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	<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht</title>
	
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	<description>Der Blog zum Verkehrsrecht, renommierte Autoren, spannende Diskussionen und wertvolle Rechtstipps von Fachanwälten für Verkehrsrecht</description>
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		<title>Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen – Teil 2</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 09:53:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab.

Autobahn

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. <a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/10/panthermedia_00229591.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-4914" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/10/panthermedia_00229591-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab.<span id="more-7648"></span></span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Autobahn</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem Auffahrunfall, kann der Anscheinsbeweis erschüttert sein. Dies gilt auch dann, wenn der Vorausfahrende vor der Kollision einen riskanten Fahrstreifenwechsel auf die Überholspur vollzieht, ohne dabei auf den rückwärtigen Verkehr zu achten (OLG Naumburg (Urteil vom 06.06.2008 &#8211; <a title="OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20U%2072/07" target="_blank"><span style="color: #000000">10 U 72/07</span></a>).</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Starkes Abbremsen</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Besonders innerorts kommt es häufig zu Situationen, in denen der Vorausfahrende plötzlich ohne einen erkennbaren verkehrsgemäßen Grund stark abbremst.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000"><em>Beispiel: Ortsunkundiger bremst an grüner Ampel plötzlich ab, da er merkt, dass er sich auf der falschen Fahrspur befindet.</em></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">In solchen Fällen ist der Anscheinsbeweis unproblematisch widerlegt.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Auffahren auf unbeleuchtete Hindernisse bei Dunkelheit</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Anscheinsbeweis wird ebenso erschüttert, wenn ein Kraftfahrer auf ein unbeleuchtetes Hindernis bei Dunkelheit auffährt.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000"><em>Beispiel: Auf der Landstraße stellt ein Autofahrer sein Fahrzeug/seinen Anhänger unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab, woraufhin ein anderer Verkehrsteilnehmer auf dieses auffährt.</em></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Auch hier wird der Anscheinsbeweis erschüttert, wenn der Auffahrende mit einer den Sichtverhältnissen angepassten Geschwindigkeit gefahren ist (OLG Celle, 14 U 58/05). In dem konkreten Fall haftete der Halter des Anhängers sogar vollständig für den entstandenen Schaden.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Bremsen wegen eines Tieres auf der Fahrbahn</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende aufgrund eines Tieres auf der Fahrbahn gebremst hat, muss differenziert werden. Da infolge eines Auffahrunfalls erhebliche Verletzungen bei den Verkehrsteilnehmern entstehen können, ist starkes Bremsen bei Kleintieren auf der Fahrbahn nicht zulässig, so dass dann der Anscheinsbeweis entkräftet wird. Anders liegt der Fall bei größerem Wildtier, da hier anders als bei Kleintieren die Kollision beispielsweise mit einem Wildschwein auch für die Fahrzeuginsassen gefährlich werden kann. In solchen Fällen ist ein Abbremsen gerechtfertigt, so dass der Anscheinsbeweis wohl nicht erschüttert wird.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Das ist ebenfalls dann der Fall, wenn bei Kleintieren abgebremst wird, aber aufgrund des genügenden Sicherheitsabstandes eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr ausgeschlossen war. Kommt es dennoch zur Kollision, muss vermutet werden, dass der Auffahrende mit überhöhter Geschwindigkeit oder zu geringer Aufmerksamkeit fuhr.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Spurwechsel</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Die Oberlandesgerichte sind sich einig, dass der Anscheinsbeweis auch dann widerlegt ist, wenn der Vorausfahrende wenige Augenblicke vor dem Unfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist, da sich die Kollision beider Fahrzeuge dann in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (KG Berlin, 12 U 205/09). Es muss dann angenommen werden, dass der Vorausfahrende sorgfaltswidrig in zu geringem Abstand den Fahrstreifenwechsel vollzogen hat und damit eine verkehrserhebliche Gefahr geschaffen hatte.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Letztendlich kann man feststellen, dass in der Regel keine pauschalisierenden Regeln festgelegt werden können. Es sind stets zusätzliche besondere Umstände des Einzelfalls zu erwägen, die die Haftungslage in eine andere Richtung lenken können.</span></p>
<p style="text-align: justify"><a href="http://www.schadenfixblog.de/der-anscheinsbeweis-beim-auffahrunfall-%E2%80%93-teil-1/">Teil 1 befasst sich mit allgemeinen Erläuterungen zum Anscheinsbeweis </a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		<title>Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – Teil 1</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 09:52:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle.
Der Anscheinsbeweis besagt, dass der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle.<span id="more-7644"></span></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand (<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/1f90/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=BJNR015650970BJNE000902307&amp;doc.part=S&amp;doc.price=0.0#focuspoint"><span style="color: #000000">§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO</span></a>), durch nicht angepasste Geschwindigkeit (<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/1f90/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=BJNR015650970BJNE000804308&amp;doc.part=S&amp;doc.price=0.0#focuspoint"><span style="color: #000000">§ 3 Abs. 1 StVO</span></a>) oder durch allgemeine Unaufmerksamkeit (<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/1f90/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=BJNR015650970BJNE000600314&amp;doc.part=S&amp;doc.price=0.0#focuspoint"><span style="color: #000000">§ 1 Abs. 2 StVO</span></a>) den Unfall schuldhaft verursacht hat (<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/1f90/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=KORE306008801&amp;doc.part=K&amp;doc.price=0.0#focuspoint"><span style="color: #000000">BGH NJW-RR 1989, 670</span></a>).</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Natürlich gibt es auch Konstellationen, die zwar auf den ersten Blick ebenso den Anschein haben, als habe sich der Auffahrende verkehrswidrig verhalten. Tatsächlich sind aber Umstände hinzugetreten, die beispielsweise ein Mitverschulden oder Gesamtverschulden des Vorausfahrenden zur Folge hätten. Der Auffahrende kann also in solchen Fällen den Anscheinsbeweis erschüttern. Der Auffahrende muss dann darlegen und beweisen, dass ein atypischer Verlauf, der die Verschuldensfrage in einem anderen Lichte erscheinen lässt, vorliegt.</span></p>
<p style="text-align: justify">
<p style="text-align: justify"><a href="http://www.schadenfixblog.de/der-anscheinsbeweis-beim-auffahrunfall-und-seine-ausnahmen-%E2%80%93-teil-2/">Teil 2 befasst sich mit den Ausnahmen vom Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall</a></p>
<p style="text-align: justify">
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		<item>
		<title>Für Anwälte: Elektronische Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen – ÖRAG legt die Latte hoch</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fur-anwalte-elektronische-abrechnung-mit-rechtsschutzversicherungen-orag-legt-die-latte-hoch/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:47:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir möchten hier auf einen Gastbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Philipp Schlosser Netzwerkmanager der DRS Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH im WebAkteblog hinweisen. Da insbesondere in Bußgeldangelegenheiten Rechtsschutzversicherungen eine wichtige Rolle spielen, ist der Beitrag sicherlich interessant:

Die Einführung der elektronischen Abrechnung ist ein großer Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwaltskanzleien. Die ÖRAG hat gemeinsam mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir möchten hier auf einen Gastbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Philipp Schlosser Netzwerkmanager der DRS Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH im <a href="http://www.e-consult.de/blog/">WebAkteblog</a> hinweisen. Da insbesondere in Bußgeldangelegenheiten Rechtsschutzversicherungen eine wichtige Rolle spielen, ist der Beitrag sicherlich interessant:</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/02/Oerag_logo_trans.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-7636" title="Oerag_logo_trans" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/02/Oerag_logo_trans.gif" alt="" width="135" height="57" /></a></p>
<p><strong>Die Einführung der elektronischen Abrechnung ist ein großer Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwaltskanzleien. Die ÖRAG hat gemeinsam mit Ihren Partnern (Fa. e.Consult aus Saarbrücken; die Redaktion) , eine neue optimierte Form der digitalen Kommunikation geschaffen.</strong></p>
<p>„Analysiert man die einzelnen Prozessabschnitte einer Mandatsabwicklung aus Sicht eines Rechtsschutzversicherers, wird man feststellen, dass 20 bis 30 Prozent der Gesamtkapazitäten für die Schadenregulierung mit Abrechnungsvorgängen gebunden werden.“ – <em>Andreas Heinsen, Mitglied des Vorstands der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Düsseldorf (Der Rechtsschutzversicherer als Zahlungsmanager, Versicherungswirtschaft, Heft 23, Dezember 2011, S. 1726 – 1727).</em></p>
<p>Aus diesem Grund hat die ÖRAG in Zusammenarbeit mit e.Consult, Saarbrücken die</p>
<p><strong>automatisierte Prüfung und Abrechnung von Gebührennoten im Standardfall</strong> möglich gemacht.</p>
<p>Rechtsanwaltskanzleien wurden mit der Schadenbearbeitungssoftware der ÖRAG verknüpft und der Zahlungsvorgang automatisiert. Es ist nunmehr möglich, Rechnungen direkt aus der Anwaltssoftware über die WebAkte der Firma e.Consult digital an die ÖRAG zu übermitteln und automatisch verarbeiten zu lassen. Ziel ist es, eine Entlastung in der täglichen Arbeit auf beiden Seiten zu erreichen und die Menge der manuell zu bearbeitenden Abrechnungen zu reduzieren. Regelmäßig werden Abrechnungen in den Kanzleien ohnehin mittels der jeweiligen Kanzleisoftware erstellt. Alsdann liegt es nahe, eine elektronische Kopie dieses Datensatzes zu erstellen und ohne Medienbruch an den Versicherer zu senden. Anschließend erfolgt bei der ÖRAG eine automatisierte Prüfung, welche bei inhaltlicher Richtigkeit, einen entsprechenden Zahlungsvorgang auslöst.</p>
<p>Eine Auflistung der teilnehmenden Kanzleisoftwareprogrammen <a href="http://www.webakte.de/webakte-rechtsschutz/erreichbare-rsv/oerag-rechtsschutzversicherung/">finden Sie hier.</a></p>
<p>Dieser Prozess spart Zeit und Geld, da die Büro- und Portokosten der Kanzlei durch die optimierte Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer deutlich gesenkt werden können. In Zeiten eines hohen Konkurrenzdrucks unter den Anwälten ist eine Verbesserung der Kostenquote für eine Kanzlei betriebswirtschaftlich unerlässlich.</p>
<p>Durch die elektronische Abrechnung wurde ein effektives Mittel zur Kostensenkung geschaffen, welches – insbesondere im Hinblick auf die meist für den Mandanten kostenfrei geführte Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer – sowohl für die Anwaltschaft, als auch für die Rechtsschutzversicherung großes Potential generiert.</p>
<p>Mehr zur elektronischen Abrechnung mit der ÖRAG erfahren Sie <a title="ÖRAG" href="http://www.webakte.de/oerag">hier</a>.</p>
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		<item>
		<title>HUK-COBURG WILL MARKTFÜHRERSCHAFT BEI KFZ-VERSICHERUNGEN VERTEIDIGEN</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/huk-coburg-will-marktfuhrerschaft-bei-kfz-versicherungen-verteidigen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:32:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Goslar Institut: Versicherer HUK-COBURG will die Marktführerschaft bei Kfz-Versicherungen verteidigen. „Unsere Position als Marktführer bauen wir aus“, sagte HUK-COBURG-Vorstandssprecher Wolfgang Weiler in einem Zeitungs-Interview. Er sieht einen strukturellen Wandel durch wechselwillige Verbraucher. Viele seien viel aktiver als früher. Über Online-Portale seien die Konditionen einfach und schnell zu vergleichen. Dies machten viele Kunden routinemäßig. Neben klassischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Goslar Institut: Versicherer HUK-COBURG will die Marktführerschaft bei Kfz-Versicherungen verteidigen. „Unsere Position als Marktführer bauen wir aus“, sagte HUK-COBURG-Vorstandssprecher Wolfgang Weiler in einem Zeitungs-Interview. Er sieht einen strukturellen Wandel durch wechselwillige Verbraucher. Viele seien viel aktiver als früher. Über Online-Portale seien die Konditionen einfach und schnell zu vergleichen. Dies machten viele Kunden routinemäßig. Neben klassischen Konkurrenten wie etwa der Allianz seien die Autohersteller selbst die Hauptwettbewerber. „Die Hersteller kontrollieren schon das Leasing- und Finanzierungsgeschäft. Als Nächstes wollen sie das Versicherungs- und Reparaturgeschäft komplett unter ihre Kontrolle bringen“, sagte er. Links: <a href="http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-01/22334762-huk-coburg-will-marktfuehrerschaft-bei-kfz-versicherungen-verteidigen-016.htm">http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-01/22334762-huk-coburg-will-marktfuehrerschaft-bei-kfz-versicherungen-verteidigen-016.htm</a>, <a href="http://www.forexpros.de/news/aktienmarkt-nachrichten/huk-coburg-will-marktf%C3%BChrerschaft-bei-kfz-versicherungen-verteidigen-56093">http://www.forexpros.de/news/aktienmarkt-nachrichten/huk-coburg-will-marktf%C3%BChrerschaft-bei-kfz-versicherungen-verteidigen-56093<br />
</a></p>
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		<item>
		<title>Dauerbrenner: Formale Anforderungen an die MPU-Anordnung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/OchxGXhnN6Q/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/dauerbrenner-formale-anforderungen-an-die-mpu-anordnung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 06:30:11 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. (VG) hat mit Beschluss vom 28.12.2011 (Az.: 1 L 1125/11.NW) über die zulässige Fragestellung bei der Aufforderung zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach dem Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss zu Gunsten des antragstellenden Fahrzeuglenkers entschieden. Das VG hat im Eilverfahren die Fahrerlaubnisentziehung ausgesetzt, die von der Fahrerlaubnisbehörde ausgesprochen wurde, weil der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. (VG) hat mit Beschluss vom 28.12.2011 (Az.: 1 L 1125/11.NW) über die zulässige Fragestellung bei der Aufforderung zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach dem Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss zu Gunsten des antragstellenden Fahrzeuglenkers entschieden. Das VG hat im Eilverfahren die Fahrerlaubnisentziehung ausgesetzt, die von der Fahrerlaubnisbehörde ausgesprochen wurde, weil der Antragsteller sich weigerte zur MPU zu gehen. Im Fall wurde gegen den Antragsteller ein bestandskräftiger Bußgeldbescheid erlassen, weil er ein Auto unter Cannabiseinfluss geführt hat. Das VG stellte fest, dass mit dieser Drogenfahrt die Voraussetzungen für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens grundsätzlich vorlagen. Die Behörde habe allerdings in ihrem Anforderungsschreiben mit dem sie den Antragsteller zu einer MPU aufgefordert hat, „keine konkrete und ausschließlich anlassbezogene Fragestellung, die durch das einzuholende ärztliche Gutachten geklärt werden sollte, formuliert, die durch Anhaltspunkte im zugrunde liegenden Sachverhalt gedeckt war. Vielmehr ist sie über den Anlass hinausgegangen und hat die gutachterlich zu klärenden Fragen auf alle Betäubungsmittel nach dem BtMG erstreckt.“ Das VG postuliert in Anlehnung an die Rechtsprechung strenge Anforderungen. Es muss dem Betroffenen möglich sein, beurteilen zu können, ob er das von der Behörde geforderte Gutachten vorlegt oder das Risiko einer Fahrerlaubnisentziehung  bei Weigerung in Kauf nimmt. Erst durch die  Mitteilung der Fragestellung sei die Anordnung abschließend bestimmt und damit eine anlassbezogene Themenstellung und Untersuchung sichergestellt. Damit war im Fall die MPU-Anordnung rechtswidrig und in der Folge auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese kann nach Ansicht des VG auch nicht auf die einmalige Drogenfahrt gestützt werden, weil die Fahrt des Antragstellers unter Cannabiseinfluss mehr als ein Jahr seit der Gerichtsentscheidung zurückgelegen hat. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass dieser bereits seit einem Jahr abstinent sei. Der Fall zeigt wieder, dass die anwaltliche Überprüfung der Fragestellung bei der MPU-Anordnung grundsätzlich angezeigt ist.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6632" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a></p>
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		<title>Erneut: Alkoholisierter Fahrer / Mitverschulden Beifahrer / Beweislast – Rechtsanwalt Michael Schmidl www.meyerhuber.de</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 12:36:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schmidl</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beifahrer eine Kürzung seiner Ansprüche um 40 Prozent hinnehmen muss, wenn er zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto steigt. Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt beim Schädiger; zu dessen Gunsten kann jedoch ein Anscheinsbeweis in Betracht kommen.

Wer sich zu einem erkennbar alkoholisierten Fahrer ins Auto [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beifahrer eine Kürzung seiner Ansprüche um 40 Prozent hinnehmen muss, wenn er zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto steigt</strong><strong>. Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt beim Schädiger; zu dessen Gunsten kann jedoch ein Anscheinsbeweis in Betracht kommen.<br />
</strong></p>
<p>Wer sich zu einem erkennbar alkoholisierten Fahrer ins Auto setzt und sodann bei einem durch diesen verursachten Unfall einen Körperschaden erfährt, setzt sich einem Mitverschuldensvorwurf bzgl. seiner Ansprüche gegen den &#8211; alkoholisierten &#8211; Fahrer und dessen KH-Versicherer aus. Dies ist allgemeiner Konsens. Das Oberlandesgericht Celle hatte sich nunmehr mit den Einzelheiten einer anrechenbaren Mithaftung des – ebenfalls alkoholisierten – Beifahrers und der insoweit bestehenden Beweislastverteilung auseinandzusetzten.</p>
<p>Beide Fahrzeuginsassen hatten unstreitig vor dem Unfall zunächst ein Dorffest und sodann eine Diskothek besucht. Es wurde jeweils Alkohol getrunken. Der Fahrer gab dazu als Zeuge an, in der Diskothek „richtig“ getrunken zu haben und der ebenfalls stark betrunkene Beifahrer habe die ganze Zeit neben ihm gesessen. Man sei für die geplante Rückfahrt auf eine Nebenstrecke ausgewichen, um nicht erwischt zu werden. Der Beifahrer bestätigte den eigenen Alkoholkonsum, er habe aber auf den Getränkekonsum des Fahrers nicht geachtet und sich auch nicht immer in dessen Nähe aufgehalten.</p>
<p>Das OLG führt zunächst Bekanntes aus: Ein Beifahrer, der sich einem Fahrer anvertraut, dessen alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit er kennt oder bei genügender Sorgfalt erkennen müsste, trifft wegen seiner eigenen unfallbedingten Verletzungen ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB). Bei der Abwägung der Haftungsanteile trifft den Fahrer regelmäßig eine höhere Quote, da dieser zunächst selbst für seine Fahrtüchtigkeit einzustehen hat. Die Darlegungs- und Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt grundsätzlich beim Schädiger.</p>
<p>Der Senat kommt dann aber aufgrund der  Umstände zu dem Ergebnis, dass schon ein Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Beifahrer die Alkoholisierung der Fahrers erkannt hat oder jedenfalls hätte erkennen müssen. Schließlich war die Blutalkoholkonzentration erheblich (im Unfallzeitpunkt wohl deutlich über 1,6 Promille) und man hatte bereits den ganzen Abend gemeinsam gezecht, so dass insoweit ein typischer Geschehensablauf vorliegt.</p>
<p>Das OLG Naumburg (Az.: 1 U 72/10) hatte  in einem ähnlichen Fall ein Mitverschulden verneint. Dort konnte der Schädiger zwar beweisen, dass der Beifahrer die Alkoholisierung des Fahrers hätte erkennen können. Offen blieb aber, ob der Beifahrer noch vor Fahrtantritt Gelegenheit hatte das Fahrzeug zu verlassen, vgl. Schmidl, Eintrag vom 10. Oktober 2011: Alkoholisierter Fahrer / Mitverschulden Beifahrer / Beweislast.</p>
<p><strong>Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 05.10.2011, Az. 14 U 93/11 von Rechtsanwalt Michael Schmidl, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Partner der meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft, Gunzenhausen, Ansbach, Dinkelsbühl, Weißenburg, Feuchtwangen, www.meyerhuber.de.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Voraussetzung für das Überschreiten der Kappungsgrenze bei der Geschäftsgebühr</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/voraussetzung-fur-das-uberschreiten-der-kappungsgrenze-bei-der-geschaftsgebuhr/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 18:58:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Kappungsgrenze]]></category>

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		<description><![CDATA[In seinem Urteil vom 28.12.2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle zu einer Fragestellung genommen, die alle auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätigen Rechtsanwälte interessieren dürfte. In diesem Verfahren war unter anderem die Frage zu klären, ob der beauftragte Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr i.H.v. 1,5 abrechnen kann, oder ob ihm lediglich eine Gebühr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In seinem Urteil vom 28.12.2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle zu einer Fragestellung genommen, die alle auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätigen Rechtsanwälte interessieren dürfte. In diesem Verfahren war unter anderem die Frage zu klären, ob der beauftragte Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr i.H.v. 1,5 abrechnen kann, oder ob ihm lediglich eine Gebühr i.H.v. 1,3 zusteht.</p>
<p>Der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einer Entscheidung vom 13.01.2011 (BeckRS 2011, 03189; MDR 2011, 454 f.) die Auffassung vertreten, dass die Erhöhung der Rahmengebühr von 1,3 auf 1,5 der gerichtlichen Überprüfung entzogen sei. Für Rahmengebühren entspreche es allgemeiner Meinung, dass dem Rechtsanwalt bei der Festlegung der konkreten Gebühr ein Ermessensspielraum von 20 v. H. (sog. Toleranzgrenze) zustehe. Hält sich der Anwalt innerhalb dieser Grenze, ist die von ihm festgelegte Gebühr nicht unbillig im Sinn des § 14 Abs. 1 S. 4 RVG. Unter Hinweis auf diese Entscheidung wurde versucht, in Verkehrsunfallsachen grundsätzlich eine Geschäftsgebühr i.H.v. 1,5 abzurechnen.</p>
<p>Dieses Urteil ist von einigen Instanzgerichten kritisiert worden. Das OLG Celle hat sich dieser Kritik angeschlossen und sich ausdrücklich gegen den BGH gestellt. Der Gesetzgeber hat für den &#8220;Durchschnittsfall&#8221; in Nr. 2300 VV RVG als Regelsatz die 1,3-fache Gebühr vorgesehen. Eine darüber hinausgehende Gebühr kann der Rechtsanwalt nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Diese Voraussetzungen unterliegen der gerichtlichen Überprüfung, welche nicht durch die vom BGH herangezogene Toleranzgrenze eingeschränkt werden könne; der Wortlaut der Vorschrift ist eindeutig. Jede andere Wertung, insbesondere die Einräumung eines Toleranzspielraums, würde dem Gesetzeswortlaut widersprechen und dazu führen, dass die ohnehin schon erfolgte Erhöhung auf den 1,3-fachen Regelsatz in Zukunft in jedem Fall auf das 1,5-fache angehoben werden könne. Dies laufe aber der eindeutigen Intention des Gesetzgebers zuwider. </p>
<p>Die Entscheidung ist angesichts der Formulierung der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG zutreffend. Die Kappungsgrenze kann nur dann überschritten werden und zu einer Gebühr i.H.v. 1,5 oder mehr führen, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war.</p>
<p>Ulrich Sefrin<br />
Rechtsanwalt, Euskirchen</p>
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		<title>Kritik an Zentralruf der Autoversicherer</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kritik-an-zentralruf-der-autoversicherer/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 14:36:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Verkehrsexperten warnen Unfallgeschädigte davor, sich an den Zentralruf der Autoversicherer zu wenden. Rechtsanwältin Mielchen kritisiert die Praxis der Polizei, den Zentralruf der Autoversicherer Unfallgeschädigten zu empfehlen.

Beitrag von &#8220;Frontal21&#8243; in der ZDF-Mediathek ansehen.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verkehrsexperten warnen Unfallgeschädigte davor, sich an den Zentralruf der Autoversicherer zu wenden. Rechtsanwältin Mielchen kritisiert die Praxis der Polizei, den Zentralruf der Autoversicherer Unfallgeschädigten zu empfehlen.</p>
<p><a href="http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer?flash=off"><img class="alignnone size-full wp-image-7561" title="Beitrag in der ZDF-Mediathek ansehen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/5609890.jpeg" alt="" width="485" height="273" /></a></p>
<p>Beitrag von &#8220;Frontal21&#8243; <a href="http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer?flash=off">in der ZDF-Mediathek ansehen</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Mehrwertsteuer / Totalschaden / Leasing eines Ersatz-Kfz; Rechtsanwalt Michael Schmidl – www.meyerhuber.de</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 20:10:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schmidl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das OLG Celle hat entschieden, dass das Leasen eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs nach einem (unverschuldeten) Totalschaden auch dann eine gleichwertige Ersatzbeschaffung darstellt, wenn das verunfallte Kfz dem Geschädigten gehörte, OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az: 14 U 92/11.
Das OLG stellt klar, dass das Leasing insoweit dem Kauf gleichwertig ist: &#8220;Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das OLG Celle hat entschieden, dass das Leasen eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs nach einem (unverschuldeten) Totalschaden auch dann eine gleichwertige Ersatzbeschaffung darstellt, wenn das verunfallte Kfz dem Geschädigten gehörte, OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az: 14 U 92/11.</strong></p>
<p>Das OLG stellt klar, dass das Leasing insoweit dem Kauf gleichwertig ist: &#8220;Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Kläger umsatzsteuerhaltig verpflichtet (..). Der Senat bejaht deshalb nach dem Wiederherstellungsgrundsatz einen entsprechenden Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer, soweit sie schon angefallen ist. Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.&#8221;</p>
<p>Der Geschädigte kann demnach im Wege der konkreten Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Bruttowiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Fahrzeugs unter Abzug des Restwerts ersetzt verlangen, so bereits BGH, Urteil vom 1. März 2005 &#8211; VI ZR 91/04, BGH, Urteil vom 15. November 2005 &#8211; VI ZR 26/05. Dem Geschädigten steht damit für die bereits abgelaufene Zeit seit Abschluss des Leasingvertrags und die insoweit geleisteten Leasingraten anteilige Mehrwertsteuererstattung zu. Dazu kommt der in einer einmaligen Leasingsonderzahlung enthaltene und ebenfalls gesondert ausgewiesene Mehrwertsteueranteil. Für die Zukunft hat der Geschädigte überdies einen Anspruch auf Feststellung der weiteren Ersatzverpflichtung des Schädigers bzw. dessen KH-Versicherers betreffend der noch aus dem Leasingvertrag entstehende Mehrwertsteuer für die festgesetzte Laufzeit und die insoweit noch zu leistenden Leasingraten.</p>
<p><strong>Anmerkung zu O<strong>LG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</strong> von Rechtsanwalt Michael Schmidl, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft, Gunzenhausen, Ansbach, Dinkelsbühl, Weißenburg i. Bay., Feuchtwangen, www.meyerhuber.de.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>50. Verkehrsgerichtstag in Goslar – e.Consult zeigt Internetlösungen für Verkehrsanwälte</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/wnc4VZc4Ic0/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/50-verkehrsgerichtstag-in-goslar-e-consult-zeigt-internetlosungen-fur-verkehrsanwalte/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 21:14:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Goslar]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsgerichtstag]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum 11. Mal besucht e.Consult den Verkehrsregrichtstag in Goslar und präsentiert Internetlösungen für Verkehrsanwälte. Das Produktspektrum reicht von der elektronischen Kommunikation mit Versicherungen und Mandanten mit der WebAkte über die googleoptimierte Kanzleihomepage bis hin zur optimalen Darstellung von Verkehrsrechtlern auf Smartphones oder dem iPad.
Sie finden unsere Informationsstände im Achtermann und Odeon-Theater.
Wie jedes Jahr haben wir [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 11. Mal besucht e.Consult den Verkehrsregrichtstag in Goslar und präsentiert Internetlösungen für Verkehrsanwälte. Das Produktspektrum reicht von der elektronischen Kommunikation mit Versicherungen und Mandanten mit der <a href="http://www.webakte.de">WebAkte</a> über die googleoptimierte <a href="http://www.muster-ra.de">Kanzleihomepage</a> bis hin zur optimalen Darstellung von Verkehrsrechtlern auf <a href="http://www.apps-fuer-juristen.de">Smartphones</a> oder dem iPad.</p>
<p>Sie finden unsere Informationsstände im Achtermann und Odeon-Theater.</p>
<p>Wie jedes Jahr haben wir für die Teilnehmer des 50. Verkehrsanwaltstages attraktive Messeangebote dabei.</p>
<p>Kommen Sie vorbei- wir freuen uns auf Ihren Besuch</p>
<p><em>Dominik Bach / Vorstand e.Consult AG; Ralf Zosel / Prokurist e.Consult AG; Katja Blug / Kanzleiberaterin e.Consult AG</em></p>
<p>e.Consult AG ist Mitglied im Deutschen Verkehrsgerichtstag e.V.</p>
<p>Über den Verkehrsgerichtstag:</p>
<div>
<p>Der Verein „Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e. V.“ veranstaltet vom 25. bis 27. Januar 2012 den 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.</p>
<p>Der 1. Deutsche Verkehrsgerichtstag fand im Januar 1963 ebenfalls in Goslar statt. Seitdem steht er als der bedeutendste Kongress seiner Art ungebrochen im Dienste des Verkehrs und des Verkehrsrechts.</p>
<p>Er ist zu einem über die Grenzen unseres Landes hinaus anerkannten und international beachteten Forum für einen alljährlichen Erfahrungsaustausch über Fragen des Verkehrsrechts – einschließlich der polizeilichen Praxis –, der Verkehrspolitik, der Verkehrstechnik und angrenzender Bereiche der Verkehrswissenschaft geworden.</p>
<p>Auch unser Jubiläumskongress ist eine Arbeitstagung. Er wird wiederum Themen behandeln, die für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Rechtsberatung, Verwaltung und Versicherungswirtschaft wie auch für jeden Verkehrsteilnehmer aktuelle Bedeutung haben. Breiten Raum nimmt erneut der europarechtliche Einfluss auf das gesamte deutsche Verkehrsrecht ein.</p>
</div>
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		<item>
		<title>Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abzuziehen – Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.08.2011</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/YuAW8gLVOAU/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/strafverteidigungskosten-als-werbungskosten-abzuziehen-urteil-des-bundesfinanzhofs-bfh-vom-17-08-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 14:19:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
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		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7533</guid>
		<description><![CDATA[Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit Urteil vom 17.8.2011 (Az. VI R 75/10) festgestellt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Straftat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.
Dies ist für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen etc. relevant, die z.B. von Außendienstmitarbeitern begangen werden.
Karin Langer
Fachanwältin für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit Urteil vom 17.8.2011 (Az. VI R 75/10) festgestellt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Straftat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.</p>
<p>Dies ist für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen etc. relevant, die z.B. von Außendienstmitarbeitern begangen werden.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank"><img title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo7-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht" width="300" height="37" /><br />
</a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung: karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</strong></li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu Fachanwältin<br />
für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Hälfte Haftungsverteilung nach Unfall zwischen Linksabbieger und Rotlichtfahrer</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 12:34:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsquote]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Köln (Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Das OLG Köln (<strong>Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09</strong>) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war.<span id="more-7527"></span></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte für die Kosten vollumfänglich haften müsse. Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen hätten und legte eine Haftungsquote von je 50 % fest.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Das OLG Köln begründete seine Entscheidung damit, dass beide Parteien einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen hätten. Zum einen habe der Kläger seine Wartepflicht aus § 9 Abs. 3 StVO verletzt, wonach ein Abbiegender entgegenkommende Fahrzeuge durchzulassen hat. Zudem gilt bei Abbiegevorgängen, dass sich der Abbiegende vergewissert, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der Kläger durfte nach Ansicht des Gerichts nicht darauf vertrauen, dass die Ampel für den Beklagten bereits Rot zeigte. Zumal kein Grünpfeil nach § 37 StVO sich an der Kreuzung befand, der dem Kläger ein Abbiegen gestattet hätte.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Zu gleichen Teilen als unfallverursachend sah das OLG Köln aber auch das Verhalten des Beklagten an. Dieser habe mit seinem Überfahren bei Rotlicht einen Verkehrsverstoß gegen § 37 Abs. 2 StVO begangen, wonach unzweifelhaft bei Rot vor Kreuzungen zu warten ist.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Als Erkenntnis aus diesem Fall ist zu sehen, dass ein berechtigter Linksabbieger auch gegenüber verbotswidrig in einen Kreuzungsbereich einfahrenden Autofahrern wartepflichtig ist, da er im Falle einer Kollision ansonsten eine Haftungsbeteiligung riskiert.</span></p>
<p style="text-align: justify">
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		<title>Verkehrsrecht Saarlouis: Wertminderung von Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-wertminderung-von-fahrzeugen-nach-verkehrsunfallen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 14:11:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarlouis]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Wertminderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Für Geschädigte stellt sich nach Verkehrsunfällen oftmals die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe an ihrem beschädigten Kraftfahrzeug eine Wertminderung aufgetreten ist.
Gemäß der Rechtsprechung liegt ein merkantiler Minderwert dann vor, wenn trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges nach einem Unfall am Markt eine Minderung des Verkaufswertes verbleibt.
Hintergrund ist die Tatsache, dass potentielle Käufer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Geschädigte stellt sich nach Verkehrsunfällen oftmals die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe an ihrem beschädigten Kraftfahrzeug eine Wertminderung aufgetreten ist.</p>
<p>Gemäß der Rechtsprechung liegt ein merkantiler Minderwert dann vor, wenn trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges nach einem Unfall am Markt eine Minderung des Verkaufswertes verbleibt.</p>
<p>Hintergrund ist die Tatsache, dass potentielle Käufer bei unfallbeschädigten Kraftfahrzeugen die Gefahr sehen, dass weitere Schäden am Fahrzeug verborgen geblieben sind oder die Reparatur des Fahrzeugs nicht fachgerecht vorgenommen wurde und deswegen nicht bereit sind, den gleichen Preis zu zahlen, wie für ein unfallfreies KFZ.</p>
<p>Die Versicherer stellen sich immer wieder auf den Standpunkt, dass bei KFZ, die älter als fünf Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 100.000 km aufweisen, das Bestehen einer Wertminderung generell nicht gegeben wäre und lehnen entsprechende Zahlungen ab.</p>
<p>Zu Unrecht, wie der BGH bereits in einer Grundsatzentscheidung von 2004 entschieden (Urteil vom 23.11.2004 &#8211; VI ZR 357/03) hat.</p>
<p>Wie der Bundesgerichtshof darlegt, kann es gerade keine starre Grenze geben, ab welcher die Annahme einer Wertminderung in jedem Fall abzulehnen ist.<br />
Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.</p>
<p>Geschädigte sollten sich daher von der regelmäßig wiederkehrenden Argumentation der Versicherer nicht einschüchtern lassen, sondern ihre Ansprüche geltend machen, erst recht, wenn ein Sachverständiger eine entsprechende Wertminderung im Gutachten bestätigt hat.</p>
<p>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.</p>
<p>Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter">http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter</a></p>
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		<title>Wenn es eng wird</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/wenn-es-eng-wird/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 05:42:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gudrun Stuth</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Engstelle]]></category>
		<category><![CDATA[Hindernis]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7491</guid>
		<description><![CDATA[Wie verhält man sich, wenn zwei entgegenkommende Fahrzeuge auf schmaler Straße aufgrund parkender Fahrzeuge nicht aneinander vorbeipassen?
Jedenfalls nicht durchdrängeln sagt das AG Mitte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil 12 C 3140/10 vom 09.01.2012).
Zunächst ist § 6 StVO zu beachten: Wer an einem Hindernis (z. B. haltende Fahrzeuge) links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält man sich, wenn zwei entgegenkommende Fahrzeuge auf schmaler Straße aufgrund parkender Fahrzeuge nicht aneinander vorbeipassen?</p>
<p>Jedenfalls nicht durchdrängeln sagt das AG Mitte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil 12 C 3140/10 vom 09.01.2012).</p>
<p>Zunächst ist § 6 StVO zu beachten: Wer an einem Hindernis (z. B. haltende Fahrzeuge) links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.<br />
Damit ist vordergründig nur eine Rangfolge geregelt. In Verbindung mit § 1 StVO (Vorsicht und gegenseitige Rücksicht) und § 11 StVO (Verzicht auf Vorrang, wenn es die Verkehrslage erfordert) sind aber umfassendere Pflichten zu beachten &#8211; und zwar von beiden Fahrzeugführern.<br />
§ 6 StVO beinhaltet nämlich nicht nur eine Regelung darüber, welches Fahrzeug zuerst fahren darf, wenn nicht genug Platz für zwei bleibt. D.h., die Vorschrift ist nicht erst dann einschlägig, wenn der am Hindernis Vorbeifahrende den Gegenverkehr wahrgenommen hat. Vielmehr ergeben sich für ihn aus § 6 StVO auch Sorgfaltspflichten, die dieser Situation vorausgehen.<br />
Der Fahrer des wartepflichtigen Fahrzeuges, auf dessen Fahrbahn sich das Hindernis befindet. kann schließlich seiner Wartepflicht nur dann sinnvoll nachkommen, wenn er (möglichst) vor dem Hindernis anhält. Deshalb muss er &#8211; insbesondere, wenn es unübersichtlich ist &#8211; besonders vorsichtig prüfen, ob sein Vorbeifahren Gegenverkehr behindern würde. Erkennt er Gegenverkehr muss er halten. Ist an einer unübersichtlichen Engstelle Gegenverkehr nicht erkennbar, so darf nur mit größter Vorsicht unter Benutzung der Gegenfahrbahn an dem Hindernis vorbeigefahren werden. Unter Umständen heißt das Schrittgeschwindigkeit, damit sofort angehalten werden kann, wenn doch noch ein Fahrzeug entgegenkommt.<br />
Allerdings hat nicht nur der Wartepflichtige Sorgfaltspflichten &#8211; auch wenn er in erster Linie prüfen muss, ob ein behinderungsfreies Passieren der Engstelle möglich ist. Auch den Bevorrechtigten treffen Pflichten aus §§ 1 StVO und 11 StVO.<br />
Ist es erforderlich, muss (auch) er anhalten &#8211; ist es möglich und notwendig muss er ausweichen. Pocht er auf sein Vorrecht und verhindert deshalb den Unfall nicht, obwohl ihm das möglich wäre, haftet er für den entstandenen Schaden mit.</p>
<p>In dem Fall, den das AG Mitte zu entscheiden hatte, trafen zwei Dickköpfe aufeinander. Der Wartepflichtige meinte &#8220;Stell dich nicht so an. Wir passen beide durch.&#8221; und fuhr drauflos. Der Bevorrechtigte reagierte &#8220;Du bist wartepflichtig. Ich denke gar nicht daran auszuweichen.&#8221; Die Forschheit und der klare Verstoß gegen § 6 StVO &#8220;bezahlte&#8221; der erstgenannt Fahrer mit 75 % Haftung. Der Rechthaber durfte 25 % zeichnen.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>„sicher mobil“</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9esicher-mobil%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 04:45:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Programm für ältere Verkehrsteilnehmer


				Durch demografischen Wandel steigt die Anzahl älterer Verkehrsteilnehmer – besonders der PKW-Fahrer – absolut und prozentual deutlich an. Ältere Menschen gehören als Fußgänger oder Radfahrer zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern, die besonders gefährdet sind und die besonderen Schutzes bedürfen.						
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Ein Programm für ältere Verkehrsteilnehmer</h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/vtn/senioren/titel.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder/logo_sicher-mobil.jpg" alt="Logo: „sicher mobil“ - Ein Programm für ältere Verkehrsteilnehmer" /></a></p>
<p>
<p>				Durch demografischen Wandel steigt die Anzahl älterer Verkehrsteilnehmer – besonders der PKW-Fahrer – absolut und prozentual deutlich an. <br />Ältere Menschen gehören als Fußgänger oder Radfahrer zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern, die besonders gefährdet sind und die besonderen Schutzes bedürfen.						</p>
<p><a href="http://www.dvr.de/vtn/senioren/titel.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Recht interessant: “Strafen und Registereintragungen”</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/EFQpb50n5eM/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-%e2%80%9cstrafen-und-registereintragungen%e2%80%9d/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 22:54:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-%e2%80%9cstrafen-und-registereintragungen%e2%80%9d/</guid>
		<description><![CDATA[Bei allen Verstößen im Straßenverkehr, die einen Straftatbestand verwirklichen, kommen bei einer Verurteilung keine Geldbußen wie bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht, sondern hohe Geldstrafen.
Vom Gericht wird eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen ausgeurteilt; die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem täglichen Nettoverdienst des Angeklagten errechnet. Bei einem Nettomonatseinkommen von 1.400,00 € beträgt der Tagessatz demnach 40,00 €.
Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Bei allen Verstößen im Straßenverkehr, die einen Straftatbestand verwirklichen, kommen bei einer Verurteilung keine Geldbußen wie bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht, sondern hohe Geldstrafen.</p>
<p align="justify">Vom Gericht wird eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen ausgeurteilt; die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem täglichen Nettoverdienst des Angeklagten errechnet. Bei einem Nettomonatseinkommen von 1.400,00 € beträgt der Tagessatz demnach 40,00 €.</p>
<p align="justify">Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere des Vergehens und wird vom Gericht in Würdigung des Falls festgesetzt. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist bei einem Ersttäter eine Verurteilung von bis zu 60 Tagessätzen üblich. Das entspräche bei einem Nettoeinkommen von 1.400,00 € also einer Geldstrafe in Höhe von 2.400,00 €.</p>
<p align="justify">Wiederholungstätern drohen Freiheitsstrafen.</p>
<p align="justify">Alle strafrechtlichen Verurteilungen werden sowohl in die Verkehrssünderkartei in Flensburg mit Punkten eingetragen, als auch im Strafregister in Berlin verzeichnet. </p>
<p align="justify">Im Strafregister erfolgt die Löschung nach fünf Jahren, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist. Ansonsten beträgt die Löschungsfrist 10 Jahre.</p>
<p>Hinweis:    <br />Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p>v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister    <br />© 2012 Rechtsanwalt Jörg Bister </p>
<p>FACHANWALT VERKEHRSRECHT &amp; RECHTSANWALT JÖRG BISTER</p>
<p>Kettwiger Str. 20 &#8211; 45127 Essen    <br />Wetzel-Haus / Fußgängerzone (zwischen Hbf. und Lichtburg, über H&amp;M)     <br />Tel.: 0201 &#8211; 23 00 01     <br />Fax: 0201 &#8211; 23 00 04</p>
<p>Email: bister@rae-teigelack.de und mail@kanzlei-bister.de</p>
<p>Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage    <br /><a href="http://www.kanzlei-bister.de">www.kanzlei-bister.de</a></p>
<p>in Kooperation mit:</p>
<p>TEIGELACK, VOLLENBERG &amp; FROMLOWITZ</p>
<p>Rechtsanwälte Fachanwälte Notare </p>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-6338386923802139864?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2012/01/recht-interessant-strafen-und.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Ihr Recht am Taxistand</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/CywZ-uB7Ymc/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ihr-recht-am-taxistand/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 06:53:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7447</guid>
		<description><![CDATA[Darf man sich das Taxi seiner Wahl aussuchen?
Muss mir der Taxifahrer mit dem Gepäck helfen?
Gibt es ein Pflichtfahrgebiet?
Muss der Taxifahrer eine Kreditkarte akzeptieren?
Rechtsanwältin Daniela Mielchen hilft Ihnen weiter:

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darf man sich das Taxi seiner Wahl aussuchen?<br />
Muss mir der Taxifahrer mit dem Gepäck helfen?<br />
Gibt es ein Pflichtfahrgebiet?<br />
Muss der Taxifahrer eine Kreditkarte akzeptieren?</p>
<p>Rechtsanwältin Daniela Mielchen hilft Ihnen weiter:<br />
<iframe src="http://www.youtube.com/embed/mDjmdM-uA_Q" frameborder="0" width="420" height="315"></iframe></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Unfallflucht: Über 100.000 Fälle im Jahr</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/s7cBHf2WNI4/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/unfallflucht-uber-100-000-falle-im-jahr/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 16:51:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7443</guid>
		<description><![CDATA[Unfallflucht ist schnell passiert und hat oft gravierende Folgen.
Hier finden Sie ein sehr interessantes Video:

&#160;
Anwälte für Verkehrsrecht finden Sie hier: www.bussgeldfix.de 
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unfallflucht ist schnell passiert und hat oft gravierende Folgen.</p>
<p>Hier finden Sie ein sehr interessantes Video:<br />
<iframe src="http://www.youtube.com/embed/Xl9G5z9Fo3s" frameborder="0" width="420" height="315"></iframe></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anwälte für Verkehrsrecht finden Sie hier: <a href="http://www.bussgeldfix.de">www.bussgeldfix.de </a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/unfallflucht-uber-100-000-falle-im-jahr/feed/</wfw:commentRss>
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		<feedburner:origLink>http://www.schadenfixblog.de/unfallflucht-uber-100-000-falle-im-jahr/</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Ein Rückblick auf den Kongress zur Transparenzoffensive der HUK-COBURG-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/SmmZCchnvJ8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ein-ruckblick-auf-den-kongress-zur-transparenzoffensive-der-huk-coburg-rechtsschutzversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 16:37:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7441</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsschutzversicherungen spielen auch im Verkehrsrecht häufig eine Rolle. Mit einem Kongress, zu dem die HUK-COBURG-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Ende November nach Bamberg eingeladen hatte, setzte die Gesellschaft ihre bereits seit Längerem laufende »Transparenzoffensive« fort, mit der sie das angespannte Verhältnis zu Teilen der Anwaltschaft entkrampfen will. Fragt man die Teilnehmer, so scheint sich der Aufwand gelohnt zu haben.
Hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsschutzversicherungen spielen auch im Verkehrsrecht häufig eine Rolle. Mit einem Kongress, zu dem die HUK-COBURG-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Ende November nach Bamberg eingeladen hatte, setzte die Gesellschaft ihre bereits seit Längerem laufende »Transparenzoffensive« fort, mit der sie das angespannte Verhältnis zu Teilen der Anwaltschaft entkrampfen will. Fragt man die Teilnehmer, so scheint sich der Aufwand gelohnt zu haben.</p>
<p>Hier finden Sie ein Video zur entsprechenden Veranstaltung:</p>
<p><a href="http://www.lawyerslife.de/?p=1017">ZUM VIDEO</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>„Berührungsloser Unfall“ – Urteil des BGH vom 21.09.2010, Az. VI ZR 263/09</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9eberuhrungsloser-unfall%e2%80%9c-urteil-des-bgh-vom-21-09-2010-az-vi-zr-26309/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 09:23:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
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		<description><![CDATA[Tenor:
„Ein Unfall kann auch dem Betrieb eines anderen Kfz zugerechnet werden, wenn er durch eine – objektiv nicht erforderliche – Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeuges ausgelöst worden ist. Nicht erforderlich ist, dass die Ausweichreaktion des Geschädigten aus seiner, also subjektiv, erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;">Tenor:</span><br />
„Ein Unfall kann auch dem Betrieb eines anderen Kfz zugerechnet werden, wenn er durch eine – objektiv nicht erforderliche – Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeuges ausgelöst worden ist. Nicht erforderlich ist, dass die Ausweichreaktion des Geschädigten aus seiner, also subjektiv, erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden.</p>
<p>Vorliegend wollte ein Motorrad zwei vor ihm fahrende Pkw überholen, als der direkte Vordermann ebenfalls zum Überholen ansetzte. Bei der Notbremsung und dem Ausweichmanöver kam der Kläger von der Fahrbahn ab. Zu einer Berührung der Fahrzeuge ist es nicht gekommen. Das Landgericht verteilte die Haftung 50:50, das Oberlandesgericht wies die Klage in vollem Umfang ab, der BGH hat das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Praxishinweis</span>:<br />
Der BGH weist erneut bei den Fällen des „berührungslosen Unfalls“ daraufhin, dass der Kläger nicht nachweisen muss, dass seine Ausweichreaktion wenigstens aus seiner Sicht, also subjektiv, vertretbar gewesen sei. Entscheidend für den Zurechnungszusammenhang sei, dass die vom Kläger vorgenommene Ausweichreaktion nur dem Beklagten-Pkw gegolten habe, keinem anderen Hindernis.</p>
<p><em>Karin Langer</em><br />
<em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo.png"><img class="alignnone size-medium wp-image-7382" title="HRAE_Logo" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo-300x37.png" alt="Heinz Rechtsanwälte Fachanwälte Heidelberg" width="300" height="37" /></a></p>
<p>Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.</p>
<p><a href="http://www.heinz-rae.de/">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie Frau Rechtsanwältin Langer über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Artikel von Karin Langer</strong></p>
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<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
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		<item>
		<title>Österreich: Zahl der Verkehrstoten in 2011 sinkt um 5,6 Prozent</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/osterreich-zahl-der-verkehrstoten-in-2011-sinkt-um-56-prozent/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 04:42:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Wien, 6. Januar 2011 – Im vergangenen Jahr kamen in Österreich 521 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist dies ein Rückgang um 5,6 Prozent, wie das Bundesministerium für Inneres (BMI) mitteilt. Gestiegen ist dagegen die Zahl der getöteten Radfahrer. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Wien, 6. Januar 2011 – </strong>Im vergangenen Jahr kamen in Österreich 521 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist dies ein Rückgang um 5,6 Prozent, wie das Bundesministerium für Inneres (BMI) mitteilt. Gestiegen ist dagegen die Zahl der getöteten Radfahrer. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/welt/2979.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Für den Geschädigten selten optimales Regulierungsverhalten von Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/6zKcwfSL2hs/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fur-den-geschadigten-selten-optimales-regulierungsverhalten-von-haftpflichtversicherungen-nach-einem-unfall/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 07:14:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, der auch ich angehöre, empfiehlt, nach einem  Verkehrsunfall sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Diese Empfehlung leuchtet demjenigen ein, der einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld oder gar strafrechtliche Konsequenzen befürchtet.
Warum aber soll derjenige zum Anwalt gehen, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wo doch bekannt ist, dass die Versicherung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, der auch ich angehöre, empfiehlt, nach einem  Verkehrsunfall <strong>sofort</strong> einen Rechtsanwalt aufzusuchen.<br />
Diese Empfehlung leuchtet demjenigen ein, der einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld oder gar strafrechtliche Konsequenzen befürchtet.<br />
Warum aber soll derjenige zum Anwalt gehen, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wo doch bekannt ist, dass die Versicherung des Verursachers für den Schaden einzutreten hat?<br />
Zum Anwalt geht man doch erst, wenn es Probleme gibt, so denken viele.<br />
Genährt wird diese Vermutung vom Verhalten vieler Versicherer, welche beim Geschädigten &#8211; scheinbar um sein Wohl bemüht &#8211; unmittelbar nach dem Unfall anrufen. Sie versprechen ihm, er müsse sich um nichts kümmern, brauche keinen Sachverständigen und schon gar keinen Rechtsanwalt.<br />
Welche Motivation aber sollte eine Versicherung haben, Ihnen „Gutes“ zu tun? Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, welche auf Profit bedacht sind. Diesen Profit können sie aber u. a. nur erzielen, indem sie so wenig wie möglich Geld auszahlen.</p>
<p>Die Versicherung informiert Sie nicht darüber, dass Sie das Recht haben, einen freien, von Ihnen ausgewählten Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Wenn überhaupt, dann erweckt sie häufig den Eindruck, der Sachverständige müsse von der Versicherung vermittelt werden. Dieser arbeitet nicht selten ausschließlich für Versicherungen, seine Kalkulationen sind daher entsprechend versicherungsfreundlich. Wie bereits erwähnt versuchen Versicherungen oft, die Beauftragung eines Sachverständigen gänzlich zu vermeiden. Dies insbesondere dann, wenn der Geschädigte telefonisch bereits geäußert hat, sein Fahrzeug reparieren zu wollen.<br />
Nur ein (unabhängiges) Gutachten aber versetzt den Geschädigten in die Lage, „fiktiv“ abzurechnen, d.h., sich den ermittelten Schadensbetrag auszahlen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob und wie tatsächlich repariert werden soll. Darüber hinaus dient das Gutachten der Beweissicherung.<br />
Die gegnerische Versicherung kann Sie auch nicht kompetent darüber beraten, ob Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen sollen oder ob für Sie der Nutzungsausfall die bessere Variante wäre.<br />
Häufig werden in der Schadensberechnung mit scheinbar nachvollziehbaren Argumenten Abzüge gemacht, die einer gerichtlichen Überprüfung aber nicht standhalten würden.<br />
Auf Nebenpositionen wie pauschale An- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden oder auf die allgemeine Kostenpauschale, die jedem Geschädigten zusteht, weist so gut wie kein Versicherer „freiwillig“ hin.<br />
Dies sind nur Beispiele und alles andere als vollständig.</p>
<p>Ihr Rechtsanwalt steht zu 100% in Ihrem Lager, da sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert bemessen. Im Klartext heißt das: je mehr Ihr Anwalt für Sie erzielt, desto mehr verdient er selbst. Seine Gebühren sind im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 1959 entschieden, dass derjenige, der verpflichtet ist, einem anderen den aus dem Unfall erwachsenen Schaden zu ersetzen, grundsätzlich auch die Kosten zu erstatten hat, die der Geschädigte seinem mit der Verfolgung der Ersatzansprüche beauftragten Anwalt bezahlen muss. Der wesentliche Grund ist die angestrebte „Waffengleichheit“, da Versicherungsunternehmen ebenfalls Volljuristen beschäftigen, die aber gerade in einem anderen Lager stehen, nämlich dem ihres Arbeitgebers, der Versicherung.</p>
<p>Näheres finden Sie auch auf der Seite <a href="www.verkehrsanwaelte.de" target="_blank">www.verkehrsanwaelte.de</a>.</p>
<p>Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.</p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="../klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%e2%80%9efairplay%e2%80%9c-der-allianz/www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie mich auch über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte </a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Artikel von Karin Langer</strong></p>
<p><a title="Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%E2%80%9Efairplay%E2%80%9C-der-allianz/" target="_blank">Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen &#8220;Fairplay&#8221; der Allianz</a></p>
<p><a title="Vollstreckung ausländischer Bußgelder von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../vollstreckung-auslandischer-busgelder/" target="_blank">Vollstreckung ausländischer Bußgelder</a></p>
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<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
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<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Unfall von Fahrradfahrer ohne Helm (Urteil des Oberlandesgerichts München vom 03.03.2011)</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/unfall-von-fahrradfahrer-ohne-helm-urteil-des-oberlandesgerichts-munchen-vom-03-03-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 07:00:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung vom 03.03.2011 festgestellt, dass den Fahrradfahrer dann ein Mitverschulden an einem Verkehrsunfall trifft, wenn er auf einem Rennrad ohne Fahrradhelm unterwegs ist.
Oberlandesgericht München, 03.03.2011, Az. 24 U 384/10
Karin Langer
Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg

Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.
www.heinz-rae.de ; karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0
Gerne können Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung vom 03.03.2011 festgestellt, dass den Fahrradfahrer dann ein Mitverschulden an einem Verkehrsunfall trifft, wenn er auf einem <strong>Rennrad</strong> ohne Fahrradhelm unterwegs ist.<br />
Oberlandesgericht München, 03.03.2011, Az. 24 U 384/10</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo3.png"><img class="alignnone size-medium wp-image-7388" title="HRAE_Logo" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo3-300x37.png" alt="Heinz Rechtsanwälte Fachanwälte Heidelberg" width="300" height="37" /></a></p>
<p>Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.<br />
<a title="Heinz Rechtsanwälte Fachanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a> ; karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie mich auch über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.<br />
<a title="Karin Langer Heidelberg Fachanwältin für Verkehrsrecht" href=" http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte " target="_blank"> http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte </a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Artikel von Karin Langer</strong></p>
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<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
<p><a title="Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%E2%80%9Efairplay%E2%80%9C-der-allianz/" target="_blank">Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen &#8220;Fairplay&#8221; der Allianz</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/unfall-von-fahrradfahrer-ohne-helm-urteil-des-oberlandesgerichts-munchen-vom-03-03-2011/feed/</wfw:commentRss>
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		<feedburner:origLink>http://www.schadenfixblog.de/unfall-von-fahrradfahrer-ohne-helm-urteil-des-oberlandesgerichts-munchen-vom-03-03-2011/</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen „Fairplay“ der Allianz</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/t4q-1-GRiuE/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%e2%80%9efairplay%e2%80%9c-der-allianz/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 08:01:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[Fahrzeugschaden]]></category>
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		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat beim Landgericht München I  Klage gegen die Allianz erhoben. Ziel der Klage ist es, der Allianz die Anwendung des so genannten „Fairplay“ –Vertragskonzept mit Werkstätten zu untersagen. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen  der Allianz Versicherung und Werkstätten, die gezielt dem Geschädigten seine Rechte auf einen Sachverständigen und einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat beim Landgericht München I  Klage gegen die Allianz erhoben. Ziel der Klage ist es, der Allianz die Anwendung des so genannten „Fairplay“ –Vertragskonzept mit Werkstätten zu untersagen. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen  der Allianz Versicherung und Werkstätten, die gezielt dem Geschädigten seine Rechte auf einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt und damit Teile seiner ihm zustehenden Schadenskompensation entziehen sollen.<br />
Dem Geschädigten gegenüber wird mit einer schnellen Abwicklung geworben, informiert wird er aber nicht darüber, dass er das Recht hat, einen freien, von ihm ausgewählten Sachverständigen mit der Begutachtung seines Fahrzeuges zu beauftragen und auch die Rechtsanwaltskosten von der Versicherung ihm Rahmen der Haftung zu übernehmen sind.<br />
Verhandlungstermin vor dem Landgericht München I ist auf den 12.01.2012 bestimmt, ich werde über den weiteren Fortgang berichten.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo2.png"><img class="alignnone size-medium wp-image-7386" title="HRAE_Logo" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo2-300x37.png" alt="Heinz Rechtsanwälte Fachanwälte Heidelberg" width="300" height="37" /></a></p>
<p>Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.</p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de<br />
</a>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie mich auch über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte </a></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg &#8211; Teil 1 -</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg &#8211; Teil 2 &#8211; Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil1 &#8211; Relative Fahruntüchtigkeit, Starftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG </a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil 2 &#8211; Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
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		<title>Reifenwechsel: Werkstatt muss deutlich auf Notwendigkeit des Radschraubennachziehens hinweisen</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Jan 2012 07:00:05 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Heidelberg/Berlin (DAV). Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rechnung setzen. Dort muss der Hinweis deutlich und optisch herausgehoben ins Auge fallen. Eine Zeile im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Heidelberg/Berlin (DAV). Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rechnung setzen. Dort muss der Hinweis deutlich und optisch herausgehoben ins Auge fallen. Eine Zeile im Kleingedruckten reicht nicht aus. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Heidelberg (AZ: 1 S 9/10) vom 27. Juli 2011.</strong></p>
<p>Nachdem an seinem Fahrzeug Winterreifen montiert worden waren, unterschrieb der Fahrzeughalter den auf der Rechnung enthaltenen Abbuchungsauftrag. Auf der Rechnung stand unterhalb der Unterschriftszeile „Radschrauben nach 50 – 100 km nachziehen!!“. Dies geschah nicht.</p>
<p>Nach knapp 2.000 Kilometern Fahrt löste sich ein Rad. Der Mann klagte auf Schadensersatz. Er argumentierte, das Rad habe sich ohne jede Vorwarnung abgelöst. Es sei nicht ordnungsgemäß und fachgerecht befestigt worden. Auf die Notwendigkeit, die Schrauben nachziehen zu lassen, sei er nicht ausdrücklich hingewiesen worden.</p>
<p>Das Gericht entschied, dass die Werkstatt zu 70 Prozent haftet. Sie habe nicht hinreichend auf die Notwendigkeit des Nachziehens der Radschrauben aufmerksam gemacht. Der Hinweis auf der Rechnung genüge nicht, erläuterten die Richter. Die Werkstatt tue ihrer Hinweispflicht nur dann ausreichend Genüge, wenn sie den Hinweis mündlich erteile oder den schriftlichen Hinweis dem Kunden so zugänglich mache, dass man unter normalen Umständen damit rechnen könne, dass dieser ihn zur Kenntnis nehme. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Der Kunde prüfe bei Erhalt der Rechnung, ob die Leistungen und der Endbetrag stimmten. Das unterschreibe er. Er habe jedoch keinen Anlass, noch weiter zu lesen. Der Hinweis auf das Nachziehen der Radschrauben sei im vorliegenden Fall auch optisch nicht derart hervorgehoben, dass er dem Leser sofort ins Auge springen müsse.</p>
<p>Andererseits sah das Gericht ein gewisses Mitverschulden des Klägers. Laut Sachverständigem führe die allmähliche Lockerung der Radschrauben zu einer wahrnehmbaren Veränderung der Fahreigenschaften des Fahrzeuges. Unter anderem seien dies bei Lenkeinschlägen und in bestimmten Geschwindigkeitsbereichen wahrnehmbare Vibrationen, ein Schlagen am Lenkrad bzw. schwammiges Fahrverhalten. Der Fahrer hätte auf die Veränderungen im Fahrverhalten reagieren und das Fahrzeug sofort zur Kontrolle in eine Werkstatt bringen müssen.</p>
<p>Sie suchen einen Verkehrsanwalt ?<br />
Kompetente Verkehrsanwälte finden sie unter <a href="http://www.schadenfix.de">www. schadenfix.de </a></p>
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		<title>Karin Langer – Fachanwältin für Verkehrsrecht in Heidelberg</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 11:00:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsportrait]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>

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		<description><![CDATA[Frau Rechtsanwältin Langer wurde 2006 als erster Anwältin in Heidelberg von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht verliehen.
Geb. 1961 in Heidelberg, verheiratet, 2 Söhne, studierte sie in Heidelberg und ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie beschränkt sich bewusst auf ein Fachanwaltsgebiet, in welchem sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frau Rechtsanwältin Langer wurde 2006 als erster Anwältin in Heidelberg von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht verliehen.</p>
<p>Geb. 1961 in Heidelberg, verheiratet, 2 Söhne, studierte sie in Heidelberg und ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.</p>
<p>Sie beschränkt sich bewusst auf ein Fachanwaltsgebiet, in welchem sie nahezu ausschließlich tätig ist. So kann durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Praxisnähe eine effiziente Mandatsbetreuung geleistet werden.</p>
<p>Innerhalb der Sozietät Heinz Rechtsanwälte in Heidelberg bearbeitet sie im Rahmen des Verkehrsrechts die Gebiete Verkehrszivilrecht, insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen (Fahrzeugschaden, Schmerzensgeldanspruch etc.), das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Rotlichtfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrten) sowie das Fahrerlaubnisrecht (z.B. MPU, ausländischer Führerschein</p>
<p><strong>Rechtsanwältin Karin Langer bietet schnelle Hilfe im Verkehrsrecht</strong></p>
<p><strong>Verkehrsunfälle</strong> passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Diese Hilfe ist am effektivsten, wenn Sie sich an uns wenden, bevor Sie Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen. Beachten Sie, dass Versicherungen gerne den Eindruck vermitteln, Ihre Interessen zu vertreten. Dies ist gerade nicht der Fall.</p>
<p>Gleiches gilt für <strong>Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen</strong>. Je früher Sie sich an uns wenden, desto erfolgreicher können wir für Sie arbeiten. Karin Langer berät und vertritt Sie bei u.a. bei folgenden Ordnungswidrigkeiten: Rotlichtfahrten, Trunkenheitsfahrten (Alkohol am Steuer), Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verkehrsunfallflucht.</p>
<p>Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden bei der Regulierung von Verkehrsunfällen im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Hier rechnen wir ebenso wie in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab.</p>
<p>Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Langer als Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.</p>
<p><a href="http://www.heinz-rae.de/">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie Frau Rechtsanwältin Langer über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg &#8211; Teil 1 -</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg &#8211; Teil 2 &#8211; Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil1 &#8211; Relative Fahruntüchtigkeit, Starftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG </a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil 2 &#8211; Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
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		<item>
		<title>Laptop zwischen Fahrersitz und Rückbank zerquetscht – private Haftpflicht zahlt nicht</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 07:00:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[München/Berlin (DAV). Immer wieder einmal stellt sich die Frage, ob eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflicht zahlen muss, wenn Schäden durch den „Gebrauch des Autos“ entstehen. Oftmals bleibt man in solchen Fällen gänzlich auf dem Schaden sitzen. So auch im vorliegenden Fall des Amtsgerichts München (Urteil vom 20. Oktober 2010; AZ: 222 C 16217/10), über den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>München/Berlin (DAV). Immer wieder einmal stellt sich die Frage, ob eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflicht zahlen muss, wenn Schäden durch den „Gebrauch des Autos“ entstehen. Oftmals bleibt man in solchen Fällen gänzlich auf dem Schaden sitzen. So auch im vorliegenden Fall des Amtsgerichts München (Urteil vom 20. Oktober 2010; AZ: 222 C 16217/10), über den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins informieren: Der Fahrer schob seinen Fahrersitz nach hinten und zerquetschte dadurch den Laptop einer Mitfahrerin. Diese hatte ihn zwischen Fahrersitz und Rückbank abgestellt. Der entstandene Schaden wurde hier zwar durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht, doch haftet die Kfz-Versicherung nicht. Der Vertrag mit der privaten Haftpflichtversicherung enthielt eine Klausel, dass Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen, nicht ersetzt werden.</strong></p>
<p>Der Autofahrer hatte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dort war eine sogenannte „kleine Kraft-Luft-Wasserfahrzeug“-Klausel enthalten. Danach sind solche Schäden nicht versichert, die ein Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs verursacht und die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.</p>
<p>Nachdem der Autofahrer durch sein Verhalten den Bildschirm zerbrochen hatte, kaufte sich seine Bekannte einen neuen Laptop und bekam den Kaufpreis in Höhe von rund 1.000 Euro von dem unglücklichen Autofahrer erstattet. Er wandte sich an die Haftpflichtversicherung, die die Zahlung jedoch verweigerte und auf die Klausel verwies.</p>
<p>Zu Recht, so die Richter. Voraussetzung sei, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen Schaden und Gebrauch des Fahrzeugs bestehe. Dazu gehörten auch Schäden, die nicht zu den allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs gehörten. Die Vorbereitung des Ingangsetzens des Autos würde darunter fallen und somit auch das Zurückschieben des Fahrersitzes. Der Autofahrer blieb also auf dem Schaden sitzen</p>
<p>Sie suchen einen Verkehrsanwalt ?</p>
<p>Kometente Verkehrsanwälte finden sie unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de</a></p>
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		<title>Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/radfahrer-auf-dem-burgersteig-haftet-allein/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 07:00:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Hannover/Berlin (DAV). Wer auf einem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover am 29. März 2011 (AZ: 562 C 13120/10). Kinder bis zum Alter von zehn Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hannover/Berlin (DAV). Wer auf einem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover am 29. März 2011 (AZ: 562 C 13120/10). Kinder bis zum Alter von zehn Jahren dürfen allerdings auf dem Bürgersteig fahren, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</strong></p>
<p>Im vorliegenden Fall fuhr jedoch ein erwachsener Radfahrer auf dem Bürgersteig und kollidierte mit einem aus einer Hoteleinfahrt herausfahrenden Pkw. Der Fahrer des Autos verklagte den Radfahrer auf Schadensersatz in Höhe von rund 800 Euro.</p>
<p>Das Gericht gab dem Autofahrer Recht. Bei einem Unfall zwischen Radfahrer und Autofahrer haftet – unabhängig davon, wer Schuld hat – meist der Autofahrer mit. Ein Auto ist grundsätzlich gefährlicher als ein Fahrrad, daher gilt es immer auch die Betriebsgefahr zu beachten, erläutern die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Dieser Grundsatz würde hier nicht angewendet, so das Gericht. Bürgersteige seien für Fußgänger und mit dem Fahrrad fahrende Kinder bis zu zehn Jahren bestimmt, nicht aber für erwachsene Radfahrer. Selbst wenn den Autofahrer ein geringfügiges Mitverschulden wegen eines minimal überhöhten Ausfahrtempos träfe, würde dies einschließlich der Betriebsgefahr des Autos gegenüber dem Verschulden des Radfahrers zurücktreten.</p>
<p>Sie suchen einen Verkehrsanwalt ?<br />
Kompetente Verkehrsanwälte finden sie unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de </a></p>
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		<title>Totalschaden – Kenntnis des Anwalts von einem höheren Restwertangebot der Versicherung</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/totalschaden-%e2%80%93-kenntnis-des-anwalts-von-einem-hoheren-restwertangebot-der-versicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 06:30:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schwacke ./. Fraunhofer]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass ein Geschädigter bei der Schadensregulierung nach einem Totalschaden dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht, wenn er das Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten festgestellten Restwert verkauft oder in Zahlung gibt  (Urteil vom 10.06.2011 &#8211; 2 S 84/10). Sofern der Schädiger oder dessen Versicherung dem Geschädigten jedoch eine einfache und ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-6632" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a>Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass ein Geschädigter bei der Schadensregulierung nach einem Totalschaden dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht, wenn er das Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten festgestellten Restwert verkauft oder in Zahlung gibt  (Urteil vom 10.06.2011 &#8211; 2 S 84/10). Sofern der Schädiger oder dessen Versicherung dem Geschädigten jedoch eine einfache und ohne weiteres zugängliche günstigere Verwertungsmöglichkeit des Restfahrzeugs nachweist, kann dieser im Interesse der Geringhaltung des Schadens verpflichtet sein, von einem solchen höheren Restwertangebot Gebrauch zu machen. Der Geschädigte hat insofern einen wirtschaftlich zulässigen, günstigen Weg zu wählen und im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB und einer mitwirkenden Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) unter besonderen Umständen von einer zulässigen Verwertung Abstand zu nehmen und andere einfach zu realisierende Möglichkeiten der Verwertung zu nutzen. Dabei muss sich der Geschädigte die Kenntnis des ihn bei der Schadensregulierung vertretenden Rechtsanwalts von einem höheren Restwertangebot ab dem Eingang des Angebots beim Anwalt zurechnen lassen. Soweit er sein Fahrzeug zum Restwertbetrag des Gutachtens veräußert, obwohl zu diesem Zeitpunkt bei seinem Anwalt ein höheres Restwertangebot der Versicherung vorlag, kann er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, selbst wenn er keine eigene Kenntnis von dem Restwertangebot hatte. Das Urteil verdeutlicht wie wichtig es für Geschädigte ist, die vollständige Schadensregulierung in die Hände eines versierten Anwalts zu legen, der auch andere Entscheidungen der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs kennt. So hat der Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht wiederholt entschieden, dass ein Geschädigter nicht verpflichtet ist, einen „Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen“ (BGH, Urteile vom 12.07.2005, Az.: VI ZR 132/04 und vom 07.12.2004, Az.: VI ZR 119/04); er kann „vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte“.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Anspruch auf Leasingraten bis zur Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/uUi_CsYYBqw/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/anspruch-auf-leasingraten-bis-zur-unterzeichnung-des-ruckgabeprotokolls/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 10:17:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Rüdiger D. Weichelt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Autokauf]]></category>
		<category><![CDATA[Leasingraten]]></category>
		<category><![CDATA[Leasingvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rückgabeprotokoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf der Grundlage eines vor dem Amtsgericht Braunschweig erstrittenen Urteils (Entscheidung vom 08.12.2011, Az.: 117 C 1414/10) soll zur weiteren Information auf nachfolgende – nach diesseitiger Kenntnis noch nicht entschiedene – Rechtsproblematik bei der Abwicklung von Leasingverhältnissen aufmerksam gemacht werden.
Ausgangspunkt für die auf Zahlung von Leasingraten gerichteten Klage war der Umstand, dass das Rückgabeprotokoll trotz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Grundlage eines vor dem <strong>Amtsgericht Braunschweig</strong> erstrittenen Urteils (Entscheidung vom 08.12.2011, <strong>Az.:</strong> <strong>117 C 1414/10</strong>) soll zur weiteren Information auf nachfolgende – nach diesseitiger Kenntnis noch nicht entschiedene – Rechtsproblematik bei der Abwicklung von Leasingverhältnissen aufmerksam gemacht werden.</p>
<p>Ausgangspunkt für die auf Zahlung von <strong>Leasingraten</strong> gerichteten Klage war der Umstand, dass das Rückgabeprotokoll <strong>trotz der körperlichen Rückgabe des Leasingfahrzeugs </strong>zu dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt nicht unterschrieben bzw. von dem als Vermittler für die Leasinggesellschaft tätigen Autohaus zurückgehalten wurde.</p>
<p>Im Rahmen der daraufhin wegen einer schadensbedingten Wertminderung des Leasingfahrzeugs geführten Kaufgespräche entschied sich der Leasingnehmer schließlich zu einem Eigentumserwerb des streitgegenständlichen Leasingfahrzeugs.</p>
<p>Nach Ausgleich der Kaufpreissumme trat jedoch das vorgenannte Leasingunternehmen an den Leasingnehmer heran und verlangte die Zahlung von Leasingraten wegen einer angeblichen Überschreitung der vertraglich vereinbarten Laufzeit, da eine Abrechung des Leasingverhältnisses erst mit Rücksendung des Rückgabeprotokolls möglich gewesen sei.</p>
<p>Das Rückgabeprotokoll war von dem verantwortlichen Autohaus während der Kaufgespräche über Wochen zurückgehalten worden, obgleich das Leasingfahrzeug während der gesamten Zeit auf dem Gelände des Autohauses verblieb.</p>
<p>Der Leasinggeber zog sich hierbei zur Begründung auf eine Bestimmung im Rückgabeprotokoll zurück, nach der sich der Leasinggeber mit der Durchführung der Vertragsabrechung unter Verwendung der dort gemachten Angaben einverstanden erklärt.</p>
<p>Das Gericht stellte jedoch in diesem Zusammenhang fest, dass weder das Rückgabeprotokoll noch die Unterschrift des Leasinggebers als konstitutiv für die Beendigung des Leasingverhältnisses anzusehen ist. Dass das Autohaus hierbei eine Reservierung des Leasingfahrzeugs vornahm, um einen späteren Verkauf des Fahrzeugs realisieren zu können, dürfe nicht zu Lasten des Leasingnehmers gehen. Dieser habe schließlich auch keine andere Möglichkeit der Vertragsbeendigung als durch Rückgabe des Fahrzeugs an den ausliefernden Händler.</p>
<p>Aus diesem Grund seien etwaige Vereinbarungen des Autohauses mit dem Leasingnehmer ohne Relevanz für das Leasingverhältnis, weil das Autohaus nicht als Vertreter der Leasinggesellschaft handele, sondern nur zur Abwicklung des Leasingverhältnisses eingesetzt sei.</p>
<p>Dass die Leasinggesellschaft von der Beendigung noch keine Kenntnis hatte und der Vertrag noch nicht abgerechnet war, vermochte an dieser rechtlichen Würdigung nichts zu ändern.</p>
<p>Dementsprechend kann aufgrund des – zutreffenden – Urteils des Amtsgerichts Braunschweig davon ausgegangen werden, dass etwaige Zahlungsansprüche nunmehr als Regress im Verhältnis der Leasinggesellschaft zum ausführenden Autohaus geltend gemacht werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Seichter Rechtsanwälte</p>
<p><a title="Kanzlei Seichter Rechtsanwälte" href="http://www.kanzlei-seichter.de/">Kanzlei Seichter Rechtsanwälte</a></p>
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		<title>Schneelawine vom Dach beschädigt Auto – Hauseigentümerin trägt die Hälfte des Schadens</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 07:00:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Magdeburg/Berlin (DAV). Hauseigentümer müssen dafür sorgen, dass bei Schneewetter niemand durch eine Schneelawine vom Dach des Hauses Schaden nimmt. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 10. November 2010 (AZ: 5 O 833/10).
Ein Autofahrer hatte seinen Wagen an einem Tag im schneereichen Januar 2010 auf der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Magdeburg/Berlin (DAV). Hauseigentümer müssen dafür sorgen, dass bei Schneewetter niemand durch eine Schneelawine vom Dach des Hauses Schaden nimmt. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 10. November 2010 (AZ: 5 O 833/10).</strong></p>
<p><strong></strong>Ein Autofahrer hatte seinen Wagen an einem Tag im schneereichen Januar 2010 auf der Straße geparkt. Von einem Fachwerkhaus mit steil angewinkeltem Dach ohne Schneefanggitter stürzte eine Schneelawine auf das Auto. Der Schaden belief sich auf 6.000 Euro. Der Mann klagte auf Schadensersatz.</p>
<p>Mit halbem Erfolg. Der Richter entschied, dass die Hauseigentümerin 50 Prozent des Schadens bezahlen müsse. Sie hafte grundsätzlich wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Gefahrenlage schaffe, müsse alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung möglichst zu verhindern. Zwar könne man in schneearmen Gebieten nicht verlangen, dass Schneefanggitter angebracht werden, doch müsse bei einer ungewöhnlichen Schneewetterlage vor Dachlawinen gewarnt werden, damit sich Benutzer der Straße hierauf einstellen könnten.</p>
<p>Andererseits sah der Richter auch ein Mitverschulden des Pkw-Halters. Auch er habe die bereits länger andauernde Wetterlage mit großen Schneemengen gekannt. Zudem wohne er in einem Haus schräg gegenüber. Er habe also erkennen können, wie steil das Dach sei und dass es kein Schneefanggitter habe. Es sei ihm zuzumuten gewesen, an einer ungefährlichen Stelle zu parken.</p>
<p>Sie suchen einen Verkehrsanwalt ?<br />
Kompetente Verkehrsanwälte finden sie unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de</a></p>
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		<title>Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber Kindern</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Dec 2011 13:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein fünf Jahre altes Kind fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg einen 76 Jahre alten Fußgänger an und verletzte diesen so erheblich, dass er einen dauerhaften Schaden davontrug.  Der Fußgänger nahm die Mutter, die sich im Zeitpunkt des Unfalles in deutlicher Entfernung befand, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein fünf Jahre altes Kind fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg einen 76 Jahre alten Fußgänger an und verletzte diesen so erheblich, dass er einen dauerhaften Schaden davontrug.  Der Fußgänger nahm die Mutter, die sich im Zeitpunkt des Unfalles in deutlicher Entfernung befand, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Seine Klage ist aber vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in zweiter Instanz abgewiesen worden (Urteil vom 24.08.2011-5 U 433/11).</p>
<p>Da das Kind auf Grund seines Alters selbst nicht für den Schaden haftet, kann der Geschädigte von der Mutter nur dann Schadensersatz nur unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Aufsichtspflicht beanspruchen. Das wurde aber vom OLG im Ergebnis verneint. Zunächst stimmt das Gericht dem Kläger darin zu, dass es geboten war, das Kind nicht unbegleitet vom Spielplatz fort radeln zu lassen, sondern ihm zu folgen. Dies musste allerdings nicht in kurzem Abstand geschehen. Auf einem Gehweg, und damit in einem Bereich, in dem nicht mit eklatanten Gefahrensituationen zu rechnen war, war dem bald sechsjährigen Kind Gelegenheit zu geben, sich eigenständig und unabhängig  zu bewegen, so dass die Mutter jederzeit einzugreifen vermochte. Hinzu kam, dass das Kind mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut war und äußere Einflüsse, die ihn zu Unbedachtsamkeiten hätte verleiten können, nicht zu ersehen waren. Die beklagte Mutter genügte daher ihre Aufsichtspflicht, wenn sie dem Kind auf allgemeine Sicht – und Rufweite folgte.</p>
<p>Diesen Anforderungen hat die Mutter im konkreten Fall nicht genügt. Aus diesem Grund hat sich das Gericht mit dem zweiten Kriterium einer Aufsichtspflichtverletzung, nämlich der Frage auseinandergesetzt, ob der geltend gemachte Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre. Letztendlich hat das Gericht auch diese Frage verneint. Auch wenn die Mutter ihrem Kind auf allgemeine Sicht- und Rufweite gefolgt wäre, hätte sie den Unfall, der sich in einer in Sträuchern und Gebüsch eingebettet in einer Biegung ereignete ebenso wenig verhindern können, wie es dem Kläger möglich war. Die Gelegenheit für sich oder verbal präventiv einzugreifen hätte nicht bestanden. Aus diesem Grund wurde die Klage abgewiesen.</p>
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		<title>Fortbildung im grenzüberschreitenden Schadenersatz und Bußgeldrecht – 16. März 2012, 09.30 bis 17.30 Uhr in Bozen</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Dec 2011 07:00:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die juristische Zentrale des ADAC veranstaltet zusammen mit den ÖAMTC-Rechtsdiensten und PEOPIL (Pan European Organisation of Personal Injury Lawyers, www.peopil.com) am 16. März 2012 von 09.30 bis 17.30 Uhr ein Seminar „Fortbildung im grenzüberschreitenden Schadenersatz- und Bußgeldrecht“ in Bozen. Die Teilnahmegebühr beträgt für ADAC-Vertragsanwälte – ADAC-Vertrauensanwälte – ÖAMTC-Vertrauensanwälte – PEOPIL-Mitglieder 350 € zzgl. MwSt. bzw. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/adac_logo_2011_01.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-7302" title="adac_logo_2011_01" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/adac_logo_2011_01-300x199.jpg" alt="" width="185" height="123" /></a>Die juristische Zentrale des ADAC veranstaltet zusammen mit den ÖAMTC-Rechtsdiensten und PEOPIL (Pan European Organisation of Personal Injury Lawyers, <a href="https://freemailng9905.web.de/online/redirect?goto=http%3A%2F%2Fwww.verkehrsanwaelte.de%2Findex.php%3Fid%3D151%26rid%3Dt_297%26mid%3D155%26aC%3D7081b05e%26jumpurl%3D4" target="_blank"><strong>www.peopil.com</strong></a>) am 16. März 2012 von 09.30 bis 17.30 Uhr ein Seminar „Fortbildung im grenzüberschreitenden Schadenersatz- und Bußgeldrecht“ in Bozen. Die Teilnahmegebühr beträgt für ADAC-Vertragsanwälte – ADAC-Vertrauensanwälte – ÖAMTC-Vertrauensanwälte – PEOPIL-Mitglieder 350 € zzgl. MwSt. bzw. 400 € zzgl. MwSt. für andere Teilnehmer. Das ausführliche Programm des Seminars, ein Anmeldeformular sowie weitere Informationen finden Sie hier:</p>
<p><strong><a href="https://freemailng9905.web.de/online/redirect?goto=http%3A%2F%2Fwww.verkehrsanwaelte.de%2Findex.php%3Fid%3D151%26rid%3Dt_297%26mid%3D155%26aC%3D7081b05e%26jumpurl%3D5" target="_blank"><strong>http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_23_p4.pdf</strong></a></strong></p>
<p>Sie suchen einen Verkehrsanwalt ?</p>
<p>Kompetente Verkehrsanwälte finden Sie unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de </a></p>
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		<title>Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Dec 2011 07:08:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Kaiserslautern hat durch Urteil vom 08.11.2011 – Az: 1 S 5/11 entschieden, dass der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken. Nach Ansicht des LG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Kaiserslautern hat durch Urteil vom 08.11.2011 – Az: 1 S 5/11 entschieden, dass der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken. Nach Ansicht des LG Kaiserslautern ergeben sich einzelfallbezogene Mängel nicht allein aus der Vorlage der Studie des Fraunhofers-Instituts. Auch durch die Vorlage diverser Internetangebote von Mietwagenfirmen gelingt es nicht, Mängel der Schwacke-Liste im konkreten Einzelfall aufzuzeigen, da sämtliche Internetbuchungen dieser Mietwagenfirma nur über Kreditkarte möglich sind. Auch die Kosten für die Vollkaskoversicherung sind erstattungsfähig. Entsprechendes gilt für die aufgrund der Fahruntüchtigkeit des PKW erforderlichen Zustellkosten und für die Winterreifen.</p>
<p><a href="http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_23_p2.pdf ">http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_23_p2.pdf </a></p>
<p>Sie suchen einen Verkehrsanwalt?</p>
<p>Kompetente Verkehrsanwälte finden Sie unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de </a></p>
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		<title>BASt-Video zeigt richtiges Verhalten in Straßentunneln</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bast-video-zeigt-richtiges-verhalten-in-strasentunneln/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 04:35:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Bergisch Gladbach, 22. Dezember 2011 – Welche Sicherheitseinrichtungen gibt es in Straßentunneln und wie verhält man sich nach einem Unfall oder bei einem Fahrzeugbrand? Ein Film der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vermittelt die richtigen Verhaltensregeln. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Bergisch Gladbach, 22. Dezember 2011 –</strong> Welche Sicherheitseinrichtungen gibt es in Straßentunneln und wie verhält man sich nach einem Unfall oder bei einem Fahrzeugbrand? Ein Film der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vermittelt die richtigen Verhaltensregeln. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2976.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<item>
		<title>Poliscan Speed – Verfahren eingestellt wegen überschrittener Rahmenhöhe der Auswerteschablone</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/nslgPEOo9W8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/poliscan-speed-verfahren-eingestellt-wegen-uberschrittener-rahmenhohe-der-auswerteschablone/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 08:11:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt]]></category>
		<category><![CDATA[gelasert]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Messfehler]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Radarfalle]]></category>

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		<description><![CDATA[ Der Fall:
Ein Mandant wurde  mit seinem PKW  mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed innerhalb geschlossener Ortschaft in einer 30er-Zone gemessen. Der Vorwurf:  Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h. Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von € 200,- und einem Eintrag von 3 Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg.
Die Geschwindigkeitsmessung wurde schließlich durch den öffentlich bestellten und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Poliscan-Speed-auf-Stativ.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-7285" style="margin-left: 4px;margin-right: 4px" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Poliscan-Speed-auf-Stativ.jpg" alt="" width="150" height="113" /></a> Der Fall:</strong></p>
<p>Ein Mandant wurde  mit seinem PKW  mit dem Geschwindigkeitsmessgerät <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-5-poliscan-speed-lasermessung/">Poliscan Speed</a> innerhalb geschlossener Ortschaft in einer 30er-Zone gemessen. Der Vorwurf:  Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h. Es erging ein <a href="http://www.schadenfixblog.de/zu-schnell-gefahren-eine-anhorung-im-busgeldverfahren-ist-in-der-post-tipps-zur-reaktion/">Bußgeldbescheid </a>mit einer Geldbuße von € 200,- und einem Eintrag von <a href="http://www.schadenfixblog.de/wissenswert-im-verkehrsrecht-teil2-das-punktekonto-in-flensburg-punkte-und-ihre-haltbarkeit/">3 Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg.</a></p>
<p>Die Geschwindigkeitsmessung wurde schließlich durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, Dipl. Ing.  Roland Bladt, Hohenahr, begutachtet. Der Sachverständige nahm  im Rahmen der Begutachtung eine Auswertung der kompletten Messreihe vor.</p>
<p><span id="more-7284"></span><strong>Das Ergebnis:</strong></p>
<p><strong>Der Sachverständige Bladt stellte fest, dass die herstellerseitig vorgegebene Rahmenhöhe der vom Messgerät generierten Auswerteschablone bei allen Messungen dieser Messreihe nicht eingehalten und teilweise sogar erheblich überschritten worden war.</strong></p>
<p>Das Amtsgericht Wiesbaden (AZ 80 Owi 5521 Js 24881/11) hat schließlich am 01.12.2011 das Verfahren eingestellt.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Da eine Abweichung der Rahmenhöhe auf den ersten Blick nicht ohne weiteres erkennbar wird und erst durch eine aufwendige fotogrammetrische Auswertung eines Beweisfotos nachgewiesen werden kann, ist es ratsam, betreffende  Messungen mit Poliscan Speed besonders kritisch zu betrachten und ggf. überprüfen zu lassen.</p>
<p>Zu der Thematik der Auswertekriterien hat der Sachverständige Bladt eine  interessanten Aufsatz verfasst, welcher in der DAR- Extra 2011 S. 754-757 erschienen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim<br />
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.<br />
<a href="http://www.ahbn.de/">Hier finden Sie alle Kontaktinformationen</a></p>
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		<item>
		<title>Nur jeder Zweite verzichtet auf Handynutzung im Auto</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/VDUZoDTe6Kw/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/nur-jeder-zweite-verzichtet-auf-handynutzung-im-auto/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 04:35:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[


Bonn, 21. Dezember 2011 – Nur jeder zweite Autofahrer (52 Prozent) verzichtet bewusst auf das Telefonieren im Auto. Dies ergab eine repräsentative Befragung unter 2.000 Verkehrsteilnehmern, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Jeder Dritte (31,4 Prozent) telefoniert zwar im Auto, aber ausschließlich mit einer Freisprecheinrichtung. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/grafiken/2972.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2972/tn/2972_0.jpg" alt="Jeder Siebte führt laut repräsentativer Befragung im Auto Telefongespräche ohne Freisprecheinrichtung, obwohl dies verboten ist. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt, auf das Telefonieren während der Fahrt ganz zu verzichten, auch dann, wenn eine Freisprecheinrichtung vorhanden ist. (Grafik: DVR)" /></a></p>
<p>
<p><strong>Bonn, 21. Dezember 2011 – </strong>Nur jeder zweite Autofahrer (52 Prozent) verzichtet bewusst auf das Telefonieren im Auto. Dies ergab eine repräsentative Befragung unter 2.000 Verkehrsteilnehmern, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Jeder Dritte (31,4 Prozent) telefoniert zwar im Auto, aber ausschließlich mit einer Freisprecheinrichtung. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/grafiken/2972.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Zahl der Verkehrstoten steigt auch im Oktober 2011</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 04:34:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[

Wiesbaden, 20. Dezember 2011 – Im Oktober 2011 kamen 380 Menschen bei Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ums Leben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist dies ein Anstieg um 12,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Zahl der Verletzten nahm um 4,2 Prozent auf rund 36.500 zu. 
Quelle: dvr.de
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			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
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<p><strong>Wiesbaden, 20. Dezember 2011 –</strong> Im Oktober 2011 kamen 380 Menschen bei Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ums Leben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist dies ein Anstieg um 12,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Zahl der Verletzten nahm um 4,2 Prozent auf rund 36.500 zu. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2970.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>Trunkenheit im Verkehr: Beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 14:02:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Marc Herzog, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
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		<category><![CDATA[1 Promille]]></category>
		<category><![CDATA[Absolute Fahruntüchtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenfahrstuhl]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheit im Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt auch bei motorisierten Krankenfahrstühlen bei 1,1 0/00
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter Krankenfahrstühle (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV), die nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu versichern und mit einem Versicherungskennzeichen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt auch bei motorisierten Krankenfahrstühlen bei 1,1 0/00</strong></p>
<p>Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter Krankenfahrstühle (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV), die nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu versichern und mit einem Versicherungskennzeichen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV &#8211; in der Fassung vom 16. Juli 2009) zu versehen sind, beträgt 1,1 Promille.</p>
<p>Nach den bindenden Feststellungen fuhr der Angeklagte am 20.5.2009 gegen 21.10 Uhr mit seinem mittels Elektromotor angetriebenen dreirädrigen Krankenfahrstuhl mit Versicherungskennzeichen, bei einer mittleren Blutalkoholkonzentration von 1,25 Promille von seiner Garage auf dem dortigen Radweg in die ca. 300 m entfernte Tankstelle zum Zwecke des Zigarettenholens. Seine Fahruntüchtigkeit habe er bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.</p>
<p>Der dreirädrige Krankenfahrstuhl wies folgende technische Daten auf:<br />
Höchstgeschwindigkeit 15 km/h, Länge 1495 mm, Breite 755 mm, Höhe 1020 mm, Leergewicht 94 kg, Zulässiges Gesamtgewicht 300 kg.<br />
Das Fahrzeug verfügt über eine Beleuchtungsanlage, Fahrtrichtungsanzeiger, Bremseinrichtung und sogar über einen Rückwärtsgang.</p>
<p>Zum Betrieb im Straßenverkehr ist eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen) erforderlich, welche auch vorhanden war. Es liegt auch eine Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO vor.</p>
<p>Das OLG Nürberg bestätigte im Beschluss vom 13.12.2010, Aktenzeichen 2 St OLG Ss 230/10, dass sich der Angeklagte der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar gemacht hat. Er habe auf einem öffentlichen Radweg, der dem öffentlichen Straßenverkehr (§§ 315 b, 315 c StGB) zuzuordnen ist, ein Fahrzeug geführt obwohl er infolge Alkoholgenusses bei einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille <em>absolut fahruntüchtig</em> war, was er bei Beachtung der ihm möglichen und zumutbaren Sorgfalt hätte er erkennen können und müssen.</p>
<p>Bei dem verfahrensgegenständlichen motorisierten Krankenfahrstuhl handele es sich nicht nur um ein Fahrzeug im Sinne von § 316 StGB, sondern um ein <em>Kraftfahrzeug</em>, welches die Kriterien des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV erfüllt und deshalb fahrerlaubnisfrei geführt werden darf (vgl. zum motorisierten Krankenfahrstuhl BayObLG NStZ-RR 2001, 26 m. w. N.). Für den motorisierten Krankenfahrstuhl gilt die Straßenverkehrsordnung, mit der Besonderheit, dass auch dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, zumindest mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf (§ 24 Abs. 2 StVO). Die Vorschriften für &#8220;besondere Fortbewegungsmittel&#8221;, gelten nur für solche, die nicht motorbetrieben sind, z. B. für Greifreifenrollstühle (§ 24 Abs. 1 StVO). Für das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls gilt eine Mindestaltersgrenze von 15 Jahren (§ 10 Abs. 3 Satz 1 FeV). Nach § 10 Abs. 3 Satz 2 FeV darf das Mindestalter von 15 Jahren nur bei Krankenfahrstühlen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h – vorliegend 15 km/h – beim Führen durch behinderte Menschen unterschritten werden.</p>
<p>Zusätzliche Hinweise auf die Eigenschaft des Gefährts als &#8220;Kraftfahrzeug&#8221; ergeben sich aus folgenden Regelungen:</p>
<p>§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e) der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen (FZV – in der Fassung vom 16.7.2009) nimmt von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren bestimmte &#8220;Kraftfahrzeugarten&#8221; aus, unter anderem &#8220;motorisierte Krankenfahrstühle&#8221; (Begriffsbestimmung vgl. § 2 Nr. 13 FZV). Nach § 4 Abs. 4 Satz 2 FZV müssen motorisierte Krankenfahrstühle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e) FZV zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit einer Kennzeichnungstafel nach der ECE-Regelung Nr. 69 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tafeln zur hinteren Kennzeichnung von bauartbedingt langsam fahrenden &#8220;Kraftfahrzeugen&#8221; und ihrer Anhänger (VkBl. 2003, S. 829) gekennzeichnet sein, die an der Fahrzeugrückseite oben anzubringen sind. Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV wird für &#8220;Kraftfahrzeuge&#8221; im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f FZV – hier motorisierte Krankenfahrstühle nach Buchstabe e – durch ein Versicherungskennzeichen der Bestand der erforderlichen Haftpflichtversicherung nachgewiesen.</p>
<p>Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.6.1990 (BGHSt 37, 89, Zitat juris Rdn. 23) sind alle Führer von Kraftfahrzeugen, folglich auch solche von motorisierten Krankenfahrstühlen, bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Der Bundesgerichtshof hatte seine frühere Rechtsprechung zu einem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,3 Promille unter Berücksichtigung neuerer medizinisch-naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Bewertung statistischer Ergebnisse aufgegeben und den Grenzwert bei 1,0 Promille mit einem Sicherheitszuschlag von 0,1 Promille auf insgesamt 1,1 Promille angesetzt. Zwar hatte er damals über die Trunkenheitsfahrt eines Pkw-Fahrers zu befinden, jedoch stellte der Bundesgerichtshof (a. a. O. Zitat juris Rdn. 23 unter Hinweis auf BGHSt 22, 352 (Kraftradfahrer), BGHSt 30, 352, 357 (Fahrrad mit Hilfsmotor sog. Mofa 25), BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 2 (Führer eines abgeschleppten betriebsunfähigen Pkw)) klar, dass dieser Grenzwert generell für Führer von Kraftfahrzeugen gilt.</p>
<p>Es besteht nach Auffassung des OLG Nürnberg (entgegen anderer Ansicht vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 316 StGB Rdn. 17 mit Hinweis auf AG Löbau NJW 2008, 530) kein Anlass, hiervon für Fahrer versicherungspflichtiger motorisierter Krankenfahrstühle abzuweichen und diese – wie der Revisionsführer meint – mit Fahrradfahrern gleichzustellen, deren absolute Fahruntüchtigkeit erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille (vgl. statt vieler OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 356) angenommen wird.</p>
<p>Der vom AG Löbau entschiedene Fall betraf allerdings einen &#8220;elektrobetriebenen Rollstuhl&#8221; mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, der somit nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden konnte. Das AG Löbau hat dieses Fahrzeug trotz vorhandenen Elektromotors im Ergebnis nicht als Kraftfahrzeug eingestuft, indem es ausführt, &#8220;sicherlich ist der Grenzwert nicht, wie bei Kraftfahrzeugen, im Bereich von 1,1 Promille zu setzen, da ein elektrobetriebener Rollstuhl aufgrund seiner geringen Geschwindigkeit und Masse sicherlich nicht das gleiche Gefahrenpotenzial hat, wie ein motorbetriebenes Kraftfahrzeug&#8221; (a. a. O. Zitat juris Rdn. 18). Bei diesen Ausführungen ist jedoch nicht klar, mit welchem &#8220;motorbetriebenen Kraftfahrzeug&#8221; der Vergleich stattgefunden hat.</p>
<p>Die Beantwortung der Frage, wann Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB gegeben ist, hänge einerseits vom Ausmaß der alkoholbedingten Änderungen der Leistungsfähigkeit und der Beeinträchtigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugsführers selbst, andererseits aber vom Ausmaß der von ihm ausgehenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ab (BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 2).</p>
<p>Das Gefährdungspotenzial des verfahrensgegenständlichen motorisierten Krankenfahrstuhls (aber auch sonstiger der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV genannten Art) sei im Vergleich zu einem Fahrrad deutlich höher einzustufen.</p>
<p>Dies ergibt sich bereits aus der Wertung des Gesetzgebers, der in § 1 PflVG den Halter von Kraftfahrzeugen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn – wie hier – das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. Dementsprechend hatte der Angeklagte gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr in der Fassung vom 16.7.2009 (FZV) durch das angebrachte Versicherungskennzeichen für seinen motorisierten Krankenfahrstuhl – dieser ist wie ausgeführt ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e) FZV – den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachzuweisen. Für den Betrieb des elektrisch betriebenen Krankenfahrstuhls ist auch eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich, die nach den Feststellungen der Strafkammer vorlag.</p>
<p>Auch sonst führt eine Abwägung der Gefährdungspotenziale zwischen motorisierten Krankenfahrstühlen und Fahrrädern nicht dazu, eine Vergleichbarkeit beider Fahrzeuge herzustellen. Ein motorisierter Krankenfahrstuhl ist zwar sicherer und einfacher zu fahren, weil mehr Standsicherheit durch die Zweispurigkeit gegeben ist. Jedoch ist er deutlich breiter und aufgrund seiner Bauart massiver und wesentlich gewichtsintensiver. Ein aufgrund Alkoholisierung nicht sicher geführter massiver Krankenfahrstuhl – vorliegend mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 300 kg – führt aufgrund des Umstandes, dass er auf Radwegen und Bürgersteigen bewegt werden darf, zu einem erheblichen Gefährdungspotenzial für schwächere Verkehrsteilnehmer wie z. B. Kinder und Senioren. Im Vergleich zu einem Fahrrad gilt es nämlich, die Motorkraft zu beherrschen, die, unkontrolliert durch Alkoholeinfluss, die Ursache für eine erhebliche Gefährdung und die Verletzung anderer Personen und Sachen setzen kann. Fahrradfahrer werden hingegen bei entsprechender Alkoholisierung in der Regel nicht mehr das Gleichgewicht halten können und das Fahrradfahren einstellen müssen, so dass eine Fremdgefährdung eher in den Hintergrund treten wird. Das Gefahrenpotenzial eines unter Alkoholeinfluss gefahrenen motorisierten Krankenfahrstuhls ist deshalb insgesamt höher einzuschätzen.</p>
<p>Zum Revisionsvorbringen waren vom OLG Nürnberg folgende Ausführungen veranlasst:</p>
<p>Der Revision ist zuzustimmen, dass sich aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.7.2000 (NStZ-RR 2001, 26) nicht ergibt, dass der Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle 1,1 Promille beträgt. Das BayObLG hatte nur darüber befunden, dass ein motorisierter Krankenfahrstuhl ein Fahrzeug im Sinne von § 316 StGB ist und die in § 24 StVO getroffene Regelung hieran nichts ändert. Im entschiedenen Fall lag die Blutalkoholkonzentration von 2,67 Promille weit über der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille. Eine Auseinandersetzung mit Grenzwerten brauchte deshalb nicht zu erfolgen. Der Grenzwert von 1,1 Promille für das Führen motorisierter Krankenfahrstühle, wozu auch der des Angeklagten zählt, ergibt sich aus der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Kraftfahrzeuge aller Art betrifft.</p>
<p>Dass sich ein Vergleich der potenziellen Gefahr motorisierter Krankenfahrstühle zu der von Personenkraftwagen (oder zu einem Lkw oder Motorrad) nicht aufdrängt (Revisionsbegründung S. 4), liegt aufgrund der völlig unterschiedlichen Masseverhältnisse (300 kg einerseits, bis zu 3.500 kg z. B. bei einem Pkw (§ 6 Abs. 1 S. 1 FeV &#8220;Klasse B&#8221;) anderseits) auf der Hand. Im Übrigen verwirklicht sich die abstrakte Gefährlichkeit motorisierter Krankenfahrstühle in Bereichen, die von Personenkraftwagen (oder Lkw und Motorrädern) nicht befahren werden dürfen.</p>
<p>Eine Vergleichbarkeit dürfte eher mit einem so genannten Mofa mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h als ebenfalls nicht fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FeV) gegeben sein. Die absolute Fahruntüchtigkeit von Mofafahrern liegt nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 37, 89, Zitat juris Rdn. 23 unter Hinweis auf BGHSt 30, 352, 357) bei 1,1 Promille, ohne dass die Höchstgeschwindigkeit von nur 25 km/h hierbei eine Rolle spielt. Soweit die Revision zur behaupteten Vergleichbarkeit des Krankenfahrstuhls mit einem Fahrrad ausführt, letzteres sei sogar gefährlicher, weil mit einem Fahrrad ohne größere Probleme höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, als mit dem Krankenfahrstuhl mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, trifft dies allerdings auch für Mofas mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu. Die genannte Höchstgeschwindigkeit des Krankenfahrstuhls des Angeklagten kann deshalb kein entscheidendes Argument dafür sein, die Gefährlichkeit dieses Kraftfahrzeugs nach den für Fahrradfahrer gelten Maßstäben zu beurteilen.</p>
<p>zitiert nach JURIS</p>
<p><a title="Dr. Herzog Rechtsanwalt Rosenheim" href="http://www.drherzog.de/">www.drherzog.de</a></p>
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		<item>
		<title>Vergünstigungen der Rechtsschutzversicherung für die Wahl des “richtigen” Anwalts</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 05:40:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schmidl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit dem LG Bamberg hat sich erstmals ein Gericht mit der Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen eines Rechtsschutzversicherers auseinandergesetzt, in denen dem VN Vergünstigungen für die Mandatierung eines &#8220;empfohlenen&#8221; Anwalts gewährt werden. Das LG hält diese Vertragsgestaltung für zulässig und sieht insb.  keinen Verstoss gegen das in §§ 127, 129 VVG 2008, § 3 Abs. 3 BRAO [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit dem LG Bamberg hat sich erstmals ein Gericht mit der Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen eines Rechtsschutzversicherers auseinandergesetzt, in denen dem VN Vergünstigungen für die Mandatierung eines &#8220;empfohlenen&#8221; Anwalts gewährt werden<strong></strong>. Das LG hält diese Vertragsgestaltung für zulässig und sieht insb.  keinen Verstoss gegen das in §§ 127, 129 VVG 2008, § 3 Abs. 3 BRAO verbriefte Recht auf freie Anwaltswahl.<br />
</strong></p>
<p>Die verwendete Klausel ist angelehnt an die Regelungen in der Kasko- und KH-Sparte und es wird auch eine Eingruppierung nach SF-Klassen vorgenommen.  Zwar wird die Prämie dann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles nicht erhöht. Allerdings soll sich die vereinbarte SB von 150 EUR (entspricht SF 0) bei &#8220;Schadensfreiheit&#8221; um je 50 EUR pro Jahr verringern, respektive um diesen Betrag bei sog. &#8220;schadensbelasteten Verlauf&#8221; bis auf max. 300 EUR erhöhen. Explizit wird v.a. geregelt, dass ein Jahr auch dann als schadensfrei gilt, wenn ein RA &#8220;aus dem Kreis der empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird&#8221;.</p>
<p>Das LG hält diese Regelung für zulässig und führt hierfür im Wesentlichen drei Gründe an:</p>
<p>1. Die Entscheidung, welcher RA beauftragt wird verbleibt ausschließlich beim VN und es werden nur Vergünstigungen gewährt.</p>
<p>2. Eine finanzielle Vergünstigung  von durchschnittlich 150 EUR beeinflusst einen &#8220;verständigen und informierten VN&#8221; nicht bei der RA-Auswahl.</p>
<p>3. Auch die Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen RA in  den ARB wird ganz allgemein für zulässig erachtet.</p>
<p>Ad 1: Sicher darf der VN den Anwalt selbst auswählen. Wählt er allerdings den &#8220;Falschen&#8221;, kostet ihn das früher oder später bares Geld. Es werden keineswegs nur Vergünstigungen gewährt, vielmehr kommt es auf den Standpunkt an: Aus Sicht des der Empfehlung folgenden VN mag es sich um einen Vorteil (gegenüber den anderen, der Empfehlung nicht folgenden) VN handeln, wenn er totz Leistungsfall nicht zurückgestuft wird; aus Sicht derjenigen VN, die ihren RA frei auswählen (und der Empfehlung des VR damit nicht folgen) handelt es sich dagegen sehr wohl um eine ebensolche Benachteiligung, denn ihr Vertrag wird belastet. Derjenige VN, der bei der Wahl <em>seines</em> RA ausschließlich nach <em>seinen</em> Kriterien wie z.B. Spezialisierung, persönliche Verbundenheit, bestehendes Vertrauensverhältnis, Vorbefassung mit dem Fall, spezielle Ortskenntnisse, spezielle Kenntnis der näheren Umstände und Beteiligten etc. vorgeht, steht schlussendlich schlechter. Darauf, dass sich der Nachteil erst im nächsten Fall aufgrund der erhöhten SB auswirkt, kommt es dagegen nicht an.</p>
<p>Eine Einflussnahme auf die Entscheidung des VN liegt damit jedenfalls vor und damit ist auch ein Eingriff  in das Recht auf freie Anwaltswahl gegeben. Auf dieses Recht kann vertraglich vorab jedoch nicht verzichtet werden, vgl. Feuerich-Weyland, 7. Auflage 2008, Rn. 46 zu § 3 BRAO. Überdies ist dieses Recht eng verknüpft mit dem Grundsatz der freien Advokatur, der zu den tragenden Säulen der Rechtsordnung zählt, vgl. BVerfGE 15,226; 34,293.</p>
<p>Auch ist die Motovation des VR zu dieser Vertragsgestaltung doch gerade nicht dem Hilfe suchenden VN den geeignetsten Anwalt zu vermitteln und ihn für diese &#8221;Wahl&#8221; zu belohnen. Vielmehr geht es um die Vermittlungt des für den VR &#8220;günstigsten&#8221; Anwalts. Das LG geht zwar am Rande auf die Rationalisierungsangebote der Versicherungswirtschaft an die Anwaltschaft ein, verkennt jedoch deren wirtschaftliche Bedeutung und Intention. Das gegenständliche Versicherungsprodukt ist gerade nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite finden sich die &#8220;Rationalisierungsabkommen&#8221; der Rechtsschutzversicherer mit den &#8220;empfohlenen&#8221; Kanzleien. Maßgeblich bei der Empfehlung eines RA durch den VR  ist keineswegs dessen Qualifikation oder Spezialisierung in Bezug auf <em>den</em> Fall des VN. Vielmehr wird derjenige RA empfohlen, der ein Abkommen unterhält und damit die &#8220;Abrechnungsmodalitäten&#8221; des VR akzeptiert; vgl. auch Schmidl: &#8220;Abkommen mit der Rechtsschutz: Ein Angebot, das der Anwalt nicht ablehnen kann?&#8221;</p>
<p>Ad 2: Auch der finanzielle Anreiz darf nicht kleingeredet werden. Wer einmal erlebt hat, wie sich ein Madant bei einem Verkehrsunfall gegen die Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung sträubt, obwohl der Schaden im deutlich vierstelligen Bereich liegt und ganz offensichtlich ein 50 % &#8211; Fall vorliegt, denkt nicht nur anders, sondern weiß es besser.</p>
<p>Ad 3: Auch das dritte Argument verfängt nicht. Die Menge der ortsansässigen RAe kann nicht vom VR gesteuert werden, die Menge der empfohlenen RA dagegen sehr wohl.</p>
<p>Bei der Beschränkung auf einen ortsansässigen RA kann es auch nicht dazu kommen, dass alle danach noch in Betracht kommenden RAe wegen einer Interessenkollision nicht mandatiert werden können, bei der Empfehlung der für die Region &#8220;zuständigen&#8221; Kanzlei ist dies geradezu vorprogrammiert. Der VN wird dann also benachteiligt (s.o.), obwohl ihm die Mandatierung des empfohlenen Anwalts unmöglich ist.</p>
<p>Entgegen der Auffassung des LG Bamberg verstößt nach alledem die gegenständliche Vertragsgestaltung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften und benachteiligt den VN unangemessen.  Sie ist unwirksam. Das Interesse der Versicherer die Kosten in den Griff zu bekommen ist selbstverständlich anerkennenswert, die gegenständliche Produktgestaltung jedoch der falsche Weg.</p>
<p><strong>Anmerkung zu <strong>LG Bamberg, Urteil vom 08.11.2011, Az. 1 O 336/10</strong> von Rechtsanwalt Michael Schmidl, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft, Gunzenhausen, Ansbach, Dinkelsbühl, Weißenburg i. Bay., Feuchtwangen.</strong></p>
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		<title>„Risiko raus!“ – Sicher zur Arbeit auch bei Eis und Schnee</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 04:34:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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Berlin, 19. Dezember 2011 – Ist der Bürgersteig mit Eis und Schnee bedeckt, können Spikes unter Schuhsohlen für Halt sorgen. Jedoch sind diese Stahlpickel nicht für jeden Untergrund geeignet, wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen innerhalb der Präventionskampagne „Risiko raus!“ betonen. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Berlin, 19. Dezember 2011 –</strong> Ist der Bürgersteig mit Eis und Schnee bedeckt, können Spikes unter Schuhsohlen für Halt sorgen. Jedoch sind diese Stahlpickel nicht für jeden Untergrund geeignet, wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen innerhalb der Präventionskampagne „Risiko raus!“ betonen. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2968.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>Freie Fahrt und Behinderung des fließenden Straßenverkehrs</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 06:30:48 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Befahren der linken Fahrbahn durch einen am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer nicht die Verpflichtung eines aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden beseitigt, dem Verkehr den Vorrang zu gewähren und diesen nicht zu behindern (Urteil vom 20.09.2011, Az.: VI ZR 282/10). In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-6470" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog1-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Befahren der linken Fahrbahn durch einen am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer nicht die Verpflichtung eines aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden beseitigt, dem Verkehr den Vorrang zu gewähren und diesen nicht zu behindern (Urteil vom 20.09.2011, Az.: VI ZR 282/10). In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von dem beklagten Land Schadensersatz für ihren beschädigten Pkw. Sie fuhr mit ihrem Pkw auf einer Straße, als der Beklagte zu 1 mit seinem VW-Bus, der bei dem Beklagten zu 2 versichert ist, aus einem Behördengelände abfahrend nach rechts in die Straße einfuhr. Im Bereich der Ausfahrt stießen die beiden Fahrzeuge zusammen. Von dem entstandenen Sachschaden an dem Pkw von € 6.902,02  bezahlte das beklagte Land € 4.537,13 im Hinblick auf eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zugunsten der Klägerin. Das Landgericht hat eine Mithaftung der Klägerin von 25 % bejaht und weitere € 642,39 zuzüglich Zinsen zugesprochen und darüber hinaus die Klage abgewiesen. Das  Oberlandesgericht (OLG) hat im Rahmen der Berufung die volle Haftung des beklagten Landes angenommen. Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen, weil die Oberlandesgerichte unterschiedlich geurteilt haben, ob ein Verstoß eines vorfahrtberechtigten Fahrers gegen das Rechtsfahrgebot bei Kollision mit einem die Vorfahrt missachtenden Fahrzeug durch Erhöhung der Betriebsgefahr als Mitverursachungsanteil angenommen werden könne. Das beklagte Land hat mit der Revision die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils verfolgt. Der BGH hat die Revision im Ergebnis verworfen. Das Berufungsgericht habe der Klägerin zutreffend gegen das beklagte Land einen Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG gewährt, zumal der Beklagte zu 1 als Landesbediensteter bei der Dienstfahrt ein öffentliches Amt ausgeübt habe. Ihm habe die Beachtung der Verkehrsregeln als Amtspflicht gegenüber den Verkehrsteilnehmern oblegen. Da er bei der Ausfahrt aus dem Behördengrundstück unter Verletzung von § 10 StVO den Vorrang der im Verkehr fahrenden Klägerin nicht beachtet habe, sei es nicht von Belang, wie weit rechts oder links die Klägerin gefahren sei (§ 2 Abs. 2 StVO). Das Verschulden des Beklagten zu 1 überwiege erheblich, wodurch der Verursachungsanteil der Klägerin vollständig zurücktrete. Der BGH hat damit Rechtsklarheit geschaffen. Bei Verkehrsunfällen ist danach zu prüfen, ob der Geschädigte den Unfall hätte vermeiden können, als er erkennen musste, dass der andere Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachtet. Dabei ist nach dem BGH zu berücksichtigen, dass dem Geschädigten eine Schrecksekunde ebenso wie eine Reaktions- und Bremsansprechzeit zugute zu halten sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/nmxjhm-EC2Y/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-2-%e2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 09:46:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
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		<category><![CDATA[Punkteabbau]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufbauseminare werden in vielen Fahrschulen angeboten. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.
Eine verkehrspsychologische Beratung wird bei entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt. Sie soll dem Kraftfahrer helfen, die eigenen Probleme im Straßenverkehr zu erkennen und Wege zur Lösung dieser Probleme zu finden.
Wichtig ist auch, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aufbauseminare</strong> werden in vielen Fahrschulen angeboten. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.</p>
<p>Eine <strong>verkehrspsychologische Beratung</strong> wird bei entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt. Sie soll dem Kraftfahrer helfen, die eigenen Probleme im Straßenverkehr zu erkennen und Wege zur Lösung dieser Probleme zu finden.</p>
<p>Wichtig ist auch, dass ein Punkteabbau nur einmal in fünf Jahren erfolgen kann.</p>
<p>Eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister kann auch Ihr Verkehrsanwalt für Sie einholen, des Weiteren können die konkreten Probleme und Möglichkeiten Ihres individuellen Falles besprochen und hoffentlich gelöst werden.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-7226" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo7-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht" width="300" height="37" /><br />
</a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung: </strong>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu Fachanwältin<br />
für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</strong></a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank"> <strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 – von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-1-%e2%80%93/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 09:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Aufbauseminar]]></category>
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		<description><![CDATA[Einen Bußgeldbescheid erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen oder bei gravierenden Fahrzeugmängeln.
Ärgerlich für den Betroffenen ist neben der Geldbuße und einem Fahrverbot auch der Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Zum Beispiel werden bei Missachtung des Rotlichtes und einer Rotphase länger als einer Sekunde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einen Bußgeldbescheid erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen oder bei gravierenden Fahrzeugmängeln.</p>
<p>Ärgerlich für den Betroffenen ist neben der Geldbuße und einem Fahrverbot auch der Eintrag von Punkten in das <strong>Verkehrszentralregister in Flensburg</strong>. Zum Beispiel werden bei Missachtung des Rotlichtes und einer Rotphase länger als einer Sekunde vier Punkte und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften drei Punkte eingetragen. Der Eintrag wird dann, wenn keine weitere eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeit begangen wird, nach zwei Jahren, ansonsten spätestens nach fünf Jahren getilgt.</p>
<p>Bis zu <strong>7 Punkten</strong> passiert zunächst nichts, danach erhält der Verkehrsteilnehmer eine kostenpflichtige Verwarnung, bei <strong>14 Punkten</strong> wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, bei <strong>18 Punkten</strong> wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung setzt dann die erfolgreiche Absolvierung einer <strong>medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)</strong> voraus.</p>
<p>Der Betroffene hat die Möglichkeit, durch Nachweis einer freiwilligen Teilnahme an einem <strong>Aufbauseminar</strong> selbst auf seine Punktezahl Einfluss zu nehmen, um die oben genannten Folgen zu vermeiden, oder zumindest aufzuschieben.</p>
<p>Selbst wenn bei 14 Punkten das Aufbauseminar obligatorisch ist und allein hierdurch kein Punkteabzug mehr erfolgt, kann der Verkehrsteilnehmer freiwillig an einer <strong>verkehrspsychologischen Beratung</strong> teilnehmen. Dies führt zu einer Reduzierung um zwei Punkte.</p>
<p>Jeder Verkehrsteilnehmer kann durch formlosen Antrag über seinen aktuellen Punktestand in Flensburg Auskunft erhalten.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo6.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-7213" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo6-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht" width="300" height="37" /></a></p>
<p class="mceTemp"><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung:</strong></span></li>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0<br />
</strong></span></li>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank"><span style="text-decoration: underline; color: #000000;">Schadens- oder Bußgeldmeldung</span></a> über <a title="Kontakt zu Fachanwältin für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank"><span style="color: #000000;">Schadenfix.de</span></a>!</strong></span></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin<br />
für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</strong></a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von<br />
Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Viele Autofahrer vernachlässigen Verbandskasten</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/HTIdQBs32Y4/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/viele-autofahrer-vernachlassigen-verbandskasten/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 04:33:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Baierbrunn, 16. Dezember 2011 – Das Erste-Hilfe-Set im Auto wird von zwei Dritteln der Autofahrer nur vor einer TÜV-Hauptuntersuchung auf Vollständigkeit überprüft. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Apotheken Umschau. Rund jeder Siebte der 1.388 befragten Pkw-Fahrer wusste nicht, wo sich der Verbandskasten genau befindet. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Baierbrunn, 16. Dezember 2011 –</strong> Das Erste-Hilfe-Set im Auto wird von zwei Dritteln der Autofahrer nur vor einer TÜV-Hauptuntersuchung auf Vollständigkeit überprüft. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Apotheken Umschau. Rund jeder Siebte der 1.388 befragten Pkw-Fahrer wusste nicht, wo sich der Verbandskasten genau befindet. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2966.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/PtyhYqsjgq8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%e2%80%93-teil-2-%e2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 14:00:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Straftat]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die so genannte absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei 1,1 Promille. Der Straftatbestand des § 316 StGB mit den Rechtsfolgen (Gefahr des Führerscheinentzuges von mindestens sechs Monaten, der Zahlung einer Geldstrafe von etwa einem Nettomonatsgehalt und des Eintrages von 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg) ist erfüllt, Fahrfehler brauchen nicht hinzuzukommen. Häufig kommt es unter Alkoholeinfluss zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die so genannte <strong>absolute Fahruntüchtigkeit</strong> beginnt bei <strong>1,1 Promille</strong>. Der Straftatbestand des § 316 StGB mit den Rechtsfolgen (Gefahr des Führerscheinentzuges von mindestens sechs Monaten, der Zahlung einer Geldstrafe von etwa einem Nettomonatsgehalt und des Eintrages von 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg) ist erfüllt, Fahrfehler brauchen nicht hinzuzukommen. Häufig kommt es unter Alkoholeinfluss zum Unfall, hier erhöhen sich sowohl die Geldstrafe als auch die Dauer des Führerscheinentzugs (=Sperrfrist für eine Wiedererteilung).</p>
<p>Ab <strong>1,6 Promille</strong> erteilt nach Ende der Sperrfrist die Führerscheinbehörde nur dann eine neue Fahrerlaubnis, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nachgewiesen wird. Ich warne dringend davor, sich unvorbereitet dieser Untersuchung zu stellen, da die Anforderungen und die Durchfallraten hoch sind. Beratungen und Vorbereitungen führen niedergelassene Verkehrspsychologen und in Heidelberg zum Beispiel der TÜV Rheinland durch.</p>
<p>Liegt der Blutalkoholgehalt unter <strong>2,0 Promille</strong>, so kann die Sperrfrist durch erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar um bis zu drei Monate reduziert werden.</p>
<p>Insgesamt also ist es für den Betroffenen wenig ratsam, die Verteidigung darauf aufzubauen, er habe nicht zu viel getrunken oder aber die Messmethoden seien fehlerhaft, sondern sich der Situation zu stellen und aktiv an einer schnellen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu arbeiten.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Fachanw%C3%A4lte/Verkehrsrecht/Heidelberg.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-7186" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo4-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" width="252" height="31" /></a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="http://www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.</strong></li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</strong></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%e2%80%93-teil-2-%e2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>5</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%e2%80%93-teil-2-%e2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Prüfbericht, Prüfung Gutachten, Kürzungsschreiben und kein Ende …..</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/ca7rwMI1UMI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/prufbericht-prufung-gutachten-kurzungsschreiben-und-kein-ende-2/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 09:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kfz-Sachverständiger Patrick Algier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarbrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarlouis]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Kürzungsschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfung Gutachten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7202</guid>
		<description><![CDATA[Prüfbericht, Prüfung Gutachten, Kürzungsschreiben und kein Ende &#8230;..
Seit geraumer Zeit fehlt infolge der VW, BMW und Audi Entscheidungen des BGH, bei nahezu keiner fiktiven Abrechnung eines Kfz-Schadens ein so genannter Prüfbericht bei der Regulierung durch die eintrittspflichtige Versicherung.
Leider sind diese Abrechnungsschreiben mit den beigefügten Prüfberichten für den Anspruchsteller äußerst schwer zu verstehen. Auch kann von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Prüfbericht, Prüfung Gutachten, Kürzungsschreiben und kein Ende &#8230;..</strong></p>
<p>Seit geraumer Zeit fehlt infolge der VW, BMW und Audi Entscheidungen des BGH, bei nahezu keiner fiktiven Abrechnung eines Kfz-Schadens ein so genannter Prüfbericht bei der Regulierung durch die eintrittspflichtige Versicherung.</p>
<p>Leider sind diese Abrechnungsschreiben mit den beigefügten Prüfberichten für den Anspruchsteller äußerst schwer zu verstehen. Auch kann von der Anwaltschaft nicht der  „technische“ Sachverstand erwartet werden, der eine vollständige sachkundige Auswertung ermöglicht. So ist sowohl für die Anwaltschaft als auch für den Anspruchsteller nicht genau nachvollziehbar, welche Positionen gekürzt bzw. komplett herausgerechnet wurden. Dies ist äußerst problematisch, da von den Versicherern häufig willkürlich Positionen herausgestrichen werden, die als nicht notwendig für die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges bezeichnet werden.</p>
<p><strong>Arbeit für den technischen Sachverständigen</strong></p>
<p>Aufgrund des Vorhergesagten ist nachvollziehbar, dass nur der Kfz-Sachverständige, der das Schadengutachten für den Anspruchsteller erstellte, hier zurate gezogen werden kann.</p>
<p>Der Kfz Sachverständige prüft den so genannten Prüfbericht auf rechnerische und sachliche Richtigkeit.</p>
<p>Ebenso überprüft er die technische Gleichwertigkeit des jeweiligen von der Versicherung oder des Prüfinstituts für die Reparatur vorgeschlagenen regional ansässigen Fachbetriebs.</p>
<div>
<p>Er stellt fest, ob es sich bei der vorgeschlagenen Reparaturwerkstatt (bzw. Reparaturwerkstätten) um eine vom Qualitätsstandard her gleichwertige Reparaturmöglichkeit handelt. Auch prüft er, ob die angegebenen Stundenlöhne und Lohnnebenkosten eventuell auf einer Sondervereinbarung zwischen der Versicherung und dem von der Versicherung benannten Reparaturbetrieb beruhen.</p>
</div>
<p>Im Rahmen dieser sachverständigen Überprüfungen ist oftmals festzustellen, dass es sich bei den Lohn- und Lohnnebenkosten <strong><span style="text-decoration: underline">nicht</span></strong> um klassische Endverbraucherpreise handelt. So gibt es oft erhebliche Differenzen bei den Lohnkosten und zum Teil keine Berücksichtigung von Lohnnebenkosten. Diese Abrechnungsmodalitäten entsprechen somit eindeutig nicht der BGH-Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung.</p>
<p>Auch werden des Öfteren Schadenpositionen willkürlich aus der Kalkulation des Schadengutachtens heraus gerechnet, die jedoch zwingend zur sach- und fachgerechten Reparaturdurchführung notwendig sind.</p>
<p>Aus diesen Gründen sollte ein jeder Prüfbericht im Rahmen einer fiktiven Abrechnung dem schadengutachtenerstellenden Sachverständigen zur Überprüfung vorgelegt werden. Nur so ist gewährleistet, dass ungerechtfertigte und willkürliche Kürzungen der zu regulierenden Schadensumme durch die Versicherungsgesellschaft verhindert werden können.</p>
<p>Letztendlich ist festzuhalten, dass hierdurch im Regelfall für die Mandantschaft keine zusätzlichen Kosten ausgelöst werden, da die Kosten für die gutachterliche Stellungnahme zur vollständigen Durchsetzung des Schadenersatzanspruches erforderlich und somit von der Gegenseite zu zahlen sind.</p>
<p>So konnte der Unterzeichner selbst bereits durch unzählige gutachterliche Stellungnahmen dem Mandanten bei der Durchsetzung des ihm zustehenden Schadensersatzanspruches erfolgreich behilflich sein.</p>
<p>Für die Stellungnahmen zu den so genannten Prüfberichten stehen Ihnen die Kfz-Sachverständigen mit technischem Rat zur Verfügung.</p>
<h2 style="text-align: justify"><span style="color: #ff0000"><strong><span style="text-decoration: underline">KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO</span></strong></span><strong></strong><strong><span style="text-decoration: underline"> Patrick Algier GmbH</span></strong></h2>
<p>Kraftfahrzeugschäden • Fahrzeugbewertungen • Beweissicherung • Technische Gutachten</p>
<p>Patrick Algier<br />
-Zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen IfS GmbH<br />
-Mitglied im BVSK, Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)<br />
Provinzialstraße 252<br />
66806 Ensdorf<br />
Tel.: 06831-53819<br />
<a href="http://www.sv-algier.de/">www.sv-algier.de</a></p>
<p>info@sv-algier.de</p>
<p style="text-align: left">Beweissicherungen</p>
<p style="text-align: left">Kompatibilitätsüberprüfungen</p>
<p style="text-align: left">Bewertungen von Leasingrücknahmen</p>
<p style="text-align: left">Lackschadenexpertisen</p>
<p style="text-align: left">Fahrzeugzustandsberichte</p>
<p> Plausibilitätsgutachten</p>
<p style="text-align: left">Gebrauchtwagenuntersucherungen</p>
<p style="text-align: left">Sachschadenexpertisen</p>
<p style="text-align: left">Kfz-Schadengutachten im Haftpflichtfall</p>
<p style="text-align: left">Technische Beratung</p>
<p style="text-align: left">Kfz-Schadengutachten im Kaskofall</p>
<p style="text-align: left">Technische Gutachten</p>
<p style="text-align: left">Kostenvoranschläge</p>
<p style="text-align: left">Wertgutachten (Oldtimer)</p>
<p style="text-align: left"> Sachkundiger für die Prüfung von Hebebühnen und Ladebrücken gemäß BGG 945 und BGR 233</p>
<p style="text-align: left">
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 15:28:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Straftat]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[§ 316 StGB]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast täglich berichtet die Presse über Trunkenheitsfahrten. Viele Autofahrer unterschätzen neben der Wirkung des Alkohols die Folgen, die durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen.
Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr, dann nämlich, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (beispielsweise Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden) hinzukommen. Man spricht hier von relativer Fahruntüchtigkeit. Schon ein Viertel Wein kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Fast täglich berichtet die Presse über Trunkenheitsfahrten. Viele Autofahrer unterschätzen neben der Wirkung des Alkohols die Folgen, die durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen.</p>
<p style="text-align: left;">Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von <strong>0,3 Promille</strong> ist der Führerschein in Gefahr, dann nämlich, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (beispielsweise Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden) hinzukommen. Man spricht hier von <strong>relativer Fahruntüchtigkeit</strong>. Schon ein Viertel Wein kann bei einer Frau mit einem Körpergewicht von 60 Kilo zu der vorgenannten Konzentration führen. Werden solche Fahrfehler nachgewiesen, kann eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorliegen mit der Gefahr des Führerscheinentzuges von mindestens sechs Monaten, der Zahlung einer Geldstrafe von etwa einem Nettomonatsgehalt und des Eintrages von 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.</p>
<p style="text-align: left;">Ab <strong>0,5 Promille </strong>liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, die Folgen sind eine Geldbuße von 500 Euro schon beim ersten Verstoß, der Eintrag von vier Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob Fahrfehler begangen wurden.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg<br />
</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Fachanw%C3%A4lte/Verkehrsrecht.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-7181" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo3-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" width="219" height="27" /></a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" href="http://www.heinz-rae.de/" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.</strong></li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<h1></h1>
<p><a title="Alkohol am Steuer Teil 1 von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Der „Rote Ritter“ sucht Projekte zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 04:32:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Hamburg, 13. Dezember 2011 – Mit dem „Roten Ritter“ verleiht der Verein „Aktion Kinder-Unfallhilfe“ alle zwei Jahre einen Präventionspreis für herausragende Ideen und Projekte zum Thema Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Bewerben können sich Privatpersonen ebenso wie Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Unternehmen und Vereine oder private und öffentliche Initiativen. Schirmherr der bundesweiten Aktion ist Bundesverkehrsminister Dr. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Hamburg, 13. Dezember 2011 – </strong>Mit dem „Roten Ritter“ verleiht der Verein „Aktion Kinder-Unfallhilfe“ alle zwei Jahre einen Präventionspreis für herausragende Ideen und Projekte zum Thema Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Bewerben können sich Privatpersonen ebenso wie Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Unternehmen und Vereine oder private und öffentliche Initiativen. Schirmherr der bundesweiten Aktion ist Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2955.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Vollstreckung ausländischer Bußgelder – Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/_strM90STC8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-auslandischer-busgelder/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 15:51:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeitenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Auslandsaufenthalt werden viele Reisende nach ihrer Rück­kehr von einem ausländischen Bußgeld­bescheid überrascht. Bisher hielt sich dieses Prob­lem für deutsche Autofahrer im Hinblick auf im EU-Ausland began­gene Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Ge­schwindig­keitsüberschreitungen, Park­verstöße etc.) in Grenzen. Ein Voll­streckungsabkommen gab es lediglich mit Österreich durch den deutsch-österreichi­schen Vertrag über die Amts- und Rechts­hilfe in Verwaltungssachen, wel­cher seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Auslandsaufenthalt werden viele Reisende nach ihrer Rück­kehr von einem ausländischen Bußgeld­bescheid überrascht. Bisher hielt sich dieses Prob­lem für deutsche Autofahrer im Hinblick auf im EU-Ausland began­gene Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Ge­schwindig­keitsüberschreitungen, Park­verstöße etc.) in Grenzen. Ein Voll­streckungsabkommen gab es lediglich mit Österreich durch den deutsch-österreichi­schen Vertrag über die Amts- und Rechts­hilfe in Verwaltungssachen, wel­cher seit Oktober 1990 in Kraft ist und die Voll­streckung österreichischer Buß­gelder bereits ab einem Betrag von EUR 25 ermöglicht. Bei Bußgeldern aus ande­ren EU-Staaten, welche nicht bereits vor Ort vollstreckt worden waren, hatte man bislang nichts zu befürchten.</p>
<p>Dies hat sich mit der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses aus dem Jahre 2005 und der Verabschiedung des entspre­chenden deutschen Gesetzes geändert, so dass eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder ab dem 27.10.2010 auch in Deutschland möglich ist. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, grundsätzlich eine in einem anderen Mitgliedsstaat rechtskräftig verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße anzuerkennen und zu vollstrecken.</p>
<p>Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn.</p>
<p>Erste Voraussetzung für die Voll­streckung ist, dass die verhängte Sanktion EUR 70 erreicht, wobei der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten umfasst.</p>
<p>Das Bundesamt für Justiz prüft u.a. auch, ob der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren über seine Rechte belehrt wurde und zwar in einer für ihn verständ­lichen Sprache.</p>
<p>Besonderheiten gibt es auch für die Staaten, in welchen im Gegensatz zu Deutschland eine reine Halterhaftung besteht, wie z.B. in Frankreich oder den Niederlanden. Hier kann die Bewilligung eines zulässigen Vollstreckungshilfe­ersuchens vom Bundesamt für Justiz abgelehnt werden, weil der Betroffene in dem ausländischen Verfahren nicht einwenden konnte, dass er für die zugrunde­liegenden Handlungen nicht verantwortlich ist. Gegen Bußgeld­bescheide aus den genannten Ländern sollte – wenn es zutreffend ist – schrift­lich unter Beifügung von Belegen einge­wandt werden, dass man sich zum frag­lichen Zeitpunkt nicht vor Ort aufge­halten hat. Den schriftlichen Nachweis sollte man aufbewahren und dem Bundes­amt für Justiz vorlegen. Dieses räumt dem Betroffenen vor Bewilligung der Vollstreckung nämlich eine zweiwöchige Anhörungsfrist ein.</p>
<p>Einwände gegen den Tatvorwurf selbst können allerdings in diesem Stadium nicht mehr vorgebracht werden, sondern ausschließlich im Erkenntnisverfahren des Tatortlandes (ggf. unter Hinzu­ziehung eines Rechtsanwaltes).</p>
<p>Nach Ablauf der Anhörungsfrist entschei­det das BfJ über die Bewilligung der Vollstreckung und stellt dem Betroffenen eine Bewilligungsentscheidung zu, gegen welche Einspruch eingelegt werden kann. Wird kein Einspruch eingelegt, ist die Entscheidung rechtskräftig. Erfolgt darauf­hin keine fristgerechte Zahlung, wird vollstreckt.</p>
<p>Wichtig ist, dass Vorgenanntes nicht für Österreich gilt, da der deutsch-öster­reichische Vertrag aus dem Jahre 1990 nach wie vor Gültigkeit hat.</p>
<p>Eine Vollstreckung von Geldsanktionen aus Nicht-EU-Ländern ist derzeit nicht vorgesehen. Gerade aber bei Bußgeldern aus der Schweiz ist  Vorsicht geboten, da die Wiedereinreise bzw. der Aufenthalt im Land nach nicht bezahltem Bußgeld und einem gut funktionierenden Computer­system zu einer (teuren) Voll­streckung vor Ort führen kann.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg<br />
</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Fachanw%C3%A4lte/Verkehrsrecht.jpg"><img title="Heinz Rechtsanwälte<br />
Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo3-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" width="219" height="27" /></a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg Fachanwälte für Verkehrsrecht,<br />
Arbeitsrecht, Familienrecht" href="http://www.heinz-rae.de/" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Ersatz der Sachverständigenkosten in voller Höhe</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ersatz-der-sachverstandigenkosten-in-voller-hohe-2/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 06:23:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Rosenheim vertritt in seinem Urteil vom 16.05.2011 – Az: 12 C 600/11 – die Auffassung, dass die Sachverständigenkosten aus der ex-ante-Sicht erforderliche Kosten gemäß § 249 BGB sind. Eine Preiskontrolle erfolgt gegenüber dem Geschädigten nur dann, wenn ihn ein Auswahlverschulden trifft oder die Honorarüberhöhung für ihn evident ist.
http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_22_p4.pdf 
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Rosenheim vertritt in seinem Urteil vom 16.05.2011 – Az: 12 C 600/11 – die Auffassung, dass die Sachverständigenkosten aus der ex-ante-Sicht erforderliche Kosten gemäß § 249 BGB sind. Eine Preiskontrolle erfolgt gegenüber dem Geschädigten nur dann, wenn ihn ein Auswahlverschulden trifft oder die Honorarüberhöhung für ihn evident ist.</p>
<p><a href="http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_22_p4.pdf ">http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_22_p4.pdf </a></p>
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		<item>
		<title>„Gelbe Füße“ schützen Kinder im Straßenverkehr</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9egelbe-fuse%e2%80%9c-schutzen-kinder-im-strasenverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 04:31:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Andernach, 13. Dezember 2011 – Auf den Gehweg aufgesprühte „Gelbe Füße“ helfen Kindern im Straßenverkehr. Sie zeigen, wie gefährliche Stellen umgangen werden können und sind Teil eines Verkehrssicherheitskonzeptes, das junge Verkehrsteilnehmer schützen soll. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat Materialien für Eltern, Schulen und Kindertageseinrichtungen zusammengetragen. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Andernach, 13. Dezember 2011 – </strong>Auf den Gehweg aufgesprühte „Gelbe Füße“ helfen Kindern im Straßenverkehr. Sie zeigen, wie gefährliche Stellen umgangen werden können und sind Teil eines Verkehrssicherheitskonzeptes, das junge Verkehrsteilnehmer schützen soll. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat Materialien für Eltern, Schulen und Kindertageseinrichtungen zusammengetragen. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2954.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>Ersatz der Sachverständigenkosten in voller Höhe</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/dYmTrs52uIk/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ersatz-der-sachverstandigenkosten-in-voller-hohe/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 13:22:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht München kommt in seinem Urteil vom 07.06.2011 – Az: 331 C 8376/11 – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte das Sachverständigenhonorar grundsätzlich als erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB geltend machen kann. Hierbei gilt, dass er zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes, um einen möglichst preisgünstigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht München kommt in seinem Urteil vom 07.06.2011 – Az: 331 C 8376/11 – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte das Sachverständigenhonorar grundsätzlich als erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB geltend machen kann. Hierbei gilt, dass er zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, grundsätzlich nicht verpflichtet ist. Selbst wenn die Rechnung insgesamt oder in einzelnen Positionen tatsächlich überteuert sein sollte, trägt das Risiko hierfür grundsätzlich nicht der Geschädigte. Auf eine Auseinandersetzung mit dem Gutachter muss er sich insoweit nicht einlassen. Der Gutachter ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten im Sinne der §§ 254 Abs. 2, 278 BGB, so dass die Sachverständigenkosten selbst bei überhöhter Rechnung erstattungsfähig sind, sofern der Preis nicht erheblich oder offensichtlich über dem Durchschnitt sämtlicher in Betracht kommender Gutachter liegt und dies für den Geschädigten erkennbar war.</p>
<p><a href="http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_22_p3.pdf ">http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_22_p3.pdf </a></p>
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		<item>
		<title>OLG Celle: Ersatzbeschaffung nach Verkehrsunfall auch durch Leasing</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/olg-celle-ersatzbeschaffung-nach-verkehrsunfall-auch-durch-leasing/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 08:00:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Fall:
Das OLG Celle hatte sich in der Berufungsinstanz mit einem Verkehrsunfall zu befassen, bei welchem der Geschädigte eine Ersatzbeschaffung dergestalt vornahm, dass er einen PKW leaste, wobei die Leasingraten auch ausgewiesen umsatzsteuerpflichtig waren. Die erste Instanz wies die Klage auf die geltend gemachte Umsatzsteuer ab. Das OLG sah dies anders.
Die Entscheidung:
Das OLG vertrat die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fall:</p>
<p>Das OLG Celle hatte sich in der Berufungsinstanz mit einem Verkehrsunfall zu befassen, bei welchem der Geschädigte eine <strong>Ersatzbeschaffung dergestalt vornahm, dass er einen PKW leaste, wobei die Leasingraten auch ausgewiesen umsatzsteuerpflichtig waren.</strong> Die erste Instanz wies die Klage auf die geltend gemachte Umsatzsteuer ab. Das OLG sah dies anders.</p>
<p><span id="more-7135"></span>Die Entscheidung:</p>
<p>Das OLG vertrat die Argumentation, dass<strong> gemäß § 249 BGB die Beklagten den Zustand herzustellen hätten, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.</strong> Der Geschädigte hat sich nun mal nicht für einen Ersatzkauf, sondern für eine Ersatzbeschaffung durch (umsatzsteuerpflichtiges) Leasing entschieden.</p>
<p><strong>Das OLG sah auch in dieser Hinsicht die Dispositionsfreiheit des Geschädigten, da man ihm nicht vorschreiben könne, in welcher Rechtsform es sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen habe.</strong></p>
<p>Auch ein <strong>Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht wurde nicht gesehen.</strong> Schließlich übersteige die im Zuge des Leasingvertrages zu zahlende Mehrwertsteuer in dem zur Entscheidung stehenden Fall nicht denjenigen Mehrwertsteueranteil, welcher nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem auf diesem Kauf bezogenen Darlehensvertrag von dem Geschädigten zu entrichten war.</p>
<p>Quelle: <a href="http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5827&amp;ident">Urteil des OLG Celle v. 30.11.2011 AZ 15 U 92/11</a></p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim<br />
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.<br />
<a href="http://www.ahbn.de/">Hier finden Sie alle Kontaktinformationen</a></p>
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		<title>selbstverschuldeter totalschaden / nicht vollkaskoversichert / zumindest glasersatz ?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 07:26:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schmidl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden stellt sich so Mancher die Frage, wie er noch zumindest einen Teil seines Schadens erstattet bekommt. Der Möglichkeit, zumindest den Glasschaden fiktiv über die Teilksko zu regulieren und dann den Restwert &#8211; möglichst über eine Online-Börse  &#8211; zu realisieren hat nunmehr das AG Diepholz einen Riegel vorgeschoben.
Der auf Zahlung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden stellt sich so Mancher die Frage, wie er noch zumindest einen Teil seines Schadens erstattet bekommt. Der Möglichkeit, zumindest den Glasschaden fiktiv über die Teilksko zu regulieren und dann den Restwert &#8211; möglichst über eine Online-Börse  &#8211; zu realisieren hat nunmehr das AG Diepholz einen Riegel vorgeschoben.</strong></p>
<p>Der auf Zahlung der Nettokosten für den Austausch der Scheiben verklagte Teilkaskoversicherer hatte vom Muster des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirschaft abweichende Vertragbedingungen verwendet. Danach war die fiktive Abrechnung des Glasschadens im entschiedenen Fall ausgeschlossen. Diese Klausel hielt das AG Diepholz für zulässig und wirksam, wird mit ihr doch ein vermeintlicher Missbrauch unterbunden.</p>
<p>Ohne eine derartige Klausel wurden bei einem wirtschaftlichen Totalschaden des Kfz Glasflächen zumindest zum Neupreis (ohne Einbaukosten und ohne MwSt) als isolierter Teileschaden für erstattungsfähig erachtet, vgl. exemplarisch AG Saarbrücken Urteil vom 28.11.2005<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/27rv/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=2&amp;numberofresults=33&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=KORE532432006&amp;doc.part=K&amp;doc.price=0.0#focuspoint"> Az. 42 C 305/05</a>. Nachdem in der Teilkasko auch ein Verlust des Schadensfreiheitsrabatts in der Regel nicht droht, war dies durchaus eine attraktive Möglichkeit der &#8220;Schadensminderung&#8221;.</p>
<p>Allerings dürfte der gänzliche Ausschluss der fiktiven Abrechnung den Versicherungsschutz zu weit aushöhlen, da dem Geschädigten VN auch die Möglichkeit der Eigenreparatur ebenso genommen wird wie die unreparierte Weiternutzung(, sofern die Verkehrssicherheit nicht tangiert ist). Mit dem gesetzlichen Leitbild einer Schadensversicherung hat dies &#8211; trotz der bereits in 2002 eingeführten Einschränkung des § 249 BGB betreffs der Mehrwertsteuer - nach diesseitiger Auffassung nicht mehr viel bzw. zu wenig zu tun.</p>
<p><strong>Anmerkung zu AG Diepholz, Urteil vom 26.05.2011, Az. 2 C 35/11 von Rechtsanwalt Michael Schmidl, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft, Gunzenhausen, Ansbach, Dinkelsbühl, Weißenburg i. Bay., Feuchtwangen.</strong></p>
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		<title>Unfall nach Vorschäden – immer Unfallmanipulation?</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 06:30:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das AG Duisburg-Hamborn (AG) hat mit Urteil vom 24.10.2011 (Az.: 7 C 230/10) über die Haftung nach einem Unfall mit einem vorgeschädigten PKW entschieden. Der Kläger wollte nach einem vom Beklagten begangenen Vorfahrtverstoß die Reparaturkosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens erstattet erhalten. An seinem Renault Megane entstand ein Frontschaden in Höhe von € 2.180,36 nebst Sachverständigenkosten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6500" title="panthermedia_01112481" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Das AG Duisburg-Hamborn (AG) hat mit Urteil vom 24.10.2011 (Az.: 7 C 230/10) über die Haftung nach einem Unfall mit einem vorgeschädigten PKW entschieden. Der Kläger wollte nach einem vom Beklagten begangenen Vorfahrtverstoß die Reparaturkosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens erstattet erhalten. An seinem Renault Megane entstand ein Frontschaden in Höhe von € 2.180,36 nebst Sachverständigenkosten. Es wurde im Zuge des Verfahrens festgestellt, dass der Kläger an seinem Renault ein Jahr vorher bereits einen ähnlichen Schaden erlitten hatte. Damals sei das Fahrzeug repariert worden. Die näheren Umstände diesbezüglich konnten nicht aufgeklärt werden. Dem Kläger wurde entgegengehalten, dass der klägerische Pkw in kurzer Zeit bereits in vier Unfälle verwickelt worden sei und von einem manipulierten Unfall ausgegangen werden müsse. Der Schaden werde auf Gutachtenbasis abgerechnet, wobei das Fahrzeug vorher „billig repariert“ worden sei. Das Gutachten sei unbrauchbar, weil dem Sachverständigen die Vorschäden verschwiegen worden seien und daher ein Abzug „Neu für Alt“ unterblieben sei. Das AG gab dem Beklagten Recht. Es stünde dem Kläger kein Anspruch gegen die Beklagten auf Zahlung von Schadenersatz aus §§ 7, 17 StVG; 823 BGB, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 3 PflVG zu. Dem Kläger obliege es, die entstandenen Schäden darzulegen und zu beweisen. Hierzu gehört nach Ansicht des AG auch die Darlegung bestehender Vorschäden. Dazu führt das AG aus: „…wird … ein Kfz in einem unfallvorgeschädigten Bereich durch einen erneuten Unfall betroffen, bedarf es der Darlegung des Vorschadens und dessen &#8211; nicht notwendig in einer Fachwerkstatt vorgenommener &#8211; zumindest aber § 29 StVZO-konformen Reparatur, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind …“. Dieser Fall zeigt, dass man bei vorhandenen Vorschäden an seinem  PKW immer einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen sollte, um einen Streit mit dem Gegner über die Vorschädensreparatur und die Schadenshöhe zu vermeiden.</p>
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		<item>
		<title>RAC Foundation erhält „Prince Michael Road Safety Award“</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/rac-foundation-erhalt-%e2%80%9eprince-michael-road-safety-award%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 10 Dec 2011 04:27:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

London, 9. Dezember 2011 – Die britische RAC Foundation ist mit dem „Prince Michael Road Safety Award“ ausgezeichnet worden. Die Stiftung des Royal Automobile Club (RAC) wurde damit für ihre langjährige Forschungs- und Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit geehrt. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>London, 9. Dezember 2011 – </strong>Die britische RAC Foundation ist mit dem „Prince Michael Road Safety Award“ ausgezeichnet worden. Die Stiftung des Royal Automobile Club (RAC) wurde damit für ihre langjährige Forschungs- und Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit geehrt. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/welt/2945.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Die nimmermüde Fahrerlaubnisbehörde</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/die-nimmermude-fahrerlaubnisbehorde/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 14:09:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Martin Ellinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
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		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160;
Einen großen Teil des Verkehrsrechts macht das Verkehrsverwaltungsrecht aus.
Wer schon einmal die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt über 1,6 Promille verloren hat, kann davon ein Lied singen. Mit dem Ablauf der Sperr-frist wird die Fahrerlaubnis nicht „einfach so“ wiedererteilt – vielmehr droht hier die Anordnung einer „Medizinisch-psychologischen- Untersuchung“ – landläufig bekannt unter dem Stichwort „Idiotentest“. Doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Einen großen Teil des Verkehrsrechts macht das Verkehrsverwaltungsrecht aus.<br />
Wer schon einmal die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt über 1,6 Promille verloren hat, kann davon ein Lied singen. Mit dem Ablauf der Sperr-frist wird die Fahrerlaubnis nicht „einfach so“ wiedererteilt – vielmehr droht hier die Anordnung einer „Medizinisch-psychologischen- Untersuchung“ – landläufig bekannt unter dem Stichwort „Idiotentest“. Doch wer einmal in den “Klauen” der Fahrerlaubnisbehörde ist, dem kann einiges blühen.</p>
<p>Lesen Sie hier mehr:  <a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Die-nimmermüde-FEB.pdf">Die nimmermüde FEB</a></p>
<p><strong>Über den Autor: </strong></p>
<p><strong></strong><strong>Martin Ellinger ist </strong>Rechtsanwalt und <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen</strong>.  Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als <strong>ADAC-Vertragsanwalt</strong> tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unseren Internetpräsenzen: <a href="http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de/">http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de</a>  und <a href="http://www.pitz-ellinger.de/">www.pitz-ellinger.de</a>.</p>
<p>Telefonisch erreichen Sie unsere Kanzlei Montag bis Donnerstag von 9.00 -12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr,<br />
Freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer: 0711/ 220 63 00 .</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Blindflug mit hohem Risiko</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/FxGUXo2pRYM/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/blindflug-mit-hohem-risiko/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 04:22:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Unterschätzte Gefahr: Unfallursache Ablenkung


Bonn, 8. Dezember 2011 (DVR) – Einfach mal die Augen schließen und mit geschlossenen Augen ein paar Sekunden weiterfahren? Kein Autofahrer käme freiwillig auf eine so absurde Idee. Aber dennoch passiert er täglich tausendfach: der „Blindflug“ durch Ablenkung. Und nicht selten ist Ablenkung die Ursache für Unfälle, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Unterschätzte Gefahr: Unfallursache Ablenkung</h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/foto/2944.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2944/tn/2944_0.jpg" alt="Ablenkung durch das Navigationsgerät: Bei einer Blickzuwendung von zwei Sekunden bei Tempo 100 legt der Autofahrer etwa 55 Meter im „Blindflug“ zurück. Nicht selten ist Ablenkung die Ursache für Unfälle, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).Einfach mal die Augen schließen und mit geschlossenen Augen ein paar Sekunden weiterfahren? Kein Autofahrer käme freiwillig auf eine so absurde Idee. Aber dennoch passiert er täglich tausendfach: der „Blindflug“ durch Ablenkung. Und nicht selten ist Ablenkung die Ursache für Unfälle, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). (Foto: DVR) " /></a></p>
<p>
<p><strong>Bonn, 8. Dezember 2011 (DVR) – </strong>Einfach mal die Augen schließen und mit geschlossenen Augen ein paar Sekunden weiterfahren? Kein Autofahrer käme freiwillig auf eine so absurde Idee. Aber dennoch passiert er täglich tausendfach: der „Blindflug“ durch Ablenkung. Und nicht selten ist Ablenkung die Ursache für Unfälle, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/foto/2944.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Radarwarner im Smartphone oder Navigationsgerät</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/radarwarner-im-smartphone-oder-navigationsgerat/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 13:28:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Funktionsweise
Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehende Radarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist. Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Funktionsweise</span></p>
<p style="text-align: justify">Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehende<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/IMG_0411.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-7109" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/IMG_0411-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a> Radarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist.<span id="more-7104"></span> <img src="http://kanzlei-blog.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" />Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht es, bei ständiger Aktualisierung durch Updates Radarstellen in unmittelbarer Umgebung anzuzeigen.</p>
<p style="text-align: justify">Unabhängig davon, ob es sich um das klassische Radarwarngerät oder eine Software handelt- Radarwarner sind im Straßenverkehr unzulässig. Das ergibt sich aus § 23 I b StVO, wonach es dem</p>
<p style="text-align: justify;padding-left: 30px"><em>[…] Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt [ist], ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).</em></p>
<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Rechtsfolge</span></p>
<p style="text-align: justify">Der Grund für die Unzulässigkeit der Radarwarner wird bei den Gerichten einheitlich beurteilt. Laut Bundesverwaltungsgericht stellt alleine das Vorhandensein eines Radarwarngerätes eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit dar. Derjenige, der ein solches Gerät mitsichführt oder im Verkehr gar benutzt, würde sich vom geltenden Verkehrsordnungsrecht selbst freistellen und damit die geltende Rechtsordnung missachten. Radarkontrollen oder Geschwindigkeitsmessungen sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur aufdecken, sondern auch unterbinden. Sie dienen damit dem Schutz der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Verhinderung von Unfällen. Dem Nutzer eines Radarwarngerätes geht lediglich darum, sein eigenes Risiko zu minimieren, bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit geahndet zu werden.  Diese Erwägungen gelten ebenso für Smartphones und Navigationsgeräte, auf denen die entsprechende Warnsoftware installiert ist. Das Mitsichführen von betriebsbereiten Radarwarngeräten oder die Nutzung dieser Software stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von 75 € und 4 Punkten geahndet werden.</p>
<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Sicherstellung bzw. Beschlagnahme und Vernichtung von Radarwarnern</span></p>
<p style="text-align: justify">Die Polizei kann nach der Feststellung im Zuge einer Verkehrskontrolle solche Geräte auf Grundlage der Polizeigesetze (z.B. in Berlin: Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, ASOG) beschlagnahmen und gegebenenfalls vernichten.</p>
<p style="text-align: justify">Bei den klassischen Radarwarngeräten werden eine Beschlagnahme und die anschließende Vernichtung dieser Geräte als zulässig angesehen, um die allgemeine Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Da der Handel mit solchen Geräten gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit unzulässig ist, kann die Polizei diese Warngeräte dann auch vernichten, da sie nur für den verbotswidrigen Zweck der Ankündigung von Radarstellen vorgesehen sind.</p>
<p style="text-align: justify">Bei Smartphones und Navigationsgeräten gilt dies allerdings nicht. Sie haben vorrangig eine andere Funktion (Telefonieren bzw. Routenführung). Dann dürfte die Beschlagnahme insbesondere bei Ersttätern nicht verhältnismäßig sein. Hinzukommt, dass als milderes Mittel die Löschung der Software in Betracht kommt.</p>
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>TÜV-Report: Jedes fünfte Fahrzeug mit erheblichen Mängeln</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/6YBG58D10n0/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/tuv-report-jedes-funfte-fahrzeug-mit-erheblichen-mangeln/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 04:19:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Berlin, 6. Dezember 2011 – 19,7 Prozent der innerhalb der Hauptuntersuchung geprüften Pkw erhalten keine Prüfplakette. Dies geht aus dem TÜV-Report 2012 hervor, den der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) in Berlin vorlegte. Schäden an Beleuchtung, Achsen und Bremsen führen die Mängellisten an. Der Anteil der mängelfreien Fahrzeuge stieg von 48,3 im Jahr 2007 auf [...]]]></description>
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<p><strong>Berlin, 6. Dezember 2011 – </strong>19,7 Prozent der innerhalb der Hauptuntersuchung geprüften Pkw erhalten keine Prüfplakette. Dies geht aus dem TÜV-Report 2012 hervor, den der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) in Berlin vorlegte. Schäden an Beleuchtung, Achsen und Bremsen führen die Mängellisten an. Der Anteil der mängelfreien Fahrzeuge stieg von 48,3 im Jahr 2007 auf 53,9 Prozent. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2941.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>Blitzgerät richtig bedient? – Behörde muss Bedienungsanleitung herausgeben</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 06:30:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Heidelberg (AG) hat mit Beschluss vom 31.10.2011 (Az.: 3 OWi 510 Js 22198/11) in einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Frage entschieden, ob dem betroffenen möglichen Täter ein Einsichtsrecht in die Bedienungsanleitung des Blitzgerätes zusteht. Im Fall wurde der Betroffenen mit seinem PKW geblitzt und beauftragte sofort einen Anwalt, der Einspruch gegen das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6538" title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld-150x59.png" alt="" width="150" height="59" /></a>Das Amtsgericht Heidelberg (AG) hat mit Beschluss vom 31.10.2011 (Az.: 3 OWi 510 Js 22198/11) in einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Frage entschieden, ob dem betroffenen möglichen Täter ein Einsichtsrecht in die Bedienungsanleitung des Blitzgerätes zusteht. Im Fall wurde der Betroffenen mit seinem PKW geblitzt und beauftragte sofort einen Anwalt, der Einspruch gegen das Knöllchen einlegte. Dieser wandte sich dann an die  Bußgeldbehörde und verlangt dort sämtliche Messdateien und insbesondere die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts Jenoptik Laser P. heraus. Der Anwalt begründete sein Begehren damit, dass damit gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden kann bzw. generell die Erfolgsaussichten des Einspruchs beurteilt werden können. Speziell die Kopie der Bedienungsanleitung sei notwendig, um den gegebenenfalls als Zeugen zu ladenden Messbeamten sachgerecht zur ordnungsgemäßen Durchführung der Messung befragen zu können. Die Behörde wandte ein, dass der Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung das Urheberrecht entgegenstehe. Dieser Ansicht widersprach das AG und verurteilte die Behörde zu Übersendung. Die Bedienungsanleitung beschreibt nach Ansicht des AG „lediglich vorgegebene technische Zusammenhänge auf eine handwerklich definierbare Weise und ist deshalb keine eigenständige geistige Schöpfung des Autors“. Weiter führte das AG klar aus: „auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit kann die Einsicht in die Bedienungsanleitung des Messgeräts nicht versagt werden. Zum Einen kommt es für die Erfüllung des Akteneinsichtsrechts als Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Rechts auf ein faires Verfahren nicht auf die Frage der Zumutbarkeit für die Verwaltungsbehörde an, zum anderen dürfte die Bedienungsanleitung als PDF-Datei vorliegen und deshalb problemlos übersandt werden können“. Die Entscheidung zeigt, dass für die Überprüfung von Messfehlern ein weiter Handlungsspielraum besteht, den man in der Praxis als Beschuldigter nur mit Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts ausnutzen kann.</p>
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		<title>Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 13:11:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>

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		<description><![CDATA[Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. <img src="http://kanzlei-blog.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" />Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes  sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur Höhe des Sicherheitsabschlages zu treffen.<span id="more-7095"></span></p>
<p style="text-align: justify">Das <strong>OLG Hamm</strong> hat durch <strong>Urteil vom 15.09.2011 (Az.: III-2 RBs 108/11)</strong> nunmehr bestätigt, dass die Anforderungen an eine korrekte Messung bei Dunkelheit erhöht sind. Durch die schlechteren Sichtverhältnisse bei Nacht müssen die messenden Polizeibeamten nähere Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen machen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug durch bestimmte Scheinwerfer oder andere Sichtquellen aufgehellt werden konnte. Denn nur dann sei aus Sicht des Gerichts gewährleistet, dass die Polizeibeamten durch erkennbare Orientierungspunkte den Abstand zum Fahrzeug beim Nachfahren gleichhalten und die Messung korrekt verläuft. Als ein solcher Orientierungspunkt genügen aber laut Urteil gerade nicht die Rücklichter. Vielmehr müssen noch die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen sein.</p>
<p style="text-align: justify">Ob die Polizeibeamten diese Erfordernisse auch einhalten, lässt sich nur durch Befragung ermitteln. Im vorliegenden Fall hatten die Polizeibeamten angegeben, „Sichtkontakt zum Fahrzeug“ gehabt zu haben. Der Abstand habe dabei „vier bis fünf Fahrzeuglängen betragen“. Für das OLG Hamm reichten diese Angaben nicht aus, um den genauen Ablauf der Messung nachvollziehen zu können. Daher wurde das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Schwerte gegen den Betroffenen aufgehoben.</p>
<p style="text-align: justify">verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #333333">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.</span><br />
<span style="color: #333333"> mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de"><span style="color: #333333">www.verkehrsrecht-24.de</span></a> und <a href="http://kanzlei-blog.de"><span style="color: #333333">www.verkehrsanwaelte-24.de</span></a></span></p>
<p><span style="color: #333333">Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</span></p>
<p style="text-align: justify">
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		<title>DEKRA begrüßt geplante Reform der Hauptuntersuchung</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/dekra-begrust-geplante-reform-der-hauptuntersuchung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 04:18:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Stuttgart, 2. Dezember 2011 – Voraussichtlich im April 2012 soll das Reformpaket zur Durchführung amtlicher Fahrzeuguntersuchungen in Kraft treten. Geplant sind unter anderem detaillierte Informationen über festgestellte Mängel, eine Erhöhung der geforderten Mindestabbremsung sowie eine Prüfungsfahrt zur Kontrolle der Fahrerassistenzsysteme (FAS). Aus Sicht von DEKRA ist das Reformpaket ein großer Schritt zu mehr Verkehrssicherheit. 
Quelle: [...]]]></description>
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<p><strong>Stuttgart, 2. Dezember 2011 –</strong> Voraussichtlich im April 2012 soll das Reformpaket zur Durchführung amtlicher Fahrzeuguntersuchungen in Kraft treten. Geplant sind unter anderem detaillierte Informationen über festgestellte Mängel, eine Erhöhung der geforderten Mindestabbremsung sowie eine Prüfungsfahrt zur Kontrolle der Fahrerassistenzsysteme (FAS). Aus Sicht von DEKRA ist das Reformpaket ein großer Schritt zu mehr Verkehrssicherheit. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2938.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verkehrswacht Regensburg erhält Bayerischen Verkehrssicherheitspreis</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verkehrswacht-regensburg-erhalt-bayerischen-verkehrssicherheitspreis/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 03 Dec 2011 04:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Regensburg, 2. Dezember 2011 – Die Verkehrswacht Regensburg erhält für ihren Einsatz zur Vermeidung so genannter „Geisterradler“ den Bayerischen Verkehrssicherheitspreis 2011. Mit der Aktion „Geisterradler gefährden“ sollte die hohe Zahl von Fahrradunfällen im Stadtgebiet Regensburg reduziert werden. Etwa jeder sechste Zweiradunfall war auf das Fahren in falscher Richtung zurückzuführen. 
Quelle: dvr.de
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<p><strong>Regensburg, 2. Dezember 2011 –</strong> Die Verkehrswacht Regensburg erhält für ihren Einsatz zur Vermeidung so genannter „Geisterradler“ den Bayerischen Verkehrssicherheitspreis 2011. Mit der Aktion „Geisterradler gefährden“ sollte die hohe Zahl von Fahrradunfällen im Stadtgebiet Regensburg reduziert werden. Etwa jeder sechste Zweiradunfall war auf das Fahren in falscher Richtung zurückzuführen. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2939.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<item>
		<title>Neue Leitsatzentscheidung des BGH zum Thema Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/sGQ4gx2qTeU/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/neue-leitsatzentscheidung-des-bgh-zum-thema-reparaturaufwand-bis-zu-30-uber-dem-wiederbeschaffungswert/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 09:51:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht Bad Nauheim]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenreparatur]]></category>
		<category><![CDATA[Integritätsinteresse]]></category>
		<category><![CDATA[Restwert]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Werkstatt/Reparatur]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederbeschaffungswert]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hatte über einen Fall einer Eigenreparatur nach Verkehrsunfall zu entscheiden, bei welcher die vom Sachverständigen ermittelten brutto Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert steuerneutral um 51 % überstiegen haben.
Der Sachverhalt in Kürze:
brutto Reparaturkosten € 3.254,02 €
Wiederbeschaffungswert 2.150,- €
Die Reparatur des verunfallten Fahrzeugs wurde durch den Kläger selbst durchgeführt. Er  verlangte Zahlung von 130 % des Wiederbeschaffungswertes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hatte über einen Fall einer Eigenreparatur nach Verkehrsunfall zu entscheiden, bei welcher die <strong>vom Sachverständigen ermittelten brutto Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert steuerneutral um 51 % überstiegen haben.</strong></p>
<p>Der Sachverhalt in Kürze:</p>
<p>brutto Reparaturkosten € 3.254,02 €</p>
<p>Wiederbeschaffungswert 2.150,- €</p>
<p>Die Reparatur des verunfallten Fahrzeugs wurde <strong>durch den Kläger selbst durchgeführt</strong>. Er  verlangte Zahlung von 130 % des Wiederbeschaffungswertes (2.795,- €), hilfsweise die vom Sachverständigen ermittelten netto Reparaturkosten (2.734,47 €).</p>
<p><span id="more-7085"></span><strong>Die Entscheidung:</strong></p>
<p>Der BGH erteilte dem Kläger eine Absage unter Hinweis auf seine Rechtsprechung seit 2005. <strong>Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über den Wiederbeschaffungswert könne nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt werden, wie in der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht habe.</strong></p>
<p>Der BGH verwies zwar auf seine <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=70782bb8d8209df698fbc262104673c4&amp;nr=54724&amp;pos=0&amp;anz=1">Entscheidung vom 14. Dezember 2010 (VI ZR 231/09)</a>. Dort ging es um vom Sachverständigen geschätzte Reparaturkosten über der 130 %-Grenze, wobei dem <strong>Geschädigten unter Verwendung von Gebrauchtteilen gelungen war, eine fachgerechte und nach Vorgaben des Gutachtens durchgeführter Reparatur nachzuweisen,</strong> deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht überstiegen.</p>
<p>Im zur Entscheidung stehenden Fall <strong>wich jedoch die durchgeführte Reparatur von den Vorgaben des Sachverständigengutachtens ab</strong>, da konkret der hintere Querträger anstatt ausgetauscht nur instandgesetzt wurde, in der Stoßfängerverkleidung eine Delle verblieb und schließlich die Heckstoßfängerverkleidung nicht richtig angepasst wurde.</p>
<p>Quelle: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=58399&amp;pos=9&amp;anz=602">BGH, Urteil vom 15.11.2011, AZ VI ZR 30/11</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim<br />
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.<br />
<a href="http://www.ahbn.de/">Hier finden Sie alle Kontaktinformationen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>MPU-Gutachten – Fragestellung entscheidet</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 06:30:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160;
Das OVG Lüneburg (OVG) hat mit Beschluss vom 26.10.2011 (Az.: 12 ME 181/11) über die formalen Voraussetzungen der MPU-Gutachtenanordnung in einem Fall entschieden, bei dem die Fahrerlaubnisbehörde beabsichtigt, das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art zu untersagen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. Im Fall fuhr der Antragsteller mit einem Fahrrad auf einer öffentlichen Straße, obwohl er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6327" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a>Das OVG Lüneburg (OVG) hat mit Beschluss vom 26.10.2011 (Az.: 12 ME 181/11) über die formalen Voraussetzungen der MPU-Gutachtenanordnung in einem Fall entschieden, bei dem die Fahrerlaubnisbehörde beabsichtigt, das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art zu untersagen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. Im Fall fuhr der Antragsteller mit einem Fahrrad auf einer öffentlichen Straße, obwohl er infolge Alkoholgenusses mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,57 Promille nicht mehr fahrtüchtig war. Dies wurde strafrechtlich geahndet. Danach ordnete die Führerscheinbehörde zur Überprüfung der Kraftfahreignung an, dass der Tätet ein medizinisch-psychologisches Gutachtens („MPU“) vorzulegen habe. Der Antragsteller war zur Einholung des Gutachtens bereit. Sodann stellte die Behörde folgende Frage an den Gutachter: „Ist zu erwarten, dass der Untersuchte ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeugs der erteilten Klasse in Frage stellen?“ Nach Ansicht das OVG hat die Behörde mit dieser Fragestellung einen formalen Fehler begangen weil sie dem MPU-Gutachter nicht auch die Fragestellung vorgegeben hat, ob zu erwarten ist, dass ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt werde. Dieses Erfordernis ergäbe sich aus den Grundsätzen der Anlage 15 &#8211; dort Nr. 1 Buchstabe f. &#8211; zu § 46 Abs. 3, § 11 Abs. 5 FeV. Bei Alkoholmissbrauch müsse sich die Untersuchung darauf erstrecken, ob der Betreffende den Konsum von Alkohol einerseits und das Führen von Kraftfahrzeugen andererseits zuverlässig voneinander trennen kann. Daran fehle es hier, weshalb weitere Aufklärung nötig sei. Zwar hat sich der Mangel im vorliegenden Fall nicht unmittelbar ausgewirkt, doch zeigt dies, dass bei der MPU-Anordnung ein Anwalt hinzugezogen werden sollte, um gegebenenfalls zu verhindern, dass eine Führerscheinentziehung trotz formaler Fehler erfolgt.</p>
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		<item>
		<title>Lichttest 2011: Ein Drittel der Nutzfahrzeuge schlecht beleuchtet</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/lichttest-2011-ein-drittel-der-nutzfahrzeuge-schlecht-beleuchtet/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 04:16:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Bonn, 1. Dezember 2011 – Im Lichttest 2011 waren rund 35 Prozent der Lkw und Busse mit mangelhaftem Fahrzeuglicht unterwegs. Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) bekannt gaben, liegt der Anteil schadhafter Beleuchtungen unter dem Vorjahreswert von 39 Prozent. Mehr als jeder fünfte Bus oder Lkw rollte mit defektem Scheinwerfer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Bonn, 1. Dezember 2011</strong> – Im Lichttest 2011 waren rund 35 Prozent der Lkw und Busse mit mangelhaftem Fahrzeuglicht unterwegs. Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) bekannt gaben, liegt der Anteil schadhafter Beleuchtungen unter dem Vorjahreswert von 39 Prozent. <br />Mehr als jeder fünfte Bus oder Lkw rollte mit defektem Scheinwerfer zum Test. An jedem zehnten Nutzfahrzeug blendeten die Scheinwerfer den Gegenverkehr. Rund 13 Prozent der untersuchten Fahrzeuge wiesen Mängel an der rückwärtigen Beleuchtung auf. <br />Quelle: ZDK</p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2936.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>Ladung unzureichend gesichert – Kürzung der Versicherungsleistung um 25 Prozent</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/qkudNZJC7Kk/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 06:32:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Saarbrücken/Berlin (DAV). Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. Im vorliegenden Fall konnte die Versicherung eine Kürzung in Höhe von 25 Prozent vornehmen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am 1. Dezember 2010 (AZ: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Saarbrücken/Berlin (DAV). Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. Im vorliegenden Fall konnte die Versicherung eine Kürzung in Höhe von 25 Prozent vornehmen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am 1. Dezember 2010 (AZ: 5 U 395/09). Das teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.</p>
<p>Der Autoliebhaber hatte seinen bei der Versicherung vollkaskoversicherten, hochwertigen Porsche auf seinen Anhänger verladen und dabei einen falschen Schwerpunkt gesetzt. Der Pkw geriet mit dem Anhänger ins Schleudern und kam von der Fahrbahn ab. Dadurch wurde der Porsche erheblich beschädigt. Die Versicherung erhob den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Fahrzeughalter klagte, scheiterte jedoch vor Gericht.</p>
<p>Mit der unzureichenden Verladung des Luxusfahrzeugs habe der Kläger die zu beachtende Sorgfalt in einem besonders hohen Maße außer Acht gelassen. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug wegen seines Heckmotors ein besonderes Gefahrenpotential für einen Transport aufwies. Der Fahrzeughalter habe sich dessen ungeachtet nicht nach den geltenden Sicherungsvorschriften erkundigt. Eine Leistungskürzung von 25 Prozent sei angemessen, da das Fehlverhalten grob fahrlässig gewesen sei. Im Hinblick aber auf die Dauer der Pflichtverletzung sei diese „im unteren Bereich“ anzusiedeln.</p>
<p>Dieses Urteil zeigt, dass im Vergleich zur alten Rechtsprechung jetzt selbst bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit Abstufungen je nach Grad des Verschuldens gemacht werden können, erläutern die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.</p>
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		<title>DVR: Tagfahrlicht reicht im Dunkeln nicht</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 04:16:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtzeitig Abblendlicht einschalten 


Bonn, 30. November 2011 (DVR) – Schon seit einigen Jahren rüsten die Automobilhersteller ihre neuen Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten aus. Somit werden Fahrzeuge auch am Tage schneller von vorne erkannt. „Was aber viele Autofahrer mit den neuen Leuchten nicht wissen: Das Rücklicht bleibt beim Betrieb des Tagfahrlichts dunkel. Wer nicht rechtzeitig selbst auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Rechtzeitig Abblendlicht einschalten </h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2930.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2930/tn/2930_0.jpg" alt="Wer nicht rechtzeitig selbst auf das Abblendlicht umschaltet, mit dem auch das Rücklicht eingeschaltet wird, wird vom nachfolgenden Verkehr in der Dämmerung nicht ausreichend wahrgenommen. (Foto: DVR)" /></a></p>
<p>
<p><strong>Bonn, 30. November 2011 (DVR) –</strong> Schon seit einigen Jahren rüsten die Automobilhersteller ihre neuen Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten aus. Somit werden Fahrzeuge auch am Tage schneller von vorne erkannt. „Was aber viele Autofahrer mit den neuen Leuchten nicht wissen: Das Rücklicht bleibt beim Betrieb des Tagfahrlichts dunkel. Wer nicht rechtzeitig selbst auf das Abblendlicht umschaltet, mit dem auch das Rücklicht eingeschaltet wird, wird vom nachfolgenden Verkehr in der Dämmerung nicht ausreichend wahrgenommen“, warnt Welf Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeugtechnik beim DVR. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2930.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>ETSC: Junge Männer tragen hohes Unfallrisiko</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/7c_dp7zLTNc/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/etsc-junge-manner-tragen-hohes-unfallrisiko/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 04:16:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Brüssel, 29. November 2011 – Rund 140.000 junge Menschen zwischen 15 und 30 Jahren wurden seit 2001 Opfer eines Verkehrsunfalls auf europäischen Straßen. Allein im vergangenen Jahr kamen 9.150 Menschen dieser Altersgruppe bei Verkehrsunfällen ums Leben. Der aktuelle Road Safety PIN-Report des Europäischen Verkehrssicherheitsrates ETSC zeigt, dass Männer mehr als 80 Prozent der jungen Verkehrstoten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Brüssel, 29. November 2011 – </strong>Rund 140.000 junge Menschen zwischen 15 und 30 Jahren wurden seit 2001 Opfer eines Verkehrsunfalls auf europäischen Straßen. Allein im vergangenen Jahr kamen 9.150 Menschen dieser Altersgruppe bei Verkehrsunfällen ums Leben. Der aktuelle Road Safety PIN-Report des Europäischen Verkehrssicherheitsrates ETSC zeigt, dass Männer mehr als 80 Prozent der jungen Verkehrstoten ausmachen. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/welt/2929.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<item>
		<title>Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/w30s_rU2P3M/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vorsicht-beim-autokauf-mit-auslandischer-zulassung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 17:32:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Koblenz/Berlin (DAV). Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Kauft beispielsweise ein Händler ein gebrauchtes, in Belgien zugelassenes Auto, und ist der Verkäufer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, kann der Käufer in der Regel nicht rechtmäßiger Eigentümer werden. Voraussetzung für den Eigentumserwerb ist, dass er sich eine Original-Ankaufsrechnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Koblenz/Berlin (DAV). Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Kauft beispielsweise ein Händler ein gebrauchtes, in Belgien zugelassenes Auto, und ist der Verkäufer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, kann der Käufer in der Regel nicht rechtmäßiger Eigentümer werden. Voraussetzung für den Eigentumserwerb ist, dass er sich eine Original-Ankaufsrechnung des Verkäufers vorlegen lässt. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 28. Oktober 2010 (AZ: 6 U 473/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.</p>
<p>Ein deutscher Kraftfahrzeughändler kaufte von einer belgischen Firma zwei Fahrzeuge. Die Firma hatte diese zuvor über eine belgische Bank geleast. Eigentümerin blieb dabei die Bank. Später kündigte die Bank die Leasingverträge wegen Zahlungsrückständen und erwirkte ein Urteil auf Herausgabe der Fahrzeuge von der Firma. Diese hatte die in Belgien zugelassenen Fahrzeuge jedoch bereits an den deutschen Autohändler verkauft und die Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel übergeben. Später wurden die Fahrzeuge von der Polizei beschlagnahmt und in Verwahrung genommen.</p>
<p>Die Autos mussten herausgegeben werden, entschied das Gericht. Die belgische Firma sei nicht zum Verkauf berechtigt gewesen. Der Autohändler hätte nur dann Eigentümer werden können, wenn er bei der Übergabe in gutem Glauben gewesen wäre. Dies sei hier jedoch nicht der Fall, weil der Händler es in grob fahrlässiger Weise unterlassen habe, sich Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse der gekauften Fahrzeuge zu verschaffen. Beim Erwerb eines im Ausland angemeldeten Wagens dürfe der Käufer keinesfalls weniger Vorsicht walten lassen, als wenn er ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug kaufe. Im Gegenteil sei beim Kauf eines Auslandsfahrzeugs im Hinblick auf mögliche Besonderheiten ausländischer Kfz-Papiere erhöhte Aufmerksamkeit nötig. Wenn sich der Autohändler in gebotener Weise kundig gemacht hätte, hätte er erfahren, dass das Eigentum an einem Gebrauchtwagen in Belgien üblicherweise durch die Vorlage der Rechnung nachgewiesen werde. Ein dem Kraftfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) vergleichbares Papier gebe es nicht. Die Vorlage sämtlicher Schlüssel und Versicherungspapiere beim Verkauf reichten nicht aus, ebenso wenig wie der belgische Kennzeichennachweis („kentekenbewijs“). Hinzu komme, dass in diesem Nachweis die Bank als Halterin ausgewiesen sei.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Seminar: Wie komme ich als Anwalt in Google auf Platz 1?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/7uUoSB-Sbbw/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/seminar-wie-komme-ich-als-anwalt-in-google-auf-platz-1/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 08:37:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7070</guid>
		<description><![CDATA[Mehr Mandate mit Google – Fachseminar für Rechtsanwälte
In Kooperation mit:

Das Seminar  richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Google gezielt zur Mandatsakquisition nutzen möchten. Vorkenntnisse (Suchmaschinenoptimierung SEO, Suchmaschinenmarketing SEM) sind nicht erforderlich.
Jeder kennt das: Herkömmliche Werbemedien werden zunehmend uneffektiv, denn immer mehr potentielle Mandanten “googeln” sich einen Anwalt. Selbst Mandanten, die über eine Empfehlung in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.e-consult.de/blog/seminar-so-werben-anwalte-erfolgreich-mit-google/"><strong>Mehr Mandate mit Google – Fachseminar für Rechtsanwälte</strong></a><strong></strong></p>
<div>In Kooperation mit:<br />
<img src="http://www.e-consult.de/blog/wp-content/uploads/2011/02/daa-logo.jpg" alt="" /></div>
<p>Das Seminar  richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die <strong>Google gezielt zur Mandatsakquisition </strong>nutzen möchten. Vorkenntnisse (Suchmaschinenoptimierung SEO, Suchmaschinenmarketing SEM) sind <strong>nicht erforderlich</strong>.</p>
<p>Jeder kennt das: Herkömmliche Werbemedien werden zunehmend uneffektiv, denn <strong>immer mehr potentielle Mandanten “googeln” sich einen Anwalt</strong>. Selbst Mandanten, die über eine Empfehlung in die Kanzlei kommen, haben vorher den Anwalt gegoogelt.</p>
<p>Das Seminar gibt Antwort auf folgende Fragen:</p>
<ul>
<li>Wie beeinflusse ich den <strong>Eintrag in der Google-Trefferliste</strong>, wenn nach meinem Namen gegoogelt wird?</li>
<li>Wann taucht mein Name im Zusammenhang mit meinen <strong>Tätigkeitsschwerpunkten oder Fachanwaltschaften</strong> auf?</li>
<li>Wie kann ich eine <strong>Werbung in Google</strong> schalten und was kostet das?</li>
</ul>
<p>Daneben erhalten Sie weitere <strong>Tipps zur Suchmaschinenoptimierung</strong> und zum <strong>professionellen Aufbau einer Kanzleihomepage</strong>.</p>
<p><strong>Referent</strong>:</p>
<div>Ralf Zosel, Experte für Internet-Marketing, e.Consult AG</div>
<div><span style="color: #ff0000;">Die Orte der Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie<a href="http://www.e-consult.de/blog/seminar-so-werben-anwalte-erfolgreich-mit-google/"><span style="color: #ff0000;"> hier</span></a></span></div>
<div><a href="http://www.e-consult.de/blog/seminar-so-werben-anwalte-erfolgreich-mit-google/"><span style="color: #339966;">ANMELDUNG</span></a></div>
<div><strong>Kundenstimmen:</strong></div>
<div></div>
<div></div>
<div><cite>Alexandra Breckwoldt</cite></div>
<div>
<div>16. Februar 2011, 21:32</div>
<p>Das Seminar kann ich nur empfehlen. Ich war heute (16.02.2011) in Hamburg zum Seminar. Mit wenigen Mitteln kann man viel erreichen bei Google, und wie das geht erfährt man hier. Mich hat es motiviert, meine Homepage zu verbessern. Vielen Dank!</p>
<p><cite>RA Oliver Marson</cite></p>
<div>17. März 2011, 12:47</div>
<p>Seminar war gut organisiert und sehr informativ. Selbst für Kollegen mit gewisser Erfahrung auf dem Gebiet der Werbung im Internet haben die Referenten Neues von der “google-Front” zu berichten gehabt.</p>
<p><cite>Alexander J. Herrmann</cite></p>
<div>23. März 2011, 10:43</div>
<p>Ein großes Dankeschön für das Berliner Seminar im März. Die Präsentation durch die Herren Bach und Zosel war sehr informativ. Besonders gut gefallen hat mir die anschließende persönliche Auswertung des für Seminarteilnehmer kostenlosen Homepagechecks durch Herrn Zosel.</p>
<p>Ich kann dieses Semninar allen Kollegen uneingeschränkt empfehlen.</p>
<p>Alexander J. Herrmann<br />
Rechtsanwalt<br />
Recht – Steuern – Wirtschaft</p>
</div>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Neue Verkehrsstrategie für Polizei in Nordrhein-Westfalen</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/d2DNdc1_V-A/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/neue-verkehrsstrategie-fur-polizei-in-nordrhein-westfalen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 04:16:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/neue-verkehrsstrategie-fur-polizei-in-nordrhein-westfalen/</guid>
		<description><![CDATA[

Düsseldorf, 28. November 2011 – In Nordrhein-Westfalen kamen bis Oktober 2011 bereits 522 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Mit einer neuen Verkehrsstrategie soll der Anstieg bei den Unfallzahlen gestoppt werden. Im Mittelpunkt stehen Geschwindigkeitskontrollen auch in Wohngebieten sowie Regelverstöße bei Fußgängern und Radfahrern. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Düsseldorf, 28. November 2011 – </strong>In Nordrhein-Westfalen kamen bis Oktober 2011 bereits 522 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Mit einer neuen Verkehrsstrategie soll der Anstieg bei den Unfallzahlen gestoppt werden. Im Mittelpunkt stehen Geschwindigkeitskontrollen auch in Wohngebieten sowie Regelverstöße bei Fußgängern und Radfahrern. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2927.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>HCR Mustergebührenvereinbarung von HUK-COBURG wurde online gestellt</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/5IhE0HAkVG8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/hcr-mustergebuhrenvereinbarung-von-huk-coburg-wurde-online-gestellt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 17:25:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7050</guid>
		<description><![CDATA[


 HCR-Mustergebührenvereinbarung



In der aktuellen, durchaus kontroversen Diskussionslage zu Gebührenvereinbarungen zwischen Rechtsschutzversicherern und Rechtsanwälten macht die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG – wie vom Vorstandsmitglied Dr. Eberhardt im DAV-Forum Rechtsschutzversicherungen am 19.10.2011 angekündigt – einen weiteren Schritt im Rahmen ihrer Transparenzoffensive und stellt die HCR-Mustergebührenvereinbarung auf LawyersLife online.
weiter
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<div>
<div>
<h2><a title="Allgemein" href="http://www.lawyerslife.de/?p=934" rel="bookmark"> HCR-Mustergebührenvereinbarung</a></h2>
</div>
</div>
</div>
<p><strong>In der aktuellen, durchaus kontroversen Diskussionslage zu Gebührenvereinbarungen zwischen Rechtsschutzversicherern und Rechtsanwälten macht die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG – wie vom Vorstandsmitglied Dr. Eberhardt im DAV-Forum Rechtsschutzversicherungen am 19.10.2011 angekündigt – einen weiteren Schritt im Rahmen ihrer Transparenzoffensive und stellt die HCR-Mustergebührenvereinbarung auf LawyersLife online.</strong></p>
<p><a href="http://www.lawyerslife.de/?p=934">weiter</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>HUK-COBURG Rechtsschutz darf Vergünstigungen für die Wahl eines von ihm empfohlenen Anwalts gewähren</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/yGJHndHWeqY/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/huk-coburg-rechtsschutz-darf-vergunstigungen-fur-die-wahl-eines-von-ihm-empfohlenen-anwalts-gewahren/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 17:22:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7047</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsschutzversicherer darf Vergünstigungen für die Wahl eines von ihm empfohlenen Anwalts gewähren
Das LG Bamberg hat durch Urteil vom 08. November 2011 – Az.: 1 O 336/10 – entschieden, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die vorsehen, dass ein schadensbelasteter Verlauf des Versicherungsvertrages dann nicht vorliegt, wenn der Rechtsschutzversicherte einen vom Rechtsschutzversicherer empfohlenen Rechtsanwalt mandatiert, nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsschutzversicherer darf Vergünstigungen für die Wahl eines von ihm empfohlenen Anwalts gewähren</p>
<p>Das LG Bamberg hat durch Urteil vom 08. November 2011 – Az.: 1 O 336/10 – entschieden, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die vorsehen, dass ein schadensbelasteter Verlauf des Versicherungsvertrages dann nicht vorliegt, wenn der Rechtsschutzversicherte einen vom Rechtsschutzversicherer empfohlenen Rechtsanwalt mandatiert, nicht gegen §§ 127, 129 VVG und § 3 Abs. 3 BRAO verstoßen. Die Regelungen in den Versicherungsbedingungen schränken das Recht des Versicherungsnehmers, einen von ihm selbständig und frei ausgewählten Anwalt seines Vertrauens mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen, nicht ein.</p>
<p>Auch ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11, Nr. 1, Nr. 4 UWG hat das LG Bamberg verneint.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mehr Infos finden Sie hier: <a href="http://www.lawyerslife.de/?p=851">http://www.lawyerslife.de/?p=851</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Klage gegen die Allianz wegen des Fairplay-Konzepts: Bitte um Unterstützung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/Gb0JmYPTFVw/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/klage-gegen-die-allianz-wegen-des-fairplay-konzepts-bitte-um-unterstutzung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 17:16:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Klage gegen die Allianz wegen des Fairplay-Konzepts: Bitte um Unterstützung
Der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, hat für den Verkehrsanwalt einen Beitrag geschrieben, um die Mitglieder über seine Klage gegen die Allianz zu informieren.
Diesen finden Sie hier: http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_21_p1.pdf 
Am Ende des Artikels richtet Herr Kollege Elsner eine dringende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Klage gegen die Allianz wegen des Fairplay-Konzepts: Bitte um Unterstützung</p>
<p>Der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, hat für den Verkehrsanwalt einen Beitrag geschrieben, um die Mitglieder über seine Klage gegen die Allianz zu informieren.</p>
<p>Diesen finden Sie hier: <a href="http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_21_p1.pdf ">http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_21_p1.pdf </a></p>
<p>Am Ende des Artikels richtet Herr Kollege Elsner eine dringende Bitte an die Mitglieder:</p>
<p>Sollten Ihnen Fälle bekannt werden, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass eine <strong>Fairplay-Abwicklung eine unvollständige Reparatur zur Folge hatte, informieren Sie bitte die Geschäftsstelle</strong>, Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Telefon: (0 30) 72 61 52 123, bachmann@anwaltverein.de. Vertraulichkeit wird selbstverständlich zugesagt.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Totalschaden am Mietwagen durch Alkohol am Steuer</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/54V0uEOZhnU/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/totalschaden-am-mietwagen-durch-alkohol-am-steuer/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 06:30:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6892</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.10.2011 (Az.: VI ZR 46/10) über einen Fall entschieden, bei dem erheblich alkoholisierter Autofahrer mit einem Mietwagen einen Totalschaden verursachte und den gesamten Schaden tragen sollte. In dem Mietvertrag war eine undifferenzierte Haftungsvereinbarung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geregelt, wonach der Fahrer den gesamten Schaden tragen sollte. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.10.2011 (Az.: VI ZR 46/10) über einen Fall entschieden, bei dem erheblich alkoholisierter Autofahrer mit einem Mietwagen einen Totalschaden verursachte und den gesamten Schaden tragen sollte. In dem Mietvertrag war eine undifferenzierte Haftungsvereinbarung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geregelt, wonach der Fahrer den gesamten Schaden tragen sollte. Der BGH hat entschieden, dass diese Klausel unwirksam sei, weil es auf den Grad des Verschuldens ankomme. In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Autofahrer nach einem Streit mit seiner Ehefrau und einem Kneipenbesuch mit einem Mietwagen stark alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit gegen einen Baum. Der Autovermieter verlangte von dem Autofahrer Ersatz des entstandenen Schadens von über EUR 16.000,-. Nachdem das Landgericht der Klage im Wesentlichen stattgegeben hatte, änderte das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil ab und verurteilte den Autofahrer nur zur Zahlung von EUR 770,-. Dieser Betrag entspricht der Selbstbeteiligung, die der Mieter nach den Allgemeinen Vermietungsbedingungen dem Autovermieter bei einer Beschädigung des Fahrzeugs zu bezahlen hat. Die Beschränkung der Haftung auf die Selbstbeteiligung tritt nach den Vermietungsbedingungen jedoch nicht ein, sofern der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der BGH hat klargestellt, dass der in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen bei grober Fahrlässigkeit vorgesehene undifferenzierte Haftungsvorbehalt unwirksam sei. Dass lediglich die Selbstbeteiligung zu bezahlen sei, folge daraus nach Ansicht des BGH aber nicht zwangsläufig. Denn an die Stelle der unwirksamen Regelung über den Haftungsvorbehalt trete der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des § 81 Abs. 2 VVG, zumal damit das „Alles-oder-nichts-Prinzip“ bei grober Fahrlässigkeit abgeschafft worden sei. Der BGH hat ausgeführt, der Umfang des Schadensersatzes, den der Vermieter verlangen könne, hänge davon ab, wie schwer das Verschulden des grob fahrlässig Handelnden nach den Umständen des konkreten Einzelfalls zu gewichten sei. Insofern habe das Berufungsgericht, an das der Rechtsstreit zurückverwiesen wurde, zu entscheiden. Unfallbeteiligten wird bei Unfällen mit Mietwagen generell empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4.jpg"><img class="aligncenter size-thumbnail wp-image-6632" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a></p>
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		<title>Haftungsverteilung / Vorrang des fließenden Verkehrs / Verstoß gegen Rechtsfahrgebot</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Nov 2011 20:17:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schmidl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2011 betont, dass sich das Vorfahrtsrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite bezieht und ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot grundsätzlich nicht die Verpflichtung des Einfahrenden beseitigt, dem fließenden Verkehr den Vorrang einzuräumen.
Im entschiedenen Fall war der Beklagte aus einem Grundstück in die Vorfahrtsstraße nach rechts eingebogen und es kam zur Kollision [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><strong>Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2011 betont, dass sich das Vorfahrtsrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite bezieht und ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot grundsätzlich nicht die Verpflichtung des Einfahrenden beseitigt, dem fließenden Verkehr den Vorrang einzuräumen.</strong></p>
<p style="text-align: justify">Im entschiedenen Fall war der Beklagte aus einem Grundstück in die Vorfahrtsstraße nach rechts eingebogen und es kam zur Kollision mit dem über der Fahrbahnmitte fahrenden klägerischen Kfz in Höhe  der Grundstücksausfahrt. Vorgerichtlich wurden 2/3 des Schaden der Klägerin reguliert und in erster Instanz auf Basis einer Haftung des Beklagten von 75 % ausgeurteilt. Auf Berufung der Klägerin hin ist das OLG Naumburg von der vollen Haftúng der Beklagten ausgegangen, was der BGH im Ergebnis bestätigt hat.</p>
<p style="text-align: justify">Der BGH hat hervorgehoben, dass das Rechtsfahrgebot allein dem Schutz des Mit- und Gegenverkehrs dient, mithin den Verkehrsteilnehmern in Längsrichtung. Der aus einem Grundstück Einfahrende hat sich dagegen so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der Vorfahrtsberechtigte darf darauf vertrauen, dass sein Vorfahrtsrecht beachtet wird. Erst wenn er erkennt oder erkennen muss, dass ihm der Wartepflichtige die Vorfahrt nicht einräumen wird, fällt dieser Vertrauensgrundsatz weg.</p>
<p style="text-align: justify">Der BGH weist in diesem Zusammenhang jedoch auf zweierlei ausdrücklich hin:</p>
<p style="text-align: justify">1. Die Entscheidung über die Haftungsquote ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und kann damit im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüft werden. Damit wird es auch künftig bei derartigen Konstellationen Fälle der Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten geben, je nach den Umständen des Einzelfalles.</p>
<p style="text-align: justify">2. Nur für den aus einem Grundstück Einfahrenden sieht die StVO in § 10 die höchste Sorgfaltsanforderung vor. Bei &#8220;einfachen&#8221; Vorfahrtsverstößen (an Kreuzungen oder Einmündungen) ist dies aber gem. § 8 StVO nicht der Fall, so dass auch insoweit Raum für eine Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten verbleibt.</p>
<p style="text-align: justify"><strong>Anmerkung zu BGH, Urteil vom 20.09.2011, VI ZR 282/10 von Rechtsanwalt Michael Schmidl, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft, Gunzenhausen, Ansbach, Dinkelsbühl, Weißenburg i. Bay.</strong></p>
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		<title>BASt definiert Kriterien für Lautsprechersysteme in Tunnelanlagen</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bast-definiert-kriterien-fur-lautsprechersysteme-in-tunnelanlagen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 26 Nov 2011 04:15:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Bergisch Gladbach, 25. November 2011 – Undeutliche Sprachausgabe oder Störgeräusche bei Lautsprecheranlagen für Verkehrsdurchsagen in Tunneln können sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Um eine klar verständliche Übermittlung von Mitteilungen und Verhaltenshinweisen zu gewährleisten, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nun Kriterien für eine elektroakustische Beschallungsanlage für Tunnel entwickelt. 
Quelle: dvr.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Bergisch Gladbach, 25. November 2011 – </strong>Undeutliche Sprachausgabe oder Störgeräusche bei Lautsprecheranlagen für Verkehrsdurchsagen in Tunneln können sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Um eine klar verständliche Übermittlung von Mitteilungen und Verhaltenshinweisen zu gewährleisten, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nun Kriterien für eine elektroakustische Beschallungsanlage für Tunnel entwickelt. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2924.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>DVR begrüßt Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/dvr-begrust-thuringer-verkehrssicherheitsprogramm/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 04:14:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Modellversuch zum Mopedführerschein ab 15 sollte allerdings
unterbleiben


Bonn, 24. November 2011 (DVR) – Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm, das Verkehrsminister Christian Carius kürzlich vorgestellt hat. „Das Programm formuliert wichtige Leitlinien zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Besonders die Hinweise auf die Strategie Vision Zero, die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer und auf die schwächeren Verkehrsteilnehmergruppen wie Kinder, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Modellversuch zum Mopedführerschein ab 15 sollte allerdings<br />
unterbleiben</h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2907.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2907/tn/2907_0.jpg" alt="Das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm sieht vor, das Gefahrenbewusstsein von Fahranfängern zu schärfen. (Foto: DVR)" /></a></p>
<p>
<p><strong>Bonn, 24. November 2011 (DVR) – </strong>Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm, das Verkehrsminister Christian Carius kürzlich vorgestellt hat. „Das Programm formuliert wichtige Leitlinien zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Besonders die Hinweise auf die Strategie Vision Zero, die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer und auf die schwächeren Verkehrsteilnehmergruppen wie Kinder, Jugendliche und ältere Menschen sind hervorzuheben“, lobt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf die Absichtserklärung des Thüringer Ministers. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2907.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>Fahren wie ein Profi – Sicheres Fahren in Beruf und Freizeit</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fahren-wie-ein-profi-%e2%80%93-sicheres-fahren-in-beruf-und-freizeit/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 04:14:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[


Bonn, 22. November 2011 (DVR) – Weniger Spritverbrauch, geringerer Materialverschleiß am Fahrzeug und sinkende Unfallzahlen sind Ziele, die sich bereits mit wenig Aufwand erreichen lassen. Das Internetportal „Fahren wie ein Profi – Sicheres Fahren in Beruf und Freizeit“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zeigt Unternehmen wie Privatpersonen, wie sich mit Fahrökonomie und gelassenem Fahrverhalten gleichzeitig der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2905.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2905/tn/2905_0.jpg" alt="Unter www.fahren-wie-ein-profi.de liefert der DVR Tipps und Informationen zum spritsparenden Autofahren. (Foto: DVR) " /></a></p>
<p>
<p><strong>Bonn, 22. November 2011 (DVR) –</strong> Weniger Spritverbrauch, geringerer Materialverschleiß am Fahrzeug und sinkende Unfallzahlen sind Ziele, die sich bereits mit wenig Aufwand erreichen lassen. Das Internetportal „Fahren wie ein Profi – Sicheres Fahren in Beruf und Freizeit“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zeigt Unternehmen wie Privatpersonen, wie sich mit Fahrökonomie und gelassenem Fahrverhalten gleichzeitig der eigene Geldbeutel und die Umwelt schonen und die Verkehrssicherheit erhöhen lassen. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2905.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>September 2011: Zahl der Verkehrstoten und Verletzten steigt</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/september-2011-zahl-der-verkehrstoten-und-verletzten-steigt/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 04:13:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Wiesbaden, 21. November 2011 – Im September 2011 verunglückten rund 38.900 Menschen bei Unfällen auf deutschen Straßen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist dies ein Anstieg um 5,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Um ebenfalls 5,8 Prozent erhöhte sich die Zahl der Verletzten auf nun 38.500. 395 Menschen kamen ums Leben – das sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p>
<p><strong>Wiesbaden, 21. November 2011 – </strong>Im September 2011 verunglückten rund 38.900 Menschen bei Unfällen auf deutschen Straßen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist dies ein Anstieg um 5,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Um ebenfalls 5,8 Prozent erhöhte sich die Zahl der Verletzten auf nun 38.500. 395 Menschen kamen ums Leben – das sind 5,3 Prozent mehr als im September 2010. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/aktuelles/sonst/2901.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>Werksangehörigenrabatt bei Schadensabrechnung anzurechnen</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 06:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Geschädigter sich nach einem Verkehrsunfall bei einer konkreten Schadensabrechnung hinsichtlich der Reparaturkosten einen ihm gewährten Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen muss (Urteil vom 18.10.2011, Az.: VI ZR 17/11). Das höchste deutsche Zivilgericht führt aus, dass der Geschädigte an dem Schadensfall nicht verdienen soll. Bei dem zugrunde liegenden Fall, bei dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Geschädigter sich nach einem Verkehrsunfall bei einer konkreten Schadensabrechnung hinsichtlich der Reparaturkosten einen ihm gewährten Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen muss (Urteil vom 18.10.2011, Az.: VI ZR 17/11). Das höchste deutsche Zivilgericht führt aus, dass der Geschädigte an dem Schadensfall nicht verdienen soll. Bei dem zugrunde liegenden Fall, bei dem die volle Haftung des Unfallgegners unstrittig war, wurde der BMW Mini des Klägers beschädigt. Die voraussichtlichen Reparaturkosten wurden von einem Sachverständigen mit EUR 3.446,12 netto angegeben. Zunächst rechnete der Kläger den Schaden fiktiv auf der Grundlage dieses Sachverständigengutachtens ab. Anschließend ließ er das Fahrzeug in einer BMW-Niederlassung instand setzen, wobei Reparaturkosten in Höhe von EUR 4.005,25 Euro anfielen. Tatsächlich erhielt der Kläger als BMW-Werksangehöriger nach einer Betriebsvereinbarung einen Rabatt auf die Werkstattrechnung, weshalb er für die Reparatur lediglich EUR 2.905,88 Euro bezahlte. Der Kläger begehrte mit seiner Klage insbesondere den Ersatz weiterer Reparaturkosten in Höhe von EUR 559,13 als Differenz zwischen dem fiktiven Schaden und den konkreten Reparaturkosten ohne Werksangehörigenrabatt sowie Nutzungsausfall in Höhe von EUR 250,-. Nachdem der Kläger in den Vorinstanzen erfolglos blieb, stellte der BGH klar, der Kläger zwar nicht an die von ihm ursprünglich gewählte fiktive Abrechnung auf der Basis der von dem Sachverständigen geschätzten Kosten gebunden sei. Er könne nach erfolgter Reparatur zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und auch Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen. Der Kläger dürfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts an dem Schadensfall jedoch nicht verdienen, daher müsse er sich den erhaltenen Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen. Der Fall zeigt, dass Geschädigte die Regulierung eines Verkehrsunfalls von Anfang an in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts legen sollten, der eine dem Einzelfall entsprechende Schadensabrechnung vorzunehmen kann.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog3.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6628" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog3-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a></p>
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		<title>DVR-report 3/2011</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Nov 2011 04:13:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[


Die Top-Themen:Im Blickpunkt  Alkoholverbot für FahranfängerSeit 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag ein absolutes Alkoholverbot: Fahren unter Einfluss von Alkohol ist in dieser Zeit generell untersagt. Wer „erwischt“ wird, zahlt teilweise hohe Geldstrafen, die Probezeit verlängert sich und er muss zum Aufbauseminar, wenn nicht gar der Führerschein weg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/dvr_report/941.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2900/tn/2900_0.jpg" alt="DVR-report 3/2011" /></a></p>
<p>
<p>Die Top-Themen:<br /><b>Im Blickpunkt</b> <br /><img alt="Grafik: pfeil" src="http://www.dvr.de/grafik/pfeil.gif" /> <a href="http://www.dvr.de/presse/dvr_report/941_13.htm">Alkoholverbot für Fahranfänger</a><br />Seit 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag ein absolutes Alkoholverbot: Fahren unter Einfluss von Alkohol ist in dieser Zeit generell untersagt. Wer „erwischt“ wird, zahlt teilweise hohe Geldstrafen, die Probezeit verlängert sich und er muss zum Aufbauseminar, wenn nicht gar der Führerschein weg ist.<br /><b>Aktuell</b> <br /><img alt="Grafik: pfeil" src="http://www.dvr.de/grafik/pfeil.gif" /> <a href="http://www.dvr.de/presse/dvr_report/941_04.htm#ds">Das Sicherheitstraining</a><br />In zahlreichen praktischen Übungen lernten die Kinder und Jugendlichen das richtige Verhalten in Alltagssituationen wie zum Beispiel das Befahren von Bordsteinkanten und Engstellen, das Ausweichen von Hindernissen und das sichere Abbiegen. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/dvr_report/941.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>„Das sichere Fahrrad“ – neues Plakat und Faltblatt erhältlich</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9edas-sichere-fahrrad%e2%80%9c-%e2%80%93-neues-plakat-und-faltblatt-erhaltlich/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 04:13:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9edas-sichere-fahrrad%e2%80%9c-%e2%80%93-neues-plakat-und-faltblatt-erhaltlich/</guid>
		<description><![CDATA[


Bonn, 17. November 2011 – In Anlehnung an die Broschüre „Das sichere Fahrrad“ sind nun ein Plakat und ein Faltblatt erhältlich, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Das Plakat im Format DIN A 1 zeigt, welche technische Ausstattung ein Fahrrad besitzen sollte. Der Infoflyer „Prüf Dein Rad!“ enthält die Themen „Wirst du gesehen?“ und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4></h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2888.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2888/tn/2888_0.jpg" alt="_" /></a></p>
<p>
<p><strong>Bonn, 17. November 2011 – </strong>In Anlehnung an die Broschüre „Das sichere Fahrrad“ sind nun ein Plakat und ein Faltblatt erhältlich, die sich an Kinder und Jugendliche richten. <br />Das Plakat im Format DIN A 1 zeigt, welche technische Ausstattung ein Fahrrad besitzen sollte. Der Infoflyer „Prüf Dein Rad!“ enthält die Themen „Wirst du gesehen?“ und „So passt dein Helm richtig!“ sowie eine Checkliste zur Fahrradausstattung.&nbsp; Beide Medien können kostenlos über den DVR-Shop bestellt werden. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2888.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Mielchen und Coll. erfolgreich bei Autohäusern, PKW- Flotten und Privatkunden dank durchdachtem Konzept und modernster Technik</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/YgrAMg52gfQ/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/mielchen-und-coll-erfolgreich-bei-autohausern-pkw-flotten-und-privatkunden-dank-durchdachtem-konzept-und-modernster-technik/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 14:04:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kanzlei Mielchen &#38; Coll. aus Hamburg bietet einen umfangreichen und spezialisierten Schadenmanagement-Service für Autohäuser, Flotten, aber auch Privatpersonen. Hierbei wird die Kanzlei frühstmöglich nach einem unverschuldeten Unfall mit ein paar wenigen Eckdaten  (Name,Ort, Zeit, Kennzeichen) über den Haftpflichtschaden &#8211; in der Regel online &#8211;  informiert und übernimmt die vollständige Abwicklung. Neben einer beschleunigten Zahlung und damit einhergehenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://mielco.de/">Kanzlei Mielchen &amp; Coll.</a> aus Hamburg bietet einen umfangreichen und spezialisierten Schadenmanagement-Service für Autohäuser, Flotten, aber auch Privatpersonen. Hierbei wird die Kanzlei frühstmöglich nach einem unverschuldeten Unfall mit ein paar wenigen Eckdaten  (Name,Ort, Zeit, Kennzeichen) über den Haftpflichtschaden &#8211; in der Regel online &#8211;  informiert und übernimmt die vollständige Abwicklung. Neben einer beschleunigten Zahlung und damit einhergehenden Verringerung der Außenstände, wird  ein höherer Schadenersatz und eine nennenswerte Entlastung von Mitarbeitern erreicht.</p>
<div>
<p>Ein weiterer Vorteil ist, dass ein eingeschalteter Verkehrsanwalt auch bei einem unstreitigen Fall durchschnittlich 20 % höheren Schadenersatz erwirkt.</p>
</div>
<p><a href="http://mielco.de/home/team_4.php?id=4&amp;tm=1">Dr. Daniela Mielchen</a>,  Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht, meint dazu:</p>
<div id="attachment_2094" class="wp-caption alignright" style="width: 110px"><img class="size-full wp-image-2094 " title="Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht" src="http://www.e-consult.de/blog/wp-content/uploads/2011/11/3_1_1.jpg" alt="" width="100" height="100" /><p class="wp-caption-text">Dr. Daniela Mielchen</p></div>
<blockquote><p>„<em>Durch unsere komfortable Online-Anbindung erreicht unsere Mandantschaft einen weiteren Vorteil, weil wir in der Regel</em><em> noch vor der Versicherung von dem Unfall Kenntnis erh</em><em>alten</em><em> und damit  den Schadenmanagement-Bemühungen der Versicherungen  frühzeitig entgegenwirk</em><em>en können</em><em>. </em><em></em><em>Diese kosten den Geschädigten, aber auch die beteiligten Dienstleister viel Geld, von dem sie häufig gar nichts ahnen.</em></p>
<div>
<p><em>Da wird der Restwert falsch bestimmt, der Wiederbeschaffungswert zu niedrig ermittelt, das Quotenvorrecht vergessen oder die Wertminderung mit der für den Kunden ungünstigsten Methode errechnet, wenn sie nicht gleich ganz unter den Tisch fällt. </em><em>Oder das Fahrzeug wird in eine Partnerwerkstatt der Versicherung gesteuert und  billig repariert, während der Kunde gleichzeitig seine Herstellergarantieansprüche verliert.</em><em> </em><em>Viele meinen  am Ende, sie hätten alles problemlos erhalten, während sie tatsächlich gerade um ein paar tausend Euro geprellt wurden</em>. Alles in allem Sparkonzepte, gegen die man sich fast nur noch anwaltlich wehren kann.<em>&#8220;</em></p>
</div>
</blockquote>
<p><a href="http://mielco.de/home/team_4.php?id=4&amp;tm=2">Eva Holst</a>, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht, ist in der Kanzlei verantwortlich für die Optimierung von Geschäftsprozessen in der Schadenabwicklung. Sie hat zum Thema Schadenabwicklung eine ganz klare Meinung:</p>
<div class="wp-caption alignright" style="width: 110px"><img title="Eva Holst, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht" src="http://www.e-consult.de/blog/wp-content/uploads/2011/11/3_2_1.jpg" alt="" width="100" height="100" /><p class="wp-caption-text">Eva Holst</p></div>
<blockquote><p><em>„ Geschwindigkeit und fachliche Qualität stehen in der Schadenabwicklung gleichberechtigt nebeneinander und Kundenwünsche sind zu respektieren. Im Kern geht es bei der Schadenabwicklung immer um effiziente und effektive Kommunikation. Beides können wir bieten.“</em></p></blockquote>
<p>So bietet Mielchen &amp; Coll. für jeden einen individuell passenden Kommunikationsweg an. Wie in jeder Kanzlei können  die Unfalldaten zwar  telefonisch oder per Telefax übermittelt werden. Doch für Mandanten mit moderneren Ansprüchen oder besonders großen Unfallzahlen – wie sie in der Regel bei größeren Autohäusern oder Fuhrparkmandanten an der Tagesordnung sind &#8211;  bietet Mielchen und Coll. einen Service, der weit über das übliche hinausgeht, was man gemeinhin von einer Verkehrsrechtskanzlei erwartet.</p>
<p>Unfalldaten können über die Internet-Homepage an die Kanzlei gesendet werden. Ein Service den insbesondere Autohäuser sehr schätzen.</p>
<p><a href="http://www.webakte.de/webakte-kfz-schaden/"><img class="  alignright" style="margin-left: 15px;" title="WebAkte Kfz-Schaden" src="http://www.webakte.de/wp-content/uploads/2011/08/logo_webakte_kfz_schaden.png" alt="" width="164" height="69" /></a></p>
<p>Damit auch anspruchsvollste Mandanten mit hohem bis sehr hohem Schadenaufkommen bedient werden können, setzt Mielchen und Coll. <a href="http://www.webakte.de/webakte-kfz-schaden/">WebAkte KFZ-Schaden</a> als Datendrehscheibe ein.</p>
<p>WebAkte-KFZ-Schaden ist eine internetbasierte Software zur elektronischen Schadenabwicklung.</p>
<h2>Welche Vorteile ergeben sich für den Mandanten?</h2>
<p>Der Mandant  kann die Schadendaten über eine Schnittstelle – sozusagen über eine anpassbare, elektronische Kupplung-  aus seiner eigenen Verwaltungssoftware direkt an die WebAkte KFZ-Schaden senden.</p>
<p>Das bringt dem folgende Vorteile:</p>
<ul>
<li>Lästige und zeitaufwändige Doppeleingaben entfallen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Fehlerquote wird minimiert, da nichts mehr abgetippt oder händig übertragen werden muss.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die übertragene personenbezogenen Daten sind in guten Händen, der Datenschutz wird gewahrt (sicherheitszertififiziert durch TÜV-SÜD).</li>
</ul>
<ul>
<li>Der Schaden kann in der Regel noch am gleichen Arbeitstag an die gegnerische Versicherung übertragen werden.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die schnellere Bearbeitung beim Versicherer kommt dem Mandanten zu Gute.</li>
</ul>
<div>Weitere Informationen zur <a href="http://www.webakte.de/webakte-kfz-schaden/">WebAkte Kfz-Schaden</a>. Weiter zur <a href="http://mielco.de/">Kanzlei Mielchen &amp; Coll.</a></div>
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		<title>Recht interessant: Begleitetes Fahren ab 17</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-begleitetes-fahren-ab-17/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 13:36:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[
Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren ab 17 gesetzlich eindeutig geregelt und kein Modellversuch mehr. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zum Antragsverfahren.
Senkung des Mindestalters
Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wurde von 18 auf 17 Jahre gesenkt. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit 17 ist jedoch mit einigen Auflagen verbunden.
Ein Antrag auf die Erteilung einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div></div>
<h4 align="justify">Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren ab 17 gesetzlich eindeutig geregelt und kein Modellversuch mehr. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zum Antragsverfahren.</h4>
<h4 align="justify">Senkung des Mindestalters</h4>
<p align="justify">Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wurde von 18 auf 17 Jahre gesenkt. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit 17 ist jedoch mit einigen Auflagen verbunden.</p>
<p align="justify">Ein Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann nunmehr schon ab 16 ½ Jahren bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.</p>
<p align="justify">Bei bestandener Fahrprüfung wird vom TÜV eine Bescheinigung ausgestellt, die sodann mit dem Antrag auf Teilnahme am begleitetem Fahren ab 17 sowie einer Einverständniserklärung für jede ausgewählte Begleitperson bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist.</p>
<p align="justify"><strong>Bestimmte Voraussetzungen für begleitende Personen</strong></p>
<p align="justify">Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Führerschein ist während des Begleitens mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle auf Verlangen vorzuzeigen. </p>
<p align="justify">Zum Zeitpunkt der Antragstellung zum begleitenden Fahren dürfen bei der begleitenden Person höchstes 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sein. Die Behörde prüft vor Erteilung der Fahrerlaubnis durch Einholung einer Auskunft beim Verkehrszentralregister, ob diese Voraussetzung vorliegt.</p>
<h4 align="justify">Prüfungsbescheinigung zum &quot;Begleiteten Fahren ab 17 Jahre&quot;</h4>
<p align="justify">Liegen alle Erteilungsvoraussetzungen vor stellt die Fahrerlaubnisbehörde als Nachweis der Fahrberechtigung eine Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre aus, in der die angegebenen Begleiter namentlich aufgeführt sind.</p>
<p align="justify">Fahranfänger dürfen ein Kraftfahrzeug nur dann führen, wenn sie von mindestens einer dieser Personen begleitet werden. Die Prüfungsbescheinigung ist beim Führen eines Kraftfahrzeuges mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle auf Verlangen vorzuzeigen. Sie gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. </p>
<h4 align="justify">Wegfall der Verpflichtung der Begleitung</h4>
<p align="justify">Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.</p>
<p align="justify">Bei allen Fragen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten/Bußgeld/Verkehrsstraftaten und/oder die Fahrerlaubnis, oder bei sonstigen Fragen des Verkehrsrechts sind wir Ihnen gerne behilflich. </p>
<p align="justify">Hinweis:      <br />Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p align="justify">v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister      <br />© 2011 Rechtsanwalt Jörg Bister</p>
<p align="justify"><strong>TEIGELACK VOLLENBERG &amp; FROMLOWITZ        <br />Rechtsanwälte Fachanwälte Notare</strong>       <br />in Kooperation mit RA Jörg Bister       <br />Kettwiger Str. 20 &#8211; 45127 Essen       <br />Wetzel-Haus / Fußgängerzone (über H&amp;M)       <br />Tel.: 0201 &#8211; 23 00 01       <br />Fax: 0201 &#8211; 23 00 04</p>
<p align="justify">Email: bister@rae-teigelack.de und mail@kanzlei-bister.de</p>
<p align="justify">Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage      <br /><a href="http://www.kanzlei-bister.de">www.kanzlei-bister.de</a></p>
<p align="justify">
<p align="justify"><a href="https://twitter.com/#!/kanzleibister" target="_blank"><img style="border-right-width: 0px;padding-left: 0px;padding-right: 0px;border-top-width: 0px;border-bottom-width: 0px;border-left-width: 0px;padding-top: 0px" border="0" alt="Twitter-Folgen-Sie-uns-auf-Twitter3" src="http://lh3.ggpht.com/-rVkyxtOcrcg/TsTYcJz-NHI/AAAAAAAAAFI/sJkXvrEE5t8/Twitter-Folgen-Sie-uns-auf-Twitter3%25255B3%25255D.gif?imgmax=800" width="149" height="54" /></a> <a href="http://www.facebook.com/pages/VERKEHRSRECHT-ESSEN-KANZLEI-BISTER/163410560385966?sk=wall" target="_blank"><img style="border-right-width: 0px;padding-left: 0px;padding-right: 0px;border-top-width: 0px;border-bottom-width: 0px;border-left-width: 0px;padding-top: 0px" border="0" alt="facebook-Jetzt-Fan-werden3" src="http://lh6.ggpht.com/-yH084OOfGYg/TsTYczWaveI/AAAAAAAAAFM/B-n1kX_rikE/facebook-Jetzt-Fan-werden3%25255B3%25255D.gif?imgmax=800" width="151" height="51" /></a></p>
<p> <span><br />
<table cellspacing="1" cellpadding="1">
<tbody>
<tr>
<td>&#160;</td>
<td><a title="Post it to Social!" href="http://social.microsoft.com/en-us/action/create/s/E/?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;ttl=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://www.dotnetscraps.com/dotnetscraps/samples/sbmtool/social.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to MSDN!" href="http://social.msdn.microsoft.com/en-us/action/create/s/E/?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;ttl=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://www.dotnetscraps.com/dotnetscraps/samples/sbmtool/msdn.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to Expression!" href="http://social.expression.microsoft.com/en-us/action/create/s/E/?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;ttl=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://www.dotnetscraps.com/dotnetscraps/samples/sbmtool/expression.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to backflip" href="http://www.backflip.com/add_page_pop.ihtml?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/backflip4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to blinkbits!" href="http://www.blinkbits.com/bookmarklets/save.php?v=1&amp;source_url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/blinkbit4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to blogmemes" href="http://www.blogmemes.net/post.php?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/blogmemes4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to buddymark" href="http://buddymarks.com/s_add_bookmark.php?bookmark_url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;bookmark_title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/buddymar4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to complore" href="http://complore.com?q=node/add/flexinode-5&amp;url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/complore4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to del.icio.us" href="http://del.icio.us/post?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/deliciou4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to del.iri.ous!" href="http://de.lirio.us/bookmarks/sbmtool?action=add&amp;address=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/deliriou4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to digg" href="http://digg.com/submit?phase=2&amp;url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/digg14.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to dotnetkicks" href="http://www.dotnetkicks.com/kick/?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/CropperCapture154.jpg" /></a></td>
<td><a title="Post it to Facebook" href="http://www.facebook.com/sharer.php?u=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;t=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.technet.com/photos/james/images/1765319/original.aspx" /></a></td>
<td><a title="Post it to furl" href="http://www.furl.net/store?s=f&amp;to=0&amp;u=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;ti=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/furl4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to live" href="https://favorites.live.com/quickadd.aspx?marklet=1&amp;mkt=en-us&amp;url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/live4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to magnolia!" href="http://ma.gnolia.com/bookmarklet/add?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/magnolia4.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to netvouz!" href="http://netvouz.com/action/submitBookmark?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/netvouz4.png" /></a></td>
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<td><a title="Post it to shadow" href="http://www.shadows.com/bookmark/saveLink.rails?page=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/shadows6.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to spurl" href="http://www.spurl.net/spurl.php?v=3&amp;url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/spurl8.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to wists" href="http://www.wists.com/?action=add&amp;url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;title=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/wists9.png" /></a></td>
<td><a title="Post it to yahoo!" href="http://myweb.yahoo.com/myresults/bookmarklet?u=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;t=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/yahoo9.png" /></a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> </span>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-5540144312774097754?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/11/seit-dem-01.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		<item>
		<title>Tag der offenen Tür beim DVR</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/tag-der-offenen-tur-beim-dvr/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 04:12:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Einweihung der neuen Büroräume in der Bonner Auguststraße


Bonn, 16. November 2011 (DVR) – Rund 60 Gäste folgten der Einladung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zur offiziellen Einweihung der neuen Büroräume in der Bonner Auguststraße. DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf eröffnete gestern den Tag der offenen Tür und blickte auf mehr als vier Jahrzehnte DVR in Bonn zurück. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Einweihung der neuen Büroräume in der Bonner Auguststraße</h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2881.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2881/tn/2881_0.jpg" alt="DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf begrüßte die Gäste am Tag der offenen Tür. (Foto: Jörg Loeffke)" /></a></p>
<p>
<p><strong>Bonn, 16. November 2011 (DVR) – </strong>Rund 60 Gäste folgten der Einladung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zur offiziellen Einweihung der neuen Büroräume in der Bonner Auguststraße. DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf eröffnete gestern den Tag der offenen Tür und blickte auf mehr als vier Jahrzehnte DVR in Bonn zurück. „Gemeinsam haben wir Großartiges geleistet und der DVR steht zu seinem Gründungsstandort Bonn. Hier wird moderne Verkehrssicherheitsarbeit entsprechend der Strategie Vision Zero entwickelt. Dies wäre allerdings nicht möglich ohne die effektive Arbeit unseres Hauptstadtbüros in Berlin“, unterstrich der DVR-Präsident. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2881.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schmerzensgeldhöhe! Amerikanische Verhältnisse in Deutschland?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/VGMDXKNghcQ/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeldhohe-amerikanische-verhaltnisse-in-deutschland/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 15:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Unfallrecht Unfall Fachanwalt Verkehrsrecht Versicherungsrecht Berlin]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6998</guid>
		<description><![CDATA[Wieviel ist meine Verletzung wert? Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich tatsächlich?
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in der Praxis aus sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag) zu entnehmen.
Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wieviel Geld dem Verletzten zusteht.
Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieviel ist meine Verletzung wert? Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich tatsächlich?</p>
<p>Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in der Praxis aus sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag) zu entnehmen.</p>
<p>Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wieviel Geld dem Verletzten zusteht.</p>
<p>Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn zahlreiche Faktoren müssen berücksichtigt werden:</p>
<p>-Vergleichbarkeit der Sachverhalte<br />
-Zeitablauf (bei älteren Entscheidungen)<br />
-Geldentwertung<br />
- heutige Tendenz, Schmerzensgeld großzügiger zu bemessen</p>
<p>Zunächst sind die richtigen „Typen“ der Gerichtsentscheidungen zu finden und auf den gegenwärtigen Fall zu übertragen. Soweit mehrere Verletzungen vorliegen, ist auf den Schwerpunkt abzustellen.</p>
<p>Entscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, sind schon aufgrund der Geldentwertung nicht mehr aussagekräftig (KG OLGR 2006, 749); zumindest ist ein Inflationsausgleich erforderlich.</p>
<p>Hinsichtlich der Höhe gibt es (leider) keine amerikanischen Verhältnisse. Die Gerichte sind immer noch zurückhaltend, aber es häufen sich Urteile, in welchen auch mehr als 500.000,00 EUR ausgeurteilt werden (allerdings bei äußerst schweren Verletzungen).</p>
<p>Gerne steht der Verfasser auch telefonisch für eine erste Entschätzung zur Höhe zur Verfügung: 030 – 263 955 0</p>
<p>e-mail: <a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<item>
		<title>Schmerzensgeld: Prozesskostenhilfe trotz Zahlung von Schmerzensgeld?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/YjdmkRd372k/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-prozesskostenhilfe-trotz-zahlung-von-schmerzensgeld/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 14:44:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin Unfallrecht Prozesskostenhilfe Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Problematik: Erhalte ich Prozesskostenhilfe, obwohl ich wegen eines Unfalls Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR erhalten hatte?
Hier könnte gegen den Erhalt von Prozesskostenhilfe anzuführen sein, dass ich nunmehr Vermögen habe (100.000,00 EUR wegen eines schweren Unfalls vor 3 Jahren).
Aber gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 Abs. 3 SGB XII muss Schmerzensgeld bei der Prozesskostenhilfe außer Betracht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Problematik: Erhalte ich Prozesskostenhilfe, obwohl ich wegen eines Unfalls Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR erhalten hatte?</p>
<p>Hier könnte gegen den Erhalt von Prozesskostenhilfe anzuführen sein, dass ich nunmehr Vermögen habe (100.000,00 EUR wegen eines schweren Unfalls vor 3 Jahren).</p>
<p>Aber gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 Abs. 3 SGB XII muss Schmerzensgeld bei der Prozesskostenhilfe außer Betracht bleiben. Daher erhalte ich doch Prozesskostenhilfe! Schmerzensgeld soll nämlich ausschließlich als Entschädigung für Schmerzen und Verletzungen herhalten.</p>
<p>Letztlich gute Nachrichten aus dem Bereich Schmerzensgeld.</p>
<p>Bei Unfällen mit &#8220;Personenschaden&#8221;, u.a. zum Schmerzensgeld können Sie sich gerne an RA Bodo K. Seidel wenden unter: 030 &#8211; 263 055 0.</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<title>Presseseminar „Recht und Regelbefolgung“</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/oecM81hZDs8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/presseseminar-%e2%80%9erecht-und-regelbefolgung%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 04:12:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 14. und 15. November 2011 in Bonn


Wer eine sinnvolle und notwendige Regel aufstellt, hat noch nicht die Gewähr, dass sie auch eingehalten wird.
Warum beispielsweise hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass Verkehrsüberwachung durch Polizei oder Kommunen Abzocke sei?
Wie viele Meinungen gibt es zum Thema „Generelles Tempolimit“ und wie sieht die Realität aus bezüglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Am 14. und 15. November 2011 in Bonn</h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/seminare/2880.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2880/tn/2880_0.jpg" alt="_" /></a></p>
<p>
<p>Wer eine sinnvolle und notwendige Regel aufstellt, hat noch nicht die Gewähr, dass sie auch eingehalten wird.</p>
<p>Warum beispielsweise hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass Verkehrsüberwachung durch Polizei oder Kommunen Abzocke sei?</p>
<p>Wie viele Meinungen gibt es zum Thema „Generelles Tempolimit“ und wie sieht die Realität aus bezüglich Verkehrssicherheit auf deutschen Autobahnen?</p>
<p>Welche Gründe führen Mehrfachtäter an für ihre dauernden Regelverletzungen? Welchen Stellenwert haben in unserer Gesellschaft überhaupt die Verkehrsregeln? Könnten schärfere Vorschriften ein Mittel der Wahl sein zur Steigerung der Verkehrssicherheit? Wie gut oder schlecht ist das „Verkehrsklima“ in Deutschland und was unternehmen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und seine Mitglieder, um das Klima zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen?</p>
<p>Diesen und weiteren Fragen widmet sich unser Presseseminar „Recht und Regelbefolgung“.</p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/seminare/2880.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Fahrerflucht: Soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/SiVPEyi1vgA/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-soll-ich-einen-rechtsanwalt-zu-beauftragen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 11:09:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
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		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
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		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[unfallflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Verlust der Fahrerlaubnis]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6969</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V. 


Ja &#8211; und zwar am besten sofort. Je früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
In zahlreichen Beiträgen werden die unangenehmen Folgen einer Verurteilung wegen Unfallflucht geschildert. Wenn man diese Folgen abwenden möchte, lohnt es sich, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Das lässt sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank"><img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /></a><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V. <a href="http://www.ra-meinecke.de/kontakt.html"><br />
</a></p>
<p><a href="http://www.ra-meinecke.de/kontakt.html"><img title="kontakt1" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/11/kontakt1.jpg" alt="" width="178" height="38" /></a></p>
<p>Ja &#8211; und zwar am besten sofort. Je früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.</p>
<p>In zahlreichen Beiträgen werden die unangenehmen Folgen einer Verurteilung wegen Unfallflucht geschildert. Wenn man diese Folgen abwenden möchte, lohnt es sich, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen.</p>
<p>Das lässt sich auch durch Zahlen belegen. In <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Verkehr/Unfallentwicklung2010,property=file.pdf" target="_blank">Deutschland </a>gab es im Jahre 2010 insgesamt 2.411.271 registrierte Unfälle und es wurden <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/StrafverfolgungsstatistikDeutschlandPDF__5243104,property=file.pdf" target="_blank">31.101</a> Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) verurteilt. In <a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/strassenverkehr/unfaelle/statistik/verkehrsopferbilanz_2010.pdf?start&amp;ts=1297418103&amp;file=verkehrsopferbilanz_2010.pdf" target="_blank">Berlin </a>waren es im Jahre 2010 insgesamt 130.502 Unfälle. Davon wurde in 27.682 Fällen Fahrerflucht begangen. Die Aufklärungsquote betrug in Berlin 46,27%. Daraus (und aus ein paar anderen Daten) kann man ein paar Erkenntnisse gewinnen, die mathematisch nicht ganz genau sind, aber dem Betroffenen eine grobe Orientierung geben können. Nachfolgend stelle ich von verschiedenen Startpositionen aus die prozentuale Vereilung der möglichen Endergebnisse (für alle Unfallfluchten ohne Personenschaden = 95% der Fälle) dar.</p>
<p>1. polizeiliche Ermittlungen<br />
- 93% der Verfahren werden eingestellt<br />
- 7% der Verfahren enden mit einer Verurteilung</p>
<p>2. staatsanwaltliche Bearbeitung<br />
- 86% der Verfahren werden eingestellt<br />
- 14% der Verfahren enden mit einer Verurteilung</p>
<p>3. gerichtliche Verfahren<br />
- 22% der Verfahren werden eingestellt<br />
- 78% der Verfahren enden mit einer Verurteilung</p>
<p>4. Strafen und Nebenfolgen einer Verurteilung<br />
- 92% werden zu einer Geldstrafe verurteilt<br />
- 5% erhalten eine Maßnahme nach dem JGG<br />
- 3% werden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (Mehrfachtäter)</p>
<p>- 31% erhielten keine Nebenstrafe<br />
- 33% erhielten als Nebenstrafe ein Fahrverbot<br />
- 36% erhielten als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis</p>
<p>Auffällig ist, dass in mehr als einem Viertel der Verurteilungen als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mehr als 6 Monaten verhängt wurde.</p>
<p>Es ist offensichtlich, dass die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens nach Erhebung der Anklage sehr schlecht sind. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt warten, um dann einen Rechtsanwalt zu beauftragen, haben Sie vermutlich schon viele Fehler begangen und Ihr Verteidiger hat es schwer, ein gutes Ergebnis für Sie zu erreichen. Die statistischen Zahlen sind im frühen Verfahrensstadium so günstig, weil hier der Verteidiger effektiv für Sie arbeiten kann.</p>
<p>Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Zahlen alle Verfahren erfassen und somit Durchschnittswerte sind. Die Werte für den nicht verteidigten Betroffenen werden deutlich schlechter aussehen. Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten häufiger eine Einstellung erreichen können.</p>
<h2><a href="http://www.ra-meinecke.de/kontakt.html"><img title="kontakt1" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/11/kontakt1.jpg" alt="" width="178" height="38" /></a><span class="Apple-style-span" style="font-size: 13px; font-weight: normal;"> </span></h2>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Ist Schmerzensgeld auf Hartz IV anrechenbar? Kürzt das Jobcenter dann Hartz IV?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/wf79XkElZRI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ist-schmerzensgeld-auf-hartz-iv-anrechenbar-kurzt-das-jobcenter-dann-hartz-iv/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 16:08:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Hartz-IV Anrechnung Fachanwalt Verkehrsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6949</guid>
		<description><![CDATA[Problem: Ein Mandant, welcher ansonsten von Hartz IV lebt, erhält Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR wegen schwerer Verletzungen von der gegnerischen Versicherung. Darf das Jobcenter Hartz IV streichen oder kürzen, weil nunmehr Vermögen über der Freigrenze vorhanden ist?
Klare Antwort: Glücklicherweise Nein! Bei der Grundsicherung (Hartz IV) ist Schmerzensgeld nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Problem</strong>: Ein Mandant, welcher ansonsten von <strong>Hartz IV</strong> lebt, erhält <strong>Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR</strong> wegen schwerer Verletzungen von der gegnerischen Versicherung. Darf das Jobcenter Hartz IV streichen oder kürzen, weil nunmehr Vermögen über der Freigrenze vorhanden ist?</p>
<p>Klare Antwort: Glücklicherweise Nein! Bei der Grundsicherung (Hartz IV) ist Schmerzensgeld nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht zu berücksichtigen.</p>
<p>Der schwerverletzte Mandant kann also sein Schmerzensgeld behalten! Es handelt sich ja gerade um einen höchstpersönlichen Ausgleich für die erlittenen Verletzungen und Schmerzen. Daher wäre es unbillig, wenn das Geld vom Staat wieder genommen würde!</p>
<p>Bei weiteren Fragen rund um Schmerzensgeld können Sie sich gerne an RA Bodo K. Seidel, Tel. 030 &#8211; 263 955 0 wenden. Herr Seidel steht unkompliziert bei einem Anruf zur Verfügung.</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a><br />
030 / 263 955 0</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<item>
		<title>Kokainmissbrauch und Fahrerlaubnis</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/AMCEa8uGtO4/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kokainmissbrauch-und-fahrerlaubnis/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 06:30:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) hat mit Beschluss vom 11.08.2011 (Az.: 7 L 729/11) entschieden, dass die Einnahme von Kokain die Kraftfahreignung unabhängig davon ausschließt, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Das VG ist in Anlehnung an die überwiegende Rechtsprechung der Ansicht, dass schon der einmalige Konsum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) hat mit Beschluss vom 11.08.2011 (Az.: 7 L 729/11) entschieden, dass die Einnahme von Kokain die Kraftfahreignung unabhängig davon ausschließt, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Das VG ist in Anlehnung an die überwiegende Rechtsprechung der Ansicht, dass schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ausreichend ist, die Kraftfahreignung zu verneinen. Im Fall hat das VG festgestellt, dass der Antragsteller in der Vergangenheit mindestens einmal etwa 0,5 g Kokain geschnupft habe. Die darauf basierende Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Es stehe auch nicht entgegen, dass das gegen den Antragsteller von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingestellt worden sei. Diese binde hier im Verfahren nicht. Es sei daher rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehungsverfügung ergangen sei. Die vom Antragsteller ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit erscheine so groß, dass sie bis zur Entscheidung der Hauptsache hingenommen werden könne. Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, ihn durch eine sofort wirksame Maßnahme vorläufig von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen. Damit verbundene Schwierigkeiten &#8211; auch beruflicher Art &#8211; hat der Antragsteller hinzunehmen. Es bleibe dem Antragsteller unbenommen, den Nachweis der Drogenfreiheit in einem späteren Wiedererteilungsverfahren durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu führen, die nach § 14 Abs. 2 FeV zwingend vorgeschrieben sei. Der Fall zeigt, dass ein Drogenkonsum zur Fahrerlaubnisentziehung führen kann, auch wenn der Täter nicht bei einer „Drogenfahrt“ gestellt wird. Die sofortige Konsultation eines Anwalts ist daher immer zu empfehlen.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-6500" title="panthermedia_01112481" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /></a></p>
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		<item>
		<title>Recht interessant: Die Unfallflucht</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/4iWRr0I1YPI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-die-unfallflucht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 17:35:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-die-unfallflucht/</guid>
		<description><![CDATA[
§ 142 StGB stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe. Diese Vorschrift besagt: Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div></div>
<p align="justify">§ 142 StGB stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe. Diese Vorschrift besagt: <em>Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft”</em></p>
<p align="justify">Einfach ausgedrückt: Wer nach einem Unfall, an dem er beteiligt gewesen sein könnte, weg- bzw. weiterfährt, macht sich strafbar.</p>
<p align="justify">Bei einer Verurteilung droht in der Regel eine empfindliche Geldbuße, die Eintragung von sieben Punkten im Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot bis zu drei Monaten oder sogar die Vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden mit einer Sperrfrist von bis zu 12 Monaten vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf.</p>
<p align="justify">Die Folgen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort können daher sehr gravierend sein. </p>
<p align="justify">Tipp:</p>
<p align="justify">Wer von der Polizei einen Besuch an der Haustür oder eine schriftliche Vorladung wegen des Verdachtes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort als (zunächst) Zeuge oder Beschuldigter erhält, sollte vollständig von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. In diesem Falle ist Schweigen Gold.</p>
<p align="justify">Sie sollten also keinerlei Angaben auf Fragen, wie “Ist das Ihr Auto?”, “Sind Sie heute mit Ihrem Auto gefahren?”, etc. machen und einer Vorladung auf keinen Fall nachkommen. Allein die Angabe alleiniger Nutzer des Fahrzeuges oder Fahrer zu Tatzeit gewesen zu sein, kann Sie den Führerschein kosten.</p>
<p align="justify">Ihre Gründe nicht sofort angehalten zu haben (wie z.B.: hatte es eilig; musste die Kinder abholen; hab ich nicht bemerkt; wollte nur Parken und zurückkommen, etc), schützen Sie nicht. Unterliegen Sie nicht dem Irrtum, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht hätten Verständnis für Ihr Verhalten.</p>
<p align="justify">Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.</p>
<p align="justify">Hinweis:      <br />Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p align="justify">v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister      <br />© 2011 Rechtsanwalt Jörg Bister</p>
<p align="justify"><strong>TEIGELACK VOLLENBERG &amp; FROMLOWITZ        <br />Rechtsanwälte Fachanwälte Notare</strong>      <br />in Kooperation mit RA Jörg Bister       <br />Kettwiger Str. 20 &#8211; 45127 Essen       <br />Wetzel-Haus / Fußgängerzone (über H&amp;M)       <br />Tel.: 0201 &#8211; 23 00 01       <br />Fax: 0201 &#8211; 23 00 04</p>
<p align="justify">Email: bister@rae-teigelack.de und mail@kanzlei-bister.de</p>
<p align="justify">Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage      <br />www.kanzlei-bister.de </p>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-83586325643777361?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/11/recht-interessant-die-unfallflucht.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Sicherheit im Schulbus</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/ynw_tXkqx84/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/sicherheit-im-schulbus/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 04:08:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[DVR geht mit informativer Webseite ins Netz        


Bonn, 11. November 2011 (DVR) – Was ist eine Busschule? Welche Inhalte sollten Kindern vermittelt werden, damit sie den Schulbus sicher nutzen können? Wie wird eine Fahrzeugbegleitung organisiert? Gibt es in meiner Umgebung, vielleicht sogar in meiner Stadt, bereits ein entsprechendes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>DVR geht mit informativer Webseite ins Netz        </h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2879.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2879/tn/2879_0.jpg" alt="Wer für eine Klassenfahrt einen Vertrag mit einem Mietomnibusunternehmen abschließen möchte, sollte ein Optimum an Sicherheit für die Gruppe anstreben. (Foto: DVR)" /></a></p>
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<p><strong>Bonn, 11. November 2011 (DVR) –</strong> Was ist eine Busschule? Welche Inhalte sollten Kindern vermittelt werden, damit sie den Schulbus sicher nutzen können? Wie wird eine Fahrzeugbegleitung organisiert? Gibt es in meiner Umgebung, vielleicht sogar in meiner Stadt, bereits ein entsprechendes Angebot? Diese und weitere Fragen beantwortet die neue Webseite www.schulbusprojekte.de, die der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) jetzt ins Netz gestellt hat. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2879.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>3. Internationale TTD-Konferenz</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 04:08:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 23. und 24. November in Dresden


Dresden, 10. November 2011 (DVR) – Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern kann in ihrer Durchführung inzwischen von unterschiedlichen Medien unterstützt werden. Simulatoren, CBT-Programme oder E-Learning vermitteln aktuelles Wissen anschaulich und praxisgerecht. Die 3. Internationale TTD-Konferenz vom 23. bis 24. November 2011 in Dresden bietet die Möglichkeit, aktuelle Erfahrungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Am 23. und 24. November in Dresden</h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2877.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2877/tn/2877_0.jpg" alt="Simulatoren (hier der mobile Fahrsimulator des DVR), CBT-Programme oder E-Learning vermitteln aktuelles Wissen anschaulich und praxisgerecht. (Foto: DVR)" /></a></p>
<p>
<p><strong>Dresden, 10. November 2011 (DVR) –</strong> Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern kann in ihrer Durchführung inzwischen von unterschiedlichen Medien unterstützt werden. Simulatoren, CBT-Programme oder E-Learning vermitteln aktuelles Wissen anschaulich und praxisgerecht. Die 3. Internationale TTD-Konferenz vom 23. bis 24. November 2011 in Dresden bietet die Möglichkeit, aktuelle Erfahrungen und neue Ansätze auf diesem Gebiet der Verkehrssicherheitsarbeit zu diskutieren. Gemeinsam mit internationalen Experten wollen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), die Berufsgenossenschaften (BG), die Unfallkassen (UK) und die Unfallforschung der Versicherer (UDV) das Thema Fahrerkompetenz und Fortbildung näher beleuchten.</p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2877.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>DVR: Potenziale ausschöpfen – Kosten reduzieren</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 04:08:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Anhörung im Bundestag zur Sicherheit im Straßenverkehr


Berlin, 9. November 2011 (DVR) – Verbesserungen der Verkehrssicherheit standen heute in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages auf der Tagesordnung. Unter dem Vorsitz von Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) diskutierten die Abgeordneten mit Experten über Sicherheitspotenziale, die es noch auszuschöpfen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Anhörung im Bundestag zur Sicherheit im Straßenverkehr</h4>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2873.htm"><img src="http://www.dvr.de/bilder2/p2873/tn/2873_0.jpg" alt="Der DVR schlägt vor, die Unfallstatistik um die Kategorie „lebensgefährlich Verletzte“ zu ergänzen. (Foto: DVR)" /></a></p>
<p>
<p><strong>Berlin, 9. November 2011 (DVR) – </strong>Verbesserungen der Verkehrssicherheit standen heute in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages auf der Tagesordnung. Unter dem Vorsitz von Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) diskutierten die Abgeordneten mit Experten über Sicherheitspotenziale, die es noch auszuschöpfen gilt. Anlass für die Anhörung waren Anträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/presse/informationen/2873.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<title>LG Heidelberg zur Haftung beim Steinschlagschaden</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/ZUpDwdiw3pE/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/lg-heidelberg-zur-haftung-beim-steinschlagschaden/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 09:58:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Frontscheibe]]></category>
		<category><![CDATA[Glasschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Steinschlag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6928</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Heidelberg hatte sich nach Klageabweisung in der Berufungsinstanz aktuell mit einem Steinschlag zu befassen.
Der Fall:
Ein mit Steinen (Sandkies oder Bauschutt) beladener Lkw befuhr die B3 zwischen Leimen und Nussloch, hinter ihm fuhr ein PKW. Auf einmal gab es einen Schlag, welcher zu einem Loch mit Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe des Pkw führte.
Die Argumente [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Heidelberg hatte sich nach Klageabweisung in der Berufungsinstanz aktuell mit einem Steinschlag zu befassen.</p>
<p><strong>Der Fall:</strong></p>
<p>Ein mit<strong> Steinen</strong> (Sandkies oder Bauschutt) beladener Lkw befuhr die B3 zwischen Leimen und Nussloch, hinter ihm fuhr ein PKW. Auf einmal gab es einen Schlag, welcher zu einem <strong>Loch mit Steinschlagschaden</strong> an der Windschutzscheibe des Pkw führte.</p>
<p><span id="more-6928"></span><strong>Die Argumente des LG Heidelberg :</strong></p>
<p>Das Landgericht war im Rahmen des § 286 ZPO überzeugt, dass der <strong>Schlag und das Loch von einem Stein stamme, welcher infolge der Fahrt des Lkw in Bewegung gesetzt und in den Luftraum über die Straße befördert worden sei.</strong> Das Landgericht sah dies als <strong>eindeutigen Ablauf eines Steinschlags</strong> an; eine andere Ursache sei  weder aufgezeigt noch ersichtlich.</p>
<p>Die für eine exakte Rekonstruktion maßgeblichen Einzelheiten ließen sich heute nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Eine Verursachung durch einen von der Ladefläche herab gefallenen Stein könne somit nicht ausgeschlossen werden.</p>
<p>Der Schaden sei somit<strong> beim Betrieb des Lkw</strong> entstanden. Ein <strong>unabwendbares Ereignis</strong> (Aufwirbeln eines auf der Straße liegenden Steines) wurde nicht angenommen mit der Argumentation, dass nicht hätte bewiesen werden können, dass der Schaden nur auf solche Weise entstanden sein kann.</p>
<p>Quelle: <a href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&amp;GerichtAuswahl=Landgerichte&amp;Art=en&amp;Datum=2011&amp;nr=14879&amp;pos=1&amp;anz=37">Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 21.10.2011, AZ 5 S 30/11</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim<br />
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.<br />
<a href="http://www.ahbn.de/">Hier finden Sie alle Kontaktinformationen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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