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	<title>KEHL</title>
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	<description>Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</description>
	<lastBuildDate>Mon, 18 May 2026 22:58:30 +0000</lastBuildDate>
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	<title>KEHL</title>
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	<item>
		<title>Verbraucherwarnung Betrugsverdacht: Vorsicht bei Gravmor</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 11:11:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir warnen eindringlich vor der Plattform &#8220;Gravmor&#8221; bzw. der Website gravmor.com. Nach uns vorliegenden Informationen verschaffen sich die Betreiber unter dem Vorwand einer angeblichen Anlageberatung oder Unterstützung beim Investment Zugriff auf Computer oder Mobiltelefone von Verbrauchern &#8211; häufig über Fernwartungsprogramme wie AnyDesk. Betroffene berichten, dass Täter anschließend Zugang zum Online-Banking erhalten und eigenständig Überweisungen oder &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2026/05/18/verbraucherwarnung-betrugsverdacht-vorsicht-bei-gravmor/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Verbraucherwarnung Betrugsverdacht: Vorsicht bei Gravmor“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Wir warnen eindringlich vor der Plattform &#8220;Gravmor&#8221; bzw. der Website gravmor.com. Nach uns vorliegenden Informationen verschaffen sich die Betreiber unter dem Vorwand einer angeblichen Anlageberatung oder Unterstützung beim Investment Zugriff auf Computer oder Mobiltelefone von Verbrauchern &#8211; häufig über Fernwartungsprogramme wie AnyDesk.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Betroffene berichten, dass Täter anschließend Zugang zum Online-Banking erhalten und eigenständig Überweisungen oder Transaktionen durchführen. Teilweise werden Verbraucher auch dazu gedrängt, TANs freizugeben oder Sicherheitsabfragen zu bestätigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (<a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_04_02_gravmor.html">BaFin</a>) hat zudem vor „Gravmor“ gewarnt. Die bislang unbekannten Betreiber behaupten, von einer angeblichen FINA EU (European Financial Authority) beaufsichtigt zu sein, was unzutreffend ist. Die <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2024/meldung_2024_08_29_FINA_EU.html?nn=149506">FINA EU</a> ist keine Aufsichtsbehörde und sie beaufsichtigt auch keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Sollten Sie betroffen sein, erstatten Sie unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei und informieren Sie ihre Bank.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sicherheitslücken in RA-MICRO Essentials: Was Kanzleien jetzt wissen müssen &#8211; und warum exlega nicht betroffen ist</title>
		<link>https://kehl.legal/2026/04/10/sicherheitsluecken-in-ra-micro-essentials-was-kanzleien-jetzt-wissen-muessen-und-warum-exlega-nicht-betroffen-ist/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Apr 2026 16:49:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Chaos Computer Club (CCC) hat 2025 zwei Responsible-Disclosure-Berichte zu RA-MICRO Essentials veröffentlicht: einer der meistgenutzten Kanzleisoftwares in Deutschland. Die Ergebnisse sind gravierend: Über 150 Kanzleien waren mit öffentlich erreichbaren Instanzen im Internet exponiert. Mandatsdaten, beA-Zertifikate und Zugangsdaten lagen für jeden Angreifer offen. Wir haben beide Berichte vollständig analysiert und exlega systematisch gegen jeden einzelnen &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2026/04/10/sicherheitsluecken-in-ra-micro-essentials-was-kanzleien-jetzt-wissen-muessen-und-warum-exlega-nicht-betroffen-ist/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Sicherheitslücken in RA-MICRO Essentials: Was Kanzleien jetzt wissen müssen &#8211; und warum exlega nicht betroffen ist“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Chaos Computer Club (CCC) hat 2025 zwei Responsible-Disclosure-Berichte zu <strong>RA-MICRO Essentials</strong> veröffentlicht: einer der meistgenutzten Kanzleisoftwares in Deutschland. Die Ergebnisse sind gravierend: Über 150 Kanzleien waren mit öffentlich erreichbaren Instanzen im Internet exponiert. Mandatsdaten, beA-Zertifikate und Zugangsdaten lagen für jeden Angreifer offen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir haben beide Berichte vollständig analysiert und <strong><a href="https://exlega.de/">exlega</a> systematisch gegen jeden einzelnen Befund geprüft</strong>. Das Ergebnis: Keines der festgestellten Kernprobleme betrifft <a href="https://exlega.de/" data-type="link" data-id="https://exlega.de/">exlega</a>. Sicherheit ist für uns kein einmaliger Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<span id="more-5006"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Was der CCC konkret gefunden hat</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Report 1 (Mai 2025): Ungeschützte Backups im Web-Verzeichnis</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das schwerwiegendste Problem: RA-MICRO Essentials speicherte täglich automatische Backups als ZIP-Dateien direkt im Web-Verzeichnis: ohne Zugriffsschutz. Die Dateien enthielten sämtliche Mandatsdaten, darunter Gerichtsakten, beA-Nachrichten und E-Mail-Zugangsdaten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die URLs folgten einem vorhersagbaren Muster (<code>monthly-backup-YYYY-MM.zip</code>). Jeder konnte sie ohne Anmeldung herunterladen. Die verwendete ZipCrypto-Verschlüsselung ist seit 2005 als gebrochen bekannt: Dateinamen wie <code>Urteil_nach_211_StGB.pdf</code> waren selbst ohne Entschlüsselung im Klartext lesbar. Durch einen Known-Plaintext-Angriff ließ sich das Archiv in wenigen Minuten vollständig entschlüsseln.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Report 2 (August 2025): Strukturelle Schwachstellen in der Architektur</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>OAuth-Credentials und Verschlüsselungsschlüssel waren in öffentlichen JavaScript-Dateien eingebettet</li>



<li>Passwörter wurden reversibel (AES mit statischem Schlüssel) statt als Einweg-Hash gespeichert</li>



<li>Demo-Accounts konnten auf produktiven Instanzen angelegt werden: inklusive Administrator-Rechten</li>



<li>Private TLS-Zertifikate waren über einen ungeschützten API-Endpoint abrufbar</li>



<li>JWT-Tokens waren für beliebige Nutzer fälschbar, da das Signiergeheimnis aus öffentlich bekannten Bestandteilen bestand</li>



<li>Backup-Server-Zugangsdaten lagen in öffentlich zugänglichen Skripten</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">Wie exlega im Vergleich abschneidet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Jede dieser Schwachstellen haben wir gegen unsere Architektur geprüft.</p>



<figure class="wp-block-table is-style-stripes"><table><thead><tr><th>Schwachstelle</th><th>RA-MICRO Essentials</th><th>exlega</th></tr></thead><tbody><tr><td>Backups im Web-Verzeichnis</td><td>✗ Ohne Authentifizierung abrufbar</td><td>✓ Backups nicht über HTTP erreichbar</td></tr><tr><td>ZIP-Verschlüsselung</td><td>✗ ZipCrypto: seit 2005 gebrochen</td><td>✓ Kein webbasierter Backup-Download</td></tr><tr><td>Passwort-Speicherung</td><td>✗ Reversible AES-Verschlüsselung</td><td>✓ Passwörter nicht zurückrechenbar</td></tr><tr><td>JWT-Token-Sicherheit</td><td>✗ Fälschbar durch statisches Geheimnis</td><td>✓ Sitzungen servergestützt, kein JWT für Authentifizierung</td></tr><tr><td>Öffentliche Registrierung</td><td>✗ Admin-Konto auf fremder Instanz möglich</td><td>✓ Nutzeranlage ausschließlich durch Administratoren</td></tr><tr><td>Credentials im Frontend</td><td>✗ API-Keys in JavaScript eingebettet</td><td>✓ Alle Zugangsdaten ausschließlich serverseitig</td></tr><tr><td>beA-Zertifikate</td><td>✗ Über API-Endpoint abrufbar</td><td>✓ Kein Zugriff über HTTP möglich</td></tr><tr><td>TLS-Zertifikate</td><td>✗ Private Schlüssel über API abrufbar</td><td>✓ Kein entsprechender Endpoint vorhanden</td></tr></tbody></table></figure>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Maßnahmen wir nach den Berichten ergriffen haben</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn exlega von den RA-MICRO-Lücken nicht direkt betroffen ist, haben wir die Gelegenheit für einen erneuten vollständigen Security-Audit genutzt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Dateiberechtigungen für beA-Zertifikate auf allen Umgebungen geprüft und restriktiv gesetzt</li>



<li>Web-Server-Konfiguration auf allen Instanzen verifiziert und als korrekt bestätigt</li>



<li>Alle Zugangspunkte, Authentifizierungsmechanismen, Verschlüsselungsverfahren und Dateiberechtigungen systematisch überprüft</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">Was Kanzleien beim Thema Softwaresicherheit grundsätzlich prüfen sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die CCC-Berichte machen deutlich: Kanzleisoftware trägt besondere Verantwortung. Das Bestehen eines Mandatsverhältnisses ist bereits von der anwaltlichen Schweigepflicht geschützt. Wer Software für Rechtsanwälte entwickelt, muss folgende Grundsätze konsequent umsetzen:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Keine kryptographischen Schlüssel oder Credentials im Frontend</strong>: Was im Browser landet, ist öffentlich.</li>



<li><strong>Passwörter ausschließlich als Einweg-Hash</strong>: ARGON2ID oder bcrypt, niemals reversible Verschlüsselung.</li>



<li><strong>Authentifizierung vor jedem Datenzugriff</strong>: Kein Endpoint darf ohne Anmeldung sensible Daten ausliefern.</li>



<li><strong>AES statt ZipCrypto</strong>: ZipCrypto ist seit 2005 als gebrochen bekannt.</li>



<li><strong>Instanz-individuelle Secrets</strong>: Was auf einer Instanz kompromittiert wird, darf keine andere gefährden.</li>



<li><strong>Defense in Depth</strong>: Mehrere unabhängige Schutzschichten, nicht nur eine.</li>
</ol>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">Häufig gestellte Fragen</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Ist exlega von den RA-MICRO-Sicherheitslücken betroffen?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Nein. Wir haben alle im CCC-Report dokumentierten Schwachstellen gegen die <a href="https://exlega.de/" data-type="link" data-id="https://exlega.de/">exlega</a>-Architektur geprüft. Keines der festgestellten Kernprobleme betrifft exlega. Darüber hinaus haben wir die Berichte zum Anlass genommen, einen vollständigen internen Security-Audit durchzuführen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was ist ZipCrypto und warum ist es unsicher?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">ZipCrypto ist ein veraltetes Verschlüsselungsverfahren für ZIP-Archive, das seit 2005 als gebrochen gilt. Angreifer können es mit einem Known-Plaintext-Angriff in Minuten überwinden, wenn eine bekannte Referenzdatei im Archiv enthalten ist.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was bedeuten die CCC-Befunde für Kanzleien, die RA-MICRO Essentials nutzen?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Kanzleien sollten umgehend prüfen, ob ihre Instanz öffentlich erreichbar ist, und Kontakt mit RA-MICRO aufnehmen. Die vollständigen Berichte sind unter <a href="https://www.ccc.de" target="_blank" rel="noopener">ccc.de</a> einsehbar.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Quellen: CCC Responsible Disclosure Report 1 (Mai 2025) und Report 2 (August 2025) zu RA-MICRO Essentials, verfügbar unter ccc.de.</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verbraucherwarnung: Unerlaubte Rechtsdienstleistungen durch Walentin Konrad</title>
		<link>https://kehl.legal/2026/03/31/verbraucherwarnung-unerlaubte-rechtsdienstleistungen-durch-walentin-konrad/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2026 09:30:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH warnt Verbraucher und Unternehmen vor der Inanspruchnahme rechtlicher Beratungsleistungen durch Walentin Konrad, Betreiber der &#8220;Premium-Beratungsagentur Kon-Rat&#8221;, ansässig in Nienburg (Weser). Das Landgericht Verden hat mit Urteil zum Aktenzeichen 10 O 35/25 rechtskräftig entschieden, dass es Walentin Konrad untersagt ist, ohne entsprechende Erlaubnis oder gesetzliche Befugnis geschäftsmäßig Rechtsdienstleistungen zu erbringen oder Dritte &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2026/03/31/verbraucherwarnung-unerlaubte-rechtsdienstleistungen-durch-walentin-konrad/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Verbraucherwarnung: Unerlaubte Rechtsdienstleistungen durch Walentin Konrad“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH warnt Verbraucher und Unternehmen vor der Inanspruchnahme rechtlicher Beratungsleistungen durch Walentin Konrad, Betreiber der &#8220;Premium-Beratungsagentur Kon-Rat&#8221;, ansässig in Nienburg (Weser).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Landgericht Verden hat mit Urteil zum Aktenzeichen 10 O 35/25 rechtskräftig entschieden, dass es Walentin Konrad untersagt ist, ohne entsprechende Erlaubnis oder gesetzliche Befugnis geschäftsmäßig Rechtsdienstleistungen zu erbringen oder Dritte rechtlich zu vertreten. Das Oberlandesgericht Celle hat die Entscheidung bestätigt.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="914" height="1262" src="https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-04-10-um-18.26.01-1.png" alt="" class="wp-image-5004" srcset="https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-04-10-um-18.26.01-1.png 914w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-04-10-um-18.26.01-1-217x300.png 217w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-04-10-um-18.26.01-1-768x1060.png 768w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-04-10-um-18.26.01-1-742x1024.png 742w" sizes="(max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Nach den gerichtlichen Feststellungen ist Walentin Konrad weder als Rechtsanwalt zugelassen noch im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen Damit fehlt ihm die gesetzlich erforderliche Befugnis zur Erbringung rechtlicher Beratung und Vertretung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft angedroht Dies verdeutlicht die erhebliche rechtliche Tragweite der untersagten Tätigkeit.</p>



<span id="more-4985"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Nach unserer Bewertung weisen die von Herrn Walentin Konrad angebotenen Leistungen zudem deutliche Anzeichen dafür auf, dass sie ganz oder überwiegend automatisiert, insbesondere unter Einsatz künstlicher Intelligenz, erstellt werden. Die Inhalte erweisen sich dabei in wesentlichen Teilen als juristisch unzutreffend, unscharf oder sachlich nicht belastbar, sodass eine verlässliche rechtliche Beratung nicht gewährleistet ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Urteil stellt klar, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz dem Schutz der Rechtsuchenden dient und unqualifizierte Rechtsdienstleistungen verhindern soll Verbraucher, die sich auf nicht zugelassene Anbieter verlassen, setzen sich erheblichen Risiken aus, insbesondere fehlerhaften rechtlichen Einschätzungen, Fristversäumnissen, finanziellen Schäden und dem Verlust von Rechtspositionen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach aktuellem Kenntnisstand sind zudem ein Ordnungsmittelverfahren sowie Ermittlungen des Bundesamtes für Justiz anhängig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir raten dringend davon ab, rechtliche Beratung oder Vertretung durch nicht zugelassene Anbieter in Anspruch zu nehmen. Verbraucher sollten die Zulassung eines Dienstleisters stets überprüfen und sich im Zweifel an einen zugelassenen Rechtsanwalt wenden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unerlaubte Rechtsdienstleistungen sind kein Bagatelldelikt, sondern ein erhebliches Risiko für Verbraucher und Unternehmer.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Wenn ein Berufsverband faktisch ein Monopol ist</title>
		<link>https://kehl.legal/2026/03/17/wenn-ein-berufsverband-faktisch-ein-monopol-ist/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2026 19:57:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 20 GWB]]></category>
		<category><![CDATA[Aufnahmezwang]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsverband Bildender Künstler]]></category>
		<category><![CDATA[Kunstfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlerverband]]></category>
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		<category><![CDATA[Machtstellung von Verbänden]]></category>
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		<category><![CDATA[Sachsen Anhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsautonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsmitgliedschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 14.01.2026, Az. 5 U 105/25) zeigt eindrücklich, dass Vereine ihre Mitglieder nicht beliebig ausschließen dürfen, wenn sie in ihrem Bereich eine monopolartige Stellung besitzen. Das Gericht stellte klar, dass ein solcher Verband rechtlich deutlich stärker gebunden ist als ein gewöhnlicher Verein. Im konkreten Fall ging es um &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2026/03/17/wenn-ein-berufsverband-faktisch-ein-monopol-ist/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Wenn ein Berufsverband faktisch ein Monopol ist“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 14.01.2026, Az. 5 U 105/25) zeigt eindrücklich, dass Vereine ihre Mitglieder nicht beliebig ausschließen dürfen, wenn sie in ihrem Bereich eine monopolartige Stellung besitzen. Das Gericht stellte klar, dass ein solcher Verband rechtlich deutlich stärker gebunden ist als ein gewöhnlicher Verein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im konkreten Fall ging es um den Ausschluss eines Künstlers aus dem Berufsverband Bildender Künstler Sachsen-Anhalt (BBK Sachsen-Anhalt e.V.). </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Verband hatte beschlossen, den Kläger aus dem Verein auszuschließen. Der Künstler wehrte sich dagegen mit unserer Hilfe gerichtlich und bekam vor dem OLG Naumburg Recht. Das Gericht stellte fest, dass seine Mitgliedschaft weiterhin besteht und der Ausschluss unwirksam ist.</p>



<span id="more-4970"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht folgte unserer Argumentation zur Stellung des Verbandes. Das Oberlandesgericht stellte ausdrücklich fest, dass es sich faktisch um einen Monopolverband handelt. Der Verband ist der einzige berufsständische Verband bildender Künstler in Sachsen-Anhalt und übernimmt eine zentrale Rolle innerhalb der Kunstszene des Bundeslandes. Er fungiert als Ansprechpartner für Institutionen, Kulturpolitik und Förderprogramme, vermittelt Stipendien und Fördermittel und vertritt die Interessen professioneller Künstler.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Position führt nach zutreffender Auffassung des Gerichts dazu, dass die Mitgliedschaft für betroffene Künstler eine erhebliche berufliche und wirtschaftliche Bedeutung haben kann. In solchen Fällen gelten strengere rechtliche Maßstäbe für Ausschlüsse. Während normale Vereine grundsätzlich relativ frei darüber entscheiden können, wen sie aufnehmen oder ausschließen, gilt das für monopolartige Verbände nicht in gleicher Weise.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verbänden mit überragender Machtstellung. Wenn ein Verband in seinem Bereich eine dominierende Stellung besitzt und die Mitgliedschaft für die berufliche Tätigkeit relevant ist, darf er seine Macht nicht beliebig einsetzen. Die Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss unterliegt dann einer intensiveren gerichtlichen Kontrolle. Ein Ausschluss muss durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein und darf weder willkürlich noch unverhältnismäßig sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im vorliegenden Fall sah das Gericht diese Voraussetzungen nicht als erfüllt an. Der Ausschluss beruhte im Wesentlichen auf kritischen Blogbeiträgen über den Verband und dessen interne Strukturen. Selbst wenn die Kritik polemisch oder geschmacklos formuliert gewesen sein sollte, reichte dies nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um einen Ausschluss zu rechtfertigen. Die Meinungsfreiheit schützt auch scharfe und überspitzte Kritik, solange nicht ausschließlich die Diffamierung einzelner Personen im Vordergrund steht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu kam ein weiterer entscheidender Punkt. Selbst wenn ein Fehlverhalten vorgelegen hätte, hätte der Verband mildere Mittel einsetzen müssen. Eine Abmahnung wäre nach Ansicht des Gerichts ein naheliegender erster Schritt gewesen. Der sofortige Ausschluss stellte daher eine unverhältnismäßige Maßnahme dar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung macht deutlich, dass Verbände mit monopolähnlicher Stellung eine besondere Verantwortung tragen. Wer im beruflichen Umfeld eine zentrale Plattform, eine wichtige Interessenvertretung oder eine maßgebliche Schnittstelle zu Fördermitteln darstellt, kann seine Mitglieder nicht nach Belieben ausschließen. Je wichtiger die Mitgliedschaft für die berufliche Existenz ist, desto enger werden die rechtlichen Grenzen für Disziplinarmaßnahmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Urteil ist daher über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Es erinnert daran, dass auch private Vereinigungen an rechtsstaatliche Maßstäbe gebunden sind, wenn sie faktisch über erhebliche Macht in einem Berufsbereich verfügen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade in der Kultur und Kreativwirtschaft, in der Netzwerke, Verbände und Förderstrukturen eine zentrale Rolle spielen, kann diese Rechtsprechung künftig eine wichtige Rolle spielen. Wenn ein Verband die zentrale Organisation einer Szene bildet, wird aus einem gewöhnlichen Verein schnell ein Monopolverband mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Warnung vor Amazon Business</title>
		<link>https://kehl.legal/2026/02/19/warnung-vor-amazon-business/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2026 11:54:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Warum Unternehmen bei Amazon Business genau hinschauen sollten Unternehmen sollten die Nutzung von Amazon Business keinesfalls als rechtlich unproblematischen Standard-Einkaufskanal betrachten. Die in den AGB verankerten Regelungen zu luxemburgischem Recht und dem ausschließlichen Gerichtsstand in Luxemburg können im Streitfall erhebliche praktische und finanzielle Nachteile mit sich bringen. Zwar ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2026/02/19/warnung-vor-amazon-business/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Warnung vor Amazon Business“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Warum Unternehmen bei Amazon Business genau hinschauen sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen sollten die Nutzung von Amazon Business keinesfalls als rechtlich unproblematischen Standard-Einkaufskanal betrachten. Die in den AGB verankerten Regelungen zu luxemburgischem Recht und dem ausschließlichen Gerichtsstand in Luxemburg können im Streitfall erhebliche praktische und finanzielle Nachteile mit sich bringen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zwar ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob diese Klauseln in jedem Einzelfall wirksam sind und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Solange jedoch keine eindeutige höchstrichterliche Klärung vorliegt, besteht für Unternehmen ein ganz reales Risiko, sich im Konfliktfall mit einer Rechtsdurchsetzung im Ausland konfrontiert zu sehen. Allein diese Unsicherheit verdient ernsthafte Beachtung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer Amazon Business nutzt, akzeptiert möglicherweise Vertragsbedingungen, die die eigene Rechtsposition deutlich schwächen und die Durchsetzung berechtigter Ansprüche massiv erschweren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann ein Gerichtsstand im Ausland faktisch bedeuten, dass Rechte zwar formal bestehen, wirtschaftlich aber kaum durchsetzbar sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir empfehlen daher, die Nutzung von Amazon Business kritisch zu hinterfragen und die rechtlichen Risiken bewusst in die Entscheidung einzubeziehen. Unternehmen sollten sich nicht darauf verlassen, dass problematische AGB-Klauseln im Ernstfall schon irgendwie unwirksam sein werden. Bequemlichkeit im Einkauf darf niemals zu rechtlicher Blindheit führen.</p>
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		<title>Warnung vor Scam: Angebliches „Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Feb 2026 14:40:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Derzeit kursieren vermehrt Schreiben, Webseiten und Angebote rund um ein angebliches &#8220;Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949&#8221;. Dabei wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine internationale, überstaatliche Rechtsinstanz. Wir möchten ausdrücklich warnen: Es handelt sich nicht um ein anerkanntes Gericht. Die Scharlatane nutzen die aktuelle allgemeine hohe Unzufriedenheit mit den staatlichen Institutionen &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2026/02/16/warnung-vor-scam-angebliches-schiedsgericht-gemaess-den-genfer-abkommen-von-1949/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Warnung vor Scam: Angebliches „Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949““ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Derzeit kursieren vermehrt Schreiben, Webseiten und Angebote rund um ein angebliches &#8220;Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949&#8221;. Dabei wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine internationale, überstaatliche Rechtsinstanz. Wir möchten ausdrücklich warnen: Es handelt sich nicht um ein anerkanntes Gericht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Scharlatane nutzen die aktuelle allgemeine hohe Unzufriedenheit mit den staatlichen Institutionen aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Betreiber stellen ihr angebliches &#8220;Schiedsgericht&#8221; als internationale, überstaatliche Institution dar. Es wird behauptet, dort könnten Beschwerden gegen Behörden und Staaten eingereicht, völkerrechtlich bindende Entscheidungen erwirkt oder außerhalb staatlicher Gerichte Recht durchgesetzt werden. Zudem werden kostenpflichtige Seminare und Schulungen angeboten, in denen Teilnehmer zu &#8220;Schiedsrichtern&#8221; ausgebildet werden sollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Darstellung ist rechtlich nicht haltbar und kann Betroffene in die Irre führen.</p>



<span id="more-4942"></span>



<h3 class="wp-block-heading">Was die Genfer Abkommen tatsächlich regeln</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Genfer Abkommen von 1949 sind internationale Verträge zum Schutz von Menschen in bewaffneten Konflikten. Sie regeln unter anderem den Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten sowie grundlegende humanitäre Standards im Krieg.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Abkommen schaffen jedoch kein internationales Schiedsgericht für Privatpersonen. Sie erlauben es auch nicht, private Gerichte zu gründen oder sich selbst zu internationalen Richtern zu ernennen. Es existiert kein Verfahren, mit dem Privatpersonen über solche Konstrukte völkerrechtlich bindende Entscheidungen gegen Staaten oder Behörden durchsetzen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Verbindliche Gerichtsverfahren erfolgen ausschließlich über staatliche Gerichte oder international anerkannte Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof oder den EuGH. Private Organisationen oder Webseiten können keine entsprechende Gerichtsbarkeit begründen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Typische Warnzeichen solcher Angebote</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentrales Warnsignal ist die Behauptung, es handle sich um ein überstaatliches Gericht außerhalb nationaler Gesetze. Kein echtes Gericht kann sich selbst gründen und weltweit für zuständig erklären.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zudem fehlt jede offizielle Anerkennung durch Staaten, internationale Organisationen oder etablierte juristische Institutionen. Ein legitimes internationales Gericht wäre öffentlich bekannt, völkerrechtlich legitimiert und institutionell eingebunden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weiterhin werden kostenpflichtige Schulungen und Zertifizierungen angeboten, mit denen man sich zum &#8220;Schiedsrichter&#8221; ernennen lassen kann. Seriöse Gerichte rekrutieren ihre Richter nicht über bezahlte Seminare.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auffällig ist außerdem die Verwendung komplex klingender völkerrechtlicher Begriffe, angeblich bindender Schreiben und Drohungen gegenüber Behörden. Solche Muster sind typisch für Pseudo-Justizstrukturen und sogenannte Schein-Gerichte.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum das gefährlich ist</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer auf solche Angebote eingeht, riskiert finanzielle Verluste durch Seminare oder angebliche Verfahren. Häufig werden auch persönliche Daten abgefragt. Darüber hinaus können Betroffene in rechtliche Schwierigkeiten geraten, wenn sie sich auf unwirksame Dokumente oder angebliche &#8220;Urteile&#8221; berufen. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die größte Gefahr besteht darin, dass Fristen für wirksame Rechtsbehelfe versäumt werden, weil man sich auf solche Angebote verlässt.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders angesprochen werden häufig Personen, die sich von Behörden oder Gerichten ungerecht behandelt fühlen oder nach alternativen Rechtswegen suchen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">So schützen Sie sich</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Prüfen Sie stets, ob eine Organisation offiziell anerkannt ist und auf welcher rechtlichen Grundlage sie handelt. Seien Sie misstrauisch gegenüber Angeboten, die behaupten, über staatlichen Gesetzen zu stehen oder ein &#8220;höheres Recht&#8221; durchsetzen zu können. Das stimmt NIE.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Leisten Sie <strong>keine</strong> Zahlungen für angebliche Titel, Zertifikate oder Verfahren ohne überprüfbare rechtliche Grundlage. Geben Sie keine sensiblen persönlichen Daten an unbekannte Organisationen weiter.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Verdacht auf Betrug oder Täuschung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, die Verbraucherzentrale oder die Polizei und informieren Sie gegebenenfalls auch Ihr Umfeld über solche Angebote.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das angebliche &#8220;Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949&#8221; ist kein anerkanntes internationales Gericht. Die Darstellung als überstaatliche Instanz sowie kostenpflichtige Schulungs- und Zertifizierungsangebote sind deutliche Warnsignale. Aufklärung und kritische Prüfung sind der beste Schutz vor Irreführung und finanziellen Schäden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrundinformationen zu den Genfer Abkommen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Genfer Abkommen sind zwischenstaatliche Verträge und ein zentraler Bestandteil des humanitären Völkerrechts. Sie entstanden aus der historischen Erfahrung extremer Kriegsgräuel des 19. und 20. Jahrhunderts und verfolgen ein klar umrissenes Ziel: Auch im Krieg soll ein <strong>Mindestmaß an Menschlichkeit </strong>gewahrt bleiben. Sie dienen nicht der allgemeinen Rechtsdurchsetzung im zivilen Alltag, sondern ausschließlich dem Schutz von Menschen in bewaffneten Konflikten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Mittelpunkt der Abkommen steht der Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr aktiv an Kampfhandlungen teilnehmen. Dazu zählen Verwundete und Kranke, Kriegsgefangene, Schiffbrüchige sowie Zivilpersonen. Die vier Genfer Abkommen von 1949 regeln detailliert den Umgang mit diesen Personengruppen und verpflichten die beteiligten Staaten, grundlegende humanitäre Mindeststandards einzuhalten. Dazu gehören insbesondere das Verbot von Folter, Misshandlung und willkürlicher Gewalt sowie die Pflicht zur medizinischen Versorgung und zur menschlichen Behandlung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entstehung der Genfer Abkommen ist eng mit der Idee verbunden, das Unvermeidliche zumindest zu begrenzen. Ausgangspunkt war die Erfahrung, dass Kriege trotz aller politischen Bemühungen nicht vollständig verhindert werden konnten. Ziel war daher <strong>nicht</strong>, neue Rechtswege für private Ansprüche zu schaffen, sondern innerhalb bewaffneter Konflikte elementare Grundwerte der Menschlichkeit zu sichern. Der Leitgedanke lässt sich vereinfacht zusammenfassen: Selbst im Krieg sollen gewisse Grenzen nicht überschritten werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtlich handelt es sich bei den Genfer Abkommen ausschließlich um Verträge zwischen Staaten. Vertragsparteien können nur Staaten sein; sie verpflichten sich gegenseitig zur Einhaltung der festgelegten Regeln. Eine individuelle Inanspruchnahme durch Privatpersonen außerhalb bestehender staatlicher oder international anerkannter Strukturen ist nicht vorgesehen. Auch schaffen die Abkommen keine privaten Gerichte, keine alternativen Rechtssysteme und keine überstaatlichen Entscheidungsinstanzen für alltägliche Rechtsstreitigkeiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Genfer Abkommen enthalten insbesondere keine Grundlage für die Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen, Bußgeldern oder sonstigen staatlichen Maßnahmen im innerstaatlichen Bereich. Ihr Regelungszweck beschränkt sich auf bewaffnete Konflikte und den Schutz von Kriegsopfern. Sie sollen sicherstellen, dass selbst in Extremsituationen grundlegende humanitäre Prinzipien gelten. Eine Ausdehnung auf allgemeine zivil- oder verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen entspricht weder ihrem historischen Hintergrund noch ihrer rechtlichen Funktion.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Durchsetzung der Genfer Abkommen erfolgt ausschließlich über Staaten und international anerkannte Institutionen. Als zentrales Kontrollorgan ist in den Abkommen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz vorgesehen. Darüber hinaus können schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht unter bestimmten Voraussetzungen durch staatliche Gerichte oder internationale Strafgerichte verfolgt werden. Private Organisationen können hingegen keine eigenständige völkerrechtliche Gerichtsbarkeit begründen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor diesem Hintergrund ist es aus juristischer Sicht geboten, Bezugnahmen auf die Genfer Abkommen im Zusammenhang mit privat organisierten „Schiedsgerichten“ oder angeblich überstaatlichen Entscheidungsstrukturen kritisch einzuordnen. Die Genfer Abkommen sind als Schutzinstrumente für Opfer bewaffneter Konflikte konzipiert. Sie dienen der Bewahrung elementarer Menschlichkeit im Krieg und nicht der Schaffung alternativer Rechtswege zur Anfechtung staatlicher Entscheidungen im Alltag</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Update zur Scam-Warnung: Schreiben aus der Szene erhalten (15.05.2026)</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Am 12. Mai 2026 erreichte unsere Kanzlei ein sechsseitiges Pamphlet „Völkerrechtliche Notifikation &amp; Unentgeltliche Rechtskunde&#8221;. Der Absender bezeichnet sich selbst als „lebenden Mann&#8221; und „Repräsentant eines geschützten Zivilisten&#8221; mit einer Registrierungsnummer. Im Verteiler des Schreibens findet sich genau jenes „Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949, Außenstelle Deutschland&#8221;, vor dem wir im Februar gewarnt haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Schreiben fordert innerhalb von 72 Stunden Löschung oder „Richtigstellung&#8221; unseres Beitrags. Andernfalls drohten Schadensersatz nach § 824 BGB, Haftung aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Beihilfe nach § 8 VStGB sowie die Festsetzung von Forderungen nach einer beigefügten „Völkerrechtlichen Gebührenordnung VGB/2026-03&#8243;.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir nehmen das zum Anlass für ein paar Klarstellungen, weil das Schreiben in nahezu jedem Detail die typischen Muster zeigt, vor denen wir gewarnt haben:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wiederkehrende Muster solcher Schreiben</h3>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Selbst vergebene „Schutznummern&#8221;.</strong> Eine Nummer wie „SG-Z1949-139&#8243; sieht offiziell aus, ist es aber nicht. Das Genfer Abkommen IV kennt kein Register „geschützter Zivilisten in Friedenszeiten&#8221;. Es gibt keine Stelle, die solche Nummern vergeben könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Falsche Auslegung von Art. 1 GA IV.</strong> Aus der Pflicht, das Abkommen „unter allen Umständen&#8221; einzuhalten, wird gefolgert, es gelte auch im Frieden für jeden privaten Lebenssachverhalt. Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich jedoch aus Art. 2 GA IV und ist auf den erklärten Krieg, den internationalen bewaffneten Konflikt und die Besetzung beschränkt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Falsche Berufung auf Art. 25 GG.</strong> Art. 25 GG verleiht den allgemeinen Regeln des Völkerrechts den Rang über einfachem Bundesrecht. Privat erfundene Auslegungen des Genfer Rechts sind keine allgemeinen Regeln des Völkerrechts.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Verweise auf den UCC (häufig als „CC 1-308&#8243; zitiert).</strong> Der Uniform Commercial Code gilt in den Vereinigten Staaten (und dort auch nicht überall). In Deutschland entfaltet er keine Wirkung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Apostille-Forderungen.</strong> Anwälte oder Behördenmitarbeiter sollen ihre Befugnisse durch eine Haager Apostille nachweisen. Eine deutsche Anwaltszulassung wirkt in Deutschland ohne Apostille. Die Apostille dient der Verwendung deutscher Urkunden im Ausland.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Private „Gebührenordnungen&#8221;.</strong> Selbst erstellte Tabellen wie die „VGB/2026-03&#8243; werden zur „verbindlichen Grundlage&#8221; erklärt, und durch bloßes Schweigen oder Tätigwerden soll man sie anerkennen. So funktioniert das deutsche Vertragsrecht nicht. Eine einseitig aufgestellte Forderung wird nicht durch fehlenden Widerspruch zur Schuld.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Knappe Fristen, meist 72 Stunden.</strong> Die Frist dient der dramatischen Inszenierung. Sie ist juristisch folgenlos.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum die wahllos aufgeführten Anspruchsgrundlagen nicht greifen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">§ 824 BGB schützt vor unwahren Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden. Die rechtliche Einordnung eines nicht existierenden Schiedsgerichts als Scam ist eine Bewertung und wird von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG getragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">§§ 677, 678 BGB setzen die Besorgung eines fremden Geschäfts voraus. Ein Anwalt, der auf seinem eigenen Blog seine eigene Meinung publiziert, besorgt kein fremdes Geschäft.</p>



<p class="wp-block-paragraph">§ 8 VStGB stellt Kriegsverbrechen gegen nach humanitärem Völkerrecht geschützte Personen unter Strafe. Tatbestandsvoraussetzung ist ein bewaffneter Konflikt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Empfehlung für andere Empfänger solcher Schreiben</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer ein vergleichbares Schreiben erhält, sollte folgendes beachten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>nichts zahlen und keine der geforderten Bestätigungen abgeben; am besten auf den Unsinn gar nicht reagieren;</li>



<li>bei wiederholten Drohungen oder Forderungen anwaltliche Beratung einholen;</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wir werden den Beitrag natürlich nicht löschen. Die ursprüngliche Warnung bleibt bestehen und hat durch dieses Schreiben zusätzliches Anschauungsmaterial bekommen.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1262" height="1762" src="https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/image.png" alt="" class="wp-image-5021" srcset="https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/image.png 1262w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/image-215x300.png 215w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/image-733x1024.png 733w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/image-768x1072.png 768w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/image-1100x1536.png 1100w" sizes="(max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Update zur Scam-Warnung: Weiteres Schreiben aus der Szene erhalten (18.05.2026)</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nachdem heute erneut ein solch völlig absurdes Schreiben unsere Kanzlei erreichte, habe ich den Federhandschuh aufgenommen und mich an das &#8220;Interstellare Schiedsgericht gemäß den Andromeda Konventionen von 7421&#8221; gewandt. Das Interstellare Schiedsgericht hat faktisch dieselbe Bedeutung wie das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen. Möglicherweise ist es noch mächtiger, da es ja immerhin auch außerhalb unseres Planeten Erde gilt. Das Interstellare Schiedsgericht hat sofort reagiert und das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen in seine Schranken gewiesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier also nun das &#8220;offizielle Schreiben&#8221; des &#8220;Interstellaren Schiedsgerichts gemäß den Andromeda Konventionen von 7421&#8221;<em>(zur allgemeinen Erheiterung)</em>:</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="1055" height="1491" src="https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/34b025e7-0e4a-4ef2-bcea-b462e0eded7b.png" alt="" class="wp-image-5039" srcset="https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/34b025e7-0e4a-4ef2-bcea-b462e0eded7b.png 1055w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/34b025e7-0e4a-4ef2-bcea-b462e0eded7b-212x300.png 212w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/34b025e7-0e4a-4ef2-bcea-b462e0eded7b-768x1085.png 768w, https://kehl.legal/wp-content/uploads/2026/02/34b025e7-0e4a-4ef2-bcea-b462e0eded7b-725x1024.png 725w" sizes="(max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px" /></figure>
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		<title>Commercial Courts in Deutschland. Wie die ostdeutschen Länder den Anschluss verpassen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Dec 2025 00:34:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Commercial Chambers]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit dem Inkrafttreten des Justizstandort Stärkungsgesetzes im Frühjahr 2025 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, spezialisierte Commercial Courts an Oberlandesgerichten einzurichten. Diese sollen komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten effizienter lösen und Deutschland im internationalen Wettbewerb der Streitbeilegungsstandorte stärken. § 119 b GVG gibt den Ländern erstmals die Befugnis, erstinstanzliche Senate an Oberlandesgerichten für große Wirtschaftssachen zu schaffen und &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2025/12/03/commercial-courts-in-deutschland-wie-die-ostdeutschen-laender-den-anschluss-verpassen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Commercial Courts in Deutschland. Wie die ostdeutschen Länder den Anschluss verpassen“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Inkrafttreten des Justizstandort Stärkungsgesetzes im Frühjahr 2025 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, spezialisierte Commercial Courts an Oberlandesgerichten einzurichten. Diese sollen komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten effizienter lösen und Deutschland im internationalen Wettbewerb der Streitbeilegungsstandorte stärken. § 119 b GVG gibt den Ländern erstmals die Befugnis, erstinstanzliche Senate an Oberlandesgerichten für große Wirtschaftssachen zu schaffen und damit einen wesentlichen strukturellen Schritt in Richtung Professionalisierung gerichtlicher Wirtschaftsverfahren zu gehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bislang haben neun Bundesländer diese Chance ergriffen. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Commercial Courts dieser Länder haben ihre Arbeit aufgenommen und setzen neue Maßstäbe in der wirtschaftsrechtlichen Spruchpraxis.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auffällig ist jedoch, was nicht geschehen ist. Keines der ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen hat einen Commercial Court eingerichtet. Besonders bemerkenswert ist, dass Sachsen-Anhalt trotz wirtschaftlicher Entwicklung und zentraler Lage vollständig auf die Errichtung eines Commercial Courts verzichtet hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Justizstandort Stärkungsgesetz verfolgt die klare Absicht, staatliche Gerichte im Bereich komplexer internationaler Wirtschaftsverfahren zu stärken und Schiedsgerichten wieder ernsthaft Konkurrenz zu machen. Unternehmen sollen künftig eine spezialiserte staatliche Alternative erhalten, die international anschlussfähig ist. Kernpunkte der Reform sind die Möglichkeit der englischen Verfahrenssprache, die fakultative Einreichung direkt beim Oberlandesgericht als Eingangsinstanz und ein beschleunigtes, eng strukturiertes Verfahren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese besondere Kompetenzverlagerung ist ein Paradigmenwechsel. Die staatliche Justiz soll sich nicht mehr allein auf ihre hoheitliche Rolle zurückziehen, sondern im Wettbewerb mit internationalen Streitbeilegungsforen aktiv bestehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Commercial Court entscheidet in Dreierbesetzung. Verfahren können vollständig auf Englisch geführt werden. Die Parteien können eine Tatsacheninstanz überspringen und unmittelbar vor einem spezialisierten OLG Senat klagen. Zudem besteht immer eine zulassungsfreie Revision zum Bundesgerichtshof. Dieses Gesamtpaket bietet eine Qualität und Effizienz, die mit internationalen Standards vergleichbar ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dass außer Sachsen kein ostdeutsches Bundesland die Einrichtung eines Commercial Courts vorgenommen hat, ist ein schlechtes politisches Signal. Es zeigt, dass der Aufbau eines modernen und international anschlussfähigen Streitbeilegungsstandortes nicht als prioritäre Aufgabe erkannt wurde. Sachsen-Anhalt hätte mit geringer gesetzgeberischer Initiative ein starkes Zeichen setzen können. Der Verzicht bedeutet jedoch, dass Unternehmen in Ostdeutschland weiterhin keine spezialisierte gerichtliche Infrastruktur für komplexe wirtschaftsrechtliche Verfahren erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes spielt die Qualität der Rechtspflege eine zentrale Rolle. Die Einrichtung eines Commercial Courts kann Investoren die Sicherheit geben, auch in komplexen Situationen effizienten gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Wer diese Option nicht bietet, nimmt sich selbst aus dem Wettbewerb. Die Folge kann sein, dass große wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten in andere Bundesländer verlagert werden und dass Unternehmen langfristig ihre Standortentscheidungen anders treffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die ostdeutschen Länder haben diese Chance fast vollständig ungenutzt gelassen. Nur Sachsen hat gehandelt. Sachsen Anhalt und alle übrigen ostdeutschen Länder stehen ohne Commercial Court da und verlieren damit einen potenziellen Wettbewerbsvorteil als moderner Justizstandort.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer komplexe Wirtschaftsverfahren in Deutschland zukunftsfähig führen will, wird die leistungsfähigen Commercial Courts in den westdeutschen Bundesländern nutzen. Solange kein flächendeckendes Engagement im Osten erfolgt, wird sich dieser Trend weiter verstärken.</p>
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		<title>BVerwG: Beitragspflicht hängt von Programmvielfalt ab</title>
		<link>https://kehl.legal/2025/10/15/bverwg-beitragspflicht-haengt-von-programmvielfalt-ab/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2025 12:48:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgewogenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bayerischer Verwaltungsgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Rundfunkbeitrag]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein zentrales verfassungsrechtliches Kriterium für die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags ist (BVerwG Urt. v. 15.10.2025, Az. 6 C 5.24). Fehlt es über längere Zeit grob an dieser Vielfalt, kann die Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 RBStV verfassungswidrig werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 2018 &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2025/10/15/bverwg-beitragspflicht-haengt-von-programmvielfalt-ab/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„BVerwG: Beitragspflicht hängt von Programmvielfalt ab“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein zentrales verfassungsrechtliches Kriterium für die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags ist (BVerwG Urt. v. 15.10.2025, Az. 6 C 5.24).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fehlt es über längere Zeit grob an dieser Vielfalt, kann die Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 RBStV verfassungswidrig werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für das damalige Programmangebot sachlich gerechtfertigt ist, und damit eine Äquivalenz zwischen Beitragspflicht und Programmqualität bejaht. Ob dies weiterhin gilt, ist nun Aufgabe der Tatsachengerichte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Das Berufungsurteil verstieß gegen Bundesrecht, weil es die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16 u.a. – verkannt hatte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun den Sachverhalt aufklären und prüfen, ob das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einem längeren Zeitraum den Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit genügt. Wenn sich gravierende Defizite bestätigen, kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG in Betracht. </p>
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		<title>Allianz Klage gegen Vertreter wegen Datenexport – was steckt dahinter?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Sep 2025 20:10:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Allianz Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allianz Klage]]></category>
		<category><![CDATA[Allianz Vertreter]]></category>
		<category><![CDATA[Datenexport AMIS]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsgeheimnisgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht Datenbank]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsvertreter Klage]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG (ABV) geht derzeit gegen einzelne (ehemalige) Versicherungsvertreter vor, denen vorgeworfen wird, Kundendaten aus dem Agentur-Management- und Informationssystem (AMIS) „unbefugt“ exportiert zu haben. Betroffene Vertreter erhalten Abmahnungen und in einigen Fällen sogar Klagen vor den Landgerichten. Da viele Allianz-Vertreter regelmäßig mit AMIS arbeiten und die Exportfunktion nutzen, ist diese Entwicklung für &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2025/09/15/allianz-klage-gegen-vertreter-wegen-datenexport-was-steckt-dahinter/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Allianz Klage gegen Vertreter wegen Datenexport – was steckt dahinter?“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG (ABV) geht derzeit gegen einzelne (ehemalige) Versicherungsvertreter vor, denen vorgeworfen wird, Kundendaten aus dem Agentur-Management- und Informationssystem (AMIS) „unbefugt“ exportiert zu haben. Betroffene Vertreter erhalten Abmahnungen und in einigen Fällen sogar Klagen vor den Landgerichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da viele Allianz-Vertreter regelmäßig mit AMIS arbeiten und die Exportfunktion nutzen, ist diese Entwicklung für die gesamte Vertriebsorganisation von erheblicher Bedeutung.</p>



<span id="more-4914"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Worum geht es in den Klagen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In den Klageschriften behauptet die Allianz, dass der Export von Kundendaten aus AMIS eine Verletzung des Vertretungsvertrages, des Urheberrechts (§§ 87a ff. UrhG) und des Geschäftsgeheimnisgesetzes (§§ 4 ff. GeschGehG) darstelle. Teilweise wird den Vertretern sogar unterstellt, sie hätten Daten zu Zwecken einer späteren Konkurrenztätigkeit genutzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gegenstand der Verfahren sind Exporte von wenigen tausend Datensätzen. Zum Vergleich: Nach eigenen Angaben unterhält die Allianz mit rund <strong>20 Millionen Kunden</strong> Versicherungsverträge. Der Anteil der betroffenen Daten liegt damit bei nur etwa <strong>0,01 %</strong> – also weit unterhalb dessen, was nach der Rechtsprechung als „wesentlicher Teil“ einer Datenbank gelten könnte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche rechtlichen Fragen stellen sich?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vorwürfe werfen gleich mehrere juristische Fragen auf:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Urheberrecht:</strong> Ist die ABV überhaupt „Herstellerin“ der Datenbank im Sinne des § 87a UrhG? Oder liegen die Investitionen bei anderen Konzerngesellschaften wie Allianz Technology SE?</li>



<li><strong>Wesentlicher Teil:</strong> Handelt es sich bei einem Export einiger tausend Datensätze überhaupt um einen „wesentlichen Teil“ der Datenbank? Die Rechtsprechung des BGH verlangt hierfür deutlich höhere Schwellen.</li>



<li><strong>Geschäftsgeheimnisgesetz:</strong> War der Zugriff wirklich „unbefugt“? Vertreter arbeiten mit personalisierten Smartcards und von der Allianz bereitgestellten PCs – der Export ist technisch vorgesehen und im Rahmen des Vertrags möglich.</li>



<li><strong>Vertretungsvertrag:</strong> Wenn die Allianz selbst die Exportfunktion ohne mengenmäßige Beschränkung bereitstellt, spricht dies für eine vertragliche Erlaubnis zur Nutzung im Rahmen der Tätigkeit.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Warum ist das für Allianz-Vertreter wichtig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Allianz-Vertreter nutzen die Exportfunktion von AMIS im täglichen Geschäft, etwa um Kundengespräche vorzubereiten oder Abrechnungen zu kontrollieren. Die aktuelle Klagepraxis könnte eine Vielzahl von Vertretern betreffen, die bisher davon ausgingen, rechtmäßig zu handeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu kommt: Die Allianz hat selbst umfassende technische Kontrollmöglichkeiten (z. B. Smartcards, „KillUser“-Funktion, Fernzugriff). Wenn nachträglich behauptet wird, der Export sei „unbefugt“, stellt dies die gesamte Praxis im Vertrieb in Frage.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Klagen der Allianz gegen ihre eigenen Vertreter werfen erhebliche rechtliche und praktische Fragen auf. Ob tatsächlich Vertrags- oder Gesetzesverstöße vorliegen, ist zweifelhaft. Vieles spricht dafür, dass die Exporte im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit erlaubt waren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Betroffene Allianz-Vertreter sollten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen</strong>, um sich gegen Abmahnungen oder Klagen zu verteidigen. </p>
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		<title>Verification of Payee (VoP) Pflicht zur Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Kehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Sep 2025 09:41:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Echtzeitüberweisung]]></category>
		<category><![CDATA[Empfängerüberprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Verordnung 2024/886]]></category>
		<category><![CDATA[IBAN-Prüfung]]></category>
		<category><![CDATA[SEPA-Überweisung]]></category>
		<category><![CDATA[Verification of Payee]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsverkehr Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der EU Verordnung 2024/886 wird eine weitere tiefgreifende Änderung im europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. Kernstück ist die sogenannte Verification of Payee, auf Deutsch Empfängerüberprüfung. Ab Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA Raum verpflichtet, bei jeder Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Offiziell soll die neue Pflicht den Zahlungsverkehr sicherer &#8230; <p class="link-more"><a href="https://kehl.legal/2025/09/15/verification-of-payee-vop-pflicht-zur-empfaengerueberpruefung-ab-oktober-2025/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Verification of Payee (VoP) Pflicht zur Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Mit der EU Verordnung 2024/886 wird eine weitere tiefgreifende Änderung im europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. Kernstück ist die sogenannte Verification of Payee, auf Deutsch Empfängerüberprüfung. Ab Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA Raum verpflichtet, bei jeder Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Offiziell soll die neue Pflicht den Zahlungsverkehr sicherer machen. Die Banken gleichen automatisch Empfängername und IBAN ab und melden zurück, ob die Daten vollständig passen, nahezu passen oder nicht passen. </p>



<span id="more-4912"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Betroffen sind alle SEPA Überweisungen einschließlich Echtzeitüberweisungen und sogar Umbuchungen auf eigene Konten. Nicht betroffen sind nur Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA Raums und Euro Eilüberweisungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einführung erfolgt stufenweise. Ab Oktober 2025 gilt die Pflicht in allen Euro Ländern der Europäischen Union. Ab Januar 2027 müssen auch die übrigen EU Mitgliedsstaaten ohne Euro Währung wie etwa Polen oder Schweden die Empfängerüberprüfung umsetzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Tatsächlich können fehlerhafte Überweisungen vermieden und Fälle von Phishing oder Fake Rechnungen reduziert werden. Studien zufolge ließe sich ein großer Teil der Betrugsfälle mit einem Abgleich von Namen und IBAN verhindern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig bedeutet die Einführung aber auch zusätzlichen Aufwand und mehr Bürokratie. Für Unternehmen sind technische Anpassungen in den Finanzsystemen erforderlich, damit Rückmeldungen der Banken verarbeitet werden können. Buchhaltungen müssen künftig Rückmeldungen prüfen und zusätzliche Freigaben erteilen, wenn Abweichungen gemeldet werden. Selbst bei korrekten Zahlungen kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Empfängernamen nicht exakt mit den Bankstammdaten übereinstimmen. Verbraucher und Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass alltägliche Überweisungen komplizierter werden und zusätzliche Bestätigungen erforderlich sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verification of Payee soll für mehr Sicherheit sorgen, bringt aber zugleich spürbar mehr Bürokratie und neue Abhängigkeiten von den Prozessen der Banken. Während Verbraucher voraussichtlich von einem höheren Schutz vor Fehlüberweisungen profitieren, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre internen Abläufe und Systeme an die neuen Vorgaben anzupassen. </p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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