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<?xml-stylesheet type="text/xsl" media="screen" href="/~d/styles/rss2full.xsl"?><?xml-stylesheet type="text/css" media="screen" href="http://feeds.feedburner.com/~d/styles/itemcontent.css"?><rss xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" xmlns:feedburner="http://rssnamespace.org/feedburner/ext/1.0" version="2.0"><channel><title>Schlosser Aktuell</title> <link>http://www.raschlosser.com</link> <description>Informationen aus Recht und Steuern</description> <lastBuildDate>Fri, 12 Mar 2010 20:32:07 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <atom10:link xmlns:atom10="http://www.w3.org/2005/Atom" rel="self" type="application/rss+xml" href="http://feeds.feedburner.com/SchlosserAktuell" /><feedburner:info uri="schlosseraktuell" /><atom10:link xmlns:atom10="http://www.w3.org/2005/Atom" rel="hub" href="http://pubsubhubbub.appspot.com/" /><feedburner:emailServiceId>SchlosserAktuell</feedburner:emailServiceId><feedburner:feedburnerHostname>http://feedburner.google.com</feedburner:feedburnerHostname><item><title>Ist Kinderlärm eine schädliche Einwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinne?</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/LUeSPP9X6JE/ist-kinderlaerm-eine-schaedliche-einwirkung-im-immissionsschutzrechtlichen-sinne</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/ist-kinderlaerm-eine-schaedliche-einwirkung-im-immissionsschutzrechtlichen-sinne#comments</comments> <pubDate>Fri, 12 Mar 2010 20:32:07 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4806</guid> <description><![CDATA[Die Bundesl&#228;nder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hessen und Saarland  m&#246;chten die Bundesregierung bitten, gesetzlich klarzustellen, dass Kinderl&#228;rm in der Regel keine sch&#228;dliche Umwelteinwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinn darstellen, so die Verlautbarung. Aus Gr&#252;nden der Rechtssicherheit und Klarheit soll auch eine entsprechende Klarstellung im B&#252;rgerlichen Gesetzbuch vorgenommen werden. Au&#223;erdem m&#246;chten die L&#228;nder erreichen, dass Kindertageseinrichtungen auch in reinen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesl&auml;nder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hessen und Saarland  m&ouml;chten die Bundesregierung bitten, gesetzlich klarzustellen, dass Kinderl&auml;rm in der Regel keine sch&auml;dliche Umwelteinwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinn darstellen, so die <a href="http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/831-1-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/831-1-09.pdf">Verlautbarung</a>. Aus Gr&uuml;nden der Rechtssicherheit und Klarheit soll auch eine entsprechende Klarstellung im B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch vorgenommen werden. Au&szlig;erdem m&ouml;chten die L&auml;nder erreichen, dass Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten zuk&uuml;nftig generell zul&auml;ssig sind.<span id="more-4806"></span></p><p>Kinderl&auml;rm sei als Ausdruck nat&uuml;rlicher Lebens&auml;u&szlig;erung von Kindern grunds&auml;tzlich sozial ad&auml;quat und vertr&auml;glich mit anderen Nutzungen, insbesondere in Wohngebieten. Somit k&ouml;nne Kinderl&auml;rm im Regelfall keine sch&auml;dliche Umwelteinwirkung darstellen. Im Konfliktfall bestehe damit die Vermutung einer Sozialad&auml;quanz des entsprechenden L&auml;rms, die widerlegt werden m&uuml;sse, bevor Anforderungen an den Betrieb einer Einrichtung gestellt werden k&ouml;nnen.</p><p>Au&szlig;erdem liege es im Interesse von Eltern und Kindern, dass Kindertageseinrichtungen wohnortnah eingerichtet werden. Daher sei es notwendig, die Ausweisung von Kindertageseinrichtungen bauplanungsrechtlich auch in reinen Wohngebieten zu erleichtern.</p><p>Der Kulturausschuss und der Ausschuss f&uuml;r Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, die Entschlie&szlig;ung in modifizierter Form zu fassen.</p><p>Der Kulturausschuss vertritt die Auffassung, dass Regelungen zu L&auml;rmimmissionen von Kindertagesst&auml;tten und &auml;hnlichen Einrichtungen in die ausschlie&szlig;liche Gesetzgebungskompetenz der L&auml;nder fallen. Da eine Bitte an die Bundesregierung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu &auml;ndern, im Zusammenhang mit Kinderl&auml;rm somit ins Leere liefe, empfiehlt der Ausschuss, die Formulierung der Entschlie&szlig;ung entsprechend anzupassen.</p><p>Der Ausschuss f&uuml;r Frauen und Jugend m&ouml;chte die Bundesregierung &uuml;ber die bisher beantragten Forderungen hinaus auffordern, auch zu pr&uuml;fen, inwieweit durch pr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen bereits im Vorfeld Klagen gegen Kinderl&auml;rm zu unterbinden seien. Er h&auml;lt es in diesem Zusammenhang f&uuml;r vielversprechend, bereits im Rahmen der st&auml;dtebaulichen Planung Spielfl&auml;chen st&auml;rker zu ber&uuml;cksichtigen.</p><p>Der Rechtsausschuss empfiehlt hingegen, die Entschlie&szlig;ung in einer allgemeiner formulierten Neufassung anzunehmen. Er m&ouml;chte die Bundesregierung im Wesentlichen um Pr&uuml;fung bitten, wie das geltende Bundesrecht verbessert werden k&ouml;nne, damit sich gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderl&auml;rm auf seltene Ausnahmef&auml;lle beschr&auml;nkten.</p><p>Die &uuml;brigen beteiligten Aussch&uuml;sse empfehlen die unver&auml;nderte Annahme der Entschlie&szlig;ung.</p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/LUeSPP9X6JE" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/ist-kinderlaerm-eine-schaedliche-einwirkung-im-immissionsschutzrechtlichen-sinne/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/familienrecht/ist-kinderlaerm-eine-schaedliche-einwirkung-im-immissionsschutzrechtlichen-sinne</feedburner:origLink></item> <item><title>Das Kind auf Mallorca hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/IfeYQgdJLA4/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz#comments</comments> <pubDate>Fri, 12 Mar 2010 19:31:28 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Ausland]]></category> <category><![CDATA[Kind]]></category> <category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category> <category><![CDATA[Unterhalt]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4803</guid> <description><![CDATA[Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte &#252;ber die Frage zu entscheiden, ob Kinder, welche bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca/Spanien leben, gegen&#252;ber der zust&#228;ndigen deutschen Beh&#246;rde einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies verneint und f&#252;hrte aus: &#8220;Die Kl&#228;ger, zwei minderj&#228;hrige Kinder, wachsen bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter in Spanien auf. Ihr Vater lebt [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte &uuml;ber die Frage zu entscheiden, ob Kinder, welche bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca/Spanien leben, gegen&uuml;ber der zust&auml;ndigen deutschen Beh&ouml;rde einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies verneint und f&uuml;hrte aus:<span id="more-4803"></span></p><p>&#8220;Die Kl&auml;ger, zwei minderj&auml;hrige Kinder, wachsen bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter in Spanien auf. Ihr Vater lebt in einem pf&auml;lzischen Landkreis. Entgegen seiner Verpflichtung zahlt er seinen Kindern keinen Unterhalt. Deshalb beantragte die Mutter f&uuml;r die Kl&auml;ger bei der beklagten Kreisverwaltung die Gew&auml;hrung eines Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die nach Ablehnung des Antrages erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht best&auml;tigte diese Entscheidung.</p><p>Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz stehe einem Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein Unterhaltsvorschuss nur zu, wenn es bei einem Elternteil in Deutschland aufwachse. Diese Regelung versto&szlig;e nicht gegen das europarechtlich gew&auml;hrleistete Recht auf Freiz&uuml;gigkeit. Denn der Anspruch auf staatliche Unterhaltsleistungen richte sich nach den wirtschaftlichen und sozialen Verh&auml;ltnissen in Deutschland. Deshalb d&uuml;rfe er davon abh&auml;ngig gemacht werden, dass der Empf&auml;nger seinen Wohnsitz in Deutschland habe. Da dies bei den in Spanien wohnenden Kl&auml;gern nicht der Fall sei, h&auml;tten sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.</p><p><strong><br /> Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010, Aktenzeichen: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 A 10994/09" target="_blank" title="OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09">7 A 10994/09</a>.OVG</strong></p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/IfeYQgdJLA4" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/familienrecht/das-kind-auf-mallorca-hat-keinen-anspruch-auf-unterhaltsvorschusz</feedburner:origLink></item> <item><title>Die Kameraattrappe und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/OQrbtLWvGNA/die-kameraattrappe-und-das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/die-kameraattrappe-und-das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht#comments</comments> <pubDate>Thu, 11 Mar 2010 21:02:25 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Mietrecht und WEG]]></category> <category><![CDATA[Kamera]]></category> <category><![CDATA[Kameraattrappe]]></category> <category><![CDATA[Miete]]></category> <category><![CDATA[Nachbar WEG]]></category> <category><![CDATA[Persönlickeitsrecht]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4800</guid> <description><![CDATA[Das Amtsgericht Br&#252;hl hatte sich mit einem Fall zu besch&#228;ftigen, in dem es darum ging, da&#223; ein Nachbar an seinem Balkon eine Kameraatrappe (die Frage, ob es sich um eine Attrappe handelte, war zu Beginn des Prozesses noch streitig) angebracht hatte, die auf seinen Kfz-Stellplatz vor dem Haus gerichtet war, da das Fahrzeug mehrfach von [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Br&uuml;hl hatte sich mit einem Fall zu besch&auml;ftigen, in dem es darum ging, da&szlig; ein Nachbar an seinem Balkon eine Kameraatrappe (die Frage, ob es sich um eine Attrappe handelte, war zu Beginn des Prozesses noch streitig) angebracht hatte, die auf seinen Kfz-Stellplatz vor dem Haus gerichtet war, da das Fahrzeug mehrfach von Unbekannten besch&auml;digt wurde.<span id="more-4800"></span></p><p>Diese Attrappe hatte eine doppelte Wirkung: Die unbekannten Sch&auml;diger haben die Attacken unterlassen, w&auml;hrend ein Nachbar jedoch die Entfernung der Attrappe verlangte, da er sich in seinem Allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrecht verletzt f&uuml;hlte, da die &#8220;Kamera&#8221; den Eingangsbereich des Hauses &uuml;berwache und Aufzeichnungen durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnten.</p><p>Das Amtsgericht Br&uuml;hl hat die Klage des Nachbarn &#8211; rechtskr&auml;ftig &#8211; mit folgender Begr&uuml;ndung zu recht abgewiesen:</p><p>&#8220;Dem Kl&auml;ger steht der begehrte Unterlassungsanspruch gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" target="_blank" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">§§ 823</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html" target="_blank" title="&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch">1004 BGB</a> nicht zu. Der Beklagte hat nicht rechtswidrig in das durch <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" target="_blank" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">§ 823 Abs. 1 BGB</a> gesch&uuml;tzte Allgemeine Pers&ouml;nlichkeitsrecht des Kl&auml;gers eingegriffen.</p><p>Bei der streitgegenst&auml;ndlichen Kamera handelt es sich &#8211; nunmehr unstreitig &#8211; um eine Attrappe. Zwar hatte der Kl&auml;ger dies zun&auml;chst mit Nichtwissen bestritten, nunmehr jedoch, nachdem von dem Beklagten in der m&uuml;ndlichen Verhandlung vom 23.11.2009 eine Rechnung der Kamera vom 31.05.2007 [Bl... GA] vorgelegt wurde, aus der ersichtlich ist, da&szlig; es sich bei der Kamera um einen &#8220;Dummy&#8221; handelt, nicht mehr bestritten (<a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/138.html" target="_blank" title="&sect; 138 ZPO: Erkl&auml;rungspflicht &uuml;ber Tatsachen; Wahrheitspflicht">§ 138 Abs. 3 ZPO</a>). Jedenfalls aber hat der Kl&auml;ger die Behauptung des Beklagten, es handele sich um eine Attrappe, nach Erhalt der Rechnung nicht substantiiert genug bestritten.</p><p>Die Aufstellung einer blo&szlig;en Attrappe aber rechtfertigt im vorliegenden Fall nicht einen Anspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html" target="_blank" title="&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch">§ 1004 BGB</a>.</p><p>Es ist schon sehr fraglich, ob &uuml;berhaupt eine tats&auml;chliche Beeintr&auml;chtigung des Kl&auml;gers gegeben ist. Eine tats&auml;chliche &Uuml;berwachung ist durch die Attrappe ausgeschlossen. Der Kl&auml;ger kann zwar nicht erkennen, ob er tats&auml;chlich gefilmt wird oder nicht. Allein in dem bei ihm entstehenden Eindruck des Anfertigens einer Filmaufnahme liegt auch grunds&auml;tzlich schon ein Eingriff in sein Allgemeines Pers&ouml;nlichkeitsrecht (LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Aachen, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NZM 2004, 339" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">NZM 2004, 339</a>; AG Wedding, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NZM 1998, 402" target="_blank" title="KG, 30.10.1997 - 20 U 3238/97">NZM 1998, 402</a>). Ein solcher Eindruck kann aber aufgrund der Tatsache, dass der Kl&auml;ger nunmehr wei&szlig;, dass es sich um eine Kameraattrappe handelt, nicht entstehen. Im Unterschied zu den oben zitierten Entscheidungen war die Kamera vorliegend nicht dazu befestigt, um eine Vielzahl von unbekannten Personen vom Betreten des Mietshauses abzuhalten, sondern zur Verhinderung von &Uuml;bergriffen auf den Pkw des Beklagten. Zwar k&ouml;nnte eine Beeintr&auml;chtigung des Kl&auml;gers dergestalt, dass seine Besucher sich von der Kamera beeintr&auml;chtigt f&uuml;hlen, da sie nicht unbedingt wissen, dass es sich bei der Kamera um eine Attrappe handelt, dann vorliegen, wenn die Kamera nicht nur auf den Platz gerichtet ist, wo der Pkw steht, sondern auch auf den Eingangsbereich des Wohnhauses. Die zwischen den Parteien umstrittene Frage der Ausrichtung der Kamera kann jedoch dahinstehen, da der Eingriff in Rechte des Kl&auml;gers bei Ausrichtung der Kamera auch auf den Eingangsbereich des Wohnhauses jedenfalls durch das Eigentumsrecht des Beklagten nach <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/14.html" target="_blank">Art. 14 Abs. 1 GG</a> gerechtfertigt w&auml;re.</p><p>Das Aufstellen eine Kameraattrappe durch den Beklagten bewirkt keine besonders schwerwiegende Beeintr&auml;chtigung des Allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrechts des Kl&auml;gers. Dieser muss sich wie bereits oben dargelegt gerade nicht stets kontrolliert f&uuml;hlen. Es k&ouml;nnen mit der Attrappe keinerlei Aufzeichnungen festgehalten werden. Die Beeintr&auml;chtigung des Kl&auml;gers durch die etwaige Beeintr&auml;chtigung seiner Besucher, die nicht wissen, dass es sich um eine Kameraatrappe handelt, ist insgesamt gering einzusch&auml;tzen. Diesem etwaigen geringen Eingriff in das allgemeine Pers&ouml;nlichkeitsrecht des Kl&auml;gers stehen auf der anderen Seite diesen aufwiegende Gr&uuml;nde entgegen, die sich aus rechtlich gesch&uuml;tzten Belangen des Beklagten ergeben. Unstreitig wurde im M&auml;rz und April des Jahres 2007 auf den vor der Garage des Beklagten abgestellten Pkw mehrfach Anschl&auml;ge mit Leuchtspurmunition durchgef&uuml;hrt. Ende Mai desselben Jahres wurde an dem dort geparkten Fahrzeug eine Steuerleitung des ABS durchtrennt. Um weiteren Anschl&auml;gen vorzubeugen, installierten der Beklagte und seine Ehefrau die streitgegenst&auml;ndliche Kameraattrappe. Das verfassungsrechtlich garantierte (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/14.html" target="_blank">Art. 14 Abs. 1 GG</a>) Recht, geeignete Schutzma&szlig;nahmen f&uuml;r sein Eigentum zu ergreifen, greift hier, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Kameraattrappe handelt, nicht in unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;iger Weise auf Kosten des Eingriffs in hochrangige Rechtsg&uuml;ter unbeteiligter Dritter ein.&#8221;</p><p>Amtsgericht Br&uuml;hl, Urteil vom 11. Januar 2010 &#8211; 23 C 435/09</p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/OQrbtLWvGNA" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/die-kameraattrappe-und-das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/allgmeines/die-kameraattrappe-und-das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht</feedburner:origLink></item> <item><title>Niedersachsen genehmigt Infrastruktur für Ausbau des Windparks in der Nordsee</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/VjQj0k2N-O0/niedersachsen-genehmigt-infrastruktur-fuer-ausbau-des-windparks-in-der-nordsee</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/niedersachsen-genehmigt-infrastruktur-fuer-ausbau-des-windparks-in-der-nordsee#comments</comments> <pubDate>Thu, 11 Mar 2010 19:49:53 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Offshore]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4795</guid> <description><![CDATA[Der Nieders&#228;chsische Landesbetrieb f&#252;r Wasserwirtschaft, K&#252;sten- und Naturschutz hat die Erweiterung im Bereich &#246;stlich des alten Grodener Hafens genehmigt, wie das Land Niedersachsen bekanntgab. Rund 65 Millionen Euro wird der Tr&#228;ger des Projekts investieren. Staatssekret&#228;r Birkner hob hervor, da&#223; Niedersachsen mit einem Anteil von 25 Prozent der bundesweit installierten Windleistung bereits jetzt das f&#252;hrende Windenergieland in Deutschland [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Nieders&auml;chsische Landesbetrieb f&uuml;r Wasserwirtschaft, K&uuml;sten- und Naturschutz hat die Erweiterung im Bereich &ouml;stlich des alten Grodener Hafens genehmigt, <a href="http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master.jsp?C=62074313&amp;I=5231158&amp;L=20">wie das Land Niedersachsen bekanntgab</a>.<span id="more-4795"></span></p><p>Rund 65 Millionen Euro wird der Tr&auml;ger des Projekts investieren.<br /> Staatssekret&auml;r Birkner hob hervor, da&szlig; Niedersachsen mit einem Anteil von 25 Prozent der bundesweit installierten Windleistung bereits jetzt das f&uuml;hrende Windenergieland in Deutschland sei. Das Ausbaupotenzial der Offshore-Windenergie stelle eine Chance dar, die man nicht ungenutzt verstreichen lassen k&ouml;nne. Und Cuxhaven sei mit seiner g&uuml;nstigen Lage am Eingang zur Nordsee, mit seinem Zugang zum tideunabh&auml;ngigen, seeschifftiefen Fahrwasser und mit seiner gut ausgebauten Anbindung zum Hinterland ausgezeichnet positioniert.</p><p>Neben dem normalen St&uuml;ck- und Sch&uuml;ttgutumschlag sollen &uuml;ber einen Spezialliegeplatz komplett fertig aufgebaute Windenergieanlagen auf das Transportschiff verladen und stehend zu den geplanten Windparks in der Nordsee transportiert werden.<br /> Mit dem Bau der neuen Anlagen soll bereits im Fr&uuml;hjahr 2010 begonnen werden, da Ende 2010 die ersten Umschl&auml;ge erfolgen und Anfang 2012 die erste Windenergieanlage verschifft werden soll.</p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/VjQj0k2N-O0" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/niedersachsen-genehmigt-infrastruktur-fuer-ausbau-des-windparks-in-der-nordsee/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/niedersachsen-genehmigt-infrastruktur-fuer-ausbau-des-windparks-in-der-nordsee</feedburner:origLink></item> <item><title>Forschungsoffensive für erneuerbare Energien?</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/T5JN_fqZtDg/forschungsoffensive-fuer-erneuerbare-energien</link> <comments>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/forschungsoffensive-fuer-erneuerbare-energien#comments</comments> <pubDate>Thu, 11 Mar 2010 19:18:42 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category> <category><![CDATA[EEG]]></category> <category><![CDATA[Photovoltaik]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4790</guid> <description><![CDATA[Kommt eine Forschungsoffensive f&#252;r erneuerbare Energien? Eine solche wird jedenfalls von  B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen gefordert. In einem Antrag (BT-Drs. 17/799) fordern sie die Bundesregierung auf, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Struktur der Energieversorgung so auszubauen, dass die Stromversorgung schnellstm&#246;glich auf erneuerbare Energien ausgerichtet wird. ”Laufzeitverl&#228;ngerungen f&#252;r die veralteten Atomkraftwerke w&#228;ren eine R&#252;ckkehr in die Vergangenheit“ schreiben [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Kommt eine Forschungsoffensive f&uuml;r erneuerbare Energien?</p><p>Eine solche wird jedenfalls von  B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen gefordert.<span id="more-4790"></span></p><p>In einem Antrag (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700799.pdf">BT-Drs. 17/799</a>) fordern sie die Bundesregierung auf, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Struktur der Energieversorgung so auszubauen, dass die Stromversorgung schnellstm&ouml;glich auf erneuerbare Energien ausgerichtet wird. ”Laufzeitverl&auml;ngerungen f&uuml;r die veralteten Atomkraftwerke w&auml;ren eine R&uuml;ckkehr in die Vergangenheit“ schreiben die Gr&uuml;nen in ihrem Antrag und fordern, den Ausstieg aus der Atomenergie umzusetzen, wie es im Jahr 2001 beschlossen worden sei. Hierzu sei es n&ouml;tig, eine Forschungsoffensive f&uuml;r erneuerbare Energien und Energiespartechnologien zu starten und die Mittel f&uuml;r die Energieforschung f&uuml;r erneuerbare Energien deutlich zu erh&ouml;hen. Als ein weiteres wichtiges Element f&uuml;r den Ausbau erneuerbarer Energien sehen die Gr&uuml;nen den Ausbau der Netze. So fordern sie unter anderem den Bau eines sogenannten Supergrids, eines besonders starken Netzes in der Nordsee und in Europa.</p><p>Bei der Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll auch die Photovoltaik vorangetrieben werden. W&auml;hrend in Deutschland 1999 insgesamt 14 Megawatt-Photovoltaik-Leistungen installiert waren, wurde im Jahr 2009 eine Leistung von 3.000 Megawatt verzeichnet. Die Gr&uuml;nen fordern in ihrem Antrag, die Degression bei der Photovoltaik in Zukunft so auszugestalten, dass auf der einen Seite noch Anreize f&uuml;r Kostensenkungen entstehen, auf der anderen Seite aber die Wirtschaftlichkeit beim Betrieb von Solaranlagen weiter gew&auml;hrleistet wird.</p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/T5JN_fqZtDg" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/forschungsoffensive-fuer-erneuerbare-energien/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/wirtschaftsrecht/eeg-wirtschaftsrecht/forschungsoffensive-fuer-erneuerbare-energien</feedburner:origLink></item> <item><title>Zentrale Anlaufstelle für ältere Menschen: Seniorenservicebüros in Niedersachsen</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/rAxgvzFlmBE/zentrale-anlaufstelle-fuer-aeltere-menschen-seniorenservicebueros-in-niedersachsen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/zentrale-anlaufstelle-fuer-aeltere-menschen-seniorenservicebueros-in-niedersachsen#comments</comments> <pubDate>Thu, 11 Mar 2010 19:07:34 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category> <category><![CDATA[Hilfe]]></category> <category><![CDATA[Senioren]]></category> <category><![CDATA[Seniorenservicebüro]]></category> <category><![CDATA[service]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4785</guid> <description><![CDATA[Das Bundesland Niedersachsen hat ein neues Projekt zur Hilfe &#228;lterer Menschen ins Leben gerufen: Das Land f&#246;rdert sog. Seniorenserviceb&#252;ros; 27 sind bereits aktiv. &#8220;Wir wollen &#228;ltere Menschen aus einer Hand beraten und unterst&#252;tzen. Dabei b&#252;ndeln wir Informations- und Hilfeangebote auf kommunaler Ebene und bieten ihnen mit den Seniorenserviceb&#252;ros eine zentrale Anlaufstelle. Das spart unn&#246;tigen Aufwand und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesland Niedersachsen hat ein neues Projekt zur Hilfe &auml;lterer Menschen ins Leben gerufen: Das Land f&ouml;rdert sog. <a href="http://www.ms.niedersachsen.de/master.jsp?C=62085584&amp;I=674&amp;L=20">Seniorenserviceb&uuml;ros</a>; 27 sind bereits aktiv.<span id="more-4785"></span></p><p>&#8220;Wir wollen &auml;ltere Menschen aus einer Hand beraten und unterst&uuml;tzen. Dabei b&uuml;ndeln wir Informations- und Hilfeangebote auf kommunaler Ebene und bieten ihnen mit den Seniorenserviceb&uuml;ros eine zentrale Anlaufstelle. Das spart unn&ouml;tigen Aufwand und weite Wege&#8221;, erl&auml;uterte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann anl&auml;&szlig;lich eines Gedankenaustauschs mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des j&uuml;ngsten B&uuml;ros im Landkreis Friesland.</p><p>Die Seniorenserviceb&uuml;ros unterst&uuml;tzen &auml;ltere Menschen dabei, ihren Alltag m&ouml;glichst unabh&auml;ngig und eigenst&auml;ndig zu leben. Sie bauen ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern auf. Zudem sollen Kenntnisse und F&auml;higkeiten &auml;lterer Menschen gest&auml;rkt werden. Auch erhalten sie bei Interesse Angebote, wo und wie sie sich selbst freiwillig engagieren k&ouml;nnen.</p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/rAxgvzFlmBE" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/zentrale-anlaufstelle-fuer-aeltere-menschen-seniorenservicebueros-in-niedersachsen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/seniorenrecht/zentrale-anlaufstelle-fuer-aeltere-menschen-seniorenservicebueros-in-niedersachsen</feedburner:origLink></item> <item><title>Keine guten Sterne für das Personalratsmitglied</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/uQDfc0YFOyM/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied</link> <comments>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied#comments</comments> <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 22:30:54 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemeines]]></category> <category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category> <category><![CDATA[Beamtenrecht]]></category> <category><![CDATA[0900]]></category> <category><![CDATA[Kündigung]]></category> <category><![CDATA[Personalrat]]></category> <category><![CDATA[Telefonate]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4782</guid> <description><![CDATA[oder: 0900-Nummer nicht erw&#252;nscht&#8230; Was war passiert? Ein Personalrat hatte seine Zustimmung zu einer au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hatte, verweigert. Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zust&#228;ndigen Personalrat verweigerte Zustimmung zu der au&#223;erordentlichen K&#252;ndigung im Wege eines Urteils ersetzt. Und dies aus folgenden Gr&#252;nden: Das [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>oder: 0900-Nummer nicht erw&uuml;nscht&#8230;</p><p>Was war passiert?</p><p>Ein Personalrat hatte seine Zustimmung zu einer au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung des Arbeitsverh&auml;ltnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hatte, verweigert.<span id="more-4782"></span></p><p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat die vom zust&auml;ndigen Personalrat verweigerte Zustimmung zu der au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung im Wege eines Urteils ersetzt.</p><p>Und dies aus folgenden Gr&uuml;nden:</p><p>Das Personalratsmitglied war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische und sachliche Richtigkeit von Rechnungen festzustellen. &Uuml;ber mehrere Monate verteilt f&uuml;hrte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter w&auml;hrend deren Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und &auml;hnlichen Diensten mit 0900 – Zielnummern. Zur teilweisen Begleichung der Telefonkosten von mehr als 1.500,00 € nahm das Personalratsmitglied eine Zahlungsanweisung zu Lasten der Besch&auml;ftigungsbeh&ouml;rde vor.</p><p>Der Personalrat verweigerte die vom Dienststellenleiter beantragte Zustimmung zur au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung unter anderem mit dem Hinweis, dass sein Mitglied wegen privater Schicksalsschl&auml;ge und Belastungen &uuml;berfordert gewesen sei und deshalb Zuspruch bei den Service-Hotlines gesucht habe.</p><p>Daraufhin hat der Dienststellenleiter beim Verwaltungsgericht beantragt, die verweigerte Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Personalratsmitglied machte geltend, dass es infolge seiner Schicksalsschl&auml;ge psychische Probleme habe. Die Telefonate seien untaugliche Selbsttherapieversuche gewesen.</p><p>Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Zustimmung zur K&uuml;ndigung ersetzt. Dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisses nicht mehr zumutbar, so das Gericht, nachdem das Personalratsmitglied &uuml;ber einen langen Zeitraum arbeitsvertragswidrig und zu seinem finanziellen Nachteil gehandelt habe. Insbesondere dass das Personalratsmitglied von seiner funktionsbedingten M&ouml;glichkeit, &ouml;ffentliche Gelder zu veruntreuen, Gebrauch gemacht habe, habe das Vertrauensverh&auml;ltnis des Arbeitsgebers zu ihm vollst&auml;ndig zerst&ouml;rt. Das Personalratsmitglied sei trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern. Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass es zwanghaft auf die Nutzung der Diensttelefone angewiesen gewesen sei, best&uuml;nden nicht.</p><p>Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 02. Februar 2010 &#8211; 5 K 1390/09.MZ</p><table><tbody><tr><th scope="row"></th><td></td></tr></tbody></table> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/uQDfc0YFOyM" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/allgmeines/keine-guten-sterne-fuer-das-personalratsmitglied</feedburner:origLink></item> <item><title>Privat-Uni ist steuerrechtlich Privatvergnügen</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/JHiLF7vo9S0/privat-uni-ist-steuerrechtlich-privatvergnuegen</link> <comments>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/privat-uni-ist-steuerrechtlich-privatvergnuegen#comments</comments> <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 21:59:37 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category> <category><![CDATA[Finanzamt]]></category> <category><![CDATA[Privat-Universität]]></category> <category><![CDATA[Steuer]]></category> <category><![CDATA[Universität]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4779</guid> <description><![CDATA[Ob Studiengeb&#252;hren f&#252;r den Besuch einer (privaten) Hochschule als au&#223;ergew&#246;hnlicheBelastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind, hatte der Bundesfinanzhof nunmehr zu entscheiden. Der Bundesfinanzhof entschied folgendes: Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsl&#228;ufig gr&#246;&#223;ere Aufwendungen als der &#252;berwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverh&#228;ltnisse, gleicher Verm&#246;gensverh&#228;ltnisse und gleichen Familienstands, k&#246;nnen die Aufwendungen als sog. au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen gem&#228;&#223; § 33 Abs. 1 des [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ob Studiengeb&uuml;hren f&uuml;r den Besuch einer (privaten) Hochschule als au&szlig;ergew&ouml;hnlicheBelastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind, hatte der Bundesfinanzhof nunmehr zu entscheiden.<span id="more-4779"></span></p><p>Der Bundesfinanzhof entschied folgendes:</p><p>Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsl&auml;ufig gr&ouml;&szlig;ere Aufwendungen als der &uuml;berwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverh&auml;ltnisse, gleicher Verm&ouml;gensverh&auml;ltnisse und gleichen Familienstands, k&ouml;nnen die Aufwendungen als sog. au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33.html" target="_blank" title="&sect; 33 EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen">§ 33 Abs. 1</a> des Einkommensteuergesetzes (EStG) von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen werden, soweit eine vom Gesetz festgelegte Zumutbarkeitsgrenze &uuml;berschritten wird . Dar&uuml;ber hinaus kann zur Abgeltung des Sonderbedarfs f&uuml;r ein in Berufsausbildung befindliches und ausw&auml;rtig untergebrachtes vollj&auml;hriges Kind ein Freibetrag in H&ouml;he von 924 Euro je Kalenderjahr abgezogen werden (<a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33a.html" target="_blank" title="&sect; 33a EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastung in besonderen F&auml;llen">§ 33a Abs. 2 EStG</a>).  Im Streitfall hatten die Eltern f&uuml;r das Studium ihres 22-j&auml;hrigen Sohnes an einer privaten Hochschule Studiengeb&uuml;hren in H&ouml;he von 7.080 € entrichtet, die sie in ihrer Einkommensteuererkl&auml;rung als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen geltend machten. Das Finanzamt lie&szlig; den Abzug der Aufwendungen nicht zu, gew&auml;hrte jedoch wegen der ausw&auml;rtigen Unterbringung des Sohnes den Sonderbedarfsfreibetrag nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33a.html" target="_blank" title="&sect; 33a EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastung in besonderen F&auml;llen">§ 33a Abs. 2 Satz 1 EStG</a>. Einspruch und Klage blieben erfolglos.  Der BFH hat nun die Studiengeb&uuml;hren weder nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33a.html" target="_blank" title="&sect; 33a EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastung in besonderen F&auml;llen">§ 33a Abs. 2 EStG</a> noch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33.html" target="_blank" title="&sect; 33 EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen">§ 33 EStG</a> als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastung anerkannt. Dabei hat er zun&auml;chst gepr&uuml;ft, ob Studiengeb&uuml;hren von dem in <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33a.html" target="_blank" title="&sect; 33a EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastung in besonderen F&auml;llen">§ 33a Abs. 2 EStG</a> normierten Sonderbedarfsfreibetrag erfasst und damit abgegolten werden. Eine solch weitgehende Abgeltungswirkung wird jedoch jedenfalls f&uuml;r Veranlagungszeitr&auml;ume ab 2002 verneint, weil damals der fr&uuml;here Ausbildungsfreibetrag zu einem Sonderbedarfsfreibetrag f&uuml;r ausw&auml;rtige Unterbringung abgeschmolzen worden sei. Gleichwohl hat der Bundesfinanzhof die geltend gemachten Studiengeb&uuml;hren nicht als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33.html" target="_blank" title="&sect; 33 EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen">§ 33 EStG</a> zum Abzug zugelassen. Nach Auffassung des Bundesfinanzhof handelt es sich bei derartigen Aufwendungen nicht um au&szlig;ergew&ouml;hnlichen, sondern um &uuml;blichen Ausbildungsbedarf und zwar selbst dann, wenn die Aufwendungen im Einzelfall au&szlig;ergew&ouml;hnlich hoch und f&uuml;r die Eltern unvermeidbar seien. Der &uuml;bliche Ausbildungsbedarf werde in erster Linie durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten. Damit sei eine Ber&uuml;cksichtigung von zus&auml;tzlichen Kosten f&uuml;r den Unterhalt und die Ausbildung eines Kindes gem&auml;&szlig; <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33.html" target="_blank" title="&sect; 33 EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen">§ 33 EStG</a> grunds&auml;tzlich ausgeschlossen. Den dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken ist der BFH nicht gefolgt.</p><p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Dezember 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI R 63/08" target="_blank" title="BFH, 17.12.2009 - VI R 63/08">VI R 63/08</a></p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/JHiLF7vo9S0" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/privat-uni-ist-steuerrechtlich-privatvergnuegen/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/steuerrecht/einkommensteuer/privat-uni-ist-steuerrechtlich-privatvergnuegen</feedburner:origLink></item> <item><title>Typisch Lehrer – oder ist der Zeckenbiss und seine Folgen tatsächlich ein Dienstunfall?</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/rWIsxYRJFI0/typisch-lehrer-oder-ist-der-zeckenbiss-und-seine-folgen-tatsaechlich-ein-dienstunfall</link> <comments>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/typisch-lehrer-oder-ist-der-zeckenbiss-und-seine-folgen-tatsaechlich-ein-dienstunfall#comments</comments> <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 21:42:16 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Beamtenrecht]]></category> <category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Beamter]]></category> <category><![CDATA[Dienstunfall]]></category> <category><![CDATA[Zekke]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4775</guid> <description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hatte dar&#252;ber zu entscheiden, ob ein Zeckenbiss und die darauf zur&#252;ckzuf&#252;hrende Borrelioseinfektion als Dienstunfall anerkannt werden kann. Voraussetzung hierf&#252;r ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden k&#246;nnen. Au&#223;erdem muss der Beamte in Aus&#252;bung seines Dienstes infiziert worden sein -  so das Bundesverwaltungsgericht. Die Kl&#228;gerin, eine Lehrerin, begleitete Grundsch&#252;ler anl&#228;sslich einer mehrt&#228;gigen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht hatte dar&uuml;ber zu entscheiden, ob ein Zeckenbiss und die darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hrende Borrelioseinfektion als Dienstunfall anerkannt werden kann.<span id="more-4775"></span></p><p>Voraussetzung hierf&uuml;r ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden k&ouml;nnen. Au&szlig;erdem muss der Beamte in Aus&uuml;bung seines Dienstes infiziert worden sein -  so das Bundesverwaltungsgericht.</p><p>Die Kl&auml;gerin, eine Lehrerin, begleitete Grundsch&uuml;ler anl&auml;sslich einer mehrt&auml;gigen Schulveranstaltung, die auf einem im Wald gelegenen Bauernhof stattfand. Auch w&auml;hrend der Pausen, in denen sich die Kinder in der bewaldeten Umgebung des Bauernhofes aufhielten, hatte die Kl&auml;gerin die Sch&uuml;ler zu beaufsichtigen und zu betreuen. W&auml;hrend einer solchen Pausenaufsicht wurde die Kl&auml;gerin von einer Zecke gebissen. Einige Monate sp&auml;ter wurde bei ihr eine auf einen Zeckenbiss zur&uuml;ckzuf&uuml;hrende Borrelioseinfektion festgestellt. Wegen dieser Erkrankung wurde die Kl&auml;gerin einige Tage im Krankenhaus station&auml;r behandelt.</p><p>Das Verwaltungsgericht hat der Klage auf Anerkennung des Zeckenbisses und der daraus resultierenden Erkrankung als Dienstunfall stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage dagegen mit der Begr&uuml;ndung abgewiesen, mit dem Zeckenbiss habe sich lediglich ein allgemeines Risiko verwirklicht, dem der spezifische Zusammenhang zum Dienst der Kl&auml;gerin als Lehrerin fehle.</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur&uuml;ckgewiesen. Nach den bindenden tats&auml;chlichen Feststellungen der Vorinstanzen seien das Datum und der Ort des Zeckenbisses hinreichend bestimmt. Damit seien die Anforderungen der gesetzlichen Regelung erf&uuml;llt, die sicherstellen sollen, dass &uuml;ber die Zurechnung eines Ereignisses zum dienstlichen oder pers&ouml;nlichen Bereich eines Beamten eindeutig entschieden werden k&ouml;nne. Zwar habe sich die Kl&auml;gerin zum Zeitpunkt des Bisses in der bewaldeten Umgebung des Bauernhofes aufgehalten. Diesem Umstand komme jedoch keine Bedeutung zu. Denn die Kl&auml;gerin habe die Schulkinder auch w&auml;hrend der Unterrichtspausen betreuen m&uuml;ssen. Damit habe sie sich aus dienstlichen Gr&uuml;nden im nat&uuml;rlichen Lebensraum von Zecken aufgehalten.</p><p>Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 C 81.08" target="_blank" title="BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08">2 C 81.08</a> -</p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/rWIsxYRJFI0" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/typisch-lehrer-oder-ist-der-zeckenbiss-und-seine-folgen-tatsaechlich-ein-dienstunfall/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/verwaltungsrecht/beamtenrecht/typisch-lehrer-oder-ist-der-zeckenbiss-und-seine-folgen-tatsaechlich-ein-dienstunfall</feedburner:origLink></item> <item><title>Keine Eheschließung nur für die Witwenrente</title><link>http://feedproxy.google.com/~r/SchlosserAktuell/~3/HHFZ2Yie7SY/keine-eheschlieszung-nur-fuer-die-witwenrente</link> <comments>http://www.raschlosser.com/familienrecht/keine-eheschlieszung-nur-fuer-die-witwenrente#comments</comments> <pubDate>Fri, 26 Feb 2010 19:22:27 +0000</pubDate> <dc:creator>RA Schlosser</dc:creator> <category><![CDATA[Familienrecht]]></category> <category><![CDATA[Sozialversicherungsrecht]]></category> <category><![CDATA[Ehe]]></category> <category><![CDATA[Eheschließung]]></category> <category><![CDATA[Witwenrente]]></category><guid isPermaLink="false">http://www.raschlosser.com/?p=4772</guid> <description><![CDATA[Das Sozialgericht D&#252;sseldorf hat entschieden, da&#223; eine Witwenrente dem &#252;berlebenden Ehepartner bei einer Ehe unter einem Jahr Dauer nur im Ausnahmefall zusteht. Ein Anspruch bestehe, so das Gericht, nur, wenn im Einzelfall die Annahme nicht gerechtfertigt sei, dass die Eheschlie&#223;ung allein oder &#252;berwiegend aus Gr&#252;nden der Hinterbliebenenversorgung erfolgt sei. Zur konkreten Entscheidung: Die Kl&#228;gerin, die im Jahr [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Das Sozialgericht D&uuml;sseldorf hat entschieden, da&szlig; eine Witwenrente dem &uuml;berlebenden Ehepartner bei einer Ehe unter einem Jahr Dauer nur im Ausnahmefall zusteht. Ein Anspruch bestehe, so das Gericht, nur, wenn im Einzelfall die Annahme nicht gerechtfertigt sei, dass die Eheschlie&szlig;ung allein oder &uuml;berwiegend aus Gr&uuml;nden der Hinterbliebenenversorgung erfolgt sei.<span id="more-4772"></span></p><p>Zur konkreten Entscheidung:</p><p>Die Kl&auml;gerin, die im Jahr 2008 den 1919 geborenen, 27 Jahre &auml;lteren Versicherten nach 9-monatiger Bekanntschaft geheiratet hat, stellte einen Tag nach dessen Tod einen Antrag auf Hinterbliebenen­rente bei der beklagten Deutschen Rentenversiche­rung Rheinland. Sie arbeitete in dem von dem Versicherten bewohnten Seniorenzen­trum als Altenpflegehelferin. Die Beklagte lehnte den Antrag ab, da die Ehe unter einem Jahr Dauer bestanden habe und An­haltspunkte f&uuml;r einen Ausnahmefall von der Annahme einer Versorgungsehe nicht vorliegen w&uuml;rden.</p><p>Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen und die Entscheidung der Deutschen Rentenversiche­rung best&auml;tigt. Die Ehe habe kein halbes Jahr bestanden und es sei davon auszugehen, dass der zu­mindest &uuml;berwiegende, wenn nicht alleinige Zweck der Heirat gewesen sei, finanzielle Anspr&uuml;che zu erwerben. Dem Gesundheitszu­stand des Verstorbenen bei Eheschlie&szlig;ung komme in dem Zusam­menhang eine ge­wichtige Bedeutung zu. Angesichts der Multimorbidit&auml;t des Versicherten und seiner Pflegebed&uuml;rftigkeit im Zusammenhang mit seinem hohen Lebensalter sei im Zeit­punkt der Eheschlie­&szlig;ung mit dem baldigen Ableben des Versicherten zu rechnen ge­wesen. Die Eingehung der Bezie­hung zu dem Versicherten von der Kl&auml;gerin sei vorwiegend aus unlauteren Moti­ven, d. h. finanziellen Gr&uuml;nden beabsichtigt gewesen, selbst wenn daneben auch eine Zu­neigung bestanden haben sollte. Die Kl&auml;gerin habe unberechtigt und of­fenbar auch gegen den Willen des Versicherten Gelder von seinem Konto abgehoben. Nachdem der Versuch, das Testament des Versicherten zu ihren Gunsten &auml;n­dern zu lassen, an dem Widerstand der Notarin gescheitert war, habe sie einen Mo­nat sp&auml;ter den Versi­cherten geheiratet. Auch die Tatsache, dass die Kl&auml;gerin direkt nach dem Tod des Versicherten einen Rentenantrag gestellt und Anspr&uuml;che gegen die Erben, die Kinder des Versicherten, geltend gemacht habe, scheine vor dem Hintergrund fragw&uuml;rdig.</p><p>Von Seiten des Versicherten geht die Kammer hinsichtlich der Motive zur Eheschlie­&szlig;ung davon aus, dass Schutz vor (angeblichen) Mobbingattacken der Kollegen der Kl&auml;gerin und der Wunsch, aus dem Seniorenheim, in dem er sich nicht wohl f&uuml;hlte, heraus zu kommen und in h&auml;uslicher Umge­bung gepflegt zu werden, Beweggr&uuml;nde waren. Die Kl&auml;gerin habe die Trauer und Einsamkeit des Ver­sicherten ausgenutzt. Sie habe ihn ohne Wissen seiner Familie und des Heims geheiratet unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen, n&auml;mlich, dass sie ihn aus dem Heim herausholen wolle; dies habe die Kl&auml;gerin ihm nach ihren eigenen Angaben versprochen. Die Kl&auml;gerin habe nicht darlegen k&ouml;n­nen, warum sie nie mit ihrem Ehemann zusammen gewohnt habe, obwohl dies sein eindeutiger Wunsch gewesen sei.</p><p>Sozialgericht D&uuml;sseldorf, Urteil vom 01. Dezember 2009 &#8211; S 52 (10) R 22/09</p> <img src="http://feeds.feedburner.com/~r/SchlosserAktuell/~4/HHFZ2Yie7SY" height="1" width="1"/>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.raschlosser.com/familienrecht/keine-eheschlieszung-nur-fuer-die-witwenrente/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> <feedburner:origLink>http://www.raschlosser.com/familienrecht/keine-eheschlieszung-nur-fuer-die-witwenrente</feedburner:origLink></item> </channel> </rss><!-- This site's performance optimized by W3 Total Cache. 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