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		<title>Thema Schwerbehinderung</title>
		<description>Tagesaktuelle Nachrichten zur Behindertenpolitik</description>
		<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung</link>
		<lastBuildDate>Thu, 28 May 2026 11:21:01 +0200</lastBuildDate>
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		<item>
			<title>EU beschließt besseren Opferschutz für Menschen mit Behinderung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34598-eu-beschliesst-besseren-opferschutz-fuer-menschen-mit-behinderung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0121/Web-Rollstuhl-2.jpg" /></p><p>Am Donnerstag (21. Mai 2026) gaben die Abgeordneten mit 440 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 84 Enthaltungen grünes Licht für eine Modernisierung des Rechtsrahmens für Opfer von Straftaten. {/mprestriction}</p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Zu den zentralen Verbesserungen gehören:</p>
<ul>
<li>Die Stärkung der Rechte der Opfer während des Strafverfahrens, unter anderem durch ein neues Recht auf Privatsphäre und Nichtweitergabe personenbezogenen Daten eines Opfers an den Täter, Prozesskostenhilfe für das Verfahren für Opfer mit unzureichenden finanziellen Mitteln und beschleunigte Auszahlung der Entschädigung;</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Einrichtung von Hotlines, die Informationen, Unterstützung und Weitervermittlung an zuständige Stellen bieten, und online, über Apps sowie über die EU-weite Telefonnummer 116 006 erreichbar sind;</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Möglichkeit, Straftaten online anzuzeigen und zu gewährleisten, dass auch Personen, deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, beispielsweise Nicht-EU-Bürger in Einrichtungen für Migranten oder Personen in stationären Pflegeeinrichtungen (wie beispielsweise Altenheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung) Anzeige erstatten können. Die Anzeige durch Dritte über zivilgesellschaftliche Organisationen soll ebenfalls erleichtert werden;</li>
</ul>
<ul>
<li>Unterstützungsangebote für Opfer mit besonderen Bedürfnissen sowie spezifische Unterstützung und Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für Opfer sexueller Gewalt, wie z. B. Notfallverhütung (die Pille danach), Postexpositionsprophylaxe (vorbeugende medizinische Maßnahme nach möglichem Kontakt mit Krankheitserregern), Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen;</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Gewährleistung höchster Standards und Sorgfalt beim Schutz und bei der Unterstützung von Kindern, durch einen kindgerechten Ansatz sowie durch verschiedene Dienstleistungen (z. B. ärztliche Untersuchung, psychologische Betreuung, Videoaufzeichnung von Zeugenaussagen, administrative Unterstützung), die nach Möglichkeit in denselben Räumlichkeiten angeboten werden sollen.</li>
</ul>
<p class="ep-wysiwig_paragraph"><strong>Zitate</strong></p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Die Co-Berichterstatterin des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, <a href="https://www.europarl.europa.eu/meps/de/257011/LUCIA_YAR/home" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-analytics-event-attached="true">Lucia Yar (Renew, Slowakei),</a> erklärte: „Diese Richtlinie bringt echte Fortschritte für Betroffene, einschließlich der am stärksten gefährdeten Personengruppen wie Opfer von Gewalt und Kinder. Wir haben einen veralteten Rechtsrahmen in moderne Rechtsvorschriften umgewandelt, die Rechte der Opfer gestärkt, den Schutz verbessert und wesentliche Lücken beim Zugang zu Unterstützung geschlossen. In einer Zeit, in der einige Mitgliedstaaten den Schutz schwächen und Gesetze zugunsten von Tätern ändern, steht das Europäische Parlament fest hinter allen Opfern. Unsere Botschaft ist klar: Die Rechte der Opfer stehen im Mittelpunkt der Justiz.<em>“</em></p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Der Co-Berichterstatter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres <a href="https://www.europarl.europa.eu/meps/de/197606/JAVIER_ZARZALEJOS/home" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-analytics-event-attached="true">Javier Zarzalejos (EVP, Spanien)</a> erklärte: „Jedes Jahr werden rund 70 Millionen Menschen in der gesamten Europäischen Union Opfer von Straftaten. Mit dieser Reform machen wir einen großen Schritt nach vorn, um sicherzustellen, dass Opfer in ganz Europa stärkeren Schutz, bessere Unterstützung sowie gleiche Rechte erhalten. Dies gilt auch für das digitale Umfeld und für Fälle in denen besonders schutzbedürftige Opfer betroffen sind, wie beispielsweise Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch im Internet geworden sind.“ {/mprestriction}</p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Die Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, <a href="https://www.europarl.europa.eu/meps/de/197702/LINA_GALVEZ/home" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-analytics-event-attached="true">Lina Galvez (S&amp;D, Spanien),</a> fügte hinzu: „Wir begrüßen dieses historische Gesetz. Es ermöglicht Opfern sexueller Gewalt bessere Aufklärung und garantiert sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung. Dazu zählen auch Schwangerschaftsabbrüche, im Einklang mit nationalem Recht. Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, können schwanger werden, eine Situation, die Männer nie betreffen wird. Unter diesen Umständen müssen wir es Frauen ermöglichen eine freie Entscheidung zu treffen, alles andere wäre eine eindeutige Diskriminierung. “</p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph"><strong>Nächste Schritte</strong></p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Der Entwurf muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden, und vor in Kraft treten im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin zwei Jahre Zeit die Richtlinien umzusetzen.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Fri, 22 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Protest gegen Sparpläne bei Hilfen für Menschen mit Behinderung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34597-protest-gegen-sparplaene-bei-hilfen-fuer-menschen-mit-behinderung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0521/Web-Strae-Blindentock-3.jpg" /></p><p>Die Bundesvereinigung Lebenshilfe wehrt sich gegen Pläne von Bund, Ländern und Kommunen, weitreichende Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vorzunehmen. Einer Bundestags-Petition gegen die bekannt gewordene Streichliste aus dem Kanzleramt haben sich kurz vor Ende der Zeichnungsfrist bereits mehr als 100.000 Menschen angeschlossen. {/mprestriction}</p>
<p>„Was derzeit diskutiert wird, ist ein Angriff auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und damit auf die Grundwerte unseres Sozialstaats“, erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. und Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit Blick auf die Streichliste. „Wer bei den Schwächsten spart, nimmt bewusst Ausgrenzung, Abhängigkeit und den Verlust von Selbstbestimmung in Kauf. Teilhabe ist ein Menschenrecht und darf in unserer Gesellschaft niemals zum Sparposten werden.“</p>
<p>In Deutschland beziehen gegenwärtig rund eine Million Menschen Eingliederungshilfe. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 34 Jahren. Diese Leistungen ermöglichen unter anderem Schulassistenz, Hilfen beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder die Teilhabe am Arbeitsleben.</p>
<p>„Natürlich brauchen wir Reformen, weniger Bürokratie und effizientere Verfahren in unserem Land. Und natürlich ist es angesichts der Haushaltslage richtig, nach Einsparpotenzialen zu schauen“, sagt Schmidt. „Aber wer bei den Rechten von Menschen mit Behinderung spart, der spart an Würde, Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Zusammenhalt.<br /> <br /> Solche Kürzungen können für Kinder bedeuten, dass sie nicht oder weniger in die Schule gehen oder seltener an Freizeitangeboten teilnehmen können. Und es bedeutet auch für junge Menschen mit Behinderung, dass sie in einem Pflegeheim leben müssen, obwohl sie mit Assistenz in einer eigenen Wohnung gut klarkommen. Eine solche Missachtung ihrer Würde ist nicht hinnehmbar.“<br /> <br /> Für Sebastian Urbanski, Schauspieler und als Mensch mit Behinderung im Bundesvorstand der Lebenshilfe, ist die Eingliederungshilfe von existenzieller Bedeutung: „Ohne Assistenz könnte ich nicht mit meiner Frau in unserer Wohnung leben. Ich müsste womöglich zurück zu meinen Eltern oder in ein Heim. Das wäre ein massiver Verlust meiner Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung haben Rechte – auch das Recht, selbst zu entscheiden, wie und mit wem sie leben.“<br /> <br /> Auch Lisa Behme, Mutter von drei Kindern mit Behinderung, warnt vor den dramatischen Folgen möglicher Einschnitte: „Wenn die Schulbegleitung ausfällt, dürfen meine Kinder teilweise nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Schon heute kämpfen Familien mit einem extrem bürokratischen System. Statt Leistungen zu kürzen, brauchen wir einfachere Verfahren.“<br /> <br /> Die Petition gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe wird am 8. Juni im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Die Lebenshilfe fordert Bundesregierung, Bundestag und Länder auf, keine Änderungen vorzunehmen, die die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung einschränken. „Eine solidarische Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit denjenigen umgeht, die Unterstützung benötigen“, betont Ulla Schmidt. „Wer Teilhabe kürzt, grenzt Menschen aus und verstößt nicht nur gegen Recht und Konventionen, sondern gegen alles, was unsere inklusive, soziale Gesellschaft ausmacht.“ {/mprestriction}<br /> <br /> Wer die Petition mit der Nummer 195716 und dem Titel „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ unterstützen möchte, zeichnet bis zum 25. Mai direkt auf der <a href="https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.nc.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Petitionsseite des Bundestages</a>. Mit einem Video wird dort für alle einfach erklärt, wie man sich registrieren und eine Bundestags-Petition unterzeichnen kann. Außerdem gibt es dort weiterführende Informationen – auch in Leichter Sprache – und vielfältiges Kampagnenmaterial, um es im Internet zu teilen.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Fri, 22 May 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>BGH weist Klage blinder Patientin gegen Rehaklinik ab</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34591-bgh-weist-klage-blinder-patientin-gegen-rehaklinik-ab</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0121/Web-Gerichtshammer.jpg" /></p><p>Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine blinde Patientin keinen Anspruch auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat, nachdem ihr die Aufnahme in eine Rehabilitationsklinik wegen eines erhöhten Betreuungsaufwands verweigert worden war. Das AGG begründe im Privatrecht keinen Anspruch auf besondere Anpassungsleistungen, urteilten die Karlsruher Richter am 21. Mai 2026. {/mprestriction}</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat damit die Klage einer 69-jährigen blinden Frau abgewiesen, die nach der Verweigerung einer Reha-Behandlung Schadensersatz und eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefordert hatte. Das Gericht stellte klar, dass das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot keine Pflicht für private Einrichtungen begründe, besondere Anpassungsleistungen zu erbringen.</p>
<p><strong>Der Fall</strong></p>
<p>Die Klägerin war nach einer Knieoperation zur Rehabilitation in eine Privatklinik gebracht worden. Die Klinik lehnte die Aufnahme ab, weil infolge der Blindheit der Patientin ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre. Die Frau musste daraufhin in das Krankenhaus zurückgebracht werden, wo sie eine weitere Woche verbrachte. Sie machte geltend, die Klinik hätte auf den erhöhten Betreuungsbedarf vorbereitet sein müssen.</p>
<p><strong>Begründung des Gerichts</strong></p>
<p>Der BGH stellte klar, das AGG-Benachteiligungsverbot begründe im zivilrechtlichen Bereich keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen private Anbieter. Dies ergebe sich aus der Gesetzesbegründung: Solche Leistungen seien systemgerecht dem öffentlichen Recht vorbehalten – insbesondere dem Sozialrecht, etwa durch Leistungen zur Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch. Die damit verbundenen Kosten könnten nicht einzelnen Privaten aufgebürdet werden, sondern seien von der Allgemeinheit zu tragen.</p>
<p>Die Klägerin hatte sich unter anderem auf sozialrechtliche Vorschriften berufen. Diese richteten sich jedoch an öffentliche Leistungsträger, nicht an private Leistungserbringer wie die beklagte Klinik, so der Senat.</p>
<p><strong>Prozessverlauf</strong></p>
<p>Bereits das Amtsgericht Fritzlar und das Landgericht Kassel hatten die Klage abgewiesen. Beide Instanzen verneinten, dass die Aufnahme in eine Rehaklinik ein sogenanntes Massengeschäft im Sinne des AGG darstelle, für das das Benachteiligungsverbot gelte. Der BGH ließ diese Frage ausdrücklich offen – ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot liege jedenfalls aus anderen Gründen nicht vor.</p>
<p>Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für das Verhältnis von Antidiskriminierungsrecht und privaten Leistungsanbietern im Gesundheits- und Rehabilitationsbereich.</p>
<p>Zum Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall einer blinden Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert wurde, erklären Awet Tesfaiesus, Berichterstatterin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für das AGG, und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: (<a href="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34591-bgh-weist-klage-blinder-patientin-gegen-rehaklinik-ab" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">wir berichteten</a>)</p>
<p>„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Enttäuschung und ein herber Rückschlag für den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage der blinden Frau nach ihrer Abweisung durch eine Reha Klinik zurückgewiesen. Dass die Abweisung einer blinden Frau durch eine Reha Klinik rechtlich nicht eindeutig als Diskriminierung geahndet wird, ist ein alarmierendes Signal. Die Entscheidung macht unmissverständlich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Gesundheitswesen gravierende Schutzlücken aufweist. Gerade weil der bestehende Rechtsrahmen in einem so klaren Fall keinen verlässlichen Diskriminierungsschutz gewährleistet, sind wir als Gesetzgeber jetzt umso dringender gefordert. Das AGG muss so reformiert werden, dass Benachteiligungen in medizinischen Einrichtungen eindeutig untersagt sind. Gleichzeitig braucht es verbindliche Standards für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen. Diskriminierung darf nicht länger rechtlich möglich sein – auch nicht durch Privatunternehmen und schon gar nicht im Zugang zu medizinischer Versorgung.</p>
<p>Der Fall der Klägerin steht dabei exemplarisch für viele Erfahrungen, über die Menschen mit Behinderungen seit Jahren berichten. Viel zu häufig erleben sie strukturelle Benachteiligungen – bei Terminvergaben, beim Zugang und bei der Versorgung in Arztpraxen, Kliniken oder eben bei Reha-Angeboten. Inklusion und Diskriminierungsfreiheit sind aber kein Zusatzangebot, sondern selbstverständliche Grundrechte."</p>
<p><strong>Hintergrund</strong></p>
<p>Die Klägerin ist eine blinde Frau, die nach einer Knieoperation eine Rehabilitationsbehandlung geplant hatte; die Aufnahme wurde von der Klinik mit Verweis auf ihre Sehbehinderung abgelehnt, weshalb sie eine Entschädigung nach dem AGG verlangt.<br />Amtsgericht und Landgericht hatten die Klage abgewiesen mit der Begründung, vertragliche Reha Behandlungen seien kein typisches „Massen “ bzw. standardisiertes Rechtsgeschäft, auf das das AGG angewendet werde. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin nun zurückgewiesen und ausgeführt, dass jedenfalls kein Verstoß gegen das im AGG geregelte Benachteiligungsverbot vorliege. Der Senat ließ dabei ausdrücklich offen, ob der Anwendungsbereich des AGG im konkreten Fall überhaupt eröffnet ist. {/mprestriction}</p>
<p>Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den Fall verhandelt und am 21. Mai 2026 entschieden. Behindertenverbände sehen in dem Verfahren eine Grundsatzfrage zum Schutz vor Diskriminierung im Gesundheitswesen. In seiner Begründung stellte der Senat zudem klar, dass das AGG keinen zivilrechtlichen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen private Leistungserbringer begründe. Solche Leistungen seien nach Auffassung des Gerichts vielmehr Gegenstand des Sozialrechts und nicht von einzelnen privaten Einrichtungen zu tragen.</p>
<p>Az.: III ZR 56/25</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 21 May 2026 12:08:28 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Inklusion im Ehrenamt: Plattform für mehr Teilhabe und Engagement gestartet</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34587-inklusion-im-ehrenamt-plattform-fuer-mehr-teilhabe-und-engagement-gestartet</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0621/Web-Laptop-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Anlässlich des ersten bundesweiten Ehrentags am 23. Mai rückt die Aktion Mensch ihre Engagement‑Plattform mit bundesweit 35.000 Angeboten in den Mittelpunkt. Diese bildet das digitale Herzstück für inklusive Ehrenämter und ist der barrierefreie Aktionsfinder rund um den Anlass. Als Partnerin des Ehrentags lädt die Aktion Mensch gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) alle Menschen dazu ein, Engagement neu zu entdecken, selbst aktiv zu werden und Demokratie mitzugestalten. Der Ehrentag, initiiert und unterstützt von Bundespräsident Frank‑Walter Steinmeier, würdigt erstmals bundesweit das freiwillige Engagement von mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland.  {/mprestriction}  <br />  <br /> <strong>Digitale Zugänge für inklusives Ehrenamt </strong></p>
<p>Ob Zeitmangel, fehlende Informationen oder mangelnde Barrierefreiheit: Viele Menschen möchten sich ehrenamtlich engagieren, wissen jedoch nicht, wo und wie sie passende Möglichkeiten finden können. Genau hier setzt das Angebot der Aktion Mensch an. Die Engagement‑Plattform der Sozialorganisation bündelt Engagement‑Möglichkeiten und macht diese für möglichst viele Menschen auffindbar. Denn: „Freiwilliges Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft und sollte für alle zugänglich sein: niedrigschwellig, barrierefrei, vor Ort oder digital. Der Ehrentag gibt diesem Ansatz eine starke bundesweite Bühne“, sagt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. <br />  <br /> <strong>Mitmachen, teilen, aktiv werden </strong></p>
<p>Die Engagement‑Plattform der Aktion Mensch ist die größte ihrer Art in Deutschland und die einzige, die Angaben über die Barrierefreiheit von Angeboten macht. Sie bringt Menschen zusammen, die sich engagieren möchten, und Organisationen, die Unterstützung suchen. Nutzer*innen finden dort barrierearme Mitmach‑Angebote aus ganz unterschiedlichen Bereichen – von sozialen Projekten über Nachbarschaftsinitiativen bis hin zu einmaligen Aktionen oder langfristigen ehrenamtlichen Engagements. Zum Ehrentag ruft die Aktion Mensch gemeinsam mit der DSEE dazu auf, die Plattform aktiv zu nutzen: eigene Aktionen einzustellen, bestehende Engagement‑Angebote zu teilen oder ein passendes Ehrenamt in der eigenen Nähe zu finden. Damit wird die Plattform zum zentralen Anlaufpunkt für alle, die den Ehrentag mit Leben füllen wollen – digital organisiert und lokal wirksam.  {/mprestriction}<br />  <br /> Die Engagement-Plattform macht zudem sichtbar, wie vielfältig Engagement ist und dass Teilhabe nicht vom Können, der Herkunft oder einer Behinderung abhängen darf. „Freiwilliges Engagement von Menschen mit und ohne Behinderung stärkt nicht nur das Miteinander, sondern auch unsere Demokratie“, so Marx weiter. „Der Ehrentag ist eine Einladung an alle: Machen Sie mit. Finden Sie Ihr Engagement. Gestalten Sie unsere Gesellschaft aktiv mit.“ </p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 21 May 2026 10:15:14 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Lebenshilfe NRW warnt vor Finanzierungslücken in der Eingliederungshilfe</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34581-lebenshilfe-nrw-warnt-vor-finanzierungsluecken-in-der-eingliederungshilfe</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/1021/Web-Arbeit-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. (Lebenshilfe NRW) hat an der gestrigen (20. Mai 2026) Anhörung des Landtags NRW teilgenommen und macht dabei deutlich: Die aktuelle Finanzierungssituation in der Eingliederungshilfe gefährdet unmittelbar die Rechte und die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung in NRW, die die Lebenshilfe NRW und ihre über Mitgliedsorganisationen begleiten. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Menschen mit Behinderung tragen die Konsequenzen politischen Zögerns</strong></p>
<p>In Gesprächen mit Selbstvertreter:innen, den Lebenshilfe-Räten und Leistungserbringern zeigt sich: Die Realität für Menschen mit Behinderung in NRW ist durch konkrete Versorgungslücken geprägt. Es fehlt an barrierefreiem Wohnraum und an flexiblen Wohnformen, die den Weg in ein eigenständigeres Leben ermöglichen. Menschen mit herausforderndem Verhalten finden kaum passende Unterstützungsangebote. Inklusive Bildung bleibt in Kitas und Schulen Ausnahme statt Regel: Statt des Auf- und Ausbaus inklusiver Schulen werden erneut Förderschulen gebaut – Strukturen, die Trennung für Generationen zementieren.</p>
<p>„Gute Angebote der Teilhabe sind nicht flächendeckend gesichert und sie erreichen nicht alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen. Ob Teilhabe gelingt, hängt bis heute oft vom zusätzlichen Engagement von Betroffenen, Angehörigen oder engagierten Leistungserbringern ab – und nicht von strukturellen Garantien, sagt Bärbel Brüning, Geschäftsführerin der Lebenshilfe NRW. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Menschenrechte sind nicht verhandelbar – Umsetzungsstrategie ist überfällig</strong></p>
<p>Die Lebenshilfe NRW unterstützt den SPD-Antrag in seinen Kernforderungen ausdrücklich: Das Land NRW muss einen eigenen Finanzierungsanteil zur Eingliederungshilfe leisten, die Bundesmittel müssen dynamisiert werden, und die Finanzierung der Eingliederungshilfe muss bei Reformen der Kommunalfinanzen explizit mitgedacht werden. Darüber hinaus fordert die Lebenshilfe NRW eine übergreifende Umsetzungsstrategie, die bei Inkrafttreten des BTHG hätte entwickelt werden müssen: eine aktive Steuerung des Leistungsgeschehens hin zu inklusiven, ambulanten Unterstützungsangeboten, die Schulung von Behörden sowie eine verbindliche Verknüpfung zwischen dem individuell ermittelten Bedarf und den tatsächlich bewilligten Leistungen. „Menschenrechte sind nicht verhandelbar und dürfen nicht durch Haushaltsengpässe relativiert werden. Eine ehrliche Debatte müsste die Frage nach einer gerechten Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen stellen – statt Teilhabeleistungen als Kostenfaktor zu begreifen, so Brüning weiter.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 21 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Berlin zeichnet inklusive Projekte mit mitMenschPreis aus</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34567-berlin-zeichnet-inklusive-projekte-mit-mitmenschpreis-aus</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0921/Web-Rollstuhl-Laptop.jpg" /></p><p>Zum achten Mal wurde am Montag (18 Mai 2026) in Berlin der mitMenschPreis verliehen. Mit dem mitMenschPreis werden Projekte und Initiativen ausgezeichnet, die Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Ausrichter des mitMenschPreises ist der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) gemeinsam mit dem Preisgeld-Stifter, der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. {/mprestriction}</p>
<p>Die feierliche Verleihung mit 250 Gästen aus Sozialwirtschaft, Politik und Gesellschaft fand in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden zunächst kurze Dokumentationsfilme über die drei Gewinnerprojekte gezeigt. Im Anschluss daran erfolgte die Bekanntgabe der Gewinner*innen, die Preisgelder in gestaffelter Höhe von 8.000, 5.000 bzw.3.000 Euro erhalten.</p>
<p>Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, würdigte das Engagement der Ausgezeichneten: „Der mitMenschPreis würdigt Menschen, die nicht auf perfekte Rahmenbedingungen warten, sondern handeln. Die ausgezeichneten Projekte setzen genau dort an, wo Unterstützung im Alltag wirklich gebraucht wird. Ob die verlässliche Entlastung von Familien durch die Tagespflege der Dachskinder, die Stärkung seelischer Gesundheit bei Mortens Licht oder die konsequente Brückenarbeit von MuT – Migration und Teilhabe – alle drei zeigen, dass Teilhabe gelingt, wenn man Menschen ernst nimmt und ihre Lebensrealitäten in den Mittelpunkt stellt.“</p>
<p>Gewinner*innen des 8. mitMenschPreises</p>
<p><strong>1.Preis: Tagespflege der Dachskinder</strong></p>
<p>Einmal im Monat bietet der Verein eine qualifizierte Samstagsbetreuung für bis zu acht Kinder und Jugendliche mit hohem Pflegebedarf. Während die Kinder Gemeinschaft und Teilhabe erleben, erhalten ihre Familien dringend benötigte Entlastung. Ziel ist die Stabilisierung des Familiensystems und die Stärkung aller Beteiligten.</p>
<p>Preis: Mortens Licht — Gemeinsam mit Sport und Balance aus der Dunkelheit<br />Das Projekt unterstützt Menschen in seelisch belastenden Lebenslagen durch Bewegung, Begegnung und Orientierung. Laufgruppen, Spaziergänge, Workshops und spirituelle Angebote fördern Austausch, Resilienz und einen offenen Umgang mit psychischer Gesundheit und sind fest im kommunalen Leben verankert. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Preis: MuT – Migration und Teilhabe</strong><br />Das Projekt „Migration und Teilhabe (MuT)“ des bhz Stuttgart e.V. berät und begleitet in Stuttgart Menschen mit Behinderung und Flucht oder Migrationsgeschichte. Durch kultursensible Unterstützung, Behördenbegleitung und Vernetzungsarbeit baut das Projekt Barrieren ab und stärkt Betroffene darin, ihre Rechte zu kennen und selbstbestimmt teilzuhaben.</p>
<p>Weitere Informationen zum mitMenschPreis finden Sie <a href="https://mitmenschpreis.de/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">hier</a>. </p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Wed, 20 May 2026 04:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Verband kritisiert Verzögerung bei Gleichstellung in der persönlichen Assistenz</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34553-verband-kritisiert-verzoegerung-bei-gleichstellung-in-der-persoenlichen-assistenz</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1221/Web-Assistenz-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Seit Jahren kämpfen behinderte Assistenznehmer*innen im Arbeitgebermodell für die Geleichbehandlung mit den Assistenzdiensten. Dies ist Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitgebermodells in der persönlichen Assistenz, das eine wichtige Errungenschaft der Behindertenrechtsbewegung darstellt, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Trotz des Beschlusses des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 3. Dezember 2025 zur Gleichsetzung der Tarifverträge der Persönlichen Assistenzen bei Assistenzdiensten und im Arbeitgeber*innen-Modell verweigern die zuständigen Behörden weiterhin die praktische Umsetzung. ver.di Berlin-Brandenburg kritisiert die bis heute ausbleibende Umsetzung der entsprechenden Fachlichen Weisung in aller Schärfe.  {/mprestriction}</p>
<p>Nach Informationen, die ver.di vorliegen wurde die entsprechende Fachliche Weisung bereits am 31. März 2026 an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) übermittelt. Dennoch wurde die notwendige Umsetzung bis heute nicht vollzogen. Damit werden höhere Löhne für Persönliche Assistentinnen im Arbeitgeberinnen-Modell nach Entgeltgruppe 5 (EG 5) weiterhin verhindert.</p>
<p>Die Blockadehaltung der beteiligten Stellen führt dazu, dass behinderte Menschen und ihre Persönlichen Assistent*innen weiterhin benachteiligt werden. Ein demokratisch gefasster Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses darf jedoch nicht durch Untätigkeit in nachgeordneten Verwaltungen ausgehebelt werden.</p>
<p>„Dieser Umgang mit behinderten Menschen ist skandalös. Es ist nicht hinnehmbar, dass demokratische Abläufe in nachgeordneten Verwaltungen hintertrieben werden. Der Beschluss des Hauptausschusses muss endlich umgesetzt werden. Wer die Fachliche Weisung verschleppt, verhindert faire Löhne und missachtet die Rechte behinderter Menschen sowie ihrer Persönlichen Assistent*innen.“ erklärt die ver.di Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.  {/mprestriction}</p>
<p>Ver.di erwartet, dass die tarifliche Gleichstellung nun unverzüglich praktisch umgesetzt wird und die Beschäftigten endlich die ihnen zustehende Bezahlung erhalten.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Tue, 19 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Landesbehindertenbeirat würdigt Arbeitgeber für Inklusion</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34545-landesbehindertenbeirat-wuerdigt-arbeitgeber-fuer-inklusion</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/0421/Web-Rollstuhl-Arbeit1.jpg" /></p><p>Der Landesbehindertenbeirat lobt zum neunten Mal den Preis „Pro Engagement“ aus, um das Engagement von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu würdigen. {/mprestriction}</p>
<p>Anlass war der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der am 5. Mai eines jeden Jahres begangen wird. Der Preis ist dotiert und steht unter der Schirmherrschaft von Herrn Ministerpräsidenten Sven Schulze. Bewerbungen sind ab sofort und bis zum 30. September 2026 möglich.</p>
<p>„Gerade in Zeiten wie diesen ist jede Initiative, die einen inklusiven Arbeitsmarkt befördert, enorm wichtig und sehr zu begrüßen. Positive Beispiele gelebter Inklusion sind unverzichtbar. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ins Zeug legen, verdienen Wertschätzung und Würdigung. Nach wie vor besteht auf vielen Berufsfeldern ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften. {/mprestriction}</p>
<p>Hier liegen Chancen für noch nicht genutzte oder unentdeckte Leistungspotenziale. Bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen müssen wir im Lande mit konkreten Maßnahmen, verbesserten Beschäftigungsquoten und öffentlichkeitswirksamen Aktionen mehr denn je abrechenbar überzeugen“, so der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Christian Walbrach und die Mitglieder des Landesbehindertenbeirates.</p>
<p>Die Bewerbungsunterlagen können auf der Internetseite des Landesbehindertenbeauftragten heruntergeladen werden. Diese finden Sie <a href="https://behindertenbeauftragter.sachsen-anhalt.de/test/ausschreibung-preis-pro-engagement" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">hier</a>. </p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Mon, 18 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Gähnen, Singen, Lautsein: kleine Akte der Selbstbestimmung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34532-gaehnen-singen-lautsein-kleine-akte-der-selbstbestimmung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/0628/Natascha_Hoehne_20250629.jpg" /></p><p>Ich soll jetzt wieder laut gähnen. Klingt banal. Ist es nicht. Irgendwann als Kind habe ich das wahrscheinlich gemacht … laut und ausgiebig, ohne nachzudenken. Dann kam der Moment, wo irgendjemand irgendetwas gesagt hat. Oder geschaut hat. Und schon war es drin. Das Wissen, was eine Dame macht … und was nicht. Laut rufen. Auf der Terrasse singen. Kaugummi kauen. {/mprestriction}</p>
<p>Laut und genussvoll gähnen. Alles vollkommen harmlos. Alles irgendwie verboten. Das Interessante ist nicht, dass diese Regeln existieren. Die existieren überall, in jeder Sozialisation, bei jedem Menschen. Das Interessante ist, wie unsichtbar sie werden. Man merkt sie gar nicht mehr … bis man versucht, sie zu brechen. Erst dann spürt man, wie tief sie sitzen. Ich will das wieder lernen.</p>
<p>Nicht weil ich muss … ich lebe in einem freien Land, es ist meine Entscheidung. Aber genau da wird es interessant. Wie frei ist die freie Entscheidung eigentlich? Wieviel von dem, was ich “will” oder “nicht will”, ist wirklich meins … und wieviel ist sozialer Druck in Verkleidung? Eingravierte Erwartungen, die sich so lange wie eigene Überzeugungen anfühlen, bis man anfängt zu hinterfragen. {/mprestriction}</p>
<p>Bei Behinderung kommt noch eine Schicht dazu.. Bloß nicht zur Last fallen. sein. Bitte keine Extrawurst. Der Reflex, sich klein zu machen, bevor jemand anderes es verlangt. Also. Ich übe das Gähnen. Laut. Genussvoll. Ohne Entschuldigung danach.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sun, 17 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Mehr Beschäftigung durch Inklusionsunternehmen in Berlin</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34522-mehr-beschaeftigung-durch-inklusionsunternehmen-in-berlin</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0221/Web-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Am 18. Mai findet die Jobbörse der Berliner Inklusionsbetriebe zum dritten Mal statt. Das Berliner Inklusionsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) unterstützt die Veranstaltung finanziell und beteiligt sich vor Ort mit Beratung zu Fördermöglichkeiten und Informationen für Arbeitssuchende. Rund 30 Betriebe informieren in der Schankhalle Pfefferberg über Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Veranstaltet wird die Jobbörse von der Landesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (LAG IF) Berlin. {/mprestriction}</p>
<p>Die Betriebe stellen Tätigkeiten unter anderem in der Hauswirtschaft, Hotellerie, Gastronomie oder dem Gartenbau vor. Ihre Angebote richten sich insbesondere an Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie an Lehrkräfte, Berufsberatende und Berufseinstiegsbegleitende.</p>
<p>„Die Jobbörse der Inklusionsfirmen hat sich zu einem wertvollen Instrument der Stellenvermittlung für Inklusionsbetriebe und beschäftigungssuchende schwerbehinderte Menschen entwickelt“, sagt Erik Dilling, Leiter des Inklusionsamtes des Lageso.</p>
<p>Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie beschäftigen mindestens 30 Prozent schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Damit schaffen sie Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und zeigen, wie inklusive Arbeit in der Praxis gelingen kann.</p>
<p>Im Jahr 2025 förderte das Inklusionsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe 39 Inklusionsbetriebe mit 10,5 Millionen Euro. In diesen Betrieben arbeiteten im Jahr 2025 insgesamt 1.678 Mitarbeitende, darunter 705 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen. Einen neuen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in einem Inklusionsbetrieb kann das Lageso mit bis zu 50.000 Euro fördern.</p>
<p>Arbeitgebende, die sich über Inklusion am Arbeitsplatz oder die finanziellen Leistungen des Inklusionsamtes informieren möchten, können sich an die <a class="extern" title="EAA (Öffnet in neuem Fenster)" href="https://www.eaaberlin.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)</a> wenden.  {/mprestriction}</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sat, 16 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Mehr Tempo beim Windkraftausbau</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34521-mehr-tempo-beim-windkraftausbau</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/1121/Web-Windrad.jpg" /></p><p>Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 Megawatt für das Jahr 2026 vorgelegt. Drucksache: (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105920.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5920</span></a>)  {/mprestriction}</p>
<p>In der Antwort heißt es:</p>
<p>Die Windenergie an Land stellt einen zentralen Baustein der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland dar und ist wesentlich für eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung. Sie trägt insbesondere in den Wintermonaten sowie in den Nachtstunden maßgeblich zur Deckung des Strombedarfs bei und spielt damit eine wichtige Rolle für die Stabilität des Stromsystems.</p>
<p>In den vergangenen Jahren konnten durch beschleunigte Genehmigungsverfahren im Jahr 2025 eine Rekordzahl neuer Windenergieprojekte genehmigt werden. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die derzeit verfügbaren Ausschreibungsvolumina nicht ausreichen, um den bestehenden Projektbestand zeitnah in die Umsetzung zu überführen. Dadurch droht ein erheblicher Umsetzungsstau bereits genehmigter Vorhaben, der den Ausbau der Windenergie verzögern und die Erreichung der energiepolitischen Ausbauziele gefährden könnte.</p>
<p>Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, kurzfristig zusätzliche Ausschreibungskapazitäten bereitzustellen, um genehmigte und bereits weit fortgeschrittene Projekte schneller in die Realisierung zu bringen und damit den Ausbau der Windenergie insgesamt zu beschleunigen und zu stärken.</p>
<p>Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:</p>
<p>Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzlichen Mengen werden nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet. Mit der Maßnahme will man dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem solle die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf.  {/mprestriction}</p>
<p>Die Gesetzesinitiative wurde maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die Länderkammer eingebracht.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sat, 16 May 2026 02:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sozialministerin würdigt Förderung für junge Menschen mit Behinderungen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34510-sozialministerin-wuerdigt-foerderung-fuer-junge-menschen-mit-behinderungen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/0921/Web-Ausbildung.jpg" /></p><p>Anlässlich des heutigen Frühlingsfestes des BerufsBildungsWerkes (BBW Greifswald) hat Sozialministerin Stefanie Drese die wichtige Arbeit der Einrichtung für junge Menschen mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf gewürdigt. „Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensgeschichten erhalten hier die Chance, ihren eigenen Weg in Ausbildung, Beruf und ein selbstbestimmtes Leben zu finden“, betonte sie in ihrem Grußwort. {/mprestriction}</p>
<p>Das BBW Greifswald wurde als spezialisierte Einrichtung für die Berufsvorbereitung und Erstausbildung junger Menschen mit Handicaps bereits im Jahr 1990 gegründet und ist die einzige Einrichtung dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern. Sie bietet insbesondere Menschen mit Lern-, Körper- und Sinnesbehinderungen, psychischen Erkrankungen oder Mehrfachbehinderungen vielfältige Möglichkeiten der Berufsvorbereitung und Ausbildung.</p>
<p>Mehr als 50 Ausbildungsberufe stehen zur Auswahl – unter anderem in den Bereichen Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, IT, Elektrotechnik, Gastronomie und im Bereich der Bürotätigkeiten. Dabei begleitet das BBW junge Menschen individuell und auf Augenhöhe dabei, ihre eigenen Fähigkeiten auszubauen und den Sprung auf den Arbeitsmarkt zu schaffen.</p>
<p>„Durch die engagierte Arbeit der Mitarbeitenden werden den jungen Menschen hier oftmals ganz neue Perspektiven eröffnet“, erklärte Drese. Hilfreich sei hierfür insbesondere eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Durch Kooperationen mit Unternehmen und das Lernen im realen Arbeitsprozess würden die Auszubildenden ganz lebensnah und entlang der eigenen Potentiale auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet.</p>
<p>„Auch die unterschiedlichen Wohnangebote und Freizeitmöglichkeiten auf dem Gelände des BBW tragen dazu bei, die Selbstständigkeit zu fördern und das Vertrauen in sich selbst zu stärken“, so die Ministerin weiter. {/mprestriction}</p>
<p>Sie unterstrich, dass Handicaps hier nicht als Hindernis, sondern vielmehr als Startpunkte verstanden werden. „Denn echte Teilhabe bedeutet, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, die eigenen Stärken zu entdecken und einzubringen – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder persönlichen Voraussetzungen“, sagte die Ministerin. Einrichtungen wie das BerufsBildungsWerk Greifswald leisteten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Fri, 15 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Behindertenrat begrüßt Fortschritt bei UN-Behindertenrechtskonvention</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34500-behindertenrat-begruesst-fortschritt-bei-un-behindertenrechtskonvention</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0120/Web-Rollstuhl-02.jpg" /></p><p>Auf der Generalversammlung des European Disability Forum (EDF) in Zypern wurde Joachim Busch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in das EDF-Board gewählt, damit ist er der erste Selbstvertreter seitens des DBR in diesem Gremium. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) gratuliert herzlich zu dieser wichtigen Wahl und wünscht ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg. {/mprestriction}</p>
<p>Im Rahmen der Generalversammlung wurde zudem eine Resolution verabschiedet, die auf Initiative des Deutschen Behindertenrates angepasst wurde. Ziel ist es, unterstützte Entscheidungsfindung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ausdrücklich zu ermöglichen und damit die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konsequent umzusetzen. Der DBR begrüßt diesen Schritt als wichtigen Beitrag zu mehr Selbstvertretung und gleichberechtigter Teilhabe.</p>
<p>Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sprecher*innenrates des Deutschen Behindertenrates, betonte auf der Generalversammlung die Bedeutung dieser Weiterentwicklung: „Die Anerkennung unterstützter Entscheidungsfindung ist ein wichtiger Schritt hin zu echter Teilhabe und Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderungen müssen ihre Rechte selbstbestimmt wahrnehmen können – entsprechend dem Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention: ‚Nichts über uns ohne uns‘.“</p>
<p>Michaela Engelmeier vertrat als Sprecher*innenratsvorsitzende des DBR auf der Generalversammlung in Zypern die Interessen von Menschen mit Behinderungen mit Nachdruck und setzte sich für eine inklusive und zeitgemäße Ausrichtung der europäischen Behindertenpolitik ein. {/mprestriction}</p>
<p>Das European Disability Forum (EDF) ist eine unabhängige europäische Nichtregierungsorganisation. Es bringt Organisationen von Menschen mit Behinderungen aus ganz Europa zusammen und setzt sich europaweit für Inklusion, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe ein.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 14 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Saarland bereitet sich auf Special Olympics 2026 vor</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34484-saarland-bereitet-sich-auf-special-olympics-2026-vor</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/1120/Special_Olympics_EUS_5242-Bearbeitet.jpg" /></p><p>In einem Monat beginnen die Special Olympics Nationalen Spiele Saarland 2026. Vom 15. bis 20. Juni wird das Saarland Gastgeber des größten inklusiven Multisport-Events Deutschlands sein. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz informierten Special Olympics Deutschland und das Team Saarland heute in Homburg über den aktuellen Stand der Vorbereitungen, sportliche Höhepunkte und das Rahmenprogramm. <br /> <br />Innen- und Sportminister Reinhold Jost betonte die Bedeutung der Spiele für das Saarland: „Die Special Olympics Nationalen Spiele Saarland 2026 stehen für gelebte Inklusion und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gemeinsam mit vielen engagierten Partnern haben wir in den vergangenen zwei Jahren viel bewegt. Die Sportstätten sind vorbereitet, barrierearme Zugänge gewährleistet – das Saarland ist bereit für dieses einzigartige Sportevent.“<br /> <br />Für Basketballerin Louise Rohrer rücken die Spiele ebenfalls immer näher: „Ich freue mich riesig auf die Nationalen Spiele. Ich bin schon sehr aufgeregt. Besonders schön ist, dass wir dort Menschen aus ganz Deutschland kennenlernen und gemeinsam Sport machen können. Natürlich wollen wir mit unserem Team erfolgreich sein – und vielleicht schaffen wir sogar die Qualifikation für die Weltsommerspiele 2027 in Chile.“ {/mprestriction}</p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt der Pressekonferenz war das Gesundheitsprogramm Healthy Athletes®, das medizinische Untersuchungen, Beratung und Gesundheitsaufklärung für Menschen mit geistiger Behinderung anbietet. Zudem stellten die Beteiligten das Host Town Program sowie den Fackellauf vor, der im Juni durch alle saarländischen Kommunen führen wird.</p>
<p>Der offizielle Start des Fackellaufs zu den Spielen und die Entzündung der Special Olympics Flamme Flame of Hope wird am 19.5. in der saarländischen Landesvertretung in Berlin erfolgen.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © SOD / Redaktion</span></p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Wed, 13 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Berlin: Verleihung des mitMenschPreises für Teilhabe-Projekte</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34475-berlin-verleihung-des-mitmenschpreises-fuer-teilhabe-projekte</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0221/Web-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Am 18. Mai wird in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin zum achten Mal der mitMenschPreis verliehen. Mit dem mitMenschPreis zeichnet der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) Projekte und Initiativen in der Eingliederungshilfe oder Sozialpsychiatrie aus, die insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Preisverleihung des 8. mitMenschPreises</strong></p>
<p><strong>am 18. Mai 2026, ab 17.00 Uhr<br /> in der Landesvertretung Baden-Württemberg</strong>, <strong>Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin</strong></p>
<p>Im Rahmen der Preisverleihung werden zunächst die Dokumentationsfilme zu den drei ausgewählten Projekten gezeigt. Anschließend wird der erste bis dritte Preis bekannt gegeben, die ausgezeichneten Projekte erhalten Preisgelder in Höhe von 8.000, 5.000 beziehungsweise 3.000 Euro. Preisgeld-Stifter ist die <a href="https://www.curacon.de/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">CURACON GmbH Wirtschafts-prüfungsgesellschaft</a>. Die Auswahl erfolgte durch eine unabhängige <a href="https://mitmenschpreis.de/jury-mitglieder/">Jury</a> aus Personen aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und gemeinnützigen Unternehmen.</p>
<p><strong>Gewinnerprojekte des 8. mitMenschPreises:</strong></p>
<ul>
<li><strong>MuT – Migration und Teilhabe</strong></li>
</ul>
<p>MuT berät und begleitet in Stuttgart Menschen mit Behinderung und Flucht oder Migrationsgeschichte. Durch kultursensible Unterstützung, Behördenbegleitung und Vernetzungsarbeit baut das Projekt Barrieren ab und stärkt Betroffene darin, ihre Rechte zu kennen und selbstbestimmt teilzuhaben.</p>
<ul>
<li><strong>Tagespflege der Dachskinder</strong></li>
</ul>
<p>Einmal im Monat bietet der Verein eine qualifizierte Samstagsbetreuung für bis zu acht Kinder und Jugendliche mit hohem Pflegebedarf. Während die Kinder Gemeinschaft und Teilhabe erleben, erhalten ihre Familien dringend benötigte Entlastung. Ziel ist die Stabilisierung des Familiensystems und die Stärkung aller Beteiligten. {/mprestriction}</p>
<ul>
<li><strong>Mortens Licht — Gemeinsam mit Sport und Balance aus der Dunkelheit</strong></li>
</ul>
<p>Das Projekt unterstützt Menschen in seelisch belastenden Lebenslagen durch Bewegung, Begegnung und Orientierung. Laufgruppen, Spaziergänge, Workshops und spirituelle Angebote fördern Austausch, Resilienz und einen offenen Umgang mit psychischer Gesundheit und sind fest im kommunalen Leben verankert.</p>
<p>Medienvertreter*innen sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen. Für die Akkreditierung zur Veranstaltung und weitere Informationen können Sie sich gerne an die Pressestelle des BeB wenden. Zusätzlichen Informationen finden Sie <a href="https://mitmenschpreis.de/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">hier</a>.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Tue, 12 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen weiter lückenhaft</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34468-behandlungszentren-fuer-erwachsene-mit-behinderungen-weiter-lueckenhaft</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/1121/Web-Blutdruck.jpg" /></p><p>Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit bundesweit 64 Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) in der Versorgung aktiv. Mit elf Angeboten befinden sich die meisten MZEB in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg (8) und Bayern (7), wie aus der Antwort (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105715.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5715</span></a>) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105404.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5404</span></a>) der Linksfraktion hervorgeht. {/mprestriction}</p>
<p>In der Antwort heißt es:</p>
<p data-start="0" data-end="386">Die gesetzliche Grundlage für Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) wurde im Jahr 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Ziel dieser Einrichtungen ist es, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sicherzustellen.</p>
<p data-start="388" data-end="597" data-is-last-node="" data-is-only-node="">Die Finanzierung der Leistungen erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen. Nach Auffassung der Fragestellenden ist daher schwer nachvollziehbar, weshalb bislang kein flächendeckendes Angebot an MZEB besteht.</p>
<p>Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:  {/mprestriction}</p>
<p>MZEB erbringen den Angaben zufolge ärztliche und nichtärztliche Leistungen in interdisziplinärer Teamarbeit an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Neben den unmittelbaren Behandlungsleistungen erhielten Patienten auch Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Therapeuten, Krankenhäusern, Fachärzten sowie bei der Beratung und Koordination der Heil- und Hilfsmittelversorgung.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Mon, 11 May 2026 14:39:41 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Brandenburg setzt Zeichen für Inklusion und Teilhabe</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34462-brandenburg-setzt-zeichen-fuer-inklusion-und-teilhabe</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1121/Web-Blindenstock1.jpg" /></p><p>Rund um den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fanden auch in diesem Jahr in ganz Brandenburg zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, bei denen Menschen mit und ohne Behinderungen für mehr Inklusion und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen eintreten. In diesem Jahr steht der Protesttag unter dem Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“. Brandenburgs Sozialminister René Wilke appelliert an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich an den Aktionen zu beteiligen und sich damit für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.  {/mprestriction}</p>
<p>Sozialminister René Wilke: „Die ganz alltäglichen Barrieren im Alltag von Menschen mit Behinderungen haben viele Gesichter. Das können Treppen oder hohe Bordsteine sein, digitale Hürden im Internet, aber auch unsichtbare Hindernisse wie ein mangelndes Bewusstsein für ihre Belange. Wenn wir echte Inklusion, echte Teilhabe aller Menschen erreichen wollen, müssen wir auch die Barrieren in den Köpfen abbauen. Die zahlreichen Veranstaltungen im Land sind eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern, welch weiten Weg unsere Gesellschaft zu echter Gleichstellung noch zu gehen hat. Auch für uns als Landesregierung genießt das Thema hohe Priorität. Daher haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln – für mehr Inklusion und Chancengleichheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.“</p>
<p>Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wurde von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL)1992 ins Leben gerufen. Seitdem setzen sich am 5. Mai deutschlandweit Aktivistinnen und Aktivisten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und fordern für sie europaweit gleiche Lebensbedingen.</p>
<p>In Brandenburg leben rund 513.400 Menschen mit festgestellten Behinderungen. Das entspricht einem Anteil von rund einem Fünftel an der Gesamtbevölkerung. Mehr als 268.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger haben eine anerkannte Schwerbehinderung. {/mprestriction}</p>
<p>Zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Landesregierung 2023 das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0 beschlossen, in dem 55 konkrete Maßnahmen aller Ressorts festgelegt sind. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dieses Maßnahmenpaket konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Mon, 11 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Muttertag - auch für die Mutter im Rollstuhl</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34450-muttertag-auch-fuer-die-mutter-im-rollstuhl</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/26/0528/Natascha_Hoehn_Muttertag.jpg" /></p><p>Der Muttertag wird in Deutschland immer am zweiten Sonntag im Mai gefeiert. Kein gesetzlicher Feiertag, aber ein Anlass, der für viele Menschen eine echte Bedeutung hat … auch wenn diese Bedeutung nicht immer ungetrübt ist. Denn der Tag hat seine Schattenseiten. Die zunehmende Kommerzialisierung lenkt vom Wesentlichen ab: Es geht um Wertschätzung, nicht um Blumen und Geschenke … auch wenn beides natürlich schön sein kann. {/mprestriction}</p>
<p>Hinzu kommt, dass der Muttertag für viele Menschen schlicht schmerzhaft ist. Wer gerade eine Mutter verloren hat, wer keine Kinder bekommen konnte, wer Kinder verloren hat oder wer ein schwieriges Verhältnis zur eigenen Mutter hat, für den ist dieser Tag keine Feier. Das verdient sensiblen Umgang. Und dennoch: der eigentliche Kern des Muttertags bleibt wertvoll.</p>
<p>Besonders dann, wenn eine Mutter neu im Rollstuhl sitzt und das Leben gerade vieles auf den Kopf gestellt hat. In dieser Situation kann der Muttertag eine ganz eigene Wirkung entfalten … als Bestätigung. Die Kinder drücken aus: Du bist unsere Mutter. Nicht trotz des Rollstuhls. Einfach so. Und die Mutter selbst? {/mprestriction}</p>
<p>Sie darf sich an diesem Tag die Zeit nehmen, das anzuerkennen. Die eigene Mutterrolle hängt nicht an körperlicher Fitness oder daran, was man noch alles „schafft”. Eine Mutter zu sein bedeutet Liebe, Präsenz, ein offenes Ohr … und das ist an keinen Rollstuhl gebunden. Der Muttertag ist kein Pflichtprogramm und sollte es nie werden. Aber als bewusster Moment der Wertschätzung? Der hat seinen Platz. Also: Feiern wir!</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sun, 10 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Lebenshilfe Bayern warnt vor Sozialabbau bei Menschen mit Behinderung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34446-lebenshilfe-bayern-warnt-vor-sozialabbau-bei-menschen-mit-behinderung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/1121/Web-Mann-Blindenhund_1.jpg" /></p><p>Menschen mit schweren Behinderungen und chronischen Erkrankungen brauchen oft Eingliederungshilfe und Pflege. „Teilhabe ermöglichen heißt hier auch: gute Pflege leisten. Für manche Menschen und ihre Familien ist das von Beginn an notwendig, für andere im Alter. Entscheidend ist, dass sich die Hilfesysteme sinnvoll ergänzen.“ Das betont die Landesvorsitzende Carolina Trautner zum Gründungstag des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern am 12. Mai. Dieser ist auch Internationaler Tag der Pflege. {/mprestriction}</p>
<p>Aus Sicht der Lebenshilfe müssen notwendige Leistungen aus Eingliederungshilfe und Pflege gut abgestimmt und von den jeweiligen Kostenträgern unbürokratisch gewährt werden. Ein vertrauensvolles Miteinander hilft allen Beteiligten. (Bild: Eingliederungshilfe und Pflege müssen sich wo immer nötig sinnvoll ergänzen – © Lebenshilfe – David Maurer)</p>
<p>Dabei müssen auch diejenigen unterstützt und entlastet werden, die Tag für Tag die Hilfen leisten. Das sind die vielen engagierten Kräfte in den Einrichtungen und Ambulanten Diensten ebenso wie die unzähligen pflegenden Angehörigen.</p>
<p>Dafür braucht es zum Bespiel ausreichend Plätze und gute Bedingungen für die Kurzzeitpflege von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus gilt es im gesamten Sozial-, Gesundheits- und Pflegewesen, die Ausbildung von Fachkräften zu fördern, gute Bedingungen für Einrichtungen und Dienste zu schaffen und die Finanzierung von Leistungen zu sichern.</p>
<p>Aktionswoche Pflege und Teilhabe<br />In einigen Regionen Bayerns finden rund um den 12. Mai Aktionswochen zu Pflege und Teilhabe statt, zum Beispiel in den Landkreisen Regen und Starnberg.</p>
<p>Im Landkreis Starnberg gibt es noch bis 12. Mai vielfältige Aktionen und Info-Veranstaltungen, wie einen Markt der Möglichkeiten, Vorträge, Kinovorführungen oder Konzerte. Damit soll ein „starkes Zeichen für gute Versorgung, Prävention, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe“ gesetzt werden. An der Aktionswoche beteiligen sich unter anderem die Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen – ARGE – Inklusionsbeirat für den Landkreis Starnberg, dem auch die Lebenshilfe Starnberg angehört, sowie die Isar-Würm-Lech Werkstätten. Infos und Kontakt</p>
<p>Im Landkreis Regen heißt es vom 11. bis 15. Mai „Pflege und Teilhabe – das geht uns alle an!“ An der Aktionswoche beteiligt sich auch die Lebenshilfe Regen mit verschiedenen Veranstaltungen. Es gibt einen Tag der Offenen Tür im Heilpädagogischen Zentrum, eine Pflanzaktion im Kinderwohnheim sowie Gemeinsames Kochen bei den Offenen Hilfen. Außerdem lädt die Lebenshilfe Regen zu einem Rollentausch in ihre Einrichtungen ein. Dazu haben sich angekündigt der stellvertretende Landrat und VdK-Geschäftsführer Helmut Plenk sowie der Pflegedirektor der Arberland-Kliniken, Franz Kandler. Infos und Kontakt</p>
<p><strong>Informationen rund um Leistungen der Pflegeversicherung</strong></p>
<p>Wer kann Leistungen der Pflegeversicherung bekommen? Und wann ist Hilfe zur Pflege möglich? Dazu hat die Lebenshilfe viele Informationen zusammengestellt. Damit will sie insbesondere Eltern und Angehörigen einen aktuellen Überblick und Orientierung bieten: <br />Pflege und Behinderung - Infoseite der Lebenshilfe-Bundesvereinigung. </p>
<p><strong>Kampagne #TeilhabeIstMenschenrecht und Petition der Lebenshilfe</strong></p>
<p>#TeilhabeIstMenschenrecht – so heißt die bundesweite Kampagne der Lebenshilfe. Die Lebenshilfe richtet sich dabei gegen einen drohenden Sozialabbau und fordert ein Bekenntnis der Bundesregierung zur uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Zur Kampagne wurde die Petition "Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung" beim Deutschen Bundestag eingereicht. {/mprestriction}</p>
<p>Auch der Lebenshilfe-Landesverband Bayern unterstützt die Aktion und ruft dazu auf, die Petition mitzuzeichnen. Sie läuft bis 25. Mai. Weitere Informationen und (digitale) Materialien zur Kampagne samt Link zur Petition gibt es bei der Lebenshilfe-Bundesvereinigung.</p>
<p><strong>Lebenshilfe-Landesverband Bayern: Teilhabe gestalten</strong></p>
<p>Unter dem Motto „Miteinander – Wir gestalten Teilhabe“ setzt sich der Lebenshilfe-Landesverband seit 1962 als Dachorganisation der bayerischen Lebenshilfen insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein.</p>
<p>Heute hat der Verband mit Sitz in Erlangen gut 160 Mitgliedsorganisationen. Diese unterstützen, fördern und begleiten über 50.000 Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Die Lebenshilfe Bayern hat ein umfassendes Netz kompetenter Hilfe aufgebaut – mit etwa 1000 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen: Interdisziplinäre Frühförderstellen und Kindertageseinrichtungen, Förderschulen und Heilpädagogische Tagesstätten, Elternberatung, Wohnangebote und Werkstätten, Offene Hilfen und Familienentlastende Dienste, Kultur- und Freizeittreffs sowie Tagesstruktur für ältere Menschen mit Behinderungen.</p>
<p>Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern ist Staatsministerin a. D. Carolina Trautner. Sie ist Mitglied des Bayerischen Landtages (MdL). Die Lebenshilfe ist bundesweit aktiv als Eltern- und Angehörigenverband, als Selbsthilfe-Vereinigung, Fachverband und als Trägerin von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sat, 09 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Behindertenbeauftragte drängen auf EU-weite verbindliche Inklusionsstrategie</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34434-behindertenbeauftragte-draengen-auf-eu-weite-verbindliche-inklusionsstrategie</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0620/Juergen_Dusel_7047.jpg" /></p><p>Anlässlich des Europatages am 9. Mai 2026 veröffentlicht die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) ihr Positionspapier „Europa in die Pflicht nehmen: Inklusion ist ein Menschenrecht – Bewusstseinsbildung strategisch verankern und umsetzen“. Damit fordert die KBB die Institutionen der Europäischen Union dazu auf, die Umsetzung von Inklusion auf EU-Ebene deutlich zu stärken. Am 22. und 23. April 2026 fand das 71. Treffen der KBB in Celle statt. Dort wurde die Celler Erklärung verabschiedet. {/mprestriction}</p>
<p>Die Celler Erklärung umfasst konkrete Forderungen. Dazu zählen z.B. eine verbindliche Rechtsdurchsetzung, die Entwicklung einer EU-weiten Strategie zur Bewusstseinsbildung sowie die aktive und konsequente Einbindung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen.</p>
<p>Die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU bleibt hinter den Maßstäben des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) zurück. Gesetzliche Regelungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten entsprechen noch immer nicht den Anforderungen der Konvention – die konsequente Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen bleibt daher eine dringende politische Forderung. </p>
<p>„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen existieren – aber sie entfalten nur Wirkung, wenn diejenigen, die sie umsetzen sollen, über das nötige Bewusstsein und Wissen verfügen“, betonte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. „Dabei bedingen Inklusion und Demokratie einander: Eine Gesellschaft, die Menschen ausgrenzt, schwächt die demokratischen Strukturen. Das zeigt sich an spürbaren Inklusionsdefiziten.“</p>
<p>Die EU versteht sich als demokratische Wertegemeinschaft. Sie gehörte auch deshalb zu den Erstunterzeichnern der UN-BRK und ist bislang die einzige regionale Staatengemeinschaft, die die Konvention ratifiziert hat. Aus diesem normativen Selbstverständnis folgt die Verpflichtung, die Vorgaben der UN-BRK konsequent in ihrem Handeln und ihrer Rechtssetzung zu berücksichtigen. „Bewusstseinsbildung ist kein Nebenthema, sondern Voraussetzung für die Umsetzung der UN-BRK und muss als verbindliches Querschnittsprinzip das Handeln der EU-Institutionen prägen – zur Sicherung der Rechte und der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, erklärte Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und aktuelle Gastgeberin der KBB. „Wir sehen engagierte Akteurinnen und Akteure, aber auch große Lücken auf EU-Ebene“, ergänzte Grote. „Die Celler Erklärung soll ein Impuls sein, diese Lücken endlich systematisch zu schließen.“  {/mprestriction}</p>
<p>Die „Celler Erklärung“ wird in den kommenden Wochen an politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf EU-Ebene übermittelt.</p>
<p>Sie ist hier abrufbar: <a href="https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20260509_Celler_Erklaerung" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Celler Erklärung</a> </p>
<p>Sie ist in Deutscher Gebärdensprache hier abrufbar: <a href="https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/GBS/presse-und-aktuelles/publikationen-und-erklaerungen/celler-erklaerung/celler-erklaerung-node.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Celler Erklärung in DGS</a></p>
<p>In Kürze ist die „Celler Erklärung“ auch in Leichter Sprache verfügbar.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Fri, 08 May 2026 13:26:18 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sozialverband fordert stärkere Einzelfallprüfung bei Barrierefreiheit im Gesetz</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34424-sozialverband-fordert-staerkere-einzelfallpruefung-bei-barrierefreiheit-im-gesetz</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0921/Web-Rollstuhl-Laptop.jpg" /></p><p>Anlässlich der ersten Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Bundestag, die am Donnerstag stattfand, fordert der Sozialverband VdK umfassende Korrekturen. (<a href="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34416-bundestag-diskutiert-reform-des-behindertengleichstellungsgesetzes" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">wir berichteten</a>) „Der vorliegende Gesetzentwurf weist erhebliche Schwächen auf und wird seinem Anspruch nicht gerecht“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Gerade bei den sogenannten angemessenen Vorkehrungen drohen weiterhin massive Lücken beim Diskriminierungsschutz.“ {/mprestriction}</p>
<p>Kritisch bewertet der VdK insbesondere, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen pauschal als unzumutbar gelten sollen – ohne Prüfung des Einzelfalls. „Selbst der Einbau einer Rampe, die eine Stufe in einer Bankfiliale ersetzt und schnell sowie kostengünstig umgesetzt werden kann, würde künftig keiner Einzelfallprüfung mehr unterzogen“, so Bentele. „Genau diese Einzelfallprüfung ist aber die Grundlage eines wirksamen Diskriminierungsschutzes.“</p>
<p>Auch beim Rechtsschutz sieht der Verband dringenden Nachbesserungsbedarf. Besonders problematisch ist aus Sicht des VdK, dass eine ursprünglich geplante Beweislasterleichterung bei der Beweisführung gestrichen wurde: Betroffene müssten demnach Diskriminierung selbst beweisen – gegenüber Unternehmen, die über weit mehr Ressourcen und juristische Unterstützung verfügen. „Das ist kein technisches Detail, sondern eine zentrale Frage des Zugangs zum Recht“, betont Bentele. „Ohne diese Regelung bleibt rechtliche Gleichstellung im Alltag für viele Betroffene kaum durchsetzbar.“</p>
<p>Darüber hinaus kritisiert der VdK, dass Gerichte bei Verstößen künftig nur eine Benachteiligung feststellen können, ohne Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung. Das führt zu einer absurden Situation: Ein Urteil bestätigt den Verstoß, doch für die betroffene Person ändert sich nichts. Der Aufzug bleibt defekt, die Rampe wird nicht gebaut, die barrierefreie Alternative fehlt weiterhin. „Eine bloße Feststellung reicht also nicht aus“, so Bentele. „Wenn ein Verstoß festgestellt wird, muss sich daraus ein klares Recht ergeben, dass der Missstand behoben wird. Andernfalls bleibt Barrierefreiheit ein leeres Versprechen.“</p>
<p>Der Sozialverband VdK appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Ziel müsse ein wirksames Gesetz sein, das Diskriminierung tatsächlich verhindert und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärkt.</p>
<p>Der Deutsche Behindertenrat sieht am vorliegenden Regierungsentwurf erhebliche Defizite. Zwar erkennt das Aktionsbündnis grundsätzlich an, dass mit der Reform wichtige Fragen der Barrierefreiheit und der angemessenen Vorkehrungen stärker in den Fokus gerückt werden sollen. In seiner jetzigen Form bleibt der Entwurf jedoch weit hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. „Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ist eine zentrale Chance für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit in Deutschland. Diese Chance darf nicht durch unzureichende Regelungen verspielt werden“, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. „Wir erwarten ein Gesetz, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirksam stärkt – und nicht durch neue Hürden einschränkt.“ Die Abgeordneten müssen im parlamentarischen Verfahren jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und noch wesentliche Veränderungen im Gesetzentwurf vornehmen, um nicht einer großen Gruppe von Wählerinnnen und Wählern vor den Kopf zu stoßen. Der DBR sieht insbesondere in folgenden Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf: </p>
<p><strong>Angemessene Vorkehrungen dürfen nicht pauschal als unverhältnismäßig gelten</strong></p>
<p>Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Produkten und Dienstleistungen für Unternehmen grundsätzlich als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen gelten. Damit wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, das eigentlich eine Einzelfallprüfung vorsieht, faktisch ausgehöhlt. Dieser pauschale Ausschluss widerspricht sowohl dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention als auch dem Grundprinzip der individuellen Abwägung. </p>
<p><strong>Beweislasterleichterung muss wieder ins Gesetz</strong></p>
<p>Besonders kritisch bewertet der DBR, dass die im Referentenentwurf noch vorgesehene Beweislasterleichterung im Kabinettsentwurf gestrichen wurde. Danach hätte es ausgereicht, Tatsachen glaubhaft zu machen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. „Ohne eine solche Regelung wird es für Betroffene in der Praxis kaum möglich sein, Diskriminierungen erfolgreich geltend zu machen“, warnt Engelmeier. Der DBR fordert daher, die entsprechende Regelung aus dem Referentenentwurf wieder in das Gesetz aufzunehmen.  Schließlich darf die Durchsetzung von Ansprüchen nicht durch kurze Geltendmachungsfristen erschwert werden. </p>
<p><strong>Keine Einschränkung des Rechtsschutzes</strong></p>
<p>Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Betroffene bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsvorgaben lediglich eine Feststellungsklage gegen Unternehmen erheben können. Ein solcher Anspruch auf bloße Feststellung bleibt nach Auffassung des DBR in der Praxis für rechtswidrig handelnde Unternehmen folgenlos und ist daher nicht ausreichend und nützt den Betroffenen nichts.</p>
<p>Das Bündnis fordert daher einen einklagbaren Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung von Benachteiligungen. Darüber hinaus müssen auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sowie Verbandsklagen möglich sein, um wirksame Rechtsdurchsetzung sicherzustellen. </p>
<p><strong>Frist für Barrierefreiheit in Bundesbehörden deutlich zu lang</strong></p>
<p>Nach dem Gesetzentwurf sollen öffentliche Gebäudeteile in Bundesbehörden erst bis zum 31. Dezember 2045 barrierefrei sein. „Menschen mit Behinderungen sollen also noch zwei Jahrzehnte auf selbstverständliche Zugänglichkeit warten. Das ist nicht akzeptabel“, kritisiert Engelmeier. Der DBR hält eine Frist bis spätestens 2035 für angemessen und realistisch. Der Kabinettsentwurf begrenzt den Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden gegen öffentliche Unternehmen – etwa staatliche Verkehrsbetriebe – auf maximal 1.000 Euro. Eine solche Deckelung war im Referentenentwurf noch nicht vorgesehen. Nach Auffassung des DBR ist diese Begrenzung nicht nachvollziehbar. Gerade Unternehmen in staatlicher Trägerschaft stehen in besonderer Verantwortung, die Grundrechte und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.  {/mprestriction}</p>
<p>Der Deutsche Behindertenrat appelliert an Bundestag und Bundesregierung, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu verbessern. „Menschen mit Behinderungen brauchen kein Gesetz mit symbolischen Fortschritten, sondern ein Gesetz mit klaren Rechten und wirksamen Durchsetzungsmechanismen“, betont Engelmeier. „Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen, das seinem Namen gerecht wird und echte Teilhabe ermöglicht.“ </p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Fri, 08 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Bundestag diskutiert Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34416-bundestag-diskutiert-reform-des-behindertengleichstellungsgesetzes</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/DBT-01/Plenum_EUS_3079-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland deutlich ausweiten. Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beraten. Drucksache: (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/051/2105140.pdf" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">21/5140</a>), Ziel ist es, sowohl öffentliche Einrichtungen als auch private Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Entwurf wird nun zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. {/mprestriction}</p>
<p>Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas warb für die Reform. Sie verwies auf rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland, die im Alltag weiterhin auf zahlreiche Barrieren stoßen. Künftig sollen sogenannte „angemessene Vorkehrungen“ auch für private Unternehmen gelten, etwa durch mobile Rampen oder alternative Zugänge. Auch Behörden sollen stärker zu barrierefreier Kommunikation verpflichtet werden, etwa durch leichte Sprache und Gebärdensprache.</p>
<p>Geplant ist zudem ein Bundeskompetenzzentrum für Gebärdensprache und leichte Sprache. Bundesgebäude sollen schrittweise barrierefrei umgebaut werden, mit verbindlichen Fristen für Bestandsbauten.</p>
<p>Kritik kam aus mehreren Oppositionsfraktionen. Peter Bohnhof (AfD) warf der Bundesregierung unklare und schwer anwendbare Regelungen vor. Begriffe wie „angemessene Vorkehrungen“ seien zu unbestimmt und würden insbesondere kleine Unternehmen belasten und zu Rechtsunsicherheit führen. Die AfD lehnte den Entwurf ab und forderte ein stärker vereinfachtes und praxisnahes System, etwa bei der Anerkennung von Assistenzhunden.</p>
<p>Sören Pellmann von den Linken sprach von einem „zahnlosen Tiger“. Der Entwurf verhindere echte Fortschritte, da wirtschaftliche Interessen zu stark berücksichtigt würden. Barrierefreiheit sei ein Menschenrecht und dürfe nicht auf lange Fristen bis 2045 verschoben werden.</p>
<p>Auch Corinna Rüffer (Grüne) kritisierte die lange Umsetzungsdauer und die starke Abhängigkeit von wirtschaftlicher Zumutbarkeit. Der Entwurf sei eine „politische Vertagung“ und werde den Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht.</p>
<p>Aus der SPD kam der Hinweis, dass Barrierefreiheit im Alltag weiterhin zu stark vom guten Willen abhänge. Heike Heubach von der SPD forderte daher mehr Verbindlichkeit, insbesondere gegenüber privaten Anbietern in Bereichen wie Handel, Gesundheit und Dienstleistungen.</p>
<p>Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, forderte aber ebenfalls Nachbesserungen. Wilfried Oellers sprach (Union) von einem wichtigen Schritt, mahnte jedoch mehr Tempo und ambitioniertere Ziele bei der Umsetzung an.</p>
<p>Insgesamt gilt die Reform als wichtiger, aber politisch umstrittener Schritt. Während die Koalition Fortschritte betont, sehen Opposition und Behindertenverbände weiterhin deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die weitere Beratung erfolgt nun in den Bundestagsausschüssen.</p>
<p>Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“ künftig auch im privaten Bereich anzuwenden. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen im Bedarfsfall durch individuelle und praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten ermöglichen. Statt detaillierter Vorgaben setzt das Regelungskonzept auf Eigenverantwortung und Dialog. Viele private Anbieter würden bereits heute freiwillig barrierefreie Zugänge schaffen, was berücksichtigt werde.</p>
<p>Konkret sollen die bestehenden Benachteiligungsregelungen des § 7 BGG, die bislang für öffentliche Stellen gelten, auf private Anbieter ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe dadurch wirksam durchsetzen können. Gleichzeitig sollen Unternehmen vor Überforderung geschützt werden, da angemessene Vorkehrungen nur dann verpflichtend sind, wenn sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Neue Barrierefreiheitsstandards sowie zusätzliche Berichts- oder Dokumentationspflichten sind nicht vorgesehen.</p>
<p>Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Dieses soll Bundesbehörden beraten, damit mehr Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitgestellt werden. Menschen mit Behinderungen sollen außerdem künftig Anspruch darauf haben, die Beseitigung oder Unterlassung von Benachteiligungen zu verlangen. Gegen öffentliche Stellen sollen auch Schadensersatzansprüche möglich sein.</p>
<p>Darüber hinaus sollen nicht nur Bescheide, Allgemeinverfügungen, Verträge und Formulare barrierefrei gestaltet werden, sondern auch sämtliche behördliche Nachfragen und Hinweise. Behörden sollen zudem verpflichtet werden, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen aktiv auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. {/mprestriction}</p>
<p>Auch im Baubereich sieht der Entwurf strengere Vorgaben vor. Bundesbauten sowie Gebäude bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sollen künftig nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei errichtet werden. Bestehende Barrieren in öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen sollen bis 2035 abgebaut werden.</p>
<p>Zusätzlich soll das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Künftig ist eine frühzeitige Beteiligung bei allen relevanten Gesetzes-, Verordnungs- und Vorhaben vorgesehen, sofern diese Fragen der Inklusion und Teilhabe berühren</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 07 May 2026 09:29:09 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>EU plant bessere Integration von Menschen mit Behinderungen in Arbeitsmarkt</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34406-eu-plant-bessere-integration-von-menschen-mit-behinderungen-in-arbeitsmarkt</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/0421/Web-Rollstuhl-Arbeit1.jpg" /></p><p>Die Europäische Kommission hat am Dienstag (5 Mai 2026) einen ehrgeizigen Sozialplan vorgestellt, der dazu beitragen soll, die Armut zu beseitigen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU zu fördern. Das Paket umfasst die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung – den Plan der Kommission, die Armut in der EU bis 2050 zu beenden; einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung von Wohnraum; und zwei Mitteilungen: zum einen zur Überwindung des Kreislaufs der Kinderarmut – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder – und zum anderen zur Stärkung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030. {/mprestriction}</p>
<p>Da 52 % der Europäer die Lebenshaltungskosten als ihr Hauptanliegen anführen, geht die EU drei dringende Herausforderungen an: eine Wohnungskrise (der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird von 40 % der Bürger als unmittelbares und dringendes Problem angesehen, und 1 Million Menschen sind obdachlos); Hindernisse für die Teilhabe an einem sich rasch verändernden Arbeitsmarkt; und Armut, von der 1 von 5 Europäern – und 1 von 4 Kindern – betroffen sind.</p>
<p>Darüber hinaus sind viele sozioökonomisch gefährdete Menschen auch Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt. Es muss mehr getan werden, um sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt werden. Dazu gehören auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die in allen Lebensbereichen in vollem Umfang verwirklicht werden müssen.</p>
<p>Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Armut und Ausgrenzung sind Herausforderungen, die wir bewältigen können und müssen. Heute legen wir eine Strategie zur Vermeidung und Verringerung von Armut vor. Wir ergreifen entschlossene Maßnahmen mit einer gestärkten Garantie für Kinder, einer besseren Prävention von Obdachlosigkeit und der vollständigen Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Würde, Chancen und Gleichheit. Das sind Schlüsselwerte in dem Europa, das wir aufbauen.“</p>
<p><strong>Ein umfassendes Konzept zur Beseitigung der Armut</strong></p>
<p>Mit der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung wird ein klarer Weg aufgezeigt, um das EU-Ziel des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu verringern und zur Beseitigung der Armut bis 2050 beizutragen, zu erreichen.</p>
<p>Es umfasst drei Prioritäten: hochwertige Arbeitsplätze für alle, da hochwertige Arbeitsplätze der erste Weg aus der Armut für diejenigen sind, die arbeiten können; wirksamer Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und angemessene Einkommensunterstützung; und koordinierte Maßnahmen gegen die Armut.</p>
<p>Die Strategie listet eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen auf, um diese Prioritäten zu erreichen. Um den Kreislauf der Armut in jedem Alter zu durchbrechen, wird die Kommission beispielsweise die Sozialpartner zu einem möglichen neuen Rechtsinstrument zur Integration von Personen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, konsultieren. Die Strategie sieht auch Möglichkeiten vor, ältere Menschen durch angemessene Renten zu unterstützen. Darüber hinaus betont er die Notwendigkeit, sich mit nationalen, regionalen und lokalen Regierungen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft zusammenzuschließen, um die Armut zu bekämpfen, unter anderem durch die Bildung einer Koalition gegen Armut im Laufe dieses Jahres und einen neuen strukturierten Dialog, um Menschen, die von Armut betroffen sind, zu einschlägigen politischen Maßnahmen zu konsultieren.</p>
<p><strong>Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen: Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder</strong></p>
<p>Kinder in der EU sind stärker von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht als Erwachsene, und die Kinderarmut ist in den letzten fünf Jahren nicht nennenswert zurückgegangen.</p>
<p>Die Europäische Garantie für Kinder ist das wichtigste Instrument der EU zur Unterstützung bedürftiger Kinder, insbesondere durch kostenlosen und wirksamen Zugang zu Dienstleistungen wie frühkindlicher Bildung, Gesundheitsversorgung und Schulmahlzeiten. Die Kommission hat nun vorgeschlagen, die Garantie zu stärken, um der sozialen Notlage der anhaltenden Kinderarmut und den Bedürfnissen schutzbedürftiger Kinder zu begegnen. Der Schwerpunkt liegt auf der Sicherung des Zugangs von Familien zu hochwertigen Arbeitsplätzen, Kinderbetreuung und starken Sicherheitsnetzen und der Verbesserung des Zugangs von Kindern zu Mentoring-Programmen und psychischer Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Europäische Garantiekarte für Kinder erproben, um den Zugang zu Dienstleistungen und eine kohärente Unterstützung bedürftiger Kinder zu erleichtern. Darüber hinaus ist der Schutz von Kindern vor Online- und Offline-Bedrohungen, einschließlich Ausbeutung und Missbrauch, von entscheidender Bedeutung.</p>
<p><strong>Bekämpfung der Ausgrenzung von Wohnraum</strong></p>
<p>Wohnungsbau ist ein Grundrecht – doch sind die Wohnungspreise seit 2013 um 60 % gestiegen, und die Europäer sehen sich zunehmenden Hindernissen beim Zugang zu angemessenem Wohnraum gegenüber. In der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates zur Ausgrenzung von Wohnraum werden langfristige Lösungen und Prävention hervorgehoben, um Ausgrenzung von Wohnraum und Obdachlosigkeit zu verhindern. Es fördert auch mehr sozialen und erschwinglichen Wohnraum und verfolgt einen auf die Menschen ausgerichteten Ansatz, um Menschen dabei zu unterstützen, einen Ort zu finden, an dem sie ihr Zuhause anrufen können. Es ist eines der Ergebnisse des ersten europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum, den die Kommission im Dezember 2025 vorgelegt hat, um die Wohnungskrise, von der Millionen von Europäern betroffen sind, umfassend zu bewältigen. </p>
<p><strong>Förderung von Barrierefreiheit und Inklusion für Menschen mit Behinderungen</strong></p>
<p>Da 90 Millionen Menschen – mehr als jeder fünfte Europäer – mit einer Behinderung leben, ist die vollständige Inklusion unerlässlich, sowohl um sicherzustellen, dass die Rechte geachtet werden, als auch um Europas Wirtschaft und Demokratie anzukurbeln. Dennoch bestehen nach wie vor Hindernisse: nur 55 % sind erwerbstätig, gegenüber 77 % der Menschen ohne Behinderung; 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen leben nach wie vor in institutionellen Einrichtungen. 1 von 3 ist armutsgefährdet und damit fast doppelt so hoch wie der EU-Durchschnitt.</p>
<p>Um Rechte in die Realität umzusetzen, wird die Kommission unsere Ambitionen und unsere Umsetzung verstärken. Zu unseren Maßnahmen gehören die EU-weite Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Parkausweises, die Gründung einer Allianz für ein unabhängiges Leben, um Einrichtungen durch gemeinschaftsbasierte Unterstützung zu ersetzen, die Verbesserung der Zugänglichkeit des Verkehrs und Investitionen in unterstützende Technologien wie KI-Tools. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Nächste Schritte</strong></p>
<p>Die Kommission wird alle Akteure bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung und der verstärkten Europäischen Garantie für Kinder unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung von Wohnraum zur Annahme durch den Rat erörtern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch weiterhin bei der vollständigen und wirksamen Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zu Behinderungen unterstützen und gleichzeitig einen aktualisierten Überwachungsrahmen für die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 vorlegen.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong></p>
<p>Die EU verwendet einen Leitindikator, um das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung zu messen, wobei die drei Faktoren kombiniert werden: relative monetäre Armut, schwere materielle und soziale Deprivation und sehr geringe Arbeitsintensität.</p>
<p>Im Jahr 2021 wurde im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ein EU-Kernziel zur Armutsbekämpfung angekündigt: Verringerung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen bis 2030. Davon sollten mindestens 5 Millionen Kinder sein.</p>
<p>Die EU-Strategie zur Armutsbekämpfung und die Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder wurden in den politischen Leitlinien 2024-2029 angekündigt. In der Rede zur Lage der Europäischen Union 2025 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Ziel der EU an, die Armut bis 2050 zu beenden. Eine Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission hat die Strategie mitgestaltet und gezeigt, dass zusätzliche 0,25 % des BIP der EU 18 Millionen Menschen helfen könnten, der Armut zu entkommen. Darüber hinaus befragte die Kommission fast 42 000 Kinder im Alter von 8 bis 17 Jahren aus allen EU-Ländern, um ihre Ansichten zu Armut und sozialer Inklusion einzuholen.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 07 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Blinde Patientin klagt gegen Reha-Ausschluss nach Knie-OP</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34393-blinde-patientin-klagt-gegen-reha-ausschluss-nach-knie-op</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1121/Web-Blindenstock2.jpg" /></p><p>Tagtäglich und überall erleben behinderte Menschen, dass sie wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Häufig haben sie dann keine gesetzliche Handhabe, selbst wenn die Diskriminierung unstrittig ist. Das gilt insbesondere für den Bereich des Gesundheitswesens. Am 7. Mai könnte sich das ändern, wenn der Bundesgerichtshof in Sachen III ZR 56/25 verhandelt. {/mprestriction}</p>
<p>Es passiert in der Arztpraxis, im Krankenhaus, in der Rehaklinik – dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sind zahlreiche Fälle von Diskriminierung im Gesundheitswesen bekannt. Schutz vor Diskriminierung bietet eigentlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aber oft ist strittig, ob es zur Anwendung kommt. Grund ist § 19 Abs. 1 AGG, nach dem eine Diskriminierung nur geahndet werden kann, wenn es sich um ein sogenanntes „<a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Standpunkte/01_Behandlungsvertraege.html#massengeschaeft" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Massengeschäft</a>“ handelt.</p>
<p>So auch im Fall, der am 7. Mai vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird: Einer blinden Frau wurde nach einer Knie-OP die notwendige und im Vorfeld abgeklärte Rehamaßnahme mit Verweis auf ihre Behinderung verweigert. „Pat. in meiner Einrichtung nicht Rehabilitationsfähig. – Pat. BLIND –“ notierte die Leiterin der Rehaklinik auf dem Transportzettel für den Krankenwagen, mit dem sie die Patientin zurück ins Krankenhaus schickte. Der Streitwert ist gering, es geht um gerade mal 4.098,– Euro. Brisant an dem Verfahren ist vielmehr, dass die Klage in den Vorinstanzen mit Verweis auf § 19 Abs. 1 AGG abgewiesen wurde. {/mprestriction}</p>
<p>Dr. Michael Richter ist Geschäftsführer der rbm gGmbH, der Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV. Er hat die Klägerin in den ersten beiden Instanzen vertreten und setzt große Hoffnung in das Verfahren: „Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, wird das umfangreiche Konsequenzen haben, denn er würde damit klarstellen, dass das AGG auf medizinische Behandlungsverträge angewendet werden kann“, erläutert der Rechtsanwalt. Das würde dann nicht nur behinderten Menschen zu ihrem Recht verhelfen, sondern auch Menschen, die aus anderen Gründen im Gesundheitswesen diskriminiert werden.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Wed, 06 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Eingliederungshilfe im Fokus: Union fordert Effizienz - Linke warnt vor Kürzungen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34390-eingliederungshilfe-im-fokus-union-fordert-effizienz-linke-warnt-vor-kuerzungen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/DBT-12/Willfried_Oellers_MdB_EUS_1971_2022-04-28.jpg" /></p><p>Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers: {/mprestriction}</p>
<p>Das Motto des diesjährigen Europäischen Protesttags „Menschenrechte sind kein Sparposten! Hände weg von der Eingliederungshilfe.“ trifft es grundsätzlich gut auf den Punkt: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Zehn Jahre nach dem Beschluss des Bundesteilhabegesetzes steht fest, dass der Paradigmenwechsel weg vom fürsorgeorientierten Denken hin zu einer Politik der echten Teilhabe richtig war und konsequent bewahrt werden muss. </p>
<p>Gleichzeitig dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass die von den Kommunen zu tragenden Sozialausgaben in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen sind. In der Eingliederungshilfe haben sie sich von 15,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 28,7 Milliarden Euro im Jahr 2024 fast verdoppelt. Die Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen – mit einer reinen Einnahmeverbesserung lässt sich die Finanzierung des Sozialstaats nicht nachhaltig gewährleisten. Für uns als Unionsfraktion ist klar: Die Kosten müssen gesenkt werden. Dabei sollten nicht Leistungskürzungen, sondern mehr Effizienz und weniger Bürokratie sowie eine zeitgemäße Umsetzbarkeit im Vordergrund stehen.   </p>
<p>Einige konkrete Schritte haben wir auch bereits im Koalitionsvertrag formuliert: Wie das Pooling von Unterstützungsleistungen an Schulen, Bürokratieabbau, die Prüfung von Pauschalierungen in der Eingliederungshilfe sowie den gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen im Sinne des Prinzips „Leistungen aus einer Hand“.</p>
<p>Am Ende geht es um zwei Kernziele: Wir sichern die Teilhabe der Betroffenen und stellen zugleich sicher, dass die Eingliederungshilfe langfristig finanzierbar bleibt. </p>
<p>"Die skrupellose Kürzungspolitik dieser Bundesregierung kennt keine Grenzen. Kanzler Merz macht nun sogar die Rechte von Menschen mit Behinderung zur Verhandlungsmasse im Kürzungshaushalt. Zurecht gibt es heute lauten Protest dagegen, den wir als Linksfraktion nachdrücklich unterstützen", erklärt Sören Pellmann, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Bundestag, zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Pellmann Weiter:</p>
<p>"Wer Empathie nur für Konzernbosse aufbringen kann und sich nicht schämt, bei der Unterstützung von Kindern mit Behinderung zu kürzen, zeigt deutlich, für wen er Politik macht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes stuft Maßnahmen zur Barrierefreiheit als 'unverhältnismäßige und unbillige Belastung' für Unternehmen ein und nimmt diese damit gänzlich aus der Verantwortung. Das ist kein bürokratisches Detail: Es ist ein Freibrief für die Privatwirtschaft auf Kosten von Menschen, die täglich gegen Barrieren ankämpfen müssen. Betroffene, Sozialverbände und wir als Linksfraktion kritisieren das zu Recht scharf. {/mprestriction}</p>
<p>Am Donnerstag findet die erste Lesung dieses Gesetzes im Bundestag statt. Die Abgeordneten der Regierungskoalition müssen dann Farbe bekennen: Werden sie sich für konkrete Verbesserungen einsetzen - oder werden sie ein Gesetz durchwinken, das Barrierefreiheit zur Kann-Leistung degradiert. Die Linke hat einen eigenen Antrag (BT-Drs. 21/5569) eingebracht, der die konsequente Umsetzung der UN-BRK fordert - darunter barrierefreien Umbau aller Bundesbauten bis 2035, einklagbare Ansprüche auf angemessene Vorkehrungen sowie vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV.</p>
<p>Sonntagsreden über Inklusion reichen nicht mehr. Es geht um ganz konkrete gesetzliche Verpflichtungen. Wer bei Inklusion und Teilhabe Abstriche macht, verschlechtert bewusst das Leben der Betroffenen. Teilhabe ist kein Luxus. Barrierefreiheit ist kein Bonus. Inklusion ist ein Menschenrecht und Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Ich unterstütze den Europäischen Protesttag und werde selbst bei der Demonstration in Berlin vor Ort sein."</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Tue, 05 May 2026 11:51:00 +0200</pubDate>
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