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<?xml-stylesheet type="text/xsl" media="screen" href="/~d/styles/rss2enclosuresfull.xsl"?><?xml-stylesheet type="text/css" media="screen" href="http://feeds.feedburner.com/~d/styles/itemcontent.css"?><rss xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/" xmlns:itunes="http://www.itunes.com/dtds/podcast-1.0.dtd" xmlns:feedburner="http://rssnamespace.org/feedburner/ext/1.0" version="2.0"> <channel><title>Comments for Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</title> <link>http://ra-soenke-nippel.de</link> <description>Rechtsanwalt in Remscheid</description> <lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 11:45:22 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <atom10:link xmlns:atom10="http://www.w3.org/2005/Atom" rel="self" type="application/rss+xml" href="http://feeds.feedburner.com/KommentareRechtsanwaltNippel" /><feedburner:info uri="kommentarerechtsanwaltnippel" /><atom10:link xmlns:atom10="http://www.w3.org/2005/Atom" rel="hub" href="http://pubsubhubbub.appspot.com/" /><itunes:explicit>no</itunes:explicit><itunes:subtitle>Rechtsanwalt in Remscheid</itunes:subtitle><item><title>Comment on Prozesskostenhilfe  – nachträgliche Änderung des Beschlusses gemäß § 120 Abs. 4 ZPO by HeinrichP</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/oq1qzugdDGM/</link> <dc:creator>HeinrichP</dc:creator> <pubDate>Fri, 10 Feb 2012 11:45:22 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=2365#comment-2384</guid> <description>Der Beitrag war für mich sehr hilfreich. Der dem LAG-Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt erinnert mich an die Prozedur, der ich ausgesetzt bin. Wobei die Windmühlen, gegen die ich ankämpfen muss, noch weitaus haarsträubender sind.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag war für mich sehr hilfreich. Der dem LAG-Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt erinnert mich an die Prozedur, der ich ausgesetzt bin. Wobei die Windmühlen, gegen die ich ankämpfen muss, noch weitaus haarsträubender sind.</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2011/09/prozesskostenhilfe-nachtraeglich-aenderung-120-abs-4-zpo/comment-page-1/#comment-2384</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS) by Peter</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/A2AaBn5rSCc/</link> <dc:creator>Peter</dc:creator> <pubDate>Tue, 27 Dec 2011 09:54:41 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-2219</guid> <description>Danke,für die schnelle Beantwortung
Grüße Peter S.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Danke,für die schnelle Beantwortung<br
/> Grüße Peter S.</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/04/zum-grad-der-behinderung-gdb-und-gds/comment-page-1/#comment-2219</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS) by Rechtsanwalt Nippel</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/qPWtAij0mRE/</link> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <pubDate>Tue, 27 Dec 2011 08:49:09 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-2218</guid> <description>Hallo Peter,
ja - § 69 Abs. 5 S. 3 SGB IX sieht vor, dass die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises befristet werden &lt;em&gt;soll&lt;/em&gt;.
Nur wenn eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet erteilt werden.
Hinsichtlich der ehemaligen Feststellung des GdB von 50 wird also die Vermutung naheliegen, dass diesbezüglich eine Besserung nicht zu erwarten ist. Allerdings sollten doch hoffentlich die Folgen des Schlaganfalls in den nächsten Jahren weitgehend ausheilen - eventuell kann dann der GdB nicht mehr mit 70 festgestellt werden. Möglicherweise fallen dann auch die Vergünstigungen des Merkzeichens G weg.
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter,</p><p>ja &#8211; § 69 Abs. 5 S. 3 SGB IX sieht vor, dass die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises befristet werden <em>soll</em>.</p><p>Nur wenn eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet erteilt werden.</p><p>Hinsichtlich der ehemaligen Feststellung des GdB von 50 wird also die Vermutung naheliegen, dass diesbezüglich eine Besserung nicht zu erwarten ist. Allerdings sollten doch hoffentlich die Folgen des Schlaganfalls in den nächsten Jahren weitgehend ausheilen &#8211; eventuell kann dann der GdB nicht mehr mit 70 festgestellt werden. Möglicherweise fallen dann auch die Vergünstigungen des Merkzeichens G weg.</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/04/zum-grad-der-behinderung-gdb-und-gds/comment-page-1/#comment-2218</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS) by Peter</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/FtjMvMgPzBk/</link> <dc:creator>Peter</dc:creator> <pubDate>Fri, 23 Dec 2011 13:17:58 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-2210</guid> <description>Hallo.............
Ich hatte schon seit 2 Jahren einen GdB von 50 und das unbefristet.Nach einem Schlaganfall diesen Jahres und einem Antrag auf verschlimmerung wurde mir nun ein GdB von 70 mit einem G zuerkannt.Das allerdings befristet für 2 Jahre.Nun meine Frage:
Kann bei einer Prüfung in 2 Jahren mein GdB unter 50 festgestellt werden??
Vielen Dank für eure Mühe im voraus.
Frohes Fest
Peter</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.<br
/> Ich hatte schon seit 2 Jahren einen GdB von 50 und das unbefristet.Nach einem Schlaganfall diesen Jahres und einem Antrag auf verschlimmerung wurde mir nun ein GdB von 70 mit einem G zuerkannt.Das allerdings befristet für 2 Jahre.Nun meine Frage:<br
/> Kann bei einer Prüfung in 2 Jahren mein GdB unter 50 festgestellt werden??<br
/> Vielen Dank für eure Mühe im voraus.<br
/> Frohes Fest<br
/> Peter</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/04/zum-grad-der-behinderung-gdb-und-gds/comment-page-1/#comment-2210</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens by Rechtsanwalt Nippel</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/GGCyt-up-MY/</link> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <pubDate>Tue, 13 Dec 2011 10:04:20 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=1817#comment-2171</guid> <description>Hallo Maxi,
als Antwort möchte ich hier nur die Kommentierung von Brühl/Schoch in dem Kommentar zum SGB II von Münder zu § 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II, Rdnr. 84 zitieren:
&lt;em&gt;"Nebulös ist die Nr. 3, nach der ein Einstandswille vermutet wird, wenn Angehörige/Kinder - dem Sinne nach der anderen Person im Haushalt - versorgt werden; dass ein solches sittliches Handeln als Indiz für eine Partnerschaft gedeutet wird, ist weit hergeholt und kann deshalb allein kaum als Verantwortung für sie herhalten, zumal es allenfalls einen ein-, aber nicht wechselseitigen Willen indiziert."&lt;/em&gt;
Die "Gefahr" besteht allerdings, dass die Behörde gemäß dem Wortlaut des Gesetzes entscheidet.
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Maxi,</p><p>als Antwort möchte ich hier nur die Kommentierung von Brühl/Schoch in dem Kommentar zum SGB II von Münder zu § 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II, Rdnr. 84 zitieren:</p><p><em>&#8220;Nebulös ist die Nr. 3, nach der ein Einstandswille vermutet wird, wenn Angehörige/Kinder &#8211; dem Sinne nach der anderen Person im Haushalt &#8211; versorgt werden; dass ein solches sittliches Handeln als Indiz für eine Partnerschaft gedeutet wird, ist weit hergeholt und kann deshalb allein kaum als Verantwortung für sie herhalten, zumal es allenfalls einen ein-, aber nicht wechselseitigen Willen indiziert.&#8221;</em></p><p>Die &#8220;Gefahr&#8221; besteht allerdings, dass die Behörde gemäß dem Wortlaut des Gesetzes entscheidet.</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/12/vermutung-der-bedarfsgemeinschaft-gemaess-7-abs-3-a-nr-1-sgb-ii-im-ersten-jahr-des-zusammenlebens/comment-page-1/#comment-2171</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens by maxi</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/htYNcuGMnt8/</link> <dc:creator>maxi</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Dec 2011 11:14:33 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=1817#comment-2145</guid> <description>Ich möchte mit meinem freund zusammen ziehen, er ist Berufstätig ich in Elternzeit+Aufstockende Leistung.
Ich selbst habe zwei Kinder und er hat auch zwei kinder die aber nicht im eigenen Haushalt leben sondern bei der Mutter.
Nun steht im SGB II  § 7 abs.3a
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
doch sind wir noch nicht gewillt für einander einzustehen aber meine kinder werden mit uns im haushalt leben. aber Steht uns das Jahr auf "Probe" nun nicht mehr zu da ich kinder habe?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte mit meinem freund zusammen ziehen, er ist Berufstätig ich in Elternzeit+Aufstockende Leistung.<br
/> Ich selbst habe zwei Kinder und er hat auch zwei kinder die aber nicht im eigenen Haushalt leben sondern bei der Mutter.<br
/> Nun steht im SGB II  § 7 abs.3a<br
/> (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner<br
/> 1.länger als ein Jahr zusammenleben,<br
/> 2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,<br
/> 3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder<br
/> 4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.</p><p>doch sind wir noch nicht gewillt für einander einzustehen aber meine kinder werden mit uns im haushalt leben. aber Steht uns das Jahr auf &#8220;Probe&#8221; nun nicht mehr zu da ich kinder habe?</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/12/vermutung-der-bedarfsgemeinschaft-gemaess-7-abs-3-a-nr-1-sgb-ii-im-ersten-jahr-des-zusammenlebens/comment-page-1/#comment-2145</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Zum Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen bei Vertragsende by Rechtsanwalt Nippel</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/lD3z1Oqli2c/</link> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <pubDate>Thu, 10 Nov 2011 10:35:43 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=1520#comment-1967</guid> <description>Hallo Frau Bonitz,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts keine verbindliche Lösung anbieten kann.
Ein Lösung dürfte unter anderem schon davon abhängen, ob Sie zur Renovierung gemäß dem Mietvertrag überhaupt verpflichtet sind. Weiter ist mir nicht ganz klar, welche Rolle die Maklerin hatte und ob und was Sie mit Ihnen anlässlich der "Wohnungsbegutachtung" abgesprochen hat.
Ohne die Vorlage von Unterlagen und ohne genauere Kenntnisse der im Einzelnen getroffen Absprachen kann ich Ihnen leider keine Lösung anbieten ...
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Bonitz,</p><p>bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts keine verbindliche Lösung anbieten kann.</p><p>Ein Lösung dürfte unter anderem schon davon abhängen, ob Sie zur Renovierung gemäß dem Mietvertrag überhaupt verpflichtet sind. Weiter ist mir nicht ganz klar, welche Rolle die Maklerin hatte und ob und was Sie mit Ihnen anlässlich der &#8220;Wohnungsbegutachtung&#8221; abgesprochen hat.</p><p>Ohne die Vorlage von Unterlagen und ohne genauere Kenntnisse der im Einzelnen getroffen Absprachen kann ich Ihnen leider keine Lösung anbieten &#8230;</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/08/zum-schadenersatzanspruch-wegen-unterbliebener-schoenheitsreparaturen-bei-vertragsende/comment-page-1/#comment-1967</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Zum Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen bei Vertragsende by Kristin Bonitz</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/nqdPebFv_tY/</link> <dc:creator>Kristin Bonitz</dc:creator> <pubDate>Tue, 08 Nov 2011 16:47:29 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=1520#comment-1954</guid> <description>Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an mit der Bitte um Auskunft an Sie. Dazu möchte ich Ihnen kurz meinen Fall schildern. Ich habe Ende Juli den Mietvertrag meiner 2-Zimmerwohnung fristgerecht zum 31.10.2011 gekündigt. Daraufhin hat sich über die Hausverwaltung eine Maklerin mit mir in Verbindung gesetzt zur Wohnungsbegutachtung und um Besichtigungen für Neumieter durchzuführen. Mit der Maklerin wurde besprochen das  die Wohnung unrenoviert  weitervermietet werden soll. Da ich frühzeitig meine neue Wohnung  beziehen konnte habe ich die Schlüssel schon am 30.09.2011 der Hausverwaltung übergeben können. Die Wohnung  habe ich besenrein hinterlassen, so hatte nun die Maklerin einen Monat völlig freien Zugang zur Wohnung um Besichtigungen durchzuführen. Gestern am 07.11.2011 erhielt ich nun den Anruf der Maklerin, sie habe die Wohnung aufgrund der farbig gestrichenen und teilweise mit Mustertapete gestalteten Wände keinen Nachmieter finden können. Nun soll ich die komplette Wohnung eine Woche nach Beendigung des Mietvertrages renovieren oder für die Kosten einer Malerfirma aufkommen. Darf mein Vermieter mich jetzt noch zur Renovierungsarbeiten auffordern? Ich habe das Gefühl  das mein ehemaliger Vermieter die Wohnung auf meine Kosten renovieren möchte, schließlich hat er sich im letzten Monat wo die Wohnung leer stand und ich noch die Möglichkeit zur Renovierung  hatte nicht gemeldet.
Ich hoffe Sie können mir bei meinem Problem behilflich sein.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p><p>ich wende mich an mit der Bitte um Auskunft an Sie. Dazu möchte ich Ihnen kurz meinen Fall schildern. Ich habe Ende Juli den Mietvertrag meiner 2-Zimmerwohnung fristgerecht zum 31.10.2011 gekündigt. Daraufhin hat sich über die Hausverwaltung eine Maklerin mit mir in Verbindung gesetzt zur Wohnungsbegutachtung und um Besichtigungen für Neumieter durchzuführen. Mit der Maklerin wurde besprochen das  die Wohnung unrenoviert  weitervermietet werden soll. Da ich frühzeitig meine neue Wohnung  beziehen konnte habe ich die Schlüssel schon am 30.09.2011 der Hausverwaltung übergeben können. Die Wohnung  habe ich besenrein hinterlassen, so hatte nun die Maklerin einen Monat völlig freien Zugang zur Wohnung um Besichtigungen durchzuführen. Gestern am 07.11.2011 erhielt ich nun den Anruf der Maklerin, sie habe die Wohnung aufgrund der farbig gestrichenen und teilweise mit Mustertapete gestalteten Wände keinen Nachmieter finden können. Nun soll ich die komplette Wohnung eine Woche nach Beendigung des Mietvertrages renovieren oder für die Kosten einer Malerfirma aufkommen. Darf mein Vermieter mich jetzt noch zur Renovierungsarbeiten auffordern? Ich habe das Gefühl  das mein ehemaliger Vermieter die Wohnung auf meine Kosten renovieren möchte, schließlich hat er sich im letzten Monat wo die Wohnung leer stand und ich noch die Möglichkeit zur Renovierung  hatte nicht gemeldet.<br
/> Ich hoffe Sie können mir bei meinem Problem behilflich sein.</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/08/zum-schadenersatzanspruch-wegen-unterbliebener-schoenheitsreparaturen-bei-vertragsende/comment-page-1/#comment-1954</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II – Finanzierung der Eigentumswohnung by Rechtsanwalt Nippel</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/OrO2zr2-qTI/</link> <dc:creator>Rechtsanwalt Nippel</dc:creator> <pubDate>Thu, 03 Nov 2011 08:21:42 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=797#comment-1913</guid> <description>Hallo Hyperdock,
§ 22 SGB Abs. 3 II enthält heute die einschlägigen Regelungen:
&lt;em&gt;...
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.
...&lt;/em&gt;
Also, im Ergebnis wird das Guthaben also als Einkommen gewertet und mindert folglich die Leistungen in dem Folgemonat.
("Früher" war diese Regelung in § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II enthalten)
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hyperdock,</p><p>§ 22 SGB Abs. 3 II enthält heute die einschlägigen Regelungen:</p><p><em>&#8230;<br
/> (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.<br
/> &#8230;</em></p><p>Also, im Ergebnis wird das Guthaben also als Einkommen gewertet und mindert folglich die Leistungen in dem Folgemonat.</p><p>(&#8220;Früher&#8221; war diese Regelung in § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II enthalten)</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/04/kosten-der-unterkunft-gemas-22-sgb-ii-finanzierung-der-eigentumswohnung/comment-page-1/#comment-1913</feedburner:origLink></item> <item><title>Comment on Sondervergütungen, Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt nach Ausscheiden by Schmiedbauer, Günter</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/KommentareRechtsanwaltNippel/~3/hxPoJ5lzktg/</link> <dc:creator>Schmiedbauer, Günter</dc:creator> <pubDate>Tue, 01 Nov 2011 16:49:24 +0000</pubDate> <guid isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=1836#comment-1898</guid> <description>Seht geehrter Herr Sönke Nippel,
bin ab heute, 01.11.11,  aus der Firma wegen Altersrente ausgeschieden. Mir wurde ab 01.01.02 in gleicher Firma jeweils Ende  November  ein ungekürztes 13. Monatsgehalt gezahlt.
Frage: Steht mir in diesem Jahr ein anteiliges 13. Monatsgehalt zu?
Mit freundlichen Grüßen
G. Schmiedbauer</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Seht geehrter Herr Sönke Nippel,</p><p>bin ab heute, 01.11.11,  aus der Firma wegen Altersrente ausgeschieden. Mir wurde ab 01.01.02 in gleicher Firma jeweils Ende  November  ein ungekürztes 13. Monatsgehalt gezahlt.</p><p>Frage: Steht mir in diesem Jahr ein anteiliges 13. Monatsgehalt zu?</p><p>Mit freundlichen Grüßen</p><p>G. Schmiedbauer</p> ]]></content:encoded> <feedburner:origLink>http://ra-soenke-nippel.de/2010/12/sonderverguetungen-sonderzahlungen-weihnachtsgeld-13-monatsgehalt-nach-ausscheiden/comment-page-1/#comment-1898</feedburner:origLink></item> <language>en-us</language><media:rating>nonadult</media:rating></channel> </rss>

