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	<title>sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</title>
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	<description>ls AG mit der Wissens-Kompetenz der großen Einheit – und als mandantenzentrierte Kanzlei mit individuellen Ansprechpartnern für individuelle Belange und Branchenlösungen.</description>
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		<title>Betriebsstätte als Gefahrenpotential</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Feb 2024 12:41:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsstätte]]></category>
		<category><![CDATA[Grundbesitz]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Betriebsstätten sind unselbständige Teile eines Unternehmens, die sich an einem anderen Ort als der Hauptsitz befinden. Diese können im Inland oder Ausland liegen. Aber gerade im grenzüberschreitenden Bereich ergeben sich besondere Fragestellungen und häufig übersehene Probleme. Dies gilt sowohl für inländische Unternehmen mit Betriebsstätten im Ausland als auch für ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten im Inland. Dieser Beitrag beschäftigt sich nur mit einigen dieser Problembereiche.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2024/02/28/betriebsstaette_als_gefahrenpotential/">Betriebsstätte als Gefahrenpotential</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-1"><h2>Betriebsstätte als Gefahrenpotential</h2>
<p>Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation – Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, <a href="https://scheller-international.com/" target="_blank" rel="noopener">www.scheller-international.com</a></p>
<p><strong>Betriebsstätten sind unselbständige Teile eines Unternehmens, die sich an einem anderen Ort als der Hauptsitz befinden. Diese können im Inland oder Ausland liegen. Aber gerade im grenzüberschreitenden Bereich ergeben sich besondere Fragestellungen und häufig übersehene Probleme. Dies gilt sowohl für inländische Unternehmen mit Betriebsstätten im Ausland als auch für ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten im Inland. Dieser Beitrag beschäftigt sich nur mit einigen dieser Problembereiche.</strong></p>
<p>Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Der Begriff der festen Geschäftseinrichtung oder Anlage erfordert keine besonderen Räume oder betrieblichen Vorrichtungen. Die Betriebsstätte hat eine räumliche und eine zeitliche Komponente, die in einem bestimmten Verhältnis zueinanderstehen. Sie muss der Tätigkeit des Unternehmens dienen und von einer gewissen Dauer sein.</p>
<p>In der Folge werden einige ausgesuchte Fragestellungen dargestellt.</p>
<p><strong>Ausländische Betriebsstätte als Arbeitgeber</strong></p>
<p>Ein Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen vom 16.12.2021 (11 K 14196/20, 11 K 14197/20, 11 K 14198/20, BB 22, 149) beschäftig sich mit der Fragestellung, ob ein Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Rahmen der Lohnsteuer sein kann.</p>
<p>Der Gerichtsentscheidung lag folgende Sachverhalt zugrunde. Ein inländischer Arbeitgeber hatte Auslandsniederlassungen, die regelmäßig Arbeitnehmer kurzfristig zu Schulungen und Projektarbeiten nach Deutschland schicken. Die Kosten für die Arbeitnehmer wurden durch die Auslandsniederlassung getragen.</p>
<p>Streitig war nicht, ob die Auslandsniederlassungen als Betriebsstätten anzusehen seien, sondern ob diese i.S.d. des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens als Arbeitgeber anzusehen seien. Sofern dieses bejaht wird, greift die sog. 183-Tageregelung ein (Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA). Die Arbeitnehmer wären im Inland mit entsprechenden Gehaltsanteilen nicht (beschränkt) steuerpflichtig.</p>
<p>Verneint man die Arbeitgebereigenschaft der ausländischen Niederlassung, sind die Arbeitnehmer mit ihren auf die deutsche Tätigkeit entfallenden Anteilen im Inland steuerpflichtig und die deutsche Gesellschaft wäre zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. So auch entschied das Finanzgericht.</p>
<p>Mit dem Urteil wurde nicht geklärt, ob die Arbeitnehmer auch der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegen.</p>
<p><strong>Die übersehene Betriebsstätte</strong></p>
<p>Das Vorliegen von Betriebsstätten ist auch bei kleinen Unternehmen häufig ein Thema und wird sowohl von Steuerpflichtigen als auch von Beratern übersehen. Zieht beispielsweise ein Alleingesellschafter einer ausländischen Gesellschaft nach Deutschland und ist er alleiniger Gesellschafter, verlagert sich der Ort der Geschäftsleitung in vielen Fällen mit nach Deutschland, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die Managementaufgaben von Deutschland aus ausführt. Kapitalgesellschaften werden unbeschränkt steuerpflichtig und müssen im Inland alle steuerlichen Pflichten wie eine Inlandsgesellschaft erfüllen. Personengesellschaften begründen in diesen Fällen eine Betriebsstätte in Deutschland.</p>
<p>Wird dieser Sachverhalt erst später durch die deutschen Finanzbehörden festgestellt, ergeben sich regelmäßig Probleme. Es müssen alle auf die Betriebsstätte entfallenden Gewinnanteile im Inland besteuert werden. Ferner stellt sich die Frage, ob die ausländischen Finanzbehörden, die für die Hauptniederlassung zuständig sind, das Vorliegen einer Betriebsstätte akzeptieren. Ferner können die beteiligten Finanzbehörden unterschiedlicher Auffassung über die Gewinnaufteilung zwischen der Hauptniederlassung und der Betriebsstätte sein. Im Ergebnis droht eine Doppelbesteuerung.</p>
<p><strong>Inländischer Grundbesitz</strong></p>
<p>Eine andere in der Praxis häufig auftretende Frage ist, ob die Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft oder Managementgesellschaft für die Verwaltung inländischen Grundbesitzes zu einer Betriebsstätte des Immobilieneigentümers führen kann.</p>
<p>Hierzu gilt folgendes:</p>
<ul>
<li>Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.</li>
<li>Unter folgenden Voraussetzungen liegt keine Betriebsstätte vor:
<ul>
<li>Der Besitz von Immobilien allein reicht nie zur Begründung einer Betriebsstätte aus.</li>
<li>Ebenfalls keine Betriebsstätte kann vorliegen, wenn die Immobilie ausschließlich der Vermögensverwaltung – spricht der ausschließlich privaten Vermietungstätigkeit &#8211; zuzuordnen ist. Das gilt auch bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften.</li>
</ul>
</li>
<li>Eine Betriebsstätte verlangt immer das Vorliegen eines Gewerbebetriebes:
<ul>
<li>Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die inländischen Immobilien durch eine Kapitalgesellschaft (auch eine ausländische) gehalten werden.</li>
<li>Besonders leicht übersehen wird das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückhandels.</li>
</ul>
</li>
<li>In der Regel führt die Einschaltung einer Dienstleistungs- und Managementgesellschaft zu keiner Betriebsstätte einer ausländischen Immobiliengesellschaft im Inland. Problematisch sind aber Fälle, in denen ein Unternehmen rechtlich befugt ist, die Einrichtungen und Anlagen nach eigenen Bedürfnissen zu nutzen. Dies können z.B. Überwachungstätigkeiten vor Ort sein. Problematisch sind auch Fälle, in denen das Dienstleistungsunternehmen zur selben Unternehmensgruppe wie die Immobiliengesellschaft gehört und dieselben Personen zur Geschäftsführung in beiden Gesellschaften befugt sind.</li>
</ul>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
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		<title>Wenn sich die Gemeinnützigkeit davonschleicht … Kleiner Fehler mit großer Wirkung!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jul 2019 10:24:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vereine gibt es in Deutschland eine ganze Menge, es sind ungefähr 850.000. Sie sind zum großen Teil gemeinnützig, machen unser Leben in unserem Land angenehmer, freundlicher, politischer, künstlerischer, religiöser, sportlicher und so weiter. Gemeinnützige Vereine werden oft von Profis operativ geleitet aber von Amateuren verwaltet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-2"><h1>Wenn sich die Gemeinnützigkeit davonschleicht … Kleiner Fehler mit großer Wirkung!</h1>
<p>von Thomas Oehmichen</p>
<h3>Vereine gibt es in Deutschland eine ganze Menge, es sind ungefähr 850.000. Sie sind zum großen Teil gemeinnützig, machen unser Leben in unserem Land angenehmer, freundlicher, politischer, künstlerischer, religiöser, sportlicher und so weiter. Gemeinnützige Vereine werden oft von Profis operativ geleitet aber von Amateuren verwaltet.</h3>
<p>So meine wiederkehrende Erfahrung. Wer will schon gerne in einem Sportverein Vorstandsarbeit machen und die Zeit für Sitzungen, Rechnungen prüfen und bezahlen, Buchführung machen etc. aufwenden, wenn es draußen schön warm ist und der Sportplatz ruft. Es bleiben nur die wenigen übrig, die sich breitschlagen lassen oder bei der Nennung Ihres Namens in der Mitgliederversammlung nicht schnell und laut genug „NEIN“ gerufen haben. Wenn ich dieses Zitat in meinem Seminaren zum Besten gebe ernte ich stets zustimmendes Nicken, und das nicht nur von ein paar Teilnehmern.</p>
<p>Eine privat geführte Grundschule, die ihre Finanzierung zu ca. 60 % auf die staatliche Förderung und nur zu 40 % auf das Schulgeld aufbaut, hat einen Vorstand, dem die Unterrichtung der Kinder mit der besonderen pädagogischen Prägung dieser Schule sehr wichtig ist. Der Vorstand besteht aus klugen Leuten, die im Beruf alle Ihre Frau und ihren Mann stehen, dort absolute Profis sind und sich die Zeit aus ihrem knappen Kontingent herausschneiden, um der Schule „vorzustehen“. Die Schulleitung macht eine angestellte Person, die die Schule inhaltlich und pädagogisch hervorragend führt, alle sind zufrieden.</p>
<p>In dieser Situation hat der Vorstand eine Änderung an der Satzung durchgeführt, die klug und angebracht war. Bei dieser Satzungsänderung hat der Schreiber der Satzung bei der Einarbeitung der Änderungen offensichtlich versehentlich einen Satz gelöscht: Die Körperschaft ist selbstlos tätig.</p>
<p>Der Vorstand hat den entscheidenden Fehler begangen und die so geänderte Satzung dem Finanzamt vorab nicht zur Stellungnahme vorgelegt. Dann wäre der Fehler aufgefallen und die folgenschweren Konsequenzen vollumfänglich vermieden worden. Der Vorstand hat die Satzung dem Amtsgericht zur Prüfung eingereicht, sie wurde eingetragen und mit Eintragung wirksam. Damit fehlte eine Voraussetzung, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten oder zu behalten.</p>
<p>Mit Anforderungen der Steuererklärung Gem1 für die Jahre 2014 bis 2016 hatte das Finanzamt nachgefragt, ob es eine Satzungsänderung gegeben habe. Ja, natürlich, die Satzung wurde dem Finanzamt selbstverständlich übermittelt. Bei der Prüfung der Steuererklärung hat das Finanzamt die mangelhafte Satzung festgestellt und keinen Freistellungsbescheid erlassen, sondern einen Körperschaftsteuerbescheid. Festgesetzte Steuer Null, Nachzahlung Null, es kam keine Steuerlast auf.</p>
<p>In den Nebenbestimmungen hatte das Finanzamt die Aufhebung der Freistellung mit Wirkung vom Tag der Eintragung der Satzung im Vereinsregister (also rückwirkend) beschieden, aber das hat keiner gelesen. Wer liest denn schon gerne die zweiseitigen Erläuterungen zum Bescheid, wo vernichtende Dinge drinstehen.</p>
<p>Die Gemeinnützigkeit ist dahin, die Schule verliert damit ihren Status als Ersatzschule (eine Ersatzschule kann nur als solche anerkannt werden, wenn sie gemeinnützig ist), sie verliert rückwirkend die staatliche Beihilfe, sie verliert mangels Status der Ersatzschule die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 a) aa) UStG, Die Lehrgenehmigung der Lehrer, die als Seiteneinsteiger Unterricht machen, dürften zurückgezogen werden, kurz, das ganze Unternehmen Schule steht vor dem Aus.</p>
<p>Wer dafür geradestehen muss? Sicherlich der Vorstand, denn dieser trägt die Verantwortung für die Schule.</p>
<p>Hoffentlich ist der Vorstand mit einer guten D&amp;O-Versicherung versehen.</p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
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		<title>Der Ehestand und seine Beendigung</title>
		<link>https://www.sybo-ag.de/2016/03/21/der-ehestand-und-seine-beendigung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Mar 2016 10:05:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Staats-Tragisches]]></category>
		<category><![CDATA[Außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Hochzeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Zivilprozess]]></category>
		<category><![CDATA[zumutbare Belastung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>oder: Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung – Anregungen zur Rechtsfortbildung vor dem Hintergrund der Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichtes vom 3.3.2015 – 3 K 297/14<br />
Puh – so eine lange Überschrift! Es ist aber auch ein vielschichtiges und großes Problem, nicht nur wegen der vorstehend zitierten Rechtsprechung. Die Revision ist übrigens anhängig beim BFH unter VI R 19/15.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2016/03/21/der-ehestand-und-seine-beendigung/">Der Ehestand und seine Beendigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-3"><h1>Der Ehestand und seine Beendigung</h1>
<p>Von Otto-A. Peters</p>
<h3>oder: Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung – Anregungen zur Rechtsfortbildung vor dem Hintergrund der Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichtes vom <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Hannover_3-K-29714_Scheidungskosten-im-Streitjahr-2013-koennen-nicht-mehr-als-aussergewoehnliche-Belastungen-geltend-gemacht-werden.news20705.htm?sk=4a45629011ce50eabee4d7405ac2470b" target="_blank" rel="noopener noreferrer">3.3.2015 – 3 K 297/14</a></h3>
<p>Puh – so eine lange Überschrift! Es ist aber auch ein vielschichtiges und großes Problem, nicht nur wegen der vorstehend zitierten Rechtsprechung. Die Revision ist übrigens anhängig beim BFH unter VI R 19/15.</p>
<p>Nachdem das o.a. Urteil in der Welt war, nach ursprünglichem Schmunzeln und abwechselndem Kopfnicken und Kopfschütteln, hatte ich schon fast vergessen, worum es ging. In einer Fortbildung letzte Woche hat dann der Referent in seiner drögen Art das ganze steuerliche Scheidungsdrama nochmals entfaltet.</p>
<p>Die Überraschung hat das Gericht wie folgt formuliert:</p>
<blockquote>
<p>„Die Scheidungskosten des Klägers sind nicht aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses entstanden. Die Ehescheidung kann unter Berücksichtigung der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse im Streitjahr 2013, die durch statistische Erhebungen belegt sind, nicht mehr als außergewöhnliches Ereignis im Sinne des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 33</a> EStG angesehen werden.“</p>
</blockquote>
<p>Wenn ich mich so im Kreise der Verwandten, Freunde und Bekannten umschaue und wenn ich mir vor Augen führe, wie oft ich im Kanzlei-Alltag  mit Ehe-Endzeit-Situationen konfrontiert bin, kann ich nur sagen: <em><strong>so</strong></em><strong> unrecht haben die nicht!</strong></p>
<p>Die Ehe ist seit jeher in vielen steuerlichen Witzen und Cartoons abgehandelt worden, so z.B. unter dem Titel: „Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung“ (Ralf Sikorski, Herne/Berlin 2003).</p>
<p>Wenn man das für bare Münze nimmt, kommt zunächst ein ganz anderer Aspekt ins Spiel: Kann der Aufwand für die Befreiung von einer außergewöhnlichen Belastung wiederum eine außergewöhnliche Belastung sein? Gilt das nicht für jede außergewöhnliche Belastung, auch für die Arztkosten, die einen von der Belastung mit einer Krankheit befreien? Und wenn die scheidungsbedingte Beendigung des Ehestandes keine außergewöhnliche Belastung mehr ist, was denn dann?</p>
<p>Gehen wir systematisch vor und beziehen wir dabei statistische Argumente mit ein. Das FG Niedersachsen hat insbesondere zwei Zahlen mit veröffentlicht: So sei die Zahl der Eheschließungen seit 2001 mit rd. 380.000 p.a. ungefähr konstant, die der Scheidungen mit rd. 190.000 p.a. auch.</p>
<p>Zunächst lässt sich feststellen: Das hoffnungsfrohe Eingehen der Ehe ist noch keine außergewöhnliche Belastung, da die Beteiligten bei diesem Schritt eher Euphorie empfinden. Eine Belastung fehlt, die Kosten für die Hochzeitsfeier werden gern und freiwillig gezahlt. Die Ehestandsquote liegt bei 100%.</p>
<p>Die Frage ist nun: Wann schlägt die Stimmung um und wie belastend ist das?</p>
<p>Wenn die Partner  nach 7, 10 oder wer weiß wievielen Jahren die Reißleine ziehen, weil es nicht mehr geht: Die Befreiung nach einer Scheidung soll groß sein. Die Hälfte derer, die den Schritt in die Ehe wagen, lässt sich scheiden und beendet dadurch einen sie belastenden Zustand. Hier sind wir wieder bei der entscheidenden Frage: Kann die Befreiung von einer Belastung eine außergewöhnliche Belastung sein?</p>
<p>Ist es nicht vielmehr andersherum? Ist nicht vielmehr die <em>Aufrechterhaltung</em> einer psychisch und oftmals auch physisch belastenden Situation eine Belastung? Spinnen wir mal die Statistik fort. Vielleicht findet ein Finanzgericht ja demnächst einen Anlass, hier Sachverhalte zu ermitteln. Wenn also die eine Hälte der Ehen geschieden wird, besteht die andere Hälfte weiter.</p>
<p><strong>„Die Ehe ist der Sonderfall eines Abonnements, das mehr<br />
Geld kostet, als wenn man einzelweise bezahlen müßte.“</strong><br />
(Gabriel Laub, „Verärgerte Logik“, Reihe Hanser Bd. 21., München 1969)</p>
<p>Wieviele der fortbestehenden Ehen sind für die Beteiligten</p>
<ol>
<li>glücklich</li>
<li>befriedigend</li>
<li>neutral</li>
<li>belastend?</li>
</ol>
<p>Die Gauß´sche Normalverteilung unterstellt, empfinden die meisten Eheständler die Ehe als befriedigend oder neutral. Wenige sind glücklich, und genauso wenige sind mehr als die übrige Bevölkerung (auch mehr als die Geschiedenen!) belastet. Damit haben wir genau <em>die</em> Minderheiten, die § <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">33 EStG</a> fordert, um entsprechende Aufwendungen abziehen zu können.</p>
<p>Aber welche Aufwendungen kommen in Frage? In Anbetracht der vom Gesetzgeber definierten <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zumutbaren Belastung</a> ist der Blumenstrauß für den vergessenen Hochzeitstag im Zweifel nicht teuer genug. Wie soll man dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass die Kreuzfahrt im nächsten Urlaub zur Aufrechterhaltung einer halbwegs erträglichen häuslichen Stimmung unabdingbar notwendig ist (und dann muss es auch noch eine Außenkabine sein wegen ihrer albernen klaustrophobischen Anwandlungen und er ist die ganze Zeit seekrank … wenn das nicht belastend ist …)? Ob man wohl einen Psychologen zu einem gerichtsfesten Gutachten in dieser Angelegenheit bewegen kann? Kommen die Gutachterkosten zu denen für die Kreuzfahrt hinzu? Muss die Verbesserung der häuslichen Stimmung als Erfolg der Maßnahme später nachgewiesen werden (was wiederum Gutachterkosten nach sich zöge)? Und ist ein sich evtl. anschließendes Weihnachtsgeschenk in Form eines Brilliantcolliers oder einer Flasche 50 Jahre alten Whiskeys in diesem Sinne noch vertretbar? Müssen nicht <em>alle</em> ehestandserhaltenden Maßnahmen, Blumen, Schmuck, Cognac, Zigarren, Restaurant-, Theater- und Opernbesuche (die für einzelne eine echte Belastung sein können) aufgezeichnet werden, um entsprechende Aufwendungen geltend zu machen?</p>
<p>Meine Silberhochzeit ist lange vorbei und bis zur Goldenen ist noch viel Zeit. Heute würde ich die Aufwendungen für eine Feier zur Silberhochzeit als außergewöhnlilche Belastung zum Abzug bringen. Wer so lange durchhält, kann nicht ganz unglücklich sein und braucht die Feier eigentlich gar nicht. Wenn die Eheleute viel Geld ausgeben, so ist das trotzdem oft eine Belastung, denn der Druck der lieben Verwandtschaft kann groß sein. Sie können sich der Feier deshalb einfach nicht entziehen (also wieder die Belastung durch die Befreiung von einer Belastung – wir drehen uns im Kreis – und dann ist da auch noch die Erbtante, die drohend mit dem Testament wedelt …).</p>
<p>Also, liebe Kollegen aus Niedersachsen, wer hat soviel Sportsgeist, die Kosten seiner demnächst anstehenden Silberhochzeit geltend zu machen? Dann kann rasch im Wege einer Sprungklage dem Finanzgericht in Hannover Gelegenheit gegeben werden, zu zeigen ob es ihm ernst ist, oder ob sein o.a. Urteil genau so satirisch gemeint war wie dieses kleine Pamphlet.</p>
<p><em><strong>Liebe Leserin, lieber Leser, Danke, dass Sie bis hierher durchgehalten haben – aber Sie sind noch nicht erlöst.</strong></em></p>
<p>Wir müssen uns (nur noch ganz kurz) mit § 33 Abs. 2 S.4 EStG auseinandersetzen. Da heißt es:</p>
<p>„Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.“</p>
<p>Wenn also ein Ehepartner frisch verliebt ist in jemanden außerhalb der Ehe, wie existenzbedrohend ist das für ihn, wenn ohne Scheidung ein Zusammenleben in der neuen Beziehung und u.U. auch mit neuen Kindern nicht möglich wäre? Sind nicht Kosten für einen Scheidungsprozess, der einem Ex-Ehepartner ein solches neues Leben ermöglichen würde, für ein lebensnotwendiges Bedürfnis aufgewendet? Hilft es, wenn er vor seiner neuen Flamme niederkniet mit den Worten: „Ich kann ohne dich nicht mehr leben!“? Mit dieser Argumentation werde ich bei nächster Gelegenheit gegen den Fiskus in den Ring steigen, aber nur, wenn die Scheidungskosten die Grenze der zumutbaren Belastung überschreiten.</p>
<p>So, jetzt bin ich am Ende – ob es zu einem happy end kommt, wird der BFH entscheiden.</p>
<p><b>Danach</b></p>
<p><i>Kurt Tucholsky</i></p>
<p>Es wird nach einem happy end<br />
im Film jewöhnlich abjeblendt.<br />
Man sieht bloß noch in ihre Lippen<br />
den Helden seinen Schnurrbart stippen-<br />
da hat sie nun den Schentelmen.<br />
Na,und denn-?</p>
<p>Denn jehn die beeden brav ins Bett<br />
Naja…..diß is ja auch janz nett.<br />
A manchmal möcht´ man doch jern wissen:<br />
Wat tun se, wenn se sich nich kissen?<br />
Die könn ja doch nich immer penn…..!<br />
Na, und denn-?</p>
<p>Denn säuselt im Kamin der Wind.<br />
Denn kricht det junge Paar ’n Kind.<br />
Denn kocht se Milch. Die Milch looft üba.<br />
Denn macht er Krach.Denn weent sie drüba.<br />
Denn wolln sich beede jänzlich trenn…..<br />
Na, und denn-?</p>
<p>Denn is det Kind nich uffn Damm.<br />
Denn bleihm die beeden doch zesamm.<br />
Denn quäln se sich noch manche Jahre.<br />
Er will noch wat mit blonde Haare:<br />
vorn doof und hinten minorenn….<br />
Na, und denn-?</p>
<p>Denn sind se alt.<br />
Der Sohn haut ab.<br />
Der Olle macht nu ooch bald schlapp.<br />
Vajessen Kuß und Schnurrbartzeit-<br />
Ach, Menschenskind,wie liecht det weit!<br />
Wie der noch scharf uff Muttern war,<br />
det is schon beinah nich mehr wahr!</p>
<p>Der olle Mann denkt so zurück:<br />
wat hat er nu von seinen Jlück?<br />
Die Ehe war zum jrößten Teile<br />
vabrühte Milch und Langeweile.<br />
Und darum wird beim happy end<br />
im Film jewöhnlich abjeblendt.</p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2016/03/21/der-ehestand-und-seine-beendigung/">Der Ehestand und seine Beendigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sozialauswahl auch ohne Kündigungsschutzgesetz?</title>
		<link>https://www.sybo-ag.de/2016/03/07/39/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Mar 2016 10:34:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Staats-Tragisches]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Klage]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialauswahl]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Dezember 2015 stand ich vor dem Arbeitsgericht. Ich hatte einer Arbeitnehmerin gekündigt. Ich falle nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Deshalb war ich davon ausgegangen, dass ich meine Kündigung nicht begründen und außer den gesetzlichen Fristen nichts beachten muss.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2016/03/07/39/">Sozialauswahl auch ohne Kündigungsschutzgesetz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-4 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-3 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-4"><h1>Sozialauswahl auch ohne Kündigungsschutzgesetz?</h1>
<p>Im Dezember 2015 stand ich vor dem Arbeitsgericht. Ich hatte einer Arbeitnehmerin gekündigt. Ich falle nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Deshalb war ich davon ausgegangen, dass ich meine Kündigung nicht begründen und außer den gesetzlichen Fristen nichts beachten muss.</p>
<p>Das war ein großer Irrtum. Indem die Arbeitnehmerin ihre Klage gegen die Kündigung auf einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§242 BGB) mit der Begründung stützte, ich hätte Sie nur deshalb gekündigt, weil sie sich verpartnert hatte, musste ich darlegen, warum ich sie tatsächlich gekündigt hatte. Das geschah in einer öffentlichen Verhandlung, sodass ich Interna öffentlich darlegen musste.</p>
<p>Der gegnerische Anwalt führte sogar ins Feld, dass ich eine Sozialauswahl hätte vornehmen müssen. Das gelte selbst dann, wenn ich nicht unter das Kündigungsschutzgesetz falle.</p>
<p>Damit sind schlechte Leistungen, schlechte Führung, also sachgerechte Gründe für eine Kündigung nachzuweisen, selbst wenn man ein Kleinbetrieb ist. Außerdem muss dennoch eine „Sozialauswahl“ im Rahmen des Gebots, ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme walten zu lassen, vorgenommen werden. Somit fällt man sozusagen doch wieder unter das Kündigungsschutzgesetz, selbst wenn man eigentlich nicht darunter fällt.</p>
<p>Ich konnte alle Angriffspunkte erfolgreich abwehren. Trotzdem hat die Richterin im Gütetermin einen Vergleichsvorschlag gemacht. Der war nicht wirklich teuer. Ich habe ihm deshalb zugestimmt. Letztendlich sind mir das Betriebsklima und meine Nerven das wert.</p>
<p>Außerdem wurde ich dazu verdonnert, ein positives Arbeitszeugnis auszustellen. Ich sollte auch einen bestimmten Satz ins Arbeitszeugnis schreiben. Ich wurde nicht gefragt, ob es denn der Wahrheit entspricht oder nicht.</p>
<p>Fazit: Selbst wenn man nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt sollte man eine Kündigung ordentlich vorbereiten, Kündigungsgründe gut dokumentieren und stets damit rechnen, dass man doch noch etwas extra zahlen muss. Wenn man Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt, die nicht dem Durchschnittsmenschen entsprechen, also Besonderheiten vorweisen können, ist das um so mehr zu erwarten. Sind sie gleicher als andere?</p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Klimakatastrophe einmal anders</title>
		<link>https://www.sybo-ag.de/2016/01/11/klimakatastrophe-einmal-anders/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2016 11:42:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Staats-Tragisches]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Amtshaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Fristverlängerung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Steuerberater ist man ja von Seiten der Finanzverwaltung Kummer gewohnt. Besonders groß ist der Kummer immer in Januar. Da kommt zur normalen Winterdepression auch noch der Frust über die Finanzbeamten, die Fristverlängerungsanträge am laufenden Meter ablehnen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2016/01/11/klimakatastrophe-einmal-anders/">Klimakatastrophe einmal anders</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-5 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-4 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-5"><h1>Klimakatastrophe einmal anders</h1>
<p>Von Otto-A. Peters</p>
<h3>Als Steuerberater ist man ja von Seiten der Finanzverwaltung Kummer gewohnt. Besonders groß ist der Kummer immer in Januar. Da kommt zur normalen Winterdepression auch noch der Frust über die Finanzbeamten, die Fristverlängerungsanträge am laufenden Meter ablehnen.</h3>
<p>Gut – das kennen wir schon – und wir spielen das Spielchen mit: jede Ablehnung eines Antrags wird mit einem Einspruch angefochten.</p>
<p>Tröstlich ist in dem Zusammenhang, dass es auch den Finanzbeamten nicht wirklich besser geht als der Beraterzunft. Da hat mich kürzlich eine Beamtin angerufen. Meine Mandantin wollte ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (früher hieß das „Lohnsteuerkarte“ und war aus Pappe, vielleicht erinnert sich noch jemand daran) ändern und die Beamtin hatte noch eine Frage dazu. Die Frage war schnell beantwortet, man kam ins Plaudern und dann klagte die Beamtin ihr Leid. Die gesamte zusätzliche Arbeit im Zusammenhang mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELSTAM) müssten sie jetzt in den Veranlagungsstellen mit bewältigen, ohne auch nur einen zusätzlichen Mitarbeiter dazu zu bekommen. Das Gesülze der Amtsvorsteher („Toll, wie wir das alles schaffen …“) könne sie nicht mehr hören. Sie habe aber nur noch wenige Jahre und bis dahin winke sie in der Veranlagung alles durch, was nicht grob auffällig sei. Sonst wäre die Arbeit überhaupt nicht mehr zu schaffen.</p>
<p>An dieser Stelle müssen wir die Brücke schlagen zu den §§ <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__88.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">88</a></strong> und <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__91.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">91</a></strong> AO. Dort sind nämlich Pflichten formuliert, die Finanzbeamte zu beachten haben, wenn sie Steuern festsetzen.</p>
<p>Problematisch sind dabei seit kurzem insbesondere zwei Aspekte. Nämlich einerseits, dass den Beamten – wie oben dargelegt – die Zeit fehlt, <em>irgendeinen</em> Sachverhalt zu ermitteln und andererseits, dass sie das auch gar nicht mehr dürfen. Von ihrem Dienstherrn sind sie angehalten, elektronisch übermittelte Daten kritiklos und ungeprüft zu übernehmen.</p>
<p>Was das in letzter Konsequenz für den Rechtsstaat bedeutet, mag man sich gar nicht vorstellen: Da werden Staatsdiener von anderen Staatsdienern angewiesen, sich nicht an Gesetze zu halten. Aber wir sollen unsere Mandanten zur Steuerehrlichkeit anhalten …</p>
<p>Im Tagesgeschäft ist die Folge, dass bei fehlerhafter Datenübermittlung von wem auch immer (z.B. Arbeitgeber, Versicherungen) Steuerbescheide mit zwingender Konsequenz falsch sind, denn prüfen und manuell eingreifen dürfen die Beamten ja nicht mehr, auch wenn ihnen ein Stück Papier mit den richtigen Angaben vorliegt.</p>
<p>Und was passiert dann? Vielleicht ist die Abweichung nur gering, dann hätte ich früher zum Telefon gegriffen und die Angelegenheit besprochen. Aber das macht auch Arbeit und wer soll das dann bezahlen?</p>
<p>Deshalb ist es nun nicht mehr mit telefonischen Änderungsanträgen getan. Es wird Einspruch eingelegt und dann – wenn der Fehler des Amtes in einem neuen Bescheid berichtigt wurde – der Schadenersatzanspruch des Mandanten beim Finanzamt geltend gemacht. Dass so etwas funktioniert hatte ich <strong><a href="http://www.sybo-ag.de/2015/02/grundsaetze-der-wirtschaftlichkeit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a></strong> bereits angedeutet. Eine hervorragende Arbeitsanleitung dazu findet man<strong><a href="http://www.amtspflichtverletzung.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> hier.</a></strong> Aber natürlich kann man auch bei uns anrufen und fragen, wir helfen gerne weiter.</p>
<p><em><strong>A</strong><strong>ls</strong></em> <em><strong>Sahnehäubchen obendrauf kommt die Tatsache, das nach<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__5.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> § 5 RDG </a>der Steuerberater auch die außergerichtliche Durchsetzung des Schadenersatzanspruches für seine Mandanten beim Finanzamt abrechnen kann. </strong></em></p>
<p><strong>Amtshaftung in der ersten Runde geht ohne Rechtsanwalt!</strong></p>
<p>Zumindest in Hamburg bin ich nicht der einzige, der auf diesem Wege seiner Mandantschaft zu ihrem Recht verhilft. Es wurde seitens der Finanzverwaltung eine zentrale Amtshaftungsstelle eingerichtet. Soweit, so gut. Vorteilhaft ist das insoweit, als die Auseinandersetzung nicht mehr mit dem Beamten erfolgt, der den Schaden verursacht hat und mit dem man, wenn er nicht versetzt wird, vielleicht noch Jahre zusammenarbeiten muss.</p>
<p><strong>Aber was läuft denn nun konkret?</strong></p>
<p>Die Mandantin, eine Rentnerin (85) aus der Nachbarschaft, die noch allein lebt, musste sich einen Badewannenlift anschaffen. Die Aufwendungen wurden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht und ordentlich belegt. Die Steuererklärung wurde eingereicht am 8.6.2015. Der Steuerbescheid kam am 31.8.2015, natürlich ohne Berücksichtigung der Aufwendungen für den Wannenlift. Am 7.9.2015 habe ich Einspruch eingelegt, am 29.10.2015 hieß es auf telefonische Nachfrage, man könne nicht sagen, wann der Einspruch bearbeitet würde – man hätte krankheitsbedingt (!!!) Ausfälle. Am 6.11.2015 musste nochmals telefoniert werden, und am 18.11.2015 lag dann der geänderte Steuerbescheid vor.</p>
<p>Der Mandantin wurden 450 € erstattet (sonst hätte sie 230 € zahlen müssen), ich schickte zwei Rechnungen (ausgestellt auf die Mandantin) an das Finanzamt, 250 € für den Einspruch sowie die Prüfung des Änderungsbescheides, und 90 € für die Geltendmachung des Anspruchs. Das geschah am 20.11.2015. Ich hatte zur Sicherheit im Anschreiben darauf hingewiesen, dass ich Wert auf fristgerechten (10 Tage) Ausgleich der Rechnungen legen würde.</p>
<p>Man ist ja geduldig, erst durch den Ärger über abgelehnte Fristverlängerungsanträge kam mir der Vorgang wieder in den Sinn. Das Finanzamt bekam einen Liebesbrief mit einer Erinnerung. Der hat sich überschnitten mit einem Schreiben des stellvertretenden Vorstehers zu meinem Anspruch. Er hat tatsächlich den Vorgang erst am 4.1.2016 an die zentrale Amtshaftungsstelle weiter geleitet und mich heute, nachdem er mein Schreiben erhalten hat, dazu angerufen.</p>
<p>Er hat nicht etwa um Entschuldigung gebeten für die Verzögerung, sondern er hat sich damit gerechtfertigt, er dürfe den Vorgang nicht an die zentrale Amtshaftungsstelle abgeben, bevor die Rechtsbehelfsfrist des Änderungsbescheides abgelaufen ist. Man müsse schließlich sicher sein, dass nicht nochmals Einspruch eingelegt würde. Vorher könnten Amtshaftungsfragen nicht behandelt werden.  Die Rechtsbehelfsfrist lief ab am 23.12.2015. Danach war Weihnachten.</p>
<p>Als ob ich einen Änderungsbescheid, der mir vollen Umfangs recht gibt, nur zum Vergnügen nochmals anfechten würde! Der Eindruck entsteht, dass es sich dabei um reine Schikane handelt. Ich werde also in den nächsten Tagen den Beamten in der zentralen Amtshaftungsstelle etwas unter Feuer nehmen.</p>
<p><em><strong>Das meteorologische Klima erwärmt sich. </strong></em></p>
<p><em><strong>Das Klima zwischen Steuerbürger und Berater auf der einen und Finanzverwaltung auf der anderen Seite steuert auf eine neue Eiszeit zu.</strong></em></p>
<p><strong>Ich kann hier nur gaaaaanz laut rufen: Kollegen, wehrt Euch, und nehmt das als guten Vorsatz mit in das noch junge Jahr!</strong></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2016/01/11/klimakatastrophe-einmal-anders/">Klimakatastrophe einmal anders</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Ministerin, die Steuerberater und der Mindestlohn</title>
		<link>https://www.sybo-ag.de/2015/03/23/die-ministerin-die-steuerberater-und-der-mindestlohn/</link>
					<comments>https://www.sybo-ag.de/2015/03/23/die-ministerin-die-steuerberater-und-der-mindestlohn/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2015 11:47:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Staats-Tragisches]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Danksagung<br />
Sehr geehrte Frau Nahles, Sie hatten sich freundlicher Weise auf einer Versammlung der Handwerker in Sachsen, wie die Sächsische Zeitung am 11.3.2015 berichtete, zum Thema Mindestlohn geäußert und dabei dem Berufsstand der Steuerberater wichtige Hinweise und Anregungen gegeben. Herzlichen Dank dafür!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2015/03/23/die-ministerin-die-steuerberater-und-der-mindestlohn/">Die Ministerin, die Steuerberater und der Mindestlohn</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-6 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-5 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-6"><h1>Die Ministerin, die Steuerberater und der Mindestlohn</h1>
<h2>Eine Danksagung</h2>
<h4>Sehr geehrte Frau Nahles,</h4>
<p>Sie hatten sich freundlicher Weise auf einer Versammlung der Handwerker in Sachsen, wie die Sächsische Zeitung am 11.3.2015 berichtete, zum Thema Mindestlohn geäußert und dabei dem Berufsstand der Steuerberater wichtige Hinweise und Anregungen gegeben. Herzlichen Dank dafür!</p>
<p>In dem SZ-Artikel heißt es:</p>
<p>„Die Ministerin besteht darauf, dass ihr Mindestlohngesetz „handwerklich gut gemacht“ sei. Allerdings räumt sie im Lauf der Diskussion ein, dass seit Jahresanfang schon einige Details klargestellt werden mussten und dass noch Änderungen bevorstehen. In der Zwischenzeit habe auch so mancher Steuerberater seine Klienten nicht richtig informiert, sagt Nahles: „Nichts gegen Steuerberater, aber sie verstehen vom Arbeitsrecht nichts.“ Allein 6 000 Steuerberater seien unter den 35 000 Anrufern der Mindestlohn-Hotline im Ministerium gewesen.“</p>
<p>Ich habe, sehr geehrte Frau Nahles, mich in den vergangenen Jahren immer schon gefragt, warum ich, bevor ich meinen Mandanten Empfehlungen gebe, zu den vielen handwerklich gut gemachten Gesetzen Kommentare, Fachaufsätze und Gerichtsurteile lesen muss, damit ich alles inhaltlich richtig erfasse.</p>
<p><strong>Jetzt weiß ich, woran das liegt, und Sie haben mir zu dieser Erkenntnis verholfen:</strong></p>
<p><strong>Ich bin einfach nicht in der Lage, handwerklich gut gemachte Gesetze zu verstehen.</strong></p>
<p>Aber ich fürchte, nicht nur mir geht das so, denn das sagen Sie ja ganz richtig in dem vorstehenden Zitat: alle Steuerberater sind betroffen und verstehen davon nichts.</p>
<p>Auch muss man wahrscheinlich, um die Qualität von Gesetzen beurteilen zu können, andere Maßstäbe ansetzen als uns einfach gestrickten Steuerberatern zur Verfügung stehen. Sicher, formuliert haben es die Beamten aus Ihrem Hause, das Qualitätssiegel „handwerklich gut gemacht“ jedoch stammt von Ihnen mit der ganzen Expertise von 20 Semestern Literaturwissenschaft.</p>
<p>Aber Spaß beiseite, ich kann und will hier nicht das Mindestlohngesetz (MiLoG) insgesamt erörtern, denn, wie gesagt, davon verstehe ich nichts, ich will nur an einem Beispiel das Problem deutlich machen, vor dem der geistig unterbelichtete Steuerberater steht. In der Bundestagsdrucksache 18/3824, die ja Ihren Standpunkt wiedergibt, heißt es (Tz.4.):</p>
<p>„Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eines Bruttomindestentgelts je Stunde eingeführt worden. Nach seinem Wortlaut wird der gesetzliche Mindestlohn als Geldbetrag geschuldet. Auch wenn vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Verpflegung und Unterkunft einen in Geld bezifferbaren Wert haben, sind sie keine Geld-, sondern Sachleistungen und als solche grundsätzlich nicht unmittelbar im Sinne einer Anrechnung auf den Min­destlohnanspruch berücksichtigungsfähig.“</p>
<p>Hier werden jetzt die intellektuellen und fachlichen Defizite des Steuerberaters deutlich. Wenn ich <a href="https://web.archive.org/web/20180828222513/http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG </a>lese, finde ich den Wert 8,50 €, aber keinen Hinweis darauf, dass tatsächlich ausschließlich eine Geldzahlung gefordert ist. Außerdem: Wie kann ich in einer Auseinandersetzung mit dem bei meinem Mandanten prüfenden Zollbeamten versuchen, die von der o.a. Interpretation gedeckte mittelbare Anrechnung eines geldwerten Vorteils auf den Mindestlohn zu erreichen?</p>
<p>Ich frage mich: Bin nur ich allein unfähig, zu begreifen, was der Gesetzgeber will und wie die aus Ihrem Hause stammende Gesetzesauslegung in der vorstehenden BT-Drucksache zu verstehen ist? – Nein, bin ich nicht! Sie haben völlig Recht, der gesamte Berufsstand ist dazu nicht in der Lage, auch und ganz besonders die KollegInnen, die sich anmaßen, trotz ihrer intellektuellen Schlichtheit noch Fachbeiträge und Kommentare zu verfassen.</p>
<p>So steht z.B. dazu im „ABC des Lohnbüros“ (Stollfuß, 2015) unter Tz. 1.d):</p>
<p>„Insoweit dürfte davon auszugehen sein, dass der Begriff des Arbeitsentgelts weit zu verstehen ist, so dass also auch auf den Grundlohn entfallende allgemeine Zuschläge, Akkordleistungen, Provisionen, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Sozialleistungen sowie andere Lohnbestandteile, z.B. regelmäßige Einmalzahlungen, wie monatliche Sonderzahlungen und zusätzliche Urlaubsvergütung/Urlaubsgeld in der betreffenden Abrechnungsperiode erfasst werden (BAG v. 23.3.2011, 5 AZR 7/10, DB 2011, 1526), ebenso geldwerte Vorteile auf Grund eines zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagens (BAG v. 19.2.2014, 5 AZR 1047/12, BB 2014, 1658), …“</p>
<p>In der DATEV-Teletax-Fortbildung zum Mindestlohn heißt es auf Folie Nr. 68 v. 85 noch deutlicher:</p>
<p>„Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Geld erbracht werden. Bespiele: Dienstwohnung, Mahlzeitengestellung, kostenfreie Waren und Dienstleistungen, Personalrabatte, Jobticket, Tankgutschein, private KFZ-Nutzung, etc. Die Bewertung der Sachbezüge erfolgt nach § 8 EStG und nach der SvEV.</p>
<p>Das MiLoG enthält keine ausdrückliche Bestimmung, dass der Mindestlohn in Geld geleistet werden muss,</p>
<p>Da durch Sachbezüge regelmäßig keine zusätzlich erbrachten Leistungen vergütet werden sollen und Sachbezüge in aller Regel Lohnbestandteile sind (dies folgt schon aus § 8 Abs.2 Satz 1 EStG), können sie grundsätzlich auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie bis zum Fälligkeitszeitpunkt tatsächlich erbracht werden.“</p>
<p>Wenn das kein Beleg dafür ist, dass Sie Recht haben, dass kein Steuerberater etwas vom Arbeitsrecht versteht und deshalb seine Mandanten falsch berät, sehr geehrte Frau Nahles, was dann?</p>
<p><strong>Nochmals Danke, dass sie uns alle darauf hingewiesen haben.</strong></p>
<p>***</p>
<p>Aber mir kommen trotz der eigenen Beschränktheit (oder gerade deswegen?) gewisse Zweifel. Wie hätte ich bei derartiger Unwissenheit über mehr als 20 Jahre für meine Mandanten zu deren Zufriedenheit Lohn- und Gehaltsabrechnungen fertigen, sie bei Lohnsteuerprüfungen und bei Prüfungen der Sozialversicherung begleiten können ohne signifikante Fehler zu machen, wenn Sie tatsächlich recht hätten?</p>
<p>Es drängt sich mir hier die folgende Überlegung auf, sehr geehrte Frau Nahles. Könnte es nicht sein, dass Ihre Äußerungen vor den sächsischen Handwerkern ein Beleg sind für die Arroganz der Macht, die ich – wohl gerade wegen meiner intellektuellen Defizite – immer wieder in meinem Berufsalltag feststellen muss?</p>
<p>Es werden wie beim Mindestlohn auch andere Gesetze handwerklich so gefertigt, dass gerichtliche Auseinandersetzungen unvermeidlich (oder sogar gewollt?) sind – ein Beispiel dafür habe ich oben gegeben. Substantiierte Einwendungen von Fachverbänden etc. werden ignoriert und die Überlegung, die ich dahinter sehe (wahrscheinlich nur, weil ich die Zusammenhänge nicht verstehe) ist:</p>
<p>Lasst die Bürger doch klagen! Bis das, was wir (Gesetzgeber und Regierung) gemacht haben, von den höchsten Gerichten verworfen wird, gehen viele Jahre ins Land, und dann gibt es ja immer noch die Möglichkeit eines Nichtanwendungserlasses, und das Verfassungsgericht entscheidet sowieso meistens nach Kassenlage und dem für den Gesetzgeber bequemsten Weg.</p>
<p>Sie haben, sehr geehrte Frau Nahles, bestimmt schon oft aus voller Seele die deutsche Nationalhymne mit gesungen. Sicherlich sind Ihnen nach 20 Semestern Literaturwissenschaft unsere großen deutschen Dichter auch wesentlich vertrauter als mir schlichtem Steuerberater, und deshalb darf ich hier schließen mit einem Gedicht des Hoffmann v. Fallersleben, verfasst im Jahre 1846 am Vorabend der sog. bürgerlichen Revolution. Ich verstehe zwar nicht alles (Sie wissen, warum), aber ich vermute, dass es nichts an Aktualität eingebüßt hat:</p>
<pre><strong> </strong> <strong>Ein ministerielles Lied</strong></pre>
<pre>Die deutschen Minister sind kreuzbrave Leut, 
nur muß man nit verlangen, daß sie auch sein g´scheut.</pre>
<pre>Wär´ s Pulver nicht erfunden, sie erfänden es nie, 
die Ehr´ ist erfunden, doch leider nicht für sie.</pre>
<pre>Vom Vollblut sind alle so rein wie ein Pferd, 
ein Krebs ist ihr Wappen, ein Hemmschuh ihr Schwert.</pre>
<pre>Sie lieben den Fortschritt, doch an Jahren allein; 
sie möchten am liebsten ein Jahrhundert alt sein.</pre>
<pre>Sie heucheln und schmeicheln und kriechen gar gern 
und nennen das treu sein ihrem gnädigen Herrn.</pre>
<pre>Sie halten das Volk für entsetzlich dumm 
und denken, wer schweigen muß, sei stumm.</pre>
<pre>Sie meinen, sie könnten durch ein Bücherverbot 
die Ideen und Gedanken gar schnell schlagen tot.</pre>
<pre>Sie meinten, sie könnten mit ihrem Hemmschuh 
den Geist der Bewegung aufhalten im Nu.</pre>
<pre>Sie meinen gar vieles und mancherlei, 
doch nie, daß es gehet mit ihnen vorbei.</pre>
<pre>Die deutschen Minister sind kreuzbrave Leut, 
nur muß man nit verlangen, daß sie auch sein g´scheut</pre>
<p>Herzlichst Ihr</p>
<p>Otto-A. Peters</p>
<p>Dipl.-Kfm, StB</p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2015/03/23/die-ministerin-die-steuerberater-und-der-mindestlohn/">Die Ministerin, die Steuerberater und der Mindestlohn</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Grundsätze der Wirtschaftlichkeit</title>
		<link>https://www.sybo-ag.de/2015/02/23/grundsaetze-der-wirtschaftlichkeit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Feb 2015 11:56:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungslegung]]></category>
		<category><![CDATA[Staats-Tragisches]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsermittlungsgrundsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Amtshaftung]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[elster]]></category>
		<category><![CDATA[GOBD]]></category>
		<category><![CDATA[rechtliches Gehör]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dass Grundsätze der Wirtschaftlichkeit von der Finanzverwaltung anders interpretiert werden als von Steuerbürgern und Unternehmen, überrascht nicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2015/02/23/grundsaetze-der-wirtschaftlichkeit/">Grundsätze der Wirtschaftlichkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-7 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-6 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-7"><h1>Grundsätze der Wirtschaftlichkeit</h1>
<h3>Dass Grundsätze der Wirtschaftlichkeit von der Finanzverwaltung anders interpretiert werden als von Steuerbürgern und Unternehmen, überrascht nicht.</h3>
<p><em><strong>Was aber überrascht, ist die Unverfrorenheit</strong></em>, mit der die Finanzverwaltung auf der einen Seite die eigenen wirtschaftlichen Belange über die klaren Regeln der Abgabenordnung stellt und andererseits in konkreten Erlassen den Unternehmer zur Einhaltung eben dieser Regeln anhält mit dem Hinweis, dass <em>seine</em> Kosten dabei keine Rolle spielen dürfen.</p>
<h2><strong>Konkret: WAS läuft da?</strong></h2>
<h4>Veröffentlichungen der Finanzverwaltung zum ELSTER-Verfahren:</h4>
<p>Es wird bereits seit längerem von der Finanzverwaltung propagiert, keine <a href="http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/recht-steuern/id_67212868/elektronische-steuererklaerung-wichtige-original-belege.html">Papierbelege</a> mehr einzureichen, wenn die Steuererklärung per ELSTER übermittelt wird. Dann können nämlich die Finanzbeamten die elektronisch übermittelten Daten ungeprüft übernehmen und der Steuerbürger entbindet diese Beamten quasi von ihrer Amtsermittlungspflicht – <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__88.html">§ 88 Abgabenordnung</a> (AO).</p>
<p>Die Konsequenz ist, dass auch falsch übermittelte Werte kritiklos und ohne Prüfung der Steuererklärung zugrunde gelegt werden. Wenn der Steuerbürger seine Erklärung selber macht und die Abweichung zu seinen Lasten nur gering ist, wird er das ganze auf sich beruhen lassen. Er sagt sich vielleicht, die 50 € machen den Kohl nicht fett, Hauptsache, ich kriege überhaupt was zurück.</p>
<p>So folgt aus dem ersten Rechtsverstoß direkt und unmittelbar der zweite. Der Steuerbürger hat im Vertrauen auf die Richtigkeit der ihm vorliegenden Bescheinigung den richtigen Betrag in die Steuererklärung eingetragen und das ganze per Elster übermittelt. Das Finanzamt schert sich aber nicht um die eingereichte Erklärung, sondern übernimmt die elektronisch übermittelten falschen Werte und erlässt einen falschen Steuerbescheid. Dabei hätte vor einer Abweichung von der eingereichten Steuererklärung dem Steuerbürger gem. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__91.html">§ 91 AO rechtliches Gehör </a> gewährt werden müssen.</p>
<p>Das macht aber in der Finanzverwaltungkeiner. Das würde ja viel zu teuer, wenn man sich auch im Detail an die Gesetze halten würde, auf die man seinerzeit einen Amtseid geleistet hat.</p>
<p>Klar: Hier werden Gesetze durch Beamte aufgrund höherer Anweisung auf dem Altar der Wirtschaftlichkeit geopfert.</p>
<h4>Nun der Blick von der anderen Seite: Die GoBD.</h4>
<p>Auf diesen Erlass vom 14.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1450)  wird nicht verlinkt, da die 37 Seiten an dieser Stelle ohnehin keiner lesen würde. Deshalb zitiere ich direkt. In RZ 29 des Erlasses steht:</p>
<p><span class="size1"><strong>2</strong><strong>9 </strong></span> Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit rechtfertigt es nicht, dass Grundprinzipien der Ordnungsmäßigkeit verletzt und die Zwecke der Buchführung erheblich gefährdet werden. Die zur Vermeidung einer solchen Gefährdung erforderlichen Kosten muss der Steuerpflichtige genauso in Kauf nehmen wie alle anderen Aufwendungen, die die Art seines Betriebes mit sich bringt (BFH-Urteil vom 26. März 1968, BStBl 1968 II S. 527).</p>
<p>Mein Vater sagte bei solcher Gelegenheit immer: „Quod licet iovi, non licet bovi“ (was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht!), und ich finde, besser kann man die gottgleiche Arroganz und Überheblichkeit der Finanzverwaltung nicht kennzeichnen.</p>
<p>Der <em><strong>Unternehmer (Ochse)</strong></em> ist gehalten, koste es, was es wolle, die von der Finanzverwaltung vorgegebenen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“  – denn nichts anderes bedeutet GoBD – einzuhalten und damit auch die zugrunde liegenden Bestimmungen der Abgabenordnung (§§ 140 ff AO).</p>
<p>Andererseits braucht sich der <em><strong>Finanzbeamte (Jupiter)</strong></em> nicht um seine in demselben Gesetz kodifizierten Pflichten zu kümmern.</p>
<p><em><strong>Wat lernt uns dat? (was lernen wir daraus?)</strong></em></p>
<p>Zumindest ich füge für die Steuererklärungen, die per ELSTER (lacht eigentlich noch jemand bei DIESER Abkürzung???) eingereicht werden, mehr Belege in Papierform bei als früher und weise die Damen und Herren Finanzbeamten schriftlich und ausdrücklich auf ihre Pflichten in Zusammenhang mit den §§ 88 und 91 AO hin. Wenn sie sich trotzdem über den Amtsermittlungsgrundsatz hinweg setzen und auf rechtliches Gehör verzichten, kann ich das Honorar für das dann folgende Rechtsbehelfsverfahren problemlos im Wege des Schadenersatz wegen <a href="http://www.amtspflichtverletzung.de/">Amtspflichtverletzung</a> von der Finanzverwaltung fordern.</p>
<p>Das ist besonders wichtig und sinnvoll, wo es um so geringe Beträge geht, um die ein ordentlicher Steuerberater sonst keinen Einspruch führen würde, weil die Kosten dazu für den Mandanten viel zu hoch wären. So habe ich im vergangenen Jahr eine Steuererstattung von rd. 100 € für einen Mandanten erreichen können, die Finanzverwaltung hat die Schadenersatzforderung von rd. 500 € ohne Murren und Knurren beglichen.</p>
<h3>Also, liebe KollegInnen und liebe Steuerbürger: keine falsche Scham, schüttet die Finanzverwaltung mit Belegen zu und lauert auf die passende Gelegenheit – sie kommt bestimmt.</h3>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
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			</item>
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		<title>Nachdenken über die Anlage ST</title>
		<link>https://www.sybo-ag.de/2014/05/12/nachdenken-ueber-die-anlage-st/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 May 2014 11:21:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Staats-Tragisches]]></category>
		<category><![CDATA[Anlage ST]]></category>
		<category><![CDATA[Statistik]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerformular]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstatistik]]></category>
		<category><![CDATA[Wahnsinn]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>oder: „Wie treibe ich den steuerlichen Berater in den Wahnsinn?“<br />
Oft ist der steuerliche Berater mit der Frage der Mandantschaft nach dem Sinn einzelner Bestimmungen der Steuergesetze konfrontiert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2014/05/12/nachdenken-ueber-die-anlage-st/">Nachdenken über die Anlage ST</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-8 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-7 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-8"><h1>Nachdenken über die Anlage ST</h1>
<h3>oder: „Wie treibe ich den steuerlichen Berater in den Wahnsinn?“</h3>
<p>von Otto-A. Peters</p>
<p>Oft ist der steuerliche Berater mit der Frage der Mandantschaft nach dem Sinn einzelner Bestimmungen der Steuergesetze konfrontiert. Meine Antwort darauf ist in der Regel, dass ich die <i>Anwendung </i>erklären könnte, dass ich bereit bin (wie es meine Aufgabe ist) dem Mandanten dabei zu helfen, die Gesetze so anzuwenden, dass eine möglichst geringe Zahllast im Rahmen des Zulässigen entsteht – aber dass ich Fragen nach dem <i>Warum</i> grundsätzlich nicht beantworte, um meine geistige Gesundheit nicht zu gefährden.</p>
<p>Aber heute, in der Ruhe und Entspannung eines langen Wochenendes, traue ich mich: Ich frage nicht<a href="http://www.textlog.de/tucholsky-loecher-kaese.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> „Wo kommen die Löcher im Käse her?“ (Tucholsky), </a>sondern ich frage: „Warum müssen die Steuerbürger eine Anlage ST ausfüllen und einreichen?“</p>
<p>Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar, §150 Abs. 5 AO:</p>
<p><em> (5) <sup>I</sup>In die Vordrucke der Steuererklärung können auch Fragen aufgenommen werden, die zur Ergänzung der Besteuerungsunterlagen für Zwecke einer Statistik nach dem <a href="https://products.haufe.de/#link?productid=PI11940&amp;docid=HI1120931" target="_self" rel="noopener noreferrer">Gesetz über Steuerstatistiken</a> erforderlich sind. <sup>2</sup>Die Finanzbehörden können ferner von Steuerpflichtigen Auskünfte verlangen, die für die Durchführung des <a href="https://web.archive.org/web/20170422020833/https://products.haufe.de/#link?productid=PI11940&amp;docid=HI1013038" target="_self" rel="noopener noreferrer">Bundesausbildungsförderungsgesetzes</a> erforderlich sind. <sup>3</sup>Die Finanzbehörden haben bei der Überprüfung der Angaben dieselben Befugnisse wie bei der Aufklärung der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse.</em></p>
<p>Bislang war es so, dass die über den Verweis auf das Gesetz über Steuerstatistiken definierten Daten alle drei Jahre abgefordert werden konnten. Nunmehr ist aber durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013, anzuwenden ab 30.06.2013, auf einen jährlichen Abgaberhythmus umgestellt worden.</p>
<p>Das geht ins Blut, das ist der Rhythmus, wo jeder mit muss – aber <b>WARUM???</b></p>
<p>Alle Daten, die in der Anlage ST abgefragt werden, liegen der Finanzverwaltung doch bereits vor. Durch die E-Bilanz wird hier die letzte Lücke geschlossen: es ist wirklich alles da – nur nicht in Form der Anlage ST.</p>
<p><strong>Warum also?</strong></p>
<p>Nach meinem Dafürhalten handelt es sich hier um Fron- und Spanndienste, die der Bürger unentgeltlich zu leisten hat. Aber die Fron- und Spanndienste in feudalistischer Zeit hatten noch einen Sinn: Der Bürger musste an so und so vielen Tagen mit Pferd und Wagen seinem Grundherren zur Verfügung stehen für Fahrten in die Stadt, der Bürger musste mit Hacke und Spaten auf dem Land des Grundbesitzers tätig werden. Da musste dann Land umgegraben werden, welches zuvor noch nicht umgegraben war.</p>
<p>Wenn wir das nun aber mit der Anforderung der Anlage ST vergleichen, passt es schon nicht mehr. Daten, die aus anderen Steuerformularen bereits vorliegen, nochmals zu übermitteln, würde bedeuten, dass der abhängige Bürger das Stück Land, das vielleicht der Nachbar bereits umgegraben hat, nochmals umgraben muss.</p>
<p>Die Frage ist, ob das ein Grundbesitzer oder Lehensherr tatsächlich von seinem Dienstverpflichteten verlangt hätte. Wäre es nicht sinnvoller, ihn ein anderes Stück Land umgraben zu lassen? Könnte man von den Steuerbürgern nicht andere Daten abfragen, primär solche, die in der Finanzverwaltung noch nicht vorliegen, wie z.B. Schuhgröße oder Körpergewicht? Was die Sinnhaftigkeit der Abfrage angeht, würde man sich doch auf höherem Niveau bewegen als mit der derzeitigen Anlage ST, denn Angaben über Schuhgröße und Körpergewicht liegen nach meiner Kenntnis in der Finanzverwaltung noch nicht vor. Durch § 150 Abs. 5 AO in Verbindung mit § 2 Steuerstatistikgesetz geht das jedoch nicht. Letztere Bestimmung schreibt klar vor, was erhoben werden darf – wenn man es nachliest, ausschließlich Zeug, was in Steuererklärungen bereits übermittelt wurde.</p>
<p>Als Vertreter der Finanzverwaltung könnte man jetzt argumentieren, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sei es sinnvoller, die statistischen Daten regelmäßig vom Bürger separat einzusammeln als aus den vorliegenden unterschiedlichen Steuerformularen von Amts wegen zu ermitteln. Aber auch das stimmt nicht. Mir soll mal einer aus der Verwaltung vorrechnen, dass es teurer ist, einen oder zwei Techniker für drei Monate abzustellen, eine kleine Routine zu programmieren, die das kann, als jährlich zigtausende Steuerbürger und ihre Berater mit der unnötigen Anlage ST zu beschäftigen.</p>
<p>Du siehst, geneigter Leser, eine Antwort auf das WARUM rückt in immer weitere Fernen, je mehr man versucht, ihr näher zu kommen. Ich sehe meine Wochenenderholung schwinden. Bevor die sonntägliche Gelassenheit wieder dem alltagsbedingten Zorn weicht, schließe ich hier.</p>
<p>Auf dem Schauplatz bleiben zurück ein trauriges Steuerformular und ein kleiner kahlköpfiger Steuerberater, der die dünnen Arme zum Himmel hebt und, den Fiskus anklagend, weithinhallend ruft:</p>
<p>»Herr Finanzminister! Warum muss ich die Anlage ST abgeben –?«</p>
<p align="right">(frei nach Kurt Tucholsky <a href="https://web.archive.org/web/20170422020833/http://www.textlog.de/tucholsky-loecher-kaese.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Wo kommen die Löcher im Käse her?“</a></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Bayrisch-sächsische Inspiration…</title>
		<link>https://www.sybo-ag.de/2014/03/17/bayrisch-saechsische-inspiration/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Mar 2014 12:27:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Internationale Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Haftstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Sachsen]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafverfahren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>…frisch ausgepackt und und hier erstmals präsentiert! Da begleitet man die einem angetraute Autorin zur Buchmesse, hört die eine oder andere schöne Lesung, kauft das eine oder andere Buch und ahnt nichts Böses.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2014/03/17/bayrisch-saechsische-inspiration/">Bayrisch-sächsische Inspiration…</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-9 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-8 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-9"><h1>Bayrisch-sächsische Inspiration…</h1>
<div class="entry-content">
<h2>…frisch ausgepackt und und hier erstmals präsentiert!</h2>
<p>Da begleitet man die einem angetraute Autorin zur Buchmesse, hört die eine oder andere schöne Lesung, kauft das eine oder andere Buch und ahnt nichts Böses.</p>
<p>Da – plötzlich – aus allen Rohren und Lautsprechern, von jeder Schlagzeile jeder Zeitung springt es dich an! Jeder, der in der rappelvollen Straßenbahn noch in der Lage ist, zu sprechen, muss es seinem Nachbarn mitteilen: Da wurde jemand wegen Steuerhinterziehung verurteilt! Ein solches Ereignis erschüttert nicht nur die Republik, es sorgt gerade in der literarisch aufgeheizten Stimmung auf der Leipziger Buchmesse für weitergehende Inspiration, deren Ergebnis  ich der geneigten Leserschaft nicht vorenthalten will.  Namen und Funktionen der beteiligten Personen wurden z.T. geändert.</p>
<p> </p>
<p><b>Steuerhinterziehung in zwei Limericks</b></p>
<p><a href="http://www.barbarapeters.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">© Barbara Peters</a></p>
<p> </p>
<p>Ein Bauunternehmer aus Celle,</p>
<p>der schaffte in rasender Schnelle</p>
<p>sein Geld in die Schweiz.</p>
<p>Die Triebfeder: Geiz!</p>
<p>Er wähnte sich unglaublich helle.</p>
<p> </p>
<p>Doch ein Fahnder, geboren in Maschen,</p>
<p>durchsuchte nicht nur seine Taschen.</p>
<p>Nach Prüfung der Bücher,</p>
<p>da wusste er sicher:</p>
<p>Ich werde den Kerl überraschen!</p>
</div>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Fundstücke aus den Weiten des Netzes</title>
		<link>https://www.sybo-ag.de/2014/02/24/fundstuecke-aus-den-weiten-des-netzes/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[SYBO-AG-Admin4310]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Feb 2014 15:46:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Staats-Tragisches]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbeamter]]></category>
		<category><![CDATA[Grippe]]></category>
		<category><![CDATA[Grundschule]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbürger]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Verschwendung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es ist erstaunlich, was uns dieser kleine Aufsatz über Stimmungen und Einstellungen bei den Steuerbürgern zum Thema verrät. Wir wollen die vier Absätze des Textes der Reihe nach durchgehen, einige Richtigstellungen vornehmen, aber auch feststellen, zu wieviel philosophischem Tiefgang so ein Grundschüler fähig ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2014/02/24/fundstuecke-aus-den-weiten-des-netzes/">Fundstücke aus den Weiten des Netzes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-10 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-9 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last" style="--awb-bg-size:cover;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-column-wrapper-legacy"><div class="fusion-text fusion-text-10"><h1>Fundstücke aus den Weiten des Netzes</h1>
<h2>Hier: Das Finanzamt</h2>
<h3>(aus der Sicht der 3. Klasse Grundschule)</h3>
<p>Von Otto-A. Peters</p>
</div><div class="fusion-image-element in-legacy-container" style="--awb-caption-title-font-family:var(--h2_typography-font-family);--awb-caption-title-font-weight:var(--h2_typography-font-weight);--awb-caption-title-font-style:var(--h2_typography-font-style);--awb-caption-title-size:var(--h2_typography-font-size);--awb-caption-title-transform:var(--h2_typography-text-transform);--awb-caption-title-line-height:var(--h2_typography-line-height);--awb-caption-title-letter-spacing:var(--h2_typography-letter-spacing);"><span class=" fusion-imageframe imageframe-none imageframe-1 hover-type-none"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="600" height="797" title="Finanzamt-1" src="https://www.sybo-ag.de/wp-content/uploads/2019/06/Finanzamt-1.jpg" alt class="img-responsive wp-image-361" srcset="https://www.sybo-ag.de/wp-content/uploads/2019/06/Finanzamt-1-200x266.jpg 200w, https://www.sybo-ag.de/wp-content/uploads/2019/06/Finanzamt-1-400x531.jpg 400w, https://www.sybo-ag.de/wp-content/uploads/2019/06/Finanzamt-1.jpg 600w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 600px" /></span></div><div class="fusion-text fusion-text-11"><p>Es ist erstaunlich, was uns dieser kleine Aufsatz über Stimmungen und Einstellungen bei den Steuerbürgern zum Thema verrät. Wir wollen die vier Absätze des Textes der Reihe nach durchgehen, einige Richtigstellungen vornehmen, aber auch feststellen, zu wieviel philosophischem Tiefgang so ein Grundschüler fähig ist.</p>
<ul>
<li>Dass der Staat in Gestalt des Finanzamtes den Steuerbürgern ihr ganzes Geld wegnimmt, ist natürlich nicht richtig.Trotzdem haben viele dieses Gefühl, wenn nach Abgabe der Steuererklärung der Bescheid kommt und Nachzahlungen fällig werden. Dabei liegt der Spitzensteuersatz in Deutschland bei 45%, zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. noch Kirchensteuer. Über das, was der Staat mit dem schönen Geld der Bürger anstellt, lässt sich genau so trefflich jammern.  Dazu sei hier beispielhaft verwiesen auf das <a href="https://web.archive.org/web/20160429180548/http://www.steuerzahler.de/Das-Schwarzbuch-zum-Download/15735c64456i475/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler.</a></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Der Vergleich mit der Grippe hat eine gewisse Faszination. Man steckt sich an, hat Fieber, Husten und Schnupfen und wird wieder gesund. Oft ist man dann gegen das Virus immun, welches die letzte Erkrankung ausgelöst hat. Aber bereits im Folgejahr oder vielleicht sogar früher steckt man sich wieder an. Das Virus hat sich verändert, es mutiert und wird resistent gegen die unterschiedlichsten Gegenmittel. Ähnliches geschieht auch in unserem Steuerrecht. Da werden handwerklich schlechte Gesetze erlassen und die Steuerbürger halten sich daran. Sie legen die Gesetze so aus, wie es für sie am günstigsten ist. Das ist völlig legitim. Das Finanzamt legt aber das Gesetz anders aus, und zwar mit Vewaltungsanweisungen, die von genau so schlechter handwerklicher Qualität sind wie die Gesetze, die sie auslegen sollen. Dann entscheiden die Gerichte. Wenn der Bundesfinanzhof (BFH) zu oft zu Gunsten der Steuerbürger entscheidet, kommt es zu rechtsprechungsbrechenden neuen Gesetzten, die nicht besser sind als ihre Vorgänger. Das Virus ist mutiert, der Steuerbürger steckt sich wieder an, bekommt Husten, Schnupfen und Fieber und wird dann wieder gesund – nach Krankheit und Steuererklärung um ein paar Euro ärmer. In der Rückschau gab es auch im Steuerrecht regelrechte Epidemien, man denke nur an das Fördergebietsgesetz nach der Wende.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Dass man die Steuergesetze ohne Erklärung nicht verstehen kann, ist völlig richtig. Dass aber die Steuererklärung dazu da ist, unwissenden Bürgern die Steuergesetze zu erklären, ist andererseits völlig falsch. Ohne <i>vorherige</i> Erklärung der Steuergesetze kann niemand – auch der steuerliche Berater nicht (!) – eine Steuererklärung ausfüllen. Es geht dabei, und das sei zur Richtigstellung angemerkt, um eine Deklaration der Einkünfte seitens des Steuerbürgers unter richtiger Anwendung der Steuergesetze. Der Bürger muss also, <em>nachdem</em> ihm jemand die Steuergesetze erklärt hat, dem Finanzamt seine Einkünfte erklären, und das Finanzamt wiederum erlässt einen Steuerbescheid. Der kann aber nur richtig sein, wenn zuvor jemand dem Finanzbeamten die Steuergesetze richtig erklärt hat. <em><strong>Alles klar soweit??? </strong></em></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Manche Alliterationen lassen tief blicken in des geplagten Steuerbürgers Seele. Der hier vorliegende Rechtschreibfehler ist entlarvend, klingt doch „abgezoken“ mehr nach „abzocken“ als nach „abziehen“, obwohl wahrscheinlich das Letztere gemeint ist.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Alles in allem sei dem oder der SchreiberIn aus der Klasse 3a ein großes Kompliment gemacht. Ihm oder ihr steht eine strahlende Zukunft bevor –  im Grenzbereich zwischen Rechtsphilosophie und Kabarett.</p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.sybo-ag.de/2014/02/24/fundstuecke-aus-den-weiten-des-netzes/">Fundstücke aus den Weiten des Netzes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.sybo-ag.de">sybo AG &mdash; Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft</a>.</p>
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