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		<title>Aktuelle Nachrichten</title>
		<description>Tagesaktuelle Nachrichten</description>
		<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles</link>
		<lastBuildDate>Tue, 09 Jun 2026 21:45:50 +0200</lastBuildDate>
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			<title>Pflegeverband warnt vor Leistungskürzungen im Pflegeneuordnungsgesetz</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34805-pflegeverband-warnt-vor-leistungskuerzungen-im-pflegeneuordnungsgesetz</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Mundmaske-7.jpg" /></p><p>Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) deutlich. Zwar greift der Entwurf unter anderem mit Prävention, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung zentrale Reformfelder auf. In seiner jetzigen Fassung bleibt er jedoch fachlich unzureichend und sozialpolitisch riskant: Statt tragfähige Strukturen zu schaffen, setzt der Entwurf auf Leistungseinschränkungen und neue Belastungen – zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und beruflich Pflegenden.</p>
<p>„Pflege braucht seit Jahren echte Strukturreformen. Dieser Entwurf greift zwar richtige Themen auf, folgt am Ende aber nicht einer Versorgungslogik, sondern vor allem einer Sparlogik. Das ist kein belastbares Zukunftskonzept für eine alternde Gesellschaft“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.</p>
<p>Aus Sicht des DBfK ist vor allem die geplante Pflegebegleitung ein zentraler Prüfstein dafür, ob die Versorgung tatsächlich verbessert werden soll. Sie kann ein wichtiger Fortschritt sein, wenn sie als pflegefachliche Leistung verstanden, verbindlich qualifizierten Pflegefachpersonen zugeordnet und verlässlich finanziert wird. Genau darin liegt aus Sicht des DBfK die Chance, Versorgung zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten und Krisen im häuslichen Bereich früher zu vermeiden. Dafür braucht es auch endlich die rechtliche Verankerung erweiterter pflegerischer Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN). {/mprestriction}</p>
<p>„Pflegebegleitung darf kein gut klingendes Verwaltungsversprechen bleiben. Wenn sie wirken soll, muss sie fachlich stark aufgestellt, verlässlich finanziert und in die Hände qualifizierter Pflegefachpersonen gelegt werden. Dann kann sie Versorgung verbessern, Angehörige entlasten und am Ende auch unnötige Eskalationen im System und mangelnde Steuerung verhindern“, so Lux. Zugleich sollten bereits bestehende pflegefachliche Beratungs- und Begleitungsstrukturen konsequent einbezogen werden, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen.</p>
<p>Kritisch bewertet der DBfK, dass der Entwurf Leistungen in frühen Pflegegraden schwächt, Entlastungen nach hinten verschiebt und neue Hürden im Leistungszugang schafft. Gerade frühe Unterstützung entscheidet jedoch darüber, ob Versorgung zu Hause stabil bleibt oder ob Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte System weiter zunehmen.</p>
<p>Auch die geplante Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sieht der DBfK mit Sorge. Kriterien können überprüft und weiterentwickelt werden, wenn dies fachlich sauber, pflegewissenschaftlich begründet, unabhängig geprüft und unter verbindlicher Beteiligung der Pflegeberufe sowie der Betroffenenvertretungen geschieht. Was nicht akzeptabel ist, sind Veränderungen, die vor allem den Zugang zu Leistungen begrenzen, statt den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abzubilden. „Wer Kriterien für Pflegebedürftigkeit überprüft, muss sich an Versorgungsrealität und pflegewissenschaftlicher Evidenz orientieren – nicht an fiskalischen Zielgrößen. Pflegebedarf muss korrekt erfasst werden, nicht politisch kleiner gerechnet“, sagt Lux.</p>
<p>Auch bei der Unterstützung in Akut- und Krisensituationen bleibt der Entwurf aus Sicht des DBfK zu vage. Neue ambulante Strukturen entstehen nicht durch eine gesetzliche Überschrift, sondern nur mit klaren Zuständigkeiten, qualifiziertem Personal und einer auskömmlichen Vorhaltefinanzierung.</p>
<p>Scharf kritisiert der DBfK zudem die geplante Aussetzung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen. In den vergangenen Jahren ist viel dafür getan worden, den Pflegeberuf gerade in der Langzeitpflege attraktiver zu machen. Wer diese Standards nun wieder infrage stellt, tritt diese Bemühungen mit Füßen und sendet ein verheerendes Signal an die Berufsgruppe. „Gute Pflege gibt es nicht zum Billigtarif. Wer bei Tariftreue und Entlohnung zurückrudert, verspielt mühsam erreichte Fortschritte bei der Attraktivität des Berufs. Gerade in der Langzeitpflege wäre das fatal“, so Lux.</p>
<p>Für den DBfK reicht die Kritik deshalb über einzelne Regelungen hinaus. Wenn</p>
<p>Menschen den Eindruck gewinnen, dass sie im Fall von Pflegebedürftigkeit auf weniger verlässliche Unterstützung zählen können, während Verantwortung weiter in ohnehin überlastete – und noch immer vor allem von Frauen getragene – Versorgungssettings verschoben wird, ist das nicht nur sozialpolitisch falsch. Es beschädigt Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats und verschärft gesellschaftliche Überforderung.</p>
<p>Der DBfK fordert deshalb, Pflegeversicherung solidarisch, bedarfsgerecht und unter Beachtung von Menschenwürde und ethischen Aspekten weiterzuentwickeln. Gute Pflege wird besser und langfristig auch wirtschaftlicher, wenn professionelle Pflege endlich die tragende Rolle erhält, die sie im System übernehmen kann: mit klaren Kompetenzen, früher Unterstützung, verlässlicher Refinanzierung, starken pflegefachlichen Leistungen und guten Arbeitsbedingungen.</p>
<p>Der DBfK werde seine Kritik und seine Änderungsvorschläge in einer Stellungnahme ausführlich darlegen. Dass für ein Gesetz mit dieser Reichweite nur eine extrem kurze Frist zur Stellungnahme gesetzt worden sei, sei ein weiteres falsches Signal. {/mprestriction}</p>
<p>„Wenn die Politik stabile Versorgung zu Hause, weniger Krisen und echte Entlastung will, dann muss sie professionelle Pflege endlich so aufstellen, dass sie diese Aufgaben auch übernehmen kann. Was wir nicht brauchen, ist ein Gesetz, das Verbesserungen ankündigt und am Ende vor allem Leistungen begrenzt“, so das Fazit von Lux.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Liveübertragungen des Deutschen Bundestages mit Gebärdensprache</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34804-liveuebertragungen-des-deutschen-bundestages-mit-gebaerdensprache-06-2026-01</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/DBT-11/Plenum_DGS_IMG_7425-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, beginnt die 82. Sitzung um 14:00 Uhr. Die Abgeordneten beraten über die Befragung der Bundesregierung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMELH). Es folgen die Fragestunde, eine Sitzungsunterbrechung bis 17:30 Uhr sowie Beratungen zum Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2025, zu Änderungen der Strafprozessordnung im Bereich Zeugnisverweigerungsrecht und Fanrechte im Fußball, zu 35 Jahren deutsch-polnischen Beziehungen sowie zur Regenbogenbeflaggung bei der Deutschen Bahn. Die Sitzung endet gegen 20:35 Uhr. Eine Übertragung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erfolgt an diesem Tag nicht. {/mprestriction}</p>
<p>Am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, beginnt die 83. Sitzung um 9:00 Uhr. Die Plenardebatten am Vormittag (Kernzeit) werden in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und mit Untertiteln (UT) übertragen. In der Vormittagssitzung stehen die Regierungserklärung zum Europäischen Rat, Zukunftsinvestitionen und Bildungschancen, die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie das Energie- und Stromsteuer-Entlastungsgesetz auf der Tagesordnung. Im weiteren Verlauf folgen unter anderem Beratungen zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, zu Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, zu Bundeswehreinsätzen im Rahmen von EUFOR ALTHEA und KFOR, zur Versorgungssicherheit beim Strom, zu humanitärer Hilfe und Völkerrecht, zum Aufstand vom 17. Juni 1953, zum Steuerberatungsrecht, zur Fankultur, zur Cyberresilienz-Verordnung, zur Nationalen Tourismusstrategie, zum Bundesbericht Forschung und Innovation 2026, zur Modernisierung des Designrechts sowie zur EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Die Sitzung endet um 0:00 Uhr.</p>
<p>Am Freitag, dem 12. Juni 2026, beginnt die 84. Sitzung um 9:00 Uhr. Die Plenardebatten am Vormittag (Kernzeit) werden ebenfalls in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und mit Untertiteln (UT) übertragen. Die Abgeordneten beraten unter anderem über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, den KI-Standort Deutschland und die technologische Souveränität, den Veteranentag, das Wohngeld, die psychosoziale Prozessbegleitung sowie bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Sitzung endet gegen 13:40 Uhr.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Wohlfahrtsverband kritisiert Sparpläne bei der Pflege scharf</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34803-wohlfahrtsverband-kritisiert-sparplaene-bei-der-pflege-scharf</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1021/Web-Pflegeheim-1.jpg" /></p><p>Angesichts der aktuellen Spardebatte der Bundesregierung hat der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Joachim Rock, vor fatalen finanziellen und sozialen Rückschlägen durch Einschnitte im Pflegebereich gewarnt. "Was man ambulant kurzfristig spart, kommt mit höheren Heimkosten als Bumerang zurück", sagte Rock im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz).</p>
<p>Laut dem Experten werden derzeit 86 Prozent der Betroffenen zu Hause gepflegt, weshalb eine geringere staatliche Unterstützung dazu führen könne, dass mehr Menschen in Heime wechseln oder Sozialhilfe beantragen müssen. "Hinzu kommt, dass sich auch Verschlechterungen bei der Rente abzeichnen, die diesen Effekt noch verstärken", befürchtet Rock.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle<span style="color: #000000;">:<a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/58964/6289524" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"> ots </a>- n</span>ews aktuell</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Grünen-Fraktion kritisiert mögliches Scheitern des Rüstungsprojekts</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34806-gruenen-fraktion-kritisiert-moegliches-scheitern-des-ruestungsprojekts</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/DBT-06/Agnieszka_Brugger_EUS_5303-2406-2024-DBT-ARC-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Agnieszka Brugger, hat das Scheitern des deutsch-französischen Rüstungsprojekt FCAS beklagt. {/mprestriction}</p>
<p>„Das Scheitern des deutsch-französischen Projekts FCAS ist mehr als bitter“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es ist in dieser ernsten Weltlage ein großer Rückschlag, dass die europäische Zusammenarbeit hier nicht funktioniert hat.“ Brugger betonte: „Die Luftwaffe, die Bundeswehr und unsere Sicherheit brauchen jetzt eine klare Antwort. Die Bundesregierung muss schnell festlegen, wie es weitergeht und wie man einen neuen klugen europäischen Weg beschreitet. Gerade in diesen Krisenzeiten braucht es mehr gemeinsame, europäische Verantwortung und echten politischen Willen für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Europas, keine nationalen Eitelkeiten.“</p>
<p><strong>Das autorisierte Zitat im Wortlaut:</strong></p>
<p>„Das Scheitern des deutsch-französischen Projekts FCAS ist mehr als bitter. Es ist in dieser ernsten Weltlage ein großer Rückschlag, dass die europäische Zusammenarbeit hier nicht funktioniert hat.  Die Luftwaffe, die Bundeswehr und unsere Sicherheit brauchen jetzt eine klare Antwort. Die Bundesregierung muss schnell festlegen, wie es weitergeht und wie man einen neuen klugen europäischen Weg beschreitet.  {/mprestriction}</p>
<p>Gerade in diesen Krisenzeiten braucht es mehr gemeinsame, europäische Verantwortung und echten politischen Willen für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Europas, keine nationalen Eitelkeiten.“</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 03:30:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Lebenshilfe warnt vor Leistungsabbau in der Eingliederungshilfe</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34802-lebenshilfe-warnt-vor-leistungsabbau-in-der-eingliederungshilfe</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/DBT-03/Ulla_Scmidt_Vormundschafts-und_Betreuungsrecht_IMG_0366_DBT.jpg" /></p><p>Der Dialogprozess Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen zielt nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese (SPD), „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab“. Vielmehr gehe es darum, zu identifizieren, „wo können wir Bürokratie abbauen und wo Prozesse verschlanken und effektivieren“, sagte Griese während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag.  {/mprestriction}</p>
<p>Damit trat Griese den <a class="a-link --inline --icon --external --icon-richtextExternal" href="https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">in einer öffentlichen Petition der Bundesvorsitzenden des Vereins Lebenshilfe</span></a>, Ulla Schmidt, geäußerten Befürchtung entgegen, es drohten angesichts der schwierigen Finanzsituation vieler Kommunen derartige Einschränkungen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Schmidt verweist in der 181.269-mal mitgezeichneten Petition auf öffentliche Diskussionen darüber, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. „Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst“, betont sie. </p>
<p>Hintergrund der Diskussion sei der finanzielle Druck, den Kommunen seit Jahren beklagten: Leere Kassen zwängen sie, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Nun fordert laut Schmidt die Sozialstaatskommission, „dass der aktuelle Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe ausgerichtet wird“. Für Menschen mit Behinderung sei Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeine Leistung. „Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnen oder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung bei der Kommunikation“, heißt es in der Petition.</p>
<p>Solange es keine inklusive Gesellschaft und keine wirkliche Barrierefreiheit gibt brauche es mehr statt weniger Unterstützung, sagte Schmidt während der Sitzung. Dass Reformen benötigt werden, sei unstrittig. „Auch wir sind für Reformen“, so die Bundesvorsitzende des Vereins Lebenshilfe. Diese Reformen dürften aber nicht bei den Rechten für Menschen mit Behinderung ansetzen. Sie müssten dort ansetzen, wo sie wirksam und notwendig seien. „Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Effizienz in der Leistungserbringung.“ Man müsse über bundesweite Bedarfsermittlungen sprechen, über Digitalisierung, über längere Bewilligungszeiträume für Hilfen und damit weniger Anträge und auch über eine „Kultur des Vertrauens“.</p>
<p>Im Dialogprozess Eingliederungshilfe sei über Verbesserungsmöglichkeiten bei der praktischen Anwendung des Bundesteilhabegesetzes gesprochen worden, sagte Staatssekretärin Griese. Als „einigungsfähig auf der Fachebene“ identifiziert worden sei eine Ausweitung der Gesamtpläne von derzeit alle zwei Jahre auf alle fünf Jahre. „Das würde die Leistungsempfänger entstressen, aber auch Bürokratie abbauen und für die Leistungserbringer und Behörden das Ganze schlanker und übersichtlicher machen“, sagte sie.</p>
<p>Beim Thema „gemeinsame Inanspruchnahme“, das auch als Pooling bezeichnet werde, habe man klar gemacht, dass der Bedarf immer gedeckt sein müsse, so Griese. „Da, wo es in der Sache sinnvoll und möglich ist, und auch für die Menschen bedarfsgerecht ist, kann etwa bei der Schulbegleitung eine gemeinsame Inanspruchnahme stattfinden.“ Auch damit kam die Ministeriumsvertreterin der Petentin entgegen, die deutlich gemacht hatte, dass das Pooling von Leistungen nicht zu Lasten individueller Bedarfe erfolgen dürfe. {/mprestriction}</p>
<p>Griese kündigte die Veröffentlichung der Ergebnisse des Dialogprozesses Eingliederungshilfe innerhalb der nächsten zwei Wochen an. Sie wisse, dass auch viele Kürzungsvorschläge auf dem Tisch lägen, sagte sie. Umso froher sei sie über die Diskussionsbereitschaft der Länder im Rahmen des Dialogprozesses, die sicher noch eine Lösung ihrer Kommunalfinanzen thematisieren würden. Aus Sicht von Griese - wie auch der Petentin - ist jedoch klar, „dass man Kommunalfinanzen nicht mit Kürzungen der Eingliederungshilfe sanieren kann“.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 03:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Paritätischer warnt vor Einschnitten beim Wohngeld</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34801-paritaetischer-warnt-vor-einschnitten-beim-wohngeld</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1221/Web-Wohnungen.jpg" /></p><p>Angesichts der laufenden Haushaltsverhandlungen warnt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Joachim Rock, eindringlich vor den geplanten Einschnitten bei der sozialen Sicherung. "Die Kürzungspläne der Bundesregierung machen uns wirklich große Sorgen. Vor allem, dass an genau den Stellen gekürzt wird, wo wir ohnehin ein großes Armutsrisiko beobachten", sagte Rock im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz). Im Fokus der Kritik steht die geplante Einsparung beim Wohngeld, das für viele Menschen mit geringen Löhnen oder kleinen Renten eine essenzielle Hilfe zur Finanzierung der Unterkunft darstellt.</p>
<p>Der Sozialexperte verurteilt das Vorhaben als rein symbolische Haushaltskonsolidierung, die den Staat kaum entlaste, die Betroffenen aber massiv treffe. "Die eine Milliarde, die am Bundesanteil gespart werden soll, macht keinen spürbaren Unterschied im Bundeshaushalt. Für über eine Million Haushalte, die auf das Geld angewiesen sind, tut sie das aber sehr wohl", sagte er gegenüber noz.</p>
<p>Menschen, die von Armut bedroht sind, müssten bereits jetzt oft fast die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für reine Wohnkosten aufbringen. Ohnehin sei die Hoffnung auf Sparsamkeit überzogen. "Wenn ich beim Wohngeld streiche, fallen zum Beispiel mehr Leute in die Grundsicherung und fast alle Ersparnisse lösen sich in Luft auf", befürchtet Rock. {/mprestriction}</p>
<p>Auch steigende Kosten fürs Wohngeld können Rock nicht überzeugen. "Diese steigenden Kosten sind die Rechnung für eine unterlassene Regulierung des Mietmarktes und direkt auf die rasant steigenden Mieten zurückzuführen", so Rock zu noz. Eine bessere Möglichkeit zum Geldsparen sei es für niedrigere Mieten zu sorgen: "Die großen Wohnungskonzerne schütten teilweise 200 Euro pro Wohnung an ihre Aktionäre aus, die zum Teil vom Steuerzahler kommen. Trotzdem ist das Wohngeld wichtig, aber wir nutzen die Möglichkeiten nicht, Mieter unmittelbar vor zu hohen Mieten zu schützen."</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle<span style="color: #000000;">: <a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/58964/6289523" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">ots </a>- news aktuell</span></span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 02:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Hitze am Arbeitsplatz: Warnsignale früh erkennen und richtig handeln</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34800-hitze-am-arbeitsplatz-warnsignale-frueh-erkennen-und-richtig-handeln</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/24/0321/Web-Laptop.jpg" /></p><p>Der Klimawandel sorgt für mehr heiße Tage - und stellt Beschäftigte und Betriebe zunehmend vor Herausforderungen. Sowohl bei Arbeiten im Freien als auch in Innenräumen kann es zu einer Hitzeerschöpfung kommen, die unbehandelt im Extremfall in einen Hitzeschlag münden kann. Umso wichtiger ist es, typische Warnsignale frühzeitig zu erkennen und richtig zu reagieren. Welche Symptome auf eine Hitzeerschöpfung hindeuten und welche Sofortmaßnahmen helfen, macht ein Aushang der neuen Ausgabe von Arbeit &amp; Gesundheit zum bundesweiten Hitzeaktionstag am 11. Juni deutlich. {/mprestriction}</p>
<p><b>Auf Symptome achten</b></p>
<p>Sowohl die Betroffenen selbst als auch Kolleginnen und Kollegen können Anzeichen einer Hitzeerschöpfung gut erkennen, wenn sie wissen, worauf sie achten müssen. Beispielsweise können eine feucht-kalte, blasse Haut und ein hoher Puls auf Hitzeerschöpfung hindeuten.</p>
<p>Auch Muskelkrämpfe sowie plötzlich auftretende Kopf- oder Nackenschmerzen können auftreten. Schwäche und Schwindel können in schweren Fällen bis zur Bewusstlosigkeit führen. Betroffene klagen nicht selten über Übelkeit und Brechreiz. "Werden nicht rechtzeitig Maßnahmen ergriffen, kann es zu einem sogenannten Hitzeschlag kommen", erklärt Dr. Alexandra Beine aus dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA). Dieser kann Organ- und Hirnschäden zur Folge haben, die lebensgefährlich werden können.</p>
<p><b>Sofortmaßnahmen einleiten</b></p>
<p>Solange die Person bei Bewusstsein ist, sollte sie mit leicht erhöhtem Kopf und erhöhten Beinen in kühler Umgebung liegen. Feuchte, kühlende Tücher und eine rasche Flüssigkeitszufuhr können dazu beitragen, den Kreislauf zu stabilisieren. Empfehlenswert sind salz- oder elektrolythaltige Getränke in Zimmertemperatur. Im Akutfall, zum Beispiel Bewusstseinsverlust, ist die stabile Seitenlage angeraten und der Rettungsdienst (112) zu rufen. "Im Zweifel lieber einmal mehr als einmal zu wenig", so Dr. Beine. {/mprestriction}</p>
<p>Es hilft, Präventionsmaßnahmen in den Betriebsalltag zu integrieren, um Hitzeerschöpfung vorzubeugen. Dazu gehören beispielsweise möglichst kühle Arbeitsräume, regelmäßige Trinkpausen in festen Intervallen oder mithilfe einer Trink-App und - bei Tätigkeiten im Freien - ein wirksamer Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle:<span style="color: #000000;"> <a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/100882/6289700" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">ots</a> - ne</span>ws aktuell</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 02:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Dobrindt fordert Einschränkung des Schutzstatus für wehrfähige Ukrainer</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34799-dobrindt-fordert-einschraenkung-des-schutzstatus-fuer-wehrfaehige-ukrainer</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/DBT-02/EUS0222-Alexander_Dobrindt_MdB_EUS_2537_2022-02-27.jpg" /></p><p>Seit Anfang des vergangenen Jahres ist die Zahl der wehrfähigen Ukrainer in Deutschland deutlich gestiegen. Das ergibt sich aus aktuellen Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Der Grund ist offenbar eine Lockerung des Ausreiseverbots von Ende August 2025. Seither dürfen wehrfähige Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren die Ukraine verlassen. Das war zuvor nur in Ausnahmefällen möglich. {/mprestriction}</p>
<p>Wie das Bamf dem RND mitteilte, hielten sich am Stichtag 30. Mai genau 1.348.258 Menschen in Deutschland auf, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist waren, darunter 355.745 Männer zwischen 18 und 63 Jahren. Zum Stichtag 8. März 2025 waren es nur 1.253.569 gewesen, darunter 297.660 Männer zwischen 18 und 63 Jahren.</p>
<p>Das bedeutet: Unter den in den letzten 16 Monaten neu hinzugekommenen fast 100.000 Menschen aus der Ukraine waren knapp 60 Prozent Männer im wehrfähigen Alter. Dies kontrastiert deutlich mit dem Zuzug in der Anfangszeit des russischen Krieges gegen die Ukraine, als Frauen mit Kindern überwogen. So lag der Anteil der Alleinerziehenden und deren Kinder unter den Zugewanderten aus der Ukraine damals mit 40 Prozent fünfmal höher als in der Gesamtbevölkerung. {/mprestriction}</p>
<p>Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bei einem informellen Treffen der EU-Innenminister in der vorigen Woche gefordert, wehrfähigen Ukrainern nicht mehr pauschal Schutz über die Massenzustrom-Richtlinie zu gewähren. Sie müssten, wenn dies Wirklichkeit würde, um Asyl bitten und hätten dann voraussichtlich deutlich geringere Chancen, in Deutschland bleiben zu dürfen. Dem Vernehmen nach hat Dobrindt die Mehrheit der EU-Innenminister auf seiner Seite. Die EU-Kommission muss darauf nun bis Ende Juni reagieren und entscheiden, ob sie die Massenzustrom-Richtlinie in diesem Punkt einschränkt.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 23:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Mittelstand kritisiert Ausschluss vom Koalitionsspitzentreffen im Kanzleramt</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34798-mittelstand-kritisiert-ausschluss-vom-koalitionsspitzentreffen-im-kanzleramt</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0620/Kanzleramt_6138.jpg" /></p><p>Vor dem Spitzentreffen im Kanzleramt fühlen sich Vertreter des Mittelstands übergangenen. „Warum sich die Koalition beim wichtigsten Treffen dieser Legislatur wieder ohne den Mittelstand trifft, bleibt rätselhaft“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Mittelstandsverbandes BVMW, Christoph Ahlhaus, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). {/mprestriction}</p>
<p>Die Bundesregierung habe sich nach dem verstolperten Treffen in der Villa Borsig selbst unter brutalen Zugzwang gesetzt. „Klar ist: Vereinbarungen, die komplett an der Realität kleiner und mittlerer Unternehmen vorbeifliegen, wie die gescheiterte 1000-Euro-Prämie, dürfen sich nicht wiederholen“, betonte Ahlhaus.</p>
<p>In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren der BVMW und zehn weitere Verbände das Treffen am Mittwoch, bei dem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit den Spitzen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände über die anstehenden Reformen sprechen will.</p>
<p>Die Unterzeichner beobachten den Gipfel „mit wachsender Sorge“. Das geht aus dem Papier hervor, das dem RND vorliegt. „Gerade in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation, anhaltender Investitionsschwäche und zunehmender Verunsicherung vieler kleiner und mittlerer Unternehmen braucht Deutschland einen offenen und realitätsnahen Wirtschaftsdialog – keinen Dialog, der weite Teile der mittelständisch geprägten Wirtschaft strukturell ausblendet“, kritisieren sie. Der industrielle Kern allein sei nicht repräsentativ für die Breite der deutschen Unternehmerlandschaft. {/mprestriction}</p>
<p>Besonders irritierend sei, dass viele ihrer Anliegen noch offen seien. Dazu zählen aus Sicht der elf Verbände ein spürbarer Bürokratieabbau, eine Reform der Einkommenssteuer oder mehr Flexibilität im Arbeitsrecht.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 23:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Länder fordern Nachbesserungen bei geplanter Pflegereform</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34793-laender-fordern-nachbesserungen-bei-geplanter-pflegereform</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Mundmaske-22.jpg" /></p><p>Am 4. Juni, hat der Bund den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Der niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi erwartet im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutliche Verbesserungen an dem Gesetz, wie es in einer Pressemitteilung heißt.  {/mprestriction}</p>
<p>„Es ist gut, dass Ministerin Warken nun endlich den Entwurf zur Pflegereform vorgelegt hat, denn eines ist klar: Die Soziale Pflegeversicherung muss grundlegend reformiert werden, damit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auch in Zukunft Unterstützung und Entlastung in schwierigen Lebenssituationen erfahren. Der Gesetzentwurf sieht einige Verbesserungen für die pflegerische Versorgung vor, wie etwa die Bündelung der unterschiedlichen Beratungsangebote und Einführung einer individuellen Pflegebegleitung sowie die Refinanzierung von Akut-Kurzzeitpflegeplätzen und Stärkung der Rehabilitation. Auch dass ambulante Einzelleistungen in einem Sachleistungs- und Entlastungsbudget gebündelt werden und entlastende digitale Tools, Assistenzsysteme, IT-Infrastruktur, Qualifizierung und IT-Sicherheit stärker gefördert werden, begrüße ich.</p>
<p>Aber – und das werden wir mit den anderen Ländern gegenüber dem Bund deutlich machen: Mit Blick auf die Maßnahmen zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Das von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam im Zukunftspakt Pflege gesteckte Ziel, die Kostenbelastung für die Pflegebedürftigen zu begrenzen, wird mit diesem Entwurf nicht erreicht.</p>
<p>Die vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen in Höhe von elf Milliarden Euro lösen die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung nicht, sondern verschieben die finanzielle Last einseitig auf die Länder, die Kommunen und die Betroffenen. Besonders kritisch zu bewerten ist die geplante Kürzung bei den Leistungszuschlägen für Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie der Wegfall des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1. Wenn Eigenanteile für die stationäre Pflege steigen und Hilfsangebote wegbrechen, werden unzählige Pflegebedürftige unter die Armutsgrenze gedrängt. Die Folge wird eine unweigerliche Kettenreaktion sein: Die Betroffenen müssen „Hilfe zur Pflege“ beantragen, was zu einer Kostenexplosion bei den Sozialhilfeträgern führen wird. {/mprestriction}</p>
<p>Ich fordere die Bundesregierung auf, den Entwurf grundlegend nachzubessern. Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren. Statt einer reinen Mangelverwaltung und Einsparungen auf dem Rücken der Schwächsten braucht es eine nachhaltige Finanzierung, die auch eine stärkere Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen beinhaltet. Niedersachsen und die anderen Länder werden sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren konstruktiv einbringen, um eine echte, zukunftsfähige Pflegereform zu gestalten. Am Ende muss im Bundestag eine Reform beschlossen werden, die tatsächlich für eine Verbesserung der Situation in der Pflege und eine Stabilisierung der Pflegeversicherung sorgt.“</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Experten fordern Ende des Tankrabatts und gezieltere Hilfen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34797-experten-fordern-ende-des-tankrabatts-und-gezieltere-hilfen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0921/Web-Zapsauele.jpg" /></p><p>Der seit 1. Mai geltende Tankrabatt der Bundesregierung kommt mittlerweile an den Zapfsäulen an. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des ifo Tankrabatt-Trackers. „Während beim Diesel über den gesamten Mai hinweg durchschnittlich 12 Cent weitergegeben wurden, sind es beim Super E5 16 Cent und bei Super E10 15 Cent pro Liter“, sagt Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft. {/mprestriction}</p>
<p>Die Autofahrerinnen und Autofahrer wurden entlastet. In der Gesamtbetrachtung verbleibt jedoch ein Teil der eingesetzten Steuermittel von rund 1,6 Milliarden Euro bei den Mineralölkonzernen. Außerdem komme der Tankrabatt vor allem denjenigen zugute, die viel fahren oder Fahrzeuge mit hohem Verbrauch besitzen. Die pauschale Steuersenkung eignet sich nicht zur zielgenauen Entlastung besonders betroffener Personengruppen, etwa Pendlerinnen und Pendler mit niedrigem Einkommen. Zugleich verzerrten die niedrigeren Preise an der Zapfsäule das Knappheitssignal und setzten falsche Anreize. Auch wirkt der Tankrabatt klimapolitischen Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen im Autoverkehr entgegen.</p>
<p>„Die Bundesregierung sollte den Tankrabatt nicht über den Juni hinaus verlängern“, sagt Neumeier. „Stattdessen braucht es zielgenaue Maßnahmen wie eine Reform der Einkommensteuer, um einkommensschwache Haushalte zu entlasten.“ {/mprestriction}</p>
<p>Der ifo Tankrabatt-Tracker wird an jedem Werktag auf Basis der Spritpreise vom Vortrag aktualisiert. Damit kann jede*r interessierte Bürger*in Tag für Tag nachvollziehen, ob der Tankrabatt die versprochene Wirkung entfaltet und die Spritpreise senkt. Auf der Webseite und im ifo Schnelldienst digital finden sich außerdem Informationen zu den verwendeten Daten und zu den Methoden, die die Wissenschaftler*innen für ihre Auswertung nutzen.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:53:04 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Höchstarbeitszeit: Experten sehen Regierungspläne kritisch</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34796-hoechstarbeitszeit-experten-sehen-regierungsplaene-kritisch</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/24/0221/Web-Frauen-Buero.jpg" /></p><p>Die Bunderegierung führt mehrere Ziele für ihre Initiative an: wirtschaftliche Impulse setzen, Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten an Flexibilität – und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels. Können diese Ziele erreicht werden? {/mprestriction}</p>
<p>Das ist höchst zweifelhaft, analysieren Forschende der Hans-Böckler-Stiftung in mehreren Untersuchungen. Denn erstens kann eine weitgehende Lockerung der täglichen Erwerbs-Arbeitszeit, die Höchstarbeitszeiten von mehr als zwölf Stunden im Erwerbsjob möglich macht, bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächt, statt stärkt. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt. So ergibt eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: Knapp drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen für Erholung und Gesundheit, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienleben sowie die Organisation ihres Alltags, wenn generell Arbeitstage von mehr als zehn Stunden möglich werden. Frauen rechneten bei der Befragung noch deutlich häufiger mit negativen Wirkungen als Männer, was daran liegen dürfte, dass sie deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit zusätzlich zum Erwerbsjob leisten. Weniger als 10 Prozent aller Befragten sahen mögliche positive Wirkungen, so die Studie. </p>
<p>„Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben, und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, lautet das Resümee von Dr. Amélie Sutterer-Kipping vom Hugo Sinzheimer Institut (HSI) für Arbeits- und Sozialrecht der Stiftung. Zusammen mit ihrem Kollegen Dr. Laurens Brandt analysiert sie Auswirkungen des Regierungsvorschlags. </p>
<p><strong>Wie flexibel sind Arbeitszeiten heute? </strong></p>
<p>Schon die geltende Rechtslage ermöglicht Arbeitgebenden eine erhebliche Flexibilität. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar eine Konstante im Arbeitszeitgesetz, doch ohne weitere Voraussetzung ist eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Dabei gilt der Samstag als Werktag, wirkt bei einer Fünf-Tage-Woche also als Ausgleichstag. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen zu. Diese müssen aber transparent geregelt sein, durch einen Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis. </p>
<p>Besonders im Zusammenspiel von geltendem Gesetz und Tarifverträgen gibt es längst eine hohe Flexibilität, zeigt eine weitere Untersuchung des WSI. „Die Kombination von gesetzlichem Rahmen und passgenauen tariflichen Lösungen ist eine Stärke, weil sie die Interessen von Arbeitgebenden und Beschäftigten fair vermittelt. Unternehmen müssen das Potenzial aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen, wie das zunehmend passiert ist“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. </p>
<p>Die oben angesprochene WSI-Befragung ergibt auch: Immerhin 12 Prozent der Beschäftigten arbeiten wenigstens an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden. Und knapp 38 Prozent nehmen zumindest ab und zu abends nach 19 Uhr ihre Erwerbsarbeit nochmal auf, nachdem sie sie tagsüber aus privaten Gründen unterbrochen haben, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen. „Die vorliegenden Ergebnisse zeigen: Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder erforderlich noch sinnvoll“, lautet daher das Fazit der Studienautorinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Eileen Peters. </p>
<p>Was mit der von der Regierung angekündigten Deregulierung möglich würde, wären extrem lange Erwerbs-Arbeitstage. Faktisch wäre nach Abzug der Mindestruhezeit von elf Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden und 15 Minuten zulässig. Etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten oder Verkehrsbetrieben kann die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, sodass hier sogar Arbeitstage von mehr als 13 Stunden ermöglicht würden. </p>
<p><strong>Wollen nicht auch Beschäftigte mehr Flexibilität? </strong></p>
<p>Klar ist, dass weiter deregulierte Arbeitstage nicht im Interesse von Beschäftigten liegen. Das belegen empirische Untersuchungen. So:</p>
<p>- Möchten nach Daten des DGB-Index´ Gute Arbeit 98 Prozent der Beschäftigten weniger als zehn Stunden pro Tag arbeiten. 72 Prozent der Beschäftigten wünschen sich tägliche Erwerbsarbeitszeiten von maximal acht Stunden – in der Realität arbeiten aber 43 Prozent bereits sehr häufig oder oft länger als acht Stunden pro Tag. Die Mehrheit dieser Gruppe (59 Prozent) würde ihren Arbeitstag gerne auf höchstens acht Stunden begrenzen. </p>
<p>- Wollen 95 Prozent der Beschäftigten ihren Arbeitstag laut DGB-Index spätestens um 18 Uhr beenden. Das deckt sich mit Ergebnissen einer Studie des WSI von 2023. Danach wünschen sich knapp 97 Prozent der Arbeitnehmer*innen, möglichst um spätestens 18 Uhr mit der Erwerbsarbeit aufzuhören, weil sie Arbeit am Abend als schädlich für die Vereinbarkeit einstufen. Negativ könne sich nicht nur stundenlange Arbeit am Abend auswirken, sondern bereits gelegentliche Mails oder die Erreichbarkeit für Anrufe. </p>
<p>- Mögen „fragmentierte“ Arbeitstage, das heißt die Wiederaufnahme der Erwerbsarbeit am Abend nach einer längeren Unterbrechung, manchmal eine Notlösung sein. Zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind vor allem weibliche Beschäftigte, die ihre tägliche Erwerbsarbeit länger für private Zwecke unterbrechen, aber nicht, zeigt eine andere WSI-Studie. Vielmehr prägen Zeitdruck und Stress „fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die Gesundheit wichtige Ruhezeiten geraten unter Druck, die wöchentlichen Arbeitszeiten werden länger. </p>
<p>- Verschlechtern unplanbare Arbeitszeiten die Vereinbarkeit für die Beschäftigten und vor allem für Frauen, die aufgrund ihrer Sorgeverantwortung auf Planbarkeit angewiesen sind. Hinzu kommt, dass lange Arbeitszeiten und Arbeit am Abend nicht nur die eigene Work-Life-Balance beeinträchtigen, sondern auch diejenige des/der Partner*in. </p>
<p>-Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, auf die sich die Bundesregierung bezieht, setzt eine wöchentliche Obergrenze von 48 Arbeitsstunden. Wenn Beschäftigte zwölf Stunden am Tag arbeiten, müssen andere Arbeitstage deutlich kürzer sein, um diese Grenze nicht zu überschreiten, oder?- </p>
<p>Längerfristig ja. Allerdings können nach Artikel 16 der Richtlinie Ausgleichszeiträume festgelegt werden, was Deutschland mit Paragraph 3 Satz 2 des Arbeitszeitgesetzes getan hat. Danach müssen die 48 Stunden nur innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten (die Richtlinie besagt eigentlich vier Monate) im Durchschnitt erreicht werden. Kurz- bis mittelfristig sind also erheblich längere Wochenarbeitszeiten möglich, rechnet HSI-Forscher Brandt vor. Im Extremfall wären kurzfristig Arbeitswochen von 73,5 Stunden möglich (6 Tage x 12,25 Stunden). Denn die Richtlinie und das Arbeitszeitgesetz schreiben nur einen wöchentlichen Ruhetag vor, es kann also an sechs Tagen gearbeitet werden. Wird die Tageslänge von 24 Stunden nur durch die Ruhezeit von elf Stunden und die gesetzliche Pause von 45 Minuten begrenzt, verbleiben rechnerisch 12 Stunden und 15 Minuten (in Branchen mit der Möglichkeit einer verkürzten Ruhezeit sogar 13 Stunden und 15 Minuten). Multipliziert man dies mit sechs, ergeben sich 73,5 Stunden (bzw. 79,5 Stunden). Dabei ist die arbeitsmedizinische Forschung eindeutig darin, dass sehr lange Arbeitszeiten deutliche Risiken durch Erkrankungen und Unfälle verursachen. </p>
<p><strong>Welche gesundheitlichen Risiken sind wissenschaftlich gesichert?</strong> </p>
<p>Langfristig kommt es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physische und psychische Erschöpfungszustände, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Herz-Kreislauf-Problemen. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. </p>
<p>Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über zehn Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von zwölf Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu acht Stunden um das Zweifache erhöht. </p>
<p>Zudem können laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bei sehr langen Arbeitszeiten Indikatoren für einen Leistungsabfall bei den Beschäftigten gemessen werden, wie z. B. die Ermüdung oder eine Leistungsminderung bei mentalen Aufgaben. Darunter kann die Produktivität leiden. </p>
<p>-Aber wird nicht in Deutschland im internationalen Vergleich wenig gearbeitet? Damit argumentieren Befürworter*innen einer Deregulierung und zitieren häufig Daten der OECD zur Jahresarbeitszeit.- </p>
<p>Wichtig ist erstmal: Die OECD weist auf ihrer Website selbst darauf hin, dass die Daten zur Jahresarbeitszeit nicht geeignet sind, um Länder in einem konkreten Jahr miteinander zu vergleichen. Grund sind international unterschiedliche Quellen und Berechnungsmethoden: “The data are intended for comparisons of trends over time; they are unsuitable for comparisons of the level of average annual hours of work for a given year, because of differences in sources and methods of calculation.” </p>
<p>Ebenso wichtig: Um sich ein vollständiges Bild über das geleistete Arbeitsvolumen in Deutschland zu machen, muss neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit betrachtet werden. Die Zahl der Erwerbstätigen ist nach der aktuellen Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) seit 2015 um 6,6 Prozent von etwa 43 Millionen auf fast 46 Millionen Menschen im Jahr 2025 gestiegen. </p>
<p>Die gestiegene Erwerbstätigenzahl ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt vom HSI. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen. 2024 lag sie bei 74 Prozent, so das Statistische Bundesamt. Das ist deutlich mehr als der EU-Durchschnitt von 66 Prozent. Allerdings arbeitet fast jede zweite erwerbstätige Frau in der Bundesrepublik in Teilzeit, und das nicht immer freiwillig. </p>
<p>Rechnerisch senkt die hohe Teilzeitquote in Deutschland die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf, was zu einer laut Destatis im europäischen Vergleich unterdurchschnittlichen Arbeitszeit aller Beschäftigten von durchschnittlich 34,8 Stunden pro Woche wesentlich beiträgt. Schaut man auf die Arbeitszeit der in Vollzeit Arbeitenden in Deutschland, ist die hingegen praktisch genau so hoch wie im EU-Mittel: Erwerbstätige in Vollzeit arbeiteten 2024 hierzulande durchschnittlich 40,2 Stunden, EU-weit 40,3 Stunden. Auch bei Teilzeiterwerbstätigen war der Abstand minimal: Sie kamen 2024 im EU-Durchschnitt auf 22,0 Stunden. In Deutschland arbeiteten sie 21,8 Stunden pro Woche im Erwerbsjob. </p>
<p>Weitere mögliche Gründe für die relativ niedrige durchschnittliche Arbeitszeit in Deutschland sind aktuell durch Arbeitgebende abgesenkte Arbeitszeiten und Streichung von Vollzeitstellen in der schwachen Konjunktur. Dagegen helfen u.a. Infrastrukturinvestitionen, nicht aufgeweichte Arbeitszeitgesetze. Gleichzeitig werden weiterhin jedes Jahr hunderte Millionen Überstunden geleistet, zu einem erheblichen Teil unbezahlt. </p>
<p><strong>Immer wieder wird die Schweiz als Beispiel für längere Arbeitszeiten genannt. Was zeigt der Vergleich?</strong> </p>
<p>Der Blick in die Schweiz ist interessant. In der Eidgenossenschaft ist die Stundenzahl bei Vollzeitbeschäftigung hoch und gleichzeitig der Anteil der Teilzeitbeschäftigten. 2024 waren 58,4 Prozent der Frauen in der Schweiz in Teilzeit erwerbstätig und 21,1 Prozent der Männer. Damit liegt der Teilzeitanteil von Frauen noch über dem in Deutschland (49 Prozent). Auch Männer (12 Prozent) arbeiten in Deutschland seltener mit reduzierter Stundenzahl, ergibt eine Analyse des WSI. Das zeige: „Eine hohe Vollzeitnorm führt zu einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch.  </p>
<p><strong>Was bedeutet die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Beschäftigte, insbesondere für Frauen?</strong> </p>
<p>Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Erwerbstätige Frauen leisten im Durchschnitt pro Woche acht Stunden mehr unbezahlte (Sorge-)Arbeit als Männer. Unter dem Strich haben Frauen so im Durchschnitt längere Arbeitswochen als Männer, wenn man bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, hat Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeit- und Genderexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in einer aktuellen Untersuchung ermittelt. An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern – ganz im Gegenteil, da so Arbeitstage verlängert und Arbeitszeiten unplanbarer werden können.  </p>
<p><strong>Wenn lange Arbeitstage so viele Nachteile haben: Ist es eine Idee, einen oder mehrere Feiertage zu streichen, damit die Wirtschaft wieder stärker wächst?</strong> </p>
<p>Nein. Denn in der Empirie gibt es keine Belege dafür, dass die Abschaffung von Feiertagen die Wirtschaftsleistung erhöht. Das zeigt die Analyse von konkreten Fällen, in denen in Deutschland beziehungsweise in einzelnen Bundesländern in den vergangenen 30 Jahren arbeitsfreie Feiertage gestrichen oder neu eingeführt wurden. In gut der Hälfte der Fälle entwickelte sich die Wirtschaft sogar danach in jenen Bundesländern besser, in denen arbeitsfreie Feiertage beibehalten wurden oder neu hinzukamen, ergibt eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.  </p>
<p>„Die Gleichung: Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum, geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK und Ko-Autor der Untersuchung. „Die Forderung nach einem solchen Schritt zur Wachstumsförderung ist deshalb nicht zielführend.“ </p>
<p><strong>Was würde denn Arbeitnehmer*innen wirklich helfen, Job und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen – und wäre damit sinnvoll, um das Potenzial an Erwerbsarbeit besser auszuschöpfen, vor allem bei Frauen?</strong></p>
<p> Die Forschenden von HSI und WSI nennen als zentralen Punkt mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen sie an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor“, schreiben Sutterer-Kipping und Brandt. Statt den Irrweg einer weiteren Arbeitszeitderegulierung einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. So müsse die Entscheidung für Teilzeitarbeit freiwillig sein und die Verringerung der Arbeitszeit eine eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf gewährleisten. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. Doch bisher gebe es noch zu viele Einschränkungen. </p>
<p>Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit. Nötig sind nicht nur zusätzliche Plätze bei der Betreuung, sondern auch mehr Verlässlichkeit. Denn laut einer WSI-Untersuchung waren 54 Prozent der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die eigentlich eine externe Kinderbetreuung in einer Kita, bei Tageseltern oder in einer schulischen Ganztagsbetreuung haben, im Herbst 2025 an einem oder mehreren Tagen mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen Schließungen der Einrichtung konfrontiert, beispielsweise wegen Personalmangels. „Die Zahlen unterstreichen, dass die aktuelle Arbeitszeitdebatte vielfach falschherum aufgezäumt ist: Wir brauchen erstens weitere massive Investitionen in eine wirklich verlässliche Infrastruktur für die frühe Bildung, vor allem eine bessere Personalausstattung“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. „Zweitens sollte man alles unterlassen, was Arbeitszeiten für Beschäftigte noch schlechter planbar macht, beispielsweise eine Abschaffung der täglichen Arbeitszeit-Höchstgrenze.“ </p>
<p>Ebenso wichtig ist eine faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Auswertungen der Entwicklung der Erwerbsarbeitszeit von Müttern und Vätern nach der Pandemie zeigt darüber hinaus, dass eine gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit eine bedeutende Voraussetzung dafür ist, dass Mütter ihr Erwerbsarbeitsstundenvolumen wieder erhöht haben.  {/mprestriction}</p>
<p><strong>Was sollte der Gesetzgeber sinnvoll im Arbeitszeitrecht regeln, anstatt den Schutz der Beschäftigten abzubauen?</strong> </p>
<p>Die Koalition beruft sich darauf, dass die Arbeitszeit-Richtlinie der EU nur eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorsieht. Während die Mitgliedstaaten aber ohne Frage bessere Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer*innen schaffen können, verstößt das deutsche Recht an zahlreichen Stellen gegen die Mindestvorschriften der Richtlinie, was nicht zulässig ist. </p>
<p>Bereits heute werden in Deutschland jährlich hunderte Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Durch die beabsichtigte Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit dürfte die Zahl der Überstunden weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund ist besonders hervorzuheben, dass der Gesetzgeber nach wie vor keine transparente Regelung zur Arbeitszeiterfassung geschaffen hat. Bereits im Jahr 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber alle Arbeitszeiten erfassen müssen. Das Bundesarbeitsgericht entnimmt diese Pflicht einer allgemeinen Vorschrift im Arbeitsschutzgesetz, sodass sie geltendes Recht ist. </p>
<p>Viele Unternehmen erfassen die Arbeitszeiten jedoch nach wie vor nicht und eine unmittelbare Sanktionierung ist derzeit nicht möglich. Zudem ist ungeklärt, welche Anforderungen an eine manipulationssichere Erfassung zu stellen sind. Der Gesetzgeber sollte diese Punkte dringend regeln.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:51:40 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Urlaub in Südeuropa oft deutlich günstiger als in Deutschland</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34795-urlaub-in-suedeuropa-oft-deutlich-guenstiger-als-in-deutschland</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0320/Mallorca_Strand_DSC05390.jpg" /></p><p>Der Urlaub ist in den meisten südeuropäischen Staaten deutlich günstiger als in Deutschland. Am niedrigsten unter den ausgewählten europäischen Urlaubsländern war das Preisniveau für Gaststättenbesuche und Hotelaufenthalte im April 2026 in Nordmazedonien (-52 % im Vergleich zu Deutschland) und Bulgarien (-47 %). Restaurant- und Hoteldienstleistungen kosteten somit dort nur etwa halb so viel wie in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. {/mprestriction}</p>
<p>Besonders günstig war es für Reisende aus Deutschland auch in Montenegro (-39 %), Portugal (-30 %) und Spanien (-22 %). Auch in anderen südlichen Urlaubsländern wie Malta (-20 %), Zypern (-19 %) und Griechenland (-18 %) zahlten Urlauberinnen und Urlauber für Restaurantbesuche und Hotelaufenthalte deutlich weniger als hierzulande. Am höchsten unter den südeuropäischen Urlaubsländern war das Preisniveau in Kroatien und Italien, jedoch waren Restaurant- und Hoteldienstleistungen dort immer noch 9 % beziehungsweise 2 % günstiger als in Deutschland.</p>
<p>Der Preisniveau-Vergleich zeigt an, wie viel die gleichen Gaststätten- und Hoteldienstleistungen in einem anderen Land kosten, und zwar jeweils im Vergleich zu Deutschland. Ein Beispiel: Während man hierzulande für eine Restaurant- und Hoteldienstleistung im April dieses Jahres 100 Euro bezahlte, hätten Reisende in Spanien mit einem 22 % niedrigeren Preisniveau dafür im Schnitt nur 78 Euro ausgegeben.</p>
<p><b>Restaurant- und Hotelbesuche nur in wenigen Nachbarstaaten günstiger</b></p>
<p>Die Nachbarstaaten Deutschlands sind mit Auto oder Bahn gut zu erreichen und deshalb aktuell für manche Reisende besonders im Fokus. Auch in einigen dieser Staaten konnte man zuletzt günstiger Urlaub machen als hierzulande. So zahlten Reisende aus Deutschland in Tschechien 30 % weniger in Gaststätten und Hotels. In Polen lag das entsprechende Preisniveau 12 % unter dem in Deutschland, in Frankreich waren es noch 4 % weniger.</p>
<p>In den meisten Nachbarstaaten war der Urlaub jedoch teurer als hierzulande. In Österreich mussten Urlaubende 1 % mehr zahlen, in Belgien 13 % mehr und in den Niederlanden 14 %. Am höchsten war das entsprechende Preisniveau in Dänemark mit +29 % im Vergleich zu Deutschland sowie in der Schweiz mit +49 %. {/mprestriction}</p>
<p><b>Urlaub in nordischen Ländern deutlich teurer</b></p>
<p>Neben Dänemark ist es auch in den anderen nordischen Ländern für Urlaubende aus Deutschland teurer als hierzulande. So lagen die Preise für Restaurant- und Hoteldienstleistungen im März 2026 in Finnland um 10 % und in Schweden um 12 % über denen in Deutschland. Auch in Norwegen (+34 %) kostete der Urlaub deutlich mehr. Am höchsten war das entsprechende Preisniveau in Island mit +49 % im Vergleich zu Deutschland.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quell<span style="color: #000000;">e:<a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/32102/6289568" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"> Statistisches Bundesamt</a></span></span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:48:22 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im April gesunken</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34794-auftragseingang-im-verarbeitenden-gewerbe-im-april-gesunken</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1121/Web-Fabrik-Metall.jpg" /></p><p>Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2026 gegenüber März 2026 saison- und kalenderbereinigt um 3,8 % gesunken. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang ebenfalls um 3,8 % niedriger als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von Februar 2026 bis April 2026 um 3,1 % niedriger als in den drei Monaten zuvor, ohne Großaufträge stieg er im gleichen Zeitraum um +3,5 %. Im März 2026 stieg der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber Februar 2026 um 4,5 % (vorläufiger Wert: +5,0 %). {/mprestriction}</p>
<p>Die negative Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im April 2026 ist auf die deutlichen Rückgänge von Neuaufträgen in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt -5,3 % zum Vormonat) und in der Herstellung von elektrischer Ausrüstung (-16,3 %) zurückzuführen. Auch der Rückgang des Auftragseingangs im Maschinenbau (-7,4 %) beeinflusste das Gesamtergebnis negativ.</p>
<p>Bei den Investitionsgütern lag der Auftragseingang im April 2026 um 2,9 % niedriger und bei den Vorleistungsgütern um 4,4 % niedriger als im Vormonat. Bei den Konsumgütern fiel er um 6,7 %.</p>
<p>Die Auslandsaufträge sanken im April 2026 um 4,2 %. Dabei fielen die Aufträge aus der Eurozone um 11,1 % und die Aufträge von außerhalb der Eurozone stiegen um 0,8 %. Die Inlandsaufträge sanken um 2,9 %. {/mprestriction}</p>
<p><b>Umsatz im April 2026 um 0,1 % höher als im Vormonat</b></p>
<p>Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im April 2026 saison- und kalenderbereinigt 0,1 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2025 war der Umsatz kalenderbereinigt 0,6 % höher. Für März 2026 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Anstieg von 1,2 % gegenüber Februar 2026 (vorläufiger Wert: +0,7 %).</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle<span style="color: #000000;">: <a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/32102/6289569" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Statistisches Bundesamt</a></span></span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:30:08 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Inklusion an Schulen: Schleswig-Holstein setzt Ganztagsanspruch um</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34792-inklusion-an-schulen-schleswig-holstein-setzt-ganztagsanspruch-um</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/0421/Web-Schule.jpg" /></p><p>Schleswig-Holstein wird den Anspruch auf eine schulische Ganztagsbetreuung ab dem 1. August inklusiv umsetzen und hat dafür jetzt die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit dem Bildungsministerium die kommunale Ebene am 2. Juni per Rundschreiben über die Umsetzung gesetzlicher inklusiver Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch informiert, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Familien von Kindern mit Behinderung können demnach gesetzliche Unterstützungsleistungen in der Schule vollständig als sogenannte Teilhabe an Bildung nach Paragraf 9 des Sozialgesetzbuches beantragen und abrechnen. Das gilt für alle Aktivitäten und Leistungen in der Schule – egal, ob im Unterricht selbst oder in der weiteren Betreuung am Nachmittag. Damit ist ein landesweit einheitliches Verfahren sichergestellt. Mögliche finanzielle Mehraufwendungen werden vom Land getragen. Eltern werden nicht zusätzlich finanziell in Anspruch genommen. <br /> <br />Eine rechtliche Klarstellung war notwendig geworden, weil das Bundesgesetz (SGB IX) zwei unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe von Kindern mit Behinderungen vorsieht: Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dabei werden Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Ganztag vorrangig für Angebote mit Bildungscharakter gewährt, beispielsweise für die Hausaufgabenbetreuung. Für Angebote mit überwiegendem Freizeitcharakter kommen Leistungen zur sozialen Teilhabe in Betracht. Für letztere kann – abhängig vom Einkommen und Vermögen – ein Kostenbeitrag der Eltern anfallen. In der Folge hätte es zu Unterschieden in der Beantragung und Finanzierung von Leistungen kommen können. <br /> <br />In der Praxis werden beide Leistungen vom selben Leistungserbringer übernommen. Das heißt, dass eine Person ein Kind (oder mehrere Kinder) in beiden Leistungsbereichen begleitet. Die rechtliche Unterscheidung hat damit keine Auswirkungen auf den Alltag der Kinder, ist jedoch für das Verwaltungshandeln und die Bewilligung von Bescheiden von Bedeutung.<br /> <br />Mit der jetzt getroffenen Regelung, wonach das schulische rechtsanspruchserfüllende Ganztags- und Betreuungsangebot unter den Bildungsbegriff fällt und somit bei entsprechendem individuellen Bedarf als Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX möglich sind, schafft die Landesregierung die Voraussetzung dafür, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter inklusiv und praxisnah umgesetzt werden kann. Voraussetzung dafür ist auch eine gute personelle Ausstattung der Angebote, damit Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut und gefördert werden können. Die Richtlinie zur Betriebskostenförderung für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote berücksichtigt daher für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderschwerpunkt sowohl einen erhöhten Betreuungsschlüssel als auch höhere Sachkostensätze. Ziel ist es, die Unterstützung von Kindern mit zusätzlichen Bedarfen bereits innerhalb der regulären Ganztagsstruktur zu stärken. {/mprestriction}<br /> <br />Darüber hinaus arbeiten die beiden Ministerien daran, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Schule weiter auszubauen. Ziel ist, anstelle vieler Einzelfalllösungen und umfangreicher Antragsverfahren eine verlässliche, systemische Unterstützung an Schulen zu etablieren. Dazu sollen die sogenannten Pooling-Modelle und multiprofessionelle Teams erprobt, weiterentwickelt und etabliert werden.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>DGB lehnt Reform des Acht-Stunden-Tages strikt ab</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34791-dgb-lehnt-reform-des-acht-stunden-tages-strikt-ab</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0921/Web-Arbeit-Laptop.jpg" /></p><p>Bei der von der Bundesregierung geplanten Ausweitung des Acht-Stunden-Tages sind die Gewerkschaften zu keinerlei Kompromiss bereit. „Da gibt es aus unserer Sicht nichts zu bereden“, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) und schloss jeden Mittelweg aus. Auf die Frage, ob irgendeine Light-Version beim Arbeitszeitgesetz denkbar ist, die für alle gesichtswahrend wäre, sagte sie: „Nein. Das ist ein rein ideologisch getriebener Irrläufer.“ {/mprestriction}</p>
<p>Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Weiter heißt es aber auch: „Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen.“ Die Gewerkschaften gehören zu diesen Sozialpartnern und wehren sich vehement dagegen, den Acht-Stunden-Tag anzutasten.</p>
<p>„Die einzigen Arbeitgeber, die Interesse daran haben können, das Arbeitszeitgesetz zu ändern, sind diejenigen, die heute schon illegal überlange Arbeitszeiten praktizieren und sich so in die Legalität bringen wollen“, kritisierte Fahimi im Gespräch mit dem RND. Schon jetzt gebe es „tausendfach flexible Regelungen in den Betrieben. Arbeitgeber, die mehr Flexibilität wollen, sollen mit uns Tarifverträge machen und in ihrer Firma Betriebsräte zulassen.“  {/mprestriction}</p>
<p>„Die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes hat keinerlei positive Wirkung auf Wachstum“, sagte Fahimi. Die Realität sehe ganz anders aus. An vielen Standorten müssten Gewerkschaften derzeit dafür kämpfen, Jobs zu erhalten. „Dafür müssen wir manchmal schmerzhafte Sozialpläne machen und Beschäftigte in Kurzarbeit schicken. Da hilft es doch nicht, das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen“, sagte die DGB-Chefin. Dies hätte nur zur Folge, dass künftig Schichten von bis zu 13 Stunden erlaubt wären. „Das motiviert auch langfristig niemanden, eine Arbeit aufzunehmen, seine Wochenarbeitszeit auszuweiten oder länger im Job zu bleiben.“</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Fahimi fordert Kurswechsel bei Wirtschafts- und Sozialreformen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34790-fahimi-fordert-kurswechsel-bei-wirtschafts-und-sozialreformen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/DBT-04/EUS0408-Yasmin_Fahimi_MdB_EUS_2265_2022-04-28-A.jpg" /></p><p>Vor einem Spitzentreffen im Kanzleramt hat DGB-Chefin Yasmin Fahimi die Reformpläne der Bundesregierung pauschal als fehlgeleitet kritisiert und Gegenvorschläge angekündigt. „Der bisherige Ansatz ist ökonomisch und sozial völlig verfehlt“, sagte Fahimi dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Alles an sogenannter Reformagenda, was derzeit diskutiert wird, legt den Fokus auf Sparen und Kürzen. Damit wird jede Binnennachfrage getötet.“ Sie machte klar, die Gewerkschaften wollten bei dem Treffen andere Reformvorschläge machen – und zwar zur Entlastung von Unternehmen und zur Anregung des Wirtschaftswachstums. {/mprestriction}</p>
<p>Unter anderem müssten gezielt jene Unternehmen entlastet werden, „die tatsächlich in Standorte investieren, etwas für gute Beschäftigung tun oder auf Klimaneutralität umstellen“, sagte Fahimi. „Wenn der Reformwille beschworen wird, dann muss man auch dazu bereit sein, darüber zu reden, welche Reformen eigentlich notwendig sind.“</p>
<p>Den bisherigen Ansatz der Bundesregierung, möglichst radikal zu sparen, ohne strukturelle Reformen anzustoßen, halte sie für falsch. „Er trägt nicht zur Modernisierung des Landes bei. Wir brauchen aber keine reinen Kürzungsprogramme, sondern Strukturreformen.“ Fahimi mahnte: „Wir brauchen Wachstumsimpulse für nachhaltige Wirtschaft und gute Arbeitsplätze. Das Land braucht jetzt eine Wachstumsagenda anstatt Reformschmerz.“</p>
<p>Die Idee, zur Gegenfinanzierung einer Einkommensteuerreform pauschal alle staatlichen Subventionen um einen bestimmten Prozentsatz zu kürzen, tat die DGB-Vorsitzende als „völligen Unfug“ ab. „Weder Gießkannen-Politik noch Rasenmäher-Politik wird an den Ursachen unserer Probleme irgendetwas ändern.“ Die Gewerkschaftschefin betonte: „Wir wollen Reformen nicht verhindern, sondern vernünftig gestalten.“ An den bestehenden Plänen lasse sich sicher „durchaus noch etwas drehen“.  {/mprestriction}</p>
<p>An diesem Mittwoch treffen sich im Kanzleramt die Spitzen der Koalition mit Vertretern von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden, um über geplante Reformen zu reden. Union und SPD haben sich einen straffen Zeitplan gesetzt und wollen bis Ende Juni oder Anfang Juli die wichtigsten Eckpunkte festlegen.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 03:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Regierung setzt auf Baukultur als Teil der Stadtentwicklung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34789-regierung-setzt-auf-baukultur-als-teil-der-stadtentwicklung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/0721/Web-Hausbau.jpg" /></p><p>Die Bundesregierung hat die Vorlage des Baukulturberichts 2026/27 durch die Bundesstiftung Baukultur begrüßt. In einer von der Regierung vorgelegten Unterrichtung (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106220.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/6220</span></a>) heißt es, der Bericht leiste einen wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und schaffe die Basis für eine sachorientierte politische Diskussion über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. {/mprestriction}</p>
<p>„Die Bundesregierung sieht sich durch den Bericht darin bestätigt, die Förderung der Baukultur unter dem Leitbild ,Vorbild - Partner - Förderer' als ein wichtiges baupolitisches Ziel weiter zu verfolgen“, heißt es in der Stellungnahme. Der Bund sei zentraler Baukulturakteur und wirke im Rahmen seiner Zuständigkeiten maßgeblich daran mit, „die Qualität der baulich-räumlichen Umwelt in Deutschland positiv zu beeinflussen“. Dies geschehe vor allem durch regulative Maßnahmen, über Förderung und Forschung sowie durch das Bauen im eigenen Zuständigkeitsbereich. </p>
<p>Der Baukulturbericht erscheint alle zwei Jahre. Der Bericht 2026/27 mit dem Titel „Gestalten - Prozesse, Bauen, Zusammenhalt“ behandelt Fragen des städtebaulichen Gestaltens, des baulichen Entwerfens und Konstruierens sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine gute Gestaltung trage maßgeblich zu einer erfolgreichen Baukultur bei. </p>
<p>Sie führe zu größerer Akzeptanz in der Bevölkerung, verlängere die Lebensdauer von Bauwerken und Freiräumen und steigere die Kosteneffizienz. Der Paradigmenwechsel hin zu Umbauprozessen und ressourcenschonenden Bauweisen und der stetig steigende Einsatz digitaler Methoden erforderten neue ästhetische Ansätze in Planung und Bau. Der Baukulturbericht blicke auch auf das Gestalten gemeinwohlorientierter Orte sowie die Ausgestaltung der Prozesse in allen Phasen eines Bauprojekts, heißt es in der Unterrichtung.  {/mprestriction}</p>
<p>Behandelt wird in dem Bericht auch das Thema „Zusammenhalt gestalten“. Dazu heißt es, dass Bauen über den privaten Nutzen hinaus dem Gemeinwohl dienen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. Der Bericht empfiehlt daher Bund, Ländern und Kommunen, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und Orte zu schaffen, die Identität stiften und Austausch sowie demokratische Teilhabe ermöglichen würden. Außerdem sollen Instrumente der Bodenpolitik auf kommunaler Ebene aktiv genutzt werden, um etwa leerstehende Immobilien anzukaufen, Konzeptvergaben anzuwenden oder Grundstücke in Erbbaurecht zu vergeben. Das zivilgesellschaftliche Engagement müsse gestärkt und die Bürgerbeteiligung erleichtert werden.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 02:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Linke fordert Grundgesetzänderung für Recht auf anwaltliche Hilfe</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34788-linke-fordert-grundgesetzaenderung-fuer-recht-auf-anwaltliche-hilfe</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0721/Web-Gerichtshammer-1.jpg" /></p><p>Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Drucksache: <a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106104.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/6104</span></a>  {/mprestriction}</p>
<p>In der Antwort heißt es:</p>
<p>Die Durchsetzung und der Schutz von Rechten natürlicher und juristischer Personen bilden ein zentrales Fundament demokratischer Rechtsstaaten. Dieses Fundament steht jedoch – auch in Staaten mit gefestigter demokratischer Tradition – zunehmend unter Druck. International, aber auch innerhalb Europas, lassen sich Entwicklungen beobachten, die die Unabhängigkeit anwaltlicher Tätigkeit in Frage stellen oder den Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung einschränken.</p>
<p>Der verfassungsrechtliche Rahmen in Deutschland gewährleistet mit Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz zwar einen umfassenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Eine ausdrücklich verankerte Garantie, sich in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten jederzeit unabhängiger anwaltlicher Unterstützung bedienen zu können, enthält das Grundgesetz jedoch nicht.</p>
<p>Gerade in sozialrechtlichen Verfahren, etwa bei der Entziehung existenzsichernder Leistungen, kann der Zugang zu gerichtlichem Eilrechtsschutz in der Praxis davon abhängen, ob Betroffene über ausreichende Mittel oder Unterstützung zur rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche verfügen. Vor diesem Hintergrund wird diskutiert, ob ein ausdrücklich normiertes Recht auf anwaltlichen Beistand dazu beitragen könnte, den Zugang zum Recht unabhängig von Einkommen und Vorwissen effektiver zu sichern.</p>
<p>Die bestehende einfachgesetzliche Ausgestaltung – etwa in der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie im System der Prozess- und Beratungshilfe – bietet zwar Schutzmechanismen, unterliegt jedoch grundsätzlich politischen Änderungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund wird die Frage erörtert, inwieweit zusätzliche verfassungsrechtliche Absicherungen erforderlich sein könnten, um die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie ein hohes Qualitätsniveau der Rechtsberatung dauerhaft zu gewährleisten.</p>
<p>Digitale Beratungsangebote, automatisierte Rechtsdienstleistungen und Legal-Tech-Anwendungen erweitern zwar den Zugang zu rechtlichen Informationen, ersetzen jedoch nicht in jedem Fall die individuelle, unabhängige anwaltliche Beratung. In der rechtspolitischen Diskussion wird daher geprüft, ob und in welchem Umfang ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht auf anwaltlichen Beistand zur Stärkung des effektiven Rechtsschutzes beitragen könnte. {/mprestriction}</p>
<p>Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:</p>
<p>Sie will dort einen neuen Absatz 5 des Artikels 19 verankern, der „eine ausdrückliche Gewährleistung“ beinhaltet, „die jeder Person das Recht einräumt, sich in gerichtlichen wie außergerichtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen“. So solle klargestellt werden, dass es sich bei diesem Recht nicht nur um Verfahren gegen die öffentliche Gewalt gehe, sondern alle Rechtsangelegenheiten umfasst.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 02:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>EU-Politiker fordern härtere Einreiseregeln für russische Touristen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34787-eu-politiker-fordern-haertere-einreiseregeln-fuer-russische-touristen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/26/0120/EUS_3424-2556-2024-ARC-DBT-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Bundes- und Europapolitiker von Union, SPD, Grünen und FDP haben die Bundesregierung aufgerufen, sich in Brüssel für eine erschwerte Einreise russischer Touristen in die EU einzusetzen. Die Vergabe von Schengen-Visa für russische Staatsbürger müsse mit Blick auf die europäische Sicherheitsordnung deutlich eingeschränkt werden, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Dafür müsse sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission stark machen. "Zugleich muss sie sicherstellen, dass eine Ausreise für russische Oppositionelle und kritische Zivilgesellschaft trotzdem ermöglicht und unterstützt wird", sagte die Grüne dem RND. {/mprestriction}</p>
<p>Am Freitag hatte ein Kommissionssprecher in Brüssel angekündigt, im kommenden Jahr neue Restriktionen für die Vergabe von EU-Visa an Russen vorzuschlagen. Die EU-Kommission reagierte damit auf den Protest von elf europäischen Staaten über die stetige Zunahme von russischen Touristen-Visa für die EU. Im vorigen Jahr seien rund eine halbe Million Visa für Russen genehmigt worden, vor allem für Urlaubsreisen nach Frankreich, Spanien und Italien. Das sei ein Höchststand seit 2022 und stelle ein Sicherheitsrisiko dar, monierten Schweden, Dänemark, Polen und sechs weiteren EU-Mitglieder sowie die Schengen-Länder Island und Norwegen. Deutschland hatte nicht zu den Unterzeichnern der Protestnote gehört.</p>
<p>SPD-Fraktionsvize Siemtje Möller nannte die Ankündigung EU-Kommission "angesichts der anhaltend hohen Zahl an vergebenen Visa sinnvoll und nachvollziehbar": "Dabei geht es neben den offensichtlichen Sicherheitsgründen darum, dass der ganzen russischen Gesellschaft immer wieder bewusst gemacht werden muss, dass ihr Land einen völkerrechtswidrigen Krieg führt", sagte Möller dem RND. "Es kann wirklich nicht sein, dass russische Kämpfer sich in Südeuropa von ihrem Fronteinsatz erholen und wohlhabende Russen und Russinnen, die das Putin-Regime unterstützen, in Paris, Berlin oder Mailand shoppen gehen."</p>
<p>Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Hardt, nannte die Visa-Erteilung "ein wichtiges Instrument in der Steuerung bilateraler Beziehungen", wie er dem RND sagte. Russland könne nicht Deutschland einerseits mit Hunderten hybriden Kriegsmaßnahmen pro Jahr überziehen und zugleich eine oberflächliche Normalisierung der Beziehungen anstreben. Deutschland müsse klar benennen, dass an Russlands Verhalten nichts Normales sei. "Eine striktere Visaerteilung nur an klar identifizierte Oppositionelle ist dafür ein probates Mittel", so Hardt.  {/mprestriction}</p>
<p>Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im EU-Parlament, Marie-Agnes Strack-Zimmermann betonte: „Wer glaubt, man könne Kriegsverantwortliche sanktionieren und gleichzeitig den Normalbürger ungehindert einreisen lassen, versteht nicht, wie kollektiver politischer Druck funktioniert“, sagte die FDP-Politikerin dem RND. Das Privileg, in die EU einreisen zu dürfen, „sollte eine Gesellschaft verlieren, die einen Angriffskrieg mitten in Europa trägt oder zumindest duldet“. Eine Änderung erst 2027 wäre viel zu spät. „Die Kommission muss schneller liefern.“</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 23:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Ramelow fordert Abschaffung der Politikerbeleidigung im Strafrecht</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34786-ramelow-fordert-abschaffung-der-politikerbeleidigung-im-strafrecht</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/1020/EUS_1091-2358-2025-DBT-ARC.jpg" /></p><p>Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow hat sich Forderungen aus der Union angeschlossen, den in Paragraf 188 Strafgesetzbuch geregelten Straftatbestand der Beleidigung von Politikern beziehungsweise kommunalen Mandatsträgern zu streichen. „Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung war gut gemeint, seine Anwendung entwickelt sich aber in die völlig falsche Richtung“, sagte der Linke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). {/mprestriction}</p>
<p>„Eigentlich sollte er vor allem kommunale Amtspersonen schützen, um zu verhindern, dass niemand mehr für kommunale Ämter kandidiert. Die konkrete Anwendung des Paragrafen 188 nützt jetzt aber nur jenen, die behaupten, man könne in Deutschland seine Meinung nicht mehr sagen. Das ist nicht tragfähig und ein Irrweg. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung muss wieder gestrichen werden. Der Rest ist im allgemeinen Strafrecht geregelt.“</p>
<p>Kanzler Friedrich Merz (CDU) war von Bürgern als „Lackaffe“ und „Lügenfritze“ tituliert worden. Das wurde mit Geldstrafen geahndet.</p>
<p>Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Tröglitz (Sachsen-Anhalt), Markus Nierth, sagte dem RND: „Wenn es nur Beleidigungen wären, dann wäre das ja noch hinnehmbar. Aber die Würde des Menschen kommt generell unter die Räder. Inzwischen geht es um Mobbing und Handgreiflichkeiten. Die eigentliche Gefahr ist, dass sich keiner mehr traut, politisch mitzumachen. Es wäre deshalb viel wichtiger, dass Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker Schutz bekommen. Eine Beleidigung wie ,Lackaffe‘ ist ein lächerlicher Zusatz zu einer Grundstimmung, in der wir uns gerade befinden.“ Nierth hatte sich 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen in der Gemeinde eingesetzt, war daraufhin unter den Druck rechtsextremer Kreise geraten und zurückgetreten.  {/mprestriction}</p>
<p>Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat im Vorfeld der Justizministerkonferenz einen Antrag gestellt mit dem Ziel, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich dem angeschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion will hingegen am Status quo festhalten, wonach Politikerbeleidigungen auch ohne Strafanzeige mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden können, Beleidigungen von Normalbürgern hingegen nur mit Strafanzeige mit maximal zwei Jahren.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 23:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Verband fordert großzügigere Personalanhaltswerte in der Langzeitpflege</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34780-verband-fordert-grosszuegigere-personalanhaltswerte-in-der-langzeitpflege</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1121/Web-Mundmaske-07.jpg" /></p><p>Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, die Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege großzügiger auszugestalten. Diese Werte legen fest, in welchem Umfang Personal in Pflegeeinrichtungen als angemessen eingesetzt und refinanziert werden kann. „Wenn diese Leitplanken zu eng gesetzt werden, werden sie in der Praxis zu Leitmauern. Dann verhindert das System genau die Entwicklung, die es eigentlich ermöglichen soll: mehr bedarfsgerechte Pflege, bessere Arbeitsbedingungen und eine wirksame Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens“, so Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK, in einer ersten Reaktion auf den gestern bekannt gewordenen Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit. {/mprestriction}</p>
<p>In der BT Drucksache 21/6180 kommt das BMG in der Unterrichtung der Bundesregierung auf Basis bundesweiter, nicht repräsentativer Durchschnittswerte zu der Einschätzung, dass weder eine Anpassung der Personalanhaltswerte noch eine Mindestpersonalbesetzung vorzunehmen sei. Begründet wird dies mit der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation, die durch fehlendes Assistenz- und Hilfspersonal gekennzeichnet sei.</p>
<p>Die vollstationäre Langzeitpflege ist heterogen. Bewohnerstruktur, Demenzanteil, Palliativversorgung, Nachtbesetzung, bauliche Gegebenheiten, Ausfallzeiten und besondere Versorgungskonzepte unterscheiden sich erheblich. Diese Unterschiede lassen sich nicht vollständig über enge bundesweite Anhaltswerte abbilden, die in der Praxis schnell zu faktischen Obergrenzen für Personal werden können. Einrichtungen, die vor Ort mehr Personal fachlich begründen und sinnvoll einsetzen können, dürfen nicht an starren Obergrenzen scheitern.</p>
<p>Das neue Personalbemessungsverfahren kann nur dann wirken, wenn es echte Entwicklungsräume eröffnet. Benötigt werden nicht nur zusätzliche Stellen, sondern ein kompetenzorientierter Qualifikationsmix, mehr Anleitung, verlässliche Pflegeprozessverantwortung, gute Einarbeitung, Teamzeiten und Organisationsentwicklung. All das braucht Zeit und personelle Spielräume.</p>
<p>„Gute Pflege entsteht nicht im rechnerischen Mindestbetrieb. Wer Pflegefachpersonen gewinnen und halten will, muss Bedingungen schaffen, unter denen fachlich gute Pflege auch tatsächlich möglich ist“, so Stefan Werner. Der Fachkräftemangel darf nicht als Begründung dafür dienen, notwendige Verbesserungen dauerhaft zu begrenzen. Gerade weil Personal knapp ist, müssen Einrichtungen attraktive und refinanzierbare Stellen schaffen können. {/mprestriction}</p>
<p>Der DBfK fordert daher eine Erweiterung der Personalanhaltswerte – also der Orientierungswerte dafür, wie viel Personal Einrichtungen regelhaft vorhalten und finanzieren können – verbunden mit fachlicher Begründung, Transparenz über die Mittelverwendung, qualifikationsgerechtem Personaleinsatz und Evaluation. Großzügigere Leitplanken sind kein Freibrief für Beliebigkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass die Personalbemessung ihr Ziel erreicht: bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen und bessere Arbeitsbedingungen für die beruflich Pflegenden.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 15:50:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Wenn eine Tür zu viel ist: Selbstbestimmung mit Behinderung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34779-wenn-eine-tuer-zu-viel-ist-selbstbestimmung-mit-behinderung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/1028/Natascha_Hoehn_1.jpg" /></p><p>Sie ist grau, schwer und tut genau das, wofür sie gebaut wurde. Sie schützt. Im Ernstfall hält sie Feuer auf, rettet vielleicht Leben… und das ist gut so. Wirklich. Aber für mich ist sie gerade etwas anderes. Sie ist ein Hindernis. Unüberwindlich… ohne Hilfe. Nicht weil ich ungeschickt bin. Nicht weil ich es nicht versucht hätte. Sondern weil ich schlicht nicht genug Hände habe, um gleichzeitig eine schwere Schutztür aufzuhalten und meinen Rollstuhl zu manövrieren. Das eine geht. {/mprestriction}</p>
<p>Das andere auch. Beides zusammen… nicht. Also brauche ich jemanden. Eine Begleitung. Einen Menschen, der kurz die Tür hält. Objektiv betrachtet: kein Drama. Menschen helfen einander ständig. Das ist normal, das ist schön, das ist menschlich. Und trotzdem sitzt da etwas. Leise, aber hartnäckig. Ein kleiner Frust. Weil es nicht um die eine Tür geht. Es geht um das, was sie symbolisiert… um den Moment, in dem Unabhängigkeit endet. Nicht spektakulär.</p>
<p>Nicht bei einer großen Entscheidung. Sondern bei einer grauen Tür im Flur. Ich will nicht ständig fragen müssen. Ich will nicht warten, bis jemand kommt. Ich will einfach… durch. Das Bedürfnis nach Selbstbestimmung ist kein Luxus. Es ist kein Eigensinn. Es ist eines der grundlegendsten Dinge, die ein Mensch braucht… das Gefühl, das eigene Leben in der Hand zu haben. Auch wenn es nur eine Tür ist. Barrierefreiheit scheitert oft nicht an großen Mängeln. {/mprestriction}</p>
<p>Sie scheitert an Details. An Türen, die zu schwer sind. An Stufen, die „nur eine” sind. An Lösungen, die für die meisten funktionieren… und für manche nicht. Gut gemeint ist nicht dasselbe wie gut gemacht. Wer das versteht, muss nicht selbst im Rollstuhl sitzen. Er muss nur kurz innehalten… und fragen, für wen diese Tür eigentlich offen ist. Dabei wäre die Lösung nicht mal kompliziert. Ein automatischer Türöffner… per Knopfdruck, barrierefrei, fertig. Die Technik existiert. Sie ist nicht neu, nicht utopisch. Aber sie scheitert. An Geld… und am Willen des Hausbesitzers. Nicht an der Machbarkeit. Und das ist der Teil, der wirklich schwer ist. Nicht die Tür.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Neue App beschleunigt Mobilisierung der Bundeswehr</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34784-neue-app-beschleunigt-mobilisierung-der-bundeswehr</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/0620/Soldat_Uniform_EUS_9788-251007-2025-BER-ARC-FREE-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Seit der Einführung der digitalen Alarmierungs- und Verwaltungsanwendung „Meine Reserve“im Oktober 2025 haben sich 7.111 Reservisten der Bundeswehr bis zum 9. April 2026 für die Nutzung der App authentifiziert und den Anmeldeprozess erfolgreich abgeschlossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/056/2105652.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5652</span></a>) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/051/2105198.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5198</span></a>) mit. Insgesamt 14.000 Reservisten hätten die App heruntergeladen und die Nutzerzahlen seien „deutlich steigend“. Aktuell seien rund 60.200 Reservisten beordert und kämen damit grundsätzlich als Nutzer der Anwendung in Betracht.  {/mprestriction}</p>
<p>In der Antwort heißt es:</p>
<p>Im Rahmen der Jahrestagung der Reserve wurde die Smartphone-Anwendung „Meine Reserve“ vorgestellt. Nach Angaben der Bundeswehr und der BWI GmbH soll die App erstmals eine digitale Alarmierung sowie die digitale Rückmeldung zur Einsatzbereitschaft von beorderten Reservistinnen und Reservisten ermöglichen. Darüber hinaus sollen Informationen zu Dienstterminen, Dokumenten und Ansprechpartnern zentral bereitgestellt werden. Langfristig verfolgt die Bundeswehr das Ziel, Reservistinnen und Reservisten innerhalb von 48 Stunden zum Reservistendienst heranziehen zu können.</p>
<p>Die Einführung der Anwendung wird als Reaktion auf bislang überwiegend papiergebundene und zeitaufwendige Verwaltungsabläufe bei der Heranziehung von Reservisten dargestellt. Nach bisherigen Angaben erfolgt die Kommunikation zwischen Karrierecentern, anfordernden Dienststellen und Reservisten häufig noch auf dem Postweg, wodurch Verfahren teilweise mehrere Wochen in Anspruch nehmen.</p>
<p>Künftig sollen Reservistinnen und Reservisten über die App ihre Stammdaten selbst verwalten, Dokumente digital empfangen und übermitteln sowie ihre Einsatzbereitschaft elektronisch bestätigen können. Zudem ist die Anbindung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr vorgesehen, um Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und Medienbrüche zu reduzieren.</p>
<p>Die Einführung einer solchen digitalen Lösung wird grundsätzlich positiv bewertet. Gleichzeitig ergeben sich Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung durch Reservistinnen und Reservisten, des zeitlichen und finanziellen Aufwands für Entwicklung und Betrieb sowie der Gewährleistung von Datenschutz, IT-Sicherheit und Funktionsfähigkeit insbesondere in Krisen-, Spannungs- und Verteidigungsfällen. Darüber hinaus besteht Interesse an der praktischen Leistungsfähigkeit des Systems und dessen Beitrag zur Beschleunigung der Mobilisierungs- und Alarmierungsprozesse der Bundeswehr. {/mprestriction}</p>
<p>Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:</p>
<p>Im Fokus der Erprobung der App im Rahmen der Übung „National Guardian“ habe die digitale Heranziehung von Reservisten innerhalb von 48 Stunden gestanden. Getestet worden die Alarmierungsfunktion per Push-Nachricht, die digitale Rückmeldung der Verfügbarkeit sowie die digitale Übermittlung des Heranziehungsbescheids. Im Rahmen einer abschließenden Befragung hätten alle befragten Nutzer angegeben, die Anwendung zu 100 Prozent mit den vorhandenen Funktionen weiterempfehlen zu wollen.</p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>DGB fordert verpflichtende Betriebsrente für alle Beschäftigten</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34785-dgb-fordert-verpflichtende-betriebsrente-fuer-alle-beschaeftigten</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0921/Web-Rentner.jpg" /></p><p>Im Zuge der geplanten Rentenreform schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund als zusätzliche Altersversorgung eine verpflichtende Betriebsrente vor, in die die Arbeitgeber einzahlen sollten. Der DGB sei dafür, „dass es eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle gibt, und zwar mit uns als Tarifvertragsparteien“, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Diese Alterssicherung müsse zusätzlich sein und von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden. {/mprestriction}</p>
<p>Fahimi zufolge verfügen rund 20 Millionen Beschäftigte in diesem Land nicht über eine betriebliche Altersvorsorge – in der Regel, weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt seien. „Wir stehen als Gewerkschaften bereit, das kollektiv für alle Beschäftigten zu regeln, und zwar auf der Basis von Tarifverträgen. Und bei jenen Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, wäre denkbar, die Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen niederschwellig in die bestehenden Modelle aufzunehmen“, sagte sie dem RND.</p>
<p>Konkrete Eckpunkte kündigte Fahimi für Ende des Monats an. Sie ließ noch offen, wer genau für die Altersvorsorge bezahlen soll. Klar ist aber, dass die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden sollen. „Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Deswegen würde es auch nichts nützen, die Beschäftigten dazu einseitig zu verpflichten und sie in die Arme der Versicherungswirtschaft zu treiben“, sagte Fahimi. {/mprestriction}</p>
<p>Fahimi nahm den zu erwartenden Protest vor dem Hintergrund der angespannten Finanz- und Wirtschaftslage gleich vorweg. „Ich kann mir vorstellen, dass da der Aufschrei groß sein wird und die Kritik kommt, dass noch mehr Beiträge fällig werden“, sagte sie dem RND. Aber in den meisten Ländern Europas liege der verpflichtende Rentenbeitragssatz bei 20 Prozent oder mehr und damit deutlich über unseren Sätzen. „Oft ist der Arbeitgeberanteil dabei sogar höher als das, was die Arbeitnehmer zahlen. Ganz irrsinnig kann dieser Ansatz also nicht sein“, sagte die DGB-Chefin.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Aktuelles</category>
			<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 03:30:00 +0200</pubDate>
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