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	<title>BVCP</title>
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	<description>Bundesverband Copter Piloten e.V. – Multicopter ( Dohnen )</description>
	<lastBuildDate>Wed, 20 May 2026 12:41:42 +0000</lastBuildDate>
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		<title>BVCP erfolgreich: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt Anzeigepflicht für Drohnenflüge zurück</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-erfolgreich-stadt-bad-neuenahr-ahrweiler-nimmt-anzeigepflicht-fuer-drohnenfluege-zurueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2026 12:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anzeigepflicht Drohnenflüge]]></category>
		<category><![CDATA[Bad Neuenahr- Ahrweiler]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsamt]]></category>
		<category><![CDATA[Regulierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat ihre zuvor veröffentlichte Aufforderung, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab beim Ordnungsamt anzuzeigen, zurückgenommen. Nach Intervention des BVCP spricht die Stadt von einem „bedauerlichen Kommunikationsfehler“ und stellt klar: „Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht.“ Der BVCP begrüßt diese Klarstellung. Kommunen können die Nutzung eigener öffentlicher Flächen regeln, aber keine pauschalen Anzeige- oder Genehmigungspflichten für Drohnenflüge im Luftraum schaffen. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-erfolgreich-stadt-bad-neuenahr-ahrweiler-nimmt-anzeigepflicht-fuer-drohnenfluege-zurueck/">BVCP erfolgreich: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt Anzeigepflicht für Drohnenflüge zurück</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5 class="p1">Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat ihre zuvor veröffentlichte Aufforderung, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab beim Ordnungsamt anzuzeigen, zurückgenommen. Nach Intervention des BVCP spricht die Stadt von einem „bedauerlichen Kommunikationsfehler“ und stellt klar: <span class="s1"><b>„Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht.“</b></span></h5>
<p class="p2">Der BVCP begrüßt diese Klarstellung. Kommunen können die Nutzung eigener öffentlicher Flächen regeln, aber keine pauschalen Anzeige- oder Genehmigungspflichten für Drohnenflüge im Luftraum schaffen.</p>
<hr />
<h4 class="p1"><strong>Nach der Intervention des BVCP hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ihre zuvor veröffentlichte Aufforderung zur Anzeige von Drohnenflügen beim Ordnungsamt zurückgenommen. Eine pauschale Anzeigepflicht besteht nicht.</strong></h4>
<p class="p1">Eine Pressemitteilung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 27. April 2026 hatte in der Drohnen-Community für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Darin, sowie auf der städtischen Webseite, wurde dazu aufgefordert, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab beim städtischen Ordnungsamt anzuzeigen. Hierzu wurden Formulare mit umfangreichen Abfragen zu geplanten Flugvorhaben bereit gestellt. Viele private und gewerbliche Fernpilotinnen und Fernpiloten fragten sich daraufhin, ob künftig vor jedem Drohnenflug zusätzlich eine kommunale Anzeige oder Abstimmung mit dem Ordnungsamt erforderlich sei.</p>
<p class="p1">Der Bundesverband Copter Piloten e. V. hatte die Darstellung kritisch bewertet und die Stadtverwaltung mit einem Schreiben um rechtliche Klarstellung, Erläuterung der Rechtsgrundlage und Korrektur der veröffentlichten Informationen gebeten (siehe unseren Artikel <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenfluege-beim-ordnungsamt-anmelden-bvcp-fordert-rechtliche-klarstellung/" target="_blank" rel="noopener"><strong>&#8222;Drohnenflüge beim Ordnungsamt anmelden? BVCP fordert rechtliche Klarstellung&#8220;</strong></a> mit unseren Schreiben an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 1. Mai 2026).</p>
<p class="p1">Nun hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler reagiert und die frühere Darstellung ausdrücklich zurückgenommen. In ihrer aktuellen Mitteilung erklärt die Stadtverwaltung:</p>
<blockquote>
<p class="p1">Mit einer Pressemitteilung vom 27. April 2026 hat die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab dem städtischen Ordnungsamt anzuzeigen. Hierbei handelte es sich um einen bedauerlichen Kommunikationsfehler. Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht. Bei privaten oder gewerblichen Drohnenflügen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Darüberhinausgehende, besondere Verpflichtungen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bestehen nicht. Für die entstandenen Irritationen bittet die Stadtverwaltung um Entschuldigung.</p>
</blockquote>
<p class="p1">Der BVCP begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich. Sie bestätigt die von uns vertretene Rechtsauffassung: Drohnenflüge sind bereits durch europäische und nationale luftverkehrsrechtliche Vorschriften geregelt. Kommunen können nicht ohne tragfähige Rechtsgrundlage eigene pauschale Anzeige-, Genehmigungs- oder Verbotsverfahren für Drohnenflüge im Luftraum schaffen.</p>
<h3><span class="s1">Wichtige Unterscheidung: Flächennutzung ist nicht Luftverkehrsrecht</span></h3>
<p class="p1">Der Fall zeigt, wie wichtig eine saubere Abgrenzung ist. Städte und Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung eigener öffentlicher Flächen regeln – etwa wenn von städtischen Grundstücken, Straßen, Plätzen oder Grünanlagen gestartet oder dort gelandet werden soll. Auch Sondernutzungen, Absperrungen oder größere gewerbliche Aufbauten können kommunale Zuständigkeiten berühren.</p>
<p class="p1">Davon zu unterscheiden ist jedoch der eigentliche Drohnenflug im Luftraum. Dieser richtet sich nach den geltenden europäischen und nationalen Vorschriften, insbesondere nach den Regeln der jeweiligen Betriebskategorie, den geografischen UAS-Gebieten, der Luftverkehrs-Ordnung sowie weiteren einschlägigen Vorschriften.</p>
<p class="p1">Eine pauschale kommunale Anzeigepflicht für Drohnenflüge im gesamten Stadtgebiet würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Fernpilotinnen und Fernpiloten müssten sonst vor jedem Flug zusätzlich prüfen, ob eine Gemeinde eigene Meldepflichten erfunden hat. Ein solcher Flickenteppich wäre weder praktikabel noch rechtssicher.</p>
<h3><span class="s1">BVCP: Rechtssicherheit für Fernpilotinnen, Fernpiloten und Behörden</span></h3>
<p class="p1">Für den BVCP ist die Rücknahme der Anzeigepflicht ein wichtiger Erfolg für die Drohnen-Community. Der Vorgang zeigt zugleich, wie wichtig fachliche Aufklärung und ein sachlicher Dialog mit Behörden sind.</p>
<p class="p1">Sicherheit, Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Fliegen bleiben zentrale Anliegen des Verbandes. Private und gewerbliche Drohnenbetreiber müssen selbstverständlich die geltenden Vorschriften beachten, geografische UAS-Gebiete prüfen, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte respektieren und erforderliche Genehmigungen bei den zuständigen Stellen einholen.</p>
<p class="p1">Rechtssicherheit entsteht jedoch nicht durch zusätzliche kommunale Sonderwege, sondern durch korrekte Information, klare Zuständigkeiten und eine verständliche Anwendung des bestehenden Luftrechts.</p>
<h3><span class="s1"><b>Kein Einzelfall: BVCP prüft weitere Hinweise aus Kommunen</b></span></h3>
<p class="p1">Der Fall Bad Neuenahr-Ahrweiler ist leider kein Einzelfall. Immer wieder erreichen den BVCP Hinweise auf kommunale Formulare, Satzungen oder Auskünfte, die den Eindruck erwecken, Ordnungsämter oder Gemeinden könnten Drohnenflüge im Gemeindegebiet eigenständig genehmigen, untersagen oder von einer vorherigen Anzeige abhängig machen.</p>
<p class="p1">Der BVCP wird solche Fälle auch künftig fachlich prüfen und dort das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen, wo durch missverständliche oder rechtlich zu weitgehende Darstellungen Verunsicherung entsteht.</p>
<p class="p3">Unser Dank gilt der Community, die uns auf weitere Vorgänge dieser Art aufmerksam gemacht und mit Nachfragen unterstützt hat. Genau dafür ist ein Verband da: zuhören, prüfen, einordnen und handeln.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenbefliegung-von-biogasanlagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 11:04:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Branchenanwendung]]></category>
		<category><![CDATA[Forschung & Technik]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Sicherheitsanweisung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen im Innenbereich Sicherheit · Praxis · Technik · Handlungsempfehlungen &#160; Warum dieses Thema mehr ist als „ein Spezialfall“ Die Befliegung von Biogasanlagen mit Drohnen wird längst durchgeführt. Nicht vereinzelt, sondern regelmäßig – von spezialisierten Dienstleistern, internationalen Energieunternehmen und Inspektionsfirmen. Was dabei nach außen oft wie ein technologischer Fortschritt wirkt, ist in Wahrheit ein Einsatz in einem der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenbefliegung-von-biogasanlagen/">Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen im Innenbereich</h2>
<p class="p1"><b>Sicherheit · Praxis · Technik · Handlungsempfehlungen</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Warum dieses Thema mehr ist als „ein Spezialfall“</h3>
<p>Die Befliegung von Biogasanlagen mit Drohnen wird längst durchgeführt. Nicht vereinzelt, sondern regelmäßig – von spezialisierten Dienstleistern, internationalen Energieunternehmen und Inspektionsfirmen. Was dabei nach außen oft wie ein technologischer Fortschritt wirkt, ist in Wahrheit ein Einsatz in einem der sensibelsten industriellen Umfelder überhaupt.</p>
<p>Biogasanlagen sind keine landwirtschaftlichen Nebenanlagen. Sie sind technische Systeme, in denen unter kontrollierten Bedingungen Gase entstehen, die gleichzeitig energiereich, toxisch und explosionsfähig sind. Diese Kombination macht sie zu einem Umfeld, das im klassischen Arbeitsschutz seit Jahren als <strong>Hochrisikobereich</strong> geführt wird.</p>
<p>Der Einsatz von Drohnen verschiebt dieses Risiko. Er nimmt es nicht weg. Er verlagert es. Der Mensch bleibt draußen – die Technik geht hinein.</p>
<p>Genau an dieser Stelle beginnt die Verantwortung des Drohnenpiloten.</p>
<h3>Was in Biogasanlagen tatsächlich passiert</h3>
<p>Um die Risiken zu verstehen, muss man die Anlage verstehen. In einem Fermenter werden organische Stoffe unter Ausschluss von Sauerstoff vergoren. Dabei entsteht Biogas, das überwiegend aus Methan und Kohlendioxid besteht. Je nach Substrat enthält es zusätzlich Schwefelwasserstoff.</p>
<p><strong>Methan</strong> ist hochentzündlich. Es bildet mit Luft ein explosives Gemisch. Und zwar nicht erst in extremen Konzentrationen, sondern bereits in einem relativ engen, aber praxisrelevanten Bereich. Diese Gemische entstehen nicht nur im Inneren der Anlage, sondern können durch Leckagen oder Prozesse auch nach außen gelangen.</p>
<p><strong>Schwefelwasserstoff</strong> ist ein Gas, das in höheren Konzentrationen tödlich wirkt. Es ist tückisch, weil es in niedrigen Konzentrationen noch wahrnehmbar ist, in höheren jedoch die Geruchswahrnehmung ausschaltet. Wer sich darauf verlässt, „etwas zu riechen“, ist bereits im falschen Film.</p>
<p><strong>Kohlendioxid</strong> wiederum verdrängt Sauerstoff. Das bedeutet: Selbst ohne toxische Wirkung kann eine Atmosphäre entstehen, in der ein Mensch schlicht nicht mehr atmen kann.</p>
<p>Diese drei Faktoren – Explosion, Vergiftung, Sauerstoffverdrängung – wirken nicht isoliert, sondern gleichzeitig. Und oft unsichtbar.</p>
<h3>Die größte Fehleinschätzung: Man sieht die Gefahr nicht</h3>
<p>Eine der zentralen Erkenntnisse aus internationalen Messkampagnen ist, dass Biogasanlagen kontinuierlich Methan emittieren können. Diese Emissionen sind nicht zwangsläufig spektakulär. Es sind keine „sichtbaren Wolken“. Es sind diffuse, unsichtbare Bereiche, die sich je nach Wetterlage verändern.</p>
<p>Das bedeutet in der Praxis:</p>
<ul>
<li>Eine Drohne kann sich in einem Bereich bewegen, der bereits explosionsfähig ist – ohne dass der Pilot irgendeinen Hinweis darauf hat.</li>
<li>Kein Display zeigt das an. Kein Kamerabild warnt davor.</li>
<li>Es ist schlicht nicht sichtbar.</li>
</ul>
<p>Diese Unsichtbarkeit ist der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Einsatzszenarien im Drohnenbereich.</p>
<h3>Warum Drohnen überhaupt eingesetzt werden</h3>
<p>Trotz dieser Risiken ist der Einsatz von Drohnen kein Fehler – im Gegenteil. Er ist in vielen Fällen die bessere Lösung.</p>
<p>Klassische Inspektionen von Biogasanlagen, insbesondere im Inneren von Fermentern, gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im industriellen Umfeld. Menschen müssen in enge, schlecht belüftete Räume einsteigen, oft unter Atemschutz, gesichert durch zusätzliche Teams. Jeder dieser Einsätze ist aufwendig, teuer und mit realem Risiko verbunden.</p>
<p>Drohnen verändern dieses Szenario grundlegend. Sie ermöglichen es, diese Räume zu inspizieren, ohne dass ein Mensch sie betreten muss. In der Praxis bedeutet das:</p>
<p>Ein Fermenter wird geöffnet, eine Drohne wird durch eine Wartungsöffnung eingeführt, und die gesamte Innenstruktur kann visuell erfasst werden. Risse, Korrosion, Ablagerungen oder strukturelle Schäden lassen sich dokumentieren, ohne dass Personal in Gefahr gebracht wird.</p>
<p>Internationale Projekte zeigen, dass solche Inspektionen nicht nur sicherer, sondern auch deutlich effizienter sind. Stillstandszeiten werden reduziert, Kosten sinken erheblich, und die Datenqualität steigt. Drohnen sind hier kein Spielzeug. Sie sind ein Werkzeug des Arbeitsschutzes.</p>
<h3>Der blinde Fleck: Die Drohne selbst als Risiko</h3>
<p>Genau an diesem Punkt entsteht jedoch ein neues Problem. Die Drohne wird Teil des Systems – und damit auch Teil des Risikos.</p>
<p>In klassischen Arbeitsschutzkonzepten wird davon ausgegangen, dass der Mensch geschützt werden muss. Es gibt klare Regeln für persönliche Schutzausrüstung, Gaswarnsysteme, Zugangsbeschränkungen und Notfallmaßnahmen. Für Drohnen existieren solche spezifischen Regelungen in diesem Kontext kaum.</p>
<p>Dabei bringt die Drohne eigene Gefahren mit:</p>
<ul>
<li>Ein Lithium-Akku kann im Fehlerfall thermisch durchgehen.</li>
<li>Ein Motor kann Funken erzeugen.</li>
<li>Eine Kollision kann mechanische Schäden verursachen.</li>
</ul>
<p>In einer Umgebung mit explosionsfähiger Atmosphäre ist das nicht nur ein technisches Problem. Es ist ein potenzieller Zündvorgang.<br />
Diese Tatsache wird in der Praxis häufig unterschätzt oder gar nicht betrachtet.</p>
<h2>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen im Innenbereich</h2>
<h3>Was in der Praxis zur Indoor-Inspektion geflogen wird</h3>
<p>Ein Blick auf reale Einsätze zeigt schnell: Normale Drohnen kommen hier nicht zum Einsatz.</p>
<p>Spezialisierte Unternehmen setzen auf Systeme, die für industrielle Innenräume entwickelt wurden. Ein Beispiel sind die Flyability Elios 3 oder die Flybotix ASIO X. Dieses Drohnen sind für Indoor-Inspektionen konzipiert und von einem schützenden Käfig umgeben, der Kollisionen erlaubt, ohne dass das System sofort abstürzt. Sie verfügt über starke Beleuchtung, Sensorik und die Fähigkeit, auch ohne GPS stabil zu fliegen. Und sie haben Detektoren, die gefährliche Gase aufspüren können:</p>
<p class="p1"><b>Flyability Elios 3 und Flybotix ASIO X verfolgen bei der Gasdetektion unterschiedliche Ansätze</b></p>
<p class="p1">Bei der Gasdetektion unterscheiden sich die Systeme deutlich. Die <strong>Flyability Elios 3</strong> setzt mit ihrem neuen Flammable Gas Sensor auf die Detektion brennbarer Gase im LEL-Bereich und ist damit vor allem für die frühzeitige Warnung vor explosionsfähigen Atmosphären relevant. Die <strong>Flybotix ASIO X</strong> geht mit der integrierten Detektion von Methan, Schwefelwasserstoff, Sauerstoff und Kohlenmonoxid stärker in Richtung klassischer Confined-Space-Arbeitsschutz. Für Biogasanlagen ist dieser Unterschied entscheidend: Methan adressiert die Explosionsgefahr, H₂S die akute Vergiftungsgefahr und O₂ die Gefahr von Sauerstoffmangel. CO₂, das in Biogasanlagen ebenfalls eine wichtige Rolle spielt, ist in den öffentlich verfügbaren Standardangaben beider Systeme nicht als detektierbares Gas ausgewiesen.</p>
<hr />
<p class="p1"><img decoding="async" class="wp-image-26753 alignleft" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Elios3-2.jpg" alt="" width="122" height="96" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Elios3-2.jpg 500w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Elios3-2-300x235.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Elios3-2-480x376.jpg 480w" sizes="(max-width: 122px) 100vw, 122px" />Die <span class="s1"><b>Elios 3</b></span> hat mit dem neuen <span class="s1"><b>Flammable Gas Sensor</b></span> vor allem einen <span class="s1"><b>LEL-/Explosionsschutz-Fokus</b></span>: Sie erkennt brennbare Gase, insbesondere Methan und Wasserstoff, aber <span class="s1"><b>kein H₂S, kein CO und kein O₂</b></span>. Flyability weist ausdrücklich darauf hin, dass der Sensor ein zusätzliches Sicherheitsinstrument ist und bestehende Gasfreimessung, Sicherheitsprotokolle und Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ersetzt. Außerdem ist die Elios 3 trotz Sensor <span class="s1"><b>nicht eigensicher / nicht ATEX-zertifiziert</b></span>.</p>
<hr />
<p class="p1"><img decoding="async" class="wp-image-26754 alignleft" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X.jpg" alt="" width="118" height="89" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X.jpg 712w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X-300x226.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X-672x507.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X-480x362.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X-600x453.jpg 600w" sizes="(max-width: 118px) 100vw, 118px" />Die <span class="s1"><b>Flybotix ASIO X</b></span> hat dagegen einen stärker <span class="s1"><b>klassischen Confined-Space-/Arbeitsschutz-Fokus</b></span>:<br />
Sie detektiert laut Hersteller bzw. Datenblatt vier Gase: <span class="s1"><b>Methan CH₄, Schwefelwasserstoff H₂S, Sauerstoff O₂ und Kohlenmonoxid CO</b></span>. Das ist für Biogasanlagen besonders relevant, weil hier neben Explosionsgefahr auch Vergiftung und Sauerstoffmangel zentrale Gefährdungen sind.</p>
<hr />
<h3><span class="s1"><b>Gasdetektion Flyability Elios 3 vs. Flybotix ASIO X</b></span></h3>
<table border="1" width="100%" cellspacing="0" cellpadding="8">
<thead>
<tr>
<th>
<p class="p1" style="text-align: left;"><b>Gas / Messgröße</b></p>
</th>
<th>
<p class="p1"><b>Relevanz bei Biogasanlagen</b></p>
</th>
<th>
<p class="p1"><b>Flyability Elios 3 mit Flammable Gas Sensor</b></p>
</th>
<th>
<p class="p1"><b>Flybotix ASIO X</b></p>
</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Methan CH₄</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">sehr hoch: explosionsfähiges Biogas-Hauptgas</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> Messung 0–100 % LEL; Methan ist in der technischen Spezifikation ausdrücklich aufgeführt. Genauigkeit laut Flyability für Methan über den gesamten Umweltbereich garantiert.</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> 0–100 % LEL bzw. 0–5 % Vol. CH₄; Auflösung 0,01 % LEL; Genauigkeit ±5 % vom Messwert laut Datenblatt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Wasserstoff H₂</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">je nach Prozess / Umfeld relevant, explosionsfähig</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> H₂ ist ausdrücklich aufgeführt; Messung 0–100 % LEL. Flyability nennt H₂ neben Methan als Gas mit garantierter Genauigkeit über den gesamten Umweltbereich.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">In den gefundenen ASIO-X-Hersteller-/Datenblattangaben <span class="s1"><b>nicht als Standardgas ausgewiesen</b></span>.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Schwefelwasserstoff H₂S</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">sehr hoch: akut toxisch, typisch bei Biogas / Gärprozessen</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Nein.</b></span> Flyability beantwortet dies ausdrücklich: Der Elios-3-Flammable-Gas-Sensor kann H₂S nicht detektieren.</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> 0–200 ppm, Auflösung 0,1 ppm, Genauigkeit ±5 % vom Messwert laut Datenblatt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Sauerstoff O₂</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">sehr hoch: Sauerstoffmangel / Erstickungsgefahr</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Nein</b></span>, jedenfalls nicht mit dem Flammable Gas Sensor; dieser ist auf brennbare Gase / LEL ausgelegt.</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> 0–25 % Vol., Auflösung 0,1 %, Genauigkeit ±0,5 % vom Messwert laut Datenblatt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Kohlenmonoxid CO</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">relevant als toxisches Gas, je nach Anlage / Umfeld</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Nein</b></span>, nicht als detektierbares Gas des Flammable Gas Sensors ausgewiesen.</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> 0–1000 ppm, Auflösung 0,1 ppm, Genauigkeit ±5 % vom Messwert laut Datenblatt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Kohlendioxid CO₂</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">sehr hoch bei Biogas: Sauerstoffverdrängung / Erstickungsgefahr</p>
</td>
<td>
<p class="p1">In den gefundenen Flyability-Angaben <span class="s1"><b>nicht ausgewiesen</b></span>.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">In den gefundenen ASIO-X-Angaben <span class="s1"><b>nicht ausgewiesen</b></span>.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Weitere brennbare Gase</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">je nach Industrieumfeld relevant</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> Flyability listet u. a. Butan, Ethan, Isobutan, Isobutylen, Isopropanol, MEK, Pentan, Propan, Propylen, Aceton, Ethylen, Heptan, Octan, Styrol, Toluol und Xylol mit 0–100 % LEL. Zusätzlich werden weitere Gase erkannt, aber ohne garantierte LEL-Genauigkeit.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">In den gefundenen Unterlagen liegt der Fokus auf den vier Gasen CH₄, H₂S, O₂ und CO.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Messlogik</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">wichtig für Interpretation</p>
</td>
<td>
<p class="p1">LEL-Warnsensor für brennbare Gase; Anzeige in % LEL, Gasart/Gasklasse und Konzentration in der Cockpit App.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Mehrgasdetektion für Confined Spaces: CH₄, H₂S, O₂, CO; laut Hersteller „detects, locates &amp; quantifies“ diese vier Gase in Echtzeit.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Kalibrierung / Prüfung</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">wichtig für Zuverlässigkeit</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Factory calibrated; laut Flyability keine Feldkalibrierung erforderlich, aber Bump Test / Initialisierung in sauberer Luft und ggf. Routine-Checks.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Laut Datenblatt Kalibrierung monatlich zur Sicherheit bis jährlich für qualitative Messungen; Kalibrierungs-App und Hardware mitgeliefert, Gasflasche nicht enthalten.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Wichtiger Sicherheitshinweis</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">zentral für den Artikel</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Flyability betont: Sensor ersetzt keine Standard-Gasdetektion und ist kein Suchwerkzeug für Gaskonzentrationen. Bei Gasdetektion soll der Bereich verlassen und die Drohne abgeschaltet werden; die Elios 3 bleibt eine <span class="s1"><b>non-ATEX drone</b></span>.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Auch bei ASIO X gilt fachlich: Die Drohne kann Messwerte liefern, ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung, Freigabeprozesse, Gasfreimessung und Betreiberverantwortung. Die Herstellerangaben nennen Gasdetektion, aber daraus folgt nicht automatisch eine generelle Freigabe für Ex-Bereiche.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Wichtiger Hinweis:</strong> Gasdetektion an Bord einer Drohne erhöht die Lagewahrnehmung, ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung, keine Gasfreimessung, keine Betreiberfreigabe und keine Ex-Schutz-Bewertung. Sie ist ein zusätzliches Sicherheitsinstrument — nicht die sicherheitstechnische Legitimation des Einsatzes.</p>
<p>Ergänzt werden solche Systeme durch industrielle Plattformen wie die DJI Matrice 350 RTK, wenn es um Außeninspektionen oder die Integration spezieller Sensorik geht, beispielsweise zur Gasdetektion.</p>
<p><strong>Was auffällt:</strong></p>
<p>Diese Systeme sind nicht zufällig gewählt. Sie sind das Ergebnis konkreter Anforderungen:</p>
<ul>
<li>Stabilität ohne GPS</li>
<li>Kollisionsresistenz</li>
<li>starke Beleuchtung</li>
<li>präzise Steuerbarkeit in engen Räumen</li>
</ul>
<p>Consumer-Drohnen erfüllen diese Anforderungen nicht.</p>
<h3>Wie ein Einsatz tatsächlich abläuft</h3>
<p>Ein professioneller Einsatz beginnt nicht mit dem Einschalten der Drohne, sondern mit einer Einweisung. Der Betreiber der Anlage stellt die sicherheitsrelevanten Informationen bereit, erläutert die Gefahrenbereiche und definiert die Ziele der Inspektion.</p>
<p>Anschließend wird der Einsatz geplant. Es wird festgelegt, welche Bereiche beflogen werden sollen, wie der Zugang erfolgt und welche Besonderheiten zu beachten sind. Gerade in Innenräumen ist die Orientierung eine Herausforderung, da GPS nicht zur Verfügung steht und visuelle Referenzen oft fehlen.</p>
<p>Der Zugang erfolgt in der Regel über Wartungsöffnungen. Diese sind häufig klein, was bereits Anforderungen an die Größe und Handhabung der Drohne stellt. Der Pilot bleibt dabei grundsätzlich außerhalb des Gefahrenbereichs.</p>
<p>Der Flug selbst erfolgt langsam und kontrolliert. Schnelle Manöver sind nicht nur unnötig, sondern gefährlich. Hindernisse wie Rohre, Streben oder Ablagerungen erfordern höchste Konzentration. Gleichzeitig muss der Pilot ständig im Hinterkopf behalten, dass er sich in einer potenziell explosionsfähigen Umgebung bewegt.</p>
<p>Nach dem Flug erfolgt die Auswertung der Daten. Fotos, Videos oder 3D-Modelle werden analysiert und in einen technischen Bericht überführt.</p>
<h3>Die echten Herausforderungen im Einsatz</h3>
<p>Aus den Erfahrungsberichten lassen sich klare Muster erkennen. Die Flugzeit ist ein limitierender Faktor. Mehrere Flüge sind oft notwendig, was Akkuwechsel erforderlich macht. Jeder Wechsel ist ein zusätzlicher Arbeitsschritt mit eigenem Risiko. Bei der Elios 3 kann je nach Räumlichkeit die neue, kabelgebundene Stromversorgung für einen unterbrechungsfreien Flug sorgen.</p>
<p>Die Orientierung im Innenraum ist schwieriger als erwartet. Strukturen ähneln sich, Referenzpunkte fehlen, und es besteht die Gefahr, Bereiche doppelt zu erfassen oder ganz zu übersehen. Die Anforderungen an den Piloten sind deutlich höher als im klassischen Drohnenbetrieb. Ohne GPS, bei schlechten Lichtverhältnissen und in engen Räumen steigt die Fehleranfälligkeit.</p>
<p>Und über allem steht das Gasrisiko, das sich weder sehen noch direkt erfassen lässt.</p>
<h3>Was ein Drohnenpilot konkret beachten muss</h3>
<p>Ein Drohnenpilot, der in diesem Umfeld arbeitet, muss anders denken als in der üblichen Luftbild- oder Inspektionspraxis. Er muss davon ausgehen, dass die Umgebung potenziell gefährlich ist, auch wenn sie harmlos wirkt. Er muss verstehen, dass seine Drohne nicht nur ein Werkzeug, sondern auch eine potenzielle Gefahrenquelle ist.</p>
<ul>
<li>Vor jedem Einsatz ist die Abstimmung mit dem Betreiber zwingend. Ohne Kenntnis der Anlage und ihrer Gefahren darf kein Flug stattfinden.</li>
<li>Die Technik muss in einwandfreiem Zustand sein. Beschädigte Akkus oder improvisierte Lösungen haben in diesem Umfeld nichts verloren.</li>
<li>Der Flugstil muss ruhig, kontrolliert und defensiv sein. Es geht nicht darum, spektakuläre Bilder zu erzeugen, sondern präzise Daten sicher zu erfassen.</li>
<li>Und vor allem: Der Pilot muss jederzeit bereit sein, den Einsatz abzubrechen.</li>
</ul>
<h3>Die klare Grenze</h3>
<p>Es muss deutlich gesagt werden: Dieser Einsatzbereich ist nichts für Gelegenheits- oder Hobbydrohnenpiloten.</p>
<p>Die Kombination aus technischen Anforderungen, industriellen Risiken und fehlender Standardisierung macht ihn zu einem Spezialgebiet, das Erfahrung, Vorbereitung und die richtige Ausrüstung erfordert. Wer hier ohne ausreichende Kenntnisse arbeitet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere und die Anlage.</p>
<h3>Unser Handout <strong>Merkblatt Indoor-Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</strong></h3>
<div id="attachment_26749" style="width: 321px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-26749" class="wp-image-26749 size-full" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenpic_merkblatt_Drohnenbefliegung-Biogasanlagen.png" alt="Drohnenbefliegung von Biogasanlagen" width="311" height="206" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenpic_merkblatt_Drohnenbefliegung-Biogasanlagen.png 311w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenpic_merkblatt_Drohnenbefliegung-Biogasanlagen-300x199.png 300w" sizes="(max-width: 311px) 100vw, 311px" /><p id="caption-attachment-26749" class="wp-caption-text">Sicherheit. Praxis. Technik. Handlungsempfehlungen.</p></div>
<p>Die Befliegung von Biogasanlagen mit Drohnen ist kein Randthema. Sie ist ein wachsender, hochrelevanter Anwendungsbereich mit erheblichem Potenzial für den Arbeitsschutz. Gleichzeitig besteht eine klare Regelungslücke. Weder das Luftrecht noch der klassische Arbeitsschutz decken diesen Einsatzbereich vollständig ab.</p>
<p>Unser im Mitgliederbereich downloadbares Handout mit der Zusammenfassung der wichtigsten zu beachteten Faktoren und Risiken richtet sich an Fernpiloten, Betreiber und perspektivisch auch an Behörden und soll weiterhelfen – sowohl bei Eurer Entscheidung, ob Ihr dieses Anwendungsfeld in Euer Leistungsportfolio aufnehmen wollt sowie auch als Leitfaden und Merkblatt für die Sicherheit Eurer Einsätze.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/mitglieder-downloads/">Handout Merkblatt Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</a>
<hr />
<h2>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen im Außenbereich</h2>
<p class="p1"><b>Sicherheit · Ex-Zonen · Abstand · Flugplanung · Verantwortung</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><span class="s1">Nicht weniger sensibel, nur anders</span></h3>
<p class="p1">Nach der Innenbefliegung stellt sich zwangsläufig die nächste Frage: Wie sieht es mit Drohnenflügen <span class="s1"><b>außerhalb</b></span> von Biogasanlagen aus?</p>
<p class="p1">Auf den ersten Blick scheint die Außenbefliegung weniger kritisch zu sein. Der Pilot steht im Freien, die Drohne bewegt sich nicht in einem geschlossenen Behälter, und die Umgebung wirkt überschaubarer. Genau darin liegt jedoch eine gefährliche Vereinfachung.</p>
<p class="p1">Denn auch außerhalb einer Biogasanlage können explosionsfähige, toxische oder sauerstoffverdrängende Atmosphären auftreten. Sie sind nur schwerer einzugrenzen.</p>
<p class="p1">Während bei der Innenbefliegung der Gefahrenraum häufig klar erkennbar ist – etwa ein Fermenter, ein Gasspeicher oder ein geschlossener Behälter –, sind die Risiken im Außenbereich dynamischer. Windrichtung, Wetterlage, Betriebszustand, Leckagen, Entlüftungsvorgänge oder Störungen können dazu führen, dass Gase in Bereiche gelangen, die äußerlich völlig unauffällig wirken.</p>
<p class="p1">Auch hier gilt deshalb: Die Gefahr ist nicht sichtbar. Und genau deshalb darf die Außenbefliegung nicht als „normale Inspektion“ missverstanden werden.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-26757 aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne.jpg" alt="" width="1536" height="1024" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-300x200.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-1024x683.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-768x512.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-672x448.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-1038x692.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-480x320.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-600x400.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-1320x880.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 1536px) 100vw, 1536px" /></p>
<p><span class="s1">Ein Bericht des Umweltbundesamtes vom 1.2.2019 schildert die neuen Sicherheitstechnischen Anforderungen an Biogasanlagen:<br />
<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/biogasanlagen-neue-technische-regel-soll-sicherheit" target="_blank" rel="noopener">https://www.umweltbundesamt.de/themen/biogasanlagen-neue-technische-regel-soll-sicherheit</a></span></p>
<h3><span class="s1">Warum es für den Mindestabstand keine einfache Meterregel gibt</span></h3>
<p class="p2">In der Praxis wird häufig nach festen Abständen gefragt:</p>
<ul>
<li class="p2">Wie nah darf eine Drohne an einen Fermenter heranfliegen?</li>
<li class="p2">Wie groß muss der Abstand zu Gasdom, Überdrucksicherung oder Entlüftung sein?</li>
<li class="p2">Darf ein Fermenterdach direkt überflogen werden?</li>
</ul>
<p class="p2">Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt dafür in der Regel keine einfache, allgemein gültige Meterangabe.</p>
<p class="p2">Das liegt nicht daran, dass das Risiko unklar wäre. Im Gegenteil. Es liegt daran, dass jede Anlage anders ist.</p>
<p class="p2">Biogasanlagen unterscheiden sich in Bauweise, Alter, Wartungszustand, Gasführung, Sicherheitstechnik, Ex-Zonenplanung und Betriebsweise. Hinzu kommen äußere Einflüsse wie Wind, Temperatur, Luftdruck und Luftbewegung. Eine mögliche Leckage verhält sich bei Windstille anders als bei böigem Wetter. Eine Entlüftung oder Überdrucksicherung kann kurzfristig völlig andere Bedingungen erzeugen als der normale Anlagenbetrieb.</p>
<p class="p2">Deshalb kann ein Abstand, der in einer Anlage ausreichend erscheint, in einer anderen Anlage fachlich nicht vertretbar sein.</p>
<p class="p3">Entscheidend ist nicht die pauschale Zahl, sondern die konkrete Gefährdungsbeurteilung vor Ort.</p>
<h3><span class="s1">Kritische Bereiche im Außenbetrieb</span></h3>
<p class="p2">Trotzdem lassen sich aus der Praxis klare Risikobereiche benennen. Sie sind nicht als starre Abstandsregel zu verstehen, sondern als Orientierung dafür, wo besondere Zurückhaltung geboten ist.</p>
<h4><span class="s1">Direkter Anlagenbereich</span></h4>
<p class="p2">Besonders sensibel sind alle Bereiche, in denen Gas geführt, gespeichert, abgeführt oder im Störfall freigesetzt werden kann. Dazu gehören insbesondere Gasdom, Gasspeicher, Überdrucksicherungen, Entlüftungen, Gasleitungen, Armaturen, Schächte und technische Öffnungen.</p>
<p class="p2">In solchen Bereichen können je nach Ex-Zonenplan Zone 1 oder Zone 2 ausgewiesen sein. Teilweise betrifft dies nur kleine Bereiche, teilweise können sich die Zonen über mehrere Meter erstrecken.</p>
<p class="p2">Für Drohnenpiloten bedeutet das: In diesen Bereichen sollte mit normalen Drohnen nicht gearbeitet werden.</p>
<p class="p2">Eine handelsübliche Drohne ist kein explosionsgeschütztes Arbeitsmittel. Sie enthält Akkus, Motoren, elektrische Bauteile und elektronische Komponenten. Auch wenn der sichere Betrieb im normalen Umfeld selbstverständlich erscheint, ist sie in einem explosionsgefährdeten Bereich ein potenzielles Zündrisiko.</p>
<p class="p3">Der direkte Anlagenbereich ist deshalb kein Ort für improvisierte Flugmanöver, enge Vorbeiflüge oder stationäres Schweben.</p>
<h4><span class="s1">Öffnungen, Entlüftungen und Sicherheitsventile</span></h4>
<p class="p2">Besondere Vorsicht gilt im Umfeld von Öffnungen, Entlüftungen und Sicherheitsventilen.</p>
<p class="p2">Hier können kurzfristig größere Gasmengen austreten. Das muss nicht dauerhaft geschehen und ist auch nicht immer vorhersehbar. Gerade diese zeitliche Veränderlichkeit macht den Bereich schwierig.</p>
<p class="p2">Ein Kamerabild hilft in diesem Moment nur begrenzt. Der Pilot sieht eine Öffnung, ein Ventil oder eine technische Komponente. Er sieht aber nicht, ob dort gerade Gas austritt, ob sich eine explosionsfähige Atmosphäre bildet oder ob eine unsichtbare Gasfahne durch Wind in Richtung der Drohne getragen wird.</p>
<p class="p2">Praxisorientiert bedeutet das:</p>
<ul>
<li class="p2">Kein direkter Überflug von Entlüftungen oder Sicherheitsventilen.</li>
<li class="p2">Kein Schweben unmittelbar über möglichen Austrittspunkten.</li>
<li class="p2">Keine Annäherung „bis auf wenige Zentimeter“, nur weil das Kamerabild dadurch besser wird.</li>
<li class="p2">Keine Flugroute unterhalb oder direkt im Abstrom potenzieller Gasquellen.</li>
</ul>
<p class="p3">Stattdessen sollten solche Punkte aus seitlichem Abstand, mit ruhigem Flugstil und unter Berücksichtigung der Windrichtung inspiziert werden.</p>
<h4><span class="s1">Fermenterdächer, Membranen und Gasspeicher</span></h4>
<p class="p2">Auch Fermenterdächer und Membranspeicher verdienen besondere Aufmerksamkeit.</p>
<p class="p2">Sie wirken von außen häufig wie normale bauliche Strukturen. Tatsächlich können sie aber Teil des gasführenden Systems sein. Undichtigkeiten, Materialermüdung, Beschädigungen, Ablagerungen oder Veränderungen der Membranspannung können Hinweise auf technische Probleme geben. Genau deshalb sind sie für Drohneninspektionen interessant.</p>
<p class="p2">Gleichzeitig sind sie aber auch risikobehaftet. Über Membranen, Gasräumen oder gasführenden Dächern können sich Gase ansammeln oder austreten. Besonders kritisch sind Übergänge, Anschlüsse, Dichtungen, Durchdringungen und Wartungsbereiche.</p>
<p class="p2">Seriöse Inspektionsflüge arbeiten hier daher nicht mit maximaler Nähe, sondern mit kontrollierter Distanz.</p>
<p class="p2">In der Praxis bedeutet das:</p>
<ul>
<li class="p2">Die Drohne fliegt seitlich versetzt.</li>
<li class="p2">Der Blickwinkel wird so gewählt, dass die relevanten Details sichtbar sind, ohne direkt über kritischen Punkten zu schweben.</li>
<li class="p2">Der Abstand wird nicht unnötig verringert.</li>
<li class="p2">Stationäres Schweben über Gasführungen, Öffnungen oder Membranbereichen wird vermieden.</li>
<li class="p2">Die Flugbewegung bleibt langsam, kontrolliert und jederzeit abbrechbar.</li>
</ul>
<p class="p3">Auch hier gilt: Es geht nicht darum, spektakuläre Bilder zu erzeugen. Es geht darum, belastbare Inspektionsdaten sicher zu erfassen.</p>
<h3><span class="s1">Was professionelle Außenbefliegung ausmacht</span></h3>
<p class="p2">Eine professionelle Außenbefliegung beginnt nicht mit dem Start der Drohne, sondern mit der Abstimmung mit dem Betreiber.</p>
<p class="p2">Vor dem Flug müssen die sicherheitsrelevanten Informationen vorliegen. Dazu gehören insbesondere der Ex-Zonenplan, die Lage möglicher Gasfreisetzungsstellen, Hinweise auf aktuelle Betriebszustände, Wartungsarbeiten, Störungen, Freigaben und interne Sicherheitsvorgaben.</p>
<p class="p2">Der Betreiber kennt die Anlage. Der Pilot kennt das Fluggerät. Sicherheit entsteht erst dann, wenn beide Perspektiven zusammengeführt werden.</p>
<p class="p2">Ein professioneller Drohnenpilot wird deshalb nicht einfach „um die Anlage herumfliegen“, sondern zunächst klären:</p>
<ul>
<li class="p2">Wo befinden sich gasführende Komponenten?</li>
<li class="p2">Wo sind Ex-Zonen ausgewiesen?</li>
<li class="p2">Wo können Gase austreten?</li>
<li class="p2">Welche Bereiche dürfen nicht überflogen werden?</li>
<li class="p2">Welche Mindestabstände verlangt der Betreiber?</li>
<li class="p2">Welche Windrichtung liegt vor?</li>
<li class="p2">Welche Flugroute vermeidet kritische Annäherungen?</li>
<li class="p2">Wo befinden sich Personen, Fahrzeuge, Maschinen oder weitere Gefahrenquellen?</li>
</ul>
<p class="p3">Erst daraus entsteht eine vertretbare Flugplanung.</p>
<h3><span class="s1">Der richtige Flugstil im Außenbereich</span></h3>
<p class="p2">Auch im Außenbereich ist der Flugstil sicherheitsrelevant. Professionelle Anbieter fliegen langsam, defensiv und mit Abstand. Sie nutzen seitliche Flugwinkel, vermeiden direkte Überflüge kritischer Komponenten und halten sich von Gasöffnungen, Sicherheitsventilen und Entlüftungen fern.</p>
<p class="p2">Besonders problematisch sind Manöver, die im klassischen Drohnenbetrieb oft unkritisch erscheinen: nahes Heranfliegen, langes Schweben an einem Punkt, steile Perspektiven direkt von oben oder schnelle Kurswechsel in unmittelbarer Nähe technischer Anlagen.</p>
<p class="p2">In einer Biogasanlage können solche Manöver zusätzliche Risiken erzeugen.</p>
<p class="p2">Ein defensiver Flugstil bedeutet deshalb:</p>
<ul>
<li class="p2">Möglichst nicht näher als nötig.</li>
<li class="p2">Nicht direkt an Gasführungen heran.</li>
<li class="p2">Keine unnötige Nähe zu Öffnungen, Ventilen und Entlüftungen.</li>
<li class="p2">Keine Flugroute durch potenzielle Abstrombereiche.</li>
<li class="p2">Keine längeren Schwebeflüge über kritischen Punkten.</li>
<li class="p2">Jederzeitige Bereitschaft zum Abbruch.</li>
</ul>
<p class="p3">Die beste Inspektion ist nicht die, bei der die Drohne am nächsten an das Objekt heranfliegt. Die beste Inspektion ist die, bei der die benötigten Daten mit dem geringstmöglichen Risiko erfasst werden.</p>
<h3><span class="s1">Außeninspektion heißt nicht automatisch Standarddrohne</span></h3>
<p class="p2">Ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt: Nur weil eine Drohne außen fliegt, ist sie nicht automatisch unkritisch.</p>
<p class="p2">Viele Außeninspektionen an Biogasanlagen werden mit klassischen Inspektionsdrohnen durchgeführt, etwa für Übersichtsaufnahmen, thermische Prüfungen, Dachinspektionen, Zustandsdokumentation oder Leckagehinweise. Das kann fachlich sinnvoll sein.</p>
<p class="p2">Aber auch hier muss klar sein: Eine normale Drohne ist nicht explosionsgeschützt.</p>
<p class="p2">Sie darf deshalb nicht ohne Weiteres in ausgewiesenen Ex-Zonen oder in Bereichen mit möglicher explosionsfähiger Atmosphäre betrieben werden. Entscheidend ist, ob die Drohne außerhalb solcher Bereiche bleibt und ob die Flugplanung sicherstellt, dass keine Annäherung an kritische Gasbereiche erfolgt.</p>
<p class="p3">Wo das nicht gewährleistet werden kann, muss der Einsatz anders bewertet werden. Dann reicht es nicht, sich auf Erfahrung oder Routine zu verlassen. Dann braucht es eine klare sicherheitstechnische Entscheidung.</p>
<h3><span class="s1">Die Regelungslücke im Außenbereich</span></h3>
<p class="p2">Genau hier zeigt sich das eigentliche Problem.</p>
<ul>
<li class="p2">Es gibt Explosionsschutzregeln.</li>
<li class="p2">Es gibt Ex-Zonenpläne.</li>
<li class="p2">Es gibt Arbeitsschutzvorgaben.</li>
<li class="p2">Es gibt betriebliche Sicherheitsbewertungen.</li>
<li class="p2">Es gibt Luftrecht.</li>
</ul>
<p class="p2">Was es bislang kaum gibt, sind speziell für Drohneneinsätze an Biogasanlagen formulierte, allgemein anerkannte Abstands- und Verfahrensregeln.</p>
<p class="p2">Das führt in der Praxis zu Unsicherheit.</p>
<ul>
<li class="p2">Der Betreiber denkt aus Sicht des Anlagen- und Arbeitsschutzes.</li>
<li class="p2">Der Drohnenpilot denkt aus Sicht des Luftrechts und der Flugsicherheit.</li>
<li class="p2">Die Drohne selbst passt aber nicht sauber in diese klassischen Kategorien.</li>
</ul>
<p class="p2">Sie ist kein Mitarbeiter, der den Gefahrenbereich betritt. Sie ist aber auch kein risikoloses Werkzeug.<br />
Sie ist ein fliegendes elektrisches Arbeitsmittel in der Nähe einer potenziell explosionsfähigen Atmosphäre.</p>
<p class="p3">Genau deshalb braucht dieser Einsatzbereich eine eigene Betrachtung.</p>
<h3><span class="s1">Handlungsempfehlung für die Außenbefliegung</span></h3>
<p class="p2">Für die Praxis lässt sich daraus eine klare Empfehlung ableiten: Außenbefliegungen von Biogasanlagen sollten nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber und auf Grundlage der anlagenspezifischen Gefährdungsbeurteilung erfolgen.</p>
<p class="p2">Der Ex-Zonenplan muss bekannt sein. Gasführende Komponenten, Öffnungen, Entlüftungen, Sicherheitsventile und Membranbereiche sind besonders kritisch zu bewerten. Normale Drohnen sollten nicht in Ex-Zonen oder in unmittelbarer Nähe möglicher Gasfreisetzungsstellen eingesetzt werden.</p>
<p class="p2"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-26758 size-large" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1024x729.jpg" alt="EX-Zonen" width="1024" height="729" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1024x729.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-300x214.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-768x547.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1536x1094.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-2048x1458.jpg 2048w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-672x479.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1038x739.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-480x342.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-600x427.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1320x940.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></p>
<p class="p2">Wo geflogen wird, sollte dies mit deutlichem Abstand, seitlichem Blickwinkel und defensivem Flugstil erfolgen. Die Windrichtung ist zu berücksichtigen. Kritische Punkte sollten nicht direkt überflogen und nicht dauerhaft überflogen oder überschwebt werden.</p>
<p class="p2">Und auch hier gilt: Der Einsatz muss jederzeit abgebrochen werden können.</p>
<h3><span class="s1">Außen sicherer heißt nicht automatisch sicher</span></h3>
<p class="p2">Die Außenbefliegung von Biogasanlagen ist in vielen Fällen sinnvoll und wertvoll. Sie kann Schäden sichtbar machen, Wartung unterstützen, Zustände dokumentieren und Betreiber bei sicheren Entscheidungen unterstützen. Aber sie ist keine gewöhnliche Gebäudebefliegung.</p>
<p class="p2">Biogasanlagen bleiben auch im Außenbereich technische Anlagen mit besonderen Risiken. Wer sie mit Drohnen inspiziert, muss diese Risiken verstehen und in die Flugplanung übersetzen.</p>
<p class="p2">Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Wie nah komme ich mit der Drohne heran?<br />
Sondern: Wie erfasse ich die notwendigen Informationen mit möglichst großem Sicherheitsabstand und möglichst geringem Risiko?</p>
<p class="p4">Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Drohnenflug und einer professionellen industriellen Inspektion.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenbefliegung-von-biogasanlagen/">Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Drohnenflüge beim Ordnungsamt anmelden? BVCP fordert rechtliche Klarstellung</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenfluege-beim-ordnungsamt-anmelden-bvcp-fordert-rechtliche-klarstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 May 2026 14:54:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anmeldung Drohnenflüge]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsamt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://bvcp.de/?p=26743</guid>

					<description><![CDATA[<p>Müssen Drohnenflüge künftig bei jeder Kommune angemeldet werden? Eine Pressemitteilung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sorgt derzeit für Diskussionen in der Drohnen-Community. Darin wird der Eindruck vermittelt, Drohnenflüge im Stadtgebiet müssten grundsätzlich vorab beim Ordnungsamt angemeldet werden. Der BVCP sieht darin erheblichen Klärungsbedarf und hat die Stadt um Stellungnahme, rechtliche Einordnung und Korrektur der veröffentlichten Informationen gebeten. Worum geht es? Die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenfluege-beim-ordnungsamt-anmelden-bvcp-fordert-rechtliche-klarstellung/">Drohnenflüge beim Ordnungsamt anmelden? BVCP fordert rechtliche Klarstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4>Müssen Drohnenflüge künftig bei jeder Kommune angemeldet werden? Eine Pressemitteilung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sorgt derzeit für Diskussionen in der Drohnen-Community. Darin wird der Eindruck vermittelt, Drohnenflüge im Stadtgebiet müssten grundsätzlich vorab beim Ordnungsamt angemeldet werden. Der BVCP sieht darin erheblichen Klärungsbedarf und hat die Stadt um Stellungnahme, rechtliche Einordnung und Korrektur der veröffentlichten Informationen gebeten.</h4>
<h4><span class="s1"><b><br />
Worum geht es?</b></span></h4>
<p class="p2">Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in einer Pressemitteilung vom 27. April 2026  darauf hingewiesen, dass Drohnenflüge im Stadtgebiet zuvor beim Ordnungsamt angemeldet werden müssten. Ergänzend verweist die Stadt auf ein <strong>Formular zur „Anzeige eines Drohnenfluges beim Ordnungsamt“</strong>.</p>
<p class="p2">Diese Darstellung hat bei vielen Fernpilotinnen und Fernpiloten zu Verunsicherung geführt. Denn wenn Kommunen eigene Anmeldepflichten für Drohnenflüge einführen könnten, müssten Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber vor jedem Flug nicht nur die geltenden EU- und Bundesregelungen, geografische UAS-Gebiete, Genehmigungserfordernisse und lokale Besonderheiten prüfen, sondern zusätzlich auch noch recherchieren, ob die jeweilige Stadt oder Gemeinde eigene Anzeige- oder Erlaubnisverfahren vorsieht.</p>
<p class="p3">Genau hier liegt das Problem: Eine solche kommunale Zusatzpflicht wäre ein erheblicher Eingriff in die Systematik des geltenden Drohnenrechts. Deshalb hat der BVCP die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler um eine rechtliche Klarstellung gebeten.</p>
<h3><span class="s1"><b>Warum ist das problematisch?</b></span></h3>
<p class="p2">Der Betrieb von Drohnen ist bereits umfassend geregelt. Maßgeblich sind insbesondere die europäischen Vorgaben für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme, die nationalen Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung sowie die Vorgaben zu geografischen UAS-Gebieten. Je nach Einsatzort, Drohnenklasse, Betriebsart und Risikoprofil können daraus konkrete Beschränkungen, Pflichten oder Genehmigungserfordernisse entstehen.</p>
<p class="p2">Die Zuständigkeit für den Luftverkehr liegt jedoch nicht bei den Kommunen. Gemeinden können nicht durch Pressemitteilung oder Formular eine eigene luftverkehrsrechtliche Anmelde- oder Genehmigungspflicht für Drohnenflüge im gesamten Stadtgebiet schaffen.</p>
<p class="p2">Davon zu unterscheiden ist die Nutzung kommunaler Flächen. Eine Stadt kann als Eigentümerin oder Trägerin öffentlicher Einrichtungen durchaus regeln, ob und unter welchen Bedingungen auf städtischen Grundstücken, öffentlichen Grünanlagen, Plätzen oder sonstigen kommunalen Flächen gestartet und gelandet werden darf. Das betrifft jedoch die Nutzung des Bodens – nicht die generelle Nutzung des Luftraums.</p>
<p class="p3">Vereinfacht gesagt: Eine Kommune kann Vorgaben für ihre eigenen Flächen machen. Sie kann aber nicht den Luftraum über dem gesamten Stadtgebiet eigenständig neu ordnen.</p>
<h3><span class="s1"><b>Gefahr einer falschen Rechtswahrnehmung</b></span></h3>
<p class="p2">Besonders kritisch ist, dass kommunale Hinweise in der Praxis schnell als verbindliche Flugverbote oder zusätzliche Genehmigungspflichten verstanden werden. Für private Fernpilotinnen und Fernpiloten entsteht dadurch der Eindruck, ein eigentlich zulässiger Flug könne ohne vorherige Anzeige beim Ordnungsamt rechtswidrig sein.</p>
<p class="p2">Auch gewerbliche Betreiber sind betroffen. Wer Drohnen für Inspektionen, Vermessung, Dokumentation, Medienproduktion, Immobilienaufnahmen oder andere professionelle Zwecke einsetzt, ist auf klare und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Eine uneinheitliche kommunale Praxis würde zu erheblichem Mehraufwand und Rechtsunsicherheit führen.</p>
<p class="p3">Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, berechtigte Sicherheitsinteressen von Städten und Gemeinden infrage zu stellen. Rücksichtnahme, Transparenz und verantwortlicher Drohnenbetrieb sind zentrale Anliegen des BVCP. Diese Maßnahmen müssen jedoch rechtssicher, verhältnismäßig und zutreffend kommuniziert werden.</p>
<p>Bad Neuenahr-Ahrweiler ist jedoch kein Einzelfall. Auch in anderen Städten und Gemeinden versuchen Ordnungsämter über Umwege eine Einschränkung der Drohnenflüge herbeizuführen ohne luftrechtlich dazu legitimiert zu sein. Während einzelne Kommunen offene Verbote prüfen, entsteht andernorts eine subtilere Entwicklung: Genehmigungsmodelle, die nicht über Luftrecht, sondern über Sondernutzung konstruiert werden. Lübeck zeigt exemplarisch, wie schnell aus kommunaler Flächenverwaltung eine faktische Hürde für den Drohnenbetrieb werden kann.</p>
<p>Die Stadt Lübeck bietet beispielsweise eine Leistung „Aufstiegsgenehmigung Drohne (privat und kommerziell)“ an. Dadurch entsteht nach außen leicht der Eindruck, dass Drohnenflüge grundsätzlich genehmigungspflichtig seien. Gleichzeitig wird die Leistung über Sondernutzung öffentlicher Flächen begründet, nicht über Luftrecht. Das gilt selbst für Drohne unter 250 g Abfluggewicht. Zudem werden Gebühren für die Genehmigung erhoben. Das wiederkehrende Muster: Kommunen und Städte verlangen zusätzliche Freigaben, obwohl keine geografische UAS-Zone vorliegt und schaffen so eine neue, &#8222;schleichende Genehmigungsarchitektur&#8220;.</p>
<p>Wenn Ihr bereits ähnliche Vorgänge beobachtet habt, könnt Ihr uns diese unter <a href="&#x6d;&#x61;&#105;l&#x74;&#x6f;&#x3a;&#105;n&#x66;&#x6f;&#x40;&#98;v&#x63;&#x70;&#x2e;&#100;e">&#105;&#x6e;&#102;&#x6f;&#64;&#x62;&#118;&#x63;&#112;&#x2e;&#100;&#x65;</a> schildern.</p>
<h3><span class="s1"><b>Auch der Datenschutz wirft Fragen auf</b></span></h3>
<p class="p2">Neben der luftverkehrsrechtlichen Frage stellt sich auch die Frage nach der datenschutzrechtlichen Grundlage der erhobenen Daten.</p>
<p class="p2">Das von der Stadt bereitgestellte Formular fragt unter anderem personenbezogene Angaben sowie technische und einsatzbezogene Informationen ab. Dazu zählen etwa Angaben zur Person, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Drohnenmodell, Startmasse, Versicherungsnachweis, Flugort, Flugzeitraum, Zweck des Fluges, Flughöhe und Flugradius.</p>
<p class="p2">Wenn für eine allgemeine kommunale Anzeigepflicht keine tragfähige Rechtsgrundlage besteht, ist auch fraglich, auf welcher Grundlage diese Daten erhoben und verarbeitet werden. Besonders prüfungsbedürftig erscheint, welche Angaben für eine bloße Information des Ordnungsamtes tatsächlich erforderlich sein sollen und wie Betroffene über Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und ihre Rechte nach der DSGVO informiert werden.</p>
<p class="p3">Auch diesen Punkt spricht der BVCP in seinem Schreiben an die Stadtverwaltung ausdrücklich an.</p>
<h3><span class="s1"><b>Was der BVCP fordert</b></span></h3>
<p class="p2">Der BVCP fordert keine Sonderrechte für Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber. Wir fordern eine korrekte, rechtssichere und verständliche Darstellung der bestehenden Rechtslage.</p>
<p class="p2">Aus unserer Sicht sollte klar zwischen drei Ebenen unterschieden werden:</p>
<ol>
<li class="p2">Die luftverkehrsrechtliche Zulässigkeit eines Drohnenfluges richtet sich nach EU-Recht, Luftverkehrsrecht, LuftVO, geografischen UAS-Gebieten und gegebenenfalls nach Genehmigungen der zuständigen Luftfahrtbehörden.</li>
<li class="p2">Die Nutzung kommunaler Flächen für Start und Landung kann durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde geregelt werden, soweit diese hierfür zuständig ist.</li>
<li class="p2">Eine allgemeine kommunale Anmeldepflicht für Drohnenflüge im gesamten Stadtgebiet lässt sich daraus nicht ableiten.</li>
</ol>
<p class="p3">Der BVCP hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler daher um Stellungnahme gebeten. Konkret fragen wir nach der Rechtsgrundlage der behaupteten Anzeigepflicht, nach dem tatsächlichen Geltungsbereich, nach der Abgrenzung zwischen Luftraum und kommunaler Flächennutzung sowie nach der datenschutzrechtlichen Grundlage der Datenerhebung.</p>
<h3><span class="s1"><b>Ziel: Rechtssicherheit statt Verunsicherung</b></span></h3>
<p class="p2">Die aktuelle Diskussion zeigt, wie wichtig eine klare Kommunikation zwischen Behörden, Kommunen und Drohnenbetreibern ist. Drohnen sind längst Teil vieler sinnvoller Anwendungen: von Inspektion und Vermessung über Film- und Medienproduktion bis hin zu Rehkitzrettung, Einsatzunterstützung und Katastrophenschutz.</p>
<p class="p2">Gerade deshalb braucht es verlässliche Regeln – aber eben keine zusätzlichen Unsicherheiten durch unklare oder rechtlich fragwürdige kommunale Vorgaben.</p>
<p class="p3">Der BVCP wird das Thema weiter begleiten und sich für eine sachliche Klärung einsetzen. Entscheidend ist, dass Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten wissen, welche Regeln tatsächlich gelten – und welche Stelle wofür zuständig ist.</p>
<hr />
<h3><span class="s1"><b>Das Schreiben des BVCP an die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler</b></span></h3>
<p class="p4">Hier findet ihr den <b>vollständigen <a href="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Schreiben_Stadt-Bad-Neuenahr-Ahrweiler_260430.pdf" target="_blank" rel="noopener">Brief des BVCP an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler</a></b></p>
<p class="p1">Der BVCP wird die Rückmeldung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auswerten und seine Mitglieder sowie die Drohnen-Community über die weitere Entwicklung informieren. Gleichzeitig empfehlen wir allen Fernpilotinnen und Fernpiloten, vor jedem Flug die geltenden luftverkehrsrechtlichen Vorgaben, geografischen UAS-Gebiete und gegebenenfalls lokale Regelungen zur Nutzung von Start- und Landeflächen sorgfältig zu prüfen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenfluege-beim-ordnungsamt-anmelden-bvcp-fordert-rechtliche-klarstellung/">Drohnenflüge beim Ordnungsamt anmelden? BVCP fordert rechtliche Klarstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neuer Drohnen-Workshop “Genehmigungen Spezielle Kategorie” ab 20. Mai 2026 – jetzt mit neuem SORA 2.5 und FastFlight</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/neuer-drohnen-workshop-genehmigungen-spezielle-kategorie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Apr 2026 10:27:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Event]]></category>
		<category><![CDATA[Schulungen]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebshandbuch]]></category>
		<category><![CDATA[EASA]]></category>
		<category><![CDATA[Genehmigungen]]></category>
		<category><![CDATA[Operations Manual]]></category>
		<category><![CDATA[PDRA]]></category>
		<category><![CDATA[SORA]]></category>
		<category><![CDATA[SORA 2.5]]></category>
		<category><![CDATA[Spezielle Kategorie]]></category>
		<category><![CDATA[STS]]></category>
		<category><![CDATA[Workshop]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Drohnen-Workshop Genehmigungen Spezielle Kategorie erweitert die Einsatzmöglichkeiten über die Offene Kategorie hinaus oder mit Bestandsdrohnen weiterhin wie bisher zu fliegen und vermittelt die für den Antrag nötigen Kenntnisse zum Betriebshandbuch (Operations Manual) und zur Risikobewertung (SORA).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/neuer-drohnen-workshop-genehmigungen-spezielle-kategorie/">Neuer Drohnen-Workshop “Genehmigungen Spezielle Kategorie” ab 20. Mai 2026 – jetzt mit neuem SORA 2.5 und FastFlight</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper">    <section class="container-wrap  main-color " style="padding-top:40px;padding-bottom:40px" >
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        <h1>Erweitere deine Flugmöglichkeiten!<br />
<strong>Drohnen-Workshop: Genehmigung in der Speziellen Kategorie – jetzt mit neuem SORA 2.5 und FastFlight</strong></h1>
<p>Damit Drohnen-Piloten ihre Einsatzmöglichkeiten über die Grenzen der Offenen Kategorie hinaus erweitern oder mit Bestandsdrohnen Flugeinsätze weiterhin wie bisher möglich sind, erfordert es in vielen Fällen eine <strong>Genehmigung in der Speziellen Kategorie</strong>. <span class="s2">Voraussetzung dafür ist ein </span><span class="s3">Betriebshandbuch (Operations Manual)</span><span class="s2"> oder eine </span><span class="s3">Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment). Selbst für die Nutzung von im Risiko schon vordefinierter Flugmissionen (Predefined Risk Assessment – PDRA) oder der Standardszenarien (hier muss das Betriebshandbuch für den Antrag zwar nicht eingereicht, aber auf Anfrage vorgelegt werden) ist die Erstellung eines umfassenden Betriebshandbuchs erforderlich.</span></p>
<hr />
<p style="text-align: center;"><span class="s3">Start der nächsten 8-teiligen Workshop-Reihe:</span><span class="s2"> <strong>Mittwoch, 20. Mai 2026</strong></span></p>
<h6 style="text-align: center;"><b>Der Workshop ist offen für alle und kann auch unabhängig von einer BVCP-Mitgliedschaft gebucht werden.</b></h6>
<p style="text-align: center;">Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldungen werden in der eingehender Reihenfolge berücksichtigt.</p>
<h4 style="text-align: center;"><strong>BVCP-Mitglieder sparen 15%:</strong></h4>
<h3 style="text-align: center;"><strong>Für nur 1.666,- €</strong> statt 1.960,- € (inkl. MwSt.)!</h3>
<h4 style="text-align: center;"><strong>Da lohnt es sich vorher noch <a href="https://bvcp.de/Mitglied-werden">Mitglied im BVCP</a> zu werden!</strong></h4>
<hr />
<p><b>Drohnen-Workshop: Dein Weg zur Genehmigung</b></p>
<p>Schrittweise wird im Workshop die Erstellung eines eigenen <strong>Benutzerhandbuchs</strong> (auch Operations Manual oder ConOps genannt) bis hin zur <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/easa-fuehrt-sora-2-5-ein/" target="_blank" rel="noopener">Risikobewertung mit SORA 2.5</a> zur richtigen Einstufung in die Risikoklassen SAIL am Beispiel typischer Missionen erläutert.<br />
Wir haben aktuell den Kurs um ein weiteres Webinar auf insgesamt 8 Webinare erweitert, um noch detaillierter auf <strong>SORA 2.5</strong> einzugehen und die Anforderungen für das neue, beschleunigte Genehmigungsverfahren <strong>FastFlight</strong> zu erläutern.</p>
<h4>Format:</h4>
<ul>
<li><strong><span class="s3">8-teilige Webinar-Reihe</span></strong><span class="s2"> mit wöchentlichen Live-Sessions (16:00–18:00 Uhr) und Videoaufzeichnungen für flexibles Lernen und damit ihr nichts verpasst, selbst wenn ihr mal nicht teilnehmen könnt (eine Woche mit zusätzlichem Webinar SORA 2.5 und Erläuterungen zum beschleunigten Genehmigungsverfahren FastFlight)<br />
oder</span></li>
<li class="p4"><span class="s3"><strong>Präsenzschulung</strong> zum Wunschtermin (2 Tage)</span><span class="s2"> vor Ort (ab 3 Teilnehmer möglich; zzgl. Reise- und Übernachtungskosten)</span></li>
</ul>
<h4><span class="s3">Inhalte:</span></h4>
<ul>
<li><span class="">Informationen, Tipps und Support zur <strong>Antragstellung</strong> für Genehmigungen in der </span><span class="">Speziellen</span><span class=""> Kategorie </span></li>
<li class="p4"><strong><span class="s2">Rechtliche Rahmenbedingungen</span></strong></li>
<li class="p4"><span class="s2">Schrittweise Erläuterungen zur Erstellung des <span class="s3"><strong>Betriebshandbuchs</strong> (</span></span><span class="s3">Operations Manual)</span></li>
<li class="p4"><span class="s2"><strong>Volumenberechnung</strong> von Flugmissionen</span></li>
<li class="p4"><span class="s3"><strong>SORA</strong> 2.5-Risikobewertung</span><span class="s2"> &amp; <strong>SAIL</strong>-Klassifikation</span></li>
<li class="p4"><span class="s2">Maßnahmen zur <strong>Risikominderung</strong></span></li>
<li>Erläuterung der Anforderungen zur <strong>Nutzung von </strong><strong>Standardszenarien </strong>und<strong> PDRAs<br />
</strong></li>
<li>Anforderungen <strong>FastFlight</strong></li>
</ul>
<hr />
<h3 class="p4" style="text-align: center;"><span class="s3">Start der nächsten 8-teiligen Workshop-Reihe:</span><span class="s2"> <strong>Mittwoch, 20. Mai 2026</strong></span></h3>
<p style="text-align: center;"><b>Der Workshop ist offen für alle und kann gleichermaßen von BVCP-Mitgliedern und Nichtmitgliedern gebucht werden.</b></p>
<p style="text-align: center;">Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldungen werden in der eingehender Reihenfolge berücksichtigt.</p>
<hr />
<p style="text-align: center;"><a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-workshop-genehmigungen-spezielle-kategorie">Jetzt informieren und Teilnahme sichern!</a></p>
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</div><p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/neuer-drohnen-workshop-genehmigungen-spezielle-kategorie/">Neuer Drohnen-Workshop “Genehmigungen Spezielle Kategorie” ab 20. Mai 2026 – jetzt mit neuem SORA 2.5 und FastFlight</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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		<item>
		<title>Punktlandung zu Ostern – 10% Rabatt bis 9.4.2026</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/punktlandung-zu-ostern-10-rabatt-bis-9-4-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Apr 2026 10:47:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[10%]]></category>
		<category><![CDATA[EasterEgg26]]></category>
		<category><![CDATA[Oster-Rabatt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://bvcp.de/?p=26734</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder und Freunde des Bundesverbands Copter Piloten, Unsere kleine Osterüberraschung in Form unseres EasterEgg mit einem Oster-Rabatt von bis zu 10% auf Produkte und Schulungen in unserem Shop gilt noch bis zum 9. April 2026! Nutzt diese Gelegenheit, um Euch mit neuen Tools oder Wissen für Eure nächsten Flugmissionen zu rüsten. Frohe Ostern mit unseren Oster-Rabatten! Euer Gutschein-Code: &#8222;EasterEgg26&#8220; [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/punktlandung-zu-ostern-10-rabatt-bis-9-4-2026/">Punktlandung zu Ostern – 10% Rabatt bis 9.4.2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Liebe Mitglieder und Freunde des Bundesverbands Copter Piloten,</h3>
<p>Unsere kleine Osterüberraschung in Form unseres <strong>EasterEgg</strong> mit einem <strong>Oster-Rabatt</strong> von bis zu <strong>10% auf Produkte und Schulungen</strong> in unserem Shop gilt noch <strong>bis zum 9. April 2026!</strong> Nutzt diese Gelegenheit, um Euch mit neuen Tools oder Wissen für Eure nächsten Flugmissionen zu rüsten.</p>
<h1 style="text-align: center;">Frohe Ostern mit unseren Oster-Rabatten!<br />
Euer Gutschein-Code: &#8222;EasterEgg26&#8220;</h1>
<p><a href="https://bvcp.de/shop" rel="https://bvcp.de/shop"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-26736 size-full aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser.jpg" alt="" width="1536" height="370" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser-300x72.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser-1024x247.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser-768x185.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser-672x162.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser-1038x250.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser-480x116.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser-600x145.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Ostern-im-Anflug-Shop-Teaser-1320x318.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 1536px) 100vw, 1536px" /></a></p>
<p>Genießt die Feiertage, lasst Euch von der Frühlingssonne verwöhnen und denkt daran, dass der<strong> Oster-Rabatt nur für kurze Zeit gilt – bis 9. April 2026!</strong></p>
<p>Selbstverständlich <strong>on-top zzgl. Eurem Rabatt, falls Ihr schon <a href="https://bvcp.de/mitglied-werden/" target="_blank" rel="noopener">Mitglied im BVCP</a></strong> seid!</p>
<p>Wir wünschen Euch ein Frohes Oster-Fest und guten Start in die neue Flugsaison 2026!</p>
<p>Fly safe and have fun</p>
<p><strong>Euer Vorstand BVCP</strong></p>
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		<item>
		<title>Der BVCP wünscht Frohe Ostern!</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/der-bvcp-wuenscht-frohe-ostern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Apr 2026 15:07:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Frohe Ostern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder, Partner und Copter-Freunde, zu Ostern wünschen wir Euch und Euren Familien schöne Feiertage, Zeit zum Durchatmen und einen guten Start in den Frühling. Frohe Ostern! Die Ostertage sind eine schöne Gelegenheit, kurz innezuhalten, neue Kraft zu sammeln und mit frischem Blick auf die kommenden Aufgaben zu schauen. Für das entgegengebrachte Vertrauen, Euer Engagement, den wertvollen Austausch und die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/der-bvcp-wuenscht-frohe-ostern/">Der BVCP wünscht Frohe Ostern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong><a href="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/BVCP-Oster-Movie-2026.mp4" target="_blank" rel="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/BVCP-Oster-Movie-2026.mp4 noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-26724" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-582x1024.jpg" alt="Der BVCP wünscht Frohe Ostern!" width="371" height="653" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-582x1024.jpg 582w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-171x300.jpg 171w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-768x1351.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-873x1536.jpg 873w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-1164x2048.jpg 1164w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-672x1182.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-1038x1826.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-480x844.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-600x1055.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1.jpg 1290w" sizes="auto, (max-width: 371px) 100vw, 371px" /></a>Liebe Mitglieder, Partner und Copter-Freunde,</strong></h4>
<h4 class="p1">zu Ostern wünschen wir Euch und Euren Familien schöne Feiertage, Zeit zum Durchatmen und einen guten Start in den Frühling.</h4>
<h1 style="text-align: center;">Frohe Ostern!</h1>
<h4 class="p1">Die Ostertage sind eine schöne Gelegenheit, kurz innezuhalten, neue Kraft zu sammeln und mit frischem Blick auf die kommenden Aufgaben zu schauen. Für das entgegengebrachte Vertrauen, Euer Engagement, den wertvollen Austausch und die gute Zusammenarbeit möchten wir uns herzlich bedanken.</h4>
<h4 class="p1">Wir wünschen Euch erholsame Feiertage, sonnige Frühlingsmomente und viele positive Impulse für die kommende Zeit.</h4>
<h4 class="p3">Frohe Ostern wünscht Euch</h4>
<h4><strong>Euer Bundesverband Copter Piloten e.V.</strong></h4>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/der-bvcp-wuenscht-frohe-ostern/">Der BVCP wünscht Frohe Ostern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2026</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-copter-stammtisch-in-muenchen-am-21-maerz-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Mar 2026 12:48:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Event]]></category>
		<category><![CDATA[Copter]]></category>
		<category><![CDATA[Drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[KitzCon]]></category>
		<category><![CDATA[Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Mitglieder BVCP]]></category>
		<category><![CDATA[Nicht-Mitglieder BVCP]]></category>
		<category><![CDATA[Rehkitzretter]]></category>
		<category><![CDATA[Stammtisch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://bvcp.de/?p=26681</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir laden Euch herzlich ein zum BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2025, ab 19:00 Uhr in das Restaurant Motorworld Inn München, Am Ausbesserungswerk 8, 80939 München. Der Copter-Stammtisch findet unmittelbar nach der KitzCon in Unterföhring statt. Wundert Euch also nicht, wenn ein paar Drohnenpiloten aus der Rehkitzrettung teilnehmen. Wir wollen klönen, schlemmen und fachsimpeln im Kreis Copter-begeisterter BVCP-Mitglieder und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-copter-stammtisch-in-muenchen-am-21-maerz-2026/">BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="geodir-post-meta-container sdel-0141b116">
<div class="geodir_post_meta text- geodir-field-post_content">
<h4>Wir laden Euch herzlich ein zum <strong>BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2025, ab 19:00 Uhr</strong> in das <strong>Restaurant Motorworld Inn München</strong>, Am Ausbesserungswerk 8, 80939 München.</h4>
<p>Der Copter-Stammtisch findet unmittelbar nach der <strong><a href="https://bvcp.de/multicopter-news/kitzcon-fach-und-netzwerktreffen-zur-jungwildrettung-mit-drohnentechnik/">KitzCon</a></strong> in Unterföhring statt. Wundert Euch also nicht, wenn ein paar Drohnenpiloten aus der Rehkitzrettung teilnehmen. Wir wollen klönen, schlemmen und fachsimpeln im Kreis Copter-begeisterter BVCP-Mitglieder und (noch) Nichtmitglieder, Erlebtes und Geplantes teilen, Netzwerken und austauschen über die Entwicklung der neuen <strong>europäische Regulierung, SORA 2.5 </strong>oder<strong> „FastFlight“</strong> und die Auswirkungen der aktuellen Berichte über Bedrohungen durch Drohnen für uns Copter-Piloten austauschen.</p>
<p>Wir freuen uns auf eine große, begeisterte Runde.</p>
<p>Euer Vorstand BVCP</p>
<hr />
</div>
<p><strong>P. S.</strong> bitte gebt möglichst bis zum 18.3.2025 Bescheid, wenn Ihr am Copter-Stammtisch teilnehmen wollt, damit wir genügend Plätze für Euch reservieren können.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-copter-stammtisch-in-muenchen-am-21-maerz-2026/">BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mit Drohnen GEMEINSAM STARK … Speed-Dating der Verbände – Berlinale 2026</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/mit-drohnen-gemeinsam-stark-speed-dating-der-verbaende-berlinale-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Mar 2026 17:20:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Event]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin, 17.2.2026 &#8211; Im Rahmen der Berlinale trafen sich über 40 Verbände der Filmindustrie, um die Zusammenarbeit in den Verschiedenen Bereichen zu fördern, über gemeinsame Interessen auszutauschen. und neue Möglichkeiten für die Film-und Fernsehbranche zu finden. Austausch baut Brücken in der Branche und fördert ein harmonisches Netzwerk, von dessen gebündeltem Wissen jeder Kulturschaffende direkt profitiert. Aus diesem Grunde sind Christoph [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/mit-drohnen-gemeinsam-stark-speed-dating-der-verbaende-berlinale-2026/">Mit Drohnen GEMEINSAM STARK … Speed-Dating der Verbände – Berlinale 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 17.2.2026 &#8211; Im Rahmen der Berlinale trafen sich über 40 Verbände der Filmindustrie, um die Zusammenarbeit in den Verschiedenen Bereichen zu fördern, über gemeinsame Interessen auszutauschen. und neue Möglichkeiten für die Film-und Fernsehbranche zu finden.</p>
<h5 style="text-align: center;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-26679 aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand.jpg" alt="" width="2560" height="1437" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand.jpg 2560w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-300x168.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-1024x575.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-768x431.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-1536x862.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-2048x1150.jpg 2048w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-672x377.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-1038x583.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-480x270.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-600x337.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Logo-Wand-1320x741.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></h5>
<h3 style="text-align: center;">Austausch baut Brücken in der Branche und fördert ein harmonisches Netzwerk, von dessen gebündeltem Wissen jeder Kulturschaffende direkt profitiert.</h3>
<div>Aus diesem Grunde sind Christoph Bach, Daniel Scherer, Ralf Kruse und Christian Sommer der Einladung des <strong>BVAL Bundesverband Aufnahmeleitung</strong> gefolgt, der sich bei der Veranstaltung GEMEINSAM STARK Speeddating der Verbände &#8211; Berlinale 2026 mit 40 Verbänden der Filmbranche über aktuelle Themen des Films auszutauschen. Wir haben Angebote und Projekte des BVCP rund um sichere, rechtssichere und zuverlässige Drohneneinsätze beim Film vorgestellt und wollen bei der Etablierung von Branchenstandards mithelfen.</div>
<div>
<hr />
</div>
<div></div>
<div>Welche Themen rund um das Thema Drohne beim Film interessieren Dich? Schreib es uns gerne per <a href="&#x6d;&#x61;&#105;l&#x74;&#x6f;&#58;in&#x66;&#x6f;&#64;b&#x76;&#x63;&#112;&#46;d&#x65;" target="_blank" rel="noopener">E-Mail.</a></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/mit-drohnen-gemeinsam-stark-speed-dating-der-verbaende-berlinale-2026/">Mit Drohnen GEMEINSAM STARK … Speed-Dating der Verbände – Berlinale 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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		<item>
		<title>KitzCon – Fach- und Netzwerktreffen zur Jungwildrettung mit Drohnentechnik</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/kitzcon-fach-und-netzwerktreffen-zur-jungwildrettung-mit-drohnentechnik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2026 19:34:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
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		<category><![CDATA[Die Rehkitzretter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Event von Praktikern für Praktiker. Drohnen sind ein unverzichtbares Werkzeug geworden, um Tierleid zu verhindern. Gleichzeitig steigen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an alle Beteiligten. Die KitzCon, ausgerichtet vom Bayerischen Jagd Verband (BJV) in Partnerschaft mit der Rehkitzrettung München e.V., findet am 20. und 21. März 2026 in Unterföhring bei München statt. Sie wendet sich an alle, die Jahr [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>
<h3>Ein Event von Praktikern für Praktiker.</h3>
<p>Drohnen sind ein unverzichtbares Werkzeug geworden, um Tierleid zu verhindern. Gleichzeitig steigen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an alle Beteiligten.</p>
<p>Die <strong><strong>KitzCon</strong></strong>, ausgerichtet vom <strong>Bayerischen Jagd Verband (BJV)</strong> in Partnerschaft mit der <strong>Rehkitzrettung München e.V.</strong>, findet am <strong>20. und </strong><strong>21. März 2026</strong> in <strong>Unterföhring</strong> bei München statt.</p>
<p>Sie wendet sich an alle, die Jahr für Jahr Verantwortung für das Überleben von Rehkitzen übernehmen und bringt diejenigen zusammen, die sich dieser Aufgabe mit Fachwissen, Engagement und Praxisnähe stellen.</p>
</div>
<div></div>
<div>Die KitzCon ist als Fach- und Netzwerktreffen konzipiert und richtet sich an alle, die sich mit drohnengestützter Jungwildrettung befassen oder künftig befassen wollen. Dazu zählen insbesondere Jägerinnen und Jäger, Landwirtinnen und Landwirte, Rehkitzrettungsvereine, Lohnunternehmer, Tierschutzorganisationen, Behördenvertreter sowie weitere Interessierte.</div>
<div></div>
<div>Auftakt ist das Get-together am Freitagabend, ab 18:30 Uhr. Die eigentliche KitzCon startet am Samstag, um 9:30 Uhr mit einem attraktiven und vielseitige Programm rund um das Thema Rehkitzrettung.</div>
<div></div>
<div>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-24447 size-medium" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2023/02/Berglandschaft-Signet-REHKITZRETTUNG-Wir-machen-mit_1260x840px-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2023/02/Berglandschaft-Signet-REHKITZRETTUNG-Wir-machen-mit_1260x840px-300x200.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2023/02/Berglandschaft-Signet-REHKITZRETTUNG-Wir-machen-mit_1260x840px-480x320.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2023/02/Berglandschaft-Signet-REHKITZRETTUNG-Wir-machen-mit_1260x840px.jpg 630w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" />Der <strong>BVCP</strong> engagiert sich seit 2017 für die Rehkitzrettung und hat zusammen mit <a href="Kitzrettung-hilfe.de" target="_blank" rel="noopener"><strong>Kitzrettung-Hilfe.de</strong></a> und <strong>Deutsche Wildtier Stiftung</strong> die Plattform <strong>Die Rehkitzretter</strong> eingerichtet. Zur KitzCon sind wir als Aussteller und Redner mit dabei – getreu unserem Motto &#8222;<strong>REHKITZRETTUNG – Wir machen mit!</strong>&#8220; – und unterstützen das Event mit wertvollen Beiträgen über</p>
</div>
<ul>
<li><strong>Rechtliche Rahmenbedingungen</strong> für Drohneneinsätze zur Rehkitzrettung<br />
(Christoph Bach – Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Copter Piloten e. V.)</li>
<li><strong>Praktische Anwendung</strong> unter Berücksichtigung des Lufrechts<br />
(Andreas Wachlinger – Vorsitzender Wildtier-Rettung Pfaffenwinkel e. V.; Mitglied im Bundesverband Copter Piloten e. V.)</li>
</ul>
<div>Ebenso mit dabei sind unser Kooperationspartner <strong>Kitzrettung-Hilfe.de</strong> und unser <strong>BVCP-Mitglied Martina Zander</strong>, Herausgeberin des <a href="https://bvcp.de/shop/produkt/wir-retten-rehkitze-das-buch/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Fachbuchs &#8222;Wir retten Rehkitze&#8220;</strong></a>, das ihr in unserem Shop bestellen könnt.</div>
<div></div>
<div>Hier der vorläufige Veranstaltungsplan:</div>
<div></div>
<div><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-26664 aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon.png" alt="Programm KitzCon" width="1071" height="926" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon.png 1071w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon-300x259.png 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon-1024x885.png 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon-768x664.png 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon-672x581.png 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon-1038x897.png 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon-480x415.png 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/03/Programmablauf-KitzCon-600x519.png 600w" sizes="auto, (max-width: 1071px) 100vw, 1071px" /></div>
<div></div>
<div></div>
<div>Hier erhaltet Ihr <a class="btn btn-default" href="https://jagd-bayern.de/kitzcon/">Mehr Informationen zur KitzCon</a></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/kitzcon-fach-und-netzwerktreffen-zur-jungwildrettung-mit-drohnentechnik/">KitzCon – Fach- und Netzwerktreffen zur Jungwildrettung mit Drohnentechnik</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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		<title>FastFlight: So beschleunigt das Luftfahrt‑Bundesamt (LBA) die Genehmigung für UAS in der speziellen Kategorie</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/fastflight-so-beschleunigt-das-luftfahrt%e2%80%91bundesamt-lba-die-genehmigung-fuer-uas-in-der-speziellen-kategorie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Feb 2026 22:08:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[FastFlight]]></category>
		<category><![CDATA[LBA]]></category>
		<category><![CDATA[Spezielle Kategorie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit „FastFlight“ führt das LBA ein neues, beschleunigtes Verfahren ein, mit dem Betreiber von Drohnen (UAS) in der speziellen Kategorie schneller und mit geringerem bürokratischen Aufwand zu einer vollwertigen Betriebsgenehmigung nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gelangen. Das LBA reagiert auf die stark angestiegenen Antragzahlen und langen Bearbeitungszeiten: Gemeinsam mit europäischen Partnern und unter Abstimmung mit der European Union Aviation Safety Agency [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/fastflight-so-beschleunigt-das-luftfahrt%e2%80%91bundesamt-lba-die-genehmigung-fuer-uas-in-der-speziellen-kategorie/">FastFlight: So beschleunigt das Luftfahrt‑Bundesamt (LBA) die Genehmigung für UAS in der speziellen Kategorie</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4>Mit „FastFlight“ führt das LBA ein neues, beschleunigtes Verfahren ein, mit dem Betreiber von Drohnen (UAS) in der speziellen Kategorie schneller und mit geringerem bürokratischen Aufwand zu einer vollwertigen Betriebsgenehmigung nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gelangen.</h4>
<p>Das LBA reagiert auf die stark angestiegenen Antragzahlen und langen Bearbeitungszeiten: Gemeinsam mit europäischen Partnern und unter Abstimmung mit der European Union Aviation Safety Agency (EASA) hat das LBA das neue Verfahren „FastFlight“ entwickelt — basierend auf dem neuen SORA 2.5 und einem überarbeiteten AMC 1 zu Artikel 12 DVO 2019/947. Für bestimmte Niedrig-Risikoflüge (VLOS, bis SAIL II) können Betreiber nun eine reguläre Betriebsgenehmigung erhalten, ohne vorher das vollständige Betriebshandbuch beim LBA einreichen und prüfen lassen zu müssen. Damit sollen Genehmigungen künftig deutlich schneller und effizienter erteilt werden. <span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<h3>Worum geht es — Hintergründe &amp; rechtlicher Rahmen</h3>
<ul>
<li>Der Betrieb von Drohnen in der „speziellen“ Kategorie erfordert grundsätzlich eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
<li>Mit dem neuen Verfahren <strong>FastFlight</strong> — ermöglicht durch das aktualisierte AMC 1 zu Artikel 12 und das neue SORA-Regelwerk SORA 2.5 — können bestimmte „geringere Risiko“-Flüge (z. B. VLOS-Betriebe bis SAIL II) genehmigt werden, ohne dass das Betriebshandbuch der Behörde vorab zur Prüfung vorgelegt werden muss. <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
<li>Die erteilte Genehmigung nach FastFlight ist eine reguläre Betriebsgenehmigung – rechtlich vollwertig, generisch (also ortsunabhängig) und auch europaweit anerkannt. <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
<li>Wichtig: Das Betriebshandbuch bleibt Pflicht — es darf nur vorab nicht mehr zwingend (bzw. in vollem Umfang) durch die Behörde geprüft werden. Wie bei den Standardszenarien ist der Betreiber selbst verantwortlich für ein vollständiges, aktuelles Handbuch und muss dieses auf Anforderung jederzeit vorlegen können (z. B. im Rahmen aufsichtsbehördlicher Prüfungen). <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
<li>Sicherheitsstandard und Risikobewertung bleiben: Auch bei FastFlight sind Risikominderungsmaßnahmen, technische Anforderungen, organisatorische Vorgaben sowie die Kompetenz der Fernpiloten entsprechend der SORA Vorgaben bindend. FastFlight reduziert den Verwaltungsaufwand — nicht die fachlichen Anforderungen. <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
</ul>
<h3>Bedeutung für Betreiber — Vorteile und Grenzen</h3>
<p><b>Vorteile</b></p>
<ul>
<li>Deutlich kürzere Bearbeitungszeiten und weniger Bürokratie — insbesondere für Betreiber mit geringen Risiken. <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
<li>Reguläre, vollwertige Betriebsgenehmigung mit europaweiter Anerkennung. <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
<li>Erleichterung gerade für kleine/mittlere Unternehmen, Dienstleister oder Geodatenfirmen, die häufig VLOS-Missionen durchführen (z. B. Vermessung, Inspektion, Landwirtschaft), und denen bisher lange Wartezeiten den Einstieg erschwerten.</li>
</ul>
<p><b>Einschränkungen / Anforderungen</b></p>
<ul>
<li>FastFlight ist nicht für alle Einsätze geeignet – nur für solche mit begrenztem Risiko (z. B. VLOS, SAIL II oder niedriger). <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
<li>Das Betriebshandbuch darf nicht entfallen — es entfällt nur die behördliche Vorabprüfung; der Betreiber bleibt in der Pflicht, das Handbuch jederzeit aktuell zu halten und bei Aufforderung vorzulegen. <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
<li>Die Sicherheits-, Betriebs- und Dokumentationspflichten inklusive der verbindlichen Risikobewertung bleiben bestehen: Nur wer diese ernst nimmt, profitiert sicher und rechtssicher vom neuen Verfahren. <span class="Apple-converted-space"> </span></li>
</ul>
<p><b>Empfehlung für unsere BVCP-Mitglieder und -Partner</b></p>
<p>Für alle Mitglieder und Freunde des Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) lohnt sich ein genauer Blick auf FastFlight — insbesondere, wenn ihr regelmäßig beruflich/dienstlich Drohnen einsetzt und eure Einsätze typischerweise VLOS-Einsätze und geringes Risiko beinhalten (z. B. Vermessung, Inspektionen, Dokumentation).</p>
<p>Wir empfehlen Euch:</p>
<ul>
<li>Bei neuen Anträgen gezielt das FastFlight-Verfahren in Betracht ziehen — es bringt echte Zeitersparnis.</li>
<li>Das Betriebshandbuch mit Sorgfalt erstellen und pflegen — damit Sicherheit und Compliance gewährleistet bleiben.</li>
<li>Die Risikoeinstufung und SORA-Analyse sauber durchführen: Nur so ist der Betrieb innerhalb der speziellen Kategorie rechtssicher.</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/fastflight-so-beschleunigt-das-luftfahrt%e2%80%91bundesamt-lba-die-genehmigung-fuer-uas-in-der-speziellen-kategorie/">FastFlight: So beschleunigt das Luftfahrt‑Bundesamt (LBA) die Genehmigung für UAS in der speziellen Kategorie</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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