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	<title>Leben und Lassen in der Gastronomie</title>
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	<description>der Kneipe um die Ecke</description>
	<pubDate>Thu, 28 Jan 2016 01:59:27 +0000</pubDate>
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		<title>Hintergründe eines abmahnenden Vereins bei Pizzadiensten</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jan 2016 02:51:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Werbung, Marketing und Konzept]]></category>

		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>

		<category><![CDATA[getränkekarte]]></category>

		<category><![CDATA[Lebensmittelüberwachung]]></category>

		<category><![CDATA[Speisekarte]]></category>

		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche (VBuW), der weiße Ritter der Branche?
Abmahnungen können tatsächlich auch in der Gastronomie Sinn machen, um die Korrektur eines Fehlverhaltens zu erzwingen, soweit es direkt einen Wettbewerber bevorteilt. Bezüglich einer kürzlich von diesem Verein ausgesprochenen Abmahnung ist das aber nicht der Fall, so dass sich die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche (VBuW), der weiße Ritter der Branche?</h1>
<p><strong>Abmahnungen können tatsächlich auch in der Gastronomie Sinn machen, um die Korrektur eines Fehlverhaltens zu erzwingen, soweit es direkt einen Wettbewerber bevorteilt. Bezüglich einer kürzlich von diesem Verein ausgesprochenen Abmahnung ist das aber nicht der Fall, so dass sich die Frage nach den Hintergründen stellt. Diese aber nähren durchaus den Verdacht, dass hier unliebsame Kleinkonkurrenten bedrängt werden sollen oder eine familiäre Gelddruckmaschine ihren Anfang nimmt.<span id="more-613"></span><br />
</strong></p>
<p>Dieser Verein hat die im <a title="Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/werbung/abmahnungen-fur-lieferservice/ " target="_blank">vorherigen Artikel</a> angesprochene Abmahnung verschickt. Außer meinem Bremerhavener Kunden habe ich zumindest im Internet noch keine anderen Betroffenen entdecken können, was nichts heißen muss. Vielleicht sind sie bei alphabetischer Abarbeitung erst bei <strong>B</strong>remerhaven angelangt. Die Anschreiben des Vereins umreißen die dargestellte Rechtslage gut, so dass manche Kollegen vermutlich lieber die zuerst verlangten knapp 200€ Abmahngebühr bezahlt und eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben.</p>
<p>Tatsächlich verweist der Verein bereits im ersten Anschreiben auf die Mitgliedschaft einiger größerer Pizzalieferdienste und auf seiner Homepage darauf, wie sehr er sich zukünftig für gleichartige Wettbewerbsbedingungen in der Branche einzusetzen gedenkt. Besonders die Einhaltung des Mindestlohns sei ihm ein Anliegen, was er auch durch ein weiteres Abmahnverfahren bereits bezeugt haben will. Diese Anliegen wurden auch über Medienagenturen im Februar 2015 geschickt in der Presse platziert.</p>
<p>Zumindest zu den aktuell abgemahnten Versäumnissen fehlender Grundpreisangaben findet sich auf der <a title="Archivspeicherung am 14.1.2016" href="https://web.archive.org/web/20160114030145/http://fair-sein.de/" target="_blank">Homepage des Vereins im Januar</a> allerdings kein einziger Hinweis, Aufklärung oder ähnliches, obwohl ihm doch die gleichseitige Einhaltung von Regeln so wichtig ist. Wohlverstanden: Auch ich bringe für Lohndumping, <a title="Rechtsfragen Einbehaltung und Verteilung von Trinkgeld" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wem-gehort-das-trinkgeld/" target="_blank">Trinkgeldbeschneidung </a>oder <a title="Schwarz bezahlen trifft nur den eigenen Geldbeutel" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/personal-schwarz-bezahlen/" target="_blank">Schwarzgastronomie </a>keinerlei Verständnis auf und werde dagegen ankämpfen. Ich stelle diese Themen aber dar und versuche, darüber ausgleichend zu informieren. Hier steht dagegen zu befürchten, dass eine gut aufgestellte Gelddruckmaschine ihren Anfang nehmen soll.</p>
<h1>Vereinsgründung zur Ausgrenzung lästiger Kleinkonkurrenz&#8230;</h1>
<p>Natürlich handelt es sich nur um einen Verdacht. Der Verein setzt sich lt. Beitragsordnung zusammen aus so genannten Vollmitgliedern, deren Beitrag sich aus ihren Systemumsätzen errechnet, mindestens aber einen Jahresbeitrag von 5000 € verlangt. Das dürften die auf der Startseite namentlich genannten Hauptsponsoren sein, sämtlich größere Ketten oder Franchise-Geber. Daneben gibt es noch Unternehmer-Mitglieder mit Monatsbeiträgen von 29,90 € (Preise wie im Supermarkt, vermutlich weiß der Jurist warum). Angesichts dieser Diskrepanzen und dem Wissen, dass kein Kleingastronom sich einen Jahresbeitrag von 5000 € leisten kann, fragt sich der unbefangene Beobachter schon, ob hier nicht vielleicht erworbene finanzielle Marktmacht auch ein wenig dazu benutzt werden könnte, lästige Kleinkonkurrenten etwas unter Druck zu setzen und deren fehlende Informationsmöglichkeit über ziemlich spezielle und daher kaum öffentlich wahrgenommene BGH-Urteile auszunutzen.</p>
<p>Auch hier sei nochmals klargestellt: Ganz unbestritten gibt es auch gerade Kleinbetriebe, die sich wegen Nichtbeachtung geltender Regeln besonders des Arbeits- und Sozialrechts eigene Kostenvorteile verschaffen, wegen denen sie auch Preise anbieten (könnten), welche die Konkurrenz Schaudern macht. Gerade größere Ketten stehen unter anderer Beobachtung und können sich nur mit Wettbewerbsklagen oder Abmahnungen schützen. Das wäre auch legitim.</p>
<p>Die abgemahnten Mängel bei der Preisangabe verschaffen aber niemanden einen Wettbewerbsvorteil und haben noch niemanden ernsthaft geschädigt. Die Vorstellung, jemand würde seine Pizzabestellung davon abhängig machen, ob der Liter-Preis des hinzubestellten Eisdesserts um drei Cent unter dem der Konkurrenz liegt, ist schlichtweg abstrus.</p>
<p>Grundlage der Abmahnungen dagegen ist ein kaum beachtetes BGH-Urteil, das nicht einmal den mit der Kontrolle gerade auch der Preisangaben betrauten Überwachungsbehörden ausreichend bekannt zu sein scheint. Sonst hätte nicht jeder Bundesbürger bis heute entsprechende Flyer seiner Lieferdienste in der Schublade, bei denen kein einziger einen Grundpreis angibt (eigene Stichkontrolle: Null von fünfzehn).</p>
<h1>&#8230;oder gar familiäre Gelddruckmaschine?</h1>
<p>Eine einfache Internet-Recherche hat noch weitere Seltsamkeiten zutage gefördert, was Verhalten und Umfeld dieses weißen Ritters der Pizzagerechtigkeit betrifft. Ab Absendedatum wurde dem Betroffenen eine Frist von 6 Tagen eingeräumt, Unterlassungserklärung und die erste Kostennote zu erledigen. Letztere kommt mit fast 200 € noch eher günstig daher und ist auch ausführlich mit recherchierten Beispielen aus ausgegebenen Werbetexten untermauert. Vermutlich ist sie also gerichtsfest (kein Serienbrief) genauso wie die grundsätzliche Klagebefugnis des Vereins. Für den juristisch unkundigen Kleingastronomen bleibt kaum Zeit, sich zu orientieren.</p>
<p>Unterzeichnet ist sie von der Geschäftsführerin des Vereins, einer Rechtsanwältin Nicole Thomas. Unser Kollege hat nicht bezahlt, sondern noch in gutem Glauben zurückgefaxt, dass er den Mangel beheben werde. Daraufhin kam prompt eine Kostennote der Anwaltskanzlei, die ankündigungsgemäß vom Verein mit dem weiteren Fortgang beauftragt worden ist, die Kanzlei Rosenberger&amp;Koch. Es handelt sich hier um eine Sozietät, die ihrem <a title="Webauftritt Archiv am 14.1.2016" href="https://web.archive.org/web/20160114031516/http://www.roko-law.de/lawyers.php" target="_blank">Internetauftritt </a>nach zu schließen hauptsächlich in Hamburg und Dresden tätig ist. In Berlin hat sie genau <span style="text-decoration: underline;">einen </span>Mitarbeiter, einen Herrn Jörg Thomas. Der hat mit dem Verein  unter dem Deckmantel der Kanzlei anscheinend nichts zu tun. Seltsamerweise aber haben die Rechtsanwälte <a title="Archivspeicherung am 14.1.2016" href="https://web.archive.org/web/20160114031743/http://www.rechtsanwaelte-thomas.de/html/profil.html" target="_blank">Nicole Thomas</a> (Geschäftsführerin)  und <a title="Webauftritt Archiv am 14.1.2016" href="https://web.archive.org/web/20160114031249/http://www.roko-law.de/lawyers.php?p=05_joerg_thomas" target="_blank">Jörg Thomas</a> (Eintreiber)  in der Reinhartstrasse 17 zu Berlin dieselbe (Geschäfts?) Adresse. Das kann natürlich reiner Zufall sein. Vielleicht haben aber hier Eheleute oder Geschwister bei allem gut gemachten Firlefanz außen rum einfach vergessen, ursprüngliche Wurzeln eines Familienunternehmens doch noch wirksam zu verdecken.</p>
<p>Das mag den hehren Verein in etwas anderem Licht erscheinen lassen. Leider ändert  es aber nichts daran, dass Abmahnungen aus dieser Richtung vordergründig eine Rechtsgrundlage haben und das Entgegensetzen einer Klage für jeden Kleingastronomen schwierig und teuer sein dürfte.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Alarm für Pizza- und Lieferservice: Steht eine Abmahnwelle bevor?</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/werbung/abmahnungen-fur-lieferservice/</link>
		<comments>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/werbung/abmahnungen-fur-lieferservice/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 22 Jan 2016 02:50:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Werbung, Marketing und Konzept]]></category>

		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>

		<category><![CDATA[getränkekarte]]></category>

		<category><![CDATA[homepage]]></category>

		<category><![CDATA[Speisekarte]]></category>

		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Lieferservice-Gastronomen sollten ihre Angebotstexte überprüfen
Für die meisten Pizzalieferservices oder sonstige Bringdienste stellen Getränke oder verpackte Eisdesserts Zusatzdienste dar, die im Angebot der Speisekarte nicht besonders beachtet werden müssen. Der Verein VBuW bedient sich  hier juristisch schwieriger Fallgruben der Preisangabeverordnung, um Kleingastronomen mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu bedrohen. Fehlende Grundpreisangaben in den Preisverzeichnissen sollen angeblich einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Lieferservice-Gastronomen sollten ihre Angebotstexte überprüfen</h1>
<p><strong>Für die meisten Pizzalieferservices oder sonstige Bringdienste stellen Getränke oder verpackte Eisdesserts Zusatzdienste dar, die im Angebot der Speisekarte nicht besonders beachtet werden müssen. Der Verein VBuW bedient sich  hier juristisch schwieriger Fallgruben der Preisangabeverordnung, um Kleingastronomen mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu bedrohen. Fehlende Grundpreisangaben in den Preisverzeichnissen sollen angeblich einem angemessenen Verbraucherschutz und fairem  Wettbewerb widersprechen. Möglicherweise bedroht aber nur eine familiäre Gelddruckmaschine die Branche. Trotzdem sollten Internetauftritte und andere Werbemittel aber ganz schnell  angepasst werden, um teure Überraschungen zu vermeiden.<span id="more-588"></span><br />
</strong></p>
<p>Ich werde nachfolgend zuerst den Hergang und die Grundlagen beleuchten, weil dieses Verständnis für nachfolgende Reaktionsmöglichkeiten wichtig sein kann. Wer schon betroffen sein sollte, kann auch gleich nach unten scrollen oder sich im <a title="Hintergründe des abmahnenden Vereins" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/werbung/Abmahnungen-VBUW-Hintergruende" target="_blank">nächsten Artikel</a> die Hintergründe des Abmahnvereins überlegen können.</p>
<h1>Abmahnung wegen Preisauszeichnung: Alarmmeldung aus Bremerhaven</h1>
<p>Anfang Januar erreichte mich der Hilferuf eines verzweifelten Pizzaservice-Betreibers aus Bremerhaven. Er habe eine <a title="Grundsätzliches zu Abmahnungen" href=" https://www.ihk-regensburg.de/service/Recht/Werbung-und-Wettbewerb/Abmahnung-im-Wettbewerbs---Marken--und-Urheberrecht/1351200" target="_blank">Abmahnung mit Unterlassungserklärung </a>erhalten, weil er unter anderem für die ebenfalls im Lieferprogramm enthaltenen Getränke und Eispackungen neben dem Verkaufspreis nicht auch noch den Grundpreis (pro Liter) ausgezeichnet habe. Mittlerweile habe er auch bereits die Kostennote eines Rechtsanwalts und Post vom Gericht erhalten. Der Gaststättenverband, an den ich ihn als Erstes hätte verweisen wollen, könne oder wolle nicht helfen.</p>
<p>Nun liegen auch auch ich in meiner Telefonschublade etwa 15 Flyer verschiedener Lieferservices , in denen nirgends der Grundpreis vermerkt ist. Aus meiner Sicht gehören selbst produzierende Lieferservices auch zum gastronomischen Geschäftsfeld, das ja von solchen Verpflichtungen ausdrücklich ausgenommen ist.</p>
<p>Ich vermutete also eine <strong>neuerliche Abzocke gegen juristisch wenig gestählte Kleingastronomen</strong> und versprach, mir die zugesandten Unterlagen anzuschauen. Die nachfolgende Hintergrundrecherche hat mich zwar nicht davon abgebracht, hier ein gut ausgeklügeltes Geschäftsmodell zu vermuten. Leider aber könnte es vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung Bestand haben und vielen ahnungslosen Kleingastronomen ohne Not einige Hunderter aus der Tasche ziehen.</p>
<h1>Beanstandet werden fehlende Angaben zum Grundpreis sowie zum Flaschenpfand</h1>
<p>Die <a title="Gesetzestext PAngVO" href="http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/ " target="_blank">PreisangabenVO</a> schreibt grundsätzlich vor, dass neben dem Endpreis für ein Produkt auch dessen auf eine einheitliche Massangabe bezogener Grundpreis (pro Liter bspw.) angegeben wird, daneben auch der evtl. im Preis enthaltene Pfandwert. Berechtigter Hintergrund der Vorschrift war die damals überbordende Taktik verschiedener Hersteller, ihre Produkte im Supermarktregal in bis dato unbekannten Fantasiegebinden wie 235 Gramm oder 736 ml (anstatt halben oder Viertel-Einheiten) anzubieten und so Preissteigerungen wirksam verdecken zu können. Wer rechnet schon nach, ob 235 Gramm für 2,38 € billiger ist als 685 Gramm für 4,99. Es ging also vorwiegend darum, dem Verbraucher vor dem Supermarktregal für gleichartige Artikel eine Vergleichsmöglichkeit zu bieten.</p>
<p>Um genau diese Situation auch abzubilden, hat der Gesetzgeber <strong>verschiedene Ausnahmetatbestände </strong>geschaffen, darunter den für Dienstleister (=Gastronomie) oder Kleinbetriebe, die direkt bedienen (wo es diese Selbstbedienungsentscheidung so nicht gibt). Sowohl  feste Gastronomie wie Lieferservices bieten Essensportionen oder aber Getränke in normierten Gebindegrößen an, die <strong>für den Verbraucher handelsüblich und keineswegs überraschend</strong> sind. Hier ist keine komplizierte Vergleichsberechnung nötig. Daher war es richtig, diese Betriebe von solchen Zusatzinformationen zu befreien. Wer meine Serie zur <a title="Rechtliche Grundlagen und Inhalt von Speisekarten" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-rechtsgrundlagen/" target="_blank">Gestaltung von Speisekarten</a> kennt, der weiß, dass diese schon lebensmittelrechtlich in einem Meer von Fußnoten und Zusatzinfos versinken.</p>
<h1>BGH-Urteil grenzt Lieferdienste aus der Gastronomie aus</h1>
<p>Leider ist der Bundesgerichtshof nicht meiner Ansicht. In einem auch nach heutiger Internetrecherche eher wenig beachteten, letztinstanzlichem <a title="BGH Urteil vom 28.6.2012" href="http://lexetius.com/2012,5730" target="_blank">Urteil</a> hat er einen Pizzaservice dazu verdonnert, auf seinen Preisverzeichnissen Angaben zum Grundpreis sowie zum ggf. enthaltenen Flaschenpfand zu machen. Er führt aus: „Bei den vom Antrag erfassten Lebensmitteln – Bier, Wein und Eiscreme – handelt es sich um Waren in Fertigpackungen, für die die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises besteht. Allein der Umstand, dass der Unternehmer anbietet, diese Waren dem Kunden nach Hause zu liefern, führt nicht dazu, dass das Angebot im Sinne von § 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngV &#8220;im Rahmen einer Dienstleistung&#8221; erfolgt.“ Die Einordnung des Begriffs Dienstleistung hat er dabei auf den reinen Transport beschränkt. Dass aber bei Pizzalieferanten oder vergleichbaren Gastromnomen die Erstellung der Speisen im Vordergrund steht und daher die beanstandeten Produkte allenfalls Zusatzangebote darstellen, wurde als nachrangig  eingeschätzt.</p>
<p>Interessanterweise betrifft dies übrigens nur den <strong>einzelnen</strong> Weiterverkauf solcher  „Fertigprodukte“, also Bier- oder Weinflaschen, Eisbecher etc. Soweit Sie diese im Verbund vermarkten, also Pizza plus eine Flasche Bier gleich 9 Euro, fällt die Verpflichtung zur Grundpreisangabe weg. Das ist schon unstreitig in der geltenden PAngVO so verfügt.</p>
<p>Das mag sehr lebensfremd erscheinen, ist aber tatsächlich ganz einfach derzeit geltendes Recht. Wie unten ausgeführt, mag es durchaus Gründe geben, dagegen erneut anzugehen. Aber wer von uns Kleingastronomen hat das im Kreuz, hier wieder einen Weg durch die Instanzen zu gehen? <strong>Ohne Widerspruch haben Abmahnungen jedenfalls nach aktueller Rechtslage einen gesicherten Hintergrund.</strong> Wer den nicht erneut anfechten will oder kann, muss sich diesen Anforderungen beugen.</p>
<h1>Lieferservices sollten ihre Preisverzeichnisse  anpassen, besonders im Internet.</h1>
<p>Kein Lieferservice kommt mehr ohne eine Internetpräsenz aus. Die ist aber naturgemäß  öffentlich einsichtig und macht es Abmahnjägern leicht, Opfer zu finden. Wohlgemerkt, dabei geht es nicht nur um den aktuell dargestellten Einzelfall. <strong>Auch andere Interessensverbände oder in deren Gefolge sich geschädigt fühlende Konkurrenten könnten in Anbetracht der aktuellen Rechtslage gegen Sie vorgehen</strong>.</p>
<p>Wenn Sie solchem Ärger aus dem Weg gehen wollen, müssen Sie in öffentlich verbreiteten Preisverzeichnissen <strong>sofort </strong>für alle Fertigprodukte zusätzlich zum Verkaufspreis auch den Grundpreis pro Liter oder ähnlichem Bezug angeben. Meist wird das Getränke oder Eis betreffen. Dabei muss diese Bezugsgrösse, wenn Sie schon dabei sind, optisch in direktem Zusammenhang zum dargestellten Verkaufspreis des Produkts sichtbar sein (also nicht per Sternchen am Seitenende). Außerdem müssen Sie für Getränke oder Plastikverpackungen einen dafür einbehaltenen Pfandwert ausdrücklich deklarieren.Besonders im Internet sollten Sie das sofort ändern (lassen). Soweit sie mit anderen Plattformen kooperieren, müssen Sie sicherstellen, dass diese Zusatzinformation auch dort sicher vermittelt wird.  Es soll dabei nicht verschwiegen werden, was eine Nachfolge-Recherche ergeben hat: Die meisten großen Betreiber solcher Plattformen halten diese Regelungen bereits ein, was natürlich für deren (nicht kostenfreien) Service spricht.</p>
<p>Druckerzeugnisse wie Werbeflyer etc. müssen natürlich auch angepasst werden. Diese schafft man sich aber nicht in kleinen Teilen an. Vermutlich haben Sie noch 10.000 Stück auf Lager für die nächste Zeit. Abmahnvereine reisen nicht herum und sammeln Flyer, sondern jagen im Internet. Sie sollten sich aber mindestens ein Beiblatt anlegen (und mit verteilen), auf dem Sie deutlich sichtbar diese Zusatzinformationen anbieten und so <strong>dokumentieren können, dass Sie neuerliche Informationspflichten registriert und erledigt haben</strong>.</p>
<p>Nicht vergessen: Es geht hier nicht um ihre Kunden, denen das alles herzlich egal  ist. <strong>Es geht darum, sich vor unnötigen Geldforderungen  und evtl. mißgünstiger Konkurrenz zu schützen.</strong> Die derzeitige Rechtsaufassung des BGH stellt auch nicht darauf ab, ob Sie vor Ort eine eigene, stehende  Gastronomie betreiben, sondern ob Sie wie mittlerweile REWE&amp;Co auch einfach Flaschenbier an Endkunden außerhalb des Ladenbetriebs verkaufen (betrifft also z.B. auch den Straßenverkauf).</p>
<h1>Abwehrmöglichkeiten bei bereits erfolgter Abmahnung</h1>
<p>Einige <a title="Ausführungen der RAe Ferner Alsdorf dazu" href="http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/wirtschaftsrecht/wettbewerbsrecht/wettbewerbsrecht-preisangabenverordnung-in-weiten-teilen-rechtlich-unwirksam/12984/" target="_blank">Rechtsanwälte</a> sind der Ansicht, dass die oben dargestellte Rechtslage mittlerweile entfallen ist. Die Europäische Union hat hierzu nämlich die <a title="Originaltext UGP-Richtlinie" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:149:0022:0039:de:PDF" target="_blank">UGP-Richtlinie</a> erlassen, die bis Juni 2013 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Speziell die Grundlage der Beanstandungen, die PAngVO, hätte hier harmonisiert werden müssen, was aber entgegen deutlicher Hinweise nicht umgesetzt wurde. Daher würde nach Fristablauf das übergeordnete europäische Recht gelten, das solche speziellen Regelungen nicht kennt und vorschreibt. In dieser UGP-Richtlinie steht nur, dass deklariert werden muss: „der Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben oder in den Fällen, in denen der Preis aufgrund der Beschaffenheit des Produkts vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzliche Kosten anfallen können“. Vom Grundpreis pro Liter steht hier jedenfalls nichts.</p>
<p>Allerdings ist diese Meinung umstritten und eine höchstrichterliche Entscheidung fehlt. Der BGH scheint eher bei seiner bisherigen Haltung bleiben zu wollen, selbst wenn sie, wie oben ausgeführt, sehr juristisch und wenig lebensnah ist. Sicher wäre es erfreulich, auf diesem Weg wieder normale Verhältnisse sozusagen erzwingen zu können. <strong>Der Weg dorthin ist aber dornig, lang und vermutlich teuer.</strong> Ich würde mich für jeden Kollegen freuen, den eine dazu bereite Rechtsschutzversicherung (die eher die 200 € Abmahngebühr zahlen wird) oder der Mut bzw. finanzielle Hintergrund in die Lage versetzt, diesen Weg zu gehen.</p>
<h1>Weitere Ausnahmen der Preisangabenverordnung</h1>
<p>Ganz im Sinne ihres oben dargestellten Hauptzwecks kennt die PAngVO aber noch weitere Ausnahmetatbestände, die von den Ansprüchen der Abmahner befreien würden. Waren, die von „kleinen Einzelhandelsgeschäften angeboten werden, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt“ (§9 Abs.4 Nr.3 PAngVO), sind von diesen Vorschriften ausgenommen.</p>
<p>Wenn  nun aber der BGH Lieferservices den Dienstleistungscharakter abspricht, können sie ja nur noch Einzelhändler sein, zumindest bezogen auf die Getränke und Eisverpackungen, die moniert werden. Der Begriff „Kleiner Einzelhändler“ wird dabei laut Literatur auf eine Verkaufs-, analog also Ladenfläche von 200 qm fokussiert. Wichtig ist zudem die Bedienung als Gegensatz zur Selbstbedienung (wo solche Grundinformation wichtig ist, siehe oben). Noch mehr bedienen wie durch Lieferung kann man aber kaum.</p>
<p>Nach meiner laienhaften Einschätzung würde also auf nicht kettenabhängige, <strong>kleine Lieferservices dieser Ausnahmetatbestand zutreffen.</strong> Sie könnten sich also gegen Abmahnungen auch auf dieser Grundlage zur Wehr setzen. Leider erfordert auch das juristische Unterstützung. Manchmal  kann diese aber auch zum Recht verhelfen.</p>
<p>Besonders unerfreulich im aktuell dargestellten Fall ist die <strong>bisherige Rolle des Hotel- und Gaststättenverbands</strong>. Einmal mehr will er sich anscheinend eher an die Seite seiner zahlungskräftigen Großkunden stellen. Geboten wäre gewesen, gerade  die kleinen Mitglieder erstens vor Gefahren zu warnen, zweitens aber seine Mitglieder danach wenigstens vor überzogenen und daher aus Sicht der Betroffenen völlig willkürlichen Abmahnungsforderungen zu bewahren. Beides konnte oder wollte er zumindest im Beispielfall nicht leisten. Dem geschädigten Kollegen gegenüber hat man angeblich auf sein Hilfeersuchen hin verlautbart, man sei nur für Arbeitsrecht zuständig. Er denkt jetzt über eine Beendigung seiner Selbstständigkeit nach.</p>
<h1>Allergenkennzeichnung beachten</h1>
<p>Wo Sie jetzt schon dabei sind, zumindest Ihren <strong>Internetauftritt zu überarbeiten:</strong> Ich habe schon darüber informiert, dass Sie auch verpflichtet sind, Ihr <a title="Neue EU-Vorschrift ab 2014 Lösungen" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/allergenkennzeichnung-in-speisekarten/" target="_blank">Angebot auf mögliche Allergene hin zu kennzeichnen</a>. Falls Sie das wie viele andere noch nicht gemacht haben, erledigen Sie es gleich mit. Von Vereinen wie in diesem Fall könnten Sie auch deshalb abgemahnt werden (und die lesen auch mit). Dagegen hilft dann keine Juristerei.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Teure Bußgelder vermeiden: Die aushangpflichtigen Gesetze in der Gastronomie</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/aushangpflichten-gastronomie/</link>
		<comments>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/aushangpflichten-gastronomie/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2015 00:17:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gastronomie-Probleme und Antworten]]></category>

		<category><![CDATA[Organisation und Verwaltung]]></category>

		<category><![CDATA[getrÃ¤nkekarte]]></category>

		<category><![CDATA[Speisekarte]]></category>

		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://gastrobetreuung.de/gastroblog/?p=574</guid>
		<description><![CDATA[Angesichts der speziellen Aushangpflichten werden die allgemeinen in der Gastronomie gerne übersehen
Aushangpflichtige Gesetze existieren in jedem Berufsbereich und sollten grundsätzlich beachtet werden. In der Gastronomie gibt es darüber hinaus jedoch einige gesonderte Bestimmungen.
Gerade beim Thema Jugendschutz sind die gesetzlichen Vorgaben genau
einzuhalten, andernfalls können hohe Bußgelder drohen.
Die Gesetze im Überblick
In der heutigen Zeit kann es für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Angesichts der speziellen Aushangpflichten werden die allgemeinen in der Gastronomie gerne übersehen</h1>
<p><strong>Aushangpflichtige Gesetze existieren in jedem Berufsbereich und sollten grundsätzlich beachtet werden. In der Gastronomie gibt es darüber hinaus jedoch einige gesonderte Bestimmungen.<br />
Gerade beim Thema Jugendschutz sind die gesetzlichen Vorgaben genau<br />
einzuhalten, andernfalls können hohe Bußgelder drohen.</strong><span id="more-574"></span></p>
<h1>Die Gesetze im Überblick</h1>
<p>In der heutigen Zeit kann es für einen Arbeitgeber durchaus schon einmal unübersichtlich werden, wenn er alle Gesetze im Auge behalten möchte, die eigentlich im Betrieb vorhanden sein müssen. Besonders aufwendig ist diese Aufgabe für Gastronomen. Hier treten einige zusätzliche Bestimmungen in Kraft, welche sich man in jedem Falle beachten sollte.</p>
<p>Das <strong>Auslegen einiger Gesetze</strong> ist dabei abhängig von einer bestimmten<br />
Voraussetzung. Das Mutterschutzgesetz muss beispielsweise erst dann ausgelegt werden, wenn mindestens drei Frauen beschäftigt werden. Ähnliche Bestimmungen gelten für die Bestimmungen des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes, das notwendig ist, sobald mehr als fünf Personen angestellt sind. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen auslege- und aushangpflichtigen Gesetzen.<br />
<strong>Auslegepflichtige Gesetze</strong> können beispielsweise an der Theke oder dem Tresen aufbewahrt werden und müssen nicht im Schaukasten mit Gesetzen wie dem Jugendschutzgesetz angebracht werden. Grundsätzlich sollten folgende Gesetze in jedem gastronomischen Betrieb vorhanden sein:</p>
<ul>
<li>Ladenöffnungsgesetz</li>
<li>Preisangabenverordnung</li>
<li>Jugendschutzgesetz</li>
<li>Jugendarbeitsschutzgesetz</li>
<li>Arbeitsstättenverordnung</li>
<li>Allgemeines´Gleichbehandlungsgesetz</li>
<li>Betriebsverordnungen</li>
<li>Mutterschutzgesetz</li>
<li>Arbeitszeitgesetz</li>
<li>Unfallverhütungsvorschriften</li>
<li>Spieleverordnungen <em>(falls Glücksspielautomaten vorhanden sind)</em></li>
</ul>
<h1>Das Thema Jugendschutz</h1>
<p>Der Jugendschutz nimmt in Deutschland immer mehr an Bedeutung zu und <strong>Verstöße gegen diesen werden zunehmend stärker geahndet</strong>. Aus diesem Grund sollten gerade Gastronomen genau auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes achten.<br />
Die beiden größten Stolpersteine stellen dabei sicherlich die Themen <strong>Alkohol</strong> und Aufenthalt da. Grundsätzlich dürfen in einem gastronomischen Betrieb keine hochprozentigen Getränke an Jugendliche und Kinder unter 18 Jahre verkauft werden. Das Gleiche gilt mittlerweile auch für Tabakprodukte, worauf es ebenfalls zu achten gilt. Der Verkauf von Bier, Wein und Sekt an Jugendliche ab 16 Jahren ist dagegen zulässig. In Begleitung ihrer Eltern kann diese Grenze sogar <a href="http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php" target="_blank">bis zum Alter von 14 herabgesetzt werden</a>. Voraussetzung ist dabei aber, dass die Eltern eindeutig ihre Erlaubnis gegeben haben. Gerade bei größeren Feiern sollte man sich hier ganz genau vergewissern<br />
und im Zweifel noch einmal nachfragen.</p>
<p>Der <strong>Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen</strong> ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Jugendschutzes und sollte von Gastronomiebetreibern genau eingehalten werden. Kinder unter 16 Jahre dürfen sich ohne Begleitung im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen und Getränken bis 23 Uhr in einem Lokal aufhalten. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren wird die Grenze um eine Stunde angehoben, sodass der Aufenthalt bis 24 Uhr gestattet ist.</p>
<h1>Das Gleichbehandlungsgesetz und die Preisangabenverordnung</h1>
<p>Eines der Gesetze, dass in jedem größeren Betrieb und damit auch im gastronomischen Gewerbe ausgelegt werden muss, ist das <strong>Gleichbehandlungsgesetz</strong>. Hier geht es darum, dass alle Mitarbeiter sich sicher sein können, dass eine Gleichbehandlung erfolgt und niemand benachteiligt oder diskriminiert wird. Im Gleichbehandlungsgesetz ist festgeschrieben, dass niemand aufgrund seiner Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Alter, sexuellen Orientierung oder Religion benachteiligt werden darf.</p>
<p>Eher spezifisch auf das Gastronomiegewerbe zielt dagegen die <strong>Preisangabenverordnung </strong>ab. Diese soll sicherstellen, dass der Kunde eine transparente Preisgestaltung bekommt und sich nicht auf versteckte Kosten einstellen muss. Zu den Bestimmungen der Preisangabenverordnung gehören unter anderem:</p>
<ul>
<li>Alle Preise beinhalten alle Leistungen und die Mehrwertsteuer, es gibt keine versteckten Kosten</li>
<li>die Auflistung der Getränke erfolgt mit Mengenangaben</li>
<li>Es müssen alle angebotenen Speisen und Getränke aufgelistet werden</li>
<li>Mindestens ein alkoholfreies Getränk muss günstiger sein als das billigste alkoholische Getränk</li>
<li>Pfandkosten müssen separat ausgeschrieben sein</li>
</ul>
<h1>Gesetze eindeutig anbringen, um Bußgelder zu vermeiden</h1>
<p>Das Anbringen und Auslegen der verschiedenen Gesetze ist eindeutig vorgeschrieben, weshalb man sich als Gastronomiebetreiber unbedingt an die Bestimmungen halten sollte. Erfolgt ein Verstoß gegen die Vorschriften, drohen oftmals <strong>hohe Bußgelder</strong>. Diese beginnen bei rund 250 Euro, können bei starken Verstößen jedoch auf bis zu 50.000 Euro anwachsen. Daher sollte man sich genau mit dem Thema beschäftigen und alle notwendigen Gesetze aushängen. Der einfachste Weg, um die Bestimmungen zu erfüllen, ist das Anbringen eines Schaukastens. Idealerweise in der Nähe des Einganges platziert, kann so jeder die relevanten Gesetzestexte lesen. Durch die Verschließbarkeit lässt sich zudem verhindern, dass die jeweiligen Bestimmungen entfernt werden. Gerade Jugendliche können so beispielsweise versuchen, die Vorschriften zu umgehen. Ein Schaukasten bietet hierfür den notwendigen Schutz und verhindert teure Bußgelder.</p>
<h1>Geeignete Quellen für weitere Informationen:</h1>
<p>Diese Aufzählungen wurden nach bestem Wissen erstellt und sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auch aktuell. Sie können aber ggf. keine Rechtsberatung ersetzen. Ein eigenes Bild können Sie sich durch folgende Quellen erschließen:</p>
<p><a href="http://www.jugendschutzaktiv.de/allgemein/dok/4.php" target="_blank">Webseite des Bundesminsteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Jugendschutz</a></p>
<p><a href="http://shop.haufe.de/aushangpflichtige-gesetze" target="_blank">Gesetzbuch „Aushangpflichtige Gesetze“ der Haufe Group</a></p>
<p><a href="http://vorschriften.portal.bgn.de/9427" target="_blank">Zutreffende Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastronomie (BGN)</a></p>
<p><a href="http://www.bmwi-unternehmensportal.de/DE/Unternehmensfuehrung/Rechte-Pflichten/Vorgaben-Pflichten-beachten/Aushangpflichtige-Gesetze/inhalt.html" target="_blank">Informationsübersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Allergenkennzeichnung in Speisekarten ab 13.12.2014</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/allergenkennzeichnung-in-speisekarten/</link>
		<comments>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/allergenkennzeichnung-in-speisekarten/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Dec 2014 01:59:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gastronomie-Probleme und Antworten]]></category>

		<category><![CDATA[Allergene]]></category>

		<category><![CDATA[HACCP]]></category>

		<category><![CDATA[Lebensmittelüberwachung]]></category>

		<category><![CDATA[Speisekarte]]></category>

		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Keine Angst vor neuen EU-Vorschriften
Gerade unter Kleingastronomen macht sich die Befürchtung breit, mit einer neuen Welle bürokratischer Erfordernisse konfrontiert zu werden.
 


Artikelserie zum Thema


Speisekarten


1
Rechtsgrundlagen


2
Kennzeichnungspflichten


3
Deklarationsvorschriften


4
Gliederung Speisenangebot


5
Gliederung Getränkekarte


6
Konzeptdarstellung


7
Zielgruppe


8
Lagerhaltung


9
Kalkulation


10
Betriebsorganisation (vorb)


11
grafische Gestaltung


12
Tageskarten (vorb)


13
Sonderveranstaltungen (vorb)


14
Allergenkennzeichnung



 Nach EU-Verordnung müssen ab 13.12.2014 die 14 hauptsächlich als mögliche Auslöser von Lebensmittelallergien bekannten Stoffe für alle nichtverpackten Lebensmittel deklariert werden, und zwar in Schriftform. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Keine Angst vor neuen EU-Vorschriften</h1>
<p><strong>Gerade unter Kleingastronomen macht sich die Befürchtung breit, mit einer neuen Welle bürokratischer Erfordernisse konfrontiert zu werden.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<div class="themenbox"><strong></p>
<table class="themenbox" border="0">
<caption>Artikelserie zum Thema</caption>
<tbody>
<tr>
<th colspan="2">Speisekarten</th>
</tr>
<tr>
<td>1</td>
<td><a title="speisekarten rechtsgrundlagen vorschriften" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-rechtsgrundlagen/" target="_blank">Rechtsgrundlagen</a></td>
</tr>
<tr>
<td>2</td>
<td><a title="kennzeichnung regeln zusatzstoffe" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-kennzeichnung-zusatzstoffe/" target="_blank">Kennzeichnungspflichten</a></td>
</tr>
<tr>
<td>3</td>
<td><a title="deklarationsregeln vorschriften beispiele" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-deklaration-vorschriften/" target="_blank">Deklarationsvorschriften</a></td>
</tr>
<tr>
<td>4</td>
<td><a title="speisekarte gliederung inhalt aufbau" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-inhalt-gliederung/" target="_blank">Gliederung Speisenangebot</a></td>
</tr>
<tr>
<td>5</td>
<td><a title="getraenkekarte aufbau inhalt gliederung" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/getraenkekarte-inhalt-gliederung/" target="_blank">Gliederung Getränkekarte</a></td>
</tr>
<tr>
<td>6</td>
<td><a title="speisekarte darstellung konzept zielgruppe" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-betriebskonzept-zielgruppe/" target="_blank">Konzeptdarstellung</a></td>
</tr>
<tr>
<td>7</td>
<td><a title="speisekarte marketing gastronomie" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-marketingaufgabe/" target="_blank">Zielgruppe</a></td>
</tr>
<tr>
<td>8</td>
<td><a title="speisekarte lagerhaltung kosten" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-lagerhaltung/" target="_blank">Lagerhaltung</a></td>
</tr>
<tr>
<td>9</td>
<td><a title="kalkulation produktionskette verwertung gastronomie" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-instrument-steuerung/" target="_blank">Kalkulation</a></td>
</tr>
<tr>
<td>10</td>
<td>Betriebsorganisation (vorb)</td>
</tr>
<tr>
<td>11</td>
<td><a title="grafische Gestaltungsregeln Produktbeschreibung" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-grafische-gestaltung/" target="_blank">grafische Gestaltung</a></td>
</tr>
<tr>
<td>12</td>
<td>Tageskarten (vorb)</td>
</tr>
<tr>
<td>13</td>
<td>Sonderveranstaltungen (vorb)</td>
</tr>
<tr>
<td class="zellelinks">14</td>
<td class="zellerechts"><a title="neue Regeln zur Deklaration 2014" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/allergenkennzeichnung-speisekarten/" target="_blank">Allergenkennzeichnung</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p></strong><strong> Nach EU-Verordnung müssen ab 13.12.2014 die 14 hauptsächlich als mögliche Auslöser von Lebensmittelallergien bekannten Stoffe für alle nichtverpackten Lebensmittel deklariert werden, und zwar in Schriftform. Im Bereich der Gastronomie betrifft das die komplette Speisekarte. Der Gesetzgeber hält sich wie schon bei der HACCP-Verordnung fein raus und regelt erstmal gar nichts in nationalem Recht, das EU-Recht gilt aber trotzdem. Kleingastronomen müssen trotzdem nicht fürchten, jetzt ihre Speisekarten einstampfen und neue drucken zu müssen.</strong><span id="more-545"></span></p>
<h1>Kreative und dennoch sachgerechte Lösungen sind gefragt</h1>
<p>Ganz offensichtlich will der Gesetzgeber wie schon nach der Einführung der HACCP-Richtlinie darauf warten, wie die Branche mit der neuen Verordnung umgeht. Die Lebensmittelkontrolleure werden also nicht gleich über Sie herfallen, wenn hier Fehler gemacht werden, sondern anfangs eher beratend zur Seite stehen. Aus der dann entstehenden Lösungssuppe, wie sowohl einzelne Betriebe als auch die Paketlösungen anbietenden Großanbieter oder auch hier wieder Entgelte witternden Berater mit den neuen Anforderungen umgehen, wird sich dann auch in ferner Zukunft der zuständige Bundestagsausschuss eine Lösung zusammenbrauen. Jedenfalls sind kreative und kostensparende Einzellösungen durchaus zulässig, wenn auch sie trotzdem sachgerecht sein sollten.</p>
<p>Etwa 2% der Bevölkerung muss hart mit Allergieproblemen kämpfen, und diese sollten auch in ihrem Betrieb Berücksichtigung finden, letztlich will auch diese neue Regelung nur genau das erreichen. Bei der Zusammenstellung der Speisekarte wurde bereits darauf hingewiesen. Für den betroffenen Personenkreis handelt es sich um evtl. lebensbedrohliche Gefährdungen, und diese sollten auch von unserer Seite entsprechend ernst genommen werden. Ein allgemeiner Hinweis „Alle in diesem Betrieb verabreichten Speisen und Getränke können sämtliche  potentiell  allergene Inhaltsstoffe enthalten“ wäre zwar vermutlich zulässig und ausreichend, aber keine besondere Werbung für ihren Betrieb.</p></div>
<p><strong>Sie müssen aber nicht diese Informationen auf jeder Speisekarte bereit halten</strong>. Dadurch würde diese auch eher einem Beipackzettel von Medikamenten gleichen denn einem Lust auf Genuss machenden Werbeprospekt, was sie ja eigentlich sein sollte. Ein schriftlich vorlegbares Dokument brauchen Sie aber schon, die mündliche Information durch Mitarbeiter reicht nicht aus. Es bietet sich also ein, solche Angaben in einem speziellen Dokument zu machen, sei es eine separate Speisekarte, ein <a href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/aushangpflichten-gastronomie/" target="_blank">Aushang </a>oder ein besonderes Informationsblatt. Allerdings sollten Sie auf jeder allgemeinen Speisekarte auf dieses Dokument verweisen.</p>
<h1>Zusatzstoffe sind nicht gleich Allergene, und beide verstecken sich gerne in Vorprodukten</h1>
<p>Die Erstellung eines solchen Dokuments muss nicht so mühsam sein, wie befürchtet. Letztlich handelt es sich um <strong>dieselben Arbeitsschritte wie bei der Deklaration der Zusatzstoffe</strong>. Allerdings müssen Sie den Unterschied beachten. Zusatzstoffe sind einem natürlichen Produkt zusätzlich beigefügte Materialien wie Konservierungsstoffe, die auch weiterhin auf jeder Speisekarte deklariert werden müssen. Allergene sind absolut natürliche Stoffe wie Eier, Milch oder Mehl, wie sie in jedem Pfannkuchen Verwendung finden, von denen aber jeder einzelne für bestimmte Menschen eine Bedrohung darstellen kann. Daher müssen sie in einer separaten Liste ausdrücklich deklariert werden.</p>
<p>Beim Beispiel Pfannkuchen mag das idiotisch klingen, weil jedes Kind dessen Inhaltsstoffe kennt. Wo aber Sie in Ihrer hochfein arbeitenden Küche bspw. Senf verwenden (Rouladen, Saucen etc.) kann niemand wissen. Auch in vielen zur Verfeinerung herangezogenen Fertigsaucen und Würzmitteln finden sich oft überraschende Zutaten (wie besonders gerne auch Fisch). Sie müssen also jetzt noch genauer die Zutatenlisten gerade der verwendeten Nebenprodukte beim Kochen analysieren und entsprechend auswerten. In einem Punkt macht die neue Verordnung Ihnen hier das Leben leichter: Zukünftig müssen allergene Stoffe in den Zutatenetiketten besonders hervorgehoben werden, sei es durch Schriftgröße, Farbe oder einen speziellen Verweis.</p>
<p>Noch ein wenig problematischer wird es bei den <strong>Lebensmitteln, die auch Ihnen unverpackt geliefert werden</strong>, die also bisher keine mitgelieferte Deklaration der Inhaltsstoffe haben. Das sind meist Backwaren, Fleisch und Gemüse. Hier sollten Sie zur eigenen Sicherheit auf entsprechende Deklarationen seitens ihrer Lieferanten bestehen und vor allem sich die unaufgeforderte, eigenständige Information bei Änderung dieser Rezepturen garantieren lassen. Die lebensmitteltechnologischen Möglichkeiten zum Aufhübschen gerade bei Brot und Fleisch sind fast unbegrenzt und weder Sie noch ihr Chefkoch wird in der Lage sein, deren Einsatz immer zu erkennen. Dagegen hilft zumindest eine dokumentierte Absicherung, damit Sie ihre Sorgfaltspflichten auch erfüllen. Beim Gemüse mag das weniger offensichtlich sein, schadet aber genauso wenig.</p>
<p>Zu beachten ist auch die eigene <strong>Weiterverwendung von Vor-oder Restprodukten</strong>. Es ist ja durchaus legitim, aus nicht verwendeten Kartoffelprodukten eine Suppe zu „zaubern“ oder eine Sülze aus dem nicht mehr ofenfrischen Schweinebraten. Für das jeweilige Folgeprodukt müssen aber natürlich Allergene deklariert werden sowohl aus den neuen Zutaten wie aus demAusgangsprodukt, das dann gerne als „bereits deklariert“ vergessen wird.</p>
<h1>Welche Allergene müssen deklariert werden?</h1>
<p>Im <a href="http://www.ernaehrungs-forum.com/Assets/Pdfs/archiv/nutri16.pdf" target="“_blank“">Internetz</a> lassen sich bereits verschiedene, optisch/grafisch gut aufgemachte <a href="http://www.gastgewerbe-magazin.de/food/allergenkennzeichnung-31459" target="“_blank“">Schautabellen</a> finden und herunterladen. Der Vollständigkeit halber seien einige Ansätze auch hier genauer ausgeführt:</p>
<h1>Praktische Lösungsansätze zur Deklaration und Erkennen von Allergenen</h1>
<p>Ganz offensichtlich muss zukünftig vor diesem Hintergrund ein noch deutlicheres Augenmerk auf die <strong>Rezepturen der einzelnen Gerichte </strong>gelegt werden. Das mag der Kreativität einzelner ihrer Köche zuwiderlaufen, fördert aber die gleichbleibende Produktqualität als Gegensatz zur allseits verhassten Frage „Wer kocht denn heute?“ Es fördert also den innerbetrieblichen Druck, angebotene Produkte auch immer gleich herzustellen, egal von wem sie zubereitet werden. Allerdings müssen Personale auch für diesen (nicht neuen, aber jetzt verbindlichen) Fokus zu sensibiliseren.</p>
<p>Für eine gleich bleibende Standardkarte mag der ganze Aufwand jetzt ja noch in einem oder zwei Tagen zu bewerkstelligen sein, und das wars dann. Probleme bekommen die Kleinbetriebe, die stolz darauf sind, eine <strong>wechselnde Tages-oder Wochenkarte</strong> anzubieten. Denn auch diese Gerichte müssen ja in einem aktuellen Allergendokument hinterlegt sein. Hier bietet sich ein Vordruck an, den die Köche für jedes (jedenfalls neu) angelegtes Element der wechselnden Karte anlegen müssen. Dort soll die Rezeptur angelegt sein (womit sie aber auch für den Kollegen der Nachtschicht nachvollziehbar wird) und in der Folge wird auch in einem Gedankengang die Zutatenliste samt ihrer möglichen Beinhaltung von Allergenen dokumentiert. Diesen Zettel können Sie je nach Gestaltung so wie er ist oder als gekürzte Doppelfassung in einen Ordner übernehmen, der <strong>ihre Allergikerfassung der Speisekarte </strong>darstellt.<br />
Niemand zwingt Sie derzeit, diese Fassung der Speisekarte als Liste darzustellen und kein Allergiker wird es verübeln, dann viele Einzelseiten lesen zu müssen, so lange er sich der hinterlegten Informationen sicher sein kann, denn nur darum geht es. Sinnvoll könnte es sein, die allenthalben angebotenen Piktogramme zu verwenden und Farben wie rot, gelb, grün.</p>
<p>Die Farbe Gelb stünde in diesem Kontext für einen noch ungeklärten Zusammenhang. Jedem ist von einschlägigen Etiketten der Satz „Kann Spuren von…“ gewärtig. Der kann sogar die neueren Produktlinien der Lebensmittelindustrie betreffen, die aktuell mit dem Siegel „keine deklarationspflichtigen Allergene“ werben. Aber auch die Verwendung eines Schuss evtl. schwefelhaltigen Rotweins in der selbst gekochten Bratensauce. Den Begriff kann Spurenenthalten mit einer Mittelfarbe wie gelb (oder einem Zeichen oder einer Zahl) zu kennzeichnen, kann einen schon vor späteren Regressforderungen absichern. Andererseits sollte auch einem Allergiker noch eine gewisse Auswahlmöglichkeit offenstehen.</p>
<p>Daneben wird  gerade in diesem Zusammenhang auch wieder entsprechende Software angeboten, die Rezepturerstellungen für Speiseangebote einerseits mit entsprechenden Deklarationsaussagen (und ggf. weiterer Warenkontrolle) andererseits verbindet. Hier gibt es Angebote für Monatsraten im unteren zweistelligen Bereich natürlich unbegrenzt aufwärts. Solche Hilfsmittel können für mittlere Betriebe eine durchaus vernünftige Lösung darstellen, auch die Hintergründe des Küchenwesens überhaupt datentechnisch zu erfassen. <strong>Der inhabergestützte Kleinbetrieb kann sich aber mit den dargestellten Möglichkeiten ohne Angst auch weiter alleine behelfen.</strong></p>
<p>Wer sich besondere Lorbeeren in diesem sicher kleinen Kundensegment verdienen möchte, kann ja auch Möglichkeiten überlegen, von bestimmten Allergenen garantiert freie Gerichte in dieser Sonderkarte anzubieten, die auf besondere Bestellung nach ebensolchen Kriterien zubereitet werden, was dann aber auch garantiert sein muss.</p>
<h1>Zusätzliche Hygieneanforderungen</h1>
<p>Natürlich müssen die eigentlich durch entsprechende HACCP-Verfahren schon abzusichernde Hygienemaßnahmen jetzt noch deutlicher beachtet werden. Wer ein Steak klopft auf einer Arbeitsplatte, auf der vorher frischer Lachs geschnitten wurde, müsste dieses Steak ekligerweise auch als mit Fischallergenen belastet bezeichnen. Gerade in Kleinbetrieben wird die Friteuse gerne mal für alles hergenommen. Der Koch kommt vom Einkauf zurück und in seiner Kiste liegt der Sellerie gleich auf dem Fleisch.</p>
<p>Solche so genannten Kreuzkontaminationen sollten eigentlich schon durch vernünftiges Qualitätsmanagement nach HACCP-Richtlinien ausgeschlossen sein. Die Frage der Allergen-Deklaration, die ja eine Selbstgarantie ausdrückt, gilt in dem Zusammenhang als zusätzliches Argument, sauberes Arbeiten ernst zu nehmen. Solche Beispiele zeigen aber auch einen weiteren Grund auf, sich selbst und die eigenen Personale auf diesen Hintergrund zu sensibleren.</p>
<h1>Gentechnisch veränderte Organismen</h1>
<p>Was bisher nicht thematisiert wurde, hier aber der Vollständigkeit halber noch angefügt werden muss: Auch die Verwendung von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, muss gesondert deklariert werden. In Europa wird sich diese Frage vorerst äußerst selten stellen.</p>
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		<title>Wann darf der Service Trinkgeld behalten?</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wann-darf-der-service-trinkgeld-behalten/</link>
		<comments>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wann-darf-der-service-trinkgeld-behalten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 14 Mar 2014 00:36:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gastronomie in der Gesellschaft]]></category>

		<category><![CDATA[Betriebsfrieden]]></category>

		<category><![CDATA[Mitarbeiterprobleme]]></category>

		<category><![CDATA[Trinkgeld]]></category>

		<category><![CDATA[Zuschläge]]></category>

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		<description><![CDATA[Neues Urteil zum Thema Trinkgeld
Ein sehr situationsnahes Urteil vom LAG Rheinland-Pfalz 10 Sa 483/10 vom 9.12.2010:

Mittlerweile existiert ein hochinstanzliches und rechtskräftiges Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, das sich erstmals mit einigen Trinkgeldfragen der Gastronomie beschäftigt hat. Ein Teilaspekt der von mir ausführlich behandelten Frage „Wem gehört das Trinkgeld?“ wird dort behandelt. Im Gegensatz zu einigen Kommentaren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><span>Neues Urteil zum Thema Trinkgeld</span></h2>
<p class="MsoNormal">Ein sehr situationsnahes Urteil vom LAG Rheinland-Pfalz 10 Sa 483/10 vom 9.12.2010:</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Mittlerweile existiert ein hochinstanzliches und rechtskräftiges Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, das sich erstmals mit einigen Trinkgeldfragen der Gastronomie beschäftigt hat. Ein Teilaspekt der von mir ausführlich behandelten Frage „Wem gehört das Trinkgeld?“ wird dort behandelt. Im Gegensatz zu einigen Kommentaren von anderer Seite bin ich allerdings nicht der Ansicht, dieses Urteil würde die Praxis einer mittlerweile steigenden Anzahl von Betrieben unterbinden, erwirtschaftete Trinkgelder unter allen Personalen zu verteilen. Allerdings sehr wohl jetzt eindeutig rechtswidrig ist diesem Urteil zufolge der durch den Chef einseitig angeordnete Übergang zu einer solchen Regelung, wenn zuvor das Servicepersonal seine Trinkgelder behalten durfte.<span id="more-534"></span><br />
</strong></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Zu urteilen hatte das Landesarbeitsgericht im Fall eines Kellners, der seit über 17 Jahren im selben Betrieb beschäftigt war. Er kassierte seine Umsätze selbst und erwirtschaftete unwidersprochen dadurch Trinkgelder von etwa 500 €/Monat. Nach einem aktuell stattgefundenen Betriebsübergang wechselte der neue Inhaber dieses Abrechnungssystem und untersagte dem Kellner das eigene Inkasso am Gast. Das Inkasso solle zukünftig durch die Geschäftsleitung erfolgen, die Trinkgelder würden dann durch diese auf alle Personale verteilt.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Der Kellner wehrte sich gegen diese Anordnung, kritisierte (nach Meinung des LAG auch zu Recht) die nicht nachvollziehbare Art und Weise, nach der die Trinkgelder verteilt würden. Schließlich kritisierte er die neue Praxis auch öffentlich vor Gästen, woraufhin er zunächst abgemahnt und dann gekündigt wurde. Gegen die Kündigung hatte er geklagt und erst vor dem AG Kaiserslautern und dann vor dem LAG Recht bekommen. Abmahnung und Kündigung sind unwirksam.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">In der Urteilsbegründung gibt es einige interessante Passagen zu lesen, die auf viele der zu meinen Trinkgeld-Artikeln eingegangenen Fragen und Kommentare zutreffen. Auch wenn solche Urteile immer Einzelfallentscheidungen sind und daher nicht zu weit strapaziert werden sollten, gibt es doch klare Anhaltspunkte zur Rechtslage in einigen Fragen:</p>
<p class="MsoNormal">
<h2><strong>Das einseitige Einbehalten von Trinkgeldern durch die Geschäftsleitung ist rechtswidrig, zumindest wenn diese bisher vom Service einbehalten werden durften</strong></h2>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Das gilt auch dann, wenn dadurch <strong>nachträglich</strong> eine Regelung eingeführt werden soll, nach der diese Gelder auf alle Personale verteilt werden sollen, selbst wenn dies gutwillig gemeint sein sollte.</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal"><em>Durch diese Trinkgelder erzielt der Kläger - nach seinem unbestrittenen Vorbringen - erhebliche Netto-Einkünfte in Höhe von monatlich € 500,00, die ihm der Beklagte nicht einseitig entziehen darf. </em></p>
<p class="MsoNormal"><em> </em></p>
<p class="MsoNormal"><em>Erhält das Bedienungspersonal vom Gast neben dem Rechnungsbetrag freiwillig ein Trinkgeld, so steht ihm dieses unmittelbar zu (vgl. ErfK/ Preis, 11. Aufl., § 611 BGB Rn. 511). Der Beklagte ist deshalb nicht berechtigt, einseitig zu bestimmen, dass das Trinkgeld von der Geschäftsleitung zu kassieren und anschließend unter dem Personal zu verteilen ist. (</em><span>LAG Rheinland-Pfalz 10 Sa 483/10 vom 9.12.2010)</span></p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Es geht also um den <strong>Entzug</strong> einer bisher vorhandenen Möglichkeit, über Trinkgelder einen durchaus erheblichen Zusatzverdienst durch Trinkgelder zu realisieren. Zur Frage der Rechtsgültigkeit entsprechender Vereinbarungen vor der (Neu-)Einstellung siehe unten.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Dabei stellt das LAG ausdrücklich nicht auf den Begriff der betrieblichen Übung ab, es geht also nicht um die Zeitspanne (hier 17 Jahre), wie lange eine Servicekraft bereits faktisch Trinkgelder bezogen und einbehalten hat,  sondern dass dies der Fall war. In diesem Fall darf sie auch weiterhin mit diesem Verdienst rechnen und dieser darf ihr nicht durch den Arbeitgeber entzogen werden. Das LAG hält insoweit auch bereits die in diesem Fall durch die Geschäftsleitung angeordnete Regelung des Inkassoverbots für Servicekräfte für rechtswidrig.</p>
<p class="MsoNormal">
<h2>Wie kann sich der Einzelne gegen den Einbehalt von Trinkgeldern wehren?</h2>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Ich bin kein Jurist und kann daher nur meine persönlichen Schlüsse aus diesem Urteil ziehen. Alle Äußerungen sollten daher nicht fälschlich als Empfehlung oder gesicherter Ratschlag missverstanden werden. Für viele Fragen scheint sich aber doch praktische Hilfe zu ergeben.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Viele Betroffene scheuen nicht ganz zu Unrecht den Gang zum Gericht, etwa um die Herausgabe von Trinkgeldern einzufordern, die vom Arbeitgeber einbehalten wurden, obwohl dies ein gangbarer Weg wäre. Soweit aber das LAG dem Arbeitgeber ausdrücklich untersagt, durch Regelungen das Servicepersonal an der Entgegennahme von Trinkgeld zu hindern, bedeutet das zumindest, dass die <strong>Bedienung ein persönlich und separat empfangenes Trinkgeld behalten darf</strong>, selbst wenn nicht sie, sondern die Geschäftsleitung die Rechnung kassiert. Wie der Fall des betroffenen Kellners zeigt, kann auch ein entsprechender Hinweis an die Gäste nicht schon daher als Störung des Betriebsfriedens und damit Kündigungsgrund gewertet werden. Auch die in solchen Fällen oft geäußerte Drohung, die Entnahme von empfangenen Trinkgeldern aus der Kasse als Unterschlagung zu werten und anzuzeigen, stellt sich jetzt in einem anderen Licht dar (wird aber hier nicht behandelt).</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">In jedem Fall stärkt das Urteil allen von einer plötzlichen und einseitigen Änderung der Trinkgeldgepflogenheiten betroffenen Servicemitarbeitern den Rücken. Sie dürfen sich wehren und wohl auch trotz entsprechender (evtl. rechtswidriger) Regelungen empfangene Gelder behalten. Wenn durch solches Verhalten die Vereinnahmung der erwünschten Trinkgelder dennoch zu erreichen ist, können sie das auch tun und einer angedrohten Kündigung relativ gelassen entgegensehen. Der Casus Knacksus, um den es ja im Hintergrund meistens geht, nämlich der vermutlich trotz gewonnener Kündigungsschutzklage dennoch verlorene Arbeitsplatz wird so immerhin durch die Gehaltsfortzahlung und eine evtl. Abfindung versüßt.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Zu beachten ist allerdings, dass das LAG die <strong>grundsätzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, solche Fragen durch ihr Direktionsrecht zu regeln, nicht verneint hat</strong>. In diesem Fall waren die Trinkgelder für den Kellner ein über lange Zeit gesicherter und erwartbarer Einkommensbestandteil. Es hat also nicht über einen neu eingestellten Kellner geurteilt. Die Frage, ob der persönliche Zugriff auf Trinkgelder auch zu erstreiten wäre, weil sie ja nach der Verkehrsanschauung in der Gastronomie durchaus zu erwarten sind, dürfte nach wie vor strittig sein.</p>
<p class="MsoNormal">
<h2>Regelung in Arbeitsverträgen und sonstigen Vereinbarungen bleibt vermutlich möglich</h2>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Unklar ist nach wie vor, ob die in vielen Betrieben praktizierten Regelungen, nach der erwirtschaftete Trinkgelder auf alle Personale verteilt werden, rechtsgültig ist. Nach meiner Meinung ist das möglich. Zu dieser Frage macht das angesprochene Urteil jedenfalls keine Aussagen. Es stellt nur klar, dass diese nicht einseitig und nachträglich von der Geschäftsleitung verfügt werden dürfen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Fast immer wird eine Grunddefinition des BFH zum Thema Trinkgeld herangezogen, um solche Fragen zu klären:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal"><em>Dem Begriff des Trinkgeldes ist als Zeichen der besonderen Honorierung einer Dienstleistung über das vereinbarte Entgelt hinaus ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Trinkgeldgeber und Trinkgeldnehmer grundsätzlich immanent. Charakteristisch dafür ist, dass in einem nicht unbedingt rechtlichen, jedenfalls aber tatsächlichen Sinne Geldfluss und honorierte Leistung korrespondierend einander gegenüberstehen (BFH Urteil vom 18.12.2008 - VI R 49/06)</em></p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal"><em> </em></p>
<p class="MsoNormal">Befürworter einer „strengen Linie“ leiten daraus ab, dass <a title="Wem gehört das Trinkgeld" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wem-gehort-das-trinkgeld/">Trinkgeld </a>allein dem direkten Empfänger zustünde, weil der ja die persönliche Beziehung repräsentiert. Dabei wird aber verkannt, dass der BFH hier den Begriff in steuerlicher Hinsicht von anderen Geldflüssen abgrenzt wie z.B. dem Inkasso der Rechnung selbst. <strong>Als Honorierung der Dienstleistung Gasthausbesuch kann also durchaus auch das Gesamtbild dieser Leistung gesehen werden</strong>, angefangen vom Zustand der Toiletten über Aussehen und Geschmack der Speisen bis zum Bierschaum, der im Glas steht oder fällt. Die persönliche Beziehung sehe ich selber insoweit als eine Beziehung zum besuchten „Haus“ in seiner <a title="Motivationskaktor Trinkgeld für alle?" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/service/trinkgeld-als-motivationsfaktor/">Leistungsgesamtheit</a>, wobei in vielen Fällen kleinerer Gastronomie sogar faktisch eine persönliche Beziehung zwischen Gast und beispielsweise Koch besteht.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Nach meiner Meinung steht es also nach wie vor Betrieben offen, per Arbeitsvertrag oder anderen Vereinbarungen das <a title="Verteilungskriterien zum Trinkgeld" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/service/trinkgeld-gerecht-verteilt/">Verteilen von Trinkgeldern</a> zu erzwingen. Selbstredend müssen solche Regelungen schriftlich erfolgen und von Arbeitgeberseite muss festgelegt sein, wann wieviel des erwirtschafteten Trinkgelds an wen bzw. an den einen Vertrag schließenden Arbeitnehmer ausgezahlt wird.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><strong>Abgesehen von diesen engen Ausnahmen dürfte aber Einigkeit darüber bestehen, dass Trinkgeld der Bedienung zusteht, die es kassiert.</strong></p>
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		<title>Behördliche &#8220;Ekellisten&#8221; bundesweit im Internet</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/recherche-veroffentlichung-kontrollberichte/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Dec 2012 02:56:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gastronomie in der Gesellschaft]]></category>

		<category><![CDATA[Ekelliste]]></category>

		<category><![CDATA[HACCP]]></category>

		<category><![CDATA[Hygiene]]></category>

		<category><![CDATA[Kontrolle]]></category>

		<category><![CDATA[Lebensmittelüberwachung]]></category>

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		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Umgang der Beh&#246;rden mit der jetzt eintretenden Ver&#246;ffentlichungspflicht von Kontrollergebnissen der Lebensmittel&#252;berwachung: Eine Internetrecherche
Zuletzt hatte ich mich mit den Ver&#246;ffentlichungen des zust&#228;ndigen Bayrischen Landesamts zu Kontrollergebnissen der Lebensmittel&#252;berwacher besch&#228;ftigt. Seitdem habe ich mal recherchiert, wie andere Bundesl&#228;nder die neue Rechtssituation handhaben.
F&#252;r Gastronomen sind dabei drei Punkte bemerkenswert:

Das Land Berlin folgt seiner Linie, in einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Zum Umgang der Beh&ouml;rden mit der jetzt eintretenden Ver&ouml;ffentlichungspflicht von Kontrollergebnissen der Lebensmittel&uuml;berwachung: Eine Internetrecherche</h1>
<p>Zuletzt hatte ich mich mit den Ver&ouml;ffentlichungen des zust&auml;ndigen Bayrischen Landesamts zu Kontrollergebnissen der Lebensmittel&uuml;berwacher besch&auml;ftigt. Seitdem habe ich mal recherchiert, wie andere Bundesl&auml;nder die neue Rechtssituation handhaben.</p>
<p>F&uuml;r Gastronomen sind dabei drei Punkte bemerkenswert:</p>
<ul>
<li>Das Land Berlin folgt seiner Linie, in einer Art beh&ouml;rdlichen Restaurantf&uuml;hrer alle Betriebe samt ihren positiven oder negativen Kontrollergebnissen aufzuf&uuml;hren.</li>
<li>Eine tats&auml;chliche Ver&ouml;ffentlichung von Kontrollergebnissen erfolgt derzeit lediglich in Bayern und Nordrhein-Westfalen, was eine m.E. juristisch relevante, eklatante Ungleichbehandlung darstellt.</li>
<li>Ein erstes Verwaltungsgerichts-Urteil hat eine derartige Ver&ouml;ffentlichung untersagt, weil es ernste Zweifel an der Rechtm&auml;&szlig;igkeit der Vorgehensweise beruhend auf dem strapazierten, neuen &sect;40 LMFG hat. Da wird noch viel gestritten werden, mehr als ein Punktsieg f&uuml;r Bef&uuml;rworter von Vernunft ist das nicht.</li>
</ul>
<p>Jetzt zu den Ergebnissen einer zweiw&ouml;chigen Recherche-Reise im Einzelnen, Stichtag ist der 14.12.2012:</p>
<p><span id="more-520"></span></p>
<h1>Ekellisten in einzelnen Bundesl&auml;ndern: Versuchsaufbau einer Wochenrecherche gibt auch Aufschluss &uuml;ber Webkompetenz der Beh&ouml;rden</h1>
<p>Die Boulevardpresse hat das Thema zwar noch nicht (wieder) erreicht, aber als Ekellisten  werden diese &quot;Ver&ouml;ffentlichungen&quot; sp&auml;ter sicher wieder betitelt werden. Daher bediene ich mich gleich solcher Begrifflichkeit. Ausgangspunkt meiner Recherche war die Frage, unter welchen Suchbegriffen ein unvorbelasteter Nutzer, vulgo User, an seinem Wohnort nach negativen Kontrollergebnissen der Lebensmittel&uuml;berwacher suchen w&uuml;rde. Ich habe mich zun&auml;chst auf folgende Standard-Sucheingabe bei Google verlassen:</p>
<p>
<blockquote>Lebensmittel&uuml;berwachung BUNDESLAND liste kontrollergebnisse m&auml;ngel</p></blockquote>
<p>&Uuml;berraschendes Ergebnis: <strong>Lediglich f&uuml;r Bayern und den Nordverbund Bremen Hamburg Niedersachsen f&uuml;hrt diese Anfrage &uuml;berhaupt zu verwertbaren Links</strong> zu den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden mit verwertbaren Hinweisen zum Thema.</p>
<p>In allen anderen F&auml;llen wird die Suchanfrage gef&uuml;ttert mit Zeitungsberichten zu &auml;hnlichen F&auml;llen, bei regionaler N&auml;he mit den neueren Ver&ouml;ffentlichungen der LGL in Bayern oder Hinweisen &ouml;rtlicher IHKs zum Thema. Selbst eine Datumsausgrenzung, um veraltete Diskussionen auszuschalten, hilft nicht weiter. Meist muss &uuml;ber den Umweg der Wikipedia das entsprechende Portal der Landesregierung oder der Hauptst&auml;dte aufgesucht werden und eine m&uuml;hsame Klick-Tour nimmt ihren Anfang.</p>
<p>Nat&uuml;rlich kann man diese Fehler auch getrost dem Suchalgorithmus von Google anlasten, der sich angeblich in dieser Hinsicht aber permanent verbessert. Sie zeigen aber schon ganz deutlich, dass die <strong>Tragf&auml;higkeit der geforderten Internet-Transparenz</strong> zuerst einmal <strong>von den F&auml;higkeiten der seitens der Beh&ouml;rden beauftragten Webdesigner abh&auml;ngt</strong>. Im Umkehrschluss: F&uuml;r den einzelnen Gastronomen oder Unternehmer im Lebensmittelbereich errechnet sich die Gefahr, sich auf einem Internet-Pranger wiederzufinden nicht nur aus der pers&ouml;nlichen Einsch&auml;tzung und Befindlichkeit seines zust&auml;ndigen Kontrolleurs, sondern auch aus dem Finanzrahmen, den seine zust&auml;ndige Beh&ouml;rde f&uuml;r Webdesign ausgeben kann.</p>
<p>In einem Staat, der Wert auf das Recht am eingerichteten und ausge&uuml;bten Gewerbebetrieb legt und die Vergleichbarkeit der zugeordneten Chancen garantieren will, mag dieser Umstand in juristischer Beurteilung noch eine Rolle spielen.</p>
<p>Allein den neu gefassten &sect; 40 LMFG betreffende Erw&auml;gungen spielen aber in einem ersten Urteil bereits eine gro&szlig;e Rolle:</p>
</p>
<h2>Erster Klageerfolg gegen Internetpranger vor dem VG Karlsruhe</h2>
<p>In einem der ersten Verfahren zu diesem Thema hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe ein (noch nicht rechtskr&auml;ftiges) Urteil gesprochen. Ein Pforzheimer Gastronom hatte sich dagegen gewehrt, die Ergebnisse einer in seinen Betriebsr&auml;umen durchgef&uuml;hrten Lebensmittelkontrolle im Internet wiederfinden zu m&uuml;ssen.</p>
<p>Der sachliche Hintergrund spielt hier zun&auml;chst keine Rolle. Wichtig f&uuml;r alle anderen Kollegen ist die Begr&uuml;ndung, mit der die Richter ihm Recht gaben, obwohl &quot;einiges daf&uuml;r [sprach], dass der Gastst&auml;ttenbetrieb Verst&ouml;&szlig;e im Sinne dieser Vorschrift begangen hatte.&quot;</p>
<p>
<blockquote>Der Wortlaut des Gesetzes spreche daf&uuml;r, dass die Beh&ouml;rde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung erm&auml;chtigt werde, also zur Information &uuml;ber ein konkretes Lebensmittel, das unter Versto&szlig; gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift &uuml;ber ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Beh&ouml;rden begr&uuml;nde, die &Ouml;ffentlichkeit generell &uuml;ber hygienische M&auml;ngel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr br&auml;chten, lasse sich auch der amtlichen Begr&uuml;ndung des Gesetzes nicht entnehmen.<br />
Angesichts der erheblichen Zweifel an der Rechtm&auml;&szlig;igkeit der geplanten Ver&ouml;ffentlichung &uuml;berwiege das Interesse des Gastst&auml;ttenbetreibers, hiervon vorl&auml;ufig verschont zu bleiben. Dies gelte umso mehr, als in der Zwischenzeit die Einhaltung der Hygienevorschriften in dieser Gastst&auml;tte sichergestellt sei, eine Ver&ouml;ffentlichung deshalb zum Schutz der Verbraucher nicht unerl&auml;sslich sei.</p></blockquote>
<p><a class="linkinhalt" href="http://vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1280205/index.html?ROOT=1197412" target="_blank" title="Pressemitteilung VG Karlsruhe zu Hygienem&auml;ngel Ver&ouml;ffentlichung Pforzheim">VG Karlsruhe Beschluss vom 07.11.2012 (2 K 2430/12)</a></p>
<p>Dieser Tenor l&auml;&szlig;t darauf schlie&szlig;en, dass die Gerichte in Zukunft <strong>nur Ver&ouml;ffentlichungen im Internet zulassen werden, wenn tats&auml;chlich verdorbene Lebensmittel im Umlauf gebracht worden sind oder bereitgehalten werden</strong>. Ein solches &quot;NO GO&quot; ist weder von mir noch von anderen Mitstreitern jemals als sch&uuml;tzenswert erachtet worden, sondern hier empfehlen wir ohne weiteren Pranger ganz einfach die Stilllegung des Betriebs, wie es das Gesetz ohnehin schon immer vorsieht. Worauf implizit das VG ebenfalls hinweist: Eine &quot;Ver&ouml;ffentlichung zum Schutz der Verbraucher&quot; sei &quot;nicht unerl&auml;sslich&quot;, sprich, in diesem Fall nicht zwingend notwendig und auch nicht alternativlos.</p>
<p>Auf Deutsch: In einem solchen Betrieb wurde mehrfach gegen die Hundertschaften an verschiedenen Vorschriften versto&szlig;en, die das deutsche und europ&auml;ische Recht f&uuml;r Kleingastronomen bereitstellt. Niemand, der hier gegessen oder getrunken hat, ist aber einer ernsten Gefahr f&uuml;r Leib und Leben ausgesetzt gewesen. Es wurden keine zu beanstanden Lebensmittel in Verkehr gebracht. Allein dieser Umstand kann aber nach Ansicht der Richter eine solch existenzgef&auml;hrdende Ma&szlig;nahme rechtfertigen, dann aber sogar meiner Meinung nach zu Recht.</p>
<p>Dem steht auch nicht entgegen eine manchmal als anderslautend charakterisierte Entscheidung des <a class="linkinhalt" href="http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE120021228&#038;st=ent&#038;showdoccase=1&#038;paramfromHL=true" target="_blank" title="lebensmittelrechtliche Verst&ouml;&szlig;e auf beh&ouml;rdlicher Internetseite VG Regensburg Beschlu&szlig;">VG Regensburg</a>, der sich neben vielen weiteren, eklatanten Hygieneverst&ouml;&szlig;en eben auch auf die Bereithaltung verdorbener Lebensmittel zum Verkauf bezieht, ohne die vom VG Karlsruhe angesprochene Grundproblematik weiter anzusprechen. Auch diese Kammer konzentriert sich in einem ansonsten anscheinend bodenlosen Fall von Schlamperei auf das beanstandete Lebensmittel selbst, kristisiert aber trotzdem die in Bayern ge&uuml;bte Praxis, solche Meldungen kommentarlos &uuml;ber bestimmte Zeitr&auml;ume im Netz bestehen zu lassen.</p>
<p>Dazu wird es nat&uuml;rlich noch viele weitere Urteile geben, verursacht von denen, die sich ein solches Verfahren leisten k&ouml;nnen (selbst wenn der Ansatz Mut macht). Bis zur h&ouml;chstricherlichen Einigung werden jedenfalls noch Jahre ins Land ziehen.</p>
<p>Was schon an dieser Stelle auff&auml;llt und sich durch die weiteren Recherchen zieht wie ein roter Faden ist der Umstand, dass noch nicht einmal gekl&auml;rt ist, welche Beh&ouml;rden was und vor allen Dingen wo &quot;melden&quot; oder ver&ouml;ffentlichen sollen. Einige melden forsch von sich aus, andere ziehen den Kopf ein. Pech f&uuml;r den Gastronomen, wenn er im &quot;falschen&quot; Kreis oder Stadt arbeiten m&ouml;chte.</p>
<h1>Jedes Bundesland setzt so genannte Ver&ouml;ffentlichungspflichten anders oder gar nicht um: Die Einzelergebnisse</h1>
<h2>Bayern </h2>
<p>Als Bayer habe ich ja im <a title="Gastronomie, Lebensmittel, Kontrolle, Liste, Hygiene-Barometer, Gewerbe, Schutz" href="http://www.gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/internet-pranger-lgl-bayern/" target="_blank">Vorartikel</a> bereits ausf&uuml;hrlich &uuml;ber meine Eindr&uuml;cke berichtet. Die Standardsuche hat lediglich ein weiteres <a href="http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10063&#038;pk=847925&#038;p=1" target="_blank" title="LGL-Liste Abensberg Lebensmittel&uuml;berwachung Kelheim">Beispiel</a> f&uuml;r vorschnelle Be- und Verurteilung zutage gef&ouml;rdert. Interessant lediglich die Verschwiegenheit der Beh&ouml;rden auf Nachfrage der Presse und der Umstand, dass dieser Vorgang sogar unter obiger Rechtsbeurteilung bedenklich sein k&ouml;nnte, nachdem es augenscheinlich nie zu einer Gef&auml;hrdungslage gekommen ist.</p>
<h2>Baden-W&uuml;rttemberg</h2>
<p>Bei einer direkten Suche ist nichts zu finden. Lediglich einzelne Kreisbeh&ouml;rden verweisen auf den richtigen Link, &uuml;ber den dann die endg&uuml;ltige <a href="http://verbraucherinfo.ua-bw.de/lmk.asp?ref=3" target="_blank" title="Kontrollergebnisse Lebensmittel&uuml;berwachung Baden-W&uuml;rttemberg Liste">Zielseite</a> zu finden ist. Dort ist eine nach Landkreisen gegliederte, anklickbare Grafik hinterlegt. Im Verlauf der Recherche wurde hier flei&szlig;ig gearbeitet, die Listen wurden mit den Landkreislogos aufgeh&uuml;bscht und hier ist im Gegensatz zu anderen L&auml;ndern immerhin ein Ansprechpartner zu finden. Eine kursorische &Uuml;berpr&uuml;fung der H&auml;lfte der Landkreise inklusive der gr&ouml;&szlig;eren St&auml;dte hat vier hinterlegte Nennungen ergeben. Hier wird begrifflich sehr gerne mit dem Begriff &quot;ekelerregend&quot; gearbeitet, Details oder genauere Informationen werden nicht gegeben und sind zumindest nach bisheriger Sicht auch nicht vorgesehen. Die Liste macht nicht ersichtlich, &uuml;ber welchen Zeitraum eine Ver&ouml;ffentlichung vorgesehen ist.</p>
<p>Immerhin wird aber auf der <a href="http://verbraucherinfo.ua-bw.de/" target="_blank" title="Rechtsverst&ouml;&szlig;e Hygiene Lebensmittel&uuml;berwachung Baden-W&uuml;rttemberg Ver&ouml;ffentlichung">Mutterseite</a> erkl&auml;rt, was dieses Portal darstellen soll und dass man zur Ver&ouml;ffentlichung quasi gezwungen sei. Die <strong>Skepsis und die Sorge vor Schadensersatzklagen</strong> dringen aus jeder Zeile:</p>
<p>
<blockquote>Die Ver&ouml;ffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers aus Gr&uuml;nden beh&ouml;rdlicher Transparenz und sollte nicht als Warnung vor den aufgef&uuml;hrten Produkten oder Betrieben missverstanden werden. Die dargestellten Informationen sollten daher nicht mit anderen Formen der Ver&ouml;ffentlichung (&ouml;ffentlichen Warnungen) nach diesem Gesetz, die der Gefahrenabwehr vor einer Gesundheitsgef&auml;hrdung des Verbrauchers oder vor einer erheblichen Irref&uuml;hrung dienen, verwechselt werden</p></blockquote>
<p>Dem gebrandmarkten Gastronomen, der sich aus finanziellen Gr&uuml;nden nicht wehren kann und dennoch seine Existenz verlieren k&ouml;nnte, wird dieser versuchte Haftungsausschluss wenig n&uuml;tzen. Er bezeichnet h&ouml;chstens die bewusste Armseligkeit des gesamten Verfahrens.</p>
<h2>Saarland</h2>
<p>Hier ist nichts zu finden au&szlig;er einem Artikel des <a href="http://www.sr-online.de/sronline/nachrichten/politik_wirtschaft/artikel12904.html" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Kontrolle Listen Ver&ouml;ffentlichung">saarl&auml;ndischen Rundfunks</a>, in dem die Absicht der Regierung erkl&auml;rt wird, unbedingt ein <a title="Neue Rechtsgrundlagen stellen die Gastronomie unter Generalverdacht und bef&ouml;rdern weitere Existenzvernichtung. Politik setzt auf Imagepflege" href="http://www.gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampel-oder-smiley/" target="_blank">Hygiene-Barometer</a> einf&uuml;hren zu wollen. Zugleich wird die Frage er&ouml;rtert, wie 35 Lebensmittelkontrolleure dies erreichen sollen, selbst wenn das Bundesland weniger Einwohner hat als die bayrische Landeshauptstadt M&uuml;nchen.</p>
<p>Die nach mehrerenKlicks &uuml;ber Wikipedia gefundene Seite der entsprechenden <a href="http://www.saarland.de/95391.htm" target="_blank" title="Verbraucherrechte Informationsanspr&uuml;che Konrolle Listen Lebensmittel&uuml;berwachung">Landesanstalt</a> informiert jedenfalls nur dar&uuml;ber, dass sich das VIG ge&auml;ndert hat.</p>
<p>Gastronomen und Lebensmitelunternehmer im Saarland haben jedenfalls gute Chancen, die jetzt folgende Juristerei wenigstens bis zur Phase der Oberverwaltungsgerichte gem&uuml;tlich aussitzen zu k&ouml;nnen.</p>
<h2>Rheinland-Pfalz</h2>
<p>Auch in Rheinland-Pfalz bringt die Google-Suche nichts, erst Wikipedia f&uuml;hrt auf die Regierungsseiten. Hier wird aber anscheinend der umgekehrte Weg eingeschlagen. Man befreit sich kommentarlos von jeder Mitverantwortung und <a href="http://lua.rlp.de/verbraucherinformation/lebensmitteltransparenz/internetseitenanderer-behoerden/" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Internetseiten Kontrolle Listen Rheinland-Pfalz">verweist</a> auf die jeweiligen Beh&ouml;rden der Kreise und St&auml;dte.</p>
<p>Nach zugegeben kursorischer Nachpr&uuml;fung findet sich auf den dortigen Seiten nichts, manchmal sind Excel-Tabellen angelegt, die immerhin zeigen, wie man sich sp&auml;tere Einpflegung vorstellen k&ouml;nnte. Interessant h&ouml;chstens wie auch in sp&auml;ter analog gefundenen Ans&auml;tzen, dass als Kriterium eine Chargen-Nummer mit abgefragter PIN-Nummer eingepflegt wird.</p>
<p>Dies beweist immerhin, dass einzelne Bearbeiter dieses rudiment&auml;ren Systems der oben dargestellten Auffassung des VG Karlsruhe bereits im Vorgriff und ohne Aufforderung zu folgen scheinen:<strong> Internet-Pranger hat allein mit verdorbenen Lebensmitteln zu tun</strong>.</p>
<p>Wer allerdings urspr&uuml;nglich diese Listen erstellt hat, kann man nicht nachvollziehen. Dieselben Anlagen von Excel-Tabellen ziehen sich mit geringen Abwandlungen durch alle nicht vorbereiteten Bundesl&auml;nder. Das beweist aber nur, dass auch Beamte bevorzugt abschreiben, wie wir alle es schon zu Schulzeiten getan haben.</p>
<h2>Nordrhein-Westfalen</h2>
<p>Auch f&uuml;r Nordrhein-Westfalen ergibt die Suche zun&auml;chst kein Ergebnis, wenn auch mit &uuml;berraschendem Ausgang. Die gleichlautende Suche f&uuml;r das Bundesland Sachsen f&uuml;hrt mich n&auml;mlich sp&auml;ter zu einem <a href="http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw42/1016/pdf/1016pdf.pdf" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Nordrhein-Westfalen Kontrolle Bericht Liste">WDR-Bericht</a>, in dem die entsprechende Liste verlinkt ist.</p>
<p>Sie hei&szlig;t <a  href="http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de/" target="_blank" title="Lebensmittel Verst&ouml;&szlig;e Kontrolle Liste NRW">Lebensmitteltransparenz</a>, darauf muss man als Verbraucher nat&uuml;rlich erst mal kommen. Ansonsten &auml;hnelt sie der Liste der LGL Bayern, nur dass hier die Richtlinien noch eine Stufe abwertender sind f&uuml;r die Betroffenen (daf&uuml;r gibt es bisher auch &quot;nur&quot; 20 Betriebe, die sich auf der Liste wiederfinden). Zitat zu den Regeln:</p>
<p>
<blockquote>Die eingestellten Datens&auml;tze werden automatisch nach Ablauf von einem Jahr nach der Ver&ouml;ffentlichung gel&ouml;scht, um dem Rechtsstaatsgebot zu gen&uuml;gen.</p></blockquote>
<p>
<blockquote>Falls ein beh&ouml;rdlich festgesetztes Bu&szlig;geld durch eine gerichtliche Entscheidung auf unter 350 &euro; reduziert wird, entfernt die Beh&ouml;rde, die f&uuml;r die Einstellung der Information in das Portal verantwortlich ist, umgehend die Eintragung aus dem Internet.&quot;</p></blockquote>
<p>Quelle Lebensmitteltransparenz.nrw.de [2012-11-30]: [Hinweise zur Ver&ouml;ffentlichung nach &sect;40 LMFG], [http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de/hinweise], Stand: [30.11.2012])</p>
<p>Im Gegensatz zur bayrischen Variante finden sich <strong>Hinweise zur M&auml;ngelbehebung nur auf der m&uuml;hsam anklickbaren Detailseite</strong> zu den Einzelberichten, und auch dort nur, wenn man wei&szlig;, dass &quot;Details&quot; nochmals anklickbar sind. Dieses Vorgehen kann man im bundesweiten Vergleich nur noch als unversch&auml;mt klassifizieren. Jedem Betroffenen, der die Bev&ouml;lkerung nicht mit verdorbenen Lebensmitteln bedroht hat und daher diesen Blog ohnehin nicht zu lesen braucht, ist nur zu raten, sofort zum Rechtsanwalt zu gehen bzw. sich Schutz bei seinem Berufsverband zu holen.</p>
<p>Zum Ausgleich ist in der Navigation ein Unterpunkt &quot;Richtigstellungen&quot; eingebaut. Anscheinend hat die Beh&ouml;rde vor, sich hier anstelle einer Entfernung der gebrandmarkten Betriebe aus der ver&ouml;ffentlichten Liste f&uuml;r evtl. Vorverurteilungen zu entschuldigen. Derzeit ist hier aber noch nichts hinterlegt.</p>
<p>Eine derart &uuml;berzogene und pauschale Vorverurteilung, die sogar erst im Nachgriff (&quot;falls sp&auml;ter juristisch festgestellt wird, dass&quot;) korrigiert werden kann, ist vor dem Hintergrund anderer Urteile <strong>derart &uuml;berzogen, dass sie nach Schadenersatzforderungen geradezu schreit.</strong></p>
<h2>Hessen</h2>
<p>Die erste relevante Information aufgrund der Standardsuche findet sich bei der <a href="http://www.ihk-lahndill.de/produktmarken/recht/Allgemeine_Rechtsauskuenfte/2032550/Lebensmittelueberwachung.html;jsessionid=6CFE46BFB1336E3802659B9E11515988.repl2" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Hessen Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">IHK Lahn-Dill</a>. Dort wird auf die anstehende Ver&ouml;ffentlichungspflicht hingwiesen:</p>
<p>
<blockquote>Der Eintrag bleibt f&uuml;r drei Monate im Netz, dabei wird der Firmenname, das Kontrolldatum und der etwas verallgemeinernd formulierte Beanstandungsgrund genannt
</p></blockquote>
<p>Das <a href="http://www.hmuelv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=0401156be7ba148b7d5dfdf197c59874" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Hessen Beh&ouml;rden">zust&auml;ndige Ministerium</a> verweist auf die (nicht anklickbaren) Beh&ouml;rden der Kreise und St&auml;dte. Auch auf der Seite der Stadt Frankfurt/Main findet sich kein Hinweis.</p>
<h2>Bremen</h2>
<p>Die Standardsuche f&uuml;r Bremen f&uuml;hrt dagegen sofort zur <a href="http://www.lmtvet.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen84.c.4562.de" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Bremen Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">zust&auml;ndigen Stelle</a>. Die verweist (zu ihrer Entlastung?) auf die <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707374.pdf" target="_blank" title="VIG Novelle Begr&uuml;ndungstext Bundestag">offizielle Begr&uuml;ndung</a> des Bundestags zur &Auml;nderung des VIG.</p>
<p>Ansonsten sei per staatsvertraglicher Regelung das Land Niedersachsen zust&auml;ndig, das die relevanten Informationen auf einem eigenen Netzportal anbieten werde.</p>
<h2>Niedersachsen</h2>
<p>Dieses <a href="http://www.verstoesse.lebensmittel-futtermittel-sicherheit.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/verstoesse_nach_regionen/verstoee-nach-artikel-108193.html" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Niedersachsen Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">Portal</a> findet sich sofort. Es ist grafisch gut gel&ouml;st, auf einer Karte k&ouml;nnen die einzelnen Landkreise plus Bremen angeklickt werden oder eine Gesamt&uuml;bersicht abgefragt werden.</p>
<p>Zum Zeitpunkt der Recherche lagen Null Ergebnisse vor, die schon bekannten Excel-Listen waren angelegt. Auch hier m&ouml;chte man sich wohl auf gezogene Lebensmittelproben konzentrieren. Im Verlauf der Recherche wurde auch hier weiter gearbeitet. Hier will man anscheinend zuk&uuml;nftig &quot;Listen der Verst&ouml;&szlig;e&quot; und daneben &quot;Listen der widerrufenen Verst&ouml;&szlig;e&quot; ver&ouml;ffentlichen. Was ein widerrufener Versto&szlig; sein soll, kann nur vermutet werden. Vielleicht sollen hier <strong>Negativergebnisse auf ewig in der aktiven Liste bleiben</strong>, bei M&auml;ngelbeseitigung kommen sie dann (nochmals) auf die Widerrufsliste?</p>
<p>Gl&uuml;ckliches Niedersachsen. Kein Misset&auml;ter im Vergleich zu so vielen S&uuml;ndern in Bayern! Vielleicht liegt es daran, dass der Kontrolleur schon Stunden im Voraus zu sehen ist, w&auml;hrend er im S&uuml;den urpl&ouml;tzlich um die Bergkante herumfetzt.</p>
<h2>Hamburg</h2>
<p>Auch in Hamburg findet man sofort zur <a href="http://www.hamburg.de/lebensmittel/3662654/veroeffentlichungen-kontrollergebnisse.html" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Hamburg Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">zust&auml;ndigen Beh&ouml;rde</a>, auch hier ist die <a href="http://www.hamburg.de/contentblob/3666948/data/lm-ziffer2.pdf" target="_blank" title="Kontrollergebnisse Liste Beanstandungen">zugeh&ouml;rige S&uuml;nderliste</a> leer.</p>
<p>Auch hier w&auml;scht man seine H&auml;nde in Unschuld und verweist auf die l&auml;stige Ver&ouml;ffentlichungspflicht, die keinesfalls mit einer Risikowarnung betreffend die Gesundheit der Verbraucher verwechselt werden sollte. Echte Gefahren w&uuml;rden allein unter <a href="http://www.lebensmittelwarnung.de/" target="_blank" title="Verbraucherschutz Bundesministerium Warnungen Ver&ouml;ffentlichung">Lebensmittelwarnung.de</a> ver&ouml;ffentlicht, dem Portal des zust&auml;ndigen Bundesministeriums.</p>
<p>
<blockquote>Die Eintragungen (auf der Hamburger Liste, Anm. von mir) betreffen keine endg&uuml;ltig best&auml;tigten Verst&ouml;&szlig;e, sondern lediglich Fallgruppen, in denen die zust&auml;ndige Beh&ouml;rde aufgrund festgestellter Tatsachen davon ausgeht, dass einer der genannten Verst&ouml;&szlig;e begangen wurde.</p></blockquote>
<p>In Hamburg ist man sich also zumindest im Klaren dar&uuml;ber, <strong>einzelne Betriebe lediglich aufgrund eines Verdachts an den Pranger zu stellen</strong> oder eben nicht.</p>
<h2>Schleswig-Holstein</h2>
<p>Trotz seiner N&auml;he zum gerne <a title="Lebensmittelkontrolle kann bei schlechter Ausstattung keine Verbrauchertransparenz und Hygienestandards durchsetzen. So sind Smileys keine Qualit&auml;tssicherung" href="http://www.gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/smileys-qualitatssiegel-fur-restaurants/" target="_blank">als Vorbild dargestellten D&auml;nemark</a> schl&auml;ft Schleswig-Holstein tief und fest. Die Standardsuche erbringt &uuml;berhaupt kein Ergebnis, und auch die Analyse der Website des Landes f&uuml;hrt nicht weiter.</p>
<p>Ratlos habe ich den <a href="http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/?SOURCE=PstList&#038;PSTID=8963422" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Schleswig-Holstein Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">Zust&auml;ndigkeitsfinder</a> des Landesportals bem&uuml;ht. Die dort deklarierte Version des VIG hat aber mit der aktuellen Rechtslage nichts mehr zu tun.</p>
<p>Wirte in Schleswig-Holstein k&ouml;nnen also beruhigt den Streit im Rest der Republik abwarten, um sich dann gem&auml;chlich auf neue Situationen einstellen zu k&ouml;nnen, wenn die Rechtslage gekl&auml;rt ist.</p>
<h2>Brandenburg</h2>
<p>Auch in Brandenburg ist die Seite der <a href="http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.308533.de" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Brandenburg Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">zust&auml;ndigen Beh&ouml;rde</a> erst auf dem Umweg &uuml;ber Wikipedia zu finden. Auch hier verweist man auf die Lebensmittelwarnungen des Bundes und will sich ansonsten betreffend zuk&uuml;nftiger Ver&ouml;ffentlichungen an &Uuml;berschreitungen von Grenzwerten orienieren.</p>
<p>Ein Anklicken der angebotenen Links &ouml;ffnet wieder die schon bekannte Anlage von Excel-Tabellen, die eine sp&auml;tere Einpflegung von L&Uuml;-Berichten erm&ouml;glichen soll.</p>
<p>Die Standardsuche selbst er&ouml;ffnet immerhin den Link zu einer <a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_3600/3647.pdf" target="_blank" title="Hygiene-Barometer Brandenburg Lebensmitel&uuml;berwachung">parlamentarischen Anfrage</a>, die Aufschluss &uuml;ber den Zustand der Lebensmittel&uuml;berwachung in Brandenburg allgemein zul&auml;sst.</p>
<h2>Mecklenburg-Vorpommern</h2>
<p>Auch die Standardsuche f&uuml;r Mecklenburg-Vorpommern liefert zun&auml;chst wenig Brauchbares. Nach einem unfreiwilligen Umweg &uuml;ber die Seite der Firma, die das Regierungsportal betreut, findet sich die Seite des <a href="http://lallf.de/OEffentliche-Warnungen.520.0.html" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Mecklenburg-Vorpommern Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">zust&auml;ndigen Landesamtes</a>.</p>
<p>Hier wird wiederum auf die allgemeinen Lebensmittelwarnungen des BMLV verwiesen, etwas versteckt kann sich der akribische Sucher auf die Informationen nach &sect;40 LMFG durchklicken. <a href="http://lallf.de/fileadmin/media/PDF/lallf_all/VIG/120906MusterMeldgLM.pdf" target="_blank" title="Ver&ouml;ffentlichungen Lebensmittel &sect; 40 LMFG">Diese Seite</a> enth&auml;lt die leere Excel-Liste mit Chargen-Nummern und Grenzwert&uuml;berschreitungen, die bereits aus anderen Bundesl&auml;ndern bekannt ist, die letzte Aktualisierung stammt vom 6.9.2012.</p>
<h2>Sachsen</h2>
<p>Die Standardsuche erbringt kein Ergebnis, die <a class="linkinhalt" href="http://www.gesunde.sachsen.de/18666.php" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Sachsen Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">Regierungsseite</a> f&uuml;hrt nach l&auml;ngerem Ergebnis zumindest zur Information, dass keine Informationen vorliegen, die der &Ouml;ffentlichkeit nach &sect; 40 LMFG mitgeteilt werden m&uuml;ssten.</p>
<p>Weitere Links oder Infos werden nicht angeboten und der m&uuml;hsame Weg bis zu dieser Seite erweckt nicht den Eindruck, als solle sich in n&auml;chster Zeit daran etwas &auml;ndern.</p>
<h2>Sachsen-Anhalt</h2>
<p>Noch weniger gibt es aus Sachsen-Anhalt zu berichten. Standardsuchergebnis Null, das Regierungsportal gibt allgemein gefasste Ausk&uuml;nfte zur Struktur der Lebensmittel&uuml;berwachung.</p>
<p>Es dr&auml;ngt sich der Eindruck auf, dass Wirte im Umfeld von Berlin schon gef&auml;hrlich leben, was ungewollte Anprangerungen anbelangt. Zunehmende Entfernung von der Hauptstadt l&auml;sst das Leben aber schon deutlich gem&uuml;tlicher werden.</p>
<h2>Th&uuml;ringen</h2>
<p>Auch in <a  href="http://www.thueringen.de/de/tllv/lebensmitteluntersuchung/content.html" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Th&uuml;ringen Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">Th&uuml;ringen</a> beschr&auml;nkt man sich noch auf immerhin ausf&uuml;hrlichere Weiterverweise zum Thema Lebensmittel&uuml;berwachung und Gesetzesgrundlagen sowie die Lebensmittelwarnungen des Bundes.</p>
<p>Ver&ouml;ffentlichungspflichten sind auch hier noch kein Thema.</p>
<h1>Sonderweg in Berlin: Kontrollergebnisse als Restaurantf&uuml;hrer</h1>
<p>Einen Sonderweg in mehrfacher Hinsicht beschreitet Berlin. Die Google-Suche mittels des Standardtextes ergibt zun&auml;chst keine Ergebnisse, was wegen der Vorreiterrrolle des Stadtstaats bei so genannten Ekellisten und dgl. zun&auml;chst &uuml;berrascht. Die Verwendung solcher Begriffe oder aber die Homepage der Verwaltung bringt uns aber schnell weiter.</p>
<p><a href="http://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/lebensmittel-ernaehrung/lebensmittelueberwachung/index.html" target="_blank" title="Lebensmittel&uuml;berwachung Berlin Kontrolle Listen ver&ouml;ffentlichung">Dort</a> verweist das Land Berlin auf die Zust&auml;ndigkeit der Bezirks&auml;mter. Wegen eines vorgeschalteten Anh&ouml;rungsverfahrens sei aber mit Ver&ouml;ffentlichungen auf der Grundlage des &sect;40 LMFG erst nach einiger Zeit zu rechnen.</p>
<p>In Berlin werden aber schon l&auml;ngst <strong>alle Kontrollergebnisse</strong> ver&ouml;ffentlicht. Dazu muss man auf den Landesseiten etwas tiefer w&uuml;hlen und einige &uuml;berraschend fehlende Linkverweise umschiffen. Auch das &quot;Highlight&quot; vergangener Jahre, die so genannte Pankower Ekelliste ist derzeit nicht zu erreichen, daf&uuml;r aber eine Fotogalerie, die in ihrer Einseitigkeit eigentlich nur als Generalangriff auf die gesamte Gastronomie zu verstehen ist.</p>
<p>Ob diese Zugangserschwernisse reiner Nachl&auml;ssigkeit oder technisch n&ouml;tiger Aufr&uuml;stung geschuldet sind oder man angesichts der Unsicherheit &uuml;ber die rechtliche Zul&auml;ssigkeit solcher Ver&ouml;ffentlichung kalte F&uuml;&szlig;e bekommen hat, dar&uuml;ber kann nur spekuliert werden.</p>
<p>Der <a href="http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/ordnung/smiley.html" target="_blank" title="Smiley Projekt Bezirk Pankow Berlin">Kommentar</a> dazu verweist jedenfalls auf das gesamtberliner Projekt  &quot;Sicher Essen&quot;, in das der Modellversuch eingegliedert werden solle.</p>
<h2>&quot;Sicher essen&quot; in Berlin: Eine Verwaltung zieht blank mit totaler Transparenz?</h2>
<p>In Berlin ist ein echter <a href="http://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/lebensmittel-ernaehrung/kontrollergebnisse/betriebssuche/index.de.php" target="_blank" title="Listensuche der in Berlin kontrollierten Gastronomiebetriebe">Restaurantf&uuml;hrer der Lebensmittelkontrolleure</a> entstanden. Hier kann man mittels einer Umkreissuche oder auch nach Bewertungsgesichtspunkten oder Betriebsarten die Kontrollergebnisse seit Entstehung des Portals durchforsten oder sich auf einer Karte anzeigen lassen.</p>
<p>Ein Restaurantf&uuml;hrer der Beh&ouml;rden der ganz besonderen Art, dem man zugestehen mu&szlig;, dass er gut gemacht ist und zumindest alle Betriebe gleicherma&szlig;en be- oder entwirbt. Au&szlig;erdem wird mit einem Punktesystem deutlich gemacht, in welchem Bereich etwaige M&auml;ngel wie stark zu Bedenken gef&uuml;hrt haben. Das ist zumindest im Vergleich zu auf bayrischen Listen gefundenen Allgemeinpl&auml;tzen ein weiterer Vorteil. Das <a href="http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/freizeit/tourismus/tourismus005.html" target="_blank" title="Berlin Kontrollergebnisse Smiley-Bewertung Gastst&auml;tten Lichtenberg">Bezirksamt Lichtenberg</a> ver&ouml;ffentlicht daneben noch scheinbar einmal monatlich detailliertere Ergebnisse.</p>
<p>Nat&uuml;rlich kann nicht bestritten werden, dass <strong>sauber arbeitende Betriebe im Rahmen eines derart gut aufbereiteten Informationssystems einen Wettbewerbsvorteil erhalten</strong>, der ihnen auch zusteht. Das &auml;ndert aber nichts an den grunds&auml;tzlichen Kritikpunkten, die ich immer wieder dargelegt habe.</p>
<p>Ganz plakativ: Wir leben in einem Land, das sich Monate lang &uuml;ber Googles Streetview aufgeregt hat, in dem f&uuml;r jedermann jederzeit &ouml;ffentlich zug&auml;ngliche Bilder ver&ouml;ffentlicht werden sollten. Dies wurde mit dem Thema Datenschutz begr&uuml;ndet. Auf der anderen Seite aber soll die jederzeitige und fraglose Ver&ouml;ffentlichung eines Verwaltungsvorgangs betreffend bestimmter Gewerbebetriebe v&ouml;llig in Ordnung sein? Das ist nicht nur schizophren. Es bedeutet, dass diese Gesellschaft zwar das Abfilmen von Fassaden eines Stra&szlig;enzugs ablehnt, ein Gang durch die dahinter liegenden Wohnzimmer aber darf man jederzeit ins Netzt stellen.</p>
<h1>Fazit: An der angestrebten, bundesweiten Transparenz fehlt es meilenweit, lokale Vergleichbarkeit wird sogar noch weiter zerst&ouml;rt</h1>
<p>Grunds&auml;tzlich stand hinter der Novelle des LMFG, die die hier untersuchten Ver&ouml;ffentlichungen angeordnet hat, die Idee, f&uuml;r einen besseren Verbraucherschutz zu sorgen. Wie vorhergesagt, ist das gr&uuml;ndlich schief gegangen.</p>
<p>Die <strong>Beh&ouml;rden reagieren hilflos bis nerv&ouml;s</strong>, weil ihnen m&ouml;gliche Schadensersatzforderungen bei Fehlverhalten in einem derart hochsensiblen Bereich bewusst sind. Daher die Vielzahl der formulierten Abschw&auml;chungen auf den einschl&auml;gigen Websites mit dem Tenor, es handele sich hier keineswegs um Gesundheitswarnungen, die angezeigten Betriebe w&uuml;rden keinesfalls unbedingt die Bev&ouml;lkerung sch&auml;digen (wollen) und man folge ohnehin nur den auferlegten Pflichten des Gesetzgebers. Soweit Betriebe &uuml;berhaupt gebrandmarkt werden, wird der Inhalt der Anzeigen hinter Allgemeinfloskeln verborgen, die f&uuml;r den Benutzer keinerlei Informationswert besitzen.</p>
<p>Ja, warum dann, fragt sich der genervte User, landen diese Betriebe denn dort, wo sie jetzt unl&ouml;schbar und unverr&uuml;ckbar sind? Was will der Gesetzgeber denn dann erreichen?</p>
<p>Hinzu kommt, dass die Recherche einen weiteren Punkt zweifelsfrei best&auml;tigt: Die <strong>Ungleichbehandlung vergleichbarer Gewerbebetriebe in diesem Staat schreitet weiter voran</strong>. Eine schon von sechzehn verschiedenen (Nicht-)Raucherbehandlungen gebeutelte Branche wird fraglos weiteren Unw&auml;gbarkeiten ausgesetzt. Die Erfolgschancen eines Betriebs h&auml;ngen eben davon ab, in welchem Bundesland er residiert.</p>
<p><strong>Personell weit unter der sachlichen Notwendigkeit besetzte Lebensmittel&uuml;berwachungsbeh&ouml;rden</strong> d&uuml;rfen sich jetzt noch mit der Frage auseinandersetzen, welche Berichte sie wo und wie ins Internet setzen. Sie selbst m&ouml;gen diese M&ouml;glichkeit begr&uuml;&szlig;en. W&auml;hrend sie aber bisher kraft der Alleinstellung ihrer Beh&ouml;rde im lokalen Umfeld zumindest eine Gleichbehandlung der Unternehmen im Rahmen ihres T&auml;tigkeitsfeldes sicherstellen konnten, m&uuml;ssten sie sich jetzt zus&auml;tzlich mit allen anderen Beh&ouml;rden in der Bewertung der eigenen Arbeitsergebnisse vergleichen, falls sie eine tats&auml;chliche Transparenz f&uuml;r den Verbraucher erreichen wollten. Den Recherche-Ergebnissen ist unschwer zu entnehmen, dass der Staat sie dabei alleine lassen wird.</p>
<p>Nach wie vor aber ist es ein zentrales Gebot unserer Verfassung, dass die B&uuml;rger wie auch gewerbliche Subjekte in diesem Staat gleich behandelt werden, was ihre Entfaltungsm&ouml;glichkeiten anbelangt. Und so werden es am Ende wieder einmal die Gerichte und andere Beh&ouml;rden kontrollierende Institutionen sein, die &uuml;ber Schicksal oder wenigstens Ausgestaltung einer &uuml;bereilt verfassten und schlampig ausgef&uuml;hrten Gesetzesvorlage entscheiden.</p>
<h2>Gerichte und Bundesrechnungshof sehen Handhabung der Lebensmittelsicherheit ganz anders als der Gesetzgeber</h2>
<p>Dem Tenor der eingangs erw&auml;hnten bisher vorliegenden Urteile von Verwaltungsgerichten l&auml;sst sich bereits unschwer entnehmen, dass die Gerichte den Schwerpunkt ihrer Beurteilung darauf setzen werden, ob tats&auml;chlich verdorbene Lebensmittel in Verkehr gebracht wurden oder auch nur gefunden wurden. Daf&uuml;r gibt es keine Entschuldigung und solche F&auml;lle brauchen hier auch gar nicht weiter diskutiert werden. In allen anderen F&auml;llen wird die vorliegende Gesetzesgrundlage vermutlich auf lange Sicht zu d&uuml;nn sein, um Existenzen dauerhaft im Internet brandmarken zu d&uuml;rfen. Ein wesentliches Element der Betrachtung dabei wird sein, dass unbeschadet irgendwelcher &quot;L&ouml;schungsvorgaben&quot;, die jetzt ja noch schwanken zwischen drei und zw&ouml;lf Monaten, eine endg&uuml;ltige L&ouml;schung des Eintrags durch die ausl&ouml;sende Beh&ouml;rde technisch gar nicht m&ouml;glich ist. Das Internet vergisst nichts. Wer einmal auf einer solchen Liste gelandet worden ist, wird in deren Zusammenhang immer zu finden sein, zumindest f&uuml;r b&ouml;swillig gesinnte Konkurrenten. Der informationshungrige Verbraucher wird sich selten die M&uuml;he machen, in entsprechenden Archivdateien zu st&ouml;bern.</p>
<p>Bedauerlich ist nur, dass die Kleinbetriebe in der Gastronomie der Kneipe um die Ecke, an die sich mein Blog wendet, Zeit und Risiko f&uuml;r entsprechende Prozesse nicht aufbringen k&ouml;nnen und sich so auf das schon jetzt erwartbare Ende nur durch Hoffen und Wegducken einstellen k&ouml;nnen.</p>
<p>Fast noch bedauerlicher, f&uuml;r mich pers&ouml;nlich aber eine Befriedigung ist ein Dokument, das mir im Rahmen dieser Recherche zuf&auml;llig in die H&auml;nde gekommen ist. In ihrer Not bei der <a title="Dioxin, Lebensmittel, &Uuml;berwachung, Kontrolle" href="http://www.gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/dioxinskandal/" target="_blank">Bew&auml;ltigung des Dioxinskandals 2011</a> hat die Bundesverbrauchervernebelungsministerin, Frau Aigner, beim Bundesrechnungshof ein <a class="linkinhalt" href="http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/2011-248-PM_BWV-Gutachten.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" title="BRH Gutachten gesundheitlicher Verbraucherschutz Lebensmittel">Gutachten</a> beauftragt, wie Schwachstellen im Gesundheitsschutz bew&auml;ltigt werden und die dazugeh&ouml;rige Verwaltung effektiver gestaltet werden k&ouml;nnte.</p>
<p>Diese 170 Seiten sind absolut lesenswert f&uuml;r Leute, die sich ernsthaft mit dieser Materie besch&auml;ftigen m&ouml;chten. Praktisch jeden meiner Kritikpunkte der letzten Jahre, die zuf&ouml;rderst angegangen werden m&uuml;ssten, <strong>bevor</strong> man im Schnellverfahren juristisch unhaltbare Listen durchpr&uuml;gelt, kann man dort finden. Mangelhafte und undurchsichtig geschl&uuml;sselte Ausstattung der Lebensmittel&uuml;berwacher plus uneinheitliches und zersplittertes Beh&ouml;rdensystem, halbherzige und interesselose Umsetzung des verordneten HACCP-Arbeitsprinzips, fehlende Schulung und Zugangs&uuml;berwachung zum Gastronomiesektor, Primat bei der &Uuml;berwachung des ausschlaggebenden Futtermittelsektors.</p>
<p>Immer wieder wird auf die M&ouml;glichkeiten eines pro-aktiven Verbraucherschutzes hingewiesen, wenn das System der Eigenkontrollen, also HACCP, endlich auch von staatlicher Seite nicht als Worth&uuml;lse aufgefasst werden w&uuml;rde (weil diese es n&auml;mlich als Letzte noch nie verstanden hat, meine Meinung), sondern mit vern&uuml;nftigen Normen ausgestattet auch allgemeinverst&auml;ndlich umgesetzt werden w&uuml;rde.</p>
<p>Das k&ouml;nnte nat&uuml;rlich die Konsequenz haben, dass sich Politiker irgendwann auch an solchen Kriterien messen lassen m&uuml;ssten. Wer aber dieses Gutachten liest und vergleicht, was in den letzten zwei Jahren au&szlig;er Mundpropaganda tats&auml;chlich geschehen ist, braucht keine HACCP-Diskussion: <strong>Hier geschieht faktisch nach wie vor nichts au&szlig;er nicht wehrf&auml;hige Kleinbetriebe an einen haneb&uuml;chenen Pranger zu stellen und damit dem Prinzip des blinden Aktionismus Gen&uuml;ge getan zu haben</strong>. Die Boulevardmedien hat es gefreut. Die n&auml;chste <strong>sachgerechte Diskussion erfolgt erst wieder beim n&auml;chsten erwartbaren Lebensmittelskandal</strong>, statistisch kommt der ja Anfang n&auml;chsten Jahres. Mein Tip: Entweder Wild oder Pute wird es sein.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Hygiene-Barometer für Gastronomie scheint vorläufig vom Tisch, der Internetpranger treibt fröhliche Blüten</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/internet-pranger-lgl-bayern/</link>
		<comments>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/internet-pranger-lgl-bayern/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Nov 2012 03:31:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gastronomie in der Gesellschaft]]></category>

		<category><![CDATA[Ekelliste]]></category>

		<category><![CDATA[HACCP]]></category>

		<category><![CDATA[Hygiene]]></category>

		<category><![CDATA[Lebensmittelüberwachung]]></category>

		<category><![CDATA[Smiley]]></category>

		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[LGL Bayern er&#246;ffnet schludrige Beanstandungsliste f&#252;r Lebensmittelbetriebe
Im Sommer 2011 hatte ich versucht, mich ein wenig in die Diskussion um das damals von einigen Seiten als Heilsmittel propagierte so genannte Hygiene-Barometer einzuschalten. Gleichzeitig hatte ich gewarnt vor den Folgen der Novellierung des &#167;40 LMFG, weil ich entgegen der Meinung einiger Experten hier die Wurzel eines kommenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>LGL Bayern er&ouml;ffnet schludrige Beanstandungsliste f&uuml;r Lebensmittelbetriebe</h1>
<p><strong>Im Sommer 2011 hatte ich versucht, mich ein wenig in die Diskussion um das damals von einigen Seiten als Heilsmittel propagierte so genannte Hygiene-Barometer einzuschalten. Gleichzeitig hatte ich gewarnt vor den Folgen der Novellierung des &sect;40 LMFG, weil ich entgegen der Meinung einiger Experten hier die Wurzel eines kommenden Internet-Prangers f&uuml;r die Gastronomie gesehen hatte. Jetzt ist das Kind im Brunnen: Auch das in Sachen Hygiene-Barometer eher vern&uuml;nftige Bayern hat den Internet-Pranger eingef&uuml;hrt. Rechtsgrundlage, wie von mir erwartet, der jetzt neu gefasste &sect;40 LMFG. Aber auch Bef&uuml;rworter so genannter Transparenz m&uuml;ssten einsehen, dass dies der falsche Weg ist zu mehr Sicherheit in der Lebensmittelhygiene.</strong></p>
<p>Wie bereits gemeldet, sind diesen Ver&ouml;ffentlichungen zuletzt doch noch kleine Einschr&auml;nkungen auferlegt worden. So sollen nur gravierende Verst&ouml;&szlig;e auch ver&ouml;ffentlicht werden, n&auml;mlich solche, bei denen ein Bu&szlig;geld von mehr als 350&euro; zu erwarten ist. Ein Blick auf die jetzt vom in Bayern zust&auml;ndigen <a title="Bayrisches Landesamt f&uuml;r Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Startseite" href="http://www.lgl.bayern.de/index.htm" target="_blank">Landesamt f&uuml;r Lebensmittelsicherheit</a> ins Netz gestellte Liste der „Hygiene-S&uuml;nder“ zeigt aber, dass die meisten der (auch) von mir <a title="Ekellisten sind nicht der grp&szlig;e Wurf pro Verbraucherschutz" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampel-oder-smiley/" target="_blank">vorgetragenen Bedenken</a> nach wie vor zutreffen.</p>
<p><span id="more-508"></span></p>
<h2>Internet-Pranger des LGL Bayern stellt sich bei Besichtigung als offensichtlich unvorbereiteter Schnellschuss heraus</h2>
<p>Schon bei der ersten Durchsicht f&auml;llt auf, dass man sich &uuml;ber die Definition des Begriffs &quot;Produkt&quot; in der Liste nicht ganz einig ist. Einmal sind es 1000g Pfifferlinge oder ein Baumkuchen, dann ist es eine Gastst&auml;tte oder eine Saftbar, wieder anders besteht das anzuzeigende Produkt in einer Routine- oder Nachkontrolle. Solche Geburtsfehler zu bem&auml;ngeln, mag man vielleicht zu Recht als kleinkariert abtun. Sie zeigen aber erneut, dass hier mit aller Macht ein &quot;Produkt&quot;, n&auml;mlich ein Internetpranger, pr&auml;sentiert werden soll, ohne dass man sich im Vorfeld grunds&auml;tzliche Gedanken gemacht hat.</p>
<p>Schon weniger kleinkariert, sondern eher existenzbedrohend die Unterschiede im Umgang mit den betroffenen Betreibern.</p>
<p>W&auml;hrend sich die Stadt Landshut gro&szlig;e M&uuml;he gibt, schon bei der <a title="Diese Anzeige wie dieser Link wird hoffentlich am 24.04.2012 gelöscht" href="http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/lgl_aufgaben/lebensmittelwarnungen_informationen/lebensmittelinformationen_anzeige.php?id=79" target="_blank">Betreiberanzeige</a> darauf hinzuweisen, wen alles <strong>diese M&auml;ngelanzeige wegen Namensgleichheiten nicht betrifft</strong>, findet sich nach einer Recherche der S&uuml;ddeutschen Zeitung ein Biergartenbetreiber in M&uuml;nchen ohne weitere Einschr&auml;nkung <a title="SZ-Artikel Erfahrungen der Betreiber mit Kontrollen" href="http://www.sueddeutsche.de/muenchen/hygieneverstoesse-in-gaststaetten-schmutzige-geheimnisse-1.1528622-2" target="_blank">an den Pranger gestellt</a>, weil ein bereits geschlossener Fischgrillstand beanstandet wurde, der von einem betriebsfremden Gastronomen im vergangenen Sommer dort betrieben worden war.</p>
<p>Insgesamt f&auml;llt auf, dass 12 Wochen nach Inbetriebnahme des <a title="Liste der Verst&ouml;&szlig;e, der Internetpranger des LGL Bayern" href="http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/lgl_aufgaben/lebensmittelwarnungen_informationen/lebensmittelinformationen_tabelle.php" target="_blank">Portals</a> von den ca. 125 Lebensmittel&uuml;berwachungsbeh&ouml;rden vor Ort nach kursorischer Pr&uuml;fung gerade 25 dort Ergebnisse eingestellt haben. Dies kann nat&uuml;rlich seine Ursache darin haben, dass bei den anderen 100 &Auml;mtern keine Auff&auml;lligkeiten zu verzeichnen waren.</p>
<p>Wesentlich wahrscheinlicher erscheint mir aber meine eigene Vermutung. Es gibt erstens <strong>ganz gravierende Unterschiede in der Einsch&auml;tzung</strong> was ein &quot;schwerwiegender&quot; Versto&szlig; ist und was nicht, was wiederum Zusammenh&auml;nge haben d&uuml;rfte mit dem Dienstalter des einstellenden Kontrolleurs sowie mit der Internet-Affinit&auml;t seiner selbst oder seines Amts. Zweitens nat&uuml;rlich mit der <strong>Personalausstattung der jeweiligen Beh&ouml;rde</strong>, f&uuml;r die die vorgesehene Einpflegung solcher Mitteilungen ja noch einen weiteren Arbeitsaufwand bedeutet.</p>
<h1>Eine Ungleichbehandlung der Gewerbetreibenden je nach Standort ist nicht zu &uuml;bersehen</h1>
<p>Bei einer Durchsicht der Liste kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Chance, an den Pranger gestellt zu werden, in M&uuml;nchen, N&uuml;rnberg oder Landshut jedenfalls deutlich gr&ouml;&szlig;er zu sein scheint als beispielsweise in Dachau, Starnberg oder F&uuml;rstenfeldbruck, um im Umfeld der Stadt M&uuml;nchen zu bleiben.</p>
<p>Auff&auml;llig auch, dass zwar bem&auml;ngelte Betriebe ohne Frage ins Netz gestellt werden. Bei aller Transparenz m&uuml;ssen sich aber <strong>die bem&auml;ngelnden Kontrolleure nicht pers&ouml;nlich &quot;outen&quot;</strong>, und sei es nur mit ihrer Dienstnummer oder einem Kennwort. Dies w&uuml;rde n&auml;mlich im Umkehrschluss zumindest die M&ouml;glichkeit er&ouml;ffnen, evtl. Karrieregeilheit besonders &quot;scharfer Hunde&quot; auch transparent zu machen.</p>
<p>Insgesamt zeigt die bisher ver&ouml;ffentlichte Liste ganz eindeutig, dass nach wie vor keinerlei Richtlinien existieren, wer auf diesen Pranger gelangt und wer nicht, sondern hier vielmehr Roulette mit den betroffenen Existenzen gespielt wird. Ich habe es schon oft erw&auml;hnt: Es geht nicht darum, das Aussondern schwarzer Schafe zu verhindern. Daran muss der ganzen Branche gelegen sein. Aber dieser Schnellschuss ist in meinen Augen falsch, mindestens unausgegoren und er sollte den wirklich gesundheitsgef&auml;hrdenden Gefahren vorbehalten sein. Diese Unterscheidung l&auml;sst die vorgelegte Liste aber nicht zu.</p>
<h2>Keine wirkliche Information der &Ouml;ffentlichkeit besonders in Bezug auf die tats&auml;chliche Bedrohung der Verbrauchergesundheit</h2>
<p>Was in der Liste als Beanstandungen ver&ouml;ffentlicht wird, beschr&auml;nkt sich n&auml;mlich meist auf die von den Kontrolleuren verwendeten Oberbegriffe, deren Bedeutung und vor allem Bedeutungsschwere die &Ouml;ffentlichkeit kaum nachvollziehen kann, sie werden auch im umgebenden Internet-Auftritt nicht weiter erkl&auml;rt.</p>
<p>Der <strong>&quot;bauliche Mangel&quot;</strong> kann eine verschimmelte Wand sein, eine angeschlagene Fliese oder auch die fehlende Personaltoilette eines Ein-Mann-Unternehmens, je nach Sichtweise des Kontrolleurs. Er ist vielleicht auch nur nebens&auml;chlich eines tats&auml;chlich gravierenden Versto&szlig;es aufgelistet worden. Aus den eingestellten, separat anklickbaren Berichten l&auml;sst sich das jedenfalls nicht nachvollziehen.</p>
<p>Zwischen <a title="Kennzeichnung von Zusatzstoffen auf Speisekarten der Gastronomie im Gastroblog" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-kennzeichnung-zusatzstoffe/" target="_blank">&quot;Kenzeichnungspflichten&quot;</a> und <strong>&quot;Verbrauchert&auml;uschung&quot;</strong> stehen Meilen. Als Verbraucher ist es mir egal, ob jemand vergessen hat, mir mitzuteilen, dass Cola coffeinhaltig ist. Wenn er mir aber Analog-K&auml;se auf die Pizza streut, bin ich verarscht und das will ich dann auch tats&auml;chlich wissen. Solche Unterschiede werden aber durch die Begrenzung auf lapidare Oberbegriffe eher verwischt als deutlich gemacht.</p>
<p>Der letzlich einzige, f&uuml;r den Endverbraucher Gefahr signalisierende Oberbegriff <strong>&quot;Inverkehrbringen von zum Verzehr nicht geeigneter Lebensmittel&quot;</strong> wird so stehen gelassen. Ob hier tats&auml;chlich verdorbene Melonen versaftet wurden oder lediglich nicht mit korrekten Aufklebern versehene, selbst eingefrorene und ansonsten v&ouml;llig unbedenkliche Zwischenprodukte gefunden worden sind, bleibt ebenfalls der Interpretationslust des Lesers vorbehalten.</p>
<p>Man kann die Liste n&auml;mlich durchgehen, wie man will. Aus diesen Berichten l&auml;sst sich gar nichts erschlie&szlig;en, geschweige denn eine <strong>eigene Beurteilung der Gef&auml;hrdungslage</strong>, was der Begriff &quot;Transparenz&quot; ja impliziert. Dessen Mehrwert soll ja nach Ansicht der Bef&uuml;rworter darin bestehen, dass Sie sich jetzt ein umfassenderes Bild ihres (dann zu Unrecht) favorisierten Betriebs machen k&ouml;nnen. <strong>Geboten werden aber nur unkonkrete Allgemeinpl&auml;tze</strong>, die der unbefangene Leser in der Abw&auml;gung kaum bewerten kann. Hier wird Transparenz also eher vernichtet denn erschaffen.</p>
<p>Wenn schon, dann schon. Wer glaubt, berechtigte Schutzinteressen eines stehenden Gewerbes ignorieren zu d&uuml;rfen, weil dessen Vers&auml;umnisse dem sicher h&ouml;heren Gut der Verbrauchergesundheit akute Bedrohung zuf&uuml;gen, der soll diese Vorw&uuml;rfe und vor allem die akute, direkte Bedrohung auch ausreichend belegt und ausgef&uuml;hrt darlegen und sich nicht hinter Allgemeinpl&auml;tzen verstecken d&uuml;rfen. Dann will ich auch wissen, welcher schwere Versto&szlig; dazu gef&uuml;hrt hat, auf diesem Pranger zu landen.</p>
<h1>Keine Sofortl&ouml;schung nach M&auml;ngelbehebung best&auml;rkt den Pranger-Charakter anstelle der behaupteten Information</h1>
<p>Eine echte Gefahrwarnung jedenfalls findet nicht statt, Erkl&auml;rung oder Gefahrbewertung auch nicht. Das w&auml;re ja allenfalls der von den Bef&uuml;rwortern geforderte Sinn solcher Internet-Kampagnen. Stattdessen werden unkommentiert Kleinunternehmer vorgef&uuml;hrt, denen durch <strong>andere Ma&szlig;nahmen durchaus besser geholfen werden</strong> k&ouml;nnte. Die deutliche Mehrzahl ausl&auml;ndisch klingender Namen auf der Liste der Angeprangerten jedenfalls zeigen hier eine deutliche Sprach(-St&ouml;rung). Ansonsten ist es n&auml;mlich wie immer: Wer gen&uuml;gend Geld und M&ouml;glichkeiten hat, kann die Ver&ouml;ffentlichung durch eine Klage beim Verwaltungsgericht unterbinden. Schon unter dem Gesichtspunkt der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit stehen seine Chancen, zu gewinnen, vermutlich gar nicht so schlecht.</p>
<p>Weniger Betuchten wird nichts anderes &uuml;brig bleiben, als die <a title="KVR-M&uuml;nchen-Chef &auml;u&szlig;ert im SZ-Interview deutliche Bedenken zur Bestandsf&auml;higkeit der Regelung vor Gericht" href="http://www.sueddeutsche.de/muenchen/lebensmittelkontrollen-heikle-transparenz-bei-hygienemaengeln-1.1502124" target="_blank">zu erwartende Prozess-Serie</a> abzuwarten, die dann irgendwann Licht ins Dunkel der Regelungen dieses &auml;u&szlig;erst fragw&uuml;rdigen Portals bringen wird.</p>
<p>Worum es geht, wird jedenfalls bereits in den bisher vorhandenen Regeln deutlich: Sobald eine Beh&ouml;rde eine M&auml;ngelanzeige ins Internet hochgeladen hat, <strong>bleibt diese dort f&uuml;r sechs Monate zementiert stehen</strong>. Eine M&auml;ngelbehebung wird zwar (irgendwann) angezeigt, der Eintrag selbst aber nicht gel&ouml;scht. Damit ist eindeutig: Es geht nicht um Gefahrenabwehr f&uuml;r die Gesundheit der Endverbraucher, sondern um einen als Drohung gemeinten Internet-Pranger, der nur einer Zur-Schau-Stellung dient.</p>
<p>Dasselbe gilt f&uuml;r eine weitere dargestellte &quot;Regel&quot;: Neben den schwerwiegenden F&auml;llen sollen hier &quot;Wiederholungst&auml;ter&quot; pr&auml;sentiert werden, also solche, die bereits &ouml;fter aufgefallen sind. Verschwiegen wird dabei ein <strong>besonders perfider B&uuml;rokratie-Trick</strong>. Der fr&uuml;her von Amts wegen und aus Gr&uuml;nden der allgemeinen Gesundheitspr&auml;vention durchgef&uuml;hrte Kontrollbesuch der Beh&ouml;rden wird heutzutage geb&uuml;hrenpflichtig f&uuml;r den Betreiber (also umsonst f&uuml;r die Beh&ouml;rde), sobald M&auml;ngel festgestellt werden. Angesichts leerer Kommunalkassen versteht es sich von selbst, dass es schon aus diesem Grund den m&auml;ngelfreien Betrieb nicht geben darf (angesichts der Vielzahl der Vorschriften auch nicht geben kann), in der Folge also <strong>auch jeder Betrieb ein potentieller Wiederholungst&auml;ter</strong> sein wird.</p>
<h2>Ein gewollter Internet-Pranger setzt auf Konfrontation statt Bildung und Weiterentwicklung in ungesch&uuml;tzten Berufen</h2>
<p>Diese Form des Internet-Prangers wird noch mehr wie fr&uuml;her einen Boxring aufstellen, in dem sich Gastronomen und Lebensmittel&uuml;berwacher als scheinbar nat&uuml;rliche Feinde gegen&uuml;berstehen. Wo man <strong>fr&uuml;her geneigt war, gemeinsame L&ouml;sungen zu finden</strong>, wird man jetzt versuchen, rechtswirksame Gegenargumente zu finden, die einer drohenden Ver&ouml;ffentlichung abhelfen k&ouml;nnten. Die staatliche Lebensmittel&uuml;berwachung war bisher die einzige Institution, die im Gewirr der vielf&auml;ltigen Einzelvorschriften bis hin zur europ&auml;ischen Ebene noch einen rudiment&auml;ren &Uuml;berblick behalten konnte.</p>
<p>Den konnte sie bisher den von ihnen zu &uuml;berwachenden Betrieben auch in einem halbkollegialen Verh&auml;ltnis nahebringen. Nur der jahrelangen und einer dem jeweiligen Betrieb angemessen verst&auml;ndnisvollen Arbeit der Lebensmittelkontrolleure ist es zu verdanken, dass aus dem europ&auml;ischen Papiertiger HACCP mittlerweile zumindest teilweise ein Verstehen des Prinzips Eigenkontrolle geworden ist.</p>
<p><strong>Jetzt gewinnt endg&uuml;ltig das Polizei-Prinzip Oberhand</strong>. Ich will gar nicht bestreiten, dass es durchaus Argumente f&uuml;r dieses Prinzip geben kann. Wer das will, muss dann aber auch Farbe bekennen und sich endg&uuml;ltig von der bis jetzt geltenden Rechtsordnung verabschieden, dass jeder eine Kneipe er&ouml;ffnen kann, wo er will, solange er keinen Alkohol ausschenkt, sogar wie er will.</p>
<p>Mit der so genannten Transparenz dieses Internet-Prangers wird der Eindruck erweckt, als handele es sich bei den gescholtenen Anbietern um Personen, die absichtlich ihre Kunden vergiften wollten. Tats&auml;chlich handelt es sich in vielen F&auml;llen um Menschen, die versuchen, Geld zu verdienen und es nicht besser wissen (k&ouml;nnen). Dieses Manko konnten Lebensmittel&uuml;berwacher bisher durch die vorgeschriebene Erstbegehung vor Er&ouml;ffnung und nachfolgende Kontrollen in gewissem Rahmen ausgleichen.</p>
<p>Diese Form der so genannten Transparenz wird zur effektiven Sicherheit der Verbraucher, die jeder bewahren will, keinen Deut beitragen. Selbst die Protagonisten dieses Prinzips fordern bis zum heutigen Tag keine Ausbildungsvoraussetzungen f&uuml;r Betreiber der von ihnen als so gesundheitsrelevant beschriebenen Unternehmen, die f&uuml;r jeden Kfz-Betrieb bis hin zum Friseur fraglos akzeptiert werden. Ich halte es f&uuml;r eine notwendige Folge der offenbar gewollten Abwesenheit solcher Zugangsvoraussetzungen, dass sich dann auch Leute in diesem Segment einzunisten versuchen, die von der Materie keine Ahnung haben.</p>
<p>Diese aber erst einzuladen und dann nach dem &Auml;tsch-B&auml;tsch-Prinzip durch einen Internet-Pranger abzustrafen, ist der falsche Weg. Eine M&ouml;glichkeit w&auml;re sicher, die <strong>Lebensmittel&uuml;berwachung weiter zu einer auch begleitenden Kooperations-Beh&ouml;rde auszubauen</strong> zu einem lokalen Kompetenz-Zentrum f&uuml;r Lebensmittelhygiene. Das w&auml;re der richtige Weg, um wissenschaftlichen Fortschritt schnell kommunizieren und anwenden zu k&ouml;nnen. Der ist nat&uuml;rlich zu teuer, so viel Geld will der Staat entgegen werbewirksamer &Auml;u&szlig;erungen auch nicht ausgeben.</p>
<p>Ansonsten bleibt nur der Weg, Gastronomen wie auch Betriebsleitern in anderen lebensmittelrelevanten Betrieben eine entsprechende Ausbildung abzufordern. Die jetzt g&auml;ngige Praxis, jeden erst mal machen zu lassen und sp&auml;ter zu schauen, ob das auch in Ordnung ist, hilft hier nicht weiter und daran &auml;ndert der Internet-Pranger nichts, au&szlig;er dass er als Kollateral-Schaden (zu was eigentlich?) auch gewachsene und gut strukturierte Existenzen vernichten kann.</p>
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		<item>
		<title>Die eigene Homepage konzeptbezogen als Marketinginstrument einsetzen</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/homepage-gastronomie-marketing-instrument/</link>
		<comments>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/homepage-gastronomie-marketing-instrument/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Apr 2012 01:02:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gastronomie-Probleme und Antworten]]></category>

		<category><![CDATA[Werbung, Marketing und Konzept]]></category>

		<category><![CDATA[homepage]]></category>

		<category><![CDATA[Speisekarte]]></category>

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		<description><![CDATA[In den vorhergehenden Artikeln ging es darum, wie Sie sich und ihren Betrieb im Internet präsentieren können bei möglichst geringem finanziellem Aufwand. Diese Überlegungen werden Sie (hoffentlich) dazu gebracht haben, eine eigene Homepage einzurichten. Im folgenden soll überlegt werden, welche Komponenten diese Homepage enthalten sollte, um sie auch als Instrument eines aktiven Marketings einsetzen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den vorhergehenden Artikeln ging es darum, wie Sie sich und ihren Betrieb im Internet präsentieren können bei möglichst geringem finanziellem Aufwand. Diese Überlegungen werden Sie (hoffentlich) dazu gebracht haben, eine eigene Homepage einzurichten. Im folgenden soll überlegt werden, welche Komponenten diese Homepage enthalten sollte, um sie auch als Instrument eines aktiven Marketings einsetzen zu können. Schließlich soll sie ja kein reiner Selbstzweck sein. Auch wenn viele Kollegen ihre Homepages lediglich als bessere Visitenkarte nutzen, kann eine intelligente Gestaltung der eigenen Seite nur einen eigenen Wettbewerbsvorteil darstellen.<span id="more-501"></span></p>
<h2>Grundlegende Komponenten einer Gastronomie-Homepage</h2>
<ul>
<li>
<h3>Rechtsgrundlagen</h3>
<p>Natürlich müssen zunächst die rechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden, in denen reichlich Fußangeln versteckt sind. Dies betrifft Sie als gewerblicher Anbieter besonders, weil hier genauso wie bei Speisekarten <strong>besondere Deklarationsregeln</strong> gelten. Diese sind aber im Netz ausreichend dokumentiert. Ich empfehle Ihnen die Nutzung eines Dienstes, der sich speziell mit diesen Rechtsfragen befasst und laufend aktualisiert wird: e-Recht24, von dem auch mein Impressum gestaltet wird.</li>
<li>
<h3>Kontaktaufnahme</h3>
<p>Zunächst befinden wir uns ja noch im Grundzustand der Homepage eines Gastgewerbes, der Visitenkarte. Also sollte die Lage ihres Lokals deutlich werden, die Anfahrtsmöglichkeiten sowohl per Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und, was gerne vergessen wird, die Öffnungszeiten. Auch hier gibt es mittlerweile viele Hilfsmittel im Netz, wie Sie Karten, Streetviews, Fahrpläne oder andere Navigationshilfen einbinden können. Wichtig ist, dass Ihr Kunde aufgrund dieser Seiten einfach und schnell zu Ihnen finden kann.</p>
<p>Die andere Frage ist die der<strong> Kontaktmöglichkeiten, die Sie anbieten</strong>. Dabei ist die Telefonnummer das Mindeste, wobei diese zumindest über einen Anrufbeantworter verfügen sollte. Kunden, die via Internet nach Ihnen suchen, wollen jedoch natürlich am liebsten über das Medium kontaktieren, in dem sie sich gerade bewegen, und sich nicht noch separat eine Telefonnummer für morgen notieren. Morgen ist vielleicht alles schon wieder vergessen, die Stimmung schwankt oder Zahnschmerzen verhindern weitere Aktionen.</p>
<p>Sie sehen, worauf ich hinaus will: Es ist sicher am Effektivsten, den Kunden zur Kontaktaufnahme zu animieren in dem Moment, wo er ihre Seite besucht und interessant findet. Daher bieten viele Seiten Kontaktformulare oder Reservierungsmöglichkeit per e-mail an. Das macht aber nur dann Sinn, wenn Sie ihre Präsenz und eingehende Nachrichten auch mehrmals täglich ansehen und bearbeiten können. Ihr Kunde erwartet nämlich im günstigsten Fall zeitnahe Antwort, manche Kinder der facebook-Generation glauben sogar aus eigenen Erfahrungen heraus, Sie würden quasi permanent an ihrem Computer sitzen und auf ihre Anfrage warten.</p>
<p>Wenn Sie dazu entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, weil Sie nämlich zu ihren Betriebszeiten selbst ihre Kunden betreuen oder bekochen, sollten Sie das besser auch mit solchen Worten freundlich deutlich machen und ihre Interessenten auf die in mancher Augen antiquierten, aber immer noch funktionierenden Möglichkeiten des Telefons verweisen. In jedem Fall müssen Sie zuerst Enttäuschungen vermeiden, die der Kunde aus der Nutzung ihrer Website mitnehmen könnte: Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, die Sie anbieten, muss auch funktionieren und zu einer baldigen Antwort führen.</li>
<li>
<h3>Selbstdarstellung und eigene Speisekarte mit Preisauszeichnung</h3>
<p>Bisher gehen wir ja immer noch davon aus, dass der Kunde durch andere Medien oder Mundpropaganda auf Sie aufmerksam geworden ist. Er will also möglichst schnell wissen, wo er gelandet ist in den unendlichen Weiten des Internet. Daher ist ihre Startseite das A&amp;O. Hier müssen Sie in möglichst kurzen, prägnanten Sätzen und Fotos darstellen, was Sie ihrem zukünftigen Gast zu bieten haben. Verzichten Sie hier auf zu viel Schnickschnack, lange so genannte Intros und sonstiges Design-Wunderwerk, das lange Ladezeiten ihrer Seite verursacht und den neugierigen Kunden zunächst nervt.</p>
<p>Wenn Sie den Kunden schnell auf ihrer <strong>Startseite neugierig machen können</strong>, wird er auch bereit sein, sich danach auf weiteren Unterseiten mit Videos, Fotogallerien und anderem Beiwerk zu befassen. Zunächst allerdings will er schnell einen Überblick, ob es sich aus seiner Sicht lohnt, auf ihren Seiten zu verweilen und weiter zu stöbern.</p>
<p>Auf diesen Unterseiten können Sie sich jetzt austoben. Wichtig ist hier natürlich die Darstellung von Zusatzangeboten wie Buffetangebote, Platzangebot für Feiern, ihre Events, Außer-Haus-Verkauf und dergleichen.</p>
<p>Besonders wichtig ist aber die <strong>Kernfrage</strong>: Was bieten Sie an und zu welchem Preis? Hier scheiden sich oft die Geister. Viele Kollegen scheuen sich, ihre Speisekarte im Netz zu veröffentlichen, entweder weil sie den Preisvergleich fürchten oder Nachahmern das Leben erschweren wollen. Ich persönlich bin der Meinung, ein Angebot, hinter dem ich stehe, auch veröffentlichen zu können. Bin ich teurer als die Konkurrenz, kann und sollte ich das auch begründen, bin ich preiswerter, kann ich den Vorteil wahrnehmen und das misstrauischen Kunden gegenüber auch hier begründen. Aus meiner persönlichen Nutzersicht heraus kann ich nur sagen, dass ich aus meinem eigenem Informationsanspruch heraus mindestens einen aussagekräftigen Auszug aus der Speisekarte erwarte, wie es auch der Aushang vor dem Lokal darstellt. Wenn dieser in einem Internetauftritt fehlt, macht mich das stutzig.</li>
</ul>
<h2>Wie setze ich die eigene Homepage zur Werbung in Gastronomie ein?</h2>
<p>Jetzt aber wird es schwierig und die Frage kommt ins Spiel, wie gut Sie ihr Konzept überlegt haben. Ihre Homepage zum jetzigen Stand wird ihre Kunden sicher freuen und enger an Sie binden, wenn es hier Neuigkeiten zu erfahren gibt wie aktuelle Events oder die heutige Tageskarte. Sinn von Werbung ist es aber, neue Kunden zu gewinnen und diesem Ziel sind Sie noch keinen Schritt näher gekommen.</p>
<p><strong>Neue Kunden gewinnen Sie nur</strong>, wenn diese ihre Homepage im Dschungel des Internet auch finden. Suchmaschinen wie Google, aber auch alle anderen, analysieren ihre Homepage kurz und vereinfacht ausgedrückt nach Schlagwörtern, die sie dort zu finden glauben und bringen diese dann in Beziehung zu den Sucheingaben ihrer zukünftigen Kunden. Wenn ihr Lokal und Konzept wäre, ein Schnitzelparadies in Hinterdupfing zu betreiben, würde jemand, der nach &#8220;Schnitzel&#8221; sucht, ihre Website auch in Suchmaschinen finden, allerdings auf Seite 1567, und bis er dorthin gelangt, ist die Nacht ´rum. Bei einer Suche nach &#8220;wo gibt es Schnitzel in Hinterdupfing&#8221; wären Sie zwar auf Platz 1, aber vermutlich haben alle Hinterdupfinger diese Information bereits.</p>
<p>Vielleicht liegt Hinterdupfing aber im Landkreis Dupfingerberge? Sollte dieser Begriff auf ihrer Homepage nicht möglichst öfters vorkommen, wird Sie ein potentieller Kunde zwei Orte weiter nicht finden. Mit diesen Fragen der so genannten Suchmaschinenoptimierung beschäftigt sich eine ganze Branche und Sie werden hier im Internet genügend geholfen, soll hier also nicht weiter Thema sein. Sie sollten auch zumindest jetzt noch kein Geld für solche Angebote ausgeben, sondern, wie immer, erst einmal nachdenken (danach können sich kleinere Investitionen durchaus lohnen).</p>
<p>Sie müssen überlegen, <strong>unter welchen Begriffen ein möglicher Wunschkunde nach Ihnen suchen könnte</strong>, also wo ihr eigenes Konzept mit seinen Bedürfnissen zusammentrifft. Ein Spezialitätenrestaurant für italienische Küche wird in einer Großstadt wie Berlin derart viel Konkurrenz finden, dass der Verweis auf &#8220;Pizza&#8221; ihnen wenig Wettbewerbsvorteil auf Suchseiten bringen wird. Je mehr Sie aber auf Unterseiten beispielsweise auf die Herkunft der Pizza, auf ihre besonderen Pizzaspezialitäten, Pizzateig oder ähnliches hinweisen, desto mehr wird die Suchmaschine Sie auch mit dem Begriff Pizza in Verbindung bringen, auch wenn Sie mit Dr.Oetker und Konsorten vermutlich nicht konkurrieren können.</p>
<p>Das Beispiel soll nur sehr vereinfacht zeigen: Überlegen Sie Schlagworte, nach denen ein zukünftiger Gast sie finden sollte. Das betrifft sowohl ihre Örtlichkeit, vor allem auch die unmittelbare Umgebung, wie ihr ganz besonderes Angebot und auch das soziale Umfeld, eben die gesamte Bandbreite ihres Konzepts. Danach überlegen Sie, wie Sie diese Schlagworte auch auf weiteren Unterseiten ihrer Homepage präsentieren können, um die Seite für Suchmaschinen bezüglich dieses Begriffs &#8220;wertvoller&#8221; zu machen. Sie können z.B. Kochrezepte anbieten zu Speisen, die ihnen wichtig sind, Reisetips oder allgemeine Hintergrundinfos zu ihrer Heimat oder den Bio-Bauernhof vorstellen, der Sie beliefert.</p>
<p>Wenn Sie diese Grundüberlegungen beieinander haben und immer noch Geld übrig, können Sie sich bezahlte Hilfe holen, bei mir oder anderen, und dann kann es auch durchaus Sinn machen. Sie können es auch ganz einfach erst einmal selber ausprobieren.</p>
<h2>Soziale Netzwerke, Sinn oder Unsinn</h2>
<p>Gerade mit dem Nachwachsen ganzer Generationen von facebook-Nutzern stellt sich zunehmend auch die Frage, deren Potential zu nutzen. Mit der eigenen Homepage hat das zunächst noch wenig zu tun. Die ist eigentlich mehr Grundlage, um sich auch in diesen sozialen Netzwerken mehr oder weniger erfolgreich zu präsentieren. Wenn Sie dort nämlich nicht wenigstens auf diese Grundlage verweisen können, wird es zumindest schwierig werden, dauerhaft einen Fuß in die Tür zu bekommen.</p>
<p>Ich persönlich habe hier sehr unterschiedliche Erfahrungen beobachten können. Faustregel ist: Je jünger ihr Publikum und je spezieller ihr Angebot, desto erfolgversprechender ist ein Engagement in diesem Bereich. Sie sollten aber nicht unterschätzen, dass es hier weniger um Selbstdarstellung (wie auf ihrer Gastronomie-Homepage) geht als vielmehr um permanente Kommunikation. <strong>Wenn Sie die Zeit nicht aufbringen können oder wollen, hier täglich präsent zu sein, wird Ihnen das Medium nichts nutzen und enttäuschte Kunden in spe werden sich eher abwenden</strong>.</p>
<p>Eine andere Frage ist die Möglichkeit, bezahlte Werbung auf diesen Seiten zu schalten. Das ist aber hier nicht Gegenstand der Diskussion und ich kann nur nachdrücklich empfehlen, davon die Finger zu lassen, wenn Sie sich mit dem Medium nicht auskennen. Ohne Vorkenntnisse sind Sie gut beschäftigt, sich selber in die verschiedenen Verzeichnisse und Karten einzutragen, die auch um facebook herum existieren. Mit Vorkenntnissen haben Sie diesen Artikel ohnehin nicht bis hierhin gelesen.</p>
<h2>Früher schon: Gästebücher und Reservierungstools</h2>
<p>Gästebücher sind Schnee aus einer längst vergangenen Internet-Periode, die wieder dahin zurückgegangen sind, wo sie herkommen: ein Buch in ihrer Kneipe, das dort liegt, als Reminiszenz für Sie selber. Dort macht es Sinn.</p>
<p>Im Internet werden Sie, ob Sie wollen oder nicht, in Hunderten von Bewertungsportalen beurteilt oder (schlimmer) eben nicht. Ein lobender Satz von Dunja1784 nutzt Ihnen daher nichts, weil nicht geglaubt, eine Abfuhr von Stinker1004 schadet dagegen. Laufende aktuelle Beurteilungen oder Meinungen werden direkt über facebook oder andere Portale abgehandelt, ohne dass Sie irgendeinen Einfluss darauf hätten.</p>
<p><strong>Vermeiden Sie deshalb alle unnötigen Möglichkeiten, auf ihrer Gastronomie-Homepage Nachrichten, Mitteilungen, Reservierungen oder ähnliches zu hinterlassen</strong>. Damit schaffen Sie unnötiges Gefährdungspotential, auf ihrer Homepage von fremder Seite unerwünschtes Material abzuladen, und damit sind nicht nur Texte gemeint. Es gibt immer noch Telefon und E-Mail. Wer Sie kontaktieren will, soll diese Wege benutzen und so ist auch deren zuverlässige Weiterbearbeitung über eine Rückmeldung gesichert. Das Angebot von Buchungen via ihrer Homepage erfordert ihre ständige Überwachung dieses Mediums. Sie können aber nur entweder am Bildschirm sitzen oder ihrem Gast betreuen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Hygiene-Ampel, Hygiene-Barometer, Smileys oder Internetpranger: Kompromiss wird abgelehnt</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampel-kein-kompromiss/</link>
		<comments>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampel-kein-kompromiss/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 28 Aug 2011 00:53:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gastronomie in der Gesellschaft]]></category>

		<category><![CDATA[Ekelliste]]></category>

		<category><![CDATA[HACCP]]></category>

		<category><![CDATA[Hygiene]]></category>

		<category><![CDATA[Lebensmittelüberwachung]]></category>

		<category><![CDATA[Smiley]]></category>

		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://gastrobetreuung.de/gastroblog/?p=490</guid>
		<description><![CDATA[Berechtigte Schutzinteressen der Unternehmer sollen so genannter Transparenz zum Opfer fallen
Die Bundesregierung hat sich in einem internen Diskussionsprozess der Argumente pro und contra Hygiene-Barometer angenommen und einen tragfähigen Kompromiss zwischen Transparenz und Schutzinteressen von Kleinunternehmern vorgelegt. Diese Erwägungen sind auch in die gesetzliche Vorstufe der geplanten Hygiene-Ampeln oder Smileys eingeflossen, nämlich die Umformulierung des §40 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Berechtigte Schutzinteressen der Unternehmer sollen so genannter Transparenz zum Opfer fallen</strong></h1>
<p><strong>Die Bundesregierung hat sich in einem internen Diskussionsprozess der <a title="hygiene-ampeln öffentlichkeit statt transparenz" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampel-oder-smiley/" target="_blank">Argumente </a>pro und contra Hygiene-Barometer angenommen und einen tragfähigen <a title="Gesetzentwurf der Bundesregierung 20.7.2011" href="http://www.vigwirkt.de//fileadmin/sites/default/files/2011-07-20-VIGEntwurf.pdf" target="_blank">Kompromiss</a> zwischen Transparenz und Schutzinteressen von Kleinunternehmern vorgelegt. Diese Erwägungen sind auch in die gesetzliche Vorstufe der geplanten Hygiene-Ampeln oder Smileys eingeflossen, nämlich die Umformulierung des §40 LFGB, der eine umfassende Veröffentlichung von Mängelrügen der Überwachungsbehörden gesetzlich verankern soll.</strong> Dies geschieht unter der Überschrift Verbesserung der Verbraucherinformation.</p>
<p><strong>Im <a title="Hygiene-Ampel und Verbraucherschutz: Symbolpolitik im Bundestag" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampeln-politischer-sachstand/" target="_blank">geschilderten Diskussionsverlauf </a>war vorhersehbar, dass bereits der Anschein eines Kompromisses Heulen und Zähneklappern auslösen wird</strong>. Als Erste haben sich nun die Grünen zu Wort gemeldet. Möglicherweise hat sich die Partei ja beeindrucken lassen von Presseanwürfen, wohin sich eine Anti-AKW-Partei bei vorgeblich erreichtem Ziel nunmehr bewegen soll und möchte jetzt die Speerspitze einer neuen Transparenz darstellen. Frau Maisch, Grünen-Sprecherin im zuständigen Ausschuss, beurteilt den jetzt als Gesetzvorlage bereitgestellten Entwurf <a title="gruene zum vig und hygienebarometer" href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/386/386862.verbraucherinformationsgesetz_bleibt_ein.pdf">wie folgt</a>:<span id="more-490"></span></p>
<blockquote><p>Statt zeitnah Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitzustellen, schützt das Gesetz die Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen. Verbraucherinnen und Verbrauchen haben keine Möglichkeit, ihr Informationsrecht direkt bei den Unternehmen geltend zu machen. Auch in Zukunft sollen Kontrollen und Verstöße im Lebensmittelbereich nur dann öffentlich gemacht werden, wenn sie gravierend oder gesundheitsgefährdend sind. Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber das Recht, auch über &#8220;leichte&#8221; Vergehen informiert zu werden und Gammelbuden erkennen zu können – zum Beispiel durch das von den Ländern beschlossene &#8220;Hygiene-Barometer“.</p></blockquote>
<p>Mit ähnlichen Begriffen operiert auch <a title="foodwatch lebensmittelkontrollen geheim" href="http://foodwatch.de/kampagnen__themen/smiley_system/lebensmittelkontrollen/index_ger.html" target="_blank">foodwatch</a>:</p>
<blockquote><p><span>24 Prozent der kontrollierten Lebensmittelbetriebe wurde im Jahr 2009 beanstandet. Doch wo Gammelfleisch verkauft, Käse-Imitat als echter Käse deklariert oder Hygienevorschriften missachtet werden, bleibt geheim.</span></p></blockquote>
<p><span><br />
</span></p>
<h2>Gastronomie will Hygiene ohne Geheimhaltung,….</h2>
<p>Diese &#8220;Gammel&#8221;-begriffe werden allseits gerne verwendet und können den Eindruck vermitteln, gastronomische Kleinunternehmer bildeten gemeinsam mit der ihnen vorgelagerten Lebensmittelindustrie eine mafiaähnliche Struktur, die ähnlich wie Großkonzerne etwa der Energiebranche Tag und Nacht gemeinsam an nichts anderem feilen würden als dem Ziel, ihre Kunden möglichst hinterlistig übers Ohr hauen zu können. <strong>Dabei liegen die so genannten „Geheimhaltungsinteressen“ der Unternehmen ganz woanders und schon gar nicht im Verweigern angemessener Hygiene.</strong></p>
<p>Die Branche braucht ein Lebensmittelkennzeichnungsrecht, mit dem sie auch ohne Rechtsanwalt umgehen kann. Hier ist nämlich der Gastronom ebenso Verbraucher wie jeder seiner Kunden, an die er die verarbeiteten Waren weitergibt.<strong> Die Mehrzahl der so genannten „leichten Vergehen“, an denen Frau Maisch so gerne „Gammelbuden“ erkennen möchte, beruhen auf solchen Kennzeichnungsfehlern und nicht auf gravierenden Hygienemängeln.</strong> Genau sie selbst und ihre Kollegen waren und sind aber bisher nicht in der Lage, hier eine deutliche Sprache und entsprechende Regeln durchzusetzen. Anstatt zu verbieten, Analogkäse oder Klebeschinken mit dem Begriff „Käse“ oder „Schinken“ überhaupt gleichsetzen zu dürfen, wühlen sie lieber in den Niederungen der Kleingastronomie, ob dort Fußnoten richtig gesetzt sind. Den Schwerpunkt zugunsten des Verbraucherschutzes vermag sogar ein Blinder zu erkennen.</p>
<h2>…, aber bundesweite Standards für Hygiene</h2>
<p>Auch betreffend der zu Recht eingeforderten Hygiene existiert tatsächlich „Geheimhaltung“. Das 1999 seitens der EU-Kommission europaweit als Standard vorgeschriebene <a title="haccp konzept auch für politisches handeln" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/haccp-und-griechenland-hilfe/" target="_blank">HACCP-Konzept</a> für Lebensmittelbetriebe entbehrt bis heute jeder konkreten staatlichen Ausgestaltung. <strong>Vielmehr hat die Politik desinteressiert zugesehen, wie sich untere Überwachungsbehörden und Kleinunternehmer in mühevoller Detailarbeit über zehn Jahre hinweg ein von Ort zu Ort differenziertes Bild dieser Worthülse gebastelt haben, spricht nun aber großspurig von „Hygienestandards“, deren etwaiges Fehlen transparent gemacht werden müsste.</strong></p>
<p>Eine solche Transparenz solle Frau Aigner nunmehr <em>„proaktiv“</em> durchsetzen, schreibt Frau Maisch. Dabei fehlt es ja postaktiv schon an der Grundlage, solche Standards festzulegen, den beteiligten Unternehmern bekannt zu machen und betrieblich bundesweit einheitlich durchzusetzen. Bis heute existieren diese aber nur in Form von Generalklauseln und deren spezieller Ausgestaltung vor Ort als lokale Übereinkunft der Lebensmittelkontrolleure mit den jeweils beteiligten Unternehmern.</p>
<p><strong>Insoweit stellt die von der Bundesregierung vorgelegte, aktuelle Gesetzesvorlage tatsächlich einen vernünftigen Kompromiss dar: Gravierende Mängel müssen veröffentlicht werden, kleinere Mängel dann, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt.</strong> Letztere können sich dann nicht mehr mit mangelnder Aufklärung entschuldigen, für die es im Erstfall in Anbetracht der komplizierten Rechtssetzung ausreichend Begründung gibt.</p>
<p>Absolut keine Entschuldigung gibt es für die im zuständigen Bundestagsausschuss betroffenen Politiker. Das im Grundgedanken sicher richtige HACCP- Konzept, welches unsere Lebensmittelhygiene sicherstellen soll, gibt jedem Unternehmer auf, die kritischen Punkte in seinem Betrieb zu erkennen und darzustellen, an denen Fehler zu erkennbaren Risiken führen können und diese Schwachstellen abzusichern. Nicht nur der letzte Dioxin-Skandal hat gezeigt, dass die zur Regelung des Gesamtsystems aufgerufenen Politiker noch nicht einmal den Ansatz dieses Gedankengangs begriffen haben. Wären die Haushaltsdaten der Euro-Länder rechtzeitig an ihren kritischen Punkten überprüft worden, müssten jetzt nicht die älteren Kollegen unter uns noch um ihre private Altersvorsorge fürchten angesichts turbulenter Finanzkrisen.</p>
<h2>Medienwirksame Transparenzforderung gefährdet Existenzen und Arbeitsplätze</h2>
<p>Öffentlichkeitswirksam und simpel ist es dagegen, auf das Ende dieser Lebensmittelkette einzuschlagen. Das ist medienwirksam, weil <strong>jeder Kunde seinen Wirt, Bäcker und Metzger kennt und sich hier auch gerne verunsichern lässt. Dass die kritischen Punkte der Lebensmittelkette aber genau hier nicht liegen, hat jeder Skandal der letzten Jahre eindrucksvoll bewiesen</strong>. Es geht also nicht darum, „Geheimhaltungsinteressen“ der Unternehmen zu schützen. Es geht darum, geheim zu halten, dass die so auf <a title="smileys sind kein Kriterium für Transparenz" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/ekellisten-pranger-oder-transparenz/" target="_blank">Transparenz </a>bedachten Politiker schlichtweg nicht in der Lage sind, an den tatsächlich kritischen Punkten der Lebensmittelkette effektiven Schutz, tatsächliche Kontrolle und angemessene Wortwahl bei der Bezeichnung gegen die Lobby der wirklich Großen durchzusetzen. <strong>Nahezu alle Skandale der letzten Jahre betreffen die meist industrielle Produktion von Lebens- oder Futtermitteln und in keinem Fall Mängel bei der Abgabe der bereits zuvor vergifteten Waren an den Endverbraucher.</strong></p>
<h3>Gebührenordnungen fordern Mängel heraus</h3>
<p>Im Rahmen der Gebührenordnungen müssen angesichts knapper Kassen mittlerweile die Mehrzahl der kontrollierten <strong>Betriebe Gebühren für Kontrollen dann (und nur dann) entrichten, wenn Mängel festgestellt werden</strong>. Dem schon erwähnten Blinden ist klar, wie sich diese Maßgabe auf die Quote „kleiner Mängel“ auswirkt: Den mängelfreien Betrieb darf es aus Kostengründen gar nicht geben. Angesichts der Vielzahl gewerberechtlich zu kontrollierender Rechtsvorschriften wird es ihn auch nicht geben. Für die Gastronomie stellt sich die turnusmäßige Kontrolle auf diese Weise als weiterer, unvermeidbarer Kostenfaktor dar. Als „Gebühr“ für erzwungene <a title="Verwaltung Ansprechpartner für Information und Schulung" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-barometer-bewegt-sich-politik/#vorschlag" target="_blank">Weiterbildung </a>durch qualifizierte Kontrolleure wäre dies sogar hinnehmbar, als Grundstein zur Vernichtung der eigenen Existenz aber natürlich nicht.</p>
<p><strong>Insoweit ist der Glaube von Frau Maisch und Kollegen, hier durch die Einrichtung eines neuen 100%-Siegels Markttransparenz zu schaffen, bestenfalls realitätsfernes Wunschdenken.</strong> Die vom Verbraucher in Unkenntnis der Hintergründe zu Recht erwarteten 100% sind nicht erreichbar, der nachfolgende Internetpranger wird zu weiterer Verunsicherung führen. Gerade die Kleingastronomie ist durch politische Einflussnahme wie Rauchverbote ohnehin schon ohne Not an den Rand ihrer Existenz gedrängt worden. Hier mögen aus Gesamtsicht nicht so viele Arbeitsplätze im Feuer stehen. Der kleine Wirt kann sich ohnehin nur ein, zwei Minijobs neben seiner Arbeitskraft leisten. Allerdings sind das genau die Jobs, die den noch beschäftigten Arbeitnehmern ermöglichen, sich über Wasser halten. Am Ende wird sich herausstellen, dass es ganz schön viele waren.</p>
<p>Es ist ziemlich überheblich, wegen „kleinerer Mängel“ einen juristisch wenig gebildeten Kiosk-Betreiber als „Gammelbude“ zu disqualifizieren, weil er es vielleicht verabsäumt hat, die von ihm angebotene Cola als koffeinhaltig zu <a title="speisekarte vorschriften zur kennzeichnung" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-deklaration-vorschriften/" target="_blank">kennzeichnen</a>. Die Frage, wie solche Bildung an den Mann/die Frau kommen soll, ist da schon komplizierter, weil sie ja gewerberechtlich gar nicht verlangt ist. Diese Frage erledigt sich aber wiederum im Sinne des „freien“ Unternehmertums von selbst. Mit einem Pseudosiegel von 80% schließt er eben seine Existenz alsbald wieder, das ist transparente Marktbereinigung. Zur selben Zeit schüttet dann wieder ein von der Insolvenz bedrohter Futtermittelhersteller zugunsten seiner Existenz und der Arbeitsplätze ein bisschen Industriefett in den Tank, fällt ja kaum auf und schadet ja niemandem wirklich, das bisschen. Er braucht ja auch kein Siegel und selbst wenn, würde es keinem Endverbraucher auffallen.</p>
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		<item>
		<title>Hygiene-Ampel, Hygiene-Barometer, Smileys oder Internetpranger: Bewegt sich die Politik?</title>
		<link>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-barometer-bewegt-sich-politik/</link>
		<comments>http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-barometer-bewegt-sich-politik/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 31 Jul 2011 22:36:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gastromartini</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gastronomie in der Gesellschaft]]></category>

		<category><![CDATA[Ekelliste]]></category>

		<category><![CDATA[HACCP]]></category>

		<category><![CDATA[Hygiene]]></category>

		<category><![CDATA[Lebensmittelüberwachung]]></category>

		<category><![CDATA[Smiley]]></category>

		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Grenzenloser Internetpranger ist zurückgezogen
Das Ministerium für Verbraucherschutz teilt mir mit, dass die von mir im Vorartikel angegriffene, geplante Änderung des § 40 LFGB bezüglich sehr weitgehender Veröffentlichung sämtlicher Mängelmeldungen der Lebensmittelüberwachung mittlerweile überdacht worden ist. Nach einer jetzt überarbeiteten Beschlussvorlage sollen solche Meldungen erst dann veröffentlicht werden müssen, wenn ihr Zustandekommen ein Verwarnungsgeld von mindestens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Grenzenloser Internetpranger ist zurückgezogen</h1>
<p>Das Ministerium für Verbraucherschutz teilt mir mit, dass die von mir im <a title="Hygiene-Ampel Smiley Pranger statt grosser Wurf" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampel-oder-smiley/" target="_blank">Vorartikel</a> angegriffene, <strong>geplante Änderung des § 40 <a title="Lebensmittelrecht Aufbau Deutschland" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittel-,_Bedarfsgegenstände-_und_Futtermittelgesetzbuch" target="_blank">LFGB</a> bezüglich sehr weitgehender Veröffentlichung sämtlicher Mängelmeldungen der Lebensmittelüberwachung mittlerweile überdacht worden ist</strong>. Nach einer jetzt überarbeiteten <a title="Gesetzentwurf der Bundesregierung 20.7.2011" href="http://www.vigwirkt.de//fileadmin/sites/default/files/2011-07-20-VIGEntwurf.pdf" target="_blank">Beschlussvorlage</a> sollen solche <strong>Meldungen erst dann veröffentlicht werden müssen, wenn ihr Zustandekommen ein Verwarnungsgeld von mindestens 350 € rechtfertigt</strong>.</p>
<p><strong> Mein Anspruch bestand nie darin, echte Hygienemängel verschleiern zu wollen. </strong> Vor unsauberen Küchen muss nicht nur der Verbraucher, sondern auch jeder hart arbeitende Kollege geschützt werden. Ein verlegter Lieferschein, fehlende Unterschriften unter Belehrungs- und sonstige Protokolle bei ansonsten sauberer Küche oder oft auch aus Unwissenheit unterlaufene Deklarationsfehler in der Speisekarte machen jedoch noch keinen Hygienemangel aus, sondern bezeugen nur aufs Neue die Hilflosigkeit gerade der Kleinbetriebe angesichts eines Wildwuchses einschlägiger Vorschriften. <strong>Insoweit wird mit dieser im aktuellen Entwurf deutlich konkreteren Sprachregelung ein Kompromiss gefunden, der beide Aspekte berücksichtigt und vor allem auf Wiederholungstäter abzielt.<span id="more-465"></span><br />
</strong></p>
<p>Anscheinend haben die <a title="Hygiene-Ampel Hygiene-Barometer Sachstand PolitikPolitik" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampeln-politischer-sachstand/" target="_blank">bereits dargestellten</a> Einsprüche der Wirtschaftsminister hier ein Nachdenken erreichen können ebenso wie die stille Arbeit der Verbände, von deren Vorhandensein ich mich bei der Nachrecherche im Gegensatz zur geäußerten Kritik durchaus überzeugen konnte. Allerdings bleibt eigene Nachdenklichkeit bezüglich des stillen Wirkens im Hintergrund bestehen, selbst wenn sie hier einen ersten Erfolg verbuchen konnte:</p>
<h1>Hygiene-Ampeln oder Barometer sind noch nicht vom Tisch</h1>
<p>Selbst dieser Kompromissvorschlag bezüglich der <strong>allgemeinen Regeln zur <a title="Verbraucherinformation Quellen Kanäle" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherinformation" target="_blank">Verbraucherinformation</a></strong> muss nun zunächst noch den zuständigen <a title="Verbraucherschutz Ausschuss Beschlussempfehlungen" href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a10/index.jsp" target="_blank">Bundestags-Ausschuss</a> passieren. Angesichts der dort teilweise veröffentlichten Meinungen der Abgeordneten darf an einer <a title="Bundestag Diskussion Internetpranger" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/hygiene-ampeln-politischer-sachstand/#bundestag" target="_blank">angemessenen Bereitschaft</a> zur sachlichen Reflexion durchaus vorerst noch gezweifelt werden. Zudem betrifft der ganze Vorgang zunächst nur die auch von mir kritisierte, pauschale Holzhammermethode bei den Grundregeln für eine <a title="VIG wichtige Inhalte Kritik" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherinformationsgesetz" target="_blank">Verbraucherinformation</a>. Das als zusätzliches Informationsinstrument angedachte <strong>Modell einer Hygiene-Ampel oder Hygiene-Barometers ist damit noch nicht vom Tisch, die Smiley-Regelung also weiter in der Diskussion</strong>.</p>
<p>Zu diesem Thema gelten die schon <a title="Smiley Ekellisten Pankow" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/ekellisten-pranger-oder-transparenz/ " target="_blank"> dargestellten </a>Sachargumente weiter. Allerdings kommt hier zunehmend eine <strong>Grundsatzdiskussion</strong> zum Tragen, der sich jeder Einzelne stellen sollte und die <strong>offen und nicht still ausgetragen werden müsste</strong>, weil sie zukünftig jeden Bereich der Gesellschaft betreffen wird. Nachwachsende Generationen internetgläubiger Menschen verwechseln sicher nach bestem Gewissen die Veröffentlichung am liebsten jeden Verwaltungshandelns mit dem Begriff „Transparenz“. <strong>Beliebtes Totschlag-Argument ist dabei, wer sich nichts zuschulde kommen lässt, habe ja nichts zu befürchten und die Sorge vor dieser Transparenz hindere potentielle Täter schon präventiv an ihrem schändlichem Tun</strong>.</p>
<p>Mit demselben Argument wäre beispielsweise die Veröffentlichung von ertappten Alkoholfahrten zu fordern oder am Besten gleich die Publizierung des Bundeszentralregisters für Führungszeugnisse. Oder, weniger weit hergeholt, Veröffentlichung der Arbeit der Baukontrolleure, um vor scheinbaren Bauschlampereien zu warnen.</p>
<p>In jedem Fall geht es um <strong>vorgebliche Transparenz bezüglich der Überwachungsergebnisse von Behörden</strong>, die wir alle uns leisten, damit  dazu ausgebildete Fachleute ein immer breiter werdendes Spektrum von Wirtschaft und öffentlichem Leben auf unerwünschte Fehler hin überprüfen. Weil dieses Spektrum so vielfältig geworden ist, leisten wir uns diese Fachleute und haben auch bisher weitgehend auf ihre Ausbildung und ihr Bewertungsermessen vertraut. Jetzt soll diese Fachbewertung oder auch für das Beispiel der Alkoholfahrt die korrespondierenden Urteile der Justiz durch „Transparenz“ ersetzt werden. Sie wird so durch eine öffentliche Anschauung ersetzt, welche die der Einzelentscheidung zugrunde liegenden, fachlichen Maßstäbe selten erkennen können wird. Wäre dem nämlich so, könnten wir uns die qualifizierte Verwaltung zukünftig wieder sparen und sie durch Blockwarte ersetzen.</p>
<h1>„Verwaltung durch Information“ über Hygiene-Barometer ist ein Irrweg</h1>
<p>Dr. Werner Wolf, Präsident des <a title="BLL Spitzenverband Lebensmittelwirtschaft" href="http://www.bll.de/index.html" target="_blank">BLL</a> hat diese Denkart zutreffend als <a title="Unternehmensrechte Verwaltung durch Information" href="https://www.bll.de/veranstaltungen/veranstaltungen-liste/jahrestagung-2011/rede-dr.-wolf-jt-2011-teil-2" target="_blank"> „Verwaltung durch Information“ </a>bezeichnet. Allein die Drohung des Internetprangers soll sozusagen Verwaltungshandeln obsolet machen oder zumindest in seiner Wirkung unterstützen. Solche in unserer Branche besonders von Organisationen wie <a title="foodwatch essensretter startseite" href="http://www.foodwatch.de/" target="_blank">foodwatch</a> vorgetragenen Argumente zielen in diese Richtung und vertrauen auf die allmächtige Selbstregelung des Internets. Interessanterweise lehnen aber gerade solche Organisationen wie die gesamte, dahinter stehende Denkrichtung eine öffentliche Kontrolle ihrer „Produkte“, nämlich der ins Netz eingespeisten Informationen kategorisch ab. Im Extremfall reicht diese Prinzipientreue bis hin zur Ablehnung von Seitensperrungen wegen Kinderpornographie (was nichts mit foodwatch zu tun hat).</p>
<p>Argumentiert wird natürlich, dass im öffentlich-virtuellen Raum Internet jeder die Möglichkeit hätte, Gegenmeinungen zu veröffentlichen, was doch Kontrolle genug sei. Foodwatch hat zum erwähnten Schlagwort „Verwaltung durch Information“ einen <a title="foodwatch offener Brief Verwaltung Information" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/doc/foodwatch_OffenerBriefBLL_ger.pdf" target="_blank">öffentlichen Brief</a> verfasst, der angesichts seiner Selbstgewissheit meines Wissens nicht beantwortet wurde. Nachdem es die laufende Thematik betrifft, habe ich mir eine eigene <a title="foodwatch offene Antwort Verwaltung Information" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/doc/foodwatch_OffeneAntwortBLL.pdf" target="_blank">Antwort</a> erlaubt und bin nun sehr gespannt darauf, wie „Transparenz“ bei foodwatch auf seinen eigenen Seiten gehandhabt wird.</p>
<p>Jedenfalls hat sich bereits gezeigt, dass der virtuelle Raum Internet genauso groß und für den Verbraucher unüberschaubar geworden ist wie die reale Öffentlichkeit. Vor falschen oder mindestens fachlich unkommentierten Informationen ist er dort noch weniger geschützt als in der Realität. Diese klinken sich dann ein in das Sammelsurium an so genannten Bewertungsportalen, die schon ohne Verwaltungsrealität die ganze Branche überziehen, von manchen Gastronomen als Pseudowerbung benutzt werden ebenso wie von verprellten Kunden als Racheplattform. Dass die ganz überwiegende Mehrzahl dieser Portale schlicht nur der Werbeplatzierung der Betreiber dient, scheint die „Transparenzler“ nicht zu stören.</p>
<p>Zurück bezogen auf die aktuelle Diskussion bleibt zu erwähnen, dass sowohl Juristen der beteiligten Ministerien wie auch Spitzenvertreter der <a title="DEHOGA Bundesverband" href="http://www.dehoga-bundesverband.de/" target="_blank">Verbände</a> mir gegenüber erklärt haben, dass sie die geplanten Modelle nach wie vor für zumindest <a title="BLL Pressemitteilung Schutzinteressen Unternehmen" href="http://www.bll.de/presse/pressemitteilungen/pm-20110719-novellierung-vig.html" target="_blank">rechtlich bedenklich</a> halten. Aus diesem Grunde bietet beispielsweise bietet der <a title="Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks" href="http://www.baeckerhandwerk.de/Zentralverband.10.0.html" target="_blank">Zentralverband</a>seinen Bäckern nach eigenen Eingaben bereits ein Netz von Fachanwälten an, die im Streitfall kompetent helfen können.</p>
<h1>Die Gastronomie als erste Zielscheibe muss die gesellschaftlichen Grundlagen ernst nehmen</h1>
<p>Mancher Leser mag sich über die grundsätzliche Breite dieses Artikels wundern. Die dargestellte Denkrichtung greift aber jetzt als erstes die Gastronomie an, sei es, weil diese so hübsch plakativ an jeder Straßenecke präsent ist, sei es, weil sie für wehrlos, zersplittert oder zu bedeutungslos für Tourismuswirtschaft und zusammenhängende Arbeitsplätze gehalten wird.</p>
<p>Tatsächlich scheuen die meisten unserer Berufsverbände zugunsten des ja tatsächlich vorerst erreichten Zwischenziels eine öffentliche Grundsatzdiskussion und diese Haltung ist mindestens nachvollziehbar. <strong>Dem erwähnten Totschlag-Argument „Wer nichts zu verbergen hat“ ist bei der auf kurzlebige Schlagzeilen erpichten Medienlandschaft öffentlich tatsächlich wenig entgegen zu setzen, so dass Argumente im Hintergrund oft mehr bewirken mögen. </strong></p>
<p><strong>Auf Dauer aber wird nicht nur unsere Branche als Versuchskaninchen solchen Bestrebungen nicht entgehen und daher sollten gerade wir selbst diesen Ansätzen auf einem allgemeineren Niveau entgegentreten</strong>. Es geht eben nicht allein darum, einzelnen hygienischen Kleinkriminellen das Handwerk zu legen, was eine Lebensmittelüberwachung schon bisher tut, sondern darum, ob der Weg „Information statt Verwaltung“ gesellschaftlich der richtige Weg ist und auf diesem Level können wir uns wirkungsvoller wehren als vor dem plakativen Horrorbild des böswillig seine Kunden betrügenden Gastronomieschleichers.</p>
<p>Wir Gastronomen sollten nicht vergessen, dass wir eine gute mediale Angriffsfläche bieten, weil uns jeder kennt. Im Umkehrschluss bedeutet das, wir kennen auch viele Menschen, deren Vertrauen und Gesprächsbereitschaft wir erarbeitet haben. Es wäre an der Zeit, diese zu nutzen, um solche Grundsatzdiskussionen mit in Gang zu setzen, egal, wie Sie persönlich aktuell zu dieser Frage stehen. In jedem Fall kann sie schon bald auch Sie selbst persönlich und wirtschaftlich treffen.</p>
<p>Ich und viele meiner Generation haben <a title="George Orwell Biographie politische Haltung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/George_Orwell" target="_blank"> Orwells</a> <a title="1984 Roman Inhalt" href="http://de.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman)" target="_blank"> „1984“ </a>noch in der Schule gelesen und uns später mit den Fragen einer damaligen <a title="Volkszaehlung Deutschland 1987" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlung_in_Deutschland" target="_blank"> Volkszählung </a>auseinandergesetzt, die heutzutage jeder Hacker beliebig im Handstreich erledigt. Den Gedanken, dass wir über Videoüberwachung und Handy-Ortung eigentlich überall erfassbar sind, kennen wir nur aus Krimis, verdrängen aber ihre Realität. Ob wir uns in Zukunft samt unseren Betrieben auch noch einer total transparenten Überwachung im Internet aussetzen wollen, sollten wir uns nach meinem Dafürhalten aber schon noch überlegen. Wenn hier die Schleusen einmal geöffnet sind, fließt das Wasser bis ganz nach oben.<br />
<a name="vorschlag"></a></p>
<h1>„Verwaltung durch Information“ geht auch anders</h1>
<p>Vor diesem Hintergrund stellt sich vor allem auch die Frage, ob andere Wege bereits ausgeschöpft sind. Das Fachwissen unserer Verwaltungen wurde schon angesprochen. Allerdings sollte dieses nicht allein der Kontrolle vermuteter Kleinkrimineller dienen, sondern eben vor allem auch der Unterstützung hart arbeitender Kleinbetriebe. Gerade die sind schlicht nicht mehr in der Lage, sich ausreichend über die ausufernden Vorschriften gerade der europäischen Rechtsnormen zu informieren, und hier sprechen wir ja nur über den Bereich des Lebensmittelrechts. Personal-, Steuer- und allgemeines Ordnungsrecht kommen noch hinzu, nur um die Hauptschwerpunkte zu nennen. Um den Steuerberater kommt ohnehin bereits kaum ein Kleingastronom herum, aber die Anwaltskanzlei zusätzlich kann sich keiner mehr leisten.</p>
<h2>Überwachungsbehörde als Ansprechpartner wird nicht eingesetzt</h2>
<p><strong>Da bleibt die zuständige Überwachungsbehörde der einzige Ansprechpartner, wenn man sich nicht auf die teilweise vordergründig auf Profit angelegten Hilfsangebote einzelner Anbieter im Internet verlassen mag oder kann, die in diesem Wildwuchs einfache und schnelle Hilfe anbieten</strong>. Nachdem die europäischen Bürokraten <a title="HACCP Verantwortung konkret" href="http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/haccp-und-griechenland-hilfe/" target="_blank"> HACCP </a>als Zauberwort erfunden hatten, brauchte die Branche ebenso wie die zur Überwachung zuständige Behörden fast zehn Jahre, um diesen an sich richtigen Grundgedanken nach und nach mit Leben zu füllen und zu konkretisieren. <strong>Wer sich heutzutage die Mühe macht, in den Tiefen der Internetauftritte der <a title="Fachinformationen Schulungsunterlagen VLK Bayern" href="http://www.lmk-bayern.de/component/docman/cat_view/36-fachinformationen" target="_blank"> Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure</a> zu suchen, findet hier sehr hilfreiche Hinweise. </strong></p>
<p>Diese allerdings sind eigentlich der Weiterbildung der Kontrolleure gewidmet und teilweise auch für diese gesperrt. Um sie auf eine vernünftige betriebliche Praxis der Eigenkontrolle für den eigenen Betrieb umzumünzen, bedarf es noch einiges an Vorstellungsvermögen und dem Gastronomen vom Berufszugang her gar nicht abverlangtem Fachwissen. Nach ausführlicher Wühlarbeit im Internet kann man hier jedoch Perlen finden.</p>
<p><strong>Es fragt sich aber, warum der heilige Gral, der Kern des Wissens, den Hygiene-Barometer später so plakativ darstellen sollen, so tief vergraben liegt, dass ihn nur verbissene Schatzsucher mit sehr viel Freizeit heben können. Alle <a title="Aufgaben, Projekt- und Forschungsarbeit LGL Bayern" href="http://www.lgl.bayern.de/lgl/aufgaben/index.htm" target="_blank"> Verbraucherschutzbehörden der Länder </a>haben die Schulung als Konsequenz ihrer Überwachungsbemühungen auf ihre Fahnen geschrieben. Nur konkrete Hilfen gerade für Kleinunternehmer sucht man auf ihren Seiten vergebens</strong>, obwohl aus ihren Jahresberichten eindeutig hervorgeht, dass es genau bei solchen Kleinigkeiten am meisten mangelt. Es ist mag vordergründig wirkungsvoll sein, der Presse dann die sieben Zeilen Horrorszenario aus einem 120-Seiten-Bericht zuzuspielen. Die Lage der Branche verbessert es weder für Betreiber noch für die Kontrolleure.</p>
<p><strong>Die Kosten, aus diesem vorhandenen Informationspool mit etwas Intelligenz und Kreativität ein aussagefähiges Schulungsbeispiel für Kleingastronomen zu erstellen, dürften sich bei einem Bruchteil des Mehraufwands für Hygiene-Ampeln bewegen. </strong> Die Lasten bewegen sich bei Internet-Betreibern, die ihr Geld bisher mit dem Vertrieb aussageloser Pseudo-Vordrucke ohne jede Weiterbildung verdienen. Wer Gesetzesgrundlagen für Kleinunternehmer schafft, die ihren Beruf erklärtermaßen ohne besondere Vorbildung ausüben dürfen sollen, sollte auch dafür Sorge tragen, dass diese Vorschriften den Adressaten so erreichen, dass er sie verstehen kann. So könnte „Verwaltung durch Information“ auch funktionieren.</p>
<h2>Rolle des Internets für Schulung und deren Nachweis neu durchdenken</h2>
<p><strong>Dabei könnte das Internet sogar hier eine ganz andere Rolle spielen. </strong> Im Steuerwesen ist die zwangsweise Beteiligung der Unternehmer am elektronischen Verkehr schon gang und gäbe geworden. Über diesen Weg eine ähnliche geartete Weiterbildung zumindest bestätigen zu lassen, kann nicht besonders schwierig sein. Sie böte eine Chance und wäre sogar bei Nichtwahrnehmung weit weniger Makulatur als die geltende und amtlich zu kontrollierende Verpflichtung des Unternehmers, sich eine jährliche Hygieneunterrichtung der Mitarbeiter per Unterschrift bestätigen zu lassen (deren Fehlen wiederum eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, unbeschadet ihrer tatsächlichen Qualität).</p>
<p>Mit etwas gutem Willen, Erkenntnissammlung und Kreativität ließen sich hier bei geringen Kosten ganz wesentliche Fortschritte für den Verbraucherschutz erreichen. Im Gegensatz zum sicher hehren Anspruch der foodwatch-Aktivisten stellt die große Masse der Kleingastronomen nämlich kein Haifischbecken dar, dessen einzige Gewinnerwartung auf gezielter Verbrauchertäuschung beruhen würde. <strong>Vielmehr mangelt es an Information und Schulung oder der Verpflichtung dazu. Am Ende ist nämlich sogar dem dümmsten Würstlbrater klar, dass seine Qualität den Ausschlag für den Erfolg bietet. </strong></p>
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