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		<title>Unternehmen in Griechenland gründen: Der komplette Leitfaden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2026 11:20:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unternehmen in Griechenland gründen TL;DR: Eine Unternehmensgründung in Griechenland ist für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige möglich. Die beliebteste Rechtsform ist die..</p>
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									<p><strong>TL;DR:</strong> Eine Unternehmensgründung in Griechenland ist für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige möglich. Die beliebteste Rechtsform ist die Idiotiki Kefalaiouchiki Etaireia (IKE), eine griechische GmbH mit minimalem Stammkapital. Der Prozess dauert in der Regel zwei bis vier Wochen und erfordert eine Registrierung beim griechischen Handelsregister (GEMI).</p><p>Griechenland hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zunehmend attraktiven Standort für Unternehmensgründungen entwickelt. Steuerreformen, Digitalisierungsinitiativen der Behörden und gezielte Anreize für ausländische Investoren haben das Gründungsklima spürbar verbessert. Wer ein Unternehmen in Griechenland gründen möchte, steht jedoch vor einer Reihe von rechtlichen, steuerlichen und bürokratischen Fragen, die sich ohne fundiertes Fachwissen kaum überschauen lassen.</p><p>Dieser Beitrag gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Schritte, Rechtsformen und Voraussetzungen der Unternehmensgründung in Griechenland. Er ist der erste von vier Beiträgen zu griechischem Wirtschafts- und Steuerrecht – die weiteren Teile behandeln die griechische IKE im Detail, die Steuerberatung in Griechenland sowie die rechtliche Begleitung durch auf griechisches Recht spezialisierte Anwälte.</p><p>Ob Sie als deutschsprachiger Unternehmer nach Griechenland expandieren, einen Zweitwohnsitz mit unternehmerischer Tätigkeit verbinden oder schlicht von den günstigen Betriebskosten profitieren möchten – die folgenden Informationen helfen Ihnen, den Prozess realistisch einzuschätzen.</p><h3> </h3><h3>Warum ist Griechenland als Unternehmensstandort interessant?</h3><p>Griechenland bietet eine Kombination aus geografischer Lage, EU-Mitgliedschaft und steuerlichen Vorteilen, die für internationale Gründer attraktiv ist. Das Land liegt an der Schnittstelle zwischen Europa, dem Nahen Osten und Afrika – ein strategischer Vorteil für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.</p><p>Konkret sprechen folgende Faktoren für eine Gründung in Griechenland:</p><ul><li><strong>Körperschaftsteuer von 22 %</strong> – im europäischen Vergleich moderat</li><li><strong>Sonderbesteuerungsregime für Ausländer</strong>, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen (z. B. das Non-Dom-Regime mit pauschaler Steuer von 100.000 € pro Jahr auf ausländische Einkünfte)</li><li><strong>Vollständige EU-Rechtssicherheit</strong> und Zugang zum europäischen Binnenmarkt</li><li><strong>Deutlich niedrigere Betriebskosten</strong> als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz</li><li><strong>Digitale Verwaltungsprozesse</strong>, die die Gründung zunehmend vereinfachen</li></ul><p>Hinzu kommt, dass Griechenland seit 2020 gezielt ausländische Investoren anzieht – unter anderem durch Steueranreize für Rentner, digitale Nomaden und Unternehmen, die ihren Hauptsitz aus dem Ausland nach Griechenland verlagern.</p><h3> </h3><h3>Welche Rechtsformen stehen bei einer Unternehmensgründung in Griechenland zur Verfügung?</h3><p>Das griechische Gesellschaftsrecht kennt mehrere Rechtsformen. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie für ausländische Investoren kommen vor allem diese infrage:</p><h3> </h3><h3>IKE – Idiotiki Kefalaiouchiki Etaireia (Private Kapitalgesellschaft)</h3><p>Die IKE ist das griechische Pendant zur deutschen GmbH und mit Abstand die beliebteste Rechtsform für Neugründungen in Griechenland. Sie wurde 2012 im Rahmen einer Unternehmensrechtsreform eingeführt und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:</p><ul><li><strong>Mindeststammkapital: 1 Euro</strong> (kein Mindestkapital wie bei der deutschen GmbH erforderlich)</li><li>Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen</li><li>Gründung durch eine oder mehrere Personen (natürliche oder juristische)</li><li>Schnelle Registrierung über das GEMI (Generiko Emporiko Mitroo – Allgemeines Handelsregister)</li></ul><p>Die IKE eignet sich besonders für Einzelgründer, Start-ups und mittelständische Unternehmen. Ein eigener Beitrag in dieser Serie widmet sich der IKE ausführlich.</p><h3> </h3><h3>EPE – Etaireia Periorismenis Efthinis (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)</h3><p>Die EPE entspricht strukturell der deutschen GmbH älterer Prägung. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 4.500 Euro und ist bürokratisch aufwändiger als die IKE. Für Neugründungen ist sie heute weitgehend von der IKE verdrängt worden.</p><h3>AE – Anonymi Etaireia (Aktiengesellschaft)</h3><p>Die AE ist die griechische Aktiengesellschaft und für größere Unternehmen oder solche mit Kapitalmarktambitionen konzipiert. Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro, die Governance-Anforderungen sind entsprechend höher.</p><h3>Einzelunternehmen und Freiberufler</h3><p>Wer als Einzelperson tätig wird, kann sich als Einzelunternehmer oder – bei freiberuflicher Tätigkeit – direkt beim griechischen Finanzamt registrieren lassen. Diese Form bietet wenig Haftungsschutz, ist aber administrativ einfach und kostengünstig.</p><h3>Welche Schritte sind für eine Unternehmensgründung in Griechenland notwendig?</h3><p>Der Gründungsprozess in Griechenland lässt sich in mehrere klar definierte Phasen unterteilen. Mit professioneller Unterstützung ist er innerhalb von zwei bis vier Wochen abschließbar.</p><h3>Schritt 1: AFM – Griechische Steueridentifikationsnummer beantragen</h3><p>Bevor irgendein weiterer Schritt möglich ist, benötigt jeder Gründer eine griechische Steueridentifikationsnummer (Arithmos Forologikou Mitroou, kurz AFM). Diese wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. EU-Bürger benötigen dafür lediglich ihren Personalausweis oder Reisepass. Für Nicht-EU-Bürger kann der Prozess aufwändiger sein und eine Genehmigung zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfordern.</p><h3>Schritt 2: GEMI – Registrierung im Allgemeinen Handelsregister</h3><p>Das GEMI (Geniko Emporiko Mitroo) ist das zentrale Unternehmensregister Griechenlands. Hier wird die Gesellschaft offiziell registriert und erhält ihre Handelsregisternummer. Seit der Digitalisierung des GEMI ist eine Online-Registrierung über die Plattform businessportal.gr möglich, was den Prozess erheblich beschleunigt hat.</p><p>Für die GEMI-Registrierung werden u. a. folgende Unterlagen benötigt:</p><ul><li>Gesellschaftsvertrag (in griechischer Sprache, notariell beglaubigt oder im vereinfachten Verfahren)</li><li>Identitätsnachweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer</li><li>Nachweis über den Gesellschaftssitz in Griechenland</li><li>AFM aller beteiligten Personen</li></ul><h3>Schritt 3: Anmeldung beim Finanzamt und Erhalt der Unternehmens-AFM</h3><p>Nach der GEMI-Registrierung muss das Unternehmen selbst beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Das Unternehmen erhält dabei eine eigene Steueridentifikationsnummer. Gleichzeitig wird der Geschäftszweck (Tätigkeitscode, griechisch: KAD) festgelegt, der steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hat.</p><h3>Schritt 4: Sozialversicherungsanmeldung (EFKA)</h3><p>Geschäftsführer und Gesellschafter, die im Unternehmen tätig sind, müssen sich beim griechischen Sozialversicherungsträger EFKA anmelden. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und sind abhängig von der Tätigkeitsstruktur.</p><h3>Schritt 5: Eröffnung eines Geschäftskontos</h3><p>Für die operative Tätigkeit ist ein griechisches Geschäftskonto notwendig. Griechische Banken wie die Piraeus Bank, Alpha Bank oder National Bank of Greece bieten entsprechende Kontomodelle an. Alternativ sind mittlerweile auch europäische Neobanken (z. B. Revolut Business) für in Griechenland registrierte Unternehmen nutzbar.</p><h3>Was kostet eine Unternehmensgründung in Griechenland?</h3><p>Die Kosten variieren je nach Rechtsform und gewähltem Gründungsweg. Als grobe Orientierung:</p><table><tbody><tr><td width="310">Kostenart</td><td width="151">Ungefähre Kosten</td></tr><tr><td width="310">Notarkosten (bei notarieller Gründung)</td><td width="151">500 – 1.500 €</td></tr><tr><td width="310">GEMI-Registrierungsgebühren</td><td width="151">10 – 100 €</td></tr><tr><td width="310">Steuerberatung &amp; rechtliche Begleitung</td><td width="151">800 – 2.500 €</td></tr><tr><td width="310">Übersetzungs- und Apostillekosten</td><td width="151">200 – 600 €</td></tr><tr><td width="310">Stammkapital (IKE)</td><td width="151">ab 1 €</td></tr></tbody></table><p>Für eine IKE-Gründung ohne Notar (im sogenannten vereinfachten Verfahren) sind die Kosten deutlich geringer. Wer jedoch komplexere Gesellschaftsstrukturen plant oder als Nicht-EU-Bürger gründet, sollte mit höheren Beratungskosten rechnen.</p><h3>Welche besonderen Herausforderungen gibt es bei einer Gründung in Griechenland?</h3><p>Trotz der Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung bleiben einige Herausforderungen bestehen, die ausländische Gründer kennen sollten:</p><p><strong>Sprachbarriere:</strong> Fast alle amtlichen Dokumente, Bescheide und Verträge sind ausschließlich in griechischer Sprache. Ohne professionelle Übersetzung und lokale Unterstützung ist der Prozess kaum handhabbar.</p><p><strong>Bürokratische Komplexität:</strong> Griechenland hat zwar Fortschritte gemacht, doch die Abstimmung zwischen verschiedenen Behörden (Finanzamt, GEMI, EFKA) erfordert Erfahrung und lokales Netzwerk.</p><p><strong>Steuerrechtliche Besonderheiten:</strong> Das griechische Steuerrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, insbesondere bei der Umsatzsteuer, der Besteuerung von Ausschüttungen und der Buchführungspflicht. Eine professionelle Steuerberatung in Griechenland ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit.</p><p><strong>Bankkontoöffnung:</strong> Griechische Banken haben teils strenge KYC-Anforderungen (Know Your Customer) für ausländische Gesellschafter. Der Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.</p><h3>Wann lohnt sich die professionelle Unterstützung durch Rechtsanwälte und Steuerberater?</h3><p>Die kurze Antwort: immer – und insbesondere dann, wenn Sie aus dem Ausland gründen.</p><p>Spezialisten für griechisches Wirtschaftsrecht und internationale Steuerberatung können nicht nur den Gründungsprozess beschleunigen, sondern auch kostspielige Fehler vermeiden. Dazu gehören falsch gewählte Tätigkeitscodes (KAD), fehlerhafte Gesellschaftsverträge oder die Nichtbeachtung lokaler Compliance-Pflichten.</p><p>Für grenzüberschreitende Sachverhalte – etwa wenn ein deutsches Unternehmen eine griechische Tochtergesellschaft gründet – ist die Einbindung einer auf griechisches Recht spezialisierten Anwaltskanzlei unerlässlich. Kanzleien wie <strong>KPAG Kosmidis &amp; Partner</strong> verfügen über langjährige Expertise in grenzüberschreitenden Rechtsfragen und unterstützen internationale Mandanten bei der gesamten rechtlichen Strukturierung ihrer Markteintritts in Griechenland.</p><p>Auf steuerlicher Seite empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater. Mehr dazu erfahren Sie im vierten Beitrag dieser Serie zur Steuerberatung in Griechenland.</p><h3>Unternehmensgründung in Griechenland: Der erste Schritt zählt</h3><p>Griechenland bietet echte Chancen für Unternehmer – vorausgesetzt, der Markteinstieg ist gut vorbereitet. Die Wahl der richtigen Rechtsform, die korrekte Registrierung und die steuerliche Weichenstellung am Anfang entscheiden maßgeblich über den späteren Erfolg.</p><p>Die gute Nachricht: Mit der richtigen Begleitung durch erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater ist der Gründungsprozess weitaus weniger kompliziert, als er auf den ersten Blick erscheint. Die folgenden Beiträge dieser Serie gehen tiefer in die Details – angefangen bei der griechischen IKE als bevorzugter Rechtsform bis hin zur steuerlichen Optimierung und rechtlichen Absicherung Ihrer unternehmerischen Aktivitäten in Griechenland.</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">FAQ</h3>				</div>
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Sie benötigen lediglich eine griechische Steueridentifikationsnummer (AFM) und müssen das Unternehmen im GEMI registrieren.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-1-2"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Wie lange dauert eine Unternehmensgründung in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-1-2"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Mit professioneller Unterstützung dauert eine IKE-Gründung in der Regel zwei bis vier Wochen. 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Sie erfordert kein Mindestkapital, bietet Haftungsbeschränkung und lässt sich vergleichsweise schnell und kostengünstig gründen.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-1-4"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Brauche ich einen Notar für die Gründung einer IKE in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-1-4"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Nicht zwingend. Die IKE kann im vereinfachten Verfahren ohne Notar über das GEMI-Online-Portal gegründet werden, sofern ein Standardgesellschaftsvertrag verwendet wird. Bei individuellen Gesellschaftsverträgen ist ein Notar erforderlich.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-1-5"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Muss ich in Griechenland wohnhaft sein, um dort ein Unternehmen zu gründen?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-1-5"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Nein. 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		<title>Immobilie in Griechenland kaufen und verkaufen: Der komplette Leitfaden</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/immobilien-kaufen-und-verkaufen/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 13:14:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Immobilie in Griechenland kaufen und verkaufen: Der komplette Leitfaden Schnelle Antwort: Wer in Griechenland eine Immobilie kauft oder verkauft, benötigt..</p>
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									<p><strong>Schnelle Antwort:</strong> Wer in Griechenland eine Immobilie kauft oder verkauft, benötigt eine griechische Steuer-ID (AFM), einen unabhängigen Anwalt und einen Notar. Der Prozess umfasst Due Diligence, Vorvertrag, notarielle Beurkundung und Katastereintragung. Ohne sorgfältige rechtliche Begleitung drohen ungültige Verträge, versteckte Lasten und steuerliche Strafen.</p><p>Der griechische Immobilienmarkt hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Nach den wirtschaftlichen Verwerfungen des letzten Jahrzehnts zieht Griechenland wieder starke internationale Nachfrage an – von Athen über Thessaloniki bis zu den Inseln. Die Preise steigen, die Nachfrage internationaler Käufer wächst, und das Golden-Visa-Programm hat zusätzliche Investitionsimpulse gesetzt.</p><p>Doch Kaufen und Verkaufen in Griechenland folgt eigenen Regeln. Das griechische Kataster ist noch nicht vollständig digitalisiert, baurechtliche Altlasten sind verbreitet, und die steuerlichen Pflichten beim Kauf überraschen viele Käufer. Wer diesen Markt kennt und rechtlich richtig aufgestellt ist, kann attraktive Objekte sichern. Wer die Regeln nicht kennt, zahlt doppelt.</p><p>Dieser Leitfaden führt Sie durch beide Seiten der Transaktion: den Kauf als ausländischer Investor und den Verkauf einer bereits gehaltenen Immobilie. KPAG Kosmidis &amp; Partner begleitet beide Prozesse rechtlich, Hermes Tax &amp; Consulting IKE übernimmt die steuerliche Abwicklung.</p><h3>Wer darf in Griechenland Immobilien kaufen?</h3><p>EU-Bürger – darunter alle deutschen Staatsangehörigen – dürfen in Griechenland ohne Einschränkungen Immobilien erwerben. Es gibt keine Genehmigungspflichten, keine Wartefristen und keine Betragsgrenzen.</p><p>Eine Ausnahme gilt für bestimmte <strong>Grenzzonen</strong> (παραμεθόριες περιοχές), insbesondere an der Landgrenze zur Türkei und an strategisch relevanten Küstenabschnitten. Hier benötigen auch EU-Bürger in Einzelfällen eine Sondergenehmigung des zuständigen Regionalrats. Ein <a href="https://interne-link-p1">Anwalt für griechisches Recht</a> klärt vorab, ob das gewünschte Objekt in einer solchen Zone liegt.</p><p>Für Nicht-EU-Bürger gelten strengere Anforderungen. Das <strong>Golden-Visa-Programm</strong> bietet hier einen Sonderweg: Ein qualifizierter Immobilienkauf eröffnet den Zugang zu einem griechischen Aufenthaltstitel.</p><h3>Pflicht-Voraussetzung: Die griechische Steuer-ID (AFM)</h3><p>Ohne eine griechische Steueridentifikationsnummer (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου, AFM) ist kein Immobilienkauf in Griechenland möglich. Die AFM wird benötigt für:</p><ul><li>die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar,</li><li>die Entrichtung der Grunderwerbsteuer,</li><li>die spätere Eintragung in das Immobilienverzeichnis E9,</li><li>alle steuerlichen Meldepflichten nach dem Kauf.</li></ul><p>Die AFM kann persönlich beim zuständigen griechischen Finanzamt beantragt werden oder über einen bevollmächtigten Vertreter. KPAG Kosmidis &amp; Partner übernimmt diese Beantragung für Mandanten mit Wohnsitz in Deutschland, ohne dass ein Griechenlandbesuch erforderlich ist.</p><h3><strong>Der Kaufprozess Schritt für Schritt</strong></h3><h3>Schritt 1: Objektauswahl und erste Prüfung</h3><p>Die Immobiliensuche erfolgt über Makler, Online-Plattformen oder persönliche Netzwerke. Sobald ein konkretes Objekt ins Visier genommen wird, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden – noch bevor ein Angebot abgegeben oder eine Anzahlung geleistet wird.</p><p>Eine frühzeitige anwaltliche Vorprüfung gibt Auskunft darüber, ob das Objekt überhaupt verkehrsfähig ist: Ist der Verkäufer als Eigentümer eingetragen? Gibt es Miteigentumsanteile? Bestehen Hypotheken?</p><h3>Schritt 2: Due-Diligence-Prüfung</h3><p>Die Due-Diligence-Prüfung ist der wichtigste Schritt im gesamten Kaufprozess. Sie umfasst:</p><p><strong>Grundbuchrecherche:</strong> Im Kataster (Κτηματολόγιο) oder im alten Hypothekenregister (Υποθηκοφυλακείο) wird die vollständige Eigentumskette recherchiert. Belastungen, Pfandrechte und Hypotheken werden identifiziert.</p><p><strong>Steuerrecherche:</strong> Offene ENFIA-Verbindlichkeiten, Steuerschulden des Verkäufers und mögliche Vollstreckungen auf die Immobilie werden geprüft.</p><p><strong>Baurechtliche Prüfung:</strong> Der Anwalt kontrolliert, ob die tatsächliche Bausubstanz mit der genehmigten Baugenehmigung übereinstimmt. Illegale Anbauten (αυθαίρετα) werden identifiziert und ihre Regularisierbarkeit eingeschätzt.</p><p><strong>Urbanistischer Status:</strong> Darf auf dem Grundstück gebaut werden? Welche Bebauungsdichte ist zulässig? Ist das Objekt als Ferienwohnung oder Langzeitmietung nutzbar?</p><p><strong>Energieausweis:</strong> Seit 2011 ist der Energieausweis (Πιστοποιητικό Ενεργειακής Απόδοσης) in Griechenland Pflicht. Er muss vor der Beurkundung vorgelegt werden.</p><h3>Schritt 3: Reservierung und Vorvertrag</h3><p>Ist die Due Diligence positiv abgeschlossen, wird in der Regel zunächst eine Reservierungsvereinbarung mit einer Anzahlung abgeschlossen, um die Immobilie vom Markt zu nehmen. Diese Vereinbarung ist rechtlich bindend – sie sollte daher von einem Anwalt formuliert oder zumindest geprüft werden.</p><p>Der formelle <strong>Vorvertrag</strong> (Προσύμφωνο) legt alle wesentlichen Bedingungen des Kaufs fest: Kaufpreis, Zahlungsplan, Übergabedatum, aufschiebende Bedingungen. Ein gut formulierter Vorvertrag schützt vor einseitigem Rücktritt und regelt Konsequenzen für den Fall, dass Bedingungen nicht erfüllt werden.</p><h3>Schritt 4: Notarielle Beurkundung</h3><p>Der endgültige Kaufvertrag wird vor einem griechischen Notar beurkundet. Der Notar liest den Vertragstext in Anwesenheit beider Parteien vor, überprüft die Identitäten und stellt sicher, dass die gesetzlichen Formalien eingehalten werden.</p><p>Vor dem Notartermin müssen folgende Unterlagen vorliegen:</p><ul><li>Nachweis der gezahlten Grunderwerbsteuer</li><li>AFM beider Parteien</li><li>Grundbuchauszug (nicht älter als 30 Tage)</li><li>Energieausweis</li><li>Bescheinigung über keine offenen Steuerschulden des Verkäufers (ENFI-Reinheitsbescheinigung)</li><li>Ggf. Regularisierungsnachweise für illegale Anbauten</li></ul><p>Sprechen Käufer oder Verkäufer kein Griechisch, muss ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein oder der Vertrag zweisprachig beurkundet werden. Alternativ kann ein bevollmächtigter Anwalt die Unterzeichnung im Namen des Käufers vornehmen – ein in der Praxis häufig gewählter Weg für Auslandskäufer.</p><h3>Schritt 5: Katastereintragung</h3><p>Nach der Beurkundung wird der Kaufvertrag beim Katasteramt eingetragen. Diese Eintragung ist rechtlich konstitutiv: Erst mit ihr wird der Käufer vollständiger Eigentümer mit Wirkung gegenüber Dritten. Bis zur Eintragung besteht ein Übertragungsrisiko – etwa wenn zwischen Beurkundung und Eintragung eine Pfändung gegen den Verkäufer eingetragen wird.</p><h3><strong>Der Verkaufsprozess: Was Eigentümer wissen müssen</strong></h3><h3>Steuerliche Vorbereitung</h3><p>Vor dem Verkauf einer griechischen Immobilie müssen Verkäufer sicherstellen, dass:</p><ul><li>alle ENFIA-Zahlungen der vergangenen Jahre vollständig beglichen sind,</li><li>die Immobilie korrekt im E9-Formular eingetragen ist,</li><li>keine offenen Steuerschulden beim Finanzamt bestehen.</li></ul><p>Fehlen diese Voraussetzungen, ist eine Beurkundung nicht möglich.</p><h3>Kapitalertragsteuer beim Verkauf</h3><p>Griechenland hat die Kapitalertragsteuer auf private Immobilientransaktionen in den letzten Jahren mehrfach ausgesetzt. Der aktuelle Stand muss vor dem Verkauf geprüft werden. Sollte die Steuer greifen, beträgt sie 15 % auf den Veräußerungsgewinn.</p><h3>Makler oder Direktverkauf?</h3><p>Griechische Makler arbeiten in der Regel auf Provisionsbasis. Die Courtage wird üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Ein Direktverkauf ist möglich, erfordert aber mehr Eigenaufwand bei der Käufersuche und Vertragsgestaltung.</p><h3>Anwaltliche Begleitung auch auf Verkäuferseite</h3><p>Auch Verkäufer benötigen anwaltliche Unterstützung. Der Anwalt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, begleitet die Kaufpreisverhandlung und stellt sicher, dass der Kaufvertrag die Interessen des Verkäufers schützt – etwa durch klare Regelungen zur Übergabe und zur Mängelfreiheit.</p><h3>Das Golden-Visa-Programm beim Immobilienkauf</h3><p>Für Nicht-EU-Bürger bietet das griechische Golden-Visa-Programm (Programm für Investoren-Aufenthaltstitel) einen attraktiven Anreiz: Ein Immobilienkauf ab bestimmten Mindestbeträgen berechtigt zum griechischen Aufenthaltstitel für fünf Jahre – verlängerbar, solange die Immobilie gehalten wird.</p><p>Die Mindestschwellen variieren seit der Programmreform 2023 je nach Region:</p><ul><li><strong>Athen, Thessaloniki, Mykonos, Santorini:</strong> 800.000 €</li><li><strong>Übrige Regionen:</strong> 400.000 €</li></ul><p>Das Programm gilt grundsätzlich für Nicht-EU-Bürger, kann aber innerhalb von Familien mit gemischter Staatsbürgerschaft relevant sein. Für Aufenthaltsrechtsfragen in Griechenland empfiehlt sich ein Blick in den Beitrag über die <a href="https://interne-link-p6">Aufenthaltserlaubnis für Deutsche in Griechenland</a>.</p><h3><strong>Typische Fallstricke und wie Sie sie vermeiden</strong></h3><h3>Ungeklärte Eigentumsrechte</h3><p>Viele griechische Immobilien – besonders auf Inseln und in ländlichen Regionen – verfügen über keine vollständige Katastergeschichte. Die Eigentumskette wurde oft über Generationen nicht lückenlos dokumentiert. Eine sorgfältige Grundbuchrecherche durch einen Fachmann ist deshalb keine Option, sondern Pflicht.</p><h3>Illegale Anbauten (Αυθαίρετα)</h3><p>Griechenland hat über Jahrzehnte hinweg ein erhebliches Problem mit nicht genehmigten Bauten angehäuft. Beim Kauf einer solchen Immobilie übernimmt der Käufer die Pflicht zur Regularisierung. Die Kosten dafür können erheblich sein. Ein Anwalt prüft, ob eine Regularisierung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.</p><h3>Barzahlung des Kaufpreises</h3><p>Seit 2014 schreibt griechisches Recht vor, dass Immobilienverkäufe oberhalb bestimmter Beträge per Banküberweisung abgewickelt werden müssen. Barzahlungen können zur steuerlichen Anfechtbarkeit und in extremen Fällen zur Nichtigkeit des Vertrags führen.</p><h3>Fehlende Energieausweise</h3><p>Fehlt der Energieausweis zum Notartermin, kann die Beurkundung nicht stattfinden. Dieses Dokument sollte frühzeitig vom Verkäufer angefordert werden.</p><h3>Laufende Pflichten nach dem Kauf</h3><p>Mit dem Kauf endet die rechtliche und steuerliche Beziehung zur griechischen Immobilie nicht. Als Eigentümer entstehen jährlich wiederkehrende Pflichten:</p><ul><li>ENFIA-Zahlung</li><li>E9-Aktualisierung bei Eigentumsveränderungen</li><li>Einkommensteuererklärung bei Mieteinnahmen</li><li>Meldung von Kurzzeitvermietungen beim griechischen Finanzamt</li></ul><p>Detaillierte Informationen zur <a href="https://interne-link-p4">Grunderwerbs- und Immobiliensteuer in Griechenland</a> finden Sie in einem separaten Beitrag dieser Reihe.</p><h3>Sicher kaufen und verkaufen mit KPAG und Hermes Tax</h3><p>Ein Immobilienkauf oder -verkauf in Griechenland ist ein mehrschichtiger Prozess – rechtlich, steuerlich und administrativ. Wer ihn ohne Begleitung angeht, übersieht leicht Details, die hinterher erhebliche Kosten verursachen.</p><p>KPAG Kosmidis &amp; Partner begleitet Käufer und Verkäufer rechtlich durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zur Katastereintragung. Hermes Tax &amp; Consulting IKE übernimmt alle steuerlichen Aspekte: AFM-Beantragung, Grunderwerbsteuererklärung, ENFIA und laufende Steuerpflichten.</p><p>Kontaktieren Sie KPAG Kosmidis &amp; Partner für eine unverbindliche Erstberatung.</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">FAQ</h3>				</div>
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			<div class="cea-accordions" id="cea-accordion-2"><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link active" href="#cea-accordion-2-1"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content active" id="cea-accordion-2-1"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Von der Due-Diligence-Prüfung bis zur Katastereintragung dauert ein unkomplizierter Kauf in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Bei Unterlagenmängeln oder baurechtlichen Problemen kann es länger dauern.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-2-2"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Muss ich für den Kaufvertrag persönlich nach Griechenland reisen?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-2-2"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Nicht zwingend. Mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht kann ein Anwalt die Beurkundung im Namen des Käufers vornehmen.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-2-3"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Was kostet ein Anwalt beim Immobilienkauf in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-2-3"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Die Kosten hängen vom Leistungsumfang ab – reine Vertragsprüfung oder vollständige Begleitung inkl. Due Diligence. Lassen Sie sich vor Mandatserteilung eine transparente Kostenaufstellung erstellen.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-2-4"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Kann ich als Deutscher eine Immobilie in Griechenland als Ferienwohnung vermieten?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-2-4"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Die Kosten hängen vom Leistungsumfang ab – reine Vertragsprüfung oder vollständige Begleitung inkl. Due Diligence. Lassen Sie sich vor Mandatserteilung eine transparente Kostenaufstellung erstellen.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-2-5"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Welche Steuern zahle ich beim Immobilienverkauf in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-2-5"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Je nach aktuellem Rechtsstatus können eine Kapitalertragsteuer (15 % auf den Gewinn) sowie laufende ENFIA-Schulden fällig sein. Hermes Tax &amp; Consulting IKE klärt den aktuellen Stand vor dem Verkauf.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --></div>		</div>
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		<title>P4 – Grunderwerbs- und Immobiliensteuer in Griechenland</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/grunderwerbs-und-immobiliensteuer-griechenland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2026 07:28:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grunderwerbs- und Immobiliensteuer in Griechenland: Was Käufer wissen müssen Schnelle Antwort: Beim Kauf einer Immobilie in Griechenland fallen Grunderwerbsteuer (3,09..</p>
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									<h2><span lang="EN-US">Grunderwerbs- und Immobiliensteuer in Griechenland: Was Käufer wissen müssen</span></h2><p><strong>Schnelle Antwort:</strong> Beim Kauf einer Immobilie in Griechenland fallen Grunderwerbsteuer (3,09 % des Kaufpreises oder steuerlichen Einheitswerts), jährliche Grundsteuer (ENFIA) sowie ggf. Mehrwertsteuer auf Neubauten an. Wer die Steuerstruktur kennt, kann die Gesamtkosten realistisch kalkulieren und teure Überraschungen vermeiden.</p><p>Immobilien in Griechenland sind im europäischen Vergleich oft günstig. Doch zwischen dem ausgehandelten Kaufpreis und dem tatsächlichen Gesamtaufwand klafft regelmäßig eine Lücke – weil Steuern, Notargebühren und laufende Abgaben unterschätzt oder komplett übersehen werden. Für deutsche Käufer, die mit dem deutschen Steuersystem vertraut sind, ist das griechische System zunächst ungewohnt. Die Logik dahinter ist aber verständlich, wenn man sie einmal kennt.</p><p>Dieser Beitrag erklärt, welche Steuern beim Immobilienkauf in Griechenland anfallen, wie sie berechnet werden und was Käufer jährlich einplanen müssen. Wer darüber hinaus eine umfassende Begleitung beim <a href="https://interne-link-p5">Immobilienkauf und -verkauf in Griechenland</a> benötigt, findet bei KPAG Kosmidis &amp; Partner und <a href="https://interne-link-p20">Hermes Tax &amp; Consulting IKE</a> erfahrene Ansprechpartner.</p><h3><b>Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Griechenland an?</b></h3><p>Beim Erwerb einer griechischen Immobilie sind im Wesentlichen drei steuerliche Vorgänge relevant: die Grunderwerbsteuer beim Kauf, die Mehrwertsteuer bei Neubauten sowie die jährlich anfallende Grundsteuer ENFIA nach dem Erwerb. Hinzu kommen in bestimmten Konstellationen Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und Kapitalertragsteuer beim späteren Verkauf.</p><h3><b>Grunderwerbsteuer (Φόρος Μεταβίβασης Ακινήτων)</b></h3><h3>Was ist die griechische Grunderwerbsteuer?</h3><p>Die Grunderwerbsteuer ist die zentrale Steuer beim Kauf einer Bestandsimmobilie in Griechenland. Sie beträgt einheitlich <strong>3 % des Kaufpreises</strong>, zuzüglich eines kommunalen Anteils von 3 % auf die Steuer selbst – was einen effektiven Gesamtsatz von <strong>3,09 %</strong> ergibt.</p><h3>Wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt?</h3><p>Grundlage für die Steuerberechnung ist der höhere Wert aus zwei Größen:</p><ul><li>dem tatsächlichen Kaufpreis (wie im Kaufvertrag vereinbart), und</li><li>dem steuerlichen Einheitswert der Immobilie (Αντικειμενική Αξία).</li></ul><p>Der steuerliche Einheitswert wird vom griechischen Finanzamt auf Basis staatlich festgelegter Zonen- und Quadratmeterwerte ermittelt. In begehrten Lagen – etwa Athen-Zentrum, Mykonos oder Santorini – kann der Einheitswert den Marktwert inzwischen übersteigen. In ländlicheren Regionen liegt er oft darunter. Diese Asymmetrie macht eine Vorabprüfung des Einheitswerts zu einem wichtigen Schritt im Kaufprozess.</p><h3>Wann und wie wird die Grunderwerbsteuer bezahlt?</h3><p>Die Steuer muss <strong>vor der notariellen Beurkundung</strong> entrichtet werden. Ohne den Nachweis der geleisteten Zahlung – in Form einer Steuerquittung – wird der Notartermin nicht abgehalten. Der Käufer reicht die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt ein, zahlt den Betrag und erhält eine Bestätigung, die dem Notar vorgelegt wird.</p><p>Hermes Tax &amp; Consulting IKE unterstützt Käufer bei der korrekten Berechnung und fristgerechten Einreichung der Grunderwerbsteuererklärung.</p><h3><strong>Mehrwertsteuer beim Kauf von Neubauten</strong></h3><h3>Wann gilt MwSt. statt Grunderwerbsteuer?</h3><p>Nicht alle griechischen Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer. Bei <strong>Neubauten</strong>, für die die Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2006 erstmals erteilt wurde, kann der Kauf der Mehrwertsteuer unterliegen – derzeit 24 %.</p><p>Diese Regelung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Zwischen 2020 und 2024 hat der griechische Gesetzgeber die Anwendung der Mehrwertsteuer auf Neubauten mehrfach ausgesetzt und befristet auf die Grunderwerbsteuer umgestellt. Der jeweils aktuelle Status muss vor Vertragsschluss geprüft werden, da er erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten hat.</p><h3><b>Praktische Bedeutung für Käufer</b></h3><p>Wer eine Neubauimmobilie in Griechenland kauft, sollte frühzeitig klären, welches Steuerregime gilt. Ein Anwalt für <a href="https://interne-link-p1">griechisches Recht</a> prüft diesen Punkt im Rahmen der Due-Diligence-Phase und stellt sicher, dass die korrekte Steuer zum richtigen Zeitpunkt abgeführt wird.</p><h3><b>ENFIA – Die jährliche Grundsteuer in Griechenland</b></h3><h3>Was ist der ENFIA?</h3><p>Der ENFIA (Ενιαίος Φόρος Ιδιοκτησίας Ακινήτων) ist die einheitliche jährliche Grundsteuer, die seit 2014 in Griechenland für alle Immobilieneigentümer gilt – unabhängig davon, ob der Eigentümer in Griechenland oder im Ausland lebt. Deutsche Eigentümer einer griechischen Ferienwohnung, eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung sind steuerpflichtig.</p><h3>Wie wird der ENFIA berechnet?</h3><p>Die Berechnung des ENFIA erfolgt auf Basis des steuerlichen Einheitswerts der Immobilie und berücksichtigt folgende Faktoren:</p><ul><li>Lage (Zone) der Immobilie</li><li>Fläche des Gebäudes bzw. des Grundstücks</li><li>Baujahr und Stockwerk</li><li>Nutzungsart (Wohn- oder Gewerbeobjekt)</li></ul><p>Für natürliche Personen mit einem Gesamtimmobilienwert (steuerlicher Einheitswert aller griechischen Objekte) unter einem bestimmten Schwellenwert können Freibeträge oder Ermäßigungen gelten. Wer seinen Hauptwohnsitz in Griechenland hat und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, profitiert ebenfalls von Nachlässen.</p><h3><b>ENFIA für Auslandsgriechen und nicht in Griechenland ansässige Eigentümer</b></h3><p>Deutsche Eigentümer ohne Wohnsitz in Griechenland werden wie alle anderen Eigentümer zum ENFIA veranlagt. Die Steuerbescheide werden über das Portal der griechischen Steuerverwaltung (AADE) zugestellt und müssen innerhalb der jährlichen Frist beglichen werden – in der Regel in mehreren Monatsraten.</p><p>Wer keinen Zugang zum griechischen Steuerportal hat oder die Sprache nicht beherrscht, sollte einen Steuerberater oder Anwalt mit der Betreuung beauftragen. Hermes Tax &amp; Consulting IKE übernimmt für deutschsprachige Eigentümer die vollständige ENFIA-Abwicklung.</p><h3><b>Einkommensteuer auf Mieteinnahmen in Griechenland</b></h3><p>Wer die griechische Immobilie vermietet, muss die Mieteinnahmen in Griechenland versteuern. Das gilt unabhängig vom Wohnsitz des Vermieters. Die Steuersätze sind progressiv:</p><table><tbody><tr><td width="189">Jahres-Mieteinnahmen</td><td width="96">Steuersatz</td></tr><tr><td width="189">Bis 12.000 €</td><td width="96">15 %</td></tr><tr><td width="189">12.001 € – 35.000 €</td><td width="96">35 %</td></tr><tr><td width="189">Über 35.000 €</td><td width="96">45 %</td></tr></tbody></table><p>Zusätzlich gilt ein Solidaritätsbeitrag, der in den letzten Jahren schrittweise reduziert wurde.</p><p>Wer über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com vermietet, unterliegt besonderen Meldepflichten beim griechischen Finanzamt – einschließlich der Registrierung als Kurzzeitvermietungsanbieter. Versäumnisse in diesem Bereich führen zu empfindlichen Bußgeldern.</p><h3><b>Kapitalertragsteuer beim Immobilienverkauf</b></h3><p>Beim Verkauf einer griechischen Immobilie kann Kapitalertragsteuer anfallen. Griechenland hat die Anwendung der Kapitalertragsteuer auf private Immobilientransaktionen seit 2016 mehrfach ausgesetzt; der jeweilige aktuelle Rechtsstatus muss vor einem geplanten Verkauf geprüft werden.</p><p>Wenn die Kapitalertragsteuer greift, beträgt sie 15 % auf den Veräußerungsgewinn. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen dem Kaufpreis (zuzüglich nachgewiesener Investitionen) und dem Verkaufspreis.</p><h3><b>Sonderthema: Immobiliensteuer bei Erbschaft</b></h3><p>Wer eine griechische Immobilie erbt, zahlt keine Grunderwerbsteuer, sondern Erbschaftssteuer. Bemessungsgrundlage ist hier ebenfalls der steuerliche Einheitswert. Einzelheiten zur griechischen Erbschaftssteuer sind im Beitrag über <a href="https://interne-link-p3">Erbschaft in Griechenland regeln</a> sowie bei der <a href="https://interne-link-p17">Anwaltsgesellschaft KPAG Kosmidis &amp; Partner</a> zu erfahren.</p><h3><b>Doppelbesteuerungsabkommen: Was gilt zwischen Deutschland und Griechenland?</b></h3><p>Das <a href="https://interne-link-p8">Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland</a> regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zusteht. Für Immobilieneinkünfte – Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne – steht das Besteuerungsrecht grundsätzlich dem Staat zu, in dem die Immobilie belegen ist. Das bedeutet: Mieteinnahmen aus einer griechischen Immobilie werden primär in Griechenland besteuert. Deutschland rechnet diese Steuer in der Regel an, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.</p><p>Dennoch können deutsche Eigentümer zur Abgabe einer deutschen Steuererklärung verpflichtet sein, in der die griechischen Einkünfte angegeben werden. Eine professionelle steuerliche Beratung, die beide Systeme kennt, ist hier unverzichtbar.</p><h3><b>Checkliste: Steuerliche Vorbereitung vor dem Immobilienkauf</b></h3><p>Vor dem Kauf einer griechischen Immobilie sollten folgende steuerliche Fragen geklärt sein:</p><ul><li><strong>AFM beantragt?</strong> Ohne griechische Steuer-ID ist kein Kaufvertrag möglich.</li><li><strong>Einheitswert geprüft?</strong> Der steuerliche Einheitswert bestimmt die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.</li><li><strong>Neubau oder Bestand?</strong> Die Frage, ob MwSt. oder Grunderwerbsteuer gilt, entscheidet über die Steuerhöhe.</li><li><strong>ENFIA-Vorbelastung geprüft?</strong> Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob der Verkäufer alle ENFIA-Zahlungen geleistet hat. Offene Rückstände können auf die neue Eigentümerschaft übergehen.</li><li><strong>Mietabsicht geklärt?</strong> Wer vermieten möchte, muss sich mit den Meldepflichten und Steuersätzen vertraut machen.</li><li><strong>Steuerberater eingeschaltet?</strong> Hermes Tax &amp; Consulting IKE übernimmt AFM-Beantragung, Grunderwerbsteuererklärung und laufende ENFIA-Abwicklung.</li></ul><h3><b>Notarkosten, Maklergebühren und weitere Erwerbsnebenkosten</b></h3><p>Neben den Steuern kommen folgende Nebenkosten hinzu:</p><ul><li><strong>Notargebühren:</strong> Gesetzlich geregelt, ca. 0,8–1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.</li><li><strong>Katastereintragungsgebühr:</strong> 0,475 % des Kaufpreises</li><li><strong>Maklergebühren:</strong> In der Regel je 2 % von Käufer und Verkäufer, zzgl. MwSt.</li><li><strong>Anwaltshonorar:</strong> Abhängig vom Leistungsumfang, individuell vereinbar</li></ul><p>Insgesamt sollten Käufer mit Erwerbsnebenkosten von <strong>7–10 % des Kaufpreises</strong> kalkulieren – Steuern, Gebühren und professionelle Begleitung zusammengerechnet.</p><h3><b>Steuerliche Registrierung nach dem Kauf</b></h3><p>Mit dem Erwerb einer griechischen Immobilie entstehen steuerliche Meldepflichten, die unmittelbar nach dem Kauf zu erfüllen sind:</p><ol><li><strong>E9-Formular:</strong> Jeder Eigentümer muss seine griechischen Immobilien im jährlichen Vermögensverzeichnis (E9) beim Finanzamt melden. Änderungen durch Kauf, Verkauf oder Erbschaft sind unverzüglich einzutragen.</li><li><strong>Registrierung beim Katasteramt:</strong> Die notarielle Urkunde muss beim Κτηματολόγιο eingetragen werden.</li><li><strong>Steuerliche Anmeldung als Vermieter:</strong> Wer vermieten möchte, muss sich zuvor beim griechischen Finanzamt als Vermieter registrieren lassen.</li></ol><p>Details zur <a href="https://interne-link-p16">steuerlichen Registrierung in Griechenland</a> finden Sie in einem eigenen Beitrag dieser Reihe.</p><h3><b>Jetzt handeln: Steuerliche Klarheit vor dem Kauf</b></h3><p>Steuern sind kein unangenehmes Nachthema, das man nach dem Kauf regelt. Sie sind ein zentraler Kostenfaktor, der die Rentabilität eines Immobilienkaufs maßgeblich beeinflusst. Wer die griechische Steuerstruktur versteht, kauft informiert – und zahlt nicht mehr als nötig.</p><p>Hermes Tax &amp; Consulting IKE begleitet deutschsprachige Immobilienkäufer durch alle steuerlichen Schritte: von der AFM-Beantragung über die Grunderwerbsteuererklärung bis zur laufenden ENFIA-Betreuung. KPAG Kosmidis &amp; Partner sorgt für die rechtliche Absicherung der Transaktion.</p><p>Kontaktieren Sie uns vor dem Kauf – nicht danach.</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">FAQ</h3>				</div>
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			<div class="cea-accordions" id="cea-accordion-3"><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link active" href="#cea-accordion-3-1"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content active" id="cea-accordion-3-1"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Die griechische Grunderwerbsteuer beträgt effektiv 3,09 % (3 % Staatsanteil + 3 % kommunaler Anteil auf die Steuer selbst). Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis und steuerlichem Einheitswert.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-3-2"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Gilt Mehrwertsteuer beim Kauf einer Neubauimmobilie in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-3-2"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Die griechische Grunderwerbsteuer beträgt effektiv 3,09 % (3 % Staatsanteil + 3 % kommunaler Anteil auf die Steuer selbst). Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis und steuerlichem Einheitswert.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-3-3"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Müssen Deutsche den ENFIA auch zahlen, wenn sie nicht in Griechenland leben?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-3-3"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Ja. Der ENFIA gilt für alle Eigentümer griechischer Immobilien, unabhängig von deren Wohnsitz. Die Steuerbescheide werden jährlich über das griechische Finanzamtsportal zugestellt.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-3-4"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Kann ich ENFIA-Rückstände des Vorbesitzers übernehmen?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-3-4"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>In bestimmten Konstellationen ja. Deshalb ist es wichtig, vor dem Kauf zu prüfen, ob der Verkäufer alle ENFIA-Zahlungen vollständig geleistet hat. Ein Anwalt für griechisches Recht führt diese Prüfung im Rahmen der Due Diligence durch.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-3-5"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Wie werden Mieteinnahmen aus einer griechischen Immobilie in Deutschland behandelt?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-3-5"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat Griechenland das Primärbesteuerungsrecht auf Mieteinnahmen aus griechischen Immobilien. Deutschland rechnet die in Griechenland gezahlte Steuer an, verlangt aber in der Regel eine Angabe in der deutschen Steuererklärung. Eine kombinierte Beratung durch Hermes Tax &amp; Consulting IKE ist empfehlenswert.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --></div>		</div>
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		<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/grunderwerbs-und-immobiliensteuer-griechenland/">P4 – Grunderwerbs- und Immobiliensteuer in Griechenland</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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		<title>P3 – Erbschaft in Griechenland regeln</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/p3-erbschaft-in-griechenland-regeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Sep 2026 06:33:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnellantwort: Eine Erbschaft in Griechenland regeln bedeutet: Steuernummer beantragen, Erbschaftssteuererklärung einreichen, Immobilien ins Grundbuch umschreiben und Bankkonten übertragen. Mit anwaltlicher..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/p3-erbschaft-in-griechenland-regeln/">P3 – Erbschaft in Griechenland regeln</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="45945" class="elementor elementor-45945">
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									<p><strong>Schnellantwort:</strong> Eine Erbschaft in Griechenland regeln bedeutet: Steuernummer beantragen, Erbschaftssteuererklärung einreichen, Immobilien ins Grundbuch umschreiben und Bankkonten übertragen. Mit anwaltlicher Unterstützung ist dies auch aus Deutschland möglich.</p><p>Eine Erbschaft in Griechenland zu regeln ist kein schneller Prozess – aber ein planbarer. Wer die Schritte kennt, die richtigen Fachleute einbindet und Fristen nicht versäumt, kann einen griechischen Nachlass auch aus Deutschland heraus effizient abwickeln.</p><p>Dieser Leitfaden richtet sich an deutschsprachige Erben, die Immobilien, Bankguthaben oder andere Vermögenswerte in Griechenland geerbt haben. Er beschreibt den gesamten Ablauf – von der ersten Reaktion auf den Sterbefall bis zur vollständigen Nachlassübertragung.</p><h3>Was ist zu tun, wenn jemand in Griechenland verstirbt?</h3><p>Der erste Schritt nach dem Tod einer Person mit Vermögen in Griechenland ist die Einholung rechtlicher Beratung – möglichst noch bevor irgendwelche Erklärungen oder Handlungen gegenüber griechischen Behörden erfolgen.</p><p>Frühzeitige Beratung verhindert typische Fehler: falsche Erbschaftsannahme, verpasste Ausschlagungsfristen und teure Korrekturen im späteren Verlauf.</p><h3>Welche Dokumente werden für eine Erbschaft in Griechenland benötigt?</h3><p>Die folgende Dokumentenliste ist ein typischer Ausgangspunkt – je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein:</p><ul><li><strong>Sterbeurkunde</strong> des Erblassers (original und beglaubigte Übersetzung ins Griechische)</li><li><strong>Personenstandsdokumente</strong> der Erben (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)</li><li><strong>Testament</strong> (falls vorhanden, im Original oder notariell beglaubigt)</li><li><strong>Grundbuchauszüge</strong> der griechischen Immobilien</li><li><strong>Immobilienbewertung</strong> für die Erbschaftssteuererklärung</li><li><strong>Steuernummern (AFM)</strong> aller beteiligten Erben</li><li><strong>Bankkontoauszüge</strong> und Informationen über sonstiges Vermögen in Griechenland</li></ul><p>KPAG koordiniert die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung aller notwendigen Dokumente.</p><h3>Schritt-für-Schritt-Anleitung: Erbschaft in Griechenland abwickeln</h3><h3>Schritt 1: Erbrecht klären</h3><p>Wie im Beitrag über griechisches Erbrecht beschrieben, bestimmt der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das anwendbare Erbrecht. KPAG prüft dies als ersten Schritt und klärt, ob griechisches, deutsches oder gemischtes Recht gilt.</p><h3>Schritt 2: Erbschaft annehmen oder ausschlagen</h3><p>Die Entscheidung, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, muss innerhalb der gesetzlichen Fristen getroffen werden:</p><ul><li>Erben mit Wohnsitz in Griechenland: vier Monate</li><li>Erben mit Wohnsitz im Ausland: zwölf Monate</li></ul><p>Vor der Annahme sollte unbedingt geprüft werden, ob der Nachlass Schulden enthält, die den Wert der Vermögenswerte übersteigen. Bei überschuldeten Nachlässen ist die Ausschlagung wirtschaftlich sinnvoll.</p><h3>Schritt 3: Griechische Steuernummer (AFM) beantragen</h3><p>Alle Erben benötigen eine griechische Steuernummer, bevor sie steuerliche oder behördliche Schritte einleiten können. Die AFM kann per Vollmacht durch KPAG beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dafür wird ein Reisepass oder Personalausweis benötigt.</p><h3>Schritt 4: Erbschaftssteuererklärung einreichen</h3><p>Die Erbschaftssteuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt des letzten Wohnsitzes des Erblassers eingereicht. Die Frist beträgt sechs Monate bei Erblassern mit griechischem Wohnsitz und zwölf Monate bei Erblassern mit Wohnsitz im Ausland.</p><p>Zur Steuererklärung gehören:</p><ul><li>Angaben zum Nachlass (Immobilien mit Bewertung, Bankkonten, Fahrzeuge, sonstige Vermögenswerte)</li><li>Nachweis der Erbberechtigung</li><li>Angaben zu bestehenden Schulden und Verbindlichkeiten</li></ul><p>Das Finanzamt setzt die Erbschaftsteuer fest. Nach Zahlung stellt es eine Erbschaftsteuerbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte benötigt wird.</p><h3>Schritt 5: Notarielle Erbschaftsannahmeerklärung</h3><p>Vor dem Notar wird eine formelle Erbschaftsannahmeerklärung (Αποδοχή Κληρονομιάς) beurkundet. Dieses Dokument bildet die Grundlage für die Grundbuchumschreibung und andere Übertragungsvorgänge.</p><h3>Schritt 6: Grundbuchumschreibung beim Ktimatologio</h3><p>Die notarielle Erbschaftsannahmeerklärung wird beim zuständigen Ktimatologio-Büro eingereicht, das die Immobilien auf die Erben umschreibt. Dieser Schritt kann je nach Standort und Auslastung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.</p><h3>Schritt 7: Bankkonten und sonstige Vermögenswerte übertragen</h3><p>Mit der Erbschaftsteuerbescheinigung und einem Erbnachweis können griechische Bankkonten auf die Erben übertragen oder aufgelöst werden. Fahrzeuge, Unternehmensanteile und andere Vermögenswerte folgen vergleichbaren Verfahren.</p><h3>Besonderheiten bei griechischen Immobilien im Nachlass</h3><p>Griechische Immobilien im Nachlassverfahren sind oft mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden:</p><h3>Nicht eingetragene Immobilien</h3><p>Ein erheblicher Teil älterer griechischer Liegenschaften – insbesondere auf Inseln und in ländlichen Gebieten – ist im modernen Ktimatologio noch nicht eingetragen. In diesem Fall muss die Erstregistrierung als Teil der Erbschaftsabwicklung beantragt werden. Dies verlängert das Verfahren erheblich.</p><h3>Baurechtswidrige Änderungen</h3><p>Viele griechische Immobilien weisen baurechtswidrige Anbauten oder Umbauten auf. Diese müssen nach dem aktuellen Amnestierecht (Gesetz 4495/2017 und Folgeregelungen) regularisiert werden, bevor die Immobilie umgeschrieben werden kann.</p><h3>Immobilienbewertung für Steuerzwecke</h3><p>Für die Erbschaftssteuererklärung muss der Wert der Immobilie nach dem sogenannten objektiven Wert (αντικειμενική αξία) ermittelt werden – einem vom griechischen Finanzministerium festgelegten Mindestwert. Liegt der Marktwert darunter, ist der objektive Wert maßgeblich.</p><h3>Doppelbesteuerung bei Erbschaften: Deutschland und Griechenland</h3><p>Ein häufiges Anliegen deutschsprachiger Erben ist die Frage, ob dieselbe Erbschaft sowohl in Deutschland als auch in Griechenland besteuert wird.</p><p>Zwischen Deutschland und Griechenland besteht kein spezielles Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften. Allerdings kann die in Griechenland gezahlte Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, soweit das deutsche Erbschaftsteuerrecht dies erlaubt (§ 21 ErbStG). Die genaue Anrechnung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte mit einem deutschen Steuerberater abgestimmt werden.</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">FAQ</h3>				</div>
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		<title>Immobilien kaufen in Griechenland: Was Deutsche wissen müssen</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/immobilien-kaufen-in-griechenland-was-deutsche-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2026 06:33:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnelle Antwort: Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen möchte, muss eine griechische Steuer-ID (AFM) beantragen, einen unabhängigen Anwalt einschalten und..</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><b>Schnelle Antwort:</b> Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen möchte, muss eine griechische Steuer-ID (AFM) beantragen, einen unabhängigen Anwalt einschalten und das Grundbuch sorgfältig prüfen. Der Kaufprozess umfasst mehrere Behördenschritte und endet erst mit der notariellen Beurkundung und der Katastereintragung.</p>
<p>Der griechische Immobilienmarkt zieht internationale Käufer an wie kaum ein anderer in Europa. Die Kombination aus vergleichsweise niedrigen Preisen, attraktiven Lagen und der Möglichkeit, durch das Golden-Visa-Programm einen griechischen Aufenthaltstitel zu erhalten, macht Griechenland für deutsche Käufer besonders interessant. Doch der Weg zur eigenen Immobilie am Mittelmeer ist mit bürokratischen Hürden und rechtlichen Besonderheiten gepflastert, die ohne fachkundige Begleitung schnell zum Problem werden können.</p>
<p>Dieser Ratgeber erklärt, welche Schritte beim Immobilienkauf in Griechenland notwendig sind, worauf bei der Prüfung eines Kaufvertrags zu achten ist und welche steuerlichen Pflichten auf den Käufer zukommen. KPAG Kosmidis &amp; Partner und <span style="color: #0000ff;"><u><a href="https://interne-link-p20/">Hermes Tax &amp; Consulting IKE</a></u></span> begleiten deutschsprachige Käufer durch diesen Prozess – von der ersten Objektprüfung bis zur Schlüsselübergabe.</p>
<h2 class="western">Warum ist der Immobilienkauf in Griechenland komplex?</h2>
<p>Das griechische Immobilienrecht hat eine eigene Geschichte. Jahrzehntelange Versäumnisse bei der Grundbucheintragung, ungeklärte Eigentumsrechte aus der Zeit vor der Katasterdigitalisierung und eine Vielzahl nicht genehmigter Bauten machen eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich.</p>
<p>Das griechische Kataster (Κτηματολόγιο) ist erst seit 2008 im systematischen Aufbau und noch nicht in allen Regionen vollständig fertiggestellt. In Gegenden ohne vollständiges Kataster gilt noch das alte Hypothekenregistersystem (Υποθηκοφυλακείο), das weniger transparent und zuverlässig ist. Ein Anwalt für griechisches Recht muss je nach Region das jeweils zuständige Register prüfen.</p>
<p>Hinzu kommen baurechtliche Regularisierungen, Altschulden beim Finanzamt und Hypothekenlasten, die im Kaufvertrag nicht immer sichtbar sind. Wer diese Prüfung überspringt, kann eine Immobilie kaufen, die mit erheblichen Verbindlichkeiten belastet ist.</p>
<h3 class="western">Wer darf in Griechenland Immobilien kaufen?</h3>
<p>Grundsätzlich können EU-Bürger – darunter Deutsche – ohne Einschränkungen Immobilien in Griechenland erwerben. Für Nicht-EU-Bürger gelten in bestimmten Grenzregionen (sogenannte Grenzzonen) Sondergenehmigungspflichten, die auf militärische Sicherheitserwägungen zurückgehen.</p>
<p>Deutsche Staatsangehörige benötigen keine besondere Genehmigung für den Immobilienkauf. Allerdings sind folgende Voraussetzungen vor dem Kauf zu erfüllen:</p>
<ul>
<li><b>Griechische Steueridentifikationsnummer (AFM):</b> Ohne AFM ist kein Kaufvertrag möglich. Die Beantragung erfolgt beim griechischen Finanzamt und kann über einen bevollmächtigten Anwalt erledigt werden.</li>
<li><b>Griechisches Bankkonto (empfohlen):</b> Zwar gesetzlich nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Abwicklung von Kaufpreiszahlungen und laufenden Kosten erheblich.</li>
<li><b>Unabhängiger Anwalt:</b> Der griechische Notar beurkundet den Kaufvertrag, vertritt aber keine der Parteien. Die rechtliche Interessenvertretung obliegt dem jeweiligen Anwalt.</li>
</ul>
<h3 class="western">Der Ablauf beim Immobilienkauf in Griechenland</h3>
<h3 class="western">Phase 1: Objektsuche und Vorverhandlung</h3>
<p>Die Suche nach einer geeigneten Immobilie erfolgt häufig über griechische Makler, Online-Portale oder direkte Kontakte. Sobald eine Immobilie ins Visier genommen wird, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten – noch vor der Abgabe eines Angebots.</p>
<p>Viele Verkäufer verlangen in dieser Phase eine Reservierungsgebühr (Anzahlung), um die Immobilie vom Markt zu nehmen. Diese Zahlung sollte nur geleistet werden, wenn die Eigentumsrechte vorgeprüft wurden und die Reservierungsvereinbarung rechtssicher formuliert ist.</p>
<h3 class="western">Phase 2: Due-Diligence-Prüfung</h3>
<p>Dies ist der entscheidende Schritt. Der Anwalt prüft:</p>
<ul>
<li><b>Grundbuch-/Katastereintragung:</b> Ist der Verkäufer als rechtlicher Eigentümer eingetragen? Gibt es Miteigentumsanteile anderer Personen?</li>
<li><b>Hypotheken und Lasten:</b> Sind Hypotheken, Grundpfandrechte oder andere dingliche Lasten eingetragen?</li>
<li><b>Steuerschulden:</b> Hat der Verkäufer offene Steuerschulden, die auf die Immobilie vollstreckt werden könnten?</li>
<li><b>Baugenehmigungen:</b> Entspricht die tatsächliche Bausubstanz den genehmigten Bauplänen? Gibt es nicht genehmigte Anbauten?</li>
<li><b>Energieausweis:</b> Der Energieausweis (Πιστοποιητικό Ενεργειακής Απόδοσης) ist in Griechenland Pflicht und muss vor dem Kaufvertrag vorgelegt werden.</li>
<li><b>Verwendungszweck und Bebauungsplan:</b> Darf die Immobilie zu dem geplanten Zweck genutzt werden? Ist weiteres Bauen auf dem Grundstück möglich?</li>
</ul>
<p>Eine sorgfältige Due Diligence dauert in der Regel ein bis drei Wochen und ist die wichtigste Investition vor dem Kauf.</p>
<h3 class="western">Phase 3: Vorvertrag (Προσύμφωνο)</h3>
<p>Bevor der endgültige Kaufvertrag vor dem Notar unterzeichnet wird, kann ein Vorvertrag (Προσύμφωνο) abgeschlossen werden. Dieser legt Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin und sonstige Bedingungen fest.</p>
<p>Der Vorvertrag bindet beide Parteien. Zieht der Verkäufer nach Unterzeichnung zurück, hat der Käufer Anspruch auf die doppelte Anzahlung. Zieht der Käufer zurück, verliert er die geleistete Anzahlung. Die präzise Formulierung dieses Dokuments ist entscheidend – ein Anwalt für griechisches Recht sollte den Vorvertrag im Detail prüfen oder entwerfen.</p>
<h3 class="western">Phase 4: Notarielle Beurkundung</h3>
<p>Der eigentliche Kauf vollzieht sich durch den notariellen Kaufvertrag (Συμβόλαιο). Der griechische Notar (Συμβολαιογράφος) liest den Vertragstext in Anwesenheit beider Parteien vor, stellt die Identität der Vertragsparteien fest und beurkundet die Unterzeichnung.</p>
<p>Spricht der Käufer kein Griechisch, ist ein vereidigter Dolmetscher anwesend oder der Vertrag wird zweisprachig beurkundet. Alternativ kann ein bevollmächtigter Anwalt die Unterzeichnung im Namen des Käufers vornehmen – was bei Auslandskäufern häufig praktiziert wird.</p>
<p>Vor der Beurkundung muss der Käufer nachweisen, dass die Grunderwerbsteuer (Φόρος Μεταβίβασης) entrichtet wurde. Ohne Steuernachweis beurkundet der Notar nicht.</p>
<h3 class="western">Phase 5: Katastereintragung</h3>
<p>Nach der Beurkundung ist der Kaufvertrag beim zuständigen Katasteramt (Κτηματολόγιο) einzutragen. Erst mit dieser Eintragung ist der Eigentumsübergang rechtswirksam und vollständig. Bis zur Eintragung besteht rechtlich gesehen noch kein vollständiger Eigentumsschutz gegenüber Dritten.</p>
<h3 class="western">Welche Steuern und Kosten fallen beim Immobilienkauf in Griechenland an?</h3>
<p>Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Käufer müssen folgende zusätzliche Kosten einplanen:</p>
<h3 class="western">Grunderwerbsteuer (Φόρος Μεταβίβασης)</h3>
<p>Für Kaufverträge, bei denen keine Mehrwertsteuer anfällt (in der Regel Bestandsimmobilien), beträgt die Grunderwerbsteuer 3,09 % des Kaufpreises (inkl. kommunalem Anteil). Basis ist der höhere Wert aus Kaufpreis und steuerlichem Einheitswert.</p>
<p>Bei Neubauten, für die erstmals eine Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2006 erteilt wurde, kann stattdessen Mehrwertsteuer (24 %) anfallen. Der Käufer sollte vorab klären, welches Steuersystem gilt.</p>
<h3 class="western">Notarkosten</h3>
<p>Griechische Notargebühren sind gesetzlich geregelt und betragen je nach Kaufpreis zwischen 0,8 % und 1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.</p>
<h3 class="western">Rechtsanwaltskosten</h3>
<p>Die Kosten für einen Anwalt variieren je nach Umfang der Tätigkeit (nur Vertragsprüfung, vollständige Begleitung inklusive Due Diligence) und sind im Vorfeld zu vereinbaren.</p>
<h3 class="western">Maklergebühren</h3>
<p>Griechische Maklerprovisionen werden üblicherweise von Käufer und Verkäufer geteilt und liegen in der Regel bei je 2 % zzgl. MwSt.</p>
<h3 class="western">Grundbucheintragungsgebühr</h3>
<p>Für die Katastereintragung fällt eine gesetzlich geregelte Gebühr von 0,475 % des Kaufpreises an.</p>
<h3 class="western">Das Golden-Visa-Programm: Aufenthalt durch Immobilienkauf</h3>
<p>Für Nicht-EU-Bürger bietet Griechenland seit 2013 das Golden-Visa-Programm: Ein Immobilienkauf ab einem bestimmten Mindestbetrag berechtigt zum griechischen Aufenthaltstitel für Investoren und deren Familienangehörige.</p>
<p>Die Mindestinvestitionsschwellen wurden zuletzt angepasst und variieren je nach Region. In attraktiven Lagen wie Athen, Thessaloniki, Mykonos und Santorin beträgt die Schwelle mittlerweile 800.000 Euro. In anderen Regionen gilt eine niedrigere Grenze.</p>
<p>Auch für EU-Bürger wie Deutsche kann das Golden Visa relevant sein – insbesondere für Drittstaatsangehörige innerhalb einer Familie. KPAG Kosmidis &amp; Partner berät zu den aktuellen Anforderungen und begleitet den gesamten Antragsprozess.</p>
<h3 class="western">Laufende Steuerpflichten nach dem Immobilienkauf</h3>
<p>Mit dem Erwerb einer griechischen Immobilie entstehen laufende steuerliche Verpflichtungen, die jährlich zu erfüllen sind:</p>
<h3 class="western">Einheitliche Immobiliensteuer (ENFIA)</h3>
<p>Der ENFIA (Ενιαίος Φόρος Ιδιοκτησίας Ακινήτων) ist die jährliche griechische Grundsteuer. Sie wird auf alle in Griechenland belegenen Immobilien erhoben und richtet sich nach Lage, Fläche, Baujahr und steuerlichem Einheitswert. ENFIA-Bescheide werden jährlich vom griechischen Finanzamt ausgestellt und müssen innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt werden.</p>
<h3 class="western">Einkommensteuer auf Mieteinnahmen</h3>
<p>Wer die Immobilie vermietet, muss Mieteinnahmen in Griechenland versteuern. Die Steuersätze sind progressiv und beginnen bei 15 % für Jahresmieten bis 12.000 Euro. Details zur <span style="color: #0000ff;"><u><a href="https://interne-link-p9/">Vermietung in Griechenland als Ausländer</a></u></span> sind in einem separaten Beitrag dieser Reihe zu finden.</p>
<h3 class="western">Sondersteuern und lokale Abgaben</h3>
<p>Je nach Gemeinde und Objekttyp können weitere Abgaben anfallen – etwa kommunale Reinigungsgebühren oder Anschlussgebühren für Wasser und Strom.</p>
<p>Hermes Tax &amp; Consulting IKE übernimmt für Mandanten die laufende steuerliche Betreuung griechischer Immobilien: ENFIA-Überwachung, Einkommensteuererklärungen und Behördenkommunikation.</p>
<h3 class="western">Typische Fehler beim Immobilienkauf in Griechenland</h3>
<p>Aus der Praxis kennt KPAG Kosmidis &amp; Partner die häufigsten Fehler, die deutsche Käufer in Griechenland machen:</p>
<p><b>Kein unabhängiger Anwalt:</b> Viele Käufer verlassen sich auf den Makler oder den Notar. Beide vertreten aber nicht die Käuferinteressen. Nur ein unabhängiger Anwalt prüft ausschließlich auf Ihrer Seite.</p>
<p><b>Anzahlung ohne Due Diligence:</b> Wer eine Reservierungsgebühr zahlt, bevor die Eigentumsrechte geprüft wurden, riskiert, Geld an einen Verkäufer zu verlieren, der keine unbelastete Immobilie liefern kann.</p>
<p><b>Kaufpreis bar bezahlt:</b> Griechisches Recht schreibt seit 2014 vor, dass Kaufpreise für Immobilien oberhalb bestimmter Beträge per Banküberweisung zu leisten sind. Barzahlungen können zur Nichtigkeit des Vertrags führen.</p>
<p><b>Baurechtliche Mängel ignoriert:</b> Eine Immobilie mit nicht genehmigten Anbauten zu kaufen bedeutet, die Regularisierungspflicht zu übernehmen. Diese kann erhebliche Kosten verursachen.</p>
<p><b>Steuerliche Verpflichtungen nicht eingeplant:</b> ENFIA, Einkommensteuer auf</p>
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		<title>P2 – Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht: Ihr Leitfaden für den Erbfall in Griechenland</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 07:38:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnelle Antwort: Ein Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht unterstützt deutsche Erben bei der Nachlassabwicklung in Griechenland – von der Ausschlagung bis..</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="45863" class="elementor elementor-45863">
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									<p><strong>Schnelle Antwort:</strong> Ein Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht unterstützt deutsche Erben bei der Nachlassabwicklung in Griechenland – von der Ausschlagung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Das griechische Erbrecht weicht in wesentlichen Punkten vom deutschen ab, weshalb spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzleien wie KPAG Kosmidis &amp; Partner unverzichtbar ist.</p><p>Der Tod eines Angehörigen ist ohnehin eine belastende Situation. Wenn der Nachlass griechische Vermögenswerte umfasst – eine Ferienwohnung auf Kreta, ein Grundstück auf dem Peloponnes, ein Bankkonto in Athen – kommen bürokratische und rechtliche Herausforderungen hinzu, die Erben aus Deutschland oft überfordern.</p><p>Das griechische Erbrecht ist eigenständig kodifiziert und kennt Regelungen, die deutschen Erben fremd sind: andere Fristen, abweichende Pflichtteilsregelungen, spezielle Steuerklassen und ein eigenes Verfahren zur Nachlassannahme. Wer diese Unterschiede nicht kennt, läuft Gefahr, wertvolle Fristen zu versäumen oder unbeabsichtigt die Erbschaft mit allen Schulden anzunehmen.</p><p>Dieser Beitrag erklärt, wie das griechische Erbrecht funktioniert, welche Schritte Erben in Deutschland unternehmen müssen und warum ein spezialisierter Rechtsanwalt dabei unverzichtbar ist.</p><h3>Wie funktioniert das griechische Erbrecht?</h3><p>Das griechische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (Αστικός Κώδικας, AK) in den Artikeln 1710 bis 2035 geregelt. Es unterscheidet zwischen gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge – ähnlich wie das deutsche Recht – weist aber bedeutende Unterschiede auf.</p><h3>Gesetzliche Erbfolge in Griechenland</h3><p>Nach griechischem Recht erben Verwandte in folgender Reihenfolge:</p><ul><li><strong>1. Ordnung:</strong> Abkömmlinge (Kinder, Enkel)</li><li><strong>2. Ordnung:</strong> Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister)</li><li><strong>3. Ordnung:</strong> Großeltern und deren Abkömmlinge</li><li><strong>4. Ordnung:</strong> Urgroßeltern</li><li><strong>Ehegatte/eingetragener Partner:</strong> erbt gleichrangig neben den Abkömmlingen; bei Fehlen weiterer Erben erhält er den gesamten Nachlass</li></ul><p>Der überlebende Ehegatte hat dabei eine besondere Stellung und kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnrecht am Familienheim beanspruchen.</p><h3>Testament und letztwilliger Verfügung</h3><p>Griechisches Recht kennt drei Testamentsformen:</p><ul><li><strong>Eigenhändiges Testament (ιδιόγραφη διαθήκη):</strong> Vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet – ohne Notar.</li><li><strong>Notarielles Testament (δημόσια διαθήκη):</strong> Vor einem Notar und zwei Zeugen errichtet.</li><li><strong>Geheimes Testament (μυστική διαθήκη):</strong> In einem versiegelten Umschlag beim Notar hinterlegt.</li></ul><p>Ein in Deutschland errichtetes Testament kann in Griechenland grundsätzlich anerkannt werden, sofern es den formellen Anforderungen des Erblasserlandes genügt.</p><h3>Welche Fristen gelten im griechischen Erbrecht?</h3><p>Dies ist einer der kritischsten Punkte für deutsche Erben: Die Fristen im griechischen Erbrecht sind kurz und ihre Versäumnis kann schwerwiegende Folgen haben.</p><ul><li><strong>Ausschlagungsfrist:</strong> In Griechenland beträgt die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft <strong>4 Monate</strong>, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes in Griechenland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Erbe selbst im Ausland ansässig, verlängert sich die Frist auf <strong>12 Monate</strong>.</li><li><strong>Steuererklärungsfrist:</strong> Die Erbschaftsteuererklärung muss in der Regel innerhalb von <strong>6 Monaten</strong> nach dem Tod (bei Erblassern im Ausland: 12 Monate) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.</li></ul><p>Ein Rechtsanwalt überwacht diese Fristen und sorgt dafür, dass keine davon versäumt wird.</p><h3>Nachlassabwicklung in Griechenland: Der Schritt-für-Schritt-Ablauf</h3><h3>1. Sterbeurkunde und Dokumente beschaffen</h3><p>Zunächst müssen die griechische Sterbeurkunde (Ληξιαρχική Πράξη Θανάτου) sowie alle erbschaftsrelevanten Dokumente beschafft werden – darunter etwaige Testamente, Grundbuchauszüge und Nachweise über das Vermögen.</p><h3>2. Steuerliche Identifikationsnummer (AFM) beantragen</h3><p>Wenn Sie noch keine griechische Steuernummer (ΑΦΜ) haben, müssen Sie diese beim griechischen Finanzamt beantragen. Sie ist Voraussetzung für nahezu alle weiteren Schritte. Details zur steuerlichen Registrierung finden Sie in <strong>P16 – Steuerliche Registrierung in Griechenland</strong>.</p><h3>3. Erbschaftsteuererklärung einreichen</h3><p>Die Erbschaftsteuer in Griechenland hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses ab. Näheres dazu finden Sie in <strong>P3 – Erbschaft in Griechenland regeln</strong>.</p><h3>4. Notarielle Erbschaftsurkunde (Αποδοχή Κληρονομίας)</h3><p>Die Annahme der Erbschaft muss notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt eine Erbschaftsannahmeerklärung, die anschließend im Grundbuch eingetragen wird.</p><h3>5. Grundbucheintragung</h3><p>Liegt eine Immobilie im Nachlass, muss der Eigentumsübergang im griechischen Grundbuch eingetragen werden. Dies ist Voraussetzung für jeden späteren Verkauf.</p><h3>Die Rolle des Rechtsanwalts im Erbverfahren</h3><p>Ein auf griechisches Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt übernimmt in diesem Prozess mehrere zentrale Aufgaben:</p><ul><li><strong>Prüfung des Testaments</strong> und Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft</li><li><strong>Koordination mit dem Notar</strong> und den Steuerbehörden</li><li><strong>Vorbereitung und Einreichung der Erbschaftsteuererklärung</strong> (in Zusammenarbeit mit Hermes Tax &amp; Consulting IKE)</li><li><strong>Vertretung gegenüber dem Finanzamt</strong> bei Rückfragen oder Streitigkeiten</li><li><strong>Abwicklung der Grundbucheintragung</strong></li><li><strong>Kommunikation mit Miterben</strong>, auch wenn diese in verschiedenen Ländern ansässig sind</li></ul><h3>Erbschaft bei mehreren Erben in verschiedenen Ländern</h3><p>Häufig sind mehrere Erben betroffen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das griechische Recht kennt in diesem Fall das Instrument der <strong>gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses</strong>. Kann keine Einigung erzielt werden, kann beim griechischen Gericht eine Nachlassverwaltung beantragt werden.</p><p>Seit Inkrafttreten der <strong>EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012</strong> kann ein EU-Bürger durch eine entsprechende Rechtswahl testamentarisch bestimmen, dass auf seinen gesamten Nachlass das Recht seines Heimatstaates – also deutsches Recht – Anwendung finden soll. Dies kann die Abwicklung erheblich vereinfachen. Ein Rechtsanwalt prüft, ob eine solche Rechtswahl vorliegt oder sinnvoll wäre.</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">FAQ</h3>				</div>
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			<div class="cea-accordions" id="cea-accordion-5"><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link active" href="#cea-accordion-5-1"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Welches Recht gilt für eine Erbschaft mit griechischen Vermögenswerten?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content active" id="cea-accordion-5-1"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Grundsätzlich gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers (EU-Erbrechtsverordnung). Hat der Erblasser in Deutschland gelebt, gilt deutsches Erbrecht – auch für griechische Immobilien. Eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament kann dies klarstellen.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-5-2"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Muss ich nach Griechenland reisen, um die Erbschaft anzunehmen?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-5-2"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Nein. Mit einer notariellen Vollmacht kann ein Rechtsanwalt alle Schritte in Griechenland stellvertretend übernehmen.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-5-3"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Was passiert, wenn ich die Ausschlagungsfrist verpasse?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-5-3"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Wenn die Frist versäumt wird, gilt die Erbschaft als angenommen – einschließlich aller Schulden des Erblassers. In einigen Fällen kann beim griechischen Gericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, was jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-5-4"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-5-4"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Die Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Nachlasswert ab. Enge Verwandte (Ehegatte, Kinder) genießen hohe Freibeträge. Details hierzu finden Sie in <strong>P3 – Erbschaft in Griechenland regeln</strong>.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-5-5"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Kann ein in Deutschland errichtetes Testament in Griechenland verwendet werden?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-5-5"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p data-path-to-node="4">Das griechische Recht unterscheidet grundlegend zwei Kategorien:</p><ul data-path-to-node="5"><li><p data-path-to-node="5,0,0"><b data-path-to-node="5,0,0" data-index-in-node="0">Innerhalb des Bebauungsplans (<i data-path-to-node="5,0,0" data-index-in-node="30">Entos Schediou</i>):</b> Flächen im beplanten Innenbereich von Städten oder Ortschaften.</p></li><li><p data-path-to-node="5,1,0"><b data-path-to-node="5,1,0" data-index-in-node="0">Außerhalb des Bebauungsplans (<i data-path-to-node="5,1,0" data-index-in-node="30">Ektos Schediou</i>):</b> Flächen im Außenbereich, unterteilt in:</p><ul data-path-to-node="5,1,1"><li><p data-path-to-node="5,1,1,0,0"><b data-path-to-node="5,1,1,0,0" data-index-in-node="0">Gewöhnliche Agrarflächen:</b> Allgemeine Flurstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung.</p></li><li><p data-path-to-node="5,1,1,1,0"><b data-path-to-node="5,1,1,1,0" data-index-in-node="0">Agrarflächen aus staatlicher Landverteilung (<i data-path-to-node="5,1,1,1,0" data-index-in-node="45">Klirotemachia</i>):</b> Historisch vom Staat vergebene Flächen (z. B. an Heimatvertriebene nach 1922).</p></li></ul></li></ul><h3 data-path-to-node="7"> </h3></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --></div>		</div>
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        "text": "Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers. Lebte dieser in Deutschland, findet deutsches Erbrecht Anwendung – auch für Immobilien in Griechenland. Eine explizite Rechtswahl im Testament schafft hier Klarheit. Ein deutsches Testament ist in Griechenland voll gültig, sofern es den deutschen Formvorschriften entspricht; es muss für die Abwicklung lediglich beglaubigt und ins Griechische übersetzt werden."
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      "@type": "Question",
      "name": "Muss ich für die Annahme oder Abwicklung einer Erbschaft persönlich nach Griechenland reisen?",
      "acceptedAnswer": {
        "@type": "Answer",
        "text": "Nein, eine persönliche Anreise ist nicht zwingend erforderlich. Über eine notarielle Vollmacht kann ein Rechtsanwalt vor Ort sämtliche behördlichen und rechtlichen Schritte zur Annahme und Abwicklung des Nachlasses in Griechenland stellvertretend übernehmen."
      }
    },
    {
      "@type": "Question",
      "name": "Was passiert bei Verpassen der Ausschlagungsfrist und wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Griechenland?",
      "acceptedAnswer": {
        "@type": "Answer",
        "text": "Wird die Ausschlagungsfrist versäumt, gilt die Erbschaft samt eventueller Schulden automatisch als angenommen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand über ein griechisches Gericht ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Die Höhe der griechischen Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Nachlasswert und dem Verwandtschaftsgrad, wobei enge Angehörige wie Ehegatten und Kinder von hohen Freibeträgen profitieren."
      }
    }
  ]
}
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>P1 – Anwalt für griechisches Recht</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/p1-anwalt-fuer-griechisches-recht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2026 11:12:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnelle Antwort: Ein Anwalt für griechisches Recht berät deutschsprachige Mandanten bei Immobilienkäufen, Erbschaften, Firmengründungen und steuerlichen Fragen in Griechenland. Die..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/p1-anwalt-fuer-griechisches-recht/">P1 – Anwalt für griechisches Recht</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schnelle Antwort:</strong> Ein Anwalt für griechisches Recht berät deutschsprachige Mandanten bei Immobilienkäufen, Erbschaften, Firmengründungen und steuerlichen Fragen in Griechenland. Die Kanzlei KPAG Kosmidis &amp; Partner bietet spezialisierte Rechtsberatung auf Deutsch, Griechisch und Englisch – mit Büros in Thessaloniki und Athen.</p>
<p>Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen, ein Erbe antreten oder ein Unternehmen gründen möchte, steht vor einem rechtlichen System, das sich grundlegend vom deutschen unterscheidet. Griechisches Zivil-, Steuer- und Erbrecht folgt eigenen Systematiken – mit Fristen, Behördenstrukturen und Formvorschriften, die für Außenstehende schwer zu durchschauen sind.</p>
<p>Genau hier setzt die Arbeit eines spezialisierten Anwalts für griechisches Recht an. Er übersetzt nicht nur Sprache, sondern übersetzt Rechtssysteme. Er kennt die zuständigen Notare, die lokalen Grundbuchämter (Ktimatologio) und die Anforderungen der griechischen Steuerbehörde (AADE) – und begleitet Mandanten von der ersten Anfrage bis zur rechtssicheren Umsetzung.</p>
<p>Für Deutschsprachige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die mit Griechenland rechtliche Berührungspunkte haben, ist ein bilingualer Anwalt mit Spezialisierung auf griechisches Recht kein Luxus – er ist eine Voraussetzung für sichere und rechtskonforme Entscheidungen.</p>
<h2>Warum brauche ich einen Anwalt speziell für griechisches Recht?</h2>
<p>Griechisches Recht basiert auf dem kontinentaleuropäischen Rechtssystem, weist aber zahlreiche Besonderheiten auf. Das Griechische Zivilgesetzbuch (Astikos Kodikas) regelt Vertragsrecht, Erbrecht und Eigentumsrecht anders als das BGB. Hinzu kommen eigenständige Steuergesetze, EU-Rechtsanpassungen und regionale Verwaltungspraktiken, die sich je nach Gemeinde unterscheiden können.</p>
<p>Ein deutschsprachiger Anwalt, der ausschließlich deutsches Recht kennt, kann griechische Rechtsfragen nicht rechtsverbindlich beantworten. Nur ein in Griechenland zugelassener Rechtsanwalt – oder eine Kanzlei mit entsprechend zugelassenen griechischen Partnern – ist berechtigt, vor griechischen Gerichten aufzutreten, Verträge nach griechischem Recht zu prüfen und Mandanten gegenüber griechischen Behörden zu vertreten.</p>
<h3>Welche Rechtsgebiete deckt ein Anwalt für griechisches Recht ab?</h3>
<p>Die Arbeit einer auf griechisches Recht spezialisierten Kanzlei wie KPAG Kosmidis &amp; Partner umfasst mehrere Kernbereiche:</p>
<h3>Immobilienrecht</h3>
<p>Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Griechenland erfordert Due-Diligence-Prüfungen im Grundbuch, die Klärung etwaiger Belastungen, die Zusammenarbeit mit einem Notar sowie die korrekte steuerliche Anmeldung der Transaktion. Ein Anwalt prüft den Kaufvertrag, koordiniert mit Katasteramt und Finanzamt und stellt sicher, dass alle Übertragungsvoraussetzungen erfüllt sind. → Mehr dazu in [P5 – Immobilie in Griechenland kaufen und verkaufen]</p>
<h3>Erbrecht</h3>
<p>Griechisches Erbrecht kennt gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil und eine eigene Ausschlagungsfrist von vier Monaten (verlängerbar auf ein Jahr bei Auslandsgriechen). Wer ein griechisches Erbe antritt oder ausschlägt, benötigt rechtliche Begleitung – spätestens wenn Immobilien oder Bankguthaben in Griechenland zum Nachlass gehören. → Mehr dazu in [P2 – Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht] und [P11 – Erbschaft in Griechenland antreten]</p>
<h3>Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründung</h3>
<p>Die Gründung einer griechischen Kapitalgesellschaft (IKE, EPE oder AE) erfordert notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung und steuerliche Registrierung. Ein Anwalt begleitet den gesamten Prozess und stellt sicher, dass Gesellschaftsvertrag und Unternehmensstruktur den griechischen Anforderungen entsprechen. → Mehr dazu in [P12 – Firmengründung in Griechenland] und [P19 – Die griechische IKE]</p>
<h3>Steuerrecht und Steuerberatung</h3>
<p>Griechisches Steuerrecht ist komplex – von der Einkommensteuer über die Grunderwerbsteuer bis zur Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen. Hermes Tax &amp; Consulting IKE, der Steuerberatungsarm der Gruppe, unterstützt bei Steuererklärungen, steuerlicher Registrierung und der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Griechenland. → Mehr dazu in [P20 – Steuerberatung in Griechenland]</p>
<h3>Wie arbeitet KPAG Kosmidis &amp; Partner?</h3>
<p>KPAG Kosmidis &amp; Partner ist eine griechische Anwaltsgesellschaft mit Büros in Thessaloniki und Athen. Die Kanzlei hat sich auf die rechtliche und steuerliche Beratung deutschsprachiger Mandanten spezialisiert, die in Griechenland investieren, erben, leben oder Unternehmen gründen möchten.</p>
<p>Das Team arbeitet eng mit dem Steuerberatungsunternehmen Hermes Tax &amp; Consulting IKE zusammen, das die steuerrechtliche Seite übernimmt – von der AFM-Registrierung (griechische Steuernummer) bis zur Erstellung von Steuererklärungen für Ausländer.</p>
<p>Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Griechisch und Englisch. Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können ihre Angelegenheiten vollständig in ihrer Muttersprache klären – ohne Sprachbarriere bei rechtlichen Feinheiten.</p>
<h3>Was sollte ich bei der Wahl eines Anwalts für griechisches Recht beachten?</h3>
<p>Nicht jeder Anwalt, der griechisches Recht anbietet, ist gleich qualifiziert. Bei der Wahl des richtigen Partners sollten folgende Kriterien beachtet werden:</p>
<ul>
<li><strong>Zulassung in Griechenland</strong>: Nur in Griechenland zugelassene Rechtsanwälte können vor griechischen Gerichten und Behörden tätig sein.</li>
<li><strong>Sprachkompetenz</strong>: Rechtliche Nuancen gehen in der Übersetzung verloren. Ein Anwalt, der auf Deutsch berät, minimiert Missverständnisse.</li>
<li><strong>Fachspezialisierung</strong>: Erbrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht sind unterschiedliche Disziplinen. Eine Kanzlei mit interdisziplinärem Ansatz ist vorzuziehen.</li>
<li><strong>Transparente Honorarstruktur</strong>: Vor Mandatsbeginn sollten Honorarvereinbarungen schriftlich festgehalten werden.</li>
<li><strong>Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten</strong>: Wer in Deutschland lebt und in Griechenland Rechtsfragen hat, braucht einen Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt und die Schnittstellen beherrscht.</li>
</ul>
<h3>Häufige Fehler ohne anwaltliche Begleitung</h3>
<p>Viele Deutschsprachige unterschätzen die Komplexität griechischer Rechtsangelegenheiten – oft mit kostspieligen Folgen:</p>
<ul>
<li><strong>Immobilienkauf ohne Due Diligence</strong>: Ohne Grundbuchprüfung können verdeckte Belastungen, illegale Bauteile oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse unentdeckt bleiben.</li>
<li><strong>Erbe ohne Ausschlagungserklärung</strong>: Wer die griechische Ausschlagungsfrist versäumt, haftet automatisch für Schulden des Erblassers.</li>
<li><strong>Firmengründung ohne Satzungsprüfung</strong>: Fehlerhafte Gesellschaftsverträge können die steuerliche Anerkennung oder Haftungsfreistellung gefährden.</li>
<li><strong>Steuererklärung ohne AFM</strong>: Wer in Griechenland Einkünfte erzielt – etwa aus Mieteinnahmen – muss eine griechische Steuernummer beantragen und jährlich Steuererklärung einreichen.</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Steigende Immobilienpreise in Griechenland: Was der Markt jetzt für deutsche Käufer bedeutet</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/steigende-immobilienpreise-in-griechenland-was-der-markt-jetzt-fuer-deutsche-kaeufer-bedeutet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Sep 2026 07:48:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der griechische Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren spürbar gewandelt. Wo lange Zeit günstige Preise lockten, ziehen die Kaufsummen..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/steigende-immobilienpreise-in-griechenland-was-der-markt-jetzt-fuer-deutsche-kaeufer-bedeutet/">Steigende Immobilienpreise in Griechenland: Was der Markt jetzt für deutsche Käufer bedeutet</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der griechische Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren spürbar gewandelt. Wo lange Zeit günstige Preise lockten, ziehen die Kaufsummen inzwischen in vielen Regionen deutlich an. Für deutsche Käufer, die von einem Ferienhaus auf einer Insel oder einer Kapitalanlage in Athen träumen, stellt sich damit eine wichtige Frage: Ist jetzt noch der richtige Zeitpunkt – oder ist der Zug bereits abgefahren?</p>
<p>In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen am griechischen Immobilienmarkt. Sie erfahren, warum die Preise steigen, welche Regionen besonders gefragt sind, welche Rolle Tourismus und ausländische Investoren spielen und was all das konkret für Ihre Kaufentscheidung bedeutet.</p>
<h2>Warum die Immobilienpreise in Griechenland steigen</h2>
<p>Nach den schwierigen Jahren der Finanz- und Schuldenkrise hat sich der griechische Immobilienmarkt deutlich erholt. Die Preise, die während der Krise stark gefallen waren, klettern seit einigen Jahren wieder nach oben – in beliebten Lagen teils zweistellig pro Jahr.</p>
<p>Mehrere Faktoren treiben diese Entwicklung:</p>
<ul>
<li><strong>Wirtschaftliche Erholung:</strong> Griechenlands Wirtschaft ist stabiler geworden, das Vertrauen von Investoren wächst.</li>
<li><strong>Wachsende Nachfrage aus dem Ausland:</strong> Käufer aus ganz Europa und darüber hinaus entdecken den Markt für sich.</li>
<li><strong>Begrenztes Angebot in Toplagen:</strong> Auf gefragten Inseln und in Stadtzentren ist der Platz knapp, was die Preise zusätzlich anheizt.</li>
<li><strong>Niedrige Ausgangsbasis:</strong> Nach dem Preisverfall der Krisenjahre gab es viel Aufholpotenzial.</li>
</ul>
<p>Wichtig zu wissen: Diese Entwicklung verläuft nicht überall gleich. Während einige Regionen kräftig zulegen, bleiben andere vergleichsweise erschwinglich.</p>
<h3>Diese Regionen sind besonders gefragt</h3>
<p>Der Preisanstieg konzentriert sich vor allem auf einige Hotspots. Wer den Markt versteht, kann gezielter suchen.</p>
<h3>Athen und die Athener Riviera</h3>
<p>Die Hauptstadt hat sich zu einem der dynamischsten Märkte Griechenlands entwickelt. Besonders die Athener Riviera – die Küstenregion südlich der Stadt – verzeichnet einen starken Nachfrageschub. Großprojekte und die Nähe zum Meer machen die Gegend für Investoren attraktiv.</p>
<h3>Die beliebten Inseln</h3>
<p>Klassiker wie <strong>Mykonos</strong>, <strong>Santorin</strong>, <strong>Kreta</strong> und <strong>Rhodos</strong> stehen ganz oben auf der Wunschliste vieler Käufer. Auf den besonders begehrten Inseln haben die Preise ein hohes Niveau erreicht. Wer flexibler ist, findet auf weniger bekannten Inseln oft noch deutlich günstigere Angebote.</p>
<h3>Thessaloniki und aufstrebende Regionen</h3>
<p>Auch Griechenlands zweitgrößte Stadt Thessaloniki sowie einige Küstenregionen auf dem Festland gewinnen an Beliebtheit. Hier sind die Einstiegspreise häufig noch moderater als in den absoluten Toplagen.</p>
<h3>Die Rolle von Tourismus und ausländischen Investoren</h3>
<p>Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftsmotoren Griechenlands – und er wirkt sich unmittelbar auf den Immobilienmarkt aus.</p>
<h3>Tourismus als Preistreiber</h3>
<p>Griechenland verzeichnet Jahr für Jahr Rekordzahlen bei Besuchern. Diese anhaltend hohe Nachfrage macht Immobilien in touristisch attraktiven Lagen doppelt interessant: als Feriendomizil und als Einnahmequelle durch die Vermietung an Urlauber. Gerade Objekte, die sich für die Kurzzeitvermietung eignen, sind stark gefragt.</p>
<h3>Internationales Kapital fließt nach Griechenland</h3>
<p>Ausländische Investoren spielen eine zunehmend große Rolle. Käufer aus Deutschland, anderen EU-Staaten sowie aus Drittländern investieren in griechische Immobilien. Programme wie das <strong>Golden Visa</strong> haben zusätzliches Kapital aus Nicht-EU-Staaten ins Land gebracht und die Nachfrage in bestimmten Preissegmenten weiter angeheizt.</p>
<p>Für Sie als deutschen Käufer bedeutet das: Sie konkurrieren in beliebten Lagen mit einer internationalen Käuferschaft. Attraktive Objekte sind oft schnell vom Markt.</p>
<h3>Was der Markt für deutsche Käufer konkret bedeutet</h3>
<p>Steigende Preise sind kein Grund, vom Kauf abzusehen. Sie erfordern aber eine überlegtere Herangehensweise. Diese Punkte sollten Sie im Blick behalten:</p>
<p><strong>Schnelligkeit bei guter Vorbereitung.</strong> In gefragten Lagen sind begehrte Objekte rasch verkauft. Wer alle Vorbereitungen – Steuernummer (AFM), Bankkonto, rechtliche Begleitung – frühzeitig trifft, kann bei einem passenden Angebot zügig handeln.</p>
<p><strong>Sorgfalt geht vor Eile.</strong> So wichtig Tempo sein kann: Der Preisdruck darf niemals dazu führen, dass Sie die rechtliche Prüfung vernachlässigen. Gerade in einem heißen Markt steigt die Gefahr, ungeprüfte Objekte zu kaufen.</p>
<p><strong>Regionale Unterschiede nutzen.</strong> Nicht jede Lage ist überteuert. Zwischen den absoluten Hotspots und ruhigeren Regionen liegen oft große Preisunterschiede. Eine gezielte Suche kann sich lohnen.</p>
<p><strong>Nebenkosten realistisch einplanen.</strong> Neben dem steigenden Kaufpreis fallen weiterhin Steuern und Nebenkosten an. Als Faustregel sollten Sie mit <strong>etwa 8 bis 10 Prozent</strong> über dem Kaufpreis rechnen.</p>
<h3>Chancen und Risiken im Überblick</h3>
<p>Der aktuelle Markt bietet Vorteile, birgt aber auch Fallstricke:</p>
<ul>
<li><strong>Chance:</strong> Wertsteigerungspotenzial in aufstrebenden Regionen.</li>
<li><strong>Chance:</strong> Attraktive Mieteinnahmen durch die starke Tourismusnachfrage.</li>
<li><strong>Risiko:</strong> Überhitzung in einzelnen Toplagen, in denen die Preise sehr hoch sind.</li>
<li><strong>Risiko:</strong> Höherer Konkurrenzdruck, der zu übereilten Entscheidungen verleiten kann.</li>
</ul>
<h3>Lohnt sich der Kauf jetzt noch?</h3>
<p>Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Entwicklung deutet darauf hin, dass in vielen gefragten Regionen weiterhin mit steigenden Preisen zu rechnen ist. Das kann für einen baldigen Kauf sprechen, wenn Sie ein konkretes Vorhaben verfolgen.</p>
<p>Gleichzeitig gilt: Ein Kauf sollte immer zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation passen – nicht zu einer Marktprognose. Wer nur aus Angst kauft, etwas zu verpassen, trifft selten die beste Entscheidung.</p>
<p>Sinnvoll ist ein klarer Plan:</p>
<ul>
<li>Definieren Sie Ihr Ziel: Feriendomizil, Altersruhesitz oder Kapitalanlage?</li>
<li>Legen Sie ein realistisches Budget inklusive Nebenkosten fest.</li>
<li>Grenzen Sie geeignete Regionen ein, die zu Budget und Ziel passen.</li>
<li>Sichern Sie den Kauf von Anfang an rechtlich ab.</li>
</ul>
<h3>Warum rechtliche Begleitung gerade jetzt wichtig ist</h3>
<p>In einem dynamischen Markt steigt die Versuchung, schnell zuzuschlagen. Genau hier lauern die größten Gefahren. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Schwarzbauten oder offene Steuerschulden können auch ein vermeintliches Schnäppchen zum teuren Fehlkauf machen.</p>
<p>Denken Sie daran: Der Notar ist in Griechenland neutral und prüft nicht Ihre individuellen Interessen. Ein eigener Anwalt an Ihrer Seite prüft das Objekt gründlich, deckt Risiken auf und sorgt dafür, dass Sie auch unter Zeitdruck sicher kaufen. So verbinden Sie die Chancen des Marktes mit der nötigen Sicherheit.</p>
<h3>Fazit: Chancen nutzen, aber nicht überstürzt handeln</h3>
<p>Der griechische Immobilienmarkt ist in Bewegung. Steigende Preise, eine starke Tourismusnachfrage und wachsendes Interesse ausländischer Investoren machen viele Regionen attraktiv – bergen aber auch das Risiko übereilter Entscheidungen. Merken Sie sich drei Punkte: Erstens verläuft die Preisentwicklung regional sehr unterschiedlich, sodass sich eine gezielte Suche lohnt. Zweitens sollten Sie gut vorbereitet sein, um bei einem passenden Angebot schnell handeln zu können. Drittens darf der Zeitdruck niemals die sorgfältige rechtliche Prüfung ersetzen.</p>
<p>Wer den Markt versteht, mit klarem Budget plant und sich rechtlich absichert, kann auch in Zeiten steigender Preise eine kluge Entscheidung treffen – und sich seinen Traum von der eigenen Immobilie in Griechenland sicher erfüllen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland und möchten den Markt richtig einschätzen?</strong></p>
<p>Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei berät Sie zur aktuellen Marktlage, prüft Ihr Wunschobjekt gründlich und begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess – von der ersten Einschätzung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Chancen des griechischen Marktes sicher und mit gutem Gewissen nutzen.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Firmengründung in Griechenland: Rechtsformen, Voraussetzungen und Ablauf für deutsche Unternehmer</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/firmengruendung-in-griechenland-rechtsformen-voraussetzungen-und-ablauf-fuer-deutsche-unternehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2026 08:28:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-griechenland.de/?p=45831</guid>

					<description><![CDATA[<p>Griechenland ist längst mehr als ein Urlaubsland. Für viele deutsche Unternehmer und Investoren ist es ein spannender Markt – sei..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/firmengruendung-in-griechenland-rechtsformen-voraussetzungen-und-ablauf-fuer-deutsche-unternehmer/">Firmengründung in Griechenland: Rechtsformen, Voraussetzungen und Ablauf für deutsche Unternehmer</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Griechenland ist längst mehr als ein Urlaubsland. Für viele deutsche Unternehmer und Investoren ist es ein spannender Markt – sei es für den Tourismus, den Handel, den Import und Export oder digitale Dienstleistungen. Wer hier geschäftlich aktiv werden möchte, steht früher oder später vor der Frage: Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben, und wie gründe ich ein Unternehmen in Griechenland?<br />
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick über die gängigsten griechischen Gesellschaftsformen, die nötigen Schritte, die erforderlichen Unterlagen und die üblichen Fristen. Außerdem erhalten Sie praktische Tipps, die deutschen Gründern erfahrungsgemäß den Einstieg erleichtern.</p>
<h2 class="western">Die wichtigsten Rechtsformen in Griechenland</h2>
<p>Das griechische Gesellschaftsrecht kennt mehrere Unternehmensformen. Für die meisten deutschen Gründer sind drei besonders relevant. Sie ähneln in ihrer Grundstruktur bekannten deutschen Rechtsformen, weisen aber eigene Besonderheiten auf.</p>
<h3 class="western">Die IKE – die moderne und flexible Lösung</h3>
<p>Die <b>IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Etairia)</b> ist die jüngste der drei Formen und in den letzten Jahren zur beliebtesten Wahl für kleine und mittlere Unternehmen geworden. Sie ist mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft vergleichbar und besonders gründerfreundlich.</p>
<p>Ihre wichtigsten Merkmale:</p>
<ul>
<li><b>Mindestkapital von nur 1 Euro</b> – die Kapitalhürde ist also praktisch nicht vorhanden.</li>
<li>Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.</li>
<li>Sie lässt sich vergleichsweise schnell und unkompliziert gründen.</li>
<li>Sie eignet sich für Einzelgründer ebenso wie für mehrere Gesellschafter.</li>
</ul>
<p>Für viele Start-ups, Freiberufler und kleinere Betriebe ist die IKE heute die erste Wahl.</p>
<h3 class="western">Die EPE – das Gegenstück zur deutschen GmbH</h3>
<p>Die <b>EPE (Etairia Periorismenis Efthinis)</b> entspricht in ihrer Struktur weitgehend der deutschen GmbH. Lange Zeit war sie die Standardform für haftungsbeschränkte Unternehmen, wurde inzwischen aber in vielen Fällen von der flexibleren IKE abgelöst.</p>
<p>Kennzeichnend für die EPE sind:</p>
<ul>
<li>eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen,</li>
<li>eine formellere Struktur mit Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung,</li>
<li>ein etwas höherer Verwaltungsaufwand als bei der IKE.</li>
</ul>
<p>Die EPE kann sinnvoll sein, wenn Sie eine bewährte, klar geregelte Struktur bevorzugen.</p>
<h3 class="western">Die AE – vergleichbar mit der deutschen AG</h3>
<p>Die <b>AE (Anonymi Etairia)</b> ist das griechische Pendant zur Aktiengesellschaft. Sie richtet sich an größere Unternehmen und Vorhaben mit erheblichem Kapitalbedarf.</p>
<p>Typische Merkmale:</p>
<ul>
<li>ein <b>Mindestkapital von 25.000 Euro</b>,</li>
<li>eine aufwendigere Organisationsstruktur mit Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsorganen,</li>
<li>höhere Anforderungen an Buchführung und Veröffentlichung.</li>
</ul>
<p>Für Investoren, die größere Projekte planen oder später Kapitalgeber einbinden möchten, ist die AE oft die passende Form.</p>
<h3 class="western">Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben?</h3>
<p>Die Wahl hängt von mehreren Faktoren ab: dem geplanten Umfang, dem Kapitalbedarf, der Zahl der Beteiligten und Ihren Haftungswünschen. Als grobe Orientierung gilt:</p>
<ul>
<li><b>IKE:</b> ideal für kleine Betriebe, Gründer und flexible Vorhaben mit geringem Startkapital.</li>
<li><b>EPE:</b> geeignet für mittelständische Strukturen, die eine klassische GmbH-ähnliche Form schätzen.</li>
<li><b>AE:</b> sinnvoll bei größerem Kapitalbedarf, mehreren Investoren oder Wachstumsplänen.</li>
</ul>
<p>Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte sollten Sie vor der Gründung sorgfältig prüfen lassen.</p>
<h3 class="western">Der Ablauf einer Firmengründung Schritt für Schritt</h3>
<p>Griechenland hat die Unternehmensgründung in den letzten Jahren spürbar vereinfacht. Über die zentralen Anlaufstellen, die sogenannten <b>GEMI-Dienststellen</b> (das griechische Handelsregister) und teils über Online-Verfahren, lässt sich vieles gebündelt erledigen. Der typische Ablauf sieht so aus:</p>
<h3 class="western">1. Steuernummer (AFM) beantragen</h3>
<p>Jeder Gesellschafter und Geschäftsführer benötigt eine griechische Steuernummer, die <b>AFM</b>. Ohne sie geht bei einer Gründung nichts. Deutsche Beteiligte lassen die AFM häufig über einen Bevollmächtigten beantragen.</p>
<h3 class="western">2. Gesellschaftsvertrag erstellen</h3>
<p>Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) legt Firma, Zweck, Kapital, Gesellschafter und Geschäftsführung fest. Je nach Rechtsform kann eine notarielle Beurkundung nötig sein; bei der IKE genügt in vielen Fällen ein einfacheres Verfahren.</p>
<h3 class="western">3. Eintragung im Handelsregister (GEMI)</h3>
<p>Die Gesellschaft wird beim Handelsregister GEMI eingetragen. Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtlich und erhält ihre Registernummer.</p>
<h3 class="western">4. Steuerliche Registrierung</h3>
<p>Nach der Eintragung meldet sich das Unternehmen beim Finanzamt an. Dabei werden unter anderem die Umsatzsteuerpflicht und der Unternehmensgegenstand erfasst.</p>
<h3 class="western">5. Bankkonto und Sozialversicherung</h3>
<p>Sie eröffnen ein Geschäftskonto und melden das Unternehmen bei der zuständigen Sozialversicherung an. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, kommen weitere Meldepflichten hinzu.</p>
<h3 class="western">Welche Unterlagen Sie benötigen</h3>
<p>Die genauen Anforderungen hängen von der Rechtsform ab. In den meisten Fällen brauchen Sie:</p>
<ul>
<li><b>gültige Ausweisdokumente</b> aller Gesellschafter und Geschäftsführer,</li>
<li>die <b>griechische Steuernummer (AFM)</b> der Beteiligten,</li>
<li>den <b>Gesellschaftsvertrag</b> beziehungsweise die Satzung,</li>
<li>einen <b>Firmennamen</b> samt Prüfung auf Verfügbarkeit,</li>
<li>gegebenenfalls <b>Vollmachten</b>, wenn Sie den Prozess aus der Ferne abwickeln.</li>
</ul>
<p>Dokumente aus Deutschland müssen häufig übersetzt und mit einer <b>Apostille</b> versehen werden. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein.</p>
<h3 class="western">Typische Fristen</h3>
<p>Wie lange die Gründung dauert, hängt von der Rechtsform und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Als grobe Richtwerte gelten:</p>
<ul>
<li>Eine <b>IKE</b> kann bei guter Vorbereitung oft innerhalb weniger Tage bis zu wenigen Wochen stehen.</li>
<li>Eine <b>EPE</b> benötigt in der Regel etwas länger.</li>
<li>Eine <b>AE</b> erfordert wegen der komplexeren Struktur und des Mindestkapitals meist den größten Zeitaufwand.</li>
</ul>
<p>Verzögerungen entstehen häufig durch fehlende Übersetzungen, unvollständige Apostillen oder eine noch nicht beantragte AFM. Wer diese Punkte früh erledigt, spart Zeit.</p>
<h3 class="western">Steuerliche Aspekte im Überblick</h3>
<p>Nach der Gründung ist Ihr Unternehmen in Griechenland steuerpflichtig. Wichtig sind vor allem:</p>
<ul>
<li>die <b>Körperschaftsteuer</b> auf den Unternehmensgewinn,</li>
<li>die <b>Umsatzsteuer (FPA)</b> auf Waren und Dienstleistungen,</li>
<li>die laufende <b>Buchführungs- und Erklärungspflicht</b>.</li>
</ul>
<p>Für deutsche Unternehmer spielt zusätzlich das Verhältnis zwischen deutschem und griechischem Steuerrecht eine Rolle. Das <b>Doppelbesteuerungsabkommen</b> zwischen beiden Ländern soll verhindern, dass Sie denselben Gewinn zweimal versteuern. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, sollten Sie steuerlich beraten lassen.</p>
<h3 class="western">Praktische Tipps für deutsche Gründer</h3>
<p>Aus der Praxis haben sich einige Empfehlungen bewährt, die Ihnen den Start erleichtern:</p>
<ul>
<li><b>AFM früh beantragen.</b> Ohne Steuernummer stockt jeder weitere Schritt.</li>
<li><b>Rechtsform bewusst wählen.</b> Die IKE ist flexibel, doch nicht immer die beste Lösung. Lassen Sie Haftung und Steuern gegeneinander abwägen.</li>
<li><b>Übersetzungen und Apostillen vorbereiten.</b> Fehlende Beglaubigungen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.</li>
<li><b>Vollmacht nutzen.</b> Vieles lässt sich aus Deutschland heraus erledigen, wenn Sie einem Anwalt vor Ort eine Vollmacht erteilen.</li>
<li><b>Buchhaltung frühzeitig organisieren.</b> Ein griechischer Steuerberater (Logistis) ist für die laufenden Pflichten praktisch unverzichtbar.</li>
<li><b>Sprachbarriere ernst nehmen.</b> Verträge und Behördenkommunikation laufen auf Griechisch. Fachkundige Begleitung schützt vor Missverständnissen.</li>
</ul>
<h3 class="western">Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung gelingt der Start</h3>
<p>Eine Firmengründung in Griechenland ist heute deutlich einfacher als noch vor einigen Jahren. Entscheidend ist, dass Sie die passende Rechtsform wählen – für viele Gründer ist die flexible IKE ideal, während EPE und AE bei größeren Vorhaben ihre Stärken ausspielen. Wer die AFM früh beantragt, die Unterlagen vollständig vorbereitet und die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick hat, legt den Grundstein für einen reibungslosen Start.</p>
<p>Merken Sie sich drei Punkte: Erstens entscheidet die Rechtsform über Haftung, Kapital und Aufwand. Zweitens sind Übersetzungen und Apostillen oft der Zeitfresser Nummer eins. Drittens erspart Ihnen eine Vollmacht viele Reisen. So gründen Sie sicher und behalten den Überblick.</p>
<p align="justify"><b>Rechtlicher Hinweis:</b> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>
<p align="justify"><b>Sie planen die Gründung eines Unternehmens in Griechenland und möchten die passende Rechtsform finden?</b></p>
<p>Unsere auf deutsch-griechisches Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei berät Sie zur Wahl der richtigen Rechtsform, erstellt Ihre Gesellschaftsverträge und begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der AFM bis zur Eintragung im Handelsregister. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten beider Rechtsordnungen.</p>
<p><b>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</b> Gemeinsam bringen wir Ihr Unternehmen in Griechenland sicher auf den Weg.</p>
<p>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</p>
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		<title>Immobiliensteuer in Griechenland: ENFIA, Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten verständlich erklärt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Aug 2026 08:29:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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									<p>Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen möchte, richtet den Blick zuerst auf den Kaufpreis. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Neben dem eigentlichen Preis fallen Steuern und Nebenkosten an, die sich schnell auf mehrere Prozent des Kaufpreises summieren. Hinzu kommt eine jährliche Immobiliensteuer, die Sie als Eigentümer dauerhaft begleitet.</p><p>In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, welche Steuern und Kosten in Griechenland auf Sie zukommen. Sie erfahren, wie sich die jährliche ENFIA berechnet, wann sie fällig wird, welche Steuer beim Kauf anfällt und mit welchen Nebenkosten für Notar, Anwalt, Kataster und Makler Sie rechnen sollten. So kalkulieren Sie von Anfang an realistisch.</p><h2>Die jährliche Immobiliensteuer ENFIA</h2><p>Die <strong>ENFIA (Eniéos Fóros Idioktisías Akiníton)</strong> ist die zentrale jährliche Immobiliensteuer in Griechenland. Jeder, der zum Stichtag Eigentümer einer Immobilie ist, muss sie zahlen – unabhängig davon, ob er die Immobilie selbst nutzt, vermietet oder leer stehen lässt.</p><h3>Wie wird die ENFIA berechnet?</h3><p>Die ENFIA setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:</p><ul><li><strong>Grundsteuer:</strong> Sie wird für jede einzelne Immobilie berechnet. Maßgeblich sind Faktoren wie Fläche, Lage, Alter des Gebäudes, Etage und der amtlich festgelegte Zonenwert (der sogenannte Einheitswert je Quadratmeter).</li><li><strong>Zusatzsteuer:</strong> Sie fällt an, wenn der gesamte Immobilienbesitz einer Person einen bestimmten Wert übersteigt. Für kleinere Objekte spielt sie meist keine Rolle, bei umfangreichem oder hochwertigem Besitz erhöht sie die Belastung.</li></ul><p>Vereinfacht gilt: Je größer, hochwertiger und besser gelegen Ihre Immobilie ist, desto höher fällt die ENFIA aus.</p><h3>Praktische Beispiele</h3><p>Ein paar Richtwerte helfen bei der Einordnung:</p><ul><li>Für eine <strong>kleine Ferienwohnung</strong> in einfacher Lage bewegt sich die jährliche ENFIA oft im niedrigen dreistelligen Bereich.</li><li>Für ein <strong>mittelgroßes Haus</strong> in beliebter Lage kann sie mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen.</li><li>Bei <strong>hochwertigen Objekten</strong> in gefragten Regionen wie Teilen von Athen oder auf beliebten Inseln kann durch die Zusatzsteuer eine deutlich höhere Belastung entstehen.</li></ul><p>Diese Zahlen sind Richtwerte. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab und lässt sich erst anhand der konkreten Objektdaten bestimmen.</p><h3>Wann ist die ENFIA fällig?</h3><p>Die ENFIA wird jährlich über das elektronische Steuersystem festgesetzt. Der Bescheid erscheint üblicherweise in der zweiten Jahreshälfte. Sie können den Betrag in mehreren Monatsraten begleichen. Wichtig: Offene ENFIA-Schulden können auf einer Immobilie lasten. Beim Kauf sollten Sie deshalb prüfen lassen, dass keine Rückstände bestehen.</p><h3>Steuern beim Kauf einer Immobilie</h3><p>Neben der laufenden ENFIA fällt beim Erwerb eine einmalige Steuer an. Welche das ist, hängt davon ab, ob Sie eine bestehende Immobilie oder einen Neubau kaufen.</p><h3>Grunderwerbsteuer bei bestehenden Immobilien</h3><p>Beim Kauf einer bereits bestehenden Immobilie zahlen Sie in der Regel <strong>3 Prozent Grunderwerbsteuer</strong>. Bemessungsgrundlage ist dabei üblicherweise der höhere Wert aus Kaufpreis und amtlichem Steuerwert der Immobilie. Diese Steuer wird vor der notariellen Beurkundung gezahlt – ohne den Nachweis der Zahlung beurkundet der Notar den Kauf nicht.</p><h3>Mehrwertsteuer bei Neubauten</h3><p>Bei bestimmten Neubauten kann statt der Grunderwerbsteuer <strong>Mehrwertsteuer</strong> anfallen. Das betrifft vor allem Objekte, die von einem Bauträger nach einem bestimmten Stichtag mit Baugenehmigung errichtet und erstmals verkauft werden. Der Mehrwertsteuersatz liegt deutlich über den 3 Prozent der Grunderwerbsteuer.</p><p>Zu beachten: Für Neubauten gab es zeitweise eine Aussetzung der Mehrwertsteuer, sodass wieder die günstigere Grunderwerbsteuer griff. Ob im Einzelfall Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer anfällt, sollten Sie vor dem Kauf verbindlich klären, weil der Unterschied erheblich sein kann.</p><h3>Die weiteren Kaufnebenkosten im Überblick</h3><p>Neben der Kaufsteuer kommen mehrere Nebenkosten hinzu. Zusammen machen sie einen spürbaren Anteil des Kaufpreises aus. Planen Sie diese von Anfang an mit ein.</p><h3>Notarkosten</h3><p>Der Kaufvertrag muss in Griechenland zwingend notariell beurkundet werden. Die <strong>Notarkosten</strong> liegen meist bei <strong>rund 1 bis 1,5 Prozent</strong> des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer und kleinerer Auslagen für Kopien und Beglaubigungen. Der Notar ist dabei neutral und vertritt keine der beiden Parteien.</p><h3>Anwaltskosten</h3><p>Ein eigener Anwalt ist beim Immobilienkauf in Griechenland dringend zu empfehlen. Er prüft die Eigentumsverhältnisse, deckt Lasten und Baurechtsverstöße auf und überwacht die Abwicklung. Die <strong>Anwaltskosten</strong> richten sich nach dem Aufwand und liegen häufig bei <strong>etwa 1 bis 2 Prozent</strong> des Kaufpreises. Gemessen am Risiko eines fehlerhaften Kaufs ist das eine sinnvolle Investition.</p><h3>Gebühren für Kataster und Grundbuch</h3><p>Nach der Beurkundung muss der Eigentumsübergang eingetragen werden – im modernen <strong>Kataster (Ktimatologio)</strong> oder im traditionellen <strong>Hypothekenamt</strong>. Für diese Eintragung fallen Gebühren von <strong>rund 0,5 Prozent</strong> des Kaufpreises an. Erst mit der ordnungsgemäßen Eintragung sind Sie rechtlich abgesicherter Eigentümer.</p><h3>Maklergebühren</h3><p>Wird die Immobilie über einen Makler vermittelt, fällt in der Regel eine <strong>Maklerprovision von etwa 2 Prozent</strong> des Kaufpreises an, <strong>zuzüglich Mehrwertsteuer</strong>. In Griechenland zahlen häufig beide Seiten – Käufer und Verkäufer – jeweils eine eigene Provision. Klären Sie vorab schriftlich, welche Provision in welcher Höhe auf Sie zukommt.</p><h3>Ein Rechenbeispiel zur Orientierung</h3><p>Nehmen wir eine bestehende Immobilie zum Kaufpreis von 200.000 Euro. Neben dem Preis könnten grob folgende Kosten anfallen:</p><ul><li>Grunderwerbsteuer (3 %): rund 6.000 Euro</li><li>Notarkosten (ca. 1,25 %): rund 2.500 Euro</li><li>Anwaltskosten (ca. 1,5 %): rund 3.000 Euro</li><li>Kataster-/Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %): rund 1.000 Euro</li><li>Maklerprovision (ca. 2 % zzgl. MwSt.): rund 5.000 Euro</li></ul><p>In Summe kommen so schnell mehrere Tausend Euro über den Kaufpreis hinaus zusammen. Als Faustregel sollten Sie mit <strong>Kaufnebenkosten von rund 8 bis 10 Prozent</strong> des Kaufpreises rechnen. Die genauen Beträge hängen vom Einzelfall ab.</p><h3>Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden</h3><ul><li><strong>Nur den Kaufpreis kalkulieren.</strong> Wer die Nebenkosten übersieht, gerät schnell in finanzielle Enge. Planen Sie den Puffer von Anfang an ein.</li><li><strong>Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer verwechseln.</strong> Bei Neubauten kann eine deutlich höhere Steuer anfallen. Klären Sie den Fall vorab.</li><li><strong>Offene ENFIA-Schulden übersehen.</strong> Rückstände können auf der Immobilie lasten. Lassen Sie das vor dem Kauf prüfen.</li><li><strong>Maklerprovision unterschätzen.</strong> Die Mehrwertsteuer auf die Provision wird oft vergessen.</li></ul><h3>Fazit: Rechnen Sie mit den Gesamtkosten, nicht nur mit dem Kaufpreis</h3><p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist gut planbar, wenn Sie die Steuern und Nebenkosten von Anfang an kennen. Merken Sie sich drei Punkte: Erstens fällt beim Kauf meist 3 Prozent Grunderwerbsteuer an, bei Neubauten unter Umständen Mehrwertsteuer. Zweitens summieren sich Notar, Anwalt, Kataster und Makler zu weiteren Nebenkosten, sodass Sie insgesamt mit rund 8 bis 10 Prozent über dem Kaufpreis kalkulieren sollten. Drittens begleitet Sie die jährliche ENFIA als laufende Belastung.</p><p>Wer diese Kosten kennt und offene Rückstände vorab prüfen lässt, kauft mit gutem Gewissen und ohne böse Überraschungen.</p><p><strong>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland und möchten die Steuern und Nebenkosten realistisch einschätzen?</strong></p><p>Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei berechnet für Sie die zu erwartenden Kosten, prüft offene Steuerlasten und begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienkauf in Griechenland finanziell auf sicheren Beinen steht.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>								</div>
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		<title>Das griechische Testament: Warum ein notarielles Testament auf Griechisch die beste Lösung ist</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/das-griechische-testament-warum-ein-notarielles-testament-auf-griechisch-die-beste-loesung-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2026 12:57:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Leider kann ich keine Bilder einfügen oder generieren. Bitte fügen Sie ein passendes Bild manuell ein – zum Beispiel ein Foto eines griechischen Notars, eines Testamentsdokuments oder einer Meereslandschaft mit Bezug zu Griechenland.</p>
<h2>Das griechische Testament: Warum ein notarielles Testament auf Griechisch die beste Lösung ist</h2>
<p>Sie besitzen eine Ferienwohnung auf Kreta, ein Grundstück auf dem Peloponnes oder ein Bankkonto in Athen? Dann sollten Sie sich rechtzeitig fragen, was mit diesem Vermögen im Erbfall geschieht. Viele deutsche Eigentümer verlassen sich auf ihr deutsches Testament – und ahnen nicht, dass dies ihren Erben in Griechenland Monate an Aufwand und erhebliche Kosten beschert.</p>
<p>In diesem Beitrag erfahren Sie:</p>
<ul>
<li>welche Testamentsformen das griechische Recht kennt,</li>
<li>wie die Europäische Erbrechtsverordnung Ihr anwendbares Recht bestimmt,</li>
<li>warum ein rein deutsches Testament in Griechenland teuer wird,</li>
<li>und wie ein griechisches notarielles Testament Ihre Angehörigen entlastet.</li>
</ul>
<h3>Die drei Testamentsformen im griechischen Recht</h3>
<p>Das griechische Recht kennt drei ordentliche Formen des Testaments. Jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile.</p>
<h3>Das eigenhändige Testament</h3>
<p>Diese Form schreiben Sie vollständig <strong>mit der Hand</strong>, versehen mit <strong>Datum</strong> und <strong>Unterschrift</strong>. Sie ist kostenlos und schnell erstellt. Der Nachteil liegt auf der Hand: Das Dokument kann verloren gehen, beschädigt werden oder aufgrund kleiner Formfehler unwirksam sein. Gerade bei Vermögen im Ausland ist diese Unsicherheit riskant.</p>
<h3>Das öffentliche (notarielle) Testament</h3>
<p>Diese Form errichten Sie vor einem <strong>Notar</strong> in Anwesenheit von Zeugen. Der Notar beurkundet Ihren letzten Willen, prüft die Formvorschriften und bewahrt das Dokument sicher auf. Es wird zudem im zentralen Testamentsregister erfasst. Diese Variante bietet die größte Rechtssicherheit – und ist für deutsche Eigentümer von Vermögen in Griechenland die klare Empfehlung.</p>
<h3>Das geheime Testament</h3>
<p>Hier übergeben Sie ein bereits verfasstes, verschlossenes Schriftstück dem Notar, ohne dass dieser den Inhalt kennt. Diese Form kombiniert Vertraulichkeit mit notarieller Verwahrung, wird in der Praxis aber selten genutzt.</p>
<p><strong>Kurz gesagt:</strong> Für grenzüberschreitende Fälle ist das öffentliche Testament die sicherste Wahl.</p>
<h3>Die Europäische Erbrechtsverordnung und die Rechtswahl</h3>
<p>Bevor Sie ein Testament aufsetzen, sollten Sie wissen, welches Recht überhaupt für Ihren Nachlass gilt.</p>
<p>Seit August 2015 regelt die <strong>Europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012)</strong> diese Frage in fast allen EU-Staaten. Der Grundsatz: Für den gesamten Nachlass gilt das Recht des Landes, in dem der Verstorbene seinen <strong>letzten gewöhnlichen Aufenthalt</strong> hatte.</p>
<p>Ein Beispiel: Lebten Sie dauerhaft in Deutschland und besaßen nur eine Ferienimmobilie auf Rhodos, gilt für Ihren gesamten Nachlass in der Regel deutsches Erbrecht. Lebten Sie hingegen fest in Griechenland, kommt griechisches Recht zur Anwendung.</p>
<h3>Warum die Rechtswahl so wichtig ist</h3>
<p>Die Verordnung erlaubt Ihnen, im Testament ausdrücklich zu bestimmen, dass das Recht Ihrer <strong>Staatsangehörigkeit</strong> gelten soll. Als deutscher Staatsbürger können Sie also festlegen, dass für Ihren gesamten Nachlass deutsches Erbrecht anzuwenden ist – unabhängig davon, wo Sie zuletzt gelebt haben.</p>
<p>Diese sogenannte <strong>Rechtswahl</strong> schafft Klarheit und verhindert unerwartete Ergebnisse. Ohne sie kann sich das anwendbare Recht allein durch einen Umzug ändern.</p>
<h3>Warum ein deutsches Testament in Griechenland Probleme macht</h3>
<p>Grundsätzlich ist ein in Deutschland errichtetes Testament auch in Griechenland gültig. In der Praxis stößt es dort jedoch auf erhebliche Hürden.</p>
<p><strong>Übersetzung und Beglaubigung.</strong> Ihre Erben müssen das deutsche Testament in eine beglaubigte griechische Übersetzung bringen lassen. Hinzu kommt in vielen Fällen eine <strong>Apostille</strong>, die die Echtheit der Urkunde bestätigt.</p>
<p><strong>Anerkennungsverfahren.</strong> Ein deutsches Testament wird von den griechischen Gerichten nicht automatisch akzeptiert. Es muss ein förmliches Verfahren durchlaufen, in dem das Testament eröffnet und für vollstreckbar erklärt wird. Das kostet Zeit – oft mehrere Monate.</p>
<p><strong>Zusätzliche Kosten.</strong> Übersetzung, Apostille, Gerichtsgebühren und anwaltliche Begleitung summieren sich schnell. Gerade wenn Erben aus Deutschland alles aus der Ferne organisieren müssen, wird der Aufwand hoch.</p>
<p><strong>Der Zeitfaktor.</strong> Bis das deutsche Testament in Griechenland anerkannt ist, kann Ihre Immobilie weder verkauft noch umgeschrieben werden. Fristen für Steuern oder die Ausschlagung laufen unterdessen weiter.</p>
<p><strong>Mini-Takeaway:</strong> Ein deutsches Testament ist gültig, aber langsam und teuer, wenn Vermögen in Griechenland betroffen ist.</p>
<h3>Die praktischen Vorteile eines griechischen notariellen Testaments</h3>
<p>Ein separates, notariell errichtetes Testament in griechischer Sprache für Ihr Vermögen in Griechenland löst genau diese Probleme. Die Vorteile im Überblick:</p>
<ol>
<li><strong>Keine Übersetzung nötig.</strong> Das Testament liegt bereits auf Griechisch vor und kann sofort verwendet werden.</li>
<li><strong>Direkte Verwendbarkeit.</strong> Griechische Notare, Gerichte und Grundbuchämter arbeiten unmittelbar mit dem Dokument.</li>
<li><strong>Höchste Rechtssicherheit.</strong> Der Notar prüft die Form und stellt die Wirksamkeit sicher.</li>
<li><strong>Sichere Verwahrung und Registrierung.</strong> Das Testament wird zentral erfasst und geht nicht verloren.</li>
<li><strong>Schnellere Abwicklung.</strong> Ihre Erben sparen Monate und vermeiden aufwendige Anerkennungsverfahren.</li>
<li><strong>Weniger Kosten für die Erben.</strong> Der Wegfall von Übersetzung und Anerkennung entlastet den Nachlass spürbar.</li>
</ol>
<p>Stellen Sie sich zwei Erbfälle vor: Im ersten muss der Sohn eines Verstorbenen das deutsche Testament übersetzen, mit Apostille versehen und vor einem griechischen Gericht anerkennen lassen – das dauert ein halbes Jahr. Im zweiten liegt ein griechisches notarielles Testament vor, und der Notar kann die Übertragung der Immobilie kurzfristig einleiten. Der Unterschied ist deutlich.</p>
<h3>Wie ein griechisches und ein deutsches Testament zusammenwirken</h3>
<p>Hier lauert die größte Gefahr: Zwei Testamente dürfen sich <strong>nicht widersprechen</strong>. Ein neues Testament kann ein früheres ganz oder teilweise aufheben – auch ungewollt.</p>
<p>Deshalb sollten beide Dokumente aufeinander abgestimmt sein. Bewährt hat sich folgende Struktur:</p>
<ul>
<li>Ein <strong>griechisches Testament</strong> regelt ausschließlich Ihr Vermögen in Griechenland.</li>
<li>Ein <strong>deutsches Testament</strong> regelt Ihr Vermögen in Deutschland.</li>
<li>Jedes Testament nimmt ausdrücklich Bezug auf das jeweils andere und stellt klar, dass es dieses <strong>nicht aufhebt</strong>.</li>
</ul>
<p>So vermeiden Sie, dass ein späteres Testament versehentlich ein früheres außer Kraft setzt. Diese Abstimmung gehört in fachkundige Hände, denn ein einziger unklarer Satz kann den gesamten Nachlass durcheinanderbringen.</p>
<p><strong>Häufiger Einwand:</strong> „Reicht nicht ein einziges Testament für beide Länder?“ Möglich ist das – doch die getrennte Lösung ist in der Praxis oft schneller und für die Erben einfacher, weil jedes Land direkt mit dem für es bestimmten Dokument arbeiten kann.</p>
<h3>Fazit: Sichern Sie Ihren Nachlass vorausschauend</h3>
<p>Wenn Sie Vermögen in Griechenland besitzen, ist ein griechisches notarielles Testament in den meisten Fällen die beste Lösung. Es erspart Ihren Erben Übersetzungen, langwierige Anerkennungsverfahren und unnötige Kosten – und sorgt für eine schnelle, rechtssichere Abwicklung. Ergänzt um eine klare Rechtswahl und ein abgestimmtes deutsches Testament haben Sie Ihren gesamten Nachlass sauber geregelt.</p>
<p>Der nächste Schritt: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen in beiden Ländern und lassen Sie Ihre bestehende Regelung fachkundig prüfen, bevor es im Erbfall zu spät ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sie besitzen Vermögen in Griechenland und möchten Ihren Nachlass rechtssicher regeln?</strong></p>
<p>Unsere auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierte Kanzlei erstellt Ihr griechisches notarielles Testament, stimmt es mit Ihrer deutschen Regelung ab und berät Sie umfassend zur Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten beider Rechtsordnungen.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam finden wir die Lösung, die Ihre Angehörigen bestmöglich absichert.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>
<p>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</p>
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		<title>Griechenland aktuell: Schuldenabbau, und mehr Transparenz bei Behörden</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/griechenland-aktuell-schuldenabbau-und-mehr-transparenz-bei-behoerden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Aug 2026 11:33:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[griechenland-krise]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Überblick über die wichtigsten Nachrichten aus Griechenland der vergangenen Wochen: von der beschleunigten Rückzahlung von Staatsschulden bis zu einer..</p>
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									<p><em>Ein Überblick über die wichtigsten Nachrichten aus Griechenland der vergangenen Wochen: von der beschleunigten Rückzahlung von Staatsschulden bis zu einer neuen gesetzlichen Regel, nach der Verwaltungsvorschriften künftig nur noch bei Online-Veröffentlichung gelten.</em></p>								</div>
				<div class="elementor-element elementor-element-09df8cd elementor-widget elementor-widget-text-editor" data-id="09df8cd" data-element_type="widget" data-e-type="widget" data-widget_type="text-editor.default">
									<h2>Griechenland zahlt Schulden schneller zurück als geplant</h2><p>Nachdem Griechenland im Juni bereits 6,94 Milliarden Euro aus dem bilateralen Eurozonen-Darlehen über 52,3 Milliarden Euro vorzeitig zurückgezahlt hat, plant das Land für 2026 eine weitere vorzeitige Tilgung von 13 Milliarden Euro. Ziel ist es, die Schuldenquote noch vor Jahresende unter das Niveau Italiens zu drücken und mithilfe von Haushaltsüberschüssen sowie hoher Liquidität den Schuldenstand im Verhältnis zum BIP in diesem Jahr auf 137 Prozent zu senken.</p><p>Wirtschaftlich lohnt sich das Vorgehen: Da sich die griechischen Finanzierungskosten inzwischen deutlich verbessert haben, spart der Staat pro vorzeitig zurückgezahlter Milliarde rund 30 Millionen Euro – bei den geplanten 13 Milliarden Euro also etwa 360 Millionen Euro allein im ersten Jahr, über sieben Jahre gerechnet mehr als 2 Milliarden Euro. Seit 2019 hat Griechenland auf diese Weise bereits rund 36 Milliarden Euro an Schulden vorzeitig getilgt. Das ursprünglich bis 2041 laufende Darlehen soll nun schon 2031 vollständig zurückgezahlt sein.</p><p>Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis wertete die Entwicklung öffentlich als wichtiges Signal an internationale Investoren und Ratingagenturen: Griechenland baue sein Schuldenniveau schneller ab als jedes andere europäische Land und wolle die Quote bis 2031 unter 110 Prozent drücken.</p><h3><strong>Neues Transparenzgesetz: Unveröffentlichte Rundschreiben verlieren ab Oktober ihre Gültigkeit</strong></h3><p>Für Unternehmen und Privatpersonen, die mit griechischen Behörden zu tun haben, dürfte die wichtigste Neuerung ein anderes Thema betreffen: Ab dem 1. Oktober 2026 verlieren behördliche Rundschreiben (εγκύκλιοι) ihre Gültigkeit, wenn sie nicht auf der Website der ausstellenden Behörde veröffentlicht wurden. Grundlage ist das Gesetz 5293/2026 „Maßnahmen für einen bürgerfreundlicheren Staat“, initiiert von Vizepremier Kostis Chatzidakis.</p><p>Bislang genügte die Veröffentlichung im Transparenzportal „Diavgeia“, damit ein Rundschreiben wirksam wurde. Künftig ist zusätzlich die unverzügliche Veröffentlichung auf der eigenen Website der jeweiligen Behörde zwingend erforderlich – fehlt eine der beiden Veröffentlichungen, entfaltet das Rundschreiben keine Wirkung. Die Behörden müssen ihre Rundschreiben zudem thematisch ordnen und ausdrücklich kennzeichnen, welche Regelungen durch spätere Gesetzesänderungen überholt sind. Die Pflicht betrifft nicht nur Ministerien, sondern alle Träger öffentlicher Gewalt – von dezentralen Verwaltungen über Gemeinden und Regionen bis zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts und unabhängigen Behörden.</p><p>Für die Praxis ist die Neuregelung relevant: Wer sich bislang auf eine schwer auffindbare Verwaltungspraxis verlassen musste, kann sich künftig auf eine klare, öffentlich einsehbare Rechtsgrundlage stützen. Umgekehrt verlieren Rundschreiben, die die Verwaltung bis zum 30. September nicht online stellt, automatisch ihre Wirkung.</p><h3><strong>ELGA schließt Entschädigungszahlungen für 2025 ab</strong></h3><p>Die griechische Landwirtschaftsversicherung ELGA hat am 13. August 2026 Entschädigungen in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro an 5.201 versicherte Landwirte für Schäden des Jahres 2025 an Pflanzenproduktion und Viehbestand ausgezahlt. Die Zahlung erfolgte über die Bank von Griechenland und markiert den Abschluss sämtlicher noch ausstehender Entschädigungen für das Jahr 2025.</p><h3><strong>Finanzhilfe für Düngemittelkäufe: 33,6 Millionen Euro an über 67.000 Landwirte</strong></h3><p>Auch beim Düngemittelkauf gab es Bewegung: Landwirtschaftsministerium und Finanzverwaltung (AADE) haben die erste Tranche einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Primärsektor ausgezahlt. Gefördert werden Käufe von Düngemitteln im Zeitraum vom 15. März bis 30. Juni 2026, sofern bis zum 31. Juli 2026 ein Antrag über das Portal myBusinessSupport gestellt wurde. Die Förderhöhe beträgt 15 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben. Insgesamt wurden so 33.579.900 Euro an 67.746 Antragsteller ausgezahlt.</p><h3><strong>Fazit</strong></h3><p>Die vergangenen Wochen zeigen ein Griechenland, das fiskalisch konsequent und gleichzeitig die eigene Verwaltung transparenter gestalten will. Gerade die neue Publikationspflicht für Rundschreiben ist für alle, die geschäftlich oder privat mit griechischen Behörden zu tun haben, ein Thema, das man im Blick behalten sollte.</p>								</div>
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		<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/griechenland-aktuell-schuldenabbau-und-mehr-transparenz-bei-behoerden/">Griechenland aktuell: Schuldenabbau, und mehr Transparenz bei Behörden</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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		<item>
		<title>Schwarzbauten und fehlende Baugenehmigungen in Griechenland: Risiken und Legalisierungsmöglichkeiten</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/schwarzbauten-und-fehlende-baugenehmigungen-in-griechenland-risiken-und-legalisierungsmoeglichkeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2026 10:52:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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									<p>Der Traum vom Haus am Meer kann schnell zur teuren Falle werden – dann nämlich, wenn Terrasse, Pool oder ganze Stockwerke ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Sogenannte Schwarzbauten sind in Griechenland weit verbreitet und für deutsche Käufer eines der größten rechtlichen Risiken überhaupt.<br />In diesem Beitrag erfahren Sie, was aus rechtlicher Sicht als Schwarzbau gilt, warum das Problem so häufig auftritt und welche konkreten Gefahren für Käufer bestehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Legalisierungsmöglichkeiten das griechische Recht bietet, wie Sie illegale Bauten frühzeitig erkennen und wann Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten.</p><h2>Was ist ein Schwarzbau nach griechischem Recht?</h2><p>Als <strong>Schwarzbau (afthéreta)</strong> bezeichnet man in Griechenland jedes Gebäude oder jeden Gebäudeteil, der ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend von der erteilten Genehmigung errichtet wurde. Der Begriff ist dabei weiter gefasst, als viele denken.</p><p>Zu den typischen Fällen gehören:</p><ul><li>ein komplett ohne Genehmigung errichtetes Gebäude,</li><li>ein zusätzliches Stockwerk, das nicht in der Genehmigung vorgesehen war,</li><li>ein nachträglich angebauter Wohnraum, eine überdachte Terrasse oder ein Wintergarten,</li><li>ein Swimmingpool ohne die nötige Erlaubnis,</li><li>Nebengebäude wie Schuppen, Garagen oder Lagerräume,</li><li>die Umnutzung von Flächen, etwa der Ausbau eines Kellers oder Dachbodens zu Wohnraum.</li></ul><p>Entscheidend ist: Auch scheinbar kleine Abweichungen vom genehmigten Bauplan machen einen Gebäudeteil formal zum Schwarzbau. Es kommt nicht darauf an, ob der Bau solide und ansehnlich ist – allein die fehlende oder abweichende Genehmigung ist maßgeblich.</p><h3>Wie verbreitet ist das Problem?</h3><p>Schwarzbauten sind in Griechenland kein Randphänomen, sondern ein weit verbreitetes Erbe jahrzehntelanger Bautätigkeit. Über viele Jahre wurde vielerorts ohne strenge Kontrolle gebaut, erweitert und umgenutzt. Die Folge: Ein erheblicher Teil des Immobilienbestands weist zumindest kleinere baurechtliche Abweichungen auf.</p><p>Der griechische Staat hat auf dieses Problem mit einer Reihe von Legalisierungsgesetzen reagiert. Diese ermöglichen es Eigentümern, bestimmte Schwarzbauten gegen Zahlung einer Strafgebühr nachträglich zu regularisieren. Für Sie als Käufer bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass eine ältere Immobilie irgendeine nicht genehmigte Veränderung enthält. Umso wichtiger ist eine gründliche Prüfung vor dem Kauf.</p><h3>Die rechtlichen Risiken für Käufer</h3><p>Warum sollte Sie ein Schwarzbau überhaupt beunruhigen, wenn das Haus doch steht und bewohnbar ist? Die Antwort liegt in den erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen, die mit einem nicht genehmigten Bau verbunden sind.</p><h3>Keine ordnungsgemäße Eintragung</h3><p>Ohne die Klärung des baurechtlichen Status lässt sich der Eigentumsübergang oft nicht sauber ins <strong>Kataster (Ktimatologio)</strong> oder ins Hypothekenamt eintragen. Der Notar darf einen Kaufvertrag über eine Immobilie mit ungeklärten Schwarzbauten in vielen Fällen gar nicht beurkunden. Ohne Beurkundung aber ist der Kauf unwirksam.</p><h3>Probleme beim Weiterverkauf</h3><p>Was für Ihren Kauf gilt, gilt später auch für Ihren Verkauf. Möchten Sie die Immobilie eines Tages weiterveräußern, müssen Sie den baurechtlichen Zustand nachweisen. Ein nicht legalisierter Schwarzbau macht den Verkauf schwierig, drückt den Preis oder verhindert ihn ganz.</p><h3>Keine Finanzierung durch die Bank</h3><p>Banken finanzieren in der Regel keine Immobilien mit ungeklärten Schwarzbauten. Wenn Sie für den Kauf ein Darlehen benötigen oder die Immobilie später beleihen möchten, kann ein nicht genehmigter Bau die Finanzierung blockieren.</p><h3>Bußgelder und Abrissverfügung</h3><p>Im schlimmsten Fall drohen empfindliche <strong>Bußgelder</strong> und sogar eine behördliche <strong>Abrissverfügung</strong>. Diese Kosten und Risiken tragen Sie als neuer Eigentümer – auch dann, wenn der Vorbesitzer den Schwarzbau errichtet hat.</p><p><strong>Kurz zusammengefasst:</strong> Ein ungeklärter Schwarzbau kann Sie an der Eintragung, am Weiterverkauf, an der Finanzierung und am ungestörten Eigentum hindern. Das Risiko liegt allein bei Ihnen als Käufer.</p><h3>Legalisierungsmöglichkeiten nach griechischem Recht</h3><p>Die gute Nachricht: Viele Schwarzbauten lassen sich nachträglich legalisieren. Der griechische Gesetzgeber hat dafür Verfahren geschaffen, die eine Regularisierung gegen Zahlung einer Strafgebühr ermöglichen.</p><h3>So läuft die Legalisierung grundsätzlich ab</h3><ul><li>Ein <strong>Ingenieur oder Architekt</strong> erfasst die tatsächlich vorhandenen Bauten und vergleicht sie mit der ursprünglichen Genehmigung.</li><li>Die Abweichungen werden über das offizielle elektronische System erfasst und gemeldet.</li><li>Auf dieser Grundlage wird eine <strong>Strafgebühr</strong> berechnet, deren Höhe von Faktoren wie Fläche, Lage und Art der Abweichung abhängt.</li><li>Nach Zahlung und Abschluss des Verfahrens erhält der Bau einen legalisierten Status, der eine Eintragung und einen späteren Verkauf ermöglicht.</li></ul><h3>Nicht alles ist legalisierbar</h3><p>Wichtig zu wissen: Nicht jeder Schwarzbau kann geregelt werden. Bauten in besonders geschützten Bereichen – etwa in Waldgebieten, an Stränden, in archäologischen Zonen oder auf öffentlichem Grund – sind von der Legalisierung häufig ausgeschlossen. Auch hier gilt: Ob eine Legalisierung möglich ist und was sie kostet, lässt sich nur im Einzelfall durch fachkundige Prüfung feststellen.</p><p>Aus Käufersicht ist entscheidend, <strong>wer</strong> die Legalisierung übernimmt und <strong>wer</strong> die Kosten trägt. Idealerweise klären Sie das vor dem Kauf und lassen den Verkäufer den Bau legalisieren oder handeln einen entsprechenden Preisnachlass aus.</p><h3>Praktische Tipps: So erkennen Sie Schwarzbauten vor dem Kauf</h3><p>Am besten schützen Sie sich, indem Sie Schwarzbauten erkennen, bevor Sie unterschreiben. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Due Diligence:</p><ul><li><strong>Baugenehmigung anfordern.</strong> Lassen Sie sich die ursprüngliche Baugenehmigung und die dazugehörigen Pläne vorlegen.</li><li><strong>Ist-Zustand vergleichen.</strong> Ein Ingenieur prüft, ob das Gebäude in seiner heutigen Form mit den genehmigten Plänen übereinstimmt.</li><li><strong>Topografisches Gutachten einholen.</strong> So erkennen Sie, ob sich alle Bauten innerhalb der zulässigen Grenzen befinden.</li><li><strong>Auf typische Anbauten achten.</strong> Terrassen, Pools, geschlossene Balkone, ausgebaute Keller oder Dachgeschosse sind klassische Kandidaten für Schwarzbauten.</li><li><strong>Elektronische Erfassung prüfen.</strong> Lassen Sie kontrollieren, ob bereits eine Legalisierung eingeleitet oder abgeschlossen wurde und ob die Strafgebühren vollständig gezahlt sind.</li><li><strong>Ingenieurbescheinigung verlangen.</strong> Für den Kauf ist häufig eine Bescheinigung eines Ingenieurs erforderlich, die den baurechtlichen Status bestätigt.</li></ul><p>Verlassen Sie sich dabei nicht allein auf mündliche Zusicherungen des Verkäufers oder des Maklers. Nur eine dokumentierte, fachliche Prüfung schafft Sicherheit.</p><h3>Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden</h3><ul><li><strong>Fehler: Auf den ersten Eindruck vertrauen.</strong> Ein gepflegtes, solides Haus kann trotzdem gravierende baurechtliche Mängel haben. Lösung: immer die Papiere prüfen, nicht nur die Optik.</li><li><strong>Fehler: Die Legalisierung erst nach dem Kauf angehen.</strong> Dann tragen Sie Kosten und Risiko allein. Lösung: den Status vor der Unterschrift klären.</li><li><strong>Fehler: Kleine Abweichungen unterschätzen.</strong> Auch ein überdachter Balkon kann die Eintragung blockieren. Lösung: jede Abweichung ernst nehmen und bewerten lassen.</li><li><strong>Fehler: Ohne eigene Fachleute kaufen.</strong> Der Notar ist neutral und prüft Ihre Interessen nicht. Lösung: eigenen Anwalt und Ingenieur einschalten.</li></ul><h3>Wann Sie rechtlichen Rat einholen sollten</h3><p>Sobald eine Immobilie ins Auge gefasst ist, lohnt sich fachliche Begleitung – und zwar <strong>bevor</strong> Sie einen Vorvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben. Ein auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierter Anwalt koordiniert die Prüfung durch einen Ingenieur, bewertet den baurechtlichen Status und klärt, ob und wie sich ein Schwarzbau legalisieren lässt.</p><p>Ebenso wichtig ist rechtlicher Rat, wenn Sie bereits Eigentümer sind und nachträglich feststellen, dass Ihr Objekt nicht genehmigte Bauten enthält. Auch dann bestehen Handlungsmöglichkeiten – je früher Sie handeln, desto besser.</p><h3>Fazit: Prüfen Sie den baurechtlichen Status, bevor Sie unterschreiben</h3><p>Schwarzbauten sind in Griechenland weit verbreitet und für Käufer mit erheblichen Risiken verbunden: von der blockierten Eintragung über Probleme beim Weiterverkauf und bei der Finanzierung bis hin zu Bußgeldern und Abrissverfügungen. Die gute Nachricht ist, dass sich viele nicht genehmigte Bauten legalisieren lassen – vorausgesetzt, Sie klären den Status rechtzeitig.</p><p>Merken Sie sich diese drei Punkte: Erstens, prüfen Sie jede Immobilie gründlich auf baurechtliche Abweichungen. Zweitens, klären Sie die Legalisierung und deren Kosten <strong>vor</strong> dem Kauf. Drittens, verlassen Sie sich nicht auf Zusicherungen, sondern auf dokumentierte Fachprüfungen.</p><h3>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland oder haben Zweifel am baurechtlichen Status Ihres Objekts?</h3><p>Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei prüft den baurechtlichen Zustand, koordiniert die technische Begutachtung und klärt für Sie die Möglichkeiten einer Legalisierung. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienkauf in Griechenland auf einem sicheren Fundament steht.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p><p>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</p>								</div>
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		<title>Immobilien in Griechenland kaufen als deutscher Staatsbürger: Ihre wichtigsten Fragen beantwortet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 09:38:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland wirft viele Fragen auf – gerade für deutsche Käufer, die das griechische Recht noch..</p>
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									<p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland wirft viele Fragen auf – gerade für deutsche Käufer, die das griechische Recht noch nicht kennen. Brauche ich eine Genehmigung? Welche Steuern kommen auf mich zu? Und lohnt sich ein eigener Anwalt? In diesem Beitrag beantworten wir die häufigsten Fragen kurz, klar und verständlich. So bekommen Sie einen schnellen Überblick, bevor Sie Ihren Traum von der eigenen Immobilie in Griechenland verwirklichen.</p><h2>Dürfen Deutsche in Griechenland überhaupt Immobilien kaufen?</h2><p>Ja. Als EU-Bürger sind Sie griechischen Käufern rechtlich weitgehend gleichgestellt. Sie dürfen Wohnungen, Häuser und Grundstücke grundsätzlich frei erwerben. Nur in bestimmten Grenzgebieten gelten Sonderregeln – dazu gleich mehr.</p><h3>Brauche ich eine besondere Genehmigung?</h3><p>In den meisten Fällen nicht. Für Immobilien in typischen Wohn- und Feriengebieten benötigen Sie keine gesonderte Erlaubnis. Anders sieht es in ausgewiesenen <strong>Grenzgebieten</strong> aus. Dort kann eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. EU-Bürger erhalten diese in der Regel unkompliziert, doch der Antrag muss korrekt gestellt werden. Deshalb sollte vor dem Kauf immer geprüft werden, ob Ihr Wunschobjekt in einer solchen Zone liegt.</p><h3>Welche Grenzgebiete sind betroffen?</h3><p>Zu den ausgewiesenen Grenzgebieten zählen unter anderem Regionen nahe der Landesgrenzen sowie Teile bestimmter Inseln wie Rhodos, Kreta, Kos oder die Inseln in der Nord-Ägäis. Wenn Ihr Objekt dort liegt, stellt Ihr Anwalt einen Antrag auf Aufhebung der Erwerbsbeschränkung. Das Verfahren dauert etwas länger, ist für EU-Bürger aber meist reine Formsache. Wichtig ist nur, dass Sie diesen Schritt einplanen und nicht übersehen.</p><h3>Was ist die AFM-Steuernummer und warum brauche ich sie?</h3><p>Die <strong>AFM (Arithmós Forologikoú Mitróou)</strong> ist die griechische Steuernummer. Ohne sie können Sie in Griechenland keine Immobilie kaufen. Sie benötigen die AFM außerdem, um ein Bankkonto zu eröffnen, Steuern zu zahlen sowie Strom und Wasser anzumelden. Die Nummer beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt – entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten. Viele deutsche Käufer lassen diesen Schritt direkt von ihrem Anwalt erledigen, weil das Zeit spart.</p><h3>Brauche ich ein griechisches Bankkonto?</h3><p>In den meisten Fällen ja. Ein griechisches Konto erleichtert die Zahlungsabwicklung und die Begleichung laufender Kosten wie Steuern oder Nebenkosten. Wichtig: Die Banken achten streng auf die Herkunft des Geldes. Sie müssen nachweisen können, woher die Kaufsumme stammt. Halten Sie entsprechende Unterlagen bereit, um Verzögerungen zu vermeiden.</p><h3>Welche Steuern fallen beim Kauf an?</h3><p>Beim Immobilienkauf in Griechenland kommen mehrere Steuern und Kosten auf Sie zu:</p><ul><li><strong>Grunderwerbsteuer:</strong> In der Regel 3 % des Kaufpreises beim Erwerb bestehender Immobilien.</li><li><strong>Mehrwertsteuer:</strong> Bei bestimmten Neubauten kann statt der Grunderwerbsteuer Mehrwertsteuer anfallen.</li><li><strong>Notarkosten:</strong> meist rund 1 bis 1,5 % des Kaufpreises.</li><li><strong>Anwaltskosten:</strong> je nach Aufwand häufig etwa 1 bis 2 %.</li><li><strong>Gebühren für Grundbuch und Kataster:</strong> rund 0,5 %.</li><li><strong>Maklergebühren:</strong> üblicherweise etwa 2 % zuzüglich Mehrwertsteuer.</li></ul><p>Planen Sie diese Nebenkosten von Anfang an mit ein. Sie machen zusammen einen spürbaren Anteil des Kaufpreises aus.</p><h3>Was ist die ENFIA und muss ich sie jedes Jahr zahlen?</h3><p>Die <strong>ENFIA</strong> ist die jährliche griechische Immobiliensteuer. Als Eigentümer zahlen Sie sie einmal pro Jahr. Ihre Höhe richtet sich nach Größe, Lage und Wert des Objekts. Für eine kleine Ferienwohnung fällt sie moderat aus, für größere Objekte in guter Lage entsprechend höher. Es lohnt sich, diese laufende Belastung schon vor dem Kauf zu kennen, damit Sie realistisch kalkulieren.</p><h3>Brauche ich wirklich einen eigenen Anwalt?</h3><p>Ja, und das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt. In Griechenland ist der Notar <strong>neutral</strong>. Er vertritt weder den Käufer noch den Verkäufer und prüft nicht Ihre persönlichen Interessen. Das unterscheidet sich vom Verständnis vieler deutscher Käufer.</p><p>Ihr eigener Anwalt übernimmt genau diese Aufgabe. Er prüft die Eigentumsverhältnisse, deckt Lasten und Baurechtsverstöße auf, verhandelt die Vertragsbedingungen, überwacht die Zahlungen und sorgt für die korrekte Eintragung. Diese Absicherung kostet nur einen Bruchteil des Kaufpreises, kann Sie aber vor Verlusten in fünf- oder sechsstelliger Höhe schützen.</p><h3>Was ist ein Schwarzbau und warum ist er ein Risiko?</h3><p>Als <strong>Schwarzbau</strong> bezeichnet man Gebäude oder Gebäudeteile, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden. In Griechenland ist das ein verbreitetes Problem. Häufig betrifft es nachträglich angebaute Terrassen, Pools oder sogar ganze Stockwerke.</p><p>Kaufen Sie ein Objekt mit nicht genehmigten Bauten, drohen später erhebliche rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten. Im schlimmsten Fall lässt sich die Immobilie nicht ordnungsgemäß eintragen oder später weiterverkaufen. Eine nachträgliche Legalisierung ist zwar oft möglich, aber aufwendig und mit Kosten verbunden. Deshalb muss vor dem Kauf immer geprüft werden, ob alle Gebäudeteile genehmigt sind.</p><h3>Wie prüfe ich, ob mit der Immobilie alles in Ordnung ist?</h3><p>Der Schlüssel ist eine gründliche rechtliche Prüfung, die sogenannte <strong>Due Diligence</strong>. Dabei klärt Ihr Anwalt unter anderem:</p><ul><li>Ist der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer?</li><li>Lasten Hypotheken, Schulden oder Pfandrechte auf dem Objekt?</li><li>Stimmen die Grundstücksgrenzen mit den Katasterdaten überein?</li><li>Liegen für alle Gebäudeteile Baugenehmigungen vor?</li><li>Bestehen offene Steuerschulden?</li></ul><p>Erst wenn diese Punkte geklärt sind, sollten Sie einen Vertrag unterschreiben.</p><h3>Kann ich kaufen, ohne selbst in Griechenland zu sein?</h3><p>Ja. Viele deutsche Käufer wickeln den Kauf per <strong>Vollmacht</strong> ab. Sie erteilen Ihrem Anwalt vor Ort eine spezielle Vollmacht, mit der er die notwendigen Schritte für Sie erledigen kann. So müssen Sie nicht für jeden Termin nach Griechenland reisen. Das spart Zeit und Reisekosten, gerade wenn sich der Kauf über mehrere Wochen zieht.</p><h3>Was passiert nach dem Kauf?</h3><p>Nach der notariellen Beurkundung wird der Eigentumsübergang eingetragen. Griechenland kennt dabei zwei Systeme: das traditionelle <strong>Hypothekenamt</strong> und das modernere <strong>Kataster (Ktimatologio)</strong>. Erst mit der ordnungsgemäßen Eintragung sind Sie rechtlich abgesicherter Eigentümer. Danach sollten Sie Strom, Wasser und die ENFIA auf Ihren Namen anmelden.</p><h3>Wie lange dauert der gesamte Kaufprozess?</h3><p>Das hängt vom Einzelfall ab. Sind alle Unterlagen vollständig und die Prüfung unkompliziert, kann der Kauf innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Liegt das Objekt in einem Grenzgebiet, gibt es ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder Schwarzbauten, verlängert sich der Ablauf entsprechend. Eine frühzeitige Prüfung sorgt dafür, dass Sie böse Überraschungen vermeiden.</p><h3>Fazit: Gut informiert zur eigenen Immobilie in Griechenland</h3><p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist für Deutsche gut machbar. Wenn Sie die wichtigsten Fragen im Vorfeld klären, die Steuern einplanen und das Objekt sorgfältig prüfen lassen, steht Ihrem Vorhaben nichts im Weg. Entscheidend ist, dass Sie sich nicht allein auf Verkäufer oder Makler verlassen. Eine unabhängige rechtliche Begleitung schützt Ihr Vermögen und gibt Ihnen die nötige Sicherheit.</p><p><strong>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland und haben noch offene Fragen?</strong></p><p>Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam bringen wir Ihren Traum von der eigenen Immobilie in Griechenland sicher auf den Weg.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p><p><strong>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</strong></p>								</div>
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		<title>Erbschaft in Griechenland annehmen oder ausschlagen: Schritt-für-Schritt-Anleitung</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/erbschaft-in-griechenland-annehmen-oder-ausschlagen-schritt-fuer-schritt-anleitung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 09:34:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Angehöriger ist verstorben und hat Vermögen in Griechenland hinterlassen – vielleicht eine Immobilie, ein Bankkonto oder ein Grundstück. Doch..</p>
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									<p>Ein Angehöriger ist verstorben und hat Vermögen in Griechenland hinterlassen – vielleicht eine Immobilie, ein Bankkonto oder ein Grundstück. Doch mit dem Erbe kommen auch Fragen und Risiken. Muss ich die Erbschaft annehmen? Was passiert, wenn Schulden dazugehören? Und welche Fristen gelten für mich als Erbe in Deutschland?</p><p>Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren. Sie erfahren, welche Fristen gelten, wie Sie eine Erbschaft formell ausschlagen, welche Folgen ein verpasster Termin hat und worauf Sie als Erbe mit Wohnsitz in Deutschland besonders achten sollten. So treffen Sie eine informierte Entscheidung – und schützen sich vor bösen Überraschungen.</p><h2>Warum die Entscheidung so wichtig ist</h2><p>Anders als viele deutsche Erben erwarten, gilt in Griechenland ein Grundsatz, der schnell zur Falle werden kann: Eine Erbschaft gilt nach Ablauf einer bestimmten Frist als <strong>stillschweigend angenommen</strong>. Sie müssen also nichts aktiv tun, um Erbe zu werden – Sie werden es automatisch.</p><p>Das ist besonders dann gefährlich, wenn der Nachlass Schulden enthält. Denn wer die Erbschaft annimmt, haftet grundsätzlich auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie frühzeitig prüfen, was zum Nachlass gehört, und rechtzeitig handeln.</p><p><strong>Kurz zusammengefasst:</strong></p><ul><li>In Griechenland wird man automatisch Erbe, wenn man nicht ausschlägt.</li><li>Mit dem Erbe können auch Schulden übergehen.</li><li>Nur eine fristgerechte Ausschlagung schützt Sie zuverlässig.</li></ul><h3>Die entscheidende Frist: 4 Monate oder 1 Jahr</h3><p>Das griechische Recht setzt eine klare Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrem Erbrecht Kenntnis erlangen.</p><h3>Wie lange haben Sie Zeit?</h3><ul><li><strong>Vier Monate</strong> beträgt die Regelfrist für Erben mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland.</li><li><strong>Ein Jahr</strong> beträgt die verlängerte Frist, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe selbst im Ausland lebt.</li></ul><p>Für deutsche Erben ist in der Regel die längere Frist von <strong>einem Jahr</strong> maßgeblich. Das verschafft Ihnen mehr Zeit, den Nachlass zu prüfen. Doch Vorsicht: Auch ein Jahr vergeht schneller, als man denkt, gerade wenn Unterlagen aus Griechenland beschafft und übersetzt werden müssen.</p><h3>Wann beginnt die Frist genau?</h3><p>Die Frist läuft ab <strong>Kenntnis vom Anfall der Erbschaft</strong>. Das ist meist der Moment, in dem Sie vom Tod des Erblassers und Ihrer Stellung als Erbe erfahren. Bei komplexen Fällen ist der genaue Fristbeginn nicht immer eindeutig. Lassen Sie diesen Punkt im Zweifel juristisch klären, denn er entscheidet über alles Weitere.</p><h3>Schritt für Schritt: So schlagen Sie eine Erbschaft aus</h3><p>Wenn Sie sich gegen die Erbschaft entscheiden, reicht es nicht, einfach nichts zu tun. Die Ausschlagung muss <strong>aktiv und formgerecht</strong> erklärt werden.</p><h3>Schritt 1: Nachlass prüfen</h3><p>Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick. Gibt es Immobilien, Konten, Wertgegenstände? Und stehen dem Schulden, Hypotheken oder offene Steuern gegenüber? Erst wenn Sie Vermögen und Verbindlichkeiten kennen, können Sie sinnvoll entscheiden.</p><h3>Schritt 2: Frist bestimmen</h3><p>Klären Sie, wann Ihre Frist begonnen hat und wann sie endet. Notieren Sie sich das Enddatum und planen Sie ausreichend Puffer ein.</p><h3>Schritt 3: Erklärung beim Gericht abgeben</h3><p>Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem zuständigen <strong>Nachlassgericht</strong> (in Griechenland: das Friedensgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers oder das griechische Konsulat). Die Erklärung wird protokolliert und muss innerhalb der Frist beim Gericht eingehen.</p><h3>Schritt 4: Nachweise und Vollmacht</h3><p>Als Erbe in Deutschland müssen Sie in der Regel nicht persönlich nach Griechenland reisen. Sie können eine <strong>spezielle Vollmacht</strong> erteilen, mit der ein Anwalt vor Ort die Ausschlagung für Sie erklärt. Diese Vollmacht muss bestimmten Formanforderungen genügen und häufig mit einer Apostille versehen werden.</p><h3>Schritt 5: Bestätigung sichern</h3><p>Lassen Sie sich die Ausschlagung schriftlich bestätigen und bewahren Sie das Dokument sicher auf. Es ist Ihr Nachweis, dass Sie nicht mehr haften.</p><p><strong>Praktische Mini-Checkliste vor der Ausschlagung:</strong></p><ul><li>Habe ich Vermögen und Schulden vollständig geprüft?</li><li>Kenne ich mein genaues Fristende?</li><li>Ist geklärt, wer nach mir erbt (wichtig bei Kindern)?</li><li>Habe ich die nötige Vollmacht vorbereitet?</li></ul><h3>Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?</h3><p>Hier liegt das größte Risiko. Wer die Ausschlagungsfrist versäumt, gilt als <strong>Erbe – mit allen Konsequenzen</strong>. Das bedeutet:</p><ul><li>Sie treten in die Rechte <strong>und Pflichten</strong> des Verstorbenen ein.</li><li>Sie haften unter Umständen auch mit Ihrem <strong>eigenen Vermögen</strong> für die Schulden des Nachlasses.</li><li>Eine nachträgliche Ausschlagung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei einem Irrtum – und auch das nur unter strengen Voraussetzungen und eigenen Fristen.</li></ul><p>Ein Beispiel zur Veranschaulichung (hypothetisch): Ein deutscher Erbe erfährt vom Tod seines Onkels in Griechenland, kümmert sich aber zunächst nicht darum. Nach über einem Jahr stellt sich heraus, dass zum Nachlass hohe Steuerschulden gehören. Weil die Ausschlagungsfrist verstrichen ist, haftet der Erbe nun für diese Schulden. Hätte er rechtzeitig gehandelt, wäre ihm das erspart geblieben.</p><h3>Besondere Tipps für Erben in Deutschland</h3><p>Als Erbe mit Wohnsitz in Deutschland stehen Sie vor zusätzlichen Herausforderungen. Diese Hinweise helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.</p><p><strong>Handeln Sie früh.</strong> Auch wenn Ihnen ein Jahr zur Verfügung steht, kostet die Beschaffung von Sterbeurkunde, Grundbuchauszügen und weiteren Dokumenten aus Griechenland Zeit. Beginnen Sie sofort mit der Prüfung.</p><p><strong>Denken Sie an die Kette der Erben.</strong> Wenn Sie ausschlagen, rückt oft die nächste Person nach – häufig Ihre eigenen Kinder. Sind diese minderjährig, müssen Sie unter Umständen auch für sie ausschlagen, und dafür kann eine familiengerichtliche Genehmigung nötig sein.</p><p><strong>Nutzen Sie eine Vollmacht.</strong> Ein Anwalt in Griechenland kann fast alle Schritte für Sie übernehmen. Das erspart Ihnen Reisen und beschleunigt das Verfahren.</p><p><strong>Achten Sie auf Sprache und Form.</strong> Erklärungen und Dokumente müssen den griechischen Formvorschriften entsprechen, oft in griechischer Sprache und mit Apostille. Fehler bei der Form können die Ausschlagung unwirksam machen.</p><p><strong>Prüfen Sie die steuerliche Seite.</strong> Neben der zivilrechtlichen Frage der Annahme oder Ausschlagung spielt auch die Erbschaftsteuer eine Rolle – in Griechenland und möglicherweise in Deutschland.</p><h3>Die Rolle eines spezialisierten Anwalts</h3><p>Ein auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierter Anwalt ist bei diesen Fragen mehr als hilfreich. Er verschafft Ihnen zunächst Klarheit über den Nachlass und prüft, ob sich eine Annahme lohnt oder eine Ausschlagung ratsam ist. Er bestimmt den genauen Fristbeginn und behält das Fristende im Blick, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.</p><p>Darüber hinaus erledigt Ihr Anwalt die Formalitäten vor Ort: Er gibt die Ausschlagungserklärung beim Gericht ab, kümmert sich um die richtige Form der Vollmacht und stellt sicher, dass alle Dokumente korrekt übersetzt und beglaubigt sind. Bei mehreren Miterben hilft er, Konflikte zu vermeiden. So handeln Sie nicht auf Verdacht, sondern auf einer sicheren Grundlage.</p><h3>Fazit: Rechtzeitig prüfen, bewusst entscheiden</h3><p>Ob Sie eine Erbschaft in Griechenland annehmen oder ausschlagen sollten, hängt allein davon ab, was zum Nachlass gehört. Entscheidend ist, dass Sie die Frist kennen – vier Monate im Inland, ein Jahr für Erben im Ausland – und rechtzeitig handeln. Wer nichts unternimmt, wird automatisch Erbe und haftet möglicherweise für fremde Schulden. Prüfen Sie den Nachlass daher früh, klären Sie Ihre Fristen und lassen Sie die Ausschlagung formgerecht erklären. Starten Sie am besten sofort mit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme, damit Sie genug Zeit für eine überlegte Entscheidung haben.</p><p><strong>Sie haben in Griechenland geerbt und sind unsicher, ob Sie annehmen oder ausschlagen sollen?</strong></p><p>Unsere auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierte Kanzlei prüft Ihren Nachlass, überwacht Ihre Fristen und übernimmt alle notwendigen Schritte vor Ort – auch per Vollmacht, ohne dass Sie nach Griechenland reisen müssen. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten beider Rechtsordnungen.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam finden wir die für Sie sicherste Lösung.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p><p><strong>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</strong></p>								</div>
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