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	<title>maas_rechtsanwälte</title>
	
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	<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 06:53:33 +0000</pubDate>
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		<title>Neue Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Jun 2010 11:09:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Wieder eine &#196;nderung &#8230; Online-H&#228;ndler sind es schon fast gewohnt: die Regelungen zu der im Fernabsatz notwendigen Informationen und Regelungen &#228;ndern sich st&#228;ndig und man verliet sowohl den &#220;berblick als auch die Einsch&#228;tzung dar&#252;ber, ob all dies noch ernstlich gemeint ist. Die j&#252;ngste &#196;nderung der Mustertexte f&#252;r die Widerrufs- und R&#252;ckgaberechtsbelehrung, die seit Freitag den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Wieder eine &#196;nderung &#8230; Online-H&#228;ndler sind es schon fast gewohnt: die Regelungen zu der im Fernabsatz notwendigen Informationen und Regelungen &#228;ndern sich st&#228;ndig und man verliet sowohl den &#220;berblick als auch die Einsch&#228;tzung dar&#252;ber, ob all dies noch ernstlich gemeint ist. Die j&#252;ngste &#196;nderung der Mustertexte f&#252;r die Widerrufs- und R&#252;ckgaberechtsbelehrung, die seit Freitag den 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist, stellt jedoch einen gewissen Lichtblick dar.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-407"></span></p>
<p class="MsoNormal">Zun&#228;chst einmal ist eine formale &#196;nderung voranzustellen. Die Regelungen werden aus der BGB-InfoVO entfernt und in das Einf&#252;hrungsgesetz zum B&#252;rgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) verlagert und erhalten Gesetzesrang. Damit wird eine lange, f&#252;r den Gesetzgeber wenig vorteilhafte Diskussion beendet: Die Musterbelehrungen erhalten Gesetzesrang und stellen keine Rechtsverordnung mehr dar. Einige Gerichte hatten in der Vergangenheit n&#228;mlich festgestellt, dass die Mustertexte, die in der BGB-InfoVO enthalten waren, die gesetzlichen Vorgaben nicht korrekt umsetzten und daher rechtswidrig waren. Die Nutzung dieser Muster war insoweit als wettbewerbswidrig beurteilt worden.</p>
<p class="MsoNormal">Weitere Neuerungen betreffen die eBay-H&#228;ndler. Die gesetzliche Widerrufsfrist kann von einem Monat auf 14 Tage verk&#252;rtzt werden, wenn die Widerrufsbelehrung unverz&#252;glich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform mitgeteilt wird. Bislang galt f&#252;r eBay-Gesch&#228;fte eine Widerrufsfrist von 1 Monat, weil – wie bislang erforderlich – nicht<span> </span>schon <span style="text-decoration: underline;">vor</span> Zustandekommen des Vertrages &#252;ber das Widerrufsrecht belehrt werden konnte. So sahen es jedenfalls die meisten Gerichte und begr&#252;ndeten dies damit, dass eine Webseite nicht die notwendige Textform aufweise, um den Anforderungen an die wirksame Erteilung der Widerrufsbelehrung zu gen&#252;gen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Mit der Neuregelung reicht es aus, wenn die Widerrufsbelehrung „unverz&#252;glich nach Vertragsschlu&#223;“ in Textform mitgeteilt wird. Ausweislich der Gesetzesbegr&#252;ndung ist &#8220;unverz&#252;glich&#8221;:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„&#8230;, dass der Unternehmer die erste ihm zumutbare M&#246;glichkeit ergreifen muss, um dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. Der Unternehmer verz&#246;gert die Erf&#252;llung seiner Belehrungspflicht in der Regel schuldhaft, wenn er nicht sp&#228;testens am Tag nach dem Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform auf den Weg bringt.“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Ohne unverz&#252;gliche Ereilung der Widerrufsbelehrung gilt weiterhin eine Widerrufsfrist von 1 Monat.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Deshalb gen&#252;gt es nicht, nur den Text der Widerrufsbelehrung von „1 Monat“ in „14 Tage“ zu &#228;ndern. Vielmehr mu&#223; sichergestellt sein, dass die Widerrufsbelehrung tats&#228;chlich unverz&#252;glich an den Verbraucher &#252;bermittelt wird. Daher sind die Abl&#228;ufe nach Angebotsende zu &#252;berpr&#252;fen: Wann erh&#228;lt der K&#228;ufer die erste E-Mail? Kann in dieser die Widerrufsbelehrung eingebunden werden oder w&#228;re dieser Zeitpunkt bereits nicht mehr „unverz&#252;glich“? Wird m&#246;glicherweise eBay ein Tool zur automatischen Versendung von E-Mails mit der Widerrufsbelehrung bereitstellen?</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Bevor nicht sichergestellt ist, dass der Verbraucher fristgerecht in der gebotenen Form &#252;ber sein Widerrufsrecht belehrt wird, sollte der Fristtext in der Widerrufsbelehrung nicht ge&#228;ndert werden. Denn sonst drohen kostenpflichtige Abmahnungen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Ein weiterer Aspekt der Neuerung ist, dass Wertersatz f&#252;r bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme zuk&#252;nftig auch bei eBay-Verk&#228;ufen geltend gemacht werden kann. So sieht es das neue Widerrufsrecht jedenfalls vor, wenn dem Verbraucher eine Belehrung &#252;ber die Wertersatzpflicht in Textform unverz&#252;glich nach Vertragsschlu&#223; mitgeteilt wird.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Freude &#252;ber die M&#246;glichkeit, Wertersatz f&#252;r die bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme verlangen zu k&#246;nnen, ist jedoch nicht ungetr&#252;bt. Denn aufgrund einer Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofes vom 03.09.2009 ist die Wertersatzpflicht im Fernabsatzrecht grunds&#228;tzlich in Frage gestellt worden. Daher wird derzeit in Berlin schon wieder an einer Neuerung der neuen Musterbelehrung gearbeitet.</p>
<p class="MsoNormal">Auch die nun anstehende Neuerung bringt also keine dauerhafte Ruhe in den Fernabsatzhandel - H&#228;ndler sind weiterhin aufgefordert, die von ihnen verwendeten Belehrungen regelm&#228;&#223;ig zu pr&#252;fen, ob sie mit der Gesetzeslage noch konform sind. Bei Rechtsverst&#246;&#223;en drohen Abmahnungen.</p>
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		<title>DL-InfoV - Pflichtangaben ab dem 17.05.2010</title>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 09:13:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Dienstleister treffen ab dem 17. Mai 2010 &#252;ber die bisher schon nach dem Telemediengesetz (TMG) oder der Preisangabenverordnung (PAngV) bestehenden Pflichten weitere Informationspflichten. Ab diesem Tag gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), durch die die Dienstleistungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2006/123/EG) in nationales Recht umgesetzt wird.

Betroffen von der DL-InfoV sind nach Art. 4 Dienstleistungsrichtlinie der EU iVm Art. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dienstleister treffen ab dem 17. Mai 2010 &#252;ber die bisher schon nach dem Telemediengesetz (TMG) oder der Preisangabenverordnung (PAngV) bestehenden Pflichten weitere Informationspflichten. Ab diesem Tag gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), durch die die Dienstleistungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2006/123/EG) in nationales Recht umgesetzt wird.</p>
<p><span id="more-386"></span></p>
<p>Betroffen von der DL-InfoV sind nach Art. 4 Dienstleistungsrichtlinie der EU iVm Art. 50 EG-Vertrag Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, insbesondere gewerbliche, kaufm&#228;nnische, handwerkliche und freiberufliche T&#228;tigkeiten, soweit sie nicht den Vorschriften &#252;ber den freien Waren- und  Kapitalverkehr unterliegen. Demnach ist beispielsweise der Onlinehandel in Deutschland betroffen. Ausgenommen vom  Anwendungsbereich sind unter anderem nicht-wirtschaftliche  Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, und Finanzdienstleistungen  wie Bankdienstleistungen oder audiovisuelle Dienste.</p>
<p>Wer sein Unternehmen bereits im Internet pr&#228;sentiert, wird einige Pflichtinformationen wie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse schon bereit halten. Hinzu kommen jedoch neue Informationspflichten, die zum Teil stets, zum Teil erst auf Anfrage des Dienstleistungsempf&#228;nger erf&#252;llt werden m&#252;ssen.</p>
<p>Immer anzugeben ist unter anderem Name und Anschrift des Unternehmers bzw. der Firma. Diese und weitere Regelungen finden sich bereits in anderen Vorschriften zum Fernabsatz- und Gesellschaftsrecht, dem TMG oder der PAngV und werden nun durch die DL-InfoV erg&#228;nzt und gelten unabh&#228;ngig von der Frage, ob Verbraucher oder gewerbliche Kunden angesprochen werden. Verbraucher und gewerbliche Kunden werden daher faktisch gleichgestellt, so dass beide Gruppen nun weitgehend identische Informationsanspr&#252;che haben. Eine f&#252;r beide Abnehmergruppen neue, vom Anbieter zu erteilende Information betrifft das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.</p>
<p>Ferner sind Informationspflichen normiert, die nur auf Anfrage des Kunden zu erf&#252;llen sind. Dazu geh&#246;rt auch die Informationen, welchen Verhaltenskodizes der Unternehmer sich unterworfen hat und welchen Inhalt diese Kodizes haben. Das k&#246;nnen im Direktmarketing zum Beispiel die Ehrenkodizes des Deutschen Dialogmaketing Verbands e.V. sein.</p>
<p>Unabh&#228;ngig davon, ob die Informationen &#8220;stets&#8221; oder nur &#8220;auf Anfrage&#8221; zu erteilen sind, besteht f&#252;r den Kunden ein Anspruch auf Informationserteilung. Welche Auswirkungen eine unvollst&#228;ndige Auskunft hat, ob insbesondere die Wirksamkeit des Vertragsschlusses davon betroffen sein kann, wird noch von der Rechtsprechung zu kl&#228;ren sein. Fest steht bislang, dass Verst&#246;&#223;e gegen die DL-InfoV eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbu&#223;e belegt werden kann.</p>
<p>Wie sind die Informationen zu erteilen? Die Verordnung sieht hierf&#252;r verschiedene M&#246;glichkeiten vor, darunter das Internet (Firmenwebsite) oder eine Unternehmensbrosch&#252;re.</p>
<p>Wichtig ist, dass die Informationen, auch die nur auf Anfrage zu erteilenden, vor Vertragsschlu&#223; erteilt werden m&#252;ssen. Von ebenfalls erheblicher Bedeutung wird sein, dass der Unternehmer auch nachweisen kann, dass er die fraglichen Informationen in der gebotenen Form zum richtigen Zeitpunkt bereitgestellt hat. Dabei ist auf Vollst&#228;ndigkeit und Richtigkeit der Informationen zu achten, denn ein Versto&#223; gegen die DL-InfoV kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbu&#223;e von bis zu 1.000 EUR belegt werden.</p>
<p>Wirtschafltich einschneidender sind Abmahnungen, die aufgrund unvollst&#228;ndiger Informationserteilung durch Konkurrenten ausgesprochen werden k&#246;nnten.</p>
<p>Um Verst&#246;&#223;e gegen die Verordnung zu vermeiden, sollte deshalb das zum Vertragsschlu&#223; f&#252;hrende Procedere (Bestellvorgang, Best&#228;tigungs-E-Mail, AGB, etc.), aber auch s&#228;mtliche Stellen, an denen die bisher schon bestehenden Infomationspflichten in der Regel erf&#252;llt werden wie zum Beispiel Impressum, Widerrufsbelehrung, Registrierungsvorg&#228;nge, E-Mail-Footer, usw. &#252;berpr&#252;ft werden, damit sichergestellt wird, dass die nach der DL-InfoV erforderlichen Informationen vor Vertragsschlu&#223; erteilt werden.</p>
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		<title>Hin- und Rücksendekosten nach Widerruf</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2010/05/05/hin-und-ruecksendekosten-nach-widerruf/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 16:21:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Lange Zeit wurde diskutiert, ob der Handel dem Verbraucher das Porto f&#252;r die Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Jetzt hat der europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) sich zu dieser Frage ge&#228;u&#223;ert.

Das deutsche Fernabsatzrecht enth&#228;lt eine Regelung zu den R&#252;cksendekosten im Falle des Widerrufs. Die Hinsendekosten sind jedoch nicht geregelt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lange Zeit wurde diskutiert, ob der Handel dem Verbraucher das Porto f&#252;r die Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Jetzt hat der europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) sich zu dieser Frage ge&#228;u&#223;ert.</p>
<p><span id="more-381"></span></p>
<p>Das deutsche Fernabsatzrecht enth&#228;lt eine Regelung zu den R&#252;cksendekosten im Falle des Widerrufs. Die Hinsendekosten sind jedoch nicht geregelt. Deshalb wurde von H&#228;ndlern in der Vergangenheit oft die Frage gestellt, ob der Kunde denn wenigstens die Hinsendekosten tragen mu&#223;, wenn er seine Vertragserkl&#228;rung widerruft.</p>
<p>Das OLG N&#252;rnberg entschied 2005, dass dem Kunden die Hinsendekosten berechnet werden d&#252;rfen. Genau entgegengesetzt entschied 2007 das OLG Karlsruhe. Unter Verweis auf die europarechtliche Regelung in der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG vom 20.05.1997 urteilten die Richter in Karlsruhe, dass auch in Deutschland der Verbraucher die Hinsendekosten nicht tragen mu&#223;, wenn er die gesamte Bestellung zur&#252;ckschickt.</p>
<p>Die Entscheidung wurde dem Bundesgerichtshof zur &#220;berpr&#252;fung vorgelegt und dieser wandte sich zur Kl&#228;rung der Rechtsfrage an den EuGH.</p>
<p>Nach der nun vorliegenden Entscheidung des EuGH mu&#223; der H&#228;ndler die Hinsendekosten tragen. Begr&#252;ndet wird dieses Ergebnis damit, dass der Verbraucher nicht davon abgehalten werden d&#252;rfe, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Eine Ausnahme gibt es aber, n&#228;mlich bei der R&#252;cksendung nur eines Teils der bestellten Ware. In diesem Fall d&#252;rfen anteilige Hinsendekosten berechnet werden.</p>
<p>Immerhin besteht - aus H&#228;ndlersicht - unter bestimmten Voraussetzungen die M&#246;glichkeit, dem Verbraucher die R&#252;cksendekosten aufzuerlegen. Dies ist auch vielen Unternehmern bekannt. Was jedoch &#246;fter als man denkt &#252;bersehen wird ist, dass die &#220;bernahme der ber&#252;hmten „40 EUR-Klausel&#8221; in die Widerrufsbelehrung nicht ausreicht, um dem Verbraucher bei R&#252;cksendung der Ware in einem Wert von unter 40 EUR die R&#252;cksendekosten aufzuerlegen. Vielmehr mu&#223; vertraglich vereinbart werden, wer die Kosten der R&#252;cksendung zu tragen hat: H&#228;ndler oder Verbraucher.</p>
<p>Unsicherheiten oder Fehler in der Handhabung gehen zu Lasten des H&#228;ndlers und es tritt der worst case ein: er kann weder die Hin- noch die R&#252;cksendekosten geltend machen. Deshalb sollte im Zweifel anwaltlich gepr&#252;ft werden, ob die R&#252;cksendekosten im Rahmen des Zul&#228;ssigen dem Verbraucher vertraglich bereits auferlegt werden oder nicht.  Falls nicht, kann eine entsprechende Regelung vom Anwalt formuliert werden. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/fc7417a8d857fd14d580c3e27211af" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Preisvergleichbarkeit durch die Angabe von Grundpreisen</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2010/04/14/preisvergleichbarkeit-durch-die-angabe-von-grundpreisen/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 16:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Der Verbraucher soll die M&#246;glichkeit haben, Produktpreise &#8220;auf einen Blick&#8221; miteinander zu vergleichen. Dies ist allein anhand des Produktpreises gar nicht so einfach, wenn der Preis bei unterschiedlicher Produktgr&#246;&#223;e zu vergleichen ist. Wenn 750 gr Waschpulver 3,15 EUR kosten, 1,8 Kilo 6,35 EUR - welches Produkt ist dann auf die Menge umgerechnet das preiswertere?

Nat&#252;rlich kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verbraucher soll die M&#246;glichkeit haben, Produktpreise &#8220;auf einen Blick&#8221; miteinander zu vergleichen. Dies ist allein anhand des Produktpreises gar nicht so einfach, wenn der Preis bei unterschiedlicher Produktgr&#246;&#223;e zu vergleichen ist. Wenn 750 gr Waschpulver 3,15 EUR kosten, 1,8 Kilo 6,35 EUR - welches Produkt ist dann auf die Menge umgerechnet das preiswertere?</p>
<p><span id="more-346"></span></p>
<p>Nat&#252;rlich kann man dies ausrechnen. Aber auf seine Mathematikkenntnisse soll der Verbraucher nicht zur&#252;ckgreifen m&#252;ssen. &#8220;Auf einen Blick&#8221;, also ohne Rechenk&#252;nste, soll der Vergleich m&#246;glich sein. Deshalb sieht die Preisangabenverordnung (PAngV) vor, dass die H&#228;ndler f&#252;r s&#228;mtliche Waren, die in <!--[if gte mso 9]><xml> Normal   0   21 </xml><![endif]--><!--  -->Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umh&#252;llung nach Gewicht, Volumen, L&#228;nge oder Fl&#228;che angeboten werden, neben dem Produktpreis den sogenannten Grundpreis angeben m&#252;ssen. Der Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen &#252;blicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht &#252;bersteigt, d&#252;rfen als Mengeneinheit f&#252;r den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. F&#252;r Waren, die &#252;blicherweise in gr&#246;&#223;eren Mengen abgegeben werden, gelten Ausnahmen, ebenso wie f&#252;r lose angebotene Ware und weitere Sonderf&#228;lle.</p>
<p>Damit der Grundpreis nicht &#8220;untergeht&#8221;, mu&#223; er in r&#228;umlicher N&#228;he zum Produktpreis angegeben werden.  F&#252;r den Onlinehandel geht damit die Frage einher, wo genau die Grundpreisangabe platziert werden mu&#223;. Darf wie bei den Versandkosten mit einer Verlinkung gearbeitet werden oder mu&#223; der Grundpreis tats&#228;chlich neben dem Produktpreis stehen? Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass eine Verlinkung nicht gen&#252;gt. Der Grundpreis m&#252;sse tats&#228;chlich in unmittelbarer N&#228;he des Endpreises des Produktes angegeben werden, so der BGH.</p>
<p>Das Fehlen einer Grundpreisangabe, die Angabe des Grundpreises nicht in unmittelbarer N&#228;he zum Produktpreis oder die Angabe eines falschen Grundpreises k&#246;nnen Anla&#223; f&#252;r wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sein. Ob tats&#228;chlich ein abmahnf&#228;higer Wettbewerbsversto&#223; vorliegt, kommt wie so oft jedoch auf den konkreten Einzelfall an. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz kann es n&#228;mlich sein, dass ein Versto&#223; gegen die Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisen nicht in jedem Fall zugleich ein Wettbewerbsversto&#223; und damit abmahnf&#228;hig ist. Andererseits steht au&#223;er Frage, dass der angegebene Grundpreis zutreffend berechnet sein mu&#223;. Tippfehler bei der Angabe des Grundpreises k&#246;nnen zu Abmahnungen f&#252;hren.</p>
<p>Sicherheitshalber ist zu empfehlen, dass von der Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisen betroffene H&#228;ndler ihre bisherige Praxis &#252;berpr&#252;fen und im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.<br />
<img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/f754e6f3f9bbdedefba44da64529a5" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Filesharing - abgemahnt wegen Bushido Song?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2010/03/24/filesharing-abgemahnt-wegen-bushido-song/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 18:00:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
		
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rapper Bushido geht gegen vermeintliche Verletzungen seines Urheberrechts rigide mit serienhaften Abmahnungen vor. Jetzt stellt sich heraus, dass Bushido an einigen der Songs, wegen derer Abmahnverfahren gef&#252;hrt werden, m&#246;glicherweise gar keine Urheberrechte hat. Denn diese Songs stammen von der franz&#246;sischen Gruppe „Dark Sanctuary“, wie das Landgericht Hamburg entschieden hat.
Wer im Glashaus sitzt, soll bekanntlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rapper Bushido geht gegen vermeintliche Verletzungen seines Urheberrechts rigide mit serienhaften Abmahnungen vor. Jetzt stellt sich heraus, dass Bushido an einigen der Songs, wegen derer Abmahnverfahren gef&#252;hrt werden, m&#246;glicherweise gar keine Urheberrechte hat. Denn diese Songs stammen von der franz&#246;sischen Gruppe „Dark Sanctuary“, wie das Landgericht Hamburg entschieden hat.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Wer im Glashaus sitzt, soll bekanntlich nicht mit Steinen werfen!</p>
<p><span id="more-367"></span></p>
<p>Das Landgericht Hamburg hat nunmehr erstinstanzlich entschieden, dass Bushido mehrere Titel der Gruppe  in urheberrechtsverletzender Weise in eigene Musikproduktionen &#252;bernommen habe. Davon betroffen soll u.a. der Bushido-Titel „Janine“ aus dem Album „Von der Skyline zum Bordstein“ sein.</p>
<p>Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskr&#228;ftig. Dennoch sind die Entscheidungen f&#252;r Abgemahnte interessant. Denn die in den Urteilen festgestellten Urheberechtsverletzungen k&#246;nnen bedeuten, dass es Bushido nicht m&#246;glich sein wird, f&#252;r die „geklauten“ Lieder eigene Urheberrechte geltend machen zu k&#246;nnen. Vielmehr d&#252;rften seine ausgesprochenen Abmahnungen ihrerseits rechtswidrig sein und Veranlassung mindestens zum Anspruchsverzicht (bzw. negative Feststellung), dar&#252;ber hinaus auch Unterlassung und Kostentragung, unter Umst&#228;nden auch Schadensersatz geben.</p>
<p>Damit sind zwei spannende Fragen zu diskutieren:</p>
<ol>
<li>K&#246;nnen betroffene Abgemahnte nunmehr ihrerseits Bushido abmahnen (lassen) und Anwaltskostentragung nebst Schadensersatz fordern?</li>
<li>Was geschieht in den F&#228;llen, in denen die Abgemahnten eine Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung abgegeben haben?</li>
</ol>
<p>Zur ersten Frage wird abzuwarten bleiben, worauf genau das Gericht seine Entscheidung st&#252;tzen wird und ob diese rechtskr&#228;ftig wird. Von zentraler Bedeutung wird der Vorsatz, d.h. die Kenntnis oder das Kennenm&#252;ssen auf Seiten des Rappers sein.</p>
<p>Die zweite Frage hingegen kann abstrakt dahingehend beantwortet werden, dass Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rungen gerade vergleichsweise, d.h. &#8220;freiwillig&#8221;, auf vertraglicher Ebene abgegeben und erkl&#228;rt werden. Sie sind daher auch dann wirksam, wenn sich herausstellen sollte, dass die zugrundeliegenden behaupteten Anspr&#252;che gar nicht bestehen.</p>
<p>Dies hat weitreichende Konsequenzen und dar&#252;ber sollten die Erkl&#228;renden sich im klaren bzw. entsprechend beraten worden sein.</p>
<p>Eine Lossagung, etwa eine K&#252;ndigung, ist grunds&#228;tzlich ausgeschlossen, denn sonst k&#246;nnte durch diese Erkl&#228;rung nicht die Rechtsfolge bewirkt werden, dass die Wiederholungsgefahr des vermeintlichen Unterlassungsanspruchs beseitigt werden kann.</p>
<p>Denn die einmal abgegebene Unterlassungserkl&#228;rung verliert auch bei einem rechtskr&#228;ftigen Urteil zugunsten von „Dark Sanctuary“ nicht automatisch ihre Wirkung. &#220;ber einen vergleichbaren Fall hat der Bundesgerichtshof mit einer Entscheidung vom 9. M&#228;rz 2010 j&#252;ngst entschieden. Im Hinblick auf zwei in parallelen F&#228;llen erwirkte einstweilige Verf&#252;gungen gegen Dritte hatte der Abgemahnte eine Unterlassungserkl&#228;rung abgegeben. Die Verf&#252;gungen wurden jedoch im Verlauf aufgehoben und der Abgemahnte wollte daher von seiner Erkl&#228;rung Abstand nehmen. Das wies der Bundesgerichtshof jedoch letztinstanzlich zur&#252;ck.</p>
<p>Danach besteht nur dann ein Recht zur K&#252;ndigung der Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung, wenn bei Abw&#228;gung aller Umst&#228;nde die Fortsetzung des durch die Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung begr&#252;ndeten Vertragsverh&#228;ltnisses nicht zugemutet werden kann oder die Gesch&#228;ftsgrundlage der Vereinbarung entf&#228;llt.</p>
<p>Ob diese Voraussetzungen vorliegen, mu&#223; in jedem Einzelfall gepr&#252;ft werden – ein Automatismus besteht nicht! Betroffenen ist deshalb anzuraten, vor Abgabe entsprechender Erkl&#228;rungen diese Fragen zu &#252;berpr&#252;fen, erforderlichenfalls die abzugebenden Erkl&#228;rungen zu modifizieren. Im Falle bereits abgegebener Unterwerfungserkl&#228;rungen sollte gepr&#252;ft werden, ob diese Verfahren eine ausreichende Grundlage f&#252;r eine K&#252;ndigung, Aufhebung oder jedenfalls Anpassung darstellen.</p>
<p>Es zeigt sich in jedem Falle, dass weder die vermeintlich Rechtssicherheit vermittelnden Beschl&#252;sse der Landgerichte nach § 101 Urhebergesetz, noch die ungesicherten Behauptungen der angeblichen Rechteinhaber die Betroffenen und ihre Berater von der Obliegenheit befreien, sorgf&#228;ltig den Einzelfall zu pr&#252;fen, abzuw&#228;gen und sachgerecht zu entscheiden.</p>
<p>Eine voreilig abgegebene Unterlassungserkl&#228;rung stellt keineswegs den K&#246;nigsweg im Umgang mit den Filesharing-Abmahnungen dar. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/f49a23ae736ae6f66b73f8b40fb5fe" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Auslaufmodell - Ein Renner als Abmahnung</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2010/01/12/auslaufmodell-ein-renner-als-abmahnung/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 17:51:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Uns wurden von mehreren Mandanten Abmahnungen vorgelegt, in denen eine angeblich fehlende Kennzeichnung eines Produkts als &#8220;Auslaufmodell&#8221; durch einen Wettbewerbsverein ger&#252;gt worden ist. Wir m&#246;chten dies zum Anla&#223; nehmen, unsere Leser ganz konkret anzusprechen, wie Sie es mit der Kennzeichnung von Auslaufmodellen halten.


Kennzeichnen Sie Auslaufmodelle?
Wenn ja, woher haben Sie die Information, dass es sich um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Uns wurden von mehreren Mandanten Abmahnungen vorgelegt, in denen eine angeblich fehlende Kennzeichnung eines Produkts als &#8220;Auslaufmodell&#8221; durch einen Wettbewerbsverein ger&#252;gt worden ist. Wir m&#246;chten dies zum Anla&#223; nehmen, unsere Leser ganz konkret anzusprechen, wie Sie es mit der Kennzeichnung von Auslaufmodellen halten.</p>
<p><span id="more-362"></span></p>
<ul>
<li>Kennzeichnen Sie Auslaufmodelle?</li>
<li>Wenn ja, woher haben Sie die Information, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt?</li>
<li>Wie &#252;berpr&#252;fen Sie die Information „Auslaufmodell&#8221; (Herkunft, Richtigkeit, zeitliche Aktualit&#228;t)?</li>
<li>Haben Sie Regelungen in Ihren Einkaufbedingungen, dass und wie Ihre Lieferanten Sie &#252;ber den Fakt &#8220;Auslaufmodell&#8221; informieren m&#252;ssen?</li>
</ul>
<p>Nach unserer Einsch&#228;tzung birgt die Thematik &#8220;Auslaufmodell&#8221; erhebliche Risiken f&#252;r den Handel. Denn oftmals stellt der Hersteller keine oder widerspr&#252;chliche Informationen bereit oder macht diese in manchen F&#228;llen auch nur dem Gro&#223;handel zug&#228;nglich.</p>
<p>Der H&#228;ndler mu&#223; sich mit der Frage auseinandersetzen, wie er tagesaktuell verbindliche Informationen zu der Frage, welches der von ihm angebotenen Produkte ein Auslaufmodell sein k&#246;nnte, ermitteln kann.</p>
<p>Im Ergebnis bleibt f&#252;r den H&#228;ndler das Risiko, dass er der nach der Rechtsprechung bestehenden Kennzeichnungspflicht f&#252;r Auslaufmodelle mangels Kenntnis oder unzuverl&#228;ssigen Quellen nicht nachkommt - und kostenpflichtig abgemahnt oder nach Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung mit Vertragsstrafenforderungen &#252;berzogen wird.</p>
<p>Deshalb interessiert es uns, ob die Kennzeichnung von Produkten als &#8220;Auslaufmodell&#8221; f&#252;r Sie ein Thema ist und wie Sie damit umgehen. Wenn Sie Erfahrungen mit diesem Thema haben, k&#246;nnen Sie uns gerne per E-Mail oder &#252;ber die Kommentarfunktion auf dieses Posting antworten. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/df35a6a83456ef766211b563fb6fc2" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>cm oder Zoll? Produktvergleichbarkeit als Ziel</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/12/28/cm-oder-zoll-produktvergleichbarkeit-als-ziel/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Dec 2009 08:19:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Die Gesetzgeber sind sich europaweit einig: Es soll dem Verbraucher m&#246;glichst leicht gemacht werden, einzelne Produkte miteinander vergleichen und auf Basis dieses Vergleichs eine informierte Kaufentscheidung treffen zu k&#246;nnen. Doch manchmal treibt dieser Grundsatz seltsame Bl&#252;ten.
Tradition oder Bevormundung?
Noch ist die Umstellung der Leistungsangabe f&#252;r PKW von Pferdest&#228;rken (PS) in Kilowatt (kW) nicht beim Verbraucher angekommen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gesetzgeber sind sich europaweit einig: Es soll dem Verbraucher m&#246;glichst leicht gemacht werden, einzelne Produkte miteinander vergleichen und auf Basis dieses Vergleichs eine informierte Kaufentscheidung treffen zu k&#246;nnen. Doch manchmal treibt dieser Grundsatz seltsame Bl&#252;ten.</p>
<blockquote><p>Tradition oder Bevormundung?</p></blockquote>
<p><span id="more-341"></span>Noch ist die Umstellung der Leistungsangabe f&#252;r PKW von Pferdest&#228;rken (PS) in Kilowatt (kW) nicht beim Verbraucher angekommen - obwohl der Handel schon seit Jahrzehnten verpflichtet ist, den kW-Wert anzugeben. Trotzdem sollen auch andere gewohnte Messeinheiten durch die sogenannte „gesetzliche&#8221; Einheit verdr&#228;ngt werden. Das betrifft beispielsweise die Gr&#246;&#223;enangabe „Zoll&#8221;. Man kennt die Zoll-Angabe insbesondere bei PC-Monitoren oder auch im Sanit&#228;rbereich (Rohrdurchmesser etc.). Statt „Zoll&#8221; ist nach der EinhV als Messeinheit „cm&#8221; anzugeben.</p>
<p>Weil aber auch die EU erkannt hat, dass dies keineswegs dazu f&#252;hrt, dass der Verbraucher verschiedene Modelle eines Artikels besser miteinander vergleichen kann, sondern gerade das Gegenteil bewirkt wird, war im deutschen Recht und mit Segen der EU eine &#220;bergangsregelung bis zum 31.12.2009 in der &#8220;Ausf&#252;hrungsverordnung zum Gesetz &#252;ber die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung&#8221; (EinhV) enthalten. Diese erlaubte eine Doppelkennzeichnung. D.h. zus&#228;tzlich zur „gesetzlichen&#8221; Einheit wie &#8220;cm&#8221; durfte die gewohnte Messeinheit, wie &#8220;Zoll&#8221;, angegeben werden.</p>
<p>Mit Ablauf dieser &#220;bergangsregelung h&#228;tten ab dem 01.01.2010 s&#228;mtliche Produkte, die unter das Einheitenzeitgesetz (EinhZeitG) und damit den Anwendungsbereich der EinhV fallen, nur noch mit der „gesetzlichen&#8221; Einheit ausgezeichnet werden d&#252;rfen. Bei Verst&#246;&#223;en h&#228;tten Geldbu&#223;en und die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gedroht.</p>
<p>Noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode im Jahr 2009 wandelte die Bundesregierung jedoch durch Verordnung des Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie (<a title="externer Link" href="http://www.bmwi.de/" target="_blank">BMWi</a>) vom 25.09.2009 die &#220;bergangsregelung in der EinhV in eine unbefristete Regelung um. H&#228;ndler m&#252;ssen ihre Artikelbeschreibungen mithin nicht zum Jahresende umstellen, sondern k&#246;nnen die Doppelkennzeichnung beibehalten. Dies kann im Sinne der Verbraucher nur begr&#252;&#223;t werden - bleibt dem Verbraucher auf diese Weise doch eben das m&#246;glich, was der Gesetzgeber gerade erreichen will: n&#228;mlich der Vergleich wesentlicher Produktmerkmale auf einen Blick.</p>
<p>Es fragt sich, warum &#252;berhaupt an den gewohnten Messeinheitenangaben ger&#252;hrt wird. Dem Verbraucher dient es auf den ersten Blick nicht. Man mu&#223; aber sehen, dass selbst vermeintlich kleine H&#228;ndler ihre Waren heute oftmals nicht mehr nur in ihrem Heimatland anbieten, sondern den Binnenmarkt f&#252;r sich entdeckt haben. Warum nicht auch Kunden in Italien oder Irland bedienen? Genau deswegen lohnt es sich aber, ein europaweit einheitliches, verbindliches Messeinheitenangabensystem zu schaffen, dass nicht nur dem deutschen Verbraucher die Vergleichbarkeit der Produkte erm&#246;glicht, sondern auch den europ&#228;ischen Mitb&#252;rgern.</p>
<p>Zum Gl&#252;ck hat man gerade noch rechtzeitig erkannt, dass die bessere Vergleichbarkeit f&#252;r alle nicht dazu f&#252;hren darf, dass die Vergleichbarkeit auf nationaler Ebene durch die ungewohnten Messeinheiten verschlechtert wird.</p>
<p>Und wer wei&#223;: Vielleicht setzt sich ja doch irgendwann kW gegen PS und cm gegen Zoll im Bewusstsein des Verbrauchers durch, so dass auf eine Doppelkennzeichnung verzichtet werden kann?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wertersatzklausel und Widerrufsbelehrung - das nächste Kapitel</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/12/10/wertersatzklausel-und-widerrufsbelehrung-das-naechste-kapitel/</link>
		<comments>http://www.ra-maas.de/2009/12/10/wertersatzklausel-und-widerrufsbelehrung-das-naechste-kapitel/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 14:35:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

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		<category><![CDATA[Wertersatz]]></category>

		<category><![CDATA[WIderrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[
Der BGH hat sich mit einer Entscheidung vom 09.12.2009 zu einzelnen Formulierungen der Widerrufsbelehrung im Onlinehandel ge&#228;u&#223;ert. Wer das Thema in den letzten Jahren verfolgt hat wei&#223;, dass trotz Bereitstellung einer Muster-Widerrufsbelehrung durch den Gesetzgeber und Aktualisierung dieser keine Rechtsicherheit bestand. Denn einzelne, in den jeweils g&#252;ltigen Mustern enthaltene Formulierungen sind von den Gerichten immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]><xml> Normal   0   21 </xml><![endif]--><!--  --></p>
<p>Der BGH hat sich mit einer Entscheidung vom 09.12.2009 zu einzelnen Formulierungen der Widerrufsbelehrung im Onlinehandel ge&#228;u&#223;ert. Wer das Thema in den letzten Jahren verfolgt hat wei&#223;, dass trotz Bereitstellung einer Muster-Widerrufsbelehrung durch den Gesetzgeber und Aktualisierung dieser keine Rechtsicherheit bestand. Denn einzelne, in den jeweils g&#252;ltigen Mustern enthaltene Formulierungen sind von den Gerichten immer wieder als unzureichend beanstandet worden.</p>
<blockquote><p>Folge: H&#228;ndler konnten erfolgreich abgemahnt werden, obwohl sie die Muster-Belehrung verwendet haben.</p></blockquote>
<p><span id="more-355"></span></p>
<p>Die letzte Aktualisierung der Musterwiderrufsbelehrung datiert vom 04.08.09. Dieses st&#228;ndige Nachbessern des Gesetzgebers nimmt der Planung im Onlinehandel jegliche Sicherheit und Vorhersehbarkeit. Stattdessen entsteht erhebliche Verunsicherung und ein stetes Abmahnrisiko.</p>
<p>Mit Verbraucherschutz, dem das Widerrufsrecht dienen soll, ist das nicht mehr zu rechtfertigen. Denn der Verbraucher kann dieses Hin und Her genauso wie der Onlineh&#228;ndler schon lange nicht mehr nachvollziehen. Dennoch wird der Onlinehandel &#252;berm&#228;&#223;ig mit Abmahnrisiken, Umstellungskosten und sich &#228;ndernden Kalkulationsgrundlagen im Hinblick auf die Laufzeit eines m&#246;glichen Widerrufs belastet.</p>
<p>Aus der j&#252;ngsten BGH-Entscheidung einige Beispiele:</p>
<p>Folgende Formulierung wurde ger&#252;gt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Die Frist beginnt fr&#252;hestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.&#8221;</p>
<p>Diese Formulierung kann den falschen Eindruck erwecken, dass der Erhalt „dieser&#8221; Belehrung &#252;ber den Monitor bei Abruf der Internseite die Widerrufsfrist in Gang setzt. Die Frist wird jedoch nur in Gang gesetzt, wenn die Belehrung bis sp&#228;testens bei Vertragsschlu&#223; in Textform, also schriftlich (z.B. per E-Mail), erfolgt.</p>
<p>Die Formulierung wurde deshalb vom BGH als unzul&#228;ssig bewertet. Dabei musste sich der BGH mit der alten Rechtslage befassen, so dass diejenigen, die die aktuelle Musterwiderrufbelehrung nutzen, diesen Fehler nicht mehr machen sollten.</p>
<p>Die 2. dem BGH zur Pr&#252;fung vorgelegte Klausel betrifft folgendes:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Das R&#252;ckgaberecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Vertr&#228;gen</p>
<ul>
<li>zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die pers&#246;nlichen Bed&#252;rfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht f&#252;r eine R&#252;cksendung geeignet sind oder schnell verderben k&#246;nnen oder deren Verfallsdatum &#252;berschritten w&#252;rde;</li>
</ul>
<ul>
<li>zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datentr&#228;ger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder</li>
</ul>
<ul>
<li>zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.&#8221;</li>
</ul>
<p>Diese Klausel soll zul&#228;ssig sein, so der BGH. Denn sie gebe den Gesetzestext auszugsweise wieder und informiere den Verbraucher hinreichend &#252;ber die F&#228;lle, bei denen kein Widerrufsrecht bestehe. Dennoch ist von der Verwendung dieser Klausel in der wiedergegebenen Form abzuraten, da die Ausschlu&#223;tatbest&#228;nde gegen&#252;ber dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, vom Gesetzgeber leicht ver&#228;ndert worden sind.</p>
<p>Nun zur 3. und vielleicht interessantesten Klausel:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlie&#223;lich auf deren Pr&#252;fung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengesch&#228;ft m&#246;glich gewesen w&#228;re, zur&#252;ckzuf&#252;hren ist.&#8221;</p>
<p>Interessant bei dieser Klausel ist, dass der BGH sich jetzt mit der Wertersatzklausel besch&#228;ftigt, dabei jedoch scheinbar - aus den bislang unver&#246;ffentlichten Urteilsgr&#252;nden mag sich anders ergeben - nicht auf die j&#252;ngste EuGH-Entscheidung zur Wertersatzklausel eingeht. Das erstaunt deswegen, weil der EuGH erst am 03.09.09 die Formulierung, der K&#228;ufer m&#252;sse f&#252;r die durch bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz leisten, als europarechtswidrig kassiert hat.</p>
<p>Sofort ging der Rat um, auf eine Wertersatzklausel vollst&#228;ndig zu verzichten. <a title="externer Link" href="http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1330.html" target="_blank">Besonnenere Kommentatoren</a> traten diesem Rat als vorschnell entgegen, da der EuGH es ausdr&#252;cklich der deutschen Rechtsprechung auferlegt hat, eine zul&#228;ssige Wertersatzklausel zu entwickeln.</p>
<p>Die Entscheidung des EuGH ist ein Fest f&#252;r abmahnfreudige Wettbewerber und ihre Anw&#228;lte - Kaufleute dagegen m&#252;ssen an der auf unabsehbare Zeit weiterhin unsicheren Rechtslage und ihren Folgen schier verzweifeln.</p>
<p>Und hat der BGH nun mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen?</p>
<p>Leider nein. Denn er musste sich nur mit der f&#252;r den ihm vorliegenden Sachverhalt geltenden, mittlerweile &#252;berholten Rechtslage befassen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass sich aus den Urteilsgr&#252;nden noch der ein oder andere Tipp, wie mit der Wertersatzklausel im Hinblick auf die EuGH-Entscheidung in Zukunft umzugehen ist, entnehmen l&#228;&#223;t. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/d2a768e1407d034a1b2af3a7c3a9dc" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderung Widerrufsrecht tritt zum 04.08.09 in Kraft</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/08/04/aenderung-widerrufsrecht-tritt-zum-040809-in-kraft/</link>
		<comments>http://www.ra-maas.de/2009/08/04/aenderung-widerrufsrecht-tritt-zum-040809-in-kraft/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 07:33:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

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		<category><![CDATA[Erlöschen]]></category>

		<category><![CDATA[Fernabsatz]]></category>

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		<category><![CDATA[Musterbelehrung]]></category>

		<category><![CDATA[Vorkasse]]></category>

		<category><![CDATA[WIderrufsbelehrung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ra-maas.de/?p=331</guid>
		<description><![CDATA[Wer Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, mu&#223; ab dem 4. August 2009 seine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Denn zum 4.8.2009 tritt aufgrund des „Gesetzes zur Bek&#228;mpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen&#8221; eine Gesetzes&#228;nderung in Kraft, die eine &#196;nderung der Musterwiderrufsbelehrung in Bezug auf das vorzeitige Erl&#246;schen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen enth&#228;lt.

Bisher gab die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, mu&#223; ab dem 4. August 2009 seine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Denn zum 4.8.2009 tritt aufgrund des „Gesetzes zur Bek&#228;mpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen&#8221; eine Gesetzes&#228;nderung in Kraft, die eine &#196;nderung der Musterwiderrufsbelehrung in Bezug auf das vorzeitige Erl&#246;schen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen enth&#228;lt.</p>
<p><span id="more-331"></span></p>
<p>Bisher gab die Musterbelehrung bei Fernabsatz-Dienstleistungen diesen Text vor:</p>
<p style="text-align: left; padding-left: 30px;">„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausf&#252;hrung der Dienstleistung mit Ihrer ausdr&#252;cklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.&#8221;</p>
<p>Statt dessen mu&#223; es ab dem 4. August 2009 hei&#223;en:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdr&#252;cklichen Wunsch vollst&#228;ndig erf&#252;llt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge&#252;bt haben.&#8221;</p>
<p>Es hilft dann auch nicht mehr, wenn der Kunde beispielsweise per H&#228;kchen in einer Checkbox w&#228;hrend des Bestellvorgangs der sofortigen Ausf&#252;hrung der Dienstleistung zustimmt (bisher erlosch das Widerrufsrecht dann mit Erbringung der Dienstleistung - von Beweisfragen einmal ganz abgesehen).</p>
<p>Denn nach dem ebenfalls ge&#228;nderten § 312d Abs. 3 BGB gen&#252;gt f&#252;r das Erl&#246;schen des Widerrufsrechts die Erbringung der Dienstleistung nicht mehr.</p>
<p>Vielmehr mu&#223; der Kunde die Dienstleistung auch vollst&#228;ndig bezahlt haben. Dies d&#252;rfte vermutlich dazu f&#252;hren, dass Dienstleistungen im Fernabsatz in vielen F&#228;llen nur noch gegen Vorkasse erbracht werden.</p>
<p>Aus Sicht der Anbieter gilt es die Belehrungen und Texte in den Bestellvorg&#228;ngen und Vertragsunterlagen umgehend an die aktuelle Rechtslage anzupassen, um drohenden Abmahnungen zu entgehen (vgl. Vorgehen bei Erhalt von Abmahnungen -&gt; <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/faq/abmahnung/#7" target="_blank">FAQ Abmahnung</a>).</p>
<p>Denn das Vorhalten Verbraucher benachteiligender Belehrungen und Bestellvorg&#228;nge gilt im Verh&#228;ltnis zu Mitbewerbern als Wettbewerbsversto&#223;. &#220;berdies sind Verbraucherschutz- und Wettbewerbsvereine zur Verfolgung derartiger Verst&#246;&#223;e befugt. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/d135bd474c4a62159f0f2c2c1e3789" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Purzel und Co - Filesharing Abmahnung - kein Ende in Sicht?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2009/06/09/purzel-und-co-filesharing-abmahnung-kein-ende-in-sicht/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 22:33:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

		<category><![CDATA[Tauschbörse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Musik-, Film- und Videowirtschaft, sodann auch die Anbieter von PC-Spielen und seit einigen Monaten die Verlage elektronischer B&#252;cher, lassen in gro&#223;er Anzahl wegen behaupteter Verletzungen des Urheberrechts &#252;ber Rechtsanwaltskanzleien abmahnen. Nicht selten trifft es Sch&#252;ler, Studenten oder deren Eltern, die f&#252;r vermeintliche Rechtsverletzungen hohe Betr&#228;ge f&#252;r Anw&#228;lte und als Schadensersatz zahlen sollen.
Zu Recht - [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Musik-, Film- und Videowirtschaft, sodann auch die Anbieter von PC-Spielen und seit einigen Monaten die Verlage elektronischer B&#252;cher, lassen in gro&#223;er Anzahl wegen behaupteter Verletzungen des Urheberrechts &#252;ber Rechtsanwaltskanzleien abmahnen. Nicht selten trifft es Sch&#252;ler, Studenten oder deren Eltern, die f&#252;r vermeintliche Rechtsverletzungen hohe Betr&#228;ge f&#252;r Anw&#228;lte und als Schadensersatz zahlen sollen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Zu Recht - oder ein lukratives Gesch&#228;ftsmodell?</p>
<p><span id="more-307"></span></p>
<p>Um eines klar und unmi&#223;verst&#228;ndlich voranzustellen: Das Urheberrecht ist ein hohes Gut, uneingeschr&#228;nkt zu sch&#252;tzen und im Falle der Verletzung auch in angemessener Weise - notfalls gerichtlich - zu verteidigen.</p>
<p>Die eingangs erw&#228;hnten kritischen Anmerkungen gr&#252;nden jedoch auf der Erfahrung einer Vielzahl von F&#228;llen und Akten, die wir im Zusammenhang mit &#8220;Filesharing-&#8221; und Tauschb&#246;rsenabmahnungen sammeln durften. Und da l&#228;&#223;t sich nicht mehr von einer &#8220;angemessenen Verteidigung&#8221; sprechen, sondern das Gegenteil dessen feststellen.</p>
<p>Vertipper von IP-Adressen im Rahmen der Ermittlungen und Recherchen sind da noch die harmlosen &#8220;Fehler&#8221;. Abgestimmte Verhaltensweisen, eigens gegr&#252;ndete &#8220;Ermittlungsgesellschaften&#8221; bed&#252;rfen da schon erheblich weiter gehenden Bedenken.</p>
<p>Die &#8220;Einschaltung&#8221; von Staatsanwaltschaften durch die Musik-, Film- und Videowirtschaft nach Zweckm&#228;&#223;igkeitserw&#228;gungen (vgl. unser <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/2008/04/25/das-staatsanwaltschaften-hopping-der-musikindustrie/" target="_blank">Beitrag &#8220;Staatsanwaltschaftshopping&#8221; vom 25.4.2008</a>) und der Austausch einer Vielzahl von Anschlu&#223;inhaberdaten wird diesseits allerdings schlicht als rechtswidrig erachtet.</p>
<p>Vor allem aber mu&#223; die Frage gestellt werden, ob es Aufgabe der Justiz sein soll, den abmahnenden Kanzleien das Datenmaterial zu beschaffen und die Erstellung der Abmahn-Serienbriefe durch &#220;bermittlung vorbereiterter Excel-Listen zu erm&#246;glichen.</p>
<p>Seit Inkrafttreten des &#8220;Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; zum 1. September 2008 (vgl. <a title="externer Link" href="http://www.urheberrecht.org/news/m/Schlagworte/s/Durchsetzungsrichtlinie/p/1/i/3380/" target="_blank">Information des Instituts f&#252;r Urheber- und Medienrecht</a>) stellen die abmahnenden Kanzleien ihr Vorgehen um. Es werden nicht mehr bei den sich zunehmend zur Wehr setzenden Staatsanwaltschaften Massenanzeigen zur Ermittlung der Anschlu&#223;inhaberdaten erstattet.</p>
<p>Inzwischen werden bei den voraussichtlich erla&#223;freudigen Landgerichten Antr&#228;ge nach § 101 Abs. 9 Urhebergesetz gestellt, mit denen der vermutete Internet-Access-Provider zur Auskunft der Anschlu&#223;inhaberdaten gerichtlich gezwungen werden soll.</p>
<p>Der Theorie und dem Sinn und Zweck des erw&#228;hnten Gesetzes nach, handelt es sich um das richtige Vorgehen. Aber die Art und Weise, n&#228;mlich erneut massenhaft IP-Adresse, vermeintlichen Tatzeitpunkt anhand von Datum und Uhrzeit tabellarisch zusammenzustellen (erneut in Listenform) und sodann in &#8220;Sammelantr&#228;gen&#8221; zu Gericht zu tragen, lassen erneut erhebliche Bedenken an der Rechtm&#228;&#223;igkeit des Vorgehens und der Lauterkeit der Motive f&#252;r dieses Handeln entstehen.</p>
<p>Leider finden sich immer noch zu viele Gerichte, die sich offenbar durch die Vorlage textbausteinm&#228;&#223;ig vorgebrachter unpr&#228;ziser und oberfl&#228;chlich gehaltener eidesstattlicher Versicherungen &#8220;&#252;berzeugen&#8221; lassen und derartigen Auskunftsantr&#228;gen stattgeben. F&#252;r diese Mitwirkung an einem durchaus lukrativen Gesch&#228;ftsmodell lassen sich diese Gerichte sodann - leider - noch nicht einmal nach den Regeln der Kostenordnung &#8220;verg&#252;ten&#8221;, sondern erlauben eine Zusammenfassung mehrerer hundert Datens&#228;tze zu einem einzigen Verfahren, statt jeden einzelen Fall mit Gerichtskosten zu belegen.</p>
<p>Wieder zeigt sich, dass das Frankfurter Oberlandesgericht deutlich einschr&#228;nkender und zur&#252;ckhaltender gegen&#252;ber diesem Vorgehen einschl&#228;giger Abmahnkanzleien Stellung bezieht (vgl. Einschr&#228;nkung der St&#246;rerhaftung im Familienbereich - <a title="interner Link" href="http://www.ra-maas.de/2008/01/09/deichbau-zu-frankfurt-gegen-filesharing-abmahnwelle/" target="_blank">Beitrag vom 9.01.2008</a>).</p>
<p>Es entschied am 12. Mai 2009 (vgl. Justiz Hessen, <a title="externer Link" href="http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/AEAA1CEFB72A0067C12575C3004545DF?Opendocument">Oberlandesgericht Frankfurt, Beschlu&#223; vom </a>12.05.2009, Az.11 W 1/09), dass der Internet Provider gerade nicht dazu verpflichtet werden k&#246;nne, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten an Privatpersonen - hier ein Unternehmen der Erotikvideowirtschaft - herauszugeben.</p>
<p>W&#252;rde diese einschr&#228;nkende Anwendung der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften Schule machen, best&#252;nde in der Tat die konkrete Hoffnung f&#252;r Sch&#252;ler, Studenten und Eltern, nicht weiter leichtfertig den zweifellos eindrucksvoll formulierten Abmahnschreiben hilflos ausgesetzt zu sein. Gegenwehr f&#228;llt n&#228;mlich nicht jedem als erste Reaktion auf jene Schreiben ein und so nimmt das Gesch&#228;ftsmodell auch im aktuellen Jahr 2009 nach wie vor seinen gewinnbringenden Lauf.</p>
<p>Zur&#252;ck zur eingangs erw&#228;hnten Vorgabe: Verletzungen des Urheberrechts m&#252;ssen verfolgt werden. Aber die ganz &#252;berwiegende Anzahl der privaten Downloads einer Videodatei oder weniger Musikst&#252;cke stellt schon nach Ansicht einer nicht unerheblichen Anzahl von Juristen keine urheberrechtswidrige Handlung dar.</p>
<p>Dann sollte jedoch auch dem massenhaften Abmahnen solcher Handlungen nicht auch noch Vorschub geleistet werden, sondern vielmehr durch die Staatsanwaltschaften und die Zivilgerichte eine klare Grenze gezogen werden.</p>
<p>Der Gesetzgeber verfolgt ohnehin die Absicht, einfach gelagerte F&#228;lle urheberrechtlicher Verst&#246;&#223;e mit pauschalen Anwaltskosten von 100 EUR auf wirtschaftliche Ebene einzud&#228;mmen.</p>
<p><img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/afc96724e42783ec29fafb12544705" alt="" width="1" height="1" /></p>
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