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Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebote

10. Mai. 2008

Die Frage, welchen konkreten Inhalt das Impressum einer Website haben muss und wie diese Pflichtangaben korrekt im Rahmen des Internetangebots dargestellt werden müssen, beschäftigt die deutsche Rechtsprechung nun schon seit rund einem Jahrzehnt . Zwei inzwischen veröffentlichte Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr ergänzen nun die bisherigen Entscheidungen.

Umstritten ist dabei nach wie vor die Frage, welche Internetangebote überhaupt ein Impressum brauchen. Hier hatte der Gesetzgeber bei der Schaffung des Telemediengesetzes (TMG) im Jahr 2007 für weitaus mehr Verwirrung als für die eigentlich angestrebte Klarheit gesorgt. Denn das Gesetz sieht in § 5 nunmehr vor, dass eine Impressumspflicht nur für “geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene” Telemedien besteht. (…)

Quelle: Heise vom 09.05.2008

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Abgelegt unter: Rechtsprechung (D)

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