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	<title>BVCP</title>
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	<description>Bundesverband Copter Piloten e.V. – Multicopter ( Dohnen )</description>
	<lastBuildDate>Fri, 24 Jul 2026 09:46:05 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen: Mehr Möglichkeiten – aber nicht überall und nicht sofort</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/neue-regelungen-fuer-drohnenfluege-in-kontrollzonen-mehr-moeglichkeiten-aber-nicht-ueberall-und-nicht-sofort/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jul 2026 14:51:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[DFS]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrollzonen]]></category>
		<category><![CDATA[LBA]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsflughäfen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit den neuen Nachrichten für Luftfahrer (NfL) werden die Verfahren für Drohnenflüge in Kontrollzonen grundlegend neu gestaltet. Die ersten Änderungen treten bereits am 6. August 2026 in Kraft. Doch was bedeutet das konkret für Fernpiloten? Der BVCP fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und erläutert, worauf jetzt zu achten ist. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit der Veröffentlichung der NfL [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/neue-regelungen-fuer-drohnenfluege-in-kontrollzonen-mehr-moeglichkeiten-aber-nicht-ueberall-und-nicht-sofort/">Neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen: Mehr Möglichkeiten – aber nicht überall und nicht sofort</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4 class="p1"><b>Mit den neuen Nachrichten für Luftfahrer (NfL) werden die Verfahren für Drohnenflüge in Kontrollzonen grundlegend neu gestaltet. Die ersten Änderungen treten bereits am 6. August 2026 in Kraft. Doch was bedeutet das konkret für Fernpiloten? Der BVCP fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und erläutert, worauf jetzt zu achten ist.</b></h4>
<p class="p1">Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit der Veröffentlichung der <span class="s1"><b>NfL 2026-1-3884</b></span> den rechtlichen Rahmen für ein neues Verfahren zum Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in Kontrollzonen geschaffen. Ziel der Neuregelung ist es, den Betrieb professioneller und privater Drohnen in vielen Bereichen von Kontrollzonen künftig einfacher, planbarer und praxisgerechter zu gestalten, ohne das hohe Sicherheitsniveau des bemannten Luftverkehrs zu beeinträchtigen.</p>
<p class="p1">Die Deutsche Flugsicherung (DFS) setzt diese neuen Rahmenbedingungen nun schrittweise für die von ihr betreuten Kontrollzonen um. Die ersten Verfahren treten ab <span class="s1"><b>6. August 2026</b></span> in Kraft. Eine bundesweit einheitliche Umstellung aller Kontrollzonen erfolgt jedoch nicht. Vielmehr wird die Umsetzung flughafenbezogen vorgenommen, sodass sich Verfahren und Rahmenbedingungen je nach Flughafen unterscheiden können.</p>
<h2><span class="s1"><b> <img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-26815 size-full aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich.jpg" alt="llzone - was ändert sich?" width="1536" height="1024" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich-300x200.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich-1024x683.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich-768x512.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich-672x448.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich-1038x692.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich-480x320.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich-600x400.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_was-aendert-sich-1320x880.jpg 1320w" sizes="(max-width: 1536px) 100vw, 1536px" /></b></span></h2>
<h2></h2>
<p class="p1">Künftig können für festgelegte Bereiche innerhalb einer Kontrollzone <span class="s1"><b>allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben</b></span>veröffentlicht werden. Diese Bereiche werden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der betrieblichen Anforderungen des bemannten Luftverkehrs festgelegt. Hierzu zählen insbesondere die Entfernung zum Flughafenreferenzpunkt sowie die Lage der An- und Abflugbereiche.</p>
<p class="p1">Innerhalb dieser Bereiche gilt die Flugverkehrskontrollfreigabe unter Einhaltung der veröffentlichten Voraussetzungen als erteilt. Für Flüge näher am Flughafen, in An- und Abflugbereichen oder oberhalb der festgelegten Höhenbegrenzungen bleibt dagegen weiterhin eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich.</p>
<p class="p2">Welche Bereiche von den allgemeinen Freigaben erfasst werden und welche maximalen Flughöhen dort zulässig sind, wird für jede Kontrollzone gesondert festgelegt und veröffentlicht. Pauschale Aussagen für alle Flughäfen sind daher nicht möglich.</p>
<p><span class="s1"><b><img decoding="async" class="size-full wp-image-26816 aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel.jpg" alt="Kontrollzone - keine generelle 100m-Regel." width="1536" height="1024" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel-300x200.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel-1024x683.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel-768x512.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel-672x448.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel-1038x692.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel-480x320.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel-600x400.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_keine-generelle-100m-Regel-1320x880.jpg 1320w" sizes="(max-width: 1536px) 100vw, 1536px" /></b></span></p>
<p>In den vergangenen Tagen entstand vereinzelt der Eindruck, künftig dürften Drohnen innerhalb von Kontrollzonen generell bis zu einer Höhe von 100 Metern betrieben werden. Diese Aussage ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend.</p>
<p class="p1">Die NfL schaffen zunächst den rechtlichen Rahmen für die neuen Verfahren. Welche Flughöhen tatsächlich zulässig sind, ergibt sich ausschließlich aus den jeweils für die betreffende Kontrollzone veröffentlichten Regelungen. Diese können – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und den betrieblichen Erfordernissen des bemannten Luftverkehrs – unterschiedlich ausgestaltet sein.</p>
<hr />
<p class="p2">Für Fernpiloten bedeutet dies: Auch künftig bleibt eine sorgfältige Flugvorbereitung unerlässlich. Maßgeblich sind stets die für den jeweiligen Flughafen veröffentlichten Verfahren, Allgemeinverfügungen sowie gegebenenfalls ergänzende Hinweise in der AIP Germany oder durch NOTAM.</p>
<p class="p2"><img decoding="async" class="wp-image-26817 size-full aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_vor-Flug-pruefen.jpg" alt="Kontrollzone - vor jedem Flug prüfen!" width="1717" height="916" /></p>
<h2><span class="s1"><b>Einschätzung des BVCP</b></span></h2>
<p class="p1">Aus Sicht des BVCP stellen die neuen Verfahren einen wichtigen Schritt hin zu einer praxisgerechteren Integration unbemannter Luftfahrtsysteme in Kontrollzonen dar. Sie können dazu beitragen, wiederkehrende Standardverfahren zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Betrieb für private wie gewerbliche Fernpiloten planbarer zu gestalten.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-26818 size-full aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589.jpg" alt="Kontrollzone - Einschätzung BVCP" width="1983" height="423" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589.jpg 1983w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-300x64.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-1024x218.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-768x164.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-1536x328.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-672x143.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-1038x221.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-480x102.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-600x128.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_Einschaetzung-BVCP-e1784731226589-1320x282.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 1983px) 100vw, 1983px" /></p>
<p>Ob und in welchem Umfang sich die angekündigten Erleichterungen in der Praxis auswirken, wird jedoch erst die konkrete Umsetzung an den einzelnen Flughäfen zeigen. Die neuen Verfahren ersetzen weder bestehende Betriebsgenehmigungen noch andere luftrechtliche Anforderungen. Maßgeblich bleiben stets die jeweils veröffentlichten Regelungen der betreffenden Kontrollzone.</p>
<p class="p1">Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Detailfragen auf. Der BVCP wird die Einführung der neuen Verfahren an den einzelnen Flughäfen in den kommenden Wochen aufmerksam begleiten und die veröffentlichten Regelungen fachlich auswerten.</p>
<p>Seitens der Luftfahrtbehörden und der Deutschen Flugsicherung (DFS) soll die Reglung nach und nach für alle Verkehrsflughäfen, die von der DFS kontrolliert sind, umgesetzt werden &#8211; jedoch unterschiedlich und für jeden Verkehrsflughafen passend umgesetzt.</p>
<p class="p1"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-26820 size-full aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht.jpg" alt="Kontrollzonen - so geht es weiter" width="1774" height="887" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht.jpg 1774w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-300x150.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-1024x512.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-768x384.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-1536x768.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-672x336.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-1038x519.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-480x240.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-600x300.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Kontrollzone_wie-es-weitergeht-1320x660.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 1774px) 100vw, 1774px" /></p>
<p class="p2">In einem ausführlichen Fachbeitrag im Bereich <span class="s1"><b>„Copter &amp; Recht“</b></span> werden wir unter anderem die neuen Verfahren, die Rolle von AIP Germany, Allgemeinverfügungen und NOTAM sowie die praktischen Auswirkungen auf Flüge in der Offenen Kategorie, nach STS und in der Speziellen Kategorie erläutern.</p>
<p>Vorab bieten wir Freunden und Mitgliedern des BVCP eine Übersicht der aktuell wichtigsten Informationen:</p>
<p><a href="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Merkblatt_Neue-Regelung-Kontrollzonen-1.pdf" target="_blank" rel="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Merkblatt_Neue-Regelung-Kontrollzonen-1.pdf noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-26806 size-full" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Screen-Merkbaltt-Neue-Regelung-Kontrollzonen.jpg" alt="Vorschau Merkblatt Neue Regelung Kontrollzonen" width="569" height="380" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Screen-Merkbaltt-Neue-Regelung-Kontrollzonen.jpg 569w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Screen-Merkbaltt-Neue-Regelung-Kontrollzonen-300x200.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Screen-Merkbaltt-Neue-Regelung-Kontrollzonen-480x321.jpg 480w" sizes="auto, (max-width: 569px) 100vw, 569px" /></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>School is out now … aber wir machen weiter!</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/school-is-out-now-aber-wir-machen-weiter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:43:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Schulungen]]></category>
		<category><![CDATA[Drohnen-Workshops]]></category>
		<category><![CDATA[Kurse]]></category>
		<category><![CDATA[Rabatt]]></category>
		<category><![CDATA[Schulung]]></category>
		<category><![CDATA[SummerJam26]]></category>
		<category><![CDATA[Workshop]]></category>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1">Während andere Sommerpause machen, bringen wir euch fachlich auf Kurs: Der BVCP bietet auch in den Sommerferien ein umfangreiches Programm an Workshops und Schulungen für Drohnenpilotinnen, Drohnenpiloten und Unternehmen.</p>
<p class="p2">Und das Beste: <span class="s2"><b>Bis zum 31. Juli 2026 erhaltet ihr auf alle Buchungen zusätzlich 10 % Summer-Jam-Rabatt.</b></span></p>
<p class="p1">Gebt bei der Buchung einfach den Rabatt-Code <span class="s2"><b>SUMMERJAM26</b></span> ein und sichert euch euren Teilnahmeplatz.</p>
<p class="p2"><b>Jetzt Schulung auswählen, Wissen erweitern und 10 % sparen!</b></p>
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<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>DJI Matrice 400: Neues Fallschirmsystem macht STS-Einsätze möglich</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/dji-matrice-400-neues-fallschirmsystem-macht-sts-einsaetze-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2026 00:01:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Tests & Produktvorstellungen]]></category>
		<category><![CDATA[AP100]]></category>
		<category><![CDATA[C5]]></category>
		<category><![CDATA[C6]]></category>
		<category><![CDATA[DJI]]></category>
		<category><![CDATA[Fallschirm]]></category>
		<category><![CDATA[Parachute]]></category>
		<category><![CDATA[STS]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neue AP100-Fallschirmlösung eröffnet professionelle Einsatzmöglichkeiten in der Speziellen Kategorie Mit der neuen AP100-Fallschirmlösung steht für die DJI Matrice 400 erstmals ein integriertes Sicherheitssystem zur Verfügung, das den professionellen Einsatz der Plattform erheblich erweitert. Neben dem zusätzlichen Sicherheitsgewinn eröffnet das System vor allem eine regulatorisch interessante Perspektive: In Verbindung mit den weiteren erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen kann die Matrice 400 [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><span class="s1"><b>Neue AP100-Fallschirmlösung eröffnet professionelle Einsatzmöglichkeiten in der Speziellen Kategorie</b></span></h2>
<p class="p2">Mit der neuen <span class="s1"><b>AP100-Fallschirmlösung</b></span> steht für die <span class="s1"><b>DJI Matrice 400</b></span> erstmals ein integriertes Sicherheitssystem zur Verfügung, das den professionellen Einsatz der Plattform erheblich erweitert. Neben dem zusätzlichen Sicherheitsgewinn eröffnet das System vor allem eine regulatorisch interessante Perspektive: In Verbindung mit den weiteren erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen kann die Matrice 400 künftig als <span class="s1"><b>C5- bzw. C6-Drohne</b></span> eingesetzt werden und damit Flüge nach den europäischen <span class="s1"><b>Standardszenarios (STS-01 und STS-02) </b></span>ermöglichen.</p>
<p class="p3">Für Betreiber, Behörden und Unternehmen bedeutet dies deutlich vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie mehr Planungssicherheit bei professionellen Einsätzen.</p>
<p>Link zu den produkttechnischen Informationen der <a class="btn btn-default" href="https://enterprise.dji.com/de/ap100-parachute">DJI AP100 Parachute</a></p>
<hr />
<h2><span class="s1"><b>Sicherheit als Grundlage für professionelle Genehmigungen</b></span></h2>
<div id="attachment_26795" style="width: 310px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-26795" class="wp-image-26795 size-medium" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-300x226.png" alt="" width="300" height="226" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-300x226.png 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-1024x771.png 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-768x578.png 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-672x506.png 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-1038x781.png 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-480x361.png 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-600x452.png 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100-1320x993.png 1320w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Produkt-DJI-AP100.png 1536w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><p id="caption-attachment-26795" class="wp-caption-text">DJI AP100</p></div>
<p class="p2">Die europäische Drohnenverordnung stellt hohe Anforderungen an unbemannte Luftfahrzeuge, die in der <span class="s1"><b>Speziellen Kategorie</b></span> nach Standard Scenario betrieben werden sollen.</p>
<p class="p4">Hierzu gehören unter anderem:</p>
<ul>
<li>definierte technische Sicherheitsfunktionen,</li>
<li>Remote Identification,</li>
<li>Geo-Awareness,</li>
<li>geeignete Betriebsverfahren,</li>
<li>sowie – abhängig von der Drohnenklasse – ein zugelassenes Fallschirmsystem.</li>
</ul>
<p class="p3">Genau hier setzt die neue AP100-Lösung an. Das System überwacht permanent den Flugzustand und kann bei einer schwerwiegenden Störung den Rettungsfallschirm auslösen. Dadurch wird die kinetische Energie beim Aufprall erheblich reduziert und das Risiko für Personen am Boden deutlich verringert.</p>
<hr />
<h2><span class="s1"><b>Voraussetzung für die C5-/C6-Konfiguration</b></span></h2>
<p class="p2">Mit Einführung der europäischen Drohnenklassen wurden für Einsätze nach STS spezielle technische Anforderungen geschaffen.</p>
<p class="p2">Während die DJI Matrice 400 serienmäßig noch nicht als C5- oder C6-Drohne ausgeliefert wird, ermöglicht die Kombination aus zugelassenem Fallschirmsystem und den weiteren geforderten technischen Anpassungen grundsätzlich eine entsprechende Klassifizierung.</p>
<p class="p4">Dadurch kann die Plattform künftig insbesondere für</p>
<ul>
<li>Infrastrukturinspektionen,</li>
<li>Vermessungen,</li>
<li>BOS-Einsätze,</li>
<li>Energieversorger,</li>
<li>Industrieanlagen,</li>
<li>sowie anspruchsvolle Vermessungs- und Kartierungsaufgaben</li>
</ul>
<p class="p2">interessant werden.</p>
<p class="p3">Gerade Unternehmen, die regelmäßig Genehmigungen in der Speziellen Kategorie benötigen, profitieren von den deutlich vereinfachten Verfahren innerhalb der Standard Scenarios.</p>
<hr />
<h2><span class="s1"><b>Technik ersetzt keine Ausbildung</b></span></h2>
<p class="p2"><a href="https://bvcp.de/shop/produkt/standardszenario-kombikurs-sts-pdra/" target="_blank" rel="https://bvcp.de/shop/produkt/standardszenario-kombikurs-sts-pdra/ noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-26176" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-300x125.jpg" alt="" width="560" height="233" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-300x125.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-1024x427.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-768x320.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-1536x640.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-672x280.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-1038x433.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-480x200.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal-1320x550.jpg 1320w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/03/Motiv-Kombi-Kurs-STS_schmal.jpg 1800w" sizes="auto, (max-width: 560px) 100vw, 560px" /></a>Mit einer technisch geeigneten Drohne allein dürfen STS-Einsätze allerdings noch nicht durchgeführt werden.</p>
<p class="p4">Erforderlich sind zusätzlich unter anderem:</p>
<ul>
<li>ein entsprechend qualifizierter Fernpilot mit STS-Ausbildung,</li>
<li>ein Betreiber, der die Voraussetzungen der Speziellen Kategorie erfüllt,</li>
<li>die erforderliche Betriebserklärung bzw. Genehmigung,</li>
<li>geeignete Betriebsverfahren,</li>
<li>sowie – abhängig vom Einsatz – ein Betriebshandbuch (Operations Manual).</li>
</ul>
<p class="p3">Die Technik bildet also lediglich einen Baustein eines sicheren und rechtskonformen Gesamtsystems.</p>
<p class="p3">Der BVCP bietet mit seinen Schulungsunternehmen ein breites Angebot für die theoretische und praktische <a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/produkt/standardszenario-kombikurs-sts-pdra/">Ausbildung zum Standardszenario</a></p>
<hr />
<h2><span class="s1"><b>Betriebshandbuch und SORA gewinnen weiter an Bedeutung</b></span></h2>
<p class="p2">Nicht jeder Einsatz lässt sich über die Standard Scenarios abdecken.</p>
<p class="p2">Sobald komplexere Missionen geplant sind – beispielsweise außerhalb der STS-Rahmenbedingungen, über dichter besiedeltem Gebiet oder mit besonderen Betriebsprofilen – führt der Weg weiterhin über eine <span class="s1"><b>SORA-Risikobewertung </b></span>und ein professionell aufgebautes <span class="s1"><b>Operations Manual</b></span>.</p>
<p class="p4">Mit der Einführung der <span class="s1"><b>SORA-Version 2.5</b></span> ändern sich dabei zahlreiche methodische Details, insbesondere bei</p>
<ul>
<li>Ground Risk,</li>
<li>Air Risk,</li>
<li>Containment,</li>
<li>SAIL,</li>
<li>Operational Safety Objectives (OSO),</li>
<li>sowie der Nutzung moderner Werkzeuge wie <span class="s1"><b>FastFlight</b></span>.</li>
</ul>
<p class="p3">Gerade diese Neuerungen werden in den kommenden Monaten für viele Betreiber zum entscheidenden Erfolgsfaktor bei Genehmigungsverfahren.</p>
<hr />
<h2><span class="s1"><b>BVCP unterstützt Betreiber auf dem Weg zur Genehmigung</b></span></h2>
<p class="p2">Der BVCP begleitet seit vielen Jahren Betreiber, Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung der europäischen Drohnenregulierung.</p>
<p class="p2">Mit dem neuen Workshop <span class="s1"><b>„Genehmigungen Spezielle Kategorie“</b></span> bietet der BVCP alle wesentlichen Bausteine für eine erfolgreichen Genehmigung.</p>
<p class="p2">Der Workshop besteht aus insgesamt acht aufeinander abgestimmten Webinaren und kann sowohl komplett als auch modular gebucht werden.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-workshop-genehmigungen-spezielle-kategorie-shop/">Mehr Informationen zum Workshop Genehmigungen Spezielle Kategorie</a>
<h3><span class="s1"><b>Teilmodul „Betriebshandbuch (Operations Manual)“</b></span></h3>
<p class="p2">In sechs Webinaren lernen Teilnehmer Schritt für Schritt den Aufbau eines behördentauglichen Betriebshandbuchs – von der Struktur bis zur praktischen Umsetzung entsprechend den aktuellen europäischen Anforderungen.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-workshop-operations-manual-fuer-die-spezielle-kategorie-shop/">Mehr Informationen zum Workshop Operations Manual</a>
<h3><span class="s1"><b>Teilmodul „SORA 2.5 mit FastFlight“</b></span></h3>
<p class="p2">In zwei weiteren Webinaren vermittelt der BVCP die neue SORA-2.5-Methodik und zeigt praxisnah, wie sich Ground Risk, Air Risk, SAIL, OSO und Containment mithilfe von FastFlight effizient erarbeiten lassen.</p>
<p class="p3">Dadurch lassen sich Genehmigungsunterlagen nicht nur strukturierter erstellen, sondern häufig auch deutlich schneller vorbereiten.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-workshop-sora-2-5-fastflight-shop/">Mehr Informationen zum Workshop SORA 2.5 &amp; FastFlight</a>
<hr />
<p class="p2">Mit der neuen AP100-Fallschirmlösung entwickelt sich die DJI Matrice 400 zu einer der interessantesten professionellen Drohnenplattformen für Betreiber in der Speziellen Kategorie.</p>
<p class="p2">Insbesondere im Zusammenspiel mit einer möglichen C5-/C6-Konfiguration eröffnen sich künftig zahlreiche Einsatzmöglichkeiten innerhalb der europäischen Standard Scenarios.</p>
<p class="p2">Wer das Potenzial dieser Plattform vollständig ausschöpfen möchte, sollte jedoch nicht nur in die Technik investieren, sondern ebenso in die erforderliche Qualifizierung, ein professionelles Betriebshandbuch und die sichere Anwendung der neuen SORA-2.5-Methodik.</p>
<p class="p3">Der BVCP unterstützt Betreiber dabei mit praxisnahen Schulungen, aktuellen regulatorischen Informationen und langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Genehmigungsprojekten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/dji-matrice-400-neues-fallschirmsystem-macht-sts-einsaetze-moeglich/">DJI Matrice 400: Neues Fallschirmsystem macht STS-Einsätze möglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EASA Easy Access Rules 2026: Was Drohnenpiloten und UAS-Betreiber jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/easa-easy-access-rules-2026-was-drohnenpiloten-und-uas-betreiber-jetzt-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jul 2026 18:33:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[EAR]]></category>
		<category><![CDATA[EASA]]></category>
		<category><![CDATA[Easy-Access-Rules]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Verordnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Regulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Update 2026]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://bvcp.de/?p=26777</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/easa-easy-access-rules-2026-was-drohnenpiloten-und-uas-betreiber-jetzt-wissen-muessen/">EASA Easy Access Rules 2026: Was Drohnenpiloten und UAS-Betreiber jetzt wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><section class="container-wrap  main-color " style="padding-top:40px;padding-bottom:40px" >
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        <p>Die EASA hat Ende Juni 2026 eine neue konsolidierte Ausgabe der <b>Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems</b> veröffentlicht. Das Dokument bündelt die europäischen Vorschriften für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme, insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 sowie die zugehörigen AMC und GM, also die akzeptierten Nachweisverfahren und erläuternden Leitlinien.</p>
<p>Hier geht&#8217;s zum Original-Dokument: <a class="btn btn-default" href="https://www.easa.europa.eu/en/newsroom-and-events/news/easa-published-revision-june-2026-easy-access-rules-unmanned-aircraft-systems">EASA – Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems</a></p>
<p>Die neue Ausgabe ist keine vollständig neue Drohnenverordnung. Sie ist vielmehr eine aktualisierte und konsolidierte Arbeitsfassung der bestehenden europäischen Regeln. Genau darin liegt jedoch ihre praktische Bedeutung: Die für Betreiber, Fernpiloten, Ausbildungsorganisationen und Genehmigungsinhaber relevanten Anforderungen werden auf den aktuellen Stand gebracht und durch neue EASA-Leitlinien ergänzt.</p>
<p>Die wichtigste Änderung der Ausgabe 2026 ist die Aufnahme der <b>ED Decision 2025/018/R</b>. Damit wird insbesondere die neue <b>SORA 2.5</b> in die Easy Access Rules integriert. Für die offene Kategorie ändert sich dadurch im Alltag zunächst wenig. Für alle Betreiber, die in der <b>speziellen Kategorie</b> arbeiten oder Genehmigungen beantragen, ist die Änderung jedoch erheblich.</p>
<p>⸻</p>
<h3><b>Die Struktur bleibt: Open, Specific und Certified</b><b></b></h3>
<p>Die Grundsystematik der europäischen Drohnenregulierung bleibt unverändert. UAS-Betriebe werden weiterhin in drei Kategorien eingeteilt:</p>
<p>Die <b>offene Kategorie</b> bleibt für einfache, risikoarme Flüge ohne vorherige Betriebsgenehmigung vorgesehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Betriebsgrenzen der Open Category eingehalten werden: Sichtflug, maximal 120 Meter über Grund beziehungsweise über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, kein Überflug von Menschenansammlungen, keine gefährlichen Güter und ein UAS mit passender Klasse oder zulässiger Übergangs- beziehungsweise Eigenbaukonstellation.</p>
<p>Die <b>spezielle Kategorie</b> umfasst alle Einsätze, die nicht mehr in die offene Kategorie passen. Dazu gehören typischerweise BVLOS-Flüge, Einsätze außerhalb der Standardgrenzen, komplexere Betriebsumgebungen, Flüge über kontrollierte Bodenbereiche, besondere Einsatzkonzepte oder Flüge mit höherem Risiko. Hier ist grundsätzlich eine Betriebsgenehmigung, eine Erklärung für ein Standardszenario oder ein LUC erforderlich.</p>
<p>Die <b>zulassungspflichtige Kategorie</b> bleibt für besonders risikoreiche Einsätze vorgesehen, etwa den Transport von Personen, bestimmte Flüge über Menschenansammlungen oder den Transport gefährlicher Güter mit hohem Risiko für Dritte.</p>
<p>Für die Praxis bedeutet das: Wer heute bereits sauber zwischen Open, Specific und Certified unterscheidet, muss seine Grundlogik nicht neu lernen. Entscheidend ist aber, dass die Anforderungen an die Risikobewertung in der speziellen Kategorie mit der SORA 2.5 präziser, strukturierter und teilweise anspruchsvoller werden.</p>
<p>⸻</p>
<h3><b>Die zentrale Neuerung: SORA 2.5 wird maßgeblich</b><b></b></h3>
<p>Der Kern der 2026er Aktualisierung liegt in der neuen Fassung der <b>Specific Operations Risk Assessment</b>, kurz SORA. Sie ist das zentrale Verfahren, mit dem Betreiber in der speziellen Kategorie nachweisen, dass ein bestimmter UAS-Betrieb sicher durchgeführt werden kann.</p>
<p>Die SORA 2.5 beschreibt den Genehmigungsprozess nicht mehr nur als abstrakte Risikobewertung, sondern als systematischen, nachvollziehbaren Sicherheitsnachweis. Der Betreiber muss sein Betriebskonzept, die Boden- und Luftrisiken, die eingesetzten Minderungsmaßnahmen, die technischen und organisatorischen Anforderungen sowie die Nachweise in einem konsistenten Sicherheitsportfolio zusammenführen.</p>
<p>Die SORA besteht weiterhin aus mehreren Schritten, wird aber in der neuen Fassung methodisch klarer gefasst:</p>
<p>Zunächst muss der Betreiber das geplante Betriebskonzept dokumentieren. Danach werden das intrinsische Bodenrisiko, mögliche Bodenrisikominderungen, das Luftrisiko, strategische und taktische Luftverkehrsmitigationen, der SAIL-Wert, die Containment-Anforderungen und die operationellen Sicherheitsziele bestimmt. Am Ende steht das <b>Comprehensive Safety Portfolio</b>, also ein vollständiges Nachweispaket für die zuständige Behörde.</p>
<p class="p1"><a href="https://bvcp.de/shop/schulungen/?cat=workshop-genehmigung-spezielle-kategorie" target="_blank" rel="https://bvcp.de/shop/schulungen/?cat=workshop-genehmigung-spezielle-kategorie noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-26786 size-medium" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-300x246.png" alt="" width="300" height="246" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-300x246.png 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-1024x838.png 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-768x629.png 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-1536x1257.png 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-2048x1676.png 2048w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-672x550.png 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-1038x849.png 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-480x393.png 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-600x491.png 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Titelmotiv-BVCP-Workshop-SpezKat_shop_1024x838-1320x1080.png 1320w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>Das klingt technisch, hat aber eine sehr praktische Folge: Eine Genehmigung in der speziellen Kategorie wird künftig noch stärker davon abhängen, wie sauber ein Betreiber sein Betriebskonzept beschreibt und wie belastbar er seine Annahmen, Verfahren und Nachweise dokumentiert.</p>
<p class="p1">Genau an dieser Stelle setzt der BVCP mit seinem neuen <a href="https://bvcp.de/shop/schulungen/?cat=workshop-genehmigung-spezielle-kategorie" target="_blank" rel="noopener">Workshop-Angebot zur <span class="s1"><b>„Genehmigung in der Speziellen Kategorie“</b></span></a> an. Der Workshop unterstützt Betreiber dabei, die Anforderungen aus Betriebshandbuch, SORA 2.5 und Genehmigungsantrag systematisch zu verstehen und auf eigene Einsatzkonzepte zu übertragen. Das Angebot wird als vollständiger Workshop mit <span class="s1"><b>8 Webinaren</b></span> angeboten, kann auf Anfrage aber auch in thematischen Teilen gebucht werden: <span class="s1"><b>6 Webinare zum Betriebshandbuch</b></span> sowie <span class="s1"><b>2 Webinare zu SORA 2.5 mit FastFlight-Unterstützung</b></span>.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-workshop-genehmigungen-spezielle-kategorie-shop/">Mehr Informationen zum Workshop „Genehmigungen Spezielle Kategorie“</a>
<p>⸻</p>
<h3><b>Wichtige neue Begriffe: Operational Volume, Ground Risk Buffer und Adjacent Area</b><b></b></h3>
<p>Besonders relevant für Betreiber ist die stärkere Betonung der räumlichen Sicherheitslogik. Die SORA 2.5 arbeitet sehr genau mit Begriffen wie <b>Flight Geography</b>, <b>Contingency Volume</b>, <b>Operational Volume</b>, <b>Ground Risk Buffer</b>, <b>Adjacent Ground Area</b> und <b>Adjacent Airspace</b>.</p>
<p>Die <b>Flight Geography</b> beschreibt den Luftraum, in dem der Flug im Normalbetrieb stattfinden soll. Das <b>Contingency Volume</b> ist der Bereich, in dem noch kontrollierte Ausweich- oder Notverfahren greifen sollen, wenn der Flug aus dem Normalzustand herausläuft. Zusammen bilden beide das <b>Operational Volume</b>.</p>
<p>Um dieses Volumen herum wird der <b>Ground Risk Buffer</b> betrachtet. Dieser soll sicherstellen, dass auch bei einem Verlassen des geplanten Betriebsraums das Risiko für Dritte am Boden beherrschbar bleibt. Zusätzlich betrachtet die SORA 2.5 die <b>Adjacent Ground Area</b>, also den angrenzenden Bereich, in dem ein UAS im Fall eines Fly-away theoretisch noch abstürzen könnte.</p>
<p>Für Drohnenpiloten und Betreiber heißt das: Eine einfache Karte mit Startpunkt, Flugfläche und Flughöhe reicht bei komplexeren Einsätzen nicht mehr aus. Wer Genehmigungen beantragt, muss künftig viel genauer darstellen, wo normal geflogen wird, wo Ausweichverfahren greifen, welche Pufferflächen erforderlich sind und welche Risiken in angrenzenden Bereichen bestehen.</p>
<p class="p1">Diese räumliche und verfahrensbezogene Beschreibung ist ein zentraler Bestandteil des <span class="s1"><b>Betriebshandbuchs</b></span>. Im BVCP-Workshop zum Betriebshandbuch wird deshalb praxisnah behandelt, wie Einsatzkonzepte, Betriebsräume, Notverfahren, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen und Nachweise so aufgebaut werden, dass sie für die behördliche Prüfung nachvollziehbar sind. Gerade für Betreiber, die wiederkehrende Einsätze oder generische Genehmigungen vorbereiten, ist ein sauber strukturiertes Betriebshandbuch die Grundlage für ein belastbares Genehmigungsverfahren.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-workshop-operations-manual-fuer-die-spezielle-kategorie-shop/">Zum BVCP-Workshop: Betriebshandbuch für die Spezielle Kategorie</a>
<p>⸻</p>
<h3><b>Bodenrisiko: Bevölkerung, Geschwindigkeit und Größe werden noch wichtiger</b><b></b></h3>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-26552 size-medium" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1-300x158.jpg" alt="SORA 2.5" width="300" height="158" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1-300x158.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1-1024x538.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1-768x403.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1-672x353.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1-1038x545.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1-480x252.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1-600x315.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2025/10/fb_linkpost_1200x630-1.jpg 1200w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" />Ein wesentlicher Punkt der SORA 2.5 ist die neue Herleitung des Bodenrisikos. Die sogenannte <b>intrinsic Ground Risk Class</b> wird insbesondere anhand der Größe des unbemannten Luftfahrzeugs, seiner maximalen Geschwindigkeit und der Bevölkerungsdichte im betroffenen Bereich bestimmt.</p>
<p>Das ist für die Praxis sehr bedeutsam. Nicht nur das Gewicht einer Drohne ist entscheidend, sondern auch ihre charakteristische Dimension, Geschwindigkeit und die konkrete Umgebung. Ein und dieselbe Drohne kann in einem abgegrenzten, kontrollierten Industrieareal eine andere Risikoeinstufung haben als in einem dicht bebauten Stadtgebiet oder in der Nähe einer Veranstaltung.</p>
<p>Auch Minderungsmaßnahmen werden differenzierter betrachtet. Dazu gehören etwa kontrollierte Bodenbereiche, zeitliche oder räumliche Betriebsbeschränkungen, Beobachtung am Boden oder technische Maßnahmen zur Reduktion der Aufprallenergie, beispielsweise Fallschirmsysteme. Diese Maßnahmen müssen jedoch nicht nur behauptet, sondern mit einer passenden Robustheit nachgewiesen werden.</p>
<p>Für Betreiber bedeutet das: Wer sich auf Risikominderungen beruft, muss erklären können, <b>wie zuverlässig</b> diese Maßnahme wirkt und <b>wie sicher</b> der Nachweis dafür ist.</p>
<p class="p1">Im Workshop-Teil <span class="s1"><b>SORA 2.5</b></span> wird genau diese Logik vertieft: Wie wird das intrinsische Bodenrisiko bestimmt? Welche Rolle spielen Bevölkerungsdichte, kontrollierte Bodenbereiche, Pufferflächen und technische Minderungsmaßnahmen? Und wie lassen sich die Ergebnisse so dokumentieren, dass sie in eine Genehmigungsunterlage übernommen werden können? Ergänzend kann dabei auch die Nutzung von <span class="s1"><b>FastFlight</b></span> als unterstützendes Werkzeug für SORA-nahe Bewertungen und Dokumentationsprozesse behandelt werden.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-workshop-sora-2-5-fastflight-shop/">SORA 2.5 verstehen und anwenden: BVCP-Webinare zur neuen Risikobewertung</a>
<p>⸻</p>
<h3><b>Luftrisiko: VLOS, BVLOS, Airspace Observer und Detect-and-Avoid</b><b></b></h3>
<p>Auch die Bewertung des Luftrisikos wird in der neuen SORA-Fassung stärker systematisiert. Das Verfahren unterscheidet zwischen verschiedenen Air Risk Classes. Maßgeblich sind unter anderem Luftraumstruktur, Flughöhe, kontrollierter oder unkontrollierter Luftraum, Nähe zu Flugplätzen, ländliche oder urbane Umgebung sowie die Wahrscheinlichkeit, bemanntem Luftverkehr zu begegnen.</p>
<p>Für Drohnenpiloten bleibt der Sichtflug eine wichtige taktische Risikominderung. Bei BVLOS-Betrieben können <b>Airspace Observer</b> eingesetzt werden, um das Kollisionsrisiko mit bemanntem Luftverkehr zu reduzieren. Die Anforderungen an Kommunikation, Verfahren und Reaktionsfähigkeit müssen aber nachvollziehbar dokumentiert werden.</p>
<p>Die SORA 2.5 betont außerdem die Bedeutung von <b>Detect-and-Avoid</b>, elektronischer Erkennbarkeit und technischer Unterstützung zur Luftraumbeobachtung. Selbst dort, wo keine bestimmte technische Lösung vorgeschrieben ist, empfiehlt die Systematik, die Erkennbarkeit und Situational Awareness des UAS-Betriebs zu verbessern.</p>
<p>Für die Praxis ist das ein deutlicher Hinweis: BVLOS-Betriebe werden nur dann genehmigungsfähig sein, wenn Luftrisiko, Beobachtung, Kommunikation, Verfahren und technische Unterstützung überzeugend zusammenpassen.</p>
<p class="p1">Auch dieser Bereich ist Bestandteil des BVCP-Workshops zur Speziellen Kategorie. Behandelt werden unter anderem die Abgrenzung zwischen VLOS, EVLOS und BVLOS, die Rolle von Airspace Observern, Anforderungen an Kommunikation und Verfahren sowie die Einbindung dieser Punkte in Betriebshandbuch und SORA-Nachweis. Damit richtet sich der Workshop besonders an Betreiber, die über einfache Open-Category-Einsätze hinausgehen und professionelle Genehmigungsprozesse vorbereiten möchten. Und spätestens mit der Einführung von SORA 3.0 werden wir auch hierzu einen neu aktuaisierten Workshop anbieten.</p>
<p>⸻</p>
<h3><strong>SAIL, OSO und Nachweise: Die Anforderungen werden nachvollziehbarer, aber nicht einfacher</strong><b></b></h3>
<p>Der aus Boden- und Luftrisiko abgeleitete <b>SAIL-Wert</b> bleibt ein zentrales Ergebnis der SORA. Er bestimmt, mit welcher Tiefe und Robustheit die operationellen Sicherheitsziele nachgewiesen werden müssen.</p>
<p>Neu beziehungsweise stärker herausgearbeitet ist die Bedeutung der Nachweistiefe. Die SORA 2.5 unterscheidet zwischen Integrität und Assurance. Vereinfacht gesagt: Eine Sicherheitsmaßnahme muss nicht nur gut gedacht sein, sondern der Betreiber muss auch belastbar zeigen können, dass sie in der Praxis zuverlässig funktioniert.</p>
<p>Je höher das Risiko, desto höher werden die Anforderungen an Verfahren, Organisation, Personal, Technik, Wartung, Human Factors, HMI, externe Systeme und Notfallplanung. Besonders relevant ist auch die neue Klarheit bei Designnachweisen: Bei höheren SAIL-Werten können Design Verification Reports oder sogar Zertifizierungsanforderungen durch EASA relevant werden.</p>
<p>Das betrifft insbesondere komplexere oder hochriskante Einsätze, etwa anspruchsvolle BVLOS-Betriebe, größere UAS, hohe Automatisierung, hohe Containment-Anforderungen oder Operationen in schwierigen Lufträumen.</p>
<p class="p1">Für viele Betreiber ist dabei entscheidend, frühzeitig zu erkennen, welche SAIL-Stufe ein geplantes Einsatzprofil voraussichtlich erreicht und welche Nachweise daraus folgen. Im <strong>SORA-2.5-Teil des BVCP-Workshops</strong> wird deshalb nicht nur die Methodik erläutert, sondern auch der praktische Zusammenhang zwischen Betriebskonzept, Risikominderungen, SAIL, OSO und Nachweisdokumentation dargestellt. Ziel ist nicht, abstrakte Theorie zu vermitteln, sondern Betreiber in die Lage zu versetzen, eigene Genehmigungsprojekte realistischer zu planen und vorzubereiten.</p>
<p>⸻</p>
<h3><b>Was ändert sich gegenüber der Vorversion?</b><b></b></h3>
<p>Gegenüber der vorherigen Easy-Access-Fassung liegt der Schwerpunkt der Ausgabe 2026 nicht auf neuen Alltagsregeln für die offene Kategorie, sondern auf der Aktualisierung der <b>AMC und GM</b> für die spezielle Kategorie.</p>
<p>Die wesentliche Änderung ist die Aufnahme der neuen <b>SORA 2.5</b>. Damit ändern sich vor allem die Methodik und Nachweiserwartungen für Betriebsgenehmigungen. Betreiber müssen stärker mit definierten Betriebsvolumen, Pufferbereichen, angrenzenden Boden- und Lufträumen, Containment-Anforderungen, Robustheitsstufen und einem umfassenden Sicherheitsportfolio arbeiten.</p>
<p>Die bestehenden Standardszenarien STS-01 und STS-02 bleiben in ihrer Grundstruktur erhalten. Auch die bekannten PDRAs bleiben als vereinfachte Wege zur Betriebsgenehmigung wichtig. Die neue Fassung stellt aber klarer heraus, dass PDRAs nur dann verwendet werden können, wenn der geplante Betrieb vollständig in deren Grenzen passt. Wer davon abweicht, benötigt eine vollständige Risikobewertung.</p>
<p>Neu ist vor allem die deutlich präzisere Denkweise: Nicht mehr nur „Welche Drohne fliegt wo?“, sondern „Welcher Betriebsraum ist geplant, welche Fehlerzustände sind möglich, wie wird Containment sichergestellt, welche angrenzenden Risiken bestehen und wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen nachgewiesen?“</p>
<p>⸻</p>
<h3><b>Was Drohnenpiloten jetzt unbedingt beachten sollten</b><b></b></h3>
<p>Die neue Ausgabe der EASA Easy Access Rules markiert keinen radikalen Bruch, aber sie zeigt sehr deutlich, wohin sich die europäische Drohnenregulierung entwickelt. Der Drohnenbetrieb wird erwachsener, professioneller und stärker in die Logik der bemannten Luftfahrt integriert. Das betrifft nicht jeden Freizeitpiloten und nicht jeden einfachen A1- oder A3-Flug. Aber es betrifft alle, die Drohnen gewerblich, behördlich oder in komplexeren Einsatzumgebungen einsetzen.</p>
<p>Die wichtigste Botschaft lautet: Die Drohne allein steht nicht mehr im Mittelpunkt. Entscheidend ist der gesamte Betrieb. Eine moderne Risikobewertung fragt nicht nur nach Gewicht, Klasse und Flughöhe, sondern nach dem Zusammenspiel aus Gerät, Umgebung, Personal, Verfahren, Luftraum, Notfallkonzept und Nachweisführung.</p>
<p>Für Drohnenpiloten bedeutet das einen Kulturwechsel. Es reicht nicht mehr, sich auf technische Herstellerangaben, eine App-Freigabe oder allgemeine Flugerfahrung zu verlassen. Wer professionell fliegt, muss vor jedem anspruchsvolleren Einsatz wissen, in welcher Kategorie der Flug stattfindet, welche geografischen Zonen gelten, welche Personen betroffen sind, ob der Bodenbereich kontrolliert werden kann, welche Luftraumrisiken bestehen und welche Verfahren bei Abweichungen greifen.</p>
<p>Besonders unterschätzt wird häufig der Begriff der „involved persons“. Personen gelten nicht allein deshalb als beteiligt, weil sie irgendwo informiert wurden. Sie müssen den Betrieb verstehen, den Risiken zustimmen und wissen, wie sie sich im Fall eines Problems verhalten sollen. Das ist bei Filmproduktionen, Baustellen, Veranstaltungen, Industrieinspektionen und BOS-nahen Einsätzen von erheblicher Bedeutung.</p>
<p>Auch die Abgrenzung zwischen VLOS und BVLOS bleibt ein kritischer Punkt. BVLOS beginnt nicht erst dann, wenn die Drohne kilometerweit entfernt ist. Sobald der Fernpilot das unbemannte Luftfahrzeug nicht mehr so sehen kann, dass er Flugweg, Hindernisse und andere Luftverkehrsteilnehmer sicher beurteilen kann, bewegt sich der Betrieb außerhalb des einfachen Sichtfluggedankens. Genau hier greifen die strengeren Anforderungen der speziellen Kategorie.</p>
<p>Für Betreiber in der speziellen Kategorie wird die Qualität des Betriebshandbuchs und der Sicherheitsdokumentation entscheidend. Künftig wird es immer weniger genügen, Textbausteine zusammenzustellen. Behörden werden erwarten, dass Betriebskonzept, Karten, Puffer, Notverfahren, Personalqualifikation, technische Systeme und Nachweise logisch aufeinander abgestimmt sind.</p>
<p class="p1">Der BVCP bietet deshalb einen neuen <a href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-workshop-genehmigungen-spezielle-kategorie-shop/" target="_blank" rel="noopener">modularen Workshop zur <span class="s1"><b>Genehmigung in der Speziellen Kategorie</b></span></a>. Dieser verbindet die Erstellung und Strukturierung des Betriebshandbuchs mit der neuen SORA-2.5-Logik. Betreiber können den Workshop als Gesamtpaket buchen oder einzelne Schwerpunkte wählen — je nachdem, ob sie vor allem Unterstützung beim Betriebshandbuch benötigen oder gezielt die neue SORA 2.5 mit praktischer Anwendung und FastFlight-Unterstützung vertiefen möchten.</p>
<p>Die neue SORA 2.5 ist deshalb auch eine Chance. Sie schafft eine klarere Sprache zwischen Betreibern und Behörden. Wer seine Operation sauber beschreibt, Risiken realistisch bewertet und die erforderlichen Nachweise strukturiert aufbereitet, kann Genehmigungsverfahren professioneller führen. Gleichzeitig trennt sich stärker der improvisierte Drohnenbetrieb vom genehmigungsfähigen UAS-Betrieb.</p>
<p>Für Drohnenpiloten ist der wichtigste praktische Rat daher: Nicht erst beim Antrag an die SORA denken. Die SORA muss schon bei der Planung eines Geschäftsmodells, eines Einsatzprofils oder einer technischen Beschaffung mitgedacht werden. Wer heute eine Drohne, ein Fallschirmsystem, eine BVLOS-Lösung oder ein Betriebskonzept auswählt, sollte prüfen, welche SAIL-Stufe realistisch entstehen kann und welche Nachweise später erforderlich werden.</p>
<p>Die Easy Access Rules 2026 machen deutlich: Die Zukunft des professionellen Drohnenbetriebs liegt nicht allein in besseren Sensoren, längeren Flugzeiten oder automatisierten Flugrouten. Sie liegt in beherrschbaren Betriebskonzepten, belastbaren Verfahren, qualifiziertem Personal und nachvollziehbaren Sicherheitsnachweisen.</p>
<p>⸻</p>
<h3><b>Kurz zusammengefasst</b><b></b></h3>
<p>Für die offene Kategorie bleiben die bekannten Grundregeln im Wesentlichen bestehen. Die eigentliche Bedeutung der EASA Easy Access Rules 2026 liegt in der speziellen Kategorie. Mit der Einbindung der SORA 2.5 werden Genehmigungen stärker auf nachvollziehbare, strukturierte und belastbar belegte Sicherheitskonzepte ausgerichtet.</p>
<p>Drohnenpiloten und UAS-Betreiber sollten deshalb insbesondere folgende Punkte beachten:</p>
<ul>
<li>Prüft vor jedem Einsatz sauber, ob der Betrieb noch in die offene Kategorie fällt oder bereits eine Genehmigung in der speziellen Kategorie erfordert.</li>
<li>Beschreibt bei komplexeren Einsätzen nicht nur die Flugroute, sondern das gesamte Betriebskonzept einschließlich Betriebsvolumen, Contingency Volume, Ground Risk Buffer und angrenzender Risiken.</li>
<li>Verlasst Euch bei Risikominderungen nicht auf pauschale Aussagen. Jede Maßnahme muss in Wirkung und Nachweisqualität zur geforderten Robustheit passen.</li>
<li>Betrachtet BVLOS, Airspace Observer, Funkkommunikation, Luftraumbeobachtung und Detect-and-Avoid als zusammenhängendes Sicherheitskonzept.</li>
<li>Aktualisiert bestehende Betriebshandbücher, SORA-Vorlagen und Genehmigungsunterlagen auf die neue SORA-2.5-Logik.</li>
</ul>
<p>Die neue Fassung ist damit vor allem ein Signal an professionelle Betreiber: Wer künftig komplexe Drohneneinsätze durchführen will, braucht nicht nur fliegerisches Können, sondern auch ein belastbares Sicherheits- und Genehmigungskonzept.</p>
<hr />
<h2><span class="s1"><b>BVCP-Workshop: Genehmigungen in der Speziellen Kategorie vorbereiten</b></span></h2>
<div id="attachment_26782" style="width: 460px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-26782" class="wp-image-26782" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px.jpg" alt="Drone School - SummerJam26" width="450" height="220" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px.jpg 1476w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px-300x146.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px-1024x500.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px-768x375.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px-672x328.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px-1038x506.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px-480x234.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px-600x293.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/07/Drone-School-SummerJam26_1474x720px-1320x644.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /><p id="caption-attachment-26782" class="wp-caption-text">Für kurze Zeit – unser Sommerangebot: 10% Rabatt auf alle Workshops &amp; Schulungen</p></div>
<p class="p2">Der BVCP begleitet Drohnenbetreiber, Unternehmen und Organisationen bei der Vorbereitung von Betriebsgenehmigungen in der <span class="s1"><b>Speziellen Kategorie</b></span>. Der neue Workshop vermittelt die Anforderungen an Betriebshandbuch, Einsatzkonzept, Risikobewertung und Nachweisdokumentation praxisnah und mit Bezug zur neuen <span class="s1"><b>SORA 2.5</b></span>.</p>
<p class="p2">Das Angebot ist modular aufgebaut:</p>
<p class="p2"><b>Gesamtworkshop: Genehmigungen Spezielle Kategorie</b><br />
8 Webinare mit Betriebshandbuch, SORA 2.5, Genehmigungslogik, Nachweisführung und praktischer Anwendung.</p>
<p class="p2"><b>Teilmodul Betriebshandbuch</b><br />
6 Webinare zur Struktur, Erstellung und behördentauglichen Ausgestaltung eines Betriebshandbuchs für die Spezielle Kategorie.</p>
<p class="p2"><b>Teilmodul SORA 2.5 mit FastFlight</b><br />
2 Webinare zur neuen SORA-2.5-Methodik, zur Herleitung von Boden- und Luftrisiken, SAIL, OSO, Containment und zur praktischen Unterstützung durch FastFlight.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/shop/schulungen/?cat=workshop-genehmigung-spezielle-kategorie">Weitere Informationen und Buchung</a>
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</div><p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/easa-easy-access-rules-2026-was-drohnenpiloten-und-uas-betreiber-jetzt-wissen-muessen/">EASA Easy Access Rules 2026: Was Drohnenpiloten und UAS-Betreiber jetzt wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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		<item>
		<title>BVCP erfolgreich: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt Anzeigepflicht für Drohnenflüge zurück</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-erfolgreich-stadt-bad-neuenahr-ahrweiler-nimmt-anzeigepflicht-fuer-drohnenfluege-zurueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2026 12:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anzeigepflicht Drohnenflüge]]></category>
		<category><![CDATA[Bad Neuenahr- Ahrweiler]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsamt]]></category>
		<category><![CDATA[Regulierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat ihre zuvor veröffentlichte Aufforderung, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab beim Ordnungsamt anzuzeigen, zurückgenommen. Nach Intervention des BVCP spricht die Stadt von einem „bedauerlichen Kommunikationsfehler“ und stellt klar: „Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht.“ Der BVCP begrüßt diese Klarstellung. Kommunen können die Nutzung eigener öffentlicher Flächen regeln, aber keine pauschalen Anzeige- oder Genehmigungspflichten für Drohnenflüge im Luftraum schaffen. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-erfolgreich-stadt-bad-neuenahr-ahrweiler-nimmt-anzeigepflicht-fuer-drohnenfluege-zurueck/">BVCP erfolgreich: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt Anzeigepflicht für Drohnenflüge zurück</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h5 class="p1">Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat ihre zuvor veröffentlichte Aufforderung, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab beim Ordnungsamt anzuzeigen, zurückgenommen. Nach Intervention des BVCP spricht die Stadt von einem „bedauerlichen Kommunikationsfehler“ und stellt klar: <span class="s1"><b>„Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht.“</b></span></h5>
<p class="p2">Der BVCP begrüßt diese Klarstellung. Kommunen können die Nutzung eigener öffentlicher Flächen regeln, aber keine pauschalen Anzeige- oder Genehmigungspflichten für Drohnenflüge im Luftraum schaffen.</p>
<hr />
<h4 class="p1"><strong>Nach der Intervention des BVCP hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ihre zuvor veröffentlichte Aufforderung zur Anzeige von Drohnenflügen beim Ordnungsamt zurückgenommen. Eine pauschale Anzeigepflicht besteht nicht.</strong></h4>
<p class="p1">Eine Pressemitteilung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 27. April 2026 hatte in der Drohnen-Community für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Darin, sowie auf der städtischen Webseite, wurde dazu aufgefordert, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab beim städtischen Ordnungsamt anzuzeigen. Hierzu wurden Formulare mit umfangreichen Abfragen zu geplanten Flugvorhaben bereit gestellt. Viele private und gewerbliche Fernpilotinnen und Fernpiloten fragten sich daraufhin, ob künftig vor jedem Drohnenflug zusätzlich eine kommunale Anzeige oder Abstimmung mit dem Ordnungsamt erforderlich sei.</p>
<p class="p1">Der Bundesverband Copter Piloten e. V. hatte die Darstellung kritisch bewertet und die Stadtverwaltung mit einem Schreiben um rechtliche Klarstellung, Erläuterung der Rechtsgrundlage und Korrektur der veröffentlichten Informationen gebeten (siehe unseren Artikel <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenfluege-beim-ordnungsamt-anmelden-bvcp-fordert-rechtliche-klarstellung/" target="_blank" rel="noopener"><strong>&#8222;Drohnenflüge beim Ordnungsamt anmelden? BVCP fordert rechtliche Klarstellung&#8220;</strong></a> mit unseren Schreiben an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 1. Mai 2026).</p>
<p class="p1">Nun hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler reagiert und die frühere Darstellung ausdrücklich zurückgenommen. In ihrer aktuellen Mitteilung erklärt die Stadtverwaltung:</p>
<blockquote>
<p class="p1">Mit einer Pressemitteilung vom 27. April 2026 hat die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab dem städtischen Ordnungsamt anzuzeigen. Hierbei handelte es sich um einen bedauerlichen Kommunikationsfehler. Eine solche Anzeigepflicht besteht nicht. Bei privaten oder gewerblichen Drohnenflügen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Darüberhinausgehende, besondere Verpflichtungen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bestehen nicht. Für die entstandenen Irritationen bittet die Stadtverwaltung um Entschuldigung.</p>
</blockquote>
<p class="p1">Der BVCP begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich. Sie bestätigt die von uns vertretene Rechtsauffassung: Drohnenflüge sind bereits durch europäische und nationale luftverkehrsrechtliche Vorschriften geregelt. Kommunen können nicht ohne tragfähige Rechtsgrundlage eigene pauschale Anzeige-, Genehmigungs- oder Verbotsverfahren für Drohnenflüge im Luftraum schaffen.</p>
<h3><span class="s1">Wichtige Unterscheidung: Flächennutzung ist nicht Luftverkehrsrecht</span></h3>
<p class="p1">Der Fall zeigt, wie wichtig eine saubere Abgrenzung ist. Städte und Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung eigener öffentlicher Flächen regeln – etwa wenn von städtischen Grundstücken, Straßen, Plätzen oder Grünanlagen gestartet oder dort gelandet werden soll. Auch Sondernutzungen, Absperrungen oder größere gewerbliche Aufbauten können kommunale Zuständigkeiten berühren.</p>
<p class="p1">Davon zu unterscheiden ist jedoch der eigentliche Drohnenflug im Luftraum. Dieser richtet sich nach den geltenden europäischen und nationalen Vorschriften, insbesondere nach den Regeln der jeweiligen Betriebskategorie, den geografischen UAS-Gebieten, der Luftverkehrs-Ordnung sowie weiteren einschlägigen Vorschriften.</p>
<p class="p1">Eine pauschale kommunale Anzeigepflicht für Drohnenflüge im gesamten Stadtgebiet würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Fernpilotinnen und Fernpiloten müssten sonst vor jedem Flug zusätzlich prüfen, ob eine Gemeinde eigene Meldepflichten erfunden hat. Ein solcher Flickenteppich wäre weder praktikabel noch rechtssicher.</p>
<h3><span class="s1">BVCP: Rechtssicherheit für Fernpilotinnen, Fernpiloten und Behörden</span></h3>
<p class="p1">Für den BVCP ist die Rücknahme der Anzeigepflicht ein wichtiger Erfolg für die Drohnen-Community. Der Vorgang zeigt zugleich, wie wichtig fachliche Aufklärung und ein sachlicher Dialog mit Behörden sind.</p>
<p class="p1">Sicherheit, Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Fliegen bleiben zentrale Anliegen des Verbandes. Private und gewerbliche Drohnenbetreiber müssen selbstverständlich die geltenden Vorschriften beachten, geografische UAS-Gebiete prüfen, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte respektieren und erforderliche Genehmigungen bei den zuständigen Stellen einholen.</p>
<p class="p1">Rechtssicherheit entsteht jedoch nicht durch zusätzliche kommunale Sonderwege, sondern durch korrekte Information, klare Zuständigkeiten und eine verständliche Anwendung des bestehenden Luftrechts.</p>
<h3><span class="s1"><b>Kein Einzelfall: BVCP prüft weitere Hinweise aus Kommunen</b></span></h3>
<p class="p1">Der Fall Bad Neuenahr-Ahrweiler ist leider kein Einzelfall. Immer wieder erreichen den BVCP Hinweise auf kommunale Formulare, Satzungen oder Auskünfte, die den Eindruck erwecken, Ordnungsämter oder Gemeinden könnten Drohnenflüge im Gemeindegebiet eigenständig genehmigen, untersagen oder von einer vorherigen Anzeige abhängig machen.</p>
<p class="p1">Der BVCP wird solche Fälle auch künftig fachlich prüfen und dort das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen, wo durch missverständliche oder rechtlich zu weitgehende Darstellungen Verunsicherung entsteht.</p>
<p class="p3">Unser Dank gilt der Community, die uns auf weitere Vorgänge dieser Art aufmerksam gemacht und mit Nachfragen unterstützt hat. Genau dafür ist ein Verband da: zuhören, prüfen, einordnen und handeln.</p>
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		<item>
		<title>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenbefliegung-von-biogasanlagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 11:04:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Branchenanwendung]]></category>
		<category><![CDATA[Forschung & Technik]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[ASIO X]]></category>
		<category><![CDATA[Biogasanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Elios 3]]></category>
		<category><![CDATA[Flyability]]></category>
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		<category><![CDATA[Handout]]></category>
		<category><![CDATA[Indoor-Inspoektion]]></category>
		<category><![CDATA[Merkblatt]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitsanweisung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen im Innenbereich Sicherheit · Praxis · Technik · Handlungsempfehlungen &#160; Warum dieses Thema mehr ist als „ein Spezialfall“ Die Befliegung von Biogasanlagen mit Drohnen wird längst durchgeführt. Nicht vereinzelt, sondern regelmäßig – von spezialisierten Dienstleistern, internationalen Energieunternehmen und Inspektionsfirmen. Was dabei nach außen oft wie ein technologischer Fortschritt wirkt, ist in Wahrheit ein Einsatz in einem der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenbefliegung-von-biogasanlagen/">Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen im Innenbereich</h2>
<p class="p1"><b>Sicherheit · Praxis · Technik · Handlungsempfehlungen</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Warum dieses Thema mehr ist als „ein Spezialfall“</h3>
<p>Die Befliegung von Biogasanlagen mit Drohnen wird längst durchgeführt. Nicht vereinzelt, sondern regelmäßig – von spezialisierten Dienstleistern, internationalen Energieunternehmen und Inspektionsfirmen. Was dabei nach außen oft wie ein technologischer Fortschritt wirkt, ist in Wahrheit ein Einsatz in einem der sensibelsten industriellen Umfelder überhaupt.</p>
<p>Biogasanlagen sind keine landwirtschaftlichen Nebenanlagen. Sie sind technische Systeme, in denen unter kontrollierten Bedingungen Gase entstehen, die gleichzeitig energiereich, toxisch und explosionsfähig sind. Diese Kombination macht sie zu einem Umfeld, das im klassischen Arbeitsschutz seit Jahren als <strong>Hochrisikobereich</strong> geführt wird.</p>
<p>Der Einsatz von Drohnen verschiebt dieses Risiko. Er nimmt es nicht weg. Er verlagert es. Der Mensch bleibt draußen – die Technik geht hinein.</p>
<p>Genau an dieser Stelle beginnt die Verantwortung des Drohnenpiloten.</p>
<h3>Was in Biogasanlagen tatsächlich passiert</h3>
<p>Um die Risiken zu verstehen, muss man die Anlage verstehen. In einem Fermenter werden organische Stoffe unter Ausschluss von Sauerstoff vergoren. Dabei entsteht Biogas, das überwiegend aus Methan und Kohlendioxid besteht. Je nach Substrat enthält es zusätzlich Schwefelwasserstoff.</p>
<p><strong>Methan</strong> ist hochentzündlich. Es bildet mit Luft ein explosives Gemisch. Und zwar nicht erst in extremen Konzentrationen, sondern bereits in einem relativ engen, aber praxisrelevanten Bereich. Diese Gemische entstehen nicht nur im Inneren der Anlage, sondern können durch Leckagen oder Prozesse auch nach außen gelangen.</p>
<p><strong>Schwefelwasserstoff</strong> ist ein Gas, das in höheren Konzentrationen tödlich wirkt. Es ist tückisch, weil es in niedrigen Konzentrationen noch wahrnehmbar ist, in höheren jedoch die Geruchswahrnehmung ausschaltet. Wer sich darauf verlässt, „etwas zu riechen“, ist bereits im falschen Film.</p>
<p><strong>Kohlendioxid</strong> wiederum verdrängt Sauerstoff. Das bedeutet: Selbst ohne toxische Wirkung kann eine Atmosphäre entstehen, in der ein Mensch schlicht nicht mehr atmen kann.</p>
<p>Diese drei Faktoren – Explosion, Vergiftung, Sauerstoffverdrängung – wirken nicht isoliert, sondern gleichzeitig. Und oft unsichtbar.</p>
<h3>Die größte Fehleinschätzung: Man sieht die Gefahr nicht</h3>
<p>Eine der zentralen Erkenntnisse aus internationalen Messkampagnen ist, dass Biogasanlagen kontinuierlich Methan emittieren können. Diese Emissionen sind nicht zwangsläufig spektakulär. Es sind keine „sichtbaren Wolken“. Es sind diffuse, unsichtbare Bereiche, die sich je nach Wetterlage verändern.</p>
<p>Das bedeutet in der Praxis:</p>
<ul>
<li>Eine Drohne kann sich in einem Bereich bewegen, der bereits explosionsfähig ist – ohne dass der Pilot irgendeinen Hinweis darauf hat.</li>
<li>Kein Display zeigt das an. Kein Kamerabild warnt davor.</li>
<li>Es ist schlicht nicht sichtbar.</li>
</ul>
<p>Diese Unsichtbarkeit ist der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Einsatzszenarien im Drohnenbereich.</p>
<h3>Warum Drohnen überhaupt eingesetzt werden</h3>
<p>Trotz dieser Risiken ist der Einsatz von Drohnen kein Fehler – im Gegenteil. Er ist in vielen Fällen die bessere Lösung.</p>
<p>Klassische Inspektionen von Biogasanlagen, insbesondere im Inneren von Fermentern, gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im industriellen Umfeld. Menschen müssen in enge, schlecht belüftete Räume einsteigen, oft unter Atemschutz, gesichert durch zusätzliche Teams. Jeder dieser Einsätze ist aufwendig, teuer und mit realem Risiko verbunden.</p>
<p>Drohnen verändern dieses Szenario grundlegend. Sie ermöglichen es, diese Räume zu inspizieren, ohne dass ein Mensch sie betreten muss. In der Praxis bedeutet das:</p>
<p>Ein Fermenter wird geöffnet, eine Drohne wird durch eine Wartungsöffnung eingeführt, und die gesamte Innenstruktur kann visuell erfasst werden. Risse, Korrosion, Ablagerungen oder strukturelle Schäden lassen sich dokumentieren, ohne dass Personal in Gefahr gebracht wird.</p>
<p>Internationale Projekte zeigen, dass solche Inspektionen nicht nur sicherer, sondern auch deutlich effizienter sind. Stillstandszeiten werden reduziert, Kosten sinken erheblich, und die Datenqualität steigt. Drohnen sind hier kein Spielzeug. Sie sind ein Werkzeug des Arbeitsschutzes.</p>
<h3>Der blinde Fleck: Die Drohne selbst als Risiko</h3>
<p>Genau an diesem Punkt entsteht jedoch ein neues Problem. Die Drohne wird Teil des Systems – und damit auch Teil des Risikos.</p>
<p>In klassischen Arbeitsschutzkonzepten wird davon ausgegangen, dass der Mensch geschützt werden muss. Es gibt klare Regeln für persönliche Schutzausrüstung, Gaswarnsysteme, Zugangsbeschränkungen und Notfallmaßnahmen. Für Drohnen existieren solche spezifischen Regelungen in diesem Kontext kaum.</p>
<p>Dabei bringt die Drohne eigene Gefahren mit:</p>
<ul>
<li>Ein Lithium-Akku kann im Fehlerfall thermisch durchgehen.</li>
<li>Ein Motor kann Funken erzeugen.</li>
<li>Eine Kollision kann mechanische Schäden verursachen.</li>
</ul>
<p>In einer Umgebung mit explosionsfähiger Atmosphäre ist das nicht nur ein technisches Problem. Es ist ein potenzieller Zündvorgang.<br />
Diese Tatsache wird in der Praxis häufig unterschätzt oder gar nicht betrachtet.</p>
<h2>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen im Innenbereich</h2>
<h3>Was in der Praxis zur Indoor-Inspektion geflogen wird</h3>
<p>Ein Blick auf reale Einsätze zeigt schnell: Normale Drohnen kommen hier nicht zum Einsatz.</p>
<p>Spezialisierte Unternehmen setzen auf Systeme, die für industrielle Innenräume entwickelt wurden. Ein Beispiel sind die Flyability Elios 3 oder die Flybotix ASIO X. Dieses Drohnen sind für Indoor-Inspektionen konzipiert und von einem schützenden Käfig umgeben, der Kollisionen erlaubt, ohne dass das System sofort abstürzt. Sie verfügt über starke Beleuchtung, Sensorik und die Fähigkeit, auch ohne GPS stabil zu fliegen. Und sie haben Detektoren, die gefährliche Gase aufspüren können:</p>
<p class="p1"><b>Flyability Elios 3 und Flybotix ASIO X verfolgen bei der Gasdetektion unterschiedliche Ansätze</b></p>
<p class="p1">Bei der Gasdetektion unterscheiden sich die Systeme deutlich. Die <strong>Flyability Elios 3</strong> setzt mit ihrem neuen Flammable Gas Sensor auf die Detektion brennbarer Gase im LEL-Bereich und ist damit vor allem für die frühzeitige Warnung vor explosionsfähigen Atmosphären relevant. Die <strong>Flybotix ASIO X</strong> geht mit der integrierten Detektion von Methan, Schwefelwasserstoff, Sauerstoff und Kohlenmonoxid stärker in Richtung klassischer Confined-Space-Arbeitsschutz. Für Biogasanlagen ist dieser Unterschied entscheidend: Methan adressiert die Explosionsgefahr, H₂S die akute Vergiftungsgefahr und O₂ die Gefahr von Sauerstoffmangel. CO₂, das in Biogasanlagen ebenfalls eine wichtige Rolle spielt, ist in den öffentlich verfügbaren Standardangaben beider Systeme nicht als detektierbares Gas ausgewiesen.</p>
<hr />
<p class="p1"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-26753 alignleft" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Elios3-2.jpg" alt="" width="122" height="96" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Elios3-2.jpg 500w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Elios3-2-300x235.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Elios3-2-480x376.jpg 480w" sizes="auto, (max-width: 122px) 100vw, 122px" />Die <span class="s1"><b>Elios 3</b></span> hat mit dem neuen <span class="s1"><b>Flammable Gas Sensor</b></span> vor allem einen <span class="s1"><b>LEL-/Explosionsschutz-Fokus</b></span>: Sie erkennt brennbare Gase, insbesondere Methan und Wasserstoff, aber <span class="s1"><b>kein H₂S, kein CO und kein O₂</b></span>. Flyability weist ausdrücklich darauf hin, dass der Sensor ein zusätzliches Sicherheitsinstrument ist und bestehende Gasfreimessung, Sicherheitsprotokolle und Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ersetzt. Außerdem ist die Elios 3 trotz Sensor <span class="s1"><b>nicht eigensicher / nicht ATEX-zertifiziert</b></span>.</p>
<hr />
<p class="p1"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-26754 alignleft" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X.jpg" alt="" width="118" height="89" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X.jpg 712w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X-300x226.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X-672x507.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X-480x362.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/ASIO-X-600x453.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 118px) 100vw, 118px" />Die <span class="s1"><b>Flybotix ASIO X</b></span> hat dagegen einen stärker <span class="s1"><b>klassischen Confined-Space-/Arbeitsschutz-Fokus</b></span>:<br />
Sie detektiert laut Hersteller bzw. Datenblatt vier Gase: <span class="s1"><b>Methan CH₄, Schwefelwasserstoff H₂S, Sauerstoff O₂ und Kohlenmonoxid CO</b></span>. Das ist für Biogasanlagen besonders relevant, weil hier neben Explosionsgefahr auch Vergiftung und Sauerstoffmangel zentrale Gefährdungen sind.</p>
<hr />
<h3><span class="s1"><b>Gasdetektion Flyability Elios 3 vs. Flybotix ASIO X</b></span></h3>
<table border="1" width="100%" cellspacing="0" cellpadding="8">
<thead>
<tr>
<th>
<p class="p1" style="text-align: left;"><b>Gas / Messgröße</b></p>
</th>
<th>
<p class="p1"><b>Relevanz bei Biogasanlagen</b></p>
</th>
<th>
<p class="p1"><b>Flyability Elios 3 mit Flammable Gas Sensor</b></p>
</th>
<th>
<p class="p1"><b>Flybotix ASIO X</b></p>
</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Methan CH₄</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">sehr hoch: explosionsfähiges Biogas-Hauptgas</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> Messung 0–100 % LEL; Methan ist in der technischen Spezifikation ausdrücklich aufgeführt. Genauigkeit laut Flyability für Methan über den gesamten Umweltbereich garantiert.</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> 0–100 % LEL bzw. 0–5 % Vol. CH₄; Auflösung 0,01 % LEL; Genauigkeit ±5 % vom Messwert laut Datenblatt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Wasserstoff H₂</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">je nach Prozess / Umfeld relevant, explosionsfähig</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> H₂ ist ausdrücklich aufgeführt; Messung 0–100 % LEL. Flyability nennt H₂ neben Methan als Gas mit garantierter Genauigkeit über den gesamten Umweltbereich.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">In den gefundenen ASIO-X-Hersteller-/Datenblattangaben <span class="s1"><b>nicht als Standardgas ausgewiesen</b></span>.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Schwefelwasserstoff H₂S</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">sehr hoch: akut toxisch, typisch bei Biogas / Gärprozessen</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Nein.</b></span> Flyability beantwortet dies ausdrücklich: Der Elios-3-Flammable-Gas-Sensor kann H₂S nicht detektieren.</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> 0–200 ppm, Auflösung 0,1 ppm, Genauigkeit ±5 % vom Messwert laut Datenblatt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Sauerstoff O₂</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">sehr hoch: Sauerstoffmangel / Erstickungsgefahr</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Nein</b></span>, jedenfalls nicht mit dem Flammable Gas Sensor; dieser ist auf brennbare Gase / LEL ausgelegt.</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> 0–25 % Vol., Auflösung 0,1 %, Genauigkeit ±0,5 % vom Messwert laut Datenblatt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Kohlenmonoxid CO</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">relevant als toxisches Gas, je nach Anlage / Umfeld</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Nein</b></span>, nicht als detektierbares Gas des Flammable Gas Sensors ausgewiesen.</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> 0–1000 ppm, Auflösung 0,1 ppm, Genauigkeit ±5 % vom Messwert laut Datenblatt.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Kohlendioxid CO₂</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">sehr hoch bei Biogas: Sauerstoffverdrängung / Erstickungsgefahr</p>
</td>
<td>
<p class="p1">In den gefundenen Flyability-Angaben <span class="s1"><b>nicht ausgewiesen</b></span>.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">In den gefundenen ASIO-X-Angaben <span class="s1"><b>nicht ausgewiesen</b></span>.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Weitere brennbare Gase</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">je nach Industrieumfeld relevant</p>
</td>
<td>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Ja.</b></span> Flyability listet u. a. Butan, Ethan, Isobutan, Isobutylen, Isopropanol, MEK, Pentan, Propan, Propylen, Aceton, Ethylen, Heptan, Octan, Styrol, Toluol und Xylol mit 0–100 % LEL. Zusätzlich werden weitere Gase erkannt, aber ohne garantierte LEL-Genauigkeit.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">In den gefundenen Unterlagen liegt der Fokus auf den vier Gasen CH₄, H₂S, O₂ und CO.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Messlogik</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">wichtig für Interpretation</p>
</td>
<td>
<p class="p1">LEL-Warnsensor für brennbare Gase; Anzeige in % LEL, Gasart/Gasklasse und Konzentration in der Cockpit App.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Mehrgasdetektion für Confined Spaces: CH₄, H₂S, O₂, CO; laut Hersteller „detects, locates &amp; quantifies“ diese vier Gase in Echtzeit.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Kalibrierung / Prüfung</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">wichtig für Zuverlässigkeit</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Factory calibrated; laut Flyability keine Feldkalibrierung erforderlich, aber Bump Test / Initialisierung in sauberer Luft und ggf. Routine-Checks.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Laut Datenblatt Kalibrierung monatlich zur Sicherheit bis jährlich für qualitative Messungen; Kalibrierungs-App und Hardware mitgeliefert, Gasflasche nicht enthalten.</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p class="p1"><b>Wichtiger Sicherheitshinweis</b></p>
</td>
<td>
<p class="p1">zentral für den Artikel</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Flyability betont: Sensor ersetzt keine Standard-Gasdetektion und ist kein Suchwerkzeug für Gaskonzentrationen. Bei Gasdetektion soll der Bereich verlassen und die Drohne abgeschaltet werden; die Elios 3 bleibt eine <span class="s1"><b>non-ATEX drone</b></span>.</p>
</td>
<td>
<p class="p1">Auch bei ASIO X gilt fachlich: Die Drohne kann Messwerte liefern, ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung, Freigabeprozesse, Gasfreimessung und Betreiberverantwortung. Die Herstellerangaben nennen Gasdetektion, aber daraus folgt nicht automatisch eine generelle Freigabe für Ex-Bereiche.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Wichtiger Hinweis:</strong> Gasdetektion an Bord einer Drohne erhöht die Lagewahrnehmung, ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung, keine Gasfreimessung, keine Betreiberfreigabe und keine Ex-Schutz-Bewertung. Sie ist ein zusätzliches Sicherheitsinstrument — nicht die sicherheitstechnische Legitimation des Einsatzes.</p>
<p>Ergänzt werden solche Systeme durch industrielle Plattformen wie die DJI Matrice 350 RTK, wenn es um Außeninspektionen oder die Integration spezieller Sensorik geht, beispielsweise zur Gasdetektion.</p>
<p><strong>Was auffällt:</strong></p>
<p>Diese Systeme sind nicht zufällig gewählt. Sie sind das Ergebnis konkreter Anforderungen:</p>
<ul>
<li>Stabilität ohne GPS</li>
<li>Kollisionsresistenz</li>
<li>starke Beleuchtung</li>
<li>präzise Steuerbarkeit in engen Räumen</li>
</ul>
<p>Consumer-Drohnen erfüllen diese Anforderungen nicht.</p>
<h3>Wie ein Einsatz tatsächlich abläuft</h3>
<p>Ein professioneller Einsatz beginnt nicht mit dem Einschalten der Drohne, sondern mit einer Einweisung. Der Betreiber der Anlage stellt die sicherheitsrelevanten Informationen bereit, erläutert die Gefahrenbereiche und definiert die Ziele der Inspektion.</p>
<p>Anschließend wird der Einsatz geplant. Es wird festgelegt, welche Bereiche beflogen werden sollen, wie der Zugang erfolgt und welche Besonderheiten zu beachten sind. Gerade in Innenräumen ist die Orientierung eine Herausforderung, da GPS nicht zur Verfügung steht und visuelle Referenzen oft fehlen.</p>
<p>Der Zugang erfolgt in der Regel über Wartungsöffnungen. Diese sind häufig klein, was bereits Anforderungen an die Größe und Handhabung der Drohne stellt. Der Pilot bleibt dabei grundsätzlich außerhalb des Gefahrenbereichs.</p>
<p>Der Flug selbst erfolgt langsam und kontrolliert. Schnelle Manöver sind nicht nur unnötig, sondern gefährlich. Hindernisse wie Rohre, Streben oder Ablagerungen erfordern höchste Konzentration. Gleichzeitig muss der Pilot ständig im Hinterkopf behalten, dass er sich in einer potenziell explosionsfähigen Umgebung bewegt.</p>
<p>Nach dem Flug erfolgt die Auswertung der Daten. Fotos, Videos oder 3D-Modelle werden analysiert und in einen technischen Bericht überführt.</p>
<h3>Die echten Herausforderungen im Einsatz</h3>
<p>Aus den Erfahrungsberichten lassen sich klare Muster erkennen. Die Flugzeit ist ein limitierender Faktor. Mehrere Flüge sind oft notwendig, was Akkuwechsel erforderlich macht. Jeder Wechsel ist ein zusätzlicher Arbeitsschritt mit eigenem Risiko. Bei der Elios 3 kann je nach Räumlichkeit die neue, kabelgebundene Stromversorgung für einen unterbrechungsfreien Flug sorgen.</p>
<p>Die Orientierung im Innenraum ist schwieriger als erwartet. Strukturen ähneln sich, Referenzpunkte fehlen, und es besteht die Gefahr, Bereiche doppelt zu erfassen oder ganz zu übersehen. Die Anforderungen an den Piloten sind deutlich höher als im klassischen Drohnenbetrieb. Ohne GPS, bei schlechten Lichtverhältnissen und in engen Räumen steigt die Fehleranfälligkeit.</p>
<p>Und über allem steht das Gasrisiko, das sich weder sehen noch direkt erfassen lässt.</p>
<h3>Was ein Drohnenpilot konkret beachten muss</h3>
<p>Ein Drohnenpilot, der in diesem Umfeld arbeitet, muss anders denken als in der üblichen Luftbild- oder Inspektionspraxis. Er muss davon ausgehen, dass die Umgebung potenziell gefährlich ist, auch wenn sie harmlos wirkt. Er muss verstehen, dass seine Drohne nicht nur ein Werkzeug, sondern auch eine potenzielle Gefahrenquelle ist.</p>
<ul>
<li>Vor jedem Einsatz ist die Abstimmung mit dem Betreiber zwingend. Ohne Kenntnis der Anlage und ihrer Gefahren darf kein Flug stattfinden.</li>
<li>Die Technik muss in einwandfreiem Zustand sein. Beschädigte Akkus oder improvisierte Lösungen haben in diesem Umfeld nichts verloren.</li>
<li>Der Flugstil muss ruhig, kontrolliert und defensiv sein. Es geht nicht darum, spektakuläre Bilder zu erzeugen, sondern präzise Daten sicher zu erfassen.</li>
<li>Und vor allem: Der Pilot muss jederzeit bereit sein, den Einsatz abzubrechen.</li>
</ul>
<h3>Die klare Grenze</h3>
<p>Es muss deutlich gesagt werden: Dieser Einsatzbereich ist nichts für Gelegenheits- oder Hobbydrohnenpiloten.</p>
<p>Die Kombination aus technischen Anforderungen, industriellen Risiken und fehlender Standardisierung macht ihn zu einem Spezialgebiet, das Erfahrung, Vorbereitung und die richtige Ausrüstung erfordert. Wer hier ohne ausreichende Kenntnisse arbeitet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere und die Anlage.</p>
<h3>Unser Handout <strong>Merkblatt Indoor-Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</strong></h3>
<div id="attachment_26749" style="width: 321px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-26749" class="wp-image-26749 size-full" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenpic_merkblatt_Drohnenbefliegung-Biogasanlagen.png" alt="Drohnenbefliegung von Biogasanlagen" width="311" height="206" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenpic_merkblatt_Drohnenbefliegung-Biogasanlagen.png 311w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenpic_merkblatt_Drohnenbefliegung-Biogasanlagen-300x199.png 300w" sizes="auto, (max-width: 311px) 100vw, 311px" /><p id="caption-attachment-26749" class="wp-caption-text">Sicherheit. Praxis. Technik. Handlungsempfehlungen.</p></div>
<p>Die Befliegung von Biogasanlagen mit Drohnen ist kein Randthema. Sie ist ein wachsender, hochrelevanter Anwendungsbereich mit erheblichem Potenzial für den Arbeitsschutz. Gleichzeitig besteht eine klare Regelungslücke. Weder das Luftrecht noch der klassische Arbeitsschutz decken diesen Einsatzbereich vollständig ab.</p>
<p>Unser im Mitgliederbereich downloadbares Handout mit der Zusammenfassung der wichtigsten zu beachteten Faktoren und Risiken richtet sich an Fernpiloten, Betreiber und perspektivisch auch an Behörden und soll weiterhelfen – sowohl bei Eurer Entscheidung, ob Ihr dieses Anwendungsfeld in Euer Leistungsportfolio aufnehmen wollt sowie auch als Leitfaden und Merkblatt für die Sicherheit Eurer Einsätze.</p>
<a class="btn btn-default" href="https://bvcp.de/mitglieder-downloads/">Handout Merkblatt Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</a>
<hr />
<h2>Drohnenbefliegung von Biogasanlagen im Außenbereich</h2>
<p class="p1"><b>Sicherheit · Ex-Zonen · Abstand · Flugplanung · Verantwortung</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><span class="s1">Nicht weniger sensibel, nur anders</span></h3>
<p class="p1">Nach der Innenbefliegung stellt sich zwangsläufig die nächste Frage: Wie sieht es mit Drohnenflügen <span class="s1"><b>außerhalb</b></span> von Biogasanlagen aus?</p>
<p class="p1">Auf den ersten Blick scheint die Außenbefliegung weniger kritisch zu sein. Der Pilot steht im Freien, die Drohne bewegt sich nicht in einem geschlossenen Behälter, und die Umgebung wirkt überschaubarer. Genau darin liegt jedoch eine gefährliche Vereinfachung.</p>
<p class="p1">Denn auch außerhalb einer Biogasanlage können explosionsfähige, toxische oder sauerstoffverdrängende Atmosphären auftreten. Sie sind nur schwerer einzugrenzen.</p>
<p class="p1">Während bei der Innenbefliegung der Gefahrenraum häufig klar erkennbar ist – etwa ein Fermenter, ein Gasspeicher oder ein geschlossener Behälter –, sind die Risiken im Außenbereich dynamischer. Windrichtung, Wetterlage, Betriebszustand, Leckagen, Entlüftungsvorgänge oder Störungen können dazu führen, dass Gase in Bereiche gelangen, die äußerlich völlig unauffällig wirken.</p>
<p class="p1">Auch hier gilt deshalb: Die Gefahr ist nicht sichtbar. Und genau deshalb darf die Außenbefliegung nicht als „normale Inspektion“ missverstanden werden.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-26757 aligncenter" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne.jpg" alt="" width="1536" height="1024" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-300x200.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-1024x683.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-768x512.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-672x448.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-1038x692.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-480x320.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-600x400.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/Biogasanlage-aussen-Drohne-1320x880.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 1536px) 100vw, 1536px" /></p>
<p><span class="s1">Ein Bericht des Umweltbundesamtes vom 1.2.2019 schildert die neuen Sicherheitstechnischen Anforderungen an Biogasanlagen:<br />
<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/biogasanlagen-neue-technische-regel-soll-sicherheit" target="_blank" rel="noopener">https://www.umweltbundesamt.de/themen/biogasanlagen-neue-technische-regel-soll-sicherheit</a></span></p>
<h3><span class="s1">Warum es für den Mindestabstand keine einfache Meterregel gibt</span></h3>
<p class="p2">In der Praxis wird häufig nach festen Abständen gefragt:</p>
<ul>
<li class="p2">Wie nah darf eine Drohne an einen Fermenter heranfliegen?</li>
<li class="p2">Wie groß muss der Abstand zu Gasdom, Überdrucksicherung oder Entlüftung sein?</li>
<li class="p2">Darf ein Fermenterdach direkt überflogen werden?</li>
</ul>
<p class="p2">Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt dafür in der Regel keine einfache, allgemein gültige Meterangabe.</p>
<p class="p2">Das liegt nicht daran, dass das Risiko unklar wäre. Im Gegenteil. Es liegt daran, dass jede Anlage anders ist.</p>
<p class="p2">Biogasanlagen unterscheiden sich in Bauweise, Alter, Wartungszustand, Gasführung, Sicherheitstechnik, Ex-Zonenplanung und Betriebsweise. Hinzu kommen äußere Einflüsse wie Wind, Temperatur, Luftdruck und Luftbewegung. Eine mögliche Leckage verhält sich bei Windstille anders als bei böigem Wetter. Eine Entlüftung oder Überdrucksicherung kann kurzfristig völlig andere Bedingungen erzeugen als der normale Anlagenbetrieb.</p>
<p class="p2">Deshalb kann ein Abstand, der in einer Anlage ausreichend erscheint, in einer anderen Anlage fachlich nicht vertretbar sein.</p>
<p class="p3">Entscheidend ist nicht die pauschale Zahl, sondern die konkrete Gefährdungsbeurteilung vor Ort.</p>
<h3><span class="s1">Kritische Bereiche im Außenbetrieb</span></h3>
<p class="p2">Trotzdem lassen sich aus der Praxis klare Risikobereiche benennen. Sie sind nicht als starre Abstandsregel zu verstehen, sondern als Orientierung dafür, wo besondere Zurückhaltung geboten ist.</p>
<h4><span class="s1">Direkter Anlagenbereich</span></h4>
<p class="p2">Besonders sensibel sind alle Bereiche, in denen Gas geführt, gespeichert, abgeführt oder im Störfall freigesetzt werden kann. Dazu gehören insbesondere Gasdom, Gasspeicher, Überdrucksicherungen, Entlüftungen, Gasleitungen, Armaturen, Schächte und technische Öffnungen.</p>
<p class="p2">In solchen Bereichen können je nach Ex-Zonenplan Zone 1 oder Zone 2 ausgewiesen sein. Teilweise betrifft dies nur kleine Bereiche, teilweise können sich die Zonen über mehrere Meter erstrecken.</p>
<p class="p2">Für Drohnenpiloten bedeutet das: In diesen Bereichen sollte mit normalen Drohnen nicht gearbeitet werden.</p>
<p class="p2">Eine handelsübliche Drohne ist kein explosionsgeschütztes Arbeitsmittel. Sie enthält Akkus, Motoren, elektrische Bauteile und elektronische Komponenten. Auch wenn der sichere Betrieb im normalen Umfeld selbstverständlich erscheint, ist sie in einem explosionsgefährdeten Bereich ein potenzielles Zündrisiko.</p>
<p class="p3">Der direkte Anlagenbereich ist deshalb kein Ort für improvisierte Flugmanöver, enge Vorbeiflüge oder stationäres Schweben.</p>
<h4><span class="s1">Öffnungen, Entlüftungen und Sicherheitsventile</span></h4>
<p class="p2">Besondere Vorsicht gilt im Umfeld von Öffnungen, Entlüftungen und Sicherheitsventilen.</p>
<p class="p2">Hier können kurzfristig größere Gasmengen austreten. Das muss nicht dauerhaft geschehen und ist auch nicht immer vorhersehbar. Gerade diese zeitliche Veränderlichkeit macht den Bereich schwierig.</p>
<p class="p2">Ein Kamerabild hilft in diesem Moment nur begrenzt. Der Pilot sieht eine Öffnung, ein Ventil oder eine technische Komponente. Er sieht aber nicht, ob dort gerade Gas austritt, ob sich eine explosionsfähige Atmosphäre bildet oder ob eine unsichtbare Gasfahne durch Wind in Richtung der Drohne getragen wird.</p>
<p class="p2">Praxisorientiert bedeutet das:</p>
<ul>
<li class="p2">Kein direkter Überflug von Entlüftungen oder Sicherheitsventilen.</li>
<li class="p2">Kein Schweben unmittelbar über möglichen Austrittspunkten.</li>
<li class="p2">Keine Annäherung „bis auf wenige Zentimeter“, nur weil das Kamerabild dadurch besser wird.</li>
<li class="p2">Keine Flugroute unterhalb oder direkt im Abstrom potenzieller Gasquellen.</li>
</ul>
<p class="p3">Stattdessen sollten solche Punkte aus seitlichem Abstand, mit ruhigem Flugstil und unter Berücksichtigung der Windrichtung inspiziert werden.</p>
<h4><span class="s1">Fermenterdächer, Membranen und Gasspeicher</span></h4>
<p class="p2">Auch Fermenterdächer und Membranspeicher verdienen besondere Aufmerksamkeit.</p>
<p class="p2">Sie wirken von außen häufig wie normale bauliche Strukturen. Tatsächlich können sie aber Teil des gasführenden Systems sein. Undichtigkeiten, Materialermüdung, Beschädigungen, Ablagerungen oder Veränderungen der Membranspannung können Hinweise auf technische Probleme geben. Genau deshalb sind sie für Drohneninspektionen interessant.</p>
<p class="p2">Gleichzeitig sind sie aber auch risikobehaftet. Über Membranen, Gasräumen oder gasführenden Dächern können sich Gase ansammeln oder austreten. Besonders kritisch sind Übergänge, Anschlüsse, Dichtungen, Durchdringungen und Wartungsbereiche.</p>
<p class="p2">Seriöse Inspektionsflüge arbeiten hier daher nicht mit maximaler Nähe, sondern mit kontrollierter Distanz.</p>
<p class="p2">In der Praxis bedeutet das:</p>
<ul>
<li class="p2">Die Drohne fliegt seitlich versetzt.</li>
<li class="p2">Der Blickwinkel wird so gewählt, dass die relevanten Details sichtbar sind, ohne direkt über kritischen Punkten zu schweben.</li>
<li class="p2">Der Abstand wird nicht unnötig verringert.</li>
<li class="p2">Stationäres Schweben über Gasführungen, Öffnungen oder Membranbereichen wird vermieden.</li>
<li class="p2">Die Flugbewegung bleibt langsam, kontrolliert und jederzeit abbrechbar.</li>
</ul>
<p class="p3">Auch hier gilt: Es geht nicht darum, spektakuläre Bilder zu erzeugen. Es geht darum, belastbare Inspektionsdaten sicher zu erfassen.</p>
<h3><span class="s1">Was professionelle Außenbefliegung ausmacht</span></h3>
<p class="p2">Eine professionelle Außenbefliegung beginnt nicht mit dem Start der Drohne, sondern mit der Abstimmung mit dem Betreiber.</p>
<p class="p2">Vor dem Flug müssen die sicherheitsrelevanten Informationen vorliegen. Dazu gehören insbesondere der Ex-Zonenplan, die Lage möglicher Gasfreisetzungsstellen, Hinweise auf aktuelle Betriebszustände, Wartungsarbeiten, Störungen, Freigaben und interne Sicherheitsvorgaben.</p>
<p class="p2">Der Betreiber kennt die Anlage. Der Pilot kennt das Fluggerät. Sicherheit entsteht erst dann, wenn beide Perspektiven zusammengeführt werden.</p>
<p class="p2">Ein professioneller Drohnenpilot wird deshalb nicht einfach „um die Anlage herumfliegen“, sondern zunächst klären:</p>
<ul>
<li class="p2">Wo befinden sich gasführende Komponenten?</li>
<li class="p2">Wo sind Ex-Zonen ausgewiesen?</li>
<li class="p2">Wo können Gase austreten?</li>
<li class="p2">Welche Bereiche dürfen nicht überflogen werden?</li>
<li class="p2">Welche Mindestabstände verlangt der Betreiber?</li>
<li class="p2">Welche Windrichtung liegt vor?</li>
<li class="p2">Welche Flugroute vermeidet kritische Annäherungen?</li>
<li class="p2">Wo befinden sich Personen, Fahrzeuge, Maschinen oder weitere Gefahrenquellen?</li>
</ul>
<p class="p3">Erst daraus entsteht eine vertretbare Flugplanung.</p>
<h3><span class="s1">Der richtige Flugstil im Außenbereich</span></h3>
<p class="p2">Auch im Außenbereich ist der Flugstil sicherheitsrelevant. Professionelle Anbieter fliegen langsam, defensiv und mit Abstand. Sie nutzen seitliche Flugwinkel, vermeiden direkte Überflüge kritischer Komponenten und halten sich von Gasöffnungen, Sicherheitsventilen und Entlüftungen fern.</p>
<p class="p2">Besonders problematisch sind Manöver, die im klassischen Drohnenbetrieb oft unkritisch erscheinen: nahes Heranfliegen, langes Schweben an einem Punkt, steile Perspektiven direkt von oben oder schnelle Kurswechsel in unmittelbarer Nähe technischer Anlagen.</p>
<p class="p2">In einer Biogasanlage können solche Manöver zusätzliche Risiken erzeugen.</p>
<p class="p2">Ein defensiver Flugstil bedeutet deshalb:</p>
<ul>
<li class="p2">Möglichst nicht näher als nötig.</li>
<li class="p2">Nicht direkt an Gasführungen heran.</li>
<li class="p2">Keine unnötige Nähe zu Öffnungen, Ventilen und Entlüftungen.</li>
<li class="p2">Keine Flugroute durch potenzielle Abstrombereiche.</li>
<li class="p2">Keine längeren Schwebeflüge über kritischen Punkten.</li>
<li class="p2">Jederzeitige Bereitschaft zum Abbruch.</li>
</ul>
<p class="p3">Die beste Inspektion ist nicht die, bei der die Drohne am nächsten an das Objekt heranfliegt. Die beste Inspektion ist die, bei der die benötigten Daten mit dem geringstmöglichen Risiko erfasst werden.</p>
<h3><span class="s1">Außeninspektion heißt nicht automatisch Standarddrohne</span></h3>
<p class="p2">Ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt: Nur weil eine Drohne außen fliegt, ist sie nicht automatisch unkritisch.</p>
<p class="p2">Viele Außeninspektionen an Biogasanlagen werden mit klassischen Inspektionsdrohnen durchgeführt, etwa für Übersichtsaufnahmen, thermische Prüfungen, Dachinspektionen, Zustandsdokumentation oder Leckagehinweise. Das kann fachlich sinnvoll sein.</p>
<p class="p2">Aber auch hier muss klar sein: Eine normale Drohne ist nicht explosionsgeschützt.</p>
<p class="p2">Sie darf deshalb nicht ohne Weiteres in ausgewiesenen Ex-Zonen oder in Bereichen mit möglicher explosionsfähiger Atmosphäre betrieben werden. Entscheidend ist, ob die Drohne außerhalb solcher Bereiche bleibt und ob die Flugplanung sicherstellt, dass keine Annäherung an kritische Gasbereiche erfolgt.</p>
<p class="p3">Wo das nicht gewährleistet werden kann, muss der Einsatz anders bewertet werden. Dann reicht es nicht, sich auf Erfahrung oder Routine zu verlassen. Dann braucht es eine klare sicherheitstechnische Entscheidung.</p>
<h3><span class="s1">Die Regelungslücke im Außenbereich</span></h3>
<p class="p2">Genau hier zeigt sich das eigentliche Problem.</p>
<ul>
<li class="p2">Es gibt Explosionsschutzregeln.</li>
<li class="p2">Es gibt Ex-Zonenpläne.</li>
<li class="p2">Es gibt Arbeitsschutzvorgaben.</li>
<li class="p2">Es gibt betriebliche Sicherheitsbewertungen.</li>
<li class="p2">Es gibt Luftrecht.</li>
</ul>
<p class="p2">Was es bislang kaum gibt, sind speziell für Drohneneinsätze an Biogasanlagen formulierte, allgemein anerkannte Abstands- und Verfahrensregeln.</p>
<p class="p2">Das führt in der Praxis zu Unsicherheit.</p>
<ul>
<li class="p2">Der Betreiber denkt aus Sicht des Anlagen- und Arbeitsschutzes.</li>
<li class="p2">Der Drohnenpilot denkt aus Sicht des Luftrechts und der Flugsicherheit.</li>
<li class="p2">Die Drohne selbst passt aber nicht sauber in diese klassischen Kategorien.</li>
</ul>
<p class="p2">Sie ist kein Mitarbeiter, der den Gefahrenbereich betritt. Sie ist aber auch kein risikoloses Werkzeug.<br />
Sie ist ein fliegendes elektrisches Arbeitsmittel in der Nähe einer potenziell explosionsfähigen Atmosphäre.</p>
<p class="p3">Genau deshalb braucht dieser Einsatzbereich eine eigene Betrachtung.</p>
<h3><span class="s1">Handlungsempfehlung für die Außenbefliegung</span></h3>
<p class="p2">Für die Praxis lässt sich daraus eine klare Empfehlung ableiten: Außenbefliegungen von Biogasanlagen sollten nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber und auf Grundlage der anlagenspezifischen Gefährdungsbeurteilung erfolgen.</p>
<p class="p2">Der Ex-Zonenplan muss bekannt sein. Gasführende Komponenten, Öffnungen, Entlüftungen, Sicherheitsventile und Membranbereiche sind besonders kritisch zu bewerten. Normale Drohnen sollten nicht in Ex-Zonen oder in unmittelbarer Nähe möglicher Gasfreisetzungsstellen eingesetzt werden.</p>
<p class="p2"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-26758 size-large" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1024x729.jpg" alt="EX-Zonen" width="1024" height="729" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1024x729.jpg 1024w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-300x214.jpg 300w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-768x547.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1536x1094.jpg 1536w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-2048x1458.jpg 2048w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-672x479.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1038x739.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-480x342.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-600x427.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Infobox_Ex-Zonen_Biogasanlagen_260507-1320x940.jpg 1320w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></p>
<p class="p2">Wo geflogen wird, sollte dies mit deutlichem Abstand, seitlichem Blickwinkel und defensivem Flugstil erfolgen. Die Windrichtung ist zu berücksichtigen. Kritische Punkte sollten nicht direkt überflogen und nicht dauerhaft überflogen oder überschwebt werden.</p>
<p class="p2">Und auch hier gilt: Der Einsatz muss jederzeit abgebrochen werden können.</p>
<h3><span class="s1">Außen sicherer heißt nicht automatisch sicher</span></h3>
<p class="p2">Die Außenbefliegung von Biogasanlagen ist in vielen Fällen sinnvoll und wertvoll. Sie kann Schäden sichtbar machen, Wartung unterstützen, Zustände dokumentieren und Betreiber bei sicheren Entscheidungen unterstützen. Aber sie ist keine gewöhnliche Gebäudebefliegung.</p>
<p class="p2">Biogasanlagen bleiben auch im Außenbereich technische Anlagen mit besonderen Risiken. Wer sie mit Drohnen inspiziert, muss diese Risiken verstehen und in die Flugplanung übersetzen.</p>
<p class="p2">Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Wie nah komme ich mit der Drohne heran?<br />
Sondern: Wie erfasse ich die notwendigen Informationen mit möglichst großem Sicherheitsabstand und möglichst geringem Risiko?</p>
<p class="p4">Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Drohnenflug und einer professionellen industriellen Inspektion.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenbefliegung-von-biogasanlagen/">Drohnenbefliegung von Biogasanlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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		<title>Drohnenflüge beim Ordnungsamt anmelden? BVCP fordert rechtliche Klarstellung</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/drohnenfluege-beim-ordnungsamt-anmelden-bvcp-fordert-rechtliche-klarstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 May 2026 14:54:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anmeldung Drohnenflüge]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsamt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Müssen Drohnenflüge künftig bei jeder Kommune angemeldet werden? Eine Pressemitteilung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sorgt derzeit für Diskussionen in der Drohnen-Community. Darin wird der Eindruck vermittelt, Drohnenflüge im Stadtgebiet müssten grundsätzlich vorab beim Ordnungsamt angemeldet werden. Der BVCP sieht darin erheblichen Klärungsbedarf und hat die Stadt um Stellungnahme, rechtliche Einordnung und Korrektur der veröffentlichten Informationen gebeten. Worum geht es? Die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4>Müssen Drohnenflüge künftig bei jeder Kommune angemeldet werden? Eine Pressemitteilung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sorgt derzeit für Diskussionen in der Drohnen-Community. Darin wird der Eindruck vermittelt, Drohnenflüge im Stadtgebiet müssten grundsätzlich vorab beim Ordnungsamt angemeldet werden. Der BVCP sieht darin erheblichen Klärungsbedarf und hat die Stadt um Stellungnahme, rechtliche Einordnung und Korrektur der veröffentlichten Informationen gebeten.</h4>
<h4><span class="s1"><b><br />
Worum geht es?</b></span></h4>
<p class="p2">Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in einer Pressemitteilung vom 27. April 2026  darauf hingewiesen, dass Drohnenflüge im Stadtgebiet zuvor beim Ordnungsamt angemeldet werden müssten. Ergänzend verweist die Stadt auf ein <strong>Formular zur „Anzeige eines Drohnenfluges beim Ordnungsamt“</strong>.</p>
<p class="p2">Diese Darstellung hat bei vielen Fernpilotinnen und Fernpiloten zu Verunsicherung geführt. Denn wenn Kommunen eigene Anmeldepflichten für Drohnenflüge einführen könnten, müssten Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber vor jedem Flug nicht nur die geltenden EU- und Bundesregelungen, geografische UAS-Gebiete, Genehmigungserfordernisse und lokale Besonderheiten prüfen, sondern zusätzlich auch noch recherchieren, ob die jeweilige Stadt oder Gemeinde eigene Anzeige- oder Erlaubnisverfahren vorsieht.</p>
<p class="p3">Genau hier liegt das Problem: Eine solche kommunale Zusatzpflicht wäre ein erheblicher Eingriff in die Systematik des geltenden Drohnenrechts. Deshalb hat der BVCP die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler um eine rechtliche Klarstellung gebeten.</p>
<h3><span class="s1"><b>Warum ist das problematisch?</b></span></h3>
<p class="p2">Der Betrieb von Drohnen ist bereits umfassend geregelt. Maßgeblich sind insbesondere die europäischen Vorgaben für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme, die nationalen Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung sowie die Vorgaben zu geografischen UAS-Gebieten. Je nach Einsatzort, Drohnenklasse, Betriebsart und Risikoprofil können daraus konkrete Beschränkungen, Pflichten oder Genehmigungserfordernisse entstehen.</p>
<p class="p2">Die Zuständigkeit für den Luftverkehr liegt jedoch nicht bei den Kommunen. Gemeinden können nicht durch Pressemitteilung oder Formular eine eigene luftverkehrsrechtliche Anmelde- oder Genehmigungspflicht für Drohnenflüge im gesamten Stadtgebiet schaffen.</p>
<p class="p2">Davon zu unterscheiden ist die Nutzung kommunaler Flächen. Eine Stadt kann als Eigentümerin oder Trägerin öffentlicher Einrichtungen durchaus regeln, ob und unter welchen Bedingungen auf städtischen Grundstücken, öffentlichen Grünanlagen, Plätzen oder sonstigen kommunalen Flächen gestartet und gelandet werden darf. Das betrifft jedoch die Nutzung des Bodens – nicht die generelle Nutzung des Luftraums.</p>
<p class="p3">Vereinfacht gesagt: Eine Kommune kann Vorgaben für ihre eigenen Flächen machen. Sie kann aber nicht den Luftraum über dem gesamten Stadtgebiet eigenständig neu ordnen.</p>
<h3><span class="s1"><b>Gefahr einer falschen Rechtswahrnehmung</b></span></h3>
<p class="p2">Besonders kritisch ist, dass kommunale Hinweise in der Praxis schnell als verbindliche Flugverbote oder zusätzliche Genehmigungspflichten verstanden werden. Für private Fernpilotinnen und Fernpiloten entsteht dadurch der Eindruck, ein eigentlich zulässiger Flug könne ohne vorherige Anzeige beim Ordnungsamt rechtswidrig sein.</p>
<p class="p2">Auch gewerbliche Betreiber sind betroffen. Wer Drohnen für Inspektionen, Vermessung, Dokumentation, Medienproduktion, Immobilienaufnahmen oder andere professionelle Zwecke einsetzt, ist auf klare und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Eine uneinheitliche kommunale Praxis würde zu erheblichem Mehraufwand und Rechtsunsicherheit führen.</p>
<p class="p3">Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, berechtigte Sicherheitsinteressen von Städten und Gemeinden infrage zu stellen. Rücksichtnahme, Transparenz und verantwortlicher Drohnenbetrieb sind zentrale Anliegen des BVCP. Diese Maßnahmen müssen jedoch rechtssicher, verhältnismäßig und zutreffend kommuniziert werden.</p>
<p>Bad Neuenahr-Ahrweiler ist jedoch kein Einzelfall. Auch in anderen Städten und Gemeinden versuchen Ordnungsämter über Umwege eine Einschränkung der Drohnenflüge herbeizuführen ohne luftrechtlich dazu legitimiert zu sein. Während einzelne Kommunen offene Verbote prüfen, entsteht andernorts eine subtilere Entwicklung: Genehmigungsmodelle, die nicht über Luftrecht, sondern über Sondernutzung konstruiert werden. Lübeck zeigt exemplarisch, wie schnell aus kommunaler Flächenverwaltung eine faktische Hürde für den Drohnenbetrieb werden kann.</p>
<p>Die Stadt Lübeck bietet beispielsweise eine Leistung „Aufstiegsgenehmigung Drohne (privat und kommerziell)“ an. Dadurch entsteht nach außen leicht der Eindruck, dass Drohnenflüge grundsätzlich genehmigungspflichtig seien. Gleichzeitig wird die Leistung über Sondernutzung öffentlicher Flächen begründet, nicht über Luftrecht. Das gilt selbst für Drohne unter 250 g Abfluggewicht. Zudem werden Gebühren für die Genehmigung erhoben. Das wiederkehrende Muster: Kommunen und Städte verlangen zusätzliche Freigaben, obwohl keine geografische UAS-Zone vorliegt und schaffen so eine neue, &#8222;schleichende Genehmigungsarchitektur&#8220;.</p>
<p>Wenn Ihr bereits ähnliche Vorgänge beobachtet habt, könnt Ihr uns diese unter <a href="&#109;&#x61;&#105;&#x6c;&#116;&#x6f;:&#x69;n&#x66;o&#64;&#x62;&#118;&#x63;&#112;&#x2e;&#100;&#x65;">&#105;&#x6e;f&#111;&#x40;&#98;&#x76;c&#112;&#x2e;d&#x65;</a> schildern.</p>
<h3><span class="s1"><b>Auch der Datenschutz wirft Fragen auf</b></span></h3>
<p class="p2">Neben der luftverkehrsrechtlichen Frage stellt sich auch die Frage nach der datenschutzrechtlichen Grundlage der erhobenen Daten.</p>
<p class="p2">Das von der Stadt bereitgestellte Formular fragt unter anderem personenbezogene Angaben sowie technische und einsatzbezogene Informationen ab. Dazu zählen etwa Angaben zur Person, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Drohnenmodell, Startmasse, Versicherungsnachweis, Flugort, Flugzeitraum, Zweck des Fluges, Flughöhe und Flugradius.</p>
<p class="p2">Wenn für eine allgemeine kommunale Anzeigepflicht keine tragfähige Rechtsgrundlage besteht, ist auch fraglich, auf welcher Grundlage diese Daten erhoben und verarbeitet werden. Besonders prüfungsbedürftig erscheint, welche Angaben für eine bloße Information des Ordnungsamtes tatsächlich erforderlich sein sollen und wie Betroffene über Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und ihre Rechte nach der DSGVO informiert werden.</p>
<p class="p3">Auch diesen Punkt spricht der BVCP in seinem Schreiben an die Stadtverwaltung ausdrücklich an.</p>
<h3><span class="s1"><b>Was der BVCP fordert</b></span></h3>
<p class="p2">Der BVCP fordert keine Sonderrechte für Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber. Wir fordern eine korrekte, rechtssichere und verständliche Darstellung der bestehenden Rechtslage.</p>
<p class="p2">Aus unserer Sicht sollte klar zwischen drei Ebenen unterschieden werden:</p>
<ol>
<li class="p2">Die luftverkehrsrechtliche Zulässigkeit eines Drohnenfluges richtet sich nach EU-Recht, Luftverkehrsrecht, LuftVO, geografischen UAS-Gebieten und gegebenenfalls nach Genehmigungen der zuständigen Luftfahrtbehörden.</li>
<li class="p2">Die Nutzung kommunaler Flächen für Start und Landung kann durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde geregelt werden, soweit diese hierfür zuständig ist.</li>
<li class="p2">Eine allgemeine kommunale Anmeldepflicht für Drohnenflüge im gesamten Stadtgebiet lässt sich daraus nicht ableiten.</li>
</ol>
<p class="p3">Der BVCP hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler daher um Stellungnahme gebeten. Konkret fragen wir nach der Rechtsgrundlage der behaupteten Anzeigepflicht, nach dem tatsächlichen Geltungsbereich, nach der Abgrenzung zwischen Luftraum und kommunaler Flächennutzung sowie nach der datenschutzrechtlichen Grundlage der Datenerhebung.</p>
<h3><span class="s1"><b>Ziel: Rechtssicherheit statt Verunsicherung</b></span></h3>
<p class="p2">Die aktuelle Diskussion zeigt, wie wichtig eine klare Kommunikation zwischen Behörden, Kommunen und Drohnenbetreibern ist. Drohnen sind längst Teil vieler sinnvoller Anwendungen: von Inspektion und Vermessung über Film- und Medienproduktion bis hin zu Rehkitzrettung, Einsatzunterstützung und Katastrophenschutz.</p>
<p class="p2">Gerade deshalb braucht es verlässliche Regeln – aber eben keine zusätzlichen Unsicherheiten durch unklare oder rechtlich fragwürdige kommunale Vorgaben.</p>
<p class="p3">Der BVCP wird das Thema weiter begleiten und sich für eine sachliche Klärung einsetzen. Entscheidend ist, dass Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten wissen, welche Regeln tatsächlich gelten – und welche Stelle wofür zuständig ist.</p>
<hr />
<h3><span class="s1"><b>Das Schreiben des BVCP an die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler</b></span></h3>
<p class="p4">Hier findet ihr den <b>vollständigen <a href="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/05/BVCP_Schreiben_Stadt-Bad-Neuenahr-Ahrweiler_260430.pdf" target="_blank" rel="noopener">Brief des BVCP an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler</a></b></p>
<p class="p1">Der BVCP wird die Rückmeldung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auswerten und seine Mitglieder sowie die Drohnen-Community über die weitere Entwicklung informieren. Gleichzeitig empfehlen wir allen Fernpilotinnen und Fernpiloten, vor jedem Flug die geltenden luftverkehrsrechtlichen Vorgaben, geografischen UAS-Gebiete und gegebenenfalls lokale Regelungen zur Nutzung von Start- und Landeflächen sorgfältig zu prüfen.</p>
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		<title>Punktlandung zu Ostern – 10% Rabatt bis 9.4.2026</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/punktlandung-zu-ostern-10-rabatt-bis-9-4-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Apr 2026 10:47:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[10%]]></category>
		<category><![CDATA[EasterEgg26]]></category>
		<category><![CDATA[Oster-Rabatt]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Liebe Mitglieder und Freunde des Bundesverbands Copter Piloten,</h3>
<p>Unsere kleine Osterüberraschung in Form unseres <strong>EasterEgg</strong> mit einem <strong>Oster-Rabatt</strong> von bis zu <strong>10% auf Produkte und Schulungen</strong> in unserem Shop gilt noch <strong>bis zum 9. April 2026!</strong> Nutzt diese Gelegenheit, um Euch mit neuen Tools oder Wissen für Eure nächsten Flugmissionen zu rüsten.</p>
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<p>Genießt die Feiertage, lasst Euch von der Frühlingssonne verwöhnen und denkt daran, dass der<strong> Oster-Rabatt nur für kurze Zeit gilt – bis 9. April 2026!</strong></p>
<p>Selbstverständlich <strong>on-top zzgl. Eurem Rabatt, falls Ihr schon <a href="https://bvcp.de/mitglied-werden/" target="_blank" rel="noopener">Mitglied im BVCP</a></strong> seid!</p>
<p>Wir wünschen Euch ein Frohes Oster-Fest und guten Start in die neue Flugsaison 2026!</p>
<p>Fly safe and have fun</p>
<p><strong>Euer Vorstand BVCP</strong></p>
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		<item>
		<title>Der BVCP wünscht Frohe Ostern!</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/der-bvcp-wuenscht-frohe-ostern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Apr 2026 15:07:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BVCP News]]></category>
		<category><![CDATA[Frohe Ostern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder, Partner und Copter-Freunde, zu Ostern wünschen wir Euch und Euren Familien schöne Feiertage, Zeit zum Durchatmen und einen guten Start in den Frühling. Frohe Ostern! Die Ostertage sind eine schöne Gelegenheit, kurz innezuhalten, neue Kraft zu sammeln und mit frischem Blick auf die kommenden Aufgaben zu schauen. Für das entgegengebrachte Vertrauen, Euer Engagement, den wertvollen Austausch und die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/der-bvcp-wuenscht-frohe-ostern/">Der BVCP wünscht Frohe Ostern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong><a href="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/BVCP-Oster-Movie-2026.mp4" target="_blank" rel="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/BVCP-Oster-Movie-2026.mp4 noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-26724" src="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-582x1024.jpg" alt="Der BVCP wünscht Frohe Ostern!" width="371" height="653" srcset="https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-582x1024.jpg 582w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-171x300.jpg 171w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-768x1351.jpg 768w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-873x1536.jpg 873w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-1164x2048.jpg 1164w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-672x1182.jpg 672w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-1038x1826.jpg 1038w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-480x844.jpg 480w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1-600x1055.jpg 600w, https://bvcp.de/wp-content/uploads/2026/04/Osterhase-2026-Startscreen-Movie-1.jpg 1290w" sizes="auto, (max-width: 371px) 100vw, 371px" /></a>Liebe Mitglieder, Partner und Copter-Freunde,</strong></h4>
<h4 class="p1">zu Ostern wünschen wir Euch und Euren Familien schöne Feiertage, Zeit zum Durchatmen und einen guten Start in den Frühling.</h4>
<h1 style="text-align: center;">Frohe Ostern!</h1>
<h4 class="p1">Die Ostertage sind eine schöne Gelegenheit, kurz innezuhalten, neue Kraft zu sammeln und mit frischem Blick auf die kommenden Aufgaben zu schauen. Für das entgegengebrachte Vertrauen, Euer Engagement, den wertvollen Austausch und die gute Zusammenarbeit möchten wir uns herzlich bedanken.</h4>
<h4 class="p1">Wir wünschen Euch erholsame Feiertage, sonnige Frühlingsmomente und viele positive Impulse für die kommende Zeit.</h4>
<h4 class="p3">Frohe Ostern wünscht Euch</h4>
<h4><strong>Euer Bundesverband Copter Piloten e.V.</strong></h4>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2026</title>
		<link>https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-copter-stammtisch-in-muenchen-am-21-maerz-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Bach]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Mar 2026 12:48:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Event]]></category>
		<category><![CDATA[Copter]]></category>
		<category><![CDATA[Drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[KitzCon]]></category>
		<category><![CDATA[Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Mitglieder BVCP]]></category>
		<category><![CDATA[Nicht-Mitglieder BVCP]]></category>
		<category><![CDATA[Rehkitzretter]]></category>
		<category><![CDATA[Stammtisch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir laden Euch herzlich ein zum BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2025, ab 19:00 Uhr in das Restaurant Motorworld Inn München, Am Ausbesserungswerk 8, 80939 München. Der Copter-Stammtisch findet unmittelbar nach der KitzCon in Unterföhring statt. Wundert Euch also nicht, wenn ein paar Drohnenpiloten aus der Rehkitzrettung teilnehmen. Wir wollen klönen, schlemmen und fachsimpeln im Kreis Copter-begeisterter BVCP-Mitglieder und [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="geodir-post-meta-container sdel-0141b116">
<div class="geodir_post_meta text- geodir-field-post_content">
<h4>Wir laden Euch herzlich ein zum <strong>BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2025, ab 19:00 Uhr</strong> in das <strong>Restaurant Motorworld Inn München</strong>, Am Ausbesserungswerk 8, 80939 München.</h4>
<p>Der Copter-Stammtisch findet unmittelbar nach der <strong><a href="https://bvcp.de/multicopter-news/kitzcon-fach-und-netzwerktreffen-zur-jungwildrettung-mit-drohnentechnik/">KitzCon</a></strong> in Unterföhring statt. Wundert Euch also nicht, wenn ein paar Drohnenpiloten aus der Rehkitzrettung teilnehmen. Wir wollen klönen, schlemmen und fachsimpeln im Kreis Copter-begeisterter BVCP-Mitglieder und (noch) Nichtmitglieder, Erlebtes und Geplantes teilen, Netzwerken und austauschen über die Entwicklung der neuen <strong>europäische Regulierung, SORA 2.5 </strong>oder<strong> „FastFlight“</strong> und die Auswirkungen der aktuellen Berichte über Bedrohungen durch Drohnen für uns Copter-Piloten austauschen.</p>
<p>Wir freuen uns auf eine große, begeisterte Runde.</p>
<p>Euer Vorstand BVCP</p>
<hr />
</div>
<p><strong>P. S.</strong> bitte gebt möglichst bis zum 18.3.2025 Bescheid, wenn Ihr am Copter-Stammtisch teilnehmen wollt, damit wir genügend Plätze für Euch reservieren können.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-copter-stammtisch-in-muenchen-am-21-maerz-2026/">BVCP Copter-Stammtisch in München am 21. März 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://bvcp.de">BVCP</a>.</p>
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