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	<title>O-Ton Arbeitsmarkt</title>
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	<description>Eine andere Berichterstattung</description>
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		<title>(Zu viele) Beschäftigte im &#8222;Energiesparmodus&#8220;?</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/04/06/energiesparmodus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Apr 2026 16:23:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://o-ton-arbeitsmarkt.de/?p=3650</guid>

					<description><![CDATA[Jedes Jahr wird der &#8222;Gallup Engagement Index&#8220; veröffentlicht, eine Untersuchung zur Motivation und emotionalen Bindung der Arbeitnehmerschaft in Deutschland. Und jährlich springen viele Medien für einen kurzen Moment auf den Zug, kopieren die zusammenfassende Pressemitteilung einschließlich der dort vorgegebenen &#8222;Message&#8220; und legen das dann auf Wiedervorlage. Aber auch bei vielen mehr oder weniger seriösen Vorträgen ... <p class="read-more-container"><a title="(Zu viele) Beschäftigte im &#8222;Energiesparmodus&#8220;?" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/04/06/energiesparmodus/#more-3650" aria-label="Mehr Informationen über (Zu viele) Beschäftigte im &#8222;Energiesparmodus&#8220;?">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Jedes Jahr wird der &#8222;Gallup Engagement Index&#8220; veröffentlicht, eine Untersuchung zur Motivation und emotionalen Bindung der Arbeitnehmerschaft in Deutschland. Und jährlich springen viele Medien für einen kurzen Moment auf den Zug, kopieren die zusammenfassende Pressemitteilung einschließlich der dort vorgegebenen &#8222;Message&#8220; und legen das dann auf Wiedervorlage. Aber auch bei vielen mehr oder weniger seriösen Vorträgen in der unübersichtlichen und umsatzgetriebenen &#8222;Personal&#8220;- oder &#8222;Human Resource Management&#8220;-Branche findet man immer wieder den Bezug auf die Ergebnisse des Gallup Engagement Index.</p>



<p>Und dann werden wir (wie seit vielen Jahren) mit solchen Überschriften bedient: <a href="https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mitarbeitermotivation-gallup-studie-zu-viele-beschaeftigte-im-energiesparmodus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260312-930-804645" data-type="link" data-id="https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mitarbeitermotivation-gallup-studie-zu-viele-beschaeftigte-im-energiesparmodus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260312-930-804645" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gallup-Studie: Zu viele Beschäftigte im „Energiesparmodus“</a>: »In deutschen Büros und Werkhallen regiert häufig weiterhin nur „Dienst nach Vorschrift“ &#8211; was die Volkswirtschaft viel Geld kostet. Die Gruppe der „inneren Kündiger“ habe 2025 volkswirtschaftliche Produktivitätseinbußen zwischen 119,2 Milliarden und 142,3 Milliarden Euro verursacht.«</p>



<span id="more-3650"></span>



<p>„Die große Mehrheit der Beschäftigten ist emotional nur gering an ihren Arbeitgeber gebunden und erfüllt ihre Aufgaben pflichtgemäß, ohne sich darüber hinaus einzubringen“, wird aus dem Gallup Engagement Index 2025 zitiert.<sup data-fn="42b0cae1-2e77-4fa5-9ce4-1369e4e71277" class="fn"><a href="#42b0cae1-2e77-4fa5-9ce4-1369e4e71277" id="42b0cae1-2e77-4fa5-9ce4-1369e4e71277-link">1</a></sup> </p>



<p>Bei Gallup selbst kann man das hier lesen: »Die emotionale Mitarbeiterbindung in Deutschland stabilisiert sich, bleibt jedoch auf einem der niedrigsten Werte seit Beginn der Erhebung im Jahr 2001. Nur jeder zehnte Beschäftigte ist emotional hoch gebunden, während die große Mehrheit ihre Arbeit zwar pflichtgemäß erledigt, sich jedoch darüber hinaus nicht einbringt.«</p>



<p>Die aktuellen Ergebnisse werden dann mit so einer Abbildung illustriert:</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="657" height="583" src="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/04/Gallup.jpg" alt="" class="wp-image-3653" srcset="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/04/Gallup.jpg 657w, https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/04/Gallup-300x266.jpg 300w" sizes="(max-width: 657px) 100vw, 657px" /></figure>



<p>Den neuen Bericht kann man hier im Original herunterladen:</p>



<p>➔ Gallup (2026): <a href="https://www.gallup.com/file/de/702908/Engagement_Index_Deutschland_2025_Bericht.pdf" data-type="link" data-id="https://www.gallup.com/file/de/702908/Engagement_Index_Deutschland_2025_Bericht.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gallup Engagement Index Deutschland 2025</a>, Berlin, März 2026</p>



<p>Das Unternehmen ordnet die neuesten Werte &#8211; der Gallup Engagement Index  wird ja bereits seit 2001 veröffentlicht &#8211; so ein:</p>



<p>»Die emotionale Mitarbeiterbindung in Deutschland stabilisiert sich, bleibt aber niedrig. Der Abwärtstrend ist gestoppt, eine echte Erholung ist jedoch nicht erkennbar. Die große Mehrheit der Beschäftigten arbeitet weiterhin im „Energiesparmodus“. Mehr Beschäftigte als im letzten Jahr beabsichtigen, kurz- und mittelfristig bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu bleiben.«</p>



<p>»Der Anteil der emotional hoch gebundenen Beschäftigten in Deutschland ist dieses Jahr zwar mit zehn Prozent (2024: 9 %) immer noch sehr schwach ausgeprägt, aber dafür liegt auch die Zahl derjenigen ohne emotionale Bindung mit 13 Prozent weiterhin unverändert auf einem historischen Tief.«</p>



<p><strong>Zufriedenheit ist nicht gleich Bindung</strong></p>



<p>Dass (angeblich) 77 Prozent der Beschäftigten in Deutschland eine schwache emotionale Bindung zu ihrem Arbeitgeber haben, das ist ein negativ daherkommender Wert und wird auch entsprechend aufgenommen in der Berichterstattung und verbreitet. Interessant ist, dass die Befragungsdaten zugleich ein positives Bild vom Arbeitsleben zeichnen, was scheinbar im Widerspruch zu den 77 Prozent steht (vgl. Gallup 2026: 9-10):</p>



<p>»An mangelnder Zufriedenheit oder einer grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber Arbeit liegt das nicht – ganz im Gegenteil. Die Beschäftigten in Deutschland stehen ihrer Arbeit mehrheitlich positiv gegenüber.«</p>



<p>Und wie messen die das?</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>»Gallup misst diese Grundhaltung regelmäßig anhand eines Szenarios: Würden Arbeitnehmende ihren Job aufgeben, wenn sie durch ein Erbe finanziell ausgesorgt hätten und nicht mehr arbeiten müssten? 65 Prozent würden auch in diesem Fall weiterarbeiten. Zwar liegt ihr Anteil unter früheren Erhebungen (2015: 74 Prozent; 2005: 70 Prozent), dennoch zeigt sich: Arbeit hat für viele Menschen einen hohen Stellenwert.«</li>



<li>»Auch die Zufriedenheit mit der konkreten Tätigkeit ist ausgeprägt. Mehr als sieben von zehn Befragten sind äußerst zufrieden (27 %) oder zufrieden (47 %) mit dem, was sie täglich tun. Ähnlich positiv fällt auch die übergreifende Bewertung der eigenen Arbeitssituation und Arbeitsbedingungen aus: 27 Prozent geben an, damit „äußerst zufrieden“ zu sein, weitere 45 Prozent zeigen sich zufrieden. Zudem wird die Vergütung überwiegend als leistungsgerecht wahrgenommen. 28 Prozent stimmen uneingeschränkt zu, dass sie für ihre Arbeit angemessen bezahlt werden, weitere 34 Prozent stimmen zu (5-Punkte-Skala, zweithöchste Zustimmungskategorie).« </li>
</ul>



<p>»Solche Zahlen zeichnen (eigentlich) ein positives Bild der Arbeitswelt in Deutschland. Gleichzeitig bleibt die emotionale Bindung an den Arbeitgeber deutlich hinter diesen Bewertungen zurück. Zufriedenheit ist nicht gleichbedeutend mit Bindung.«</p>



<p>Und was hat es nun mit dieser „Bindung“ auf sich, die von Gallup immer so herausgestellt wird?</p>



<p>»Sie entsteht vor allem im unmittelbaren Arbeitsumfeld durch die Qualität der erlebten Führung. Wo sie fehlt, bleibt selbst bei guten Rahmenbedingungen die emotionale Bindung gering – und wertvolles Potenzial für Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit ungenutzt. «</p>



<p><strong>Stinkt der Fisch (immer) vom Kopf her?</strong></p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="alignleft size-full"><img decoding="async" width="458" height="724" src="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/04/Gallup-2001-2025.jpg" alt="" class="wp-image-3657" srcset="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/04/Gallup-2001-2025.jpg 458w, https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/04/Gallup-2001-2025-190x300.jpg 190w" sizes="(max-width: 458px) 100vw, 458px" /></figure>
</div>


<p>Dass (angeblich) 77 Prozent der Beschäftigten in Deutschland eine schwache emotionale Bindung zu ihrem Arbeitgeber haben, das wird von Gallup und in der kopierenden Berichterstattung herausgestellt, die durchaus abweichenden und interessanten Zufriedenheitswerte tauchen kaum oder gar nicht auf. Was oder wer ist nun verantwortlich für die hohen Negativwerte bei der Mitarbeiterbindung?</p>



<p>Die Gallup-Experten geben für die (weit vielen Jahren) ausgeprägt schwache emotionale Bindung an den Arbeitgeber weniger den Mitarbeitern, als der jeweiligen Unternehmensführung die Schuld. „Geringe emotionale Bindung ist kein Einstellungs-, sondern ein Führungsproblem“, wird Studienleiter Marco Nink <a href="https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mitarbeitermotivation-gallup-studie-zu-viele-beschaeftigte-im-energiesparmodus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260312-930-804645" data-type="link" data-id="https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mitarbeitermotivation-gallup-studie-zu-viele-beschaeftigte-im-energiesparmodus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260312-930-804645" target="_blank" rel="noreferrer noopener">zitiert</a>. Es wird betont, »dass es nur einem kleinen Teil der Führungskräfte gelingt, die emotionalen Bedürfnisse der Beschäftigten am Arbeitsplatz kontinuierlich zu adressieren. Eine bewusstere Auseinandersetzung mit dem Thema Führung ist notwendig.« </p>



<p>Und die Berater-Branche wird sich dann über ein solche Aussage richtig freuen: »Die Qualität der erlebten Führung lässt sich positiv verändern.« Da ist er, der Vorgeschmack auf Beratungsaufträge im großen bunten Führungsland, denn wenn man weiß, wie man die Mitarbeiter binden kann, dann &#8230;</p>



<p>Der Hinweis auf das &#8222;Führungsproblem&#8220; wird seit vielen Jahren als eine der Hauptbotschaften der Veröffentlichungen zum Gallup Engagement Index unter die Medienleute gebracht, die das auch meistens gerne aufgreifen, denn die damit transportierbare Nachricht entlastet die vielen Menschen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, von der Notwendigkeit, vielleicht in dem einen oder anderen Fall auch mal bei sich selbst danach zu suchen, wenn man &#8222;innerlich gekündigt&#8220; hat. Die Führungsleute sind schuld an der Situation.</p>



<p>Viele Menschen, die im Arbeitsleben stehen, kennen zur Genüge Konstellationen, bei denen ein oben stinkender Kopf den ganzen Laden nach unten ziehen kann. Auf der anderen Seite kennt man auch die wirklich stinkfaulen &#8222;Kollegen&#8220;, die sich auf Kosten Dritter einen Lenz machen und in den Stand-by-Modus gehen, wenn es um die (Erwerbs)Arbeit geht. </p>



<p><strong>Zur Kritik an den Gallup-Werten und -botschaften</strong></p>



<p>2017 hat beispielsweise Stefan Scheller diesen Beitrag veröffentlicht: <a href="https://persoblogger.de/2017/03/24/fuehrungskraefte-schuld-kritik-an-der-gallup-studie-2017-mitarbeiterzufriedenheit" data-type="link" data-id="https://persoblogger.de/2017/03/24/fuehrungskraefte-schuld-kritik-an-der-gallup-studie-2017-mitarbeiterzufriedenheit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sind Führungskräfte wirklich an allem schuld? – Kritik an der Gallup-Studie</a>. Bereits damals wurde darauf hingewiesen: »Und jedes Jahr berichten die Medien in einer Art „Schockwelle“ von einer hohen Unzufriedenheit der Befragten, wonach 70% der Arbeitnehmer:innen lediglich Dienst nach Vorschrift ableisten sowie massiver Kritik am Verhalten der Führungskräfte.« In der dem Beitrag zugrundeliegenden Gallup-Studie 2017 war die Verteilung so: 15% waren sehr mit ihrem Unternehmen identifiziert und hochmotiviert, 70% waren nur mäßig emotional mit dem Arbeitgeber verbunden und 15% waren stehen dem Arbeitgeber eher ablehnend gegenüber.</p>



<p>15%-70%-15% &#8211; dieses Verteilungsmuster, so Schaller damals, könnte einen erinnern an die Gaußsche Normalverteilung. Und neben der überschaubaren Spitzengruppe der Hochleistungsarbeitskräfte gibt es am anderen Ende eine ebenfalls überschaubare Gruppe von Beschäftigten, die letztendlich nicht ihren Job machen und keine oder eine schlechte Leistung bringen. Und eben die große Mitte, die &#8222;normalen&#8220; Beschäftigten, die funktionieren, sich aber nicht in ihren Arbeitgeber verlieben (wollen). Sie können dennoch eine ordentliche, eben durchschnittliche Leistung bringen, ihre Gefühle aber an anderen Menschen oder in anderen Zusammenhängen ausleben.</p>



<p>Und im vergangenen Jahr hat Scheller ein Update veröffentlicht unter der Überschrift <a href="https://persoblogger.de/2025/03/17/kritik-am-gallup-engagement-index" data-type="link" data-id="https://persoblogger.de/2025/03/17/kritik-am-gallup-engagement-index" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kritik am Gallup Engagement Index</a>. Und da findet man durchaus wichtige Anfragen:</p>



<p>»Zahlen sind das eine. Die Interpretation der Zahlen ist das andere. Warum also erleben wir jedes Jahr wieder die gleichen Diskussionen? Ein Ansatzpunkt zur Kritik des Gallup Engagement Indix ist die Interpretation der Ergebnisse durch das Institut.«</p>



<p>Die eindeutig negativ konnotierten unteren 15 Prozent mit &#8222;keine emotionale Bindung&#8220; wird mit dem großen Block der 70 Prozent &#8222;geringe emotionale Bindung&#8220; (ebenfalls negativ konnotiert) zusammengefasst &#8211; und dem steht der kleine Block an Beschäftigten mit &#8222;hoher emotionaler Bindung&#8220; (positiv konnotiert) gegenüber.</p>



<p>Aber sind die 70 Prozent mit einer &#8222;geringen emotionalen Bindung&#8220; an den Arbeitgeber und die von ihnen angeblich &#8222;nur&#8220; in Form von &#8222;Dienst nach Vorschrift&#8220; erbrachte Leistung wirklich eindeutig negativ, so wie die Randgruppe der im Schnitt immer um die 15 Prozent schwankenden Gruppe an Beschäftigten, die &#8222;keine emotionale Bindung&#8220; an den Arbeitgeber haben? </p>



<p>Was soll, so Scheller, eigentlich die Dreierabgrenzung in den Galllup-Befragungen? Oder anders gefragt:</p>



<p>➔ »Wo ist denn die „mittlere Bindung“ geblieben?«</p>



<p>Bereits im System von Gallup ist eine bewusst negative Tendenz angelegt (mit der Folge einer Überdramatisierung der negativen oder als solche konnotierten Ausprägungen). </p>



<p>Spätestens die Titulierung der „geringen Bindung“ als „Dienst nach Vorschrift“ erscheint dann doch fragwürdig, so Scheller in seinem Beitrag. Wo kommt eigentlich die negative Wahrnehmung von &#8222;Dienst nach Vorschrift&#8220; her? Vor allem wird sie verwendet im Kontext der Beamtendiskussion, denn Beamte dürfen bekanntlich nicht streiken wie &#8222;normale&#8220; Arbeitnehmer (und die auch nur unter bestimmten Bedingungen). Und mit Blick auf Beamte wird dann verständlich, warum &#8222;Dienst nach Vorschrift&#8220; negativ daherkommt: es handelt sich um eine Verzögerungstaktik und damit letztlich eine subtilere Form der Arbeitsverweigerung. </p>



<p>Aber ist das wirklich die korrekte Schlussfolgerung, wenn ein Arbeitnehmer eine &#8222;geringe emotionale Bindung&#8220; an den Arbeitgeber hat? Kann er nicht dennoch ganz normal seinen Job machen und ausfüllen, nicht weniger, aber auch nicht übermäßig mehr?</p>



<p>Und dann stellt Scheller eine &#8222;etwas wildere These&#8220; zur Diskussion: »Was wäre denn, wenn die Entwicklung hin zur „mittleren“ Bindung sogar eine gesunde Entwicklung wäre? Mit Blick auf die massiv zunehmenden psychischen Belastungen, von Stress und Leistungsdruck – die übrigens keiner Interpretation eines kommerziellen Instituts entspringen, sondern objektiv gemessen werden, z.B. über Krankenkassen wie die AOK, wäre der „Fuß vom Gaspedal“ durchaus sinnvoll.«</p>



<p>»Ist also eine Tendenz zur Mitte bei der Mitarbeiterbindung tatsächlich so schädlich?« Gute Frage, über die man nachdenken und streiten kann. </p>



<p>Schlussendlich, auch unter Berücksichtigung der seit vielen Jahren im personalwirtschaftlichen Diskurs immer wieder vorgetragenen Kritikpunkte:<sup data-fn="e670c1eb-41a1-418c-ad81-56f2605b753a" class="fn"><a href="#e670c1eb-41a1-418c-ad81-56f2605b753a" id="e670c1eb-41a1-418c-ad81-56f2605b753a-link">2</a></sup> Gallup arbeite mit stark zugespitzten Narrativen („innere Kündigung“, Milliardenverluste). Medien greifen diese Aussagen häufig unkritisch auf. </p>



<p>Die auf Nachkommastellen genau bezifferten volkswirtschaftliche Produktivitätseinbußen zwischen 119,2 Milliarden und 142,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr suggerieren eine Genauigkeit, die auf dieser Datenbasis überhaupt nicht zu liefern ist.</p>



<p class="has-small-font-size"><strong>Fußnoten</strong></p>


<ol class="wp-block-footnotes has-small-font-size"><li id="42b0cae1-2e77-4fa5-9ce4-1369e4e71277">Zur Methodik findet man bei Gallup <a href="https://www.gallup.com/de/472028/bericht-zum-engagement-index-deutschland.aspx" data-type="link" data-id="https://www.gallup.com/de/472028/bericht-zum-engagement-index-deutschland.aspx" target="_blank" rel="noreferrer noopener">diese Hinweise</a>: »Seit dem Jahr 2001 erstellt Gallup jährlich, anhand von zwölf Fragen zum Arbeitsplatz und -umfeld, den sogenannten Q12®, den Engagement Index Deutschland. Die Studie gibt Auskunft darüber, wie hoch der Grad der emotionalen Bindung von Mitarbeitenden und damit das Engagement und die Motivation bei der Arbeit ist. Für die jüngste Untersuchung wurden zwischen dem 17. November und 20. Dezember 2025 insgesamt 1.700 zufällig ausgewählte Arbeitnehmende ab 18 Jahren telefonisch interviewt (Dual Frame: Festnetz- und Mobilfunkstichprobe; zufällige Auswahl von Telefonnummern, zufällige Auswahl der Zielperson im Haushalt mittels Geburtstagsverfahren bei mehr als einer relevanten Zielperson pro Haushalt). Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Arbeitnehmerschaft in Deutschland ab 18 Jahren.« Das mit der Repräsentativität wird hier aus der Mitteilung des Unternehmens zitiert, da muss man aber ein dickes Fragezeichen setzen, das ist aber nur eine dieser heute üblichen Behauptungen im Zusammenhang mit solchen Befragungsergebnissen (zugleich auch der Versuch, eine Legitimation für die Hochrechnungsverfahre zu liefern, die auch von Gallup praktiziert werden).<br> <a href="#42b0cae1-2e77-4fa5-9ce4-1369e4e71277-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 1 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li><li id="e670c1eb-41a1-418c-ad81-56f2605b753a">Nicht verwunderlich ist eine methodische Kritik am Messkonzept (Q12) von Gallup: Der Index basiert auf dem standardisierten Q12-Fragebogen (12 Items zur Arbeitsumgebung). Damit verbunden ist eine Reduktion komplexer Phänomene: „Engagement“ bzw. „emotionale Bindung“ wird auf 12 relativ einfache Fragen heruntergebrochen. Kritiker bezweifeln, dass damit ein so vielschichtiges Konstrukt valide erfasst werden kann. Wie genau die Einteilung in „hoch gebunden“, „gering gebunden“ und „nicht gebunden“ erfolgt, wird nicht immer vollständig offengelegt. Teilweise wird argumentiert, dass eher Führungsqualität oder Arbeitsbedingungen gemessen werden – nicht „Engagement“ im engeren Sinne. Die Fragen zielten letztlich stark auf direkte Führung und Teamklima ab, während daraus weitreichende Aussagen über „emotionale Bindung“ abgeleitet werden. Hinzu kommt: Der Index zeigt Korrelationen, aber keine eindeutigen Kausalitäten (Beispiel: Hohe Bindung = bessere Leistung).<br> <a href="#e670c1eb-41a1-418c-ad81-56f2605b753a-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 2 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li></ol>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>In Rheinland-Pfalz wird ein neuer Landtag gewählt. Was wird aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände zum Themenfeld Arbeitsmarktpolitik gefordert?</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/21/landtagswahl-rheinland-pfalz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Mar 2026 10:03:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Rheinland-Pfalz]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlen]]></category>
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					<description><![CDATA[In Baden-Württemberg ist die Messe bereits seit zwei Wochen gelesen – inklusive einem langen Wahlabend, der das Kopf-an-Kopf-Rennen der vorangegangenen Wochen in einen filmreifen Zieleinlauf gleichsam auf die Spitze getrieben hat.&#160; In Reinland-Pfalz werden die rund 2,95 Millionen stimmberechtigten Bürger am Sonntag, dem 22. März 2026, in die Wahllokale gerufen – wenn sie nicht schon ... <p class="read-more-container"><a title="In Rheinland-Pfalz wird ein neuer Landtag gewählt. Was wird aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände zum Themenfeld Arbeitsmarktpolitik gefordert?" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/21/landtagswahl-rheinland-pfalz/#more-3541" aria-label="Mehr Informationen über In Rheinland-Pfalz wird ein neuer Landtag gewählt. Was wird aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände zum Themenfeld Arbeitsmarktpolitik gefordert?">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>In Baden-Württemberg ist die Messe bereits seit zwei Wochen gelesen – inklusive einem langen Wahlabend, der das Kopf-an-Kopf-Rennen der vorangegangenen Wochen in einen filmreifen Zieleinlauf gleichsam auf die Spitze getrieben hat.&nbsp;</p>



<p>In Reinland-Pfalz werden die rund 2,95 Millionen stimmberechtigten Bürger am Sonntag, dem 22. März 2026, in die Wahllokale gerufen – wenn sie nicht schon abgestimmt haben per Briefwahl.<sup data-fn="a7f2202a-f564-4731-9bad-67fc2d21e9e8" class="fn"><a href="#a7f2202a-f564-4731-9bad-67fc2d21e9e8" id="a7f2202a-f564-4731-9bad-67fc2d21e9e8-link">1</a></sup> Auch in diesem Bundesland gibt es ein etwas anders gelagertes Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen dem (Noch-)Amtsinhaber, dem Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) und seinem Herausforderer Gordon Schnieder (CDU).</p>



<span id="more-3541"></span>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="926" height="731" src="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/03/Wahlumfragen-RLP.jpg" alt="" class="wp-image-3542" srcset="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/03/Wahlumfragen-RLP.jpg 926w, https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/03/Wahlumfragen-RLP-300x237.jpg 300w, https://o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2026/03/Wahlumfragen-RLP-768x606.jpg 768w" sizes="(max-width: 926px) 100vw, 926px" /></figure>



<p class="has-small-font-size">Quelle der Daten:&nbsp;<a href="https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/rheinland-pfalz.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/rheinland-pfalz.htm</a>. Die Werte vom 14.03.2021 ist das Ergebnis der letzten Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Die in der Abbildung dargestellten Umfragewerte der einzelnen Parteien stammen von Infratest dimap (im Auftrag des SWR), INSA (von der BILD-Zeitung beauftragt) und am aktuellen Rand auch von der Forschungsgruppe Wahlen (Auftraggeber hier das ZDF). Die letzte Umfrage ist vom 19.03.2006 und wurde von der Forschungsgruppe Wahlen veröffentlicht (Befragungszeitraum war der 18. und 19. März 2026; Methodik: T-SMS-Mix, also eine telefonische und SMS-basierte Online-Befragung von 1.139 zufällig ausgewählten Personen). Der Unterschied zwischen CDU und SPD wird in der am 18. März 2026 veröffentlichten Umfrage von INSA (Befragungszeitraum war hier der 10. bis 17.03.2026 mit einer anderen (sehr umstrittenen) Methodik, nämlich einem reinen Online-Panel, also eine internetbasierte Befragung von 1.000 gezielt ausgewählten Mitgliedern einer Personengruppe (Befragten-Pool) auf nur einen Prozentpunkt geschätzt: 28 Prozent für die CDU und 27 Prozent für die SPD). </p>



<p><strong>Gibt es Forderungen aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände zu sozialen Themen und darunter zur Arbeitsmarktpolitik?</strong></p>



<p>Grundsätzlich muss man den folgenden Ausführungen voranstellen, dass es hier um eine Landtagswahl geht – und die Ebene der Bundesländer (und der Kommunen in den Bundesländern) ist zwar überaus bedeutsam für so gut wie alle sozialpolitisch relevanten Handlungsfelder, zugleich aber sind sie nicht allein zuständig und in vielen gewichtigen Bereichen haben sie sogar nur eine marginale Rolle. An anderer Stelle wurde das mit Blick auf die beiden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und jetzt in Rheinland-Pfalz so&nbsp;<a href="https://aktuelle-sozialpolitik.de/2026/03/07/soziale-themen-landtagswahl-in-bw-und-rlp-2026/">beschrieben</a>:</p>



<p>»Man muss mit Blick auf beide (und grundsätzlich auf alle) Bundesländer natürlich auch sehen, dass einerseits viele soziale Herausforderungen vor Ort aufschlagen und bearbeitet werden müssen, zugleich aber die Zuständigkeiten (zumindest mit Blick auf die großen Sicherungssysteme und die ganz großen Finanzströme im Sozialstaat) nicht auf der Länder- und auch nicht auf der kommunalen Ebene verortet sind. Zugleich befinden sich nicht nur die Kommunen, sondern auch die Bundesländer in prekären bzw. von den Bindungen her betonierten Finanzverhältnissen, die kaum oder keinen Spielraum lassen.«</p>



<p>Als Einstieg könnte man einen Blick in die Wahlprogramme der in Rheinland-Pfalz antretenden Parteien werfen. Der SWR hat das auf seiner Seite zur Verfügung gestellt:</p>



<p>➔&nbsp;<a href="https://www.swr.de/swraktuell/wahlen/landtagswahl/wahlprogramme-im-check-landtagswahl-rlp-2026-100.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wahlprogramm-Check zur Landtagswahl: Das versprechen die Parteien in Rheinland-Pfalz</a>. Auf den einzelnen Seiten zu den Parteien kann man sich dann auch deren Wahlprogramme im Original herunterladen.</p>



<p>Die&nbsp;<a href="https://www.liga-rlp.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz</a>&nbsp;(die dort organisierten gemeinnützigen Verbände stellen gemeinsam über 10.000 soziale Einrichtungen und Dienste mit mehr als 175.000 Beschäftigten; zusätzlich engagieren sich weit mehr als 40.000 Ehrenamtliche) hat sich bereits im vergangenen Jahr mit einem eigenen Papier zur anstehenden Landtagswahl zu Wort gemeldet.</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>➔ LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz (2025): <a href="https://www.liga-rlp.de/wp-content/uploads/2025/10/Gesamtpapier.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Für sozialen Zusammenhalt! Sozialstaat sichern – Teilhabe ermöglichen – Demokratie stärken. Impulse für die Landtagswahl 2026</a>, Mainz, Oktober 2025</td></tr></tbody></table></figure>



<p>Das Papier wurde dann im Rahmen der Mitgliederversammlung im Dezember 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. dazu&nbsp;<a href="https://www.liga-rlp.de/2025/12/10/auftakt-zur-landtagswahl-2026-liga-rheinland-pfalz-startet-kampagne-und-legt-positionierung-fuer-sozialen-zusammenhalt-vor/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Auftakt zur Landtagswahl 2026: LIGA Rheinland-Pfalz startet Kampagne – und legt Positionierung für sozialen Zusammenhalt vor</a>, 10.12.2025).&nbsp;</p>



<p>»Die LIGA macht deutlich: Sozialpolitik ist Demokratiepolitik. Weltweite Krisen, Polarisierung und wachsende Belastungen vor Ort setzen den gesellschaftlichen Zusammenhalt unter Druck. Wo Armut, Isolation und fehlende Perspektiven wachsen, steigen auch Ausgrenzung und Radikalisierung – dem muss das Land entschlossen begegnen. Gleichzeitig ist die Suchthilfe seit Jahren massiv unterfinanziert. Viele Suchtberatungsstellen kämpfen ums Überleben. Dabei sind sie ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Ohne nachhaltige Finanzierung droht der Wegfall bewährter Angebote. Ähnliche Entwicklungen haben wir in der Schuldner-, der Migrations- und der Erziehungsberatung sowie in weiteren Beratungsfeldern.«</p>



<p>Mit Blick auf die kommende Legislatur benennt die LIGA Rheinland-Pfalz fünf zentrale Handlungsfelder:</p>



<p>➞&nbsp;Einsamkeit und Ausgrenzung vorbeugen: Quartiersarbeit, Begegnungsräume und niedrigschwellige Hilfen flächendeckend ausbauen.</p>



<p>➞&nbsp;Kinder und Jugendliche stärken: Zugang zu Bildung und Teilhabe sowie Betreuung und Hilfen zur Erziehung sichern – unabhängig vom Wohnort und Einkommen.</p>



<p>➞&nbsp;Soziale Infrastruktur zukunftsfest machen: innovative Versorgungsmodelle (auch im ländlichen Raum) fördern und Fachkräfte systematisch unterstützen.</p>



<p>➞&nbsp;Armut in Jugend und Alter bekämpfen: Beratung, Teilhabeangebote und soziale Sicherung ausbauen.</p>



<p>➞&nbsp;Demokratie und Vielfalt schützen: Subsidiarität stärken, Trägervielfalt garantieren und klar gegen Diskriminierung und Ausgrenzung Stellung beziehen.</p>



<p>Nun könnte der eine oder andere an dieser Stelle einwenden, dass man dort nun nichts zu dem hier besonders interessierenden Thema der&nbsp;<strong>Arbeitsmarktpolitik (im engeren Sinne)</strong>&nbsp;findet. Haben die das vergessen?</p>



<p>Das haben Sie nicht.</p>



<p>Schaut man in das rheinland-pfälzische&nbsp;<a href="https://www.liga-rlp.de/wp-content/uploads/2025/10/Gesamtpapier.pdf">LIGA-Papier aus dem Oktober 2025</a>, dann findet man auf den Seiten 40-41 Ausführungen zum Themenfeld „Arbeit“ – unter der Überschrift&nbsp;<strong>„Brücken in den Arbeitsmarkt bauen und Teilhabe an Gesellschaft ermöglichen“</strong>. Zur Einstimmung bekommen wir einige wenige Zahlen serviert:</p>



<p>»Die Zahl der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen in Rheinland-Pfalz steigt wieder an. Im September 2024 waren es im Rechtskreis des SGB II noch etwa 33.570 langzeitarbeitslose Personen, ein Jahr später 36.370 und damit der höchste Stand seit 10 Jahren. Auf dem Ausbildungsmarkt suchten mit Stand August 2025 rund 4.500 Jugendliche in Rheinland-Pfalz noch einen Platz, während etwa 5.800 Ausbildungsstellen unbesetzt blieben.</p>



<p>Die Zahl der suchenden Jugendlichen ist im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen, während die der unbesetzten Ausbildungsstellen zurückgegangen ist. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Juni 2025 bei 1.487.800 (+0,1 % zum Vorjahr) mit Zuwächsen u. a. in Gesundheit, Soziales, öffentlicher Verwaltung und Erziehung, Rückgängen dagegen im Verarbeitenden Gewerbe und Bau. Zugleich zeichnet sich seit einiger Zeit ein zunehmender Fach- und Arbeitskräftemangel ab, gerade auch im sozialen Bereich und in der Pflege. Dieser Mangel wird sich weiter verstärken. Im Fachdiskurs wird hier von der sogenannten Mismatch-Arbeitslosigkeit gesprochen. Die Arbeitslosen passen nicht zu den offenen Stellen.«</p>



<p>Soweit die damalige Problembeschreibung in Umrissen.</p>



<p>Die LIGA Rheinland-Pfalz identifiziert auf dieser Grundlage aus ihrer Sicht zwei zentrale Herausforderungen in der Arbeitsmarktpolitik:</p>



<p>»<strong>Erstens</strong>&nbsp;geht es darum, die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und nicht die davon betroffenen Menschen. Das bisherige Engagement des Landes in der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist ausdrücklich zu begrüßen und ist unbedingt weiter fortzuführen. Das Fördern muss aber auch im Zentrum der Arbeitsmarktpolitik des Bundes stehen. Die Landesregierung und alle demokratischen Parteien im Land sollten hierzu vereint alle politischen Einflussmöglichkeiten nutzen, gerade als aktuelles Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz.</p>



<p><strong>Zweitens</strong>&nbsp;sollten darüber hinaus bestehende Chancen des aktuellen Fachkräftebedarfs im Sozialen und in der Pflege noch viel stärker diskutiert und genutzt werden. Das gilt auch für die sich aus dem Sondervermögen für die Länder ergebenden Chancen für Beschäftigung und Qualifizierung.«</p>



<p>Ausgehend von diesen beiden Herausforderungen formuliert die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz die folgenden Forderungen:</p>



<p>»Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration benötigt eine&nbsp;<strong>ausreichende und langfristig verlässliche Finanzierung</strong>. Hier ist der Bundesgesetzgeber ausdrücklich gefordert.«</p>



<p>Dazu die folgenden Punkte:</p>



<p>»Dies betrifft sowohl den Verwaltungstitel wie auch den Eingliederungstitel. Die seit vielen Jahren stattfindenden Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungstitel sind zu vermeiden. Die bestehende Ausschreibungspraxis ist kritisch zu hinterfragen.</p>



<p>Das Teilhabechancengesetz und mit ihm der soziale Arbeitsmarkt wurde erfolgreich evaluiert. Das Gesetz wurde entfristet. Es braucht jedoch eine entsprechende finanzielle Ausstattung, damit das Gesetz überhaupt angewendet werden kann und von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Personen neue Chancen auf Teilhabe erhalten.</p>



<p>Es braucht mehr berufsbegleitende Sprachförderung. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ist zu erleichtern. Insgesamt sind attraktive, bedarfsorientierte und flexible Chancen auf längerfristige Qualifizierung und entsprechende Rahmenbedingungen erforderlich, um die Anforderungen am Arbeitsmarkt erfüllen zu können.«</p>



<p>Und dann schlägt die LIGA eine zweite Schneise:</p>



<p>»<strong>Neue Chancen in der Beschäftigung und Qualifizierung&nbsp;</strong>sollten mitgedacht werden, wenn es um die Konkretisierung der Förderungen in die kommunale Infrastruktur und in den Bereichen Bildung und Soziales geht. Das Land sollte die sich aus dem neuen Sondervermögen Infrastruktur ergebenden Chancen auch für die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen ohne Arbeit bei den frei-gemeinnützigen Trägern in der Beschäftigungsförderung und in Sozialkaufhäusern nutzen. Erfolgreiche Handlungsansätze liegen mit dem Stromsparcheck im Bereich Energiearmut, den Stadtteilmüttern in der frühkindlichen Bildung und der Gemeinwesenarbeit vor. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege RLP bietet hier ihre Unterstützung an.«</p>



<p>Hinsichtlich des Themenfeldes Arbeit und Arbeitsmarktpolitik formuliert die LIGA Rheinland-Pfalz das folgende Fazit:</p>



<p>»Arbeitsmarktintegration in Rheinland-Pfalz gelingt, wenn Finanzierungszusagen verlässlich sind, Sprach- und Anerkennungswege zügig funktionieren und kommunale Investitionen Beschäftigung konkret ermöglichen. Die LIGA-Träger stehen bereit, zusammen mit Land, Kommunen und Wirtschaft die vorhandenen Instrumente – vom Sozialen Arbeitsmarkt über Berufssprachkurse bis hin zu quartiersbezogener Gemeinwesenarbeit – wirksam zu verzahnen. Was es jetzt braucht, ist Planungssicherheit und die explizite Verknüpfung von Infrastruktur-Investitionen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsgelegenheiten – damit offene Stellen besetzt, Qualifikationspotenziale gehoben und Menschen ohne Arbeit wieder dauerhaft Fuß fassen können.«</p>



<p><strong>In Baden-Württemberg geht es in die Regierungsbildung und man sollte den Forderungskatalog der Wohlfahrtspflege zur Landtagswahl weiter im Auge behalten</strong></p>



<p>Auch in Baden-Württemberg, wo die Wahl bekanntlich gelaufen ist, gab es vergleichbare Aktivitäten der Wohlfahrtsverbände, die bereits im Sommer 2025 ein umfangreiches Forderungspapier die sozialen Themen aus ihrer Sicht betreffend veröffentlicht haben:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>➔&nbsp;Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg (2025):&nbsp;<a href="https://liga-bw.de/wp-content/uploads/2025/07/2025_06_30_ligabw_Impulse_fuer_die_Landtagswahl_2026.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Impulse für die Landtagswahl 2026. Sozial – Nachhaltig – Krisenfest</a>, Stuttgart, Juni 2025</td></tr></tbody></table></figure>



<p>Nur am Rande: Eine vergleichbar eigenständige Positionierung zum Themenfeld Arbeit und Arbeitsmarktpolitik wie im rheinland-pfälzischen Papier findet man hier so nicht.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="has-small-font-size">Fußnote</p>


<ol class="wp-block-footnotes has-small-font-size"><li id="a7f2202a-f564-4731-9bad-67fc2d21e9e8">Man sollte und darf das (zunehmende) Gewicht der <strong>Briefwahl</strong> nicht unterschätzen. Die Briefwahl wird in Rheinland-Pfalz immer beliebter. Bei der Landtagswahl 2021 (im zweiten Jahr der Corona-Pandemie) gaben <strong>zwei Drittel</strong> aller Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab – ein historischer Höchstwert. Bei der Bundestagswahl 2025 (also unter „Normalitätsbedingungen“ im Vergleich zu 2021) lag der Anteil der Briefwähler bundesweit bei einem Drittel aller Wahlberechtigten; in Rheinland-Pfalz hingegen stellten <strong>45,7 Prozent</strong> der Wahlberechtigten einen Antrag auf Briefwahl. <a href="#a7f2202a-f564-4731-9bad-67fc2d21e9e8-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 1 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li></ol>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Armutsgefährdet trotz Vollzeitjob? Eine Alleinerziehende aus Stuttgart berichtet</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/10/eine-alleinerziehende-aus-stuttgart-berichtet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2026 09:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alleinerziehende]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://o-ton-arbeitsmarkt.de/?p=3528</guid>

					<description><![CDATA[Am 8. März 2026 stand mal wieder der Internationale Frauentag im Kalender. Das, was wir heute als Weltfrauentag bezeichnen, ist bereits in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg entstanden. Einige Jahrzehnte später, im Jahr 1977, wurde der 8. März zum &#8222;Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden&#8220; erhoben &#8211; und ... <p class="read-more-container"><a title="Armutsgefährdet trotz Vollzeitjob? Eine Alleinerziehende aus Stuttgart berichtet" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/10/eine-alleinerziehende-aus-stuttgart-berichtet/#more-3528" aria-label="Mehr Informationen über Armutsgefährdet trotz Vollzeitjob? Eine Alleinerziehende aus Stuttgart berichtet">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Am 8. März 2026 stand mal wieder der Internationale Frauentag im Kalender. Das, was wir heute als Weltfrauentag bezeichnen, ist bereits in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg entstanden. Einige Jahrzehnte später, im Jahr 1977, wurde der 8. März zum &#8222;Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden&#8220; erhoben &#8211; und natürlich gibt es eine eigene offizielle Website: <a href="https://www.internationalwomensday.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">International Women‘s Day</a>. Wie in jedem Jahr gibt es dann rund um dieses Datum zahlreiche Berichte über die Lage &#8222;der&#8220; Frauen und den Stand der Gleichstellung.</p>



<span id="more-3528"></span>



<p>Aber &#8222;die&#8220; Frauen gibt es nicht, so wenig wie &#8222;die&#8220; Arbeitslosen oder &#8222;die&#8220; Arbeiter. Auch hier finden wir die ganze Bandbreite von erfolgreichen Biographien und Lebensmodellen, aber auch von Abgehängtsein und den vielgestaltigen Versuchen, in den Kelleretagen der Gesellschaft irgendwie über die Runden zu kommen.</p>



<p>Die jahrzehntelange Diskussion über &#8222;Gleichstellung&#8220; hatte schon immer einen Schwerpunkt auf Fragen des Arbeitsmarktes, was angesichts der Bedeutung der Positionierung des Einzelnen auf den Erwerbsarbeitsmärkten (und gleichzeitig die &#8211; richtigerweise &#8211; zunehmende Wahrnehmung und Thematisierung der &#8222;Schattenseite&#8220; der Erwerbsarbeit, also das, was man als Sorgearbeit bezeichnet und der ganze Bereich der nicht erwerbsförmig ausgestalteten Familienarbeit) nicht überrascht.<sup data-fn="e2d4facd-1ee6-47df-94cd-923a3c4ed4f4" class="fn"><a href="#e2d4facd-1ee6-47df-94cd-923a3c4ed4f4" id="e2d4facd-1ee6-47df-94cd-923a3c4ed4f4-link">1</a></sup></p>



<p>Vor diesem Hintergrund soll dieser kurze Beitrag einen arbeitsmarktrelevanten Baustein herausgreifen und eine besondere Problematik gleichsam hervorheben: Alleinerziehende. Dazu hat der SWR einen Beitrag gemacht, auf den hier verwiesen werden soll:</p>



<p>➔ <a href="https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/trotz-vollzeit-arm-risiko-alleinerziehend-100.html" data-type="link" data-id="https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/trotz-vollzeit-arm-risiko-alleinerziehend-100.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Armutsgefährdet trotz Vollzeitjob: Alleinerziehende Stuttgarterin berichtet von großem Druck</a>, so ist der Beitrag von Susanne Babila überschrieben: »Allein in Stuttgart wachsen in über 12.000 Haushalten Kinder mit nur einem Elternteil auf. 85 Prozent sind Frauen. Trotz Vollzeitjob sind viele von Armut bedroht. Laut einer Studie sind alleinerziehende Elternteile überdurchschnittlich armutsgefährdet &#8211; selbst wenn sie einen Vollzeitjob haben. Der größte Prozentsatz der Alleinerziehenden sind Frauen. Eine von ihnen ist Natascha di Nardo. Sie lebt mit ihrem elfjährigen Sohn und ihrem Kater Cosmi in Stuttgart-Mönchfeld.«</p>



<p>Man kann sich den Beitrag auch als <a href="https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/trotz-vollzeit-arm-risiko-alleinerziehend-100.html?mediaId=c3dcee49-048f-3c43-9762-08dcf453b385&amp;" data-type="link" data-id="https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/trotz-vollzeit-arm-risiko-alleinerziehend-100.html?mediaId=c3dcee49-048f-3c43-9762-08dcf453b385&amp;" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Podcast</a> anhören. </p>



<p>Die Geschichte von Natascha di Nardo in Auszügen:</p>



<p>»Die Wohnanlage ist gepflegt, die Drei-Zimmer-Wohnung blitzsauber. Die 40-Jährige trennte sich vor fünf Jahren von ihrem Ehemann, später folgte die Scheidung. „In der Corona-Zeit spitzten sich die schwelenden Konflikte zu“, erzählt sie, „und ich musste handeln“. Da ihr Ex-Ehemann nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wollte, machte sie sich auf die Suche, ohne zu ahnen, welche Odyssee sie erwarten würde.</p>



<p>Alleinerziehende werden bei der Wohnungssuche häufig als „Risiko-Mieter“ eingestuft. Vermieter zweifeln an ihrer Bonität oder unterstellen ihnen Unzuverlässigkeit. Natascha di Nardo bekam sehr viele Absagen, obwohl sie einen festen Teilzeit-Arbeitsvertrag vorweisen konnte und ihr Vater bereit war, für Miete und Kaution zu bürgen. „Am Ende gab es nur ein Angebot: Eine 54 Quadratmeter große Wohnung für 1.100 Euro, die nur einen Kachelofen hatte und auf deren Balkon immer wieder tote Ratten lagen“. Sie ist noch immer aufgewühlt, wenn sie sich daran erinnert. Die Wohnung habe sie nur genommen, weil sie so verzweifelt war.</p>



<p>Nach vier Umzügen und monatelanger Suche fand die 40-Jährige für sich und ihren Sohn die Drei-Zimmer-Wohnung, in der sie heute lebt. Kostenpunkt: knapp 900 Euro, dazu Strom, Telefon, Internet und Nebenkosten. Damit sei fast die Hälfte des Nettoeinkommens aus ihrem Job verbraucht, erklärt Natascha di Nardo, die seit einigen Jahren in Vollzeit als Angestellte in der öffentlichen Verwaltung arbeitet und finanziell gerade so über die Runden kommt. Sie müsse ständig darauf achten, für was sie ihr Geld ausgibt.</p>



<p>„Extras“, wie sie es nennt, sind beispielsweise die Rechnung für eine Waschmaschine, weil die alte kaputt ist, eine neue Brille für das Kind oder die Autoreparatur.«</p>



<p>Sie arbeitet wohlgemerkt seit einigen Jahren sogar in Vollzeit. Und dennoch geht es ihr wie vielen anderen auch:</p>



<p>»Wie Natascha di Nardo arbeiten gut 37 Prozent der Alleinerziehenden in Vollzeit. Dennoch seien sie überdurchschnittlich armutsgefährdet, so Sebastian Will vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Einer Studie des Instituts zufolge sind 14 Prozent der Alleinerziehenden mit Vollzeitjob armutsbetroffen … Dies zeigt, dass selbst ein Vollzeiteinkommen plus Kindergeld manchmal eben nicht ausreicht, um einen Ein-Eltern-Haushalt über die Schwelle der Armutsgefährdung zu heben.«</p>



<p>Und es geht hier um weit mehr als die Frage nach dem konkreten Geldbetrag:</p>



<p>»Die gelernte Bankkauffrau weiß mit Geld umzugehen, doch finanzielle Mittel, Zeit und Kraft seien knapp. Sie fühle sich häufig überfordert und lebe wie in einem Hamsterrad und das seit vielen Jahren. Auch wenn sie krank sei und keinen guten Tag habe, müsse sie für ihren Sohn Frühstück und Pausenbrot vorbereiten und die Hausaufgaben kontrollieren, ganz zu schweigen von Einkauf und Haushalt. Jeden Tag dafür sorgen zu müssen, dass alles funktioniert, zumindest für ihren Sohn, das mache ihr einen ungeheuer großen Druck.</p>



<p>Immer wieder hat Natascha di Nardo Angst, ihrem elfjährigen Sohn, den sie über alles liebt, vieles nicht bieten zu können und ihrer Verantwortung als Mutter nicht gerecht zu werden. Diese Zerrissenheit begleitet Natascha di Nardo jeden Tag.«</p>



<p>Und man muss den Blick weiten auf die anderen, vor- und nachgelagerten Systeme und deren (Nicht-)Funktionsfähigkeit:</p>



<p>»Einen Vollzeitjob als Alleinerziehende stemmen zu können, setze eine gut funktionierende Kinderbetreuung voraus, sagt Paola Rapp, vom Verband für alleinerziehende Mütter und Väter in Tübingen. Doch gebe es in vielen Orten aktuell Kindergärten, die aufgrund von Fachkräftemangel nur noch am Vormittag geöffnet sind. Dazu kommt: Nur jeder vierte unterhaltspflichtige Elternteil zahlt regelmäßig den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterhalt, so Paola Rapp weiter.«</p>



<p>»Nataschas Ex-Ehemann zahlt zwar Unterhalt und nimmt ihren gemeinsamen Sohn alle 14 Tage, wie üblicherweise gesetzlich vorgeschrieben, aber das sei einfach zu wenig Entlastung im Alltag. Denn selbst wenn man mal Zeit für sich alleine habe, erledige man all das, was liegengeblieben ist, sagt Natascha di Nardo und lächelt.«</p>



<p>Und Hoffnung markiert auch das Ende des Beitrags:</p>



<p>»Natascha di Nardo hofft auf eine gerechtere Politik, mit der Alleinerziehende mehr in Vollzeit arbeiten können, ohne ständig am Rande der Erschöpfung zu sein.«</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="has-small-font-size">Fußnote</p>


<ol class="wp-block-footnotes has-small-font-size"><li id="e2d4facd-1ee6-47df-94cd-923a3c4ed4f4">Vgl. zur aktuellen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema &#8222;Gleichstellung&#8220; und zugleich mit einem Schwerpunk auf das, was als Sorge- oder auch Care-Arbeit bezeichnet wird, beispielsweise diese neue Analyse von Svenja Pfahl et al. (2026): <a href="https://www.wsi.de/fpdf/HBS-009337/p_wsi_report_109_2026.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland: Fokus Sorgearbeit</a>. WSI Report Nr. 109, Düsseldorf: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Februar 2026. Dazu heißt es zusammenfassend: »Die Analysen zeigen, dass sich positive Trends der Geschlechtergleichstellung vor allem bei den Einkommen und Rentenansprüchen (für Frauen) fortgesetzt haben. Bei der Erwerbsbeteiligung, den Teilzeitquoten sowie der Aufteilung von Haus- und Sorgearbeit stagniert die Geschlechterungleichheit hingegen auf hohem Niveau. Hintergrund hierfür sind die geschlechterspezifische Arbeitsteilung, die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und das gerade in Paarhaushalten vorherrschende sogenannte Zuverdienermodell, in welchem die Männer in Vollzeit und die Frauen in Teilzeit erwerbstätig sind, während die Frauen den Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit leisten.« <a href="#e2d4facd-1ee6-47df-94cd-923a3c4ed4f4-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 1 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li></ol>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das &#8222;Bürgergeld&#8220; wird abgeräumt &#8211; aber war da nicht noch ein letztes Aufbäumen in der mitregierenden SPD?</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/08/mitgliederbegehren-gegen-neue-grundsicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Mar 2026 11:28:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Grundsicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 5. März 2026 wurde die &#8222;Abschaffung&#8220; des Bürgergeldes und die Implementierung einer &#8222;neuen&#8220; Grundsicherung mit der Mehrheit der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen &#8211; also CDU/CSU und SPD &#8211; im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Regelungen können &#8211; vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung im Bundesrat (wobei das 13. SGB II-Änderungsgesetz kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist) &#8211; weitgehend im ... <p class="read-more-container"><a title="Das &#8222;Bürgergeld&#8220; wird abgeräumt &#8211; aber war da nicht noch ein letztes Aufbäumen in der mitregierenden SPD?" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/08/mitgliederbegehren-gegen-neue-grundsicherung/#more-3521" aria-label="Mehr Informationen über Das &#8222;Bürgergeld&#8220; wird abgeräumt &#8211; aber war da nicht noch ein letztes Aufbäumen in der mitregierenden SPD?">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Am 5. März 2026 wurde die &#8222;Abschaffung&#8220; des Bürgergeldes und die Implementierung einer &#8222;neuen&#8220; Grundsicherung mit der Mehrheit der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen &#8211; also CDU/CSU und SPD &#8211; im Deutschen Bundestag <a href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/05/neue-grundsicherung-im-bundestag-beschlossen/" data-type="link" data-id="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/05/neue-grundsicherung-im-bundestag-beschlossen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">beschlossen</a>. Die Regelungen können &#8211; vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung im Bundesrat (wobei das 13. SGB II-Änderungsgesetz kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist)  &#8211; weitgehend im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.</p>



<p>Aber war da nicht noch ein Rest an Widerstand gegen die Abwicklung des erst 2023 eingeführten Bürgergeldes innerhalb einer der mitregierenden Parteien?</p>



<span id="more-3521"></span>



<p>Kurz vor Weihnachten 2025 konnte man unter der Überschrift <a href="https://taz.de/Mitgliederbegehren-in-der-SPD/!6140679/" data-type="link" data-id="https://taz.de/Mitgliederbegehren-in-der-SPD/!6140679/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die SPD wird das Bürgergeld nicht los</a> lesen: »Der SPD-Vorstand ist mit einem möglichen Mitgliederentscheid beim Bürgergeld konfrontiert.« Lesen wir weiter: »Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld hat eine wichtige Hürde genommen: Ein Parteisprecher teilte &#8230; auf Anfrage mit, dass das in der ersten Stufe erforderliche Quorum von einem Prozent der Mitgliederunterschriften erreicht ist und das Begehren somit erfolgreich eingeleitet wurde. Die Initiatorinnen des Vorhabens fordern, dass anders als vergangene Woche vom Kabinett beschlossen die Sanktionen beim Bürgergeld nicht verschärft werden.«</p>



<p>Das war der erste Schritt bzw. die erste Hürde: »In der zweiten Stufe wird nun das eigentliche Begehren starten: Auf einer Onlineplattform können SPD-Mitglieder ihre Unterstützung erklären.« Und wann würde diese zweite Hürde genommen?</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Die Online-Plattform zum Mitgliederbegehren in der SPD findet man hier:<br>➔ <a href="https://mitgliederbegehren.org" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://mitgliederbegehren.org</a> </td></tr><tr><td>Dort gibt es auch ein &#8222;Statement zur Abschaffung des Bürgergelds durch CDU/CSU und SPD im Bundestag&#8220;. Darin: »Die neue Grundverunsicherung zeichnet sich durch eine Kultur des Misstrauens aus. Immer wieder wurde in den letzten Monaten von Seiten der CDU/CSU dieses Misstrauen gegenüber Menschen im Bürgergeldbezug gesät. Die neue Grundverunsicherung trägt dazu bei, Armut zu zementieren. Die Vermittlung erhält Vorrang vor der Weiterbildung. Menschen werden genötigt, unsichere Jobs anzunehmen, wodurch sie oft innerhalb kürzester Zeit erneut im Bürgergeldbezug landen. Stattdessen können Weiterbildungen finanzielle Sicherheit und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.Stattdessen sehen sie sich mit noch härteren Sanktionen konfrontiert. Wird etwa ein Termin zum dritten Mal nicht wahrgenommen, sollen die Zahlungen komplett gestrichen werden können. Das bringt keine Sicherheit. Die Liste der Verschärfungen ist lang. Auch die Vorgaben zur Angemessenheit der Wohnung werden trotz Wohnungsnot strenger, und erarbeitetes Erspartes für Notfälle oder fürs Alter soll schneller miteinberechnet werden. Wir finden diese Verschärfungen falsch. Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten in der SPD, aber auch auf der Straße, gegen diese Verschärfungen gekämpft.«</td></tr></tbody></table></figure>



<p>»Als erfolgreich gilt das Begehren, wenn sich innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der 365.000 Parteimitglieder – also etwa 73.000 Menschen – hinter die Forderung stellen. In dem Fall müsste der Vorstand entscheiden, ob er dem Begehren stattgibt. Lehnt er es ab, folgt eine Abstimmung unter den SPD-Mitgliedern.«</p>



<p>In dem damaligen Beitrag werden drei Initiatorinnen des Mitgliederbegehrens genannt: Eva-Maria Weimann (stellvertretende SPD-Parteivorsitzende in Bayern), Melissa Butt (Landesvorstand in Thüringen) und Franziska Drohsel (SPD Berlin, ehemalige Juso-Vorsitzende). </p>



<p>Am 23. Februar 2026 wurde dann <a href="https://taz.de/Geplante-Abschaffung-des-Buergergelds/!6157135/" data-type="link" data-id="https://taz.de/Geplante-Abschaffung-des-Buergergelds/!6157135/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">berichtet</a>: »Nur wenige SPD-Mitglieder haben sich bislang an der Kampagne gegen die neue Grundsicherung beteiligt.«</p>



<p>Was genau muss man sich unter &#8222;nur wenige SPD-Mitglieder&#8220; vorstellen?</p>



<p>»Es sieht nicht gut aus für das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplanten Verschärfungen der Sanktionen beim Bürgergeld. Vor genau zwei Monaten gestartet, haben nach Angaben von Mitinitiatorin Eva-Maria Weimann bislang erst weniger als 3.000 und damit nicht mal ein Prozent der 348.000 SPD-Mitglieder das Begehren unterzeichnet. Für einen Erfolg wären knapp 70.000 Unterschriften nötig, die Frist hierfür endet in vier Wochen.«</p>



<p>Das ist wahrlich eine überschaubare Größenordnung.</p>



<p>»Eine gewisse Ratlosigkeit ist der stellvertretenden SPD-Chefin von Bayern anzumerken. „Wir tragen alles aus dem Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU mit, was ins Autoritäre geht und das Leben für Betroffene prekärer macht wie eben die neue Grundsicherung – und alles, was progressiv ist, machen wir nicht“, sagt Weimann mit Blick auf ihre Partei.«</p>



<p>Nun muss man feststellen, dass mit dem Beschluss vom 5. März 2026 die Messe gelesen ist.</p>



<p>In Verbindung mit der molekularen Beteiligung am Mitgliederbegehren innerhalb der SPD ist dann diese Formulierung am Ende des unmittelbaren &#8222;Statements zur Abschaffung des Bürgergelds durch CDU/CSU und SPD im Bundestag&#8220; nur konsequent:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>&#8222;Mit dem heutigen Beschluss hat sich unser Mitgliederbegehren leider erledigt.&#8220;</td></tr></tbody></table></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die &#8222;neue&#8220; Grundsicherung ist im Bundestag beschlossen worden. Im Sommer 2026 treten die neuen Regelungen weitgehend in Kraft</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/05/neue-grundsicherung-im-bundestag-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 21:25:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). ... <p class="read-more-container"><a title="Die &#8222;neue&#8220; Grundsicherung ist im Bundestag beschlossen worden. Im Sommer 2026 treten die neuen Regelungen weitgehend in Kraft" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/05/neue-grundsicherung-im-bundestag-beschlossen/#more-3487" aria-label="Mehr Informationen über Die &#8222;neue&#8220; Grundsicherung ist im Bundestag beschlossen worden. Im Sommer 2026 treten die neuen Regelungen weitgehend in Kraft">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Bundestag hat am <strong>Donnerstag, 5. März 2026,</strong> nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante <strong>Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung</strong> beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/3541</a>, <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104087.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/4087</a>) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/045/2104522.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/4522</a> Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/045/2104523.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/4523</a>) vor. </p>



<span id="more-3487"></span>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Auf 21 Seiten hat das federführende Bundesarbeitsministerium (BMAS) ein &#8222;Faktenpapier&#8220; mit der offiziellen Sicht auf das neue Gesetz veröffentlicht:<br><br>➔ BMAS (2026):<a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsfoerderung/faq-umgestaltung-grundsicherung.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende</a>, Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 05.03.2026</td></tr></tbody></table></figure>



<p>Die <strong>Debatte</strong> über das 13. SGB II-Änderungsgesetz im Plenum des Bundestages am 5. März 2026 kann hier im Video angeschaut werden:</p>



<p><iframe loading="lazy" width="640" height="360" src="https://webtv.bundestag.de/pservices/player/embed/nokey?e=bt-od&#038;ep=69&#038;a=144277506&#038;c=7649633&#038;t=https%3A%2F%2Fdbtg.tv%2Fcvid%2F7649633" allowfullscreen="true" referrerpolicy="origin" allow="geolocation; autoplay" sandbox="allow-same-origin allow-scripts allow-forms allow-modals allow-popups"></iframe></p>



<p><strong>Gesetzentwurf der Bundesregierung</strong></p>



<p>Grundlegend geändert werden zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II). Unter anderem wird diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“</p>



<p>Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist.</p>



<p>Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner wird der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt.</p>



<p><strong>Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung</strong></p>



<p>Der Kooperationsplan wird durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft werden begrenzt. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft wird die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt, auch in der Karenzzeit.</p>



<p>Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wid „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet. Der Regelbedarf kann für mindestens einen Monat gestrichen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich weren laut Regierung die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt.</p>



<p><strong>Kürzung der Geldleistung</strong></p>



<p>Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis kann die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.</p>



<p>Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.</p>



<p><strong>Änderungen im Innenausschuss</strong></p>



<p>Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatte der Innenausschuss den Regierungsentwurf am Mittwoch, 4. März, an einigen Stellen überarbeitet. So können unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden.</p>



<p>Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat) verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können.</p>



<p>Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern werden die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (das Eineinhalbfache dessen, was als „angemessen“ gilt) überschreiten.</p>



<p><strong>Anträge der Oppositionsparteien wurden abgelehnt</strong></p>



<p><strong>Antrag der Grünen</strong>: Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung forderten die Grünen in ihrem Antrag Darin heißt es: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“</p>



<p>Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen.</p>



<p>Sie forderten unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs sollte außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollten reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollten von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangten die Grünen.</p>



<p><strong>Antrag der Linken</strong>: Die Linke forderte, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag.<br>Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie forderte deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können.</p>



<p>Außerdem sollte ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke forderte ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter.</p>



<p>Auch die AfD hat sich mit zwei Anträgen in die Debatte eingebracht.</p>



<p><strong>Erster Antrag der AfD-Fraktion</strong>: Laut dem AfD-Antrag sollten Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt in der Vorlage eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag.</p>



<p>Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollten Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden.</p>



<p>Außerdem sollten inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollten die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, forderte die AfD-Fraktion.</p>



<p><strong>Zweiter Antrag der AfD</strong>: Die AfD-Fraktion forderte zudem eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. In ihrem zweiten Antrag heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangte die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“.</p>



<p class="has-small-font-size">Quelle: Deutscher Bundestag: <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460#:~:text=Soziales-,Umgestaltung%20des%20Bürgergelds%20zur%20Grundsicherung%20beschlossen,tritt%20im%20Sommer%20in%20Kraft.&amp;text=nicht%20abg." data-type="link" data-id="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460#:~:text=Soziales-,Umgestaltung%20des%20Bürgergelds%20zur%20Grundsicherung%20beschlossen,tritt%20im%20Sommer%20in%20Kraft.&amp;text=nicht%20abg." target="_blank" rel="noreferrer noopener">Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen</a>, 05.03.2026.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ein schwarz-roter Donnerstag: Am 5. März 2026 soll die &#8222;neue Grundsicherung&#8220; im Bundestag abschließend behandelt werden. Eine Stunde Debatte sind eingeplant</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/03/neue-grundsicherung-im-bundestag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Mar 2026 18:26:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf der Seite des Deutschen Bundestages werden wir unter der Überschrift Entscheidung über Umge­staltung des Bürgergelds zur Grundsicherung vorgewarnt: »Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 5. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung nach einer einstündigen Debatte. Zu dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches ... <p class="read-more-container"><a title="Ein schwarz-roter Donnerstag: Am 5. März 2026 soll die &#8222;neue Grundsicherung&#8220; im Bundestag abschließend behandelt werden. Eine Stunde Debatte sind eingeplant" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/03/03/neue-grundsicherung-im-bundestag/#more-3463" aria-label="Mehr Informationen über Ein schwarz-roter Donnerstag: Am 5. März 2026 soll die &#8222;neue Grundsicherung&#8220; im Bundestag abschließend behandelt werden. Eine Stunde Debatte sind eingeplant">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Auf der Seite des Deutschen Bundestages werden wir unter der Überschrift <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460" data-type="link" data-id="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Entscheidung über Umge­staltung des Bürgergelds zur Grundsicherung</a> vorgewarnt: »Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 5. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung nach einer einstündigen Debatte. Zu dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf" data-type="link" data-id="https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/3541</a>, <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104087.pdf" data-type="link" data-id="https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104087.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/4087</a>) wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen.«</p>



<span id="more-3463"></span>



<p>Damit wird eine monatelange und teilweise unterirdische Debatte über das &#8222;Bürgergeld&#8220; (und über 5,5 Millionen Menschen, die Leistungen aus der Grundsicherung nach SGB II beziehen) einen vorläufigen parlamentarischen Abschluss finden.</p>



<p>Auf den letzten Metern vor dem parlamentarischen Zieleinlauf wurden einige Änderungen vorgenommen und in den Gesetzestext eingebaut. </p>



<p>»Im parlamentarischen Verfahren ging es noch um Detailfragen: So sollen die Jobcenter etwa mehr Spielraum bei der Wiedereingliederung in Arbeit erhalten als ursprünglich geplant. Etwas lockerer sollen in Härtefällen die neuen Maximalhöhen für Mieten gehandhabt werden, zumindest dann, wenn Kinder im Haushalt sind.<br>Nachgeschärft wird dagegen bei Terminversäumnissen: Jobcenter können sogar ein amtsärztliches Attest verlangen, nicht nur einen Schein vom Hausarzt. Auch Arbeitgeber sollen bei Sozialleistungsmissbrauch künftig stärker belangt werden«, kann man einem <a href="https://www.stern.de/politik/deutschland/grundsicherung--das-buergergeld-wird-am-donnerstag-abgeschafft-37175684.html" data-type="link" data-id="https://www.stern.de/politik/deutschland/grundsicherung--das-buergergeld-wird-am-donnerstag-abgeschafft-37175684.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel</a> von Julius Betschka entnehmen. </p>



<p>Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de" data-type="link" data-id="https://tacheles-sozialhilfe.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tacheles</a> hat die hier relevante Ausschussdrucksache und vor allem dankenswerterweise eine konsolidierte Lesefassung des SGB II (neu) <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/konsolidierter-sgb-ii-gesetzestext-nach-arbeits-und-sozialausschuss-vom-2-3-2026.html" data-type="link" data-id="https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/konsolidierter-sgb-ii-gesetzestext-nach-arbeits-und-sozialausschuss-vom-2-3-2026.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">zur Verfügung gestellt</a>: </p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-base-background-color has-background has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurden am 2. März 2026 die finalen SGB II-Änderungen abgestimmt, diese kommen diese Woche in die 2. und 3. Lesung und werden wahrscheinlich in der vorliegenden Form am 5. März 2026 vom Bundestag beschlossen. Tacheles hat dazu eine Lesefassung des Gesetzestextes erstellt, damit dieser lesbar und verstehbar wird.<br><br><a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/files/Aktuelles/2026/%C3%84A%20Koa_21%2811%29104.pdf">Ausschussdrucksache 21(11)104 vom 2. März 2026</a> <br><br><a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/files/Aktuelles/2026/Konsulidierte%20Fassung%20SGB%20II-%C3%84ndG%20Version%2003.03.26.pdf">Konsolidierter SGB II-Gesetzestext, Stand: 3. März 2026</a></td></tr></tbody></table></figure>



<p>Zurück in den Bundestag und wieder den Blick auf die abschließende Lesung des Gesetzes am Donnerstag, dem 5. März 2026 gerichtet:</p>



<p>Zum einen und im Kern geht es um den &#8222;Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze&#8220;. Aber da ist noch mehr: </p>



<p>Abgestimmt wird zudem über zwei Vorlagen der <strong>AfD-Fraktion</strong>. Es handelt sich dabei um den Antrag mit dem Titel „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102222.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/2222</a>) sowie den Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103605.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/3605</a>). </p>



<p>Des Weiteren entscheiden die Abgeordneten über einen Antrag der <strong>Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</strong> „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103606.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/3606</a>) sowie einen Antrag der <strong>Linksfraktion</strong> mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103604.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/3604</a>). Zu den vier Anträgen wird ebenfalls eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales erwartet.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ein Blick auf die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsbarometer: Der Stellenabbau geht weiter und die kurzfristigen Perspektiven für den Arbeitsmarkt sind eher negativ</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/02/26/kurzfristige-arbeitsmarktperspektiven/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Feb 2026 19:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarktentwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigungsentwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://o-ton-arbeitsmarkt.de/?p=3438</guid>

					<description><![CDATA[Immerhin „behauptet“ sich die Gesamtbeschäftigung, aber die Entwicklung wird „durch die Industriekrise belastet: Das Verarbeitende Gewerbe verliert derzeit 15.000 sozialversicherungspflichtige Jobs im Monat“. Mit diesen Worten wird Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zitiert. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Februar das erste Mal seit einem halben Jahr wieder in den negativen ... <p class="read-more-container"><a title="Ein Blick auf die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsbarometer: Der Stellenabbau geht weiter und die kurzfristigen Perspektiven für den Arbeitsmarkt sind eher negativ" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/02/26/kurzfristige-arbeitsmarktperspektiven/#more-3438" aria-label="Mehr Informationen über Ein Blick auf die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsbarometer: Der Stellenabbau geht weiter und die kurzfristigen Perspektiven für den Arbeitsmarkt sind eher negativ">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Immerhin „behauptet“ sich die Gesamtbeschäftigung, aber die Entwicklung wird „durch die Industriekrise belastet: Das Verarbeitende Gewerbe verliert derzeit 15.000 sozialversicherungspflichtige Jobs im Monat“. Mit diesen Worten wird Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zitiert. Das <strong>IAB-Arbeitsmarktbarometer</strong> sinkt im Februar das erste Mal seit einem halben Jahr wieder in den negativen Bereich. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sinkt im Vergleich zum Vormonat um 0,5 Punkte auf nun 99,5 Punkte und unterschreitet damit erstmals seit Juli 2025 wieder die neutrale Marke von 100 Punkten.</p>



<span id="more-3438"></span>



<p>Und auch das&nbsp;<strong>ifo Beschäftigungsbarometer</strong>&nbsp;kann keine aktuellen Hoffnungsschimmer liefern. Unter der Überschrift&nbsp;<a href="https://www.ifo.de/fakten/2026-02-25/unternehmen-bauen-wieder-mehr-stellen-ab-februar-2026">Unternehmen bauen wieder mehr Stellen ab</a>&nbsp;berichtet das ifo Institut: » Die Unternehmen in Deutschland planen wieder häufiger, Stellen zu streichen. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im Februar auf 93,1 Punkte, nach 93,4 Punkten im Januar. „Die Zurückhaltung am Arbeitsmarkt nimmt wieder zu“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Viele Unternehmen planen mehr Personal zu entlassen, statt neue Stellen zu schaffen.“ In der Industrie bleibt der Abbau von Arbeitsplätzen ein dominierendes Thema. Nahezu alle Branchen planen einen Abbau von Personal, insbesondere die Automobilindustrie. Der Anpassungsdruck bleibt dort hoch. Das Barometer der Dienstleiter fiel wieder in den negativen Bereich. Gleichwohl suchen einzelne Branchen wie IT-Dienstleister sowie Rechts- und Steuerberater weiterhin verstärkt nach neuem Personal. Der Handel plant weiterhin mit weniger Personal auszukommen. Im Baugewerbe legte das Barometer hingegen leicht zu: Die Unternehmen planen etwas mehr Mitarbeiter einzustellen.«</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" src="https://aktuelle-sozialpolitik.de/wp-content/uploads/2026/02/Barometerwerte-ifo-und-IAB.jpg" alt=""/></figure>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Hintergrund: Was hat es mit diesen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsbarometern auf sich?</strong><br><br>➔ Das <strong>IAB-Arbeitsmarktbarometer</strong> ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Befragt werden die Geschäftsführungen der Agenturen für Arbeit in den einzelnen Regionen. Die haben einen direkten Einblick in die regionale Arbeitsmarktentwicklung, da sie für die Vermittlung, Beratung und Förderung von Arbeitslosen sowie für den Kontakt zu Unternehmen verantwortlich sind. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen die Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, zum anderen die Einschätzung, ob die Arbeitslosigkeit steigen oder sinken wird. Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).<br><br>➔ Das aus einer Unternehmensbefragung seit 2002 abgeleitete <strong>ifo Beschäftigungsbarometer</strong> ist ein monatlicher Indikator, der die Beschäftigungspläne der deutschen Unternehmen erfasst. Es basiert auf der ifo Konjunkturumfrage, bei der mittlerweile rund 9.500 Unternehmen aus verschiedenen Branchen zu ihrer geplanten Personalentwicklung befragt werden. Die Unternehmen geben an, ob sie in den kommenden drei Monaten mehr, weniger oder gleich viele Mitarbeiter einstellen wollen. Der Indikator wird als Saldo der positiven und negativen Beschäftigungserwartungen berechnet. Es kommt also vor allem auf die Veränderungen und die Richtung der Veränderungen an. Ein niedriger oder negativer Wert deutet auf Einstellungszurückhaltung oder möglichen Personalabbau hin.<br>Beide Barometer basieren also auf Befragungen – bei IAB sind es die Geschäftsführungen in einzelnen Arbeitsagenturen, die eine Einschätzung der Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsentwicklung in den kommenden drei Monaten geben, das ifo Beschäftigungsbarometer ist Bestandteil der Unternehmensbefragung im Rahmen des ifo Geschäftsklimaindex, hier ist der Erwartungshorizont ebenfalls die kommenden drei Monate.</td></tr></tbody></table></figure>



<p><strong>Was sagt das IAB?</strong></p>



<p>»Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Februar das erste Mal seit einem halben Jahr wieder in den negativen Bereich. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sinkt im Vergleich zum Vormonat um 0,5 Punkte auf nun 99,5 Punkte und unterschreitet damit erstmals seit Juli 2025 wieder die neutrale Marke von 100 Punkten«, kann man dieser Meldung des Instituts entnehmen:&nbsp;<a href="https://iab.de/presseinfo/iab-arbeitsmarktbarometer-wenig-perspektive-auf-belebung-am-arbeitsmarkt/">IAB-Arbeitsmarktbarometer: Wenig Perspektive auf Belebung am Arbeitsmarkt</a>. Die Komponente zur Vorhersage der Beschäftigung in Deutschland verbleibt im Vergleich zum Vormonat konstant bei 100,4 Punkten. Sie liegt damit weiterhin im leicht positiven Bereich.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="alignleft size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://aktuelle-sozialpolitik.de/wp-content/uploads/2026/02/IAB-Arbeitsmarktbarometer-Komponenten.jpg" alt="" style="width:491px;height:auto"/></figure>
</div>


<p>Auch von den Führungskräften der lokalen Arbeitsagenturen wird die Industriekrise gesehen: »Maschinenbau und Automobilindustrie zählen bei je 60 Prozent der Arbeitsagenturen zu den drei Branchen, für die mit dem stärksten Beschäftigungsabbau gerechnet wird.«&nbsp;</p>



<p>Die Komponente Arbeitslosigkeit ist bereits seit einigen Monaten rückläufig, was sich im Februar 2026 weiter verstärkt hat. Enzo Weber bilanziert: „Die Perspektive auf einen Abbau der Arbeitslosigkeit ist derzeit verlorengegangen.“</p>



<p>Die negative Entwicklung bei der Einschätzung der Arbeitslosigkeitsentwicklung, die in den vergangenen Monaten das Bild beherrscht, hat nunmehr auch zu einem Absinken des IAB-Arbeitsmarktbarometerwerts insgesamt geführt.&nbsp;</p>



<p><strong>Gibt es dennoch Hoffnungsschimmer?</strong></p>



<p>An anderer Stelle wird seitens vieler Wirtschaftsforschungsinstitute darauf hingewiesen, dass man einen konjunkturellen Schub nach oben erwartet. Die Industrieproduktion ist wieder im Anstieg, die Auftragseingänge gehen nach oben – sollte das nicht auch zu entsprechenden Folgewirkungen bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit führen (müssen)?&nbsp;</p>



<p>Die Beschäftigung ist ein nachlaufender Indikator bezogen auf die konjunkturelle Entwicklung. Das bedeutet, dass wenn die Konjunktur einbricht, die Beschäftigung (und die Arbeitslosigkeit, wenn denn bislang Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit gehen oder nicht andere Ausstiegswege suchen und finden) erst mit einer Zeitverzögerung im Aggregat reagieren (neben dem „Horten“ von Arbeitskräften, vor allem Fachkräften, muss man auch schlichtweg einen Beschäftigungsabbau verzögernde Elemente wie Kündigungsschutz und Entlassungskosten je nach Betriebsgröße berücksichtigen). Vor diesem Hintergrund könnte man spekulieren, dass in ein paar Monaten auch die Beschäftigung wieder anziehen könnte, wenn sich die konjunkturellen Aufschwungkräfte stabilisieren oder an Fahrt aufnehmen.</p>



<p>Einschränkend muss man bei dieser Spekulation aber auch in Rechnung stellen, dass das derzeitige und in naher Zukunft erwartbare Auf und Ab der Arbeitsmarktbewegungen, vor allem aber der Beschäftigungsabbau nicht zu 100 Prozent eine Variable der konjunkturellen Entwicklung darstellt, sondern von weiteren und teilweise außerhalb des engeren konjunkturellen Korsetts liegenden Einflussfaktoren bestimmt wird. So sehen wir strukturelle Verwerfungen, vor allem in dem angesichts seiner immer noch überdurchschnittlichen Bedeutung für Wertschöpfung und Beschäftigung so wichtigen Industriebereich: Geschäftsmodelle werden auf den Prüfstand gestellt, Standorte geschlossen oder Tochtergesellschaften abgestoßen. Und selbst wenn Beschäftigung geschaffen wird, dann oftmals nicht in Deutschland, sondern durch Verlagerungen im Ausland. Ein weit über die „klassische“ Industrie hinausgehendes Fragezeichen ergibt sich aus möglichen Automatisierungseffekten der Digitalisierung, die zunehmend aus anderen Branchen als „nur“ der Industrie berichtet werden. Aber auch hier, das soll durch die zurückhaltende Formulierung angedeutet werden, muss man wie grundsätzlich bei Spekulationen vorsichtig sein, hinsichtlich der aktuell beobachtbaren Gleichzeitigkeit einer Über- und Untertreibung der (möglichen) Arbeitsmarkteffekte durch die Künstliche Intelligenz ganz besonders, denn am Ende kommt es auf die Auswirkungen im Sinne einer Nettobetrachtung an, bei der nicht nur die verloren gegangenen Arbeitsplätze, sondern auch die (an anderer Stelle) neu entstandenen Jobs bilanziert werden.</p>



<p class="has-small-font-size">Quelle: Stefan Sell (2026): <a href="https://aktuelle-sozialpolitik.de/2026/02/26/ein-blick-auf-die-ifo-und-iab-barometerwerte/" data-type="link" data-id="https://aktuelle-sozialpolitik.de/2026/02/26/ein-blick-auf-die-ifo-und-iab-barometerwerte/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ein Blick auf die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsbarometer: Der Stellenabbau geht weiter und die kurzfristigen Perspektiven für den Arbeitsmarkt sind eher negativ</a>, in: Aktuelle Sozialpolitik, 26.02.2026</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/02/24/erwerbsfaehigeit-von-sgb2-leistungsberechtigten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2026 10:48:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://o-ton-arbeitsmarkt.de/?p=3407</guid>

					<description><![CDATA[Das berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Datengrundlage ist die &#8222;Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld&#8220; (OnJoB). Das IAB berichtet von scheinbar widersprüchlichen Befunden: »Nicht wenige Integrationsfachkräfte der Jobcenter zweifeln an der tatsächlichen Erwerbsfähigkeit eines erheblichen Teils der von ihnen betreuten Leistungsbeziehenden. Entsprechend groß ist der Zuspruch für eine Reform, die im ... <p class="read-more-container"><a title="Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/02/24/erwerbsfaehigeit-von-sgb2-leistungsberechtigten/#more-3407" aria-label="Mehr Informationen über Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Datengrundlage ist die &#8222;Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld&#8220; (OnJoB).<sup data-fn="1682c569-dc0b-4a17-bc98-3f58262e601f" class="fn"><a href="#1682c569-dc0b-4a17-bc98-3f58262e601f" id="1682c569-dc0b-4a17-bc98-3f58262e601f-link">1</a></sup> Das IAB <a href="https://iab-forum.de/graphs/die-mehrheit-der-jobcenter-beschaeftigten-betreut-leistungsberechtigte-die-aus-ihrer-sicht-nicht-erwerbsfaehig-sind/" data-type="link" data-id="https://iab-forum.de/graphs/die-mehrheit-der-jobcenter-beschaeftigten-betreut-leistungsberechtigte-die-aus-ihrer-sicht-nicht-erwerbsfaehig-sind/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">berichtet</a> von scheinbar widersprüchlichen Befunden: »Nicht wenige Integrationsfachkräfte der Jobcenter zweifeln an der tatsächlichen Erwerbsfähigkeit eines erheblichen Teils der von ihnen betreuten Leistungsbeziehenden. Entsprechend groß ist der Zuspruch für eine Reform, die im Bedarfsfall einen Wechsel in ein anderes Sicherungssystem erleichtert. Gleichzeitig spricht sich nur eine Minderheit für eine grundsätzliche Änderung der geltenden Erwerbsfähigkeitskriterien aus.«</p>



<span id="more-3407"></span>



<p>Die Grundsicherung für Arbeitsuchende richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können, aufgrund ihres Alters und ihrer gesundheitlichen Konstitution aber einer Erwerbstätigkeit von wenigstens drei Stunden pro Tag nachgehen könnten. Das Gesetz spricht daher von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.</p>



<p>Gesundheitliche Einschränkungen sind unter Grundsicherungsbeziehenden jedoch weit verbreitet und mindern ihre Erwerbschancen teils erheblich. Diese Beeinträchtigungen gehen teils so weit, dass die Jobcenter mehrheitlich an der Erwerbsfähigkeit vieler Leistungsbeziehenden zweifeln.&nbsp;</p>



<p>In der Jobcenter-Befragung haben 61 Prozent Zweifel an der Erwerbsfähigkeit vieler Leistungsbeziehenden geäußert. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" src="https://iab-forum.de/wp-content/uploads/2026/02/GA-26-06.jpg" alt=""/></figure>



<p class="has-small-font-size">Quelle der Abbildung: Torsten Lietzmann et al. (2026): <a href="https://iab-forum.de/graphs/die-mehrheit-der-jobcenter-beschaeftigten-betreut-leistungsberechtigte-die-aus-ihrer-sicht-nicht-erwerbsfaehig-sind/" data-type="link" data-id="https://iab-forum.de/graphs/die-mehrheit-der-jobcenter-beschaeftigten-betreut-leistungsberechtigte-die-aus-ihrer-sicht-nicht-erwerbsfaehig-sind/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind</a>, IAB-Forum, 24.02.2026</p>



<p>Ein deutlich größerer Anteil spricht sich zudem für einen erleichterten Wechsel der betreffenden Personen in ein anderes Sicherungssystem aus. 86 Prozent der Befragten befürworten entsprechende Reformen. Infrage kämen die Erwerbsminderungsrente oder die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.</p>



<p>An dieser Stelle gibt es aber ein Problem: »Eine zentrale Voraussetzung für einen solchen Wechsel ist derzeit, dass die Deutsche Rentenversicherung eine volle oder teilweise Erwerbsminderung bescheinigt. Deren Gutachten scheinen die Einschätzung der Jobcenter, die sich auf die medizinische Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise das Gesundheitsamt stützen, allerdings selten zu bestätigen«, so das IAB. </p>



<p>Gleichzeitig wird darauf hingewiesen: »Trotz wahrgenommener Diskrepanz der Einschätzungen von Rentenversicherung und Jobcentern zieht nur eine Minderheit der Befragten den Schluss, die gesetzlich definierte Grenze zwischen Erwerbsfähigkeit und voller Erwerbsminderung anzupassen. Nur gut ein Viertel der Jobcenter-Beschäftigten spricht sich für eine entsprechende Gesetzesänderung aus, 57 Prozent der Befragten lehnen dies (eher) ab.«</p>



<p>Das mag den einen oder anderen überraschen. Das mehrheitliche Plädoyer für die Erleichterung einer Aussteuerung aus dem SGB II bei gleichzeitiger Beibehaltung der geltenden Erwerbsfähigkeitsdefinition muss jedoch kein Widerspruch sein, meint das IAB in seiner Interpretation, sondern: </p>



<p>»Vielmehr könnte es den Wunsch widerspiegeln, einerseits möglichst viele Betroffene wieder in Erwerbsarbeit zu integrieren, andererseits aber handlungsfähiger in den Fällen zu werden, in denen eine solche Beschäftigungsperspektive nach vielfach langem Verbleib im Leistungsbezug nicht mehr realistisch erscheint.«</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="has-small-font-size"><strong>Fußnote</strong></p>


<ol class="wp-block-footnotes has-small-font-size"><li id="1682c569-dc0b-4a17-bc98-3f58262e601f">Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld ist die erste bundesweite Wiederholungsbefragung von Jobcenter-Beschäftigten in gemeinsamen und kommunalen Jobcentern. Sie ist Teil der Bürgergeld-Evaluation des IAB. OnJoB richtet sich sowohl an die Geschäftsführungen aller Jobcenter als auch an eine Zufallsstichprobe von Jobcentern und Jobcenter-Beschäftigten aus dem Bereich Beratung und Vermittlung sowie aus der Leistungsgewährung. OnJoB erhebt Erfahrungen und Einschätzungen der Jobcenter-Beschäftigten rund um das Thema Bürgergeld. Die erste Befragungswelle fand im Frühling des Jahres 2024 statt. Bundesweit nahmen 3.100 Beschäftigte aus Jobcentern an OnJoB teil. Darunter sind 681 Beschäftigte aus kommunalen Jobcentern. Insgesamt nahmen Beschäftigte aus 360 Jobcentern teil, davon befanden sich 65 Jobcenter in kommunaler Trägerschaft.<br>Vgl. ausführlicher zu dieser Befragung: Sarah Bernhard et al. (2024): <a href="https://doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb1724.pdf" data-type="link" data-id="https://doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb1724.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">OnJoB: Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld</a>. IAB-Forschungsbericht, Nr. 17/2024, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 2024.<br> <a href="#1682c569-dc0b-4a17-bc98-3f58262e601f-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 1 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li></ol>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/02/23/die-neue-grundsicherung-im-bundestag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Feb 2026 21:13:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://o-ton-arbeitsmarkt.de/?p=3393</guid>

					<description><![CDATA[Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten. Und eine sozialpolitisch hoch relevante Aktivität ... <p class="read-more-container"><a title="Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/02/23/die-neue-grundsicherung-im-bundestag/#more-3393" aria-label="Mehr Informationen über Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.</p>



<span id="more-3393"></span>



<p>Und eine sozialpolitisch hoch relevante Aktivität des Gesetzgebers steht unter dem &#8211; wie gewohnt sehr trocken daherkommenden &#8211; Titel „13. SGB II-Änderungsgesetz“. Das soll aber nicht irgendeine punktuelle Korrektur eines bestehenden Gesetzeswerkes sein, sondern mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nichts Geringeres als eine Abschaffung des erst 2023 aus dem vormaligen „Hartz IV“-Regelwerk weiterentwickelten „Bürgergeldes“ und dessen Ersatz durch eine „neue Grundsicherung“ in Aussicht gestellt.</p>



<p>Der Gesetzentwurf ist der vorläufige Endpunkt einer über viele Monate geführten Debatte über „das“ Bürgergeld und vor allem „die“ Bürgergeldempfänger mit teilweise unterirdischen Kommentierungen, was da alles so abgeht in dieser Kelleretage des deutschen Sozialstaates.</p>



<p>Nun aber liegt das Gesetzespaket vor (vgl. dazu Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze,&nbsp;<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BT-Drs. 21/3541</a>&nbsp;vom 12.01.2026) und das war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages am 23.02.2026. Wobei man ergänzend hinzufügen muss, dass nicht nur der Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgerufen wurde, sondern zugleich wurden damit zusammenhängende Anträge aus den Reihen der Oppositionsparteien behandelt, konkret: Anträge der Fraktionen der AfD (BT-Drs.&nbsp;<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103605.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/3605</a>; BT-Drs.&nbsp;<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102222.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/2222</a>), von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs.&nbsp;<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103606.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/3606</a>) und der Fraktion Die Linke (BT-Drs.&nbsp;<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103604.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">21/3604</a>) wurden zur Diskussion gestellt.</p>



<p>Man kann die Anhörung vollumfänglich nachschauen und nachhören. Hier das Video dazu:</p>



<p></p><p></p><iframe loading="lazy" width="640" height="360" src="https://webtv.bundestag.de/pservices/player/embed/nokey?e=bt-od&#038;ep=69&#038;a=144277506&#038;c=7648978&#038;t=https%3A%2F%2Fdbtg.tv%2Fcvid%2F7648978" allowfullscreen="true" referrerpolicy="origin" allow="geolocation; autoplay" sandbox="allow-same-origin allow-scripts allow-forms allow-modals allow-popups"></iframe>  



<p class="has-small-font-size">Quelle: Anhörung zur Grundsicherung, Montag, 23. Februar 2026, 14 bis 15.30 Uhr, Deutscher Bundestag</p>



<p>Man kann aber auch einen Blick werfen auf die Berichterstattung des Bundestages selbst. Die ist kurz nach der Anhörung veröffentlicht worden unter der wertfrei daherkommenden Überschrift&nbsp;<a href="https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1149580" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Anhörung zur Grundsicherung</a>, beginnt aber sogleich mit einer zusammenfassenden Bewertung:</p>



<p>»Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.«</p>



<p>Das sagt erst einmal alles und nichts zugleich. Also lesen wir weiter.</p>



<p>Natürlich kann man in einer zusammenfassenden Darstellung nur einzelne Bruchstücke zitieren, aber die ermöglichen einen ersten Einstieg. Deshalb sei hier der Bericht des Bundestages im Original zitiert:</p>



<p>»Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.</p>



<p>Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten &#8211; Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.</p>



<p>Der Volkswirt Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.</p>



<p>Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“.</p>



<p>Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete den Regierungsentwurf grundsätzlich „positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.</p>



<p>Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“.</p>



<p>Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.</p>



<p>Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen.«</p>



<p>Nun könnte man sofort einzelne Punkte der zusammenfassenden Zusammenfassung kritisch kommentieren bzw. auch inhaltlich korrigieren. Aber selbst die mündlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen (die von den einzelnen Parteien vorgeschlagen wurden und deren Frage- und Antwortzeit ist streng nach der Größe der Fraktionen kontingentiert) sind meistens nicht wirklich aufschlussreich oder gewinnbringend, wir haben es generell bei den Anhörungen mit mittlerweile sehr ritualisierten Ausformungen des Parlamentarismus zu tun, die sich von dem ursprünglichen Gedanken, den man vielleicht mal bei der Anhörung von Sachverständigen hatte im Sinne eines die eigenen Überlegungen oder gesetzgeberischen Formulierungen korrigierenden Impulses von außen, weitgehend abgelöst haben und eher den Charakter einer die jeweilige Fraktion unterstützende Präsentation von befürwortenden oder ablehnenden Argumenten angenommen haben.</p>



<p>Weitaus bedeutsamer sind dann im parlamentarischen Getriebe eher die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen (und auch oftmals der nicht geladenen Institutionen, Verbände usw.). Denn dort findet man in der Regel durchaus wertvolle Hinweise, wo es vielleicht klemmt oder welche Folgen manche der Regelungen haben könnten, wenn sie nicht verändert werden.</p>



<p>Nun kann man alle vorliegenden&nbsp;<strong>schriftlichen Stellungnahmen</strong>&nbsp;der geladenen Sachverständigen in der&nbsp;<a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/1149238/21-11-93-Materialzusammenstellung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ausschussdrucksache 21(11)93 vom 20. Februar 2026</a>&nbsp;nachlesen.&nbsp;</p>



<p>Mit Blick auf Stimmen, die eher aus der institutionellen Praxis kommen, sei hier verweisen auf die&nbsp;<a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/1149120/21-11-89-Dr-Jens-Hildebrandt.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stellungnahme von Jens Hildebrandt</a>&nbsp;vom Fachbereich Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim für die kommunale Perspektive.&nbsp;</p>



<p>Und auf die&nbsp;<a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/1145952/21-11-73-Jobcenter-StaedteRegion-Aachen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stellungnahme von Stefan Graaf</a>, der Geschäftsführer Jobcenter StädteRegion Aachen und zugleich Sprecher des Bundesnetzwerks der Jobcenter ist. Darin findet man zahlreiche wichtige Hinweise, was einzelnen Regelungen vor Ort in den Jobcentern bedeuten (werden). Und weil es eben nicht heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist, soll hier aus seinen einführenden Anmerkungen ein Passus zitiert werden: Für die Bewertung der geplanten Änderungen sind für Graaf folgende Maßstäbe leitend:</p>



<p>»Erstens die Wirkung für eine schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit, zweitens die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums und ein verlässlicher Schutz in besonderen Lebenslagen, und drittens die Vollzugstauglichkeit.«</p>



<p>Und er ergänzt:</p>



<p>»Nur Normen, die verständlich, rechtssicher und in der täglichen Arbeit administrierbar sind, entfalten die gewünschte Steuerungswirkung – alles andere produziert Reibungsverluste, zusätzliche Rechtsstreitigkeiten und bindet Ressourcen, die wir eigentlich für Beratung, Vermittlung und Förderung brauchen. Deshalb sollte jede Neuregelung konsequent auch daran gemessen werden, ob sie Verfahren für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung vereinfacht oder ob sie die bereits bestehende Überkomplexität erhöht.«</p>



<p>Wahre Worte.</p>



<p>Und wenn hier schon die „Praxis“ hervorgehoben werden soll, dann seit noch auf die&nbsp;<a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/1146128/21-11-74-Thomas-Andreas-Wasilewski.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stellungnahme von Thomas Andreas Wasilewski</a>&nbsp;hingewiesen.</p>



<p>➔&nbsp;Thomas Wasilewski ist schon seit längerem in den Medien präsent. Beispielsweise im März 2024 (<a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166430.armut-thomas-wasilewski-ein-buergergeld-empfaenger-wehrt-sich.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Thomas Wasilewski: Ein Bürgergeld-Empfänger wehrt sich</a>) und in diesem Artikel aus dem Dezember 2024:&nbsp;<a href="https://www.focus.de/finanzen/news/so-geht-es-deutschland-wirklich-buergergeld-empfaenger-thomas-hat-19-cent-auf-dem-konto-und-bammel-vor-merz_id_260501759.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bürgergeld-Empfänger Thomas hat 19 Cent auf dem Konto – und Riesenbammel vor Merz</a>: »Thomas Wasilewski (61) aus Mönchengladbach lebt mit seiner Frau und drei Kindern von Bürgergeld. „Sozialschmarotzer“-Vorwürfe treffen ihn ebenso hart wie die hohen Preise für Lebensmittel. Er fürchtet, dass Armut und soziale Kälte weiter zunehmen.« Er ist bundesweit bekannt geworden – nicht nur, aber auch »wegen seiner für viele überzogenen Forderungen nach 813 Euro Regelsatz pro Kopf beim Bürgergeld.« Fast ein Jahr später dann in diesem Artikel:&nbsp;<a href="https://www.fr.de/wirtschaft/buergergeld-reform-als-katastrophe-bezieher-rechnet-mit-merz-regierung-ab-zr-94039888.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bürgergeld-Reform als „Katastrophe“: Bezieher rechnet mit Merz-Regierung ab</a>: Die »Bürgergeld-Reform generiere nur „Druck und Schikane“, behauptet Thomas Wasilewski, ohne Menschen tatsächlich Arbeit zu verschaffen. Für Betroffene bestehe die Gefahr der Obdachlosigkeit.«</p>



<p>Er war als Betroffener aus dem vielgestaltigen Kollektiv der Bürgergeldempfänger in die Anhörung geladen. Das ist wirklich selten bis außergewöhnlich, dass mal Betroffene geladen werden. Wasilewski versteht sich aber nicht mehr (nur) als Betroffener, sondern auch als Aktivist: »Die neue Grundsicherung wird durch noch komplexere Gesetzestexte und Regelungen für Betroffene immer undurchschaubarer. Die Paragraphen der neuen Grundsicherung sind keine Liebeserklärung an den Sozialstaat und an die arbeitslosen Menschen, sondern eine Kriegserklärung.« Scharfe Worte. Jeder kann&nbsp;<a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/1146128/21-11-74-Thomas-Andreas-Wasilewski.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">in seiner Stellungnahme nachlesen</a>, ob er das auch begründen kann.</p>



<p>Der Regelfall mit Blick auf die Anhörungen von Sachverständigen ist dann aber auch, dass sich die jeweilige Karawane des Gesetzgebers nicht mehr irritieren oder aufhalten lässt. Es steht zu befürchten, dass sich auch beim 13. SGB II-Änderungsgesetz dieses Muster wiederholen wird, obgleich man einigen Stellungnahmen wichtige und dringende Hinweise auf Änderungsbedarf entnehmen kann.</p>



<p></p>



<p class="has-small-font-size">Quelle: Stefan Sell (2026): <a href="https://aktuelle-sozialpolitik.de/2026/02/23/neue-grundsicherung-im-bundestag/">Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21 Jahrhundert“ war alles dabei</a>, in: Aktuelle Sozialpolitik, 23.02.2026</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Sanktionierung wegen Meldeversäumnissen in der neuen Grundsicherung &#8211; und eine Indienstnahme der Jugendämter?</title>
		<link>https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/02/22/sanktionen-und-jugendamt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Sell]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Feb 2026 12:42:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bedarfsgemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://o-ton-arbeitsmarkt.de/?p=3333</guid>

					<description><![CDATA[Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, zu allen Themen Fragen an die Bundesregierung zu stellen, die dann mehr oder weniger gehaltvoll beantwortet werden. Da stößt man dann immer wieder auf interessante Interpretationen. So beispielsweise eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) vom 7. Januar 2026 (vgl. BT-Drs. 21/3520, S. ... <p class="read-more-container"><a title="Die Sanktionierung wegen Meldeversäumnissen in der neuen Grundsicherung &#8211; und eine Indienstnahme der Jugendämter?" class="read-more button" href="https://o-ton-arbeitsmarkt.de/2026/02/22/sanktionen-und-jugendamt/#more-3333" aria-label="Mehr Informationen über Die Sanktionierung wegen Meldeversäumnissen in der neuen Grundsicherung &#8211; und eine Indienstnahme der Jugendämter?">mehr</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, zu allen Themen Fragen an die Bundesregierung zu stellen, die dann mehr oder weniger gehaltvoll beantwortet werden. Da stößt man dann immer wieder auf interessante Interpretationen. So beispielsweise eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) vom 7. Januar 2026 (vgl.<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103520.pdf" data-type="link" data-id="https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103520.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener"> BT-Drs. 21/3520</a>, S. 57) auf eine Frage zu den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im Bereich der Grundsicherung (SGB II):</p>



<span id="more-3333"></span>



<p>»Der Schutz von Kindern ist für die Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Dies wird bei der Umgestaltung der Grundsicherung und auch bei der neuen Regelung zur Nicht-Erreichbarkeit bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen berücksichtigt. Hervorzuheben ist, dass in keinem Fall die Leistungen der Kinder selbst entfallen, sondern selbstverständlich nur die Leistungen des nicht erreichbaren Elternteils.«</p>



<p>Nun könnte der eine oder andere an diese Stelle schon die Stirn runzeln und die Frage aufwerfen, wie man sich den Schutz der Kinder denn praktisch vorstellen muss, wenn in einer Bedarfsgemeinschaft die Regelleistungen eines Erwachsenen vollständig entfallen sollten.</p>



<p>Aber auch die Gesetzesmacher wissen, dass das im wirklichen Leben hochgradig gefährlich werden könnte für die Kinder. Deshalb schiebt die Staatssekretärin in ihrer Antwort sogleich nach:</p>



<p>»Auch in Bezug auf das Elternteil gilt bei der Prüfung der Meldeversäumnisse, dass wichtige Gründe für das Nicht-Erscheinen geltend gemacht werden können und Härtefälle berücksichtigt werden. Bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, sind nicht nur Umstände in Bezug auf die nicht erschienene Person zu berücksichtigen, sondern auch die Auswirkungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, insbesondere minderjährige Kinder.« Und sie ergänzt, in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werde »klargestellt, dass der Kinderschutz in dieser Situation auch zu gewährleisten ist.«</p>



<p>Jetzt ist der Moment gekommen, einmal im Original nachzuschauen, also im <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: 12.01.2026)</a>. Und da findet man im Begründungsteil (S. 60-61) Erläuterungen zu den geplanten Änderungen im § 7b Absatz 4 neu, wo die Nichterreichbarkeitsfiktion als Grundlage für die verschärfte Sanktionierung bis hin zur Vollsanktionierung wegen Meldeversäumnissen geregelt wird. Und da findet man diese Hinweise des Gesetzgebers, auf die sich die Staatssekretärin bezieht, wenn sie von einer „Härtefallprüfung“ und „Berücksichtigung“ der Auswirkungen einer Sanktionierung auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft spricht:</p>



<p>»Eine Überprüfung von wichtigem Grund bzw. Härtefall nach § 31a Absatz 3 SGB II erfolgt im Rahmen der Prüfung der Feststellung des dritten aufeinanderfolgenden Meldeversäumnisses. Zum Schutz der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, insbesondere von minderjährigen Kindern, ist zudem darauf hinzuweisen, dass die in § 7b Absatz 4 vorgesehenen Rechtsfolgen dann nicht greifen, wenn dies einen Härtefall begründen würde.« Und weiter: »Bei der Härtefallprüfung sind insbesondere unerwünschte Auswirkungen auf weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und insbesondere auch die Sicherstellung der Versorgung von minderjährigen Kindern zu prüfen.« Also schaut man doch genau hin. Aber es lohnt sich, hier weiterzulesen, denn die Erläuterungen sind noch nicht abgeschlossen – vor allem nicht hinsichtlich der hier interessierenden besonders schutzwürdigen Gruppe der Kinder:</p>



<p>»Die Jobcenter sollen insbesondere bei Entfall des Leistungsanspruchs im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten.« Sie „sollen“ also. Und dann wird es konkreter:</p>



<p>»Sofern in Fällen mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung des Jobcenters kein Härtefall vorliegt, ist an die Befugnis des Jobcenters zur Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohls an das zuständige Jugendamt nach § 71 Absatz 1 Satz 6 SGB X zu denken.«</p>



<p>Man „sollte“, man „könnte“ denken – alles nicht wirklich verbindlich. Das könnte man kritisieren angesichts der offensichtlichen Schutzfunktion, die man den Jugendämtern als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zuschreibt. Oder aber man stellt den grundsätzlichen Ansatz in Frage aufgrund der Folgen, der diese „gut gemeinte“ (?) Indienstnahme der Jugendämter bedeuten könnte. Lesen wir dazu weiter:</p>



<p>Das zuständige Jugendamt »schätzt dann nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 8a SGB VIII</a> das Gefährdungsrisiko für das Kindeswohl ein, trifft die erforderlichen Maßnahmen und ruft ggf. das Familiengericht an. Wenn eine Kindeswohlgefährdung besteht und sie nicht anders abwendbar ist, kann das Familiengericht nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 1666 Absatz 3 Nummer 1</a> des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Sorgeberechtigten aufgeben, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, also die erforderlichen Schritte zur Leistungsgewährung zu unternehmen.«</p>



<p>Wo sind wir hier angekommen? Die Jugendämter haben also ggfs. das Familiengericht zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung anzurufen (können, sollen, müssen?) und aus der Sanktionierung eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft wird dann ein Kindeswohlgefährdungsfall.</p>



<p><strong>Von der Sanktionierung im SGB II hin zu einem Verdachtsfall im SGB VIII?</strong></p>



<p>Nikolaus Meyer vom Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Fulda hat das in einem Beitrag unter der Überschrift <a href="https://blog.dgsa.de/2026/01/21/kinderschutz-oder-kontrollpolitik-warum-die-bundesregierung-einen-neuen-verdachtsraum-fur-arme-familien-eroffnet/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kinderschutz oder Kontrollpolitik? Warum die Bundesregierung einen neuen Verdachtsraum für arme Familien eröffnet</a> aufgegriffen und kritisch thematisiert. Seiner Meinung nach verschiebt die Bundesregierung eine Grenze: </p>



<p>»Diese Verbindung zwischen einem administrativen Meldeverstoß und einem möglichen Kinderschutzfall hat es in Deutschland bislang nicht gegeben. Was wie eine nüchterne Verwaltungsauskunft aussieht, markiert bei genauer Betrachtung eine weitreichende Verschiebung: Eine rein verwaltungsrechtliche Pflichtverletzung wird in die Nähe einer potenziellen Kindeswohlgefährdung gerückt, und zwar ausschließlich bei Familien im Bürgergeldbezug. Je genauer man den Text liest, desto deutlicher wird, dass hier eine systemische Neudefinition stattfindet, deren Tragweite bisher kaum öffentlich sichtbar geworden ist.«</p>



<p>Nicht konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes, sondern mangelnde Mitwirkung gegenüber dem Jobcenter fungiert als Auslöser für Kinderschutzaktivitäten. Die Bundesregierung erzeugt damit implizit einen neuen Gefährdungsbegriff, so Meyer: »Das Risiko entsteht nicht mehr aus der Lebenslage des Kindes, sondern aus der Verwaltungskonformität der Eltern. Diese administrative Verschiebung ist fachlich wie rechtlich bedeutsam, weil sie die Schwelle staatlichen Eingreifens senkt und die Bedeutung des SGB VIII neu definiert.«</p>



<p>Und auch auf die bereits zitierte Passage aus dem Gesetzentwurf zur „Brücke“ zwischen den Jobcentern und den Jugendämtern geht Nikolaus Meyer ein. Hier nochmals die Erläuterung im Gesetzentwurf der Bundesregierung:</p>



<p>»Sofern in Fällen mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung des Jobcenters kein Härtefall vorliegt, ist an die Befugnis des Jobcenters zur Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohls an das zuständige Jugendamt nach § 71 Absatz 1 Satz 6 SGB X zu denken.«</p>



<p>Dazu Meyer: Das Gesetz sieht »bislang nur eine Befugnis zur Datenübermittlung vor – und diese ist strikt gebunden: Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen, darf eine Meldung erfolgen. Aus dieser bewussten gesetzlichen Begrenzung wird in der Regierungsantwort ein faktischer Automatismus. Die Meldung wird nicht mehr von einer fachlichen Einschätzung getragen, sondern von einem administrativen Vorgang ausgelöst.«</p>



<p>Im Ergebnis werden Terminversäumnisse in der Grundsicherung »in einen Verdachtsraum verschoben &#8230; Eine faktische Erwartung ersetzt die professionelle Prüfung. Das Absenken der Eingriffsschwelle erfolgt dabei geräuschlos und ohne fachliche Reflexion.«</p>



<p>Zusammenfassend bilanziert Meyer:</p>



<p>»Gleichzeitig wird das Jugendamt in eine Sanktionskette einbezogen, die im SGB II beginnt und sich über das Hilfesystem der Jugendhilfe bis hin zum Familiengericht erstreckt.«</p>



<p>Und warum soll das problematisch sein?</p>



<p>Die Formulierung, das Jugendamt könne „ggf. tätig werden und den betroffenen Elternteil unterstützen“, suggeriert Fürsorge, markiert aber eine grundlegende Verschiebung, kritisiert Meyer: »Das Jugendamt wird nicht mehr auf Basis eigener fachlicher Indikation tätig, sondern weil eine andere Behörde eine Meldung generiert hat. Die Jugendhilfe wird so zur nachgelagerten Interventionsinstanz eines Systems, das auf Mitwirkungspflichten und Sanktionen ausgelegt ist.« Meyer argumentiert aus der Perspektive der „anderen Seite“, also des Kinder- und Jugendhilfesystems, das seine gesetzliche Grundlage im SGB VIII hat: Damit wird die Hilfelogik des SGB VIII systematisch unterlaufen, so seine „Bauchschmerzen“. Die sich noch steigern:</p>



<p>»Die Brisanz dieser Entwicklung zeigt sich auch im Hinweis auf § 1666 BGB. Diese Norm kommt traditionell bei schweren familiären Krisen zum Einsatz: Misshandlung, Vernachlässigung oder erhebliche Gefährdungen der Entwicklung. Die Bundesregierung nennt sie, ohne die Frage der Verhältnismäßigkeit oder Angemessenheit zu thematisieren.«</p>



<p>Was steht in der Bilanz?</p>



<p>Die Bundesregierung verändert den Kinderschutzbegriff, ohne dies offen auszusprechen. »Sie etabliert einen administrativen Gefährdungsverdacht, der die Logik des SGB VIII unterläuft und die Jugendhilfe in ein Sanktionssystem integriert, das nicht ihres ist.«</p>



<p>Was ist seine Schlussfolgerung? Die Soziale Arbeit »darf diese Grenzverschiebung nicht kommentarlos hinnehmen, sondern muss sie sichtbar machen, kritisch analysieren und öffentlich widersprechen – im Interesse der Kinder, der Familien und der Integrität der Profession selbst.«</p>
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