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  <title>vebmedia</title>
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    <description>Das Wichtigste aus den Bereichen Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Regelmaessige Publikationen von Fachartikeln, Literaturtipps und Seminaren zum Mithoeren.</description>
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    <title>nRLG Folge 1 – Pirmin Schwander</title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/TQW7YoRn9k4/nrlg-folge-1-%E2%80%93-pirmin-schwander</link>
	<description>In der ersten Podcastfolge über das neue Rechnungslegungsgesetz erklärt der SVP Nationalrat Pirmin Schwander, welche Hürden die Gesetzesrevision in der Kommission und bei den Beratungen im Parlament nehmen musste.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>In der ersten Podcastfolge über das neue Rechnungslegungsgesetz erklärt der SVP Nationalrat Pirmin Schwander, welche Hürden die Gesetzesrevision in der Kommission und bei den Beratungen im Parlament nehmen musste.</p>
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	<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 02:08:39 +0200</pubDate>
    
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  <item>
    <title>Das iPad im Arbeitsalltag  </title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/ocICV16HPqI/das-ipad-im-arbeitsalltag</link>
	<description>Noch ist es kaum 18 Monate her, als Apple die erste Version des iPads in den USA ausgeliefert hat. Und trotzdem hat der kalifornische Computer-Konzern mit dem iPad eine ganz neue Gerätekategorie geschaffen. Andere Hersteller sind sehr schnell auf den Zug aufgesprungen und heute scheint ein Tablet-Computer bereits so selbstverständlich, als ob es solche Geräte seit Jahren geben würde.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Noch ist es kaum 18 Monate her, als Apple die erste Version des iPads in den USA ausgeliefert hat. Und trotzdem hat der kalifornische Computer-Konzern mit dem iPad eine ganz neue Gerätekategorie geschaffen. Andere Hersteller sind sehr schnell auf den Zug aufgesprungen und heute scheint ein Tablet-Computer bereits so selbstverständlich, als ob es solche Geräte seit Jahren geben würde.</p>
<p>Das iPad hatte in erster Linie starke Auswirkungen auf die sogenannten Netbooks. Diese waren kleine mobile Computer, mit kleinen Bildschirmen zwischen 7 und 10 Zoll. Die Netbooks waren sehr günstig und klein und haben vor allem deshalb schnell viele Käufer gefunden. Tablet-Computer wie das iPad sind sogar noch kleiner und leichter als die Netbooks. Doch ist ein iPad ein Ersatz für ein Netbook? Von der Leistung her ganz klar – das iPad ist sehr schnell und hat einen brillianten Bildschirm. Was dem iPad aber fehlt ist eine physische Tastatur, mit dem sich längere Texte schreiben lassen.</p>
<h2>Unterhaltung und Arbeit</h2>
<p>Das iPad ist in erster Linie eine wunderbare Unterhaltungs-Plattform für unterwegs oder zu Hause auf dem Sofa. Filme schauen, News in schön gestalteten Applikationen lesen und spielen – es gibt wahrscheinlich kein Gerät, mit dem sich schöner die Zeit vertreiben lässt. Office-Anwendungen wie Mail und Schreibprogramme liessen aber auch sehr schnell die Erwartungen an das iPad steigen – nämlich das Gerät auch unterwegs für Aufgaben aus dem Arbeitsalltag zu verwenden. Diese Erwartung ist nicht verwunderlich, immerhin steht mit dem iPad ein Gerät zur Verfügung, dass die oben erwähnten Netbooks in Grösse und Gewicht deutlich schlägt. Zusammen mit einer langen Akku-Leistung ist das iPad also ideal, um unterwegs zu arbeiten. Um das iPad aber richtig für den Office-Einsatz nutzen zu können, braucht es noch einige Ergänzungen. Allem voran Hardware, nämlich eine externe Tastatur und schliesslich auch Software, die sogenannten Apps.</p>
<h2>Ohne externe Tastatur geht’s fast nicht</h2>
<p>Klar, iPad und eine externe Tastatur bringen es zusammen wieder auf die gleiche Grösse und Gewicht wie ein Netbook. Ohne externe Tastatur geht es aber nicht, wenn man grössere Texte schreiben muss. Schnell ein E-Mail beantworten oder in einem Dokument kleine Anpassungen vornehmen geht mit der integrierten Touch-Tastatur ziemlich gut. Längere Texte schreiben ist aber mühsam. Der Vorteil einer externen Tastatur ist auch, dass man sie nicht unbedingt immer mitnehmen muss. Der Nutzer hat also immer die Wahl, ob noch Zusatzgewicht mit auf die Reise soll oder nicht.</p>
<h2>Paradigmen-Wechsel</h2>
<p>Die grösste Änderung für PC-Nutzer ist die radikale Reduktion, die das Betriebssystem des iPads (iOS) mit sich bringt. Auf dem iOS gibt es nämlich kein Dateiensystem mehr. Das heisst, Dokumente, Bilder, Texte oder Tabellen können nicht wie gewohnt in einem Dateisystem mit Ordnern verwaltet werden. Entsprechende Daten sind direkt in den jeweiligen Programmen gespeichert. Ein Textdokument wird zum Beispiel mit dem Textprogramm Pages von Apple bearbeitet. Das Dokument kann später auch ausschliesslich in dem Textprogramm geöffnet und weiterverarbeitet werden. Das iPad hat auch keinen Karten-Leser, mit dem man zum Beispiel seine Word-Dokumente mittels einer SD-Card in das Gerät einlesen könnte.</p>
<h2>Bequem mit Online-Speicher</h2>
<p>Das Fehlen des gewohnten Dateimanagement-Systems ist sicher nicht jedermanns Sache. Abhilfe schaffen hier aber verschiedene Anwendungen, die Arbeiten über die «Cloud» ermöglichen. Das heisst, der Nutzer hat eine Art «Fesplatte» im Netz und hat so Zugriff auf seine Dateien, egal ob vom PC oder vom iPad aus. Arbeiten auf dem iPad geht also doch – und mit einer externen Tastatur sogar ziemlich gut. Der Nutzer muss allerdings gewisse Vorbereitungen treffen. Im Folgenden sind ein paar unerlässliche Dienste und Anwendungen, sogenannte Apps, aufgelistet:</p>
<h2>Festplatte in der Cloud</h2>
<p><strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/wuala/id417749289?mt=8" target="_blank" title="Wuala">Wuala</a></strong> ist ein Online-Festplattenspeicher. Wichtige Dateien können vom Computer oder vom iPad aus auf den Cloud-Speicher geladen werden. Egal, wo die Dateien dann verwendet werden, hält Wuala die Daten immer synchron. Und das beste: Wuala ist eine Schweizer Entwicklung (hervorgegangen aus einem ETH-Projekt), ist mittlerweile von der französischen Firma LaCie übernommen worden.</p>
<p>Ebenfalls ein Online-Speicher und eine Alternative zu Wuala ist <strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/dropbox/id327630330?mt=8" target="_blank" title="Dropbox">Dropbox</a></strong>. Dieser Dienst hält Daten zwischen PC und iPad synchron. Das User-Interface bei Dropbox ist angenehm und viele Programme verknüpfen ihre Dienste bequem mit Dropbox. Als Ergänzung zu Wala sicher zu empfehlen.</p>
<h2>Dateimanagement</h2>
<p><strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/goodreader-for-ipad/id363448914?mt=8" target="_blank" title="GoodReader">GoodReader</a></strong> ist das perfekte Programm zum Management verschiedener Online-Speicher und Servern. GoodReader bietet Zugriff auf Online-Speicher wie Dropbox. Darüber hinaus werden auch FTP-Server unterstützt. Die bietet Zugriff auf die gängigsten Online-Speicher-Dienste und der User hat damit einen Dateimanager zur Verfügung.</p>
<h2>Office Anwendungen</h2>
<p>Apple bietet mit den eigenen <strong>iWork-Anwendungen</strong> <strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/pages/id361309726?mt=8" target="_blank" title="Pages">Pages</a></strong>, <strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/numbers/id361304891?mt=8" target="_blank" title="Numbers">Numbers</a></strong> und <strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/keynote/id361285480?mt=8" target="_blank" title="Keynote">Keynote</a></strong> praktische Apps für Text- und Tabellendokumente sowie Präsentationen. Alle drei Programme zeichnen sich durch eine einfache Bedienbarkeit und eines praktischen Interface aus. Nachteil der Apple-Office-Lösung ist die fehlende Synchronisation.</p>
<p>Ein bisschen weniger hübsch als die Office-Anwendungen von Apple ist die Applikation <strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/office2-hd/id364361728?mt=8" title="Office HD">Office HD</a></strong>. Dafür kann der User Text- und Tabellendokumente sowie Präsentationen von Dropbox und WebDAV-Servern nutzen. Das heisst, die Dokumente liegen auf einem Server und können auf dem PC oder auf dem iPad bearbeitet werden. Zusätzlich wird auch der Dienst Google-Docs unterstützt.</p>
<p>Wenn es darum geht, PDF-Dateien auf dem iPad anzusehen und zu verwalten, dann ist die Applikation <strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/pdf-expert-fill-forms-annotate/id393316844?mt=8" target="_blank" title="PDF Expert">PDF-Expert</a></strong> im Moment das Mass aller Dinge. PDF-Dokumente können bearbeitet und mit Notizen versehen werden. Neben der lokalen Dateiverwaltung auf dem iPad werden zudem WebDAV, FTP- und SFTP-Server unterstützt.</p>
<p>Wer nur einfache Texte und Notizen bearbeiten will, ohne auf Word-Dateien zuzugreifen, für den bietet <strong><a href="http://itunes.apple.com/ch/app/simplenote/id289429962?mt=8" target="_blank" title="Simplenote">Simplenote</a></strong> eine einfache Möglichkeit.Texte werden direkt online gespeichert und stehen am PC über den Browser sowie mobil auf einem iPad oder iPhone zur Verfügung</p>
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	<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 21:40:28 +0200</pubDate>
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  <item>
    <title>Personengesellschaft oder Juristische Person – Entscheidungstipps für Unternehmer</title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/152I0pOrn-g/personengesellschaft-oder-juristische-person-%E2%80%93-entscheidungstipps-f%C3%BCr-unternehmer</link>
	<description>Die Schweiz kennt keine rechtsformneutrale Besteuerung. Es spielt steuerlich eine grosse Rolle, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit (SE) über eine Personengesellschaft (Einzelunternehmung, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder über eine Juristische Person (JP) - AG, GmbH - betrieben wird. Und sogar die Sozialversicherungsbeiträge sind unterschiedlich ausgestaltet. Hier die wichtigsten Fakten.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Die Schweiz kennt keine rechtsformneutrale Besteuerung. Es spielt steuerlich eine grosse Rolle, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit (SE) über eine Personengesellschaft (Einzelunternehmung, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder über eine Juristische Person (JP) - AG, GmbH - betrieben wird. Und sogar die Sozialversicherungsbeiträge sind unterschiedlich ausgestaltet. Hier die wichtigsten Fakten.</p>
<h2>Markante Differenzen bei AHV/IV/EO</h2>
<p>Bei den Personengesellschaften fällt die AHV/IV/EO auf dem Gesamtgewinn an, egal wie hoch dieser ist. Dagegen ist die dafür zu beziehende Rente nach oben begrenzt. Ab einer gewissen Beitragshöhe ist die Sozialversicherungsabgabe also nicht mehr rentenbildend und damit eine "Steuer". Dies ist bei der Konstruktion über eine JP anders. Hier werden nur Sozialversicherungsabgaben auf dem Lohn abgerechnet. Die Ausschüttung von Dividenden unterliegt dieser Abgabe nicht.</p>
<h2>Doppelbesteuerung oder nicht?</h2>
<p>Personenunternehmen besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtssubjekt ist der In- bzw. Teilhaber. Bei ihm gelten die Gewinne aus der Unternehmenstätigkeit als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und werden zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert. Ganz anders bei der JP. Hier wird getrennt zwischen der Gesellschaft (eigenes Steuersubjekt) und dem Aktionär. Die Gewinne werden in der JP, getrennt vom übrigen Einkommen des Aktionärs, zum Satz für JP besteuert. Erst bei Ausschüttung oder bei Bezug als Lohn dieser Gewinne fällt die Steuer auf Ebene Privatperson an. Diese Ausschüttung kann zumindest teilweise (angemessener Lohn) zeitlich verschoben werden, was ein steuerlicher Vorteil ist.</p>
<p>Diese sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung (Besteuerung des Gewinnes auf Stufe Gesellschaft und bei Ausschüttung wieder beim Aktionär) war früher ein Grund, weshalb KMUs von einer Umwandlung der Gesellschaftsform von einer Personengesellschaft in eine JP zurückschreckten. Mit den tieferen Unternehmenssteuersätzen und der Reduktion der Dividendenbesteuerung hat sich die Problematik der wirtschaftlichen Doppelbelastung so entschärft, dass die JP gegenüber Personengesellschaften bevorteilt sind.</p>
<h2>Ein neues Problemfeld</h2>
<p>Durch die reduzierte Besteuerung der Dividenden ist die Versuchung gestiegen, statt Lohn Dividende zu beziehen. Da die Sozialversicherungsbeiträge auf den Dividenden nicht erhoben werden, wohl aber auf dem Lohn, haben hier vor allem die Ausgleichskassen ein Problem und schreiten auch ein. Bei zu tiefem Lohn und gleichzeitigem hohen Dividendenbezug werden unter gewissen Umständen Dividenden in Lohn umqualifiziert und Sozialversicherungsbeiträge darauf nachbelastet.</p>
<p>Ein angemessener Lohn wird nach dem sogenannten Nidwaldner Modell vielfach bei CHF 120'000 für Geschäftsführer angenommen. Nicht alle Ausgleichskassen wenden aber diese Regelung an. Viele machen eigene Vergleichsgrössen für einen angemessenen Lohn. In vielen Konstellationen lohnt sich für den Unternehmer der Bezug von Dividenden gegenüber dem Lohnbezug. Deshalb wird dieses Thema aktuell bleiben.</p>
<h2>Lohnt sich eine JP für KMU? </h2>
<p>Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Es ist aber sicher so, dass vieles mittlerweile für die JP spricht. Gerade in Kantonen mit einer tiefen Besteuerung der JP (z.B. OW, NW, LU - zwischen 12 - 14 %) ist die JP schon für KMU interessanter. Allerdings bringt die Struktur nicht viel, wenn gerade mal Gewinne erwirtschaftet werden, die knapp für einen angemessenen Lohn gemäss den Regeln der Ausgleichskassen ausreichen. Dann bleibt kein Raum für Gewinnbesteuerung und Dividendenausschüttung. Zudem sind weitere Kriterien zu beachten. Bei den Personengesellschaften kann z.B. ein Verlust mit übrigen Einkommen (z.B. Lohn Ehepartner etc.) verrechnet werden, was bei der JP nicht der Fall ist. Auch interkantonal verändert sich die Besteuerung, da bei der JP am Wohnsitz der Lohn und der Vermögenssteuerwert (Wert der Aktien) besteuert wird. Wer mit einer Personengesellschaft startet, aber schon bald die Vorteile einer JP überwiegen sieht, kann mittels einer steuerneutralen Umwandlung die Personengesellschaft in die JP überführen.</p>
<h2>Voraussetzungen für eine eine steuerneutrale Umwandlung</h2>
<p>Die Übertragung von Geschäftsvermögen auf eine juristische Person, deren Beteiligungsrechte sich im Privatvermögen befinden, ist nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 DBG steuerneutral, soweit kumulativ folgende Erfordernisse erfüllt sind:</p>
<ul><li>die Steuerpflicht besteht in der Schweiz fort; </li>
<li>die bisher für die Einkommenssteuer massgeblichen Werte werden übernommen; </li>
<li>das übertragene Geschäftsvermögen stellt einen Betrieb oder Teilbetrieb dar; </li>
<li>während den der Umwandlung nachfolgenden fünf Jahren werden die Beteiligungs- oder Mitgliedschaftsrechte an der übernehmenden Gesellschaft nicht veräussert. </li>
</ul><p>Eine Veräusserung der Anteile (Aktien) innerhalb von 5 Jahren nach Umwandlung führt rückwirkend auf den Umwandlungszeitpunkt zur Besteuerung. Die Besteuerung wird im Nachsteuerverfahren vorgenommen und mit der Einkommenssteuer erfasst. Damit unterliegt eine nachträgliche Besteuerung auch den Sozialversicherungsabgaben.</p>
<h2>Viele Optionen: Steuerplanung in der JP</h2>
<p>Steuerplanungsmöglichkeiten ergeben sich in der JP durch Abschreibungen, Rückstellungen, Vorsorgelösungen, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Spesenreglemente, Privilegierter Status, Sitzverlegung und mehr. Der Sitzverlegung sind aber gewisse Grenzen gesetzt: Es muss am Sitz der Gesellschaft tatsächliche "Substanz" vorhanden sein, d.h. dort sollte eine wirtschaftliche Tätigkeit vorgenommen werden und nicht nur eine inaktive Adresse bestehen. Für die Liquidation der JP benötigt es formelle Schritte im Handelsregister und eine Abwicklung der Liquidation. Die stillen Reserven werden in diesem Zusammenhang aufgelöst und (wirtschaftliche Doppelbelastung) auf Stufe Gesellschaft sowie der Stufe Aktionär besteuert (Liquidationsdividende).</p>
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	<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 20:25:22 +0200</pubDate>
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  <item>
    <title>Zuerst die Haltung, dann die Sprache – Die Kommunikation als Spiegel der Unternehmenswerte und Identität</title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/cFQ-7PDmrRU/zuerst-die-haltung-dann-die-sprache-%E2%80%93-die-kommunikation-als-spiegel-der</link>
	<description>Unternehmen investieren viel Energie in ihren Markenauftritt, ihre Werbung und das Marketing. Dies mit der Absicht, ihre Leistungsfähigkeit und Stärken möglichst unverwechselbar darzustellen, ihre Position im Markt zu sichern. Häufig endet dieser Einsatz zu früh, stoppt vor der Alltagskommunikation, wie sie in Briefen und E-Mails stattfindet. Der schriftliche Dialog, intern und mit Kunden, entscheidet jedoch massgeblich über Erfolg oder Misserfolg. Er verdient deshalb Aufmerksamkeit und braucht eine Entwicklung, die auf den Unternehmenswerten basiert.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Unternehmen investieren viel Energie in ihren Markenauftritt, ihre Werbung und das Marketing. Dies mit der Absicht, ihre Leistungsfähigkeit und Stärken möglichst unverwechselbar darzustellen, ihre Position im Markt zu sichern. Häufig endet dieser Einsatz zu früh, stoppt vor der Alltagskommunikation, wie sie in Briefen und E-Mails stattfindet. Der schriftliche Dialog, intern und mit Kunden, entscheidet jedoch massgeblich über Erfolg oder Misserfolg. Er verdient deshalb Aufmerksamkeit und braucht eine Entwicklung, die auf den Unternehmenswerten basiert.</p>
<h2>Werte erzeugen Authentizität</h2>
<p>Die Sprache ist das wichtigste Werkzeug eines Unternehmens. Über die Sprache wird informiert, ausgetauscht, geklärt, bewertet, abgeschlossen, neu angefangen. Nachrichten werden verstanden oder nicht, Vertrauen aufgebaut oder zerstört, ein Image glänzend dargestellt oder vernichtet. Sprache formt immer Identität. Deshalb sind die Werte eines Unternehmens die Hauptverantwortlichen für die Entwicklung der gesamten Unternehmenssprache. Sie bilden den Rahmen und stabilisieren die Kommunikation. Passt die Sprache zu den Unternehmenswerten, unterstützt sie deren Verankerung in der externen wie internen Wahrnehmung. Eine wertvolle Unternehmenssprache drückt eine Haltung und Dialogbereitschaft aus – auch in schwierigen Situationen. Sie stellt den Unternehmenszweck überzeugend dar. Unternehmen sind also gut beraten, wenn sie bei der Sprachentwicklung weder nach „alter Schule“ verfahren, noch allgemeinen Regeln oder Trends hinterherjagen. Die Sprache ist kein Spielball und Modell für modische Accessoires – sie ist das Abbild der Unternehmensidentität und sollte sorgfältig gewählt werden. Eine massgeschneiderte Unternehmenssprache, welche die Unternehmenswerte treffend transportiert, wirkt unaufgeregt, authentisch und dadurch langfristig glaubwürdig.</p>
<h2>Neu eingekleidet</h2>
<p>Die Veränderung und Entwicklung der Sprachkultur legt auch verständliche Ängste frei. Das Ablegen einer sprachlichen Standardgarderobe zeigt das Unternehmen unverhüllt, macht sichtbar und angreifbar. Das Anziehen der neuen Kollektion braucht daher Zeit und erfordert Mut, dokumentiert es doch das Einstehen für die gewählte Identität und deren Werte.</p>
<h2>Mehr Wert - Schritt für Schritt</h2>
<p>Die Entwicklung einer authentischen Unternehmenssprache beginnt mit den richtigen Fragen:</p>
<h3><strong>1. Schritt</strong></h3>
<ul><li>Unternehmensauftrag definieren: Welche Aufgabe erfüllen wir?</li>
<li>Wer sind wir?</li>
<li>Welche Eigenschaften machen uns aus? (Werte)</li>
<li>Wie möchten wir wirken und verstanden werden?</li>
</ul><h3><strong>2. Schritt</strong></h3>
<ul><li>Dient unsere Kommunikation unserem Unternehmensauftrag?</li>
<li>Wird unsere Identität in unserer Sprache sichtbar?</li>
<li>Pflegt unsere Sprache unsere Werte?</li>
<li>Kommunizieren wir so, wie wir wirken und verstanden werden möchten?</li>
</ul><p>Dieses Zwei-Schritte-Programm lohnt sich und schützt vor zu schnellen oder falschen Schlüssen. Angenommen, ein Unternehmen hat in seinem Leitbild Eigenschaften wie „sympathisch“, „innovativ“ und „vorausschauend “ definiert, so müssen genau diese Werte in die Sprachbeurteilung einfliessen. Viele machen hier den Fehler, dass sie bei der Textbeurteilung nicht mit diesen Werten arbeiten, sondern andere Kriterien verwenden wie zum Beispiel „klar“, „kurz“, „professionell“. Diese Standardwerte formen die Sprache völlig anders. Sie entsorgen zwar abgenutzte, standardisierte Floskeln, greifen aber nicht die Unternehmenswerte auf und verpassen so Chancen. Fliessen jedoch die unternehmensspezifischen Werte in die Sprache ein, zeigt sich die wahre Identität – es stimmt einfach.</p>
<h2>Vitaler Ausdruck der Identität</h2>
<p>Während die Standardsprache leblos bleibt, signalisiert die auf Werten und Identität aufbauende Unternehmenssprache Vitalität. Werte sind kein Luxus, sie sind das Natürlichste überhaupt und die Basis jeder lebendigen Unternehmenskultur. Denn schliesslich wollen Unternehmen im Markt erkannt und richtig verstanden werden.</p>
<p>Dieser Beitrag ist erstmals im HR Today, Ausgabe 9/11 erschienen</p>
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	<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 17:34:05 +0200</pubDate>
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  <item>
    <title>1.1.2012: Update zur Mehrwertsteuer</title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/uhngNSWYbdE/112012-update-zur-mehrwertsteuer</link>
	<description> Von der ESTV werden neben der gesetzlichen Bestimmungen (MWST-Gesetz und -Verordnung) diverse Praxisweisungen veröffentlicht: </description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p> Von der ESTV werden neben der gesetzlichen Bestimmungen (MWST-Gesetz und -Verordnung) diverse Praxisweisungen veröffentlicht: </p>
<ul><li>MWST-Info (20)</li>
<li>MWST-Branchen-Info (26)</li>
<li>MWST-Praxis-Info</li>
</ul><p class="MsoNormal">Mit Ausnahme von vier Branchen-Infos (Luftverkehr, Finanzbereich, Vorsteuerpauschale für Banken, Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien) sind sämtliche obgenannten Broschüren publiziert. Sie können sie online unter der Homepage <a href="http://www.estv.admin.ch">www.estv.admin.ch</a> abrufen oder gratis bei der ESTV bestellen.</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Kontrolle auf Verlangen</strong></p>
<p class="MsoNormal">Seit dem 1. Januar 2012 können Steuerpflichtige eine Kontrolle bei der ESTV verlangen. Dabei ist zu beachten, dass der Zeitpunkt über die Durchführung der Behörde freigestellt ist. Bspw. wird bei einem Unternehmensverkauf im Zusammenhang mit der Due Diligence diskutiert, ob eine MWST-Kontrolle bei der ESTV verlangt werden soll. Da keine Fristen an die ESTV gestellt werden können, ist gut zu überlegen, wie sinnvoll diese Massnahme ist – zum Beispiel, wenn es bei den Kaufverhandlungen einen Zeitplan einzuhalten gilt. Vermutlich kann den Auflagen der Käufer durch eine vertragliche Regelung und/oder die Prüfung durch einen MWST-Experten ebenfalls entsprochen werden.</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Die UID-Nummer in der Schweizer MWST</strong></p>
<p class="MsoNormal">Alle Unternehmen haben seit dem 1. Januar 2011 ihre neuen Schweizer UID-Nummern erhalten. Bis zum 31. Dezember 2013 können die Steuerpflichtigen wahlweise die bisherige 6-stellige MWST-Nummer oder bereits die neue UID-Nummer auf ihren Rechnungen bei der ESTV verwenden. Danach ist nur noch die  UID-Nummer erlaubt. Die UID-Nummer kann von sämtliche Unternehmen unter <a href="http://www.uid.admin.ch">www.uid.admin.ch</a> abgefragt werden. Daraus ist auch ersichtlich, ob die Gesellschaft bei der MWST registriert ist. </p>
<p class="MsoNormal"><strong>ACHTUNG!</strong> Die Schweizer UID-Nummer ist nicht zu verwechseln mit der in der EU bekannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese ist auch als UID-Nummer bekannt und wird für Zwecke der Umsatzsteuer im Waren- und Dienstleistungsverkehr in Europa verwendet. </p>
<p class="MsoNormal"><strong>Verzugs-/Vergütungszinsen</strong></p>
<p>Für verspätete Zahlungen seitens der Steuerpflichtigen oder seitens der ESTV (Rückzahlung Steuerguthaben innert 60 Tagen nach Abrechnungseingang bei der ESTV) kommen folgende Verzugs- bzw. Vergütungszinsen zur Anwendung:</p>
<ul><li>ab 01.01.1995: Zinssatz 5.0%</li>
<li>ab 01.01.2010: Zinssatz 4.5%</li>
<li>ab 01.01.2011: Zinssatz 4.0% (NEU!)</li>
</ul><p class="MsoNormal"><strong>Erstellung und Verkauf von Immobilien</strong></p>
<p class="MsoNormal">Mit dem Inkrafttreten des neuen MWST-Gesetzes per 1.1.2010 hat die ESTV die Kriterien betreffend der Abgrenzung Werkvertrag/Kaufvertrag neu geregelt. Mit der MWST-Praxis-Info 01 „Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01“ gewährt die Steuerverwaltung eine Übergangsfrist (mit Wahlrecht für die alte oder neue Variante) bis am 30. Juni 2010. Danach gilt nur noch die neue Variante:</p>
<p class="MsoNormal">Sofern der Boden dem Bauunternehmer (Generalunternehmer, Investor) gehört, liegt nur eine von der Steuer ausgenommene Grundstücklieferung vor, wenn die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind (detaillierte Umschreibung in der MWST-Branchen-Info 04):</p>
<p class="MsoNormal">a)  Käufer erwirbt ein fertig geplantes und projektierte Objekt;</p>
<p class="MsoNormal">b)  es wird ein zuvor festgesetzter Pauschalpreis für Boden und Gebäude bezahlt;</p>
<p class="MsoNormal">c)  der Käufer kann auf den Bau nur beschränkten Einfluss nehmen;</p>
<p class="MsoNormal">d)  es liegt nur ein Vertrag vor (Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer von Boden und Gebäude);</p>
<p class="MsoNormal">e)  Nutzen und Schaden gehen erst nach der Fertigstellung an den Käufer über;</p>
<p class="MsoNormal">d)  die Bezahlung erfolgt erst nach bezugsbereiter Fertigstellung.</p>
<p class="MsoNormal">Insbesondere die Bedingungen c) und d) führen in zahlreichen Fällen zur Abrechnungspflicht bei der MWST. Zur Definition des „beschränkten Einflusses“ des Käufers (Bst c) bezieht sich die ESTV auf die Mehrkosten gegenüber dem festgelegten Pauschalpreis. Übersteigen die Mehrkosten (bedingt durch die Änderungswünsche des Käufers) den Pauschalpreis um nicht mehr als 5%, ändert die Qualifikation des von der Steuer ausgenommen Tatbestandes nicht. Sind die Kosten jedoch höher, ist eine werkvertragliche Lieferung gegeben und der Liegenschaftsverkauf unterliegt der Steuer (ohne Wert des Bodens). Dabei wird jedes Projekt (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) einzeln betrachtet.</p>
<p class="MsoNormal"> </p>
<p class="MsoNormal">Die Zahlungsbedingung gemäss Bst. d) ist auch eingehalten, wenn eine Anzahlung von max. 30% erfolgt. Dabei können hingegen Zahlungsversprechen, wie sie bei den Immobilienverkäufen üblich sind, zum Killerkriterium werden. Liegt ein Zahlungsversprechen von 70 – 100% auf den Zeitpunkt der bezugsbereiten Fertigstellung vor, ist der Liegenschaftsverkauf dennoch von der Steuer ausgenommen. Sofern ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen die Zahlung eines bestimmten Betrages auf den Zeitpunkt vor bezugsbereiter Fertigstellung der Liegenschaft sichert, liegt hingegen in jedem Fall eine steuerbare werkvertragliche Lieferung vor. </p>
<p class="MsoNormal">Die Praxiserfahrung zeigt, dass die neuen Kriterien bei Immobilienverkäufen häufig zur Abrechnungspflicht bei der MWST führen. Oftmals löst die Erstellung von Immobilien mit dem anschliessenden Verkauf sogar die Steuerpflicht aus:</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Beispiel: </strong>Ein Investor (z.B. Privatperson, Einfache Gesellschaft) erstellt eine Überbauung. Dabei werden sämtliche Arbeiten durch Dritte (Architekt, Bauunternehmer, Handwerker etc.) ausgeführt. Zur Finanzierung (bspw. Auflage der Bank) vereinbaren die Verkäufer im Kaufvertrag die Zahlung der Stockwerkeigentumswohnung nach Baufortschritt (10% beim Vertragsabschluss, 20% nach Erstellung Grundgeschoss, 40% nach Rohbauende und 30% bei Bezug). Der Verkauf der Wohnungen wird somit steuerpflichtig, d.h. die Verkäufer müssen sich bei der MWST registrieren lassen!</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die Steuerpflichtigen sind gefordert, die aktuellen Weisungen zu beachten und die Änderungen zu berücksichtigen. Die MWST-Verantwortlichen müssen laufend über die Betriebsabläufe und Projekte orientiert sein, damit die erforderliche Umsetzung im Rechnungswesen erfolgen kann. Auch (bisher) nicht Steuerpflichtige müssen über die MWST-Gesetzgebung und Praxis informiert sein, damit rechtzeitig allfällige Konsequenzen (z.B. Preiszuschläge bei MWST-Abrechnungspflicht) erkannt oder Gegenmassnahmen (z.B. Änderung Zahlungsplan bei Immobilienverkäufen) ergriffen werden können.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
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	<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 14:45:15 +0200</pubDate>
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    <title>Entschleunigung</title>
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	<description>5. Januar 2012, 19.05 Uhr. In Grächen, gelegen auf einer Sonnenterrasse 1600 m.ü.M. in der Nähe von Zermatt  und erst seit 60 Jahren durch eine Strasse mit dem im Mattertal gelegenen St. Niklaus verbunden, gehen auf einen Schlag alle Lichter aus.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p> <strong>5. Januar 2012, 19.05 Uhr. </strong>In Grächen, gelegen auf einer Sonnenterrasse 1600 m.ü.M. in der Nähe von Zermatt  und erst seit 60 Jahren durch eine Strasse mit dem im Mattertal gelegenen St. Niklaus verbunden, gehen auf einen Schlag alle Lichter aus.</p>
<p>Wir schauen zum Fenster hinaus, zu den umliegenden Chalets: Betrifft der Stromausfall nur uns oder alle, Einzelschicksal oder Schicksalsgemeinschaft? Dunkelheit überall. Das ist ja schon einmal beruhigend, wir sind nicht alleine, sind glücklich Teil des Problems und später dann hoffentlich auch Teil der Lösung. Rund 1'500 Einwohner und Hunderte von Touristen in Ferienwohnungen und Hotels ohne Strom, ohne Telefon. Kein Mobile, kein Festnetz, kein TV, keine Haushaltsgeräte. Nichts funktioniert. Später wird ein vom Sturm Andrea umgestürzter Baum als Ursache der Störung ermittelt. Fast 24 Stunden ohne jeglichen Strom. Von einer Sekunde auf die andere sind wir nicht nur von der globalisierten Welt abgeschnitten und noch viel schlimmer: von der Üsserschwiiz.</p>
<p>Von wegen. Zähneputzen geht, fürs Duschen ist das Wasser einfach zu kalt – wenigstens für mich. Nach 7 Uhr wieder mit den zwei besten Freunden durchs Dorf.  Beim Tourist Office hat es ein paar Leute. Ein Anschlag informiert, dass es im Gemeindesaal heissen Tee und Suppe gibt (Notstromversorgung!). Einige holländische Urlauber wollten an diesem Freitagmorgen wie geplant früh abreisen. Aber die Skikästen an der Talstation lassen sich – da diese Saison neu mit modernstem Badgesystem ausgestattet – nicht öffnen. Wir sind immer mehr von der Technik abhängig, sind verletzlich wie nie zuvor. Die Ruhe, die Stille ist wohltuend. Man unterhält sich mit Unbekannten, hat Zeit für ein Gespräch, rätselt darüber, wann es wieder Strom gibt, tauscht Tipps, bietet Hilfe an. Alle sind zuversichtlich, froh, dass sie in der Schweiz sind, da wird es schon jemanden geben, der schaut, dass es bald wieder läuft. Der Erholungseffekt ist grossartig, keine SMS, keine Telefonate, kein Internet, kein TV, Radio nur mit Batterie – wenn denn im Vorrat vorhanden. Stunden der Ruhe, nicht erreichbar, die Hektik ist weg, die Welt muss ohne uns auskommen, ob sie es schafft?</p>
<p class="PlainText"><strong>Zürich 27. Januar 2012. 11.06 Uhr. </strong>Ein Stromausfall wegen eines Kabelbrandes legt rund ums Zürcher Bellevue alles lahm: Ampeln, Trams, NZZ und Blick, Hunderte von Geschäften und 10‘000 Haushalte. Dunkle Gänge, blockierte Lifte und Rolltreppen, klemmende Ladenkassen, nichts geht mehr. McDonald geschlossen, der Marronistand macht das Geschäft des Lebens. Die Betroffenen nehmen es in der Regel gelassen – Zwangspause. Um 13.41 Uhr wird die Stadt wieder mit Strom versorgt. In Zürich ist halt alles anders, viel schneller als im Rest der Welt, geschweige denn Bern. In Zürich dauert die uns geschenkte Entschleunigung nur knapp 3 Stunden.</p>
<p class="MsoNormal">Entschleunigung statt Beschleunigung. Beschleunigung! Alles jetzt und sofort, bitte sehr!! Ein Zustand, der die Leute immer kränker macht. Dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz in den letzten Jahren zugenommen hat, ist wissenschaftlich unbestritten. 2010 ergab eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), dass sich 34 Prozent der Schweizer Erwerbsbevölkerung häufig oder sehr häufig gestresst fühlen. Im Jahr 2000 betrug der Anteil erst 27 Prozent. 80 Prozent der Befragten gaben an, häufig unter Termindruck zu stehen – fünf Jahre zuvor waren es noch 69 Prozent. Immer mehr Arbeitnehmer scheiden mit einem Burn-out aus dem Arbeitsleben aus. Die Schätzung des volkswirtschaftlichen Schadens beläuft sich auf etwa 10 Milliarden Franken pro Jahr.</p>
<p class="PlainText">Meines Erachtens sind für die Beschleunigung verschiedene Gründe verantwortlich, welche sich gegenseitig verstärken.       </p>
<p class="PlainText"> </p>
<ul><li><strong>Tempo, Tempo, Tempo</strong>: Unser Leben wird immer schneller, stressiger. Die zunehmende Globalisierung hat den Wettbewerbsdruck erhöht, die Unternehmen sind gezwungen «just in time» zu liefern und ihre Produktivität zu steigern, ein Kostensenkungsprogramm folgt dem anderen, tiefgreifende Strukturwandel finden statt. Manager des Typs „Geht nicht, gibt’s nicht“ geben sich in immer kürzeren Zeitintervallen die Klinke, zurück bleiben jedes Mal noch mehr verunsicherte und frustrierte Mitarbeiter. Einziges Gegenmittel: innerliche Kündigung. Dazu kommt die Matrixorganisation, wie sie in den letzten Jahrzehnten in der Unternehmenswelt Eingang gefunden. Die Vorteile sind unbestritten. Die Nachteile allerdings auch: Mehrfachunterstellung schafft Kompetenzkonflikte, Machtkämpfe, Zurechnungsprobleme von Erfolgen und Misserfolgen, hohen Kommunikationsaufwand und unvereinbare Anforderungen aus der Projekt- und Basisorganisation sowie von weiteren Vorgesetzten. Überforderung und Angstzustände pur.  </li>
<li><strong>Neue Kommunikationsmittel</strong>: SMS, MMS, WhatsAPP, Emails, Skype, Apps, Siri, Wikipedia. Ja nichts verpassen - 24 Stunden im Tag, 7 Tage die Woche erreichbar sein! Aktions- und Reaktionszeiten wurden massiv gesenkt, Mitarbeiter müssen in immer kürzeren Fristen immer mehr Informationen verarbeiten. Hinzu kommt, dass die neuen Technologien die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit zusehends verwischen. Viele rufen auch in der Freizeit Informationen ab, die ihre Arbeit betreffen. Die ständige Erreichbarkeit und die permanente Überflutung mit Informationen führen zu Stress: E-Mails im Postfach werden nur noch flüchtig oder gar nicht gelesen, geschweige denn beantwortet – das schlechte Gewissen darüber aber ist da.   </li>
<li><strong>Gegenwartsverlust</strong>: Die Kommunikationsforscherin Miriam Merkel prognostiziert dem vernetzten Menschen eine düstere Zukunft: Er werde sich in der digitalen Welt verlieren. Da über neue Möglichkeiten immer mehr Daten über Dich und mich erhoben und verknüpft werden, befürchtet sie: Der Mensch der Zukunft wird zum Ergebnis seiner extrapolierten Vergangenheit. Wahrlich beängstigend! Ihr Rat: sich selektiv abschirmen, um in dieser Welt nicht verloren zu sein.  </li>
<li><strong>Keine Zeit zum Ausatmen:</strong> Während die alte Dame alle Musse der Welt hat, um eine Briefmarke aufzukleben, werden in der Arbeitswelt die Prozesse mit der Stoppuhr „durchstrukturiert“ und für jede Verrichtung eine oftmals kaum einzuhaltende Zeiteinheit festgelegt. Sei es beim Pöstler, wo kein kleiner Schwatz mit dem Kunden mehr drin liegt oder im Gesundheitswesen, wo nun manche Verrichtungen mit dem Barcode-Lesegerät erfasst und abgerechnet werden. Es muss immer mehr erledigt werden mit immer gleichviel Zeit. Aus Dienstleistungen werden Performances. Da bleibt der persönliche Kontakt doch ganz logisch auf der Strecke. Was wir dann fühlen? Mangelnde Wertschätzung als Mitarbeiter, Kunden, Patienten. Trotz anderslautenden Leitbildern. </li>
<li><strong>Existenzangst</strong>: Weniger Jobsicherheit, mehr Druck. Das Hamsterrad dreht unerbittlich. </li>
</ul><p class="PlainText">Was kann der Einzelne von uns gegen Auswüchse der Beschleunigung tun? Der technische Fortschritt schenkt uns an und für sich mehr Freizeit. Nur gehen wir mit dieser zunehmend frevelhaft um, schauen süchtig alle 3 Minuten nach neuen Nachrichten. Wir fühlen uns minderwertig, verlieren unser Selbstvertrauen, wenn wir einmal für 10 Minuten keine Mitteilung erhalten haben. Also: Freizeit bewusst nutzen und geniessen, dabei Mobiles und PC einfach abstellen. Warum nicht einen persönlichen Entschleunigungstag einführen im Sinne des früheren „casual Friday“? In der Tat – selektive Abschirmung scheint eines der Rezepte gegen die Beschleunigung zu sein. Und bereits haben grosse Unternehmen wie Siemens und viele Banken (diese aber auch aus Risikogründen, insbesondere bei Händlern) begonnen, den Zugang zu den Firmenhandys ausserhalb der Arbeitszeit der Mitarbeiter zu sperren. Einzelne Mitarbeiter, wie Kweku Adoboli, ex-UBS-Mitarbeiter in London - mit einem verursachten Verlust von über USD 2 Milliarden -  entschleunigen sich bereits erfolgreich selbst, im Gefängnis. Von dieser Methode rate ich aber eher ab.<br /> </p>
<p class="PlainText"> Und denken Sie daran: Sie können nur sich selbst ändern, nicht die anderen! Beginnen Sie am besten noch heute damit.</p>
<p class="PlainText"> </p>
<p> </p>
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	<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 13:58:14 +0200</pubDate>
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    <title>Wie immer intensiv und lohnend: IFRS Update 2011</title>
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	<description>Ausgesprochen gut besucht war es wieder, das jährliche IFRS-Stelldichein, organisiert von der Controller-Akademie und Ernst &amp; Young am 26. und 27. Oktober 2011 im Zürcher Swissôtel. Eine Besucherin berichtet.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Ausgesprochen gut besucht war es wieder, das jährliche IFRS-Stelldichein, organisiert von der Controller-Akademie und Ernst &amp; Young am 26. und 27. Oktober 2011 im Zürcher Swissôtel. Eine Besucherin berichtet.</p>
<h2>Entwicklungen beim IASB</h2>
<p>Eric Ohlund, Ernst &amp; Young, tischte dem grossen Publikum gleich zu Beginn brandheisse News auf: Zwei Tage zuvor hatte sich Leslie Seidman, Chair des FASB, zum Condorsement Approach bekannt. Eine Frohbotschaft? Keineswegs: Die USA sind nicht bereit, dereinst die IFRS-Welt telquel zu übernehmen. Leslie Seidman plädiert dafür, US GAAP zu behalten und sich nicht selbst abzuschaffen, sondern jeden neuen Standard einzeln zu unterstützen (oder eben nicht!). </p>
<p>Es folgte ein kompakter Einblick in die Agenda des IASB mit den wichtigsten Leitplanken der einzelnen Projekte. Der neue Leasing-Standard darf gegen Ende 2012 erwartet werden. Eric Ohlund zeigte die Auswirkungen des Leasingprojektes anhand von Zahlenbeispielen. Zwar wird es das Operating Lease nicht mehr geben, jedoch soll auch das „short-term“ Lease gemäss dem ED künftig optional nicht bilanziert werden müssen. Der neue Standard wird auch das Accounting Procedure des Leasinggebers (Lessor) festlegen. </p>
<p>Die Verabschiedung des revidierten Revenue Standards ist für 2012 geplant - nach einer Re-exposure. Bis zur Umsatzerfassung gemäss dem Revenue Projekt werden künftig fünf Schritte notwendig sein. Ohlund präsentierte diese umfangreiche Tour d’Horizon sehr konkret und erklärte, welche fundamentalen Änderungen anstehen und was diese fürs Accounting bedeuten.</p>
<p>Zusammen mit John Alton ((oder Alten? So stand es im Manus)) erläuterte Eric Ohlund, was „Control“ ab 2013 unter IFRS 10 Consolidated Financial Statements bedeutet. Die Referenten zeigten auf, wann nach den neuen IFRS 11 bzw. IAS 28 eine Kooperation als Joint Venture und wann als Joint Arrangement zu klassieren ist und mit welchen Konsequenzen. So dürfen Joint Ventures nur noch equity-bewertet und nicht mehr quotenkonsolidiert werden. </p>
<p>Wie ein Bogen spannt sich über diese neuen IFRS‘ und den revidierten IAS 28 Associates &amp; Joint Ventures der neue IFRS 12 Disclosures of Interests in Other Entities, wo sämtliche (erweiterten) Offenlegungspflichten zusammen gefasst worden sind, also auch diejenigen der „Interests in Unconsolidated Structured Entities“, was ab 2013 SIC 12 überflüssig machen wird.</p>
<h2>IFRS-Überwachung der SIX Exchange Regulation</h2>
<p>Philipp Leu als Leiter Rechnungslegung der SIX Exchange Regulation, berichtete sehr direkt und offen über seine Aufgaben als Enforcer einer true &amp; fair Rechnungslegung nach einem Regelwerk. Er schätzt es, wenn in diesen Fällen der Unternehmenschef selbst dialogbereit bei den betroffenen Anwendern und Auditoren auftritt. Klare Aussagen wie „IFRS verlieren an Akzeptanz“ und die gebotenen „Informationen verlieren an Relevanz“ oder „Die IFRS Regulierung entwickelt sich von der Komplexität her exponentiell“ vermögen auch zu schockieren, eingedenk von Blut, Schweiss und ab und zu fast Tränen, welche mit der Erstellung der IFRS-Jahresrechnung verbunden sind. Auch würden die IFRS Requirements immer abgehobener und seien dadurch in gewissen Fällen als MIS Management Information System nur noch bedingt verwendbar. </p>
<h2>Neue Abschlüsse obligatorisch</h2>
<p>Die SIX Exchange Regulation wird 2011 erstmals auch die Abschlüsse der Banken zu überprüfen haben; die Versicherungen bleiben vorderhand davon ausgenommen, da es bei der SIX Exchange Regulation an Ressourcen für diese Aufgabe mangelt. In diesem Zusammenhang fragt sich manch geneigter Hörer, wie es denn um die Unabhängigkeit der SIX Regulation bestellt sei. Motto: Hat die Börse nicht genügend Mittel, so wirkt sich das direkt auf das Enforcement aus. Aber auch die Ehe des Regulierers mit den Swiss GAAP FER verläuft nicht problemlos: Es ist notwendig, dass bei Themen wie Segmentberichterstattung und Finanzinstrumenten nicht zu tolerante Vorgaben offeriert werden.</p>
<p>Die SIX Exchange Regulation will bei der Überprüfung der Jahresrechnungen nicht betriebsblind sein und arbeitet deshalb bewusst ohne Checklisten. Am meisten Unstimmigkeiten wurden innerhalb der Jahresrechnungen 2010 bei den Akquisitionen, Impairments, den Finanzinstrumenten sowie bei der Darstellung der Abschlüsse festgestellt.</p>
<p>Am 21.9.11 unterbreitete die SIX Exchange Regulation die Richtlinie Management Commentary zur Vernehmlassung, welche für die Emittenten am Main Standard ab 1.1.15 Geltung haben soll. Sie ist ein Kondensat des Practice Statements Management Commentary des IASB. Philipp Leu ging auf zahlreiche einzelne „Findings“ ein und erläuterte den Anwesenden, wie man mit solchen Problemen korrekt umgeht. Er betonte, dass die Schweiz bei der ESMA, European Securities and Markets Authority, der Nachfolgeorganistation der CESR, nicht als Vollmitglied mitwirken könne, denn wer nicht EU Mitglied ist, muss Schlange stehen, um in gewissen Arbeitsgruppen dabei zu sein.</p>
<h2>Neues vom IAS 19</h2>
<p>Dr. Elisa Alfieri, Ernst &amp; Young, und Ruben Lombardi, Libera AG, führten im Team-Teaching kompetent und klar durch die auf den 1.1.2013 anstehenden und beschlossenen Änderungen von IAS 19. Dazu gehören die Aufhebung der Korridormethode, verbunden mit der sofortigen Erfassung der Wertänderungen der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten im Other Comprehensive Income. Ausserdem geht es um die Behandlung der Post-Employment Benefits mit der Erfassung der Service Costs und der Zinsen im P&amp;L und der übrigen Änderungen im Other Comprehensive Income. Zu reden gaben schiesslich auch die Termination Benefits, welche erst zu jenem Zeitpunkt erfasst werden dürfen/müssen, wenn sie nicht mehr rückgängig gemacht werden können. </p>
<p>Neben den bisherigen Periodentafeln stehen in der Schweiz neu auch Generationentafeln zur Verfügung. Weil die letzteren die Unterschiede der Lebenserwartung je nach Altersklasse berücksichtigen - ein heute Neugeborenes wird älter werden als ein heute 60-jähriger -, wäre es besser, diese für die versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde zu legen, um Schätzungen zu präzisieren.</p>
<h2>Discontinued Operations</h2>
<p>Christoph Michel und Ruth Gwerder, beide von Ernst &amp; Young, boten einen anspruchsvollen und lohnenden Refresher zu IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations und die Auswirkung auf IFRS 8 Operating Segments. Den Teilnehmenden wurde bewusst, dass hier sensitive Fragen zu klären sind. Sehr hilfreich war überdies die Veranschaulichung mit den Offenlegungen von Rieter aus dem Finanzbericht 2010 und dem Halbjahresbericht 2011.</p>
<h2>Die Bedeutung der Kapitalflussrechnung steigt</h2>
<p>Dr. Elisa Alfieri und Roland Ruprecht, beide von Ernst &amp; Young, befassten sich mit heiklen Fragen des schlanken IAS 7 Cash Flow Statement. Da das Cash Flow Statement gegenüber dem Profit &amp; Loss Statement an Bedeutung gewinnt, waren Problemstellungen wie, welche Ausgaben sich als Investment qualifizieren, besonders brisant. Auch die Referierenden meinen, dass die indirekte Methode zur Berechnung des Cash Flows from Operations nicht abgeschafft werden darf; es gibt bei dieser Methode weniger Stolpersteine, auch wenn das IASB einmal dafür votiert hat, dass künftig nur noch die direkte Berechnung zugelassen werden sollte.</p>
<h2>Konzernabschluss (fast) up to date</h2>
<p>Die praktischen Fragen zum Konzernabschluss, welche Ruth Gwerder mit den Teilnehmenden erarbeitet hat, waren anspruchsvoll, aber nicht spitzfindig. Ein kleiner Wermuts-Tropfen: Es wurde nicht mit dem ab 2013 zwingend und ab 2012 als Early Application anwendbaren Control-Begriff von IFRS 10 gearbeitet.</p>
<h2>Praktisches Arbeiten für den Alltag</h2>
<p>Passives Konsumverhalten kam nicht auf: Die Anwesenden hatten Lösungsvorschläge zu praxisrelevanten Fälle zu erarbeiten. Daniel Zaugg, Martin Welser und Oliver Köster diskutierten die Ergebnisse anschliessend mit dem Publikum. </p>
<p>Entsprechend zufrieden verliessen die Teilnehmenden am zweiten Abend des IFRS-Update den Tagungsort, das Swissôtel in Oerlikon, denn das neue Know How lässt sich unmittelbar im beruflichen Alltag anwenden.</p>
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	<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:13:42 +0100</pubDate>
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    <title>«Die Freiheit des Unternehmens, die Freiheit des Einzelnen ist essenziell.»</title>
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	<description>In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute den Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander vor. Das Interview wurde von Herbert Mattle, Präsident des veb.ch, einen Tag nach den Parlamentswahlen geführt.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute den Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander vor. Das Interview wurde von Herbert Mattle, Präsident des veb.ch, einen Tag nach den Parlamentswahlen geführt.</p>
<h2>veb.ch: Herr Schwander, die erste Frage: Wie wird man Nationalrat?</h2>
<p>Pirmin Schwander: Mit Leistung, Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Ich «musste» mich selbst portieren, nachdem keiner das Präsidium der SVP Kanton Schwyz übernehmen wollte. Im Jahr 2000 hatte ich zugesagt, das Parteipräsidium zu übernehmen, weil mir Parteikollegen versprachen: Nach drei Jahren werden wir für deine Ablösung sorgen. Also ging ich drei Jahre später auf sie zu – die gleichen Personen, am gleichen Tisch, am gleichen Datum wie drei Jahre zuvor – und fragte: Wo ist mein Nachfolger? Sie antworteten: Das ist jetzt dein Problem. Drei Monate später fand die Generalversammlung statt, und da bot ich als Lösung an, das Präsidium noch ein Jahr weiterzuführen und gleichzeitig aber für den Nationalrat zu kandidieren. Nach diesem Votum gab es eine stehende Ovation im Hotel Bären in Lachen. (Schmunzelt.) Und so bin ich nach Bern gekommen.</p>
<h2>Ganz nach dem Motto Angriff ist die beste Verteidigung...</h2>
<p>... genau! (Lacht.) Nein, ich hatte einfach eine klare Zielsetzung. Man hat mich gebeten, das Präsidium zu übernehmen, und dann habe ich klargestellt: Ich will auf die Nationalratsliste. Ich wurde gewählt, auf Anhieb mit dem zweitbesten Resultat.</p>
<h2>Warum sind Sie bei der SVP?</h2>
<p>Das ist auch eine persönliche Geschichte. 1995 wurde Peter Föhn überraschend in den Nationalrat gewählt. Ich persönlich wollte selbst eine Partei gründen. Ich wartete zwei Jahre auf eine Baubewilligung vom Kanton und dachte einfach: Das kann doch nicht sein! Da hatten die falschen Leute das Sagen im Kanton, und ich wollte etwas dagegen tun. Peter Föhn und Walter Stählin bekamen Wind davon und sagten mir, ich solle doch zur SVP kommen. Drei Wochen später war ich Vizepräsident der SVP Schwyz.</p>
<h2>Was kann man als Nationalrat tatsächlich beeinflussen und mitgestalten?</h2>
<p>Wenn man mitgestalten will, dann muss man in den Kommissionen harte Arbeit leisten und sehr gut vorbereitet sein. Ich habe erst in meiner zweiten Legislatur, als ich bereits gewisse Erfahrungen gesammelt hatte und die Abläufe besser kannte, gemerkt, dass man sehr früh handeln muss. Bereits bevor ein Thema in einer Kommission besprochen wird, sollte man auf die Leader der anderen Parteien sowie auf die Verbände zugehen und fragen, welche Einstellungen sie zum Thema haben, um gemeinsam mit Ihnen eine Übereinkunft zwischen den bürgerlichen Parteien zu erzielen. Das ist die Vorarbeit, die vor den Kommissionssitzungen geleistet werden muss. Wenn das gelingt, dann kann man etwas erreichen. Wenn es jedoch nicht gelingt, mithilfe der Verbände die bürgerlichen Reihen in den Kommissionen zu schliessen, wird es auch im Parlament nicht mehr gelingen.</p>
<h2>Sie scheinen ein guter Kommunikator zu sein. Was ist Ihr Erfolgsrezept?</h2>
<p>Wichtig ist, dass man zuerst einmal im Klaren ist, was man persönlich will und diese Forderungen entsprechend ausformuliert. Dann muss man offen kommunizieren: Das ist meine Meinung, was ist deine Meinung? Darauf aufbauend kann man darüber diskutieren, in welchen Punkten eine Annäherung möglich ist. Schwierig ist jedoch, wenn Personen und Parteien noch gar keine Meinung gebildet haben. Daher ist es wichtig, dass man ein halbes oder ganzes Jahr bevor etwas in eine Kommission kommt, mit den entsprechenden Leadern der Parteien Kontakt aufnimmt. Dabei geschieht die Zusammenarbeit leider nicht immer mit den bürgerlichen Parteien, obwohl mir das natürlich am liebsten ist. Es hat durchaus auch schon Erfolge zusammen mit SP und Grünen gegeben. Eine unheilige Allianz, wie man sagt, denn die Zusammenarbeit geschieht aus unterschiedlichen Gründen.</p>
<h2>Welches sind für Sie heute bürgerliche Parteien?</h2>
<p>Das ist eine sehr schwierige Frage ... Das wechselt immer.</p>
<h2>Und welche sind es heute Montag?</h2>
<p>(Lacht.) Also im Kanton Schwyz sicher SVP und FDP. Mehr nicht.</p>
<h2>Die CVP nicht?</h2>
<p>Nein, das Abstimmungsverhalten beweist: Eine Mehrheit der CVP stimmt links. Dann haben wir noch die BDP und die Grünliberalen, die jetzt im Vormarsch sind. Das sind für mich keine Bürgerlichen, ausser die GLP in der Finanzpolitik.</p>
<h2>Kommen wir zu Ihrem persönlichen Werdegang. Würden Sie das gleiche Studium wieder machen?</h2>
<p>Heute würde ich direkt auf Medizin zielen. Ich habe vorwiegend ökonomische und juristische Fächer studiert. Medizin habe ich dann nachträglich studiert, neben meinem Beruf, und die Prüfungen dennoch gut bestanden. Mein Ziel war, mit 40 das Studium zu beenden. Geschafft hab ich das nicht, mit 42 landete ich schliesslich in der Politik. Arzt und Ökonom – diese Kombination wird heute je länger je mehr gebraucht, da die Gesundheitskosten jährlich wachsen und jeder nur sagt, der andere sei schuld. Hätte ich das durchgezogen, könnte ich heute beide Positionen gleichzeitig vertreten.</p>
<h2>Wie empfinden Sie die Bürokratie als Unternehmer, der Sie ja heute sind?</h2>
<p>Schlimmer kann es gar nicht mehr werden, habe ich bereits vor acht Jahren gesagt, und es ist dennoch schlimmer geworden. All die Auflagen und Formulare, gerade bei der Neugründung eines Unternehmens, sind unglaublich. Die AHV kommt und macht Vorgaben, die Mehrwertsteuer kann drei Jahre lang nicht abgezogen werden, weil man fälschlicherweise keine Nummer dazu bekommen hat. All diese Dinge bedeuten einen enormen Aufwand, und ich erlebe sie tagtäglich! Als ich in den 80er-Jahren meine Firma gegründet habe, war alles noch viel einfacher. Damals hatten wir Deutschland einiges voraus, aber heute sind wir auf demselben Niveau wie unsere grossen Nachbarn. Will man ein Unternehmen gründen, muss man in erster Linie Berater engagieren. Das ist schlecht.</p>
<h2>Und woher kommt das?</h2>
<p>Die bürgerlichen Politiker sind schlecht vorbereitet und winken einfach alles durch, was von der Verwaltung kommt, und hinterfragen nichts kritisch. Das erlebe ich immer wieder! Im Wahlkampf schreien alle: «Weniger Vorschriften und Gesetze!» Aber in der Rechtskommission erlebe ich das Gegenteil: Im Zweifelsfall für die Verwaltung! Ich werde jetzt nach den Wahlen natürlich auf die Wahlversprechen aufmerksam machen, aber wer erinnert sich gerne an seine Kampfparolen?</p>
<h2>Was gibt Ihnen die Politik zurück?</h2>
<p>Der gestrige Tag, das mit Abstand beste Resultat des ganzen Kantons erzielt zu haben, das gibt mir unheimlich Kraft für die nächsten vier Jahre. Das ist das einzige, was zählt. Die Leute haben gemerkt, dass ich etwas mache, und belohnen das mit ihren Stimmen. Ich erhielt 21‘000 Stimmen, der Zweitplatzierte bekam rund 16‘000. Das ist ein sehr gutes, persönliches Ergebnis, eine grosse Befriedigung.</p>
<h2>Ist dies auch für die Familie eine Anerkennung?</h2>
<p>Meine Frau hat in den letzten zwei Jahren immer wieder gesagt: «Mach Schluss, du arbeitest ja nur für andere!» Das gestrige Resultat war sicherlich auch für sie eine Befriedigung, das habe ich gespürt. Sie muss sich im Dorf und im Kanton einiges anhören. Eine solche Bestätigung meiner Leistung freut sie natürlich auch.</p>
<h2>Sie haben auch eine Militärkarriere gemacht. Kommt Ihnen die militärische Ausbildung heute noch zugute?</h2>
<p>Bestimmt sehr, aber ich muss sagen, das Militär profitierte vorwiegend von mir, weil ich mit 22 eine Softwarefirma gegründet habe und sehr schnell mehrere dutzend und hundert Mitarbeiter geführt habe. Mit 23 war ich Leutnant. Da ich auch privat Leute geführt habe, konnte ich diese Fähigkeit ins Militär einbringen. Natürlich habe ich auch vom Militär fürs Berufsleben profitiert. Ich denke, dass Männern, die im Militär eine Führungsaufgabe innehaben, bewusst wird, dass sie der Gesellschaft als Unternehmer oder als Person etwas zurückgeben sollten. Deshalb bin ich auch ein Anhänger des Milizsystems, sowohl militärisch, als auch politisch. Gerade habe ich den Kantonalen Gerätecup mit 500 Turnerinnen und Turnern als OK-Präsident organisiert. Mir ist es wichtig, auch so etwas der Gesellschaft zurückzugeben. Das Militär hat mich mit Leuten zusammengebracht, die ähnlich denken wie ich.</p>
<h2>Was für Führungsgrundsätze haben Sie als Parlamentarier und Unternehmer?</h2>
<p>Das Wichtigste sind klare Zielsetzungen und eine klare Kommunikation, damit die Leute wissen, was sie erwartet. Das ist im Militär immer wieder betont worden: Einfach, klar, geradlinig Befehle erteilen. Die Leute müssen sie im Kopf behalten, deshalb sollen sie einfach und knapp sein. Mein Grundsatz deshalb: Ich muss führen können ohne zu viel Papier. Wenn ich das nicht kann, dann bin ich zu kompliziert! Und wenn es zu kompliziert wird, begreifen es die Leute nicht, sie sind nicht motiviert.</p>
<h2>Sie haben einmal gesagt: «Ohne die Nahkampfausbildung, die ich im Militär hatte, wäre ich nicht mehr da.» Gilt das auch fürs Parlament?</h2>
<p>Ich wurde auch schon körperlich angegriffen. In solchen Situationen nicht zurückzustecken habe ich im Militär gelernt. Ab und zu kann ich die Nahkampfausbildung gut gebrauchen. Ich wohne hier in der March. In den 60er-Jahren galt hier das Faustrecht, das habe ich als Kind noch erlebt.</p>
<h2>Aber im Parlament brauchen Sie die Nahkampfausbildung nicht ...</h2>
<p>Nein, höchstens verbal. Wir sind ja nicht in der Ukraine oder in Russland! (Lacht.) Aber sinngemäss übernommen braucht man natürlich in der Politik verbal schon eine gewisse Schlagfertigkeit. Und es täte mir gut, ich könnte im Parlament ab und zu schlagfertiger agieren, aber ich bin halt so wie ich bin und ich möchte mir selbst da auch nicht etwas aufnötigen und Kurse besuchen, um das zu lernen. Wichtig ist, dass man authentisch bleibt, und ich denke im Kanton Schwyz spüren das die Leute. Wenn ich nicht mehr das sagen kann, was ich denke, bin ich am falschen Ort.</p>
<h2>In einem Video auf Ihrer Homepage verkünden Sie, dass Sie sich sehr stark für die Freiheit des Bürgers einsetzen. Warum?</h2>
<p>Das ist das Wichtigste. Weltweit kämpfen die Menschen für mehr Freiheit. Bei uns in der Schweiz wird ebendiese durch immer mehr Gesetze und Verbote eingeschränkt. Damit können zum Beispiel Unternehmen nicht mehr autonom agieren. Die Freiheit des Unternehmens, die Freiheit des Einzelnen ist deshalb essenziell. Ich erwarte jedoch, dass jeder die Grenzen seines Handelns erkennt, da es ja noch andere Leute und Unternehmen gibt, und dass er seine gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Ich denke, die vergiftete Stimmung, die wir heute in der Gesellschaft und der Politik haben, rührt daher, dass manche ihre Grenzen nicht kennen. Ich habe Mühe damit, wegen wenigen neue Gesetze zu erlassen, die ohnehin nichts nützen. Bei der Too-big-to-fail-Problematik haben wir in Bern eine Lösung gefunden, die eigentlich keine ist. Wir haben bestimmt, dass die Banken ein bisschen mehr Eigenkapital haben müssen, doch das nützt gar nichts. Aber Hauptsache, es wurde eine «Lösung» gefunden. Daher sage ich immer: Das ist die grösste Gefahr in den nächsten 5 bis 10 Jahren. Die weltweite Entwicklung ruft nach Gesetzen. Doch Gesetze bedeuten Bevormundung. Damit gefährden wir die Freiheit, die nicht von gestern auf heute gekommen, sondern über Jahrhunderte gewachsen ist.</p>
<h2>Nach solchen Aussagen von Ihnen könnte man denken, Sie seien sehr bankenfreundlich, da Sie dort eventuell gewisse Vorteile geniessen. Aber es handelt sich dabei um Ihre persönlichen Grundhaltungen, Sie sind nicht ferngesteuert von den Banken?</h2>
<p>Im Gegenteil! Sergio Ermotti von der UBS hat die Schweiz ja gerade vor einer Woche angeschwärzt, indem er gesagt hat, wir Schweizer horteten Schwarzgeld, die Bahnhofstrasse sei voll von Schwarzen Petern ... Das macht mich tollwütig, wenn ein Wirtschaftsführer oder Politiker uns selber dermassen in den Dreck zieht. Ich erwarte von solchen Personen mehr Verantwortung! Wir sind schon genügend unter Beschuss, und dann kommt der Chef eines Grosskonzerns und sagt so etwas. Das können wir nicht gebrauchen. Grosse Teile dieses sogenannten Schwarzgeldes sind eigenversteuert und viele Leute finden, der Staat müsse nicht immer wissen, dass sie noch da und dort ein paar Tausend Franken gespart haben. Bei uns basiert die Steuererklärung eben auf Vertrauen! Im Ausland hingegen gilt man, kaum ist man Unternehmer, als kriminell. Solches Staatsverständnis hat für mich keinen Platz.</p>
<h2>Sie sind in der Rechtskommission, Gerichtskommission und in der Finanzkommission. Waren das Ihre Wunschkommissionen?</h2>
<p>Mir wurde 2003 ein Formular ausgehändigt, auf dem ich meine Prioritäten angeben musste. Meine erste Priorität war die Finanzkommission, in die ich dann auch Einsitz erhalten habe. Als zweite Priorität gab ich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben an. An die dritte Priorität kann ich mich nicht mehr erinnern. Ein paar Monate später ersetzte ich Ruedi Joder in der Gerichtskommission, da er beruflich überlastet war. Mit der Abwahl von Christoph Blocher im Jahre 2007 wollte die SVP dann auch die Rechtskommission verstärken.</p>
<h2>Was sind Ihres Erachtens die nächsten wichtigen Geschäfte des Nationalrats?</h2>
<p>In der Wintersession steht das Rechnungslegungsgesetz an. Die Frage ist, ob ein Kompromiss zu Stande kommt. Weiter steht die Minder-Initiative an. Es darf nicht passieren, dass nach der Aktienrechtsrevision, die momentan in Arbeit ist, die Minder-Initiative kommt. Denn punktuell geht die Aktienrechtsrevision über die Minder-Initiative hinaus, wie z.B. bei der Bonussteuer. Als Bürgerlicher kann ich die Bonussteuer nicht unterstützen. Anstatt den Empfänger zu besteuern, wird das Unternehmen besteuert. Lohnzahlungen können vom Unternehmen nicht mal mehr als Aufwand deklariert werden. Das ist ja noch schlimmer als einige Rechnungslegungsvorschriften. Auch eine Lösung im Bereich der Ausschaffungsinitiative muss in der Rechtskommission gefunden werden. Das macht mir ausserordentlich grosse Sorgen. Es kann nicht sein, dass das Parlament dem Willen des Volkes nicht folgt. Der Umsetzungswille des Parlaments muss verbessert werden. Weiter ist die Unternehmenssteuerreform zusammen mit der Kapitalsteuerreform ein relevantes Geschäft, das Teile des Parlaments wieder halbwegs rückgängig machen möchten. Eine solches Umfeld der Rechtsunsicherheit zu kreieren, können wir uns in der Schweiz nicht leisten. Die Erbschaftssteuer ist ebenfalls ein sehr heikles Geschäft. Viele Einwanderer haben sich wegen der tiefen Erbschaftssteuer für die Schweiz entschieden. Dieser Bevölkerungsteil bezahlt bereits Einkommens- und Vermögenssteuern. Wenn nun diese Erbschaftssteuer – womöglich sogar rückwirkend – auf den 1.1.2012 eingeführt wird, ist die Folge Einbussen im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern, da dieser Bevölkerungsteil flexibel ist und ins Ausland abwandern wird.</p>
<h2>Wie beurteilen Sie die Situation nach den Wahlen?</h2>
<p>So einen Wechsel habe ich bereits im Jahre 2007 erlebt. In den pendenten Geschäften beginnen wir wieder von neuem. Auch die Dynamik innerhalb der Kommissionen ist schwer voraussehbar: Werden die neuen Parlamentarier den Legislaturerfahrenen glauben oder werden sie auf die Verwaltung hören? Ich bin überzeugt, im Zweifelsfall werden sie der Verwaltung folgen.</p>
<h2>Im Immobilienhandel tätige Personen dem Geldwäschereigesetz unterstellen: Was halten Sie von dieser Vorlage?</h2>
<p>Dieses Gesetz ist eine Katastrophe. Es wurde über die aussenpolitische Kommission unter Frau Bundesrätin Calmy-Rey aufgegleist und kann womöglich nicht mehr gebremst werden. Die ganze Beratungsbranche: Immobilien, Treuhand, Consulting usw. wird unter Generalverdacht gestellt. Letzte Woche wollte ich bei der Schwyzer Kantonalbank eine gewisse Summe abheben. Die Bank wollte den Verwendungszweck in Erfahrung bringen und hat mir bereits das Formular B zum Ausfüllen ausgehändigt. Sind wir hier eigentlich in Russland? Ich habe mir vorgenommen, die gesamte Beratungsbranche zusammenzutrommeln, um diesem Gesetz Gegensteuer zu geben.</p>
<h2>Ihre Meinung zur Beschaffung der Kampfflugzeuge?</h2>
<p>Als Offizier, Politiker und Unternehmer bin ich für das Budget. Aber im VBS gibt es Millionen, die in der Administration versickern. Dieser Wasserkopf beim VBS muss weg, sonst wirkt die SVP unglaubwürdig. Trotz diesem noch nicht realisierten Einsparpotenzial bin ich bereit, jetzt schon das Geld zu sprechen. Denn als Unternehmer brauche ich nicht nur Rechtssicherheit sondern auch Sicherheit im Generellen. Das kostet etwas. Die Armee ist wie eine Versicherungspolice.</p>
<h2>Ihre Meinung zur Frankenstärke?</h2>
<p>Hierzu eine Klammerbemerkung: Ich beteiligte mich im März 2011 an einer Diskussionsrunde, an der Vertreter der Nationalbanken und der Geschäftsbanken präsent waren. Gemäss ihren Modellen wäre der Euro einen Franken und der US-Dollar 65 Rappen wert. Langfristig wird sich der Wechselkurs dorthin bewegen. Ich begreife das Hauptproblem nicht ganz. Die Schweiz hat gegenüber den Ländern der EU ein Handelsbilanzdefizit, also volkswirtschaftlich müssten wir insgesamt profitieren. Nicht jedes Unternehmen profitiert jedoch in gleichem Masse. Deswegen unterstütze ich die Ansätze, die Kosten der Exportindustrie zu senken und die Bürokratie zu reduzieren.</p>
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	<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 10:02:52 +0100</pubDate>
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    <title>Neues Immobiliarsachenrecht per 1.1.2012</title>
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	<description>Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Immobiliarsachenrechts auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Nebst der Einführung des papierlosen Register-Schuldbriefs wurden noch weitere Änderungen im ZGB vorgenommen.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Immobiliarsachenrechts auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Nebst der Einführung des papierlosen Register-Schuldbriefs wurden noch weitere Änderungen im ZGB vorgenommen.</p>
<h2>I. Einführung</h2>
<p>Am 1. Januar 2012 wird eine Teilrevision des Immobiliarsachenrechts zusammen mit der total revidierten Grundbuchverordnung in Kraft gesetzt. Diese Gesetzesrevision basiert auf einer Idee eines bernischen Notars, welche von Ständerat Fritz Schiesser (Glarus) aufgenommen und in der Folge als Motion am 19. März 1998  im Ständerat eingereicht wurde. Er verlangte vom Bundesrat eine Vorlage, mit welcher der Schuldbrief als (papierloses) Registerpfand ausgestaltet wird. Es ging dem Motionär nicht darum, den Schuldbrief als Grundpfandrechtsart abzuschaffen, sondern - neben dem üblichen Papier-Schuldbrief - ein zusätzliches zeitgemässes Instrument zu schaffen, welches den Anforderungen des modernen Rechtsverkehrs entspricht. Die Gelegenheit wurde benutzt, um weitere Institute des Sachenrechts anzupassen. Die nachfolgenden Ausführungen vermitteln die wesentlichen Grundzüge der Gesetzesrevision in einem Gesamtüberblick.</p>
<h2>II. Eigentum</h2>
<h3>1. Miteigentum</h3>
<p>Gemäss Art. 647 Abs. 1 ZGB können heute die Miteigentümer eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Nutzungs- und Verwaltungsordnung vereinbaren und im Grundbuch anmerken lassen, wobei gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht nur die Vereinbarung, sondern auch die Abänderung dieser Ordnung der Mitwirkung sämtlicher Miteigentümer bedarf, und zwar selbst dann, wenn das Reglement die Abänderbarkeit durch Mehrheitsbeschluss vorsieht. Neu können die Miteigentümer vereinbaren, dass mit Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer die Nutzungs- und Verwaltungsordnung geändert werden kann (neuArt. 647 Abs. 1 ZGB), wobei eine Änderung von Bestimmungen über die Zuteilung ausschliesslicher Nutzungsrechte der Zustimmung der direkt betroffenen Miteigentümer bedarf (neuArt. 647 Abs. 1bis ZGB). Die Aufhebung von Miteigentum kann neu auf höchstens 50 Jahre vereinbart werden (bisher 30 Jahre), wobei die Formvorschrift der öffentlichen Beurkundung und die Vormerkung im Grundbuch nicht geändert haben (neuArt. 650 Abs. 2 ZGB).</p>
<h3>2. Stockwerkeigentum</h3>
<p>Heute ist beim Stockwerkeigentum die Wertquote (Miteigentumsanteil am Grundstück) in Hundertsteln oder Tausendsteln anzugeben. Für grössere Stockwerkeigentümergemeinschaften ist diese Unterteilung nicht geeignet. Es ist deshalb künftig möglich, die Wertquote in Bruchteilen anzugeben, wobei ein gemeinsamer Nenner zu wählen ist (neuArt. 712e Abs. 1 ZGB). Diese Regelung ermöglicht beispielsweise, dass bei drei gleichwertigen Einheiten auch gleich grosse Wertquoten angegeben werden können (je ein Drittel). Beim Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft über die Verwaltung und Benutzung wird neu bestimmt, dass bei einer Änderung der reglementarischen Zuteilung ausschliesslicher Nutzungsrechte der direkt betroffene Stockwerkeigentümer seine Zustimmung erteilen muss (neuArt. 712g Abs. 4 ZGB).</p>
<h2>III. Dienstbarkeiten</h2>
<h3>1. Form</h3>
<p>Gemäss neuArt. 732 Abs. 1 ZGB bedarf jedes Rechtsgeschäft zur Errichtung einer Grunddienstbarkeit zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Somit unterliegt auch die Errichtung einer Eigentümerdienstbarkeit dieser Formvorschrift. Die öffentliche Beurkundung gilt sodann neu auch für das Rechtsgeschäft zur Errichtung einer Personaldienstbarkeit (vgl. den Verweis in Art. 781 Abs. 3 ZGB). In allen Fällen ist nach wie vor der Eintrag der Dienstbarkeit im Grundbuch notwendig. Durch die öffentliche Beurkundung soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Vertragstext wird von einer Urkundsperson formuliert, welche einer Rechtsbelehrungspflicht unterliegt. Damit soll für die Vertragsparteien verständlicher werden, worauf sie sich einlassen. Im Weiteren dient diese Formvorschrift auch der Vorbeugung und Vermeidung von Auslegungsproblemen, welche sich oft erst viele Jahre nach der Dienstbarkeitserrichtung und einem Wechsel der beteiligten Parteien ergeben. Bettina Hürlimann-Kaup empfiehlt zudem, im Dienstbarkeitsvertrag den Zweck der Dienstbarkeit genau zu umschreiben</p>
<p>2. Plan für das Grundbuch</p>
<p>Dem Grundbuchamt muss gemäss neuArt. 732 Abs. 2 ZGB ein Auszug aus dem „Plan für das Grundbuch“ eingereicht werden, sofern sich die Ausübung einer Dienstbarkeit auf einen Teil des Grundstücks beschränkt und die örtliche Lage im Dienstbarkeitsvertrag nicht genügend bestimmbar umschrieben ist. Wichtig ist, dass es sich um einen aktuellen Plan des Nachführungsgeometers handelt mit sichtbaren Grundstückgrenzen und Grundstücknummern. Die Einzeichnungen der Dienstbarkeiten in diesem Plan müssen nicht zwingend vom Nachführungsgeometer vorgenommen werden. </p>
<h3>3. Mehrere Dienstbarkeitsberechtigte</h3>
<p>Sind mehrere Berechtigte gestützt auf dieselbe Dienstbarkeit an einer gemeinschaftlichen Vorrichtung beteiligt und ist nichts anderes vereinbart, so sind die für die Miteigentümer geltenden Regelungen sinngemäss anwendbar (neuArt. 740a Abs. 1 ZGB). Es ist demzufolge möglich, in solchen Fällen eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung gemäss Art. 647 Abs. 1 ZGB zu vereinbaren und diese im Grundbuch anmerken zu lassen. Zudem kann in öffentlicher Urkunde vereinbart werden, dass das Ausscheiden aus der Gemeinschaft (der Dienstbarkeitsberechtigten) für höchstens 30 Jahre ausgeschlossen ist (neuArt. 740a Abs. 2 ZGB). Eine solche Vereinbarung kann im Grundbuch vorgemerkt werden.</p>
<h3>4. Nebensächliche Verpflichtungen</h3>
<p>Eine Dienstbarkeit hat ein Dulden oder ein Unterlassen zum Inhalt (Art. 730 Abs. 1 ZGB). Eine Verpflichtung zur Vornahme von Handlungen kann mit einer Dienstbarkeit nur nebensächlich verbunden sein (Art. 730 Abs. 2 ZGB). Gemäss neuArt. 730 Abs. 2 ZGB ist eine solche Verpflichtung für den Erwerber des berechtigten oder belasteten Grundstücks nur verbindlich, wenn sie sich aus dem Eintrag im Grundbuch ergibt. Die blosse Erwähnung in den Belegen (namentlich im Dienstbarkeitsvertrag) genügt nicht. Mit anderen Worten: Das Stichwort im Grundbuch muss diese Verpflichtung klar zum Ausdruck bringen. Beispiel: „Benutzungsrecht mit Nebenleistungspflicht“. Nicht zu den Nebenleistungspflichten gehören die Vereinbarungen über die Tragung von Unterhaltslasten gemäss neuArt. 741 ZGB.</p>
<h3>5. Unterhaltspflicht</h3>
<p>Gehört zur Ausübung einer Dienstbarkeit eine Vorrichtung, so hat sie der Berechtigte zu unterhalten (Art. 741 Abs. 1 ZGB). Dient die Vorrichtung auch den Interessen des Belasteten, so tragen beide die Last des Unterhalts im Verhältnis ihrer Interessen (neuArt. 741 Abs. 2 ZGB). Diese Bestimmung ist durch einen weiteren Satz ergänzt worden (neuArt. 741 Abs. 2 ZGB), der wie folgt lautet: „Eine abweichende Vereinbarung ist für den Erwerber des berechtigten und den Erwerber des belasteten Grundstücks verbindlich, wenn sie sich aus den Belegen des Grundbuchs erschliessen lässt“.</p>
<h3>6. Baurecht</h3>
<p>Bisher musste „nur“ der Vertrag über die Begründung eines selbständigen und dauernden Baurechts öffentlich beurkundet werden. Neu gilt diese Formvorschrift für alle Rechtsgeschäfte in diesem Zusammenhang, somit auch für das Eigentümerbaurecht (neuArt. 779a Abs. 1 ZGB). Künftig kann nicht nur (wie bisher) die Aufhebung oder Abänderung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (Art. 682 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 681b Abs. 1 ZGB) im Grundbuch vorgemerkt werden, sondern (neu) auch der Baurechtszins und weitere vertragliche Bestimmungen des Baurechtsvertrags (neuArt. 779a Abs. 2 und neuArt. 779b Abs. 2 ZGB). Die Vormerkung hat Wirkung gegenüber jedem später erworbenen Recht und ist für den jeweiligen Eigentümer verbindlich. In der Praxis wird man kaum eine Differenzierung zwischen den einzelnen Vertragsbestimmungen machen, so dass wohl der ganze Baurechtsvertrag (als Einheit) im Grundbuch vorgemerkt wird.</p>
<h3>7. Dienstbarkeitsbereinigung</h3>
<h4>a. Grundsätze</h4>
<p>Unter dem Begriff „Dienstbarkeitsbereinigung“ ist die Zuordnung der bestehenden (im Grundbuch eingetragenen) Dienstbarkeiten bei der Parzellierung oder bei der Vereinigung von Grundstücken zu verstehen. Die bereits heute durch die Rechtsprechung geprägte Bereinigungspflicht findet nun ihren Niederschlag im Gesetz. In neuArt. 974a Abs. 1 und 2 ZGB werden die Pflichten des Eigentümers in Bezug auf die Bereinigung umschrieben. In Abs. 1 wird festgehalten, dass eine Bereinigung vorgenommen werden muss, welche  zwingend einen konkreten Antrag des Eigentümers (gegenüber dem Grundbuchamt) zu enthalten hat (Abs. 2). Fehlt eine solche Bereinigung, hat das Grundbuchamt die Anmeldung abzuweisen. Dasselbe gilt, wenn pauschal die Übertragung sämtlicher Rechte und Lasten auf alle Teilstücke beantragt wird.</p>
<h4>b. Öffentliches Bereinigungsverfahren</h4>
<p>Haben sich in einem bestimmten Gebiet die Verhältnisse tatsächlich oder rechtlich verändert und ist deswegen eine grössere Zahl von Dienstbarkeiten, Vor- oder Anmerkungen ganz oder weitgehend hinfällig geworden oder ist die Lage nicht mehr bestimmbar, so kann die vom Kanton bezeichnete Behörde die Bereinigung in diesem Gebiet anordnen (neuArt. 976c Abs. 1 ZGB). Im Übrigen regeln die Kantone das Verfahren. Die Kantone Waadt und Bern haben bereits ein solches Verfahren vorgesehen.</p>
<h2>IV. Grundpfandrechte</h2>
<h3>1. Form</h3>
<p>Gemäss neuArt. 779 Abs. 1 ZGB bedarf jedes Rechtsgeschäft zur Errichtung eines Grundpfandrechts zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Somit unterliegt auch die Errichtung eines Eigentümergrundpfandrechts dieser Formvorschrift.  In allen Fällen ist nach wie vor der Eintrag des Grundpfandrechts im Grundbuch notwendig.</p>
<h3>2. Pfandrechtsarten und ihre Ausgestaltung</h3>
<p>Mit der Gesetzesrevision gibt es nur noch zwei Grundpfandrechtsarten: Den Schuldbrief und die Grundpfandverschreibung (neuArt. 793 Abs. 1 ZGB), wobei der Schuldbrief entweder (wie bisher) als Papier-Schuldbrief oder (neu) als Register-Schuldbrief ausgestaltet werden kann. Die Gült wird als Grundpfandrechtsart aufgehoben und wird noch im Übergangsrecht erwähnt (neuArt. 33a Abs. 1 SchlT ZGB). Beim Register-Schuldbrief wird kein Wertpapier ausgestellt. Er wird auf den Namen des Gläubigers oder des Grundeigentümers (Eigentümer-Schuldbrief) im Grundbuch eingetragen (neuArt. 857 Abs. 2 ZGB). Massgebend für das Gläubigerrecht ist der Eintrag im Grundbuch. Die Übertragung eines Register-Schuldbriefs erfolgt durch Eintragung des neuen Gläubigers (im Hauptbuch) aufgrund einer schriftlichen Erklärung des bisherigen Gläubigers (neuArt. 858 Abs. 1 ZGB). Die Umwandlung eines bisherigen Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief erfolgt mit einem schriftlichen Gesuch an das Grundbuchamt durch die am Schuldbrief Berechtigten (neuArt. 33b SchlT ZGB), wobei der Schuldbrief zur Entkräftung vorgelegt werden muss. Die Umwandlung von später, d.h. nach der Inkraftsetzung der Gesetzesrevision, errichteten Papier-Schuldbriefen erfolgt jedoch in öffentlicher Urkunde. Eine Umwandlung bewirkt, dass der bestehende Rang des Papier-Schuldbriefs beibehalten wird; hingegen gelten künftig die Bestimmungen des Register-Schuldbriefs.</p>
<h3>3. Pfandsicherheit für den Gläubiger</h3>
<p>Das Grundpfandrecht bietet dem Gläubiger Sicherheit für die Kapitalforderung, die Kosten der Betreibung und die Verzugszinsen sowie für die drei zur Zeit der Konkurseröffnung oder des Pfandverwertungsbegehrens verfallenen Jahreszinsen und den seit dem letzten Zinstag laufenden Zins (Art. 818 Abs. 1 ZGB). Diese Bestimmung wird nun ergänzt durch den Hinweis, dass beim Schuldbrief nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen pfandgesichert sind (neuArt. 818 Abs. 1 Ziffer 3 ZGB). Die heute bestehende durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Sicherungsübereignung geprägte Praxis, wonach die drei verfallenen Jahreszinsen bis zum Höchstzinsfuss geltend gemacht werden können, verhilft dem Gläubiger zu einer zusätzlichen Kreditmasse. Wenn die Pfandsicherheit bis zum Maximalzinsfuss besteht (obschon der tatsächlich geschuldete Zinsfuss viel tiefer ist), handelt es sich nämlich um eine „Maximalhypothek im Kleide einer Kapitalhypothek“. </p>
<h3>4. Kraftloserklärung von Schuldbriefen</h3>
<p>Sofern ein Schuldbrief vermisst wird, kann dieser durch den Richter kraftlos erklärt werden. Die Kraftloserklärung erfolgt nach den Vorschriften über die Amortisation der Inhaberpapiere. Die Auskündigungsfrist wurde von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt (neuArt. 865 Abs. 2 ZGB). Die gleiche Frist gilt auch für das Verfahren gemäss neuArt. 856 ZGB, welches dem Eigentümer die Ablösung einer offenbar nicht mehr bestehenden Pfandlast ermöglicht. Zuständig für die Kraftloserklärung ist das Gericht am Ort der gelegenen Sache. Mit anderen Worten: Zuständig ist das Gericht an dem Ort, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist (Art. 29 Abs. 4 und Art. 43 Abs. 2 ZPO).</p>
<h3>5. Gesetzliche Pfandrechte</h3>
<h4>a. Grundsätze</h4>
<p>Die gesetzlichen Pfandrechte des kantonalen Rechts, für welche der Gläubiger einen Anspruch hat (mittelbares Pfandrecht), entstehen mit der Eintragung in das Grundbuch (neuArt. 836 Abs. 1 ZGB). Entstehen gesetzliche Pfandrechte des kantonalen Rechts von über 1000 Franken ohne Eintragung im Grundbuch (unmittelbares Pfandrecht), so können diese einem gutgläubigen Dritten nur entgegengehalten werden, wenn sie innert vier Monaten nach der Fälligkeit der zugrunde liegenden Forderung, spätestens jedoch innert zwei Jahren seit der Entstehung der Forderung, in das Grundbuch eingetragen worden sind (neuArt. 836 Abs. 2 ZGB).</p>
<h4>b. Bauhandwerkerpfandrecht</h4>
<p>Die bisherige Frist von drei Monaten für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch wird auf vier Monate verlängert (neuArt. 839 Abs. 2 ZGB). Zudem wird der Pfandrechtsanspruch bei Bauleistungen, die von einem Mieter, Pächter oder einer anderen am Grundstück berechtigten Person bestellt werden, gesetzlich geregelt (neuArt. 837 Abs. 2 ZGB). Die vom Anspruch des Bauhandwerkerpfandrechts umfassten Arbeiten werden neu definiert. Es handelt sich um die Forderungen der Handwerker oder Unternehmer für Bauten oder andere Werke, für Abbrucharbeiten, für Gerüstbau, für Baugrubensicherung oder dergleichen (neuArt. 837 Abs. 1 Ziffer 3 ZGB). Ein Bauhandwerkerpfandrecht kann wie bisher nicht auf einem Grundstück eingetragen werden, welches zum Verwaltungsvermögen gehört. In diesem Fall haftet das Gemeinwesen (als Grundeigentümer) gegenüber den Handwerkern oder Unternehmern nach den Bestimmungen über die einfache Bürgschaft (neuArt. 839 Abs. 4 bis 6 ZGB).</p>
<h2>V. Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen</h2>
<p>Das Grundbuch enthält nach dem geltenden Recht nur wenige Angaben zu öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Bestimmung von Art. 962 Abs. 1 ZGB legt heute fest, dass die Kantone vorschreiben können, dass öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, wie Baulinien und dergleichen, im Grundbuch anzumerken sind. Neu müssen die für ein bestimmtes Grundstück verfügten Eigentumsbeschränkungen des öffentlichen Rechts zwingend im Grundbuch angemerkt werden, sofern diese dem Eigentümer eine dauerhafte Nutzungs- oder Verfügungsbeschränkung oder eine grundstücksbezogene Pflicht auferlegen (neuArt. 962 Abs. 1 ZGB). Handelt es sich jedoch um öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, welche für ein bestimmtes Gebiet (Perimeter) gelten, so sind diese nicht im Grundbuch anzumerken, sondern im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die diesbezügliche Verordnung des Bundesrats wurde am 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt.</p>
<h2>VI. Schlussbemerkungen</h2>
<p>Genau 100 Jahre nach der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches erfährt der vierte Teil des Gesetzes, das Sachenrecht, eine Revision, die weit umfassender ist als die beiden bisher grössten Teilrevisionen, welche in den 60er Jahren in Kraft gesetzt wurden (Einführung des Stockwerkeigentums am 1.1.1965 bzw. Anpassung der Vorschriften über das Baurecht am 1.7.1965). Nebst der Modernisierung des Geschäftsverkehrs (Register-Schuldbrief) hat die Revision zum Ziel, dem Grundbuch eine erhöhte Transparenz zu verschaffen (Eintragung von gesetzlichen Pfandrechten, Anmerkung von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) sowie die Rechtssicherheit zu stärken (zwingende Formvorschriften).</p>
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    <title>IKS Seminar (6/6) – RBU bei Verwaltungen und NPO</title>
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	<description>Die aktuelle aktienrechtliche Gesetzesvorschrift des Art. 663b Ziff. 12 OR verlangt, Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung im Anhang zur Jahresrechnung vorzunehmen. Sie betrifft zahlreiche Schweizer Non-Profit-Organisationen. Welche das sind erklärt Thomas Rautenstrauch im letzten Teil des IKS-Podcasts.</description>
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	<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 01:26:27 +0100</pubDate>
    
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	<description>IKS und Risikobeurteilung gehören heute auch in der Öffentlichen Verwaltung und bei Non Profit Organisationen zu einer sorgfältigen Führung der Organisation und sind Bestandteil einer guten Corporate Governance. Diese Aspekte beleuchtet Primin Marbacher im fünften Teil des IKS-Podcasts.</description>
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	<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 01:15:03 +0100</pubDate>
    
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    <title>IKS Seminar (4/6) – IKS und die Wirtschaftsprüfung</title>
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	<description>Was prüft die Revisionstelle und was sind die häufigsten Fehler der KMU bei der Ausgestaltung des IKS? Diese Fragen beantwortet der Wirtschaftsprüfer Martin Nay in seinem Referat.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Was prüft die Revisionstelle und was sind die häufigsten Fehler der KMU bei der Ausgestaltung des IKS? Diese Fragen beantwortet der Wirtschaftsprüfer Martin Nay in seinem Referat.</p>
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	<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 01:05:03 +0100</pubDate>
    
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    <title>IKS Seminar (3/6) – Aufbau RBU für KMU und die Revisionsstelle</title>
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	<description>Das vorliegende Referat soll Sinn und Zweck einer RBU aufzeigen und darstellen, wie eine zweckmässige und strukturierte RBU erstellt und dokumentiert werden kann. Ebenso werden die Folgen einer fehlerhaften RBU diskutiert.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p class="p1">Das vorliegende Referat soll Sinn und Zweck einer RBU aufzeigen und darstellen, wie eine zweckmässige und strukturierte RBU erstellt und dokumentiert werden kann. Ebenso werden die Folgen einer fehlerhaften RBU diskutiert.</p>
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	<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 00:50:28 +0100</pubDate>
    
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    <title>IKS Seminar (2/6) – Illustrationsfälle und Checklistenverweise</title>
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	<description>In der zweiten Folge des IKS-Podcasts erklären Adriano Toma und Sikander von Bhicknapahari die gesetzlichen Grundlagen von IKS und wie die verschiedenen Checklisten auf den Betrieb angepasst werden können.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p class="p1">In der zweiten Folge des IKS-Podcasts erklären Adriano Toma und Sikander von Bhicknapahari die gesetzlichen Grundlagen von IKS und wie die verschiedenen Checklisten auf den Betrieb angepasst werden können.</p>
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	<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 00:36:38 +0100</pubDate>
    
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    <title>Geschäftsberichte: Vom Datenfriedhof zum Datenspeicher</title>
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	<description>Die im Rechnungswesen produzierten Daten sind Bestandteil eines ERP (Enterprise Resource Planning), lassen sich aber aufgrund des heutigen Stands der Technik weder systematisch noch fehlerfrei im ERP eines Dritten, einer Datenbank oder im Verkehr mit Banken und Steuerbehörden verwenden. Ein gemeinsames Projekt des Vereins XBRL CH, der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften sowie dem Softwareanbieter Abacus zeigt Wege zur Schliessung dieser Lücke auf.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Die im Rechnungswesen produzierten Daten sind Bestandteil eines ERP (Enterprise Resource Planning), lassen sich aber aufgrund des heutigen Stands der Technik weder systematisch noch fehlerfrei im ERP eines Dritten, einer Datenbank oder im Verkehr mit Banken und Steuerbehörden verwenden. Ein gemeinsames Projekt des Vereins XBRL CH, der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften sowie dem Softwareanbieter Abacus zeigt Wege zur Schliessung dieser Lücke auf.</p>
<p>Vom Accounting generierte Daten sind in Form von Salden und Beständen auf Konti verfügbar. Im Rahmen der Abschlusserstellung können daraus Bilanz, Erfolgs- und Geldflussrechnung erstellt werden. Der Umgang mit solchen Daten wird dann umständlich, wenn diese an Dritte (z.B. Banken im Rahmen von Kreditvereinbarungen; Steuerbehörden im Rahmen der Veranlagung oder Investoren) weitergeleitet werden müssen – nicht selten müssen die Empfänger Zahlen und Textinformationen neu editieren oder sogar abschreiben (lassen).</p>
<h2>XBRL – ein innovativer Lösungsansatz</h2>
<p>XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language. Es ist eine auf dem Internet-Standard XML aufbauende Sprache, die v.a. der Finanzberichterstattung dient. Der unhandliche „Datenfriedhof“ Geschäftsbericht wird mit XBRL so in seine einzelnen Bedeutungselemente zerlegt, dass diese für eine medienbruchsfreie, schnelle, fehlerlose, automatische Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen. Durch die Trennung der technischen Spezifikation von der Geschäftslogik kann der Standard sowohl auf technischer wie auch inhaltlicher Ebene von unterschiedlichen Anspruchsgruppen weiterentwickelt werden. XBRL ist als Open-Source Standard frei verfügbar und lässt sich an individuelle Bedürfnisse adaptieren.</p>
<h2>Bestehende XBRL-Taxonomien</h2>
<p>Zum heutigen Zeitpunkt existiert bereits eine entsprechende Taxonomie für die Accountingstandards IFRS, IFRS for SME (Small and Medium Entities) und US GAAP; ebenso für das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) und viele andere Anwendungsfälle. Im Sinne eines Pilotprojektes haben der Verein XBRL CH, die ZHAW sowie Abacus eine auf dem OR-konformen Kontenrahmen KMU aufgesetzte nationale Kodierung entwickelt und in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben, die eine Reihe von qualifizierten Reaktionen ausgelöst hat, darunter eine Stellungnahme des veb.ch. Diese Taxonomie wurde an der letzten schweizerischen XBRL-Tagung vom 9. September 2011 in Bern in der finalen Fassung vorgestellt (nähere Informationen dazu sind unter xbrl-ch.ch/taxonomy ersichtlich). Die Taxonomie ist ein eigentliches Paket, bestehend aus einer Repräsentation des Kontenrahmens im engeren Sinne sowie einer internationalen Standards entsprechenden Global Common Data (GCD) Taxonomie, welche die Identifikation der Rechenschaft ablegenden Entität ermöglicht, unter anderem mit UID. Tagung sowie Pilotprojekt sind im Kontext einer fortschreitenden Digitalisierung des Datenflusses zwischen Behörden und Anwendern zu würdigen.</p>
<h2>Verbreitung von XBRL</h2>
<p>Heute sind bereits über 60% der globalen Börsenkapitalisierung von einem XBRL Obligatorium erfasst, d.h. börsenkotierte Firmen in einer Reihe von Ländern (darunter die USA, Indien und Singapur) müssen ihre Finanzberichte im XBRL-Format abliefern. Darunter fallen auch bekannte Schweizer Namen wie ABB, Credit Suisse, Novartis, Syngenta oder UBS. Da XBRL nur eine technische Spezifikation ist, auf welcher der eigentliche Anwendungsfall aufsetzt, lohnt es sich, fallweise zu unterscheiden. Nebst dem bereits erwähnten IFRS-Anwendungsfall ist auch auf die bereits laufende obligatorische Einreichung der Unternehmensabschlüsse an die britische Steuerbehörde oder an die deutschen Steuerbehörden ab 2013 hinzuweisen.</p>
<h2>Ein offener Standard</h2>
<p>Die Rechte an XBRL befinden sich unter Kontrolle von XBRL International Inc., einem im US Bundesstaat Delaware ansässigen Non-Profit Konsortium, das die Verbreitung des Standards zum Ziel hat. Dieses Ziel wird in Zusammenarbeit mit sogenannten Jurisdiktionen angestrebt: Dabei handelt es sich um Non-Profit Organisationen in den wichtigsten Ländern und Märkten, welche die Verbreitung und Vertiefung des Standards vor Ort zur Aufgabe haben. Die Jurisdiktionen sind Mitglied bei XBRL International und leisten einen massgeblichen Beitrag zur Finanzierung der Organisation. Mit XBRL CH existiert in der Schweiz seit 2008 eine Jurisdiktion, die eine Reihe von Informationsveranstaltungen und Konferenzen durchgeführt und im Rahmen einer breit abgestützten Arbeitsgruppe eine Taxonomie für Unternehmensabschlüsse nach Schweizer Obligationenrecht entwickelt hat. XBRL CH ist ein Verein nach ZGB und steht somit allen Interessenten offen. Seit 2011 ist XBRL CH ebenfalls aktives Mitglied bei eCH, dem Koordinationsgremium von Bund und Kantonen für eGovernment.</p>
<h2>Wie geht es weiter?</h2>
<p>Die gemeinsam entwickelte Taxonomie lässt sich beliebig verfeinern oder auch an ein sich änderndes Recht anpassen – die nunmehr vierjährige Debatte über das neue Schweizer Rechungslegungsrecht scheint ja in eine Art Endphase zu gehen. Spannend dürfte zudem sein, darauf aufbauend eine analoge Taxonomie für die in der Schweiz renommierten Swiss GAAP FER zu entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass diese technische Innovation auch vor der Schweiz nicht Halt machen wird und insbesondere auch Behörden und Aufsichtsgremien eine Verbreitung prononciert forcieren können.</p>
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	<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 22:49:12 +0100</pubDate>
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  <item>
    <title>Unsere Mitarbeiter, unser Unternehmen, unsere Leistungsfähigkeit</title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/SAFkJzv39F0/unsere-mitarbeiter-unser-unternehmen-unsere-leistungsf%C3%A4higkeit</link>
	<description>Wie Sie das Beste aus Ihren HR-Kennzahlen holen.Die Kosten für das Personal, insbesondere die Löhne, gehören in jeder Organisation zu den relevanten und somit auch zu den geschäftskritischen Kostenblöcken. Aus diesem Grund ist es entscheidend, auch hier eine gute Übersicht und Transparenz zu erlangen. Die genaueren Kenntnisse der Zusammensetzung der Kosten und der verschiedenen Einflussfaktoren ermöglichen es, steuernd auf die Organisation einzuwirken.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Wie Sie das Beste aus Ihren HR-Kennzahlen holen.Die Kosten für das Personal, insbesondere die Löhne, gehören in jeder Organisation zu den relevanten und somit auch zu den geschäftskritischen Kostenblöcken. Aus diesem Grund ist es entscheidend, auch hier eine gute Übersicht und Transparenz zu erlangen. Die genaueren Kenntnisse der Zusammensetzung der Kosten und der verschiedenen Einflussfaktoren ermöglichen es, steuernd auf die Organisation einzuwirken. Das Humankapital-Profil unterstützt diese Aktivitäten, weil es erlaubt, mit einem geringen Aufwand einen guten Überblick über die massgeblichen Kennzahlen zu erlangen.</p>
<p>Grundsätzlich gilt es bei dem Personalcontrolling zu unterscheiden, ob Aussagen für die gesamte Organisation, oder ausschliesslich für die Personalabteilung gemacht werden sollen. Für beide Bereiche gibt es spezifische Kennzahlen, wobei aufgrund der Kostenverteilung (in der Regel bewegen sich die Kosten für die Personalabteilung im Bereich von 0.3% - 1.0% der Gesamtkosten) der Fokus klar auf die Gesamtorganisation gelegt wird. Im Zentrum steht somit beispielsweise die Fragestellung, welchen Leistungsanteil ein Mitarbeiter zum Unternehmensgewinn beiträgt, oder wie hoch die jeweiligen operativen Kosten sind. Dies ist einerseits im Vergleich unterschiedlicher Bereiche innerhalb einer Organisation interessant, anderseits vor allem auch im externen Vergleich mit Unternehmen derselben Branche oder derselben Region. Da sich die Kostenstrukturen der Unternehmen, abhängig von der Branche und dem Unternehmenszweck, unterscheiden können, ist es entscheidend, dies bei externen Vergleichen zu berücksichtigen.</p>
<p>Diese Gegenüberstellungen und Vergleiche erlauben der Organisation eine Positionierung, bestätigen allenfalls bereits vorhandene Vermutungen oder zeigen neue Handlungsfelder auf. Die zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse unterstützen das Management-Team dabei Schwerpunkte festzulegen und leisten so einen wesentlichen Beitrag zum Strategieumsetzungsprozess.</p>
<h2>Kritische Erfolgsfaktoren</h2>
<p>Neben der sorgfältigen Auswahl allfälliger Vergleichsunternehmen gibt es weitere Erfolgsfaktoren, welche für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit den Personalkennzahlen beachtet werden müssen. Da insbesondere in der Schweiz die Thematik bisher nur wenig strukturiert bearbeitet wird, geraten viele Projekte ins Stocken oder verschwinden nach beträchtlichem Ressourceneinsatz ganz von der Agenda.  Eine sorgfältige Auswahl der Kennzahlen, Sicherstellung der Datenqualität und benutzergerechte Darstellung der Ergebnisse unterstützen dagegen die erfolgreiche Umsetzung jeweiliger Projekte.So muss zu Beginn festgelegt werden, welche Personalkennzahlen für die Unternehmung relevant sind. Gewisse Parameter können als "Kern-Metrics" definiert werden (z.B. Personalintensität, Kosten-Ratios), andere Werte (z.B. Fluktuationswerte) sind nur für gewisse Organisationen von speziellem Interesse.</p>
<p>Des weiteren gilt es zu beachten, dass die festgelegten Kennzahlen auf Daten basieren, die in der Organisation im Idealfall einfach verfügbar sind. Hier ist eine hohe Standardisierung zwingend, damit Messfehler vermieden werden können. Eine einheitliche Mess-Systematik ist von besonderer Relevanz, wenn auch externe Vergleiche gemacht werden.Zudem ist ein übersichtliche Darstellung der Ergebnisse notwendig, damit die wichtigsten personalrelevanten Kennzahlen nachhaltig in der Organisation beachtet werden. Ohne den Inhalt zu reduzieren muss auf den ersten Blick erkennbar sein, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht und wo vorhandene Stärken gepflegt werde sollen. </p>
<p>Fazit: Die Gesamtheit aller Mitarbeitenden gehört zwar zu den strategischen Ressourcen einer Organisation, wird aber oft nur oberflächlich analysiert und kaum mittels fundierter Kennzahlen geführt. Das Humankapital-Profil gibt aufgrund der Analyse von firmenspezifischen Daten Aufschluss über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Es ermöglicht fundierte Aussagen und stellt die Veränderung über die Zeit dar. Das Instrument erfüllt die Anforderungen, um strategierelevante Entscheide abzustützen, sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen. Der Überblick über die wichtigsten Personalkennzahlen ermöglicht zudem weiterführende Analysen, sowohl innerhalb der Organisation, als auch in einem definierten externen Vergleichsmarkt.</p>
<h2>Literaturhinweis</h2>
<p>100 Personalkennzahlen, Urs Klingler, erschienen bei cometis, 2009.</p>
<p>  </p>
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	<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 22:41:40 +0100</pubDate>
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  <item>
    <title>Interview mit Konrad Graber  </title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/fCf48XOVh3I/interview-mit-konrad-graber</link>
	<description>In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Konrad Graber vor. Er ist dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner, Mitglied VR BDO AG und CVP-Ständerat. Das Interview führte Herbert Mattle, Präsident veb.ch
«Ich würde der Schweiz wünschen, dass sie eine gewisse Offenheit gegenüber internationalen Themen hat und sich nicht unter Druck setzen lässt.»
Herbert Mattle: Herr Graber, wie wird man Ständerat?</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>In unserer Reihe «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Konrad Graber vor. Er ist dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner, Mitglied VR BDO AG und CVP-Ständerat. Das Interview führte Herbert Mattle, Präsident veb.ch</p>
<p><strong>«Ich würde der Schweiz wünschen, dass sie eine gewisse Offenheit gegenüber internationalen Themen hat und sich nicht unter Druck setzen lässt.»</strong></p>
<p><strong>Herbert Mattle: Herr Graber, wie wird man Ständerat?</strong></p>
<p>Konrat Graber: Grundsätzlich durch eine Wahl! Bei mir war das eine längere Entwicklung. Ich war im Einwohnerrat in Kriens, dann 20 Jahre im Kantonsparlament und dann auch noch Kantonalpräsident. Die Politik hat mich seit Beginn stark fasziniert. Auf der anderen Seite war ich beruflich aktiv und kam dadurch auch in Kontakt mit der Politik. Seitdem ich bei BDO AG arbeite, war ich auch einige Zeit zuständig für den Bereich "Öffentliche Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen". Dies hat vermutlich den Reiz der Politik noch erhöht. Im Kanton Luzern war die grösste Hürde die Delegiertenversammlung. Wenn die CVP jemanden nominiert, bestehen gute Chancen, diesen Sitz zu gewinnen, vorausgesetzt dass dies auch eine Mehrheit der Wahlberechtigten so sieht. An der Delegiertenversammlung der CVP standen insgesamt vier Ständeratskandidaten zur Verfügung, was zu einer spannenden Ausmarchung führte. </p>
<p><strong>Sie haben eine langjährige politische Karriere innerhalb der CVP hinter sich, angefangen von der Jung-CVP.</strong></p>
<p>Die JCVP politisierte damals sehr lokal, was sehr spannend war. Als eigene Partei konnten wir etwas bewegen. Wer als junge Person in eine etablierte Partei eintritt, hat in der Regel nichts oder nicht viel zu sagen. Bei der JCVP haben wir dann auch politische Erfolge erzielt und einen Sitz im Einwohnerrat erlangt. Später konnten wir sogar einen zweiten Sitz gewinnen, was auf eine Parlamentsgrösse von 30 Sitzen schon eine kleine Revolution war. Wäre ich direkt in die CVP eingetreten, wäre es für Junge vermutlich schwieriger gewesen, etwas zu bewegen.</p>
<p><strong>Also spricht eigentlich alles dafür, dass die Jung-Parteien möglichst selbstständig bleiben sollten?</strong></p>
<p>Ja, das ist so. Das passt natürlich manchmal der grossen Partei nicht. Wir haben damals als JCVP nicht von der Mutter-Partei CVP, sondern von der Schwester-Partei gesprochen. Wir bildeten zusammen mit der CVP eine Fraktionsgemeinschaft, haben uns dort aber als JCVP zu den Geschäften separat geäussert. Oft waren wir anderer Meinung als unsere Schwester-Partei. Heute bestehen auch Seniorengruppen, die vergleichbar sind. Gerade gestern war ich an einer solchen Veranstaltung von CVP 60plus. Die Anwesenden zeigten sich sehr interessiert. Das Alter gibt eine gewisse Gelassenheit und Ruhe. Trotzdem ist ein grosses Interesse punkto Politik feststellbar. Ich schätze solche Anlässe, weil die Leute alles Gesagte wie ein Schwamm aufsaugen, aber sich trotzdem eine eigene Meinung bilden.</p>
<p><strong>Wie gross ist Ihr Zeitaufwand für Politik?</strong></p>
<p>Ich sage immer 60% der Arbeitstage, 50% der Abende und 50% der Wochenenden. Wenn man dies in Stunden zusammen rechnet, kommt man allerdings schnell einmal auf 40 Stunden pro Woche. Stundenmässig umgerechnet ergibt das bald einmal 70%-80%. Zum Teil ergeben sich aber auch Überlappungen mit der beruflichen Aktivität.</p>
<p><strong>Und wie gross ist die „Rendite“? Was kann man gestalten, was kann man beeinflussen, wie kann man sich selbst einbringen?</strong></p>
<p>Bevor ich das Amt antrat, habe ich mit meinem Vorgänger (Ständerat Franz Wicki) gesprochen. Dieser war ganz überrascht über meine ähnlich lautende ((FRAGE: Ähnlich wie was?)) Frage und sagt überzeugt: „Man sitzt am Nabel der Welt!" Und dies trifft zu. Bei den Entscheiden, die die Schweiz betreffen oder in der Schweiz getroffen werden, sind wir als Mitglieder des Ständerates bereits sehr frühzeitig informiert bzw. involviert. Wenn wir beispielsweise an die Massnahmen zur Schwächung des Schweizer Franken denken, darf ich feststellen, dass wir die letzte Woche eine Aussprache mit dem zuständigen Bundesrat Schneider-Ammann und dem Vize-Präsidenten der Nationalbank hatten. Da vernimmt man frühzeitig ein oder zwei Punkte mehr, als das, was in den Medien steht.</p>
<p><strong>Sie wirken frisch und dynamisch, trotz langjähriger Parteiarbeit. Ist das eine Frage der inneren Einstellung oder auch der Organisation?</strong>KG:</p>
<p>Es ist eine Kombination davon. Erstens muss es Freude bereiten. Selbstverständlich gehört eine gute Organisation dazu. Insgesamt ist ein grosses Engagement gefordert und man will seine Aufgabe auch richtig machen. Unter dem Mandat leidet die Spontanität. Viele Termine für Kommissionssitzungen werden vorgegeben, und in der Regel müssen wir den ganzen Tag reservieren. Wenn es dann vorkommt, dass eine Sitzung etwas kürzer ist, ist dies dann eine positive Überraschung. Aber die Fremdbestimmung ist relativ gross. Als Kantonsrat konnte ich noch Einfluss auf die Sitzungstermine nehmen. Im Ständerat geht das nun natürlich nicht mehr. Aber noch einschränkender ist es für ein Mitglied des Bundesrates. Manchmal kriegt man den Eindruck, dass unsere Bundesräte "herumgeschupft" werden. </p>
<p><strong>Sie sind in verschiedenen Kommissionen, u.a. in der Rehabilitierungs-, der Begnadigungskommission. Was macht man dort?</strong></p>
<p>Also das sind nicht wahnsinnig gewichtige Kommissionen. Das sind Pflicht-Kommissionen. Das kann zwischendurch aber auch sehr spannend sein. Wir hatten dieses und letztes Jahr keine Sitzung. Aber in der Anfangsphase behandelten wir in der Rehabilitierungkommission noch Ereignisse aus dem 2. Weltkrieg, aus der Holocaust-Geschichte. Die Schweiz hatte sich verpflichtet, diese Fälle nochmals anzuschauen. Wir haben uns dort mit Gerichtsfällen beschäftigt, wo beispielsweise ein Schweizer seinen Pass einem Flüchtling für den Grenzübertritt zur Verfügung gestellt hatte. Weil diese Flüchtlinge an der Grenze erwischt wurden, wurde der Eigentümer des Passes beispielsweise mit einer Geldbusse von 40 Franken bestraft. Wir beschäftigten uns mit Gerichtsurteilen in der damaligen Amtssprache und dem damaligen Schriftbild der Schreibmaschinen. Das war eine ganz andere Zeit, sehr eindrücklich. Die betroffenen Personen waren zwar verstorben, aber ihre Verwandten wollten, dass diese Personen rehabilitiert werden. Daraus wurde ersichtlich, dass unter solchen Urteilen zum Teil ganze Familien gelitten haben.</p>
<p><strong>Und was tun Sie in der Geschäftsprüfungskommission (GPK)?</strong></p>
<p>Die GPK hat die Oberaufsicht über die ganze Bundesverwaltung. Die GPK kann in alles Einblick nehmen. Wenn also irgendein Thema nicht in Ordnung ist, ein Missstand entdeckt wird, überprüft die GPK diesen Fall vertieft. Das habe ich in der letzten Zeit nun verschiedene Male miterlebt. Dabei gelingt es in den meisten Fällen, Klarheit zu schaffen. Zwei Fälle waren besonders gross und politisch brisant: Einerseits wurden die UBS und die Finanzkrise im Nachgang im Detail aufgearbeitet. Es wurde analysiert, was alles falsch lief. Insgesamt wurden rund 40 Anhörungen durchgeführt mit dem Bundesrat, der Nationalbank, der Finma und der UBS. Das ist sehr spannend, denn man vernimmt 1:1, wie die damals Beteiligten diesen Fall aus ihrer Sicht erlebten. Der zweite grosse Fall war das ganze Thema Lybien. In diesem Zusammenhang erhielten wir ebenfalls einen vertieften Einblick und mussten leider feststellen, dass das Klima in der damaligen Zusammensetzung des Bundesrates sehr schlecht war.</p>
<p><strong>Wie muss man sich die administrative Arbeitsweise vorstellen? Hatten Sie da Mitarbeiter oder einen Stab?</strong></p>
<p>Jede Kommission verfügt über ein Kommissionssekretariat. Das sind gut qualifizierte Leute, meistens Juristen oder Staatsrechtler. Diese übernehmen gewisse Aufträge für die nächste Sitzung, erstellen Berichtsentwürfe usw. Zudem gibt es die Parlamentarische Verwaltungskontrolle. Diese besteht aus sieben bis acht Personen, die eine Art verlängerter Arm der GPK darstellen. Diese können dann für vertiefte Untersuchungen beigezogen werden.</p>
<p><strong>Ein ganz anderes Thema, das Sie beschäftigt, ist die Post!</strong></p>
<p>Es ging um das Monopol der Post und das wurde ja bis zu 20 Gramm aufrecht erhalten. Gleichzeitig unternahm die Post dann Versuche, die Post erst am Nachmittag zuzustellen. Für Städtische Kantone ist dies eher ein kleines Problem, aber von der Landbevölkerung haben wir dazu sehr viele Reaktionen erhalten. Niemand will die Post erst am Nachmittag. Deshalb habe ich mich dagegen gewehrt und hatte mit meiner Intervention auch Erfolg. Der Versuch wurde abgebrochen. Jetzt wird die Post wieder bis am Mittag zugestellt.</p>
<p><strong>Ein anderes Gebiet, wo Sie nicht locker lassen, stellen die Roaming-Gebühren dar?</strong></p>
<p>Dieses Thema wird jetzt in der Herbstsession behandelt. Mit meinem Vorstoss habe ich immerhin bewirkt, dass jemand mindestens eine SMS erhält, wenn er über längere Zeit Daten herunter lädt. Dies stellt allerdings keine Ursachenbekämpfung dar. Die Lösung liegt in einer vertraulichen Regelung zwischen den einzelnen Kommunikationsanbietern oder letztlich über einen bilateralen Vertrag. Das ist für die Schweiz keine einfache Situation. Deshalb ist es auch erforderlich, dass die Politik Druck macht. Damit spüren die Telecomunternehmen bei Verhandlungen Druck im Nacken und gelangen damit eher zu einer Lösung.</p>
<p><strong>Diese zwei Themen zeigen, dass Sie sehr bevölkerungsnah politisieren. Ist das Ihr Credo?</strong></p>
<p>Es ist kein Zufall. Ich will kein Ein-Themen-Politiker sein. Mir gefällt an der Politik die Vielfalt. Wer ein politisches Amt ausübt, erhält im Nebeneffekt auch eine der besten Ausbildungen. Die Politik gibt Einblick in ganz unterschiedliche Themen. Im Luzerner Kantonsrat war ich Mitglied der Kommission, die sich mit dem Jagd-Gesetz beschäftigte. Vor der Beratung hiess es, dass sei eine Sache eines halben Tages. Schlussendlich setzten wir aber fünf ganze Tage für dieses Thema ein. Anschliessend war ich ein kleiner Jagd-Spezialist.</p>
<p><strong>Zum neuen Rechnungslegungsgesetz: Glauben Sie, dass in dieser Session die Differenzen zwischen Ständerat und Nationalrat bereinigt werden können?</strong></p>
<p>Ja, bei der Rechnungslegung glaube ich schon. Das ist ja auch weniger bestritten. Die grössere Diskussion gab es im Zusammenhang mit dem ganzen Corporate-Governance-Teil, der Abzocker-Initiative und dort ist natürlich die Ambition, beides gleichzeitig in Kraft zu setzen. Das verzögert die ganze Geschichte. Würde nur die Rechnungslegung behandelt, wäre das Geschäft bereits erledigt. Die Abzocker-Initiative wird wahrscheinlich erst in einem Jahr abstimmungsreif sein. Das wird bedeuten, dass die neue Rechnungslegung erst 2015/16 in Kraft gesetzt wird. Das ist zwar spät. Mit der jetzigen Rechnungslegung leben wir auf der anderen Seite nicht so schlecht. Das Problem ist damit auch nicht so dringend.</p>
<p><strong>Das kommt darauf an wie man es anschaut.</strong></p>
<p>Also ich finde die Vorlage zur Rechnungslegung gut, sie gibt eine gewisse Grundstruktur von Bilanz und Erfolgsrechnung. Ich bin deshalb der Meinung, dass das ganze Gesetz auf einmal in Kraft gesetzt werden soll. Nachteile von schrittweisen Inkraftsetzungen haben wir gerade jetzt vor Augen geführt erhalten: mit der vorgezogenen Anpassung der Schwellenwerte bei der eingeschränkten Revision. Inhaltlich kann ich mich mit der Erhöhung der Schwellenwerte anfreunden. Nun stellen wir aber fest, dass die Schwellenwerte für Vereine und die Konzernrechnung noch nicht erhöht wurden. Diese Anpassung erfolgt nun erst, wenn der Rest der Rechnungslegung in Kraft gesetzt wird. Dies war nicht beabsichtigt. Durch die Auftrennung wurde nicht an alles gedacht. Dies setzt nun Diskussionen ab, ob bei Vereinen und bei Konzernen andere Schwellenwerte zur Anwendung gelangen als bei Aktiengesellschaften. </p>
<p><strong>Und was ist Ihr persönlicher Lösungsansatz bezüglich Abzockerei?</strong></p>
<p>Ja gut, ich habe mich dort sehr stark für die Drei-Millionen-Grenze eingesetzt. Das heisst, die Generalversammlung kann bei über drei Millionen darüber befinden, ob das der Geschäftsleitung oder dem Verwaltungsrat als Lohn bezahlt werden soll. Die General-versammlung hat auch die Kompetenz zu sagen, dies bleibt in der Gesellschaft oder wir nehmen das als Dividende. Das sind eigentlich die drei Varianten. Heute ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Wir waren im Ständerat der Auffassung, dass ab drei Millionen irgendwie kein Zusammenhang mehr zwischen Geld und Leistung besteht. Ich erinnere daran, dass die sieben Bundesräte zusammen eine Lohnsumme von rund drei Millionen aufweisen. Der Betrag von drei Millionen ist relativ hoch angesetzt. Wir taten dies bewusst, ab diesem Betrag soll die Generalversammlung mitentscheiden können. Ich habe viele Echos erhalten von Wirtschaftsführern, die diesen Vorschlag unterstützen.</p>
<p><strong>Die Frage ist ja auch, inwiefern dies auch die Wirtschaftsführer so sehen? </strong></p>
<p>In der Kommission stellten wir fest, dass es nicht die drei Millionen sind, die stören, sondern die Tatsache, dass die Generalversammlung darüber eine Diskussion führen kann. Dies wirkt natürlich auch präventiv. Dies stellt für Leute, die eine Generalversammlung zum Teil leiten oder vorne sitzen, eine unangenehme Situation dar. Es gibt in dieser Frage aber auch andere Meinungen. Die Economiesuisse beispielsweise befindet sich auf einer anderen Schiene. Letztlich ist es aber eine Frage der Abstimmungstaktik. Man kann eine Initiative nur bekämpfen mit einem Gegenvorschlag, der auch Fleisch und Knochen hat. In einem Abstimmungskampf interessiert niemanden, wer über die VR-Honorare befindet und ob die Generalversammlung über einen Rechenschaftsbericht abstimmen muss. Die Leute wollen etwas Handfestes. Wenn der Gegenvorschlag nichts Handfestes beinhaltet, wird die Minder-Initiative Erfolg haben.</p>
<p><strong>Sie haben auf Ihrer Homepage auch die Sicherung der Sozialwerke erwähnt. Was ist da zu machen?</strong></p>
<p>Richtig, ich habe formuliert, dass es mir ein wichtiges Anliegen ist und zwar deshalb, weil die Sozialwerke alle irgendwo finanziell instabil sind. Wir haben in der IV-Vorlage und AHV-Vorlage zwar eine Besserung, aber in kleinen Schritten. Das Finanzierungsproblem der AHV kommt unausweichlich. Und je länger gewartet wird, desto schlimmer wird es. In der Schlussabstimmung wurde die Reform nach mehreren Jahren Arbeit abgelehnt. Das wird uns einholen. Wenn die AHV am Ende ein Politikum wird, das nicht mehr lösbar ist, dann sind die Sozialwerke in Frage gestellt. Die Ausschreitungen in den Vororten von Paris und kürzlich in London zeigen auf, was bei sozialpolitischen Verwerfungen geschieht. Letztlich geht es bei der AHV auch um einen Generationenvertrag und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.</p>
<p>Die Schweiz hat heute eher die Tendenz, sich auseinander zu entwickeln. Die Diskrepanz zwischen reich und arm ist grösser geworden. Es gibt mehr gesellschaftliche Konflikte, und dies wird zum Teil durch die politischen Pol-Parteien noch geschürt. Das scheint mir nicht schweizerisch. Wenn wir an unseren Werten festhalten wollen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt erhalten bleibt. Der Umwandlungssatz zeigt dies plakativ. Für unsere Generation stellt der Erfolgsentscheid wohl kaum ein Problem dar. Die jüngere Generation wird dafür aber einmal die Zeche bezahlen. Das sind alles Fragen, die letztlich die Schweiz stark tangieren.</p>
<p><strong>Und einen gesunden Finanzhaushalt, wie schafft man den?</strong></p>
<p>Also, ich denke da haben wir in der letzten Zeit keine schlechte Politik gehabt. Schuldenbremse, das war das grosse Thema. Wenn wir jetzt das Konjunkturprogramm vor zwei Jahren beurteilen, so stellen wir fest, dass es insgesamt weniger als zwei Milliarden gekostet hat. Andere Staaten haben das Zehnfache investiert. Wir haben uns nicht einmal verschuldet. Wir haben die Krise mit einer Schuldenreduktion durchgestanden. Das ist eine Leistung. Alle anderen Länder haben Schulden in Kauf genommen. Vermutlich haben wir auch von einigen Konjunkturprogrammen der EU profitiert. Wenn es beispielsweise Deutschland gut geht, geht es dank Exportmöglichkeiten auch der Schweiz gut. Ich denke, die Schuldenbremse war eine ganz gute Erfindung. Sie wird jetzt zum Teil auch kopiert von anderen Ländern.</p>
<p><strong>Kommen wir noch zum persönlichen Teil. Ihr Werdegang, beruflich?</strong></p>
<p>Also beruflich habe ich die Handelsschule in Luzern gemacht und bin danach bei der damaligen Fides (heute KPMG) im Bereich internationale Gesellschaften eingetreten mit dem Berufsziel "Wirtschaftsprüfer". Ich war dann zwei Jahre im Revisionsbereich bei KPMG in Genf tätig. Eigentlich wollte ich länger dort bleiben. Ich wurde dann aber vom neuen Sitzleiter Luzern zurück berufen. Gleichzeitig kam ich damals auch in den Einwohnerrat. Ich war dann lange in der Wirtschaftsprüfung tätig, ein halbes Jahr davon auch für KPMG in Melbourne, Australien. Schliesslich wurde ich Partner und auch Ausbildungsverantwortlicher der KPMG. Vom Kanton Bern wurde ich dann im Auftragsverhältnis zum Grossratsrevisor gewählt. Dieses Mandat war eine Art Entscheidung, im Bereich der öffentlichen Verwaltung tätig zu werden. Da KPMG den Bereich der öffentlichen Verwaltungen nicht als strategische Stossrichtung kannte, wechselte ich zu BDO AG. Dort erhielt ich die Möglichkeit, den Bereich Öffentliche Verwaltung und Non-Profit-Organisationen zu leiten. Später wurde mein Aufgabengebiet ergänzt mit Unternehmensberatung und Informatik. Darauf wurde ich auch Mitglied der Geschäftsleitung. Im Zusammenhang mit der Wahl in den Ständerat haben wir vereinbart, dass ich nun „nur noch“ im Verwaltungsrat mitwirke. </p>
<p><strong>Warum wollten Sie Wirtschaftsprüfer werden?</strong></p>
<p>Weshalb? Da gibt es einige Gründe. Einerseits, weil ich selber erlebte, damals in der Fides-Zeit, wie die Revisoren die von mir erstellten Buchhaltungen prüften. Ich arbeitete zwanzig Tage. Die Revisoren beurteilten in einem Tag, ob alles ok ist. Dabei konzentrierten sie sich auf Abschlussbuchungen. Dazu kommt, dass es spannend ist, in viele Betriebe hineinzusehen. Dies war auch von der Ausbildung her eine sehr lehrreiche Zeit. Ich habe viele Branchen und etwa 500 Gesellschaften von innen gesehen. Auf der anderen Seite ist es auch von der Arbeitssystematik her interessant. Das hilft mir auch beim Mandat der Geschäftsprüfungskommission, wo es ja auch um eine Art Prüfung geht. Die Vielfalt und die Wirtschaftsnähe sind auch Punkte, die mich faszinierten. Man kommt in eine Gesellschaft, wo eine Buchhaltungsabteilung das ganz Jahr arbeitet und man kann sich mit den Rosinen auseinander setzen.</p>
<p><strong>Wie hat sich die Berufsbildung verändert?</strong></p>
<p>Ja das hat sich stark verändert, aus meiner Sicht allerdings nicht ins Positive. Leider ist heute alles viel zu stark reguliert und die Vielfalt wird eingeschränkt. In Gesellschaften wie BDO AG und andere Treuhandgesellschaften besteht die Vielfalt zum Glück noch.</p>
<p><strong>Als Ständerat, Verwaltungsrat bei Emmi und BDO AG ... haben Sie noch Freizeit?</strong></p>
<p>Jaja, die habe ich schon, aber auch die Freizeit will geplant sein. </p>
<p><strong>Auf der Homepage entdeckt man auch Ihre sportliche Seite: OL, Ski-Marathon, Skating. </strong></p>
<p>Ja das macht wirklich Spass, aber es ist auch anspruchsvoll. Beispielsweise letzten Sonntag, da war ich an einem Orientierungslauf im Muotathal. Die Anmeldung erfolgt einen Monat vorher. Und dann kommt dieser Sonntag, plötzlich realisiert man den langen Anfahrtsweg kumuliert mit einer Stunde Marsch und dann nochmals einer halben Stunde an den Start. Die Laufzeit beträgt zwei Stunden und die Rückkehr braucht dann auch nochmals seine Zeit. Aber am Abend stelle ich jeweils fest, dass es trotzdem gut getan hat. Selbstverständlich ist dann meistens noch Arbeit angesagt. Diese wird vielleicht manchmal auch etwas speditiver erledigt, wenn der Kopf "durchlüftet" ist.</p>
<p><strong>Wie sind Sie zu OL gekommen?</strong></p>
<p>Durch meine Frau. Eigentlich konnte ich mir nicht vorstellen OL-Sport zu betreiben. Ich hatte vom Militär schlechte Erfahrungen. Bei meinem ersten Probe-OL im Sörenberg (Kt. Luzern) bin ich mit normalen Sportschuhen gelaufen und habe mich geärgert, dass alle anderen mit ihren Nagelschuhen den Weg schneller laufen konnten. Als ich nach dem OL dann ebenfalls OL-Schuhe kaufte, stellte dies eine Art Durchbruch dar. Ein „Triumph“ für meine Frau.</p>
<p><strong>Dann kann Ihre Frau besser die Karte lesen?</strong></p>
<p>Ja, das ist so, sie liest viel besser Karten als ich. Sie liest auch die Rangliste von oben und ich muss sie von unten nach oben lesen.</p>
<p><strong>Und die Familie macht alles mit? Ihre Belastungen?</strong></p>
<p>Ja, meine Frau macht mit, Kinder haben wir keine. Von dort her muss ich eigentlich nur auf die Frau Rücksicht nehmen. Wir haben ähnliche Freizeitaktivitäten, und das ist sehr ideal. .</p>
<p><strong>Diese Nacht besucht Sie eine Fee und Sie haben drei Wünsche für die Schweiz frei?</strong></p>
<p>Ich würde der Schweiz wünschen, dass sie eine gewisse Offenheit gegenüber internationalen Themen hat und sich nicht unter Druck setzen lässt. Ein zweiter Wunsch wäre, dass wir mit dem Euro wieder irgendwo bei 1.40 landen, das heisst, dass die ganze Währungsproblematik entschärft ist. Der dritte Wunsch ist der soziale Frieden und gesellschaftliche Zusammenhang, dass wir uns nicht auseinander dividieren lassen, sondern die Ureigenschaften der Schweiz bewahren: Kompromissfähigkeit, Solidarität, dass wir für einander schauen, und zwar auf freiwilliger Basis und nicht durch staatliche Intervention.</p>
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	<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 11:54:06 +0100</pubDate>
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  <item>
    <title>Neu ab Januar 2012: Fürs Brot zum Bäcker – für die Karriere zu vebjob</title>
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	<description>Im Januar 2012 startet veb.ch mit einer neuen professionellen Dienstleistung für seine Mitglieder: Wir bringen Unternehmen auf der Suche nach hochqualifizierten Spezialisten und Führungskräften im Finanz- und Rechnungswesen mit alle jenen veb.ch-Mitgliedern zusammen, die sich beruflich verändern bzw. aufsteigen möchten. Warum, was bringts, wie funktionierts, und wohin geht die Reise? Unser Bericht schafft Klarheit.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Im Januar 2012 startet veb.ch mit einer neuen professionellen Dienstleistung für seine Mitglieder: Wir bringen Unternehmen auf der Suche nach hochqualifizierten Spezialisten und Führungskräften im Finanz- und Rechnungswesen mit alle jenen veb.ch-Mitgliedern zusammen, die sich beruflich verändern bzw. aufsteigen möchten. Warum, was bringts, wie funktionierts, und wohin geht die Reise? Unser Bericht schafft Klarheit.</p>
<h2>Warum steigt veb.ch in das Geschäft der Personalvermittlung ein?</h2>
<p>Mit unserem <a href="http://www.vebjob.ch/" target="_blank" title="veb job">neuen Angebot</a> entsprechen wir einem ausgewiesenen Bedürfnis: Einerseits werden wir immer wieder von Unternehmen mit offenen Stellen um mögliche Kandidaten angefragt, konnten aber bisher – abgesehen vom Vorschlag für ein Inserat im r&amp;c - nicht weiterhelfen. Andererseits hören wir laufend von Mitgliedern, die sich beruflich verändern möchten. Mit <a href="http://www.vebjob.ch/" target="_blank" title="veb job">vebjob</a> schaffen und fördern wir:</p>
<ul><li>die Besetzung von interessanten Stellen im Finanz- und Rechnungswesen, möglichst durch Inhaberinnen und Inhaber von Fachausweis und Diplom</li>
<li>verbesserte Vermittlungschancen für hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen der Generation 50+</li>
<li>eine wertvolle professionelle Dienstleistung nur für unsere Mitglieder</li>
<li>weitere Dienstleistungen, welche für unsere Mitglieder im Jahresbeitrag enthalten sind</li>
</ul><p>Klar, dass wir dabei auch die langfristige Stärkung unserer Verbandsziele im Auge haben:</p>
<ul><li>Wir stärken auf dem Stellenmarkt die Position von Inhaberinnen und Inhabern von Fachausweis und Diplom und werben gleichzeitig für unsere Ausbildungen</li>
<li>Innovation macht attraktiv! Wir sorgen für einen weiteren Image- und Reputationsgewinn unseres Verbandes in Wirtschaft und Verwaltung</li>
</ul><h2>Was wollen wir den suchenden Unternehmen bieten?</h2>
<ul><li>Wir sind als grösster Schweizer Fachverband mit über 7‘000 Mitglieder auf unserem Gebiet der glaubwürdige Spezialist für die Vermittlung von ausgewiesenen Kandidaten im Finanz- und Rechnungswesen und leben den Grundsatz «von der Praxis für die Praxis»</li>
<li>Wir bieten ein attraktives Preismodell ohne progressive Staffelung und nach oben und unten «gedeckelt»</li>
<li>Wir bestätigen schriftlich, dass wir die eidg. Ausweise geprüft, Strafregisterauszug und Betreibungsauskunft eingeholt und eine Referenz eingehend verifiziert haben.</li>
<li>Auf Wunsch erhalten Unternehmen individuelle Beratung bezüglich Aufbauorganisation des Finanzbereiches sowie Anforderungsprofile und finanzielle Einwertung.</li>
</ul><h2>Was dürfen die Kandidaten erwarten?</h2>
<p>Wir wollen unsere Mitglieder mit Fachausweis und Diplom (sowie in Ausbildung dazu) oder mit gleichwertiger Ausbildung gezielt und erfolgreich vermitteln. Dabei wenden wir uns insbesondere an KMU, Tochtergesellschaften von in- und ausländischen Konzernen, die Öffentliche Verwaltung und ihre Betriebe, an mittlere Treuhandunternehmen und nicht zuletzt internationale Grossfirmen, welche ausgewiesene Spezialisten im Bereich Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen suchen.</p>
<p>Zusätzlich zur Feststellenvermittlung bieten wir auch Laufbahnberatung sowie Beratung bezüglich Aufbauorganisation im Finanzbereich für KMU an. Zu prüfen wäre in einem späteren Zeitpunkt die Vermittlung von Spezialisten auf Zeit. Dies dürfte vor allem auch für Berufskolleginnen und Kollegen über 50 interessant sein.</p>
<p>Für das Zusammenführen von Kandidaten und Unternehmen setzen wir die neueste Technik bezüglich e-recruiting ein. Für die technische Umsetzung/Dienstleistung haben wir mit der Firma Refline, Muri/AG, einen innovativen und erfahrenen Partner gefunden. Die neu entwickelte Xeebo-Plattform wird bis Ende 2011 in einem gemeinsamen Projekt auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten.</p>
<h2>So sieht unsere Personalvermittlungslösung aus:</h2>
<p>Alle Mitglieder haben auf der Xeebo-Plattform die Möglichkeit, jederzeit ihre sämtlichen beruflichen Unterlagen wie Diplome, Zeugnisse oder Fotos auf einem externen, hochgesicherten Server einzustellen, um so jederzeit über ein Bewerberdossier zu verfügen – übrigens auch in der Form des normierten «Europass»! Die Datenkontrolle bleibt beim einzelnen Mitglied. Niemand sonst kann diese Angaben freigeben.</p>
<p>Wichtig: veb.ch hat keinen Zugang zu den Daten und weiss nicht, welche Mitglieder ihre Daten auf dem Server verwalten. Dieses ständige Bereithalten eines Bewerberdossiers mitsamt der sicheren Speicherung von Dokumenten ist eine kostenlose Dienstleistung von veb.ch für alle Mitglieder. Ist das Mitglied an Jobangeboten interessiert, setzt es einen entsprechenden Code, bleibt aber vorläufig immer noch anonym. Es hat aber auch die Möglichkeit, über den Berater von <a href="http://www.vebjob.ch/" target="_blank" title="veb job">vebjob</a>, aktiv - aber für die Öffentlichkeit immer noch anonym – ein Suchinserat in die Job-Datenbank stellen zu lassen.</p>
<p>Die Suchprofile (speziell auf unser Berufsfeld massgeschneidert) von Unternehmen mit offenen Jobs werden mit den vorhandenen Profilen der Interessierten abgeglichen. Die ausgewählten Dossiers – bis zu diesem Zeitpunkt immer noch anonym - werden nun per E-Mail angefragt, ob sie an einer Vermittlung interessiert wären. Bei einem Ja wird das suchende Unternehmen kontaktiert, nicht ohne dass vorher ein Vertrag zur Vermittlung mit ihm abgeschlossen wurde, und selbstverständlich gibt nun der Kandidat seine Anonymität auf.</p>
<p>Man sieht: Bis hierher konnten sehr viele Prozesse von der «Maschine» gehandhabt werden. Nun ist aber der Mensch bzw. der Berater gefragt für: Kontaktaufnahme, Beratung beider Parteien und anderes mehr. Als Berater figurieren – regional verteilt - erfahrene Berufskollegen mit langjähriger Praxis und Führungserfahrung. Sie führen auch Laufbahnberatungen oder Firmenberatungen bezüglich Aufbauorganisation im Finanzbereich und der Schaffung von Anforderungsprofilen durch.</p>
<p><strong>Der Vorstand von veb.ch ist von diesem Projekt überzeugt und begeistert. Als Fachverband haben wir viele Vorteile auf unserer Seite, von denen unsere Mitglieder und die rekrutierenden Firmen laufend profitieren können. Einige Beispiele:</strong></p>
<ul><li>Wir sprechen die «gleiche Sprache» wie die Kandidaten und die Unternehmen</li>
<li>Wir haben detaillierte Kenntnisse über die Berufsbilder, die Salärstrukturen und die verschiedenen Ausbildungen</li>
<li>Wir kennen bestens die Bedürfnisse der Praxis</li>
<li>Unsere Mitglieder sind in vielen Unternehmen in Führungspositionen und suchen ihrerseits Mitarbeiter</li>
</ul><p><strong>Für den Erfolg brauchen wir eigentlich nur eines: Sie!</strong></p>
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	<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 17:00:32 +0100</pubDate>
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  <item>
    <title>IFRS aktuell: Neues rund um die internationale Rechnungslegung  </title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/9AWJYuYb-p4/ifrs-aktuell-neues-rund-um-die-internationale-rechnungslegung</link>
	<description>Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautbarungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuelle Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautbarungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.</p>
<h2>Aktuelle Projekte des IASB</h2>
<p>IFRS 9 – Finanzinstrumente Phase 2 – Wertminderung (Impairment): Das Ziel dieser Phase ist die Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichte für Anwender. Verbessert werden soll das Wertminderungsmodell, insbesondere die Transparenz von Rückstellungen für Verluste aus Krediten sowie der Kreditqualität von Finanzinstrumenten. Ein erster Entwurf wurde im vierten Quartal 2009 verabschiedet, der den Cash-Flow-Approach für die Wertminderung von Finanzinstrumenten enthielt. Jedoch wurde im Januar 2011 ein zusätzliches Dokument zur Wertminderung vom Board erstellt. Die Kommentarfrist endete im April 2011, ein weiterer überarbeiteter Entwurf wird für das vierte Quartal 2011 erwartet.</p>
<p>Erlöserfassung (Revenue Recognition): Die Umsätze sind eine wichtige Grösse im Jahresabschluss eines Unternehmens, um die Leistung und die Zukunftsaussichten zu beurteilen. Die beiden Boards von FASB und IASB haben dieses Projekt gemeinsam ins Leben gerufen, um die Prinzipien des Ansatzes von Umsätzen aus Verträgen mit Kunden festzulegen. Gültig ist dies grundsätzlich für alle Verträge, ausgenommen Leasing, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge. Das Projekt wurde schon 2002 auf die Agenda genommen und in 2008 schliesslich ein Diskussionspapier vorgelegt. Der zugehörige Entwurf wurde Mitte 2010 herausgegeben. Da noch ungeklärte Fragen bestehen, ist ein neuer Entwurf im letzten Quartal dieses Jahres zu erwarten, bevor ein Standard in 2012 herausgegeben werden soll. Der kommende Entwurf soll eine rückwirkende Anwendungspflicht enthalten, die jedoch einige Erleichterungen gewähren wird.</p>
<p>Konsolidierung – Investmentgesellschaften (Consolidation – Investment Companies): Das Projekt wird in zwei Phasen mit dem Ziel durchgeführt, die Definition von Kontrolle zu überarbeiten sowie die zugehörige Offenlegung zu verbessern. Aus zeitlichen Gründen wurde der Teil über Investmentgesellschaften und deren Konsolidierungsbehandlung vom Hauptprojekt getrennt behandelt. Gleichzeitig mit dem FASB will das IASB den zugehörigen Entwurf herausgeben, der ursprünglich schon für das zweite Quartal 2011 geplant war, jedoch aus Gründen der gemeinsamen Vorgehensweise der beiden Boards noch zurückgehalten wird.</p>
<h2>Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen</h2>
<p>IFRS 9 – Finanzinstrumente: Zeitpunkt des Inkrafttretens (Deferral of mandatory effective date of IFRS 9): Das IASB hat Anfang August 2011 einen Entwurf veröffentlicht, der vorsieht, die Anwendungspflicht des IFRS 9 vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2015 zu verschieben. Dadurch sollen die Daten des Inkrafttretens für alle abgeschlossenen und laufenden Phasen des Projektes vereinheitlicht werden. Die Änderung betrifft nur die Pflichtanwendung, weiterhin können die Unternehmen bereits jetzt freiwillig den IFRS 9 anwenden. Die Kommentierungsfrist endet am 21. Oktober 2011.</p>
<h2>Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 4. Quartal 2011:</h2>
<p>IFRS 9 – Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) / IFRS 9 – Finanzinstrumente: Aufrechnung in der Bilanz (Asset and Liability Offsetting).</p>
<h2>Überblick der Anwendung von IFRS in ausgewählten Ländern: </h2>
<ul><li>China: Die IFRS an sich sind nicht gestattet, jedoch wurden im Wesentlichen die nationalen Standards angeglichen und werden in Zukunft weiterhin mit den IFRS konvergieren. </li>
<li>Hongkong: Die nationalen Standards stimmen mit den IFRS überein, die allerdings zum Teil andere Daten des Inkrafttretens sowie abweichende Übergangsvorschriften haben. Die Anwendung von IFRS ist teilweise für ausserhalb von Hongkong registrierte Unternehmen erlaubt. Speziell die IFRS für KMU sind zur Anwendung gestattet, eine Ausnahme bilden dagegen bestimmte Steuervorschriften. </li>
<li>Indien: Die nationalen Standards werden mit den IFRS konvergieren. </li>
<li>Indonesien: Bisher sind keine IFRS zugelassen, der Konvergenzprozess läuft jedoch. Eine Entscheidung über ein zukünftiges Datum zur gänzlichen Konvergenz mit IFRS wird in 2012 erwartet. </li>
<li>Japan: Die Anwendung von IFRS ist seit 2010 für bestimmte internationale Unternehmen erlaubt. Im Jahr 2012 wird eine Entscheidung zur verpflichtenden Anwendung für 2016 erwartet. </li>
<li>Südkorea: Verpflichtet die Unternehmen zur Anwendung der IFRS seit dem Jahr 2011. </li>
<li>Russland: Die IFRS sind ab 1. Januar 2012 verpflichtend für Banken und andere Institutionen, die Wertschriften herausgeben. </li>
<li>Vereinigte Arabische Emirate: Die IFRS sind seit 2003 verpflichtend für Unternehmen, die an den Börsen von Abu Dhabi und Dubai registriert sind. Die Banken sind unabhängig davon landesweit zur Anwendung verpflichtet. Bestimmten nicht-kotierten Unternehmen ist es gestattet, die IFRS anzuwenden. </li>
<li>Saudi-Arabien: Die IFRS sind verpflichtend für alle Banken und Versicherungen, deren Aktien an der saudischen Börse kotiert sind, für andere kotierte Unternehmen jedoch nicht zugelassen</li>
</ul><p>Konsultation zum zukünftigen Arbeitsprogramm des IASB: Alle drei Jahre findet eine öffentliche Konsultation statt, welche die Meinungen der Adressaten zur strategischen Orientierung und zur Ausgewogenheit des zukünftigen Arbeitsprogramms des IASB einholt. Am 26. Juli 2011 wurde das Konsultationspapier zum Arbeitsprogramm veröffentlicht, dessen Kommentierungsfrist am 30. November 2011 endet. Das Dokument enthält fünf Schwerpunkte, die Beachtung finden sollen. Erstens wird die Bandbreite der IFRS-Anwender zunehmend umfangreicher, zweitens das Marktumfeld komplexer. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Änderungen, die implementiert werden müssen. Der vierte Aspekt ist die nachzuweisende Qualität und Relevanz der Standards. Letztlich steigt das Risiko, dass die Praxis bei der Implementierung und Übernahme zunehmend divergiert. Das IASB sieht deshalb seine zukünftige Arbeit in zwei Gebieten. Einerseits in der Fortentwicklung der Finanzberichterstattung sowie andererseits in der Bearbeitung der bestehenden IFRS. Voraussichtlich im ersten Quartal 2012 wird das IASB die Erörterungen aufnehmen und schliesslich die Stellungnahmen zusammenfassen sowie einen Bericht über deren Berücksichtigung herausgeben.</p>
<h2>Links:</h2>
<p>IFRS 9 – Finanzinstrumente Phase 2 – Wertminderung und Risikovorsorge: <a href="http://www.ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/Financial+Instruments+A+Replacement+of+IAS+39+Financial+Instruments+Recognitio/Financial+Instruments+Impairment+of+Financial+Assetseplacement+of+IAS+39+Financial+Instruments+Recog/Financial+Instruments+Impairment+of+Financial+Assets.htm." target="_blank" title="Revenue Recognition">Projektseite</a></p>
<p><a href="http://www.ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/Financial+Instruments+A+Replacement+of+IAS+39+Financial+Instruments+Recognitio/Financial+Instruments+Impairment+of+Financial+Assetseplacement+of+IAS+39+Financial+Instruments+Recog/Financial+Instruments+Impairment+of+Financial+Assets.htm." target="_blank" title="Revenue Recognition"></a>Erlöserfassung (Revenue Recognition): <a href="http://www.ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/Revenue+Recognition/Revenue+Recognition.htm." target="_blank" title="Revenue Recognition">Projektseite</a></p>
<p>Konsolidierung – Investmentgesellschaften (Consolidation – Investment Companies): <a href="http://www.ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/Consolidation/Consolidation.htm" target="_blank" title="Consolidation – Investment Companies">Projektseite</a></p>
<p><a href="http://www.ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/Consolidation/Consolidation.htm" target="_blank" title="Consolidation – Investment Companies"></a>IFRS 9 – Zeitpunkt des Inkrafttretens: <a href="http://go.ifrs.org/IFRS9+effective+date+ED." target="_blank" title="IFRS 9">Standardentwurf</a></p>
<p>Überblick der Anwendung von IFRS in Asien: <a href="http://www.ifrs.org/Use+around+the+world/Use+around+the+world.htm%20sowie%20http://www.iasplus.de/country/useias.php." target="_blank" title="Anwendung IFRS in Asien">Quelle zu den Länderangaben</a></p>
<p><a href="http://www.ifrs.org/News/Press+Releases/agenda+consultation+July+2011.htm." target="_blank" title="Konsultation zum zukünftigen Arbeitsprogramm des IASB">Konsultation zum zukünftigen Arbeitsprogramm des IASB</a>: Projektseite</p>
<p> </p>
<p> </p>
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	<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 12:10:55 +0100</pubDate>
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  <item>
    <title>Eine Hand voll Geld ist besser als beide Hände voller Ratschläge – Ihr Weg zu Reichtum</title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/jeyu5AteGzA/eine-hand-voll-geld-ist-besser-als-beide-h%C3%A4nde-voller-ratschl%C3%A4ge-%E2%80%93-ihr-weg-zu-reichtum</link>
	<description>Gerne gebe ich Ihnen heute weiter, wie Sie – wie ich den letzten Wochen - endlich und verdientermassen zu Reichtum kommen. Lag früher das Geld auf der Strasse (Duden schweiz. für: Baustellen), so liegt es heute im Internet.
Meine ersten GBP 300’000 verdiente ich dank Mr. David Musa, Representative Officer des West Africa Office von Fedex Delivery Company. Er kontaktierte mich freundlicherweise per Email und informierte mich, dass er nur noch einige persönliche Informationen über mich benötige, damit er mir eine Sendung mit einem Check in besagter Höhe zustellen könne.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Gerne gebe ich Ihnen heute weiter, wie Sie – wie ich den letzten Wochen - endlich und verdientermassen zu Reichtum kommen. Lag früher das Geld auf der Strasse (Duden schweiz. für: Baustellen), so liegt es heute im Internet.</p>
<p>Meine ersten GBP 300’000 verdiente ich dank Mr. David Musa, Representative Officer des West Africa Office von Fedex Delivery Company. Er kontaktierte mich freundlicherweise per Email und informierte mich, dass er nur noch einige persönliche Informationen über mich benötige, damit er mir eine Sendung mit einem Check in besagter Höhe zustellen könne.</p>
<p>Endlich einmal Glück im Spiel! Und es kam unverhofft, ein Email mit der Ankündigung meines Gewinnes von € 750‘000 in einer spanischen Lotterie – so kam es mir dann auch zuerst vor. Aber nach Zahlung einer Kaution für die Zustellung des Gewinnes (und anschliessend einer Bearbeitungsgebühr) rief ein Mitarbeiter einer spanischen Bank an mit der Information, dass das Geld zur Überweisung bereit liege und ich nun nur noch einen Steuerbetrag zum Voraus überweisen müsse, da ich keinen Wohnsitz in Spanien hätte. Mein Gewinn sollte nächstens eintreffen, olé!</p>
<p>Und dann – endlich Millionär! Der liebe Freed Huisman, verantwortlich für die Rechnungsprüfung der ausländischen Kontoinhaber in allen Banken in den Niederlanden, fand während der letzten jährlichen Inspektionen ein ruhendes Konto mit einer enormen Summe von US $ 19,500,000.00 (Nineteen Millionen fünfhunderttausend US-Dollar), die von einem verstorbenen Mr. Jerry R. Williams hinterlegt wurde. Und: From his Untersuchung fand er heraus, »dass der verstorbene Jerry R. Williams keine Begünstigten oder nächsten Angehörigen mit Anspruch auf dieses Geld haben. Ich möchte Ihnen versichern, dass ich alle nützlichen Informationen und Unterlagen, die uns ermöglichen Transfer dieser Fonds auf Ihr Bankkonto rechtlich kein Problem geben. Ich würde erklären, besser, Sie auf unser Telefongespräch auf eine Nachricht von Ihnen, wie ich von Ihnen zu hören bald warten. Bitte schreiben Sie mir direkt mit Ihren Kontakten auf meiner privaten E-Mail.»</p>
<p>Oh, gerade kommt ein neues Mail herein! From: Eveline Widmer-Schlumpf, Confederaziun Svizra / Sehr geehrter Herr Mattle, von meinem Vorgänger habe ich im März beim Aufräumen einige Milliarden gefunden. Zurzeit sind sie als Eurölis bei der SNB angelegt, also, es hat, solange es hat. Répondez S.V.P.</p>
<p>Ich sage ja immer: wenn’s läuft, läuft’s. Und Sie werden verstehen, wenn dieses Editorial für einmal etwas kürzer ausfällt, denn schlussendlich muss ich mich nun um mein Vermögen kümmern!</p>
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	<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 15:17:36 +0200</pubDate>
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    <title>Prüfungsvorbereitung: IFRS SME Akzeptanz</title>
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	<description>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Sikander von Bhicknapahari auf das Thema «IFRS SME Akzeptanz» ein.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Sikander von Bhicknapahari auf das Thema «IFRS SME Akzeptanz» ein.</p>
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	<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 17:25:13 +0200</pubDate>
      
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    <title>Der erste Schweizer Controlling Standard</title>
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	<description>veb.ch, der grösste Schweizer Verband für Controlling und Rechnungswesen, unterstützt die Schweizer KMU ab sofort mit der Herausgabe von durchdachten Standards. Ziele sind die Stärkung der finanziellen Führung und der Wettbewerbskraft. Der erste Standard widmet sich dem Thema «Investitionsrechnung».</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>veb.ch, der grösste Schweizer Verband für Controlling und Rechnungswesen, unterstützt die Schweizer KMU ab sofort mit der Herausgabe von durchdachten Standards. Ziele sind die Stärkung der finanziellen Führung und der Wettbewerbskraft. Der erste Standard widmet sich dem Thema «Investitionsrechnung».</p>
<p class="p1">«Wie kann ich den Wert einer Investition bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung beurteilen?» Mit dieser Frage sowie ähnlichen Problemen und der Wahl der passenden Beurteilungsmethode beschäftigt sich der seit kurzem vorliegende erste <a href="http://vebmedia.ch/literatur/ein-neuer-controlling-standard-für-die-schweiz" target="_blank" title="Schweizer Controlling Standard">Controlling Standard</a> aus dem Hause veb.ch. </p>
<h2 class="p1">Die Zielgruppe:</h2>
<p class="p1">Führungskräfte in KMU-Betrieben, welche bereits über grundlegendes Controlling-Wissen verfügen. Das gesamte Werk ist nach dem Grundsatz „von der Praxis für die Praxis“ aufgebaut. Es enthält in erster Linie Empfehlungen zu ausgewählten Problemstellungen und hebt sich damit klar von der Fachliteratur ab, welche die entsprechenden Themengebiete meist umfangreicher und daher oft auch auf weniger eingängige Weise behandelt.</p>
<p class="p1">Spezialisten im Dienst des Fachpublikums</p>
<p class="p1">Verfasst hat den Standard eine Arbeitsgruppe von veb.ch. Um lösungsorientiert auf brennende Fragen eingehen zu können, haben wir unserer «Kundschaft» vorab auf den Zahn gefühlt und im Vorfeld eine Vernehmlassung durchgeführt. Wir beabsichtigen, diesem Standard jährlich mindestens einen weiteren folgen zu lassen. Immerhin haben wir gemäss unseren Statuten auch den Auftrag, nachhaltig und sichtbar Einfluss auf die Entwicklung und Einführung neuer, zweckmässiger Formen des Rechnungswesens und Controllings in der Schweiz zu nehmen. Unterm Strich entsteht nun ein einheitliches Nachschlagewerk, welches die Finanzverantwortlichen von KMU-Betrieben jederzeit bei Controlling-Fragen konsultieren können. </p>
<h2 class="p1">Gratis, aber keinesfalls umsonst</h2>
<p class="p1">Vom <a href="http://vebmedia.ch/literatur/ein-neuer-controlling-standard-für-die-schweiz" target="_blank" title="Schweizer Controlling Standard">vorliegenden Standard</a> wurden 33‘000 Exemplare gedruckt. Empfänger sind unter anderem die veb.ch-Mitglieder, die Schweizer KMU, verschiedene Aus- und Weiterbildungseinrichtungen sowie weitere Fachkreise. </p>
<p class="p1">Gut zu wissen: Die Broschüre ist für Sie kostenlos und kann bei uns in gedruckter Form bezogen werden. Alternativ empfehlen wir Ihnen den Download via <a href="http://veb.ch/fileadmin/Controlling_Standard/veb_Controlling_web.pdf" target="_blank" title="Schweizer Controlling Standard zum Download">www.veb.ch.</a></p>
<p class="p1"> </p>
<p> </p>
<p> </p>
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	<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 13:10:55 +0200</pubDate>
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  <item>
    <title>Erneuerung der Zulassung von Revisionsunternehmen</title>
    <link>http://feedproxy.google.com/~r/vebmedia/~3/W06Jzfq2C50/erneuerung-der-zulassung-von-revisionsunternehmen</link>
	<description>Die Zulassung eines Revisionsunternehmens ist im Unterschied zur Zulassung einer natürlichen Person zeitlich begrenzt. Die RAB hat die Aufgabe, die Zulassung von Revisionsunternehmen alle fünf Jahre zu überprüfen. Der vorliegende Artikel beschreibt die voraussichtliche Vorgehensweise der RAB in diesem Erneuerungsprozess.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Die Zulassung eines Revisionsunternehmens ist im Unterschied zur Zulassung einer natürlichen Person zeitlich begrenzt. Die RAB hat die Aufgabe, die Zulassung von Revisionsunternehmen alle fünf Jahre zu überprüfen. Der vorliegende Artikel beschreibt die voraussichtliche Vorgehensweise der RAB in diesem Erneuerungsprozess.</p>
<h2>EINLEITUNG</h2>
<p>Das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) sieht vor, dass Revisionsunternehmen für die Dauer von fünf Jahren zugelassen werden (Art. 3 Abs. 2 RAG ) (Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005; RAG; SR 221.302). Die erteilten Zulassungen laufen nach Ablauf dieser fünf Jahre automatisch aus. Die Erneuerung ist aus diesem Grund rechtzeitig, d.h. frühzeitig vor Ablauf der Frist, an die Hand zu nehmen. Die betroffenen Revisionsunternehmen werden im Sinne einer Dienstleistung rund ein halbes Jahr vor Ablauf der Zulassung durch die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) aufgefordert, die notwendigen Informationen und Dokumente einzureichen (Die notwendigen Informationen und Dokumente sind nur auf Aufforderung der RAB hin einzureichen). In diesem Zusammenhang ist die aktive Mitwirkung der Revisionsunternehmen besonders wichtig um eine effiziente und rechtzeitige Erledigung der Erneuerungsgesuche zu gewährleisten. Die Revisionsunternehmen werden ausschliesslich über Email kontaktiert. Die Nachführung der Kontaktangaben im online-Eintrag ist somit äusserst wichtig, damit die Revisionsunternehmen ohne Verzug von der RAB kontaktiert werden können</p>
<p>Welches sind die Gründe des Gesetzgebers, die Zulassung von Revisionsunternehmen zu befristen? Nach der Botschaft des Bundesrates werden Revisionsunternehmen lediglich für jeweils fünf Jahre zugelassen, weil die Erfüllung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen von den natürlichen Personen abhängt, die für das Unternehmen arbeiten, und weil Revisionsunternehmen zusätzliche organisatorische Massnahmen zu erfüllen haben (Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Obligationenrechts vom 23. Juni 2004, BBl 2004 3969, 4062). Beides kann sich im Verlauf der Zeit verändern. Die RAB kann mittels wiederkehrender Gesuchprüfung dauerhaft ein griffiges Zulassungssystem gewährleisten und wiederholt auf die Qualität der Revisionsdienstleistungen einwirken.</p>
<p>Die Zulassungen der insgesamt 3‘478 zugelassenen Revisionsunternehmen (Stand 2. August 2011; inkl. Einzelunternehmen) verfallen wie folgt (siehe Bild oben rechts):</p>
<p>Die RAB hat die ersten definitiven Zulassungen für Revisionsunternehmen Anfang 2008 erteilt. Dies bedeutet, dass die ersten Zulassungen bereits Anfang 2013 ablaufen. Damit genügend Zeit für die Bearbeitung der Erneuerungsgesuche besteht, werden die ersten Unternehmen von der RAB vor Ende 2012 kontaktiert und aufgefordert, die notwendigen Angaben im Register vorzunehmen und die geforderten Gesuchunterlagen einzureichen (siehe Ziff. 3). Wird die Zulassung vor Ablauf der aktuellen Zulassung frühzeitig erneuert, hat dies keinen Einfluss auf den Beginn der Laufzeit der neuen Zulassung. Mit anderen Worten beginnt die neue Fünfjahres-Frist erst mit dem Ablauf der alten Frist. Die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung von Revisionsunternehmen sind in Art. 6 RAG geregelt und gelten unabhängig davon, ob es sich um ein erstmalige oder um eine zu erneuernde Zulassung handelt (siehe Abbildung 2). Die Zulassungsvoraussetzungen unterteilen sich einerseits in personenbezogene Anforderungen für die Leitungs- und Geschäftsführungsorgane des Revisionsunternehmens (lit. a), für die an der Revisionsdienstleistung beteiligten Personen (lit. b) sowie für die Mandatsleiter (lit c.) und andererseits in organisatorische Vorgaben für das Revisionsunternehmen(lit. d) (Vgl. auch Urs Bertschinger, in: Watter/Bertschinger (Hrsg.), Basler Kommentar, Revisionsrecht, Basel 2011, Art. 6 RAG N 4).</p>
<p>Damit ein Revisionsunternehmen als Revisionsexperte oder als Revisor nach Art. 6 RAG (erneut) zugelassen werden kann, sind vier Anforderungen kumulativ zu erfüllen:</p>
<ul><li>Die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganes (z.B. Verwaltungsrat bei einer Aktiengesellschaft) und die Mehrheit des Geschäftsführungsorgans verfügt über die entsprechende Zulassung</li>
<li>Mindestens ein Fünftel (20%) der Personen, die an der Erbringung von Revisionsdienstleistungen beteiligt sind, haben über die entsprechende Zulassung zu verfügen</li>
<li>Alle leitenden Revisoren müssen über die entsprechende Zulassung verfügen</li>
<li>Eine Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden bzw. ein angemessenes System zur internen Qualitätssicherung besteht (siehe dazu auch Art. 9 Abs. 1 Bst. b und Art. 49 RAV)</li>
</ul><p>Die Ausführungen in diesem Artikel sind primär für Revisionsunternehmen mit Zulassungen als Revisionsexperten oder Revisoren relevant. Für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen, welche Publikumsgesellschaften prüfen, gelten weitergehende Anforderungen (vgl. Art. 9 ff. RAG). So besteht beispielsweise auch eine Regelung zur Versicherungsdeckung von Haftungsrisiken. Die Erneuerung der Zulassung von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen wird jeweils im Rahmen der wiederkehrenden Überprüfungen vor Ort behandelt. Diese Überprüfungen finden mindestens alle drei Jahre statt (vgl. Art. 16 RAG). Die vorliegenden Ausführungen sind als Ausblick zu verstehen. Der Anmeldeprozess wird aktuell überarbeitet. Es sind daher grundsätzlich noch Änderungen möglich.</p>
<h2>WAS ÜBERPRÜFT DIE RAB BEI DER ERNEUERUNG DER ZULASSUNG?</h2>
<p>Die Tiefe der Überprüfung der von den Gesuchstellern erhaltenen Angaben und Unterlagen erfolgt grundsätzlich risikoorientiert. Ein risikoorientierter Ansatz ermöglicht eine zielgerichtete, wirkungsvolle und effiziente Tätigkeit der RAB. Eine ordentliche Revision ist in der Regel erheblich komplexer als eine eingeschränkte Revision. Die Regelungsdichte der Berufsstandards und das damit verbundene Risiko von Fehlern sind bei der ordentlichen Revision deutlich höher. Daneben ist auch das öffentliche Interesse an ordentlichen Revisionen grösser, da die wirtschaftlichen Ausfallwirkungen von Fehlern in der Revision von Gesellschaften oberhalb der Schwellenwerte gravierender sind. Der risikoorientierte Ansatz der RAB führt dazu, dass die Angaben von Revisionsunternehmen, welche ordentliche Revisionen durchführen, grundsätzlich vertiefter überprüft werden. Im Zuge der Revision des Rechnungslegungsrechtes wurden die Schwellenwerte zur Abgrenzung der eingeschränkten von der ordentlichen Revision erhöht. Als grösseres und ordentlich zu prüfendes Unternehmen gilt, wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei kritischen Grössen überschritten hat: Bilanzsumme CHF 20 Mio. (bisher CHF 10 Mio.); Umsatzerlös CHF 40 Mio. (bisher CHF 20 Mio.); Vollzeitstellen 250 (bisher 50). Die neuen Schwellenwerte 20-40-250 gelten frühestens für die Revision der Jahres- und Konzernrechnung zum Geschäftsjahr 2012.</p>
<h3>Quoren</h3>
<p>Die Überprüfung der notwendigen Quoren mit Bezug auf die Führungsorgane (Art. 6 Abs. 1 Bst. a RAG) und die Mitarbeitenden (20%-Klausel nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b RAG) erfolgt primär systemgestützt aufgrund der Daten im RAB-Register und fällt im Normallfall weniger komplex aus. Im Zusammenhang mit der 20%-Klausel ist zu berücksichtigen, dass pro Kalenderjahr mindestens 20% der Stunden aller gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen von Personen mit entsprechender Zulassung erbracht werden müssen (<a href="http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/docs/content_blau.asp?id=31268&amp;domid=1063&amp;sp=D&amp;addlastid=&amp;m1=30479&amp;m2=30487&amp;m3=31256&amp;m4=31268" target="_blank" title="FAQ">siehe dazu das FAQ der RAB</a>). Die RAB beabsichtigt die Einhaltung der Quoren auf der Basis von Stichproben vertieft zu überprüfen. In den voraussichtlich seltenen Fällen, in denen ein Verdacht auf Gesetzesumgehungen wahrscheinlich erscheint, kann die RAB zusätzliche Abklärungen vornehmen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang an Revisionsunternehmen, welche zugelassene Personen lediglich pro-forma anstellen, um die Einhaltung der Quoren vorzutäuschen.</p>
<h3>Qualitätssicherungssystem</h3>
<h4>Allgmeines</h4>
<p>Der Kern der Zulassungserneuerung betrifft die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an das interne Qualitätssicherungssystem (Vgl. auch Frank Schneider, Qualitätssicherung in KMU-Revisionsunternehmen. TREX 5/2009, S. 270 ff.). Ziel eines solchen Systems ist die laufende Erhöhung der Qualität von Revisionsdienstleistungen und die damit einhergehenden Minimierung von (Haftungs-) Risiken. Die Anforderungen an das interne Qualitätssicherungssystem haben sich seit Inkraftsetzung des RAG im Jahr 2007 nicht verändert: Für Revisionsunternehmen, welche ordentliche Prüfungen durchführen, ist der Prüfungsstandard 220 der Treuhand-Kammer (PS 220 - Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung) massgebend. Revisionsunternehmen, welche ausschliesslich eingeschränkt revidieren, haben die Anleitung von Treuhand-Kammer und Treuhand|Suisse zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen zu beachten. Die erwähnten Berufsstandards setzen jedoch lediglich einen minimalen Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems ist letztlich eine unternehmerische Aufgabe, welche die strategischen Ziele des Unternehmens und konkreten Umstände (z.B. Risiken, Grösse und Komplexität der Revisionsmandate) zu berücksichtigen hat. Die Revisionsunternehmen haben die konkrete Ausgestaltung des internen Qualitätssicherungssystems durch Ausfüllen eines von der RAB bereitgestellten Fragebogens darzulegen. Die RAB wird bei der Erneuerung der Zulassung die im Fragebogen enthaltenen Angaben zum Qualitätssicherungssystem plausibilisieren und bei Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten zusätzliche Informationen und Unterlagen einverlangen. Der Fragebogen wird direkter Bestandteil des elektronisch auszufüllenden Gesuches sein. Dabei wird die RAB insbesondere die Bereiche Unabhängigkeit, Weiterbildung und interne Nachkontrolle vertieft überprüfen. Daraus ergibt sich, dass ungenügende und unklare Angaben zu Nachfragen und höherem Aufwand für alle Beteiligten führen können. Im Zusammenhang mit dem Qualitätssicherungssystem sind im Fragebogen auch die wichtigsten Kontrollen zu beschreiben, mit denen überwacht wird, ob die Vorgaben des Gesetzgebers und des Berufsstands eingehalten werden (präventiv) bzw. eingehalten wurden (nachträgliche Aufdeckung). Zu diesem Zweck sind nur die explizit von der RAB verlangten Dokumente beizulegen und nicht ganze Handbücher einzureichen. Die RAB behält sich in einem zweiten Schritt vor, selektiv weitere Dokumente einzuholen.</p>
<h4>Unabhängigkeit</h4>
<p>Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle bildet eine zentrale Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der Revision. Die RAB hat in den letzten Jahren wiederholt Verstösse gegen die Unabhängigkeit der Revisionsstelle aufgedeckt (vgl. Art. 728 und Art. 729 OR) und geahndet (Vgl. auch RAB Tätigkeitsbericht 2010, Seite 161). Die RAB wird der Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften unverändert hohe Beachtung schenken. Die RAB beabsichtigt daher insbesondere auch, mittels Fragebogen zu überprüfen, ob das Qualitätssicherungssystem die Einhaltung der Vorschriften zur Unabhängigkeit ausreichend sicherstellt. Auch in denjenigen Fällen, in denen ein Revisionsunternehmen bei der Erbringung von eingeschränkten Revisionen bei der Buchführung von geprüften Unternehmen mitwirkt oder andere Dienstleistungen erbringt (siehe dazu Art. 729 Abs. 2 OR), wird die RAB die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vertieft überprüfen. Da die RAB letzthin vermehrt angefragt wurde, wie weit eine eingeschränkt prüfende Revisionsstelle bei der Buchführung mitwirken oder Dienstleistungen erbringen darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, wurde am 18. Juli 2011 ein <a href="http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/docs/content_blau.asp?id=31492&amp;domid=1063&amp;sp=D&amp;addlastid=&amp;m1=30479&amp;m2=30487&amp;m3=31280&amp;m4=31492" target="_blank" title="FAQ">entsprechendes FAQ</a> durch die RAB publiziert. Es ist zu hoffen, dass das FAQ und der entsprechende Prüfschwerpunkt bei der Erneuerung der Zulassungen dazu beitragen werden, dass die Mitwirkung in der Buchführung nur noch im erlaubten Umfang erfolgt.</p>
<h4>Weiterbildung</h4>
<p>Der Gesetzgeber hat im Gegensatz zum Berufsstand keine expliziten Vorschriften zur Weiterbildung von natürlichen Personen bzw. von zugelassenen Revisoren und Revisionsexperten aufgestellt (vgl. aber für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Art. 12 Abs. 2 Bst. a RAG). Ein zugelassenes Revisionsunternehmen hat jedoch mittels geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass sich ihre Revisionsmitarbeitenden angemessen weiterbilden. Die Anforderungen an die Weiterbildung werden einerseits durch die kürzlich aktualisierten Richtlinien zur Weiterbildung der Treuhand-Kammer (<a href="http://www.treuhandkammer.ch/mm/RzW2007Anpassung2011d.pdf" target="_blank" title="RZW">RzW</a>) und durch das <a href="http://www.treuhandsuisse-be.ch/documents/Weiterbildungsreglement1297345600912.pdf" target="_blank" title="Weiterbildungsreglement">Weiterbildungsreglement der Treuhand|Suisse</a> definiert. Ist ein zugelassenes Revisionsunternehmen nicht Mitglied einer der beiden Verbände, so geht die RAB dennoch davon aus, dass die berufsständischen Anforderungen umgesetzt werden. Die RAB wird bei der Erneuerung der Zulassung überprüfen, mit welchen Massnahmen und Prozessen das Revisionsunternehmen die Einhaltung der Vorgaben der Berufsverbände intern überwacht und ob die Einhaltung der Anforderungen bereits durch einen Berufsverband kontrolliert wurde. Ist ein Revisionsunternehmen weder Mitglied der Treuhand-Kammer noch bei Treuhand|Suisse, wird überprüft, wie das Revisionsunternehmen intern Vorgaben zur Weiterbildung definiert und überwacht. Die RAB behält sich vor, in Ausnahmefällen auch Nachweise auf Stufe der Mitarbeitenden (Weiterbildungsnachweise der Kursanbieter) einzufordern. Verantwortlich für die Weiterbildung der Mitarbeiter bleibt aber immer das zugelassene Revisionsunternehmen. Revisionsunternehmen, welche die Vorgaben der Berufsverbände einhalten und überwachen, haben grundsätzlich keine weiteren Anforderungen zu berücksichtigen. Die RAB versteht die Anforderungen der Berufsverbände so, dass für Prüfer jeweils ein Minimum an Weiterbildung in den Bereichen Rechnungslegung und Revision erforderlich ist. Konkrete Anforderungen an die Anzahl Stunden bestehen hingegen nicht. Das Revisionsunternehmen hat die entsprechenden Vorgaben für seine Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der individuellen Umstände intern zu definieren. Diese Vorgaben sollten dabei auch Änderungen in den jeweiligen Fachgebieten berücksichtigen (z.B. neue Anforderungen an Rechnungslegung etc.). So genügt es zum Beispiel nicht, wenn eine Person über Jahre ausschliesslich Kurse im Steuerbereich besucht, auch wenn dieses Thema ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung eines Revisors bzw. Revisionsexperten darstellt.</p>
<h3>Interne Nachkontrolle</h3>
<p>Revisionsunternehmen, welche ordentliche Revisionen durchführen, haben gemäss PS 220 und <a href="http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/docs/content_blau_right.asp?id=31260&amp;domid=1063&amp;sp=D&amp;addlastid=&amp;m1=30479&amp;m2=30487&amp;m3=31256&amp;m4=31260" target="_blank" title="FAQ RAB">FAQ der RAB</a> vom Oktober 2008 zu beachten, dass bei allen ordentlichen Revisionsmandaten neben den arbeitsbegleitenden Kontrollen auch eine stichprobenweise Nachkontrolle durch einen zugelassenen Revisionsexperten erfolgt, der nicht selber an den entsprechenden Revisionsarbeiten beteiligt war (siehe dazu auch PS 220, Anhang G). Im Rahmen der Erneuerung der Zulassung wird die RAB die aktuelle Berichterstattung zur internen Nachkontrolle einfordern, um sicherzustellen, dass die interne Nachkontrolle periodisch durchgeführt wird. Die RAB wird ferner darauf achten, ob der durch die interne Nachkontrolle festgestellte Verbesserungsbedarf mit entsprechenden Massnahmen adressiert wird. Die Tatsache, dass die interne Nachkontrolle Verbesserungsbedarf identifiziert, wird von der RAB im Normalfall als positiv gewertet, da dies zur dauernden Weiterentwicklung der Qualität beiträgt.</p>
<h2>WELCHE UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN?</h2>
<p>Die einzureichenden Unterlagen umfassen insbesondere:</p>
<ul><li>Gesuchformular mit integriertem Fragebogen zum Qualitätssicherungssystem</li>
<li>Bericht über die interne Nachkontrolle von Revisionsunternehmen, welche ordentliche Revision durchführen</li>
<li>Betreibungsregisterauszug</li>
</ul><p>Weiter hat das Revisionsunternehmen zu bestätigen, dass die im online-Registereintrag gemachten Angaben aktuell und richtig sind. Insbesondere ist auch die Vollständigkeit und Richtigkeit der Verlinkungen der natürlichen Personen durch das Revisionsunternehmen zu bestätigen. Revisionsunternehmen können künftig die Verlinkungen ihrer Mitarbeitenden einsehen und mutieren. Weiter ist im Gesuch zu bestätigen, dass die Meldepflichten nach Art. 15 Abs. 3 RAG und Art. 13 Abs.1 Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) (Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007;RAV; SR 221.302.3) eingehalten wurden. Zur Erinnerung: Alle Personen und Revisionsunternehmen sind ab der Gesuchstellung verpflichtet, der RAB unverzüglich jede Tatsache mitzuteilen, die für die Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen von Belang ist (Art. 13 Abs. 1 RAV). Die Mitteilungspflicht gilt nicht nur für das eigentliche Zulassungsverfahren, sondern zeitlich unbegrenzt bis zu demjenigen Zeitpunkt, in dem keine Zulassung mehr besteht. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem <a href="http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/bausteine.net/file/showfile.aspx?downdaid=7368&amp;sp=D&amp;domid=1063&amp;fd=2" target="_blank" title="Rundschreiben">Rundschreiben</a> 1/2007 vom 27. August 2007 über die Angaben im Gesuch zur Zulassung und die einzureichenden Unterlagen.</p>
<h2>PEER REVIEW</h2>
<p>Die RAV sieht vor, dass Revisionsunternehmen, in denen nur eine Person über die notwendige Zulassung verfügt, sich bis zum 31. August 2013 einem Peer Review-System anzuschliessen haben (Art. 9 Abs. 2 und Art. 49 RAV). In einem solchen Peer Review-System übernehmen gleichrangige Berufsleute die Aufgabe der Qualitätssicherung. Die Ausgestaltung dieses Systems wird aktuell überdacht. Es ist daher unsicher, ob das System per August 2013 eingeführt werden kann. Die von der Übergangsbestimmung (Art. 49 RAV) betroffenen Einpersonen-Revisionsunternehmen haben bis zur Klärung dieser Fragen keine weiteren Schritte zu unternehmen. Die RAB wird die betroffenen Unternehmen zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren. Revisionsunternehmen, welche die Übergangsbestimmung von Art. 49 RAV in Anspruch nehmen, weisen kein vollständiges internes Qualitätssicherungssystem auf. Die Überprüfung der RAB wird dies bei der Erneuerung der Zulassung entsprechend berücksichtigen und den Prüfungsumfang reduzieren. Die RAB ist allerdings der Auffassung, dass zumindest bei der ordentlichen Revision das Revisionstestat auf das fehlende Qualitätssicherungssystem hinweisen sollte.</p>
<h2>ZUSAMMENFASSUNG</h2>
<p>Die Zulassung von Revisionsunternehmen läuft nach fünf Jahren automatisch aus und wird nur auf Gesuch erneuert. Damit ein Revisionsunternehmen nicht plötzlich ohne Zulassung dasteht, empfiehlt die RAB den betroffenen Revisionsunternehmen die Zulassungserneuerung frühzeitig zu planen. Die RAB wird die Revisionsunternehmen rechtzeitig auffordern, die Unterlagen einzureichen, ist aber auf die aktive Mitwirkung der Gesuchsteller angewiesen.</p>
<p>Kern der Zulassungserneuerung bildet die risikoorientierte Überprüfung des Qualitätssicherungssystems, wobei berücksichtigt wird, ob ein Revisionsunternehmen eingeschränkte und/oder ordentliche Revisionen durchführt. Neben einer generellen Beurteilung werden durch die RAB insbesondere die Themen Unabhängigkeit, Weiterbildung und interne Nachkontrolle zu ordentlichen Revisionen schwerpunktmässig überprüft.</p>
<p>Mit der Zulassungserneuerung verfolgt der Gesetzgeber primär den Zweck, die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch die zugelassenen Revisionsunternehmen sicherzustellen. Daneben soll die Überprüfung der Systeme zur Qualitätssicherung aber auch einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Qualität von Revisionsdienstleistungen leisten.</p>
<p> </p>
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	<pubDate>Fri, 07 Oct 2011 13:36:56 +0200</pubDate>
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  <item>
    <title>Prüfungsvorbereitung: Fallstudie Haftung</title>
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	<description>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Sikander von Bhicknapahari auf Haftungs-Fallstudien ein. Die Powerpoint-Folien sowie ein Mindmap stehen auf der Webseite von veb.ch zum Download bereit.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Sikander von Bhicknapahari auf Haftungs-Fallstudien ein. Die Powerpoint-Folien sowie ein Mindmap stehen auf der Webseite von veb.ch zum Download bereit.</p>
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	<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 17:25:13 +0200</pubDate>
      
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  <item>
    <title>Prüfungsvorbereitung: Einführung IKS</title>
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	<description>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Christian Feller auf IKS ein. Die Powerpoint-Folien sowie ein Mindmap stehen auf der Webseite von veb.ch zum Download bereit.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Christian Feller auf IKS ein. Die Powerpoint-Folien sowie ein Mindmap stehen auf der Webseite von veb.ch zum Download bereit.</p>
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	<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 17:25:13 +0200</pubDate>
      
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  <item>
    <title>Welcher Rechnungslegungsstandard für Schweizer Unternehmen? </title>
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	<description>Mid &amp; Small Caps ziehen sich vom „Main Standard“ der SIX Swiss Exchange zurück, um nicht länger volle IFRS anwenden zu müssen. Was sind die Alternativen und welche Überlegungen sind bei der Wahl des Rechnungslegungsstandards anzustellen?</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Mid &amp; Small Caps ziehen sich vom „Main Standard“ der SIX Swiss Exchange zurück, um nicht länger volle IFRS anwenden zu müssen. Was sind die Alternativen und welche Überlegungen sind bei der Wahl des Rechnungslegungsstandards anzustellen?</p>
<p>Seit 2009 haben sich Adval Tech, Bossard, Cham Paper, Crealogix, Dätwyler, Datacolor, Elma, GSMN, Gurit, Hügli, Mikron, Perrot Duval und Sunstar von der IFRS-Rechnungslegung verabschiedet und sind zum Standard Swiss GAAP FER gewechselt. Dadurch erzwungen war der Übertritt vom Main Standard der SIX Swiss Exchange zum Domestic Standard (Local Caps). Die Argumentation war jeweils ähnlich: Die Regeldichte habe sich seit Implementierung der IFRS stark erhöht; der Standard zähle heute 3'000 Seiten. Der interne und externe Aufwand sei dadurch stark gestiegen, ohne dass der Informationsgehalt für Aktionäre, Analysten, Banken gleichermassen zugenommen habe. Die immer detailliertere Offenlegung erfordere auch die Bekanntgabe von Geschäftsgeheimnissen, was nichtkotierten Konkurrenten Vorteile eröffne. Das treffe für mittelgrosse Unternehmen besonders zu, da der Informationsgehalt bei Grossunternehmen durch Menge und Diversität der aggregierten Zahlen verwässert werde. Dass der Wechsel des Standards die Informationsqualität verändert, wird verneint: Auch die Swiss GAAP FER seien dem Prinzip Fair Presentation verpflichtet, wollen also ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gewährleisten und so die Stakeholder umfassend informieren.</p>
<h2>Welche Regelwerke kommen in Frage?</h2>
<p>Unternehmen im Main Standard müssen IFRS oder US GAAP anwenden; für solche im Domestic Standard sowie kotierte Immobilien- und Investmentgesellschaften sind auch Swiss GAAP FER zugelassen. Für an der BX Berne eXchange kotierte Unternehmen sind Swiss GAAP FER oder „international anerkannte“ Normen zugelassen. Wird ein konsolidierter Abschluss (Konzernrechnung) publiziert, richtet sich die Vorgabe an ihn: Er ist das zentrale Informationsmittel, da der Einzelabschluss zugleich Bemessungsgrundlage für direkte Steuern und den Kapitalschutz ist. Nichtkotierte Schweizer Unternehmen haben eine breitere Auswahl an Regelwerken. Diese ist eine Angelegenheit des Verwaltungsrats, gehört doch die Ausgestaltung des Rechnungswesens zu seinen unentziehbaren und unübertragbaren Aufgaben (Art. 716a OR). Wie jede Entscheidung unterliegt die Wahl des Rechnungslegungsstandards einer Kosten-Nutzen-Abwägung. Dabei spielen Bedürfnisse des Managements und externer Stakeholder die Hauptrolle.</p>
<h2>Geltendes OR als Minimallösung</h2>
<p>Ein Unternehmen kann sich mit den veralteten OR-Vorschriften begnügen, solange externe Stakeholder kein besseres Regelwerk einfordern. Mit Zulassung stiller Willkürreserven (Art. 669 OR) hat der Gesetzgeber nicht nur das Geheimhaltungsinteresse des Managements, sondern auch den Gläubigerschutz übergewichtet – so stark, dass im Extremfall das Gegenteil die Folge sein kann. Die verlangte Offenlegung ist bescheiden; die Erfassungs- und Bewertungsvorschriften sind wenig griffig. Bei der Konzernrechnung wurde sogar auf jegliche Einzelheiten verzichtet: Die Erstellungsregeln sind im Anhang anzugeben und müssen den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung genügen (Art. 663g OR). Nach derzeitigem Stand der parlamentarischen Beratung wird sich mit dem neuen Rechnungslegungsrecht – wenn es je verabschiedet wird – möglicherweise substanziell nichts ändern.</p>
<h2>Swiss GAAP FER als nationale Lösung</h2>
<p>Im Unterschied zum OR wollen die Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen) stets eine Fair Presentation gewährleisten. Seit der Überarbeitung fokussieren sie auf KMU mit nationaler Ausrichtung. Darüber hinaus richten sie sich speziell an Versicherer, NPOs sowie Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. KMU, welche die Grössenkriterien zur ordentlichen Revision nicht überschreiten, sollen sich mit einer Auswahl so genannter Kern-FER begnügen können. Die Fachempfehlungen sprechen die Sprache des Schweizer Praktikers, denn ihre „raison d'être“ war und ist, die Vergleichbarkeit der Praxis hierzulande zu fördern und sie freiwillig ans internationale Niveau anzunähern. In weiten Teilen sind sie analog zum „Schweizer Gesetzgebungsstil“ durch Knappheit der Formulierungen geprägt. Im Umfang machen sie nur einen kleinen Bruchteil der IFRS aus (unter 7%), deren Rahmenkonzept sie adaptiert übernommen haben. Viele in jüngerer Zeit in IFRS aufgegriffene Themen fehlen; auch sonst ist die Regeldichte meist geringer und verschiedentlich werden Wahlrechte eingeräumt. Es gibt die Swiss GAAP FER auch in französischer, italienischer und englischer Übersetzung.</p>
<h2>IFRS und US GAAP</h2>
<p>Der Begriff „International Financial Reporting Standards“ drückt aus, dass es sich um „den“ Weltstandard handelt – ein Anspruch, den die IFRS auf öffentlichen Kapitalmärkten eingelöst haben. Unzweifelhaft bezeichnen sie heute die internationale Best Practice der Rechnungslegung. Obwohl ihre Umsetzung ohne Beizug von Spezialisten längst nicht mehr möglich ist, nehmen Komplexität und Änderungskadenz weiter zu. Die Erklärung dafür heisst „Konvergenz“: Neue IFRS und US GAAP werden gemeinsam entwickelt, bestehende IFRS an US GAAP angeglichen, damit die IFRS dereinst auch für die USA übernommen werden. Dennoch gibt es gravierende Unterschiede: Im Gegensatz zu den „prinzipienbasierten“ IFRS sind die US GAAP „regelbasiert“, indem Ermessensspielräume, die trotz minuziöser Regelung in den Standards verbleiben, fortlaufend über Ad-hoc-Verlautbarungen eingedämmt werden. Auch wegen der langen Tradition beläuft sich der Umfang auf ein Vielfaches der IFRS.</p>
<h2>IFRS für KMU (IFRS-SME)</h2>
<p>Die eingangs genannten Fälle zeigen, dass das Verhältnis von Kosten und Nutzen bei IFRS in Frage steht. Hier hätte der neue IFRS-SME eine valable Alternative sein können. Sein Rahmenkonzept ist eine Kurzfassung jenes der vollen IFRS, die Zielsetzung Fair Presentation dieselbe. Man könnte den IFRS-SME als „IFRS light“ bezeichnen ein autonomer Standard, der aber aus den vollen IFRS hergeleitet wurde, indem diese auf unter 15% des Umfangs zusammengestrichen und viele methodische Vereinfachungen vorgenommen wurden. In Vorbereitung sind offizielle Übersetzungen in alle Weltsprachen interessanterweise mit Ausnahme von Deutsch. Das Problem liegt anderswo: Trotz seiner Bezeichnung richtet sich der IFRS-SME an Unternehmen, die extern gegenüber aussenstehenden Anteilseignern und evtl. wichtigen Gläubigern Rechnung legen, jedoch keiner „öffentlichen Rechenschaftspflicht“ unterliegen, d.h. deren Aktien oder Obligationen an keinem öffentlichen Markt gehandelt werden und die auch nicht als Hauptgeschäft Vermögenswerte einer breiten Gruppe Aussenstehender betreuen (Banken, Versicherer, Effektenhändler, berufliche Vorsorge, kollektive Kapitalanlage). Dies bedeutet, dass der IFRS-SME für Mid &amp; Small Caps nicht anwendbar ist, obwohl er deutlich geringere Anwenderkosten als volle IFRS bei vergleichbarer Transparenz aufweisen dürfte. Anders unabhängige Konzerne ohne Kotierung, die auch bei internationaler Ausrichtung oft Swiss GAAP FER anwenden: Sie folgen damit einem Standard, der kostengünstig umgesetzt werden kann und doch bessere Qualität als die OR-Minimallösung verspricht. Der Wechsel auf einen anspruchsvolleren Standard mag da wenig lukrativ scheinen. Den international tätigen unter ihnen bzw. jenen mit ausländischen Stakeholdern böte der IFRS-SME abgesehen von der besseren Transparenz aber grosse Vorteile: Originalsprache ist Englisch, was die Durchsetzung einer „Konzernsprache“ unterstützt. Er wird von ausländischen Stakeholdern verstanden/anerkannt und sorgt für internationale Vergleichbarkeit. Wird ein Börsengang nicht ausgeschlossen, ermöglicht er das Hineinwachsen in die anspruchsvolle Rechnungslegung. Der Nachteil der vollen IFRS, mangelnde Praktikabilität infolge hoher Komplexität und fehlender Konstanz, geht ihm ab. Der Gefahr, dass Wirtschaftsprüfer bei seiner Interpretation faktisch doch auf volle IFRS zurückgreifen, lässt sich begegnen; ein solcher Rückgriff ist nicht vorgesehen!</p>
<h2>Literaturhinweis</h2>
<p>Glanz Stephan / Pfaff Dieter: IFRS für KMU – strukturiert. Zürich 2010.</p>
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	<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 18:42:11 +0200</pubDate>
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    <title>IKS Seminar (1/6) – IKS in der Schweiz</title>
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	<description>Professor Dieter Pfaff erklärt in seinem Einführungsreferat die Entwicklung, welche das IKS seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 2008 durchlaufen hat, geht auf Schwachstellen ein und wagt einen Blick in die Zukunft.
Hinweis: Dies ist die erste von sechs Folgen des IKS-Seminars vom September. Die Veranstaltung wird am 20. Dezember wiederholt – ab dann werden auch die restlichen Podcast-Folgen des Seminars veröffentlicht.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Professor Dieter Pfaff erklärt in seinem Einführungsreferat die Entwicklung, welche das IKS seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 2008 durchlaufen hat, geht auf Schwachstellen ein und wagt einen Blick in die Zukunft.</p>
<p>Hinweis: Dies ist die erste von sechs Folgen des IKS-Seminars vom September. Die <a href="http://vebmedia.ch/veranstaltungen/iks-und-risikobeurteilung-wiederholung" target="_blank" title="IKS Seminar">Veranstaltung</a> wird am 20. Dezember wiederholt – ab dann werden auch die restlichen Podcast-Folgen des Seminars veröffentlicht.</p>
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	<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 15:20:55 +0200</pubDate>
    
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    <title>Immobilien-Seminar Folge 6 - Mehrwertsteuer</title>
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	<description>In der sechsten und letzten Folge des Immobilienseminars geht es um die Mehrwertsteuer im Rahmen von Immobilien. Uwe Mehrwald geht dabei auf Leistungen ein und ob diese steuerbar sind oder nicht, sowie auf Vorsteuerabzug und allgemein die steuerlichen Auswirkungen.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>In der sechsten und letzten Folge des Immobilienseminars geht es um die Mehrwertsteuer im Rahmen von Immobilien. Uwe Mehrwald geht dabei auf Leistungen ein und ob diese steuerbar sind oder nicht, sowie auf Vorsteuerabzug und allgemein die steuerlichen Auswirkungen.</p>
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	<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 19:28:24 +0200</pubDate>
    
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    <title>Prüfungsvorbereitung: Transfer Pricing</title>
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	<description>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Thomas Zbinden auf das Thema Transfer Pricing ein. Die Powerpoint-Folien sowie ein Mindmap stehen auf der Webseite von veb.ch zum Download bereit.</description>
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	<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 17:25:13 +0200</pubDate>
      
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    <title>Prüfungsvorbereitung: Goodwill Accounting (FP) </title>
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	<description>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Hansueli von Gunten auf das Goodwill Accounting ein -- in diesem Beispiel für die Fachprüfung.</description>
    <content:encoded><![CDATA[ <p>Im Rahmen der Prüfungsvorberitungskurse von veb.ch geht Hansueli von Gunten auf das Goodwill Accounting ein -- in diesem Beispiel für die Fachprüfung.</p>
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	<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 17:25:13 +0200</pubDate>
      
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