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	<title>maas_rechtsanwälte</title>
	
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		<title>Update: neue Muster-Widerrufsbelehrung verabschiedet</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2011/07/28/update-neue-muster-widerrufsbelehrung-verabschiedet/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 09:37:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der Neverending-Story der Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung eines Urteils des Europ&#228;ischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2009 ein neues Muster der Widerrufsbelehrung verabschiedet, dass in K&#252;rze in Kraft tritt. &#220;ber den Gesetzesentwurf hatten wir bereits berichtet („Vorschau: Kommt eine rechtskonforme Muster-Widerrufsblehrung?“). Dieser Entwurf wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Neverending-Story der Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung eines Urteils des Europ&#228;ischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2009 ein neues Muster der Widerrufsbelehrung verabschiedet, dass in K&#252;rze in Kraft tritt. <span id="more-473"></span></p>
<p>&#220;ber den Gesetzesentwurf hatten wir bereits berichtet (<a href="http://www.ra-maas.de/2011/03/29/vorschau-kommt-eine-rechtskonforme-muster-widerrufsbelehrung/" target="_blank">„Vorschau: Kommt eine rechtskonforme Muster-Widerrufsblehrung?“</a>). Dieser Entwurf wurde nun vom Parlament angenommen und tritt mit der noch ausstehenden aber in K&#252;rze zu erwartenden Ver&#246;ffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.</p>
<p>Allerdings wird auch dieses Muster vermutlich nicht lange von Bestand sein. Denn aufgrund der europ&#228;ischen Verbraucherrechte-Richtlinie ergibt sich erneut &#196;nderungsbedarf: zum Einen weicht das in der Richtlinie enthaltene Muster der Widerrufsbelehrung von dem nun in Deutschland verabschiedeten Muster ab; zum Anderen &#228;ndern sich weitere Regelungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, z.B. &#252;ber die R&#252;cksendekosten.</p>
<p>Den nationalen Gesetzgebern bleibt zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umsetzen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Update:</span></strong></p>
<p>Das Gesetz ist nunmehr am 3. August 2011 im Bundesanzeiger ver&#246;ffentlicht worden und damit am Folgetag in Kraft getreten. Sp&#228;testens nach Ablauf der &#220;bergangsfristen besteht mithin die Verpflichtung die Neuregelungen umzusetzen.<strong><span style="text-decoration: underline;"><br />
</span></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Vorschau: Kommt eine rechtskonforme Muster-Widerrufsbelehrung?</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2011/03/29/vorschau-kommt-eine-rechtskonforme-muster-widerrufsbelehrung/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 08:07:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Einige Rechtsstreitigkeiten rund um die Widerrufsbelehrung im Onlinehandel k&#246;nnten demn&#228;chst ein Ende finden. Nachdem es die Bundesregierung in der Vergangenheit wiederholt nicht geschafft hat, eine an den europ&#228;ischen Vorgaben ausgerichtete Muster-Widerrufsbelehrung f&#252;r den Fernabsatz zur Verf&#252;gung zu stellen, liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor. Erst zum 11.06.2010 war die j&#252;ngste Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung durch den deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige Rechtsstreitigkeiten rund um die Widerrufsbelehrung im Onlinehandel k&#246;nnten demn&#228;chst ein Ende finden. Nachdem es die Bundesregierung in der Vergangenheit wiederholt nicht geschafft hat, eine an den europ&#228;ischen Vorgaben ausgerichtete Muster-Widerrufsbelehrung f&#252;r den Fernabsatz zur Verf&#252;gung zu stellen, liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor.</p>
<p><span id="more-455"></span>Erst zum 11.06.2010 war die j&#252;ngste Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung durch den deutschen Gesetzgeber eingef&#252;hrt worden (wir berichteten: <a title="Neue Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2011" href="../2010/06/12/neue-widerrufsbelehrung-ab-dem-11062010/" target="_blank">&#8220;Neue Widerufsbelehrung ab dem 11.06.2011&#8243;</a>, <a title="Wertersatzklausel und Widerrufsbelehrung - das n&#228;chste Kapitel" href="../2009/12/10/wertersatzklausel-und-widerrufsbelehrung-das-naechste-kapitel/" target="_blank">&#8220;Wertersatzklausel und Widerrufsbelehrung &#8211; das n&#228;chste Kapitel&#8221;</a>,  <a title="&#196;nderung Widerrufsbelehrung tritt zum 04.08.09 in Kraft" href="../2009/08/04/aenderung-widerrufsrecht-tritt-zum-040809-in-kraft/">&#8220;&#196;nderung Widerrufsrecht tritt zum 04.08.09 in Kraft&#8221;</a>). Bereits zu diesem Zeitpunkt war jedoch bekannt, dass dieses neue Muster nicht den zu beachtenden europ&#228;ischen Vorgaben entsprach. Denn am 03.09.2009 hatte der Europ&#228;ische Gerichtshof entschieden, dass die Regelungen zur Wertersatzpflicht im deutschen Fernabsatzrecht unzul&#228;ssig seien. Auf jenen eu-rechtswidrigen Vorschriften fu&#223;ten aber die Muster vom Juni 2010.</p>
<p>Gegenstand dieser Facette um die Widerrufsbelehrung sind die Wertersatzvorschriften. Die Neufassungen werden die M&#246;glichkeiten der H&#228;ndler, im Falle des Widerrufs Wertersatz zu verlangen, weiter eingeschr&#228;nkt. Ein solcher Ausgleich kann nach dem Gesetzesentwurf geltend gemacht werden, wenn</p>
<ol>
<li>die gelieferte Ware durch eine &#252;ber die Pr&#252;fung der Eigenschaften und der Funktionsf&#228;higkeit der Ware hinausgehende Wertminderung erfahren hat und</li>
<li>der H&#228;ndler zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen und &#252;ber das Widerrufsrecht belehrt hat.</li>
</ol>
<p>Die Belehrungspflicht obliegt dem H&#228;ndler bereits jetzt. Neu gefasst wird das Kriterium, wann eine den Wertersatzanspruch ausl&#246;sende Wertminderung vorliegt.</p>
<p>Kriterium f&#252;r den Wertersatzanspruch ist nach deutscher Gesetzeslage bislang die „bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme“. Danach wird die Wertersatzpflicht regelm&#228;&#223;ig ausgel&#246;st, wenn der K&#228;ufer die gekaufte Ware wie sein Eigentum behandelt (= „bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme“) und die Ware hierdurch einen Wertverlust erleidet.</p>
<p>Im Unterschied dazu soll es f&#252;r den K&#228;ufer nun m&#246;glich sein, die gekaufte Ware einer konkreteren Pr&#252;fung, sogar durch eine bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme, zu unterziehen, ohne dass er hierf&#252;r Wertersatz leisten mu&#223;. Dabei soll nach dem Willen der Bundesregierung in jedem Einzelfall &#252;berpr&#252;ft werden, ob ein vom Unternehmer hinzunehmender Wertverlust aufgrund einer zul&#228;ssigen Pr&#252;fung oder eine dar&#252;ber hinausgehende Nutzung vorliegt und damit ein Wertersatzanspruch gegen den Verbraucher besteht.</p>
<p>Als Beispiel eines hinzunehmenden Wertverlusts wird in der Gesetzesbegr&#252;ndung das Bef&#252;llen und Probeliegen eines Wasserbetts genannt, auch wenn das Wasserbett hierdurch einen nahezu vollst&#228;ndigen Wertverlust erf&#228;hrt. Diesen wirtschaftlichen „Totalschaden“ hat der Unternehmer hinzunehmen; er kann nach dem Gesetzesentwurf keinen Wertersatz verlangen.</p>
<p>Dagegen schlie&#223;t der Gesetzgeber bei einem Fall, in dem ein Kommunionkleid nach dem Wei&#223;en Sonntag zur&#252;ckgeschickt wird, nicht aus, dass eine &#252;ber die blo&#223;e Pr&#252;fung hinausgehende Nutzung des Kleids vorliegt, n&#228;mlich das Tragen des Kleids zur Kommunion. In diesem Fall h&#228;tte der Unternehmer einen Wertersatzanspruch. Auch die Mitnahme einer Fotokamera in den Urlaub soll die zul&#228;ssige Pr&#252;fung &#252;berschreiten.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Wer mu&#223; beweisen, ob eine zul&#228;ssige Pr&#252;fung oder eine Nutzung vorgelegen hat?</p>
<p>Die Beweislast ist das eigentliche Problem der Neuregelung, denn diese wird in erheblichem Ma&#223; zu Lasten des Handels verschoben. In vielen F&#228;llen wird es kaum m&#246;glich sein, zu beweisen, ob die Grenze zul&#228;ssiger, nicht wertersatzpflichtiger Pr&#252;fung &#252;berschritten wurde.</p>
<p>Dieses Risiko soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Unternehmer tragen.</p>
<p>Zugunsten des Unternehmers k&#246;nnen erhebliche Gebrauchsspuren an der Ware ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht lediglich der zul&#228;ssigen Pr&#252;fung unterzogen wurde. Wann „erhebliche“ Gebrauchsspuren vorliegen, definiert der Gesetzgeber allerdings nicht – dies bleibt den Gerichten &#252;berlassen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Fazit:</strong></span></p>
<p>Mit dem Gesetzesentwurf wird eine neue Musterwiderrufsbelehrung vorgelegt, die die Wertersatzregelung den europ&#228;ischen Vorgaben anpasst. Damit wird ein St&#252;ck Rechtssicherheit f&#252;r Verbraucher und H&#228;ndler geschaffen.</p>
<p>Diese wird allerdings auf Seiten der Unternehmer teuer erkauft, da diese im Einzelfall beweisen m&#252;ssen, dass eine den Wertersatzanspruch ausl&#246;sende Nutzung und nicht nur eine zul&#228;ssige Pr&#252;fung stattgefunden hat. Je nach Art der Ware ist der Wertersatzanspruch praktisch ausgeschlossen, selbst wenn ein vollst&#228;ndiger Wertverlust der Ware eintritt.</p>
<p>Der Handel mu&#223; sich darauf einstellen, dass ein Wertersatzanspruch k&#252;nftig noch schwerer durchzusetzen ist, als es ohnehin derzeit schon der Fall ist. Dabei wird das Proze&#223;risiko durch die Beweislastregelung vollst&#228;ndig dem Unternehmer auferlegt.</p>
<p>Es ist daher aus wirtschaftlichen Gr&#252;nden jedem Onlineh&#228;ndler eine &#220;berpr&#252;fung des Sortiments und gegebenenfalls Umstellungen dessen anzuraten. Dar&#252;ber hinaus ist jedem Onlineh&#228;ndler zu empfehlen, mit  einen standardisierten Ablauf die Dokumentation des Zustands versandter und zur&#252;ckerhaltener Waren zu optimieren, um g&#252;nstigere Beweisvoraussetzungen zu  schaffen. <img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/1b19e28bd6d8461e9f7e76074f49b2f7" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Direktmarketing – wie dürfen wir unsere Kunden erreichen?</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Feb 2011 14:40:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
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		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat sich zur Werbung mit Hilfe von E-Mail und zur Frage der Einwilligung ge&#228;u&#223;ert. Nach dem deutschen Werberecht ist Kaltakquise per Telefon oder E-Mail gegen&#252;ber Verbrauchern unzul&#228;ssig. Sie d&#252;rfen angesprochen werden, wenn hierzu ein Einverst&#228;ndnis vorliegt. Der BGH erkl&#228;rt nun, dass zum Nachweis dessen der Ausdruck einer E-Mail ausreiche. E-Mail und Einwilligung Nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat sich zur Werbung mit Hilfe von E-Mail und zur Frage der Einwilligung ge&#228;u&#223;ert. Nach dem deutschen Werberecht ist Kaltakquise per Telefon oder E-Mail gegen&#252;ber Verbrauchern unzul&#228;ssig. Sie d&#252;rfen angesprochen werden, wenn hierzu ein Einverst&#228;ndnis vorliegt. Der BGH erkl&#228;rt nun, dass zum Nachweis dessen der Ausdruck einer E-Mail ausreiche.</p>
<blockquote><p>E-Mail und Einwilligung</p></blockquote>
<p><span id="more-430"></span></p>
<p>Nach <a title="externer Link" href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html" onfocus="Deutsche Gesetze &#252;ber BMJ/juris">§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG</a> stellt Werbung per E-Mail eine Bel&#228;stigung dar und ist grunds&#228;tzlich werberechtlich unzul&#228;ssig. Dies gilt &#252;brigens sowohl im Verh&#228;ltnis zu Verbrauchern als auch im Verh&#228;ltnis zu Unternehmern. Auch dort gilt, dass weder ein mutma&#223;liches noch ein hypothetisches Einverst&#228;ndnis ausreicht.</p>
<p>Erforderlich ist vielmehr die <strong>vorherige und ausdr&#252;ckliche Einwilligung</strong>.</p>
<p>Diese Rechtslage ist nicht neu und gilt im &#252;brigen mit vergleichbarer Strenge auch f&#252;r das Telefonmarketing oder die werbliche Ansprache per Telefax. Daher stammt &#252;brigens das Dogma, Werbung sei bel&#228;stigend (aus den Urzeiten des Thermopapier-Telefaxes).</p>
<p>Spannend ist die Frage, wie eine Einwilligung gewonnen werden kann und, f&#252;r uns Proze&#223;juristen beinahe noch wichtiger, wie eine solche Einwilligung bewiesen werden kann. Denn wer hat schon einmal eine Einwilligung, die elektronisch gewonnen worden ist &#8220;gesehen&#8221; und ist damit dann vor die Richterbank getreten. Ich durfte da unterschiedliche Erfahrungen machen.</p>
<p>F&#252;r das gesamte Internetrecht gilt dabei:  Die technisch komplexen Vorg&#228;nge m&#246;glichst einfach gehalten zu &#8220;&#252;bersetzen&#8221; hilft weiter, sch&#252;tzt aber leider nicht vor erstaunlichen Ergebnissen.</p>
<p>Insofern ist es nat&#252;rlich erfreulich, wenn sich das oberste deutsche Zivilgericht mit diesen praktisch bedeutsamen Fragen befassen mu&#223;. Nachdem es mit der Payback-Entscheidung bereits festgestellt hatte, dass die Einholung der Einwilligung durchaus mit der Einholung anderer Erkl&#228;rungen &#8211; etwa in Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen &#8211; verbunden werden kann, beantwortet dies noch lange nicht die Frage, was der Unternehmer vorlegen mu&#223;, um eine Einwilligung beweisen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Die Originalunterschrift ist im Internetgesch&#228;ft nat&#252;rlich die eher fernliegende L&#246;sung. Im Zeitalter des Einkaufens und Mietens von Werbeadresslisten bzw. der Beauftragung von Direktmarketingagenturen, um eine geeignete und zielgruppenaffine Werbema&#223;nahme zu organisieren, werden rein digitale Wege der Generierung von Einwilligungen eingeschlagen.</p>
<p>So auch im entschiedenen Fall:</p>
<p>Die AOK st&#252;tzte sich auf eine per Double-Opt-In Verfahren gewonnene Einwilligung, ohne diese jedoch n&#228;her belegen zu k&#246;nnen. Das allerdings w&#228;re durchaus m&#246;glich und h&#228;tte nat&#252;rlich auch Gegenstand der jeweils geschlossenen Dienstleister-Vertr&#228;ge sein m&#252;ssen. Andererseits &#8211; gerade die Direktmarketingagentur wehren sich gegen weitreichende Double-Opt-In Klauseln, obwohl dies f&#252;r die Auftraggeber zwingend sein sollte.</p>
<p>Das Urteil des BGH best&#228;tigt diese Anforderung ganz offenbar. Laut Pressemitteilung &#8211; die Urteilsbegr&#252;ndung liegt noch nicht vor &#8211; formuliert er sogar,</p>
<blockquote><p>&#8220;<em>dass das elektronisch durchgef&#252;hrte Double-Opt-In-Verfahren (&#8230;) von vornherein ungeeignet [ist], um ein Einverst&#228;ndnis von Verbrauchern mit Werbeanrufen zu belegen</em>&#8220;.</p></blockquote>
<p>So entschied er gegen die AOK, da diese die Einwilligung nicht in geeigneter Form belegen konnte. Nach Auffassung des BGH h&#228;tte eine E-Mail-Best&#228;tigung ausgereicht. Darauf sollten also Auftraggeber sp&#228;testens seit dieser Entscheidung ihr Augenmerk vor Unterschriftsleistung unter Direktmarketingvertr&#228;ge lenken.</p>
<p>Dieser Obliegenheit sollten Unternehmen und Werbende nicht nur zur Vermeidung von Haftungsrisiken nachkommen. Es drohen aufsichtsrechtliche Verfahren durch Datenschutz- und Telemedienaufsicht, Abmahnverfahren durch Mitbewerber oder hierzu berechtigte Vereinigungen wie etwa Verbraucherschutzvereinigungen.  Die Gesch&#228;ftsleitung ist aus Gr&#252;nden der ordnungsgem&#228;&#223;en F&#252;hrung ihrer Unternehmen (Compliance) unmittelbar und pers&#246;nlich dazu verpflichtet, §§ 43 GmbHG, 91 AktG.</p>
<p>Eine aktuelle &#220;berpr&#252;fung der Leistungsverh&#228;ltnisse erscheint daher ratsam.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2010/06/12/neue-widerrufsbelehrung-ab-dem-11062010/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Jun 2010 11:09:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
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		<category><![CDATA[Fernabsatz]]></category>
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		<category><![CDATA[WIderrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieder eine &#196;nderung &#8230; Online-H&#228;ndler sind es schon fast gewohnt: die Regelungen zu der im Fernabsatz notwendigen Informationen und Regelungen &#228;ndern sich st&#228;ndig und man verliet sowohl den &#220;berblick als auch die Einsch&#228;tzung dar&#252;ber, ob all dies noch ernstlich gemeint ist. Die j&#252;ngste &#196;nderung der Mustertexte f&#252;r die Widerrufs- und R&#252;ckgaberechtsbelehrung, die seit Freitag den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Wieder eine &#196;nderung &#8230; Online-H&#228;ndler sind es schon fast gewohnt: die Regelungen zu der im Fernabsatz notwendigen Informationen und Regelungen &#228;ndern sich st&#228;ndig und man verliet sowohl den &#220;berblick als auch die Einsch&#228;tzung dar&#252;ber, ob all dies noch ernstlich gemeint ist. Die j&#252;ngste &#196;nderung der Mustertexte f&#252;r die Widerrufs- und R&#252;ckgaberechtsbelehrung, die seit Freitag den 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist, stellt jedoch einen gewissen Lichtblick dar.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-407"></span></p>
<p class="MsoNormal">Zun&#228;chst einmal ist eine formale &#196;nderung voranzustellen. Die Regelungen werden aus der BGB-InfoVO entfernt und in das Einf&#252;hrungsgesetz zum B&#252;rgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) verlagert und erhalten Gesetzesrang. Damit wird eine lange, f&#252;r den Gesetzgeber wenig vorteilhafte Diskussion beendet: Die Musterbelehrungen erhalten Gesetzesrang und stellen keine Rechtsverordnung mehr dar. Einige Gerichte hatten in der Vergangenheit n&#228;mlich festgestellt, dass die Mustertexte, die in der BGB-InfoVO enthalten waren, die gesetzlichen Vorgaben nicht korrekt umsetzten und daher rechtswidrig waren. Die Nutzung dieser Muster war insoweit als wettbewerbswidrig beurteilt worden.</p>
<p class="MsoNormal">Weitere Neuerungen betreffen die eBay-H&#228;ndler. Die gesetzliche Widerrufsfrist kann von einem Monat auf 14 Tage verk&#252;rtzt werden, wenn die Widerrufsbelehrung unverz&#252;glich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform mitgeteilt wird. Bislang galt f&#252;r eBay-Gesch&#228;fte eine Widerrufsfrist von 1 Monat, weil – wie bislang erforderlich – nicht<span> </span>schon <span style="text-decoration: underline;">vor</span> Zustandekommen des Vertrages &#252;ber das Widerrufsrecht belehrt werden konnte. So sahen es jedenfalls die meisten Gerichte und begr&#252;ndeten dies damit, dass eine Webseite nicht die notwendige Textform aufweise, um den Anforderungen an die wirksame Erteilung der Widerrufsbelehrung zu gen&#252;gen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Mit der Neuregelung reicht es aus, wenn die Widerrufsbelehrung „unverz&#252;glich nach Vertragsschlu&#223;“ in Textform mitgeteilt wird. Ausweislich der Gesetzesbegr&#252;ndung ist &#8220;unverz&#252;glich&#8221;:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„&#8230;, dass der Unternehmer die erste ihm zumutbare M&#246;glichkeit ergreifen muss, um dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. Der Unternehmer verz&#246;gert die Erf&#252;llung seiner Belehrungspflicht in der Regel schuldhaft, wenn er nicht sp&#228;testens am Tag nach dem Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform auf den Weg bringt.“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Ohne unverz&#252;gliche Ereilung der Widerrufsbelehrung gilt weiterhin eine Widerrufsfrist von 1 Monat.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Deshalb gen&#252;gt es nicht, nur den Text der Widerrufsbelehrung von „1 Monat“ in „14 Tage“ zu &#228;ndern. Vielmehr mu&#223; sichergestellt sein, dass die Widerrufsbelehrung tats&#228;chlich unverz&#252;glich an den Verbraucher &#252;bermittelt wird. Daher sind die Abl&#228;ufe nach Angebotsende zu &#252;berpr&#252;fen: Wann erh&#228;lt der K&#228;ufer die erste E-Mail? Kann in dieser die Widerrufsbelehrung eingebunden werden oder w&#228;re dieser Zeitpunkt bereits nicht mehr „unverz&#252;glich“? Wird m&#246;glicherweise eBay ein Tool zur automatischen Versendung von E-Mails mit der Widerrufsbelehrung bereitstellen?</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Bevor nicht sichergestellt ist, dass der Verbraucher fristgerecht in der gebotenen Form &#252;ber sein Widerrufsrecht belehrt wird, sollte der Fristtext in der Widerrufsbelehrung nicht ge&#228;ndert werden. Denn sonst drohen kostenpflichtige Abmahnungen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Ein weiterer Aspekt der Neuerung ist, dass Wertersatz f&#252;r bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme zuk&#252;nftig auch bei eBay-Verk&#228;ufen geltend gemacht werden kann. So sieht es das neue Widerrufsrecht jedenfalls vor, wenn dem Verbraucher eine Belehrung &#252;ber die Wertersatzpflicht in Textform unverz&#252;glich nach Vertragsschlu&#223; mitgeteilt wird.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Freude &#252;ber die M&#246;glichkeit, Wertersatz f&#252;r die bestimmungsgem&#228;&#223;e Ingebrauchnahme verlangen zu k&#246;nnen, ist jedoch nicht ungetr&#252;bt. Denn aufgrund einer Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofes vom 03.09.2009 ist die Wertersatzpflicht im Fernabsatzrecht grunds&#228;tzlich in Frage gestellt worden. Daher wird derzeit in Berlin schon wieder an einer Neuerung der neuen Musterbelehrung gearbeitet.</p>
<p class="MsoNormal">Auch die nun anstehende Neuerung bringt also keine dauerhafte Ruhe in den Fernabsatzhandel &#8211; H&#228;ndler sind weiterhin aufgefordert, die von ihnen verwendeten Belehrungen regelm&#228;&#223;ig zu pr&#252;fen, ob sie mit der Gesetzeslage noch konform sind. Bei Rechtsverst&#246;&#223;en drohen Abmahnungen.</p>
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		<title>DL-InfoV – Pflichtangaben ab dem 17.05.2010</title>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 09:13:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Dienstleister treffen ab dem 17. Mai 2010 &#252;ber die bisher schon nach dem Telemediengesetz (TMG) oder der Preisangabenverordnung (PAngV) bestehenden Pflichten weitere Informationspflichten. Ab diesem Tag gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), durch die die Dienstleistungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2006/123/EG) in nationales Recht umgesetzt wird. Betroffen von der DL-InfoV sind nach Art. 4 Dienstleistungsrichtlinie der EU iVm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dienstleister treffen ab dem 17. Mai 2010 &#252;ber die bisher schon nach dem Telemediengesetz (TMG) oder der Preisangabenverordnung (PAngV) bestehenden Pflichten weitere Informationspflichten. Ab diesem Tag gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), durch die die Dienstleistungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2006/123/EG) in nationales Recht umgesetzt wird.</p>
<p><span id="more-386"></span></p>
<p>Betroffen von der DL-InfoV sind nach Art. 4 Dienstleistungsrichtlinie der EU iVm Art. 50 EG-Vertrag Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, insbesondere gewerbliche, kaufm&#228;nnische, handwerkliche und freiberufliche T&#228;tigkeiten, soweit sie nicht den Vorschriften &#252;ber den freien Waren- und  Kapitalverkehr unterliegen. Demnach ist beispielsweise der Onlinehandel in Deutschland betroffen. Ausgenommen vom  Anwendungsbereich sind unter anderem nicht-wirtschaftliche  Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, und Finanzdienstleistungen  wie Bankdienstleistungen oder audiovisuelle Dienste.</p>
<p>Wer sein Unternehmen bereits im Internet pr&#228;sentiert, wird einige Pflichtinformationen wie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse schon bereit halten. Hinzu kommen jedoch neue Informationspflichten, die zum Teil stets, zum Teil erst auf Anfrage des Dienstleistungsempf&#228;nger erf&#252;llt werden m&#252;ssen.</p>
<p>Immer anzugeben ist unter anderem Name und Anschrift des Unternehmers bzw. der Firma. Diese und weitere Regelungen finden sich bereits in anderen Vorschriften zum Fernabsatz- und Gesellschaftsrecht, dem TMG oder der PAngV und werden nun durch die DL-InfoV erg&#228;nzt und gelten unabh&#228;ngig von der Frage, ob Verbraucher oder gewerbliche Kunden angesprochen werden. Verbraucher und gewerbliche Kunden werden daher faktisch gleichgestellt, so dass beide Gruppen nun weitgehend identische Informationsanspr&#252;che haben. Eine f&#252;r beide Abnehmergruppen neue, vom Anbieter zu erteilende Information betrifft das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.</p>
<p>Ferner sind Informationspflichen normiert, die nur auf Anfrage des Kunden zu erf&#252;llen sind. Dazu geh&#246;rt auch die Informationen, welchen Verhaltenskodizes der Unternehmer sich unterworfen hat und welchen Inhalt diese Kodizes haben. Das k&#246;nnen im Direktmarketing zum Beispiel die Ehrenkodizes des Deutschen Dialogmaketing Verbands e.V. sein.</p>
<p>Unabh&#228;ngig davon, ob die Informationen &#8220;stets&#8221; oder nur &#8220;auf Anfrage&#8221; zu erteilen sind, besteht f&#252;r den Kunden ein Anspruch auf Informationserteilung. Welche Auswirkungen eine unvollst&#228;ndige Auskunft hat, ob insbesondere die Wirksamkeit des Vertragsschlusses davon betroffen sein kann, wird noch von der Rechtsprechung zu kl&#228;ren sein. Fest steht bislang, dass Verst&#246;&#223;e gegen die DL-InfoV eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbu&#223;e belegt werden kann.</p>
<p>Wie sind die Informationen zu erteilen? Die Verordnung sieht hierf&#252;r verschiedene M&#246;glichkeiten vor, darunter das Internet (Firmenwebsite) oder eine Unternehmensbrosch&#252;re.</p>
<p>Wichtig ist, dass die Informationen, auch die nur auf Anfrage zu erteilenden, vor Vertragsschlu&#223; erteilt werden m&#252;ssen. Von ebenfalls erheblicher Bedeutung wird sein, dass der Unternehmer auch nachweisen kann, dass er die fraglichen Informationen in der gebotenen Form zum richtigen Zeitpunkt bereitgestellt hat. Dabei ist auf Vollst&#228;ndigkeit und Richtigkeit der Informationen zu achten, denn ein Versto&#223; gegen die DL-InfoV kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbu&#223;e von bis zu 1.000 EUR belegt werden.</p>
<p>Wirtschafltich einschneidender sind Abmahnungen, die aufgrund unvollst&#228;ndiger Informationserteilung durch Konkurrenten ausgesprochen werden k&#246;nnten.</p>
<p>Um Verst&#246;&#223;e gegen die Verordnung zu vermeiden, sollte deshalb das zum Vertragsschlu&#223; f&#252;hrende Procedere (Bestellvorgang, Best&#228;tigungs-E-Mail, AGB, etc.), aber auch s&#228;mtliche Stellen, an denen die bisher schon bestehenden Infomationspflichten in der Regel erf&#252;llt werden wie zum Beispiel Impressum, Widerrufsbelehrung, Registrierungsvorg&#228;nge, E-Mail-Footer, usw. &#252;berpr&#252;ft werden, damit sichergestellt wird, dass die nach der DL-InfoV erforderlichen Informationen vor Vertragsschlu&#223; erteilt werden.</p>
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		<title>Hin- und Rücksendekosten nach Widerruf</title>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 16:21:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Lange Zeit wurde diskutiert, ob der Handel dem Verbraucher das Porto f&#252;r die Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Jetzt hat der europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) sich zu dieser Frage ge&#228;u&#223;ert. Das deutsche Fernabsatzrecht enth&#228;lt eine Regelung zu den R&#252;cksendekosten im Falle des Widerrufs. Die Hinsendekosten sind jedoch nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lange Zeit wurde diskutiert, ob der Handel dem Verbraucher das Porto f&#252;r die Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Jetzt hat der europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) sich zu dieser Frage ge&#228;u&#223;ert.</p>
<p><span id="more-381"></span></p>
<p>Das deutsche Fernabsatzrecht enth&#228;lt eine Regelung zu den R&#252;cksendekosten im Falle des Widerrufs. Die Hinsendekosten sind jedoch nicht geregelt. Deshalb wurde von H&#228;ndlern in der Vergangenheit oft die Frage gestellt, ob der Kunde denn wenigstens die Hinsendekosten tragen mu&#223;, wenn er seine Vertragserkl&#228;rung widerruft.</p>
<p>Das OLG N&#252;rnberg entschied 2005, dass dem Kunden die Hinsendekosten berechnet werden d&#252;rfen. Genau entgegengesetzt entschied 2007 das OLG Karlsruhe. Unter Verweis auf die europarechtliche Regelung in der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG vom 20.05.1997 urteilten die Richter in Karlsruhe, dass auch in Deutschland der Verbraucher die Hinsendekosten nicht tragen mu&#223;, wenn er die gesamte Bestellung zur&#252;ckschickt.</p>
<p>Die Entscheidung wurde dem Bundesgerichtshof zur &#220;berpr&#252;fung vorgelegt und dieser wandte sich zur Kl&#228;rung der Rechtsfrage an den EuGH.</p>
<p>Nach der nun vorliegenden Entscheidung des EuGH mu&#223; der H&#228;ndler die Hinsendekosten tragen. Begr&#252;ndet wird dieses Ergebnis damit, dass der Verbraucher nicht davon abgehalten werden d&#252;rfe, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Eine Ausnahme gibt es aber, n&#228;mlich bei der R&#252;cksendung nur eines Teils der bestellten Ware. In diesem Fall d&#252;rfen anteilige Hinsendekosten berechnet werden.</p>
<p>Immerhin besteht &#8211; aus H&#228;ndlersicht &#8211; unter bestimmten Voraussetzungen die M&#246;glichkeit, dem Verbraucher die R&#252;cksendekosten aufzuerlegen. Dies ist auch vielen Unternehmern bekannt. Was jedoch &#246;fter als man denkt &#252;bersehen wird ist, dass die &#220;bernahme der ber&#252;hmten „40 EUR-Klausel&#8221; in die Widerrufsbelehrung nicht ausreicht, um dem Verbraucher bei R&#252;cksendung der Ware in einem Wert von unter 40 EUR die R&#252;cksendekosten aufzuerlegen. Vielmehr mu&#223; vertraglich vereinbart werden, wer die Kosten der R&#252;cksendung zu tragen hat: H&#228;ndler oder Verbraucher.</p>
<p>Unsicherheiten oder Fehler in der Handhabung gehen zu Lasten des H&#228;ndlers und es tritt der worst case ein: er kann weder die Hin- noch die R&#252;cksendekosten geltend machen. Deshalb sollte im Zweifel anwaltlich gepr&#252;ft werden, ob die R&#252;cksendekosten im Rahmen des Zul&#228;ssigen dem Verbraucher vertraglich bereits auferlegt werden oder nicht.  Falls nicht, kann eine entsprechende Regelung vom Anwalt formuliert werden. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/fc7417a8d857fd14d580c3e27211af" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
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		<title>Preisvergleichbarkeit durch die Angabe von Grundpreisen</title>
		<link>http://www.ra-maas.de/2010/04/14/preisvergleichbarkeit-durch-die-angabe-von-grundpreisen/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 16:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Verbraucher soll die M&#246;glichkeit haben, Produktpreise &#8220;auf einen Blick&#8221; miteinander zu vergleichen. Dies ist allein anhand des Produktpreises gar nicht so einfach, wenn der Preis bei unterschiedlicher Produktgr&#246;&#223;e zu vergleichen ist. Wenn 750 gr Waschpulver 3,15 EUR kosten, 1,8 Kilo 6,35 EUR &#8211; welches Produkt ist dann auf die Menge umgerechnet das preiswertere? Nat&#252;rlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verbraucher soll die M&#246;glichkeit haben, Produktpreise &#8220;auf einen Blick&#8221; miteinander zu vergleichen. Dies ist allein anhand des Produktpreises gar nicht so einfach, wenn der Preis bei unterschiedlicher Produktgr&#246;&#223;e zu vergleichen ist. Wenn 750 gr Waschpulver 3,15 EUR kosten, 1,8 Kilo 6,35 EUR &#8211; welches Produkt ist dann auf die Menge umgerechnet das preiswertere?</p>
<p><span id="more-346"></span></p>
<p>Nat&#252;rlich kann man dies ausrechnen. Aber auf seine Mathematikkenntnisse soll der Verbraucher nicht zur&#252;ckgreifen m&#252;ssen. &#8220;Auf einen Blick&#8221;, also ohne Rechenk&#252;nste, soll der Vergleich m&#246;glich sein. Deshalb sieht die Preisangabenverordnung (PAngV) vor, dass die H&#228;ndler f&#252;r s&#228;mtliche Waren, die in <!--[if gte mso 9]><xml> Normal   0   21 </xml><![endif]--><!--  -->Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umh&#252;llung nach Gewicht, Volumen, L&#228;nge oder Fl&#228;che angeboten werden, neben dem Produktpreis den sogenannten Grundpreis angeben m&#252;ssen. Der Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen &#252;blicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht &#252;bersteigt, d&#252;rfen als Mengeneinheit f&#252;r den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. F&#252;r Waren, die &#252;blicherweise in gr&#246;&#223;eren Mengen abgegeben werden, gelten Ausnahmen, ebenso wie f&#252;r lose angebotene Ware und weitere Sonderf&#228;lle.</p>
<p>Damit der Grundpreis nicht &#8220;untergeht&#8221;, mu&#223; er in r&#228;umlicher N&#228;he zum Produktpreis angegeben werden.  F&#252;r den Onlinehandel geht damit die Frage einher, wo genau die Grundpreisangabe platziert werden mu&#223;. Darf wie bei den Versandkosten mit einer Verlinkung gearbeitet werden oder mu&#223; der Grundpreis tats&#228;chlich neben dem Produktpreis stehen? Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass eine Verlinkung nicht gen&#252;gt. Der Grundpreis m&#252;sse tats&#228;chlich in unmittelbarer N&#228;he des Endpreises des Produktes angegeben werden, so der BGH.</p>
<p>Das Fehlen einer Grundpreisangabe, die Angabe des Grundpreises nicht in unmittelbarer N&#228;he zum Produktpreis oder die Angabe eines falschen Grundpreises k&#246;nnen Anla&#223; f&#252;r wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sein. Ob tats&#228;chlich ein abmahnf&#228;higer Wettbewerbsversto&#223; vorliegt, kommt wie so oft jedoch auf den konkreten Einzelfall an. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz kann es n&#228;mlich sein, dass ein Versto&#223; gegen die Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisen nicht in jedem Fall zugleich ein Wettbewerbsversto&#223; und damit abmahnf&#228;hig ist. Andererseits steht au&#223;er Frage, dass der angegebene Grundpreis zutreffend berechnet sein mu&#223;. Tippfehler bei der Angabe des Grundpreises k&#246;nnen zu Abmahnungen f&#252;hren.</p>
<p>Sicherheitshalber ist zu empfehlen, dass von der Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisen betroffene H&#228;ndler ihre bisherige Praxis &#252;berpr&#252;fen und im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.<br />
<img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/f754e6f3f9bbdedefba44da64529a5" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Filesharing – abgemahnt wegen Bushido Song?</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 18:00:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rapper Bushido geht gegen vermeintliche Verletzungen seines Urheberrechts rigide mit serienhaften Abmahnungen vor. Jetzt stellt sich heraus, dass Bushido an einigen der Songs, wegen derer Abmahnverfahren gef&#252;hrt werden, m&#246;glicherweise gar keine Urheberrechte hat. Denn diese Songs stammen von der franz&#246;sischen Gruppe „Dark Sanctuary“, wie das Landgericht Hamburg entschieden hat. Wer im Glashaus sitzt, soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rapper Bushido geht gegen vermeintliche Verletzungen seines Urheberrechts rigide mit serienhaften Abmahnungen vor. Jetzt stellt sich heraus, dass Bushido an einigen der Songs, wegen derer Abmahnverfahren gef&#252;hrt werden, m&#246;glicherweise gar keine Urheberrechte hat. Denn diese Songs stammen von der franz&#246;sischen Gruppe „Dark Sanctuary“, wie das Landgericht Hamburg entschieden hat.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Wer im Glashaus sitzt, soll bekanntlich nicht mit Steinen werfen!</p>
<p><span id="more-367"></span></p>
<p>Das Landgericht Hamburg hat nunmehr erstinstanzlich entschieden, dass Bushido mehrere Titel der Gruppe  in urheberrechtsverletzender Weise in eigene Musikproduktionen &#252;bernommen habe. Davon betroffen soll u.a. der Bushido-Titel „Janine“ aus dem Album „Von der Skyline zum Bordstein“ sein.</p>
<p>Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskr&#228;ftig. Dennoch sind die Entscheidungen f&#252;r Abgemahnte interessant. Denn die in den Urteilen festgestellten Urheberechtsverletzungen k&#246;nnen bedeuten, dass es Bushido nicht m&#246;glich sein wird, f&#252;r die „geklauten“ Lieder eigene Urheberrechte geltend machen zu k&#246;nnen. Vielmehr d&#252;rften seine ausgesprochenen Abmahnungen ihrerseits rechtswidrig sein und Veranlassung mindestens zum Anspruchsverzicht (bzw. negative Feststellung), dar&#252;ber hinaus auch Unterlassung und Kostentragung, unter Umst&#228;nden auch Schadensersatz geben.</p>
<p>Damit sind zwei spannende Fragen zu diskutieren:</p>
<ol>
<li>K&#246;nnen betroffene Abgemahnte nunmehr ihrerseits Bushido abmahnen (lassen) und Anwaltskostentragung nebst Schadensersatz fordern?</li>
<li>Was geschieht in den F&#228;llen, in denen die Abgemahnten eine Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung abgegeben haben?</li>
</ol>
<p>Zur ersten Frage wird abzuwarten bleiben, worauf genau das Gericht seine Entscheidung st&#252;tzen wird und ob diese rechtskr&#228;ftig wird. Von zentraler Bedeutung wird der Vorsatz, d.h. die Kenntnis oder das Kennenm&#252;ssen auf Seiten des Rappers sein.</p>
<p>Die zweite Frage hingegen kann abstrakt dahingehend beantwortet werden, dass Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rungen gerade vergleichsweise, d.h. &#8220;freiwillig&#8221;, auf vertraglicher Ebene abgegeben und erkl&#228;rt werden. Sie sind daher auch dann wirksam, wenn sich herausstellen sollte, dass die zugrundeliegenden behaupteten Anspr&#252;che gar nicht bestehen.</p>
<p>Dies hat weitreichende Konsequenzen und dar&#252;ber sollten die Erkl&#228;renden sich im klaren bzw. entsprechend beraten worden sein.</p>
<p>Eine Lossagung, etwa eine K&#252;ndigung, ist grunds&#228;tzlich ausgeschlossen, denn sonst k&#246;nnte durch diese Erkl&#228;rung nicht die Rechtsfolge bewirkt werden, dass die Wiederholungsgefahr des vermeintlichen Unterlassungsanspruchs beseitigt werden kann.</p>
<p>Denn die einmal abgegebene Unterlassungserkl&#228;rung verliert auch bei einem rechtskr&#228;ftigen Urteil zugunsten von „Dark Sanctuary“ nicht automatisch ihre Wirkung. &#220;ber einen vergleichbaren Fall hat der Bundesgerichtshof mit einer Entscheidung vom 9. M&#228;rz 2010 j&#252;ngst entschieden. Im Hinblick auf zwei in parallelen F&#228;llen erwirkte einstweilige Verf&#252;gungen gegen Dritte hatte der Abgemahnte eine Unterlassungserkl&#228;rung abgegeben. Die Verf&#252;gungen wurden jedoch im Verlauf aufgehoben und der Abgemahnte wollte daher von seiner Erkl&#228;rung Abstand nehmen. Das wies der Bundesgerichtshof jedoch letztinstanzlich zur&#252;ck.</p>
<p>Danach besteht nur dann ein Recht zur K&#252;ndigung der Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung, wenn bei Abw&#228;gung aller Umst&#228;nde die Fortsetzung des durch die Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung begr&#252;ndeten Vertragsverh&#228;ltnisses nicht zugemutet werden kann oder die Gesch&#228;ftsgrundlage der Vereinbarung entf&#228;llt.</p>
<p>Ob diese Voraussetzungen vorliegen, mu&#223; in jedem Einzelfall gepr&#252;ft werden – ein Automatismus besteht nicht! Betroffenen ist deshalb anzuraten, vor Abgabe entsprechender Erkl&#228;rungen diese Fragen zu &#252;berpr&#252;fen, erforderlichenfalls die abzugebenden Erkl&#228;rungen zu modifizieren. Im Falle bereits abgegebener Unterwerfungserkl&#228;rungen sollte gepr&#252;ft werden, ob diese Verfahren eine ausreichende Grundlage f&#252;r eine K&#252;ndigung, Aufhebung oder jedenfalls Anpassung darstellen.</p>
<p>Es zeigt sich in jedem Falle, dass weder die vermeintlich Rechtssicherheit vermittelnden Beschl&#252;sse der Landgerichte nach § 101 Urhebergesetz, noch die ungesicherten Behauptungen der angeblichen Rechteinhaber die Betroffenen und ihre Berater von der Obliegenheit befreien, sorgf&#228;ltig den Einzelfall zu pr&#252;fen, abzuw&#228;gen und sachgerecht zu entscheiden.</p>
<p>Eine voreilig abgegebene Unterlassungserkl&#228;rung stellt keineswegs den K&#246;nigsweg im Umgang mit den Filesharing-Abmahnungen dar. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/f49a23ae736ae6f66b73f8b40fb5fe" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<item>
		<title>Auslaufmodell – Ein Renner als Abmahnung</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 17:51:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Auslaufmodell]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Wetbewerbsverein]]></category>

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		<description><![CDATA[Uns wurden von mehreren Mandanten Abmahnungen vorgelegt, in denen eine angeblich fehlende Kennzeichnung eines Produkts als &#8220;Auslaufmodell&#8221; durch einen Wettbewerbsverein ger&#252;gt worden ist. Wir m&#246;chten dies zum Anla&#223; nehmen, unsere Leser ganz konkret anzusprechen, wie Sie es mit der Kennzeichnung von Auslaufmodellen halten. Kennzeichnen Sie Auslaufmodelle? Wenn ja, woher haben Sie die Information, dass es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Uns wurden von mehreren Mandanten Abmahnungen vorgelegt, in denen eine angeblich fehlende Kennzeichnung eines Produkts als &#8220;Auslaufmodell&#8221; durch einen Wettbewerbsverein ger&#252;gt worden ist. Wir m&#246;chten dies zum Anla&#223; nehmen, unsere Leser ganz konkret anzusprechen, wie Sie es mit der Kennzeichnung von Auslaufmodellen halten.</p>
<p><span id="more-362"></span></p>
<ul>
<li>Kennzeichnen Sie Auslaufmodelle?</li>
<li>Wenn ja, woher haben Sie die Information, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt?</li>
<li>Wie &#252;berpr&#252;fen Sie die Information „Auslaufmodell&#8221; (Herkunft, Richtigkeit, zeitliche Aktualit&#228;t)?</li>
<li>Haben Sie Regelungen in Ihren Einkaufbedingungen, dass und wie Ihre Lieferanten Sie &#252;ber den Fakt &#8220;Auslaufmodell&#8221; informieren m&#252;ssen?</li>
</ul>
<p>Nach unserer Einsch&#228;tzung birgt die Thematik &#8220;Auslaufmodell&#8221; erhebliche Risiken f&#252;r den Handel. Denn oftmals stellt der Hersteller keine oder widerspr&#252;chliche Informationen bereit oder macht diese in manchen F&#228;llen auch nur dem Gro&#223;handel zug&#228;nglich.</p>
<p>Der H&#228;ndler mu&#223; sich mit der Frage auseinandersetzen, wie er tagesaktuell verbindliche Informationen zu der Frage, welches der von ihm angebotenen Produkte ein Auslaufmodell sein k&#246;nnte, ermitteln kann.</p>
<p>Im Ergebnis bleibt f&#252;r den H&#228;ndler das Risiko, dass er der nach der Rechtsprechung bestehenden Kennzeichnungspflicht f&#252;r Auslaufmodelle mangels Kenntnis oder unzuverl&#228;ssigen Quellen nicht nachkommt &#8211; und kostenpflichtig abgemahnt oder nach Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserkl&#228;rung mit Vertragsstrafenforderungen &#252;berzogen wird.</p>
<p>Deshalb interessiert es uns, ob die Kennzeichnung von Produkten als &#8220;Auslaufmodell&#8221; f&#252;r Sie ein Thema ist und wie Sie damit umgehen. Wenn Sie Erfahrungen mit diesem Thema haben, k&#246;nnen Sie uns gerne per E-Mail oder &#252;ber die Kommentarfunktion auf dieses Posting antworten. <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/df35a6a83456ef766211b563fb6fc2" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>cm oder Zoll? Produktvergleichbarkeit als Ziel</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Dec 2009 08:19:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Petra Bosbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[cm]]></category>
		<category><![CDATA[Einheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Einheitenzeitgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Messeinheit]]></category>
		<category><![CDATA[Produktbeschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Produkte]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleichbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gesetzgeber sind sich europaweit einig: Es soll dem Verbraucher m&#246;glichst leicht gemacht werden, einzelne Produkte miteinander vergleichen und auf Basis dieses Vergleichs eine informierte Kaufentscheidung treffen zu k&#246;nnen. Doch manchmal treibt dieser Grundsatz seltsame Bl&#252;ten. Tradition oder Bevormundung? Noch ist die Umstellung der Leistungsangabe f&#252;r PKW von Pferdest&#228;rken (PS) in Kilowatt (kW) nicht beim [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gesetzgeber sind sich europaweit einig: Es soll dem Verbraucher m&#246;glichst leicht gemacht werden, einzelne Produkte miteinander vergleichen und auf Basis dieses Vergleichs eine informierte Kaufentscheidung treffen zu k&#246;nnen. Doch manchmal treibt dieser Grundsatz seltsame Bl&#252;ten.</p>
<blockquote><p>Tradition oder Bevormundung?</p></blockquote>
<p><span id="more-341"></span>Noch ist die Umstellung der Leistungsangabe f&#252;r PKW von Pferdest&#228;rken (PS) in Kilowatt (kW) nicht beim Verbraucher angekommen &#8211; obwohl der Handel schon seit Jahrzehnten verpflichtet ist, den kW-Wert anzugeben. Trotzdem sollen auch andere gewohnte Messeinheiten durch die sogenannte „gesetzliche&#8221; Einheit verdr&#228;ngt werden. Das betrifft beispielsweise die Gr&#246;&#223;enangabe „Zoll&#8221;. Man kennt die Zoll-Angabe insbesondere bei PC-Monitoren oder auch im Sanit&#228;rbereich (Rohrdurchmesser etc.). Statt „Zoll&#8221; ist nach der EinhV als Messeinheit „cm&#8221; anzugeben.</p>
<p>Weil aber auch die EU erkannt hat, dass dies keineswegs dazu f&#252;hrt, dass der Verbraucher verschiedene Modelle eines Artikels besser miteinander vergleichen kann, sondern gerade das Gegenteil bewirkt wird, war im deutschen Recht und mit Segen der EU eine &#220;bergangsregelung bis zum 31.12.2009 in der &#8220;Ausf&#252;hrungsverordnung zum Gesetz &#252;ber die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung&#8221; (EinhV) enthalten. Diese erlaubte eine Doppelkennzeichnung. D.h. zus&#228;tzlich zur „gesetzlichen&#8221; Einheit wie &#8220;cm&#8221; durfte die gewohnte Messeinheit, wie &#8220;Zoll&#8221;, angegeben werden.</p>
<p>Mit Ablauf dieser &#220;bergangsregelung h&#228;tten ab dem 01.01.2010 s&#228;mtliche Produkte, die unter das Einheitenzeitgesetz (EinhZeitG) und damit den Anwendungsbereich der EinhV fallen, nur noch mit der „gesetzlichen&#8221; Einheit ausgezeichnet werden d&#252;rfen. Bei Verst&#246;&#223;en h&#228;tten Geldbu&#223;en und die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gedroht.</p>
<p>Noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode im Jahr 2009 wandelte die Bundesregierung jedoch durch Verordnung des Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie (<a title="externer Link" href="http://www.bmwi.de/" target="_blank">BMWi</a>) vom 25.09.2009 die &#220;bergangsregelung in der EinhV in eine unbefristete Regelung um. H&#228;ndler m&#252;ssen ihre Artikelbeschreibungen mithin nicht zum Jahresende umstellen, sondern k&#246;nnen die Doppelkennzeichnung beibehalten. Dies kann im Sinne der Verbraucher nur begr&#252;&#223;t werden &#8211; bleibt dem Verbraucher auf diese Weise doch eben das m&#246;glich, was der Gesetzgeber gerade erreichen will: n&#228;mlich der Vergleich wesentlicher Produktmerkmale auf einen Blick.</p>
<p>Es fragt sich, warum &#252;berhaupt an den gewohnten Messeinheitenangaben ger&#252;hrt wird. Dem Verbraucher dient es auf den ersten Blick nicht. Man mu&#223; aber sehen, dass selbst vermeintlich kleine H&#228;ndler ihre Waren heute oftmals nicht mehr nur in ihrem Heimatland anbieten, sondern den Binnenmarkt f&#252;r sich entdeckt haben. Warum nicht auch Kunden in Italien oder Irland bedienen? Genau deswegen lohnt es sich aber, ein europaweit einheitliches, verbindliches Messeinheitenangabensystem zu schaffen, dass nicht nur dem deutschen Verbraucher die Vergleichbarkeit der Produkte erm&#246;glicht, sondern auch den europ&#228;ischen Mitb&#252;rgern.</p>
<p>Zum Gl&#252;ck hat man gerade noch rechtzeitig erkannt, dass die bessere Vergleichbarkeit f&#252;r alle nicht dazu f&#252;hren darf, dass die Vergleichbarkeit auf nationaler Ebene durch die ungewohnten Messeinheiten verschlechtert wird.</p>
<p>Und wer wei&#223;: Vielleicht setzt sich ja doch irgendwann kW gegen PS und cm gegen Zoll im Bewusstsein des Verbrauchers durch, so dass auf eine Doppelkennzeichnung verzichtet werden kann?</p>
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