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	<title>Lexikon der Betriebsausgaben</title>
	
	<link>http://www.betriebsausgabe.de/blog</link>
	<description>Magazin zu Buchführung, Steuern und Finanzamt</description>
	<lastBuildDate>Thu, 16 May 2013 07:00:52 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Finanzgericht beschränkt den Abzug von Betriebsausgaben bei  Dreiecksfahrten</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/6Nm-waia6-A/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/16/finanzgericht-beschrnkt-den-abzug-von-betriebsausgaben-bei-dreiecksfahrten-52233/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 May 2013 07:00:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Torsten Montag</dc:creator>
				<category><![CDATA[urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Autofahrt]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstfahrt]]></category>
		<category><![CDATA[Dreiecksfahrt]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernungspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgericht Münster]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Das Finanzgericht M&#252;nster hat eine ma&#223;gebliche Entscheidung f&#252;r die Abrechnung von Dienstfahrten zwischen Unternehmen, Kunden und Wohnort getroffen. Bei sogenannten Dreiecksfahrten, bei denen ein Steuerberater die Autofahrten zwischen Wohnort, B&#252;ro und seinen Mandanten abrechnete, hat das Gericht die Fahrten zwar &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/16/finanzgericht-beschrnkt-den-abzug-von-betriebsausgaben-bei-dreiecksfahrten-52233/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/16/finanzgericht-beschrnkt-den-abzug-von-betriebsausgaben-bei-dreiecksfahrten-52233/" class="liinternal">Finanzgericht beschr&auml;nkt den Abzug von Betriebsausgaben bei  Dreiecksfahrten</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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	Das Finanzgericht M&uuml;nster hat eine ma&szlig;gebliche Entscheidung f&uuml;r die Abrechnung von Dienstfahrten zwischen Unternehmen, Kunden und Wohnort getroffen. Bei sogenannten Dreiecksfahrten, bei denen ein Steuerberater die Autofahrten zwischen Wohnort, B&uuml;ro und seinen Mandanten abrechnete, hat das Gericht die Fahrten zwar im Grundsatz als anrechnungsf&auml;hig angesehen, aber dennoch die H&ouml;he der Entfernungspauschale begrenzt.
</p>
<p style="text-align: justify;">
	Ein Steuerberater wollte die Autofahrten zwischen privater Wohnung. Mandanten und seinem B&uuml;ro als steuermindernd abrechnen. Daf&uuml;r hat er sowohl f&uuml;r die Fahrten von seiner Wohnung zum Mandanten, weiter zum B&uuml;ro und zur&uuml;ck zu seiner Wohnung sowie auch den Umweg vom B&uuml;ro, zum Mandandet bis zu seiner Wohnung als Betriebsausgaben angef&uuml;hrt.
</p>
<p style="text-align: justify;">
	Das Finanzgericht in M&uuml;nster hat dem Steuerberater zwar zugestanden, dass er f&uuml;r die Einzelteilstrecken der Dreiecksfahrten jeweils 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Entfernungspauschale ansetzen d&uuml;rfte, machte aber einen deutlichen Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Entfernungspauschale. Das Finanzamt erkannte nur Fahrten voll an, die beim Mandanten anfingen oder endeten.
</p>
<p style="text-align: justify;">
	F&uuml;r die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb d&uuml;rfen n&auml;mlich nicht die vollen Betriebsausgaben zur Anrechnung gebracht werden, sondern nur die festgelegten Entfernungspauschalen. Der Steuerberater hatte f&uuml;r seine betrieblichen Fahrten die Kosten mit Hilfe eines Fahrtenbuchs ermittelt. Dabei monierte das Finanzamt die volle Absetzung der Kosten f&uuml;r die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, die er durch Besuche bei unterschiedlichen Mandanten unterbrach. Der Steuerberater hatte die volle Strecke als betriebliche Fahrten als Fahrtkosten aufgef&uuml;hrt. Das Finanzant erkannte ihm jedoch lediglich die Teilstrecken als voll abzugsf&auml;hig an, die unmittelbar beim Mandanten begannen oder endeten. F&uuml;r die direkten Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb lie&szlig; das Finanzamt nur die halbe Entfernungspauschale (0,15 Euro pro Entfernungskilometer) als steuermindernde Ausgabe zu. Dagegen legte der Steuerberater Klage ein.
</p>
<p style="text-align: justify;">
	Finanzgericht erkannte alle Teilfahrten als pauschal steuermindernd an<br />
	Doch das Finanzgericht M&uuml;nster gab der Klage nur teilweise statt. Einerseits gew&auml;hrte es dem Kl&auml;ger die volle Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Entfernungskilometer) f&uuml;r die gesamte Dreiecksfahrt. Gleichzeitig versagte sie dem Kl&auml;ger jedoch den Betriebsausgabenabzug bei Umwegen &uuml;ber Mandanten. Das Gericht begr&uuml;ndete seine Entscheidung mit dem Argument, dass es sich bei diesen Fahrten um verl&auml;ngerte Heimfahrten handelte, und deshalb die Begrenzung der Betriebsausgaben auf die gesetzlich festgelegte Entfernungspauschale g&uuml;ltig sei.
</p>
<p style="text-align: justify;">
	Dem Finanzamt hielt es entgegen, dass es f&uuml;r diese Fahrten jedoch die volle Pauschale anerkennen m&uuml;sse, auch wenn f&uuml;r einen der beiden Wege bereits ein voller Betreibsausgabenabzug gew&auml;hrt wurde. Bei einer Pauschale handelt es sich um eine Vereinfachung der Abrechnung. Aus diesem Grund ist es einem Kl&auml;ger nicht zuzumuten, mit unterschiedlichen Abrechnungsbetr&auml;gen oder Betriebsausgabenabrechnungen die Fahrten zwischen Wohnort, B&uuml;ro und Mandant abzurechnen.
</p>
<p style="text-align: justify;">
	Quelle:<span class="court"> Finanzgericht M&uuml;nster</span>, <span class="decisiontype">Urteil</span> vom <span class="referencedate">19.12.2012</span> -&nbsp;<span class="filenumber">11&nbsp;K&nbsp;1785/00&nbsp;F</span>&nbsp;-
</p>
<p style="text-align: justify;">
	<img alt="" height="1" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/5dd6b775dca0408083bef3ab49b24fc0" width="1" /></p>

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		<item>
		<title>Bestechungsgelder für Promotionsannahme keine Betriebsausgaben</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/zEhY1TDPqN4/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/10/bestechungsgelder-fr-promotionsannahme-keine-betriebsausgaben-63178/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 10 May 2013 07:00:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Torsten Montag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechungsgelder]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechungszahlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgericht Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Bestechungszahlungen, um einen Professor dazu zu bewegen, eine Promotion anzunehmen, sind steuerlich nicht absetzbar. Das hat das Finanzgericht K&#246;ln in einem Urteil entschieden. Das Gesch&#228;ftsmodell hie&#223; Promotionsvermittlung In dem konkreten Fall ging es um eine GmbH, deren Gesch&#228;ft es war, &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/10/bestechungsgelder-fr-promotionsannahme-keine-betriebsausgaben-63178/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/10/bestechungsgelder-fr-promotionsannahme-keine-betriebsausgaben-63178/" class="liinternal">Bestechungsgelder f&uuml;r Promotionsannahme keine Betriebsausgaben</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p align="justify">
	Bestechungszahlungen, um einen Professor dazu zu bewegen, eine Promotion anzunehmen, sind steuerlich nicht absetzbar. Das hat das Finanzgericht K&ouml;ln in einem Urteil entschieden.
</p>
<h1>
	Das Gesch&auml;ftsmodell hie&szlig; Promotionsvermittlung<br />
</h1>
<p align="justify">
	In dem konkreten Fall ging es um eine GmbH, deren Gesch&auml;ft es war, gegen hohe Summen promotionswillige Personen mit Doktorv&auml;tern zu versorgen. Die ausgew&auml;hlten Professoren wurden zum Teil mit gro&szlig;z&uuml;gigen finanziellen Zuwendungen zur Mitarbeit bewegt. Zahlungen gab es dabei zun&auml;chst f&uuml;r die Betreuung des Doktoranden und sp&auml;ter noch einmal bei erfolgreicher Promotion. Diese Zahlungen wurden bei der GmbH als Vermittlungsgeb&uuml;hren und somit als Betriebsausgaben steuermindernd angesetzt.
</p>
<h1>
	Die Justiz sah es als Bestechung<br />
</h1>
<p align="justify">
	Der Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der GmbH wurde in der Folge aufgrund dieser Zahlungen wegen Bestechung in mehr als 60 F&auml;llen rechtskr&auml;ftig verurteilt. Nach diesem Urteil erkannte auch das Finanzamt die als &quot;Honorare&quot; und &quot;Geb&uuml;hren&quot; bezeichneten Bestechungsgelder gem&auml;&szlig; <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html" target="_blank" class="liexternal">&sect; 4 Abs. 5 Nr. 10 EstG</a> nicht mehr als Betriebsausgaben an.
</p>
<h1>
	Finanzamt und Finanzgericht sehen es als Steuerhinterziehung<br />
</h1>
<p align="justify">
	Daraus ergab sich f&uuml;r die GmbH eine zus&auml;tzliche Steuerbelastung in H&ouml;he von mehr als &euro; 100.000,-. Da die GmbH diese zus&auml;tzlichen Steuern nicht vollst&auml;ndig zahlen konnte und dem Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Steuerhinterziehung nachgewiesen wurde, musste er nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__71.html" target="_blank" class="liexternal">&sect; 71 AO</a> pers&ouml;nlich f&uuml;r die nicht gezahlten Steuern haften. Steuerhinterziehung liegt nach Auffassung des Finanzgerichtes deshalb vor, weil der Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer offensichtlich wusste, dass seine Zahlungen an die Professoren rechtswidrig waren. Er konnte also nicht davon ausgehen, dass diese Zahlungen als Betriebsausgaben steuermindernd abzugsf&auml;hig sein k&ouml;nnten.
</p>
<p align="justify">
	<strong>Quelle:</strong><span class="court"> Finanzgericht K&ouml;ln</span>, <span class="decisiontype">Beschluss</span> vom <span class="referencedate">18.11.2011</span> -&nbsp;<span class="filenumber">10&nbsp;V&nbsp;2432/11</span>&nbsp;-
</p>
<p>
	<img alt="" height="1" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/4b77ba9164654321b9bef9a937c9d7aa" width="1" /></p>

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<p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/10/bestechungsgelder-fr-promotionsannahme-keine-betriebsausgaben-63178/" class="liinternal">Bestechungsgelder f&uuml;r Promotionsannahme keine Betriebsausgaben</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~4/zEhY1TDPqN4" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Betriebsausgaben effektiv senken – der richtige Weg</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/3GkJ4o0lILM/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/08/betriebsausgaben-effektiv-senken-der-richtige-weg-53972/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 May 2013 07:59:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gastautor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.betriebsausgabe.de/blog/?p=6892</guid>
		<description><![CDATA[<p>Ihr Gewinn wird immer kleiner, w&#228;hrend die Kosten hingegen deutlich zu hoch sind? In den meisten F&#228;llen sind hierf&#252;r die Fixkosten verantwortlich. Sie steigen kontinuierlich an und verschlingen immer mehr vom Gewinn, wenn man nicht rechtzeitig gegensteuert. W&#228;hrend die Reduzierung &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/08/betriebsausgaben-effektiv-senken-der-richtige-weg-53972/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/08/betriebsausgaben-effektiv-senken-der-richtige-weg-53972/" class="liinternal">Betriebsausgaben effektiv senken – der richtige Weg</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p>
	Ihr Gewinn wird immer kleiner, w&auml;hrend die Kosten hingegen deutlich zu hoch sind? In den meisten F&auml;llen sind hierf&uuml;r die Fixkosten verantwortlich. Sie steigen kontinuierlich an und verschlingen immer mehr vom Gewinn, wenn man nicht rechtzeitig gegensteuert. W&auml;hrend die Reduzierung der variablen Kosten, die von der Besch&auml;ftigungsauslastung abh&auml;ngig sind, in der Regel kein Problem ist, sind die besch&auml;ftigungsunabh&auml;ngigen Fixkosten hingegen eine andere Hausnummer. Wir erkl&auml;ren, wie Sie die Senkung der Fixkosten effektiv angehen.
</p>
<h2>
	An die Fixkostensenkung denken &ndash; Nicht erst in schlechten Zeiten<br />
</h2>
<p>
	In schlechten Zeiten m&uuml;ssen gerade klein- und mittelst&auml;ndische Unternehmen und Handwerksbetriebe die Kostenbremse ziehen, da hier meist kaum oder keine R&uuml;cklagen vorhanden sind. Im Idealfall sollte sich ein Unternehmer oder Handwerker jedoch mit der Senkung von Fixkosten nicht erst dann besch&auml;ftigen, wenn es bereits brennt. Eine kurzfristige Einsparung ist mit Fixkosten n&auml;mlich nicht m&ouml;glich. Stattdessen ist die Senkung der Fixkosten eine langfristige Entscheidung, die meist auch Umstrukturierungen im Betrieb oder in der Arbeitsweise notwendig machen. Denn Fixkosten fallen immer an, ganz gleich ob der Betrieb ausgelastet ist oder nicht. Typische Fixkostenarten sind
</p>
<ul>
<li>
		Personalaufwendungen (vor allem Geh&auml;lter und Sozialkosten)
	</li>
<li>
		<span style="line-height: 1.6em">Mieten</span>
	</li>
<li>
		<span style="line-height: 1.6em">Ver</span><span style="line-height: 1.6em">sicherungen</span>
	</li>
<li>
		<span style="line-height: 1.6em">Abschreibungen</span>
	</li>
<li>
		<span style="line-height: 1.6em">Kosten f&uuml;r den Fuhrpark</span>
	</li>
<li>
		<span style="line-height: 1.6em">IT-Kosten</span>
	</li>
<li>
		<span style="line-height: 1.6em">Fremdleistungskosten</span>
	</li>
<li>
		<span style="line-height: 1.6em">Energiekosten.</span>
	</li>
</ul>
<p>
	Fixkosten k&ouml;nnen zwar nicht immer mit sofortiger Wirkung, aber doch mittel- bis langfristig gesenkt werden. Zum Beispiel lassen sich Energiekosten durch Energiesparma&szlig;nahmen oder durch den Einbau einer moderneren Heizung, die sparsamer im Verbrauch ist, reduzieren. &Uuml;ber einen Energie sparenden Firmenwagen oder &uuml;ber mietg&uuml;nstigere B&uuml;ror&auml;ume lohnt es sich ebenfalls nachzudenken. Auch bei den Personalkosten l&auml;sst sich sparen, beispielsweise bei der Buchhaltung. Bei kleinen Unternehmen und Freiberuflern f&auml;llt meist nicht so viel Arbeit an, dass ein interner oder externer Buchhalter Vollzeit ausgelastet ist. Kleinunternehmer und Freiberufler k&ouml;nnen mit etwas &Uuml;bung ihre Buchhaltung <a href="http://shop.lexware.de/lexware-kassenbuch" target="_blank" class="liexternal">mit einer Kassenbuch- oder Buchhaltungssoftware</a> selbst erledigen. Das Outsourcen bestimmter Produktionsabl&auml;ufe oder Dienstleistungen bietet ebenfalls Sparpotentiale. Anstatt eine Dienstleistung anzubieten, besteht die M&ouml;glichkeit, mit einem anderen Handwerksbetrieb oder Unternehmer zusammenzuarbeiten. Dies lohnt sich v.a. bei Dienstleistungen, die man selbst selten erbringt, weil man sich dann die Anschaffung von Ger&auml;tschaften spart.
</p>
<p>
	&nbsp;
</p>
<h2>
	F&uuml;nf Schritte zur erfolgreichen Kostensenkung<br />
</h2>
<h3>
	Schritt 1: Fixkostenanalyse<br />
</h3>
<p>
	Welche Fixkosten in einem Unternehmen gesenkt werden k&ouml;nnen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Eine vorschnelle Entscheidung f&uuml;r eine Fixkostenart, die sich scheinbar schnell und einfach reduzieren l&auml;sst, macht wenig Sinn. Bei der Entscheidung sind vor allem die Unternehmensstruktur und die strategische Positionierung des Betriebs zu ber&uuml;cksichtigen. Bei einem Handwerksbetrieb, dessen St&auml;rke der Kundendienst ist, macht es keinen Sinn, den Fuhrpark abzubauen.
</p>
<p>
	Daher sollte sich der Unternehmer zun&auml;chst &nbsp;einen &Uuml;berblick &uuml;ber alle Fixkosten verschaffen und eine Analyse der Kostenstruktur vornehmen. Hierzu erstellt man eine tabellarische Fixkostenaufstellung, welche die verschiedene Fixkostenarten und deren H&ouml;he auflistet. Am besten erstellt man die Tabelle f&uuml;r das aktuelle Jahr sowie f&uuml;r mindestens zwei Vorjahre, um die Entwicklung der Fixkostenh&ouml;he in die Betrachtung mit einzubeziehen. Auf diese Weise kann auch ermittelt werden, welche Fixkostenarten in letzter Zeit stark angestiegen sind und warum es zu diesem Anstieg kam.
</p>
<h3>
	Schritt 2: Festlegung der zu senkenden Kosten<br />
</h3>
<p>
	Die Fixkostenarten, die am meisten zu Buche schlagen, also den gr&ouml;&szlig;ten Anteil an den gesamten Fixkosten haben, sollten als erstes in Angriff genommen werden. Lassen sich diese nicht senken, kommen die Fixkostenarten mit einem geringeren Anteil dran. &bdquo;Klein-Vieh&ldquo; macht zwar auch Mist, aber bei Fixkostenarten mit gro&szlig;em Anteil, ist der Effekt der Kostensenkung einfach deutlicher zu sp&uuml;ren. Empfehlenswert ist auch, nur zwei bis drei Fixkostenarten gleichzeitig anzugehen und dabei die Aussicht auf Erfolg zu ber&uuml;cksichtigen. Aufwand und Nutzen sollten in einem entsprechenden Verh&auml;ltnis zueinander stehen.
</p>
<p>
	Weitere Methoden, Einsparpotentiale aufzudecken, sind zum Beispiel die Leerkostenanalyse, bei welcher man nach nicht genutzten Kapazit&auml;ten fahndet und diese versucht besser auszulasten oder zu eliminieren; oder <a href="http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Grundlagen/ABC-Analyse.html" target="_blank" class="liexternal">die ABC-Analyse</a>, bei der man die umsatzst&auml;rksten Produkte und Leistungen identifiziert, um sich auf diese zu konzentrieren.
</p>
<h3>
	Schritt 3: Realistische Ziele stecken<br />
</h3>
<p>
	Nach der Festlegung, welche Fixkosten gesenkt werden k&ouml;nnen, sollte sich der Unternehmer immer ein konkretes Ziel stecken. Zum Beispiel: Energiekosten bis zum Jahresende um 30 Prozent senken. Dabei ist jedoch auch zu pr&uuml;fen, wie realistisch es ist, dieses Ziel zu erreichen. Es f&uuml;hrt nur zu unn&ouml;tigem Frust und nicht selten zu zus&auml;tzlichen Kosten, wenn sich hinterher herausstellt, dass die Kostensenkung in der geplanten Zeitspanne nicht umzusetzen ist.
</p>
<h3>
	Schritt 4: St&auml;ndige Kostenkontrolle<br />
</h3>
<p>
	Um zuk&uuml;nftige Sparpotentiale bei den Fixkosten zu erkennen, ist es unerl&auml;sslich, seine Betriebsausgaben genau zu kennen und im Auge zu behalten. Kleinunternehmer, Handwerker oder Freiberufler, die sich selbst um die Buchhaltung k&uuml;mmern, k&ouml;nnen sich mit einer Kassenbuch-Software Transparenz schaffen. Alle Zahlungseing&auml;nge und &ndash;Ausg&auml;nge werden tageaktuell erfasst und ausgewertet.
</p>
<h3>
	Schritt 5: Kostensteigerungen vorbeugen<br />
</h3>
<p>
	Um zuk&uuml;nftigen Steigerung der Fixkosten vorzubeugen, sollte man Anschaffungen gr&uuml;ndlich abw&auml;gen. Jede neue Anschaffung ist mit Fixkosten verbunden: Neben eventuellen Ratenzahlungen bei einer Finanzierung fallen weitere Kosten f&uuml;r Abschreibung, Zinsen, Wartung, Energie etc. an. Man sollte daher pr&uuml;fen, ob die Anschaffung entsprechend viel Gewinn erwirtschaften wird, um die Fixkosten, die sie verursacht zu decken. Eine kosteng&uuml;nstigere Alternative zum Kauf einer Maschine w&auml;re es, sie zu leasen.&nbsp;</p>

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<p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/08/betriebsausgaben-effektiv-senken-der-richtige-weg-53972/" class="liinternal">Betriebsausgaben effektiv senken – der richtige Weg</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~4/3GkJ4o0lILM" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Steuerabzug bei ausländischen Künstlern widerspricht nicht EU-Recht</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/gB8hXfjFkDs/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/06/steuerabzug-bei-auslndischen-knstlern-widerspricht-nicht-eu-recht-75894/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 06 May 2013 07:00:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Torsten Montag</dc:creator>
				<category><![CDATA[urteile]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische Künstler]]></category>
		<category><![CDATA[Diskothekbetreiber]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgericht Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerabzug]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wer &#8211; z. B. als Betreiber einer Diskothek &#8211; K&#252;nstler auftreten l&#228;sst, die im Ausland ans&#228;ssig sind, ist bei der Zahlung der Verg&#252;tung zum Steuerabzug verpflichtet und haftet f&#252;r nicht abgef&#252;hrte Abzugssteuern. Das hat das Finanzgericht D&#252;sseldorf am 03.08.2011 unter &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/06/steuerabzug-bei-auslndischen-knstlern-widerspricht-nicht-eu-recht-75894/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/06/steuerabzug-bei-auslndischen-knstlern-widerspricht-nicht-eu-recht-75894/" class="liinternal">Steuerabzug bei ausl&auml;ndischen K&uuml;nstlern widerspricht nicht EU-Recht</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p align="justify">
	Wer &#8211; z. B. als Betreiber einer Diskothek &#8211; K&uuml;nstler auftreten l&auml;sst, die im Ausland ans&auml;ssig sind, ist bei der Zahlung der Verg&uuml;tung zum Steuerabzug verpflichtet und haftet f&uuml;r nicht abgef&uuml;hrte Abzugssteuern. Das hat das Finanzgericht D&uuml;sseldorf am 03.08.2011 unter dem Aktenzeichen <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/11_K_1171_09_Hgerichtsbescheid20110803.html" target="_blank" class="liexternal">11 K 1171/09 H</a> entschieden.
</p>
<h1>
	Der Fall im Einzelnen<br />
</h1>
<p align="justify">
	In dem Fall ging es um den Betreiber einer Diskothek, in der auch h&auml;ufig K&uuml;nstler aus dem Ausland auftraten. Nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50a.html" target="_blank" class="liexternal">&sect; 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 5 EStG</a> war der Betreiber der Diskothek verpflichtet, bei der Auszahlung der Verg&uuml;tungen einen Steuerabzug vorzunehmen und die Steuern an das Finanzamt abzuf&uuml;hren, sofern die K&uuml;nstler ihm keine Freistellungsbescheinigung vorlegen. Der Betreiber der Diskothek unterlie&szlig; nun diesen Abzug und berief sich daf&uuml;r sp&auml;ter auf mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (EuGH).
</p>
<h1>
	Das Urteil des Finanzgerichtes<br />
</h1>
<p align="justify">
	Das Finanzgericht entschied, dass die Verpflichtung zum Steuerabzug nicht dem EU-Recht widerspricht und auch nicht den freien Dienstleistungsverkehr in der EU behindert. Es sieht in dem Steuerabzugsverfahren ein effektives Mittel, um zu verhindern, dass die Eink&uuml;nfte des K&uuml;nstlers in Deutschland und in seinem Heimatland unversteuert bleiben. Bei Nichtvorliegen einer Freistellungsbescheinigung betrachtet das Finanzgericht den vollen Steuerabzug auch da als verpflichtend, wo aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens die betreffenden Eink&uuml;nfte gar nicht besteuert werden d&uuml;rfen. Also, auch wenn der K&uuml;nstler gar keine Steuer schuldet, muss sie ihm abgezogen werden, wenn er die Steuerfreiheit nicht durch eine Bescheinigung nachweist, die ihm auf Antrag vom Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern ausgestellt wird.
</p>
<p>
	<strong>Quelle:</strong><span class="court"> Finanzgericht D&uuml;sseldorf</span>, <span class="decisiontype">Gerichtsbescheid</span> vom <span class="referencedate">03.08.2011</span> -&nbsp;<span class="filenumber">11&nbsp;K&nbsp;1179/09&nbsp;H</span>&nbsp;-
</p>
<p>
	<img alt="" height="1" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/8d3e5729294f4b4d84467334cabf202b" width="1" /></p>

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<p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/06/steuerabzug-bei-auslndischen-knstlern-widerspricht-nicht-eu-recht-75894/" class="liinternal">Steuerabzug bei ausl&auml;ndischen K&uuml;nstlern widerspricht nicht EU-Recht</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~4/gB8hXfjFkDs" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>IHK-Pflichtmitgliedschaft: Gericht bestätigt abermals, dass keine Verletzung des Grundgesetzes vorliegt</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/1jLE9kbZ-Pc/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/02/ihk-pflichtmitgliedschaft-gericht-besttigt-abermals-dass-keine-verletzung-des-grundgesetzes-vorliegt-16046/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 May 2013 07:00:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Torsten Montag</dc:creator>
				<category><![CDATA[urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Gebührensystem]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Pflichtmitgliedschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbetreibende]]></category>
		<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsmitgliedschaft bei der IHK]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Was ist nicht schon alles geschrieben und vorgebracht worden, wenn es um die Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in der IHK geht. Genutzt hat es immerhin insoweit, als die IHK ihr Geb&#252;hrensystem der wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit ihrer zwangsverpflichteten Mitglieder angepasst haben. IHK-Zwangsmitgliedschaft erneut &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/02/ihk-pflichtmitgliedschaft-gericht-besttigt-abermals-dass-keine-verletzung-des-grundgesetzes-vorliegt-16046/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/05/02/ihk-pflichtmitgliedschaft-gericht-besttigt-abermals-dass-keine-verletzung-des-grundgesetzes-vorliegt-16046/" class="liinternal">IHK-Pflichtmitgliedschaft: Gericht best&auml;tigt abermals, dass keine Verletzung des Grundgesetzes vorliegt</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p align="justify">
	Was ist nicht schon alles geschrieben und vorgebracht worden, wenn es um die Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in der IHK geht. Genutzt hat es immerhin insoweit, als die IHK ihr Geb&uuml;hrensystem der wirtschaftlichen Leistungsf&auml;higkeit ihrer zwangsverpflichteten Mitglieder angepasst haben.
</p>
<h1>
	IHK-Zwangsmitgliedschaft erneut best&auml;tigt<br />
</h1>
<p align="justify">
	Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteil vom 20.04.2012 (<a href="http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Kassel_3-K-174110KS_Gesetzliche-Pflichtmitgliedschaft-in-IHK-ist-rechtmaessig-und-verstoesst-nicht-gegen-das-Grundgesetz.news13385.htm" target="_blank" class="liexternal">Az.3 K 1741/10.KS</a>) erneut entschieden, dass die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in einer IHK und der sich daraus ergebende Beitragsbescheid rechtm&auml;&szlig;ig sei und mit dem Grundgesetz im Einklang stehe. Die Klage eines in Kassel ans&auml;ssigen Reiseveranstalters gegen einen Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer Kassel wurde abgewiesen.
</p>
<p align="justify">
	In der Urteilsbegr&uuml;ndung wird ausgef&uuml;hrt, die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der Industrie- und Handelskammer versto&szlig;e nicht gegen das Grundgesetz oder das Recht der Europ&auml;ischen Union. Nur durch eine Zwangsmitgliedschaft seien die Kammern in der Lage, die Ihnen &uuml;bertragenen &ouml;ffentlichen Aufgaben im Sinne und zum Vorteil ihrer Mitglieder zu erf&uuml;llen.
</p>
<h1>
	Gericht beurteilte Geb&uuml;hrensystem der IHK Kassel<br />
</h1>
<p align="justify">
	In der Entscheidung stand das Geb&uuml;hrensystem der IHK Kassel auf dem Pr&uuml;fstand. Es gehe in Ordnung, dass der Grundbeitrag nicht auf die Leistungsf&auml;higkeit der Mitglieder abstelle, zumal die Umlagen sich an der Unternehmensgr&ouml;&szlig;e und deren Leistungsf&auml;higkeit orientieren. Dadurch w&uuml;rden die Unternehmen gleicherma&szlig;en belastet.
</p>
<p align="justify">
	Insbesondere wurde auch die R&uuml;cklagenbildung in H&ouml;he von ca. 100 % der j&auml;hrlichen Betriebsausgaben nicht als unzul&auml;ssige Verm&ouml;gensbildung beurteilt, soweit sie dazu diene, die Funktionsf&auml;higkeit der IHK auch im Hinblick auf m&ouml;gliche Konjunkturschwankungen aufrechtzuerhalten.
</p>
<p align="justify">
	Nichts desto trotz &auml;ndert auch diese Entscheidung nichts daran, dass viele Zwangsmitglieder keinerlei pers&ouml;nlichen Nutzen in einer Mitgliedschaft sehen, die Dienstleistungsangebote in der Regel mangels Bedarf nicht in Anspruch nehmen und sich weigern, auch mit ihren Beitr&auml;gen die wirtschaftlichen Vorteile vorwiegend gr&ouml;&szlig;erer Betriebe zu unterst&uuml;tzen.
</p>
<p>
	<strong>Quelle:</strong><span class="court"> Verwaltungsgericht Kassel</span>, <span class="decisiontype">Urteil</span> vom <span class="referencedate">20.04.2012</span> -&nbsp;<span class="filenumber">3&nbsp;K&nbsp;1741/10.KS</span>&nbsp;-
</p>
<p>
	<img alt="" height="1" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/bef80a62b5b34786a4fe972eb8c94f6e" width="1" /></p>

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		<item>
		<title>Gewerbesteuer für das älteste Gewerbe der Welt</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/7TyrXo4cG9U/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/29/gewerbesteuer-fr-das-lteste-gewerbe-der-welt-41121/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Apr 2013 07:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Torsten Montag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Prostituierte]]></category>
		<category><![CDATA[Prostitution]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.betriebsausgabe.de/blog/?p=6846</guid>
		<description><![CDATA[<p>Auch auf eigene Rechnung t&#228;tige Prostituierte, die ohne Zuh&#228;lter oder Bordell ihr Gesch&#228;ft betreiben, sind nicht vor dem Zugriff des Fiskus sicher. Dies hat jetzt das Finanzgericht Hamburg entschieden. Klage gegen das Finanzamt In dem Prozess trat die im horizontalen &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/29/gewerbesteuer-fr-das-lteste-gewerbe-der-welt-41121/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/29/gewerbesteuer-fr-das-lteste-gewerbe-der-welt-41121/" class="liinternal">Gewerbesteuer f&uuml;r das &auml;lteste Gewerbe der Welt</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p align="justify">
	Auch auf eigene Rechnung t&auml;tige Prostituierte, die ohne Zuh&auml;lter oder Bordell ihr Gesch&auml;ft betreiben, sind nicht vor dem Zugriff des Fiskus sicher. Dies hat jetzt das Finanzgericht Hamburg entschieden.
</p>
<h1>
	Klage gegen das Finanzamt<br />
</h1>
<p align="justify">
	In dem Prozess trat die im horizontalen Gewerbe als Kl&auml;gerin auf. Sie wollte damit der Nachforderung des Finanzamtes entgehen. Denn dieses hatte durch andere Ermittlungen Kenntnis &uuml;ber Rechnungen und Quittungen, die im Rahmen der Dienstleistung der Prostituierten angefallen waren, erhalten. Auf Grundlage dieser Belege sch&auml;tze das Finanzamt den Umsatz ab und verlangte gleich f&uuml;r mehrere Jahre die Nachzahlung der Gewerbe-, Umsatz- und Einkommenssteuer.
</p>
<h1>
	Sch&auml;tzung des Jahresumsatzes im sechsstelligen Bereich<br />
</h1>
<p align="justify">
	Angesetzt hatte das Finanzamt hierbei einen Jahresumsatz von mindestens 170.000 Euro. Die Prostituierte machte dagegen geltend, dass sie nur als Kleinunternehmerin t&auml;tig sei und ihr j&auml;hrlicher Umsatz unter 17.200 Euro liege. Dieser Angabe, die von der Kl&auml;gerin durch eine nachgereichte Steuererkl&auml;rung untermauert wurde, schenkte das Finanzgericht jedoch keinen Glauben. Es sah sich gezwungen infolge des Fehlens konkreter Nachweise den Umsatz der Prostituierten zu sch&auml;tzen. Hierbei errechnete das Gericht eine Summe von 120.000 Euro. Unter Abzug von Mietkosten f&uuml;r das Zimmer im Laufhaus, das die Prostituierte regelm&auml;&szlig;ig nutze, sowie weiterer Betriebskosten hielt das Finanzgericht einen Jahresgewinn von 85.000 Euro f&uuml;r realistisch.
</p>
<h1>
	Prostitution ist steuerpflichtig<br />
</h1>
<p align="justify">
	Prostituierte sind somit, unabh&auml;ngig ob sie auf eigene Rechnung arbeiten oder in einem Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis stehen, steuerpflichtig. Wenn sie, wie die Kl&auml;gerin, selbst&auml;ndig t&auml;tig sind, so betreiben sie nach dem Urteil des Finanzgerichte Hamburg ein Gewerbe, f&uuml;r das auch die Gewerbesteuer f&auml;llig wird.
</p>
<p>
	<strong>Quelle:</strong><span class="court"> Finanzgericht Hamburg</span>, <span class="decisiontype">Urteil</span> vom <span class="referencedate">12.03.2013</span> -&nbsp;<span class="filenumber">2&nbsp;K&nbsp;169/11</span>&nbsp;-
</p>
<p>
	<img alt="" height="1" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/f312f72958f84381a1aa91e86e3e2b2e" width="1" /></p>

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<p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/29/gewerbesteuer-fr-das-lteste-gewerbe-der-welt-41121/" class="liinternal">Gewerbesteuer f&uuml;r das &auml;lteste Gewerbe der Welt</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~4/7TyrXo4cG9U" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/29/gewerbesteuer-fr-das-lteste-gewerbe-der-welt-41121/feed/</wfw:commentRss>
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		<feedburner:origLink>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/29/gewerbesteuer-fr-das-lteste-gewerbe-der-welt-41121/</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Steuerfreie Entgeltanteile – So profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/1fnVeI9tnf0/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/25/steuerfreie-entgeltanteile-so-profitieren-sie-und-ihre-mitarbeiter-54495/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 07:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gastautor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Personalkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Benzingutschein]]></category>
		<category><![CDATA[Brutto]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnanteile]]></category>
		<category><![CDATA[Netto]]></category>
		<category><![CDATA[Personalrabatt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfrei Sachbezüge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreie Entgeltanteile]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.betriebsausgabe.de/blog/?p=6843</guid>
		<description><![CDATA[<p>Mehr Netto vom Brutto!&#160;Wer tr&#228;umt nicht davon? Arbeitgeber setzen immer h&#228;ufiger steuerfreie Entgeltanteile dazu ein, ihre Mitarbeiter zu motivieren und sie damit st&#228;rker an das Unternehmen zu binden. &#160; Steuerfreie Sachbez&#252;ge Sachbez&#252;ge bis zu einem Wert von 44 Euro kann &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/25/steuerfreie-entgeltanteile-so-profitieren-sie-und-ihre-mitarbeiter-54495/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/25/steuerfreie-entgeltanteile-so-profitieren-sie-und-ihre-mitarbeiter-54495/" class="liinternal">Steuerfreie Entgeltanteile &#8211; So profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p>
	Mehr Netto vom Brutto!&nbsp;Wer tr&auml;umt nicht davon? Arbeitgeber setzen immer h&auml;ufiger steuerfreie Entgeltanteile dazu ein, ihre Mitarbeiter zu motivieren und sie damit st&auml;rker an das Unternehmen zu binden.
</p>
<p>
	&nbsp;
</p>
<h2>
	Steuerfreie Sachbez&uuml;ge<br />
</h2>
<p>
	<span style="line-height: 1.6em">Sachbez&uuml;ge bis zu einem Wert von 44 Euro kann ein Arbeitnehmer monatlich steuerfrei erhalten. Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird der Betrag von monatlich 44 EUR &uuml;berschritten, ist der gesamte Betrag des Sachbezugs der Besteuerung zu unterwerfen. F&uuml;r die Feststellung, ob die 44-EUR-Freigrenze &uuml;berschritten ist, werden die in einem Kalendermonat unentgeltlich und verbilligt gew&auml;hrten Sachbez&uuml;ge zusammengerechnet.</span>
</p>
<p>
	&nbsp;
</p>
<h2>
	Die beliebtesten&nbsp;steuerfreien Entgeltanteile<br />
</h2>
<p>
	Welche neun steuerfreien Entgeltanteile bei den Mitarbeitern besonders gut in der Lohnabrechnung ankommen, haben wir f&uuml;r Sie zusammengestellt:
</p>
<ol>
<li>
		<span style="line-height: 1.6em">Arbeitnehmer k&ouml;nnen Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber anbietet, mit einem </span><strong style="line-height: 1.6em">Personalrabatt</strong><span style="line-height: 1.6em"> von bis zu 1.080 Euro j&auml;hrlich steuer- und sozialversicherungsfrei beziehen.</span>
	</li>
<li>
		<strong style="line-height: 1.6em">Benzingutscheine</strong><span style="line-height: 1.6em"> sind in Form von Warengutscheinen, Geldgutscheinen sowie &Uuml;berweisung mit Zweckbindung oder Kostenerstattung m&ouml;glich. Wichtig ist, dass zuvor der Bezug von Ware zugesagt ist.</span>
	</li>
<li>
		<strong>Umzugskosten&uuml;bernahmen</strong> des Arbeitgebers sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
	</li>
<li>
		Solange es sich um ein <strong>Darlehen</strong> bis zu 2600 Euro handelt, bleibt der zinsg&uuml;nstige Kredit vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei.
	</li>
<li>
		Wenn das <strong>Fitnessstudio</strong> nicht mehr als 44 Euro im Monat kostet, bleibt die Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei. Notwendig ist ein Rahmenvertrag des Arbeitsgebers mit dem entsprechenden Anbieter sowie die direkte Kosten&uuml;bernahme des Arbeitgebers.
	</li>
<li>
		Sportkurse oder Massagen, die gezielt zur Gesundheitsf&ouml;rderung der Mitarbeiter eingesetzt werden, sind bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
	</li>
<li>
		Der Unternehmer kann ein betriebliches <strong>Handy, Computer oder betriebliche Software </strong>anbieten, dass der Mitarbeiter privat nutzen darf. Auch Serviceleistungen wie Wartung oder Anschluss eines PCs kann der Unternehmer mit &uuml;bernehmen. Schenkungen sind steuerpflichtig. Eine Pauschalierung der Steuer ist hierbei m&ouml;glich.
	</li>
<li>
		Die <strong>Weihnachts- bzw. Betriebsfeier</strong> darf 110 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Mitarbeiter kosten. Alle Aufwendungen werden durch die Zahl der Teilnehmer geteilt. Bis zu zwei Feste im Jahr sind in Ordnung.
	</li>
<li>
		Tr&auml;gt der Arbeitgeber die Kosten f&uuml;r den <strong>Kindergarten oder &ndash;hort </strong>bzw. f&uuml;r die<strong> Tagesmutter</strong>, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist, fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Das gilt aber nur f&uuml;r Zahlungen zus&auml;tzlich zum Lohn.
	</li>
</ol>
<p>
	In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater setzt ein Lohnb&uuml;ro wie <a href="http://www.lohndirekt.de" target="_blank" title="Lohnabrechnung nach allen gesetzlichen Vorgaben vom Lohnbüro lohndirekt " class="liexternal">lohndirekt</a> steuerfreie Entgeltanteile nach allen gesetzlichen Vorgaben in Ihrer Lohnabrechnung um.
</p>
<h2>
	Fazit:<br />
</h2>
<p>
	Von jeder Gehaltserh&ouml;hung geht oft mehr als die H&auml;lfte f&uuml;r Steuern und Sozialabgaben verloren. Dieser Aussicht auf verminderten Nettolohn k&ouml;nnen Unternehmer in der Lohnabrechnung begegnen, indem sie steuerfreie Entgeltanteile mit ihren Mitarbeitern aushandeln.
</p>
<p>
	<span style="line-height: 1.6em">Im Lohnkonto m&uuml;ssen s&auml;mtliche steuerfreie Bez&uuml;ge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Lohnzahlung notiert werden.</span>
</p>
<p>
	<img alt="" height="1" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/d682bfb050a14a81b58b29c49542733d" width="1" /></p>

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<p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/25/steuerfreie-entgeltanteile-so-profitieren-sie-und-ihre-mitarbeiter-54495/" class="liinternal">Steuerfreie Entgeltanteile &#8211; So profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~4/1fnVeI9tnf0" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Einschränkung für Unternehmer: Arbeitsecke im Wohnzimmer kein Arbeitszimmer</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/7kVWJFJbs8I/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/23/einschrankung-fur-unternehmer-arbeitsecke-im-wohnzimmer-kein-arbeitszimmer-63442/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Apr 2013 13:11:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Torsten Montag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitszimer]]></category>
		<category><![CDATA[urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsecke]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.betriebsausgabe.de/blog/?p=6823</guid>
		<description><![CDATA[<p>Eine Arbeitsecke sei kein steuerlich anerkennungsf&#228;higes Arbeitszimmer. So urteilte das Finanzgericht D&#252;sseldorf (Urteil v. 6.2.2012, 7 K 87/11 E).&#160;Seit jeher ist strittig, wie das heimische Arbeitszimmer gestaltet sein muss, damit es steuerlich abzugsf&#228;hig ist. Seit 2007 ist der begrenzte Abzug &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/23/einschrankung-fur-unternehmer-arbeitsecke-im-wohnzimmer-kein-arbeitszimmer-63442/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/23/einschrankung-fur-unternehmer-arbeitsecke-im-wohnzimmer-kein-arbeitszimmer-63442/" class="liinternal">Einschränkung für Unternehmer: Arbeitsecke im Wohnzimmer kein Arbeitszimmer</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;">
	Eine Arbeitsecke sei kein steuerlich anerkennungsf&auml;higes Arbeitszimmer. So urteilte das Finanzgericht D&uuml;sseldorf (<a href="http://openjur.de/u/453800.html" target="_blank" class="liexternal">Urteil v. 6.2.2012, 7 K 87/11 E</a>).&nbsp;<span style="line-height: 1.6em;">Seit jeher ist strittig, wie das heimische Arbeitszimmer gestaltet sein muss, damit es steuerlich abzugsf&auml;hig ist. Seit 2007 ist der begrenzte Abzug von Kosten f&uuml;r ein h&auml;usliches Arbeitszimmer wieder erlaubt, sofern f&uuml;r die darin ausge&uuml;bte berufliche T&auml;tigkeit kein anderer Arbeitsplatz verf&uuml;gbar ist.</span>
</p>
<h1>
	So war der Sachverhalt<br />
</h1>
<p style="text-align: justify;">
	Im Fall hatte ein selbst&auml;ndiger Architekt in seinem Wohn- und Esszimmer eine Arbeitsecke eingerichtet. Dort befanden sich Schreibtisch, Computer und ein Aktenschrank. Der Bereich wurde mit einem Regal vom &uuml;brigen Zimmer abgetrennt. Das Finanzamt verweigerte ihm die Anerkennung der Mietkosten als Betriebsausgaben f&uuml;r die beruflich genutzte Arbeitsecke.
</p>
<h1>
	Was ist ein Arbeitszimmer?<br />
</h1>
<p style="text-align: justify;">
	Gem&auml;&szlig; <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html" target="_blank" class="liexternal">&sect; 4 V Nr. 6b EStG</a> ist nur ein Arbeitszimmer ber&uuml;cksichtigungsf&auml;hig. Dabei ist auf die Ausstattung und Funktion des Zimmers abzustellen. Das in die h&auml;usliche Sph&auml;re eingebundene Zimmer ist nur relevant, wenn es nach Ausstattung und Funktion ausschlie&szlig;lich der Erledigung beruflicher Arbeiten dient. Eine geringf&uuml;gige private Mitbenutzung von bis zu 10 % wird toleriert.
</p>
<h1>
	Letztlich entscheidet der Bundesfinanzhof<br />
</h1>
<p style="text-align: justify;">
	Das Urteil des Finanzgerichts D&uuml;sseldorf steht im Widerspruch zum Finanzgericht K&ouml;ln. Dieses hatte die Aufteilung der Miete f&uuml;r eine Arbeitsecke n&auml;mlich akzeptiert (<a href="https://openjur.de/u/448769.html" target="_blank" class="liexternal">10 K 4126/09</a>). Da in dem Verfahren Revision eingelegt wurde, muss der Bundesfinanzhof die Diskussion entscheiden (VIII ZR 10/12).
</p>
<h1>
	Wohlhabende werden bevorteilt<br />
</h1>
<p style="text-align: justify;">
	Die Abgrenzung von Arbeitszimmer und Arbeitsecke ist insoweit zu kritisieren, als derjenige bevorteilt ist, der sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Verh&auml;ltnisse ein ordentliches <a href="http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html" class="liinternal">Arbeitszimmer</a> leisten kann, w&auml;hrend derjenige, der weniger finanzielle M&ouml;glichkeiten hat, seine Arbeitsecke nicht steuerlich geltend machen kann.
</p>
<p>
	<strong>Quelle:</strong><span class="court"> Finanzgericht D&uuml;sseldorf</span>, <span class="decisiontype">Urteil</span> vom <span class="referencedate">06.02.2012</span> -&nbsp;<span class="filenumber">7&nbsp;K&nbsp;87/11&nbsp;E</span>&nbsp;-
</p>
<p>
	<img alt="" height="1" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/b1dca9add89344c79e9ddaea03d74f3b" width="1" /></p>

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<p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/23/einschrankung-fur-unternehmer-arbeitsecke-im-wohnzimmer-kein-arbeitszimmer-63442/" class="liinternal">Einschränkung für Unternehmer: Arbeitsecke im Wohnzimmer kein Arbeitszimmer</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~4/7kVWJFJbs8I" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>DATEV integriert Schnittstelle zu PayPal</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/a_giWSD4Dyc/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/10/datev-integriert-schnittstelle-zu-paypal-95099/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2013 07:00:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Torsten Montag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Computer]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Cloud-Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Datev]]></category>
		<category><![CDATA[kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[PayPal]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.betriebsausgabe.de/blog/?p=6791</guid>
		<description><![CDATA[<p>Die Finanzbuchführungen von rund 2,5 Millionen der meist mittelständischen deutschen Unternehmen werden vom Steuerberater oder im Unternehmen selbst mit DATEV-Software erstellt. Die DATEV eG ist damit Marktführer im Bereich Finanzbuchführungsprodukte. Marktführer im Bereich Onlinebezahldienst im Jahr 2012 war PayPal. Deutsche &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/10/datev-integriert-schnittstelle-zu-paypal-95099/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/10/datev-integriert-schnittstelle-zu-paypal-95099/" class="liinternal">DATEV integriert Schnittstelle zu PayPal</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p>Die Finanzbuchführungen von rund 2,5 Millionen der meist mittelständischen deutschen Unternehmen werden vom Steuerberater oder im Unternehmen selbst mit DATEV-Software erstellt. Die DATEV eG ist damit <strong>Marktführer</strong> im Bereich <strong>Finanzbuchführungsprodukte</strong>.</p>
<p><strong>Marktführer</strong> im Bereich <strong>Onlinebezahldienst</strong> im Jahr 2012 war PayPal. Deutsche Verbraucher haben 29,2% aller Onlinekäufe in Deutschland mit PayPal bezahlt. Seit Anfang März besteht nun die Möglichkeit PayPal-Daten mit DATEV automatisiert in den Workflow des Rechnungswesens einzubinden. Wir von betriebsausgabe.de haben einmal nachgefragt für welche Unternehmen dies von Nutzen sein kann und welche Vorteile es bietet, geantwortet hat uns Manuel Schettler aus der Entwicklung für Schnittstellenlösungen der DATEV:</p>
<p><strong>Welche Unternehmer, die PayPal nutzen, sind die hauptsächliche Zielgruppe der PayPal-Integration in DATEV?</strong></p>
<p>Unsere Fokusgruppe sind Betriebe, die ihre laufende Buchführung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erstellen und deren eingesetztes Shop-System bzw. deren Warenwirtschaft Informationen über Geschäftsvorfälle, die via PayPal bezahlt wurden, nicht vollständig automatisiert an DATEV Rechnungswesen übergeben können. Besonders einfach ist die Einführung des Programms, wenn Unternehmer und Steuerberater bereits die Möglichkeiten der DATEV-Cloud, hier das browserbasierte System DATEV Unternehmen online zum Datenaustausch nutzen.</p>
<p><strong>Welche Vorteile kann diese Neuerung für Unternehmer bringen, die PayPal benutzen?</strong></p>
<p>In den meisten Fällen wurden bisher die über PayPal erzielten Umsätze in irgendeiner Weise aus dem Konto exportiert oder oftmals auch auf Papier ausdruckt, um sie dann – ergänzt um nicht enthaltene Information, wie zum Beispiel den Steuersatz – an den mit der Buchführung Beauftragten weiterzugeben. Der Anwender musste im Anschluss die Daten manuell wieder für die Buchführung erfassen.<br />
Der E-Zahlungstransfer minimiert diesen Aufwand der manuellen Erfassung von buchführungsrelevanten Daten für das Unternehmen und dessen Steuerberater. Neben der Zeitersparnis werden damit viele Fehlerquellen und Fragestellungen von vorn herein ausgeschlossen. Sensible Zahlungsdaten können elektronisch sicher ausgetauscht werden.<br />
Eine große Zeitersparnis erzielen diejenigen, die auch bisher schon ihre Online-Umsätze über Personenkonten für jeden einzelnen Geschäftspartner in ihr Rechnungswesen einfließen lassen. Hier kann immer dann, wenn die entsprechenden Stammdaten in der Buchführung aktuell sind, die Zuordnung von der Person zum Konto automatisch erfolgen.</p>
<p><strong>Ist, um die Neuerung nutzen zu können, eine Einzelauflistung der einzelnen Einnahmen über PayPal notwendig? Ist dies zuvor nicht geschehen, sollte dies in Zukunft über DATEV gemacht werden?</strong></p>
<p>Der E-Zahlungstransfer übernimmt in jedem Fall die Transaktionen und berechnet keine neuen Werte. Für diejenigen die bisher mit Tagessummen gearbeitet haben entfällt das aufwendige Summieren der Umsätze und der Detaillierungsgrad der Buchführung nimmt zu. Die Korrelation von Geschäftsvorfall und dessen Repräsentation in der Buchführung steigt dadurch eindeutig an.</p>
<p><strong>Können sich Steuerberater-Kosten dadurch verändern? Wodurch kann dies entstehen?</strong></p>
<p>Je nachdem, wie der Arbeitsablauf bisher geregelt war und zukünftig erfolgen soll, verändert sich der zeitliche Aufwand für den Steuerberater, daher kann hier keine allgemeingültige Aussage darüber getroffen werden, ob oder wie sich die Kosten hier verändern.<br />
In jeden Fall nimmt die Datenqualität, durch den Wegfall manueller Nacherfassungen der digital bereits bestehenden Information deutlich zu. Die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmer und seinem Steuerberater wird durch die Kanalisierung des Informationsflusses in digitaler Form vereinfacht und beschleunigt.<br />
Zudem ergeben sich durch diesen leichten Einstieg in die digitale Abbildung des Prozesses nicht selten weitere Potenziale zur Optimierung.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die Schnittstelle der DATEV zu PayPal ist die direkte Verknüpfung zweier Marktführer, die die Automatisierung der Datenweitergabe an die Buchführung und den Steuerberater weiter vervollständigen soll. <img class="alignleft  wp-image-6809" style="border: 0px none; margin: 0px 10px;" alt="DATEV-Lichtwerbung am Berliner Hauptbahnhof" src="http://www.betriebsausgabe.de/blog/wp-content/uploads/2013/04/Datev-Pressebild.jpg" width="200" height="138" />Gerade für Unternehmen, die ihren Umsatz hauptsächlich online generieren, sollte dies eine sinnvolle Neuerung sein. Zur Vermeidung von Fehlerquellen kommt die Möglichkeit der Zeit- und damit auch Kostenersparnis hinzu. Jedoch ist dafür eine teilweise Umstellung des Buchungssystems der PayPal-Zahlungen erforderlich. Außerdem sollten möglicherweise steigenden Kosten beim Steuerberater beachtet werden.</p>
<p>Erfolgte in ihrem Unternehmen bisher keine genaue Aufschlüsselung der PayPal-Zahlungen, so überlegen Sie genau, ob dies für Sie in Zukunft notwendig ist. Ein Argument für die Umstellung wäre, wenn diese Daten für die Optimierung in anderen Bereichen verwendet werden können oder das Ziel der Einrichtung von Personenkonten in der Buchführung besteht. Führen Sie PayPal-Beträge bereits einzelnen oder in Personenkonten, entsteht sicherlich eine große Zeitersparnis. Eine vorherige Absprache mit dem Steuerberater, auch über den Kostenfaktor, ist aber sicherlich empfehlenswert. Schließlich kennt dieser ihre Buchführung und kann Ihnen damit einen kompetenten Rat geben, ob eine Umstellung für Sie ratsam wäre.</p>
<p>Quellen:</p>
<ul>
<li><a href="http://shop.ecc-handel.de/media/files_public/dtfsdqql/IZV11_Management%20Summary_DE_Web.pdf" class="lipdf">Studie zum Internetzahlungsverkehr aus Sicht der Verbraucher &#8211; shop.ecc-handel.de</a></li>
</ul>
<p><img alt="" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/5ae0da4d2cbc43c0bc5037a22f487838" width="1" height="1" /></p>

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<p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/10/datev-integriert-schnittstelle-zu-paypal-95099/" class="liinternal">DATEV integriert Schnittstelle zu PayPal</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~4/a_giWSD4Dyc" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>So umgehen Sie teure 0180-Servicenummern und sparen Telefonkosten</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~3/1bYDUTNOBhc/</link>
		<comments>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/04/so-umgehen-sie-teure-0180-servicenummern-und-sparen-telefonkosten-56610/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Apr 2013 07:10:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Torsten Montag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Telefon]]></category>
		<category><![CDATA[0180]]></category>
		<category><![CDATA[Festnetz]]></category>
		<category><![CDATA[kosten]]></category>
		<category><![CDATA[kostenlos]]></category>
		<category><![CDATA[Servicenummern]]></category>
		<category><![CDATA[sparen]]></category>
		<category><![CDATA[telefonkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Telefontarife]]></category>
		<category><![CDATA[Telekom]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.betriebsausgabe.de/blog/?p=6690</guid>
		<description><![CDATA[<p>Haben Sie Fragen oder Wünsche, dann rufen Sie uns einfach an unter 0180xxxxxx. Sehr häufig finden sich mittlerweile solche oder ähnliche Aufforderungen, möchte man mit Unternehmen Kontakt aufnehmen. Sie verweisen auf die 0180 Servicenummern, bei denen sich Kosten vor allem &#8230; <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/04/so-umgehen-sie-teure-0180-servicenummern-und-sparen-telefonkosten-56610/" class="liinternal">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a></p><p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/04/so-umgehen-sie-teure-0180-servicenummern-und-sparen-telefonkosten-56610/" class="liinternal">So umgehen Sie teure 0180-Servicenummern und sparen Telefonkosten</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p><em>Haben Sie Fragen oder Wünsche, dann rufen Sie uns einfach an unter 0180xxxxxx.</em></p>
<p>Sehr häufig finden sich mittlerweile solche oder ähnliche Aufforderungen, möchte man mit Unternehmen Kontakt aufnehmen. Sie verweisen auf die 0180 Servicenummern, bei denen sich Kosten vor allem dann schnell anhäufen können, wenn man längere Zeit in Warteschleifen verbringt. Unangenehm und unnütz, vor allem für den Anrufer. Aber das muss nicht sein, denn fast jede 0180-Nummer leitet auf eine normale Festnetz-Nummer um. Ist diese bekannt, kann sie auch direkt angewählt werden.</p>
<p>Das Wählen der eigentlichen Rufnummer würde also zur Ersparnis der teuren Gebühr führen. Das Problem liegt allerdings darin, dass das Unternehmen meist kein Interesse hat, diese Nummern weiterzugeben, da sonst niemand die 0180-Nummer nutzen würde. Was also tun, um diese Nummern zu erhalten?</p>
<h1>So sparen Sie Anrufkosten</h1>
<p>Hatten Sie schon Kontakt mit dem Unternehmen, besitzen Sie Rechnungen oder sonstige Schreiben? Dann schauen Sie sich die Telefonnummern auf diesen Papieren an. Handelt es sich beim Kontakt um eine Festnetz-Nummer, so haben Sie meist die Nummer auf welche umgeleitet wird.</p>
<h2>0180.info</h2>
<p>Eine sehr gute Möglichkeit die Nummern herauszufinden bietet die Internetseite<a href="http://www.0180.info" target="_blank" class="liexternal"> www.0180.info</a>. Dort ist eine große Vielzahl an Festnetz-Alternativen zu teuren 0180-Servicenummern gelistet und täglich kommen weitere Nummern durch die Einträge von Usern dazu.<img class=" wp-image-6766    alignleft" style="border: 0px none; margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="© mopsgrafik - Fotolia.com" alt="rufen Sie Servicenummern kostenlos an z.B. mit einer Flatrate der Telekom" src="http://www.betriebsausgabe.de/blog/wp-content/uploads/2013/04/kostenfrei-telefonieren-Fotolia_45782737_150x160.jpg" width="150" height="162" />Auf diesem Portal können Sie die 0180-Nummer eingeben und erhalten (wenn schon vorhanden) die entsprechende Festnetznummer. Alternativ ist auch einfach die Eingabe des Unternehmens möglich und Sie erhalten eine Liste aller 0180-Nummern mit bekannten Ersatznummern. Haben Sie vor diesen Dienst öfter zu nutzen, können Sie die Suche einfach per Mausklick zu ihrem Browser hinzufügen und haben sie damit immer klickbereit.</p>
<p>Natürlich beinhaltet die Seite nicht alle Unternehmen. Je größer es jedoch ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass schon eine Festnetz-Nummer bekannt ist.</p>
<p>Nutzen Sie also die Möglichkeiten und ärgern Sie sich zukünftig nicht auch noch über hohe Telefonkosten, wenn Sie schon in einer Warteschleife festsitzen.</p>
<p>Quellen:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.0180.info" target="_blank" class="liexternal">www.0180.info</a></li>
<li><i>© mopsgrafik &#8211; Fotolia.com</i></li>
</ul>
<p><img alt="" src="http://vg02.met.vgwort.de/na/162070f1b40a48bb824934ad3228f825" width="1" height="1" /></p>

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<p>The post <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/04/so-umgehen-sie-teure-0180-servicenummern-und-sparen-telefonkosten-56610/" class="liinternal">So umgehen Sie teure 0180-Servicenummern und sparen Telefonkosten</a> appeared first on <a href="http://www.betriebsausgabe.de/blog" class="liinternal">Lexikon der Betriebsausgaben</a>.</p><img src="http://feeds.feedburner.com/~r/betriebsausgabenlexikon/~4/1bYDUTNOBhc" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/04/so-umgehen-sie-teure-0180-servicenummern-und-sparen-telefonkosten-56610/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.betriebsausgabe.de/blog/2013/04/04/so-umgehen-sie-teure-0180-servicenummern-und-sparen-telefonkosten-56610/</feedburner:origLink></item>
	</channel>
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