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		<title>Habemus papam!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kathnews-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 May 2025 19:56:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[Vatikan (kathnews). Ab heute hat die Welt einen neuen Papst. Der US-Amerikaner Kardinal Robert Prevost wurde zum 267. Pontifex der römisch-katholischen Kirche gewählt und trägt den Namen Leo XIV. Prevost gehört der Ordensgemeinschaft der Augustiner an und wurde durch Papst Franziskus am 30. September 2023 in das Kardinalskollegium aufgenommen. „Friede sei mit euch allen“ ruft [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vatikan (kathnews). Ab heute hat die Welt einen neuen Papst. Der US-Amerikaner Kardinal Robert Prevost wurde zum 267. Pontifex der römisch-katholischen Kirche gewählt und trägt den Namen Leo XIV. Prevost gehört der Ordensgemeinschaft der Augustiner an und wurde durch Papst Franziskus am 30. September 2023 in das Kardinalskollegium aufgenommen. </p>
<p>„Friede sei mit euch allen“ ruft er der begeisterten Menge am Abend auf dem Petersplatz zu. Mit dem Segen „Urbi et Orbi“ knüpft er an den letzten öffentlichen Auftritt seines Vorgängers Franziskus an, der sich am Ostersontag den Gläubigen auf dem Petersplatz in Rom noch ein Mal gezeigt hatte und am Morgen des Ostermontag verstarb.</p>
<p>Foto: Petersdom &#8211; Bildquelle: M. Bürger, kathnews</p>
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		<title>Das Konklave im Gebet begleiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Clemens Victor Oldendorf]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 May 2025 09:39:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Für den Zeitraum vom 8. Dezember 2020 bis zum 8. Dezember 2021 hatte Papst Franziskus das Josephsjahr ausgerufen, um das 150-Jahr-Jubiläum zu markieren, seit der Papst des Ersten Vatikanischen Konzils, Pius IX. (1792-1878, Pontifikat ab 1846), dem Franziskus in Charakter, Amtsverständnis und in seiner dirigistischen Amtsführung als Papst überraschend nahegekommen ist, den heiligen Joseph zum [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für den Zeitraum vom 8. Dezember 2020 bis zum 8. Dezember 2021 hatte Papst Franziskus das <em>Josephsjahr </em>ausgerufen, um das 150-Jahr-Jubiläum zu markieren, seit der Papst des Ersten Vatikanischen Konzils, Pius IX. (1792-1878, Pontifikat ab 1846), dem Franziskus in Charakter, Amtsverständnis und in seiner dirigistischen Amtsführung als Papst überraschend nahegekommen ist, den heiligen Joseph zum Schutzherrn und Patriarchen über die gesamte Kirche erhoben hatte.</p>
<p>Seither wurde ein entsprechendes <em>Schutzfest des heiligen Joseph </em>(mit Oktav) in der ganzen Kirche jeweils am 3. Mittwoch nach Ostern begangen. Zwar entfiel dieses so sinnreiche Fest leider ab 1956 und wurde durch <em>Joseph der Arbeiter </em>am 1. Mai ersetzt. Doch hat es sich so ergeben, dass nach dem Tod des Heiligen Vaters Franziskus das Konklave am heutigen 7. Mai 2025 beginnt. Es darf als Wink der Vorsehung Gottes angesehen werden, dass dieses Datum im Jahr 2025 der 3. Mittwoch nach Ostern ist.</p>
<h3>Viele Gebetsaufrufe vor dem Konklave</h3>
<p>Löblicherweise wurden weltweit verschiedene Initiativen ergriffen, um die Zeit der Vorbereitung auf die Papstwahl dem Gebet der Gläubigen ans Herz zu legen. Dies geschah zum Beispiel durch verschiedene Texte für Novenen, seit ein möglicher Termin des Konklavebeginns bekannt und dann konkret festgelegt war.</p>
<h3>Papstwahl auch in ihrem Verlauf im Gebet mittragen</h3>
<p>Nun ist es wichtig, das Konklave, alle teilnehmenden Herren Kardinäle und den zukünftigen Papst, der daraus hervorgehen wird, weiterhin im Gebet zu unterstützen sowie nach den je eigenen Möglichkeiten durch Fasten und andere Bußwerke zu begleiten.</p>
<p>Als passendes Gebet sei das folgende vorgeschlagen, das der verstorbene Heilige Vater anlässlich der Ausrufung des <em>Josephsjahres</em> persönlich formuliert hat:</p>
<p><em>„Heiliger Joseph, Du glorreicher Patriarch, der Du das Unmögliche möglich zu machen vermagst, komm‘ uns in unserer Not und Bedrängnis zu Hilfe. Gewähre in dem ernsten und schwierigen Anliegen<strong> der Wahl eines zukünftigen Römischen Pontifex</strong>, die wir Dir <strong>als dem Schutzherrn der sich über den ganzen Erdkreis erstreckenden Gesamtkirche</strong> anvertrauen, Deinen Schutz und Beistand, so dass alles ein glückliches Ende nehme.</em></p>
<p><em>Vielgeliebter Vater, in Dich setzen wir unser ganzes Vertrauen! Niemand soll sagen können, wir hätten Dich vergebens angerufen, und da Du bei Jesus und Maria alles erwirken kannst, so lass uns erfahren, dass Deine Güte ebenso groß ist wie Deine Macht. Amen.“<a href="#_ftn1" name="_ftnref1"><strong>[1]</strong></a></em></p>
<p>Bekanntlich war Papst Franziskus am 19. März 2013, dem (Namens-) Fest des heiligen Joseph, in Rom in sein Amt eingeführt worden, und in seinem Papstwappen stand die Nardenblüte für den heiligen Joseph als den Bräutigam der Gottesmutter, Nährvater Jesu Christi und Patron der ganzen Weltkirche.</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Vgl. Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben zur Ausrufung eines Jahres zu Ehren des heiligen Joseph <em>Patris corde</em> vom 8. Dezember 2020, Fn. 10, deutscher Text sprachlich und stilistisch gegenüber der offiziellen deutschen Fassung geringfügig verbessert und auf den aktuellen Anlass abgestimmt.</p>
<p>Foto: Heiliger Joseph &#8211; Bildquelle: Oldendorf (Privatarchiv)</p>
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		<title>Zwischen den Pontifikaten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Clemens Victor Oldendorf]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 May 2025 21:20:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Kardinäle]]></category>
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		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
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					<description><![CDATA[Jörg Ernesti, geboren 1966 in Paderborn und 1993 für das Erzbistum Paderborn in Rom zum Priester geweiht, ist seit 2013 Professor an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg und hat dort den Lehrstuhl für Mittlere und Neue Kirchengeschichte inne. Mit Biographien zu den Päpsten Benedikt XV. (2012) und Paul VI. (2016) sowie zu Leo XIII. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jörg Ernesti, geboren 1966 in Paderborn und 1993 für das Erzbistum Paderborn in Rom zum Priester geweiht, ist seit 2013 Professor an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg und hat dort den Lehrstuhl für Mittlere und Neue Kirchengeschichte inne. Mit Biographien zu den Päpsten Benedikt XV. (2012) und Paul VI. (2016) sowie zu Leo XIII. (2019) ist er auch einem breiteren Publikum mit seiner Spezialisierung auf die jüngere Papstgeschichte längst bekannt. Die letztgenannte Darstellung zu Person und Pontifikat Leos XIII. wurde seinerzeit <a href="https://www.kathnews.de/ein-papst-an-der-schwelle"><em>hier </em></a>bereits vorgestellt.</p>
<p>Im vergangenen Jahr ist seine übergreifend angelegte Studie zu den Päpsten und Pontifikaten seit dem Jahr 1800 erschienen. Sie trägt den Titel <em>Geschichte der Päpste seit 1800.</em></p>
<p>Nach einem Vorwort (vgl. S. 11-15) und einem knappen forschungsgeschichtlichen Überblick zur neuzeitlichen Papstgeschichte (vgl. S. 17-19) stellt Ernesti, beginnend mit Pius VII. (geboren 1742 als Luigi Barnaba Graf Chiaramonti, Papst seit 1800, verstorben 1823; vgl. S. 20-49), die Päpste und ihre jeweilige (Amts-)Zeit bis in unsere Gegenwart vor. Nachdem Papst Franziskus (geboren 1936 als Jorge Mario Bergoglio, Papst seit 2013; vgl. S. 450-482) kürzlich verstorben ist, befindet sich die Kirche wieder einmal in einer Zeit der Sedisvakanz des Stuhles Petri, <em>zwischen den Pontifikaten</em>, und ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes steht bevor.</p>
<h3>Ein unkonventionell modelliertes Kardinalskollegium</h3>
<p>Wegen der eigenwilligen Kriterien bei der Ernennung <em>seiner </em>Kardinäle, die Papst Franziskus anwandte und aufgrund der Tatsache, sich dabei nicht an jahrhundertealte Konventionen gebunden gefühlt zu haben, nach denen neuernannte Erzbischöfe bestimmter, traditionsreicher Metropolen quasi garantiert beim nächsten Konsistorium die Kardinalswürde erhalten, besteht im Kreis der gegenwärtigen Papstwähler, die ab dem 7. Mai 2025 zum Konklave zusammentreten, ein hohes Maß an Ungewissheiten und eine starke Unwägbarkeit des Ausgangs. Franziskus hat 108 der 135 Kardinäle, die diesmal wahlberechtigt sind und ihre Teilnahme zugesagt haben, selbst ernannt.</p>
<p>Da ist es einerseits verständlich, zur Annahme zu kommen, dass praktisch unausweichlich ein <em>seinem </em>(nämlich Franziskus‘) Bilde entsprechender Nachfolger als neuer Papst und Petrusnachfolger aus der Wahl hervorgehen muss. Ganz so sicher ist dies andererseits indes nicht, denn wohl zählten zu Papa Bergoglios Auswahlkriterien ein soziales Engagement und eine solidarische Nähe zu den Armen, ein Einsatz für Flüchtlinge und ähnliches. Er wollte aber außerdem einen Ausgleich schaffen, indem er gezielt Bischöfe ernannte (vereinzelt sogar einfache Weihbischöfe), die aus entlegenen Weltgegenden stammen, welche in der bisherigen Zusammensetzung des Wahlkörpers nicht oder viel zu wenig repräsentiert waren.</p>
<p>Die betreffenden Länder sind oftmals solche, in denen die katholische Kirche vital ist und wächst und das nicht obwohl, sondern weil Christen und speziell Katholiken dort unter Repression oder regelrechter Christenverfolgung stehen und sich trotzdem selbstgewusst in ihrem Glauben bewähren. Man kann deswegen davon ausgehen, dass diese sozusagen exotischen Kardinäle in vielen Fällen sogar dem Papst selbst weitestgehend unbekannt waren. Entsprechend offen ist es, in welchem Maße ein neugewählter Papst solcher Herkunft eine <em>bergoglianische Linie</em> fortführen oder doch wieder andere Akzente setzen würde. Diese offene Frage besteht auch innerhalb des Kardinalskollegiums, denn ein dritter Aspekt an Franziskus war fraglos seine <em>Beratungsresistenz</em>.</p>
<p>Eine Folge davon war, dass er zwar insgesamt in zwölf Amtsjahren zehn Konsistorien einberufen hat, um neue Kardinäle zu kreieren und so das Heilige Kollegium mit seinen eigenen Kardinälen gleichsam <em>aufzuladen</em>. Gleichzeitig jedoch hat er das Kardinalskollegium in seiner entscheidenden Funktion, den Heiligen Vater zu beraten, de facto <em>ausgeschaltet</em>. Zusammenkünfte aller Kardinäle mit Begegnung, Austausch und offener Diskussion fanden im jetzt zu Ende gegangenen Pontifikat, das in zahllosen Punkten so untypisch war und sein wollte, praktisch nicht statt. Sicherlich nur in eingeschränktem Umfang konnte das durch die Generalkongregationen ausgeglichen werden, durch das sogenannte <em>Vor-Konklave</em>, an dem auch diejenigen Purpurträger, die das 80. Lebensjahr bereits überschritten haben, teilzunehmen weiterhin berechtigt sind.</p>
<h3>Nichts steht fest – auch nicht die Dauer des bevorstehenden Konklaves</h3>
<p>Das Papsttum, nicht die Kirche, befindet sich zwischen zwei Pontifikaten und während eines Konklaves bis zur Wahl eines neuen Papstes stets in einer Art <em>Schwebezustand</em>. Namentlich durch die Kombination der Pontifikate Benedikts XVI. (geboren 1927 als Joseph Aloisius Ratzinger, Papst von 2005 bis 2013, verstorben erst 2022; vgl. S. 424-449) und von Papst Franziskus und durch den außerordentlichen <em>Übergang </em>zwischen beiden, nicht durch Ableben, sondern durch Amtsverzicht Papst Benedikts, galt das seit unvordenklichen Zeiten zusätzlich oder exponentiell gesteigert vom Konklave des Jahres 2013.</p>
<p>Diese Kombination und die Komponente des Rücktritts zusammen ergeben erst jene jetzige Ausgangslage, die man in Anlehnung an die wirtschaftswissenschaftliche Theorie Joseph Alois Julius Schumpeters (1883-1950) mit dem Begriff der <em>Disruption als plötzlicher Störung </em>– dieser entspräche Benedikts vorzeitiger Rückzug aus dem Papstamt – und mit demjenigen der <em>konstruktiven Zerstörung </em>zusammenbringen kann. Letztere ist dabei Papst Franziskus‘ Aufgabe oder Rolle, erfüllt mittels unvollendeter <em>Impulse, </em>die als bloße Anstöße sich jedenfalls in Zukunft seiner weiteren Lenkung und Steuerung entziehen.</p>
<h3>Zukunft des Papsttums und der Kirche</h3>
<p>Ernesti lässt seine Papstgeschichte der letzten 225 Jahre in Überlegungen münden zum <em>Papsttum in der Moderne</em> und verfolgt dabei nochmals <em>Entwicklungslinien seit 1800 </em>(vgl. S. 483-516) zurück. Wie sie weiter auszuziehen sind, ist vor dem Hintergrund des letzten Pontifikates und nächsten Konklaves ziemlich ungewiss, ein Nachfolger, der im Amt des Petrusdienstes auf Papst Franziskus folgt, ebenso schwierig wie die Art und Weise vorherzusehen, in denen er sich <em>im Papstamt </em>entwickeln kann und dieses dabei ausgestaltet.</p>
<p>Gerade falls das Konklave sich diesmal länger hinzieht, als wir es zuletzt gewohnt waren, ist Jörg Ernestis umfangreiche <em>Geschichte der Päpste seit 1800 </em>mit ihren insgesamt 574 Seiten eine optimale Empfehlung als <em>Konklavelektüre</em>. Eine wichtige Einsicht wird dabei für jeden verständigen Leser ausgerechnet die sein, dass alle Päpste Einzelpersönlichkeiten waren und deshalb auch jetzt kein Papst versuchen sollte, einen seiner unmittelbaren Vorgänger zu kopieren, schon gar nicht in den Gesichtspunkten, die in der ganz persönlichen Individualität, Charakterstruktur und Mentalität ihre Grundlage und Ursache hatten.</p>
<h3>Der Name ist Programm</h3>
<p>Die Programmatik, die in der Wahl des Papstnamens liegt, sollte deshalb nicht unterschätzt werden. Franziskus und Benedikt scheiden geradezu ebenso zwingend aus wie Johannes-Paul oder Johannes und Paul<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> allein. Mit Benedikt XVI. und Franziskus sind strenggenommen die letzten Päpste von uns gegangen, die wirklich noch persönlich vom Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) und von dessen unmittelbarer Umsetzung geprägt waren. Für die jetzigen Kardinäle und den künftigen Papst bedeutet das die Chance einer größeren Unvoreingenommenheit. Wegen einer Vereinnahmung oder verbreiteten Wahrnehmung der Namen Pius und auch Leo als <em>pauschal rückwärtsgewandt </em>käme womöglich ein Name wie Innozenz, der durch langen Nichtgebrauch eine gewisse Neutralität, aber auch neue Frische besitzen würde, als besonders gut geeignet in Betracht.</p>
<p>Nur Spezialisten für Papstgeschichte wie Jörg Ernesti würden darin auf Anhieb eine subtile Unabhängigkeit vom vergangenen Jesuitenpontifikat erkennen, denn sie allein wüssten um die deutliche Antipathie des bisher letzten Papstes mit Namen Innozenz gegen den Jesuitenorden: Innozenz XIII. (geboren 1655 als Michelangelo Herzog von Poli, Papst seit 1721, verstorben 1724).</p>
<p>Nach mehr als 300 Jahren wäre ein Innozenz XIV. nicht unbedingt so leicht und eindeutig in eine kirchenpolitische Schablone oder Schublade einzuordnen, zugleich die heute aktuelle Frage der <em>Inkulturation</em> des Glaubens durchaus verwandt mit dem <em>Ritenstreit </em>in China<em>, </em>in dem sich Innozenz XIII. mit den Jesuitenmissionaren auseinandergesetzt und gegen diese behauptet hatte.</p>
<p>Der historische Hiatus zum Zweiten Vatikanischen Konzil, der sich jetzt ergibt und in Zukunft nur noch vergrößern wird, eröffnet erstmals die Gelegenheit, dass ein Papst, der dazu die Willenskraft und Entschiedenheit hätte, die durch dieses Konzil und seine Reformen hervorgerufenen Probleme und Konflikte im Schumpeter’schen Sinne <em>konstruktiv überwinden könnte.</em></p>
<p><u>Bibliographische Angaben und Bestellmöglichkeit:</u> <a href="https://www.herder.de/theologie-pastoral/shop/p2/85675-geschichte-der-paepste-seit-1800-gebundene-ausgabe/">Herder-Verlag</a></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a>Der Name Paul wäre in seiner Aussageabsicht und Signalwirkung besonders ambivalent und unklar. Zwar würden diese Namenswahl in unserer geschichtsvergessenen Zeit die allermeisten Menschen auf Paul VI. (geboren 1897 als Giovanni Battista Montini, Papst seit 1963, verstorben 1978; vgl. S. 334-372) beziehen. Es wäre aber genauso möglich, an den exzentrischen Theatinerpapst Paul IV. (geboren 1476 als Gian Pietro Carafa, Papst seit 1555, verstorben 1559) und an dessen Bulle <em>Cum ex apostolatus officio </em>vom 15. Februar 1559 zu denken. Diese wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet, denn sie erscheint a) kanonistisch schwer vereinbar mit einem Mindestmaß an Rechtssicherheit in der Kirche und b) dogmatisch mit der Sichtbarkeit der Kirche. Dogmatisch läuft sie außerdem c) auf die Leugnung hinaus, dass eine echte Bekehrung von der Sünde der Häresie beziehungsweise des Schismas möglich ist, enthält also selbst hochproblematische Prämissen oder Konsequenzen. Schließlich käme Paul V.(geboren 1550 als Camillo Borghese, Papst seit 1605, verstorben 1621) als derjenige Amtsvorgänger infrage, in dessen spezieller Nachfolge ein potentieller Paul VII. sich verstehen könnte. Pauls V. Vorgehen im <em>Gnadenstreit </em>(1607), nämlich in einer theologischen Kontroverse zwischen Dominikaner- und Jesuitentheologen <em>nicht zu entscheiden</em> und lediglich zu verbieten, dass man sich gegenseitig der Häresie bezichtigt (dies ist bis heute Stand der Dinge), wäre unter Umständen ein denkbares Vorbild in wenigstens vielen der Interpretationskontroversen zu bestimmten Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils.</p>
<p>Foto: Cover des Buches <em>Geschichte der Päpste seit 1800 </em>&#8211; Bildquelle: Herder-Verlag</p>
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		<title>Beginnende Rückkehr einer gewissen römischen Normalität?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Clemens Victor Oldendorf]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Apr 2025 21:14:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Schon als der Leichnam von Papst Franziskus aus der Kapelle des Gästehauses Santa Marta zur Aufbahrung in die Peterskirche überführt wurde, hatte man den Eindruck, dass die Römische Kirche erkennbar deutlich und überraschend schnell viel von ihren vorhersehbar geordneten Abläufen und von ihrer äußeren Form zurückgewonnen hatte. Dies setzte sich beim Requiem und den Beisetzungsfeierlichkeiten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Schon als der Leichnam von Papst Franziskus aus der Kapelle des Gästehauses <em>Santa Marta</em> zur Aufbahrung in die Peterskirche überführt wurde, hatte man den Eindruck, dass die Römische Kirche erkennbar deutlich und überraschend schnell viel von ihren vorhersehbar geordneten Abläufen und von ihrer äußeren Form zurückgewonnen hatte. Dies setzte sich beim Requiem und den Beisetzungsfeierlichkeiten fort. Die Predigt des Dekans des Kardinalskollegiums war inhaltlich erwartbar; der Einundneunzigjährige Re beeindruckte indes ungemein mit seiner beachtlichen Vitalität, mit der Dynamik seiner Gedankenführung und Rhetorik; unterstrichen von lebhafter Gestik und akustischer Stimmgewalt.</p>
<h3>Das achte Papstgrab in <em>der </em>Marienkirche Roms und des Erdkreises</h3>
<p>Die Verbundenheit des Verstorbenen zur Päpstlichen Basilika <em>Santa Maria Maggiore</em> und zur dort unter dem Titel <em>Salus Populi Romani </em>seit alters verehrten Marienikone ist einerseits typisch für die Jesuiten allgemein, war andererseits aber unbestritten persönlich echt. Dass Franziskus dort als erster Papst seit 1669 bestattet werden wollte, würde ich weniger seiner Bescheidenheit zuschreiben, auch wenn es stimmt, was das Testament verrät, dass für diese Grablege vorab schon ein ungenannter Wohltäter aufgekommen ist.</p>
<p>Franziskus‘ Marienverehrung im dargelegten Sinne soll nicht kleingeredet werden. Sie ist sicherlich eine Seite an Bergoglio, die an ihm wirklich volkstümlich war, wenn auch bestimmt nicht so hervortretend und anders geprägt wie bei Johannes Paul II (1920-2005), was aber berechtigt ist, denn Argentinien ist nicht Polen. Die Grabstätte in Groß-St. Marien zu wählen, deute ich auch nicht als einen letzten Ausdruck der inneren Distanz des Argentiniers zur Kurie oder als Kritik an dieser. Es wird ihm womöglich recht sein, wenn breite, an sich kirchenferne Massen und die Medien, die für diese Massen gemacht und gedacht sind, das in ihrem einfachen Gemüt beziehungsweise in ihrer gezielten Inszenierung so auffassen.</p>
<h3>Wieder eine übereilte Selig- und Heiligsprechung eines Papstes?</h3>
<p>Als Teil davon, nämlich dieser billigenden Inkaufnahme über den Tod hinaus, erachte ich allerdings ein Kalkül beim verstorbenen Papst für wahrscheinlich. Sein Grab in <em>Santa Maria Maggiore</em> ist für Touristenströme verhältnismäßig leicht und bequem zu frequentieren. Angesichts der jüngeren Praxis, Päpste in rascher Folge bald schon nach ihrem Tod selig- und mit nur kurzem zeitlichem Abstand heiligzusprechen, befürchte ich eine innerkirchliche Umdeutung der Warteschlangen, die sich vor Bergoglios Grab bilden, als Zeichen für die Verehrung, die der Papst der Bescheidenheit im heiligen Gottesvolk genießt. Diese Problematik ist keine spezielle.</p>
<p>Ein Nachfolger täte deshalb sicher gut daran, für Päpste generell festzulegen, dass ein Informativprozess für einen Bischof von Rom frühestens 70 Jahre nach dessen Tod eingeleitet werden kann, vorausgesetzt, dass zu diesem Zeitpunkt in einem nennenswerten Teil der Kirche unter den Gläubigen eine fromme Verehrung für den betreffenden Papst noch festgestellt werden kann.</p>
<p>Mediale Begeisterung flaut nämlich ebenso schnell ab wie momentan aufrichtige Trauer und Rührung, und noch schneller verfliegt oberflächliche Schaulustigkeit bei und unmittelbar nach einem Papstbegräbnis. Wo echte Marienverehrung besteht, da besteht auch die gläubige Zuversicht: <em>Servus Mariae nunquam peribit – Ein Diener Mariens wird niemals verlorengehen. </em>Das bedeutet aber nicht, einen <em>Servus Mariae</em> zur Ehre der Altäre katapultieren zu dürfen, wohl in besonders ausdrücklicher Weise nicht, wenn er zusätzlich auf Erden der <em>Servus Servorum Dei</em>, der <em>Diener der Diener Gottes</em>, wie ein prominenter Titel der Päpste lautet, gewesen ist.</p>
<h3>Zwei wichtige Gebetsanliegen</h3>
<p>Für den 7. Mai 2025 ist der Beginn der Papstwahl angekündigt. Beten wir für die Kardinäle und für denjenigen von ihnen, der als Nachfolger Petri auf Franziskus folgt.</p>
<p>Zum Gebet für die Seelenruhe von Papst Franziskus sind heute in der Berliner Kathedrale St. Hedwig zahlreiche Gläubige, außerdem Vertreter der Ökumene und solche aus Staat und Politik zusammengekommen. Der Bischof von Limburg, Dr. Georg Bätzing, hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ein Pontifikalrequiem für den verblichenen Heiligen Vater gehalten. Konzelebranten waren der gastgebende Berliner Oberhirte Erzbischof Dr. Heiner Koch sowie der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterovic.</p>
<h3>Färbt Rom schon auf Berlin ab – oder bloß Kalmierungstaktik?</h3>
<p>Gemessen an dem nach der Liturgiereform Pauls VI. Möglichen und in Deutschland Üblichen war Bätzings Papstrequiem äußerst gediegen: Schwarze Paramente, der Diakon in Dalmatik, Gregorianisches Choralproprium und lateinische Polyphonie Palestrinas oder di Lassos, dazu als Gemeindegesang zwei überaus traditionelle Oster- und Auferstehungslieder. Erzbischof Koch hatte eingangs sogar den Papstbrief an die Kirche in Deutschland von 2019 erwähnt, womit Franziskus korrigierend in den <em>Synodalen Weg </em>der Deutschen eingreifen wollte, und auch die Predigt Bätzings war frei von linkskatholischen oder gesellschaftspolitischen Spitzen, griff vielmehr in weiten Zügen auf die letzte und wahrscheinlich weitgehend beste Enzyklika des verstorbenen Papstes, <em>Dilexit nos, </em>zurück, die Franziskus am 24. Oktober vergangenen Jahres der Förderung der Herz-Jesu-Verehrung gewidmet hatte.</p>
<p>Es ist schwierig zu beurteilen, aber entweder ist die schon wieder greifbare Rückkehr klassischer Formen, um nicht zu sagen einer gewissen, gediegenen Normalität in Rom auch in der Kirche in Deutschland schon registriert worden, oder man will beschwichtigen und besänftigen, nachdem man die Unverfrorenheit besessen hat, während der Sedisvakanz (!) eine Handreichung zu Segnungen zu publizieren, die in der angestrebten Form (um ein kleines Wortspiel zu gebrauchen) nicht einmal von <em>Fiducia supplicans </em>abgesegnet sind. Immerhin war der Nuntius dabei.</p>
<p>Foto: Stautue des hl. Petrus &#8211; Bildquelle: Kathnews</p>
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		<title>Unterwegs nach Emmaus und zurück &#8211; Nachruf zum Tode von Papst Franziskus (1936-2025)</title>
		<link>https://www.kathnews.de/unterwegs-nach-emmaus-und-zurueck-nachruf-zum-tode-von-papst-franziskus-1936-2025</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Clemens Victor Oldendorf]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Apr 2025 21:55:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am vergangenen Ostersonntag erteilte der Heilige Vater Franziskus sichtlich geschwächt noch einmal den österlichen Segen Urbi et Orbi. Am Ostermontag ist er in den Morgenstunden infolge eines Schlaganfalls verstorben. Dieser Ostermontag ist traditionell mit dem Evangelium verbunden, das die Erzählung von dem Weg enthält, den zwei Jünger, noch ganz unter dem Eindruck, Schatten und vermeintlichem [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am vergangenen Ostersonntag erteilte der Heilige Vater Franziskus sichtlich geschwächt noch einmal den österlichen <em>Segen Urbi et Orbi</em>. Am Ostermontag ist er in den Morgenstunden infolge eines Schlaganfalls verstorben. Dieser Ostermontag ist traditionell mit dem Evangelium verbunden, das die Erzählung von dem Weg enthält, den zwei Jünger, noch ganz unter dem Eindruck, Schatten und vermeintlichem Scheitern des Karfreitags stehend, von Jerusalem nach Emmaus zurücklegen (vgl. Lk 24, 13-35). </p>
<p>Dabei begegnen sie einem Auswärtigen, mit dem sie ins Gespräch kommen. Dieser Fremde ist der Auferstandene, den sie jedoch nicht als Jesus von Nazareth erkennen. Vielmehr vermittelt sich ihnen der Eindruck, dieser fremde Reisende selbst, der mit ihnen ein Stück des Weges geht, sei es, der noch nie etwas von Jesus gehört habe und vor allem als einziger nicht wisse, was sich in den Tagen zuvor mit ihm ereignet hatte: gekreuzigt, gestorben und begraben. In den Tod verloren.</p>
<h3>Emmausweg und Synodalitätsidee des verstorbenen Papstes</h3>
<p>Die Weggemeinschaft, die die Jünger, ohne es zu wissen, mit Jesus haben, scheint ein treffliches Bild für die Vision zu sein, die Papst Franziskus unter dem Begriff der Synodalität – wie er sie verstand – für die Kirche hatte. Er wollte sie auf den Weg bringen, in Bewegung setzen und missionarisch mobilisieren. Dass er das ehrlich und gut gemeint hat, sollte man ihm erst einmal abnehmen. Dass besonders die Kirche in Deutschland ihn allerdings gründlich missverstanden hat und nach wie vor vermutlich ganz gezielt missversteht, konnte man den ersten Reaktionen auch in der Medienberichterstattung über den Tod des Papstes deutlich anmerken. </p>
<p>Franziskus‘ unkonventioneller Stil, das Unwägbare an seiner Agenda und seinem zwölfjährigen Pontifikat soll auch noch nachträglich für die eigenen Reformvorstellungen vereinnahmt und sich zunutze gemacht, ein Nachfolger jetzt plötzlich auf Kontinuität mit dem argentinischen Papst eingeschworen und festgelegt werden, nachdem man gefühlt gerade noch so froh und erleichtert war, den persönlichen Kontinuitätstick Ratzingers, der einem so lästig war, endlich los zu sein.</p>
<p>Nach dem <a href="https://www.vatican.va/content/francesco/de/letters/2019/documents/papa-francesco_20190629_lettera-fedeligermania.html" rel="noopener" target="_blank"><em>Brief an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland</em></a> im Jahre 2019 wusste man wohl ganz genau, musste man zumindest spätestens wissen, dass man sich in wesentlichen Punkten mit den eigenen Vorhaben für die Zukunft der Kirche nicht auf Franziskus berufen kann. Zwar spricht man öfters von den Regierungszeiten Johannes Pauls II. (1978-2005) und Benedikts XVI. (2005-2013) als von einem Doppelpontifikat, doch durch den Amtsverzicht des Ratzingerpapstes, paradoxerweise die radikale Diskontinuität schlechthin, die Bergoglio überhaupt erst den Weg geebnet hatte, Papst werden zu können, ist als eigentliches Doppelpontifikat dasjenige von Benedikt XVI. und Franziskus (2013-2025) anzusehen.</p>
<h3>Das Simultan-Papsttum der Jahre 2013 bis 2022</h3>
<p>Nachdem Benedikt nach seinem Rückzug aus dem Papstamt, der freilich inkonsequent blieb, da er nicht auf den Namen und das Gewand eines Papstes verzichten wollte, noch fast zehn Jahre lang lebte und sich sogar wieder ziemlich gut erholt hatte, entstand bis Ende 2022, als Joseph Ratzinger schließlich starb, in der Außenwirkung sogar eine Art Simultanpontifikat, einschließlich eines skurrilen Neosedisvakantismus, demzufolge er nicht wirklich zurückgetreten und weiterhin der eigentliche, der wahre, Papst gewesen sei. Als nach dem Rücktritt und Konklave Papst Franziskus gewählt war, meinte einer, der auch jetzt wieder als <em>Vatikanexperte</em> herangezogen wird, Benedikt XVI. sei ein so großer Papst gewesen, dass Franziskus die Leistungen und das Erbe seines Vorgängers gar nicht auslöschen könne. Da hat sich der vermeintliche Experte (Andreas Englisch) aber sehr getäuscht, wovon durchaus nicht nur Liebhaber der Alten Messe ein Klagelied singen können.</p>
<p>Nun soll das dem soeben verstorbenen argentinischen Papst nicht zum Vorwurf gemacht werden. Gloria von Thurn und Taxis hat weit scharfsinniger erkannt, dass der Papst aus Bayern der eigentliche Dekonstrukteur seines eigenen Pontifikates gewesen ist. Auch wenn Franziskus sich sehr bemüht hat, die von ihm vorgenommenen <em>päpstlichen Weichenstellungen</em> unumkehrbar zu machen, ähnlich wie er sich seine zur Schau gestellte Bescheidenheit einiges hat kosten lassen, so wird auch der künftige Pontifex in diesen Inszenierungen nicht an den Vorgänger gebunden sein. Inhaltlich kann sich bald schon selbst eine noch so wohlwollende Interpretation von Franziskus‘ Synodalität als ebenso kurzlebig wie Ratzingers Kontinuität herausstellen.</p>
<p>Sich von den fragwürdigen <em>Markenzeichen</em> Bergoglios abzugrenzen, wird seinem Nachfolger Statur und Rückgrat abverlangen, denn die Zustimmung, die Franziskus genoss, wurde ihm ja gerade seitens weltlicher Medien und vorwiegend der außerkirchlichen, unkirchlichen oder sogar kirchenfeindlichen Öffentlichkeit zuteil. Natürlich auch von innerkirchlichen Linken, doch dazu wurde schon vermerkt, dass deren Vertreter in Deutschland selbst noch das Zerrbild verfehlen und entstellen, das Franziskus als Vision oder – wie er gerne sagte: als Traum – von der Zukunft der Kirche vorgeschwebt sein mag.</p>
<p>Dass Jorge Mario Bergoglio eine solche Sichtweise entwickeln konnte, ist sicher eine Generationenfrage. Er war Opfer seiner Ausbildung und Formung im Jesuitenorden während der turbulentesten Phase der unmittelbaren Nachkonzilszeit, und zwar auch noch unter den besonderen Umständen und Erschwernissen der südamerikanischen Kirche und Theologie jener Jahre. Eine neue und andere Generationenfrage ergibt sich freilich jetzt. Eine autobiographische Erfahrung oder gar Prägung durch eine Kirche vor dem Zweiten Vaticanum (1962-1965) hat die Mehrheit der Kardinäle erstmals im bevorstehenden Konklave nicht mehr.</p>
<p>Es ist fraglich, wie sich das kommende Pontifikat entwickeln kann und soll. Die den neuen Papst wählenden Kardinäle sind mit überwältigender, erdrückender Majorität von Franziskus kreiert worden. Da er viele von ihnen lediglich in das Heilige Kollegium aufgenommen hat, weil sie von geographischen Rändern stammen oder sonst unbekannt sind, um damit seine angebliche Originalität zu zelebrieren, die längst niemanden mehr überrascht hatte, gibt es jetzt mit einiger Wahrscheinlichkeit wirklich katholische Überraschungskandidaten im Kardinalskollegium. Gewiss, auch die Kardinäle untereinander kennen sich kaum, und man muss sagen, dass Franziskus seinen autoritär-autokratischen Regierungsstil speziell darin betätigt hat, gezielt zu vermeiden, dass seine Kardinäle eine Chance haben, sich kennenlernen. Zusätzlich ignorierte der Papst die herkömmlich mit der Kardinalswürde verbundenen erzbischöflichen Sitze ganz absichtlich in seiner Ernennungspraxis.</p>
<h3>Franziskus: Ein ultramontan-modernistischer Jesuit war Papst</h3>
<p>Das ausgeprägte Bewusstsein von der Machtfülle des Papstes durchdrang Franziskus ungemein. Dies muss man sicherlich als ein klassisch jesuitisches Element bei ihm erkennen und daran erinnern, dass es maßgeblich römische Jesuiten waren, die vor und auf dem Ersten Vatikanischen Konzil (1869/70) die theologische Vorarbeit erbrachten. Darin gingen sie teils noch weit über die dann getroffenen Dogmatisierungen hinaus, blieben aber auch anschließend von großem Einfluss darauf, wie die Dogmen der Unfehlbarkeit und des Jurisdiktionsprimates des Papstes in Theologie und Predigt sodann aufgenommen wurden.</p>
<p>Die machtbewusste Amtsführung des Franziskus, die bis ins Einzelne hinein zumeist im faktischen Alleingang sich vollzog und im krassen Gegensatz zu dem Image war, das Franziskus der Zugewandte von sich in der Öffentlichkeit zu erzeugen verstand, legt einen Vergleich mit Pius IX. (1846-1878) nahe, dem Franziskus in Amtsverständnis und Charakter gar nicht unähnlich war, ihn womöglich noch übertroffen hat. Eine ultramontan-jesuitische Überzeichnung des Papstes, die ursprünglich als konservative Absicherung und Festigung seiner Autorität gedacht gewesen sein mochte, ist in Franziskus eine tragische Liaison mit der vorherrschenden modernistisch-jesuitischen Auffassung vom Zweiten Vatikanischen Konzil und von dessen Absichten und Perspektiven eingegangen.</p>
<p>Benedikt XVI. hinterließ die schwere Hypothek der kirchenrechtlich inkonsequent-unklaren Figur eines <em>Papa emeritus</em>. Dieses Problem hat Franziskus nicht bewältigt, stattdessen die Kirche mit einer Flut eigener Unklarheiten und Probleme belastet.</p>
<h3>Der jesuitische Papst: Ein naheliegender Konflikt trat bei Franziskus voll ein</h3>
<p>Das Experiment eines Jesuitenpapstes hat uns dessen Grenzen aufgezeigt. Mit einigem Abstand werden diese Grenzen sogar das Scheitern erkennen lassen, das sich geradezu zwangsläufig einstellt, wenn ein Ordensmann, der ein viertes Gelübde des besonderen Gehorsams und einer speziellen Treue zum Papst abgelegt hat, selbst das Papstamt bekleidet. Da nützt es auch nichts, wenn er sich, wie Papa Bergoglio, mit dem Namen des kleinen Armen aus Assisi schmückt, der übrigens ebenso ein besonderes Nahe- und Treueverhältnis zum <em>Herrn Papst</em> in Rom anstrebte, dabei aber ausdrücklich wollte, dass seine Brüder keine Ehrenstellen in der Kirche einnehmen sollten. </p>
<p>Freilich hat es später auch Bischöfe, Kardinäle und Päpste aus dem Franziskanerorden gegeben. Sixtus V. (1585-1590) trug die grobe und auch nicht leichte Kutte der Minderen Brüder weiterhin unter dem päpstlichen Gewand, darüber noch gegebenenfalls die reichen und schweren liturgischen Paramente. Dies wurde erst nach seinem Tode entdeckt. So verbarg er seine persönliche, demütige Bescheidenheit und Liebe zur Armut gleichsam unter der Würde des Petrusamtes, ohne dessen äußere Prachtentfaltung und Strahlkraft zu schmälern. Dazu erscheint die strategische Vorgehensweise des Jesuiten Franziskus doch als scharfer Kontrast.</p>
<p>In der Basilika <em>Santa Maria Maggiore</em>, die Franziskus sich als letzte Ruhestätte gewünscht hat, ruhen neben Sixtus V. auch Honorius III. (1216-1227), engstens verbunden mit den Anfängen und der ersten Belobigung der franziskanischen Bewegung; Nikolaus IV. (1288-1292), der erste zum Papst gewählte Franziskaner; Pius V. (1566-1572), welcher in traditionsorientierten Kreisen hinreichend bekannt ist; außerdem seit der Wende zum 17. Jahrhundert die Päpste Clemens VIII. (1592-1605), Paul V. (1605-1621) und Clemens IX. (1667-1669). Es wäre vielleicht für die Kirche und auch für ihn selbst heilsamer gewesen, Franziskus hätte sich zu Lebzeiten um Gemeinsamkeiten mit diesen Nachfolgern Petri bemüht.</p>
<h3>Emmaus als Bild für Franziskus‘ letzte Reise und für den Auftrag an die Kirche nach seinem außergewöhnlichen Pontifikat</h3>
<p>Zurück zum Wegmotiv der Emmauserzählung: Wir wissen, dass der vermeintliche Fremdling den enttäuschten und niedergeschlagenen Jüngern, die aufgrund der Berichte der Frauen allein sich noch nicht zum Osterglauben durchgerungen haben, anhand der Thora und aller Propheten die tiefe Sinnhaftigkeit des Leidens und Sterbens Jesu als Weg zum Heil erschließt. Als die drei Weggefährten Emmaus erreichen, stellt er sich, als wolle er weitergehen. Da es Abend wird, drängen die beiden Jünger den fremden Weggenossen, doch bei ihnen zu bleiben. So geschieht es, doch erst beim gemeinsamen Mahl erkennen sie Jesus am Brotbrechen, woraufhin dieser ihren Blicken entschwindet.</p>
<p>Die beiden Jünger denken nun ergriffen bei sich: Brannte ihnen nicht das Herz, als er ihnen unterwegs die Schrift erschloss? Und sie kehren ohne Zögern nach Jerusalem zurück, wo sie im Kreis der elf Apostel und ihrer Genossen erfahren, dass der Herr auferstanden und dem Simon erschienen ist. So erhalten sie das apostolisch-petrinische Auferstehungszeugnis und berichten ihrerseits, was ihnen auf dem Weg nach Emmaus widerfahren.</p>
<p>So ist nun dem verstorbenen Papst Franziskus zu wünschen, dass er wirklich heimkehren und Jesus, den auferstandenen Herrn, wahrhaft erkennen kann. Der Emmausweg der Jünger beinhaltet eine konsequente Umkehr. Diese ist nach Papst Franziskus dem vor uns liegenden Pontifikat und dem Weg der ganzen Kirche in die Zukunft aufgetragen.</p>
<p>Foto: Wappen von Papst Franziskus &#8211; Bildquelle: Archiv: C. V. Oldendorf</p>
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		<title>Papst Franziskus an Ostermontag verstorben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kathnews-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Apr 2025 18:00:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Vatikan (kathnews/Vatican News). Wie Vatican News berichtet ist Papst Franziskus &#8211; bürgerlich Jorge Mario Bergoglio SJ &#8211; am heutigen Ostermontag um 7:35 Uhr verstorben. Gestern hatte er noch auf dem Petersplatz der Stadt und der Welt den Segen Urbi et Orbi gespendet. Auf dem Weg der Genesung hatte sich der Heilige Vater nach langem Krankenhausaufenthalt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vatikan (kathnews/Vatican News). Wie <a href="https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2025-04/papst-franziskus-ist-tot-ostermontag.html" rel="noopener" target="_blank">Vatican News berichtet</a> ist Papst Franziskus &#8211; bürgerlich Jorge Mario Bergoglio SJ &#8211; am heutigen Ostermontag um 7:35 Uhr verstorben. Gestern hatte er noch auf dem Petersplatz der Stadt und der Welt den <em>Segen Urbi et Orbi</em> gespendet. Auf dem Weg der Genesung hatte sich der Heilige Vater nach langem Krankenhausaufenthalt einige Male in der Öffentlichkeit gezeigt. Erst kürzlich war er aus der Klinik in den Vatikan zurückgekehrt. </p>
<p>Vom 13. März 2013 bis zum 21. April 2025 war Franziskus der 266. Bischof von Rom und damit Papst, Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und Souverän des Vatikanstaats.</p>
<p><em>&#8222;Herr Jesus Christus, nimm Papst Franziskus in deine liebenden Hände und schenke ihm ewigen Frieden. Amen.&#8220;</em></p>
<p>Foto: Papst Franziskus Trauerbild &#8211; Bildquelle: Archiv: C. V. Oldendorf</p>
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		<title>Ein gesegnetes und gnadenreiches Osterfest</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kathnews-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Apr 2025 03:00:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Auferstehung]]></category>
		<category><![CDATA[Christus]]></category>
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					<description><![CDATA[Liebe Leserinnen und Leser! Die Kathnews-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein gesegentes und gnadenreiches Osterfest. Lassen wir uns von der frohen Botschaft der Auferstehung Jesu Christi immer wieder erfreuen und ermutigen. Besonders in der heutigen Zeit ist es wichtig, den Glauben an unseren Herrn Jesus Christus zu bekennen und in die Welt zu tragen. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser! Die Kathnews-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein gesegentes und gnadenreiches Osterfest. Lassen wir uns von der frohen Botschaft der Auferstehung Jesu Christi immer wieder erfreuen und ermutigen. Besonders in der heutigen Zeit ist es wichtig, den Glauben an unseren Herrn Jesus Christus zu bekennen und in die Welt zu tragen. Das Licht Christi hat die Finsternis durchbrochen. „Christus ist auferstanden – ER ist wahrhaftig auferstanden!“</p>
<p>Foto: Herz Jesu Statue – Bildquelle: Kathnews</p>
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		<title>Eine Erinnerung an den Ahnvater der deutschsprachigen Liturgiewissenschaft zum 200. Geburtstag Valentin Thalhofers</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Clemens Victor Oldendorf]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Jan 2025 10:14:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Liturgie]]></category>
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		<category><![CDATA[Liturgiewissenschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Valentin Thalhofer]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 21. Januar 1825 wurde im damals 89 Häuser umfassenden und circa 520 Einwohner zählenden Dorfe Unterroth bei Illertissen, nicht weit entfernt von Ulm, Valentin Thalhofer (1825-1891) geboren. Vor wenigen Tagen also hätte er seinen 200. Geburtstag gefeiert. Wenn in der Welt der klassischen Musik Wien und ganz Österreich 2025 des 200. Geburtstages des Komponisten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 21. Januar 1825 wurde im damals 89 Häuser umfassenden und circa 520 Einwohner zählenden Dorfe Unterroth bei Illertissen, nicht weit entfernt von Ulm, Valentin Thalhofer (1825-1891) geboren. Vor wenigen Tagen also hätte er seinen 200. Geburtstag gefeiert. Wenn in der Welt der klassischen Musik Wien und ganz Österreich 2025 des 200. Geburtstages des Komponisten Johann Strauss (1825-1899) gedenkt, so ist es aus dem entsprechenden Anlass vollauf berechtigt, in Kirche und Theologie im deutschen Sprachraum, besonders im Fachbereich der Liturgiewissenschaft, das Jahr 2025 als 200. Geburts- und Jubiläumsjahr zum Andenken an Valentin Thalhofer anzusehen.</p>
<p>Bei ihm handelt sich um den Priester und Theologieprofessor, der im 19. Jahrhundert die Liturgiewissenschaft in Deutschland möglicherweise am markantesten und nachhaltigsten geprägt hat. Dabei war es sein Verdienst, sie nicht bloß als reine Rubrizistik betrachtet und betrieben zu haben, die den angehenden Geistlichen das Rüstzeug und die Kenntnisse vermittelt, um die amtlich vorgeschriebene Liturgie in ihren äußerlichen Abläufen formal korrekt durchführen zu können. Vielmehr war sein Blick auf den kirchlichen Gottesdienst, auf seine Sakramente und Opferfeier einerseits von geschichtlichem, andererseits von systematisch-dogmatischem Interesse angetrieben und geleitet. So wird er denn auch gerne als Vorläufer heutiger Liturgiewissenschaft in Anspruch genommen, und doch gilt das zunehmend höchstens noch für die historische Ausrichtung des Fachs.</p>
<h3>Valentin Thalhofers <em>Lebensthema</em></h3>
<p>Oftmals beobachtet man bei Wissenschaftlern aller Disziplinen und bei Professoren und akademischen Lehrern im weiteren Sinne Themen, die sie schon während der eigenen Studienjahre beschäftigt und fasziniert haben und dann ein Leben lang nicht mehr loslassen. In den günstigsten Fällen gelingt es ihnen, ihre Begeisterung für eine Fragestellung an kommende Generationen von Studenten weiterzugeben, und es prägt sie selbst das Interesse daran nicht nur wissenschaftlich-abstrakt, sondern ganz konkret und persönlich-individuell. Auf Valentin Thalhofer trifft dies in ausgesprochenem Maße und sogar auffallend zu. Die große Faszination seines Lebens als Priester und seiner Überzeugung als Theologe war dabei der Gesamtradius der Thematik des Opfers, insbesondere der Vorbildcharakter der Opfer des jüdischen Tempels zu Jerusalem während des Alten Testamentes und zur Zeit Jesu, die im Kreuzestod Jesu Christi, als dem einen welterlösenden Kreuzesopfer, ein für allemal ihre reale Erfüllung fanden.</p>
<p>Ein Spezifikum des Thalhofer’schen Zugangs ist dabei die Schlüsselrolle, die der Hebräerbrief und das Opfer des jüdischen Hohepriesters am Versöhnungstag, am Jom Kippur, für das Verständnis und die Erklärung der heiligen Messe als des eucharistischen Opfers spielen. Die Kernstelle bildet dabei für ihn Kapitel 8 und darin die Verse 1-4.</p>
<p>Dieses thematische Kontinuum bei Thalhofer zeigt sich in der Genese seiner hauptsächlichen Publikationen. Seine theologische Dissertation von 1848 fasste „Die unblutigen Opfer des mosaischen Cultes: ihre Liturgie, ihre symbolisch-typische und dogmatische Bedeutung“ ins Auge, 1855 gefolgt von der Schrift „Die Opferlehre des Hebräerbriefes und die katholische Lehre vom hl. Meßopfer“. 1870 erschien „Das Opfer des alten und des neuen Bundes mit besonderer Rücksicht auf den Hebräerbrief und die katholische Meßopferlehre exegetisch-dogmatisch gewürdiget“, ein Buch das eigentlich als das ausgereifte, endgültige Stadium von Thalhofers Opferverständnis und seiner Anwendung auf die Messe und auf deren Liturgie angesehen werden könnte. Gleichwohl muss zusätzlich sein „Handbuch der katholischen Liturgik“ in dessen erster Auflage und insbesondere in dessen Band I von 1883 ebenfalls noch hinzugezogen, mit den zuvor genannten Veröffentlichungen in eine Reihe der Chronologie wie der gedanklichen Entwicklung gestellt werden, denn darin geht Valentin Thalhofer auf Einwände ein, die seiner Auslegung des Hebräerbriefs und seiner daraus entwickelten Messopfertheorie besonders nach 1870 begegnet waren.</p>
<p>Das Bestreben, die Zurückweisungen seines Ansatzes zu entkräften und möglichst zu widerlegen beziehungsweise, die Überzeugungskraft der eigenen Interpretation nachzuweisen, führt in Band I seiner Liturgik zu einer beeindruckend konzisen Darstellung des Viererschritts: Opfer des Versöhnungstages im Tempel zu Jerusalem; Kreuzestod Jesu Christi als voll- und endgültiges Erlösungsopfer; das himmlische Opfer gemäß Hebräerbrief; der Opfercharakter der Messe auf Erden.</p>
<p>Band II der Liturgik trägt zwar merkwürdigerweise das Erscheinungsjahr 1890, war aber tatsächlich erst seit 1893 verfügbar und teils aus nachgelassenen Aufzeichnungen soweit möglich vervollständigt worden, dennoch Fragment geblieben, war doch Professor Thalhofer bereits am 17. September 1891 während eines längeren Erholungsurlaubes im heimatlichen Unterroth verstorben.</p>
<h3>Biblische Opferlehre als bleibender theologischer Quell der Beschäftigung</h3>
<p>Thalhofers originäre und auf weite Strecken unbestreitbar geniale Messopfertheorie verdient es, nicht nur theologiegeschichtlich weiterhin beachtet, sondern systematisch-spekulativ fruchtbar gemacht zu werden. Denn trotz aller Auseinandersetzung mit Thalhofers These und trotz der Reibefläche, die vorrangig zeitgenössische Dogmatiker darin erblickten, blieb ihre konstruktive Aufnahme bisher weitestgehend aus, obwohl sie in wirklich einzigartiger Weise die Identität von Kreuzesopfer und Messopfer hinsichtlich von Opfergabe und Opferpriester betont sowie den Sühnemoment jedes Opfers herausstellt und zudem spezifisch auf einer Präsenz und Identität des Opferaktes im Kreuzes- und in jedem Messopfer besteht.</p>
<h3>Verständnisschwierigkeiten überwinden</h3>
<p>Oft wird gesagt, unter den Theologen bestehe die Schwierigkeit, Thalhofers These in die nachtridentinischen Grundkategorien der Destruktionstheorie gegenüber der Oblationstheorie einzuordnen oder sie kämen dabei zu widersprüchlichen Einschätzungen; seien sich im Ergebnis uneinig. Dies allein schon deutet wohl darauf hin, dass Thalhofers Aussagen nie konsequent im Zusammenhang ihrer Entwicklungsstufen und in ihrem letztgültigen Ergebnis zutreffend aufgefasst worden sind. Das mag dadurch erschwert worden sein, dass Thalhofer sich von 1847/1848 an praktisch bis zu seinem Tod mit der Thematik auseinandergesetzt hat.</p>
<p>Gerade Priester und Theologen, die heute der Tradition in Theologie und Liturgie verbunden sind, sollten Valentin Thalhofer in dessen 200. Geburtsjahr neu entdecken und würdigen, denn so können sie unter Beweis stellen, dass Überlieferungstreue nicht einem mechanischen Ritualismus frönt. Sie ist auch nicht ein veräußerlichter Triumphalismus oder Anachronismus. Sie muss theologisch fundiert und begründet sein und vor allem aufzeigen, wie und warum die Eucharistie Opfer ist und dabei in Abhängigkeit von der Einmaligkeit des Kreuzesopfers steht, ohne zu dieser Einmaligkeit und Vollgültigkeit in Konkurrenz oder Widerspruch zu treten.</p>
<h3>Ein Jubiläumsjahr für den Heimatort Thalhofers</h3>
<p>In Unterroth, dem Geburts- und Sterbeort Valentin Thalhofers, sollte das Jahr 2025 bewusst unter dem Motto: „200 Jahre Valentin Thalhofer“ stehen. Eine schöne Möglichkeit, dauerhaft daran zu erinnern, wäre es, während des Jubiläums eine Straße oder einen Platz etwa im Neubaugebiet nach Thalhofer zu benennen, an einem zentralen, geeigneten Ort eine Stehle mit seiner Büste aufzustellen, die vielleicht auch als Brunnen gestaltet werden könnte. Wenigstens sollte das Geburtshaus in der Mühlbachstraße 11 (eine frühere Hausnummer war 42, das Anwesen trägt den alten Hausnamen <em>Beim Studer</em>) wieder mit einer Gedenktafel ausgestattet werden, die bereits einmal vorhanden war, im Zuge von Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten heute aber leider verschollen ist. Eine neu angebrachte Inschrift würde sicherlich das Geschichtsbewusstsein der heutigen Bewohner und der ganzen Ortsgemeinde wecken und wachzuhalten helfen. Vor allem der Pfarrgemeinde sollte es ein Anliegen sein, dem Leben und Werk Valentin Thalhofers in Zukunft wieder dankbare Anerkennung zu zollen und mit berechtigtem Heimatstolz die gebührende Wertschätzung  für seine Leistungen zu zeigen.</p>
<p>Foto: Geburtshaus von Valentin Thalhofer &#8211; Bildquelle: Archiv Oldendorf</p>
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		<title>Ein christozentrisches Kaleidoskop</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Clemens Victor Oldendorf]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jul 2024 08:00:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Anknüpfend an eine frühe Schilderung des Martyriums des heiligen Bischofs Polykarp von Smyrna, der im Jahre 69, noch vor der von Jesus prophezeiten (Mt 24, 1f, Mk 13, 1f, Lk 21, 5f) Zerstörung des Jerusalemer Tempels, geboren wurde und 155 starb, entwickelt einmal Joseph Ratzinger eine generelle liturgisch-existentielle Deutung des Martyriums im Ausblick auf den [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anknüpfend an eine frühe Schilderung des Martyriums des heiligen Bischofs Polykarp von Smyrna, der im Jahre 69, noch vor der von Jesus prophezeiten (Mt 24, 1f, Mk 13, 1f, Lk 21, 5f) Zerstörung des Jerusalemer Tempels, geboren wurde und 155 starb, entwickelt einmal Joseph Ratzinger eine generelle liturgisch-existentielle Deutung des Martyriums im Ausblick auf den Horizont der Eucharistie:</p>
<p>„Das ganze Martyrium wird als Liturgie, ja, als Eucharistiewerdung des Martyrers geschildert, der in die volle Gemeinschaft mit dem Pascha Jesu Christi eintritt und so mit ihm Eucharistie wird. Zunächst wird erzählt, wie der große Bischof gefesselt wird und wie ihm die Hände auf den Rücken gebunden werden. So erschien er ‚wie ein edler Widder (Lamm!), der aus der großen Herde zu Gott geführt wird, eine Gott wohlgefällige, für ihn bereitete Opfergabe.‘ Der Martyrer, der inzwischen auf den Holzstoß gelegt und dort angebunden ist, spricht nun eine Art Hochgebet: Er dankt für die Erkenntnis Gottes, die ihm durch seinen geliebten Sohn Jesus Christus zuteil geworden ist. Er preist Gott, weil er gewürdigt wurde, Anteil am Kelch Jesu Christi auf die Auferstehung hin zu erlangen. Schließlich bittet er mit Worten aus dem Danielbuch, die wohl schon früh in die christliche Liturgie aufgenommen worden sind, ‚heute vor dir als wohlgefälliges und fettes Opfer angenommen zu sein […]‘.</p>
<p>Der Text endet in einer großen Doxologie, wie es liturgische Hochgebete tun. Nachdem Polykarp das Amen gesprochen hat, entzünden die Knechte den Holzstoß, und nun wird ein dreifaches Wunder berichtet, in dem sich noch einmal der liturgische Charakter des Geschehens in seiner vielfältigen Bedeutung darstellt. Das Feuer nimmt zunächst die Gestalt eines Segels an, das den Heiligen von allen Seiten umschließt. Der brennende Holzstoß erscheint wie ein Schiff mit geblähten Segeln, das den Martyrer über die Grenzen der Erde hinaus in die Hand Gottes trägt. Sein verbrannter Leib aber, so wird gesagt, erschien nicht wie verbranntes Fleisch, sondern wie gebackenes Brot. Und endlich zieht dann nicht der Geruch verbrannten Fleisches auf, sondern die Anwesenden spürten einen süßen Duft ‚wie von Weihrauch oder von kostbaren Aromen‘.</p>
<p>Der Wohlgeruch gehört im Alten wie im Neuen Testament zum festen Bestandteil der Opfertheologie. Bei Paulus ist er Ausdruck eines rein gewordenen Lebens, von dem nicht mehr der Gestank der Lüge und der Korruption, der Verwesungsgeruch des Todes ausgeht, sondern die erfrischende Luft des Lebens und der Liebe, die Atmosphäre, die Gott gemäß ist und die Menschen heilt. So gehört das Bild vom Wohlgeruch mit dem von der Brotwerdung zusammen: Der Martyrer ist wie Christus geworden; sein Leben ist Gabe geworden. Von ihm kommt nicht das Gift der Zersetzung des Lebendigen durch die Macht des Todes, von ihm geht die Kraft des Lebens aus, er baut Leben auf, wie gutes Brot uns leben lässt. Die Hineingabe in den Leib Christi hat die Macht des Todes besiegt: Der Martyrer lebt und gibt Leben, gerade durch seinen Tod, und so ist er selbst in das eucharistische Geheimnis eingegangen. Das Martyrium ist Quelle des Glaubens.“<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<h3>Mit Christus in der Kelter</h3>
<p>In dieser Paraphrase einer altchristlichen Schilderung und Theologie des Martyriums steht die metaphorisch-spirituelle Gleichförmigkeit des Martyrers mit der Brotsgestalt in der Eucharistie im Vordergrund, verbunden mit der Assoziation frischgebackenen, duftenden Brotes, dessen Wohlgeruch mit der Vorstellung des Weihrauchs als Opfergabe, die sich verzehrt und dabei Duft verströmt, einhergeht. Wie sich in der Getrenntheit der Gaben und Gestalten von Brot und Wein das Opfer darstellt und Leib und Blut Christi dargebracht werden, so fehlt, wenn vom <em>Anteil am Kelch Jesu Christi auf die Auferstehung hin</em> gesprochen wird, auch im Martyrium nicht die Entsprechung zum Wein, der in der Eucharistie zum Blut Christi gewandelt und als solches opfernd im Kelche vergossen sowie gleichzeitig aufgefangen und liturgisch als Opfer angenommen wird.</p>
<p>Dass Ratzinger die Perspektive der Auferstehung einnimmt, geschieht zu Recht, ist das, was in der Kommunion empfangen wird, doch zugleich Genuss der Opferfrucht und sakramentale Vorwegnahme des Himmlischen Hochzeitsmahles. Der Martyrer, der sein eigenes Blut für den Glauben hingibt und mit Christus vergießt, wird gleichförmig nicht nur mit dem Brot, das bereitet wird; auch mit der zum Wein gepressten Traube. Mit dem 12. Jahrhundert tritt ikonographisch in der christlichen Kunst ein Bildtypus auf, der <em>Christus in der Kelter </em>genannt wird. Neben anderen biblischen Bezugspunkten kann sein Entstehen sicherlich mit der Bildrede vom Weinstock und den Reben in Joh 15, 1-8 in Verbindung gebracht werden.</p>
<p>In Ediger-Eller an der Untermosel bekrönt die steilen Wingerte die Kreuzkapelle. In dieser findet sich, als steinernes Relief ausgeführt, eine solche Darstellung aus dem 16. Jahrhundert. In einer Wein- und Winzergegend war und ist weiterhin den Menschen die Aussageabsicht geradezu intuitiv zugänglich: Sie wissen um die Mühen und Anstrengungen des Weinbaus, die sie in Gestalt des Weinbergs <em>Ellerer Calmont</em>, der als europa- oder sogar weltweit maximale Steillage gilt, landschaftsprägend beständig vor Augen haben. Zu der Kreuzkirche, die das Relief birgt, welches Christus das Kreuz tragend in der Kelter zeigt, führen seit 1488 <em>Sieben Heilige Fußfälle </em>bergan. 1762 zu einem sandsteinernen <em>Kreuzweg </em>erweitert, umfasst der Aufstieg eine fünfzehnte Station, die das Keltermotiv aus der Kirche etwas vereinfacht und reduziert vorwegnimmt, es dafür dem zeitgenössischen Formgefühl des Barock annähert.</p>
<p>Vom Martyrer können wir mit eminenter Berechtigung aussagen, was der Römische Kanon in der Textstufe und –gestalt, die dem aus Trier gebürtigen heiligen Ambrosius aus der eucharistischen Liturgie in Mailand geläufig war und die er um 390 in <em>De sacramentis </em>beschreibt und teilweise wörtlich wiedergibt, über die Gaben von Brot und Wein sagt, und zwar im Hochgebet schon <em>vor </em>dem Wandlungsgeschehen: Sie sind (!) als <em>oblatio </em>‚<em>figura corporis et sanguinis Domini nostri Iesu Christi‘</em>.<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a> Im Martyrium wird derjenige, der es erleidet, existentiell ebenfalls zu dieser <em>figura </em>gestaltet.</p>
<p>Erik Peterson sagt es so: „Das Todesleiden Christi ist, da es der ‚Menschensohn‘, der Menschgewordene ist, der leidet, über die ganze Kirche als seinen mystischen Leib gekommen. Darum wird der, der sich durch die Taufe zu Jesus bekennt, in den Tod Jesu getauft, und darum wird der, der in der Eucharistie Gott Dank dafür sagt, daß er uns seinen Sohn geschenkt hat, Jesu teilhaftig, indem er den gebrochenen Leib des Herrn ißt und den Kelch mit dem Blute des Neuen Bundes trinkt. Weil wir in den Tod des Herrn getauft und mit dem Blute des Herrn gespeist werden, darum ist es unvermeidlich für jeden, der zur Kirche gehört, daß er am Leiden Christi teilhat. Freilich, es gibt verschiedene Weisen, in denen die einzelnen Glieder des Leibes Christi mit dem Haupte leiden.“<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a> Mit anderen Worten gilt das, was sich im Martyrer in dessen eigenem, konkreten Leben individuell unüberbietbar verwirklicht, in der sakramentalen Begründung und Anlage wahrhaftig von jedem Getauften, jedenfalls als je eigener und unterschiedlich gestufter und ausgeformter Auftrag zum Mitleiden und Zeugnisgeben im Anschluss an Jesus Christus, an seine Botschaft und Erlösungstat.</p>
<h3>Neuerscheinung erschließt wichtige Zusammenhänge und Einsichten</h3>
<p>Die ausführlich aufgezeigte, eucharistische und kultisch-liturgische Dimension des christlichen Martyriums dient uns zur Hinführung, um einen bemerkenswerten Sammelband vorzustellen, der Mitte Mai dieses Jahres im Augsburger <em>Dominus-Verlag </em>erschienen ist. Er trägt den Titel: <em>Logos – Ethos – Eikon. Das Wahre, Gute und Schöne aus christologischer Perspektive </em>und wurde sorgfältig konzipiert und betreut vom Potsdamer Architekturtheoretiker und Kunsthistoriker Peter Stephan, der ebenfalls als Herausgeber fungiert und den ästhetisch hervorragend ausgestatteten Band neben einer Einleitung, überschrieben: <em>Die christozentrische Wende </em>(vgl. S. 15-32, sie gibt einen Überblick des Aufbaus und Zueinanders der einzelnen Beiträge und Autoren und ließe sich selbst als <em>Rezension </em>verwenden), im Themensegment <em>Eikon </em>mit einem eigenen Beitrag bereichert hat, mit einer überraschenden, aber nicht minder anregend-überzeugenden Neuauslegung und Bildinterpretation zu Giovanni Bellinis Gemälde <em>Toter Christus, von zwei Engeln gestützt </em>nämlich, das, um 1470 entstanden, in der Berliner Gemäldegalerie besichtigt werden kann (vgl. S. 250-277, auf die inspirierende, neue Sicht auf das Werk Bellinis, im Buch Abb. 23 auf S. 250, wird diese Rezension später zurückkommen).</p>
<p>Außerdem fügt der Herausgeber dem Band ein postumes Interview mit Benedikt XVI. an, das Stephan konstruiert hat, indem er aus dem reichhaltigen Schrifttum Joseph Ratzingers als Theologe, Glaubenspräfekt und Papst unter dem Gedankenbogen: <em>Die Schönheit des Logos heilt die Welt</em> Passagen daraus als Antworten auf Interviewfragen verwendet, welche der theologisch interessierte Kunstgeschichtler zu diesem Zweck nachträglich erdacht hat (vgl. S. 341-376). Das fiktive Gespräch mit dem dahingeschiedenen Papst wird sicherlich auf so machen Leser ob seiner originellen Entstehungsweise einen besonderen Reiz, womöglich sogar eine Art Faszination ausüben.</p>
<p>Unter den Persönlichkeiten, die zu <em>Logos – Ethos – Eikon </em>beigetragen haben, befinden sich für traditionsverpflichtete oder traditionsfreundliche katholische Gläubige und Theologen (in der Reihenfolge ihrer Abhandlungen in dem Buche) so wohlklingende, prominente und prominenteste vertraute Namen wie Gerhard Ludwig Müller, Heinz-Lothar Barth, Peter Andrew Kwasniewski, Michael Fiedrowicz, Athanasius Schneider und Martin Mosebach. Daneben kommen Autoren zu Wort, die ihrem Fachpublikum sicherlich geläufig sind, einer breiteren Öffentlichkeit aber noch nicht oder nicht mehr so bekannt sein dürften. Für das inhaltliche Interesse und der teils hochstehenden Qualität auch ihrer Beiträge ist ein geringerer Bekanntheitsgrad der Verfasser keineswegs zwangsläufig abträglich. Im Gegenteil sind einige der hier gemeinten Beiträge des vorgestellten Buches ausgesprochen lesenswert, gleichermaßen gelehrsam wie lehrreich geschrieben, insoweit freilich nur, als sie ein Mindestmaß an Allgemeinverständlichkeit anstreben und erzielen.</p>
<h3>Eucharistisches Martyrium als Maximalgestalt des Zeugnisses</h3>
<p>Das Herzstück des Sammelbands, nicht bloß ziemlich genau rein äußerlich, vielmehr vor allem in Relevanz, Reichweite und Strahlkraft der Aussage, bildet für mich als Rezensenten indes fraglos und unangefochten Martin Mosebachs <em>Die Liturgie der Martyrer </em>(vgl. S. 140-159). Der verschiedentlich preisgekrönte Literat verbindet darin mit seiner Botschaft sprachliche Geschmeidigkeit, die den vermittelten Gehalt <em>in einem</em> anschaulich, ergreifend und dabei allgemein zugänglich kommuniziert.</p>
<p>In diesem Text geht Mosebach von den zwanzig koptischen Wanderarbeitern aus, die zusammen mit einem Mitgefangenen aus Ghana am 2. Februar 2015 am Strand der libyschen Stadt Sirte von Mitgliedern des <em>Islamischen Staates </em>ermordet worden sind. Diese Hinrichtung geschah nicht aus einer rein terroristischen Motivation heraus oder beruhte auf ideologischer Verblendung und auf Extremismus allein. Sie geschah <em>um des Glaubens willen</em>. In einem erschreckenden Kontrast zueinander gilt das von den Mördern wie von den Hingemordeten gleichermaßen. Ist der Islam schon an sich ein Irrglaube, unter vielen Gesichtspunkten eine Entstellung von Versatzstücken jüdischer und christlicher Herkunft, praktizieren Islamisten zugespitzt ein fanatisches Zerrbild dessen, was sie als ihre Religion ansehen. Die Kopten, die enthauptet wurden, hatten es abgelehnt, ihrem christlichen Glauben abzuschwören und den Islam anzunehmen.</p>
<p>Mosebach schreibt über sie: „Sie lebten in einer Welt, in der es seit vielen Jahrhunderten nicht selbstverständlich war, Christ zu sein. Schon für die lange Reihe ihrer Vorfahren“ [ging] „die Zugehörigkeit zum Christentum immer auch mit der Bereitschaft einher, für den Glauben Zeugnis abzulegen. Die Nachteile, die mit dem Christsein von jeher verbunden waren, kannten sie aufs beste. Diese äußerlich so schwachen Menschen mit ihrem kümmerlichen Dasein waren aber bereit, diese Nachteile hinzunehmen. Sie mußten nicht lange um die Entscheidung ringen: Was sie in Gestalt des Glaubens besaßen, war unendlich viel kostbarer für sie als alles, was sie hätten erwerben können. Das nackte Leben wäre ohne den Glauben wertlos für sie gewesen“ (S. 141f). Die Schilderung fährt kurz darauf fort: „Ein Ort, der für diese geistige Prägung [der enthaupteten koptischen Christen, Anm. CVO] in besonderem Maße steht, ist die alte Pfarrkirche von El-Or. Die meisten der Martyrer sind in ihr getauft worden und versahen in ihr ihren Dienst als Sänger. […]</p>
<p>Bei den Kopten dient der Kirchenchor nicht einfach nur der Ausschmückung der Liturgie, sondern hat eine gewichtigere Aufgabe. Weil der Gesang ein fester und notwendiger Teil der Liturgie ist, sind die Sänger Liturgen – nicht im gleichen Rang wie der Priester oder Diakon, aber doch dem Priestertum zugeordnet. […] Wer etwas über die Einundzwanzig erfahren will, ist also darauf angewiesen, sich mit der koptischen Liturgie zu beschäftigen. Für ihr Leben ist sie der wichtigste geistige und ästhetische Eindruck gewesen. Von ihr wurden sie erzogen, weit mehr als in den wenigen Schuljahren, soweit sie überhaupt zur Schule gegangen sind. Sechs waren vom Bischof ordinierte Hymnensänger, eine eigene Weihestufe, andere haben nur gelegentlich mitgesungen, doch auswendig kannten sie alle die Liturgie, an der sie jeden Sonntag und zu den zahlreichen hohen Festen teilnahmen“ (S. 142f). Was folgt, ist eine geraffte und doch eindrückliche Beschreibung der koptischen Liturgie und ihres Ritus, „dessen Feier die Einundzwanzig einen großen Teil ihrer Kraft gewidmet haben“ (S. 157), und es ließe sich zweifelsohne ergänzen, dass sie daraus ebenso einen großen Teil jener Kraft empfangen haben, die sie zur Hingabe ihres Lebens als Glaubenszeugnis befähigt hat.</p>
<h3>Aus Eigengesetzlichkeit koptischer Liturgie und Theologie keine unnötigen Gegensätze aufbauen!</h3>
<p>Mosebach legt Wert darauf, die Charakteristik der koptischen Liturgie anhand ihrer spezifischen Akzente gegenüber der liturgischen Überlieferung der westlichen Tradition zu veranschaulichen und dabei auch signifikante Unterschiede, die diese Eigenart ausdrücken, darzustellen. Insgesamt gelingt das gut, doch gibt es an zwei Stellen Ausdrucksweisen, die vielleicht auf literarische Freiheit zurückzuführen sind, im ersten Falle möglicherweise aber auch auf ein gewisses Missverstehen der zugrundeliegen Lehraussagen bei Mosebach zurückgehen, der von Haus aus ja nicht Theologe ist.</p>
<p>Darauf hinzuweisen, ist deswegen auch kein Vorwurf an seine Adresse, sondern versteht sich als rein wohlwollende Präzisierung. Nachdem Mosebach aus dem „seit alters unveränderten Ritus der koptischen Kirche“ (S. 151) zitiert hat, sieht er bei den Kopten einen gleichsam radikaleren Eucharistieglauben wirksam: „Auch die westliche Kirche glaubt an die Wesensverwandlung des Brotes und des Weins in der Eucharistie, aber doch in abstrakterer, idealisierter Form – die krasse Erwähnung der menschlichen Physis Jesu in ihrer Materialität, die mit der Materialität von Brot und Wein gleichgesetzt wird, ist ein Proprium der Kopten“ (S. 154).</p>
<p>Es geht mir nicht darum, einer sehr ursprungsnahen Theologie in dieser Frage nachträglich eine westlich-scholastische Terminologie aufzuerlegen. Ein solches Vorgehen würde sich wohl dem Vorwurf einer nicht gerechtfertigten Latinisierung, der Rom in der Vergangenheit bisweilen nachvollziehbar, nicht selten aber auch zu pauschal gemacht wurde, aussetzen. Dass allerdings Mosebachs Formulierung wahrscheinlich zunächst auf einer Fehldeutung des Zeugnisses der koptischen Liturgie durch ihn basiert und in weiterer Folge zu Missverständnissen beim Leser führen kann, zeigt die vom Herausgeber eingefügte Zwischenüberschrift, die dem Zitat unmittelbar vorausgeht: „Die materielle Gegenwart Christi in der Eucharistie“ (a. a. O.) Nimmt man Mosebach beim Wort, liefe seine Aussage einerseits auf die Darstellung hinaus, die Kopten hätten eine viel handfestere, wenn man so will: konsequentere, Glaubensanschauung von Christi eucharistischer Gegenwartsweise, verglichen mit den nüchternen, vor lauter Abstraktion quasi schon blutleeren Vorstellungen der Lateiner. Andererseits schreibt Mosebach den Kopten mit ihrer von ihm behaupteten Gleichsetzung „der menschlichen Physis Jesu in ihrer Materialität mit der Materialität von Brot und Wein“ letztlich eine Auffassung zu, die derjenigen Martin Luthers ähnelt, der ja eine Gegenwart von Christi Leib und Blut <em>in </em>Brot und Wein vertrat (von Luther theoretisch freilich zusätzlich eingeschränkt auf den Augenblick des Empfanges, in seiner liturgischen Praxis nach dem Zeugnis von Zeitgenossen übrigens nicht, wenn er einmal den aus einem umgestoßenen Abendmahlskelch verschütteten Wein kniend vom Boden aufgeschlürft haben soll).</p>
<p>Die Zwischenüberschrift müsste korrekt von der <em>substantiellen </em>Gegenwart Christi in der Eucharistie sprechen. Die Rede von Materialität ist äußerst fehl am Platz und fast zwangsläufig irreführend, denn die Materie der Eucharistie sind Brot und Wein, die Gegenwart Christi mit Leib und Blut jedoch ist substantiell, und überhaupt keine Materie ist mehr vorhanden. Substantielle Gegenwart bedeutet nun aber gegenüber materieller Gegenwart keineswegs etwas Diffuses, Abschwächung oder Verflüchtigung zu einer bloß noch irgendwie vermindert realen oder letztlich rein symbolistischen Auffassung, wohl aber bedingen substantielle Gegenwart und sakramentale Gegenwartsweise von Leib und Blut Christi in der Eucharistie einander.</p>
<h3>Martyrium als Liturgie: der liturgisch <em>geprägte </em>Mensch</h3>
<p>Die zweite Stelle, an der ich Martin Mosebachs Beitrag ein wenig näher kommentieren will, folgt kurz darauf und enthält die Kernaussage, für die ich den Aufsatz so hoch einschätze. Darin sagt er über die einundzwanzig koptischen Martyrer: „Man darf sie, nach allem, was über sie zu erfahren ist, <em>homines liturgi</em>, liturgische Menschen, nennen, eine in der westlichen Welt sehr selten gewordene Art, Mensch zu sein. In Gestalt etwa der französischen Kathedralen hat der <em>homo liturgus </em>gewaltige Spuren, Dinosaurierskeletten ähnlich, in Europa hinterlassen, die aber ohne den dazugehörigen Kult als <em>locus terribilis</em>, ehrfurchtsgebietender Ort, nicht verstanden werden können […]. Aufgrund ihrer Unterdrückungsgeschichte besitzen die Kopten keine solchen Kathedralen, und die Säulen ihrer zerstörten alten Kirchen mit den korinthischen Kapitellen sind in die schönsten Moscheen Kairos eingebaut worden. Den Ritus aber haben sie bewahrt, weil er sich auch an ärmlichen, gar primitiven Orten in seiner ganzen Fülle zu entfalten vermag – in der Konserve der Isolation aufgespart für eine Zeit, in der das westliche Christentum dabei ist, die Verbindung zu seinen Wurzeln in der Alten Kirche zu verleugnen“ (S. 157).</p>
<p>Der Ausdruck <em>homines liturgi </em>oder dann im Singular <em>homo liturgus</em>, den Mosebach hier verwendet, ist rein formal grammatikalisch korrekt gebildet. Jedoch ist das vom Begriff des griechischen <em>λειτουργόϛ</em> hergenommene <em>liturgus </em>als Lehnwort im Lateinischen ausgesprochen rar. Das Lemma „<em>liturgus“ </em>in Karl Ernst Georges‘ <em>Ausführlichem lateinisch-deutschem Handwörterbuch </em>ist entsprechend außergewöhnlich knapp und verzeichnet lediglich die alleinige, profane Bedeutung „Staatsdiener“. Es führt, dem <em>Codex Theodosianus</em><a href="#_ftn4" name="_ftnref4">[4]</a> entnommen, eine einzige Belegstelle für das Vorkommen dieses lateinischen Wortes als Substantiv an.<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a> Eine kirchenlateinische Verwendung oder ein Einsatz als Adjektiv, das „<em>liturgus, liturga, liturgum</em>“ lauten würde, existierte vor Mosebach nicht. Seiner Übersetzung mit <em>liturgische Menschen</em> (a. a. O.) entspräche es also besser, im Lateinischen <em>homines liturgici </em>zu sagen, folglich auch in der Einzahl vom <em>homo liturgicus </em>zu sprechen.</p>
<p>Mosebachs Prägung liegt möglicherweise die Absicht zugrunde, ganz bewusst wieder an die profane, amtlich-institutionelle Bedeutung des griechischen Ursprungswortes anzuknüpfen. Dafür könnte er sich auf den Liturgie- und Martyrerbegriff Erik Petersons berufen, eines Theologen, auf den wir uns ebenfalls schon bezogen haben. In dessen Büchlein <em>Von den Engeln</em> schreibt Peterson über die Liturgie: „Wie die profane Ekklesia der Antike eine Institution der Polis ist, so [ist] die christliche Ekklesia eine Institution der Himmelsstadt, des himmlischen Jerusalem […]. Wie die profane Ekklesia die zum Vollzug von Rechtsakten zusammentretende Versammlung der Vollbürger einer irdischen Polis ist, so wäre in analoger Weise die christliche Ekklesia als die zum Vollzug bestimmter Kulthandlungen – und auch die Rechtsakte der christlichen Ekklesia sind Kulthandlungen – zusammentretende Versammlung der Vollbürger der Himmelsstadt zu definieren. Damit wäre einerseits die Unterscheidung von Himmelsstadt und Ekklesia zum Ausdruck gebracht, und andererseits würde doch deutlich, daß es die Sakramente, beziehungsweise der Kult sind, durch die das himmlische Jerusalem und die Ekklesia miteinander verknüpft sind.“<a href="#_ftn6" name="_ftnref6">[6]</a></p>
<p>Zur direkten Ableitung <em>seiner</em> lateinischen Formulierung vom griechischen <em>λειτουργόϛ </em>und zu ihrer Rechtfertigung bräuchte dann Mosebach nur noch Petersons Aussage anzuführen, „daß der Märtyrer den Öffentlichkeitsanspruch der Kirche Jesu Christi kundmacht. Wie zu dem Begriff des Märtyrers gehört, daß er von den öffentlichen staatlichen Gewalten zur Rechenschaft gezogen wird – in Synedrien und Synagogen, vor Statthaltern und Königen –, daß er einem öffentlichen Gerichtsverfahren und den Strafen des öffentlichen Rechtes unterworfen wird, so gehört auch das öffentliche Bekenntnis zum Namen Jesu wesentlich zum Begriff des Märtyrers. […] Weil es ein Bekenntnis und kein Geständnis ist, darum sind die Worte des Märtyrers, die er vor den Organen der staatlichen Öffentlichkeit spricht, auch nicht menschliche Worte, die der Heilige Geist des Vaters im Himmel in den Bekennern Jesu Christi spricht. Mag die Welt in den Worten des Bekenners auch nur ein Geständnis und kein Bekenntnis sehen, die Kirche weiß, daß in dem schlichten Bekenntnis: ich bin ein Christ, das vor den Vertretern der staatlichen Gewalt abgelegt wird, Gottes Heiliger Geist spricht, indem sich der Öffentlichkeitsanspruch der Herrschaft Jesu Christi anmeldet, und die Kirche weiß, daß, wenn der Märtyrer für Christus als Zeuge auftritt, der Himmel sich öffnet, wie bei der Steinigung des Stephanus, und der Menschensohn sichtbar wird.“<a href="#_ftn7" name="_ftnref7">[7]</a> Immer noch sähe sich dabei Mosebach damit konfrontiert, dass eine adjektivische Verwendung von <em>liturgus </em>nicht belegt beziehungsweise unbekannt ist und außerdem ein so stark verzögerter Rekurs auf eine ursprüngliche Wortbedeutung bei gleichzeitiger, sprachschöpferischer Weiterentwicklung des Bedeutungsspektrums und Gebrauchs gewagt erscheint.</p>
<h3>Der <em>Homo liturgicus</em>: Dinosaurier, unerwünschter Reaktionär oder Avantgarde?</h3>
<p>Wertschätzung und Beherzigung verdienen Mosebachs Feststellung und Postulat, die sich in der Erkenntnis zusammenfassen lassen: <em>Wir </em>müssen <em>liturgische Menschen </em>sein, geformt von <em>unserem </em>ererbten Ritus, dem ebenfalls die Kraft innewohnt, seine Größe und Schönheit unter Einschränkungen und Bedrängnissen zu entfalten, wenn er wieder marginalisiert und aus den institutionellen Strukturen der Kirche eliminiert werden sollte, auch wenn es deswegen nicht zum blutigen Martyrium kommt. An die Stelle des blutigen Martyriums muss wahrscheinlich die Einsicht treten und wird viele eine große Überwindung kosten, dass Treue zum überlieferten Glauben und zu einer ihm entsprechenden Liturgie nicht durch Inanspruchnahme irgendeiner Art von Indult oder Privileg und nicht ohne jeden Konflikt mit den derzeit und wahrscheinlich noch länger in Rom tonangebend agierenden Kräften möglich ist.</p>
<p>Die Kopten haben sich während ihrer gesamten Geschichte durchgehend in einer Umgebung und Situation befunden, in der sie Minderheit und gesellschaftlich oder im staatlichen Ordnungsgefüge ohne Ansehen und Stellung waren. Gerade deswegen waren sie ihrer Identität treu, haben sie ihren Ritus bewahrt und sich dadurch in ihrem christlichen Glauben bewährt.</p>
<p>Ein solches Rückgrat können heute und in Zukunft in ihrem Glauben und Gottesdienst überlieferungstreue Katholiken in der Westkirche von den koptischen Altorientalen lernen. Weil prinzipiell völlig ungewohnt, ist dies für uns wahrscheinlich viel schwieriger und schmerzlicher, denn die Minderheitenrolle nimmt man nur ungern an, und es ist auch irritierend und befremdlich, sich auf einmal wieder und offensichtlicher als je zuvor in eine Position versetzt zu finden, in der man für <em>Rom</em> grundsätzlich unerwünscht ist und die Vorrangstellung des Papstamtes immer offener und schroffer <em>gegen </em>alles instrumentalisiert und missbräuchlich eingesetzt wird, was unserer festen, aufrichtigen Überzeugung nach katholischer Glaubensüberlieferung und –praxis entspricht und mit diesem Anspruch auftritt. Jetzt gerade häufen sich wieder Spekulationen und Anzeichen einer weiteren Verschärfung.</p>
<h3>Die Ästhetik des Bildes und die Schönheit des Glaubens neuentdecken</h3>
<p>Wenden wir uns in dem dreigliedrigen Gefüge von Beiträgen wieder Peter Stephans Bildinterpretation des Bellinigemäldes <em>Toter Christus </em>als Engelspietà zu (vgl. S.250-277), die schon angesprochen wurde, so stoßen wir damit zur Rubrik Eikon vor. Für gewöhnlich versteht man unter dem Terminus <em>Pietà </em>die Darstellung Mariens als <em>Schmerzensmutter</em>, aber nicht unter dem Kreuze stehend, an dem der Sohn leidet und stirbt. Maria sitzt und hält den Leichnam des Sohnes, der erbleicht und geschunden in den Schoß der Mutter gelegt ist, in den Armen und benetzt ihn mit ihren Tränen. Häufig ist die Szene vor dem leeren Kreuz angesiedelt, von dem der entseelte, leblose Körper des Gekreuzigten soeben abgenommen worden ist, kann aber aus diesem situativen Kontext auch bereits herausgelöst sein, insbesondere dann, wenn eine Pietà skulptural ausgeführt ist. Die Engelspietà ist eine Abwandlung dieses ikonographischen Grund- und Hauptstranges des Motivs. Statt der Gestalt Mariens sind es in der Regel zwei Engel, die, wie Assistenzfiguren fungierend, den toten Christus aufrecht halten und stützen und ihn so dem physischen Blick und geistigen Auge des Betrachters zugleich darbieten. Beiden Ausformungen der Pietà ist gemeinsam, in der Stimmung der Passion verankert und wie selbstverständlich dazu bestimmt zu sein, den Gläubigen emotional zu berühren und anzuregen, sich meditativ in das Leiden Christi zu versenken (vgl. S. 251).</p>
<p>Bei seiner Beschäftigung mit Bellinis Christusbildnis als einer Engelspietà emanzipiert Stephan sich von dieser scheinbaren Selbstverständlichkeit, über die sicherlich die allermeisten Gläubigen, die das Bild sehen, mit dem vorherrschenden Tenor in der Kunstgeschichte einig sind, und schlägt vor, eine völlig neuartige Perspektive als Schlüssel zum Verständnis einzunehmen. Anhand einer feinfühligen und wirklich sehr ins Einzelne gehenden Detailanalyse der Bildkomposition und ihrer Darstellungselemente spricht sich Peter Stephan dafür aus, das Werk als <em>Darstellung einer Erweckung</em> (vgl. S. 255-260) aufzufassen. Bei ihm kommen zwei Dispositionen zusammen, die ihn jeweils auf der einen Seite von Fachkollegen in der zeitgenössischen Kunstgeschichte und auf der anderen vom gewöhnlichen frommen Katholiken unterscheiden: Während beim durchschnittlichen Kunstgeschichtler unserer Tage kein religiöses Hintergrundwissen oder jedenfalls kein tiefergehendes Interesse daran mehr vorausgesetzt werden kann, so dass er naheliegend bei seiner Interpretation von Werken mit religiösem Inhalt am vermeintlich Evidenten festhält, ist Stephan als Kunsthistoriker der Exot des gläubigen Katholiken, der sogar noch intellektuell theologisch interessiert ist. Das befähigt ihn fachlich zu einer eigenständigen Neuentschlüsselung eines Kunstwerks von Rang, wohingegen der durchschnittliche Kirchgänger dazu oftmals gar keinen Zugang hat oder geneigt und gewissermaßen auch darauf angewiesen wäre, sich bei Interpretation eines Kunstwerks strikt in vorgefassten Bahnen zu bewegen und ganz auf die etablierte Deutung des vordergründigen <em>Expertenkonsenses</em> zu verlassen.</p>
<h3>Tiefere Einsichten dank Perspektivenwechsel</h3>
<p>Indem Stephan routinierte Sehgewohnheiten hintanstellt und sich gleichzeitig mit besonderer Aufmerksamkeit und Offenheit auf Bellinis Bildsprache einlässt, erkennt er: „Der linke Engel hat den Mund geöffnet, als flüstere er dem Toten etwas ins Ohr (als ,Verständnishilfe‘ für den Betrachter schaut ein Teil des Ohrläppchens unter dem wallenden Haar hervor). Zugleich übt er mit dem Daumen einen leichten Druck auf Christi rechten Oberarm aus – wie bei einem Schlafenden, den man sanft wecken will. […] Während der linke [Engel] sich ganz auf das Sprechen konzentriert, schaut der rechte erwartungsvoll auf. […] Der emporgerichtete Blick [ist] eine gängige Bildformel für das Hören auf das Wort Gottes oder auf eine himmlische Stimme“ (S. 255f) Stephan kann später konstatieren: „Treffen diese Überlegungen zu, so hat Bellini den dramatischen Moment kurz <em>vor </em>[<em>kursiv </em>zur Hervorhebung hinzugefügt, Anm. CVO] der Auferstehung dargestellt: die Auferweckung. War das vom Vater kommende göttliche Wort einst durch den Mund Gabriels in Maria Fleisch geworden, ruft es nunmehr durch den Mund eines anderen Engels das tote Fleisch ins Leben zurück. Der Maler hat das Bildschema der Engelspietà genutzt, um darzustellen, was in der Bildkunst bis dahin noch nie thematisiert wurde“ (S. 259). Weiterhin (vgl. S. 270-272) wendet sich der Autor, wie er sich ausdrückt, der <em>Dialektik </em>zu, die bei Christus zwischen Auferweckung und Auferstehung waltet und führt umfassend die schwankende Terminologie in der paulinischen Briefliteratur an, wobei darin <em>Auferweckung </em>(leicht) überwiegt (vgl. S. 270f), während „im heutigen Glaubensleben […] fast nur von der Auferstehung Christi die Rede [ist], wohingegen uns die Vorstellung einer Auferweckung eher fremd ist“ (S. 270).</p>
<h3>Erst- und Einmaligkeit der Auferstehung Christi erweitert das Vokabular</h3>
<p>Zum einen kann man hier auf die völlige Neuartigkeit der Auferstehung Christi hinweisen. In ihn kehrt nicht sterbliches Leben zurück wie bei bisherigen Totenerweckungen (auch den von Jesus selbst an anderen gewirkten), das dann doch wieder im Tod endet, sondern ein neues, unvergängliches, den Leib verklärendes, ewiges Leben nimmt seinen Anfang, das unwiderruflich und unverlierbar bleibt und auch nicht einfach wieder in die diesseitige Welt zurückführt. Dieses neue Leben öffnet sich dem Himmel als der Sphäre Gottes. Schon deshalb musste quasi eine näherungsweise passende Vokabel für die auszusagende Wirklichkeit erst gefunden werden.</p>
<p>Gerade auf Rechtgläubigkeit bedachte Kreise wittern, wird heute von Jesu Auferweckung gesprochen, eine Überbetonung des Menschen Jesus von Nazareth, wenn nicht überhaupt gleich modernistischen Neoarianismus. Diese Skepsis ist nicht pauschal angebracht. Obzwar ich Stephan nicht zustimmen möchte, sollte er meinen, auch in der Bibel ließen sich die beiden Formulierungen als Ausdruck einer zeitlichen Aufeinanderfolge – erst Auferweckung, sodann Auferstehung – durchgängig kohärent zuordnen und chronologisch verstehen, ist eine solche Sichtweise oder Lesart zur Interpretation von Bellinis Gemälde vollkommen überzeugend.</p>
<p>Freilich stimmt es, dass damit gleichsam ein vom biblischen Zeugnis schweigend übergangener Bereich oder offengelassener Raum künstlerisch – und mit gewisser künstlerischer Freiheit – ausgefüllt wird. Die in der Deutung Stephans damit nahegelegte Vorstellung der Auferweckung Jesu Christi als unmittelbar demjenigen <em>Moment vor seiner Auferstehung </em>befindet sich zweifelsfrei mit dem Glauben der Kirche an die zwei Naturen in Christus und an die hypostatische Union im Einklang und harmoniert ebenso mit der Lehre über die Idiomenkommunikation in Jesus Christus, die darin besteht, die <em>Eigenschaften</em> seiner göttlichen Natur nach der Inkarnation seiner individuellen menschlichen Natur zuzusprechen und umgekehrt. Dies gilt auch von den <em>Handlungen</em> Christi, mögen diese auch bisweilen einer der beiden Naturen akzentuiert zugeschrieben werden.</p>
<h3>Hellenisierung des Christentums oder christliche Durchdringung philosophischer Methode und Gestalt?</h3>
<p>Erzbischof Georg Gänswein zeichnet den vorgestellten Sammelband mit einem Geleitwort aus (vgl. S. 11f). Darin schreibt der langjährige Weggefährte Joseph Ratzingers und Benedikts XVI., der jüngst zum Apostolischen Nuntius in den Ländern des Baltikums, in Litauen, Estland und Lettland, ernannt worden ist, über „jene drei Grundwerte, die in der griechischen Philosophie vorformuliert worden sind, 500 Jahre später in Jesus Christus Gestalt angenommen haben und seither in der Kirche als der Braut Christi weiterleben: das Wahre, das Gute und das Schöne“ (S. 11f). Die drei griechischen Begriffe Logos, Ethos, Eikon, die ja den Titel des Buches bilden, könnten oberflächlich betrachtet als bloßer Ausdruck jener <em>Hellenisierung des Christentums </em>erscheinen, die von vielen auch als problematisch angesehen wird, weil damit angeblich der Rahmen der biblischen Botschaft überschritten und die Inhalte der Offenbarung verfremdet worden seien. Wer einseitig so argumentiert, übersieht jedenfalls, dass eine gewisse Annahme griechischer Denkweise in der philosophischen Formulierung und Kulturform der Kirche erst ermöglicht hat, die Grenzen des nur Jüdischen missionarisch zu überschreiten und ihre katholische, allumfassende, Dimension wirksam auszuprägen.</p>
<h3>Der Platonismus in christlicher Aneignung als Beleg einer Transformationskraft der Offenbarung</h3>
<p>Der vielleicht spekulativste, ohne gediegene philosophische und philosophiegeschichtliche Vorkenntnisse dadurch allerdings leider wohl für viele Leser kaum zugängliche Beitrag in der gesamten Sammlung stammt aus der Feder von Christian Pietsch, Münsteraner Gräzist und außerhalb von altphilologischen Fachkreisen sicher einer der unbekannteren Namen, die sich in dem Buch zusammengefunden haben. Anhand seines Beitrags <em>Deus Artifex. Zur platonischen Konzeption des Schöpfergottes </em>(vgl. S. 302-319) lässt sich ablesen, dass die Rezeption griechischen Denkens nicht einseitig die philosophisch-theologische Durchdringung und vernunftgemäße Verantwortung des christlichen Glaubens überformt hat. Vielmehr wurde diese übernommene Denkgestalt und –methode ihrerseits umgeformt, wo es die Inhalte und Struktur der Offenbarung und des christlichen Glaubens erforderlich machten. Pietsch zeigt dies am Beispiel der Vorstellungen von göttlicher Schöpfertätigkeit und – zu dieser abbildlich – menschlicher Kreativität, über die Schritte platonischer (vgl. S. 306-310), plotinischer (S. 310-315) und augustinischer (vgl. S. 315-319) Denkanstrengung errungen, auf.</p>
<p>Ganz vereinfacht gesprochen ergibt sich so als Ergebnis der christlichen Aneignung und Weiterführung der philosophischen Vorarbeit im griechischen Denken, dass es nicht länger mehr der Zwischeninstanz einer <em>Weltseele </em>oder eines <em>Demirugen </em>bedarf, welche zwischen den Schöpfer und die begrifflich-dinglich und individualisiert konkretisierte Schöpfung tritt. Dadurch war zwar die Schöpfung autark gedacht, zugleich aber nie in echter Unmittelbarkeit zum eigentlichen Schöpfer und letztlich unüberwindbar von diesem abgeschirmt und isoliert, also streng immanent zu keinerlei Transzendenz fähig. Deutlich anders bei Augustinus: „Der ontologische Unterschied zwischen göttlichem und menschlichem <em>artifex </em>beziehungsweise göttlicher und menschlicher Kunst bleibt […] bei Augustinus wie im paganen Platonismus unverändert erhalten, da die menschlichen Künstler mit ihrem Verstand die Prinzipien ihrer Kunst nicht aus sich heraus besitzen, sondern aus der Weisheit Gottes empfangen, während der göttliche Schöpfer die Prinzipien seiner Schöpfung in sich selbst trägt. Durch das Überspringen der Weltseele wird jedoch die Parallelität beider Relationen, das heißt von göttlichem Künstler zu göttlichem Kunstwerk einerseits und von menschlichem Künstler zu menschlichem Kunstwerk andererseits bis zu einer nicht mehr steigerbaren Parallelisierung gebracht und in dieser Form an das Mittelalter weitergegeben“ (S. 319). Der anspruchsvolle Beitrag hätte für eine allgemeine Leserschaft noch ungemein nutzbringender gestaltet werden können – auch dies ist eine menschliche Kunstfertigkeit – wenn der Autor größere Bereitschaft gezeigt hätte, bestimmte Fachtermini insbesondere zur philosophischen Abgrenzung verschiedener Arten von Kausalität voneinander (vgl. S. 304f) auch für den Nichtphilosophen verständlich zu erläutern oder noch besser: mit praktischen Beispielen zu versehen.</p>
<p>Pietschs Text wäre auch gut in der Rubrik zum Themenkreis Logos (statt Eikon) untergebracht gewesen. Das zeigt, wie sehr die drei Grundgrößen Logos, Ethos, Eikon miteinander verwoben sind. Dass Logos den Ausgangspunkt bildet, scheint vorgegeben. Die Themenfelder Ethos und Eikon hätten hingegen auch im Aufbau des gesamten Buches (und, von seiner Melodie und Phonetik eventuell abgesehen, auch im Titel) ebensogut ausgetauscht aufeinander folgen können. Die Schrittfolge Logos, Eikon, Ethos hätte beigetragen, die inkarnatorische Ausrichtung des Entwicklungsganges ein wenig deutlicher herauszustellen, die tatsächlich gewählte unterstreicht dafür, dass der Begriff Eikon mit Kontemplation zusammenhängt und zu ihr überleitet.</p>
<h3>Logosgemäßer Gottesdienst und die Norm der Überlieferung in der Liturgie</h3>
<p>Unter den Beiträgen, die sich tatsächlich in der thematischen Rubrik Logos finden, möchte ich zumindest jenen von Weihbischof Athanasius Schneider, <em>Das Prinzip der Tradition im liturgischen Leben der Kirche </em>(vgl. S. 126-137), wenigstens erwähnen, wobei dessen besonderer Wert darin liegt, dass der Bischof das Konzil von Konstanz, das von 1414 bis 1418 stattgefunden hat, in Erinnerung ruft, welches, zwar zunächst der eigenen Veranlassung und Zeitsituation geschuldet, aber unverändert aktuell eine besondere Bindung eines künftigen Papstes an die liturgische Überlieferung ausgesprochen hat (vgl. S. 135f). Mit einem Augenzwinkern könnte man ruhig einmal das Gedankenspiel wagen, dass ein hypothetischer, zukünftiger Papst, dessen Wahl und Amtsführung möglichst auch alle traditionstreuen Katholiken bedenkenlos und ohne Magenschmerzen begrüßen könnten, sich idealerweise womöglich nicht Benedikt XVII., Leo XIV. oder Pius XIII. nennen, sondern den Namen Martin VI. wählen würde.</p>
<h3>Der Papst als „erster Garant des Gehorsams“ (J. Ratzinger)</h3>
<p>Wie das schon erwähnte fiktive Interview mit dem verstorbenen Benedikt XVI., das als <em>Responsio </em>definiert ist und ganz am Schluss von <em>Logos – Ethos – Eikon </em>steht, läuft auch der Beitrag von Gerhard Ludwig Kardinal Müller außer Konkurrenz, ist keiner der drei Rubriken oder Themengruppen zugewiesen. Es handelt sich dabei um eine <em>Quaestio</em>. Darin wird der Fragestellung: <em>Der letzte Papst? Antichristliche Dystopien bei Nietzsche und Solowjew </em>(S. 31-51) reizvoll nachgegangen. Müller unternimmt eine Auseinandersetzung mit zwei gegensätzlichen literarischen, also fiktionalen (!), Entwürfen zur Figur eines <em>letzten Papstes</em>.</p>
<p>Dennoch kann man sich dem Eindruck, nicht nur endzeitliche, sondern auch sedisvakantistische und neosedisvakantistische Mutmaßungen würden mitverhandelt, schwer verschließen. Damit soll nicht insinuiert werden, Müller stimme solchen Thesen zu, aber es ist doch bemerkenswert, dass sie gerade bei ihm überhaupt irgendwie im Hintergrund stehen. Vielleicht täusche ich mich auch, indem ich davon überrascht bin, denn direkt zum Einstieg in seinen Text macht der Kardinal die noch weitreichendere, dramatischere Bemerkung: „Apokalyptische Zeiten scheinen angebrochen“ (S. 35), um dann mit Wucht verschiedene Beispiele unterschiedlicher Fehlentwicklungen oder unterschiedlichen Fehlverhaltens an „höchste[n] Stellen im Vatikan“ (a. a. O.) und in den westlichen Gesellschaften Schlag auf Schlag als Belege dieser Behauptung aufzulisten (vgl. S. 35f). Die Art der Zusammenstellung ist dabei so, dass man als gewiss vorhersehen kann, dass Müller von Gegnern entgegengehalten werden wird, er folge, und dies nicht nur vereinzelt oder auf bestimmte Themen bezogen, zunehmend Denkmustern und Gedankengängen, die gemeinhin als verschwörungstheoretisch (dis-)qualifiziert werden. Das aktuelle Beispiel Erzbischof Carlo Maria Viganòs zeigt, wie eine Atmosphäre, in der man sich <em>alles </em>nur noch anhand solcher Denkmuster erklären will, unversehens zum eigenen Entgleisen führen kann.</p>
<p>Was die gewisse Apokalyptik angeht, die aus Müllers Darlegungen teilweise herausgelesen werden kann, sind er und die Leser daran zu erinnern, dass die <em>Endzeit </em>seit der Himmelfahrt Christi besteht und einzuladen, sich darüber gegebenenfalls zu vergewissern, indem sie Apg 1, 11 nachschlagen.</p>
<p>Während er im Auftreten und Gesamteindruck in einem weitgefassten Sinn immer schon konservativ war, ist es sehr erfreulich, dass Müller seit seiner Zeit als Theologieprofessor in München und besonders seit jener als Bischof von Regensburg eine Entwicklung hin zu größerer Offenheit gegenüber einem dezidiert traditionstreuen Katholizismus vollzogen hat. Anzuerkennen ist dabei vor allem seine Bereitschaft, im tridentinisch kodifizierten Römischen Ritus zu zelebrieren und sich sogar persönlich für Pontifikalhandlungen wie zum Beispiel für Weihespendungen zur Verfügung zu stellen. Tut er dies, um sich bei einer bestimmten Klientel als wünschenswerter Kandidat und <em>Papabile </em>ins Spiel zu bringen?</p>
<p>Sein stark autoritätspositivistischer Zugang zum hierarchischen Amt in der Kirche und der autoritäre Stil, den er in dessen Ausübung stets gepflegt hat, unterscheiden ihn formal eigentlich kaum vom gegenwärtigen Bischof von Rom und lassen ihn deswegen verstärkt nicht als wirklich überzeugenden Hoffnungsträger eines mehr oder weniger bald bevorstehenden Konklaves in Betracht kommen, wenn er auch im Falle einer Wahl inhaltliche Akzente zweifellos im Kontrast zum gegenwärtigen Pontifikat durchzusetzen versuchen würde. Trotz allem Bemühen ist bei verschiedenen Gelegenheiten – zuletzt in Chartres – darüberhinaus unübersehbar geworden, dass Kardinal Müller mit der Zelebration des überlieferten Ritus kaum vertraut und in dieser Liturgie erst recht alles andere als innerlich beheimatet ist. Gewiss befürwortet er nicht ihre Unterdrückung und würde diese nicht fortsetzen. Aber wie würde er wohl – in die Position versetzt, die im Raum steht – beispielsweise mittlerweile mit der <em>Piusbruderschaft </em>verfahren?</p>
<h3>Benedikts <em>Entweltlichung</em> und was das Papsttum <em>nicht </em>ist und auch nicht werden kann</h3>
<p>Dieser Einschränkungen ungeachtet ist sein Beitrag über den <em>letzten Papst </em>(indirekt mehr noch über das Profil eines <em>nächsten </em>Papstes?) hochbrisant und bedeutungsschwer. Es finden sich darin so treffliche Sätze wie die folgenden: „Ein von allen weltlichen Interessen und politischen Rücksichten, aber auch von den Verführungen irdischer Macht befreites Papsttum vermag alle Christen zu vereinen im Bekenntnis des Petrus zu ,Jesus Christus, dem Sohn des lebendigen Gottes‘ (Mt 16, 16), dem ,einen Mittler zwischen Gott und den Menschen‘ (1 Tim 2, 5). Seine wahren Jünger sind diejenigen, die sich trotz Verfolgungen und Schmähungen nicht verführen und irreführen lassen von den selbsternannten Neuordnern der Welt und den sterblichen Menschheitserlösern, denen die sogenannte Lebenswirklichkeit der Menschen wichtiger ist als das Fleisch gewordene Wort Gottes, ,das wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet‘ (Joh 1, 9). Die Einheit der Christen ergibt sich nicht aus einer mit allen diplomatischen Schlichen manipulierten politisch-taktischen Vermittlung aller Gegensätze. […] Der Papst ist kein weltkluger Einheitsstifter oder das von Menschen anerkannte Ehrenoberhaupt. Er spricht und handelt kraft der Vollmacht und Sendung, die Jesus Christus, der Sohn des lebendigen Gottes, ihm im heiligen Petrus verliehen hat. […] Der Petrus-Dienst ist von Jesus selbst in das Wesen und die Sendung Seiner Kirche ein-gestiftet“ (S. 47-49). Die Aktualität dieser Worte ist seit Erscheinen von <em>Logos – Ethos – Eikon </em>noch gestiegen, denn ein sogenanntes Studiendokument, das am 13. Juni 2024 im Vatikan vorgestellt wurde, soll zu einer Neubewertung der Dogmen von 1870 führen. Dieses Dokument mit dem Titel <em>Der Bischof von Rom</em><a href="#_ftn8" name="_ftnref8">[8]</a> sollte Kardinal Müller möglichst bald mit dem Scharfsinn des Dogmatikers und durch die Brille Solowjews gelesen einer schonungslos kritischen Analyse unterziehen.</p>
<p>Da eine <em>Quaestio </em>zu Beginn in einer <em>Responsio </em>am Ende von <em>Logos – Ethos – Eikon </em>ihre Entsprechung findet, hoffe ich für den vorgestellten Sammelband, dadurch werde – trotz aller Verdienste, die unbestritten sind – bei bestimmten Lesern nicht zu einer allzu stark vereinfachten Sicht beigetragen, die neosedisvakantistisch in Joseph Ratzinger als Benedikt XVI. den idealisierten <em>letzten Papst </em>erblickt.</p>
<h3>Ein wenig zu Hintergrund und Entstehung des Sammelbands</h3>
<p>Das Zustandekommen von <em>Logos – Ethos &#8211; Eikon</em> verdankt sich dem schönen Einfall eines Kreises von Freunden und Mitstreitern, dem Wahlberliner Michael Charlier aus Anlass von dessen 80. Geburtstag mit einem Geschenk von bleibendem Wert eine ganz außerordentliche und unvergessliche Freude zu bereiten. Diesen runden Geburtstag konnte der Initiator und Betreiber der Internetpräsenz <a href="http://www.summorum-pontificum.de">www.summorum-pontificum.de</a> – er unterhält sie schon seit 2007 – am 15. Mai 2024 bei guter Gesundheit und agiler geistiger Frische in froher Runde feiern. In diesem Rahmen wurde ihm <em>Logos – Ethos – Eikon </em>überreicht und verfehlte die gewünschte Wirkung auf den Jubilar nicht. Sicherlich kommt es Charliers Neigung und sympathischen Zurückhaltung entgegen, dass der Impuls, der zum Entstehen des schönen Gemeinschaftsprojektes geführt hat, sich im Buch nur einer ganz schlichten, umso mehr von Herzen kommenden Widmung entnehmen lässt, die auf einer Dedikationsseite dem Inhaltsverzeichnis vorausgeht.</p>
<p>Der umfassende Radius der Beiträge und ihre vielfältige Vernetzung untereinander (auf die der Herausgeber mit Querverweisen innerhalb der verschiedenen Aufsätze dankenswerterweise immer wieder aufmerksam macht) haben in dieser Rezension die Freiheit gegeben, nicht strikt linear vorgehen zu müssen. Die volle Reichhaltigkeit der Publikation wird sich nur demjenigen auftun, der selbst das Buch in seiner Gesamtheit liest. Diese Fülle passt sehr gut zu dem breiten und mannigfaltigen Interessensspektrum des damit Geehrten.</p>
<p>Er lebt in unmittelbarer Nachbarschaft des altrituellen <em>Institutes St. Philipp Neri</em>, in dessen Kirche St. Afra er liturgisch zu Hause ist. Seine Verbundenheit drückt sich unter anderem darin aus, dass er den Gang des Kirchenjahres in dieser Berliner Kirche und die Ereignisse und Höhepunkte im Leben des von Gerald Goesche gegründeten und als Propst geleiteten Instituts, das im Juni dieses Jahres sein zwanzigjähriges Bestehen feiern konnte, immer wieder fotographisch festhält und dokumentiert und im Internet in geradezu professionellen Fotosammlungen<a href="#_ftn9" name="_ftnref9">[9]</a> zur Verfügung stellt, deren Ästhetik anspricht. Wo doch Goesche selbst in Kirchlicher Kunstgeschichte promoviert hat und mit der Architektur und den Kunstschätzen Roms ebenso wie mit den englischen Kathedralen vertraut ist, ist es schade, dass er trotz mehrfacher Einladung und Erinnerung – zweifellos nur aufgrund seiner vielfältigen Beanspruchung und Verpflichtungen, nicht aus Desinteresse – keine Zeit finden konnte, sein Scherflein zu <em>Logos – Ethos – Eikon </em>beizutragen. Das soll nicht etwa vorwurfsvoll klingen, denn ich selbst wurde im Vorfeld angefragt, konnte aber leider wegen zeitlicher Bedrängnis, in die ich durch den vorgegebenen Einsendeschluss geraten wäre, keinen eigenen Aufsatz zusagen, so gerne und mit großer Freude ich es auch getan hätte. Meine Hoffnung ist, mit dieser Buchvorstellung eine kleine Wiedergutmachung leisten zu können.</p>
<p>Während der Lektüre entstand in mir eine stets zunehmende Assoziation zum Philosophen und Renaissancekardinal Nikolaus von Kues, genannt Cusanus, und zu dessen Schrift <em>De visione Dei.</em></p>
<p>Ich möchte mit einigen Hinweisen und Gedanken dazu, die man zu einem Beitrag für die Festschrift Charlier hätte ausarbeiten können, meine Beschäftigung mit <em>Logos – Ethos – Eikon </em>ausklingen lassen, nicht ohne Bedauern, nicht rechtzeitig diese Idee gehabt zu haben und die Gelegenheit, sie zu einer eigenen, ausgewachsenen Untersuchung zu entwickeln. Ich beschwere mich aber nicht nachträglich, nun mit einer solchen Darstellung oder Erörterung nicht in dem Band vorzukommen, denn von meiner Absage abgesehen, kam mir dieser Einfall ja erst beim Studium des Buches und während ich dabei war, meine Besprechung fertigzustellen.</p>
<h3>Eikon und die Bildauffassung des Nikolaus von Kues</h3>
<p>1401 wird in dem damaligen Winzerdorf Cusa, später Cues, heute Kues geschrieben und seit 1905 der Stadt Bernkastel eingemeindet, Nikolaus Cryfftz (= Krebs) als Sohn eines Moselschiffers geboren. 1464 stirbt er in Todi, was „Tod in Todi“ zu einem beliebten Merkspruch macht, um sich dies einzuprägen. Sein Wappen als Fürstbischof von Brixen und Kardinal besteht in der Darstellung eines aufrechtstehenden roten Flusskrebses auf goldenem Grund, eine Anspielung auf den (bürgerlichen) Familiennamen, und außerdem lebten jahrhundertelang selbstverständlich Flusskrebse in der Mosel und standen an der Mosel auf dem Speisezettel. Neuerdings gibt es, wenn auch in Metz und nicht an der deutschen Mosel, wieder Versuche und erste Erfolge, solche Krebse anzusiedeln.</p>
<p>Der Universalgelehrte an der geistesgeschichtlichen Schwelle zur Neuzeit wird vorrangig als Philosoph in seiner Leistung und Eigenständigkeit wahrgenommen. Nach seinem Heimatort spätestens seit 1440 mit dem Beinamen Cusanus versehen, ist er in seiner Persönlichkeit Repräsentant einer in der Mentalität des Moselaners und im weiteren Sinne des Rheinländers bis heute nicht untypischen Verbindung einer bodenständigen Verwurzelung im Herkommen mit der Bereitschaft und eigenen Fähigkeit zur Innovation, nicht nur praktisch, insbesondere betont im Bereich geistiger Vertiefung und Spekulation.</p>
<p>Des Cusanus ungemein breites Interessensspektrum spiegelt dies wider. Es umspannt die Heilige Schrift, auf die er sich freilich nicht allzu sehr spezialisiert, die Kirchenväter und liturgische Handschriften, ohne sich auf einen theologischen Rahmen einzuschränken; ganz besonders setzt er sich philosophisch mit dem Platonismus und Neuplatonismus auseinander, die sein eigenes Denken befruchten und prägen. Deswegen bleibt er theologisch von Augustinus bestimmt und wird von Anselm von Canterbury angeregt, dessen Gottesbegriff er weiter steigert, während Descartes hinter diese cusanische Errungenschaft später sogar wieder zurückfällt.</p>
<p>Nikolaus von Kues‘ Beschäftigung umfasst ferner geographische und historische Werke, daneben auch Mathematik, Astronomie und Medizin. Nicht vergessen werden darf seine außergewöhnliche Begabung in der Jurisprudenz.</p>
<p>Schon lange eingerissen ist eine populistische Lesart der Werke des Philosophen, Kirchenfürsten und Politikers von der Mittelmosel, die in ihm einen Denker sieht, der Ökumene und sogar interreligiösen Dialog vorweggenommen habe. Seine <em>Coincidentia oppositorum</em>, der Ineinsfall der Gegensätze, wird dabei zu einer maximal-liberalen Toleranz banalisiert und verschwiegen, dass Cusanus diesen Ineinsfall nicht innerweltlich oder innerhistorisch erwartet oder ansiedelt. Er verlässt darum mit dieser Prägung auch keineswegs die Gesetze der Logik.</p>
<p>Die erste gedankliche Verbindung zu Nikolaus von Kues kam beim Lesen bei mir sicherlich dadurch auf, dass <em>Logos – Ethos – Eikon </em>mit seinen drei großen, ineinandergreifenden Begriffsfeldern thematisch ebenfalls sehr weit gespannt ist. Ohne mich zu Übertreibungen hinreißen lassen zu wollen, wird ferner jeder, der Michael Charlier kennt, er ist promovierter Sprach- und Kulturwissenschaftler mit einem Schwerpunkt auf Japan und war im Berufsleben als Informatiker und Computerspezialist tätig, mir beipflichten und ihm ein sehr umfangreiches Interessensspektrum bescheinigen. Er stammt zwar nicht von der Mosel, ist aber immerhin in Limburg an der Lahn aufgewachsen. Trotz mangelnder Begeisterung für die Juristerei hat Charlier also insgesamt sicher mehr Gemeinsamkeiten mit Cusanus als mit Georg Bätzing, was nicht heißen soll, dieser teile mit Cusanus irgendein, geschweige denn ein juristisches Talent.</p>
<h3><em>Visio Dei </em>bei Cusanus – keine müßige Spielerei mit zwei grammatikalischen Funktionen des lateinischen Genitivs</h3>
<p>Im Herbst 1453 verfasste Nikolaus von Kues seine Schrift <em>De visione Dei</em>, deren Titel eben schon erwähnt wurde. Diese Abhandlung war an die Benediktinerabtei Tegernsee gerichtet und von deren Abt Kaspar Ayndorffer und dem gelehrten Prior Bernhard von Waging erbeten worden. 1452 hatte Nikolaus von Kues das bedeutende Reformkloster besucht und stand seither brieflich in menschlich-freundschaftlichem Kontakt und in geistlich-intellektuellem Austausch.</p>
<p><em>De visione Dei </em>ist zunächst die praktische Anleitung zu einer Bildmeditation, die der gesamte Konvent der Mönche gemeinschaftlich machen soll. Gegenstand der Betrachtung ist dabei das Bild eines All-Sehenden, also ein Bild, auf dem ein Antlitz zu sehen ist, dessen Blick den Betrachter nie verlässt, gleichviel, wie er sich im Raum zum Bild positioniert oder bewegt. Zugleich entsteht der Eindruck, der Blick sei stets auf jeden Einzelnen allein und doch auf alle, die das Bild anschauen, gleichzeitig gerichtet. Dieser Bildtypus an sich ist nicht zwingend religiös festgelegt. In der Veronikakapelle seiner Koblenzer Stiftskuratie hatte Cusanus ein Tafelbild eines solchen All-Sehenden. Mit <em>De visione Dei </em>übersandte er den Tegernseer Mönchen ebenfalls ein derartiges Tafelbild; möglicherweise eine Nachbildung der Koblenzer Darstellung. Da beide nicht mehr erhalten sind, lässt sich das heute nicht mehr überprüfen. Das in <em>De visione Dei </em>beschriebene Bild erweist sich erst im fortgeschrittenen Verlaufe der Meditation, die zu Beginn von <em>Capitulum IV</em> in die Form eines Gebetes übergeht, letztlich als Christusikone.</p>
<p>Anfänglich begnügt sich die Argumentation damit zu sagen, dass es, wenn es vom Menschen geschaffene Bilder eines noch nicht mit Gott identifizierten All-Sehenden gibt, die beim Betrachter unentwegt den Eindruck hervorrufen, der Blick des All-Sehenden ruhe stets auf ihm, dann muss das in gesteigerter Weise von dem wahren Sehen Gottes gelten, denn für Cusanus ist Gott, wie er in seinen Schriften immer wieder ausführt und bekräftigt, die Fülle (<em>summitas</em>) aller Vollkommenheit und größer (<em>maior</em>) als er gedacht werden kann, also nicht bloß dasjenige Wesen, über das hinaus nichts Größeres gedacht werden kann.</p>
<h3>Latinisierung des griechischen Schlüsselbegriffs</h3>
<p>Der Auslöser für mich, einen Konnex zwischen <em>Logos – Ethos – Eikon </em>und <em>De visione Dei </em>herzustellen, liegt in der interessanten Beobachtung, dass Cusanus seinen Ausdruck für Bild in dieser Schrift gewinnt und durchgehend beibehält, indem er das griechische Wort <em>είκών</em> wie ein Stichwort aufgreift und zu <em>eicona, –ae </em>latinisiert.</p>
<p>In <em>De visione Dei </em>legt Nikolaus von Kues folglich eine Bildtheorie vor, gibt er die praktische Anleitung zu einer Meditationsübung und entwickelt eine Theologie der Mystik. Zwei Zitate daraus, sollen dies beispielhaft zeigen; das erste ist dem fünften Kapitel entnommen: „<em>Quid aliud, domine, est videre tuum, quando me pietatis oculo respicis, quam a me videri? Videndo me das te a me videri, qui es deus absconditus. Nemo te videre potest, nisi in quantum tu das, ut videaris. Nec est aliud te videre, quam quod tu videas videntem te.</em>“<a href="#_ftn10" name="_ftnref10">[10]</a> „Was, Herr, ist dann Dein Sehen anderes, wenn Du auf mich mit dem Auge der Treue hinblickst, als von mir erblickt zu werden? Indem Du mich siehst, schenkst Du Dich, um von mir gesehen zu werden, der Du der verborgene Gott [Is 45, 15] bist. Niemand kann Dich sehen, außer insoweit Du gewährst, gesehen zu werden. Nichts anderes ist es, Dich zu sehen, als dass Du den Dich Sehenden siehest.“<a href="#_ftn11" name="_ftnref11">[11]</a></p>
<p>Zuvor, schon im vierten Kapitel, hatte Cusanus den betrachtenden Mönch zu Gott sprechen lassen: „<em>Esse tuum, domine, non derelinquit esse meum. In tantum enim sum, in quantum tu mecum es, et cum videre tuum sit esse tuum, ideo ego sum, quia tu me respicis, et si a me vultum tuum subtraxeris, nequaquam subsistam. Sed scio, quod visus tuus est bonitas illa maxima, quae se ipsam non potest non communicare omni capaci</em><em>.</em>“<a href="#_ftn12" name="_ftnref12">[12]</a> „Dein Sein, Herr, verlässt nicht mein Sein. Insoweit nämlich bin ich ja, als Du mit mir bist, und da Dein Sehen Dein Sein ist, bin also ich, weil Du auf mich hinblickst, und wenn Du Dein Angesicht mir entzögest, würde ich in keiner Weise fortbestehen. Aber ich weiß, dass Dein Blick jene höchste Güte ist, die nicht vermag, sich selbst nicht allem mitzuteilen, was für sie empfänglich ist.“</p>
<p>Schon in diesen knappen Einblicken wird Nikolaus von Kues als mystisch sensibel erkennbar. Dabei schöpft er offensichtlich nicht nur aus seiner intimen Kenntnis des Ps.-Dionysius Areopagita, sondern aus eigener Praxis und Erfahrung.</p>
<h3>Abschließende Bemerkungen</h3>
<p>Die Umschlaggestaltung von <em>Logos – Ethos – Eikon </em>greift zwar nicht auf die Darstellung eines All-Sehenden zurück, der dann mit dem menschgewordenen Logos identifiziert wird, aber wir haben gesehen, wie überaus passend dies gewesen wäre. Stattdessen wurde die Abbildung Christi als Pantokrator in der byzantinisch-ravennatischen Gestalt gewählt, die dem Apsismosaik der Basilika San Vitale entnommen ist und sich als Frontispiz wiederholt. Der Herausgeber gibt dafür eine Begründung, die genauso überzeugt: „Die Schriftrolle mit den sieben Siegeln in der linken Hand spielt auf den Logos als das Wahre an (vgl. Offb 5, 1). Auf das Ethos, das Gute, verweist die Krone des ewigen Lebens in der Rechten. Das Schöne, das in Christus Bild geworden ist, offenbart sich in der jugendlich-apollinischen Erscheinung“ (S. 17). Wir erinnern uns: Peter Stephan hat seiner Einleitung als Überschrift „Die christozentrische Wende“ (S. 15) gegeben. Es wäre stimmiger gewesen, hätte er sich entschieden, auch im Untertitel des vorzüglichen Sammelbands von <em>christozentrischer Perspektive </em>zu sprechen.</p>
<p><u>Bibliographische Angaben und Bestellmöglichkeit:</u> <a href="https://www.dominusverlag.de/epages/61306125.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61306125/Products/%22057%20Logos%20%C2%B7%20Ethos%20%C2%B7%20Eikon%22">Dominus-Verlag</a></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Ratzinger, J., Eucharistie und Mission, in: Gerhard Ludwig Müller (Hrsg.), JRGS, Bd. 11: Theologie der Liturgie, Freiburg im Breisgau <sup>4</sup>2014, S. 397-423, hier: S. 415f.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Vgl. Lang, U. M., The Roman Mass. From Early Christian Origins to Tridentine Reform, Cambridge 2022, S. 146, linke Spalte.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> Peterson, E., Zeuge der Wahrheit, in: Barbara Nichtweiß (Hrsg.), Erik Peterson, Ausgewählte Schriften, Bd. 1: Theologische Traktate, Würzburg 1994, fortan zitiert als: <em>Peterson, Theologische Traktate</em>, S. 95-129, hier: S. 102f.</p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a> Eine von Kaiser Theodosius II. und seinem Mitkaiser Valentinian III. veranlasste Gesetzessammlung, die dazu dienen sollte, legistische Widersprüche auszuräumen sowie die Rechtsanwendung im Ost- und im Weströmischen Reich zu harmonisieren, sohin die Rechtseinheit(lichkeit) und Rechtssicherheit in beiden Reichshälften zu garantieren. Das Kaiserrecht seit dem Jahre 312 und Kaiser Konstantin dem Großen war zu berücksichtigen. Der <em>Codex Theodosianus </em>trat mit dem 1. Januar 439 in Kraft. Er festigte und konkretisierte weiter auch die Vorrechte des Christentums als Staatsreligion.</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Vgl. den Eintrag „<em>liturgus</em>“ in: Georges, K. E., Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, Bd. 2, Hannover 1918 (ND Darmstadt 1998), Sp. 687.</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a> Peterson, E., Von den Engeln, in: Peterson, Theologische Traktate (wie Anm. 3), S. 195-243, hier: S. 198.</p>
<p><a href="#_ftnref7" name="_ftn7">[7]</a> Ders., Zeuge der Wahrheit, in: ebd., S. 95-129, hier: S. 101f.</p>
<p><a href="#_ftnref8" name="_ftn8">[8]</a> Das Dokument kann im englischen Original sowie in einer italienischen und in einer französischen Übersetzung unter folgender Internetadresse als PDF-Datei heruntergeladen werden: <a href="http://www.christianunity.va/content/unitacristiani/it/news/2024/2024-06-13-il-vescovo-di-roma-nuovo-documento-dpuc.html">http://www.christianunity.va/content/unitacristiani/it/news/2024/2024-06-13-il-vescovo-di-roma-nuovo-documento-dpuc.html</a> (zuletzt abgerufen am 27. Juni 2024).</p>
<p><a href="#_ftnref9" name="_ftn9">[9]</a> Siehe: <a href="https://www.flickr.com/photos/138074444@N08/albums/">https://www.flickr.com/photos/138074444@N08/albums/</a> (zuletzt abgerufen am 29. Juni 2024).</p>
<p><a href="#_ftnref10" name="_ftn10">[10]</a> Der lateinische Wortlaut von <em>De visione Dei </em>entspricht dem Text und der dort angewandten lateinischen Orthographie der maßgeblichen kritischen Ausgabe der <em>Opera omnia</em> des Nikolaus von Kues, im Auftrag der Heidelberger Akademie der Wissenschaften hrsg. von Heide Dorothea Riemann, Bd. 7, Hamburg 2000 und kann unter <a href="https://meiner.de/opera-omnia-volumen-vi-8826.html">https://meiner.de/opera-omnia-volumen-vi-8826.html</a> bezogen oder (allerdings ohne kritischen Apparat und Einleitung) auf <a href="http://www.cusanus-portal.de">www.cusanus-portal.de</a> eingesehen werden, indem man unter „Opera“ zunächst „Werke“ auswählt, sodann „De visione Dei“, wo man „Capitulum V“ aufruft. Dort findet sich das lateinische Originalzitat unter: N. 13, Z. 10-14 (zuletzt abgerufen am 28. Juni 2024).</p>
<p><a href="#_ftnref11" name="_ftn11">[11]</a> Eigene deutsche Übersetzung, so auch beim zweiten Cusanuszitat kurz darauf.</p>
<p><a href="#_ftnref12" name="_ftn12">[12]</a> Der lateinische Text ist, wie in Fn. 10 angeleitet, online aufzufinden, wenn man Capitulum IV, N. 10, Z. 8-13 aufruft.</p>
<p>Foto: Buch-Cover &#8222;LOGOS-ETHOS-EIKON&#8220; &#8211; Bildquelle: Dominus-Verlag</p>
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		<title>Infragestellung von Lebensrecht und Menschenwürde &#8211; Deutsche Ampelkommission spricht sich für Legalisierung von Abtreibungen aus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kathnews-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2024 21:55:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Abtreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Ampel]]></category>
		<category><![CDATA[Frauen]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Abtreibungskommission der Ampelregierung hat im vergangenen Monat ihre Ergebnisse vorgestellt. Sie spricht sich für eine Legalisierung von Abtreibungen aus. Diese soll bis zur 22. Schwangerschaftswoche möglich sein. Dem ungeborenen Menschen spricht sie ein gleiches Recht auf Leben ab, seine Menschenwürde stellt sie gänzlich infrage. Damit setzt sie sich in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Abtreibungskommission der Ampelregierung hat im vergangenen Monat ihre Ergebnisse vorgestellt. Sie spricht sich für eine Legalisierung von Abtreibungen aus. Diese soll bis zur 22. Schwangerschaftswoche möglich sein. Dem ungeborenen Menschen spricht sie ein gleiches Recht auf Leben ab, seine Menschenwürde stellt sie gänzlich infrage. Damit setzt sie sich in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hat bereits strengere Regelungen in zwei Grundsatzentscheidungen für verfassungswidrig erklärt. Überzeugende Argumente für eine Rechtsprechungsänderung gibt es nicht.</strong></p>
<p>Die vor einem Jahr von der Ampelregierung eingesetzte und euphemistisch als „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ bezeichnete Kommission hat am 15. April in Berlin <a href="https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/8d276c6c55d679d192cdb9a2f03ee820/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf">ihren Bericht</a> zu Abtreibung (Arbeitsgruppe 1) sowie Eizellspende und Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) vorgestellt. Aufgrund der politischen Zielrichtung und ideologisch einseitigen Besetzung der Kommission war es nicht überraschend, dass sie darin eine Neuregelung des Abtreibungsrechts fordert: Abtreibungen müssten in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein. Der Gesetzgeber könne das bislang verpflichtende Beratungsangebot beibehalten, müsse dies aber nicht. Ab dem Zeitpunkt der extrauterinen Lebensfähigkeit müssten Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig sein. Nach heutigem medizinischem Stand sind Kinder etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche außerhalb des Uterus lebensfähig.</p>
<p>Bislang sind Abtreibungen über die gesamte Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich rechtswidrig. Eine Abtreibung ist rechtswidrig, aber straflos, wenn sie auf Verlangen der Schwangeren mindestens drei Tage nach einer Beratung bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und nicht später als zwölf Wochen nach der Empfängnis von einem Arzt vorgenommen wird (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html">§ 218a Abs. 1 StGB</a>). Nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung bei Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation, d.h., wenn Gesundheit oder Leben der Mutter gefährdet sind (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html">§ 218a Abs. 2 StGB</a>) oder die Schwangerschaft auf einer in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html">§ 218a Abs. 3 StGB</a> genannten Sexualstraftat beruht.</p>
<h3>Karlsruher Rechtsprechung</h3>
<p>Die heutige Rechtslage wird von zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren <a href="https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.hml">1975</a> und <a href="https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html">1993</a> bestimmt. In diesen stellte Karlsruhe klar, dass auch dem ungeborenen Menschen aufgrund seines Menschseins Menschenwürde zukommt. Denn: Der Mensch entwickelt sich „nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch“. Und: „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu“. Nach dem Grundgesetz habe auch der ungeborene Mensch ein Recht auf Leben. Dies ergebe sich schon daraus, dass das Grundgesetz und der ausdrückliche Schutz des Rechts auf Leben eine Gegenreaktion auf das Unrecht des Nationalsozialismus und die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ gewesen sei. Zudem spricht für eine solche Auslegung der Wortlaut des <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/2.html">Art. 2 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes</a>, nach dem<em> jeder</em> das Recht auf Leben hat. Das Recht auf Leben werde deshalb „jedem gewährleistet, der lebt“. „Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums“ bestehe „nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis“ jedenfalls ab Nidation. Zwischen „einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben“ könne „kein Unterschied gemacht werden“. „Jeder“ in diesem Sinne sei daher „jedes Leben besitzende menschliche Individuum“.</p>
<p>Das Grundgesetz verpflichte den Staat, menschliches Leben – geborenes wie ungeborenes – zu schützen. Diese Schutzpflicht hat nach dem Bundesverfassungsgericht ihren Grund in der Menschenwürdegarantie, die nach der sogenannten Ewigkeitsklausel des <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/79.html">Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes</a> selbst der verfassungsändernde Gesetzgeber nicht einschränken darf. Die Schutzpflicht gelte auch gegenüber der Mutter.</p>
<p>Bei einem Schwangerschaftskonflikt kollidiert das Recht des Kindes auf Leben mit den Rechten der Mutter (insbesondere mit dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung). „Ein Ausgleich, der sowohl den Lebensschutz“ des Kindes gewährleiste „als auch der Schwangeren die Freiheit des Schwangerschaftsabbruchs“ lasse, sei „nicht möglich, da ein Schwangerschaftsabbruch immer Vernichtung des ungeborenen Lebens“ bedeute. Das menschliche Leben stelle „innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert dar“. Es sei „die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte“. „Nach dem Prinzip des schonendsten Ausgleichs“ und bei einer Orientierung an der Menschenwürdegarantie des <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/1.html">Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes</a> müsse dem Lebensschutz „grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft“ der Vorrang eingeräumt werden. Dieser dürfe „auch nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden“.</p>
<p>Nur bei außergewöhnlichen Umständen könne die Fortsetzung der Schwangerschaft als unzumutbar angesehen werden. Diese erkennt das Bundesverfassungsgericht nur bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation oder vergleichbaren Fällen an.</p>
<h3>Sind die Vorschläge der Ampelkommission mit dem Grundgesetz vereinbar?</h3>
<p>Dementsprechend hatten die Karlsruher Richter <a href="https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.hml">im Jahr 1975</a> eine sogenannte (reine) Fristenlösung (zwölf Wochen) für verfassungswidrig erklärt und nach einer Reform des Abtreibungsrechts im Zuge der Wiedervereinigung <a href="https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html">im Jahr 1993</a> festgestellt, dass eine nicht indizierte Abtreibung auch nach einer Beratung (Fristenlösung mit verpflichtendem Beratungsangebot, zwölf Wochen) für rechtswidrig erklärt werden müsse. In der Frühphase der Schwangerschaft könne eine Abtreibung aber straflos sein, wenn der Gesetzgeber im Rahmen eines Beratungskonzeptes schwerpunktmäßig mit präventiven Mitteln versuche, das Leben des Kindes <em>mit </em>der Mutter zu schützen.</p>
<p>Der Vorschlag der Ampelkommission, nach dem eine Legalisierung von Abtreibungen sogar bis zur 22. Schwangerschaftswoche zulässig sein soll, ist mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar und wäre daher grundgesetzwidrig. Die nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtliche „Mindestanforderung“ der rechtlichen Missbilligung der Abtreibung käme dann – da die Einschränkung der Strafbarkeit auch nicht mit anderen Maßnahmen ausgeglichen werden soll – nicht mehr zum Ausdruck. Ganz im Gegenteil: eine indikationslose Abtreibung würde dann als rechtmäßig gebilligt werden. Würde der Vorschlag der Ampelkommission umgesetzt werden, entstünde der Eindruck einer völligen Freigabe – den es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht geben darf. Nach dem Bundesverfassungsgericht fordert das Grundgesetz nämlich „die unbedingte Achtung vor dem Leben jedes einzelnen Menschen“ und schließt es aus „solches Leben ohne rechtfertigenden Grund zu vernichten.“</p>
<h3>Argumente für Rechtsprechungsänderung?</h3>
<p>Doch könnte Karlsruhe seine Rechtsprechung nicht ändern? Aus juristischer Sicht gibt es hierfür keine überzeugenden Argumente. Weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht haben sich die Verhältnisse in relevanter Weise verändert.</p>
<p>Das Recht auf Leben stellt in der grundgesetzlichen Ordnung unverändert einen Höchstwert dar; es ist nach wie vor die Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte. Und es hat sich nichts daran geändert, dass bei einer Abtreibung ein ungeborener Mensch vernichtet wird und daher ein Ausgleich, der sowohl das Recht des Kindes auf Leben als auch die Freiheit zur Abtreibung gewährleistet, nicht möglich ist. Mit Blick auf den heutigen Zugang zu Verhütungsmitteln, die verbesserten Betreuungsmöglichkeiten sowie das früher noch verbreitete Stigma einer unehelichen Elternschaft ist auch nicht erkennbar, warum das Interesse an einer Abtreibung heute größer als früher sein sollte. Zudem ist bereits nach der jetzigen Regelung – bei Vorlage eines Beratungsscheins – eine straflose Abtreibung möglich. Allein im letzten Jahr ist von dieser Möglichkeit über 100.000-mal Gebrauch gemacht worden. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__19.html">In Fällen wirtschaftlicher Bedürftigkeit</a> werden die Kosten des Abbruchs sogar von der Allgemeinheit übernommen.</p>
<p>Um eine Legalisierung von indikationslosen Abtreibungen durchzuwinken, müssten die Karlsruher Richter dem ungeborenen Leben Menschenwürde absprechen und den Ungeborenen in Bezug auf das Recht auf Leben zum Menschen zweiter Klasse degradieren. Es wäre beispiellos, wenn das Bundesverfassungsgericht einer Gruppe der Menschheit, der sie bereits Menschenwürde und ein gleiches Recht auf Leben zugesprochen hat, solche grundlegenden Garantien wieder „wegnehmen“ würde. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Mensch ausgerechnet in einer besonders vulnerablen Phase seiner Existenz weniger schutzwürdig sein sollte. Im Grundgesetz hat ein pränatal gestufter Lebensschutz zudem keinen Anknüpfungspunkt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dementsprechend im Jahr 1993 festgestellt: „Das Grundgesetz enthält für das ungeborene Leben keine vom Ablauf bestimmter Fristen abhängige, dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgende Abstufungen des Lebensrechts und seines Schutzes.“</p>
<p>Fragwürdig ist auch der Versuch der Abtreibungskommission, Menschenwürde und Menschsein sowie Menschenwürde und Lebensrecht voneinander zu entkoppeln. Menschenwürde ist nach der <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html">Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts</a> nämlich egalitär und „gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung“. <a href="https://empfehlenswertes.wordpress.com/wp-content/uploads/2013/05/bc3b6ckenfc3b6rde-faz-2003.pdf">Nach dem Sozialdemokraten Ernst-Wolfgang Böckenförde</a>, von 1983 bis 1996 Richter des Bundesverfassungsgerichts, ist das ungeborene Leben ab dem Augenblick der Zeugung „kraft seiner Menschenwürde Inhaber des Grundrechts auf Leben“. Denn mit der Menschenwürdegarantie hätten die Väter und Mütter des Grundgesetzes „aus der bitteren Erfahrung des massiven Unrechts und der kaum übersteigbaren Verachtung der Menschenwürde“ zur Zeit des Nationalsozialismus mit der Garantie der Menschenwürde als tragendem Fundament der neu errichteten staatlichen Ordnung „einen Damm für alle Zukunft“ errichten wollen. Dieser Damm bröckelt nun.</p>
<h3>Was ist mit dem Recht auf Leben des Kindes?</h3>
<p>Der Lebensschutz des Kindes bleibt in dem Kommissionsbericht unberücksichtigt. Denn was bleibt noch vom Lebensschutz, wenn die bisherige Beratungslösung abgeschafft werden darf und eine Abtreibung (innerhalb einer bestimmten Frist) auch ohne Indikation und rechtfertigenden Grund rechtmäßig und zudem – wie ebenfalls von der Kommission gefordert – eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung sein soll (was das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1993 ebenfalls für verfassungsrechtlich unzulässig erklärt hat)?</p>
<p>Dabei sind die Abtreibungszahlen <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html">laut den Angaben des Statistischen Bundesamtes</a> in den vergangenen beiden Jahren deutlich angestiegen: Im Jahr 2022 um 9,9 % und im vergangenen Jahr nochmals um 2,2 %. Zudem gibt es deutliche Hinweise darauf, dass schon das jetzige Schutzkonzept das ungeborene Leben nicht angemessen schützt und daher gegen das sogenannte Untermaßverbot verstößt.</p>
<p>Rahmenbedingungen des Beratungskonzepts und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden und werden nämlich nicht umgesetzt. So wäre der Staat eigentlich dazu verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ und müsste beispielsweise an Schulen „erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten.“ Zudem trifft den Gesetzgeber bzgl. der Auswirkungen seines Schutzkonzepts eine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht. Doch obwohl der Gesetzgeber „sich in angemessenen zeitlichen Abständen“ – beispielsweise durch periodische Regierungsberichte – vergewissern müsste, „ob das Gesetz die erwarteten Schutzwirkungen tatsächlich entfaltet“, ist es bis heute nie zu einer solchen Evaluierung der tatsächlichen Schutzwirkungen und möglichen Mängel des derzeitigen Beratungskonzepts gekommen.</p>
<p>Dabei zeigte beispielsweise eine wissenschaftliche Untersuchung des Mediziners Michael Madeker, dass viele Beraterinnen weder im Sinne der gesetzlichen Vorgaben beraten noch die Grundannahmen des Bundesverfassungsgerichts teilen. So sahen – entgegen der Feststellung der Karlsruher Richter – 87 % der befragten Beraterinnen den Schwangerschaftsabbruch nicht als Unrecht an. Und obwohl die Beratung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/219.html">§ 219 Abs. 1 StGB</a> „Perspektiven für ein Leben mit dem Kind“ eröffnen soll und „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“ hat, gaben mehr als ein Drittel (35,3 %) der Beraterinnen an, allenfalls manchmal Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen und ermutigten fast zwei Drittel (62,9 %) der Beraterinnen lediglich manchmal, selten oder gar nie zur Fortsetzung der Schwangerschaft. 40,2 % der Beraterinnen hielten die Schwangerschaftskonfliktberatung lediglich „für eine formale Voraussetzung“. Die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen <a href="https://mail.uni-bonn.de/SRedirect/AFDA9EAB/www.profamilia.de/fachinfos/nach-themen/zugang-zum-schwangerschaftsabbruch">„Pro Familia“</a> und <a href="https://awo.org/weg-mit-paragraf-218-stgb-awo-fordert-legalisierung-von-schwangerschaftsabbruechen">die AWO</a> fordern gar die Abschaffung von <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/218.html">§ 218 StGB</a> bzw. eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur Geburt. Da diese Beratungsstellen offensichtlich keine Gewähr für eine fachgerechte Schwangerschaftskonfliktberatung bieten, müsste ihre staatliche <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__10.html">Anerkennung widerrufen</a> werden.</p>
<h3>Frauen unterstützen</h3>
<p>Doch nicht nur das Kind, sondern auch die Schwangere droht bei der vorgeschlagenen Neuregelung aus dem Blick zu geraten. Frauen werden in prekären Lebenssituationen oft alleine gelassen. Denn Beziehungsprobleme und mangelnde Unterstützung durch den Vater des Kindes gehören zu den häufigsten Abtreibungsgründen und lassen eine Abtreibung nicht als Akt freier Selbstbestimmung, sondern nicht selten als einzigen Ausweg erscheinen. Daher sollte es vorrangig darum gehen, wie man die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zum Großziehen von Kindern verbessern und eine Willkommens- und Verantwortungskultur in Beziehung, Familie und Gesellschaft stärken kann.</p>
<p><em>Christian Funck ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.</em></p>
<p>Foto: Menschlicher Embryo &#8211; Bildquelle: Ed Uthman, MD</p>
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