefüllt wurde und mit welcher zeitlichen Differenz man sich gewehrt hat (wenn überhaupt, manche haben auf den schlechten Rat gehört, gar nichts zu machen), wird man genau prüfen müssen, ob die Anfechtungsfrist zwischenzeitlich abgelaufen ist. </p>
<p>Ich persönlich bin skeptisch, ob in diesen Sachen nun wirklich der vernünftige Schlussstrich gezogen wird, oder man nicht weiterhin versucht, mit an den Haaren herbei gezogenen Argumentationen weiterhin einen Zahlungsanspruch zu behaupten. In den hier laufenden Sachen wird die GWE jedenfalls noch angeschrieben, es bleibt abzuwarten, ob überhaupt eine Reaktion erfolgt (und man so klug ist, nun negative Feststellungsklagen in Düsseldorf zu vermeiden). Am Rande ist mir aufgefallen, dass am gleichen Tag eine Pressemeldung der GWE die Runde machte, in der eine weitere Seite beworben wird rund um den &#8220;Hausbau&#8221; (<a href="http://www.presseschleuder.com/2012/02/die-gwe-wirtschaftsinformations-gmbh-stellt-die-neue-seite-rund-um-den-traum-vom-eigenheim-vor/" target="_blank">siehe nur hier</a>). Die inhaltlich eher dürftige Seite verweist immer wieder auf die Gewerbeauskunft-Zentrale &#8211; welcher Sinn dahinter steht, ist mir noch nicht eindeutig klar. Es scheint mir jedenfalls so, dass die Webseite der Gewerbeauskunft-Zentrale vielleicht inhaltlich &#8220;unterfüttert&#8221; werden soll um sich gegen den Vorwurf der Sittenwidrigkeit zu wehren, den diejenigen anführen müssen, die die Anfechtungsfrist verpasst haben. </p>
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		<title>Filesharing-Abmahnung: OLG Köln sieht andere Berechnungsgrundlage für Schadensersatz</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 06:31:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[filesharing]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Schadensersatz ist bei Filesharing-Abmahnungen im Regelfall ein &#8220;dicker Batzen&#8221; und macht in den Anschreiben ca. 50% der geforderten Summe aus. Während die bisherige Rechtsprechung diese Richtung bestätigt (ca. 150-300 Euro bei einem Lied, siehe dazu hier unsere Übersicht), hat das OLG Köln (6 U 67/11) im September 2011 eine neue Richtung vorgeschlagen: [Es] soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with schadensersatz">Schadensersatz</a> ist bei <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/filesharing/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with filesharing">Filesharing</a>-Abmahnungen im Regelfall ein &#8220;dicker Batzen&#8221; und macht in den Anschreiben ca. 50% der geforderten Summe aus. Während die bisherige Rechtsprechung diese Richtung bestätigt (ca. 150-300 Euro bei einem Lied, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=3400">siehe dazu hier unsere Übersicht</a>), hat das OLG Köln (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 67/11" title="OLG K&ouml;ln, 30.09.2011 - 6 U 67/11">6 U 67/11</a>) im September 2011 eine neue Richtung vorgeschlagen: </p>
<blockquote><p>[Es] soll der Schaden abgegolten werden, der den Klägerinnen dadurch entstanden ist, dass die geschützten Werke Dritten in unbekannter Zahl zum Download zur Verfügung gestellt worden sind. Dem entspricht aus Sicht des Senats im Ausgangspunkt die Zugrundelegung des Tarifes VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten von einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht. </p></blockquote>
<p>Es sieht also so aus, als ob es nur noch um Cent-Beträge ginge &#8211; gleichwohl ist hier Vorsicht geboten. Die Kanzlei Waldorf/Frommer etwa rechnet in aktuellen Klagen (noch) zwei Beispielmodelle vor, nämlich die Gesamtzahl der ermöglichten Downloads nach X Stunden, bei jeweils 2 oder 4 Downloadern pro Stunde. Die Kanzlei errechnet hier in ihrer Klageschrift nach 7 Stunden entweder 2.187 Downloads (2 Downloader pro Stunde) oder 78.125 Downloads (4 Downloader pro Stunde). Die erste Zahl ergibt bei dieser Rechnung ca. 300 Euro Schadensersatz, also das gleiche Ergebnis wie die bisherige Rechtsprechung, die zweite Zahl gar rechnerische 10.000 Euro. Das kann so m.E. nicht stehen bleiben, da das OLG Köln offensichtlich davon ausging, nur die unmittelbaren Zugriffe zu Berücksichtigen, also nicht die Folge Downloads durch Zugriffe bei Dritten &#8211; ich habe aber Zweifel, ob das so wirklich bei diesem Berechnungsmodell bleiben würde. Vorstellen kann ich mir, dass die geschätzten Zugriffe bis zu einer bestimmten Ebene berechnet werden könnten, das Ergebnis wäre aber nur ein marginaler Unterschied zu den bisherigen Summen. </p>
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		<title>Filesharing-Abmahnungen: Jahresstatistik 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 16:43:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[filesharing abmahnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verein gegen den Abmahnwahn hat seine &#8211; nicht repräsentative &#8211; Statistik veröffentlicht. Auch wenn diese Statistik nicht repräsentativ ist, so ist sie doch nicht nur die einzige, sondern sicherlich auch derzeit fundierteste zum Thema, da auf die Meldungen u.a. über das Netzwelt-Forum zurückgegriffen wird, das man wohl getrost als das umfangreichste zum Thema Filesharing-Abmahnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verein gegen den Abmahnwahn <a href="http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/blog/?p=504" target="_blank">hat seine</a> &#8211; nicht repräsentative &#8211; Statistik veröffentlicht. Auch wenn diese Statistik nicht repräsentativ ist, so ist sie doch nicht nur die einzige, sondern sicherlich auch derzeit fundierteste zum Thema, da auf die Meldungen u.a. über das Netzwelt-Forum zurückgegriffen wird, das man wohl getrost als das umfangreichste zum Thema <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/filesharing/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with filesharing">Filesharing</a>-<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/abmahnung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with abmahnung">Abmahnung</a> bezeichnen darf.</p>
<p>Die Statistik ist auf den ersten Blick überraschend, immerhin wird doch das Ergebnis präsentiert, dass ein Rückgang um fast 60% bei den Filesharing-Abmahnungen im vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen gewesen sein soll. Dafür kann es gleich mehrere Gründe geben &#8211; wobei ich von hier anmerken kann, dass jedenfalls seit der 2. Jahreshälfte 2011 erheblich weniger Anfragen in diesen Dingen bei uns eingegangen sind, was sich mit ca. 50% beziffern lässt. Dieser Rückgang passt ganz gut zu den Zahlen der Statistik, ist aber natürlich auch keine Grundlage für eine seriöse Schätzung. Grund für den starken Rückgang könnten insbesondere sein:</p>
<ul>
<li>Die auch in der Statistik genannte <strong>verstärkte Klagetätigkeit</strong>, vor allem von Waldorf/Frommer (wohl über 1400 Klagen Ende 2011 erhoben?), was für ein Verschieben der Prioritäten gesorgt haben könnte, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/weg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with weg">weg</a> von Abmahnungen hin zu Klagen. Insgesamt wird sich in diesem Jahr zeigen, ob dies ein allgemeiner Trend ist (Zunehmende Klagetätigkeit) oder ob das aktuelle Klageniveau so bleibt.</li>
<li>Ganz ketzerisch: Es ist bei mir eine Frage, ob das <strong>Netzwelt-Forum</strong> noch so aktiv genutzt wird wie früher? Ich habe jedenfalls in den letzten Monaten gefühlt sehr häufig Situationen erlebt, in denen die Betroffenen zwar einschlägige Webseiten auf Anhieb kannten, das Netzwelt-Forum aber auf Anhieb nicht zuordnen konnten. Hier ist statistisch die Frage, ob sich auf die niedrigeren Zahlen eine eventuell niedrigere Nutzerzahl durchschlägt (kann ich hier nicht beurteilen, will auch Netzwelt nichts böses, es ist eine objektive Überlegung).</li>
<li>Jedenfalls ist auch mir aufgefallen, dass hier vor Ort <strong>weniger Abmahnungen</strong> von Rasch und Waldorf/Frommer vorgelegt wurden, dafür aber mehr von Fareds, WeSaveYourCopyrights und seit Ende 2011 RA Daniel Sebastian. Das könnte durchaus dafür sprechen, dass die bisher bekannten &#8220;Größen&#8221; weniger Abmahnen und sich auf Klagen konzentrieren.</li>
<li>Weiterhin besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass durch die Abmahntätigkeit der letzten Jahre inzwischen spürbar mehr Menschen zumindest <strong>auf Tauschbörsen verzichten</strong>, ggfs. auf andere Dienste wie <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/sharehoster/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with sharehoster">Sharehoster</a> ausweichen (<a href="http://www.gulli.com/news/16986-filehoster-weiter-auf-dem-vormarsch-p2p-ruecklaeufig-2011-08-30" target="_blank">entsprechende Berichte gab es Ende 2011 ja bereits</a>).</li>
<li>Und natürlich besteht die Möglichkeit, dass sich Abmahnungen finanziell in dem bisherigen Umfang für die Rechteinhaber einfach <strong>nicht mehr rechnen</strong> und die Tätigkeit daher zurück gefahren wird. Mit der Überlegung bin ich aber solange vorsichtig, wie die Abrechnungsmodelle nicht wirklich klar sind.</li>
</ul>
<p>Eventuell ist es ein Zusammenwirken dieser Gründe (ggfs. mit weiteren Faktoren), die diese Zahl erklären. Dabei sind die hier in der Kanzlei vorzuweisenden Erfahrung besser nicht zu verallgemeinern, da wir bei Filesharing-Abmahnungen im Regelfall nur Betroffene aus der Region Aachen/Düren vertreten und bundesweite Anfragen zwar vielfach vorkommen, aber nur selten in Form eines Mandats angenommen werden.</p>
<p><strong>Ausblick</strong></p>
<p>Die vorgelegte Statistik <strong>darf nicht dazu verleiten</strong>, Tauschbörsen wieder als Nutzer für illegale Aktivitäten ins Auge zu fassen! Zum einen mag ein Rückgang zumindest zu spüren sein, dennoch gibt es zum einen weiterhin regelrechte Wellen (Anfang 2012 etwa wurden auffällig viele Abmahnungen von Schalast hier vorgelegt) &#8211; zum anderen sehe ich eine klare Verschiebung bei den Tätigkeiten/&#8221;Abmahnern&#8221;: Klar &#8220;im Kommen&#8221; sind neben den &#8220;Aufsteigern&#8221; Fareds die Kanzleien WeSaveYourCopyright und RA Daniel Sebastian. Dabei geht es inzwischen im Musik Bereich vor allem um Sampler, so dass Betroffene gleich das Problem mehrere (Folge-)Abmahnungen haben. Ich gehe dabei davon aus, dass wir zunehmend bemerken werden, dass auch eBooks in den Fokus der Abmahn-Tätigkeit rutschen, hier wird aber auch viel vom Markt abhängen, insbesondere davon, wie leicht es für Verbraucher ist, ein eBook ohne DRM zu &#8220;besitzen&#8221;.</p>
<p>Die spannende Frage wird ausserdem sein, wie sich die <strong>Klagetätigkeit</strong> nun entwickelt &#8211; es war abzusehen, dass Ende 2011/Anfang 2012 vermehrt Klagen als Folge der Verjährungsfrist der damals gelaufenen ersten &#8220;Abmahnwellen&#8221; auftreten würden. Mit den zahlreicheren Abmahnungen aus 2008/2009 wird sich nun zeigen, ob auch mehr Klagen auftreten. Damit wird sich nun auch in grösserem Stile zeigen, ob das &#8220;Aussitzen&#8221; eine geeignete Taktik für viele Betroffene war. Dabei ist die Frage der Klageerhebung &#8211; gerade im grösseren Stil &#8211; eine Frage von erheblicher finanzieller Bedeutung für die &#8220;Abmahner&#8221; &#8211; zugleich können die aktuell laufenden Verfahren dafür sorgen, dass die dortige &#8220;Kriegskasse&#8221; für weitere Klagen gerüstet ist.</p>
<p><em>Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass neben den immer weniger relevanten Tauschbörsen andere Plattformen verstärkt ins &#8220;Visier&#8221; rücken werden: Allen voran Sharehoster, gefolgt von <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/streaming/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with streaming">Streaming</a>-Plattformen. Ob daneben urheberrechtliche Abmahnungen auf social media Kanälen eine massenhafte Erscheinung werden, wage ich weiterhin zu bezweifeln, da ich hier (noch) zu viel Aufwand bei der Rechtsverfolgung sehe. </em></p>
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		<title>“Kinderporno-Verdacht” wegen Flirt-SMS?</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2012 12:07:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[kinderpornographie]]></category>
		<category><![CDATA[sexualstraftäter]]></category>
		<category><![CDATA[sexueller mißbrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rhein-Zeitung berichtet über einen bemerkenswerten Fall: Jemand stand wegen Besitzes und/oder Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsrichter: Er soll per MMS ein entsprechendes Bild versendet haben. Seine Verteidigung, dass er es nicht gewesen sei, untermauerte er mit der Tatsache, dass sein Mobiltelefon technisch gar nicht dazu in der Lage war, MMS zu versenden. Hinzu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.rhein-zeitung.de/nachrichten/computer/computernews_artikel,-Zu-Unrecht-unter-Kinderporno-Verdacht-wegen-Flirt-SMS-im-Videotext-_arid,378391.html" target="_blank">Rhein-Zeitung berichtet</a> über einen bemerkenswerten Fall: Jemand stand wegen Besitzes und/oder Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsrichter: Er soll per MMS ein entsprechendes Bild versendet haben. Seine Verteidigung, dass er es nicht gewesen sei, untermauerte er mit der Tatsache, dass sein Mobiltelefon technisch gar nicht dazu in der Lage war, MMS zu versenden. Hinzu kam, dass die Beschlagnahme und forensische Untersuchung von Rechner und Handy zu dem Ergebnis kam, dass dort nichts dieser Art zu finden sei. Das Gericht kam am Ende zu dem Ergebnis: Es besteht die Möglichkeit, dass das betroffene Bild über einen Internet-Dienst versendet wurde, bei dem die Nummer des Angeklagten ohne dessen Wissen angegeben wurde. Die zuständige KriPo räumte wohl auch ein, nicht nachvollziehen zu können, über welchen <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/weg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with weg">Weg</a> das Bild letztendlich versendet wurde.</p>
<p>Die Sache untermalt wieder einmal, wie problematisch es sein kann, wenn Dritte Kenntnis von eigenen Daten haben &#8211; gerade die Kenntnis der eigenen Telefonnummer kann zum Problem werden, dabei ist dies auch noch ein Datum, das gerade dazu bestimmt ist, anderen bekannt gegeben zu werden. Speziell für &#8220;Rache-Aktionen&#8221; unter Bekannten (<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4688" target="_blank">zum Thema &#8220;Rache&#8221; auch dieses Beispiel</a>) ist eine Telefonnummer immer wieder eine begehrte Information. Auch zu bedenken ist natürlich, wie empfindlich bereits die Folgen eines unberechtigten Ermittlungsverfahrens sein können (<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=3308" target="_blank">Beispiel: Wohnungsdurchsuchung</a>).</p>
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		<item>
		<title>Nun also doch: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von kino.to!</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2012 09:31:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[kino.to]]></category>
		<category><![CDATA[streaming]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist also nun tatsächlich eingetreten: Auf den Servern der Seite &#8220;kino.to&#8221; wurden inzwischen wohl (so Focus.de) die Zahlungsdaten der Nutzer aufgestöbert.Hintergrund ist, dass es bei &#8220;kino.to&#8221; die Möglichkeit von Werbefreien Premium-Accounts gab, die man mittels PayPal bezahlen konnte. Wie ich schon früher klar gestellt hatte, ist in diesem Fall durchaus mit (zahlreichen) Ermittlungsverfahren auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist also nun tatsächlich eingetreten: Auf den Servern der Seite &#8220;<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/kino-to/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with kino.to">kino.to</a>&#8221; wurden inzwischen wohl (<a href="http://www.focus.de/digital/internet/stillgelegte-raubkopie-seite-kino-to-und-kinox-to-nutzern-illegaler-filmportale-droht-strafverfahren_aid_713251.html" target="_blank">so Focus.de</a>) die Zahlungsdaten der Nutzer aufgestöbert.Hintergrund ist, dass es bei &#8220;kino.to&#8221; die Möglichkeit von Werbefreien Premium-Accounts gab, die man mittels PayPal bezahlen konnte.</p>
<p><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=5064" target="_blank">Wie ich schon früher klar gestellt hatte</a>, ist in diesem Fall durchaus mit (zahlreichen) Ermittlungsverfahren auch hinsichtlich der Nutzer zu rechnen, wobei die letztendliche Frage der Strafbarkeit des Betrachtens solcher Angebote weiterhin hoch umstritten ist. Darüber hinaus wird man im strafrechtlichen Bereich fragen müssen, ob die Betrachter eventuell einem Irrtum hinsichtlich der Rechtmäßigkeit unterlegen sind (dazu nur §<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/17.html" title="&sect; 17 StGB: Verbotsirrtum">17</a> StGB). Diese Frage wird bei einer eventuell anstehenden Verteidigung sicherlich, neben der Frage der Strafbarkeit insgesamt, einen Kern ausmachen. <em>Nachdem das AG Leipzig in einem Urteil am Rande festgestellt hat, dass das Betrachten von urheberrechtlich geschützten <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/streaming/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with streaming">Streaming</a>-Inhalten durchaus als Straftat anzusehen ist, ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass die entsprechende Staatsanwaltschaft leichtfertig eine Strafbarkeit verneinen und von einem Ermittlungsverfahren absehen wird.</em></p>
<p>Auf keinen Fall lässt sich vorhersagen, wie solche Ermittlungsverfahren ablaufen, also insbesondere ob tatsächlich mit Hausdurchsuchungen zu rechnen ist.Jenseits aller Panikmache sollte Betroffene hier zumindest vorsichtig sein und diesen Fall erst einmal einkalkulieren. Dazu gehört auch die Tatsache, dass im Fall einer solchen Durchsuchung samt Beschlagnahme wirklich alles mitgenommen wird, was mit Computern auch nur zu tun hat: Insbesondere Rechner selbst, Tastaturen, Drucker, Festplatten und USB-Sticks. Die Betroffenen sind in diesem Fall &#8211; gerade wenn auf den Datenträgern unverzichtbare Daten waren, etwa die man zur beruflichen Tätigkeit benötigt, in einem Schockzustand. Zwar ist es im Regelfall möglich, Kopien zu erhalten, dies jedoch mit teilweise deutlich spürbarer zeitlicher Verzögerung. Dabei ist auch der Problemfall zu sehen, dass evt. Haushalte betroffen sind, in denen Kinder gehandelt haben, die Eltern aber von den Ermittlungsmaßnahmen (faktisch) betroffen sein werden.</p>
<p><em>Sollten sich in den nächsten Tagen die Anzeichen verdichten, dass tatsächlich entsprechende Daten gefunden wurden, ist Betroffenen wohl zu raten, sich vorsorglich hinsichtlich möglicher anstehender Ermittlungsmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen beraten zu lassen. Sofern das Problem sich weiter verdichtet, folgt ggfs. ein ausführlicherer Artikel zum Thema bei uns.<br />
</em></p>
<p><strong>Dazu auch bei uns (früher):</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=5064" target="_blank">Ermittlungen in Sachen kino.to: Was haben Nutzer zu befürchten?</a></li>
<li><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6487" target="_blank">Problematik Zahlungsdaten auch bei Sharehosting wie Megaupload.com</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>OLG Hamm: Vertragsschluss bei ebay bereits mit Abgabe des Gebotes!</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 21:44:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht & AGB]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich war skeptisch und habe mich am Ende tatsächlich geirrt: Das OLG Hamm (4 U 145/11) hat ausweislich der nun vorliegenden Urteilsbegründung tatsächlich entschieden, dass ein Vertrag auf ebay bereits mit Abgabe des jeweiligen Gebotes (und nicht erst mit Auktionsende!) zu Stande kommt: Denn bei Verträgen der genannten Art auf der Online-Handelsplattform X kommt der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6553" target="_blank">war skeptisch</a> und habe mich am Ende tatsächlich geirrt: Das OLG Hamm (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 U 145/11" title="OLG Hamm, 10.01.2012 - 4 U 145/11">4 U 145/11</a>) hat ausweislich der nun vorliegenden Urteilsbegründung tatsächlich entschieden, dass ein Vertrag auf <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/ebay/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with ebay">ebay</a> bereits mit Abgabe des jeweiligen Gebotes (und nicht erst mit Auktionsende!) zu Stande kommt:</p>
<blockquote><p><em>Denn bei Verträgen der genannten Art auf der Online-Handelsplattform X kommt der Vertrag (schon) dadurch zustande, dass der Verkäufer durch die Freischaltung der Artikelbeschreibung ein verbindliches Angebot unter Bestimmung einer Frist nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/148.html" title="&sect; 148 BGB: Bestimmung einer Annahmefrist">148</a> BGB abgibt, das der Käufer bei einer solchen Online-Auktion durch die Abgabe des Gebotes annimmt. Hieraus folgt, dass der Vertrag (bereits) mit der Abgabe des Gebotes durch den Käufer zustande kommt. Die vertragliche Bindung beruht damit nicht auf dem Ablauf der Auktionsfrist, sondern auf den innerhalb der Laufzeit abgegebenen Willenserklärungen der Parteien. Die verbindliche Annahmeerklärung des Käufers erlischt gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/158.html" title="&sect; 158 BGB: Aufschiebende und aufl&ouml;sende Bedingung">158</a> Abs. 2 BGB nur dann, wenn ein Dritter während der Angebotsdauer ein höheres Angebot abgibt, was sich auch aus § 10 Ziffer 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Handelsplattform X ergibt (BGH, Urt. v. 03.11.2004 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 375/03" title="BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03: Kaufrecht - Widerruf eines ebay-Kaufvertrages m&ouml;glich?">VIII ZR 375/03</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 2005, 53" title="BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03: Kaufrecht - Widerruf eines ebay-Kaufvertrages m&ouml;glich?">NJW 2005, 53</a>).</em></p></blockquote>
<p>Das dort geschriebene bedeutet, dass derjenige, der ein Gebot abgibt, dies unter die auflösende Bedingung (das ist §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/158.html" title="&sect; 158 BGB: Aufschiebende und aufl&ouml;sende Bedingung">158</a> II BGB) stellt, das kein weiteres, höheres Gebot erfolgt. Ich sehe das bekanntlich anders (<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=5004" target="_blank">hier habe ich</a> den Vertragsschluss an Hand der bisherigen BGH-Rechtsprechung dargestellt) und bin weiterhin skeptisch, zumal das OLG Hamm im Wettbewerbs- und IT-Recht einen eher durchwachsenen Ruf hat. Es bleibt abzuwarten, welchen <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/weg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with weg">Weg</a> die Rechtsprechung geht &#8211; jedenfalls liegt nun ein erstes OLG-Urteil vor.</p>
<p>Fraglich wird sein, welche Bedeutung dieser verfrühte Vertragsschluss haben könnte. Hinsichtlich der <strong>Rücknahme</strong> von Angeboten ist ohnehin zu sehen, dass hier harte Regeln gelten (dazu lesen: <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6128" target="_blank">1</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6431" target="_blank">2</a>, <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6333" target="_blank">3</a>). Die <strong>Widerrufsbelehrung</strong> ist mit dem OLG Hamm am Ende (insofern überzeugend) dann doch am Autkionsende zu orientieren, es ergeben sich also keine Konsequenzen für die Widerrufsfrist. Problematisch ist für mich jedenfalls weiterhin, dass sich bei einem bereits bestehenden Vertrag besondere <strong>Sorgfaltspflichten</strong> für den Verkäufer ergeben könnten. Insbesondere ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses wichtig, um zu unterscheiden, ob eine anfängliche Unmöglichkeit (§<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/311a.html" title="&sect; 311a BGB: Leistungshindernis bei Vertragsschluss">311a</a> BGB) oder eine nachträgliche (§<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html" title="&sect; 275 BGB: Ausschluss der Leistungspflicht">275</a> BGB) vorlag. Wesentlicher Unterschied: Wenn der Verkäufer die Unmöglichkeit der Leistung bei Vertragsschluss nicht kannte, muss er ggfs. keinen <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with schadensersatz">Schadensersatz</a> leisten. Sollte die Kaufsache durch einen Unfall untergehen nach Abgabe des Gebotes aber vor Auktionsende, dürfte die Entscheidung des OLG Hamm insofern bei mangelndem Verschulden des Verkäufers dennoch zu einem Schadensersatzanspruch führen können. Ich sehe insofern noch nicht ganz, wie das OLG Hamm seine Entscheidung mit den AGB von ebay in Einklang bringen will, die die Rücknahme des Angebots für diesen Fall vorsehen?</p>
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		<item>
		<title>Erläuterung: Die neue Datenschutzerklärung von Google</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 21:20:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[google]]></category>

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		<description><![CDATA[Google hat inzwischen seine Datenschutzerklärung bekannt gegeben, die ab dem 01.03.2012 gelten soll. Nutzer müssen dieser Erklärung, so ist wohl der Plan, zwingend zustimmen. Nachdem sich nun teilweise erhebliche Kritik dazu mehrt, soll dies Anlass für eine erläuternde Betrachtung sein &#8211; was steht drin, in der Datenschutzerklärung von Google? Allgemeines Es ist an erster Stelle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/google/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with google">Google</a> hat inzwischen seine Datenschutzerklärung <a href="http://www.google.com/intl/de/policies/privacy/preview/" target="_blank">bekannt gegeben</a>, die ab dem 01.03.2012 gelten soll. Nutzer müssen dieser Erklärung, so ist wohl der Plan, zwingend zustimmen. Nachdem sich nun teilweise <a href="http://www.tagesschau.de/ausland/google414.html" target="_blank">erhebliche Kritik dazu mehrt</a>, soll dies Anlass für eine erläuternde Betrachtung sein &#8211; was steht drin, in der Datenschutzerklärung von Google?</p>
<p><span id="more-6711"></span></p>
<p><strong>Allgemeines</strong></p>
<p>Es ist an erster Stelle zu sehen, dass die Neufassung der Datenschutzerklärung erheblich verständlicher strukturiert ist. Dabei wird die Datenschutzerklärung nicht mit (grundsätzlich notwendigen) Erklärungen &#8220;überfrachtet&#8221;; vielmehr gibt es eine Übersichts-Seite zu den typischen Schlüsselwörtern, so dass die Erklärung insgesamt schlank gehalten werden kann. Die Struktur orientiert sich dann an folgendem Muster:</p>
<ul>
<li>Welche Informationen wir erheben und aus welchem Grund.</li>
<li>Wie wir diese Informationen nutzen.</li>
<li>Welche Wahlmöglichkeiten wir anbieten, auch im Hinblick darauf, wie auf Informationen zugegriffen werden kann und wie diese aktualisiert werden können.</li>
</ul>
<p>Der neu gewählte Aufbau ist definitiv ein Fortschritt und zu begrüßen. Insgesamt sollte es wünschenswert sein, dass Datenschutzerklärungen nicht einfach nur &#8220;herunter geschriebene Texte&#8221; sind, die naturgemäß mit mehr erhobenen Daten umso unübersichtlicher werden. Google geht hier einen wichtigen und richtigen Schritt.</p>
<p><strong>1) Erhobene Informationen</strong></p>
<p>Google stellt klar, dass zum einen die Informationen erhoben werden, die man in seinem Account selber angibt.</p>
<p>Daneben &#8211; und das ist der umfangreichere Teil &#8211; geht es um die Daten, die bei der Nutzung der Dienste erhoben werden. Schon hier muss die Wortwahl in den Blick fallen (&#8220;Wir erfassen <em>möglicherweise</em> Informationen&#8221;). Durch das &#8220;möglicherweise&#8221; wird gerade nicht klar gestellt, was nun erhoben wird. Zwar erfolgt dann eine Auflistung verschiedener Informationen, aber auch hier auf die Wortwahl achten: &#8220;Derartige Informationen beinhalten&#8221;. Die folgende Auflistung ist also gerade keine abschliessende Liste, sondern letztlich nur eine Auswahl dessen, worauf Google möglicherweise zugreift. Sprich: In diesem Absatz stellt Google klar, was für Google von besonderem Interesse ist &#8211; es steht aber keinesfalls fest, was nun wirklich gespeichert wird (und was nicht). Bei den genannten Informationen finden sich dann:</p>
<ul>
<li><strong>Gerätebezogene Informationen: </strong>Google stellt hier klar, dass die genannten Informationen nur &#8220;beispielhaft&#8221; sind. Letztlich behält Google sich vor, auf sämtliche Hardware-Informationen des jeweiligen Geräts (sei es Computer oder Telefon), zuzugreifen. Also gerade wenn man eine Google-Anwendung auf dem PC oder ein Handy mit Android-Betriebssystem einsetzt, ermöglicht diese Klausel theoretisch den Zugriff auf sämtliche Informationen.</li>
<li><strong>Protokolldaten</strong>: Hier wird ein relatives umfassendes Abbild dessen gegeben, was in den Server-Logfiles von Google erfasst wird. Auf den ersten Blick als abschließende Liste, ist es tatsächlich auch mit einer Hintertüre versehen &#8211; bei den &#8220;Einzelheiten zur Art und Weise der Nutzung&#8221; kommt das Wörtchen &#8220;beispielsweise&#8221; vor. Aber auch der Rest der Liste zeigt, dass es nicht um die üblichen Server-Protokolle geht, Google möchte beispielsweise auch Zugriff auf gewählte und eingehende Telefonnummern nehmen; selbst die Dauer der Anrufe soll erfasst werden können. Was sich hier zeigt ist im Kern eine umfassende Vorratsdatenspeicherung &#8211; nur dass da eine Begrenzung auf 6 Monate nicht erwähnt wird.</li>
<li>Unter <strong>Standortbezogene Informationen</strong> wird klar gestellt, dass Google so bestrebt wie möglich ist, die konkreten Standort-Daten des Nutzers auszulesen, von Sendemasten bis hin zu WLAN-Punkten (wobei Google im Rahmen des Streetview-Programms ja auch erfasst hat, wie private WLAN Punkte an welchen Orten benannt sind).</li>
<li>Es wird darauf verwiesen, dass Google-Apps <strong>Eindeutige Applikationsnummern</strong> enthalten können, die individualisierbar sind.</li>
<li>Dass eine <strong>Lokale Speicherung</strong> von Daten stattfindet, überrascht nicht &#8211; irgendwo müssen ja Daten der Nutzung hinterlegt sein.</li>
<li>Der Hinweis zu <strong>Cookies und anonyme Kennungen</strong> ist m.E. nichts besonderes.</li>
</ul>
<p>Also, was heißt das im <strong>Fazit</strong> dessen, was gespeichert wird: Google erhebt wohl alles, was irgendwie erhoben werden kann. Und wenn noch nicht, dann behält sich Google vor, es später zu tun. Was genau gerade gespeichert wird, weiß der Anwender auf Grund der Auflistung nicht, da diese nicht abschliessend gefasst ist. Es zeigt sich aber, dass schon die Hinweise von Google ausreichen, um eine umfassende Vorratsdatenspeicherung zu erkennen, die ein vollständiges Lebensprofil ermöglichen kann &#8211; weit mehr als die staatliche Vorratsdatenspeicherung, die interessanterweise zu sehr viel mehr Konflikten geführt hat, gerade hierzulande. Als würden Ermittlungsbehörden auf die Daten bei Google keinen Zugriff nehmen (können). Oder als wäre diese Datensammlung besser, nur weil Sie ein monopolartiger Konzern aufstellt.</p>
<p>Das <strong>rechtliche Fazit</strong> kann auch schon an dieser Stelle gezogen werden: Mit diesen Vorgaben ist eine Einwilligung weder mit deutschen, noch mit europäischem Datenschutzrecht, vereinbar. Grundlage der Einwilligung ist die Informiertheit des Einwilligenden, das heißt, er muss wissen, welche Datenverarbeitung stattfindet &#8211; eine pauschale Zustimmung (&#8220;Macht doch was ihr wollt&#8221;) ist nicht möglich. Genau darauf läuft es hier aber hinaus.</p>
<p><strong>2) Wie wir die von uns erhobenen Informationen nutzen</strong></p>
<p>Hier geht es nun ans eingemachte: Nachdem wir nicht wissen welche Daten genutzt werden, aber davon ausgehen dürfen, das alles erhoben wird was auch nur verfügbar ist, kommt nun die Frage was mit den Daten geschieht. Ich gehe &#8211; soweit sinnvoll &#8211; Schritt für Schritt vor:</p>
<blockquote><p>Wir nutzen die im Rahmen unserer Dienste erhobenen Informationen zur Bereitstellung, zur Instandhaltung, zum Schutz sowie zur Verbesserung dieser Dienste, zur Entwicklung neuer Dienste und zum Schutz von Google und unseren Nutzern.</p></blockquote>
<p>Heißt: Die Daten werden intern (ohne Weitergabe an Dritte) für alles genutzt, was irgendwie sinnvoll ist.</p>
<blockquote><p>Wir nutzen diese Informationen außerdem, um Ihnen maßgeschneiderte Inhalte anzubieten – beispielsweise um Ihnen relevantere Suchergebnisse und Werbung zur Verfügung zu stellen.</p></blockquote>
<p>Hmm. Also: &#8220;Relevantere Suchergebnisse&#8221; kann schon mal alles bedeuten, von Suchergebnissen passend zum aktuellen Standort, bis hin zu Suchergebnissen gewichtet nach persönlichem Surf-Verhalten und Präferenzen der sozialen Kontakte. Google meint das wahrscheinlich alles (und noch mehr). Selbiges dann für die Werbung. Wobei gerade hier interessant wäre, welche Daten verwendet werden sollen: Wenn ich mit Google Wallet im Baumarkt irgendwann mal Holzschrauben kaufe, sehe ich dann bei der nächsten Googlesuche Werbung für Schraubenzieher? Der Satz ist BlaBla, die wirklichen Fragen bleiben gerade offen.</p>
<blockquote><p>Wir verwenden den von Ihnen für Ihr Google-Profil angegebenen Namen möglicherweise für alle von uns angebotenen Dienste, die ein Google-Konto erfordern.</p></blockquote>
<p>Gut, die Intention ist klar: Es soll möglich sein, den Accountnamen des Google-Profils in allen Google-Diensten einheitlich zu erzwingen. Aber: Man beachte das Wort &#8220;möglicherweise&#8221;. Wieder weiss man nicht, was nun wirklich geschieht. Sprich: Bei Google macht man was man will.</p>
<blockquote><p>Darüber hinaus ersetzen wir möglicherweise Namen, die in der Vergangenheit mit Ihrem Google-Konto verknüpft waren, damit Sie in all unseren Diensten einheitlich geführt werden.</p></blockquote>
<p>Wieder: Möglicherweise. Ist das eine Datenschutzerklärung oder nicht? Jedenfalls wird klar gesagt: Wer bisher verschiedene Google-Konten genutzt hat, muss sich darauf einstellen, dass das vereinheitlicht wird. Was geschieht mit den Daten aus zwei verschiedenen Konten: Werden die gemischt? geht da was verloren?</p>
<blockquote><p>Wenn andere Nutzer bereits über Ihre E-Mail-Adresse oder andere Sie identifizierende Daten verfügen, werden wir diesen Nutzern gegebenenfalls die öffentlich zugänglichen Informationen Ihres Google-Profils, wie beispielsweise Ihren Namen und Ihr Foto, anzeigen.</p></blockquote>
<p>Wieder: BlaBla. &#8220;Gegebenenfalls&#8221; wird etwas angezeigt &#8211; wenn jemand meine Mail-Adresse hat. Oder andere Daten. Also: Man weiß wieder nichts, kann dunkel erahnen worum es geht, nämlich darum eine Personensuche einzurichten.</p>
<blockquote><p>Wenn Sie Google kontaktieren, zeichnen wir möglicherweise Ihre Kommunikation auf, um Ihnen bei der Lösung etwaiger bei Ihnen auftretender Probleme behilflich zu sein. Mitteilungen zu Ihrer Nutzung unserer Dienste, einschließlich Mitteilungen zu anstehenden Veränderungen oder Verbesserungen übermitteln wir Ihnen gegebenenfalls unter Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse.</p></blockquote>
<p>Standard-Passus, jedes CRM/Support-System speichert diese Daten auf Kunden-Anfrage. Dennoch schafft es Google nicht einmal hier auf ein &#8220;möglicherweise&#8221; zu verzichten.</p>
<blockquote><p>Mithilfe von Daten, die über Cookies und andere Technologien wie beispielsweise Pixel-Tags erfasst werden, verbessern wir Ihrer Nutzererfahrung und die Qualität unserer Dienste insgesamt. Die Speicherung Ihrer bevorzugten Spracheinstellung ermöglicht es uns beispielsweise, unsere Dienste in der von Ihnen bevorzugten Sprache anzuzeigen.</p></blockquote>
<p>Soweit OK, nix besonderes.</p>
<blockquote><p>Wenn wir Ihnen auf Sie zugeschnittene Werbung anzeigen, werden wir Cookies oder eine anonyme Kennung nicht mit sensiblen Kategorien, beispielsweise basierend auf Rasse, Religion, sexuelle Orientierung oder Gesundheit, verknüpfen.</p></blockquote>
<p>Man beachte die Wortwahl: Google <em>wird</em> die Daten nicht verknüpfen &#8211; da steht nicht, dass man es nicht <em>könnte</em>! Letztlich selbstverständlich, trotzdem gut, dass es ausdrücklich zugesagt wird. Wohl aber fällt auf, dass Google eine eigene Vorstellung hat von dem, was besonders bedeutsam ist. Hier nur als Erinnerung, was nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3.html" title="&sect; 3 BDSG: Weitere Begriffsbestimmungen">3</a> IX BDSG als besonders schützenswert gilt: &#8220;Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben&#8221;. Die politischen Meinungen hat Google schon einmal großzügig ausgesondert &#8211; wahrscheinlich ein zu interessantes Merkmal für Werbeanzeigen. So ist beispielsweise erwiesen, dass bestimmte politische Richtungen auch bestimmte Automarken fahren/meiden,ebenso bei Zeitungen/Zeitschriften. Selbst hier ist Google nicht in der Lage, grundlegenden Richtlinien zu folgen (die besonderen Personenbezogenen Daten sind europaweit, dank Richtlinie, harmonisiert).</p>
<blockquote><p>Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten. Dadurch vereinfachen wir Ihnen beispielsweise das Teilen von Inhalten mit Freunden und Bekannten.</p></blockquote>
<p>&#8220;Unter Umständen&#8221; werden (irgendwelche) Daten mit (irgendwelchen) Daten verknüpft. Der Leser ist informiert.</p>
<blockquote><p>Wir werden keine Informationen von DoubleClick-Cookies mit personenbezogenen Daten verknüpfen, es sei denn, wir haben diesbezüglich Ihre ausdrückliche Einwilligung erhalten.</p></blockquote>
<p>Das ist nett.</p>
<blockquote><p>Bevor wir Informationen zu anderen als den in dieser Datenschutzerklärung aufgeführten Zwecken nutzen, werden wir Sie um Ihre Einwilligung bitten.</p></blockquote>
<p>Hui, hier geht Google ein wenig weiter als die gesetzliche Lage: Die sieht eine Einwilligung zwar zwingend vor, aber nicht in den Fällen, in denen eine Datenerhebung gesetzlich zugelassen ist. Letztlich ist das aber auch egal, denn bei so viel &#8220;unter Umständen&#8221; und &#8220;möglicherweise&#8221; Erhebung von nicht genau bezeichneten Daten bleibt nicht viel, worauf Google nicht ohnehin zugreift.</p>
<blockquote><p>Google verarbeitet personenbezogene Daten auf unseren Servern, die sich in zahlreichen Ländern auf der ganzen Welt befinden. Daher verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls auf einem Server, der sich außerhalb des Landes befindet, in dem Sie leben.</p></blockquote>
<p>Nun ist Google natürlich groß und hat überall Server. Dass man ein Staatsgeheimnis aus den Serverstandorten macht mag noch nachvollziehbar sein. Dennoch könnte man hier zumindest eine Länderliste präsentieren oder die Zusage bieten, keine Speicherung in unsicheren Drittstaaten außer den USA/Indien vorzunehmen.</p>
<p>Das <strong>Fazit</strong> bis hier: Sie wissen nicht, was Google an Daten erhebt. Sie haben eine grobe Vorstellung, die darauf hinaus läuft, dass im Zweifelsfall alles erhoben wird. Der Sinn der Datenschutzerklärung, Klarheit und Informiertheit zu schaffen, wird vor lauter &#8220;möglicherweise&#8221; zur reinen Farce. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sämtliche Daten bei Google mittelfristig zu einem <strong>einheitlichen Profil</strong> zusammengeführt werden.</p>
<p><strong>3) Transparenz und Wahlmöglichkeit</strong></p>
<blockquote><p>Jeder hat unterschiedliche Bedenken im Hinblick auf den <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/datenschutz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Datenschutz">Datenschutz</a>. Unser Ziel ist, Klarheit darüber zu schaffen, welche Informationen wir erheben, damit Sie sinnvolle Entscheidungen über deren Verwendung treffen können.</p></blockquote>
<p>Siehe oben: Bedarf keines weiteren Kommentars. Das &#8220;Google Dashboard&#8221; ist eine tolel Erfindung &#8211; der Sinn der Datenschutzerklärung ist aber nicht, zu sagen: Wir tun was wir wollen, sehen Sie hier rein, um zu sehen, was eventuell von Ihnen gespeichert wurde.</p>
<p><strong>4) Informationen, die Sie anderen mitteilen</strong></p>
<blockquote><p>Viele unserer Dienste erlauben es Ihnen, Informationen mit anderen zu teilen. Bedenken Sie, wenn Sie Informationen öffentlich mitteilen, dass diese Informationen gegebenenfalls von Suchmaschinen, einschließlich Google, indexiert werden. Unsere Dienste bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Inhalte zu teilen und zu entfernen.</p></blockquote>
<p>Ist wohl keine Diskussion: Wer Inhalte bei Google teilt ist selbst verantwortlich.</p>
<p><strong>5) Zugriff auf und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten</strong></p>
<p>Der Abschnitt ist insgesamt m.E. OK, auch wenn Zusagen wie sinngemäß &#8220;wir bieten die Dienste grundsätzliche, aber ohne Garantie, kostenlos an&#8221; vielmehr in Nutzungs-AGB und nicht in eine Datenschutzerklärung gehören. Auch Google verweist übrigens darauf, dass (natürlich nur möglicherweise) Daten die man bei Google entfernt hat, keineswegs sofort verschwinden &#8211; vielmehr behält man sich vor, die Daten eine ungewisse Zeit aufzubewahren, auch in Backup-Dateien. Wer Daten an Google gibt, der gibt sie aus der hand &#8211; in die Willkür von Google. Das wird auch hier wieder deutlich.</p>
<p><strong>6) Von uns weitergegebene Informationen</strong><br />
Hier geht es dann darum, an wen welche Informationen weitergegeben werden. Es soll der Grundsatz gelten: Niemand außerhalb Google erhält personenbezogene Daten, ohne das ausdrücklich eingewilligt wurde. Ausnahmen:</p>
<ul>
<li><strong>Domain-Administratoren</strong> bei Google Apps: Nichts besonderes. Wer es nicht kennt: Hier verwaltet ein Admin über Google-Apps Dienste für alle Nutzer der Apps. Eine Art Google-Intranet für Unternehmen.</li>
<li><strong>Für die Verarbeitung durch andere Stellen</strong> liest sich zuerst wie eine pauschale Erlaubnis, betrifft aber den Fall, dass Unternehmen als Sub-Unternehmer für Google tätig sind. Hier geht es um die Auftragsdatenverarbeitung (siehe §<a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" title="&sect; 11 BDSG: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag">11</a> BDSG).</li>
<li><strong>Aus rechtlichen Gründen</strong> ist wieder so ein Knaller: Wer nur das fett gedruckte liest, wird glauben, dass nur in durch Gesetz vorgesehenen Fällen eine Weitergabe erfolgt. Mitnichten. Google versteht unter &#8220;rechtlichen Gründen&#8221;, dass nach Überzeugung von Google (Google spricht von &#8220;Treu und Glauben&#8221;) eine weitergabe rechtlich sinnvoll ist. Dazu gehört einmal, dass ein Gesetz die Weitergabe vorgibt, aber auch die Einhaltung von Nutzungsbedingungen. Und, man lese genau: Wenn die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Google oder Dritten betroffen sind. Sprich: Rechtsverletzungen, von urheberrechtlichen Verletzungen bis zu einfachen Beleidigungen, sind ein Grund für Google die Daten die oben umfangreich erhoben wurden, an Dritte weiter zu geben. Während die staatliche Vorratsdatenspeicherung diese Möglichkeit bei einfachen Urheberrechtsverletzungen nicht vorgesehen hat, will Google mit seiner eigenen Vorratsdatenspeicherung hier Abhilfe leisten.</li>
</ul>
<blockquote><p>Wir geben möglicherweise zusammengefasste, nicht-personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit und unsere Partner – wie beispielsweise Verlage, Werbeunternehmen oder verbundene Webseiten – weiter. Beispielsweise veröffentlichen wir Informationen, um Trends betreffend die allgemeine Nutzung unserer Dienste aufzuzeigen. </p></blockquote>
<p>Sprich: Man erstellt anonymisierte Statistiken, um damit zu arbeiten &#8211; u.a. bei den Werbeanzeigen. Dürfte nicht überraschen.</p>
<p><strong>7) Datensicherheit</strong></p>
<blockquote><p>Wir bemühen uns intensiv darum, Google und unsere Nutzer vor unbefugtem Zugriff auf oder vor unbefugter Veränderung, Weitergabe oder Zerstörung von Daten zu schützen.</p></blockquote>
<p>In dem Abschnitt geht es um eine Absichtserklärung, eine gut gemeinte Zusage, auf die Daten aufzupassen. Da die gesammelten Daten das Kapital von Google sind, habe ich hier keine Zweifel.</p>
<p><strong> <img src='http://www.ferner-alsdorf.de/wp-includes/images/smilies/icon_cool.gif' alt='8)' class='wp-smiley' /> Anwendungsbereich</strong></p>
<blockquote><p>Unsere Datenschutzerklärung gilt für alle Dienste, die von Google Inc. und den verbundenen Unternehmen angeboten werden, einschließlich Dienste, die auf anderen Webseiten angeboten werden (wie beispielsweise unsere Werbedienste). Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für Dienste, für die gesonderte Datenschutzerklärungen gelten, die die vorliegende Datenschutzerklärung nicht einbeziehen. </p></blockquote>
<p>Rechtlich wohl nicht wild, aber ein netter Satzbau &#8211; hier steht am Ende: Diese Datenschutzerklärung gilt überall, nur nicht dort, wo sie nicht gilt. </p>
<blockquote><p>Unsere Datenschutzerklärung gilt nicht für Dienste, die von anderen Unternehmen oder Personen angeboten werden, einschließlich Produkte oder Webseiten, die Ihnen in Suchergebnissen angezeigt werden, Webseiten, die möglicherweise Google-Dienste beinhalten, oder andere mit unseren Diensten verlinkte Webseiten. </p></blockquote>
<p>Naja, ist wohl selbstredend: Die Google-Datenschutzerklärung gilt nicht für die Seiten, die man etwa über die Google Suche erreicht. </p>
<p><strong>9) Durchsetzung</strong></p>
<blockquote><p>Sobald wir formale schriftliche Beschwerden erhalten, werden wir mit der Person, die die Beschwerde eingereicht hat, zum Zwecke der Nachverfolgung der Beschwerde Kontakt aufnehmen.</p></blockquote>
<p>Gut zu wissen: &#8220;Formale schriftliche Beschwerden&#8221; nimmt Google also ernst. Wann aber sind Beschwerden &#8220;formal&#8221;. Und besteht hier Google wirklich auf &#8220;schriftlich&#8221; im Wortsinn, also auf geschriebenen Briefen? Einfacher macht diese Satz die ernsthafte Beschwerde jedenfalls nicht. Vielmehr wird klar: Wer sich beschweren will, muss Regeln einhalten, die nicht einmal klar benannt sind. </p>
<p><strong>10) Änderungen</strong></p>
<blockquote><p>Unsere Datenschutzerklärung kann sich von Zeit zu Zeit ändern. Wir werden Ihre Rechte nach dieser Datenschutzerklärung nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung einschränken.</p></blockquote>
<p>Wie das aussieht, erfährt man aktuell: Eine Einwilligung ist notwendig, ja. Aber wer nicht einwilligt, hat nicht die Wahl, den Dienst auf Grund der bisherigen Datenschutzregelungen zu nutzen. Die ausdrückliche Einwilligung, eigentlich der Schutzwall des Nutzers, verkommt zur Makulatur.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die Erklärung ist inhaltlich wertlos. Das Wort &#8220;möglicherweise&#8221; kommt alleine 14 Mal vor. Es wird weder abschließend erklärt, was gespeichert wird, noch wozu. Rechtlich ist diese Erklärung mit dem Datenschutzrecht nicht zu vereinbaren &#8211; der User weiß am Ende auch nicht mehr als vorher. Diese Datenschutzerklärung hat m.E. vielmehr die Funktion, dem Nutzer vor Augen zu führen, dass Google alle Daten speichern kann und was das bildlich bedeuten kann. Was das aber letztlich genau bedeutet, weiß der Nutzer nicht. </p>
<p>Wohl aber weiß der Nutzer, dass Google bestrebt sein wird, alle Daten in einem Account zu personalisieren. Das Ergebnis wird mittelfristig eine äußerst nützliche Google-ID sein, die im Alltag auch genutzt werden kann: Von der Bezahlung im Supermarkt, bis hin zur Suche nach einem Supermarkt, der Schaltung passender Werbeanzeigen für geeignete Produkte und der Erfassung der Fahrtroute zum Supermarkt samt eingehender Anrufe während des Einkaufs erfasst Google irgendwann alles. Die Google-ID, die hier vorbereitet wird, ist dabei weit mehr als ein einfaches Verhaltensprofil nach dem Muster einer Vorratsdatenspeicherung. Die hier aufgezeigte Google-ID ermöglicht nicht einfach nur Rückschlüsse; sie ist ein Backup des Alltags der Betroffenen unter einem einheitlichen Account. Mit der ausdrücklichen Zusage, dass die Daten nicht garantiert gelöscht werden wenn man es will. </p>
<p>Wer etwas anderes erwartet, ist naiv: Google bietet Dienste an, die normalerweise gutes Geld kosten müssten. Die Finanzierung der Google-Infrastruktur bezahlt kein User mit Geld, das muss jedem klar sein. Google hat einen <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/weg/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with weg">Weg</a> gefunden, Daten zu monetarisieren &#8211; und das ist keinesfalls böse. Es ist ein Geschäft, das der Nutzer sehenden Auges eingeht. Er darf nur nicht den Fehler machen, zu glauben, dass er ernsthaft und abschließend belehrt wird, was mit welchen Daten am Ende geschieht. Es mag &#8220;Datenschutzerklärung&#8221; drüber stehen, eine umfassende &#8220;Datenveräußerungserklärung&#8221; ist es. Wer das nicht versteht, sollte von einer personalisierten Nutzung der Google-Dienste, sei es im Web oder mit dem Google-Handy, absehen.</p>
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		<title>ACTA und strafrechtliche Sanktionen der EU</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 13:41:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anmerkung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[acta]]></category>
		<category><![CDATA[gewerblicher rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Weiterhin scheiden sich an ACTA die Geister und zunehmend rückt nun die strafrechtliche Komponente in den Fokus. Auch bei der digitalen Gesellschaft liest man dazu nun etwas (hier, Punkt 3). Ein guter Anlass für einige fachliche Erklärungen. Blicken wir dort auf den ersten Satz unter Punkt 3: Strafrechtliche Sanktionen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weiterhin scheiden sich an <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/acta/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with acta">ACTA</a> die Geister und zunehmend rückt nun die strafrechtliche Komponente in den Fokus. Auch bei der digitalen Gesellschaft liest man dazu nun etwas (<a href="http://digitalegesellschaft.de/2012/02/acta-haufig-gestellte-fragen/" target="_blank">hier</a>, Punkt 3). Ein guter Anlass für einige fachliche Erklärungen.<br />
<span id="more-6705"></span><br />
Blicken wir dort auf den ersten Satz unter Punkt 3:</p>
<blockquote><p>Strafrechtliche Sanktionen zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten sind nicht Teil des EU-Acquis – der einzige Versuch, solche Sanktionen einzuführen, scheiterte 2007 mit IPRED im Rat. Zudem gehen die strafrechtlichen Bestimmungen in ACTA über die bereits abgelehnten Vorschläge hinaus.</p></blockquote>
<p><em>Exkurs</em>: Es ist an erster Stelle klar zu stellen, dass unmittelbare strafrechtliche Sanktionen gar nicht Teil der EU-Kompetenz sind. Vielmehr ist klar, dass die Strafgewalt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten verblieben ist. Gleichwohl sah man die Notwendigkeit, hier eine Harmonisierung zu beginnen. Geschichtlich sollte man dazu wissen, dass vor dem Vertrag von Lissabon nur die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) als so genannte &#8220;3. Säule&#8221; der EU existierte und insgesamt die Harmonisierung des Strafrechts eher sehr, sehr zögerlich voran schreitet. Das lässt sich vor allem mit erheblichen kulturellen Unterschieden innerhalb der EU erklären und den damit einher gehenden unterschiedlichen Vorstellungen, was strafbar sein soll und was nicht. Ein Beispiel, das dies verdeutlicht, ist die Entwicklung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten. Wer sich das vor Augen hält, kann sich gut erklären, warum die EU aus gutem Grund nur sehr begrenzte Möglichkeiten im Bereich des Strafrechts hat.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist dann der Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/83.html" title="Art. 83 AEUV: (ex-Artikel 31 EUV)">83</a> AEUV zu verstehen, wo man u.a. liest:</p>
<blockquote><p>Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität festlegen, die aufgrund der Art oder der Auswirkungen der Straftaten oder aufgrund einer besonderen Notwendigkeit, sie auf einer gemeinsamen Grundlage zu bekämpfen, eine grenzüberschreitende Dimension haben.</p>
<p>Derartige Kriminalitätsbereiche sind: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität.</p></blockquote>
<p>Also: Eine Kompetenz der EU, unmittelbar wirkende strafrechtliche Sanktionen (etwa durch eine Verordnung) zu erlassen, ergibt sich darauf gerade nicht. Vielmehr ist von Richtlinien die Rede, die die Mitgliedsstaaten dann umzusetzen hätten. Insofern wäre der oben zitierte erste Satz eigentlich richtig, wenn auch wohl nicht so, wie es eigentlich gemeint ist: Strafrechtliche Sanktionen sind bei der EU in diesem Sinne gar nicht vorgesehen, also natürlich auch nicht wegen &#8220;geistigen Eigentums&#8221;. Wenn überhaupt, würde sich die EU durch eine Unterzeichnung von ACTA letztlich dazu verpflichten, eine Richtlinie nach Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/83.html" title="Art. 83 AEUV: (ex-Artikel 31 EUV)">83</a> AEUV zu erlassen. Die Kritiker werden anmerken: Schlimm genug. Ich werte das hier nicht.</p>
<p>Weiter: Nun kommt die einzig relevante Frage &#8211; kann die EU überhaupt eine Richtlinie erlassen, die strafrechtliche Sanktionen in diesem Bereich vorsieht? Dazu muss man oben noch einmal in die abschliessende Auflistung blicken, um festzustellen: Von &#8220;Geistigem Eigentum&#8221; steht da nichts. Also kann die EU gar nicht das tun, wozu sie sich verpflichten würde?</p>
<p>Nun sieht im Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/83.html" title="Art. 83 AEUV: (ex-Artikel 31 EUV)">83</a> AEUV auch noch das hier:</p>
<blockquote><p>Je nach Entwicklung der Kriminalität kann der Rat einen Beschluss erlassen, in dem andere Kriminalitätsbereiche bestimmt werden, die die Kriterien dieses Absatzes erfüllen. Er beschließt einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.</p></blockquote>
<p>Also steht doch zu befürchten, dass mankurzerhand den Katalog erweitern wird, richtig?<br />
Falsch.</p>
<p>Blicken wir wieder nach oben, in den abschließenden Katalog und halten uns an dem Zauberwort &#8220;organisierte Kriminalität&#8221; fest. Es ist dogmatisch zwar im Detail umstritten, was dazu gehört, letztlich steht der Kern aber fest: Locker gesagt geht es um systematisch begangene Straftaten aus verschiedenen Bereichen, u.a. der Wirtschaftskriminalität. Dabei gehört zur Wirtschaftskriminalität auch &#8211; die Produktpiraterie. Also jedenfalls im Bereich der Produktpiraterie des Wirtschaftsrechts ließe sich problemlos eine Richtlinie mit derartigen Sanktionen umsetzen. Und nun sehen wir in Art. 23 I ACTA, wo die Verpflichtung zur Einführung strafrechtlicher Sanktionen steht:</p>
<blockquote><p>Jede Vertragspartei sieht Strafverfahren und Strafen vor, die zumindest bei vorsa?tzlicher Nachahmung von Markenwaren oder vorsa?tzlicher unerlaubter Herstellung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschu?tzter Waren in gewerblichem Ausmaß Anwendung finden</p></blockquote>
<p>Man beachte das Wort &#8220;gewerblich&#8221;, was schlechthin einen Bezug zum Wirtschaftsrecht hat. Dabei ist zu beachten, dass ACTA zwischen &#8220;gewerblich&#8221; und &#8220;geschäftlich&#8221; unterscheidet, was bei der Auslegung von Bedeutung sein wird. Die EU verpflichtet sich hier also im Ergebnis m.E. schlicht dazu, das zu machen, was im Artikel <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/83.html" title="Art. 83 AEUV: (ex-Artikel 31 EUV)">83</a> AEUV als Möglichkeit vorgesehen ist.</p>
<p>Also Fazit bis hier: Sanktionen sind ohnehin nicht möglich, sondern wenn dann &#8220;nur&#8221; Richtlinien. Die aber sind keineswegs unmöglich. Dass bereits vorgeschlagen wurde, die Sache zur grundsätzlichen Klärung dem EUGH vorzulegen ist im übrigen eine kluge Anregung gewesen.</p>
<p>Nun zum zweiten Satz:</p>
<blockquote><p>Das EU-Parlament hatte unter anderem Ausnahmen für Privatkopien und „Fair-Use“ für bestimmte Bereiche wie Berichterstattung, Lehre, Wissenschaft oder Forschung gefordert. Diese Forderungen wurden in ACTA nicht berücksichtigt, Ausnahmen sind nicht vorgesehen.</p></blockquote>
<p>Gut, an der Stelle versuche ich es mit Polemik: Glauben die Leser denn wirklich, dass es Ziel ist, Kopien im Rahmen von Wissenschaft und Lehre plötzlich unter Strafe zu stellen? Bei aller berechtigter Kritik und Hysterie &#8211; das grenzt an eine Verschwöerungstheorie.</p>
<p>Auch hier ist wieder saubere Arbeit am &#8220;Gesetz&#8221; (genauer: am Vertrag) gefordert. ACTA verlangt eine Strafbarkeit von u.a. Urheberrechtsverletzungen, die &#8220;in gewerblichem Ausmaß begangen&#8221; werden. Es kommt also darauf an, ob die Betrachtung der Verletzungshandlung als solcher sich als gewerblich darstellt. Das ist zu unterscheiden von dem ansonsten erwähnten &#8220;geschäftlichen Verkehr&#8221; in dem man evt. agiert. Es kommt also mal auf den Umfang (die Bewertung) der Verletzungshandlung an, mal darauf in welchem Umfeld die Handlung begangen wird. Die grundsätzliche Strafbarkeit setzt auf die gewerbliche Verletzungshandlung an. Handelt es sich bei dem einfachen Kopieren einer CD für private Zwecke (gemeinhin &#8211; fälschlicherweise &#8211; als Recht zur Privatkopie benannt) um eine gewerbliche Handlung? Nein. Und der Upload in Tauschbörsen? Deutscge Gerichte sagen &#8220;ja&#8221;. Ebenso wird die Kopie eines wissenschaftlichen Artikels in geringem Umfang zu Zwecken der Forschung/Lehre (siehe dazu §<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/52a.html" title="&sect; 52a UrhG: &Ouml;ffentliche Zug&auml;nglichmachung f&uuml;r Unterricht und Forschung">52a</a> UrhG als Beispiel) schwerlich als &#8220;gewerblich&#8221; zu bezeichnen sein.</p>
<p>Also: Wurden die Forderungen der Freiheit von Forschung, Lehre und Wissenschaft in ACTA nicht berücksichtigt? Der Laie wird die ausdrückliche Erwähnung vermissen, ja. Tatsächlich aber ist es nichts besonderes, Ausnahmen nicht ausdrücklich zu benennen (ich empfehle den Blick in §<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html" title="&sect; 106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich gesch&uuml;tzter Werke">106</a> UrhG). Zumal hier &#8220;gewerblich&#8221; als Abgrenzungskriterium nun einmal ausdrücklich benannt wurde.</p>
<p><strong>Fazit</strong><br />
Es wird nicht besser, wenn man schlechte Argumente einfach nur wiederholt &#8211; die Mär von der Strafbarkeit durch ACTA ist und bleibt in weiten Teilen unvertretbar, gerade mit Blick auf unser nationales Recht und die hier inzwischen sehr differenzierte Rechtsprechung. Leider muss ich an der Stelle in dem verlinkten Artikel dann auch andere Sätze lesen, wie etwa</p>
<blockquote><p>Es gibt viele weitere Bereiche, wo die Vereinbarkeit mit EU-Recht fragwürdig ist – zum Beispiel der fast unbegrenzte Schadenersatzanspruch, der im Rahmen des ACTA-Abkommens auf Basis von Verkaufspreisen anstatt auf Basis des tatsächlich entstandenen Schadens berechnet werden kann. Die Studie der DG Expo des EU-Parlaments empfiehlt, diesen Teil durch den EuGH prüfen zu lassen (S.67).</p></blockquote>
<p>Wer das deutsche Schadensersatzrecht bei Urheberrechtsverletzungen kennt kann nur staunen, welche Probleme hier konstruiert werden. Noch einmal: Gerade weil der konkret entstandene Schaden häufig nicht nachweisbar ist, hat die deutsche Rechtsprechung den Ersatz im Zuge der Lizenzanalogie entwickelt. Die Ungläubigen googlen bitte nach &#8220;<a href="https://www.google.com/search?q=%22I+ZR+169%2F07%22" target="_blank">BGH, I ZR 169/07</a>&#8220;.</p>
<p>Daher bleibt festzuhalten: Die EU wird allein wegen ACTA keine Strafen einführen. Und wenn Sie Richtlinien einführt, dann werden die inhaltlich höchstwahrscheinlich so ausgestaltet sein, dass der deutsche Gesetzgeber nicht handeln muss. Ja: Wir brauchen eine Diskussion über das aktuelle <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/urheberrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urheberrecht">Urheberrecht</a> und die Zukunft, die wir in diesem Bereich beschreiten wollen. Und ja: ACTA ist ein geeigneter Anlass, den aktuellen Zeitgeist kritisch zu hinterfragen und die Verantwortung der Rechteinhaber einzufordern. Aber nein: Man muss immer noch nicht so tun, als würde mit der Ratifikation von ACTA sowohl in der EU als auch in Deutschland jede Kopie ein Verbrechen sein.</p>
<p><strong>Zum Thema:</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6543" target="_blank">Droht in Deutschland das Modell der Anschlusssperren (&#8220;3 Strikes out&#8221;)?</a></li>
<li><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6529" target="_blank">Analyse: Die zu erwartenden Auswirkungen von ACTA auf das deutsche Recht</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>Anmerkung: “Mit ACTA ist es möglich…”</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 11:52:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[acta]]></category>
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		<description><![CDATA[Immer wieder liest und hört man &#8211; leider auch in der Presse &#8211; derzeit die Aussage &#8220;Nach ACTA ist es möglich&#8230;&#8221; oder &#8220;Mit ACTA könnte es passieren, dass &#8230;&#8221;. Diese Aussage ist juristisch m.E. unsinnig, egal was dahinter folgt. Das liegt daran, dass es sich bei ACTA um einen Vertrag handelt, mit dem sich die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder liest und hört man &#8211; leider auch in der Presse &#8211; derzeit die Aussage &#8220;Nach <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/acta/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with acta">ACTA</a> ist es möglich&#8230;&#8221; oder &#8220;Mit <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/acta/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with acta">ACTA</a> könnte es passieren, dass &#8230;&#8221;. Diese Aussage ist juristisch m.E. unsinnig, egal was dahinter folgt. Das liegt daran, dass es sich bei <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/acta/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with acta">ACTA</a> um einen Vertrag handelt, mit dem sich die Vertragsparteien zumindest zu einzelnen Maßnahmen verpflichten sollen. <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/acta/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with acta">ACTA</a> ist keine Ermächtigungsgrundlage für staatliche Maßnahmen, was auch Unsinn wäre, da die hier unterzeichnenden Vertragsparteien als souveräne Staaten ohnehin die Gesetzeshoheit für Ihr Staatsgebiet haben und (in den jeweiligen verfassungsrechtlichen Grenzen) ohnehin etwas tun <em>können</em>.</p>
<p>Dass ACTA Druck auf die Provider recht offen zwischen den Zeilen &#8220;gut findet&#8221;, liegt auf der Hand. Dennoch hat die Unterzeichnung oder Ablehnung von ACTA durch einen einzelnen Mitgliedsstaat aber keine Bedeutung für die Frage, ob dann Netzsperren folgen <em>können</em>. Das <em>können</em> sie ohnehin, da die jeweiligen Mitgliedsstaaten bereits die Gesetzgebungskompetenz für diese Maßnahme haben! Daher: Wer ACTA kritisiert, weil danach etwas passieren kann, der hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht darum, was passieren <em>kann</em> bei einem völkerrechtlichen Vertrag, sondern darum, was passieren <em>muss</em>! Und wer dann auch noch argumentiert, dass es alleine an ACTA liegt, dass vielleicht in Deutschland Anschlusssperrungen kommen <em>können</em>, der verharmlost am Ende das wahre Problem: Nämlich dass diese Sperren so oder so kommen können. Und vielleicht auch kommen werden. Gleich was mit ACTA geschieht.</p>
<p><em><strong>Zum Thema:</strong></em></p>
<ul>
<li><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6529" target="_blank">Meine ACTA Analyse</a></li>
<li><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6543" target="_blank">Droht in Zukunft eine Sperre des Internetzugangs?</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>Einstieg: Crowdsourcing &amp; Crowdfunding</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 09:10:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[crowdfunding]]></category>
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		<description><![CDATA[Crowdsourcing und vor allem Crowdfunding sind wahrscheinlich Begriffe, mit denen nur sehr wenige auf Anhieb etwas anfangen können &#8211; gleichwohl ist davon auszugehen, dass insbesondere das &#8220;Crowdfunding&#8221; in Zukunft eine erhebliche Bedeutung gewinnen wird. Insbesondere für &#8220;kleinere Anbieter&#8221; und Entwickler bietet sich hier ein Zukunftsmarkt &#8211; mit rechtlichem Hintergrund. Hinweis: Natürlich kann es hier keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/crowdsourcing/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with crowdsourcing">Crowdsourcing</a> und vor allem <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/crowdfunding/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with crowdfunding">Crowdfunding</a> sind wahrscheinlich Begriffe, mit denen nur sehr wenige auf Anhieb etwas anfangen können &#8211; gleichwohl ist davon auszugehen, dass insbesondere das &#8220;<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/crowdfunding/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with crowdfunding">Crowdfunding</a>&#8221; in Zukunft eine erhebliche Bedeutung gewinnen wird. Insbesondere für &#8220;kleinere Anbieter&#8221; und Entwickler bietet sich hier ein Zukunftsmarkt &#8211; mit rechtlichem Hintergrund. <em>Hinweis: Natürlich kann es hier keine umfassende Analyse geben &#8211; vielmehr soll nur kurz angesprochen werden, worum es überhaupt geht.</em></p>
<p><span id="more-6702"></span><br />
<strong>I. Begrifflichkeiten in Kürze</strong></p>
<p>&#8220;Crowd&#8221; lässt sich in diesem Zusammenhang am besten mit &#8220;(Menschen-)Menge&#8221; übersetzen, so dass man schnell erkennt: Beim Crowdsourcing geht es darum, von einer grösseren Menge Menschen Teile eines Arbeitsprozesses erledigen zu lassen; beim Crowdfunding dagegen werden Finanzmittel durch eine solche Menschenmenge bereit gestellt.</p>
<p><strong>II. Crowdfunding</strong><br />
<em>1. Allgemein</em><br />
Mit Blick auf das &#8220;Crowdfunding&#8221; sehe eine schon länger vorhandene Entwicklung in neuem Gewand: Etwa in der Region Aachen war es der Fußball-Verein Alemannia Aachen, der sich durch &#8220;Fan-Anleihen&#8221; Geld für den Bau eines neuen Stadions <a href="http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/fussball-anleihen-das-geschaeft-mit-dem-fan/5823558.html" target="_blank">besorgen wollte</a>. Neuerdings <a href="http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:crowdfunding-stromberg-zettelt-revolution-bei-filmfinanzierung-an/60143533.html" target="_blank">ließ sich ein Film damit</a> <a href="http://www.bz-berlin.de/kultur/film/stromberg-finanzierung-fuer-film-steht-article1347172.html" target="_blank">in kürzester Zeit</a> (teilweise) finanzieren, und <a href="http://www.golem.de/news/double-fine-600-000-us-dollar-fuer-tim-schafers-neues-adventure-1202-89676.html" target="_blank">nun auch ein Computer-Spiel</a>. Das Vorgehen erinnert ein wenig an die Ausgabe von Aktien, man darf hierbei aber nicht verkennen, dass Crowdfunding der Finanzierung eines konkreten Projektes dient, also in gewissem Sinn &#8220;zweckgebunden&#8221; ist.</p>
<p><em>2. Rechtliches</em><br />
a) Die Beteiligten<br />
Wohl eher selten wird man, gerade als kleines Unternehmen oder gar einzelner Projektentwickler, ohne externe Hilfe größere Summen über Crowdfunding zusammen bekommen. Daher wird man wohl im Regelfall auf externe Hilfe setzen müssen, etwa Plattformen, die Projekte und &#8220;Investoren&#8221; vermitteln möchten.</p>
<p>b) Die Plattform<br />
Der Plattform-Betreiber wird wie ein Marktplatz fungieren wollen und sich auf eine Vermittlerrolle &#8211; natürlich unter Zahlung einer Provision &#8211; zurück ziehen. Wie wohl immer, wird sich erst mit zunehmender Konkurrenz auch das Angebot von Zusatzdiensten (wie etwa aktives Marketing) durchsetzen. Diese &#8220;Vermittlerrolle&#8221; ist keineswegs unproblematisch, insbesondere der Zahlungsverkehr wird von hohem Interesse sein. Wenn etwa die Plattform unmittelbar Geldbeträge selber annimmt, um diese später an den Crowdfunding-Inserenten weiter zu leiten, wird man überlegen müssen, ob dafür eine BaFin-<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/lizenz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with lizenz">Lizenz</a> notwendig sein wird (dazu nur LG Köln, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=81 O 91/11" title="LG K&ouml;ln, 29.09.2011 - 81 O 91/11">81 O 91/11</a> hinsichtlich Lieferdiensten).</p>
<p>c) Der &#8220;Inserent&#8221;<br />
Die rechtlichen Beziehungen zwischen demjenigen, der das Geld gibt und dem der es erhält (&#8220;Inserent&#8221;) werden letztlich von der konkreten Vereinbarung abhängen und sollten in ihrer Komplexität nicht unterschätzt werden. Beispiel: Natürlich ist es naheliegend, sich zu überlegen, im Stile einer Risikofinanzierung zu vereinbaren, dass sich jemand mit einer Summe (min. 50 Euro) beteiligen kann, dafür entsprechend am Gewinn beteiligt wird, das Kapital aber verloren sein soll, wenn die Sache &#8220;schief geht&#8221;. Für den Inserenten auf den ersten Blick ganz angenehm stellen sich hier gleich mehrere Fragen &#8211; allem voran bei Verbrauchern als Kapitalgebern, ob hier nicht ein sittenwidriger Vertrag vorliegt. </p>
<p>Überhaupt wird man sich als Inserent viele Gedanken machen müssen: Was wird als Gegenleistung angeboten, oder soll es gar keine geben? Darauf aufbauend: Wo liegen die Risiken, dass (gleich mehrere) Investoren ihr Geld erfolgreich zurückfordern können? Zu bedenken ist auch, dass die Vereinbarung hinsichtlich der Investition wohl letztlich als AGB aufgefasst werden und hier auch noch die strenge AGB-prüfung zu bestehen ist. Man stelle sich dann noch vor, dass nach einer Summe, die das Stammkapital um das vielfache übersteigt, auf einmal ein dicker Batzen von einer Vielzahl von Investoren zurück gefordert wird. Darüber hinaus: Bei sehr vielen Investoren droht im Streitfall nicht nur eine, sondern sogar sehr viele Klagen, mit entsprechend vielen Gerichtskosten. Insofern wird es sich lohnen, einerseits natürlich die Haftung zu begrenzen, etwa indem man für das Projekt insgesamt direkt eine UGmbH gründet &#8211; andererseits die Verträge sauber ausformuliert.</p>
<p><em>Das heißt kurzum nach diesem groben Intermezzo: Was so verlockend klingt, bringt mitunter erhebliche finanzielle Risiken mit sich. Die Entscheidung sollte insofern auf keinen Fall übers Knie gebrochen werden, insbesondere muss man m.E. überdenken, ob es sich nicht lohnt, das jeweilige Projekt unternehmerisch ganz auszulagern, um Haftungsrisiken zu senken.</em></p>
<p><strong>III. Crowdsourcing</strong><br />
Beim Croudsourcing ist die Problematik m.E. darauf zu konzentrieren, dass man letztlich &#8220;wildfremde&#8221; ins Boot holt. Natürlich drängt sich auch Laien das Problem auf, dass man sauber vereinbaren muss, dass an den von Dritten erstellten Arbeitsteilen entsprechende Nutzungsrechte übergeben werden. Dies ist unnötig zu vertiefen &#8211; aber auch nicht das einzige Problem.</p>
<p>Darüber hinaus muss man sich im Klaren sein, dass &#8220;Mitarbeiter&#8221; sich nur finden lassen, wenn sie über Haftungsfragen etc. nicht nachdenken müssen &#8211; jedenfalls besonders dann, wenn keine Gegenleistung fließt. Aber auch bei kleineren Boni wird ein &#8220;Mitarbeiter&#8221; nicht voll für das einstehen wollen, was er da in seiner Freizeit, ggfs. aus ideologischer Überzeugung, erstellt hat. Wenn dann also ein &#8220;Mitarbeiter&#8221; einen Fehler macht, hat man in seiner Software am Ende ggfs. einen Mangel für den man gerade stehen muss &#8211; und wohl keinen Regress nehmen kann. Das Risiko ist zwar vorhersehbar, das bedeutet m.E. aber, dass man letztlich verpflichtet sein wird, sein Qualitätsmanagement darauf auszurichten, um die Haftungsproblematik in den Griff bekommen zu können.</p>
<p>Richtig bunt wird es dann auch noch, wenn überlegt, dass vielleicht jemand aus Unachtsamkeit einen fremden Code-Schnippsel (modifiziert) übernimmt und damit der eigene Code fremde Urheberrechte verletzen kann. Dazu muss man sich erinnern, dass auch die Gestaltung von Eingabeformularen urheberrechtlichen Schutz genießen kann (<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=3774" target="_blank">dazu hier</a>), die Haftungsproblematik wird an der Stelle immer kritischer. </p>
<p><strong>IV. Fazit</strong><br />
Auf den ersten Blick schon zu schön um wahr zu sein: Investitionen oder Mitarbeiter ohne Aufwand &#8211; leider aber mit teilweise erheblichen Risiken, die m.E. zwingend zu beachten sind. Wer hier zu blauäugig heran geht, kann sich und sein Unternehmen ruinieren. Gleichwohl, mit vernünftig gestalteten Verträgen und ggfs. der Auslagerung in haftungsbegrenzte Gesellschaftsformen sollte sich das durchaus in den Griff bekommen lassen. Dabei bietet sich die UGmbH vielleicht für projektorientierte Maßnahmen an. Festhalten lässt sich jedoch, dass man keinesfalls nach dem Motto &#8220;einfach mal schnell Geld besorgen&#8221; handeln darf &#8211; ein Eindruck, der sicherlich schnell entstehen wird, sobald sich erste Vermittlungs-Plattformen etabliert haben. </p>
<p>Hinsichtlich des Crowdfunding wird dann wohl die Zukunft zeigen, ob es bei einigen wenigen (erfolgreichen) Projekten bleibt, oder sich ein breiter Markt etabliert. Sicherlich kann dabei eine Rolle spielen, dass viele Menschen derzeit verunsichert sind und Anlagemöglichkeiten suchen &#8211; gleichwohl bin ich skeptisch, ob diese Form des Massentauglichen-Risikoinvestments wirklich für die breite Masse (geschäftlich unerfahrener) geeignet ist. Gleichsam wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis es erste Betrüger gibt, die über Tarnfirmen Geld für fantastische Projekte einnehmen, um sich dann &#8220;abzusetzen&#8221;.</p>
<p>Beim Croudsourcing habe ich keinen Zweifel, dass hier großes Potential besteht &#8211; zu Lange schon hält sich die <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/opensource/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with opensource">Opensource</a>-Idee, bei der Menschen ohne Gegenleistung herausragende Software fertig stellen. Die Herausforderung für Unternehmen, die davon dauerhaft profitieren möchten, wird aber darin liegen, die Attraktivität der Mitarbeit am eigenen Projekt zu schaffen. Wer Spass am Programmieren hat, kann auf eine Fülle freier Projekte zurückgreifen &#8211; und wird nicht &#8220;einfach so&#8221; Zeit und Energie in ein Projekt stecken, mit dem andere dann Umsatz erzielen. Die Ausgestaltung der hier zu erwartenden Boni-Systeme wird sicherlich auch wettbewerblichen Fragen begegnen. </p>
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		<title>Einspruch gegen den Strafbefehl</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 21:22:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[strafbefehl]]></category>

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		<description><![CDATA[Überraschend oft sind Zugriffe auf unsere Seite festzustellen, weil jemand nach &#8220;strafbefehl einspruch&#8221; oder sogar nach &#8220;strafbefehl einspruch muster&#8221; gesucht hat. Im Folgenden einige kurze Zeilen zu dem Bedürfnis, so etwas zu suchen und zu finden. Der Strafbefehl In unserer Darstellung zum Strafbefehl (zu finden hier), wurde bereits klar gestellt, dass es die Möglichkeit gibt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Überraschend oft sind Zugriffe auf unsere Seite festzustellen, weil jemand nach &#8220;<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/strafbefehl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with strafbefehl">strafbefehl</a> einspruch&#8221; oder sogar nach &#8220;<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/strafbefehl/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with strafbefehl">strafbefehl</a> einspruch muster&#8221; gesucht hat. Im Folgenden einige kurze Zeilen zu dem Bedürfnis, so etwas zu suchen und zu finden.</p>
<p><span id="more-6697"></span></p>
<p><strong>Der Strafbefehl</strong><br />
In unserer Darstellung zum Strafbefehl (<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/?p=5959" target="_blank">zu finden hier</a>), wurde bereits klar gestellt, dass es die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen. Da der Strafbefehl bei Zustellung entsprechende Belehrungen erhält und Betroffene sich häufig ungerecht behandelt fühlen, ist es auch naheliegend, zu suchen, wie man selber Einspruch einlegen kann.</p>
<p><strong>Die Frist</strong><br />
Achten Sie um jeden Preis auf die Frist! Sie haben 2 Wochen ab Zustellung Zeit und sollten ihr gesamtes Handeln so auslegen, dass diese Frist gewahrt werden kann. Also z.B. einen Termin bei einem Strafverteidiger nicht zwingend auf den (vor)letzten Tag der Frist legen. Sollte die Frist nach ihrem Empfinden unverschuldet verpasst worden sein (etwa weil Sie im Urlaub waren), suchen Sie sofort einen Strafverteidiger auf, der prüft, ob hier noch etwas gerettet werden kann. Dabei kann es am Ende auf einen einzelnen Tag ankommen!</p>
<p><strong>Das Muster</strong><br />
Gerne kann ich hier ein Muster darstellen:</p>
<blockquote><p>
Amtsgericht XY<br />
Anschrift</p>
<p>In der Strafsache<br />
gegen A<br />
wegen Beleidigung<br />
AZ: (Aktenzeichen)</p>
<p>lege ich gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts &#8230; vom &#8230; Einspruch ein.</p>
<p>1) Angefochten wird der gesamte Strafbefehl.<br />
2) Der Einspruch wird beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch.<br />
3) Der Einspruch wird beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, hier speziell auf die Bemessung der Tagessatzhöhe innerhalb der verhängten Geldstrafe.</p>
<p>Begründung<br />
[...]
</p></blockquote>
<p>Sie merken: Das Muster nützt Ihnen wenig. Augenscheinlich dort, wo es interessant wird, stehen drei Punkte. Wenn Sie das glauben, haben Sie aber bereits den ersten schweren Fehler begangen: Oben bei den scheinbar leichten 3 Alternativen wird die erste Weiche gestellt &#8211; nämlich die Frage, worauf sich der Einspruch beziehen soll. Und diese Frage, ob nämlich der Strafbefehl inhaltlich hingenommen wird oder nicht, ist so einfach gar nicht. Letztlich hängt hier auch beides Zusammen: Die Weichenstellung oben entscheidet über die Begründung unten. Das was in der Begründung rechtlich möglich ist, entscheidet aber darüber, welche Weiche man oben überhaupt stellen kann.</p>
<p><strong>Vorschneller Einspruch</strong><br />
Ein vorschnell erhobener Einspruch kann sich rächen &#8211; spätestens bei den Kosten. Und wenn es ganz schief geht, droht nicht nur eine höhere Strafe, sondern dazu das Stigma eines Strafurteils, das durchaus mehr wirkt, als ein Strafbefehl.</p>
<p><strong>Fazit</strong><br />
Es hilft alles nichts: Sie brauchen kein Muster, Sie brauchen eine Beratung &#8211; eine professionelle Einschätzung was geht, und was nicht. Oben sehen Sie ein Muster und erkennen hoffentlich, dass die formale Vorlage nur das Gerüst ist. Spielen Sie nicht mit Ihrer Zukunft, fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.</p>
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		<title>Untersuchungshaft – Was ist zu tun?</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 20:10:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[untersuchungshaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie von einer Untersuchungshaft (&#8220;U-Haft&#8221;) betroffen sind, gilt &#8211; wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell &#8211; für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem was den Tatvorwurf betrifft, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie von einer <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/thema/untersuchungshaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with untersuchungshaft">Untersuchungshaft</a> (&#8220;U-Haft&#8221;) betroffen sind, gilt &#8211; wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell &#8211; für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem was den Tatvorwurf betrifft, kurzerhand den Mund zu halten. Wenig zu tun hat damit die Frage, ob Sie sich unschuldig fühlen, vielmehr geht es darum, dass unbedacht gemachte Äußerungen später zu großen Problemen werden können.</p>
<p><span id="more-6689"></span></p>
<p><strong>Der Haftbefehl</strong></p>
<p>Als Laie sollten Sie die Prüfung des Haftbefehls dem Profi überlassen &#8211; jedenfalls sollten Sie dem Haftbefehl, der schriftlich gefasst sein muss, entnehmen was Ihnen vorgeworfen wird und zu welcher Tatzeit an welchem Tatort Sie etwas getan haben sollen.</p>
<p><strong>Die Beauftragung des Anwalts</strong></p>
<p>Über andere Optionen nach zu denken ist mindestens Unklug: Wenn Sie bereits in U-Haft sitzen bzw. dies ansteht, ist der Zeitpunkt erreicht, an dem Sie in eigenem Interesse einen Strafverteidiger suchen, der Sie vertritt. Spätestens ab jetzt &#8220;brennt es&#8221;. Und jeder noch so kleine Fehler kann nicht nur, sondern wird wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. Dabei ist die Untersuchungshaft in ihrer Wirkung für das zu erwartende weitere Verfahren nicht zu unterschätzen: Leider ist statistisch davon auszugehen, dass jemand, der sich einmal in U-Haft befindet, am Ende wohl eher mit einer Haftstrafe (ohne Bewährung) zu rechnen hat, als jemand bei dem die U-Haft bei gleichem Tatvorwurf abgewendet werden konnte.</p>
<p><em>Sie als Betroffener werden regelmäßig in einer von zwei Standard-Situationen &#8220;stecken&#8221;:</em></p>
<ol>
<li>Sie wurden vorläufig von der <strong>Polizei</strong> festgenommen, befinden sich bei der Polizei und es droht vielleicht eine Untersuchungshaft. Auch hier haben Sie das Recht, auf einen Verteidiger zu bestehen (dazu nur §<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/137.html" title="&sect; 137 StPO">137</a> StPO), Ihnen muss auf Nachfrage die Möglichkeit geboten werden, sich <strong>telefonisch</strong> um einen Rechtsanwalt zu bemühen. Im Weiteren agieren Sie bitte mit Bedacht und denken an die goldene Regel: Mund halten! Auch wenn es gerne bei Vernehmungen gesagt wird, ist es nicht zwingend immer das beste, die vermeintliche Wahrheit zu sagen, wobei solche Aussagen ohnehin von der Vernehmungsmethode geprägt sind und letztlich das zur Unterschrift vorgelegte Protokoll keinesfalls stenographisch gefasst ist. Lassen Sie sich auch auf keinen Fall von Drohungen mit der Untersuchungshaft einschüchtern (&#8220;Wenn Du jetzt nicht redest, geht es in den Bau&#8230;&#8221;), darüber entscheidet immer noch der Richter.</li>
<li>Sie befinden sich in <strong>Untersuchungshaft</strong> und brauchen einen Rechtsanwalt: Sofern Sie im Vorfeld bereits eine Auswahl getroffen und hier eine Vollmacht erteilt haben, ist dies kein Problem &#8211; Sie rufen Ihren Anwalt an und er wird zu Ihnen kommen.<br />
Schwieriger (und häufiger) ist der Fall, dass Sie sich in Untersuchungshaft befinden und noch keinen Anwalt beauftragt haben. Dabei ist es im Regelfall so, dass ein naher Verwandter (vor allem: Lebensgefährtin/Ehefrau) sich um einen Verteidiger bemüht. Das Problem: Der Verteidiger wird eine schriftliche Beauftragung benötigen (Vollmacht, dazu nur §36 II UVollzO). Sofern Sie nicht aufgefordert werden, ihm ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen und zuzusenden (was eine Verzögerung mit sich bringen wird), wird er sich daher um ein Mandatsanbahnungsgespräch bemühen, in dessen Rahmen er Sie besucht und alles weitere Veranlassen wird. Auch hier gilt: Mund halten, nicht los plappern und zu hören, was der Verteidiger sagt. Antworten Sie auf die Fragen, die er Ihnen stellt &#8211; aber reden Sie dann, wenn er fragt und antworten Sie auf das, was er fragt. Was hier selbstverständlich wirkt, ist &#8211; gerade unter der Anspannung der Situation &#8211; häufig eine große Herausforderung.</li>
</ol>
<p><strong>Rechtliche Mittel</strong></p>
<p>Ja, es gibt die Haftprüfung und die Haftbeschwerde. Es ist aber nicht ihr Job, den eines Strafverteidigers zu machen. Und bevor Sie nun Haftprüfung verlangen und die im Einzelfall vielleicht besser angezeigte Haftbeschwerde verbauen (dazu §<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/117.html" title="&sect; 117 StPO">117</a> II StPO), sollten Sie Ihren Strafverteidiger den Job machen lassen, für den er da ist. Und wenn Sie jetzt auf Anhieb gar nicht verstanden haben, worum es in diesem Absatz geht, zeigt Ihnen das umso deutlicher, dass Sie auf keinen Fall ohne entsprechende Beratung weiter agieren sollten.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p><em>Für Sie ergeben sich drei goldene Regen:</em></p>
<ol>
<li>Halten Sie den Mund.</li>
<li>Suchen Sie sich sofort einen Strafverteidiger.</li>
<li>Gleich was Sie für einen Rededrang und für tolle Ideen haben: Vertrauen Sie Ihrem Strafverteidiger. Tun Sie, was er Ihnen sagt, unterlassen Sie, was er Ihnen vorgibt und reden Sie dann, wenn Sie gefragt werden.</li>
</ol>
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