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	<title>Funkantenne</title>
	
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	<description>Kesslerstrasse 13</description>
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		<title>Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Das Bundesgericht bremst das Handynetz aus</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2012/04/beitrag-in-der-limmattaler-zeitung-das-bundesgericht-bremst-das-handynetz-aus/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 09:44:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Interessanter Bericht der Limmattaler Zeitung über den Entscheid des Bundesgericht (Link zum Beitrag): Der Bau von neuen Mobilfunkantennen in den Wohngebieten wird nach einem Urteil es Bundesgerichts künftig massiv erschwert. Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Handytarife. Hansruedi Kummer ist zufrieden: «Unsere Absicht, Standorte von Handy-Antennen planerisch zu beeinflussen, haben wir erreicht», sagt der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter Bericht der <a href="http://www.limmattalerzeitung.ch/" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/"  target="_blank">Limmattaler Zeitung</a> über den Entscheid des Bundesgericht (<a href="http://www.limmattalerzeitung.ch/wirtschaft/das-bundesgericht-bremst-das-handynetz-aus-124091070" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/wirtschaft/das-bundesgericht-bremst-das-handynetz-aus-124091070"  target="_blank">Link zum Beitrag</a>):</p>
<blockquote><p><strong>Der Bau von neuen Mobilfunkantennen in den Wohngebieten wird nach einem Urteil es Bundesgerichts künftig massiv erschwert. Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Handytarife.</strong></p>
<p>Hansruedi Kummer ist zufrieden: «Unsere Absicht, Standorte von Handy-Antennen planerisch zu beeinflussen, haben wir erreicht», sagt der Gemeindepräsident von Urtenen-Schönbühl. Die Bundesrichter haben in ihrem Urteil das neue Baureglement der 5000-Einwohner-Gemeinde im Berner Mittelland gutgeheissen. Dies, nachdem Swisscom, Sunrise und Orange dagegen in Lausanne rekurrierten.</p>
<p><span id="more-469"></span></p>
<p>Das Baureglement sieht vor, dass Mobilfunkantennen in erster Linie dort zu errichten sind, wo niemand wohnt. Wollen sich die Telekomfirmen über diesen Grundsatz hinwegsetzen, sind die Hürden hoch: Die Antennenbetreiber müssen darlegen, dass der Standort ausserhalb der Wohnzone technisch nichts taugt. Beziehungsweise, dass sich kein passender Standort «zu zumutbaren Bedingungen» mieten oder kaufen lässt. Dabei räumen die Lausanner Richter explizit ein, dass die Mobilfunkbetreiber mit der Regelung bei der Wahl des Antennenstandorts sehr wohl eingeschränkt werden.</p>
<p>Präzedenzfall für Gemeinden</p>
<p>«Wir wollen eine Entwicklung in geordneten Bahnen und keine Antennen im Wohngebiet», begründet Kummer das scharfe Zonenreglement seiner Gemeinde. In der Bevölkerung habe sich Unmut angestaut: Es gehe nicht an, dass man in der Wohnzone, «in unmittelbarer Nähe einer Schule», eine Handyantenne zu bauen plane. Die Berner Gemeinde hat deshalb seit Jahren für ihr «Kaskadenmodell» gekämpft und nun in Lausanne Recht bekommen. Es ist das erste Mal, dass eine Gemeinde mit einem Zonenplan für Handyantennen vor Bundesgericht gelangt. Das Urteil könnte deshalb zum Präzedenzfall für andere Schweizer Gemeinden werden: «Verschiedene Behördenvertreter aus anderen Gemeinden haben bereits angerufen und sich bei uns erkundigt, wie unser Baureglement funktioniert», sagt Kummer.</p>
<p>Neben Urtenen-Schönbühl haben auch Konolfingen und Lyss BE ein ähnliches Antennen-Regime in ihren Baureglementen verankert. Weitere Gemeinden dürften nach dem BG-Urteil nun ebenfalls Morgenluft wittern. Von einem Grundsatzentscheid spricht denn auch Urs von Arx, Leiter Sektion Mobil- und Satellitenfunkdienste beim Bundesamt für Kommunikation, und zeigt mögliche Konsequenzen auf: «Der Planungsaufwand steigt. Der Antennenbau dürfte künftig mehr Zeit in Anspruch nehmen und der Netzausbau sich deswegen womöglich verteuern.» Rein technisch mache es eben Sinn, dass die jeweilige Basisstation dort zu stehen komme, wo die Netzversorgung auch benötigt werde, und das sei nun mal auch in Wohnzonen der Fall.</p>
<p>Zwei Möglichkeiten</p>
<p>Netzwerk-Professor Matthias Finger sieht zwei Möglichkeiten, um das Funkloch im Wohngebiet zu kompensieren: «Wir brauchen weniger Antennen, aber umso stärkere. Aber dafür müssen die Strahlengrenzwerte angehoben werden.» Die andere Variante: Mehr drahtlose Verbindungen auf Festnetz-Internetbasis.</p>
<p>Wie auch immer das faktische Wohnzonenverbot dereinst technisch gelöst wird. Für Swisscom, Sunrise und Orange ist der Entscheid eine schlechte Nachricht: Die Juristen seien derzeit daran, das ungefähr 20 Seiten starke Urteil auszuwerten, sagt Swisscom-Pressesprecherin Annina Merk: «Wir gehen jedoch davon aus, dass der Aufwand für den Bau einer Antennen steigt – finanziell wie zeitlich.» Es hänge nun sehr stark davon ab, wie die einzelnen Gemeinden den Bundesgerichtsentscheid in der Praxis umsetzen würden. Vieles sei noch unklar.</p>
<p>Beispielsweise: Wie belegen Netzbetreiber, dass es keinen alternativen Standort gibt und dass sie in die Wohnzone ausweichen müssen? «Jede Regelverschärfung verteuert den Antennenbau und damit letzten Endes die Handytarife», doppelt Orange-Sprecherin Therese Wenger nach. In welchem Ausmass, werde derzeit abgeklärt. Sie verweist dabei auf die Bewilligungspraxis für neue Antennen: «In der Schweiz dauert das ein bis zwei Jahre, in Dänemark nur 45 Tage.»</p></blockquote>
<p>Quelle: <a href="http://www.limmattalerzeitung.ch/" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/"  target="_blank">Limmattaler Zeitung</a> online/ Artikel in der Ausgabe von 12.04.2012</p>

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		<item>
		<title>BAFU: Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 07:50:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Interessanter Bericht über Stichprobenkontrollen auf der Website des BAFU: Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen Bern, 24.02.2012 &#8211; 2010 bis 2011 wurde im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU der Betrieb von 383 Mobilfunkanlagen kontrolliert. Alle Anlagen hielten den massgebenden Grenzwert für die Strahlung ein, nur bei wenigen Anlagen von zwei Mobilfunkbetreibern wurden gewisse Mängel festgestellt. Im Auftrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter <a href="http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&amp;msg-id=43535" title="http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&amp;msg-id=43535"  target="_blank">Bericht </a>über Stichprobenkontrollen auf der Website des <a href="http://www.bafu.admin.ch" title="http://www.bafu.admin.ch"  target="_blank">BAFU</a>:</p>
<blockquote><p><strong>Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen</strong></p>
<p>Bern, 24.02.2012 &#8211; 2010 bis 2011 wurde im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU der Betrieb von 383 Mobilfunkanlagen kontrolliert. Alle Anlagen hielten den massgebenden Grenzwert für die Strahlung ein, nur bei wenigen Anlagen von zwei Mobilfunkbetreibern wurden gewisse Mängel festgestellt.</p>
<p><span id="more-465"></span></p>
<p>Im Auftrag des BAFU und in Zusammenarbeit mit den Kantonen wurde mittels Stichprobenkontrollen überprüft, ob die Mobilfunkbetreiber Orange, Sunrise, Swisscom und SBB ihre Sendeanlagen bewilligungskonform betreiben und ob sie das vom BAFU empfohlene Qualitätssicherungssystem (QS-System) in der Praxis konsequent anwenden.</p>
<p>Die überprüften Anlagen wurden in hohem Grad bewilligungskonform betrieben, bei Swisscom und den SBB sogar zu hundert Prozent. Bei drei Anlagen von Sunrise und elf von Orange wurden &#8211; mehrheitlich geringfügige &#8211; Abweichungen von der Bewilligung festgestellt. Trotzdem wurde der Anlagegrenzwert der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) bei allen überprüften Anlagen eingehalten. Bei drei Anlagen von Orange hätte allerdings die Sendeleistung so weit erhöht werden können, dass der Anlagegrenzwert hätte überschritten werden können, ohne dass das QS-System dies bemerkt hätte. Grund dafür waren falsch hinterlegte Bewilligungsdaten.</p>
<p>Insgesamt kann den vier Mobilfunkbetreibern aufgrund dieser Überprüfung ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Die Verbesserungsvorschläge nach der ersten Kontrolle im Jahr 2007 wurden grösstenteils umgesetzt. Die jetzt noch festgestellten Abweichungen sind Ausnahmeerscheinungen. Wenn die in den QS-Systemen von Orange und Sunrise festgelegten Prozesse konsequent befolgt werden, lassen sich auch die verbleibenden Unstimmigkeiten künftig vermeiden.</p>
<p>Wie wurde kontrolliert?</p>
<p>Die Netzbetreiber müssen der Bewilligungsbehörde ein so genanntes Standortdatenblatt einreichen, in dem sie Angaben über den Betrieb der zu bewilligenden Sendeanlage machen. Zu deklarieren sind unter anderem die vorgesehenen Antennen, ihre Senderichtung und maximale Sendeleistung. Aus diesen Daten wird &#8211; ebenfalls im Standortdatenblatt &#8211; die Stärke der Mobilfunkstrahlung in der Umgebung der Anlage berechnet. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn aufgrund dieser Rechnung der Anlagegrenzwert eingehalten ist. Einmal bewilligt, sind die Angaben im Standortdatenblatt verbindlich. Die Netzbetreiber haben sich verpflichtet, sowohl diese bewilligten Daten als auch die realen Betriebsparameter in einem QS-System zu erfassen, aktuell zu halten und täglich zu vergleichen. Die eingestellten Betriebsparameter werden entweder automatisch von der Steuersoftware der Netze eingelesen oder aufgrund von Arbeitsrapporten und Bauabnahmekontrollen manuell ins QS-System übertragen.</p>
<p>Die jüngsten Stichprobenkontrollen wurden von der Firma ASEB/Ecosens auf den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber durchgeführt. Die Mobilfunkbetreiber hatten vorgängig keine Kenntnis, welche Anlagen kontrolliert werden sollten. Überprüft wurde, ob die bewilligten Parameter korrekt im QS-System eingetragen sind und ob die Anlagen im Rahmen der Bewilligung betrieben werden. Bei unzulässigen Abweichungen muss das QS-System automatisch einen Alarm auslösen. Auch diese Funktionalität wurde getestet.</p>
<p>Wenn eine Anlage bewilligungskonform betrieben wird, kann man davon ausgehen, dass der Anlagegrenzwert eingehalten ist. Denn genau dies wurde bereits im Rahmen des Bewilligungsverfahrens mit Hilfe der Berechnung der Strahlung bestätigt. Eine noch weiter gehende Kontrolle würde auch Inspektionen auf den Anlagen selbst sowie Messungen der Strahlung beinhalten. Einige Kantone haben solche ergänzenden Kontrollen eingeleitet.</p></blockquote>
<div id="xmlWrapper">
<p>Quelle:  Bundesamt für Umwelt BAFU Internet: <a href="http://www.bafu.admin.ch/"  target="_blank">http://www.bafu.admin.ch</a></p>
</div>

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		<title>Unser Rekurs gegen wurde gutgeheissen!</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2012/03/unser-rekurs-gegen-wurde-gutgeheissen/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 20:37:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten. Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des <strong>baurechtswidrigen Gebäudes</strong> vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.</p>
<p><strong>Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist. </strong></p>
<p>Der Paragraf § 357 des <a href="http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/A03CE73844F49A67C1257241003784F1/$file/700.1_7.9.75_55.pdf" title="http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/A03CE73844F49A67C1257241003784F1/$file/700.1_7.9.75_55.pdf"  target="_blank">Planungs- und Baugesetz</a>, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: <a href="http://www.funkantenne.ch/2010/03/keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne/" >keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne</a>).</p>
<p>Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.</p>
<p>Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.</p>
<p>Die Gerichtskosten  müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden.  Aufgrund der Komplexität des Falles und des „<strong>rechtsfehlerhaften Vorgehens</strong>“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung  zugesprochen.</p>
<p>Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.</p>
<p><strong>Wir kämpfen weiter!</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>P.s.</em><br />
<em>Der Paragraf § 357 des <a href="http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/A03CE73844F49A67C1257241003784F1/$file/700.1_7.9.75_55.pdf" title="http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/A03CE73844F49A67C1257241003784F1/$file/700.1_7.9.75_55.pdf"  target="_blank">Planungs- und Baugesetz</a>:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p>Rechtswidrigkeiten§ 357.<br />
1<br />
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften<br />
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen<br />
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht<br />
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen<br />
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.<br />
25<br />
2<br />
. . .<br />
23<br />
3<br />
. . .<br />
34<br />
4<br />
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die<br />
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar<br />
sind.<br />
5<br />
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender<br />
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen<br />
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im<br />
Einzelfall zulässig.<br />
16</p></blockquote>
<p>Quelle: <a target="_blank" href="http://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html" >www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Schweizer Fernsehen: Mobilfunkanbieter bauen Netze rasant aus</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2012/02/schweizer-fernsehen-mobilfunkanbieter-bauen-netze-rasant-aus/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 16:44:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Interessanter Beitrag von 10vor10 am Donnerstag 2.2.2012 über sogenannte  Mikrozellen . &#160; 10vor10 vom 02.02.2012 Quelle: Schweizer Fernsehen Tweet]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter Beitrag von <a href="http://www.sendungen.sf.tv/10vor10/Sendungen/10vor10" title="http://www.sendungen.sf.tv/10vor10/Sendungen/10vor10"  target="_blank"> 10vor10 </a> am Donnerstag 2.2.2012 über sogenannte  <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Mikrozelle" title="http://de.wikipedia.org/wiki/Mikrozelle"  target="_blank"> Mikrozellen </a> .</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><object style="width: 640px; height: 386px;" width="320" height="240" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="quality" value="high" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="src" value="http://www.sf.tv/videoplayer/embed/d89a3d81-f2d2-4919-9e48-3309cb742076" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed style="width: 640px; height: 386px;" width="320" height="240" type="application/x-shockwave-flash" src="http://www.sf.tv/videoplayer/embed/d89a3d81-f2d2-4919-9e48-3309cb742076" quality="high" allowFullScreen="true" allowfullscreen="true" /><a target="_blank" href="http://www.videoportal.sf.tv/video?id=d89a3d81-f2d2-4919-9e48-3309cb742076" >10vor10 vom 02.02.2012</a></object></p>
<p>Quelle: <a href="http://www.sf.tv/" title="http://www.sf.tv/"  target="_blank"> Schweizer Fernsehen </a></p>

	<div style="">
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		</item>
		<item>
		<title>Der erwartete Rückschlag: Stadt Schlieren erteilt Baubewilligung</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2011/11/der-erwartete-ruckschlag-stadt-schlieren-erteilt-baubewilligung/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 12:35:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein weiterer, aber erwarteter Rückschlag hat uns erreicht! Die Stadt Schlieren erteilt die Baubewilligung für den geplannten Mobilfunkstandort Kesslerstrasse 13! Die Gründe, die am 22. März 2010 für das nicht erteilen der Baubewilligung standen, sind also heute nicht mehr gültig! Damals argumentierte die Stadt Schlieren mit folgenden Gründen: Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein weiterer, aber erwarteter Rückschlag hat uns erreicht!</strong></p>
<p><strong>Die Stadt Schlieren erteilt die Baubewilligung für den geplannten Mobilfunkstandort Kesslerstrasse 13!</strong></p>
<p>Die Gründe, die am <a href="http://www.funkantenne.ch/2010/03/keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne/" title="http://www.funkantenne.ch/2010/03/keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne/" >22. März 2010 </a> für das nicht erteilen der Baubewilligung standen, sind also heute nicht mehr gültig! Damals argumentierte die Stadt Schlieren mit folgenden Gründen:</p>
<blockquote>
<p>Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.</p>
</blockquote>
<p>und</p>
<blockquote>
<p>Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.</p>
</blockquote>
<p>Das die Stadt Schlieren nun einen <del>Rückzieher</del> anderen Weg einschlägt, hat uns nicht wirklich überrascht. Ein klein wenig Hoffnung hatten wir aber immer! Vor allem nach dem Beitrag in der Limmattaler Zeitung, gemäss dem Beitrag würde der <a href="http://www.funkantenne.ch/2011/08/beitrag-in-der-limmattaler-zeitung-stadtrat-nimmt-einfluss-auf-antennenstandort/" title="http://www.funkantenne.ch/2011/08/beitrag-in-der-limmattaler-zeitung-stadtrat-nimmt-einfluss-auf-antennenstandort/" >Stadtrat von Schlieren Einfluss auf Antennenstandort nehmen</a> (gemäss dem Leitfaden «<a href="http://www.funkantenne.ch/2010/09/leitfaden-mobilfunk-des-bundesamt-fur-umwelt-bafu/" title="http://www.funkantenne.ch/2010/09/leitfaden-mobilfunk-des-bundesamt-fur-umwelt-bafu/" >Mobilfunk für Gemeinden und Städte</a>» ). Leider können nur neue Mobilfunkanlagen davon profitieren, laufende Bauvorhaben seien anscheinend ausgeschlossen.</p>
<p><strong>Für uns heisst das, dass wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen und den Rekurs vorbereiten.</strong></p>
<p>Kaum zu glauben, aber das ganze läuft nun schon über zwei Jahre! Am 3. Oktober 2009 habe ich den <a href="http://www.funkantenne.ch/2009/10/erster-kontakt-mit-der-holz-konstruktion/" title="http://www.funkantenne.ch/2009/10/erster-kontakt-mit-der-holz-konstruktion/" >ersten Beitrag</a> geschrieben. Seit dem haben wir diverse E- Mails und Anrufe bekommen, von Leuten die uns in unserem Vorhaben unterstüzen oder selber gegen eine Antennen kämpfen. Auf dieser Website haben wir über <strong>40 Beiträge</strong> verfasst und diverse Kommentare erhalten. Wöchentlich wird die Seite von über <strong>40 (eindeutigen) Benutzern</strong> aufgerufen. In der Limmattaler Zeitung sind <strong>vier</strong> Beiträge zum Thema &#8220;Mobilfunkantenne Kesslerstrasse 13&#8243; erschienen.</p>
<p>Ebenfalls seit zwei Jahren läuft auch unser &#8220;interner Baustopp&#8221;! Da wir, solange wir nicht wissen was mit der Antenne läuft, nicht bereit sind weiter in unser Heim zu investieren.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Die Mobilfunkantenne an der Freienstrasse 48 steht!</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2011/11/die-mobilfunkantenne-an-der-freienstrasse-48-steht/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 10:19:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mobilfunkantenne]]></category>
		<category><![CDATA[Technik]]></category>
		<category><![CDATA[Antennen Standorte]]></category>
		<category><![CDATA[BAKOM]]></category>
		<category><![CDATA[Bauvorhaben]]></category>
		<category><![CDATA[Freiestrasse 48]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtentwicklung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Mobilfunkantenne an der Freienstrasse 48, über die wir auch schon berichtet haben (Tag: Freienstrasse 48), steht nun. Die Antenne an diesem Standort konnte ohne Einsprachen gebaut werden. Wieviel Mobilfunkanlagen nun in Schlieren stehen kann auf der Karte des BAKOM eingesehen werden, hier der Link dazu: http://map.funksender.admin.ch/bakom.php. Tweet]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mobilfunkantenne an der Freienstrasse 48, über die wir auch schon berichtet haben (<a href="http://www.funkantenne.ch/tag/freiestrasse-48/" title="http://www.funkantenne.ch/tag/freiestrasse-48/" >Tag: Freienstrasse 48</a>), steht nun. Die Antenne an diesem Standort konnte ohne Einsprachen gebaut werden. Wieviel Mobilfunkanlagen nun in Schlieren stehen kann auf der Karte des BAKOM eingesehen werden, hier der Link dazu: <a target="_blank" href="http://map.funksender.admin.ch/bakom.php" >http://map.funksender.admin.ch/bakom.php</a>.</p>
<p><a href="http://www.funkantenne.ch/site/wp-content/uploads/2011/11/img_5104-1.jpg"  target="_blank"><img src="http://www.funkantenne.ch/site/wp-content/uploads/2011/11/img_5104-1-small.jpg" alt="IMG 5104" width="450" height="300" /></a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2011/08/beitrag-in-der-limmattaler-zeitung-stadtrat-nimmt-einfluss-auf-antennenstandort/</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Aug 2011 08:59:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mobilfunkantenne]]></category>
		<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[Antennen Standorte]]></category>
		<category><![CDATA[Leitfaden]]></category>
		<category><![CDATA[Limmattaler Zeitung]]></category>
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		<category><![CDATA[Standort]]></category>

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		<description><![CDATA[Über den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» und die kleine Anfrage dazu an den Stadtrat von Schlieren haben wie hier bereits schon mal berichtet. Gestern Samstag ist in der Limmattaler Zeitung zu diesem Thema der folgende Bericht erschienen. Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort” Schlieren- Der Stadtrat hat mit den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über den <a href="http://www.funkantenne.ch/2010/09/leitfaden-mobilfunk-des-bundesamt-fur-umwelt-bafu/" title="http://www.funkantenne.ch/2010/09/leitfaden-mobilfunk-des-bundesamt-fur-umwelt-bafu/" >Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte»</a> und <a href="http://www.schlieren.ch/de/politik/legislative/politbusiness/?action=showinfo&amp;info_id=121632" title="http://www.schlieren.ch/de/politik/legislative/politbusiness/?action=showinfo&amp;info_id=121632"  target="_blank">die kleine Anfrage</a> dazu an den Stadtrat von Schlieren haben wie hier bereits schon mal berichtet. Gestern Samstag ist in der <a target="_blank" href="http://www.limmattalerzeitung.ch/" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/" >Limmattaler Zeitung</a> zu diesem Thema der folgende Bericht erschienen.</p>
<p>Beitrag in der <a href="http://www.limmattalerzeitung.ch/" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/"  target="_blank">Limmattaler Zeitung</a>: “Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort”</p>
<blockquote><p>Schlieren- Der Stadtrat hat mit den Mobilfunkanbietern eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination von Mobilfunkanlagen abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt der Baubehörde Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen und Alternativstandorte vorzuschlagen, sofern innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennbar ist. Diese Art von Vereinbarung haben gemäss Stadtrat zum Beispiel die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Mit dem Abschluss der Vereinbarung kann die Stadt auf die Standorte von Mobilfunkanlagen Einfluss nehmen und vor allem werden sämtliche Vorhaben aller Mobilfunkanbieter einmal jährlich zusammengefasst. (AZ)</p></blockquote>
<p><em>Quelle: <a href="http://www.limmattalerzeitung.ch/" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/"  target="_blank">Limmattaler Zeitung</a> von Samstag 13. August 2011</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.limmattalerzeitung.ch/" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/"  target="_blank"><img src="http://www.funkantenne.ch/site/wp-content/uploads/2011/08/liz20110813.png" alt="LIZ20110813" width="255" height="641" /></a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Wegen Mobilfunktantenne: Anwohner sauer auf Stadt”</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2011/04/beitrag-in-der-limmattaler-zeitung-wegen-mobilfunktantenne-anwohner-sauer-auf-stadt/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 20:15:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mobilfunkantenne]]></category>
		<category><![CDATA[Baurekursgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Baurekurskommission]]></category>
		<category><![CDATA[Heimeliweg]]></category>
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		<category><![CDATA[Mobilfunkanbieter]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Stadthaus]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute ist ein weiterer Artikel über unseren Kampf gegen die geplante Mobilfunktantenne in der Limmattaler Zeitung erschienen. Der Artikel füllt fast eine ganzen Seite (die Seite 3 im zweiten Bund) und ist auch auf Limmattalerzeitung.ch erschienen. Wir danken Frau Emmenegger und der Limmattaler Zeitung für den Beitrag! Quelle: az Limmattaler Zeitung von Nicole Emmenegger Mischa [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/wegen-mobilfunktantenne-anwohner-sauer-auf-stadt-107572228" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/wegen-mobilfunktantenne-anwohner-sauer-auf-stadt-107572228"  target="_blank"><img src="http://www.funkantenne.ch/site/wp-content/uploads/2011/04/liz_2011_04_28_a.png" alt="LIZ 2011 04 28 A" width="241" height="254" /></a></p>
<p>Heute ist ein weiterer Artikel über unseren Kampf gegen die geplante Mobilfunktantenne in der Limmattaler Zeitung erschienen. Der Artikel füllt fast eine ganzen Seite (die Seite 3 im zweiten Bund) und ist auch auf <a href="http://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/wegen-mobilfunktantenne-anwohner-sauer-auf-stadt-107572228" title="http://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/wegen-mobilfunktantenne-anwohner-sauer-auf-stadt-107572228"  target="_blank">Limmattalerzeitung.ch</a> erschienen.</p>
<p><a href="http://www.funkantenne.ch/site/wp-content/uploads/2011/04/LIZ_2011_04_28_only.pdf" title="http://www.funkantenne.ch/site/wp-content/uploads/2011/04/LIZ_2011_04_28_only.pdf"  target="_blank"><img src="http://www.funkantenne.ch/site/wp-content/uploads/2011/04/liz_2011_04_28_b.png" alt="LIZ 2011 04 28 B" width="450" height="562" /></a></p>
<p>Wir danken Frau Emmenegger und der Limmattaler Zeitung für den Beitrag!</p>
<p><em>Quelle: az Limmattaler Zeitung<br />
von Nicole Emmenegger</em></p>
<blockquote><p>Mischa und Sonja Walder sind in Schlieren aufgewachsen und bezeichnen sich als «Urschlieremer». Doch jetzt fühlen sich die Eltern von drei Kindern von ihrer Heimatgemeinde im Stich gelassen – so wie auch einige ihrer Nachbarn im idyllischen Gartenquartier rund um den Heimeliweg. Der Grund: Die Stadt will sich nicht länger gegen eine Mobilfunkantenne auf einem benachbarten Mehrfamilienhaus an der Kesslerstrasse 13 einsetzten.</p>
<p>Im April 2010 hatte der städtische Ausschuss Bau und Planung dem Mobilfunkanbieter Orange die Baubewilligung für die Antenne auf dem Dach des Café Plaza verweigert. Orange rekurrierte gegen diesen Entscheid und bekam im März vor dem kantonalen Baurekursgericht recht – ein Urteil, dass die Stadt Schlieren akzeptiert.</p>
<p>«Wir waren sehr niedergeschlagen und hätten unseren Widerstand gegen die Antenne fast aufgegeben», beschreibt Mischa Walder die Reaktionen im Quartier auf die Mitteilung der Stadt. Einige Nachbarn hätten am liebsten ihre Siebensachen gepackt. «Es sollte doch ein Ziel sein, dass junge Familien in Schlieren bleiben. Auch deshalb können wir nicht verstehen, dass man unser Anliegen nicht weiter unterstützt», so Walder.</p>
<p>Antenne auf Augenhöhe</p>
<p>Er und seine Mitstreiter sind nach wie vor überzeugt: Eine rund fünf Meter hohe Antenne mitten in der Wohnzone wirkt störend – zumal sie sich direkt auf Augenhöhe derjenigen Nachbarn befinden würde, deren Häuser erhöht am Hang hinter dem geplanten Standort stehen.</p>
<p>«Wir wollen von unserem Wohnzimmer aus nicht direkt auf diese Antenne blicken», so Walder. Deshalb haben seine Frau und er sich zusammen mit sechs weiteren Parteien einen Anwalt genommen und vor kurzem Rekurs gegen das Urteil des kantonalen Baurekursgerichts eingelegt. Dieser wird nun vom Verwaltungsgericht behandelt. Die Beschwerdeführer sind überzeugt, dass sich ihr Einsatz lohnt: «Die Anwälte sagen, dass wir vor dem Verwaltungsgericht durchaus Chancen haben», so Walder.</p>
<p>«Keine Erfolgsaussichten»</p>
<p>Zum gegenteiligen Schluss ist man bei der Stadt Schlieren gekommen. «Die Erfahrungswerte aus der Rechtspraxis zeigen, dass in solchen Fällen ein Gang vors Verwaltungsgericht keine Erfolgsaussichten hat», sagt Bausekretär René Schaffner. Das von den Anwohnern kritisierte Urteil des Baurekursgerichts, die Anlage füge sich optisch genügend in die Umgebung ein, sei für ihn «nachvollziehbar», so Schaffner.</p>
<p>Diese Aussage mag erstaunen, denn im April 2010 hatte die Stadt das Baugesuch von Orange mit deutlichen Worten abgelehnt: Die geplante Antennenanlage an der Kesslerstrasse wirke «störend, überdimensioniert, schlecht positioniert». Man habe damals die möglichen Spielräume ausgelotet, begründet Schaffner die scheinbare Kehrtwende. Baurechtlich sei das Urteil des Baurekursgerichts haltbar, dass technische Anlagen – im Gegensatz zu Gebäuden – die maximal erlaubte Bauhöhe in einer Zone überschreiten dürfen.</p>
<p>«Braucht es die Antenne wirklich?»</p>
<p>Dass auch der Mobilfunkanbieter Orange seine Spielräume zugunsten der Anwohner genutzt hat, bezweifelt Mischa Walder: «Wir telefonieren selber mit Orange und haben immer vollen Empfang. Braucht es diese Antenne wirklich?», fragt er. Ausserdem gebe es geeignetere Standorte als auf dem Dach des rund 12 Meter hohen Mehrfamilienhauses an der Kesslerstrasse: «In der Nähe stehen höhere Gebäude, auf deren Dächer eine Antenne weniger ins Auge stechen würde», so Walder. Er fordert von der Stadt einen Zonenplan, der verbindlich festhält, wo in Schlieren Mobilfunkantennen gebaut werden dürfen und wo nicht.</p>
<p>Eine solche Standortplanung hatte 2010 der Gemeindeparlamentarier Jürg Naumann (QV) in einer kleinen Anfrage angeregt – ohne Erfolg. Der Stadtrat bezeichnete eine Standortplanung in seiner Antwort als «nicht durchführbar». Die Begründung: Eine solche Auswahl wäre in den kompakten Wohnzonen von Schlieren «willkürlich» und für die Betroffenen «immer ungerecht». Bereits 2009 war der Versuch des Schlieremer Gemeindeparlaments gescheitert, Mobilfunkanlagen nur dann zu erlauben, wenn sie mindestens 45 Meter von Wohnungen, Spielplätzen oder Schulhäusern entfernt sind. Die kantonale Baurekurskommission hatte eine Einsprache der Swisscom AG gegen diesen Parlamentsbeschluss gut geheissen.</p>
<p>Trotz dieser Urteile dürfen die Schlieremer auf mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Standortwahl hoffen. Wie Bausekretär René Schaffner bestätigt, sind drei Mobilfunkanbieter auf die Stadt zugekommen – mit dem Vorschlag, ein Dialog-Modell zu vereinbaren. Dieses soll es der Stadt ermöglichen, in einer früheren Planungsphase Einfluss zu nehmen und alternative Standorte für Handyantennen vorzuschlagen. Laut Schaffner sind die Verhandlungen für die Vereinbarung schon weit fortgeschritten.</p>
<p>(az Limmattaler Zeitung)</p></blockquote>

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		<item>
		<title>Wir geben nicht auf !!!</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2011/04/wir-geben-nicht-auf/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 08:17:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mobilfunkantenne]]></category>
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		<category><![CDATA[Antenne]]></category>
		<category><![CDATA[Baurekursgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bauvorhaben]]></category>
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		<category><![CDATA[Rekurs]]></category>
		<category><![CDATA[Schlieren]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem von unserer Sicht aus unverständlichen und negativen Entscheid des Baurekursgerichtes mussten wir uns fragen, wie und ob wir gegen die geplante Mobilfunkantenne weiter vorgehen werden. In den letzten Wochen haben wir uns nochmals Gedanken gemacht und mit unseren Nachbarn das weitere vorgehen besprochen. Es wurde schnell klar, wir geben noch nicht auf! Nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem von unserer Sicht aus unverständlichen und negativen Entscheid des Baurekursgerichtes mussten wir uns fragen, wie und ob wir gegen die geplante Mobilfunkantenne weiter vorgehen werden.</p>
<p>In den letzten Wochen haben wir uns nochmals Gedanken gemacht und mit unseren Nachbarn das weitere vorgehen besprochen. <strong>Es wurde schnell klar, wir geben noch nicht auf!</strong></p>
<p>Nach wie vor können wir die Begründungen im Entscheid des Baurekursgerichtes nicht verstehen. Ebenfalls den <a href="http://www.funkantenne.ch/2011/03/die-stadt-schlieren-verzichtet-auf-eine-beschwerde-beim-verwaltungsgericht/" title="Die Stadt Schlieren verzichtet auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht" >Entscheid</a> der <strong>Stadt Schlieren</strong>, die dagegen <strong>nichts</strong> mehr unternehmen will, ist für uns unverständlich. Wir haben uns darum entschieden einen Rechtsanwalt mit auf unsere Seite zu holen.</p>
<p>Dass ein Gesetzesvertreter nicht ohne Entlöhnung arbeitet versteht sich von selbst. Aus diesem Grund haben wir unsere Nachbarn und verbündete angefragt und angefangen Geld zu Sammeln. Wie schnell wir auf einen (aus meiner Sicht) hohen Betrag gekommen sind zeigte mir, dass wir immer noch zusammenstehen können.</p>
<p>So konnte unser Rechtsanwalt als Beschwerdeführer im Namen von sieben Parteien pünktlich die Beschwerde gegen das Baurekursgerichtes des Kantons Zürich einreichen. Sieben Parteien sind es deshalb, da nur Parteien berechtigt zur Beschwerde sind, die am Anfang auch das &#8220;<a href="http://www.funkantenne.ch/2009/10/begehren-um-zustellung-von-baurechtsentscheid/" title="http://www.funkantenne.ch/2009/10/begehren-um-zustellung-von-baurechtsentscheid/" >Begehren um Zustellung von Baurechtsentscheid</a>&#8221; angefordert haben.</p>
<p><strong>Wir möchte uns auf diesem Weg auch bei allen recht herzlich Danken,</strong> <strong>die uns in unserem Vorhaben finanziell und mit Taten unterstützen und das sind nicht wenige!!!</strong></p>
<p><strong>Vielen Dank!</strong></p>
<p>Es ist schön mitzuerleben, dass man auch in &#8220;weniger schönen Angelegenheiten&#8221; zusammen stehen kann!</p>

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		<title>Die Stadt Schlieren verzichtet auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht</title>
		<link>http://www.funkantenne.ch/2011/03/die-stadt-schlieren-verzichtet-auf-eine-beschwerde-beim-verwaltungsgericht/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Mar 2011 19:04:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wam</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Von unseren Nachbarn mussten wir erfahren, dass die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht verzichtet. Leider sind wir bis jetzt von der Stadt Schlieren nicht direkt darüber in Kenntnis gesetzt worden. Im schreiben der Stadt Schlieren ist zu entnehmen, dass gemäss geltender Rechtssprechung eine solche Beschwerde kaum aussicht auf Erfolg habe. Das Bausekretariat würde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von unseren Nachbarn mussten wir erfahren, dass die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht verzichtet. Leider sind wir bis jetzt von der Stadt Schlieren nicht direkt darüber in Kenntnis gesetzt worden.</p>
<p>
Im schreiben der Stadt Schlieren ist zu entnehmen, dass gemäss geltender Rechtssprechung eine solche <strong>Beschwerde kaum aussicht auf Erfolg habe</strong>. Das Bausekretariat würde beauftragt, das Bewilligungsverfahren weiterzuführen und das Bauvorhaben vollumfänglich zu beurteilen, d.h. gegebenenfalls unter Bedingungen und Auflagen das Bauvorhaben zu genehmigen.</p>
<p>
<strong>Da die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde verzichtet, liegt es jetzt an uns weiter zu machen&#8230;<br /></strong></p>

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