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		<title>Rente</title>
		<description>Nachrichten zur Rente und Rentenpolitik</description>
		<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente</link>
		<lastBuildDate>Fri, 03 Jul 2026 13:09:03 +0200</lastBuildDate>
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			<title>DGB fordert höhere Renten statt Kapitalstock-Modell</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/35032-dgb-fordert-hoehere-renten-statt-kapitalstock-modell</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0321/Web-Rentner-Paar.jpg" /></p><p>Die Höhe der Rente unterscheidet sich in NRW von Wohnregion zu Wohnregion teils erheblich. Bei Männern macht es im Jahr einen Unterschied von 5.000 Euro aus, ob sie in Münster (1.185 Euro/Monat) oder im Rhein-Erft-Kreis (1.591 Euro/Monat) leben. Frauen in Gelsenkirchen (818 Euro) bekommen im Jahr durchschnittlich 2.400 Euro weniger Rente als die in Mettmann (1.030 Euro). {/mprestriction}</p>
<p>Das geht aus dem Rentenreport-NRW des DGB in Nordrhein-Westfalen hervor, über den die Neue Westfälische exklusiv berichtet (Samstagausgabe). "Die Höhe der Rente hängt auch vom Wohnort ab", sagt die stellvertretende Landesvorsitzende und Autorin des Rentenreports, Anke Unger aus Gütersloh. "Das sind Beträge, die für viele Rentnerinnen und Rentner im Alltag einen erheblichen Unterschied machen."</p>
<p>Der DGB in Nordrhein-Westfalen sieht einige Vorschläge der Kommission zur Rentenreform kritisch. Statt des vorgeschlagenen Kapitalstocks als privater Vorsorge sollte die Betriebsrente, in die Arbeitgeber einzahlen, gestärkt werden, erklärt die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Anke Unger: "Wir brauchen dringend eine Stabilisierung und perspektivisch eine Erhöhung des Rentenniveaus.</p>
<p>Den Vorschlag der Rentenkommission, dies durch einen neuen Kapitalstock zu erreichen, halten wir allerdings für problematisch. {/mprestriction}</p>
<p>Statt riskanter Börsenmodelle brauchen wir eine verpflichtende Betriebsrente für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert wird."Auch von der schrittweisen Verlängerung der Lebensarbeitszeit hält der DGB in NRW nichts. "Es ist falsch, das Rentenalter pauschal zu erhöhen und den Renteneintritt an die Lebenserwartung zu koppeln, wie es die Rentenkommission vorschlägt. Das würde in vielen Fällen schlicht eine Rentenkürzung bedeuten."</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle<span style="color: #000000;">: <a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/65487/6303315" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">ots </a></span>- news aktuell</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Sun, 28 Jun 2026 23:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sozialverband kritisiert Regierungspläne und präsentiert alternatives Rentenkonzept</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/35027-sozialverband-kritisiert-regierungsplaene-und-praesentiert-alternatives-rentenkonzept</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0221/Web-Rentner.jpg" /></p><p>Ein eigenständiges Konzept für eine verlässliche, gerechte und zukunftsfeste Alterssicherung – darum ging es dem Sozialverband VdK zusammen mit mehr als 20 Expertinnen und Experten aus Sozialverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft in der DGB-Rentenkommission. Jetzt liegt der Abschlussbericht vor und zeigt: Beim Konzept der Alterssicherungskommission der Bundesregierung ist noch viel Luft nach oben. „Eine Rentenreform geht noch gerechter“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Unser Bericht muss Pflichtlektüre für die Bundesregierung sein, damit die Reformvorhaben wirklich dafür sorgen, dass alle Menschen sich auf die Rente verlassen können.“  {/mprestriction}</p>
<p>Die DGB-Kommission will erreichen, dass auch Menschen mit Brüchen in ihrer Biografie im Alter abgesichert sind und nicht in die Altersarmut abstürzen. Das passiert, wenn bei einer Erwerbsminderungsrente hohe Abschläge drohen, weil die Gesundheit nicht bis zur Rente mitmacht. Wenn das Einkommen sinkt, weil jemand wegen der Pflege der Eltern nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann. Wenn der Arbeitgeber sich in Krisenzeiten entscheidet, ein Drittel seiner Mitarbeitenden zu kündigen.</p>
<p>„Statt Armut im Alter kleinzureden, haben wir Vorschläge entwickelt, wie Zeiten der Kindererziehung, der Pflege, aber auch der Arbeitslosigkeit besser für die Rente bewertet werden“, sagt Bentele. Die Grundrente müsse dringend reformiert werden. Außerdem sollten die Zugänge zu Rehamaßnahmen verbessert werden, damit mehr Menschen gesund bis zur Rente arbeiten können. „Im Arbeitsleben brauchen wir gleichen Lohn für gleiche Arbeit, eine stärkere Tarifbindung und einen armutsfesten Mindestlohn“, so die VdK-Präsidentin.</p>
<p>Anstatt auf mehr Kapitaldeckung zu setzen, spricht sich der Bericht dafür aus, höhere Einkommen und Vermögen stärker an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen zu beteiligen. Zudem soll – statt einer risikoreichen Aktienrente – eine verpflichtende und arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente eingeführt werden, die auch bei Erwerbsminderung schützen und Hinterbliebene absichern soll. Längeres Arbeiten muss möglich gemacht werden durch altersgerechte und barrierefreie Arbeitsplätze – es sollte nicht erzwungen werden durch immer höhere Altersgrenzen.  {/mprestriction}</p>
<p>Bentele sagt: „Bundessozialministerin Bärbel Bas sollte sich unsere Vorschläge sehr genau anschauen. Sie können dazu beitragen, dass die Rentenreform tatsächlich der große Wurf wird, als der sie angekündigt war.“</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Sun, 28 Jun 2026 03:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Reddig fordert schnelle Abschaffung der abschlagsfreien Frührente</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/35020-reddig-fordert-schnelle-abschaffung-der-abschlagsfreien-fruehrente</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0821/Web-Menschen.jpg" /></p><p>Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig fordert eine möglichst schnelle Abschaffung der abschlagsfreien Frührente und deutet eine mögliches Aus schon ab 2028 an. „Wenn wir eine Trendwende schaffen wollen, müssen wir uns beeilen und nicht erst noch alle geburtenstarken Jahrgänge abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen lassen“, sagte Reddig dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deswegen sollte die Abschaffung so früh wie möglich greifen. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang.“  <br /> <br />Nach Ansicht von Reddig wäre das jedoch zu viel. „Es braucht auf jeden Fall Vertrauensschutzregeln. Wer sich etwa darauf eingestellt hat, im nächsten Jahr frühzeitig abschlagsfrei in Rente zu gehen, für den wird das sicher noch möglich sein“, betonte er zwar. „Aber viel länger können wir das nicht mehr zulassen.“ Damit deutete er ein mögliches Aus für die Rentenart schon ab 2028 an. {/mprestriction}<br /> <br />Aus Teilen der SPD kommt Kritik an einer Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Reddig verteidigte den Vorstoß gegen die Einwände der Sozialdemokraten und rief diese zu einem Friedensschluss in der Rentenpolitik auf. „Auch Sozialexperten sagen, dass die ‚Rente mit 63‘ gescheitert ist, weil eben nicht die körperlich hart belasteten Menschen davon profitiert haben.“ Geplant sei eine zielgenaue Härtefallregelung, hinter der sich alle in der politischen Mitte versammeln könnten. „Wir haben in den vergangenen Jahren zwischen Union und SPD zur Rente harte und emotionale Debatten geführt“, sagte Reddig. „Wir haben jetzt die Chance, einen Rentenfrieden zu schließen. Die Chance sollten wir nutzen.“</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Sat, 27 Jun 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>CDU fordert zügigen Kabinettsbeschluss zur Rentenreform noch im Sommer</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/35019-cdu-fordert-zuegigen-kabinettsbeschluss-zur-rentenreform-noch-im-sommer</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0721/Web-Seniorenpaar.jpg" /></p><p>Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig fordert einen Kabinettsbeschluss zum Zeitplan für die Rentenreform noch vor dem Beginn der Sommerpause in zwei Wochen. „Es muss so schnell wie möglich gehen“, sagte Reddig, der für die CDU in der Rentenkommission saß, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ein solches Reformpaket hätten wir eigentlich schon vor 10 oder 15 Jahren verabschieden müssen, um das System zu stabilisieren. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren.“ <br /> <br />Reddig plädierte dafür, alle Bestandteile der Rentenreform in einem großen Gesetzespaket zu verabschieden. „Es wäre unklug, einzelne Dinge isoliert zu beschließen“, mahnte er. „Es sollte am besten ein einziges Gesetzespaket sein, in dem das Rentenkonzept in seiner Gesamtheit abgebildet ist.“ {/mprestriction}<br /> <br />Die Spitzen von Union und SPD wollen am Mittwoch im Koalitionsausschuss über einen Zeitplan für die geplante Rentenreform beraten. Die Union drückt aufs Tempo – aus der SPD kommen dagegen eher Signale, die Umsetzung nicht zu überstürzen. Offen ist auch, ob die Koalitionäre die Pläne in einem großen Paket oder in mehreren Teilen umsetzen wollen. Über einzelne Empfehlungen der Rentenkommissionen gibt es noch Meinungsverschiedenheiten.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Sat, 27 Jun 2026 03:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>CDU-Abgeordneter wirbt für schwedisches Vorbild bei staatlicher Kapitalrente</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/35018-cdu-abgeordneter-wirbt-fuer-schwedisches-vorbild-bei-staatlicher-kapitalrente</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Euroscheine-7.jpg" /></p><p>Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig erwartet ein kräftiges Rentenplus für junge Leute durch die geplante Kapitalrente. Wer mit 22 Jahren starte und dann 45 Jahre mit Durchschnittsgehalt in die Kapitalrente einzahle, könne bei einer Rendite von fünf Prozent im Alter 770 Euro zusätzlich an Rente erwarten, sagte Reddig dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Das habe eine der Expertinnen aus der Rentenkommission errechnet. Der Vorsitzende der Jungen Gruppe der Unionsfraktion saß selbst für die CDU in dem Gremium. <br /> <br />Die Rentenkommission hat empfohlen, in der gesetzlichen Rentenversicherung eine neue kapitalgedeckte Komponente nach schwedischem Vorbild einzuführen: Künftig sollen zwei Prozent des Bruttolohnes verpflichtend am Kapitalmarkt angelegt werden, um den Einzahlern im Alter höhere Bezüge zu sichern. {/mprestriction}<br /> <br />Reddig sagte, für jedes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung solle dazu ein individuelles Konto angelegt werden. „Jeder Einzahler soll sehen, was für sie oder ihn im Alter genau herauskommt.“ Wieviel individuell angespart sei, sollten die Menschen künftig im Jahresbescheid der Rentenversicherung ablesen können, ebenso in einer digitalen Rentenübersicht. „Die Beitragszahler sollen frei entscheiden können, ob ihr Geld in einem staatlichen Fonds oder in einem privaten Fonds angelegt wird“, erklärte Reddig. Bei den Fonds solle es keine politischen Vorgaben geben, wie das Geld investiert werde. „Wir wollen vor allem Rendite-Orientierung.“</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Sat, 27 Jun 2026 02:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Umweltverband warnt vor Abbau von Ausgleichspflichten bei Bauprojekten</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/35017-umweltverband-warnt-vor-abbau-von-ausgleichspflichten-bei-bauprojekten</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0921/Web-Bauerbeiter.jpg" /></p><p>Das sogenannte "Infrastruktur-Zukunftsgesetz" zur Beschleunigung grauer Infrastruktur wurde am Freitag (26 Juni 2026) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet. Es enthält massive Einschnitte für den Umwelt- und Naturschutz und schwächt Beteiligungsrechte. {/mprestriction}</p>
<p>Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:</p>
<p>"Den Bundestagsabgeordneten und den Menschen in unserem Land sollte klar sein: Mit dieser Abstimmung schafft die Bundesregierung ein zentrales Instrument für den Naturschutz faktisch ab, die Realkompensation. Bisher musste die Natur, die für Infrastrukturprojekte vor Ort zerstört wird, vorrangig in unmittelbarer Nähe als Ausgleich wieder hergestellt werden. Davon profitieren Mensch und Natur gleichermaßen.</p>
<p>Durch den Artikel 10 des 'Infrastruktur-Zukunftsgesetzes' wird dieser Mechanismus aufgelöst. Statt für ein zerstörtes Waldstück in der Nähe einen neuen Wald zu pflanzen, können sich Vorhabensträger zukünftig direkt durch ein Ersatzgeld freikaufen. Es ist nicht klar, was mit dem Geld anschließend passiert. Denn für das Gesetz, welches das regeln soll, liegt noch nicht mal ein Kabinettsbeschluss vor. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, das Gesetz zur Beschleunigung der grauen Infrastruktur abzulehnen. Es muss mindestens aufgeschoben werden, bis die Regierung auch ein Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur vorlegt, das den Namen verdient hat."</p>
<p>Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: {/mprestriction}</p>
<p>"Wir erleben mit diesem Gesetz einen Generalangriff auf den Klimaschutz. Dem Bau von neuen Autobahnen und Bundesstraßen wird übergeordnete Priorität eingeräumt. Das ist besonders in Zeiten, in denen tausende Brücken zerbröseln, absurd. Anstatt den Neubau von Autobahnen zu beenden und das Geld in die Sanierung wichtiger Brücken zu investieren, sollen neue Autobahnen noch einfacher und ohne Rücksicht auf Verluste durch Moore und Wälder gebaut werden. Damit werden nicht nur klimapolitisch die falschen Prioritäten gesetzt, sondern zudem bestehende Umweltstandards und Beteiligungsrechte weiter eingeschränkt. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, diesem Irrsinn ein Ende zu setzen. Die Bundesregierung verkennt dabei, dass Artikel 20a Grundgesetz sie verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen."</p>
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<p><span style="font-size: 6pt;">Quelle<span style="color: #000000;">: <a style="color: #000000;" href="https://www.presseportal.de/pm/22521/6301861" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">ots</a> - new</span>s aktuell</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Sat, 27 Jun 2026 02:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Senioren Union fordert Umsetzung der Rentenreform-Vorschläge</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34956-senioren-union-fordert-umsetzung-der-rentenreform-vorschlaege</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0821/Web-Rentner-Paar-1.jpg" /></p><p>Der Vorsitzende der Senioren Union in der CDU, Hubert Hüppe, hat die Vorschläge der Rentenkommission begrüßt. „Es ist ein Erfolg, dass die Rentenkommission ein einstimmiges Ergebnis erzielt hat“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das zwingt die Bundesregierung, diese Vorschläge auch tatsächlich umzusetzen. Nach dem, was mir bekannt ist, sind die aufgeführten Maßnahmen moderat. Auch unsere Forderung, die Erhöhung des Renteneinstiegsalters individuell zu gestalten, ist aufgenommen worden - ebenso die Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage.“ {/mprestriction}</p>
<p>Allerdings habe die Kommission deutlich gemacht, dass die Sicherung des Rentensystems nur dann funktioniere, wenn alle Vorschläge umgesetzt würden. „Daran müssen sich alle Regierungsparteien halten. Wenn das Streiten der Koalitionsparteien jetzt aufhört und die Koalition zeigt, dass sie schwierige Entscheidungen gemeinsam umsetzen kann, wäre das ein großer Schritt, um die Regierung auf Erfolgskurs zu bringen.“</p>
<p>Der Chef der Senioren Union mahnte aber, bei der Umsetzung nochmal genauer hinzuschauen, damit Geringverdiener trotz lebenslanger Arbeit im Alter nicht in die Grundsicherung gerieten. Für diese Gruppe sei auch der Kapitalaufbau unmöglich. Er betonte überdies: „Es wird auch einen Beitrag der Beamten geben müssen. Wenn sie nicht in das System einzahlen, wäre es zum Beispiel möglich, die Pension nicht an der letzten und damit höchsten Besoldungsgruppe zu bemessen, sondern, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, an der Historie seiner Laufbahn.“ {/mprestriction}</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Sun, 21 Jun 2026 23:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Linke fordert flächendeckende Stärkung der Betriebsrente</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34910-linke-fordert-flaechendeckende-staerkung-der-betriebsrente</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0721/Web-Seniorenpaar.jpg" /></p><p>Die Fraktion Die Linke fordert eine Stärkung der Betriebsrente. In ihrem Antrag (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/064/2106468.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/6468</span></a>) führt sie aus, dass die betriebliche Altersversorgung aktuell nicht flächendeckend verbreitet sei und somit die Voraussetzung, eine belastbare Säule des deutschen Alterssicherungssystems zu sein, nicht erfülle. „So verfügen beispielsweise nur etwa 25 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten über eine betriebliche Altersversorgung, während dies bei drei Viertel der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten der Fall ist“, heißt es in dem Antrag.  {/mprestriction}</p>
<p>In der Antwort heißt es:</p>
<p>Neben der Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Maßnahmen wie eine Anhebung und Stabilisierung des Rentenniveaus kann die betriebliche Altersversorgung (bAV) grundsätzlich dazu beitragen, den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter zu sichern.</p>
<p>Damit die bAV jedoch tatsächlich eine tragfähige zweite Säule des Alterssicherungssystems wird, müsste sie möglichst flächendeckend in allen Wirtschaftsbereichen, Betriebsgrößen und Einkommensgruppen verbreitet sein.</p>
<p>Derzeit ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. So verfügen etwa nur rund ein Viertel der Beschäftigten in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitenden über eine betriebliche Altersversorgung, während der Anteil in sehr großen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten bei etwa drei Vierteln liegt. Insgesamt stagniert die Verbreitung der bAV unter sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Jahren bei etwa der Hälfte.</p>
<p>Zur Förderung der Verbreitung wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, deren Wirkung jedoch als begrenzt eingeschätzt wird. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Förderinstrumente, insbesondere die Sozialabgabenfreiheit im Rahmen der Entgeltumwandlung, zu Mindereinnahmen in den Sozialversicherungssystemen führen. Diese wurden für das Jahr 2023 auf rund drei Milliarden Euro beziffert.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund wird kritisch diskutiert, ob der bisherige Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in seiner derzeitigen Ausgestaltung geeignet ist, die angestrebte flächendeckende Verbreitung zu erreichen, ohne gleichzeitig die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme spürbar zu belasten. {/mprestriction}</p>
<p>Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:</p>
<p>Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem eine bürokratiearme Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung in Höhe von jährlich maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung für alle Versicherungspflichtigen schafft. Auch soll darin geregelt werden, dass die freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung als betriebliche Altersversorgung anerkannt und sichergestellt wird, dass die Arbeitgeber sich angemessen daran beteiligen. Die Sozialabgabenfreiheit der für die betriebliche Altersversorgung verwendeten Entgeltbestandteile bei einer Entgeltumwandlung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll beendet und stattdessen eine einkommensabhängige staatliche Förderung in Form von Zulagen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen bei Entgeltumwandlung eingeführt werden.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Thu, 18 Jun 2026 03:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Studie widerspricht Alarmismus bei der gesetzlichen Rente</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34868-studie-widerspricht-alarmismus-bei-der-gesetzlichen-rente</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0521/Web-Rentner-Bank.jpg" /></p><p>Zentrale Finanzierungsdaten der gesetzlichen Rente in Deutschland haben sich im demografischen Wandel viel positiver entwickelt, als zugespitzte Behauptungen in der aktuellen Debatte nahelegen. Das unterstreicht eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Gemessen an der Wirtschaftsleistung als entscheidender Größe sind die Ausgaben für die gesetzliche Rente heute niedriger als vor knapp 30 Jahren: 1997 lagen die Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei 10,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), 2003 waren es 10,4 Prozent. In 2024 betrug der An-teil hingegen 9,3 Prozent. Und dass, obwohl die Zahl der Rentner*innen im gleichen Zeitraum um über drei Millionen Menschen gestiegen ist. Auch der Beitragssatz zur GRV liegt aktuell mit 18,6 Prozent spürbar niedriger als Ende der 2000er Jahre mit 19,9 Prozent oder Ende der 1990er Jahre mit sogar 20,3 Prozent. {/mprestriction}</p>
<p>Der Anteil der Bundesmittel, die in die gesetzliche Rente fließen, ist zwar höher als in den 1990er Jahren, in den letzten zwei Jahrzehnten war er aber, mit einigen Schwankungen, im Trend rückläufig. Der Anteil dieser Bundesmittel an den Gesamteinnahmen der GRV ist zwischen 2003 und 2024 von 34 auf 29 Prozent zurückgegangen. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes lag die Quote 2024 mit 24,6 Prozent ebenfalls etwas niedriger als zur Jahrtausendwende (26,3 Prozent). Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die GRV dienen einerseits der Finanzierung gesellschaftlich sinnvoller Leistungen wie Kosten aus der deutschen Vereinigung oder die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die seit den 1990ern hinzugekommen sind oder ausgeweitet wurden. Zum anderen ist ihre Aufgabe, die Beitragssätze zu dämpfen. Diese Zahlungen folgen über Jahre hinweg klaren Regeln, es handelt sich nicht um einen Defizitausgleich für plötzlich entstehende Löcher im Haushalt der Rentenversicherung.</p>
<p>Zugleich dokumentiert die neue Untersuchung des WSI-Rentenexperten Dr. Florian Blank, dass die Rentenzahlungen der GRV jungen wie älteren Versicherten gleichermaßen eine positive interne Rendite auf ihre eingezahlten Beiträge bieten: Die nominalen Renditen liegen für alle Geburtsjahrgänge von Ende der 1940er bis 2010 nahe beieinander: Im Durchschnitt reichen sie bei Männern von etwa 3,1 bis 3,3 Prozent pro Jahr, bei Frauen sind es knapp 3,6 bis 3,8 Prozent. Lediglich die noch im Zweiten Weltkrieg Geborenen haben etwas höhere Werte, so Berechnungen, die Forschende des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der HTW Berlin und Blank kürzlich vorgelegt haben. Daraus ergibt sich auch, dass im politischen Raum vehement vorgetragene Forderungen wie eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder eine beschleunigte Absenkung des Rentenniveaus mit Blick auf die Renditen der Beiträge nicht die behaupteten positiven Effekte für die Jüngeren haben. Zum Teil wirken sie sogar in entgegengesetzter Richtung: Bei Umsetzung mancher Ideen würde die interne Rendite auch und gerade bei Jüngeren leiden.</p>
<p>"Die Datenanalyse ergibt, dass das System der gesetzlichen Rente recht solide dasteht. Für Millionen Menschen ist es die zentrale, verlässliche und im Vergleich zu vielen privaten Vorsorgeprodukten transparente Absicherung im Alter. Und zentrale Finanzierungsdaten haben sich in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten unspektakulär entwickelt, obwohl der demografische Wandel längst in vollem Gange ist", sagt Studienautor Blank zu den Ergebnissen. "Die aktuellen Beitragssätze liegen sogar niedriger als in der Vergangenheit erwartet. Das zeigt auch, dass die Politik durchaus Spielraum für ein gutes Umfeld der Alterssicherung hat. Auch in dem Sinne, dass eine investitionsorientierte Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik, die für Wachstum, mehr Beschäftigung und höhere Produktivität sorgen, einen zentralen Beitrag darstellen, um die demografische Entwicklung bewältigen zu können. Alarmistische Erzählungen wie die, das System stehe vor dem Kollaps oder für Jüngere würden sich Beitrags-zahlungen nicht lohnen, lassen sich empirisch nicht belegen, im Gegenteil", betont der Rentenexperte.  {/mprestriction}</p>
<p>Insgesamt überprüft Blank in seiner Untersuchung ein gutes Dutzend populäre Aussagen zu Themenbereichen wie Rentenfinanzen, Generationengerechtigkeit oder kapitalgedeckte Alterssicherung. Viele davon erweisen sich im Faktencheck als falsch oder zu stark verkürzt. "In der renten-politischen Debatte wird hitzig diskutiert - und das ist gut so. Viele eigentlich politische Entscheidungen werden aber als Sachzwänge dargestellt und hinter vielen vermeintlich einfachen Aussagen oder scheinbar alternativlosen Reformvorschlägen verbergen sich Interventionen in verteilungs-politische Konflikte - weniger zwischen Generationen als zwischen verschiedenen Einkommensgruppen oder zwischen Arbeitgeber*innen und Beschäftigten" lautet das Fazit des Forschers. "Grundsätzlich hat die Politik erhebliche Handlungsspielräume und kann und muss solche Verteilungskonflikte moderieren bzw. in die eine oder andere Richtung lenken. Es gibt dabei kaum harte Sachzwänge, stattdessen geht es in der Rentenpolitik um die Positionierung zu Gerechtigkeitsfragen: Was ist eine faire Rente? Wann soll der Ruhestand erreicht werden und für wen soll er realistischerweise erreichbar sein? Wie viel Lebenszeit soll auch Arbeitszeit sein?", sagt Blank.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 09:36:17 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>DGB fordert verpflichtende Betriebsrente für alle Beschäftigten</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34785-dgb-fordert-verpflichtende-betriebsrente-fuer-alle-beschaeftigten</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0921/Web-Rentner.jpg" /></p><p>Im Zuge der geplanten Rentenreform schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund als zusätzliche Altersversorgung eine verpflichtende Betriebsrente vor, in die die Arbeitgeber einzahlen sollten. Der DGB sei dafür, „dass es eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle gibt, und zwar mit uns als Tarifvertragsparteien“, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Diese Alterssicherung müsse zusätzlich sein und von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden. {/mprestriction}</p>
<p>Fahimi zufolge verfügen rund 20 Millionen Beschäftigte in diesem Land nicht über eine betriebliche Altersvorsorge – in der Regel, weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt seien. „Wir stehen als Gewerkschaften bereit, das kollektiv für alle Beschäftigten zu regeln, und zwar auf der Basis von Tarifverträgen. Und bei jenen Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, wäre denkbar, die Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen niederschwellig in die bestehenden Modelle aufzunehmen“, sagte sie dem RND.</p>
<p>Konkrete Eckpunkte kündigte Fahimi für Ende des Monats an. Sie ließ noch offen, wer genau für die Altersvorsorge bezahlen soll. Klar ist aber, dass die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden sollen. „Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Deswegen würde es auch nichts nützen, die Beschäftigten dazu einseitig zu verpflichten und sie in die Arme der Versicherungswirtschaft zu treiben“, sagte Fahimi. {/mprestriction}</p>
<p>Fahimi nahm den zu erwartenden Protest vor dem Hintergrund der angespannten Finanz- und Wirtschaftslage gleich vorweg. „Ich kann mir vorstellen, dass da der Aufschrei groß sein wird und die Kritik kommt, dass noch mehr Beiträge fällig werden“, sagte sie dem RND. Aber in den meisten Ländern Europas liege der verpflichtende Rentenbeitragssatz bei 20 Prozent oder mehr und damit deutlich über unseren Sätzen. „Oft ist der Arbeitgeberanteil dabei sogar höher als das, was die Arbeitnehmer zahlen. Ganz irrsinnig kann dieser Ansatz also nicht sein“, sagte die DGB-Chefin.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 03:30:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Arbeitgeber fordern Ende der „Rente mit 63“</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34750-arbeitgeber-fordern-ende-der-rente-mit-63</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0321/Web-Rentner-Paar-1.jpg" /></p><p>Nach der Veröffentlichung einer neuen Studie zur sogenannten „Rente mit 63“ fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dringend die Abschaffung der Rentenform. „Die abschlagsfreie Frühverrentung ist ein teurer Irrweg, den sich unser Sozialstaat angesichts des demografischen Wandels nicht länger leisten sollte“, sagte der BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Während Fachkräfte fehlen, müssen die Beitragszahler mit der sogenannten ‚Rente ab 63‘ weiterhin den vorzeitigen Ausstieg erfahrener Beschäftigter aus dem Arbeitsmarkt finanzieren – das ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“ <br /> <br />Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung würde die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente für besonders langjährig Versicherte Milliarden sparen. Die Rentenkasse könnte einer Modellrechnung nach um 9,5 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang entlastet werden – allerdings über die gesamte Rentenbezugsdauer des Jahrgangs. Außerdem stünden dem Arbeitsmarkt in diesem Szenario rund 125.000 zusätzliche Vollzeitkräfte zur Verfügung.<br /> <br />Auch aus der Union kommen seit längerem Forderungen, die abschlagsfreie Frührente im Zuge der geplanten Reformen abzuschaffen. Die SPD lehnt das jedoch ab. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte dem RND: „Viele Menschen können schlicht nicht bis ins hohe Alter weiterarbeiten, gerade in körperlich oder psychisch belastenden Berufen und bei gesundheitlichen Einschränkungen.“ Eine Abschaffung der abschlagsfreien Frührente würde diese Menschen besonders hart treffen, entweder durch längeres Arbeiten unter hoher Belastung oder durch dauerhafte Rentenkürzungen, argumentierte Schmidt. {/mprestriction}<br /> <br />„Wer 45 Jahre gearbeitet, Beiträge gezahlt, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und unser Land mit seiner Arbeit mitgetragen hat, verdient Respekt, Sicherheit und einen fairen Übergang in den Ruhestand“, mahnte sie. „Deshalb ist die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft.“ Es gehe dabei nicht um Privilegien, sondern um „Gerechtigkeit nach einem langen Arbeitsleben“.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Thu, 04 Jun 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Rente mit 63 unter Druck - Experten sehen Milliarden-Einsparpotenzial</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34735-rente-mit-63-unter-druck-experten-sehen-milliarden-einsparpotenzial</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0321/Web-Rentner-Paar-1.jpg" /></p><p>Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ ist beliebt bei Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Jedes Jahr nehmen rund 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige diese Art des Vorruhestands neu in Anspruch. Die sogenannte „Rente mit 63“ erlaubt es Beschäftigten, nach mindestens 45 Beitragsjahren 24 Monate vor dem Regelrentenalter abschlagsfrei in Rente zu gehen. Aktuell liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten. Diese „Rente mit 63“ ist also derzeit eine „Rente mit 64 ⅓". Rund 30 Prozent aller neuen Renten entfallen auf diese Option. Damit macht sie etwa ein Fünftel der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung aus – Tendenz steigend.<strong> </strong> {/mprestriction}</p>
<p><strong>Staatskasse würde pro Rentnerjahrgang um 9,5 Milliarden Euro entlastet</strong> </p>
<p>Welche Auswirkung die Streichung der abschlagsfreien Frührente hätte, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung berechnet. Basierend auf Erfahrungen vergangener Rentenreformen gehen die Wissenschaftler davon aus, dass Personen ihren Renteneintritt im Schnitt um zehn Monate verschieben und anschließend mit entsprechenden Abschlägen in Rente gehen würden, falls die „Rente mit 63“ gestrichen wird. Eine Modellrechnung für die Rentner:innen des Jahrgangs 1957 – dies ist aktuell der jüngste Jahrgang, der vollständig im Ruhestand ist – zeigt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung dadurch um rund 10,4 Milliarden Euro für diesen Jahrgang entlastet werden könnte. Dabei entsteht diese kumulierte Entlastung nicht sofort nach der Abschaffung, sondern verteilt über die jahrzehntelang geringeren Rentenzahlungen aufgrund der Rentenabschläge. Damit hätten knapp sieben Prozent der Gesamtausgaben für diejenigen Personen des Jahrgangs 1957 eingespart werden können, die abschlagsfrei in Rente gegangen sind. Das entspricht 2,9 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung für alle Altersrentner:innen in dieser Altersgruppe.</p>
<p>Die Einsparungen bei den Rentenausgaben führen allerdings auch zu Beitragsausfällen in anderen Sozialversicherungszweigen und zu einem geringeren Steueraufkommen. Es käme zu Mindereinnahmen bei Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einkommensteuer von in Summe rund 860 Millionen Euro. Bei der Arbeitslosenversicherung entstünden Mehrausgaben von rund 50 Millionen Euro. Unterm Strich bliebe eine Einsparung für die Staatskasse von rund 9,5 Milliarden Euro. Derselbe finanzielle Effekt wie für den Jahrgang 1957 würde ganz ähnlich auch für die Folgejahrgänge eintreten. „Der Staat lässt sich das Angebot der ‚Rente mit 63‘ jedes Jahr viele Milliarden Euro kosten. Es belastet die Rentenkasse, zugleich gehen der Wirtschaft Kompetenz, Fachwissen und Arbeitskraft vorzeitig verloren. Deshalb gehört diese Möglichkeit der Frühverrentung auf den Prüfstand“, sagt André Schleiter, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung. </p>
<p><strong>Insbesondere erfahrene, höher qualifizierte Arbeitskräfte blieben länger im Job</strong> </p>
<p>Aber nicht nur finanzielle Gründe sprechen dafür, die „Rente mit 63“ zu überdenken. Fällt diese Form der Frühverrentung weg, stehen dem Arbeitsmarkt durch den laut Einschätzung der Experten um voraussichtlich zehn Monate aufgeschobenen Renteneintritt zusätzlich Arbeitskräfte im Umfang von rund 125.000 Vollzeitkräften zur Verfügung. Zwar wird die „Rente mit 63“ häufig als Instrument verstanden, das Personen mit hoher beruflicher Belastung einen früheren Renteneintritt ermöglicht. Der Blick auf die Berufskarrieren ergibt jedoch ein anderes Bild. Anspruchsberechtigt sind demnach vor allem Personen mit langen und stabilen Erwerbsbiografien, die deswegen auch höhere Rentenansprüche haben als der Durchschnitt. Ein Viertel von ihnen ist auch im Rentenbezug noch weiter erwerbstätig. „Durch ein Aus für die ‚Rente mit 63‘ würden die öffentlichen Kassen kräftig entlastet. Das ist zwar ein wichtiges Argument. Aber weit größer ist doch der Nutzen, der entsteht, wenn es gelingt, erfahrene, gut qualifizierte Beschäftigte einige Monate oder gar Jahre länger im Job zu halten“, sagt Eric Thode, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung.<strong> </strong></p>
<p><strong>Aus für die „Rente mit 63“ nur mit Kompensation für Härtefälle sinnvoll</strong><strong> </strong></p>
<p>Eine pauschale Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren würde allerdings insbesondere Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit hart treffen, weil diese ihre Beschäftigung nur bedingt verlängern könnten. Sie wären oftmals gezwungen, einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen in Kauf zu nehmen. Um Härten zu vermeiden, käme eine individuelle Gesundheitsprüfung als Zugangsvoraussetzung zur „Rente mit 63“ oder eine neu gestaltete Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage. Auch der Nachweis einer langjährigen Arbeit in belastenden Tätigkeiten wäre denkbar. Diese Ansätze sind jedoch mit großem bürokratischen Prüfaufwand und hohen Kosten verbunden. Leichter umzusetzen wäre es, als Kriterium zusätzlich das durchschnittliche Einkommen zu berücksichtigen. Das ist deswegen gerechtfertigt, weil körperlich belastende Tätigkeiten oft mit geringen Einkommen einhergehen. Denkbar wäre hier eine Einkommensgrenze von zum Beispiel 60 Prozent der durchschnittlichen Erwerbseinkommen, wie vom Sachverständigenrat Wirtschaft vorgeschlagen. Auch ein Ausbau der Grundrente käme in Frage. Sie könnte Einkommensverluste abfedern, die durch den Wegfall der „Rente mit 63“ entstünden. „Um mehr Menschen von vornherein die Chance für längeres Arbeiten zu ermöglichen, ist es außerdem entscheidend, in Weiterbildung und in gesunde Arbeitsbedingungen zu investieren“, sagt Schleiter. {/mprestriction}</p>
<p><u>Zusatzinformationen:</u> Die Studie „Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung – Analyse der fiskalischen Einsparungen und Beschäftigungseffekte“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) – erarbeitet von Stefan Bach, Johannes Geyer, Peter Haan und Lukas Harder – untersucht die finanziellen und arbeitsmarktbezogenen Auswirkungen einer Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“. Grundlage sind administrative Daten der Deutschen Rentenversicherung für den Geburtsjahrgang 1957. Die Studie betrachtet unterschiedliche Szenarien möglicher Verhaltensreaktionen und berechnet daraus die fiskalischen Effekte für die Rentenversicherung und die übrigen Sozialversicherungen sowie für das Einkommensteueraufkommen. </p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Altersvorsorgereform: Streit um Kosten und Standarddepot</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34363-altersvorsorgereform-streit-um-kosten-und-standarddepot</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0321/Web-Rentner-Paar.jpg" /></p><p>Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der Altersvorsorge auf den im parlamentarischen Verfahren deutlich geänderten Gesetzentwurf, den der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Drucksache: (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/055/2105524.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5524</span></a>/<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/048/2104898.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/4898</span></a>/<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104088.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/4088</span></a>) Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung unter anderem das sogenannte Standardprodukt als unzureichend bezeichnet, ebenso den Kostendeckel von 1,5 Prozent. {/mprestriction}</p>
<p>In der Antwort heißt es:</p>
<p>Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025, Bundestagsdrucksache 21/4088) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Darstellung das Ziel, ein effizienteres ergänzendes Angebot an Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen. Die private Altersvorsorge soll dabei kostengünstiger, renditestärker, weniger bürokratisch, flexibler, einfacher und transparenter ausgestaltet werden, um ihre Verbreitung insgesamt zu erhöhen.</p>
<p>Gleichwohl bleiben aus Sicht des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 768/25 (B)), zahlreicher Fachleute aus Ökonomie und Verbraucherschutz sowie der Fragestellenden wesentliche Fragen hinsichtlich der Zielerreichung offen. Insbesondere wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf hinter den formulierten Zielsetzungen zurückbleibe. Die bekannten strukturellen Probleme der bisherigen Riester-Rente – insbesondere hohe Kosten, eingeschränkte Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte sowie eine geringe Verbreitung, vor allem in unteren Einkommensgruppen – würden nicht grundlegend behoben.</p>
<p>Weiter wird bemängelt, dass der Entwurf kein eigenständiges, einfach zugängliches und provisionsfreies Standardprodukt vorsieht, das als echte Standardlösung für alle Bürgerinnen und Bürger dienen könnte. Damit werde auch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2025, S. 37) enthaltene Ankündigung, wonach der Kern der reformierten Riester-Rente ein Anlageprodukt sein solle, das auch als Standardprodukt verfügbar ist, aus Sicht der Kritik nicht ausreichend umgesetzt. Das vorgesehene „Standarddepot“ stelle vielmehr keinen einheitlichen Produkttyp dar, sondern eröffne einen Rahmen für sehr unterschiedliche Angebote mit teils erheblich variierenden Risiko- und Kostenstrukturen. Diese Einschätzung wird unter anderem in der genannten Bundesratsdrucksache sowie in Stellungnahmen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und des Bundes der Versicherten (BdV), jeweils vom 10. Dezember 2025, vertreten. {/mprestriction}</p>
<p>Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:</p>
<p>Die Bundesregierung verweist nun darauf, dass der Bundestag die maximal zulässigen Kosten des Standardprodukts bei der Reform der Riester-Rente auf ein Prozent gesenkt hat. Außerdem erklärt sie, dass in der Beschlussfassung des Gesetzes „eine Verordnungsermächtigung zu einem Angebot von Standarddepot-Verträgen durch einen öffentlichen Träger aufgenommen“ sei.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Mon, 04 May 2026 03:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Kabinett beschließt Rentenanpassung zum 1. Juli 2026</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34315-kabinett-beschliesst-rentenanpassung-zum-1-juli-2026</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0721/Web-Seniorenpaar.jpg" /></p><p>Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: </strong>„Es ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner, dass die Renten im Juli um 4,24 Prozent steigen. Die gute Lohnentwicklung führt erneut zu einer spürbaren Rentenanpassung, mit der die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente zum Ausdruck kommt. Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.</p>
<p>Daneben geht es mir um die Verlässlichkeit des Rentensystems – gerade in unsicheren Zeiten. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem bereits in Kraft getretenen Rentenpaket 2025 ein Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent für die kommenden Jahre sichergestellt. Die Menschen in Deutschland müssen sich auf eine gute Rente verlassen können.“</p>
<p><strong>Einzelheiten:</strong></p>
<p>Mit dem Rentenpaket 2025 wurde unter anderem die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent beim Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Bis dahin wird der jeweils aktuelle Rentenwert zum 1. Juli so festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird.</p>
<p>Maßgeblich für diese Berechnung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die 4,25 Prozent beträgt. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Daneben spielt auch die Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbeziehenden eine Rolle. Da die diesjährige Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung sowohl die Beschäftigten als auch die Rentenbeziehenden grundsätzlich gleichermaßen betrifft, ergeben sich in diesem Jahr rein rechnerisch minimale Abweichungen des Anpassungssatzes von der anpassungsrelevanten Lohnentwicklung (0,01 Prozentpunkte). {/mprestriction}</p>
<p>Insgesamt ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2026 von gegenwärtig 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.</p>
<p>Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Diese tritt – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2026 in Kraft.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Wed, 29 Apr 2026 10:28:06 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sachsen-Anhalts Ministerpräsident kritisiert Merz-Aussage zur Rente</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34237-sachsen-anhalts-ministerpraesident-kritisiert-merz-aussage-zur-rente</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/1021/Web-Senioren-2.jpg" /></p><p>Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat Friedrich Merz für seine Aussage kritisiert, die gesetzliche Rentenversicherung werde „allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter“. Man müsse die unterschiedliche Ausgangslage in Ost und West stärker beachten, sagte Schulze dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „In Ostdeutschland hat die überwiegende Zahl der Rentner ausschließlich die staatliche Rente", so der CDU-Politiker. "Und auch die, die in den nächsten zehn oder 15 Jahren in Rente gehen, können jetzt nicht irgendwie noch vorsorgen, das geht nicht.“ {/mprestriction}</p>
<p>CDU-Chef Merz hatte sich am Montagabend beim Jahresempfang des Bundesverbands deutscher Banken in Berlin skeptisch über die Zukunft der staatlichen Rente geäußert. Schulze betonte dagegen, dass sich die meisten Ostdeutschen keine private Vorsorge leisten konnten, weil die Gehälter nicht so hoch waren: „Deswegen erwarte ich von der Rentendebatte in Berlin, dass man die besondere Biografie der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland berücksichtigt“, sagte er dem RND. </p>
<p>Für Menschen, die jetzt anfangen zu arbeiten, hält Schulze es für richtig, über verschiedene Komponenten der Rente zu sprechen. „Aber das gilt nicht für Menschen, die jetzt oder in den nächsten Jahren hier in Rente gehen. Das wird es mit mir so nicht geben.“ Er setze dabei auch auf die Unterstützung seiner Amtskollegen aus den ostdeutschen Bundesländern: „Wir werden uns da nicht in irgendeiner Form in die Ecke drängen lassen, sondern wir werden da sehr klar sein.“ {/mprestriction}</p>
<p>Den Vorschlägen der Rentenkommission wolle er nicht vorgreifen, sagte Sven Schulze. Er fordert jedoch: „Die Lösung, wie auch immer sie aussieht, muss so sein, dass die Menschen in Ostdeutschland die Sicherheit haben, dass sie von ihrer Rente, die sie vom Staat bekommen, auch vernünftig leben können. Sie sollen keine Ängste haben müssen, dass die Rente nicht zum Leben reicht. Das ist meine Erwartungshaltung an die Bundesregierung“, sagte er dem RND. </p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © RND / Redaktion</span></p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Studie: Aktivrente findet nur bei jedem dritten Unternehmen Zustimmung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34215-studie-aktivrente-findet-nur-bei-jedem-dritten-unternehmen-zustimmung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/24/0921/Web-Seniorin-Laptop.jpg" /></p><p>Etwa jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) hält die Aktivrente für ein hilfreiches Instrument gegen den Arbeitskräftemangel. Gleichzeitig findet etwa jedes vierte Unternehmen (28 Prozent) die Aktivrente wenig oder gar nicht hilfreich.  {/mprestriction}</p>
<p>Dies geht aus der aktuellen Personalleiterbefragung von Randstad und dem ifo Institut hervor. „In der Aktivrente sehen die Unternehmen die Chance, Mitarbeitende auch nach dem Renteneintritt im Unternehmen zu halten“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller. „Andererseits befürchten einige Unternehmen, dass die Aktivrente das demografische Problem nicht löst, sondern es lediglich aufschiebt.“</p>
<p>Mehr als zwei Drittel (70 Prozent) der Unternehmen sagen, dass sie bereits vor der Einführung der Aktivrente Mitarbeitende beschäftigt haben, die Rente beziehen. Bei den restlichen 30 Prozent ist das nicht der Fall. Ein Großteil (83 Prozent) der Mitarbeitenden im Rentenalter, war dabei schon vor Renteneintritt im Unternehmen beschäftigt; nur 17 Prozent stiegen erst nach Ende ihres aktiven Arbeitslebens in ihre aktuelle Stelle ein. {/mprestriction}</p>
<p>Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie schafft Anreize für Arbeitnehmer*innen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, indem ein steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) gewährt wird.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Wed, 22 Apr 2026 10:37:13 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sozialverband kritisiert Merz-Äußerung zur Basisrente scharf</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34213-sozialverband-kritisiert-merz-aeusserung-zur-basisrente-scharf</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0321/Web-Rentner-Paar-1.jpg" /></p><p>VdK-Präsidentin Verena Bentele zu der Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz, die gesetzliche Rente werde allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein. {/mprestriction}</p>
<p>„Rund 38 Prozent der Beschäftigten verfügen heute über keine ergänzende Altersvorsorge. Für sie ist die gesetzliche Rente die einzige verlässliche Absicherung im Alter. Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz vor Bänkern die gesetzliche Rente faktisch auf Grundsicherungsniveau zurückfahren will, ist das aus Sicht des Sozialverbands VdK ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Er führt nur zu mehr Verunsicherung bei der Mehrheit der Menschen, die auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Alterssicherungskommission der Bundesregierung einen solch radikalen Schritt diskutiert. Auch in der Union gibt es keine entsprechenden Beschlüsse.</p>
<p>Das würde das Risiko von Altersarmut vor allem für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen weiter erhöhen und den umfassenden Schutz, den die gesetzliche Rente bisher etwa im Falle der Erwerbsminderung oder bei Verwitwung bietet, in Frage stellen. Denn ein zentrales Problem bleibt bestehen: Viele Menschen können sich zusätzliche private Vorsorge schlicht nicht leisten – erst recht nicht, wenn nach Vorstellung des Kanzlers auch das Risiko der Erwerbsminderung zunehmend privat abgesichert werden soll. {/mprestriction}</p>
<p>Die gesetzliche Rente muss deshalb das Fundament der Alterssicherung bleiben. Sie bietet Sicherheit unabhängig vom Kapitalmarkt, schützt vor Erwerbsminderung und berücksichtigt gesellschaftliche Lebensleistungen wie Kindererziehung oder Pflege. Private Vorsorge kann das System ergänzen, darf es aber nicht ersetzen.“</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Wed, 22 Apr 2026 10:28:01 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Merz: Gesetzliche Rente soll künftig nur noch Basisabsicherung sein</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34192-merz-gesetzliche-rente-soll-kuenftig-nur-noch-basisabsicherung-sein</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/0520/Merz_EUS_0167-25031000-2025-DBT-ARC-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim Festakt zum 75. Jubiläum des Bundesverbandes deutscher Banken eine Rentenreform angekündigt. Die gesetzliche Rentenversicherung solle künftig nur noch eine Basisabsicherung darstellen, sagte Merz am Montag in Berlin. {/mprestriction}</p>
<p>Merz hob dabei die zentrale Bedeutung der Finanzwirtschaft für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands hervor und bezeichnete das Bankensystem als das „Nervensystem einer Volkswirtschaft", ohne das kein Wachstum und keine Stabilität möglich seien. Der Kanzler nutzte den historischen Rückblick auf das Gründungsjahr 1951, um Parallelen zur heutigen Zeit zu ziehen und eine entschlossene Reformagenda für die kommenden Jahre einzufordern.</p>
<p><strong>Strukturreformen und Wettbewerbsfähigkeit</strong></p>
<p>Merz betonte, dass Deutschland sich erneut in einer Zeit grundlegender Umbrüche befinde, die mutige ordnungspolitische Entscheidungen erforderten. Er kündigte an, dass die Bundesregierung die strukturellen Defizite des Landes mit Nachdruck beheben werde. Dazu gehörten niedrigere Energiekosten, geringere Unternehmenssteuern und ein konsequenter Bürokratieabbau. Besonders hob Merz die Notwendigkeit hervor, den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge zu stoppen, und kündigte eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung an, die auf der Ausgabenseite Einsparungen in Höhe von 40 Milliarden Euro realisieren müsse.</p>
<p><strong>Neuordnung der Altersvorsorge und des Kapitalmarkts</strong></p>
<p>Ein zentraler Schwerpunkt der Rede war die geplante Rentenreform, die im Sommer auf den Weg gebracht werden soll. Er forderte den massiven Ausbau kapitalgedeckter Elemente in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Merz unterstrich die Rolle der Banken bei der Stärkung des deutschen Kapitalmarkts. Er wolle die Unternehmensfinanzierung stärker kapitalmarktorientiert ausrichten. „Es fehlt nicht an Geld. Es fehlt an mobilisierten Mitteln für den Kapitalmarkt", stellte der Kanzler fest. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Europäische Integration und Bankensektor</strong></p>
<p>Merz positionierte sich als Verfechter eines starken europäischen Binnenmarktes. Er forderte eine Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes und einen Rückbau europäischer Bürokratie. Mit Blick auf die Konsolidierung im Bankensektor lehnte er „feindliches, aggressives Vorgehen" bei Übernahmen entschieden ab. Besonders für den Mittelstand und das Handwerk bleibe die lokale Verankerung von Kreditinstituten unverzichtbar.</p>
<p><strong>Zuversicht durch Investitionen</strong></p>
<p>Zum Abschluss verwies Merz auf die Initiative „Made for Germany", bei der Unternehmen Investitionen von 800 Milliarden Euro zugesagt haben. Es brauche kein „Wunder", um die Krise zu bewältigen, sondern die Leistung zuversichtlicher Menschen, die gemeinsam die Potenziale des Landes nutzen.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 09:46:43 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Rentenpläne der Jungen Union bringen Jüngeren keine Entlastung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/34135-rentenplaene-der-jungen-union-bringen-juengeren-keine-entlastung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/1021/Web-Senioren-2.jpg" /></p><p>Erhöhung des Renteneintrittsalters, beschleunigte Absenkung des Rentenniveaus ab 2032, stärker wirkender Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel: Solche Forderungen werden häufig als Schritte zu mehr "Generationengerechtigkeit" in der Alterssicherung beworben. Sie sollen vor allem den heute Jungen zugutekommen, versprechen beispielsweise jüngere Bundestagsabgeordnete der Union. Aber bei systematischer Prüfung zeigen sich keine entsprechend positiven Effekte für die Jüngeren, zum Teil wirken sie sogar in entgegengesetzter Richtung: Bei Umsetzung mancher Ideen würde die interne Rendite, also das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen und empfangenen Rentenzahlungen, auch und gerade bei Jüngeren leiden (Details unten). Das Rentensystem sowohl für Ältere als auch für Jüngere attraktiver machen würden dagegen Maßnahmen, die zu mehr Erwerbstätigkeit in Deutschland führen - etwa eine höhere Zuwanderung oder eine stärkere Erwerbsbeteiligung bisher nicht erwerbstätiger Personen. Das ergibt eine neue Studie, die Wissenschaftler*innen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zusammen mit Forschenden der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) erstellt haben. {/mprestriction}</p>
<p>Die Berechnungen basieren auf dem von HTW-Expertin Prof. Dr. Camille Logeay mit Förderung des IMK entwickelten Rentenmodell DyReMo. Damit lässt sich erstens kalkulieren, wie sich Veränderungen am System der Rentenversicherung und auf dem Arbeitsmarkt über Jahrzehnte auf Finanzierung und Leistungsniveau der Rentenversicherung auswirken. Zum zweiten lassen sich über die Analyse der internen Renditen die Folgen für die Absicherung für jeden Geburtsjahrgang von 1940 bis 2010 untersuchen. Die Renditen werden für den - dominierenden - Anteil der Beitragszahlungen berechnet, der in die Altersrenten fließt. Der weitaus kleinere Teil der Beiträge, mit dem weitere Absicherungsmaßnahmen wie etwa die Sicherung bei Erwerbsminderung finanziert werden, bleibt ausgeklammert. </p>
<p>Die Studie zeigt zunächst einmal: Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage und auf Basis der neuesten amtlichen Bevölkerungsprognose "rechnet" sich die gesetzliche Rentenversicherung für jüngere wie ältere Menschen in recht ähnlichem Maße. Die nominalen Renditen liegen für alle Geburtsjahrgänge von Ende der 1940er bis 2010 nahe beieinander: Im Durchschnitt reichen sie bei Männern von etwa 3,1 bis 3,3 Prozent pro Jahr, bei Frauen sind es knapp 3,6 bis 3,8 Prozent. Lediglich die noch im Zweiten Weltkrieg Geborenen haben etwas höhere Werte. "Die gesetzliche Rentenversicherung bietet also ordentliche Renditen, und zwar für Jüngere ebenso wie für Ältere. Die Stabilisierung des Rentenniveaus in der schwarz-roten Rentenreform von 2025 hat die Rendite für alle noch leicht verbessert", sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK und Ko-Autor der Studie. </p>
<p>Beim Blick in die Zukunft machen die Modellrechnungen auch deutlich: Die größten Hebel, um einerseits das Sicherungsniveau der Rente und andererseits ihre Finanzierung ohne Schlechterstellung breiter Bevölkerungsteile zu stabilisieren, sind ganz andere als die häufig verbreiteten Reformvorschläge. So bremst etwa eine moderate Erhöhung der durchschnittlichen Netto-Zuwanderung von 250.000 auf 350.000 Personen pro Jahr ab 2030 den Beitragssatzanstieg bis 2070 spürbar, bedeutet dauerhaft ein höheres Sicherungsniveau und relativ weniger Bundeszuschüsse. Die Renditebetrachtung zeigt zudem, dass davon am meisten die jüngsten untersuchten Alterskohorten profitieren. Ein Einwanderungssaldo von 350.000 Personen entspricht dem historischen Durchschnitt von 1990 bis 2021. </p>
<p>Ähnlich positive Effekte ergeben sich durch eine verbesserte Ausschöpfung des inländischen Erwerbspotenzials. Konkret sind das Maßnahmen, die bisher Erwerbslose und Nicht-Erwerbspersonen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen und damit höhere Beschäftigungsquoten erreichen. Auch hier werden der Beitragssatzanstieg und die Bundeszuschüsse begrenzt und das Sicherungsniveau relativ lange stabilisiert. Und wie bei verstärkter Zuwanderung profitieren vor allem die Jüngeren durch höhere Renditen ihrer Renten. </p>
<p><strong>Rente mit 68 oder Vorschlag der Jungen Unionsabgeordneten schmälern auch die Renditen der Jüngeren </strong></p>
<p>Eine langsame Anhebung der Regelaltersgrenze auf 68 Jahre bis 2056, die die Forschenden ebenfalls modellieren, hat dagegen erhebliche soziale Folgen. Zwar würde ein solcher Schritt den Beitragssatzanstieg insbesondere in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre ebenso wie den Bundeszuschuss begrenzen und das Sicherungsniveau erhöhen. Die Renditebetrachtung zeigt allerdings, dass damit mitnichten die Jüngeren auf Kosten der Älteren entlastet würden. Vielmehr würden alle Menschen, die ab etwa 1970 geboren sind, einen Rückgang ihrer internen Rendite erleben. Am stärksten wären davon um das Jahr 1980 Geborene getroffen, aber auch 2010 Geborene würden schlechter gestellt. </p>
<p>Ebenfalls problematische Effekte hat der Vorschlag der jungen Unionsabgeordneten, mit dem Sicherungsniveau nach 2031 auf jenen Pfad zurückzukehren, der sich ohne die Rentenreform 2025 ergeben hätte. Dabei wird zwar der Anstieg der Bundeszuschüsse begrenzt. Dafür bleibt aber die Entwicklung des Beitragssatzes praktisch unverändert und das Sicherungsniveau fällt. Die Renditebetrachtung zeigt, dass hier alle Geburtsjahrgänge nach etwa 1950 schlechter gestellt werden, und die Jüngsten sogar in gleichem Maße wie ab Mitte der 1960er Jahre Geborene. "Als Maßnahme für eine verbesserte `Generationengerechtigkeit´ ist diese Maßnahme daher nicht geeignet", betonen Logeay, Dullien und ihre Mitautor*innen Dr. Ulrike Stein, Dr. Florian Blank und João Domingues Semeano. </p>
<p>Veränderungen des Nachhaltigkeitsfaktors lassen die interne Rendite hingegen praktisch unverändert. Grund: Sie verändern Beitragssatz und Sicherungsniveau in jeweils die gleiche Richtung. Eine Absenkung des Parameters alpha im Nachhaltigkeitsfaktor führt also zu einem höheren Beitragssatz bei höherem Sicherungsniveau, eine Erhöhung von alpha verursacht einen niedrigeren Beitragssatz bei niedrigerem Sicherungsniveau. Allerdings steigt mit niedrigerem Sicherungsniveau auch das Risiko von Altersarmut, wenn nicht anderweitig gegengesteuert wird. </p>
<p>Abschließend haben die Wissenschaftler*innen auch den Vorschlag durchgerechnet, Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das hat kurz- und mittelfristig nur relativ geringe Auswirkungen auf die untersuchten Größen. Langfristig allerdings senkt die Erweiterung der Versichertenbasis den Beitragssatz etwas stärker und erhöht das Sicherungsniveau sowie die implizite Rendite jüngerer Versicherter in der Rentenversicherung. Zusätzlich sprechen nach Analyse der Forschenden gute Gründe jenseits des engeren Blicks auf die Rentenversicherung dafür: Beispielsweise zu verhindern, dass Selbständige in die Grundsicherung im Alter abrutschen.  {/mprestriction}</p>
<p>Unter dem Strich kommen die Expert*innen von IMK, WSI und HTW zu dem Schluss, "dass einige Maßnahmen, deren Umsetzung in der öffentlichen Debatte teils lautstark propagiert wird, speziell für die jüngere Generation negative Folgen in der Absicherung haben würden. Die vermeintliche `Entlastung´ durch geringere Beiträge schlägt sich in einem niedrigeren Sicherungsniveau nieder und damit für die heute jüngeren Geburtsjahrgänge in einer geringeren internen Rendite." Die Konsequenz, gerade für jüngere Menschen: "Sie stehen bei Umsetzung solcher Reformen vor der Herausforderung, die politisch gewollten geringeren Leistungen aus anderen Quellen zu kompensieren, also vermehrt privat vorzusorgen und die damit verbundene Kosten und Risiken allein zu tragen - bei ungewisser Rendite der privaten Vorsorge." </p>
<p>Zugleich zeige die Analyse, wie wichtig das ökonomische Umfeld der Alterssicherung ist, speziell die Folgen der Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik. Dieses Umfeld sei zwar nicht Gegenstand der Rentenpolitik im engeren Sinne, aber ebenso durch die Politik steuerbar.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 08:35:31 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sozialverband sieht Chancen im Altersvorsorge-Depot - warnt vor Armutsrisiken</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/33870-sozialverband-sieht-chancen-im-altersvorsorge-depot-warnt-vor-armutsrisiken</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1221/Web-Euroscheine-7.jpg" /></p><p>VdK Präsidentin Verena Bentele bewertet das geplante Altersvorsorge Depot grundsätzlich positiv. Es ist ein staatliches Standarddepot mit maximal einem Prozent Kosten vorgesehen in das auch Selbstständige einbezogen werden. Eine höhere Grundzulage sowie ein verbesserter Kinderzuschlag sollen zusätzliche Anreize zur Nutzung schaffen. Entscheidend ist jedoch, dass das Angebot dauerhaft einfach zugänglich und kostengünstig bleibt. {/mprestriction}</p>
<p>Ein zentrales Problem bleibt bestehen: Viele Menschen können sich private Vorsorge nicht leisten. Derzeit haben rund 38 Prozent der Beschäftigten keine zusätzliche Altersvorsorge. Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen ist die gesetzliche Rente oft die einzige verlässliche Absicherung im Alter.</p>
<p>Trotz dieses neuen Vorsorgeangebotes muss die gesetzliche Rente das Fundament der Alterssicherung bleiben. Sie bietet zuverlässige Leistungen und schützt umfassend vor Risiken wie Erwerbsminderung und Inflation – unabhängig vom Kapitalmarkt. Private Vorsorge kann dieses Fundament sinnvoll ergänzen, aber nicht ersetzen.</p>
<p>Um die gesetzliche Rente langfristig zu stabilisieren, müssen die Potenziale des Arbeitsmarktes besser genutzt werden – durch höhere Löhne und mehr gute, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einzahlen, lässt sich das System gerecht und nachhaltig sichern.“</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Thu, 26 Mar 2026 11:04:02 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Private Altersvorsorge: Koalition erweitert Förderung und Staatsfonds geplant</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/33854-private-altersvorsorge-koalition-erweitert-foerderung-und-staatsfonds-geplant</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0321/Web-Senioren.jpg" /></p><p>Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am Mittwoch im Finanzausschuss noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet. </p>
<p>Der Ausschuss stimmte in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Sitzung dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/4088 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104088.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/4088</a>) in der geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. {/mprestriction}</p>
<p> Die Koalition will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können.</p>
<p>Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.</p>
<p>War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“. Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung.</p>
<p>Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem Änderungsantrag der Koalition. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.</p>
<p>Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich sehr zufrieden. 35 Prozent aller Arbeitnehmer hätten nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher sei es angebracht, eine zusätzliche Altersvorsorge durch Betriebsrenten und private Vorsorge zu verbessern. Bei den Betriebsrenten sei das schon geschehen, nun gehe man an die dritte Säule. Das Riester-Modell sei mit nur noch zehn Millionen besparten Verträgen bei über 30 Millionen Berechtigten eine Enttäuschung. Riester sei zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach gewesen. An diesen Punkten habe man angesetzt. Sparer könnten jetzt mit oder ohne Garantie sparen, einen Verrentungszwang gebe es nicht mehr. Eine direkte Auszahlung sei möglich. Gewürdigt wurde die Absenkung des Kostendeckels auf ein Prozent und die Erhöhung der Zulagen. Die Einbeziehung der Selbstständigen ermögliche vier Millionen Menschen den Weg in das Vorsorgesparen.</p>
<p>Die AfD-Fraktion nannte viele Punkte in dem Vorhaben positiv. Dass die Selbstständigen jetzt einbezogen werden sollen, wurde begrüßt. Das neu geschaffene Standardprodukt eines öffentlichen Trägers wurde abgelehnt. Dass der Staat Finanzmanager werde, werde kritisch gesehen. Die Begrenzung der Kosten auf ein Prozent gehe nicht weit genug. 0,5 Prozent müsse das Ziel sein.</p>
<p>Auch die SPD-Fraktion erklärte, dass Riester nicht so funktioniert habe, wie man sich das vorgestellt habe. Das öffentlich verwaltete Standarddepot wurde als „historischer Schritt“ begrüßt. Die Fraktion verwies als Beispiel für ein erfolgreich arbeitenden öffentlichen Fonds auf den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (Kenfo). Das öffentliche Modell bringe mehr Sicherheit, Zuverlässigkeit, Transparenz und gute Renditen. Auch die Einbeziehung von Selbstständigen und die Einbeziehung von Angehörigen berufsständischer Versorgungswerke wurde als großer Schritt begrüßt.</p>
<p>Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das öffentliche Standardprodukt bedeute eine klare Verbesserung des Entwurfs. Es sei davon auszugehen, dass das Produkt kostengünstig angeboten werden könne. Für Vorsorgesparer gebe es eine bessere Vergleichbarkeit, was bisher nicht möglich gewesen sein. Man frage sich aber, ob das öffentliche Produkt rechtzeitig zum 1. Januar 2027 eingerichtet werden könne. Kritisiert wurde, dass es keine automatische Einbeziehung der Sparer mit Opt-out-Funktion geben werde. Somit würden viele Menschen nicht erreicht. Freiwilligkeit werde zu geringerer Teilnahme führen. Der Kostendeckel für Standardprodukte sei auch mit einem Prozent noch deutlich zu hoch. Banken und Versicherungen könnten auch weiterhin weitaus höhere Gebühren berechnen. {/mprestriction}</p>
<p>Die Fraktion Die Linke sagte, die Änderungsanträge hätten einige Nachbesserungen gebracht, wie zum Beispiel Verbesserungen der Zulagen für Geringverdiener. Aber das Strukturproblem, die Bevorzugung von Besserverdienern, werde nicht gelöst. Der Kostendeckel sei zu hoch. Und zur Einbeziehung von Selbstständigen hieß es, wer keine gesetzliche Rentenversicherung habe, solle zuerst dort einbezogen werden. Unklar sei im übrigen, wer das öffentliche Angebot verwalten werde.</p>
<p>In der Sitzung wurden zwei Oppositionsanträge abgelehnt. Dem Antrag der AfD-Fraktion (21/2830) mit dem Titel „Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ stimmte nur die AfD-Fraktion zu, die anderen Fraktionen lehnten ab. Für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3617) mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark“ stimmte nur die Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen lehnten ab.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Thu, 26 Mar 2026 03:10:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Altersvorsorge-Reform trifft Niedrigverdiener hart</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/33835-altersvorsorge-reform-trifft-niedrigverdiener-hart</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/1021/Web-Hotel-Restaurant.jpg" /></p><p>Die 2001 eingeführte Riester-Rente sollte breiten Bevölkerungsschichten zu einer privaten Altersvorsorge verhelfen. Damit soll die Lücke geschlossen werden, die durch eine Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung erst geschaffen wurde. Funktioniert hat das nicht. Zu gering ist die Verbreitung, zu unübersichtlich ist der Markt der Vorsorgeprodukte, zu gering sind die Renditen. Immerhin eines kann man den Müttern und Vätern der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge aber zugutehalten, so Dr. Florian Blank, Rentenexperte des Wirtschats- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: Sie haben sich wenigstens bemüht, die Förderung so zu konstruieren, dass Menschen mit geringeren Einkommen und Menschen mit Kindern von den staatlichen Zulagen besonders profitieren. Gemessen an ihren eigenen Sparbeiträgen bekommen Geringverdienende mit Riester-Rente bislang mehr vom Staat als Besserverdienende. {/mprestriction}</p>
<p>Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Riester-Rente zu reformieren. Inzwischen liegt ein Entwurf mit einer neuen Fördersystematik vor und wird im Bundestag beraten. Blank hat in einer neuen Studie die neuen Regelungen mit den alten verglichen.* Sein Fazit: „Wer hat, dem wird gegeben.“ Der Regierungsentwurf beende „die bisherige Praxis, Menschen mit geringem Einkommen besonders profitieren zu lassen“.</p>
<p>Die Förderung der privaten Altersvorsorge geschieht auf zwei Wegen: erstens durch direkte Zuschüsse, zweitens durch Abzug der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen. Im ersten Fall profitieren vor allem kleine Einkommen, im zweiten größere. Nach dem neuen Modell treten an die Stelle pauschaler Zuschüsse prozentuale Beträge – je nach Höhe des selbst aufgebrachten Sparbetrags. Und die Obergrenze für die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Altersvorsorge steigt. Die Zulagenförderung soll laut Gesetzentwurf 2029 für Sparbeiträge im unteren Bereich noch einmal angehoben werden</p>
<p>Ergebnis der Analyse: „Personen mit einem höheren Vorsorgeaufwand profitieren damit deutlich und umso mehr, je höher der Grenzsteuersatz liegt“, sprich: je höher ihr Einkommen ist. Während der Sonderausgabenabzug bisher auf maximal 2100 Euro begrenzt war, können durch die neue Berechnung beispielsweise für eine Person mit zwei Kindern jetzt fast 2900 Euro daraus werden – was bei hohen Grenzsteuersätzen über 1300 Euro Steuerersparnis bringen kann.</p>
<p>Die finanziellen Folgen hat Blank exemplarisch für Personen mit unterschiedlichen Einkommen, mit und ohne Kinder, durchgerechnet. Dabei geht der Forscher davon aus, dass jeweils vier Prozent vom Einkommen für die private Altersvorsorge angelegt werden – im alten Recht einschließlich der Zulagen. Der Vergleich zeigt konkret, wie der soziale Ausgleich im neuen Zulagensystem vor allem für Menschen mit geringerem Einkommen sinken würde.</p>
<p>Beispielsweise erhält eine alleinstehende Person mit 1000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen nach dem alten Recht eine Förderung von 175 Euro pro Jahr. Nach dem neuen Recht würde der Betrag auf 144 Euro sinken, wenn diese Person 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens und damit sogar mehr als bisher spart. Bei 2000 Euro Monatsbrutto ändert sich kaum etwas, jenseits davon fließen nach dem neuen Recht höhere Zulagen. Bei einer kinderlosen Person mit einem sehr hohen Monatseinkommen von 8000 Euro brutto werden so beispielsweise aus bisher rund 990 Euro jährlicher Förderung rund 1060 Euro. Bei Personen mit Kindern ist das grundsätzliche Muster ähnlich, die Schieflage sogar noch ausgeprägter.</p>
<p>Etwas weniger drastisch, aber trotzdem spürbar sind die Konsequenzen, wenn man vergleicht, wie hoch der Anteil der staatlichen Förderung an den gesamten Vorsorgeaufwendungen der Beispielpersonen ist. Bei kinderlosen Alleinstehenden mit 1000 Euro Monatsbrutto liegt diese Quote im alten Recht bei gut einem Drittel, bei noch geringeren Einkommen sogar bei bis zu 75 Prozent. In diesem Einkommensbereich würde die Förderung nach den Plänen der Bundesregierung geringer ausfallen, insbesondere bei Menschen, die kaum über Einkommen verfügen. Oberhalb davon würde nach dem vorgeschlagenen neuen Recht wie bisher die Förderquote jenseits von 2000 Euro Monatsbrutto kontinuierlich ansteigen und bei sehr hohen Monatseinkommen zwischen 8000 und 11000 Euro brutto Werte von mehr als 45 Prozent erreichen.</p>
<p>Kritisches Fazit des WSI-Experten: „Die öffentlich geförderte private Vorsorge hat sich in der bisherigen Form als Irrweg erwiesen. Anstatt sie generell auf den Prüfstand zu stellen und eine konsistente Alterssicherung aufzubauen, die der öffentlichen Rentenversicherung die zentrale Rolle zuweist, soll nun die private Vorsorge verschlimmbessert werden“, so Blank. {/mprestriction}</p>
<p>Das bekräftigt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Die Politik wäre gut beraten, die Reform der Förderung unter sozialen Gesichtspunkten zu überprüfen und zu verändern und die Förderung für Menschen mit niedrigen Einkommen besonders zu betonen. Mit Änderungen sollte auch nicht bis 2029 gewartet werden. Wichtiger als diese Reform der privaten Vorsorge ist die Fokussierung auf das Gesamtsystem der Alterssicherung und die dauerhafte Stärkung der gesetzlichen Rente – die Koalition vergeudet hier politisches Kapital.“</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 10:45:08 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Koalition prüft Änderungen bei privater Altersvorsorge</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/33756-koalition-prueft-aenderungen-bei-privater-altersvorsorge</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0821/Web-Rentner-Paar-1.jpg" /></p><p>Aus den Koalitionsfraktionen kommen Signale für Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Drucksache: (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/4088 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104088.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/4088</a>) Im Finanzausschuss hieß es am Mittwochmorgen aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion, es sei zu erwägen, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige auszuweiten.  {/mprestriction}</p>
<p>Die SPD-Fraktion sieht noch Redebedarf am Kostendeckel von 1,5 Prozent beim Standardprodukt. Auch ein öffentlich verwaltetes Standardprodukt ist aus ihrer Sicht noch diskussionswürdig. Dieses fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem eigenen Antrag (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/3617 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103617.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/3617</a>). Die Sozialdemokraten wollen außerdem die Förderung von Familien mit niedrigen Einkommen nochmal in den Blick nehmen. </p>
<p>Insgesamt sehen die Koalitionsfraktionen Handlungsbedarf, die bestehende Riesterrente zu reformieren, da diese zu kompliziert, zu bürokratisch und zu renditearm sei. </p>
<p>Die AfD-Fraktion kritisierte zunächst die Auswahl der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am vergangenen Montag. Dort seien zu viele Vertreter der Finanzwirtschaft gewesen und zu wenige Wissenschaftler. Dem Gesetzentwurf billigt sie durchaus positive Änderungen zu. Er gehe aber bei der Reform der privaten Altersvorsorge nicht weit genug, weshalb sie ihn ablehne. Ein eigener AfD-Antrag trägt den Titel „Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/2830 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/028/2102830.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/2830</a>). </p>
<p>Für eine obligatorische private Vorsorge mit einer Opt-out-Regel machen sich die Grünen stark. Denn mit dem bestehenden Prinzip würden einkommensschwache Haushalte nicht erreicht. Diese Kritik teilten auch Vertreter der Wissenschaft und des Verbraucherschutzes, wie in der Anhörung deutlich geworden sei.  {/mprestriction}</p>
<p>Eine gänzliche Ablehnung der steuerlichen Förderung kam von der Fraktion Die Linke. Steuergeld solle besser in die gesetzliche Rente fließen als in die private. Am vorliegenden Gesetzentwurf wurde von ihr darüber hinaus kritisiert, dass er zu einer Verschlechterung bei Familien mit Kindern und geringen Einkommen führe.</p>
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]]></description>
			<category>Rente</category>
			<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 04:40:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Kostendeckel für Altersvorsorge umstritten</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/33742-kostendeckel-fuer-altersvorsorge-umstritten</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0321/Web-Rentner-01.jpg" /></p><p>Die von der Bundesregierung geplante Reform der privaten Altersvorsorge ist von der Finanzwirtschaft grundsätzlich begrüßt, von Verbraucherschützern und Gewerkschaften dagegen kritisiert worden. Besonders umstritten war in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag der geplante Deckel für die Kosten, die Käufern von Finanzprodukten berechnet werden. Während die Deutsche Kreditwirtschaft dafür warb, den Kostendeckel von 1,5 Prozent für Standardprodukte ganz aufzuheben, weil der Wettbewerb für niedrige Kosten sorgen werde, war dem Bundesverband der Verbraucherzentralen der geplante Deckel viel zu hoch.  {/mprestriction}</p>
<p>Grundlage der von Anja Karliczek (CDU) geleiteten Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/4088 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104088.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/4088</a>). Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können. Künftig soll es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das soll bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro gelten. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Sparbetrag von 1.800 Euro sind noch einmal 20 Cent vorgesehen. Für Sparer mit Kindern soll es höhere Zulagen geben. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/2830 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/028/2102830.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/2830</a>) für einen ETF-Sparplan für die Rente und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/3617 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103617.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/3617</a>) für einen Bürgerfonds. </p>
<p>Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, nannte das Vorhaben einen wichtigen und dringlichen Schritt, um die private Altersvorsorge wesentlich attraktiver zu gestalten, den Lebensstandard der Bürger im Alter langfristig zu sichern und Altersarmut zu verhindern. Änderungsbedarf sah die Kreditwirtschaft beim Kostendeckel für Standardprodukte von 1,5 Prozent. Da die Regierung selbst im ihrem Entwurf einen Rückgang der Kosten angesichts des Wettbewerbs erwarte, sei der Deckel nicht notwendig. Angeregt wurde, die steuerliche Begünstigung für Sparbeiträge von 1.800 auf 3.500 Euro anzuheben.</p>
<p>Wie auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) regte die Kreditwirtschaft an, den Zugang zur privaten Altersvorsorge auch für Bürger zu öffnen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende), damit diese auch die Förderung erhalten könnten. Ebenso sollten Angestellte, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind, förderberechtigt sein. Insgesamt bezeichnete der BVI den Entwurf als „epochalen Wandel“ und als wichtigen Schritt, um die Altersvorsorge zu stärken.</p>
<p>Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte in seiner Stellungnahme eine Benachteiligung der Versicherungsbranche: Banken und Neobroker dürften das Standardprodukt ohne Beratung vertreiben. Versicherer könnten das nicht, da im Versicherungsvertrieb eine gesetzliche Beratungspflicht gelte. Auch sollte die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden können. Außerdem forderte die Organisation, Auszahlungspläne sollten mindestens bis zum Alter von 90 Jahren laufen, um Versorgungslücken im hohen Alter zu vermeiden.</p>
<p>Grundsätzliche Kritik kam von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Statt viele unterschiedliche Standard-Depots zuzulassen, sollte ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild geschaffen werden, forderte die Organisation, die auch Kritik an den hohen Kosten der angebotenen Produkte übte. Die Verbraucherzentrale rechnete in ihrer Stellungnahme vor, welchen Einfluss die Kosten auf die Rendite über lange Laufzeiten haben. So würde ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt mit einer Aktienquote von 90 Prozent und Kosten von 0,2 Prozent bei einer monatlichen Einzahlung von 130 Euro nach 40 Jahren einen Vermögenszuwachs von 179.823 Euro aufweisen. Ein Standard-Depot mit Kosten von 1,5 Prozent würde nach 40 Jahren bei gleich hoher Einzahlung nur einen Zuwachs von 79.807 Euro aufweisen.</p>
<p>Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnte davor, dass es ein Angebot geben werde, dass zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach sein werde. Die Organisation sprach sich für ein Modell nach schwedischem Vorbild aus. Ein Kostensatz von 1,5 Prozent führe dazu, dass lediglich 53 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparern ankommen würden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, mit dem Gesetzesvorhaben bleibe die private Vorsorge für die Kunden „teuer, beratungsintensiv und ineffizient, während der Bund den Zuschuss erhöht“. Geringverdiener und Alleinerziehende würden benachteiligt. Das sei ein „Desaster“. Der DGB verlangte eine Erhöhung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Ergänzung durch Betriebsrenten.</p>
<p>Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater erklärte, es sei richtig, dass es Angebote mit Verzicht auf eine Bruttobeitragsgarantie und die Anlagemöglichkeit in Aktien geben werde. Andererseits würden nach einer Umfrage mehr als 73 Prozent der Bevölkerung bei der Altersvorsorge einer lebenslang garantierten Rente den Vorzug geben und dabei bewusst Renditeeinbußen in Kauf nehmen. Darauf aufbauend könne, sofern es die Einkommenssituation zulasse, Vermögensbildung mit mehr Risiko erfolgen. {/mprestriction}</p>
<p>Professor Ulrike Malmendier (Haas School of Business der University of California, Berkeley) erklärte, der Entwurf bleibe weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen effizienten Vermögensaufbau für die Altersvorsorge anzustoßen und das Anlageverhalten der deutschen Bevölkerung in ihrem eigenen Interesse zu verbessern: „Vor allem bildungsferne Haushalte werden aufgrund der fehlenden Automatisierung nicht erreicht werden; doch gerade diese haben eine Vorsorgelücke und partizipieren nicht am Kapitalmarkt. Für diese Haushalte muss es deutlich einfacher gemacht werden, in das Standard-Depot einzuzahlen.“ Den Kostendeckel von 1,5 Prozent nannte sie absolut inakzeptabel und im internationalen Vergleich „geradezu peinlich“.</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 04:40:00 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Bund will private Altersvorsorge mit neuem Vorsorgedepot stärken</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/33712-bund-will-private-altersvorsorge-mit-neuem-vorsorgedepot-staerken</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0321/Web-Rentner-Paar.jpg" /></p><p>Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/4088 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104088.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/4088</a>) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, dem 16. März 2026, von 14 bis 15.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. {/mprestriction}</p>
<p>Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können. Die Förderung soll höher sein als in der bisherigen Riester-Förderung. Künftig soll es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das soll bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro gelten. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Sparbetrag von 1.800 Euro sind noch einmal 20 Cent vorgesehen. Für Sparer mit Kindern soll es höhere Zulagen geben. </p>
<p>Außerdem geht es in der öffentlichen Anhörung um zwei Oppositionsanträge. Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/2830 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/028/2102830.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/2830</a>) mit dem Titel „Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ eingebracht. Gegenstand der Anhörung ist auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<a class="dipLink" title="Die PDF-Datei Drucksache 21/3617 öffnet sich in einem neuen Fenster" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103617.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">21/3617</a>) mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark“. </p>
<p>Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband Deutscher Vermögensberater, Bundesverband Investment und Asset Management, Deutscher Gewerkschaftsbund, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Ulrike Malmendier (Haas School of Business der University of California, Berkeley), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Verbraucherzentrale Bundesverband.  {/mprestriction}</p>
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			<category>Rente</category>
			<pubDate>Mon, 16 Mar 2026 04:40:00 +0100</pubDate>
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