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	<title>Blog - KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</title>
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	<lastBuildDate>Mon, 14 Sep 2026 06:33:08 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Blog - KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</title>
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		<title>Immobilien kaufen in Griechenland: Was Deutsche wissen müssen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2026 06:33:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnelle Antwort: Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen möchte, muss eine griechische Steuer-ID (AFM) beantragen, einen unabhängigen Anwalt einschalten und..</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><b>Schnelle Antwort:</b> Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen möchte, muss eine griechische Steuer-ID (AFM) beantragen, einen unabhängigen Anwalt einschalten und das Grundbuch sorgfältig prüfen. Der Kaufprozess umfasst mehrere Behördenschritte und endet erst mit der notariellen Beurkundung und der Katastereintragung.</p>
<p>Der griechische Immobilienmarkt zieht internationale Käufer an wie kaum ein anderer in Europa. Die Kombination aus vergleichsweise niedrigen Preisen, attraktiven Lagen und der Möglichkeit, durch das Golden-Visa-Programm einen griechischen Aufenthaltstitel zu erhalten, macht Griechenland für deutsche Käufer besonders interessant. Doch der Weg zur eigenen Immobilie am Mittelmeer ist mit bürokratischen Hürden und rechtlichen Besonderheiten gepflastert, die ohne fachkundige Begleitung schnell zum Problem werden können.</p>
<p>Dieser Ratgeber erklärt, welche Schritte beim Immobilienkauf in Griechenland notwendig sind, worauf bei der Prüfung eines Kaufvertrags zu achten ist und welche steuerlichen Pflichten auf den Käufer zukommen. KPAG Kosmidis &amp; Partner und <span style="color: #0000ff;"><u><a href="https://interne-link-p20/">Hermes Tax &amp; Consulting IKE</a></u></span> begleiten deutschsprachige Käufer durch diesen Prozess – von der ersten Objektprüfung bis zur Schlüsselübergabe.</p>
<h2 class="western">Warum ist der Immobilienkauf in Griechenland komplex?</h2>
<p>Das griechische Immobilienrecht hat eine eigene Geschichte. Jahrzehntelange Versäumnisse bei der Grundbucheintragung, ungeklärte Eigentumsrechte aus der Zeit vor der Katasterdigitalisierung und eine Vielzahl nicht genehmigter Bauten machen eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich.</p>
<p>Das griechische Kataster (Κτηματολόγιο) ist erst seit 2008 im systematischen Aufbau und noch nicht in allen Regionen vollständig fertiggestellt. In Gegenden ohne vollständiges Kataster gilt noch das alte Hypothekenregistersystem (Υποθηκοφυλακείο), das weniger transparent und zuverlässig ist. Ein Anwalt für griechisches Recht muss je nach Region das jeweils zuständige Register prüfen.</p>
<p>Hinzu kommen baurechtliche Regularisierungen, Altschulden beim Finanzamt und Hypothekenlasten, die im Kaufvertrag nicht immer sichtbar sind. Wer diese Prüfung überspringt, kann eine Immobilie kaufen, die mit erheblichen Verbindlichkeiten belastet ist.</p>
<h3 class="western">Wer darf in Griechenland Immobilien kaufen?</h3>
<p>Grundsätzlich können EU-Bürger – darunter Deutsche – ohne Einschränkungen Immobilien in Griechenland erwerben. Für Nicht-EU-Bürger gelten in bestimmten Grenzregionen (sogenannte Grenzzonen) Sondergenehmigungspflichten, die auf militärische Sicherheitserwägungen zurückgehen.</p>
<p>Deutsche Staatsangehörige benötigen keine besondere Genehmigung für den Immobilienkauf. Allerdings sind folgende Voraussetzungen vor dem Kauf zu erfüllen:</p>
<ul>
<li><b>Griechische Steueridentifikationsnummer (AFM):</b> Ohne AFM ist kein Kaufvertrag möglich. Die Beantragung erfolgt beim griechischen Finanzamt und kann über einen bevollmächtigten Anwalt erledigt werden.</li>
<li><b>Griechisches Bankkonto (empfohlen):</b> Zwar gesetzlich nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Abwicklung von Kaufpreiszahlungen und laufenden Kosten erheblich.</li>
<li><b>Unabhängiger Anwalt:</b> Der griechische Notar beurkundet den Kaufvertrag, vertritt aber keine der Parteien. Die rechtliche Interessenvertretung obliegt dem jeweiligen Anwalt.</li>
</ul>
<h3 class="western">Der Ablauf beim Immobilienkauf in Griechenland</h3>
<h3 class="western">Phase 1: Objektsuche und Vorverhandlung</h3>
<p>Die Suche nach einer geeigneten Immobilie erfolgt häufig über griechische Makler, Online-Portale oder direkte Kontakte. Sobald eine Immobilie ins Visier genommen wird, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten – noch vor der Abgabe eines Angebots.</p>
<p>Viele Verkäufer verlangen in dieser Phase eine Reservierungsgebühr (Anzahlung), um die Immobilie vom Markt zu nehmen. Diese Zahlung sollte nur geleistet werden, wenn die Eigentumsrechte vorgeprüft wurden und die Reservierungsvereinbarung rechtssicher formuliert ist.</p>
<h3 class="western">Phase 2: Due-Diligence-Prüfung</h3>
<p>Dies ist der entscheidende Schritt. Der Anwalt prüft:</p>
<ul>
<li><b>Grundbuch-/Katastereintragung:</b> Ist der Verkäufer als rechtlicher Eigentümer eingetragen? Gibt es Miteigentumsanteile anderer Personen?</li>
<li><b>Hypotheken und Lasten:</b> Sind Hypotheken, Grundpfandrechte oder andere dingliche Lasten eingetragen?</li>
<li><b>Steuerschulden:</b> Hat der Verkäufer offene Steuerschulden, die auf die Immobilie vollstreckt werden könnten?</li>
<li><b>Baugenehmigungen:</b> Entspricht die tatsächliche Bausubstanz den genehmigten Bauplänen? Gibt es nicht genehmigte Anbauten?</li>
<li><b>Energieausweis:</b> Der Energieausweis (Πιστοποιητικό Ενεργειακής Απόδοσης) ist in Griechenland Pflicht und muss vor dem Kaufvertrag vorgelegt werden.</li>
<li><b>Verwendungszweck und Bebauungsplan:</b> Darf die Immobilie zu dem geplanten Zweck genutzt werden? Ist weiteres Bauen auf dem Grundstück möglich?</li>
</ul>
<p>Eine sorgfältige Due Diligence dauert in der Regel ein bis drei Wochen und ist die wichtigste Investition vor dem Kauf.</p>
<h3 class="western">Phase 3: Vorvertrag (Προσύμφωνο)</h3>
<p>Bevor der endgültige Kaufvertrag vor dem Notar unterzeichnet wird, kann ein Vorvertrag (Προσύμφωνο) abgeschlossen werden. Dieser legt Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin und sonstige Bedingungen fest.</p>
<p>Der Vorvertrag bindet beide Parteien. Zieht der Verkäufer nach Unterzeichnung zurück, hat der Käufer Anspruch auf die doppelte Anzahlung. Zieht der Käufer zurück, verliert er die geleistete Anzahlung. Die präzise Formulierung dieses Dokuments ist entscheidend – ein Anwalt für griechisches Recht sollte den Vorvertrag im Detail prüfen oder entwerfen.</p>
<h3 class="western">Phase 4: Notarielle Beurkundung</h3>
<p>Der eigentliche Kauf vollzieht sich durch den notariellen Kaufvertrag (Συμβόλαιο). Der griechische Notar (Συμβολαιογράφος) liest den Vertragstext in Anwesenheit beider Parteien vor, stellt die Identität der Vertragsparteien fest und beurkundet die Unterzeichnung.</p>
<p>Spricht der Käufer kein Griechisch, ist ein vereidigter Dolmetscher anwesend oder der Vertrag wird zweisprachig beurkundet. Alternativ kann ein bevollmächtigter Anwalt die Unterzeichnung im Namen des Käufers vornehmen – was bei Auslandskäufern häufig praktiziert wird.</p>
<p>Vor der Beurkundung muss der Käufer nachweisen, dass die Grunderwerbsteuer (Φόρος Μεταβίβασης) entrichtet wurde. Ohne Steuernachweis beurkundet der Notar nicht.</p>
<h3 class="western">Phase 5: Katastereintragung</h3>
<p>Nach der Beurkundung ist der Kaufvertrag beim zuständigen Katasteramt (Κτηματολόγιο) einzutragen. Erst mit dieser Eintragung ist der Eigentumsübergang rechtswirksam und vollständig. Bis zur Eintragung besteht rechtlich gesehen noch kein vollständiger Eigentumsschutz gegenüber Dritten.</p>
<h3 class="western">Welche Steuern und Kosten fallen beim Immobilienkauf in Griechenland an?</h3>
<p>Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Käufer müssen folgende zusätzliche Kosten einplanen:</p>
<h3 class="western">Grunderwerbsteuer (Φόρος Μεταβίβασης)</h3>
<p>Für Kaufverträge, bei denen keine Mehrwertsteuer anfällt (in der Regel Bestandsimmobilien), beträgt die Grunderwerbsteuer 3,09 % des Kaufpreises (inkl. kommunalem Anteil). Basis ist der höhere Wert aus Kaufpreis und steuerlichem Einheitswert.</p>
<p>Bei Neubauten, für die erstmals eine Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2006 erteilt wurde, kann stattdessen Mehrwertsteuer (24 %) anfallen. Der Käufer sollte vorab klären, welches Steuersystem gilt.</p>
<h3 class="western">Notarkosten</h3>
<p>Griechische Notargebühren sind gesetzlich geregelt und betragen je nach Kaufpreis zwischen 0,8 % und 1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.</p>
<h3 class="western">Rechtsanwaltskosten</h3>
<p>Die Kosten für einen Anwalt variieren je nach Umfang der Tätigkeit (nur Vertragsprüfung, vollständige Begleitung inklusive Due Diligence) und sind im Vorfeld zu vereinbaren.</p>
<h3 class="western">Maklergebühren</h3>
<p>Griechische Maklerprovisionen werden üblicherweise von Käufer und Verkäufer geteilt und liegen in der Regel bei je 2 % zzgl. MwSt.</p>
<h3 class="western">Grundbucheintragungsgebühr</h3>
<p>Für die Katastereintragung fällt eine gesetzlich geregelte Gebühr von 0,475 % des Kaufpreises an.</p>
<h3 class="western">Das Golden-Visa-Programm: Aufenthalt durch Immobilienkauf</h3>
<p>Für Nicht-EU-Bürger bietet Griechenland seit 2013 das Golden-Visa-Programm: Ein Immobilienkauf ab einem bestimmten Mindestbetrag berechtigt zum griechischen Aufenthaltstitel für Investoren und deren Familienangehörige.</p>
<p>Die Mindestinvestitionsschwellen wurden zuletzt angepasst und variieren je nach Region. In attraktiven Lagen wie Athen, Thessaloniki, Mykonos und Santorin beträgt die Schwelle mittlerweile 800.000 Euro. In anderen Regionen gilt eine niedrigere Grenze.</p>
<p>Auch für EU-Bürger wie Deutsche kann das Golden Visa relevant sein – insbesondere für Drittstaatsangehörige innerhalb einer Familie. KPAG Kosmidis &amp; Partner berät zu den aktuellen Anforderungen und begleitet den gesamten Antragsprozess.</p>
<h3 class="western">Laufende Steuerpflichten nach dem Immobilienkauf</h3>
<p>Mit dem Erwerb einer griechischen Immobilie entstehen laufende steuerliche Verpflichtungen, die jährlich zu erfüllen sind:</p>
<h3 class="western">Einheitliche Immobiliensteuer (ENFIA)</h3>
<p>Der ENFIA (Ενιαίος Φόρος Ιδιοκτησίας Ακινήτων) ist die jährliche griechische Grundsteuer. Sie wird auf alle in Griechenland belegenen Immobilien erhoben und richtet sich nach Lage, Fläche, Baujahr und steuerlichem Einheitswert. ENFIA-Bescheide werden jährlich vom griechischen Finanzamt ausgestellt und müssen innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt werden.</p>
<h3 class="western">Einkommensteuer auf Mieteinnahmen</h3>
<p>Wer die Immobilie vermietet, muss Mieteinnahmen in Griechenland versteuern. Die Steuersätze sind progressiv und beginnen bei 15 % für Jahresmieten bis 12.000 Euro. Details zur <span style="color: #0000ff;"><u><a href="https://interne-link-p9/">Vermietung in Griechenland als Ausländer</a></u></span> sind in einem separaten Beitrag dieser Reihe zu finden.</p>
<h3 class="western">Sondersteuern und lokale Abgaben</h3>
<p>Je nach Gemeinde und Objekttyp können weitere Abgaben anfallen – etwa kommunale Reinigungsgebühren oder Anschlussgebühren für Wasser und Strom.</p>
<p>Hermes Tax &amp; Consulting IKE übernimmt für Mandanten die laufende steuerliche Betreuung griechischer Immobilien: ENFIA-Überwachung, Einkommensteuererklärungen und Behördenkommunikation.</p>
<h3 class="western">Typische Fehler beim Immobilienkauf in Griechenland</h3>
<p>Aus der Praxis kennt KPAG Kosmidis &amp; Partner die häufigsten Fehler, die deutsche Käufer in Griechenland machen:</p>
<p><b>Kein unabhängiger Anwalt:</b> Viele Käufer verlassen sich auf den Makler oder den Notar. Beide vertreten aber nicht die Käuferinteressen. Nur ein unabhängiger Anwalt prüft ausschließlich auf Ihrer Seite.</p>
<p><b>Anzahlung ohne Due Diligence:</b> Wer eine Reservierungsgebühr zahlt, bevor die Eigentumsrechte geprüft wurden, riskiert, Geld an einen Verkäufer zu verlieren, der keine unbelastete Immobilie liefern kann.</p>
<p><b>Kaufpreis bar bezahlt:</b> Griechisches Recht schreibt seit 2014 vor, dass Kaufpreise für Immobilien oberhalb bestimmter Beträge per Banküberweisung zu leisten sind. Barzahlungen können zur Nichtigkeit des Vertrags führen.</p>
<p><b>Baurechtliche Mängel ignoriert:</b> Eine Immobilie mit nicht genehmigten Anbauten zu kaufen bedeutet, die Regularisierungspflicht zu übernehmen. Diese kann erhebliche Kosten verursachen.</p>
<p><b>Steuerliche Verpflichtungen nicht eingeplant:</b> ENFIA, Einkommensteuer auf</p>
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		<title>P2 – Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht: Ihr Leitfaden für den Erbfall in Griechenland</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/p2-rechtsanwalt-fuer-griechisches-erbrecht-ihr-leitfaden-fuer-den-erbfall-in-griechenland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 07:38:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnelle Antwort: Ein Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht unterstützt deutsche Erben bei der Nachlassabwicklung in Griechenland – von der Ausschlagung bis..</p>
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									<p><strong>Schnelle Antwort:</strong> Ein Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht unterstützt deutsche Erben bei der Nachlassabwicklung in Griechenland – von der Ausschlagung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Das griechische Erbrecht weicht in wesentlichen Punkten vom deutschen ab, weshalb spezialisierte Rechtsberatung durch Kanzleien wie KPAG Kosmidis &amp; Partner unverzichtbar ist.</p><p>Der Tod eines Angehörigen ist ohnehin eine belastende Situation. Wenn der Nachlass griechische Vermögenswerte umfasst – eine Ferienwohnung auf Kreta, ein Grundstück auf dem Peloponnes, ein Bankkonto in Athen – kommen bürokratische und rechtliche Herausforderungen hinzu, die Erben aus Deutschland oft überfordern.</p><p>Das griechische Erbrecht ist eigenständig kodifiziert und kennt Regelungen, die deutschen Erben fremd sind: andere Fristen, abweichende Pflichtteilsregelungen, spezielle Steuerklassen und ein eigenes Verfahren zur Nachlassannahme. Wer diese Unterschiede nicht kennt, läuft Gefahr, wertvolle Fristen zu versäumen oder unbeabsichtigt die Erbschaft mit allen Schulden anzunehmen.</p><p>Dieser Beitrag erklärt, wie das griechische Erbrecht funktioniert, welche Schritte Erben in Deutschland unternehmen müssen und warum ein spezialisierter Rechtsanwalt dabei unverzichtbar ist.</p><h3>Wie funktioniert das griechische Erbrecht?</h3><p>Das griechische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (Αστικός Κώδικας, AK) in den Artikeln 1710 bis 2035 geregelt. Es unterscheidet zwischen gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge – ähnlich wie das deutsche Recht – weist aber bedeutende Unterschiede auf.</p><h3>Gesetzliche Erbfolge in Griechenland</h3><p>Nach griechischem Recht erben Verwandte in folgender Reihenfolge:</p><ul><li><strong>1. Ordnung:</strong> Abkömmlinge (Kinder, Enkel)</li><li><strong>2. Ordnung:</strong> Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister)</li><li><strong>3. Ordnung:</strong> Großeltern und deren Abkömmlinge</li><li><strong>4. Ordnung:</strong> Urgroßeltern</li><li><strong>Ehegatte/eingetragener Partner:</strong> erbt gleichrangig neben den Abkömmlingen; bei Fehlen weiterer Erben erhält er den gesamten Nachlass</li></ul><p>Der überlebende Ehegatte hat dabei eine besondere Stellung und kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnrecht am Familienheim beanspruchen.</p><h3>Testament und letztwilliger Verfügung</h3><p>Griechisches Recht kennt drei Testamentsformen:</p><ul><li><strong>Eigenhändiges Testament (ιδιόγραφη διαθήκη):</strong> Vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet – ohne Notar.</li><li><strong>Notarielles Testament (δημόσια διαθήκη):</strong> Vor einem Notar und zwei Zeugen errichtet.</li><li><strong>Geheimes Testament (μυστική διαθήκη):</strong> In einem versiegelten Umschlag beim Notar hinterlegt.</li></ul><p>Ein in Deutschland errichtetes Testament kann in Griechenland grundsätzlich anerkannt werden, sofern es den formellen Anforderungen des Erblasserlandes genügt.</p><h3>Welche Fristen gelten im griechischen Erbrecht?</h3><p>Dies ist einer der kritischsten Punkte für deutsche Erben: Die Fristen im griechischen Erbrecht sind kurz und ihre Versäumnis kann schwerwiegende Folgen haben.</p><ul><li><strong>Ausschlagungsfrist:</strong> In Griechenland beträgt die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft <strong>4 Monate</strong>, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes in Griechenland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Erbe selbst im Ausland ansässig, verlängert sich die Frist auf <strong>12 Monate</strong>.</li><li><strong>Steuererklärungsfrist:</strong> Die Erbschaftsteuererklärung muss in der Regel innerhalb von <strong>6 Monaten</strong> nach dem Tod (bei Erblassern im Ausland: 12 Monate) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.</li></ul><p>Ein Rechtsanwalt überwacht diese Fristen und sorgt dafür, dass keine davon versäumt wird.</p><h3>Nachlassabwicklung in Griechenland: Der Schritt-für-Schritt-Ablauf</h3><h3>1. Sterbeurkunde und Dokumente beschaffen</h3><p>Zunächst müssen die griechische Sterbeurkunde (Ληξιαρχική Πράξη Θανάτου) sowie alle erbschaftsrelevanten Dokumente beschafft werden – darunter etwaige Testamente, Grundbuchauszüge und Nachweise über das Vermögen.</p><h3>2. Steuerliche Identifikationsnummer (AFM) beantragen</h3><p>Wenn Sie noch keine griechische Steuernummer (ΑΦΜ) haben, müssen Sie diese beim griechischen Finanzamt beantragen. Sie ist Voraussetzung für nahezu alle weiteren Schritte. Details zur steuerlichen Registrierung finden Sie in <strong>P16 – Steuerliche Registrierung in Griechenland</strong>.</p><h3>3. Erbschaftsteuererklärung einreichen</h3><p>Die Erbschaftsteuer in Griechenland hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses ab. Näheres dazu finden Sie in <strong>P3 – Erbschaft in Griechenland regeln</strong>.</p><h3>4. Notarielle Erbschaftsurkunde (Αποδοχή Κληρονομίας)</h3><p>Die Annahme der Erbschaft muss notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt eine Erbschaftsannahmeerklärung, die anschließend im Grundbuch eingetragen wird.</p><h3>5. Grundbucheintragung</h3><p>Liegt eine Immobilie im Nachlass, muss der Eigentumsübergang im griechischen Grundbuch eingetragen werden. Dies ist Voraussetzung für jeden späteren Verkauf.</p><h3>Die Rolle des Rechtsanwalts im Erbverfahren</h3><p>Ein auf griechisches Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt übernimmt in diesem Prozess mehrere zentrale Aufgaben:</p><ul><li><strong>Prüfung des Testaments</strong> und Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft</li><li><strong>Koordination mit dem Notar</strong> und den Steuerbehörden</li><li><strong>Vorbereitung und Einreichung der Erbschaftsteuererklärung</strong> (in Zusammenarbeit mit Hermes Tax &amp; Consulting IKE)</li><li><strong>Vertretung gegenüber dem Finanzamt</strong> bei Rückfragen oder Streitigkeiten</li><li><strong>Abwicklung der Grundbucheintragung</strong></li><li><strong>Kommunikation mit Miterben</strong>, auch wenn diese in verschiedenen Ländern ansässig sind</li></ul><h3>Erbschaft bei mehreren Erben in verschiedenen Ländern</h3><p>Häufig sind mehrere Erben betroffen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das griechische Recht kennt in diesem Fall das Instrument der <strong>gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses</strong>. Kann keine Einigung erzielt werden, kann beim griechischen Gericht eine Nachlassverwaltung beantragt werden.</p><p>Seit Inkrafttreten der <strong>EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012</strong> kann ein EU-Bürger durch eine entsprechende Rechtswahl testamentarisch bestimmen, dass auf seinen gesamten Nachlass das Recht seines Heimatstaates – also deutsches Recht – Anwendung finden soll. Dies kann die Abwicklung erheblich vereinfachen. Ein Rechtsanwalt prüft, ob eine solche Rechtswahl vorliegt oder sinnvoll wäre.</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">FAQ</h3>				</div>
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			<div class="cea-accordions" id="cea-accordion-1"><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link active" href="#cea-accordion-1-1"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Welches Recht gilt für eine Erbschaft mit griechischen Vermögenswerten?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content active" id="cea-accordion-1-1"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Grundsätzlich gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers (EU-Erbrechtsverordnung). Hat der Erblasser in Deutschland gelebt, gilt deutsches Erbrecht – auch für griechische Immobilien. Eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament kann dies klarstellen.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-1-2"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Muss ich nach Griechenland reisen, um die Erbschaft anzunehmen?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-1-2"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Nein. Mit einer notariellen Vollmacht kann ein Rechtsanwalt alle Schritte in Griechenland stellvertretend übernehmen.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-1-3"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Was passiert, wenn ich die Ausschlagungsfrist verpasse?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-1-3"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Wenn die Frist versäumt wird, gilt die Erbschaft als angenommen – einschließlich aller Schulden des Erblassers. In einigen Fällen kann beim griechischen Gericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, was jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-1-4"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Griechenland?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-1-4"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p>Die Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Nachlasswert ab. Enge Verwandte (Ehegatte, Kinder) genießen hohe Freibeträge. Details hierzu finden Sie in <strong>P3 – Erbschaft in Griechenland regeln</strong>.</p></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --><div class="card cea-accordion"><h3 class="card-header cea-accordion-header"><a class="nav-item nav-link" href="#cea-accordion-1-5"><span class="elementor-accordion-icon elementor-accordion-icon-left" aria-hidden="true"><span class="cea-accordion-icon-closed" style="font-size: 12px;"><i class="ti-plus"></i></span><span class="cea-accordion-icon-opened" style="font-size: 12px;"><i class="ti-minus"></i></span></span>Kann ein in Deutschland errichtetes Testament in Griechenland verwendet werden?</a></h3><!-- .card-header --><div class="cea-accordion-content" id="cea-accordion-1-5"><div class="card-body"><div class="cea-accordion-pane"><p data-path-to-node="4">Das griechische Recht unterscheidet grundlegend zwei Kategorien:</p><ul data-path-to-node="5"><li><p data-path-to-node="5,0,0"><b data-path-to-node="5,0,0" data-index-in-node="0">Innerhalb des Bebauungsplans (<i data-path-to-node="5,0,0" data-index-in-node="30">Entos Schediou</i>):</b> Flächen im beplanten Innenbereich von Städten oder Ortschaften.</p></li><li><p data-path-to-node="5,1,0"><b data-path-to-node="5,1,0" data-index-in-node="0">Außerhalb des Bebauungsplans (<i data-path-to-node="5,1,0" data-index-in-node="30">Ektos Schediou</i>):</b> Flächen im Außenbereich, unterteilt in:</p><ul data-path-to-node="5,1,1"><li><p data-path-to-node="5,1,1,0,0"><b data-path-to-node="5,1,1,0,0" data-index-in-node="0">Gewöhnliche Agrarflächen:</b> Allgemeine Flurstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung.</p></li><li><p data-path-to-node="5,1,1,1,0"><b data-path-to-node="5,1,1,1,0" data-index-in-node="0">Agrarflächen aus staatlicher Landverteilung (<i data-path-to-node="5,1,1,1,0" data-index-in-node="45">Klirotemachia</i>):</b> Historisch vom Staat vergebene Flächen (z. B. an Heimatvertriebene nach 1922).</p></li></ul></li></ul><h3 data-path-to-node="7"> </h3></div></div><!-- .card-body --></div><!-- .cea-accordion-content --></div><!-- .card --></div>		</div>
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      "name": "Welches Recht gilt bei griechischen Vermögenswerten und kann ein deutsches Testament verwendet werden?",
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		<title>P1 – Anwalt für griechisches Recht</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/p1-anwalt-fuer-griechisches-recht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2026 11:12:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnelle Antwort: Ein Anwalt für griechisches Recht berät deutschsprachige Mandanten bei Immobilienkäufen, Erbschaften, Firmengründungen und steuerlichen Fragen in Griechenland. Die..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/p1-anwalt-fuer-griechisches-recht/">P1 – Anwalt für griechisches Recht</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schnelle Antwort:</strong> Ein Anwalt für griechisches Recht berät deutschsprachige Mandanten bei Immobilienkäufen, Erbschaften, Firmengründungen und steuerlichen Fragen in Griechenland. Die Kanzlei KPAG Kosmidis &amp; Partner bietet spezialisierte Rechtsberatung auf Deutsch, Griechisch und Englisch – mit Büros in Thessaloniki und Athen.</p>
<p>Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen, ein Erbe antreten oder ein Unternehmen gründen möchte, steht vor einem rechtlichen System, das sich grundlegend vom deutschen unterscheidet. Griechisches Zivil-, Steuer- und Erbrecht folgt eigenen Systematiken – mit Fristen, Behördenstrukturen und Formvorschriften, die für Außenstehende schwer zu durchschauen sind.</p>
<p>Genau hier setzt die Arbeit eines spezialisierten Anwalts für griechisches Recht an. Er übersetzt nicht nur Sprache, sondern übersetzt Rechtssysteme. Er kennt die zuständigen Notare, die lokalen Grundbuchämter (Ktimatologio) und die Anforderungen der griechischen Steuerbehörde (AADE) – und begleitet Mandanten von der ersten Anfrage bis zur rechtssicheren Umsetzung.</p>
<p>Für Deutschsprachige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die mit Griechenland rechtliche Berührungspunkte haben, ist ein bilingualer Anwalt mit Spezialisierung auf griechisches Recht kein Luxus – er ist eine Voraussetzung für sichere und rechtskonforme Entscheidungen.</p>
<h2>Warum brauche ich einen Anwalt speziell für griechisches Recht?</h2>
<p>Griechisches Recht basiert auf dem kontinentaleuropäischen Rechtssystem, weist aber zahlreiche Besonderheiten auf. Das Griechische Zivilgesetzbuch (Astikos Kodikas) regelt Vertragsrecht, Erbrecht und Eigentumsrecht anders als das BGB. Hinzu kommen eigenständige Steuergesetze, EU-Rechtsanpassungen und regionale Verwaltungspraktiken, die sich je nach Gemeinde unterscheiden können.</p>
<p>Ein deutschsprachiger Anwalt, der ausschließlich deutsches Recht kennt, kann griechische Rechtsfragen nicht rechtsverbindlich beantworten. Nur ein in Griechenland zugelassener Rechtsanwalt – oder eine Kanzlei mit entsprechend zugelassenen griechischen Partnern – ist berechtigt, vor griechischen Gerichten aufzutreten, Verträge nach griechischem Recht zu prüfen und Mandanten gegenüber griechischen Behörden zu vertreten.</p>
<h3>Welche Rechtsgebiete deckt ein Anwalt für griechisches Recht ab?</h3>
<p>Die Arbeit einer auf griechisches Recht spezialisierten Kanzlei wie KPAG Kosmidis &amp; Partner umfasst mehrere Kernbereiche:</p>
<h3>Immobilienrecht</h3>
<p>Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Griechenland erfordert Due-Diligence-Prüfungen im Grundbuch, die Klärung etwaiger Belastungen, die Zusammenarbeit mit einem Notar sowie die korrekte steuerliche Anmeldung der Transaktion. Ein Anwalt prüft den Kaufvertrag, koordiniert mit Katasteramt und Finanzamt und stellt sicher, dass alle Übertragungsvoraussetzungen erfüllt sind. → Mehr dazu in [P5 – Immobilie in Griechenland kaufen und verkaufen]</p>
<h3>Erbrecht</h3>
<p>Griechisches Erbrecht kennt gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil und eine eigene Ausschlagungsfrist von vier Monaten (verlängerbar auf ein Jahr bei Auslandsgriechen). Wer ein griechisches Erbe antritt oder ausschlägt, benötigt rechtliche Begleitung – spätestens wenn Immobilien oder Bankguthaben in Griechenland zum Nachlass gehören. → Mehr dazu in [P2 – Rechtsanwalt für griechisches Erbrecht] und [P11 – Erbschaft in Griechenland antreten]</p>
<h3>Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründung</h3>
<p>Die Gründung einer griechischen Kapitalgesellschaft (IKE, EPE oder AE) erfordert notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung und steuerliche Registrierung. Ein Anwalt begleitet den gesamten Prozess und stellt sicher, dass Gesellschaftsvertrag und Unternehmensstruktur den griechischen Anforderungen entsprechen. → Mehr dazu in [P12 – Firmengründung in Griechenland] und [P19 – Die griechische IKE]</p>
<h3>Steuerrecht und Steuerberatung</h3>
<p>Griechisches Steuerrecht ist komplex – von der Einkommensteuer über die Grunderwerbsteuer bis zur Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen. Hermes Tax &amp; Consulting IKE, der Steuerberatungsarm der Gruppe, unterstützt bei Steuererklärungen, steuerlicher Registrierung und der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Griechenland. → Mehr dazu in [P20 – Steuerberatung in Griechenland]</p>
<h3>Wie arbeitet KPAG Kosmidis &amp; Partner?</h3>
<p>KPAG Kosmidis &amp; Partner ist eine griechische Anwaltsgesellschaft mit Büros in Thessaloniki und Athen. Die Kanzlei hat sich auf die rechtliche und steuerliche Beratung deutschsprachiger Mandanten spezialisiert, die in Griechenland investieren, erben, leben oder Unternehmen gründen möchten.</p>
<p>Das Team arbeitet eng mit dem Steuerberatungsunternehmen Hermes Tax &amp; Consulting IKE zusammen, das die steuerrechtliche Seite übernimmt – von der AFM-Registrierung (griechische Steuernummer) bis zur Erstellung von Steuererklärungen für Ausländer.</p>
<p>Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Griechisch und Englisch. Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können ihre Angelegenheiten vollständig in ihrer Muttersprache klären – ohne Sprachbarriere bei rechtlichen Feinheiten.</p>
<h3>Was sollte ich bei der Wahl eines Anwalts für griechisches Recht beachten?</h3>
<p>Nicht jeder Anwalt, der griechisches Recht anbietet, ist gleich qualifiziert. Bei der Wahl des richtigen Partners sollten folgende Kriterien beachtet werden:</p>
<ul>
<li><strong>Zulassung in Griechenland</strong>: Nur in Griechenland zugelassene Rechtsanwälte können vor griechischen Gerichten und Behörden tätig sein.</li>
<li><strong>Sprachkompetenz</strong>: Rechtliche Nuancen gehen in der Übersetzung verloren. Ein Anwalt, der auf Deutsch berät, minimiert Missverständnisse.</li>
<li><strong>Fachspezialisierung</strong>: Erbrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht sind unterschiedliche Disziplinen. Eine Kanzlei mit interdisziplinärem Ansatz ist vorzuziehen.</li>
<li><strong>Transparente Honorarstruktur</strong>: Vor Mandatsbeginn sollten Honorarvereinbarungen schriftlich festgehalten werden.</li>
<li><strong>Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten</strong>: Wer in Deutschland lebt und in Griechenland Rechtsfragen hat, braucht einen Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt und die Schnittstellen beherrscht.</li>
</ul>
<h3>Häufige Fehler ohne anwaltliche Begleitung</h3>
<p>Viele Deutschsprachige unterschätzen die Komplexität griechischer Rechtsangelegenheiten – oft mit kostspieligen Folgen:</p>
<ul>
<li><strong>Immobilienkauf ohne Due Diligence</strong>: Ohne Grundbuchprüfung können verdeckte Belastungen, illegale Bauteile oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse unentdeckt bleiben.</li>
<li><strong>Erbe ohne Ausschlagungserklärung</strong>: Wer die griechische Ausschlagungsfrist versäumt, haftet automatisch für Schulden des Erblassers.</li>
<li><strong>Firmengründung ohne Satzungsprüfung</strong>: Fehlerhafte Gesellschaftsverträge können die steuerliche Anerkennung oder Haftungsfreistellung gefährden.</li>
<li><strong>Steuererklärung ohne AFM</strong>: Wer in Griechenland Einkünfte erzielt – etwa aus Mieteinnahmen – muss eine griechische Steuernummer beantragen und jährlich Steuererklärung einreichen.</li>
</ul>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/p1-anwalt-fuer-griechisches-recht/">P1 – Anwalt für griechisches Recht</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Steigende Immobilienpreise in Griechenland: Was der Markt jetzt für deutsche Käufer bedeutet</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/steigende-immobilienpreise-in-griechenland-was-der-markt-jetzt-fuer-deutsche-kaeufer-bedeutet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Sep 2026 07:48:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der griechische Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren spürbar gewandelt. Wo lange Zeit günstige Preise lockten, ziehen die Kaufsummen..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/steigende-immobilienpreise-in-griechenland-was-der-markt-jetzt-fuer-deutsche-kaeufer-bedeutet/">Steigende Immobilienpreise in Griechenland: Was der Markt jetzt für deutsche Käufer bedeutet</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der griechische Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren spürbar gewandelt. Wo lange Zeit günstige Preise lockten, ziehen die Kaufsummen inzwischen in vielen Regionen deutlich an. Für deutsche Käufer, die von einem Ferienhaus auf einer Insel oder einer Kapitalanlage in Athen träumen, stellt sich damit eine wichtige Frage: Ist jetzt noch der richtige Zeitpunkt – oder ist der Zug bereits abgefahren?</p>
<p>In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen am griechischen Immobilienmarkt. Sie erfahren, warum die Preise steigen, welche Regionen besonders gefragt sind, welche Rolle Tourismus und ausländische Investoren spielen und was all das konkret für Ihre Kaufentscheidung bedeutet.</p>
<h2>Warum die Immobilienpreise in Griechenland steigen</h2>
<p>Nach den schwierigen Jahren der Finanz- und Schuldenkrise hat sich der griechische Immobilienmarkt deutlich erholt. Die Preise, die während der Krise stark gefallen waren, klettern seit einigen Jahren wieder nach oben – in beliebten Lagen teils zweistellig pro Jahr.</p>
<p>Mehrere Faktoren treiben diese Entwicklung:</p>
<ul>
<li><strong>Wirtschaftliche Erholung:</strong> Griechenlands Wirtschaft ist stabiler geworden, das Vertrauen von Investoren wächst.</li>
<li><strong>Wachsende Nachfrage aus dem Ausland:</strong> Käufer aus ganz Europa und darüber hinaus entdecken den Markt für sich.</li>
<li><strong>Begrenztes Angebot in Toplagen:</strong> Auf gefragten Inseln und in Stadtzentren ist der Platz knapp, was die Preise zusätzlich anheizt.</li>
<li><strong>Niedrige Ausgangsbasis:</strong> Nach dem Preisverfall der Krisenjahre gab es viel Aufholpotenzial.</li>
</ul>
<p>Wichtig zu wissen: Diese Entwicklung verläuft nicht überall gleich. Während einige Regionen kräftig zulegen, bleiben andere vergleichsweise erschwinglich.</p>
<h3>Diese Regionen sind besonders gefragt</h3>
<p>Der Preisanstieg konzentriert sich vor allem auf einige Hotspots. Wer den Markt versteht, kann gezielter suchen.</p>
<h3>Athen und die Athener Riviera</h3>
<p>Die Hauptstadt hat sich zu einem der dynamischsten Märkte Griechenlands entwickelt. Besonders die Athener Riviera – die Küstenregion südlich der Stadt – verzeichnet einen starken Nachfrageschub. Großprojekte und die Nähe zum Meer machen die Gegend für Investoren attraktiv.</p>
<h3>Die beliebten Inseln</h3>
<p>Klassiker wie <strong>Mykonos</strong>, <strong>Santorin</strong>, <strong>Kreta</strong> und <strong>Rhodos</strong> stehen ganz oben auf der Wunschliste vieler Käufer. Auf den besonders begehrten Inseln haben die Preise ein hohes Niveau erreicht. Wer flexibler ist, findet auf weniger bekannten Inseln oft noch deutlich günstigere Angebote.</p>
<h3>Thessaloniki und aufstrebende Regionen</h3>
<p>Auch Griechenlands zweitgrößte Stadt Thessaloniki sowie einige Küstenregionen auf dem Festland gewinnen an Beliebtheit. Hier sind die Einstiegspreise häufig noch moderater als in den absoluten Toplagen.</p>
<h3>Die Rolle von Tourismus und ausländischen Investoren</h3>
<p>Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftsmotoren Griechenlands – und er wirkt sich unmittelbar auf den Immobilienmarkt aus.</p>
<h3>Tourismus als Preistreiber</h3>
<p>Griechenland verzeichnet Jahr für Jahr Rekordzahlen bei Besuchern. Diese anhaltend hohe Nachfrage macht Immobilien in touristisch attraktiven Lagen doppelt interessant: als Feriendomizil und als Einnahmequelle durch die Vermietung an Urlauber. Gerade Objekte, die sich für die Kurzzeitvermietung eignen, sind stark gefragt.</p>
<h3>Internationales Kapital fließt nach Griechenland</h3>
<p>Ausländische Investoren spielen eine zunehmend große Rolle. Käufer aus Deutschland, anderen EU-Staaten sowie aus Drittländern investieren in griechische Immobilien. Programme wie das <strong>Golden Visa</strong> haben zusätzliches Kapital aus Nicht-EU-Staaten ins Land gebracht und die Nachfrage in bestimmten Preissegmenten weiter angeheizt.</p>
<p>Für Sie als deutschen Käufer bedeutet das: Sie konkurrieren in beliebten Lagen mit einer internationalen Käuferschaft. Attraktive Objekte sind oft schnell vom Markt.</p>
<h3>Was der Markt für deutsche Käufer konkret bedeutet</h3>
<p>Steigende Preise sind kein Grund, vom Kauf abzusehen. Sie erfordern aber eine überlegtere Herangehensweise. Diese Punkte sollten Sie im Blick behalten:</p>
<p><strong>Schnelligkeit bei guter Vorbereitung.</strong> In gefragten Lagen sind begehrte Objekte rasch verkauft. Wer alle Vorbereitungen – Steuernummer (AFM), Bankkonto, rechtliche Begleitung – frühzeitig trifft, kann bei einem passenden Angebot zügig handeln.</p>
<p><strong>Sorgfalt geht vor Eile.</strong> So wichtig Tempo sein kann: Der Preisdruck darf niemals dazu führen, dass Sie die rechtliche Prüfung vernachlässigen. Gerade in einem heißen Markt steigt die Gefahr, ungeprüfte Objekte zu kaufen.</p>
<p><strong>Regionale Unterschiede nutzen.</strong> Nicht jede Lage ist überteuert. Zwischen den absoluten Hotspots und ruhigeren Regionen liegen oft große Preisunterschiede. Eine gezielte Suche kann sich lohnen.</p>
<p><strong>Nebenkosten realistisch einplanen.</strong> Neben dem steigenden Kaufpreis fallen weiterhin Steuern und Nebenkosten an. Als Faustregel sollten Sie mit <strong>etwa 8 bis 10 Prozent</strong> über dem Kaufpreis rechnen.</p>
<h3>Chancen und Risiken im Überblick</h3>
<p>Der aktuelle Markt bietet Vorteile, birgt aber auch Fallstricke:</p>
<ul>
<li><strong>Chance:</strong> Wertsteigerungspotenzial in aufstrebenden Regionen.</li>
<li><strong>Chance:</strong> Attraktive Mieteinnahmen durch die starke Tourismusnachfrage.</li>
<li><strong>Risiko:</strong> Überhitzung in einzelnen Toplagen, in denen die Preise sehr hoch sind.</li>
<li><strong>Risiko:</strong> Höherer Konkurrenzdruck, der zu übereilten Entscheidungen verleiten kann.</li>
</ul>
<h3>Lohnt sich der Kauf jetzt noch?</h3>
<p>Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Entwicklung deutet darauf hin, dass in vielen gefragten Regionen weiterhin mit steigenden Preisen zu rechnen ist. Das kann für einen baldigen Kauf sprechen, wenn Sie ein konkretes Vorhaben verfolgen.</p>
<p>Gleichzeitig gilt: Ein Kauf sollte immer zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation passen – nicht zu einer Marktprognose. Wer nur aus Angst kauft, etwas zu verpassen, trifft selten die beste Entscheidung.</p>
<p>Sinnvoll ist ein klarer Plan:</p>
<ul>
<li>Definieren Sie Ihr Ziel: Feriendomizil, Altersruhesitz oder Kapitalanlage?</li>
<li>Legen Sie ein realistisches Budget inklusive Nebenkosten fest.</li>
<li>Grenzen Sie geeignete Regionen ein, die zu Budget und Ziel passen.</li>
<li>Sichern Sie den Kauf von Anfang an rechtlich ab.</li>
</ul>
<h3>Warum rechtliche Begleitung gerade jetzt wichtig ist</h3>
<p>In einem dynamischen Markt steigt die Versuchung, schnell zuzuschlagen. Genau hier lauern die größten Gefahren. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Schwarzbauten oder offene Steuerschulden können auch ein vermeintliches Schnäppchen zum teuren Fehlkauf machen.</p>
<p>Denken Sie daran: Der Notar ist in Griechenland neutral und prüft nicht Ihre individuellen Interessen. Ein eigener Anwalt an Ihrer Seite prüft das Objekt gründlich, deckt Risiken auf und sorgt dafür, dass Sie auch unter Zeitdruck sicher kaufen. So verbinden Sie die Chancen des Marktes mit der nötigen Sicherheit.</p>
<h3>Fazit: Chancen nutzen, aber nicht überstürzt handeln</h3>
<p>Der griechische Immobilienmarkt ist in Bewegung. Steigende Preise, eine starke Tourismusnachfrage und wachsendes Interesse ausländischer Investoren machen viele Regionen attraktiv – bergen aber auch das Risiko übereilter Entscheidungen. Merken Sie sich drei Punkte: Erstens verläuft die Preisentwicklung regional sehr unterschiedlich, sodass sich eine gezielte Suche lohnt. Zweitens sollten Sie gut vorbereitet sein, um bei einem passenden Angebot schnell handeln zu können. Drittens darf der Zeitdruck niemals die sorgfältige rechtliche Prüfung ersetzen.</p>
<p>Wer den Markt versteht, mit klarem Budget plant und sich rechtlich absichert, kann auch in Zeiten steigender Preise eine kluge Entscheidung treffen – und sich seinen Traum von der eigenen Immobilie in Griechenland sicher erfüllen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland und möchten den Markt richtig einschätzen?</strong></p>
<p>Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei berät Sie zur aktuellen Marktlage, prüft Ihr Wunschobjekt gründlich und begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess – von der ersten Einschätzung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Chancen des griechischen Marktes sicher und mit gutem Gewissen nutzen.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Firmengründung in Griechenland: Rechtsformen, Voraussetzungen und Ablauf für deutsche Unternehmer</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/firmengruendung-in-griechenland-rechtsformen-voraussetzungen-und-ablauf-fuer-deutsche-unternehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2026 08:28:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-griechenland.de/?p=45831</guid>

					<description><![CDATA[<p>Griechenland ist längst mehr als ein Urlaubsland. Für viele deutsche Unternehmer und Investoren ist es ein spannender Markt – sei..</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Griechenland ist längst mehr als ein Urlaubsland. Für viele deutsche Unternehmer und Investoren ist es ein spannender Markt – sei es für den Tourismus, den Handel, den Import und Export oder digitale Dienstleistungen. Wer hier geschäftlich aktiv werden möchte, steht früher oder später vor der Frage: Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben, und wie gründe ich ein Unternehmen in Griechenland?<br />
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick über die gängigsten griechischen Gesellschaftsformen, die nötigen Schritte, die erforderlichen Unterlagen und die üblichen Fristen. Außerdem erhalten Sie praktische Tipps, die deutschen Gründern erfahrungsgemäß den Einstieg erleichtern.</p>
<h2 class="western">Die wichtigsten Rechtsformen in Griechenland</h2>
<p>Das griechische Gesellschaftsrecht kennt mehrere Unternehmensformen. Für die meisten deutschen Gründer sind drei besonders relevant. Sie ähneln in ihrer Grundstruktur bekannten deutschen Rechtsformen, weisen aber eigene Besonderheiten auf.</p>
<h3 class="western">Die IKE – die moderne und flexible Lösung</h3>
<p>Die <b>IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Etairia)</b> ist die jüngste der drei Formen und in den letzten Jahren zur beliebtesten Wahl für kleine und mittlere Unternehmen geworden. Sie ist mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft vergleichbar und besonders gründerfreundlich.</p>
<p>Ihre wichtigsten Merkmale:</p>
<ul>
<li><b>Mindestkapital von nur 1 Euro</b> – die Kapitalhürde ist also praktisch nicht vorhanden.</li>
<li>Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.</li>
<li>Sie lässt sich vergleichsweise schnell und unkompliziert gründen.</li>
<li>Sie eignet sich für Einzelgründer ebenso wie für mehrere Gesellschafter.</li>
</ul>
<p>Für viele Start-ups, Freiberufler und kleinere Betriebe ist die IKE heute die erste Wahl.</p>
<h3 class="western">Die EPE – das Gegenstück zur deutschen GmbH</h3>
<p>Die <b>EPE (Etairia Periorismenis Efthinis)</b> entspricht in ihrer Struktur weitgehend der deutschen GmbH. Lange Zeit war sie die Standardform für haftungsbeschränkte Unternehmen, wurde inzwischen aber in vielen Fällen von der flexibleren IKE abgelöst.</p>
<p>Kennzeichnend für die EPE sind:</p>
<ul>
<li>eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen,</li>
<li>eine formellere Struktur mit Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung,</li>
<li>ein etwas höherer Verwaltungsaufwand als bei der IKE.</li>
</ul>
<p>Die EPE kann sinnvoll sein, wenn Sie eine bewährte, klar geregelte Struktur bevorzugen.</p>
<h3 class="western">Die AE – vergleichbar mit der deutschen AG</h3>
<p>Die <b>AE (Anonymi Etairia)</b> ist das griechische Pendant zur Aktiengesellschaft. Sie richtet sich an größere Unternehmen und Vorhaben mit erheblichem Kapitalbedarf.</p>
<p>Typische Merkmale:</p>
<ul>
<li>ein <b>Mindestkapital von 25.000 Euro</b>,</li>
<li>eine aufwendigere Organisationsstruktur mit Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsorganen,</li>
<li>höhere Anforderungen an Buchführung und Veröffentlichung.</li>
</ul>
<p>Für Investoren, die größere Projekte planen oder später Kapitalgeber einbinden möchten, ist die AE oft die passende Form.</p>
<h3 class="western">Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben?</h3>
<p>Die Wahl hängt von mehreren Faktoren ab: dem geplanten Umfang, dem Kapitalbedarf, der Zahl der Beteiligten und Ihren Haftungswünschen. Als grobe Orientierung gilt:</p>
<ul>
<li><b>IKE:</b> ideal für kleine Betriebe, Gründer und flexible Vorhaben mit geringem Startkapital.</li>
<li><b>EPE:</b> geeignet für mittelständische Strukturen, die eine klassische GmbH-ähnliche Form schätzen.</li>
<li><b>AE:</b> sinnvoll bei größerem Kapitalbedarf, mehreren Investoren oder Wachstumsplänen.</li>
</ul>
<p>Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte sollten Sie vor der Gründung sorgfältig prüfen lassen.</p>
<h3 class="western">Der Ablauf einer Firmengründung Schritt für Schritt</h3>
<p>Griechenland hat die Unternehmensgründung in den letzten Jahren spürbar vereinfacht. Über die zentralen Anlaufstellen, die sogenannten <b>GEMI-Dienststellen</b> (das griechische Handelsregister) und teils über Online-Verfahren, lässt sich vieles gebündelt erledigen. Der typische Ablauf sieht so aus:</p>
<h3 class="western">1. Steuernummer (AFM) beantragen</h3>
<p>Jeder Gesellschafter und Geschäftsführer benötigt eine griechische Steuernummer, die <b>AFM</b>. Ohne sie geht bei einer Gründung nichts. Deutsche Beteiligte lassen die AFM häufig über einen Bevollmächtigten beantragen.</p>
<h3 class="western">2. Gesellschaftsvertrag erstellen</h3>
<p>Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) legt Firma, Zweck, Kapital, Gesellschafter und Geschäftsführung fest. Je nach Rechtsform kann eine notarielle Beurkundung nötig sein; bei der IKE genügt in vielen Fällen ein einfacheres Verfahren.</p>
<h3 class="western">3. Eintragung im Handelsregister (GEMI)</h3>
<p>Die Gesellschaft wird beim Handelsregister GEMI eingetragen. Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtlich und erhält ihre Registernummer.</p>
<h3 class="western">4. Steuerliche Registrierung</h3>
<p>Nach der Eintragung meldet sich das Unternehmen beim Finanzamt an. Dabei werden unter anderem die Umsatzsteuerpflicht und der Unternehmensgegenstand erfasst.</p>
<h3 class="western">5. Bankkonto und Sozialversicherung</h3>
<p>Sie eröffnen ein Geschäftskonto und melden das Unternehmen bei der zuständigen Sozialversicherung an. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, kommen weitere Meldepflichten hinzu.</p>
<h3 class="western">Welche Unterlagen Sie benötigen</h3>
<p>Die genauen Anforderungen hängen von der Rechtsform ab. In den meisten Fällen brauchen Sie:</p>
<ul>
<li><b>gültige Ausweisdokumente</b> aller Gesellschafter und Geschäftsführer,</li>
<li>die <b>griechische Steuernummer (AFM)</b> der Beteiligten,</li>
<li>den <b>Gesellschaftsvertrag</b> beziehungsweise die Satzung,</li>
<li>einen <b>Firmennamen</b> samt Prüfung auf Verfügbarkeit,</li>
<li>gegebenenfalls <b>Vollmachten</b>, wenn Sie den Prozess aus der Ferne abwickeln.</li>
</ul>
<p>Dokumente aus Deutschland müssen häufig übersetzt und mit einer <b>Apostille</b> versehen werden. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein.</p>
<h3 class="western">Typische Fristen</h3>
<p>Wie lange die Gründung dauert, hängt von der Rechtsform und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Als grobe Richtwerte gelten:</p>
<ul>
<li>Eine <b>IKE</b> kann bei guter Vorbereitung oft innerhalb weniger Tage bis zu wenigen Wochen stehen.</li>
<li>Eine <b>EPE</b> benötigt in der Regel etwas länger.</li>
<li>Eine <b>AE</b> erfordert wegen der komplexeren Struktur und des Mindestkapitals meist den größten Zeitaufwand.</li>
</ul>
<p>Verzögerungen entstehen häufig durch fehlende Übersetzungen, unvollständige Apostillen oder eine noch nicht beantragte AFM. Wer diese Punkte früh erledigt, spart Zeit.</p>
<h3 class="western">Steuerliche Aspekte im Überblick</h3>
<p>Nach der Gründung ist Ihr Unternehmen in Griechenland steuerpflichtig. Wichtig sind vor allem:</p>
<ul>
<li>die <b>Körperschaftsteuer</b> auf den Unternehmensgewinn,</li>
<li>die <b>Umsatzsteuer (FPA)</b> auf Waren und Dienstleistungen,</li>
<li>die laufende <b>Buchführungs- und Erklärungspflicht</b>.</li>
</ul>
<p>Für deutsche Unternehmer spielt zusätzlich das Verhältnis zwischen deutschem und griechischem Steuerrecht eine Rolle. Das <b>Doppelbesteuerungsabkommen</b> zwischen beiden Ländern soll verhindern, dass Sie denselben Gewinn zweimal versteuern. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, sollten Sie steuerlich beraten lassen.</p>
<h3 class="western">Praktische Tipps für deutsche Gründer</h3>
<p>Aus der Praxis haben sich einige Empfehlungen bewährt, die Ihnen den Start erleichtern:</p>
<ul>
<li><b>AFM früh beantragen.</b> Ohne Steuernummer stockt jeder weitere Schritt.</li>
<li><b>Rechtsform bewusst wählen.</b> Die IKE ist flexibel, doch nicht immer die beste Lösung. Lassen Sie Haftung und Steuern gegeneinander abwägen.</li>
<li><b>Übersetzungen und Apostillen vorbereiten.</b> Fehlende Beglaubigungen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.</li>
<li><b>Vollmacht nutzen.</b> Vieles lässt sich aus Deutschland heraus erledigen, wenn Sie einem Anwalt vor Ort eine Vollmacht erteilen.</li>
<li><b>Buchhaltung frühzeitig organisieren.</b> Ein griechischer Steuerberater (Logistis) ist für die laufenden Pflichten praktisch unverzichtbar.</li>
<li><b>Sprachbarriere ernst nehmen.</b> Verträge und Behördenkommunikation laufen auf Griechisch. Fachkundige Begleitung schützt vor Missverständnissen.</li>
</ul>
<h3 class="western">Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung gelingt der Start</h3>
<p>Eine Firmengründung in Griechenland ist heute deutlich einfacher als noch vor einigen Jahren. Entscheidend ist, dass Sie die passende Rechtsform wählen – für viele Gründer ist die flexible IKE ideal, während EPE und AE bei größeren Vorhaben ihre Stärken ausspielen. Wer die AFM früh beantragt, die Unterlagen vollständig vorbereitet und die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick hat, legt den Grundstein für einen reibungslosen Start.</p>
<p>Merken Sie sich drei Punkte: Erstens entscheidet die Rechtsform über Haftung, Kapital und Aufwand. Zweitens sind Übersetzungen und Apostillen oft der Zeitfresser Nummer eins. Drittens erspart Ihnen eine Vollmacht viele Reisen. So gründen Sie sicher und behalten den Überblick.</p>
<p align="justify"><b>Rechtlicher Hinweis:</b> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>
<p align="justify"><b>Sie planen die Gründung eines Unternehmens in Griechenland und möchten die passende Rechtsform finden?</b></p>
<p>Unsere auf deutsch-griechisches Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei berät Sie zur Wahl der richtigen Rechtsform, erstellt Ihre Gesellschaftsverträge und begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der AFM bis zur Eintragung im Handelsregister. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten beider Rechtsordnungen.</p>
<p><b>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</b> Gemeinsam bringen wir Ihr Unternehmen in Griechenland sicher auf den Weg.</p>
<p>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</p>
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		<item>
		<title>Immobiliensteuer in Griechenland: ENFIA, Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten verständlich erklärt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Aug 2026 08:29:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen möchte, richtet den Blick zuerst auf den Kaufpreis. Doch das ist nur ein Teil..</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="45728" class="elementor elementor-45728">
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									<p>Wer in Griechenland eine Immobilie kaufen möchte, richtet den Blick zuerst auf den Kaufpreis. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Neben dem eigentlichen Preis fallen Steuern und Nebenkosten an, die sich schnell auf mehrere Prozent des Kaufpreises summieren. Hinzu kommt eine jährliche Immobiliensteuer, die Sie als Eigentümer dauerhaft begleitet.</p><p>In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, welche Steuern und Kosten in Griechenland auf Sie zukommen. Sie erfahren, wie sich die jährliche ENFIA berechnet, wann sie fällig wird, welche Steuer beim Kauf anfällt und mit welchen Nebenkosten für Notar, Anwalt, Kataster und Makler Sie rechnen sollten. So kalkulieren Sie von Anfang an realistisch.</p><h2>Die jährliche Immobiliensteuer ENFIA</h2><p>Die <strong>ENFIA (Eniéos Fóros Idioktisías Akiníton)</strong> ist die zentrale jährliche Immobiliensteuer in Griechenland. Jeder, der zum Stichtag Eigentümer einer Immobilie ist, muss sie zahlen – unabhängig davon, ob er die Immobilie selbst nutzt, vermietet oder leer stehen lässt.</p><h3>Wie wird die ENFIA berechnet?</h3><p>Die ENFIA setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:</p><ul><li><strong>Grundsteuer:</strong> Sie wird für jede einzelne Immobilie berechnet. Maßgeblich sind Faktoren wie Fläche, Lage, Alter des Gebäudes, Etage und der amtlich festgelegte Zonenwert (der sogenannte Einheitswert je Quadratmeter).</li><li><strong>Zusatzsteuer:</strong> Sie fällt an, wenn der gesamte Immobilienbesitz einer Person einen bestimmten Wert übersteigt. Für kleinere Objekte spielt sie meist keine Rolle, bei umfangreichem oder hochwertigem Besitz erhöht sie die Belastung.</li></ul><p>Vereinfacht gilt: Je größer, hochwertiger und besser gelegen Ihre Immobilie ist, desto höher fällt die ENFIA aus.</p><h3>Praktische Beispiele</h3><p>Ein paar Richtwerte helfen bei der Einordnung:</p><ul><li>Für eine <strong>kleine Ferienwohnung</strong> in einfacher Lage bewegt sich die jährliche ENFIA oft im niedrigen dreistelligen Bereich.</li><li>Für ein <strong>mittelgroßes Haus</strong> in beliebter Lage kann sie mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen.</li><li>Bei <strong>hochwertigen Objekten</strong> in gefragten Regionen wie Teilen von Athen oder auf beliebten Inseln kann durch die Zusatzsteuer eine deutlich höhere Belastung entstehen.</li></ul><p>Diese Zahlen sind Richtwerte. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab und lässt sich erst anhand der konkreten Objektdaten bestimmen.</p><h3>Wann ist die ENFIA fällig?</h3><p>Die ENFIA wird jährlich über das elektronische Steuersystem festgesetzt. Der Bescheid erscheint üblicherweise in der zweiten Jahreshälfte. Sie können den Betrag in mehreren Monatsraten begleichen. Wichtig: Offene ENFIA-Schulden können auf einer Immobilie lasten. Beim Kauf sollten Sie deshalb prüfen lassen, dass keine Rückstände bestehen.</p><h3>Steuern beim Kauf einer Immobilie</h3><p>Neben der laufenden ENFIA fällt beim Erwerb eine einmalige Steuer an. Welche das ist, hängt davon ab, ob Sie eine bestehende Immobilie oder einen Neubau kaufen.</p><h3>Grunderwerbsteuer bei bestehenden Immobilien</h3><p>Beim Kauf einer bereits bestehenden Immobilie zahlen Sie in der Regel <strong>3 Prozent Grunderwerbsteuer</strong>. Bemessungsgrundlage ist dabei üblicherweise der höhere Wert aus Kaufpreis und amtlichem Steuerwert der Immobilie. Diese Steuer wird vor der notariellen Beurkundung gezahlt – ohne den Nachweis der Zahlung beurkundet der Notar den Kauf nicht.</p><h3>Mehrwertsteuer bei Neubauten</h3><p>Bei bestimmten Neubauten kann statt der Grunderwerbsteuer <strong>Mehrwertsteuer</strong> anfallen. Das betrifft vor allem Objekte, die von einem Bauträger nach einem bestimmten Stichtag mit Baugenehmigung errichtet und erstmals verkauft werden. Der Mehrwertsteuersatz liegt deutlich über den 3 Prozent der Grunderwerbsteuer.</p><p>Zu beachten: Für Neubauten gab es zeitweise eine Aussetzung der Mehrwertsteuer, sodass wieder die günstigere Grunderwerbsteuer griff. Ob im Einzelfall Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer anfällt, sollten Sie vor dem Kauf verbindlich klären, weil der Unterschied erheblich sein kann.</p><h3>Die weiteren Kaufnebenkosten im Überblick</h3><p>Neben der Kaufsteuer kommen mehrere Nebenkosten hinzu. Zusammen machen sie einen spürbaren Anteil des Kaufpreises aus. Planen Sie diese von Anfang an mit ein.</p><h3>Notarkosten</h3><p>Der Kaufvertrag muss in Griechenland zwingend notariell beurkundet werden. Die <strong>Notarkosten</strong> liegen meist bei <strong>rund 1 bis 1,5 Prozent</strong> des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer und kleinerer Auslagen für Kopien und Beglaubigungen. Der Notar ist dabei neutral und vertritt keine der beiden Parteien.</p><h3>Anwaltskosten</h3><p>Ein eigener Anwalt ist beim Immobilienkauf in Griechenland dringend zu empfehlen. Er prüft die Eigentumsverhältnisse, deckt Lasten und Baurechtsverstöße auf und überwacht die Abwicklung. Die <strong>Anwaltskosten</strong> richten sich nach dem Aufwand und liegen häufig bei <strong>etwa 1 bis 2 Prozent</strong> des Kaufpreises. Gemessen am Risiko eines fehlerhaften Kaufs ist das eine sinnvolle Investition.</p><h3>Gebühren für Kataster und Grundbuch</h3><p>Nach der Beurkundung muss der Eigentumsübergang eingetragen werden – im modernen <strong>Kataster (Ktimatologio)</strong> oder im traditionellen <strong>Hypothekenamt</strong>. Für diese Eintragung fallen Gebühren von <strong>rund 0,5 Prozent</strong> des Kaufpreises an. Erst mit der ordnungsgemäßen Eintragung sind Sie rechtlich abgesicherter Eigentümer.</p><h3>Maklergebühren</h3><p>Wird die Immobilie über einen Makler vermittelt, fällt in der Regel eine <strong>Maklerprovision von etwa 2 Prozent</strong> des Kaufpreises an, <strong>zuzüglich Mehrwertsteuer</strong>. In Griechenland zahlen häufig beide Seiten – Käufer und Verkäufer – jeweils eine eigene Provision. Klären Sie vorab schriftlich, welche Provision in welcher Höhe auf Sie zukommt.</p><h3>Ein Rechenbeispiel zur Orientierung</h3><p>Nehmen wir eine bestehende Immobilie zum Kaufpreis von 200.000 Euro. Neben dem Preis könnten grob folgende Kosten anfallen:</p><ul><li>Grunderwerbsteuer (3 %): rund 6.000 Euro</li><li>Notarkosten (ca. 1,25 %): rund 2.500 Euro</li><li>Anwaltskosten (ca. 1,5 %): rund 3.000 Euro</li><li>Kataster-/Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %): rund 1.000 Euro</li><li>Maklerprovision (ca. 2 % zzgl. MwSt.): rund 5.000 Euro</li></ul><p>In Summe kommen so schnell mehrere Tausend Euro über den Kaufpreis hinaus zusammen. Als Faustregel sollten Sie mit <strong>Kaufnebenkosten von rund 8 bis 10 Prozent</strong> des Kaufpreises rechnen. Die genauen Beträge hängen vom Einzelfall ab.</p><h3>Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden</h3><ul><li><strong>Nur den Kaufpreis kalkulieren.</strong> Wer die Nebenkosten übersieht, gerät schnell in finanzielle Enge. Planen Sie den Puffer von Anfang an ein.</li><li><strong>Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer verwechseln.</strong> Bei Neubauten kann eine deutlich höhere Steuer anfallen. Klären Sie den Fall vorab.</li><li><strong>Offene ENFIA-Schulden übersehen.</strong> Rückstände können auf der Immobilie lasten. Lassen Sie das vor dem Kauf prüfen.</li><li><strong>Maklerprovision unterschätzen.</strong> Die Mehrwertsteuer auf die Provision wird oft vergessen.</li></ul><h3>Fazit: Rechnen Sie mit den Gesamtkosten, nicht nur mit dem Kaufpreis</h3><p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist gut planbar, wenn Sie die Steuern und Nebenkosten von Anfang an kennen. Merken Sie sich drei Punkte: Erstens fällt beim Kauf meist 3 Prozent Grunderwerbsteuer an, bei Neubauten unter Umständen Mehrwertsteuer. Zweitens summieren sich Notar, Anwalt, Kataster und Makler zu weiteren Nebenkosten, sodass Sie insgesamt mit rund 8 bis 10 Prozent über dem Kaufpreis kalkulieren sollten. Drittens begleitet Sie die jährliche ENFIA als laufende Belastung.</p><p>Wer diese Kosten kennt und offene Rückstände vorab prüfen lässt, kauft mit gutem Gewissen und ohne böse Überraschungen.</p><p><strong>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland und möchten die Steuern und Nebenkosten realistisch einschätzen?</strong></p><p>Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei berechnet für Sie die zu erwartenden Kosten, prüft offene Steuerlasten und begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienkauf in Griechenland finanziell auf sicheren Beinen steht.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>								</div>
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		<title>Das griechische Testament: Warum ein notarielles Testament auf Griechisch die beste Lösung ist</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/das-griechische-testament-warum-ein-notarielles-testament-auf-griechisch-die-beste-loesung-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2026 12:57:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Leider kann ich keine Bilder einfügen oder generieren. Bitte fügen Sie ein passendes Bild manuell ein – zum Beispiel ein Foto eines griechischen Notars, eines Testamentsdokuments oder einer Meereslandschaft mit Bezug zu Griechenland.</p>
<h2>Das griechische Testament: Warum ein notarielles Testament auf Griechisch die beste Lösung ist</h2>
<p>Sie besitzen eine Ferienwohnung auf Kreta, ein Grundstück auf dem Peloponnes oder ein Bankkonto in Athen? Dann sollten Sie sich rechtzeitig fragen, was mit diesem Vermögen im Erbfall geschieht. Viele deutsche Eigentümer verlassen sich auf ihr deutsches Testament – und ahnen nicht, dass dies ihren Erben in Griechenland Monate an Aufwand und erhebliche Kosten beschert.</p>
<p>In diesem Beitrag erfahren Sie:</p>
<ul>
<li>welche Testamentsformen das griechische Recht kennt,</li>
<li>wie die Europäische Erbrechtsverordnung Ihr anwendbares Recht bestimmt,</li>
<li>warum ein rein deutsches Testament in Griechenland teuer wird,</li>
<li>und wie ein griechisches notarielles Testament Ihre Angehörigen entlastet.</li>
</ul>
<h3>Die drei Testamentsformen im griechischen Recht</h3>
<p>Das griechische Recht kennt drei ordentliche Formen des Testaments. Jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile.</p>
<h3>Das eigenhändige Testament</h3>
<p>Diese Form schreiben Sie vollständig <strong>mit der Hand</strong>, versehen mit <strong>Datum</strong> und <strong>Unterschrift</strong>. Sie ist kostenlos und schnell erstellt. Der Nachteil liegt auf der Hand: Das Dokument kann verloren gehen, beschädigt werden oder aufgrund kleiner Formfehler unwirksam sein. Gerade bei Vermögen im Ausland ist diese Unsicherheit riskant.</p>
<h3>Das öffentliche (notarielle) Testament</h3>
<p>Diese Form errichten Sie vor einem <strong>Notar</strong> in Anwesenheit von Zeugen. Der Notar beurkundet Ihren letzten Willen, prüft die Formvorschriften und bewahrt das Dokument sicher auf. Es wird zudem im zentralen Testamentsregister erfasst. Diese Variante bietet die größte Rechtssicherheit – und ist für deutsche Eigentümer von Vermögen in Griechenland die klare Empfehlung.</p>
<h3>Das geheime Testament</h3>
<p>Hier übergeben Sie ein bereits verfasstes, verschlossenes Schriftstück dem Notar, ohne dass dieser den Inhalt kennt. Diese Form kombiniert Vertraulichkeit mit notarieller Verwahrung, wird in der Praxis aber selten genutzt.</p>
<p><strong>Kurz gesagt:</strong> Für grenzüberschreitende Fälle ist das öffentliche Testament die sicherste Wahl.</p>
<h3>Die Europäische Erbrechtsverordnung und die Rechtswahl</h3>
<p>Bevor Sie ein Testament aufsetzen, sollten Sie wissen, welches Recht überhaupt für Ihren Nachlass gilt.</p>
<p>Seit August 2015 regelt die <strong>Europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012)</strong> diese Frage in fast allen EU-Staaten. Der Grundsatz: Für den gesamten Nachlass gilt das Recht des Landes, in dem der Verstorbene seinen <strong>letzten gewöhnlichen Aufenthalt</strong> hatte.</p>
<p>Ein Beispiel: Lebten Sie dauerhaft in Deutschland und besaßen nur eine Ferienimmobilie auf Rhodos, gilt für Ihren gesamten Nachlass in der Regel deutsches Erbrecht. Lebten Sie hingegen fest in Griechenland, kommt griechisches Recht zur Anwendung.</p>
<h3>Warum die Rechtswahl so wichtig ist</h3>
<p>Die Verordnung erlaubt Ihnen, im Testament ausdrücklich zu bestimmen, dass das Recht Ihrer <strong>Staatsangehörigkeit</strong> gelten soll. Als deutscher Staatsbürger können Sie also festlegen, dass für Ihren gesamten Nachlass deutsches Erbrecht anzuwenden ist – unabhängig davon, wo Sie zuletzt gelebt haben.</p>
<p>Diese sogenannte <strong>Rechtswahl</strong> schafft Klarheit und verhindert unerwartete Ergebnisse. Ohne sie kann sich das anwendbare Recht allein durch einen Umzug ändern.</p>
<h3>Warum ein deutsches Testament in Griechenland Probleme macht</h3>
<p>Grundsätzlich ist ein in Deutschland errichtetes Testament auch in Griechenland gültig. In der Praxis stößt es dort jedoch auf erhebliche Hürden.</p>
<p><strong>Übersetzung und Beglaubigung.</strong> Ihre Erben müssen das deutsche Testament in eine beglaubigte griechische Übersetzung bringen lassen. Hinzu kommt in vielen Fällen eine <strong>Apostille</strong>, die die Echtheit der Urkunde bestätigt.</p>
<p><strong>Anerkennungsverfahren.</strong> Ein deutsches Testament wird von den griechischen Gerichten nicht automatisch akzeptiert. Es muss ein förmliches Verfahren durchlaufen, in dem das Testament eröffnet und für vollstreckbar erklärt wird. Das kostet Zeit – oft mehrere Monate.</p>
<p><strong>Zusätzliche Kosten.</strong> Übersetzung, Apostille, Gerichtsgebühren und anwaltliche Begleitung summieren sich schnell. Gerade wenn Erben aus Deutschland alles aus der Ferne organisieren müssen, wird der Aufwand hoch.</p>
<p><strong>Der Zeitfaktor.</strong> Bis das deutsche Testament in Griechenland anerkannt ist, kann Ihre Immobilie weder verkauft noch umgeschrieben werden. Fristen für Steuern oder die Ausschlagung laufen unterdessen weiter.</p>
<p><strong>Mini-Takeaway:</strong> Ein deutsches Testament ist gültig, aber langsam und teuer, wenn Vermögen in Griechenland betroffen ist.</p>
<h3>Die praktischen Vorteile eines griechischen notariellen Testaments</h3>
<p>Ein separates, notariell errichtetes Testament in griechischer Sprache für Ihr Vermögen in Griechenland löst genau diese Probleme. Die Vorteile im Überblick:</p>
<ol>
<li><strong>Keine Übersetzung nötig.</strong> Das Testament liegt bereits auf Griechisch vor und kann sofort verwendet werden.</li>
<li><strong>Direkte Verwendbarkeit.</strong> Griechische Notare, Gerichte und Grundbuchämter arbeiten unmittelbar mit dem Dokument.</li>
<li><strong>Höchste Rechtssicherheit.</strong> Der Notar prüft die Form und stellt die Wirksamkeit sicher.</li>
<li><strong>Sichere Verwahrung und Registrierung.</strong> Das Testament wird zentral erfasst und geht nicht verloren.</li>
<li><strong>Schnellere Abwicklung.</strong> Ihre Erben sparen Monate und vermeiden aufwendige Anerkennungsverfahren.</li>
<li><strong>Weniger Kosten für die Erben.</strong> Der Wegfall von Übersetzung und Anerkennung entlastet den Nachlass spürbar.</li>
</ol>
<p>Stellen Sie sich zwei Erbfälle vor: Im ersten muss der Sohn eines Verstorbenen das deutsche Testament übersetzen, mit Apostille versehen und vor einem griechischen Gericht anerkennen lassen – das dauert ein halbes Jahr. Im zweiten liegt ein griechisches notarielles Testament vor, und der Notar kann die Übertragung der Immobilie kurzfristig einleiten. Der Unterschied ist deutlich.</p>
<h3>Wie ein griechisches und ein deutsches Testament zusammenwirken</h3>
<p>Hier lauert die größte Gefahr: Zwei Testamente dürfen sich <strong>nicht widersprechen</strong>. Ein neues Testament kann ein früheres ganz oder teilweise aufheben – auch ungewollt.</p>
<p>Deshalb sollten beide Dokumente aufeinander abgestimmt sein. Bewährt hat sich folgende Struktur:</p>
<ul>
<li>Ein <strong>griechisches Testament</strong> regelt ausschließlich Ihr Vermögen in Griechenland.</li>
<li>Ein <strong>deutsches Testament</strong> regelt Ihr Vermögen in Deutschland.</li>
<li>Jedes Testament nimmt ausdrücklich Bezug auf das jeweils andere und stellt klar, dass es dieses <strong>nicht aufhebt</strong>.</li>
</ul>
<p>So vermeiden Sie, dass ein späteres Testament versehentlich ein früheres außer Kraft setzt. Diese Abstimmung gehört in fachkundige Hände, denn ein einziger unklarer Satz kann den gesamten Nachlass durcheinanderbringen.</p>
<p><strong>Häufiger Einwand:</strong> „Reicht nicht ein einziges Testament für beide Länder?“ Möglich ist das – doch die getrennte Lösung ist in der Praxis oft schneller und für die Erben einfacher, weil jedes Land direkt mit dem für es bestimmten Dokument arbeiten kann.</p>
<h3>Fazit: Sichern Sie Ihren Nachlass vorausschauend</h3>
<p>Wenn Sie Vermögen in Griechenland besitzen, ist ein griechisches notarielles Testament in den meisten Fällen die beste Lösung. Es erspart Ihren Erben Übersetzungen, langwierige Anerkennungsverfahren und unnötige Kosten – und sorgt für eine schnelle, rechtssichere Abwicklung. Ergänzt um eine klare Rechtswahl und ein abgestimmtes deutsches Testament haben Sie Ihren gesamten Nachlass sauber geregelt.</p>
<p>Der nächste Schritt: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen in beiden Ländern und lassen Sie Ihre bestehende Regelung fachkundig prüfen, bevor es im Erbfall zu spät ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sie besitzen Vermögen in Griechenland und möchten Ihren Nachlass rechtssicher regeln?</strong></p>
<p>Unsere auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierte Kanzlei erstellt Ihr griechisches notarielles Testament, stimmt es mit Ihrer deutschen Regelung ab und berät Sie umfassend zur Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten beider Rechtsordnungen.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam finden wir die Lösung, die Ihre Angehörigen bestmöglich absichert.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>
<p>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Griechenland aktuell: Schuldenabbau, und mehr Transparenz bei Behörden</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/griechenland-aktuell-schuldenabbau-und-mehr-transparenz-bei-behoerden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Aug 2026 11:33:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[griechenland-krise]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-griechenland.de/?p=45606</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Überblick über die wichtigsten Nachrichten aus Griechenland der vergangenen Wochen: von der beschleunigten Rückzahlung von Staatsschulden bis zu einer..</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="45606" class="elementor elementor-45606">
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									<p><em>Ein Überblick über die wichtigsten Nachrichten aus Griechenland der vergangenen Wochen: von der beschleunigten Rückzahlung von Staatsschulden bis zu einer neuen gesetzlichen Regel, nach der Verwaltungsvorschriften künftig nur noch bei Online-Veröffentlichung gelten.</em></p>								</div>
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									<h2>Griechenland zahlt Schulden schneller zurück als geplant</h2><p>Nachdem Griechenland im Juni bereits 6,94 Milliarden Euro aus dem bilateralen Eurozonen-Darlehen über 52,3 Milliarden Euro vorzeitig zurückgezahlt hat, plant das Land für 2026 eine weitere vorzeitige Tilgung von 13 Milliarden Euro. Ziel ist es, die Schuldenquote noch vor Jahresende unter das Niveau Italiens zu drücken und mithilfe von Haushaltsüberschüssen sowie hoher Liquidität den Schuldenstand im Verhältnis zum BIP in diesem Jahr auf 137 Prozent zu senken.</p><p>Wirtschaftlich lohnt sich das Vorgehen: Da sich die griechischen Finanzierungskosten inzwischen deutlich verbessert haben, spart der Staat pro vorzeitig zurückgezahlter Milliarde rund 30 Millionen Euro – bei den geplanten 13 Milliarden Euro also etwa 360 Millionen Euro allein im ersten Jahr, über sieben Jahre gerechnet mehr als 2 Milliarden Euro. Seit 2019 hat Griechenland auf diese Weise bereits rund 36 Milliarden Euro an Schulden vorzeitig getilgt. Das ursprünglich bis 2041 laufende Darlehen soll nun schon 2031 vollständig zurückgezahlt sein.</p><p>Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis wertete die Entwicklung öffentlich als wichtiges Signal an internationale Investoren und Ratingagenturen: Griechenland baue sein Schuldenniveau schneller ab als jedes andere europäische Land und wolle die Quote bis 2031 unter 110 Prozent drücken.</p><h3><strong>Neues Transparenzgesetz: Unveröffentlichte Rundschreiben verlieren ab Oktober ihre Gültigkeit</strong></h3><p>Für Unternehmen und Privatpersonen, die mit griechischen Behörden zu tun haben, dürfte die wichtigste Neuerung ein anderes Thema betreffen: Ab dem 1. Oktober 2026 verlieren behördliche Rundschreiben (εγκύκλιοι) ihre Gültigkeit, wenn sie nicht auf der Website der ausstellenden Behörde veröffentlicht wurden. Grundlage ist das Gesetz 5293/2026 „Maßnahmen für einen bürgerfreundlicheren Staat“, initiiert von Vizepremier Kostis Chatzidakis.</p><p>Bislang genügte die Veröffentlichung im Transparenzportal „Diavgeia“, damit ein Rundschreiben wirksam wurde. Künftig ist zusätzlich die unverzügliche Veröffentlichung auf der eigenen Website der jeweiligen Behörde zwingend erforderlich – fehlt eine der beiden Veröffentlichungen, entfaltet das Rundschreiben keine Wirkung. Die Behörden müssen ihre Rundschreiben zudem thematisch ordnen und ausdrücklich kennzeichnen, welche Regelungen durch spätere Gesetzesänderungen überholt sind. Die Pflicht betrifft nicht nur Ministerien, sondern alle Träger öffentlicher Gewalt – von dezentralen Verwaltungen über Gemeinden und Regionen bis zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts und unabhängigen Behörden.</p><p>Für die Praxis ist die Neuregelung relevant: Wer sich bislang auf eine schwer auffindbare Verwaltungspraxis verlassen musste, kann sich künftig auf eine klare, öffentlich einsehbare Rechtsgrundlage stützen. Umgekehrt verlieren Rundschreiben, die die Verwaltung bis zum 30. September nicht online stellt, automatisch ihre Wirkung.</p><h3><strong>ELGA schließt Entschädigungszahlungen für 2025 ab</strong></h3><p>Die griechische Landwirtschaftsversicherung ELGA hat am 13. August 2026 Entschädigungen in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro an 5.201 versicherte Landwirte für Schäden des Jahres 2025 an Pflanzenproduktion und Viehbestand ausgezahlt. Die Zahlung erfolgte über die Bank von Griechenland und markiert den Abschluss sämtlicher noch ausstehender Entschädigungen für das Jahr 2025.</p><h3><strong>Finanzhilfe für Düngemittelkäufe: 33,6 Millionen Euro an über 67.000 Landwirte</strong></h3><p>Auch beim Düngemittelkauf gab es Bewegung: Landwirtschaftsministerium und Finanzverwaltung (AADE) haben die erste Tranche einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Primärsektor ausgezahlt. Gefördert werden Käufe von Düngemitteln im Zeitraum vom 15. März bis 30. Juni 2026, sofern bis zum 31. Juli 2026 ein Antrag über das Portal myBusinessSupport gestellt wurde. Die Förderhöhe beträgt 15 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben. Insgesamt wurden so 33.579.900 Euro an 67.746 Antragsteller ausgezahlt.</p><h3><strong>Fazit</strong></h3><p>Die vergangenen Wochen zeigen ein Griechenland, das fiskalisch konsequent und gleichzeitig die eigene Verwaltung transparenter gestalten will. Gerade die neue Publikationspflicht für Rundschreiben ist für alle, die geschäftlich oder privat mit griechischen Behörden zu tun haben, ein Thema, das man im Blick behalten sollte.</p>								</div>
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		<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/griechenland-aktuell-schuldenabbau-und-mehr-transparenz-bei-behoerden/">Griechenland aktuell: Schuldenabbau, und mehr Transparenz bei Behörden</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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		<title>Schwarzbauten und fehlende Baugenehmigungen in Griechenland: Risiken und Legalisierungsmöglichkeiten</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/schwarzbauten-und-fehlende-baugenehmigungen-in-griechenland-risiken-und-legalisierungsmoeglichkeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2026 10:52:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Traum vom Haus am Meer kann schnell zur teuren Falle werden – dann nämlich, wenn Terrasse, Pool oder ganze..</p>
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									<p>Der Traum vom Haus am Meer kann schnell zur teuren Falle werden – dann nämlich, wenn Terrasse, Pool oder ganze Stockwerke ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Sogenannte Schwarzbauten sind in Griechenland weit verbreitet und für deutsche Käufer eines der größten rechtlichen Risiken überhaupt.<br />In diesem Beitrag erfahren Sie, was aus rechtlicher Sicht als Schwarzbau gilt, warum das Problem so häufig auftritt und welche konkreten Gefahren für Käufer bestehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Legalisierungsmöglichkeiten das griechische Recht bietet, wie Sie illegale Bauten frühzeitig erkennen und wann Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten.</p><h2>Was ist ein Schwarzbau nach griechischem Recht?</h2><p>Als <strong>Schwarzbau (afthéreta)</strong> bezeichnet man in Griechenland jedes Gebäude oder jeden Gebäudeteil, der ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend von der erteilten Genehmigung errichtet wurde. Der Begriff ist dabei weiter gefasst, als viele denken.</p><p>Zu den typischen Fällen gehören:</p><ul><li>ein komplett ohne Genehmigung errichtetes Gebäude,</li><li>ein zusätzliches Stockwerk, das nicht in der Genehmigung vorgesehen war,</li><li>ein nachträglich angebauter Wohnraum, eine überdachte Terrasse oder ein Wintergarten,</li><li>ein Swimmingpool ohne die nötige Erlaubnis,</li><li>Nebengebäude wie Schuppen, Garagen oder Lagerräume,</li><li>die Umnutzung von Flächen, etwa der Ausbau eines Kellers oder Dachbodens zu Wohnraum.</li></ul><p>Entscheidend ist: Auch scheinbar kleine Abweichungen vom genehmigten Bauplan machen einen Gebäudeteil formal zum Schwarzbau. Es kommt nicht darauf an, ob der Bau solide und ansehnlich ist – allein die fehlende oder abweichende Genehmigung ist maßgeblich.</p><h3>Wie verbreitet ist das Problem?</h3><p>Schwarzbauten sind in Griechenland kein Randphänomen, sondern ein weit verbreitetes Erbe jahrzehntelanger Bautätigkeit. Über viele Jahre wurde vielerorts ohne strenge Kontrolle gebaut, erweitert und umgenutzt. Die Folge: Ein erheblicher Teil des Immobilienbestands weist zumindest kleinere baurechtliche Abweichungen auf.</p><p>Der griechische Staat hat auf dieses Problem mit einer Reihe von Legalisierungsgesetzen reagiert. Diese ermöglichen es Eigentümern, bestimmte Schwarzbauten gegen Zahlung einer Strafgebühr nachträglich zu regularisieren. Für Sie als Käufer bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass eine ältere Immobilie irgendeine nicht genehmigte Veränderung enthält. Umso wichtiger ist eine gründliche Prüfung vor dem Kauf.</p><h3>Die rechtlichen Risiken für Käufer</h3><p>Warum sollte Sie ein Schwarzbau überhaupt beunruhigen, wenn das Haus doch steht und bewohnbar ist? Die Antwort liegt in den erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen, die mit einem nicht genehmigten Bau verbunden sind.</p><h3>Keine ordnungsgemäße Eintragung</h3><p>Ohne die Klärung des baurechtlichen Status lässt sich der Eigentumsübergang oft nicht sauber ins <strong>Kataster (Ktimatologio)</strong> oder ins Hypothekenamt eintragen. Der Notar darf einen Kaufvertrag über eine Immobilie mit ungeklärten Schwarzbauten in vielen Fällen gar nicht beurkunden. Ohne Beurkundung aber ist der Kauf unwirksam.</p><h3>Probleme beim Weiterverkauf</h3><p>Was für Ihren Kauf gilt, gilt später auch für Ihren Verkauf. Möchten Sie die Immobilie eines Tages weiterveräußern, müssen Sie den baurechtlichen Zustand nachweisen. Ein nicht legalisierter Schwarzbau macht den Verkauf schwierig, drückt den Preis oder verhindert ihn ganz.</p><h3>Keine Finanzierung durch die Bank</h3><p>Banken finanzieren in der Regel keine Immobilien mit ungeklärten Schwarzbauten. Wenn Sie für den Kauf ein Darlehen benötigen oder die Immobilie später beleihen möchten, kann ein nicht genehmigter Bau die Finanzierung blockieren.</p><h3>Bußgelder und Abrissverfügung</h3><p>Im schlimmsten Fall drohen empfindliche <strong>Bußgelder</strong> und sogar eine behördliche <strong>Abrissverfügung</strong>. Diese Kosten und Risiken tragen Sie als neuer Eigentümer – auch dann, wenn der Vorbesitzer den Schwarzbau errichtet hat.</p><p><strong>Kurz zusammengefasst:</strong> Ein ungeklärter Schwarzbau kann Sie an der Eintragung, am Weiterverkauf, an der Finanzierung und am ungestörten Eigentum hindern. Das Risiko liegt allein bei Ihnen als Käufer.</p><h3>Legalisierungsmöglichkeiten nach griechischem Recht</h3><p>Die gute Nachricht: Viele Schwarzbauten lassen sich nachträglich legalisieren. Der griechische Gesetzgeber hat dafür Verfahren geschaffen, die eine Regularisierung gegen Zahlung einer Strafgebühr ermöglichen.</p><h3>So läuft die Legalisierung grundsätzlich ab</h3><ul><li>Ein <strong>Ingenieur oder Architekt</strong> erfasst die tatsächlich vorhandenen Bauten und vergleicht sie mit der ursprünglichen Genehmigung.</li><li>Die Abweichungen werden über das offizielle elektronische System erfasst und gemeldet.</li><li>Auf dieser Grundlage wird eine <strong>Strafgebühr</strong> berechnet, deren Höhe von Faktoren wie Fläche, Lage und Art der Abweichung abhängt.</li><li>Nach Zahlung und Abschluss des Verfahrens erhält der Bau einen legalisierten Status, der eine Eintragung und einen späteren Verkauf ermöglicht.</li></ul><h3>Nicht alles ist legalisierbar</h3><p>Wichtig zu wissen: Nicht jeder Schwarzbau kann geregelt werden. Bauten in besonders geschützten Bereichen – etwa in Waldgebieten, an Stränden, in archäologischen Zonen oder auf öffentlichem Grund – sind von der Legalisierung häufig ausgeschlossen. Auch hier gilt: Ob eine Legalisierung möglich ist und was sie kostet, lässt sich nur im Einzelfall durch fachkundige Prüfung feststellen.</p><p>Aus Käufersicht ist entscheidend, <strong>wer</strong> die Legalisierung übernimmt und <strong>wer</strong> die Kosten trägt. Idealerweise klären Sie das vor dem Kauf und lassen den Verkäufer den Bau legalisieren oder handeln einen entsprechenden Preisnachlass aus.</p><h3>Praktische Tipps: So erkennen Sie Schwarzbauten vor dem Kauf</h3><p>Am besten schützen Sie sich, indem Sie Schwarzbauten erkennen, bevor Sie unterschreiben. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Due Diligence:</p><ul><li><strong>Baugenehmigung anfordern.</strong> Lassen Sie sich die ursprüngliche Baugenehmigung und die dazugehörigen Pläne vorlegen.</li><li><strong>Ist-Zustand vergleichen.</strong> Ein Ingenieur prüft, ob das Gebäude in seiner heutigen Form mit den genehmigten Plänen übereinstimmt.</li><li><strong>Topografisches Gutachten einholen.</strong> So erkennen Sie, ob sich alle Bauten innerhalb der zulässigen Grenzen befinden.</li><li><strong>Auf typische Anbauten achten.</strong> Terrassen, Pools, geschlossene Balkone, ausgebaute Keller oder Dachgeschosse sind klassische Kandidaten für Schwarzbauten.</li><li><strong>Elektronische Erfassung prüfen.</strong> Lassen Sie kontrollieren, ob bereits eine Legalisierung eingeleitet oder abgeschlossen wurde und ob die Strafgebühren vollständig gezahlt sind.</li><li><strong>Ingenieurbescheinigung verlangen.</strong> Für den Kauf ist häufig eine Bescheinigung eines Ingenieurs erforderlich, die den baurechtlichen Status bestätigt.</li></ul><p>Verlassen Sie sich dabei nicht allein auf mündliche Zusicherungen des Verkäufers oder des Maklers. Nur eine dokumentierte, fachliche Prüfung schafft Sicherheit.</p><h3>Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden</h3><ul><li><strong>Fehler: Auf den ersten Eindruck vertrauen.</strong> Ein gepflegtes, solides Haus kann trotzdem gravierende baurechtliche Mängel haben. Lösung: immer die Papiere prüfen, nicht nur die Optik.</li><li><strong>Fehler: Die Legalisierung erst nach dem Kauf angehen.</strong> Dann tragen Sie Kosten und Risiko allein. Lösung: den Status vor der Unterschrift klären.</li><li><strong>Fehler: Kleine Abweichungen unterschätzen.</strong> Auch ein überdachter Balkon kann die Eintragung blockieren. Lösung: jede Abweichung ernst nehmen und bewerten lassen.</li><li><strong>Fehler: Ohne eigene Fachleute kaufen.</strong> Der Notar ist neutral und prüft Ihre Interessen nicht. Lösung: eigenen Anwalt und Ingenieur einschalten.</li></ul><h3>Wann Sie rechtlichen Rat einholen sollten</h3><p>Sobald eine Immobilie ins Auge gefasst ist, lohnt sich fachliche Begleitung – und zwar <strong>bevor</strong> Sie einen Vorvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben. Ein auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierter Anwalt koordiniert die Prüfung durch einen Ingenieur, bewertet den baurechtlichen Status und klärt, ob und wie sich ein Schwarzbau legalisieren lässt.</p><p>Ebenso wichtig ist rechtlicher Rat, wenn Sie bereits Eigentümer sind und nachträglich feststellen, dass Ihr Objekt nicht genehmigte Bauten enthält. Auch dann bestehen Handlungsmöglichkeiten – je früher Sie handeln, desto besser.</p><h3>Fazit: Prüfen Sie den baurechtlichen Status, bevor Sie unterschreiben</h3><p>Schwarzbauten sind in Griechenland weit verbreitet und für Käufer mit erheblichen Risiken verbunden: von der blockierten Eintragung über Probleme beim Weiterverkauf und bei der Finanzierung bis hin zu Bußgeldern und Abrissverfügungen. Die gute Nachricht ist, dass sich viele nicht genehmigte Bauten legalisieren lassen – vorausgesetzt, Sie klären den Status rechtzeitig.</p><p>Merken Sie sich diese drei Punkte: Erstens, prüfen Sie jede Immobilie gründlich auf baurechtliche Abweichungen. Zweitens, klären Sie die Legalisierung und deren Kosten <strong>vor</strong> dem Kauf. Drittens, verlassen Sie sich nicht auf Zusicherungen, sondern auf dokumentierte Fachprüfungen.</p><h3>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland oder haben Zweifel am baurechtlichen Status Ihres Objekts?</h3><p>Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei prüft den baurechtlichen Zustand, koordiniert die technische Begutachtung und klärt für Sie die Möglichkeiten einer Legalisierung. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienkauf in Griechenland auf einem sicheren Fundament steht.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p><p>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</p>								</div>
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		<title>Immobilien in Griechenland kaufen als deutscher Staatsbürger: Ihre wichtigsten Fragen beantwortet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 09:38:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland wirft viele Fragen auf – gerade für deutsche Käufer, die das griechische Recht noch..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/immobilien-in-griechenland-kaufen-als-deutscher-staatsbuerger-ihre-wichtigsten-fragen-beantwortet/">Immobilien in Griechenland kaufen als deutscher Staatsbürger: Ihre wichtigsten Fragen beantwortet</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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									<p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland wirft viele Fragen auf – gerade für deutsche Käufer, die das griechische Recht noch nicht kennen. Brauche ich eine Genehmigung? Welche Steuern kommen auf mich zu? Und lohnt sich ein eigener Anwalt? In diesem Beitrag beantworten wir die häufigsten Fragen kurz, klar und verständlich. So bekommen Sie einen schnellen Überblick, bevor Sie Ihren Traum von der eigenen Immobilie in Griechenland verwirklichen.</p><h2>Dürfen Deutsche in Griechenland überhaupt Immobilien kaufen?</h2><p>Ja. Als EU-Bürger sind Sie griechischen Käufern rechtlich weitgehend gleichgestellt. Sie dürfen Wohnungen, Häuser und Grundstücke grundsätzlich frei erwerben. Nur in bestimmten Grenzgebieten gelten Sonderregeln – dazu gleich mehr.</p><h3>Brauche ich eine besondere Genehmigung?</h3><p>In den meisten Fällen nicht. Für Immobilien in typischen Wohn- und Feriengebieten benötigen Sie keine gesonderte Erlaubnis. Anders sieht es in ausgewiesenen <strong>Grenzgebieten</strong> aus. Dort kann eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. EU-Bürger erhalten diese in der Regel unkompliziert, doch der Antrag muss korrekt gestellt werden. Deshalb sollte vor dem Kauf immer geprüft werden, ob Ihr Wunschobjekt in einer solchen Zone liegt.</p><h3>Welche Grenzgebiete sind betroffen?</h3><p>Zu den ausgewiesenen Grenzgebieten zählen unter anderem Regionen nahe der Landesgrenzen sowie Teile bestimmter Inseln wie Rhodos, Kreta, Kos oder die Inseln in der Nord-Ägäis. Wenn Ihr Objekt dort liegt, stellt Ihr Anwalt einen Antrag auf Aufhebung der Erwerbsbeschränkung. Das Verfahren dauert etwas länger, ist für EU-Bürger aber meist reine Formsache. Wichtig ist nur, dass Sie diesen Schritt einplanen und nicht übersehen.</p><h3>Was ist die AFM-Steuernummer und warum brauche ich sie?</h3><p>Die <strong>AFM (Arithmós Forologikoú Mitróou)</strong> ist die griechische Steuernummer. Ohne sie können Sie in Griechenland keine Immobilie kaufen. Sie benötigen die AFM außerdem, um ein Bankkonto zu eröffnen, Steuern zu zahlen sowie Strom und Wasser anzumelden. Die Nummer beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt – entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten. Viele deutsche Käufer lassen diesen Schritt direkt von ihrem Anwalt erledigen, weil das Zeit spart.</p><h3>Brauche ich ein griechisches Bankkonto?</h3><p>In den meisten Fällen ja. Ein griechisches Konto erleichtert die Zahlungsabwicklung und die Begleichung laufender Kosten wie Steuern oder Nebenkosten. Wichtig: Die Banken achten streng auf die Herkunft des Geldes. Sie müssen nachweisen können, woher die Kaufsumme stammt. Halten Sie entsprechende Unterlagen bereit, um Verzögerungen zu vermeiden.</p><h3>Welche Steuern fallen beim Kauf an?</h3><p>Beim Immobilienkauf in Griechenland kommen mehrere Steuern und Kosten auf Sie zu:</p><ul><li><strong>Grunderwerbsteuer:</strong> In der Regel 3 % des Kaufpreises beim Erwerb bestehender Immobilien.</li><li><strong>Mehrwertsteuer:</strong> Bei bestimmten Neubauten kann statt der Grunderwerbsteuer Mehrwertsteuer anfallen.</li><li><strong>Notarkosten:</strong> meist rund 1 bis 1,5 % des Kaufpreises.</li><li><strong>Anwaltskosten:</strong> je nach Aufwand häufig etwa 1 bis 2 %.</li><li><strong>Gebühren für Grundbuch und Kataster:</strong> rund 0,5 %.</li><li><strong>Maklergebühren:</strong> üblicherweise etwa 2 % zuzüglich Mehrwertsteuer.</li></ul><p>Planen Sie diese Nebenkosten von Anfang an mit ein. Sie machen zusammen einen spürbaren Anteil des Kaufpreises aus.</p><h3>Was ist die ENFIA und muss ich sie jedes Jahr zahlen?</h3><p>Die <strong>ENFIA</strong> ist die jährliche griechische Immobiliensteuer. Als Eigentümer zahlen Sie sie einmal pro Jahr. Ihre Höhe richtet sich nach Größe, Lage und Wert des Objekts. Für eine kleine Ferienwohnung fällt sie moderat aus, für größere Objekte in guter Lage entsprechend höher. Es lohnt sich, diese laufende Belastung schon vor dem Kauf zu kennen, damit Sie realistisch kalkulieren.</p><h3>Brauche ich wirklich einen eigenen Anwalt?</h3><p>Ja, und das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt. In Griechenland ist der Notar <strong>neutral</strong>. Er vertritt weder den Käufer noch den Verkäufer und prüft nicht Ihre persönlichen Interessen. Das unterscheidet sich vom Verständnis vieler deutscher Käufer.</p><p>Ihr eigener Anwalt übernimmt genau diese Aufgabe. Er prüft die Eigentumsverhältnisse, deckt Lasten und Baurechtsverstöße auf, verhandelt die Vertragsbedingungen, überwacht die Zahlungen und sorgt für die korrekte Eintragung. Diese Absicherung kostet nur einen Bruchteil des Kaufpreises, kann Sie aber vor Verlusten in fünf- oder sechsstelliger Höhe schützen.</p><h3>Was ist ein Schwarzbau und warum ist er ein Risiko?</h3><p>Als <strong>Schwarzbau</strong> bezeichnet man Gebäude oder Gebäudeteile, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden. In Griechenland ist das ein verbreitetes Problem. Häufig betrifft es nachträglich angebaute Terrassen, Pools oder sogar ganze Stockwerke.</p><p>Kaufen Sie ein Objekt mit nicht genehmigten Bauten, drohen später erhebliche rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten. Im schlimmsten Fall lässt sich die Immobilie nicht ordnungsgemäß eintragen oder später weiterverkaufen. Eine nachträgliche Legalisierung ist zwar oft möglich, aber aufwendig und mit Kosten verbunden. Deshalb muss vor dem Kauf immer geprüft werden, ob alle Gebäudeteile genehmigt sind.</p><h3>Wie prüfe ich, ob mit der Immobilie alles in Ordnung ist?</h3><p>Der Schlüssel ist eine gründliche rechtliche Prüfung, die sogenannte <strong>Due Diligence</strong>. Dabei klärt Ihr Anwalt unter anderem:</p><ul><li>Ist der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer?</li><li>Lasten Hypotheken, Schulden oder Pfandrechte auf dem Objekt?</li><li>Stimmen die Grundstücksgrenzen mit den Katasterdaten überein?</li><li>Liegen für alle Gebäudeteile Baugenehmigungen vor?</li><li>Bestehen offene Steuerschulden?</li></ul><p>Erst wenn diese Punkte geklärt sind, sollten Sie einen Vertrag unterschreiben.</p><h3>Kann ich kaufen, ohne selbst in Griechenland zu sein?</h3><p>Ja. Viele deutsche Käufer wickeln den Kauf per <strong>Vollmacht</strong> ab. Sie erteilen Ihrem Anwalt vor Ort eine spezielle Vollmacht, mit der er die notwendigen Schritte für Sie erledigen kann. So müssen Sie nicht für jeden Termin nach Griechenland reisen. Das spart Zeit und Reisekosten, gerade wenn sich der Kauf über mehrere Wochen zieht.</p><h3>Was passiert nach dem Kauf?</h3><p>Nach der notariellen Beurkundung wird der Eigentumsübergang eingetragen. Griechenland kennt dabei zwei Systeme: das traditionelle <strong>Hypothekenamt</strong> und das modernere <strong>Kataster (Ktimatologio)</strong>. Erst mit der ordnungsgemäßen Eintragung sind Sie rechtlich abgesicherter Eigentümer. Danach sollten Sie Strom, Wasser und die ENFIA auf Ihren Namen anmelden.</p><h3>Wie lange dauert der gesamte Kaufprozess?</h3><p>Das hängt vom Einzelfall ab. Sind alle Unterlagen vollständig und die Prüfung unkompliziert, kann der Kauf innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Liegt das Objekt in einem Grenzgebiet, gibt es ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder Schwarzbauten, verlängert sich der Ablauf entsprechend. Eine frühzeitige Prüfung sorgt dafür, dass Sie böse Überraschungen vermeiden.</p><h3>Fazit: Gut informiert zur eigenen Immobilie in Griechenland</h3><p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist für Deutsche gut machbar. Wenn Sie die wichtigsten Fragen im Vorfeld klären, die Steuern einplanen und das Objekt sorgfältig prüfen lassen, steht Ihrem Vorhaben nichts im Weg. Entscheidend ist, dass Sie sich nicht allein auf Verkäufer oder Makler verlassen. Eine unabhängige rechtliche Begleitung schützt Ihr Vermögen und gibt Ihnen die nötige Sicherheit.</p><p><strong>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland und haben noch offene Fragen?</strong></p><p>Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam bringen wir Ihren Traum von der eigenen Immobilie in Griechenland sicher auf den Weg.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p><p><strong>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</strong></p>								</div>
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		<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/immobilien-in-griechenland-kaufen-als-deutscher-staatsbuerger-ihre-wichtigsten-fragen-beantwortet/">Immobilien in Griechenland kaufen als deutscher Staatsbürger: Ihre wichtigsten Fragen beantwortet</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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		<title>Erbschaft in Griechenland annehmen oder ausschlagen: Schritt-für-Schritt-Anleitung</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/erbschaft-in-griechenland-annehmen-oder-ausschlagen-schritt-fuer-schritt-anleitung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 09:34:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Angehöriger ist verstorben und hat Vermögen in Griechenland hinterlassen – vielleicht eine Immobilie, ein Bankkonto oder ein Grundstück. Doch..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/erbschaft-in-griechenland-annehmen-oder-ausschlagen-schritt-fuer-schritt-anleitung/">Erbschaft in Griechenland annehmen oder ausschlagen: Schritt-für-Schritt-Anleitung</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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									<p>Ein Angehöriger ist verstorben und hat Vermögen in Griechenland hinterlassen – vielleicht eine Immobilie, ein Bankkonto oder ein Grundstück. Doch mit dem Erbe kommen auch Fragen und Risiken. Muss ich die Erbschaft annehmen? Was passiert, wenn Schulden dazugehören? Und welche Fristen gelten für mich als Erbe in Deutschland?</p><p>Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren. Sie erfahren, welche Fristen gelten, wie Sie eine Erbschaft formell ausschlagen, welche Folgen ein verpasster Termin hat und worauf Sie als Erbe mit Wohnsitz in Deutschland besonders achten sollten. So treffen Sie eine informierte Entscheidung – und schützen sich vor bösen Überraschungen.</p><h2>Warum die Entscheidung so wichtig ist</h2><p>Anders als viele deutsche Erben erwarten, gilt in Griechenland ein Grundsatz, der schnell zur Falle werden kann: Eine Erbschaft gilt nach Ablauf einer bestimmten Frist als <strong>stillschweigend angenommen</strong>. Sie müssen also nichts aktiv tun, um Erbe zu werden – Sie werden es automatisch.</p><p>Das ist besonders dann gefährlich, wenn der Nachlass Schulden enthält. Denn wer die Erbschaft annimmt, haftet grundsätzlich auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie frühzeitig prüfen, was zum Nachlass gehört, und rechtzeitig handeln.</p><p><strong>Kurz zusammengefasst:</strong></p><ul><li>In Griechenland wird man automatisch Erbe, wenn man nicht ausschlägt.</li><li>Mit dem Erbe können auch Schulden übergehen.</li><li>Nur eine fristgerechte Ausschlagung schützt Sie zuverlässig.</li></ul><h3>Die entscheidende Frist: 4 Monate oder 1 Jahr</h3><p>Das griechische Recht setzt eine klare Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrem Erbrecht Kenntnis erlangen.</p><h3>Wie lange haben Sie Zeit?</h3><ul><li><strong>Vier Monate</strong> beträgt die Regelfrist für Erben mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland.</li><li><strong>Ein Jahr</strong> beträgt die verlängerte Frist, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe selbst im Ausland lebt.</li></ul><p>Für deutsche Erben ist in der Regel die längere Frist von <strong>einem Jahr</strong> maßgeblich. Das verschafft Ihnen mehr Zeit, den Nachlass zu prüfen. Doch Vorsicht: Auch ein Jahr vergeht schneller, als man denkt, gerade wenn Unterlagen aus Griechenland beschafft und übersetzt werden müssen.</p><h3>Wann beginnt die Frist genau?</h3><p>Die Frist läuft ab <strong>Kenntnis vom Anfall der Erbschaft</strong>. Das ist meist der Moment, in dem Sie vom Tod des Erblassers und Ihrer Stellung als Erbe erfahren. Bei komplexen Fällen ist der genaue Fristbeginn nicht immer eindeutig. Lassen Sie diesen Punkt im Zweifel juristisch klären, denn er entscheidet über alles Weitere.</p><h3>Schritt für Schritt: So schlagen Sie eine Erbschaft aus</h3><p>Wenn Sie sich gegen die Erbschaft entscheiden, reicht es nicht, einfach nichts zu tun. Die Ausschlagung muss <strong>aktiv und formgerecht</strong> erklärt werden.</p><h3>Schritt 1: Nachlass prüfen</h3><p>Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick. Gibt es Immobilien, Konten, Wertgegenstände? Und stehen dem Schulden, Hypotheken oder offene Steuern gegenüber? Erst wenn Sie Vermögen und Verbindlichkeiten kennen, können Sie sinnvoll entscheiden.</p><h3>Schritt 2: Frist bestimmen</h3><p>Klären Sie, wann Ihre Frist begonnen hat und wann sie endet. Notieren Sie sich das Enddatum und planen Sie ausreichend Puffer ein.</p><h3>Schritt 3: Erklärung beim Gericht abgeben</h3><p>Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem zuständigen <strong>Nachlassgericht</strong> (in Griechenland: das Friedensgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers oder das griechische Konsulat). Die Erklärung wird protokolliert und muss innerhalb der Frist beim Gericht eingehen.</p><h3>Schritt 4: Nachweise und Vollmacht</h3><p>Als Erbe in Deutschland müssen Sie in der Regel nicht persönlich nach Griechenland reisen. Sie können eine <strong>spezielle Vollmacht</strong> erteilen, mit der ein Anwalt vor Ort die Ausschlagung für Sie erklärt. Diese Vollmacht muss bestimmten Formanforderungen genügen und häufig mit einer Apostille versehen werden.</p><h3>Schritt 5: Bestätigung sichern</h3><p>Lassen Sie sich die Ausschlagung schriftlich bestätigen und bewahren Sie das Dokument sicher auf. Es ist Ihr Nachweis, dass Sie nicht mehr haften.</p><p><strong>Praktische Mini-Checkliste vor der Ausschlagung:</strong></p><ul><li>Habe ich Vermögen und Schulden vollständig geprüft?</li><li>Kenne ich mein genaues Fristende?</li><li>Ist geklärt, wer nach mir erbt (wichtig bei Kindern)?</li><li>Habe ich die nötige Vollmacht vorbereitet?</li></ul><h3>Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?</h3><p>Hier liegt das größte Risiko. Wer die Ausschlagungsfrist versäumt, gilt als <strong>Erbe – mit allen Konsequenzen</strong>. Das bedeutet:</p><ul><li>Sie treten in die Rechte <strong>und Pflichten</strong> des Verstorbenen ein.</li><li>Sie haften unter Umständen auch mit Ihrem <strong>eigenen Vermögen</strong> für die Schulden des Nachlasses.</li><li>Eine nachträgliche Ausschlagung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei einem Irrtum – und auch das nur unter strengen Voraussetzungen und eigenen Fristen.</li></ul><p>Ein Beispiel zur Veranschaulichung (hypothetisch): Ein deutscher Erbe erfährt vom Tod seines Onkels in Griechenland, kümmert sich aber zunächst nicht darum. Nach über einem Jahr stellt sich heraus, dass zum Nachlass hohe Steuerschulden gehören. Weil die Ausschlagungsfrist verstrichen ist, haftet der Erbe nun für diese Schulden. Hätte er rechtzeitig gehandelt, wäre ihm das erspart geblieben.</p><h3>Besondere Tipps für Erben in Deutschland</h3><p>Als Erbe mit Wohnsitz in Deutschland stehen Sie vor zusätzlichen Herausforderungen. Diese Hinweise helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.</p><p><strong>Handeln Sie früh.</strong> Auch wenn Ihnen ein Jahr zur Verfügung steht, kostet die Beschaffung von Sterbeurkunde, Grundbuchauszügen und weiteren Dokumenten aus Griechenland Zeit. Beginnen Sie sofort mit der Prüfung.</p><p><strong>Denken Sie an die Kette der Erben.</strong> Wenn Sie ausschlagen, rückt oft die nächste Person nach – häufig Ihre eigenen Kinder. Sind diese minderjährig, müssen Sie unter Umständen auch für sie ausschlagen, und dafür kann eine familiengerichtliche Genehmigung nötig sein.</p><p><strong>Nutzen Sie eine Vollmacht.</strong> Ein Anwalt in Griechenland kann fast alle Schritte für Sie übernehmen. Das erspart Ihnen Reisen und beschleunigt das Verfahren.</p><p><strong>Achten Sie auf Sprache und Form.</strong> Erklärungen und Dokumente müssen den griechischen Formvorschriften entsprechen, oft in griechischer Sprache und mit Apostille. Fehler bei der Form können die Ausschlagung unwirksam machen.</p><p><strong>Prüfen Sie die steuerliche Seite.</strong> Neben der zivilrechtlichen Frage der Annahme oder Ausschlagung spielt auch die Erbschaftsteuer eine Rolle – in Griechenland und möglicherweise in Deutschland.</p><h3>Die Rolle eines spezialisierten Anwalts</h3><p>Ein auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierter Anwalt ist bei diesen Fragen mehr als hilfreich. Er verschafft Ihnen zunächst Klarheit über den Nachlass und prüft, ob sich eine Annahme lohnt oder eine Ausschlagung ratsam ist. Er bestimmt den genauen Fristbeginn und behält das Fristende im Blick, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.</p><p>Darüber hinaus erledigt Ihr Anwalt die Formalitäten vor Ort: Er gibt die Ausschlagungserklärung beim Gericht ab, kümmert sich um die richtige Form der Vollmacht und stellt sicher, dass alle Dokumente korrekt übersetzt und beglaubigt sind. Bei mehreren Miterben hilft er, Konflikte zu vermeiden. So handeln Sie nicht auf Verdacht, sondern auf einer sicheren Grundlage.</p><h3>Fazit: Rechtzeitig prüfen, bewusst entscheiden</h3><p>Ob Sie eine Erbschaft in Griechenland annehmen oder ausschlagen sollten, hängt allein davon ab, was zum Nachlass gehört. Entscheidend ist, dass Sie die Frist kennen – vier Monate im Inland, ein Jahr für Erben im Ausland – und rechtzeitig handeln. Wer nichts unternimmt, wird automatisch Erbe und haftet möglicherweise für fremde Schulden. Prüfen Sie den Nachlass daher früh, klären Sie Ihre Fristen und lassen Sie die Ausschlagung formgerecht erklären. Starten Sie am besten sofort mit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme, damit Sie genug Zeit für eine überlegte Entscheidung haben.</p><p><strong>Sie haben in Griechenland geerbt und sind unsicher, ob Sie annehmen oder ausschlagen sollen?</strong></p><p>Unsere auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierte Kanzlei prüft Ihren Nachlass, überwacht Ihre Fristen und übernimmt alle notwendigen Schritte vor Ort – auch per Vollmacht, ohne dass Sie nach Griechenland reisen müssen. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten beider Rechtsordnungen.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam finden wir die für Sie sicherste Lösung.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p><p><strong>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</strong></p>								</div>
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		<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/erbschaft-in-griechenland-annehmen-oder-ausschlagen-schritt-fuer-schritt-anleitung/">Erbschaft in Griechenland annehmen oder ausschlagen: Schritt-für-Schritt-Anleitung</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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		<title>Das Golden-Visa-Programm in Griechenland: Ein umfassender Leitfaden für Investoren</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/das-golden-visa-programm-in-griechenland-ein-umfassender-leitfaden-fuer-investoren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 09:53:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Aufenthaltstitel in einem EU-Land, gekoppelt an eine Investition in Immobilien oder andere Anlagen – das griechische Golden-Visa-Programm macht genau..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/das-golden-visa-programm-in-griechenland-ein-umfassender-leitfaden-fuer-investoren/">Das Golden-Visa-Programm in Griechenland: Ein umfassender Leitfaden für Investoren</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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									<h2>Ein Aufenthaltstitel in einem EU-Land, gekoppelt an eine Investition in Immobilien oder andere Anlagen – das griechische Golden-Visa-Programm macht genau das möglich.</h2><p>Für viele deutsche Investoren und Unternehmer ist es ein attraktiver Weg, sich Rechte in Griechenland zu sichern und zugleich Vermögen anzulegen. Doch die Regeln haben sich zuletzt spürbar geändert, und die nötigen Investitionssummen sind gestiegen.</p><p>In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Golden Visa in Griechenland genau ist, welche Mindestinvestitionen aktuell gelten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie der Antrag abläuft. Am Ende wissen Sie, ob sich dieser Weg für Sie lohnt und worauf Sie unbedingt achten sollten.</p><h3>Was ist das Golden Visa in Griechenland?</h3><p>Das <strong>Golden Visa</strong> ist ein Aufenthaltstitel, den Griechenland Investoren aus Nicht-EU-Staaten gewährt, wenn sie eine qualifizierte Investition tätigen. Im Gegenzug erhalten sie und ihre Familie das Recht, in Griechenland zu leben und sich im gesamten Schengen-Raum frei zu bewegen.</p><p>Ein wichtiger Hinweis für deutsche Staatsbürger: Als EU-Bürger benötigen Sie <strong>kein Golden Visa</strong>, um in Griechenland zu leben oder zu investieren. Das Programm richtet sich an Angehörige von Drittstaaten. Für Sie als deutschen Unternehmer wird das Thema vor allem dann relevant, wenn Sie Geschäftspartner, Investoren oder Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern beraten oder einbinden möchten.</p><h3>Welche Mindestinvestitionen gelten aktuell?</h3><p>Griechenland hat die Schwellenwerte in den vergangenen Jahren deutlich angehoben und regional gestaffelt. Die folgenden Angaben sind Richtwerte nach dem Stand 2024/2025:</p><ul><li><strong>800.000 Euro</strong> für Immobilien in besonders nachgefragten Regionen – etwa in Athen, Thessaloniki, auf Mykonos, Santorin und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern.</li><li><strong>400.000 Euro</strong> für Immobilien in den übrigen Gebieten Griechenlands.</li><li><strong>250.000 Euro</strong> in Sonderfällen, etwa bei der Umnutzung gewerblicher Gebäude in Wohnraum oder bei der Sanierung denkmalgeschützter Objekte.</li></ul><p>Neben Immobilien erkennt Griechenland auch andere Anlageformen an, zum Beispiel:</p><ul><li>Investitionen in griechische Unternehmen oder Anteile,</li><li>den Kauf von Staatsanleihen,</li><li>Einlagen bei griechischen Banken.</li></ul><p>Für diese Alternativen gelten eigene, meist höhere Schwellenwerte. Wichtig zu wissen: Die genannten Beträge beziehen sich in der Regel auf <strong>eine einzige Immobilie</strong>, die die jeweilige Mindestsumme erreichen muss.</p><h3>Voraussetzungen für das Golden Visa</h3><p>Damit ein Antrag Erfolg hat, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigsten im Überblick:</p><p><strong>Persönliche Voraussetzungen</strong></p><ul><li>Sie sind <strong>Angehöriger eines Nicht-EU-Staates</strong>.</li><li>Sie sind volljährig.</li><li>Sie können die Herkunft der Investitionssumme lückenlos nachweisen.</li><li>Es liegen keine Einträge vor, die einer Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen.</li></ul><p><strong>Investitionsbezogene Voraussetzungen</strong></p><ul><li>Die Investition erreicht mindestens den für die Region geltenden Schwellenwert.</li><li>Der Kaufpreis wird über ein nachvollziehbares Bankverfahren gezahlt.</li><li>Bei Immobilien muss der Kauf notariell beurkundet und ordnungsgemäß eingetragen sein.</li></ul><p><strong>Wer profitiert mit?</strong></p><p>Ein großer Vorteil des Programms: Der Aufenthaltstitel gilt nicht nur für den Investor selbst. In der Regel werden auch <strong>Ehepartner</strong>, <strong>minderjährige Kinder</strong> sowie unter bestimmten Bedingungen die <strong>Eltern beider Ehegatten</strong> einbezogen. So sichert eine einzige Investition der ganzen Familie ein Aufenthaltsrecht.</p><h3>Der Ablauf des Antrags Schritt für Schritt</h3><p>Der Weg zum Golden Visa folgt festen Etappen. Wer die Reihenfolge kennt, vermeidet Verzögerungen.</p><p><strong>1. Steuernummer und Bankkonto</strong></p><p>Wie bei jedem Immobilienkauf in Griechenland benötigen Sie zuerst eine griechische Steuernummer (<strong>AFM</strong>) und in den meisten Fällen ein griechisches Bankkonto. Über dieses wird die Investitionssumme abgewickelt.</p><p><strong>2. Auswahl und Prüfung der Investition</strong></p><p>Bevor Sie investieren, sollte das Objekt oder die Anlage gründlich geprüft werden. Bei Immobilien gehört dazu die vollständige rechtliche Prüfung: Eigentumsverhältnisse, Lastenfreiheit, Baugenehmigungen und der katasterrechtliche Status. Gerade nicht genehmigte Bauten können ein Golden Visa gefährden.</p><p><strong>3. Vollmacht erteilen</strong></p><p>Viele Investoren wickeln den gesamten Prozess über eine <strong>Vollmacht</strong> ab, ohne dauerhaft vor Ort zu sein. Ein Anwalt in Griechenland kann so Kauf, Antrag und Formalitäten für Sie erledigen.</p><p><strong>4. Investition tätigen und beurkunden</strong></p><p>Nach der Prüfung erfolgt die Zahlung und – bei Immobilien – die notarielle Beurkundung. Erst mit der ordnungsgemäßen Eintragung gilt die Investition als vollzogen.</p><p><strong>5. Antrag auf den Aufenthaltstitel</strong></p><p>Nun wird der Antrag bei den zuständigen Behörden eingereicht. Dazu gehören unter anderem der Investitionsnachweis, biometrische Daten und die Unterlagen der Familienangehörigen. Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Aufenthaltskarte.</p><h3>Was bedeutet das Golden Visa für deutsche Investoren und Unternehmer?</h3><p>Auch wenn Sie als EU-Bürger das Visum selbst nicht benötigen, spielt das Programm für Sie in mehreren Konstellationen eine Rolle.</p><p><strong>Als Unternehmer mit internationalen Partnern</strong> binden Sie womöglich Investoren aus Nicht-EU-Staaten ein, die über ein Golden Visa Zugang zum EU-Markt suchen. Kenntnisse über das Programm helfen Ihnen, solche Kooperationen sauber zu strukturieren.</p><p><strong>Als Verkäufer einer Immobilie</strong> kann ein Objekt, das die Schwellenwerte erreicht, für Käufer aus Drittstaaten besonders attraktiv sein. Das erweitert Ihren möglichen Käuferkreis.</p><p><strong>Als Berater der eigenen Familie</strong> – etwa bei angeheirateten Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern – kann das Programm ein Weg sein, ein Aufenthaltsrecht in der EU zu sichern.</p><p>In all diesen Fällen gilt: Die Details entscheiden. Regionale Schwellenwerte, der Nachweis der Mittelherkunft und die korrekte Abwicklung sind komplex und ändern sich immer wieder.</p><h3>Häufige Fallstricke</h3><p>Damit Ihre Investition nicht ins Leere läuft, sollten Sie typische Fehler kennen:</p><ul><li><strong>Veraltete Beträge zugrunde legen.</strong> Die Schwellenwerte wurden mehrfach angehoben. Verlassen Sie sich nur auf aktuelle Angaben.</li><li><strong>Region falsch einschätzen.</strong> Ob 400.000 oder 800.000 Euro gelten, hängt vom genauen Standort ab.</li><li><strong>Mittelherkunft nicht belegen können.</strong> Ohne lückenlosen Nachweis droht die Ablehnung.</li><li><strong>Schwarzbauten übersehen.</strong> Nicht genehmigte Bauten können den Antrag scheitern lassen.</li><li><strong>Fristen und Verlängerungen ignorieren.</strong> Der Titel muss regelmäßig verlängert werden, und die Investition muss erhalten bleiben.</li></ul><h3>Fazit: Sorgfältige Planung entscheidet über den Erfolg</h3><p>Das griechische Golden-Visa-Programm ist ein attraktiver Weg, ein Aufenthaltsrecht in der EU mit einer Investition zu verbinden. Entscheidend sind die aktuellen Schwellenwerte – 800.000, 400.000 oder in Sonderfällen 250.000 Euro –, der lückenlose Nachweis der Mittelherkunft und eine saubere rechtliche Abwicklung. Für deutsche Investoren und Unternehmer ist das Programm vor allem im Zusammenspiel mit Partnern oder Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten relevant.</p><p>Der wichtigste nächste Schritt: Lassen Sie Ihre geplante Investition frühzeitig prüfen, damit Region, Betrag und Objekt zu den aktuellen Anforderungen passen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und schaffen die Grundlage für einen reibungslosen Antrag.</p><p><strong>Sie planen eine Investition in Griechenland oder beraten Partner, die ein Golden Visa anstreben?</strong></p><p>Unsere auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Prüfung der Investition über die notarielle Abwicklung bis zum Antrag auf den Aufenthaltstitel. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die aktuellen Anforderungen des griechischen Rechts.</p><p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam finden wir den sichersten Weg für Ihre Investition in Griechenland.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p><p>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</p>								</div>
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		<title>Golden Visa Griechenland: Der umfassende Ratgeber für Investoren 2026</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/golden-visa-griechenland-der-umfassende-ratgeber-fuer-investoren-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 06:08:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Aufenthaltstitel in einem EU-Land, gekoppelt an eine Investition in Immobilien oder andere Anlagen – das griechische Golden-Visa-Programm macht genau..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/golden-visa-griechenland-der-umfassende-ratgeber-fuer-investoren-2026/">Golden Visa Griechenland: Der umfassende Ratgeber für Investoren 2026</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Aufenthaltstitel in einem EU-Land, gekoppelt an eine Investition in Immobilien oder andere Anlagen – das griechische Golden-Visa-Programm macht genau das möglich. Für viele deutsche Investoren und Unternehmer ist es ein attraktiver Weg, sich Rechte in Griechenland zu sichern und zugleich Vermögen anzulegen. Doch die Regeln haben sich zuletzt spürbar geändert, und die nötigen Investitionssummen sind gestiegen.</p>
<p>In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Golden Visa in Griechenland genau ist, welche Mindestinvestitionen aktuell gelten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie der Antrag abläuft. Am Ende wissen Sie, ob sich dieser Weg für Sie lohnt und worauf Sie unbedingt achten sollten.</p>
<h2>Was ist das Golden Visa in Griechenland?</h2>
<p>Das <strong>Golden Visa</strong> ist ein Aufenthaltstitel, den Griechenland Investoren aus Nicht-EU-Staaten gewährt, wenn sie eine qualifizierte Investition tätigen. Im Gegenzug erhalten sie und ihre Familie das Recht, in Griechenland zu leben und sich im gesamten Schengen-Raum frei zu bewegen.</p>
<p>Ein wichtiger Hinweis für deutsche Staatsbürger: Als EU-Bürger benötigen Sie <strong>kein Golden Visa</strong>, um in Griechenland zu leben oder zu investieren. Das Programm richtet sich an Angehörige von Drittstaaten. Für Sie als deutschen Unternehmer wird das Thema vor allem dann relevant, wenn Sie Geschäftspartner, Investoren oder Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern beraten oder einbinden möchten.</p>
<h3>Welche Mindestinvestitionen gelten aktuell?</h3>
<p>Griechenland hat die Schwellenwerte in den vergangenen Jahren deutlich angehoben und regional gestaffelt. Die folgenden Angaben sind Richtwerte nach dem Stand 2024/2025:</p>
<ul>
<li><strong>800.000 Euro</strong> für Immobilien in besonders nachgefragten Regionen – etwa in Athen, Thessaloniki, auf Mykonos, Santorin und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern.</li>
<li><strong>400.000 Euro</strong> für Immobilien in den übrigen Gebieten Griechenlands.</li>
<li><strong>250.000 Euro</strong> in Sonderfällen, etwa bei der Umnutzung gewerblicher Gebäude in Wohnraum oder bei der Sanierung denkmalgeschützter Objekte.</li>
</ul>
<p>Neben Immobilien erkennt Griechenland auch andere Anlageformen an, zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Investitionen in griechische Unternehmen oder Anteile,</li>
<li>den Kauf von Staatsanleihen,</li>
<li>Einlagen bei griechischen Banken.</li>
</ul>
<p>Für diese Alternativen gelten eigene, meist höhere Schwellenwerte. Wichtig zu wissen: Die genannten Beträge beziehen sich in der Regel auf <strong>eine einzige Immobilie</strong>, die die jeweilige Mindestsumme erreichen muss.</p>
<h3>Voraussetzungen für das Golden Visa</h3>
<p>Damit ein Antrag Erfolg hat, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigsten im Überblick:</p>
<p><strong>Persönliche Voraussetzungen</strong></p>
<ul>
<li>Sie sind <strong>Angehöriger eines Nicht-EU-Staates</strong>.</li>
<li>Sie sind volljährig.</li>
<li>Sie können die Herkunft der Investitionssumme lückenlos nachweisen.</li>
<li>Es liegen keine Einträge vor, die einer Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen.</li>
</ul>
<p><strong>Investitionsbezogene Voraussetzungen</strong></p>
<ul>
<li>Die Investition erreicht mindestens den für die Region geltenden Schwellenwert.</li>
<li>Der Kaufpreis wird über ein nachvollziehbares Bankverfahren gezahlt.</li>
<li>Bei Immobilien muss der Kauf notariell beurkundet und ordnungsgemäß eingetragen sein.</li>
</ul>
<p><strong>Wer profitiert mit?</strong></p>
<p>Ein großer Vorteil des Programms: Der Aufenthaltstitel gilt nicht nur für den Investor selbst. In der Regel werden auch <strong>Ehepartner</strong>, <strong>minderjährige Kinder</strong> sowie unter bestimmten Bedingungen die <strong>Eltern beider Ehegatten</strong> einbezogen. So sichert eine einzige Investition der ganzen Familie ein Aufenthaltsrecht.</p>
<h3>Der Ablauf des Antrags Schritt für Schritt</h3>
<p>Der Weg zum Golden Visa folgt festen Etappen. Wer die Reihenfolge kennt, vermeidet Verzögerungen.</p>
<p><strong>1. Steuernummer und Bankkonto</strong></p>
<p>Wie bei jedem Immobilienkauf in Griechenland benötigen Sie zuerst eine griechische Steuernummer (<strong>AFM</strong>) und in den meisten Fällen ein griechisches Bankkonto. Über dieses wird die Investitionssumme abgewickelt.</p>
<p><strong>2. Auswahl und Prüfung der Investition</strong></p>
<p>Bevor Sie investieren, sollte das Objekt oder die Anlage gründlich geprüft werden. Bei Immobilien gehört dazu die vollständige rechtliche Prüfung: Eigentumsverhältnisse, Lastenfreiheit, Baugenehmigungen und der katasterrechtliche Status. Gerade nicht genehmigte Bauten können ein Golden Visa gefährden.</p>
<p><strong>3. Vollmacht erteilen</strong></p>
<p>Viele Investoren wickeln den gesamten Prozess über eine <strong>Vollmacht</strong> ab, ohne dauerhaft vor Ort zu sein. Ein Anwalt in Griechenland kann so Kauf, Antrag und Formalitäten für Sie erledigen.</p>
<p><strong>4. Investition tätigen und beurkunden</strong></p>
<p>Nach der Prüfung erfolgt die Zahlung und – bei Immobilien – die notarielle Beurkundung. Erst mit der ordnungsgemäßen Eintragung gilt die Investition als vollzogen.</p>
<p><strong>5. Antrag auf den Aufenthaltstitel</strong></p>
<p>Nun wird der Antrag bei den zuständigen Behörden eingereicht. Dazu gehören unter anderem der Investitionsnachweis, biometrische Daten und die Unterlagen der Familienangehörigen. Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Aufenthaltskarte.</p>
<h3>Was bedeutet das Golden Visa für deutsche Investoren und Unternehmer?</h3>
<p>Auch wenn Sie als EU-Bürger das Visum selbst nicht benötigen, spielt das Programm für Sie in mehreren Konstellationen eine Rolle.</p>
<p><strong>Als Unternehmer mit internationalen Partnern</strong> binden Sie womöglich Investoren aus Nicht-EU-Staaten ein, die über ein Golden Visa Zugang zum EU-Markt suchen. Kenntnisse über das Programm helfen Ihnen, solche Kooperationen sauber zu strukturieren.</p>
<p><strong>Als Verkäufer einer Immobilie</strong> kann ein Objekt, das die Schwellenwerte erreicht, für Käufer aus Drittstaaten besonders attraktiv sein. Das erweitert Ihren möglichen Käuferkreis.</p>
<p><strong>Als Berater der eigenen Familie</strong> – etwa bei angeheirateten Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern – kann das Programm ein Weg sein, ein Aufenthaltsrecht in der EU zu sichern.</p>
<p>In all diesen Fällen gilt: Die Details entscheiden. Regionale Schwellenwerte, der Nachweis der Mittelherkunft und die korrekte Abwicklung sind komplex und ändern sich immer wieder.</p>
<h3>Häufige Fallstricke</h3>
<p>Damit Ihre Investition nicht ins Leere läuft, sollten Sie typische Fehler kennen:</p>
<ul>
<li><strong>Veraltete Beträge zugrunde legen.</strong> Die Schwellenwerte wurden mehrfach angehoben. Verlassen Sie sich nur auf aktuelle Angaben.</li>
<li><strong>Region falsch einschätzen.</strong> Ob 400.000 oder 800.000 Euro gelten, hängt vom genauen Standort ab.</li>
<li><strong>Mittelherkunft nicht belegen können.</strong> Ohne lückenlosen Nachweis droht die Ablehnung.</li>
<li><strong>Schwarzbauten übersehen.</strong> Nicht genehmigte Bauten können den Antrag scheitern lassen.</li>
<li><strong>Fristen und Verlängerungen ignorieren.</strong> Der Titel muss regelmäßig verlängert werden, und die Investition muss erhalten bleiben.</li>
</ul>
<h3>Fazit: Sorgfältige Planung entscheidet über den Erfolg</h3>
<p>Das griechische Golden-Visa-Programm ist ein attraktiver Weg, ein Aufenthaltsrecht in der EU mit einer Investition zu verbinden. Entscheidend sind die aktuellen Schwellenwerte – 800.000, 400.000 oder in Sonderfällen 250.000 Euro –, der lückenlose Nachweis der Mittelherkunft und eine saubere rechtliche Abwicklung. Für deutsche Investoren und Unternehmer ist das Programm vor allem im Zusammenspiel mit Partnern oder Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten relevant.</p>
<p>Der wichtigste nächste Schritt: Lassen Sie Ihre geplante Investition frühzeitig prüfen, damit Region, Betrag und Objekt zu den aktuellen Anforderungen passen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und schaffen die Grundlage für einen reibungslosen Antrag.</p>
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<p><strong>Sie planen eine Investition in Griechenland oder beraten Partner, die ein Golden Visa anstreben?</strong></p>
<p>Unsere auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Prüfung der Investition über die notarielle Abwicklung bis zum Antrag auf den Aufenthaltstitel. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die aktuellen Anforderungen des griechischen Rechts.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.</strong> Gemeinsam finden wir den sichersten Weg für Ihre Investition in Griechenland.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>
<p>KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/golden-visa-griechenland-der-umfassende-ratgeber-fuer-investoren-2026/">Golden Visa Griechenland: Der umfassende Ratgeber für Investoren 2026</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Erbrecht in Griechenland: Ein Überblick über Erbfolge, Pflichtteil und Testament</title>
		<link>https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/erbrecht-in-griechenland-ein-uberblick-uber-erbfolge-pflichtteil-und-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Avraam Kosmidis]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 13:06:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-griechenland.de/?p=43429</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#160; Wenn ein Angehöriger stirbt und Vermögen in Griechenland hinterlässt, stehen deutsche Erben oft vor vielen Fragen. Wer erbt eigentlich?..</p>
<p>The post <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/erbrecht-in-griechenland-ein-uberblick-uber-erbfolge-pflichtteil-und-testament/">Erbrecht in Griechenland: Ein Überblick über Erbfolge, Pflichtteil und Testament</a> appeared first on <a href="https://rechtsanwalt-griechenland.de">KPAG - Kosmidis &amp; Partners Law Firm</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">&nbsp;</p>
<h2>Wenn ein Angehöriger stirbt und Vermögen in Griechenland hinterlässt, stehen deutsche Erben oft vor vielen Fragen.</h2>
<ul>
<li>Wer erbt eigentlich?</li>
<li>Gibt es einen Pflichtteil wie in Deutschland?</li>
<li>Und ist ein deutsches Testament in Griechenland überhaupt gültig?
<h3> </h3>
<h5>Das griechische Erbrecht folgt eigenen Regeln, die sich in wichtigen Punkten vom deutschen Recht unterscheiden.Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick über die gesetzliche Erbfolge, den Pflichtteil und die Errichtung eines wirksamen Testaments nach griechischem Recht. So wissen Sie, worauf es ankommt – und wann Sie fachlichen Rat einholen sollten.</h5>
<h3>Wann gilt griechisches Erbrecht?</h3>
Bevor wir uns die Details ansehen, klärt sich zuerst eine grundlegende Frage:</li>
<li><strong>Welches Recht kommt überhaupt zur Anwendung?</strong><br />Seit August 2015 gilt in fast allen EU-Staaten die Europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012). Sie bestimmt, dass für den gesamten Nachlass grundsätzlich das Recht des Landes gilt, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.<br />Ein Beispiel: Lebte ein deutscher Staatsbürger dauerhaft in Griechenland, gilt für seinen Nachlass in der Regel griechisches Erbrecht – auch für sein Vermögen in Deutschland. Lebte er hingegen in Deutschland und besaß nur eine Ferienimmobilie auf Kreta, kommt meist deutsches Recht zur Anwendung.<br />Wichtig: Jeder kann durch eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament bestimmen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit gelten soll. Das schafft Klarheit und beugt Streit vor.</li>
<li><strong>Die gesetzliche Erbfolge in Griechenland</strong><br />Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Das griechische Recht ordnet die Erben in sogenannte Ordnungen ein, ähnlich wie das deutsche System. Wer in einer vorrangigen Ordnung erbt, schließt die nachfolgenden Ordnungen aus.<br />Die Ordnungen im Überblick<br />• Erste Ordnung: die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel). Kinder erben zu gleichen Teilen.<br />• Zweite Ordnung: die Eltern des Verstorbenen sowie Geschwister und deren Kinder.<br />• Dritte Ordnung: die Großeltern und deren Nachkommen.<br />• Vierte Ordnung: die Urgroßeltern.</li>
<li><strong>Das Erbrecht des Ehegatten</strong><br />Der überlebende Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein. Er erbt immer mit, unabhängig von der Ordnung, in der die übrigen Verwandten stehen.<br />• Neben Erben der ersten Ordnung (Kinder) erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses.<br />• Neben Erben der zweiten und dritten Ordnung erhält er die Hälfte.<br />• Gibt es keine Verwandten dieser Ordnungen, erbt der Ehegatte allein.<br />Zusätzlich steht dem Ehepartner ein Anspruch auf bestimmte Gegenstände des ehelichen Haushalts zu. Auch eingetragene Lebenspartner können erbberechtigt sein.<br />Existieren keinerlei Verwandte und kein Ehegatte, fällt der Nachlass letztlich an den griechischen Staat.</li>
<li><strong>Der Pflichtteil im griechischen Recht</strong><br />Wie das deutsche Recht kennt auch Griechenland einen Schutz für nahe Angehörige, die im Testament übergangen wurden. Dieser Anspruch heißt im griechischen Recht nómimi mira und entspricht in seiner Funktion dem deutschen Pflichtteil.<br />Wer ist pflichtteilsberechtigt?<br />Ein Anspruch auf den Pflichtteil steht folgenden Personen zu:<br />• den Kindern und weiteren Abkömmlingen,<br />• den Eltern des Verstorbenen,<br />• dem überlebenden Ehegatten.<br />Ein wichtiger Unterschied zum deutschen Recht<br />Hier liegt eine entscheidende Besonderheit. In Deutschland ist der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Der Pflichtteilsberechtigte wird also nicht Miterbe, sondern erhält nur eine Auszahlung.<br />In Griechenland ist das anders: Der Pflichtteilsberechtigte wird Miterbe und damit direkt am Nachlass beteiligt. Man spricht von einem sogenannten Noterbrecht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der der Person ohne Testament zustünde.<br />Diese Beteiligung am Nachlass kann in der Praxis zu Miteigentümergemeinschaften führen – etwa an einer Immobilie. Gerade bei Grundstücken in Griechenland entstehen daraus häufig komplizierte Konstellationen, die frühzeitige Planung erfordern.</li>
<li><strong>Das Testament nach griechischem Recht</strong><br />Wer selbst bestimmen möchte, wer sein Vermögen erhält, sollte ein Testament errichten. Das griechische Recht kennt drei ordentliche Testamentsformen.<br />1. Das eigenhändige Testament<br />Dieses Testament schreiben Sie vollständig mit der Hand, versehen es mit Datum und Unterschrift. Es ist die einfachste und kostengünstigste Form. Der Nachteil: Es kann leicht verloren gehen oder angefochten werden, wenn Formfehler vorliegen.<br />2. Das öffentliche Testament<br />Diese Form errichten Sie vor einem Notar in Anwesenheit von Zeugen. Der Notar beurkundet Ihren letzten Willen und bewahrt das Dokument sicher auf. Diese Variante bietet die größte Rechtssicherheit und ist für deutsche Eigentümer von Immobilien in Griechenland besonders zu empfehlen.<br />3. Das geheime Testament<br />Hier übergeben Sie ein bereits verfasstes und verschlossenes Schriftstück dem Notar, ohne dass dieser den Inhalt kennt. Diese Form wird in der Praxis seltener genutzt.<br />Warum ein griechisches Testament sinnvoll sein kann<br />Grundsätzlich ist auch ein in Deutschland errichtetes Testament in Griechenland wirksam. In der Praxis führt es jedoch oft zu Verzögerungen: Das Dokument muss übersetzt, mit einer Apostille versehen und im griechischen Verfahren anerkannt werden. Das kostet Zeit und Geld.<br />Ein separates, notariell errichtetes Testament in griechischer Sprache für Ihr Vermögen in Griechenland kann den Erben viel Aufwand ersparen. Wichtig ist dabei, dass sich zwei Testamente nicht widersprechen.</li>
<li><strong>Die Annahme der Erbschaft – eine wichtige Frist</strong><br />Ein Punkt, der deutsche Erben oft überrascht: In Griechenland gilt eine Erbschaft nach Ablauf einer Frist als stillschweigend angenommen. Wer eine Erbschaft ausschlagen möchte – etwa wegen Schulden des Verstorbenen –, muss dies aktiv und fristgerecht tun.<br />Die Frist beträgt in der Regel vier Monate ab Kenntnis vom Erbfall. Für Erben mit Wohnsitz im Ausland verlängert sie sich auf ein Jahr. Versäumen Sie diese Frist, haften Sie unter Umständen auch für die Schulden des Nachlasses. Deshalb sollten Sie bei jedem Erbfall in Griechenland schnell handeln.</li>
<li>F<strong>azit: Frühzeitige Planung schützt Ihre Angehörigen</strong><br />Das griechische Erbrecht folgt eigenen Grundsätzen, die deutsche Erben und Erblasser kennen sollten. Besonders die Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass, die Regeln der Europäischen Erbrechtsverordnung und die kurzen Fristen zur Ausschlagung bergen Risiken für alle, die unvorbereitet sind.<br />Mit einem durchdachten Testament, einer klaren Rechtswahl und rechtzeitiger Beratung sichern Sie Ihren Nachlass und ersparen Ihren Angehörigen unnötige Schwierigkeiten. Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen zwischen Deutschland und Griechenland zahlt sich fachkundige Begleitung aus.</li>
<li><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.<br /><br /><strong>Sie haben in Griechenland geerbt oder möchten Ihren Nachlass vorausschauend regeln?</strong><br />Unsere auf deutsch-griechisches Erbrecht spezialisierte Kanzlei berät Sie umfassend – von der Testamentsgestaltung über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft bis zur Abwicklung des gesamten Nachlasses. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten beider Rechtsordnungen.<br />Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Situation.<br /><br />KPAG Kosmidis &amp; Partner Anwaltsgesellschaft 7/2026</li>
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		<title>Immobilienkauf in Griechenland: Was Sie rechtlich wissen müssen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpag]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 08:35:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Ferienhaus auf einer griechischen Insel, eine Wohnung mit Meerblick oder ein Investitionsobjekt in Athen – der Traum vom Eigentum..</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ein Ferienhaus auf einer griechischen Insel, eine Wohnung mit Meerblick oder ein<br />
Investitionsobjekt in Athen – der Traum vom Eigentum in Griechenland ist für viele Deutsche<br />
greifbar nah.</h2>
<p>Doch so schön die Vorstellung ist, so wichtig ist es, den Kauf rechtlich<br />
abzusichern. Das griechische Immobilienrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom<br />
deutschen. Wer die Besonderheiten kennt, schützt sich vor teuren Fehlern.</p>
<p>In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie der Immobilienkauf in Griechenland abläuft, welche<br />
rechtlichen Anforderungen für ausländische Käufer gelten und worauf Sie unbedingt achten<br />
sollten.</p>
<p><strong>Können Ausländer in Griechenland Immobilien kaufen?</strong></p>
<p>Grundsätzlich ja. Staatsangehörige der Europäischen Union – und damit auch Deutsche – dürfen<br />
in Griechenland Immobilien grundsätzlich ohne besondere Einschränkungen erwerben. Sie sind<br />
griechischen Käufern rechtlich weitgehend gleichgestellt.</p>
<p>Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: In sogenannten Grenzgebieten (etwa nahe der<br />
türkischen Grenze oder auf bestimmten Inseln wie Rhodos oder Teilen Kretas) gelten<br />
Sonderregeln. Hier kann eine besondere Genehmigung erforderlich sein. EU-Bürger erhalten<br />
diese in der Regel unkompliziert, doch der Antrag muss korrekt gestellt werden. Ein Anwalt prüft<br />
frühzeitig, ob Ihr Wunschobjekt in einer solchen Zone liegt.</p>
<h3></h3>
<p><strong>Der Ablauf des Immobilienkaufs Schritt für Schritt</strong></p>
<p>Der Kaufprozess folgt in Griechenland festen Etappen. Wer die Reihenfolge kennt, behält den<br />
Überblick.</p>
<p><strong>1. Steuernummer (AFM) beantragen</strong></p>
<p>Bevor Sie überhaupt etwas kaufen können, benötigen Sie eine griechische Steuernummer, die<br />
AFM (Arithmós Forologikoú Mitróou). Ohne diese Nummer läuft nichts – weder der Kauf noch<br />
die spätere Anmeldung von Strom, Wasser oder Steuern. Die AFM lässt sich beim zuständigen<br />
Finanzamt oder über einen Bevollmächtigten beantragen.</p>
<p><strong>2. Griechisches Bankkonto</strong></p>
<p>Für die Zahlungsabwicklung und laufende Kosten ist ein griechisches Bankkonto in den meisten<br />
Fällen sinnvoll oder sogar notwendig. Auch der Nachweis der Herkunft der Kaufsumme spielt<br />
eine Rolle – die Banken achten streng auf die Geldwäscheprävention.</p>
<p><strong>3. Rechtliche Prüfung des Objekts (Due Diligence)</strong></p>
<p>Dies ist der wichtigste Schritt. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, muss die Immobilie<br />
gründlich geprüft werden:</p>
<ul>
<li>Ist der Verkäufer tatsächlich Eigentümer?</li>
<li>Lasten Hypotheken, Schulden oder Pfandrechte auf dem Objekt?</li>
<li>Stimmen die Grundstücksgrenzen mit den Katasterdaten überein?</li>
<li>Gibt es Baugenehmigungen für alle Gebäudeteile?</li>
<li>Bestehen offene Steuerschulden?</li>
</ul>
<p>Gerade Schwarzbauten und nicht genehmigte Anbauten sind in Griechenland ein häufiges<br />
Problem. Eine solche Immobilie kann später erhebliche rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten verursachen.</p>
<p><strong>4. Vorvertrag (optional)</strong></p>
<p>Oft schließen Käufer und Verkäufer zunächst einen Vorvertrag. Darin werden Kaufpreis,<br />
Zahlungsmodalitäten und eine Anzahlung festgelegt. Dieser Schritt bindet beide Seiten, bevor<br />
der eigentliche Notarvertrag folgt.</p>
<p><strong>5. Notarieller Kaufvertrag</strong></p>
<p>Der endgültige Kaufvertrag muss in Griechenland zwingend von einem Notar beurkundet<br />
werden. Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit der Übertragung und stellt sicher, dass alle Steuern<br />
gezahlt und Unterlagen vollständig sind. Ohne notarielle Beurkundung ist der Kauf unwirksam.<br />
Wichtig zu wissen: Der Notar vertritt in Griechenland keine der beiden Parteien. Er ist neutral<br />
und prüft nicht Ihre individuellen Interessen. Deshalb ist ein eigener Rechtsanwalt für Sie als<br />
Käufer unverzichtbar</p>
<p><strong>6. Eintragung ins Grundbuch und Kataster</strong></p>
<p>Nach der Beurkundung wird der Eigentumsübergang eingetragen. Griechenland kennt dabei<br />
zwei Systeme: das traditionelle Hypothekenamt (Ypothikofylakio) und das modernere<br />
Kataster (Ktimatologio). Der Übergang zum flächendeckenden Katastersystem ist noch nicht<br />
überall abgeschlossen. Erst mit der ordnungsgemäßen Eintragung sind Sie rechtlich<br />
abgesicherter Eigentümer</p>
<h3></h3>
<p><strong>Die Rolle Ihres Anwalts</strong></p>
<p>Anders als in Deutschland ist es in Griechenland üblich und dringend zu empfehlen, dass Käufer<br />
einen eigenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ihr Anwalt:</p>
<ul>
<li>prüft die Eigentumsverhältnisse und die Lastenfreiheit</li>
<li>deckt Baurechtsverstöße auf</li>
<li>verhandelt Vertragsbedingungen</li>
<li>überwacht die Zahlungsabwicklung</li>
<li>sorgt für die korrekte Eintragung.</li>
</ul>
<p>Diese Absicherung kostet einen Bruchteil des Kaufpreises, kann Sie aber vor Verlusten in fünfoder sechsstelliger Höhe bewahren.</p>
<h3></h3>
<p><strong>Steuern und Nebenkosten beim Immobilienkauf</strong></p>
<p>Neben dem Kaufpreis fallen weitere Kosten an, die Sie einplanen sollten:</p>
<ul>
<li><strong>Grunderwerbsteuer</strong>: In der Regel 3 % des Kaufpreises beim Erwerb bestehender</li>
<li><strong>Immobilien</strong>. Bei bestimmten Neubauten kann stattdessen Mehrwertsteuer anfallen.</li>
<li><strong>Notarkosten</strong>: meist rund 1 bis 1,5 % des Kaufpreises.</li>
<li><strong>Anwaltskosten</strong>: abhängig vom Aufwand, häufig etwa 1 bis 2 %.</li>
<li><strong>Gebühren für Kataster und Grundbuch</strong>: rund 0,5 %.</li>
<li><strong>Maklergebühren</strong>: üblicherweise etwa 2 % zuzüglich Mehrwertsteuer.</li>
</ul>
<p>Hinzu kommen laufende Kosten wie die jährliche Immobiliensteuer <strong>ENFIA</strong>, die sich nach Größe,<br />
Lage und Wert des Objekts richtet.</p>
<h3></h3>
<p><strong>Häufige Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden</strong></p>
<p>Immer wieder erleben Käufer böse Überraschungen. Die häufigsten Probleme sind:</p>
<p><strong>Ungeklärte Eigentumsverhältnisse</strong>. Gerade bei geerbten Immobilien sind oft mehrere<br />
Personen Miteigentümer. Verkauft nur einer von ihnen, ist der Kauf angreifbar.</p>
<p><strong>Schwarzbauten und fehlende Genehmigungen</strong>. Terrassen, Pools oder ganze Stockwerke ohne<br />
Baugenehmigung sind verbreitet. Eine nachträgliche Legalisierung ist möglich, aber aufwendig.</p>
<p><strong>Unklare Grundstücksgrenzen</strong>. Ältere Grundstücke sind manchmal nicht exakt vermessen. Ein<br />
topografisches Gutachten schafft Klarheit.</p>
<p><strong>Sprachbarriere</strong>. Verträge sind auf Griechisch verfasst. Ohne fachkundige Übersetzung und<br />
rechtliche Beratung unterschreiben Sie womöglich etwas, das Sie nicht vollständig verstehen.</p>
<p><strong>Offene Steuer- oder Erbschaftsschulden</strong>. Diese können auf der Immobilie lasten und auf Sie<br />
übergehen, wenn sie nicht vorab geklärt werden.</p>
<p>Mit einer sorgfältigen Prüfung im Vorfeld lassen sich all diese Risiken vermeiden.</p>
<p><strong>Fazit: Sicher zur Traumimmobilie in Griechenland</strong></p>
<p>Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist für Deutsche gut möglich und kann eine<br />
hervorragende Entscheidung sein – als Feriendomizil, Altersruhesitz oder Kapitalanlage.<br />
Entscheidend ist jedoch, dass Sie den Kauf von Anfang an rechtlich absichern. Wer die Schritte<br />
kennt, die Steuern einplant und das Objekt gründlich prüfen lässt, kauft mit gutem Gewissen.<br />
Verlassen Sie sich nicht allein auf den Verkäufer oder den Makler. Eine unabhängige rechtliche<br />
Begleitung schützt Ihr Vermögen und gibt Ihnen die Sicherheit, die ein solcher Schritt verdient.</p>
<hr />
<p><strong>Sie planen den Kauf einer Immobilie in Griechenland?</strong><br />
Unsere auf deutsch-griechisches Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei begleitet Sie durch den<br />
gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Wir sprechen<br />
Ihre Sprache und kennen die Besonderheiten des griechischen Rechts.</p>
<p><strong>Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung</strong>. Gemeinsam bringen<br />
wir Ihren Traum von der eigenen Immobilie in Griechenland sicher auf den Weg.</p>
<hr />
<p><strong>Rechtlicher Hinweis</strong>: Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen<br />
ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und<br />
können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche<br />
Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern;<br />
für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen<br />
wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen<br />
wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen<br />
entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.</p>
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