Whistleblowing als Element der Strafverteidigung

Jedenfalls Kreativität darf man den Strafverteidigern von Nikolai H. bescheinigen, der vor dem LG Oldenburg angeklagt ist, „wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil der Olga K.“, weil er am 23.3.2008 gegen 20:00 Uhr mit Tötungsvorsatz einen ca. 6 Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen haben soll. Seine Anwälte haben nun unter www.Fairesverfahren.de einen Blog eingerichtet („Comments off“) und wollen dort „bedeutsame Fakten aus dem Verfahren allgemein zugänglich“ machen „um dem Informationsinteresse der Allgemeinheit ebenso zu genügen wie zu einer Versachlichung des Prozesstoffes beizutragen.“ In der aktuellen Blogmeldung findet sich dort nun folgendes:

„Die Verteidigung hat nunmehr auf der prozessbegleitenden Internetseite www.fairesverfahren.de unter der Rubrik Whistleblower Access Point – Anonyme Hinweisgeber eine Möglichkeit geschaffen, Mitteilungen das gesamte Verfahren betreffend zu machen. Das System ist absolut anonym (siehe „Informationen zum Verschlüsseln“) und die Vertraulichkeit der Hinweise ist vollständig gewahrt. Gleichzeitig will die Verteidigung auch Gelegenheit geben, etwaige Erkenntnisse über bereits getroffene Vorverurteilungen des Angeklagten zu übermitteln. In Anlehnung an das anonyme Hinweissystem beispielsweise des Landeskriminalamts Niedersachsen will die Verteidigung damit erreichen, dass etwaigen noch nicht durch die Ermittlungsbehörden abgearbeiteten Spuren oder Hinweisen auf Täter des Vorfalls vom 23.3.2008 noch nachgegangen werden kann. Dieses effiziente Mittel aus der Ermittlungspraxis gegen  Wirtschaftskriminalität kann aus Sicht des Angeklagten helfen, die grundgesetzlich normierte Unschuldsvermutung zu gewährleisten, was wiederum der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit dient.“

Im  Datenschutz-Blog wird auch über die (un-)gesicherte Anonyität bei jenem Whistleblower-Access-Point diskutiert.

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!