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	<title>Kanzlei Dierkes</title>
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	<description>Rechtsanwalt &#124; Steuerberater &#124; Fachanwalt &#124; Oldenburg</description>
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		<title>Rechtswidrige Steuerhinterziehungszinsen zurückholen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Apr 2024 12:45:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtswidrige Steuerhinterziehungszinsen zurückholen Eine regelmäßige Folge einer Steuerhinterziehung ist, dass der Steuerhinterzieher dann auch neben den nachträglich zu zahlenden Steuern auch noch Steuerhinterziehungszinsen auf die hinterzogenen Steuern zahlen muss. Dieses ist auch systematisch und aus Sicht des Staates grundsätzlich nachzuvollziehen, weil der Steuerhinterzieher für den Zeitraum der Steuerhinterziehung mehr Liquidität hatte und dieses Geld z.B....</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Rechtswidrige Steuerhinterziehungszinsen zurückholen</span></strong></h2><p>Eine regelmäßige Folge einer Steuerhinterziehung ist, dass der Steuerhinterzieher dann auch neben den nachträglich zu zahlenden Steuern auch noch Steuerhinterziehungszinsen auf die hinterzogenen Steuern zahlen muss. Dieses ist auch systematisch und aus Sicht des Staates grundsätzlich nachzuvollziehen, weil der Steuerhinterzieher für den Zeitraum der Steuerhinterziehung mehr Liquidität hatte und dieses Geld z.B. als Tagesgeld angelegt haben könnte und dann dadurch Zinseinnahmen erzielt hat.</p><p>Dem Staat geht es dann darum, diesen Zinsvorteil abzuschöpfen. Der Steuerhinterzieher soll schließlich nicht bessergestellt sein, als der steuerehrliche Bürger. Die Abschöpfung dieses Vorteils geschieht mittels Steuerhinterziehungszinsen nach § 235 Abgabenordnung (AO). Dabei ist es im Übrigen völlig ohne Bedeutung, ob Sie tatsächlich Zinsvorteile aus den hinterzogenen Steuern gezogen haben.</p><p>Diese Steuerhinterziehungszinsen können in der Summe teilweise sehr hoch sein. Dieses hängt damit zusammen, dass unter Umständen für bis zu 15 Jahre (und ggf. auch länger) Zinsen auf die vor langer Zeit hinterzogenen Steuern nachzuzahlen sind. Der Zinssatz, mit dem die Finanzverwaltung die Hinterziehungszinsen berechnet, ist 0,50% pro Monat und damit 6,00% pro Jahr.</p><p><strong>Beispiel:</strong><br />Wenn Sie vor 10 Jahren Steuern in Höhe von EUR 10.000 hinterzogen haben, müssten Sie dann wie folgt an das Finanzamt nachzahlen:</p><ul><li>Steuernachzahlung EUR 10.000</li><li>Hinterziehungszinsen EUR 6.000</li><li>Gesamtnachzahlung EUR 16.000</li></ul><p>Die Steuerhinterziehungszinsen machen in diesem einfachen Beispiel also 60% der Gesamtnachzahlung aus. Vor diesem Hintergrund sollten die Steuerhinterziehungszinsen auch nicht vernachlässigt werden, weil diese eine erhebliche Belastung sein können.</p><p>Die Steuerhinterziehungszinsen begegnen in rechtlicher Hinsicht jedoch Bedenken. Die Kanzlei Dierkes hat es schon in mehreren Fällen geschafft, eine Reduzierung der Festsetzung der Steuerhinterziehungszinsen sowie als auch eine Erstattung von Steuerhinterziehungszinsen zu erreichen. Zuletzt haben wir für einen Mandanten eine Rückzahlung von knapp EUR 30.000 Hinterziehungszinsen erreicht.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Angebot auf Unterstützung bei der Prüfung von Steuerhinterziehungszinsen</strong></span></h3><p>Sollten Sie einen Bescheid über die Festsetzung von Steuerhinterziehungszinsen vom Finanzamt erhalten, kontaktieren Sie uns unverzüglich. Wir würden dann – wie auch schon in den anderen Fällen – versuchen, diese Ansprüche abzuwehren bzw. zu reduzieren. Bisher waren wir in vielen Fällen erfolgreich. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Wir prüfen auch Schadensersatzansprüche gegen Ihren Steuerberater bzw. Steuerstrafverteidiger</strong></span></h3><p>Sollten Sie in Ihrem Steuerstrafverfahren durch einen Steuerberater und/oder Steuerstrafverteidiger beraten worden sein und Ihr Berater/Verteidiger den Bescheid über die Festsetzung von Steuerhinterziehungszinsen geprüft und nicht beanstandet haben, kann die Kanzlei Dierkes für Sie auch Schadensersatzansprüche gegen Ihren Steuerberater / Strafverteidiger prüfen und auf Wunsch auch durchsetzen. Häufig ist es nämlich so, dass die Steuerberater und/oder Steuerstrafverteidiger die festsetzten Steuerhinterziehungszinsen fehlerhafterweise einfach akzeptieren, ohne dagegen vorzugehen. Dieses machen selbst große Steuerberatungskanzleien, Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. </p><h3><strong><span style="font-size: 16px;">Fazit</span></strong></h3><p>Nutzen Sie Ihr Recht und unsere Erfahrung und Spezialexpertise in Sachen Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehungszinsen. Zur Prüfung der Steuerhinterziehungszinsen bräuchten wir lediglich eine Kopie oder Scan von Ihrem Bescheid über die Festsetzung von Steuerhinterziehungszinsen. Die Prüfung geht bei uns sehr schnell.  Häufig kann schon ein kurzer Anruf zur Klärung beitragen, ob wir für Sie eine Erstattung der Steuerhinterziehungszinsen vom Staat oder im Rahmen eines Schadensersatzanspruches von Ihrem Steuerberater oder Steuerstrafverteidiger haben.  </p><p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>.</p><p>Ihre</p><p>Kanzlei Dierkes</p><p>RECHT unkompliziert mit der Kanzlei Dierkes die Erstattung von rechtswidrigen Steuerhinterziehungszinsen erreichen</p>					</div>
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		<title>Weitere Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Apr 2024 11:31:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Weitere Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung Wenn gegen eine Person wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, stellen sich viele nur die Fragen, wie hoch die Strafe in Form einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe aussieht. Häufig können jedoch die weiteren Folgen bzw. Nebenfolgen einer strafrechtlichen bzw. steuerstrafrechtlichen Verurteilung viel schlimmer sein als die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Dieses sind berufsrechtliche Folgen in...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Weitere Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung</span></strong></h2><p>Wenn gegen eine Person wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, stellen sich viele nur die Fragen, wie hoch die Strafe in Form einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe aussieht. <br />Häufig können jedoch die weiteren Folgen bzw. Nebenfolgen einer strafrechtlichen bzw. steuerstrafrechtlichen Verurteilung viel schlimmer sein als die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Dieses sind berufsrechtliche Folgen in der Gestalt, dass einem durch behördliche Maßnahmen verboten wird, weiter seine berufliche Tätigkeit oder auch Ihr Hobby (z.B. Jagd) ausüben zu können. So kann es dann z.B. so sein, dass Sie zwar mit einer relativ geringen Geldstrafe davonkommen, dafür aber Ihr komplettes Gewerbe oder Ihren Beruf aufgeben müssen. Diese Nebenfolgen müssen Sie mit in Ihre Verteidigungsstrategie mit aufnehmen.<br />Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über mögliche Nebenfolgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, welcher man sich unbedingt bewusst sein sollte:</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Mögliche Nebenfolgen</strong></span></h3><ol><li>Für sämtliche Erlaubnisse und Berechtigungen, die auf dem Begriff der (rechtlichen) Zuverlässigkeit beruhen, droht die Entziehung. Z.B.: Entzug von Gastsstättenkonzession (§§ 15, 4 GastG), Gewerbeerlaubnis (§ 35 GewO, § 33c GewO), Waffenschein (§ 45 WaffG) und/oder Jagdschein (§§ 17, 18 BJagdG);</li><li>Aufnahme in das Gewerbezentralregister bei dem Bundesamt für Justiz im Falle eines Bußgeldbescheides wegen einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 149 GewO);</li><li>Eintragungen ins Wettbewerbsregister (u.a. Verlust der Möglichkeit als Unternehmer, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen);</li><li>Passversagung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 PassG;</li><li>Verlust der Gemeinnützigkeit bei gemeinnützigen Organisationen (FG Berlin, 24.2.97, EFG 97, 1006);</li><li>Beamtenrechtliche Konsequenzen: Diese können wie folgt sein: z.B. Kürzung der Dienstbezüge; Beendigung des Beamtenverhältnisses;</li><li>Berufsrechtliche Maßnahmen gegen Steuerberater,  Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (zur Meldung vgl. § 113 Abs. 2 BRAO, § 10 Abs. 1 StBerG; Ziff. 23 ff. Mistra);</li><li>Entzug der Erlaubnis für das Kreditwesen für sog. Bankgeschäftsleiter (§ 33 Abs. 1 Nr. 2, § 1 Abs. 2 KWG).</li></ol><p>Die obige Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Mitteilungspflichten der Strafverfolgungsbehörden</strong></span></h3><p>Den Strafverfolgungsbehörden sind auch verpflichtet, bei einem Ermittlungsverfahren bzw. auch einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung insoweit auch eine Mitteilungspflicht an die entsprechenden Behörden vorzunehmen, so dass die Nebenfolgen dann auch veranlasst werden können.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Die Kanzlei Dierkes unterstützt Sie auch bei den Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung</strong></span></h3><p>Die Kanzlei Dierkes unterstützt Sie auch dabei, diese Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung mit in die Verteidigungsstrategie aufzunehmen und dann den richtigen Fokus herauszuarbeiten. </p><p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>.</p><p>Ihre</p><p>Kanzlei Dierkes</p><p>RECHT sicher auch die Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung unter Kontrolle haben</p>					</div>
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		<title>FAQ bezüglich Steuerhinterziehung bzw. Steuerstrafverfahren</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Apr 2024 10:54:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>FAQ bezüglich Steuerhinterziehung bzw. Steuerstrafverfahren Im Rahmen eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung bzw. eines Steuerstrafverfahrens sind die Beschuldigten eines solchen Verfahrens häufig sehr besorgt und haben eine Vielzahl von Fragen. Diese uns häufig gestellten Fragen haben wir in der Form FAQ (Frequently Asked Questions/häufig gestellte Fragen) nachfolgend zusammengestellt: Welche Strafe erwartet mich für die Steuerhinterziehung? Dieses...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">FAQ bezüglich Steuerhinterziehung bzw. Steuerstrafverfahren</span></strong></h2><p>Im Rahmen eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung bzw. eines Steuerstrafverfahrens sind die Beschuldigten eines solchen Verfahrens häufig sehr besorgt und haben eine Vielzahl von Fragen. Diese uns häufig gestellten Fragen haben wir in der Form FAQ (Frequently Asked Questions/häufig gestellte Fragen) nachfolgend zusammengestellt:</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Welche Strafe erwartet mich für die Steuerhinterziehung?</strong></span></h3><p>Dieses hängt im Wesentlichen von der Höhe der Steuerhinterziehung ab. Wer z.B. nur EUR 1.000 an Steuern hinterzieht, wird geringer bestraft als eine Person, welche EUR 500.000 an Steuern hinterzieht. Ebenso wird höher bestraft, wer schon einmal wegen Steuerhinterziehung beurteilt wurde. Aber hier spielen noch andere Umstände in die Bemessung einer Geldstrafe mit rein. Dieses ist immer ein Gesamtpaket.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Wovon ist die Höhe der Geldstrafe bei einer Steuerhinterziehung abhängig?</strong></span></h3><p>Die Höhe der Geldstrafe im Steuerstrafverfahren bzw. Steuerhinterziehungsverfahren ist im Wesentlichen abhängig vom netto pro Tag zur Verfügung stehendem Einkommen im Zeitpunkt der Verurteilung.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Muss ich ins Gefängnis wegen der Steuerhinterziehung?</strong></span></h3><p>Die meisten Personen, welche noch nie in ein Strafverfahren involviert waren und ein Schreiben vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen erhalten, stellen häufig die Fragen, ob diesen eine Gefängnisstrafe droht. Diese Frage ist verständlich, weil die Strafandrohung bei der Steuerhinterziehung im Gesetz neben der Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe vorsieht. <br />In den wenigstens Fällen, kommt es zu der Verhängung einer Freiheitsstrafe.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Hat das Steuerstrafverfahren bzw. die Ermittlung wegen Steuerhinterziehung noch weitere Nebenfolgen für mich?</strong></span></h3><p>Ja, dieses kann sein. Die Nebenfolgen können zum Teil sogar viel gravierender sein als die Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung selbst (z.B. Verlust der Gaststättenkonzession, Erteilung der Gewerbeversagung, Verlust des Beamtenstatus etc). Siehe hierzu unseren gesonderten Blogbeitrag.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Was kostet mich die anwaltliche Verteidigung bei einer Steuerhinterziehung durch die Kanzlei Dierkes?</strong></span></h3><p>Dieses kann nicht pauschal beantwortet werden. Dieses wäre vergleichbar, als wenn Sie beim Arzt wegen Bauchschmerzen telefonisch anrufen und nachfragen, was eine Therapie kostet. Eine realistische Aussage ist hier beim Arzt genauso wie bei uns nicht möglich. <br />Der Arbeitsaufwand für die Verteidigung hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Ermittlungsakte einen Umfang von 40 Seiten hat oder einen Umfang von über 13.000 Seiten (einer unserer großen Fälle). <br />Auch macht es einen Unterschied, ob große Datenmengen ausgewertet werden müssen. <br />Ist es ein komplizierter Sachverhalt, in dem auch die Interessen von anderen Personen (z.B. Beteiligte an der der Steuerhinterziehung) berücksichtigt werden müssen oder kann Ihre Verteidigung isoliert betrachtet werden, so dass keine Absprachen erfolgen müssen. <br />Wenn Sie auch wünschen, dass wir Sie im Besteuerungsverfahren vertreten, würden wir Sie in zwei Verfahren vertreten: a) im Steuerstrafverfahren und b) im Besteuerungsverfahren. Dann wäre der Arbeitsaufwand selbstverständlich auch höher, so dass dann die Kosten auch wieder höher wären.<br />Weil der Zeitaufwand also am Telefon bzw. vor Einsicht in die Ermittlungsakte nicht vorhersehbar ist, rechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand ab (Honorar, welche pro Stunde bezahlt werden muss). Selbstverständlich erhalten Sie von der Kanzlei Dierkes einen Zeitnachweis, wo wir welche Arbeiten erbracht haben.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Können wir nicht eine Pauschale für die Verteidigung vereinbaren?</strong></span></h3><p>Das Anliegen ist verständlich. Jedoch kann vor der Einsicht in die Ermittlungsakte der Arbeitsaufwand überhaupt nicht abgeschätzt werden. Daher wäre die Vereinbarung einer Pauschale ein „Blindflug“ und wäre in den seltensten Fällen sachgerecht und fair. Vor diesem Hintergrund rechnet die Kanzlei Dierkes nach Zeitaufwand ab.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Gerne würde ich sofort einen Termin vereinbaren, so dass ich Ihnen meine Version vom Sachverhalt erklären kann.</strong></span></h3><p>Auch dieses Anliegen ist verständlich. Häufig besteht das Anliegen der Beschuldigten, ein etwaiges Verhalten richtig darzustellen, zu relativieren oder die Unschuld darzulegen. Ein solches Gespräch würde aber in erster Linie dazu dienen, Sie selbst zu beruhigen. Effektiv kann hier in seltensten Fällen noch keine Verteidigung im Hinblick auf die mutmaßliche Steuerhinterziehung beginnen. Eine Strafverteidigung ist erst dann effektiv möglich, wenn die Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt wurde. Erst dann wird deutlich, welche Verhalten das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Ihnen vorwirft. Erst dann kann auch eine Besprechung genau dieser Vorwürfe zwischen Ihnen und der Kanzlei Dierkes vorgenommen werden. Dann können auch schon gezielt Fragen zur Sachverhaltsklärung und zur Verteidigung gestellt werden. Solche Fragen sind vor der Einsicht in die Ermittlungsakten nicht möglich. <br />Ein Treffen vor der Einsicht in die Ermittlungsakten würden Sie in den meisten Fällen daher (leider) nur Geld für eine nicht effektive Besprechung kosten. Daher raten wir in den meisten Fällen von einer Besprechung vor der Einsicht in die Ermittlungsakten ab, um Kosten auf Ihrer Seite zu sparen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen gibt. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Wieso muss ich grundsätzlich einen Kostenvorschuss bezahlen? Kann ich nicht erst nach dem Ende der Verteidigung bezüglich der Steuerhinterziehung bezahlen?</strong></span></h3><p>Zum einen sehen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie auch die Steuerberatergebührenordnung die Zahlung von Kostenvorschüssen auf das Honorar vor.</p><p>Zum anderen ist es aber häufig so, dass Beschuldigte von zum Teil sehr hohen Steuernachzahlungen bedroht sind. Häufig trifft die Steuernachzahlung die Beschuldigten schwerer als die zu erwartende Geldstrafe. Je nach Steuerhinterziehung kann die Nachzahlung z.B. von EUR 500,00 bis mehreren Millionen EUR betragen. Wenn dann die Kanzlei Dierkes das Honorar erst in Rechnung stellen würde, nachdem das Finanzamt die Steuerforderungen schon vollstreckt hat, ist der Beschuldigte manchmal gar nicht mehr in der Lage, unser Honorar zu begleichen. Ggf. meldet der Beschuldigte im Rahmen der Vollstreckung durch das Finanzamt auch die Privatinsolvenz an. Dann hätte die Kanzlei Dierkes unter Umständen unter hohem Sach- und Personalkosteneinsatz Beratungsleistungen erbracht, welche dann schließlich vom Beschuldigten nicht mehr bezahlt werden (können). Vor diesem Hintergrund wird die Erbringung von Beratungsleistungen von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht. <br />Sollte nach dem Abschluss der Beratung bzw. Verteidigung ein Guthaben verbleiben, würde dieses selbstverständlich von der Kanzlei Dierkes ausgezahlt werden.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Honorare der Kanzlei Dierkes?</strong></span></h3><p>Ob der von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutz auch unsere Kosten abdeckt können wir nicht wissen. Dieses hängt ganz davon ab, welchen Rechtsschutz Sie versichert haben. Es gibt hunderte von verschiedenen Versicherungstarife in Deutschland. Ob die Steuerstrafverteidigung versichert ist, müssen Sie bei Ihrem Versicherungsmakler oder am besten direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Deckungsanfrage erfragen. Erst dann haben Sie die Gewissheit, ob Sie dieses Lebensrisiko der Steuerhinterziehung versichert haben.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die gesamten Honorare der Kanzlei Dierkes?</strong></span></h3><p>Auch dieses hängt vom Versicherungstarif ab. Sofern das Risiko versichert wurde, zahlen die Rechtsschutzversicherung im Regelfall nur die Honorare, welche nach dem RVG abgerechnet werden können. Zeithonorare werden im Regelfall nicht übernommen, sofern nicht ein spezieller Strafrechtsschutz abgeschlossen wurde. Einen etwaigen Differenzbetrag zwischen den Honoraren nach dem RVG und dem Zeithonorar müssten Sie dann ggf. selbst bezahlen.</p><p>So kann es auch sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Steuerverfahren übernimmt, nicht jedoch die Kosten für die Strafverteidigung.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Kann ich noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben?</strong></span></h3><p>Ob die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige in Ihrem Fall noch möglich ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Wenn Sie jedoch schon offizielle Ziel eines Steuerstrafverfahrens sind, ist insoweit aber auf jeden Fall schon eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Ist es ein schlechtes Zeichen, wenn die Ermittlungen so lange dauern?</strong></span></h3><p>Dieses kann man pauschal nicht sagen. Grundsätzlich kann man aber wie folgt sagen: Je länger ein Verfahren dauert, umso eher sind Nachlässe bei der Strafbemessung wegen überlanger Verfahrensdauer. Häufig sind die Gründe für die Verzögerung aber sehr banal. Z.B. Personalmangel auf Seiten der Finanzverwaltung, krankheitsbedingter Ausfall des zuständigen Sachbearbeiters, Zuständigkeitenwechsel in der Behörde etc.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Bekomme ich dann einen Eintrag in meinem Führungszeugnis im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung?</strong></span></h3><p>Bekomme ich dann einen Eintrag in meinem Führungszeugnis im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung?<br />Dieses hängt von verschiedenen Umständen ab. Ab der Verurteilung von einer Anzahl von Tagessätzen von mehr als 90 erfolgt auf jeden Fall ein Eintrag in das Führungszeugnis. Wenn Sie unter darunter bleiben, erhalten Sie keinen Eintrag, es sei denn, dass Sie schon einmal eine Verurteilung hatten und mit der Verurteilung unter 91 Tagessätzen geblieben sind.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Sollten wir mit der Verteidigung bei der Steuerhinterziehung noch weiter abwarten?</strong></span></h3><p>NEIN, wer abwartet, hat später meist nur reduzierte Chancen. Am besten ist es, wenn man von Anfang an unterstützt. Auch schon in einer möglichen Betriebsprüfung. Fehler, welche zu Beginn gemacht wurden, können später ggf. gar nicht oder nur unter hohen Kosten wieder beseitigt werden. Daher handeln Sie sofort. </p><p>Wenn Sie einen Wassereinbruch im Keller haben, handeln Sie auch nicht erst 6 Monate später. So ist dieses auch in den Fällen der Steuerhinterziehung bzw. im Steuerstrafverfahren. Schnelles Handeln ist angesagt. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Ich möchte, dass die Kanzlei Dierkes den Finanzbeamten richtig zur „Sau“ macht.</strong></span></h3><p>Dieses ist nicht eine regelmäßige Wunschvorstellung vom Beschuldigten, aber es kommt gelegentlich mal vor. Es verlangen tatsächlich einige Personen, dass der Verteidiger die Finanzbeamten persönlich angehen soll. Dieses ist nicht die Aufgabe eines Beraters bzw. eines Verteidigers. Die Aufgabe eines Beraters/Verteidigers ist es, den Sachverhalt zu klären, das Recht bzw. die Gesetze korrekt anzuwenden und auch die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um möglichst nachteilige Konsequenzen von Ihnen abzuwenden. Wenn man die Finanzbeamten als Gegenspieler persönlich angehen würde, ist es selbstverständlich, dass die persönliche Kommunikation dann sofort abgebrochen wird. Dann geht es nur noch schriftlich. Dieses kostet im Ergebnis mehr Zeit und resultiert schließlich in einem höheren Honorar. Hinzu kommt, dass der Betriebsprüfer bzw. Fahnder kein Anlass mehr hat, den Fall zu besprechen. Dieser würde dann den Fall entsprechend beurteilen und dann die Steuern festsetzen. Eine weitere Klärung des Sachverhaltes könnte dann nur noch im Rechtsbehelfsverfahren und dann schließlich ggf. noch in einer Klage vor dem Finanzgericht enden. Im Ergebnis bringt es also überhaupt nichts, einen Finanzbeamten persönlich zur „Sau“ zu machen. Zum einen wäre es unprofessionell und zum anderen würde ein solcher dann die Anfeindungen (möglicherweise) auch persönlich nehmen und die Steuern dann maximal (rechtlich) möglich ansetzen. <br />Wir sind in der Sache hart und eindeutig. Aber man kann auch einen Finanzbeamten nicht zu einem Deal zwingen. Wenn ein solcher &#8211; aus welchen Motiven auch immer &#8211; nicht einigungsbereit ist, muss dann der Sachverhalt weiter in der nächsten Instanz hart in der Sache überprüft werden.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Fehlen Fragen in dieser Auflistung der FAQ bezüglich der Steuerhinterziehung?</strong></span></h3><p>Sollten Sie noch weitere Fragen in diesem Zusammenhang haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir würden dann überprüfen, ob eine Ergänzung der FAQ bezüglich Steuerhinterziehung / Steuerstrafverfahren vorgenommen werden kann.</p><p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>.</p><p>Ihre</p><p>Kanzlei Dierkes</p><p>Die Kanzlei Dierkes hilft ihnen in Sachen Recht und Strategie bei der Verteidigung bei Steuerhinterziehung</p>					</div>
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		<title>IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2024 20:54:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen Im Rahmen der Ermittlungen der Finanzämter und der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen greift die Finanzverwaltung immer mehr auf IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen zurück. Bei der Buchführung von Betrieben bzw. bei Kontoauszügen handelt es sich in erster Linie um Zahlenmaterial. Dieses Zahlenmaterial kann jedoch auch über Computer IT-technisch ausgewertet werden. Aufgrund von IT-Auswertungen...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen</span></strong></h2><p>Im Rahmen der Ermittlungen der Finanzämter und der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen greift die Finanzverwaltung immer mehr auf <a href="https://taxtech.blog/2020/12/14/mit-dem-digitalen-datenabdruck-steuergestalter-erkennen-und-steuerhinterzieher-entlarven/">IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen</a> zurück. Bei der Buchführung von Betrieben bzw. bei Kontoauszügen handelt es sich in erster Linie um Zahlenmaterial. Dieses Zahlenmaterial kann jedoch auch über Computer IT-technisch ausgewertet werden. </p><p>Aufgrund von IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen fallen dem Finanzamt bzw. auch dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen auch der Nachweis von Steuerhinterziehungen tendenziell grundsätzlich leichter. </p><p><strong style="font-size: 16px; color: #333333; text-transform: uppercase;">Ihr Steuerstrafverteidiger sollte auch gute IT-Kenntnisse haben</strong></p><p>Wenn die Finanzverwaltung mit Hilfe von IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehung versucht, Sie der Steuerhinterziehung zu überführen, sollte auch Ihr Steuerstrafverteidiger in der Lage sein, die Ermittlungsergebnisse der Ermittlungsbehörden nachvollziehen und auch auch überprüfen zu können. Man kann aber die Ermittlungsergebnisse nur dann überprüfen, wenn man selbst in der Lage ist, solche Auswertungen vorzunehmen. Das ist wie bei der Mathematik: Jemand, welcher nicht rechnen kann, kann auch nicht das mathematische Ergebnis einer Rechenoperation einer anderen Person überprüfen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie darauf achten, dass Ihr Steuerstrafverteidiger auch selbständige IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen vornehmen kann. Ansonsten vergeben Sie große Chancen bei der Verteidigung gegen eine Steuerhinterziehung. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><b>Beispiel &#8211; Abgleich des Warenbezugs mit Ausgangsumsätzen über mehrere Jahre</b></span></h3><p>In einem aktuell Fall warf das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen einem unserer Mandanten vor, dass dieser mittels selbst erstellter Scheinrechnungen vorsätzlich und wahrheitswidrig Betriebsausgaben in der Buchführung &#8222;generiert&#8220; hätte. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen konnte durch durch den Steuerberater des Mandanten nicht davon überzeugt werden, dass unsere Mandantschaft tatsächlich entsprechende Leistungen von Subunternehmern bezogen hatte. </p><p>Die Kanzlei Dierkes hatte dann sowohl den Materialbezug, die Abschlagszahlungen an Kunden sowie die bezogenen Leistungen von Subunternehmern unserer Mandantschaft ausgewertet und dann grafisch auf einer Zeitschiene dargestellt. Aufgrund dessen ergab sich dann eindeutig, dass die vorgenannten Kennzahlen auch über den Ermittlungszeitraum hinaus immer in glaubhafter Korrelation zueinander standen. Die Zahlen vor dem Ermittlungszeitraum der Steuerhinterziehung waren also vergleichbar mit den Zahlen innerhalb der Ermittlungszeitraums der Steuerhinterziehung. Insbesondere die grafische Darstellung war für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen überzeugend, so dass dann insoweit das Verfahren wegen Steuerhinterziehung fallen gelassen wurde. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Aufwendige Auswertungen</strong></span></h3><p>Richtig ist, dass solche IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen auch mal sehr aufwendig sein können. Dieses insbesondere dann, wenn das Datenmaterial erst aus PDF-Dokumenten in eine Form gebracht werde muss, dass das Zahlenmaterial IT-technisch ausgewertet werden kann. </p><p>Die Kanzlei Dierkes hat aber grundsätzlich eine gute Beziehung auf der Arbeitsebene zu den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen und erhält auf Anfrage im Regelfall auch das Datenmaterial in Excel, CSV oder auch anderen Formaten, welche IT-technisch ausgewertet werden können. Auf diese Art und Weise kann dann die IT-Auswertung effizienter erfolgen. </p><p>Allerdings muss auch gesehen werden, dass die eigenen IT-Ermittlungen auch die Ermittlungen der Ermittlungsbehörden stützen können. Wenn also z.B. die grafische Auswertung für eine Steuerhinterziehung spricht, würde dann selbstverständlich diese Auswertung nicht dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zur Verfügung gestellt werden. Lediglich wenn die Auswertung für Ihre Unschuld spricht, würden die Auswertungen in das Verfahren eingeführt werden. </p><h3><strong><span style="font-size: 16px;">Fazit</span></strong></h3><p>Anhand des oben aufgezeigten Praxisbeispiels können Sie erkennen, dass für die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche Steuerstrafverteidigung nicht nur Rechtskenntnisse und Praxiserfahrung im Umgang mit Steuerhinterziehungsfällen notwendig sind, sondern auch gute IT-Kenntnisse, um Zahlenmaterial auswerten und darstellen zu können. Darauf sollten Sie also auch achten, wenn Sie Ihren Steuerstrafverteidiger auswählen und beauftragen.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Als Spezialkanzlei für Steuerhinterziehung unterstützt Sie die Kanzlei Dierkes auch bei den IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen kompetent, schnell und sicher</span>. Auf diese Art und Weise ist gewährleistet, dass es zu keinem (möglichen) Bruch bei einer effektiven Steuerstrafverteidigung in Ihrem Fall kommt. </p><p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>. Ein kurzes und fachkundiges Telefonat von Ihnen mit der Kanzlei Dierkes bis zu 15 Minuten wird von uns nicht in Rechnung gestellt, kann Ihnen aber schon sehr viel Klarheit bezüglich Ihres Steuerstrafverfahrens verschaffen, ob, wann und wie Sie handeln müssen bzw. sollten. </p><p>Für allgemeine Hinweise zum Verhalten bei der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wird auf unseren Beitrag über &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/verteidigung-verteidigungsstrategie-bei-steuerhinterziehung-steuerstrafverfahren/">Verteidigung bei Steuerhinterziehung</a>&#8220; und auf &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-steuerberater-steuerhinterziehung-oldenburg/">Steuerhinterziehung</a>&#8220; verwiesen.</p><p>Ihre</p><p>Kanzlei Dierkes</p><p>RECHT und IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen mit der Kanzlei Dierkes sinnvoll miteinander kombinieren</p>					</div>
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		<title>Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2024 20:18:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung &#8211; so beginnt es Im Regelfall beginnt ein Strafverfahren auf Verdacht des Vorliegens einer Steuerhinterziehung mit dem Hinweis vom für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt für die Steuererklärungen an das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen. Dieses kann das Wohnsitzfinanzamt oder auch das Betriebsstättenfinanzamt sein. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen hingegen ist aber...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung &#8211; so beginnt es</span></strong></h2>
<p>Im Regelfall beginnt ein Strafverfahren auf Verdacht des Vorliegens einer Steuerhinterziehung mit dem Hinweis vom für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt für die Steuererklärungen an das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen. Dieses kann das Wohnsitzfinanzamt oder auch das Betriebsstättenfinanzamt sein. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen hingegen ist aber kein Finanzamt im eigentlichen Sinne, sondern eine &#8222;Steuerhinterziehungspolizei&#8220;, welche ausschließlich beim mutmaßlichen Vorliegen einer Steuerhinterziehung eingeschaltet wird.</p>
<p>Gelegentlich geben auch fremde dritte Personen unter Angabe ihres Namens oder auch anonym Anzeigen bezüglich des Vorliegens von Steuerhinterziehungen an das Finanzamt und/oder an das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ab.&nbsp;</p>
<p>Die dem <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahndung">Finanzamt für Fahndung und Strafsachen</a> mitgeteilten Tatsachen werden dann von diesem dahingehend überprüft, ob ein Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt. Sollte ein solcher Anfangsverdacht bejahrt werden, wird behördenintern beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen beschlossen, ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu eröffnen. Bei einigen Behörden wird dieses auch als Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bezeichnet. Die Eröffnung des Verfahrens wird dann auch mit einem offiziellen Aktenvermerk in der Ermittlungsakte des Beschuldigten dokumentiert.&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sodann gibt es zwei Möglichkeiten hinsichtlich des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung:</span></p>
<p>Entweder ermittelt das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ohne eine Mitteilung an den Beschuldigten behördenintern weiter oder aber es erfolgt schon eine offizielle Mitteilung vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen an den Beschuldigten.&nbsp;</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Exemplarische Auszüge aus Schreiben des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg über die Eröffnung verschiedener Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung</strong></span></h3>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau ________,</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>ich habe gegen Sie am __________ gemäß § 397 Abgabenordnung (AO) das Strafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass Sie in dem Zeitraum vom _________ bis&nbsp; __________ den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Einkommensteuer Jahr XXXX</em><br><em>Solidaritätszuschlag Jahr XXXX</em><br><em>Gewerbesteuer Jahr XXXX</em><br><em>Umsatzsteuer Jahr XXXX</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>verkürzt haben.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;">(Danach folgt immer eine kurze Begründung. Nachfolgend eine Zusammenstellung der Begründung aus mehreren reellen Einleitungsverfahren:)</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>1. Nach den bisherigen Kenntnissen der Betriebsprüfungsstelle des Finanzamtes der Stadt _______ wurden nicht alle Umsätze der Buchführung zu Grunde gelegt.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong><em>ODER</em></strong></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>2. Das Finanzamt Oldenburg hat bei der Firma X, Sitz und bei der Firma Y, Sitz allgemeine Außenprüfungen durchgeführt und in diesem Rahmen festgestellt, dass Sie folgende Zahlungen erhalten haben:</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>2017: 10.000,- Euro (Firma X)</em><br><em>2018:&nbsp; 4.000,- Euro (Firma Y)</em><br><em>2019: 30.000,- Euro (Firma X)</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Diese Zahlungen haben Sie pflichtwidrig nicht in Ihren Steuererklärungen angegeben.</em></p>
<p><em><strong>ODER</strong></em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>3. Sie haben für die Jahre _______ bis _______ unvollständige Einkommensteuererklärungen bei dem für Sie zuständigen Finanzamt (Stadt _______) eingereicht, in denen Sie die erhaltenen Zahlungen __________ nicht erklärt haben.</em></p>
<p><em><strong>ODER</strong></em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>4. Nach den Erkenntnissen des Finanzamts (Stadt) haben Sie in den Kalenderjahren ____ bis ____ Mieteinnahmen aus dem auf dem in der Stadt ______ gelegenen Objekt (Straße, Hausnummer) erzielt. In Ihren beim Finanzamt (Stadt) eingereichten Einkommensteuererklärungen für die Kalenderjahre _____ bis ____ haben Sie die Einnahmen aus diesem Objekt jedoch jeweils mit 0,- Euro an gegeben, obwohl Sie einnahmen erzielt haben.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;">(Sodann wird in dem Schreiben weiter wie folgt ausgeführt:)</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Zu gegebener Zeit werde ich Ihnen die Gelegenheit geben, sich zu dem gegen Sie bestehenden Verdacht zu äußern.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Nach dem Gesetz steht es Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit &#8211; auch schon vor einer Vernehmung &#8211; eine zu wählende Verteidigerin oder einen zu wählenden Verteidiger (z. B. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Steuerberaterin/ Steuer­berater, Steuerbevollmächtigte/ Steuerbevollmächtigten) zu befragen, mit ihr/ihm zum Termin zu erscheinen sowie zu Ihrer Entlastung Beweisanträge zu stellen (§ 136 Strafprozessordnung (StPO)) und unter den Voraussetzungen des § 140 StPO die Bestellung einer Pflichtverteidigerin oder eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe der §§ 141 Abs. 1 und 142 Abs. 1 StPO zu beantragen. Die Kosten einer Pflichtverteidigerin oder eines Pflichtverteidigers haben Sie im Falle einer Verurteilung zu tragen (§ 465 StPO).</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Im Besteuerungsverfahren sind Sie weiterhin zur Mitwirkung verpflichtet. Diese kann jedoch</em><br><em>nicht erzwungen werden (§ 393 Abs. 1 AO).</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Hochachtungsvoll</em></p>
<p>Wie oben dargestellt sehen üblicherweise die Schreiben des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen über die Mitteilung der Eröffnung eines Strafverfahrens bzw. Ermittlungsverfahren über eine Steuerhinterziehung aus.</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Ab diesem Zeitpunkt ist im Regelfall keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich</strong></span></h3>
<p>Wenn eine Person ein solches Schreiben vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen erhalten hat, ist zumindest bezüglich der Steuern, wegen derer ein Strafverfahren eröffnet wurde, im Regelfall keine <a href="https://www.dierkes-recht.de/ergibt-eine-selbstanzeige-sinn/">strafbefreiende Selbstanzeig</a>e mehr möglich.&nbsp;</p>
<p>Üblicherweise wird ein solches Schreiben per Postzustellungsurkunde dem Beschuldigten zugestellt, so dass seitens der Behörden eindeutig nachgewiesen werden kann, wann dem Beschuldigten die Eröffnung des Ermittlungsverfahren mitgeteilt wurde.&nbsp;</p>
<p>Wenn das Schreiben per normaler Post zugestellt wurde, bestünde je nach Postlauf rein theoretisch maximal noch eine Frist von bis zu 3 Tagen, eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können.&nbsp;</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Dringende Handlungsempfehlung</strong></span></h3>
<p>Sobald Sie ein solches Schreiben über die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung bzw. Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung erhalten haben, sollten Sie sich unverzüglich mit einer in Angelegenheiten von Steuerhinterziehungen sachkundigen Person in Verbindung setzen, um eine bestmögliche Verteidigung gegen die berechtigten oder unberechtigten Vorwürfe organisieren zu können. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird grundsätzlich Ihre Lage.&nbsp;</p>
<p>Als Spezialkanzlei für Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität kann Ihnen die Kanzlei Dierkes in diesen Fällen kompetent, schnell und sicher helfen. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, damit der Schaden auf Ihrer Seite nicht größer wird.</p>
<p>Für allgemeine Hinweise zum Verhalten bei der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wird auf unseren Beitrag über &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/verteidigung-verteidigungsstrategie-bei-steuerhinterziehung-steuerstrafverfahren/">Verteidigung bei Steuerhinterziehung</a>&#8220; und auf &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-steuerberater-steuerhinterziehung-oldenburg/">Steuerhinterziehung</a>&#8220; verwiesen.</p>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">Fazit</span></strong></h3>
<p>Legen Sie das Schreiben des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen nicht einfach zur Seite, sondern handeln Sie unverzüglich. Im Ergebnis ist es wie bei einer Krebsdiagnose. Je schneller agiert wird, desto besser sind die Chancen, das Beste aus der Situation zu machen.&nbsp; &nbsp;</p>
<p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>. Ein kurzes und fachkundiges Telefonat von Ihnen mit der Kanzlei Dierkes bis zu 15 Minuten wird von uns nicht in Rechnung gestellt, kann Ihnen aber schon sehr viel Klarheit bezüglich Ihres Steuerstrafverfahrens verschaffen, ob, wann und wie Sie handeln müssen bzw. sollten. Nichthandeln wäre das Schlimmste, was Sie machen können.&nbsp;</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT schnell mit der Kanzlei Dierkes eine Verbindung aufnehmen, um die Verteidigung zu organisieren</p>					</div>
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		<p>The post <a href="https://www.dierkes-recht.de/strafverfahren-steuerhinterziehung/">Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung</a> appeared first on <a href="https://www.dierkes-recht.de">Kanzlei Dierkes</a>.</p>
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		<title>Standardfälle der Steuerhinterziehung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2024 16:31:51 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Standardfälle der Steuerhinterziehung der Kanzlei Dierkes Kanzlei Dierkes berät langjährig und mit großer Erfahrung in Angelegenheiten der Steuerhinterziehung. Zum einen bei bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder auch im Vorfeld bei der Fertigung strafbefreiender Selbstanzeigen zur Verhinderung eines Strafverfahrens. Im Rahmen unseres täglichen Beratungsgeschäftes gibt es häufig gleichgelagerte Sachverhalte der Steuerhinterziehung. Dieses sind praktisch die...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Standardfälle der Steuerhinterziehung der Kanzlei Dierkes</span></strong></h2><p>Kanzlei Dierkes berät langjährig und mit großer Erfahrung in Angelegenheiten der Steuerhinterziehung. Zum einen bei bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder auch im Vorfeld bei der Fertigung strafbefreiender Selbstanzeigen zur Verhinderung eines Strafverfahrens. Im Rahmen unseres täglichen Beratungsgeschäftes gibt es häufig gleichgelagerte Sachverhalte der Steuerhinterziehung. Dieses sind praktisch die Klassiker bzw. die Standardfälle der Steuerhinterziehung. Nachfolgend führen wir kurz diese Standardfälle auf, welche dann in anderen Blogs später im Detail erläutert werden sollen. </p><p>Insbesondere in den nachfolgenden aufgeführten Standardfällen hat die Kanzlei Dierkes eine umfangreiche Beratungserfahrung. Aufgrund dieser konnte die Kanzlei Dierkes schon in einer Vielzahl von Beratungsfällen in Sachen Steuerhinterziehung sehr gut helfen. Dieses umfasst die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die Reduzierung der nachzuzahlenden Steuern oder aber die Reduzierung der von den Behörden beabsichtigten Strafe (Geldauflage, Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe).  </p><p>Wir können aber nicht nur in den Standardfällen unterstützen, sondern auch in anders gelagerten Fällen. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Standfälle der Steuerhinterziehung</strong></span></h3><p>Die nachfolgend aufgeführten Fälle ähneln sich teilweise und sind insoweit teilweise nur unterschiedliche Ausgestaltungen derselben Art der Steuerhinterziehung.</p><ol><li>Schwarzeinnahmen bzw. nicht gebuchte Bareinnahmen (häufig bei Handwerkern)</li><li>Offene Ladenkasse (häufig bei Restaurationsbetrieben wie z.B. Bars, Cafes, Schnellimbissen, Döner-Läden, Asia-Restaurants)</li><li>Nichtbuchung von auf dem Bankkonto unbar vereinnahmten Beträgen</li><li>Doppelverkürzung bei den Eingangsumsätze und bei den Ausgangsumsätzen (häufig bei Restaurationsbetrieben wie z.B. Bars, Cafes, Schnellimbissen, Döner-Läden, Asia-Restaurants)</li><li>Nichtbuchung von Privatentnahmen im Betrieb</li><li>Arbeiten mit <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinrechnung">Scheinrechnungen</a> (selbst erstellte Rechnungen von nicht existierenden Firmen, um Betriebsausgaben zu generieren und um so die Steuerlast zu reduzieren)</li><li>Arbeiten mit Abdeckrechnungen (Abdeckrechnungen sind Scheinrechnungen, mit denen tatsächlich getätigte Betriebsausgaben, für die keine buchbare Quittungen existieren, &#8222;abgedeckt&#8220; werden sollen &#8211; häufig bare Schwarzlöhne an Schwarzarbeiter)</li><li>Nichtangabe von Kapitaleinkünften (häufig mit Bankkonten und Depots bei ausländischen Banken)</li><li>Nichtangabe von Betriebsrenten und Unternehmensbeteiligungen für die Altersversorgung bei Arbeitnehmern, welche bei ausländischen Firmen angestellt waren</li><li>Nichtangabe von Mieteinkünften</li><li>Nichtangabe von Einnahmen aus VG-Wort (Verwertungsgesellschaft Wort)</li><li>Nichteinbehalt und Nichtabführung von Bauabzugssteuern</li><li>Nichtabgabe bzw. nicht rechtzeitiger Abgabe von Steuererklärungen</li><li>Nichtangabe von Schenkungen von anderen Personen</li><li>Nichtangabe von Escort-Service-Einnahmen (hohes Entdeckungsrisiko, wenn die Escort-Frau über die Internetseiten von Escort-Agenturen gebucht werden können)</li><li>Überschreiben der Kleinunternehmergrenzen nach § 19 UStG und nicht abgeführter Umsatzsteuern</li><li>Überschreiben des Freibetrages bei der Gewerbesteuer und Nichtabgabe einer Gewerbesteuererklärung</li><li>Nichtangabe von Händlertätigkeiten auf Internet-Plattformen (wie Ebay, Amazon, Hood etc.;  hohes Entdeckungsrisiko ab der Einführung des Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches ab 2013 gilt)</li><li>Nichtangabe von Bitcoin-Gewinnen</li><li><a href="https://www.dierkes-recht.de/steuerhinterziehung-bei-kindergeld/">Hinterziehung von Kindergeld</a></li></ol><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Verteidigung in den Standardfällen der Steuerhinterziehung</strong></span></h3><p>So wie auch Krankheiten häufig mit Standardtherapien behandelt werden, ist auch Verteidigung in den o.g. Standardfällen der Steuerhinterziehung unterschiedlich. Nicht jede Steuerhinterziehung kann gleich behandelt werden. Zumal neben der Art der Steuerhinterziehung, der eingesetzten kriminellen Energie und bestehender etwaiger Vorstrafen auch auf jeden Fall die Höhe und Häufigkeit der möglichen Steuerhinterziehung betrachtet werden muss. In Abhängigkeit von diesen vielen Faktoren kann schließlich auch erst eine kompetente Beratung erfolgen. </p><p>Die Kanzlei Dierkes bekommt in der Praxis häufig Anrufe mit dem Anliegen einer kurzen Einschätzung am Telefon, was für Rechtsfolgen bei einer Steuerhinterziehung zu erwarten sind. Dieses ist bis auf Ausnahmefällen häufig nicht möglich, weil ein komplizierter steuerlicher Sachverhalt nicht mal &#8222;eben schnell&#8220; am Telefon geklärt werden kann. Genauso wenig kann auch ein Arzt am Telefon Ihnen keine Diagnose und Therapieempfehlung geben, wenn Sie telefonisch mitteilen, dass Sie Bauchschmerzen haben. Auch hier ist zuvor eine Untersuchung notwendig, um eine Therapie verordnen zu können. </p><p>Zumal auch das zuständige Finanzamt für Fahndung und Strafsachen häufig im Vorfeld wochenlang ermittelt hat. Wenn die Behörden aber schon wochenlang ermittelt haben, ist es kaum möglich, ohne Kenntnis dieser Ermittlungen innerhalb von 10 Minuten am Telefon eine erste Einschätzung abgeben zu können. Eine solche Ersteinschätzung wäre daher sehr unseriös. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Sie benötigen einen Spezialisten in Sachen Steuerhinterziehung</strong></span></h3><p>Das jeweils zuständige Finanzamt für Fahndung und Strafsachen hat möglicherweise in Ihrem Fall schon ermittelt. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass die dort tätigen Ermittlungsbeamten Spezialisten in den Fällen von Steuerhinterziehungen sind. Diese Ermittlungsbeamten machen den ganzen Tag nichts anderes, als in Angelegenheiten von Steuerhinterziehungen zu ermitteln.  Diese wissen also grundsätzlich, was die tun und sind &#8222;nicht blöd&#8220;. </p><p>Wenn Sie nun einen Strafverteidiger beauftragen, welcher von der Spezialmaterie &#8222;Steuerhinterziehung&#8220; keine Rechtskenntnisse und insbesondere auch keine Praxiserfahrung hat, dann können Sie sehr viel verlieren. Für das Finanzamt bzw. für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen bzw. für das zuständige Strafgericht wäre es dann ein leichtes Spiel. Das wäre dann so, als wenn ein Verein aus der Bundesliga (Finanzamt für Fahndung und Strafsachen) gegen einen Verein der Kreisliga (Strafverteidiger ohne Erfahrung in Sachen Steuerhinterziehung und im Steuerrecht) antreten würde. Ihre Gewinnchancen wären sehr reduziert. </p><p>Als Spezialkanzlei für Steuerhinterziehung beraten wir tagtäglich in Sachen Steuerstrafrecht. Wir sind daher ebenso erfahren, wie die Ermittlungsbeamten vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (zumal der Kanzleiinhaber selbst ehemaliger Finanzbeamter ist). Aus der täglichen Zusammenarbeit insbesondere mit dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg (Alter Postweg 13 in 26133 Oldenburg) kennen wir zum großen Teil auch die Ermittlungsbeamten aus einer Vielzahl von Fällen. Aus diesem Grund kann Ihnen die Kanzlei Dierkes in diesen Fällen der Steuerhinterziehung (auch in den Standardfällen der Steuerhinterziehung) kompetent, schnell und sicher helfen. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, damit der Schaden auf Ihrer Seite nicht größer wird.</p><p>Für allgemeine Hinweise zum Verhalten bei der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wird auf unseren Beitrag über &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/verteidigung-verteidigungsstrategie-bei-steuerhinterziehung-steuerstrafverfahren/">Verteidigung bei Steuerhinterziehung</a>&#8220; und auf &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-steuerberater-steuerhinterziehung-oldenburg/">Steuerhinterziehung</a>&#8220; verwiesen.</p><h3><strong><span style="font-size: 16px;">Fazit</span></strong></h3><p>Sollten Sie einen Beratungsbedarf bzgl. einer oder mehrerer der oben aufgeführten Standardfälle der Steuerhinterziehung haben, zögern Sie nicht, die Kanzlei Dierkes kurzfristig zu kontaktieren. Häufig kann schon ein kurzer Anruf zur Klärung beitragen, ob auf Ihrer Seite ein wichtiger Beratungsbedarf besteht. Denken Sie dran, dass es um Ihre Zukunft geht. </p><p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>.</p><p>Ihre</p><p>Kanzlei Dierkes</p><p>RECHT professionell mit der Kanzlei Dierkes eine Verteidigung bei Steuerhinterziehung planen und umsetzen</p>					</div>
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		<title>Steuerhinterziehung bei Kindergeld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Nov 2022 13:32:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Steuerhinterziehung bei Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz Einmal wird Kindergeld bei der Familienkasse beantragt und dann wird dieses Kindergeld regelmäßig auf Ihr Konto überwiesen. In nicht wenigen Fällen finden aber nach berechtigter Antragstellung Änderungen ein, so dass der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr besteht. Häufig wird jedoch der Anspruch für den Kindergeldbezug nicht mehr (durchgehend) nachgewiesen....</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Steuerhinterziehung bei Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz</span></strong></h2><p>Einmal wird Kindergeld bei der <a href="https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder">Familienkasse</a> beantragt und dann wird dieses Kindergeld regelmäßig auf Ihr Konto überwiesen. In nicht wenigen Fällen finden aber nach berechtigter Antragstellung Änderungen ein, so dass der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr besteht. Häufig wird jedoch der Anspruch für den Kindergeldbezug nicht mehr (durchgehend) nachgewiesen. Dann wird durch die Behörden festgestellt, dass das Kindergeld ganz oder in Teilen zu Unrecht ausgezahlt wurde. Dieses wird dann als Steuerhinterziehung bei Kindergeld angesehen. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung</strong></span></h3><p>In den meisten Fällen wird dann aber zusätzlich noch ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dem Schreiben der Familienkasse heißt es dann nüchtern wie folgt:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Das Kindergeld ist eine Steuervergütung, die nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlt wird. Dabei sind von den Kindergeldberechtigten bzw. Steuerpflichtigen alle für die Festsetzung des Kindergeldes erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Darüber hinaus haben Personen, die Kindergeld beantragen oder erhalten, nach § 68 Abs. 1 EStG weitere Mitwirkungspflichten. Danach sind Änderungen in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind oder über die im Zusammenhang hiermit bereits Angaben gemacht worden sind, unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen. Betreffende Hinweise enthält der von Ihnen ausgefüllte Antrag sowie das Ihnen ausgehändigte Merkblatt.</em></p><p>Sie sollten vermeiden, in dieser Situation Fehler zu begehen. Die Kanzlei Dierkes konnte in allen Fällen bisher die Einstellung des Verfahrens erreichen. Kontaktieren Sie uns, sehr wahrscheinlich können wir das Ergebnis auch für Sie erreichen.</p><p>In den meisten Fällen liegt der Rückforderung des Kindergeldes und diesem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde, dass die Berufsausbildung oder Schulausbildung für das Kind, für welches Kindergeld bezogen wird, abgebrochen wurde. Ab dem Abbruch der Berufsausbildung und Schulausbildung besteht dann aber kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Wenn Sie oder Ihr Kind diese Veränderung der Familienkasse nicht mitteilen, beziehen Sie bzw. Ihr Kind weiterhin Kindergeld, obwohl Sie dazu nicht berechtigt sind. Dieses ist dann eine Steuerhinterziehung.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Die häufigsten Fallgestaltungen sind in der Praxis wie folgt:</strong></span></h3><ol><li>Die Eltern beziehen das Kindergeld bzw. dieses wird an diese überwiesen. Das Kind ist aber schon ausgezogen und lebt alleine oder mit anderen Personen zusammen. Das Kind hat die Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen und hat den Eltern davon nichts erzählt, weil es sich schämt oder der Kontakt aus sonstigen Gründen abgebrochen ist. Das Kind selbst hat den Abbruch der Berufsausbildung oder Schulausbildung auch nicht mitgeteilt, so dass weiter das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt wird.</li><li>Kindergeld wurde beantragt und zudem vom Kind ein sogenannter Abzweigungsantrag gestellt, so dass das Kindergeld direkt an das Kind überwiesen wird. Das Kind bricht die Schulausbildung oder Berufsausbildung ab und teilt dieses den Eltern und auch der Familienkasse nicht mit, so dass weiter das Kindergeld ausbezahlt wird.</li></ol><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Wichtige Hinweise</strong></span></h3><p>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abbruch der Schulausbildung oder Berufsausbildung nicht automatisch der Familienkasse mitgeteilt wird. Auch wenn das entsprechende Kind sich nach Abbruch der Schulausbildung oder Berufsausbildung beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter arbeitslos melden sollte, wird dieses nicht automatisch der Familienkasse (Teil des Arbeitsamtes) mitgeteilt. Das muss die Veränderung der Mitteilung unbedingt an die Familienkasse erfolgen, um Schwierigkeiten zu verhindern.</p><p>Die meisten Fälle entdecken die Behörden den unberechtigten Kindergeldbezug dadurch, dass beim Ausbildungsbetrieb im Rahmen von Stichproben oder bei Vorliegen anderer Anhaltspunkt nachgefragt wird, ob die Ausbildung noch läuft. Sofern nicht, werden dann weitere Ermittlungen aufgenommen.</p><p>Als Spezialkanzlei für Steuerhinterziehung kann Ihnen die Kanzlei Dierkes in diesen Fällen kompetent, schnell und sicher helfen. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, damit der Schaden auf Ihrer Seite nicht größer wird.</p><p>Für allgemeine Hinweise zum Verhalten bei der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wird auf unseren Beitrag über &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/verteidigung-verteidigungsstrategie-bei-steuerhinterziehung-steuerstrafverfahren/">Verteidigung bei Steuerhinterziehung</a>&#8220; und auf &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-steuerberater-steuerhinterziehung-oldenburg/">Steuerhinterziehung</a>&#8220; verwiesen.</p><h3><strong><span style="font-size: 16px;">Fazit</span></strong></h3><p>Nehmen Sie die Steuerhinterziehung wegen Nichtanzeige von Veränderungen an die Familienkasse nicht auf die leichte Schulter. Dieses kann kann erheblich Konsequenzen haben.  </p><p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>.</p><p>Ihre</p><p>Kanzlei Dierkes</p><p>RECHT effizient mit der Kanzlei Dierkes eine Verteidigung bei Steuerhinterziehung wegen Kindergelt angehen</p>					</div>
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		<title>Ergibt eine Selbstanzeige Sinn</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2022 10:36:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wann ergibt eine Selbstanzeige Sinn? Ob eine Selbstanzeige in Ihrem Falle Sinn ergibt, kann eine sehr komplexe Frage sein. Um diese Frage im Ansatz beantworten zu können, müssen verschiedene Aspekte betrachtet werden.  Die Beurteilung kann an besten anhand von verschiedenen Fallgruppen vorgenommen werden. 1. Situation: Mandant ist bereits zur Selbstanzeige entschlossen Die strafbefreiende Selbstanzeige ist...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Wann ergibt eine Selbstanzeige Sinn?</span></strong></h2><p>Ob eine Selbstanzeige in Ihrem Falle Sinn ergibt, kann eine sehr komplexe Frage sein. Um diese Frage im Ansatz beantworten zu können, müssen verschiedene Aspekte betrachtet werden.  Die Beurteilung kann an besten anhand von verschiedenen Fallgruppen vorgenommen werden. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>1. Situation: Mandant ist bereits zur Selbstanzeige entschlossen</strong></span></h3><p>Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine Besonderheit, welche es nur im Steuerrecht gibt. Durch dieses Instrument bietet einem der Gesetzgeber die Rückkehr in die Legalität an. Viele Mandanten kommen zur Kanzlei Dierkes und sagen, dass diese nachts nicht mehr in Ruhe schlafen können und daher mit dem Finanzamt „reinen Tisch“ machen wollen. Diese sind dann für deren Seelenfrieden bereit, auch die Steuern an das Finanzamt nachzuzahlen, inklusive Zinsen und ggf. Strafzuschlägen. Wenn man sich schon entschlossen hat, diese strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, sollte man diese dann möglichst mit fachkundiger Beraterhilfe abgeben, um sicher zu gehen, dass diese auch den formellen und materiellen Voraussetzungen der Abgabenordnung entspricht. Sind diese Voraussetzungen nämlich nicht erfüllt, dann gibt es keine Strafbefreiung.  </p><p><em>Tipp:</em><br /><em>Wenn Sie sich schon entschlossen haben, Steuern, Zinsen und ggf. Strafzuschläge an das Finanzamt nachzuzahlen, dann sollten Sie darauf achten, dass Sie dabei dann schließlich auch straffrei ausgehen. Wenn Sie also schon Gelder an das Finanzamt zurückzahlen müssen, planen Sie auch ein Budget für Ihren Steuerstrafverteidiger bzw. Berater für die Selbstanzeige ein. So sind Sie dann auf der sicheren Seite. </em></p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>2. Formelle und materielle Voraussetzungen einer Selbstanzeige</strong></span></h3><p>Es gibt schon viele Artikel im Internet, welche zum Teil sehr gut die formellen und materiellen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige behandeln. Insoweit erspart sich der Kanzleiinhaber weitere Ausführungen hierzu. Bitte einfach einmal hiernach selbständig googeln. </p><h3><strong><span style="font-size: 16px;">3. Situation: Mandant ist noch nicht zur Selbstanzeige entschlossen</span></strong></h3><p>Nicht erkennbar im Internet behandelt wird jedoch das Thema, ob Sie eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen sollten oder nicht.</p><p>Dazu folgende Hinweise von der Kanzlei Dierkes:</p><h4><br /><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: 16px;">Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Selbstanzeige</span></span></h4><p>Wenn Sie bereits eine Steuerhinterziehung begangen haben, sind Sie nicht verpflichtet, eine Selbstanzeige beim Finanzamt abzugeben. Auch wenn später das Finanzamt Ihre Steuerhinterziehung entdecken sollte, wird es nicht strafverschärfend gewertet, dass Sie keine Steuerhinterziehung abgegeben haben bzw. sich gegen eine solche bewusst entschieden haben.</p><p>Wenn Sie jedoch keine Selbstanzeige abgeben, müssen Sie ggf. mit den strafrechtlichen Folgen der Steuerhinterziehung bzw. Steuerstraftat leben. Die Folgen sind:</p><ul><li>Steuernachzahlung</li><li>Bezahlung von Hinterziehungszinsen</li><li>Strafzuschläge<br />Geldstrafe</li><li>Freiheitsstrafe</li><li>Ggf. berufsrechtliche Nachteile (z.B. als Beamter oder Geschäftsführer)</li></ul><h4><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: 16px;">Wenn aber keine Verpflichtung zu einer Selbstanzeige besteht, sollen Sie dann eine Selbstanzeige abgeben?</span></span></h4><p>Die Entscheidung, ob Sie eine Selbstanzeige abgeben wollen, liegt alleine bei Ihnen. Der Weg zur persönlichen Entscheidung, ob Sie dieses tun sollen, wird im Netz kaum bzw. gar nicht behandelt.</p><p>Sie haben im Ergebnis immer die Wahl: Entweder Sie geben eine Selbstanzeige ab oder aber warten, bis die Steuerhinterziehungsstraftaten verjährt sind. Hier gilt es jedoch streng zwischen der strafrechtlichen Verjährung (Bestrafung der Straftat „Steuerhinterziehung“ mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe) und der steuerrechtlichen Verjährung (Nachzahlung der hinterzogenen Steuern) zu unterscheiden.</p><p>Die Entscheidung, ob die Abgabe einer Selbstanzeige einen Sinn für Sie ergibt, kann teilweise nach bestimmten Fallgruppen unterteilt werden:</p><h4><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: 16px;">a) Sie haben kein Geld, die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen? – Keine Selbstanzeige sinnvoll!</span></span></h4><p>Damit Sie bei einer Selbstanzeige straffrei ausgehen, müssen Sie auch alle hinterzogenen Steuern nachzahlen. Wenn Sie dieses nicht können, gehen Sie auch nicht straffrei aus. Dann lohnt es sich also in diesem Fall nicht, eine Selbstanzeige abzugeben. Dann können Sie besser hoffen, dass das Finanzamt die Steuerhinterziehung nicht entdeckt und Ihre Straftaten dann verjähren.  </p><h4><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #000000;"><span style="font-size: 16px;">b) Ihre Steuerstraftaten sind schon verjährt, nicht aber Nachzahlungspflicht bezüglich der hinterzogenen Steuern.</span></span></span></h4><p>Wie oben schon angedeutet, verjähren die Steuerstraftaten und die Rückzahlungspflichten bzgl. hinterzogener Steuern unterschiedlich. Steuerstraftaten verjähren grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren. Steuerrückzahlungspflichten jedoch bis zu 13 Jahren (inklusive Anlaufhemmung). Der Vorteil einer Selbstanzeige ist, dass Sie straffrei, also ohne Geldstrafe und ohne Freiheitsstrafe, ausgehen. Wenn die Steuerstraftat aber schon verjährt ist, dann können Sie entspannt das Risiko eingehen, dass das Finanzamt Ihre Steuerhinterziehung doch noch entdeckt. Wenn dieses passiert, dann müssen Sie nur die hinterzogenen Steuern mit Zinsen und ggf. Strafzuschlägen nachzahlen. Eine Geldstrafe und Freiheitsstrafe sind nicht mehr möglich. In diesem Fall bringt Ihnen eine strafbefreiende Selbstanzeige also keinen Vorteil mehr. Daher könnten Sie dann hier (entspannt) das Risiko eingehen, die Rückzahlungsverpflichtung an das Finanzamt auch verjähren zu lassen. Wenn Sie in dieser Situation eine Selbstanzeige abgeben, müssen Sie auch genauso die hinterzogenen Steuern inklusive Zinsen nachzahlen. Daher ist die Situation gleich. Wenn Sie also abwarten und die Steuerhinterziehung nicht entdeckt wird, können Sie die in der Vergangenheit hinterzogenen Steuern „legal“ behalten.  </p><h4><span style="text-decoration: underline; font-size: 16px;">c) Ihre Steuerhinterziehungstaten verjähren in einem Monat</span></h4><p>Wenn jetzt schon feststeht, dass Ihre Steuerhinterziehungstaten z.B. in einer einem Monat endgültig steuerstrafrechtlich verjähren werden, besteht natürlich eine gute Chance, dass das Finanzamt diese Straftaten nicht noch in diesem letzten Monat entdeckt. Dann könnten Sie z.B. das Risiko eingehen, abzuwarten. Dann wären Sie genauso straffrei wie bei einer Selbstanzeige. Sie hätten dann nur den Vorteil, dass bei Nichtentdeckung der Steuerhinterziehung nach der strafrechtlichen Verjährung Sie die Steuern nie an das Finanzamt zurückzahlen müssten. Hier beginnt dann die Risikoabwägung, ob Sie so kurz vor der Verjährung noch eine Selbstanzeige in Ihren Augen Sinn macht. Bei der Risikoabschätzung kann Ihnen die Kanzlei Dierkes unterstützen.</p><h4><span style="text-decoration: underline; font-size: 16px;">&#8211; Unterscheidung zwischen Entdeckungsrisiko und Festsetzungsrisiko</span></h4><p>Die Beurteilung, ob die Abgabe einer Selbstanzeige für Sie einen Sinn ergibt, ist immer Risikoabwägung. Diese Risikoabwägung unterteilt sich in das sog. Entdeckungsrisiko und das sog. Festsetzungsrisiko. Beide Risiken sind streng zu unterscheiden:</p><p><span style="text-decoration: underline;">Entdeckungsrisiko</span><br />Entdeckungsrisiko ist das Risiko, dass das Finanzamt Kenntnis von dem Sachverhalt (nur die Tatsachen) einer Steuerhinterziehung erlangt.</p><p>Beispiel:<br />Das Finanzamt bekommt eine anonyme Anzeige von einem Wettbewerber, dass Sie häufig schwarz arbeiten und belegt dieses mit Fotos und Barquittungen, welche Sie ausgestellt haben. Das Entdeckungsrisiko auf ist hier wohl bei 100% anzusiedeln. Hier sollte unbedingt eine Selbstanzeige in Betracht gezogen werden.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Festsetzungsrisiko</span><br />Nur weil die grundsätzlichen Tatsachen einer Steuerhinterziehung bekannt sind heisst das nicht, dass es schließlich zu einer nachträglichen Festsetzung von Steuern kommt.</p><p>Beispiel:<br />Eine Bank hatte damals an den sog. Cum-Ex-Geschäften teilgenommen. Viele Finanzbeamte kannten alle Tatsachen, waren aber nicht in der Lage, die richtige Rechtsfolgen aus den bekannten Tatsachen zu ziehen. Daher wurden viele Steuern nicht festgesetzt.</p><h4><br /><span style="text-decoration: underline; font-size: 16px;">d) Sie sind bereits vorbestraft</span></h4><p>Wenn Sie bereits einschlägig vorbestraft sind und sich eine weitere Verurteilung auf ihren weiteren Werdegang (beruflich und/oder privat) negativ auswirken würde, wäre es wohl eher zu raten, eine Selbstanzeige durchzuführen, um eine weitere Risikorealisierung auszuschließen.</p><h4><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: 16px;">e) Sie haben die Steuerhinterziehung mit mehreren begangen und werden jetzt von einem Mitttäter erpresst</span></span></h4><p>Die Kanzlei Dierkes hattes es häufiger schon in der Praxis erlebt, dass ein ehemaliger Geschäftspartner damit drohte, interne Informationen über gemeinsame Steuerhinterziehungen gegenüber dem Finanzamt auszuplaudern. In Abhängigkeit von der Höhe der Steuerhinterziehung sollte auch hier wohl eher zu einer Selbstanzeige tendiert werden, um sich nicht erpressbar zu machen. Ausnahme wäre, wenn man hier noch kurz wegen anstehender Verjährung auf Zeit spielen würde bzw. könnte.</p><h4><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: 16px;">e) Höhe der Steuerhinterziehung gering</span></span></h4><p>Wenn Sie noch nicht einschlägig vorbestraft sind und die von Ihnen begangene Steuerhinterziehung bestimmte Beträge nicht übersteigt, wird ein Strafverfahren bei Ersttätern meist eingestellt. Die Einstellung kann gegen Geldauflage oder ohne Geldauflage geschehen. Bei einer Einstellung des Verfahrens ist man auf jeden Fall nicht vorbestraft.</p><p>Wenn also absehbar ist, dass selbst bei Aufdeckung ein Strafverfahren sowieso eingestellt werden würde, lohnt sich eine Selbstanzeige tendenziell weniger.</p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>4. Fazit</strong></span></h3><p>Wenn Sie zu der Entscheidung gelangt sind, dass Sie eine Selbstanzeige abgeben möchten, sollte dieses immer in Form der Korrektur einer Steuererklärung abgegeben werden. Wenn z.B. die Rechtsmaterie sehr komplex ist, kann man dann argumentieren, dass Sie das Steuerrecht leider nicht verstanden haben und daher eine falsche Steuererklärung abgegeben haben. Bei einer solchen Argumentation wäre eine vorsätzliche Steuerhinterziehung (hoffentlich) vom Tisch.</p><p><br />Wie Sie oben erkennen können gibt es Punkte für und gegen eine strafbefreiende Selbstanzeige. Eine schnelle und pauschale Aussage ist leider nicht immer möglich. Es sollten alle Argumente sorgfältig unter Berücksichtigung des wahrscheinlichen Entdeckungsrisikos und Festsetzungsrisikos abgewogen werden. Um bei diesem Abwägungsprozess zum besten Ergebnis zu kommen, wird eine umfangreiche Rechterfahrung und Praxiserfahrung benötigt, welche Sie meist nicht haben. Bei diesem Abwägungsprozess unterstützt Sie die Kanzlei Dierkes als Spezialkanzlei für Steuerhinterziehung jederzeit gerne.</p><p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>.</p><p>Ihre</p><p>Kanzlei Dierkes</p><p>RECHT erfolgreich und kompetent in Sachen Steuerhinterziehung beraten werden</p>					</div>
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		<title>Muss ein Steuerberater Steuerhinterziehung melden?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Nov 2021 19:12:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Muss ein Steuerberater eine Steuerhinterziehung melden? Immer wieder wird an die Kanzlei Dierkes die Frage herangetragen, ob ein Steuerberater eine geplante oder vollendete Steuerhinterziehung bzw. Steuerstraftat beim Finanzamt melden oder anzeigen muss. Dabei wird dabei meist die Konstellation geschildert, dass ein Steuerberater für den Mandanten die Steuererklärungen basierend auf den Informationen des Mandanten fertigt und...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Muss ein Steuerberater eine Steuerhinterziehung melden?</span></strong></h2><p>Immer wieder wird an die Kanzlei Dierkes die Frage herangetragen, ob ein Steuerberater eine geplante oder vollendete <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html">Steuerhinterziehung bzw. Steuerstraftat</a> beim Finanzamt melden oder anzeigen muss. Dabei wird dabei meist die Konstellation geschildert, dass ein Steuerberater für den Mandanten die Steuererklärungen basierend auf den Informationen des Mandanten fertigt und der Mandant nicht alle Einnahmen dem Steuerberater offenlegt. Anhand von Anhaltspunkten können erfahrene Steuerberater manchmal schließen, dass ein Mandant Steuern hinterzieht. Anhand der vom Mandanten überlassenen Informationen gibt es insoweit häufig eindeutige Hinweise bzw. Beweise für eine Steuerhinterziehung des Mandanten. Die Mandanten befürchten dann, dass der Steuerberater dann diese Steuerhinterziehung beim Finanzamt melden muss, wenn dem Steuerberater eine Steuerhinterziehung auffällt. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Kurzantwort</strong></span></h3><p>Nein, unter keinen Umständen ist der eigene Steuerberater verpflichtet, eine Steuerhinterziehung beim Finanzamt zu melden. Im Gegenteil, es ist dem Steuerberater aufgrund des Steuerberatungsverhältnisses verboten ist, eine Steuerhinterziehung des Mandanten beim Finanzamt eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Mandanten zu melden bzw. anzuzeigen. </p><p>Im Detail ist dabei zwischen zwei Konstellationen zu unterscheiden. </p><h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Konstellation 1: Steuererklärung wurde noch nicht abgegeben</strong></span></h3><p>Wenn der eigene Steuerberater aufgrund von Anhaltspunkten oder Beweisen weiß, die vom Mandanten dem Steuerberater mitgeteilten Daten unrichtig oder unvollständig sind und bei Abgabe einer Steuererklärung mit diesen Daten eine Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung bzw. Steuerstraftat eintreten würde, dann ist es dem Steuerberater verboten, diese Steuererklärung für den Mandanten beim Finanzamt einzureichen. Er kann dann also nur einseitig verhindern, eine fehlerhafte Steuererklärung einzureichen, darf aber dem Finanzamt nicht melden, dass er vermutet oder weiß, dass der Mandant eine Steuerhinterziehung begeht.<br />Warum wird aber der Steuerberater eine Steuererklärung mit den unrichtigen oder unvollständigen Daten des Mandanten beim Finanzamt einreichen? Hintergrund ist, dass die Fertigung einer Steuererklärung mit unrichtigen und unvollständigen Daten eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung wäre, weil der Steuerberater mit der Einreichung eine Steuerhinterziehung unterstützen würde. Damit würde sich dann der Steuerberater der Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung strafbar machen. Dieses hätte dann folgende Konsequenzen für den Steuerberater:</p><ol><li>Strafbarkeit<br />Dieser würde sich selbst persönlich strafbar machen und eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe riskieren.</li><li>Berufsrechtliche Folgen<br />Ein Steuerberater ist ein Organ der Rechtspflege. Als solches es Steuerberatern verboten, Mandanten durch Rat und Tat zu helfen, Steuern zu hinterziehen. Macht ein Steuerberater dieses gleichwohl, könnte die zuständige Steuerberaterkammer dem Steuerberater die Zulassung zum Steuerberater widerrufen. Dann könnte der Steuerberater dann also dessen Beruf nicht mehr ausüben.</li><li>Haftung für die hinterzogenen Steuern<br />Gemäß der Abgabenordnung haftet ein Beihelfer zu einer Steuerhinterziehung auch in voller Höhe für die hinterzogenen Steuern. Das heißt, dass der Steuerberater in voller Höhe mit dessen Privatvermögen für die hinterzogenen Steuern einsteht.</li></ol><h4><span style="text-decoration: underline; font-size: 16px;">Beispiel</span></h4><p>Ein Steuerberater fertigt eine Steuererklärung für einen Mandanten und weiß, dass dadurch Steuern in Höhe von EUR 1 Million hinterzogen werden. Der Mandant setzt sich nach der Steuerhinterziehung in das Ausland ab, so dass das Finanzamt die Steuern nicht mehr vom Mandanten einfordern kann. In diesem Fall kann dann das Finanzamt auf den Steuerberater zurückgreifen. Der Steuerberater kann dann als Haftungsschuldner in Höhe von EUR 1 Million in Anspruch genommen werden.</p><p>Jeder Steuerberater hat aufgrund von gesetzlichen Vorschriften eine Haftpflichtversicherung (Vermögensschadensversicherung) abzuschließen, so dass für vom Steuerberater verursachten Schäden abgedeckt sind und der Steuerberater nicht persönlich für die Schäden haftet. Die Vermögensschadensversicherung zum Schutz des Steuerberaters zahlt aber nicht bei Schäden zur Abwendung bei Steuerhinterziehung. In diesem Fall tritt also kein Versicherungsschutz ein, so dass der Steuerberater schließlich mit dessen privaten Vermögen persönlich haftet.</p><h3><strong><span style="font-size: 16px;">Konstellation 2: Steuerberater erfährt nach Abgabe der Steuererklärung, dass die Steuererklärung unrichtig ist.</span></strong></h3><p>Was ist aber, wenn der Steuerberater erst nach der Abgabe der Steuererklärung erfährt, dass die Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Mandanten angefertigt wurde? Ist der Steuerberater dann verpflichtet, das Finanzamt nachträglich davon zu informieren, dass die Steuererklärung unrichtig ist und mit dieser Steuererklärung Steuern hinterzogen wurden? Nein, auch in diesem Falle ist es dem Steuerberater aus berufsrechtlichen Gründen verboten, eigenmächtig die Steuerhinterziehung beim Finanzamt zu melden.</p><p>Wenn der Steuerberater erst NACH Abgabe der Steuererklärung erfährt, dass die Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist, hatte dieser im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung für den Mandanten keine Absicht, den Mandanten bei der Steuerhinterziehung zu unterstützen. Daher lag kein Vorsatz zur Beihilfe bei einer Steuerhinterziehung vor. Daher hat sich der Steuerberater dann auch nicht persönlich strafbar gemacht und nicht gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen. Zudem haftet dann der Steuerberater auch nicht für die hinterzogenen Steuern.<span style="color: var( --e-global-color-text ); font-size: 16px;"> </span></p><h3><strong><span style="font-size: 16px;">Fazit</span></strong></h3><p>Wenn also ein Steuerberater eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerstraftat unterstützt, setzt dieser sich erheblichen strafrechtlichen, berufsrechtlichen und steuerlichen Haftungsrisiken aus. Daher werden seriöse Steuerberater dann bei der Möglichkeit der Unterstützung einer Steuerhinterziehung das Mandant niederlegen.</p><p>Eine eigenmächtige Anzeige oder Meldung einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerstraftat beim Finanzamt ist dem Steuerberater aber aus berufsrechtlichen Gründen untersagt. Eine solche Anzeige ist nur mit Erlaubnis des Mandanten zulässig. </p><p>Im Übrigen wird an dieser Stelle auch auf einen weiteren Artikel verwiesen, den die Kanzlei Dierkes zum Thema &#8222;<a href="https://www.dierkes-recht.de/steuerhinterziehung-steuerberater/">Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung durch einen Steuerberater</a>&#8220; verfasst hat. Hier werden weitere Handlungsempfehlungen ausgesprochen. </p><p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>.</p><p>Ihre</p><p>Kanzlei Dierkes</p><p>RECHT effizient mit der Kanzlei Dierkes eine Verteidigung bei Steuerhinterziehung angehen</p>					</div>
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		<title>Bericht über und Tipps für eine Hausdurchsuchung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Nov 2021 14:36:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftskriminalität]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bericht über und Tipps für eine Hausdurchsuchung &#8211; Ein Gedächtnisprotokoll über eine Hausdurchsuchung bei einem Mandanten von der Kanzlei Dierkes Viele kennen Hausdurchsuchungen aus dem Fernsehen. Diese Fernsehrealität ist häufig jedoch sehr weit von der Realität entfernt. Jedenfalls ist die Hausdurchsuchung der eigenen Geschäftsräume und Privaträume aus Mandantensicht nur halb so unterhaltsam. Nachfolgend die anonymisierte...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 16px;"><strong>Bericht über und Tipps für eine Hausdurchsuchung &#8211; Ein Gedächtnisprotokoll über eine Hausdurchsuchung bei einem Mandanten von der Kanzlei Dierkes</strong></span></h2>
<p>Viele kennen Hausdurchsuchungen aus dem Fernsehen. Diese Fernsehrealität ist häufig jedoch sehr weit von der Realität entfernt. Jedenfalls ist die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_(Recht)">Hausdurchsuchung</a> der eigenen Geschäftsräume und Privaträume aus Mandantensicht nur halb so unterhaltsam.</p>
<p>Nachfolgend die anonymisierte Darstellung einer abgelaufenen und durch die Kanzlei Dierkes begleiteten Hausdurchsuchung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ca. 8:30 Uhr</strong></p>
<p>Ein Mitarbeiter vom Mandanten der Kanzlei Dierkes ruft mich, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Thorsten Dierkes auf meinem Handy an. Diesen Anruf hatte ich jedoch verpasst, weil ich in einem Meeting war.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ca. 9:05 Uhr</strong></p>
<p>Der Leiter des Unternehmens der Mandantschaft ruft mich noch einmal auf dem Handy an und teilte mir mit, dass die Behörden mit diversen Beamten in den Geschäftsräumen aufgetaucht sind. Ich sagte, dass ich in einer halben Stunde vor Ort bin und teilte dem Mandanten noch mit, dass er nichts gegenüber den Behörden sagen soll. Allenfalls könne er sich über das Wetter unterhalten.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Tipp:</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Nichts mit den Behörden in der Sache besprechen. Auf die Gefahr hin, dass man ins &#8222;Plaudern&#8220; kommt, besser überhaupt nichts sagen. Die Beamten machen das nicht zum ersten Mal und kennen das Prozedere. Letzteres nehmen ein Schweigen der durchsuchten Person nicht &#8222;krumm&#8220;. </em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Auch nichts unterschreiben. An dieser Stelle einfach darauf verweisen, dass der Rechtsanwalt gleich kommt. </em></p>
<p>Der Tag ist nunmehr für mich leider auch nicht mehr planbar. Sämtliche angesetzten Besprechungen und Telefontermine wurden durch das Sekretariat storniert. Die fristgerechte Einreichung eines Schriftsatzes an ein Gericht in einer anderen Sache musste noch schnell über einen Vertretungskollegen organisiert werden.</p>
<p><strong>Ca. 9:45 Uhr</strong></p>
<p>Mannschaftswagen der Behörden (darunter Zoll und Finanzamt für Fahndung und Strafsachen) standen auf dem Betriebsgrundstück des Mandanten. Ich begrüße jeden der 12 angetroffenen Beamten, den anwesenden Staatsanwalt, den neutralen Zeugen (bei jeder geplanten Hausdurchsuchung muss ein neutraler Zeuge der Gemeinde / Stadt anwesend sein) sowie meine Mandantschaft mit Handschlag (noch vor Coronazeiten). Aktuell stehen die Beamten nur herum und warten auf den Beginn der Hausdurchsuchung. Die Beamten und der Mandant warteten auf mein Eintreffen im Aufenthaltsraum, damit die Durchsuchung weitergeführt werden kann.</p>
<p>Meine Mandantschaft wurde selbstverständlich schon um sämtliche Mobiltelefone erleichtert. Ein Zugang zu der IT (Desktop-Rechner, Notebooks, Netbooks, Server) durch meine Mandantschaft wurde bereits dauerhaft durch die Behörden unterbunden.</p>
<p>Der Mandat war etwas blass, blieb aber ruhig und bot auch den Beamten Kaffee an.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Tipp:</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Auch die Beamten machen nur deren Job. Es macht die Situation nicht besser, wenn Sie die Beamten persönlich angehen. Schon an dieser Stelle kann man Punkte sammeln. Daher den Beamten ruhig Kaffee anbieten. Jeder betroffenen und durchsuchten Person werden kräftige Beamte zur Seite gestellt, um die zu durchsuchende Person zu beobachten. Für den Fall, dass die zu durchsuchende Person mal die Nerven verliert, stünden diese Beamten dann &#8222;kontrollierend&#8220; mit Handschellen zur Seite. Letzteres war in diesem Fall aber glücklicherweise nicht notwendig. </em></p>
<p>Ich lasse mir den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten aushändigen und prüfe diesen, insbesondere bezüglich des Umfanges der zu durchsuchenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Nach der Prüfung teile ich den Behörden mit, dass freiwillig keine Herausgabe von Unterlagen, Informationen, Computer, Telefone etc. erfolgt.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Tipp:</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Nie freiwillig Dinge, Unterlagen, Informationen etc. an die Beamten herausgeben. Dieses sollte auch immer beherzigt werden. Dann müssen die Behörden diese Dinge beschlagnahmen. Dieses kann aber Vorteile bringen. Wenn man z.B. freiwillig Gegenstände herausgibt und sich später herausstellt, dass der Durchsuchungsbeschluss aus welchen Gründen auch immer rechtswidrig war, können bei einer freiwilligen Herausgabe gefundene Beweise gleichwohl eher verwertet werden, als bei einer zwangsweisen Beschlagnahme. Vor diesem Hintergrund sollte NIEMALS eine freiwillige Herausgabe erfolgen. Auf das &#8222;Betriebsklima&#8220; vor Ort zwischen der durchsuchten Person bzw. Firma und der Polizei hat dieses keine Auswirkung. Das Kreuzchen auf dem Durchsuchungsprotokoll wird dann statt bei &#8222;freiwilliger Herausgabe&#8220; lediglich bei &#8222;Beschlagnahme&#8220; gesetzt. Wie oben schon gesagt, sind die Beamten Profis und kennen das Prozedere. Im Ergebnis sind die Beamten vor Ort nur sehr gut bezahlte &#8222;Umzugshelfer&#8220; mit Pistolen. Deren Aufgabe ist es nur, sämtliche möglichen Beweise katalogisiert bzw. sortiert in Kartons zu verpacken und dann mitzunehmen. Nicht ist es deren Aufgabe, z.B. Akten und Dokumente zu sichten. Dieses ist nicht deren Aufgabe. Zeitlich könnten diese es auch gar nicht. Daher werden nur Sachen eingepackt und mitgenommen, Umzugshelfer eben halt. Die Sichtung und Auswertung der Umzugskartons erfolgt dann im Büro der Behörden. </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ca. 10:15 Uhr</strong></p>
<p>Nach der Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses schwärmen die Polizisten bzw. Umzugshelfer im gesamten Haus aus und räumen sämtliche Akten aus den Schränken fein säuberlich in akribisch durchnummerierte Umzugskartons. Dieses geschieht Zimmer für Zimmer. Lose Blattstapel auf den Schreibtischen werden in einzelne Plastiktüten verpackt und nach Erfassung im Protokoll ebenso in die Umzugskartons gelegt.</p>
<p>Ich gehe durch das Haus und beobachte die Polizei bei der Hausdurchsuchung. Dabei treffe ich auf zwei Beamte vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ist jedoch kein Finanzamt. Es ist die Polizeibehörde der Finanzverwaltung und ermittelt ins Sachen <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-steuerberater-steuerhinterziehung-oldenburg/">Steuerhinterziehung</a>. Gleichwohl sind es ehemalige Finanzbeamte. Weil auch ich ein ehemaliger Finanzbeamter bin, unterhalte ich mich mit diesen, um einen besseren Kontakt aufzubauen.</p>
<p>Danach unterhalte ich mich mit der Person, welche im Rahmen der IT Forensik damit begann, sämtliche Festplatten aller Computer zu spiegeln. Dieses kann erfahrungsgemäß Stunden bzw. auch Tage dauern.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Tipp</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Heutzutage kann kaum eine Betrieb ohne Computer geführt werden. Diese sind teilweise essentiell für den Betrieb (Online-Banking, Beantwortung von Emails, Anweisungen an Mitarbeiter etc.). Damit also der Betrieb eines Unternehmens nicht stillgelegt wird, wird bei einer Hausdurchsuchung empfohlen dringend vor Ort abzuklären, welche PCs oder Notebooks am dringendsten benötigt werden. Dieses sollte dann auch sofort dem IT Forensiker mitgeteilt  und gebeten werden, diese Computer zuerst zu spiegeln.  Im Regelfall werden die Wünsche berücksichtigt. Man muss sagen, dass diese Personen Profis sind. Die machen Ihre Arbeit und kommen einem auch entgegen, soweit es möglich ist. Also ruhig nachfragen.</em></p>
<p>Alle Beamten tragen ihre Dienstwaffen. Bestimmte Beamte sind abgestellt, die durchsuchten Personen zu bewachen und weichen dieser nicht von deren Seite. Nachdem sich aber herausstellt, dass meine Mandantschaft ruhig ist, unterhält man sich über diverse Themen wie Dienstwaffen, schiefgelaufene Hausdurchsuchungen, Beamtenpensionen etc. bei einer angebotenen Tasse Kaffee im Sozialraum des Mandanten. Teilweise wird auch gelacht. Der Mandant hatte die Situation akzeptiert. Es ist also alles unter Kontrolle.</p>
<p>Ich frage meine Mandantschaft, ob diese wisse, was bei den anderen Standorten und bei ihm zu Hause los ist. Er konnte es mir nicht sagen. So rief ich dann von meinem Handy aus die Ehefrauen der Gesellschafter an, um ein Bild über die gesamte Lage zu bekommen. Die Polizei wendete nichts gegen ein Gespräch meiner Mandantschaft mit dessen Ehefrau ein, hörten aber zu. Vorab teilte ich meiner Mandantschaft mit, dass Gespräche (die seiner Ehefrau) ggf. auch abgehört werden. Daher empfahl ich, nichts Relevantes in der Sache zu besprechen. (Ergänzung: Im Nachgang stellte sich auch heraus, dass der Mandant tatsächlich schon telefonisch überwacht wurde).</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Tipp</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Häufig werden Hausdurchsuchungen im Vorfeld auch von Telefonüberwachungen begleitet. Die Telefonüberwachung kann auch nach der Hausdurchsuchung weiter durchgeführt werden. Manchmal dient die Hausdurchsuchung auch dazu, dass sich mutmaßliche Beschuldigte telefonisch danach austauschen und man dann erst wertvolle Beweise gewinnt.</em></p>
<p>Im Rahmen der Telefonate mit den Ehefrauen stellte sich heraus, dass die Beamten auch an allen Standorten des Unternehmens aktiv waren. Zudem wurden auch sämtliche Privaträume der Geschäftsführer und Gesellschafter von den Beamten durchsucht. Die Stimmung bei den Ehepartnern zu Hause war auf dem Nullpunkt. Dieses ist auch verständlich, wenn Beamte sämtliche Kleiderschränke inklusive der Unterwäsche etc. durchsuchen. Insgesamt waren ca. 100 Beamte an der Durchsuchung beteiligt.</p>
<p>Mit Schrecken schaue ich auf die Ladeanzeige meines Handys. Telefonate werden nicht mehr lange möglich sein. Mein Ladegerät hatte ich letzte Nacht im Büro gelassen. Allerdings habe ich aber immer eine kleine Powerbank für Notfälle dabei. Kommunikation ist also weiter gesichert.</p>
<p>Da ich mich frei bewegen konnte, ging ich ab und zu hinaus auf den Parkplatz, um privat mit den Ehefrauen telefonieren zu können und gab auch diesen Anweisungen, nichts freiwillig herauszugeben.</p>
<p>Der Aufenthaltsort eines Gesellschafters und Geschäftsführers war noch unbekannt. Die Behörden hatten hier noch keine Informationen über dessen Verbleib. Ich konnte diesen jedoch telefonisch erreichen, teilte aber gleich zu Beginn des Telefonats mit, dass nichts am Telefon gesagt werden sollte, weil ein Telefonüberwachung nicht ausgeschlossen werden kann (Ergänzung: Was sich später auch bewahrheitete!).</p>
<p><strong>Ca. 14:00 Uhr</strong></p>
<p>So langsam hat die Polizei alles in die Umzugskartons verpackt. Zusammen mit meiner Mandantschaft gleichen wir die gesammelten Inhalte der Kartons mit den von der Polizei geschriebenen Inhaltslisten in den Umzugskartons ab. Dabei ist uns ein Nummerierungsfehler aufgefallen. Dieser wird korrigiert. Danach werden die Durchsuchungsprotokolle von meiner Mandantschaft unterschrieben.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>TIPP</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Immer die Listen mit den Kartons abgleichen, was alles mitgenommen wird. Auch bei den Behörden kann nämlich etwas abhanden kommen. Alles schon passiert. <a href="https://www.n-tv.de/panorama/Polizei-verliert-Beweismittel-article20869163.html">Selbst bei Sexualdelikten ist schon erhebliches und belastendes Beweismaterial abhanden gekommen</a>. Traurig aber wahr! Wenn dann später  Mandantenunterlagen nicht vorhanden sind, könnten die Behörden ansonsten der Firma bzw. den Verantwortlichen den Vorwurf machen, dass diese im Vorfeld schon Beweismittel vernichtet haben. </em></p>
<p>Der IT Forensiker kopiert noch fleißig Festplatten.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Tipp</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Nach der Spiegelung der Festplatten nutzen die Behörden zurück in deren Büroräumen zur Auswertung der Festplatten die Software von einem deutschen IT Unternehmen &#8222;X-ways&#8220;. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen hingegen benutzt die kanadische Software FSK. FKS ist ursprünglich eine Software, welche zum Auffinden von Kinderpornografie auf Computern geschaffen wurde. Diese FKS-Software wird heute aber auch vom den Finanzbehörden zur Ermittlung in Sachen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung genutzt. Meine Mandantschaft hat jedoch nichts mit Kinderpornografie zu tun. Hier geht es um reine Wirtschaftskriminalität. </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ca. 15:00 Uhr</strong></p>
<p>Der letzte Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens trifft freiwillig in der Zentrale ein. Auch dieser wird vor Ort von den Beamten durchsucht. Ebenso trifft ein weiterer Mitarbeiter der Firma ein, welcher ebenfalls durchsucht wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ca. 15:15 Uhr</strong></p>
<p>Der Staatsanwalt möchte mit meiner Mandantschaft und mir alleine sprechen und macht dabei ein ernstes Gesicht. Sämtliche Beamte müssen den Raum verlassen. Dieser teilte uns dann mit, dass er vom Einsatzleiter gehört hätte, dass es telefonische Anweisungen meiner Mandantschaft gäbe, dass Personen bzw. Mitarbeiter untertauchen sollen. Sollten diese Anweisungen von meiner Mandantschaft kommen, würde er diese wegen Verdunklungsgefahr festnehmen lassen.</p>
<p>Ich erwiderte darauf, dass meine Mandantschaft seit heute morgen keinen Zugang mehr zu Mobiltelefonen oder sonstigen Zugang zu Kommunikationsmittel mehr haben und auch nur im Beisein der Polizei mit der Ehefrau telefonierten. Im Übrigen können sehr wohl auch Mitarbeiter von sich aus untereinander telefoniert und sich &#8222;gegenseitig wild&#8220; gemacht haben. Diese haben die Hausdurchsuchung ja selbst direkt an den Unternehmensstandorten mitbekommen. Der Staatsanwalt ist überzeugt und spricht keine Festnahme aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ca. 15:15 Uhr</strong></p>
<p>Ich besorge mir die direkten Kontaktdaten vom Leiter der Durchsuchung vor Ort und vom Staatsanwalt.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Tipp</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Nach der Hausdurchsuchung muss der Betrieb eines Unternehmen schnellstmöglich wieder weiterlaufen. Daher sollte man unbedingt wissen, wo sich die mitgenommenen Geschäftsunterlagen befinden und wer der Ansprechpartner ist. Auf diese Art und Weise kann man sich dann grundsätzlich schnell und jederzeit Kopien von den mitgenommenen Unterlagen anfertigen lassen. Die Behörden sind hier auch sehr kulant und scannen sogar die Dokumente kostenfrei selbst ein. Dazu muss man dann aber anhand der Protokolle über die mitgenommen Unterlagen genau angeben könnten, in welchen Kartons und welchem Ordner sich die Dokumente befinden. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Kopien von den Unterlagen vor Ort bei den Behörden im Beisein eines Beamten selbst vorzunehmen. </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ca. 17:00 Uhr</strong></p>
<p>Zuletzt verlässt die IT Forensik mit noch nicht gespiegelten Computern und mit dem Leiter der Hausdurchsuchung die Zentrale des Unternehmens. Wir geben uns noch alle höflich die Hände und wünschen uns mit einem leichten Lächeln auf dem Gesicht gegenseitig und freundlich ein nicht baldiges Wiedersehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ca. 17:15 Uhr</strong></p>
<p>Kurzbesprechung mit meiner Mandantschaft bzgl. des weiteren Vorgehens. Terminvereinbarung in meinen Büroräumen, wo wir sicher nicht abgehört werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Nachtrag</strong></p>
<p>Die Mobiltelefone wurden auch von der IT Forensik mitgenommen. Die Spiegelung der Mobiltelefone ging nicht vor Ort. Die Telefone wurden ca. 3 Tage später wieder zurückgegeben bzw. wurden durch meine Mandantschaft abgeholt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong><span style="font-size: 16px;">Empfehlung zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen</span></strong></h2>
<ol>
<li>Bleiben Sie höflich. Die Polizei macht auch nur Ihre Arbeit.</li>
<li>Rufen Sie sofort Ihren Rechtsanwalt an. Hierbei steht Ihnen die Kanzlei Dierkes jederzeit zur Verfügung.</li>
<li>Geben Sie nichts freiwillig heraus. Stimmen Sie nicht einer freiwilligen Herausgabe von Dokumenten oder sonstigen Dingen zu.</li>
<li>Teilen Sie mit, welche Dinge Sie schnell wieder für den Betrieb benötigen.</li>
<li>Klären Sie die Rückgabe der PCs, Notebooks, Mobiltelefone etc. ab. Ohne PCs kann heute kaum ein Betrieb mehr geführt werden.</li>
<li>Lassen Sie sofort Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt beantragen. Die Kanzlei Dierkes steht hier gerne zur Verfügung.</li>
<li>Bedenken Sie immer eine mögliche Telefonüberwachung (TÜ) vor und nach der Hausdurchsuchung.</li>
<li>Sagen Sie während der Anwesenheit von Beamten nichts in der Sache aus. Unterhalten Sie sich ausschließlich über belanglose Dinge.</li>
<li>Nach der Hausdurchsuchung besprechen Sie die Angelegenheit und das weitere Vorgehen mit dem Rechtsanwalt in dessen Büroräumen.</li>
</ol>
<p>Zur Unterstützung bei Hausdurchsuchungen steht Ihnen der Unterzeichner jederzeit gerne zur Verfügung. 24 Stunden und 7 Tage die Woche. Die Anrufe auf die Festnetznummer der Kanzlei Dierkes werden am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten auf ein Notmobiltelefon weitergeleitet. So ist gewährleistet, dass Ihnen die Kanzlei Dierkes jederzeit helfend zur Verfügung steht. <a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Kontaktieren Sie uns</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT sicher durch die Hausdurchsuchung und danach</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
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		<title>Strafen bei Steuerhinterziehung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2021 17:37:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftskriminalität]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Strafen bei Steuerhinterziehung Wenn die Gefahr besteht, dass man wegen einer Steuerhinterziehung verurteilt werden könnte stellt sich jeder sofort die Frage, was ihn/sie erwartet. Wie hoch sind also die Strafen bei Steuerhinterziehung? Die gute Nachricht vorweg: In wirklich nur seltenen Fällen werden Freiheitsstrafen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung verhängt. Das müssen Sie schon...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Strafen bei Steuerhinterziehung</span></strong></h2>
<p>Wenn die Gefahr besteht, dass man wegen einer Steuerhinterziehung verurteilt werden könnte stellt sich jeder sofort die Frage, was ihn/sie erwartet. Wie hoch sind also die Strafen bei Steuerhinterziehung?</p>
<p>Die gute Nachricht vorweg: In wirklich nur seltenen Fällen werden Freiheitsstrafen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung verhängt. Das müssen Sie schon erhebliche Beträge hinterziehen, damit eine solche verhängt wird. Der Uli (Hoeneß) hatte nach dessen Geständnis ca. 28 Millionen Euro Steuern hinterzogen und wurde dann zu 3,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wer also in dieser Liga mitspielt, hat eine Chance auf Freiheitsstrafen. Zwar gibt es auch schon bei weniger Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen, ist aber eher seltener.&nbsp;</p>
<p>In ca. 95% der Fälle enden die Verfahren nicht mit einer Freiheitsstrafe. Insoweit machen Sie sich nicht allzu viel Gedanken, wenn Sie &#8222;Leichen&#8220; im Keller haben sollten.&nbsp;</p>
<p>Das Instrumentarium des Staates zur Bestrafung von Steuerhinterziehung ist ausgelegt auf Geldstrafen und Freiheitsstrafen.&nbsp;</p>
<p>Die genaue Höhe der Bestrafung einer Steuerhinterziehung ist aber nicht eine genaue Wissenschaft, wo sich 100%ig eine Geldstrafe für eine Steuerhinterziehung vorhersagen lässt.&nbsp;</p>
<p>Das hängt damit zusammen, dass jeder Fall nicht identisch ist. Beispiel: Zwei Straftäter, A und B, sind jeweils 50 Jahre alt und haben zusammen gemeinsam EUR 30.000 an Steuern hinterzogen. A hat schon ca. 10 mal zuvor Steuern hinterzogen. B hingegen ist erstmalig dabei und das auch nur deshalb, weil dieser Geld für eine alternative Heilpraktikerbehandlung für dessen krebskranke Frau haben möchte, welche die Krankenasse nicht zahlt. Im Falle von B wäre damit zu rechnen, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen das Verfahren bei Geständnis komplett ound ohne Geldauflage, maximal aber gegen eine kleine Geldauflage einstellen würde. Bei A hingegen wäre eine strafrechtliche Verurteilung mit einer hohen Geldstrafe zu erwarten.&nbsp;</p>
<p>Vor dem Hintergrund von einer Vielzahl von Fällen vor den Strafrichtern wurden Fälle zusammengetragen. Aus diesen Erfahrungswerten wurden Tabellen entwickelt aus denen sich grob herleiten lässt, welcher Strafrahmen zu erwarten wäre. Ansatzpunkt ist dabei immer die vom Straftäter hinterzogenen Steuerbeträge.&nbsp;</p>
<p></p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>1. Gesetzlicher Rahmen der Strafen bei Steuerhinterziehung</strong></span></h3>
<p>Die Strafen bei Steuerhinterziehung sind durch das Gesetz festgelegt. Gemäß<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html"> § 370 Abs. 1 Abgabenordnung (AO)</a> ist bestimmt, dass eine Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.</p>
<p>In besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) beträgt die Freiheitstrafe sechs Monate Mindeststrafe bis zu 10 Jahren.&nbsp;</p>
<p></p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>2. Geldauflage</strong></span></h3>
<p>Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren kann mit Zustimmung des zuständigen Strafrichters auf Antrag der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung des Beschuldigten gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Dieses Verfahren wird häufig bei kleinerer Hinterziehungsbeträgen angewandt und insbesondere auch bei Ersttätern. Dieses Verfahren dient auch der Verfahrensökonomie. Das Verfahren ist schnell beendet. Zudem erscheint das Verfahren nirgendwo mehr, wenn der Beschuldigte die Geldauflage geleistet hat. Nachteilig ist allerdings, dass der Straftäter bzw. Beschuldigte auch komplett dessen Rechtsanwaltskosten tragen muss. Hier gibt es keine Erstattung aus der Staatskasse, weil das Verfahren nur wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflage eingestellt worden ist. Es ist also kein Freispruch. Nur bei einem Freispruch müsste die Staatskasse die Kosten für die Strafverteidigung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung übernehmen.&nbsp;</p>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">3. Geldstrafe</span></strong></h3>
<p>Die Justizverwaltung ist eine Angelegenheit der Bundesländer. Zwar gilt der § 370 Abgabenordnung bundesweit, jedoch haben sich in den Strafsachenstellen der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen in den einzelnen Bundesländer unterschiedliche Praktiken entwickelt. Jedes Land hat dessen eigene Strafmaßtabelle für Steuerhinterziehung. Einige Bundesländer sind wohl auch aufgrund politischer Vorgaben strenger oder laxer. Da man sich die örtliche Zuständigkeit des Strafgerichtes nicht aussuchen kann, muss man dann mit der Strafmaßtabelle eines jeweiligen Bundeslandes leben. Allerdings ist es auch nicht so, dass die Strafbemessung der Bundesländer nicht (immer) sehr weit auseinanderliegen.&nbsp;</p>
<p>Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen selbst entscheidet aber nicht über die finale Strafe. Die finale Strafe wird durch einen Strafrichter festgesetzt. Dieser ist an die Strafmaßtabelle des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen bzw. der Behörde nicht gebunden. Dieser kann also sowohl nach oben als auch nach unten von der Vorstellung des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen abweichen.&nbsp;</p>
<p>Die Strafmaßtabelle des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen aus Niedersachsen wird hier in Kürze eingestellt werden.&nbsp;</p>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">4. Freiheitsstrafe auf Bewährung</span></strong></h3>
<p>Als Bestrafung für eine Steuerhinterziehung kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder in schweren Fällen bis zu 10 Jahren festgesetzt werden. Insoweit wird auf den § 370 AO verwiesen.&nbsp;</p>
<p>Wenn jedoch eine Freiheitsstrafe verhängt wird, kann das Gericht diese jedoch auch auf Bewährung aussetzen. Das heißt, dass die Freiheitsstrafe nicht vollzogen wird, also nicht angetreten werden muss. Das Aussetzen des Freiheitsentzuges wird jedoch unter einer Bedingung gestellt. Der Steuerhinterzieher darf sich für eine vom Gericht festgesetzte Dauer nichts zu schulden kommen lassen. Verstößt dieser gegen diese Verpflichtung, wird dann die Freiheitsstrafe vollzogen.&nbsp;</p>
<p>Die Frist für die Aussetzung der Freiheitsstrafe (Bewährungsdauer) kann in Deutschland bis zu 5 Jahren betragen.&nbsp;</p>
<p>Eine Liste mit der Übersicht über übliche Freiheitsstrafen wird nachträglich eingestellt werden.&nbsp;</p>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">5. Freiheitsstrafe</span></strong></h3>
<p>Die unter oben Nr. 4 erläuterte Freiheitsstrafe kann allerdings auch ohne Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Freiheitsstrafe auf jeden Fall angetreten werden muss. So war das z.B. im Fall von Uli Hoeneß.&nbsp;</p>
<h3><span style="color: #000000;"><strong><span style="font-size: 16px;">6. Eintragung im Bundeszentralregister</span></strong></span></h3>
<p>Im normalen Sprachgebrauch heißt es immer, dass man ab einer Verurteilung von 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt. Dieses ist aber nicht korrekt. Bei jeder Verurteilung von einem Strafrichter gilt man als vorbestraft. Jede Verurteilung wegen einer Straftat wird auch im Bundeszentralregister erfasst. Nur ist es so, dass bei dem Standardzentralregisterauszug lediglich Verurteilungen bis 90 Tagessätze nicht aufgeführt werden. Selbst wenn Sie zum Beispiel wegen einer Straftat zu 80 Tagessätzen verurteilt werden, sieht der Standardzentralregisterauszug leer aus. Daher heißt es im normalen Sprachgebrauch, dass man ab einer Verurteilung ab 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt, aber nur deshalb, weil diese Verurteilung nicht mehr verheimlicht werden kann.&nbsp;</p>
<p>Im Rahmen eines Strafverfahrens ist es daher wichtig, zu versuchen, unter den Grenzen zu bleiben, wo eine Verurteilung im Standardzentralregisterauszug aufgeführt werden muss.&nbsp;</p>
<h3><strong style="color: #000000; font-size: 16px;">7. Abschließende Stellungnahme</strong></h3>
<p>Wie oben erkennbar ist, ist beschränkt sich das Instrumentarium zur Bestrafung einer Steuerhinterziehung auf Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Ob und welche dieser Strafen bei Steuerhinterziehung verhängt werden, hängt von mehreren Faktoren ab. Insbesondere von der Höhe der hinterzogenen Steuern und auch von Vorbestrafungen aus anderen Strafverfahren.&nbsp;</p>
<p>Anhand von Erfahrungswerten von Verurteilungen kann grob hergeleitet werden, mit was für einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe eine Person in Abhängigkeit der hinterzogenen Steuern zu rechnen hat.&nbsp;&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns</a>.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT schnell eine Beratung bekommen</p>
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		<title>Verteidigung bei Steuerhinterziehung</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/verteidigung-verteidigungsstrategie-bei-steuerhinterziehung-steuerstrafverfahren/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=verteidigung-verteidigungsstrategie-bei-steuerhinterziehung-steuerstrafverfahren</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2021 13:03:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorgehen und Verteidigung bei Steuerhinterziehung Die Verteidigung im Rahmen eines Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist kompliziert und sollte durch Profis begleitet werden, um die richtige Verteidigung bzw. Verteidigungsstrategie zu finden. Sollten Sie hier Kosten scheuen, könnte Ihnen das später teuer zu stehen kommen. Um das Vorgehen bzw. die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren zu verstehen, ist etwas Hintergrundwissen...</p>
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				<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Vorgehen und Verteidigung bei Steuerhinterziehung</span></strong></h2>
<p>Die Verteidigung im Rahmen eines <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-steuerberater-steuerhinterziehung-oldenburg/">Steuerstrafverfahren</a>&nbsp;wegen Steuerhinterziehung ist kompliziert und sollte durch Profis begleitet werden, um die richtige Verteidigung bzw. Verteidigungsstrategie zu finden. Sollten Sie hier Kosten scheuen, könnte Ihnen das später teuer zu stehen kommen. Um das Vorgehen bzw. die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren zu verstehen, ist etwas Hintergrundwissen notwendig. Leider kann ich Ihnen nicht ersparen, die nachfolgenden längeren Ausführungen zu lesen. Machen Sie es aber, denn es könnte sich für Sie auszahlen.&nbsp;</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>1. Bei Der Verteidigung bei einer Steuerhinterziehung haben Sie es mit zwei Behörden zu tun</strong></span></h3>
<p>Bei dem Verdacht einer Steuerhinterziehung haben Sie es im Regelfall mit zwei Behörden zu tun.</p>
<ol>
<li><a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-oldenburg-67390.html"><b>Normales Finanzamt</b></a>: Im Rahmen einer Steuerhinterziehung müssen ggf. Ihre üblichen Steuerbescheide angepasst werden. Diese Anpassung der Steuerbescheide im Hinblick auf die hinterzogenen Steuern erfolgt ausschließlich über das normale Finanzamt. Beim normalen Finanzamt geht es nur um die korrekte Steuerschuld. Das normale Finanzamt beschäftigt sich z.B. nicht mit einer Bestrafung (Geld- oder Freiheitsstrafe).</li>
<li><a href="https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-fuer-fahndung-und-strafsachen-oldenburg-67811.html"><b>Finanzamt für Fahndung und Strafsachen</b></a>: Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (auch &#8222;Fafust&#8220; genannt) ist eigentlich kein Finanzamt. Dieses hat dieselben Befugnisse wie die Polizei und ist daher eine Polizeibehörde, welche auf steuerliche Angelegenheiten spezialisiert ist. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen darf z.B. Hausdurchsuchungen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft durchführen. Dieses darf z.B. das normale Finanzamt nicht. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen bekommt vom normalen Finanzamt einen Hinweis auf das Vorliegen einer möglichen Steuerhinterziehung, wenn das oben erwähnte normale Finanzamt der Auffassung ist, dass eine Steuerhinterziehung vorliegen könnte.</li>
</ol>
<p><span style="font-size: 16px;">Da Sie also mit zwei Behörden zu tun haben, sind Sie folglich auch in zwei Verfahren verwickelt, welchen Sie auch unbedingt zu beachten haben:</span></p>
<ol>
<li><a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/steuerberater-steuerberatung-oldenburg/">Normales Besteuerungsverfahren&nbsp;</a></li>
<li>Steuerstrafverfahren</li>
</ol>
<p>In den beiden genannten Verfahren gelten unterschiedliche Spielregeln bzw. haben Sie unterschiedliche Rechte. Zudem muss in jedem Verfahren auch jeweils unterschiedlich reagiert werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Fazit:</span></p>
<p>Wenn Sie nicht beachten, dass es hier zwei Verfahren gibt, können Sie erheblichen Schaden erleiden bzw. machen es der Finanzverwaltung zu einfach.&nbsp;</p>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">2. Unbedingt beide Verfahren offenhalten</span></strong></h3>
<p>Die o.g. zwei Behörden arbeiten unabhängig voneinander. So kann es passieren, dass das Finanzamt schon neue Steuerbescheide wegen der Steuerhinterziehung erlässt, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen hingegen noch ermittelt. Dieses birgt große Gefahren. So könnte das Finanzamt dann z.B. EUR 30.000 zusätzliche Steuer endgültig festsetzen. Wenn Sie gegen die Änderungsbescheide jeweils kein Einspruch einlegen, wird diese zusätzliche Steuerschuld endgültig. Wenn dann jedoch später im Rahmen des Verfahrens beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen festgestellt werden sollte, dass Sie unschuldig sein sollten, müssen Sie im o.g. Beispiel die EUR 30.000 gleichwohl bezahlen. Die Unschuld in einem Verfahren wirkt sich nicht auf die Unschuld im anderen Verfahren aus.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Fazit und dringende Empfehlung:</span></p>
<p>Unbedingt gegen alle Änderungsbescheide Einspruch sofort einlegen und oder sofort die Kanzlei Dierkes kontaktieren.</p>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">3. Ihnen geht ein Schreiben vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zu</span></strong></h3>
<p>Offizieller Ausgangspunkt einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt wegen einer Steuerhinterziehung ist ein Schreiben über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen. Das Finanzamt für Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ist eigentlich kein Finanzamt. Dieses hat dieselben Befugnisse wie die Polizei und ist daher eine Polizeibehörde, welche auf steuerliche Angelegenheiten spezialisiert ist.&nbsp;</p>
<p>Ein Schreiben über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung geht Ihnen im Regelfall dann zu, wenn das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen den Sachverhalt schon weitestgehend ausermittelt hat. In diesem Schreiben wird Ihnen dann &#8222;nett&#8220; und sachlich mitgeteilt, dass gegen Sie in steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie die Möglichkeit haben, sich dazu zu äußern.&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Empfehlung</span></p>
<p>Äußern Sie sich nicht. Eine Aussage zu diesem Zeitpunkt könnte für Sie ggf. teuer werden und sich im Nachhinein als großer Fehler erweisen.&nbsp;</p>
<p>Bevor Sie dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen eine Stellungnahme abgeben, sollten Sie wissen, was das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen schon ermittelt hat. <span style="text-decoration: underline;">Hierauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.</span> Sie haben also ein Recht zu erfahren, was in den Ermittlungsakten steht. Machen Sie unbedingt Gebrauch von diesem Recht!&nbsp;</p>
<p>Hintergrund ist folgender: Wenn Sie nunmehr gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ohne Kenntnis des Akteninhaltes steif und fest behaupten, dass Sie überhaupt keine Steuern hinterzogen haben, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen aber Rechnungen von Ihnen vorliegen hat, die das Gegenteil beweisen, erhöhte dieses nur Ihre Strafe. Wenn Sie wissen, was in der Ermittlungsakte steht, kann in Abhängigkeit dieser Kenntnis des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen eine maßgeschneiderte Aussage gefertigt werden, welche genau passt. So können Sie dann z.B. kleinere Fehler zugeben und dem Finanzamt noch unbekannte Sachverhalte ggf. nicht ansprechen.&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Fazit und Empfehlung:</span></p>
<p>Sobald Ihnen dieses Schreiben zugeht, kontaktieren Sie unverzüglich die Kanzlei Dierkes und machen Sie keine mündliche oder schriftliche Aussage gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen.&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Verfahren zur Beantragung der Ermittlungsakte</span></p>
<p>Selbstverständlich ist, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen die strafrechtlichen Ermittlungsakten nicht den mutmaßlichen Steuerhinterzieher übersendet. Die übersandten Akten würden sehr wahrscheinlich auf unerklärliche Art und Weise wohl (fast) immer untergehen <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.0.3/72x72/1f609.png" alt="😉" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></p>
<p>Daher kann der mutmaßliche Steuerhinterzieher die Ermittlungsakte bzw. Ermittlungsakten vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen nur über einen Rechtsanwalt anfordern.&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Empfehlung</span></p>
<p>Die Kanzlei Dierkes fordert für Sie kurzfristig die Ermittlungsakte bzw. Ermittlungsakten bundesweit beim entsprechenden Finanzamt für Fahndung und Strafsachen an. Danach wird die komplette Ermittlungsakte durch die Kanzlei Dierkes digitalisiert und Ihnen per Email als PDF-Datei zugeleitet. Danach wissen Sie, warum und weshalb das Finanzamt für Fahndung und Strafaschen gegen Sie ermittelt und auch, wer ggf. eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt gegen Sie eingereicht hat.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Kostenpunkt: EUR 50 Pauschale zuzüglich Kopierkosten nach dem RVG und die vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen berechneten Gebühren in Höhe von EUR 12,00.&nbsp;</p>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">4. Abstimmung der richtigen Verteidigungsstrategie</span></strong></h3>
<p>Hier wird es schwierig, allgemeinverbindliche Empfehlungen auszusprechen, weil die Fälle sehr unterschiedlich gelagert sein können. Wenn es so einfach wäre, dann würde es nicht soviel Literatur über die Behandlung von Steuerstrafverfahren geben.&nbsp;</p>
<p>Häufige Fälle sind Steuerstrafverfahren wegen:</p>
<ol>
<li>Kontrollmitteilungen</li>
<li>Unstimmigkeiten beim Steuerpflichtigen</li>
<li>Anzeigen von Ex-Partnern bzw. Geschäftspartnern oder Wettbewerbern</li>
<li>Datenkauf durch die Behörden</li>
<li>Erbschaften</li>
<li>Meldepflichten</li>
<li>Fehlerhafte Kassenführung</li>
<li>Feststellungen im Rahmen von Betriebsprüfungen</li>
</ol>
<p><span style="color: var( --e-global-color-text ); font-size: 16px;">Fakt ist, dass das Steuerstrafverfahren zu ca. 85 % aus dem reinen Steuerrecht besteht und nur zu ca. 15 % aus dem Strafprozessrecht. Wer Steuerrecht nicht versteht, kann auch keine Steuerstrafverteidigung vornehmen. Der Inhaber der Kanzlei Dierkes ist selbst Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Zudem hat der Inhaber der Kanzlei Dierkes die Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung absolviert. Die Kanzlei Dierkes hat also das Wissen um interne Vorgänge beim Finanzamt, welche Ihnen zum Vorteil gereichen können. Daher können Sie in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten der Kanzlei Dierkes vertrauen.&nbsp;</span></p>
<p>Wenn schließlich erfolgreich argumentiert werden kann, dass auch rechtlichen Gründen keine Steuerhinterziehung vorliegt, fällt im Regelfall aber auch schon das Verfahren beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in sich zusammen.&nbsp;</p>
<p><span style="color: var( --e-global-color-text ); font-size: 16px;">Zudem ist die Kanzlei Dierkes voll durchdigitalisiert und ist in der Lage selbständig Auswertungen von großen Datenmengen vorzunehmen, um Verprobungen der Finanzverwaltung zu überprüfen bzw. dieses ggf. zu entkräften. Auch das Finanzamt macht nämlich häufig Fehler.&nbsp;</span></p>
<h3><span style="color: #000000;"><strong><span style="font-size: 16px;">5. Ausgang des Steuerstrafverfahrens</span></strong></span></h3>
<p><span style="color: var( --e-global-color-text ); font-size: 16px;">Das Steuerstrafverfahren vor dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen kann wie folgt ausgehen:</span></p>
<ol>
<li>Einstellung des Strafverfahrens nach § 172 StPO &#8211; keine Eintrag im Bundeszentralregister</li>
<li>Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nach § 153a StPO &#8211; kein Eintrag im Bundeszentralregister</li>
<li>Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach § 153a StPO &#8211; kein Eintrag im Bundeszentralregister</li>
<li>Verurteilung durch Strafbefehl &#8211; Wie ein Strafverfahren vor dem Strafrichter im schriftlichen Verfahren (wird in einfachen Fällen und auch in Absprache mit der Staatsanwaltschaft gemacht &#8211; ein Erscheinen vor Gericht ist dann nicht notwendig)</li>
<li>Durchführung eines Strafverfahrens mit Hauptverhandlung vor dem Strafrichter</li>
</ol>
<h3><span style="font-size: 16px; color: #000000;"><strong>6. Korrekte Strafbemessung</strong></span></h3>
<p>In häufigen Fällen lässt sich eine Verurteilung nicht vermeiden, weil die Beschuldigten tatsächlich straffällig geworden sind. In diesen Fällen sollte bei der Verhängung von insbesondere Geldstrafen rechtzeitig daran gedacht werden, das korrekte monatliche Nettoeinkommen unter Berücksichtigung aller finanziellen Belastungen zu ermitteln. Die Geldstrafe wird nämlich in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit verhängt. Je weniger Sie leistungsfähig sind, desto geringer fällt dann auch die Geldstrafe aus. Daher sollte auch dieser Punkt nicht aus den Augen verloren werden.&nbsp;</p>
<h3><span style="font-size: 16px; color: #000000;"><strong>7. Rechtsanwaltskosten für ein Steuerstrafverfahren</strong></span></h3>
<p>Sie werden sich auch fragen, was Ihnen eine professionelle Unterstützung in einem Steuerstrafverfahren kostet.&nbsp;</p>
<p>Zudem müssen Sie erst einmal sehen, dass es hier zwei Verfahren gibt, einmal das Steuerstrafverfahren und einmal ein Besteuerungsverfahren. Nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung bzw. Steuerberatervergütungsverordnung können diese Verfahren getrennt abgerechnet werden.&nbsp;</p>
<p>Üblich ist es aber in diesen Fällen, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, wo ein Stundensatz vereinbart wird. In Abhängigkeit vom Verfahren beginnt der Stundensatz bei der Kanzlei Dierkes bei EUR 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Dieser Stundensatz wird dann einheitlich auf beide o.g. Verfahren angewendet. Da die steuerliche Argumentation aber in beiden Fällen meist einheitlich ist, sparen Sie dadurch häufig Geld. Dieses deshalb, weil die eine Argumentation gegenüber dem Finanzamt auch gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen verwendet, dann aber faktisch nur einmal berechnet werden kann.&nbsp;</p>
<p>Eine Kostenschätzung für das gesamte Verfahren ist häufig schwierig, insbesondere dann, wenn die Einsicht in die Ermittlungsakte noch nicht erfolgt ist. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte wäre ggf. eine Kostenschätzung möglich.&nbsp;</p>
<p>Üblich bei Steuerstrafverfahren vor Beginn der Arbeiten des Rechtsanwaltes ist auch die die Zahlung eines Gebührenvorschusses. Dieses ist auch deshalb notwendig, weil häufiger die Beschuldigten schon die Steuern nicht zahlen können. Wenn dann die Gebühren des Rechtsanwaltes erst nach der Bezahlung der Steuernachzahlung bezahlt werden sollen, ist häufig beim Beschuldigten kein Geld mehr da.&nbsp;</p>
<h3><span style="font-size: 16px; color: #000000;"><strong>8. Abschließende Stellungnahme</strong></span></h3>
<p>Anhand der obigen Ausführungen können Sie schon erkennen, dass ein Steuerstrafverfahren mit einem parallelen Besteuerungsverfahren kompliziert ist. Fehler in der Vorgehensweise können teuer werden. Daher ist es wichtig, den richtigen Partner an der Seite zu haben, der Sie durch die Verfahren begleitet. Insoweit können Sie sich auf die Kanzlei Dierkes als Spezialkanzlei verlassen.&nbsp;</p>
<p>Gemeinsam untersuchen wir, welche Optionen zur Lösung Ihres Problems bestehen und welche Strategie für Sie am besten ist.&nbsp;&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.dierkes-recht.de/kontakt-rechtsanwalt-steuerberater-oldenburg/">Für Fragen rufen Sie uns an</a>.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach das Beste aus der Situation machen</p>
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		<title>Steuerberatung &#038; Rechtsberatung online &#8211; schnell &#8211; sicher &#8211; gut</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Jul 2019 14:04:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsberatung online und Steuerberatung online &#8211; Ihr Schritt in die Zukunft gemeinsam mit der Kanzlei Dierkes Maschinen werden über das Internet gesteuert, Fahrzeuge werden in der Landwirtschaft über das Internet und GPS zentimetergenau über die Felder gelenkt, Ärzte bieten online &#8211; Sprechstunden an, Ihre Heizung steuern Sie zuhause ggf. schon über eine App mittels Ihres...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 16px;"><strong>Rechtsberatung online und Steuerberatung online &#8211; Ihr Schritt in die Zukunft gemeinsam mit der Kanzlei Dierkes</strong></span></h2>
<p>Maschinen werden über das Internet gesteuert, Fahrzeuge werden in der Landwirtschaft über das Internet und GPS zentimetergenau über die Felder gelenkt, <a href="https://www.tk.de/techniker/magazin/digitale-gesundheit/online-videosprechstunde-2010644">Ärzte bieten online &#8211; Sprechstunden</a> an, Ihre Heizung steuern Sie zuhause ggf. schon über eine App mittels Ihres Smartphones, <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Autonomes_Fahren">autonomes Fahren von Autos</a> (z.B. Tesla), Ä<a href="https://www.zeit.de/2017/01/chirurgieroboter-davinci-operation-arzt">rzte planen Operationen über online gesteuerte Roboter</a> &#8230;.</p>
<p>Diese Liste könnte noch lange fortgeführt werden. Die Welt verändert sich. Die Welt wird flexibler, schneller und rückt immer mehr zusammen. Ggf. leben Sie auch dauerhaft im Ausland und benötigen noch weiterhin qualifizierte Rechtsberatung und Steuerberatung, um Ihre Angelegenheiten in Deutschland zu regeln?</p>
<p>Es besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit mehr dafür, dass Sie als Mandant noch persönlich zu uns in die Sprechstunde kommen müssen? Sollten Sie im Ausland wohnen, würde es sich auch nicht lohnen, wegen einer Kleinigkeit schnell mal nach Deutschland zu fliegen. Wieso also besprechen Sie Ihre Angelegenheit mit uns nicht im Rahmen einer Tele-Beratung bzw. online Beratung? Wir arbeiten mit den folgenden Systemen:</p>
<ol>
<li><a href="https://www.skype.com/de/">Skype</a></li>
<li><a href="https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/microsoft-teams/group-chat-software?&amp;ef_id=EAIaIQobChMIupDXidfi6QIVGYbVCh2StAE5EAAYASAAEgKajvD_BwE:G:s&amp;OCID=AID2000957_SEM_EAIaIQobChMIupDXidfi6QIVGYbVCh2StAE5EAAYASAAEgKajvD_BwE:G:s">Microsoft Teams</a></li>
<li><a href="https://zoom.us/">Zoom</a></li>
</ol>
<p>Jede <a href="https://support.skype.com/de/faq/FA31/verwendet-skype-verschlusselung">Videokonferenz mit den vorgenannten Systemen inklusive dem Nachrichtenaustausch und etwaig geteilten Dateien sind jeweils verschlüsselt</a> wie Ihre Bankgeschäfte, welche Sie online tätigen. In einer Videokonferenz sehen wir uns auch persönlich und können ebenso vertraulich Ihre Angelegenheiten besprechen. Die Qualität der Beratung ist dieselbe.</p>
<p>In den meisten Fällen ist auch eine schnellere Terminvergabe für Sie möglich. Mitarbeiter von uns sind vielleicht gerade nicht in Büro, sondern auswärtig auf einem Projekt. Mittels des Internetzuganges könnten wir gleichwohl schnell eine Besprechung ansetzen.</p>
<p>Häufig ist auch schnelles Handels in Rechtsangelegenheiten notwendig. Unter diesen Voraussetzungen ist vielleicht eine sofortige und kompetente Beratung per Videokonferenz zielführender als ein persönlicher Termin in zwei Wochen.</p>
<h2><span style="font-size: 16px;"><strong>Vorbereitung der Videokonferenz</strong></span></h2>
<p>Sollten Sie im Vorfeld der Videokonferenz Unterlagen, Dokumente, Belege etc. haben, welche Sie besprechen möchten und/oder welche für eine ordnungsgemäße Rechtsberatung notwendig sind, dann übersenden Sie diese Unterlagen der Kanzlei Dierkes bitte im Vorfeld der Besprechung per Email. Wenn Sie diese nicht als Datei (sog. Soft-Copy) vorliegen haben, dann fotografieren Sie diese bitte in logischer und chronologischer  (Lese-)Reihenfolge scharf mit Ihrem Smartphone ab und übersenden uns diese Fotos per Email. Mittels meiner speziellen Software ist die Kanzlei Dierkes in der Lage, Ihre Fotos in ca. einer Minute in PDF-Dokumente umzuwandeln und anschließend zu einem Dokument zusammenzusetzen, welche dann begutachtet und geprüft werden können. Dabei ist es für die Kanzlei Dierkes ohne Bedeutung, ob Sie uns 4 oder 50 Fotos schicken. Für die Software macht es keinen spürbaren Unterschied. Das umgewandelte Dokument würde Ihnen dann für Besprechungszwecke zurückübersandt werden.</p>
<h2><span style="font-size: 16px;"><strong>Teilung des Bildschirmes</strong></span></h2>
<p>In der gemeinsamen Videokonferenz würde  ggf. der Bildschirminhalt mit Ihnen teilen geteilt werden. Dann können Sie auch gleich unsere Anmerkungen bzw. Markierungen in dem Dokument erkennen. Nach Abschluss der Besprechung würden Sie dann eine Kopie dieses besprochenen (und ggf. markierten) Dokumentes bekommen.</p>
<p>Sollte Ihnen die online &#8211; Beratung nicht gefallen, können Sie diese jederzeit abbrechen und dann doch noch ein persönliches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren, in dem wir dann die Angelegenheit weiter besprechen können. <a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-47">Sprechen Sie uns bezüglich der Vereinbarung eines Termines für eine Rechtsberatung online an</a>.</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach online beraten</p>
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		<title>Kostenlose Rechtsberatung und Steuerberatung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jun 2019 19:37:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Per Skype Videokonferenz bietet die Kanzlei Dierkes kostenlose Rechtsberatung und Steuerberatung an Jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr steht Ihnen die Kanzlei Dierkes für kostenlose Rechtsberatung und Steuerberatung unter der Skype-Kennung &#8222;dierkest&#8220; zur Verfügung. Bedingungen Dieses Angebot gilt nur für Videoanrufe per Skype und nicht für Telefonanrufe, Email-Anfragen oder Fax-Anfragen in dem o.g. Zeitraum....</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 18px;"><strong>Per Skype Videokonferenz bietet die Kanzlei Dierkes kostenlose Rechtsberatung und Steuerberatung an</strong></span></h2>
<p><strong>Jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr</strong> steht Ihnen die Kanzlei Dierkes für kostenlose <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-rechtsberatung-oldenburg/">Rechtsberatung</a> und <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/steuerberater-steuerberatung-oldenburg/">Steuerberatung</a> unter der Skype-Kennung &#8222;dierkest&#8220; zur Verfügung.</p>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">Bedingungen</span></strong></h3>
<ol>
<li>Dieses Angebot gilt nur für Videoanrufe per Skype und nicht für Telefonanrufe, Email-Anfragen oder Fax-Anfragen in dem o.g. Zeitraum.</li>
<li>Sie können die ganze Stunde in Anspruch nehmen, sofern nicht auch andere Personen um Rechtsrat suchen. Dann ist die Zeit für das kostenlose Gespräch auf 15 Minuten begrenzt.</li>
<li>Hilfreiche Unterlagen / Dokumente für die Beratung im Rahmen der Videokonferenz können mir <strong>während</strong> der Videokonferenzbesprechung auch zur Ansicht per Email an &#8222;mail@dierkes-recht.de&#8220; übersandt werden.</li>
<li>Für eine kostenlose Beratung steht die Kanzlei Dierkes nur im Rahmen der Videokonferenz zur Verfügung. Im Vorfeld der Videokonferenz wird die Kanzlei Dierkes nicht kostenlos vorbereitend tätig werden. Ebenso wird die Kanzlei Dierkes nach dem Videogespräch nicht kostenlos Nacharbeiten leisten. Diese Beratung im Rahmen der Videokonferenz stellt eine kostenlose anwaltliche Erstberatung dar.</li>
<li>Bitte beachten Sie, dass sich die Kanzlei Dierkes fachlich auf einige Rechtsgebiete spezialisiert hat. Bei Angelegenheiten, welche Rechtsgebiete betreffen, welche die Kanzlei Dierkes nicht in deren täglichen Praxis bearbeitet, wird auch keine Rechtsberatung geleistet werden. Dieses wird dann auch sofort im Gespräch mitgeteilt und dann das Gespräch freundlich beendet. Gleichwohl würde Ihnen noch weitergehende Tipps gegeben werden, soweit die Kanzlei Dierkes dazu in der Lage ist. Für die von der Kanzlei Dierkes abgedeckten Rechtsgebiete siehe <a href="https://www.dierkes-recht.de/sitemap/">www.dierkes-recht.de</a> (dort unter Leistungen).</li>
<li>Sollten Sie nach Beendigung unseres Gespräch eine weitere Rechtsberatung durch die Kanzlei Dierkes wünschen, können Sie die Kanzlei Dierkes Nachgang zum Gespräch nochmal kontaktieren.</li>
<li>Jede natürliche und juristische Person kann diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, Privatpersonen, Kleinstunternehmer, Mittelständler, Geschäftsführer, Vereine, Selbsthilfegruppen etc. unabhängig vom Einkommen oder Vermögensstatus. Eine Überprüfung der Bedürftigkeit könnte die Kanzlei Dierkes per Skype sowieso nicht ad hoc durchführen. Gleichwohl wird darum gebeten, dass Personen, welche sich finanziell einen Rechtsrat leisten können, diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen.</li>
<li>Diese Angebot steht unter dem Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufes und ist nicht einklagbar. Die Kanzlei Dierkes behält sich vor, dieses Angebot ohne Angabe von Gründen jederzeit einzustellen.</li>
</ol>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">Wichtiger abschließender Hinweis</span></strong></h3>
<p>Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte, vollumfassende und abschließende Rechtsberatung und Steuerberatung in der zur Verfügung stehenden Zeit in den meisten Fällen nicht möglich sein wird. Dieses Gespräch dient dazu, Ihnen zunächst einmal eine grobe Einschätzung der Rechtslage und Ihnen eine Empfehlung über das weitere praktische Vorgehen in Ihrem Fall zu geben. Dabei wird die Basis der Einschätzung und Empfehlung das sein, was Sie im Rahmen der Videokonferenz mündlich oder per Email mitteilen.</p>
<p>Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Angebot im Rahmen einer anwaltlichen bzw. steuerlichen Erstberatung. Die Erstberatung umfasst im Allgemeinen ein allererstes Beratungsgespräch eines Anwalts mit seinem Mandanten. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss (Urteil vom 03.05.2007 &#8211; I ZR 137/05) festgelegt, dass es sich hierbei um eine pauschale, überschlägige mündliche Einstiegsberatung handelt. Dabei erhalten Mandanten eine rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation mit entsprechender Handlungsempfehlung.</p>
<p>Die Kanzlei Dierkes freut sich auf Ihren Skype-Videoanruf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jun 2019 10:24:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Strategie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Problem: Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung &#8211; Sie verbrennen ggf. Ihren Steuerberater Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung Sie lassen Ihre Steuererklärungen laufend durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellen und fühlen sich bei diesem gut aufgehoben. Sie haben Ihren Steuerberater allerdings über steuerlich relevante Tatsachen im Unklaren gelassen und damit eine Steuerhinterziehung begangen (zum Beispiel laufende Nebeneinnahmen nicht...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong><span style="font-size: 18px;">Problem: Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung &#8211; Sie verbrennen ggf. Ihren Steuerberater</span></strong></h2>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung</span></strong></h3>
<p>Sie lassen Ihre Steuererklärungen laufend durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellen und fühlen sich bei diesem gut aufgehoben. Sie haben Ihren Steuerberater allerdings über steuerlich relevante Tatsachen im Unklaren gelassen und damit eine Steuerhinterziehung begangen (zum Beispiel laufende Nebeneinnahmen nicht anzeigt). Dieses ist insoweit noch unproblematisch für Ihren Steuerberater.</p>
<p>Sie möchten nunmehr ins Reine kommen und den Sachverhalt korrigieren. Sie teilen dieses Ihrem Steuerberater mit. Diesem ist  nunmehr bewusst, dass Sie dauerhaft zum Beispiel Nebeneinahmen in der Vergangenheit hatten und in der Zukunft weiter haben werden. Nunmehr muss Ihr Steuerberater wie folgt vorgehen:</p>
<ol>
<li>Ihr Steuerberater ist nicht verpflichtet, die für Sie in der<strong> Vergangenheit</strong> gefertigten Steuererklärungen zu korrigieren. Ihr Steuerberater darf Sie auch nicht eigenmächtig beim Finanzamt anzeigen.</li>
<li>Bei allen weiteren <strong>Steuererklärungen in der Zukunft</strong> muss Ihre Steuerberater jedoch die nicht erklärten Einnahmen berücksichtigen. Hier hat Ihr Steuerberater keine Wahl mehr. Wenn er dieses nicht macht, macht er sich selbst der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar.</li>
</ol>
<h3><strong><span style="font-size: 16px;">Problem</span></strong></h3>
<p>In dem Gespräch klärt Sie Ihr Steuerberater ordnungsgemäß auf, dass Sie nunmehr eine sogenannte strafbefreiende <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-steuerberater-steuerhinterziehung-oldenburg/">Selbstanzeige</a> beim Finanzamt abgeben können. Das bedeutet, dass Sie dem Finanzamt den Sachverhalt freiwillig anzeigen und dann die hinterzogenen Steuern und entsprechenden Zinsen nachzahlen müssen. Dafür werden Sie dann <strong>strafrechtlich nicht belangt</strong>. Sie würden dann so gestellt werden, wie Sie stünden, wenn Sie sämtliche nicht erklärten Einnahmen von Anfang an ordnungsgemäß im Rahmen der Steuererklärung erklärt hätten.</p>
<p>Wenn Sie die Steuern nachzahlen können, ist alles kein Problem. Häufig ist es aber so, dass Steuerhinterzieher nicht über ausreichend Geld verfügen, um die hinterzogenen Steuern nachzahlen zu können. Dann aber ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht (mehr) möglich.</p>
<p>Da eine strafbefreiende Selbstanzeige bei mangelnder Liquidität für die Vergangenheit nicht möglich ist, bestünde die Überlegung, ob Sie darauf hoffen, dass das Finanzamt die Steuerhinterziehung nicht entdeckt und diese irgendwann verjährt. Ihr Steuerberater kennt jedoch nunmehr den Sachverhalt und muss in künftigen neuen Steuererklärungen die &#8222;Nebeneinnahmen&#8220; berücksichtigen, ohne sich nicht selbst strafbar zu machen. Macht er dieses aber, wird dem Finanzamt unter Umständen auffallen, dass von einem Jahr auf das andere Jahr die steuerlichen Einnahmen stark gestiegen sind. Das führt dann zur Rückfragen vom Finanzamt für die Vergangenheit und &#8211; je nach Fall &#8211;  zu einer hohen Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung der Vergangenheit mit den entsprechendem Strafverfahren.</p>
<p>Wenn Sie sich jedoch weigern, Ihrem Steuerberater die Nebeneinnahmen für die Fertigung der künftigen Steuerklärungen anzuzeigen, muss dieser das Mandat mit Ihnen beenden, damit Ihr Steuerberater sich nicht selbst strafbar macht. Dann aber müssen sich einen neuen Steuerberater suchen. Auf diese Art und Weise &#8222;verbrennen&#8220; Sie also möglicherweise Ihren langjährigen und guten Steuerberater.</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Lösung</strong></span></h3>
<p>Um das oben genannte &#8222;Verbrennen&#8220; Ihres Steuerberaters zu verhindern, schalten Sie die <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsanwalt-steuerberater-steuerhinterziehung-oldenburg/">Kanzlei Dierkes als Spezialist für Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht und Selbstanzeige</a> ein, bevor Sie diesen Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater erörtern. Ihr Steuerberater wird es Ihnen danken, dass dieser gegebenenfalls nicht gezwungen sein wird, das Mandat mit Ihnen zu beenden.</p>
<p>Gemeinsam untersuchen wir, welche Optionen zur Lösung Ihres Problem bestehen. Da die Kanzlei Dierkes in diesem Fall Ihre Steuererklärungen nicht fertigt, ist diese frei von den Zwängen als Ihr Steuerberater. Sollte später eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht gezogen werden (können), würde dann Ihr Steuerberater mit in den Prozess bei der Korrektur der Steuererklärungen für die Vergangenheit einbezogen werden, um den Korrekturprozess möglichst effizient und kostengünstig für Sie durchzuführen.</p>
<p>Wenn Sie wie oben vorgeschlagen vorgehen, gefährden Sie nicht Ihre langfristige Geschäftsbeziehung mit Ihrem Steuerberater.</p>
<p>Für Fragen rufen Sie uns an.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach das Beste aus der Situation machen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Elektronische Übermittlung der Steuererklärung &#8211; gesetzliche Verpflichtung</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/verpflichtung-elektronischen-uebermittlung-steuererklaerung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=verpflichtung-elektronischen-uebermittlung-steuererklaerung</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 May 2019 18:58:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.dierkes-recht.de/?p=5503</guid>

					<description><![CDATA[<p>In den meisten Fällen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung Als Grundsatz lässt sich festhalten, dass die elektronische Übermittlung der Steuererklärung für  Unternehmer gesetzlich verpflichtend ist. Privatpersonen hingegen können in einigen Fällen noch eine Einkommensteuererklärung auf Papier abgeben können. Allerdings hat die Kanzlei Dierkes in einigen Fällen in der Praxis schon festgestellt, dass die Finanzverwaltung bei Privatpersonen,...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>In den meisten Fällen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung</strong></span></h2>
<p>Als Grundsatz lässt sich festhalten, dass die elektronische Übermittlung der Steuererklärung <strong>für  Unternehmer gesetzlich verpflichtend </strong>ist. <strong>Privatpersonen hingegen können in einigen Fällen noch</strong> eine Einkommensteuererklärung <strong>auf Papier</strong> abgeben können.</p>
<p>Allerdings hat die Kanzlei Dierkes in einigen Fällen in der Praxis schon festgestellt, dass die Finanzverwaltung bei Privatpersonen, welche nicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung verpflichtet waren, diese die Steuererklärungen auf Papier nicht anerkannt haben. In diesen Fällen hatte dann die Finanzverwaltung die entsprechenden Personen zur elektronischen Abgabe aufgefordert.</p>
<p>Wichtig: Wenn Sie eine Steuererklärung in Papierform abgeben, obwohl Sie diese elektronisch übermitteln müssen, dann gilt Ihre Steuererklärung grundsätzlich als nicht abgegeben. Infolgedessen können dann auch Zwangsmaßnahmen zur Abgabe (z.B. Zwangsgelder) durch das Finanzamt angewandt werden.</p>
<p>Detaillierte Hinweise, in welchen Fällen zwingend eine Steuererklärung elektronisch übermittelt werden muss, finden Sie im Portal der Finanzverwaltung <a href="https://www.elster.de/eportal/infoseite/rechtliches">ELSTER</a>. Dort finden Sie auch die Fälle als  Ausnahme von der Regel aufgezählt, in denen noch ein Erklärung auf Papier abgegeben werden kann. Über dieses Portal können auch die Steuererklärungen und mittlerweile sogar Belege und Einsprüche elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.</p>
<p>Informationen, bis wann Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht bzw. abgegeben werden muss, finden Sie <a href="https://www.dierkes-recht.de/frist-abgabe-einkommensteuererklaerung-2018/">hier</a>.</p>
<p>Gerne erstellen wir für Sie <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/steuerberatung/">Ihre Steuererklärung</a> und reichen diese auch elektronisch ein.</p>
<p>Sollten Sie bereits eine Mahnung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt erhalten haben, dann können Sie mit dem <a href="https://www.dierkes-recht.de/fristverlaengerung-finanzamt-beantragen/">Webformular</a> der Kanzlei Dierkes ganz einfach, schnell, unverbindlich und kostenlos eine Fristverlängerung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung beantragen. So können Sie Verspätungszuschläge verhindern.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach in Oldenburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>The post <a href="https://www.dierkes-recht.de/verpflichtung-elektronischen-uebermittlung-steuererklaerung/">Elektronische Übermittlung der Steuererklärung &#8211; gesetzliche Verpflichtung</a> appeared first on <a href="https://www.dierkes-recht.de">Kanzlei Dierkes</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/frist-abgabe-einkommensteuererklaerung-2018/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=frist-abgabe-einkommensteuererklaerung-2018</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 May 2019 18:32:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neue Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Steuerjahr 2020 Für das Steuerjahr bzw. den Veranlagungszeitraum 2020 müssen Sie bei der Abgabe der Steuererklärung für Zwecke der Einkommensteuer die folgenden Fristen einhalten: &#160; A. Sie sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet a) Anfertigung durch einen Steuerberater: Abgabe bis zum 31. Mai 2022 Wenn die...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>Neue Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Steuerjahr 2020</strong></span></h2>
<p>Für das Steuerjahr bzw. den Veranlagungszeitraum 2020 müssen Sie bei der Abgabe der Steuererklärung für Zwecke der Einkommensteuer die folgenden Fristen einhalten:</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>A. Sie sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet</strong></span></h3>
<p><em>a) Anfertigung durch einen <strong>Steuerberater</strong>: Abgabe <strong>bis zum 31. Mai 2022</strong></em></p>
<p>Wenn die Steuererklärung durch den Steuerberater angefertigt wird, wird automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2022 gewährt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>b) Anfertigung durch Sie <strong>selbst</strong>: Abgabe <strong>bis zum 31. Juli 2021</strong></em></p>
<p>Sollten Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli 2021 einreichen. Steuerberater haben also sieben Monate mehr Zeit, die Steuererklärungen für Sie einzureichen.</p>
<p>Sollten Sie die Frist 31. Juli 2021 als Privatperson nicht einhalten können, zögern Sie nicht, die Kanzlei Dierkes in Oldenburg in dieser Sache anzusprechen. Wir sind gerne bereit, Sie im Rahmen der <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/steuerberatung/">Erstellung Ihrer Steuererklärungen</a> zu unterstützen. Dann würden wir für Sie automatisch die Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2022 beantragen.</p>
<p>Über ein Webformular der Kanzlei Dierkes können Sie auch automatisiert selbst über unsere Kanzlei eine <a href="https://www.dierkes-recht.de/fristverlaengerung-finanzamt-beantragen/">Fristverlängerung</a> zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Dieses geht sehr schnell, ist unverbindlich, einfach und kostenlos. Einfacher bekommen Sie keine Fristverlängerung beim Finanzamt.</p>
<p>Die Kanzlei Dierkes weisst darauf hin, dass durch das &#8222;Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens&#8220; auch die Regelungen zu Verspätungszuschlägen verschärft wurden. Eine zu späte Abgabe kann also zu empfindlichen Verspätungszuschlägen (Strafzuschläge in Form von Geld) führen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>B. Sie sind nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (freiwillige Einkommensteuererklärung; sog. Antragsveranlagung)</strong></span></h3>
<p>Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben Sie 4 Jahre Zeit freiwillig eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben und sich dadurch zuviel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Beachte: Geht die freiwillige Steuererklärung nicht innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Steuerjahres (für das Steuerjahr 2018 also bis zum Ablauf des Jahres 2022) beim Finanzamt ein, bearbeitet das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr (sog. Festsetzungsverjährung). Etwaig zuviel gezahlte Steuern können Sie sich dann grundsätzlich nicht mehr zurückholen. Sollte diese bei Ihnen in einem anderen Steuerjahr schon der Fall gewesen sein, sprechen Sie uns an. Manchmal gibt es Konstellationen, wo man an diese &#8222;geschlossenen&#8220; Steuerjahre gleichwohl noch herankommt.</p>
<p>Bei Fragen zu der Abgabe von Steuererklärungen <a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-47">kontaktieren Sie uns</a>.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach Steuererklärungen abgeben</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Umstrukturierung und Umwandlung Ihres Unternehmens mit der Kanzlei Dierkes</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 May 2019 20:59:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Passt Ihre Unternehmensform noch zu Ihnen bzw. Ihrem Geschäftsmodell und Ihrem aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Umfeld? Das (wirtschaftliche) Umfeld eines Unternehmens verändern sich im Laufe der Zeit. So könnte sich z.B. das Unternehmensrisiko erhöht haben oder Personen sollen am Unternehmen beteiligt werden. Damit könnte dann aber auch eine ehemals ideale Rechtsform Ihres Unternehmens überholt sein....</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>Passt Ihre Unternehmensform noch zu Ihnen bzw. Ihrem Geschäftsmodell und Ihrem aktuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Umfeld?</strong></span></h2>
<p>Das (wirtschaftliche) Umfeld eines Unternehmens verändern sich im Laufe der Zeit. So könnte sich z.B. das Unternehmensrisiko erhöht haben oder Personen sollen am Unternehmen beteiligt werden. Damit könnte dann aber auch eine ehemals ideale Rechtsform Ihres Unternehmens überholt sein.</p>
<p>Prüfen Sie daher gemeinsam mit der Kanzlei Dierkes, ob ggf. Anpassungen empfehlenswert sind. Häufig können durch eine optimierte Unternehmensstruktur auch erhebliche Steuern gespart werden.</p>
<p>Die Kanzlei Dierkes ist aufgrund der Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater in der Lage, die gesellschaftsrechtlichen UND steuerrechlichen Auswirkungen vorherzusehen und im Rahmen einer Umstrukturierung Ihres Unternehmens mit zu berücksichtigen. Die Kanzlei Dierkes ermittelt für Sie im Rahmen eines Steuerbelastungsvergleichs die günstigste Rechtsform.</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><strong>Professionalität, Qualifikation und Erfahrung</strong></span></h3>
<p>Mit der fachlichen Expertise im Rahmen des Gesellschaftsrechts, Umwandlungsrechts und Umwandlungsteuerrechts der Kanzlei Dierkes haben Sie die Gewissheit, dass alles in guten Händen ist.</p>
<h3><span style="font-size: 16px;"><em>Darstellung der IST und SOLL-Situation</em></span></h3>
<p>Gemeinsamer Ausgangspunkt einer Umwandlung bzw. Umstrukturierung ist die <strong>Erfassung der aktuellen Struktur (IST) und Zielstruktur (SOLL)</strong> unter Beachtung Ihrer Wünsche und rechtlicher Möglichkeiten. Wenn die Zielstruktur nicht in einem Schritt erreicht werden kann, vermag die Kanzlei Dierkes häufig jedoch die Zielstruktur durch mehrere Zwischenschritte zu erreichen. Nachdem diese &#8222;Ist-Soll&#8220; Aufgabe dann erledigt ist, erstellt die Kanzlei Dierkes für Sie einen Projektplan zur Erreichung der Zielstruktur.</p>
<h4><span style="font-size: 16px;"><em>Detaillierter Projektplan für jede Umwandlung</em></span></h4>
<p>Zu jeder von der Kanzlei Dierkes begleiteten Umwandlung und Umstrukturierung erhalten Sie einen <strong>detallierten auf Ihr Projekt zugeschnittenen Projektplan</strong>. Dieser Projektplan wird mit einer professionellen Projektsoftware erstellt. Jeder Projektplan verdeutlicht Ihnen und der Kanzlei Dierkes im Rahmen eines sog. Step-Plans (Schritt für Schritt) in chronologischer Reihenfolge</p>
<ul>
<li>wer (mit wem),</li>
<li>wann,</li>
<li>was,</li>
<li>wo,</li>
<li>wie,</li>
<li>und mit welchen verbundenen Kosten</li>
</ul>
<p>welche Arbeiten zu erledigen hat, damit das beabsichtigte Ziel kurzfristig oder langfristig in einem Schritt oder mehreren Schritten erreicht werden kann. Dabei erhalten Sie auch eine grafische Darstellung des zeitlichen Ablaufes.</p>
<p>Als Beispiel erhalten Sie nachfolgend einen Einblick in einen Auszug eines solchen Projektplans der Kanzlei Dierkes:</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-5262" src="https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/05/Projektplan-Kanzlei-Dierkes_geschwaerzt.jpg" alt="Bild: Beispiel einer Umstrukturierung" width="1969" height="1028" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Überlassen Sie das Ziel der Umwandlung nicht einem Zufall. So, wie Sie eine Karte bzw. einen GPS-Navigator benötigen, um schnell und sicher von Oldenburg nach München zu fahren, sollten Sie bei jeder Umwandlung auch eine &#8222;Umwandlungskarte&#8220; in den Händen halten. Diese erhalten Sie von der Kanzlei Dierkes. <strong>Gehen Sie mit der Kanzlei Dierkes strukturiert vor, um Fehler zu vermeiden.</strong> Fehler kosten Zeit, Geld, &#8222;Nerven&#8220; und können auch die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen.</p>
<p><strong>Überprüfen Sie zusammen mit der Kanzlei Dierkes, ob sich eine Umstrukturierung bzw. Umwandlung für Sie lohnt oder lassen Sie sich von der Kanzlei Dierkes bei schon feststehenden Entschlüssen für eine Umwandlung begleiten.</strong></p>
<p>Dabei arbeitet die Kanzlei Dierkes selbstverständlich auch mit Ihrem Steuerberater vertrauensvoll zusammen. Die Kanzlei Dierkes spricht als Steuerberatungskanzlei dieselbe &#8222;Steuersprache&#8220;, so dass gemeinsam steuerliche Probleme identifiziert und gelöst werden können.</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach und professionell umwandeln</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sie können auch mit der Karte oder online bezahlen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Apr 2019 15:55:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Blogging]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Möglichkeiten der Bezahlung Im Gegensatz zu den meisten Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatungskanzleien können Sie bei der Kanzlei Dierkes auch mit Karte oder online bezahlen. Die Kanzlei Dierkes bietet Ihnen Ihren Wünschen entsprechend die folgenden Möglichkeiten: Bar, Überweisung, VISA, V-Pay, Mastercard, Maestro, American Express, Google Pay, Apple Pay, kontaktlos (NFC) und per PayPal. &#160; Bezahlung per Paypal...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 16px;"><strong>Möglichkeiten der Bezahlung</strong></span></h2>
<p>Im Gegensatz zu den meisten Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatungskanzleien können Sie bei der Kanzlei Dierkes auch mit Karte oder online bezahlen.</p>
<p>Die Kanzlei Dierkes bietet Ihnen Ihren Wünschen entsprechend die folgenden Möglichkeiten:</p>
<p>Bar, Überweisung, VISA, V-Pay, Mastercard, Maestro, American Express, Google Pay, Apple Pay, kontaktlos (NFC) und per PayPal.</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5214" src="https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/04/Bezahlarten-Kanzlei-Dierkes.png" alt="Bezahlarten der Kanzlei Dierkes" width="1429" height="100" srcset="https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/04/Bezahlarten-Kanzlei-Dierkes.png 1429w, https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/04/Bezahlarten-Kanzlei-Dierkes-600x42.png 600w, https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/04/Bezahlarten-Kanzlei-Dierkes-300x21.png 300w, https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/04/Bezahlarten-Kanzlei-Dierkes-768x54.png 768w, https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/04/Bezahlarten-Kanzlei-Dierkes-1024x72.png 1024w" sizes="(max-width: 1429px) 100vw, 1429px" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong><span style="font-size: 16px;">Bezahlung per Paypal bei der Kanzlei Dierkes</span></strong></h2>
<p>Wie oben schon aufgezeigt, können Sie bei der Kanzlei Dierkes auch per Paypal bezahlen. Diese Möglichkeit wird insbesondere gerne von Personen oder Unternehmen genutzt, welche Ihren Sitz im Ausland haben und die hohen Gebühren einer Banküberweisung vermeiden möchten.</p>
<p>Die von der Kanzlei Dierkes angebotenen Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung, Steuerberatung oder Unternehmensberatung) wird bei Paypal jedoch nicht über den Kauf von „Waren und Dienstleistungen“ abgewickelt. Warum nicht? Ist das nicht unseriös? Wir sagen nein.</p>
<p>Die Kanzlei Dierkes ist eine seriöse Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei. Wir haben leider Erfahrungen damit gemacht, dass Mandanten aus dem Ausland zunächst die geforderte Anzahlung bzw. den Vorschuss geleistet und dann nach Erhalt unserer Leistungen ohne irgendeine Rücksprache an oder Reklamation an uns einfach die Leistung über Paypal reklamiert haben, so dass Paypal dann den Betrag ohne Rücksprache wieder zurückgebucht hatte. Aus praktischen Gründen können wir aber unsere Vergütungsansprüche nicht in den verschiedensten Ländern dieser Welt gerichtlich durchsetzen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn unser Vergütungsanspruch gewisse Grenzen nicht überschreitet.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist Voraussetzung für eine Online-Beratung durch die Kanzlei Dierkes, dass Sie die Überweisung per Paypal als Zahlung an „Freunde und Bekannte“ vornehmen. Wenn der Geldtransfer auf diesem Wege vorgenommen wird, können Sie die Überweisung nicht einfach mit einem Klick wieder rückgängig machen.</p>
<p>Wenn eine online-Beratung durch die Kanzlei Dierkes (z.B. für Personen oder Unternehmen im Ausland) stattfindet, haben Sie auf jeden Fall das gesetzliche Widerrufsrecht. Darüber haben wir Sie aufgeklärt (<a href="https://www.dierkes-recht.de/mandatsbedingungen-widerrufsbelehrung/">https://www.dierkes-recht.de/mandatsbedingungen-widerrufsbelehrung/</a>). Dieses schützt Sie ausreichend.</p>
<p>Sollten Sie als Mandant nach Leistungserbringung durch die Kanzlei Dierkes eine berechtigte Reklamation haben, kann danach immer noch gemeinsam eine Lösung gefunden werden, nicht aber einfach nur durch einen „Klick“ auf der anderen Seite der Welt. Rechtliche Beratung ist komplizierter als nur ein „Mausklick“.</p>
<p>Sollte eine Reklamation von Ihnen berechtigt sein und wir schlecht gleistet haben, so sind wir auf jeden Fall über unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert. Die gesetzliche Mindestsumme ist EUR 250.000. Die Kanzlei Dierkes hat jedoch eine Versicherungssumme, welche Schäden bis zu EUR 1.000.000 abdeckt.</p>
<p>Unsere Email &#8211; Adresse für die Bezahlung per Paypal wird bei Vertragsschluss mitgeteilt.</p>
<p>Ihre Kanzlei Dierkes<br />
RECHT einfach immer einen Schritt voraus</p>
<p><a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-47">Kontaktieren Sie uns</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Dr. Niewerth &#038; Kollegen</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/buerogemeinschaft-mit-der-kanzlei-dr-niewerth-kollegen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=buerogemeinschaft-mit-der-kanzlei-dr-niewerth-kollegen</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Apr 2019 07:41:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Blogging]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Dr. Niewerth &#38; Kollegen Die Kanzlei Dierkes übt ihre Rechtsberatung und Steuerberatung in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Dr. Niewerth und Kollegen in den Räumen der Kanzlei Dr. Niewerth und Kollegen gut erreichbar direkt in der Oldenburger Innenstadt unter der nachfolgenden Adresse aus: Heiligengeiststraße 9 26121 Oldenburg Die langjährige Tradition und hohe...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Dr. Niewerth &amp; Kollegen</span></strong></h2>
<p>Die Kanzlei Dierkes übt ihre Rechtsberatung und Steuerberatung in <span style="font-size: 16px;">Bürogemeinschaft</span> mit der Kanzlei Dr. Niewerth und Kollegen in den Räumen der Kanzlei Dr. Niewerth und Kollegen gut erreichbar direkt in der Oldenburger Innenstadt unter der nachfolgenden Adresse aus:</p>
<p>Heiligengeiststraße 9<br />
26121 Oldenburg</p>
<p>Die langjährige Tradition und hohe Qualität im Bereich des Steuerrechts, Gesellschaftsrechts und Wirtschaftsrechts, welche in Oldenburg mit dem Namen Dierkes verbunden ist, wird ab diesem Zeitpunkt räumlich und organisatorisch in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Dr. Niewerth und Kollegen ausgeübt werden. Rechtlich bleiben beide Kanzleien weiter selbständig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Die Kanzlei Dr. Niewerth und Kollegen selbst hat die folgenden Beratungsschwerpunkte:</span></strong></h2>
<p>Erbrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Landwirtschaftsrecht<br />
Rechtsanwalt Gerhard Riechardt<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
weitere Schwerpunkte: allgemeines Zivilrecht, Waffenrecht, Notariat</p>
<p>Rechtsanwalt Rupprecht Siebecke<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
weitere Schwerpunkte: Mietrecht, Baurecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht, Reiserecht</p>
<p>Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Esther Niewerth-Baumann<br />
Fachanwältin für Familienrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht<br />
weitere Schwerpunkte: Mediation, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht, Beamtenrecht, Verkehrsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht, allgemeines Zivilrecht</p>
<p>Rechtsanwalt und Notar Dr. Martin Niewerth<br />
Notariat: Beurkundungen, Beglaubigungen, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht<br />
Rechtsanwalt: öffentliches Baurecht, Umweltrecht</p>
<p>Rechtsanwalt Jens Nacke<br />
Interessenschwerpunkte: Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Baurecht, Wehrpflichtrecht, Kommunalrecht</p>
<p>Die Kanzlei Dr. Niewerth und Kollegen ist wie folgt zu erreichen:</p>
<p>Kanzlei Dr. Niewerth und Kollegen<br />
Heiligengeiststraße 9<br />
26121 Oldenburg<br />
Telefon +49 (0) 441 2 66 66<br />
Fax +49 (0) 441 2 69 31<br />
info@kanzlei-niewerth.de<br />
notariat@kanzlei-niewerth.de<br />
<a href="http://www.kanzlei-niewerth.de">www.kanzlei-niewerth.de</a></p>
<p>Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.</p>
<p>Kanzlei Dierkes<br />
RECHT einfach</p>
<p>The post <a href="https://www.dierkes-recht.de/buerogemeinschaft-mit-der-kanzlei-dr-niewerth-kollegen/">Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Dr. Niewerth &#038; Kollegen</a> appeared first on <a href="https://www.dierkes-recht.de">Kanzlei Dierkes</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Diebstahl durch Mitarbeiter im Transportgewerbe</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/mitarbeiterkriminalitaet-transportgewerbe/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mitarbeiterkriminalitaet-transportgewerbe</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Apr 2019 14:33:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftskriminalität]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Problem: Diebstahl durch Mitarbeiter im Transportgewerbe Die Kanzlei Dierkes vertritt bundesweit verschiedene Mandanten im Bereich des Transportgewerbes. Aufgrund des Mangels von qualifizierten Fahrern auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist die Branche gezwungen, auch auf ausländische Arbeitskräfte zurückzugreifen, um den Bedarf an Fahrern zu decken. Obgleich nahezu alle ausländischen Mitarbeiter die Arbeit ordnungsgemäß und zu vollster Zufriedenheit...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Problem: Diebstahl durch Mitarbeiter im Transportgewerbe</span></strong></h2>
<p>Die Kanzlei Dierkes vertritt bundesweit verschiedene Mandanten im Bereich des Transportgewerbes. Aufgrund des Mangels von qualifizierten Fahrern auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist die Branche gezwungen, auch auf ausländische Arbeitskräfte zurückzugreifen, um den Bedarf an Fahrern zu decken. Obgleich nahezu alle ausländischen Mitarbeiter die Arbeit ordnungsgemäß und zu vollster Zufriedenheit erledigen, ist es jedoch auch schon leider geschehen, dass sich mehre Arbeitskräfte im Rahmen von bandenähnlichen Strukturen entschlossen haben, meine Mandantschaft durch geplantes Vorgehen zu schädigen.</p>
<p>Meine Mandantschaft, welche als Subunternehmer für die großen Paketzusteller bzw. Paketdienste wie Hermes, GLS, DPD, UPS, Post etc. ist dadurch schon im erheblichen Maße geschädigt worden. Der Schaden beläuft sich zum Teil im hohen 5 stelligen Bereich. Unter diesen Schäden haben dann nicht nur die Unternehmen, sondern auch die nicht kriminellen Mitarbeiter zu leiden.</p>
<p>Die Kanzlei Dierkes hat die bekannten Vorgehensweisen dieser Banden in einer Liste anonym zusammengestellt. Diese jeweiligen Vorgehensweisen wurden sämtlichst auch schon bei der Polizei bzw. den Behörden angezeigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Lösung: Gemeinsamer Erfahrungsaustausch</span></strong></h2>
<p>Jedes Unternehmen aus dem Bereich des Transportgewerbes kann sich nunmehr bei der Kanzlei Dierkes melden, um eine Kopie dieser Liste zu bekommen. Unternehmen, welche diese Liste um eigene ausreichend beschriebene Erfahrungen über Vorgehensweisen der Banden erweitern, erhalten diese Liste kostenlos. Andere Unternehmen können diese Liste gegen eine Schutzgebühr von netto EUR 100 erhalten.</p>
<p>Ziel dieser Aktion ist es, diesem planmäßigen Vorgehen krimineller Banden durch einen organisierten Erfahrungsaustausch entschieden entgegenzutreten. Auf diese Art und Weise werden die jeweiligen Transportunternehmen in die Lage versetzt, von vornherein Schwachstellen zu vermeiden, welche die vorgenannten Personen nutzen können, um das jeweils eigene Transportunternehmen zu schädigen.</p>
<p>Der Kanzlei Dierkes ist bewusst, dass die jeweiligen Unternehmen im Transportgewerbe untereinander grundsätzlich im Wettbewerb stehen und daher nicht gerne öffentlich machen bzw. untereinander austauschen wollen, wie hoch der eigene Schaden im Unternehmen durch etwaiges kriminelles Handeln der eigenen Mitarbeiter ist. Vor diesem Hintergrund ist selbstverständlich, dass mitgeteilte Erfahrungen bzw. Daten vom jeweiligen Unternehmen ausschließlich anonymisiert in diese Liste aufgenommen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Vergleichbarkeit der Daten</span></strong></h2>
<p>Um den betroffenen Transportunternehmen einen Vergleich zu ermöglichen, ob man sich mit dem erlittenen Schaden durch kriminelles Handeln von eigenen Mitarbeitern noch im Durchschnitt oder darunter oder darüber befindet, können ebenso auf Basis von der Kanzlei Dierkes abzufragende Daten (wie z.B. der Nettoumsatz, die Anzahl der (auf Vollzeit umgerechneten) Mitarbeiter sowie der erlittene Schaden pro Jahr freiwillig mitgeteilt werden. Nur die Unternehmen, welche auch diese Daten mitteilen, bekommen eine statistisch anonymisierte Auswertung aller anderen Unternehmen.</p>
<p>Je mehr Unternehmen daran teilnehmen, desto mehr größer ist die Möglichkeit, voneinander zu lernen und infolgedessen Schaden vom jeweiligen Unternehmen abwenden zu können und diese im Bestand zu sichern.</p>
<p><a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-47">Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.</a> Ihr Unternehmenserfolg wird es ihnen danken.</p>
<p>Ihre Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach zu Lösungen</p>
<p>The post <a href="https://www.dierkes-recht.de/mitarbeiterkriminalitaet-transportgewerbe/">Diebstahl durch Mitarbeiter im Transportgewerbe</a> appeared first on <a href="https://www.dierkes-recht.de">Kanzlei Dierkes</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Geschenkgutschein über eine Rechtsberatung</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/geschenkgutschein-rechtsberatung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=geschenkgutschein-rechtsberatung</link>
					<comments>https://www.dierkes-recht.de/geschenkgutschein-rechtsberatung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Apr 2019 22:57:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>RECHT schenken &#8211; das etwas andere Geschenk Suchen Sie ein passendes und sinnvolles Geschenk für einen guten Freund oder einen nahen Familienangehörigen, welcher rechtliche bzw. steuerrechtliche Schwierigkeiten hat? Dann schenken Sie doch mal einen Geschenkgutschein über eine Rechtsberatung. Klingt zunächst schräg, ergibt aber richtig viel Sinn. Eine Flasche Wein zum Geburtstag oder ein Beauty-Salon-Besuch ist...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>RECHT schenken &#8211; das etwas andere Geschenk</strong></span></h2>
<p>Suchen Sie ein passendes und sinnvolles Geschenk für einen guten Freund oder einen nahen Familienangehörigen, welcher rechtliche bzw. steuerrechtliche Schwierigkeiten hat? Dann schenken Sie doch mal einen Geschenkgutschein über eine Rechtsberatung. Klingt zunächst schräg, ergibt aber richtig viel Sinn.</p>
<p>Eine Flasche Wein zum Geburtstag oder ein Beauty-Salon-Besuch ist sicherlich ein schönes Geschenk, ist aber vielleicht nicht IMMER das, was die beschenkte Person gerade benötigt. Alkohol löst die rechtlichen Probleme der beschenkten Person nicht, die Kanzlei Dierkes dann schon eher.</p>
<p>Wieso dann nicht einfach mal außerhalb der Box denken!? Schenken Sie einen Geschenkgutschein für eine rechtliche Beratung. Die beschenkte Person wird es Ihnen ggf. mehr danken als ein übliches Geschenk. Und ggf. wäre es auch möglich, dass sich der Wert Ihres Geschenkes vervielfacht.</p>
<p>Und wäre es nicht schön, wenn die beschenkte Person Ihnen dann langfristig dafür dankbar wäre, dass Sie der Anstoß für ein rechtliche unbeschwerteres Leben sind, z.B. weniger Schulden, weniger Probleme mit dem Finanzamt, eine Vorsorge für Unvorhergesehenes  bzw. für das Alter (z.B. eine State of the Art Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung, Existenzgründungsberatung).</p>
<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>Geschenk ohne Risiko</strong></span></h2>
<p>Dieses Geschenk ist ohne Risiko. Probieren Sie es einfach einmal aus. Die Kanzlei Dierkes stellt Ihnen ein Geschenkgutschein über einen von Ihnen bestimmten Wert aus. Sollte dieser Geschenkgutschein  nicht innerhalb von einem Jahr ab Ausstellung durch die beschenkte Person in Anspruch genommen werden, dann können Sie als Schenker die Kanzlei Dierkes unkompliziert um Erstattung des Betrages bitten. Sie würden dann den Betrag ohne Abzüge wieder zurücküberwiesen bekommen. Dieses gilt natürlich auch in dem Fall, dass das Gebiet, wo Beratung benötigt wird, so speziell ist, dass ich eine Beratung aus Gründen der Sicherung meiner Qualität in der Rechtsberatung ablehne.</p>
<p>Damit der Beschenkte die Kosten ggf. auch in dessen Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen kann, würde kurz vor Beratungsbeginn mit der beschenkten Person abgeklärt werden, ob Sie auf die Rückerstattung verzichten. Dann nämlich wären die Beratungskosten als eigene Kosten des Beschenkten grundsätzlich abziehbar. Anderenfalls wären Ihr Geschenk nur Aufwendungen von dritter Seite.</p>
<p>Also, worauf warten Sie noch? <a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-4994">Rufen Sie uns an</a>.</p>
<p>Ihre Kanzlei Dierkes<br />
RECHT einfach in Oldenburg</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung &#038; Testament</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Apr 2019 11:31:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sind Sie Rentner bzw. Rentnerin? Sie sind noch jung und haben schon Familie? Wenn Sie eine der vorgenannten Fragen mit &#8222;JA&#8220; beantwortet haben, dann sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie schon für das sogenannte &#8222;große Rentnergedeck&#8220; vorgesorgt haben. Letzteres besteht aus einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung und einem Testament. Falls Sie in diesen...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sind Sie Rentner bzw. Rentnerin? Sie sind noch jung und haben schon Familie? Wenn Sie eine der vorgenannten Fragen mit &#8222;JA&#8220; beantwortet haben, dann sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie schon für das sogenannte &#8222;große Rentnergedeck&#8220; vorgesorgt haben. Letzteres besteht aus einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung und einem Testament. Falls Sie in diesen Punkten bisher nur durch Untätigkeit geglänzt haben, sollten Sie weiterlesen. Im Folgenden erklären wir die einzelnen Elemente des Rentnergedecks.</p>
<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>1. Vorsorgevollmacht</strong></span></h2>
<ul>
<li style="text-align: left;">Sie sind im Urlaub im Urlaub gestürzt? Wer organisiert den Rücktransport nach Deutschland für Sie?</li>
<li style="text-align: left;">Sie sind liegen schwer erkrankt im Krankenhaus und ein Inkassounternehmen schickt Ihnen einen Mahnbescheid zu. Kümmern Sie sich dann darum?</li>
<li style="text-align: left;">Sie liegen im Koma und der Mieter Ihrer Mietwohnung nutzt den Zustand aus und zahlt keine Miete mehr. Wer vertritt Ihre Rechte?</li>
</ul>
<p>In den oben genannten Szenarien hilft Ihnen eine sorgfältig aufgesetzte Vorsorgevollmacht weiter. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zu Ihrem Vertreter, d. h. der Vertreter entscheidet an Ihrer Stelle. Bevollmächtigt wird in der Regel eine oder mehrere Personen des Vertrauens.</p>
<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>2. Patientenverfügung</strong></span></h2>
<p>Die meisten von uns haben schon von Fällen gehört, wo Personen im hohen Alter künstlich am Leben erhalten werden. Nach meiner Erfahrung sagen auch die meisten von uns in jungen Jahren: &#8222;So möchte ich nicht enden! Wenn ich mein Leben gehabt habe, dann soll es am Ende lieber schnell vorbei sein und nicht in einem Dahinvegetieren enden.&#8220; Haben Sie aber dafür vorgesorgt, dass dieser Wunsch von Ihnen im Falle eines Falles auch respektiert wird? Ihren Wunsch können Sie in einer sogenannten Patientenverfügung umsetzen. Eine Patientenverfügung ist eine also Willenserklärung von Ihnen für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären können. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.</p>
<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>3. (Vorsorgliche) Betreuungsverfügung</strong></span></h2>
<p>Können Sie als volljährige Person nicht mehr selbst die notwendigen Entscheidungen treffen, so bestellt das Betreuungsgericht einen sogenannten Betreuer. Dieser Betreuer vertritt dann den Betroffenen. Der Umfang der Betreuung wird dann durch das Betreuungsgericht festgelegt (z.B. für  finanzielle Angelegenheiten oder persönliche Entscheidungen).</p>
<p>Normalerweise bestellt das Betreuungsgericht in diesen Fällen für Sie einen (ggf. hauptberuflichen) Betreuer, welcher Sie sehr wahrscheinlich nicht kennt. Um zu verhindern, dass Sie ggf. von einer Person betreut werden, zu welchem Sie überhaupt keinen Bezug haben und der Sie nicht vertrauen, können Sie mittels einer (vorsorglichen) Betreuungsverfügung jetzt schon eine bestimmte Personen als Betreuer für den Fall vorschlagen, dass ein ein Betreuer vom Gericht zu bestellen ist. Das Betreuungsgericht folgt im Regelfall dem Wunsch des Betreuten.</p>
<p>Wenn Sie jedoch schon eine ausreichende Vorsorgevollmacht (siehe oben Nr. 1) erstellt haben, kommt es nur noch in seltenen Fällen zur Bestellung eines Betreuers. Aus Gründen der Sicherheit wird in der Praxis bei der Anfertigung einer Vorsorgevollmacht vorsorglich auch noch der Bevollmächtigte als Betreuer vorgeschlagen, für den Fall, dass einer vom Betreuungsgericht bestellt werden muss.</p>
<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>4. Testament</strong></span></h2>
<p>Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können selbst bestimmen, wer erben soll und wer nicht. Sie können also selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tode bekommt bzw. nicht bekommt.</p>
<p>Unabhängig von der Möglichkeit, durch rechtzeitige Testamentsplanung möglicherweise erhebliche Erbschaftsteuern zu sparen, haben Sie also die Möglichkeit zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tode passieren soll.</p>
<p>Ggf. möchten Sie verhindern, dass Ihr Ex-Ehegatte etwas (über Umwege) erbt? Sie möchten gemeinnützigen Organisationen etwas zukommen lassen? Ihre Nachbarin hatte Sie gegen Ende Ihrer Zeit liebevoll versorgt und soll ggf. auch mit bedacht werden? Sie möchten verhindern, dass Ihr verschwendungssüchtiger Sohn oder Tochter etwas bekommt? Alles dieses kann wirksam in einem Testament geregelt werden.</p>
<h2><strong><span style="font-size: 21px;">5. Kontaktieren Sie uns</span></strong></h2>
<p>Sie machen es sich und Ihrer Familie leichter, wenn Sie für die oben genannten Fälle jetzt schon vorsorgen und dieses nicht auf die lange Bank schieben. <strong>Merke: Das große Rentnergedeck sollte aber möglichst nicht erst als Rentner abgeschlossen werden. Sorgen Sie schon vorher für den Fall der Fälle vor. </strong></p>
<p>Gerne unterstützt Sie die Kanzlei Dierkes bei der Erstellung Ihres persönlichen Rentnergedecks. Sollten Sie ggf. schon mobil eingeschränkt sein, sind auf Anfrage auch Hausbesuche möglich. <a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-47">Kontaktieren Sie uns</a>.</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach vorgesorgt</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Selbständiger Bilanzbuchhalter für Zusammenarbeit gesucht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Mar 2019 15:50:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Blogging]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The post <a href="https://www.dierkes-recht.de/selbstaendiger-bilanzbuchhalter-zusammenarbeit/">Selbständiger Bilanzbuchhalter für Zusammenarbeit gesucht</a> appeared first on <a href="https://www.dierkes-recht.de">Kanzlei Dierkes</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-4950" src="https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/03/Stellenanzeige-KD-01-Sandduene-1.jpg" alt="" width="2480" height="3508" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Vorsorgevollmacht für Unternehmer (=Notfallkoffer)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Mar 2019 15:07:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie als Unternehmer noch nie etwas vom Notfallkoffer (auch Notfallhandbuch genannt) gehört haben, dann spätestens sollten Sie sich bei der Kanzlei Dierkes melden. Ihr Unternehmen läuft gut? Gut motivierte Mitarbeiter, ausreichende Gewinne, genügend Liquidität. Ein schönes Bild, welches sich jeder wünscht. So könnte das weitergehen mit Ihnen als Unternehmer bzw. Unternehmerin an der Spitze....</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie als Unternehmer noch nie etwas vom Notfallkoffer (auch Notfallhandbuch genannt) gehört haben, dann spätestens sollten Sie sich bei der Kanzlei Dierkes melden.</p>
<p>Ihr Unternehmen läuft gut? Gut motivierte Mitarbeiter, ausreichende Gewinne, genügend Liquidität. Ein schönes Bild, welches sich jeder wünscht. So könnte das weitergehen mit Ihnen als Unternehmer bzw. Unternehmerin an der Spitze.</p>
<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Problem: Fehlende Vorsorgevollmacht des Unternehmers</span></strong></h2>
<p><strong>Was aber passiert mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie einmal unerwartet ausfallen sollten?</strong> Der Betrieb muss auch ohne Sie spontan weiterlaufen. Wer hat <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/rechtsberatung/">Vollmachten</a> für Banküberweisungen? Wer hat die Befugnis, neue Materialien zu ordern? Wer darf die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? Wer hat die Befugnis, neue Angebote abzugeben? Wo ist das Passwort für das Onlineportal? Wer hat Administrator-Zugriff auf den Server? Wer hat Zugang zu den Emails?</p>
<p>Möchten Sie einen Insolvenzfall vorfinden, wenn Sie zum Beispiel wieder aus einem Koma aufwachen oder wären Sie nicht eher froh zu sehen, dass Sie rechtzeitig vorgesorgt haben und Ihr &#8222;Laden&#8220; gut weiterlief und Sie dann das Ruder wieder übernehmen können.</p>
<p>Denken Sie auch an Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Daran hängen Existenzen, die infolge eines möglichen Ausfalles ebenso in Mitleidenschaft gezogen werden können wie Sie.</p>
<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Lösung: Vorsorgen mit der Kanzlei Dierkes</span></strong></h2>
<p><strong>Sorgen Sie</strong> mit unserer Unterstützung <strong>vor</strong>. <a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-47">Kontaktieren Sie uns</a>. Im Rahmen unserer Beratung geben wir Ihnen Checklisten an die Hand, mit denen Sie strukturiert und planmäßig für den Fall vorsorgen können, von dem wir alle hoffen, dass dieser nie eintritt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sollten Sie jedoch eine Person sein, die sich und/oder Ihre Kinder bei Autofahrten nicht anschnallt, bei der Achterbahnfahrt den Sicherheitsbügel nicht runterklappt, nicht kranken- und haftpflichtversichert ist oder mit dem Föhn in der Badewanne hantiert, dann betrachten Sie diesen Beitrag als gegenstandslos.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach vorsorgen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Kanzlei Dierkes unterstützt Existenzgründer</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/die-kanzlei-dierkes-unterstuetzt-existenzgruender/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=die-kanzlei-dierkes-unterstuetzt-existenzgruender</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Mar 2019 21:11:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dierkes-recht.de/?p=4899</guid>

					<description><![CDATA[<p>Initiative zur Existenzgründung von der Kanzlei Dierkes Im Rahmen einer Initiative zur Existenzgründung bietet die Kanzlei Dierkes aus Oldenburg Existenzgründern in den ersten zwei Jahren ab Selbständigkeit 50% Rabatt auf die regulären Zeithonorare an (Existenzgründungsförderung). Das Erstberatungsgespräch ist zudem kostenlos. Gerade in den ersten Jahren der Existenzgründung ist es wichtig, Fehler und damit ggf. eine...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Initiative zur Existenzgründung von der Kanzlei Dierkes</span></strong></h2>
<p>Im Rahmen einer Initiative zur <a href="https://www.dierkes-recht.de/leistungen/existenzgruendung/">Existenzgründung</a> bietet die Kanzlei Dierkes aus Oldenburg Existenzgründern in den ersten zwei Jahren ab Selbständigkeit <strong>50% Rabatt</strong> auf die regulären Zeithonorare an (Existenzgründungsförderung). Das <strong>Erstberatungsgespräch</strong> ist zudem <strong>kostenlos</strong>.</p>
<p>Gerade in den ersten Jahren der Existenzgründung ist es wichtig, Fehler und damit ggf. eine wirtschaftliche Schieflage oder sogar einen Schiffbruch zu Beginn zu vermeiden.</p>
<p>Ich habe in meiner Praxis viel damit zu tun, bei Existenzgründern zu einem späteren Zeitpunkt unter hohem Zeit- und Kostenaufwand Fehler, welche in den Anfängen gemacht wurden, wieder gerade zu biegen; soweit dieses noch geht. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, zu Beginn das Gespräch mit der Kanzlei Dierkes zu suchen, um die schlimmsten Fehler zu vermeiden. Mit unserer Dreifachqualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht vermögen wir rechtlich notwendige Maßnahmen auch auf steuerliche Auswirkungen zu beurteilen.</p>
<p>Hinweise zu typischen Fehlern von Existenzgründern in der Anfangsphase finden Sie auch <a href="https://www.bdu.de/fachthemenportal/gruendung-und-nachfolge/was-sind-die-7-typischen-fehler-bei-einer-existenzgruendung/">hier.</a></p>
<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Ein Anruf genügt</span></strong></h2>
<p>Eine Email möchte ich von Ihnen als Existenzgründer möglichst nicht haben. <strong>Rufen Sie mich einfach  kostenlos und unverbindlich an.</strong> <strong>Der unkomplizierte Griff zum Hörer kostet Sie nichts. Nicht anzurufen kostet Sie im schlimmsten Falle sehr viel.</strong></p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach zum Erfolg</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aufbau einer Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/steuern-sparen-altersvorsorge-aufbauen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=steuern-sparen-altersvorsorge-aufbauen</link>
					<comments>https://www.dierkes-recht.de/steuern-sparen-altersvorsorge-aufbauen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Mar 2019 14:37:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dierkes-recht.de/?p=4893</guid>

					<description><![CDATA[<p>STEUERN SPAREN und Schaffung einer ALTERSVORSORGE durch Nutzung von Steuervorteilen und staatlichen Subventionen Entgegen der allgemeinüblichen Auffassung können nicht nur Konzernchefs und Unternehmen sondern AUCH SIE durch entsprechende Maßnahmen erhebliche STEUERN SPAREN bzw. staatliche SUBVENTIONEN nutzen. Nach Schätzungen schenken Sie und alle anderen Bundesbürger gemeinsam dem Staat statistisch gesehen JÄHRLICH folgende Beträge: EUR 16 Milliarden...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-size: 21px;"><strong>STEUERN SPAREN und Schaffung einer ALTERSVORSORGE durch Nutzung von Steuervorteilen und staatlichen Subventionen</strong></span></h2>
<p>Entgegen der allgemeinüblichen Auffassung können nicht nur Konzernchefs und Unternehmen sondern AUCH SIE durch entsprechende Maßnahmen erhebliche STEUERN SPAREN bzw. staatliche SUBVENTIONEN nutzen.</p>
<p>Nach Schätzungen schenken Sie und alle anderen Bundesbürger gemeinsam dem Staat statistisch gesehen JÄHRLICH folgende Beträge:</p>
<ul>
<li>EUR 16 Milliarden durch die Nichtabgabe von Einkommen- und Lohnsteuererklärungen</li>
<li>EUR 400 Millionen durch nicht reklamierte fehlerhafte Steuerbescheide des Finanzamtes</li>
<li>EUR 4,8 Milliarden durch die Nichtnutzung von staatlichen Förderungen zur Schaffung einer erforderlichen und vor allem sinnvollen Altersvorsorge</li>
<li>EUR 1 Million durch die Nichtbeantragung von Kindergeld</li>
<li><strong>EUR 21,2 Milliarden = Gesamtbetrag nicht genutzter Subventionen</strong></li>
</ul>
<p>Darüber hinaus werden dem Staat weitere mehrere hunderte Millionen EURO an Erbschaftsteuern bzw. Schenkungsteuern geschenkt, weil viele Bürger es versäumen, die Vermögensübergabe an ihre Kinder rechtzeitig vorzubereiten. Vererben/Verschenken Sie Ihr Vermögen an Ihre Kinder und nicht in Form von Steuern an den Staat. Durch rechtzeitige Planung können Sie sehr viel Geld sparen. Fangen Sie aber nicht erst an zu planen, wenn Sie 60 Jahre alt sind, weil nämlich die gesetzlichen Möglichkeiten zur steuerreduzierten Übertragung Ihres Vermögens mit zunehmendem Alter stark abnehmen.</p>
<p>Wenn Sie nicht weiter Geld verschenken möchten, <a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-47">kontaktieren Sie die Kanzlei Dierkes</a>. Die Kanzlei Dierkes berät Sie als Steuerberater und Rechtsanwalt unabhängig davon, ob Sie in Oldenburg wohnen oder außerhalb.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach eine Altersvorsorge aufbauen</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sichtbarmachen und Auslesen von Tracking Dots</title>
		<link>https://www.dierkes-recht.de/sichtbarmachen-und-auslesen-von-tracking-dots/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=sichtbarmachen-und-auslesen-von-tracking-dots</link>
					<comments>https://www.dierkes-recht.de/sichtbarmachen-und-auslesen-von-tracking-dots/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Mar 2019 15:36:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftskriminalität]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.dierkes-recht.de/?p=4845</guid>

					<description><![CDATA[<p>Was sind tracking dots? Tracking Dots (auch genannt: Machine Identification Code, Farbdruckermarkierung, yellow dots, tracking dots  oder secret dots) sind ein Muster aus &#8211; mit den Augen nicht erkennbaren &#8211;  winzigen gelben Punkten.  Fast alle Drucker bzw. Kopierer produzieren diese Tracking Dots auf Farbausdrucken. Dieses Muster gibt Auskunft über den Hersteller des Druckers, die Seriennummer...</p>
<p>The post <a href="https://www.dierkes-recht.de/sichtbarmachen-und-auslesen-von-tracking-dots/">Sichtbarmachen und Auslesen von Tracking Dots</a> appeared first on <a href="https://www.dierkes-recht.de">Kanzlei Dierkes</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Was sind tracking dots?</span></strong></h2>
<p>Tracking Dots (auch genannt: Machine Identification Code, Farbdruckermarkierung, yellow dots, tracking dots  oder secret dots) sind ein Muster aus &#8211; mit den Augen nicht erkennbaren &#8211;  winzigen gelben Punkten.  Fast alle Drucker bzw. Kopierer produzieren diese Tracking Dots auf Farbausdrucken. Dieses Muster gibt Auskunft über den Hersteller des Druckers, die Seriennummer des Druckers, Datum und Zeit des Ausdrucks und damit schließlich auch über den Ersteller des Ausdrucks. Die Tracking Dots sind auf dem gesamten Ausdruck enthalten, selbst wenn der Ausdruck mit dem bloßen Auge in weiten Teilen blütenweiß erscheint. Ein ca. 5 x 5 cm großes Stück eines DIN A4 Ausdruckes reicht für das Auslesen sämtlicher Daten grundsätzlich aus.  Weitere Einzelheiten finden Sie unter <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code">Wikipedia</a>.</p>
<h2><strong><span style="font-size: 21px;">Sichtbarmachen und Auslesen von tracking dots</span></strong></h2>
<p>Die Kanzlei Dierkes verfügt über das Know-How, diese Tracking Dots sichtbar zu machen (siehe Muster im Bild) und die im Muster enthaltenen Informationen auszulesen. Diese Arbeiten können ggf. auch kurzfristig erledigt werden. Für eine Untersuchung benötigen wir den Originalausdruck bzw. die Originalkopie des Dokuments.</p>
<p>Durch eine solche Untersuchung könnte z.B. eine Rückdatierung von einem Vertrag oder einer Rechnung eindeutig und einfach nachgewiesen werden. Eine solche Untersuchung könnte also im Rahmen der Wirtschaftskriminalität (z.B. Steuerhinterziehung, Betrug etc.) eine hohe Bedeutung bekommen.</p>
<p>Ebenso verfügen wir über Wissen, wie solche Tracking Dots vermieden werden können.</p>
<p>Sollten Sie diesen Service benötigen, sprechen Sie uns an.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach sicher im Geschäftsverkehr agieren</p>
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		<title>Jenseits in Afrika &#8211; Für die GIZ in Sambia</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Mar 2019 09:12:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Projektmanagment]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter diesem Link können Sie meinen ausführlichen Erfahrungsbericht über meine Tätigkeit in Sambia zur Modernisierung des Steuersystems einsehen. Einen Presseartikel von der Nordwest-Zeitung (NWZ) zu diesem Projekt in Sambia finden Sie hier. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Ihre Kanzlei Dierkes</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unter diesem <a href="https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/03/127021072-Fur-die-GIZ-in-Sambia-Ein-Erfahrungsbericht-uber-die-Modernisierung-des-Steuersystems.pdf">Link</a> können Sie meinen ausführlichen Erfahrungsbericht über meine Tätigkeit in Sambia zur Modernisierung des Steuersystems einsehen.</p>
<p>Einen Presseartikel von der Nordwest-Zeitung (NWZ) zu diesem Projekt in Sambia finden Sie <a href="https://www.dierkes-recht.de/steuerrecht-auf-dem-weg-nach-afrika-2/">hier</a>.</p>
<p>Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.</p>
<p>Ihre</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
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		<title>Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thorsten Dierkes]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Mar 2019 16:09:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogging]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheines / einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Im Rahmen der Reihe &#8222;Recht einfach&#8220; der Kanzlei Dierkes werden Entscheidungshilfen bzw. Entscheidungsbäume für kompliziertere rechtliche Themen regelmäßig veröffentlicht. Unter diesem Link können Sie ein PDF-Dokument einsehen, welches Ihnen einen praktischen Entscheidungsbaum aufzeigt, mit Hilfe dessen Sie schnell überprüfen können, ob ein ausländischer Führerschein bzw. eine...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong><span style="font-size: 16px;">Die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheines / einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland</span></strong></h2>
<p>Im Rahmen der Reihe &#8222;Recht einfach&#8220; der Kanzlei Dierkes werden Entscheidungshilfen bzw. Entscheidungsbäume für kompliziertere rechtliche Themen regelmäßig veröffentlicht.</p>
<p>Unter diesem <a href="https://www.dierkes-recht.de/wp-content/uploads/2019/03/Gueltigkeit-Fuehrerscheine-Deutschland-1.pdf">Link</a> können Sie ein PDF-Dokument einsehen, welches Ihnen einen praktischen Entscheidungsbaum aufzeigt, mit Hilfe dessen Sie schnell überprüfen können, ob ein ausländischer Führerschein bzw. eine ausländische Fahrerlaubnis aus der EU / dem EWR-Raum bzw. dem Drittland Gültigkeit für Fahrten in Deutschland hat.</p>
<p>Für Rückfragen <a href="https://www.dierkes-recht.de/#section-47">kontaktieren Sie uns</a>.</p>
<p>Kanzlei Dierkes</p>
<p>RECHT einfach erklärt.</p>
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