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	<title>Buchhaltung Leipzig</title>
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		<title>Arbeitsvermittler umsatzsteuerfrei</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/arbeitsvermittler-umsatzsteuerfrei</link>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2015 18:09:29 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvermittler]]></category>
		<category><![CDATA[umsatzsteuerfrei]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein privater Arbeitsvermittler kann entgegen der Aussage des zuständigen Finanzgerichtes umsatzsteuerfrei sein, wenn Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitssuchenden mit einem sog. Vermittlungsgutschein erbracht werden. Der BFH hält es nicht für erforderlich, dass eine Einrichtung mit sozialem Charakter vorliegen muss, die eine derartige Leistung umsatzsteuerfrei behandeln darf. Es ist vielmehr möglich, sich direkt auf die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zu berufen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Ein privater Arbeitsvermittler kann entgegen der Aussage des zuständigen Finanzgerichtes umsatzsteuerfrei sein, wenn Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitssuchenden mit einem sog. Vermittlungsgutschein erbracht werden. Der BFH hält es nicht für erforderlich, dass eine Einrichtung mit 

sozialem Charakter vorliegen muss, die eine derartige Leistung umsatzsteuerfrei behandeln darf.<span id="more-400"></span>

<br /><br /> Es ist vielmehr möglich, sich direkt auf die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zu berufen und die entsprechende Steuerbefreiung zu beanspruchen.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Kindergeld – Prüfungsergebnisse zählen</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/kindergeld-pruefungsergebnisse-zaehlen</link>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2015 18:05:50 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfungsergebnisse]]></category>

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		<description><![CDATA[Kindergeld wird solange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Die universitäre Ausbildung endet erst dann, wenn die Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden und nicht bereits mit der letzten Prüfung, so die Entscheidung des Finanzgerichtes Sachsen vom 17.06.2015. Im Urteilsfall wurden die Prüfungsergebnisse erst sechs Monate nach Abgabe der Diplomarbeit bekannt gegeben. Durch das Urteil wurde Rechtsicherheit geschaffen für [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<strong>Kindergeld</strong> wird solange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Die universitäre Ausbildung endet erst dann, wenn die Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden und nicht bereits mit der letzten Prüfung, so die Entscheidung des Finanzgerichtes Sachsen vom 17.06.2015. Im Urteilsfall wurden die Prüfungsergebnisse erst sechs Monate nach Abgabe der Diplomarbeit bekannt gegeben.<span id="more-399"></span>

 <br /><br />Durch das Urteil wurde Rechtsicherheit geschaffen für die Eltern, deren Kinder länger auf ihre Noten warten müssen. Dies ist aber nicht zutreffend, wenn das Kind vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt oder das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/steuerfreiheit-von-unterrichtsleistungen</link>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2015 06:39:21 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Unterrichtsleistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil im vergangenen Jahr festgestellt. Hintergrund ist eine europäische Regelung die von den umsatzsteuerbefreiten Leistungen lediglich solche ausschließen, die nur der Freizeitgestaltung dienen. Somit ist es entgegen der deutschen Regelung unerheblich an welcher Schule bzw. für wen unterrichtet wird oder ob auf eine qualifizierende Abschlussprüfung vorbereitet wird. Ebenso ist [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Das hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil im vergangenen Jahr festgestellt. Hintergrund ist eine europäische Regelung die von den <strong>umsatzsteuerbefreiten</strong> Leistungen lediglich solche ausschließen, die nur der Freizeitgestaltung dienen. Somit ist es entgegen der deutschen Regelung unerheblich an welcher Schule bzw. für wen unterrichtet wird oder ob auf eine qualifizierende Abschlussprüfung vorbereitet wird. <span id="more-382"></span>

Ebenso ist unbedeutend, welche Ausbildung der oder die Lehrer/in vorweisen kann. Das führt dazu, dass der Personenkreis der steuerfreie Unterrichtsleistungen erbringen kann, erheblich ausgeweitet wird. 
<br /><br />
Insbesondere für private Musiklehrer oder Sprachlehrer sind auch hierzu bereits Urteile ergangen, in welchen entschieden wurde, dass Musik- und Sprachunterricht ein klassisches Schulfach ist, auf das immer eine berufliche Laufbahn aufgebaut werden kann. Ob es soweit kommt, ist nicht von Belang. Die <strong>Steuerfreiheit</strong> ist jedenfalls nicht zu verwehren. Abzuwarten bleibt die Reaktion de s BFH auf eine aktuelle Nichtzulassungsbeschwerde im Fall einer Sprachlehrerin aus Schleswig-Holstein, der vom Finanzgericht die Steuerfreiheit ihrer Leistungen bestätigt wurde.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Solidaritätszuschlag – Vorläufiger Rechtsschutz</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/solidaritaetszuschlag-vorlaeufiger-rechtsschutz</link>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2015 00:10:15 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Solidaritätszuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Vorläufiger Rechtsschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/?p=380</guid>
		<description><![CDATA[Durch den 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts wurde mit Beschluss vom 22.09.2015 die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2012 aufgehoben. Der Senat ist von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes überzeugt. Die Frage ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist, wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das Verfahren ist dort immer noch anhängig (Az. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Durch den 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts wurde mit Beschluss vom 22.09.2015 die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2012 aufgehoben. Der Senat ist von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes überzeugt. Die Frage ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist, wurde bereits <span id="more-380"></span>

dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das Verfahren ist dort immer noch anhängig (Az. 2 BvL 6/14). Das Steueraufkommen aus dem <strong>Solidaritätszuschlag</strong> mit mehr als 13 Milliarden Euro jährlich stellt zwar keine zu vernachlässigende Größe dar, jedoch hat der Anspruch des Steuerpflichtigen auf einen effektiven Rechtsschutz nicht deshalb zurückzutreten, wenn dem Staat nicht unerhebliche Einnahmeausfälle drohen. Die Wahrnehmung u nd Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sei durch den drohenden Einnahmeausfall aber nicht gefährdet. Denn der Staat verfüge auch ohne Soli-Zuschlag über ausreichende Steuereinnahmen. Es wurde Beschwerde zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Bewirtungsaufwendungen vom Inhaber</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/bewirtungsaufwendungen-vom-inhaber</link>
		<pubDate>Sun, 06 Mar 2011 15:45:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtungsaufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Restaurant]]></category>

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		<description><![CDATA[Betriebliche oder berufliche Bewirtungsaufwendungen stellen grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Aufgrund einer nicht klaren Trennung zur privaten Lebensführung sind diese Bewirtungskosten allerdings nur mit 70% der Aufwendungen abzugsfähig. Das 30%-ige Abzugsverbot gilt jedoch nicht für steuerpflichtige Gastwirte, die gewerbsmäßig Personen bewirten. Nach dem Urteil vom FG Berlin-Brandenburg ( 19.01.2011 ) ist diese Entscheidung jedoch nicht uneingeschränkt [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Betriebliche oder berufliche Bewirtungsaufwendungen stellen grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Aufgrund einer nicht klaren Trennung zur privaten Lebensführung sind diese <strong>Bewirtungskosten</strong> allerdings nur mit 70% der Aufwendungen abzugsfähig. Das 30%-ige Abzugsverbot gilt jedoch nicht für steuerpflichtige Gastwirte, die gewerbsmäßig Personen bewirten. Nach dem Urteil vom FG Berlin-Brandenburg<span id="more-190"></span> ( 19.01.2011 ) ist diese Entscheidung jedoch nicht uneingeschränkt für alle Restaurantbesitzer anwendbar. Im entscheidenden Verfahren entschied das Gericht, das der 100% Abzug für Hotel- und Restaurantbetreiber nur für <strong>Werbe- und Probeessen</strong> gilt. Eine Bewirtung von Geschäftsfreunden aufgrund einer geschäftlichen Besprechung zählt nicht zu dieser Ausnahmeregelung. Die Revision ist zugelassen, so dass der BFH noch zu entscheiden hat.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagung</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/anlaufhemmung-auch-bei-antragsveranlagung</link>
		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 18:54:38 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Anlaufhemmung]]></category>
		<category><![CDATA[Antragsveranlagung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsprechung beschäftigt sich derzeit um die Berücksichtigung der sogenannten Anlaufhemmung. Dabei ist zu klären, ob nach dem Wegfall der zweijährigen Antragsfrist für Antragsveranlagungen zusätzlich zur 4-jährigen Festsetzungsfrist wirkt. Zwei Revisionen nach Gesetz (OFD Frankfurt vom 11.11.2010) sind im Einspruchsverfahren anhängig. Verweigert die Finanzverwaltung die rückwirkende Antragstellung sollt auf die anhängigen Revisionsverfahren verwiesen werden.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Die Rechtsprechung beschäftigt sich derzeit um die Berücksichtigung der sogenannten Anlaufhemmung. Dabei ist zu klären, ob nach dem Wegfall der zweijährigen Antragsfrist für Antragsveranlagungen zusätzlich zur 4-jährigen Festsetzungsfrist wirkt. Zwei Revisionen nach  Gesetz (OFD Frankfurt vom 11.11.2010) sind im Einspruchsverfahren anhängig. Verweigert die Finanzverwaltung die rückwirkende Antragstellung<span id="more-188"></span> sollt auf die anhängigen Revisionsverfahren verwiesen werden.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Gewerbesteueranrechnung</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/gewerbesteueranrechnung</link>
		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 21:48:35 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteueranrechnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/?p=187</guid>
		<description><![CDATA[Sind Sie an einer Personengesellschaft beteiligt, die gewerbliche Einkünfte erzielt? Dann ist zu berücksichtigen, dass es zu einer Minderung der Einkommensteuer um die &#8211; typisiert ermittelte &#8211; Gewerbesteuer kommt, die auf die Gesellschaft entfällt. Die Gewerbesteuer der Gesellschaft wird auf die Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Beteiligungsverhältnisse verteilt, wobei bislang auch ein gewinnabhängiger Vorab zu berücksichtigen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Sind Sie an einer Personengesellschaft beteiligt, die gewerbliche Einkünfte erzielt? Dann ist zu berücksichtigen, dass es zu einer Minderung der Einkommensteuer um die &#8211; typisiert ermittelte &#8211; Gewerbesteuer kommt, die auf die Gesellschaft entfällt. Die Gewerbesteuer der Gesellschaft wird auf die Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Beteiligungsverhältnisse verteilt, wobei bislang auch ein gewinnabhängiger Vorab zu <span id="more-187"></span>berücksichtigen war. Ein solcher gesellschaftsrechtlich vereinbarter Vorabgewinn wird aber im Rahmen der <strong>Verteilung der Gewerbesteuer</strong> nicht mehr für Wirtschaftsjahre berücksichtigt, die nach dem 30.6.2010 beginnen (regelmäßig also für das Wirtschafts¬jahr 2011). Diese Neuregelung kann eine Überarbeitung der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen zur Ergebnisverteilung erforderlich machen. Lassen Sie sich bitte individuell beraten.
]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Gesellschafterdarlehen</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/gesellschafterdarlehen</link>
		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 21:41:42 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschafter]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschafterdarlehen]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist anerkannt, dass ein Gesellschafter auch einen schuldrechtlichen Darlehensanspruch gegen die Gesellschaft haben kann. Ist das Darlehen unverzinslich, hat dies &#8211; anders als bei einem unverzinslichen Darlehen, das einer Kapitalgesellschaft gewährt wird &#8211; nicht eine Gewinnerhöhung durch Abzinsung auf Seiten der Personengesellschaft zur Folge. Soweit Sie als Gesellschafter Zinsen für das gewährte Darlehen erhalten, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Es ist anerkannt, dass ein Gesellschafter auch einen schuldrechtlichen Darlehensanspruch gegen die Gesellschaft haben kann. Ist das Darlehen unverzinslich, hat dies &#8211; anders als bei einem unverzinslichen Darlehen, das einer Kapitalgesellschaft gewährt wird  &#8211; nicht eine Gewinnerhöhung durch Abzinsung auf Seiten der Personengesellschaft zur Folge. Soweit Sie als Gesellschafter Zinsen für das gewährte Darlehen<span id="more-186"></span> erhalten, sind diese von der Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags ausgenommen und unterliegen stattdessen Ihrer normalen tarifären Belastung.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Die Ordnungsmäßigkeit bei der Buchführung</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/die-ordnungsmaessigkeit-bei-der-buchfuehrung</link>
		<pubDate>Sun, 06 Feb 2011 23:02:54 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsmäßigkeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/?p=183</guid>
		<description><![CDATA[Die Beurteilung der fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurde im BFH-Urteil vom 04.08.2010 nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels entschieden. Offen bleibt weiterhin, ob allein die Verwendung eines Bleistiftes einen formalen Buchführungsmangel darstellt und die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung gefährdet und beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall vor Gericht war entscheidend für die fehlende Ordnungsmäßigkeit&#160;der Tatbestand, das sachlich [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Die Beurteilung der fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurde im BFH-Urteil vom 04.08.2010 nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels  entschieden. Offen bleibt weiterhin, ob allein die Verwendung eines Bleistiftes einen formalen Buchführungsmangel darstellt und die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung gefährdet und beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall vor Gericht war entscheidend <span id="more-183"></span>für die fehlende <h3>Ordnungsmäßigkeit</h3>&nbsp;der Tatbestand, das sachlich bedeutende <strong>Buchführungsmängel</strong> neben der Verwendung des Bleistifts vorlagen. So fehlten die zeitnahe Verbuchung der Geschäftsvorfälle, keine Kassenbuchaufzeichnungen sowie die Vernichtung der Kontokorrentaufzeichnungen.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Bildung einer Rückstellung &#8211; Außenprüfung</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/bildung-einer-rueckstellung-aussenpruefung</link>
		<pubDate>Sun, 06 Feb 2011 22:43:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Außenprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Rückstellung]]></category>

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		<description><![CDATA[Großbetriebe dürfen in der Bilanz Rückstellungen für bevorstehende Außenprüfungen der Finanzverwaltung bilden. Dabei ist nicht entscheidend, ob überhaupt eine Prüfungsanordnung bis zum Tag der Erstellung der Bilanz vorliegt. Durch die Einordnung und die Wahrscheinlichkeit (80%) von Großbetrieben, dass eine Außenprüfung durchgeführt wird, ist die gewinnmindernde Rückstellung in der Bilanz erlaubt. Dagegen reicht es nicht aus, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Großbetriebe dürfen in der Bilanz Rückstellungen für bevorstehende Außenprüfungen der Finanzverwaltung bilden. Dabei ist nicht entscheidend, ob überhaupt eine Prüfungsanordnung bis zum Tag der Erstellung der Bilanz vorliegt. Durch die Einordnung und die Wahrscheinlichkeit (80%) von Großbetrieben, dass eine Außenprüfung durchgeführt wird, ist die gewinnmindernde Rückstellung<span id="more-181"></span>

 in der Bilanz erlaubt. Dagegen reicht es nicht aus, dass Steuerbescheide der Vorjahre unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Die Höhe der <strong>Rückstellung</strong> richtet sich nach dem Aufwand der Personen und Sachkosten sowie die betrieblichen Aufwendungen für Ansprechpartner des Prüfers.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Abzugsfähigkeit vom Arbeitszimmer bis 1250 Euro</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/abzugsfaehigkeit-vom-arbeitszimmer-bis-1250-euro</link>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 20:06:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszimmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun wurden die Finanzämter mit dem BMF Schreiben vom 15. Dezember 2010 angewiesen, die Neuregelung der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers anzuwenden. Dabei müssen die betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen geändert werden. Die zwangsläufigen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer ab Veranlagungsjahr 2007 (rückwirkend) sind durch die gesetzliche Neuregelung nun bis zu einem Betrag von max. 1.250 [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Nun wurden die Finanzämter mit dem BMF Schreiben vom 15. Dezember 2010 angewiesen, die Neuregelung der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers anzuwenden. Dabei müssen die betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen geändert werden. Die zwangsläufigen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer ab Veranlagungsjahr 2007 (rückwirkend) sind durch die gesetzliche Neuregelung nun bis zu <span id="more-180"></span>einem Betrag von <strong>max. 1.250 Euro</strong> auch dann absetzbar, wenn für die betriebliche oder <strong>berufliche Tätigkeit</strong> kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hat der Steuerpflichtige bisher in seinen Erklärungen keine Aufwendungen für das <strong>Arbeitszimmer</strong> geltend gemacht, müssen diese jetzt nachträglich an das zuständige Finanzsamt übermittelt werden. Sind Steuerbescheide endgültig und durch den fristgerechten Einspruch bzgl. des Arbeitszimmers nicht angefochten worden, kann keine Änderung der Bescheide mehr beantragt werden.   ]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Antrag auf Dauerfristverlängerung 2011</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/antrag-auf-dauerfristverlaengerung-2011</link>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 19:35:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Dauerfristverlängerung]]></category>
		<category><![CDATA[Sondervorauszahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach der Maßgabe der Steuerdaten- Übermittlungsverordnung müssen die Anträge auf Dauerfristverlängerungen ( Sondervorauszahlung der USt 1/11 ) ab 01. Januar 2011 elektronisch übermittelt werden. Der dafür amtlich vorgeschriebene Datensatz durch Datenfernübertragung ist zu verwenden. Im BMF-Schreiben vom 17.12.2010 wird auf die Neuerung hingewiesen (Steuerbürokratieabbaugesetz). Die Finanzverwaltung geht von einer unbilligen Härte aus, wenn es dem [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Nach der Maßgabe der Steuerdaten- Übermittlungsverordnung müssen die Anträge auf Dauerfristverlängerungen ( Sondervorauszahlung der USt 1/11 ) ab 01. Januar 2011 elektronisch übermittelt werden. Der dafür amtlich vorgeschriebene Datensatz durch Datenfernübertragung  ist zu verwenden. Im BMF-Schreiben vom 17.12.2010 wird auf die Neuerung hingewiesen (Steuerbürokratieabbaugesetz). Die Finanzverwaltung geht <span id="more-179"></span>von einer unbilligen Härte aus, wenn es dem Unternehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Dauerfristverlängerung elektronisch zu übermitteln (Papierform möglich). Bei quartalsweiser Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt die Neuregelung, da der Antrag nicht jährlich wiederholt werden muss.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Pauschalpreise – ordnungsgemäße Rechnungsangaben</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/pauschalpreise-ordnungsgemaesse-rechnungsangaben</link>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 19:16:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[ordnungsgemäße Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuerabzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Ohne großen Aufwand muss die Identifizierung der abgerechneten Leistungen auf Rechnungen erkennbar sein. Bei einer ordnungsgemäßen Rechnung muss ein Dritter (z.B. Finanzbeamter) den Leistungsgegenschaft aus der Rechnung erkennen können. Ein Urteil des FG Thüringen (21.04.2010) besagt, das eine mündliche Vereinbarung in Bezug auf die Rechnungslegung unzureichend ist. Weiterhin sind Angaben auf der Rechnung wie „Schreibarbeiten, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Ohne großen Aufwand muss die Identifizierung der abgerechneten Leistungen auf Rechnungen erkennbar sein. Bei einer <strong>ordnungsgemäßen Rechnung</strong> muss ein Dritter (z.B. Finanzbeamter) den Leistungsgegenschaft aus der Rechnung erkennen können. Ein Urteil des FG Thüringen (21.04.2010) besagt, das eine mündliche Vereinbarung in Bezug auf die Rechnungslegung unzureichend ist. <span id="more-178"></span>


<br /><br />
Weiterhin sind Angaben auf der Rechnung wie „Schreibarbeiten, Porto, Fachliteratur oder Büromaterialien“ unzulänglich und gelten als nicht ordnungsgemäß. Der <strong>Vorsteuerabzug</strong> ist entsprechend steuerlich nicht gültig und die Rechnung muss in Bezug auf die Leistungsbeschreibung berichtigt werden.   ]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Pflegeheim &#8211; Krankheitsbedingter Heimaufenthalt</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/pflegeheim-krankheitsbedingter-heimaufenthalt</link>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 16:18:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegebedürftigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch einen krankheitsbedingten Aufenthalt und die Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim entstehen Krankheitskosten. Die Aufwendungen sind anders als eine altersbedingte Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Eine normale Pflegebedürftigkeit ist laut Urteil des BFH (13.10.2010) keine Voraussetzung für den steuerlichen Abzug. Der Heimaufenthalt infolge einer Erkrankung muss durch eine ärztliche Bescheinigung festgestellt [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Durch einen krankheitsbedingten Aufenthalt und die Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim entstehen Krankheitskosten. Die Aufwendungen sind anders als eine altersbedingte Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Eine normale Pflegebedürftigkeit ist laut Urteil des BFH (13.10.2010) keine Voraussetzung für den steuerlichen Abzug.<span id="more-176"></span>

 Der Heimaufenthalt infolge einer Erkrankung muss durch eine ärztliche Bescheinigung festgestellt werden. Nur ein Attest aufgrund der Erkrankung rechtfertigt den Abzug als <strong>außergewöhnlichen Belastungen</strong>. Falls die ständige Pflegebedürftigkeit feststand, Pflegekosten abgerechnet wurden und ein Schwerbehindertenausweis „H“ oder „BL“ vorlag, konnte bisher die Unterbringungskosten im Heim steuerlich berücksichtigt werden. Bei Miet- und Verpflegungskosten muss erst eine Haushaltsersparnis abgezogen werden, bevor sich <strong>außergewöhnliche Belastungen</strong> steuerlich auswirken.]]></content:encoded>
			</item>
		<item>
		<title>Umzugskosten ab 2011</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/umzugskosten-ab-2011</link>
		<pubDate>Wed, 12 Jan 2011 19:06:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugsaufwendung]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugsauslagen]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/?p=174</guid>
		<description><![CDATA[Laut dem BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2010 sind für umzugsbedingte Unterrichtskosten sowie anderweitige Umzugsauslagen die maßgeblichen Änderungen bekanntgegeben worden. Ab dem 01. Januar 2011 gelten folgende Höchstbeträge: Bei Beendigung des Umzugs für Unterrichtskosten (1 Kind) ein Betrag von 1.612 Euro. Für sonstige Umzugsaufwendungen gilt ein Pauschbetrag von 640 Euro (Ledige) bzw. 1.279 Euro (Verheiratete) als [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Laut dem BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2010 sind für umzugsbedingte Unterrichtskosten sowie anderweitige Umzugsauslagen die maßgeblichen Änderungen bekanntgegeben worden. Ab dem 01. Januar 2011 gelten folgende Höchstbeträge: Bei Beendigung des Umzugs für Unterrichtskosten (1 Kind) ein Betrag von 1.612 Euro. Für sonstige Umzugsaufwendungen gilt ein Pauschbetrag von 640 Euro (Ledige) bzw. 1.279 Euro <span id="more-174"></span>(Verheiratete) als maßgeblich absetzbar.  Für jede weitere Person (außer Ehegatte) erhöht sich der Pauschbetrag ab 01.01.2011 um 282 Euro. Die Neuregelung gilt nur für Umzüge, die nach dem 31. Dezember 2010 beendet wurden. ]]></content:encoded>
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		<title>Haushaltsbegleitgesetz 2011</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/haushaltsbegleitgesetz-2011</link>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 11:58:59 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsbegleitgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Kabinett stimmte am 26.11.2010 dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) zu. Das Gesetz entspricht in wesentlichen Teilen dem Entwurf. Für Hartz IV-Empfänger werden ab 2011 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr geleistet. Im Zuge von Elterngeld gilt folgende Neuerung: Ab einem Nettoeinkommen (berücksichtigendes Einkommen) der Eltern von 1.200 Euro gibt es nur noch Elterngeld von [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Das Kabinett stimmte am 26.11.2010 dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) zu. Das Gesetz entspricht in wesentlichen Teilen dem Entwurf. Für Hartz IV-Empfänger werden ab 2011 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr geleistet. Im Zuge von Elterngeld gilt folgende Neuerung: Ab einem Nettoeinkommen (berücksichtigendes Einkommen) der Eltern von 1.200 Euro gibt es nur noch Elterngeld von<span id="more-173"></span> 65% des Einkommens anstatt bisher 67%. Bei alleinerziehenden Eltern darf das Einkommen jährlich nicht <strong>250.000 Euro</strong> übersteigen / Verheiratete <strong>500.000 Euro</strong>. Über diesen Einkommensgrenzen gibt es ab 2011 kein Elterngeld mehr. Zusätzlich wird das Elterngeld auf Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bedarfsmindernd angerechnet. (SGB II, SGB VII, § 6a BKGG). Die im Jahr 2009 eingeführte Heizkostenkomponente entfällt für Wohngeldbezieher ersatzlos.]]></content:encoded>
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		<title>Sachentnahmen für 2011 (Pauschbeträge)</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/sachentnahmen-fuer-2011-pauschbetraege</link>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 11:03:08 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschbeträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sachentnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[unentgeltliche Wertabgaben]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 08.12.2010 wurden mit dem BMF-Schreiben die neuen Pauschbeträge 2011 für unentgeltliche Wertabgaben bekanntgegeben. Die pauschalen Sachentnahmen-Werte sind Jahresbeträge pro Person. Der Ansatz von Pauschbeträgen für Kinder bis zum 2. vollendeten Lebensjahr entfallen. Der hälftige Sachwert ist für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist ausschlaggebend und anzusetzen. Bei Abgabe von kalten Speisen in der Gastwirtschaft [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Am 08.12.2010 wurden mit dem BMF-Schreiben die neuen Pauschbeträge 2011 für unentgeltliche Wertabgaben bekanntgegeben. Die pauschalen Sachentnahmen-Werte sind Jahresbeträge pro Person. Der Ansatz von Pauschbeträgen für Kinder bis zum 2. vollendeten Lebensjahr entfallen. Der hälftige Sachwert ist für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist ausschlaggebend und anzusetzen. Bei Abgabe von kalten Speisen in der<span id="more-171"></span> Gastwirtschaft ist ein Jahreswert netto von <strong>807 Euro</strong> (7%) bzw. <strong>1.210 Euro</strong> (19%) anzusetzen. Bei Gast- und Speisewirtschaften mit Abgabe von kalten und warmen Speisen ist ein Pauschbetrag netto in Höhe von <strong>1.116 Euro</strong> (7%) bzw. <strong>1.989 Euro</strong> (19%) anzusetzen. Gemischte Betriebe, wie Metzgereien oder Bäckereien mit Lebensmittelangeboten, haben nur den jeweils höheren Betrag nach entsprechender Gewerbeklasse anzusetzen. Eine erhöhte Anpassung der Pauschbeträge (Schätzung) ist bei der Entnahme von Tabakwaren durchzuführen.]]></content:encoded>
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		<title>Wegfall der Lohnsteuerkarten ab 2011</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/wegfall-der-lohnsteuerkarten-ab-2011</link>
		<pubDate>Fri, 10 Dec 2010 11:08:16 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerkarte]]></category>

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		<description><![CDATA[Da eventuelle Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte überbrückt werden können, wurde im Jahressteuergesetz 2010 Übergangsregelungen festgesetzt. Grundsätzlich können die Lohnsteuerkarten 2010 im Jahr 2011 verwendet werden. Die Vernichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Beginnt ein Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer erst im Jahr 2011, so gilt ein Ersatzverfahren in denen die Finanzverwaltung eine Ersatzbescheinigung [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Da eventuelle Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte überbrückt werden können, wurde im Jahressteuergesetz 2010 Übergangsregelungen festgesetzt. Grundsätzlich können die Lohnsteuerkarten 2010 im Jahr 2011 verwendet werden. Die Vernichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Beginnt ein Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer erst im Jahr 2011, so gilt ein Ersatzverfahren in denen <span id="more-170"></span>die Finanzverwaltung eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellt. Für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr beispielsweise kann für die Lohnabrechnung die Steuerklasse I verwendet werden, auch wenn keine Bescheinigung vorgelegt wird. Voraussichtlich wird ab 2012 das <h3>elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren</h3>&nbsp;papierlos eingeführt.]]></content:encoded>
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		<title>Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/photovoltaikanlage-auf-dem-betriebsgelaende</link>
		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 17:18:52 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbebetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaikanlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände eines Unternehmens stellt einen Gewerbebetrieb dar. Das Urteil vom 22.09.2010 durch das Finanzgericht Schleswig-Holstein fügt an, das eine Ungleichartigkeit zum eigentlichen Betrieb des Einzelunternehmers vorliegt und daher entsprechend als eigenständiger Gewerbebetrieb angesehen wird. Das FG begründet dies, durch fehlende Verflechtung im organisatorischen und wirtschaftlichen Bereich. Gegen das Urteil [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Das Betreiben einer <strong>Photovoltaikanlage</strong> auf dem Betriebsgelände eines Unternehmens stellt einen Gewerbebetrieb dar. Das Urteil vom 22.09.2010 durch das Finanzgericht Schleswig-Holstein fügt an, das eine Ungleichartigkeit zum eigentlichen Betrieb des Einzelunternehmers vorliegt und daher entsprechend als eigenständiger Gewerbebetrieb angesehen wird. Das FG begründet dies,<span id="more-169"></span>

 durch fehlende  Verflechtung im organisatorischen und wirtschaftlichen Bereich. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. X R 36/10). Im Einspruchsverfahren kann das Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf die zugelassene Revision beantragt werden. Vorteil der gewerblichen Einstufung allerdings ist die Möglichkeit bei Anschaffung und Herstellung der <strong>Photovoltaikanlage</strong> vom Vorsteuerabzug Gebrauch zu machen.  ]]></content:encoded>
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		<title>Unzureichende oder fehlende Steuernummer</title>
		<link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/unzureichende-oder-fehlende-steuernummer</link>
		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 14:36:49 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernummer]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuerabzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vorsteuerabzug ist unzulässig, so ein Urteil des BFH vom 02.09.2010, weil auf einer Rechnung die erforderliche Steuernummer eines leistenden Unternehmers fehlte. Im Urteilsfall wurde seitens des Unternehmers einen Zahlenkombination (Aktenzeichen der zuständigen Finanzbehörde) angeben. Laut Urteil reicht es nicht aus, auf der Rechnung ein Aktenzeichen mit Verweis auf die auszustellende Finanzverwaltung (Abteilung Steuernummern) anzugeben. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[Der Vorsteuerabzug ist unzulässig, so ein Urteil des BFH vom 02.09.2010, weil auf einer Rechnung die erforderliche Steuernummer eines leistenden Unternehmers fehlte. Im Urteilsfall wurde seitens des Unternehmers einen Zahlenkombination (Aktenzeichen der zuständigen Finanzbehörde) angeben. Laut Urteil reicht es nicht aus, auf der Rechnung ein Aktenzeichen mit Verweis auf die auszustellende Finanzverwaltung<span id="more-168"></span> (Abteilung Steuernummern) anzugeben. Für den korrekten Vorsteuerabzug ist die Angabe der <strong>Steuernummer</strong> des Rechnungsausstellers Pflicht. Allerdings kann durch die erforderliche Rechnungsberichtigung der <h3>Vorsteuerabzug</h3>&nbsp;rückwirkend zum Zeitpunkt der fehlerhaften Rechungsstellung gewährt werden. (EuGH Urteil v. 15.07.2010)]]></content:encoded>
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