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	<title>maas_rechtsanwälte</title>
	
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		<title>Kennen Sie den Zusammenhang von Weltuntergang und Olympia?</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jan 2013 10:07:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Olympia]]></category>
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		<description><![CDATA[Historisch betrachtet, k&#246;nnte der innere Zusammenhang wom&#246;glich gr&#246;&#223;er sein, als man auf den ersten Blick meint. An dieser Stelle soll es jedoch um das Markenrecht gehen und die praktisch bedeutende Frage: Soll ich ein Zeichen als Marke f&#252;r Events und Veranstaltungen sch&#252;tzen lassen? Ein Hofer Gastronom hat sich das Zeichen &#8220;Weltuntergang&#8221; f&#252;r &#8220;Dienstleistung zur Verpflegung [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Historisch betrachtet, k&#246;nnte der innere Zusammenhang wom&#246;glich gr&#246;&#223;er sein, als man auf den ersten Blick meint. An dieser Stelle soll es jedoch um das Markenrecht gehen und die praktisch bedeutende Frage: Soll ich ein Zeichen als Marke f&#252;r Events und Veranstaltungen sch&#252;tzen lassen? Ein Hofer Gastronom hat sich das Zeichen &#8220;Weltuntergang&#8221; f&#252;r &#8220;Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von G&#228;sten&#8221; sch&#252;tzen lassen und nunmehr Veranstalter von Weltuntergangs-Partys und Events anwaltlich abmahnen lassen.</p>
<blockquote><p>Die Idee ist nicht neu &#8230; siehe Olympia!</p></blockquote>
<p><span id="more-711"></span></p>
<p>Der offensichtliche Plan des Unternehmers: Die Durchf&#252;hrung einer Party stellt eine Dienstleistung f&#252;r die G&#228;ste dar und hat etwa die Verpflegung mit Getr&#228;nken zum Gegenstand. Daher werde die werbliche Bezeichnung &#8220;Weltuntergang&#8221; zur Kennzeichnung der Dienstleistung verwendet und damit sei seine Marke beeintr&#228;chtigt (vgl. Beitrag <a title="M&#228;rkische Allgemeine" href="http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12447926/62249/Markeninhaber-fordert-Fonte-Chefin-aus-Brandenburg-soll-Euro.html" target="_blank">M&#228;rkische Allgemeine</a> und <a title="Law Blog Udo Vetter" href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/01/03/weltuntergang-exklusiv/" target="_blank">lawblog Udo Vetter</a>). D.h. er h&#228;tte um Erlaubnis gefragt werden m&#252;ssen. Andernfalls stelle die Nutzung eine markenrechtliche Verletzung dar (vgl. <a title="via Gesetze im Internet" href="http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html" target="_blank">§ 14 MarkenG</a>).</p>
<p>Gegen diese Annahme spricht &#8230; das Markengesetz selbst. Denn markenrechtlich soll nicht die Benutzung der Sprache beeintr&#228;chtigt, gar untersagt werden. Das Markengesetz spricht von absoluten Schutzhindernissen und meint etwa das Verbot, glatt beschreibende Angaben eintragen zu lassen und damit dem freien Gebrauch zu entziehen (vgl. <a title="via Gesetze im Internet" href="http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html" target="_blank">§ 8 MarkenG</a>).</p>
<p>Wer also vom &#8211; angeblichen &#8211; Weltuntergang nach dem Maya Kalender oder auch in anderem Zusammenhang spricht, hierzu beispielsweise Vortragsveranstaltungen, Lesungen oder sonstige Events organisiert und diese bewirbt, kann nicht durch das Markenrecht daran gehindert werden, das Wort &#8220;Weltuntergang&#8221; zur Beschreibung zu verwenden.</p>
<p>Und was hat Olympia damit zu tun?</p>
<p>Auch das Wort &#8220;Olympia&#8221; ist gesch&#252;tzt. Hierzu gibt es eigenes Regelwerk:</p>
<blockquote><p>Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen</p></blockquote>
<p>Und daher stellt sich auch dort die Frage, was beispielsweise eine B&#228;ckerei zur Bewerbung von Backwaren anl&#228;&#223;lich einer Olympiade formulieren darf und was nicht. Darf sie beispielsweise &#8220;Olympia Br&#246;tchen&#8221; oder &#8220;Olympia Zimtstangen&#8221; anbieten?</p>
<p>Ein Autohaus hatte mit dem Slogan &#8220;Unser Angebot zu Olympia&#8221; geworben und das Landgericht N&#252;rnberg-F&#252;rth wies die Klage des Deutschen Olympischen Sportbundes eV zur&#252;ck (<a title="Justiz Bayern" href="http://www.justiz.bayern.de/stmj_internet/gericht/olg/n/presse/archiv/2012/03767/index.php" target="_blank">Urteil 12.12.2012 &#8211; Az. 3 O 10482/11</a>).</p>
<p>Ganz &#228;hnliche Fragen stellen sich &#252;brigens immer anl&#228;&#223;lich gro&#223;er Events und Veranstaltungen. Man denke etwa an das Goethe Jahr oder die seitens der Fifa und der Uefa rund um die Fu&#223;ballveranstaltungen (Euro, WM, Weltmeisterschaft usw.) gesch&#252;tzten Namen und Zeichen. Gerade die Zeichen von Fifa und Uefa weichen allerdings im Detail von den F&#228;llen &#8220;Weltuntergang&#8221; oder &#8220;Olympia&#8221; ab. So ist das Wort Weltmeisterschaft grunds&#228;tzlich freihaltebed&#252;rftig. Aber die Bezeichnung &#8220;WM 2010&#8243; oder &#8220;Euro 2012&#8243; stellen eigene Zeichen dar, die inhaltlich aus einer Abk&#252;rzung und einem Jahr gebildet sind.</p>
<p>Was hei&#223;t all dies f&#252;r die Ausgangsfrage?</p>
<p>Wer Marken f&#252;r Veranstaltungen und Events sch&#252;tzen lassen will, sollte all dies wissen und ber&#252;cksichtigen, damit seine Investitionen sich am Ende nicht als vollkommen nutzlos erweisen. Der Fall des Hofer Gastronoms wird wom&#246;glich eine negative Kosten-Nutzen-Bilanz aufweisen, sollten sich die zu Unrecht Abgemahnten allesamt gerichtlich zur Wehr setzen und Kosten- und Schadensersatz verlangen.</p>
<p>Und ganz unvorhersehbar w&#228;re ein solches Ergebnis ebenfalls nicht &#8211; auch wenn nat&#252;rlich immer ein allgemeines Prozessrisiko f&#252;r alle Beteiligten besteht. Aber ob das kaufm&#228;nnisch eine ausreichende Grundlage f&#252;r ein Spekulationsgesch&#228;ft ist, erscheint fraglich.</p>
<p>Allgemeine Hinweise, Fragen und Antworten zur Anmeldung von Marken finden Sie in unseren FAQ (<a title="FAQ zum Markenrecht" href="http://www.ra-maas.de/faq/marken-faq/" target="_blank">hier</a>).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Risiko für Händler bei Verkauf in das Ausland</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Sep 2012 15:07:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Fernkontakt]]></category>
		<category><![CDATA[internationale Zuständigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europ&#228;ische Gerichthof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass im EU-Ausland ans&#228;ssige Verbraucher deutsche Gewerbetreibende in ihrem Wohnsitz-Land verklagen k&#246;nnen. Und zwar unabh&#228;ngig davon, ob es sich um einen per Fernabsatz geschlossenen Vertrag handelt (Onlinehandel) oder nicht. Anla&#223; f&#252;r diese Entscheidung war ein Autoverkauf durch ein Hamburger Autohaus an eine &#214;sterreicherin. Frau M&#252;hlleitner stie&#223; per Internetrecherche [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europ&#228;ische Gerichthof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass im EU-Ausland ans&#228;ssige Verbraucher deutsche Gewerbetreibende in ihrem Wohnsitz-Land verklagen k&#246;nnen. Und zwar unabh&#228;ngig davon, ob es sich um einen per Fernabsatz geschlossenen Vertrag handelt (Onlinehandel) oder nicht.</p>
<p><span id="more-689"></span></p>
<p>Anla&#223; f&#252;r diese Entscheidung war ein Autoverkauf durch ein Hamburger Autohaus an eine &#214;sterreicherin. Frau M&#252;hlleitner stie&#223; per Internetrecherche auf das Angebot des Autohauses Yusufi. Der Kaufvertrag wurde in Hamburg bei einem pers&#246;nlichen Termin  geschlossen, und Frau M&#252;hlleitner nahm den Pkw sofort mit nach &#214;sterreich. Erst in &#214;sterreich entdeckte sie, dass das Fahrzeug wesentliche M&#228;ngel hatte. Auf eine entsprechende Reklamation weigerte sich das Autohaus, das Fahrzeug zu reparieren. Die Kundin erhob daraufhin in &#214;sterreich Klage.</p>
<p>Der Hamburger H&#228;ndler wendete ein, dass das &#214;sterreichische Gericht gar nicht zust&#228;ndig sei. Daher musste zun&#228;chst die Zust&#228;ndigkeit gekl&#228;rt werden, oder ob die Sache doch nach Deutschland zu verweisen war.</p>
<p>Diese Frage hat der EuGH nun entschieden: ja, das &#246;sterreichische Gericht ist f&#252;r die Klage zust&#228;ndig. Als Verbraucherin durfte die Kundin ein Gericht in ihrem Heimatstaat f&#252;r die Klage ausw&#228;hlen. Denn die gewerbliche T&#228;tigkeit des Autohauses sei (auch) auf &#214;sterreich ausrichtet gewesen. Um dies festzustellen, gen&#252;gte dem Gericht die Tatsache, dass der erste Kontakt per „Fernkontakt“, also Telefon oder Internet, aufgenommen worden war.</p>
<p>Demnach droht jedem H&#228;ndler im Falle von Warenm&#228;ngeln oder R&#252;ckabwicklungen im Streitfall die gerichtliche Inanspruchnahme im Ausland. Da&#223; dadurch h&#246;here Kosten auf den Unternehmer zukommen, als bei einem Gerichtsverfahren in Deutschland, liegt auf der Hand. Nicht nur, dass in aller Regel ein in dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats bewanderter Anwalt hinzugezogen werden mu&#223;. Vielmehr k&#246;nnen auch nicht unerheblicher Zeitaufwand und Reisekosten anfallen, wenn ein Gerichtstermin im Ausland die pers&#246;nliche Teilnahme des Unternehmers fordert.</p>
<p>Was ist zu tun?</p>
<ul>
<li>Feststellung, ob der Firmen-Online-Auftritt bzw. Webshop Anhaltspunkte daf&#252;r bietet, dass das Angebot sich auch an Verbraucher im Ausland richtet;</li>
<li>&#220;berpr&#252;fung der Bestellabl&#228;ufe: besteht die M&#246;glichkeit, dass Vertr&#228;ge mit Verbrauchern aus dem EU-Ausland geschlossen werden;</li>
<li>Feststellung, ob die eigenen Prozesse und Abl&#228;ufe im Hinblick auf diese neuen Risiken optimiert werden k&#246;nnen.</li>
</ul>
<p>Sollten diese Fragen ungekl&#228;rt bleiben, sollte ein entsprechender hausinterner Audit durchgef&#252;hrt werden. Zu all dem hilft auch ein Workshop – sprechen Sie uns gerne darauf an und greifen Sie auf unsere diesbez&#252;glichen langj&#228;hrigen Erfahrungen aus der Praxis zur&#252;ck.</p>
<p><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/49f176522f9a440f836deeaac2bb0439" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Datenschutz – Handlungsbedarf bei Smartphones und Mitarbeitergeräten</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2012/09/03/datenschutz-handlungsbedarf-bei-smartphones-und-mitarbeitergeraten/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Sep 2012 14:01:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenpanne]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sowohl in der t&#228;glichen Beratungspraxis als auch &#252;ber die Studien und die Medien ist zu beobachten, dass die Unternehmens IT sich noch lange nicht auf alle Anforderungen der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft eingestellt hat. Datenskandale in Form von abhanden gekommenen Kundendaten, Bankverbindungsdaten oder sonstigem KnowHow scheinen die Bereitschaft zum Umdenken und zur strategischen Ausrichtung der [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl in der t&#228;glichen Beratungspraxis als auch &#252;ber die Studien und die Medien ist zu beobachten, dass die Unternehmens IT sich noch lange nicht auf alle Anforderungen der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft eingestellt hat.</p>
<p>Datenskandale in Form von abhanden gekommenen Kundendaten, Bankverbindungsdaten oder sonstigem KnowHow scheinen die Bereitschaft zum Umdenken und zur strategischen Ausrichtung der IT- und TK-Infrastruktur noch nicht ausreichend herbeigef&#252;hrt zu haben.</p>
<p><span id="more-677"></span></p>
<blockquote><p>Steuer CD&#8217;s &#8211; wie geht das?</p></blockquote>
<p>Die <a title="Die Welt - online" href="http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article108931071/Smartphones-und-Tablets-gefaehrden-Firmen.html" target="_blank">Welt berichtet </a>&#252;ber eine Studie im Auftrage der Telefonica, wonach die privaten TK- und IT-Ger&#228;te inzwischen eines der gr&#246;&#223;ten Sicherheitsrisiken in den Unternehmen darstellen w&#252;rde.</p>
<p>Man fragt sich, wie das sein kann. Denn der Umstand, dass private Ger&#228;te im Unternehmensumfeld auftauchen, ist nicht per se mit einem Sicherheitsrisiko gleichzusetzen. Offenbar fehlt es an den Grundlagen &#8211; erforderlichen Regulierungen.</p>
<p>Dass Daten in gro&#223;em Stil aus Datenbanken ausgelesen werden und in Umlauf gelangen, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht der gr&#246;&#223;te anzunehmende Unfall. Ganz offenbar wurden nicht die erforderlichen technischen und organisatorischen Ma&#223;nahmen im Sinne des § 9 BDSG (bzw. der Anlage zu § 9 BDSG) ergriffen. Dort ist die Rede von wirksamen Zutrittsbeschr&#228;nkungen bis hin zu den Zugangsbeschr&#228;nkungen, etwa durch Login und Benutzerkennwort.</p>
<p>Die Konsequenzen k&#246;nnen drastisch sein, das betroffene Unternehmen riskiert,</p>
<ul>
<li>betroffene Kunden zu verlieren,</li>
<li>die Einleitung von datenschutzrechtlichen Verfahren durch die Betroffenen,</li>
<li>insoweit Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten,</li>
<li>vor allem aber auch aufsichtsrechtliche Verfahren (Ordnungswidrigkeiten- oder sogar strafrechtliche Verfahren),</li>
<li>sowie unter Umst&#228;nden Abmahnverfahren durch Mitbewerber und hierzu berechtigten Vereinigungen.</li>
</ul>
<p>Hinzu kommt der Renommeeverlust, der sich im Falle &#246;ffentlicher Darstellungen solcher Pannen ergeben kann. Beispiele gibt es von der <a title="Heise News" href="http://www.heise.de/ct/meldung/Strafanzeige-gegen-private-Bahn-Ermittler-217176.html%22" target="_blank">Deutschen Bahn</a>, der <a title="Heise News" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hohes-Bussgeld-gegen-Postbank-in-Finanzberater-Affaere-996142.html" target="_blank">Postbank </a>oder aber &#252;ber den Fall <a title="Heise News" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Unsicherheiten-bei-der-Passwort-Ruecksetzung-des-Playstation-Network-3-Update-1245433.html" target="_blank">Sony Networks</a>.</p>
<p>Handelt es sich um ein Versagen des Datenschutzbeauftragten?</p>
<p>Sofern ein solcher bestellt ist, k&#246;nnte man meinen, dass dieser auch f&#252;r derartige Pannen verantwortlich ist. Andererseits spricht der Gesetzgeber im BDSG nicht davon, dass der Datenschutzbeauftragte gew&#228;hrleisten muss, dass das Unternehmen sich an den Datenschutz h&#228;lt, sondern dass er auf die Einhaltung des Datenschutz hinwirken soll.</p>
<p>Entscheidend und damit prim&#228;r in der Haftung steht die Gesch&#228;ftsleitung als durch das Gesetz berufene Vertreter der jeweiligen Daten verarbeitenden verantwortlichen Stelle.</p>
<p>Aufgrund der erh&#246;hten personellen Ausstattungen und damit zunehmender datenschutzrechtlicher Aufsichtsverfahren d&#252;rfte auch die Wahrscheinlichkeit sp&#252;rbar zunehmen, infolge derartiger Pannen von Pflichtverletzungen und damit pers&#246;nlichen Haftungen auszugehen.</p>
<p>Was ist zu tun?</p>
<p>Datenschutz und insoweit ganzheitlich verstanden, IT Compliance, ist Chefsache und sollte entsprechend mit Ressourcen ausgestattet, als laufender Prozess verstanden und evaluiert werden.</p>
<p>In Bezug auf die Unternehmens-IT und -TK einerseits, sowie die &#8220;privat mitgebrachten&#8221; Ger&#228;te der Mitarbeiter andererseits sollte es aktuelle Richtlinien bzw. Betriebsvereinbarungen geben. Sicherheitsbereiche sind zu schaffen, als solche zu kennzeichnen und &#8211; wirksam (!) - zu &#252;berwachen. All diese Ma&#223;nahmen bedingen einander und bauen aufeinander auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/a0e24b777f7a4c5197f7b04dff788df4" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Datenschutz – Umstellung Listenprivileg muss abgeschlossen sein</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2012/08/29/datenschutz-umstellung-listenprivileg-muss-abgeschlossen-sein/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Aug 2012 11:04:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Listenprivileg]]></category>
		<category><![CDATA[Umsetzungsfrist]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Datenschutznovellen 2009 zogen eine Vielzahl von &#196;nderungen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach sich. F&#252;r einige Regelungen hatte der Gesetzgeber daher eine &#220;bergangsregel geschaffen, die zum 31. August 2012 ausl&#228;uft. Bei ordnungsgem&#228;&#223;er datenschutzrechtlicher Organisation der Abl&#228;ufe und Prozesse sollte dieses Datum keine Bef&#252;rchtungen ausl&#246;sen. Aber wurde tats&#228;chlich an alles gedacht? Datenverarbeitung 2012 ist [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Datenschutznovellen 2009 zogen eine Vielzahl von &#196;nderungen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach sich. F&#252;r einige Regelungen hatte der Gesetzgeber daher eine &#220;bergangsregel geschaffen, die zum 31. August 2012 ausl&#228;uft. Bei ordnungsgem&#228;&#223;er datenschutzrechtlicher Organisation der Abl&#228;ufe und Prozesse sollte dieses Datum keine Bef&#252;rchtungen ausl&#246;sen. Aber wurde tats&#228;chlich an alles gedacht?<br />
<span id="more-639"></span></p>
<blockquote><p>Datenverarbeitung 2012 ist eine Schl&#252;sselkompetenz</p></blockquote>
<p>Wenn man schlagwortartig davon h&#246;rt, dass us-amerikanische Unternehmen ein distanziertes Verh&#228;ltnis zum Datenschutz haben, so findet man sich in dieser Einsch&#228;tzung best&#228;tigt, wenn man an die aufsichtsrechtlichen Verfahren etwa gegen Google Inc. (vgl. Heise zu <a title="Heise Newsticker" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Aerger-fuer-Google-wegen-WLAN-Scanning-1109887.html" target="_blank">WLAN</a> und <a title="Heise Newsticker" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-bricht-Verhandlungen-ueber-Google-Analytics-ab-1167438.html" target="_blank">Google Analytics</a>) oder Facebook Inc. (vgl. <a title="Heise Newsticker" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebooks-Like-Button-im-Visier-deutscher-Datenschuetzer-1326346.html" target="_blank">Heiseticker</a>) denkt.</p>
<p>Tats&#228;chlich besteht aber Einigkeit dar&#252;ber, dass der Datenschutz Themen umfasst, die f&#252;r die &#220;berlebensf&#228;higkeit der Unternehmen von zentraler Bedeutung sind.</p>
<p>Daher sollten die Prozesse und Abl&#228;ufe in Bezug auf die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und sonstige Verarbeitung von Daten laufend kontrolliert und optimiert werden. D.h. all dies sollte nicht allein aus datenschutzrechtlichen oder Compliance Gr&#252;nden, sondern aus strategischen Gr&#252;nden und der zentralen Bedeutung, die der Datenverarbeitung zukommt, erfolgen. Der Datenschutz korrespondiert mit der Datensicherheit. Beide Themenbereiche &#252;berschneiden und bedingen sich.</p>
<blockquote><p>Wurde dieser unternehmerische Anspruch an den Datenschutz bislang nicht konsequent umgesetzt, drohen jetzt, mit Ablauf der &#220;bergangsfrist, weitere Gefahren aus dem Bereich der Werbung, insbesondere beim Direktmarketing.</p></blockquote>
<p>Gerade dort wirkt sich die &#220;bergangsregelung aus, da die alte Regelung zum Listenprivileg die Erhebung, Speicherung und vor allem Nutzung von Adressdaten deutlich einfacher gestaltete, als dies nunmehr der Fall ist.</p>
<p>Werden aber ab dem 1. September 2012 Werbema&#223;nahmen durchgef&#252;hrt, die auf Adressdatenbest&#228;nde zur&#252;ckgreifen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, liegen schon aus diesem Grund datenschutzrechtliche Verletzungen vor, die zu vielf&#228;ltigen Konsequenzen f&#252;hren k&#246;nnen (vgl. hierzu unsere <a title="FAQ - Datenschutz" href="http://www.ra-maas.de/faq/faq-datenschutz/">FAQ Datenschutz</a>).</p>
<p>Erg&#228;nzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich im Verh&#228;ltnis von Unternehmen untereinander um unzul&#228;ssige Werbung (§§ 4 Nr. 11, 7 UWG) handelt, die kostenpflichtig abgemahnt werden kann (vgl. <a title="FAQ Abmahnung" href="http://www.ra-maas.de/faq/abmahnung/">FAQ Abmahnung</a>). Diese Folge d&#252;rfte die folgenschwere sein. Dar&#252;ber hinaus kann der Betroffene selbst Rechte geltend machen.</p>
<p>Unangenehm k&#246;nnte es nat&#252;rlich auch werden, wenn die Datenschutzaufsicht informiert wird und eine Untersuchung einleitet. Es k&#246;nnte der Fall eintreten, dass sie von einem systematischen Versto&#223; ausgeht, weil der Unternehmer nicht seiner Verpflichtung nachgekommen ist, die erforderlichen technischen und organisatorischen Ma&#223;nahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen.</p>
<p>Was ist zu tun?</p>
<ul>
<li>Feststellung, ob aktuell Werbema&#223;nahmen unter Verwendung von Adressdaten starten und Kontrolle, auf welchen Adressdatenbest&#228;nden diese beruhen;</li>
<li>&#220;berpr&#252;fung der zugrundeliegenden Vertr&#228;ge bzw. getroffenen Absprachen im Hinblick auf Haftung und Freistellung;</li>
<li>Feststellung, ob die eigenen Prozesse und Abl&#228;ufe zur Datenerhebung den aktuellen Anforderungen in tats&#228;chlicher und rechtlicher Hinsicht entsprechen.</li>
</ul>
<p>Sollten Fragen hierzu ungekl&#228;rt bleiben, sollte ein entsprechender hausinterner Audit durchgef&#252;hrt werden. Zu all dem hilft auch ein Workshop zum &#8220;rechtssicheren E-Mail-Marketing&#8221; oder zum &#8220;Datenschutz im Unternehmen&#8221; &#8211; sprechen Sie uns gerne darauf an und greifen Sie auf unsere diesbez&#252;glichen langj&#228;hrigen Erfahrungen aus der Praxis zur&#252;ck.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/aa2ee59a0d2347439e5ef4f97608891f" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Button-Lösung – Ziel erreicht?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2012/08/03/button-losung-ziel-erreicht/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Aug 2012 07:29:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Button-Lösung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsetzungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Umsetzungsfrist f&#252;r die Button-L&#246;sung ist abgelaufen, wer seinen Shop nicht an die Button-L&#246;sung anpasst, muss nun mit Abmahnungen rechnen. Erste &#220;berpr&#252;fungen diverser Shops ergeben ein &#252;berraschendes Bild. Manche setzen das Gesetz 1:1 um, andere – noch – gar nicht. &#220;ber die jetzt zum 1. August 2012 in Kraft getretene „Button-L&#246;sung“ haben wir wiederholt berichtet [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Umsetzungsfrist f&#252;r die Button-L&#246;sung ist abgelaufen, wer seinen Shop nicht an die Button-L&#246;sung anpasst, muss nun mit Abmahnungen rechnen. Erste &#220;berpr&#252;fungen diverser Shops ergeben ein &#252;berraschendes Bild. Manche setzen das Gesetz 1:1 um, andere – noch – gar nicht. <span id="more-601"></span></p>
<p>&#220;ber die jetzt zum 1. August 2012 in Kraft getretene „Button-L&#246;sung“ haben wir wiederholt berichtet und fassen die Anforderungen nochmals kurz zusammen:</p>
<p>Kostenpflichtige Angebote m&#252;ssen erkennbar sein, d.h. die Bestellschaltfl&#228;che mu&#223; eindeutig beschriftet sein. Hierzu hat der Gesetzgeber beispielhaft vorgegeben:</p>
<ul>
<li> „zahlungspflichtig bestellen“ oder</li>
<li> „kostenpflichtig bestellen“ oder</li>
<li> „kaufen“.</li>
</ul>
<p>Nicht mehr zul&#228;ssig sind Begriffe wie „Anmeldung“ oder „weiter“. Auch das bislang oft verwendete „bestellen“ ist nicht mehr ausreichend.</p>
<p>Zudem m&#252;ssen dem Verbraucher alle wichtigen Angaben unmittelbar oberhalb der Bestellschaltfl&#228;che hervorgehoben aufgezeigt werden, bevor er seine Bestellung per Klick abgibt. Andernfalls kommt kein g&#252;ltiger Vertrag zustande.</p>
<p>Anzugeben sind:</p>
<ul>
<li>die wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung,</li>
</ul>
<ul>
<li>die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelm&#228;&#223;ig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,</li>
</ul>
<ul>
<li>der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschlie&#223;lich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle &#252;ber den Unternehmer abgef&#252;hrten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine &#220;berpr&#252;fung des Preises erm&#246;glicht,</li>
</ul>
<ul>
<li>gegebenenfalls zus&#228;tzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf m&#246;gliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht &#252;ber den Unternehmer abgef&#252;hrt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.</li>
</ul>
<p>Damit dem Verbraucher s&#228;mtliche von der Button-L&#246;sung vorgesehenen Informationen „auf einen Blick“ pr&#228;sentiert werden, d&#252;rfen zwischen den Informationen und dem Bestellbutton keine ablenkenden „trennenden Gestaltungselemente“ liegen, wie beispielsweise Trennbalken.</p>
<p>Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Bestell-Button bei &#252;blicher Bildschirmaufl&#246;sung ohne Scrollen gleichzeitig mit den vertragswesentlichen Informationen zu sehen sein. Dies hat die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren dahingehend konkretisiert, dass bei Platzierung der Pflichtangaben r&#228;umlich unterhalb der Bestellschaltfl&#228;che nicht sichergestellt sei, dass der Verbraucher die Informationen vor Abgabe der Bestellung erh&#228;lt, wenn er Scrollen mu&#223;, um zu diesen Informationen zu gelangen.</p>
<p>Daraus kann man den Umkehrschlu&#223; ziehen, dass ein „Scrollen m&#252;ssen“ zul&#228;ssig ist, wenn die anzugebenden Informationen oberhalb des Bestell-Buttons angeordnet sind. Ob dieser Schlu&#223; zutrifft, werden allerdings die Gerichte erst noch kl&#228;ren m&#252;ssen. Bis dahin sollte zur Vermeidung von Risiken eine Gestaltung gew&#228;hlt werden, bei der kein Scrollen erforderlich ist.</p>
<p>Wer die Umstellungsfrist verschl&#228;ft oder bei der Umsetzung Fehler macht, setzt sich vielf&#228;ltigen Risiken aus.</p>
<p>Es kommt kein Vertrag zustande. Das bedeutet, dass die H&#228;ndler, die noch keine &#196;nderungen vorgenommen haben, Ware versenden, ohne dass ein wirksamer Vertrag besteht, und somit keine vertraglichen Anspr&#252;che auf Zahlung geltend machen k&#246;nnen. Sie tragen die Gefahr des zuf&#228;lligen Untergangs.</p>
<p>Zudem besteht die M&#246;glichkeit, die Zusendung der Ware als unangefordert und damit wettbewerbswidrig zu beurteilen. Ebenso kann die beigef&#252;gte Zahlungsaufforderung in Form einer Rechnung, f&#252;r die kein rechtsg&#252;ltiger Vertrag besteht, als unzul&#228;ssige Werbung beurteilt werden.</p>
<p>Damit ist das Abmahnrisiko vielf&#228;ltig geschaffen – nicht nur wegen Nichtumsetzung einer gesetzlichen Verpflichtung gegen&#252;ber Verbrauchern.</p>
<p>Es werden Abmahnwellen vermutet und dennoch gilt auch f&#252;r diese: Eine Abmahnung sollte keineswegs ohne weiteres akzeptiert werden oder gar ungepr&#252;ft eine geforderte Unterlassungserkl&#228;rung abgegeben werden. Denn die Button-L&#246;sung enth&#228;lt an mehreren Stellen mehrdeutige Regelungen, &#252;ber deren „richtige“ Umsetzung diskutiert und gestritten werden kann. Die Gerichte werden gefordert sein, hierzu Entscheidungen zu treffen. Wir raten daher im Falle einer Abmahnung dazu, die Handlungsoptionen genau zu pr&#252;fen und sich nicht weiter zu verpflichten, als unbedingt n&#246;tig. Andernfalls wird der kaufm&#228;nnische Handlungsspielraum &#252;ber Geb&#252;hr eingeschr&#228;nkt – auch ein Mittel, sich unliebsame Konkurrenz auf Distanz zu halten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/1b3595454e874e25827f8e14b3610762" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Button-Lösung – welche Risiken bestehen?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2012/07/17/die-button-losung-welche-risiken-bestehen/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jul 2012 12:31:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Button-Lösung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtangaben]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum vorl&#228;ufigen Schlu&#223; unseres mehrteiligen Berichts &#252;ber die Button-L&#246;sung gehen wir n&#228;her auf die Risiken ein, die aus einer unterbliebenen oder fehlerhaften Umsetzung im Onlineshop folgen. Wer neben dem Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit die weiteren Informationspflichten verletzt, geht nicht unerhebliche Risiken ein. Zu den Informationen, die unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung zu geben sind [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Zum vorl&#228;ufigen Schlu&#223; unseres mehrteiligen Berichts &#252;ber die Button-L&#246;sung gehen wir n&#228;her auf die Risiken ein, die aus einer unterbliebenen oder fehlerhaften Umsetzung im Onlineshop folgen.</p>
<p><span id="more-580"></span></p>
<p>Wer neben dem Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit die weiteren Informationspflichten verletzt, geht nicht unerhebliche Risiken ein. Zu den Informationen, die unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung zu geben sind geh&#246;ren</p>
<ul>
<li>die wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung,</li>
<li>die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelm&#228;&#223;ig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,</li>
<li>der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschlie&#223;lich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle &#252;ber den Unternehmer abgef&#252;hrten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine &#220;berpr&#252;fung des Preises erm&#246;glicht,</li>
<li>gegebenenfalls zus&#228;tzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf m&#246;gliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht &#252;ber den Unternehmer abgef&#252;hrt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.</li>
</ul>
<p>Die bei Verletzung dieser Pflichten bestehenden Risiken lassen sich zwei Themenkomplexen zuordnen, n&#228;mlich M&#228;ngel beim Vertragsschlu&#223; (Kaufrecht) und unlauteres Handeln (Wettbewerbsrecht).</p>
<blockquote><p>Kaufrecht:</p></blockquote>
<p>Ein kostenausl&#246;sender Vertrag kommt nach der Neuregelung nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher ausdr&#252;cklich best&#228;tigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (sog. Button-L&#246;sung).</p>
<p>Das Risiko besteht also darin, dass bei Nichteinhaltung der Anforderungen der Button-L&#246;sung nach deutschem Recht kein wirksamer Vertrag zustande kommt. Das w&#252;rde bedeuten, dass der H&#228;ndler nicht liefern, der Kunde nicht zahlen mu&#223;.</p>
<p>Die EU-Verbraucherrechterichtlinie, auf die die Button-L&#246;sung zur&#252;ckgeht, sieht allerdings in Art. 8 Abs. 2 Satz 3 vor, dass „der Verbraucher durch den Vertrag oder die Bestellung nicht gebunden“ ist. Das wird wohl so zu verstehen sein, dass der Kunde die Wahl hat, ob er auf Lieferung besteht oder nicht. Der H&#228;ndler mu&#223; sich der Entscheidung des Kunden beugen.</p>
<blockquote><p>Wettbewerbsrecht:</p></blockquote>
<p>Die Pflichtangaben zum Vertragsschlu&#223; werden als Marktverhaltensregeln eingestuft werden m&#252;ssen. Folge: Der Versto&#223; gegen die Informationsverpflichtung ist zugleich ein Versto&#223; gegen das Wettbewerbsrecht. Daraus wiederum folgt die M&#246;glichkeit, die sich nicht gesetzeskonform verhaltenden Wettbewerber kostenpflichtig abzumahnen.</p>
<p>Fordert der H&#228;ndler f&#252;r seine Lieferung die Zahlung des Kaufpreises, ohne dass ein wirksamer Vertrag besteht bzw. der Kunde auf Erf&#252;llung besteht, k&#246;nnte auch das abmahnf&#228;hig sein. Denn nach § 3 UWG iVm Nr. 29 Anhang zu § 3 UWG ist die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Waren oder Dienstleistungen ein Versto&#223; gegen das Wettbewerbsrecht.</p>
<p>Eine versp&#228;tete oder unvollst&#228;ndige Umsetzung der Button-L&#246;sung kann den H&#228;ndler also teuer zu stehen kommen. Wer die Umsetzung bislang aufgeschoben hat, sollte jetzt handeln und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/959ec7c2621b4d0787bb0d93f471bd6a" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Button-Lösung – was gilt für eBay-Shops und Amazon-Händler?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2012/07/17/die-button-losung-was-gilt-fur-ebay-shops-und-amazon-handler/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jul 2012 12:30:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
		<category><![CDATA[Button-Lösung]]></category>
		<category><![CDATA[eBay]]></category>
		<category><![CDATA[Marketplace]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Gegensatz zum klassischen Onlinehandel m&#252;ssen sich H&#228;ndler, die ihre Ware &#252;ber eBay oder Amazon anbieten, mit den von den Verkaufsplattformen bereit gestellten technischen M&#246;glichkeiten auseinandersetzen. Bislang wird in der Regel eine Haftung des H&#228;ndlers f&#252;r etwaige M&#228;ngel im Bestellvorgang von Verkaufsplattformen angenommen. Denn wenn der H&#228;ndler sich f&#252;r die Teilnahme an einer Verkaufsplattform entscheidet, [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Im Gegensatz zum klassischen Onlinehandel m&#252;ssen sich H&#228;ndler, die ihre Ware &#252;ber eBay oder Amazon anbieten, mit den von den Verkaufsplattformen bereit gestellten technischen M&#246;glichkeiten auseinandersetzen.</p>
<p><span id="more-575"></span>Bislang wird in der Regel eine Haftung des H&#228;ndlers f&#252;r etwaige M&#228;ngel im Bestellvorgang von Verkaufsplattformen angenommen. Denn wenn der H&#228;ndler sich f&#252;r die Teilnahme an einer Verkaufsplattform entscheidet, tr&#228;gt er das daraus folgende Risiko.</p>
<p>Es ist davon auszugehen, dass sich diese Ansicht nicht so bald &#228;ndert. Deshalb sind eBay-Shop-Betreiber und Amazon-Marketplace-H&#228;ndler aufgerufen, auf die Verkaufsplattformen einzuwirken, damit diese vor Inkrafttreten der Button-L&#246;sung den Bestellvorgang anpassen.</p>
<p>Wird der Termin nicht eingehalten, mu&#223; jeder betroffene H&#228;ndler entscheiden, ob er seine Angebote online l&#228;&#223;t. Denn in diesem Fall k&#246;nnte er Opfer der zu erwartenden Abmahnwelle werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Update – Die Button-Lösung gilt ab dem 01.08.2012!</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2012/07/06/update-die-button-losung-gilt-ab-dem-01-08-2012/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Jul 2012 13:23:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bestellvorgang]]></category>
		<category><![CDATA[Button-Lösung]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstleister]]></category>
		<category><![CDATA[wesentliche Merkmale der Ware]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Neuerungen f&#252;r den Onlineproduktvertrieb kommen. Nach Verz&#246;gerungen bei der Ausfertigung des Gesetzes, wurde die Button-L&#246;sung im Mai im Bundesgesetzblatt ver&#246;ffentlicht und tritt damit zum 1. August 2012 in Kraft. Das bedeutet, dass die mit der Button-L&#246;sung eingef&#252;hrten Informationspflichten (wir berichteten bereits) bis dahin in die Onlineshop- und Produktverkaufssysteme eingearbeitet sein m&#252;ssen. Neben dem Onlinewarenhandel [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Neuerungen f&#252;r den Onlineproduktvertrieb kommen. Nach Verz&#246;gerungen bei der Ausfertigung des Gesetzes, wurde die Button-L&#246;sung im Mai im Bundesgesetzblatt ver&#246;ffentlicht und tritt damit zum 1. August 2012 in Kraft. <span id="more-550"></span></p>
<p>Das bedeutet, dass die mit der Button-L&#246;sung eingef&#252;hrten Informationspflichten (<a title="Sind Sie auf dei Button-L&#246;sung eingestellt?" href="http://www.ra-maas.de/2012/05/04/sind-sie-auf-die-button-losung-eingestellt/" target="_blank">wir berichteten bereits</a>) bis dahin in die Onlineshop- und Produktverkaufssysteme eingearbeitet sein m&#252;ssen.</p>
<p>Neben dem Onlinewarenhandel sind auch Dienstleister von der Button-L&#246;sung betroffen. Genau dieser Bereich, n&#228;mlich der Vertrieb von Abonnementvertr&#228;gen, gaben bekanntlich den Anla&#223; zu der Neuregelung, um k&#252;nfigt „Abo-Fallen“ durch entsprechend unmissverst&#228;ndliche Bestellungvorg&#228;nge zu verhindern.</p>
<p>Es trifft aber nat&#252;rlich nicht nur die schwarzen Schafe, sondern auch die seri&#246;sen Anbieter, die schon immer transparent &#252;ber anfallende Kosten informiert haben.</p>
<p>Dank der Abo-Fallen m&#252;ssen jetzt z.B. auch Verlage, die digitale Ausgaben ihrer Tageszeitungen im Abonnement anbieten oder Betreiber kostenpflichtiger Datenbanken ihren Bestellvorgang den neuen gesetzliche Vorgaben entsprechend anpassen.</p>
<p>Auch Finanzdienstleister m&#252;ssen die neuen Vorgaben zur Gestaltung des Bestell-Buttons beachten.</p>
<p>Mit Ausnahme der Finanzdienstleister m&#252;ssen alle anderen Adressaten des Gesetzes ferner Informationspflichten im Bestellvorgang erf&#252;llen, die die meisten Betroffenen bisher nicht, nicht in dem nun gebotenen Umfang oder nicht an der jetzt vorgegebenen Stelle innerhalb des Bestellvorgangs abbilden.</p>
<p>Die Informationspflichten betreffen u.a. Angaben zum Produkt, zum Preis und zum Vertrag. Neu daran ist, da&#223; diese Informationen dem Kunden  jetzt auch in unmittelbarer N&#228;he zur Bestellschaltfl&#228;che gegeben werden m&#252;ssen.</p>
<p>Welche Produktangaben konkret erforderlich sind, m&#252;ssen die Gerichte kl&#228;ren. Denn in der Button-L&#246;sung sind die Anforderungen schwamming formuliert: es m&#252;ssen die &#8220;wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung&#8221; angegeben werden. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt offen. Nicht ausreichend wird aber beispielsweise die Angabe &#8220;Kaffeetasse&#8221; sein, sondern es mu&#223; vermutlich auch die Tassenf&#252;llmenge angegeben werden. M&#246;glicherweise sind auch die &#228;u&#223;eren Abmessungen der Tasse anzugeben, oder ob die Tasse mikrowellen- und sp&#252;lmaschinengeeignet ist, ob sie aus Keramik oder Porzellan besteht, welche Farbe sie hat, usw.</p>
<p>Mit der blo&#223;en Umbenennung des &#8220;Bestell-Buttons&#8221; ist es daher nicht getan, sondern der Bestellvorgang ist auf die Einhaltung s&#228;mtlicher Anforderungen der Button-L&#246;sung hin zu &#252;berpr&#252;fen.</p>
<p>Wenn sich &#8211; wovon auszugehen ist &#8211; aus der &#220;berpr&#252;fung ein Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser technisch umzusetzen. Auch dies mu&#223; bis zu 01.08.2012 abgeschlossen sein.</p>
<p>Die verbleibende Zeit sollte daher gut genutzt und der Anpassungsbedarf fr&#252;hzeitig ermittelt werden, damit die technische Umsetzug rechtzeitig vorgenommen und Abmahnungen wegen der nicht rechtzeitigen Umsetzung der Button-L&#246;sung vermieden werden k&#246;nnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>[ Update:]</strong></p>
<p>Wer die neue Fassung des § 312g BGB lesen m&#246;chte, findet sie <a title="Gesetzesausz&#252;ge" href="http://www.ra-maas.de/faq/gesetzesauszuege/" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/a366f28fd4f047f3be0f099d258c4bf0" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sind Sie auf die Button-Lösung eingestellt?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2012/05/04/sind-sie-auf-die-button-losung-eingestellt/</link>
		<comments>http://www.ra-maas.de/2012/05/04/sind-sie-auf-die-button-losung-eingestellt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 May 2012 16:47:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bestellung]]></category>
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		<category><![CDATA[Button-Lösung]]></category>
		<category><![CDATA[kostenpflichtig]]></category>

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		<description><![CDATA[Im M&#228;rz 2012 wurde durch den deutschen Gesetzgeber f&#252;r den E-Commerce die „Button“-L&#246;sung verabschiedet. Diese soll den Verbraucher vor dem Abschlu&#223; unerw&#252;nschter Vertr&#228;ge &#252;per das Internet sch&#252;tzen. Bevor ein kostenpflichtiger Vertrag verbindlich abgeschlossen werden kann, muss durch einen „Button“ deutlich &#8211; etwa durch Wiedergabe des Preises &#8211; auf diese Kosten hingewiesen werden. Die Regelung tritt [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Im M&#228;rz 2012 wurde durch den deutschen Gesetzgeber f&#252;r den E-Commerce die „Button“-L&#246;sung verabschiedet. Diese soll den Verbraucher vor dem Abschlu&#223; unerw&#252;nschter Vertr&#228;ge &#252;per das Internet sch&#252;tzen. Bevor ein kostenpflichtiger Vertrag verbindlich abgeschlossen werden kann, muss durch einen „Button“ deutlich &#8211; etwa durch Wiedergabe des Preises &#8211; auf diese Kosten hingewiesen werden. Die Regelung tritt 3 Monate nach Ver&#246;ffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Ver&#246;ffentlichung kurzfristig erfolgen wird. Mit einer Ver&#246;ffentlichung im Mai w&#228;re das Gesetz ab dem 01.08.2012 verbindlich.</p>
<p><span id="more-535"></span></p>
<blockquote><p>Was &#228;ndert sich f&#252;r Onlineh&#228;ndler?</p></blockquote>
<p>K&#252;nftig mu&#223; der H&#228;ndler in seinem Onlineshop den Verbraucher nach dem neugefa&#223;ten § 312g BGB klar, verst&#228;ndlich und in hervorgehobener Weise &#252;ber den wesentlichen Vertragsinhalt informieren. Ein kostenausl&#246;sender Vertrag kommt nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher ausdr&#252;cklich best&#228;tigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (sog. Button-L&#246;sung).</p>
<p>Hintergrund dieser Regelung sind die bekannten „Abo-Fallen“, bei denen Nutzer sich auf vermeintlich kostenlosen Plattformen registrierten, um z.B. Freeware herunter zu laden. Wochen sp&#228;ter erhielten die &#252;berraschten Nutzer dann Rechnungen &#252;ber das abgeschlossene „Abonnement“. Viele Nutzer haben diese Rechnungen bezahlt, weil sie sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wollten – obwohl durchaus gute Chancen bestanden, sich erfolgreich gegen die Rechnung zur Wehr zu setzen.</p>
<p>Um solche F&#228;lle von Verbraucher-Abzocke zu vermeiden, soll nun verbindlich vorgeschrieben werden, dass der Verbraucher vor Vertragsschl&#252;ssen im Internet dar&#252;ber informiert wird, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abschlie&#223;t. Vermeintlichen „Gratis“-Angeboten, bei denen nur im Kleingedruckten auf Kosen hingewiesen wird, wird dadurch ein Riegel vorgeschoben.</p>
<p>Die Button-L&#246;sung gilt mit wenigen Ausnahmen f&#252;r jeden Vertragsschlu&#223; im Internet, also insbesondere den klassischen Onlinehandel aber gerade nicht nur diesen.</p>
<blockquote><p>Wie mu&#223; der Handel den Bestellvorgang anpassen?</p></blockquote>
<p>&#220;blicherweise wird der Bestellvorgang durch Einlegen von Waren in den Warenkorb gestartet. Klickt man dann den Warenkorb an, folgt eine Ansicht der eingelegten Waren und der Verbraucher mu&#223; zur Bestellung seine pers&#246;nlichen Daten (Name, Adresse, Lieferanschrift) angeben bzw. sich mit seinen Zugangsdaten einloggen, um den Bestellvorgang abzuschlie&#223;en.</p>
<p>Neu ist, dass die Schaltfl&#228;che, auf die zur Aufgabe der Bestellung geklickt wird, gem&#228;&#223; der nun geschaffenen gesetzlichen Vorgabe mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss. Zudem muss diese Schaltfl&#228;che unterhalb der anzugebenden Informationen platziert werden. Eine Beschriftung der Schaltfl&#228;che mit „Weiter“ oder „Bestellen“ gen&#252;gt also nicht mehr.</p>
<p>Wer den Button mit einem anderen Text versieht, tr&#228;gt das Risiko, dass er keine „entsprechend eindeutige Formulierung“ gew&#228;hlt hat.</p>
<p>Es besteht vor allem das Risiko, dass im Verh&#228;ltnis zum Besteller kein wirksamer Vertrag zustande kommt und Abmahnvereinigungen wie Verbraucherschutzvereine sowie Mitbewerber die M&#246;glichkeit der kostenpflichtigen Abmahnung erhalten.</p>
<p>Jeder Onlineshop-Betreiber sollte deshalb &#252;berpr&#252;fen (lassen):</p>
<ul>
<li>Wird auf der letzten Seite im Bestellvorgang („Bestell&#252;bersicht“) &#252;ber den wesentlichen Inhalt des Vertrages nach Ma&#223;gabe der neuen, k&#252;nftigen Rechtslage informiert?</li>
<li>Wie ist die Schaltfl&#228;che, mit der die Bestellung abgeschickt wird, beschriftet?</li>
<li>Ist die Schaltfl&#228;che an der richtigen Stelle platziert?</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/d6584570cee547b1aa6c39201bd74e07" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>BGH bestätigt: Abweichung von Muster-Widerrufsbelehrung führt zur Unwirksamkeit</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 10:43:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kanzlei</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fernabsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Muster]]></category>
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		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[WIderrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie wird die Widerrufsbelehrung rechtskonform formuliert? Wer die vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung verwendet, genie&#223;t den Schutz des Musters, d.h. etwaige Fehler der Belehrung gehen nicht zu seinen Lasten. Was aber passiert, wenn der Verwender von der Musterbelehrung abweicht? Hierzu entschied der BGH nunmehr mit urteil vom 01.03.2012 Grunds&#228;tzliches. Zu entscheiden hatte der BGH &#252;ber eine [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wird die Widerrufsbelehrung rechtskonform formuliert? Wer die vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung verwendet, genie&#223;t den Schutz des Musters, d.h. etwaige Fehler der Belehrung gehen nicht zu seinen Lasten. Was aber passiert, wenn der Verwender von der Musterbelehrung abweicht? Hierzu entschied der BGH nunmehr mit urteil vom 01.03.2012 Grunds&#228;tzliches.</p>
<p><span id="more-526"></span></p>
<p>Zu entscheiden hatte der BGH &#252;ber eine im Jahr 2006 benutzte Widerrufsbelehrung, in der folgender Text verwendet wurde:</p>
<p>„Widerrufsrecht: Sie k&#246;nnen Ihre Vertragserkl&#228;rung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gr&#252;nden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt fr&#252;hestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen&#252;gt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an…“</p>
<p>Diese Belehrung beanstandete der BGH unter zwei Gesichtspunkten:</p>
<blockquote><p>Erste Aussage: Fristbeginn</p></blockquote>
<p>Die Belehrung sei nicht zutreffend, weil sie den Verbraucher nicht ausreichend konkret &#252;ber den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Denn die Verwendung des Wortes „fr&#252;hestens“ erm&#246;gliche es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne Weiteres zu erkennen. Zwar handele es sich bei dieser Formulierung um diejenige des zum entscheidenden Zeitpunkt geltenden Musters der Widerrufsbelehrung, weshalb sich der Verwender grunds&#228;tzlich auf die Schutzfunktion berufen k&#246;nne. Der Verwender hatte jedoch nicht das vollst&#228;ndige Muster verwendet, sondern eine Passage zu den Folgen des Widerrufs aus dem Originalmuster weggelassen. Und damit kam der BGH zur zweiten, viel bedeutsameren Aussage.</p>
<blockquote><p>Zweite Aussage: Schutzfunktion des Musters</p></blockquote>
<p>Wie der BGH feststellte, h&#228;tte der Verwender das vollst&#228;ndige Muster verwenden m&#252;ssen, um sich auf eine die Haftung f&#252;r Fehler ausschlie&#223;ende Verwendung des Musters im Sinne des Gesetzes berufen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Wird nur ein Teil des Musters verwendet, entf&#228;llt die mit der Verwendung der Musterbelehrung verbundene Schutzwirkung. Wie der BGH betont, kommt es f&#252;r die Bewertung nicht auf den Umfang der vorgenommenen &#196;nderungen an.</p>
<p>Damit f&#252;hrt der BGH eine Tendenz von Ende 2010 fort, nach der die Schutzfunktion des Musters entf&#228;llt, wenn die Vorgaben an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung nicht eingehalten werden. Seinerzeit waren die im Muster vorgesehenen Zwischen&#252;berschriften nicht verwendet worden. Dadurch, so der BGH damals, fehle es an der visuellen Gliederung und es werde deshalb verschleiert, dass dem Recht auf Widerruf Pflichten gegen&#252;berstehen, z.B. die R&#252;cksendung.</p>
<p>Mit der nun vorliegenden Entscheidung wird erg&#228;nzt, dass auch das Weglassen einzelner Passagen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Widerrufsrechts zum Verlust der Schutzfunktion des Musters f&#252;hrt.</p>
<blockquote><p>Aus der zweiten Aussage folgt:</p></blockquote>
<p>Jede Abweichung von der Musterbelehrung ist riskant. Zum einen wird die Widerrufsfrist m&#246;glicherweise nicht in Gang gesetzt, so dass, wie hier, noch 4 Jahre nach Vertragsschlu&#223; R&#252;ckabwicklungen drohen. Zum anderen k&#246;nnen kostenpflichtige Abmahnungen durch Konkurrenten oder Wettbewerbsvereine ausgesprochen werden, ohne dass der Verwender sich erfolgversprechend darauf berufen kann, das gesetzliche Muster verwendet zu haben (= Verlust der Schutzfunktion des Musters).</p>
<blockquote><p>Was ist k&#252;nftig f&#252;r die Belehrung &#252;ber das Widerrufsrecht zu beachten?</p></blockquote>
<p>a) Mit &#220;bernahme der Musterbelehrung per copy &amp; paste ist es nicht getan. Die Musterwiderrufsbelehrung enth&#228;lt sogenannte „Gestaltungshinweise“, in der aktuellen Fassung des Musters sind es 14, anhand derer die Belehrung abgestimmt auf das Waren- und Dienstleistungsangebot des Verwenders anzupassen ist. Daraus ergibt sich ein erheblicher Raum f&#252;r Umsetzungsfehler, von denen jeder einzelne dazu f&#252;hren kann, dass keine ordnungsgem&#228;&#223;e Widerrufsbelehrung mehr vorliegt.</p>
<p>b) Vor jeder weiteren Abweichung von der Musterbelehrung – also au&#223;erhalb ihrer schlichten Anwendung durch Umsetzung der Gestaltungshinweise – sollte genau gepr&#252;ft und gekl&#228;rt werden, ob die Belehrung die gesetzlichen Anforderungen dann noch erf&#252;llt.</p>
<p>c) Und es ist als wichtigste Frage zu kl&#228;ren, ob mit der Abweichung ein Vorteil erzielt wird, der den Nachteil des Verlusts der Schutzfunktion bei Nutzung der Musterwiderrufsbelehrung tats&#228;chlich &#252;berwiegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/1db188c86bb5444083e194ed774c80e8" alt="" width="1" height="1" /></p>
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