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	<title>Medienpolitik.net</title>
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	<description>Debatten aus Medien- und Netzpolitik</description>
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		<title>Es droht ein medienpolitisches Desaster</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/08/es-droht-ein-medienpolitisches-desaster/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Aug 2023 11:44:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Medienordnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sieben von sechzehn ist keine Einstimmigkeit</p>
<p>02.08.2023. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net</p>
<p>Jetzt sind es sieben. Sieben Länderchefs, die sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages aussprechen. Neu hinzugekommen ist der Regierende Bürgermeister Berlins Kai Wegner. Gegenüber der „Berliner Morgenpost am Sonntag“ hat er erklärt: „Da stelle ich mich vehement dagegen. Entscheidend sei, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg endlich Reformen anpacke. „Die schlechteste Variante ist es, jetzt über Beitragserhöhungen zu sprechen“, sagte Wegner. Sicher ist es richtig, jetzt über mögliche Beitragserhöhungen zu sprechen, denn nur so lassen sie sich unter Umständen abwenden. Doch entschieden wird darüber, wenn den 16 Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der Bericht der Gebührenkommission KEF vorliegt. Dieser kann eine Empfehlung für eine Beitragserhöhung enthalten. Muss er aber nicht. Die KEF kann auch vorschlagen, dass der Beitrag weitere zwei oder vier Jahre bei 18,36 Euro stabil bleibt. Sollte die KEF jedoch eine Gebührenempfehlung befürworten, wird es für die Länderrepräsentanten, die sich bereits jetzt dagegen aussprechen, eng.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.medienpolitik.net/2023/08/es-droht-ein-medienpolitisches-desaster/">Es droht ein medienpolitisches Desaster</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.medienpolitik.net">Medienpolitik.net</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Sieben von sechzehn ist keine Einstimmigkeit</strong></p>



<p><strong>02.08.2023. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net</strong></p>



<p><strong>Jetzt sind es sieben. Sieben Länderchefs, die sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages aussprechen. Neu hinzugekommen ist der Regierende Bürgermeister Berlins Kai Wegner. Gegenüber der „Berliner Morgenpost am Sonntag“ hat er erklärt: „Da stelle ich mich vehement dagegen. Entscheidend sei, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg endlich Reformen anpacke. „Die schlechteste Variante ist es, jetzt über Beitragserhöhungen zu sprechen“, sagte Wegner. Sicher ist es richtig, jetzt über mögliche Beitragserhöhungen zu sprechen, denn nur so lassen sie sich unter Umständen abwenden. Doch entschieden wird darüber, wenn den 16 Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der Bericht der Gebührenkommission KEF vorliegt. Dieser kann eine Empfehlung für eine Beitragserhöhung enthalten. Muss er aber nicht. Die KEF kann auch vorschlagen, dass der Beitrag weitere zwei oder vier Jahre bei 18,36 Euro stabil bleibt. Sollte die KEF jedoch eine Gebührenempfehlung befürworten, wird es für die Länderrepräsentanten, die sich bereits jetzt dagegen aussprechen, eng.</strong></p>



<p>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte am 4. August 2021 erneut verkündet, dass die Länder zwar von der KEF-Empfehlung abweichen dürfen, verfassungsrechtlich geboten seien aber nur sozialpolitische Argumente, etwa eine mögliche Überforderung der Beitragszahler. Kritik an der Struktur der Sender oder am Inhalt der Programme seien für die Beitragsfestsetzung irrelevant. Diese Entscheidung war keine Überraschung, deckt sie sich doch mit vorangegangenen Urteilen. Doch selbst wenn ein Land oder auch sieben, mit „sozialen Belastungen“ argumentieren würden, wäre eine Beitragserhöhung, wenn sie die KEF empfiehlt, kaum zu verhindern. Denn die Richter stellten auch fest, dass nur alle Länder gemeinsam von der KEF-Empfehlung abweichen könnten. Sie begründen das mit der „föderalen Verantwortungsgemeinschaft“ für die Finanzierung des Rundfunks.</p>



<p>In dem Karlsruher Urteil wurden die Länder erneut darauf hingewiesen, dass es verfassungsrechtlich möglich ist, vom bisherigen Einstimmigkeitsverfahren abzuweichen und eine mögliche Erhöhung auch ohne die Zustimmung aller 16 Länder erfolgen könnte. Das setzt aber wieder eine Einmütigkeit bei der Änderung des bisherigen Prozederes voraus und damit ist nicht zu rechnen. Deshalb sind nicht die gegenwärtigen Ablehnungen entscheidend, auch wenn sie ein guter Indikator für die Stimmung in der Bevölkerung sind, sondern ob es in den nächsten Monaten gelingt, Fakten zu schaffen, die belegen, dass der Rundfunkbeitrag trotz zusätzlicher Anmeldungen, durch quantitativ bezifferte Einsparungen, ab 2025 sinken könnte.</p>



<p>Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei Sachsens und Koordinator für die CDU/CSU-regierten Länder in der Rundfunkkommission, hat jüngst auf eine mögliche Beitragserhöhung hingewiesen. Der Rundfunkbeitrag könnte nach seinen Informationen ab 2025 steigen. Von jetzt 18,36 Euro auf knapp 19,00 Euro. Wenn die KEF allein die Anmeldungen der Anstalten berücksichtige, erhöhe er sich sogar monatlich auf etwa 20,00 Euro. Er hoffe jedoch, dass die KEF „mit spitzem Bleistift“ rechne und alle Einsparmöglichkeiten berücksichtige, dass es vom Zukunftsrat im Herbst konkrete Vorschläge für Reformen gäbe und auch die Anstalten noch Berechnungen vorlegen, welche Effekte von ihren Strukturveränderungen ab 2025 zu erwarten wären. Bei der vergangenen Gebührenperiode ist durch die Analysen der KEF die Aufstockung um einen Euro pro Monat geringer ausgefallen. Sollten die Ideen des Zukunftsrates und die Überlegungen der Anstalten eine bezifferbare Absenkung der Aufwendungen ab 2025 ergeben, könnte die KEF Anfang 2024 nur einen Zwischenbericht ohne Empfehlung vorlegen. Bei einem befristeten Moratorium wären weiterhin für zwei Jahre monatlich 18,36 Euro fällig. Allerdings müssten diese Reformvorschläge „mit Preisschildern“, wie es Oliver Schenk nannte, bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen.</p>



<p class="has-text-align-center has-medium-font-size"><strong><em>„Es sind nicht die gegenwärtigen Ablehnungen entscheidend, sondern ob es gelingt, Fakten zu schaffen, die belegen, dass der Rundfunkbeitrag, durch quantitativ bezifferte Einsparungen, ab 2025 sinken könnte.“</em></strong></p>



<p>Es ist für die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Systems wichtig, dass die Länder endlich ihrer Verantwortung für die öffentlich-rechtlichen Anstalten in ihrem Sendegebiet gerecht werden und dringend notwendige Reformen in den Gesetzen für die jeweiligen Landessender verankern, so wie es gegenwärtig im Saarland erfolgt und auch in Berlin und Brandenburg für den RBB der Fall sein soll. So kündigte Kai Wegner für die Novellierung des RBB-Staatsvertrages an, dass dort Transparenz, Kontrolle und die Gehälter für die Führungsebene wichtige Themen seien. Beim RBB sei sehr viel Geld ausgegeben worden, „das weder dem Programm noch den normalen Beschäftigten zugutegekommen ist“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister. Die Landesrechnungshöfe beider Länder hatten eine Obergrenze für Gehälter empfohlen. „Diese Position wird sich maßgeblich im Staatsvertrag wiederfinden“, kündigte Wegner an. „Die exorbitant hohen Gehälter für die Führungsebene können so nicht bleiben.“ Deshalb müsse es bei der Intendanz und den Direktoren eine Deckelung geben.</p>



<p>Doch diese Gesetzesmodifizierungen, die zudem sehr zögerlich erfolgen, kommen für die Beitragsperiode ab 2025 zu spät. Also ruhen die Hoffnungen der Länder auf dem Zukunftsrat und dem Sparwillen von elf Intendanten. Hier zeigte sich der für Medienpolitik zuständige Staatskanzleichef jedoch weniger optimistisch. Diese seien bisher nicht ausreichend und ließen sich nicht quantifizieren. Es müsste bis zum Herbst nachgesteuert werden, forderte Schenk. Sein Hinweis, dass im nächsten Jahr in drei ostdeutschen Ländern Wahlen stattfänden, und im Wahlkampf der Rundfunkbeitrag eine Rolle spielen könnte, zeigt die politische Sorge, dass der nächste KEF-Bericht in einem medienpolitischen Desaster enden könnte. Allerdings sollten sich die Anstalten nicht zu sehr darauf freuen, dass sie bei einem erneuten Gang nach Karlsruhe die Sieger sein könnten. Möglicherweise entscheidet das Bundesverfassungsgericht wieder wie 2021 zu ihren Gunsten. Aber ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der seine Legitimation einzig aus verfassungsrechtlichen Grundsatzentscheidungen, nicht aber aus der Akzeptanz seines Programms und seiner Strukturen in der Bevölkerung bezieht, steht auf sehr wackligen Füßen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>„Damit wird das Pferd von hinten aufgezäumt“</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/damit-wird-das-pferd-von-hinten-aufgezaeumt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 12:56:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Medienordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Medienregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Tabea Rößner kritisiert Aufgabenstellung für den Zukunftsrat </p>
<p>27.07.2023. Interview mit Tabea Rößner, B90/Grüne, Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Ausschusses für Digitales</p>
<p>In einem Gespräch mit medienpolitik.net kritisiert Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete von B90/Die Grünen Äußerungen von Ministerpräsidenten, eine Beitragserhöhung auszuschließen. Solche Vorfestlegungen seien mit dem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Verfahren, nicht zu vereinbaren. Es sei sehr bedenklich, wenn von vornherein festgelegt werde, der Beitrag darf nicht steigen, obwohl höhere Kosten, zum Beispiel durch die Inflation, unübersehbar seien. Damit werde der Druck auf die Anstalten immer größer, was zulasten der Qualität und der Vielfalt gehe. Darunter leide die Akzeptanz beim Nutzer. Skeptisch ist Rößner auch bei einem möglichen Moratorium, inwieweit das eine bedarfsgerechte Finanzierung ermögliche. Zum einen seien die verfassungsrechtlichen Hürden hoch, der Vorschlag müsse von der KEF begründet werden und zum anderen, führe es zu einer Stagnation. Aber es sei wichtig, dass der Reformprozess weiterlaufe und nicht für einige Jahre pausiere.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Tabea Rößner kritisiert Aufgabenstellung für den Zukunftsrat</strong></p>



<p><strong>27.07.2023. Interview mit Tabea Rößner, B90/Grüne, Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Ausschusses für Digitales</strong></p>



<p><strong>In einem Gespräch mit medienpolitik.net kritisiert Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete von B90/Die Grünen Äußerungen von Ministerpräsidenten, eine Beitragserhöhung auszuschließen. Solche Vorfestlegungen seien mit dem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Verfahren, nicht zu vereinbaren. Es sei sehr bedenklich, wenn von vornherein festgelegt werde, der Beitrag darf nicht steigen, obwohl höhere Kosten, zum Beispiel durch die Inflation, unübersehbar seien. Damit werde der Druck auf die Anstalten immer größer, was zulasten der Qualität und der Vielfalt gehe. Darunter leide die Akzeptanz beim Nutzer. Skeptisch ist Rößner auch bei einem möglichen Moratorium, inwieweit das eine bedarfsgerechte Finanzierung ermögliche. Zum einen seien die verfassungsrechtlichen Hürden hoch, der Vorschlag müsse von der KEF begründet werden und zum anderen, führe es zu einer Stagnation. Aber es sei wichtig, dass der Reformprozess weiterlaufe und nicht für einige Jahre pausiere.</strong></p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Frau Rößner, seit den Vorgängen beim RBB bewegt sich die Medienpolitik schneller als zuvor und erarbeitet sogar in Wochenfrist einen Staatsvertrag. Reicht das Tempo aus?</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Es kommt nicht immer auf das Tempo an, sondern vor allem auf die Qualität. Bestimmte Fragen, die jetzt geregelt werden, wurden vor Jahren bereits von der Öffentlichkeit moniert, wie zum Beispiel die Verantwortung der Gremien. Doch die Vorgaben der Politik sind leider auch jetzt noch nicht so stringent, wie sie es sein müssten.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Wie hätten Sie es gern stringenter?</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Die Rundfunkgremien haben seit dem 1. Juli eine größere Verantwortung und mehr Aufgaben. Sie sollen öffentliche Konsultationen durchführen, darüber entscheiden, welche Programme linear weitergeführt werden, einheitliche Qualitätsstandards erarbeiten und den wirtschaftlichen Einsatz der Beitragsgelder noch besser überwachen. Das erfordert sehr viel Expertise. Es ist sicher richtig, mehr Transparenz seitens der Intendanz einzufordern, die Geschäftsstellen finanziell besser auszustatten und mehr Gutachten zu beauftragen, doch ist es fraglich, ob die Gremien dennoch diesen Mehraufwand in der bisherigen Zusammensetzung bewältigen können.&nbsp;&nbsp;</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> An der Zusammensetzung wird sich aber wahrscheinlich nichts ändern…</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Das müsste aber der Kern der Reform der Gremien sein. Es gab von mir schon vor längerer Zeit die Forderung nach einer Expertenkommission, die Vorschläge unterbreiten sollte, wie die Gremien repräsentativ für die Gesellschaft sein können und nicht nur die Interessen ihrer entsendenden Verbände einbringen. Dazu müsste sich das Auswahlprinzip ändern. Mehr Schulungen und weitere Gutachten, reichen hier nicht aus. Die Medienstaatsverträge sollten zumindest eine stärkere Verbindlichkeit für den Nachweis entsprechender Kompetenz und für Qualifizierungen haben als bisher.&nbsp;</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Seit drei Monaten arbeitet ein Zukunftsrat, der bis zum Herbst Vorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorlegen soll. Vielleicht kommen von ihr Anregungen für die Besetzung der Gremien?</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Davon gehe ich nicht aus. Die Aufgaben und Fragestellungen stehen ja fest. Die Gremienstruktur gehört nicht dazu. Sie sollen unter anderem Empfehlungen abgeben, wie die Anstalten strukturell und organisatorisch zu verändern sind, damit sie effektiver und sparsamer wirtschaften können. Damit wird das Pferd aber von hinten aufgezäumt. Natürlich muss mit dem Beitrag verantwortungsvoll gewirtschaftet werden, aber Voraussetzung ist der Auftrag. Die Finanzierung ist von diesem abhängig und nicht umgekehrt. Deshalb halte ich es für falsch, dem Zukunftsrat eine solche Aufgabe zu stellen.</p>



<p class="has-text-align-center has-medium-font-size"><strong><em>„Im Fokus muss die Frage stehen, welche Funktion der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer sich dramatisch verändernden Medienwelt im Interesse unserer Demokratie spielen muss und nicht, wie der Beitrag stabil gehalten werden kann.“</em></strong></p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Der Zukunftsrat soll aber die Veränderung der Mediennutzung und die damit verbundenen Konsequenzen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk analysieren. Davon hängt doch auch der Auftrag ab.</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Bevor über ökonomische Schlussfolgerungen entschieden wird, muss der Auftrag, der sich aus der Veränderung der Mediennutzung ergibt, definiert werden. Aber der Zukunftsrat wurde schon mit der Maßgabe eingesetzt, die Stabilisierung der Ausgaben im Blick zu haben. Das ist auch verfassungsrechtlich bedenklich, weil für die Erfüllung des Auftrages die entsprechenden Finanzen zur Verfügung gestellt werden müssen. Doch wenn der Beitrag von vorn herein stabil gehalten werden muss, ist es fraglich ob die Sender ihre Aufgabe in der vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Qualität noch erfüllen können. Im Fokus muss die Frage stehen, welche Funktion der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer sich dramatisch verändernden Medienwelt im Interesse unserer Demokratie spielen muss und nicht, wie der Beitrag stabil gehalten werden kann.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Aber das fordern doch viele Bürger von der Politik.</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Ja, das gehört auch zu den öffentlichen Forderungen. Gleichzeitig möchten sich die Bürger, auch das zeigen viele Umfragen, mit ihren Ideen mehr einbringen, mehr Einfluss auf das Programm und die Inhalte ihres Rundfunks, den sie finanzieren, haben. Deshalb gab es den Vorschlag neben einer Expertenkommission auch einen Publikumsrat zu berufen, um in der Bevölkerung eine größere Akzeptanz zu erreichen. Es gibt inzwischen viele gute Erfahrungen mit Bürgerräten. Wenn diese eine fachliche Expertise an die Hand bekommen, können sie auch gute Entscheidungen treffen. Damit das nicht nur ein formaler Prozess ist, muss aber auch die Bereitschaft der Länder vorhanden sein, die Ideen umzusetzen.   </p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Die Vorschläge des Zukunftsrates sollen noch Eingang bei der Berechnung des Rundfunkbeitrages ab 2025 finden. Ist dieses Ziel realistisch?</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Ich halte dieses Vorhaben der Rundfunkkommission für sehr ambitioniert. Im Übrigen hätte ich mir einen anderen Prozess gewünscht, bei dem Gelegenheit gewesen wäre, die Empfehlungen des Zukunftsrates breit öffentlich zu diskutieren. Denn es geht um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, darum, dass die Bürger wissen, wofür sie monatlich ihren Beitrag leisten. Dazu gehört auch, zu begründen, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk notwendig ist und welchen Wert er für die Gesellschaft verkörpert. Es ist zwar positiv, dass es diesen Zukunftsrat gibt, aber er kann nur dann etwas bewirken, wenn die Länder die Vorschläge auch in einem Medienänderungsstaatsvertrag übernehmen. Dieses Bekenntnis vermisse ich bisher.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Um mehr Zeit für die Berücksichtigung dieser Ideen zu haben, wird bereits ein Moratorium gefordert. Kann so eine Beitragserhöhung ab 2025 verhindert werden?</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Ich bin bei dieser Forderung sehr skeptisch, ob das zu einer bedarfsgerechten Finanzierung führt. Zum einen sind die verfassungsrechtlichen Hürden hoch, der Vorschlag muss ja von der KEF begründet werden und zum anderen, führt es zu einer Stagnation. Aber es ist wichtig, dass der Reformprozess weiterläuft und nicht für einige Jahre pausiert.</p>



<p class="has-text-align-center has-medium-font-size"><strong><em>„Der Zukunftsrat kann nur dann etwas bewirken, wenn die Länder die Vorschläge auch in einem Medienänderungsstaatsvertrag übernehmen. Dieses Bekenntnis vermisse ich bisher.“</em></strong></p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Sechs Ministerpräsidenten wollen aus heutiger Sicht gegen eine Erhöhung stimmen. Ist das purer Populismus oder ist das eine erfolgversprechende Position, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu mehr Einsparungen zu zwingen?</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Diese Äußerungen, eine Beitragserhöhung auszuschließen, sind mit dem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Verfahren, nicht zu vereinbaren. Es ist sehr bedenklich, wenn von vornherein festgelegt wird, der Beitrag darf nicht steigen, obwohl höhere Kosten, zum Beispiel durch die Inflation, unübersehbar sind. Damit wird der Druck auf die Anstalten immer größer, was zulasten der Qualität und der Vielfalt geht. Darunter leidet die Akzeptanz beim Nutzer. Es müssen mehr Synergien geschaffen werden, aber letztlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet, Meinungsvielfalt abzubilden und dem dürfen Reformmaßnahmen nicht zuwiderlaufen. So dürfen auch die geplanten Kompetenzzentren der ARD nicht dazu führen, dass sich künftig zu wenige Journalisten mit Fachthemen befassen.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Es gibt eine Reihe von Reformvorschlägen von den ARD-Intendanten. Wird das die große Reform, die Tom Buhrow im Herbst vergangenen Jahres gefordert hat?</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Nein, das ist noch nicht die große Reform, denn der Zuschnitt der Rundfunkanstalten, wie von ihm angeregt, spielt medienpolitisch keine Rolle. Aber wenn auch die Fusion von Saarländischem Rundfunk und Radio Bremen mit anderen Anstalten ausgeklammert wird, kann man über die Anzahl der Rundfunkprogramme nachdenken, die oft sehr ähnlich sind und wenig regionale Informationen senden. Stattdessen könnten regionale Fenster für Einspareffekte und mehr lokale Berichterstattung sorgen. Eine große Reform ist aber bei der vorhandenen Struktur, nach der alle Sender juristisch selbständige Unternehmen sind, schwierig, weil auch die Standortinteressen der einzelnen Bundesländer Fusionen verhindern.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Wo sehen Sie die Verantwortung der Landesregierungen und Landesparlamente für die notwendigen Veränderungen?</p>



<p><strong>Rößner: </strong>Die Landesparlamente haben ebenso wie die Landesregierungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch inhaltlich eine große Verantwortung. Sie können mit den Gesetzen zu den jeweiligen Landesrundfunkanstalten sehr viel regeln, zum Beispiel die Zahl der Hörfunkangebote oder auch die Gehälter der Intendanten. Aber so wie sich die Länder mit der Festlegung, dass künftig die Gremien Programm beauftragen sollen, einen „schlanken Fuß“ gemacht haben, nehmen sie bisher ihre Aufgaben leider auch bei den Landesrundfunkgesetzen nur unzureichend war.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Intermediäre ohne entscheidenden Einfluss auf die Meinungsbildung</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/intermediaere-ohne-entscheidenden-einfluss-auf-die-meinungsbildung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 09:00:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Archiv]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikationswissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Musikwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Plattformen und Aggregatoren]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie algorithmische Prozesse den gesellschaftlichen Diskurs beeinflussen</p>
<p>24.07.2023. Von Konrad Lischka und Prof. Dr. Christian Stöcker</p>
<p>Von algorithmischen Prozessen gesteuerte Intermediäre wie Google oder Facebook haben im Vergleich zu redaktionell gesteuerten Medien wie dem Fernsehen einen großen, aber bislang nicht entscheidenden Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Sie bewerten die Relevanz von Inhalten viel stärker als redaktionelle Medien an unmittelbaren Reaktionen des Publikums. Die Nutzung der Intermediäre für öffentliche Meinungsbildung führt zu einem Strukturwandel der Öffentlichkeit. Zentral ist dabei ein zunehmend personalisiertes und maschinell kuratiertes Medienangebot, bei dem unmittelbare Nutzerreaktionen ein bedeutender Input sind. Im Zentrum der komplexen Wechselwirkungen digitaler Öffentlichkeit stehen algorithmische Prozesse, die Inhalte sortieren und deren Zusammenstellung personalisieren. Deshalb müssen Lösungen zuerst hier ansetzen. Vielfalt muss in der digitalen Öffentlichkeit auch Vielfalt algorithmischer Prozesse sein, die Relevanz bewerten. Hier die Zusammenfassung der Studie von Konrad Lischka und Prof. Dr. Christian Stöcker „Digitale Öffentlichkeit - wie algorithmische Prozesse den gesellschaftlichen Diskurs beeinflussen“, die sie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt haben.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.medienpolitik.net/2023/07/intermediaere-ohne-entscheidenden-einfluss-auf-die-meinungsbildung/">Intermediäre ohne entscheidenden Einfluss auf die Meinungsbildung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.medienpolitik.net">Medienpolitik.net</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Wie algorithmische Prozesse den gesellschaftlichen Diskurs beeinflussen</strong></p>



<p><strong>24.07.2023. Von Konrad Lischka und Prof. Dr. Christian Stöcker</strong></p>



<p><strong>Von algorithmischen Prozessen gesteuerte Intermediäre wie Google oder Facebook haben im Vergleich zu redaktionell gesteuerten Medien wie dem Fernsehen einen großen, aber bislang nicht entscheidenden Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Sie bewerten die Relevanz von Inhalten viel stärker als redaktionelle Medien an unmittelbaren Reaktionen des Publikums. Die Nutzung der Intermediäre für öffentliche Meinungsbildung führt zu einem Strukturwandel der Öffentlichkeit. Zentral ist dabei ein zunehmend personalisiertes und maschinell kuratiertes Medienangebot, bei dem unmittelbare Nutzerreaktionen ein bedeutender Input sind. Im Zentrum der komplexen Wechselwirkungen digitaler Öffentlichkeit stehen algorithmische Prozesse, die Inhalte sortieren und deren Zusammenstellung personalisieren. Deshalb müssen Lösungen zuerst hier ansetzen. </strong><strong>Vielfalt muss in der digitalen Öffentlichkeit auch Vielfalt algorithmischer Prozesse sein, die Relevanz bewerten. Hier die Zusammenfassung der Studie von Konrad Lischka und Prof. Dr. Christian Stöcker „Digitale Öffentlichkeit &#8211; wie algorithmische Prozesse den gesellschaftlichen Diskurs beeinflussen“, die sie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt haben.</strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Fazit</strong></p>



<p>Im Kern beantwortet dieses Arbeitspapier drei zentrale Fragen der Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter:</p>



<p>1. Medienwandel: Wie verändert sich die Öffentlichkeit durch neue digitale Plattformen, über die heute viele Menschen gesellschaftlich relevante Informationen beziehen? Von algorithmischen Prozessen gesteuerte Intermediäre wie Google oder Facebook haben – wenn man alle Altersgruppen zusammen betrachtet – im Vergleich zu redaktionell gesteuerten Medien wie dem Fernsehen einen großen, aber bislang nicht entscheidenden Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Sie bewerten die Relevanz von Inhalten viel stärker als redaktionelle Medien an unmittelbaren Reaktionen des Publikums.</p>



<p>2. Gesellschaftliche Folgen: Sind Informationen, die Menschen auf diesen neuen Wegen erreichen, in ihrer Qualität und Vielfalt als Basis demokratischer Willensbildung und geeignet und teilhabeförderlich? Die Nutzung der Intermediäre für öffentliche Meinungsbildung führt zu einem Strukturwandel der Öffentlichkeit. Zentral sind dabei algorithmische Prozesse als wesentliches Gestaltungsmittel und die bedeutende Rolle von Nutzerreaktionen als Input dieser Prozesse. Eine Reihe psychologischer Faktoren führt dazu, dass die ausgewerteten vor allem impulsiven Publikumsreaktionen schlecht geeignet sind, um Relevanz im Sinne der klassischen Leitwerte zu bewerten. Jener Leitwerte wie Wahrheit, Vielfalt oder gesellschaftliche Integration, die in Deutschland Grundlage der von redaktionellen Medien geschaffenen Öffentlichkeit sind.</p>



<p>3. Lösungsansätze: Welche Ansatzpunkte sind denkbar, um die neuen digitalen Plattformen teilhabeförderlich zu gestalten? Im Zentrum der komplexen Wechselwirkungen digitaler Öffentlichkeit stehen algorithmische Prozesse, die Inhalten sortieren und die Zusammenstellung personalisieren. Deshalb müssen Lösungen zuerst hier ansetzen. Zu den derzeit absehbaren wichtigsten Handlungsfeldern zählen die Ermöglichung externer Beforschbarkeit und Evaluation, Stärkung der Vielfalt algorithmischer Prozesse, Verankerung von Leitwerten, z. B. durch eine Professionsethik, und die Sensibilisierung des Publikums.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>1. Medienwandel: Intermediäre sind relevant für die Meinungsbildung, aber nicht entscheidend.</strong></p>



<p>Dass sogenannte Intermediäre wie Google oder Facebook eine relevante Rolle für die Meinungsbildung spielen, auch hierzulande, zeigen zahlreiche Studien. 57 Prozent der deutschen Internetnutzer beziehen auch politisch-gesellschaftliche Informationen über Suchmaschinen oder soziale Netzwerke. Zwar ist der Anteil derer, die soziale Netzwerke als ihre wichtigste Nachrichtenquelle nennen, mit sechs Prozent aller Internetnutzer noch relativ klein – doch in den jüngeren Altersgruppen sind die Anteile deutlich höher. Insgesamt ist von einer zunehmenden Bedeutung solcher Plattformen auszugehen. Meinungsbildung sei „ohne Intermediäre nicht mehr denkbar“, so formulierten es 2016 Forscher vom Hamburger Hans-Bredow-Institut. Die Gestaltungsprinzipien dieser Intermediäre führen zu einem Strukturwandel der Öffentlichkeit. Zentrale Aspekte sind:</p>



<ul><li>Entkopplung von Veröffentlichung und Reichweite: Jeder kann veröffentlichen. Aber nicht jeder findet ein Publikum. Aufmerksamkeit entsteht erst durch das Zusammenwirken von Menschen und ADM-Prozessen.</li><li>Entbündelung von Publikationen: Reichweite wird auf Beitragsebene ausgehandelt.</li><li>Personalisierung: Nutzer erfahren mehr über ihre Interessengebiete</li><li>Größerer Einfluss des Publikums auf Reichweiten: Nutzerreaktionen beeinflussen ADM-Prozess insgesamt und die Reichweite jedes Beitrags.</li><li>Zentralisierung der Auswahlinstanzen: Es gibt bei Intermediären eine deutlich geringere Vielfalt als bei redaktionell kuratierten Medien.</li><li>Wechselwirkung zwischen redaktioneller und maschineller Kuratierung: Redaktionell kuratierte Medien verbreiten Inhalte über Intermediäre und nutzen Reaktionen in diesen als Signal für Publikumsinteresse.</li></ul>



<p>Der Vergleich der beiden Öffentlichkeitsverläufe zeigt die neue, zentrale Rolle vonNutzerreaktionen und algorithmischen Prozessen. Beide bestimmen die Verteilung von Aufmerksamkeit über Intermediäre. Unsere Hypothese ist, dass Nutzerreaktionen und ADM-Prozesse sich dabei nicht eindeutig in eine lineare Kausalkette bringen lassen. Google, Facebook und Co. spielen im öffentlichen Diskurs also bereits jetzt wichtige Rollen. Dabei wurden diese Plattformen ursprünglich nicht primär dafür konstruiert, Medieninhalte von journalistischen Organisationen an Konsumenten weiterzureichen. Sie benutzen technische Systeme, um zu entscheiden, ob ein bestimmter Inhalt aus einem gewaltigen Fundus für einen bestimmten Nutzer interessant, relevant sein könnte oder nicht. Diese Systeme waren ursprünglich aber eher darauf ausgelegt, etwa – im Falle von Suchmaschinen – Webseiten auszuwerfen, die eine bestimmte Information enthalten, oder – im Falle von sozialen Netzwerken – besonders interessante Wortmeldungen oder Fotos aus dem eigenen Freundeskreis prominent zu platzieren. Sie sortieren Inhalte deshalb nach teilweise völlig anderen Kriterien, als beispielsweise die Redakteure einer Tageszeitung oder eines Magazins das tun würden. Relevanz bedeutet für Google etwas anderes als für Facebook und beide verstehen unter dem Begriff etwas anderes als die Redaktionen beispielsweise von SPIEGEL ONLINE oder Sueddeutsche.de.</p>



<p>Die Intermediäre erfassen zur Errechnung solcher Relevanzwerte für einzelne Inhalte eine Vielzahl von Variablen. Diese Signale reichen von basalen Verhaltensmaßen wie der Scrollgeschwindigkeit oder der Verweildauer auf einzelnen Seiten bis hin zum Grad der Interaktion zwischen mehreren Nutzern eines sozialen Netzwerks. Wenn eine Person, mit der man bei Facebook schon öfter kommuniziert hat, einen Inhalt postet, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man diesen Inhalt zu sehen bekommt als bei einer anderen Person, mit der man zwar theoretisch digital verknüpft ist, praktisch aber nie in Kontakt tritt. Auch die Signale, die andere Nutzer– oft unwissentlich – aussenden, gehen in die Relevanzbewertung mit ein, seien es Verlinkungen, Klicks auf Links oder den „Gefällt mir“-Button, Weiterreichungen, sogenannte Shares, oder die Anzahl der Kommentare, die ein bestimmter Inhalt hervorruft.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>2. Gesellschaftliche Folgen: Die heute von den für die Meinungsbildung besonders relevanten Intermediären genutzten algorithmischen Systeme werten menschliche Reaktionen auf Inhalte aus.</strong></p>



<p>Sie fördern und verstärken einen für Verzerrungen anfälligen menschlichen Kognitionsstil und sind für gezielte technische Manipulationen anfällig. Die Relevanzsignale, über die die Plattformbetreiber aus Wettbewerbs- und anderen Gründen nur ungern detaillierte Auskünfte geben, sind potenziell problematisch. Zunächst einmal deshalb, weil die Betreiber der entsprechenden Plattformen sie selbst ununterbrochen verändern: Systeme wie die von Google oder Facebook sind in einem permanenten Wandel begriffen, an nahezu jedem Aspekt der Benutzeroberfläche und anderen Eigenschaften der Plattformen wird experimentiert und geschraubt, um bestimmte Effekte wie zum Beispiel Interaktionsintensität zu erzielen. Jede dieser Veränderungen beeinflusst ihrerseits potenziell die Relevanzsignale, die die Plattformen selbst messen. Ein gutes Beispiel ist die „People you may know“-Funktion bei Facebook, die auf Basis von Netzwerkauswertungen mögliche Bekannte des jeweiligen Nutzers als zusätzliche Kontakte vorschlägt. Als dieses Empfehlungssystem eingeführt wurde, verdoppelte sich auf einen Schlag die Anzahl der Facebook-internen Verknüpfungen, die jeden Tag hinzukommen. Die innerhalb von Netzwerkplattformen abgebildeten Beziehungsnetzwerke hängen also von den Angeboten ab, die die Betreiber machen. Gleichzeitig gehen die so katalogisierten Bekanntschaftsnetzwerke als Variablen in die Relevanzbestimmung ein. Wer zusätzliche „Freunde“ hat, bekommt womöglich auch andere Medieninhalte zu sehen. Ein weiteres Problem der von den Plattformbetreibern erfassten Signale hat mit der Art von Interaktion zu tun, für die solche Plattformen optimiert sind: Ein zentrales Credo der Gestaltung lautet, dass Interaktionen möglichst einfach und mühelos sein sollten, um ihre Wahrscheinlichkeit zu maximieren. Auf den „Gefällt mir“-Button oder einen Link zu klicken, erfordert keinerlei kognitive Anstrengung. Und von dieser Anstrengungslosigkeit machen viele Nutzer augenscheinlich intensiv Gebrauch: So legen empirische Untersuchungen nahe, dass viele Artikel, die in sozialen Netzwerken mit einem Klick an den eigenen digitalen Freundeskreis weitergereicht werden, zuvor nicht gelesen worden sein können. Nutzer verbreiten also Medieninhalte weiter, von denen sie selbst nur die Überschrift und den Anreißertext kennen. Sie gaukeln dem Algorithmus und damit ihren „Freunden und Followern“ gewissermaßen nur vor, einen Text gelesen zu haben. Die Leichtigkeit der Interaktion begünstigt zudem kognitive Verzerrungen, die in der Sozialpsychologie schon seit vielen Jahren bekannt sind. Ein gutes Beispiel ist die Verfügbarkeitsheuristik: Wenn ein Ereignis oder eine Erinnerung sich leicht aus dem Gedächtnis abrufen lässt, wird es oder sie als besonders wahrscheinlich oder häufig eingeschätzt. Die Konsequenz: Nicht gelesene, aber aufgrund einer Überschrift besonders häufig weitergereichte Medieninhalte begegnen Nutzern eines sozialen Netzwerks oft – und werden deshalb im Nachhinein als „wahr“ oder „wahrscheinlich“ erinnert. Das gilt auch dann, wenn der Text selbst womöglich klarmachen würde, dass die Überschrift eine groteske Übertreibung oder schlicht irreführend ist. Auch eine Reihe anderer psychologischer Faktoren spielt hier eine wichtige Rolle, etwa die Tatsache, dass Nutzer gerade soziale Medien nicht nur zu informativen Zwecken, sondern auch als Werkzeug des Identitätsmanagements einsetzen: Manche Medieninhalte werden womöglich nur weitergereicht, um die eigene Zugehörigkeit etwa zu einem politischen Lager zu demonstrieren. Zudem begünstigt das Design vieler digitaler Plattformen flüchtige, emotionale Auseinandersetzung mit Inhalten explizit und absichtlich. </p>



<p>Tatsächlich zeigen einschlägige Studien, dass besonders emotionalisierende Inhalte auf Netzwerkplattformen besonders häufig kommentiert und weitergereicht werden – vor allem dann, wenn es sich um negative Emotionen handelt. Ein derartig emotionaler Umgang mit Nachrichteninhalten kann zu einer stärkeren gesellschaftlichen Polarisierung führen. Insbesondere in den USA gibt es für diese These auch erste empirische Belege. Allerdings scheinen solche Polarisierungseffekte von einer Reihe weiterer Faktoren abzuhängen, etwa dem Wahlsystem eines Landes: Gesellschaften mit Mehrheitswahlrecht wie die der USA sind womöglich anfälliger für extreme politische Polarisierung als solche mit Verhältniswahlrecht, in denen wechselnde Koalitionen regieren und ein Mehrparteiensystem institutionalisiert Interessenausgleich begünstigt. Vermutlich besteht auch eine Wechselwirkung zwischen bereits erfolgter Polarisierung und den Ergebnissen algorithmischer Sortierung von Medieninhalten. Eine Studie zeigt zum Beispiel, dass sich Anhänger von Verschwörungstheorien bei Facebook im Lauf der Zeit immer stärker der eigenen Verschwörungstheoretiker-Community zuwenden. Intensiviert wird dieser Prozess womöglich durch einen Algorithmus, der ihnen entsprechende Inhalte immer häufiger vor Augen führt. Zumindest bei Menschen mit extremen Ansichten könnten diese Systeme also tatsächlich die Entstehung sogenannter Echokammern befördern. Auch technische Manipulationen können die Signale beeinflussen, die Intermediäre zur Relevanzbeurteilung einsetzen. Sogenannte Bots, das sind teilautonom agierende Softwarelösungen, die etwa in sozialen Netzwerken als echte Nutzer getarnt werden, können zumindest das Volumen der digitalen Kommunikation über bestimmte Themen massiv verzerren. Einer Studie zufolge waren etwa im Umfeld der US-Präsidentschaftswahlen bei Twitter 400.000 solcher Bots im Einsatz, die etwa ein Fünftel der gesamten Konversation über die TV-Debatten zwischen den Kandidaten bestritten. Es ist unklar, inwieweit solche automatisierten Systeme Menschen tatsächlich in ihrer Wahlentscheidung beeinflussen können. Klar ist dagegen, dass die von ihnen produzierten Signale – Klicks, Likes, Shares – in die Relevanzbeurteilungen der algorithmischen Entscheidungssysteme eingehen. Bots können also einen Artikel so interessant erscheinen lassen, dass der Algorithmus ihn menschlichen Nutzern zeigt.</p>



<p>Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Relevanzbewertungen algorithmischer Sortiersysteme für Medieninhalte nicht notwendigerweise gesellschaftlich wünschenswerten Kriterien folgen: Leitwerte wie Orientierung an der Wahrheit oder gesellschaftliche Integration spielen keine Rolle. Primär zählt die Optimierung der Interaktionswahrscheinlichkeit und der Verweildauer auf der jeweiligen Plattform. Interessierte Parteien, denen an gezielter Desinformation gelegen ist, können diese Mechanismen für ihre Zwecke ausnutzen: Eine kreative, zielgerichtete Lüge kann im Zweifel emotional aktivierender und damit innerhalb solcher Systeme erfolgreicher und damit reichweitenstärker sein als die langweilige Wahrheit.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>3. Lösungsansätze: Im Zentrum aller komplexen Wechselwirkungen digitaler Öffentlichkeit steht die &nbsp;algorithmische Sortierung von Inhalten. Hier müssen Lösungen ansetzen.</strong></p>



<p>Der letzte Abschnitt dieses Arbeitspapiers enthält eine Reihe von möglichen Lösungsansätzen für diese Herausforderungen. Ein erstes, vergleichsweises einfach zu erreichendes Ziel ist die Sensibilisierung der Nutzer für die genannten Prozesse und Mechanismen. Studien zeigen, dass Nutzer sozialer Netzwerkplattformen sich nicht einmal der bloßen Existenz eines Sortieralgorithmus bewusst sind, geschweige denn seiner Funktionsweise. Hier könnten Bildung und Fortbildung ebenso ansetzen wie bei einer verstärkten Sensibilisierung für und Immunisierung gegen Desinformationsversuche, etwa mithilfe einer faktenorientierten Aufklärung. Über im Zweifel noch effektivere Interventionsmöglichkeiten verfügen die Plattformbetreiber selbst: zum Beispiel, indem sie bestimmte Leitwerte wie Angemessenheit, Verantwortlichkeit und Kompetenz, etwa bei den Entwicklung und Gestaltung der entsprechenden Systeme, stärker verankern. Mittelfristiges Ziel könnte eine branchenweite Professionsethik für Entwickler algorithmischer Entscheidungssysteme sein. Aber auch Fachleute, die nicht für die Plattformbetreiber selbst arbeiten, könnten und sollten in die Lage versetzt werden, die Auswirkungen der dort getroffenen Entscheidungen wissenschaftlich zu begleiten und zu erforschen. Derzeit ist der Zugriff auf dafür notwendige Daten, die den Betreibern selbst in gewaltiger Zahl vorliegen, für externe Wissenschaftler oder Regulierungsbehörden mühselig bis unmöglich. Sowohl die Designentscheidungen der Plattformbetreiber als auch ihre Auswirkungen für individuelle Nutzer sind weitgehend intransparent. Systematische Verzerrungen etwa in einer bestimmten politischen Richtung ließen sich auf Basis der derzeit verfügbaren Daten kaum erkennen. Mehr Transparenz durch eine Kombination aus freiwilligen Selbstverpflichtungen und notwendigenfalls auch regulatorischen Maßnahmen könnte unabhängiges Wissen über die tatsächlichen gesellschaftlichen Auswirkungen algorithmischer Sortierung von Medieninhalten ermöglichen und mögliche Gefahren frühzeitig erkennbar machen. Eine bessere Beforschbarkeit würde eine sachliche und lösungsorientierte Debatte fördern und könnte neue Lösungsansätze aufzeigen Eine solche Entwicklung könnte die teilhabeförderliche Gestaltung und Wirkung algorithmischer Systeme stärken. Das würde eine differenzierte Betrachtung algorithmischer Prozesse fördern und könnte das Vertrauen in die zum Nutzen der gesamten Gesellschaft gestalteten Systeme stärken.</p>



<p><a href="file:///C:/Users/User/Downloads/Digitale_Oeffentlichkeit_final-1.pdf"><em>file:///C:/Users/User/Downloads/Digitale_Oeffentlichkeit_final-1.pdf</em></a></p>



<p><strong><em>Über die Autoren</em></strong></p>



<p><strong><em>Konrad Lischka</em></strong><em> (Jahrgang 1979) schreibt seit 1999 über die digitale Gesellschaft – Bücher, Essays und Blogs. Nach dem Diplomstudium der Journalistik und der Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule arbeitete er als Chefredakteur des Bücher- Magazins und stellvertretender Ressortleiter Netzwelt bei Spiegel Online. Danach Wechsel in die Medien- und Netzpolitik als Referent Digitale Gesellschaft in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, seit 2016 Projektmanager bei der Bertelsmann Stiftung im Projekt Teilhabe in einer digitalisierten Welt.</em></p>



<p><strong><em>Prof. Dr. Christian Stöcker</em></strong><em> (Jahrgang 1973) studierte Psychologie in Würzburg und Bristol und promovierte 2003 in kognitiver Psychologie. In München studierte er anschließend an der bayerischen Theaterakademie Kulturkritik und schrieb parallel unter anderem für die Süddeutsche Zeitung, Die Zeit und Spiegel Online. Seit Februar 2005 arbeitet er bei Spiegel Online in den Ressorts Wissenschaft und Netzwelt, seit 2011 Ressortleiter Netzwelt, seit 2016 Professor für Digitale Kommunikation an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>„Das ist der richtige Weg“</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/das-ist-der-richtige-weg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jul 2023 15:28:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Archiv]]></category>
		<category><![CDATA[Filmwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Medienförderung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gutachten hält steuerliches Anreizmodell für die Filmwirtschaft für rechtlich möglich</p>
<p>20.07.2023. Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Filmförderinstrumente des Bundes neu zu ordnen, zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Dazu zählt auch die Prüfung der Einführung von Investitionsverpflichtungen und steuerlichen Anreizmodellen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat zwei rechtswissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben, die die Möglichkeit der Einführung von Investitionsverpflichtungen und steuerlichen Anreizmodellen prüfen. VAUNET und Bitkom begrüßen die Ergebnisse dieses Gutachtens. Der Prüfauftrag habe positiv ergeben, dass eine Neustrukturierung der Film- und Serienförderung in Deutschland hin zu einem steueranreizbasierten Ansatz grundsätzlich rechtlich möglich ist. Dies sei ein wichtiges Signal für die Branche, die aktuell vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen steht, und der wesentliche Baustein, um Deutschland als stabilen, planungssicheren und attraktiven Produktionsstandort für audiovisuelle Inhalte zu etablieren, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Das sei der richtige Weg, Investitionen nach Deutschland zu holen, was wiederum Investitionsverpflichtungen gerade nicht sicherstellen können.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Gutachten hält steuerliches Anreizmodell für die Filmwirtschaft für rechtlich möglich</strong></p>



<p><strong>20.07.2023. Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Filmförderinstrumente des Bundes neu zu ordnen, zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Dazu zählt auch die Prüfung der Einführung von Investitionsverpflichtungen und steuerlichen Anreizmodellen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat zwei rechtswissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben, die die Möglichkeit der Einführung von Investitionsverpflichtungen und steuerlichen Anreizmodellen prüfen. VAUNET und Bitkom begrüßen die Ergebnisse dieses Gutachtens. Der Prüfauftrag habe positiv ergeben, dass eine Neustrukturierung der Film- und Serienförderung in Deutschland hin zu einem steueranreizbasierten Ansatz grundsätzlich rechtlich möglich ist. Dies sei ein wichtiges Signal für die Branche, die aktuell vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen steht, und der wesentliche Baustein, um Deutschland als stabilen, planungssicheren und attraktiven Produktionsstandort für audiovisuelle Inhalte zu etablieren, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Das sei der richtige Weg, Investitionen nach Deutschland zu holen, was wiederum Investitionsverpflichtungen gerade nicht sicherstellen können.</strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Dr. Joachim Englisch</strong></p>



<p>1. Der Bund hat eine Gesetzgebungskompetenz für die Schaffung eines steuerlichen Anreizmodells in Gestalt einer (hier sog.) Filmförderzulage anstelle der bisherigen Direktsubventionen nach DFFF und GMPF. Ausgehend von der bisherigen Staatspraxis gründet sich diese Kompetenz auf die Befugnis des Bundes zur Steuergesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2 GG. Die dafür maßgeblichen Erwägungen werden zwar durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG in Frage gestellt. Indes lässt sich auch auf der Grundlage der seitens des BVerfG entwickelten Kriterien argumentieren, dass die Regelung einer Filmförderzulage dem Kompetenztitel des Art. 105 Abs. 2 GG zuzuordnen ist. Dies ist zwar auch nicht zweifelsfrei. Wollte man sich einer dahingehenden Rechtsauffassung nicht länger anschließen, könnte sich der Bund aber stattdessen auf die Kompetenzgrundlage des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG stützen.</p>



<p>2. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die gesetzliche Regelung einer Filmförderzulage in der hier zu begutachtenden Konzeption wegen eines Verstoßes gegen das in Art. 110 Abs. 1 GG niedergelegte Gebot der Vollständigkeit von Haushaltsgesetz und Haushaltsplan beanstandet würde. Es entspräche der bisherigen Praxis, eine aus dem Aufkommen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu finanzierende Filmförderzulage als nicht gesondert ausgewiesene Steuerminderung zu behandeln. Es ist unwahrscheinlich, dass das BVerfG diese Praxis in absehbarer Zukunft für verfassungswidrig erklären wird. Dessen ungeachtet bestehen allerdings aus der wissenschaftlichen Perspektive des Unterzeichners Zweifel an der Verfassungskonformität der bisherigen haushaltsrechtlichen Praxis. Auch sie hätten allerdings nicht die Verfassungswidrigkeit der Filmförderzulage selbst zur Folge.</p>



<p>3. Für die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorgabe einer Finanzierung u.a. „aus dem Einkommensteueraufkommen“ kommt es darauf an, ob sich der Bund zur gesetzlichen Regelung der geplanten Filmförderzulage auf Art. 105 Abs. 2 GG stützen könnte. Bejahendenfalls wären die auf Geldleistungsgesetze bezogenen Vorgaben des Art. 104a GG zur Lastenteilung zwischen Bund und Ländern im Einklang mit der bisherigen Staatspraxis nicht einschlägig. Hielte man hingegen Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG für die richtige Kompetenzgrundlage, stünde die mit der vorbezeichneten gesetzlichen Finanzierungsregelung einhergehende Heranziehung auch der Gemeinden nicht im Einklang mit den Vorgaben des Art. 104a GG. Es besteht daher ein gewisses Risiko der Verfassungswidrigkeit einer dahingehenden Regelung. Soll dieses Risiko reduziert oder vermieden werden, so müsste die Ausgestaltung der hier zu untersuchenden Variante eines steuerlichen Anreizmodells modifiziert werden.</p>



<p>4. Nach jeder der für die Begründung der Bundesgesetzgebungskompetenz vertretbaren Sichtweisen bedürfte es für das Zustandekommen des Gesetzes einer Zustimmung des Bundesrats.</p>



<p>5. Die geplante steuerliche Filmförderzulage wäre als staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV einzustufen. Da die AGVO auf sie nicht anwendbar wäre, müsste die Zulagenregelung vor ihrem Inkrafttreten der EU-Kommission notifiziert werden und es müsste zunächst ihre Genehmigung abgewartet werden. Im Lichte der Genehmigungspraxis der EU-Kommission und der diese anleitende Mitteilung zur Filmwirtschaft ist auch davon auszugehen, dass die geplante Filmförderzulage ebenso genehmigt würde wie schon bisher der DFFF und der GMPF. Gewisse Bedenken, denen die Kommission allerdings bislang nicht nähergetreten ist, bestehen nur hinsichtlich der Grundfreiheitskompatibilität des derzeit für den DFFF verwendeten kulturellen Eigenschaftstests. Um in diesem Punkt ein größeres Maß an Rechtssicherheit zu gewinnen, könnte der Eigenschaftstest anlässlich der Umstellung auf eine steuerliche Filmförderung modifiziert werden.</p>



<p>6. Die Umstellung auf ein steuerliches Anreizmodell wäre im Vergleich zum status quo der Förderinstrumente mit einer gewissen Verschlechterung der Liquiditätseffekte der Förderung für die anspruchstellenden Filmschaffenden verbunden. Es kommen im Wesentlichen drei Maßnahmen in Betracht, um diese Folge der Umstellung für die betroffenen Unternehmen abzumildern:</p>



<p>(a) Eine signifikante Verbesserung der Liquiditätseffekte ließe sich zunächst durch die Festlegung kurzer, unterjähriger Abrechnungszeiträume erreichen.</p>



<p>(b) Eine weitere Möglichkeit zur Beschleunigung der Auszahlung böten gesetzliche Fristen für die Bearbeitung von Förderanträgen. Neben Vorgaben ohne unmittelbare „Sanktionswirkung“ könnte auch erwogen werden, an das ergebnislose Verstreichen der Bearbeitungsfrist die Fiktion einer Bewilligung der geltend gemachten Fördersumme zu knüpfen.</p>



<p>(c) Daneben könnten auch die indirekten Liquiditätseffekte des steuerlichen Anreizmodells optimiert werden, indem die Fortführung der gegenwärtigen Praxis einer Überbrückungs- bzw. Vorfinanzierung unter Abtretung des künftigen Auszahlungsanspruchs ermöglicht wird. Die Vorschrift des § 46 AO dürfte dann nur mit gewissen Modifikationen für analog auf die Filmförderzulage anwendbar erklärt werden.</p>



<p>7. Seitens der BKM wird erwogen, bei Auftragsproduktionen künftig einen hinreichenden Rechterückbehalt zugunsten der Produzent/innen zur Voraussetzung für deren Förderberechtigung zu machen. Die Umstellung der Förderung auf ein steuerliches Anreizmodell würde mit Blick auf eine dahingehende Förderbedingung keine besonderen bzw. weitergehenden rechtlichen Probleme aufwerfen.</p>



<p>8. Die Filmförderzulage soll durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden, was der Bund verfassungskonform anordnen kann. Diese würde regelmäßig durch die für den Wohnsitz oder Unternehmenssitz der jeweiligen Antragstellenden zuständigen Finanzämter erledigt. Den Bundesländern stünde es allerdings frei, aus Gründen der Verwaltungseffizienz für die Verwaltung der Filmförderzulage Zentralzuständigkeiten zu schaffen. Der Bund könnte dies den Ländern gesetzlich auch verpflichtend vorgeben. Die maßgeblichen Effizienzerwägungen hängen im Übrigen vornehmlich von der konkreten materiell- rechtlichen Ausgestaltung der Filmförderzulage ab.</p>



<p>9. Aus fiskalischer Warte würde sich ein steuerliches Anreizmodell vor allem dadurch von der gegenwärtigen Förderung durch Zuschüsse von DFFF und GMPF unterscheiden, dass die Länder und evtl. auch die Gemeinden einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Filmförderzulage leisten würden. Außerdem wäre für deren Auszahlung keine betragsmäßige Obergrenze vorgesehen; hierdurch könnte es zu einer Ausweitung des zu finanzierenden Fördervolumens kommen.</p>



<p>10. Alternativ zu einer vollständigen Umstellung der Förderung auf ein steuerliches Anreizmodell käme auch eine teilweise Beibehaltung der bisherigen Förderinstrumente in Betracht. Namentlich könnte für kleine und mittlere Produktionen um der rascheren Bereitstellung von Liquidität willen weiterhin eine Förderung durch Zuschüsse nach dem DFFF I vorgesehen werden. In einem solchen Kombinationsmodell wären nur die bislang nach dem DFFF II bzw. dem GMPF förderfähigen Filmvorhaben auf die steuerliche Filmförderzulage verwiesen. Relevante Abweichungen der rechtlichen Rahmenbedingungen des – dann seinem Anwendungsbereich nach reduzierten – steuerlichen Anreizmodells wären damit nicht verbunden. Allerdings würden sich die rechtspraktischen Auswirkungen einiger der in diesem Gutachten diskutierten Ausgestaltungsoptionen und damit auch die Parameter der diesbezüglich erforderlichen politischen Entscheidungen deutlich verändern. Außerdem bliebe der Finanzierungsanteil des Bundes an der Förderung der Filmwirtschaft vergleichsweise höher.</p>



<p>11. Gegen die mit einem solchen Kombinationsmodell einhergehende Zweiteilung der Förderinstrumente bestünden im Ergebnis keine generellen gleichheitsrechtlichen Bedenken. Mit einem gewissen verfassungsrechtlichen Risiko behaftet wäre lediglich eine Ausgestaltungsvariante, die einen Zugang zur steuerlichen Filmförderzulage auch für den Fall ausschlösse, dass ein nach DFFF I förderfähiges Projekt wegen Erschöpfung der finanziellen Ausstattung des DFFF nicht mehr gefördert werden kann.</p>



<p><a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2203050/2027863cb9346d49c82bbe01f354e2ec/2023-07-17-gutachten-steuerliches-anreizmodell-filmfoerderung-data.pdf?download=1">https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2203050/2027863cb9346d49c82bbe01f354e2ec/2023-07-17-gutachten-steuerliches-anreizmodell-filmfoerderung-data.pdf?download=1</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Klassische Medien geben Kindern Sicherheit</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/klassische-medien-geben-kindern-sicherheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jul 2023 09:19:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Archiv]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Soziale Medien schneiden schlechter ab - Kinder Medien Monitor 2023</p>
<p>19.07.2923. Aktuelle Ergebnisse der Studie bestätigen: Digitale und soziale Medien sind unaufhaltsam, klassische Medien wie TV und Print werden weiterhin auf sehr hohem Niveau genutzt. Eine besondere Faszination übt Bewegtbild aus. Kostenlose Videodienste wie YouTube stehen inzwischen bei 63 Prozent der sechs- bis 13-jährigen Kinder mindestens mehrmals pro Woche auf dem Programm. Ein rasantes Wachstum erlebt TikTok: 42 Prozent nutzen die Plattform heute, 2021 waren es noch 26 Prozent. Immerhin 44 Prozent der Kinder dürfen allein ohne Aufsicht im Internet surfen und Apps nutzen. Plattformen wie YouTube und soziale Netzwerke werden jedoch zunehmend kritisch beäugt: Während in der Zeit der Corona-Pandemie 2021 noch 39 Prozent der Eltern der Meinung waren, ihre Kinder könnten über YouTube etwas lernen, sind es 2023 nur noch 35 Prozent. Soziale Netzwerke schneiden in dieser Hinsicht noch schlechter ab, sie rutschen von 24 Prozent in 2021 auf aktuell 14 Prozent.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.medienpolitik.net/2023/07/klassische-medien-geben-kindern-sicherheit/">Klassische Medien geben Kindern Sicherheit</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.medienpolitik.net">Medienpolitik.net</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Soziale Medien schneiden schlechter ab &#8211; Kinder Medien Monitor 2023</strong></p>



<p><strong>19.07.2923. Aktuelle Ergebnisse der Studie bestätigen: Digitale und soziale Medien sind unaufhaltsam, klassische Medien wie TV und Print werden weiterhin auf sehr hohem Niveau genutzt. Eine besondere Faszination übt Bewegtbild aus. Kostenlose Videodienste wie YouTube stehen inzwischen bei 63 Prozent der sechs- bis 13-jährigen Kinder mindestens mehrmals pro Woche auf dem Programm. Ein rasantes Wachstum erlebt TikTok: 42 Prozent nutzen die Plattform heute, 2021 waren es noch 26 Prozent. Immerhin 44 Prozent der Kinder dürfen allein ohne Aufsicht im Internet surfen und Apps nutzen. Plattformen wie YouTube und soziale Netzwerke werden jedoch zunehmend kritisch beäugt: Während in der Zeit der Corona-Pandemie 2021 noch 39 Prozent der Eltern der Meinung waren, ihre Kinder könnten über YouTube etwas lernen, sind es 2023 nur noch 35 Prozent. Soziale Netzwerke schneiden in dieser Hinsicht noch schlechter ab, sie rutschen von 24 Prozent in 2021 auf aktuell 14 Prozent.</strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Die Medien-Klassiker: Eltern und Kinder in der Sicherheitszone​</strong></p>



<p>Print und TV – Mediatheken und Streamingdienste inklusive – genießen einen Vertrauensbonus bei den Eltern. Zu den Top-Argumenten für die Nutzung klassischer Medien gehören die pädagogische Sinnhaftigkeit aber auch der Spaßfaktor für das Kind. ​Entsprechend räumen Eltern ihren Kindern mehr Freiräume ein als im Umgang mit digitalen Medien: 46 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen dürfen selbst bestimmen, welche Fernsehsendungen sie sehen. Freie Wahl bei Büchern oder Zeitschriften haben 67 Prozent. Auch die Kinder fühlen sich offenbar nach wie vor wohl mit klassischen Medien: 85 Prozent schauen mindestens mehrmals pro Woche Serien, Filme oder Videos, wenn sie gerade im Fernsehen laufen. 66 Prozent hören Radio/Autoradio, 35 Prozent nutzen CD-Spieler oder Musikanlage.</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized is-style-default"><img loading="lazy" src="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-ok-1024x610.jpg" alt="" class="wp-image-21599" width="512" height="305" srcset="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-ok-1024x610.jpg 1024w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-ok-300x179.jpg 300w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-ok-768x457.jpg 768w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-ok.jpg 1095w" sizes="(max-width: 512px) 100vw, 512px" /></figure>



<p>Beim Lesen schwören Kinder auf Papier: 72 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen lesen mindestens mehrmals pro Woche Bücher oder Zeitschriften, elektronische Lesemedien spielen dabei so gut wie keine Rolle. Dafür spricht auch die im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegene Netto-Reichweite der 26 ausgewiesenen Kinderzeitschriften: Vier Millionen sechs- bis 13-jährige Mädchen und Jungen lesen mindestens eine davon. Eltern lesen mit: Insgesamt erreichen die ausgewiesenen Kinderzeitschriften 4,5 Millionen Elternteile der Sechs- bis 13-Jährigen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized is-style-default"><img loading="lazy" src="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Kindermedienstudie-2023-07-19-2-1024x602.jpg" alt="" class="wp-image-21602" width="512" height="301" srcset="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Kindermedienstudie-2023-07-19-2-1024x602.jpg 1024w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Kindermedienstudie-2023-07-19-2-300x176.jpg 300w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Kindermedienstudie-2023-07-19-2-768x452.jpg 768w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Kindermedienstudie-2023-07-19-2.jpg 1109w" sizes="(max-width: 512px) 100vw, 512px" /></figure>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Über den KINDER MEDIEN MONITOR 2023</strong></p>



<p>Zuschauen, Zuhören, Lesen, Gaming – die repräsentative Markt-Media-Studie bietet umfassendes Datenmaterial rund um die Mediennutzung von Kindern in ihrer Freizeit. Darüber hinaus liefert die Untersuchung vielseitige Einblicke in weitere Lebensbereiche der Kinder, zum Beispiel Freizeitgestaltung, Konsumverhalten und Umweltengagement. Den Ergebnissen zugrunde liegen die Antworten der Kinder sowie die ihrer Eltern. Der KINDER MEDIEN MONITOR 2023 repräsentiert 7,69 Millionen Kinder in Deutschland im Alter von vier bis 13 Jahren und liefert für 26 Printmagazine repräsentative Reichweiten bei Kindern und mitlesenden Eltern. Die Untersuchung ist die einzige zählbare Studie ihrer Art in Deutschland. Herausgeber sind Egmont Ehapa Media, Gruner + Jahr, SUPER RTL, EDEKA Media und PANINI Verlag.</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized is-style-default"><img loading="lazy" src="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-07-19-ok-3-1-1024x595.jpg" alt="" class="wp-image-21601" width="512" height="298" srcset="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-07-19-ok-3-1-1024x595.jpg 1024w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-07-19-ok-3-1-300x174.jpg 300w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-07-19-ok-3-1-768x446.jpg 768w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/KIndermedienstudie-2023-07-19-ok-3-1.jpg 1120w" sizes="(max-width: 512px) 100vw, 512px" /></figure>
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		<title>„Vor uns liegt ein steiniger Weg“</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/vor-uns-liegt-ein-steiniger-weg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Jul 2023 09:19:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Archiv]]></category>
		<category><![CDATA[Filmwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Medienförderung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienwirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arthouse-Verbände fordern bei FFG-Reform Umverteilung der Fördermittel</p>
<p>17.07.2023. Interview mit Dr. Christian Bräuer, Vorstandsvorsitzender der AG Kino</p>
<p>In einem gemeinsamen Papier fassen die Arthouse-Verbände AG Kino – Gilde, AG Verleih sowie der Verband der Filmexporteure ihre Vorstellungen von einer nachhaltigen Reform der deutschen Film- und Kinoförderung zusammen. Sie schlagen vor, bei der Reform verstärkt von der Auswertung her zu denken, da der Erfolg künstlerisch anspruchsvoller Filme in allen Verwertungsstufen im Wesentlichen von funktionierenden Kino- und Verleih/Vertriebsstrukturen abhängig ist. Die Verbände sind überzeugt, dass eine ganzheitliche Filmförderung sowohl die Publikumsentwicklung, die Herausbringung als auch die Bewerbung von Filmen national und international umfassen sollte. Zu diesem Zweck schlagen sie neue, miteinander verzahnte Förderansätze vor, die sich auch mit Blick aufs Ausland nachhaltig auf die Stärkung der Programm- und Kinovielfalt sowie den Erfolg der Filme auswirken und die Wettbewerbskraft der deutschen Filmindustrie entschieden stärken würden. Eine Gewichtsverlagerung in der Verteilung der Fördermittel darf daher kein Tabu sein. Fragen zu dem gemeinsamen Vorschlag an Christian Bräuer.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Arthouse-Verbände fordern bei FFG-Reform Umverteilung der Fördermittel</strong></p>



<p><strong>17.07.2023. Interview mit Dr. Christian Bräuer, Vorstandsvorsitzender der AG Kino</strong></p>



<p><strong>In einem gemeinsamen Papier fassen die Arthouse-Verbände AG Kino – Gilde, AG Verleih sowie der Verband der Filmexporteure ihre Vorstellungen von einer nachhaltigen Reform der deutschen Film- und Kinoförderung zusammen. Sie schlagen vor, bei der Reform verstärkt von der Auswertung her zu denken, da der Erfolg künstlerisch anspruchsvoller Filme in allen Verwertungsstufen im Wesentlichen von funktionierenden Kino- und Verleih/Vertriebsstrukturen abhängig ist. Die Verbände sind überzeugt, dass eine ganzheitliche Filmförderung sowohl die Publikumsentwicklung, die Herausbringung als auch die Bewerbung von Filmen national und international umfassen sollte. Zu diesem Zweck schlagen sie neue, miteinander verzahnte Förderansätze vor, die sich auch mit Blick aufs Ausland nachhaltig auf die Stärkung der Programm- und Kinovielfalt sowie den Erfolg der Filme auswirken und die Wettbewerbskraft der deutschen Filmindustrie entschieden stärken würden. Eine Gewichtsverlagerung in der Verteilung der Fördermittel darf daher kein Tabu sein. Fragen zu dem gemeinsamen Vorschlag an Christian Bräuer.</strong></p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Herr Bräuer, Sie waren während der Corona-Pandemie optimistisch, dass die Arthouse-Kinos auf Grund des Engagements, der Zuschauerbindung und staatlicher Unterstützung, die Krise meistern können. Nun folgte die nächste Krise. Sind Sie noch immer so optimistisch?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Wir haben immer gewusst, dass vor uns ein steiniger Weg liegt.Uns war klar, dass das Publikum nicht auf Knopfdruck zurückkommt und die Pandemie und auch der Ukraine-Krieg die Welt verändert haben. Dennoch sehen wir, dass das Publikum wieder in die Kinos geht, es hat sich verjüngt und das Kino ist immer noch der beliebteste Kulturort, auch wenn die Besucherzahlen noch hinter denen von 2019 zurückliegen. Deshalb glaube ich weiter an den Kinofilm als Kunstform mit seiner ganzen Kraft. Wenn wir jetzt die richtigen Weichen stellen, um das Kino als Kunstort zu schützen und weiterentwickeln, wird es uns auch weiterhin erhalten bleiben.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Was belastet die kleinen Kinos gegenwärtig am meisten?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Zum einen sind es die Folgen der Pandemie, die sich je nach Standort unterschiedlich auswirken. Zum anderen ist es die Inflation als zentrale Herausforderung, die von den Kinos eine große Flexibilität verlangen. Viel Engagement erfordert es, die vor allem jüngeren Gelegenheitsbesucher zu häufigeren Kinobesuchen anzuregen. Nach wie vor besteht auch ein hoher Investitionsbedarf für die Modernisierung, da die kleinen Kinos keine Investoren im Rücken haben, die die Finanzierung übernehmen.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Sie sprachen eben davon, „die Weichen richtig zu stellen“. Was meinen Sie damit?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Wenn man die angestrebte große Reform der Filmförderung in den Blick nimmt, dann muss damit eine Strategie entwickelt werden, die Vielfalt und Unabhängigkeit unserer Kinowirtschaft angesichts der Monopolisierung der Branche zu schützen. Für mich ich der Leitsatz: Wie erhalten wir unsere Kulturgüter, wie bewahren wir deren Unabhängigkeit zur Sicherung der Vielfalt. Das beginnt bei den Produzenten, und setzt sich bei den Verleihern, Kinos und Fernsehsendern fort. Wir dürfen die rapiden Markt- und Machtveränderungen nicht weiter ignorieren. Deshalb müssen wir bei der Filmförderung zu einem ganzheitlichen Ansatz kommen. Es geht nicht darum, den Fokus in erster Linie auf die Filmfinanzierung zu richten, es fehlt in der bisherigen Debatte die ausreichende Berücksichtigung der Kinos und des Publikums. Das Kino und der Kinofilm stehen für Unabhängigkeit. Die Plattformen und privaten Fernsehsender produzieren nach ihrem Bedarf, ihren Gewinnmargen und nutzen Algorithmen, die man auch politisch ausnutzen kann. Für das Gegenteil steht das unabhängige europäische Kino. Es reicht deshalb nicht, im FFG die Weichen zu stellen, dass noch mehr künstlerische Filme entstehen können, sie müssen auch an der Kinokasse national und international erfolgreich sein.</p>



<p class="has-text-align-center has-medium-font-size"><strong><em>„Wir dürfen die rapiden Markt- und Machtveränderungen nicht weiter ignorieren.“</em></strong></p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Nun haben die globalen Plattformen gegenwärtig einige Probleme, reduzieren teilweise die Produktionen und im vergangenen Jahr ging die Streamingnutzung in Deutschland um 14 Prozent zurück. Entspannt das nicht Ihre Situation?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Die Koexistenz von Kino und Streaming gab es bereits vor der Corona-Pandemie. Doch das Tempo der Veränderung der Mediennutzung hat sich beschleunigt. Die Streamingplattformen bedeuten einen radikalen Umbruch des Home-Entertainments, mit Auswirkungen auf uns. Und das bleibt so. Deshalb ist es für uns entscheidend, dass es weiterhin künstlerisch herausragende Filmwerke gibt und die Kinos faire Bedingungen bei deren Verwertung haben. Das bedeutet auch eine zielgerichtete Förderung der gesamten Produktions- und Verwertungskette und bessere Rahmenbedingungen bei der Verwertung</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Was heißt das?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Das Kino muss als eine eigene Einheit gesehen werden. Das bedeutet an erster Stelle, die Sperrfristen nicht aufzuweichen und ein ausreichendes exklusives Kinofenster zu sichern. Das ist für uns die Basis, um die Kinos in der bisherigen Breite zu erhalten. Die großen Major-Studios haben für ihre Filme oft sehr gute Startbedingungen und können die Leinwände für viele Wochen an sich binden. Das behindert die Filmvielfalt und Sichtbarkeit kleinerer Filme und sollte begrenzt werden. Zudem müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kinos aus dem Land und in kleineren Städten fairen Zugang zu attraktiven Filmen haben, um deren Programmflexibilität zu sichern.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Bei Ihren Forderungen zur Novellierung des FFG zielen Sie anscheinend – ähnlich wie die Produzenten – auf eine automatische Förderung der Kinos und dem Verleih, anstelle von Gremien und Jurys. Warum?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>In erster Linie geht es uns um einen besonderen Blick auf die kulturelle Filmauswertung. Unter einer möglichen Verknüpfung der kulturellen Filmförderung des Bundes mit der Förderung der FFA dürfen die Förderung und Verwertung kultureller Filme nicht leiden. Zudem muss die Förderung verlässlich und planbar sein. Wenn die Kinos und Verleiher auf kleinere, unabhängige Filme setzen, was auch mit einem finanziellen Risiko verbunden ist, müssen sie mehr Sicherheit bekommen. Wenn das Risiko zu groß ist, weil keine Absicherung vorhanden ist, werden sie die ein Engagement scheuen. Darunter leidet natürlich die Vielfalt. Das ist keine vollständige Abkehr von Juryentscheidungen, aber die Arthouse-Landschaft benötigt eine größere Planungssicherheit. Das neue System setzt zudem größere Förderbudgets und eine zielgerichtete Differenzierung durch eine Klassifizierung voraus.</p>



<p class="has-text-align-center has-medium-font-size"><strong><em>„Es reicht nicht, im FFG die Weichen zu stellen, dass noch mehr künstlerische Filme entstehen können, sie müssen auch an der Kinokasse national und international erfolgreich sein.“</em></strong></p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> In Frankreich besteht eine solche Kinoklassifizierung bereits.</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Ja, in Frankreich besteht diese Klassifizierung bereits seit 1961. Sie wird immer wieder evaluiert, an veränderte Bedingungen angepasst und ist damit sehr flexibel. Sie ist die Basis für die Kino- und Filmvielfalt in unserem Nachbarland. Wenn die Arthouse-Kinos und -Verleiher wegbrächen, würde auch die Vielfalt verschwinden. Bei einer Kinoklassifizierung weiß der Kinobetreiber bereits vor dem Einsatz der Filme, ob und wie viele Punkte er für den Start erhält und hätte bei größerer Punktzahl bessere Chancen, auch eine Förderung zu erhalten. Es besteht also ein Anreiz, mehr Filme einzusetzen, die mit einem höheren Risiko verbunden sind. Für die kleineren Filme, die unabhängig von den großen Studios oder Plattformen entstehen, ist das Kino weiterhin der wichtigste Ort, um sichtbar zu sein und sich zu refinanzieren. Keinem nützt es, noch mehr Filme zu produzieren, die in den unendlichen Weiten des Internets verschwinden, deshalb benötigen wir einen ganzheitlichen Blick auf den künstlerischen Kinofilm.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Neben dem Bund fördern auch die Länder das Kino. Müssen diese die Klassifizierung übernehmen?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Nicht unbedingt.Auch in Frankreich existiert auf regionaler und lokaler Ebene eine spezifische Kinoförderung. Das kluge Zusammenspiel von lokaler, regionaler und nationaler Förderung, ist hier das Erfolgsgeheimnis. Wir wollen bei unserem Vorschlag teilweise auch das in den Ländern praktizierte System des Programmpreises übernehmen und Kinos entsprechend würdigen.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Für Filmexporteure fordern Sie ein „funktionales Fördermodell“. Warum?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Ein ganzheitlicher Ansatz muss bis zum Publikum reichen, im Inland wie im Ausland. Wenn es unser Ziel ist, dass der deutsche Film international wettbewerbsfähiger wird, muss der Erfolg im Ausland auf das Renommee des deutschen Films einzahlen. Die bessere Vernetzung und Professionalisierung des unabhängigen Kinos beim Einsatz auf internationalen Märkten muss das Gegenstück zu den globalen Strategien der Streamingplattformen und großen Studios werden. Bisher existiert für die künstlerischen Filme keine eigene Vertriebsbasis und das muss sich ändern. Dieser Vorschlag zielt auch darauf, noch stärker als bisher unser Publikum im Fokus zu haben. Eine nachhaltige Filmförderung bedarf auch einer nachhaltigen Publikumsförderung. So kommt bei allen Aufgaben im FFG-Gesetz der Begriff „Publikum“ dort nicht vor.</p>



<p><strong>medienpolitik.net:</strong> Ab 2025 soll, folgt man der Kulturstaatsministerin, ein grundsätzlich reformiertes FFG in Kraft treten. Reicht dafür das gegenwärtige Tempo aus?</p>



<p><strong>Bräuer: </strong>Ich gehe davon aus, dass bei der BKM intern intensiv an der Novellierung gearbeitet wird und auch viele Gespräche geführt werden. Der Gesetzesentwurf benötigt auch noch seine Zeit für die Beratung im Parlament und in der Branche. Und diese wartet ungeduldig auf die konkreten Änderungsvorschläge. Aber neben dem Zeitfaktor ist das Geld entscheidend, das künftig für die Filmförderung zur Verfügung steht. Betrachtet man sich die Haushaltsberatungen im Bund und den Ländern, kommt die Novellierung anscheinend zum falschen Zeitpunkt, denn alles in allem benötigt die Filmwirtschaft um sich zukunftsfest zu entwickeln mehr finanzielle Förderung. Doch wenn man den Film und das Kino als Kulturgut bewertet und die Potenziale für die Gesellschaft berücksichtigt, lohnen sich diese Investitionen für unser Land. Der Erfolg eines neuen Filmfördergesetzes hängt also nicht nur von seiner inhaltlichen Gestaltung, sondern auch seiner Finanzierung ab.&nbsp; &nbsp;</p>
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		<title>Ein neuer Kompass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/ein-neuer-kompass-fuer-den-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jul 2023 09:40:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Archiv]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikationswissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Medienordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Transparenz als ein Schlüssel für gesellschaftliche Akzeptanz </p>
<p>10.07.2023. Von Dr. Florian Kumb, Zweites Deutsches Fernsehen </p>
<p>Der Erhalt einer breiten gesellschaftlichen Verankerung ist die zentrale Aufgabe zur Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. In der wichtigen aktuellen Debatte stehen dabei Strukturen und Governance im Fokus. Zu wenig Augenmerk liegt auf den Fragen zu Rolle und Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unsere demokratische Öffentlichkeit. Der nachfolgende Beitrag soll daher aufzeigen, wie das ZDF sein Programmangebot für die Bürgerinnen und Bürger mit dem neu entwickelten ZDF Kompass ganzheitlicher evaluieren und die Ergebnisse der Gesellschaft gegenüber umfangreicher als bislang transparent machen will. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Transparenz als ein Schlüssel für gesellschaftliche Akzeptanz</strong></p>



<p><strong>10.07.2023. Von Dr. Florian Kumb, Zweites Deutsches Fernsehen<br><br>Der Erhalt einer breiten gesellschaftlichen Verankerung ist die zentrale Aufgabe zur Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. In der wichtigen aktuellen Debatte stehen dabei Strukturen und Governance im Fokus. Zu wenig Augenmerk liegt auf den Fragen zu Rolle und Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unsere demokratische Öffentlichkeit. Der nachfolgende Beitrag soll daher aufzeigen, wie das ZDF sein Programmangebot für die Bürgerinnen und Bürger mit dem neu entwickelten ZDF Kompass ganzheitlicher evaluieren und die Ergebnisse der Gesellschaft gegenüber umfangreicher als bislang transparent machen will.</strong></p>



<p>Das ZDF hat als nationale mediale Kraft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer komplexen Gesellschaft die Verantwortung die verschiedenen Gruppen der Bevölkerung zu informieren, die aktuelle Lage einzuordnen, Hintergründe zu liefern, Themen in den Fokus des Diskurses zu rücken, gesellschaftliche wie kulturelle Ereignisse abzubilden und gemeinschaftliche Erlebnisse zu schaffen, ebenso für Unterhaltung und Entspannung zu sorgen. Die Rundfunkfreiheit, eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, der Rundfunkbeitrag als wichtigste Finanzierungsquelle, festgelegt von einer unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, sind die wesentlichen Grundlagen, um diese Aufgabe erfüllen zu können.</p>



<p>Wir wollen zur Erfüllung dieses Auftrags Qualitätsinhalte anbieten. Alle Menschen in Deutschland mit Informationen und Programmen aus den Bereichen Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung versorgen. Ein ZDF für alle sein. Über verschiedene Kanäle und Plattformen Zugänge anbieten, weil die Menschen Medieninhalte ganz individuell nach ihren jeweiligen Interessen und Bedürfnissen nutzen. Dabei weiß jeder, dass die Arbeit eines öffentlich-rechtlichen Anbieters – wie dem ZDF – seit jeher emotionales Potential aufweist. Jeder kann und soll sich zu unserem Angebot äußern und eine Bewertung unserer Leistung abgeben. Zugleich suchen wir nach Möglichkeiten der Objektivierung, nach transparenten Maßstäben, an denen wir uns selbst systematisch messen können. Dafür haben wir den ZDF Kompass entwickelt. Eine Navigationshilfe dem Wortsinn nach, die sowohl für Redaktionen, Führungskräfte als auch Aufsichtsgremien – vereinfacht gesagt – bei der Beantwortung der Frage hilft: Erfüllen wir die in uns gesetzten Erwartungen?</p>



<p>Um zu überprüfen, ob das Angebot des ZDF seinem Qualitätsanspruch gerecht wird, definieren wir mit dem ZDF Kompass zeitgemäße Qualitätsmerkmale, versehen sie mit Zielen, messen und werten aus. Dies tun wir zum einen, um unsere Arbeit in den Redaktionen bestmöglich am heutigen Auftrag und den aktuellen Bedürfnissen der Nutzenden auszurichten und zum anderen, um mit den Aufsichtsgremien einen regelmäßigen Dialog über die inhaltliche Arbeit des ZDF zu führen. Und nicht zuletzt soll eine solche Bewertung des Programms allen Beitragszahlenden zeigen, dass der Anteil des ZDF am Rundfunkbeitrag effizient eingesetzt wird und sich in einem ausgewiesenen Qualitätsangebot niederschlägt. Wir wollen durch messbare Leistung hohe Akzeptanz in der Gesellschaft sicherstellen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Verschiedene Perspektiven und Dimensionen von Qualität</strong></p>



<p>Qualität hat viele Perspektiven. Im Falle eines öffentlich-rechtlichen Senders wie dem ZDF zunächst die des Auftraggebers, also der demokratisch gewählten Länderparlamente. Sie formulieren die Ansprüche der Gesellschaft als Rahmen, an dem sich das Programm orientieren muss. Dazu kommt die Perspektive des Senders und damit seiner Journalistinnen und Journalisten sowie den Kreativschaffenden, die täglich ihren professionellen Ansprüchen verpflichtet sind. Außerdem die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger, die das Programm nach ihren persönlichen Erwartungen ganz unterschiedlich bewerten. Und schließlich die des Medienmarktes, der sich in einem ständigen, schnellen Wandel befindet und eigene Standards bei Produktionswert, Zielgruppenansprache und Dramaturgie auf den verschiedenen Ausspielplattformen setzt.</p>



<p>Glaubwürdigkeit ist in jedem Fall die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für seine Rolle in der Demokratie, für seine Aufgabe die Menschen nicht nur über alle wichtigen Ereignisse und Entwicklungen zu informieren, sondern dies unabhängig von der politischen Führung und anderen Machtinstanzen im Land zu tun. Deshalb gilt es hier, journalistische Qualität und Verlässlichkeit durch maximale Transparenz, Kommunikation und Aufklärung sichtbar zu machen, Vertrauen immer wieder im Dialog mit den Zuschauenden neu zu erarbeiten und zu erhalten. Und in Befragungen zu überprüfen, ob diese Qualität dauerhaft anerkannt wird. Ein weiteres übergeordnetes Qualitätsmerkmal ist die Stärkung der Gemeinschaft in der Demokratie. Das Programm soll bei den Bürgerinnen und Bürgern Empathie und Verständnis für ihre Mitmenschen schaffen und zum Miteinander beitragen. Ob dies gelingt, kann aus Umfragen dazu abgeleitet werden, ob sich die Meinungsvielfalt und die Vielfalt der Lebenswelten im Programm wiederfindet; und durch Auswertungen, ob sich die gesellschaftliche Vielfalt auch in den Menschen spiegelt, die das Programm herstellen. Maximale Zugänglichkeit zum Programm durch Barrierefreiheit gehört sicherlich auch dazu, ebenso wie die Verwurzelung in der Gesellschaft durch Kooperationen mit anderen zivilgesellschaftlichen Institutionen und dem Dialog mit seinen Nutzenden. Hierfür wird im ZDF derzeit ein nationales Zuschauerpanel für den ZDF Kompass etabliert, das einen regelmäßigen Austausch der Programmmacher mit der Bevölkerung ermöglicht.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Herausforderungen bei der Messung</strong></p>



<p>Maßstäbe und Messung sind dabei mit Herausforderungen konfrontiert, die es zu beachten gilt: Die Gesellschaft und die Mediennutzungsgewohnheiten ändern sich heute stärker und schneller als in früheren Zeiten. Dies verändert auch die Maßstäbe der Erwartungshaltung an uns. Die Einführung einer systematischen Messung birgt zudem die Gefahr, dass sie die Leistungserstellung selbst beeinflusst und sie zu eng auf die Erfüllung der messbaren Indikatoren ausrichtet. Mögliche negative Auswirkungen zu hoher Quantifizierungsbemühungen, müssen beachtet werden. Prinzipien wie die ziel- und ergebnisorientierte Steuerung des <em>New Public Management</em> sollen mit der Einführung des ZDF Kompass ausgebaut werden, ohne jedoch die Besonderheiten journalistischer wie kreativer Tätigkeiten außer Acht zu lassen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Die vier Ebenen der Überprüfung des ZDF-Angebots</strong></p>



<p>Der entwickelte ZDF Kompass verfügt über vier Ebenen zur regelmäßigen Leistungsprüfung des ZDF-Angebots:</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized is-style-default"><img loading="lazy" src="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/ZDF-Kompass-ok-1024x681.jpg" alt="" class="wp-image-21587" width="512" height="341" srcset="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/ZDF-Kompass-ok-1024x681.jpg 1024w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/ZDF-Kompass-ok-300x200.jpg 300w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/ZDF-Kompass-ok-768x511.jpg 768w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/ZDF-Kompass-ok-1536x1022.jpg 1536w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/ZDF-Kompass-ok-2048x1362.jpg 2048w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/ZDF-Kompass-ok-135x90.jpg 135w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/ZDF-Kompass-ok-205x137.jpg 205w" sizes="(max-width: 512px) 100vw, 512px" /></figure>



<p>Die Nutzung der ZDF-Inhalte auf allen eigenen Distributionswegen sowie auf Social Media Plattformen befindet sich auf Ebene 1des Steuerungsinstruments, da ein regelmäßiger Konsum von ZDF-Inhalten die beste Form darstellt, um eine hohe Akzeptanz unserer Leistungen in der gesamten Bevölkerung sicherzustellen. Die Evaluation der Nutzung erfolgt künftig plattformübergreifend und verbindet die Daten der TV-Sender mit der ZDFmediathek sowie mit Social Media Plattformen, die das ZDF zur Distribution eigener Inhalte nutzt, um auch dort seinen Auftrag zu erfüllen, beispielsweise durch vertrauenswürdige Informationsinhalte in einem Umfeld interessengeleiteter Angebote.</p>



<p>Die Überprüfung der formalen Qualität der ZDF-Angebote entspricht Ebene 2 des Steuerungsinstruments, um die Einhaltung besonderer öffentlich-rechtlicher Qualitätsansprüche sicherzustellen. Die Gefahr der Subjektivität in der Qualitätseinschätzung wird dabei durch die Festlegung klar definierter und quantifizierbarer Messgrößen vermieden. &nbsp;Auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse der Medienforschung wurden sieben Bewertungsdimensionen als relevant für die effektive Qualitätsmessung identifiziert. Diese sind die <em>gesellschaftliche Relevanz</em> des ZDF-Angebots, messbar beispielsweise in Form von Resonanz in anderen Medien oder durch den Erhalt von Preisen und Auszeichnungen, die <em>Vielfalt der Inhalte, Meinungen und Darstellungsformen</em>, die <em>Zugänglichkeit</em> des ZDF-Angebots, auch durch entsprechende Algorithmen im Digitalen, die <em>Wirkung</em> des ZDF <em>auf die positive Entwicklung der Medienbranche</em>, die <em>Glaubwürdigkeit</em> des ZDF sowie <em>Kompetenzzuschreibungen</em> und <em>Programmbewertungen</em> durch das Publikum.</p>



<p>Hohe Nutzung und hohe Qualität sollen zu einer entsprechenden Wirkung beitragen, der Ebene 3 des Steuerungsinstruments. Die wahrgenommene Wirkung auf unseren Auftrag in den Dimensionen Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung steht hierbei im Fokus. Haben die Angebote eine positive Wirkung, werden die Menschen in Deutschland bestätigen, dass wir als ZDF unseren öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen. Um dies zu überprüfen, müssen die juristischen Formulierungen aus dem Staatsvertrag für das Publikum übersetzt werden. So ist der Kulturauftrag des ZDF viel zu abstrakt, um dem Publikum eine Einschätzung abzuverlangen. Stattdessen fragt das ZDF danach, ob die Menschen zustimmen, dass wir das „kulturelle Leben in Deutschland zeigen, wie es ist“. Die Zustimmung zu Aussagen wie „Das ZDF hilft mir dabei, die Welt um mich herum besser zu verstehen“ überprüfen den Informationsauftrag. „Das ZDF hilft mir, abzuschalten und auf andere Gedanken zu kommen“ gibt Hinweise auf den Unterhaltungsauftrag.</p>



<p>Die Akzeptanz des ZDF als öffentlich-rechtlicher Medienanbieter basiert auf dem wahrgenommenen persönlichen sowie gesellschaftlichen Wert des ZDF, der im Zentrum der Ebene 4 steht. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf der nutzenstiftenden Wirkung für jeden Einzelnen sowie für die Gesellschaft als Ganzes. Fragestellungen, ob sich das ZDF in den Augen des Publikums von kommerziellen Medienanbietern unterscheidet oder ob die Zeit, die eine Nutzerin mit dem ZDF verbracht hat, gut investiert war, werden hier eingesetzt. Und schlussendlich bildet auch die Finanzierung über den Rundfunkbeitrag eine Dimension der Akzeptanz, die eingeschlossen ist. Die Antworten auf die Frage, ob die Menschen bereit sind, den monatlichen Anteil des Rundfunkbeitrags in Höhe von 4,69 Euro für das ZDF und sein Programmangebot zu bezahlen, geben einen wichtigen Hinweis auf die Akzeptanz in der Bevölkerung.</p>



<p>So ergibt sich in der Gesamtschau aus Nutzung, Qualität, Wirkung und Akzeptanz eine Art &#8222;Blutbild&#8220;, das aus verschiedenen Werten besteht und dadurch Auskunft über die Leistungserfüllung geben kann. Die Wechselwirkung der verschiedenen Ebenen ist dabei einfach zu beschreiben: Ohne hinreichende Nutzung keine nachhaltige positive Wirkung des ZDF-Angebots. Ohne differenzierende Qualität keine Abgrenzung von kommerziellen Angeboten. Ohne intensivierte Wirkungsforschung ist der Wert für die Gesellschaft und die Einzelnen nicht zu erfassen und damit die Frage nach der Akzeptanz nicht zu klären. Mit dem ZDF Kompass und seinen vier Ebenen soll ein Beitrag zur Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seinen unterschiedlichen Facetten geleistet werden. Eine Grundlage für Debatten über unsere Rolle und unseren Beitrag für die demokratische Öffentlichkeit, die dringend mehr Aufmerksamkeit in der aktuellen Diskussion bekommen sollte.</p>



<p><em><strong>Dr. Florian Kumb</strong>  ist Leiter der ZDF-Hauptabteilung Programmplanung. Die Hauptabteilung Programmplanung des ZDF umfasst Programmstrategie und -portfolio, Medienforschung, internationale Programmbeobachtung, Programm-IT, Programmwirtschaft, Produktionsplanung, Sendeleitung sowie die Planungsredaktion für das ZDF-Hauptprogramm und die Planungskoordination für die Programmfamilie aller Ausspielwege des ZDF.</em></p>
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		<title>Gefährdung von Kindern im Netz nimmt zu</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/gefaehrdung-von-kindern-im-netz-nimmt-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jul 2023 08:58:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anbieter treffen keine ausreichende Vorsorge</p>
<p>05.07.2023.  Hassinhalte, Desinformation und sexuelle Belästigung – Social-Media-Angebote sind Dreh- und Angelpunkt für zahlreiche Risiken, denen Kinder und Jugendliche im Netz ausgesetzt sind. Dennoch vernachlässigen Anbieter weiterhin den Schutz ihrer jüngsten Nutzer und treffen keine ausreichende Vorsorge. Dies zeigt der Jahresbericht von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet. 2022 bearbeitete jugendschutz.net 7.363 Verstoßfälle. 66 Prozent der Verstöße waren thematisch sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Politischer Extremismus folgte mit 13 Prozent, Pornografie mit 8 Prozent. Auf Selbstgefährdung entfielen 7 Prozent, auf Gewalt 5 Prozent und auf Cybermobbing 1 Prozent.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Anbieter treffen keine ausreichende Vorsorge</strong></p>



<p><strong>05.07.2023. &nbsp;Hassinhalte, Desinformation und sexuelle Belästigung – Social-Media-Angebote sind Dreh- und Angelpunkt für zahlreiche Risiken, denen Kinder und Jugendliche im Netz ausgesetzt sind. Dennoch vernachlässigen Anbieter weiterhin den Schutz ihrer jüngsten Nutzer und treffen keine ausreichende Vorsorge. Dies zeigt der Jahresbericht von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet. </strong><strong>2022 bearbeitete jugendschutz.net 7.363 Verstoßfälle. 66 Prozent der Verstöße waren thematisch sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Politischer Extremismus folgte mit 13 Prozent, Pornografie mit 8 Prozent. Auf Selbstgefährdung entfielen 7 Prozent, auf Gewalt 5 Prozent und auf Cybermobbing 1 Prozent.</strong></p>



<p>„Wir erleben tagtäglich, wie das Netz missbraucht wird, um demokratiefeindliche Verschwörungsnarrative zu verbreiten, gegen queere Menschen zu hetzen oder Kinder sexuell zu belästigen. Nicht selten verschärfen Anbieter die Spirale von Gefährdungen noch durch neue Funktionen, mit denen sie in ihren Diensten eigentlich attraktive Nutzungserlebnisse schaffen wollen“, sagt Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net. Die Recherchen und Kontrollen von jugendschutz.net hätten zwar gezeigt, dass einige Dienste mittlerweile Optimierungen vorgenommen haben. Dies sei erfreulich, aber bei Weitem noch nicht ausreichend. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen spielt für die Betreiber großer Plattformen anscheinend nur eine untergeordnete Rolle. Höchste Zeit, dass er als zentraler Wert in deren Unternehmensphilosophien verankert wird“, so Glaser weiter.</p>



<p>„Extremisten und Populisten nutzen das Netz, um die Demokratie anzugreifen und gegen Menschen mit anderer Weltanschauung zu hetzen. In den sozialen Netzwerken verbinden sie rassistisches Gedankengut mit Themen, für die sich junge Menschen interessieren. Der Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt, dass im Zentrum von Hass und Hetze immer häufiger Menschen aus der LGBTIQ*-Community stehen“, warnt Bundesjugendministerin Lisa Paus. „Dass queere Menschen verstärkt angefeindet und bedroht werden, dürfen wir nicht hinnehmen. Die Betroffenen brauchen Rückhalt in der Gesellschaft und aus der Politik. Aber auch die Betreiber sozialer Medien stehen in der Verantwortung, die Hetze auf ihren Plattformen konsequent zu unterbinden. Mit unserem Programm ‚Demokratie leben!’ und der Reform des Jugendschutzgesetzes wirken wir in beide Richtungen: Stärkung von demokratischen Strukturen, Vielfalt und Zivilcourage auf der einen Seite und sichere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Internet durch konsequente Plattformregulierung auf der anderen Seite.“</p>



<p>„Sexualisierte Gewalt ist im Netz ein großes Problem. Dabei geht es nicht nur um die massenweise Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oder die Anbahnung von Straftaten. Auch dass Belästigung von Kindern in Livechats, Tanzvideos oder Karaoke-Clips auf beliebten Plattformen wie TikTok und Instagram an der Tagesordnung sind, ist ein erschreckender Befund des Berichts von jugendschutz.net“, sagt die für den Jugendschutz der Länder federführend zuständige rheinland-pfälzische Jugendministerin Katharina Binz. Gemeinsam müsse gewährleistet werden, dass sich Heranwachsende auch im Rahmen der Entwicklung ihrer sexuellen und sozialen Identität unbeschadet im Netz bewegen können. „Wichtiger Baustein der Bekämpfung und Prävention sexualisierter Gewalt ist die Entwicklung und Implementierung umfassender Schutzkonzepte, die auch das Internet einbeziehen. In Rheinland-Pfalz haben wir hierzu den ‚Pakt gegen sexualisierte Gewalt’ geschlossen, in dessen Rahmen Handlungsempfehlungen erarbeitet und umgesetzt werden.“</p>



<p class="has-text-align-center has-medium-font-size"><strong><em>„Hass, Desinformation und jugendgefährdende Challenges sind weiterhin Realität in Social Media. Gleichzeitig zeigen unsere KIM- und JIM-Studien, dass immer jüngere Kinder immer häufiger und immer länger diese Dienste nutzen.“ Marc Jan Eumann</em></strong></p>



<p>„Hass, Desinformation und jugendgefährdende Challenges sind weiterhin Realität in Social Media. Gleichzeitig zeigen unsere KIM- und JIM-Studien, dass immer jüngere Kinder immer häufiger und immer länger diese Dienste nutzen. Anbieter müssen daher sicherstellen, dass Inhalte altersgerecht und altersdifferenziert ausgespielt werden. Wir als Aufsicht sind ebenfalls gefordert, weiterhin konsequent gegen Verstöße vorzugehen“, konstatiert Dr. Marc Jan Eumann, der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Zudem seien mit der Entwicklung und Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz neue Gefährdungslagen zu erwarten. „Anwendungen wie ChatGPT werden immer stärker Teil unseres Alltags. Schon jetzt zeigt sich, dass Herausforderungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz bestehen – wie KI-generierte Desinformation und Deep-Fake-Pornografie. Es darf daher nicht das Bananenprinzip gelten, dass die Systeme bei den Nutzern reifen. Stattdessen müssen Anbieter*innen den Schutz von Kindern und Jugendlichen konsequent und von Anfang an mitdenken. Die Kommission für Jugendmedienschutz klärt aktuell zudem, inwiefern wir jugendmedienschutzrechtlich ausreichend aufgestellt sind und was wir für einen bestmöglichen Schutz noch brauchen.“</p>



<p>2022 bearbeitete jugendschutz.net 7.363 Verstoßfälle. 66 Prozent der Verstöße waren thematisch sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Politischer Extremismus folgte mit 13 Prozent, Pornografie mit 8 Prozent. Auf Selbstgefährdung entfielen 7 Prozent, auf Gewalt 5 Prozent und auf Cybermobbing 1 Prozent. 79 Verstoßfälle übermittelte jugendschutz.net an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Einleitung eines Aufsichtsverfahrens. Außerdem gab jugendschutz.net 104 Fälle an die KJM zur Indizierung durch die Prüfstelle bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ab. 2.219 Fälle sendete jugendschutz.net an das Bundeskriminalamt (BKA), da kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreitet wurden oder Gefahr für Leib und Leben bestand (z. B. durch Gewaltandrohungen, Suizidankündigungen). Am Jahresende waren in 6.654 Fällen (90 Prozent) die Verstöße beseitigt.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Aus dem Bericht „Jugendschutz im Internet“:</strong></p>



<p><strong>Verschwörungs-Influencing: Jung, hip und demokratiefeindlich</strong></p>



<p>Influencer spielen für viele Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle in ihrem Alltag. Auch Rechtsextreme und Verschwörungsideologen nutzen Influencing, um eine Beziehung zu ihrem Publikum aufzubauen. Sie geben Einblicke in ihren Alltag, zeigen sich offen und interessiert, präsentieren Lifestyle oder Fitness und sprechen so junge Menschen an. Über unverfängliche Themen und Auftritte streuen sie demokratiefeindliche Gedanken. Dafür verwenden sie populäre Formate wie z. B. provokant-ironische Straßenumfragen und Podcasts. Auf beliebten Diensten wie TikTok erzielen sie damit eine große Reichweite.</p>



<p>Attraktiv sind für junge Menschen auch Just-Chatting und Short-Clips. Just Chatting stammt aus dem Online-Gaming. Durch direkten Austausch u. a. auf Twitch, Gettr und DLive stärken die Verschwörungsinfluencer:innen Gruppenbildung und Gemeinschaftsgefühle. Auch zu Geldspenden rufen sie auf. Häufig gibt es von Sessions dann Re-Uploads z. B. bei YouTube. Short-Clips greifen Meme-Trends auf. Sie können auf den meisten Plattformen geteilt werden und erreichen dort ein breites Publikum außerhalb der eigenen ideologischen Blase. Fast jeder Verschwörungsinfluencer betreibt deswegen Short-Clips-Kanäle als Werbung für das Hauptangebot.</p>



<p>Rassistische Hetze und Stimmungsmache, z. B. gegen Geflüchtete, vollzieht sich vielfach in Untertönen. Auch antisemitische Verschwörungsmythen bleiben oft andeutungshaft und gezielt noch im Bereich des Zulässigen, sodass sie rechtlich kaum geahndet werden können. So steht z. B. das ideologische Schlagwort „Globalisten“ für eine angebliche jüdischgesteuerte Macht-Elite, die im Geheimen die Welt beherrscht. Damit wird versucht, eine Löschung oder Sperrung auf Plattformen zu umgehen. Auf Ausweichplattformen wie Telegram allerdings äußern sich Verschwörungs-Influencer deutlicher, etwa mit volksverhetzenden Äußerungen, weil sie dort keine negativen Folgen befürchten.</p>



<p><strong>Belästigt in LIVEs: Riskante Funktionen von TikTok und Instagram</strong></p>



<p>Auf TikTok und Instagram inszenieren sich Kinder und Jugendliche in Livestreams und Storys und interagieren mit anderen Nutzern. Hierbei sind sie vielfach mit sexuell belästigender Kommunikation konfrontiert. Das Spektrum reichte von zweideutigen Kommentaren wie „die Banane war auch woanders drinne“ bis zu explizit sexuellen Äußerungen wie „du bist so hot, ich muss schon wieder spritzen“. Wenn Kinder und Jugendliche beobachten, wie Gleichaltrige oder erwachsene Personen in sexueller Weise belästigt oder herabgewürdigt werden, kann sie das überfordern und ängstigen. Zudem können durch eine Normalisierung sexuell belästigender Kommunikation problematische Sicht- und Verhaltensweisen übernommen oder gefestigt werden. Insbesondere in der direkten Kommunikation entsteht für Minderjährige Druck, spontan auf sexuelle Fragen und Aufforderungen reagieren zu müssen. Dabei treffen sie möglicherweise riskante Entscheidungen, wenn sie z. B. für Geldgeschenke intime Details preisgeben oder freizügige Fotos versenden.</p>



<p>Bei TikTok beobachtete jugendschutz.net sexuell belästigende Kommunikation vor allem in Livestreams Minderjähriger. Bei Instagram waren kinder- und jugendaffine Creatoren besonders betroffen. Aufdringlich-übertriebene Komplimente auf sogenannten Kindermodell-Accounts oder auf denen von minderjährigen Amateursportler wirkten übergriffig. Da sexuelle Belästigung auch über private Kommunikation stattfindet, ist ein entsprechendes Dunkelfeld anzunehmen. TikTok und Instagram bieten Schutzmechanismen, z. B. eingeschränkte Nachrichten- oder Kommentarfunktionen. Allerdings fehlen Informationen zu sexuell belästigender Kommunikation, Verhaltenstipps und Hinweise zu Beratungsstellen.</p>



<p><a href="https://www.jugendschutz.net/fileadmin/daten/publikationen/jahresberichte/jahresbericht_2022.pdf">https://www.jugendschutz.net/fileadmin/daten/publikationen/jahresberichte/jahresbericht_2022.pdf</a></p>
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		<item>
		<title>Lokalradio und Lokalfernsehen behaupten sich in der digitalen Welt</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/lokalradio-und-lokalfernsehen-behaupten-sich-in-der-digitalen-welt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jul 2023 12:00:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Archiv]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikationswissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Medienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Privater Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ergebnisse der Funkanalyse Bayern 2023</p>
<p>04.07.2023. Die mehr als 80 bayerischen Lokalradios erreichen gemeinsam werktags ein Viertel der Bevölkerung ab 14 Jahren in Bayern (24,3 Prozent). Das sind rund 2,7 Millionen Menschen. Der leichte Rückgang um 1,4 Prozentpunkte folgt dabei dem allgemeinen Trend. Auch die Tagesreichweite von Radiohören gesamt geht ein Stück zurück – auf 81,3 Prozent (-1,1 Prozentpunkte). Gerade die für die Lokalradios besonders relevante Altersgruppe der unter 50-Jährigen verbringt mehr Zeit mit anderen Audio-Formaten wie Musikstreaming oder Podcasts.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Ergebnisse der Funkanalyse Bayern 2023</strong></p>



<p><strong>04.07.2023. Die mehr als 80 bayerischen Lokalradios erreichen gemeinsam werktags ein Viertel der Bevölkerung ab 14 Jahren in Bayern (24,3 Prozent). Das sind rund 2,7 Millionen Menschen. Der leichte Rückgang um 1,4 Prozentpunkte folgt dabei dem allgemeinen Trend. Auch die Tagesreichweite von Radiohören gesamt geht ein Stück zurück – auf 81,3 Prozent (-1,1 Prozentpunkte). Gerade die für die Lokalradios besonders relevante Altersgruppe der unter 50-Jährigen verbringt mehr Zeit mit anderen Audio-Formaten wie Musikstreaming oder Podcasts.</strong></p>



<p>Trotzdem verteidigen die Lokalradios ihre Führungsrolle bei den 14- bis 49-Jährigen: Mit einer Tagesreichweite von 27 Prozent bleiben sie deutlich vor Bayern 3 (22,1 Prozent), ANTENNE BAYERN (20,8 Prozent) und Bayern 1 (17,6 Prozent). Das zeigen die neuen Ergebnisse der Funkanalyse Bayern Hörfunk und Funkanalyse Bayern Fernsehen 2023. Die Studien wurden im Auftrag der bayerischen Anbieter durchgeführt, unter Förderung und Koordination der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erstellt und heute im Rahmen der Lokalrundfunktage präsentiert.</p>



<p><strong>Lokal-TV legt leicht zu</strong></p>



<p>Erfreulich ist der Trend bei den 14 bayerischen Lokal-TV-Programmen: Mit 746.000 Zuschauerinnen und Zuschauer erreichen sie an einem durchschnittlichen Tag unter der Woche sogar mehr Menschen als im letzten Jahr. Prime Time für das Lokalfernsehen bleibt die Zeit der Hauptnachrichtensendung zwischen 18 und 18.30 Uhr: Im Schnitt schalten hier pro Tag unter der Woche 314.000 Personen ab 14 Jahren ein. Über zwei Drittel davon leben in RTL-Fensterhaushalten.</p>



<p>Die klassischen TV-Empfangswege bestätigen ihre Relevanz: 56 Prozent der Tagesreichweite stammen aus Haushalten mit Kabel-TV-Empfang. 34 Prozent der Zuschauerinnen und Zuschauer an einem Durchschnittstag unter der Woche leben in Satelliten-TV-Haushalten. Aber Tatsache – und ein Hinweis auf die Zukunft – ist auch: Fast zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung haben mittlerweile Zugang zu Connected TV – und über ein Drittel konsumiert TV auch über andere Geräte als den Big Screen. Das Publikum schätzt das Lokalfernsehen vor allem aufgrund seiner Programm­qualität: Mehr als die Hälfte der Befragten, die in den letzten zwei Wochen ein Lokal-TV-Programm gesehen haben, vergibt Bestnoten für „Informationen aus der Region“. Auch darüber hinaus hat das lokale Fernsehen beeindruckende Imagewerte: Es ist aus Sicht der Zuschauerinnen und Zuschauer sympathisch, präsentiert die Themen verständlich und wird als glaubwürdig, aktuell und nah am Menschen wahrgenommen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized is-style-default"><img loading="lazy" src="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Bayern-Tagesreichweiten-2023-1024x562.jpg" alt="" class="wp-image-21574" width="768" height="422" srcset="https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Bayern-Tagesreichweiten-2023-1024x562.jpg 1024w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Bayern-Tagesreichweiten-2023-300x165.jpg 300w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Bayern-Tagesreichweiten-2023-768x421.jpg 768w, https://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2023/07/Bayern-Tagesreichweiten-2023.jpg 1518w" sizes="(max-width: 768px) 100vw, 768px" /></figure>



<p>17:30 SAT.1 Bayern konnte sein Spitzenergebnis aus dem Vorjahr fast wieder­erzielen und erreicht werktäglich 392.000 Menschen ab 14 Jahren in Bayern. Zur Sendezeit auf Sat.1 unterstreicht das Programm in den Sat.1-Fensterhaushalten mit rund 11 Prozent Marktanteil erneut seine Bedeutung.</p>



<p>BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege zu den Ergebnissen der Funkanalyse Bayern 2023: „Der Lokalfunk steht immens unter Druck: Große Konkurrenz durch eine Vielzahl neuer Kanäle, Angebote und Plattformen einerseits, herausfordernde Zeiten mit Pandemie-Nachwirkungen, Krieg und Inflation andererseits. Dennoch behaupten sich Lokalradio und Lokalfernsehen in der digitalen Welt mit relevanten Reichweiten. Das sind gute Nachrichten. Trotzdem müssen wir fragen: Wie kann der Lokalfunk in diesen herausfordernden Zeiten klug reagieren, um relevant zu bleiben? Für mich steht fest: Er muss bewährte Stärken noch sichtbarer machen. So zeigt die Funkanalyse Bayern 2023 ganz deutlich, wie wichtig und wie unersetzlich Lokalradio und Lokalfernsehen für die regionale und lokale Informations­vermittlung sind. Qualitativ hochwertige und einzigartige Inhalte, die in der konvergenten Medienwelt präsent und auffindbar sein müssen. Ganz klar – dafür muss sich der lokale Rundfunk in der digitalen Welt noch digitaler aufstellen. Die Landeszentrale setzt auf Dialog und Kompromissbereitschaft, um im Sinne aller bayerischen Anbieter die richtigen Weichen zu stellen.“ Kantar befragte für die Hörfunk-Studie rund 23.000 Menschen ab 14 Jahren in Bayern; für die Fernseh-Studie befragte das Marktforschungsinstitut GIM in 2023 rund 8.900 Personen. Seit 2023 fließen hier hälftig Daten aus der Vorwelle in die Berichterstattung ein</p>
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		<title>Der Auftrag muss neu justiert werden</title>
		<link>https://www.medienpolitik.net/2023/07/der-auftrag-muss-neu-justiert-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helmut Hartung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2023 09:36:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Archiv]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Medienförderung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Medienregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Verlage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuelle Erhebung belegt negative Auswirkungen öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Online-Angebote auf die Medienvielfalt</p>
<p>03.07.2023. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net.</p>
<p>Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger hat an die Bundesländer appelliert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) neu zu fassen, bevor über die Erhöhung der Rundfunkbeiträge entschieden wird. Hintergrund ist eine von der Verlegerorganisation in Auftrag gegebene Untersuchung. Danach könnten sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten als in der Vergangenheit. Die Erhebung zeigt auch, dass 62 Prozent der befragten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Online-Portale "immer oder häufig" Textangebote aufrufen. Bei Videos seien es nur 39 Prozent. Fast 40 Prozent der Befragten würden ihr Nutzungsverhalten ändern und auch digital und gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.medienpolitik.net/2023/07/der-auftrag-muss-neu-justiert-werden/">Der Auftrag muss neu justiert werden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.medienpolitik.net">Medienpolitik.net</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size"><strong>Aktuelle Erhebung belegt negative Auswirkungen öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Online-Angebote auf die Medienvielfalt</strong></p>



<p><strong>03.07.2023. Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net.</strong></p>



<p><strong>Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger hat an die Bundesländer appelliert, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) neu zu fassen, bevor über die Erhöhung der Rundfunkbeiträge entschieden wird. Hintergrund ist eine von der Verlegerorganisation in Auftrag gegebene Untersuchung. Danach könnten sich 44 Prozent der Befragten private Medienangebote wegen des hohen Rundfunkbeitrags nicht oder weniger leisten als in der Vergangenheit. Die Erhebung zeigt auch, dass 62 Prozent der befragten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Online-Portale &#8222;immer oder häufig&#8220; Textangebote aufrufen. Bei Videos seien es nur 39 Prozent. Fast 40 Prozent der Befragten würden ihr Nutzungsverhalten ändern und auch digital und gedruckt mehr Presse nutzen, wenn es das öffentlich-rechtliche Textangebot in dieser Form nicht gäbe.</strong></p>



<p>&#8222;Dass der Rundfunkbeitrag die Finanzierbarkeit der digitalen und gedruckten Presse so stark beeinträchtigt, ist ein zunehmend existenzielles Problem für unsere Mitglieder&#8220;, sagt Stefan Hilscher, Vorstandsvorsitzender des Verbands. Matthias Ditzen-Blanke, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des BDZV, weist darauf hin, dass die Umfrage nachweise, dass die Schwerpunktnutzung der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote auf Text liege. &#8222;Es ist klar, dass durch die Textangebote der öffentlich-rechtlichen Sender ein ungleicher Wettbewerb entsteht, der die Pressevielfalt gefährdet&#8220;, warnt Ditzen-Blanke.</p>



<p>&#8222;Die Regeln zur Begrenzung des Auftrags der Sender funktionieren nicht&#8220;, ergänzt BDZV-Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert. Das gelte insbesondere mit Blick auf die Vorgabe des Medienstaatsvertrags, dass Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht presseähnlich sein dürfen. Der BDZV habe sich gemeinsam mit der ARD sehr lange um eine Schlichtung am Beispiel von Radio Bremen und MDR bemüht. Dies sei gescheitert, weil die Auffassungen über den geltenden Rechtsrahmen zu unterschiedlich seien. &#8222;Das zeigt doch, dass die Regeln neu gefasst werden müssen&#8220;, fordert Albert, &#8222;auch um lange Gerichtsverfahren, wie sie derzeit nötig sind, zu vermeiden.&#8220; Derzeit sei der Auftrag nicht klar definiert, was zu vielen digitalen Leseangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender führe. &#8222;Eine aus Mitteln des Rundfunkbeitrags finanzierte, digitale öffentlich-rechtliche Presse, wie sie heute existiert, haben auch die Länder nie gewollt&#8220;, betont Albert.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Der Auftrag ist nicht klar definiert</strong></p>



<p>&#8222;Wir teilen die Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen hohen Wert für die Gesellschaft hat. Er sollte die privatfinanzierte Presse in dieser Hinsicht ergänzen, nicht aber mit Hilfe öffentlicher Finanzierung gefährden oder gar verdrängen&#8220;, resümiert Stefan Hilscher. Matthias Ditzen-Blanke ergänzt: &#8222;Ein neu gedachter öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann Antworten auf wichtige Zukunftsfragen geben. Zum Beispiel, wie das öffentlich-rechtliche System nicht mehr die Marktchancen und Vielfalt der privaten Presse einschränken würde, sondern die Qualität der hervorragenden Medienlandschaft in Deutschland insgesamt weiter verbessern kann. Das gilt gerade vor dem Hintergrund der uns einenden Herausforderungen in der digitalen Welt. Gerne laden wir die Rundfunkkommission der Länder ein, darüber mit uns zu sprechen.&#8220;</p>



<p>Die repräsentative Online-Erhebung wurde von der IFAK Institut GmbH &amp; Co. KG Markt- und Sozialforschung im Mai 2023 durchgeführt; die Ergebnisse beruhen auf einer Befragung von 1.000 Personen über 16 Jahren, die in den drei Monaten vor der Befragung das Internet genutzt haben.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Versorgung mit gedruckten Zeitungen in ländlichen Gebieten notwendig</strong></p>



<p>Seit 1. Mai gibt es im thüringischen Landkreis Greiz für 300 Abonnenten der „Ostthüringer Zeitung“ keine Zustellung ihrer gedruckten Tageszeitung mehr. Dieser Schritt der Funke Medien Thüringen ist leider keine Ausnahme. Weitere Landkreise mussten aus wirtschaftlichen Gründen ebenso reagieren oder beabsichtigen es bis Ende 2023. „Die Zustellkosten haben sich inzwischen so erhöht, dass wir mit den Abos in den Städten diejenigen in den ländlichen Gebieten subventionieren“, erläutert Michael Tallai, Geschäftsführer der Funke Medien Thüringen, diesen außergewöhnlichen Schritt. Bereits im Mai 2020 hat das Beratungsunternehmen Schickler davor gewarnt, dass bis zum Jahr 2025 die Anzahl der zustellgefährdeten Gemeinden in Deutschland ungefähr 40 Prozent aller Gemeinden betragen könnte. In diesen 4.396 Orten leben in Deutschland derzeit über 4,3 Mio. Einwohner, die von einer Zustellung mit der gedruckten Tageszeitung ausgeschlossen werden könnten. In Greiz beginnt sich die Prognose jetzt zu bewahrheiten.</p>



<p>Funke versucht die bisherigen Printabonnenten mit großem Aufwand davon zu überzeugen, zur Digitalausgabe zu wechseln. Wie man hört, ist das sehr schwierig. Aus der Fläche will sich das Medienhaus auf keinen Fall zurückziehen, man wolle auch keine Kreisredaktionen schließen oder Arbeitsplätze abbauen. Das sei definitiv der falsche Weg, „weil wir dadurch unser Produkt beschädigen“, erläutert Tallai.</p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>„Umerziehung“ auf Digital vielfach nicht gewünscht</strong></p>



<p>„Die gedruckte Zeitung als abgeschlossenes Medium und Verbindung zur Welt ist für viele Menschen, insbesondere Ältere, noch immer ein wahnsinnig wichtiges Medium. Und sie haben ein Recht, Informationen so zu beziehen, wie sie dies wünschen.“ Mit diesem Statement machte Sigrun Albert, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), auf den Medientagen Mitteldeutschland 2023 deutlich, was die Herausforderung und gleichzeitig das Dilemma regionaler und lokaler Tageszeitungen ist: Es gilt, die Versorgung gerade der ländlichen Gebiete mit dem gedruckten Zeitungsabo sicherzustellen und dies wirtschaftlich trotz der enormen Kostensteigerungen bei der Zeitungslogistik auch weiterhin stemmen zu können.</p>



<p>Zwar werden digitale Zeitungsangebote immer stärker nachgefragt. Gleichwohl möchten viele der älteren Zeitungsabonnenten nicht auf ihr gedrucktes Exemplar verzichten und sind nicht bereit, auf Digital umzusteigen – trotz vielfacher Bemühungen der Verlage. „Der Kundenwunsch muss unser Leitmotiv sein“, machte Albert deutlich. Ziel sei und bleibe ein qualitativ hochwertiger Journalismus im Lokalen. Dessen Sicherstellung sei aber immer auch eine gesellschaftliche Aufgabe, nicht nur eine rein wirtschaftliche, so Albert.</p>



<p>Zustimmung gab es dafür von SPD-Politiker Helge Lindh, der sich für eine Zustellförderung der lokalen Tageszeitungen stark machte: „Es gibt nun mal Menschen, die sich nicht umerziehen lassen und die weiterhin ihre Informationen über die gedruckte Lokalzeitung beziehen wollen. Daher müssen wir für eine gewisse Übergangszeit ihre Versorgung mit lokaler Berichterstattung sicherstellen. Das sehe ich auch als Aufgabe der Politik“, erläuterte Lindh. Eine seriöse Informationsversorgung im Regionalen sei schließlich Teil der demokratischen Daseinsvorsorge. Lokalpresse schaffe demokratische Teilhabe und Partizipation vor Ort.</p>
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