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		<title>Nachrichten zur Pflege</title>
		<description>Tagesaktuelle Nachrichten rund um Pflege-Themen</description>
		<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege</link>
		<lastBuildDate>Mon, 15 Jun 2026 02:07:58 +0200</lastBuildDate>
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		<item>
			<title>Pflegeverband warnt vor Leistungskürzungen im Pflegeneuordnungsgesetz</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34805-pflegeverband-warnt-vor-leistungskuerzungen-im-pflegeneuordnungsgesetz</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Mundmaske-7.jpg" /></p><p>Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) deutlich. Zwar greift der Entwurf unter anderem mit Prävention, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung zentrale Reformfelder auf. In seiner jetzigen Fassung bleibt er jedoch fachlich unzureichend und sozialpolitisch riskant: Statt tragfähige Strukturen zu schaffen, setzt der Entwurf auf Leistungseinschränkungen und neue Belastungen – zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und beruflich Pflegenden.</p>
<p>„Pflege braucht seit Jahren echte Strukturreformen. Dieser Entwurf greift zwar richtige Themen auf, folgt am Ende aber nicht einer Versorgungslogik, sondern vor allem einer Sparlogik. Das ist kein belastbares Zukunftskonzept für eine alternde Gesellschaft“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.</p>
<p>Aus Sicht des DBfK ist vor allem die geplante Pflegebegleitung ein zentraler Prüfstein dafür, ob die Versorgung tatsächlich verbessert werden soll. Sie kann ein wichtiger Fortschritt sein, wenn sie als pflegefachliche Leistung verstanden, verbindlich qualifizierten Pflegefachpersonen zugeordnet und verlässlich finanziert wird. Genau darin liegt aus Sicht des DBfK die Chance, Versorgung zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten und Krisen im häuslichen Bereich früher zu vermeiden. Dafür braucht es auch endlich die rechtliche Verankerung erweiterter pflegerischer Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN). {/mprestriction}</p>
<p>„Pflegebegleitung darf kein gut klingendes Verwaltungsversprechen bleiben. Wenn sie wirken soll, muss sie fachlich stark aufgestellt, verlässlich finanziert und in die Hände qualifizierter Pflegefachpersonen gelegt werden. Dann kann sie Versorgung verbessern, Angehörige entlasten und am Ende auch unnötige Eskalationen im System und mangelnde Steuerung verhindern“, so Lux. Zugleich sollten bereits bestehende pflegefachliche Beratungs- und Begleitungsstrukturen konsequent einbezogen werden, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen.</p>
<p>Kritisch bewertet der DBfK, dass der Entwurf Leistungen in frühen Pflegegraden schwächt, Entlastungen nach hinten verschiebt und neue Hürden im Leistungszugang schafft. Gerade frühe Unterstützung entscheidet jedoch darüber, ob Versorgung zu Hause stabil bleibt oder ob Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte System weiter zunehmen.</p>
<p>Auch die geplante Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sieht der DBfK mit Sorge. Kriterien können überprüft und weiterentwickelt werden, wenn dies fachlich sauber, pflegewissenschaftlich begründet, unabhängig geprüft und unter verbindlicher Beteiligung der Pflegeberufe sowie der Betroffenenvertretungen geschieht. Was nicht akzeptabel ist, sind Veränderungen, die vor allem den Zugang zu Leistungen begrenzen, statt den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abzubilden. „Wer Kriterien für Pflegebedürftigkeit überprüft, muss sich an Versorgungsrealität und pflegewissenschaftlicher Evidenz orientieren – nicht an fiskalischen Zielgrößen. Pflegebedarf muss korrekt erfasst werden, nicht politisch kleiner gerechnet“, sagt Lux.</p>
<p>Auch bei der Unterstützung in Akut- und Krisensituationen bleibt der Entwurf aus Sicht des DBfK zu vage. Neue ambulante Strukturen entstehen nicht durch eine gesetzliche Überschrift, sondern nur mit klaren Zuständigkeiten, qualifiziertem Personal und einer auskömmlichen Vorhaltefinanzierung.</p>
<p>Scharf kritisiert der DBfK zudem die geplante Aussetzung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen. In den vergangenen Jahren ist viel dafür getan worden, den Pflegeberuf gerade in der Langzeitpflege attraktiver zu machen. Wer diese Standards nun wieder infrage stellt, tritt diese Bemühungen mit Füßen und sendet ein verheerendes Signal an die Berufsgruppe. „Gute Pflege gibt es nicht zum Billigtarif. Wer bei Tariftreue und Entlohnung zurückrudert, verspielt mühsam erreichte Fortschritte bei der Attraktivität des Berufs. Gerade in der Langzeitpflege wäre das fatal“, so Lux.</p>
<p>Für den DBfK reicht die Kritik deshalb über einzelne Regelungen hinaus. Wenn</p>
<p>Menschen den Eindruck gewinnen, dass sie im Fall von Pflegebedürftigkeit auf weniger verlässliche Unterstützung zählen können, während Verantwortung weiter in ohnehin überlastete – und noch immer vor allem von Frauen getragene – Versorgungssettings verschoben wird, ist das nicht nur sozialpolitisch falsch. Es beschädigt Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats und verschärft gesellschaftliche Überforderung.</p>
<p>Der DBfK fordert deshalb, Pflegeversicherung solidarisch, bedarfsgerecht und unter Beachtung von Menschenwürde und ethischen Aspekten weiterzuentwickeln. Gute Pflege wird besser und langfristig auch wirtschaftlicher, wenn professionelle Pflege endlich die tragende Rolle erhält, die sie im System übernehmen kann: mit klaren Kompetenzen, früher Unterstützung, verlässlicher Refinanzierung, starken pflegefachlichen Leistungen und guten Arbeitsbedingungen.</p>
<p>Der DBfK werde seine Kritik und seine Änderungsvorschläge in einer Stellungnahme ausführlich darlegen. Dass für ein Gesetz mit dieser Reichweite nur eine extrem kurze Frist zur Stellungnahme gesetzt worden sei, sei ein weiteres falsches Signal. {/mprestriction}</p>
<p>„Wenn die Politik stabile Versorgung zu Hause, weniger Krisen und echte Entlastung will, dann muss sie professionelle Pflege endlich so aufstellen, dass sie diese Aufgaben auch übernehmen kann. Was wir nicht brauchen, ist ein Gesetz, das Verbesserungen ankündigt und am Ende vor allem Leistungen begrenzt“, so das Fazit von Lux.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Wohlfahrtsverband kritisiert Sparpläne bei der Pflege scharf</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34803-wohlfahrtsverband-kritisiert-sparplaene-bei-der-pflege-scharf</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1021/Web-Pflegeheim-1.jpg" /></p><p>Angesichts der aktuellen Spardebatte der Bundesregierung hat der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Joachim Rock, vor fatalen finanziellen und sozialen Rückschlägen durch Einschnitte im Pflegebereich gewarnt. "Was man ambulant kurzfristig spart, kommt mit höheren Heimkosten als Bumerang zurück", sagte Rock im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz).</p>
<p>Laut dem Experten werden derzeit 86 Prozent der Betroffenen zu Hause gepflegt, weshalb eine geringere staatliche Unterstützung dazu führen könne, dass mehr Menschen in Heime wechseln oder Sozialhilfe beantragen müssen. "Hinzu kommt, dass sich auch Verschlechterungen bei der Rente abzeichnen, die diesen Effekt noch verstärken", befürchtet Rock.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle<span style="color: #000000;">:<a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/58964/6289524" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"> ots </a>- n</span>ews aktuell</span></p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Länder fordern Nachbesserungen bei geplanter Pflegereform</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34793-laender-fordern-nachbesserungen-bei-geplanter-pflegereform</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Mundmaske-22.jpg" /></p><p>Am 4. Juni, hat der Bund den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Der niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi erwartet im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutliche Verbesserungen an dem Gesetz, wie es in einer Pressemitteilung heißt.  {/mprestriction}</p>
<p>„Es ist gut, dass Ministerin Warken nun endlich den Entwurf zur Pflegereform vorgelegt hat, denn eines ist klar: Die Soziale Pflegeversicherung muss grundlegend reformiert werden, damit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auch in Zukunft Unterstützung und Entlastung in schwierigen Lebenssituationen erfahren. Der Gesetzentwurf sieht einige Verbesserungen für die pflegerische Versorgung vor, wie etwa die Bündelung der unterschiedlichen Beratungsangebote und Einführung einer individuellen Pflegebegleitung sowie die Refinanzierung von Akut-Kurzzeitpflegeplätzen und Stärkung der Rehabilitation. Auch dass ambulante Einzelleistungen in einem Sachleistungs- und Entlastungsbudget gebündelt werden und entlastende digitale Tools, Assistenzsysteme, IT-Infrastruktur, Qualifizierung und IT-Sicherheit stärker gefördert werden, begrüße ich.</p>
<p>Aber – und das werden wir mit den anderen Ländern gegenüber dem Bund deutlich machen: Mit Blick auf die Maßnahmen zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Das von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam im Zukunftspakt Pflege gesteckte Ziel, die Kostenbelastung für die Pflegebedürftigen zu begrenzen, wird mit diesem Entwurf nicht erreicht.</p>
<p>Die vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen in Höhe von elf Milliarden Euro lösen die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung nicht, sondern verschieben die finanzielle Last einseitig auf die Länder, die Kommunen und die Betroffenen. Besonders kritisch zu bewerten ist die geplante Kürzung bei den Leistungszuschlägen für Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie der Wegfall des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1. Wenn Eigenanteile für die stationäre Pflege steigen und Hilfsangebote wegbrechen, werden unzählige Pflegebedürftige unter die Armutsgrenze gedrängt. Die Folge wird eine unweigerliche Kettenreaktion sein: Die Betroffenen müssen „Hilfe zur Pflege“ beantragen, was zu einer Kostenexplosion bei den Sozialhilfeträgern führen wird. {/mprestriction}</p>
<p>Ich fordere die Bundesregierung auf, den Entwurf grundlegend nachzubessern. Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren. Statt einer reinen Mangelverwaltung und Einsparungen auf dem Rücken der Schwächsten braucht es eine nachhaltige Finanzierung, die auch eine stärkere Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen beinhaltet. Niedersachsen und die anderen Länder werden sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren konstruktiv einbringen, um eine echte, zukunftsfähige Pflegereform zu gestalten. Am Ende muss im Bundestag eine Reform beschlossen werden, die tatsächlich für eine Verbesserung der Situation in der Pflege und eine Stabilisierung der Pflegeversicherung sorgt.“</p>
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</div>]]></description>
			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Verband fordert großzügigere Personalanhaltswerte in der Langzeitpflege</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34780-verband-fordert-grosszuegigere-personalanhaltswerte-in-der-langzeitpflege</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1121/Web-Mundmaske-07.jpg" /></p><p>Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, die Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege großzügiger auszugestalten. Diese Werte legen fest, in welchem Umfang Personal in Pflegeeinrichtungen als angemessen eingesetzt und refinanziert werden kann. „Wenn diese Leitplanken zu eng gesetzt werden, werden sie in der Praxis zu Leitmauern. Dann verhindert das System genau die Entwicklung, die es eigentlich ermöglichen soll: mehr bedarfsgerechte Pflege, bessere Arbeitsbedingungen und eine wirksame Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens“, so Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK, in einer ersten Reaktion auf den gestern bekannt gewordenen Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit. {/mprestriction}</p>
<p>In der BT Drucksache 21/6180 kommt das BMG in der Unterrichtung der Bundesregierung auf Basis bundesweiter, nicht repräsentativer Durchschnittswerte zu der Einschätzung, dass weder eine Anpassung der Personalanhaltswerte noch eine Mindestpersonalbesetzung vorzunehmen sei. Begründet wird dies mit der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation, die durch fehlendes Assistenz- und Hilfspersonal gekennzeichnet sei.</p>
<p>Die vollstationäre Langzeitpflege ist heterogen. Bewohnerstruktur, Demenzanteil, Palliativversorgung, Nachtbesetzung, bauliche Gegebenheiten, Ausfallzeiten und besondere Versorgungskonzepte unterscheiden sich erheblich. Diese Unterschiede lassen sich nicht vollständig über enge bundesweite Anhaltswerte abbilden, die in der Praxis schnell zu faktischen Obergrenzen für Personal werden können. Einrichtungen, die vor Ort mehr Personal fachlich begründen und sinnvoll einsetzen können, dürfen nicht an starren Obergrenzen scheitern.</p>
<p>Das neue Personalbemessungsverfahren kann nur dann wirken, wenn es echte Entwicklungsräume eröffnet. Benötigt werden nicht nur zusätzliche Stellen, sondern ein kompetenzorientierter Qualifikationsmix, mehr Anleitung, verlässliche Pflegeprozessverantwortung, gute Einarbeitung, Teamzeiten und Organisationsentwicklung. All das braucht Zeit und personelle Spielräume.</p>
<p>„Gute Pflege entsteht nicht im rechnerischen Mindestbetrieb. Wer Pflegefachpersonen gewinnen und halten will, muss Bedingungen schaffen, unter denen fachlich gute Pflege auch tatsächlich möglich ist“, so Stefan Werner. Der Fachkräftemangel darf nicht als Begründung dafür dienen, notwendige Verbesserungen dauerhaft zu begrenzen. Gerade weil Personal knapp ist, müssen Einrichtungen attraktive und refinanzierbare Stellen schaffen können. {/mprestriction}</p>
<p>Der DBfK fordert daher eine Erweiterung der Personalanhaltswerte – also der Orientierungswerte dafür, wie viel Personal Einrichtungen regelhaft vorhalten und finanzieren können – verbunden mit fachlicher Begründung, Transparenz über die Mittelverwendung, qualifikationsgerechtem Personaleinsatz und Evaluation. Großzügigere Leitplanken sind kein Freibrief für Beliebigkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass die Personalbemessung ihr Ziel erreicht: bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen und bessere Arbeitsbedingungen für die beruflich Pflegenden.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegerat warnt vor Abkehr von Personalbemessung in der Pflege</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34771-pflegerat-warnt-vor-abkehr-von-personalbemessung-in-der-pflege</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1121/Web-Mundmaske-10.jpg" /></p><p>Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor einer Abkehr von bedarfsgerechter Pflege in der vollstationären Langzeitpflege. Anlass ist die Unterrichtung der Bundesregierung zum „Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege“. {/mprestriction}</p>
<p>Die Bundesregierung plant derzeit weder eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung noch eine Erhöhung der Personalanhaltswerte. Der DPR hält dies für falsch: Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt Umsetzungsprobleme. Die Bundesregierung macht daraus eine politische Bremse für die Personalbemessung. Faktisch wirkt das wie ein Umsetzungsstopp. Damit droht der tatsächliche Pflegebedarf pflegebedürftiger Menschen hinter Arbeitsmarkt, Finanzierungsdruck und kurzfristiger Umsetzbarkeit zurückzutreten.</p>
<p><strong>Mangel darf nicht zum Maßstab werden</strong></p>
<p>„Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Wer den Mangel zum Maßstab macht, erklärt ihn zur Normalität. Der Staat darf seinen Versorgungsauftrag nicht an den Mangel anpassen“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.</p>
<p>Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt, dass die Umsetzung der Zielwerte in den Pflegesatzvereinbarungen uneinheitlich ist. Er misst jedoch nicht den Arbeitsmarkt und auch nicht die tatsächliche Besetzung der Stellen. Er zeigt vor allem die vereinbarte Personalausstattung. Dass Pflegefachpersonen und qualifizierte Assistenzkräfte vielerorts fehlen, steht außer Frage. Der Bericht belegt aber nicht, dass die Zielwerte gerade deshalb nicht erreicht werden. Ebenso können unterschiedliche Länderregelungen, Verhandlungslogiken, Kostendruck, Trägerstrategien oder andere Umsetzungsprobleme eine Rolle spielen.</p>
<p><strong>Aus Umsetzungsproblemen wird eine politische Bremse</strong></p>
<p>Auf dieser Grundlage leitet die Bundesregierung ab, dass weder eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung eingeführt noch die Personalanhaltswerte weiter angehoben werden können. Das ist eine politische Zuspitzung, die der Bericht des GKV-Spitzenverbandes in dieser Absolutheit nicht hergibt.</p>
<p>Mit PeBeM (Personalbemessung in der Pflege) wurde erstmals wissenschaftlich ermittelt, wie viele Pflegefachpersonen, Pflegeassistenz- und Hilfspersonal erforderlich sind, um pflegebedürftige Menschen fachgerecht und sicher zu versorgen. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die historisch gewachsenen Personalschlüssel den tatsächlichen Bedarf vielerorts nicht abbilden. Ursprünglich wurde ein Mehrbedarf von rund 115.000 Vollzeitstellen ermittelt. Dieser Aufbau ist bis heute nicht bewältigt.</p>
<p>Die Weiterentwicklung des Verfahrens stellt diesen Grundbefund nicht infrage. Statt daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, erklärt die Bundesregierung die weitere Umsetzung für derzeit nicht möglich. Für den Deutschen Pflegerat ist dies eine folgenschwere Fehlentscheidung.</p>
<p><strong>Wissenschaftlich ermittelter Bedarf bleibt gültig</strong></p>
<p>„Ein wissenschaftlich ermittelter Versorgungsbedarf wird nicht falsch, weil seine Umsetzung politisch, finanziell oder arbeitsmarktpolitisch anspruchsvoll ist. Gerade dann muss Politik die Voraussetzungen schaffen, damit fachlich erforderliche Pflege möglich wird“, so Vogler.</p>
<p>Pflegefachpersonen tragen Verantwortung für den Pflegeprozess. Sie stellen fest, welche Pflege fachlich erforderlich ist. Wenn diese Pflege wegen fehlender Ressourcen nicht erbracht werden kann, geraten beruflich Pflegende in ein fachliches und ethisches Dilemma. Sie dürfen nicht für eine Versorgung verantwortlich gemacht werden, deren Voraussetzungen politisch nicht gesichert sind.</p>
<p><strong>Sozialstaat braucht Orientierung</strong></p>
<p>Wenn der Staat seinen Versorgungsauftrag an Mangel, Finanzierungsdruck und kurzfristige Umsetzbarkeit anpasst, verliert der Sozialstaat in der Pflege seine Orientierung. Deutschland braucht ein klares Zielbild für die pflegerische Versorgung der Zukunft und eine Politik, die den Mut hat, dieses Ziel trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu verfolgen.</p>
<p><strong>Organisation ersetzt kein Personal</strong></p>
<p>Der Deutsche Pflegerat warnt davor, die Debatte von verbindlicher Personalbemessung auf Effizienz, Digitalisierung und Organisationsentwicklung zu verschieben. Gute Organisation, digitale Unterstützung und bessere Abläufe sind wichtig. Sie können beruflich Pflegende entlasten. Sie ersetzen aber keine fachlich notwendige Personalausstattung. Auch unterstützende und hauswirtschaftliche Tätigkeiten verschwinden nicht aus dem Versorgungsalltag, wenn sie rechnerisch anders zugeordnet werden.</p>
<p>Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur bei PeBeM. Auch in den aktuellen Debatten zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Reform der Pflegeversicherung droht der tatsächliche Bedarf pflegebedürftiger Menschen hinter fiskalischen Erwägungen zurückzutreten.</p>
<p>Nicht der Bedarf pflegebedürftiger Menschen muss sich an Arbeitsmarkt und Finanzierung anpassen. Finanzierung, Ausbildung, Personalgewinnung und Versorgungsstrukturen müssen so gestaltet werden, dass der notwendige Bedarf gedeckt werden kann.</p>
<p><strong>Personalbemessung weiterentwickeln statt ausbremsen</strong></p>
<p>„Menschen benötigen nicht weniger Pflege, weil Stellen unbesetzt bleiben. Pflegebedürftige werden nicht selbstständiger, weil Sozialversicherungen unter Druck geraten. Und beruflich Pflegende können Versorgungslücken nicht dauerhaft durch Überlastung ausgleichen“, betont Vogler.</p>
<p>Der Deutsche Pflegerat fordert die Bundesregierung auf, an der wissenschaftlich fundierten Personalbemessung festzuhalten und sie konsequent weiterzuentwickeln. Grundlage muss der tatsächliche Bedarf pflegebedürftiger Menschen sein, nicht die nachträgliche Anpassung dieses Bedarfs an Mangel, Finanzierungsdruck und kurzfristige Umsetzbarkeit. {/mprestriction}</p>
<p>Die Bundesregierung muss offenlegen, wie sie den wissenschaftlich ermittelten Personalbedarf in der vollstationären Langzeitpflege langfristig erreichen will. Gefragt ist ein verbindlicher Fahrplan, der Personalbemessung, Ausbildung, Personalgewinnung, Finanzierung und Versorgungsqualität zusammenführt. Der Maßstab darf nicht sein, was kurzfristig am einfachsten erscheint, sondern was pflegebedürftige Menschen für eine sichere und fachgerechte Versorgung brauchen.</p>
<p>Gerade in schwierigen Zeiten dürfen fachlich begründete Zielbilder nicht aufgegeben werden. Natürlich braucht es realistische Übergangslösungen, Priorisierungen und einen ehrlichen Umgang mit bestehenden Defizitstrukturen, solange das Ziel noch nicht erreicht ist. Aber Übergänge dürfen nicht zum Ersatz für das Ziel werden. Wer Personalbemessung aussetzt, ohne einen belastbaren Weg zur Umsetzung vorzulegen, nimmt Orientierung aus dem System – und riskiert, dass Mangelverwaltung dauerhaft zur Versorgungslogik wird.</p>
<p>„Ein Sozialstaat beweist sich nicht in Zeiten des Überflusses. Er beweist sich dort, wo Ressourcen knapp werden. Gerade dann darf er seine Maßstäbe nicht aufgeben“, so Vogler.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Sat, 06 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegeverband kritisiert starre Personalvorgaben in Heimen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34755-pflegeverband-kritisiert-starre-personalvorgaben-in-heimen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0621/Web-Assistenz-Krankenhaus-2.jpg" /></p><p>Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, die Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege großzügiger auszugestalten. Diese Werte legen fest, in welchem Umfang Personal in Pflegeeinrichtungen als angemessen eingesetzt und refinanziert werden kann. „Wenn diese Leitplanken zu eng gesetzt werden, werden sie in der Praxis zu Leitmauern. Dann verhindert das System genau die Entwicklung, die es eigentlich ermöglichen soll: mehr bedarfsgerechte Pflege, bessere Arbeitsbedingungen und eine wirksame Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens“, so Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK, in einer ersten Reaktion auf den gestern bekannt gewordenen Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit. {/mprestriction}</p>
<p>In der BT Drucksache 21/6180 kommt das BMG in der Unterrichtung der Bundesregierung auf Basis bundesweiter, nicht repräsentativer Durchschnittswerte zu der Einschätzung, dass weder eine Anpassung der Personalanhaltswerte noch eine Mindestpersonalbesetzung vorzunehmen sei. Begründet wird dies mit der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation, die durch fehlendes Assistenz- und Hilfspersonal gekennzeichnet sei.</p>
<p>Die vollstationäre Langzeitpflege ist heterogen. Bewohnerstruktur, Demenzanteil, Palliativversorgung, Nachtbesetzung, bauliche Gegebenheiten, Ausfallzeiten und besondere Versorgungskonzepte unterscheiden sich erheblich. Diese Unterschiede lassen sich nicht vollständig über enge bundesweite Anhaltswerte abbilden, die in der Praxis schnell zu faktischen Obergrenzen für Personal werden können. Einrichtungen, die vor Ort mehr Personal fachlich begründen und sinnvoll einsetzen können, dürfen nicht an starren Obergrenzen scheitern.</p>
<p>Das neue Personalbemessungsverfahren kann nur dann wirken, wenn es echte Entwicklungsräume eröffnet. Benötigt werden nicht nur zusätzliche Stellen, sondern ein kompetenzorientierter Qualifikationsmix, mehr Anleitung, verlässliche Pflegeprozessverantwortung, gute Einarbeitung, Teamzeiten und Organisationsentwicklung. All das braucht Zeit und personelle Spielräume.</p>
<p>„Gute Pflege entsteht nicht im rechnerischen Mindestbetrieb. Wer Pflegefachpersonen gewinnen und halten will, muss Bedingungen schaffen, unter denen fachlich gute Pflege auch tatsächlich möglich ist“, so Stefan Werner. Der Fachkräftemangel darf nicht als Begründung dafür dienen, notwendige Verbesserungen dauerhaft zu begrenzen. Gerade weil Personal knapp ist, müssen Einrichtungen attraktive und refinanzierbare Stellen schaffen können. {/mprestriction}</p>
<p>Der DBfK fordert daher eine Erweiterung der Personalanhaltswerte – also der Orientierungswerte dafür, wie viel Personal Einrichtungen regelhaft vorhalten und finanzieren können – verbunden mit fachlicher Begründung, Transparenz über die Mittelverwendung, qualifikationsgerechtem Personaleinsatz und Evaluation. Großzügigere Leitplanken sind kein Freibrief für Beliebigkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass die Personalbemessung ihr Ziel erreicht: bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen und bessere Arbeitsbedingungen für die beruflich Pflegenden.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegereform: Massive Kritik an Warkens Sparpaket</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34767-pflegereform-massive-kritik-an-warkens-sparpaket</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/26/DBT-06/EUS_7468-25249-2025-DBT-ARC-FREE-2.jpg" /></p><p>Referentenentwurf zur großen Pflegereform aus dem Bundesgesundheitsministerium liegt vor. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will Ministerin Nina Warken die finanzschwache soziale Pflegeversicherung bis 2030 um mehr als 20 Milliarden Euro entlasten. Allerdings bleiben die Reformvorhaben nicht ohne Kritik, denn für pflegebedürftige Personen und deren pflegende Angehörige, bedeutet der Entwurf des Gesetzes, einen massiven Einschnitt.</p>
<p>In den Medien kursieren Berichte, wonach Pflegebedürftige durch das neue Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) gezwungen werden, ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, um die Pflege zu finanzieren. Diese Debatte könnte als irreführend betrachtet werden, denn im Entwurf ist davon nichts zu lesen. Die Aufregung geht auf einen separaten Vorschlag von Unionsfraktionsvize Albert Stegemann zurück. Er forderte Ende Mai, privates Vermögen und Immobilien im Pflegefall stärker heranzuziehen, wie der Deutschlandfunk berichtete.  </p>
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<p>Aktuell wird der Gesetzentwurf von vielen Verbänden kritisiert. Kritik kommt allerdings auf von den Bundesländern, die befürchten, dass die Mehrbelastungen zu Lasten der Kommunen führt. Der Deutsche Landkreistag protestiert dagegen, dass die Reformpläne zur Pflegeversicherung von Gesundheitsministerin Nina Warken zusätzliche Kosten für Kreise und Kommunen vorsieht. Es sei "nicht akzeptabel", "dass der Entwurf schon wieder Lasten auf die kommunal getragene Hilfe zur Pflege verschieben will", sagte Landkreistagspräsident Achim Brötel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums handele es sich um mindestens eine  Milliarde Euro zusätzlich im Jahr 2027 , danach um mindestens 800 Millionen Euro jährlich, so Brötel. "Das ist für Landkreise, Städte und Gemeinden jedoch nicht mehr verkraftbar angesichts eines kommunalen Defizits von 30 Milliarden Euro." </p>
<p>Der Landkreistagspräsident fügte hinzu: "Es kann nicht sein, dass sich ein öffentliches System dadurch entlastet, dass es Kosten einfach beliebig auf den nächsten öffentlichen Träger weiterschiebt." Erneut werde es den Kommunen aufgetragen, dieses Loch zu stopfen. "Politik muss endlich so funktionieren, dass Löcher gar nicht erst entstehen oder, wenn es tatsächlich so kommt, aus eigener Kraft, aber nicht immer zu Lasten Dritter gestopft werden", sagte Brötel dem RND. </p>
<p>Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach hat zu einer sachlichen Debatte über Nachbesserungen am Pflegereform-Konzept der Bundesregierung aufgerufen. Gerlach betonte am Freitag: „Der jetzt vorliegende Entwurf enthält positive Ansätze, die auch Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entlasten können. Dazu zählt etwa die Stärkung von Prävention und die vorgesehene fachliche Begleitung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Allerdings sind bei anderen Punkten Korrekturen notwendig. So sollte auf eine Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige verzichtet werden.“ </p>
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<p>Gerlach erläuterte: „Das Hauptproblem ist, dass Bundesfinanzminister Klingbeil immer noch nicht bereit ist, seinen Teil zu einer zukunftsfesten Pflegereform beizutragen. Ziel muss eine ausgewogene Verteilung der steigenden Kostenlast sein, die auch jüngere Generationen nicht überfordert. Dazu gehört, dass versicherungsfremde Leistungen durch Steuermittel des Bundes finanziert werden – dies gilt neben den Beiträgen für die Rentenversicherung pflegender Angehörige auch für die Kosten der Corona-Pandemie.“ </p>
<p>Die Ministerin fügte hinzu: „Es kann nicht sein, dass sich die Bundesregierung hier weiter verweigert. Stattdessen will sie die Einzahlungen in den Pflegevorsorgefonds kürzen – obwohl zur Generationengerechtigkeit das Gegenteil erforderlich wäre, nämlich eine Stärkung des Kapitalstocks. Wenn Klingbeil nicht rasch einlenkt, sollte der Bundeskanzler ihn zum Umdenken bewegen.“ </p>
<p>Gerlach unterstrich: „Es ist gut, dass Bundesgesundheitsministerin Warken in ihrem Entwurf strukturelle Fragen angeht. Aber es fehlt eine nachhaltige Finanzierungslösung. Diese Aufgabe darf nicht weiter in die Zukunft verschoben werden. Deshalb setze ich darauf, dass die Bundesregierung zu Korrekturen an dem Entwurf bereit ist.“</p>
<p>Von der „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ heißt es zum Entwurf: ISL kritisiert den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf, dieser ist ein weiterer Kahlschlag für Betroffene und keine Reform. Der Entwurf soll die Finanzlücke der Pflegeversicherung schließen. Bezahlen sollen das die Menschen, die Pflege brauchen und die Pflege leisten. Der Entwurf nennt sein Ziel selbst: Die Begutachtung soll so angepasst werden, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer steigt. </p>
<p class="Default">Der Entwurf des PNOG kürzt dabei gleich an mehreren Stellen: In Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag weg, von 131 Euro auf null (§ 28a SGB XI). In den Pflegegraden 2 und 3 gibt es in den ersten drei Monaten nur das halbe Entlastungsbudget (ehem- Pflegegeld). Die Verhinderungspflege als eigene Leistung wird gestrichen (§ 39, § 42a). Sie hat bisher die Ersatzpflege bezahlt, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht und war ein relativ niedrigschwelliges und flexibles Instrument für Pflegepersonen. Künftig bleibt nur ein kleines Überbrückungsbudget für Notfälle. Dazu steigen zum 1. Januar 2027 die Hürden in der Begutachtung (§ 15 und Anlage 2 in Verbindung mit § 142b), da die Punktschwellen verschoben werden. Viele, die heute Pflegegrad 2 bekämen, erhalten künftig bei gleichem Bedarf nur noch Pflegegrad 1 oder gar keinen Anspruch mehr. </p>
<p class="Default">Gleichzeitig wird eine neue Pflegebegleitung (§ 7c) eingeführt: Die Pflegekasse organisiert und bezahlt sie zum Teil aus dem Geld, welches sie an anderer Stelle streicht, unter anderem aus dem Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1. Die Begleitung soll den Bedarf prüfen, festhalten und die Versorgung steuern. Wer den vorgesehenen Begleitungstermin nicht wahrnimmt – einmal jährlich –, dem wird das Entlastungsbudget gekürzt. Selbstbestimmte Unterstützung wird so an Mitwirkungspflichten geknüpft. </p>
<p class="Default">„Was wir hier lesen können, hat nichts mit einer Reform zu tun - es ist vielmehr ein rigides Kürzungsprogramm. Den Menschen wird Geld gestrichen und durch Kontrolle ersetzt, gleichzeitig verschärft sich Armut für Pflegepersonen, die nun weniger Rentenbeiträge angerechnet bekommen“, kritisiert Thomas Koritz, Geschäftsführer der ISL.</p>

<p class="Default" style="page-break-before: always;">„Dass zum Beispiel die Verschiebung der Punktschwellen bei der Begutachtung bis Pflegegrad 3 die Zahl der Pflegebedürftigen bremsen soll, steht so in der Begründung des Entwurfs. Der Gesetzentwurf nennt das offen „Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen". Dabei bleibt der Bedarf der Menschen doch trotzdem!“ </p>
<p class="Default">Des Weiteren bemängelt die ISL eine weitere Leerstelle. Persönliche Assistenz und Arbeitgebermodell kommen im Entwurf nicht vor. Das Persönliche Budget wird nur als Verweis vorgeführt, aber nicht gestärkt (§ 28 Absatz 1 Nummer 20, § 35a). Damit fehlt auch hier die Umsetzung von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, das Recht auf ein Leben in der eigenen Wohnung und mitten in der Gesellschaft. Auch eine feste Partizipation der Verbände behinderter Menschen ist nicht vorgesehen. Das verstößt gegen Artikel 4 Absatz 3 der Konvention und gegen den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“.</p>
<p class="Default">„Eine Regierung, die bei einer Pflegereform nur spart und an den Menschen kürzt, bricht klar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Reform geht als bloßes Konjunkturprogramm für Dienstleister durch, die nie in der Lage wären, die Bedarfe von Menschen mit Pflegebedarf zur decken. Pflege ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht“, so Koritz abschließend.</p>
<p>Kritisch bewertet die Diakonie die geplanten Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Diese werden in weiten Teilen über Leistungseinschränkungen und höhere Belastungen der Betroffenen finanziert. „Der Entwurf enthält zwar wichtige Ansätze zur Stärkung von Prävention, Rehabilitation und Digitalisierung“, betont Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Württemberg, „aber gleichzeitig sehen wir erhebliche Risiken für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.“</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 12:27:29 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegerat kritisiert Warkens Pflegereform als Sparprogramm</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34760-pflegerat-kritisiert-warkens-pflegereform-als-sparprogramm</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/26/DBT-01/EUS_2257-252011-2025-DBT-ARC-FREE-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Der Deutsche Pflegerat hat die Pflegereformpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken als reines Sparprogramm zulasten von Pflegebedürftigen und Angehörigen kritisiert. "Im Mittelpunkt steht nicht die Sicherung der pflegerischen Versorgung, sondern die kurzfristige Konsolidierung der Pflegeversicherung", sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). {/mprestriction}</p>
<p>Die geplanten Einsparungen würden vor allem auf Pflegebedürftige, Angehörige und die professionell Pflegenden verlagert. "Leistungen werden eingeschränkt, Zuschüsse später wirksam, Zugänge neu gesteuert und Ansprüche reduziert", so Vogler. Der Pflegebedarf verschwindet dadurch aber nicht. "Er wird lediglich aus der Pflegeversicherung heraus und in die Familien, Kommunen und andere Bereiche des Gesundheitswesens verschoben", kritisierte sie.</p>
<p>Als besonders problematisch bezeichnete der Pflegerat die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. "Seit Jahren wird die unverzichtbare Leistung von Millionen pflegender Angehöriger politisch beschworen", sagte die Präsidentin. "Nun sollen ausgerechnet diejenigen schlechter gestellt werden, die bereits heute den größten Teil der Versorgung in Deutschland tragen." Wer die häusliche Pflege stärken wolle, dürfe jedoch ihre tragenden Säulen nicht finanziell schwächen.</p>
<p>Ähnlich äußerten sich die Grünen im Bundestag. "Statt die Finanzierung der Pflegeversicherung endlich strukturell zu reformieren, werden die Lasten erneut auf Beitragszahlerinnen, Beitragszahler und Pflegebedürftige abgewälzt", sagte Grünen-Fraktionsvize Misbah Khan dem RND. Die derzeitige Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten des die "zentrale Ungerechtigkeit" der Pflegeversicherung. {/mprestriction}</p>
<p>Khan fügte hinzu: "Es ist ein grundlegendes Problem dieser Bundesregierung, dass bei jedem Reformvorhaben die finanzielle Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler steigt, während zeitgleich Leistungen gekürzt oder Eigenanteile erhöht werden. Die Menschen spüren diese Ungerechtigkeit sehr genau." Eine Reform nach dem Prinzip "mehr zahlen, weniger bekommen" sei der falsche Weg, so die Grüne. "Stattdessen braucht es eine solidarische Finanzierung, die alle einbezieht und die Pflegeversicherung langfristig auf eine gerechte und stabile Grundlage stellt." Wer immer höhere Beiträge zahle und immer weniger Leistungen dafür bekomme, verliere das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats, sagte Khan dem RND.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 03:30:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Neue Pflegeausbildung soll Fachkräftemangel in Brandenburg abfedern</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34745-neue-pflegeausbildung-soll-fachkraeftemangel-in-brandenburg-abfedern</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0721/Web-Studenten.jpg" /></p><p>Es ist ein Meilenstein für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Land Brandenburg schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vom Bund beschlossene bundesweit einheitliche, generalistische Pflegefachassistenzausbildung. Das Kabinett hat am gestrigen Dienstag eine entsprechende, von Sozialminister René Wilke eingebrachte Änderung des Brandenburgischen Pflegeberufeumsetzungsgesetzes beschlossen. Die Novelle bildet die Basis für die notwendige Anpassung der Rechtsverordnungen auf Landesebene, um die bislang getrennten Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in einer einheitlichen Ausbildung, der Pflegefachassistenz, zusammenzufassen. Ziel ist ein Start der neuen Ausbildung an Brandenburgs Pflegeschulen im Oktober 2027.  {/mprestriction}</p>
<p>Die neue generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistentin, zum Pflegefachassistenten oder zur Pflegefachassistenzperson dauert 18 Monate und qualifiziert die Auszubildenden nach ihrem Abschluss dazu, vermehrt Aufgaben durchführen zu können, die heute noch von Pflegefachpersonen durchgeführt werden und diese so zu entlasten. Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist grundsätzlich der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss, alternativ ist bei positiver Prognose der Pflegeschule auch ein Zugang ohne Schulabschluss möglich.</p>
<p>Sozialminister René Wilke: „Aufgrund der demografischen Entwicklung benötigen wir in Brandenburg perspektivisch Tausende zusätzliche Beschäftigte in der Pflege. Nach der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 gehen wir mit der Vereinheitlichung der Pflegehilfeberufe nun einen weiteren wichtigen Schritt, um die pflegerische Versorgung in Brandenburg breit, modern und zukunftsfest aufzustellen. Durch die Absicherung einer angemessenen Ausbildungsvergütung und niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten steigern wir die Attraktivität des Berufsbildes deutlich – und können damit auch Quereinsteigenden, jungen Menschen und bereits praxiserfahrenen Helferinnen und Helfern eine gute berufliche Perspektive bieten.“ </p>
<p>So bietet die neue Ausbildung umfangreiche Verkürzungsmöglichkeiten, etwa für Interessierte, die bereits über Berufserfahrung verfügen. Auf Wunsch ist nach erfolgreichem Abschluss auch in verkürzter Zeit eine Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft möglich. Umgekehrt kann auch eine nicht abgeschlossene Pflegefachkraftausbildung auf eine alternative Pflegefachassistenzausbildung angerechnet werden.</p>
<p>In Brandenburg gibt es aktuell insgesamt 31 Pflegeschulen mit einer Kapazität von rund 5.700 Plätzen, von denen etwa 5.000 besetzt sind. Knapp 4.000 davon sind Pflegefachkräfte (Stand 31.12.2024).</p>
<p><strong>Hintergrund</strong></p>
<p>Seit Anfang 2020 gibt es bereits die generalistische Pflegefachkraftausbildung. Durch die Reform des Pflegeberufegesetzes auf Bundesebene wurden die drei bis dahin getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Berufsausbildung zusammengeführt. Der neue Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann oder Pflegefachperson befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Diese Ausbildung dauert drei Jahre. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.  {/mprestriction}</p>
<p>Um den Durchstieg zur Pflegefachkraftausbildung zu ermöglichen und den Bedarfen in der Praxis Rechnung zu tragen, ist es notwendig, auch die bisher landesrechtlich geregelte Helferausbildung anzupassen. In Brandenburg betrifft dies die einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Thu, 04 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Patientenschützer warnt vor Folgen der Pflegereform</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34751-patientenschuetzer-warnt-vor-folgen-der-pflegereform</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0421/Web-Seniorin-Haende.jpg" /></p><p>Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat vor massiven sozialen Folgen durch die Pflegereform-Pläne der Gesundheitsministerin gewarnt. „Absehbar wird die Sozialhilfequote bei Pflegebedürftigen in der stationären Pflege auf 50 Prozent ansteigen", sagte Brysch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Anstatt die rasant steigenden Eigenanteile zu stoppen und Pflegebedürftige sowie ihre Familien zu entlasten, würden die Belastungen sogar noch gesteigert, kritisierte er.  {/mprestriction}</p>
<p>"Der Entwurf zur Pflegereform von Nina Warken entfernt sich weit von den Versprechen des Koalitionsvertrags", sagte der Patientenschützer. "Die Gesundheitsministerin zeigt keinen Mut für eine zukunftsfähige und generationsgerechte Sozialversicherung." Nötig seien dafür etwa die Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung, die Rückzahlung der Corona-Kredite von 5,5 Milliarden Euro und die Übernahme der Rentenversicherung für pflegende Angehörige von 3,5 Milliarden Euro, betonte Brysch.</p>
<p>Das autorisierte Zitat im Wortlaut: „Der Entwurf zur Pflegereform von Nina Warken entfernt sich weit von den Versprechen des Koalitionsvertrags. Anstatt die rasant steigenden Eigenanteile zu stoppen und Pflegebedürftige sowie ihre Familien zu entlasten, werden die Belastungen noch gesteigert.  {/mprestriction}</p>
<p>Absehbar wird die Sozialhilfequote bei Pflegebedürftigen in der stationären Pflege auf 50 Prozent ansteigen. Die Gesundheitsministerin zeigt keinen Mut für eine zukunftsfähige und generationsgerechte Sozialversicherung. Dazu zählt die Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung, die Rückzahlung der Corona Kredite von 5,5 Milliarden Euro und die Übernahme der Rentenversicherung für pflegende Angehörige von 3,5 Milliarden Euro.“</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Thu, 04 Jun 2026 11:53:32 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Verband fordert mehr Anerkennung und bessere Bedingungen für Pflegekräfte</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34737-verband-fordert-mehr-anerkennung-und-bessere-bedingungen-fuer-pflegekraefte</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1121/Web-Mundmaske-06.jpg" /></p><p>Vor genau einem Jahr ging das Berufsregister für bayerische Pflegefachpersonen an den Start. Das erklärte Ziel: Die Kompetenzen der Pflegefachpersonen erstmalig sichtbar zu machen und eine fundierte Datengrundlage über die Profession Pflege zu erhalten. Dieses Wissen ist ein entscheidender Schritt, um die Zukunft der Pflege in Bayern aktiv und nachhaltig gestalten zu können. {/mprestriction}</p>
<p>Zwar ist zum Beispiel weitläufig bekannt, dass ein Fachkräftemangel in der Pflege besteht . Aber wie genau sich dieser durch den Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge – der sogenannten „Boomer“ – verschärfen wird, ist bisher nicht genau belegt. Grund dafür ist, dass es bislang keine Daten über die genaue Anzahl, Qualifikationen, Einsatzbereiche und regionale Verteilung der bayerischen Pflegefachpersonen gibt. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Novellierung des Bayerischen Pflegendengesetzes (BayPfleG) der Artikel 7 zur Erfassung bayerischer Pflegefachpersonen erlassen, der am 01. Juni 2025 in Kraft trat. Seitdem sind von den geschätzten 220.000 beruflich Pflegenden in Bayern etwa 170.000 Pflegefachpersonen verpflichtet, sich im Berufsregister der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) einzutragen.</p>
<p>Bereits 41.000 Registrierungsanträge kann die VdPB nach einem Jahr verzeichnen und auf Basis der bisher erhobenen Daten erste wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Dabei zeigt sich, dass die Pflege mit einem Anteil von 81% der eingetragenen Pflegefachpersonen nach wie vor überwiegend weiblich geprägt ist. Auch das Altersspektrum entspricht der allgemeinen Demografie von Erwerbstätigen. Bei einem angenommen Renteneintritt von 67 Jahren gehen über 17% der Registrierten in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand. „Der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs ist bereits heute klar erkennbar. Das verdeutlicht, wie wichtig es ist, rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die pflegerische Versorgung in Bayern langfristig zu sichern“, mahnt Rita Zöllner, Präsidentin der VdPB. „Diese Annahme lässt zudem unberücksichtigt, dass es sich bei dem Pflegeberuf um eine körperlich sehr herausfordernde Tätigkeit handelt . Es erscheint also fraglich, ob die betroffenen Personen tatsächlich in der Lage sein werden, bis zu einem Rentenalter von 67 Jahren zu arbeiten.“ Für Zöllner steht fest, dass der Pflegeberuf insgesamt attraktiver werden muss: „Vor allem fehlt es der Profession Pflege an einer ausreichenden Anerkennung ihrer Kompetenzen.“</p>
<p>Ein erfreuliches Ergebnis der Daten: Mehr als 11% der im Berufsregister Registrierten verfügen über mindestens eine Weiterbildung, insgesamt sind über 30 verschiedene Weiterbildungsabschlüsse abgebildet. Die beruflichen Tätigkeiten konzentrieren sich im Register vor allem auf Krankenhäuser sowie auf die stationäre Langzeit- und ambulante Pflege. Mit mehr als 13 verschiedenen Einsatzfeldern, die derzeit im Berufsregister angegeben sind, wird das große Tätigkeitsspektrum des Pflegeberufes sichtbar. Diese Zahlen verdeutlichen nicht nur die Breite der Einsatzbereiche und Qualifikationen der registrierten Pflegefachpersonen in Bayern, sondern zeigen insbesondere auch die hohe Bildungsbereitschaft , über die Ausbildung hinaus Kompetenzen zu erwerben. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) setzt dabei wichtige Impulse. „Die Kompetenzerweiterung ist ein bedeutender Schritt für die Profession. Zusätzlich bedarf es an mehr Autonomie bei der Ausübung der pflegerischen Praxis sowie eigenverantwortliches Arbeiten, um das Berufsbild langfristig aufzuwerten“, betont Zöllner. {/mprestriction}</p>
<p>Aufbauend auf der zuletzt 2023 erfolgten Monitoringstudie der VdPB zum Pflegepersonalbedarf in Bayern ergibt sich aus den Eintragungen der bereits registrierten Pflegefachpersonen eine sehr gute Datenqualität mit hoher Aussagekraft. Um diese positive Entwicklung weiter ausbauen zu können, appelliert Rita Zöllner an alle bayerischen Pflegefachpersonen, sich zeitnah und vollständig zu registrieren, damit die Professionalisierung der Pflege konsequent vorangetrieben werden kann: „Die bisher hohe Registrierungsbeteiligung freut uns sehr. Je umfangreicher die Datenbasis ist, desto gezielter können wir beispielsweise regionale Bedarfe erkennen und dringend notwendige Handlungserfordernisse valide herausarbeiten. Aus diesem Grund ist jeder einzelne Eintrag im Berufsregister wichtig. Daher rufen wir alle bayerischen Pflegefachpersonen dazu auf, der Registrierungspflicht nachzukommen – für die pflegerische Versorgungssicherheit in Bayern und die Weiterentwicklung der Profession Pflege!“</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>DGB kritisiert Reformpläne für Pflegeversicherung scharf</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34723-dgb-kritisiert-reformplaene-fuer-pflegeversicherung-scharf</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0221/Web-Haende.jpg" /></p><p>Zur anhaltenden Debatte um eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied. {/mprestriction}</p>
<p>"Pflege muss bezahlbar werden und darf nicht länger zu Altersarmut führen; dafür müssen Pflegebedürftige endlich von steigenden Eigenanteilen entlastet werden. Leistungskürzungen lösen das Reformversprechen aber nicht ein. Mit der Verschiebung der Leistung auf irgendwann mal und gekürzten Zuschlägen für pflegerische Eigenanteile verteilt die Regierung aber noch mehr Lasten auf den Rücken der Schwächsten und Ältesten.</p>
<p>Leistungen damit einsparen zu wollen, dass Versicherte versterben, bevor ihr Anspruch einsetzt, ist zynisch und verantwortungslos. Wo Kriterien für Pflegebedürftigkeit allein aus Spargründen angeschärft werden, lässt man Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit ihren Sorgen allein.</p>
<p>Was gar nicht geht, ist Eigenanteile runterzufahren, indem in der Pflege gute tarifliche Bezahlung nur nach Haushaltslage stattfindet. Gute Pflege braucht anständig bezahltes Personal – als Gewerkschaften stehen wir gegen alle Kürzungsvorschläge zu Lasten der Versicherten und Beschäftigten – es braucht echte Lösungen.</p>
<p>Eigenanteile müssen wirksam gedeckelt werden, es braucht eine solidarischen Pflege-Vollversicherung und den längst überfälligen finanziellen Risiko-Ausgleich zwischen Sozialer Pflegeversicherung und Privater Pflegeversicherung – Private müssen zur Kasse gebeten werden.</p>
<p>Auch Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht, und kinderlose Menschen werden ohne Not diskriminiert. {/mprestriction}</p>
<p>Die Schulden aus der Corona-Pandemie müssen beglichen werden, nur so entsteht der Spielraum für eine gute Reform."</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Tue, 02 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Bundesregierung bremst bei Personalbemessung in vollstationärer Pflege</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34724-bundesregierung-bremst-bei-personalbemessung-in-vollstationaerer-pflege</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0621/Web-Haende.jpg" /></p><p>Der Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege liegt als Unterrichtung der Bundesregierung vor. Drucksache: (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106180.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/6180</span></a>) Laut Sozialgesetzbuch XI (SGB XI/Soziale Pflegeversicherung) prüft das Bundesgesundheitsministerium erstmals 2025 und dann alle zwei Jahre eine Anpassung der Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege sowie der Grundlagen für eine mindestens zu vereinbarende Personalausstattung.  {/mprestriction}</p>
<p>Während die Mindestpersonalausstattung bislang landesindividuell geregelt ist, soll sie perspektivisch durch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung ersetzt werden. Grundlage der ministeriellen Prüfung ist ein Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). </p>
<p>Das Gesundheitsministerium sei dabei zu der Einschätzung gelangt, dass eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte derzeit nicht möglich ist. Auch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden. Der Arbeitsmarkt biete nicht die nötigen Kapazitäten bei Assistenz- und Fachkräften in der Pflege.  {/mprestriction}</p>
<p>Bei Pflegefachkräften handele es sich um einen Engpassberuf nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Für Assistenzkräfte in der Pflege lägen in der Arbeitsmarktstatistik keine gesonderten Daten vor. Aus dem Bericht des GKV-SV lasse sich jedoch ableiten, dass gerade in diesem Bereich die größte Lücke bestehe. Die neu startenden Ausbildungen nach dem Pflegefachassistenzgesetz ab 2027 könnten dazu beitragen, diese Lücke zu schließen.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Mon, 01 Jun 2026 23:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen: Hessen setzt auf klaren Zeitplan für Maßnahmen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34711-hitzeschutz-in-pflegeeinrichtungen-hessen-setzt-auf-klaren-zeitplan-fuer-massnahmen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/KN-11/Web-Haende.jpg" /></p><p>Der hessische „Hitzeschutz-Leitfaden“ ist in seiner aktuellsten Version durch die im Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) angesiedelte Obere Betreuungs- und Pflegeaufsicht (BPA) vorgelegt worden. Die Publikation stellt nun erstmals Maßnahmen zum Schutz von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen entlang eines klaren Zeitplans dar, wie es in einer Pressemitteilung heißt. {/mprestriction}</p>
<p>Er diente als Vorbild für viele Bundesländer: Der hessische „Hitzeschutz-Leitfaden“ ist in seiner aktuellsten Version durch die im Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) angesiedelte Obere Betreuungs- und Pflegeaufsicht (BPA) vorgelegt worden. Die Publikation erscheint in einem überarbeiteten Layout und stellt nun erstmals Maßnahmen zum Schutz von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen entlang eines klaren Zeitplans dar, damit Vorsorge bei Hitze einfacher und im Alltag besser umsetzbar wird.</p>
<h4 class="pt-4">„Wichtiges und gut nutzbares Instrument“</h4>
<p>Damit werden die wichtigsten Schritte vor, während und nach Hitzeperioden übersichtlich und praxisnah gebündelt. „Dies soll einerseits zu einer verbesserten Praxisorientierung führen und gleichzeitig die Notwendigkeit verdeutlichen, dass das Thema Hitze nicht nur während einer akuten Phase Bedeutung hat, sondern Teil einer vorausschauenden Planung sein muss“, erklärte HLfGP-Präsidentin Regine Bresler. </p>
<p>Der Leitfaden richtet sich an die Einrichtungen der stationären Langzeitpflege sowie die besonderen Wohnformen nach §2 Abs. 1 Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP). Die Publikation fasst wichtige Erkenntnisse aus den Bereichen Betreuung und Pflege, Medizin, Bau, Technik und Pharmazie zusammen, zu denen verschiedene Fachbereiche des HLfGP (Infektionsschutz, Pharmazie etc.) beigetragen haben. Sie gibt eine exemplarische Übersicht darüber, welche Maßnahmen sinnvoll sind, bevor Hitze einsetzt, während der heißen Tage und in der Zeit danach. „Mit dieser Handreichung geben wir den Einrichtungen ein wichtiges und gut nutzbares Instrument an die Hand, das älteren Menschen und ihrem Umfeld im Alltag unmittelbar hilft“, so Bresler. „Gerade bei zunehmenden Hitzeperioden ist es entscheidend, Risiken frühzeitig zu erkennen und einfache Schutzmaßnahmen rechtzeitig umzusetzen.“  {/mprestriction}</p>
<h4 class="pt-4">Bestandteil des Hessischen Hitzeaktionsplanes</h4>
<p>Die BPA ist aus ihrem Selbstverständnis heraus eine Behörde mit einem umfassenden Informations- und Beratungsauftrag, dem sie mit der Veröffentlichung dieses Dokumentes nachkommen will. „In die Entwicklung des ‚Hitzeschutz-Leitfadens‘ sind die Erkenntnisse aus zahlreichen anlassbezogenen Beratungen und Prüfungen zum Thema Hitze eingeflossen“, erklärte HLfGP-Präsidentin Bresler. Der Leitfaden dient gleichzeitig den Prüferinnen und Prüfern der regionalen Betreuungs- und Pflegeaufsichten als Beratungs- und Prüfungsgrundlage. Das vorliegende Dokument ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des erstmalig 2009 veröffentlichten Leitfadens. Die Handlungsempfehlungen sind inzwischen nicht nur Bestandteil des Hessischen Hitzeaktionsplanes, sondern dienten auch als Vorbild für Maßnahmen in zahlreichen Bundesländern sowie für die bundesweiten Empfehlungen.  </p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Mon, 01 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Milliardendefizit in der Pflege: Verband warnt vor Beitragsbelastung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34704-milliardendefizit-in-der-pflege-verband-warnt-vor-beitragsbelastung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Haende-1.jpg" /></p><p>Zur aktuellen Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung (SPV) im ersten Quartal 2026 und zu den Vorschlägen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweisen“) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). {/mprestriction}</p>
<p>„Die Finanzsituation in der SPV ist dramatisch. Die SPV wird 2026 in ein Minus in Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro rutschen, und dies trotz der vom Bund zugesagten Darlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro. Ohne diese Darlehen würde das Defizit bei 4,2 Milliarden Euro liegen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Hinzu kommen die vom BMG geschätzten Finanzierungslücken in Höhe von 7,5 Milliarden Euro für 2027 und 15,4 Milliarden Euro für 2028. Es braucht ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das vor allem an den Ausgaben ansetzt und die Pflegeversicherung strukturell stabilisiert. Die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Die ‚Wirtschaftsweisen‛ haben das erkannt und diese Fragen zu Recht in den Mittelpunkt ihres Frühjahrsgutachtens 2026 gestellt. Die Bundesregierung ist gefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen: Sie muss jetzt gemeinsam mit den Ländern ein tragfähiges Gesamtpaket zur Stabilisierung der SPV auf den Weg bringen, Fehlentwicklungen korrigieren und notwendige Strukturreformen zügig umsetzen.</p>
<p><strong>Bund und Länder müssen ihre finanzielle Verantwortung übernehmen</strong></p>
<p>Im Detail: Seit 2015 musste fünfmal der Beitragssatz angepasst werden, um die jeweils entstehenden Finanzlöcher zu stopfen. Zu einem Reformpaket gehört auch, dass Bund und Länder ihre finanzielle Verantwortung übernehmen. Der Bundesfinanzminister sollte endlich Mittel bereitstellen und der SPV die gut 5 Milliarden Euro an coronabedingten Mehrkosten zurückerstatten. Zudem sollte der Staat die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (jährlich 5 Milliarden Euro) übernehmen, um damit die häusliche Pflege zu stärken. Auch die Ausbildungskosten für Pflegekräfte sind Sache des Staates, nicht der SPV.</p>
<p>Die Investitionskosten für Bau und Instandhaltung von Pflegeeinrichtungen müssen die Länder endlich vollständig übernehmen. Allein dadurch könnten die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in den Heimen um 500 Euro pro Monat sinken. Zwischender privaten und sozialen Pflegeversicherung sehen wir durch das ungleich verteilte Pflegerisiko zudem eine deutliche Schieflage. In der privaten Pflegeversicherung ist das Pflegerisiko deutlich geringer. Es ist nicht erklärbar, warum die Finanzierung des Pflegebedarfs in einer älter werdenden Gesellschaft nicht gleichmäßig auf starke und schwächere Schultern verteilt wird. Dieser Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung sollte endlich behoben werden. Ein Solidarausgleich würde die SPV jährlich um 2 Milliarden Euro entlasten.</p>
<p><strong>Zielgenauigkeit der Pflegeleistungen überprüfen</strong></p>
<p>Notwendig ist es auch, die Zielgenauigkeit der Leistungen zu überprüfen. Dies betrifft vor allen die Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades. Die starke Zunahme der Anspruchsberechtigten gerade im Pflegegrad (PG) 1 ist auf eine politische Entscheidung aus dem Jahr 2017 zurückzuführen, wie eine aktuelle Studie des IGES Instituts zeigt. Seither hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen des Pflegegrad 1 annähernd versechsfacht. Zugleich wurde die Bewertungssystematik damals bewusst sensibler ausgestaltet, als es ursprünglich empfohlen war, sodass heute zunehmend auch geringere Einschränkungen für PG 1 ausreichen. {/mprestriction}</p>
<p>Auch bei einzelnen Leistungen zeigt sich eine erhebliche Ausgabendynamik: So sind die Ausgaben je Versicherten bei der Verhinderungspflege um 85 Prozent, bei der Kurzzeitpflege um 29 Prozent und bei den Entlastungsleistungen um 19 Prozent gestiegen. Wenn Flexibilisierung wie zuletzt beim gemeinsamen Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit einer derart starken Ausgabendynamik einhergeht, müssen mögliche Fehlanreize überprüft und Leistungen passgenauer ausgerichtet werden.“</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Sun, 31 May 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Stegemann fordert niedrigere Einkommensgrenze bei Pflegekosten</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34697-stegemann-fordert-niedrigere-einkommensgrenze-bei-pflegekosten</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1121/Web-Pflege-Hand.jpg" /></p><p>Angesichts explodierender Kosten in der Pflege fordert CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann, erwachsene Kinder künftig früher an den Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern zu beteiligen. "Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen", sagte Stegemann im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz).  {/mprestriction}</p>
<p>Bislang müssen sich Kinder nach dem 2020 eingeführten Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahresverdienst von mehr als 100.000 Euro an der Unterbringung ihrer Eltern beteiligen.</p>
<p>Diese Marke bezeichnete der Politiker rückblickend als "mehr oder weniger willkürlich".</p>
<p>Bleibe ein politisches Gegensteuern aus, drohe dem Pflegesystem ein massiver Kostenanstieg. "Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent", mahnte der Fraktionsvize gegenüber noz. {/mprestriction}</p>
<p>Für viel Aufsehen hatte zuletzt Stegemanns Kritik an einem "Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit" gesorgt. Mit Blick auf Immobilien, die vor einem Pflegefall rechtzeitig an die nächste Generation überschrieben werden, legte er nun nach: "Wir müssen an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder anderem Vermögen."</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle:<span style="color: #000000;"> <a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/58964/6284834" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">ots</a> - ne</span>ws aktuell</span></p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Sat, 30 May 2026 23:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegereform: Expertin drängt auf Ausbau lokaler Versorgungsstrukturen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34691-pflegereform-expertin-draengt-auf-ausbau-lokaler-versorgungsstrukturen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Mundmaske-22.jpg" /></p><p>Anlässlich des Tags der Nachbarschaft am der am29.05.2026 war, unterstreicht Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), die Bedeutung ortsnaher Hilfenetzwerke und kommunaler Pflegeplanung für die Pflege der Zukunft, wie es in einer Pressemitteilung heißt. <br /><br />„Mit Blick auf den Wunsch der meisten Menschen, im eigenen Umfeld versorgt zu werden, sollte Pflege der Zukunft in Caring Communities gestaltet werden. Hierzu müssen Nachbarschaftsnetzwerke sowie integrierte örtliche Versorgungsstrukturen im Rahmen der Pflegereform deutlich gestärkt werden. Auf kommunaler Ebene braucht es die Verzahnung mit einer verbindlichen Pflegestrukturplanung.“ {/mprestriction}<br /><br />Das KDA hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in fünf Bundesländern Nachbarschaftshilfe-Netzwerke aufgebaut und über sogenannte Servicepunkte koordiniert. Die Leistungen der Servicepunkte werden inzwischen vielerorts von Pflegestützpunkten angeboten. Hier werden ehrenamtliche Angebote zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen wohnortnah organisiert sowie Versicherungen und Schulungen angeboten. Einen Anspruch auf Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI haben Menschen, die zuhause gepflegt werden.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Sat, 30 May 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegeverband fordert stärkere Rolle der spezialisierten Schmerzpflege</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34684-pflegeverband-fordert-staerkere-rolle-der-spezialisierten-schmerzpflege</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0321/Web-Hand-halten.jpg" /></p><p>Zum bundesweiten Aktionstag gegen den Schmerz am 2. Juni macht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die zentrale Bedeutung der Speziellen Schmerzpflege aufmerksam. Menschen mit akuten oder chronischen Schmerzen benötigen eine qualitativ hochwertige, evidenzbasierte und personenzentrierte Versorgung. Dafür braucht es speziell qualifizierte Pflegefachpersonen, die ihre Expertise verbindlich in die Versorgung einbringen können. {/mprestriction}</p>
<p>„Schmerzen beeinträchtigen Lebensqualität, Selbstständigkeit und Teilhabe massiv. Pflegefachpersonen mit einer Weiterbildung in Spezieller Schmerzpflege leisten einen unverzichtbaren Beitrag, um Betroffene professionell und wirksam zu begleiten“, erklärt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.</p>
<p>Die Anforderungen an das Schmerzmanagement sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Besonders bei komplexen chronischen Schmerzerkrankungen braucht es spezialisierte Kompetenzen im Assessment, in der pflegerischen Diagnostik, in edukativen Maßnahmen sowie in der Steuerung medikamentöser und nicht-medikamentöser Therapien. Der Pflegeprozess und die pflegerische Einschätzung sind dabei gesetzlich verankerte Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen. Vera Lux macht deutlich: „Wer Menschen mit komplexen Schmerzsituationen versorgen will, braucht hochqualifizierte Pflegefachpersonen im interprofessionellen und therapeutischen Team. Spezielle Schmerzpflege ist daher keine Zusatzoption, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung.“</p>
<p>Der DBfK fordert deshalb:</p>
<ul>
<li>die verbindliche Einbindung von Pflegefachpersonen der Speziellen Schmerzpflege in allen Versorgungssettings,</li>
<li>die konsequente Anerkennung pflegerischer Vorbehaltsaufgaben im Schmerzmanagement,</li>
<li>die bundesweite strukturelle und curriculare Verankerung der Weiterbildung Spezielle Schmerzpflege auf DQR-5-Niveau mit perspektivischer Weiterentwicklung auf DQR 7,</li>
<li>sowie den Ausbau personeller und finanzieller Rahmenbedingungen für spezialisierte pflegerische Schmerzversorgung.</li>
</ul>
<p>Die Weiterbildung Spezielle Schmerzpflege orientiert sich an europäischen Standards und vermittelt vertiefte Kompetenzen in Schmerzassessment, Edukation, interprofessioneller Zusammenarbeit sowie evidenzbasierter Therapiegestaltung. Pflegefachpersonen übernehmen damit eine Schlüsselrolle für Qualitätssicherung und Patient:innensicherheit. „Eine gute Schmerzversorgung gelingt nur interprofessionell – aber sie gelingt nicht ohne Pflege. Speziell qualifizierte Pflegefachpersonen sorgen dafür, dass Schmerzen früh erkannt, professionell eingeschätzt und wirksam behandelt werden“, so die DBfK-Präsidentin weiter. {/mprestriction}</p>
<p>Anlässlich des Aktionstags gegen den Schmerz appelliert der DBfK an Politik, Einrichtungen und Kostenträger, die Spezielle Schmerzpflege endlich verbindlich in den Versorgungsstrukturen zu verankern und damit die Versorgung Millionen betroffener Menschen nachhaltig zu sichern und zu verbessern.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Fri, 29 May 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Schwesig kritisiert Pflegepläne der Bundesregierung als unfaire Lastenverschiebung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34681-schwesig-kritisiert-pflegeplaene-der-bundesregierung-als-unfaire-lastenverschiebung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/DBT-03/EUS_0099-2323-2025-DBT-EUS-PUB.jpg" /></p><p>Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), kritisiert die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zur Pflege. Im Interview mit dem Fernsehsender phoenix sagte Schwesig: "Die Pflegekosten auf die Kommunen abzuwälzen, das kann ja nicht wirklich ernst gemeint sein von der Gesundheitsministerin". Hier wünsche sie sich ein Gesamtpaket. Deshalb müssten "die Sozialpartner an den Tisch: Unternehmer und Gewerkschaften", so Schwesig. Die geplanten Sozialreformen der Bundesregierung müssten gerecht sein, denn bisher gebe es "eine unsolidarische Finanzierung", in der die mit den höchsten Einkommen und Vermögen nicht ihren Beitrag leisteten. {/mprestriction}</p>
<p>Angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland sei sie "froh, dass sich unsere kleine und mittelständische Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gegen diesen Trend stemmt und wir leichtes Wirtschaftswachstum haben". Dies liege unter anderem daran, dass die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Mischung aus erneuerbaren Energien, Tourismus, Gesundheitswirtschaft und maritimer Industrie breit aufgestellt sei.</p>
<p>Schwesig fordert die Bundesregierung auf, den Fokus bei der Wirtschaftspolitik auf kleine und mittelständische Unternehmen zu legen, denn diese seien "das Rückgrat unserer Wirtschaft". {/mprestriction}</p>
<p>Mit Blick auf die kommende Landtagswahl im September strebt die Ministerpräsidentin an, mit der SPD wieder stärkste Kraft zu werden und "eine stabile, verlässliche Regierung aus Demokraten zu bilden". Dies sei wichtig für "die Zukunft dieses Landes", so Schwesig bei phoenix.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle: ots - news aktuell</span></p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Fri, 29 May 2026 03:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>SPD und Grüne kritisieren CDU-Vorstoß zur Finanzierung der Pflege über Eigenheime</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34680-spd-und-gruene-kritisieren-cdu-vorstoss-zur-finanzierung-der-pflege-ueber-eigenheime</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1121/Web-Rollator-1.jpg" /></p><p>Die SPD hat den Vorschlag aus der Union kritisiert, Eigenheime und Grundbesitz stärker für die Finanzierung der Pflege heranzuziehen. „Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind - und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren“, sagte der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). "Für viele Familien ist das Eigenheim keine Luxusreserve, sondern Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge", betonte er und fügte hinzu: „Pflege darf nicht zum Auslöser sozialer Abstiegsängste werden.” {/mprestriction}</p>
<p>Pflegebedürftigkeit sei kein individuelles Versagen, sondern ein allgemeines Lebensrisiko, so Pantazis.  "Die Antwort darauf kann deshalb nicht sein, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen immer stärker finanziell unter Druck zu setzen, während die strukturellen Probleme unseres Pflegesystems ungelöst bleiben", mahnte er.</p>
<p>Auch die Grünen stellen sich gegen den Vorschlag aus der CDU. „Während überall gekürzt und zusätzlich kassiert werden soll, verliert die Bundesregierung kaum ein Wort darüber, wie künftig überhaupt eine verlässliche Pflegeversorgung sichergestellt werden kann“, sagte die pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Simone Fischer, dem RND. „Wer den Menschen immer neue Belastungen zumutet, ohne gleichzeitig Versorgungssicherheit zu garantieren, handelt verantwortungslos“, so Fischer. {/mprestriction}</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Fri, 29 May 2026 02:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegeverbände schlagen Alarm: Heime leiden unter Sozialhilfe-Verzögerung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34672-pflegeverbaende-schlagen-alarm-heime-leiden-unter-sozialhilfe-verzoegerung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1021/Web-Pflegeheim-1.jpg" /></p><p>Eine Folgebefragung von VKAD und DEVAP zeigt weiter hohe Außenstände durch lange Verfahren bei der Hilfe zur Pflege. Die Verbände fordern in einer Pressemitteilung verbindliche Bearbeitungsfristen, schnelle Abschlagszahlungen und warnen vor zusätzlichem Druck durch das Pflegeneuordnungsgesetz. {/mprestriction}</p>
<p>Pflegeheime sind auch weiterhin Vorfinanzierungsstellen, wenn Anträge auf Sozialhilfe, auch Hilfe zur Pflege genannt, monatelang nicht entschieden sind. Eine aktuelle Folgebefragung des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) zeigt, dass es bei den Außenständen gegenüber Einrichtungen keine Entspannung gibt.</p>
<p>An der bundesweiten Befragung beteiligten sich 133 katholische und evangelische Träger. Sie betreiben 517 Einrichtungen mit insgesamt 42.890 Bewohner:innen. Von ihnen sind 17.462 Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Das entspricht 41 Prozent aller Bewohner:innen in den befragten Einrichtungen. Die Folgebefragung bestätigt damit ein seit längerem bekanntes Problem: Verzögerte Kostenübernahmen bringen Pflegeheime teils in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. VKAD, DEVAP und weitere Verbände weisen seit langem auf diese Entwicklung hin.</p>
<p><strong>Hilfe zur Pflege ist längst kein Ausnahmefall mehr</strong></p>
<p>Bei 31 Prozent der Bewohner:innen mit beantragter Hilfe zur Pflege bestehen aktuell Außenstände gegenüber den Trägern. Die Einrichtungen versorgen die Betroffenen weiter, obwohl die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger noch aussteht oder nicht ausreichend geklärt ist.</p>
<p>Die Wartezeiten sind erheblich. Bei 24 Prozent der Bewohner:innen mit Hilfe zur Pflege dauert das Antragsverfahren bereits sechs bis zwölf Monate. Bei weiteren zwölf Prozent dauert es länger als ein Jahr. </p>
<p>„Pflegeheime dürfen nicht zur unfreiwilligen Bank des Sozialstaats werden. Sie zahlen Gehälter, Lebensmittel, Energie und Mieten sofort, warten aber oft monatelang auf die Entscheidung und Zahlung der Sozialhilfeträger. Wenn vier von zehn Bewohner:innen auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind und bei jedem dritten Fall Außenstände entstehen, ist das kein Randproblem mehr. Dann braucht es schnelle Verfahren und unkomplizierte Abschlagszahlungen“, sagt Andreas Wedeking, Geschäftsführer des VKAD.</p>
<p><strong>Fast jede zweite betroffene Einrichtung wartet auf mehr als 50.000 Euro</strong></p>
<p>Die Außenstände summieren sich für viele Einrichtungen zu erheblichen Beträgen. Fast jede zweite betroffene Einrichtung berichtet von Außenständen von mehr als 50.000 Euro. Bei 27 Prozent der betroffenen Einrichtungen liegen die Außenstände zwischen 50.000 und 100.000 Euro. In einzelnen Fällen steigen die Beträge deutlich darüber hinaus.</p>
<p>Für viele Träger ist das nicht nur ein Problem in der Buchhaltung. 29 Prozent der Einrichtungen geben an, dass ihre Liquidität durch die Außenstände gefährdet ist. Damit geraten ausgerechnet jene Pflegeheime unter Druck, die die Versorgung pflegebedürftiger Menschen Tag für Tag sicherstellen.</p>
<p><strong>Pflegeneuordnungsgesetz darf die Lage nicht zusätzlich verschärfen</strong></p>
<p>VKAD und DEVAP warnen, dass sich die Lage durch die aktuelle pflegepolitische Entwicklung weiter zuspitzen könnte. Sollten Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner:innen im Rahmen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes später greifen als bisher, steigen die Eigenanteile besonders zu Beginn eines Heimaufenthalts. Für Menschen mit begrenztem Einkommen und Vermögen wächst damit das Risiko, früher Hilfe zur Pflege beantragen zu müssen.</p>
<p>„Prof. Heinz Rothgang hat für die DAK-Gesundheit berechnet, dass allein die spätere Gewährung von Leistungszuschlägen in der stationären Versorgung die Heimbewohner:innen bis zu 20.000 Euro mehr kosten würde. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger würde auf 46,2 Prozent steigen; dies entspricht im Jahr 2035 Mehrkosten für die Kommunen von rund 2 Mrd. Euro. Mehr Anträge ohne schnellere Bearbeitung würden die bestehenden Probleme auf ein neues Level heben“, so Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP.  {/mprestriction}</p>
<p>„Wer Entlastung später gewährt, erhöht den Druck bei pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen, Sozialhilfeträgern und vor allem bei den Einrichtungen. Hilfe zur Pflege muss so organisiert werden, dass Menschen nicht monatelang warten und Pflegeheime keine offenen Kosten tragen müssen“, schließt sich Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP, an.</p>
<p><strong>VKAD und DEVAP fordern verbindliche Verfahren und schnelle Abschlagszahlungen</strong></p>
<p>VKAD und DEVAP fordern, Anträge auf Hilfe zur Pflege deutlich schneller zu bearbeiten und Pflegeheime vor dauerhafter Vorfinanzierung zu schützen. Dazu braucht es Abschlagszahlungen von mindestens 75 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben, sobald der Hilfebedarf plausibel angezeigt ist. Die abschließende Prüfung kann nachgelagert erfolgen.<strong> </strong>Zudem müssen die Antragsverfahren digitalisiert und entbürokratisiert werden. Pflegeheime dürfen nicht über Monate offene Forderungen tragen, weil Prüfungen oder Verwaltungsabläufe zu lange dauern.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Thu, 28 May 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Zahl der anerkannten Schwerbehinderten in Rheinland-Pfalz deutlich gestiegen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34671-zahl-der-anerkannten-schwerbehinderten-in-rheinland-pfalz-deutlich-gestiegen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Rollstuhl-11.jpg" /></p><p>In Rheinland-Pfalz lebten Ende 2025 rund 334.100 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. Das sind rund acht Prozent der Gesamtbevölkerung. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems ist die Zahl der amtlich anerkannten Schwerbehinderten gegenüber der vorherigen Erhebung zum Jahresende 2023 um annähernd 12.200 Personen bzw. fast vier Prozent gestiegen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. {/mprestriction}</p>
<p>Schwerbehinderte Menschen, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zwar erfasst sind, deren Ausweis am Erhebungsstichtag (31.12.) noch nicht ausgestellt bzw. bei denen die Gültigkeitsdauer des Ausweises abgelaufen ist, werden in der Statistik nicht ausgewiesen. Die potenzielle Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf die Ausweisgültigkeit und den Stand der Antragsbearbeitung belief sich Ende 2025 auf 438.900 (2023: 420.400).</p>
<p>Annähernd jeder fünften Person im Alter von 65 Jahren und älter ist eine Schwerbehinderung zuerkannt worden</p>
<p>Rund 36 Prozent der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis war ein Grad der Behinderung von genau 50 zuerkannt worden; fast ein Viertel (23 Prozent) wies den maximal möglichen Behinderungsgrad von 100 auf. Der vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung auf Antrag festgestellte Grad der Behinderung ist ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Nach dem Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr als schwerbehindert.</p>
<p>Der Anteil schwerbehinderter Menschen steigt mit zunehmendem Lebensalter: Weniger als fünf Prozent der amtlich anerkannten Betroffenen waren jünger als 25 Jahre; das entsprach einem Anteil von rund zwei Prozent aller Personen dieser Altersgruppe in der Bevölkerung. Fast 58 Prozent der Schwerbehinderten hatten zum Stichtag das 65. Lebensjahr vollendet. In Relation zur gleichaltrigen Gesamtbevölkerung hatte damit annähernd jede fünfte Person einen Schwerbehindertenstatus.</p>
<p>Während bei den jüngeren Jahrgängen kaum geschlechtsspezifische Unterschiede in der Betroffenheit der Gesamtbevölkerung bestehen, weitet sich dieser Unterschied im Alter: Der Anteil betroffener Männer im Alter von 65 Jahren und älter lag bei knapp einem Viertel (23 Prozent); unter den gleichaltrigen Frauen waren es hingegen rund 17 Prozent und damit mehr als 5 Prozentpunkte weniger. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Funktionsbeeinträchtigungen innerer Organe sind die häufigste Behinderungsart</strong></p>
<p>Bei annähernd neun von zehn Betroffenen (rund 88 Prozent) war die Behinderung durch allgemeine Erkrankungen verursacht; etwas mehr als zwei Prozent der Behinderungen waren angeboren. Die restlichen neun Prozent der Behinderungen waren durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Verkehrsunfälle, häusliche oder sonstige Unfälle, Kriegs- und Wehrdienstbeschädigungen verursacht oder hatten sonstige bzw. mehrere Ursachen.</p>
<p>Die häufigste Behinderungsart waren Beeinträchtigungen der Funktionen innerer Organe oder Organsysteme. Annähernd jede dritte schwerbehinderte Person (31 Prozent) war hiervon betroffen. Auf Störungen des Nervensystems wie Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen oder Suchtkrankheiten entfielen rund zwei von zehn (20 Prozent) festgestellten Schwerbehinderungen. Bei rund 13 Prozent der Betroffenen waren Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes oder Deformierungen des Brustkorbes ursächlich für die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Auf Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen entfielen etwa acht Prozent, auf Blindheit und Sehbehinderung etwas mehr als vier Prozent der anerkannten Schwerbehinderungen.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Thu, 28 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Fachkräftesicherung: NRW verzeichnet Zuwachs in der Pflegeausbildung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34654-fachkraeftesicherung-nrw-verzeichnet-zuwachs-in-der-pflegeausbildung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0721/Web-Studenten.jpg" /></p><p>Die Ausbildungszahlen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen entwickeln sich in Nordrhein-Westfalen positiv. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Ausbildung in den Berufen und tragen dazu bei, den steigenden Fachkräftebedarf zu decken. Das zeigt die aktuelle „Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2025 (LbG)“, die Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Gutachter Prof. Dr. Michael Isfort am Mittwoch, 29. April 2026, vorgestellt hat, wie es in einer Pressemitteilung heißt.  {/mprestriction}</p>
<p>„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass unsere Anstrengungen zur Stärkung der Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsberufen wirken. Das ist ein wichtiges Signal für die Fachkräftesicherung. Gleichzeitig bleibt klar: Insbesondere vor dem Hintergrund des bis 2040 erwartbaren deutlichen Anstiegs der älteren Bevölkerung wird der Bedarf an qualifizierten Fachkräften auch in Zukunft hoch bleiben. Ein zentraler Baustein für die Fachkräftesicherung ist die Ausbildung. Deswegen ist es wichtig, dass wir möglichst viele junge Menschen für dieses Berufsfeld begeistern können“, erklärt Minister Laumann.</p>
<p>Der Bericht zeigt, dass nicht nur viele Menschen eine Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsberufen beginnen, sondern diese auch erfolgreich abschließen. In der generalistischen Pflegeausbildung stieg die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge seit ihrer Einführung im Jahr 2020 von 14.457 auf 16.937 im Berichtsjahr 2024. Für das Berichtsjahr 2025 werden bereits 17.253 Neuverträge erwartet. Auch die Zahl der Absolventinnen und Absolventen wächst weiter: 2024 qualifizierten sich 10.412 Pflegefachkräfte für eine Berufstätigkeit in der Pflege, ein Anstieg von 3,5 Prozent beziehungsweise 349 Absolventinnen und Absolventen im Vergleich zum Vorjahr. </p>
<p>Zuwächse zeigen auch die Zahlen zur Pflegefachassistenz: Während es im ersten Jahr der Ausbildung im Jahr 2021 noch 1.317 Auszubildende waren, waren es 2024 bereits 6.123. 2025 waren es 7.001 Schülerinnen und Schüler, ein erneuter Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.</p>
<p>In den Therapie- und Gesundheitsfachberufen wie beispielsweise der Logopädie, der Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) sowie der der Operationstechnischen Assistenz (OTA) setzt sich die positive Entwicklung ebenso fort: Im Jahr 2025 lagen die Schülerzahlen rund 56 Prozent höher als im Jahr 2017 vor Einführung der stufenweisen Schulgeldbefreiung ab September 2018.</p>
<p>„Die steigenden Ausbildungszahlen sind auch das Ergebnis gezielter Investitionen des Landes. In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung rund 350 Millionen Euro für den Ausbau und die Modernisierung von Ausbildungsplätzen in Pflege- und Gesundheitsfachberufen investiert. Ein wichtiger Schritt war zudem die stufenweise Einführung der Schulgeldbefreiung in den Therapie- und Gesundheitsfachberufen“, so Minister Laumann.</p>
<p>Eine gute Erreichbarkeit beziehungsweise die gute Anbindung von Bildungseinrichtungen spielt eine wichtige Rolle für den Erfolg eines Ausbildungsangebotes. Analysen der Landesberichterstattung zeigen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend wohnortnahe Angebote für die Pflegeausbildung. Pflegebildungseinrichtungen sind aus allen besiedelten Siedlungsgebieten innerhalb von maximal 30 Minuten Fahrtzeit mit dem Pkw erreichbar.</p>
<p>Die steigenden Schülerzahlen im Ausbildungssystem beeinflussen den Arbeitsmarkt bereits jetzt positiv. Die in Rahmen der Landesberichterstattung erstellten Prognosen deuten darauf hin, dass der Ersatzbedarf durch Renteneintritte bei Pflegefachkräften bis 2030 kompensiert werden und der Fachkräftemangel in den Therapieberufen durch verstärkte Ausbildungsaktivitäten zunehmend abgeschwächt werden kann. {/mprestriction}</p>
<p>In der Gesamtschau zeigen sich die Ausbildungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen stabil, sind jedoch mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert. Der positive Einfluss der Schulgeldfreiheit, die robusten Entwicklungen in der Pflege und der deutliche Aufwuchs in der Pflegefachassistenz markieren zentrale Fortschritte in der Fachkräftesicherung. Zugleich verweisen die Befunde der aktuellen Landesberichterstattung auf bestehende Herausforderungen wie die Sicherung hoher Abschlussquoten oder die gezielte Gewinnung männlicher und ausländischer Auszubildender in bislang weniger erschlossenen Berufsgruppen.</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Wed, 27 May 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegeversicherung: DGB warnt vor Altersarmut durch steigende Eigenanteile</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34661-pflegeversicherung-dgb-warnt-vor-altersarmut-durch-steigende-eigenanteile</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/24/0721/Web-Senior-Hand.jpg" /></p><p>Zur anhaltenden Debatte um eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied. <br /> <br />Was gar nicht geht, ist Eigenanteile runterzufahren, indem in der Pflege gute tarifliche Bezahlung nur nach Haushaltslage stattfindet. Gute Pflege braucht anständig bezahltes Personal – als Gewerkschaften stehen wir gegen alle Kürzungsvorschläge zu Lasten der Versicherten und Beschäftigten – es braucht echte Lösungen. <br /> <br />Eigenanteile müssen wirksam gedeckelt werden, es braucht eine solidarischen Pflege-Vollversicherung und den längst überfälligen finanziellen Risiko-Ausgleich zwischen Sozialer Pflegeversicherung und Privater Pflegeversicherung – Private müssen zur Kasse gebeten werden. {/mprestriction}<br /> <br />Auch Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht, und kinderlose Menschen werden ohne Not diskriminiert.<br /> <br />Die Schulden aus der Corona-Pandemie müssen beglichen werden, nur so entsteht der Spielraum für eine gute Reform.“</p>
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			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Wed, 27 May 2026 10:24:09 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Pflegeversicherung: DGB-Kritik an den Plänen von Warken</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/34656-pflegeversicherung-dgb-kritik-an-den-plaenen-von-warken</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/1020/EUS_7821-2312-2025-DBT-PUB-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kritisiert, im Rahmen der Pflegereform die Beiträge für Kinderlose zu erhöhen. „Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Kinderlose Menschen würden ohne Not diskriminiert, beklagte sie. „Pflege muss bezahlbar werden und darf nicht länger zu Altersarmut führen, dafür müssen Pflegebedürftige endlich von steigenden Eigenanteilen entlastet werden“, forderte sie. Leistungskürzungen lösten das Reformversprechen nicht ein, so die Gewerkschafterin.  {/mprestriction}</p>
<p><strong>Das Statement im Wortlaut: </strong></p>
<p>„Pflege muss bezahlbar werden und darf nicht länger zu Altersarmut führen; dafür müssen Pflegebedürftige endlich von steigenden Eigenanteilen entlastet werden. Leistungskürzungen lösen das Reformversprechen aber nicht ein. Mit der Verschiebung der Leistung auf irgendwann mal und gekürzten Zuschlägen für pflegerische Eigenanteile verteilt die Regierung aber noch mehr Lasten auf den Rücken der Schwächsten und Ältesten.</p>
<p> Leistungen damit einsparen zu wollen, dass Versicherte versterben, bevor ihr Anspruch einsetzt, ist zynisch und verantwortungslos. Wo Kriterien für Pflegebedürftigkeit allein aus Spargründen angeschärft werden, lässt man Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit ihren Sorgen allein.</p>
<p> Was gar nicht geht, ist Eigenanteile runterzufahren, indem in der Pflege gute tarifliche Bezahlung nur nach Haushaltslage stattfindet. Gute Pflege braucht anständig bezahltes Personal – als Gewerkschaften stehen wir gegen alle Kürzungsvorschläge zulasten der Versicherten und Beschäftigten – es braucht echte Lösungen.  Eigenanteile müssen wirksam gedeckelt werden, es braucht eine solidarische Pflege-Vollversicherung und den längst überfälligen finanziellen Risiko-Ausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegeversicherung – Private müssen zur Kasse gebeten werden.  {/mprestriction}<br /> Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht. Kinderlose Menschen werden ohne Not diskriminiert.  </p>
<p>Die Schulden aus der Corona-Pandemie müssen beglichen werden, nur so entsteht der Spielraum für eine gute Reform.“</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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</div>]]></description>
			<category>Pflege</category>
			<pubDate>Tue, 26 May 2026 23:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
	</channel>
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