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		<title>Thema Schwerbehinderung</title>
		<description>Tagesaktuelle Nachrichten zur Behindertenpolitik</description>
		<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung</link>
		<lastBuildDate>Tue, 02 Jun 2026 05:29:58 +0200</lastBuildDate>
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			<title>IT-Ausbildung trotz Handicap: Wie Inklusion im Arbeitsalltag gelingt</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34653-it-ausbildung-trotz-handicap-wie-inklusion-im-arbeitsalltag-gelingt</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0521/Web-Laptop-3.jpg" /></p><p>Nach 70 vergeblichen Bewerbungen hat Paul Trompeter aufgehört zu zählen, doch aufgegeben hat er nicht. Und er hatte Erfolg: Die mobile Objects GmbH hatte zwar keine Erfahrung mit der Ausbildung von Menschen mit Behinderung, bot dem jungen Mann mit erheblicher körperlicher Beeinträchtigung aber nach zwei Schnuppertagen einen Ausbildungsplatz an, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Paul Trompeter begann schließlich am 1. September 2025 seine Ausbildung zum Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung. <br /><br />Ausbilder Manuel Schmidt begegnete der Bewerbung zunächst mit "Respekt vor der Herausforderung". Schon nach dem ersten Kennenlernen wandelte sich diese Einschätzung: "Einmal drüber schlafen, dann ein persönliches Treffen - und es war sofort klar, dass es passt", so Schmidt. "Die Zusammenarbeit hat uns gezeigt, dass Inklusion keine Einbahnstraße ist - wir lernen genauso viel dazu wie unser Auszubildender", sagt Schmidt heute. Gemeinsam mit dem IFD hat die Agentur für Arbeit im Rahmen intensiver Beratungen von allen Beteiligten den Betrieb auch auf die individuell erforderliche Barrierefreiheit geprüft. Mit Unterstützung der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit, die als Leistungsträger im Rahmen der Ausbildung fungiert, konnte das Unternehmen die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Paul Trompeter stehen dafür unter anderem ein Elektrorollstuhl, ein höhenverstellbarer Schreibtisch, spezielle Armstützen, eine angepasste Tastatur sowie ein Joystick zur Verfügung. Darüber hinaus wird er durch eine Arbeitsassistenz unterstützt. Die von der Agentur für Arbeit finanzierte Arbeitsassistenz unterstützt Paul bei alltäglichen Tätigkeiten. Alle nötigen technischen Geräte kann der junge Auszubildende eigenständig bedienen. Die Anfahrt war zunächst eine Herausforderung, hier wurde dafür gesorgt, dass ein Fahrdienst Paul Trompeter sicher zum Arbeitsplatz bringt. Den schulischen Part der Ausbildung absolviert Paul Trompeter in der Berufsschule Holzminden - in räumlicher Nähe zum Elternhaus<br /><br />"Der Fall verdeutlicht eindrucksvoll, dass berufliche Integration gelingen kann, wenn alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen. Offenheit, individuelle Unterstützung und der Mut, neue Wege zu gehen, sind dabei entscheidende Erfolgsfaktoren", so Kristina Steffen vom LWL-Inklusionsamt Arbeit. Für die Mutter Simone Trompeter zählt nur eins: "Paul fährt jeden Tag glücklich zur Arbeit und kommt zufrieden zurück." Und Paul Trompeter selbst teilt über seinen "Talker" mit: "Ich bin sehr zufrieden in der Ausbildung." {/mprestriction}<br /><br />"Die Ausbildung von Paul Trompeter ist eine Bereicherung für das Unternehmen. Man lernt, Dinge aus einer anderen Perspektive zu betrachten", sagt Geschäftsführer Karl-Heinz Kolle. Gleichzeitig richtet er einen klaren Appell an andere Unternehmen: "Einfach ausprobieren - lieber versuchen als gar nichts tun."</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Wed, 27 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Special Olympics 2026: Saarland eröffnet Spiele</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34658-special-olympics-2026-saarland-eroeffnet-spiele</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/1020/Special_Olympics_EUS_5301-Bearbeitet.jpg" /></p><p>Am Abend des 15. Juni 2026 ist es endlich so weit: Die Special Olympics Nationalen Spiele Saarland 2026 werden offiziell eröffnet. Mit einem vielseitigen Programm aus Musik und inklusiven Aufführungen stimmt sich die Special Olympics Familie im Saarbrücker Ludwigsparkstadion mit allen Gästen auf eine emotionale Sportwoche ein. {/mprestriction}</p>
<p>Bei der Eröffnungsfeier erwartet die Zuschauer*innen ab 20:15 Uhr ein abwechslungsreiches und mitreißendes Programm: Gleich zu Beginn sind für den Empfang der Special Olympics Fahne Höhenflüge garantiert. Bei der feierlichen Begrüßung ziehen Athlet*innen und Volunteers als Vertreter*innen der Delegationen in Unified Teams gemeinsam ins Ludwigsparkstadion ein und machen so das Motto der Nationalen Spiele Saarland 2026 sichtbar: Gemeinsam Stark. </p>
<p>Gänsehautmomente erzeugt auch das Sprechen der Eide der Special Olympics Organisation. Schließlich findet der Fackellauf, der zuvor durch Deutschland und alle Regionen des Saarlands führte, mit dem Eintreffen der Fackel im Stadion und der Entzündung der Special Olympics Flamme seinen feierlichen Abschluss. Die Eröffnungsfeier der Nationalen Spiele Saarland 2026 endet voraussichtlich gegen 21:45 Uhr. </p>
<p>Für eine unkomplizierte Anreise zur Eröffnungsfeier werden Shuttlebusse eingerichtet. Die Linien SO 51 und SO 52 pendeln zwischen dem Saarbrücker Hauptbahnhof und dem Ludwigsparkstadion von 18:00 bis 20:30 Uhr sowie von 21:30 bis 23:00 Uhr im Drei-Minuten-Takt. Zusätzlich pendelt die Linie SO 22 grenzübergreifend zwischen der Piscine Olympique Jean-Eric Bousch im französischen Forbach und dem Ludwigsparkstadion im 15-Minuten-Takt. Der Einlass ins Stadion beginnt um 18 Uhr. Ab 19.30 Uhr läutet das Vorprogramm den Abend ein. {/mprestriction}<br /> <br /> Ab Dienstag, 26. Mai startet der Ticketverkauf für die Eröffnungsfeier im Ludwigsparkstadion Saarbrücken über die Veranstaltungswebsite. Das Ticket zu je 15 Euro gilt auch für die Nutzung der Shuttlebusse. Besucher*innen feiern gemeinsam mit tausenden Athlet*innen, Fans, Familien und Volunteers einen besonderen Abend voller Sport, Emotionen und Begegnungen. Mehr dazu finden Sie <a href="https://saarland2026.specialolympics.de/startseite" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">hier</a>.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © SOD / Redaktion</span></p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Wed, 27 May 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sozialverband fordert Verankerung von Barrierefreiheit im Baurecht</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34650-sozialverband-fordert-verankerung-von-barrierefreiheit-im-baurecht</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/1121/Web-Rollstuhl-02.jpg" /></p><p>In Deutschland fehlen schätzungsweise zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. Vor allem in Thüringen herrscht großer Mangel: Einer Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft zufolge kommen im Freistaat auf 100 Haushalte, in denen mindestens eine Person mit Mobilitätseinschränkungen lebt, nur 16 barrierearme Wohnungen. Auch in Hessen ist die Situation nicht viel besser: Hier liegt die Quote bei 19,4 Prozent – das heißt: Knapp jeder fünfte Haushalt mit Bewohnern, die auf eine barrierereduzierte Ausstattung angewiesen sind, kann darauf hoffen, eine passende Wohnung zu finden. {/mprestriction}</p>
<p>Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen fordert seit Jahren, Barrierefreiheit als Standard im jeweiligen Baurecht der beiden Bundesländer zu verankern. Gleichzeitig weist der VdK darauf hin, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, eine finanzielle Förderung zum barrierefreien Umbau des Wohnraums in Anspruch zu nehmen. Dabei gilt es zu beachten: Alle Zuschüsse müssen vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und bewilligt werden.</p>
<p><strong>Pflegeversicherung</strong></p>
<p>Wer einen Pflegegrad besitzt, kann von der Pflegeversicherung einen Zuschuss zur individuellen Anpassung der häuslichen Umgebung erhalten, wenn die baulichen Maßnahmen dabei helfen, die eigene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Benötigt die Person bereits Pflege, soll die barrierefreie Umgestaltung dazu beitragen, diese sicherzustellen oder zu erleichtern. Der Höchstbetrag für die finanzielle Förderung liegt bei 4.180 Euro. Der Zuschuss kann jedoch erneut beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf deutlich erhöht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zur Miete oder in einer eigenen Immobilie lebt.</p>
<p><strong>Hessische Wirtschafts- und Infrastrukturbank</strong></p>
<p>Auch die Länder unterstützen den barrierefreien Umbau. In Hessen vergibt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) entsprechende Zuschüsse. Allerdings gilt das nur für Wohnraum, der von den Eigentümern oder ihren Angehörigen bewohnt wird. Weitere Voraussetzung: Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (Schwerbehinderung) oder ein Pflegegrad ab 2 müssen vorliegen. Die Gesamtausgaben für die Umbaumaßnahmen sollten sich zwischen 1.500 und 30.000 Euro bewegen; erstattet werden davon 50 Prozent. Den Antrag kann man bei der Wohnungsbauförderstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt stellen. Entschieden wird nach Dringlichkeit.</p>
<p><strong>Thüringer Aufbaubank</strong></p>
<p>In Thüringen gibt es das Barrierefreiheitsförderungsprogramm ThüBaFF, über das auch Privatpersonen – Mieter wie Wohnungs- oder Hauseigentümer – Zuschüsse von bis zu 11.000 Euro erhalten können. Interessierte müssen als Erstes Kontakt zum kommunalen Behindertenbeauftragten an ihrem Wohnort aufnehmen. Dieser prüft, ob die geplanten Umbaumaßnahmen den Vorgaben entsprechen. Wenn ja, kann ein entsprechender Antrag mit genauer Beschreibung des Vorhabens und einer Stellungnahme des Behindertenbeauftragten bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Kommen andere Kostenträger in Frage, muss erst deren Förderung in Anspruch genommen werden, bevor die Aufbaubank einen Zuschuss gewährt. Ein Pflegegrad oder Grad der Behinderung ist dafür nicht erforderlich.</p>
<p><strong>Kreditanstalt für Wiederaufbau</strong></p>
<p>Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Zuschüsse für den „Altersgerechten Umbau“, ohne dass Antragsteller eine Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit nachweisen müssen. Außerdem können Mieter genauso wie Eigentümer die Förderung in Anspruch nehmen. Die KfW übernimmt zehn Prozent der Kosten für den Umbau oder bis zu 2.500 Euro bei einer Gesamtsumme von maximal 25.000 Euro. </p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wer als Mieter seine Wohnung barrierefrei umbauen möchte, sollte das immer vorab mit seinem Vermieter besprechen und dessen Genehmigung einholen, idealerweise zusammen mit der schriftlichen Bestätigung, dass bei Auszug auf einen Rückbau der Umbaumaßnahmen verzichtet wird. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Wichtiger Hinweis:</strong> Sowohl die Fördermittel der Thüringer Aufbaubank als auch der KfW sind erfahrungsgemäß sehr schnell aufgebraucht. Meist stehen sie nur für einige Wochen im Jahr zur Verfügung.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Tue, 26 May 2026 13:00:21 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Eingliederungshilfe: LVR fordert mehr Finanzhilfen vom Bund</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34645-eingliederungshilfe-lvr-fordert-mehr-finanzhilfen-vom-bund</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1021/Web-Blindenstock.jpg" /></p><p>Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat heute im Sozialausschuss der Landschaftsversammlung den aktuellen Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) sowie den Regionalisierten Datenbericht vorgestellt: Im Rheinland erhielten Ende 2024 rund 66.700 erwachsene Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe und Unterstützung im Alltag. Das entspricht einem Zuwachs von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch bundesweit setzt sich der Wachstumstrend deutlich fort: Ende 2024 erhielten rund 495.700 erwachsene Menschen mit Behinderungen Leistungen der sozialen Teilhabe – ein Plus von 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Ambulantisierung prägt Entwicklung im Rheinland</strong></p>
<p>71 Prozent der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung im Rheinland leben inzwischen mit ambulanter Assistenz in der eigenen Wohnung – und nicht in einer Besonderen Wohnform. Damit setzt sich der Wandel hin zu personenzentrierten, selbstbestimmten und wohnortnahen Unterstützungsformen weiter fort. Gleichzeitig zeigen sich innerhalb des Rheinlands deutliche regionale Unterschiede: Während in Köln rund 83 Prozent der Leistungsberechtigten ambulant unterstützt werden, liegt der Anteil im Kreis Euskirchen und in Solingen bei rund 60 Prozent. Auch zwischen weiteren Städten und Kreisen variieren die Unterstützungsstrukturen erheblich. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei Menschen mit geistigen beziehungsweise Lernbehinderungen: Auch hier leben zunehmend mehr Menschen außerhalb besonderer Wohnformen in der eigenen Wohnung.</p>
<p>„Ambulante Unterstützung ermöglicht mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig zeigt sich aber auch: Der Ausbau personenzentrierter Hilfen braucht eine verlässliche Finanzierung“, betont Martina Zsack-Möllmann, Vorsitzende des Sozialausschusses der 16. Landschaftsversammlung Rheinland.</p>
<p><strong>Teilhabe am Arbeitsleben im Wandel</strong></p>
<p>Auch im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zeigen sich Veränderungen. Ende 2024 finanzierte der LVR für 34.183 Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen – ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Rheinlandweit sorgen 43 Werkstattträger mit mehr als 200 Betriebsstätten für ein flächendeckendes Angebot wohnortnaher Arbeitsplätze. Gleichzeitig gewinnen alternative Beschäftigungsformen weiter an Bedeutung: 386 Menschen nutzten 2024 im Rheinland das gesetzliche Budget für Arbeit, weitere 76 Personen das Modellprogramm „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“. Zudem gab es Ende 2024 im Rheinland insgesamt 163 anerkannte Inklusionsbetriebe mit 3.727 Arbeitsplätzen, davon 1.934 für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf.</p>
<p><strong>Kostenentwicklung belastet Kommunen zunehmend</strong></p>
<p>Die Ausgaben der Eingliederungshilfe steigen bundesweit weiterhin deutlich an. Bundesweit wurden 2024 mehr als 25 Milliarden Euro für Leistungen der Eingliederungshilfe aufgewendet. Damit setzt sich die dynamische Kostenentwicklung der vergangenen Jahre fort. Die Ausgaben sind bundesweit innerhalb von fünf Jahren um mehr als 30 Prozent gestiegen. Ursachen sind insbesondere höhere Tarifabschlüsse, gestiegene Sachkosten, Inflation sowie komplexere Unterstützungsbedarfe. {/mprestriction}</p>
<p>„Die Eingliederungshilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kostensteigerungen können von Kommunen und Landschaftsverbänden allein dauerhaft nicht mehr getragen werden“, erklärt Dirk Rist, LVR-Sozialdezernent und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS). „Der Bund muss sich dauerhaft, dynamisch und verbindlich an der Finanzierung beteiligen.“</p>
<p>Der LVR fordert daher gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der BAGüS eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe. Ziel ist es, die kommunale Ebene nachhaltig zu entlasten und die Leistungen für Menschen mit Behinderungen langfristig zu sichern.</p>
<p><strong>Regionalisierte Daten im Überblick</strong></p>
<p>Besonders hohe Fallzahlen bei Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe verzeichnen Köln (7.826 Leistungsberechtigte), die Städteregion Aachen (4.080) sowie Essen (3.888). Die Werte für die einzelnen Städte und Kreise sind in der Tabelle dargestellt.</p>
<p><strong>Zahl der Menschen mit Unterstützung im Alltag /Assistenzleistung soziale Teilhabe gesamt )</strong></p>
<ul>
<li>Düsseldorf 3.450</li>
<li>Duisburg 2.723</li>
<li>Essen 3.888</li>
<li>Krefeld 2.092</li>
<li>Leverkusen 1.151</li>
<li>Mönchengladbach 2.929</li>
<li>Mülheim/Ruhr 983</li>
<li>Oberhausen 1.235</li>
<li>Remscheid 1.154</li>
<li>Solingen 950</li>
<li>Wuppertal 2.021</li>
<li>Kreis Mettmann 2.722</li>
<li>Rhein-Kreis Neuss 2.107</li>
<li>Kreis Viersen 2.520</li>
<li>Kreis Kleve 3.085</li>
<li>Kreis Wesel 3.105</li>
<li>Bonn 1.545</li>
<li>Köln 7.826</li>
<li>Rhein-Erft-Kreis 2.098</li>
<li>Kreis Euskirchen 1.379</li>
<li>Oberbergischer Kreis 1.727</li>
<li>Rheinisch-Bergischer Kreis 1.662</li>
<li>Rhein-Sieg-Kreis 2.407</li>
<li>Städteregion Aachen 4.080</li>
<li>Kreis Düren 1.681</li>
<li>Kreis Heinsberg 2.721</li>
<li>Außerhalb Rheinland 3.464</li>
<li><strong>LVR-Gesamt 66.705</strong></li>
</ul>
<p>Anzahl der Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen am Stichtag 31.12.2024</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Tue, 26 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>LVR stärkt Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34637-lvr-staerkt-teilhabe-schwerbehinderter-menschen-am-arbeitsmarkt</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0921/Web-Rollstuhl-Arbeit-1.jpg" /></p><p>Im Jahr 2024 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben mit mehr als 88 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Rheinland unterstützt. Davon flossen rund 50 Millionen Euro an Arbeitgeber, um beispielsweise neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen oder Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht zu gestalten. Rund elf Millionen Euro erhielten Menschen mit Schwerbehinderung für Ausstattungen ihrer Arbeitsplätze – beispielsweise mit technischen Arbeitshilfen –, für Arbeitsassistenzen, aber auch für Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfen. Mehr als 27 Millionen Euro stellte das LVR-Inklusionsamt unter anderem für die Integrationsfachdienste, die Landesinitiative KAoA, das Programm STAR und Sonderprogramme zur Verfügung. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht 2024 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den heute der LVR-Sozialausschuss zur Kenntnis genommen hat. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Menschen mit Schwerbehinderung im Rheinland</strong></p>
<p>Insgesamt lebten zum 31. Dezember 2023 im Rheinland 1.039.545 Menschen mit einer Schwerbehinderung – rund 27.600 mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2021 (Quelle: IT.NRW). Der Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung sind älter als 45 Jahre.</p>
<p><strong>Arbeitsmarktsituation von Menschen mit einer Schwerbehinderung</strong></p>
<p>In 2023 waren im Rheinland 191.649 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. In den 14 Arbeitsagenturbezirken verfügten 7.675 Arbeitgeber über 60 und mehr Arbeitsplätze. Diese erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,4 Prozent. In 2024 waren im Rheinland 18.460 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet.</p>
<p><strong>Erhebung der Ausgleichsabgabe</strong></p>
<p>Das LVR-Inklusionsamt hat 2024 für das Erhebungsjahr 2023 von 10.927 Arbeitgebern im Rheinland rund 103 Millionen Euro an Ausgleichsabgabe erhoben. Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Gleichzeitig soll sie einen finanziellen Ausgleich schaffen, zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern ohne schwerbehinderte Beschäftigte. Die Ausgleichsabgabe wird von Arbeitgebern erhoben, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzen. Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 oder weniger als 60 Arbeitsplätzen sieht das Gesetz Erleichterungen vor.</p>
<p><strong>Förderung von 163 Inklusionsbetrieben</strong></p>
<p>Ende 2024 gab es im Rheinland 163 anerkannte Inklusionsbetriebe mit insgesamt 3.784 Arbeitsplätzen, davon 1.542 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Die Förderung von Inklusionsbetrieben ist ein besonderes Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beschäftigen auf 30 bis 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Information, Beratung und Unterstützung für Unternehmen</strong></p>
<p>Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) hat das LVR-Inklusionsamt im Rheinland ein flächendeckendes Angebot geschaffen, das Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informiert, berät und unterstützt. Dadurch sollen verstärkt die Unternehmen erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigten. Im Jahr 2024 hatten die 20 Fachberater*innen insgesamt zu 9.556 Betrieben Kontakt und 977 Arbeitgeber erstmalig in der Beratung. Sie führten 918 Betriebsbesuche durch. Aktuelle Informationen, Veranstaltungen und Praxisbeispiele gibt es auf der Internetseite <a id="externeLink-newsletter-html" title="Externer Link öffnet neues Fenster" href="http://www.eaa-rheinland.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.eaa-rheinland.de </a>.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Mon, 25 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Stark sein wollen - mit Behinderung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34623-stark-sein-wollen-mit-behinderung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/1028/Natascha_Hoehn_1.jpg" /></p><p>Manchmal läuft es. Man steht morgens auf… na ja, man kommt in den Tag… und irgendetwas hält einen aufrecht. Die Gedanken sind klar, die Haltung stabil, und man denkt: Ja, ich hab das im Griff. Und dann gibt es die anderen Tage. {/mprestriction}</p>
<p>Die, an denen das Positive sich irgendwo versteckt hat. An denen man es sucht, es nicht findet… und sich gleichzeitig schlecht dabei fühlt, dass man es nicht findet. Als wäre Erschöpfung ein Versagen. Als müsste man funktionieren, nur weil man es gestern noch konnte. Ich kenne das. Sehr gut sogar.</p>
<p>Leben mit Schwerbehinderung bedeutet nicht, dauerhaft im Modus „alles gut” zu sein. Es bedeutet, bereit sein … für Schmerz, für Verlust, für Momente, die einem den Boden wegziehen. Und gleichzeitig irgendwie weiterzumachen. Nicht weil man muss. Sondern weil man will… auch wenn man das gerade selbst kaum glaubt.</p>
<p>Was mir hilft: Ich höre auf, das Positive zu erzwingen. Ich lasse den schlechten Tag einen schlechten Tag sein. Ohne Drama… aber auch ohne Schönreden. Und dann… irgendwann… kommt wieder etwas. Manchmal nur ein kleiner Moment. Aber er kommt.<br />Weitermachen heißt nicht, nie zu stolpern. Es heißt, nach dem Stolpern nicht liegen zu bleiben… zumindest nicht für immer.</p>
<p>Und ja, manchmal dauert das länger. Manchmal sagt man innerlich „Oh, Mann” und meint es genauso. Das ist erlaubt. Das ist menschlich. {/mprestriction}</p>
<p>Die Veränderung hört nicht auf. Der Körper macht, was er macht. Das Leben auch. Aber ich entscheide, wie ich damit umgehe. Da geht noch was. Auch an den Tagen, an denen ich’s nicht fühle.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sun, 24 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>EU beschließt besseren Opferschutz für Menschen mit Behinderung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34598-eu-beschliesst-besseren-opferschutz-fuer-menschen-mit-behinderung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0121/Web-Rollstuhl-2.jpg" /></p><p>Am Donnerstag (21. Mai 2026) gaben die Abgeordneten mit 440 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 84 Enthaltungen grünes Licht für eine Modernisierung des Rechtsrahmens für Opfer von Straftaten. {/mprestriction}</p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Zu den zentralen Verbesserungen gehören:</p>
<ul>
<li>Die Stärkung der Rechte der Opfer während des Strafverfahrens, unter anderem durch ein neues Recht auf Privatsphäre und Nichtweitergabe personenbezogenen Daten eines Opfers an den Täter, Prozesskostenhilfe für das Verfahren für Opfer mit unzureichenden finanziellen Mitteln und beschleunigte Auszahlung der Entschädigung;</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Einrichtung von Hotlines, die Informationen, Unterstützung und Weitervermittlung an zuständige Stellen bieten, und online, über Apps sowie über die EU-weite Telefonnummer 116 006 erreichbar sind;</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Möglichkeit, Straftaten online anzuzeigen und zu gewährleisten, dass auch Personen, deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, beispielsweise Nicht-EU-Bürger in Einrichtungen für Migranten oder Personen in stationären Pflegeeinrichtungen (wie beispielsweise Altenheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung) Anzeige erstatten können. Die Anzeige durch Dritte über zivilgesellschaftliche Organisationen soll ebenfalls erleichtert werden;</li>
</ul>
<ul>
<li>Unterstützungsangebote für Opfer mit besonderen Bedürfnissen sowie spezifische Unterstützung und Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für Opfer sexueller Gewalt, wie z. B. Notfallverhütung (die Pille danach), Postexpositionsprophylaxe (vorbeugende medizinische Maßnahme nach möglichem Kontakt mit Krankheitserregern), Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen;</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Gewährleistung höchster Standards und Sorgfalt beim Schutz und bei der Unterstützung von Kindern, durch einen kindgerechten Ansatz sowie durch verschiedene Dienstleistungen (z. B. ärztliche Untersuchung, psychologische Betreuung, Videoaufzeichnung von Zeugenaussagen, administrative Unterstützung), die nach Möglichkeit in denselben Räumlichkeiten angeboten werden sollen.</li>
</ul>
<p class="ep-wysiwig_paragraph"><strong>Zitate</strong></p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Die Co-Berichterstatterin des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, <a href="https://www.europarl.europa.eu/meps/de/257011/LUCIA_YAR/home" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-analytics-event-attached="true">Lucia Yar (Renew, Slowakei),</a> erklärte: „Diese Richtlinie bringt echte Fortschritte für Betroffene, einschließlich der am stärksten gefährdeten Personengruppen wie Opfer von Gewalt und Kinder. Wir haben einen veralteten Rechtsrahmen in moderne Rechtsvorschriften umgewandelt, die Rechte der Opfer gestärkt, den Schutz verbessert und wesentliche Lücken beim Zugang zu Unterstützung geschlossen. In einer Zeit, in der einige Mitgliedstaaten den Schutz schwächen und Gesetze zugunsten von Tätern ändern, steht das Europäische Parlament fest hinter allen Opfern. Unsere Botschaft ist klar: Die Rechte der Opfer stehen im Mittelpunkt der Justiz.<em>“</em></p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Der Co-Berichterstatter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres <a href="https://www.europarl.europa.eu/meps/de/197606/JAVIER_ZARZALEJOS/home" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-analytics-event-attached="true">Javier Zarzalejos (EVP, Spanien)</a> erklärte: „Jedes Jahr werden rund 70 Millionen Menschen in der gesamten Europäischen Union Opfer von Straftaten. Mit dieser Reform machen wir einen großen Schritt nach vorn, um sicherzustellen, dass Opfer in ganz Europa stärkeren Schutz, bessere Unterstützung sowie gleiche Rechte erhalten. Dies gilt auch für das digitale Umfeld und für Fälle in denen besonders schutzbedürftige Opfer betroffen sind, wie beispielsweise Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch im Internet geworden sind.“ {/mprestriction}</p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Die Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, <a href="https://www.europarl.europa.eu/meps/de/197702/LINA_GALVEZ/home" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-analytics-event-attached="true">Lina Galvez (S&amp;D, Spanien),</a> fügte hinzu: „Wir begrüßen dieses historische Gesetz. Es ermöglicht Opfern sexueller Gewalt bessere Aufklärung und garantiert sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung. Dazu zählen auch Schwangerschaftsabbrüche, im Einklang mit nationalem Recht. Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, können schwanger werden, eine Situation, die Männer nie betreffen wird. Unter diesen Umständen müssen wir es Frauen ermöglichen eine freie Entscheidung zu treffen, alles andere wäre eine eindeutige Diskriminierung. “</p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph"><strong>Nächste Schritte</strong></p>
<p class="ep-wysiwig_paragraph">Der Entwurf muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden, und vor in Kraft treten im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin zwei Jahre Zeit die Richtlinien umzusetzen.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Fri, 22 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Protest gegen Sparpläne bei Hilfen für Menschen mit Behinderung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34597-protest-gegen-sparplaene-bei-hilfen-fuer-menschen-mit-behinderung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0521/Web-Strae-Blindentock-3.jpg" /></p><p>Die Bundesvereinigung Lebenshilfe wehrt sich gegen Pläne von Bund, Ländern und Kommunen, weitreichende Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vorzunehmen. Einer Bundestags-Petition gegen die bekannt gewordene Streichliste aus dem Kanzleramt haben sich kurz vor Ende der Zeichnungsfrist bereits mehr als 100.000 Menschen angeschlossen. {/mprestriction}</p>
<p>„Was derzeit diskutiert wird, ist ein Angriff auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und damit auf die Grundwerte unseres Sozialstaats“, erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. und Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit Blick auf die Streichliste. „Wer bei den Schwächsten spart, nimmt bewusst Ausgrenzung, Abhängigkeit und den Verlust von Selbstbestimmung in Kauf. Teilhabe ist ein Menschenrecht und darf in unserer Gesellschaft niemals zum Sparposten werden.“</p>
<p>In Deutschland beziehen gegenwärtig rund eine Million Menschen Eingliederungshilfe. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 34 Jahren. Diese Leistungen ermöglichen unter anderem Schulassistenz, Hilfen beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder die Teilhabe am Arbeitsleben.</p>
<p>„Natürlich brauchen wir Reformen, weniger Bürokratie und effizientere Verfahren in unserem Land. Und natürlich ist es angesichts der Haushaltslage richtig, nach Einsparpotenzialen zu schauen“, sagt Schmidt. „Aber wer bei den Rechten von Menschen mit Behinderung spart, der spart an Würde, Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Zusammenhalt.<br /> <br /> Solche Kürzungen können für Kinder bedeuten, dass sie nicht oder weniger in die Schule gehen oder seltener an Freizeitangeboten teilnehmen können. Und es bedeutet auch für junge Menschen mit Behinderung, dass sie in einem Pflegeheim leben müssen, obwohl sie mit Assistenz in einer eigenen Wohnung gut klarkommen. Eine solche Missachtung ihrer Würde ist nicht hinnehmbar.“<br /> <br /> Für Sebastian Urbanski, Schauspieler und als Mensch mit Behinderung im Bundesvorstand der Lebenshilfe, ist die Eingliederungshilfe von existenzieller Bedeutung: „Ohne Assistenz könnte ich nicht mit meiner Frau in unserer Wohnung leben. Ich müsste womöglich zurück zu meinen Eltern oder in ein Heim. Das wäre ein massiver Verlust meiner Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung haben Rechte – auch das Recht, selbst zu entscheiden, wie und mit wem sie leben.“<br /> <br /> Auch Lisa Behme, Mutter von drei Kindern mit Behinderung, warnt vor den dramatischen Folgen möglicher Einschnitte: „Wenn die Schulbegleitung ausfällt, dürfen meine Kinder teilweise nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Schon heute kämpfen Familien mit einem extrem bürokratischen System. Statt Leistungen zu kürzen, brauchen wir einfachere Verfahren.“<br /> <br /> Die Petition gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe wird am 8. Juni im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Die Lebenshilfe fordert Bundesregierung, Bundestag und Länder auf, keine Änderungen vorzunehmen, die die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung einschränken. „Eine solidarische Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit denjenigen umgeht, die Unterstützung benötigen“, betont Ulla Schmidt. „Wer Teilhabe kürzt, grenzt Menschen aus und verstößt nicht nur gegen Recht und Konventionen, sondern gegen alles, was unsere inklusive, soziale Gesellschaft ausmacht.“ {/mprestriction}<br /> <br /> Wer die Petition mit der Nummer 195716 und dem Titel „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ unterstützen möchte, zeichnet bis zum 25. Mai direkt auf der <a href="https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.nc.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Petitionsseite des Bundestages</a>. Mit einem Video wird dort für alle einfach erklärt, wie man sich registrieren und eine Bundestags-Petition unterzeichnen kann. Außerdem gibt es dort weiterführende Informationen – auch in Leichter Sprache – und vielfältiges Kampagnenmaterial, um es im Internet zu teilen.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Fri, 22 May 2026 03:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>BGH weist Klage blinder Patientin gegen Rehaklinik ab</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34591-bgh-weist-klage-blinder-patientin-gegen-rehaklinik-ab</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0121/Web-Gerichtshammer.jpg" /></p><p>Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine blinde Patientin keinen Anspruch auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat, nachdem ihr die Aufnahme in eine Rehabilitationsklinik wegen eines erhöhten Betreuungsaufwands verweigert worden war. Das AGG begründe im Privatrecht keinen Anspruch auf besondere Anpassungsleistungen, urteilten die Karlsruher Richter am 21. Mai 2026. {/mprestriction}</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat damit die Klage einer 69-jährigen blinden Frau abgewiesen, die nach der Verweigerung einer Reha-Behandlung Schadensersatz und eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefordert hatte. Das Gericht stellte klar, dass das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot keine Pflicht für private Einrichtungen begründe, besondere Anpassungsleistungen zu erbringen.</p>
<p><strong>Der Fall</strong></p>
<p>Die Klägerin war nach einer Knieoperation zur Rehabilitation in eine Privatklinik gebracht worden. Die Klinik lehnte die Aufnahme ab, weil infolge der Blindheit der Patientin ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre. Die Frau musste daraufhin in das Krankenhaus zurückgebracht werden, wo sie eine weitere Woche verbrachte. Sie machte geltend, die Klinik hätte auf den erhöhten Betreuungsbedarf vorbereitet sein müssen.</p>
<p><strong>Begründung des Gerichts</strong></p>
<p>Der BGH stellte klar, das AGG-Benachteiligungsverbot begründe im zivilrechtlichen Bereich keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen private Anbieter. Dies ergebe sich aus der Gesetzesbegründung: Solche Leistungen seien systemgerecht dem öffentlichen Recht vorbehalten – insbesondere dem Sozialrecht, etwa durch Leistungen zur Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch. Die damit verbundenen Kosten könnten nicht einzelnen Privaten aufgebürdet werden, sondern seien von der Allgemeinheit zu tragen.</p>
<p>Die Klägerin hatte sich unter anderem auf sozialrechtliche Vorschriften berufen. Diese richteten sich jedoch an öffentliche Leistungsträger, nicht an private Leistungserbringer wie die beklagte Klinik, so der Senat.</p>
<p><strong>Prozessverlauf</strong></p>
<p>Bereits das Amtsgericht Fritzlar und das Landgericht Kassel hatten die Klage abgewiesen. Beide Instanzen verneinten, dass die Aufnahme in eine Rehaklinik ein sogenanntes Massengeschäft im Sinne des AGG darstelle, für das das Benachteiligungsverbot gelte. Der BGH ließ diese Frage ausdrücklich offen – ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot liege jedenfalls aus anderen Gründen nicht vor.</p>
<p>Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für das Verhältnis von Antidiskriminierungsrecht und privaten Leistungsanbietern im Gesundheits- und Rehabilitationsbereich.</p>
<p>Zum Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall einer blinden Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert wurde, erklären Awet Tesfaiesus, Berichterstatterin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für das AGG, und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: (<a href="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/34591-bgh-weist-klage-blinder-patientin-gegen-rehaklinik-ab" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">wir berichteten</a>)</p>
<p>„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Enttäuschung und ein herber Rückschlag für den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage der blinden Frau nach ihrer Abweisung durch eine Reha Klinik zurückgewiesen. Dass die Abweisung einer blinden Frau durch eine Reha Klinik rechtlich nicht eindeutig als Diskriminierung geahndet wird, ist ein alarmierendes Signal. Die Entscheidung macht unmissverständlich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Gesundheitswesen gravierende Schutzlücken aufweist. Gerade weil der bestehende Rechtsrahmen in einem so klaren Fall keinen verlässlichen Diskriminierungsschutz gewährleistet, sind wir als Gesetzgeber jetzt umso dringender gefordert. Das AGG muss so reformiert werden, dass Benachteiligungen in medizinischen Einrichtungen eindeutig untersagt sind. Gleichzeitig braucht es verbindliche Standards für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen. Diskriminierung darf nicht länger rechtlich möglich sein – auch nicht durch Privatunternehmen und schon gar nicht im Zugang zu medizinischer Versorgung.</p>
<p>Der Fall der Klägerin steht dabei exemplarisch für viele Erfahrungen, über die Menschen mit Behinderungen seit Jahren berichten. Viel zu häufig erleben sie strukturelle Benachteiligungen – bei Terminvergaben, beim Zugang und bei der Versorgung in Arztpraxen, Kliniken oder eben bei Reha-Angeboten. Inklusion und Diskriminierungsfreiheit sind aber kein Zusatzangebot, sondern selbstverständliche Grundrechte."</p>
<p><strong>Hintergrund</strong></p>
<p>Die Klägerin ist eine blinde Frau, die nach einer Knieoperation eine Rehabilitationsbehandlung geplant hatte; die Aufnahme wurde von der Klinik mit Verweis auf ihre Sehbehinderung abgelehnt, weshalb sie eine Entschädigung nach dem AGG verlangt.<br />Amtsgericht und Landgericht hatten die Klage abgewiesen mit der Begründung, vertragliche Reha Behandlungen seien kein typisches „Massen “ bzw. standardisiertes Rechtsgeschäft, auf das das AGG angewendet werde. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin nun zurückgewiesen und ausgeführt, dass jedenfalls kein Verstoß gegen das im AGG geregelte Benachteiligungsverbot vorliege. Der Senat ließ dabei ausdrücklich offen, ob der Anwendungsbereich des AGG im konkreten Fall überhaupt eröffnet ist. {/mprestriction}</p>
<p>Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den Fall verhandelt und am 21. Mai 2026 entschieden. Behindertenverbände sehen in dem Verfahren eine Grundsatzfrage zum Schutz vor Diskriminierung im Gesundheitswesen. In seiner Begründung stellte der Senat zudem klar, dass das AGG keinen zivilrechtlichen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen private Leistungserbringer begründe. Solche Leistungen seien nach Auffassung des Gerichts vielmehr Gegenstand des Sozialrechts und nicht von einzelnen privaten Einrichtungen zu tragen.</p>
<p>Az.: III ZR 56/25</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 21 May 2026 12:08:28 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Inklusion im Ehrenamt: Plattform für mehr Teilhabe und Engagement gestartet</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34587-inklusion-im-ehrenamt-plattform-fuer-mehr-teilhabe-und-engagement-gestartet</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/0621/Web-Laptop-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Anlässlich des ersten bundesweiten Ehrentags am 23. Mai rückt die Aktion Mensch ihre Engagement‑Plattform mit bundesweit 35.000 Angeboten in den Mittelpunkt. Diese bildet das digitale Herzstück für inklusive Ehrenämter und ist der barrierefreie Aktionsfinder rund um den Anlass. Als Partnerin des Ehrentags lädt die Aktion Mensch gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) alle Menschen dazu ein, Engagement neu zu entdecken, selbst aktiv zu werden und Demokratie mitzugestalten. Der Ehrentag, initiiert und unterstützt von Bundespräsident Frank‑Walter Steinmeier, würdigt erstmals bundesweit das freiwillige Engagement von mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland.  {/mprestriction}  <br />  <br /> <strong>Digitale Zugänge für inklusives Ehrenamt </strong></p>
<p>Ob Zeitmangel, fehlende Informationen oder mangelnde Barrierefreiheit: Viele Menschen möchten sich ehrenamtlich engagieren, wissen jedoch nicht, wo und wie sie passende Möglichkeiten finden können. Genau hier setzt das Angebot der Aktion Mensch an. Die Engagement‑Plattform der Sozialorganisation bündelt Engagement‑Möglichkeiten und macht diese für möglichst viele Menschen auffindbar. Denn: „Freiwilliges Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft und sollte für alle zugänglich sein: niedrigschwellig, barrierefrei, vor Ort oder digital. Der Ehrentag gibt diesem Ansatz eine starke bundesweite Bühne“, sagt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. <br />  <br /> <strong>Mitmachen, teilen, aktiv werden </strong></p>
<p>Die Engagement‑Plattform der Aktion Mensch ist die größte ihrer Art in Deutschland und die einzige, die Angaben über die Barrierefreiheit von Angeboten macht. Sie bringt Menschen zusammen, die sich engagieren möchten, und Organisationen, die Unterstützung suchen. Nutzer*innen finden dort barrierearme Mitmach‑Angebote aus ganz unterschiedlichen Bereichen – von sozialen Projekten über Nachbarschaftsinitiativen bis hin zu einmaligen Aktionen oder langfristigen ehrenamtlichen Engagements. Zum Ehrentag ruft die Aktion Mensch gemeinsam mit der DSEE dazu auf, die Plattform aktiv zu nutzen: eigene Aktionen einzustellen, bestehende Engagement‑Angebote zu teilen oder ein passendes Ehrenamt in der eigenen Nähe zu finden. Damit wird die Plattform zum zentralen Anlaufpunkt für alle, die den Ehrentag mit Leben füllen wollen – digital organisiert und lokal wirksam.  {/mprestriction}<br />  <br /> Die Engagement-Plattform macht zudem sichtbar, wie vielfältig Engagement ist und dass Teilhabe nicht vom Können, der Herkunft oder einer Behinderung abhängen darf. „Freiwilliges Engagement von Menschen mit und ohne Behinderung stärkt nicht nur das Miteinander, sondern auch unsere Demokratie“, so Marx weiter. „Der Ehrentag ist eine Einladung an alle: Machen Sie mit. Finden Sie Ihr Engagement. Gestalten Sie unsere Gesellschaft aktiv mit.“ </p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 21 May 2026 10:15:14 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Lebenshilfe NRW warnt vor Finanzierungslücken in der Eingliederungshilfe</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34581-lebenshilfe-nrw-warnt-vor-finanzierungsluecken-in-der-eingliederungshilfe</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/1021/Web-Arbeit-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. (Lebenshilfe NRW) hat an der gestrigen (20. Mai 2026) Anhörung des Landtags NRW teilgenommen und macht dabei deutlich: Die aktuelle Finanzierungssituation in der Eingliederungshilfe gefährdet unmittelbar die Rechte und die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung in NRW, die die Lebenshilfe NRW und ihre über Mitgliedsorganisationen begleiten. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Menschen mit Behinderung tragen die Konsequenzen politischen Zögerns</strong></p>
<p>In Gesprächen mit Selbstvertreter:innen, den Lebenshilfe-Räten und Leistungserbringern zeigt sich: Die Realität für Menschen mit Behinderung in NRW ist durch konkrete Versorgungslücken geprägt. Es fehlt an barrierefreiem Wohnraum und an flexiblen Wohnformen, die den Weg in ein eigenständigeres Leben ermöglichen. Menschen mit herausforderndem Verhalten finden kaum passende Unterstützungsangebote. Inklusive Bildung bleibt in Kitas und Schulen Ausnahme statt Regel: Statt des Auf- und Ausbaus inklusiver Schulen werden erneut Förderschulen gebaut – Strukturen, die Trennung für Generationen zementieren.</p>
<p>„Gute Angebote der Teilhabe sind nicht flächendeckend gesichert und sie erreichen nicht alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen. Ob Teilhabe gelingt, hängt bis heute oft vom zusätzlichen Engagement von Betroffenen, Angehörigen oder engagierten Leistungserbringern ab – und nicht von strukturellen Garantien, sagt Bärbel Brüning, Geschäftsführerin der Lebenshilfe NRW. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Menschenrechte sind nicht verhandelbar – Umsetzungsstrategie ist überfällig</strong></p>
<p>Die Lebenshilfe NRW unterstützt den SPD-Antrag in seinen Kernforderungen ausdrücklich: Das Land NRW muss einen eigenen Finanzierungsanteil zur Eingliederungshilfe leisten, die Bundesmittel müssen dynamisiert werden, und die Finanzierung der Eingliederungshilfe muss bei Reformen der Kommunalfinanzen explizit mitgedacht werden. Darüber hinaus fordert die Lebenshilfe NRW eine übergreifende Umsetzungsstrategie, die bei Inkrafttreten des BTHG hätte entwickelt werden müssen: eine aktive Steuerung des Leistungsgeschehens hin zu inklusiven, ambulanten Unterstützungsangeboten, die Schulung von Behörden sowie eine verbindliche Verknüpfung zwischen dem individuell ermittelten Bedarf und den tatsächlich bewilligten Leistungen. „Menschenrechte sind nicht verhandelbar und dürfen nicht durch Haushaltsengpässe relativiert werden. Eine ehrliche Debatte müsste die Frage nach einer gerechten Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen stellen – statt Teilhabeleistungen als Kostenfaktor zu begreifen, so Brüning weiter.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 21 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Berlin zeichnet inklusive Projekte mit mitMenschPreis aus</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34567-berlin-zeichnet-inklusive-projekte-mit-mitmenschpreis-aus</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0921/Web-Rollstuhl-Laptop.jpg" /></p><p>Zum achten Mal wurde am Montag (18 Mai 2026) in Berlin der mitMenschPreis verliehen. Mit dem mitMenschPreis werden Projekte und Initiativen ausgezeichnet, die Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Ausrichter des mitMenschPreises ist der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) gemeinsam mit dem Preisgeld-Stifter, der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. {/mprestriction}</p>
<p>Die feierliche Verleihung mit 250 Gästen aus Sozialwirtschaft, Politik und Gesellschaft fand in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden zunächst kurze Dokumentationsfilme über die drei Gewinnerprojekte gezeigt. Im Anschluss daran erfolgte die Bekanntgabe der Gewinner*innen, die Preisgelder in gestaffelter Höhe von 8.000, 5.000 bzw.3.000 Euro erhalten.</p>
<p>Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, würdigte das Engagement der Ausgezeichneten: „Der mitMenschPreis würdigt Menschen, die nicht auf perfekte Rahmenbedingungen warten, sondern handeln. Die ausgezeichneten Projekte setzen genau dort an, wo Unterstützung im Alltag wirklich gebraucht wird. Ob die verlässliche Entlastung von Familien durch die Tagespflege der Dachskinder, die Stärkung seelischer Gesundheit bei Mortens Licht oder die konsequente Brückenarbeit von MuT – Migration und Teilhabe – alle drei zeigen, dass Teilhabe gelingt, wenn man Menschen ernst nimmt und ihre Lebensrealitäten in den Mittelpunkt stellt.“</p>
<p>Gewinner*innen des 8. mitMenschPreises</p>
<p><strong>1.Preis: Tagespflege der Dachskinder</strong></p>
<p>Einmal im Monat bietet der Verein eine qualifizierte Samstagsbetreuung für bis zu acht Kinder und Jugendliche mit hohem Pflegebedarf. Während die Kinder Gemeinschaft und Teilhabe erleben, erhalten ihre Familien dringend benötigte Entlastung. Ziel ist die Stabilisierung des Familiensystems und die Stärkung aller Beteiligten.</p>
<p>Preis: Mortens Licht — Gemeinsam mit Sport und Balance aus der Dunkelheit<br />Das Projekt unterstützt Menschen in seelisch belastenden Lebenslagen durch Bewegung, Begegnung und Orientierung. Laufgruppen, Spaziergänge, Workshops und spirituelle Angebote fördern Austausch, Resilienz und einen offenen Umgang mit psychischer Gesundheit und sind fest im kommunalen Leben verankert. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Preis: MuT – Migration und Teilhabe</strong><br />Das Projekt „Migration und Teilhabe (MuT)“ des bhz Stuttgart e.V. berät und begleitet in Stuttgart Menschen mit Behinderung und Flucht oder Migrationsgeschichte. Durch kultursensible Unterstützung, Behördenbegleitung und Vernetzungsarbeit baut das Projekt Barrieren ab und stärkt Betroffene darin, ihre Rechte zu kennen und selbstbestimmt teilzuhaben.</p>
<p>Weitere Informationen zum mitMenschPreis finden Sie <a href="https://mitmenschpreis.de/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">hier</a>. </p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Wed, 20 May 2026 04:10:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Verband kritisiert Verzögerung bei Gleichstellung in der persönlichen Assistenz</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34553-verband-kritisiert-verzoegerung-bei-gleichstellung-in-der-persoenlichen-assistenz</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1221/Web-Assistenz-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Seit Jahren kämpfen behinderte Assistenznehmer*innen im Arbeitgebermodell für die Geleichbehandlung mit den Assistenzdiensten. Dies ist Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitgebermodells in der persönlichen Assistenz, das eine wichtige Errungenschaft der Behindertenrechtsbewegung darstellt, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Trotz des Beschlusses des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 3. Dezember 2025 zur Gleichsetzung der Tarifverträge der Persönlichen Assistenzen bei Assistenzdiensten und im Arbeitgeber*innen-Modell verweigern die zuständigen Behörden weiterhin die praktische Umsetzung. ver.di Berlin-Brandenburg kritisiert die bis heute ausbleibende Umsetzung der entsprechenden Fachlichen Weisung in aller Schärfe.  {/mprestriction}</p>
<p>Nach Informationen, die ver.di vorliegen wurde die entsprechende Fachliche Weisung bereits am 31. März 2026 an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) übermittelt. Dennoch wurde die notwendige Umsetzung bis heute nicht vollzogen. Damit werden höhere Löhne für Persönliche Assistentinnen im Arbeitgeberinnen-Modell nach Entgeltgruppe 5 (EG 5) weiterhin verhindert.</p>
<p>Die Blockadehaltung der beteiligten Stellen führt dazu, dass behinderte Menschen und ihre Persönlichen Assistent*innen weiterhin benachteiligt werden. Ein demokratisch gefasster Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses darf jedoch nicht durch Untätigkeit in nachgeordneten Verwaltungen ausgehebelt werden.</p>
<p>„Dieser Umgang mit behinderten Menschen ist skandalös. Es ist nicht hinnehmbar, dass demokratische Abläufe in nachgeordneten Verwaltungen hintertrieben werden. Der Beschluss des Hauptausschusses muss endlich umgesetzt werden. Wer die Fachliche Weisung verschleppt, verhindert faire Löhne und missachtet die Rechte behinderter Menschen sowie ihrer Persönlichen Assistent*innen.“ erklärt die ver.di Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.  {/mprestriction}</p>
<p>Ver.di erwartet, dass die tarifliche Gleichstellung nun unverzüglich praktisch umgesetzt wird und die Beschäftigten endlich die ihnen zustehende Bezahlung erhalten.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Tue, 19 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Landesbehindertenbeirat würdigt Arbeitgeber für Inklusion</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34545-landesbehindertenbeirat-wuerdigt-arbeitgeber-fuer-inklusion</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/0421/Web-Rollstuhl-Arbeit1.jpg" /></p><p>Der Landesbehindertenbeirat lobt zum neunten Mal den Preis „Pro Engagement“ aus, um das Engagement von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu würdigen. {/mprestriction}</p>
<p>Anlass war der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der am 5. Mai eines jeden Jahres begangen wird. Der Preis ist dotiert und steht unter der Schirmherrschaft von Herrn Ministerpräsidenten Sven Schulze. Bewerbungen sind ab sofort und bis zum 30. September 2026 möglich.</p>
<p>„Gerade in Zeiten wie diesen ist jede Initiative, die einen inklusiven Arbeitsmarkt befördert, enorm wichtig und sehr zu begrüßen. Positive Beispiele gelebter Inklusion sind unverzichtbar. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ins Zeug legen, verdienen Wertschätzung und Würdigung. Nach wie vor besteht auf vielen Berufsfeldern ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften. {/mprestriction}</p>
<p>Hier liegen Chancen für noch nicht genutzte oder unentdeckte Leistungspotenziale. Bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen müssen wir im Lande mit konkreten Maßnahmen, verbesserten Beschäftigungsquoten und öffentlichkeitswirksamen Aktionen mehr denn je abrechenbar überzeugen“, so der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Christian Walbrach und die Mitglieder des Landesbehindertenbeirates.</p>
<p>Die Bewerbungsunterlagen können auf der Internetseite des Landesbehindertenbeauftragten heruntergeladen werden. Diese finden Sie <a href="https://behindertenbeauftragter.sachsen-anhalt.de/test/ausschreibung-preis-pro-engagement" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">hier</a>. </p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Mon, 18 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Gähnen, Singen, Lautsein: kleine Akte der Selbstbestimmung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34532-gaehnen-singen-lautsein-kleine-akte-der-selbstbestimmung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/0628/Natascha_Hoehne_20250629.jpg" /></p><p>Ich soll jetzt wieder laut gähnen. Klingt banal. Ist es nicht. Irgendwann als Kind habe ich das wahrscheinlich gemacht … laut und ausgiebig, ohne nachzudenken. Dann kam der Moment, wo irgendjemand irgendetwas gesagt hat. Oder geschaut hat. Und schon war es drin. Das Wissen, was eine Dame macht … und was nicht. Laut rufen. Auf der Terrasse singen. Kaugummi kauen. {/mprestriction}</p>
<p>Laut und genussvoll gähnen. Alles vollkommen harmlos. Alles irgendwie verboten. Das Interessante ist nicht, dass diese Regeln existieren. Die existieren überall, in jeder Sozialisation, bei jedem Menschen. Das Interessante ist, wie unsichtbar sie werden. Man merkt sie gar nicht mehr … bis man versucht, sie zu brechen. Erst dann spürt man, wie tief sie sitzen. Ich will das wieder lernen.</p>
<p>Nicht weil ich muss … ich lebe in einem freien Land, es ist meine Entscheidung. Aber genau da wird es interessant. Wie frei ist die freie Entscheidung eigentlich? Wieviel von dem, was ich “will” oder “nicht will”, ist wirklich meins … und wieviel ist sozialer Druck in Verkleidung? Eingravierte Erwartungen, die sich so lange wie eigene Überzeugungen anfühlen, bis man anfängt zu hinterfragen. {/mprestriction}</p>
<p>Bei Behinderung kommt noch eine Schicht dazu.. Bloß nicht zur Last fallen. sein. Bitte keine Extrawurst. Der Reflex, sich klein zu machen, bevor jemand anderes es verlangt. Also. Ich übe das Gähnen. Laut. Genussvoll. Ohne Entschuldigung danach.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sun, 17 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Mehr Beschäftigung durch Inklusionsunternehmen in Berlin</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34522-mehr-beschaeftigung-durch-inklusionsunternehmen-in-berlin</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0221/Web-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Am 18. Mai findet die Jobbörse der Berliner Inklusionsbetriebe zum dritten Mal statt. Das Berliner Inklusionsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) unterstützt die Veranstaltung finanziell und beteiligt sich vor Ort mit Beratung zu Fördermöglichkeiten und Informationen für Arbeitssuchende. Rund 30 Betriebe informieren in der Schankhalle Pfefferberg über Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Veranstaltet wird die Jobbörse von der Landesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (LAG IF) Berlin. {/mprestriction}</p>
<p>Die Betriebe stellen Tätigkeiten unter anderem in der Hauswirtschaft, Hotellerie, Gastronomie oder dem Gartenbau vor. Ihre Angebote richten sich insbesondere an Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie an Lehrkräfte, Berufsberatende und Berufseinstiegsbegleitende.</p>
<p>„Die Jobbörse der Inklusionsfirmen hat sich zu einem wertvollen Instrument der Stellenvermittlung für Inklusionsbetriebe und beschäftigungssuchende schwerbehinderte Menschen entwickelt“, sagt Erik Dilling, Leiter des Inklusionsamtes des Lageso.</p>
<p>Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie beschäftigen mindestens 30 Prozent schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Damit schaffen sie Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und zeigen, wie inklusive Arbeit in der Praxis gelingen kann.</p>
<p>Im Jahr 2025 förderte das Inklusionsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe 39 Inklusionsbetriebe mit 10,5 Millionen Euro. In diesen Betrieben arbeiteten im Jahr 2025 insgesamt 1.678 Mitarbeitende, darunter 705 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen. Einen neuen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in einem Inklusionsbetrieb kann das Lageso mit bis zu 50.000 Euro fördern.</p>
<p>Arbeitgebende, die sich über Inklusion am Arbeitsplatz oder die finanziellen Leistungen des Inklusionsamtes informieren möchten, können sich an die <a class="extern" title="EAA (Öffnet in neuem Fenster)" href="https://www.eaaberlin.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)</a> wenden.  {/mprestriction}</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sat, 16 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Mehr Tempo beim Windkraftausbau</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34521-mehr-tempo-beim-windkraftausbau</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/1121/Web-Windrad.jpg" /></p><p>Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 Megawatt für das Jahr 2026 vorgelegt. Drucksache: (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105920.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5920</span></a>)  {/mprestriction}</p>
<p>In der Antwort heißt es:</p>
<p>Die Windenergie an Land stellt einen zentralen Baustein der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland dar und ist wesentlich für eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung. Sie trägt insbesondere in den Wintermonaten sowie in den Nachtstunden maßgeblich zur Deckung des Strombedarfs bei und spielt damit eine wichtige Rolle für die Stabilität des Stromsystems.</p>
<p>In den vergangenen Jahren konnten durch beschleunigte Genehmigungsverfahren im Jahr 2025 eine Rekordzahl neuer Windenergieprojekte genehmigt werden. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die derzeit verfügbaren Ausschreibungsvolumina nicht ausreichen, um den bestehenden Projektbestand zeitnah in die Umsetzung zu überführen. Dadurch droht ein erheblicher Umsetzungsstau bereits genehmigter Vorhaben, der den Ausbau der Windenergie verzögern und die Erreichung der energiepolitischen Ausbauziele gefährden könnte.</p>
<p>Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, kurzfristig zusätzliche Ausschreibungskapazitäten bereitzustellen, um genehmigte und bereits weit fortgeschrittene Projekte schneller in die Realisierung zu bringen und damit den Ausbau der Windenergie insgesamt zu beschleunigen und zu stärken.</p>
<p>Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:</p>
<p>Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzlichen Mengen werden nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet. Mit der Maßnahme will man dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem solle die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf.  {/mprestriction}</p>
<p>Die Gesetzesinitiative wurde maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die Länderkammer eingebracht.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sat, 16 May 2026 02:40:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sozialministerin würdigt Förderung für junge Menschen mit Behinderungen</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34510-sozialministerin-wuerdigt-foerderung-fuer-junge-menschen-mit-behinderungen</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/0921/Web-Ausbildung.jpg" /></p><p>Anlässlich des heutigen Frühlingsfestes des BerufsBildungsWerkes (BBW Greifswald) hat Sozialministerin Stefanie Drese die wichtige Arbeit der Einrichtung für junge Menschen mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf gewürdigt. „Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensgeschichten erhalten hier die Chance, ihren eigenen Weg in Ausbildung, Beruf und ein selbstbestimmtes Leben zu finden“, betonte sie in ihrem Grußwort. {/mprestriction}</p>
<p>Das BBW Greifswald wurde als spezialisierte Einrichtung für die Berufsvorbereitung und Erstausbildung junger Menschen mit Handicaps bereits im Jahr 1990 gegründet und ist die einzige Einrichtung dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern. Sie bietet insbesondere Menschen mit Lern-, Körper- und Sinnesbehinderungen, psychischen Erkrankungen oder Mehrfachbehinderungen vielfältige Möglichkeiten der Berufsvorbereitung und Ausbildung.</p>
<p>Mehr als 50 Ausbildungsberufe stehen zur Auswahl – unter anderem in den Bereichen Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, IT, Elektrotechnik, Gastronomie und im Bereich der Bürotätigkeiten. Dabei begleitet das BBW junge Menschen individuell und auf Augenhöhe dabei, ihre eigenen Fähigkeiten auszubauen und den Sprung auf den Arbeitsmarkt zu schaffen.</p>
<p>„Durch die engagierte Arbeit der Mitarbeitenden werden den jungen Menschen hier oftmals ganz neue Perspektiven eröffnet“, erklärte Drese. Hilfreich sei hierfür insbesondere eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Durch Kooperationen mit Unternehmen und das Lernen im realen Arbeitsprozess würden die Auszubildenden ganz lebensnah und entlang der eigenen Potentiale auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet.</p>
<p>„Auch die unterschiedlichen Wohnangebote und Freizeitmöglichkeiten auf dem Gelände des BBW tragen dazu bei, die Selbstständigkeit zu fördern und das Vertrauen in sich selbst zu stärken“, so die Ministerin weiter. {/mprestriction}</p>
<p>Sie unterstrich, dass Handicaps hier nicht als Hindernis, sondern vielmehr als Startpunkte verstanden werden. „Denn echte Teilhabe bedeutet, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, die eigenen Stärken zu entdecken und einzubringen – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder persönlichen Voraussetzungen“, sagte die Ministerin. Einrichtungen wie das BerufsBildungsWerk Greifswald leisteten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Fri, 15 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Behindertenrat begrüßt Fortschritt bei UN-Behindertenrechtskonvention</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34500-behindertenrat-begruesst-fortschritt-bei-un-behindertenrechtskonvention</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/20/0120/Web-Rollstuhl-02.jpg" /></p><p>Auf der Generalversammlung des European Disability Forum (EDF) in Zypern wurde Joachim Busch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in das EDF-Board gewählt, damit ist er der erste Selbstvertreter seitens des DBR in diesem Gremium. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) gratuliert herzlich zu dieser wichtigen Wahl und wünscht ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg. {/mprestriction}</p>
<p>Im Rahmen der Generalversammlung wurde zudem eine Resolution verabschiedet, die auf Initiative des Deutschen Behindertenrates angepasst wurde. Ziel ist es, unterstützte Entscheidungsfindung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ausdrücklich zu ermöglichen und damit die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konsequent umzusetzen. Der DBR begrüßt diesen Schritt als wichtigen Beitrag zu mehr Selbstvertretung und gleichberechtigter Teilhabe.</p>
<p>Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sprecher*innenrates des Deutschen Behindertenrates, betonte auf der Generalversammlung die Bedeutung dieser Weiterentwicklung: „Die Anerkennung unterstützter Entscheidungsfindung ist ein wichtiger Schritt hin zu echter Teilhabe und Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderungen müssen ihre Rechte selbstbestimmt wahrnehmen können – entsprechend dem Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention: ‚Nichts über uns ohne uns‘.“</p>
<p>Michaela Engelmeier vertrat als Sprecher*innenratsvorsitzende des DBR auf der Generalversammlung in Zypern die Interessen von Menschen mit Behinderungen mit Nachdruck und setzte sich für eine inklusive und zeitgemäße Ausrichtung der europäischen Behindertenpolitik ein. {/mprestriction}</p>
<p>Das European Disability Forum (EDF) ist eine unabhängige europäische Nichtregierungsorganisation. Es bringt Organisationen von Menschen mit Behinderungen aus ganz Europa zusammen und setzt sich europaweit für Inklusion, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe ein.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Thu, 14 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Saarland bereitet sich auf Special Olympics 2026 vor</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34484-saarland-bereitet-sich-auf-special-olympics-2026-vor</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/23/1120/Special_Olympics_EUS_5242-Bearbeitet.jpg" /></p><p>In einem Monat beginnen die Special Olympics Nationalen Spiele Saarland 2026. Vom 15. bis 20. Juni wird das Saarland Gastgeber des größten inklusiven Multisport-Events Deutschlands sein. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz informierten Special Olympics Deutschland und das Team Saarland heute in Homburg über den aktuellen Stand der Vorbereitungen, sportliche Höhepunkte und das Rahmenprogramm. <br /> <br />Innen- und Sportminister Reinhold Jost betonte die Bedeutung der Spiele für das Saarland: „Die Special Olympics Nationalen Spiele Saarland 2026 stehen für gelebte Inklusion und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gemeinsam mit vielen engagierten Partnern haben wir in den vergangenen zwei Jahren viel bewegt. Die Sportstätten sind vorbereitet, barrierearme Zugänge gewährleistet – das Saarland ist bereit für dieses einzigartige Sportevent.“<br /> <br />Für Basketballerin Louise Rohrer rücken die Spiele ebenfalls immer näher: „Ich freue mich riesig auf die Nationalen Spiele. Ich bin schon sehr aufgeregt. Besonders schön ist, dass wir dort Menschen aus ganz Deutschland kennenlernen und gemeinsam Sport machen können. Natürlich wollen wir mit unserem Team erfolgreich sein – und vielleicht schaffen wir sogar die Qualifikation für die Weltsommerspiele 2027 in Chile.“ {/mprestriction}</p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt der Pressekonferenz war das Gesundheitsprogramm Healthy Athletes®, das medizinische Untersuchungen, Beratung und Gesundheitsaufklärung für Menschen mit geistiger Behinderung anbietet. Zudem stellten die Beteiligten das Host Town Program sowie den Fackellauf vor, der im Juni durch alle saarländischen Kommunen führen wird.</p>
<p>Der offizielle Start des Fackellaufs zu den Spielen und die Entzündung der Special Olympics Flamme Flame of Hope wird am 19.5. in der saarländischen Landesvertretung in Berlin erfolgen.</p>
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<p><span style="font-size: 6pt; color: #808080;">Autor: © SOD / Redaktion</span></p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Wed, 13 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Berlin: Verleihung des mitMenschPreises für Teilhabe-Projekte</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34475-berlin-verleihung-des-mitmenschpreises-fuer-teilhabe-projekte</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/0221/Web-Rollstuhl.jpg" /></p><p>Am 18. Mai wird in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin zum achten Mal der mitMenschPreis verliehen. Mit dem mitMenschPreis zeichnet der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) Projekte und Initiativen in der Eingliederungshilfe oder Sozialpsychiatrie aus, die insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. {/mprestriction}</p>
<p><strong>Preisverleihung des 8. mitMenschPreises</strong></p>
<p><strong>am 18. Mai 2026, ab 17.00 Uhr<br /> in der Landesvertretung Baden-Württemberg</strong>, <strong>Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin</strong></p>
<p>Im Rahmen der Preisverleihung werden zunächst die Dokumentationsfilme zu den drei ausgewählten Projekten gezeigt. Anschließend wird der erste bis dritte Preis bekannt gegeben, die ausgezeichneten Projekte erhalten Preisgelder in Höhe von 8.000, 5.000 beziehungsweise 3.000 Euro. Preisgeld-Stifter ist die <a href="https://www.curacon.de/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">CURACON GmbH Wirtschafts-prüfungsgesellschaft</a>. Die Auswahl erfolgte durch eine unabhängige <a href="https://mitmenschpreis.de/jury-mitglieder/">Jury</a> aus Personen aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und gemeinnützigen Unternehmen.</p>
<p><strong>Gewinnerprojekte des 8. mitMenschPreises:</strong></p>
<ul>
<li><strong>MuT – Migration und Teilhabe</strong></li>
</ul>
<p>MuT berät und begleitet in Stuttgart Menschen mit Behinderung und Flucht oder Migrationsgeschichte. Durch kultursensible Unterstützung, Behördenbegleitung und Vernetzungsarbeit baut das Projekt Barrieren ab und stärkt Betroffene darin, ihre Rechte zu kennen und selbstbestimmt teilzuhaben.</p>
<ul>
<li><strong>Tagespflege der Dachskinder</strong></li>
</ul>
<p>Einmal im Monat bietet der Verein eine qualifizierte Samstagsbetreuung für bis zu acht Kinder und Jugendliche mit hohem Pflegebedarf. Während die Kinder Gemeinschaft und Teilhabe erleben, erhalten ihre Familien dringend benötigte Entlastung. Ziel ist die Stabilisierung des Familiensystems und die Stärkung aller Beteiligten. {/mprestriction}</p>
<ul>
<li><strong>Mortens Licht — Gemeinsam mit Sport und Balance aus der Dunkelheit</strong></li>
</ul>
<p>Das Projekt unterstützt Menschen in seelisch belastenden Lebenslagen durch Bewegung, Begegnung und Orientierung. Laufgruppen, Spaziergänge, Workshops und spirituelle Angebote fördern Austausch, Resilienz und einen offenen Umgang mit psychischer Gesundheit und sind fest im kommunalen Leben verankert.</p>
<p>Medienvertreter*innen sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen. Für die Akkreditierung zur Veranstaltung und weitere Informationen können Sie sich gerne an die Pressestelle des BeB wenden. Zusätzlichen Informationen finden Sie <a href="https://mitmenschpreis.de/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">hier</a>.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Tue, 12 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen weiter lückenhaft</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34468-behandlungszentren-fuer-erwachsene-mit-behinderungen-weiter-lueckenhaft</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/25/1121/Web-Blutdruck.jpg" /></p><p>Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit bundesweit 64 Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) in der Versorgung aktiv. Mit elf Angeboten befinden sich die meisten MZEB in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg (8) und Bayern (7), wie aus der Antwort (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105715.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5715</span></a>) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (<a class="a-link --inline --reverse-decoration --icon --icon-doc" href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105404.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="a-link__label">21/5404</span></a>) der Linksfraktion hervorgeht. {/mprestriction}</p>
<p>In der Antwort heißt es:</p>
<p data-start="0" data-end="386">Die gesetzliche Grundlage für Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) wurde im Jahr 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Ziel dieser Einrichtungen ist es, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sicherzustellen.</p>
<p data-start="388" data-end="597" data-is-last-node="" data-is-only-node="">Die Finanzierung der Leistungen erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen. Nach Auffassung der Fragestellenden ist daher schwer nachvollziehbar, weshalb bislang kein flächendeckendes Angebot an MZEB besteht.</p>
<p>Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:  {/mprestriction}</p>
<p>MZEB erbringen den Angaben zufolge ärztliche und nichtärztliche Leistungen in interdisziplinärer Teamarbeit an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Neben den unmittelbaren Behandlungsleistungen erhielten Patienten auch Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Therapeuten, Krankenhäusern, Fachärzten sowie bei der Beratung und Koordination der Heil- und Hilfsmittelversorgung.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Mon, 11 May 2026 14:39:41 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Brandenburg setzt Zeichen für Inklusion und Teilhabe</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34462-brandenburg-setzt-zeichen-fuer-inklusion-und-teilhabe</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/22/1121/Web-Blindenstock1.jpg" /></p><p>Rund um den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fanden auch in diesem Jahr in ganz Brandenburg zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, bei denen Menschen mit und ohne Behinderungen für mehr Inklusion und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen eintreten. In diesem Jahr steht der Protesttag unter dem Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“. Brandenburgs Sozialminister René Wilke appelliert an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich an den Aktionen zu beteiligen und sich damit für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.  {/mprestriction}</p>
<p>Sozialminister René Wilke: „Die ganz alltäglichen Barrieren im Alltag von Menschen mit Behinderungen haben viele Gesichter. Das können Treppen oder hohe Bordsteine sein, digitale Hürden im Internet, aber auch unsichtbare Hindernisse wie ein mangelndes Bewusstsein für ihre Belange. Wenn wir echte Inklusion, echte Teilhabe aller Menschen erreichen wollen, müssen wir auch die Barrieren in den Köpfen abbauen. Die zahlreichen Veranstaltungen im Land sind eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern, welch weiten Weg unsere Gesellschaft zu echter Gleichstellung noch zu gehen hat. Auch für uns als Landesregierung genießt das Thema hohe Priorität. Daher haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln – für mehr Inklusion und Chancengleichheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.“</p>
<p>Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wurde von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL)1992 ins Leben gerufen. Seitdem setzen sich am 5. Mai deutschlandweit Aktivistinnen und Aktivisten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und fordern für sie europaweit gleiche Lebensbedingen.</p>
<p>In Brandenburg leben rund 513.400 Menschen mit festgestellten Behinderungen. Das entspricht einem Anteil von rund einem Fünftel an der Gesamtbevölkerung. Mehr als 268.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger haben eine anerkannte Schwerbehinderung. {/mprestriction}</p>
<p>Zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Landesregierung 2023 das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0 beschlossen, in dem 55 konkrete Maßnahmen aller Ressorts festgelegt sind. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dieses Maßnahmenpaket konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln.</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Mon, 11 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Muttertag - auch für die Mutter im Rollstuhl</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34450-muttertag-auch-fuer-die-mutter-im-rollstuhl</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/26/0528/Natascha_Hoehn_Muttertag.jpg" /></p><p>Der Muttertag wird in Deutschland immer am zweiten Sonntag im Mai gefeiert. Kein gesetzlicher Feiertag, aber ein Anlass, der für viele Menschen eine echte Bedeutung hat … auch wenn diese Bedeutung nicht immer ungetrübt ist. Denn der Tag hat seine Schattenseiten. Die zunehmende Kommerzialisierung lenkt vom Wesentlichen ab: Es geht um Wertschätzung, nicht um Blumen und Geschenke … auch wenn beides natürlich schön sein kann. {/mprestriction}</p>
<p>Hinzu kommt, dass der Muttertag für viele Menschen schlicht schmerzhaft ist. Wer gerade eine Mutter verloren hat, wer keine Kinder bekommen konnte, wer Kinder verloren hat oder wer ein schwieriges Verhältnis zur eigenen Mutter hat, für den ist dieser Tag keine Feier. Das verdient sensiblen Umgang. Und dennoch: der eigentliche Kern des Muttertags bleibt wertvoll.</p>
<p>Besonders dann, wenn eine Mutter neu im Rollstuhl sitzt und das Leben gerade vieles auf den Kopf gestellt hat. In dieser Situation kann der Muttertag eine ganz eigene Wirkung entfalten … als Bestätigung. Die Kinder drücken aus: Du bist unsere Mutter. Nicht trotz des Rollstuhls. Einfach so. Und die Mutter selbst? {/mprestriction}</p>
<p>Sie darf sich an diesem Tag die Zeit nehmen, das anzuerkennen. Die eigene Mutterrolle hängt nicht an körperlicher Fitness oder daran, was man noch alles „schafft”. Eine Mutter zu sein bedeutet Liebe, Präsenz, ein offenes Ohr … und das ist an keinen Rollstuhl gebunden. Der Muttertag ist kein Pflichtprogramm und sollte es nie werden. Aber als bewusster Moment der Wertschätzung? Der hat seinen Platz. Also: Feiern wir!</p>
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			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sun, 10 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
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			<title>Lebenshilfe Bayern warnt vor Sozialabbau bei Menschen mit Behinderung</title>
			<link>https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/34446-lebenshilfe-bayern-warnt-vor-sozialabbau-bei-menschen-mit-behinderung</link>
			 
			<description><![CDATA[<p><img src="https://www.eu-schwerbehinderung.eu/images/21/1121/Web-Mann-Blindenhund_1.jpg" /></p><p>Menschen mit schweren Behinderungen und chronischen Erkrankungen brauchen oft Eingliederungshilfe und Pflege. „Teilhabe ermöglichen heißt hier auch: gute Pflege leisten. Für manche Menschen und ihre Familien ist das von Beginn an notwendig, für andere im Alter. Entscheidend ist, dass sich die Hilfesysteme sinnvoll ergänzen.“ Das betont die Landesvorsitzende Carolina Trautner zum Gründungstag des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern am 12. Mai. Dieser ist auch Internationaler Tag der Pflege. {/mprestriction}</p>
<p>Aus Sicht der Lebenshilfe müssen notwendige Leistungen aus Eingliederungshilfe und Pflege gut abgestimmt und von den jeweiligen Kostenträgern unbürokratisch gewährt werden. Ein vertrauensvolles Miteinander hilft allen Beteiligten. (Bild: Eingliederungshilfe und Pflege müssen sich wo immer nötig sinnvoll ergänzen – © Lebenshilfe – David Maurer)</p>
<p>Dabei müssen auch diejenigen unterstützt und entlastet werden, die Tag für Tag die Hilfen leisten. Das sind die vielen engagierten Kräfte in den Einrichtungen und Ambulanten Diensten ebenso wie die unzähligen pflegenden Angehörigen.</p>
<p>Dafür braucht es zum Bespiel ausreichend Plätze und gute Bedingungen für die Kurzzeitpflege von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus gilt es im gesamten Sozial-, Gesundheits- und Pflegewesen, die Ausbildung von Fachkräften zu fördern, gute Bedingungen für Einrichtungen und Dienste zu schaffen und die Finanzierung von Leistungen zu sichern.</p>
<p>Aktionswoche Pflege und Teilhabe<br />In einigen Regionen Bayerns finden rund um den 12. Mai Aktionswochen zu Pflege und Teilhabe statt, zum Beispiel in den Landkreisen Regen und Starnberg.</p>
<p>Im Landkreis Starnberg gibt es noch bis 12. Mai vielfältige Aktionen und Info-Veranstaltungen, wie einen Markt der Möglichkeiten, Vorträge, Kinovorführungen oder Konzerte. Damit soll ein „starkes Zeichen für gute Versorgung, Prävention, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe“ gesetzt werden. An der Aktionswoche beteiligen sich unter anderem die Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen – ARGE – Inklusionsbeirat für den Landkreis Starnberg, dem auch die Lebenshilfe Starnberg angehört, sowie die Isar-Würm-Lech Werkstätten. Infos und Kontakt</p>
<p>Im Landkreis Regen heißt es vom 11. bis 15. Mai „Pflege und Teilhabe – das geht uns alle an!“ An der Aktionswoche beteiligt sich auch die Lebenshilfe Regen mit verschiedenen Veranstaltungen. Es gibt einen Tag der Offenen Tür im Heilpädagogischen Zentrum, eine Pflanzaktion im Kinderwohnheim sowie Gemeinsames Kochen bei den Offenen Hilfen. Außerdem lädt die Lebenshilfe Regen zu einem Rollentausch in ihre Einrichtungen ein. Dazu haben sich angekündigt der stellvertretende Landrat und VdK-Geschäftsführer Helmut Plenk sowie der Pflegedirektor der Arberland-Kliniken, Franz Kandler. Infos und Kontakt</p>
<p><strong>Informationen rund um Leistungen der Pflegeversicherung</strong></p>
<p>Wer kann Leistungen der Pflegeversicherung bekommen? Und wann ist Hilfe zur Pflege möglich? Dazu hat die Lebenshilfe viele Informationen zusammengestellt. Damit will sie insbesondere Eltern und Angehörigen einen aktuellen Überblick und Orientierung bieten: <br />Pflege und Behinderung - Infoseite der Lebenshilfe-Bundesvereinigung. </p>
<p><strong>Kampagne #TeilhabeIstMenschenrecht und Petition der Lebenshilfe</strong></p>
<p>#TeilhabeIstMenschenrecht – so heißt die bundesweite Kampagne der Lebenshilfe. Die Lebenshilfe richtet sich dabei gegen einen drohenden Sozialabbau und fordert ein Bekenntnis der Bundesregierung zur uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Zur Kampagne wurde die Petition "Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung" beim Deutschen Bundestag eingereicht. {/mprestriction}</p>
<p>Auch der Lebenshilfe-Landesverband Bayern unterstützt die Aktion und ruft dazu auf, die Petition mitzuzeichnen. Sie läuft bis 25. Mai. Weitere Informationen und (digitale) Materialien zur Kampagne samt Link zur Petition gibt es bei der Lebenshilfe-Bundesvereinigung.</p>
<p><strong>Lebenshilfe-Landesverband Bayern: Teilhabe gestalten</strong></p>
<p>Unter dem Motto „Miteinander – Wir gestalten Teilhabe“ setzt sich der Lebenshilfe-Landesverband seit 1962 als Dachorganisation der bayerischen Lebenshilfen insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein.</p>
<p>Heute hat der Verband mit Sitz in Erlangen gut 160 Mitgliedsorganisationen. Diese unterstützen, fördern und begleiten über 50.000 Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Die Lebenshilfe Bayern hat ein umfassendes Netz kompetenter Hilfe aufgebaut – mit etwa 1000 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen: Interdisziplinäre Frühförderstellen und Kindertageseinrichtungen, Förderschulen und Heilpädagogische Tagesstätten, Elternberatung, Wohnangebote und Werkstätten, Offene Hilfen und Familienentlastende Dienste, Kultur- und Freizeittreffs sowie Tagesstruktur für ältere Menschen mit Behinderungen.</p>
<p>Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern ist Staatsministerin a. D. Carolina Trautner. Sie ist Mitglied des Bayerischen Landtages (MdL). Die Lebenshilfe ist bundesweit aktiv als Eltern- und Angehörigenverband, als Selbsthilfe-Vereinigung, Fachverband und als Trägerin von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.</p>
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</div>]]></description>
			<category>Schwerbehinderung</category>
			<pubDate>Sat, 09 May 2026 04:00:00 +0200</pubDate>
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