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    <title>Telemedicus - Urteilsdatenbank</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/</link>
    <description>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft</description>
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    <title>BVerfG: Nichtannahmebeschluss AnyDVD</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Linkhaftung/1332-BVerfG-Az-1-BvR-124811-Nichtannahmebeschluss-AnyDVD.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Linkhaftung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 15.12.2011, Az. 1 BvR 1248/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Eine gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit und zu den Grenzen von Hyperlinks existiert nicht. Das Urheberrechtsgesetz enthält mit § 95a lediglich eine Vorschrift, die technische Maßnahmen, welche ihrerseits dem Schutz von Urheberrechten dienen, vor Umgehung schützen soll. Hierzu zählen etwa Kopiersperren auf CDs und DVDs, wie sie von der Software „AnyDVD“ entschlüsselt werden können. Mangels einer gesetzlichen Regelung hat die Abwägung der konkurrierenden Grundrechtspositionen anhand der anerkannten presserechtlichen und urheberrechtlichen Maßstäbe zu erfolgen, wie sie von der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. So begegnet es keinen Bedenken, dass der Bundesgerichtshof das Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt. Denn es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 30 Jan 2012 21:03:36 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Mannheim: Unwirksamkeit von Total-Buy-Out-Klauseln</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1331-LG-Mannheim-Az-7-O-44211-Unwirksamkeit-von-Total-Buy-Out-Klauseln.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 05.12.2011, Az. 7 O 442/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Ein Presseunternehmen verwendet Vertragsbedingungen, wenn es mit ihm vertraglich zusammenarbeitenden freien Journalisten ein Abrechnungsformular mit Vertragsklauseln überlässt, die Benutzung des Formulars erwartet und wirtschaftlichen Druck bei Nichtverwendung ausübt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Klausel über den Umfang der Nutzungsrechtseinräumung ist unwirksam, wenn Rechte für jede erdenkliche, ausdrücklich aufgezählte Nutzungsart übertragen werden, auch für unbekannte Nutzungsarten eine weitere Vergütung nicht verlangt werden kann, die Ausübung des Widerrufsrechts ausgeschlossen wird und die Nutzungsrechte "umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt" durch eine Einmalzahlung abgegolten werden sollen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 29 Jan 2012 19:25:39 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Brandenburg: Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/1330-OLG-Brandenburg-Az-Kart-U-409-Eintritt-einer-teilweisen-Unmoeglichkeit-beim-Hostingvertrag.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>IT-Vertragsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 22.11.2011, Az. Kart U 4/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der Widerruf einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis zum internetgestützten Vertrieb von Glücksspielangeboten kann nicht die Nichtigkeit eines zum Zwecke der Bereitstellung solcher Angebote abgeschlossenen Hosting-Vertrags über die  Einrichtung und den Betrieb spezieller Software begründen. Eine vertraglich geregelte Zahlungspflicht kann dabei jedoch insoweit entfallen, wie die vertragsgegenständliche Leistung aufgrund des Erlaubniswiderrufs (rechtlich) unmöglich geworden ist. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 23 Jan 2012 10:57:43 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Berlin: Rechtmäßigkeit der Haushaltebefragung des Zensus 2011</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/1329-VG-Berlin-Az-6-L-12.11-Rechtmaessigkeit-der-Haushaltebefragung-des-Zensus-2011.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Datenschutzrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 29.11.2011, Az. 6 L 12.11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Bei summarischer Prüfung bestehen keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Haushaltebefragung des Zensus 2011.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 23 Jan 2012 10:25:11 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Nürtingen:  Verlust eines bei einer eBay-Auktion angebotenen Artikels </title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/E-Commerce/1328-AG-Nuertingen-Az-11-C-188111-Verlust-eines-bei-einer-eBay-Auktion-angebotenen-Artikels.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>E-Commerce</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 16.01.2012, Az. 11 C 1881/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der Anbieter hat kein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Internetauktion, soweit er den angebotenen Gegenstand anderweitig veräußert.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 23 Jan 2012 09:21:02 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Basler Haar-Kosmetik – Zur Haftung des Admin-C</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Haftung-Admin-C/1327-BGH-Az-I-ZR-15009-Basler-Haar-Kosmetik-Zur-Haftung-des-Admin-C.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Haftung Admin-C</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 150/09 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann, weil das Halten des Domainnamens im konkreten Fall für sich gesehen die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens des Klägers nicht erfüllt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 430 - mho.de; BGH, GRUR 2008, 1099 - afilias.de).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Derjenige, der sich von einem ausländischen Anmelder eines Domainnamens gegenüber der DENIC als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) benennen und registrieren lässt, haftet nicht schon deswegen als Störer für mögliche mit der Registrierung verbundene Verletzungen von Rechten Dritter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Eine Prüfungspflicht kann sich jedoch aus den besonderen Umstän-den des Einzelfalls ergeben. Solche gefahrerhöhenden Umstände liegen vor, wenn der im Ausland ansässige Anmelder freiwerdende Domainnamen jeweils in einem automatisierten Verfahren ermittelt und registriert und der Admin-C sich dementsprechend pauschal bereiterklärt hat, diese Funktion für eine große Zahl von Registrierungen zu übernehmen.&lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 17 Jan 2012 15:13:41 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BVerfG: Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/1326-BVerfG-Az-1-BvR-193208-Zur-gerichtlichen-Kontrolle-der-TK-Marktregulierung-der-BNetzA.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Telekommunikationsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 08.12.2011, Az. 1 BvR 1932/08 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik, des Normzwecks und des europarechtlichen Hintergrunds der §§ 10, 11 TKG ist es vertretbar, der Bundesnetzagentur bei der Marktdefinition und der Marktanalyse einen weitreichenden Beurteilungsspielraum einzuräumen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Regulierung der Telekommunikationsmärkte nach dem TKG verfolgt mit dem Schutz der Verbraucherinteressen und der Sicherstellung  chancengleichen Wettbewerbs gewichtige Gemeinwohlziele; insoweit kann ein Eingriff in die Berufausbüngsfreiheit von Marktteilnehmern durch Regulierungsentscheidungen gerechtfertigt sein. Dies gilt insbesondere auch für die Auferlegung von Zusammenschaltungs-, Terminierungs- und Kollokationsverpflichtungen und die Verpflichtung zu Entgeltgenehmigungen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sun, 15 Jan 2012 04:30:26 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Filesharing/1325-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-W-13211-Filesharing-Abmahnung-als-voellig-unbrauchbare-anwaltliche-Dienstleistung.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Filesharing</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 14.11.2011, Az. I-20 W 132/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Abmahnkosten müssen nur dann erstattet werden, wenn eine Abmahnung auch den Mindestanforderungen genügt. Das bedeutet, dass aus ihr hervorgehen muss, weshalb sich der Abmahnende zur Rechtverfolgung für berechtigt hält und welches Verhalten konkret beanstandet wird. Dazu muss insbesondere die begangene Tathandlung genau angegeben sein und es muss der darin vom Abmahnenden erblickte Rechtsverstoß so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann. Ohne hinreichend konkrete Darlegung ist die Abgabe einer wirksamen Unterlassungserklärung nicht möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine Abmahnung, die den Verstoß nicht erkennen lässt, stellt eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung dar, die einer Nichtleistung gleichsteht. In einem solchen Fall kann der Dienstberechtigte die Zahlung des Honorars verweigern; daher fehlt es in solchen Konstellationen an einem endgültigen Schaden des Abmahnenden. Infolge dessen scheidet auch eine auf einen Schadensersatzanspruch gestützte Erstattung der Abmahnkosten aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Eine Unterlassungserklärung in einem Filesharing-Fall, die auf das gesamte, nicht durch eine beigefügte Liste konkretisierte Musikrepertoire des Unterlassungsgläubiger gerichtet ist, verlagert das Risiko, ob ein unbekanntes Musikstück zum Repertoire des Gläubigers gehört, vollständig auf den Unterlassungsschuldner und benachteiligt ihn daher gegenüber einer titulierten Unterlassungsverpflichtung unverhältnismäßig.
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 14 Jan 2012 00:04:28 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1324-OLG-Koeln-Az-6-W-25611-Streitwert-bei-Verletzung-des-Fotoleistungsschutzrechts.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Der Streitwert bei unbefugter Verwendung eines Lichtbildes im Sinne von § 72 UrhG im Internet im privaten oder kleingewerblichen Bereich beträgt regelmäßig 3.000 Euro.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 11 Jan 2012 07:56:41 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>VG Düseldorf: Sperrungsanordnung Access-Provider</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/1323-VG-Dueseldorf-Az-27-K-588710-Sperrungsanordnung-Access-Provider.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Telekommunikationsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 08.11.2011, Az. 27 K 5887/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Der Access-Provider überschreitet auch bei Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Angebots, zu dem er den Zugang vermittelt, ausgehend von den Haftungsprivilegien nach dem TMG, grundsätzlich nicht die nicht Gefahrengrenze und ist deshalb nicht als Störer im ordnungsrechtlichen Sinn anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zur Ermessensfehlerhaftigkeit einer Sperrungsanordnung wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG bei Inanspruchnahme von lediglich zwei Acces-Providern als Nichtstörer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Zu den bei einer Sperrungsanordnung gegen einen Acces-Provider in die Ermessensentscheidung einzustellenden maßgeblichen Aspekten.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 09 Jan 2012 15:02:15 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Frankfurt am Main: Irreführung durch Antwort auf Anspruchsschreiben eines Kunden</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/1322-OLG-Frankfurt-am-Main-Az-6-U-12611-Irrefuehrung-durch-Antwort-auf-Anspruchsschreiben-eines-Kunden.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Wettbewerbsrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 17.11.2011, Az. 6 U 126/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Ein Schreiben, mit dem ein von einem Kunden geltend gemachter vertraglicher Anspruch zurückgewiesen wird, kann eine unlautere Irreführung beinhalten, wenn der Unternehmer darin eine ihm nachteilige höchstrichterliche Rechtsprechung unrichtig wiedergibt oder durch unwahre Angaben eine solche Rechtsprechung negiert. Nicht zu beanstanden ist dagegen, wenn der Unternehmer dem Kunden, der sich auf die für ihn günstige Rechtsprechung berufen hat, die Zahlungsverweigerung in sachlicher Form damit erklärt, dass er diese Rechtsprechung für unzutreffend hält und daher auf eine Änderung dieser Rechtsprechung vertraut.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 09 Jan 2012 13:40:23 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Recht-am-eigenen-Bild/1321-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-3911-Widerruf-einer-Einwilligung-nach-22-KUG.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Recht am eigenen Bild</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.05.2011, Az. I-20 U 39/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Eine Einwilligung nach § 22 KUG kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 02 Jan 2012 16:09:10 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Düsseldorf: Haftung für embedded content</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1320-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-4211-Haftung-fuer-embedded-content.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Urheberrecht</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 08.11.2011, Az. I-20 U 42/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Werden Bilder auf einer Internetseite als sog. "embedded content" ohne Erlaubnis der Rechteinhaber eingebunden, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Ein solches Einbinden ist urheberrechtlich nicht mit einem bloßen Hyperlink vergleichbar.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 02 Jan 2012 15:39:17 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Düsseldorf: Werbende Pressemitteilungen sind als Werbung zu kennzeichnen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Werbung/1319-LG-Duesseldorf-Az-12-O-32911-Werbende-Pressemitteilungen-sind-als-Werbung-zu-kennzeichnen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Werbung</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.08.2011, Az. 12 O 329/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Vermitteln Beiträge auf einem Internetportal sowohl im "Anleser" (Teaser) als auch im Volltext dem situationsadäquat ausmerksamen Durchschnittsleser den Eindruck redaktioneller Beiträge und verschleiern dadurch, dass es sich um der Verkaufsförderung dienende Werbung handelt, wird in unlauterer Weise gegen das Trennungsverbot verstoßen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Eine lediglich am Ende der Artikel jeweils wiedergegebene Quellenangabe, die auf ein Unternehmen hinweist, genügt zur Kennzeichnung als Werbung nicht. Denn am Ende des Textes ist die Irreführung, die durch die Vorspiegelung eines redaktionellen Beitrags entstanden ist, bereits abgeschlossen. &lt;br /&gt;

    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 02 Jan 2012 13:29:44 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>AG Frankfurt am Main: Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Prozessrecht/Fliegender-Gerichtsstand/1318-AG-Frankfurt-am-Main-Az-30-C-184911-25-Kein-fliegender-Gerichtsstand-bei-Rechtsverletzungen-im-Internet.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Fliegender Gerichtsstand</category>
    <author>Thomas Mike Peters</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 - 25 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Zuständigkeit eines Gerichts für eine Klage aufgrund einer im Internet begangenen Urheberrechtsverletzung und einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nur dann gegeben, wenn die Rechtsverletzung einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweist. Für die Annahme eines sog. "fliegenden Gerichtsstands" verbleibt kein Raum. 
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 31 Dec 2011 15:36:12 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>BGH: Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1317-BGH-Az-VI-ZR-9310-Pruefpflichten-fuer-Hostprovider-Blogspot.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Internetrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortli-chen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.
    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 19 Dec 2011 20:17:21 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>LG Berlin: Beleidigung während Konzertmoderation</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1316-LG-Berlin-Az-27-O-39311-Beleidigung-waehrend-Konzertmoderation.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Allgemeines Persönlichkeitsrecht</category>
    <author>Fritz Pieper</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 15.11.2011, Az. 27 O 393/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Abwägungskonstellationen zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Konstellationen, in denen formalbeleidigende Äußerungen im Rahmen künstlerischer Betätigung getätigt werden, nur eingeschränkt unter besonderer Berücksichtigung der schrankenlos gewährleisteten Kunstfreiheit anwendbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Allein in einer Anmoderation eines Musikstückes im Rahmen der Durchführung eines Konzertes liegt noch keine eigene freie schöpferische Gestaltung, sodass sie nicht von der Kunstfreiheit gedeckt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Nach Unterzeichnung einer Unterlassungsvereinbarung darf sich eine Überprüfung der eigenen Internetseite auf weitere Verstöße nicht ausschließlich auf eine maschinelle Suchfunktion beschränken, wenn dadurch nicht sichergestellt werden kann, dass ähnliche Verstöße, die allerdings von der Unterlassungsvereinbarung im weitesten Sinne gedeckt sind, nicht identifiziert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr für die Anfertigung einer Antragsschrift auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei presserechtlichen Unterlassungsansprüchen ersetzt verlangen, wenn diese zwar letztlich nicht gebraucht wird, weil eine Unterlassungserklärung mit kurzer Verspätung abgegeben wird, eine Anfertigung aufgrund des Verzuges der Gegenseite für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aber angezeigt war. Die tatsächliche Anfertigung braucht in einem solchen Fall durch den Rechtsanwalt - selbst bei Bestreiten der Gegenseite - nicht bewiesen zu werden, da davon ausgegangen werden kann, dass in Presseverfahren bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Regelfall der Anwalt zugleich beauftragt wird, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 07 Dec 2011 23:06:54 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>EuGH: Scarlet Extended - Sperrverfügungen gegen Provider</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/Providerhaftung/1315-EuGH-Az-C7010-Scarlet-Extended-Sperrverfuegungen-gegen-Provider.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Providerhaftung</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Urteil vom 24.11.2011, Az. C‑70/10 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Die Richtlinien 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation),&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
in Verbindung miteinander und ausgelegt im Hinblick auf die sich aus dem Schutz der anwendbaren Grundrechte ergebenden Anforderungen, sind dahin auszulegen, dass sie der Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten entgegenstehen, ein System der Filterung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
–        aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen insbesondere durch die Verwendung von „Peer-to-Peer“-Programmen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
–        das unterschiedslos auf alle seine Kunden anwendbar ist,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
–        präventiv,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
–        auf ausschließlich seine eigenen Kosten und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
–        zeitlich unbegrenzt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren.
    </content:encoded>
    <pubDate>Thu, 24 Nov 2011 13:10:20 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG München: Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Auskunftsansprueche/1313-OLG-Muenchen-Az-29-W-126811-Stets-gewerbliches-Ausmass-bei-Filesharing-Faellen.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Auskunftsansprüche</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 26.07.2011, Az. 29 W 1268/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Einer Rechtsverletzung, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedürfte.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Nov 2011 11:33:02 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>
<item>
    <title>OLG Köln: Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Kinofilm</title>
    <link>http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Auskunftsansprueche/1312-OLG-Koeln-Az-6-W-21311-Kein-gewerbliches-Ausmass-bei-8-Monate-altem-Kinofilm.html?pk_campaign=feed</link>
    <category>Auskunftsansprüche</category>
    <author>Adrian Schneider</author>
    <content:encoded>
	Beschluss vom 30.09.2011, Az. 6 W 213/11 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
    Mehr als sechs Monate nach Beginn der Auswer­tung einer Film-DVD kann nur auf Grund besonderer, die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase belegender Anhaltspunkte von einem gewerblichen Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 2, 1 UrhG ausgegangen werden.
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 15 Nov 2011 11:29:19 +0100</pubDate>
	<creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/deed.de</creativeCommons:license>
</item>

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