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	<title>STARTUPS.CH - clever gründen</title>
	
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	<description>STARTUPS.CH ist die führende Schweizer Plattform für Fimengründungen - hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten zu Ihren Fragen.</description>
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		<title>Eintrag im Handelsregister</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 05:28:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Handelsregister wird von den Kantonen geführt und ist eine staatliche Einrichtung. Es sorgt im kaufmännischen Verkehr der Realisierung von Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit.  Hauptfunktion des Handelsregister ist die Kundgabe und Klarstellung der wichtigsten Daten eines Unternehmens (Publizitätsfunktion), wozu auch die Zeichnungsberechtigung gewisser Inhaber und Mitarbeiter gehört. Das Handelsregister verfolgt den Zweck, alle im Wirtschaftsverkehr rechtserheblichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Handelsregister wird von den Kantonen geführt und ist eine staatliche Einrichtung. Es sorgt im kaufmännischen Verkehr der Realisierung von Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit.  Hauptfunktion des Handelsregister ist die Kundgabe und Klarstellung der wichtigsten Daten eines Unternehmens (<strong>Publizitätsfunktion</strong>), wozu auch die Zeichnungsberechtigung gewisser Inhaber und Mitarbeiter gehört. Das Handelsregister verfolgt den Zweck, alle im Wirtschaftsverkehr rechtserheblichen Tatsachen kundzumachen.  Wird eine Firma in das Handelsregister eingetragen, erfolgt gleichzeitig  eine Veröffentlichung der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Anmeldungen und Belege des Handelsregisters sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Dritte, die an einem kaufmännischen Unternehmen und dessen Zeichnungsberechtigten interessiert sind, können sich über folgende Tatsachen informieren:</p>
<ul>
<li><strong>Haftungsverhältnisse</strong> für Schulden des Unternehmens: Diese können je nach Rechtsform und der individuellen Ausgestaltung verschieden sein.</li>
<li><strong>Vertretungsverhältnisse</strong>: Art und Umfang (Bestellung von Prokuristen, Beschränkung der Prokura auf eine Zweigniederlassung, Einzel- und Kollektivunterschrift)</li>
<li><strong>Individualisierungsmerkmale</strong>: Firmenname, Zweck, Sitz, Identifikationsnummer</li>
</ul>
<p>Andererseits kann der Handelsregistereintrag für Unternehmen, die zum Eintrag nicht verpflichtet sind, von Vorteil sein, wenn sie sich freiwillig eintragen lassen. Grund dafür ist, dass an den Eintrag bestimmte <strong>Rechtsfolgen </strong>geknüpft werden: Z.B. untersteht das im Register eingetragene Unternehmen der Konkursbetreibung, was sich auf die Kreditfähigkeit positiv auswirkt, und der Name der Firma geniesst höheren Schutz.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am  besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei  STARTUPS.CH werden Sie vor, während und nach Ihrer Firmengründung  professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Unter <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv" target="_blank">STARTUPS.TV</a> finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und  Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.</p>
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		<item>
		<title>Umwandlung einer GmbH in eine AG</title>
		<link>http://blog.startups.ch/umwandlung-einer-gmbh-in-eine-ag/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 05:34:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[Fusionsgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsformwechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Umwandlung heisst Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft unter Fortbestand der vermögens- und mitgliedschaftsrechtlichen Beziehungen. Im Allgemeinen wird eine Umwandlung notwendig, wenn die bisherige  Rechtsform eines Unternehmens für seine Bedürfnisse unpassend geworden  ist.
Eine Umwandlung kann nach dem Fusionsgesetz (FusG) durch einseitigen Rechtsformwechsel erfolgen, ohne dass eine Liquidation der Gesellschaft nötig ist.
Für die Umwandlung einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Umwandlung heisst Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft unter Fortbestand der vermögens- und mitgliedschaftsrechtlichen Beziehungen. Im Allgemeinen wird eine Umwandlung notwendig, wenn die bisherige  Rechtsform eines Unternehmens für seine Bedürfnisse unpassend geworden  ist.<br />
Eine Umwandlung kann nach dem Fusionsgesetz (FusG) durch einseitigen Rechtsformwechsel erfolgen, ohne dass eine Liquidation der Gesellschaft nötig ist.<br />
Für die Umwandlung einer GmbH in eine AG ist folgendes erforderlich:</p>
<ul>
<li><strong>Erstellung des Umwandlungsplans</strong>: Die GmbH muss einen Umwandlungsplan in schriftlicher Form erstellen.  Der Inhalt des Umwandlungsplans ist Art. 60 des Fusionsgesetzes zu entnehmen.</li>
<li><strong>Umwandlungsbeschluss</strong>: Dem Umwandlungsplan muss die Gesellschafterversammlung zustimmen.<br />
Es ist ein Quorum  von zwei Dritteln der an der Versammlung vertretenen Stimmen sowie die  absolute Mehrheit des gesamten Kapitals, mit dem ein ausübbares  Stimmrecht verbunden ist, erforderlich.<br />
Der Umwandlungsbeschluss ist öffentlich zu beurkunden.</li>
<li><strong>Umwandlungsbericht: </strong>Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können auf den Umwandlungsbericht verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen.</li>
<li><strong>Prüfung des Umwandlungsplans und des Umwandlungsberichts: </strong>KMUs können auf die Prüfung durch einen zugelassenen Revisionsexperten verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen.</li>
<li><strong>Einsichtsrecht: </strong>30 Tage  vor der Beschlussfassung über die Umwandlung sind den Gesellschaftern für die in Art. 63 Abs. 1 lit. a-d FusG aufgeführten Unterlagen Einsicht zu gewähren. KMUs können auch hier, sofern Einstimmigkeit besteht, auf dieses Erfordernis verzichten.</li>
<li><strong>Eintragung ins Handelsregister: </strong>Die GmbH muss dem Handelsregisteramt die Umwandlung zur Eintragung anmelden.</li>
</ul>
<p>Die Umwandlung von der GmbH zur AG wird mit dem Eintrag im Handelsregister rechtswirksam.</p>
<p><strong>Besonderheit</strong>: Bei einer Umwandlung einer GmbH in eine AG muss das volle Aktienkapital einbezahlt werden. Eine Teilliberierung der AG ist in diesem Fall nicht möglich.</p>
<p>Bei der Umwandlung sind zum Schutz der Gesellschafter deren Anteils- und Mitgliedschaftsrechte zu wahren (Art. 56 Abs. 1 FusG).</p>
<p><a href="http://blog.startups.ch/wp-content/uploads/2010/07/umwandlung_gmbhAG.png"><img class="aligncenter size-full wp-image-4433" title="umwandlung_gmbhAG" src="http://blog.startups.ch/wp-content/uploads/2010/07/umwandlung_gmbhAG.png" alt="umwandlung_gmbhAG" width="618" height="133" /></a></p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH   werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie   können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für  ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie sich interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche   Firmengründung” ansehen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks von  anderen Firmengründern und Jungunternehmern.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verkauf und Übertragung von Stammanteilen der GmbH</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 05:07:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Statuten]]></category>
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		<description><![CDATA[Vereinfacht gesagt: Was Aktien bei der AG sind, sind Stammanteile bei der GmbH. Da der GmbH im Gegensatz zur AG neben kapital- auch personenbezogene Elemente zukommen, bestehen gewisse Unterschiede beim Verkauf und der Übertragung der Beteiligungen.
Die Stammanteile an einer GmbH sind nicht unübertragbar, aber doch streng vinkuliert: Die Abtretung von Stammanteilen bedarf der Zustimmung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vereinfacht gesagt: Was Aktien bei der AG sind, sind Stammanteile bei der GmbH. Da der GmbH im Gegensatz zur AG neben kapital- auch personenbezogene Elemente zukommen, bestehen gewisse Unterschiede beim Verkauf und der Übertragung der Beteiligungen.<br />
Die Stammanteile an einer GmbH sind nicht unübertragbar, aber doch streng vinkuliert: Die Abtretung von Stammanteilen bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Diese kann die Zustimmung auch ohne Angabe von Gründen verweigern (vgl. Art. 786 OR). Statutarisch kann die Übertragung der Stammanteile aber auch vollständig devinkuliert werden. Andererseits kann statutarisch ein Übertragungsverbot vorgesehen werden. Die Abtretung von Stammanteilen bedarf der Schriftform (Art. 785 Abs. 1 OR). Da alle Gesellschafter einer GmbH sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen, besteht auch für alle neuen Gesellschafter diese Pflicht. Die GmbH ist deshalb für häufig ändernde Beteiligungsverhältnisse verglichen mit der AG die mühsamere Rechtsform. Ein Gesellschafter kann mehrere Stammanteile halten ( Art. 772 Abs. 2 OR), sowie auch eine Aktionärin bzw. ein Aktionär im Besitz mehrerer Aktien sein kann.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH   werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie   können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für  ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie sich interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche   Firmengründung” ansehen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks von  anderen Firmengründern und Jungunternehmern.</p>
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		<item>
		<title>Verkauf und Übertragung von Namenaktien/Inhaberaktien</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 05:11:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Handelsregister sind die Namen von Aktionärinnen und Aktionären, welchen keine Organstellung zukommt, nicht publiziert. Der Verkauf und die Übertragung von Aktien an neue Eigentümer bereitet daher regelmässig keine grösseren Umstände. Dies trifft insbesondere auf Inhaberaktien zu, denn diese können frei und ohne Zustimmung der Gesellschaft auf Dritte übertragen werden.
Die Übertragung von Namenaktien erfolgt durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Handelsregister sind die Namen von Aktionärinnen und Aktionären, welchen keine Organstellung zukommt, nicht publiziert. Der Verkauf und die Übertragung von Aktien an neue Eigentümer bereitet daher regelmässig keine grösseren Umstände. Dies trifft insbesondere auf <strong><span style="color: #3366ff;">Inhaberaktien</span></strong> zu, denn diese können frei und ohne Zustimmung der Gesellschaft auf Dritte übertragen werden.<br />
Die Übertragung von <strong><span style="color: #3366ff;">Namenaktien</span></strong> erfolgt durch Indossament, d.h. der Besitzerwechsel muss auf der Aktie bzw. dem Aktienzertifikat vermerkt werden. Um sich vor unerwünschtem Einfluss in der Gesellschaft zu schützen, können Namenaktien vinkuliert werden. Eine Vinkulierung verhindert, dass Aktien in die Hände von Drittpersonen gelangen. Von der Vinkulierung der Aktien wird oft in Familienunternehmen Gebrauch gemacht, weil sie ihre Aktien nur im Kreis der Familie und Bekannten gestreut haben möchten. Die Vinkulierung von Namenaktien muss in den Statuten der AG oder in Aktionärbindungsverträgen festgehalten werden. Bei börsenkotierten Namenaktien ist eine Vinkulierung nur in Form einer Prozentklausel zulässig, d.h. die Gesellschaft kann einen Aktionär als Erwerber nur ablehnen, wenn dieser die prozentmässige Begrenzung der Namenaktien überschreitet. Erwerber von Namenaktien sind im Aktienbuch einzutragen (vgl. Art. 686 OR). Der Eintrag hat aber nur deklaratorische Bedeutung.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH  werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie  können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche  Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anonymität bei der AG mittels Namenaktien/Inhaberaktien und bei der GmbH</title>
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		<comments>http://blog.startups.ch/anonymitat-bei-der-ag-mittels-namenaktieninhaberaktien-und-bei-der-gmbh/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 17 Jul 2010 05:24:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anonymität bei der Aktiengesellschaft (AG):
Die Aktionärinnen und Aktionäre einer AG können grundsätzlich völlig anonym bleiben. Im Handelsregister werden nur die Organe der Aktiengesellschaft (z.B. der Verwaltungsrat)  eingetragen, während Aktionärinnen und Aktionäre, die sich nur durch ihre Kapitaleinlage an der AG beteiligen, nach aussen nicht bekannt gegeben werden. Werden Namenaktien ausgegeben, sind die Aktionärinnen und Aktionäre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anonymität bei der <strong>Aktiengesellschaft </strong>(AG):</p>
<p>Die Aktionärinnen und Aktionäre einer AG können <strong>grundsätzlich völlig anonym</strong> bleiben. Im Handelsregister werden nur die Organe der Aktiengesellschaft (z.B. der Verwaltungsrat)  eingetragen, während Aktionärinnen und Aktionäre, die sich nur durch ihre Kapitaleinlage an der AG beteiligen, nach aussen nicht bekannt gegeben werden. Werden <strong>Namenaktien</strong> ausgegeben, sind die Aktionärinnen und Aktionäre aufgrund des Aktienbuches (muss geführt werden) der AG bekannt. Bei <strong>Inhaberaktien</strong> wird kein Aktienbuch geführt, weil Aktionärin bzw. Aktionär der bzw. die  jeweilige Besitzer(in) der Aktie ist. Mit anderen Worten kann bei Inhaberaktien kein Aktienbuch geführt werden, da der AG ihre Aktionärinnen und Aktionäre  oft nicht bekannt sind. Die bzw. der Beteiligte bleibt diesfalls gegenüber dem Unternehmen und nach aussen völlig anonym.</p>
<p>(fehlende) Anonymität bei der <strong>GmbH</strong>:</p>
<p>Bei der GmbH werden im Gegensatz zur AG sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen im Handelsregister eingetragen. Aussenstehende können bei der GmbH problemlos die Beteiligungen der einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter einsehen. Aufgrund des <strong>detaillierten Handelsregistereintrags</strong> kommt den Beteiligten einer GmbH <strong>keine Anonymität</strong> zu.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder eine Umwandlung Ihrer Firma in eine andere Rechtsform führen Sie am  besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei  STARTUPS.CH werden Sie vor, während und nach Ihrer Firmengründung  professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Unter <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv" target="_blank">STARTUPS.TV</a> finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und  Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Firmenname der GmbH/AG</title>
		<link>http://blog.startups.ch/firmenname-der-gmbhag/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/firmenname-der-gmbhag/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 06:14:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Firmenname einer AG oder einer GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Sowohl Personennamen wie auch Fantasiebezeichnungen sind zulässig, wobei immer der Zusatz AG bzw. GmbH anzubringen ist.  Primär kommt dem Firmennamen Individualisierungsfunktion zu. Desweiteren kann ihm als Leistungssymbol und Rufträger auch eine Werbefunktion zukommen. Ein zulässiger Name für eine GmbH wäre z.B. &#8220;Gartenparadies Fischer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Firmenname einer AG oder einer GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Sowohl Personennamen wie auch Fantasiebezeichnungen sind zulässig, wobei immer der Zusatz AG bzw. GmbH anzubringen ist.  Primär kommt dem Firmennamen Individualisierungsfunktion zu. Desweiteren kann ihm als Leistungssymbol und Rufträger auch eine Werbefunktion zukommen. Ein zulässiger Name für eine GmbH wäre z.B. &#8220;Gartenparadies Fischer GmbH&#8221;. Sinnvoll ist sicher, wenn der Firmenname einen Bezug zum Tätigkeitsgebiet oder zum Produkt der Gesellschaft aufweist. So kann der Kunde auf Anhieb erkennen, was ihm das Unternehmen bietet.<br />
Schranken bei der Festlegung des Firmennamens ergeben sich insbesondere aus Art. 944 Abs. 1 OR:</p>
<ul>
<li><strong>Täuschungsverbot</strong>: Der Inhalt des Firmennamens darf keine Täuschungen verursachen. Beim Publikum sollen keine falschen Vorstellungen geweckt werden. Der Firmenname soll den tatsächlichen Verhältnissen nicht widersprechen (Prinzip der <em>Firmenwahrheit</em>).</li>
<li><strong>Wahrheitsgebot: </strong>Grundsätzlich ist es verboten, eine tatsächlich nicht ausgeübte Tätigkeit im Firmennamen anzugeben. Bei neu eröffneten Unternehmen genügt es, wenn die angegebene Tätigkeit ernsthaft beabsichtigt ist.</li>
<li><strong>Schutz des öffentlichen Interesses: </strong>Der Firmenname soll die rechtlich geschützten öffentlichen Interessen berücksichtigen und z.B. nicht gegen das religiöse, sittliche oder nationale Empfinden verstossen.</li>
<li><strong>Klarheitsgebot </strong>(Gewohnheitsrecht)<strong>: </strong>Aus diesem Grundsatz folgt, dass der Firmenname z.B. keine Elemente enthalten soll, welche auf eine andere Rechtsform (z.B. Kollektivgesellschaft) schliessen lassen.</li>
</ul>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie sich interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” ansehen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks von anderen Firmengründern und Jungunternehmern.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gründen einer GmbH oder AG in der Schweiz</title>
		<link>http://blog.startups.ch/grunden-einer-gmbh-oder-ag-in-der-schweiz/</link>
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		<pubDate>Sun, 11 Jul 2010 06:04:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sowohl die GmbH wie auch die AG lassen sich auf zwei Arten gründen:
- Bargründung (einfache Gründung) oder
- Sacheinlagegründung (qualifizierte Gründung).
Bei der Bargründung muss das Kapital in Bargeld aufgebracht werden, bei der Sacheinlagegründung sind es Sachen (z.B. Geschäftsauto). Die Gründung läuft sodann folgendermassen ab:

Kunde: Bestimmen der Personen, welche ein Unternehmen gründen wollen. Bei der GmbH und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl die GmbH wie auch die AG lassen sich auf zwei Arten gründen:</p>
<p>- Bargründung (einfache Gründung) oder<br />
- Sacheinlagegründung (qualifizierte Gründung).</p>
<p>Bei der Bargründung muss das Kapital in Bargeld aufgebracht werden, bei der Sacheinlagegründung sind es Sachen (z.B. Geschäftsauto). Die Gründung läuft sodann folgendermassen ab:</p>
<ol>
<li>Kunde: Bestimmen der Personen, welche ein Unternehmen gründen wollen. Bei der GmbH und der AG kann auch nur eine Person Gründer sein.</li>
<li>STARTUPS.CH: Die Zulässigkeit des Firmenzwecks, -namens und -sitzes abklären.</li>
<li>STARTUPS.CH: Erstellen der Statuten und evtl. der Verträge zwischen den Gesellschaftern.</li>
<li>Kunde: Einzahlung des gesetzlich vorgesehenen Mindestkapitals auf ein Sperrkonto bei einer Bank.</li>
<li>STARTUPS.CH: Bei Sacheinlagen muss ein schriftlicher Vertrag sowie ein Gründungsbericht einer anerkannten Revisionsstelle vorliegen.</li>
<li>STARTUPS.CH: Einberufen der Gründerversammlung in Anwesenheit eines Notars. Bei der AG wird der Verwaltungsrat, bei der GmbH der oder die Geschäftsführer gewählt. Falls erforderlich muss bei beiden eine Revisionsstelle ernannt werden. Die GmbH/AG muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Diese Aufgabe kann ein Mitglied des Verwaltungsrats (AG), ein Geschäftsführer (GmbH) oder ein Direktor wahrnehmen. Der Notar hält in öffentlicher Urkunde das Protokoll der Gründerversammlung und die Statuten der Gesellschaft fest.</li>
<li>STARTUPS.CH: Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen Handelsregisteramt. Die Gesellschaft erlangt ihre Rechtspersönlichkeit mit dem Eintrag im Handelsregister.</li>
<li>STARTUPS.CH: Erstellen der Aktien (AG) bzw. der Anteilscheine (GmbH).</li>
</ol>
<p>Die Kosten der Gründung einer GmbH/AG bei STARTUPS.CH hängen ab von der Inanspruchnahme unserer Partnerangebote (vgl. <a title="Offertenrechner" href="http://www.startups.ch/de/offerte/2/">Offertenrechner</a>) sowie den Handelsregistergebühren.</p>
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		<title>Steuern bei der Aktiengesellschaft (AG) und der GmbH</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 06:43:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Sozialversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Dividende]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelbesteuerung]]></category>
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		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Aktiengesellschaft sowie auch der GmbH kommen eigene Rechtspersönlichkeit zu. Daher findet eine klare Trennung zwischen der Besteuerung der GmbH/AG und den einzelnen Gesellschafter statt.  Die GmbH/AG wird alleine als juristische Person besteuert, während die Gesellschafter unabhängig davon normal als Privatpersonen Steuern zu zahlen haben. Dies führt zu einer teilweisen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung:
Der von der GmbH/AG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Aktiengesellschaft sowie auch der GmbH kommen eigene Rechtspersönlichkeit zu. Daher findet eine klare Trennung zwischen der Besteuerung der GmbH/AG und den einzelnen Gesellschafter statt.  Die GmbH/AG wird alleine als juristische Person besteuert, während die Gesellschafter unabhängig davon normal als Privatpersonen Steuern zu zahlen haben. Dies führt zu einer teilweisen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung:<br />
Der von der GmbH/AG am Ende des Geschäftsjahres erzielte Reingewinn wird zum einen bei der GmbH/AG, zum anderen auch als privates Einkommen bei den Gesellschafter besteuert, wenn diese aufgrund einer Gewinnausschüttung der GmbH/AG eine Dividende (Anteil am Gewinn) beziehen. Von einer Doppelbesteuerung wird gesprochen, weil die Besteuerung des Gewinnes einer GmbH/AG mittelbar auch die Dividende der Gesellschafter schmälert, und diese wiederum aufgrund der Einkommenssteuer natürlicher Personen besteuert wird.<br />
Die gleichen Überlegungen gelten auch für das Eigenkapital der GmbH/AG: Die Gesellschaft muss Kapitalsteuern und der Gesellschafter für den Wert seiner Aktien/Stammanteile Vermögenssteuern bezahlen.<br />
Der Gewinn einer GmbH/AG sowie die Gewinnausschüttung lässt sich aber durch die Lohn- und Reservepolititk beeinflussen.</p>
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		<title>Neugründungen im Juni 2010 im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 14:16:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anderes]]></category>
		<category><![CDATA[Neugründungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Juni 2010 wurden 420 Firmen mehr im Handelsregister eingetragen als im April 2010. Insgesamt wurden im vergangenen Monat 3478 Firmen gegründet.
Davon wurden die meisten Firmen in den Kantonen Zürich (645), Bern (317), Waadt (273), Genf (254) und Tessin (210) gegründet.
Im Vergleich zum Juni 2009 resultiert im Juni dieses Jahres eine Zunahme von 15% bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Juni 2010 wurden 420 Firmen mehr im Handelsregister eingetragen als im April 2010. Insgesamt wurden im vergangenen Monat 3478 Firmen gegründet.<br />
Davon wurden die meisten Firmen in den Kantonen Zürich (645), Bern (317), Waadt (273), Genf (254) und Tessin (210) gegründet.</p>
<p>Im Vergleich zum Juni 2009 resultiert im Juni dieses Jahres eine Zunahme von 15% bei den Handelsregistereinträgen schweizweit.</p>
<p>Quelle: swissdata.net</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am    besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei    STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell    beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen    anfordern.</p>
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		<title>Haftung der Aktiengesellschaft (AG)</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 05:33:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[Aktienkapital]]></category>
		<category><![CDATA[beschränkte Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Konkurs]]></category>

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		<description><![CDATA[Die AG ist im Handelsregister einzutragen. Vor dem Eintrag haftet der Gründer mit seinem persönlichen Vermögen. Ist die AG im Handelsregister eingetragen, haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern allein das Gesellschaftsvermögen. Zu beachten ist, dass es sich dabei um sämtliche Vermögenswerte der AG handelt und nicht etwa nur um das Aktienkapital. Eine persönliche Haftung des Aktionärs besteht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die AG ist im Handelsregister einzutragen. Vor dem Eintrag haftet der Gründer mit seinem persönlichen Vermögen. Ist die AG im Handelsregister eingetragen, haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern allein das<strong> Gesellschaftsvermögen</strong>. Zu beachten ist, dass es sich dabei um sämtliche Vermögenswerte der AG handelt und nicht etwa nur um das Aktienkapital. Eine persönliche Haftung des Aktionärs besteht nicht. Im Fall eines Konkurses verliert der Aktionär also höchstens seinen Anteil am Aktienkapital. Die Rechtsform der AG wird häufig wegen der beschränkten Haftung gewählt. Allerdings ist die beschränkte Haftung insofern relativiert, als dass das Privatvermögen strikte vom Geschäftsvermögen getrennt werden muss. Dies bedeutet, dass für Unternehmensschulden keinesfalls private  Vermögenswerte hinterlegt werden dürfen.<br />
In der Realität ist die Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen oft illusorisch. Wer für sein Unternehmen auf Fremdkapital angewiesen ist, muss für die Kreditgewährung Sicherheiten bieten. Vielfach ist das nur mit privaten Vermögenswerten möglich.  Die Gefahr besteht darin, dass im Konkursfall auch diese Vermögenswerte verloren gehen.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am  besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei  STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell  beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen  anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche  Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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