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	<title>Oehmichen GmbH Steuerberatungsgesellschaft</title>
	
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	<description>Treffen Sie mit uns die richtigen Entscheidungen</description>
	<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 08:17:29 +0000</pubDate>
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		<title>Mit dem Fahrtenbuch zur Steuerstraftat - ein echter Durchbruch!</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 07:33:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Die Finanzverwaltung hat offensichtlich einen echten Durchbruch bei der Verfolgung von Steuerstraftaten erreicht.
Zum Sachverhalt:
Ein Finanzdienstleister aus dem Rhein-Main-Gebiet, nennen wir ihn hier Arno Nym, hat einen Jahresgewinn von ca. 160.000 € und ist im Rahmen seiner Beratungsleistungen bei Bankinstituten und Betreuungsleistungen von deren Mitarbeitern viel unterwegs. Arno fährt täglich mit seinem Fahrzeug zu unterschiedlichen Einsatzstellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Finanzverwaltung hat offensichtlich einen echten Durchbruch bei der Verfolgung von Steuerstraftaten</strong><strong> erreicht</strong><strong>.</strong></p>
<p>Zum Sachverhalt:</p>
<p>Ein Finanzdienstleister aus dem Rhein-Main-Gebiet, nennen wir ihn hier <em>Arno Nym</em>, hat einen Jahresgewinn von ca. 160.000 € und ist im Rahmen seiner Beratungsleistungen bei Bankinstituten und Betreuungsleistungen von deren Mitarbeitern viel unterwegs. Arno fährt täglich mit seinem Fahrzeug zu unterschiedlichen Einsatzstellen und nutzt es unstrittig nur sehr selten für private Zwecke. Er hat zwei andere Fahrzeuge, die ihm hierfür zur Verfügung stehen.</p>
<p>Arno hat deshalb die Versteuerungsvariante &#8220;Fahrtenbuch&#8221; im Rahmen seiner selbst erstellten Steuererklärungen gewählt. Täglich hatten er oder seine bei ihm für Verwaltungstätigkeiten angestellte Ehefrau sämtliche Fahrten mit allen geforderten Angaben auf Notizblätter geschrieben, diese gesammelt und aufbewahrt.</p>
<p>Für die Jahre 2003 bis 2005 begann bei ihm in 2007 eine Betriebsprüfung. Im Verlauf der Prüfung zog Arno eine Steuerberaterin hinzu, weil er sich den Anforderungen des Prüfers nicht immer gewachsen fühlte.</p>
<blockquote><p>Und es kam, was kommen musste: Der Prüfer wollte Arnos Fahrtenbuch sehen.</p></blockquote>
<p>Deshalb gab Arno sein Sammlung an Notizblättern seiner Steuerberaterin. Arno erschrak, als ihm diese offenbarte, dass er die Anforderungen ,die an ein Fahrtenbuch gestellt werden, nicht erfüllt hätte. Schließlich heißt es Fahrten<strong>buch</strong>.</p>
<p>Er setzte sich also hin und schrieb alle Eintragungen von den Notizblättern ab in Fahrtenbücher in Buchform. Das machte er auch für 2002, denn er hatte Sorge, dass der Prüfer dieses Fahrtenbuch ebenfalls sehen wollte. Die Bücher hatte er sich dazu neu gekauft. Sie waren deshalb nicht aus den Jahren 2002 bis 2005, sondern waren samt und sonders in 2005 gedruckt. Nach erfolgter Eintragung warf er die Listen mit den Grundeintragungen guten Gewissens weg. Er war in der Annahme, er hätte nunmehr den Anforderungen Genüge getan. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich bald herausstellte.</p>
<p>Der Prüfer erkannte die Fahrtenbücher &#8220;wegen nicht zeitnaher Führung&#8221; nicht an. Er ermittelte die private Nutzung nach der 1 %-Regelung und setzte die täglichen Fahrten zu den verschiedenen Kunden als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an.</p>
<p>Nach diesem satten Erfolg für die Jahre 2003 bis 2005 dehnte der Prüfer auf das Jahr 2002 aus. Arno gab dem Prüfer das Fahrtenbuch 2002, das er unglücklicherweise mit unterschiedlichen Stiften geschrieben und offensichtlich mit beiden Seiten über eine raue Fläche gezogen hatte. Obwohl der Prüfer die Versteuerung des betrieblichen PKW bereits abgeschlossen hatte, fühlte er sich durch die Vorlage dieses Fahrtenbuchs betrogen. Er hatte den Eindruck, dass Arno mit der Vorlage &#8220;gefälschter Unterlagen&#8221; ihn dazu bewegen wollte, das Fahrtenbuch anzuerkennen.</p>
<p>Ein teurer Spaß. Die Steuernachzahlung betrug aus all diesen Vorgängen 30.000 €.</p>
<p>Meiner Meinung nach könnte man dies auch anders sehen, denn die Grundaufzeichnungen waren zeitnah geführt, nur deren Nachweisfunktion war nicht mehr verfügbar.</p>
<p>Aber damit war noch nicht genug: Nach einem Jahr erhielt Arno Nym Post von der Steuerfahndung.</p>
<p>Inhalt: Einleitung eines Strafverfahrens wegen</p>
<ul>
<li> Nichterklärung einzelner Umsätze</li>
<li> nachträglicher Erstellung von Fahrtenbüchern</li>
</ul>
<p>Die persönliche Befindlichkeit des Prüfers führte zur Einleitung dieses Strafverfahrens. Es war ihm und dem Mitarbeiter der Steuerfahndung nicht beizubringen, dass selbst der BFH in seinem Urteil vom 24.2.2000 (AZ IV B 83/99) ernstliche Zweifel daran hegt, dass die nachträgliche Erstellung eines Fahrtenbuches zwingend zur Anwendung der 1%-Regelung führen muss. Das FG Baden-Württemberg führte in der Begründung zu seinem Urteil vom 27.2.2002 2 K 235/00 aus, was unter einem &#8220;ordnungsgemäßen Fahrtenbuch i.S. der Vorschrift des § 6(1) Nr. 4 Satz 2 EStG zu verstehen sei, sei unklar und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt.&#8221; Erst am 14.12.2006 entschied der BFH in seinem Urteil IV R 62/04 (NV) (veröffentlicht am 28.2.2007) - zum Entsetzen der steuerlichen Berater - dass das Fahrtenbuch <strong>eine Buchform</strong> aufweisen müsse. Diese Entscheidung steht in einem Konsens mit anderen Entscheidungen des BFH(VIII R 66/06 (NV), BFH VI B 125/07 (NV), XI B 179/06 (NV), VI B 141/06 (NV)), die sinnigerweise alle nicht zur Veröffentlichung vorgesehen waren.</p>
<p>Es ist unstrittig, dass ein Fahrtenbuch nachträglich erstellt werden darf, selbst wenn es nicht anerkannt wird. Nur muss Arno dann ungefragt sagen: Dieses Buch habe ich nachträglich erstellt. Allein die Annahme, dass der Prüfer getäuscht werden sollte, hat die Steuerfahndung dazu bewogen, das Strafverfahren aufrecht zu erhalten und eine Einstellung zu verweigern.</p>
<p>Am Ende war nur eine Einstellung nach § 153a StGB mit einer vertretbaren Zahlung in das Staatssäckel zu erreichen, um nicht ein völlig unsinniges Strafverfahren durchstehen zu müssen.</p>
<p>Die Finanzverwaltung versuchte also wieder einmal, mit einem Vorschlaghammer einen Floh zu erschlagen. Schöner Durchbruch!</p>
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		<title>Übungsleiterpauschale spart Sozialversicherung</title>
		<link>http://www.oehmichen.de/1848</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 07:32:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Die Übungsleiterpauschale führt nicht nur zur Befreiung von Lohn-/Einkommensteuern, sondern auch zur Sozialversicherungsfreiheit.
In § 3 Nr. 26 EStG wird definiert:
Steuerfrei sind:
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag … einer unter § [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Übungsleiterpauschale führt nicht nur zur Befreiung von Lohn-/Einkommensteuern, sondern auch zur Sozialversicherungsfreiheit.</strong></p>
<blockquote><p>In § 3 Nr. 26 EStG wird definiert:<br />
Steuerfrei sind:<br />
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag … einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2 100 Euro im Jahr.</p></blockquote>
<p>Es ist allgemein bekannt, dass die Übungsleiterpauschale für Mitarbeiter in Vereinen, die Tätigkeiten ausüben, die in den oben genannten Katalog fallen, zur Steuerfreiheit solcher Einnahmen in Höhe von 2.100 € pro Jahr führen. Die Steuerfreiheit gilt für Bezüge aus freiberuflicher und aus abhängiger Tätigkeit. § 3 Nr. 26 EStG ermöglicht quasi einen pauschalen Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten.</p>
<p>Was ist nun mit der Sozialversicherung bei Anstellungsverhältnissen oder Minijobs?<br />
Wenn die nach § 3 Nr. 26 EStG genannten Beträge von monatlich 175 € beziehungsweise jährlich 2.100 € wie eine Betriebsausgaben- oder Werbungskostenpauschale angesehen werden können, dann müssen sie auch sozialversicherungsfrei sein. Das ist auch so. Hier besteht ein angenehmer Gestaltungsspielraum: Neben der Minijob-Vergütung von 400 € darf der Verein die Übungsleiterpauschale zahlen.</p>
<p>Allerdings sind dabei unter anderem folgende Voraussetzungen zu beachten:<br />
1.    Wenn der Vorstand eine Vergütung erhält, fällt sie nicht unter die Übungsleiterpauschale, da die Vorstandstätigkeit nicht zum Tätigkeitskatalog gehört. Wenn ein Vorstand zusätzlich Übungsleiter ist, dann in eigener Eigenschaft, so dass er auch die Pauschale erhalten kann.<br />
2.    Der Verein muss dem Dienstleister/Arbeitnehmer bescheinigen, dass die von ihm ausgeübte Tätigkeit dem Katalog entspricht und der Verein selbst die Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt.<br />
3.    Der Arbeitnehmer muss dem Verein schriftlich bescheinigen, dass er die Übungsleiterpauschale nur für diesen Verein in Anspruch nimmt. Falls er die Bescheinigung falsch ausstellt, haftet der Verein für ausfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.</p>
<p>Zum Schluss noch eine Bemerkung über die Haftung des Vereinsvorstands: Wenn der Vereinsvorstand von dieser Befreiungsregel keinen  Gebrauch macht, kann er sich Haftungsansprüchen seiner Mitglieder und Übungsleiter aussetzen, falls vermeidbare Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entstanden sind.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Weg für das geänderte Vereinssrecht ist frei!</title>
		<link>http://www.oehmichen.de/der-weg-fur-das-geanderte-vereinssrecht-ist-frei</link>
		<comments>http://www.oehmichen.de/der-weg-fur-das-geanderte-vereinssrecht-ist-frei#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 07:39:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat am 18. September 2009 den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht frei gemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände. Die elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich.
&#8220;Mit den Neuregelungen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sorgen für eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/0d57d7092cc050b90ad65aff3bcb4645,d43a3e706d635f6964092d0936323432093a0979656172092d0932303039093a096d6f6e7468092d093039093a095f7472636964092d0936323432/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html">Bundesrat hat am 18. September 2009</a> den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht frei gemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände. Die elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich.</p>
<blockquote><p>&#8220;Mit den Neuregelungen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sorgen für eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände. Sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen. In den über 550.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland wird unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet. Unser Ziel ist, das Engagement dieser Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen, zu unterstützen und zu fördern. Denn das bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft&#8221;, sagte Bundesjustizministerin Zypries in Berlin.</p></blockquote>
<p><strong>Zu den Vorhaben im Einzelnen:</strong></p>
<ol>
<li>Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände: Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr (die sog. steuerfreie Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG) erhalten. Die Reform sieht vor, dass Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500 Euro im Jahr erhalten, für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Schädigt das Vorstandsmitglied nicht den Verein oder dessen Mitglieder, sondern Dritte, wird die Haftung gegenüber dem Dritten nicht beschränkt. Allerdings hat der Verein das Vorstandsmitglied von der Haftung gegenüber dem Dritten freizustellen, sofern das Vorstandsmitglied nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.</li>
<li>Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister: Mit dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen werden die noch notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung elektronischer Anmeldungen zu den Vereinsregistern geschaffen. Anders als bei den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern bleiben beim Vereinsregister aber weiterhin alle Anmeldungen auch in Papierform möglich.</li>
<li>Zudem werden einige überholte Vorschriften aus dem Vereinsrecht aufgehoben und andere an die Rechtsentwicklung angepasst.</li>
</ol>
<p>Die Gesetze werden am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Unkooperative Gebiete</title>
		<link>http://www.oehmichen.de/unkooperative-gebiete</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 17:32:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Am 22. April 2009 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des &#8220;Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung&#8221; beschlossen.  Dieses Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, damit die Bundesregierung schnell und effektiv nach international abgestimmten Standards gegen  die Nutzung unkooperativer Gebiete zur Steuerhinterziehung vorgehen kann.
Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung wird im BMF-Newsletter vom gleichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 22. April 2009 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des <a title="Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/220409__Regentw__Oasen.html">&#8220;Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung&#8221;</a> beschlossen.  Dieses Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, damit die Bundesregierung schnell und effektiv nach international abgestimmten Standards <span style="underline;">gegen  die Nutzung <span style="#ff0000;"><span style="#ff0000;">unkooperativer Gebiete</span></span> </span>zur Steuerhinterziehung vorgehen kann.</strong></p>
<p>Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung wird im BMF-Newsletter vom gleichen Tage wie folgt begründet:</p>
<blockquote><p>Staaten und Gebiete, die ausländischen Finanzbehörden nicht entsprechend den von der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Standards auf Ersuchen die für ein Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte erteilen, erleichtern es Bürgern anderer Staaten, Steuern auf ihre Einkünfte zu hinterziehen.</p>
<p>Daher sind Maßnahmen zu ergreifen, die einerseits die entsprechenden Staaten und Gebiete veranlassen, die Standards der OECD zu befolgen und die andererseits die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung durch die Finanzbehörden verbessern.</p></blockquote>
<p>Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in dieser oder ähnlicher Form verabschiedet werden wird. Schließlich braucht unser Vater Staat jetzt jeden Euro, der akquirierbar ist, um die aufwändigen Konjunkturpakete zu finanzieren.</p>
<p>Steuerhinterziehung ist Betrug an jedem von uns. Sie darf weder verniedlicht noch geduldet werden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis entwickeln wird. Nach den Erfahrungen mit der deutschen Gründlichkeit ist leider zu erwarten, dass es hierdurch eine neue Kultur der Repressalien und Anforderungen unnötiger Nachweise für eigentlich klare Sachverhalte geben wird.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Vereinsvorstand und Steuern – Verdrängen bis der Arzt kommt</title>
		<link>http://www.oehmichen.de/der-vereinsvorstand-und-steuern-%e2%80%93-verdrangen-bis-der-arzt-kommt</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 17:29:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Alle drei Jahre will das Finanzamt von gemeinnützigen Vereinen die Erklärung zum Nachweis der Gemeinnützigkeit haben. Vereine, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen jährlich ihre Umsatzsteuererklärung einreichen.

Meine wiederholte Beobachtung ist, dass sich Vereinsvorstände oft nicht im Klaren darüber sind, welche finanziellen Risiken sie eingehen, wenn sie ihre steuerlichen Verpflichtungen schleifen lassen: sie haften persönlich für falsch oder zu spät [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><strong>Alle drei Jahre will das Finanzamt von gemeinnützigen Vereinen die Erklärung zum Nachweis der Gemeinnützigkeit haben. Vereine, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen jährlich ihre Umsatzsteuererklärung einreichen.</strong></p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">Meine wiederholte Beobachtung ist, dass sich Vereinsvorstände oft nicht im Klaren darüber sind, welche finanziellen Risiken sie eingehen, wenn sie ihre steuerlichen Verpflichtungen schleifen lassen: sie haften persönlich für falsch oder zu spät erklärte Steuern und falsch erteilte Zuwendungsbestätigungen.</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">Ein aktiver Verein ist eben aktiv, er bewegt sich, er verändert sich. Damit ergeben sich auch veränderte steuerliche Rahmenbedingungen. Vereinsvorstände tun gut daran, in regelmäßigen Abständen die Aktivitäten des Vereins und seine Satzung auf steuerrelevante Veränderungen zu untersuchen.</p>
<p class="MsoNormal">Veränderungen, die nicht durch die Satzung gedeckt sind, können schlimmstenfalls wegen Verstoßes gegen satzungsgemäße Regeln zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Sie werden fragen: Warum denn das?</p>
<p class="MsoNormal">Die Satzung ist Grundlage für die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit. Wenn die Tätigkeiten des Vereins sich ändern und die Änderungen durch diese Grundlage nicht mehr gedeckt sind, hat der Freistellungsbescheid – streng genommen – gem. § 60 (1) AO seine Gültigkeit verloren. Also sind die Zuwendungsbestätigungen unzulässigerweise ausgestellt worden und der Verein haftet mit 30 % der bestätigten Zuwendungssumme. Folglich könnte er zeitgleich mit den Zuwendungsbestätigungen einen Scheck über diese 30 % an das Finanzamt schicken. Bei Vermögenslosigkeit des Vereins haftet darüber hinaus derjenige, der die Zuwendungsbestätigung unterzeichnet hat.</p>
<p class="MsoNormal">Das ist völlig unnötig. Die Tätigkeiten des Vereins können durch geschickte Formulierung der Satzung so weit gefasst werden, dass alle zu erwartenden Veränderungen damit erfasst sind. Sollte der Vorstand mit der gemeinnützigkeitskonformen Formulierung der Satzung Schwierigkeiten haben, ist das Finanzamt in der Regel hilfsbereit. Ich habe bisher noch kein Finanzamt erlebt, das hier nicht geholfen hätte. Handelt der Verein jedoch, ohne sich vorab über die Folgen Gedanken zu machen, muss er mit Überraschungen rechnen.</p>
<p class="MsoNormal">Am Samstag den 7. März 2009 hat der <strong><span style="115%;"><span style="normal;">Hessische Landesverband Motorbootsport e.V.</span> HELM </span></strong>anlässlich seiner diesjährigen Mitgliederversammlung ein Kurzreferat initiiert, mit dem der Autor dieses Beitrags die Teilnehmer für steuerliche Problemstellungen im Vereinsleben sensibilisiert hat. Im Herbst ist ein Tagesseminar für Vereinspraktiker geplant.</p>
<p class="MsoNormal">Für weitere Veranstaltungen dieser Art sind wir offen. Wir unterstützen gerne diejenigen, die ihre Freizeit für die Allgemeinheit einsetzen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gleiches ist nicht Gleiches</title>
		<link>http://www.oehmichen.de/gleiches-ist-nicht-gleiches</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 17:26:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Es geschah in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2007 nachfolgende Geschichte:
Eine deutsche Versicherungsgesellschaft mit ihren mehr als tausend Ausschließlichkeitsvertretern (§ 84 HGB) hat einer Vielzahl von diesen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Diese ist rückgedeckt durch eine Lebensversicherung, die durch jährliche Beiträge dotiert werden, die wiederum von der Vermittlungsleistung der jeweiligen Vertreter abhängen. Die Beiträge zahlt die Versicherung. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es geschah in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2007 nachfolgende Geschichte:</p>
<blockquote><p>Eine deutsche Versicherungsgesellschaft mit ihren mehr als tausend Ausschließlichkeitsvertretern (§ 84 HGB) hat einer Vielzahl von diesen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Diese ist rückgedeckt durch eine Lebensversicherung, die durch jährliche Beiträge dotiert werden, die wiederum von der Vermittlungsleistung der jeweiligen Vertreter abhängen. Die Beiträge zahlt die Versicherung. Vertragsbedingung ist, dass die Versicherungsleistung im Versorgungsfall auf den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB angerechnet wird.</p></blockquote>
<p>Die Versicherung bekommt eine Betriebsprüfung. Der Prüfer stellt fest, dass die Versicherungsgesellschaft betriebliche Altersversorgungen dotiert und nimmt seine wichtigste Aufgabe wahr: Er schreibt hunderte Kontrollmitteilungen an die Betriebsfinanzämter der Ausschließlichkeitsvertreter.</p>
<p>Parallel rufen die Mitarbeiter der Versicherung die Vertreter an und setzen diese in Aufregung: Der Prüfer schreibt Kontrollmitteilungen. Falls die Versicherungsbeiträge noch nicht versteuert sind, solle man sich schnell darum kümmern. Es ist schon seltsam, dass diese Fragen nicht schon vorher geklärt waren!</p>
<p>Am Ende stellt sich folgende Situation dar:</p>
<ul>
<li>Einige Vertreter erklärten die Dotierungen bereits seit Jahren, da deren Steuerberater der Meinung sind, die Versicherungsleistungen seien nicht nachgelagert zu versteuern.</li>
<li>Einige Vertreter berichtigten nach dem Anruf der Versicherung ihre Erklärungen und gingen damit ohne strafrechtliche Blessuren aus der Malaise hervor.</li>
<li>Andere waren nicht schnell genug. Bei ihnen hatten die Finanzbehörden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.</li>
<li>Bei anderen Vertretern sind die Finanzbehörden nach wie vor der Auffassung, die Besteuerung habe nachgelagert zu erfolgen. Laufend sei gar nichts zu besteuern.</li>
</ul>
<p>Ich ging bisher immer davon aus, dass sich solche steuerlichen Schildbürgerstreiche nur &#8220;Bananenrepubliken&#8221; leisten. Ich musste mich eines Besseren belehren lassen. Wir stehen mit dieser Sache nun vor dem Finanzgericht ohne Aussicht, die Rechtsfrage auf breiter Ebene klären zu können. Jeder kämpft für sich.</p>
<p>Was mich aber am meisten ärgert ist die Tatsache, dass die Steuerabteilung der Versicherungsgesellschaft ihre Vertreter sehenden Auges ins offene Messer hat laufen lassen. Sie kümmert sich jahrelang nicht um die zutreffende steuerliche Behandlung bei den ihr schutzbefohlenen Vertretern und klärt nicht eimal einheitlich für alle die richtige steuerliche Behandlung im Rahmen der Betriebsprüfung.</p>
<p>Dass es auch anders geht, beweist die MLP, die diese Frage für ihre Vertreter im Vorfeld eindeutig geklärt hat.</p>
<p>Es gilt also immer noch der alte biblische Grundsatz: Prüfe alles und das Gute behalte!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Was wusste Jesus von der Finanzkrise?</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 17:22:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>

		<category><![CDATA[Finanzkrise]]></category>

		<category><![CDATA[Gefährdung]]></category>

		<category><![CDATA[Mittelstand]]></category>

		<category><![CDATA[Unfähigkeit]]></category>

		<category><![CDATA[Ungerechtigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Was sich in der Finanzkrise als internationales Fiasko darstellt, hat als kritisches Handeln einzelner begonnen. Deren Gier, die für sich gesehen zwar fehlerhaft, aber international praktisch ohne Auswirkung geblieben wäre, hat allerdings durch ihre weite Verbreitung einen Lawineneffekt erreicht, der weltweit dem fremdfinanzierten Mittelstand den Boden unter den Füßen wegzieht. 
Banken sind unter den Schutzschirm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="normal;"><strong><span>Was sich in der Finanzkrise als internationales Fiasko darstellt, hat als kritisches Handeln einzelner begonnen. Deren Gier, die für sich gesehen zwar fehlerhaft, aber international praktisch ohne Auswirkung geblieben wäre, hat allerdings durch ihre weite Verbreitung einen Lawineneffekt erreicht, der weltweit dem fremdfinanzierten Mittelstand den Boden unter den Füßen wegzieht. </span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="normal;"><span>Banken sind unter den Schutzschirm der Regierung getreten. Dieser ist aber nicht um der Banken willen geschaffen worden. Er wurde für die geöffnet, denen Kreditinstitute wegen ihrer &#8220;Mitmache&#8221; keine Finanzierung mehr geben können, für die Mittelständler. So wollte es der Gesetzgeber. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="normal;"><span>Aber was tut sich wirklich? Die Banken machen noch schlimmer weiter, als sie es vorher schon getrieben haben. Jetzt machen Sie den Mittelstand ganz kaputt. Und das gerade in einer Zeit, wo dieser von den Bankern, die die weltweite Absatzkrise initiiert hatten, besondere Fürsorge und unbürokratische Hilfe benötigt. Den Banken wurde von &#8220;Oben&#8221; geholfen, damit sie denen Unten helfen können.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="normal;">
<p class="MsoNormal" style="normal;"><span>Es gibt da eine passende, 2000 Jahre alte Parabel. In der Bibel, <a href="http://www.bibleserver.com/index.php" target="_blank">Matthäus 18, ab Vers </a><a href="http://www.bibleserver.com/index.php" target="_blank"><span style="windowtext;">23</span></a>, ist zu lesen: </span></p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal" style="normal;"><span>Deshalb kann man das Himmelreich mit einem König vergleichen, der beschlossen hatte, mit seinen Bediensteten, die von ihm Geld geliehen hatten, abzurechnen.Unter ihnen war auch einer, der ihm sehr viel Geld schuldete. Da er nicht bezahlen konnte, befahl der König das Folgende: Er, seine Frau, seine Kinder, und alles, was er besaß, sollte verkauft werden, um damit seine Schuld zu begleichen. Doch der Mann fiel vor ihm nieder und bat ihn: „Herr, hab doch Geduld mit mir, ich werde auch alles bezahlen“. Da hatte der König Mitleid mit ihm, ließ ihn frei und erließ ihm seine Schulden. Doch sobald der Mann frei war, ging er zu einem anderen Diener, der ihm eine kleine Summe schuldete, packte ihn am Kragen und verlangte, dass er auf der Stelle alles bezahlen sollte. Der Diener fiel vor ihm nieder und bat ihn um einen kurzen Aufschub: „Hab doch Geduld mit mir, ich werde auch alles bezahlen“. Doch der Mann war nicht bereit zu warten. Er ließ ihn verhaften und einsperren, so lange bis dieser seine ganze Schuld bezahlt hätte. Als die anderen Diener das sahen, waren sie empört. Sie gingen zum König und erzählten ihm, was vorgefallen war. Da ließ der König den Mann rufen, dem er zuvor seine Schulden erlassen hatte, und sagte zu ihm: „Du herzloser Diener! Ich habe dir deine großen Schulden erlassen, weil du mich darum gebeten hast. Müsstest du da nicht auch mit diesem Diener Mitleid haben, so wie ich Mitleid mit dir hatte?“ Der König war so zornig, dass er den Mann ins Gefängnis werfen ließ, bis er seine Schulden bis auf den letzten Pfennig bezahlt hatte. Genauso wird mein Vater im Himmel mit euch verfahren, wenn ihr euch weigert, euren Brüdern und Schwestern zu vergeben.</span></p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal" style="normal;">
<p class="MsoNormal" style="normal;"><span>Zugegeben, es ist nur eine Parabel, aber Parabeln haben oft mehr Wahrheitsgehalt, als wir wahr haben wollen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="normal;"><span>Wo bleibt der </span><span> „</span><span>König&#8221;, der den „Schalksknechten“(so tituliert Luther den beschriebenen ungerechten „Knecht“) Einhalt gebietet? Reicht die Verteilung der Schirme an die Banken aus?</span></p>
<p class="MsoNormal" style="normal;"><span>Der Mittelstand sagt nein! Die Banken klappen den Schirm schnellstens ein, wenn es zu regnen beginnt. Der Mittelstand wird nass! Es muss kontrolliert werden, wen der „Schalksknecht“ mit unter den Schirm lässt! </span></p>
<p class="MsoNormal" style="normal;"><span>Tut endlich was, sonst stirbt der Mittelstand!</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Antrag auf Einsichtnahme in die eigenen Daten</title>
		<link>http://www.oehmichen.de/antrag-auf-einsichtnahme-in-die-eigenen-daten</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 17:20:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[berechtigtes Interesse]]></category>

		<category><![CDATA[Datengeheimnis]]></category>

		<category><![CDATA[Einsichtnahme]]></category>

		<category><![CDATA[persönliche Daten]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Schreiben vom 17.12.2008 (IV A 3 - S 0030/08/10001) haben die obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, dass Steuerbürger oder Unternehmen an persönliche Daten, die bei den Finanzbehörden gespeichert sind, nur dann herankommen können, wenn sie dies beantragen und ein berechtigtes Interesse an der Bekanntgabe der Daten besteht.
Ein berechtigtes Interesse ist zum Beispiel bei einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/068__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">Im Schreiben vom 17.12.2008</a> (IV A 3 - S 0030/08/10001) haben die obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, dass Steuerbürger oder Unternehmen an persönliche Daten, die bei den Finanzbehörden gespeichert sind, nur dann herankommen können, wenn sie dies beantragen und ein berechtigtes Interesse an der Bekanntgabe der Daten besteht.</strong></p>
<p class="MsoNormal">Ein berechtigtes Interesse ist zum Beispiel bei einem Beraterwechsel oder in einem Erbfall gegeben, wenn der Antragsteller durch Auskunft in die Lage versetzt werden will, zutreffende und vollständige Steuererklärungen abzugeben. Hinsichtlich solcher Daten, die ohne Beteiligung und ohne Wissen des Beteiligten erhoben wurden, liegt ein berechtigtes Interesse vor.</p>
<p class="MsoNormal">Mit diesem 3-seitigen Schreiben haben die Länderfinanzminister wiederum einen neuen Interpretationsspielraum für die Finanzbeamten geschaffen. Er kann nunmehr beurteilen, ob sein Auskunftsbegehren nach seinen persönlichen, beim Finanzamt gespeicherten Daten, berechtigt ist.</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">Es ist schon interessant zu wissen, dass der Finanzbeamte im Voraus weiß, dass ich wissen muss, welche Daten vorhanden sind und dass ich wissen muss, ob ich weiß, ob ich an der Beschaffung der Daten beteiligt war. Wie bitte? Das habe ich selbst nicht verstanden!</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">Nun, so leicht komme ich nicht an meine eigenen Daten. Ich muss erst einen Antrag stellen, dass ich berechtigt bin, die Daten zu erfahren. Das erinnert mich an den</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;<a href="http://www.reinhard-mey.de/content.php?id=241&amp;render=text_main">Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt zum Behuf der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt</a>&#8220;.</p>
</blockquote>
<p>Es ist natürlich auch geregelt, in welchen Fällen einem Antrag &#8220;mangels berechtigtem Interesse&#8221; nicht stattgegeben wird. Dann nämlich, wenn ich wissen muss, was ich vor Jahren dem Finanzamt mitgeteilt habe. Weiß ich das nicht, dann sagt mir das Finanzamt auch nicht, ob ich das schon gemacht habe. Somit wird von mir verlangt, was von Politikern in höchsten Ämtern nicht verlangt wird. Es wird dem ehemaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl nicht zur Last gelegt, dass er etwas vergessen hat. Auch Untersuchungsausschüsse, die die Aufgabe haben, das zu ergründen, was gegebenenfalls vergessen worden ist, haben keine Handhabe gegen das Vergessen. Aber die Finanzämter dürfen das sanktionieren. Sie verraten einfach nicht, was sie wissen, denn ich könnte es ja auch wissen, wenn ich nicht so vergesslich wäre.</p>
<p>Deutschland, verschlanke weiterhin Deine Verwaltung und erlasse neue Erlasse.</p>
<p>Wenn Sie, lieber Leser, wissen wollen, was die Behörden über Sie wissen, dann müssen Sie wissen, dass Sie dieses Wissen beantragen müssen. Viel Vergnügen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>GDPdU: großer Aufwand, keine Rückstellung</title>
		<link>http://www.oehmichen.de/gdpdu-groser-aufwand-keine-ruckstellung</link>
		<comments>http://www.oehmichen.de/gdpdu-groser-aufwand-keine-ruckstellung#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 17:18:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>

		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>

		<category><![CDATA[GDPdU]]></category>

		<category><![CDATA[Profiskalische Rechtsauslegung]]></category>

		<category><![CDATA[Rückstellung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind seit dem 1. Januar 2002 für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich anzuwenden.
Die Unternehmen haben der Finanzverwaltung alle elektronisch erfassten bzw. verarbeiteten Daten im Falle einer steuerlichen Außenprüfung für den Zugriff vorzuhalten, und zwar so lange, wie die sogenannte Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind seit dem 1. Januar 2002 für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich anzuwenden.</strong></p>
<blockquote><p>Die Unternehmen haben der Finanzverwaltung alle elektronisch erfassten bzw. verarbeiteten Daten im Falle einer steuerlichen Außenprüfung für den Zugriff vorzuhalten, und zwar so lange, wie die sogenannte Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Das sind 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die letzten Eintragungen in die Bücher des Unternehmens vorgenommen worden sind, also mindestens 11 Jahre. Die Daten aus dem Jahr 2002 sind also frühestens Ende 2013 zur Löschung freigegeben.</p></blockquote>
<p>Die Daten aus folgenden beispielhaft aufgezählten Unternehmensbereichen sind vorzuhalten:</p>
<ul>
<li>Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschlussbuchungen</li>
<li>Firmen-Emails mit steuerrelevanten Informationen (getrennte Aufbewahrung dringend empfohlen!)</li>
<li>Warenwirtschaftssystem</li>
<li>Kalkulationen</li>
<li>Ermittlung von Verrechnungspreisen</li>
<li>Preislisten</li>
</ul>
<p>Die Finanzverwaltung hat 3 Zugriffsmöglichkeiten:</p>
<ul>
<li>den Z1-Zugriff: den Vollzugriff auf alle Programme mit Schreib-Rechten</li>
<li>den Z2-Zugriff: den Nur-Lese-Zugriff auf alle Programme</li>
<li>den Z3-Zugriff: den Anspruch auf Überlassung eines Datenträgers mit den vom Betriebsprüfer angeforderten Daten in einer fest vorgeschriebenen Form.</li>
</ul>
<p>Um diese Daten vorzuhalten bedarf es einer lang andauernden Pflege der Programme, insbesondere beim Wechsel des EDV-Systems oder gar des Programmanbieters. Die alten Daten müssen bis zum Ablauf des 11. Jahres gegebenenfalls für den Z1-Zugriff vorgehalten werden. Es ist jedermann verständlich, dass die Kosten der Vorhaltung der Daten exponentiell steigen, je älter Daten und Programm werden.</p>
<p>Nunmehr hat die OFD Rheinland mit Schreiben vom 5. November 2008 S 2137 - St 141 eine Verfügung erlassen, in der sie zur Berücksichtigung des Aufwandes zur Vorhaltung dieser Daten Stellung nimmt.</p>
<p>Kurz zusammengefasst:</p>
<ul>
<li>Wenn der Steuerpflichtige keine GDPdU-Daten vorhält, kann das Finanzamt Zuschätzungen zu Umsatz und Gewinn vornehmen.</li>
<li>Diese Zuschätzungen sind keine Sanktionen für die Nichtvorlage der GDPdU-Daten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs</li>
<li>Weil die Nichtvorlage der Daten nicht sanktionsbewehrt ist und weil der Steuerpflichtige selbst entscheiden kann, ob er GDPdU-Daten vorlegt oder nicht, ist eine Rückstellung für die ordnungsgemäße und gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltung der Daten unzulässig.</li>
</ul>
<div></div>
<p>Dies bedeutet, dass das Unternehmen den zukünftigen Aufwand der Datenvorhaltung, der seine Ursachen in der Vergangenheit hat, steuerlich nicht im Jahr der Entstehung berücksichtigen kann. Handelsrechtlich ist dies zwingend geboten.</p>
<p>Es ist auch hier wieder feststellbar, dass es der Finanzverwaltung nicht passt, dass die Aufwendungen, die sie selbst verursacht hat, zu Steuermindereinnahmen führen.</p>
<p>Ich bin der Auffassung, dass diese OFD-Verfügung nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Ich empfehle deshalb den Einstieg ins Rechtsbehelfsverfahren.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesfinanzministerium zeigt ehrenamtliche Inkompetenz</title>
		<link>http://www.oehmichen.de/bundesfinanzministerium-zeigt-ehrenamtliche-inkompetenz</link>
		<comments>http://www.oehmichen.de/bundesfinanzministerium-zeigt-ehrenamtliche-inkompetenz#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 17:09:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Oehmichen</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Ehrenamt]]></category>

		<category><![CDATA[Gemeinnützigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Jahr 2007 hat der Bundesfinanzminister das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements unter großem Beifall verabschiedet. Endlich, haben viele gedacht. Aber weit gefehlt, dass das BMF das ehrenamtliche Engagement wirklich und nachhaltig fördern will.

In ihrem Newsletter vom 9. Mai 2008 hat die Pressestelle des BMF erklärt, dass die Abzugsfähigkeit für das Schulgeld ausländischer Schulen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Jahr 2007 hat der Bundesfinanzminister das <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_7B59DD18FF0A5761260D7C9C6FCF78C0/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Aktuell/011.html?__nnn=true" target="_self">Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements</a> unter großem Beifall verabschiedet. Endlich, haben viele gedacht. Aber weit gefehlt, dass das BMF das ehrenamtliche Engagement wirklich und nachhaltig fördern will.<br />
</strong><br />
In ihrem <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/024__schulgeld.html?__nnn=true" target="_self">Newsletter vom 9. Mai 2008</a> hat die Pressestelle des BMF erklärt, dass die Abzugsfähigkeit für das Schulgeld ausländischer Schulen nach einem Urteil des EuGH zugelassen werden müßte. Aber: Die steuerliche Abzugsfähigkeit von (lächerlichen) 30 % des Schulgeldes sei nun einmal für den Bundeshaushalt ruinös.</p>
<p>Dann folgt eine fadenscheinige Begründung der schrittweisen Abschaffung der Abzugsfähigkeit des Schulgeldes <em>insgesamt </em>mit dem Argument, dass alle kindbedingten Aufwendungen über den Familienlastenausgleich ja abgegolten seien.</p>
<p>Zutreffend wird bestätigt, dass staatliche und private Schulen zwei wichtige Säulen unseres Bildungssystems seien und sich sinnvoll ergänzen sollten.</p>
<p>Der Gipfel ist die Anmaßung in der nachfolgenden Aussage:</p>
<blockquote><p>Ein Auseinanderdriften der beiden Schulformen - bis hin zu einem Zwei-Klassen-Schulsystem - müssen „wir“ (das BMF!) jedoch verhindern.</p></blockquote>
<p>Wir? Es ist erstaunlich, welche Kompetenzen noch in unserem Bundesfinanzministerium schlummern. Hier wird sogar der Schlüssel für ein funktionierendes Schulsystem gefunden. Vielleicht haben die Gesellen Steinbrücks ja den Code für die Pisa-Katastrophe geknackt?</p>
<p>Ganz abgesehen davon bekommen private Schulen in den ersten drei Jahren keine staatliche Unterstützung, müssen sich also auf dem Rücken und dem Geldbeutel der Ehrenämtler durchschlagen. Und Eltern dieser „Zwei-Klassen-Privatschüler“, die sich eine bessere Bildung ihrer Kinder zu Gunsten des ganzen Landes etwas kosten lassen, sparen sich das Schulgeld nicht selten vom Munde ab. Den Nachweis kann ich leicht führen.</p>
<p>Schuster bleib´ bei Deinen Leisten. Das sollten sich die Mitarbeiter des BMF hinter die Ohren schreiben. Arbeitet an einem einfacheren Steuerrecht, von dem alle etwas haben (außer vielleicht wir Steuerberater?). Dann macht Ihr einen guten Job!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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