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	<title>was Gibts neues im Schweizer Rotlicht</title>
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	<description>Super aktuelle News ums Rotlichtgewerbe</description>
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		<title>Samurai verhöhnt vor Gericht sein Opfer</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 09:01:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rotlichtronny</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[ZÜRICH &#8211; Es ist der schlimmste Zuhälter-Prozess, den es in der Schweiz je gab: Vor Gericht macht sich Sandor S.* sogar noch lustig über sein Opfer.
Heute Morgen um 8.30 Uhr klirren die Fussfesseln. Die Polizei führt die vier Hauptangeklagte in den Gerichtssaal. Ein Anwalt bittet den Richter, dass sie wenigstens für die Verhandlung von den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>ZÜRICH &#8211; Es ist der schlimmste Zuhälter-Prozess, den es in der Schweiz je gab: Vor Gericht macht sich Sandor S.* sogar noch lustig über sein Opfer.</strong></p>
<p><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBkdjfZZ_Pxgen_r_639x354.jpg" rel="lightbox[278]"><img class="alignright size-medium wp-image-279" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBkdjfZZ_Pxgen_r_639x354-300x166.jpg" alt="" width="300" height="166" /></a>Heute Morgen um 8.30 Uhr klirren die Fussfesseln. Die Polizei führt die vier Hauptangeklagte in den Gerichtssaal. Ein Anwalt bittet den Richter, dass sie wenigstens für die Verhandlung von den Fesseln befreit werden. Doch der winkt ab: Das sei so mit der Polizei abgemacht. <strong><br />
</strong><br />
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen findet in Zürich der grösste Prozess gegen Zuhälter statt, den die Schweiz je sah. Die Anklageschrift von Staatsanwältin Silvia Steiner ist ein Dokument von unfassbarer Brutalität.</p>
<p>Die vier Männer Männer aus Ungarn sollen laut der Anklage insgesamt 16 Frauen gezwungen haben, auf dem Zürcher Sihlquai-Strich anschaffen zu gehen. Die Frauen seien immer wieder gedemütigt, geprügelt, vergewaltigt, mit Waffen und anderen Gegenständen verletzt, mit Drogen gefügig gemacht und unter enormen psychischen Druck gesetzt worden.</p>
<p><strong>Langes Vorstrafenregister des Hauptangeklagten<br />
</strong><br />
Der Hauptangeklagte Sandor S.* (41) sieht heute vor Gericht in Jeans, Hemd und Brille eher aus wie ein älterer Student. Freundlich grüsst er bevor seine Vorstrafen verlesen werden. Doch der schlanke, unscheinbare Mann, den die Polizei «Samurai» nannte, ist ein Schwerverbrecher. Schon mit 17 wurde er in Ungarn erstmals wegen einer Prügelei verurteilt.</p>
<p>Dann folgen Strafen wegen Raub, Zuhälterei, Vergewaltigung, Zigaretten- und Hunde-Schmuggel. Ende 2007 kommt er in die Schweiz, im Juni 2008 wird Sandor verhaftet. Vom Richter befragt nach seinen Plänen für die Zukunft, sagt der Sadist vom Sihlquai: «Ich möchte zurück zu meiner Familie und wieder als Maler arbeiten.»</p>
<h2>Angeklagter über Eva: «Diese Frau kann man nicht befriedigen»</h2>
<p>Über sein mutmassliches Hauptopfer, die heute 23-jährige ungarische Prostituierte Eva, sagt Sandor: «Diese Frau kann man nicht befriedigen. Wenn ganz Ungarn mit ihr schlafen würde, reichte es ihr nicht.» Der Samurai gesteht vor Gericht nicht alle Anklagepunkte: Er habe nie an ihr eine Abtreibung vorgenommen, behauptet er zum Beispiel.</p>
<p>Andere Anklagepunkte wie Nötigung und teilweise Körperverletzung gibt er hingegen zu. Auch grausamkeiten, wie das Einführen einer Paprika in die Vagina und das gewaltsame Rasieren ihrer Kopfhaare gibt Sandor freimütig zu.</p>
<p>Die Staatanwaltschaft beantragt für Sandor eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine Verwahrung. Antal R.* (30) (genannt der Kapitän) soll für 9 Jahre, Jenö K* (41) (genannt Johnny) für 11 Jahre und Ferenc A. (40) (genannt Richi) für 4,5 Jahre hinter Gitter.</p>
<h2>Anklageschrift zeigt unvorstellbare Brutalität</h2>
<p>Am schlimmsten soll laut der Anklageschrift Samurai gewütet haben: Der Hauptangeklagte habe Eva in Ungarn kennen gelernt, sie mit Schlägen gefügig gemacht und nach Zürich verfrachtet. Zusammen mit anderen Frauen mussten sie auf dem Strassenstrich am Sihlquai anschaffen und ihm zum Teil das ganze Geld abgeben.</p>
<p>Die Anklageschrift beschreibt Samurai als brutalen Sadist: Als Eva, mit der er zusammenlebte, 2008 schwanger wurde, schlug er ihr «systematisch mehrere Tage lang» in den Bauch», bis sie einen Abort erlitt. Zuerst habe er die Frau noch gefragt, «ob es ihr lieber sei, wenn er das Kind ‹heraustrete› oder ‹herauskratze›», wie es in der Anklage heisst.</p>
<h2>Stichverletzung selbst zugenäht</h2>
<p>Einmal soll der Angeklagte Eva mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen und ihr dann die Wunde mit Haushaltsfaden und Nähnadel wieder zugenäht haben, um einen Arztbesuch zu vermeiden. Er habe sie wiederholt vergewaltigt und mit verschiedenen Gegenständen penetriert.</p>
<p>Immer wieder soll Sandor S.verlangt haben, dass Eva ungeschützten Sexualverkehr mit ihren Freiern zuliess. Er setzte sie zudem laut Anklage unter Drogen, drohte ihr mit ätzendem Bleichmittel oder einem Messer die Geschlechtsteile zu verletzen. Mit seinen brutalsten Attacken nahm er immer wieder in Kauf, Eva in Lebengefahr zu bringen. Das sei ihm aber egal gewesen, schreibt die Staatsanwältin – weil ihm auch ihr Tod gleichgültig gewesen wäre.</p>
<p>Die unbeschreiblichen Grausamkeiten von Samurai mussten auch die anderen Frauen erdulden, die er und seine Bande zur Prostitution gezwungen haben sollen. Die jungen Frauen seien gezielt angeworben, hörig gemacht, weiterverkauft und ausgebeutet worden. Mitangeklagt wegen Menschenhandels ist auch eine Frau. Sie ist aber gleichzeitig auch ein mutmassliches Opfer der anderen Angeklagten.</p>
<p>Heute nun stehen die Männer vor ihrem Richter, die Verhandlung ist auf zwei Tage angesetzt.</p>
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		<title>So kämpfen die Zuhälter gegeneinander</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:59:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rotlichtronny</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[ZÜRICH &#8211; Tag 2 im Zuhälterprozesses gegen vier ungarische Roma: Ans Licht kommt nun, mit welchen üblen Tricks die Zuhälter um ihr «Eigentum», die Dirnen, kämpfen.
Die vier angeklagten Zuhälter stehen vor dem Bezirksgericht Zürich. Unter ihnen: Jenö F.* (41), genannt Johnny. Sein Anwalt bestreitet die Vorwürfe gegen ihn. Zum Beispiel, dass er laut Anklage eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>ZÜRICH &#8211; Tag 2 im Zuhälterprozesses gegen vier ungarische Roma: Ans Licht kommt nun, mit welchen üblen Tricks die Zuhälter um ihr «Eigentum», die Dirnen, kämpfen.</strong></p>
<div><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBJt1y2c_Pxgen_r_467x700.jpg" rel="lightbox[274]"><img class="alignleft size-medium wp-image-275" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBJt1y2c_Pxgen_r_467x700-200x300.jpg" alt="" width="200" height="300" /></a>Die vier angeklagten Zuhälter stehen vor dem Bezirksgericht Zürich. Unter ihnen: Jenö F.* (41), genannt Johnny. Sein Anwalt bestreitet die Vorwürfe gegen ihn. Zum Beispiel, dass er laut Anklage eine Frau so hart geschlagen haben soll, dass diese ihr Kind verlor. Es sei nicht erwiesen, dass die Frau überhaupt schwanger gewesen sei.</p>
<p>Ebenfalls streitet der Verteidiger ab, dass Johnny laut Anklageschrift Frauen der Prostitution zugeführt haben soll. Die Frauen seien freiwillig auf den Strich gegangen. Ein Opfer, das nach seinen Aussagen bei der Opferhilfe gewesen sei, sei wieder auf dem Strich gelandet. «Vielleicht war es ihr bei der Opferhilfe zu langweilig», so der Anwalt.</p>
<h2>Schläger auf den Hals gehetzt</h2>
<p>Mit harten Bandagen kämpften die Zuhälter um ihren «Besitz»: Dirnen. Ein Beispiel von Johnny zeigt, dass sie auch vor roher Gewalt nicht zurückschreckten. So übernahm Johnny eine Dirne, welche eigentlich einem Zuhälter namens Janosch «gehörte».<br />
<strong><br />
</strong>Also liess Janosch ihm ausrichten, er werde seine Mutter bedrohen, wenn er ihm die Dirne nicht zurückgebe. Johnny seinerseits kontaktierte einen Schläger in Ungarn und wies ihn an Janosch beide Arme und Beine zu brechen. Belohnung: 1300 Franken.</p>
<p>Der Schläger wiederum kontaktierte Janosch und erzählte ihm von dem Auftrag von Johnny. Gemeinsam beschlossen sie, Johnny reinzulegen und dafür das Geld zu kassieren.</p>
<p>Vor Gericht gab Johnny zu, den Auftrag erteilt zu haben. Sein Verteidiger aber beantragte einen Freispruch in diesem Punkt. Schliesslich sei nicht erwiesen, dass es im Falle eines Übergriffs lebensbedrohende Körperverletzungen gegeben hätte. Ausserdem sei «Anstiftung zu einer Tat im Ausland» im schweizerischen Recht nicht geregelt.</p>
<h2>Opferaussagen immer dramatischer geworden</h2>
<p>Heute kam auch die Verteidigung von Zuhälter Sandor S., auch Samurai genannt, zu Wort. Er bestreitet die Hauptanklagepunkte. Das Opfer habe von Aussage zu Aussage dramatisiert. Sie habe völlig übertrieben, so der Verteidiger. Ausserdem gebe es Widersprüche in den Aussagen.</p>
<p>Er plädiert für Freisprüche in den Hauptanklagepunkten. Auf Grund von Schuldsprüchen in Nebenanklagepunkten soll Sandor S. zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt werden. Diese habe er aber bereits abgesessen. Für die Überzeit, die er in Haft verbracht habe, solle er eine Entschädigung erhalten.</p>
<p>Sandor gibt zu, das Opfer geschlagen zu haben. Dies aber nur, wenn sie Kokain geschnupft habe und aus Eifersucht. Die anderen Schläge, die ihm zur Last gelegt werden, streitet er ab. Auch bestreitet er, die Frau gezwungen zu haben, in die Schweiz zu kommen. Es sei eine Liebesbeziehung gewesen.</p>
<h2>Abtreibung nicht erwiesen</h2>
<p>Auch bestreitet er, die schwangere Frau so hart mit Fusstritten traktiert zu haben, dass sie ihr Kind verlor. Der Verteidiger argumentiert, es sei nicht erwiesen, dass die Frau schwanger gewesen sei, noch dass sie ihr Kind verloren habe.</p>
<p>Dass er die Frau mit einer brennenden Zigarette laut Anklage verletzt haben soll, sei möglich. Er könne sich nicht daran erinnern, er habe einen Rausch gehabt. Der Verteidiger räumt ein, dass der Angeklagte die Frau mit einem Messer verletzt habe. Dies sei aber nicht absichtlich gewesen. Sie habe sich unglücklich bewegt.</p>
<p>Die Anträge von Staatsanwaltschaft (16 Jahre und Verwahrung) und Verteidigung (12 Monate) gehen meilenweit auseinander. Das Urteil wird am 1. Dezember erwartet.</p></div>
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		<title>Die Prostitution soll weg von der Strasse</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:54:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rotlichtronny</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Prozess gegen vier Roma-Zuhälter kommen immer mehr schreckliche Details ans Licht. Ein Verbot der Strassenprostitution soll geprüft werden, fordert die SVP – und steht damit alleine da.
Mit unvorstellbarer Brutalität haben vier ungarische Zuhälter Prostituierte, die auf dem Zürcher Strassenstrich tätig waren, misshandelt. Täglich kommen im Prozess gegen die vier Roma, denen Menschenhandel und Vergewaltigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Prozess gegen vier Roma-Zuhälter kommen immer mehr schreckliche Details ans Licht. Ein Verbot der Strassenprostitution soll geprüft werden, fordert die SVP – und steht damit alleine da.</strong></p>
<p><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/27082010neu.jpg" rel="lightbox[267]"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-268" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/27082010neu-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Mit unvorstellbarer Brutalität haben vier ungarische Zuhälter Prostituierte, die auf dem Zürcher Strassenstrich tätig waren, misshandelt. Täglich kommen im Prozess gegen die vier Roma, denen Menschenhandel und Vergewaltigung vorgeworfen werden, neue abscheuliche Details zutage. «Dieser Prozess zeigt, wie schlimm die Situation für die Frauen ist», sagt SVP-Generalsekretär Martin Baltisser. Deshalb fordere die SVP den Bundesrat dazu auf, ein Verbot der Strassenprostitution zu prüfen. «Prostitution sollte im Bordell und nicht auf Strassen stattfinden», sagt Baltisser.</p>
<p>Doch von diesem Vorschlag hält Rolf Vieli, Leiter des Projekts Rotlicht, nicht viel. Erstens sei Strassenprostitution aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides, das auf die Gewerbefreiheit verweist, legal. Zweitens landeten bei einem Verbot die Prostituierten nicht, wie von den Gegnern angenommen, in einem schönen Bordell, «sondern schlimmstenfalls in einem ‹Rattenloch›». Schliesslich gehe es den Zuhältern einzig darum, so schnell wie möglich Geld zu verdienen. Ziel sei es, dass die Frauen «unabhängig von repressiven Zuhältern» arbeiten könnten. CVP-Sprecherin Marianne Binder pflichtet bei: «Der Staat hat die Aufgabe, diese Frauen zu schützen. Dies gelingt nicht, indem man sie von der öffentlichen Bildfläche verbannt.» Zum Schutz der Frauen fordert die CVP ein höheres Polizeiaufgebot.</p>
<p><strong>Bund soll Jugendliche schützen</strong></p>
<p><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/topelement.jpg" rel="lightbox[267]"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-270" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/topelement-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Der Zürcher Regierungsrat erachtet es als nicht sinnvoll, auf Kantonsebene gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Prostitution von Jugendlichen unter 18 Jahren zu unterbinden. Die Zuständigkeit des Bundes und die von ihm bereits unternommenen Schritte sprechen gemäss dem Regierungsrat gegen eine kantonale Regelung. Der Bundesrat hat Anfang Juni das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch genehmigt. Damit wird die Inanspruchnahme sexueller Dienste von 16- bis 18-Jährigen gegen Geld strafbar zu erklären sein.</p>
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		<title>Dicker Penis als Beweismittel</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:49:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rotlichtronny</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Zürcher Zuhälterprozess haben die Verteidiger der vier Angeklagten Freisprüche oder bedingte Freiheitsstrafen verlangt. Als Unschuldsbeweis dient auch ein Penis.
Am Donnerstag hielten die Verteidiger der mutmasslichen Menschenhändler ihre Plädoyers vor dem Zürcher Bezirksgericht. Sie versuchten ein ganz anderes Bild der Vorgänge auf dem Zürcher Strassenstrich zu zeichnen, als die Staatsanwaltschaft.

 
Schläge, Tritte, Drohungen und Quälereien habe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Zürcher Zuhälterprozess haben die Verteidiger der vier Angeklagten Freisprüche oder bedingte Freiheitsstrafen verlangt. Als Unschuldsbeweis dient auch ein Penis.</strong></p>
<p>Am Donnerstag hielten die Verteidiger der mutmasslichen Menschenhändler ihre Plädoyers vor dem Zürcher Bezirksgericht. Sie versuchten ein ganz anderes Bild der Vorgänge auf dem Zürcher Strassenstrich zu zeichnen, als die Staatsanwaltschaft.</p>
<p><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/24082010neu.jpg" rel="lightbox[263]"><img class="aligncenter size-full wp-image-264" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/24082010neu.jpg" alt="" width="600" height="317" /></a></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Schläge, Tritte, Drohungen und Quälereien habe es nicht gegeben. Vielmehr seien die ungarischen Frauen wegen des schnellen Geldes in die Schweiz gekommen und hätten sich bewusst und aus freiem Willen für die Prostitution entschieden. Die Männer wollen vor allem «Chauffeure» gewesen sein, die geholfen hätten, die Frauen nach Zürich zu bringen.</p>
<p><strong>«Grotesk verdickter» Penis</strong></p>
<p>Für Amüsement &#8211; auch unter den Angeklagten &#8211; sorgte die Beweisführung des Verteidigers von Tamás (siehe Infobox). Er erklärte, dass eines der Opfer nicht sexuell genötigt wurde, weil es keine Bemerkung zum Penis des 30-jährigen Angeklagten gemacht habe. Dieser sei durch Einspritzung von Vaseline «grotesk verdickt» (6 Zentimeter breit und 8 Zentimeter lang in nicht erigiertem Zustand). Diese ungewöhnlichen Ausmasse hätte die Frau bei der Einvernahme beschrieben, hätte sie den Penis wirklich gesehen, so der Verteidiger.</p>
<p>Entsprechend sollen die Frauen teils unter dem Druck der Untersuchung und teils auch berechnend gelogen und falsche Aussagen gemacht haben. Hinter den Lügen stecke auch die Hoffnung, in der Schweiz bleiben zu können. Sie fordern darum einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, der Förderung der Prostitution, der sexuellen Nötigung und des Menschenhandels. Für die unrechtmässige Haft sollen sie entschädigt werden. Der Verteidiger fordert dafür 200 000 Franken. Ausserdem soll Goldfinger-Adam seinen ganzen Schmuck zurückerhalten.</p>
<p><strong>Alle vier sind vorbestraft</strong></p>
<p>Auch der laut Anklageschrift gewalttätige und kaltblütige Balint (siehe Infobox) bestreitet die Vorwürfe von Staatsanwältin Silvia Steiner weitestgehend. <a href="http://www.20min.ch/news/zuerich/story/-Skrupellose--sadistische-Menschenhaendler--15782602">Steiner forderte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen zwischen 4,5 und 16 Jahren für die Angeklagten.</a> Für Balint forderte sie zudem die Verwahrung.</p>
<p>Der Lebenslauf aller vier Angeklagten spricht eine deutliche Sprache: Die zwischen 30 und 41 Jahre alten mutmasslichen Täter sind alle vorbestraft. Zum Teil haben sie in Ungarn bereits lange Gefängnisstrafen abgesessen und andere noch nicht verbüsst. Für mehrere Angeklagte liegen Auslieferungsbegehren vor.</p>
<p>Das Urteil wird erst am 1. Dezember erwartet.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Skrupellose, sadistische Menschenhändler</title>
		<link>http://rotlichtblog.ch/2010/08/skrupellose-sadistische-menschenhandler/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:42:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rotlichtronny</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Vier ungarische Zuhälter stehen seit Mittwoch in Zürich vor Gericht. Die Staatsanwältin fordert für sie lange Freiheitsstrafen. Ihre Opfer leiden heute noch unter den Misshandlungen.
Alle vier Angeklagten werden auch am Mittwochnachmittag mit Hand- und Fussfesseln in den Gerichtssaal des Bezirksgerichts Zürich geführt. Die vier eher klein gewachsenen ungarischen Roma treten trotz der demütigenden Fesseln nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vier ungarische Zuhälter stehen seit Mittwoch in Zürich vor Gericht. Die Staatsanwältin fordert für sie lange Freiheitsstrafen. Ihre Opfer leiden heute noch unter den Misshandlungen.</strong></p>
<p>Alle vier Angeklagten werden auch am Mittwochnachmittag mit Hand- und Fussfesseln in den Gerichtssaal des Bezirksgerichts Zürich geführt. Die vier eher klein gewachsenen ungarischen Roma treten trotz der demütigenden Fesseln nicht gesenkten Hauptes ein.</p>
<p><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/25082010neu.jpg" rel="lightbox[259]"><img class="alignleft size-full wp-image-260" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/25082010neu.jpg" alt="" width="600" height="300" /></a></p>
<p><!-- Infobox --><strong>Die vier Zuhälter:</strong></p>
<p>Der <strong>40-jährige Adam</strong> (Name geändert) war zwischen August 2007 und Juli 2008 offenbar als Zuhälter in Zürich tätig. In dieser Zeit soll er neun Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Als eine seiner Frauen schwanger wurde, soll er durch Schläge und Tritte in den Bauch eine Abtreibung verursacht haben. Ausserdem setzte er Schläger auf einen Widersacher an. Die Staatsanwältin fordert 11 Jahre Gefängnis für Adam. In Ungarn kassierte er bereits 7 Vorstrafen. Der eher dickliche, kleine Adam, der im Anzug vor Gericht erscheint, bestreitet fast alle Anklagen gegen ihn.</p>
<p>Der <strong>41-Jährige Balint</strong> (Name geändert) ist der brutalste der vier Zuhälter und muss sich wegen Verbrechen gegen sieben Frauen verantworten. Er sass in Ungarn bereits acht Jahre im Gefängnis wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen, die er aus einem Heim geholt, vergewaltigt und danach in Ungarn auf dem Lastwagenstrich verkauft hat. Sein Verhalten beschreibt die Staatsanwältin als grässliche Misshandlungen und Folterungen. Auch Balint soll mit Schlägen eine Abtreibung herbeigeführt haben. Zudem ist er wegen Vergewaltigung, gewerbsmässigem Menschenhandel, Drohung, Nötigung und mehrfacher Körperverletzung angeklagt. In Ungarn läuft zudem ein weiteres Verfahren gegen ihn. Er soll versucht haben, seine unehelichen Kinder nach Kanada zu verkaufen. Der eher kleine und schmächtig wirkenden Angeklagte hat ein zerfurchtes, hageres Gesicht und einen stechenden Blick. Er steht in einem heraushängenden weissen Hemd vor Gericht und kann sich ein abfälliges Grinsen hie und da nicht verkneifen. Die Staatsanwältin fordert für den Angeklagten 16 Jahre Gefängnis und Verwahrung.</p>
<p>Der <strong>30-jährige Tamás</strong> (Name geändert) ist Balints Cousin. Der jüngste der vier Zuhälter trägt ein Tribal-Tatoo am Hals, ist ebenfalls klein aber kräftig gebaut und gut aussehend. Er tritt im T-Shirt vor den Richter. Sein rechtes Auge ziert ein Pflaster und ist geschwollen von einer Schlägerei im Gefängnis. Er sitzt seither im Bunker in Einzelhaft. Er hat in Ungarn bereits zwei Vorstrafen. Den Frauen gegenüber hat er zudem geprahlt, dass er bereits einen Menschen umgebracht habe. Silvia Steiner klagt ihn wegen Vergewaltigung, Nötigung, Menschenhandel und Förderung der Prostitution an. Sie fordert neun Jahre Haft.</p>
<p>Der <strong>40-jährige Kristof</strong> (Name geändert) gilt als Mittäter. Er versuchte vor allem Frauen in Ungarn für den Strassenstrich aufzutreiben und brachte sie in die Schweiz. Er ist wegen Menschenhandel und Förderung der Prostitution angeklagt. Staatsanwältin Steiner fordert 4,5 Jahre Freiheitsstrafe für ihn.</p>
<p><!-- END: Infobox -->Ganz im Gegenteil: Besonders der 41-jährige Balint (Name geändert), der laut Anklage die schwersten Verbrechen begangen hat, ist vorlaut. Auf die Frage, ob er eines der Opfer vergewaltigt habe, antwortet er spöttisch: «Diese Frau lässt sich nicht befriedigen. Sie wäre nicht befriedigt, wenn ganz Ungarn mit ihr schlafen würde.»</p>
<p><strong>«Sie war nicht schwanger, sie träumt nur»</strong></p>
<p>Auf die Frage zu einer mit Schlägen erzwungenen Abtreibung bei einem Opfer, antwortet er dem Richter: «Sie lügt, sie war gar nicht schwanger, sie träumt nur.»</p>
<p>Staatsanwältin Silvia Steiner beschreibt Balint in ihrem Plädoyer als hinterhältig, kaltblütig und sadistisch. «Er verfügte über die Körper und Seelen seiner Opfer in menschenverachtender Weise.»</p>
<p><strong>Er drohte, die 7-jährige Tochter zu vergewaltigen</strong></p>
<p>So versuchte er laut Anklageschrift ein Opfer mit Javelwasser an der Scheide zu verätzen. Als dies misslang, stach er mit einem Brotmesser zu. Die Frau wich aus und er stach in die Aussenseite ihres Oberschenkels. An einem anderen Tag würgte er sie fast bis zur Bewusstlosigkeit. Schläge, Tritte, Blossstellen: Die Liste der Quälereien von Balint an dieser Frau sind lang.</p>
<p>In einem anderen Fall drohte er, die 7-jährige Tochter eines Opfer zu vergewaltigen. So zwang er eine bei den Freiern besonders beliebte Frau, wieder in die Schweiz zurückzukehren.</p>
<p><strong>«Sie bleibt ein Leben lang ihrer Vergangenheit ausgeliefert»</strong></p>
<p>Auch Rechtsanwältin Ina Ragaller, die eines der Opfer von Balint vertritt, bezeichnet sein Vorgehen als sadistisch. Ihre Klientin leide unter massiven Störungen, habe Panikattacken und könne sich nicht alleine im Freien aufhalten. «Sie bleibt ihr Leben lang ihrer grausamen Vergangenheit ausgeliefert», so Ragaller.</p>
<p>Für Rechtsanwältin Claudia Schaumann, die zwei Opfer vertritt, sind alle drei Hauptangeklagten (Adam, Balint und Tamás, siehe Infobox) «skrupellose, gewalttätige und sadistische Menschenhändler». Sie hätten die ausweglose wirtschaftliche Lage und Jugend der Frauen rücksichtslos ausgenutzt.</p>
<p><strong>Pornofilm führte zu Polizeiaktion</strong></p>
<p>Der Verhaftung der ungarischen Zuhälter ging eine monatelange Polizeiaktion voraus. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Pornofilm, der im Dezember 2007 im Internet publiziert wurde.</p>
<p>Dabei musste eine Frau zu zwei als Samichlaus und Schmutzli verkleideten Männern in einen Bus steigen. Auf dem Video war laut Steiner erkennbar, dass die Frau gegen ihren Willen mitspielen musste und von einem Mitdarsteller dazu gedrängt wurde.</p>
<p><strong>Aktion «Goldfinger»</strong></p>
<p>Darauf begann die Polizei die ungarischen Zuhälter zu überwachen. Dabei fiel der Polizei der damals 38-jährige Adam auf, der den Ruf hatte, mit Goldketten behangen herumzulaufen und all sein Geld in Gold umzusetzen. Die Polizei begann mit der telefonischen Überwachung von Adam unter dem Aktionsnamen «Goldfinger».</p>
<p>Im Laufe der Ermittlung stiessen Polizei und Staatsanwältin auf den damals 39-jährigen Balint. Dieser war durch seine Brutalität und Rücksichtslosigkeit aufgefallen. Um ihn ebenfalls zu überwachen, wurde die Aktion «Samurai» gestartet. Im Juni, Juli und August 2008 wurden Adam, Balint und drei weitere Zuhälter verhaftet. Einer von ihnen nahm sich während der Untersuchungshaft das Leben.</p>
<p><strong>Alle vier sind vorbestraft</strong></p>
<p>Nach zwei Jahren Untersuchung müssen sich die vier eher klein gewachsenen Roma aus Ungarn nun wegen Verbrechen gegen 15 Frauen aus Ungarn und Rumänien verantworten. Dabei geht es in erster Linie um <a href="http://www.20min.ch/news/zuerich/story/31539960">Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Vergewaltigung und Nötigung.</a></p>
<p>Der Lebenslauf aller vier Angeklagten spricht eine deutliche Sprache: Die zwischen 30 und 41 Jahre alten mutmasslichen Täter sind alle vorbestraft. Zum Teil haben sie in Ungarn bereits lange Gefängnisstrafen abgesessen.</p>
<p><strong>Verwahrung gefordert</strong></p>
<p>Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe von Staatsanwältin Sivlia Steiner weitestgehend. Steiner fordert in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen zwischen 4,5 und 16 Jahren für die Angeklagten. Für den gewalttätigsten Täter, den 41-jährigen Balint, fordert sie zudem die Verwahrung.</p>
<p><em>Der Prozess gegen die vier Zuhälter findet vor dem Bezirksgericht in Zürich statt. 20 Minuten Online berichtet fortlaufend.</em></p>
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		<title>«Wer für Sex zahlt, ist kein Mann»</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 16:10:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Schweizer Psychologe sagt: «Wer für Sex zahlt, ist kein Mann»
VILLIGEN AG &#8211; Echte Männer gehen nicht ins Puff. Sagt Sexualtherapeut Thomas Spielmann (58). «Falsch», sagt BLICK-Sexberaterin Eliane Schweitzer. «Männer gehen ins Bordell, gerade weil sie Männer sind.»
 
Filmstar Jean-Paul Belmondo (77) und die Profifussballer Peter Crouch (29) und Franck Ribéry (27) sind für Thomas Spielmann keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schweizer Psychologe sagt: «Wer für Sex zahlt, ist kein Mann»</strong></p>
<p><strong>VILLIGEN AG &#8211; Echte Männer gehen nicht ins Puff. Sagt Sexualtherapeut Thomas Spielmann (58). «Falsch», sagt BLICK-Sexberaterin Eliane Schweitzer. «Männer gehen ins Bordell, gerade weil sie Männer sind.»</strong></p>
<p><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBLk5csC_Pxgen_rc_500x389500x389+0+0.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-251" title="HBLk5csC_Pxgen_rc_500x389,500x389+0+0" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBLk5csC_Pxgen_rc_500x389500x389+0+0.jpg" alt="" width="500" height="389" /></a><strong> </strong></p>
<p>Filmstar Jean-Paul Belmondo (77) und die Profifussballer Peter Crouch (29) und Franck Ribéry (27) sind für Thomas Spielmann keine Männer. Der Grund: Sie haben oder hatten Sex mit Prostituierten. Und liessen sich dabei erwischen.</p>
<p>In einem Interview mit der Neuen Luzerner Zeitung sagt der Psychologe und Sexualtherapeut: «Ein Mann, der für Sex bezahlt, ist in einem Team in der Hierarchie sofort ganz unten, und sei er noch so ein grosser Star. Einfach darum, weil er kein Mann mehr ist.»</p>
<h2>Wer für Sex bezahlt, hat keine Freunde mehr</h2>
<p>Er könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Teamkollegen von Bayern-München-Star Franck Ribéry freiwillig privat noch einen Kaffee mit dem Bordellbesucher trinken gehen würden.</p>
<p>Promis, deren Bordellbesuche auffliegen, schreibe die Gesellschaft ab, so Spillmann. «Für sie gibt es keine zweite Chance.»</p>
<h2>Lieber ein Fremdgeher als ein Bordellbesucher</h2>
<p>Spillmann glaubt auch, dass eine Frau – wenn ihr Mann denn schon das aussereheliche Vergnügen sucht – lieber einen Fremdgeher als einen Bordellbesucher zu Hause haben will. «Gerade Frauen reagieren archaisch, wenn ein Mann für Sex bezahlt. Einen Seitensprung können sie vielleicht noch verzeihen; ihr Mann ist dann trotzdem noch ein Mann. Eventuell wird er für die Frau sogar unbewusst noch männlicher, weil er auf andere Frauen anziehend ist. Aber eine Ehefrau, deren Mann ins Bordell geht und für Sex bezahlt, wird diesen nicht mehr als Mann wahrnehmen. Denn ein Mann, der fürs Mannsein bezahlt, ist untendurch.»<a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBGtmKLT_Pxgen_r_160x2401.jpg" rel="lightbox[250]"><img class="alignright size-full wp-image-253" title="HBGtmKLT_Pxgen_r_160x240" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBGtmKLT_Pxgen_r_160x2401.jpg" alt="" width="160" height="240" /></a></p>
<p>«Das stimmt überhaupt nicht», sagt Blick-Sexberaterin Eliane Schweitzer. «Frauen sagen mir das Gegenteil. Sie drücken bei einem Bordellbesuch eher ein Auge zu. Für sie ist es viel schlimmer, wenn ihr Mann eine Geliebte hat.»</p>
<h2>«Spillmanns Ansichten sind weltfremd»</h2>
<p>Spillmanns Ansichten über bezahlten Sex findet Eliane Schweitzer grundsätzlich weltfremd. «Das ist eine blöde moralische Haltung. Männlichkeit hat doch nichts mit Bordellbesuchen zu tun. Männer sind sich ja seit Jahrhunderten gewöhnt, für Sex zu zahlen. Heutzutage schämt man sich als Mann nicht mehr, wenn man ins Bordell geht. Das gehört doch inzwischen zum Lifestyle von jungen Männern, zusammen an die Langstrasse zu gehen. Und auch bei grossen Kongressen wie dem WEF in Davos gehört es doch dazu, dass sich Prostituierte in der Lobby räkeln.»</p>
<p>Auch TV-Moderator Roman Kilchsperger (40) teilt die Meinung von Psychologe Spielmann nicht – im Gegenteil: Für ihn ist kein Mann, wer noch nie bezahlten Sex hatte. «Wer 34 Jahre alt ist und noch nie für Sex bezahlt hat, der hat irgendwie nicht richtig gelebt», sagte er einst in der «Glückspost». Und löste damit eine heftige Debatte über Sex im Puff aus.<span id="_marker"><span id="_marker"> </span></span></p>
<h2><span><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBB2nr8i_Pxgen_r_160x160.jpg" rel="lightbox[250]"><img class="alignleft size-full wp-image-254" title="HBB2nr8i_Pxgen_r_160x160" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/08/HBB2nr8i_Pxgen_r_160x160.jpg" alt="" width="160" height="160" /></a></span></h2>
<p><span> </span></p>
<p><span> </span></p>
<p><span> </span></p>
<p><span> </span></p>
<p><span></p>
<div style="text-align: left;">BLICK-Sex-Expertin</div>
<div style="text-align: left;">Eliane Schweitzer. (BLICK)</div>
<p></span></p>
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		<title>Zürich: Erneut kommt Steuerzahler-Horror beim Zürcher Sozialamt ans Tageslicht &#8211; Es dürfte nur die Spitze des Eisbergs in der Sozialdirektion sein</title>
		<link>http://rotlichtblog.ch/2010/07/zurich-erneut-kommt-steuerzahler-horror-beim-zurcher-sozialamt-ans-tageslicht-es-durfte-nur-die-spitze-des-eisbergs-in-der-sozialdirektion-sein/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 04:45:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist selten, daß Polizeibericht.ch über Sozialmißbrauch berichtet.
Dies liegt nicht etwa daran, daß dies in der Schweiz selten vorkommt. Im Gegenteil. Weltweit dürfte die Schweiz das Sozialhilfe-Mißbrauch-Land Nummer eins sein.
Es liegt schlichtweg nur daran, daß die Polizeistellen über Sozialmißbrauchsfälle keine Meldungen herausgeben. Warum das so ist, dazu erfahren Sie unter anderem im Verweis ganz unten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist selten, daß Polizeibericht.ch über <a href="http://polizeibericht.ch/ger_cat_349/Sozialbetrug-_und_missbrauch.html" target="_blank"><strong>Sozialmißbrauch</strong></a> berichtet.<a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/07/untitled.bmp" rel="lightbox[246]"><img class="alignright size-full wp-image-247" title="untitled" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/07/untitled.bmp" alt="" /></a></p>
<p>Dies liegt nicht etwa daran, daß dies in der Schweiz selten vorkommt. Im Gegenteil. Weltweit dürfte die Schweiz das Sozialhilfe-Mißbrauch-Land Nummer eins sein.</p>
<p>Es liegt schlichtweg nur daran, daß die Polizeistellen über Sozialmißbrauchsfälle keine Meldungen herausgeben. Warum das so ist, dazu erfahren Sie unter anderem im Verweis ganz unten mehr.</p>
<p>Seit vielen Jahren nun steht schon die Zürcher Sozialhilfe wegen wirklich exzessiver Steuergeldverschwendung massiv in der Kritik. Es kommen dennoch immer neue Fälle ans Tageslicht.</p>
<p>Die Weltwoche berichtet über einen weiteren schockierenden Mißbrauchsfall:</p>
<p><em><strong>&#8220;Kürzlich stand eine 37jährige Roma-Frau aus Ungarn vor dem Richter, weil sie nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft das Zürcher Sozialamt um rund 70&#8242;000 Franken betrogen hatte.</p>
<p>Als Puffmutter  des Bordells &#8220;Sweet House&#8221; in Töß hatte die vermeintlich mittellose Fürsorgebezügerin in drei Monaten mindestens 15&#8242;000 Franken Gewinn erzielt. Wie sich im Verlauf der Untersuchung herausgestellte, hatte die Ungarin den Sozialarbeitern zudem Vermögenswerte in der Größenordnung von hunderttausend Franken verheimlicht.</p>
<p>Die Verteidigung verlangt einen Freispruch, weil die Frau gar nicht gewußt habe, daß man der Fürsorge Vermögen und Einkünfte nicht verheimlichen darf. </p>
<p>Noch ist das Urteil nicht gefällt. Doch es spielt auch keine große Rolle.</p>
<p>Zur Debatte steht ohnehin nur eine bedingte Geldstrafe. Wie die Erfahrung zeigt, bedeutet eine Verurteilung auch keineswegs, daß die Sozialhilfe automatisch gestrichen wird.</strong></em>&#8221; (Anm. d. Red.: dies ist nicht nur beim Sozialamt in der Schweiz so, sondern auch bei der Invalidenversicherung der Schweiz (IV) so, siehe z. B. <a href="http://polizeibericht.ch/ger_details_22553/Zuerich_Sozialbetrueger_verurteilt_IV_zahlt_unbeeindruckt_weiter_-_Im_Ausland_reibt_man_sich_verwundert_die_Augen_und_fragt_sich_ob_Geld_in_der_Schweiz_keine_Ro.html" target="_blank"><strong>diese Meldung</strong></a>)</p>
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		</item>
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		<title>Basel: Rotlichtkrieg? &#8211; Chemialarm und Großeinsatz im Klub &#8220;FKK Basel&#8221; &#8211; Buttersäure-Anschlag auf Sauna-Klub</title>
		<link>http://rotlichtblog.ch/2010/07/basel-rotlichtkrieg-chemialarm-und-groseinsatz-im-klub-fkk-basel-buttersaure-anschlag-auf-sauna-klub/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 04:38:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 23.06.2010, wurde gegen 1245 Uhr in einem Saunaklub an der Amerbachstraße 45 von einer unbekannten Täterschaft organische Karbolsäure (vermutlich Buttersäure) ausgeschüttet. Personen kamen glücklicherweise keine zu Schaden.  
 Die bisherigen Ermittlungen des Kriminalkommissariates ergaben, daß ein Unbekannter den Saunaklub betreten und Eintritt bezahlt hatte. Einige Minuten später verließ er wieder die Örtlichkeit. Kurz darauf stellten die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 23.06.2010, wurde gegen 1245 Uhr in einem Saunaklub an der Amerbachstraße 45 von einer unbekannten Täterschaft organische Karbolsäure (vermutlich Buttersäure) ausgeschüttet. Personen kamen glücklicherweise keine zu Schaden.  <a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/07/sauna.bmp" rel="lightbox[242]"><img class="alignright size-full wp-image-243" title="sauna" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/07/sauna.bmp" alt="" /></a></strong><br />
 Die bisherigen Ermittlungen des Kriminalkommissariates ergaben, daß ein Unbekannter den Saunaklub betreten und Eintritt bezahlt hatte. Einige Minuten später verließ er wieder die Örtlichkeit. Kurz darauf stellten die Anwesenden einen sehr starken und übelriechenden Geruch fest und verständigten die Rettungsdienste, welche alle Personen evakuierten und mit Wasser dekontaminierten.</p>
<p>Zwei Arbeiter, welche zufälligerweise mit Reparaturen an einer Lüftung beschäftigt waren, mußten ebenfalls dekontaminiert werden. Im Lokal befanden sich sieben jüngere Frauen verschiedener Nationalitäten, ein Gast sowie zwei weitere Personen. Angestellte einer angrenzenden Garage mußten wegen den Geruchsimmissionen vorübergehend ihren <a id="HLSysAdLink1">Arbeitsplatz</a> verlassen.</p>
<p>Für Mensch und Umwelt bestand keine Gefahr. Hingegen waren im Umkreis von rund 30 Metern<br />
temporär starke Geruchsimmissionen festzustellen. <br />
 <br />
Im Einsatz waren die Feuerwehr, der Messetrupp von &#8220;Johnson Controls&#8221;, die Kontrollestelle für Chemie- und Biosicherheit, die Sanität sowie die Polizei. Ein Teil der Amerbachstraße mußte während rund 4 Stunden gesperrt werden. <br />
 <br />
Personen, die nähere Angaben machen können, wollen sich bitte mit dem Kriminalkommissariat Basel-Stadt, Tel. 061 267 71 11 oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung setzen.</p>
<p><strong>Anm. d. Red.:</strong><br />
Zu dem gesuchten Täter wurden in den Polizeimeldungen der Kapo Basel keine Angaben außer obige gegeben (daß es sich um eine männliche Person handelt&#8230;)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bezirk Hinwil: Kontrollen in Sex-Etablissements</title>
		<link>http://rotlichtblog.ch/2010/06/bezirk-hinwil-kontrollen-in-sex-etablissements/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 05:40:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kantonspolizei Zürich hat am Freitagabend (11.06.2010) im Bezirk Hinwil neun Sex-Etablissements kontrolliert. Dabei wurde eine Person verhaftet.
Die Kantonspolizei Zürich überprüfte in gesamthaft neun Sex-Etablissements im Bezirk Hinwil die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen von rund sechzig Frauen. In einer Kontaktbar in Wald wurde eine Frau verhaftet. Sie verfügte nicht über die nötigen Bewilligungen.
Die 26-jährige Ungarin wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Kantonspolizei Zürich hat am Freitagabend (11.06.2010) im Bezirk Hinwil neun Sex-Etablissements kontrolliert. Dabei wurde eine Person verhaftet.</strong></p>
<p>Die Kantonspolizei Zürich überprüfte in gesamthaft neun Sex-Etablissements im Bezirk Hinwil die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen von rund sechzig Frauen. In einer Kontaktbar in Wald wurde eine Frau verhaftet. Sie verfügte nicht über die nötigen Bewilligungen.</p>
<p>Die 26-jährige Ungarin wird vorerst der Staatsanwaltschaft und anschließend zur Prüfung fremdenpolizeilicher Maßnahmen dem Migrationsamt des Kantons Zürich zugeführt.<a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/06/hinwil.bmp" rel="lightbox[238]"><img class="alignright size-full wp-image-239" title="hinwil" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/06/hinwil.bmp" alt="" /></a></p>
<p>Der Betreiber der Kontaktbar, ein 45-jähriger Schweizer, wird wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländer zur Anzeige gebracht.</p>
<p>Anm. d. Red.:<br />
Zu dem schweizerischen Staatsangehörigen wurden in den Kapo-Berichten keine Angaben außer obige gegeben, namentlich keine zu einem sog. Migrationshintergrund.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Bundesgericht hebt Skandalurteil auf</title>
		<link>http://rotlichtblog.ch/2010/06/bundesgericht-hebt-skandalurteil-auf/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 08:22:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Fünf Frauen hatte er vergewaltigt, bestraft wurde er von der Justiz jedoch aussergewöhnlich mild – weil seine Opfer «nur» Prostituierte waren. Das Bundesgericht hat das Urteil nun korrigiert.

Er war ein Mehrfachtäter: Zwischen 1997 und 2006 hatte sich der Mann an fünf Prostituierten sexuell vergangen. Er vollzog mit den Frauen gegen ihren Willen vaginalen oder analen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fünf Frauen hatte er vergewaltigt, bestraft wurde er von der Justiz jedoch aussergewöhnlich mild – weil seine Opfer «nur» Prostituierte waren. Das Bundesgericht hat das Urteil nun korrigiert.</strong></p>
<p><a href="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/06/huren.jpg" rel="lightbox[234]"><img class="aligncenter size-full wp-image-235" title="huren" src="http://rotlichtblog.ch/wp-content/uploads/2010/06/huren.jpg" alt="" width="600" height="300" /></a></p>
<p>Er war ein Mehrfachtäter: Zwischen 1997 und 2006 hatte sich der Mann an fünf Prostituierten sexuell vergangen. Er vollzog mit den Frauen gegen ihren Willen vaginalen oder analen Verkehr. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn dafür wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu drei Jahren Freiheitsstrafe, die Hälfte davon bedingt.</p>
<p>Das milde Urteil rechtfertigten die Waadtländer Richter unter anderem damit, dass er die Straftaten im Rahmen von Beziehungen mit Prostituierten begangen habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nun gutgeheissen und das Urteil aufgehoben.</p>
<p><strong>Beruf darf keine Rolle spielen</strong></p>
<p>Die höchsten Richter stellen in ihrem Urteil klar, dass die Schwere einer Vergewaltigung nicht danach beurteilt werden darf, welchen Beruf das Opfer ausübt. Die Überlegungen der Vorinstanzen würden darauf hinauslaufen, dass die Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung einer Prostituierten weniger schwer wiege.</p>
<p>Eine Prostituierte habe indessen nicht weniger als jede andere Person das Recht, eine sexuelle Beziehung oder ihr unerwünschte Sexualpraktiken zu verweigern. Zu Unrecht sei zudem zu Gunsten des Täters berücksichtigt worden, dass er die Frauen nicht geschlagen oder bedroht habe.</p>
<p><strong>Keine Reue gezeigt</strong></p>
<p>Dass er nur seine physische Kraft ausgespielt habe, verringere seine Schuld jedoch nicht. Im Übrigen habe er nicht die geringste Reue gezeigt. Das Strafmass sei insgesamt unhaltbar milde ausgefallen. Die Sache geht nun zurück an die Waadtländer Justiz, die eine deutlich strengere Strafe gegen den Mann verhängen muss.</p>
<p><em>(Urteil 6B_287/2009 vom 18.5.2010)</em></p>
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