Vorsicht bei internetbasierten Gesundheitsakten - warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in Bonn

Geschrieben am Mittwoch 23 Juli 2008

Bonn - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bonn, Peter Schaar, warnt vor den bereits im Ausland kommerziell angebotenen "Web-Patientenkarten", da sie die gesetzliche Regelung für Gesundheitsakten in Deutschland umgehen.

Geworben wird für die Web-Patientenkarte mit dem zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf alle Gesundheitsakten bei einem Unfall. Bislang gibt es diese Angebote nur im Ausland. Ein Missbrauch der Daten ist bei diesen Angeboten nicht ausgeschlossen beziehungsweise nicht zu garantieren.

Gerade Gesundheitsakten sind in Deutschland besonders geschützt, so Schaar, "Jede Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten bei Ärzten nicht beschlagnahmen. Weltweit gibt es einen derartigen Schutz aber nicht."

Mit solchen Angeboten nicht zu verwechseln sei aber die geplante "elektronische Patientenakte", die mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland eingeführt werden soll und den strikten Vorgaben des deutschen Rechts unterliegen wird. Hier wird der Zugriff nur bei Vorlage der eGK und einem Geheimcode möglich sein sowie einer Freischaltung durch den elektronischen Heilberufsausweis des behandelnden Arztes. Bis dass dieses Verfahren in Deutschland verwendet werden kann, wird allerdings noch einige Zeit vergehen.

Kontakt: Weitere Informationen erhalten Sie unter pressestelle@bfdi.bund.de oder Telefon (0228) 99 77 99 916


Dieser Beitrag wurde bisher nicht kommentiert.

Einen Kommentar hinterlassen - nur für registrierte Benutzer.