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	<title>maas_rechtsanwälte</title>
	
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	<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 17:51:54 +0000</pubDate>
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		<title>Auslaufmodell - Ein Renner als Abmahnung</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 17:51:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Uns wurden von mehreren Mandanten Abmahnungen vorgelegt, in denen eine angeblich fehlende Kennzeichnung eines Produkts als &#8220;Auslaufmodell&#8221; durch einen Wettbewerbsverein ger&#252;gt worden ist. Wir m&#246;chten dies zum Anla&#223; nehmen, unsere Leser ganz konkret anzusprechen, wie Sie es mit der Kennzeichnung von Auslaufmodellen halten.


Kennzeichnen Sie Auslaufmodelle?
Wenn ja, woher haben Sie die Information, dass es sich um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Uns wurden von mehreren Mandanten Abmahnungen vorgelegt, in denen eine angeblich fehlende Kennzeichnung eines Produkts als &#8220;Auslaufmodell&#8221; durch einen Wettbewerbsverein ger&#252;gt worden ist. Wir m&#246;chten dies zum Anla&#223; nehmen, unsere Leser ganz konkret anzusprechen, wie Sie es mit der Kennzeichnung von Auslaufmodellen halten.</p>
<p><span id="more-362"></span></p>
<ul>
<li>Kennzeichnen Sie Auslaufmodelle?</li>
<li>Wenn ja, woher haben Sie die Information, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt?</li>
<li>Wie &#252;berpr&#252;fen Sie die Information „Auslaufmodell&#8221; (Herkunft, Richtigkeit, zeitliche Aktualit&#228;t)?</li>
<li>Haben Sie Regelungen in Ihren Einkaufbedingungen, dass und wie Ihre Lieferanten Sie &#252;ber den Fakt &#8220;Auslaufmodell&#8221; informieren m&#252;ssen?</li>
</ul>
<p>Nach unserer Einsch&#228;tzung birgt die Thematik &#8220;Auslaufmodell&#8221; erhebliche Risiken f&#252;r den Handel. Denn oftmals stellt der Hersteller keine oder widerspr&#252;chliche Informationen bereit oder macht diese in manchen F&#228;llen auch nur dem Gro&#223;handel zug&#228;nglich.</p>
<p>Der H&#228;ndler mu&#223; sich mit der Frage auseinandersetzen, wie er tagesaktuell verbindliche Informationen zu der Frage, welches der von ihm angebotenen Produkte ein Auslaufmodell sein k&#246;nnte, ermitteln kann.</p>
<p>Im Ergebnis bleibt f&#252;r den H&#228;ndler das Risiko, dass er der nach der Rechtsprechung bestehenden Kennzeichnungspflicht f&#252;r Auslaufmodelle mangels Kenntnis oder unzuverl&#228;ssigen Quellen nicht nachkommt - und kostenpflichtig abgemahnt oder nach Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung mit Vertragsstrafenforderungen &#252;berzogen wird.</p>
<p>Deshalb interessiert es uns, ob die Kennzeichnung von Produkten als &#8220;Auslaufmodell&#8221; f&#252;r Sie ein Thema ist und wie Sie damit umgehen. Wenn Sie Erfahrungen mit diesem Thema haben, k&#246;nnen Sie uns gerne per E-Mail oder &#252;ber die Kommentarfunktion auf dieses Posting antworten. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/df35a6a83456ef766211b563fb6fc2" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>cm oder Zoll? Produktvergleichbarkeit als Ziel</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/12/28/cm-oder-zoll-produktvergleichbarkeit-als-ziel/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Dec 2009 08:19:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Die Gesetzgeber sind sich europaweit einig: Es soll dem Verbraucher m&#246;glichst leicht gemacht werden, einzelne Produkte miteinander vergleichen und auf Basis dieses Vergleichs eine informierte Kaufentscheidung treffen zu k&#246;nnen. Doch manchmal treibt dieser Grundsatz seltsame Bl&#252;ten.
Tradition oder Bevormundung?
Noch ist die Umstellung der Leistungsangabe f&#252;r PKW von Pferdest&#228;rken (PS) in Kilowatt (kW) nicht beim Verbraucher angekommen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gesetzgeber sind sich europaweit einig: Es soll dem Verbraucher m&#246;glichst leicht gemacht werden, einzelne Produkte miteinander vergleichen und auf Basis dieses Vergleichs eine informierte Kaufentscheidung treffen zu k&#246;nnen. Doch manchmal treibt dieser Grundsatz seltsame Bl&#252;ten.</p>
<blockquote><p>Tradition oder Bevormundung?</p></blockquote>
<p><span id="more-341"></span>Noch ist die Umstellung der Leistungsangabe f&#252;r PKW von Pferdest&#228;rken (PS) in Kilowatt (kW) nicht beim Verbraucher angekommen - obwohl der Handel schon seit Jahrzehnten verpflichtet ist, den kW-Wert anzugeben. Trotzdem sollen auch andere gewohnte Messeinheiten durch die sogenannte „gesetzliche&#8221; Einheit verdr&#228;ngt werden. Das betrifft beispielsweise die Gr&#246;&#223;enangabe „Zoll&#8221;. Man kennt die Zoll-Angabe insbesondere bei PC-Monitoren oder auch im Sanit&#228;rbereich (Rohrdurchmesser etc.). Statt „Zoll&#8221; ist nach der EinhV als Messeinheit „cm&#8221; anzugeben.</p>
<p>Weil aber auch die EU erkannt hat, dass dies keineswegs dazu f&#252;hrt, dass der Verbraucher verschiedene Modelle eines Artikels besser miteinander vergleichen kann, sondern gerade das Gegenteil bewirkt wird, war im deutschen Recht und mit Segen der EU eine &#220;bergangsregelung bis zum 31.12.2009 in der &#8220;Ausf&#252;hrungsverordnung zum Gesetz &#252;ber die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung&#8221; (EinhV) enthalten. Diese erlaubte eine Doppelkennzeichnung. D.h. zus&#228;tzlich zur „gesetzlichen&#8221; Einheit wie &#8220;cm&#8221; durfte die gewohnte Messeinheit, wie &#8220;Zoll&#8221;, angegeben werden.</p>
<p>Mit Ablauf dieser &#220;bergangsregelung h&#228;tten ab dem 01.01.2010 s&#228;mtliche Produkte, die unter das Einheitenzeitgesetz (EinhZeitG) und damit den Anwendungsbereich der EinhV fallen, nur noch mit der „gesetzlichen&#8221; Einheit ausgezeichnet werden d&#252;rfen. Bei Verst&#246;&#223;en h&#228;tten Geldbu&#223;en und die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gedroht.</p>
<p>Noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode im Jahr 2009 wandelte die Bundesregierung jedoch durch Verordnung des Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie (<a title="externer Link" href="http://www.bmwi.de/" target="_blank">BMWi</a>) vom 25.09.2009 die &#220;bergangsregelung in der EinhV in eine unbefristete Regelung um. H&#228;ndler m&#252;ssen ihre Artikelbeschreibungen mithin nicht zum Jahresende umstellen, sondern k&#246;nnen die Doppelkennzeichnung beibehalten. Dies kann im Sinne der Verbraucher nur begr&#252;&#223;t werden - bleibt dem Verbraucher auf diese Weise doch eben das m&#246;glich, was der Gesetzgeber gerade erreichen will: n&#228;mlich der Vergleich wesentlicher Produktmerkmale auf einen Blick.</p>
<p>Es fragt sich, warum &#252;berhaupt an den gewohnten Messeinheitenangaben ger&#252;hrt wird. Dem Verbraucher dient es auf den ersten Blick nicht. Man mu&#223; aber sehen, dass selbst vermeintlich kleine H&#228;ndler ihre Waren heute oftmals nicht mehr nur in ihrem Heimatland anbieten, sondern den Binnenmarkt f&#252;r sich entdeckt haben. Warum nicht auch Kunden in Italien oder Irland bedienen? Genau deswegen lohnt es sich aber, ein europaweit einheitliches, verbindliches Messeinheitenangabensystem zu schaffen, dass nicht nur dem deutschen Verbraucher die Vergleichbarkeit der Produkte erm&#246;glicht, sondern auch den europ&#228;ischen Mitb&#252;rgern.</p>
<p>Zum Gl&#252;ck hat man gerade noch rechtzeitig erkannt, dass die bessere Vergleichbarkeit f&#252;r alle nicht dazu f&#252;hren darf, dass die Vergleichbarkeit auf nationaler Ebene durch die ungewohnten Messeinheiten verschlechtert wird.</p>
<p>Und wer wei&#223;: Vielleicht setzt sich ja doch irgendwann kW gegen PS und cm gegen Zoll im Bewusstsein des Verbrauchers durch, so dass auf eine Doppelkennzeichnung verzichtet werden kann?</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wertersatzklausel und Widerrufsbelehrung - das nächste Kapitel</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/12/10/wertersatzklausel-und-widerrufsbelehrung-das-naechste-kapitel/</link>
		<comments>http://www.ra-maas.de/2009/12/10/wertersatzklausel-und-widerrufsbelehrung-das-naechste-kapitel/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 14:35:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[
Der BGH hat sich mit einer Entscheidung vom 09.12.2009 zu einzelnen Formulierungen der Widerrufsbelehrung im Onlinehandel ge&#228;u&#223;ert. Wer das Thema in den letzten Jahren verfolgt hat wei&#223;, dass trotz Bereitstellung einer Muster-Widerrufsbelehrung durch den Gesetzgeber und Aktualisierung dieser keine Rechtsicherheit bestand. Denn einzelne, in den jeweils g&#252;ltigen Mustern enthaltene Formulierungen sind von den Gerichten immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]><xml> Normal   0   21 </xml><![endif]--><!--  --></p>
<p>Der BGH hat sich mit einer Entscheidung vom 09.12.2009 zu einzelnen Formulierungen der Widerrufsbelehrung im Onlinehandel ge&#228;u&#223;ert. Wer das Thema in den letzten Jahren verfolgt hat wei&#223;, dass trotz Bereitstellung einer Muster-Widerrufsbelehrung durch den Gesetzgeber und Aktualisierung dieser keine Rechtsicherheit bestand. Denn einzelne, in den jeweils g&#252;ltigen Mustern enthaltene Formulierungen sind von den Gerichten immer wieder als unzureichend beanstandet worden.</p>
<blockquote><p>Folge: H&#228;ndler konnten erfolgreich abgemahnt werden, obwohl sie die Muster-Belehrung verwendet haben.</p></blockquote>
<p><span id="more-355"></span></p>
<p>Die letzte Aktualisierung der Musterwiderrufsbelehrung datiert vom 04.08.09. Dieses st&#228;ndige Nachbessern des Gesetzgebers nimmt der Planung im Onlinehandel jegliche Sicherheit und Vorhersehbarkeit. Stattdessen entsteht erhebliche Verunsicherung und ein stetes Abmahnrisiko.</p>
<p>Mit Verbraucherschutz, dem das Widerrufsrecht dienen soll, ist das nicht mehr zu rechtfertigen. Denn der Verbraucher kann dieses Hin und Her genauso wie der Onlineh&#228;ndler schon lange nicht mehr nachvollziehen. Dennoch wird der Onlinehandel &#252;berm&#228;&#223;ig mit Abmahnrisiken, Umstellungskosten und sich &#228;ndernden Kalkulationsgrundlagen im Hinblick auf die Laufzeit eines m&#246;glichen Widerrufs belastet.</p>
<p>Aus der j&#252;ngsten BGH-Entscheidung einige Beispiele:</p>
<p>Folgende Formulierung wurde ger&#252;gt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Die Frist beginnt fr&#252;hestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.&#8221;</p>
<p>Diese Formulierung kann den falschen Eindruck erwecken, dass der Erhalt „dieser&#8221; Belehrung &#252;ber den Monitor bei Abruf der Internseite die Widerrufsfrist in Gang setzt. Die Frist wird jedoch nur in Gang gesetzt, wenn die Belehrung bis sp&#228;testens bei Vertragsschlu&#223; in Textform, also schriftlich (z.B. per E-Mail), erfolgt.</p>
<p>Die Formulierung wurde deshalb vom BGH als unzul&#228;ssig bewertet. Dabei musste sich der BGH mit der alten Rechtslage befassen, so dass diejenigen, die die aktuelle Musterwiderrufbelehrung nutzen, diesen Fehler nicht mehr machen sollten.</p>
<p>Die 2. dem BGH zur Pr&#252;fung vorgelegte Klausel betrifft folgendes:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Das R&#252;ckgaberecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Vertr&#228;gen</p>
<ul>
<li>zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die pers&#246;nlichen Bed&#252;rfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht f&#252;r eine R&#252;cksendung geeignet sind oder schnell verderben k&#246;nnen oder deren Verfallsdatum &#252;berschritten w&#252;rde;</li>
</ul>
<ul>
<li>zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datentr&#228;ger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder</li>
</ul>
<ul>
<li>zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.&#8221;</li>
</ul>
<p>Diese Klausel soll zul&#228;ssig sein, so der BGH. Denn sie gebe den Gesetzestext auszugsweise wieder und informiere den Verbraucher hinreichend &#252;ber die F&#228;lle, bei denen kein Widerrufsrecht bestehe. Dennoch ist von der Verwendung dieser Klausel in der wiedergegebenen Form abzuraten, da die Ausschlu&#223;tatbest&#228;nde gegen&#252;ber dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, vom Gesetzgeber leicht ver&#228;ndert worden sind.</p>
<p>Nun zur 3. und vielleicht interessantesten Klausel:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlie&#223;lich auf deren Pr&#252;fung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengesch&#228;ft m&#246;glich gewesen w&#228;re, zur&#252;ckzuf&#252;hren ist.&#8221;</p>
<p>Interessant bei dieser Klausel ist, dass der BGH sich jetzt mit der Wertersatzklausel besch&#228;ftigt, dabei jedoch scheinbar - aus den bislang unver&#246;ffentlichten Urteilsgr&#252;nden mag sich anders ergeben - nicht auf die j&#252;ngste EuGH-Entscheidung zur Wertersatzklausel eingeht. Das erstaunt deswegen, weil der EuGH erst am 03.09.09 die Formulierung, der K&#228;ufer m&#252;sse f&#252;r die durch bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz leisten, als europarechtswidrig kassiert hat.</p>
<p>Sofort ging der Rat um, auf eine Wertersatzklausel vollst&#228;ndig zu verzichten. <a title="externer Link" href="http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1330.html" target="_blank">Besonnenere Kommentatoren</a> traten diesem Rat als vorschnell entgegen, da der EuGH es ausdr&#252;cklich der deutschen Rechtsprechung auferlegt hat, eine zul&#228;ssige Wertersatzklausel zu entwickeln.</p>
<p>Die Entscheidung des EuGH ist ein Fest f&#252;r abmahnfreudige Wettbewerber und ihre Anw&#228;lte - Kaufleute dagegen m&#252;ssen an der auf unabsehbare Zeit weiterhin unsicheren Rechtslage und ihren Folgen schier verzweifeln.</p>
<p>Und hat der BGH nun mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen?</p>
<p>Leider nein. Denn er musste sich nur mit der f&#252;r den ihm vorliegenden Sachverhalt geltenden, mittlerweile &#252;berholten Rechtslage befassen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass sich aus den Urteilsgr&#252;nden noch der ein oder andere Tipp, wie mit der Wertersatzklausel im Hinblick auf die EuGH-Entscheidung in Zukunft umzugehen ist, entnehmen l&#228;&#223;t. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/d2a768e1407d034a1b2af3a7c3a9dc" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderung Widerrufsrecht tritt zum 04.08.09 in Kraft</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/08/04/aenderung-widerrufsrecht-tritt-zum-040809-in-kraft/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 07:33:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Wer Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, mu&#223; ab dem 4. August 2009 seine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Denn zum 4.8.2009 tritt aufgrund des „Gesetzes zur Bek&#228;mpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen&#8221; eine Gesetzes&#228;nderung in Kraft, die eine &#196;nderung der Musterwiderrufsbelehrung in Bezug auf das vorzeitige Erl&#246;schen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen enth&#228;lt.

Bisher gab die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, mu&#223; ab dem 4. August 2009 seine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Denn zum 4.8.2009 tritt aufgrund des „Gesetzes zur Bek&#228;mpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen&#8221; eine Gesetzes&#228;nderung in Kraft, die eine &#196;nderung der Musterwiderrufsbelehrung in Bezug auf das vorzeitige Erl&#246;schen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen enth&#228;lt.</p>
<p><span id="more-331"></span></p>
<p>Bisher gab die Musterbelehrung bei Fernabsatz-Dienstleistungen diesen Text vor:</p>
<p style="text-align: left; padding-left: 30px;">„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausf&#252;hrung der Dienstleistung mit Ihrer ausdr&#252;cklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.&#8221;</p>
<p>Statt dessen mu&#223; es ab dem 4. August 2009 hei&#223;en:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdr&#252;cklichen Wunsch vollst&#228;ndig erf&#252;llt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge&#252;bt haben.&#8221;</p>
<p>Es hilft dann auch nicht mehr, wenn der Kunde beispielsweise per H&#228;kchen in einer Checkbox w&#228;hrend des Bestellvorgangs der sofortigen Ausf&#252;hrung der Dienstleistung zustimmt (bisher erlosch das Widerrufsrecht dann mit Erbringung der Dienstleistung - von Beweisfragen einmal ganz abgesehen).</p>
<p>Denn nach dem ebenfalls ge&#228;nderten § 312d Abs. 3 BGB gen&#252;gt f&#252;r das Erl&#246;schen des Widerrufsrechts die Erbringung der Dienstleistung nicht mehr.</p>
<p>Vielmehr mu&#223; der Kunde die Dienstleistung auch vollst&#228;ndig bezahlt haben. Dies d&#252;rfte vermutlich dazu f&#252;hren, dass Dienstleistungen im Fernabsatz in vielen F&#228;llen nur noch gegen Vorkasse erbracht werden.</p>
<p>Aus Sicht der Anbieter gilt es die Belehrungen und Texte in den Bestellvorg&#228;ngen und Vertragsunterlagen umgehend an die aktuelle Rechtslage anzupassen, um drohenden Abmahnungen zu entgehen (vgl. Vorgehen bei Erhalt von Abmahnungen -&gt; <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/faq/abmahnung/#7" target="_blank">FAQ Abmahnung</a>).</p>
<p>Denn das Vorhalten Verbraucher benachteiligender Belehrungen und Bestellvorg&#228;nge gilt im Verh&#228;ltnis zu Mitbewerbern als Wettbewerbsversto&#223;. &#220;berdies sind Verbraucherschutz- und Wettbewerbsvereine zur Verfolgung derartiger Verst&#246;&#223;e befugt. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/d135bd474c4a62159f0f2c2c1e3789" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Purzel und Co - Filesharing Abmahnung - kein Ende in Sicht?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/06/09/purzel-und-co-filesharing-abmahnung-kein-ende-in-sicht/</link>
		<comments>http://www.ra-maas.de/2009/06/09/purzel-und-co-filesharing-abmahnung-kein-ende-in-sicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 22:33:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

		<category><![CDATA[Tauschbörse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Musik-, Film- und Videowirtschaft, sodann auch die Anbieter von PC-Spielen und seit einigen Monaten die Verlage elektronischer B&#252;cher, lassen in gro&#223;er Anzahl wegen behaupteter Verletzungen des Urheberrechts &#252;ber Rechtsanwaltskanzleien abmahnen. Nicht selten trifft es Sch&#252;ler, Studenten oder deren Eltern, die f&#252;r vermeintliche Rechtsverletzungen hohe Betr&#228;ge f&#252;r Anw&#228;lte und als Schadensersatz zahlen sollen.
Zu Recht - [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Musik-, Film- und Videowirtschaft, sodann auch die Anbieter von PC-Spielen und seit einigen Monaten die Verlage elektronischer B&#252;cher, lassen in gro&#223;er Anzahl wegen behaupteter Verletzungen des Urheberrechts &#252;ber Rechtsanwaltskanzleien abmahnen. Nicht selten trifft es Sch&#252;ler, Studenten oder deren Eltern, die f&#252;r vermeintliche Rechtsverletzungen hohe Betr&#228;ge f&#252;r Anw&#228;lte und als Schadensersatz zahlen sollen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Zu Recht - oder ein lukratives Gesch&#228;ftsmodell?</p>
<p><span id="more-307"></span></p>
<p>Um eines klar und unmi&#223;verst&#228;ndlich voranzustellen: Das Urheberrecht ist ein hohes Gut, uneingeschr&#228;nkt zu sch&#252;tzen und im Falle der Verletzung auch in angemessener Weise - notfalls gerichtlich - zu verteidigen.</p>
<p>Die eingangs erw&#228;hnten kritischen Anmerkungen gr&#252;nden jedoch auf der Erfahrung einer Vielzahl von F&#228;llen und Akten, die wir im Zusammenhang mit &#8220;Filesharing-&#8221; und Tauschb&#246;rsenabmahnungen sammeln durften. Und da l&#228;&#223;t sich nicht mehr von einer &#8220;angemessenen Verteidigung&#8221; sprechen, sondern das Gegenteil dessen feststellen.</p>
<p>Vertipper von IP-Adressen im Rahmen der Ermittlungen und Recherchen sind da noch die harmlosen &#8220;Fehler&#8221;. Abgestimmte Verhaltensweisen, eigens gegr&#252;ndete &#8220;Ermittlungsgesellschaften&#8221; bed&#252;rfen da schon erheblich weiter gehenden Bedenken.</p>
<p>Die &#8220;Einschaltung&#8221; von Staatsanwaltschaften durch die Musik-, Film- und Videowirtschaft nach Zweckm&#228;&#223;igkeitserw&#228;gungen (vgl. unser <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/2008/04/25/das-staatsanwaltschaften-hopping-der-musikindustrie/" target="_blank">Beitrag &#8220;Staatsanwaltschaftshopping&#8221; vom 25.4.2008</a>) und der Austausch einer Vielzahl von Anschlu&#223;inhaberdaten wird diesseits allerdings schlicht als rechtswidrig erachtet.</p>
<p>Vor allem aber mu&#223; die Frage gestellt werden, ob es Aufgabe der Justiz sein soll, den abmahnenden Kanzleien das Datenmaterial zu beschaffen und die Erstellung der Abmahn-Serienbriefe durch &#220;bermittlung vorbereiterter Excel-Listen zu erm&#246;glichen.</p>
<p>Seit Inkrafttreten des &#8220;Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; zum 1. September 2008 (vgl. <a title="externer Link" href="http://www.urheberrecht.org/news/m/Schlagworte/s/Durchsetzungsrichtlinie/p/1/i/3380/" target="_blank">Information des Instituts f&#252;r Urheber- und Medienrecht</a>) stellen die abmahnenden Kanzleien ihr Vorgehen um. Es werden nicht mehr bei den sich zunehmend zur Wehr setzenden Staatsanwaltschaften Massenanzeigen zur Ermittlung der Anschlu&#223;inhaberdaten erstattet.</p>
<p>Inzwischen werden bei den voraussichtlich erla&#223;freudigen Landgerichten Antr&#228;ge nach § 101 Abs. 9 Urhebergesetz gestellt, mit denen der vermutete Internet-Access-Provider zur Auskunft der Anschlu&#223;inhaberdaten gerichtlich gezwungen werden soll.</p>
<p>Der Theorie und dem Sinn und Zweck des erw&#228;hnten Gesetzes nach, handelt es sich um das richtige Vorgehen. Aber die Art und Weise, n&#228;mlich erneut massenhaft IP-Adresse, vermeintlichen Tatzeitpunkt anhand von Datum und Uhrzeit tabellarisch zusammenzustellen (erneut in Listenform) und sodann in &#8220;Sammelantr&#228;gen&#8221; zu Gericht zu tragen, lassen erneut erhebliche Bedenken an der Rechtm&#228;&#223;igkeit des Vorgehens und der Lauterkeit der Motive f&#252;r dieses Handeln entstehen.</p>
<p>Leider finden sich immer noch zu viele Gerichte, die sich offenbar durch die Vorlage textbausteinm&#228;&#223;ig vorgebrachter unpr&#228;ziser und oberfl&#228;chlich gehaltener eidesstattlicher Versicherungen &#8220;&#252;berzeugen&#8221; lassen und derartigen Auskunftsantr&#228;gen stattgeben. F&#252;r diese Mitwirkung an einem durchaus lukrativen Gesch&#228;ftsmodell lassen sich diese Gerichte sodann - leider - noch nicht einmal nach den Regeln der Kostenordnung &#8220;verg&#252;ten&#8221;, sondern erlauben eine Zusammenfassung mehrerer hundert Datens&#228;tze zu einem einzigen Verfahren, statt jeden einzelen Fall mit Gerichtskosten zu belegen.</p>
<p>Wieder zeigt sich, dass das Frankfurter Oberlandesgericht deutlich einschr&#228;nkender und zur&#252;ckhaltender gegen&#252;ber diesem Vorgehen einschl&#228;giger Abmahnkanzleien Stellung bezieht (vgl. Einschr&#228;nkung der St&#246;rerhaftung im Familienbereich - <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/2008/01/09/deichbau-zu-frankfurt-gegen-filesharing-abmahnwelle/" target="_blank">Beitrag vom 9.01.2008</a>).</p>
<p>Es entschied am 12. Mai 2009 (vgl. Justiz Hessen, <a title="externer Link" href="http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/AEAA1CEFB72A0067C12575C3004545DF?Opendocument">Oberlandesgericht Frankfurt, Beschlu&#223; vom </a>12.05.2009, Az.11 W 1/09), dass der Internet Provider gerade nicht dazu verpflichtet werden k&#246;nne, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten an Privatpersonen - hier ein Unternehmen der Erotikvideowirtschaft - herauszugeben.</p>
<p>W&#252;rde diese einschr&#228;nkende Anwendung der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften Schule machen, best&#252;nde in der Tat die konkrete Hoffnung f&#252;r Sch&#252;ler, Studenten und Eltern, nicht weiter leichtfertig den zweifellos eindrucksvoll formulierten Abmahnschreiben hilflos ausgesetzt zu sein. Gegenwehr f&#228;llt n&#228;mlich nicht jedem als erste Reaktion auf jene Schreiben ein und so nimmt das Gesch&#228;ftsmodell auch im aktuellen Jahr 2009 nach wie vor seinen gewinnbringenden Lauf.</p>
<p>Zur&#252;ck zur eingangs erw&#228;hnten Vorgabe: Verletzungen des Urheberrechts m&#252;ssen verfolgt werden. Aber die ganz &#252;berwiegende Anzahl der privaten Downloads einer Videodatei oder weniger Musikst&#252;cke stellt schon nach Ansicht einer nicht unerheblichen Anzahl von Juristen keine urheberrechtswidrige Handlung dar.</p>
<p>Dann sollte jedoch auch dem massenhaften Abmahnen solcher Handlungen nicht auch noch Vorschub geleistet werden, sondern vielmehr durch die Staatsanwaltschaften und die Zivilgerichte eine klare Grenze gezogen werden.</p>
<p>Der Gesetzgeber verfolgt ohnehin die Absicht, einfach gelagerte F&#228;lle urheberrechtlicher Verst&#246;&#223;e mit pauschalen Anwaltskosten von 100 EUR auf wirtschaftliche Ebene einzud&#228;mmen.</p>
<p><img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/afc96724e42783ec29fafb12544705" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Irrtum im Onlinehandel - kein Porsche für 5,50 EUR</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/04/03/irrtum-im-onlinehandel-kein-porsche-fuer-550-eur/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Apr 2009 12:22:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Koblenz hatte &#252;ber eine eBay-Auktion zu entscheiden, mit der ein K&#228;ufer f&#252;r 5,50 EUR einen gut 1 Jahr alten Porsche 911 Carrera erwerben wollte. Zu Vertragsschlu&#223;fragen, Irrtum und Anfechtung im Onlinehandel, speziell bei eBay, haben wir bereits wiederholt &#252;ber Urteile berichtet.
Kauf ja, aber unzul&#228;ssige Rechtsaus&#252;bung

Dieser Porsche-Fall kn&#252;pft an den R&#252;benroder-Fall und den Buggy-Fall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Koblenz hatte &#252;ber eine eBay-Auktion zu entscheiden, mit der ein K&#228;ufer f&#252;r 5,50 EUR einen gut 1 Jahr alten Porsche 911 Carrera erwerben wollte. Zu Vertragsschlu&#223;fragen, Irrtum und Anfechtung im Onlinehandel, speziell bei eBay, haben wir bereits wiederholt &#252;ber Urteile berichtet.</p>
<blockquote><p>Kauf ja, aber unzul&#228;ssige Rechtsaus&#252;bung</p></blockquote>
<p><span id="more-295"></span></p>
<p>Dieser Porsche-Fall kn&#252;pft an den R&#252;benroder-Fall und den Buggy-Fall an.</p>
<p>Das Oberlandesgericht K&#246;ln hatte den Kauf einer Landwirtschaftsmaschine f&#252;r 51,00 EUR im Wert von rund 60.000 EUR f&#252;r wirksam erachtet - das Oberlandesgericht Oldenburg dagegen den Kauf eines Buggy f&#252;r 1.000 Pfund statt 15.000 Pfund nicht (vgl. <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/2007/04/16/irrtum-und-anfechtung-im-onlinehandel-hier-zu-niedriges-ebay-gebot/" target="_blank">unser Beitrag 2007</a>).</p>
<p>Auch das Landgericht Koblenz hatte &#252;ber eine erhebliche Wertdifferenz zu entscheiden, denn der Verk&#228;ufer ist der Ansicht, dass sein Porsche &#252;ber 100.000 EUR wert sei, der K&#228;ufer selbst veranschlagte den Wert mit 75.000 EUR und forderte daher auch jene Differenz zu seinem &#8220;Kaufpreis&#8221; nach Auktionsende von 5,50 EUR als Schadensersatz, da der Verk&#228;ufer ihm das Fahrzeug nicht gegen Zahlung von 5,50 EUR &#252;bereignen wollte.</p>
<p>Das Gericht wies die Forderung ab - das ist die gute Nachricht f&#252;r den Verk&#228;ufer.</p>
<p>Spannend f&#252;r alle Beobachter ist jedoch die Frage, ob derselbe Sachverhalt einfach unterschiedlich von verschiedenen Gerichten beurteilt wird. Das w&#252;rde Rechtsunsicherheit hervorrufen.</p>
<p>Die Antwort lautet - &#8220;jein&#8221;. In den drei F&#228;llen sind die unterschiedlichen Ergebnisse auf unterschiedliche Rechtsvorschriften gest&#252;tzt worden.</p>
<p>Einheitlich ist die Argumentation auch im Verh&#228;ltnis zum R&#252;benroder- und zum Buggy-Fall, wenn das Gericht ausf&#252;hrt, dass auch bei vorzeitigem Auktionsabbruch gem&#228;&#223; der eBay-AGB, denen sich Verk&#228;ufer und K&#228;ufer unterworfen haben, ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.</p>
<p>Dieser sei zwar grunds&#228;tzlich anfechtbar. Darauf st&#252;tzte das Oberlandesgericht Oldenburg im Buggy-Fall seine Begr&#252;ndung.</p>
<p>Das Landgericht Koblenz erkl&#228;rte vorliegend jedoch, dass eine solche Anfechtung nicht erkl&#228;rt worden sei und daher auf jene Weise der Vertrag nicht aus Welt geschaffen worden sei.</p>
<p>Allerdings sprachen sie den geforderten Porsche ebensowenig wie den Schadensersatz zu. Sie schlugen einen anderen Weg ein.</p>
<p>Die Forderungen des K&#228;ufers seien nicht durchsetzbar, weil sie gegen Treu und Glauben verstie&#223;en.</p>
<p>D.h. ein Gericht k&#246;nne - &#228;hnlich wie bei der Verj&#228;hrungseinrede - zwar das Bestehen der Anspr&#252;che feststellen, aber diese seien sodann nicht mehr als durchsetzbar zuzusprechen.</p>
<p>Dabei nahm das Gericht eine Vorschrift zu Hilfe, die im Zivilrecht als allgemeiner &#8220;Gummiparagraph&#8221; gef&#252;hrt wird, n&#228;mlich den Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB. Dabei handelt es sich um eine Generalklausel, die im konkreten Einzelfall mit &#8220;Leben&#8221; gef&#252;llt werden mu&#223;.</p>
<p>Das haben die Koblenzer Richter dann auch verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig ausf&#252;hrlich getan und dargelegt, dass die Rechtsprechung zu § 242 BGB eine Anzahl von Fallgruppen herausgearbeitet habe und hier sei der Fall <strong>unzul&#228;ssiger Rechtsaus&#252;bung</strong> einschl&#228;gig.</p>
<p>Der K&#228;ufer habe alle wesentlichen Gesichtspunkte einer &#220;bervorteilung des Verk&#228;ufers sowie dessen Willen, die Auktion als irgendwie fehlerhaft geartet abbrechen zu wollen, wahrgenommen und k&#246;nne sich daher nicht auf ein zu sch&#252;tzendes Interesse berufen. Vielmehr m&#252;sse er nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, zu dem beide Parteien eines Vertrages verpflichtet sind, von der Durchsetzung seiner Schadensersatzforderung Abstand nehmen.</p>
<p><strong>Wie ist das so begr&#252;ndete Ergebnis zu werten?</strong></p>
<p>Ich meine, der Umweg &#252;ber § 242 BGB ist nicht n&#246;tig. Und ich halte es f&#252;r einen Umweg, § 242 BGB zu bem&#252;hen, der meiner Meinung nach nur als ultima ratio zur Korrektur von Vertragsverh&#228;ltnissen dienen sollte. Vorhersehbarkeit und Planbarkeit der Rechtsprechung sind ein nicht zu untersch&#228;tztender wirtschaftlicher Standortfaktor in Deutschland. Daran sollte weitestgehend festgehalten werden.</p>
<p>Es stellt sich aus meiner Sicht vielmehr - allerdings gegen die bislang herrschende Praxis - die Frage, ob immer und ausnahmslos mit der Freischaltung einer &#8220;Auktion&#8221; bei eBay aus Verk&#228;ufersicht unwiderruflich ein Kaufvertrag in Gang gesetzt werden soll?</p>
<p>Mir kommen da ganz erhebliche Zweifel auf. F&#252;r Kleinwaren oder unzweifelhaft in Wert und Funktion bestimmbare Waren mag jener Weg sachgerecht und vertretbar sein.</p>
<p>Aber sp&#228;testens bei Gro&#223;maschinen oder PKW halte ich das Vorgehen f&#252;r verfehlt und lebensfremd. &#220;ber Plattformen wie eBay sollen Vertragsparteien zusammengebracht werden - das ist die prim&#228;re Funktion. Es soll auch ein Grad an Verbindlichkeit erreicht werden. Aber dar&#252;berhinaus sollte Ber&#252;cksichtigung finden, dass es Waren gibt, die immer erst einer Inaugenscheinnahme bed&#252;rfen, bevor das &#196;quivalenzverh&#228;ltnis von Leistung und Gegenleistung hinreichend &#252;berpr&#252;ft worden sind und ein Kauf tats&#228;chlich in Gang gesetzt werden soll.</p>
<p>Die Kehrseite der Medaillie der bislang ge&#252;bten Praxis ist ja hinl&#228;nglich bekannt - &#8220;Betr&#252;gereien &#252;ber eBay - Verkauf nicht existierender oder besch&#228;digter Waren&#8221; usw. usf.</p>
<p>Zudem &#246;ffnet man T&#252;r und Tor f&#252;r die Anwendung diverser &#8220;Gummiparagraphen&#8221;, d.h. Generalklauseln wie § 242 BGB, um mehr oder minder gew&#252;nschte oder unerw&#252;nschte Ergenbnisse zu korrigieren.</p>
<p>Damit aber sch&#252;rt man Rechtsunsicherheit und fehlende Planungssicherheit, weil die Anwendung jener Ergebniskorrekturen regelm&#228;&#223;ig unvorhersehbar sind und zunehmend von individuellen Wertungen abh&#228;ngen, die nicht mehr planbar oder transparent sind.</p>
<p>Im vorliegenden Fall ist es meiner Meinung nach gar nicht erst zu einem wirksamen Vertragsschlu&#223; gekommen, weil im Zeitpunkt der Annahme durch den K&#228;ufer der Widerruf des Angebots bereits auf dem Wege war bzw. &#252;ber einen derartigen Artikel der Vertragsschlu&#223; erst vor Ort zustande kommt.</p>
<p>Dar&#252;ber darf man nat&#252;rlich auch geteilter Auffassung sein &#8230;. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/ab9b7a68f23078ab80500134758463" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wertersatz im Gewährleistungsfall?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/02/06/wertersatz-im-gewaehrleistungsfall/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Feb 2009 11:38:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>

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		<category><![CDATA[BGH]]></category>

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		<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>

		<category><![CDATA[Wertersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen der Gew&#228;hrleistung sind H&#228;ndler verpflichtet, dem Kunden ein mangelfreies Ger&#228;t zu liefern. Stellt sich heraus, dass die Ware einen Mangel hatte, mu&#223; die Ware entweder durch eine Nachlieferung ersetzt oder repariert werden. Das deutsche Recht sieht vor, dass der H&#228;ndler bei einer Nachlieferung Anspruch auf Wertersatz geltend machen kann. Diese Regelung hat der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der Gew&#228;hrleistung sind H&#228;ndler verpflichtet, dem Kunden ein mangelfreies Ger&#228;t zu liefern. Stellt sich heraus, dass die Ware einen Mangel hatte, mu&#223; die Ware entweder durch eine Nachlieferung ersetzt oder repariert werden. Das deutsche Recht sieht vor, dass der H&#228;ndler bei einer Nachlieferung Anspruch auf Wertersatz geltend machen kann. Diese Regelung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun vom Tisch gefegt.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Wegfall des Wertersatzes f&#252;r H&#228;ndler?</p>
<p><!--[if gte mso 9]><xml> Normal   0   21 </xml><![endif]--><!--  --></p>
<p><span id="more-289"></span></p>
<p>Der BGH hatte sich in einem nun ver&#246;ffentlichten Urteil vom 26. November 2008 (Az.: VIII ZR 200/05) mit der Frage zu besch&#228;ftigen, ob der K&#228;ufer im Falle der Ersatzlieferung f&#252;r die zwischenzeitliche Nutzung der mangelhaften Kaufsache Wertersatz zahlen muss.</p>
<p>Der Versandh&#228;ndler Quelle hatte diesen von der K&#228;uferin eines Ofens verlangt, als die Kundin kurz vor Ablauf der gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsfrist von zwei jahren eine irreparable Besch&#228;digung der Emaillebeschichtung geltend gemacht und im Wege der Nacherf&#252;llung einen neuen Ofen erhalten hatte.</p>
<p>Bei einem Blick in das BGB kann man eigentlich zu keinem anderen Ergebnis kommen, als dass Quelle tats&#228;chlich einen Anspruch auf Zahlung von Wertersatz f&#252;r die immerhin nahezu zwei Jahre andauernde Nutzung des Ofens gegen die K&#228;uferin hat. In § 439 Abs. 4 BGB hei&#223;t es schlie&#223;lich, dass im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherf&#252;llung die Vorschriften &#252;ber den R&#252;cktritt - ohne irgendeine Einschr&#228;nkung - gelten. In den Vorschriften &#252;ber den R&#252;cktritt (§ 346 BGB) ist wiederum unmissverst&#228;ndlich niedergelegt, dass die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind und, sofern dies nicht m&#246;glich ist, Wertersatz zu leisten ist.</p>
<p>Ergo: Wenn der Verk&#228;ufer aufgrund eines Gew&#228;hrleistungsfalls dem K&#228;ufer eine neue mangelfreie Sache liefert, bekommt er die mangelhafte Sache zur&#252;ck und kann f&#252;r die zwischenzeitliche Nutzung Wertersatz verlangen.</p>
<p>Dies scheint auch gerecht, da der K&#228;ufer schlie&#223;lich eine ungebrauchte neue Sache bekommt, deren Lebensdauer l&#228;nger ist und f&#252;r die die Gew&#228;hrleistungsfrist neu zu laufen beginnt. Da kann es doch kein Unrecht sein, dass der K&#228;ufer zumindest f&#252;r die Zeit, in der er die Sache genutzt hat, Wertersatz leisten muss - m&#246;chte man meinen.</p>
<p>„Doch!&#8221;, sagt nun der BGH. In den F&#228;llen, in denen der Verk&#228;ufer Unternehmer und der K&#228;ufer Verbraucher ist (sog. Verbrauchsg&#252;terkauf), stehe dem H&#228;ndler aufgrund einer sogenannten Vorabentscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs (EuGH) kein Wertersatz zu. Denn nach der Entscheidung des EuGH sei die Pflicht des Verbrauchers, Wertersatz im Zuge von Ersatzlieferungen aufgrund von Gew&#228;hrleistung zu leisten, mit europ&#228;ischem Recht nicht vereinbar. Dem europ&#228;ischen Gesetzgeber sei gerade die Unentgeltlichkeit der Herbeif&#252;hrung des vertragsgem&#228;&#223;en Zustandes - also der Lieferung einer mangelfreien Sache - wichtig, weil der Verbraucher sonst die Belastung mit dem Wertersatzanspruch f&#252;rchte und sein Gew&#228;hrleistungsrecht m&#246;glicherweise nicht geltend mache. Deshalb sei durch das europ&#228;ische Recht jede finanzielle Forderung gegen den Kunden im Rahmen der Nacherf&#252;llung ausgeschlossen.</p>
<p>Au&#223;erdem stellte der BGH fest, dass es zwischen Ersatzlieferung und R&#252;cktritt, dessen Vorschriften auf die Ersatzlieferung anzuwenden sind, einen erheblichen Unterschied gebe. W&#228;hrend die Wertersatzpflicht beim R&#252;cktritt durchaus nach wie vor interessengerecht sei, weil die Ausgangssituation - Nachlieferung aufgrund von Mangelhaftigkeit der Ware oder R&#252;cktritt - nicht vergleichbar sei. Denn im R&#252;cktrittsfalle m&#252;sse der Kaufpreis zu&#252;ckerstattet werden. Dem steht die R&#252;ckgabe der gebrauchten Sache gegen&#252;ber. Im Gew&#228;hrleistungsfall kann der H&#228;ndler dagegen den Kaufpreis und damit den erzielten Gewinn behalten.</p>
<p>Die Vorschrift zum Wertersatz in § 346 BGB muss also jetzt im Falle der Ersatzlieferung an einen Verbraucher dergestalt einschr&#228;nkend angewendet werden, dass der K&#228;ufer keinen Wertersatz leisten muss. Im &#220;brigen d&#252;rfte es nicht mehr lange dauern, bis diese Einschr&#228;nkung den Weg in das Gesetz findet: Eine dahingehende Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, die der Bundestag auch angenommen hat, existierte bereits vor Verk&#252;ndung des BGH-Urteils.</p>
<p>Unabh&#228;ngig von der noch ausstehenden Umsetzung auf Gesetzesebene sind H&#228;ndler gehalten, von Wertersatzforderungen in Gew&#228;hrleistungsf&#228;llen Abstand zu nehmen - die BGH-Entsacheidung l&#228;&#223;t daran keine Zweifel zu.</p>
<p>Falls dennoch Wertersatz gefordert wird, kann der Kunde diesen verweigern. Au&#223;erdem k&#246;nnten Wettbewerber oder vom Kunden angerufene Verbraucherzentralen das Verhalten als wettbewerbswidrig einstufen und den H&#228;ndler kostenpflichtig abmahnen.</p>
<p>Darauf solten H&#228;ndler sich einstellen und ihre Gesch&#228;ftabl&#228;ufe anpassen - gegebenfalls bis zur &#196;nderung von AGB.<br />
<img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/ab80d71d58c8b5933f23612e631313" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verpackungen - Neuregelung zum 01.01.2009</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/01/16/verpackungen-neuregelung-zum-01012009/</link>
		<comments>http://www.ra-maas.de/2009/01/16/verpackungen-neuregelung-zum-01012009/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 09:55:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>

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		<category><![CDATA[Verpackung]]></category>

		<category><![CDATA[Verpackungsverordnung]]></category>

		<category><![CDATA[VerpackV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-maas.de/?p=277</guid>
		<description><![CDATA[Das Thema Recycling wird von der Bundesregierung immer ernster genommen. Um sicherzustellen, dass die im Versandhandel verwendeten Verpackungen der Wiederverwertung zugef&#252;hrt werden, ist in der seit dem 01.01.2009 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung (VerpackV) ein ausgekl&#252;geltes System zum Einsatz von und Umgang mit Verpackungen vorgesehen.

Die VerpackV galt auch bisher schon f&#252;r alle, die Waren in Verpackungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema Recycling wird von der Bundesregierung immer ernster genommen. Um sicherzustellen, dass die im Versandhandel verwendeten Verpackungen der Wiederverwertung zugef&#252;hrt werden, ist in der seit dem 01.01.2009 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung (VerpackV) ein ausgekl&#252;geltes System zum Einsatz von und Umgang mit Verpackungen vorgesehen.</p>
<p><span id="more-277"></span></p>
<p>Die VerpackV galt auch bisher schon f&#252;r alle, die Waren in Verpackungen an Endverbraucher abgeben, z.B. im Versandhandel. Doch eine Pflicht, diese Verpackungen der Wiederverwertung zuzuf&#252;hren, bestand f&#252;r den H&#228;ndler nicht. Vielmehr konnte der Kunde in vielen F&#228;llen darauf verwiesen werden, die Verpackungen &#252;ber die Altpapiersammlung oder die „gelbe Tonne&#8221; (je nach Gemeinde auch „gelber Sack&#8221;) zu entsorgen.</p>
<p>Dies ist seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr m&#246;glich. Vielmehr mu&#223; der H&#228;ndler - und das betrifft auch kleine eBay-H&#228;ndler mit geringem Umsatz - sicherstellen, dass die Verpackungen dem Recycling zugef&#252;hrt werden. Daf&#252;r sieht die VerpackV zwei M&#246;glichkeiten vor:</p>
<ul>
<li>R&#252;cknahme der Verpackungen - das bedeutet nicht, dass der H&#228;ndler selbst die Verpackung zur&#252;cknimmt, sondern das er einem Entsorgungsunternehmen angeschlossen ist. Einer der bekanntesten Entsorger d&#252;rfte die <a title="externer Link" href="http://www.gruener-punkt.de/">&#8220;Der Gr&#252;ne Punkt - Duales System Deutschland GmbH&#8221; </a>sein.</li>
</ul>
<ul>
<li>Verwendung von lizenzierten Verpackungen - das bedeutet, der Verk&#228;ufer des Verpackungsmaterials ist einem Entsorger angeschlossen.</li>
</ul>
<p>Einfacher sieht auf den ersten Blick die Verwendung von lizenzierten Verpackungen aus. Allerdings mu&#223; der H&#228;ndler sicherstellen, dass das Verpackungsmaterial tats&#228;chlich lizenziert ist. Denn daf&#252;r ist er beweispflichtig und ansehen kann man das der Verpackung nicht - eine Kennzeichnungspflicht f&#252;r lizenzierte Verpackungen gibt es nicht. Es sollte daher auf einer vertraglichen Regelung zur Lizenzierung beim Kauf der Verpackungen durch den H&#228;ndler bestanden werden.</p>
<p>Der Anschlu&#223; an einen Entsorger bedingt gegen&#252;ber der Verwendung lizenzierter Verpackungen h&#246;here Einstandskosten (Mitgliedschaft beim Entsorger) und Verwaltungsaufwand, da dem Entsorger Mengenmeldungen &#252;ber die verwendeten Verpackungen zu machen sind.</p>
<p>Allerdings ist der H&#228;ndler in der Beweispflicht, dass er die VerpackV beachtet - und den Beweis kann man wohl nur durch den Anschlu&#223; an einen Entsorger f&#252;hren. Denn die Beweispflicht gilt nicht nur f&#252;r Neuverpackungen, sondern auch f&#252;r gebrauchte Verpackungen, F&#252;llmaterial, Klebestreifen, etc. Das bedeutet, dass der H&#228;ndler selbst dann, wenn er der Verpackung des Herstellers kein weiteres Verpackungsmaterial hinzuf&#252;gt, beweispflichtig ist, dass die vom Hersteller verwendete Verpackung lizenziert oder der Hersteller einem Entsorger angeschlossen ist. Ob die Hersteller derartige Angaben auf H&#228;ndleranfrage bereitstellen, darf bezweifelt werden.</p>
<p>Es spricht also durchaus Einiges daf&#252;r, dass der Anschlu&#223; an einen Entsorger letztendlich die „sichere&#8221; L&#246;sung ist. Die Entscheidung - auch unter kaufm&#228;nnischen Gesichtspunkten - mu&#223; jeder H&#228;ndler selbst treffen. Dabei sollte ber&#252;cksichtigt werden, dass die VerpackV von der Rechtsprechung als eine marktregulierende Regelung im Sinne des UWG bewertet wird. Das bedeutet: wer sich nicht an die VerpackV h&#228;lt, verst&#246;&#223;t gegen das Wettbewerbsrecht und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Erste Hilfe bei Abmahnungen finden Sie in unseren <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/faq/abmahnung/" target="_blank">FAQ</a>.<img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/a40945651205ade93367c40b90777c" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neues Werberecht (UWG) zum 30.12.2008</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2008/12/30/neues-werberecht-uwg-zum-30122008/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 00:43:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>

		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Marketing]]></category>

		<category><![CDATA[UWG]]></category>

		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Werberecht wird erstmals seit seiner Neufassung 2004 nachhaltig reformiert. Anla&#223; ist die EU Richtlinie &#252;ber unlautere Gesch&#228;ftspraktiken. Zugleich werden aber auch redaktionelle Anpassungen und Erg&#228;nzungen vorgenommen. Neu ist der Klauselkatalog von insgesamt 30 Gesch&#228;ftspraktiken, die ohne weiteres als wettbewerbsrechtlich unzul&#228;ssig zu werten sind.
Abmahnungen und damit Kosten und Aufwand drohen!

Es lohnt sich den Katalog der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Werberecht wird erstmals seit seiner Neufassung 2004 nachhaltig reformiert. Anla&#223; ist die EU Richtlinie &#252;ber unlautere Gesch&#228;ftspraktiken. Zugleich werden aber auch redaktionelle Anpassungen und Erg&#228;nzungen vorgenommen. Neu ist der Klauselkatalog von insgesamt 30 Gesch&#228;ftspraktiken, die ohne weiteres als wettbewerbsrechtlich unzul&#228;ssig zu werten sind.</p>
<blockquote><p>Abmahnungen und damit Kosten und Aufwand drohen!</p></blockquote>
<p><span id="more-258"></span></p>
<p>Es lohnt sich den Katalog der verbotenen Werbehandlungen genauer anzusehen. Denn sowohl derjenige, der sich &#252;ber das unlautere Verhalten seiner Mitbewerber &#228;rgert und dagegen vorzugehen w&#252;nscht, als auch derjenige, der sich bislang aus jenem Topfe der nunmehr definitiv unzul&#228;ssigen Werbema&#223;nahmen bediente, kann nun in &#8220;klaren und verst&#228;ndlichen Worten&#8221; nachlesen, was erlaubt und unerlaubt ist.</p>
<p>Ein Beispiel - zu finden in Ziffer 15 des Anhanges zu § 3 Abs. 3 UWG:</p>
<blockquote><p>Unzul&#228;ssige gesch&#228;ftliche Handlungen (&#8230;) sind:</p>
<p>(&#8230;) die unwahre Angabe, der Unternehmer werde demn&#228;chst sein Gesch&#228;ft aufgeben oder seine Gesch&#228;ftsr&#228;ume verlegen;</p></blockquote>
<p>Gemeint ist beispielsweise die Bewerbung eines R&#228;umungsverkaufs, obwohl tats&#228;chlich eine Schlie&#223;ung oder ein Umzug des Gesch&#228;fts gar nicht ansteht. Leider verh&#228;lt es sich jedoch hinsichtlich der Verst&#228;ndlichkeit innerhalb dieses Katalogs auch so, wie man es aus anderen Gesetzen kennt - es gibt auch weniger transpartente Klauseln:</p>
<blockquote><p>Unzul&#228;ssige gesch&#228;ftliche Handlungen (&#8230;) sind:</p>
<p>(&#8230;) Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Abs. 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer sodann in der Absicht, stattdessen eine andere Ware oder Dienstleistung abzusetzen, etwas Fehlerhaftes vorf&#252;hrt oder sich weigert zu zeigen, was er beworben hat, oder sich weigert, Bestellun- gen daf&#252;r anzunehmen oder die beworbene Leistung innerhalb einer vertretbaren Zeit zu erbringen;</p></blockquote>
<p>Richtig und wichtig ist es aber dennoch allemal, einen Blick in die 30 Giftmischungen zu werfen - <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/faq/gesetzesauszuege/" target="_parent">hier eine erste &#220;bersicht</a>. Eine gesch&#228;ftliche Handlung, die gegen&#252;ber Verbrauchern erfolgt und sicht unter einen jener F&#228;lle fassen l&#228;&#223;t, ist unabh&#228;ngig davon, ob die Auswirkungen &#8220;sp&#252;rbar&#8221; sind oder nicht ohne weitere Wertungen verboten.</p>
<p>Mitbewerber k&#246;nnen etwa Powerseller und gewerbliche H&#228;ndler, die auf Marktpl&#228;tzen wie eBay Waren gegen&#252;ber Verbrauchern absetzen, ohne offen zu legen, dass sie Unternehmer sind, ohne weiteres auf Unterlassung, Beseitigung nebst Abmahnkostenerstattung in Anspruch genommen werden (weitere Hinweise zum <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/faq/abmahnung/" target="_parent">Abmahnverfahren in den FAQ</a>).</p>
<p>Der bislang zentrale Begriff der &#8220;Wettbewerbshandlung&#8221; wird ab sofort durch den Begriff der &#8220;gesch&#228;ftlichen Handlung&#8221; ersetzt, der in § 2 Ziffer 1 sogleich auch legal definiert wird. Erforderlich ist letztlich ein Mitwirken an einer Absatzf&#246;rderung, das insoweit etwa insbesondere vom rein privaten Handeln abzugrenzen ist.</p>
<p>Eine weitere wichtige begriffliche &#196;nderung wird in der Generalklausel des § 3 Abs. 1 vorgenommen, indem Bagatellf&#228;lle nicht mehr nach ihrer Eignung, &#8220;nicht nur unerheblich zu beeintr&#228;chtigen&#8221;, sondern danach zu beurteilen sind, ob sie zu einer &#8220;sp&#252;rbaren&#8221; Beeintr&#228;chtigung f&#252;hren.</p>
<p>Das Irref&#252;hrungsrecht (§§ 5, 5a UWG) wird weitergehend neu strukturiert und an die vorgenannten begrifflichen &#196;nderungen angepa&#223;t. Auch hier gibt es einen kleinen Klauselkatalog. Stellt der Unternehmer dem Verbraucher bestimmte Informationen nicht zur Verf&#252;gung, so ist in der Regel von einer Irref&#252;hrung auszugehen. Hierzu geh&#246;ren etwa</p>
<ul>
<li>der Endpreis, wenn dieser nicht anzugeben ist, die Grundlagen seiner Berechnung,</li>
<li>die vollst&#228;ndige Identit&#228;t des Anbieters (Anbieterkennzeichnungs-/Impressumspflicht),</li>
<li>Liefer- und Frachtkosten,</li>
<li>Zustellkosten,</li>
<li>Liefer- und Zahlungsmodalit&#228;ten,</li>
<li>usw. usf.</li>
</ul>
<p>F&#252;r Onlineshops d&#252;rfte sich sp&#228;testens an dieser Stelle aufdr&#228;ngen, ihren Bestellvorgang auf die rechtzeitige und vollst&#228;ndige (!) Angabe derartiger Informationen zu &#252;berpr&#252;fen und erforderlichenfalls zu erg&#228;nzen. Gefordert sind auch die Shop-Softwareanbieter, an dieser Stelle rasche Updates anzubieten.</p>
<p>Das Gesetz tritt am 30. Dezember 2008 in Kraft - ob die ersten Abmahnungen bereits am 31.12.2008 die Kanzleien verlassen?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Widerrufsbelehrung - neue Überarbeitung geplant</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2008/10/17/widerrufsbelehrung-neue-ueberarbeitung-geplant/</link>
		<comments>http://www.ra-maas.de/2008/10/17/widerrufsbelehrung-neue-ueberarbeitung-geplant/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Oct 2008 08:33:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>

		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Belehrung]]></category>

		<category><![CDATA[Fernabsatz]]></category>

		<category><![CDATA[Gesetzesentwurf]]></category>

		<category><![CDATA[Muster]]></category>

		<category><![CDATA[Online]]></category>

		<category><![CDATA[Shop]]></category>

		<category><![CDATA[Textform]]></category>

		<category><![CDATA[Wertersatz]]></category>

		<category><![CDATA[WIderrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die erst am 1.4.2008 durch die Bundesregierung aktualisierte Musterwiderrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird schon wieder ver&#228;ndert. Das Bundesjustizministerium hat im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien auch die Musterbelehrung in neuer Bearbeitung.
Was &#228;ndert sich?

Legt man die seit dem 1. April 08 geltende Belehrung (vgl. unsere Artikel „Widerrufsbelehrung - neues Muster ab 01.04.2008&#8243; und „Diskussionsentwurf zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die erst am 1.4.2008 durch die Bundesregierung aktualisierte Musterwiderrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird schon wieder ver&#228;ndert. Das Bundesjustizministerium hat im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien auch die Musterbelehrung in neuer Bearbeitung.</p>
<blockquote><p>Was &#228;ndert sich?</p></blockquote>
<p><span id="more-223"></span></p>
<p>Legt man die seit dem 1. April 08 geltende Belehrung (vgl. unsere Artikel <a title="Widerrufsbelehrung - neues Muster ab 01.04.2008" href="http://www.ra-maas.de/2008/03/14/widerrufsbelehrung-neues-muster-ab-01042008/" target="_blank">„Widerrufsbelehrung - neues Muster ab 01.04.2008&#8243;</a> und „<a title="Diskussionsentwurf zur Musterwiderrufsbelehrung ver&#246;ffentlicht" href="http://www.ra-maas.de/2007/11/20/diskussionsentwurf-zur-musterwiderrufsbelehrung-veroeffentlicht/" target="_blank">Diskussionsentwurf zur Musterwiderrufsbelehrung ver&#246;ffentlicht</a>&#8220;) neben den neuen Entwurf, entdeckt man auf den ersten Blick nur eine &#196;nderung:</p>
<p>1. Die Widerrufsfrist wird nicht mehr mit „2 Wochen&#8221; sondern mit „14 Tagen&#8221; angegeben.</p>
<p>Damit wird eine sprachliche Ann&#228;herung an die in EU-Richtlinien verwendete Terminologie angestrebt. Die Frist selbst bleibt unver&#228;ndert.</p>
<p>Beim genauen Lesen der im Gesetzesentwurf enthaltene &#196;nderungen der Vorschriften zum Widerrufs- und R&#252;ckgaberecht (vgl. §§ 355 und 357 Abs. 3 BGB) sowie den Gestaltungshinweisen zur Widerrufsbelehrung erschlie&#223;en sich allerdings einige wesentliche Neuerungen:</p>
<p>2. K&#252;nftig soll eine Belehrung des Verbrauchers &#252;ber seine Rechte unverz&#252;glich nach Vertragsschlu&#223; in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) ausreichen. Bisher mu&#223; die Belehrung zwingend <span style="text-decoration: underline;">vor</span> Vertragschlu&#223; in Textform erfolgen, wenn die kurze Widerrufsfrist von 2 Wochen gelten soll.</p>
<p>Diese Neuregelung tr&#228;gt dem Umstand Rechnung, dass aktuell f&#252;r einen Online-Shop im Internet k&#252;rzere Widerrufs- oder R&#252;ckgabefristen gelten k&#246;nnen als etwa f&#252;r den Powerseller bei eBay. Letzterer kann den Verbraucher nicht vor Vertragsschlu&#223; in Textform belehren und mu&#223; daher bislang eine Widerrufs- bzw. R&#252;ckgabefrist von 1 Monat gew&#228;hren.</p>
<p>3. Au&#223;erdem wird klar gestellt, dass unabh&#228;ngig von der Frage, wann die Belehrung erfolgt, der Verk&#228;ufer eine Wertersatzklausel vereinbaren kann.</p>
<p>Dabei geht es um einen finanziellen Ausgleich f&#252;r sichtbare Gebrauchsspuren f&#252;r den Fall, dass der Verbraucher vom geschlossenen Vertrag Abstand nimmt und die Ware zur&#252;ckgibt.</p>
<p>Aktuell ist eine solche Klausel nur dann wirksam vereinbar, wenn dies vor Vertragsschlu&#223; erfolgt. Insoweit greifen die geplanten Neuregelungen auch an dieser Stelle zugunsten einer Gleichstellung mit den nach Vertragsschlu&#223; erfolgenden Belehrungen ein.</p>
<blockquote><p>Ist nun Rechtssicherheit zu erwarten?</p></blockquote>
<p>Diese Frage ist wohl zu bejahen. Denn der Streit, ob die Belehrung auf einer Webseite die gesetzliche „Textform&#8221; (§ 126 b BGB) wahrt oder nicht, w&#228;re damit f&#252;r die Frage, ob eine Widerrufsfrist von 14 Tagen oder einem Monat gilt, ohne Relevanz.</p>
<p>Das w&#228;re gut, denn genau aus der unterschiedlichen Beantwortung dieser Frage resultieren einige gegens&#228;tzliche Urteile, die nach Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs obsolet werden w&#252;rden.</p>
<blockquote><p>Kritik - &#8220;unverz&#252;gliche Belehrung&#8221;</p></blockquote>
<p>Die Rechtsprechung wird sich jedoch einer neuen Frage zuzuwenden haben: Was ist unter einer „unverz&#252;glich&#8221; nach Vertragsschlu&#223; erteilten Belehrung zu verstehen?</p>
<p>Wann kann noch von „unverz&#252;glich&#8221; die Rede sein? Wenige Stunden? 3 Tage? Eine Woche?</p>
<p>Unter &#8220;unverz&#252;glich&#8221; versteht das BGB legal definiert ein Verhalten „ohne schuldhaftes Z&#246;gern&#8221;. Eine feste Zeitspanne ist also nicht vorgegeben. Die Frist ist vielmehr nach den Umst&#228;nden des Einzellfalles zu bemessen. Die Obergrenze soll nach Ablauf von 14 Tagen erreicht sein.</p>
<p>Im Fernabsatz und aufgrund der einsetzbaren Kommunikationsmittel wie E-Mail erscheint eine Zeitspanne von 14 Tagen zur Erteilung der Widerrufsbelehrung jedoch viel zu lang bemessen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die Frist, innerhalb der die Widerrufsbelehrung in Textform dem Verbraucher &#252;bermittelt werden mu&#223;, von den Gerichten bei wenigen Tagen, wenn nicht gar binnen weniger Stunden nach Vertragsschlu&#223; festgelegt wird.</p>
<p>Eine weitere streitige Auseinandersetzung k&#246;nnte sich daran entz&#252;nden, dass der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegr&#252;ndung davon ausgeht, dass die Widerrufsbelehrung schon vor Vertragsschlu&#223; auf der Website bereit gehalten wird. Dies d&#252;rfte zwar heute im Online-Handel Standard sein. Doch wem obliegt im Streitfall die Beweislast, dass die Widerrufsbelehrung zum fraglichen Zeitpunkt abrufbar war? Dies d&#252;rfte der H&#228;ndler sein. Wie soll dieser Beweislast gen&#252;gt werden - etwa durch Server-Log-Dateien?</p>
<p>Hier k&#246;nnte ein praxisrelevantes Problem entstehen, das es im Vorfeld zu beachten und - ohne genaue Vorgaben - zu wahren gilt. Hier ist Kreativit&#228;t gefordert.</p>
<h2>Fazit:</h2>
<p>Die Bundesregierung hat eingesehen, dass die &#196;nderungen der Widerrufsbelehrung zum 01.04.2008 die durch die uneinheitliche Rechtsprechung aufgeworfenen Probleme im Widerrufsrecht nach wie vor nicht ausger&#228;umt hat. Diesbez&#252;gliche Abmahnungen sind weiterhin an der Tagesordnung. Durch den neuen Entwurf und die flankierende Gleichstellung einer <span style="text-decoration: underline;">vor</span> mit einer <span style="text-decoration: underline;">unverz&#252;glich nach</span> Vertragsschlu&#223; erteilten Widerrufsbelehrung wird ein Kernstreitpunkt - Einhaltung der Textform im Sinne des § 126b BGB - hinf&#228;llig.</p>
<p>Da auch das neue Muster Gestaltungshinweise enth&#228;lt, verbietet sich die blo&#223;e &#220;bernahme des Musters ohne individuell zu pr&#252;fende Anpassung. Die regelm&#228;&#223;ige Pr&#252;fung, Anpassung und &#196;nderung der Widerrufsbelehrung mu&#223; also weiterhin in den Kalender aufgenommen werden. Zudem h&#228;ngen weitere Prozesse etwa im Online-Bestellvorgang davon ab, so dass sich &#196;nderungen auch auf anderer Ebene - organisatorisch, technisch - auswirken.</p>
<h2>ToDo&#8217;s:</h2>
<p>Es ist ratsam, eine verantwortliche Person im Unternehmen zu benennen, die wiederum in Abst&#228;nden einiger Wochen diese Vorg&#228;nge auf Anpassungserfordernisse (Belehrungstexte, AGB, Bestellvorg&#228;nge usw. usf.) pr&#252;ft und entsprechende Prozesse koordiniert.</p>
<p><img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/7cf5a27cdba11c8ea67fe65db24e48" alt="" width="1" height="1" /></p>
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