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	<title>Heimplatz-Deutschland Blog » Aktuelles</title>
	
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	<description>Von Pflegeheim bis Wohnhein für Behinderte - Heimplatz Deutschland</description>
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		<title>Krankenhaus-Report: Psyche treibt Deutsche in die Kliniken</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 07:20:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Deutschen werden immer häufiger mit psychischen Erkrankungen in den Krankenhäusern behandelt. Laut dem aktuellen Krankenhaus-Report der Barmer GEK fallen inzwischen mehr Behandlungstage in den Kliniken auf psychische Störungen als auf andere Erkrankungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutschen werden immer häufiger mit psychischen Erkrankungen in den Krankenhäusern behandelt. Laut dem aktuellen Krankenhaus-Report der Barmer GEK fallen inzwischen mehr Behandlungstage in den Kliniken auf psychische Störungen als auf andere Erkrankungen. <span id="more-413"></span></p>
<p>Die Behandlung von psychischen Erkrankungen spielt in den deutschen Krankenhäusern eine immer größere Rolle. Wie aus dem aktuellen Krankenhaus-Report der Barmer-GEK-Krankenkasse für 2009 hervorgeht, gehören vier der fünf häufigsten Krankenhaus-Therapien zur Gruppe der psychischen Erkrankungen. Statistisch fallen inzwischen mehr Behandlungstage (268 je 1000 Versicherte) auf psychische Störungen als auf Kreislauf-Erkrankungen (220 Tage je 1000 Versicherte). Das sah vor knapp 20 Jahren noch ganz anders aus. 1990 mussten in den Kliniken für die Behandlung von psychischen Krankheiten nicht einmal halb soviel Tage aufgewendet werden wie für Erkrankungen des Kreislaufssystems.</p>
<p>&#8220;Während 1990 nur etwa jeder zwölfte Behandlungstag unter der Hauptdiagnose von psychischen Störungen erfasst wurde, waren es 2009 gut ein Sechstel aller Behandlungstage&#8221;, heißt es im Krankenhaus-Report zu dem Trend. Jeder Vierte, der wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt wird, ist Alkoholiker. Allerdings, so heißt es weiter, sind die Behandlungen von &#8220;Depressiven Episoden&#8221;, &#8220;Wiederkehrenden depressiven Störungen&#8221; und &#8220;Schizophrenien&#8221; deutlich zeitintensiver, erzeugen also mehr Behandlungstage. Die Ursache für die Zunahme psychischer Erkrankungen sieht der Sozialmediziner Friedrich Wilhelm Schwartz darin, dass heute offener als noch vor Jahren über Depressionen gesprochen werde, wirtschaftliche und damit existenzielle Probleme den Menschen mehr zusetzen und es den Halt durch traditionelle Familienbindungen immer weniger gebe.</p>
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		<title>Petitionsausschuss fordert flächendeckende ambulante Palliativversorgung</title>
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		<comments>http://www.heimplatz-deutschland.de/blog/2010/06/09/petitionsausschuss-fordert-flachendeckende-ambulante-palliativversorgung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 09:00:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Petitionssauschuss betont, dass die Krankenkassen ”den gesetzlichen Auftrag erhalten haben, durch Verträge […] eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sicherzustellen“. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen nach Meinung des Petitionsausschusses bisher nur unzureichend nach. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin: (hib/HIL/STO) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine bessere spezialisierte ambulante Palliativversorgung sterbenskranker Menschen in Deutschland ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, eine entsprechende Petition dem Bundesgesundheitsministerium ”zur Erwägung“ zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. <span id="more-408"></span>Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen des Petenten überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Der Petent fordert in seiner Petition, dass das Recht der Versicherten auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung umgehend umgesetzt wird. Die öffentliche Petition fand im Internet 2.236 Unterstützer.</p>
<p>Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Krankenkassen seit April 2007 verpflichtet, eine flächendeckende Palliativversorgung sicherzustellen, heißt es in der Petition. Dies sei bisher allerdings nicht umgesetzt worden. Die Situation der Patienten werde immer schlechter, klagt der Petent.</p>
<p>Der Petitionssauschuss betont, dass die Krankenkassen ”den gesetzlichen Auftrag erhalten haben, durch Verträge […] eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sicherzustellen“. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen nach Meinung des Petitionsausschusses bisher nur unzureichend nach. ”Nur sehr zögernd“ würden Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen, konstatiert der Ausschuss. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf eine ”rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ drängten. Die Krankenkassen hätten, so heißt es weiter, aufgrund des politischen Drucks mittlerweile zugesagt, ”ihre zögerliche Haltung aufzugeben und Verträge zur flächendeckenden Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung abzuschließen“.</p>
<p>Die Abgeordneten argumentieren, dass mit dem neuen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung ”ein wichtiger Anspruch am Ende eines Lebens geschaffen wurde“. Er solle das menschenwürdige Sterben ermöglichen. ”Die Möglichkeit, würdig sterben zu können, darf nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht länger von den Krankenkassen auf die lange Bank geschoben werden“, unterstreichen die Parlamentarier.</p>
<p><a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_06/2010_182/01.html" class="liexternal">Quelle</a></p>
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		<title>MDK-Begutachtung erfolgt bei sterbenden Menschen innerhalb einer Woche</title>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 13:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sterbende Menschen, die eine ambulante palliative Versorgung benötigen oder in einem Hospiz leben, müssen in der Regel nur wenige Tage auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) warten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin: (hib/MPI/AS) Sterbende Menschen, die eine ambulante palliative Versorgung benötigen oder in einem Hospiz leben, müssen in der Regel nur wenige Tage auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) warten.<span id="more-404"></span> Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht, wurde die Wochenfrist bei 95,4 Prozent der Antragsteller, die in einem Hospiz leben, und bei 94,2 Prozent der Antragsteller, die ambulant palliativ versorgt werden, eingehalten. Die Daten beruhen laut Regierung auf den Rückmeldungen aus 11 von 15 MDK, wobei nicht in jedem Fall das ganze Jahr erfasst worden sei. Vor dem Hintergrund der hohen Erfüllungsquote der Wochenfrist, die mit der zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform eingeführt worden war, sieht die Regierung keinen weiter gehenden Handlungsbedarf.</p>
<p><a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_05/2010_154/07.html" class="liexternal">Quelle</a></p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/heimplatzdeutschlandaktuelles/~4/6h05xJdugss" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<title>Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug</title>
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		<comments>http://www.heimplatz-deutschland.de/blog/2010/05/11/leistungen-der-privaten-pflegezusatzversicherung-mindern-den-steuerabzug/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 May 2010 19:02:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln (FG) in seinem Urteil vom 15.12.2009 entschieden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln (FG) in seinem Urteil vom 15.12.2009 entschieden.<span id="more-401"></span></p>
<p>In dem Verfahren machte ein schwerstpflegebedürftiger Steuerpflichtiger (Pflegestufe III) geltend, dass das Pflegegeld seiner privaten Pflegezusatzversicherung nicht auf seine Heimunterbringungskosten anzurechnen sei. Dem ist das FG nicht gefolgt. Nach seiner Auffassung besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und den durch die Pflege entstehenden Aufwendungen. Bei seiner Entscheidung hat sich das FG auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1971 bezogen, wonach auch die Zahlungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung die Krankheitskosten mindern. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde jedoch zugelassen.</p>
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		<title>Verbände fordern Gleichberechtigung behinderter Menschen</title>
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		<comments>http://www.heimplatz-deutschland.de/blog/2010/05/04/verbande-fordern-gleichberechtigung-behinderter-menschen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 04 May 2010 05:28:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichberechtigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Um behinderten Menschen gleiche Chancen bei Bildung und Arbeit zu gewährleisten, bleibt in Deutschland noch viel zu tun. Claudia Tietz vom Sozialverband Deutschland sagte, es sei ”sehr positiv“, dass es im Behindertengleichstellunggesetz von 2002 Barrierefreiheit als Ziel verankert worden sei. Bei öffentlichen Gebäuden seien die Ergebnisse bislang aber sichtbarer als bei Privatunternehmen, wo das Gesetz bislang nur ”sehr beschränkt“ wirksam geworden sei. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin: (hib/KTK/STO) Um behinderten Menschen gleiche Chancen bei Bildung und Arbeit zu gewährleisten, bleibt in Deutschland noch viel zu tun. Das wurde bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum ”Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ am Montagnachmittag deutlich. Der Bericht war im Juli 2009 erschienen. <span id="more-398"></span>Die Bundesregierung legt seit 2002 für jede Legislaturperiode einen Bericht über die Situation behinderter Menschen vor; der letzte Bericht erschien 2005.</p>
<p>Claudia Tietz vom Sozialverband Deutschland sagte, es sei ”sehr positiv“, dass es im Behindertengleichstellunggesetz von 2002 Barrierefreiheit als Ziel verankert worden sei. Bei öffentlichen Gebäuden seien die Ergebnisse bislang aber sichtbarer als bei Privatunternehmen, wo das Gesetz bislang nur ”sehr beschränkt“ wirksam geworden sei. Beim Bahnverkehr kritisierte Tietz, dass kleine Bahnhöfe mit weniger als 1.000 Reisenden am Tag den Planungen der Deutschen Bahn zufolge nur in besonderen Fällen zu barrierefreien Bahnhöfen umgebaut werden sollen, zum Beispiel, wenn eine Behindertenwerkstatt in der Nähe ist.</p>
<p>Martina Puschke vom ”Weibernetz“, einer Interessenvertretung behinderter Frauen, kritisierte zudem, dass behinderte Frauen auf dem Land oft keine barrierefreien Arztpraxen in ihrer Nähe hätten. Weil sie noch seltener als behinderte Männer ein Auto zur Verfügung hätten, könnten sie wichtige ärztliche Untersuchungen nicht wahrnehmen, sagte Puschke.</p>
<p>Uwe Minta von der Bundesagentur für Arbeit berichtete über das arbeitsmarktpolitische Instrument der ”unterstützten Beschäftigung“. Seit Ende 2008 können behinderte Menschen, die direkt in einem Betrieb ausgebildet werden, zwei Jahre lang mit diesem Instrument unterstützt werden. Im Jahr 2010 wurden bislang knapp 2.000 behinderte Menschen durch ”unterstützte Beschäftigung“ gefördert, berichtete Minta. Seine Hoffnung sei, dass diese Menschen anschließend eine dauerhafte Beschäftigung finden.</p>
<p>Um schwerbehinderte Menschen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, forderte Silvia Helbig vom Deutschen Gewerkschaftsbund, die Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern zu erhöhen. Aktuell sind Arbeitgeber, die mindestens 20 Angestellte beschäftigen, verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Kommen sie dem nicht, nach, müssen sie eine sogenannte ”Ausgleichsabgabe“ zahlen. Helbig kritisierte, dass die Beschäftigungspflicht 2001 von sechs auf fünf Prozent abgesenkt worden sei, aber nicht im Gegenzug 50.000 Stellen für schwerbehinderte Menschen geschaffen wurden, wie von den Arbeitgebern ursprünglich versprochen.</p>
<p>Helbig mahnte auch, dass junge behinderte Menschen schon während der Schulzeit integriert werden sollten, damit ihnen nicht nur der Weg auf eine Förderschule und später in eine Behindertenwerkstatt offenstehe. Laut Bericht der Bundesregierung werden in Deutschland nur knapp 16 Prozent aller Schüler mit ”sonderpädagogischem Förderbedarf“ an einer Regelschule unterrichtet. Christiane Bopp vom Deutschen Caritasverband kritisierte, dass der Bericht nicht auf die spezifischen Probleme von Familien mit behinderten Kindern eingehe. So seien Freizeitangebote oft nicht ausreichend auf behinderte Kinder ausgerichtet.</p>
<p>Marcus Graubner vom Allgemeinen Behindertenverband kritisierte, dass der Bericht der Bundesregierung zu stark auf den Bereich Arbeit fokussiert sei und Themen wie ”Sport, Freizeit oder politische Teilhabe“ nicht ausreichend Berücksichtigung fänden.</p>
<p>Martina Puschke vom Weibernetz vermisste das Thema ”Gewalt gegen behinderte Frauen“. Diese sei in Einrichtungen für Behinderte weit verbreitet, sagte Puschke. Konkrete Zahlen sollten erstmals 2011 in einer Studie des Bundesarbeitsministeriums vorgelegt werden. Puschke bedauerte auch, dass Gewalt gegen behinderte Menschen beim Runden Tisch der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch kein Thema sei.</p>
<p><a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_05/2010_136/02.html" class="liexternal">Quelle</a></p>
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		<item>
		<title>In Ausnahmefällen sollen Pflegezeiten addiert werden können</title>
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		<comments>http://www.heimplatz-deutschland.de/blog/2010/04/21/in-ausnahmefallen-sollen-pflegezeiten-addiert-werden-konnen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 11:26:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Mindeststundenzahl]]></category>
		<category><![CDATA[Petitionsausschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegezeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Mutter, die zwei behinderte Kinder zu Hause pflegt und deshalb nicht arbeiten kann, soll Anspruch auf Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung haben, obwohl nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegezeiten erreicht werden. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Petitionsausschuss<br />
Berlin: (hib/HIL/LEU) Eine Mutter, die zwei behinderte Kinder zu Hause pflegt und deshalb nicht arbeiten kann, soll Anspruch auf Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung haben, obwohl nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegezeiten erreicht werden. Für eine entsprechende Ausnahmeregelung setzt sich der Petitionsausschuss ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, die Petition der Mutter dem Bundesministerium für Gesundheit ”zur Erwägung“ zu überweisen und die Eingabe den Fraktionen im Bundestag zur Kenntnis zu geben. <span id="more-392"></span></p>
<p>Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen der Mutter erneut überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Der Ausschuss begründet seine Entscheidung damit, dass die derzeit geltende gesetzliche Regelung in Fällen wie dem vorliegenden nicht befriedigend sei. ”Es werden vor allem solche Pflegepersonen benachteiligt, die mehrere Pflegebedürftige pflegen müssen und daher einen höheren Aufwand haben“, heißt es in der Begründung.</p>
<p>Seit Jahren erhalten die Kinder der Petentin Leistungen der Pflegeversicherung in der Höhe der Pflegestufe I. Ein Gutachter hat für beide Kinder einen wöchentlichen Pflegebedarf von jeweils mehr als 11 Stunden festgestellt. </p>
<p>Da allerdings die Addition der Pflegezeiten nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung nicht zulässig ist und die festgestellten Pflegezeiten einzeln jeweils unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl von 14 Stunden wöchentlichen lagen, lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen als Pflegeperson ab. </p>
<p>Dieses Verfahren, das nach derzeitigem Recht korrekt ist, ”bestraft letztlich diejenigen, die sich entscheiden, mehrere pflegebedürftige Menschen zu pflegen“, so der Ausschuss. Die Abgeordneten plädieren deshalb für eine Ausnahmeregelung für solche Fälle; so wäre in den Augen des Ausschusses auch die Überprüfbarkeit weiterhin und weitgehend gegeben und die Gefahr von Manipulationen hielte sich in Grenzen.</p>
<p><a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/" class="liexternal">Quelle</a></p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/heimplatzdeutschlandaktuelles/~4/EgubTfU1RPw" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>PC im Arbeitszimmer ist gebührenfrei</title>
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		<comments>http://www.heimplatz-deutschland.de/blog/2010/04/20/pc-im-arbeitszimmer-ist-gebuhrenfrei/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 06:06:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News-Anbieter]]></category>
		<category><![CDATA[gebührenfrei]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[PC]]></category>

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		<description><![CDATA[Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat entschieden, das der PC im Arbeitszimmer ein gebührenfreies Zweitgerät ist sofern bereits Gebühren für private Geräte gezahlt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kassel &#8211; Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, heißt es in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. (AZ: 10 A 2910/09). <span id="more-390"></span>Weil über das Internet auch Fernseh- und Radioprogramme empfangen werden können, sehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Computer als „neuartige Rundfunkgeräte“ an und verlangen Gebühren. AFP</p>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/nachrichten/1788424.html" class="liexternal">Quelle</a></p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/heimplatzdeutschlandaktuelles/~4/qs6-PcLL1VI" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Politik verschläft Pflegepersonalmangel</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2010 16:53:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Pflegepersonalmangel]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach seinem Amtsantritt hatte der Bundesgesundheitsminister noch betont, kein Minister ausschließlich für die Ärzte sein zu wollen, sondern alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen als Leistungserbringer im Blick zu haben. Für die Pflegeberufe drängt sich allerdings durch die bisherigen Verlautbarungen mehr und mehr der Eindruck auf, dass Herrn Röslers Augenmerk sich doch vorrangig auf die Belange der Ärzte konzentriert, so Westerfellhaus weiter.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit großer Sorge beobachtet der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR), dass im Bundesministerium für Gesundheit der existierende und sich perspektivisch verschärfende Personalmangel im Gesundheitswesen ausschließlich als Mangel an Ärzten wahrgenommen wird. ,Unbemerkt von der Öffentlichkeit und ignoriert von Trägern und Politik entsteht gerade eine riesige Lücke zwischen Angebot und Nachfrage an Pflegefachkräften,‘ sagt Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR.<span id="more-386"></span></p>
<p>Nach seinem Amtsantritt hatte der Bundesgesundheitsminister noch betont, kein Minister ausschließlich für die Ärzte sein zu wollen, sondern alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen als Leistungserbringer im Blick zu haben. Für die Pflegeberufe drängt sich allerdings durch die bisherigen Verlautbarungen mehr und mehr der Eindruck auf, dass Herrn Röslers Augenmerk sich doch vorrangig auf die Belange der Ärzte konzentriert, so Westerfellhaus weiter. Denn das BMG befasst sich bisher nur mit Fragen zu zusätzlichen Arztstellen, besserer Bezahlung und Ausbildung der Ärzte.</p>
<p>Der politisch gewollte Spardruck hat zu Fehlanreizen und Fehlsteuerung in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und zu einer verfehlten Personalplanung und –entwicklung insbesondere bei den Pflegeberufen geführt. Während die Zahl von Ärzten ständig ansteigt, sinkt in Krankenhäusern die Zahl der Pflegefachkräfte weiter und entwickelt sich in der ambulanten Pflege und stationären Altenhilfe ihre Zahl nicht analog zum steigenden Versorgungsbedarf.<br />
Verschlimmert wird dies durch einen Abbau an Ausbildungskapazitäten. Ein Indiz für fehlendes Problembewusstsein ist auch die zögerliche Annahme des Förderprogramms für Pflegestellen in den Krankenhäusern. Der GKV Spitzenverband rechnet für 2009 mit etwa 4.000 beantragten Stellen. </p>
<p>GKV und BMG gehen davon aus, dass über die gesamte Laufzeit das Förderprogramm voll genutzt wird. Der DPR hält diese Einschätzung für zu optimistisch.Nach Auffassung des DPR hat die Politik seit mindestens 10 Jahren wegen der ausschließlichen Betrachtung von Personal als Kostenfaktor und dem Pflegesektor als Verschiebebahnhof der Arbeitsmarktpolitik eine große Mitverantwortung bei der Misere der Pflegeberufe. Pflegende werden ausgebeutet, denn noch nie gab es so wenige Pflegefachkräfte pro Patient bzw. </p>
<p>Bewohner unter Berücksichtigung des Unterstützungsbedarfes. Im Krankenhaus ist der Pflegepersonalschlüssel inzwischen niedriger als 1969! Worte des Bedauerns für die Lage der Pflegenden und der Wertschätzung ihrer Arbeit sind wohlfeil, wenn sie nicht durch Taten untermauert werden. Jede Imagekampagne muss verpuffen, wenn der Arbeitsalltag nicht mehr zu ertragen ist. Denn: wir haben derzeit (noch) keinen Mangel an Pflegefachkräften, sondern einen Mangel an Pflegefachkräften, die bereit sind unter den gegebenen Bedingungen zu arbeiten.Im Krankenhausbereich tragen häufig die Träger und in der ambulanten Pflege und stationären Altenhilfe die Kostenträger die Hauptverantwortung für die schlechte Pflegepersonalausstattung und ihre Folgen für die Versorgung. Der DPR fordert Bundes- und Landesregierungen auf, endlich die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Wer Pflege als Berufswahl wirklich nachhaltig attraktiv machen will, muss in die Arbeitsbedingungen, Personalausstattung, Ausbildung, Aufgabenzuweisung, Karrierechancen und auch die Vergütung der Pflegefachkräfte investieren. </p>
<p>Quelle:<br />
Pressemitteilung vom 8.4.2010<br />
Deutscher Pflegerat e.V. &#8211; DPR<br />
Salzufer 6<br />
10587 Berlin<br />
Tel.: + 49 30 / 21 91 57 57<br />
Fax: + 49 30 / 21 91 57 77<br />
E-Mail: <a href="mailto:info@deutscher-pflegerat.de" title="mailto:info@deutscher-pflegerat.de" class="limailto">info@deutscher-pflegerat.de</a></p>
<p><a href="http://www.deutscher-pflegerat.de" title="http://www.deutscher-pflegerat.de" target="_blank" class="liexternal">www.deutscher-pflegerat.de</a></p>
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		<title>8 Euro Zusatzbeitrag für die Krankenkasse. Wer zahlt bei Familienversicherung?</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2010 08:37:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[8 Euro]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderkündigungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht alle Personen welche über die Familienversicherung mitversichert müssen auch den Zusatzbeitrag zahen. Es zahlt nur das versicherte Mitglied. Es gibt aber Alters- und Einkommensgrenzen für die Mitversicherten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Personen welche über die Familienversicherung mitversichert sind fällt kein zusätzlicher Krankenkassenbeitrag an. Der Zusatzbeitrag muß nur monatlich vom zahlenden Mitglied geleistet werden.<span id="more-382"></span></p>
<p>Kinder können bis zu Ihrem 25. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert werden. Die Möglichkeit der Familienversicherung verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes.</p>
<p>Wer familienversichert ist, darf aber nicht über 360 Euro regelmäßig monatlich hinzuverdienen. Wer diese Einkommensgrenze überschreitet, muß sich selbst versichern und somit würde auch der Zusatzbeitrag anfallen.</p>
<p>Nicht alle Krankenkassen machen von der Möglichkeit einen Sonderbeitrag erheben zu können Gebrauch. Sollte ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erheben, so haben sie  ein Sonderkündigungsrecht. Sie können bis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Wichtig: Die Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat zuvor auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen, andernfalls verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.</p>
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		<item>
		<title>Verbesserung der Möglichkeit zur häuslichen Krankenpflege gefordert</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 14:42:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J.Dilling</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News-Suchende]]></category>
		<category><![CDATA[häusliche Krankenpflege]]></category>
		<category><![CDATA[Petition]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die häusliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Dafür hat sich am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin: (hib/HIL/LEU) Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die häusliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Dafür hat sich am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. <span id="more-380"></span>Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. </p>
<p>Hauptanliegen der Petition ist es, zu erreichen, dass häusliche Krankenpflege auch dann geleistet wird, wenn keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, aber zugleich ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Nach derzeitiger Rechtslage besteht derzeit kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung auf häusliche Krankenpflege, soweit keine ärztliche Behandlung und keine diese unterstützende Behandlungspflege erforderlich ist. </p>
<p>Zur Begründung heißt es in der Petition, aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Einführung der Fallpauschalregelung würden Patienten heute früher aus dem Krankenhaus entlassen. Zahlreiche Behandlungen und Operationen seien zudem in den ambulanten Bereich verlagert worden. Das, so der Petent, habe dazu geführt, dass Heilungs- und Genesungsphasen in der privaten Wohnung von den Betroffenen selbst finanziert werden müssten. Häufig betreffe das ältere oder alleinstehende Menschen mit kleinerem Einkommen. Die Petition wurde im Internet von mehr als 25.000 Unterstützern mitgezeichnet.</p>
<p><a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/" class="liexternal">Quelle</a></p>
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