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	<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht</title>
	
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	<description>Der Blog zum Verkehrsrecht, renommierte Autoren, spannende Diskussionen und wertvolle Rechtstipps von Fachanwälten für Verkehrsrecht</description>
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		<title>Rechtsfolgen einer Unfallflucht</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 10:49:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Straftatbestand der Unfallflucht ist in § 142 StGB &#8211; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort &#8211; geregelt. Neben den strafrechtlichen Folgen einer Unfallflucht sind immer auch die zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen zu beachten. Nachfolgend gebe ich einen kleinen Überblick, über die Auswirkungen einer Unfallflucht. Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Strafrechtliche Folgen: Nach § 142 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Straftatbestand der Unfallflucht ist in § 142 StGB &#8211; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort &#8211; geregelt. Neben den strafrechtlichen Folgen einer Unfallflucht sind immer auch die zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen zu beachten. Nachfolgend gebe ich einen kleinen Überblick, über die Auswirkungen einer Unfallflucht. Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p>1. Strafrechtliche Folgen: Nach § 142 StGB droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Unfallflucht ist eine sogenannte Katalogtat, die in § 69 unter Absatz 2 Nummer 3 aufgeführt ist. Ist bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurden oder ein bedeutender Sachschaden (ab einer Schadenshöhe von ca. 1200,00 €) an einer fremden Sache entstanden, so kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung durch die Führerscheinstelle verhängen. In diesem Fall kommt auch eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch richterlichen Beschluss gemäß § 111 a StPO in Betracht. Bei den Staatsanwaltschaften existieren interne Richtlinie zum Strafmaß und zur Dauer der Sperrfrist, die unter anderem von der Höhe des eingetretenen Schadens abhängig sind und meist sklavisch im Antrag der Staatsanwaltschaft vertreten werden.</p>
<p>2. Verwaltungsrechtliche Folgen: Wer eine Unfallflucht begeht, zeigt charakterliche Mängel. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU anordnen und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der bestandenen MPU abhängig machen. Das geschieht in der Praxis allerdings eher selten, wenn nicht sonstige erschwerende Umstände hinzutreten.</p>
<p>Was erstaunlicherweise häufig übersehen wird: Für eine Unfallflucht werden sieben Punkte in Flensburg eingetragen. Man sollte sich daher Gewissheit über den eigenen Punktestand verschaffen.</p>
<p>3. Versicherungsrechtliche Folgen: Dass der Führerscheinverlust und eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe  droht, ist den meisten bewusst. Daneben sind aber auch die zivilrechtlichen Folgen zu beachten. Wer eine Unfallflucht begeht, begeht damit  eine sog. Obliegenheitsverletzung in der Kfz &#8211; Haftflichtversicherung, die einen (quotenmäßigen) Verlust des Leistungsanspruchs zur Folge hat. Der Kfz &#8211; Haftpflichtversicherer wird zwar die Schäden an dem fremden Eigentum ersetzen, danach aber Regress beim eigenen Versicherten nehmen bis zu einer Höhe von 2.500,00 €, in besonders schweren Fällen bis zu 5.000,00 €.</p>
<p>Zudem verliert der Unfallflüchtige seinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Vollkaskoversicherung. Er muss also nicht nurdie Schäden am fremden Eigentum bezahlen, sondern bleibt trotz bestehender Vollkasko auf seinen eigenen Schäden sitzen.</p>
<p>Wer wegen Unfallflucht verurteilt wird, verliert auch den vorläufigen Rechtsschutz. Er muss dem Rechtsschutzversicherer bereits unter Vorbehalt gezahlte Anwaltsgebühren erstatten bzw. diese, soweit sie nicht von der Rechtsschutz bezahlt wurden, selber zahlen.</p>
<p>In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass im Rahmen der Mandatsbearbeitung auf diese Folgen durch den Rechtsanwalt nicht hingewiesen wird. Anstatt eine vernünftige Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht zu führen, soweit dies im Einzelfall agezeigt und möglich ist, erfolgt vorschnell eine Strafmaßverteidigung in dem Sinne, dass der Tatvorwurf eingeräumt wird und der Richter dann sozusagen im Gegenzug die Geldstrafe senkt und die Sperrfrist etwas kürzt. Die Sperrfristverkürzung ist in den Fällen, in denen der Mandant die 17 Punkte &#8211; Grenze in Flensburg überschreitet, natürlich ein tolles Ergebnis. Dann ist die Fahrerlaubnis nämlich ohnehin weg und muss komplett neuerworben werden. Der Mandant bleibt außerdem häufig auf allen nur denkbaren Kosten sitzen, ohne vorher hierüber informiert worden zu sein. Herzlichen Glückwunsch und gute Besserung!</p>
<p>Fazit: Nur wer einen Überblick über die möglichen Rechtsfolgen einer Unfallflucht hat, kann den Beschuldigten optimal beraten und darauf vorbereiten, was auf ihn zukommt bzw. zukommen kann. Einen Verteidiger mit der Prüfung der Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Vorwurf der Unfallflucht zu beauftragen, lohnt sich in jedem Fall.</p>
<p>Ein weiterer Beitrag zur Unfallflucht, in dem ich die Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Unfallflucht aufzeigen möchte, folgt demnächst.</p>
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		<title>Kaskoversicherung zahlt nicht bei Unfallflucht</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:41:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgrichts Saarbrücken vom 28.01.2009 stellt das Entfernen vom Unfallort eine Obliegenheitsverletzung des Autofahrers dar. In diesem Fällen tritt die Kaskoversicherung nicht ein und der Autofahrer verliert seinen Anspruch auf Schadensersatz.
Zum Fall:
Der Fahrer eines PKW kam nachts in einer Kurve von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Begrenzungsmauer eines am Straßenrand gelegenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgrichts Saarbrücken vom 28.01.2009 stellt das Entfernen vom Unfallort eine Obliegenheitsverletzung des Autofahrers dar. In diesem Fällen tritt die Kaskoversicherung nicht ein und der Autofahrer verliert seinen Anspruch auf Schadensersatz.</p>
<p>Zum Fall:</p>
<p>Der Fahrer eines PKW kam nachts in einer Kurve von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Begrenzungsmauer eines am Straßenrand gelegenen Anwesens. Bei der Kollision entstand ein Sachschaden von 800,- €. Vor Eintreffen der Polizei verließ der Fahrer den Unfallort. Er ließ jedoch sein Auto mit den Papieren zurück.</p>
<p>Später klagte er gegen seine Versicherung auf Ersatz des entstandenen Schadens, was jedoch abgelehnt wurde. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Unfallfahrer gegen seine Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag verstoßen hat. Die Verletzung der vertraglichen Verpflichtung liegt im Verlassen der Unfallstelle ohne zur Aufklärung des Tatbestandes beigetragen zu haben. Dies sei weder mit dem Zurücklassen des Fahrzeuges samt Papieren noch mit der Einwilliging von anwesenden Zeugen entschuldbar. Nach versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es immer geboten auf die Polizei zur Unfallaufnahme zu warten. Mit dem vorzeitigen Entfernen könne beispielsweise keine Einschätzung getroffen werden, ob Alkohol bei dem Unfall im Spiel war. Gerade dieser Umstand hat bekanntlich enorme Auswirkungen auf den eigenen Versicherungsschutz.</p>
<p>Sollten Sie in so einen Fall mit Unfallflucht verwickelt sein nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<title>Kaufe alle Autos</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 13:45:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer kennt das nicht? Visitenkarte am Scheibenwischer mit mehr oder minder aufdringlicher Werbung zum Autoankauf. Das OLG Düsseldorf hat das Ganze als genehmigungspflichtige Sondernutzung eingeordent und ein Bußgeld verhängt. 
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 &#8211; Az.: IV-4 RBs 25/10
 
 &#8220;Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;">Wer kennt das nicht? Visitenkarte am Scheibenwischer mit mehr oder minder aufdringlicher Werbung zum Autoankauf. Das OLG Düsseldorf hat das Ganze als </span><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;">genehmigungspflichtige Sondernutzung eingeordent und ein Bußgeld verhängt. </span></p>
<p><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><strong>Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 &#8211; Az.: IV-4 RBs 25/10</strong><a href="../print/web2printer4.php?lnk=1" target="_blank"><br />
</a></span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><br />
<strong> </strong><strong>&#8220;Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße von 200,- EUR führen&#8221;</strong><span> </span><br />
</span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><br />
Der Kläger war Inhaber eines Gebrauchtwagenhandels und verteilte auf parkenden Fahrzeugen Werbezettel. Die zuständige Behörde sah darin einen Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz und verhing eine Geldbuße von 200,- EUR. Dies hielt der Gebrauchtwagenhändler für rechtswidrig und legte Rechtsmittel ein. Genutzt hat es wenig.</span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><strong>Entscheidung des Gerichtes:</strong><span> </span></span></p>
<p>Die Richter wiesen das Rechtsmittel zurück. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Anbringung von Werbezetteln unzulässig sei.<span> </span></p>
<p>Das Befestigen der Werbezettel diene nicht dem zum Gemeingebrauch gehörenden Zweck der Fortbewegung und der Kontaktaufnahme, sondern lediglich eigenen gewerblichen Zwecken. Dies stelle jedoch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfe.<span> </span></p>
<p>Darüber hinaus führe das Anbringen der Werbekärtchen zur Verunreinigung der genutzten Parkplätze und damit zu Beeinträchtigungen wegen des höheren Reinigungsaufwandes. Insofern sei die Festsetzung der Geldbuße auf 200,- EUR nicht rechtsfehlerhaft.<span> </span></p>
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		<title>Verkehrssicherung von Straßenbäumen (Urteil)</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verkehrssicherung-von-strasenbaumen-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 12:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Äste]]></category>
		<category><![CDATA[Baum]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann haftet der Eigentümer eines Straßenbaumes, wenn krankheitsbedingt ein Ast abbricht und ein darunter geparktes Auto beschädigt. Eine Gemeinde lehnte die Haftung ab und verwies darauf, dass ihre Mitarbeiter im Drei-Monats-Rhythmus Kontrollsichtprüfung durchgeführt hätten. Hierbei seien die Bäume mit einem Hubsteiger bis zu einer Höhe von ca. 11m überprüft worden. Dies reichte dem Landgericht Duisburg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wann haftet der Eigentümer eines Straßenbaumes, wenn krankheitsbedingt ein Ast abbricht und ein darunter geparktes Auto beschädigt. Eine Gemeinde lehnte die Haftung ab und verwies darauf, dass ihre Mitarbeiter im Drei-Monats-Rhythmus Kontrollsichtprüfung durchgeführt hätten. Hierbei seien die Bäume mit einem Hubsteiger bis zu einer Höhe von ca. 11m überprüft worden. Dies reichte dem Landgericht Duisburg nicht aus, da der Kommune bereits mehr als 1½ Jahre zuvor bekannt war, dass die Bäume von einer Krankheit befallen war. Das Gericht sah eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Stadt trotz Kenntnis der Krankheit nicht die hieraus resultierenden Konsequenzen gezogen habe, insbesondere die Kontrollintervalle nicht verkürzt und häufigere jährliche Baumkontrollen durchgeführt habe. <strong>(Landgericht Duisburg, Urt. v. 03.05.2010, Az. 2 O 229/09) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
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		<title>Stundenverrechnungssätze-was tun ?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/ZKmpHHogJ3Q/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/stundenverrechnungssatze-was-tun/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 07:49:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Stundenverrechnungssätze]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Werkstatt/Reparatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerne beziehen sich die KH-Versicherer bei fiktiver Abrechnung auf das allseits beliebte Porsche-, VW,- BMW,-Mercedes,- und seit neuesten auch auf ein Audi-Urteil des BGH (was ist eigentlich mit den Japanern oder Franzosen ???). Bei älteren  Fahrzeugen behaupten die Versicherer, dass nach den oben genannten Urteilen lediglich die Erstattung von Stundenverrechnungssätzen freier Werkstätten geschuldet ist. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerne beziehen sich die KH-Versicherer bei <strong>fiktiver Abrechnung</strong> auf das allseits beliebte Porsche-, VW,- BMW,-Mercedes,- und seit neuesten auch auf ein Audi-Urteil des BGH (was ist eigentlich mit den Japanern oder Franzosen ???). Bei älteren  Fahrzeugen behaupten die Versicherer, dass nach den oben genannten Urteilen lediglich die Erstattung von Stundenverrechnungssätzen freier Werkstätten geschuldet ist. Das ist natürlich nicht zutreffend, und ergibt sich auch nicht aus den BGH-Entscheidungen. <strong>Grundsätzlich kann der Geschädigte nach wie vor die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt geltend machen. Es ist Sache des Versicherers darzulegen und zu beweisen, dass eine Reparatur in einer freien Werkstatt keine Nachteile für den Geschädigten mit sich bringt.</strong></p>
<p>Was ist im Interesse des Geschädigten zu tun? Grundsätzlich lege ich gleich das Serviceheft des KFZ vor, sofern das Fahrzeug regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Auch Internetrecherchen, Lichtbilder und ähnliches können Anhaltspunkte liefern, dass eine gleichwertige Reparatur nicht gewärleistet ist. Entscheidend ist aber folgendes: <strong>Nach Ansicht des VI ZS des BGH ist ist eine Reparatur in einer freien Werkstatt unzumutbar, wenn sie nur kostengünstiger sei, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern mit dem Versicherer ausgehandelten Sonderkonditionen zugrunde liegen</strong>. Jetzt kann man den Versicherer mit seinen eigenen Waffen schlagen,da mit den benannten &#8220;Referenzwerkstätten&#8221; regelmäßig &#8220;Partnerverträge&#8221; oder Sonderpreise vereinbart sind. Also: einfach einen &#8220;Testkunden&#8221; zur benannten Werksatt schicken und eine Preiskalkulation für einen vergleichbaren Schaden besorgen-allerdings nicht als KH-Schaden, sondern als Selbstzahler. Wenn die Stundenverrechnungssätze abweichen, ist der Fall schon geknackt. Im übrigen immer die Vorlage des Vertrags des Versicherers mit der freien Werkstatt verlangen (im Prozesss nach § 142 ZPO). So lassen sich derzeit noch die meisten Fälle bei reparaturloser Abrechnung in den Griff kriegen. Nur eine Frage der Zeit dürfte es allerdings sein, bis die Stundenverrechnungssatz-Frage auch bei konkreter Abrechnung von Reparaturkosten hochkocht.</p>
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		<title>Walter Weitz Notar und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht stellt sich vor!</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/walter-weitz-notar-und-rechtsanwalt-fur-verkehrsrecht-stellt-sich-vor/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 10:09:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsportrait]]></category>

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		<description><![CDATA[Schadenfix.de  &#8211; Weitz und Temme Notar und Rechtsanwälte stellen sich vor!
Rechtsanwalt und Notar Walter Weitz aus Norderstedt hilft mit Schadenfix.de bei verkehrsrechtlichen Vorfällen wie Verkehrsunfall, Bussgeld oder Fahrverbot.


Rechtsanwalt seit 1989, Notar seit 1995
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertragsanwalt des ADAC und auf Verkehrsrecht und Autokaufrecht spezialisiert
Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im  Deutschen Anwaltsverein (DAV) für die Länder Hamburg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schadenfix.de  &#8211; Weitz und Temme Notar und Rechtsanwälte stellen sich vor!</p>
<p><strong>Rechtsanwalt und Notar Walter Weitz</strong> aus Norderstedt hilft mit Schadenfix.de bei verkehrsrechtlichen Vorfällen wie <strong>Verkehrsunfall</strong>, <strong>Bussgeld</strong> oder <strong>Fahrverbot</strong>.</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/09/weitz.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-3046" title="weitz" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/09/weitz-150x150.jpg" alt="weitz" width="150" height="150" /></a></p>
<ul>
<li>Rechtsanwalt seit 1989, Notar seit 1995</li>
<li>Fachanwalt für Verkehrsrecht</li>
<li>Vertragsanwalt des ADAC und auf Verkehrsrecht und Autokaufrecht spezialisiert</li>
<li>Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im  Deutschen Anwaltsverein (DAV) für die Länder Hamburg und  Schleswig-Holstein</li>
<li>Stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltausschusses Verkehrsrecht</li>
<li>Mitglied der deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften</li>
</ul>
<p>Die Kanzlei Weitz und Temme mit Sitz in Norderstedt auf ihrem <a href="http://www.schadenfix.de/norderstedt/Weitz_und_Temme" target="_self">Profil bei Schadenfix.de</a> aufschlussreiche Informationen über ihre Kanzlei und ihre anwaltliche Tätigkeit im Verkehrsrecht.<br />
Als Ansprechpartner steht Rechtsanwalt Walter Weitz für die Bereiche <a href="http://www.schadenfix.de/norderstedt/Weitz_und_Temme" target="_self">Verkehrsunfall, Bussgeld und Fahrverbot</a> zur Verfügung.</p>
<p>Egal ob Sie einen <strong>Verkehrsunfall</strong> hatten, ihnen ein <strong>Bussgeld</strong>, <strong>Fahrverbot</strong> oder <strong>Punkte in Flensburg</strong> drohen. Rechtsanwalt und Notar Walter Weitz aus Norderstedt hilft schnell und unbürokratisch. &#8220;Wir informieren Sie unverbindlich über die bestehenden Möglichkeiten, die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten bei Verkehrsunfall, Bussgeld oder Fahrverbot. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen.&#8221; Heisst es auf der <a href="http://www.schadenfix.de/norderstedt.mvc/Weitz_und_Temme" target="_blank">Homepage</a>.</p>
<p>Unter schadenfix.de können Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Norderstedt kostenlos per <a href="https://www.schadenfix.de/norderstedt.mvc/Weitz_und_Temme/schadenmeldung" target="_blank">Online-Schadenformular</a> oder <a href="https://www.schadenfix.de/norderstedt.mvc/Weitz_und_Temme/bussgeldanfrage" target="_blank">Bussgeld-Hilfe </a>oder telefonisch kontaktieren.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Kann man Reparaturkosten auch ohne Reparatur verlangen? Ganz klar Ja!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/6BVRiEJZZmQ/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kann-man-reparaturkosten-auch-ohne-reparatur-verlangen-ganz-klar-ja/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 11:57:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[130 %]]></category>
		<category><![CDATA[Reparaturkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Schadensabwicklung bei einer auf Geldmangel beruhenden nicht durchgeführten Reparatur
Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Ersatz der Reparaturkosten bis zu 130% der Wiederbeschaffungskosten auch ohne Durchführung einer Reparatur verlangt werden kann, soweit dem Geschädigten die Vorfinanzierung der Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (Urteil vom 14.05.2010, Az.: 13 S [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schadensabwicklung bei einer auf Geldmangel beruhenden nicht durchgeführten Reparatur</p>
<p>Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Ersatz der Reparaturkosten <strong>bis zu 130% der Wiederbeschaffungskosten auch ohne Durchführung einer Reparatur verlangt werden kann</strong>, soweit dem Geschädigten die Vorfinanzierung der Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (Urteil vom 14.05.2010, Az.: 13 S 178/09). Ferner hat das Gericht ausgeführt, dass eine beabsichtigte <strong>Reparatur in Eigenregie kein Hindernis </strong>und eine<strong> sechsmonatige Eigennutzung kein eigenständiges gesetzliches Merkmal </strong>für die Annahme eines Integritätsinteresses sei. Sofern eine Teilzahlung der gegnerischen Versicherung indessen trotz behaupteter Finanzierungsschwierigkeiten nicht für die Anschaffung von für die Reparatur in Eigenregie erforderlichen Teilen verwendet wird, spreche dies gegen ein vorhandenes Integritätsinteresse. Vor dem Landgericht Saarbrücken machte die Klägerin restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, für den die Beklagten voll umfänglich einstandspflichtig sind. Die Klägerin trug vor, das Fahrzeug in eigener Regie reparieren zu wollen. Dies sei ihr angesichts ihrer Einkünfte von 75,00 € Praktikantenvergütung und 164,00 € Kindergeld nicht möglich, weil ihr aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation kein Kredit zur Vorfinanzierung gewährt werde. Der Restwert belaufe sich auf 500,00 €. Die Beklagten entgegneten, die Klägerin könne nur Abrechnung auf der Grundlage einer Ersatzbeschaffung verlangen, weil sie ihr Integritätsinteresse nicht durch eine Reparatur betätigt habe. Das Landgericht Saarbrücken stellte klar, dass für die Annahme eines Integritätsinteresses in Fällen, in denen der Geschädigte angibt, eine Eigenreparatur durchführen zu wollen, aber aus finanziellen Gründen nicht zu können, eine besonders kritischer tatrichterliche Prüfung angezeigt sei. Dies folge aus dem Schutz des Schädigers vor einem leicht möglichen Missbrauch. Unfallbeteiligten wird daher empfohlen, die Schadensregulierung von einem Anwalt für Verkehrsrecht vornehmen zu lassen, zumal eine bloße Absichtserklärung, eine Eigenreparatur durchführen zu wollen, als ungenügend angesehen werden kann.</p>
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		<title>Was tun wenn mein Auto durch Mäharbeiten beschädigt wurde?</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Sep 2010 11:54:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Straßenbaubehörden müssen bei Mäharbeiten auf Verkehrsinsel KFZ schützen
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass Straßenbaubehörden bei Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel die Gefahren für vorbeifahrende Kraftfahrzeuge so gering halten müssen wie möglich (Urteil vom 27.04.2010, Az.: 22 O 48/10). Die Klage eines Fahrzeugeigentümers, dessen Wagen bei Mäharbeiten der Straßenbaubehörde von einem auf die Fahrbahn geschleuderten Stein getroffen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Straßenbaubehörden müssen bei Mäharbeiten auf Verkehrsinsel KFZ schützen</p>
<p>Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass Straßenbaubehörden bei Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel die Gefahren für vorbeifahrende Kraftfahrzeuge so gering halten müssen wie möglich (Urteil vom 27.04.2010, Az.: 22 O 48/10). Die Klage eines Fahrzeugeigentümers, dessen Wagen bei Mäharbeiten der Straßenbaubehörde von einem auf die Fahrbahn geschleuderten Stein getroffen wurde, war erfolgreich. Dem Kläger gelang der Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die Mäharbeiten beschädigt wurde. Das Landgericht Coburg nahm eine Amtspflichtverletzung an, weil zumutbare Sicherungsmöglichkeiten unterblieben waren. Der Kläger trug vor, dass durch einen bei Mäharbeiten an einer Verkehrsinsel hoch geschleuderten Stein sein Fahrzeug beschädigt worden sei. Die beklagte Straßenbehörde entgegnete, dass sie nicht wisse, ob der Schaden in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe. Außerdem seien Sicherungsvorkehrungen weder wirtschaftlich noch zumutbar. Das Landgericht Coburg gab dem Kläger Recht. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Schaden von ca. 950 € durch einen bei den Mäharbeiten aufgeschleuderten Stein verursacht worden war. Das Gericht war auch davon überzeugt, dass eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Es können jedoch nur solche Sicherungsmaßnahmen verlangt werden, die mit einem vertretbaren technischen und wirtschaftlichen Aufwand erreichbar sind und nachweislich zu einem besseren Schutz führen. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird Verkehrsteilnehmern empfohlen, Unfallschäden durch Straßenbaubehörden stets durch einen Anwalt prüfen und geltend machen zu lassen.</p>
<p>Sicher überlegen Sie schon welcher Anwalt sich dazu auskennt? Ganz einfach: <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">www.schadenfix.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen erfolglos</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/2KPxan1f-pI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bundesverfassungsgericht-pressestelle-pressemitteilung-nr-712010-vom-3-september-2010-beschluss-vom-12-august-2010-%e2%80%93-2-bvr-144710-%e2%80%93-verfassungsbeschwerde-gegen-anfertigung/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Sep 2010 07:53:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3041</guid>
		<description><![CDATA[Pressemitteilung des BVerfG:

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger
Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im
Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt
sich im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage
vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten
Videoaufnahmen, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das
Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet. 

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<pre><strong><strong>Pressemitteilung des BVerfG:

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger
Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im
Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt
sich im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage
vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten
Videoaufnahmen, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das
Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet. 

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des
Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung
angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche
Bedeutung. Des Weiteren ist der Beschwerdeführer durch die angegriffenen
Entscheidungen weder in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art.
2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt noch verstoßen diese gegen
das Willkürverbot. 

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die
Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für
die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen
herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen
ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf
andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gilt
sowohl für die Anfertigung von Einzelaufnahmen als auch von
Videoaufnahmen. Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die
Fachgerichte zeigt keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Zwar
stellen Bildaufnahmen mittels einer Identifizierungskamera einen
Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle
Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der
Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des
Straßenverkehrs und damit der Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem
Gewicht, rechtfertigen jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen
Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass, auch wenn es sich um
verdeckte Datenerhebungen handelt, nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen
aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind.
Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich
auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen
gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes
besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der
Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden
Wirkungen für den Betroffenen. Denn es bestehen in § 101 StPO
hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die
Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor
diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der
Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im
Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im
Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden
verkehrsrechtlichen Maßnahme. 

Soweit im vorliegenden Fall auch Übersichtsaufnahmen von einer Brücke
aus angefertigt wurden, ist bereits ein Eingriff in das Grundrecht des
Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung zu verneinen.
Denn zum einen war nach den amtsgerichtlichen Feststellungen eine
Identifizierung der Fahrer oder Kennzeichen anhand der dauerhaft
angefertigten Übersichtsaufnahmen nicht möglich. Zum anderen sind die
Übersichtsaufnahmen nach ihrer Zweckbestimmung nicht auf eine
Individualisierung des Betroffenen ausgerichtet; diese soll vielmehr
ausschließlich durch die verdachtsabhängige Anfertigung von
Bildaufnahmen mittels der am Fahrbahnrand aufgestellten
Identifizierungskamera erfolgen. 

Na ja, vielleicht bringt das wenigstens mehr Rechtssicherheit
</strong></strong></pre>
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		<title>2wheels-4fun: Mehr Sicherheit für junge Radfahrer</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/2wheels-4fun-mehr-sicherheit-fur-junge-radfahrer/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 12:39:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[UK/BG/DVR-Jugendaktion zum sicheren Radfahren

Bonn, 3. September 2010 (DVR) – Der Fahrradhelm als Kopfschutz wird von Jugendlichen je nach Alter und Anlass unterschiedlich akzeptiert und auch die Wahl der Zweiräder schwankt altersabhängig. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die Verkehrssicherheitsarbeit. Die diesjährige Jugendaktion „2wheels-4fun“ der Unfallkassen (UK), Berufsgenossenschaften (BG) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) will altersabhängige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>UK/BG/DVR-Jugendaktion zum sicheren Radfahren</h4>
<p>
<p><strong>Bonn, 3. September 2010 (DVR) – </strong>Der Fahrradhelm als Kopfschutz wird von Jugendlichen je nach Alter und Anlass unterschiedlich akzeptiert und auch die Wahl der Zweiräder schwankt altersabhängig. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die Verkehrssicherheitsarbeit. Die diesjährige Jugendaktion „2wheels-4fun“ der Unfallkassen (UK), Berufsgenossenschaften (BG) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) will altersabhängige Verhaltensweisen im Zweiradverkehr thematisieren und zum Unterrichtsgegenstand in Schulen machen. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/presse/informationen/1972.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<item>
		<title>BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/o-GP-hsRvA8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bgh-verkauf-eines-unfallwagens-nach-restwertgutachten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 11:53:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass, ein Geschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit entspricht und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er den Verkauf seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass, ein Geschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit entspricht und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er den Verkauf seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine richtige Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Urteil vom 01.06.2010, Az.: VI ZR 316/09). Allerdings kann der Geschädigte im Einzelfall verpflichtet sein, von einer danach zulässigen Verwertung des Unfallfahrzeugs Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall verklagte ein Geschädigter eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall, bei dem sein PKW beschädigt wurde. Zwischen den Parteien stand nur im Streit in welcher Höhe sich der Kläger bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwandes den Restwert seines unfallbeschädigten Fahrzeugs anrechnen lassen muss. Der vom Kläger beauftragte Sachverständige ermittelte für das Fahrzeug Reparaturkosten von 4.924,97 € brutto, einen Wiederbeschaffungswert von 4.200 € brutto und einen Restwert von 800 €. Der Beklagte bot dem Kläger verschiedene Restwertangebote an, das höchste Gebot belief sich auf 1.730 €. Der Kläger veräußerte seinen PKW für 800 € an einen von ihm ausgewählten Käufer. Der Beklagte legte daraufhin der Schadensregulierung einen Restwert von 1.730 € zugrunde. Der Kläger begehrte den Differenzbetrag von 930 € zu dem von ihm erzielten Verkaufserlös. Die Vorinstanzen haben die Klage insoweit abgewiesen. Da der BGH ausgeführt hat, dass das Berufungsgericht der Schadensberechnung zu Recht einen Restwert des Unfallfahrzeugs von 1.730 € zugrunde gelegt hat, wurde der Anspruch des Geschädigten abgewiesen. Unfallbeteiligten wird insofern geraten, Schadensabwicklungen grundsätzlich von erfahrenen Rechtsanwälten vornehmen zu lassen.</p>
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		<item>
		<title>Falsch geparkt – Führerschein weg / wie geht das denn?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/fBfVAeiu-Ig/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/falsch-geparkt-fuhrerscheinweg-wie-geht-das-denn/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 10:47:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) melden: Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat,  verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die  Eintragungen erhalten hat. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein  kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am  13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) melden: <strong>Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat,  verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die  Eintragungen erhalten hat</strong>. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein  kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am  13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die  Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)  mitteilt.</p>
<p>Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes  einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die  Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen diese  sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und wandte sich  zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die  Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen  Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.</p>
<p>Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der  Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man  sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine  Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister  eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht  statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit in das Register sei im  Übrigen dann rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit – wie im Falle  des Antragstellers – eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt  worden sei.</p>
<p>Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen: <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">www.schadenfix.de </a></p>
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		<item>
		<title>OLG Hamm: Gebrauchtwagenkauf – Die Angabe “Jahreswagen 1 Vorbesitzer” und “1. Hand” ist irreführend</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/oNgKFZ2BQrk/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/olg-hamm-gebrauchtwagenkauf-die-angabe-jahreswagen-1-vorbesitzer-und-1-hand-ist-irrefuhrend/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 06:47:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchtwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchtwagenkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Jahreswagen]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3024</guid>
		<description><![CDATA[Von einer Kfz-Händlerin wurde im  Internet ein PKW zum Kauf angeboten  mit der Angabe „Jahreswagen – 1  Vorbesitzer / 1. Hand”.
Der PKW wurde zuvor als Mietwagen von zwei  Mietwagenfirmen gewerblich genutzt.
Das OLG Hamm (AZ  I-4 U 101/10)  vertrat in seinem am 30.August 2010 bekannt gegebenem Urteil die Auffassung, dass diese Angabe irreführend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von einer Kfz-Händlerin wurde im  Internet ein PKW zum Kauf angeboten  mit der Angabe „Jahreswagen – 1  Vorbesitzer / 1. Hand”.</p>
<p>Der PKW wurde zuvor als Mietwagen von zwei  Mietwagenfirmen gewerblich genutzt.</p>
<p>Das OLG Hamm (AZ  I-4 U 101/10)  vertrat in seinem am 30.August 2010 bekannt gegebenem Urteil die Auffassung, dass diese Angabe irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt  werde.</p>
<p><a href="http://www.vdvka.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=305:oberlandesgericht-hamm-die-angabe-qjahreswagen-1-vorbesitzer1-handq-ist-irrefuehrend&amp;catid=1:pressemitteilungen&amp;Itemid=9">Mehr dazu in der Pressemeldung des VdVKA</a> (Quelle)</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Steter Tropfen höhlt den Stein oder LG Dortmund blickt durch !</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/eVtwENPAhV8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/steter-tropfen-hohlt-den-stein-oder-lg-dortmund-blickt-durch/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 12:18:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3022</guid>
		<description><![CDATA[Folgendes ist den Entscheidungsgründen LG Dortmund vom 05.08.2010 4 S 11/10 zu entnehmen:
Soweit die Beklagte meint, das Gesprächsergebnis mit dem BVSK aus dem  Jahr 2007 sei geeignet, das erstattungsfähige Honorar darzulegen, vermag  sich das Gericht dem nicht anzuschließen. Es handelt sich um eine  Besprechung, die verschiedene Versicherungsunternehmen mit dem BVSK  geführt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgendes ist den Entscheidungsgründen LG Dortmund vom 05.08.2010 4 S 11/10 zu entnehmen:</p>
<p>S<em>oweit die Beklagte meint, das Gesprächsergebnis mit dem BVSK aus dem  Jahr 2007 sei geeignet, das erstattungsfähige Honorar darzulegen, vermag  sich das Gericht dem nicht anzuschließen. Es handelt sich um eine  Besprechung, die verschiedene Versicherungsunternehmen mit dem BVSK  geführt haben. Als Ergebnis wurden die als angemessen erachteten  Honorare in einer Tabelle zusammengefasst, welche nach Aussage des  Geschäftsführers des BVSK (Vgl. SP 2008,194) in erster Linie als ein  Prüfungsmaßstab für die Mitarbeiter der Versicherungen bei der  Überprüfung von Sachverständigenkosten auf ihre Angemessenheit hin  dienen sollte. Aus der Bereitschaft der Beklagten, bestimmte  Pauschalhonorare zu zahlen, lassen sich aber keine Rückschlüsse auf die  Ortsüblichkeit eines Honorars ziehen. <strong>Wenn sich die Mehrzahl der  Sachverständigen den Preisvorstellungen der Versicherungen beugt, mag  sich langfristig ein verändertes übliches preisgünstigeres Honorar  entwickeln, das dann auch Niederschlag in den Befragungen finden müsste</strong>.  Solange aber die Sachverständigen nur bei einigen Versicherungen zu  Sonderkonditionen abrechnen und ansonsten die Honorarberechnung wie  bislang beibehalten, kann nicht festgestellt werden, dass der  Sonderkonditionspreis dem üblichen, angemessenen Preis entspricht.</em></p>
<p>Besser kann man es eigentlich nicht ausdrücken! Nur wenn sich Sachverständige, aber auch Werkstätten hinsichtlich ihrer Stundenverrechnungssätze, den Preisvorstellungen der schadensteuernden Versicherer beugen, entziehen Sie sich langfristig selbst ihre wirtschaftlichen Grundlagen. Im Interessse einer fairen Schadenregulierung sollten daher immer die restlichen SV-Kosten gerichtlich geltend gemacht werden, damit sich nicht ein neues Preisgefüge i.S. einer üblichen und angemessenen Vergütung ergibt.</p>
<p><em><br />
</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/ohk4w_KqywM/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/gefahrdung-des-strasenverkehrs-bei-nutzung-einer-busspur/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 11:50:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?
Das Amtsgericht Tiergarten (AG) hat mit hat mit Beschluss vom 29.04.2008 (Az.: 412 Ds- 1 Ju Js 2155/07 -71/08-) entschieden, dass es keinen abstrakt besonders gefährlichen Verkehrsverstoß darstellt, wenn ein Fahrzeugführer bei „Grün“ in den Kreuzungsbereich einfährt und verbotswidrig auf kurzer Wegstrecke die Busspur benutzt. Verfahrensfrage war das Vorliegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?</p>
<p>Das Amtsgericht Tiergarten (AG) hat mit hat mit Beschluss vom 29.04.2008 (Az.: 412 Ds- 1 Ju Js 2155/07 -71/08-) entschieden, dass es keinen abstrakt besonders gefährlichen Verkehrsverstoß darstellt, wenn ein Fahrzeugführer bei „Grün“ in den Kreuzungsbereich einfährt und verbotswidrig auf kurzer Wegstrecke die Busspur benutzt. Verfahrensfrage war das Vorliegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Das AG hat entschieden, dass kein abstrakt besonders gefährlicher Verkehrsverstoß vorliege, wie er in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB vorausgesetzt wird. Diese Vorschrift listet „die sieben Todsünden im Straßenverkehr“ auf, deren Begehung es wegen der besonderen Gefährlichkeit auch rechtfertigt, einem Fahrzeugführer im Regelfall die Fahrerlaubnis zu entziehen, wie dies auch bei einer Trunkenheitsfahrt der Fall ist (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB). Falsches Überholen i. S. d. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB &#8211; so das AG &#8211; liege nur dann vor, wenn dem verkehrswidrigen Überholvorgang ein besonderes Maß an Gefährlichkeit innewohnt, insbesondere etwa deshalb, weil andere Verkehrsteilnehmer mit einem solchen Überholvorgang nicht rechnen müssen und so der verkehrswidrig Fahrende sich in einem Bereich bewegt, wo andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass dort in diesem Moment jedenfalls keine anderen Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Dies sei hier &#8211; anders als etwa beim Rechtsüberholen auf der Autobahn &#8211; beim verbotswidrigen Benutzen der Standspur ebenso bei der Benutzung von Grünstreifen, Park- oder Haltestellenbuchten nicht der Fall. Der Angeschuldigte hätte zwar die Busspur in dem von ihm befahrenen Kreuzungsbereich nicht benutzen dürfen, jedoch bewegte er sich in einem Bereich, in dem erlaubtermaßen Busse und Taxen fahren durften und denen auch das Überholen gestattet ist. Der Angeschuldigte hat zudem nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt. Der Angeschuldigte habe zwar, um schneller voranzukommen, verbotswidrig die Busspur benutzt. Das habe aber für andere sich regelgerecht verhaltende Verkehrsteilnehmer an sich gar keine Gefahr dargestellt. Auch eine strafbare fahrlässige Körperverletzung hat das AG nicht angenommen, weil die Geschädigten in gleicher Weise wie vom Fahrzeug des Angeschuldigten von einem sich berechtigtermaßen auf der Busspur bewegenden Fahrzeug, also etwa einem Bus oder auch einem Taxi hätten angefahren werden können. Der Fall zeigt, dass im konkreten Fall trotz des Verkehrverstoßes keine Straftaten angenommen wurden. Er zeigt aber auch, dass bei scheinbar harmlosen Kavaliersdelikten schnell ein Strafverfahren droht. Schon deswegen ist in vielen Fällen der sofortige Gang zum Verkehrsanwalt angezeigt.</p>
<p><a href="http://www.bußgeldfix.de" target="_self">Bußgeldanwälte: www.bussgeldfix.de</a></p>
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		<title>Neues Forum für das Verkehrsrecht bringt schnelle Hilfe</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/neues-forum-fur-das-verkehrsrecht-bringt-schnelle-hilfe/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 10:23:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[forum]]></category>

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		<description><![CDATA[Geblitzt, beschuldigt, in Unfall verwickelt, droht ein Ermittlungsverfahren oder Ärger mit der Versicherung?
Oft ist es sinnvoll sich im ersten Schritt mit Experten auszutauschen. schadenfixblog.de bietet nun auch interaktive Foren zum Verkehrsrecht. Angeboten werden die Themen Unfallschaden, Bußgeld und alles rund um den Führerschein.
Hier geht es zu den Foren
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geblitzt, beschuldigt, in Unfall verwickelt, droht ein Ermittlungsverfahren oder Ärger mit der Versicherung?<br />
Oft ist es sinnvoll sich im ersten Schritt mit Experten auszutauschen. schadenfixblog.de bietet nun auch interaktive Foren zum Verkehrsrecht. Angeboten werden die Themen Unfallschaden, Bußgeld und alles rund um den Führerschein.</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/forum" target="_self"><strong>Hier geht es zu den Foren</strong></a></p>
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		<title>Kein Rennen!</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kein-rennen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:36:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Carsten_Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autorennen]]></category>

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		<description><![CDATA[Kein Rennen!
Eigentlich eine ganz klare Ansage, dieser § 29 Absatz 1 StVO:
    Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
Allerdings schaffen es (Verkehrs-)Juristen locker, sich mit diesen fünf Worten stundenlang zu beschäftigen. Besser gesagt, mit nur dem einen (Un)Wort: Rennen.
Das Thüringer Oberlandesgerichts (1 Ss 139/04) hatte die Rechtsbeschwerde eines Motorradfahrers, nennen wir ihn Wilhelm Brause, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kein Rennen!</p>
<p>Eigentlich eine ganz klare Ansage, dieser § 29 Absatz 1 StVO:</p>
<p>  <strong>  Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.</strong></p>
<p>Allerdings schaffen es (Verkehrs-)Juristen locker, sich mit diesen fünf Worten stundenlang zu beschäftigen. Besser gesagt, mit nur dem einen (Un)Wort: Rennen.</p>
<p>Das Thüringer Oberlandesgerichts (1 Ss 139/04) hatte die Rechtsbeschwerde eines Motorradfahrers, nennen wir ihn Wilhelm Brause, auf dem Tisch.</p>
<p>Der Fall:</p>
<p>Dieser Herr Brause war nämlich mit seinem stollenbereiften Erdferkel unterwegs und zwar größtenteils abseits befestigter Straßen. An dem Mopped waren vorn und seitlich gut lesbare Ziffern angebracht. Und er war nicht allein. Es gab noch ein paar mehr dieser Motocrosser, die ähnlich gut ausgestattet waren. Reichlich Schaulustige und einige bunte Transporter fanden sich auch in der Gegend.</p>
<p>Die Luft vibrierte und es roch nach Äthanol, ein Geruch, der Wachtmeister vom Schlage Bulli Bullmann magisch anzieht.</p>
<p>Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist es Brause nicht gelungen zu verhindern, daß ihm die freundliche Bußgeldbehörde ein Ticket nach Hause schickt: 300 Euro, ein Fahrverbot von 1 Monat, drei Flens und die Verfahrenskosten. Wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 29 Abs. 1 StVO, der eine übermäßige Straßennutzung verbietet. Brause soll an einem Rennen teilgenommen haben. Jehova!</p>
<p>Das meinte auch das Amtsgericht, das den Bußgeldbescheid bestätigen wollte. Brause meinte hingegen, so geht das nicht. Er beschwert sich. Beim OLG Thüringen.</p>
<p>Die Lösung:</p>
<p>Und dieses ehrenwerte Gericht teilt uns mit, was Richter unter einem Rennen verstehen:</p>
<p>    Nach Nr. 1 zu Abs. 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO sind Rennen Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (Gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an.</p>
<p>Was Richter nicht unter einem Rennen verstehen, haben sie auch aufgeschrieben:</p>
<p>    Veranstaltungen, bei denen es nicht auf die Höchstgeschwindigkeit, sondern auf andere Leistungsmerkmale ankommt, sind nicht Rennen.</p>
<p>Aha, Fahrten mit Vollgas sind also Rennen. Fahrten mitohne Vollgas eben nicht.</p>
<p>Und was war nun mit Brause? Dazu hatte der Strafrichter beim Amtsgericht in der ersten Instanz einiges an Informationen gesammelt und in das Urteil geschrieben. Das reichte dem Oberlandesgericht aber nicht:</p>
<p>    Die insoweit vom (Amts-)Gericht getroffenen Feststellungen, dass an diesem Tag mehrere Motorradfahrer eine schlammige Strecke durchfahren haben, die Maschinen mit Startnummern und einige asphaltierte Streckenteile mit Pfeilen versehen waren, Zuschauer das Geschehen verfolgten und ein offensichtlich zum Transport von Motorrädern bereitgestellter Transporter anwesend war, erfüllen die o.g. Merkmale eines Rennens i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO nicht. Insbesondere ist diesen Feststellungen nicht zu entnehmen, ob es bei dieser Veranstaltung um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder aber anderer Leistungsmerkmale, z. B. allein um die Beherrschung der Maschine im Gelände oder Geschicklichkeit, ging.</p>
<p>Na klar, es liegt auf der Hand: Brause und seine Sportsfreunde waren unterwegs, um sich die Vögelchen in der freien Natur anzuschauen. Und die Zuschauer waren die Mitglieder des lokalen Naturschutzvereins.</p>
<p>Ärgerlich für Brause war allerdings, daß das OLG die Sache nicht durchentscheiden und Brause freisprechen durfte. Dazu wurde dann noch einmal ein Amtsgericht bemüht. Der Strafrichter wird sich bedankt haben.</p>
<p>Anmerkung:</p>
<p>Bei der Lektüre des Beschlusse des OLG Thüringen möchte ich doch stark vermuten, daß die drei Richter nach ihrer Entscheidung ihre Robe an die Garderobe hängen, sich den Helm greifen und die Protektoren umschnallen, um auf ihren Crossern den Thüringer Wald umzupflügen.</p>
<p>Es gibt keinen Grund, auf ein Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid zu verzichten. Denn man weiß nie vorher, welche Art (Motor)Sport die Richter betreiben. </p>
<p>www.motorradrecht.de </p>
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		<title>Geblitzt mit…?  Teil 8: VAMA Brückenabstandsmessverfahren</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/rOgtTZhYync/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-8-vama-bruckenabstandsmessverfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 07:37:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsunterschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Brückenabstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Lkw]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von        Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht  angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von        Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht  angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß        der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht    geschult     oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein Geschwindigkeitsmesssystem mit Videoaufzeichnung.</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> VAMA  Brückenabstandsmesverfahren<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion:</strong> Videoaufzeichnung mit nachträglicher Auswertung</p>
<p><strong>Einsatz: </strong>2-Kamera-Betrieb (Fernkamera; Nahkamera) von einer Autobahnbrücke. Einfahrt in den Messbereich cei 350 m Entfernung</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong>Messung, Auswertung (anspruchsvoll!) , Dokumentation</p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong></p>
<p>Auch hier wird nicht geblitzt. Die Videoaufzeichnung  erfolgt durch die Aufzeichnung des Autobahnverkehrs durch die beiden Kameras. Für die Zeitmessung bzw. Zeitbestimmung  ist der Charaktergenerator JVC-Piller zuständig.</p>
<p>Rechtliches (nach der allseits bekannten Entscheidung des BVerfG v. 11.08.2009):</p>
<p>OLG Oldenburg hat der Videoüberwachung des Autobahnverkehrs mit dem Verfahren <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-6-videomessung-vidit-vks-3-01/">VKS 3.0</a> eine Absage erteilt <a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/142-olg-oldenburg-erteilt-absage-an-dauervideoueberwachung-an-autobahnen">(Beschluss vom 27.11.2009; AZ Ss Bs 186/09).</a></p>
<p>OLG Bamberg (Beschluss vom 25.2.2010; AZ  3 Ss OWi 206/10) sah bei dem System VAMA keine verbotene Beweiserhebung.</p>
<p>OLG Düsseldorf  nahm in seiner Entscheidung vom<a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/157-olg-duesseldorf-freispruch-beweisverwertungsverbot-auch-bei-videoaufzeichnung-mit-einer-vibram-anlage"> 09.02.2010 (AZ IV-3 RBs 8/10)</a> betreffend einer Brückenabstandsmessung mit VIBRAM ein Beweisverwertungsverbot an.</p>
<p>VAMA wird in Nordrhein-Westfalen eingesetzt; in Bayern und im Saarland gibt es vergleichbare Messverfahren mit Videoaufzeichnung von Autobahnbrücken.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer        Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel  VAMA  und /oder (Brücken) Abstandsmessung  aufgeführt ist?  Drohen Punkte  in     Flensburg oder gar ein  Fahrverbot?</p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,         entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem         Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.</p>
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		<title>Rehen darf man ausweichen – Teilkasko zahlt</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/UvhESteldrw/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/rehen-darf-man-ausweichen-teilkasko-zahlt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 12:04:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeugschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Reh]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verischerung]]></category>
		<category><![CDATA[Wild]]></category>
		<category><![CDATA[Wildschwein]]></category>

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		<description><![CDATA[Langsam wird es Abends immer früher dunkler und so mancher Autofahrer muss auf dem Heimweg von der Arbeit durch bewaldetes Gebiet. Unfälle mit Wild stehen immer wieder auf der Tagesordnung. Und jeder weiß, dass erhebliche Schäden am Auto drohen bei einer Kollission mit einem Widschein oder Rehbock. 

Auch aus Angst vor diesen Schäden und aus Affekt versuchen viele Autofahrer dem drohenden Zusammenstoß durch Ausweichen zu entgehen. So versuchte auch eine junge Autofahrerin...
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Langsam wird es Abends immer früher dunkler und so mancher Autofahrer muss auf dem Heimweg von der Arbeit durch bewaldetes Gebiet. Unfälle mit Wild stehen immer wieder auf der Tagesordnung. Und jeder weiß, dass erhebliche Schäden am Auto drohen bei einer Kollission mit einem Wildschwein oder Rehbock.</p>
<p>Auch aus Angst vor diesen Schäden und aus Affekt versuchen viele Autofahrer dem drohenden Zusammenstoß durch Ausweichen zu entgehen. So versuchte auch eine junge Autofahrerin durch ein Ausweichmanöver dem Zusammenstoß mit einem Reh zu entgehen. Bei regennasser Fahrbahn kam das Fahrzeug allerdings ins Schleudern, überschlug sich und wurde erheblich beschädigt.</p>
<p>Der Fahrzeughalter machte nun gegen den Fahrzeugversicherer Schadensersatzansprüche geltend. Die Versicherung verweigerte zunächst die Zahlung mit der Begründung, dass es nicht zu einem Zusammenstoß mit dem Reh gekommen war.</p>
<p>Das Landgericht Limburg (Az. 2 O 137/09) hielt allerdings das Ausweichmanöver als Rettungshandlung für plausibel und berechtigt. In der Verhandlung haben die beiden Töchter des Fahrzeughalters übereinstimmend angegeben, dass das Reh sich am Fahrbahnrand in Richtung der Fahrbahn bewegt hat. Von daher durfte die Fahrerin davon ausgehen, dass das Reh auf die Fahrbahn läuft. Das Ausweichmanöver ist daher nicht als grob fahrlässig oder grob fehlerhaft zu bewerten. Der Anspruch gegen die Verischerung besteht gemäß §§ 81,82 VVG.</p>
<p>Sollten Sie in einen Schaden am Auto im Zusammenhang mit einem Wildunfall haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<item>
		<title>Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/q92sXbTF9wg/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/abschleppen-eines-in-einem-parkhaus-abgestellten-fahrzeugs-wegen-offener-seitenscheibe/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 11:49:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hatte mit Urteil vom 16.11.2009 (Az.: 14 K 154/09) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein PKW zum Schutz des Halters abgeschleppt wurde. Im Fall stellte der Geschäftsführer der Klägerin seinen 5er-BMW mit Baujahr 2008 im Parkhaus eines Flughafens ab. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hatte mit Urteil vom 16.11.2009 (Az.: 14 K 154/09) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein <strong>PKW zum Schutz des Halters </strong>abgeschleppt wurde. Im Fall stellte der Geschäftsführer der Klägerin seinen 5er-BMW mit Baujahr 2008 im Parkhaus eines Flughafens ab. Die Betreiberfirma des Parkhauses benachrichtigte um 21.20 Uhr telefonisch die Behörde mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug mit geöffneter Seitenscheibe im Parkhaus stehe. Ein Behördenvertreter erschien um 22.00 vor Ort und beauftragte um 22.20 Uhr eine Abschleppfirma mit der Sicherstellung des Fahrzeugs. Nach dem Abschleppen wurden mittels Bescheid gegenüber der Klägerin die Abschleppkosten in Höhe von 105,91 € und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 67,00 € geltend gemacht. Die dagegen angestrengte Klage begründete die Klägerin damit, dass das Fahrzeug mit einer elektronischen Wegfahrsperre mit Alarmanlage ausgerüstet sei und habe sich zum Zeitpunkt der Sicherstellung auf einem regulären Parkplatz in einer geschlossenen, stark frequentierten und dauerhaft mit Videoanlage überwachten Parkgarage befunden. In dem PKW hätten sich keine Wertgegenstände befunden. Ein einfacher Telefonanruf in der Firma hätte der gebotenen Sorgfalt genüge getan. Damit hatte die Klägerin vor dem VG Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts, kam es &#8211; da vom Fahrzeug der Klägerin selbst unstreitig keine Gefahr ausging &#8211; allein auf die Frage an, ob dessen Sicherstellung angesichts der konkreten Umstände zum Schutze des Eigentums gerechtfertigt war. Die Polizei kann eine Sache nur sicherstellen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen. Im konkreten Fall war die Sicherstellung des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt, denn sie lag erkennbar nicht im mutmaßlichen Interesse der Klägerin. Bei Abwägung der im konkreten Fall gegebenen Umstände entsprach es nicht ihrem objektiven Interesse, die kostenträchtige Sicherstellung zu veranlassen. Weder das Fahrzeug selbst noch Gegenstände aus dem Fahrzeug waren nach Auffassung des VG aufgrund der geöffneten Seitenscheibe über das übliche Maß hinaus diebstahlgefährdet, weil der BMW mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war und darüber hinaus noch über eine Alarmanlage verfügte. Auch bestand keine Gefahr des Diebstahls von Gegenständen aus dem Fahrzeug der Klägerin durch die offene Seitenscheibe, da lose Wertgegenstände sich nicht im Fahrzeug befanden. Schäden am Fahrzeug durch Witterungseinflüsse oder Vandalismus am Fahrzeug waren aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht konkret zu befürchten, weil der PKW in einer geschlossenen Parkgarage stand, die 24 Stunden ohne Unterbrechung videoüberwacht wird. Der Fall zeigt, dass man sich in Fällen, in denen übereifrige Behörden aus vermeintlichen Schutzzwecken Autos abschleppen lassen, eines Verkehrsrechtlers bedienen sollte, um sich gegen die Kosten der Abschleppmaßnahme mit Erfolg zu wehren.</p>
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		<item>
		<title>Anordnung einer Fahrtenbuchauflage</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/anordnung-einer-fahrtenbuchauflage/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 07:29:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Frederick_Pitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

Kann  die Behörde nach einem Verkehrsverstoß den tatsächlichen Fahrer nicht  feststellen, kann sie nach § 31a StVZO gegen den Halter des am  Verkehrsverstoß beteiligten Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage anordnen.  Die Fahrtenbuchauflage kann sich auf eines oder mehrere gegen den Halter  zugelassene Fahrzeuge erstrecken.
Die Auflage kann dann angeordnet werden, wenn der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Anordnung einer Fahrtenbuchauflage</h2>
<p><img title="Urteile" src="http://motorrad-recht.de/images/topics/copyright.gif" border="0" alt="Urteile" width="60" height="60" align="left" /></p>
<p>Kann  die Behörde nach einem Verkehrsverstoß den tatsächlichen Fahrer nicht  feststellen, kann sie nach § 31a StVZO gegen den Halter des am  Verkehrsverstoß beteiligten Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage anordnen.  Die Fahrtenbuchauflage kann sich auf eines oder mehrere gegen den Halter  zugelassene Fahrzeuge erstrecken.</p>
<p>Die Auflage kann dann angeordnet werden, wenn der Halter aufgrund der  Verletzung seiner Mitwirkungspflicht den Erfolg der von der Behörde  getroffenen Massnahmen an der Ermittlung des Fahrers vereitelt.</p>
<p>Wird der Fahrzeughalter im Rahmen der Anhörung aufgefordert, Angaben  zum Fahrer zu machen kommt er nach Ansicht des VG Neustadt (Weinstraße)  (Az. <a title="VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20L%20671/09">6 L 671/09</a>.NW) seiner Verpflichtung dann nicht nach, wenn er keine zuverlässigen Angaben zum Fahrer machen kann.</p>
<p>Nach Ansicht des VG Neustadt ist der Halter bei Überlassung seines  Fahrzeugs an Dritte nachprüfbare Feststellungen zu der Identität und  Anschrift des Dritten zu machen.</p>
<p>Das Gericht führt hierzu aus:</p>
<p>„Nur dann, wenn er (=der Halter) zuverlässige und konkrete Angaben  über den Fahrer und dessen Anschrift zur Verfügung hat, kann seine  Mitwirkung geeignet sein, zur Ermittlung des für den Verkehrsverstoß  verantwortlichen Fahrers beizutragen. Gefährdet er indessen die  Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er entgegen  seiner Mitwirkungspflicht nicht dartun kann, wer im Zusammenhang mit  einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein  Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu  einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten  werden.“</p>
<p>Frederick Pitz ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Schwetzingen und bundesweit tätig. <a href="http://www.schadenfix.de/schwetzingen-/anwalt">Sein Schadenportal finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Jetzt online: rehacare-blog</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/D6HbbQ_bL3A/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/jetzt-online-rehacare-blog/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 20:12:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jörg Halm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[www.rehacare-blog.de
Ab sofort ist der erste Blog bezogen auf das Thema Rehamanagement eines Reha-Dienstleisters online.
Die im Rehabilitationsprozess von Unfallopfern Beteiligte, können hier News, Tipps und Links zur multidiziplinarischen Arbeit eines neutralen von der &#8220;ARGE Verkehrsrecht&#8221; anerkannten Unternehmen erhalten.
Neben den reinen Firmen-News informiert die rehacare GmbH  aktuell über die verschiedenen Facetten der Unterstützung von Verkehrsunfallopfern.
Dies betrifft im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="www.rehacare-blog.de" href="http://www.rehacare-blog.de/">www.rehacare-blog.de</a></p>
<p>Ab sofort ist der erste Blog bezogen auf das Thema Rehamanagement eines Reha-Dienstleisters online.</p>
<p>Die im Rehabilitationsprozess von Unfallopfern Beteiligte, können hier News, Tipps und Links zur multidiziplinarischen Arbeit eines neutralen von der &#8220;ARGE Verkehrsrecht&#8221; anerkannten Unternehmen erhalten.</p>
<p>Neben den reinen Firmen-News informiert die rehacare GmbH  aktuell über die verschiedenen Facetten der Unterstützung von Verkehrsunfallopfern.<br />
Dies betrifft im Schwerpunkt die Bereiche der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Aber darüber hinaus organisiert und optimiert ein Reha-Dienstleister bei  Schwerstverletzten sowohl die Pflegeversorgung als auch den behindertengerechten Umbau im Wohnbereich bzw. beim Fahrzeug.<br />
Diese gehandicaten Klienten erhalten auch kurz nach ihrem Unfall ganzheitliche, individuell angepasste Lösungen zur Reintegration in Familie, Beruf und Gesellschaft.</p>
<p>Nach dem Kommunikationsportal für Anwälte, Versicherer und Reha-Dienstleister  <a title="www.triplecare.de" href="http://www.triplecare.de">www.triplecare.de</a> war die  <a title="e-consult AG" href="http://www.e-consult.de">e.consult AG</a> bei der Umsetzung vom rehacare-blog wieder maßgeblich beteiligt.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Abzug “Neu für alt” bei Motorradkleidung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/8ZEldLXwjtI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/abzug-neu-fur-alt-bei-motorradkleidung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 16:24:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Carsten_Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Auffassung, dass Motorradkleidung  keinerlei  Abnutzung bzw. keinem Wertverlust unterliegt, so dass der nach dem  allgemeinen Schadensrecht anerkannte Grundsatz des Abzugs „Neu für Alt“  generell nicht greift, teilt der Senat nicht. Der besonderen Haltbarkeit  der Ausstattung kann vielmehr durch moderate Schätzung im Rahmen des § 287 ZPO Rechnung getragen werden.
urteilte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Auffassung, dass Motorradkleidung  keinerlei  Abnutzung bzw. keinem Wertverlust unterliegt, so dass der nach dem  allgemeinen Schadensrecht anerkannte Grundsatz des Abzugs „Neu für Alt“  generell nicht greift, teilt der Senat nicht. Der besonderen Haltbarkeit  der Ausstattung kann vielmehr durch moderate Schätzung im Rahmen des <a title="§ 287 ZPO: Schadensermittlung; Höhe der Forderung" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/287.html">§ 287 ZPO</a> Rechnung getragen werden.</p></blockquote>
<p>urteilte das OLG München am 01.07.2010 (1 U 5424/09)</p>
<p>Aus Sicht des geschädigten Motorradfahrers nicht erfreulich, aber in der Praxis ein Standard.</p>
<p><em>BTW: Ich habe noch ein paar gebrauchte Stiefel zu verkaufen <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /><br />
</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Haftung für umfallendes Motorrad</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/7CDasqqSN9I/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/haftung-fur-umfallendes-motorrad/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 15:27:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Frederick_Pitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Haftung für umfallendes Motorrad

Das  Abstellen eines Motorrads auf dem Seitenständer ist grundsätzlich nicht  zu beanstanden (LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az. 7 S 11/09).
Eine Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters kann sich gem. § 823 BGB dann ergeben, wenn dieser das Fahrzeug unsicher , also auf nicht geeignetem Untergrund, abgestellt hat.
Hiergegen  spricht die Vermutung, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Haftung für umfallendes Motorrad</h2>
<p><img title="Urteile" src="http://motorrad-recht.de/images/topics/copyright.gif" border="0" alt="Urteile" width="60" height="60" align="left" /></p>
<p>Das  Abstellen eines Motorrads auf dem Seitenständer ist grundsätzlich nicht  zu beanstanden (LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az. <a title="LG Tübingen, 31.05.2010 - 7 S 11/09" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7%20S%2011/09">7 S 11/09</a>).</p>
<p>Eine Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters kann sich gem. <a title="§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html">§ 823 BGB</a> dann ergeben, wenn dieser das Fahrzeug unsicher , also auf nicht geeignetem Untergrund, abgestellt hat.<br />
Hiergegen  spricht die Vermutung, wenn das Fahrzeug vor dem Umfallen vereits  längere Zeit (im konkreten Fall 2 Tage) gestanden hat.</p>
<p>Eine Haftung könnte sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs  ergeben. Die Haftung aus Betriebsgefahr greift auch für geparkte  Fahrzeuge, wenn diese zwar nicht mehr am fließenden Verkehr teilnehmen  und geparkt sind, aber noch nicht vollständig aus dem öffentlich  zugänglichen Verkehrsraum entfernt worden sind, also auf einem  öffentlichen Parkplatz stehen.</p>
<p>Es muss sich dann die Betriebsgefahr des Fahrzeugs realisiert haben.<br />
Die  Betriebsgefahr realisiert sich nicht, wenn das Motorrad aufgrund einer  von außen kommenden Ursache (Windstoß, Anstoßen durch Passanten)  umgefallen ist.</p>
<p>Hierzu führt das LG Tübingen aus:</p>
<p>„Voraussetzung für eine Inanspruchnahme aus der Betriebsgefahr ist  aber, dass der Geschädigte vorrangig nachweisen kann, dass sich im  vorliegenden Fall gerade die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges realisiert  hat. So liegt es hier aber nicht. Das Motorrad stand längere Zeit, ohne  umzufallen. Daher spricht viel dafür, dass es ausreichend stabil  abgestellt war. Es lässt sich somit nicht ausschließen, dass ein  plötzlicher Windstoß es umgeworfen hat, ohne dass weitere Ursachen dazu  mitgewirkt haben. Wenn als alleinige Ursache im ruhenden Verkehr (anders  dürfte fließender Verkehr zu beurteilen sein) eine solche von außen  wirkende Kraft in Betracht kommt, realisiert sich die gerade in einem  Kraftfahrzeug liegende Gefahr nicht mehr.“</p>
<p>Frederick Pitz ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Schwetzingen und bundesweit tätig. <a href="http://www.schadenfix.de/schwetzingen-/anwalt" target="_blank">Sie erreichen sein Schadenportal hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Oberlandesgericht Frankfurt: Vor Klageabweisung Beweisaufnahme erforderlich vor Annahme einer Unfallmanipulation</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/CilzVUlw3qU/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/oberlandesgericht-frankfurt-vor-klageabweisung-beweisaufnahme-erforderlich-vor-annahme-einer-unfallmanipulation/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 07:18:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[manipulierter Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallmanipulation]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Tritt ein Kläger in einer Klage Beweis für den Hergang eines Unfalls  durch eine Zeugenvernehmung an, so muss das Gericht im Regelfall erst  eine Beweisaufnahme durchführen, bevor es aufgrund sonstiger Indizien  von einer Manipulation ausgeht.
Unterlässt das erstinstanzliche Gericht jegliche Beweisaufnahme und  hört sich nicht die Parteien an, liegt ein zur Zurückverweisung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tritt ein Kläger in einer Klage Beweis für den Hergang eines Unfalls  durch eine Zeugenvernehmung an, so muss das Gericht im Regelfall erst  eine Beweisaufnahme durchführen, bevor es aufgrund sonstiger Indizien  von einer Manipulation ausgeht.</p>
<p>Unterlässt das erstinstanzliche Gericht jegliche Beweisaufnahme und  hört sich nicht die Parteien an, liegt ein zur Zurückverweisung  führender erheblicher Verstoß gegen Art. 103 GG (Verletzung des  rechtlichen Gehörs) vor.</p>
<p>Mehr dazu: <a href="http://vdvka.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=306:olg-frankfurt-vor-klageabweisung-beweisaufnahme-erforderlich-vor-annahme-einer-unfallmanipulation-&amp;catid=1:pressemitteilungen&amp;Itemid=9">Hier gehts zur Pressemeldung des VdVKA</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Abrechnungskombination: Auch Kleinvieh macht Mist !</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/9TcbdKL20YM/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/abrechnungskombination-auch-kleinvieh-macht-mist/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 07:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungskombination]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzteilrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem Geschädigten steht es frei die, durch den Gutachter seines Vertrauens kalkulierten Netto- Reparaturkosten bei der Krafthaftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. So weit so gut; Nun ist unser Geschädigter aber talentierter Hobby-Schrauber und besorgt sich gegen Rechnung (mit ausgewiesener MWSt.) Ersatzteile um sein Fahrzeug selbst instand zu setzen. Der Umsatzsteueranteil aus den Ersatzteilrechnungen ist  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Geschädigten steht es frei die, durch den Gutachter seines Vertrauens kalkulierten Netto- Reparaturkosten bei der Krafthaftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. So weit so gut; Nun ist unser Geschädigter aber talentierter Hobby-Schrauber und besorgt sich gegen Rechnung (mit ausgewiesener MWSt.) Ersatzteile um sein Fahrzeug selbst instand zu setzen. Der <strong>Umsatzsteueranteil aus den Ersatzteilrechnungen</strong> ist  von der gegenerischen Versicherung zu übernehmen. Eine solche Abrechnungskombination ist zulässig, auch wenn das den Versicheren oftmals nicht schmeckt und sie beharrlich die Vorlage einer Reparaturrechnung verlangen und hiervon die Zahlung der Umsatzsteuer abhängig machen.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Geblitzt mit…? Teil 7: Videonachfahrsystem Provida 2000 Modular</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/X-WApR7iWcM/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-7-videonachfahrsystem-provida-2000-modular/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 06:43:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Videomessung]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von       Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von       Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß       der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht   geschult     oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein Geschwindigkeitsmesssystem mit Videoaufzeichnung.</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Provida 2000 Modular<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion:</strong> Videoaufzeichnung  mit nachträglicher Auswertung</p>
<p><strong>Einsatz: </strong>im Fahrzeug (Auto) installiert; Messung durch Nachfahren bzw. Verfolgen des zu messenden Fahrzeugs . Es waren/sind auch BMW-Motorräder als Meßfahrzeuge im Einsatz, welche Geschwindigkeitsverstöße von Motorrädern verfolgen. Motorrad-Messungen aus einem Motorrad in Schräglage sind jedoch -falls sie überhaupt noch erfolgen (!)- sehr gut angreifbar.</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong>Messung, Auswertung, Dokumentation</p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong></p>
<p>Auch hier wird nicht geblitzt. Die Messung und Videoaufzeichnung erfolgt durch das Verfolgerfahrzeug, oft wird dieses gar nicht bemerkt!</p>
<p>Es wird nicht die Geschwindigkeit des vorausfahrenden, saondern diejenige des Meßfahrzeugs ermittelt. Der mögliche Geschwindigkeitsverstoß wird erst im Rahmen der Auswertung ermittelt.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer       Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel  Provida oder Provida 2000 Modular  aufgeführt sind?  Drohen Punkte  in    Flensburg oder gar ein  Fahrverbot?</p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,        entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem        Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Anwaltliche Unfallabwicklung voll erstattungsfähig (Urteil)</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/imrncCSX4qU/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/anwaltliche-unfallabwicklung-voll-erstattungsfahig-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 05:25:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[vollkasko]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2953</guid>
		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal sind dem Geschädigten vom Schädiger auch die Anwaltskosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass dieser den Anwalt zunächst mit der Unfallregulierung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung beauftragt. Es seien sämtliche Kosten zur erstatten, die zur Rechtsverfolgung erforderlich und zweckmäßig sind. Daher sei Teil der Schadensabwicklung auch die Meldung bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal sind dem Geschädigten vom Schädiger auch die Anwaltskosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass dieser den Anwalt zunächst mit der Unfallregulierung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung beauftragt. Es seien sämtliche Kosten zur erstatten, die zur Rechtsverfolgung erforderlich und zweckmäßig sind. Daher sei Teil der Schadensabwicklung auch die Meldung bei der eigenen Versicherung.  <strong>(Landgericht Wuppertal, Urt. v. 07.04.2010, Az. 8 S 92/09) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		<feedburner:origLink>http://www.schadenfixblog.de/anwaltliche-unfallabwicklung-voll-erstattungsfahig-urteil/</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Einbußen bei der Unfallfolgenbehebung vermeiden !</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/hRg7FqUZ6E4/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/einbusen-bei-der-unfallfolgenbehebung-vermeiden/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 08:23:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hennerhoerl</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2950</guid>
		<description><![CDATA[Tipp für Unfallgeschädigte vom Verkehrsanwalt:
Einbußen bei der Unfallfolgenbehebung vermeiden !
Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fahrzeugrestwert
Wer bei der Regulierung seines Unfallschadens nicht aufpasst, kann leicht erhebliche finanzielle  Einbußen erleiden, auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat. Darauf macht der Stuttgarter Fachanwalt für Verkehrsrecht, Henner Hörl,  aufmerksam und weist auf das soeben veröffentlichte  Urteil des Bundesgerichtshofs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tipp für Unfallgeschädigte vom Verkehrsanwalt:</p>
<p>Einbußen bei der Unfallfolgenbehebung vermeiden !<br />
Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fahrzeugrestwert</p>
<p>Wer bei der Regulierung seines Unfallschadens nicht aufpasst, kann leicht erhebliche finanzielle  Einbußen erleiden, auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat. Darauf macht der Stuttgarter Fachanwalt für Verkehrsrecht, Henner Hörl,  aufmerksam und weist auf das soeben veröffentlichte  Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.6.2010 (VI ZR 316/09) zur Ermittlung des Restwerts eines Unfallfahrzeugs hin.</p>
<p>Bei einem Verkehrsunfall war der Pkw eines Autofahrers erheblich beschädigt worden. Für den Schaden musste allein der Unfallgegner aufkommen. Zum Nachweis des Fahrzeugschadens beauftragte der Autofahrer einen Sachverständigen mit einem Beweissicherungsgutachten. Der Sachverständige ermittelte auf dem regionalen Markt den Restwert des Unfallfahrzeugs mit 800 €. Zu diesem Preis veräußerte der Geschädigte sein Fahrzeug auch an einen Händler und verlangte vom Versicherer des Unfallgegners Ersatz des Wiederbeschaffungswerts für das Kfz abzüglich der erlösten 800 €.</p>
<p>Der Versicherer zahlte zwar den verlangten Wiederbeschaffungswert, rechnete dem Autofahrer aber nicht nur 800 € sondern 1730 €  für den Restwert an. Der Versicherer berief sich darauf, dass er dem Autofahrer vor der Veräußerung ein über sog. Internetbörsen eingeholtes Kaufangebot eines Restwertaufkäufers in entsprechender Höhe unterbreitet hatte. Darauf war der Autofahrer nicht eingegangen, sondern hatte vom Versicherer die Zahlung des Differenzbetrages von 930 € zu dem von ihm erlösten Restwert eingeklagt.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen, weil der Autofahrer bei seiner Schadenbeseitigung unter den konkreten Umständen des Falles das Wirtschaftlichkeitsgebot und damit seine Schadenminderungspflicht verletzt habe.</p>
<p>Zwar darf der Geschädigte grundsätzlich den Schaden nach seinen individuellen Vorstellungen regulieren und darf sich regelmäßig auch auf das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen verlassen und braucht sich nicht vom Schädiger die Regulierung seines Schadens aufzwingen zu lassen. Aber, so der Bundesgerichtshof, wenn dem Geschädigten ein erheblich günstigeres Angebot für die Resteverwertung vom Versicherer vorgelegt worden sei und er dieses Angebot ohne weiteres und für ihn zumutbar annehmen könne, dann müsse er dies auch.</p>
<p>Trotz seines Anspruchs auf 100-%igen Schadensersatz ist der geschädigte Autofahrer also völlig unnötig auf 930 € Schaden sitzen geblieben, weil er das ihm unterbreitete Ankaufsgebot über 1730 € nicht angenommen hat.</p>
<p>Nach Auffassung von Rechtsanwalt Hörl handelt es sich bei dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall einer „Selbstschädigung“ des Autofahrers nicht um einen Einzelfall, sondern um ein schönes Beispiel dafür, wie Autofahrer sich täglich  in den Fallstricken des Unfallschadensersatzrechts verheddern. Hörl: „Jährlich bringen sich tausende von Geschädigten um viele Millionen Euro des ihnen nach einem Unfall zustehenden Schadensersatzes, weil sie, statt sofort nach dem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ihres Vertrauens mit der Regulierung ihrer Ansprüche zu beauftragen, in Unkenntnis der Rechtslage wirtschaftlich völlig unvernünftige Entscheidungen bei der Schadenbeseitigung treffen und so ihren Schaden noch vergrößern. Dies ist umso unverständlicher, als der Schädiger auch die Anwaltskosten des Geschädigten ersetzen muss, wenn er allein für den Unfall haftet“.</p>
<p>Hörl empfiehlt Unfallopfern, welche spezialisierte Verkehrsanwälte suchen, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen AnwaltVereins eingerichtete Internetplattform www.schadenfix.de zu kontaktieren. Dort kann sich der Geschädigte unter über 5000 Verkehrsanwälten den Anwalt seines Vertrauens aussuchen und diesen denkbar einfach  auch gleich per Mausklick mit der Unfallschadenregulierung beauftragen.</p>
<p>Stuttgart, 27.8.2010</p>
<p>gez.</p>
<p>Dr. Henner Hörl<br />
Rechtsanwalt<br />
und Fachanwalt für Verkehrsrecht</p>
<p>Dr. Hörl Rechtsanwälte<br />
Große Falterstraße 3<br />
D-70597 Stuttgart</p>
<p>Tel:    0711-7653093<br />
Fax:    0711-7651740<br />
E-Mail    Henner.Hoerl@RAe-Hoerl.de<br />
Internet:<a href="http://www.rae-hoerl.de" target="_blank"> www.RAe-Hoerl.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/einbusen-bei-der-unfallfolgenbehebung-vermeiden/feed/</wfw:commentRss>
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		<item>
		<title>Kein Bußgeld bei Sommerreifen im Winter</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/IjoQ-dyFGkI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kein-busgeld-bei-sommerreifen-im-winter/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 16:23:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorschrift, wonach das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Bußgeld geahndet wird, ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschrift, wonach das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Bußgeld geahndet wird, ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig.</p>
<p>Ein Autofahrer, der im November mit Sommerreifen unterwegs war, kam auf eisigem Untergrund ins Rutschen und schlitterte in das Schaufenster eines Geschäfts. Das Amtsgericht hat ihn wegen unangepasster Geschwindigkeit sowie wegen nicht den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung zu einer Geldbuße in Höhe von 85 € verurteilt. Seine Rechtsbeschwerde zum OLG Oldenburg war teilweise erfolgreich. Er wurde lediglich wegen unangepasster Geschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 50 € verurteilt. Im Übrigen wurde das Urteil aufgehoben, da der Ordnungswidrigkeitentatbestand in der Straßenverkehrsordnung über die Pflicht zu einer &#8220;den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung&#8221; zu unbestimmt und damit verfassungswidrig sei.</p>
<p>Das Gericht führt aus, dass ein Bußgeldtatbestand so konkret gefasst sein muss, dass der Verkehrsteilnehmer Tragweite und Anwendungsbereich ohne weiteres erkennen kann. Er soll in der Lage sein zu erkennen, welches konkrete Verhalten verboten und mit einem Bußgeld bedroht ist. Dies sei bei der hier maßgeblichen Vorschrift jedoch nicht der Fall. Der Gesetzgeber verlangt die Benutzung von &#8220;den Witterungsverhältnissen angepasster Bereifung&#8221;, die Benutzung von Winterreifen ist nicht vorgeschrieben. Weder dem Gesetz noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Witterungsverhältnisse haben müssen. Es bestehe keine generelle Winterreifenpflicht. Zudem sei nicht geklärt, ob auch Sommerreifen für winterliche Straßenverhältnisse geeignet seien. Dies könne insbesondere bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt der Fall sein. Bei Tests auf trockener und nasser Fahrbahn habe sich kein einheitliches Bild ergeben. Einzelne Winterreifen hatten sogar einen längeren Bremsweg als Sommerreifen.</p>
<p>Für den Autofahrer sei daher nicht eindeutig zu erkennen, welche Reifen als &#8220;ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen&#8221; anzusehen seien. Auch der Begriff der Witterungsverhältnisse sei nicht hinreichend konkret.</p>
<p>Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber ohne weiteres durch eine Konkretisierung des Begriffes der Witterungsverhältnisse einerseits und der Bereifung andererseits beseitigen können.</p>
<p>Dieses Urteil besagt lediglich, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne konkrete Gefährdung keine Geldbuße wegen ungeeigneter Bereifung verhängt werden kann. Dieses Urteil besagt aber nicht, dass Kraftfahrer nicht verpflichtet wären bei winterlichen Temperaturen, insbesondere bei Schnee und Eis ihr Fahrzeug mit M + S- Reifen bzw. mit Reifen mit dem Schneeflockensymbol auszurüsten. Schon aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen sollte jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug entsprechend ausrüsten. Kommt es zu einem Unfall, etwa mit Körper-verletzung droht darüber hinaus die Verfolgung wegen einer Straftat.</p>
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		<item>
		<title>Tempolimit auf Autobahnen (Ausland)</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/tempolimit-auf-autobahnen-ausland/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 19:08:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitskontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[knöllchen]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>

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		<description><![CDATA[ 



Deutschland

-



Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

130 km/h 



Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei

120 km/h 



Großbritannien &#38; Nordirland

112 km/h 



Estland, Lettland, Litauen, Schweden

110 km/h



Montenegro, Zypern

100 km/h



Norwegen

90 km/h




 Achtung! Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. www.rechtsanwalt-koblenz.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" width="271">
<tbody>
<tr>
<td width="194" valign="top">Deutschland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>-</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>130 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>120 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Großbritannien &amp; Nordirland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>112 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Estland, Lettland, Litauen, Schweden</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>110 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Montenegro, Zypern</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>100 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Norwegen</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>90 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> <strong>Achtung!</strong> Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>49. Verkehrsgerichtstag in Goslar – Schadenfix.de ist dabei</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/Z-2WvrvYJiA/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/49-verkehrsgerichtstag-in-goslar-schadenfix-de-ist-dabei/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 14:13:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2934</guid>
		<description><![CDATA[Auch beim nächsten &#8211; inzwischen 49.- Verkehrsgerichtstag in Goslar wird Schadenfix.de dabei sein. Interessierte finden uns direkt gegenbüber der Anmeldetheke im Hotel &#8220;Achtermann&#8221;. Wir freuen uns auf einen interessanten und konstruktiven Meinungsaustausch.
Der 49. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar findet am letzten Januarwochenende vom

 
26.01. &#8211; 28.01.2011 statt

Das Programm finden Sie hier
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch beim nächsten &#8211; inzwischen 49.- Verkehrsgerichtstag in Goslar wird Schadenfix.de dabei sein. Interessierte finden uns direkt gegenbüber der Anmeldetheke im Hotel &#8220;Achtermann&#8221;. Wir freuen uns auf einen interessanten und konstruktiven Meinungsaustausch.</p>
<p><strong>Der 49. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar findet am letzten Januarwochenende vom<br />
</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>26.01. &#8211; 28.01.2011 statt<br />
</strong></p>
<p>Das Programm <a href="http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=40&amp;Itemid=56" target="_blank">finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Der Blitzer und der Datenschutz</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/53UCZxJRRMI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/der-blitzer-und-der-datenschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 13:58:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2930</guid>
		<description><![CDATA[ 
 
Die Langstrecken-Tempokontrolle von Autofahrern stößt bei Bundesregierung auf Bedenken
Grund ist nach Informationen von „Auto Bild“ der Datenschutz.
Bei der sogenannten „Section Control“ (ein Scheinanglizismus) wird das Fahrzeug am Anfang und am Ende eines Streckenabschnittes von meist mehreren Kilometern fotografiert. Anhand der zwischen den beiden Aufnahmen vergangenen Zeit wird die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Liegt der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 11px;"> </span></p>
<p><span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 11px;"> </span></p>
<p style="font-size: 14px; line-height: 19px; font-weight: bold; padding-bottom: 19px;">Die Langstrecken-Tempokontrolle von Autofahrern stößt bei Bundesregierung auf Bedenken</p>
<div style="font-size: 14px; line-height: 19px; padding-bottom: 19px;">Grund ist nach Informationen von „Auto Bild“ der Datenschutz.</p>
<p>Bei der sogenannten <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Abschnittskontrolle" target="_blank"><strong>„Section Control“</strong></a> (ein <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinanglizismus" target="_blank">Scheinanglizismus</a>) wird das Fahrzeug am Anfang und am Ende eines Streckenabschnittes von meist mehreren Kilometern fotografiert. Anhand der zwischen den beiden Aufnahmen vergangenen Zeit wird die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Liegt der Wert über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss der Fahrer Bußgeld zahlen.</div>
<div style="font-size: 14px; line-height: 19px; padding-bottom: 19px;">Und da zeigt sich sehr schön das Problem: Der Autofahrer wird schon erfasst und aufgezeichnet <strong>bevor er die Geschwindigkeitsübertretung begangen</strong> hat.</div>
<div style="font-size: 14px; line-height: 19px; padding-bottom: 19px;">Hmm will ich das? Ich glaube nein!</div>
<div style="font-size: 14px; line-height: 19px; padding-bottom: 19px;">Schön das es <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">Rechtsanwälte für Verkehrsrecht </a>gibt. Diese haben sich schon auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar mit der Problematik beschäftigt.</div>
<div style="font-size: 14px; line-height: 19px; padding-bottom: 19px;">Tipp:Der <strong>49. Deutsche Verkehrsgerichtstag</strong> (VGT) findet vom 26. bis 28. Januar 2011 in Goslar statt.</p>
<p>Gestaltung: Jutta Köster</p></div>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Das Knöllchen aus der Zukunft</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/1vMy9aJLSaA/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/das-knollchen-aus-der-zukunft/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 12:41:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[knöllchen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2926</guid>
		<description><![CDATA[Gerade lese ich in der Saarbrücker Zeitung Erstaunliches: 144.859 mal haben Saarbrücker Hilfspolizisten im im Jahr 2009 Knöllchen verteilt- na gut das ist noch nicht erstaunlich. Aber jetzt kommt es: Edgar Meyer und seine charmante Gattin kamen am 12. August in die saarbrücker Martin-Luther-Straße zu ihrem Auto und bemerkten einen Strafzettel. Ausgestellt war diese um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade lese ich in der <a href="http://www.sol.de/titelseite/topnews/Hipo-Knoellchen-Parkzeit-Saarbruecken-Ordnungsamt-Dreist-Saarbruecker-Hipo-stellt-Knoellchen-schon-vor-Ablauf-der-Parkzeit-aus-;art26205,3334019" target="_self">Saarbrücker Zeitung</a> Erstaunliches: 144.859 mal haben Saarbrücker Hilfspolizisten im im Jahr 2009 Knöllchen verteilt- na gut das ist noch nicht erstaunlich. Aber jetzt kommt es: Edgar Meyer und seine charmante Gattin kamen am 12. August in die saarbrücker Martin-Luther-Straße zu ihrem Auto und bemerkten einen Strafzettel. Ausgestellt war diese um 14.34 und 43 Sekunden und damit 29 Minuten <strong>vor Ablauf der Parkzeit</strong> (Bezahlt war bis 15.04 Uhr).</p>
<p>Herr Meyer wehrte sich  und das Verfahren wurde nach § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz eingestellt.</p>
<p>Fazit: Augen auf beim Knöllchenkauf <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Saarbrücken findet man hier: <a href="http://schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=saarbr%C3%BCcken&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">www.schadenfix.de/saarbruecken</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>EU-Führerschein: Ab dem Jahr 2013 nur noch 15 Jahre gültig</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/n6wl_Zf8PU8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/eu-fuhrerschein-ab-dem-jahr-2013-nur-noch-15-jahre-gultig/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 10:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Führerschein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2924</guid>
		<description><![CDATA[Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.
Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten.
Quelle: LawBike.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur <strong>15 Jahre</strong> gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Quelle: <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/26/neuer-eu-fuehrerschein-nur-15-jahre-lang-gueltig/" target="_self">LawBike.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Geblitzt mit…? Teil 6: Videomessung VIDIT VKS 3.01</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/oYsRPqenn04/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-6-videomessung-vidit-vks-3-01/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 07:13:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abstand]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsunterschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2919</guid>
		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von      Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von      Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß      der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht  geschult     oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein Geschwindigkeits-/Abstandsmesssystem.</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> VKS 3.01<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion:</strong> Videoaufzeichnung  mit Kodierer/Charaktergenerator</p>
<p><strong>Einsatz: </strong>von einer Brücke (Autobahnbrücken) Messung des ankommenden Verkehrs. Es können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> Fahrverhalten,Dokumentation, Auswertung,</p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong></p>
<p>Zur Klarstellung: Geblitzt wird hier nicht; d.h. die Messung und Videoaufzeichnung bemerkt man gar nicht!</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit einer Messung mit diesem Ssytem beschäftigt und in seiner <a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/123-bundesverfassungsgericht-kippt-bussgeldbescheid-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung.html">allseits bekannten Entscheidung v. 01.08.2009</a> für Aufsehen gesorgt.</p>
<p>Diverse Insanzengerichte haben zugunsten der betroffenen Fahrer entschieden. Aktuell liegt mir eine Entscheidung des <a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/168-ag-arnstadt-messung-mit-vks-301-verfahrenseinstellung-wegen-verletzung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung">AG Arnstadt betreffend einer Abstandsmessung eines LKW vom 17.08.10 </a>vor.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer      Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Abstandsmessung, Brückenabstandsmessung und/oder VKS 3.0 oder VKS 3.01 aufgeführt sind?  Drohen Punkte  in    Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,       entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem       Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schaden in der Autowaschanlage – Wer haftet?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/4K0OpkytuBI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schaden-in-der-autowaschanlage-wer-haftet/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 15:51:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Betreiber]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Kratzer]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Waschanlagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Alltagssituation: Beim Waschen in der Autowaschanlage wird das Auto beschädigt. Sei es ein Kratzer im Lack oder in der Scheibe oder ein abgebrochener Aussenspiegel. Wer in solchen Fällen haftet, hat das LG Duisburg mir Urteil vom 18.11.2009 entschieden (AZ. 11 S 98/09)...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Alltagssituation: Beim Waschen in der Autowaschanlage wird das Auto beschädigt. Sei es ein Kratzer im Lack oder in der Scheibe oder ein abgebrochener Aussenspiegel. Wer in solchen Fällen haftet, hat das LG Duisburg mir Urteil vom 18.11.2009 entschieden (AZ. 11 S 98/09).</p>
<p>Der Betreiber einer Waschanlage die maschinell, automatisch und deswegen nicht jederzeit kontrollierbar ist, muss so organisiert, gewartet, kontrolliert und beaufsichtigt werden, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist. Kann der Betreiber anhand seiner Dokumentationen über diese Pflichten nicht nachweisen, dass er diese ordnungsgemäß erfüllt hat, haftet er für entstandene Schäden.</p>
<p>Der Schadensersatzanspruch resultiert in diesem Fall auf dem abgeschlossenen Reinigungsvertrag. Dieser beinhaltet die Pflicht einen Schaden zu verhindern. Der Betreiber kann sich nur so entschuldigen, wenn er nachweisen kann, dass er für die Schadenentstehung nicht verantwortlich ist.</p>
<p>Sollten Sie in einen Schaden nach der Benutzung der Autowaschanlage zu beklagen haben nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schmerzensgeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/lgrLtogU_Ro/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-darf-nicht-auf-sozialhilfe-angerechnet-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 14:23:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Sozialgericht Karlsruhe (SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): Sozialhilfe zu unrecht versagt

Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="line-height: 15px;"></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px; font-weight: bold;">Sozialgericht Karlsruhe (<span style="line-height: 15px;">SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): </span>Sozialhilfe zu unrecht versagt</p>
<p><a style="background-color: transparent; color: #003399; text-decoration: none;" name="Text"></a></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 000 € vorhanden waren, beantragte er im April 2008 Sozialhilfe. Die <strong>zuständige Behörde verweigerte die Zahlung </strong>mit der Begründung, dass er zunächst sein Vermögen aufbrauchen müsse.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;"><strong>Das Sozialgericht hat auf die Klage des Neunzehnjährigen den Ablehnungsbescheid des Sozialhilfeträgers aufgehoben</strong>.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Das Gericht betonte, dass Schmerzengeld seinem Wesen nach als Ausgleich für immaterielle Schäden gewährt werde und diene nicht dem Lebensunterhalt.  Folglich sei es auf Leistungen zum Lebensunterhalt auch nicht anrechenbar.<strong> </strong></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">(SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09)</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Experten zum Thema Verkehrsrecht finden Sie <a href="http://www.schadenfix.de" target="_self">unter www.schadenfix.de </a></p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Das EU – Knöllchen – Teil 1: Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/8YSdlGh-qoc/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/das-eu-knollchen-teil-1-vollstreckungshilfeverfahren-in-deutschland/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 13:07:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntermaßen wird ja nun demnächst die EU &#8211; weite Vollstreckung von Bußgeldern ab 70,00 € kommen.  Forenbeiträge unsonstige Internetartikel gibt es zuauf. Wie aber läuft dieses Vollstreckungshilfeverfahren ab?
Geregelt ist das ganze in Deutschland im Europäischen Geldsanktionengesetz. Nachfolgend fasse ich das Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland zusammen. Der Beitrag wird fortgesetzt und insbesondere um Darstellungen des jeweiligen nationalen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntermaßen wird ja nun demnächst die EU &#8211; weite Vollstreckung von Bußgeldern ab 70,00 € kommen.  Forenbeiträge unsonstige Internetartikel gibt es zuauf. Wie aber läuft dieses Vollstreckungshilfeverfahren ab?</p>
<p>Geregelt ist das ganze in Deutschland im Europäischen Geldsanktionengesetz. Nachfolgend fasse ich das Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland zusammen. Der Beitrag wird fortgesetzt und insbesondere um Darstellungen des jeweiligen nationalen Rechts der Mitgliedsstaaten erweitert.</p>
<p>Zum Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland:</p>
<div id="para0" style="display: block;">Vollstreckt werden Geldbußen im  weitesten Sinne ab einem Betrag von 70,00 €. Für die Vollstreckung in  Deutschland wird einheitlich das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig  sein.Das Verfahren der Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide läuft wie folgt ab:</p>
<p>Zunächst wird das Bußgeld- bzw. Strafverfahren im jeweiligen EU –  Mitgliedsstaat durchgeführt bis hin zu einer rechtskräftigen und  vollstreckbaren Entscheidung (z.B. Bußgeldbescheid). Dieser  Bußgeldbescheid wird sodann von der zuständigen Behörde des  Mitgliedsstaates an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn übersendet  mit der Bitte um Vollstreckung.</p>
<p>Sodann beginnt das innerstaatliche Verfahren zur Vollstreckung EU –  ausländischer Bußgeldbescheide. Das BfJ übersendet dem Betroffenen die  Unterlagen zum Verstoß mit der Aufforderung, sich innerhalb einer Frist  von zwei Wochen zu äußern. Der Betroffene kann nun Einwendungen erheben.  Es findet allerdings keine vollumfängliche Prüfung mehr statt, ob der  Bußgeldbescheid in rechtmäßiger Weise ergangen ist. Die Prüfung  erstreckt sich auf bestimmte Zulässigkeitsfragen und Verstöße gegen  deutsches Verfassungsrecht. Hier kommt vor allem ein Verstoß gegen die  Unschuldsvermutung zum Tragen, wenn der Bußgeldbescheid auf der  Halterhaftung beruht.</p>
<p>Das BfA prüft dann, ob die Vollstreckung des Bußgeldbescheides  bewilligt wird. Im Grundsatz ist es zur Bewilligung der Vollstreckung  verpflichtet. Wird die Vollstreckung bewilligt, erhält der Betroffene  vom BfJ einen Bescheid, in dem der ausländische Bußgeldbescheid für  vollstreckbar erklärt wird. Dieser Bewilligungsbescheid enthält eine  Begründung und ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.</p>
<p>Der Betroffene hat nun zwei Wochen Zeit, bei dem BfJ gegen den  Bewilligungsbescheid Einspruch einzulegen. Hält das BfJ den Einspruch  für begründet, wird es ihm abhelfen. Ansonsten findet das Verfahren vor  dem Amtsgericht statt. Das Amtsgericht prüft jedoch ebenfalls nicht die  Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides. Es prüft lediglich,  ob die Bewilligungsentscheidung des BfJ rechtmäßig war. Gegen die  Entscheidung des Amtsgerichts sind wiederum Rechtsmittel zulässig.</p></div>
<p>Für Betroffene eines Bußgeldverfahrens im EU – Ausland biete ich auf meiner Homepage unter</p>
<p>http://knoellchen.eu/german/?page_id=43</p>
<p>einen Überblick über den Ablauf der Bußgeldverfahren in verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten.</p>
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		<item>
		<title>LG Coburg: Behörde haftet für Fahrzeugbeschädigung durch bei Mäharbeiten weggeschleuderte Steine</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/lg-coburg-behorde-haftet-fur-fahrzeugbeschadigung-durch-bei-maharbeiten-weggeschleuderte-steine/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 10:23:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Amtspflichtverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Mäharbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Coburg hatte über einen Fall (Urteil LG Coburg v. 27.04.2010 ; Az. 22 O 48/10; bekanntgegeben am 13.8.2010) zu entscheiden, bei welchem durch Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel ein Stein hochgeschleudert und hierdurch ein Fahrzeug beschädigt wurde.
Dem betroffenen Fahrzeugeigentümer gelang der Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die  Mäharbeiten beschädigt wurde. Die Behörde verteidigte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Coburg hatte über einen Fall (Urteil LG Coburg v. 27.04.2010 ; Az. 22 O 48/10; bekanntgegeben am 13.8.2010) zu entscheiden, bei welchem durch Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel ein Stein hochgeschleudert und hierdurch ein Fahrzeug beschädigt wurde.</p>
<p>Dem betroffenen Fahrzeugeigentümer gelang der <strong>Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die  Mäharbeiten beschädigt wurde.</strong> Die Behörde verteidigte sich damit, dass sie nicht wisse, ob der   eingetretene Schaden<strong> in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe</strong>. <strong>Weitere   Sicherungsvorkehrungen hielt die  Straßenbehörde weder für   wirtschaftlich zumutbar noch für erforderlich.</strong> Es sei ausreichend, dass   ihr Mitarbeiter vor dem Mähen des Verkehrskreisels die Rasenfläche auf   Steine überprüft habe.</p>
<p>Das erkennende Gericht ging jedoch von einer  Amtspflichtverletzung aus, da zumutbare Sicherungsmöglichkeiten  unterblieben waren.</p>
<p>Das Landgericht Coburg gab der Klage statt.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.vdvka.de">vdvka.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>OLG Zweibrücken zum Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/nM54VIUhk44/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/olg-zweibrucken-zum-richtervorbehalt-bei-der-entnahme-einer-blutprobe/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 09:08:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Blutentnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Richtervorbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zweibrücken]]></category>

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		<description><![CDATA[So, das OLG Zweibrücken hatte jetzt endlich auch mal die Gelegenheit sich zum Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Blutprobe durch Polizeibeamte ohne vorherige Anrufung des zuständigen Amtsgerichts zu äußern (OLG Zweibrücken Beschluss v. 16.08.2010 1 SsBs 2/10). Die Entscheidung erging im Rechtsbeschwerdeverfahren, also in einer Bußgeldsache.
Der Betroffene war um 14:55 Uhr erwischt worden, um 15:10 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So, das OLG Zweibrücken hatte jetzt endlich auch mal die Gelegenheit sich zum Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Blutprobe durch Polizeibeamte ohne vorherige Anrufung des zuständigen Amtsgerichts zu äußern (OLG Zweibrücken Beschluss v. 16.08.2010 1 SsBs 2/10). Die Entscheidung erging im Rechtsbeschwerdeverfahren, also in einer Bußgeldsache.</p>
<p>Der Betroffene war um 14:55 Uhr erwischt worden, um 15:10 Uhr wurde von den Polizeibeamten die Blutentnahme wegen Verdacht des Drogenkonsums angeordnet. Weder die zuständige Staatsanwaltschaft noch der zuständige Amntsrichter wurden informiert. In der polizeilichen Ermittlungsakte wurde nichts dokumentiert.</p>
<p>Ergebnis des OLG Zweibrücken: Die Blutprobe ist verwertbar. Es liegt kein schwerwiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt (§ 81 a StPO) vor. Begründung: Woher sollen die Polizeibeamten wissen, wie das OLG Zweibrücken das handhaben wird. Es liegt ja bis dato noch keine Entscheidung des OLG Zweibrücken vor. Das OLG erlaubt sich dann noch die Anmerkung, dass das natürlich künftig auch anders entschieden werden könne. Die Frage ist bloß, wie das geschehen soll. Jetzt, wo die Entscheidung des OLG contra Beweisverwertungsverbot vorliegt, und das auch noch in einem Extremfall (Drogen bauen sich ja bekanntermaßen wesentlich langsamer ab als Alkohol, weshalb überhaupt schon die Frage ist, wo hier Gefahr im Verzug gelegen haben soll) wird sich doch wohl jeder Polizeibeamte auf diese Entscheidung berufen &#8230;</p>
<p>Schade, schade, schade &#8230; Drogen um die Mittagszeit. Der Paradefall für ein Beweisverwertungsverbot, und dann sowas &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Abstandsmessung mit Videomessanlage VKS 3.01 – Verfahren eingestellt</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/-NtKZ8KUzFo/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/abstandsmessung-mit-videomessanlage-vks-3-01-verfahren-eingestellt/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 07:56:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsunterschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[informationelle Selbstbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Videomessung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG Arnstadt hat in einem Fall einer vorgeworfenen Abstandsunterschreitung durch einen LKW , gemessen mit der Geschwindigkeits-/Abstandsmessanlage VKS 3.01, am 17.08.2010 das Verfahren  gem. § 47 II OwiG eingestellt.
Mehr dazu hier
Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung gemessen mit VKS 3.01  erhalten?
Wir bearbeiten bundesweit Mandate im Bereich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG Arnstadt hat in einem Fall einer vorgeworfenen Abstandsunterschreitung durch einen LKW , gemessen mit der Geschwindigkeits-/Abstandsmessanlage VKS 3.01, am 17.08.2010 das Verfahren  gem. § 47 II OwiG eingestellt.</p>
<p><a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/168-ag-arnstadt-messung-mit-vks-301-verfahrenseinstellung-wegen-verletzung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung">Mehr dazu hier</a></p>
<p>Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung gemessen mit VKS 3.01  erhalten?</p>
<p>Wir bearbeiten bundesweit Mandate im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten.  <strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>15 Prozent weniger Verkehrstote</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/VWoB-nFM7JM/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/15-prozent-weniger-verkehrstote/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 22 Aug 2010 12:20:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2879</guid>
		<description><![CDATA[

Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (Destatis) kamen von Januar bis Ende Juni 2010 im deutschen Straßenverkehr 1.675 Menschen ums Leben. Das waren 291 Personen oder 15 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2009. Diese Abnahme ist umso bemerkenswerter, da auch schon im ersten Halbjahr des Vorjahres ein starker Rückgang zu beobachten war. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: verdana; font-size: 11px;"></p>
<h1 style="padding: 0px 0px 10px; margin: 0px; font-size: 14px;"></h1>
<p style="padding: 0px 0px 10px; margin: 0px; font-size: 11px;">Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (Destatis) kamen von Januar bis Ende Juni 2010 im deutschen Straßenverkehr 1.675 Menschen ums Leben. Das waren 291 Personen oder 15 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2009. Diese Abnahme ist umso bemerkenswerter, da auch schon im ersten Halbjahr des Vorjahres ein starker Rückgang zu beobachten war. Mit dieser &#8220;sehr positiven Entwicklung in den ersten sechs Monaten 2010&#8243; erwarten die Wiesbadener Statistiker, dass in diesem Jahr die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr erstmals unter 4.000 liegen wird.</p>
<p style="padding: 0px 0px 10px; margin: 0px; font-size: 11px;"><a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/08/PD10__292__46241,templateId=renderPrint.psml" target="_blank">zum Statistischen Bundesamt </a></p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schon einmaliger (Heroin-) Drogenkomsum reicht für Verlust des Führerscheins aus</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/Cj2hHi15v10/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schon-einmaliger-heroin-drogenkomsum-reicht-fur-verlust-des-fuhrerscheins-aus/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 12:27:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2877</guid>
		<description><![CDATA[
Minden (dpa) &#8211; Autofahrer können schon nach einmaligem Drogenkonsum ihren Führerschein verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis hänge nicht von der Häufigkeit des Drogenkonsums ab, teilte das Verwaltungsgericht Minden mit.
Unter anderem wies das Gericht den Eilantrag eines Autofahrers ab, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Heroin genommen. Auch ein Cannabis-Konsument konnte das Gericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial,helvetica,clean,sans-serif; font-size: 13px; line-height: 16px;"></p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Minden (dpa) &#8211; Autofahrer können schon nach einmaligem Drogenkonsum ihren Führerschein verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis <strong>hänge nicht von der Häufigkeit des Drogenkonsums ab</strong>, teilte das Verwaltungsgericht Minden mit.</p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Unter anderem wies das Gericht den Eilantrag eines Autofahrers ab, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Heroin genommen. Auch ein Cannabis-Konsument konnte das Gericht nicht damit überzeugen, dass er nur gelegentlich Drogen zu sich genommen habe. In beiden Fällen müssen die Antragsteller weiter auf ihren Führerschein verzichten. (Aktenzeichen: 2 L 103/10, 2 L 215/10)</p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Die Bundesländer mit den meisten Verkehrssündern</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/2awRRAD_xtA/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bundeslander-mit-den-meisten-verkehrssundern/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 11:50:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Statistik]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssünder]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2868</guid>
		<description><![CDATA[Hier ein kleiner Überblick über die Bundesländern mit den meisten Verkehrssündern.
Aus einer Drucksache des Deutschen Bundestages  kann abgelesen werden, welche Bundesländer die meisten Verkehrssünder haben. Diese Informationen wurden von einzelnen Bundestagsabgeordneten angefordert. Die Statistik heißt: &#8220;Daten zur Verkehrssicherheit in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern&#8221;. Nach der Statistik lautet die Rangliste der Verkehrssünder in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier ein kleiner Überblick über die Bundesländern mit den meisten Verkehrssündern.</p>
<p>Aus einer Drucksache des Deutschen Bundestages  kann abgelesen werden, welche Bundesländer die meisten Verkehrssünder haben. Diese Informationen wurden von einzelnen Bundestagsabgeordneten angefordert. Die Statistik heißt: &#8220;Daten zur Verkehrssicherheit in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern&#8221;. Nach der Statistik lautet die Rangliste der Verkehrssünder in den Bundesländern 2009 prozentual gesehen folgendermaßen:</p>
<ul>
<li><strong>Platz 1: </strong>Brandenburg, mit 100 Verkehrssündern,</li>
<li><strong>Platz 2:</strong> Bremen, mit 80 Verkehrssündern,</li>
<li><strong>Platz 3:</strong> Thüringen, mit 75 Verkehrssündern.</li>
</ul>
<p>Die Zahlen verstehen sich pro 1.000 Einwohner des jeweiligen Bundeslandes. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt wurden im vergangenen Jahr lediglich 27 Verkehrssünder pro 1.000 Einwohner des Bundeslandes festgestellt.</p>
<p>Die Statistik verleitet zu glauben, dass in Brandenburg, Bremen oder Thüringen die Verkehrssünder Nr.1 unterwegs sind. Die Zahlen sind aber eher ein Beispiel für die effiziente polizeiliche und kommunale Verkehrsüberwachung in diesen Ländern. Denn wer nicht erwischt wird, wird auch nicht beim Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet und erscheint somit nicht in der Statistik.</p>
<p>Quellen:<br />
<a href="http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1226/Verkehrssuender-2008-2009/" target="_blank">http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1226/Verkehrssuender-2008-2009/</a><br />
<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/026/1702650.pdf" target="_blank">http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/026/1702650.pdf</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/bundeslander-mit-den-meisten-verkehrssundern/feed/</wfw:commentRss>
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		<feedburner:origLink>http://www.schadenfixblog.de/bundeslander-mit-den-meisten-verkehrssundern/</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Handy am Steuer – das wird teuer..? Oder kippt das Handyverbot bald?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/0fM9BJ7JjEE/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/handy-am-steuer-das-wird-teuer-oder-kippt-das-handyverbot-bald/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 07:04:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Handy]]></category>
		<category><![CDATA[Mobiltelefon]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonieren im Auto]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2844</guid>
		<description><![CDATA[Wer sich beim Telefonieren am Steuer erwischen lässt,  muss mit einem Bußgeld von 40,- € und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Dies ist nämnlich gesetzlich verboten;  § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO  untersagt dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder  Autotelefons, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des  Autotelefons aufnimmt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich beim Telefonieren am Steuer erwischen lässt,  muss mit einem <a title="Weitere Informationen zum Bußgeldverfahren" rel="nofollow" href="http://www.geblitzt-was-tun.de/was-tun-/ordnungswidrigkeiten/bussgeldverfahren.html">Bußgeld</a> von 40,- € und einem <a title="Weitere Informationen zum Punktekonto in Flensburg" href="http://www.geblitzt-was-tun.de/was-tun-/fuehrerschein-in-gefahr/punktekonto/62-punktekonto-in-flensburg">Punkt in Flensburg</a> rechnen.</p>
<p>Dies ist nämnlich gesetzlich verboten;  § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO  untersagt dem Fahrzeugführer <strong>die Benutzung eines Mobil- oder  Autotelefons, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des  Autotelefons aufnimmt oder hält.</strong></p>
<p><strong>Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist da auch ziemlich streng;</strong> mit einem Bußgeld  belegt wird zum Beispiel auch, wer ein <strong>Mobiltelefon zur Hand nimmt,  dessen Akku leer ist und man deshalb gar nicht hätte telefonieren können</strong> (<a title="Link zur Entscheidung des OLG Köln" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/83_Ss_OWi_032_09beschluss20090414.html" target="_blank">OLG Köln</a>). Auch das Versendung von<strong> Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet </strong>sind ebenso bußgeldbedroht.</p>
<p>Ein Richter beim Amtsgericht Gummersbach hielt die oben aufgeführte Gesetzesregelung für verfassungswidrig.</p>
<p>Nachdem ein Autofahrer gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte und das Verfahren an das Amtsgericht Gummersbach abgegeben wurde , schlug der  Richter einen ungewöhnlichen Weg ein, indem er das Verfahren aussetzte und die <strong>Akte dem  Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegte, da er die Auffassung  vertrat, dass die gesetzliche Regelung des § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO  verfassungswidrig sei.</strong></p>
<p>Der Richter (AG Gummersbach, Beschluß v. 08.07.09; AZ 85 OWi 196/09) vertrat die Argumentation, dass es  -unter anderem-  ja nicht  verboten sei</p>
<ul>
<li>freihändig zu fahren</li>
<li>mit einer Hand oder sogar mit zwei  Händen während des Fahrbetriebs bewegliche Sachen im Fahrzeug umzuräumen</li>
<li> ein Autoradio von Hand oder auch per Fernbedienung zu  bedienen und dabei Gespräche zu führen und/oder Musik zu hören,</li>
<li>selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind</li>
<li>ein der Größe eines Mobiltelefons entsprechendes Fernsehgerät zu benutzen und dabei Gespräche mit Mitfahrern zu führen</li>
</ul>
<p>so dass  ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 und den aus Artikel 3 des  Grundgesetzes abgeleiteten Gleichheitsgrundsatz zu beklagen sei.</p>
<p>Was wird wohl das Bundesverfassungsgericht dazu sagen?</p>
<p>Hier geht´s zur  <a title="Link zur Entscheidung des Amtsgerichts Gummersbach" rel="nofollow" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/ag_gummersbach/j2009/85_OWi_196_09beschluss20090708.html" target="_blank">Entscheidung des Amtsgerichts Gummersbach</a></p>
<p>Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs der Benutzung eines Mobiltelefons im Auto erhalten?</p>
<p>Wir bearbeiten bundesweit Mandate im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten.  <strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
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		<item>
		<title>Vorfahrt achten – auch bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/itmUi0-xRlI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vorfahrt-achten-auch-bei-der-aufahrt-aus-der-tiefgarage/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 16:04:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[ausparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Mitverschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Parkhaus]]></category>
		<category><![CDATA[verschulden]]></category>

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		<description><![CDATA[Im betreffenden Fall hat das Landgericht Regensburg aufgrund der geschilderten Umständen zu entscheiden:
Ein BMW-Fahrer verließ die Tiefgarage und befuhr einen davor liegenden Parkplatz. An der Ausfahrt der Garage befand sich ein Spiegel, mit dem der umliegende Verkehrsraum eingesehen werden konnte.  Allerdings benutzte der BMW-Fahrer den Spiegel bei Verlassen der Garage nicht. In diesem Moment kreuzte mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im betreffenden Fall hat das Landgericht Regensburg aufgrund der geschilderten Umständen zu entscheiden:</p>
<p>Ein BMW-Fahrer verließ die Tiefgarage und befuhr einen davor liegenden Parkplatz. An der Ausfahrt der Garage befand sich ein Spiegel, mit dem der umliegende Verkehrsraum eingesehen werden konnte.  Allerdings benutzte der BMW-Fahrer den Spiegel bei Verlassen der Garage nicht. In diesem Moment kreuzte mit hohem Tempo ein weiteres Auto die Garageneinfahrt.</p>
<p>Das Gericht hatte nun zu entscheiden und legte dem BMW Fahrer eine Haftungsquote von 60 % auf.  Die wird damit begründet, dass auf einem Parkplatz das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. Derjenige,  der aus einer Tiefgarage kommt, treffe nunmehr diesselbe Sorgfaltspflicht wie einen Fahrer, der in einen verkehrsberuhigten Bereich einfährt. Dem BMW Fahrer muss daher der größere Teil der Schuld zugerechnet werden. Dies auch deswegen, da die Sicht für den BMW Fahrer beim ausfahren behindert war und er somit eine noch höhere Sorgfalt geboten war.</p>
<p>Sollten Sie in einen solchen Unfall beim Ausparken verwickelt worden sein nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf &#8211; <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Berlin, Berlin, Führerscheintourismus Teil I</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/4jRDR76-qEs/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fuhrerscheintourismus-teil-i/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 14:13:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Volkstümliche Rechtsirrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Fahren ohne Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinrichtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheintourismus]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Polen]]></category>
		<category><![CDATA[Tschechien]]></category>

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		<description><![CDATA[Weil mir immer wieder Mandanten mit der Frage, ob sie den Führerschein nicht in Tschechien, Polen oder weiß der Teufel wo machen könnten, unterkommen, vor allem aber, weil es wohl kein anderes Thema gibt, zu dem derart viele Irrtümer und Falschinformationen im Internet kursieren, habe ich mich entschlossen, heute mal ein paar Zeilen zum Thema [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weil mir immer wieder Mandanten mit der Frage, ob sie den Führerschein nicht in Tschechien, Polen oder weiß der Teufel wo machen könnten, unterkommen, vor allem aber, weil es wohl kein anderes Thema gibt, zu dem derart viele Irrtümer und Falschinformationen im Internet kursieren, habe ich mich entschlossen, heute mal ein paar Zeilen zum Thema Führerscheintourismus zu produzieren. Der Beitrag wird zu gegebener Zeit fortgesetzt.</p>
<p>Zunächst möchte ich folgenden Grundsatz aufstellen: Der Führerscheintourismus ist beendet!</p>
<p>Am 19.01.2009 ist die Dritte Führerscheinrichtlinie der EU  in deutsches Recht umgesetzt worden. Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 im europäischen Ausland erworben wurden oder künftig erworben werden sollen, gilt Folgendes:</p>
<p>Nach § 28 IV S.1 Nr.3 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) wird die Anerkennung eines Führerscheins , die von einem anderen Mitgliedstaat einer Person erteilt wurde, deren bisherige Fahrerlaubnis in Deutschland eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden war, verweigert. Das ist zwingendes Recht. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde hat hier auch kein Ermessen. War der Lappen in Deutschland mal &#8211; üblicherweise wegen Alkohol oder Drogen &#8211; weg, kommt in den neu erteilten ausländischen Führerschein ein Sperrvermerk rein. Die Fahrerlaubnis gilt nicht für deutsches Bundesgebiet. Es kommt nun auch nicht mehr darauf an, ob es vorher eine Sperrfrist gab oder nicht. Völlig egal ist auch, welcher Wohnort eingetragen ist. Das Wohnsitzprinzip wurde zwar auch von der dritten Führerscheinrichtlinie übernommen, kann aber eben eingeschränkt werden, so wie das durch § 28 IV S.1 Nr.3 FEV auch geschehen ist.</p>
<p>Hier liegt bei den meisten &#8220;Zeitungsenten&#8221; in diversen Internetforen auch das große Missverständnis. Es tauchen nämlich immer wieder verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auf, in denen davon die Rede ist, dass die streitbefangene Fahrerlaubnis nicht entzogen werden darf, weil im Führerschein ein Wohnsitz im Ausstellerstaat eingetragen ist. Eine sorgfältige Lektüre der Urteile ergibt dann aber, dass es sich immer um Führerscheine handelt, die vor dem 19.01.2009 erstellt wurden. Da sah die REchtslage noch ein wenig anders aus.</p>
<p>Einzige Einschränkung: Sind die Eintragungen im Verkehrszentralregister getilgt &#8211; was aber 10 Jahre dauern kann &#8211; darf die Anerkennung wegen dieser gelöschten Maßnahmen nicht verweigert werden. Das ist aber schon wegen der langen Löschungsfristen nicht gerade praxisrelevant. Hier bleibt nur zu hoffen, dass der EuGH einschreitet und die langen Löschungsfristen beanstandet, was ein Teil der Literatur durchaus für wahrscheinlich hält.</p>
<p>Ob man sich mit einem solchen Führerschein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, handele ich dann demnächst mal ab. Da ist jedenfalls eine Menge Verteidigungspotential. Falls Sie in einer solchen Sache ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis laufen haben, sollten Sie sich bei mir melden. Die Verteidigungsaussichten sind in der Regel sehr gut. Infogespräch immer kostenlos!</p>
<p>Und mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis in Berlin dürfte jetzt auch Essig sein &#8230; Das lief ja anscheinend eine Zeit lang wie geschmiert &#8230;</p>
<p>&lt;a href=&#8221;https://www.schadenfix.de/zweibruecken.mvc/kuettner/bussgeldanfrage&#8221;&gt;Bußgeldanfrage über Schadenfix&lt;/a&gt;<br />
&lt;a href=&#8221;http://www.knöllchen.eu&#8221;&gt;Informationen zum Bußgeldverfahren&lt;/a&gt;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Geblitzt mit….? Teil 5: Poliscan Speed (Lasermessung)</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/H3Z90J6ZkGI/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-5-poliscan-speed-lasermessung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 10:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Lasermessung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von     Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von     Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß     der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult     oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein relativ neues  Geschwindigkeitsmessgerät</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Poliscan Speed<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong>laserbasierte Geschwindigkeitsmessung  mit digitaler Fotoeinrichtung</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> Stationär; mobil &#8211; Messung  auf   Stativ; Messung vom Fahrbahnrand. Messentfernung ca. 50-20 m des ankommenden Verkehrs</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong>Meßwertzuordnung, Dokumentation, fehlende Schulung des Messpersonals,</p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong></p>
<p>Laut Herstellerangabe soll das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät den gesamtem befahrbaren Bereich einer Straße abtasten  und auf diese Weise Messungen auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig durchführen können.</p>
<p>Bisher haben das OLG Frankfurt, das KG und das OLG Düsseldorf das Messverfahren als &#8220;standardisiertes Messverfahren&#8221; angesehen.</p>
<p>Auch gab es bereits von Sachverständigen durchgeführte Versuche. <a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/151-neuigkeiten-vom-poliscan-speed">Mehr dazu hier</a></p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer     Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Lasermessung und/oderPoliscan Speed aufgeführt sind?  Drohen Punkte  in   Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,     entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem     Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren. <strong> </strong></p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verschulden gegen sich selbst</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/KthiICIIwdg/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verschulden-gegen-sich-selbst/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 20:09:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Mitverschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradschutzkleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Verschulden gegen sich selbst]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor allem auf kürzeren Strecken hat bestimmt jeder Motorradfahrer schon mal auf das Tragen einer angemessenen Schutzkleidung verzichtet. Und jeder kennt es: draußen ist Hochsommer, man will nur kurz zur Tankstelle und schon sitzt man im Extremfall in der kurzen Hose auf dem Motorrad. Schlimm ist, dass im Falle eines Unfalles selbst eine Jeans nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Vor allem auf kürzeren Strecken hat bestimmt jeder Motorradfahrer schon mal auf das Tragen einer angemessenen Schutzkleidung verzichtet. Und jeder kennt es: draußen ist Hochsommer, man will nur kurz zur Tankstelle und schon sitzt man im Extremfall in der kurzen Hose auf dem Motorrad. Schlimm ist, dass im Falle eines Unfalles selbst eine Jeans nicht unbedingt besser schützt, als eine Badehose.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Angemessene Schutzkleidung ist daher unabdingbar.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Daher kann gar nicht oft genug auf ein relativ aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 23.07.2009 (AZ <a title="(2 zugeordnete Entscheidungen)" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20U%2029/09" target="_blank">12 U 29/09</a>) hingewiesen werden, das einen weiteren Grund liefert, warum Schutzkleidung die Standardausrüstung eines jeden Motorradfahrers sein sollte.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">In hiesigem Fall kollidierte ein Motorradfahrer <strong>unverschuldet</strong> mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und erlitt dabei vor allem auch deswegen erhebliche Verletzungen, weil er keine entsprechende Schutzkleidung trug. Zwar waren die materiellen Schäden unstreitig zu ersetzen.<br />
Bei der Berechnung des Schmerzensgelds berücksichtigte das Oberlandesgericht jedoch ein Mitverschulden des Motorradfahrers insofern, als er lediglich eine Stoffhose trug (<strong>Mitverschulden gegen sich selbst</strong>).</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px"><span style="text-decoration: underline">Quelle</span>: LawBike.de: <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/15/saisonal-aktuell-motorradfahren-mit-stoffhose-mitverschulden-bei-verkehrsunfall/" target="_self">hier</a> und <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2009/12/15/motorradschutzkleidung-verschulden-gegen-sich-selbst/" target="_self">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Bei Parken im Kreuzungsbereich darf auch zwangsweise abgeschleppt werden</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/YIiAnyeqqJY/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bei-parken-im-kreuzungsbereich-darf-auch-zwangsweise-abgeschleppt-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 16:16:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppmaßnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Versetzen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Urteil vom 05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) hervor.
Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (<span style="padding: 0px;margin: 0px">Urteil</span> vom <span style="padding: 0px;margin: 0px">05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) </span>hervor.</p>
<p>Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, wobei der Abstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten 1,35 m betrug. Die Verkehrsüberwachung begründet ihrer Abschleppmaßnahme damit, dass der Standort des Fahrzeugs zu einer Sichtbehinderung im Einmündungsbereich geführt habe und Fußgänger bei der Straßenüberquerung behindert wurden.</p>
<p>Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Gemessen an der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO, deren Zweck es sei, Verkehrs- und Sichtbehinderungen im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, durfte das Fahrzeug auch zwangsweise abgeschleppt werden, insbesondere dann, wenn davon auszugehen sei, dass mit dem verkehrswidrigen Parken eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche verbunden ist.  Die Maßnahme war auch verhältnismäßig, weil ein Versetzen auf Grund der Tatsache, dass die Klägerin nicht erreichbar war, nicht in Betracht kam.</p>
<p>Im Übrigen weist das Gericht auf die Gefahren des Parkens im Kreuzungsbereich hin:</p>
<blockquote><p>Vorschriftswidriges Parken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich erschwere die Übersicht in diesem Bereich, verkürze die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder sich kreuzendem Verkehr und erhöhe damit die Gefahr von Unfällen. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, seien in ihrer Sicht auf fahrende Fahrzeuge behindert und könnten ihrerseits vom fahrenden Verkehr infolge eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nur verspätet wahrgenommen werden. Dies gelte &#8211; aufgrund ihrer Körpergröße und ihrer relativen Unerfahrenheit im Straßenverkehr &#8211; in besonderem Maße für Kinder. Die mit der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO bezweckte Funktion, Gefahren und Behinderungen durch parkende Fahrzeuge im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, werde daher regelmäßig durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt, so dass deren zwangsweises Entfernen grundsätzlich gerechtfertigt sei.</p></blockquote>
<p>Quelle des o.g. Zitats: <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Bei-Parken-im-Kreuzungsbereich-darf-abgeschleppt-werden.news10086.htm" target="_blank">Kostenlose-Urteile.de</a> und <span style="padding: 0px;margin: 0px">Urteil des VG Aachen</span> vom <span style="padding: 0px;margin: 0px">05.07.2010, Az.: 6 K 512/08</span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Führerschein-Skandal in Berlin – über 2000 Fahrer mußten Führerschein schon zurückgeben</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/8xP0VRsmsyk/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fuhrerschein-skandal-in-berlin-uber-2000-fahrer-musten-fuhrerschein-schon-zuruckgeben/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 11:25:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug der Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie am Montag bekannt geworden, scheint sich in Berlin ein Führerscheinskandal abzuzeichnen. Matthias Golle von der Senatsverkehrsverwaltung Berlin sagte der rbb-Welle Radio Berlin 88,8, das es den Verdacht gebe, dass Fahrlehrer und Prüfer in großem Stil gegen  Bestechungszahlungen Fahrerlaubnisse ausgestellt haben. In den vergangenen Jahren habe man rund 5.000 Fälle  gehabt, von denen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie am Montag bekannt geworden, scheint sich in Berlin ein Führerscheinskandal abzuzeichnen. Matthias Golle von der Senatsverkehrsverwaltung Berlin sagte der rbb-Welle Radio Berlin 88,8, das es den Verdacht gebe, dass Fahrlehrer und Prüfer in großem Stil gegen  Bestechungszahlungen Fahrerlaubnisse ausgestellt haben. In den vergangenen Jahren habe man rund 5.000 Fälle  gehabt, von denen bislang rund drei Viertel bearbeitet worden seien.  Über 2.000 Personen hätten ihren Führerschein inzwischen zurückgeben  müssen.</p>
<p>Inzwischen befasst sich eine Kommission it den Manipulations-Fällen.</p>
<p>Experten zum verkehrsrecht findet man in dem Suchverzeichniss von www.schadenfix.de. <strong>Mehr als 200 Berliner Anwälte</strong> für Verkehrsrecht findet man <a href="http://www.schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=berlin&amp;t=0&amp;r=" target="_self">hier</a>.</p>
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		<title>Schmerzensgeld nur bei genauem Nachweis</title>
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		<pubDate>Sat, 14 Aug 2010 09:03:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[
Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen  können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht  wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg  (AZ:  13 O 184/09), auf das die Verkehrsrechtsanwälte der schadenfix.de Plattform aktuell hinweisen. Zur Beweisführung seien aktuelle ärztliche  Berichte notwendig, die den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1></h1>
<p>Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen  können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht  wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg  (AZ:  13 O 184/09), auf das die Verkehrsrechtsanwälte der <a href="http://www.schadenfix.de ">schadenfix.de</a> Plattform aktuell hinweisen. Zur Beweisführung seien aktuelle ärztliche  Berichte notwendig, die den Zusammenhang der Schmerzen mit dem Unfall  erläutern.</p>
<p>Im streitgegenständlichen Fall erlitt ein Fahrradfahrer durch den Unfall  Verletzungen am rechten Augenlid, am rechten Unterkiefer und am linken  Knie. Außerdem verletzte er sich am Gebiss: Ein Zahn brach ab, zwei  weitere Zähne waren locker. Nach einer ambulanten Behandlung im  Krankenhaus musste sich der Kläger zehn zahnärztlichen Folgebehandlungen  unterziehen. Die beklagte Haftpflichtversicherung zahlte 3.000 Euro  Schmerzensgeld.</p>
<p>Der Kläger seinerseits behauptete, er habe über mehrere Wochen  Schlafstörungen und Kopfschmerzen als posttraumatische Belastungsstörung  erlitten. Im Bereich einer Narbe am Kinn leide er an einwachsenden  Barthaaren. Darüber hinaus verspüre er immer noch Schmerzen im linken  Knie. Er erhob deshalb Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens  weiteren 5.800 Euro. Die Versicherung hielt diese  Schmerzensgeldforderung für überzogen. Die gezahlten 3.000 Euro seien  für die erlittenen Schmerzen angemessen.</p>
<p>Das Landgericht Coburg gab dem Kläger letztlich nur zu einem geringen  Teil Recht. Es verurteilte allerdings die Haftpflichtversicherung,  weitere 1.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Der Kläger habe seine  Behauptung zu den erlittenen Schmerzen nicht bewiesen. Die vorgelegten  ärztlichen Atteste seien etwa zwei Wochen nach dem Unfallereignis  ausgestellt worden oder hätten keinerlei Anhaltspunkte dafür enthalten,  dass die bescheinigten Schmerzen im Zusammenhang mit dem Unfall stünden.  Nachweislich leide der Kläger allerdings unter Entzündungen im Bereich  der Narbe wegen eingewachsener Barthaare am Kinn. Unter Berücksichtigung  der nachgewiesenen unfallbedingten Verletzungen und Beeinträchtigungen  sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro angemessen. Die Kosten für  das Verfahren musste allerdings zum überwiegenden Teil der Kläger  tragen.</p>
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		<title>Bundesverband der Partnerwerkstätten e.V. gegründet</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bundesverband-der-partnerwerkstatten-e-v-gegrundet/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 14:57:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[ 
Autohaus.de: Lange Zeit bereits war die Rede davon, dass die in der Branche in kürzester Zeit bekannt gewordene &#8220;Arbeitsgemeinschaft der Innovation Group Partnerwerkstätten&#8221;, kurz ArGe-IG, nicht nur bestehen bleiben müsse, sondern auf die Interessenwahrung auch anderer mit Unfallschadensabwicklung befaßten Fachbetriebe ausgedehnt werden solle. Entstanden war die ArGe-IG Anfang des Jahres als ein Zusammenschluss von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: verdana; font-size: 11px;"> </span></p>
<p style="padding: 0px 0px 10px; margin: 0px; font-size: 11px;"><strong>Autohaus.de:</strong> Lange Zeit bereits war die Rede davon, dass die in der Branche in kürzester Zeit bekannt gewordene &#8220;Arbeitsgemeinschaft der Innovation Group Partnerwerkstätten&#8221;, kurz ArGe-IG, nicht nur bestehen bleiben müsse, sondern auf die Interessenwahrung auch anderer mit Unfallschadensabwicklung befaßten Fachbetriebe ausgedehnt werden solle. Entstanden war die ArGe-IG Anfang des Jahres als ein Zusammenschluss von Unternehmern, die aktiv gegen die Ende 2009 von Schadensteuerer Innovation Group neu ausgegebenen Partnerverträge Sturm liefen, da zahlreiche, einseitig in Stuttgart beschlossene Restriktionen als nicht hinnehmbar erschienen. Zwischenzeitlich hat IG-Europachef Matthew Whittall, der vor 14 Jahren aus England eine neue Form der Schadensteuerung nach Deutschland gebracht hatte, auch in eigenen Reihen zum Teil drastische personelle Konsequenzen gezogen, das Ruder auf dem deutschen Markt wieder verantwortlich in seine Hand genommen und den Markt beruhigt. Beteiligte Entscheider aus dem Markt und den Berufsverbänden bestätigten Whittall dabei eine &#8220;ehrliche und hoch seriöse Verhandlungsführung&#8221; mit dem Ziel der Findung eines Interessenausgleiches nach allen Seiten (wir berichteten jeweils ausführlich).<br style="padding: 0px; margin: 0px;" /><br style="padding: 0px; margin: 0px;" /><strong style="padding: 0px; margin: 0px;">Christian Hoog jetzt Vorstandsvorsitzender des neuen Verbandes</strong><br style="padding: 0px; margin: 0px;" /><br style="padding: 0px; margin: 0px;" />Diese ArGe IG wird weiter aktiv bleiben, aber künftig als Arbeitsgruppe innerhalb eines ordentlichen Verbandes, der am Donnerstag der vergangenen Woche in Geisingen (südlicher Schwarzwald) offiziell gegründet wurde. Offiziell heißt er &#8220;Bundesverband der Partnerwerkstätten e.V.&#8221;, abgekützt BVdP und hat seinen Sitz im oberbayerischen Bad Tölz. Die Vereinsregister-Anmeldung erfolgte am Dienstag dieser Woche in den Amtsräumen der Bad Tölzer Notare Michael Leienstorfer und Norbert Dolp. Einstimmig zum Vorstandsvorsitzenden des neuen BVdP gewählt wurde der oberbayerische K&amp;L Unternehmer Christian Hoog (Oberpframmern bei München), weitere Vorstände sind die Unternehmer Markus Stegmann (Bad Dürrheim) und Robert Paintinger (Greiling bei München). Paintinger ist in Personalunion auch vertretungsberechtigter Geschäftsführer des neuen Verbandes.<br style="padding: 0px; margin: 0px;" /><br style="padding: 0px; margin: 0px;" />In der beschlossenen Satzung vom 3. August 2010, die AUTOHAUS-Schaden§manager vorliegt, versteht sich der BVdP als &#8220;Zusammenschluss der deutschen, handwerklich betriebenen Kfz-, Karosserie- und Lackier-Werkstätten mit gemeinsamen Interessen im Kfz-Schadenmanagement und der Schadensabwicklung.&#8221; Zweck des Vereins ist die &#8220;Förderung und Vertretung der fachlichen und überfachlichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere <strong>Interessenvertretung gegenüber Versicherern, Flottenbetreibern</strong> und Leasingesellschaften sowie deren Dienstleistern, weiter die Interessenvertretung gegenüber Behörden, Institutionen und Organisationen, die Stärkung und Koordination wirtschaftlicher Aktivitäten, die Durchführung gemeinsamer Fachtagungen und die Öffentlichkeits- und Pressearbeit&#8221;.<span> </span><br style="padding: 0px; margin: 0px;" /></p>
<p><span style="font-family: verdana; font-size: 11px;"> </span></p>
<p style="padding: 0px 0px 10px; margin: 0px; font-size: 11px;">Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die im handwerklichen Kfz-, Karosserie- oder Lackier-Gewerbe unternehmerisch tätig sein. Fördermitgliedschaften sind satzungsgemäß ebenfalls möglich.</p>
<p style="padding: 0px 0px 10px; margin: 0px; font-size: 11px;"><a href="http://www.autohaus.de/bundesverband-der-partnerwerkstaetten-e-v-gegruendet-960545.html?_apg=2"><span style="padding: 0px; margin: 0px; text-decoration: none; font-style: normal; font-weight: bold; color: #000000;">// Lesen Sie weiter auf Seite 2:<span> </span><span style="padding: 0px; margin: 0px; font-weight: normal;">HUK-Coburg in der Satzung ebenfalls fest verankert</span></span></a></p>
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		<item>
		<title>Der Blitzer und der nackte Po – jetzt wird´s richtig teuer</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 14:09:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein &#8211; Kollege Schmenger berichtete schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor- 
Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt. a
Was war passiert?

Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2779" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/08/nackter-hintern.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-2779" title="nackter-hintern" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/08/nackter-hintern-150x150.jpg" alt="Foto: Stadt Hamm" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Foto: Stadt Hamm</p></div>
<p><span style="font-family: Tahoma; font-size: 12px; white-space: pre;">Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein &#8211; Kollege Schmenger <a href="http://www.schadenfixblog.de/der-blitzer-und-der-nackte-po/" target="_self">berichtete</a> schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor- </span></p>
<p><span style="font-family: Tahoma; font-size: 12px; white-space: pre;">Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt. a<br />
<strong>Was war passiert?</strong><br />
</span></p>
<p>Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse während der Beifahrer seinen blanken Po in die Linse des Blitzers hält.</p>
<p><span>Der Fahrer glaubte sich mit seinem ausländischen Kennzeichen sicher vor Verfolgung. Doch die Stadt Hamm hat ihn ermittelt und nun droht ihm ein Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe und stattliche 11! Punkte in Flensburg. Einen Monat Fahrverbot gibt es noch obendrauf. </span></p>
<p><span>Ob der Fahrer nun hoffen kann, dass das <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-4-einseitensensor-eso-es-3-0/" target="_self">Blitzgerät</a> wegen Wartungsmängel angegriffen werden kann ? Man weiß es nicht. </span></p>
<p><span>Hier findet der Fahrer auf jeden Fall <a href="http://www.schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=hamm&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">Verkehrsrechtsexperten in Hamm</a> <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </span></p>
<p><span>Quelle: www.bild.de<br />
</span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Die Nachbesichtigung-das unbekannte Wesen</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/y5fcn94pVh0/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/die-nachbesichtigung-das-unbekannte-wesen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 15:07:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des &#8220;Schadenmanagement&#8221; der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, &#8220;droht&#8221; die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr &#8220;Recht auf Nachbesichtigung&#8221; des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des &#8220;Schadenmanagement&#8221; der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, &#8220;droht&#8221; die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr &#8220;<strong>Recht auf Nachbesichtigung</strong>&#8221; des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer kein Recht das Unfallfahrzeug zu besichtigen, sofern an dem vorgelegten Schadengutachten keine gravierenden Mängel vorliegen, die auch für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar sind. Spätestens jetzt sollte der Geschädigte einen Verkehrsanwalt einschalten, da Versicherer auch schon mal ankündigen nicht zu regulieren bis eine Nachbesichtigung durch den Versicherungs-Gutachter durchgeführt wurde. Eine solche Drohung entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Beauftragung eines Gutachters kostet auch die Versicherung Geld. Versicherer geben aber bekanntermaßen nur ungern Geld aus. Also muss sich die Beauftragung entsprechend lohnen, was wiederum nur der Fall ist, wenn durch die Nachbesichtigung  der Schaden &#8220;heruntergerechnet &#8221; wird.</p>
<p>Sofern einer meiner Mandanten- entgegen meiner Empfehlung -einer Nachbesichtigung zustimmen möchte, so informiere ich in jedem Fall den unabhängigen Gutachter, damit er ebenfalls anwesend sein kann. Der etwaig angefallene Aufwand des Gutaachters wird der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt (genauso wie die SV-Kosten für die Prüfung eines Prüfbericht).</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Geblitzt mit…? Teil 4: Einseitensensor ESO ES 3.0</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/B3FAHjK2iTE/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-4-einseitensensor-eso-es-3-0/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 09:26:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[ESO ES 3.0]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von    Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß   [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von    Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß    der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult    oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein häufig eingesetztes Geschwinidgkeitsmessgerät</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Einseitensensor ESo ES 3.0<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung Lichtschranke (Lichtsender und -empfänger) mit digitaler Fotoeinrichtung</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil ; Messung  auf   Stativ; 2-Kamera-Betrieb möglich; Messung vom Fahrbahnrand</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B.  Aufstellung,  Dokumentation der Inbetriebnahme und Messung, fehlende Schulung des Messpersonals, veraltete Software (siehe unten)</p>
<p><strong>Der Messbetrieb bei Dunkelheit ist möglich</strong></p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Aktuelle Besonderheit:</strong></p>
<p>Es sind  Fälle aufgetreten, in welchem mit einer veralteten Software gemessen – und ausgewertet -,  wurde. Es haben daher einige Gerichte Verfahren <strong>eingestellt bzw. freigesprochen</strong>. Solche Messungen könnten in dem  Zeitraum 2009 bis Juni 2010 erfolgt sein.<strong> Bei Messungen diesen Zeitraum betreffend kann eine kritische Überprüfung des Messvorgangs lohnenswert sein, da die Umstellung auf die neue Software bundesweit zeitlich unterschiedlich erfolgte</strong>.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer    Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Einseitensensor; Lichtschranke oder und/oder ESO ES 3.0 aufgeführt sind? Drohen Punkte  in   Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,    entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren. <strong> </strong></p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
<p>Schlagworte: <a rel="tag" href="../tag/busgeldbescheid/">Bußgeldbescheid</a>, <a rel="tag" href="../tag/busgeldverfahren/">Bußgeldverfahren</a>, <a rel="tag" href="../tag/fachanwalt-fur-verkehrsrecht/">Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>, <a rel="tag" href="../tag/fahrverbot/">Fahrverbot</a>, <a rel="tag" href="../tag/geschwindigkeitsmessung/">Geschwindigkeitsmessung</a>, <a rel="tag" href="../tag/geschwindigkeitsuberschreitung/">Geschwindigkeitsüberschreitung</a>, <a rel="tag" href="../tag/geschwindigkeitsubertretung/">Geschwindigkeitsübertretung</a>, <a rel="tag" href="../tag/geschwindigkeitsverstos/">Geschwindigkeitsverstoß</a>, <a rel="tag" href="../tag/punkte/">Punkte</a>, <a rel="tag" href="../tag/punktestand/">Punktestand</a></p>
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		<item>
		<title>Ein Fahrrad ist nur mit einem dynamobetriebenen Licht ausreichend beleuchtet</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/2wBTwSGbo3Q/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ein-fahrrad-ist-nur-mit-einem-dynamobetriebenen-licht-ausreichend-beleuchtet/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 07:23:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
München (dpa) -Das LG München äußerte sich zur Frage, ob man ein Stecklampen am Fahrrad ausreichend sind oder ob man eine Lampe mit Dynamobetrieb benötig.
Hintergrund des Urteils war ein Unfall der sich vor ca. vier Jahren zwischen zwei Radfahrern abgespielt hatte. Die beiden Radfahrer waren des nächtens   zusammengestoßen und hatten sich und ihre Räder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>München (dpa) -Das LG München äußerte sich zur Frage, ob man ein Stecklampen am Fahrrad ausreichend sind oder ob man eine Lampe mit Dynamobetrieb benötig.</p>
<p>Hintergrund des Urteils war ein Unfall der sich vor ca. vier Jahren zwischen zwei Radfahrern abgespielt hatte. Die beiden Radfahrer waren des nächtens   zusammengestoßen und hatten sich und ihre Räder beschädigt. Vor dem LG München wurde es nun die Schuldfrage verhandelt. Alles drehte sich  um die ordnungsgemäße Radbeleuchtung.</p>
<p>Der eine Radfahrer nutzte eine  Stirnlampe, der andere eine elektrische Lampe am Lenker.</p>
<p>Das LG München stellt nur klar: Für ein  Fahrrad reicht <strong>weder eine Stirnlampe</strong> am Helm des Fahrers <strong>noch eine  elektrische Lampe am Lenker</strong> als Beleuchtung aus. Ein Fahrrad ist <strong>nur mit einem  dynamobetriebenen Licht ausreichend  beleuchtet</strong>. Zusätzliche elektrische  Lichter sind zwar erlaubt, genügen  aber allein nicht.(5. August, Aktenzeichen 17 O 18396/07)</p>
<p>Beide  Parteien einigten sich schließlich darauf, beide zur Hälfte für den  Unfall verantwortlich zu sein. Außerdem erhält der inzwischen 37 Jahre  alte Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro.</p></div>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Geblitzt mit…? Teil 3: Lasermessgerät Leivtec XV2</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/OiEYA_TT4nM/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil3-lasermessgerat-leivtec-xv2/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:21:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsübertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punktestand]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2731</guid>
		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von   Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß   der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von   Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß   der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult   oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein häufig eingesetztes, laserbasiertes Messgerät</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Leivtec XV2<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung – Infrarot &#8211; Lasermessverfahren mit Videodokumentation</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil – Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messung aus Fahrzeug möglich. Sensorerfassung bei ca. 80 m; Messbeginn bei ca. 50 m Entfernung. Messung ausschließlich des entgegenkommenden Verkehrs</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B. Tests vor Messbeginn , Fehlmessungen (siehe unten) , Dokumentation, fehlende Schulung des Messpersonals</p>
<p>Besonderheit: Es wird <strong>nicht “geblitzt”</strong>, <strong>sondern es erfolgt in Kurzzeit eine Messung mit Videodokumentation</strong>.</p>
<p><strong>Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen  dergestalt vokommen, dass der Messbeamte  ein vermeintlich anvisiertes  Fahrzeug glaubt gemessen zu haben, in Wirklichkeit aber z.B. ein weiters Fahrzeug den Laserstrahl reflektiert und damit den  Messwert gebildet hat.<br />
</strong></p>
<p><strong>Der Messbetrieb bei Nacht ist möglich, aber an bestimmte Anforderungen geknüpft.</strong></p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer   Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel  Lasermessung und/oder Leivtec XV2 / XV3 aufgeführt sind? Drohen Punkte in   Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,   entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem   Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren. <strong> </strong></p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Unfallschaden oder Bußgeldbescheid  als Urlaubssouvenir? Ihr Verkehrsanwalt hilft!  Auch in diesem Jahr reisen wieder viele Deutsche mit dem  eigenen PKW in den Urlaub. So sind Sie an Ihrem Ferienort mobil  und unabhängig. Doch auch im Urlaub kann Ihnen jederzeit ein  Unfall passieren oder ein Verkehrsverstoß vorgeworfen werfen.  Besonders problematisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unfallschaden oder Bußgeldbescheid  als Urlaubssouvenir? Ihr Verkehrsanwalt hilft!  Auch in diesem Jahr reisen wieder viele Deutsche mit dem  eigenen PKW in den Urlaub. So sind Sie an Ihrem Ferienort mobil  und unabhängig. Doch auch im Urlaub kann Ihnen jederzeit ein  Unfall passieren oder ein Verkehrsverstoß vorgeworfen werfen.  Besonders problematisch ist das im Ausland: In der Regel sind Sie  mit dem Recht Ihres Urlaubslandes nicht vertraut und häufig auch  nicht mit der Sprache. Dies macht es für Sie als Geschädigten  noch schwieriger, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen oder sich  gegen ein ungerechtfertigtes Bußgeld zu wehren.<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/unfallschaden_oder_bussgeldbescheid_als_urlaubssouvenir_.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem Drogenscreening rechtmäßig</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 69/10.MZ – Urteil vom 25.02.2010: Die Verweigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in der Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zur Folge. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden. Im zugrunde liegenden Fall, über den die Verkehrsanwälte (A…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 69/10.MZ – Urteil vom 25.02.2010: Die Verweigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in der Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zur Folge. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden. Im zugrunde liegenden Fall, über den die Verkehrsanwälte (A…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_fahrerlaubnisentzug_nach_verweigertem_drogenscreening_rechtmaessig.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Radfahren unter erheblichem Alkoholeinfluss führt nicht nur zum Führerscheinentzug</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BayVGH München, Aktenzeichen: 11 C 09.2200 – Urteil vom 08.02.2010: Wird ein Fahrrad von einem Führerscheininhaber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Dieses Gutachten ist nicht auf die Frage zu beschränken, ob künftig Alkoholf…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BayVGH München, Aktenzeichen: 11 C 09.2200 – Urteil vom 08.02.2010: Wird ein Fahrrad von einem Führerscheininhaber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Dieses Gutachten ist nicht auf die Frage zu beschränken, ob künftig Alkoholf…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_radfahren_unter_erheblichem_alkoholeinfluss_fuehrt_nicht_nur_zum_fuehrerscheinentzug.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Unfall infolge Unterzuckerung führt zu Fahrerlaubnisentzug</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 1058/09.MZ – Urteil vom 27.10.2000: Kommt es infolge von Unterzuckerungszuständen durch eine Diabetes zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Im zugrunde liegenden Fall, über den jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) informierten, verlor e…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 1058/09.MZ – Urteil vom 27.10.2000: Kommt es infolge von Unterzuckerungszuständen durch eine Diabetes zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Im zugrunde liegenden Fall, über den jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) informierten, verlor e…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_unfall_infolge_unterzuckerung_fuehrt_zu_fahrerlaubnisentzug.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<item>
		<title>Einseitig begünstigende Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf zulässig</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/einseitig-begunstigende-mustervertrage-bei-gebrauchtwagenkauf-zulassig/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/einseitig-begunstigende-mustervertrage-bei-gebrauchtwagenkauf-zulassig/</guid>
		<description><![CDATA[BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 67/09 – Urteil vom 17.02.2010: Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind im Falle eines Kaufs unter Privatleuten nicht anwendbar, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular von einer der Seiten zugrunde gelegt wird, das von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde).…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 67/09 – Urteil vom 17.02.2010: Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind im Falle eines Kaufs unter Privatleuten nicht anwendbar, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular von einer der Seiten zugrunde gelegt wird, das von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde).…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/pkw-kauf_leasing_einseitig_beguenstigende_mustervertraege_bei_gebrauchtwagenkauf_zulaessig.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Blutalkoholgutachten ohne Zustimmung des Richters kein Beweismittel</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[OLG Oldenburg, Aktenzeichen: 1 Ss 183/09 – Urteil vom 03.11.2009: Eine Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholmenge im Blut eines Kraftfahrers gegen dessen Willen erfordert eine richterliche Anordnung. Nur wenn ein zuständiger Richter nicht zu erreichen ist, kann bei Gefahr im Verzug die Blutentnahme ausnahmsweise auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Poliz…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Oldenburg, Aktenzeichen: 1 Ss 183/09 – Urteil vom 03.11.2009: Eine Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholmenge im Blut eines Kraftfahrers gegen dessen Willen erfordert eine richterliche Anordnung. Nur wenn ein zuständiger Richter nicht zu erreichen ist, kann bei Gefahr im Verzug die Blutentnahme ausnahmsweise auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Poliz…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/strafsachen_blutalkoholgutachten_ohne_zustimmung_des_richters_kein_beweismittel.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen Anspruch auf Schmerzensgeld</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/unfallopfer-hat-bei-psychischen-belastungen-anspruch-auf-schmerzensgeld/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<description><![CDATA[OLG Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 7 U 76/07 – Urteil vom 01.02.2010: Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schl…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 7 U 76/07 – Urteil vom 01.02.2010: Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schl…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_unfallopfer_hat_bei_psychischen_belastungen_anspruch_auf_schmerzensgeld.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Verkehrsüberwachungen per Videoaufzeichnung muss verdachtsunabhängig erfolgen</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verkehrsuberwachungen-per-videoaufzeichnung-muss-verdachtsunabhangig-erfolgen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[OLG Jena, Aktenzeichen: 1 Ss 291/09 – Urteil vom 06.01.2010: Eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung kann nur dann wegen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unzulässig erklärt werden, wenn zuvor kein &#8220;konkreter Anfangsverdacht&#8221; für einen Verkehrsverstoß vorgelegen hat. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena …
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Jena, Aktenzeichen: 1 Ss 291/09 – Urteil vom 06.01.2010: Eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung kann nur dann wegen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unzulässig erklärt werden, wenn zuvor kein &#8220;konkreter Anfangsverdacht&#8221; für einen Verkehrsverstoß vorgelegen hat. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena …<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/bussgeld_verkehrsueberwachungen_per_videoaufzeichnung_muss_verdachtsunabhaengig_erfolgen.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Der sichere Weg zur Schule</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:14:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[DVR gibt Tipps für den Schulweg von Erstklässlern

Bonn, 30. Juli 2010 (DVR) – In den kommenden Wochen fiebern viele Erstklässler ihrem ersten Schultag entgegen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ruft daher alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme auf. Insbesondere in Wohngebieten und Straßen rund um Schulen gilt: Fuß vom Gas nehmen und jederzeit bremsbereit sein.
Quelle: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>DVR gibt Tipps für den Schulweg von Erstklässlern</h4>
<p>
<p><strong>Bonn, 30. Juli 2010 (DVR) – </strong>In den kommenden Wochen fiebern viele Erstklässler ihrem ersten Schultag entgegen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ruft daher alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme auf. Insbesondere in Wohngebieten und Straßen rund um Schulen gilt: Fuß vom Gas nehmen und jederzeit bremsbereit sein.</p>
<p><a href="http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/presse/informationen/1917.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Internationales ADAC/DVR-Symposium „Die Fahranfängerbetreuung auf dem Prüfstand!“</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/internationales-adacdvr-symposium-%e2%80%9edie-fahranfangerbetreuung-auf-dem-prufstand%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:14:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 15./16. September 2010 in Berlin

Berlin, 28. Juli 2010 – Unfälle im Straßenverkehr stellen für junge Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren die Haupttodesursache dar. Durch eine Optimierung der Fahranfängervorbereitung und -betreuung kann der Schutz für junge Fahrer bedeutsam gesteigert werden. Ein internationales Symposium des ADAC und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) am 15./16. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Am 15./16. September 2010 in Berlin</h4>
<p>
<p><strong>Berlin, 28. Juli 2010 – </strong>Unfälle im Straßenverkehr stellen für junge Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren die Haupttodesursache dar. Durch eine Optimierung der Fahranfängervorbereitung und -betreuung kann der Schutz für junge Fahrer bedeutsam gesteigert werden. Ein internationales Symposium des ADAC und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) am 15./16. September in Berlin gibt einen Überblick über den heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und stellt unterschiedliche Fahrausbildungssysteme in Europa vor. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/presse/informationen/1909.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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		<item>
		<title>Urteil zu Schäden an einem falsch geparkten Auto durch ein siebenjähriges Kind</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/7UxrepofHY0/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/urteil-zu-schaden-an-einem-falsch-geparkten-auto-durch-ein-siebenjahriges-kind/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 08:56:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgersteig]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Falschparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halte]]></category>
		<category><![CDATA[Kind]]></category>
		<category><![CDATA[PKW]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor dem Amtsgericht München wurde kürzlich eine interessante Entscheidung (AZ: 331 C 5627/09) getroffen.

Zum Sachverhalt: Ein PKW Fahrer hat sein Fahrzeug ordnungswidrig und zudem verkehrsbehindernd geparkt...
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem Amtsgericht München wurde kürzlich eine interessante Entscheidung (<a href="http://www.justiz-bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/02250/" target="_blank">AZ: 331 C 5627/09</a>) getroffen.</p>
<p>Zum Sachverhalt: Ein PKW Fahrer hat sein Fahrzeug ordnungswidrig und zudem verkehrsbehindernd geparkt. Der Bürgersteig war durch das geparkte Auto auf unter einen Meter verengt. Auf den Gehweg fuhr ein siebenjähriges Kind mit seinem Fahrrad. Es wurde dabei von seinen Eltern begleitet. Das Kind fuhr durch die Engstelle und verlor das Gleichgewicht. Es kam zum Sturz und die Stoßstange sowie der Spoiler des geparkten Autos wurden beschädigt. Der Schaden wurde mit 1105 € beziffert.</p>
<p>Im Prozess bekamen nunmehr die beklagten Eltern Recht. Der geschädigte Kläger hatte Schadensersatz verlangt. Diese Verlangen sahen die Richter nicht als begründet an.</p>
<p>Hier greife das Haftungsprivileg gemäß § 828 Abs. 2 BGB. Demnach sind Kinder zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahrnicht verantwortlich für Schaden, die bei einem Unfall entstehen. Dieses Privileg gilt zwar nicht für Schäden an ordnungsgemäß geparkten Autos. Vorliegend war das Auto aber wie angesprochen ordnungswidrig geparkt und der Kläger hat den Verkehrsraum des Kindes massiv beeinträchtigt. Die gebildete Engstelle hat das Kind in dieser Verkehrssituation überfordert. Gerade für solche Fälle ist die Vorschrift des § 828 Abs. 2 BGB gedacht. Die Haftung des Kindes scheidet daher aus.</p>
<p>Auch kommt keine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht. Hier wird davon ausgegangen, dass bei schulfplichtigen Eltern gegenüber radfahrenden Kindern eine ständige Aufsicht nicht mehr erforderlich ist. Die geschilderte Situation sei auch nicht als übermäßig gefährlich einzustufen gewesen.</p>
<p>Fazit: Wer sein Fahrzeug rechtswidrig abstellt, trägt vorrangig das Risiko einer Beschädigung, nicht die Passanten.</p>
<p>Bei Fragen zu Parkschäden am Auto und Unfallschäden im Allgemeinen nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<title>290 Stundenkilometer in der Schweiz: 782 000 Euro Strafe</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 12:32:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein schwedischer Autofahrer ist auf einer Autobahn in der Schweiz mit 290 km/h geblitzt worden. In der Schweiz gilt auf Autobahnen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit  von 120 km/h (teilweise sogar auf 80 km/h bis 100 km/h reduziert, z.B. auf Stadtautobahnen).
Das wird nicht billig! Nach dem Recht der Schweiz richtet sich die Höhe der Geldsanktion unter anderem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein schwedischer Autofahrer ist auf einer Autobahn in der Schweiz mit 290 km/h geblitzt worden. In der Schweiz gilt auf Autobahnen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit  von 120 km/h (teilweise sogar auf 80 km/h bis 100 km/h reduziert, z.B. auf Stadtautobahnen).</p>
<p>Das wird nicht billig! Nach dem Recht der Schweiz richtet sich die Höhe der Geldsanktion unter anderem nach den Einkommensverhältnissen des Betroffenen. Nach Auskunft der schweizerischen Verkehrsbehörden muss der &#8220;alte Schwede&#8221; nun mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 782 000 Euro rechnen. Die Polizei stellte als Sicherheitsleistung schon mal den 570 PS starken Mercedes im Wert von 180 000 Euro nebst Führerschein sicher.</p>
<p>Es ist in der Schweiz durchaus üblich und in den kantonalen Strafprozessordnungen der Schweiz auch so geregelt, dass das Fahrzeug des Betroffenen beschlagnahmt und amtlich verwahrt wird. Es sei denn, der Betroffene kann eine Kauton in Höhe der zu erwartenden Geldsanktion zusätzlich der zu erwartenden Verfahrenskosten zahlen. Ich nehme mal an, so viel Geld hatte auch der schwedische Mercedes &#8211; Fahrer gerade nicht zur Hand &#8230;</p>
<p>Falls Sie im europäischen Ausland geblitzt werden, helfe ich Ihnen weiter:</p>
<p>http://www.knöllchen.eu</p>
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		<title>Nächtlicher Unfall mit dem Fahrrad – Streit über ausreichende Beleuchtung</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ist-ein-fahrrad-nur-mit-dynamobetriebenem-licht-ausreichend-beleuchtet/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:16:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Volkstümliche Rechtsirrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einem etwas skurrilen Fall hatte sich das Landgericht München zu befassen. Zwei Radfahrer kollidierten bei einer nächtlichen Fahrt. Grund war wohl die unzureichende Beleuchtung beider Radfahrer.
Der Kläger fuhr mit einer batteriebetrieben Stirnlampe am Helm. Der Beklagte hatte ein elektrisches Aufstecklicht an seinem Lenker befestigt. Der Kläger erlitt einen Wirbelbruch. Die Parteien stritten darum, wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem etwas skurrilen Fall hatte sich das Landgericht München zu befassen. Zwei Radfahrer kollidierten bei einer nächtlichen Fahrt. Grund war wohl die unzureichende Beleuchtung beider Radfahrer.</p>
<p>Der Kläger fuhr mit einer <strong>batteriebetrieben Stirnlampe</strong> am Helm. Der Beklagte hatte ein <strong>elektrisches Aufstecklicht</strong> an seinem Lenker befestigt. Der Kläger erlitt einen Wirbelbruch. Die Parteien stritten darum, wer nun schuld an dem Unfall sei.</p>
<p>In der <a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2010/02711/index.php" target="_blank">Pressemitteilung</a> des Landgericht München vom 05.08.2010 heißt es:</p>
<blockquote><p><em>Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht sind – was offenbar nicht allgemein bekannt ist – allein ausreichende Beleuchtungsmittel. <strong>Ein Fahrrad ist nämlich grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt</strong>; zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend.</em></p></blockquote>
<p>Weiter wies das Gericht darauf hin, dass hier – nach den Angaben der einvernommenen Zeugen und den Ausführungen des Sachverständigen – davon auszugehen war, dass das elektrische Aufstecklicht nicht mehr mit voller Kraft leuchtete. Die Stirnlampe wiederum war möglicherweise aufgrund der gebeugten Haltung des Klägers auf seinem Rennrad nicht zu sehen.</p>
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		<title>Glück im Unglück- Unfall im Ausland mit Inländer</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/gluck-im-ungluck-unfall-im-ausland-mit-inlander/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im EU-Ausland mit einem Ausländer die Möglichkeit besteht, die Ansprüche in Deutschland geltend zu machen und sogar in Deutschland gerichtlich durchsetzen zu können ( 4. und 5. KH- Richtline). Grundlage des Schadenersatzansprüche ist  jedoch stets das materielle Recht des Mitgliedstaates, in dem der Unfall geschah. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im EU-Ausland mit einem Ausländer die Möglichkeit besteht, die Ansprüche in Deutschland geltend zu machen und sogar in Deutschland gerichtlich durchsetzen zu können ( 4. und 5. KH- Richtline). Grundlage des Schadenersatzansprüche ist  jedoch stets das materielle Recht des Mitgliedstaates, in dem der Unfall geschah. Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zum deutschem Recht (z.Bsp.: bei &#8220;über 100 Fällen, Mietwagenkosten; Gutachterkosten u.w). Eine kompetente Beratung ist also notwendig, damit der Geschädigte nicht auf Kosten sitzenbleibt, obwohl der Unfall unverschuldet war.</p>
<p>Treffen sich in einem Mitgliedstaat allerdings zwei Inländer, was in manchen Urlaubsregionen gar nicht so selten der Fall ist (Malle !), gilt zu den Haftungsvoraussetzungen und zur Schadenshöhe <strong>deutsches Schadenrecht</strong>, mit der Maßgabe das bzgl. der Verhaltensanforderungen ausländisches Strassenverkehrsrecht gilt.</p>
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		<title>Nun auch Abschleppkosten im Visier der Schadensteuerung der KH-Versicherer ??</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/nun-auch-abschleppkosten-im-visier-der-schadensteuerung-der-kh-versicherer/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 10:28:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenige Schadenpositionen sind bisher von dem &#8220;Schadenmanagement&#8221; der Haftpflichtversicherer verschont geblieben. Ob Mietwagenkosten, Kosten des Sachverständigen, Stundenverrechnungssätze der Werkstätten oder  Unkostenpauschale, fast sämtliche Schadenpositionen werden von den Versicheren angegriffen und in Frage gestellt. Es ist Sache des Geschädigten- mit anwaltlicher Hilfe- hier engegenzu halten. Nun liegt auf dem Schreibtisch des Verfassers ein Schreiben einer großen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenige Schadenpositionen sind bisher von dem &#8220;Schadenmanagement&#8221; der Haftpflichtversicherer verschont geblieben. Ob Mietwagenkosten, Kosten des Sachverständigen, Stundenverrechnungssätze der Werkstätten oder  Unkostenpauschale, fast sämtliche Schadenpositionen werden von den Versicheren angegriffen und in Frage gestellt. Es ist Sache des Geschädigten- mit anwaltlicher Hilfe- hier engegenzu halten. Nun liegt auf dem Schreibtisch des Verfassers ein Schreiben einer großen Haftplichtversicherung die nunmehr auch die Abschlepp- und Bergungskosten des Unfallgeschädigten kürzen wollte. Die Argumentation ist bekannt: es wird auf die Angemessenheit und Erforderlichkeit der Kosten verwiesen. Ferner bezieht sich der Versicherer auf &#8220;Empfehlungen&#8221; eines Berufsverbandesw der Abpschlepp- und Bergungsunternehmen. Es wird empfohlen, eine Schlichtungsstelle anzurufen ?! Nach dem der Verfasser eine Klage gegen den Versicherungsnehmer androhte, wurde die restlichen Abschleppkosten unverzüglich bezahlt. Es bleibt zu hoffen, dass es sich hier um einen Einzelfall handelte, und nicht um ein geplantes Vorgehen, um nun auch die Abschleppkosten im Sinne der Versicherer zu &#8221; steuern&#8221;</p>
<p>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht Jürgen Leister</p>
<p><a href="http://www.w-rus.de/" target="_blank">www.w-rus.de</a></p>
<p>06221-914020</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Darf man barfuß autofahren? – Als LKW Fahrer wohl nicht</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/qYg1c5Aqskw/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren-als-lkw-fahrer-wohl-nicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[barfuss]]></category>
		<category><![CDATA[barfuß autofahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;darf man barfuss autofahren&#8221; schon drauf hingewiesen.
Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.
Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:
§209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:
„Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;<a href="http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren/" target="_self">darf man barfuss autofahren</a>&#8221; schon drauf hingewiesen.</p>
<p>Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.</p>
<p>Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__209.html" target="_blank">§209 Abs.1 Nr.1</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__15.html" target="_blank">15 Abs.1 SGB VII</a> i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:</p>
<p><em>„Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“</em></p>
<p>Eben genannte Vorschrift wurde dann auch einem Brummifahrer zum Verhängnis. Wie die Presssemitteilung der Polizeiinspektion Hildesheim zeigt:</p>
<p><span style="color: #575755; font-family: Verdana,Arial,'Trebuchet MS',Helvetica,sans-serif; font-size: 12px; text-align: left;"> </span></p>
<h2 style="margin: 6px 0px 15px; padding: 0px 0px 0px 10px; font-size: 18px; line-height: 25px; color: #575755; font-weight: normal;">POL-HI: Alfeld (Kna) : Sattelzug-Fahrer in Socken unterwegs</h2>
<div style="margin: 0px; padding: 0px;">
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">Hildesheim (ots) &#8211; Am Donnerstag, gegen 11 Uhr, staunte ein Alfelder Polizeibeamter, welcher Experte bei der Kontrolle des so gen. Schwerlastverkehres ist, nicht schlecht, als er auf der Ortsumgehung Alfeld (B 3) einen Sattelzug aus Kassel kontrollierte. Der 38-jährige Trucker aus Süddeutschland saß doch tatsächlich ohne Schuhe -nur mit Socken- am Steuer seines &#8220;40-Tonner-Diesels&#8221;. Dieses ist durch eine &#8220;Unfall-Verhütungs-Vorschrift für die Fahrzeughaltung (Lkw)&#8221; verboten und wird mit einem Bußgeld von 25 bis 80 Euro geahndet. Eine entsprechende Anzeige an die Berufsgenossenschaft wurde gefertig. Der Trucker konnte, nachdem er sich &#8220;beschuht hatte&#8221;, die Fahrt fortsetzen.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">
<pre style="margin: 0px; padding: 8px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 1em; color: #575755; line-height: 20px; background-color: #ffffff;">Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Telefon: 05181/9116-0
<a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #575755; text-decoration: none;" href="http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/">http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/</a></pre>
</div>
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		<item>
		<title>Beschädigung eines Mietwagens: Keine Haftung bei Verstoß gegen die “Polizeiklausel” ?!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/UOyubTg5qtk/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/beschadigung-eines-mietwagens-keine-haftung-bei-verstos-gegen-die-polizeiklausel/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:02:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarbrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeiklausel]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich berichte heute über einen Fall aus meiner Praxis:
Der Mandant hatte sich bei einem der großen Mietwagenunternehmen einen Kleintransporter gemietet und das Fahrzeug dann gleich mal gegen eine Mauer &#8220;gesetzt&#8221;. Da das Fahrzeug noch verkehrstüchtig war, hat der Mandant seinen Umzug beendet und bei Rückgabe des Fahrzeugs den Schaden gemeldet. Die Polizei hat er nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich berichte heute über einen Fall aus meiner Praxis:</p>
<p>Der Mandant hatte sich bei einem der großen Mietwagenunternehmen einen Kleintransporter gemietet und das Fahrzeug dann gleich mal gegen eine Mauer &#8220;gesetzt&#8221;. Da das Fahrzeug noch verkehrstüchtig war, hat der Mandant seinen Umzug beendet und bei Rückgabe des Fahrzeugs den Schaden gemeldet. Die Polizei hat er nicht angerufen.</p>
<p>Es kam dann die Rechnung des Mietwagenunternehmens über rund 8.000,00 Euro nebst entsprechend vom Mietwagenunternehmer veranlassten Schadensgutachten. Begründung: Die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung gelte nicht, weil der Mandant die Polizei nicht informiert habe. Zum besseren Verständnis: Die Mietwagenunternehmen bieten in Ihren AGB eine vertragliche Haftungsfreistellung an. Der Kunde zahlt im Schadensfalle dann nur noch eine vertraglich vereinbarte Mindestsumme (meistens 500,00 Euro). Die Haftungsfreistellung ist also vergleichbar mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung.</p>
<p>Nun stand aber die sogenannte Polizeiklausel, die eben vorsieht, dass der Kunde dennoch vollumfänglich haftet, wenn er bei einem Unfall auch ohne Drittbeteiligung nicht sofort die Polizei hinzuruft, in den AGB des Mietwagenunternehmens. Auf den ersten Blick sah es also schlecht aus für unseren Mandanten. Wir haben dann recherchiert und Urteile gefunden, die diese Klausel aus mehereren Gründen für unwirksam erklären.</p>
<p>Die Urteilsgründe ließen sich hören: Die Klausel sei überraschend, da auch bei einem Kleinstschaden ohne Drittbeteiligung die Polizei alarmiert werden müsse. Damit müsse der durchschnittliche Kunde nicht rechnen. Die Klausel sei auch unwirksam, weil sie eine vollständige Haftung des Kunden vorsieht, während das neue Versicherungsvertragsgesetzes bei nicht vorsätzlichen Verstößen (Obliegenheitsverletzungen) lediglich von einer anteiligen Haftung ausgeht. Die Meinungen in der Rechtsprechung waren allerdings zweigeteilt. Teilweise wird die Klausel noch für wirksam gehalten.</p>
<p>Wir haben unsere Argumente dann ins Feld geführt, sicherheitshalber das Fahrzeug noch einmal durch einen neutralen  Sachverständigen begutachten lassen (Schaden: nur noch ca. 3.500,00 € statt 8.000,00 Euro) und mit Spannung die Reaktion des Mietwagenunternehmens abgewartet. Ergebnis: Das Mietwagenunternehmen hat (bis auf den vereinbarten &#8220;Selbstbehalt&#8221; in Höhe von 500,00 Euro) vollständig von seiner Forderung abgelassen.</p>
<p>Fazit : Sollten Sie ein Mietfahrzeug beschädigen, rate ich Ihnen natürlich trotzdem dringend, die Polizei zu verständigen und um Unfallaufnahme zu bitten. Das ist der sicherste Weg. Inzwischen haben wohl auch einige Autovermietungen erkannt, dass die Polizeiklausel streitbefangen ist und dementsprechend Ihre AGB geändert. Sollte das Kind schon im Brunnen liegen, rate ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Neben der rechtlichen Frage, ob Sie überhaupt &#8211; und ggf. in welchem Umfang &#8211; haften, die in jedem Einzelfall anhand der vereinbarten AGB zu prüfen ist, kann es durchaus angezeigt sein, den tatsächlichen Schadensumfang von einem neutralen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Denn selbst wenn unser Mandant gehaftet hätte, hätte er sicherlich keine 8.000,00 Euro zahlen müssen.</p>
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		<item>
		<title>Trotz Anschnall-Verstoß kein Mitverschulden bei Unfall</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/qkz_5b5lHGg/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/trotz-anschnall-verstos-kein-mitverschulden-bei-unfall/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Aug 2010 09:53:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Autohaus]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsverteilung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2675</guid>
		<description><![CDATA[Seit vielen Jahren ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. Genau in diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (AZ: 14 U 42/08), auf das die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit vielen Jahren ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. Genau in diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (AZ: 14 U 42/08), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Redaktion von AUTOHAUS-Schaden§manager aufmerksam gemacht haben.</p>
<p>In dem mitgeteilten Fall waren eine Autofahrerin und ihre beiden Beifahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug schwer verletzt worden; der Ehemann der Fahrzeuglenkerin sogar so schwer, dass er kurz darauf verstarb. <strong>Während des Unfalls war die Fahrerin nicht angeschnallt.</strong> Unstrittig war vor Gericht die Tatsache, dass der Unfallgegner den Zusammenstoß verursacht hatte: Er war innerorts mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h gefahren. Auf regennasser Fahrbahn hatte er die Gewalt über sein Fahrzeug verloren, war auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Die Frau war nach mehrmonatigem Krankenhaus- und Rehabilitations-Aufenthalt auf fremde Hilfe angewiesen und hat seit dem Unfall schwere körperliche und seelische Belastungen und Einschränkungen hinzunehmen.</p>
<p>Mit ihrer Klage machte die geschädigte Fahrerin restliche Ersatzansprüche geltend und forderte neben 40.000 Euro Schmerzensgeld auch die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Schadensersatz für alle materiellen Schäden. Wesentlicher Streitpunkt zwischen Klägerin und der beklagten Versicherung des Unfallgegners war die Mithaftungsquote der nicht angeschnallten Klägerin. <strong>Die Versicherung hatte wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht eine Mithaftung der Fahrerin von einem Drittel gefordert.</strong> Sie habe den Sicherheitsgurt nicht angelegt, da sie aufgrund ihres Übergewichts Schwierigkeiten beim Anschnallen habe, argumentierte die Klägerin.</p>
<p><strong>Den Einwand der beklagten Versicherung, sie hätte durch das Anschnallen einen Großteil der Verletzungen vermeiden können, wiesen die Richter zurück</strong>: Laut Sachverständigen hätten der Klägerin bei angelegtem Gurt ähnlich schwere Verletzungen mit möglicherweise tödlichen Bauchverletzungen gedroht. Rein rechtlich gesehen, habe die Klägerin zwar gegen die Anschnallpflicht verstoßen, gegenüber der außerordentlich schwer wiegenden Unfallschuld des Unfallgegners trete die grundsätzliche Mithaftung jedoch zurück, so das Urteil der Richter. Die beklagte Versicherung habe daher die Schäden der Klägerin in vollem Umfang zu ersetzen.</p>
<p><a href="http://www.autohaus.de/" target="_blank">www.autohaus.de<br />
</a><a href="http://anwaltverein.de/" target="_blank">www.dav.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Ganz schön strenge Regeln für Biker in Italien</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Aug 2010 08:11:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Holla He &#8211; das sollte man sich vor der nächsten Tour nach bella Italia gut merken.
 Schon bei relativ geringfügigen Verstößen muß man mit drakonischen Strafen rechnen. Das berichtet die Sachverständigenorganisation Dekra. Wer beispielsweise ohne oder mit einem nicht zulässigen Helm fährt, riskiert zum einen ein Bußgeld zwischen 74 und 299 Euro; außerdem ordnen die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Holla He &#8211; das sollte man sich vor der nächsten Tour nach bella Italia gut merken.</p>
<p><span style="color: #4b4b4b; line-height: 17px;"><a style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; color: #1f5ba4; text-decoration: none; background-image: none;" onclick="S(-1,42468670,2,2,-1,this); " href="http://themen.t-online.de/news/motorraeder" target="_blank"><strong style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; font-weight: bold;"> </strong></a><strong style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; font-weight: bold;">Schon bei relativ geringfügigen Verstößen muß man mit drakonischen Strafen rechnen. Das berichtet die Sachverständigenorganisation Dekra. Wer beispielsweise ohne oder mit einem nicht zulässigen Helm fährt, riskiert zum einen ein Bußgeld zwischen 74 und 299 Euro; außerdem ordnen die Behörden eine Verwahrung des Fahrzeuges für 60 Tage an. Zum Vergleich: In Deutschland wird Motorradfahren ohne Helm mit etwa 20 Euro geahndet.</strong></span></p>
<h3 style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b; text-decoration: none; font-weight: bold; position: static; border-width: 0px;">Bei Wheely ist wird das Moped verbannt.</h3>
<p style="margin: 10px 0px; padding: 0px; font: 12px/17px arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b;">Die italienischen Ordnungshüter kennen auch kein Pardon, wenn Fahrer auf ihrem Motor- und Kleinkraftrad nicht korrekt sitzen, beim Beschleunigen in sportlicher Manier das Vorderrad vom Boden abheben oder den Lenker nicht mit beiden Händen halten, sofern dies nicht zum Handzeichen geben oder Manövrieren erforderlich ist. Auch in solchen Fällen drohen die genannten Strafen. Im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren wird das Fahrzeug sogar 90 Tage lang von der Straße verbannt.</p>
<h3 style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b; text-decoration: none; font-weight: bold; position: static; border-width: 0px;">Nur Volljährige dürfen mitfahren</h3>
<p style="margin: 10px 0px; padding: 0px; font: 12px/17px arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b;">Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die Vorschriften zu Mitnahme von Beifahrern. Auf Kleinkrafträdern dürfen nur Fahrer über 18 Jahren einen Sozius mitnehmen, selbst wenn das Zweirad für zwei Personen zugelassen ist. Grundsätzlich müssen auch die Beifahrer einen zugelassenen Helm tragen. Bei Verstößen minderjähriger Mitfahrer haftet der Fahrer.</p>
<p style="margin: 10px 0px; padding: 0px; font: 12px/17px arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b;">Die Verwahrung des Fahrzeuges bedeutet allerdings kein Fahrverbot: der Fahrer darf mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Das Fahrzeug wird dem Besitzer belassen, er darf es jedoch für 60 bzw. 90 Tage nicht führen. Den betroffenen Motorradfahrern wird empfohlen, zur Wahrung der eigenen Rechte einen <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">Rechtsanwalt</a> einzuschalten.</p>
<p style="margin: 10px 0px; padding: 0px; font: 12px/17px arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b;">Verkehrsexperten finden Sie unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verhalten der Versicherung muss bei Berechnung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/YM05d07uuIU/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verhalten-der-versicherung-muss-bei-berechnung-des-schmerzensgeldes-berucksichtigt-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 10:51:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[OLG Schleswig: Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen nach Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld
Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung muss bei Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden.
 
Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Schleswig: Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen nach Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld</p>
<p>Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung muss bei Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden.<br />
<span style="color: #424729; font-family: verdana,arial,sans-serif; font-size: 11px; text-align: left;"><span style="margin: 0px; padding: 0px;"> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;"></span></span></p>
<p>Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.</p>
<p>Die Klägerin, eine Arzthelferin, erlitt bei einem Unfall mit einem Lkw zahlreiche Verletzungen, unter anderem ein schweres Schleudertrauma, einen Bruch des Nasenbeins, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden und zahlreiche Prellungen. Die Schuld des Lkw-Fahrers stand ebenso fest wie die volle Haftung seiner Versicherung. Vor Gericht ging es um die Frage des Schmerzensgeldes und ob die Klägerin psychisch unter den Folgen des Unfalls litt. Die Klägerin verlangte 30.000 Euro, die Versicherung hatte jedoch als Schmerzensgeld lediglich 2.750 Euro gezahlt.<br />
Gutachter weist auf erhebliche psychische posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge hin<br />
Die Richter hielten den Anspruch der Klägerin für angemessen. Ein Sachverständiger habe neben den zahlreichen Verletzungen zweifelsfrei eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die Auswirkungen solcher psychischen Unfallfolgen seien ganz erheblich. So habe die Klägerin infolge ihrer Ängste ihren Beruf aufgeben müssen. Darüber hinaus erzeuge bei ihr alles, was mit Straßenverkehr zu tun habe, Angst. Dies zeige sich daran, dass sie nicht allein ihre Wohnung verlassen könne. Letztlich müsse bei der Schmerzensgeldbemessung auch das Regulierungs- und Prozessverhalten derVersicherung berücksichtigt werden. Nicht nur, dass die Versicherung ein selbst für die körperlichen Verletzungen schon zu niedriges Schmerzensgeld gezahlt habe. Aus dem von ihr vorgerichtlich eingeholten Gutachten sei bereits hervorgegangen, das eine posttraumatische Belastungsstörung vorliege. Trotzdem habe es die Versicherung nicht nur auf ein Verfahren ankommen lassen, sondern außerdem die Klägerin verdächtigt, die Symptome nur vorzutäuschen, um eine höhere Entschädigung zu erhalten.</p>
<p><span style="color: #424729; font-family: verdana,arial,sans-serif; font-size: 11px; text-align: left;"><span style="margin: 0px; padding: 0px;">Oberlandesgericht Schleswig-Holstein</span>,<span> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;">Urteil</span><span> </span>vom<span> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;">01.02.2010</span><br style="margin: 0px; padding: 0px;" /><span style="margin: 0px; padding: 0px;">[Aktenzeichen: 7 U 76/07] </span></span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Mit Schmerzensgeld Verfahrenskosten bezahlen</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/mit-schmerzensgeld-verfahrenskosten-bezahlen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 10:36:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Muss man erhaltenes Schmerzensgeld für die Verfahrenskosten eines Hafpflichtprozesses einsetzen?
Jedenfalls dann, wenn die Verfahrenskosten gering sind und der Geschädigte den überwiedenden also wesentlichen Teil des Schmerzensgeldes behalten kann.
So sieht es das Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 -14 W 85/09


]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #333333; font-family: Arial,Verdana,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 18px;"></p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">Muss man erhaltenes Schmerzensgeld für die Verfahrenskosten eines Hafpflichtprozesses einsetzen?</p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">Jedenfalls dann, wenn die Verfahrenskosten gering sind und der Geschädigte den überwiedenden also wesentlichen Teil des Schmerzensgeldes behalten kann.</p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">So sieht es das <span style="color: #333333; font-family: Arial,Verdana,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 18px;">Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 -<a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #808080; text-decoration: none;" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20W%2085/09" target="_blank">14 W 85/09</a></span></p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;"><a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #808080; text-decoration: none;" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20W%2085/09" target="_blank"></a></p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Die Trunkenheitsfahrt / Drogenfahrt des Fahrradfahrers: Ein Überblick</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/y6y0LW_8pw8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/die-trunkenheitsfahrt-drogenfahrt-des-fahrradfahrers-ein-uberblick/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 08:53:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Absolute Fahruntüchtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol. Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug der Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Einer aktuellen Studie des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind bei jedem achten  Fahrradunfall Alkohol und / oder Drogen im Spiel. Im Vergleich dazu ist  nur bei jedem 22. Autounfall Alkohol- oder Drogeneinnahme zu  verzeichnen. Ich nehme die neue Studie zum Anlass, einmal kurz zusammenzufassen, welche Rechtsfolgen den Fahrradfahrer, der betrunken oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer aktuellen Studie des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind bei jedem achten  Fahrradunfall Alkohol und / oder Drogen im Spiel. Im Vergleich dazu ist  nur bei jedem 22. Autounfall Alkohol- oder Drogeneinnahme zu  verzeichnen. Ich nehme die neue Studie zum Anlass, einmal kurz zusammenzufassen, welche Rechtsfolgen den Fahrradfahrer, der betrunken oder unter Drogeneinfluss fährt, erwarten. Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich glaube, dass in diesem Bereich so einiges missverstanden wird. Wie der nachfolgende Beitrag zeigen wird, genügt ein Blick in die einschlägigen Vorschriften, um zu beurteilen, welche Rechtsfolgen drohen. Zunächst ist zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeiten einerseits und den verwaltungsrechtlichen Folgen (Fahrerlaubnisrecht) andererseits zu unterscheiden:</p>
<p>I. Straftaten</p>
<p>1. Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): § 316 StGB knüpft an das Führen eines <strong>Fahrzeuges</strong> im Straßenverkehr an. Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug, weshalb sich derjenige, der im Zustand alkoholoder drogenbedingter Fahrunfähigkeit im Verkehr Fahrrad fährt, nach § 316 StGB strafbar macht. Absolute Fahruntauglichkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vor. Liegt der Wert darunter, müssen verkehrsbezogene Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien o.Ä.) hinzutreten.</p>
<p>2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB): Auch § 315 c StGB knüpft an den Begriff des<strong> Fahrzeuges</strong> an, weshalb auch eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht kommt.</p>
<p>3. Kein Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht (§ 69 StGB): Wird ein Autofahrer wegen der vorgenannten Verkehrsdelikte bestraft, so wird ihm das zuständige Gericht nach § 69 StGB in der Regel die Fahrerlaubnis entziehen. Die Fahrerlaubnis erlischt dann und muss nach Ablauf einer Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden, ggf. unter Nachweis einer MPU. In § 69 StGB ist aber vom Führen von <strong>Kraftfahrzeugen</strong> die Rede. Egal wie muskulös die Beine sind, das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, deshalb kann die Fahrerlaubnis nicht vom Strafgericht entzogen werden.</p>
<p>4. Kein Fahrverbot durch das Gericht (§ 44 StGB): Mit Fahrverbot ist die befristete Untersagung des Führens eines Kraftfahrzeugs gemeint. Die Fahrerlaubnis erlischt also nicht wie beim Entzug der Fahrerlaubnis, es wird dem Verurteilten lediglich für einen bestimmten Zeitraum (1 &#8211; 3 Monate) verboten, ein Kraftfahrzeug im Verkehr zu führen. Der Führerschein ist abzugeben und wird nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt. Auch § 44 StGB gilt nur für das Führen von <strong>Kraftfahrzeugen</strong>, also nicht für Fahrräder.</p>
<p>II. Ordnungswidrigkeiten</p>
<p>1. Keine Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes (Trunkenheits- oder Drogenfahrt). Auch diese Vorschrift bezieht sich nur auf <strong>Kraftfahrzeuge</strong>.</p>
<p>2. Vorsicht: Nicht alle Vorschriften des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts knüpfen wie § 24 a StVG an das Führen eines Kraftfahrzeugs an. Wer also z.B. auf der falschen Fahrbahn fährt, durch falsches Fahrverhalten einen Unfall verursacht o.Ä. muss, wenn und solange die Tat nicht schon als Straftat verfolgt wird, mit einem Bußgeld rechnen.</p>
<p>3. Kein Fahrverbot durch den Bußgeldrichter (§ 25 StVG): Alleinige Grundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldverfahren ist § 25 StVG. Diese Vorschrift bezieht sich nur auf <strong>Kraftfahrzeuge</strong>. Auch der Bußgeldrichter kann demnach kein Fahrverbot verhängen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis wie im Strafverfahren kommt schon nicht in Betracht, weil es eine solche im Bußgeldverfahren nicht gibt.</p>
<p>III. Fahrerlaubnisrecht</p>
<p>Wer nach Lektüre der obigen Ausführungen schon frohlockt hat, weil ihm weder der Bußgeldrichter noch das Strafgericht an den Lappen kann, wird im Folgenden bitter enttäuscht werden.</p>
<p>Die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) darf so ziemlich alles von der Anordnung einer MPU bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Was die FEB im Einzelfall darf oder sogar muss, sprengt den Rahmen dieses Beitrages. Regelungsgrundlagen sind jedenfalls § 25 StVG, die Fahrerlaubnisverordnung sowie die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Tendenziell lässt sich sagen, dass ab einem Blutalkoholwert von 1,6 % Promille fest damit zu rechnen ist, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde einschaltet. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens ebenso wie die Bußgeldbehörde verpflichtet, der FEB Mitteilung zu machen, wenn der Verdacht eines fahrerlaubnisrelevanten Verstoßes vorliegt.</p>
<p>Fazit: Eine sachgerechte und erfolgversprechende Verteidigung bei Trunkenheitsdelikten setzt bei Auto- wie  bei Fahrradfahrern eine umfassende Kenntnis der Regelungsmaterien auch außerhalb des Strafrechts voraus. Fälle, in denen Mandanten &#8211; vermeintlich erfolgreich &#8211; im Strafverfahren mit einem blauen Auge davon kommen, um kurze Zeit später mit einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde in der Kanzlei aufzutauchen, sollen angeblich keine Seltenheit sein. Jedenfalls hört man das auf diversen Fortbildungsveranstaltungen. Passiert ist das natürlich noch keinem der mir bekannten Kollegen&#8230; <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<item>
		<title>Verfassungsgericht erklärt Blitzer für verfassungsmäßig</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-erklart-blitzer-fur-verfassungsmasig/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:45:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsmäßigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.
Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.</p>
<p>Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § 46 I OWiG) taugliche Rechtsgrundlage für die Fertigung von  Blitzeraufnahmen ist. Diese Eingriffsnorm sei, so das  Bundesverfassungsgericht, nicht auf Observationszwecke beschränkt. Die Maßnahme sei auch verhältnismäßig.</p>
<p>Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme stellt das  Bundesverfassungsgericht darauf ab, dass zwar die  verdeckte Datenerhebung zu einer Erhöhung der Eingriffsintensität führe,  dem stünde aber das überwiegende Interesse der Allgemeinheit an der  Verkehrssicherheit gegenüber. Außerdem würden nur solche Fahrzeugführer  geblitzt, die auch Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben  hätten. Auch bestünden in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde  Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung  und Löschung der erhobenen Daten. Schließlich handele es sich lediglich  um einzelne Aufnahmen.</p>
<p>Fazit: Das Urteil befasst sich mit der verdachtsabhängigen Fertigung  von Blitzeraufnahmen. Auf Videoabstandsmessungen ist es unmittelbar nicht anwendbar. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Gerichte dieses Urteil auch auf Videomessungen anwenden werden. Es spricht auch einiges dafür, dass das Verfassungsgericht bei Videomessungen ebenso entscheiden wird, sobald ihm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vorliegt. Mit der Argumentation der Unverwertbarkeit wegen der Verfassungswidrigkeit der Fertigung solcher Aufnahmen dürfte man jetzt jedenfalls nur noch selten durchdringen, was nicht bedeuten soll, dass es nicht hundert andere Angriffspunkte bei solchen Messungen gäbe. Eine Überprüfung lohnt sich weiterhin in jedem Fall.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>“Probezeit” überstanden: Führerschein ab 17 wird zur Dauerregelung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/20961CglCDg/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/probezeit-uberstanden-der-fuhrerschein-ab-17-wird/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:44:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein mit 17]]></category>
		<category><![CDATA[Modellversuch]]></category>
		<category><![CDATA[Ramsauer]]></category>

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		<description><![CDATA[Am heutigen Mittwoch 04. August 2010 hat das Bundeskabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Ramsauer zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz zugestimmt. Demnach soll das sogenannte "begleitete Fahren ab 17" zum 01.01.2011 bundesweit auf Dauer gesetzlich erlaubt werden. Zur formellen Gesetzesänderung fehlen  jetzt nur noch...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Mittwoch 04. August 2010 hat das Bundeskabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Ramsauer zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz zugestimmt. Demnach soll das sogenannte &#8220;begleitete Fahren ab 17&#8243; zum 01.01.2011 bundesweit auf Dauer gesetzlich erlaubt werden. Zur formellen Gesetzesänderung fehlen  jetzt nur noch die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat; diese werden nach dem jetzigen Stand der Dinge jedoch erwartet.</p>
<p>Nach ersten Modellversuchen 2004 in Niedersachsen folgten 2005 und 2006 weitere sechs Bundesländer.  Ab 2007 schloßen sich Sachsen-Anhalt und Thüringen an, sowie 2008 Baden-Württemberg.   Bundesweit haben 2009 insgesamt 295.471 junge Menschen am Modellversuch Führerschein mit 17 teilgenommen. Das sind mehr als die Hälfte der Interessenten an einer Fahrerlaubnis in der Gruppe der unter 19-jährigen (31 Prozent in Berlin und 66,4 Prozent in Bayern).</p>
<p>Darüber hinaus belegt eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)  die Verminderung der sich in der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich. So gingen bis zu 22 Prozent weniger Unfälle in die Statistik ein. Als Erfolg ist  zudem zu werten, dass 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße zu verzeichnen sind.</p>
<p>Der &#8220;Führerschein ab 17&#8243; ist aber auch mit einigen Bedingungen verbunden. So muss die notwendige Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens fünf Jahren haben. Weiter dürfen maximal frei Punkte &#8220;in Flensburg&#8221; zu Buche stehen. Abschließend ist noch eine Registrierung bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.</p>
<p>Für den Fall, dass ein junger Fahrer diese Auflagen missachtet, folgt der Widerruf der Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig, die Probezeit wird verlängert und die Auflage gemacht, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu besuchen. Beim Thema Alkohol sind noch engere Grenzen als üblich im Straßenverkehr zu beachten. Für Fahranfänger gilt bis 21 Jahre generell die Null-Promille-Regel. Diese gilt auch für die Begleitperson, solange sich diese in der Funktion mit im Auto befindet.</p>
<p>Bei Fragen zu Führerschein und im Speziellen dem begleiteten Fahren ab 17 nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<title>Das Audi Quattro – Urteil des BGH zu den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 13:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche &#8211; Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche &#8211; Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern auf Basis der in einem Haftpflichtgutachten geschätzten Kosten Ansprüche geltend macht, sich auf die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt berufen kann oder ob ihn der Haftpflichtversicherer auf die niedrigeren  Stundenlöhne einer von ihm benannten Werkstatt verweisen kann. Es geht demnach nicht um konkret angefallene Reparaturkosten, sondern um die Abrechnung auf Gutachtenbasis.</p>
<p>Der BGH hat das Urteil vom 20.10.2009 nun bereits zweimal bestätigt, nämlich durch Urteil vom 23.02.2010 AZ VI ZR 91/09 und durch Urteil vom 22.06.2010 AZ VI ZR 302/08 (Audi Quattro &#8211; Urteil). Ich erlaube mir, in diesem Beitrag die Urteile zusammenzufassen in der Hoffnung, dass auch dem jurisitschen Laien verständlich wird, worum es geht:</p>
<p>1. Ist das Auto im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre, darf der Geschädigte die im Haftpflichtgutachten ermittelten Stundenverrechnungssätze einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.</p>
<p>2. Ist das Auto älter als drei Jahre, kann der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer darlegen, dass es in der Region des Geschädigten günstigere (i.d.R. nicht markengebundene) Werkstätten gibt. Er muss aber auch darlegen, dass diese gleichwertige Reparaturmöglichkeiten bieten und für den Geschädigten ohne weiteres zugänglich sind. Also:</p>
<p>a) günstiger<br />
b) ohne weiteres zugänglich und<br />
c) gleichwertig<br />
Diese Voraussetzungen müssen ALLE erfüllt sein. Wenn der Geschädigte das bestreitet, muss der Schädiger Beweis antreten, ggf. durch Vernehmung des oder der Geschäftsführer der von ihm benannten Werkstätten.</p>
<p>3. Gelingt es dem Haftpflichtversicherer, diese Voraussetzungen zu beweisen, kann der Geschädigte sich dennoch auf die höheren Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt berufen, wenn er darlegt und beweist, dass er das Unfallfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Diese Konstellation war Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 22.06.2010. Der Geschädigte fuhr einen mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro mit einer Laufleistung von über 190.000 km. Seine Klage auf weitergehenden Schadensersatz wurde durch die Instanzen vom AG Schwetzingen und vom LG Mannheim abgewiesen. Der BGH hat die Entscheidung des LG Mannheim aufgehoben und die Sache an das LG zurückverwiesen mit der Begründung, der Kläger habe die regelmäßige Wartung und Reparatur des Fahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt vorgetragen. Das LG Mannheim muss insoweit den Sachverhalt aufklären.</p>
<p>Was bedeutet das für die Regulierungspraxis?</p>
<p>Der Geschädigte, dessen Fahrzeug im Unfallzeitpunkt älter als drei Jahre war, sollte mit der Klage immer das Scheckheft vorlegen, aus dem sich ergibt, dass er das Fahrzeug stets in einer markengebundenen Werkstatt hat reparieren lassen. Auch wenn er das Fahrzeug nicht regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten und reparieren ließ, ist der Prozess längst nicht verloren, denn der Haftpflichtversicherer muss die oben unter 2. genannten Voraussetzungen darlegen und beweisen. Hier besteht vor allem unter den Punkten &#8220;ohne weiteres zugänglich&#8221; und &#8220;gleichwertige Reparatur&#8221; erhebliches Angriffspotenzial für den Geschädigten. Die von den Haftpflichtversicherern benannten Werkstätten liegen nicht selten in erheblicher Entfernung vom Geschädigten, was bedeutet, dass sie oft schon wegen der Entfernung nicht &#8220;ohne weiteres zugänglich&#8221; sind.</p>
<p>Fazit: Auf solche &#8220;Herunterrechnungen der Stundensätze&#8221; seitens der Haftpflichtversicherer sollte man sich als Geschädigter nicht verweisen lassen, auch nicht wenn man ein älteres Fahrzeug fährt. Gleiches gilt übrigens für andere Gutachtenpositionen, die regelmäßig in Streit stehen (v.a. UPE und Verbringungskosten).</p>
<p>Ich taufe das Urteil des BGH vom 22.06.2010 AZ VI ZR 302/08 übrigens hiermit auf den Namen &#8220;Audi Quattro &#8211; Urteil&#8221;. Ich habe mich auch entschlossen, es in meinen künftigen Schriftsätzen und Blogbeiträgen so zu nennen in der Hoffnung, dass sich die Nomenklatur durchsetzt. Schau mer mal &#8230;</p>
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		<title>30. Homburger Tage 2010 am 3. Oktoberwochenende</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 12:11:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Bedeutung der Homburger Tage
Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind die von der Kanzlei Gebhardt &#38; Partner  organisierten Homburger Tage das bedeutendste Treffen  von Verkehrsjuristen in Deutschland. Bei diesen kommen jährlich über 200  Verkehrsrechtler, Rechtsanwälte, Richter, Versicherungs- und  Verwaltungsjuristen in Homburg zuammen.
Veranstaltet wird dieser Kongress von der  Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht im Deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span>Bedeutung der Homburger Tage</span></strong><br />
Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind die von der Kanzlei Gebhardt &amp; Partner  organisierten Homburger Tage das bedeutendste Treffen  von Verkehrsjuristen in Deutschland. Bei diesen kommen jährlich über 200  Verkehrsrechtler, Rechtsanwälte, Richter, Versicherungs- und  Verwaltungsjuristen in Homburg zuammen.<br />
Veranstaltet wird dieser Kongress von der  Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein  (DAV).<br />
Die Homburger Tage finden jährlich am 3. Oktoberwochenende in Homburg statt.</p>
<p><strong><span>30. Homburger Tage 2010</span> </strong><br />
Bereits zum 30. Mal finden dieses Jahr vom 15.-17.10.2010 die Homburger Tage im Hombuger Schlossberg-Hotel statt.<br />
Auch bei der diesjährigen Jubiläumsveranstaltung wird wieder die  Fortbildung und der Austausch zu aktuellen verkehrsrechtlichen Fragen   im Mittelpunkt stehen und das hohe fachliche Niveau ist ein Garant für  diese erfolgreiche Veranstaltung.</p>
<p><strong>Referate</strong> am Samstag, 16. Oktober 2010 von 9.30 &#8211; ca. 18.00 Uhr im Schlossberg-Hotel Homburg:</p>
<p><strong>Neueste Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Fahrer und Halter</strong><br />
Gregor Galke, Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe<br />
<strong>Sozialleistungsansprüche nach einem Schadensfall<br />
Ausstrahlungen auf die Schadensregulierung </strong><br />
Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt<br />
<strong>Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftpflichtversicherung</strong><br />
Marion Harsdorf-Gebhardt, Richterin am BGH, Karlsruhe<br />
<strong>Strafprozessuale Beweisverbote in Verkehrssachen</strong><br />
Jürgen Cierniak, Richter am BGH, Karlsruhe</p>
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		<title>Keine Gnade für “Knöllchen- Horst”</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/keine-gnade-fur-knollchen-horst/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 11:02:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Zigtausend Anzeigen gegen Verkehrssünder haben ihn berühmt oder wohl eher doch berüchtigt gemacht. Denn wenn es nach Horst-Werner N geht, muss man jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden. Seit 2004 hat &#8220;Knöllchen Horst&#8221;   im Landkreis Osterode unglaubliche 15.000 Verstöße zur Anzeige gebracht. 
Sein bisher größter Coup war die Anzeige der Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p id="spIntroTeaser"><strong>Zigtausend Anzeigen gegen Verkehrssünder haben ihn berühmt oder wohl eher doch berüchtigt gemacht. Denn wenn es nach Horst-Werner N geht, muss man jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden. Seit 2004 hat &#8220;Knöllchen Horst&#8221;   im Landkreis Osterode unglaubliche 15.000 Verstöße zur Anzeige gebracht. </strong></p>
<p><strong>Sein bisher größter Coup war die Anzeige der <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,579622,00.html" target="_blank">Besatzung eines Rettungshubschraubers</a> wegen &#8220;<a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php?extlink=&amp;kanzleiid=&amp;beschreibung=Halten+und+Parken&amp;punkte=&amp;fahrverbot=" target="_self">behindernden Parkens</a>&#8220;.<br />
</strong></p>
<p><strong>Doch jetzt hat es ihn selbst erwischt. Der harzer Hobbypolizist hat sich selbst ein Knöllchen eingefangen. </strong></p>
<p>Doch &#8220;Knöllchen-Horst&#8221; kämpft für sein Recht und hat den Bescheid angefochten. Es ging schließlich um 10 € und da kann man schonmal einen Richter samt Verwaltungsangestellten ein paar Stunden beschäftigen &#8211; kostet ja nur Steuergelder.</p>
<p>Leider ohne Erfolg: Nach ca.  zweieinhalb Stunden Verhandlung bekam Verkehrssünder schriftlich bestätigt, dass er  sich einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht  und zehn Euro plus Gebühren zu zahlen habe.</p>
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		<item>
		<title>Abschleppen beim Parken an einer abgelaufenen Parkuhr</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 13:54:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Handwerker hat man es nicht leicht! Aufträge in der Stadt führen zwangsläufig zu der Frage – wo soll ich parken? Am Ort des Geschehens ist weit und breit kein kostenfreier Parkplatz in Sicht. Dann muss es eben ein kostenpflichtiger Parkplatz sein. Hauptsache man muss die schweren Werkzeuge nicht kilometerweit schleppen. Während der Arbeit vergisst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Handwerker hat man es nicht leicht! Aufträge in der Stadt führen zwangsläufig zu der Frage – wo soll ich parken? Am Ort des Geschehens ist weit und breit kein kostenfreier Parkplatz in Sicht. Dann muss es eben ein kostenpflichtiger Parkplatz sein. Hauptsache man muss die schweren Werkzeuge nicht kilometerweit schleppen. Während der Arbeit vergisst man, dass die Parkuhr bereits seit langem abgelaufen ist. Mit welchen Konsequenzen man dann rechnen muss, hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zu entscheiden (Beschluss vom 27.11.2009, Az.: 3 Bf 36/06).</p>
<p><strong>Wenn die Parkuhr abgelaufen ist, kann ein Hinweiszettel</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem genauen</strong>, in unmittelbarer Nähe gelegenen <strong>Aufenthaltsort, Kosten und Nerven sparen.</strong> Der Hinweiszettel sollte mit Datum und Uhrzeit sowie Angaben zum Namen des Fahrers versehen sein. Dann wird man zumindest nicht direkt abgeschleppt. Dies geht aus dem besagten Urteil hervor.</p>
<p>Im Fall stellte der Kläger um 8:15 Uhr sein Fahrzeug in einer Straße in Hamburg an einer parkuhrpflichtigen Stelle ab und stellte die maximal mögliche Parkzeit von einer Stunde ein. Es handelte sich um einen Kleintransporter eines Handwerksbetriebes mit der Aufschrift „R. T. L. Straße &#8230; Hamburg“, „Gas Wasser Heizung“ und der Telefonnummer und Telefaxnummer. Um 12:25 Uhr stellte die Polizei fest, dass die Parkuhr seit mehr als drei Stunden abgelaufen war und beauftragte umgehend ein Abschleppunternehmen. Die Kosten sollte der Handwerksbetrieb zahlen.</p>
<p>Der Kläger wendete sich dagegen und meinte, dass er beauftragt gewesen sei, in der Straße, in der er geparkt habe, Installationsarbeiten vorzunehmen. Er habe für den Transport der hierfür erforderlichen Gerätschaften das Fahrzeug benutzt. Aufgrund der Installationsarbeiten habe er es versäumt, nach einer Stunde die Parkuhr neu zu bestücken.</p>
<p>Wer jetzt glaubt, die Polizei, sei zunächst verpflichtet bei der Firma anzurufen, um dem Fahrer Gelegenheit zum Wegfahren zu geben, zumal die Telefonnummer auf dem Auto Stand, irrt. Es gab laut OVG keine hinreichend klaren Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer des Fahrzeugs sich in dessen unmittelbarer Nähe befand und nach einer polizeilichen Aufforderung dazu in der Lage gewesen wäre, umgehend zu erscheinen und das Fahrzeug zu entfernen, weil es nicht in unmittelbarer Nähe des Handwerkbetriebs, sondern in erheblicher Entfernung davon in einem anderen Stadtteil stand.</p>
<p>Eine Pflicht zum Kontaktierungsversuch wäre aber ein gut lesbarer Hinweiszettel mit Datum und Uhrzeit sowie mit Angaben zum Namen des Fahrers und seinem genauen, in unmittelbarer Nähe gelegenen Aufenthaltsort sein können, gewesen.</p>
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		<item>
		<title>Unfall im Ausland – Regulierung in Deutschland</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/unfall-im-ausland-regulierung-in-deutschland/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 05:20:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. Weiterhin geben die Regelungen dem Geschädigten auch die Möglichkeit den Unfall vor einem deutschen Gericht zu klären. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Hohe Bußgelder für illegales Straßenrennen</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/djxEPc6I-nY/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/hohe-bussgelder-fur-illegales-strassenrennen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 15:29:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Hohe Bußgelder für illegales Straßenrennen
Wolfsburg:
31.07.10, 23.17 Uhr
Mit 400 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zusätzlich vier Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei müssen drei junge Autofahrer aus der Samtgemeinde Velpke rechnen. Während ein 20 Jahre alter Golf-Fahrer und ein 19-jähriger Lupo-Fahrer am späten Samstagabend sich auf der Straße In den Allerwiesen in Wolfsburg ein Rennen lieferten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hohe Bußgelder für illegales Straßenrennen<br />
Wolfsburg:<br />
31.07.10, 23.17 Uhr<br />
Mit 400 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zusätzlich vier Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei müssen drei junge Autofahrer aus der Samtgemeinde Velpke rechnen. Während ein 20 Jahre alter Golf-Fahrer und ein 19-jähriger Lupo-Fahrer am späten Samstagabend sich auf der Straße In den Allerwiesen in Wolfsburg ein Rennen lieferten, fungierte ein 20-jähriger Golf-Fahrer als Schiedsrichter und gab das Startzeichen. Den Untersuchungen nach wurde das Rennen von einer etwa 15-köpfigen Zuschauergruppe beobachtet und gefilmt. Unbeteiligte Passanten wurden zum Glück nicht gefährdet.<br />
Eine Zivilstreife hörte in Höhe der Volkswagen Arena plötzlich aufheulende Motoren und lautes Reifenquietschen und beobachtete die Fahrzeugführer wie sie in vermutlich maximaler Beschleunigung auf einen Verkehrskreisel zurasten. Als die Raser an den Beamten vorbeifuhren, folgte der 20-Jährige mit gleich lautem Motorenlärm und Reifenquietschen hinterher. Als die Raser kurz danach zurückkamen, konnte der 20-jährige Lupo-Fahrer gestoppt werden, während die restlichen beiden Fahrer davonfuhren. Aufgrund der Autokennzeichen wurden gesuchten Fahrer inzwischen jedoch ermittelt und müssen sich ebenfalls mit den hohen Bußgelder einstellen. Die Straßenverkehrsbehörde nutzt in diesen Fällen oftmals die Möglichkeit, den Regelbußgeldsatz von 400 Euro wegen <strong>vorsätzlichen Handelns der Fahrer zu verdoppeln</strong>.<br />
Quelle:<br />
Polizei Wolfsburg Sven-Marco Claus Telefon: +49 (0)5361 4646 104 E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Vollrausch</title>
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		<pubDate>Sat, 31 Jul 2010 10:27:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Janeczek</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Jedem nüchternen Menschen ist bekannt, dass man unter Wirkung von alkoholischen Getränken kein Auto fahren darf. Trotzdem finden täglich auf unseren Straßen sogenannte Trunkenheitsfahrten statt. Doch wie kommt es dazu. Natürlich beruhen viele Fahrten auf der Hoffnung, nicht erwischt zu werden oder aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Gesetz. Anders ist die jedoch häufig bei den Fällen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedem nüchternen Menschen ist bekannt, dass man unter Wirkung von alkoholischen Getränken kein Auto fahren darf. Trotzdem finden täglich auf unseren Straßen sogenannte Trunkenheitsfahrten statt. Doch wie kommt es dazu. Natürlich beruhen viele Fahrten auf der Hoffnung, nicht erwischt zu werden oder aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Gesetz. Anders ist die jedoch häufig bei den Fällen, von denen man in der Zeitung liest. Da fahren Autofahrer mit Blutalkoholkonzentrationen Auto, die für den normalen Menschen häufig nicht vorstellbar sind. Im Ergebnis können diese Personen jedoch nicht wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt werden. § 20StGB bestimmt, dass eine Bestrafung nicht möglich ist, wenn sich der Täter zum Zeitpunkt der Straftat in einem schuldausschließendem Zustand befunden hat. Naheliegend ist ein solcher Zustand ab 3 Promille Alkohol im Blut aufwärts. Da der Gesetzgeber jedoch nicht billigen kann, dass jemand sich in einen solchen Rausch versetzt, dass er nicht mehr weiß was er tut, hat er mit dem § 323a StGB &#8211; dem sogenannten strafbaren Vollrausch, einen Auffangtatbestand geschaffen. Schutzgut dieser Vorschrift ist primär der Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren, die von Berauschten regelmäßig ausgehen. Voraussetzung für eine Verurteilung ist neben dem Vollrausch und der in diesem Zustand begangenen Straftat, dass der Täter sich vorsätzlich oder fahrlässig in diesen Zustand versetzt hat. Wer unkontrolliert beginnt Alkohol zu trinken, dem wird ein solcher Schuldvorwurf stets zu machen sein. Geschützt werden sollen jedoch diejenigen, die nichts dafür können, dass sie Alkohol zu sich genommen haben. Denkbar ist dies zum Beispiel dann, wenn dem Alkoholunerfahrenen heimlich Alkohol in das Getränk gegeben wird und wenn jemand zum Trinken gezwungen wird.</p>
<p>Im Ergebnis hilft es daher dem Täter nicht allzu sehr, wenn er statt einer Trunkenheitsfahrt wegen strafbaren Vollrausches verurteilt wird. Die Geldstrafe wird etwas geringer sein und auch die Entziehungszeit der Fahrerlaubnis kann verkürzt sein. Um jedoch legal zukünftig wieder Auto zu fahren, steht auch dem Vollrauschtäter die Medizinisch Psychologische Untersuchung bevor. Anders ist dies bei schweren Straftaten. Wird z.b. ein Totschlag im Zustand des Vollrausches begangen, so beträgt das Höchstmaß der Strafe 5 Jahre Freiheitsstrafe, während für den Totschlag ohne Vollrausch eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren angedroht ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Halterhaftung: Keine Vollstreckung österreichischer Geldbußen bei Parkverstößen</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/oAz9f9792rk/</link>
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		<pubDate>Sat, 31 Jul 2010 08:55:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit ist eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik nicht möglich. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Urlaubzeit; viele Bundesbürger werden ihren Urlaub in Österreich verbringen oder zumindest durch das Land fahren. Wie sieht es aber mit der Vollstreckung von Geldbußen bei Parkverstößen aus? Hiermit hat sich das Finanzgericht Hamburg in einer Entscheidung auseinander-gesetzt.<br />
Danach ist eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik derzeit <strong>nicht</strong> möglich, da sie gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt. § 25a StVG sei mit der österreichischen Regelung des § 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006 nicht vergleichbar. In § 25a StVG werde ausschließlich der durch eine ordnungswidrige Kfz-Benutzung verursachte Verwaltungsaufwand auferlegt, wenn Verkehrsverstöße gegen den Willen des Halters nicht aufgeklärt werden können. Von einer Schuld des Halters sei nicht auszugehen. Demgegenüber sei eine Schuld bei der Ahndung der Nichtaussage des Halters bei der österreichischen Regelung ohne Weiteres anzunehmen (FG Hamburg, 1 V 289/09). Die verstoße aber gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet sei, sich oder einen nahen Angehörigen zu belasten.<br />
Hinweis: Die Fragen werden auch noch von Bedeutung sein, wenn zum 01.10.2010 das Gesetz zur Regelung der Vollstreckung von ausländischen Geldsanktionen in Kraft tritt. Allerdings führt der Umstand, dass eine ausländische Geldsanktion auf sogenannter. (bloßer) Halterhaftung beruht dazu, dass dann gem. § 87d Abs. 2 IRG-E die Vollstreckung der ausländischen Geldsanktion im Inland abgelehnt werden kann.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>72 Prozent der Geschädigten können mit Werkstattbindung nichts anfangen</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/_J-DDkRFViI/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 13:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Schadenmanagement, Autohaus, KÜS]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1></h1>
<p>Autohaus online: Einen gravierenden Mangel an Wissen und Information der Autofahrer in  Sachen Schadenmanagement der Versicherungen zeigt eine aktuelle  Umfrage, die von der Überwachungs- und Sachverständigenorganisation KÜS  e.V. am Mittwoch gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager präsentiert wurde.  Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Befragung von 1.000  Personen, die von der KÜS und einem Fachmagazin gemeinsam bei einem  Kölner Institut in Auftrag gegeben worden war.</p>
<p><strong>Eine der Kernfragen lautete, wohin sich die Autofahrer wenden, wenn es  gekracht hat</strong>. Hier fiel das Votum mit 67 Prozent relativ eindeutig  zugunsten der Versicherer aus. 16 Prozent wählen den Weg über den  Versicherungsmakler (vermutlich, weil er für diese Klientel der  Hauptansprechpartner in Versicherungsfragen ist), weitere neun Prozent  gehen direkt ins Autohaus und lediglich ein Prozent der Befragten würde  sich direkt an einen Sachverständigen wenden.</p>
<p>Fehlendes Wissen über tatsächliche vertragsrechtliche Inhalte wurde  insbesondere beim Thema Schadenmanagement offenkundig: Lediglich 28  Prozent waren darüber im Bilde, dass Werkstattbindung bedeutet, dass ein  entsprechend versichertes Fahrzeug nur in einer vom Versicherer für die  Intstandsetzung vorgeschriebenen Werkstatt repariert werden darf.  Erfahrung mit der sogenannten Schadensteuerung der Versicherer haben  gerademal 31 Prozent der befragten Autofahrer.</p>
<p><strong>Bei Wartung und Service hat das Autohaus die Nase vorn</strong></p>
<p>Dass man ein bestimmtes Ereignis jeweils auch mit der erwarteten  Kompetenz eines Unternehmens verbindet, zeigte sich – ähnlich wie bei  der Favorisierung der Versicherung bei einem Unfall – bei einer weiteren  Frage nun im umgekehrten Fall auch zugunsten des Autohauses: Wenn es  nämlich um den Durchführungsort und die Kompetenz bei Wartungs- und  Servicearbeiten geht, dann geben knapp 60 Prozent der Autofahrer laut  KÜS eindeutig ihrer Vertragswerkstatt die Stimme. Etwas mehr als 40  Prozent entscheiden sich für die freie Werkstatt.</p>
<p>Konkret nach der Unfallinstandsetzung gefragt, präferieren 66 Prozent  die Markenwerkstatt, 29 Prozent die freien Werkstätten und fünf Prozent  den Karosserie- und Lackfachbetrieb. Den veröffentlichten Ergebnissen  war allerdings eine Zusammensetzung der Halterklientel (Altersstruktur,  Bildung, Einkommen etc.) sowie der jeweils gefahrenen Fahrzeuge  (Hersteller/Modell, Alter/Segmentierung) nicht zu entnehmen.</p>
<p><strong>&#8220;Sachverständige müssen mehr Aufklärungsarbeit betreiben!&#8221;</strong></p>
<p>Bei der Frage des Sachverständigeneinsatzes nach einem Unfall stellte  die KÜS-Umfrage Informationslücken bei den Autofahrern fest. Gerade  einmal 30 Prozent würden immer nach einem Unfall einen Sachverständigen  hinzuziehen, 10 Prozent würden dies nicht tun und 60 Prozent beauftragen  nach ihren Angaben einen Sachverständigen bei Bedarf. 35 Prozent der  befragten Autofahrer glauben, dass die Versicherung den Sachverständigen  auswählt, 26 Prozent würden es selber tun.</p>
<p>&#8220;Hier müssen die Kfz-Sachverständigen mehr Aufklärung betreiben&#8221;, so  Dipl.-Ing. Peter Schuler. Der Bundesgeschäftsführer der KÜS stellt klar,  dass der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall den unabhängigen  Sachverständigen seiner Wahl frei beauftragen kann. &#8220;Für die  Beweissicherung im Hinblick auf eine gerichtliche Auseinandersetzung  nach einem Unfall ist die Schadensaufnahme durch einen unabhängigen  Sachverständigen von enormer Wichtigkeit&#8221;, so Schuler. (wkp)</p>
<p>links:</p>
<p><a href="http://www.kues.de" target="_blank">www.kues.de</a></p>
<p><a href="http://www.autohaus.de" target="_blank">www.autohaus.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Sturz eines Radfahrers</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/WRqZR8nilw8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/sturz-eines-radfahrers/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 19:59:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Ursachenzusammenhang beim Sturz eines Radfahrers
Der Fahrer eines Pkw wollte ein Grundstück verlassen und musste dabei einen kombinierten Fuß -/ Radweg überqueren. Dort befand sich ein Radfahrer der möglicherweise aus Schrecken wegen des herannahenden Pkw gestürzt war. Der PKW war aber noch vor dem Radweg zum Stillstand gekommen.
Das OLG Naumburg hat die Klage des Radfahrers auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ursachenzusammenhang beim Sturz eines Radfahrers</p>
<p>Der Fahrer eines Pkw wollte ein Grundstück verlassen und musste dabei einen kombinierten Fuß -/ Radweg überqueren. Dort befand sich ein Radfahrer der möglicherweise aus Schrecken wegen des herannahenden Pkw gestürzt war. Der PKW war aber noch vor dem Radweg zum Stillstand gekommen.</p>
<p>Das OLG Naumburg hat die Klage des Radfahrers auf Schadenersatz abgewiesen. Der Autofahrer sei nicht  haftbar, da es am haftungsbegründenden Ursachenzusammenhang fehle. Allein der zeitliche und räumliche Zusammenhang reiche nicht aus. Er begründe auch keinen Anscheinsbeweis zu Lasten des Autofahrers. Der Radfahrer müsse vielmehr beweisen, dass der Autofahrer an seinem Sturz die Schuld trage. Dieser Beweis sei nicht geführt worden.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Falscher Schumi wird geblitzt – echter Schumi bezahlt</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/mgbS3KAeMKY/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/falscher-schumi-wird-geblitzt-echter-schumi-bezahlt/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 13:44:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Strafverzettelung um Formel 1 Pilot Michael Schumacher.
Was war geschehen?

Auf der Autobahn A8 Salzburg/München wurde Anfang Mai ein Edelsportwagen der Marke „Wiesmann“ geblitzt: Tempo 120 erlaubt waren lediglich  100 km/h. Der ermittelte Mieter des Wagens streitete ab gefahren zu sein. (Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h außerhalb  geschlossener Ortschaften 30 Euro)
Nun glaubte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Strafverzettelung um Formel 1 Pilot Michael Schumacher.</p>
<p><strong>Was war geschehen?<br />
</strong></p>
<p>Auf der Autobahn A8 Salzburg/München wurde Anfang Mai ein Edelsportwagen der Marke „<a href="http://www.bild.de/BILD/auto/2010/03/exoten-in-der-klemme/lamborghini-wiesmann-artega-und-co-a__b.html" target="btobody">Wiesmann</a>“ geblitzt: Tempo 120 erlaubt waren lediglich  100 km/h. Der ermittelte Mieter des Wagens streitete ab gefahren zu sein. (Nach dem aktuellen <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php?extlink=&amp;kanzleiid=&amp;beschreibung=Geschwindigkeit&amp;punkte=&amp;fahrverbot=" target="_self">Bußgeldkatalog</a>: Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h außerhalb  geschlossener Ortschaften <strong>30 Euro</strong>)</p>
<p>Nun glaubte die Polizei auf dem Tatfoto Herrn Michael Schumacher zu erkennen und forderte den Rennfahrer zu einer Stellungnahmen auf. Schumi macht was richtig ist und wehrt sich per Anwalt.</p>
<p><strong>Das <a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ts/" target="_self">AG Traunstein </a>will auf Nummer sicher gehen und beruft einen Sachverständigen zur Klärung des Sachverhaltes. Dieser kann allerdings nicht zu 100 % ausschließen, dass Schumi auf dem Bild zu sehen ist.<br />
</strong></p>
<p>Schumacher stellt das  Polizeifoto nach und lässt ein Gegengutachten anfertigen! Beim  Vergleich der beiden Fotos wird dem Gutachter klar: Schumacher ist unschuldig.</p>
<p>Trotzdem setzt das Amtsgericht Traunstein einen Termin an. Weder Schumi noch sein Anwalt erscheinen.</p>
<p>Jetzt  muss Michael Schumacher die Kosten des Verfahrens und das Bußgeld zahlen. Seine  Managerin Sabine Kehm: „Wir bleiben dabei, dass Michael das Auto nicht  gefahren ist.“</p>
<p>So hat der Optimismus bei Herrn Schumacher noch weiter abgenommen, denn die Süddeutsche meldet:<a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1021251" target="_self"> Schumacher erwartet weitere Niederlagen </a></p>
<p><strong> </strong></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Bußgeld droht beim Fahren mit “Fixi”- Rädern / Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/bv3lnsZnQ18/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/busgeld-droht-beim-fahren-mit-fixi-radern-urteil-des-verwaltungsgerichtes-berlin/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 13:24:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Fixie, Bußgeld, Bußgeldkatalog]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Berlin: Die Fahrt mit einem &#8220;Fixie&#8221;-Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr ist gefährlich und kann auch teuer werden. Mit  einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburg und der  Beschlagnahmung ihres Fahrrades müssen Personen rechnen, die die Polizei  auf öffentlichen Straßen auf einem &#8220;Fixie&#8221; erwischt.</p>
<p>&#8220;Fixies&#8221; sind reine Sportfahrräder. Sie haben eine starre  Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem  weder über Licht noch Bremsen &#8211; das Tempo lässt sich allein über die  Trittfrequenz verringern. Das Berliner Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Polizei die nicht  verkehrssicheren &#8220;Fixies&#8221; bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr  einkassieren und versteigern darf (Az.: 1K 927.09). Der unglückliche Radler  bekommt dann lediglich den Verkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten  zurück.</p>
<p>Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_self">hier.</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>OLG Oldenburg: Die “Winterreifenpflicht” ist verfassungswidrig!</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/-f-jVgXopkA/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/oldenburg_winterreifenpflich_verfassungswidri/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 13:38:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Eis]]></category>
		<category><![CDATA[Schnee]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifenpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 2 StVO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2574</guid>
		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom  09.07.2010,  Az. 2 SsRs 220/09 ist die sogenannte "Winterreifenpflicht  für verfassungswidrig erklärt worden. Konkret geht es hier um die Norm § 2 Abs. 3a S. 1, S. 2 StVO. Diese besagt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Der Sachverhalt, welcher der Entscheidung zugrunde lag gestaltete sich wie folgt:
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom  09.07.2010,  Az. <a title="OLG Oldenburg, 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 SsRs 220/09" target="_blank">2 SsRs 220/09</a> ist die sogenannte &#8220;Winterreifenpflicht&#8221;  für verfassungswidrig erklärt worden. Konkret geht es hier um die Norm § 2 Abs. 3a S. 1, S. 2 StVO. Diese besagt: &#8220;Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.&#8221;</p>
<p>Der Sachverhalt, welcher der Entscheidung zugrunde lag gestaltete sich wie folgt: Der Betroffene fuhr am Tattag mit seinem Auto über eine Eisfläche auf offener Straße. Es war kalt an dem Tag und das Auto war mit neuen Sommerreifen ausgestattet. Der Fahrer kam ins Rutschen und schleuderte in ein an der Straße liegendes Geschäft. Laut den Feststellungen des Amtsgerichts waren überhöhte Geschwindigkeit und die unangemessene Bereifung des Autos der Auslöser für den Unfall.</p>
<p>Im Rahmen einer Rechtsbeschwerde hatte dann das OLG Oldenburg über den Fall zu entscheiden. Der Verurteilte vertrat die Auffassung, dass es auch mit Winterreifen zu diesem Unfall gekommen wäre.  Es blieb letztlich bei einer Veruteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.</p>
<p>Das OLG entschied, dass die genannte Norm verfassungswidrig sei, denn sie verstoße gegen das verfassungsmäßig gebotene Bestimmtheitsgebot. Demnach müsse eine Ordnungswidrigkeit so konkret umschrieben sein, dass für den Einzelnen der Anwendungsbereich erkennbar sei oder sich durch Auslegung ermitteln lasse. Dies sei vorliegend jedoch nicht gegeben, da weder aus gesetzlichen noch aus technischen Vorschriften  zu entnehmen sei, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssten.</p>
<p>Bei Fragen zu Verkehrsunfällen und deren Folgen und Bußgeldverfahren nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Geblitzt mit….? Teil2: Lasermessgerät Riegl FG-21P</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/_y-pWprc7XQ/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil2-lasermessgerat-riegl-fg-21p/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 07:16:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwi]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Lasermessgerät]]></category>
		<category><![CDATA[Lasermessung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von  Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß  der Bedienungsanleitung bedient [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von  Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß  der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult  oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein häufig eingesteztes, laserbasiertes Messgerät mit großer Reichweite</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong> Riegl FG-21P <strong><br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung – Lasermessverfahren ohne Foto- oder Videodokumentation</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil &#8211; Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messbereich bis 1000 Meter!</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B. fehlerhafte Kalibrierung (Aligntest) , Fehlmessungen (siehe unten) , Dokumentation</p>
<p>Besonderheit: Es wird <strong>nicht &#8220;geblitzt&#8221;</strong>, d.h. es erfolgt auch <strong>keine Fotodokumentation</strong>. Da der Messbereich <strong>bis 1000 m</strong> reicht, erfolgt die Messung meist in einem Moment, in welchem der Betroffene noch gar nichts davon ahnt. Nach der Messung wird angehalten mit Personalienfeststellung und Mitteilung des Vorwurfs. <strong>Gerne werden daher auch Motorräder gemessen.</strong></p>
<p>Die eigentliche  Messung ist somit objektiv nicht nachvollziehbar; es kommt auf die <strong>Aussage des Messbeamten und die Dokumentation der Messung</strong> an.<strong> </strong></p>
<p><strong>Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen dergestalt vokommen, dass der Messbeamte  ein vermeintlich anvisiertes Fahrzeug glaubt gemessen zu haben, in Wirklichkeit aber z.B. ein dahinter fahrendes Fahrzeug den Laserstrahl reflektiert und damit den Messwert gebildet hat.</strong> Da eine Messung in beide Fahrtrichtungen möglich ist, also ankommender oder abfließender Verkehr, sind auch hier entsprechende Fehlmessungen, d.h. z.B. Messwertbildung durch Gegenverkehr, möglich. <strong>Mit diesem Verfahren vorgeworfene Geschwindigkeitsverstöße sollten daher kritisch geprüft werden.</strong> Hier bestehen durchaus Chancen bei versierter Verteidigung.</p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer  Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Lasermessung und/oder Riegl FG-21P aufgeführt sind? Drohen Punkte in  Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Geblitzt mit ….?   Teil 1: Multanova 6F</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/huhn3zunWZ8/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-1-multanova-6f/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 07:43:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Messfehler]]></category>
		<category><![CDATA[Radar]]></category>
		<category><![CDATA[Radarfalle]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2565</guid>
		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Den Anfang macht ein seit Jahren in der Geschwindigkeitsüberwachung eingesetztes Radarmessgerät:</p>
<p>Bezeichnung: <strong>Multanova 6F</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung &#8211; Radarmessverfahren mit Frontfoto</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil, stationär von der Brücke oder der Seite, im PKW eingebaut</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B. Bedienfehler,  Reflexionsfehlmessungen (Knickstrahlreflexion;   Reflexionsmessung), Dokumentation</p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Radarmessung und/oder  Multanova 6F aufgeführt sind? Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>0</slash:comments>
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		<item>
		<title>Darf man die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde stellen?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/SchadenfixRechtstipps/~3/_FzThsoiOME/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-die-parkscheibe-auf-die-nachste-halbe-stunde-stellen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 12:31:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Volkstümliche Rechtsirrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder kennt sie &#8211; fast jeder hat sie! Die Rede ist von der guten alten Parkscheibe. Richtig eingestellt kann Sie Zeit und Kosten sparen. Sogar in der Straßenverkehrsordnung hat die Parkscheibe ihren festen Platz; nämlich in §13 StVO. Hier steht, wie die Parkscheibe einzustellen ist. Den genauen Wortlaut der ganzen Norm will ich Ihnen hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder kennt sie &#8211; fast jeder hat sie! Die Rede ist von der guten alten Parkscheibe. Richtig eingestellt kann Sie Zeit und Kosten sparen. Sogar in der Straßenverkehrsordnung hat die Parkscheibe ihren festen Platz; nämlich in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__13.html" target="_blank">§13 StVO</a>. Hier steht, wie die Parkscheibe einzustellen ist. Den genauen Wortlaut der ganzen Norm will ich Ihnen hier ersparen. Deshalb nur ein Ausschnitt:</p>
<blockquote><p><em>&#8230;&#8230;&#8230;ist das Halten und Parken nur erlaubt,&#8230;&#8230;.. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare <strong>Parkscheibe</strong> hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.</em></p></blockquote>
<p><strong>Hier die Übersetzung:</strong> Wenn man zu den glücklichen Findern eines Parkplatzes gehört, auf dem das Parken nur für eine begrenzte Zeit erlaubt ist, darf man die Parkzeit bis zur halben Stunde aufrunden.</p>
<p><strong>Bei Ankunft um 9:10 Uhr darf man die Parkscheibe auf 9:30 Uhr stellen und hat alles in allem 20 Minuten dazugewonnen.</strong></p>
<p>Es ist ratsam die Parkscheibe genau einzustellen. Beim Einstellen der Parkscheibe auf das weiße Feld dazwischen, also gedachte 9:15 Uhr, soll es schon Strafzettel gegeben haben.<br />
Ebenso zu beachten ist: Wenn man keine Parkscheibe zur Hand hat, reicht es nicht aus die Uhrzeit auf einen Zettel zu schreiben und im Auto auszulegen. Es muss eine Parkscheibe nach Bild 318 sein (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__13.html" target="_blank">§13 StVO</a>). Zu finden ist Bild 318 in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_3_65.html" target="_blank"><span>Anlage 3</span> der StVO</a><span> </span><span> Richtzeichen Nr. 11.<br />
</span></p>
<p><span><br />
</span></p>
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		<title>Notruf 112: Auch im Ausland der direkte Draht zu schneller Hilfe</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 11:21:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>staerkert</dc:creator>
				<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>

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Bonn, 16. Juli 2010 (DVR) – In immer mehr Bundesländern beginnen die Sommerferien und die Urlaubswelle rollt. Knapp ein Viertel aller Deutschen führt die Reiseroute mit dem Auto ins Ausland. Und leider passiert das nicht immer unfallfrei. Wenn es gekracht hat und Personen verletzt sind, ist die 112 die europaweite Notrufnummer, die aus dem Fest- [...]]]></description>
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<p><strong>Bonn, 16. Juli 2010 (DVR)</strong> – In immer mehr Bundesländern beginnen die Sommerferien und die Urlaubswelle rollt. Knapp ein Viertel aller Deutschen führt die Reiseroute mit dem Auto ins Ausland. Und leider passiert das nicht immer unfallfrei. Wenn es gekracht hat und Personen verletzt sind, ist die 112 die europaweite Notrufnummer, die aus dem Fest- und Mobilfunknetz von jedem Ort der EU gebührenfrei erreichbar ist. Polizei, Feuerwehr oder medizinische Dienste werden unverzüglich mit allen wichtigen Informationen versorgt, um eine schnelle, professionelle Rettung durchzuführen. </p>
<p><a href="http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/presse/informationen/1880.htm" target="_blank">Quelle: dvr.de</a></p>
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