<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" media="screen" href="/~d/styles/rss2germanfull.xsl"?><?xml-stylesheet type="text/css" media="screen" href="http://feeds.feedburner.com/~d/styles/itemcontent.css"?><rss xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/" xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/" xmlns:feedburner="http://rssnamespace.org/feedburner/ext/1.0" version="2.0">

<channel>
	<title>Internet-Law</title>
	
	<link>http://www.internet-law.de</link>
	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
	<lastBuildDate>Thu, 23 Feb 2012 16:22:17 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<atom10:link xmlns:atom10="http://www.w3.org/2005/Atom" rel="self" type="application/rss+xml" href="http://feeds.feedburner.com/internet-law/djpq" /><feedburner:info uri="internet-law/djpq" /><atom10:link xmlns:atom10="http://www.w3.org/2005/Atom" rel="hub" href="http://pubsubhubbub.appspot.com/" /><feedburner:feedFlare href="http://www.newsgator.com/ngs/subscriber/subext.aspx?url=http%3A%2F%2Ffeeds.feedburner.com%2Finternet-law%2Fdjpq" src="http://www.newsgator.com/images/ngsub1.gif">Subscribe with NewsGator</feedburner:feedFlare><feedburner:feedFlare href="http://www.bloglines.com/sub/http://feeds.feedburner.com/internet-law/djpq" src="http://www.bloglines.com/images/sub_modern11.gif">Subscribe with Bloglines</feedburner:feedFlare><feedburner:feedFlare href="http://www.netvibes.com/subscribe.php?url=http%3A%2F%2Ffeeds.feedburner.com%2Finternet-law%2Fdjpq" src="http://www.netvibes.com/img/add2netvibes.gif">Subscribe with Netvibes</feedburner:feedFlare><feedburner:feedFlare href="http://fusion.google.com/add?feedurl=http%3A%2F%2Ffeeds.feedburner.com%2Finternet-law%2Fdjpq" src="http://buttons.googlesyndication.com/fusion/add.gif">Subscribe with Google</feedburner:feedFlare><feedburner:feedFlare href="http://www.pageflakes.com/subscribe.aspx?url=http%3A%2F%2Ffeeds.feedburner.com%2Finternet-law%2Fdjpq" src="http://www.pageflakes.com/ImageFile.ashx?instanceId=Static_4&amp;fileName=ATP_blu_91x17.gif">Subscribe with Pageflakes</feedburner:feedFlare><feedburner:feedFlare href="http://add.my.yahoo.com/content?lg=de&amp;url=http%3A%2F%2Ffeeds.feedburner.com%2Finternet-law%2Fdjpq" src="http://us.i1.yimg.com/us.yimg.com/i/de/my/addtomyyahoo4.gif">Subscribe with Mein Yahoo!</feedburner:feedFlare><item>
		<title>Das Bundesverfassungsgericht zur Volksverhetzung</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/5eDmgwiDclQ/das-bundesverfassungsgericht-zur-volksverhetzung.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/das-bundesverfassungsgericht-zur-volksverhetzung.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 16:22:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Holocaust]]></category>
		<category><![CDATA[Volksverhetzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10350</guid>
		<description><![CDATA[Ein gestern veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2011 (Az.: 1 BvR 461/08) durch das ein Strafurteil gegen einen (Neo-)Nazi aufgehoben wurde, hat ein kleines Rauschen im Blätterwald verursacht. Die Frankfurter Rundschau und SPON haben berichtet und Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen gar, das BVerfG würde damit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung still und leise den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein gestern veröffentlichter <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html" target="_blank">Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2011 </a>(Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 461/08" title="BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08">1 BvR 461/08</a>) durch das ein Strafurteil gegen einen (Neo-)Nazi aufgehoben wurde, hat ein kleines Rauschen im Blätterwald verursacht. Die <a href="http://www.fr-online.de/politik/holocaust-leugner-williamson-das-grundgesetz-schuetzt-auch-neonazis,1472596,11690096.html" target="_blank">Frankfurter Rundschau</a> und <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,816973,00.html" target="_blank">SPON haben berichtet</a> und Heribert Prantl <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-in-deutschland-wann-holocaustleugnung-legal-ist-1.1290218" target="_blank">schreibt in der Süddeutschen</a> gar, das BVerfG würde damit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung still und leise den Garaus machen.</p>
<p>So sehr ich Prantl ansonsten schätze, aber dieser Kommentar von ihm bewegt sich in juristischer Hinsicht deutlich neben der Spur.</p>
<p>Was war geschehen? Ein Anhänger des nationalsozialistischen Gedankenguts hatte einem Gastwirt eine Mappe übergeben, deren Inhalt das BVerfG folgendermaßen umschreibt:</p>
<blockquote><p>(&#8230;) Informationsmaterial in Form von zwei Redemanuskripten („Trauermarsch anlässlich des 60. Jahrestages der Bombardierung Magdeburgs“ und „Trauermarsch anlässlich des 60. Jahrestages der Zerstörung Würzburgs“), die der Beschwerdeführer in der Vergangenheit öffentlich gehalten hatte, sowie jeweils eine Kopie mehrerer Aufsätze des „Kampfbundes gegen Unterdrückung der Wahrheit in Deutschland“, darunter „Die Geschichtslüge des angeblichen Überfalls auf Polen im Jahre 1939“ und „Über die verantwortlichen Staatsmänner, die den Zweiten Weltkrieg verursachten und die ihn zu verhindern suchten“. Im erstgenannten Aufsatz wird unter anderem im Zusammenhang mit dem Holocaust behauptet, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es keine Gaskammern für Menschen gegeben habe. Im zweitgenannten Aufsatz wird der Holocaust an den Juden als „Zwecklüge“ bezeichnet.</p></blockquote>
<p>Das Landgericht, dessen Urteil das BVerfG aufgehoben hat, hat den Beschwerdeführer nach § 130 Abs. 2 Nr. 1a, Abs. 3, Abs. 5 StGB wegen Verbreitung von Schriften, die den Holocaust leugnen verurteilt.</p>
<p>Wer einen Kommentar zum StGB aufschlägt, kann dort nachlesen, dass die Weitergabe von Schriften an einzelne, bestimmte Personen selbst dann noch kein Verbreiten darstellt, wenn diese Weitergabe zum Zwecke der Veröffentlichung geschieht. Gemessen daran, war die strafgerichtliche Verurteilung falsch, weil die Gerichte den Begriff des Verbreitens äußerst weit ausgelegt haben, um den wie es hieß glühenden Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie verurteilen zu können.</p>
<p>Das BVerfG macht also zunächts nichts weiter, als eine Entscheidung zu korrigieren, die bereits nach dem Strafgesetzbuch falsch ist. Weil das Gericht aber keine Superrevisionsinstanz ist und einer Verfassungsbesschwerde nur dann stattgeben kann, wenn eine spezifische Grundrechtsverletzung vorliegt, musste es entscheiden, dass diese Überdehnung des Straftatbestands der Volksverhetzung den Beschwerdeführer gleichzeitig in seinem Recht auf Meinungsfreiheit verletzt.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht bleibt hierbei argumentativ zunächst auf seiner bisherigen Linie und betont, dass die Leugnung des Holocausts allein für sich betrachtet nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt. Das Gericht führt dann aber weiter aus, dass die den Holocaust leugnenden Ausführungen untrennbar mit Meinungsäußerungen verbunden sind.  In der &#8220;Geschichtslüge des angeblichen Überfalls auf Polen im Jahre 1939“ sieht das Gericht primär ein Bestreiten der Schuld Deutschlands am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, verbunden mit der Behauptung des Beschwerdeführers,  dass dies eine Lüge der Nachkriegsgeneration sei.</p>
<p>Diese Differenzierung überzeugt nicht wirklich, denn sie zeigt, dass man die Leugnung historischer Fakten durchaus noch als von der Meinungsfreiheit geschützt ansieht, solange nicht der Holocaust (alleine) geleugnet wird. Würde man die Leugnung des Holocausts allerdings ebenfalls als vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst ansehen, dann hätte man als Verfassungsgericht ein enormes Problem diesen Eingriff nach <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/5.html" title="Art. 5 GG">Art. 5 Abs. 2 GG</a> als verfassungsrechtlich gerechtfertigt anzusehen. Denn dann würde sich das Gesetz, insbesondere <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html" title="&sect; 130 StGB: Volksverhetzung">§ 130 Abs. 3 StGB</a>, gegen eine ganz bestimmte Meinung richten und wäre damit kein allgemeines Gesetz mehr. Weil man also die Strafbarkeit der sog. &#8220;einfachen Ausschwitzlüge&#8221; nicht als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit bewerten will, aber ansonsten in diesem Bereich offenbar bemüht ist, die Strafbarkeit nicht zu weit ausufern zu lassen, vollzieht man in Karlsruhe manchmal Spagate, die rechtsdogmatisch schwer nachvollziehbar sind.</p>
<p>Allein deshalb wird aus diesem Einzelfall aber noch keine Grundsatzentscheidung und eine Abkehr von der Strafbarkeit der öffentlichen Leugnung des Holocausts begründet die Entscheidung schon gar nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich ein Urteil eines Strafgerichts korrigiert, das bereits nach den Vorgaben des Strafgesetzbuches falsch war. Es möchte offenbar nicht, dass man Leute, nur weil man sie als glühende Nazis betrachtet, schneller verurteilt als andere. Das ist im Grundsatz zu begrüßen, denn es ist sicherlich die Aufgabe des Gerichts, der Entstehung eines Gesinnungsstrafrechts vorzubeugen.  Dazu hat das Gericht allerdings einen Argumentationsansatz bemüht, den man im Lichte der eigenen Rechtsprechung des Senats kritisch hinterfragen kann.</p>
<p>Der Fall ist aber, entgegen der Meinung Heribert Prantls, nicht von allgemeiner Bedeutung und ändert nichts daran, dass die öffentliche Leugnung des Holocausts in Deutschland grundsätzlich strafbar ist.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/5eDmgwiDclQ" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/das-bundesverfassungsgericht-zur-volksverhetzung.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/das-bundesverfassungsgericht-zur-volksverhetzung.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Sind digitale Privatkopien tatsächlich erlaubt?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/2tEhonXA5o8/sind-digitale-privatkopien-tatsachlich-erlaubt.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/sind-digitale-privatkopien-tatsachlich-erlaubt.html#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 14:04:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abofallen]]></category>
		<category><![CDATA[fair use]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10338</guid>
		<description><![CDATA[Christoph Keese &#8211; der &#8220;Außenminister&#8221; des Springer-Verlags &#8211; bloggt bekanntlich gerne und regelmäßig und zwar aktuell über das Thema digitale Privatkopie. Seine These lautet, dass digitale Privatkopien ohnehin erlaubt seien, womit er gleichzeitig der Forderung nach Schaffung eines Rechts auf digitale Privatkopie kritisiert, die ausgerechnet von einem Unionsabgeordneten erhoben wurde. Man muss seine Beiträge aber immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Christoph Keese &#8211; der &#8220;Außenminister&#8221; des Springer-Verlags &#8211; bloggt bekanntlich gerne und regelmäßig und zwar <a href="http://www.presseschauder.de/digitale-privatkopien-sind-erlaubt/" target="_blank">aktuell über das Thema digitale Privatkopie</a>. Seine These lautet, dass digitale Privatkopien ohnehin erlaubt seien, womit er gleichzeitig <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/peter-tauber-cdu-zum-urheberrecht-wir-brauchen-ein-recht-auf-digitale-privatkopie-1.1288873" target="_blank">der Forderung nach Schaffung eines Rechts auf digitale Privatkopie</a> kritisiert, die ausgerechnet von einem Unionsabgeordneten erhoben wurde. Man muss seine Beiträge aber immer auch als das lesen was sie sind, nämlich die Ausführungen eines Urheberrechtslobbyisten.</p>
<p>Rechtsdogmatisch betrachtet schafft <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html" title="&sect; 53 UrhG: Vervielf&auml;ltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch">§ 53 UrhG</a> bislang kein Recht des Nutzers auf Privatkopie, sondern beschränkt nur die Befugnisse des Urhebers. Die Vorschrift steht deshalb auch im 6. Abschnitt des Urheberrechtsgesetzes, der mit Schranken des Urheberrechts überschrieben ist. Mit diesem Aspekt möchte ich mich hier aber nicht weiter befassen, sondern mit den inhaltlichen Aussagen Keeses.</p>
<p>Keese verschweigt in seinem Blogbeitrag nämlich, dass <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html" title="&sect; 53 UrhG: Vervielf&auml;ltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch">§ 53 Abs. 1 UrhG</a> nachträglich ergänzt wurde, wodurch die Möglichkeit einer digitalen Privatkopie eingeschränkt worden ist. Die vom Gesetzgeber nachträglich vorgenommene Einschränkung habe ich hervorgehoben:</p>
<blockquote><p>Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, <strong>soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird</strong>.</p></blockquote>
<p>Diese Einschränkung zielt auf die digitale Privatkopie und das Filesharing ab. Man streitet insoweit auch noch über die Frage, ob eine zuläsisge Privatkopie schon dann ausscheidet, wenn die Kopiervorlage überhaupt öffentlich zugänglich gemacht wurde, also insbesondere online gestellt worden ist, oder ob das Merkmal &#8220;offensichtlich rechtswidrig&#8221; zusätzlich erfüllt sein muss. Insbesondere das Filesharing über P2P-Netzwerke wurde damit endgültig als offensichtlich rechtswidrig qualifiziert. Der Gesetzgeber wollte dem Nutzer dadurch die Möglichkeit nehmen, sich darauf zu berufen, er habe nicht gewusst, ob ein bestimmtes Werk legal oder illegal online ist.</p>
<p>Die Privatkopie wurde vom deutschen Gesetzgeber vor einigen Jahren aber noch an einer anderen Stelle zurechtgestutzt. Denn das Gesetz verbietet in <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html" title="&sect; 95a UrhG: Schutz technischer Ma&szlig;nahmen">§ 95a UrhG</a> die Umgehung technischer Maßnahmen ausdrücklich. Wer also Kopierschutzmaßnahmen umgeht, kann sich ebenfalls nicht mehr auf <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html" title="&sect; 53 UrhG: Vervielf&auml;ltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch">§ 53 UrhG</a> berufen. Gerade das ist übrigens eine Regelung, die es keineswegs schon in allen Staaten gibt, sondern deren Umsetzung explizit auch in dem umstrittenen ACTA-Abkommen gefordert wird. Der deutsche Gesetzgeber hat an dieser Stelle nur deshalb keinen Umsetzungsbedarf, weil er die Forderungen der Urheberrechtslobbyisten längst erfüllt hat.</p>
<p>Digitale Privatkopien sind also tatsächlich nur (noch) in sehr eingeschränktem Umfang erlaubt. Die Frage müsste daher lauten, ob der Gesetzgeber die (digitale) Privatkopie ganz generell erlauben sollte und zwar unabhängig davon, ob eine urheberrechtswidrige Kopiervorlage benutzt wird und unabhängig vom Verbreitungsweg der Kopiervorlage.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/2tEhonXA5o8" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/sind-digitale-privatkopien-tatsachlich-erlaubt.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>7</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/sind-digitale-privatkopien-tatsachlich-erlaubt.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Software in der Insolvenz: Gesetzliche Neuregelung geplant</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/hYAJrlQzqBo/software-in-der-insolvenz-gesetzliche-neuregelung-geplant.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/software-in-der-insolvenz-gesetzliche-neuregelung-geplant.html#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 15:43:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10329</guid>
		<description><![CDATA[Wenn der Softwareherstellter bzw. Lizenzgeber insolvent ist, steht der Lizenznehmer sehr oft vor dem Problem, dass er mit der Software nicht mehr weiter arbeiten kann, weil der Insolvenzverwalter den Vertrag nicht fortsetzt oder einfach die Möglichkeit fehlt, die Software weiterzuentwickeln oder Fehler zu beseitigen. Um das zu vermeiden, werden gelegentlich Escrow-Klauseln vereinbart, die dem Lizenznehmer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Softwareherstellter bzw. Lizenzgeber insolvent ist, steht der Lizenznehmer sehr oft vor dem Problem, dass er mit der Software nicht mehr weiter arbeiten kann, weil der Insolvenzverwalter den Vertrag nicht fortsetzt oder einfach die Möglichkeit fehlt, die Software weiterzuentwickeln oder Fehler zu beseitigen. Um das zu vermeiden, werden gelegentlich Escrow-Klauseln vereinbart, die dem Lizenznehmer im Fall der Insolvenz den Zugriff auf den Quellcode und den Fortbestand der Nutzungsrechte gewährleisten sollen.Die meisten dieser Lösungen funktionieren aber in der Praxis, aus unterschiedlichen Gründen, oftmals nicht.</p>
<p>Dem will der Gesetzgeber jetzt mit einem neuen <a href="http://dejure.org/gesetze/InsO/108a.html">§ 108a InsO</a> begegnen. Das BMJ hat einen Referentenentwurf eines <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_InsoII.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank">Gesetzes &#8220;zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen&#8221;</a> vorgelegt.</p>
<p>Wenn der Lizenzgeber der Schuldner des Insolvenzverfahrens ist, soll der Lizenznehmer einen Anspruch auf Abschluss eines neuen Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen erhalten, sofern der Insolvenzverwalter die Erfüllung des bestehenden Lizenzvertrages abgelehnt hat. Bis zum Abschluss eines neuen Lizenzvertrages soll der Lizenznehmer das lizenzierte Recht gemäß dem bisherigen Lizenzvertrag weiter nutzen dürfen. Wenn nach Ablauf von drei Monaten noch kein neuer Lizenzvertrag abgeschlossen worden ist, bleibt die Weiternutzung allerdings nur dann zulässig, wenn eine angemessene Vergütung bezahlt wird und der Lizenznehmer den Verwalter auf Abschluss eines neuen Lizenzvertrages verklagt hat.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/hYAJrlQzqBo" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/software-in-der-insolvenz-gesetzliche-neuregelung-geplant.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/software-in-der-insolvenz-gesetzliche-neuregelung-geplant.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Wie das Netz gegen Gauck Stimmung macht</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/U1wwaH5CtBw/wie-das-netz-gegen-gauck-stimmung-macht.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/wie-das-netz-gegen-gauck-stimmung-macht.html#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 20:48:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespräsident]]></category>
		<category><![CDATA[Gauck]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10303</guid>
		<description><![CDATA[Als vor knapp zwei Jahren die Wahl des Bundespräsidenten anstand, gab es im Netz breite Zustimmung für Joachim Gauck, Kritik wurde nur selten und vereinzelt geäußert. Als dann gestern die Koalition Gauck als ihren eigenen Kandidaten ins Rennen geschickt hat, drehte die Stimmung plötzlich, man hatte schlagartig das Gefühl, dass es eine Onlinemehrheit gegen Gauck [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als vor knapp zwei Jahren die Wahl des Bundespräsidenten anstand, gab es im Netz breite Zustimmung für Joachim Gauck, Kritik wurde nur selten und vereinzelt geäußert.</p>
<p>Als dann gestern die Koalition Gauck als ihren eigenen Kandidaten ins Rennen geschickt hat, drehte die Stimmung plötzlich, man hatte schlagartig das Gefühl, dass es eine Onlinemehrheit gegen Gauck gibt. Leute, die sich 2010 noch für Gauck ausgesprochen haben, waren auf einmal gegen ihn. Plötzlich war<a href="http://www.fixmbr.de/joachim-gauck-ein-spalter-und-egoistischer-selbstdarsteller-auf-schloss-bellevue/" target="_blank"> er sogar schlimmer als Wulff.</a></p>
<p>Es wurde behauptet, Gauck sei für die Vorratsdatenspeicherung, er hätte Sarrazin gelobt und fände die Occupy-Bewegung irgendwie lächerlich. Auch<a href="https://www.taz.de/Kolumne-Besser/!88071/" target="_blank"> die taz </a>und <a href="http://mobil.wiwo.de/ticker/6230908" target="_blank">die Wirtschaftswoche</a> sind sich nicht zu schade dafür, in dieses populistische Horn zu blasen.</p>
<p>Wenn man sich auf die Sachebene begibt und nach den Quellen diverser Behauptungen sucht, bemerkt man allerdings äußerst schnell, dass kaum eine der kursierenden Behauptungen wirklich haltbar ist. Christian Jakubetz hat das <a href="http://www.cicero.de/berliner-republik/wie-das-netz-den-boesen-gauck-erfand/48369?seite=1" target="_blank">in einem Beitrag für Cicero schön aufgedröselt</a>.</p>
<p>Mich hat naturgemäß besonders interessiert, ob sich Joachim Gauck tatsächlich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, weshalb ich mir<a href="http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&amp;v=1eXo3LScU_A" target="_blank"> die Aufzeichnung der besagten Diskussionsrunde</a> angeschaut habe. Gauck widerspricht dort zunächst Otto Schily und dessen These, dass die Sicherheit die Grundlage der Freiheit sei und erläutert anschließend, dass ihm in der ganzen Debatte in Deutschland bisher die &#8220;g<em>eduldige Benennung hinreichend überzeugender Gründe</em>&#8221; für eine Vorratsdatenspeicherung fehlt. Anschließend betont Gauck die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung und erklärt, dass die Datensammlung nicht in das Belieben des Staates gestellt werden kann.</p>
<p>Wer daraus eine Unterstützung der Vorratsdatenspeicherung ableiten will, hat entweder die Aufzeichnung nicht gesehen oder agiert böswillig.</p>
<p>Wer derartige Falschbehauptungen aufstellt oder verbreitet  ist in Wahrheit derjenige, der  mit Thilo Sarrazin und Franz-Josef Wagner gemeinsame Sache macht, denn genau wie diese Herren erzeugt er ganz gezielt ein Zerrbild der Wirklichkeit.</p>
<p>Was mich an der Netzdiskussion &#8211; und ich meine damit nicht nur die um Gauck &#8211; in zunehmendem Maße befremdet, ist der Umstand, dass eine Minderheit immer wieder Falschinformationen streut und eine größer werdende Herde das ungeprüft und unreflektiert übernimmt und weiterverbreitet. Mit kritischer Netzöffentlichkeit hat das nichts zu tun. &#8220;<em>Gauck in der Filterbubble oder wie wir lernten den Kontext zu ignorieren</em>&#8221; <a href="http://blog.karlshochschule.de/2012/02/20/gauck-in-der-filterbubble-oder-wie-wir-lernten-den-kontext-zu-ignorieren/" target="_blank">beschreibt Patrick Breitenbach</a> das Phänomen sehr treffend. Dieser Entwicklung stehen derzeit zu wenige Blogger gegenüber, die wie Julia Seeliger auch mal die Größe haben, <a href="http://faz-community.faz.net/blogs/allerseelen/archive/2012/02/20/kurz-und-gauck.aspx" target="_blank">es öffentlich zu bedauern</a>, sich an der Desinformation bezüglich Gauck beteiligt zu haben.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/U1wwaH5CtBw" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/wie-das-netz-gegen-gauck-stimmung-macht.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>61</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/wie-das-netz-gegen-gauck-stimmung-macht.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Bundestrojaner deutlich</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/rqav6poeYow/bundesdatenschutzbeauftragter-kritisiert-bundestrojaner-deutlich.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/bundesdatenschutzbeauftragter-kritisiert-bundestrojaner-deutlich.html#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 11:11:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinedurchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Behördentrojaner]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestrojaner]]></category>
		<category><![CDATA[Quellen-TKÜ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10295</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Einsatz einer Überwachungssoftware der Fa. DigiTask (&#8220;Bundestrojaner&#8220;) durch Bundesbehörden in seinem &#8220;Bericht gemäß § 26 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz über Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei den Sicherheitsbehörden des Bundes&#8220; erheblich beanstandet. Für besonders interessant halte ich die Ausführungen Schaars im Hinblick auf die technischen Anforderungen an derartige Überwachungssysteme. Bei der technischen Umsetzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Einsatz einer Überwachungssoftware der Fa. DigiTask (&#8220;<a href="http://www.internet-law.de/2011/10/ozapft-is-uberwachungsrepublik-deutschland.html" target="_blank">Bundestrojaner</a>&#8220;) durch Bundesbehörden in seinem &#8220;<a href="http://bka.net.in/bundesbeauftragter-datenschutz-informationsfreiheit/bundes-trojaner.pdf" target="_blank">Bericht gemäß § 26 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz über Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei den Sicherheitsbehörden des Bundes</a>&#8220; erheblich beanstandet.</p>
<p>Für besonders interessant halte ich die Ausführungen Schaars im Hinblick auf die technischen Anforderungen an derartige Überwachungssysteme.</p>
<p>Bei der technischen Umsetzung sind laut Schaar aus rechtlichen Gründen eine Reihe technischer Maßnahmen durchzuführen, die weit über die Anforderungen an gängige Überwachungssoftware hinausgehen.</p>
<p>In dem Papier des Bundesbeauftragten heißt es u.a., dass Software für Maßnahmen der Quellen-TKÜ technisch nicht wie Schadsoftware, Viren, Spionageprogramme und Hackerprogramme funktionieren kann. Sie muss vielmehr die gesetzlichen Vorgaben und Standards des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erfüllen. Hierzu gehören Maßnahmen zu Gewährleistung der Transparenz, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Unversehrtheit, aber auch zu Revisionssicherheit und Löschbarkeit.</p>
<p>Schaar hält hierzu die Vorlage des Quellcodes und einer umfassenden Dokumentation für unerlässlich.</p>
<p>Außerdem müsse laut Schaar sichergestellt sein, dass die Daten auf dem Weg zur Sicherheitsbehörde nicht verändert oder verfälscht werden können, woraus sich strenge Anforderungen an die Daten- und Instanzauthentisierung ergeben. Da aufgrund verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben der Kernbereich privater Lebensgestaltung besonders geschützt ist, muss die für die Maßnahme eingesetzte Software außerdem in der Lage sein, nach der Speicherung der Informationen jederzeit eine gezielte Löschung kernbereichsrelevanter Inhalte durchzuführen.</p>
<p>Um eine Kontrolle durch den Betroffenen oder eine Datenschutzbehörde zu ermöglichen, ist eine Protokollierung der wichtigsten Rahmenbedingungen und zu den übermittelten Daten erforderlich. Schaar merkt außerdem an, dass in der Software keine Funktionen vorhanden sein dürfen, die über die gesetzlich vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen hinaus gehen. Es müsse sichergestellt werden, dass keine über die Überwachung der laufenden Telekommunikation hinausgehende Überwachung stattfindet.</p>
<p>Schaar weist schließlich darauf hin, dass beim Bundestrojaner weder der Quellcode noch eine hinreichende Programmdokumentation vorliegt, weshalb die notwendige und vom BKA vorzunehmende Prüfung der Software, erst gar nicht möglich sei.</p>
<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte kommt insoweit zu dem Ergebnis,dass ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regelungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/9.html" title="&sect; 9 BDSG: Technische und organisatorische Ma&szlig;nahmen">§ 9 BDSG</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/BKAG/20k.html" title="&sect; 20k BKAG: Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme">§ 20k BKAG</a> vorliegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/rqav6poeYow" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/bundesdatenschutzbeauftragter-kritisiert-bundestrojaner-deutlich.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>6</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/bundesdatenschutzbeauftragter-kritisiert-bundestrojaner-deutlich.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Braucht der Internetprotest professionellere Strukturen?</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/ZelaTUMguQg/braucht-der-internetprotest-professionellere-strukturen.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/braucht-der-internetprotest-professionellere-strukturen.html#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 18 Feb 2012 15:14:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Lobbyismus]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/2012/02/braucht-der-internetprotest-professionellere-strukturen.html</guid>
		<description><![CDATA[Falk Lüke schreibt in der taz, dass die digitale Zivilgesellschaft vor allem aus Feierabendakteuren besteht und es deshalb notwendig sei feste Strukturen zu schaffen, ähnlich wie bei Greenpeace. Aber ist das wirklich der richtige Ansatz? Waren die Arbeitskreise gegen Vorratsdatenspeicherung einerseits und gegen Internet-Sperren und Zensur andererseits nicht gerade deshalb so erfolgreich, weil es an festen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Falk Lüke <a href="http://www.taz.de/Digitale-Buergerrechtsbewegung/!87923/" target="_blank">schreibt in der taz</a>, dass die digitale Zivilgesellschaft vor allem aus Feierabendakteuren besteht und es deshalb notwendig sei feste Strukturen zu schaffen, ähnlich wie bei Greenpeace.</p>
<p>Aber ist das wirklich der richtige Ansatz? Waren die Arbeitskreise <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/" target="_blank">gegen Vorratsdatenspeicherung</a> einerseits und <a href="http://ak-zensur.de/" target="_blank">gegen Internet-Sperren und Zensur</a> andererseits nicht gerade deshalb so erfolgreich, weil es an festen Strukturen fehlt und man netztypisch flexibel agieren konnte? Brauchen wir also wirklich feste Strukturen, die sich an der alten deutschen Vereinsmeierei orientieren?</p>
<p>Greenpeace ist großartig, aber es kann und wird kein Vorbild für den Netzaktivismus sein. Der schnell anschwellende Protest gegen ACTA hat gerade erst gezeigt, dass die Mechanismen im Netz andere sind und sich die Dynamik aus vielen unterschiedlichen Quellen speist. Es ist eher das Prinzip des Schwarms, wie es beispielsweise Wikipedia verkörpert, und es sind weniger einzelne Vereine und Organisationen, die den Onlineprotest vorantreiben.</p>
<p>Die aus dem Internet kommende Bürgerrechtsbewegung sollte in dem Wunsch nach Professionalisierung nicht den Fehler machen, sich zu stark an klassische lobbyistische Strukturen anzulehnen, sondern muss vielmehr den bisherigen Weg der losen und sich spontan ändernden Bündnisse weitergehen, damit ihr die Graswurzeldynamik, die sie bislang auszeichnete, nicht verloren geht.</p>
<p>Denn es ist genau das, wovor die Politik Angst hat, weil sie die Mechanismen nicht versteht und glaubt es mit einem gesichtlosen und unbekannten Gegner zu tun zu haben. Der Onlineprotest muss deshalb versuchen, seine Stärken beibehalten. Wer zu sehr auf klassische, vermeintlich professionellere Strukturen setzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er damit versucht, den Gegner mit dessen Mitteln zu schlagen, was zugleich bedeutet, die eigenen, ungleich effektiveren Mittel aus der Hand zu geben.</p>
<p>Feierabendakteure sind für den Onlineprotest daher wichtiger als professionelle Lobbyisten, wenn man einen Protest der Bürger und Nutzer organisieren will und sich nicht darauf verlassen möchte, dass irgendwelche Verbände und Gruppierungen schon unsere Interessen vertreten werden. Wir sind bisher besser damit gefahren, es selbst zu machen.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/ZelaTUMguQg" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/braucht-der-internetprotest-professionellere-strukturen.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>14</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/braucht-der-internetprotest-professionellere-strukturen.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/dtVPM4gBp1o/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 15:46:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitungskrise]]></category>
		<category><![CDATA[Content Allianz]]></category>
		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10264</guid>
		<description><![CDATA[Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA  ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an. Bei der Lektüre dieser lobbyistischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Content <del>Mafia</del> Allianz <a href="http://www.musikindustrie.de/aktuell_einzel/back/84/news/acta-abkommen-deutsche-content-allianz-fordert-bundesregierung-zur-konsistenten-positionierung-zum/" target="_blank">hat die Bundesregierung aufgefordert</a>, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen <a href="http://www.internet-law.de/labels/acta" target="_blank">ACTA</a>  ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.</p>
<p>Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, <a href="http://www.internet-law.de/2012/02/warum-polarisiert-acta.html" target="_blank">gar nicht weiter auseinandergehen könnten</a>. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie <a href="http://www.internet-law.de/2011/11/die-legitimationskrise-des-urheberrechts.html" target="_blank">die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts</a> schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.</p>
<p>Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Lehmann" target="_blank">Alexander Lehmann</a> zum Nachdenken angeregt.</p>
<blockquote><p><a href="https://twitter.com/#!/alexlehmannfilm/status/170523069285281794" target="_blank">Wieso setzen sich eigentlich genau die für ein gestriges Urheberrecht ein, die von einer Art &#8220;Kulturflatrate&#8221; leben? #ARD #ZDF #GEZ</a></p></blockquote>
<p>Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/dtVPM4gBp1o" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>8</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/content-allianz-fordert-rasche-umsetzung-von-acta.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>OLG München: Haftung des Hosters für ehrverletzende Forumseinträge</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/rNj-IKk3jyA/olg-munchen-haftung-des-hosters-fur-ehrverletzende-forumseintrage.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/olg-munchen-haftung-des-hosters-fur-ehrverletzende-forumseintrage.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 15:00:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Providerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG München]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10256</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG München hat mit Beschluss vom 21.09.2011 (Az.: 6 W 1551/11) entschieden, dass der Hoster eines Meinungsforum für ehrverletzende Forumspostings auf Unterlassung haftet, wenn er von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat und die Rechtsverletzung dann nicht beseitigt. Den Einwand des Hosters, er hätte keine Administratorenrechte bzgl. des Meinungsforums gehabt, hat das OLG als nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG München hat mit <a href="http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/OLG_Muenchen_Host-Provider.pdf" target="_blank">Beschluss vom 21.09.2011</a> (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 1551/11" title="OLG M&uuml;nchen, 21.09.2011 - 6 W 1551/11">6 W 1551/11</a>) entschieden, dass der Hoster eines Meinungsforum für ehrverletzende Forumspostings auf Unterlassung haftet, wenn er von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat und die Rechtsverletzung dann nicht beseitigt.</p>
<p>Den Einwand des Hosters, er hätte keine Administratorenrechte bzgl. des Meinungsforums gehabt, hat das OLG als nicht beachtlich qualifiziert, da damit nicht belegt wird, dass der Host-Provider nicht dennoch dazu in der Lage ist, die Inhalte zu beseitigen.</p>
<p>Die Entscheidung liegt auf der Linie der erst danach ergangenen <a href="http://www.internet-law.de/2011/10/haftung-eines-hosters-fur-blogbeitrage.html" target="_blank">BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des Host-Providers</a> für ehrverletzende Blogbeiträge.</p>
<p>Dass die Äußerung &#8220;dreister Dummschwätzer&#8221; im konkreten Fall ehrverletzend ist, war für den Hoster auch unschwer zu erkennen, auch wenn das OLG München diese Frage nicht weiter thematisiert. Dieser Aspekt ist freilich nach dem Urteil des BGH von ganz zentraler Bedeutung. Denn der Hoster muss nicht jedwede Rechtsverletzung beseitigen, sondern nur eine solche, die für ihn nach Einholung einer Stellungnahme des Verantwortlichen, unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung,  zu erkennen ist.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/rNj-IKk3jyA" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/olg-munchen-haftung-des-hosters-fur-ehrverletzende-forumseintrage.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>15</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/olg-munchen-haftung-des-hosters-fur-ehrverletzende-forumseintrage.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Herausgabe einer Domain an früheren Berechtigten</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/u0bE8qh-GMQ/herausgabe-einer-domain-an-fruheren-berechtigten.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/herausgabe-einer-domain-an-fruheren-berechtigten.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 08:35:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[DENIC]]></category>
		<category><![CDATA[Domains]]></category>
		<category><![CDATA[ungerechtfertigte Bereicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10245</guid>
		<description><![CDATA[Wenn sich jemand einer Domain bemächtigt hat und zu Unrecht als Domaininhaber eingetragen ist, kann er verpflichtet werden, die Domain an den früheren Berechtigten nach den Vorschriften über die Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB) herauszugeben. Das hat der BGH mit Urteil vom 18. Januar 2012 (Az. I ZR 187/10) entschieden. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn sich jemand einer Domain bemächtigt hat und zu Unrecht als Domaininhaber eingetragen ist, kann er verpflichtet werden, die Domain an den früheren Berechtigten nach den Vorschriften über die Eingriffskondiktion (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html" title="&sect; 812 BGB: Herausgabeanspruch">812 Abs. 1 Satz 1</a> Fall 2 BGB) herauszugeben. Das hat der BGH mit <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=59227&amp;anz=595&amp;pos=4&amp;Frame=4&amp;.pdf" target="_blank">Urteil vom 18. Januar 2012 </a>(Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 187/10" title="BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10: gewinn.de">I ZR 187/10</a>) entschieden.</p>
<p>Der BGH erläutert zunächst, dass eine Domain kein sonstiges Recht i.S.v. <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">§ 823 Abs. 1 BGB</a> darstellt. Die Domain kommt aber als erlangtes Etwas im Sinne der allgemeinen Eingriffskondiktion des § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html" title="&sect; 812 BGB: Herausgabeanspruch">812 Abs. 1 Satz 1</a> Fall 2 BGB in Betracht, weil darunter jeder vermögensrechtlich nutzbare Vorteil fallen kann, der von der Rechtsordnung einer bestimmten Person zugewiesen wird.</p>
<p>Zur diesbezüglichen Bedeutung der WHOIS-Datenbank führt der BGH folgendes aus:</p>
<blockquote><p>Die Eintragung in der &#8220;WHOIS-Datenbank&#8221; der DENIC hat nicht nur Bedeutung für die Verwaltung des Domainnamens und die Feststellung des möglichen Anspruchsgegners im Falle einer von dem Domainnamen ausgehenden Rechtsverletzung, sie ist &#8211; wie bereits dargelegt (s. oben Rn. 17) &#8211; vielmehr auch bedeutsam für die wirtschaftliche Verwertung eines Domainnamens. Die mit der materiellen Rechtslage übereinstimmende Eintragung des Berechtigten in die &#8220;WHOIS-Datenbank&#8221; verleiht diesem nach außen hin die Stellung eines Vertragspartners der DENIC und gibt ihm den vermögensrechtlich wirksamen Vorteil, über den Domainnamen nicht nur rechtswirksam, sondern auch tatsächlich verfügen zu können. Die Eintragung eines Nichtberechtigten bewirkt dage- gen eine tatsächliche Sperrfunktion, die den berechtigten Inhaber des Domainnamens bei einer Verwertung über sein Recht zumindest behindert.</p></blockquote>
<p>Interessant an dem Fall ist außerdem, dass der Kläger parallel auch gegen DENIC Leistungsklage auf Rückumschreibung der Domain erhoben hat, über die aber noch nicht rechtskräftig entschieden ist.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/u0bE8qh-GMQ" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/herausgabe-einer-domain-an-fruheren-berechtigten.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/herausgabe-einer-domain-an-fruheren-berechtigten.html</feedburner:origLink></item>
		<item>
		<title>Free Hamza Kaschgari</title>
		<link>http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/UiA6aTeboI4/free-hamza-kaschgari.html</link>
		<comments>http://www.internet-law.de/2012/02/free-hamza-kaschgari.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 14:48:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamza Kaschgari]]></category>
		<category><![CDATA[Kashgari]]></category>
		<category><![CDATA[Religionsfreiheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=10231</guid>
		<description><![CDATA[Die Geschichte des saudi-arabischen Journalisten und Bloggers Hamza Kasshgari ist erschütternd und zeigt, wie wenig die Menschenrechte in einem Staat gelten, der von der westlichen Welt immer noch hofiert wird und an den Deutschland Panzer liefert. Der junge Blogger hatte Anfang Februar auf Twitter einige Mohammed-kritische Tweets abgesetzt, die eher philosphisch-zweifelnd klangen als agitatorisch. Aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Geschichte des saudi-arabischen Journalisten und Bloggers Hamza Kasshgari ist erschütternd und zeigt, wie wenig die Menschenrechte in einem Staat gelten, der von der westlichen Welt immer noch hofiert wird und an den Deutschland Panzer liefert.</p>
<p>Der junge Blogger hatte Anfang Februar auf Twitter <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hamsa_Kaschgari" target="_blank">einige Mohammed-kritische Tweets abgesetzt</a>, die eher philosphisch-zweifelnd klangen als agitatorisch. Aber nachdem in Saudi-Arabien weder die Meinungs- noch die Religionsfreiheit Beachtung findet, brach gegen den jungen Mann etwas los, das man bei uns vermutlich einen Shitstorm nennen würde. Als ein Scheich vom saudischen König forderte, Kaschgari wegen Abkehr vom islamischen Glauben &#8211; worauf in Saudi-Arabien die Todesstrafe steht &#8211; verhaften zu lassen, versuchte der Blogger zu fliehen. Er wurde allerdings in Malaysia festgenommen und nach Saudi-Arabien abgeschoben, wo er derzeit inhaftiert ist. Ob Interpol an der Verhaltung des Bloggers beteiligt war, <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/36/36412/1.html" target="_blank">ist umstritten</a>. Nach <a href="http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-048-2012/drohendes-todesurteil-wegen-twitter-nachrichten" target="_blank">Informationen von Amnesty International</a> soll gegen Kaschgari und weitere Personen, die ihn auf Twitter unterstützt haben, ein Strafverfahren eingeleitet werden.</p>
<p>Auf Facebook hat sich zwischenzeitlich <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hamsa_Kaschgari" target="_blank">eine saudische Hetzseite gebildet</a>, auf der die Bestrafung des Bloggers wegen Beleidigung des Propheten gefordert wird. Auch Twitter scheint in der Angelegenheit eine eher unrühmliche Rolle zu spielen, denn der Twitter-Account Kaschgaris ist mittlerweile gesperrt worden.</p>
<p>Die Bundesregierung täte gut daran, die Unterstützung von Diktaturen wie Saudi-Arabien einzustellen und die Einhaltung fundamentaler Menschenrechte wie Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit in aller Deutlichkeit einzufordern. Ich frage mich auch, warum der Fall Kaschgari nicht eine ähnliche internationale (politische) Empörung ausgelöst hat, wie seinerzeit bei Salman Rushdie.</p>
<p><a href="http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-048-2012/drohendes-todesurteil-wegen-twitter-nachrichten" target="_blank">Amnesty International ruft dazu auf</a>, sich schriftlich an den saudischen König, das Innenministerium oder die Botschaft Saudi-Arabiens zu wenden und die bedingungslose Freilassung Kaschgaris zu fordern.</p>
<p>Auch wenn in den letzten Tagen schon viel über den Fall Kaschgari berichtet und gebloggt wurde, ist es mir doch ein Anliegen, das Thema auch in diesem Blog aufzugreifen.</p>
<img src="http://feeds.feedburner.com/~r/internet-law/djpq/~4/UiA6aTeboI4" height="1" width="1"/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.internet-law.de/2012/02/free-hamza-kaschgari.html/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		<feedburner:origLink>http://www.internet-law.de/2012/02/free-hamza-kaschgari.html</feedburner:origLink></item>
	</channel>
</rss>

